Alternativen zur Politik der Altparteien II · 2015. 2. 10. · Beschluß vom 23. August 1999,...

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Bundesfachkongress der Alternative für Deutschland Ganzheitliche Steuer- und Sozialpolitik Alternativen zur Politik der Altparteien II Dr. Jürgen Borchert, Vorsitzender Richter am Hessischen Landessozialgericht a.D. Familienfreundliche Reform der Sozialversicherungen Samstag, 31.1.2015 Bremen

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Bundesfachkongress der Alternative für Deutschland

Ganzheitliche Steuer- und Sozialpolitik

Alternativen zur Politik der Altparteien II

Dr. Jürgen Borchert, Vorsitzender Richter am Hessischen Landessozialgericht a.D.

Familienfreundliche Reform der Sozialversicherungen

Samstag, 31.1.2015

Bremen

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1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 2008

Lohnquote = Anteil

am Volkseinkommen

BMAS: Statist. Tb 2009, Ziff. 1.9

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Belastung durch Lohnsteuer und

Sozialversicherungsbeiträge (Achtung: Nur AN-Anteil/ Semantik!

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Mindestlohn: Ein wichtiges Instrument, aber nicht überschätzen

Sie müssen 40 Jahre lang ohne Unterbrechung zu einem derzeitigen

Stundenlohn in Höhe von 11 Euro arbeiten, um einen Rentenanspruch

in Höhe von 700 Euro zu erwerben!

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“Sozialadel“? IAB Forschungsbericht: Aktuelle Ergebnisse aus der Projektarbeit des

Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 3/2010 Andreas Hirseland

Armutsdynamik und Arbeitsmarkt: Entstehung, Verfestigung und Überwindung von Hilfebedürftigkeit bei Erwerbsfähigen

• „Die im bisherigen Untersuchungszeitraum vorliegenden Fallbeobachtungen verweisen insgesamt darauf, dass sich das Leben im Hilfebezug bei einem Großteil der Befragten in Bewegung befindet, eine hohe Varianz aufweist und von Mobilität und Flexibilität geprägt ist. Die vielfältigen, auch eigeninitiativ ergriffenen Aktivitäten der Hilfebezieher widersprechen deutlich dem bisweilen in der Öffentlichkeit präsenten Bild des passivierten Transferleistungsempfängers, der es als erstrebenswert empfindet, ein Leben im Hilfebezug zu führen. Es zeigt sich vielmehr, dass das Erreichen erwerbsbiographischer Stabilität ein Hauptziel der Befragten darstellt.

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Opfer zu Tätern: …Arbeitslose sind selbst schuld, wenn mit den Maastricht-Verträgen die Abstimmung von Fiskal- und Geld-/Währungs-/-Zinspolitik nicht mehr möglich ist!

§ 1 Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) vom 08.06.1967

• „Bund und Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Die Maßnahmen sind so zu treffen, daß sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen.

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Aus Opfern werden Täter….

• § 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) vom 25.06.1969

• „Die Maßnahmen nach diesem Gesetz sind im Rahmen der Sozial- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung darauf auszurichten, daß ein hoher Beschäftigungsstand erzielt und aufrechterhalten, die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert und damit das Wachstum der Wirtschaft gefördert wird….“

• Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung vom 24.03.1997

• § 1 Ziele der Arbeitsförderung

• Die Arbeitsförderung soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen. Dabei ist insbesondere durch die Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist als durchgängiges Prinzip der Arbeitsförderung zu verfolgen. Die Arbeitsförderung soll dazu beitragen, dass ein hoher Beschäftigungsstand erreicht und die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert wird. Sie ist so auszurichten, dass sie der beschäftigungspolitischen Zielsetzung der Sozial-, Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung entspricht.

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Nach „Maastricht“ dann „Hartz IV“: Fordern und Fördern

• Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)

• • § 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende

• (1) „Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen.

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Die wichtigsten Etappen des Spitzensteuersatzes

1948 95% 1953 80% 1955 63,45% 1958 53% 1975 56% 1990 53% 2000 51% 2001 48,5% 2004 45% 2005 42%

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eig. Berechnung nach Stat. Bundesamt; LSt vor Abzug von Kindergeld

Steuerentwicklung in Prozent der Gesamtsteueraufkommen 1960-2008

%

Mineralölsteuer

Lohnsteuer

veranlagte Einkommensteuer

Umsatzsteuern

GewerbeSt.

Körperschaftsteuer

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Reinhard Blum/Augsburg, Gesellschaft mit beschränkter Haftung- Privater Reichtum, öffentliche Armut, in: Kleinhenz (Hg.).Soziale

Ausgestaltung der Marktwirtschaft, Berlin 1995, S. 57 ff. (71).

„Das ist allerdings eine spektakuläre Drohung. Welcher Wandel des Rechtsbewußtseins tritt hier zutage, wo es darum geht, den wirtschaftlichen Prozessen, dem individuellen Streben nach materiellem Gewinn Normen und Grenzen durch das Recht zu setzen? Denn niemand -gerade in der auf Privateigentum fußenden marktwirtschaftlichen Ordnung- käme jemals auf die Idee, sich von Dieben drohen zu lassen, sie würden noch mehr stehlen, wenn die Strafen und Kontrollen erhöht werden!”

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Bundesverfassungsgericht 1. Senat 3. Kammer Beschluß vom 23. August 1999, MwSt-Erhöhung 1998 Az: 1 BvR 2164/98

„Die indirekte Besteuerung belastet Familien, die wegen ihres höheren Bedarfs mehr indirekt besteuerte Güter und Leistungen erwerben müssen, mehr als Kinderlose. Diese Belastung ist jedoch im Binnensystem der indirekten Steuern unvermeidlich und gesetzessystematisch folgerichtig. Sie muss aber eine diesen Belastungsfaktor kompensierende Entlastung bei der direkten Besteuerung, d.h. bei der Einkommensteuer zur Folge haben. (vgl. Kirchhof, a.a.O., S. 133). Der Steuergesetzgeber hat deshalb stets darauf zu achten, dass eine Erhöhung indirekter Steuern und Abgaben den Lebensbedarf vermehrt und die existenzsichernden Abzüge diesem erhöhten Bedarf anzupassen sind.“

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Befund: Doppelte Kinderarmut

• seit 1965 Halbierung der Geburtenzahlen (von 1.35 Mio. auf 670.000) und gleichzeitig

• Versechzehnfachung des Anteils der Kinder im Sozialleistungsbezug

(1965: jedes 75. Kind (<7 J.), 2012: > jedes 5.!

• trotz Einführung/ Erhöhung von Kindergeld, Erziehungsgeld, Elterngeld etc.

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Doppelte Kinderarmut: Wie konnte das passieren? • Ehrenberg/Fuchs, Sozialstaat und Freiheit (1980), S. 247 ff.:

„Sinkende Kinderlast erleichtert Versorgung der Alten-Gesamtlastquotient bleibt gleich!“ …am besten gar keine Kinder mehr? –Linkes Bein zu kurz, das recht umso länger!

Ab 1984 GRÜNE: a) Geburtenarmut ökologisch super!

Aber: Kinderlosigkeit in D verheerende Energiebilanz (R. Klingholz/GEO: wie 500 Äthiopier)

b) Zuwanderung- Aber: Green- card-Flop!

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Das Rätsel der doppelten Kinderarmut, die Parabel der „Deep Water Horizon“ -Katastrophe und die Eimerchen und Schäufelchen der Sozial- und Familienpolitik

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Für 13 Millionen Euro!

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Zu viel Geld für Kinder? Der europäische Vergleich erhellt die 184 Mrd. Euro Täuschung

Öffentliche Ausgaben für Altersversorgung versus Familie

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Alters vers orgung F amilie

Deutschland

F rankreich

Dänemark

S chweden

G roßbritannien

Quelle : Sachverständigenkommission Siebter Familienbericht, München 2005, S. 66.

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Kinderlose Frauen des Jahrgangs 1960 (in Prozent)

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Familienlastenausgleich – wofür? In der Gesamtevaluation: „Ausgleich zwischen den Familien“ – ganz falsch!

Quote lebenslang Kinderloser:

D: > 26 % F: < 10 %

Familienlastenausgleichsquote:

D: 1,9 % des BIP F: 2,8 % des BIP

= Frankreich Championsleague

= Deutschland Kreisklasse!

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DER SPIEGEL 6/2013 „Der 200-Milliarden-Irrtum“

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GDV „Kapitalrendite in Gefahr“:

„…Im Zuge des demographischen Wandels

wird somit der Produktionsfaktor Arbeit

knapper und der Produktionsfaktor Kapital —

zumindest relativ, also im Verhältnis zum

Produktionsfaktor Arbeit — reichlicher zur

Verfügung stehen. Infolge dieser Verän-

derung der relativen Knappheitsverhältnisse

dürften die Arbeitslöhne steigen und die

Kapitalrenditen … sinken….“

Ausweg: …Reservearmee der Hausfrauen!

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Von Bismarck zu Adenauer SCHRIFTENREIHE DES BUNDES KATHOLISCHER UNTERNEHMER

DR. WILFRID SCHREIBER

EXISTENZSICHERHEIT IN DER INDUSTRIELLEN GESELLSCHAFT

VORSCHLÄGE DES

BUNDES KATHOLISCHER UNTERNEHMER ZUR REFORM DER

SOZIALVERSICHERUNGEN

DARGESTELLT VON

DR. WILFRID SCHREIBER

PHIVATDOZENT AN DER UNIVERSITÄT BONN

VERLAG J. P. BACHEM IN KÖLN

Schriftenreihe

des Bundes Katholischer Unternehmer e.V. Köln

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Die Kindheits- und Jugendrente: Gesellschaft als soziale Großfamilie organisieren!

S. 34:… Einkommen ist vielmehr das Arbeitseinkommen des Ernährers. Dieses Einkommen kann in einer freien Wirtschafts-ordnung nur ein Individualeinkommen sein, nämlich das maßgerechte Entgelt für die individuellen Leistungen des Arbeitnehmers. Im Streben nach höherem Lebensstandard, diesem neuen und durchaus nicht nur negativ zu beurteilenden Lebensimpuls des Menschen der dynamischen Ära, ist daher der anhanglose Einzelne stets im Vorsprung vor dem Familienvater, dessen Lohnsumme zwar gleich hoch ist, aber in so viel mehr Teile geht.

Weiter: ….Hier zeigt sich unabweisbar, dass die Institutionen der Altersrente und des Kindergeldes mit Notwendigkeit zusammengehören und als Einheit gesehen werden müssen, weil beiden der gleiche einheitliche Tatbestand und dasselbe Problem zugrunde liegen. Es ist nicht mehr als billig und gerecht, dass der wirtschaftliche Dienst, den der Kinderreiche der Gesellschaft leistet und der Kinderarme ihr schuldig bleibt, auch in den wirtschaftlichen Parametern der gesellschaftlichen Renten-Ordnung seinen Niederschlag findet.

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(Anm: Wilfrid Schreiber war kinderlos)

„Wer kinderlos oder kinderarm ins Rentenalter geht und, mit dem Pathos des Selbstgerechten, für gleiche Beitragsleistungen gleiche Rente verlangt und erhält, zehrt im Grunde parasitär an der Mehrleistung der Kinderreichen, die seine Minderleistung kompensiert haben.“

„Transferausbeutung der Familien durch Sozialisierung der Altenlast bei privatisierten Jugendlasten!“

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• Kinderarmut ist unmittelbarer Ausdruck der Verteilungsfrage- zwischen oben und unten und zwischen Eltern und Kinderlosen (sozialökonom. Definition!)

• Kinderarmut wird vom Steuer- und Sozialsystem produziert

• Keine Frage einer etwa defizitären “Familien-Förderung“, sondern des asymmetrischen Übermaßes der staatlichen Eingriffe in die Familienökonomie

• Wirksame „Familienförderung“ setzt Beseitigung der familienfeindlichen Revenuestrukturen zwingend voraus:

• Not –wendig deshalb: Familienpolitische Strukturreform des Sozialstaats!

Fazit

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Familienpolitische Strukturreform des Sozialstaats- ( oben beginnen: „Hausfrauentreppe“)

1. Beitragsseite der Sozialversicherung • -Lösung: BürgerFAIRsicherung- Finanzierung über

„Sozialsoli“ (aber als Beitrag!) • 2. Steuern: Verbrauchsteuern auf

Kindesunterhalt (ausgerechnet wichtigste Investition!)-

• Lösung: Ausgleich über Kindergeld, finanziert durch „Kinderlosenabgabe“ –einschließlich der Eltern erwachsener Kinder (Hannelore Rönsch)

• 3. Ausgleich Betreuungsleistung Rente- Lösung: Kinderzahl bei demographisch bedingten Kürzungen berücksichtigen.

• 4. Familienrealsplitting (J. Lang).

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-ein System für alle Bürger (für Beamte etc. wg Art. 33/5 ergänzendes System erforderlich)

-alle steuerbaren Einkommen aus allen Quellen beitragspflichtig, keine Bemessungsgrenzen

- Beiträge nach dem Muster des „Soli“ (zuvor Steuerreform unerlässlich)

-Leistungen (Rente: Mini/Maxi-Korridor wie CH;– umlagefinanziert. KV/PflV Sachleistungen)

-Sofortmaßnahme: Übernahme Kinderfreibeträge

Die BürgerFAIRsicherung (wg semantischer Irreführung beim Versicherungsbegriff)

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Unterschiede AHV - BV

• AHV

• Universalversicherung (ganze Bevölkerung)

• Versichert ist ganzes Einkommen

• Umlageverfahren

• BV

• Arbeitnehmerversi-cherung (Selbständige freiwillig)

• Versichert ist koordinierter Lohn

• Kapitaldeckungs-verfahren

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Ersatzquotein Prozent

Durchschnittliches jährliches Einkommen, in Franken

2. Säule

Überobligatorium

und Säule 3a

2. Säule

Obligatorium

1. Säule

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Flankierende Maßnahmen- z.B. :

• 1. Einbeziehung des „Humankapitalverzehrs“ in die VGR (Analogie zu betriebswirtschaftlichen Standards, siehe Ackermann, in Wiesbadener Entwurf, S. 138-141)-Erschreckende Einsichten…

•2. „Demographie-Korrektor“ bei Berechnung des Länderfinanzausgleichs =Saldierung um jeweilige Wanderungsbewegungen

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Welche Widerstände?

• 1. TTIP etc.- „nicht-tarifäre Hemmnisse“/ „Gulliverisierung“- Lösung: Verhindern!

• 2. „Kinderlosigkeit“- Verdacht/Vorwurf „biologistischer/moralischer Argumentation“- Lösung: Fakten-RR 1957: Über Nacht, ohne jeden Beitrag!-Steuern: VSt- nahezu 60 Prozent! Usw.-

• 3. „Forsthoff‘sches Paradoxon“- Lösung: Breite Debatte über Lobbyistenregister, Karenzzeiten etc.

• -siehe nächste Folie • 4. Selbstverstärkung sozialer Prozesse in Richtung des ersten Impulses-

inzwischen > 75 Prozent kinderloser Haushalte! • (William Kapp)- Lösung: Familienwahlrecht • Lehrstück Rürup-Attacke auf H.W. Sinn

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Das Forsthoff‘sche Paradoxon

• In einer partikularistisch organisierten Gesellschaft stoßen grundlegende Strukturreformen unausweichlich auf umso härtere Widerstände, je tiefgreifender sie sind. Denn „es liegt in der Natur der Sache, dass ein Interesse, je allgemeiner es ist, mit immer mehr Einzelinteressen unweigerlich in Widerspruch tritt und schließlich keinen organisierten gesellschaftlichen Patron mehr findet, der sich für die Realisierung einsetzt“ (Forsthoff, Ernst, Der Staat in der Industriegesellschaft, München 1971, S. 25 f.).

Ein allgemeineres Interesse als die Nachwuchsfrage ist aber kaum zu finden. [1]

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HANDELSBLATT: Würde Hans-Werner Sinns Forderung nach weniger staatlicher Rente für Kinderlose durchgesetzt, wäre dies fatal für die ganze Gesellschaft, sagt Bert Rürup- JB: Unhaltbar!!!:

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Würde Hans-Werner Sinns Forderung nach weniger staatlicher Rente für Kinderlose durchgesetzt, wäre dies fatal für die ganze Gesellschaft, sagt Bert Rürup- ./. JB: Ahnungslos!

• 1. 125 Jahre RV? Schreiber 1957

• 2. „Versichern“ kann man nur Abweichungen von der sozialen Norm. Das Erreichen des Rentenalters ist aber die soziale Norm- und deshalb unversicherbar.

• 3. Kinderlosigkeit ist kein versicherbares Risiko, weil dieser „Versicherungsfall“ selbst herbeigeführt werden kann.

• „Jedes Alterssicherungssystem ist eine Versicherung gegen die wirtschaftliche Abhängigkeit von den eigenen Kindern im Alter. Dies stellt eine sozialstaatliche Errungenschaft dar und keinen Defekt unserer 125 Jahre alten Rentenversicherung.“

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Und was spricht- außer der blanken Vernunft- für eine solche Strukturreform?

•Die Verfassungsjudikatur

•1. Trümmerfrauenurteil (Rosa Rees) 1992

•2. „Beitragskinderurteil“ zur GPflV 2001

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Die Transferausbeutung der Familien: Trümmerfrau Rosa Rees

•Rosa Rees, Jg. 1920, 9 Kinder großgezogen- 14 J. Küchenhilfe

•Rente: 360 DM –HEZG 1986: kein Babyjahr

•Kinder: allesamt sozvers Höchstverdiener/

mtl. Beitragssumme auf Konten anderer Rentner > 6000 DM (nur ANer-Beitrag!)

VB: Kindererzhg gleichwertig mit Geldbeitrag

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BVerfG v. 7. 7. 1992 –“Trümmerfrauenurteil“

• „Die bisherige Ausgestaltung der Rentenversicherung führt im Ergebnis zu einer Benachteiligung der Familie, namentlich der Familie mit mehreren Kindern. Im Kern bleibt es auf diese Weise trotz der staatlichen Bemühungen um einen Familienlastenausgleich dabei, daß die Kindererziehung als Privatsache, die Alterssicherung dagegen als gesellschaftliche Aufgabe gilt. Die Benachteiligung der Familie, wie sie die Beschwerdeführerinnen auf der Grundlage einer transferrechtlichen Betrachtung dargelegt haben, ist auch in der mündlichen Verhandlung nicht grundsätzlich in Abrede gestellt worden….

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BVerfG: Trümmerfrauenurteil 7.7.92

• „….Die festgestellten Nachteile haben ihre Wurzel nicht allein im Rentenrecht und brauchen folglich auch nicht nur dort behoben zu werden. Der von den Beschwerdeführerinnen in den Vordergrund gerückte Umstand, daß aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage Transferleistungen von Familien mit mehreren Kindern an die ohnehin schon besser gestellten Familien mit einem Kind und die Kinderlosen stattfinden, betrifft nicht nur das Rentenrecht, sondern darüber hinaus den Familienlastenausgleich im allgemeinen. Er erlaubt den Schluß, daß der Gesetzgeber den Schutzauftrag des Art. 6 Abs. 1 GG bisher nur unvollkommen erfüllt hat“.

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BVerfG: Trümmerfrauenurteil (–stattdessen kam die Pflegeversicherung………!)

• „Unabhängig davon, auf welche Weise die Mittel für den Ausgleich aufgebracht werden, ist jedenfalls sicherzustellen, daß sich mit jedem Reformschritt die Benachteiligung der Familie tatsächlich verringert. Dem muß der an den Verfassungsauftrag gebundene Gesetzgeber erkennbar Rechnung tragen….

• Der Schutz der Rentenanwartschaften durch Art. 14 Abs. 1 GG steht einer maßvollen Umverteilung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung zu Lasten kinderloser und kinderarmer Personen nicht entgegen.“

• ….Aber: Dennoch kam 1994 die Pflegeversicherung….

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• 4c. Der Gesetzgeber hat die Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten, als er im Jahr 1994 das SGB 11 ohne eine die Beitragslast der Eltern berücksichtigende Kinderkomponente in Kraft treten ließ. Denn schon 1994 war bekannt, dass die Zahl der Kinderlosen in der Gesellschaft drastisch ansteigt (wird ausgeführt).

„Beitragskinderurteil“- BVerfG 3.4.2001

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• „Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG ist jedoch dadurch verletzt, dass die Betreuung und Erziehung von Kindern bei der Bemessung von Beiträgen beitragspflichtiger Versicherter keine Berücksichtigung findet. Dadurch wird die Gruppe Versicherter mit Kindern gegenüber kinderlosen Mitgliedern der sozialen Pflegeversicherung, die aus dieser Betreuungs- und Erziehungsleistung im Falle ihrer Pflegebedürftigkeit Nutzen ziehen, in verfassungswidriger Weise benachteiligt.

BVerfG 3.4.2001 (Kindererziehung und Pflegeversicherung-“Beitragskinder“):

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„Beitragskinderurteil“ zur GPflV 3.4.2001

• Die Erziehungsleistung versicherter Eltern begünstigt innerhalb eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems, das der Deckung eines maßgeblich vom Älterwerden der Versicherten bestimmten Risikos dient, in spezifischer Weise Versicherte ohne Kinder. Dabei ist entscheidend, dass der durch den Eintritt des Versicherungsfalls verursachte finanzielle Bedarf überproportional häufig in der Großelterngeneration (60 Jahre und älter) auftritt..

BVerfG 3.4.2001 (Kindererziehung und Pflegeversicherung-“Beitragskinder“):

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„ Kindererziehende Versicherte sichern die Funktionsfähigkeit der Pflegeversicherung nicht nur durch Beitragszahlung, sondern auch durch Betreuung und Erziehung von Kindern, deshalb ist nicht nur der Versicherungsbeitrag, sondern auch die Kindererziehungsleistung im sozialen Leistungssystem, das ein altersspezifisches Risiko abdeckt, konstitutiv….

Spätestens bis zum 31. Dezember 2004 hat der Gesetzgeber eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. Bei der Bemessung der Frist hat der Senat berücksichtigt, dass die Bedeutung des vorliegenden Urteils auch für andere Zweige der Sozialversicherung zu prüfen sein wird.“

„Beitragskinderurteil“

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= Steilvorlagen der Verfassungsjudikatur

-F. Lassalle: Immer das laut aussprechen, was ist! Um den Altparteien den Marsch zu blasen, müssen Sie nur Sie ins Horn der Verfassungsjudikatur blasen: „Et jibt nicht jutet, außer man tut-et!“ Vielen Dank!

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Tiefere Ursachen der doppelten Kinderarmut (nationale Besonderheiten)

1. Die „individualistische Engführung“ des Arbeitsverhältnisses (Benachteiligung der Unterhaltsbelasteten in der primären Einkommensverteilung) --- ..und ihre Verlängerung in den Bereich der Sozialsysteme (=Verdoppelung in sekundärer Einkommensverteilung!)

2. Lohnersatzrente 1957: (Individualisierung und Werteverlust!)

3. Die „Transferausbeutung“ der Familie infolge der Sozialisierung der Altenlast und der Privatisierung der Kinderlast (vgl. BVerfG v. 7.7.92 „Trümmerfrauen“ und 3.4.01 „Pflegeurteil“)

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Tiefere Ursachen der doppelten Kinderarmut (nationale Besonderheiten)

4. Regressive Belastung durch Sozialbeiträge und Verbrauchsteuern!

…Fazit: Die doppelte Kinderarmut wird vom Steuer- und Sozialsystem regelrecht produziert (Kinderarmut = Ausdruck der Verteilungsfrage)

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Tiefere Ursachen der doppelten Kinderarmut- Politisches System

• 5. Kinder keine Wähler –Familienhaushalte zur 25%-Minderheit geschrumpft

• 6.…und haben keinen „politischen Patron“ („Forsthoff-Paradoxon“)

• Selbstverstärkung sozialer Asymmetrien (Kapp-These)

• Kinderlosigkeit und repräsentative Demokratie: Familienwahlrecht

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Anlagenot: Ersparnisse übersteigen Investitionen immer stärker (2000: 52 Mrd. Fr).

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Jahr 1949 1951 1953 1955 1957 1959 1961 1963 1965 1967 1969 1971 1973 1975 1977 1979 1981 1983 1985 1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999

Anlageinvestitionen und Sparüberschuss in % des BIP

Bruttoersparnis

Bruttoanlageinvestitionen

Sparüberschuss in % BIP