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Amtliche Mitteilungen s’Sprüchle Wenn ein Jahr nicht leer verlaufen soll, muss man beizeiten anfangen. Johann Wolfgang von Goethe Sprechzeiten des Ortsvorstehers Mo. – Fr. 7.00 – 9.00, Mo. 18.00 – 20.00 Uhr oder nach Vereinb. Sozialstation Kirchliche Sozialstation Tuniberg: Telefon 30 57 in dringenden Fällen über die Tel. Nr. 0 76 64 / 91 20 01 Ärztlicher Notfalldienst / Polizei / Feuerwehr Ärztlicher Notfalldienst: 07 61 / 80 99 800 zentrale Vermittlung Kinderärztliche Notfallversorgung: 07 61 / 80 99 80 99 Notfall-Unfallrettungsdienst + Krankentransporte: 19 222 Polizei Notruf: 110 Feuerwehr: 112 Notdienstplan der Apotheken Do. 13.01. Bären-Apotheke March-Buchheim, Fr. 14.01. Salus- Apotheke Waltershofen, Sa. 15.01. Breisgau-Apotheke Breisach, So. 16.01. Apotheke am Rathaus Reute, Mo. 17.01. Adler-Apo- theke March-Hugstetten, Di. 18.01. Kaiserstuhl-Apotheke Vogts- burg, Mi. 19.01. Schloß-Apotheke Umkirch. Wechsel der Notdienstbereitschaft tägl. 8.30 Uhr. Weitere Not- dienstapotheken finden Sie unter www.apotheken.de oder unter Tel. 0180-5002963 (Stichwort „Apothekennotdienst“ kostenfrei) Opfinger Blättle Mitteilungsblatt der Ortsverwaltung Zentrale: (0 76 64) 50 40-0 79112 Freiburg-Opfingen · Dürleberg 2 Telefax: (0 76 64) 50 40-19 E-mail: [email protected] Ortsvorsteher: Herr Stadelhofer (0 76 64) 50 40-12 Sprechzeiten: Mo. – Fr. 8 – 12 Uhr & Mo. 18 – 20 Uhr Frau Kappeler (0 76 64) 50 40-10 (Zentrale) Das Blättle im Internet: www.opfinger-blaettle.de Frau Niepalla + Frau Dürr (0 76 64) 50 40-13 Nr. 01-02 / 13. Januar 2011 Abfuhr der Christbäume Am Donnerstag, den 20.1.2011 findet in Opfingen die Abholung der Christbäume durch die ASF statt. Altersjubilar Sonntag, 16.01.2011 Rolando Gregoletto, Dürleberg 3 a, 70 Jahre Wir wünschen dem Jubilar alles Gute und beste Gesundheit! Opfinger Holzversteigerung Im Opfinger Wald findet am Samstag, den 15.01.2011 die diesjäh- rige Holzversteigerung statt. Um 13.00 Uhr kommen unter Leitung des Städtischen Forstamtes Freiburg und der Ortsverwaltung Opfingen etwa 120 Ster Brenn- holz unter den Hammer. Die Mindestpreise liegen bei 55 € pro Ster für 1m langes Scheitholz. Weiterhin wird Brennholz in langer Form angeboten. Hierbei handelt es sich um Rundholz von 4-7 m Länge, das in Stapeln zu 6-10 Ster am Waldweg liegt. Der Mindest- preis hierfür liegt bei 35 €/Ster. Die Bewirtung durch die Freiwillige Feuerwehr Opfingen beginnt um 11.00 Uhr. Neben Opfinger Weinen werden Würste, Brot und Speck sowie Stockbrot für die Kinder angeboten. Für musikalische Unterhaltung sorgt der Musikverein Opfingen. Der Versteigerungs- und Festplatz liegt am Wangener Weg. Dies ist, von Opfingen Richtung Freiburg fahrend, der erste Waldweg nach dem kleinen Baggersee (ausgeschildert!). Am besten erreicht man den Platz mit dem Bus (Linie 32 und 33) bis zur Haltestelle „Klein- gärten“, von hier aus ca. 600 m Fußweg. Mit dem Wagen bitte am kleinen Baggersee parken, von hier aus hat man nur ca. 400 m bis zum Festplatz. Markus Müller, Städtisches Forstamt Öffentliche Ortschaftsratssitzung Am Montag, den 17.01.2011, um 20.00 Uhr, findet im Bürgersaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates statt. Tagesordnung: 1. Aktuelles 2. Sachstandsbericht zum Planungsfortgang der Einrichtung von Themenpfaden auf Gemarkung Opfingen. 3. Baugesuche a) Errichtung eines überdachten Stellplatzes; Durchführung eines verfahrensfreien Vorhabens. Antrag auf Abweichun- gen/Befreiungen, Im Mohnacker, Flst. Nr.11374/11 b) Anbau und Renovierung eines Wohnhauses, Waldmösle, Flst. Nr. 11197 c) Abriss eines alten Wohnhauses und Neubau einer Garage auf den vorh. Grundmauern, Schrödergasse, Flst. Nr. 130 d) Nutzungsänderung einer Privatwohnung in eine Krabbel- gruppe, Gewerbestr. Flst. Nr. 8989 4. Verschiedenes 5. Bürgerfragestunde Hans-Jürgen Stadelhofer, Ortsvorsteher Nachtrag zum Veranstaltungskalender Sa., 14.05.2011, Sportverein Opfingen – Kulinarischer Abend Fundsachen Schlüsselmäppchen mit 3 Schlüsseln (Fundort: Kleingartengelände) 1 kleiner Schlüssel (Fundort: Friedhof) 1 Kapuzenjacke (Fundort: St. Nikolaus) 1 einzelner schwarzer Strickhandschuh (Nike) Schwarze Katze zugelaufen! Schwarze Katze mit weißem Fleck am Hals und an den Beinen zu- gelaufen. Tel. 1856.

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Amtliche Mitteilungen

s’Sprüchle ������������������������������������������������������������Wenn ein Jahr nicht leer verlaufen soll, muss man beizeiten anfangen. Johann Wolfgang von Goethe

Sprechzeiten des Ortsvorstehers ������������������������Mo. – Fr. 7.00 – 9.00, Mo. 18.00 – 20.00 Uhr oder nach Vereinb.

Sozialstation ���������������������������������������������������Kirchliche Sozialstation Tuniberg: Telefon 30 57in dringenden Fällen über die Tel. Nr. 0 76 64 / 91 20 01

Ärztlicher Notfalldienst / �Polizei / Feuerwehr ��������������

���Ärztlicher Notfalldienst: 07 61 / 80 99 800 zentrale Vermittlung��Kinderärztliche Notfallversorgung: 07 61 / 80 99 80 99��Notfall-Unfallrettungsdienst + Krankentransporte: 19 222��Polizei Notruf: 110 ��Feuerwehr: 112

Notdienstplan der Apotheken ���������������������������������Do. 13.01. Bären-Apotheke March-Buchheim, Fr. 14.01. Salus-Apotheke Waltershofen, Sa. 15.01. Breisgau-Apotheke Breisach, So. 16.01. Apotheke am Rathaus Reute, Mo. 17.01. Adler-Apo-theke March-Hugstetten, Di. 18.01. Kaiserstuhl-Apotheke Vogts-burg, Mi. 19.01. Schloß-Apotheke Umkirch.Wechsel der Notdienstbereitschaft tägl. 8.30 Uhr. Weitere Not-dienstapotheken finden Sie unter www.apotheken.de oder unter Tel. 0180-5002963 (Stichwort „Apothekennotdienst“ kostenfrei)

Opfinger BlättleMitteilungsblatt der Ortsverwaltung Zentrale: � (0 76 64) 50 40-079112 Freiburg-Opfingen · Dürleberg 2 Telefax: (0 76 64) 50 40-19E-mail: [email protected] Ortsvorsteher: Herr Stadelhofer � (0 76 64) 50 40-12 Sprechzeiten: Mo.–Fr. 8–12 Uhr & Mo. 18–20 Uhr Frau Kappeler � (0 76 64) 50 40-10 (Zentrale)Das Blättle im Internet: www.opfinger-blaettle.de Frau Niepalla + Frau Dürr � (0 76 64) 50 40-13

Nr. 01-02 / 13. Januar 2011

Abfuhr der Christbäume ������������������������������������������Am Donnerstag, den 20.1.2011 findet in Opfingen die Abholung der Christbäume durch die ASF statt.

AltersjubilarSonntag, 16.01.2011

Rolando Gregoletto, Dürleberg 3 a, 70 JahreWir wünschen dem Jubilar

alles Gute und beste Gesundheit!

Opfinger Holzversteigerung �������������������������������������Im Opfinger Wald findet am Samstag, den 15.01.2011 die diesjäh-rige Holzversteigerung statt.Um 13.00 Uhr kommen unter Leitung des Städtischen Forstamtes Freiburg und der Ortsverwaltung Opfingen etwa 120 Ster Brenn-holz unter den Hammer. Die Mindestpreise liegen bei 55 € pro Ster für 1m langes Scheitholz. Weiterhin wird Brennholz in langer Form angeboten. Hierbei handelt es sich um Rundholz von 4-7 m Länge, das in Stapeln zu 6-10 Ster am Waldweg liegt. Der Mindest-preis hierfür liegt bei 35 €/Ster.Die Bewirtung durch die Freiwillige Feuerwehr Opfingen beginnt um 11.00 Uhr. Neben Opfinger Weinen werden Würste, Brot und Speck sowie Stockbrot für die Kinder angeboten. Für musikalische Unterhaltung sorgt der Musikverein Opfingen.Der Versteigerungs- und Festplatz liegt am Wangener Weg. Dies ist, von Opfingen Richtung Freiburg fahrend, der erste Waldweg nach dem kleinen Baggersee (ausgeschildert!). Am besten erreicht man den Platz mit dem Bus (Linie 32 und 33) bis zur Haltestelle „Klein-gärten“, von hier aus ca. 600 m Fußweg. Mit dem Wagen bitte am kleinen Baggersee parken, von hier aus hat man nur ca. 400 m bis zum Festplatz. Markus Müller, Städtisches Forstamt

Öffentliche Ortschaftsratssitzung �������������������������Am Montag, den 17.01.2011, um 20.00 Uhr, findet im Bürgersaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates statt.Tagesordnung:1. Aktuelles2. Sachstandsbericht zum Planungsfortgang der Einrichtung von

Themenpfaden auf Gemarkung Opfingen.3. Baugesuche a) Errichtung eines überdachten Stellplatzes; Durchführung

eines verfahrensfreien Vorhabens. Antrag auf Abweichun-gen/Befreiungen, Im Mohnacker, Flst. Nr.11374/11

b) Anbau und Renovierung eines Wohnhauses, Waldmösle, Flst. Nr. 11197

c) Abriss eines alten Wohnhauses und Neubau einer Garage auf den vorh. Grundmauern, Schrödergasse, Flst. Nr. 130

d) Nutzungsänderung einer Privatwohnung in eine Krabbel-gruppe, Gewerbestr. Flst. Nr. 8989

4. Verschiedenes5. Bürgerfragestunde

Hans-Jürgen Stadelhofer, OrtsvorsteherNachtrag zum Veranstaltungskalender ������������������������ Sa., 14.05.2011, Sportverein Opfingen – Kulinarischer Abend

Fundsachen ������������������������������������������������������������ Schlüsselmäppchen mit 3 Schlüsseln (Fundort: Kleingartengelände)�� 1 kleiner Schlüssel (Fundort: Friedhof)�� 1 Kapuzenjacke (Fundort: St. Nikolaus)�� 1 einzelner schwarzer Strickhandschuh (Nike)

Schwarze Katze zugelaufen! ������������������������������������Schwarze Katze mit weißem Fleck am Hals und an den Beinen zu-gelaufen. Tel. 1856.

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Kinder- und Jugendarbeit Tuniberg �������

KINDER- & JUGENDHAUS OPFINGEN

Mo, 17.01.11 9+, 14.30-17.30 Uhr, offener Treff für Kids ab 9 J., Billard, Kicker, Musik, Tischtennis, Internet-nutzung (mit Begleitung), Computer-Spiele

Jugendtreff, 18.00 – 21.00 Uhr, Musik hören, Spielen, Internet surfen, Chillen, … 13 – 18 Jahre

Di, 18.01.11 Kinder-Treff, 14.30 – 17.00 Uhr, für Schulkinder ab der 1. Klasse, spielen, toben, basteln. Thema: „Wenn es draußen dunkel wird“

Mi, 19.01.11 9+, 14.30-17.30 Uhr, siehe MontagDo, 20.01.11 Kinder-Treff, 14.30 – 17.00 Uhr, siehe Dienstag Jugendtreff, 18.00 – 21.00 Uhr, siehe Montag

Kinder- & Jugendarbeit Tuniberg e.V., Am Sportplatz 12,79112 FR-Opfingen, Tel. 0 76 64 / 50 08 33, Fax 0 76 64 / 50 08 44. Sprechzeiten: Di 9.00-12.00 h, Mi 14.30-17.30 h, Do 14.30-17.30 h

Männerchor Opfingen (gegr. 1847) e.V.Liebe Sänger des MCO, hier eine Übersicht zu unseren Aktivitäten bis Ende Januar 2011. �� Am Donnerstag, den 13.01.2011 um 19:30 Uhr findet die erste

Chorprobe im Neuen Jahr statt, bitte kommt zahlreich. �� Am Freitag, den 14.01.2011 um 18:30 Uhr findet die Jahresab-

schlussfeier 2010 im Ev. Gemeindesaal statt. �� Am Samstag, den 15.01.2011 15:30 Uhr sind die aktiven Sänger

zum Kaffee und Kuchen im Alemannensaal in Mengen einge-laden. Wer kommen will melde sich bitte beim Vorstand.

�� Die Mitgliederversammlung am Donnerstag, den 27.01.2011 entfällt, ein neuer Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Wir suchen Verstärkung für unsere Chorgemeinschaft Informiert Euch unter www.maennerchor-opfingen.de oder bei Peter Aniol, Tel. 07664 59340.

DANKSAGUNGDer Männerchor Opfingen bedankt sich ganz herzlich bei den Akteu-ren der Theatergruppe. Wieder einmal konnte man erleben, wie sie das Publikum in der vollbesetzten Halle begeistern konnte.

Zum Foto von links nach rechts: Sigrid Walter, Arno Kiechle, Simo-ne Gallus, Marc Ludwig, Brigitte Linser, Peter Gippert, Hannelore Landerer. Hinter den Kulissen: Margrit Gutekunst (Regie), Hella Roser (Souffleuse), Monika Münch (Maske), Marco Gippert (Ton- & Bühnentechnik).

Herzlichen Dank auch �� an Hans-Jürgen Stadelhofer für die Ansage bei der Tombola�� an Sarah Kappeler als Glücksfee�� an Frau Zapp, die den wunderschönen Christbaum für die Halle

gespendet hat�� an Gustav Bickel, der den Baum gefällt und transportiert hat�� an die vielen eifrigen Sänger, die die Gewinne der Tombola im

Saal verteilt haben�� an die Sängerfrauen für die schöne Dekoration in der Halle�� an das Jugend-Rot-Kreuz, verantwortlich Carola Kurtz, an der

Garderobe�� an die Sängerfrauen und auch an die Sänger, die in der Küche und

an der Bar geholfen haben�� an Erich Kleis, der immer für das richtige Licht sorgte.Ein besonderer Dank auch an Otto Kiechle als Hausmeister für seine Bereitschaft zu helfen, wo immer er auch gebraucht wurde.Dank an alle unsere Gäste aus nah und fern, die diesen traditionellen Theaterabend in der Opfinger Tuniberghalle besucht haben. Insbesondere gilt der Dank allen namentlich genannten Sponso-ren der Weihnachtstombola für die überaus hilfreichen Geld- und Sachspenden: Arianes Nailfashion, A. Schmidt; Automobilhandel Hans Sutter; Autoteile, Anton Rempp GmbH; Baden und Wohnen,

Gerd-Dieter Nieske; Bauunternehmung Oliver Preis; Bestattungs-institut Hansi Spittler; Blumenhaus u. Gärtnerei Dick, Manfred und Mariane Dick; Blumenspektrum Lydia, Lydia Keldermann; Creative linx, Manuel Gremmelspacher; Die Elektriker, Fuhs und Laubis; Dr. Grüny, Zahnarzt; Dr. Liana Haß, prakt. Ärztin; Dr. Matthias Trube, prakt. Arzt; Dr. Stephan Basler, Zahnarzt; Markus Dufner; Fahrradhandel Ilse Walter; Fliesen- und Kühlraumbau Timo Dufner; Fliesenbau Werner Gerteisen; Fliesenbau Hans-Peter Münch; Frise-urgeschäft Sabine Petersen; Friseursalon Claudia van den Berghe; Gärtnerei Pfistner, Johannes Pfistner; Gasthaus Warteck, Helmut Schumacher; Gasthaus Blume, Christine & Peter Löffler; Gasthaus Tanne, Familie Elmlinger; Gebäudereinigung Dölco; Gewächshäu-ser Rolf Spittler; Glasartikel Christian Rock; Griestalstrauße, Werner Linser; Hausbrennerei Hans Brand; Heilpädagogische Praxis Ruth Ringshauser-Summ und Pietra Brina-Adragna; Heizungsbau Scheer; Heizungsbau Daniel Kurtz; Hofcafé Walter, Familien Walter; Ho-tel Blume, S.G. Raab; Hundeschule Claudia Kopp-Ulrich; Imkerei Karl Heinz Eilers; Jepp‘s Hoflädele, Familie Jepp; Karosseriebau Rolf Nußbaumer; Küche Aktiv, Möbel + Betten Blüm; Küchen-studio + Bauelemente Hubert Schlatter; Landschaftspflege Bern-hard Ohnemus; Landwirt Heinz Scherb; Landw. Lohnunternehmen Erwin Wagner; Günter Linser; Werner Linser; Maler-Restaurator Uwe Momme Jensen; Metzgerei Selb; Modeboutique Annette Jä-ger; Modefriseur Christa Albrecht; Mörch Elektrotechnik GmbH; Nagelstudio Christa Bittner; Neukauf Opfingen, Frau Brand; Obst- & Weinhof Kurt und Heiko Walter; Opfinger Kebab Haus; Papyrus Medientechnik, Opfinger Blättle; Piccolino, Edith Reinert; PLC2, Eugen Krassin; 3 Privatspenden; Rantzuch Elektrik GmbH, Michael Doll; Reiterhof Dieter Dürrmeier; Restaurant-Café Gugel, Edgar Gugel; Schafzucht Wolfgang Gutekunst; Schreinerei Werner Roth; Sonnenberg-Apotheke, Hasso Fechner; Sparkasse Freiburg-Nördli-cher Breisgau; Sportgaststätte Opfingen, Jan Schließmann; Stein und Form Zimmermann; Steuerberatung Herta und Jan König; Südkälte GmbH, Camillo Will; Trattoria-Pizzeria Patriot, Carmelo + Mas-simo Damigella; Volksbank Breisgau Süd eG; Peter vom Scheidt; Wäscheservice Martina Rieger; Weiher GmbH, Be- u. Verarb. von Naturwerksteinen u. Natursteinen; Weingut Sonnenbrunnen, Jörg Scheel; Weingut Tobias Bader; Weingut Martina Hunn; Weinhaus, WG Opfingen; Winzerverein Opfingen; Caroline Zapp; Zimmerei Rainer König.

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Das Opfinger Blättle im Internet: www.opfinger-blaetttle.de

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Impressum ������������������Herausgeber und für den amtl. Teil verantwortlich: Ortsverwaltung Opfingen

Gesamtherst. & Anzeigen: PapyrusMedientechnikHabsburgerstraße 979104 FreiburgTelefon 07.61– 5.56.92.55 Fax 07.61– 55.38.23eMail: [email protected]

Ihre Christa BittnerUnterdorf 5 · 79112 Opfingen · Tel. 0 76 64 / 61 25

Allen meinen Kunden und Freunden wünsche ich ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2011!

In eigener Sache ����������������������������������������������������Durch ein bedauerliches Versehen wurde die bestellte Glückwunsch-anzeige von Frau Bittner (Nagelstudio Dream of Nails) in der ver-gangenen Weihnachtsausgabe nicht veröffentlicht.Wir möchten dies hiermit nachholen. Die Redaktion

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald �������������������Allgemeinverfügung zum MaiswurzelbohrerDas Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat eine Allgemein-verfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers Diabrotica virgifera virgifera LeConte in den Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und dem Stadtkreis Freiburg veröffentlicht. Diese kann bei der Ortsverwal-tung Opfingen oder in der akuellen Online-Ausgabe des Opfinger Blättles unter www.opfinger-blaettle.de eingesehen werden (ab S.9).

Ortsvorsteher Hans-Jürgen Stadelhofer schneidet beim gut besuchten Opfinger Neujahrsempfang am 10.01.2011 die Neujahrsbrezel an.

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GOTTESDIENSTE

Bis auf Weiteres finden die Gottesdienste in Opfingen nicht oben in der Bergkirche, sondern unten im Gemeindehaus, Unterdorf 8, statt. Wir wollen so auch den Mitchristen Gelegenheit zum Got-tesdienstbesuch geben, denen der Weg zur Kirche zu beschwer-lich ist. Gleichzeitig sparen wir Heizkosten und leisten einen kleinen ökologischen Beitrag.

14.-16.01. Konfirmandenfreizeit Schluchsee

Wochenspruch: Das Gesetz ist durch Mose gegeben; die Gnade und Wahrheit ist

durch Jesus Christus geworden. Johannes 1,17

So. 16.01. – 2. Sonntag nach Epiphanias9.30 Uhr Hauptgottesdienst im Pavillon des Gemeindesaals,

Unterdorf 8, Pfr. i.R. Schmidt aus Freiburg

Mo. 17.01.14.00 Uhr Betreuungsgruppe der Kirchlichen Sozialstation Tu-

niberg für Menschen mit Demenz im Ev. Gemeinde-haus Tiengen, Alte Breisacher Str. 5, Info Sozialstation Tuniberg, Tel. 07664-3057.

19.45 Uhr Bibelgesprächskreis bei Fam. Eisenmann, Langen Wangen 4, Tel. 1791. Wir lesen in Apostelgeschichte 6 die Wahl der sieben Armenpfleger. „Verfolgung der Gemeinde und Ausbreitung des Evangeliums“. Ein in-teressantes Kapitel. Dazu laden wir herzlich ein.

Di. 18.01.19.00 Uhr OFT – Offener Frauentreff im Gemeindesaal

Mi. 19.01. 17.15 Uhr Konfirmandenunterricht im Gemeindesaal 20.00 Uhr Kirchenchorprobe im Gemeindesaal

Do. 20.01. 9.30 Uhr Krabbelgruppe für Kinder von 0-3 Jahren mit ihren

Eltern. Treffmöglichkeit im Gemeindesaal, Unterdorf 8. Einfach vorbeischauen!

Fr. 21.01.14.30 Uhr Seniorennachmittag im Gemeindesaal. Wer abgeholt

werden möchte, kann im Pfarramt Bescheid geben (AB besprechen).

So. 23.01.9.30 Uhr Hauptgottesdienst, Pavillon des Gemeindesaals 11.00 Uhr Kindergottesdienst im Gemeindesaal, Angelika und

Team

GRUPPEN – VERANSTALTUNGEN – INFORMATIONEN

Pfarrer BinderHerr Pfr. Binder begleitet vom 14.-16.01.2011 die Konfirmanden-freizeit.

Gebetswoche „Gemeinsam beten und dienen“Anläßlich der Gebetswoche „Gemeinsam beten und dienen“ findet am So., 16.01.11, 10 Uhr, der Abschlussgottesdienst im Paulussaal in Freiburg statt. Parallel ist Kindergottesdienst.

Ökumenischer Gottesdienst für Trauernde Im Freiburger Münster „Unserer lieben Frau“, Münsterplatz, am Sa., 29.01.11, 10 Uhr, mit Pfr. Hansjörg Rasch, stellv. Dekan und Pfarrer Ernst Weißer, sowie Mitarbeiterinnen der Hospizgruppe Freiburg und des stationären Hospizes Karl Josef. Eingeladen sind alle, die trauern und alle, die sich Trauernden verbunden fühlen. Einladung nach dem Gottesdienst zur Begegnung und Gespräch in die „Koope-ratur“, Gemeindehaus der Dompfarrei, Münsterplatz 36a.

Vorankündigungen�� Sa. 29.01.11, 20 Uhr Chorkonzert in der Bergkirche Opfingen�� Sa. 05.02.11, 18.30 Uhr Vorabendgottesdienst in Waltershofen�� So. 20.02.11 Kinder-Second-Hand-Markt in der Tuniberghalle

Opfingen.

Nachrichten des Predigtbezirks Opfingen/Waltershofen der Evang. Pfarrgemeinde Tuniberg79112 Freiburg-Opfingen, Unterdorf 8, Tel. 07664/1880, Fax 07664/1801 E-Mail: [email protected], Internet: http://www.opfingen.de � link evkirche

Pfarrer: Markus Binder Sekretariat: Frau Danzeisen, Sprechzeiten Di-Do., 9-12 Uhr

Bankverbindung und Spendenkonten:Ev. Kirchengemeinde: Volksbank Breisgau-Süd, BLZ 680 615 05, Konto 22 52 31 Sparkasse FR-Nördl. Breisgau, BLZ 680 501 01, Konto 127 687 01Notlagenfonds: Volksbank Breisgau-Süd, BLZ 680 615 05, Konto 22 52 40Förderverein der Kirchl. Sozialstation Tuniberg e.V.: Volksbank Breisgau-Süd, BLZ 680 615 05, Konto 22 52 23

Jungscharexpress OpfingenAngebote für Kinder und Jugendliche im evang. Gemeindesaal, Unterdorf 8

Auch 2011 erwartet Dich ein tolles Pro-gramm: Spiel, Spaß und Aktionen, rund um Alltägliches und die Grundlagen des christlichen Glau-bens in abwechslungsreichen Gruppenstunden mit krea-tiven Angeboten sowie Festefeiern, Ausflüge und Frei-zeiten und Kennenlernen von biblischen Geschichten in altersentsprechenden Gruppen. Interessiert? - Komm und mach mit!�� Montag � 16.15 – 17.15 Uhr, Mini-Jungschar, ab 5 Jahren � ab 18.00 Uhr, Jugendkreis

�� Donnerstag � 15.45 – 17.00 Uhr, Jungschar, ab 4. Klasse � ab 17.30 Uhr, Smilies (Teenager)

Weitere Angebote:Sonntag. 23.01., 11.00 Uhr Kindergottesdienst im Ge-meindesaal! Herzliche Einladung! Auf kleine und große Besucher freut sich das Kindergottesdienstteam!Nähere Informationen:A. Bienz, Jugendleiterin, Tel.400501 oder einfach in den Gruppenstunden vorbeischauen

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GOTTESDIENSTE

Samstag, 15.01.18.30 Uhr Sonntag-Vorabendmesse (Wa) für Helga Kuhm, für

Susanna Rock und für Ewald Ortolf

Sonntag, 16.01. – 2. Sonntag im Jahreskreis –09.00 Uhr Eucharistiefeier (Mu)10.30 Uhr Eucharistiefeier (Opf)

Dienstag, 18.01.18.00 Uhr Rosenkranzgebet (Mu)18.30 Uhr Eucharistiefeier (Mu)

Donnerstag, 20.01.18.00 Uhr Rosenkranzgebet (Wa)18.30 Uhr Eucharistiefeier (Wa)18.00 Uhr Rosenkranzgebet und anschl. Andacht (Mu)19.00 Uhr Friedensgebet vor der Krippe (Opf, St. Nikolaus)

Samstag, 22.01.18.30 Uhr Sonntag-Vorabendmesse (Mu) für die Verstorbenen

des Gemischten Chores Munzingen, für Johanna, Ida und Erwin Heiny und für Berta Männer und Karl Gnirs

Sonntag, 23.01.09.00 Uhr Eucharistiefeier (Wa)10.30 Uhr Eucharistiefeier (Opf)

GRUPPEN – VERANSTALTUNGEN – INFORMATIONEN

Einladung zum NEUJAHRS-KONZERT Orgel und GesangViola de Galgóczy-Mécher – Gesang

Thilo Frank – OrgelSamstag, 15. Januar 2011, 19.30 Uhr

Kath. Pfarrkirche St. Peter und Paul in WaltershofenEintritt frei, Spenden erbeten

Kinder- und Jugendchor:�� Freitag, 14.01., 17.00 Uhr Jugendchor�� Freitag, 21.01., 17.00 Uhr Jugendchor

Friedensgebet vor der KrippeAm Donnerstag, 20.01.11 um 19 Uhr in der St. Nikolauskirche in Opfingen. Mit den Texten zum Weltfriedenstag 2011 unter dem Motto: „Religionsfreiheit, der Weg zum Frieden“ lädt der Zweig-verein Opfingen des KDFB zum Friedensgebet vor der Krippe ein.

Altenwerk St. Stephan – SeniorennachmittagWir laden ganz herzlich ein zu unserem Seniorennachmittag am Mittwoch, den 19. Januar 2011 um 14.30 Uhr beginnen wir im Pfarrzentrum (Kindergarten) mit einer Geistlichen Besinnung zum Jahresbeginn.Danach erklärt uns Prof. Dr. Konrad Kunze „Familiennamen und ihre Herkunft“. Wir freuen uns auf Ihr Kommen.Altenwerk - da geh ich hin!

Junge ErwachseneJeden Donnerstagabend ab 20 Uhr treffen sich junge Leute im Altersspektrum von 20 bis 40 Jahren im c-punkt, Herrenstraße 30, um sich auszutauschen, sich einem Thema zu widmen und den Glau-ben gemeinsam zu leben. Der Kreis junger Erwachsener namens „Brot & Wein“ freut sich auf neue Gesichter. Herzliche Einladung! Ein kleiner Ausschnitt aus dem Programm: Am 13.01. feiern wir ei-nen Gottesdienst (Beginn schon um 19.45 Uhr). Am 20.01. steht ein Austausch zum Thema „Beten, wie mach ich das? Formen des Ge-betes“ auf dem Programm. Am 27.01. findet ein gemütlicher Abend mit Feuerzangen-bowle (schauend und schmeckend) statt. Infos gibt es auch im Internet unter www.c-punkt-freiburg.de.

Mit Dir an meiner SeiteSpirituelle Impulse für Paare im Freiburger MünsterDie Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebens-fragen der Katholischen Gesamtkirchengemeinde Freiburg und das c-punkt MÜNSTERFORUM gestalten gemeinsam mit Dompfarrer Claudius Stoffel am Sonntag, 16. Januar 2011 um 17 Uhr einen Gottesdienst im Freiburger Münster. Alle Paare sind eingeladen, sich zu Jahresbeginn durch Impulse, Texte und Musik inspirieren zu lassen und für ein gelingendes Mit-einander im Beziehungsalltag den Segen Gottes zu erbitten. Im Anschluss sind alle zur Begegnung bei einem Glas Sekt in die Kooperatur (Münsterplatz 36a) eingeladen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, sich über die Arbeit der Psychologischen Beratungs-stelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen zu informieren, die ihr 10 jähriges Jubiläum in den Räumlichkeiten in der Landsknecht-strasse 4 feiert.

Kath. Kirchenchor Waltershofen-OpfingenErste Probe im neuen Jahr 2011 ist am Freitag, 14. Januar 2011, im Rathaussaal in Waltershofen. Neue Sängerinnen und Sänger sind herzlich willkommen. Neben vielen wunderbaren Auftritten steht auch das 25 Jahre Jubiläum der St. Nikolaus-Kirche in Opfingen an.„Wenn die menschliche Stimme singt, wird der Atem Gottes leben-dig!“ (Hildegard von Bingen). In diesem Sinne – lasst uns zusam-men singen.

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Freiwillige Feuerwehr – Abt. Opfingen���������

Holzversteigerung 2011Wir treffen uns zum Laden und Richten am Freitag 14.01.2011 um 16:00 Uhr am Gerätehaus. Die Eingeteilten für das Laden der Bänke usw. treffen sich bereits um 15:00 Uhr am Winzerschopf.Am Samstag finden der Aufbau und die einzelnen Schichten lt. ver-teiltem Plan statt. Bitte jeweils pünktlich erscheinen.

Wehrversammlung 2011Die diesjährige Wehrversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Frei-brug findet am Mittwoch, 26.01.2011 im Bürgerhaus Seepark statt (siehe auch pers. Einladung). Näheres (TP, Abfahrt) hierzu im nächsten Blättle.

Nächste AbteilungsübungUnsere nächste Übung findet am Montag, 31.01.2010 um 19:00 Uhr statt.

Stefan Fritz, Abteilungskommandant

Landfrauenverein Opfingen �������������������������

Hallo ihr Frauen,am Samstag, den 15. Januar 2011 findet in Buchenbach der dies-jährige Bezirkslandfrauentag statt. Wir werden gemeinsam mit den Landfrauen aus Gottenheim und Waltershofen mit einem Bus fahren. Abfahrt am Samstag 12.15 Uhr an der Bushaltestelle in der Freibur-ger Straße, Linie 33. Bitte Kaffeegeschirr nicht vergessen. Wer sich noch nicht angemeldet hat, kann dies noch bis Freitag 14.1. um 13.00 Uhr bei Sigrid Walter, Tel. 1396, tun.

VorankündigungAm Donnerstag, den 27. Januar, um 19.00 Uhr findet im Land-frauenraum ein Vortrag und praktische Veranstaltung mit Frau Ol-veira-Müller statt. Thema: Fingerfood – der aktuelle Trend, der Jung und Alt verbindet. Zu dieser Veranstaltung benötigen wir eure An-meldung bis Sonntag 23. Januar 2011 bei Sigrid Walter, Tel. 1396, oder Doris Pfistner, Tel. 5484.

Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband e.V.Ordentliche Generalversammlung

Der BLHV – Ortsverein Freiburg-Tuniberg lädt alle Mitglieder, WinzerInnen und LandwirteInnen aller Tuniberg-Gemeinden zur ordentlichen Generalversammlung am Montag, den 24. Januar 2011 um 20.00 Uhr in den Ratskeller in Freiburg-Opfingen ein.Tagesordnung:1. Eröffnung Begrüßung, Orstvereinsvorsitzender Arno Fünfgelt2. Totenehrung3. Regularien:

– Kurzbericht des Vorsitzenden – Bericht des Rechners – Bericht der Kassenprüfer – Entlastung von Vorstand und Rechner

4. Wahlen5. Information/Vortag und Diskussion zum Thema: „Ausgleichsmaß-

nahmen für Naturschutzeingriffe – Betroffenheit und Chancen“6. Aussprache/Verschiedenes Landwirtschaftliche Fachreise SüdafrikaDer Badische Landwirtschaftliche Hauptverband e.V. organisiert auch im kommenden Jahr wieder eine 13-tägige Reise nach Südaf-rika. Diese findet vom 3. bis 15. März 2011 statt. Anmeldeschluss ist der 17. Januar 2011. Einer der Schwerpunkte der Reise ist der Weinbau rund um Kap-stadt. Doch es sind zahlreiche weitere landwirtschaftliche Fachbesu-che vorgesehen: Obstbau, tropische Landwirtschaft, Ackerbau uvm. Die Rundreise beginnt in Johannesburg und führt von dort über die Hauptstadt Pretoria zum Krüger Nationalpark. Durch das Königreich Swaziland wird die Reise bis nach Durban am Indischen Ozean fort-gesetzt. Von dort geht es per Inlandsflug nach Kapstadt.Das ausführliche Reiseprogramm ist erhältlich bei der Agrardienst Baden GmbH, Hebelstraße 11, 79104 Freiburg, www.agrardienst-baden.de, Tel. 0761/21778-40, Fax 0761/21778-48.

Ortsverband Tuniberg ���������������������������

NeujahrstreffenDer VdK Tuniberg läd ein zum Neujahrstreffen mit unserem be-freundeten Ortsverband Niederrimsingen am 20. Januar um 16 Uhr im Café Walter, Wippertskirch. Wir bieten gerne eine Mitfahrgele-genheit. Um besser planen zu können, bitten wir um Anmeldung bis 18.1. bei Anna-Christin Ludwig 07664-2602.

SOZIALVERBAND

S ü d b a d e n

Musikverein Opfingen e.V. ����������������������������Termine�� Fr, 14.1. Erste Probe im Neuen Jahr�� Sa, 15.1. Holzversteigerung ab 15 Uhr

TrommelzwergeDer Musikverein Opfingen bietet im Neuen Jahr ab 22. Januar wieder Kurse für musikalische Früherziehung an. Kinder zwischen 3 und 6 Jahren werden spielerisch an Musik herangeführt und lernen mit Hilfe von Rhythmik, Sprache, Gesang und Percussioninstrumen-ten die Musik kennen. Anmeldung und Infos ab sofort an: Melanie Dick: 07664/5059404 oder [email protected], Sarah Kappeler: 07664/403402.

Turnverein Opfingen e.V. �������������������

Neues Jahr – Gute VorsätzeWir wünschen allen ein frohes neues Jahr. Ab Montag 10. Januar finden wieder alle Kurse und Stunden wie gewohnt statt.

Guter Vorsatz für 2011 „Sport treiben und sich fit halten“ Unser Angebot für Sie: Anfänger Pilates-Kurs. Immer Mittwoch ab 20:00 Uhr in der neuen Halle. Anmeldung und weitere Informationen bei Manuela 07665-3845 oder per Email an [email protected].

Oberligavolleyball in Opfingen ���������������������������������Am kommenden Samstag startet die Damenmannschaft des VfR Umkirch mit einem Heimspiel in der Neuen Opfinger Halle in die Rückrunde der Saison 2010/11. Als Tabellenführer erwarten sie den südbadischen Verein USC Konstanz, der momentan auf Platz 5 steht, aber in der Rückrunde kann die Leistungsträgerin nach einer Verlet-zungspause wieder mitspielen. Es wird mit Sicherheit ein spannen-des Spiel. Wir hoffen, auch in diesem Jahr wieder viele Zuschauer begrüßen zu können.�� Samstag, 15.1.2011 um 19.30 Uhr Neue Sporthalle Opfingen

VfR Umkirch – USC Konstanz

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Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald

Allgemeinverfügung

des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald über Maßnahmen zur

Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers Diabrotica virgifera virgifera

LeConte in den Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und

dem Stadtkreis Freiburg vom 20.12.2010.

Auf dem Gebiet der Gemeinden Neuenburg, Auggen, Müllheim, Buggingen, Heitersheim, Bad Krozingen, Breisach, Schallstadt, Eichstetten, Ehrenkirchen, Hartheim und der Stadt Freiburg (St. Georgen, Opfingen und Waltershofen) wurde der als Quarantäneschädling eingestufte Westliche Maiswurzelbohrer Diabrotica virgifera virgifera LeConte festgestellt.

Zur Bekämpfung des Schädlings ergeht auf der Grundlage der Entscheidung der Kommission vom 24. Oktober 2003-K(2003/766/EG) -, zuletzt geändert durch die Entscheidung 2008/644/EG der Kommission vom 25.07.2008 (ABL. EG Nr. L 209 S.13), der Empfehlung der Kommission vom 11.08.2006 (ABL. EG Nr. L 255 S. 30) und den §§ 4 – 7 und 8a der Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers (MaiswBekV) vom 10. Juli 2008 (eBAnz. 2008, AT82 V1), geändert durch die Verordnung vom 19.12.2008 (BGBl. S. 2865), folgende

Anordnung:

1. Gebietsausweisung

Es wird für das gesamte Gebiet des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und des Stadtkreises Freiburg ein Eingrenzungsgebiet festgesetzt.

2. Maßnahmen zur Bekämpfung in dem Eingrenzungsgebiet

2.1 Im Jahr 2011 darf auf den Flächen, auf denen 2010 der Maiswurzelbohrer aufgetreten ist, kein Mais angebaut werden. Dies kann auch für die angrenzenden Flurstücke festgelegt werden. Die genaue Bestimmung der betroffenen Flächen erfolgt durch Einzelanordnungen der Unteren Landwirtschaftsbehörde beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald. Das Gleiche gilt für die Maisflächen, auf denen in den Folgejahren der Maiswurzelbohrer auftritt.

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2.2 Auf den Gemarkungen der Städte und Gemeinden Au, Auggen, Bad Krozingen, Ballrechten-Dottingen, Bötzingen, Bollschweil (ausgenommen St. Ulrich), Breisach am Rhein, Buggingen, Ebringen, Ehrenkirchen, Eichstetten, Eschbach, Gottenheim, Gundelfingen (ausgenommen Wildtal), Hartheim, Heitersheim, Ihringen, March, Merdingen, Merzhausen, Müllheim (ausgenommen Niederweiler), Neuenburg, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Staufen, Sulzburg (nur Laufen), Umkirch, Vogtsburg, Wittnau und Stadtkreis Freiburg (ausgenommen Ebnet und Kappel) darf Mais in der Fruchtfolge bezogen auf drei Jahre zweimal auf einem Schlag angebaut werden. Dasselbe gilt bei Flurstücken nach dem amtlichen Flurstücksverzeichnis. Für den Beginn der Fruchtfolge ist die im Jahr 2011 angebaute Frucht maßgeblich. Bei einer erneuten Feststellung von Maiswurzelbohrerfängen in den Folgejahren (ab 2011) in erhöhter Anzahl hat unter Berücksichtigung der räumlichen Befallsdichte in der Umgebung im Folgejahr ein Fruchtwechsel zu erfolgen. Die Festlegung erfolgt durch Einzelanordnungen der Unteren Landwirtschaftsbehörde.

2.3 Saatmais kann in Folge angebaut werden, wenn jährlich eine Bekämpfung gegen die Larven des Schadorganismus und gegen den adulten Käfer erfolgt. Dies gilt auch beim Auftreten des Schädlings. Die Maßnahme Nr. 2.1 findet insoweit auf Saatmais-produktionsflächen keine Anwendung.

2.4 Auf Maisflächen sind im Eingrenzungsgebiet, auf denen der Maiswurzelbohrer aufgetreten ist, verwendete landwirtschaftliche Maschinen durch geeignete Verfahren vor Verlassen der Flächen von Erde und Ernterückständen zu reinigen.

2.5 Erde von Maisflächen, auf denen 2010 der Maiswurzelbohrer aufgetreten ist, darf nicht aus dem Eingrenzungsgebiet verbracht werden. Das Gleiche gilt für die Maisflächen, auf welchen der Maiswurzelbohrer in den Folgejahren auftritt.

2.6 Maisdurchwuchs auf Flächen, auf denen auf Grund der Fruchtfolgeregelung kein Mais stehen darf, ist bis zum Ablauf des 14. Juni eines jeden Jahres zu beseitigen.

2.7 Verfügungsberechtigte und Besitzer von Grundstücken, auf denen Mais angebaut wird, haben das Auftreten oder den Verdacht des Auftretens des Schadorganismus unter Angabe des Standortes der Maisfläche unverzüglich der Unteren Landwirtschaftsbehörde beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald anzuzeigen.

2.8 Zur Überwachung des Auftretens des Schaderregers führt das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald mit Hilfe geeigneter Lockstofffallen, die rasterförmig angeordnet werden, regelmäßige Kontrollen durch. Die Aufstellung und Überwachung der Lockstofffallen ist zu dulden.

2.9 Alle Maisflächen dürfen bei stärkerem Auftreten des Westlichen Maiswurzelbohrers im notwendigen Umfang unverzüglich und in der Folge mindestens ein weiteres Mal nach Anweisung des Landratsamtes durch einen vom Land beauftragten Lohnunternehmer mit einem Insektizid behandelt werden. Die Behandlung dieser Flächen ist zu dulden.

2.10 Soweit ein Betroffener die Behandlung selbst vornehmen möchte, hat er dies auf nähere Anweisung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald und auf eigene Kosten vorzunehmen und dem Landratsamt unverzüglich, jedoch spätestens bis 2 Tage nach Auftreten des Schädlings mitzuteilen.

3. Ergänzende Regelungen bleiben vorbehalten

Hinweis: Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Verfügung können als Ordnungswidrigkeiten nach § 9 MaiswBekV i.V.m. § 40 PflSchG verfolgt werden.

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II. Der sofortige Vollzug der Ziff. 1 und 2 dieser Entscheidung wird angeordnet.

III. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach der Bekanntmachung in der örtlichen Presse als bekannt gegeben.

IV. Die Allgemeinverfügung und die Begründung können bei den Bürgermeisterämtern des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich Landwirtschaft, während der allgemeinen Dienstzeiten oder auf der Homepage des Landratsamtes unter http://www.breisgau-hochschwarzwald.de eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich Landwirtschaft, Europaplatz 3, 79206 Breisach, einzulegen. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Regierungspräsidium Freiburg, Bertoldstraße 43, 79098 Freiburg i. Br. erhoben wird.

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, so muss er innerhalb der Monatsfrist beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald oder beim Regierungspräsidium Freiburg eingegangen sein. Freiburg, den 20.12.2010 gez. Unseld

Erster Landesbeamter

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BEGRÜNDUNG:

1. Der Maiswurzelbohrer ist weltweit einer der bedeutendsten landwirtschaftlichen Schäd-linge. Allein in den USA kostet er die Landwirte jährlich rund 1 Mrd. US Dollar. Zu Beginn der 1990er Jahre wurde er nach Europa (Jugoslawien) eingeschleppt und breitet sich seither zunehmend aus. In Deutschland ist der Schädling erstmals 2007 nachgewiesen worden. Wegen des erheblichen Schädigungspotentials des Käfers müssen große Anstrengungen zur Befallstilgung (Ausrottung) bzw. Befallseingrenzung unternommen werden, um der zu befürchtenden Ausbreitung des Käfers entgegen zu wirken.

2. Der Schädling ist von der EU nach Anhang I Teil A der Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (ABl. EG Nr. L 169 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/16/EG vom 2. März 2005 (ABl. EG Nr. L 57 S. 19), als gefährlicher Quarantäneschadorganismus eingestuft. Nach der Entscheidung der Kommission vom 24. Oktober 2003 (2003/766/EG) zuletzt geändert durch die Entscheidung 2008/644/EG der Kommission vom 25.07.2008 (ABL. EG Nr. L 209 S.13 über Sofortmaßnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung des Schadorganismus Diabrotica virgifera virgifera LeConte in der Gemeinschaft, die in allen Mitgliedstaaten verbindlich sind, haben die Mitgliedstaaten die in den Entscheidungen genannten Bekämpfungs- und Überwachungsmaßnahmen anzuwenden. Dem hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz durch Erlass der MaiswBekV Rechnung getragen. Darüber hinaus erläutert und präzisiert die Leitlinie zur Durchführung von amtlichen Maßnahmen gegen Diabrotica virgifera virgifera LeConte (BBA-AG 2007), die auf die Hauptproduktionsrichtungen im Maisanbau ausgerichtet ist, im Rahmen einer nationalen Strategie die erforderlichen Überwachungs- und amtlichen Bekämpfungsmaßnahmen, um eine gezielte und bundesweit einheitliche Vorgehensweise in den Ländern zu ermöglichen. Zur Durchführung von Eingrenzungs-programmen sind die in der Empfehlung der Kommission vom 11.08.2006 zur Eingrenzung der weiteren Ausbreitung des Schadorganismus Diabrotica virgifera virgifera LeConte in Gemeinschaftsgebieten, in denen er nachgewiesen ist (ABL. EG L Nr.225 S.30) genannten Grundsätze zu berücksichtigen.

3. Die Anordnung ergeht auf der Grundlage der §§ 4 - 7 und 8a der MaiswBekV, die auf § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 5 bis 15 und des § 4 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 Buchstabe a und b, jeweils in Verbindung mit § 5 Abs. 1 und 1a des Pflanzenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1998, BGBl. I S. 971, 1527, 3512 (zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2008 (BGBl. I S. 284), gestützt ist, sowie des § 34 a des Pflanzenschutzgesetzes.

4. Nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 und 5, Abs. 4 und 7 Satz 1 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) vom 14. März 1972 (GBl. S. 74), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. November 2009 (GBl. S. 645, 655), ist das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald als Untere Landwirtschaftsbehörde für den Erlass der vorliegenden Anordnung zuständig.

5. Die angeordneten Maßnahmen haben zum Ziel, die Ausbreitung des Westlichen Maiswurzelbohrers in Gebiete, die von dem Organismus frei sind, einzuschränken. Da der Schädling in der Region weit verstreut aufgetreten ist, ist ein Wechsel der Bekämpfungsstrategie nach den rechtlichen Vorgaben möglich und fachlich geboten. Die bisherigen Bekämpfungsmaßnahmen mit Festlegung von Befallszonen und Sicherheitszonen und dem Einsatz von Insektiziden erscheinen nicht mehr geeignet, den Schadorganismus in der Region zu tilgen. Es ist auch mit kontinuierlicher Neueinschleppung über die Transitwege zu rechnen, die nicht verhindert werden kann.

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Eine vollständige Ausrottung des Schädlings ist voraussichtlich nicht mehr möglich. Damit sind die Voraussetzungen für ein Eingrenzungsprogramm nach § 8a MaiswBekV erfüllt.

6. Das Eingrenzungsgebiet im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist notwendig und erforderlich. Die Ausweisung des Eingrenzungsgebietes erfolgt in Abstimmung mit den nördlich und südlich angrenzenden Landkreisen und unter Berücksichtigung der dortigen Befallslage. Zusammen mit den dortigen Festsetzungen durch eine Allgemeinverfügung sowie den naturräumlichen bzw. staatsrechtlichen Grenzen wird den o.g. Anforderungen des § 8a Abs.2 Satz 3 Nr.1 MaiswBekV für eine koordinierte kreisübergreifende Bekämpfung Rechnung getragen und die Eingrenzung des Schädlings am Oberrhein im räumlich erforderlichen Umfang gewährleistet. Das Eingrenzungsgebiet wurde, wie von der MaiswBekV vorgesehen, in das befallsfreie Gebiet ausgedehnt. Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität wurde zur Gebietsabgrenzung auf die Kreisgrenze abgestellt. Auch sind die Fundorte des Schadorganismus großflächig über das Rheinvorland im Kreisgebiet verteilt. Es muss eine großräumige weitere Verbreitung des Maiswurzelbohrers in das gesamte Kreisgebiet und im Stadtkreis Freiburg verhindert werden. Anders wäre zudem für die Landwirte nicht klar erkennbar, welche Maßnahmen für sie erforderlich werden. Das Anbauverbot auf den festgelegten Flächen und ggf. unmittelbar angrenzenden Flächen ist eine geeignete und notwendige Einschränkungsmaßnahme gegen eine weitere Ausbreitung des Schadorganismus. Eine genaue Auflistung der Flächen in dieser an einen allgemeinen Personenkreis gerichteten Allgemeinverfügung wäre unverhältnismäßig. Die Festlegung erfolgt daher jeweils durch gesonderte Einzelanordnung gegenüber dem betroffenen Landwirt. Die angeordneten Fruchtfolgeverpflichtungen auf den Gemarkungen im Kreisgebiet und im Stadtkreis Freiburg außerhalb der Schwarzwaldtäler (Glottertal, Dreisamtal) und des Höhengebiets im Schwarzwald sind fachlich anerkannte Maßnahmen zur Einschränkung der Ausbreitung des Maiswurzelbohrers nach § 8a Abs.3 MaiswBekV i.V.m. der Empfehlung der Kommission vom 11.08.2006. Die in den ausgenommenen Gebieten alternativ angeordneten Maßnahmen sind geeignet, wirksam und verhältnismäßig. Sie zielen auf eine Minimierung der Vermehrung, auf eine Verhinderung der Verschleppung und auf eine Reduzierung der im Boden befindlichen Eier und Larven ab. Bei zweimal Mais in der Fruchtfolge bezogen auf drei Jahre kann in zwei aufeinander folgenden Jahren Mais angebaut werden, was jedoch zur Folge hat, dass sich auf den Befallsflächen die schlüpfenden Larven im 2. Anbaujahr zu Käfern entwickeln können. Um dies zu verhindern, darf bei Fängen von Käfern in erhöhter Anzahl unter Berücksichtigung der räumlichen Befallsverhältnisse dann als Folgefrucht auf der betroffenen und ggf. den angrenzenden Flächen kein Mais angebaut werden. Damit wird eine Ausbreitung des Schadorganismus in bislang noch nicht befallene Gebiete eingeschränkt. Die Maßnahme orientiert sich an der Empfehlung 2006/565/EG der europäischen Kommission. Bei Flächen für den Saatmaisanbau in Folge ist eine intensivere Bekämpfung der Larven und Käfer auch mit Insektiziden notwendig. Von Flächen mit jährlichem Maisanbau geht ein hohes Risiko der weiteren Ausbreitung des Schadorganismus aus. Mit den angeordneten Verpflichtungen kann den Betrieben, die Saatmais produzieren, ein regelmäßiger Anbau ermöglicht werden. Damit wird ihren wirtschaftlichen Interessen ausreichend Rechnung getragen. Das Produktionsverfahren bei Saatmais unterscheidet sich wesentlich von dem Produktionsverfahren bei Körner- und Silomais. Saatmais wird in Vater- und Mutterlinien abgebaut. Durch Fahrgassen und dem teilweise niedrigen

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Wuchs der Linien kann die Käferbekämpfung außer mit Stelzenschleppern auch mit auf den Betrieben vorhandenen Pflanzenschutzgeräten erfolgen. Erforderliche Bekämpfungsmaßnahmen können so wirksam in sehr kurzer Zeit durchgeführt werden. Eine Ausweitung der Fruchtfolgeverpflichtungen auf das übrige Kreisgebiet (z.B. Schwarzwaldtäler – Glottertal u. Dreisamtal; Höhengebiete im Schwarzwald) ist derzeit nicht notwendig. Die weiteren Verpflichtungen in dieser Verfügung im gesamten Kreisgebiet (weiteres Eingrenzungsgebiet) außer den Fruchtfolgeverpflichtungen sind notwendige fachlich gebotene weitere Einschränkungsmaßnahmen nach der MaiswBekV. Die Maßnahmen werden auf §§ 4 Abs.1, 8a Abs.4, 5 Nr.1, 2, 5 und 6 MaiswBekV gestützt. Sie sind gegenüber den betroffenen Landwirten verhältnismäßig. Die Maßnahmen stellen weitere geeignete Vorsorgemaßnahmen dar bzw. dienen einem geordneten Verwaltungsvollzug. In der Eingrenzungszone wird ein intensiveres Monitoring mit Lockstofffallen durch-geführt, welches sich an den örtlichen Gegebenheiten orientiert und insbesondere auf Gebiete mit Mais nach Mais schwerpunktmäßig ausgerichtet ist. Die Intensität des Monitorings ist so auszurichten, dass Rückschlüsse auf die Befallssituation in der Eingrenzungszone möglich sind. Ein Überwachungsprogramm mit Lockstofffallen ist im gesamten Kreisgebiet geboten. Aufgrund der Verkehrsverbindungen kann eine Weiterverbreitung des Schadorganismus im übrigen Kreisgebiet nicht ausgeschlossen werden. Die Duldungsverpflichtung im öffentlichen Interesse für die Aufstellung der Fallen ist für den Landwirt keine relevante Belastung und auch in seinem eigenen Interesse. Im Rahmen des Eingrenzungsprogramms können für die Landwirte bei stärkerem Auftreten des Schädlings nach § 8a Abs.5 Nr.3 MaiswBekV weitere übergreifende Bekämpfungsmaßnahmen mit Insektiziden im Sinne von Ziffer 2.1.9 notwendig werden. Zielgerichteter für eine effektive Gefahrenabwehr als eine Behandlung durch den Landwirt ist in diesem Fall eine koordinierte, überbetriebliche Insektizidbehandlung mit Spezialmaschinen. Der Erfolg der Maßnahme hängt entscheidend davon ab, dass alle Maisflächen in der Umgebung um den Ort der Befallsfeststellung behandelt werden. Der Maisanbau findet in Baden-Württemberg auf vergleichsweise kleinen Flurstücken und Schlägen statt. Insbesondere in Realteilungsgebieten wie im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald besteht eine starke Flurzersplitterung. Die kleinteiligen Anbauflächen erfordern für eine lückenlose Behandlung eine koordinierte, überbetriebliche Vorgehensweise. Zudem wäre sonst die Kontrolle der Einhaltung der Behandlung erschwert. Dies könnte letztlich dazu führen, dass Teile der betroffenen Maisflächen nicht, nicht korrekt oder zu spät behandelt werden und damit die Maßnahmen insgesamt in Frage stehen. Eine koordinierte Behandlung der Flächen durch die zuständigen Behörden minimiert das Risiko einer weiteren unkontrollierten Ausbreitung des Schadorganismus von den befallenen Flächen und rechtfertigt die Duldungsverpflichtung der Landwirte. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald wird in Abstimmung mit allen betroffenen und zuständigen Stellen solche Bekämpfungsmaßnahmen nur dann vornehmen, wenn anders eine unkontrollierte Ausbreitung des Schadorganismus nicht verhindert bzw. eingeschränkt werden kann. Insgesamt sind die in der MaiswBekV vorgegebenen Maßnahmen geboten, geeignet und verhältnismäßig, um die wirksame Bekämpfung des Maiswurzelbohrers sicherzustellen. Die Bewirtschaftungsnachteile für die betroffenen Landwirte sind Teil des unternehmerischen Risikos und führen zwar zu möglichen Gewinneinbußen im Betrieb, müssen aber im öffentlichen Interesse der vorrangigen Bekämpfung und Eingrenzung der Ausbreitung des Maiswurzelbohrers von den Landwirten hingenommen

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werden. Sie dienen aber auch dem längerfristigen Interesse der einzelnen betroffenen Bewirtschafter selbst, den Schädling unterhalb der ökonomischen Schadschwelle zu halten.

7. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet.

Im Interesse des Maisanbaus insgesamt müssen die getroffenen Maßnahmen zur sofortigen Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers auch bei Einlegung eines Rechtsmittels durchgeführt werden. Ohne die entsprechenden Sofortmaßnahmen bestünde die Gefahr einer weiteren raschen Ausbreitung des Schädlings mit entsprechenden Folgeschäden für den gesamten Maisanbau am Oberrhein.

Es kann vor diesem Hintergrund fachlich nicht hingenommen werden, dass während eines ggf. mehrjährigen Widerspruchs- und Klageverfahren die Fruchtfolgeverpflichtungen nicht umgesetzt werden müssen. Hierdurch würde auf den Flächen eines Rechtsbehelfsführers der ungehinderten Ausbreitung des Schaderregers Vorschub geleistet und damit die Eingrenzungsstrategie insgesamt in ihrer Wirkung geschmälert. Die Eingrenzungsstrategie ist auf eine Bekämpfung des Schaderregers durch eine flächendeckende Furchtfolge angewiesen.

Daher muss vorliegend das private Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs bzw. einer Klage gegen diese Verfügung gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer sofortigen Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers zurücktreten.

Freiburg, den 20.12.2010