Arbeitnehmerüberlassung – gesetzliche und tarifliche Neuregelungen – aktuelle Rechtsprechung...

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Arbeitnehmerüberlassung – gesetzliche und tarifliche Neuregelungen – aktuelle Rechtsprechung Sankelmark – 8. November 2012

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Folie 1

Arbeitnehmerberlassung gesetzliche und tarifliche Neuregelungen aktuelle RechtsprechungSankelmark 8. November 2012Gesetzes-nderungenAktuelle Recht-sprechungTarifvertrgebersicht ArbeitnehmerberlassungGesetzliche NeuregelungenAktuelle RechtsprechungTarifliche NeuregelungenI. bersicht Arbeitnehmerberlassung

Arbeitnehmerberlassungsgesetz

letzte Neuregelungen zum 01.12.2011 (01.05.2012),davor weitgehende nderungen zum 01.01.2004vorher:Verhinderung der Zurckdrngung vonunbefristeter Vollzeitbeschftigungdann:Arbeitnehmerberlassung als Mglichkeit zur Bekmpfung der Massenarbeitslosigkeitjetzt:erneute Zurckdrngungstendenz und Verhinderung von MissbrauchWesentliche Neuerungen des AG 2004:

grundstzliche Behandlung der Leiharbeitnehmer wie Stammbelegschaft des Entleiherbetriebskeine Begrenzung der Leihe auf 24 Monate mehrkeine speziellen Befristungsregelungen mehr es gilt das TzBfGteilweise Erlaubnis der Leiharbeit in der BaubrancheVerleiherEntleiherLeiharbeitnehmerArbeitsvertragVerleihvertragtatschliche berlassungBRII. Gesetzliche Neuregelungen

Wesentliche Neuerungen:

Ausweitung der ErlaubnispflichtRegelung der vorbergehenden berlassungKonzernprivileg und GelegenheitsberlassungEinfhrung der DrehtrklauselErweiterte Rechte im Entleiherbetrieb1. Ausweitung der Erlaubnispflicht

1 Abs. 1 S. 1 AG

keine Bedeutung der Gewerbsmigkeit mehr

Verleih im Rahmen der wirtschaftlichen Ttigkeit reicht ausfehlende Gewinnerzielungsabsicht oder nicht auf Dauer angelegter Verleih bedeutungslos1. Ausweitung der Erlaubnispflicht

wirtschaftliche Ttigkeit

unabhngig von erwerbswirtschaftlichen ZweckenTeilnahme am Wirtschaftsverkehr reicht auskeine Gewinnerzielung mit A erforderlichPraktische Konsequenzen

Verleiher mssen hufiger eine Erlaubnis einholenkonzerninterne PSG bentigen jetzt auch bei berlassung zum Selbstkostenpreis eine Erlaubnis1. Ausweitung der Erlaubnispflicht

2. Regelung der vorbergehenden berlassung

1 Abs. 1 S. 2 AG

Wiedereinfhrung einer Zeitschranke?

Zeitrume vllig unklarRechtsfolgen vllig unklar

Praktische Konsequenzen

Zustimmungsverweigerung durch BR, wenn Dauerleihe bei Einstellung erkennbar oder bei Verlngerung des EinsatzesRechtsprechung uneinheitlichDauerleihekonzepte knnten hinfllig sein2. Regelung der vorbergehenden berlassung

Kein Zustimmungsverweigerungsgrund des Betriebsrats bei Dauerleihe (keine Verbotsnorm)

ArbG Leipzig Beschl. v. 23.03.2012 3 BV 84/11(Beschwerde eingelegt)Betriebsrat(Doch) Zustimmungsverweigerungsgrund des Betriebsrats bei Dauerleihe (Gesetzesversto)

ArbG Cottbus Beschl. v. 25.04.2012 2 BV 8/12BetriebsratZustimmungsverweigerungsgrund des Betriebsrats bei unbefristetem Einsatz auf einem Dauerarbeitsplatz (Gesetzesversto)

Nur-noch-Einstellung von Leiharbeitnehmern zur Personalkostensenkung kann institutioneller Rechtsmissbrauch sein

LAG Nieders. Beschl. v. 19.09.2012 17 TaBV 124/11(Rechtsbeschwerde eingelegt)BetriebsratKein Einstellungsanspruch bei Dauerleihenach altem AG

LAG Berlin-Brand. Urt. v. 16.10.2012 7 Sa 1182/12(Revision zugelassen)3. Konzernprivileg und Gelegenheitsberlassung

1 Abs. 3 Nr. 2 AG

zwischen Konzernunternehmen nach 18 AktGwenn AN nicht zur berlassung eingestellt und beschftigt3. Konzernprivileg und Gelegenheitsberlassung

1 Abs. 3 Nr. 2a AG

zwischen beliebigen Arbeitgebernwenn nur gelegentlich undwenn AN nicht zur berlassung eingestellt und beschftigt3. Konzernprivileg und Gelegenheitsberlassung

Probleme:

Wie oft ist gelegentlich?im Raume stehende EuroparechtswidrigkeitPraktische Konsequenzen

wenn europarechtswidrig besser Verzicht auf Anwendungansonsten konzerninterne Versendungen und Aushilfetatbestnde mglich3. Konzernprivileg und Gelegenheitsberlassung

4. Einfhrung der Drehtrklausel

9 Nr. 2, 4. Halbsatz AG

keine Tarifabweichung vom Equal-Pay, falls Leih-AN bis 6 Monate zuvor bei Entleiher beschftigtAbweichen vom Equal-Pay-Grundsatz

Stamm-mitarbeiterLeiharbeit-nehmerbei abweichender tariflicher Vereinbarung( 9 Nr. 2 AG)

identische Ttigkeiten

Praktische Konsequenzen

keine Kostenersparnis bei Auslagerung auf Leiharbeitsunternehmen (PSG) mehr realistisch4. Einfhrung der Drehtrklausel

5. Rechte im Entleiherbetrieb

13 a AG Information ber freie Arbeitspltze

durch Entleiher fr seinen Betriebmglich durch allgemeine Bekanntgabe an geeigneter Stellekeine Vorrangregelungen fr Einstellungkein Einstellungsanspruchbugeldbewehrt

5. Rechte im Entleiherbetrieb

13 b AG Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen und -diensten

gleiche Bedingungen wie Stammbelegschaftunterschiedliche Behandlung aus sachlichen Grnden gerechtfertigtBeispiele: Kinderbetreuung, Kantine, Befrderungsmittel

Praktische Konsequenzen

Einrichtung eines Informationssystems ber freie Stellenu.U. erhhte Kosten fr Gleichbehandlung bei Gemeinschaftseinrichtungen5. Rechte im Entleiherbetrieb

III. Aktuelle Rechtsprechung

Austauschkndigung bei Umwandlung inLeiharbeitnehmerstellen

BAG Urt. v. 26.09.1996 -2AZR 200/96 Besetzung eines Arbeitsplatzes mit einem Leiharbeitnehmer als SachgrundBAG Urt. v. 17.1.2007 - 7 AZR 20/06 Weiterbeschftigungsmglichkeiten bei Einsatzvon Leiharbeitnehmern

BAG Urt. v. 15.12.2011 - 2 AZR 42/10 Betriebsbedingte Kndigung eines Leiharbeitnehmers nach Auftragswegfall

BAG Urt. v. 18.05.2006 - 2 AZR 412/05Tarifunfhigkeit der CGZP

BAG Beschl. v. 14.12.2010 1 ABR 19/10Nichtgeltung von Ausschlussfristen des Entleiherbetriebs

BAG Urt. v. 23.03.2011 5 AZR 7/10Erkenntnisse aus CGZP-Verfahren:

Aussetzung (immer noch?) nur bei schlssiger Klagehohe Darlegungslast fr den Klgerfr Darlegung zur Eingruppierung der Ttigkeiten reicht i.d.R. Besttigung des Entleiherbetriebs ausInnerbetriebliche Stellungausschreibung (Dauerbesetzung)

BAG Beschl. v. 01.02.2011 1 ABR 79/09BetriebsratInnerbetriebliche Stellungausschreibung (kurzfristige Besetzen)

LAG Schleswig-H. Beschl. v. 29.02.2012 6 TaBV 43/11(Rechtsbeschwerde eingelegt)BetriebsratKonsultationsverfahren nach 81 SGB IX

BAG Beschl. v. 23.06.2010 1 ABR 3/09BetriebsratAuskunft ber Person des Leiharbeitnehmers

BAG Beschl. v. 09.03.2011 7 ABR 137/09Betriebsratbernahme von JAV-Mitglieder bei Leiharbeit

BAG Beschl. v. 17.02.2010 7 ABR 89/08BetriebsratAufnahme von Leiharbeitnehmern in Stellenpools

BAG Beschl. v. 23.01.2008 -1ABR 74/06 BetriebsratIV. Tarifliche Neuregelungen

Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche

Allgemeinverbindlichkeitserklrung des TV Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

01.01.2012 31.10.2012:West:7,89 EUROst:7,01 EUR

ab 01.11.2012:West:8,19 EUROst:7,50 EUR

Tarifabschlsse 2012 betreffend Zeitarbeit

TV Branchen-zuschlgeTVe Metall und Elektro/ChemieWer ist vom TV Branchenzuschlge betroffen?

direkt:alle Zeitarbeitsunternehmen, die die Geltung des DGB/iGZ-Tarifwerks mit ihren Arbeitnehmern vereinbart haben

indirekt:alle branchenzugehrigen Kundenbetriebe ber durchgereichte einsatzbranchenbezogene TariflohnerhhungenVerleiherEntleiherLeiharbeitnehmerVereinbarung ber TarifgeltungberlassungsentgeltWie funktionieren Branchenzuschlge?

Wird der Leiharbeitnehmer in einem branchenzugehrigen Entleiherbetrieb eingesetzt, muss das Zeitarbeitsunternehmen nach einer gewissen Einsatzdauer dort einen Zuschlag auf den Grundlohn zahlen die Kosten fr das Zeitarbeitsunternehmen erhhen sichZuschlagstaffelung

nach 6 Wochen15 %nach 3 Monaten20 %nach 5 Monaten30 %nach 7 Monaten45 %nach 9 Monaten50 %Behandlung der Zuschlge

Deckelung auf Equal-Paygerechnet auf den jeweiligen Tariflohn nach DGB/iGZbei ununterbrochenem Einsatz(Unterbrechung erst bei mind. 3 Monaten!)Fristbeginn: erstmalig 1. November 2012(Ausnahme: wer dort bereits 6 Wochen da Zuschlagsstufe 1 erflltWelche Branchen betrifft der Tarifvertrag?

Branche der Metall- und Elektroindustrieohne Handwerkmit zahlreichen angeschlossenen Wirtschaftszweigen (vgl. 1 Ziff. 2 TV BZ)

auf eigene Tarifbindung des Entleiherbetriebs kommt es nicht an!Weitere Regelungen des TV Branchenzuschlge

im Entleiherbetrieb zugunsten der Zeitarbeitnehmer bestehende Regelungen sind in den Vertrag zwischen Entleiher und Verleiher aufzunehmendie Regelungen sind dem Zeitarbeitnehmer vom Verleiher mitzuteilenWer ist vom TV Zeitarbeit betroffen?

nur tarifgebundene Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie bzw. Chemieindustrie, die unter die jeweiligen Tarifvertrge fallen

jedoch nicht, wenn auf betrieblicher Ebene eine abweichende Regelung besteht(ffnungsklausel)Regelung des zulssigen Einsatzes von Zeitarbeitnehmern

keine feststellbaren Nachteile fr Stammbelegschaftbei befristetem Einsatzbei Vorliegen eines Sachgrundesbei Auftragsspitzen oder befristetem MehrbedarfKonsequenzen bei Einsatz ber diese Ma hinaus:

Betriebsrat hat bei Einstellung/Verlngerung von Zeitarbeitnehmern Widerspruchsgrund wegen Tarifverstoesggf. Einwirkungsklage der Gewerkschaft auf Arbeitgeberverband wegen Mitgliedsfehlverhaltenbernahmeprfung und verbindliches Angebot(nur Metall-/Elektro-TV)

Prfung, ob bernahmemglichkeit nach 18 MonatenAngebot eines unbefristeten Arbeitsvertrags nach 24 Monatenjedoch nicht, wenn eine Beschftigung mit Sachgrund erfolgtFristlauf frhestens ab TV-Abschluss (Mai 2012)Tarifffnung und Vorrang betrieblicher Regelungen

fr Einsatzzweck, Einsatzbereiche und VoluminaVergtung der Zeitarbeitnehmer (nur Aufstockung!)Hchstdauer des Einsatzesbernahmeregelungen

bestehende Betriebsvereinbarungen verdrngen insoweit TV ZeitarbeitInnerbetriebliche Regelungen

regelmige Informationspflicht gg. Betriebsrat ber Umfang und Einsatzbereiche von Zeitarbeitnehmernbei Einstzen von mehr als 3 Monaten kann innerbetriebliche Ausschreibung verlangt werdenAuftragsvergabe nur an Zeitarbeitsunternehmen, die unter guten Tarifvertrag mit Branchenzuschlagregelung fallenEinsichtsrechts des Betriebsrats in Verleihvertrge