Aktuelles Steuerrecht 2012 (Stand Februar 2012). Agenda 1.Überblick Gesetzgebung und Termine...

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„Aktuelles Steuerrecht 2012“ (Stand Februar 2012)

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„Aktuelles Steuerrecht 2012“

(Stand Februar 2012)

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Agenda

1. Überblick Gesetzgebung und Termine2. Ausgewählte Aktuelle Änderungen durch

Gesetzgebung, Rechtsprechung u Verwaltung3. Hinweise zur Einführung der E-Bilanz4. Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge5. Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen

nahen Angehörigen6. Sonstiges

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Gesetzgebung und Termine H

Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression

Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung

Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden

Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Steuervereinfachungsgesetz 2011

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Gesetz Stand Inhalte bzw. betroffene Vorschriften Inkrafttreten

Entwurf eines Gesetzes 07.12.2011 Im System des progressiv ausgestalteten 2013/2014

zum Abbau der kalten Progression

Kabinettsbeschluss Einkommensteuertarifs profitiert der Staat von Steuermehreinnahmen, die über den Effekt der kalten Progression entstehen.

Diesen nicht gewollten Steuerbelastungen sollen durch eine Korrektur des Est-Tarifs entgegengewirkt weden.

Gesetz zur Förderung der

04.02.2011 Förderung der außergerichtlichen Konflikt- am Tag nach

Mediation und anderer Regierungsentwurf beilegung und insb. der Mediation zur Ver- der Ver-

Verfahren der außer-

besserung der Streitkultur: kündung

gerichtlichen Konfliktbei- legung

08.03.2011 Legaldefinition der außergerichtlichen, gerichtsnahen, gerichtsinternen

Ausschüsse Mediation Verhaltenspflichten und Aufgaben der

18.03.2011 Mediatoren

1. Beratung BR Verschwiegenheitspflicht und Zeugnis- verweigerungsrecht

01.04.2011 Keine Reglementierung der Quali-

Gesetzentwurf fikation

13.04.2011

Gegenäußerung

BReg

14.04.2011

1. Lesung BT

01.12.2011

Beschlussempfehlung und Bericht

15.12.2011

2./3. Lesung BT

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Gesetz zur steuerlichen 06.06.2011 Steuerliche Anreize für energetische geplant war

Förderung von energetischen

Regierungsentwurf Wohngebäudesanierung:

§ 7e EStG: Erhöhte Absetzungen für

01.01.2012

Sanierungsmaßnahmen 09.06.2011 energetische Gebäudesanierungsmaß-

an Wohngebäuden 1. Lesung BT nahmen

§ 10k EStG: Steuerbegünstigung für

29.06.2011 energetische Gebäudesanierungsmaß-

Beschluss- empfehlung und

nahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Bericht

30.06.2011

2. Lesung BT

08.07.2011

BR Versagung der

Zustimmung

26.10.2011

Anrufung VermA durch BRg

08./22.11.2011

Sitzung VermA

(ohne Einigungs-vorschlag)

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Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unter- nehmen

04.03.2011 Regierungsentwurf

05.04.2011 BR-Empfehlung der Ausschüsse

Reform des Insolvenzrechts zur Erleichterung der Fortführung sanierungs- fähiger Unternehmen:

geplant war 01.01.2012

15.04.2011

1. Beratung BR

04.05.2011

Gesetzentwurf Stärkung des Gläubigereinflusses Ausbau des Insolvenzplanverfahrens Stärkung der Eigenverwaltung

30.06.2011

1.Lesung BT

26.10.2011

Beschlussempfehlung

27.10.2011

2./3. Lesung BT

04.11.2011

Unterrichtung BR/ Empfehlung der

Ausschüsse zur

Anrufung des

Vermittlungsausschusses

25.11.2011

1.Beratung BR (keine Anrufung)

13.12.2011

Verkündung

21.12.2011

Berichtigung

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Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung

10.03.2011 Referentenentwurf

Umsetzung der Richtlinie 2010/24/EU sowie Änderungen folgender steuerrechtlicher Regelungen:

2011/2012 und 2013

steuerlicher Vorschriften

04.05.2011 - Änderung und Neufassung der

Kabinettsbeschluss Regelungen des LSt-

Abzugsverfahrens - Einführung einer Steuerfreiheit für

03.06.2011 Sozialversicherungsrenten an

BR-Empfehlung der Empfänger, die als Verfolgte nach § 1

Ausschüsse BEG anerkannt sind

- Einführung eines Mindestbeitrags von

17.06.2011 60 Euro p.a. für die i. R. d. steuerlich

1. Beratung BR geförderten Altersvorsorge mittelbar zulageberechtigten Personen

22.06.2011 - Erweiterung des Katalogs der Frei-

Gesetzentwurf willigendienste um den Internationalen Jugendfreiwilligendienst

30.06.2011 - engere Bindung der Gewährung von

1. Lesung BT Grundfreibetrag und Sonderausgabenabzug an beschränkt steuer-

26.10.2011 pflichtige Einkünfte aus nichtselb-

Beschluss- ständiger Arbeit

empfehlung und - Einführung eines automatisierten Ver-

Bericht fahrens für den Kirchensteuerabzug bei abgeltend besteuerten Kapitalerträgen

26.10.2011 - Aufhebung des § 8c Abs.1a KStG

2./3. Lesung BT - Überarbeitung des II. Teils der Anlage

24 des Bewertungsgesetzes zur Ge-

25.11.2011 währleistung der Ermittlung des ge-

Zustimmung BR meinen Werts im Sachwertverfahren nach §§ 189 bis 191 BewG

13.12.2011 - Einführung eines Antragsrechts eines

Verkündung beschränkt steuerpflichtigen Erwerbers auf Behandlung des Vermögensanfalls wie bei unbeschränkter

Steuerpflicht

- Änderung § 370 Abs.6 AO

- Änderung §§ 2 und 17 des 5. VermBG

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Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatz- steuergesetzes

14.09.2011 Kabinettsbeschluss

20.09.2011 Koalitionsbeschluss

21.09.2011 1. Lesung BT

19.10.2011 Beschluss- empfehlung und Bericht

20.10.2011 2./3. Lesung BT

25.11.2011 Zustimmung BR

13.12.2011 Verkündung

Die für die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten maßgebliche Umsatzgrenze wurde zum 1. Juli 2009 bundeseinheitlich auf 500 000 Euro angehoben. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Ein Auslaufen der Regelung würde den betroffenen Unternehmen wichtige Liquidität entziehen. Eine erneute nur befristete Verlängerung würde wieder neue Unsicherheit über die Geltungsdauer der Regelung schaffen. Die Umsatzgrenze von 500 000 Euro soll daher auf Dauer beibehalten werden. Die Unternehmen erhalten so mehr Planungssicherheit.

01.01.2012

Zweite Verordnung zur 10.08.2011 Einführung von normativen Vorgaben für 07.12.2011/

Änderung steuerlicher BMF veröffentlicht die Ausgestaltung der von den Landes- 01.01.2012

Verordnungen Referentenentwurf finanzbehörden bei der Verwaltung der

02.09.2011 Gemeinschaftssteuern eingesetzten automationsgestützten

Abgabefrist der Ver- bandsstellungnahmen

Risikomanagementsysteme in der Verordnung über Art und Umfang der steuerlichen Ermittlungen der Landesfinanzbehörden bei Einsatz automations-

25.11.2011 gestützter Risikomanagementsysteme

Zustimmung BR (Steuer-Ermittlungs-Verordnung - StErmV).

Darüber hinaus sind insbesondere

06.12.2011 Regelungsbereiche der Umsatzsteuer-

Verkündung Durchführungsverordnung (UStDV) in

Bezug auf Ausfuhrlieferungen und inner-

gemeinschaftliche Lieferungen betroffen.

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Gesetz über den Rechts- schutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Er- mittlungsverfahren

03.09.2010 Regierungsentwurf

05.10.2010 BR-Empfehlung der Ausschüsse

15.10.2010 1. Beratung BR

17.11.2010 Gesetzentwurf

20.01.2011 1. Lesung BT

28.09.2011 Beschluss- empfehlung und Bericht

29.09.2011 2./3. Lesung BT

14.10.2011 Zustimmung BR

02.12.2011 Verkündung

Einführung eines Entschädigungsanspruchs für überlange Gerichtsverfahren: Ersatz materieller Nachteile Ersatz immaterieller Nachteile, soweit nicht nach den Einzelfallumständen Wiedergutmachung auf andere Weise (z.B. in Form der gerichtliche Fest-stellung der überlangen Verfahrensdauer) ausreichend ist Besondere Wiedergutmachungsmöglichkeiten im Strafverfahren

03.12.2011

Steuervereinfachungsgesetz 2011

20.12.2010 Referentenentwurf

02.02.2011 Kabinettsbeschluss

18.03.2011 1. Beratung BR

21.03.2011

Anhebung des Arbeitnehmer- Pauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro

Wegfall der Einkünfte- und Bezüge- grenze für volljährige Kinder beim

Familienleistungsausgleich, Vereinfachung bei der Berechnung der

Entfernungspauschale Reduzierung der Veranlagungsarten für

Eheleute Erfassung von Erstattungsüberhängen

2011/2012 und 2013

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Steuervereinfachungsgesetz 2011

Gesetzentwurf

23.03.2011 Gegenäußerung

von Sonderausgaben im Jahr des Zuflusses Wegfall der Einbeziehung der ab- geltend besteuerten Kapitaleinkünfte in

BRg die Ermittlung der zumutbaren Belastung und des Spendenabzugsvolumens

25.03.2011

1. Lesung BT Einführung einer Bagatellgrenze bei der Gebührenpflicht für die verbindliche

08./09.06.2011 Auskunft

Beschlussempfehlung und

Erleichterung für die elektronische Rechnungsstellung

Bericht

09.06.2011

2./3. Lesung BT

08.07.2011

BR Versagung der

Zustimmung

31.08.2011

Anrufung VermA durch BRg

21.09.2011

Vermittlungsvor- schlag

23.09.2011

Zustimmung/ Annahme Vermittlungsvorschlag BR/BT

04.11.2011

Verkündung

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Agenda

1. Überblick Gesetzgebung und Termine2. Ausgewählte Aktuelle Änderungen durch

Gesetzgebung, Rechtsprechung u Verwaltung3. Hinweise zur Einführung der E-Bilanz4. Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge5. Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen

nahen Angehörigen6. Sonstiges

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• Ausbildungskosten bleiben Sonderausgaben (Rechtsprechungsänderung durch BFH -> Gesetzesänderung durch Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz). Ab 2012 wurden der SA-Höchstbetrag hierfür von 4000 auf 6000 € angehoben. (Frage: Ist das verfassungswidrig?)

• Mindestbeitrag bei der Riester-Rente 60 € pro Jahr für mittelbar zulageberechtigte Personen

• Kein Wahlrecht mehr bezüglich Einbehalt der Kirchensteuer auf Kapitaleinkünfte durch Kreditinstitute (automatisierter Datenabruf vom BZSt – Sperrung durch Anleger möglich) – gilt erst für Kapitalerträge die 2014 zufließen (Banken und GmbH)

• Ab 2013 wird die getrennte Veranlagung von Ehegatten durch die Einzelveranlagung von Ehegatten abgelöst – damit werden Sonderausgaben demjenigen zugerechnet, der sie getragen hat

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• Erneute Verschiebung der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte: ELStAM-Datenbank sollte ab 01.01.2012 an den Start gehen: aufgrund technischer Probleme verschoben. Neuer Beginn 1.November 2012 mit Wirkung zum 01.01.2013

• Umsatzsteuer: dauerhafte Anhebung der Ist-Versteuerungsgrenze auf 500.000 € (bundeseinheitliche Regelung) ab 2012

• Umsatzsteuernachschau: zukünftig können auf Verlangen des Amtsträgers auch elektronisch aufgezeichnete Daten eingesehen werden. Blick in den Computer ist erlaubt.

• Rechtsprechung: Partyservice erbringt in der Regel Dienstleistungen, also müssen die Umsätze mit 19% Umsatzsteuer belastet werden

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– Schenkungssteuer bei Einlagen und vGA: disquotale Einlage bei einer Kapitalgesellschaft führt zur Schenkung an den Gesellschafter, der keine Einlagen gemacht hat.

– Zinslauf bei Aufgabe der Investitionsabsicht: rückwirkende Änderung des Investitionsabzugsbetrages und damit Erhöhung der Steuer im Jahr der Bildung der Rücklage der Zinslauf beginnt lt. Rechtsprechung erst mit dem Ereignis (=Aufgabe der Investitionsabsicht) -> ist nicht endgültig entschieden

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– Empfehlung: wenn ein PKW ohne Vorsteuerabzug (also von Privat)

erworben und betrieblich genutzt wurde, dann muss dieser vor dem Verkauf / Inzahlunggabe dem Unternehmensvermögen entnommen werden, um kein Umsatzsteuer auszulösen. Diese Entnahme ist sicherheitshalber vor dem Verkauf schriftlich dem Finanzamt mitzuteilen.

– Änderungen bei der Belegnachweispflicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen: Durch die Änderung der UStDV wurde als Nachweis eine „Gelangensbestätigung“ eingeführt (Musterformular BMF-siehe Anlage): wegen großer Probleme bei der Umsetzung und unnötige Verkomplizierung der Rechtslage Übergangsregelung zunächst bis 31.03.2012 jetzt sogar bis 30.06.2012 alles wie bisher, Problem: Lösung danach bisher unbekannt.

– Änderungen bei der Ausfuhrlieferung jedoch nur mit Übergangsfrist bis zum 31.03.2012 wie bisher (Pflicht zum elektronischen Ausfuhrverfahren)

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– Anrechnung und Erstattung der USt-Sondervorauszahlung: Bisher

wurde immer mit der Dezembervoranmeldung verrechnet und Überschüsse erstattet -> diese Erstattung soll zukünftig nicht mehr erfolgen, sondern eine Verrechnung mit der Jahressteuer. Das es technische Probleme gibt, wurde dies noch nicht umgesetzt.

– Rechtsprechungsänderung: Bei einer klassischen Betriebsaufspaltung mit Besitzpersonengesellschaft kann nicht mehr von einer umsatzsteuerlichen Organschaft ausgegangen werden.

– Rechtsprechung: keine Ansparabschreibung für Software. Auch Standardsoftware ist ein immaterielles Wirtschaftsgut

– Mitwirkungspflicht bei Fragebögen im Rahmen einer Betriebsprüfung (keine gesonderten Aufstellungen/Kalkulationen für das Finanzamt erstellen, insbesondere keine Schätzungen!) Nur was schon vorhanden ist, kann auch vorgezeigt werden.

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Investitionszulagengesetz

Überblick Minderung der Fördersätze

Beginn der Investition KMU

andere Unternehmen

vor dem 01.01.2011 20% 10%

vor dem 01.01.2012 15% 7,50%

vor dem 01.01.2013 10% 5%

vor dem 01.01.2014 5% 2,50%

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Neue

Grunderwerbsteuersätze

– von 1983 bis 1997 betrug die GrEStG bundesweit 2 %, von 1998 bis 31. August 2006 bundesweit 3,5 % der Bemessungsgrundlage.

– Seit dem 1. September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen.

• (Tabelle siehe Anlage!)

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Steuervereinfachungsgesetz 2011Verkündung am 4.11.2011Nachfolgend einige ausgewählte Punkte:

Arbeitnehmer-Pauschbetrag Anhebung von 920 € auf 1000 € ab VZ 2011

Es entfällt künftig die Möglichkeit auf die Authentifizierung bei der elektronischen Übermittlung von Steuerdaten zu verzichten

Grunderwerbsteuer: Veräußerungsanzeigen werden durch die Notare und Gerichte ab 05.11.2011 elektronisch übermittelt.

Verbilligte Vermietung an nahe Angehörige gilt ab 2012Entspricht die vereinbarte Miete mehr als 2/3 (66%) der ortsüblichen Miete, können

100% der Werbungskosten geltend gemacht werden. Entfall der 56% - Grenze und der Totalüberschussprognose. Liegt die Miete unter 66%, dann teilentgeltlich/ Kosten nur anteilig.

Entfernungspauschale: Vereinfachung der Berechnung bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ab 2012

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Steuervereinfachungsgesetz

Kinderfreibeträge: Wegfall der Einkünftegrenze bei volljährigen Kindern ab 2012, damit verzichtet die Familienkasse und das Finanzamt ab 2012 auf die Einkommensprüfung volljähriger Kinder, die in der Schul- oder Berufsausbildung sind. Eine nebenbei ausgeübte Erwerbstätigkeit bleibt bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums außer Betracht. Danach (bei anschließender Zweitausbildung) sind Nachweise erforderlich – erwerbslos oder unter 20h/Woche oder geringfügige Beschäftigung

Kinderbetreuungskosten bis zum 14. Lebensjahr: Verzicht auf persönliche Anspruchsvoraussetzungen (Erwerbstätigkeit) der Eltern ab 2012 außerdem werden die Kinderbereuungskosten einheitlich als Sonderausgaben abgezogen (nicht mehr wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben) Abzugsfähig: 2/3 der Aufwendungen, max. 4000 €/Kind

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Steuervereinfachungsgesetz

- Verbindliche Auskunft: Bagatellgrenze von 10.000 € Gegenstandswert für Gebührenpflicht. Ist der Gegenstandswert unter 10.000 €, fallen keine gebühren für die Bearbeitung des Auskunftsantrags an, bei einer Gebühr nach Zeitwert (wenn kein Gegenstandswert feststellbar) fallen bis zu 2h keine Gebühren an (bisher 200€!). Dies gilt für Anträge ab dem 06.11.2011.

- Betriebsaufgabe, -verpachtung, -unterbrechung: In Fällen der Betriebsverpachtung im Ganzen gilt der Betrieb zukünftig als grundsätzlich fortgeführt, eine ausdrückliche Aufgabeerklärung wird erforderlich. Die Aufgabe kann bis zu 3 Monate rückwirkend erklärt werden. Gilt ab dem 5.11.2011

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Agenda

1. Überblick Gesetzgebung und Termine2. Ausgewählte Aktuelle Änderungen durch

Gesetzgebung, Rechtsprechung u Verwaltung3. Hinweise zur Einführung der E-Bilanz4. Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge5. Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen

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Elektronische Übermittlung von Bilanzen

– BMF gibt Form und Inhalt vor (Taxonomie, XBRL-Format)– geht weit über die Gliederung im HGB hinaus, da um

steuerliche Angaben erweitert– E-Bilanz zweimal verschoben: erstmalig sollen Bilanzen,

deren Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2012 beginnen Grundsatz) elektronisch übermittelt werden (also Bilanz für 2013)

– Diverse Ausnahmen (Sonderbilanzen, Vereinsbilanzen, Kapitalkontenentwicklung Personengesellschaften)

– Freiwillig ab Bilanz für 2012 (wegen Nichtbeanstandungsregel keine Pflicht)

– Härtefallregelung möglich

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Elektronische Übermittlung von Bilanzen

– Maßnahmen:– Kontenpläne an Taxonomie anpassen also zusätzliche

Konten einrichten – ideal schon im VZ 2012 (ca. 140 neue Buchhaltungskonten, Beispiele: Umsatzsteuerkonten, Vorsteuerkonten, Beteiligungen, steuerfreie Rücklagen)

– Differenziertes Buchen, Überarbeiten Buchungsanweisungen, evtl. Schulung der Mitarbeiter

– Steuerbilanz wird übertragen (Sammelkonten vermeiden)– Alternativ: Überleitungsrechnung– Auswertungen der Finanzverwaltung – vorab prüfen – Vorauswahl für Betriebsprüfungen/Rückfragen vermeiden

(betroffen: Mittel- und Kleinbetriebe)

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Elektronische Übermittlung von Bilanzen

– Nicht nur laufende Gewinnermittlung, auch alle anderen Bilanzen (z. B. Betriebsaufgabe, Veräußerung, Liquidation)

– Taxonomie unter www.esteuer.de abrufbar

– Kerntaxonomie, Branchentaxonomie (Beispiel: Bilanz einer kleinen KapGes. nach HGB hat 62 Gesamtfelder davon 23 Pflichtfelder – nach der Steuer-Taxonomie ergeben sich 465 Gesamtfelder mit 178 Pflichtfeldern)

– Mussfelder (teilweise Kontennachweise erwünscht), Auffangpositionen

– Ziele Finanzverwaltung: • Bürokratieabbau bei der Finanzverwaltung• Risikomanagement• Verprobungen, Mehrjahresvergleiche• Automatische Auswahl prüfungsrelevanter Fälle

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Agenda

1. Überblick Gesetzgebung und Termine2. Ausgewählte Aktuelle Änderungen durch

Gesetzgebung, Rechtsprechung u Verwaltung3. Hinweise zur Einführung der E-Bilanz4. Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge5. Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen

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Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge

Neue Erbschaftsteuerrichtlinen 2011, ab 02.11.2011

Poolvereinbarung: Anteile an einer Kapitalgesellschaft sind nur bei einer unmittelbaren Beteiligung von mehr als 25% begünstigt. (Änderung: nur mit Stimmrecht kann Poolvereinbarung getroffen werden, Bündelung der Anteile in einer GbR ist nicht begünstigt)

Unternehmensbewertung: Vereinfachtes Ertragswertverfahren (Vergangenheitsbezogen) kein Muss – andere Verfahren sind zulässig und in vielen Fällen sinnvoll

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Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge

Weitere mögliche Probleme

Wahl des Zuwendungszeitpunktes: Bewertungsstichtag, Steuerprogression

Verwaltungsvermögen zu hoch Verwaltungsvermögen zu niedrig (die Grenzen können ausgeschöpft

werden, 50% bei Regelverschonung)

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Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge

Änderungen des Versorgungsvertrages sind schriftlich zu belegen. Andernfalls können derartige mündliche oder konkludente Vereinbarungen steuerlich nicht mehr berücksichtigt werdenOFD Frankfurt/M. v. 19.8.2011 - S 2221 A - 82 - St 218)

Hintergrund:Versorgungsleistungen sind wiederkehrende Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung – in der Regel zur vorweggenommenen Erbfolge – geleistet werden. Liegen die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG vor, sind die Versorgungsleistungen beim Verpflichteten als Sonderausgaben abziehbar und beim Berechtigten nach § 22 Nr. 1b EStG steuerpflichtig.

Hierzu die OFD:Werden die auf der Grundlage eines Übertragungsvertrags geschuldeten Versorgungsleistungen ohne Änderung der Verhältnisse, also willkürlich nicht mehr erbracht, sind sie steuerrechtlich nicht anzuerkennen, auch wenn die vereinbarten Zahlungen später wieder aufgenommen werden.

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Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge

Im September 2013 finden die Bundestagswahlen statt. Je nach Ausgang, haben die Parteien bereits angekündigt, dass die Erbschaftsteuer geändert werden soll. Es könnte sein, dass die Begünstigungen von Betriebsvermögen wegfallen. Geplante Übertragungen sollten eventuell bis dahin vollzogen werden, da später keine Planungssicherheit mehr besteht.

Weiterhin: Vorlageverfahren des BFH hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit des ErbStG

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Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen nahen Angehörigen

(Hinweis: BMF hat Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen überarbeitet)

Grundvoraussetzungen: Bürgerlich-rechtliche Wirksamkeit Tatsächliche Durchführung Fremdvergleich

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Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen nahen Angehörigen

Fremdvergleich: Vergleichsmaßstab zu Kreditinstituten (Laufzeit, Tilgung, Zinsen, Besicherung)

Problem: Besicherung – bankübliche Sicherheiten

Ausnahme: Bei volljährigen, wirtschaftlich unabhängigen Angehörigen kann auf Modalitäten zur Tilgung und Besicherung verzichtet werden, wenn Darlehen zur Herstellung/Anschaffung ansonsten bei fremden Dritten und Vereinbarungen tatsächlich vollzogen werden. (Ehegatte/Kind ohne eigenes Einkommen ist nicht unabhängig!)

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Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen nahen Angehörigen

Schenkung unter Auflage ein Darlehen zu gewähren wird nicht anerkannt!

Unter Umständen auch wenn zeitnah in getrennten Verträgen – keine Anerkennung

Vorschlag für den Inhalt eines Darlehensvertrages: Höhe des Darlehens Verzinsung Rückzahlung Sicherheiten Kündigung Salvatorische Klausel

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Agenda

1. Überblick Gesetzgebung und Termine2. Ausgewählte Aktuelle Änderungen durch

Gesetzgebung, Rechtsprechung u Verwaltung3. Hinweise zur Einführung der E-Bilanz4. Gestaltungstipps für die Unternehmensnachfolge5. Steuerliche Anerkennung von Darlehen zwischen

nahen Angehörigen6. Sonstiges

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6. Sonstiges

Ausblick:

• Geplante Reform des Reisekostenrechts (ReiKoRef): 5 verschiedene Modelle vorgeschlagen

• Gesetz zum Abbau der kalten Progression: ab VZ 2013 Abmilderung durch eine Erhöhung der Grundfreibeträge und Verschiebung der Progressionskurve nach rechts

– Grundfreibetrag 2012: 8004 €, 2013: 8130 €, 2014: 8.354 €– Steuersatz 14% ab Grundfreibetrag+1€– Steuersatz 42% ab 2012: 52.822 €, 2013: 53.728 €, 2014: 55.209 €

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6. Sonstiges

Ausblick:

• Geplante Neuregelung der Grundsteuer spätestens 2013 Reformmodelle werden momentan verprobt (Einheitswertverfahren wurden als Verfassungswidrig eingestuft, ein aktuelles Verfahren ist jedoch nicht anhängig)

• Gesetz zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden ist in der Planung. Empfehlung: Vor dem Beginn einer solchen Maßnahme, wenn möglich Gesetzgebungsverfahren abwarten

• nützliche / zusammenfassende Hinweise der OFD Koblenz - siehe Anlage

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FreizeichnungDer Vortragsinhalt und das Script sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebietes, wegen der Vielzahl letztinstanzlich nicht entschiedener Einzelfragen und wegen des Fehlens beziehungsweise der Unvollständigkeit bundeseinheitlicher Verwaltungsanweisungen kann vom Verfasser und Referenten keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte und Darstellungen übernommen werden. Der Vortrag sowie das Handout ersetzen keine Steuerberatung

Simone Rappe

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