ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) - tyre24.com Ford Ranger... · 1 MITSUBISHI 1397667138 38...

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Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 46897*01 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 8½ J x 20 H2 Typ: 164-2085 Inhaber der ABE und Hersteller: Rimstock PLC GB - West Bromwich B71 1BY Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein.

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Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg

ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE:

46897*01

Gerät:

Sonderräder für Personenkraftwagen 8½ J x 20 H2

Typ:

164-2085

Inhaber der ABE und Hersteller:

Rimstock PLC GB - West Bromwich B71 1BY

Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein.

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Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg

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Nummer der ABE: 46897*01 Die ABE-Nr. 46897 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8½ J x 20 H2 , Typ 164-2085, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0141-15-WIRD vom 03.11.2015 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 3 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 03.11.2015 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 23.12.2015 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 366-0141-15-WIRD, zur Genehmigung vorgelegt am: 01.12.2015

Nina Haderup

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Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg

Nummer der ABE: 46897*01 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

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TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung

Deutschstraße 10

A-1230 Wien

15-TARR-1281

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

G U TAC H TE N ZU R ER TE IL UN G EI NE S N AC HTR AG S ZU R AB E 46 897

366-0141-15-WIRD

Antragsteller: Rimstock Plc West Bromwich, B71 1BY

Art: Sonderrad 8 1/2 J X 20 H2

Typ: 164-2085

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46897 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

I. Übersicht

Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- kreis

Mittenloch

Ein- preß-

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 1397667138 164 208538 Z2 ohne 139,7/6 67,1 38 900 2385 01/07 1397667146 164 208546 Z2 ohne 139,7/6 67,1 46 965 2385 01/07 1397693146 164-2085 E.T e46 Z2R ohne 139,7/6 93,1 46 930 2416 01/07

I.1. Beschreibung der Sonderräder

Antragsteller : Rimstock Plc West Bromwich, B71 1BY

Hersteller : Rimstock Plc : : West Bromwich, B71 1BY

Handelsmarke : LE MANS III

Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt

Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung

Masse des Rades : ca. 15 kg

I.2. Radanschluß

siehe Anlage

I.3. Kennzeichnung der Sonderräder

An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 1397667138:

: Außenseite : Innenseite

Hersteller : -- : RIM P.T.

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Gutachten 366-0141-15-WIRD zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46897 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 20 H2 Radtyp: 164-2085 Antragsteller: Rimstock Plc Stand: 03.11.2015 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Handelsmarke : -- : LE MANS III

Radtyp : -- : 164-2085

Radausführung : -- : 164 208538 Z2

Radgröße : -- : 8,5 J X 20 H2

Typzeichen : KBA 46897 : --

Einpreßtiefe : -- : ET38

Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr : z.B. 01.07

Herkunftsmerkmal : -- : ENGLAND

Gießereikennzeichnung : -- : RIM P.T.

Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL

Weitere Kennzeichnung : -- : MME 31626

Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.

I.4. Verwendungsbereich

Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.

II. Sonderradprüfung

Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0141-15-WIRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom 03.11.2015.

Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:

Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst

Festigkeitsbericht 2006-KTV/PZW-EX-0163/E1/B

05.04.2006 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE

Technischer Bericht 366-0141-15-WIRD-TB 03.11.2015 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE

III. Anbau- und Verwendungsprüfung:

III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:

Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet.

III.2. Fahrversuche:

Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor.

Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.

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Gutachten 366-0141-15-WIRD zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46897 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 20 H2 Radtyp: 164-2085 Antragsteller: Rimstock Plc Stand: 03.11.2015 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.

IV. Zusammenfassung:

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken.

Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.

Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.

Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn

- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.

V. Unterlagen und Anlagen:

V.1. Verwendungsbereichsanlagen:

Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:

Anlage

Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. Hinweise

1 MITSUBISHI 1397667138 38 03.11.2015 liegt bei 2 MITSUBISHI 1397667146 46 03.11.2015 liegt bei 3 FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA 1397693146 46 03.11.2015 liegt bei

V.2. Allgemeine Hinweise:

siehe Anlage: Allgemeine Hinweise

V.3. Technische Unterlagen:

siehe Anlage: Technische Unterlagen

Cinibulk Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 03.11.2015 FEH

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Gutachten 366-0141-15-WIRD zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46897 ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: 164-2085 Hersteller: Rimstock Plc Stand: 03.11.2015 __________________________________________________________________________________________________________________

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TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN

Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:

Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum Befestiungsmittel N 260 24.07.2000 Festigkeitsbericht 2006-KTV/PZW-EX-0163/E1/B 05.04.2006 Nabenkappe HO 75 07.12.2005 Radbeschreibung Technical description 04.04.2006 Radbeschreibung Technical description 13.06.2015 Radzeichnung 164 88046-Z2 10.01.2006 09.02.2006 Radzeichnung 164 88038-Z2 10.01.2006 09.02.2006 Radzeichnung 164--08546Z2R 21.11.2006 Technischer Bericht 366-0141-15-WIRD-TB 03.11.2015

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Gutachten 366-0141-15-WIRD zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46897 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: 164-2085 Hersteller: Rimstock Plc Stand: 03.11.2015 __________________________________________________________________________________________________________________

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TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN

Wuchtgewichte

Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

Allgemeine Reifenhinweise

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten.

Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen.

Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist.

Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt.

Ersatzrad

Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.

Allgemeine Radhinweise

Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.

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Gutachten 366-0141-15-WIRD zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46897 ANLAGE: 1 Radtyp: 164-2085 Hersteller: Rimstock Plc Stand: 03.11.2015 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Fahrzeughersteller : MITSUBISHI

Raddaten:

Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 139,7/6 Zentrierart : Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl

och Zentrierring- werkstoff

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 1397667138 164 208538 Z2 ohne 67,1 900 2385 01/07

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI

Befestigungsteile : muttern M12x1,5

Zubehör : Nabenkappe: HO 75

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 137 Nm

Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI L200 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KA0T e1*2007/46*0453*.., 100 - 131 255/50R20 109 11A 10B; 11A; 11B; 11G; L716 265/45R20 104 11A 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74D; 744; XD2

Auflagen

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

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Gutachten 366-0141-15-WIRD zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46897 ANLAGE: 1 Radtyp: 164-2085 Hersteller: Rimstock Plc Stand: 03.11.2015 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.

71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.

721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen.

74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.

74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.

XD2) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 205/80R16 sind zusätzliche Teile zur Abdeckung der Reifenlaufflächen an der Vorder- und Hinterachse anzubauen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

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Gutachten 366-0141-15-WIRD zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46897 ANLAGE: 2 Radtyp: 164-2085 Hersteller: Rimstock Plc Stand: 03.11.2015 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Fahrzeughersteller : MITSUBISHI

Raddaten:

Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 46

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 139,7/6 Zentrierart : Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl

och Zentrierring- werkstoff

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 1397667146 164 208546 Z2 ohne 67,1 965 2385 01/07

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI

Befestigungsteile : muttern M12x1,5

Zubehör : Nabenkappe: HO 75

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm

Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI PAJERO/MONTERO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V80 e1*2001/116*0385*.. 118 - 184 265/50R20 111 11A erhöhtes

Anzugsmoment 150 Nm; 10B; 11A; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74D; 740; 744

Auflagen

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;

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Gutachten 366-0141-15-WIRD zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46897 ANLAGE: 2 Radtyp: 164-2085 Hersteller: Rimstock Plc Stand: 03.11.2015 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.

71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.

721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen.

744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen.

74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.

74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.

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Gutachten 366-0141-15-WIRD zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46897 ANLAGE: 3 Radtyp: 164-2085 Hersteller: Rimstock Plc Stand: 03.11.2015 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Fahrzeughersteller : FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA

Raddaten:

Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 46

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 139,7/6 Zentrierart : Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl

och Zentrierring- werkstoff

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 1397693146 164-2085 E.T e46 Z2R ohne 93,1 930 2416 01/07

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA

Befestigungsteile : Flachbundmuttern M12x1,5

Zubehör : Nabenkappe: H075

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm

Verkaufsbezeichnung: FORD RANGER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2AB e11*2007/46*0154*.. 92 - 147 255/45R20 105 10B; 11B; 11G; 11H; 265/45R20 108 12A; 51A; 71C; 71K; 265/50R20 107 11A; 248 721; 725; 73C; 74A 275/45R20 106 275/50R20 109 11A; 24J; 24M

Auflagen

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird

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Gutachten 366-0141-15-WIRD zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46897 ANLAGE: 3 Radtyp: 164-2085 Hersteller: Rimstock Plc Stand: 03.11.2015 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.

71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.

721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.

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Gutachten 366-0141-15-WIRD zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46897 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: 164-2085 Hersteller: Rimstock Plc Stand: 03.11.2015 __________________________________________________________________________________________________________________

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TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.

Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.

Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 241 bzw. 245

Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 242 bzw. 246

Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J

Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 243 bzw. 247

Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 244 bzw. 248

Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M

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Rimstock Plc

Church Lane, West Bromwich West Midlands B71 1BY England Tel: 0121 525 2525 Fax: 0121 553 1083 E-mail: [email protected] Web Site: www.rimstock.com

Directors: R.C. Neal (Chairman) S.P Neal (Managing) A.W Picken (Finance) A. Tabberer C.F Pegler S.D Lane C.Reyner M.S.P Neal

Registered Office: Church Lane, West Bromwich, West Midlands B71 1BY Registered in England No: 1879593

Technical Description Date 13.06.2015 Please find details of wheels supplied to TUV for testing listed below: 1. General Information - wheel name : LE MANS III - wheel size : 8.5x20 - casting and manufacturing location : B71 1BY West Bromwich, United Kingdom - manufacturer logo : RIM - wheel type : 164-2085 - drawing numbers : 164--085 - tyre type : tubeless - snow chain : see TUV indications - face parallelity and roundness of rim : 0.30 mm - rim base : according to norm E.T.R.T.O (European Tyre and Rim Technical Organisation) - valve type : see TUV indications - balancing weights : see TUV indications

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Rimstock Plc

Church Lane, West Bromwich West Midlands B71 1BY England Tel: 0121 525 2525 Fax: 0121 553 1083 E-mail: [email protected] Web Site: www.rimstock.com

Directors: R.C. Neal (Chairman) S.P Neal (Managing) A.W Picken (Finance) A. Tabberer C.F Pegler S.D Lane C.Reyner M.S.P Neal

Registered Office: Church Lane, West Bromwich, West Midlands B71 1BY Registered in England No: 1879593

2. Area of Use - See expert opinion TÜV / Teilegutachten 3. Wheel Sizes and Special Data

Ausführung Mittenloch- Durchmesser

Lochkreis- Durchmesser

Lochzahl Einpresstiefe Abrollumfang Radlast in kg

Code, Wheel No. Centre Hole Diameter

Pitch Circle Diameter

Nr. Of Hole

Offset/Inset Tyre Size Diameter

Wheel load in Kg

164-08546Z2R 93.1 139.7 6 46 265/50R20 930

4. Accessories - wheel bolts : see application - wheel nuts : see application - drawing number : various - hubcaps : H-070 - spigot rings : see application - starting torque of the “hat nuts” or the wheel bolts : see TUV indications

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Rimstock Plc

Church Lane, West Bromwich West Midlands B71 1BY England Tel: 0121 525 2525 Fax: 0121 553 1083 E-mail: [email protected] Web Site: www.rimstock.com

Directors: R.C. Neal (Chairman) S.P Neal (Managing) A.W Picken (Finance) A. Tabberer C.F Pegler S.D Lane C.Reyner M.S.P Neal

Registered Office: Church Lane, West Bromwich, West Midlands B71 1BY Registered in England No: 1879593

5. Construction - structure : one-piece - features : cast - material : aluminium alloy Al Si 10 Mg (Sr) - material analysis and : see MATSP002 mechanical properties 6. Description of the Wheel Manufacturing - metal melting facility : Gas heated tower melter - manufacturing of raw part : Low pressure casting process - heat treatment : N/A - machining process : Fully CNC machined inside and outside, CNC, drilling of fixing holes. - paint finish : Polyester based undercoating, acrylic

base colour and acrylic clear finishing lacquer

- despatch : Manually packed in cartons and stacked on paletts. 7. Corrosion Consistency of the Material - minimum 500 hours corrosion protection to SSDIN50021

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Rimstock Plc

Church Lane, West Bromwich West Midlands B71 1BY England Tel: 0121 525 2525 Fax: 0121 553 1083 E-mail: [email protected] Web Site: www.rimstock.com

Directors: R.C. Neal (Chairman) S.P Neal (Managing) A.W Picken (Finance) A. Tabberer C.F Pegler S.D Lane C.Reyner M.S.P Neal

Registered Office: Church Lane, West Bromwich, West Midlands B71 1BY Registered in England No: 1879593

8. Quality Records - advanced quality planning - material analysis - x-ray analysis - dimensional inspection throughout manufacture - statistical process control on critical dimensions - pressure / leak testing - A 100% visual inspection NB See Generic Control Plan Attached.

RIMSTOCK PLC company name

C REYNER Technical Director

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Rimstock Plc

Church Lane, West Bromwich West Midlands B71 1BY England Tel: 0121 525 2525 Fax: 0121 553 1083 E-mail: [email protected] Web Site: www.rimstock.com

Directors: R.C. Neal (Chairman) S.P Neal (Managing) A.W Picken (Finance) A. Tabberer C.F Pegler S.D Lane C.Reyner M.S.P Neal

Registered Office: Church Lane, West Bromwich, West Midlands B71 1BY Registered in England No: 1879593

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XRAY SPECIFICATION XRSP 001

N/A

J

C

5

5

K

1 2 3 4

J

I

G

F

D

E

C

B

PA

RT

NA

ME

A

16

5--

08

54

6Z

2R

PA

RT

NU

MB

ER

T

DW

G C

OD

E

G

RE

V

1 2 3 4

6 7 8 9 10

DATEDATE DATE

11 12 13

LE MANS III 8.5J X 20H2 e46

PART NUMBER

14

DWG CODE

17

CUSTOMER

PART NAME

REV

18

K

GEOMETRICAL TOLERENCES

1:1 & 2:1

IGPGTCN"VQNGTGPEG""<"ł"205oo"""ECUV"UWTHCEG"FKO"VQNGTGPEG""<"ł"207oo"""

CPIWNCT"VQNGTGPEG""<"ł"2052$""UNLESS OTHERWISE STATED.

DRAWN

SCALE

PROJECTION

3RD ANGLE

DESIGN ORIGIN

DO NOT SCALE !

CHEC`D APP`RD

SR 1248

I

H

RIMSTOCK COMBINED C.A.D DRAWING No

RIMSTOCK MATERIAL SPECIFICATION 002

RIMSTOCK PAINTING SPECIFICATION 001

REFERENCE DRAWINGS

164--08546Z2R

FINISH

DATE REV

MATERIAL

G

REVISION APDR

F

6 7

IF IN DOUBT ASK !

8 9 10 11 12 13

D

E

14 17

B

A

18

0164--08546Z2RT

LE

MA

NS

III

8.5

J X

20

H2

e4

6

15 16

15 16

RIMSTOCK HT SPECIFICATION HTSP004

FRONT VIEW OF WHEEL

12 = CAST WHEEL ID

CASTING STAMP DESIGNATION

(TYP REPRESENTATION)

01 = SHIFT No02 = WEEK No6 = YEAR

02 = WEEK No

0 = YEAR176 = PROCESS SHEET No

(TYP REPRESENTATION)

PROCESS STAMP DESIGNATION

CAP DRAWING = H070

10 MIN

1

5 M

IN

R1.4R1.4

R1.4R1.4

R1.4

SECTION A-A

0.4 ABC

12

0102

6

KBA46897

020176

135316.

(TYP REPRESENTATION)

HEAT TREAT STAMP DESIGNATION

135316

REAR VIEW OF WHEEL

ESTIMATED FINISHED WEIGHT 15Kgs

30.00

R6R5

R10R5

R5 R10 R5R6

R20

R33

æ3:907ł302

14.50

+46.0 INSET+0.0

-1.0

æ3;

æ5402

R1

REF"35;09ł203

82̇

4370;ł307

242.9 REF

3602""" 3602"""+0.0-1.5

4302ł302 +1.5-0.0

82̇

5.5

5.5

+0.5

-0.0 +0.5

-0.0

5.5 +0.5

-0.0

5.5+0.5

-0.0

5.5 MIN

5.5 MIN

æ38"URJGTG æ38"URJGTGæ735021æ73407

D

æ42

2.36/3.96

æ3305"""+0.4-0.0

SCALE 2:1

VIEW IN SECTION A-B

R1.6/0.7

207"z"67̇"EJCO0

R9.7R9.7

R7

R3

R3

R5

R11

21.11.06

GBH

21.11.06

DCR

21.11.06

CMR

:2̇ 5̇ 7;̇

e46

e+46-965K

g

e+38-900K

g

MAX LO

AD

MM

E 3

1626

ET 46

5̇ 7;̇

æ73507MIN

æ73507MIN

RIMSTOCK BALANCE SPEC = BAL001

RIMSTOCK X-RAY SPEC = 001

æ9309

+0

.2-0

.0

4.0

65

.00

66

.30

R137̇

R3

STAMP"R"AFTERZ2

NUT = N093

æ;5032+

0.1

-0.0

15

6Z67̇

8.5x20et466x139.7

engrave

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TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Deutschstraße 10 A-1230 Wien

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

T E C H N I S C H E R B E R I C H T

366-0141-15-WIRD-TB

Hersteller: Rimstock Plc West Bromwich, B71 1BY

Art: Sonderrad 8 1/2 J X 20 H2

Typ: 164-2085

I. Übersicht

Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- kreis

Mittenloch

Ein- preß-

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 1397667138 164 208538 Z2 ohne 139,7/6 67,1 38 900 2385 01/07 1397667146 164 208546 Z2 ohne 139,7/6 67,1 46 965 2385 01/07 1397693146 164-2085 E.T e46 Z2R ohne 139,7/6 93,1 46 930 2416 01/07

I.1. Beschreibung der Sonderräder

Hersteller : Rimstock Plc : : West Bromwich, B71 1BY

Handelsmarke : LE MANS III

Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung

Masse des Rades : ca. 15 kg

I.2. Radanschluß

siehe Punkt I. Übersicht

I.3. Kennzeichnung der Sonderräder

An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 1397667138:

: Außenseite : Innenseite

Hersteller : -- : RIM P.T.

Handelsmarke : -- : LE MANS III

Radtyp : -- : 164-2085

Radausführung : -- : 164 208538 Z2

Radgröße : -- : 8,5 J X 20 H2

Typzeichen : KBA 46897 : --

Einpreßtiefe : -- : ET38

Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr : z.B. 01.07

Herkunftsmerkmal : -- : ENGLAND

Gießereikennzeichnung : -- : RIM P.T.

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Technischer Bericht 366-0141-15-WIRD-TB Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 20 H2 Radtyp: 164-2085 Antragsteller: Rimstock Plc Stand: 03.11.2015 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL

Weitere Kennzeichnung : -- : MME 31626

Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.

I.4. Verwendungsbereich

Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.

II. Sonderradprüfung

Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft..

II.1. Felge

Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.

II.2. Werkstoff der Sonderräder:

Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.

II.3. Festigkeitsprüfung:

II.3.1. Dauerfestigkeitsprüfung:

Die Biegeumlaufprüfung wurde positiv für folgende Prüfmomente abgeschlossen:

Ausführung Lk/Lz ML ET Radlast Abrollumf. Anzugsmoment Prüfmoment in Nm in mm in mm in mm in kg in mm in Nm Prüfwert Mb max. bei 100%

1397693146 139,7/6 93,1 46 930 2416 150 7162

II.3.2 Abrollprüfung:

Ergänzend wurde ein Abrollversuch gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und Krafträder" vom 25.11.1998" durchgeführt.

Der Abrollprüfung wurden folgende Werte zugrunde gelegt: Ausführung Lk/Lz ML ET Geschw. Strecke Last Reifendruck Reifen in mm in mm in mm in km/h in km in kg in bar 1397693146 139,7/6 93,1 46 60 2000 2325 4,5 305/50R20 1397693146 139,7/6 93,1 46 60 2000 2325 4,5 305/50R20

Nach Ablauf der erforderlichen Abrollstrecke wurde an den Rädern weder ein Anriß noch eine Funktionsbeeinträchtigung festgestellt.

II.3.3 Impact Prüfung:

Dem Impact-Test wurden folgende Werte zugrunde gelegt: Ausführung Lk/Lz Ml Einpresstiefe Radlast Reifengröße Fallmasse Reifenfülldruck in mm in mm in mm in kg in kg in bar 1397693146 139,7/6 93,1 46 930 225/35 R20 738 2

Die Prüfung wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen.

III. Entfällt

IV. Zusammenfassung:

Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.

Der Antragsteller hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieser Bericht sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt wird, wenn

- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.

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Technischer Bericht 366-0141-15-WIRD-TB Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 20 H2 Radtyp: 164-2085 Antragsteller: Rimstock Plc Stand: 03.11.2015 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

V. Unterlagen:

V.1. Technische Unterlagen:

Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:

Ausführung Rad-Zeichnungs-Nr. Datum Änderung / Datum 1397693146 164--08546Z2R 21.11.2006

V.2. Allgemeine Hinweise:

Keine

VI. Radspezifische Auflagen

71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.

71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.

721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

74B) Die verwendeten Radbefestigungsteile sind auf ihre Eignung zu überprüfen.

Cinibulk Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 03.11.2015 FEH