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GAT ein Mitglied der Seite 1 www.gat-eg.de [email protected] 11.06.2009 aktuell - Juni 2009 Die GAT berichtet Ihnen heute über 1. Produkte und Dienstleistungen / Wertschöpfungspotentiale, 2. Arbeitsinformationen, 6. Recht und Normen, , 10. GAT-Leben. Keine Beiträge liegen für 3. Betrieb von Aufzugsanlagen, 4. Unfälle / Schäden, 5. Fortbildung, 7. Marktentwicklung 8. Porträt, 9. sonstiges vor 1. Produkte und Dienstleistungen 1.1 Die Betrachtungsweisen zu nachhaltigem Bauen, Instandhalten und Betreiben haben die Fördertechnik erreicht. Dies bringt für den Markt + Wettbewerb der Aufzugsbranche neue Herausforderungen. Nachhaltigkeit ist zum Gütesiegel der Bauwirtschaft geworden. Dabei bedeutet Nachhaltigkeit „Lebensräume zukunftsfähig zu gestalten, ohne die Nachwelt zu belasten.“ Gleichzeitig soll „nachhaltiges Bauen“ die Sicherstellung eines dauerhaft hohen Marktwertes einer Immobilie, das sind etwa 70 – 100 Jahre, gewährleisten. Das Ziel des nachhaltigen Bauens ist vor allem Qualität in einer umfassenden Perspektive. Nachhaltige technische Gebäude, Produkte und Dienstleistungen sollen sein: - wirtschaftlich, - umweltfreundlich, - ressourcensparend und - ohne Belastung der Nachwelt. Nachhaltiges Bauen erfordert, dass die Beteiligten im gesamten Bau- und Nutzungsablauf übergeordnete Perspektiven einnehmen. Schwerpunkte sind - Lebenszyklusperspektive für ein Bauwerk und dessen Produkte sowie - intelligenter Austausch von Informationen zwischen den Akteuren am Bau, der Instandhaltung + dem Betrieb. Nachhaltigkeit wird ausgewiesen anhand von 4 Haupt- + 2 Nebenthemenfeldern: - Hauptthemen 1. Ökologie, 2. Ökonomie, 3. Ressourcenverbrauch 4. Funktionalität - Nebenthemen 5. Standortqualität 6. Soziokulturelle Qualität. Diese werden in mehr als 150 Kriterien spezifisch betrachtet; die Werte sind messbar und vergleichbar zu machen. 1.2 Lebenszyklen und Lebenszykluskosten von Produkten und Dienstleistungen der Fördertechnik sind der Schlüssel für deren Vergleichbarkeit und Transparenz Die Lebenszyklen und die Lebenszykluskosten rücken im Rahmen der Nachhaltigkeit in den Fokus von Fachorganisationen oder Verbänden wie AMEV - Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen GEFMA – German Facility Management Assoziation DGNB – Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen Bauherren, Architekten und Betreiber folgen den Empfehlungen. 1.2.1 Lebenszyklen von Aufzügen, relevante Werte Aktueller Stand zur Annahme des durchschnittlichen Lebenszyklus eines Aufzuges: - 1999 TÜV Süd in Bericht zur Modernisierung + Instandsetzung Lebensdauer Frequentierung a) Büro- + Verwaltungsgebäude 15 – 20 Jahre bis 240 F./h b) Bürogebäude, Wohnhochhäuser 20 – 25 Jahre bis 180 F./h c) Wohngebäude 25 – 30 Jahre bis 120 F./h - 2005 bei den Heilbronner Aufzugstagen aus Konzernsicht 15 Jahre, - 2009 bei den Heilbronner Aufzugstagen aus Sicht einer Prüforganisation 15 Jahre, - 2006 AMEV – Hinweise für Planung und Betrieb 25 Jahre, - 2009 DGNB – Kriterien zur Zert 25 Jahre, - 2009 Diskussion in Fachkreisen > 20 Jahre. Übliche Abrufbarkeit von Ersatzteilen 10 Jahre max.

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Die GAT berichtet Ihnen heute über 1. Produkte und Dienstleistungen / Wertschöpfungspotentiale, 2. Arbeitsinformationen, 6. Recht und Normen, , 10. GAT-Leben. Keine Beiträge liegen für 3. Betrieb von Aufzugsanlagen, 4. Unfälle / Schäden, 5. Fortbildung, 7. Marktentwicklung 8. Porträt, 9. sonstiges vor

1. Produkte und Dienstleistungen 1.1 Die Betrachtungsweisen zu nachhaltigem Bauen, Instandhalten und Betreiben haben die Fördertechnik

erreicht. Dies bringt für den Markt + Wettbewerb der Aufzugsbranche neue Herausforderungen. Nachhaltigkeit ist zum Gütesiegel der Bauwirtschaft geworden. Dabei bedeutet Nachhaltigkeit „Lebensräume zukunftsfähig zu gestalten, ohne die Nachwelt zu belasten.“ Gleichzeitig soll „nachhaltiges Bauen“ die Sicherstellung eines dauerhaft hohen Marktwertes einer Immobilie, das sind etwa 70 – 100 Jahre, gewährleisten. Das Ziel des nachhaltigen Bauens ist vor allem Qualität in einer umfassenden Perspektive. Nachhaltige technische Gebäude, Produkte und Dienstleistungen sollen sein:

- wirtschaftlich, - umweltfreundlich, - ressourcensparend und - ohne Belastung der Nachwelt.

Nachhaltiges Bauen erfordert, dass die Beteiligten im gesamten Bau- und Nutzungsablauf übergeordnete Perspektiven einnehmen. Schwerpunkte sind

- Lebenszyklusperspektive für ein Bauwerk und dessen Produkte sowie - intelligenter Austausch von Informationen zwischen den Akteuren am Bau, der Instandhaltung + dem Betrieb.

Nachhaltigkeit wird ausgewiesen anhand von 4 Haupt- + 2 Nebenthemenfeldern: - Hauptthemen 1. Ökologie, 2. Ökonomie, 3. Ressourcenverbrauch 4. Funktionalität - Nebenthemen 5. Standortqualität 6. Soziokulturelle Qualität. Diese werden in mehr als 150 Kriterien spezifisch betrachtet; die Werte sind messbar und vergleichbar zu machen. 1.2 Lebenszyklen und Lebenszykluskosten von Produkten und Dienstleistungen der Fördertechnik sind der

Schlüssel für deren Vergleichbarkeit und Transparenz Die Lebenszyklen und die Lebenszykluskosten rücken im Rahmen der Nachhaltigkeit in den Fokus von Fachorganisationen oder Verbänden wie

• AMEV - Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen • GEFMA – German Facility Management Assoziation • DGNB – Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen

Bauherren, Architekten und Betreiber folgen den Empfehlungen. 1.2.1 Lebenszyklen von Aufzügen, relevante Werte Aktueller Stand zur Annahme des durchschnittlichen Lebenszyklus eines Aufzuges: - 1999 TÜV Süd in Bericht zur Modernisierung + Instandsetzung Lebensdauer Frequentierung a) Büro- + Verwaltungsgebäude 15 – 20 Jahre bis 240 F./h b) Bürogebäude, Wohnhochhäuser 20 – 25 Jahre bis 180 F./h c) Wohngebäude 25 – 30 Jahre bis 120 F./h - 2005 bei den Heilbronner Aufzugstagen aus Konzernsicht 15 Jahre, - 2009 bei den Heilbronner Aufzugstagen aus Sicht einer Prüforganisation 15 Jahre, - 2006 AMEV – Hinweise für Planung und Betrieb 25 Jahre, - 2009 DGNB – Kriterien zur Zert 25 Jahre, - 2009 Diskussion in Fachkreisen > 20 Jahre. Übliche Abrufbarkeit von Ersatzteilen 10 Jahre max.

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Seitens der GEFMA finden sich noch keine direkten Angaben. Die GEFMA hat für das Facility Management eine eigene Richtlinie GEFMA 220 (Lebenszykluskostenrechnung im FM – Grundlagen und Anwendung) erstellt. Diese Empfehlungen werden sich mittelfristig auch auf die Errichtung und den Betrieb von Aufzügen auswirken. Empfohlen wird den GAT- / VmA-Mitgliedern, bei

- Beratung zur Errichtung von Neuanlagen oder Planung von Modernisierungen sowie - Wartung und Instandsetzung

mit Bauherren, Architekten + Betreibern im Rahmen des bestimmungsgemäßen Betriebs und der Nutzung auch den zu vereinbarenden Lebenszyklus anzusprechen. Entsprechend dieser Annahme sind die - Errichtung des Aufzuges, - Auswahl der Komponenten, - Moderniiserungsmaßnahmen sowie - Wartungs- + Instandsetzungspläne zu gestalten. Kostenminimierungen sind u.a. für „Betrieb“ + „Energieverbrauch“ mit aufzuzeigen. Vorsicht ist in jedem Fall geboten, denn die Festlegung der Lebenszyklen kann zu verlängerter Gewährleistung führen. 1.2.2 Lebenszykluskosten von Aufzugsanlagen Auch bei Ausschreibungen und dem Vergleich von Produkten treten die Lebenszykluskosten in den Fokus der Bewertung. Eine Berechnung und Vergleichbarkeit, wie sie bei anderen Produkten bereits angewandt wird, kann z.B. schematisch (u.a. mit Blick auf AMEV) erfolgen mit: 1.2.2.1 Festlegung des bestimmungsgemäßen Betriebs 1.2.2.2 Nutzungsparameter (Fahrtenzahl / Betriebszeit) 1.2.2.2 vereinbarte Nutzungsdauer 1.2.2.3 Anschaffungspreis 1.2.2.4 Wartungs- und Betriebskosten in % zum Anschaffungswert p.a. 1.2.2.5 Instandsetzungskosten in % zum Anschaffungswert p.a. 1.2.2.6 Aufwand für Bedienung (z.B. Inspektion) in Stunden p.a. 1.2.2.7 Sonstiges wie z.B. Energieeffizienz / -label A - G 1.3 Minimierung der Betriebskosten wird zu einer dringlichen Aufgabe der Service-Dienstleister Bauplanungen und Gebäudebetreuungen nehmen in immer verfeinerter Form die Betriebskosten als eine Entscheidungsgrundlage. Dies gilt insbesondere für den Wohnungs- und Verwaltungsbau. Ein Ausgleich von „Errichtungspreisen unter dem Deckungsbeitrag“ bei den „Instandhaltungskosten“ wird damit - endlich - nahezu verwehrt. Dafür sind Funktionswartung, Vollwartung ff. genauer zu kalkulieren + zu begründen. Z.B. die DGNB gibt bei ihrem Leitfaden zur Zertifizierung ihrer Mitglieder + deren Produkte als Richtwerte an: - Wartungs- + Inspektionsaufwand 2,05 % p.a. vom Errichtungspreis, - Instandsetzung 1,10 % p.a. vom Errichtungspreis. Es obliegt vorrangig den Fachverbänden und Herstellern, effiziente Lösungen für die Instandhaltung zu entwickeln + öffentlich zu unterstützen! Die GAT- / VmA-Mitglieder wollen bestmöglich mit Wartung, Instandsetzung sowie Modernisierung teure Technik für eine berechenbare Zeit erhalten. Die beste Lösung hierfür bietet immer noch die regelmäßige Wartung und Instandsetzung. Es besteht hierfür aber keine Entscheidungssicherheit, insbesondere nicht darüber, zu welchem Zeitpunkt für eine Instandsetzung ein Austausch mit Neuprodukten vorgezogen werden soll. Andere Branchen verbünden sich zu Innovationscluster. Sie forschen aktuell z.B. mit einem Frauenhofer Institut nach „intelligenten Instandhaltungslösungen.“ Bei sieben Themenfeldern (u.a. drahtlose Sensornetzwerke für Fernwartung, Prognose für Restlebensdauer einer Anlage oder kontinuierliche Zustandserfassung) sollen Verbesserungen des Service erreicht werden. Ebenso soll - wissenschaftlich - nachgewiesen werden, wie durch eine „Überholung“ der ursprüngliche Zustand auf den Stand der Technik gebracht werden kann. Ergänzendes Ziel ist, die Öffentlichkeit über effiziente Lösungen zu informieren und Betreiber zu überzeugen, wie ihre Anlagen „wirtschaftlicher“ betrieben werden können. 1.4 VDI-Richtlinie 4707 Teil 1 „Energieeffizienz“ führt zu energieeffizienten und attraktiven Produkten und Dienstleistungen. Hersteller bieten kostenoptimierte Lösungen. Marktchancen werden gestärkt. 1.4.1 Fa. Kollmorgen bietet eine Steuerung an, welche - auf die Nutzung ausgerichtet - Einsparungen des Stromverbrauchs in 3 Stufen einstellen lässt. Fa. Kollmorgen setzt damit kontinuierlich ihre seit der Interlift 2005 betriebene Strategie mit der innovativen Produktpalette „MPK GREEN“ fort. 1.4.2 Im gleichen Rahmen erregt die Firma Böhnke & Partner mit ihren Produkten rund um „BLUE MODUS“ immer wieder Aufsehen. Sie verfolgt wie Fa. Kollmorgen praxisorientierte Konzepte und innovative Lösungen, die, z.B. mit der Visualisierung der Steuerungsdaten auf einfache Weise dem Service-Dienstleister, Betreiber und Nutzer den täglichen

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Stromverbrauch aufzeigen: Eine Alternative, die auch zu kostengünstigen Verbrauchsanzeige einer Aufzugsanlage genutzt werden kann. 1.4.3 Ihre Erfahrungen setzen die Firmen auch bei ihrem Engagement in Fachverbänden um. So wird im VFA-interlift e.V., unter der Federführung der Firma Henning, maßgeblich an der Entwicklung eines „EDV-gestützten Programms für die Prognose zur Energieeffizienz“ nach VDI 4707 bei der Errichtung von Aufzügen gearbeitet. Herr Ebeling präsentierte das Programm zur VmA-Mitgliederversammlung im Mai in Rodgau. Aus den Reihen der VmA-Mitglieder wurde von der A.S. Aufzug + Service GmbH aus Bissendorf ebenfalls ein Berechnungsprogramm zur Verfügung gestellt. Der VmA-Fachausschuss prüft zur Zeit dieses Programm und ist von der ersten Sichtung überzeugt. Praktische Messungen und Vergleiche stehen noch aus. Es wird noch in diesem Jahr den Mitgliedsfirmen zur Verfügung gestellt werden können. Für Verbandsmitglieder soll dies kostenneutral sein. Damit stehen der Aufzugsbranche zwei alternative Bewertungs- und Berechnungsmethoden zur Energie-effizienzbestimmung zur Verfügung. 1.4.4 Eine Symbiose mit den Produkten der Steuerungsbauer ermöglicht weiterhin, dass eingehende Dokumentationen und Auswertungen der Betriebsdaten der Steuerung sowie attraktive Anzeigen in unterschiedlichsten Tableaus verstärkt visualisiert werden können. Die Firmen bieten „sinnvolle Lösungen für die Service-Dienstleister“ an. Diese Visualisierung mit vielfach nutzbaren Zusatzinformationen oder Navigationen hat sich zu komplexen Lift-Informations-Systemen entwickelt. Die Firmen Liftequip, NEW Lift und Schäfer zeigen ergänzend zu o.g. Steuerungsherstellern modular einsetzbare Gestaltungselemente. Sie sprechen in gewinnender Weise das Informationsinteresse der Aufzugsnutzer an. Als zukunftsorientiertes Marktsegment kann es vom Produktmanagement stets angesprochen werden. 1.4.5 Erneut ist auch auf die Produktpalette der Fa. Stingl zu verweisen. Ihre Angebote zu den LED-Leuchten ist die adäquate Antwort zu Berichten über die stärksten Stromeinsparungen, nämlich bei den Leuchten für das Kabinenlicht. (Zum Stromverbrauch der Leuchtmittel folgen Ausführungen im GAT-Informationsbrief 4 /2009.) 1.5.1 Ziehl – Abegg Zetatop für Modernisierung Neben dem Neubau ist für Sie sicher auch die Modernisierung eine tragende Säule Ihres Unternehmenserfolges. Auch in der Modernisierung kommen aufgrund der zahlreichen technischen Vorteile, wie z.B. der hohen Energieeffizienz, der unübertroffenen Laufruhe und des geringen Aufwands für die Wartung, immer mehr getriebelose Antriebe zum Einsatz. Besonders die kompakten und flexiblen Antriebe aus der ZETATOP-Baureihe eignen sich hervorragend für Modernisierungslösungen. In der Modernisierung werden die Antriebe noch immer überwiegend im Maschinenraum installiert. Sehr häufig geht es dabei um Anlagen mit Aufhängung 1:1, d. h. mit einem relativ großen Seilabstand. Besonders für die kompakten Antriebe der SM200-Baureihe bietet Ihnen Ziehl-Abegg nun auch für die Aufhängung 1:1 einen hochflexiblen und wettbewerbsfähigen Maschinenrahmen, der sich einfach auf die Gegebenheiten vor Ort einstellen lässt. Es stehen Seilrollen mit unterschiedlichen Durchmessern zur Verfügung, die Länge des Maschinenrahmens kann vor Ort angepasst werden und der Seilabstand lässt sich ohne großen Aufwand einstellen. Die Konstruktion des Maschinenrahmens können Sie auf dem beiliegenden Foto erkennen. Damit bietet Ihnen Ziehl-Abegg auch für Ihre Modernisierungslösung ein komplettes Antriebspaket aus einer Hand:

• Getriebelose Aufzugsmaschine ZETATOP, mit mechanischer Handlüftung der Bremsen verfügbar. • Aufzugs-Frequenzumrichter ZETADYN 2SY für den Einbau im Maschinenraum oder Aufzugsschacht. • Aufzugs-Frequenzumrichter ZETADYN 3BF für den Einbau in eine Aufzugssteuerung. • Günstiger Maschinenrahmen mit entsprechenden Seilrollen für den Einbau des Antriebs im Maschinenraum.

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1.6 Meiller- Aufzugtüren Nach 25 Jahren oder mehr stehen für die Modernisierung von Aufzügen nur noch selten Originalkomponenten zur Verfügung. Bei den Fahrkorbabschlusstüren behilft man sich heute oft mit Umbausätzen, die mit erheblichem personellen Aufwand zusammen mit Ersatzteilen in bestehende Kämpfer eingebaut werden. Diese angepassten Umbauten erreichen nur bedingt die ehemalige Performance des Originalprodukts. MEILLER setzt auf ein wesentlich effizienteres Konzept, einer kompletten Fahrkorbabschlusstür für das Originalsystem:

• Einfach in der Umsetzung mit überschaubarem Montageaufwand zum nachhaltigen Betreibernutzen. Jüngstes Produkt dieser Familie ist die MEILLER- Kabinenabschlusstür für das Schindler- Türsystem QKS 8 Mehr darüber lesen Sie unter: http://www.meiller-aufzugtueren.com/_data/0901_LR.pdf oder im Lift-Report 1 / 2009. 1.7 CEDES Die Firma CEDES hat die Produktreihe der Familie cegard/Lift um eine weitere Komponente erweitert. Vorbei sind die Zeiten, an denen bei einzelnen tief aufgebauten Aufzuganlagen wie Auto-Aufzüge, die Anschlusskabel der Opto-Leisten per Hand durch die Monteure verlängert werden mussten und eine zusätzliche Fehlerquelle darstellten. Zur komfortablen und zuverlässigen Lösung solcher Anwendungen führet CEDES nun das Leistenpaar LX/LY mit der Artikelnummer 101 471 A0575 in kleinen Stückzahlen ergänzend in unserem Programm. Die Anordnung der Sensoren, sowie die mechanischen Abmessungen der Opto-Leisten selbst, sind absolut identisch zum, nach wie vor verfügbaren, Standard-Leistenpaar Art. Nr. 101 072. Lediglich die Anschlusskabellänge beträgt 12m statt 6m. Art.-Nr.: 101 471 A0575 Bezeichnung: Leistenpaar LX/LY mit 12m Anschlusskabel 1.8 Bucher - Hydraulics

Bucher Hydraulics hat bereits auf den Januar 2009 die Preise ein erstes Mal nach unten angepasst. Seit dieser Reduktion hat sich die Materialpreissituation erfreulicherweise weiter entspannt – wenn auch nicht überall gleich. Seit Mai sind die Verkaufspreise auf sämtliche Zylinder, Bausätze und MRL-Antriebssysteme Tiger um 4% gesenkt. Sie können weitere 2% auf den Gesamtwert Ihrer Anfrage durch die Verwendung des brandneuen, internetbasierten Anfrageformulars einsparen. Mit diesem Formular senden Sie bequem und einfach die Daten ihrer Anlage online zu Bucher und dort kann Ihnen umgehend ein maßgeschneidertes Angebot erstellt werden. Zur Benutzung des internetbasierten Auftragsformulares brauchen Sie keine speziellen Kenntnisse. Per Mausklick gelangen sie menügeführt zum Eingabefeld der für die Kalkulation Ihrer Anfrage benötigten Basisdaten. Link:http://www.bucherhydraulics.com/35371/Aufzugshydraulik/Anfrageformular/index_af.aspx 1.9 Neue GAT-Vertragslieferanten Durch neue GAT-Lieferantenverträge sind für die GAT-Mitglieder nachfolgende Lieferanten zukünftig zu besonderen Rahmenbedingungen nutzbar: KW-Aufzugstrechnik GmbH, Oberursel Steuerungssysteme, Frequenzumrichter, Sanftanlaufgeräte,Tableaus www.kw-aufzugstechnik.de Böhnke und Partner GmbH Steuerungssysteme, Bergisch Gladbach Steuerungssysteme, Ferndiagnose, Nachrüstprodukte www.boenkepartner.de Strack Lift Automation GmbH, Wülfrath Steuerungssysteme, Lichtgitter, (Glas)Tableaus, Ex-Ausführungen www.strack-lift-automation.de Die Produktangaben sollen nur ausgewählte Schwerpunkte sein. Weitere Informationen auf den jeweiligen Internetseiten. Eine Übersicht über die bei der GAT gelisteten Lieferanten erhält man unter www.gat-eg.de à die GAT à Lieferanten.

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2. Arbeitsinformation 2.1 Die Betrachtungsweisen zu nachhaltigem Bauen, Instandhalten und Betreiben haben die Fördertechnik

erreicht. Dies bringt für den Markt und Wettbewerb der Aufzugsbranche neue Herausforderungen. Sowohl die DIN EN 13015 als auch der neuste DIN-Fachbericht CEN / TR 81-10 bezeichnen den „Austausch der Hauptkomponenten“ und deren „Instandhaltungstätigkeiten“ bei Aufzugsanlagen als „Modernisierung“. Die Hauptkomponenten selbst sind beispielhaft in der DIN EN 13015 (Ziff. 3.1) beschrieben. Damit ergibt sich durch die harmonisierte Europanorm 13015:2008 (12) und den DIN Fachbericht CEN / TR 81-10:2009 (03) (als zukünftige EN 81/10) für die Aufzugsbranche eine eindeutige Sprachregelung. 2.2 Geschäftsstelle der VmA Die Geschäftsstelle der VmA hat ihre Arbeit in Bissendorf aufgenommen. Sie erreichen Frau Förster als zentralen Anlauf für alle Verbandsfragen von 08.30 – bis 13.00 Uhr unter der Telefonnummer 05402 – 60 80 450, oder [email protected] In der Zeit vom 27.07 – 14.08. befindet sich Frau Förster im Urlaub. Anliegen werden in dieser Zeit weiter geleitet.

6. Recht und Normen

6.1 Die Betrachtungsweisen zu nachhaltigem Bauen, Instandhalten und Betreiben haben die Fördertechnik erreicht. Dies bringt für den Markt + Wettbewerb der Aufzugsbranche neue Herausforderungen.

6.2 DIN EN 13015: 2008 (12) harmonisiert und damit rechtsgültig Die Richtlinie wurde im Dezember 2008 veröffentlicht. Das Dokument beinhaltet die DIN EN 13015 : 2002 einschließlich der A1:2008. Ihre Anschaffung ist – sofern die DIN EN 13015 + A1 bereits beschafft wurde, den teuren Anschaffungspreis von 87,40 € nicht wert. Sie wurde lediglich bei den Normativen Verweisungen aktualisiert. Dies betrifft

- EN 81.5, EN 81.6 beide „Normenangaben“ gestrichen, - EN 81.28 „pr“ gestrichen, - EN 115 „EN 115-1“ ergänzt, - EN 1050 ersetzt durch „EN ISO 14121-1:2007

Sicherheit von Fahrtreppen + Fahrsteigen – Teil1 „Konstr. und Einbau“, - ISO 3864 von “Safety colours and safety signs” geändert in “Graphical symbols – Safety colours and safety signs”.

Zudem gibt sie einen Hinweis zur DIN 4844.1 / Grafische Symbole und deren Anwendung in Arbeitsstätten und in öffentlichen Betrieben. Die Information zu den Inhalten bedarf aber einer besonderen Beschaffung dieser DIN. Die DIN EN 13015 : 2002 (+ A 1) kann noch bis einschließlich 28.12.2009 angewandt werden. 6.3 EN 81 – das System der Normenreihe wird neu zusammen gestellt. Die Inhalte werden zum Teil durch die

aktuell laufenden Revisionen neu beschrieben. Die Normenreihe EN 81 bleibt bestehen Die Nummerierung der einzelnen Teile erfolgt aber auf der Grundlage einer neuen systematischen Einteilung, die durch einen dreiteiligen Titel zum Ausdruck kommt. Dabei bleibt das „erste Element des Titels“ der EN 81-Familie erhalten - „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Grundlagen und Auslegungen.“ Dieses Element des Titels ermöglicht, dass alle Bereiche im Lebenszyklus von Aufzügen, wie Errichtung, Wartung, Modernisierung, Erhöhung der Sicherheit bestehender Aufzüge, Abbau usw. angesprochen, d.h. in die Normenreihe aufgenommen werden können. Das zweite Element des Titels beschreibt die Hauptgruppen der Normenreihe unter folgenden Gesichtspunkten und Nummernänderungen:

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Tabelle 1 Hauptgruppen Hauptgruppe Titel / Element Erläuterungen 10 – 19 Grundlagen und Auslegungen Allgemeingültige Informationen für alle Teile der Normenreihe und Auslegungen zu allen Teilen der EN 81-Normenreihe 20 – 29 Aufzüge für den Teile der Normenreihe für Aufzüge, die Personen und Gütertransport unter die Aufzugsrichtlinie 95/16/EG fallen 30 – 39 Aufzüge für den Gütertransport Teile der Normenreihe für Aufzüge, die Und unter die Maschinenrichtlinie 98/37/EG und 40 – 49 Besondere Aufzüge für den zukünftig 2006/42/EG fallen Personen und Gütertransport

50 – 59 Prüfungen

Teile der Normenreihe, die die verschiedenen Prüfungen an Sicherheitsbauteilen und

Aufzügen beschreiben 60 – 69 Dokumentation Teile der Normenreihe, die die technische Dokumentation sowie Maßnahmen für den sicheren Betrieb beschreiben

70 – 79 Besondere Anwendungen für Teile der Normenreihe für Aufzüge, die unter

Personen- und Lastenaufzüge die Aufzugsrichtlinie fallen und die ergän-

zende Anforderungen zu den Normteilen der Hauptgruppe 20 - 29 enthalten

80 – 89 Bestehende Aufzugsanlagen Teile der Normenreihe, die die Anpassung bestehender Aufzugsanlagen an das bestehende Sicherheitsniveau erleichtern 90 – 99 z.Zt. nicht belegt.

Das dritte Element des Titels bezieht sich auf den Inhalt des betreffenden Normteils. Die Beschreibung dieser Elemente ist als Anhang beigefügt. Dort nicht genannte Referenz-Nr. + Teil-Nr. sind z.Zt. nicht belegt. Die EN 81-1:1998 und EN 81-2:1998 werden in EN 81-20 so übergeführt, dass eine vollständige Beschreibung der Beschaffenheitsanforderungen an Personen- und Lastenaufzüge gegeben ist. Teile dieser bestehenden Normen, die ergänzende Bestimmungen wie Berechnungen, Prüfungen usw. enthalten, werden in andere Teile der Normenreihe überführt. EN 81-30:2000 wird bei der nächsten Revision in EN 81-30 übergeführt. Aufgrund derzeitiger Revisionsarbeiten mit Anpassung an die

- neuen Maschinen- und Aufzugsrichtlinien sowie - den Stand der Technik -

ist aber Ende 2009 / Anfang 2010 mit weiteren Änderungen von Inhalten zu rechnen. Die Harmonisierung in deutsches Recht soll noch im 1. Halbjahr 2010 erfolgen. Die Normenreihe für Fahrtreppen und Fahrsteige (EN 115) ist nicht Gegenstand dieser Darstellung der EN 81-10. Ausgenommen von der Aufnahme in die Struktur der Normenreihe EN 81 wurden auch die

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- EN 12159 Bauaufzüge zur Personen- und Materialbeförderung mit senkrecht geführten Fahrkörben, - EN 12158-1 Bauaufzüge für Materialtransport – Teil 1: Aufzüge mit betretbarer Plattform - EN 12158-2 Bauaufzüge für Materialtransport -Teil 2:Schrägaufzüge mit nicht betretbaren Lastauf- nahmemitteln.

Ergänzung mit Ausweisung der Elemente 3 siehe Anhang

7. Recht und Normen 7.1 Für Marktentwicklungen der Aufzugsbranche werden beispielhafte Selbstverpflichtungen der Hersteller

zur Nachhaltigkeit - national und europäisch - erarbeitet. Die europäische Öko-Design-Richtlinie als gesetzliche Grundlage wird für neue Produkte erweitert. Die Industrie kann – wie es die Aufzugsbranche in ihren nationalen, europäischen und weltweiten Fachverbänden bereits ausführt - selbstverpflichtende Lösungen schaffen. Für 5 Produktgruppen hat die Öko-Design-Richtlinie bereits Vorgaben zur Energieeinsparung vorgegeben. Darunter fallen auch elektrische + hydraulische Antriebe. Die bekannteste Umsetzung erfolgte mit dem Verbot der Glühbirne. Die Ökodesign-Richtlinie wird aktuell erweitert. Nach dem Aktionsplan des Europäischen Parlaments sollen von der Europäischen Kommission für die Nachhaltigkeit bei Produkten und ihrem Verbrauch an Energie noch dieses Jahr 30 weitere Produktgruppen bearbeitet werden. Angemahnt wurde vom Parlament, dass in die Bewertung der gesamte Lebenszyklus eines Produktes einzubeziehen ist, also einschließlich der nachhaltigen Bewirtschaftung der verwendeten Ressourcen. An einer Harmonisierung der Richtlinie resp. der Aufnahme in „Deutsches Recht“ bestehen seitens der Regierung der BRD keine Zweifel. Die nationalen Maßnahmen dienen dem großen Ziel des Klimaschutzes, in der BRD bis zum Jahr 2020 mehr als 20 % des Energieverbrauchs von 2006 einzusparen. In der BRD kann bei Aufzügen durch Verbesserung der Energieeffizienz der Stromverbrauch – bezogen auf den Gesamt-Stromverbrauch - um 3 – 4 % reduziert werden. Alternativ zu den Normen-Festlegungen kann die Industrie Maßnahmen zur Selbstregulierung - wie freiwillige Selbstverpflichtung zum Produkt - vorlegen. Dabei „muss“ absehbar sein, dass damit die umweltpolitischen Ziele „schneller“ oder „kostengünstiger“ erreicht werden können als über die erweiterten Richtlinien der Kommission. Anhand dieser europäischen Politik ist zu ersehen, warum beispielhaft die Hersteller der Aufzüge und Aufzugskomponenten in aktiver Weise über VDI , VDMA und VFA sowie ELA, EFESME, ISO ff. selbstverpflichtende Regelungen zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit erarbeiten .

10. GAT / VmA – Intern 11. Generalversammlung und 10-jähriges Jubiläum der GAT gewürdigt Anlässlich der durchgeführten 11. Generalversammlung der GAT eG am 06.Mai 2009 in Hünfeld, wurde auch das 10-jährige Jubiläum der GAT gewürdigt. Betriebliche Zusammenkünfte von Gleichgesinnten verschiedenster Unternehmen einer Branche, haben oft zwei Anliegen: Den offiziellen Anlass, sowie die Begegnung und den Austausch untereinander. So führte die GAT am 06.Mai 2009 ihre diesjährige Generalversammlung durch. Als wichtiges Organ der Führung einer Genossenschaft bietet diese Veranstaltung Gelegenheit der Rechenschaft und der Ausrichtung auf neue Ziele im Kreis der Mitglieder. Die Geschäftslage in 2008 war sehr erfolgreich und beim Ausblick auf 2009 konnte dies, trotz weltweiter Rezession, ebenfalls bestätigt werden. Neben der Bilanzlegung und den vorgeschriebenen Regularien wurde die Veranstaltung durch zwei interessante Vorträge bereichert. Herr Bernd Raffler vom Institut BVW hatte sich die Motivation der Anwesenden zum Ziel gesetzt und mit manch charmantem Seitenhieb versucht, auf das eigene Tun aufmerksam zu machen - Begeisterung und daraus resultierenden Erfolg, als Einheit zu betrachten. Die Reaktion der Anwesenden verriet, mancher hat sich wieder erkannt und zumindest mit dem Vorsatz, vom Gehörten einiges in den Alltag mit nehmen zu wollen, wechselte das Thema auf die Forderungssicherung im Bauvertragsrecht. Hier präsentierte Herr Rechtsanwalt David Medler anschaulich in seinem

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Vortrag die gesetzlichen Grundlagen verbunden mit praktischen Handlungsbeispielen. Abgerundet wurde dies durch einen kurzen Exkurs zur VOB 2009. Kontakte gern über die GAT. Ein guter Anlass, einmal auf Erreichtes zurück zu schauen, bot sich am Vorabend bei der Eröffnung eines festlichen, gemeinsamen Essens im Kreis der angereisten Gäste. Für manches Mitglied brachte ein kurzer Blick in die Geschichte der GAT neue Eindrücke oder weckte manch alte Erinnerung. Inzwischen ist die GAT Einkäufer, Lobbyist, Dienstleister und Informationsplattform. In die Zukunft wird mit Optimismus geblickt und gerade in Zeiten schwieriger wirtschaftlicher Lage ist die Unternehmensform Genossenschaft, eine der stabilsten.

Und weil noch Platz ist, eine Geschichte aus der Organisation, die das Leben schrieb: Kennen Sie die Geschichte, die von Jedermann, Irgendjemand und Niemandem handelt? Zur Erinnerung: Es gibt wichtiges zu erledigen und Jedermann wird gefragt, wer es erledigen möchte. Jedermann war sicher, das Irgendjemand es erledigen würde. Irgendjemand hätte es erledigen können, aber Niemand tat es. Irgendjemand war darüber wütend, weil es Jedermanns Aufgabe war, es zu erledigen. Jedermann dachte, Irgendjemand würde den Auftrag erledigen, aber Niemand realisierte, dass Jedermann es nicht tun würde. Fazit: Jedermann beschuldigte Irgendjemand dafür, dass Niemand etwas tat, was Irgendjemand hätte tun können.

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GAT-VmA Informationsbrief 3 / 2009 – Anhang

Tabelle 2 - Teile der Normenreihe EN 81, Elemente ihrer Titel und Nummern Referenz- Titel Erläuterungen

Nr.der Norm Element 1 Element 2 Element 3 Allgemeingültige Teile CEN/TR 81-10 Sicherheitsregeln Grundlagen und Teil 10: System der Normenreihe EN 81 Beschreibung der Systematik der Normenreihe für die Konstruktion Auslegungen für Auslegungen und den Einbau von Aufzügen CEN/TR 81-11 Teil 11: Auslegungen zur Normenreihe Auslegungen für alle Teile der Normenreihe EN 81 EN 81 EN 81-12 Teil 12: Verfahren zur Risikobewertung Besondere Hinweise zur >Benutzung der EN ISO 14121-1, bezogen auf die Aufzugs- anlagen, Anwendung von ISO/TS 14798 Referenz- Titel Erläuterungen

Nr.der Norm Element 1 Element 2 Element 3 Aufzüge, die unter die ARL 95/16/EG fallen

EN 81-20 Sicherheitsregeln Aufzüge für den Teil 20: Personen- und Lastenaufzüge Beschreibung der Anforderungen für einen vollstän- für die Konstruktion Personen- und Güter- digen Personen- und Lastenaufzug unabhängig von der und den Einbau transport Antriebsart. Übernahme der grundlegenden Beschaffen- von Aufzügen heitsanforderungen aus EN 81-1/2:1998 und ihren Änderungen EN 81-21 Teil 21: Neue Personen und Lasten- Beschreibung von alternativen Lösungen, wenn aufzüge in bestehende Gebäude Anforderungen aus EN 81-1/2 (zukünftig EN 81-20) wegen Sachzwängen, die von der Gebäudestruktur herrühren, nicht erfüllt werden können

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EN 81-22 Teil 22: Elektrische Personen- und Besondere Anforderungen an Personen- und Lastenaufzüge mit geneigter Fahrbahn Lastenaufzüge, deren Fahrbahn um mehr als 15° gegen die Senkrechte geneigt ist

EN 81-28 Teil 28: Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge

Referenz- Titel Erläuterungen

Nr.der Norm Element 1 Element 2 Element 3 Aufzüge, die unter die MRL 98/37/EG

(zukünftig 2006/42/EG) fallen

EN 81-30 Sicherheitsregeln Aufzüge für den Teil 30: Elektrische und hydraulische Beschreibung der Anforderungen für einen voll- für die Konstruktion Gütertransport Kleingüteraufzüge ständigen Kleingüteraufzug unabhängig von der und den Einbau Antriebsart. Anforderungen an die einzelnen An- von Aufzügen triebsarten sind in Anhängen dieses Teils aufge- führt. Übernahme der Beschaffenheitsanfor- derungen aus EN 81-3 EN 81-31 Teil 31: Betretbare Güteraufzüge Beschreibung der Anforderungen für eine vollständige betretbare Güteraufzugsanlage unabhängig von der Antriebsart. Anforderungen an die einzelnen Antriebsarten sind in Anhängen dieses Teils aufgeführt.

Referenz- Titel Erläuterungen

Nr.der Norm Element 1 Element 2 Element 3 Aufzüge, die unter die MRL 98/37/EG

(zukünftig 2006/42/EG) fallen

EN 81-40 Sicherheitsregeln Spezielle Aufzüge für Teil 40: Treppenschrägaufzüge und für die Konstruktion den Personen- und Plattformaufzüge mit geneigter Fahr- und den Einbau Gütertransport bahn für Personen mit Behinderungen von Aufzügen EN 81-41 Teil 41: Vertikale Plattformaufzüge für Personen mit Behinderungen EN 81-43 Teil 43: Kranführeraufzüge

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Referenz- Titel Erläuterungen

Nr.der Norm Element 1 Element 2 Element 3

EN 81-50 Sicherheitsregeln Prüfungen Teil 50: Berechnungen und Prüfungen Beschreibung der Berechnungen und für die Konstruktion von Aufzugskomponenten Prüfungen von Aufzugskomponenten unab- und den Einbau hängig vom Aufzugstyp von Aufzügen (Personen-, Lasten-, Güteraufzüge usw.) EN 81-51 Teil 51: Baumusterprüfung von Beschreibung der Verfahren für die Baumu- Aufzügen sterprüfung von Aufzügen und Musteraufzügen EN 81-58 Teil 58: Prüfung der Feuerwiderstands- Beschreibung der Prüfverfahren zur Bestim- fähigkeit von Fahrschachttüren mung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Schachttüren, die einem haltestellenseitigen Feuer ausgesetzt sind Referenz- Titel Erläuterungen

Nr.der Norm Element 1 Element 2 Element 3

EN 81-60 Sicherheitsregeln Dokumentationen für Teil 60: Technische Unterlagen und Ergänzende Angaben zu Anhang I, Ziff.1.7.4 für die Konstruktion Aufzüge Betriebsanleitung für besondere der MRL 98/37/EG (zukünftig 2006/42/EG und den Einbau Aufzüge zur Personen- und Güter- von Aufzügen beförderung EN 81-61 Teil 61: Technische Unterlagen und Ergänzende Angaben zu Anhang I, Ziff.1.7.4 Betriebsanleitung für Aufzüge zur der MRL 98/37/EG (zukünftig 2006/42/EG Güterbeförderung

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Referenz- Titel Erläuterungen

Nr.der Norm Element 1 Element 2 Element 3

EN 81-70 Sicherheitsregeln Besondere Anwen- Teil 70: Zugänglichkeit von ufzügen Ergänzende Anforderungen zu für die Konstruktion dungen für Personen- für Personen einschließlich Personen EN 81-20 und EN 81-22 und den Einbau und Lastenaufzüge mit Behinderungen von Aufzügen EN 81-71 Teil 71: Schutzmaßnahmen gegen Ergänzende Anforderungen zu mutwillige Zerstörungen EN 81-20 und EN 81-22 EN 81-72 Teil 72: Feuerwehraufzüge Ergänzende Anforderungen zu EN 81-20 EN 81-73 Teil 73: Verhalten von Aufzügen im Ergänzende Anforderungen zu Brandfall EN 81-20 und EN 81-22 CEN / TS 81-76 Teil 76: Personenaufzüge für die Leitfaden, der das Ziel hat aufzuzeigen, wie Evakuierung von Personen mit Aufzüge beschaffen sein können, um das Behinderungen Risiko für Personen mit Behinderungen bei der Evakuierung eines Gebäudes, für Per- sonen, die bei einer Evakuierung im Fahrkorb eingeschlossen sind, zu verringern EN 81-77 Teil 77: Aufzüge unter Erdbebenbedingungen

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Referenz- Titel Erläuterungen

Nr.der Norm Element 1 Element 2 Element 3

EN 81 - 80 Bestehende Aufzüge Teil 80: Regeln für die Erhöhung der Sicherheitstechnische Gesichtspunkte, Sicherheit bestehender Personen- Gefährdungsstufen und Verfahren der und Lastenaufzüge Umsetzung, die bei der Erhöhung der Sicherheit bestehender Aufzüge berücksich- tugt werden sollen EN 81-81 Teil 81: Modernisierung von Aufzügen EN 81-82 Teil 82: Regeln für die Erhöhung der Sicherheitstechnische Gesichtspunkte, Sicherheit von bestehenden Aufzügen Gefährdungsstufen und Verfahren der für Personen einschließlich Personen Umsetzung, die bei der Verbesserung der mit Behinderungen Zugänglichkeit und der Nutzung von bestehen- den Aufzügen durch Personen einschließlich Personen mit Behinderungen dort, wo aus praktischen Erwgungen heraus die EN 81-70 nicht vollständig angewandt werden kann berücksichtigt werden sollen EN 81-83 Teil 83: Regeln für die Verbesserung Sicherheitstechnische Gesichtspunkte, der Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungsstufen und Verfahren der mutwillige Zerstörung Umsetzung, die bei der Verbesserung von Schutzmaßnahmen für bestehende Aufzüge gegen mutwillige Zerstörung dort, wo aus praktischen Erwägungen heraus die EN 81-71 nicht vollständig angewandt werden kann, berücksichtigt werden sollen

F.Me. / 07.06.2009