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Aktuelles aus dem Regelwerk Gas und Wasser (s. auch DVGW-Newsletter Stand: 01/2008 bis 04/2008) Themen-Bereich: Hausinstallationen

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Inhaltsverzeichnis [I] W 542 Entwurf "Verbundrohre in der Trinkwasser-Installation -

Anforderungen und Prüfungen" W 570-2 "Armaturen für die Trinkwasser-Installation; Teil 2:

Anforderungen und Prüfungen für die Sicherungsarmaturen" VP 202 "Flüssiggas-Druckregelgeräte für einen Nenn-

Eingangsdruck von 50 mbar für Gasgeräte in Fahrzeugen“ VP 601 B1 "Definition der Schnittstelle zwischen

Mehrspartenhauseinführungen und Hauseinführungskombinationen"

VP 653 "Nichtrostende Stahlrohrleitungen mit festhaftendem Kunststoffmantel für die Trinkwasser-Installation“

DIN EN 88-1 "Druckregler und zugehörige Sicherheitseinrichtungen für Gasgeräte - Teil 1: Druckregler für Eingangsdrücke bis einschließlich 500 mbar"

DIN EN 88-2 " Druckregler und zugehörige Sicherheitseinrichtungen für Gasgeräte - Teil 2: Druckregler für Eingangsdrücke über 500 mbar bis einschließlich 5 bar"

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Inhaltsverzeichnis [II] DIN EN 449 "Festlegungen für Flüssiggasgeräte - Abzugslose

Haushaltsraumheizgeräte (einschließlich Heizgeräte mit diffusiver katalytischer Verbrennung"

DIN 4815-1 Entwurf "Schläuche für Flüssiggas - Teil 1: Schläuche mit und ohne Einlagen"

DIN EN 12480 Berichtigung 1 "Gaszähler - Drehkolbengaszähler“

DIN EN 13203-3 Entwurf "Solar unterstützte gasbeheizte Geräte für die sanitäre Warmwasserbereitung für den Hausgebrauch -

Geräte, die eine Nennwärmebelastung von 70 KW und eine Speicherkapazität von 500 Liter Wasser nicht überschreiten -

Teil 3: Bewertung des Energieverbrauchs„ DIN EN 13611 "Sicherheits-, Regel- und Steuereinrichtungen

für Gasbrenner und Gasgeräte - Allgemeine Anforderungen" DIN EN 14459 "Regel- und Steuerfunktionen in elektronischen

Systemen für Gasbrenner und Gasgeräte - Verfahren für die Klassifizierung und Bewertung"

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W 542 Entwurf "Verbundrohre in der Trinkwasser-Installation - Anforderungen und Prüfungen“

Beschrieben werden: Qualitätsanforderungen für Verbundrohre und speziell weitergehende Anforderungen sowie Prüfverfahren für den Fall bestimmter Produktmodifikationen.

Die DIN 16836 dagegen beschreibt als Grundnorm die Basisanforderungen und -prüfverfahren für Verbundrohre "Mehrschichtverbundrohre - Polyolefin-Aluminium-Verbundrohre -

Allgemeine Anforderungen und Prüfungen„.

Einspruchsfrist: 10.06.2008

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W 570-2 "Armaturen für die Trinkwasser-Installation; Teil 2: Anforderungen und Prüfungen für die Sicherungsarmaturen“ [1]

Das DVGW-Arbeitsblatt W 570-2 gilt für folgende Produkte in der Trinkwasser-Installation entsprechend dem Anwendungsbereich von DIN 1988 und DIN EN 1717:

– Systemtrenner - Familie C, Typ A, Class "a", DN 6 bis DN 50, PN 10 bis 10 bar, bei jeder Druckschwankung bis zu 10 bar und eingangsseitigen Temperaturgrenzwert von 65 °C

– Rohrbelüfter - Familie D, Typ A, DN 8 bis DN 80 bis 10 bar und Gebrauchstemperatur von 65 °C

– Rohrunterbrecher mit Lufteintrittsöffnung und beweglichem Teil - Familie D, Typ B, DN 10 bis DN 20 bis 10 bar und Gebrauchstemperatur von 65 °C

– Rohrunterbrecher mit ständigen Lufteintrittsöffnungen - Familie D, Typ C, DN 10 bis DN 20 bis 10 bar und Gebrauchstemperatur von 65 °C

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W 570-2 "Armaturen für die Trinkwasser-Installation; Teil 2: Anforderungen und Prüfungen für die Sicherungsarmaturen“ [2]

– Rohrtrenner nicht durchflussgesteuert - Familie G, Typ A, DN 8 bis DN 250, PN 10 bis 10 bar, bei Druckschwankung bis 10 bar und Gebrauchstemperatur von 65 °C

– Rohrtrenner durchflussgesteuert - Familie G, Typ B, DN 8 bis DN 250, PN 10 bis 10 bar, bei Druckschwankung bis 10 bar und Gebrauchstemperatur von 65 °C

– Sicherungsarmaturen für Schlauchanschlüsse - Familie H, Typ A, DN 15 bis DN 32 bis 10 bar und Gebrauchstemperatur von 65 °C

– Rohrbelüfter für Schlauchanschlüsse - Familie H, Typ B und Typ D, DN 15 bis DN 25 bis 10 bar und Gebrauchstemperatur von 65 °C. Diese Rohrbelüfter sind nur für den Einbau am Anschluss zwischen Vorabsperrung (Absperrventil) und Schlauch bestimmt.

– Druckbeaufschlagte Belüfter - Familie L, Typ A und Typ B, DN 15 bis DN 50, bis 10 bar und Gebrauchstemperatur  von 65 °C

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W 570-2 "Armaturen für die Trinkwasser-Installation; Teil 2: Anforderungen und Prüfungen für die Sicherungsarmaturen“ [3]

– Automatische Umsteller - Familie H, Typ C, bis 10 bar und Gebrauchstemperatur von 65 °C für Produktarten im Auslauf integriert, im Mischergehäuse integriert und nicht integriert (Teil einer Baugruppe) oberhalb des maximalen Wasserspiegels angeordnet. Nicht integrierte Produktarten, die unterhalb des maximalen Wasserspiegels angeordnet sind, werden nicht behandelt.

Das DVGW-Arbeitsblatt W 570-2 behandelt speziell die Anforderungen bezüglich Hygiene und Werkstoffe, die Eigen- und Fremdüberwachung die nationale produktspezifische Zusatzanforderungen

 

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VP 202 "Flüssiggas-Druckregelgeräte für einen Nenn-Eingangsdruck von 50 mbar für Gasgeräte in Fahrzeugen“ Prüfgrundlage für Herstellung, Prüfung und Zertifizierung von

Druckregelgeräten für Flüssiggas in Fahrzeugen. Europäische Normung fordert in Fahrzeugen nur noch den Einbau von

Gasgeräten mit Nennbetriebsdruck von 30 mbar statt bisher 50 mbar. Druckregelgeräte zum Einbau vor dem Gasgerät, das für einen

Nenndruck von 30 mbar ausgelegt ist und das in Anlagen mit einem Nenndruck von 50 mbar eingebaut werden soll.

Vergabe eines Prüfzeichens ist für einen Zeitraum von max. 3 Jahren vorgesehen.

Die Vorläufige Prüfgrundlage wird nach einer Laufzeit von 3 Jahren überprüft, zurückgezogen oder geändert.

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VP 601 B1 "Definition der Schnittstelle zwischen Mehrspartenhauseinführungen und Hauseinführungskombinationen" Prüfgrundlage behandelt die Fachzertifizierung der gängigen

Hauseinführungssysteme als Einspartenlösungen wie auch Mehrspartenlösungen.

Beiblatt 1 zur VP 601 definiert nun eine einheitliche Schnittstelle zwischen der Gas-Hauseinführungskombination und Mehrspartenhauseinführung, womit die Kompatibilität der Bauteile sichergestellt werden soll.

Die Abgrenzung ermöglicht dem Anwender eine unabhängige Auswahl der Produkte verschiedener Anbieter.

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VP 653 "Nichtrostende Stahlrohrleitungen mit festhaftendem Kunststoffmantel für die Trinkwasser-Installation“ [1] Prüfgrundlage behandelt das Prüfverfahren für ein Mediumrohr aus

nichtrostendem Stahl, das mit einem fest haftenden Kunststoffmantel verbunden ist.

Produkt hat die Eigenschaften eines Rohres aus nichtrostendem Stahl, ist kalt biegbar und bietet die Verlegung ohne Formstücke.

Produkt ist für Trinkwasser-Installationen nach DIN 1988 (TRWI) und DIN EN 806 einsetzbar.

Rohrverbindung erfolgt mit geeigneten Verbindern. Für die Installation mit dem Einsatzbereich für kaltes und erwärmtes

Trinkwasser müssen folgende Anforderungen erfüllt werden: 1. Rohrhersteller und der Verbinderhersteller informieren sich

gegenseitig über zulassungsrelevante Bauteileigenschaften

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VP 653 "Nichtrostende Stahlrohrleitungen mit festhaftendem Kunststoffmantel für die Trinkwasser-Installation“ [2] 2. Für das Rohrleitungssystem müssen Verbinder für eine komplette

Trinkwasserhausinstallationen verfügbar sein, z.B. T-Stück, Bogen oder Winkel, Reduzierstück.

3. Ein System, muss mindestens Rohre und Rohrverbinder zweier Nennweiten aufweisen.

4. Fittingsortiment muss Teile enthalten, um Bauteile, Apparate, Armaturen und Geräte anschließen zu können.

5. Übergänge auf andere Rohrwerkstoffe bzw. Systeme müssen im Lieferprogramm enthalten und in der Montage- und Einbauanleitung beschrieben sein.

6. Spezialwerkzeuge muss der Systemanbieter/Zertifikatsinhaber mit anbieten oder mindestens ein geeignetes Werkzeug benennen.

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VP 653 "Nichtrostende Stahlrohrleitungen mit festhaftendem Kunststoffmantel für die Trinkwasser-Installation“ [3] 7. Spezielle Dichtstoffe, Dichtelemente, Reinigungsmittel oder

dergleichen müssen für die Trinkwasser-Installation geeignet sein und vom Hersteller angeboten werden.

8. Nicht handelsübliche Befestigungs-, Isolier- oder systemspezifisches Material sowie nicht handelsübliche Schutzrohre und Aufhängungen sind vom Hersteller anzubieten.

9. Umfassende und verständliche Montage- und Einbauanleitungen sowie ausreichende systemspezifische Planungsunterlagen müssen vorhanden sein.

10. Der Hersteller muss in der Lage sein, Montagepersonal gegebenenfalls auf der Baustelle zu schulen, beziehungsweise zu unterweisen.

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