Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar 05/16 ...

14
In dieser Ausgabe lesen Sie: Die nächste Ausgabe des Stadtanzeigers erscheint am 25. Juni 2016 Bürgerschaft Seite 2 Freizeit / Dit & Dat / Soziales Seite 3 bis 6 Ausschreibungen / Baustellenrapport / Bekanntmachungen Seite 7 bis 11 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar 05/16 25. Jahrgang 21.05.2016 Nachgehakt UNESCO- Sachverständigenbeirat Die nächste Sitzung des UNESCO-Sachverständigen- beirates für das Welterbe Altstadt Wismar findet am Montag, den 23.05.2016 im Zeughaus, Ulmenstraße 15 mit folgenden Fachthemen statt: • Wiedervorlage Neubau Theaterplatz in der Altstadt • Wiedervorlage Antrag der Hansestadt Wismar zum Aufruf „Städtebau von nationaler Bedeutung“ St. Marien Forum • Orgel St. Georgen • Inaugenscheinnahme aus- gewählter Vorhaben, welche vom bestehenden Sachver- ständigenbeirat in seiner Amtszeit behandelt worden sind Die öffentliche Präsentation der Ergebnisse der Beirats- sitzung erfolgt am Montag, den 23.05.2016 um 16.00 Uhr im Zeughaussaal. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zur öffentlichen Präsentation herzlich einge- laden. Apropos... Der Präsident der Bürgerschaft und Schirmherr der Bürger- initiative "Wendorfer Strandbe- lebung", Tilo Gundlack, lädt am 4. Juni 2016 von 9 - 12 Uhr zum 3. SUBBOTNIK ein. Treffpunkt: Wendorf, Minigolfanlage Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Arbeitsmaterialien, wie Handschuhe etc., sind bitte mitzubringen. Wir freuen uns über eine rege Beteiligung. Die Veranstaltung steht unter der Schirmherrschaft der Landtagspräsidentin Frau Sylvia Bretschneider. Bürgermeister Thomas Beyer und die Landtagspräsi- dentin werden die Veranstaltung eröffnen. Eine Vielzahl von Akteuren aus sozialen, kulturellen, sportlichen und politischen Bereichen stellen ihre Projekte vor und laden zum Mitmachen ein. Reden, und diskutieren Sie miteinander. Testen Sie Ihr Wissen bzw. Ihre Koordination bei verschiedenen Spielen. Auf der Bühne werden das Kinderorchester der Musikschule Wismar und der Evangelischen Musik- schule sowie "Roush & Keyella" ihr Können zeigen. "Roush & Keyella" sind die Musiker Ronald Lonkowsky und Duncan O`Ceallaigh, die seit über zehn Jahren Musik in der Hansestadt Wismar und anderswo machen. Ab 11.00 Uhr haben Sie die Möglichkeit, an einem Workshop zum Thema „Meinungskompetenz“, „Wer bildet eigentlich deine Meing? Du?“ teilzunehmen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Ab 16.00 Uhr lädt "Spielwiese 7" zu Open Air & After Show ein. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Par- teien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

Transcript of Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar 05/16 ...

Page 1: Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar 05/16 ...

In dieser Ausgabe lesen Sie: Die nächste Ausgabe des

Stadtanzeigers erscheint

am 25. Juni 2016Bürgerschaft Seite 2Freizeit / Dit & Dat / Soziales Seite 3 bis 6Ausschreibungen / Baustellenrapport / Bekanntmachungen Seite 7 bis 11

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar ■ 05/16 ■ 25. Jahrgang ■ 21.05.2016

Nachgehakt

UNESCO-Sachverständigenbeirat

Die nächste Sitzung des UNESCO-Sachverständigen-beirates für das Welterbe Altstadt Wismar findet am Montag, den 23.05.2016 im Zeughaus, Ulmenstraße 15 mit folgenden Fachthemen statt:• Wiedervorlage Neubau Theaterplatz in der Altstadt • Wiedervorlage Antrag der Hansestadt Wismar zum Aufruf „Städtebau von nationaler Bedeutung“ St. Marien Forum • Orgel St. Georgen• Inaugenscheinnahme aus- gewählter Vorhaben, welche vom bestehenden Sachver- ständigenbeirat in seiner Amtszeit behandelt worden sindDie öffentliche Präsentation der Ergebnisse der Beirats- sitzung erfolgt am Montag, den 23.05.2016 um 16.00 Uhr im Zeughaussaal.Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zur öffentlichen Präsentation herzlich einge-laden.

Apropos...Der Präsident der Bürgerschaft und Schirmherr der Bürger- initiative "Wendorfer Strandbe-lebung", Tilo Gundlack, lädt am 4. Juni 2016 von 9 - 12 Uhr

zum 3. SUBBOTNIK ein.

Treffpunkt: Wendorf, MinigolfanlageFür das leibliche Wohl ist

gesorgt. Arbeitsmaterialien, wie Handschuhe etc., sind

bitte mitzubringen.

Wir freuen uns über eine rege Beteiligung.

Die Veranstaltung steht unter der Schirmherrschaft der Landtagspräsidentin Frau Sylvia Bretschneider. Bürgermeister Thomas Beyer und die Landtagspräsi-dentin werden die Veranstaltung eröffnen.

Eine Vielzahl von Akteuren aus sozialen, kulturellen, sportlichen und politischen Bereichen stellen ihre Projekte vor und laden zum Mitmachen ein. Reden, und diskutieren Sie miteinander. Testen Sie Ihr Wissen bzw. Ihre Koordination bei verschiedenen Spielen. Auf der Bühne werden das Kinderorchester der Musikschule Wismar und der Evangelischen Musik-schule sowie "Roush & Keyella" ihr Können zeigen. "Roush & Keyella" sind die Musiker Ronald Lonkowsky und Duncan O`Ceallaigh, die seit über

zehn Jahren Musik in der Hansestadt Wismar und anderswo machen. Ab 11.00 Uhr haben Sie die Möglichkeit, an einem Workshop zum Thema „Meinungskompetenz“, „Wer bildet eigentlich deine Meing? Du?“ teilzunehmen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Ab 16.00 Uhr lädt "Spielwiese 7" zu Open Air & After Show ein.

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Par-teien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

Page 2: Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar 05/16 ...

STADTANZEIGER | 21. Mai 2016

11.5 Ausstellung der Papagojenkette Fraktion FDP/GRÜNE VO/2016/1813

12 Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder

12.1 Anfrage der CDU-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 26.052016 Bestattungswälder "Friedwald-Konzept"

BA/2016/1803

12.2 Anfrage der CDU-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 26.05.2016 - Straßenbeleuchtung BA/2016/1804

12.3 Anfrage der CDU-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 26.05.2016 - Städtepartnerschaften BA/2016/1805

12.4 Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 26.05.2016 - Gesundheitsmanagement und Personalführungs- instrumente BA/2016/1814

12.5 Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 26.05.2016 - Offenlegung der Geschäftsführervergütung in kommunalen Unternehmen BA/2016/1815

12.6 Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 26.05.2016 - Projekt Multifunktionsarena in Wismar

BA/2016/1816

12.7 Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 26.05.2016 - Beteiligung zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes BA/2016/1817

Nicht öffentlicher Teil

13 Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung

13.1 Verkauf von zwei Teilflächen aus dem Flurstück 4340/57, nach Fortschreibung jetzt Flurstück 4340/105, im Geltungs-bereich des Bebauungsplanes Nr. 34/94 "Wohngebiet Schwan-zenbusch Nord" 1. Änderung VO/2014/0940-01

13.2 Verkauf der Flurstücke 59/1, 59/2 und 59/3 der Flur 1, Mecklenburger Straße / ehem. Theaterplatz VO/2016/1709

13.3 Abschluss eines Erschließungsvertrages für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 82/13 "Wohngebiet Seebad Wendorf"

VO/2016/1770

13.4 Vergabe von Leistungen über 125.000,00 € gemäß § 10 (5) der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar - Postzustellung für die Hansestadt Wismar VO/2016/1771

Öffentlicher Teil

14 Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

15 Schließen der Sitzung

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt WismarTermin: Donnerstag, 26.05.2016, 17.00 Uhr | Ort: Bürgerschaftssaal im Rathaus, Am Markt 1, 23966 Wismar

BÜRGERSCHAFT

2

1 Einwohnerfragestunde

2 Eröffnung der Sitzung

3 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

4 Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

5 Personelle Veränderungen in den Ausschüssen

6 Änderungsanträge zur Tagesordnung

7 Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 28.04.2016

8 Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft

9 Mitteilungen des Bürgermeisters

10 Vorlagen des Bürgermeisters

10.1 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 82/13 "Wohngebiet Seebad Wendorf", Abwägungs- beschluss und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

VO/2016/1668

10.2 Einführung einer kostenpflichtigen Prospektauslage und kostenpflichtiger digitaler Plakatwerbung in den Räumlichkei-ten der Tourist-Information VO/2016/1711-01

10.3 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg- Vorpommern und der Hansestadt Wismar über den Einsatz der Berufsfeuerwehr der Hansestadt Wismar zur Schiffsbrandbe-kämpfung und technischen Hilfeleistungen auf den Seewas-serstraßen VO/2016/1752

10.4 Neubesetzung des Sitzes im Aufsichtsrat der Sana HANSE-Klinikum Wismar GmbH VO/2016/1753

10.5 Benennung von Straßennamen VO/2016/1781

10.6 Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar VO/2016/1807

11 Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder

11.1 Preisnachlass für junge Familien beim Erwerb städtischer, unbebauter Wohnbaugrundstücke CDU-Fraktion VO/2016/1801

11.2 135-jähriges Jubiläum Karstadt Warenhaus GmbH CDU-Fraktion VO/2016/1802

11.3 Graffitis in der Hansestadt Wismar CDU-Fraktion VO/2016/1811

11.4 Erstellung eines Organisationsgutachtens und Analyse des Personaleinsatzes Fraktion FDP/GRÜNE VO/2016/1812

Tagesordnung:Öffentlicher Teil

Die Tagesordnung finden Sie auch unter: http://www.wismar.de/Rathaus_Politik/Bürgerschaft/Sitzungskalender/

Page 3: Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar 05/16 ...

STADTANZEIGER | 21. Mai 2016 3

THEATERNACHRICHTEN / FREIZEIT

Weitere Vorstellungen unter www.theater-wismar.de

»Sehstücke« im Baumhaus Wismar

Noch bis zum 5. Juni 2016 ist die Ausstellung mit Bildern des Münsteraner Malers Klaus Möllers im Baumhaus am Alten Hafen zu sehen.

Gezeigt werden Arbeiten auf Leinwand und Papier, die haupt-sächlich in den vergangenen zehn Jahren entstanden sind und Meer, Strand und Schiffe in einen manchmal ungewöhn-lichen Kontext bringen.

Klaus Möllers zieht es im (Famili-en-) Urlaub fast immer ans Meer. So sind in dieser Ausstellung im Alten Hafen Bilder von verschie-denen Küsten zusammengetragen: z.B. aus Mecklenburg-Vorpommern, Südchina, Schonen, Helgoland, Dänemark und Holland. Segeltörns auf der „Alexander von Humboldt“ haben seine Anschauung bereichert und die Begeisterung für maritime Motive beflügelt. Und doch geht es ihm nicht um Urlaubsbilder und Schiffsportraits sondern um „Sehreisen“, die für die Freie Malerei Neuland entdecken und vermitteln wollen.

Geöffnet ist die Ausstellung bei freiem Eintritt täglich von 09.00 bis 17.00 Uhr.

Festspiele M-V suchen musikbegeisterte Partnerschule

Allgemeinbildende Schulen können sich ab sofort bewerben

Nach dem großen Erfolg des Kinder- und Familienfestes, das die Fest-spiele Mecklenburg-Vorpommern seit 2014 mit Unterstützung der Nordmetall-Stiftung im Schlosspark Hasenwinkel veranstalten, wird das Klassikfestival sein Angebot für Kinder und Familien ab 2017 deutlich ausweiten. Ein wichtiger Baustein dieser Planungen ist die Zusammenarbeit mit den Schulen im Land. Inhalt der Partnerschaft ist die Durchführung von unterschiedlichen musikalischen Projekten, wie z. B. Workshops, Kurz-konzerte und Gespräche mit Festspielkünstlern in der Schule, in enger Zusammenarbeit mit den Festspielen MV. Höhepunkt ist ein unter Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler organisiertes Festspielkonzert in der Partnerschule.

Bewerben können sich alle allgemeinbildenden Schulen bis zum 17. Juni 2016 bei den Festspielen Mecklenburg-Vorpommern. Eine bis-herige künstlerische oder musikalische Profilierung der Schule ist keine Voraussetzung für die Auswahl. Kriterien sind vielmehr Interesse und Engagement für die Zusammenarbeit. Neben der „Partnerschule“ werden zwei Schulen für kleinere gemeinsame Projekte ausgewählt. Die Auswahl erfolgt in Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern.

Die Ausschreibung, das Bewerbungsformular sowie weitere Informatio-nen finden Sie auf dem Bildungsserver unter www.bildung-mv.de und unter www.festspiele-mv.de. Bei Fragen oder zur Anmeldung nehmen Sie bitte Kontakt auf zu: Manuela Domke, Telefon 0385 5918533, [email protected]

Kartenverkauf: Kasse im Theater, Bürgermeister-Haupt-Straße 14, 23966 WismarTelefon: 03841 326040Tourist-Information, Lübsche Straße 23a, 23966 Wismar Telefon: 03841 19433

Page 4: Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar 05/16 ...

STADTANZEIGER | 21. Mai 20164

FREIZEIT

Welterbetag am 4. und 5. Juni 2016Welterbe-Vorabend mit verschiedenen Highlights

Am 5. Juni 2005 wurde zum ersten Mal in Deutschland ein UNESCO-Welterbetag ausgerufen, seitdem findet dieser jedes Jahr am ersten Sonntag im Juni statt. Der Welterbetag dient vor allem der Kommunikation und der Begegnung mit den Menschen vor Ort. Die „Welterbestätte“ stellt für die Bewohner einen wichtigen kulturellen und historischen Bezugspunkt dar. Die Hansestadt Wismar möchte mit ihren Gästen gemeinsam „Welterbe erlebbar“ machen.

Wie in jedem geraden Jahr, wird auch in diesem Jahr eine Busfahrt nach Stralsund angeboten. Die Tagestour kostet 15,00 € und kann in der Tourist-Information gebucht werden (Anmeldung erforderlich). Die Tourist-Information ist an diesem Tag auch der Treffpunkt für die kostenlosen Stadtführungen: 10.00 Uhr, 10.30 Uhr und 14.00 Uhr.

In diesem Jahr haben sich die Akteure etwas Besonderes ausgedacht.Der Vorabend des Welterbetages am 4. Juni 2016 beginnt ab 18.00 Uhr mit einer Welterbe-Nacht im Welt-Erbe-Haus und auf dem Hof.

Der Präsident der Bürgerschaft, Tilo Gundlack, wird um 18.45 Uhr eine Ausstellung zum Welterbe in Mecklenburg-Vorpommern eröffnen. Die Ausstellung kann nur am Welterbetag und am Abend zuvor besichtigt werden.

Highlight an diesem Welterbe-Abend ist die Vorpremiere des Theater-stückes „Aufdeckungen“ um 19.30 Uhr, die nur für den Welterbetag inszeniert wurde. Der in Wismar, durch seine Arbeit mit Jugendlichen, bereits bekannte Lars Mauè, hat bereits durch Inszenierungen von „Antigone“ und „Die Räu-ber“ oder die aktuelle Vorstellung „CRASH/Rockschrott“ viele Wismarer begeistern können. Die Umsetzung des Stückes „Aufdeckung“ wurde mit vier ausgewählten Darstellern entwickelt und wird unter professioneller Regie ein kurzes Szenario im Welt-Erbe-Haus erlebbar machen. Aus drei Epochen werden thematische Szenen des Hauses behandelt.Zur Zeit der Entstehung des Hauses im Jahre 1360 geht es um die Hoch-Blüte der Hanse und der Finanzmacht des Hanse-Imperiums. Die Zeit um den ersten großen Umbau um 1680 soll das Thema Türkenkrieg, Militär, Waffen und die Aufrüstung der Stadt Wismar zur stärksten See-feste Deutschlands behandeln. In der Gründungsphase des Kulturbunds der DDR nach 1945 geht es um den kulturellen Wiederaufbau, Exil & Rückkehr sowie internationale Kontakte. Die Künstlerfiguren gewähren persönliche Einblicke aus dem Alltagsleben der jeweiligen Zeit. Sie be-gleiten das Publikum durch die Räume und werden Teil der vergangenen Geschehnisse. Laut Aussage von Lars Mauè ist jeder Sachverhalt darstell-bar, davon können sich die Gäste am Abend des 4. Juni 2016 überzeugen.

Am Welterbetag, dem 5. Juni 2016 wird es zwei weitere Vorstellungen geben, um 11.00 Uhr und um 14.00 Uhr können die Besucher sich mit den Künstlern auf Zeitreise begeben.

Ein weiteres Highlight an diesem Welterbe-Abend wird die musikalische Begleitung sein. Zu Gast ist das Trio „The Marching Saints“; die gutge-launte und mobile Jazzband aus Rostock spielt Dixieland, Swingmusik und schöne Lieder zur Unterhaltung und Verzauberung unserer Gäste.

Sie sind herzlich eingeladen, den Abend im Welt-Erbe-Haus und im Hof bei sommerlichen Temperaturen zu genießen.

Welt-Erbe-Haus, Lübsche Straße 23Tourist-Information, Lübsche Straße 23aTelefon: 03841 19433E-Mail: [email protected]

Stralsund und Wismar veröffentlichen neue Welterbe-Internetseite

Seit 2004 präsentieren die beiden Hansestädte Stralsund und Wismar im Internet auf www.stralsund-wismar.de ihr gemeinsames Welterbe.

Nun haben die beiden Städte die Internetseite überarbeitet und sind jetzt mit informativen Inhalten und neuem Design online.Das Welterbe ken-nenzulernen, es zu bewahren, zu erleben und zu fördern– das sind Aspekte, denen sich die Internetseite widmet. Im Blickpunkt der neuen Präsentation stehen deshalb neben den Gründen für die Anerkennung als UNESCO-Welterbe auch Informati-onen zu den Aufgaben wie Schutz, Vermittlung, Bildung, Förderung und Zusammenarbeit.Neben aktuellen Meldungen, Veranstaltungshinweisen und drei Imagefil-men bietet die Seite des Weiteren Informationen über die beiden Welter-be-Besucherzentren und die Deutsche Stiftung Welterbe.„Mit der neu gestalteten Seite zeigen wir, warum Stralsund und Wis-mar Welterbe sind, und was wir tun, um es zu schützen. Gleichzeitig wollen wir Neugier wecken, sich unsere Altstädte anzusehen und deren Faszination selbst zu erleben“, sagen die beiden Welterbe-Manager Steffi Behrendt (Stralsund) und Norbert Huschner (Wismar).In Kürze werden die Inhalte auch auf Englisch verfügbar sein.

Willkommenstafel

Am Samstag, 21. Mai 2016, wird von 11.00 bis 14.00 Uhr zu einem Brunch an einer Willkommenstafel unter den Linden an der Frischen Grube gegenüber von St. Nikolai geladen.Eingeladen sind Menschen jeder Nationalität, die in diesem Jahr nach Wismar kamen. Alle Wismarer Bürgerinnen und Bürger, Kinder, Jugend-liche und Erwachsene, die die Neubürgerinnen und Neubürger in unserer Stadt willkommen heißen wollen, haben an diesem Tag dazu die Gele-genheit.Wir wollen gemeinsam brunchen. Dazu tragen alle Teilnehmenden bei: Sei es ein Beitrag für das Büfett oder ein Lied, das gesungen werden kann. Das Büfett soll aus mitgebrachten Speisen gestaltet werden. Bitte notieren Sie auf einem Schild die Zutaten, damit die religiös oder medizinisch begründeten Essensregeln eingehalten werden können. Getränke sind vorhanden.Ein buntes Programm umrahmt die Veranstaltung.

St. Nikolai-Kirche | Samstag, 21. Mai 2016 | 11.00 bis 14.00 Uhr

WIL

LKOM

MEN

STAF

ELSa

mst

ag, 2

1. M

ai 2

016

11.0

0 -

14.0

0 Uh

rUn

ter d

en L

inde

n -

St. N

ikol

ai

Page 5: Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar 05/16 ...

STADTANZEIGER | 21. Mai 2016

FREIZEIT

5

Bilderbuchkino in der Stadtbibliothek

Montag, 06.06.2016, "Alles vermurkst!" (Rabe Socke) - Moost, N. Montag, 20.06.2016, "Pia Plappermaul" - Grimm, S.Die Veranstaltungen beginnen um 15.00, 15.30, 16.00, 16.30 und zusätz-lich 17.00 Uhr und dauern jeweils eine Viertelstunde.

Informationen des Altstadtbeirates

Das diesjährige Altstadtforum ist für den 20. Juli 2016 geplant. Hier ha-ben alle Bürger die Möglichkeit, sich über die Arbeit des Altstadtbeirats und die geförderten Projekte und Initiativen zu informieren. Während des Forums werden alle relevanten Themen rund um das Leben in der Altstadt besprochen. Da es sich um ein Bürgerforum handelt, sind natürlich auch Ihre Ideen zu Inhalten, Workshops und Gesprächsrunden gefragt.

Welche Themen interessieren Sie? Was für Veränderungen/Verbesserun-gen zum Leben in der Altstadt, insbesondere unter sozialen Aspekten, würden Sie sich wünschen oder sogar mitgestalten? Schreiben Sie uns eine Nachricht ([email protected]).

Seit Anfang des Jahres finden Sie uns auch bei Facebook www.facebook.com/AltstadtbeiratWismar.

Mit Georg Friedrich Händels Coronation Anthems sowie Arien aus seinen Opern und Oratorien sind die NDR Radiophilharmonie und der Knabenchor Hannover bei der Konzertreihe des NDR am Sonnabend, dem 04. Juni 2016 um 16.00 Uhr in St. Georgen in Wismar zu Gast. Solist des Abends ist der englische Countertenor Lestyn Davies. Es dirigiert Jan Willem de Vriend.

Vielfalt, Qualität und Tradition - das sind die Markenzeichen der NDR Radiophilharmonie aus Hannover. Mit 86 hochqualifizierten Musikern erreicht das Rundfunksinfonieorchester Niedersachsens eine beeindruckende programmatische Vielfalt: So stehen neben dem großen klassisch-romantischen Repertoire auch die Alte Musik, Crossover- Projekte, Filmmusik und ein weitgefächertes Konzertangebot für Kinder und Jugendliche im Zentrum der musikalischen Arbeit des Orchesters.

Mit dem Dirigenten Jan Willem de Vriend und dem Knabenchor Hannover hat die NDR Radiophilharmonie eine langjährige musikalische Freund-schaft. Als Spezialist für Barock leitete Jan Willem de Vriend bereits verschiedene Konzerte des Ring Barock. Der international gefeierte Kna-benchor Hannover gehört seit Jahrzehnten zu den festen musikalischen Partnern des Orchesters.

Der Solist und Countertenor Lestyn Davies studierte Archäologie und Anthropologie in Cambridge, bevor er sein Gesangsstudium an der Royal Academy of Music in London aufnahm. Seinen Erfolg konnte der späte Weg zur Musik nicht aufhalten. Die Liste seiner Gastengagements liest sich wie das Who is Who der internatio-nalen Opern- und Konzerthäuser. Zahlreiche Preise und ausgezeichnete CD-Aufnahmen runden die Karriere des gefeierten Countertenors ab.

Die NDR Radiophilharmonie spielt die Krönungshymnen. Neben den vier Teilen „Zadok the priest“, „Let thy hand be strengthened“, „The king shall rejoice“ und „My heart is inditing“ erklingen verschiedene Arien aus Hän-dels Opern und Oratorien.

Karten erhalten Sie in der Tourist-Information Wismar, Telefon: 03841 19433, [email protected] sowie bei allen CTS-Vorverkaufsstellen und unter www.eventim.de.

Wismar Konzerte des NDR in St. Georgen NDR Radiophilharmonie unterwegs am

04. Juni 2016 in Wismar

Foto: NDR Radiophilharmonie, NDR / Klaus Möller

Kinderhandwerkermarkt auf dem Zeughaushof

Es ist wieder so weit, der Bibliotheksverein und die Stadtbibliothek laden alle Kinder zum großen Hoffest ein. Am 4. Juni von 15.00 bis 18.00 Uhr dreht sich alles um traditionelles Handwerk: Beim Schmied werden die Funken fliegen und selbstgemach-ter Schmuck entstehen, Specksteine werden neue Formen annehmen, Kerzen können gezogen werden und Medaillons aus Holz unter flin-ken Kinderfingern entstehen. Alles das bereitet der bewährte Partner Bauspielplatz Schwerin e.V. für die Kinder vor. Und wer vom fleißigen Handwerkeln Abwechslung braucht, der kann sich auf der Rollenrutsche und dem handbetriebenen Karussell entspannen. Sollte der Wettergott kein Handwerker sein, dann gibt es wie immer eine spannende Regen- alternative in der Bibliothek.Stockbrot und selbst gebackene Kuchen sorgen für das leibliche Wohl aller Besucher. Der Eintritt ist frei.Stadtbibliothek im Zeughaus, Ulmenstraße 15, Telefon: 03841 251-4020

Führung zurRhododendronblüte

mit Frau Karin Engelmann

Friedhof WismarMittwoch, 08.06.2016

um 18.00 Uhr

Treff: Leichenwärterhaus(Alter Friedhof)Veranstalter:

Friedhofsförderverein e. V.

Es wird um eine Spende von 5,00 € gebeten.

Page 6: Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar 05/16 ...

STADTANZEIGER | 21. Mai 2016

DIT & DAT / SOZIALES

6

Kurs "Konflikte im Helferkontext"Eine Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der Ehrenamtsstiftung MV

Zwischenmenschliche Konflikte entstehen dort, wo unterschiedliche Interessen, Vorstellungen, Ziele oder Werte aufeinander treffen. Konflikte können dann erfolgreich bearbeitet werden, wenn Verständnis für die Perspektive der jeweils anderen Partei(en) entsteht und die Kommunika-tion über mögliche Veränderungen der Situation gelingt.In der Arbeit, die Helferinnen und Helfer in großer Zahl in dieser Zeit für Geflüchtete leisten, spielen eine Vielzahl an Konflikten und Konflikt- ebenen eine Rolle: Die Strukturen sind schwierig, politische Positionen werden vertreten und zugeschrieben, das eigene soziale Umfeld posi-tioniert sich "dafür" oder "dagegen" und nicht zuletzt haben Sprache, Interkulturalität und Diversität Auswirkungen auf die -mal mehr mal weniger - gelingende Kommunikation miteinander.Im Kurs "Konflikte im Helferkontext" wollen wir uns die Herausforde-rungen, mit denen sich Helferinnen und Helfer es auf den verschiedenen Ebenen zu tun haben, anschauen und uns darüber austauschen, wie sie betrachtet und bearbeitet werden können. Im Zentrum der Tagesveran-staltung stehen also Ihre Erfahrungen, die wir besprechen und reflektie-ren wollen. Impulse zum Thema Konflikt, Diversität und Interkulturalität helfen Ihnen die Perspektive zu wechseln, andere Sichtweisen zu ver- stehen und damit umzugehen. Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf ma-ximal 20 Personen begrenzt. Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt. Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet am 18.06.2016 von 10.00 - 16.00 Uhr im TiL (Treff im Lindengarten) statt.Anmeldungen unter E-Mail: [email protected] unter dem Stichwort "18.06.2016"

Beratungstelle in Wismar Hilfen für Menschen mit Migrationshintergrund

Das neue Angebot für soziale Migrationsberatung in Nordwestmecklen-burg richtet sich vor allem an Flüchtlinge mit anerkanntem Asylanspruch, aber auch an Menschen mit Migrationshintergrund, die weniger als drei Jahre in Deutschland sind.

Diese finden in der neuen Beratungsstelle unter anderem Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten und Hilfe bei der persönlichen Exis-tenzsicherung. Themen in der Beratung können Spracherwerb sein, Vermeidung von Verschuldungssituationen, Vermittlung in Arbeit und auch Unterstützung bei der Realisierung therapeutischer Hilfen sein. Eine sehr wichtige Aufgabe der Beratungsstelle ist auch, sich mit den be-reits bestehenden vielfältigen Initiativen und weiteren Beratungsstellen im Landkreis zu vernetzen.

Ihren Sitz hat die Beratungsstelle in der Mecklenburger Straße 36 a, 23966 Wismar. Hier ergänzt sie das bereits bestehende Beratungsan-gebot des Diakoniewerks, das in Wismar neben der Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung, der Ehe- Familien- und Lebensberatung, der Schuldner- und Suchtberatung auch eine allgemeine soziale Bera-tung umfasst. Für Terminvereinbarungen und Fragen ist die Migrationsberatungs-stelle unter Telefon 03841 22404-10 und per E-Mail [email protected] erreichbar.

Finanzielle Hilfen für SchwangereDie Schwangerschafts(konflikt)beratungsstelle des DRK Kreisverbandes NWM e.V. informiert, dass auch 2016 die Stiftung „Hilfen für Frauen und Familien“ in Mecklenburg Vorpommern schwangeren Frauen mit einem geringen Familieneinkommen oder in der Zeit der Arbeitslosigkeit finan-ziell unterstützt. Auch schwangere Frauen, die Arbeitslosengeld II beziehen, erhalten über diese Stiftung auf Antrag einen ergänzenden Zuschuss zu den einmaligen Leistungen des Jobcenters.

In memoriamMit großer Bestürzung haben wir vom Tod

des Landeskonservators i.R.

Dr. Klaus Winandserfahren.

Mit Herrn Dr. Klaus Winands verliert die Hansestadt Wismar eine Persönlichkeit, die sich in besonderer Weise als Landeskonservator im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern und als langjähriges Mitglied des UNESCO-Sachverständigenbeirates der Hansestadt Wismar für die bauhistorischen und denkmalpflegeri-schen Belange unserer Stadt eingebracht hat.

Wir bedauern sehr, dass die gemeinsame Arbeit nun nicht mehr fortge-setzt werden kann. Sein Sachverstand und seine Freundlichkeit werden uns fehlen. Wir sind dankbar für sein Engagement und werden sein Ansehen in Ehren halten.

Unser besonderes Mitgefühl gehört seinen Angehörigen und Freunden. Thomas Beyer Tilo Gundlack Bürgermeister Präsident der Bürgerschaft

In memoriamMit großer Bestürzung haben wir vom Tod

von Herrn Senator a.D.

Dieter Breyererfahren.

Von 1992 bis 2001 war Herr Dieter Breyer als Senator für Bauwesen und kommunale Betriebe für die Hansestadt Wismar tätig. In den nicht immer einfachen Jahren nach Wende und Wiedervereinigung hat sich Herr Breyer tatkräftig für die Entwicklung der Hansestadt Wismar eingesetzt.

Wir sind dankbar für die Spuren, die sein Engagement und seine Schaffenskraft für uns alle hinterlassen hat.

Unser besonderes Mitgefühl gehört seiner Frau und seiner Familie.

Thomas Beyer Tilo Gundlack Bürgermeister Präsident der Bürgerschaft

Den Antrag können Frauen nur vor der Geburt des Kindes in einer Schwangerschaftsberatungsstelle stellen. Darüber hinaus bietet das DRK Beratung zu vielen weiteren Fragen an, die in der Zeit vor und nach der Schwangerschaft auftreten können. Die Mit-arbeiterinnen beraten auch im Schwangerschaftskonflikt und vermitteln zu weiterführenden Angeboten im Landkreis.Die Beratungsstelle des DRK Kreisverbandes NWM e.V. befindet sich in Grevesmühlen in der Pelzerstraße 15 und in der Außenstelle in Gade-busch, Erich –Weinert Str. 29, Telefon 03881 75950, www.drk-nwm.de.

Page 7: Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar 05/16 ...

STADTANZEIGER | 21. Mai 2016

AUSSCHREIBUNGEN

7

Erteilung einer Dienstleistungskonzession

Das Amt für Bildung, Jugend, Sport und Förderangelegenheiten erteilt eine Dienstleistungskonzession zur Mittagsversorgung an zwei Grundschulen und einer Regionalen Schule in Trägerschaft der Hansestadt Wismar für die Dauer von zwei Schuljahren (05.09.2016 bis 17.08.2018).

Bewerben können sich Firmen, die die Bestellabwicklung, die Herstel-lung, den Transport und die Ausgabe der Portionen in der jeweiligen Schule in Eigenregie und mit eigenem Personal ausführen.

Die Unterlagen können ab dem 22.05.2016 von der Homepage der Hansestadt Wismar unter dem Linkwww.wismar.de/Aktuelles/Ausschreibungen heruntergeladen wer-den. Die Angebote sind bis zum 17.06.216 an die in den Unterlagen genannte Adresse einzureichen.

Sie suchen einen Ausbildungsplatz mit abwechslungsreichen und an-spruchsvollen Ausbildungsinhalten? Sie wollen die Verwaltung einer Weltkulturerbe- und Hansestadt mit Ihrer Arbeitskraft als Auszubildende bzw. Auszubildender unterstützen und die Möglichkeit erhalten, sich als Nachwuchskraft in einer Verwaltung mit gutem Arbeitsklima und vielfäl-tigen Weiterentwicklungsmöglichkeiten zu qualifizieren?

Dann bewerben Sie sich für einen Ausbildungsplatz bei der Hansestadt Wismar!

Wir suchen zum 01. März 2017 motivierte Auszubildende mit kunden- und dienstleistungsorientiertem Auftreten, die das Team der Stadtver-waltung ergänzen. Wir schreiben folgende Ausbildungsstelle aus:

Brandmeisteranwärter / -anwärterin im Vorbereitungsdienst der Lauf-bahngruppe 1 des Feuerwehrdienstes, 2. Einstiegsamt (ehemals mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst)

Bewerbungsfrist: 28.08.2016

Zum 01. September 2017 suchen wir motivierte Auszubildende mit kunden- und dienstleistungsorientiertem Auftreten, die das Team der Stadtverwaltung ergänzen. Wir schreiben folgende Ausbildungsstellen aus:

Auszubildende/r für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r

Voraussetzungen: • guter Realschulabschluss• gute Deutsch- und Mathematikkenntnisse• gute Informatikkenntnisse• kunden- und dienstleistungsorientiertes Auftreten• Interesse an Bürotätigkeit• Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften

Bewerbungsfrist: 03.10.2016

Auszubildende/r für den BerufKauffrau/-mann für Freizeit und Tourismus

Voraussetzungen: • guter Realschulabschluss• gute Deutschkenntnisse • gute Englischkenntnisse• gute Regionalkenntnisse• Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Kreativität• Kommunikationsfähigkeit, Kontaktfreudigkeit• Flexibilität bzgl. des Einsatzes an Wochenenden und Feiertagen• kunden- und dienstleistungsorientiertes Auftreten

Bewerbungsfrist: 03.10.2016

Auszubildende/r für den Beruf Fachkraft für Veranstaltungstechnik

Voraussetzungen: • Realschulabschluss• mindestens befriedigende Mathematikkenntnisse • mindestens befriedigende Physikkenntnisse

Bewerbungsfrist: 03.10.2016

Wir suchen zum 01. Oktober 2017 motivierte Auszubildende mit kunden- und dienstleistungsorientiertem Auftreten, die das Team der Stadtverwaltung ergänzen. Wir schreiben folgende Ausbildungsstellen aus:

Bachelor of Laws (LL.B. – öffentliche Verwaltung)

Voraussetzungen: • Höchstalter 34 Jahre• Fachhochschulreife bzw. allgemeine Hochschulreife• gute Deutsch- und Mathematikkenntnisse• Interesse am Umgang mit komplexen Rechtsvorschriften• kunden- und dienstleistungsorientiertes Auftreten• Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung

zur Beamtin/zum Beamten

Bewerbungsfrist: 03.10.2016

Die ausführlichen Ausschreibungstexte der Ausbildungsstellen finden Sie auf der Internetseite der Hansestadt Wismar unter www.wismar.de/Ausbildungsplätze.

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.Bewerbungs- und Reisekosten werden nicht erstattet.

Bewerbungen mit den üblichen aussagekräftigen Unterlagen (u.a. die letzten beiden schulischen Zeugnisse; Abiturienten reichen bitte zusätz-lich ihr Abschlusszeugnis der 10. Klasse ein) sind bis zur o.g. Bewerbungs-frist zu richten an:

Hansestadt WismarDer BürgermeisterAmt für Zentrale DienstePF 12 4523952 Wismar

Ausbildungsplätze bei der Hansestadt Wismar

Page 8: Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar 05/16 ...

STADTANZEIGER | 21. Mai 2016

Es wird des weiteren darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezoge-nen Informationen verfügbar sind: 1. Umweltbericht als Teil der Begründung mit Aussagen zu den

Schutzgütern • Mensch • Pflanzen und Tiere • Boden • Luft und Klima • Wasser, • Kultur und sonstige Sachgüter • Landschaft einschließlich deren Wechselwirkungen

2. Biotoptypbestandsdarstellung und naturschutzrechtliche Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung einschließlich der Aussagen zu externen Kompensationsmaßnahmen im Bereich Köppernitztal

3. Schalltechnische Untersuchung vom 23.10.2014 zu Straßenver-kehrsgeräuschen im Bereich Dammhusener Chaussee / Philipp- Müller-Straße

4. Schalltechnische Untersuchung vom 22.01.2015 zu Immissionen durch Nutzung des benachbarten Hubschraubersonderlandeplatzes am SANA Hanseklinikum Wismar GmbH

5. Schalltechnische Untersuchung, 1. Ergänzung vom 22.06.2015 zu Immissionen durch Nutzung des benachbarten Hubschrauber- sonderlandeplatzes am SANA Hanseklinikum Wismar GmbH

6. Stellungnahmen relevanter Behörden und sonstiger Träger öffent-licher Belange:

• Untere Bodenschutz- und Abfallbehörde • Untere Naturschutzbehörde • Untere Wasserbehörde • Untere Immissionsschutzbehörde • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklen-

burg zu den Belangen Naturschutz, Wasser und Boden, Immis- sions- und Klimaschutz sowie Abfall- und Kreislaufwirtschaft

• Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V zum Belang Lärmschutz – Fluglärmimmissionen

• Untere Denkmalschutzbehörde und Untere Behörde für Boden- denkmalschutz

• Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

Die in diesem Bebauungsplan zitierten DIN-Vorschriften, insbesondere die DIN-Norm 4109 (Schallschutz im Hochbau) werden ebenfalls zur Einsicht bereit gehalten.Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse, Bürgerschaft) beraten und entschieden werden, sofern dies nicht vom jeweiligen Einwender ausdrücklich eingeschränkt wird.Zusätzlich zur o.g. öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Bau-amt sind diese im Zeitraum der Auslegung auch auf den Internetseiten der Hansestadt Wismar unter http://www.wismar.de/Bürger/Aktuelles/Öffentliche_Auslegungen/ einsehbar.Es besteht während der Auslegungsfrist die Möglichkeit, einen Gesprächstermin mit der zuständigen Mitarbeiterin (Frau Prante, Telefon: 03841 251-6024) zu vereinbaren.Am Donnerstag, dem 07.07.2016 findet um 15.00 Uhr im Bauamt, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, Raum 234 ein Erörterungsge-spräch zu den Planunterlagen statt.

Hansestadt WismarDer BürgermeisterBauamt, Abt. Planung

8

BEKANNTMACHUNGEN

Betrifft: Bebauungsplan Nr. 67/06/1 „Wohngebiet Friedenshof II – Am Klinikum, Teilbereich Nord“, 1. ÄnderungHier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 wird wie folgt begrenzt:im Nordosten: von der Störtebekerstraßeim Südosten: von der Wohnbebauung Kapitänspromenade 32-36 und dem Parkplatz am Promenadencenter (Kapitänspromenade 29-31)im Südwesten: von der Schiffbauerpromenade im Nordwesten: von der Philipp-Müller-StraßeDie Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen. Das Plangebiet ist schraffiert dargestellt.

Der von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar in ihrer Sitzung am 28.04.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebau-ungsplanes Nr. 67/06/1 „Wohngebiet Friedenshof II – Am Klinikum, Teil-bereich Nord“, 1. Änderung sowie die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 30.05.2016 bis einschließlich 01.07.2016 während der Dienststunden Montag bis Mittwoch von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Bauamt der Hanse-stadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, 2. OG, öffentlich zur Einsichtnahme aus.Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zur 1. Änderung des Bebau-ungsplanes Nr. 67/06/1 unberücksichtigt bleiben können, wenn die Hansestadt Wismar deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Amtliche BekanntmachungBauleitplanung der Hansestadt Wismar

Page 9: Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar 05/16 ...

STADTANZEIGER | 21. Mai 2016 9

BEKANNTMACHUNGEN

Amtliche BekanntmachungBauleitplanung der Hansestadt Wismar

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Flächennutzungsplanänderung schriftlich gegenüber der Hansestadt Wismar geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verlet-zung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.Ebenso wird auf die Geltendmachung der Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 hingewiesen. Danach darf nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntma-chung ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nicht mehr geltend gemacht werden. Ein Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schrift-lich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Hansestadt Wismar geltend zu machen. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekannt- machungsvorschriften kann hingegen stets geltend gemacht werden.

Hansestadt WismarDer Bürgermeister Bauamt, Abteilung Planung

Betrifft: 51. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von gewerblicher Baufläche und Wohnbaufläche in Wohn- und Mischgebiet im Bereich Lübsche Burg Ost“Hier: Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetz- buch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der am Tag der Geneh- migung gültigen FassungDer Bereich 51. Änderung des Flächennutzungsplanes wird wie folgt begrenzt:im Nordwesten: von der Straße Zum Festplatz im Nordosten: von der Lübschen Straßeim Südosten: von der Parkanlage Köppernitztalim Südwesten: vom Festplatz Lübsche BurgDie Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen. Das Plangebiet ist schraffiert dargestellt.

Der von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar in ihrer Sitzung am 25. Februar 2016 gefasste Abschließende Beschluss zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von gewerblicher Baufläche und Wohnbaufläche in Wohn- und Mischgebiet im Bereich Lübsche Burg Ost“ bestehend aus der Planzeichnung wurde mit Bescheid der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 14. April 2016, Aktenzeichen 13074087-51.Ä-F-2016 gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.Die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit Ablauf des Tages dieser Veröffentlichung wirksam.Jedermann kann die genehmigte 51. Änderung des Flächennutzungspla-nes, die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ab diesem Tage im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.Unbeachtlich werden demnach1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verlet-

zung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä-

gungsvorgangs,

• (20.04.2016) Öffentliche Bekanntmachung zur Landtagswahl am 04.09.2016 - Wahl der stellvertretenden Gemeindewahlleiterin

• (20.04.2016) Bekanntmachung an die Parteien zur Unterbreitung von Vorschlägen für die Besetzung der Wahlvorstände und Brief-wahlvorstände zur Landtagswahl am 04.09.2016

• (18.04.2016) Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben Erteilung und Entziehung der Fahrerkarte nach § 2 Abs. 1 und Abs. 3 FPersGZust- und -KostLVO M-V

Alle öffentlichen Bekanntmachungen sind nachzulesen unter: www.wismar.de/Öffentliche Bekanntmachungen

Aktuelle amtliche / öffentliche Bekanntmachungen der Hansestadt Wismar

Geplanter Kurs zum Erwerb des Fischereischeines auf Lebenszeit mit abschließender Prüfung

Anbieter: Team Bodden-Angeln / Jens FeißelLehrgangszeiten: Samstag: 25.06.2016, 08.30 bis 16.00 Uhr Sonntag: 26.06.2016, 09.00 bis 16.00 UhrLehrgangsort: Jugendherberge Wismar, J.-Gagarin-Ring 30Anmeldungen über: Angelshop Staack, ABC-Straße 7, Telefon: 03841 212078 oder: [email protected]ÜFUNGSTERMIN: Mittwoch, 06. Juli 2016 / 15:00 Uhr im Rathaus

Der benannte Prüfungstermin ist vorbehaltlich und abhängig von der Teilnehmerzahl.Prüfungsbehörde für die Abnahme der Fischereischeinprüfung ist das BürgerServiceCenter der Hansestadt Wismar. Hier erhalten Sie auch das Anmeldeformular für die Prüfung. Bewerber für die Fischereischeinprüfung können sich bis spätestens 29. Juni 2016 im BürgerServiceCenter der Hansestadt Wismar anmelden (Telefon: 03841 251-2345 , E-Mail: [email protected] ).

Page 10: Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar 05/16 ...

STADTANZEIGER | 21. Mai 2016

BEKANNTMACHUNGEN

Sperrung des öffentlichen Verbindungsweges

Auf Grund des beständigen Anstieges des Fahrzeugver-kehrs im Bereich des nicht öffentlichen Verbindungs-weges zwischen der Rudolf–Breitscheid–Straße und der Erwin–Fischer–Straße entlang des „Wäldchens“ erfolgt durch die Hanse-stadt Wismar ab dem 02. Juni 2016 die dauerhafte Sperrung des Weges für den Fahrzeugverkehr im Bereich des ehemaligen Grünflächenstützpunktes. Wegen nicht ausreichend vorhandener Wendemöglichkeiten wird um besondere Beachtung gebeten, da es sich dann künftig sowohl aus Richtung Rudolf–Breitscheid–Straße kommend als auch aus Rich-tung Erwin–Fischer–Straße kommend um eine Sackgasse handelt. Die sich in der Rudolf–Breitscheid–Straße 88 a befindliche Firma ISW ist ab diesem Zeipunkt nur noch über die Erwin–Fischer-Straße erreichbar.

Ersatzneubau der Brücke über die Frische Grube in der Scheuerstraße / Bohrstraße

Am 22. 04. 2016 wurden die Betonarbeiten am Brückenbauwerk abge-schlossen.

Im weiteren Bauablauf wird die Sohle der Frischen Grube betoniert und die Abdichtungsarbeiten an den Betonbauteilen der Brücke durchgeführt, bevor die Rückverlegung der Versorgungsleitungen in das Brückenbau-werk und die Hinterfüllung der Widerlagerwände der Brücke erfolgen kann.

Um das Abdichten der Betonbauteile ausführen zu können, muss der Beton ständig auf seinen Restfeuchtegehalt geprüft werden. Erfahrungsgemäß braucht der Beton etwa zwei bis drei Wochen bis der Restfeuchtegehalt des Betons so gering ist, dass die Abdichtung der Fahrbahnplatte und der Widerlagerwände gegen das Eindringen von Feuchtigkeit aufgebracht werden kann.

Das für die Sichtflächen vorgesehene Mauerwerk, mit den auch bei der alten Brücke gewesenen Gestaltungselementen - Rundblenden, Konsol-friese und geschnittene Läuferreihen des Bogens sowie die Farbgebung - wird wieder hergestellt.

Zum Abschluss der Brückenbauarbeiten werden die Pflasterarbeiten der Verkehrsflächen durchgeführt.

Die Gehwege werden in Bockhorner Klinker, die Randbereiche mit kleinformatigem Katzenkopfpflaster und die Straße mit geschnittenem Granitgroßpflaster gepflastert.

Die Fertigstellung des Bauvorhabens ist für Ende Juni vorgesehen.

Widmungsverfügung

Auf der Grundlage des § 7 Straßen- und Wegegesetzes (StrWG - MV) des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993 ( GVOBL. M-V 1993, S 42 ) in der z.Z. gültigen Fassung, werden nachstehende Ver-kehrsflächen nach § 3 (StrWG- MV) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Gewidmet wird die nachfolgende, in der Straße Ortslage der Hansestadt Wismar gelegene Straße.

„Am Ring“

Die Widmung erstreckt sich auf die öffentlichen Verkehrsflächen o.g. Straße im „Gewerbegebiet Dargetzow“, 2. Änderung B-Plan Nr. 10/91,Gemarkung Wismar, Flur 1auf folgende Flurstücke.

Flurstücke: 4785/13, 4785/12, 4771/1, 4771/2 und 4772/1

Die erstmalige Einstufung der o.g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 3a StrWG des Landes Mecklenburg- Vorpommern als Gemeindestraße – Ortsstraße. Der Verwaltungsakt kann während der Sprechzeiten der Hansestadt Wismar, im Bauamt, Kopenhagenerstraße 1, Zimmer 210, eingesehen werden.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:1. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift

beim Bürgermeister der Hansestadt Wismar in 23966 Wismar, Am Markt 1 oder 23952 Wismar, PF 12 45 eingelegt werden.

2. Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Weg per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an [email protected] erhoben werden. Es sind nachfolgende Dateiformate zugelassen: Portable Dokument Format (PDF) bis Ver-sion 1.7 ISO 32000, Bilddateien im File Interchange Format (JPEG) oder Portable Network Graphics (PNG). Es wird auf die Bekannt-machung der Hansestadt Wismar über die Eröffnung elektronischer Zugänge in der jeweils geltenden Fassung hingewiesen.

Die Widmung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Wismar, den 01.04.2016Thomas BeyerBürgermeister der Hansestadt Wismar

10

Aufruf zum „Tag des offenen Denkmals“ am 11. September 2016 unter dem Motto

„Gemeinsam Denkmale erhalten“

Der diesjährige Tag des offenen Denkmals am Sonntag, dem 11. September, steht bundesweit ganz im Zeichen des gemeinschaftlichen Handelns. Das Motto „Gemeinsam Denkmale erhalten“ soll zwischen Be-suchern und den Akteuren diesen Prozess mit vielschichtigen Aktivitäten vermitteln. Der Tag darf gern auch genutzt werden, um Mitstreiter zu gewinnen, Partnern zu danken, Erreichtes zu feiern, neue Ideen auszu-tauschen und sich gegenseitig zu motivieren.

In Wismar bewegt dieser Tag nicht nur viele Denkmaleigentümer, sondern auch viele Wismarer und auswärtige Besucher, die zuweilen nichtöffent-lich zugänglichen Denkmale, aus einem bis dahin nicht bekannten und zuweilen sehr individuellen Blickwinkel zu erkunden. Im vergangenen Jahr nutzten diese Gelegenheit wieder mehrere tausend Besucher. Auch wer an diesem Tag (s)ein Denkmal vorstellen möchte, das nicht direkt auf das Motto Bezug nimmt, ist willkommen. Mehrere Teilnehmer der vergangenen Jahre haben ihre erneute Mitwir-kung bereits zugesagt.

Für Fragen und Anregungen zum Tag des offenen Denkmals am 11. September 2016 in der Hansestadt Wismar steht die Abteilung Sanie-rung und Denkmalschutz des Bauamtes, Kopenhagener Straße 1 in 23966 Wismar, gern zur Verfügung.

Anmeldungen zur Teilnahme bitte bis zum 24. Juni 2016 schriftlich an diese Adresse oder per E-Mail an [email protected].

Page 11: Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar 05/16 ...

STADTANZEIGER | 21. Mai 2016

BEKANNTMACHUNGEN

Am Sonntag, dem 04.09.2016, werden die Landtagswahlen in Mecklenburg-Vor-pommern durchgeführt. Für die 28 Wahl-vorstände und zwei Briefwahlvorstände benötigt die Hansestadt Wismar mehr als 180 wahlberechtigte Damen und Herren, denen eine verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand übertragen werden kann, wie es im § 12 des Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) vorgesehen ist.

Insoweit fordere ich die Parteien und Wählergruppen gemäß § 11 Absatz 1, § 12 Absatz 1 der Landes- und Kommunalwahl-ordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) i.V.m. § 12 Absatz 2 LKWG M-V auf, mir bis zum 15.07.2016 Wahlberechtigte als Mitglieder für die Tätigkeit in den Wahlvorständen und Briefwahlvorständen der Hansestadt Wismar vorzuschlagen.

Die vorgeschlagenen Wahlberechtigten dürfen gemäß § 7 Absätze 3 und 4 LKWG M-V nur in einem Wahlorgan Mitglied sein und nicht als Wahlbewerberin oder Wahl-bewerber oder als Vertrauensperson bzw. deren Stellvertretung für Wahlvorschläge auftreten.Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass jede wahlberechtigte Person zur Über-nahme dieses Ehrenamtes verpflichtet ist. Das Ehrenamt darf gemäß § 12 Absatz 2 LKWG M-V nur aus den dort aufgeführten Gründen abgelehnt werden. Die Ableh-nung dieses Ehrenamtes ohne wichtigen Grund stellt gemäß § 70 LKWG M-V eine Ordnungswidrigkeit dar und kann entspre-chend geahndet werden.Gemäß § 12 Absatz 1 LKWG M-V haben die Mitglieder von Wahlorganen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt für Wahlvor-steherinnen und Wahlvorsteher und die Schriftführung 35,00 €, für deren Stellvertretungen 30,00 € und für Beisitzer 25,00 €.

Die Vorschläge schicken oder faxen Sie bitte nach anliegendem Muster an: Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister Gemeindewahlbehörde Postfach 12 4523952 WismarFax-Nummer: 03841 251 777 3280. Online-Bewerbungen senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse:[email protected] kommen Sie doch einfach vorbei – Wahlamt, Scheuerstraße 2 (Sitz des Ordnungsamtes). Für weitere Nachfragen und Auskünfte steht Ihnen die Mitarbeiterin der Gemeindewahlbehörde der Hansestadt Wismar, Frau Rudolfs, unter der Telefonnummer 03841 251-3223 zur Verfügung.

Wismar, 14.04.2016 gez. Thomas Beyer, Bürgermeister

Bekanntmachung an die Parteien zur Unterbreitung von Vorschlägen für die Besetzung der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände zur Landtagswahl am 04.09.2016

ImpressumMitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen

der Hansestadt Wismar

HERAUSGEBER:Hansestadt WismarDer Bürgermeister, PressestelleAnschrift: Rathaus, Am Markt, PF 1245,23952 WismarV. I. S. D. P.: Marco Trunk,Redaktion: Daniela Holdt, Babett AlslebenTel.: 03841 251-9002 oder 251-9039Fax: 03841 251-9037, [email protected] „Stadtanzeiger“ behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informatio-nen vorzunehmen. AUFLAGE: 27.000ERSCHEINUNGSWEISE:1x monatlich, wird kostenlos an alle Haushalte im Amtsbereich verteilt.ANZEIGENVERWALTUNG:ODR GmbH, H. Meusel, Tel.: 0381 7765711 oder 0171 2354725, [email protected]

DRUCK: ODR GmbH, Ostsee Druck Rostock,Koppelweg 2, 18107 Rostock,Tel.: 0381 776570,www.odr-rostock.deVERTEILERAGENTUR:Ralf Dunker, Schweriner Straße 65,19205 Gadebusch,Tel. / Fax: 03886 715742Der STADTANZEIGER wird innerhalb der Stadt Wismar an alle erreichbaren Haushalte und Firmen kostenlos verteilt. Er kann auch per Abonnement über den genannten Verlag be-zogen werden. Die aktuelle Ausgabe liegt im BürgerServiceCenter im Stadthaus, Am Markt 11 und in der Tourist-Information aus. Online ist der aktuelle Stadtanzeiger unter www.wismar.de abrufbar. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestal-tung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers.

11

Page 12: Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar 05/16 ...

STADTANZEIGER | 21. Mai 2016

BEKANNTMACHUNGEN

12

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 17.12.2015 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.386.000 EUR (2016) und 750.000 EUR (2017).

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 12.567.600 EUR, davon für 2017 10.262.600 EUR.

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

Kredite zur Liquiditätssicherung werden beansprucht für 2016 i.H.v. 23.000.000.EUR, für 2017 i.H.v. 25.000.000 EUR

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2016 und 2017 jeweils 373,625 Vollzeitäquivalente (VzÄ)

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismarfür die Haushaltsjahre 2016 und 2017

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismarfür die Haushaltsjahre 2016 und 2017

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss derBürgerschaft vom 17.12.2015 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 wird

2016 20171.im Ergebnishaushalta) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 66.942.200 EUR 69.736.500 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 71.881.000 EUR 72.156.900 EURder Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -4.938.800 EUR -2.420.400 EUR

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR 0 EURder Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR 0 EURder Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR 0 EUR

c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf -4.938.800 EUR -2.420.400 EURdie Einstellung in Rücklagen auf 0 EUR 0 EURdie Entnahmen aus Rücklagen auf 2.408.400 EUR 2.420.400 EURdas Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -2.530.400 EUR 0 EUR

2. im Finanzhaushalta) die ordentlichen Einzahlungen auf 60.847.500 EUR 62.903.400 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf 63.396.000 EUR 63.533.400 EURder Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -2.548.500 EUR -630.000 EUR

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR 0 EURdie außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR 0 EURder Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 28.640.200 EUR 33.669.200 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 26.286.300 EUR 33.964.200 EURder Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.353.900 EUR -295.000 EUR

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 5.165.600 EUR 13.070.000 EURdie Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 4.971.000 EUR 12.145.000 EURder Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 194.600 EUR 925.000 EUR

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.386.000 EUR (2016) und 750.000 EUR (2017).

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 12.567.600 EUR, davon für 201710.262.600 EUR.

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

Kredite zur Liquiditätssicherung werden beansprucht für 2016 i.H.v. 23.000.000.EUR, für 2017 i.H.v. 25.000.000EUR

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

2016 20171. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 310 v. H. 310 v.H.

b) für die Grundstücke(Grundsteuer B) auf 560 v. H. 570 v.H.

2. Gewerbesteuer auf 450 v. H. 450 v.H.

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2016 und 2017 jeweils 373,625Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7 Eigenkapital

2016 2017

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 206.858.970 EUR 201.820.970 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt

201.820.970 EUR 199.290.570 EUR

und zum 31.12. des Haushaltsjahres 199.290.570 EUR

199.290.570 EUR

Page 13: Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar 05/16 ...

STADTANZEIGER | 21. Mai 2016

BEKANNTMACHUNGEN

13

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 12.05.2016 erteilt.

Wismar, den 12.05.2016 gez. Michael Berkhahn Senator/ 1. Stellvertreter des Bürgermeisters

Siegel

Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 wird auf Folgendes hingewiesen:

Ein Verstoß gegen Verfahres- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden. Die Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Hansestadt Wismar geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann hiervon abweichend stets geltend gemacht werden.

HinweisDie Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016/2017 kann im Amt für Finanzverwaltung der Hansestadt Wismar, Abt. Kämmerei, Am Markt 11, in der Zeit vom 13.05.2016 bis 27.05.2016 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

A: Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung

1. Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird der in § 2 der Haushaltssatzung für 2016 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen mit einem Betrag von 1.386.000 EUR (in Worten: eine Million dreihundertsechsundachtzigtausend Euro) vollständig genehmigt.

2. Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird der in § 2 der Haushaltssatzung für 2017 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen mit einem Betrag von 750.000 EUR (in Worten: siebenhundertfünfzigtausend Euro) vollständig genehmigt.

3. Gemäß § 54 Abs. 4 KV M-V wird der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit einem Betrag in Höhe von 12.567.600 EUR (in Worten: zwölf Millionen fünfhundertsiebenundsechzigtausendsechshundert EUR) vollständig genehmigt.

4. Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit für 2016 in Höhe von 23.000.000 EUR genehmigt bis zu einem Betrag in Höhe von 20.000.000 EUR (in Worten: zwanzig Millionen Euro).

5. Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit für 2017 in Höhe von 25.000.000 EUR genehmigt bis zu einem Betrag in Höhe von 24.000.000 EUR (in Worten: vierundzwanzig Millionen Euro)

6. Der Stellenplan 2016/2017 wird gemäß § 55 KV M-V mit einem Planansatz von 373,625 VzÄ mit folgenden Auflagen genehmigt: 6.1. Die Nachbesetzung freier und frei werdender Stellen und Stellenanteile (einschließlich der mit Altersteilzeitbeschäftigten besetzten Stellen) hat nur aus dem vorhandenen Personalbestand zu erfolgen. Die im Ergebnis frei werdenden Stellen und Stellenanteile sind in den entsprechenden Umfang zu streichen. Ausnahmen werden zugelassen, sofern es sich um die Übernahme selbst ausgebildeter Nachwuchskräfte handelt und die Nachbesetzung unbedingt erforderlich ist. 6.2. Sofern Nachbesetzungen freier und frei werdender Stellen und Stellenanteile besonderer Berufsgruppen aus dem vorhandenen Personalbestand nicht möglich ist, ist meine Zustimmung zur Nachbesetzung vor Einleitung eines Ausschreibungsverfahrens einzuholen. 6.3. Befristete Nachbesetzungen frei werdender Stellen und Stellenanteile auf Grund von Mutterschutz, Elternzeit und Langzeiterkrankungen, die nicht aus dem vorhandenen Personalbestand möglich sind, sind ohne meine Zustimmung zulässig.

B. Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen in den Wirtschaftspflänen der Eigenbetriebe

1. Der im Wirtschaftsplan 2016 des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der Hansestadt Wismar festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 9.500.000 EUR wird vollständig genehmigt.

2. Der im Wirtschaftsplan 2016 des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der Hansestadt Wismar festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.050.000 EUR wird vollständig genehmigt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.386.000 EUR (2016) und 750.000 EUR (2017).

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 12.567.600 EUR, davon für 201710.262.600 EUR.

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

Kredite zur Liquiditätssicherung werden beansprucht für 2016 i.H.v. 23.000.000.EUR, für 2017 i.H.v. 25.000.000EUR

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

2016 20171. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 310 v. H. 310 v.H.

b) für die Grundstücke(Grundsteuer B) auf 560 v. H. 570 v.H.

2. Gewerbesteuer auf 450 v. H. 450 v.H.

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2016 und 2017 jeweils 373,625Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7 Eigenkapital

2016 2017

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 206.858.970 EUR 201.820.970 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt

201.820.970 EUR 199.290.570 EUR

und zum 31.12. des Haushaltsjahres 199.290.570 EUR

199.290.570 EUR

Page 14: Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar 05/16 ...

STADTANZEIGER | 21. Mai 2016

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5 Eigenkapital

Der (vorläufige) Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2012 betrug 6.550.499,25 EURDer voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 6.550.499,25 EURund zum 31.12. des Haushaltsjahres 6.550.499,25 EUR

§ 6 Besondere Bewirtschaftungsregelungen

Innerhalb des Haushaltes sind die Ansätze für die Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig. Bei Inanspruchnahme der gegenseitige Deckungsfähigkeit gilt dieses auch für entsprechende Ansätze für Auszahlungen im Haushalt. Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind innerhalb des Haushaltes gegenseitig deckungsfähig. Ansätze für ordentliche Auszahlungen werden zugunsten von Auszahlungen aus

Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens –Altstadt-für das Haushaltsjahr 2016/2017

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss derBürgerschaft vom 17.12.2015 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 / 2017 wird

1. im Ergebnishaushalt 2016 2017

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.653.500 EUR 1.231.500 EURder Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 1.653.500 EUR 1.231.500 EURder Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR 0 EUR

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR 0 EURder Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR 0 EURder Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR 0 EUR

c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf 0 EUR 0 EURdie Einstellung in Rücklagen auf 0 EUR 0 EURdie Entnahmen aus Rücklagen auf 0 EUR 0 EURdas Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 0 EUR 0 EUR

2. im Finanzhaushalt

a) die ordentlichen Einzahlungen auf 1.653.500 EUR 1.231.500 EURdie ordentlichen Auszahlungen auf 1.653.500 EUR 1.231.500 EURder Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR 0 EURdie außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR 0 EURder Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.009.100 EUR 4.788.200 EURdie Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.382.400 EUR 4.509.000 EURder Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -3.373.300 EUR 279.200 EUR

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.373.300 EUR 0 EURdie Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR 0 EURder Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.373.300 EUR 0 EUR

festgesetzt.

Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens –Altstadt-für das Haushaltsjahr 2016/2017

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 17.12.2015 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern folgende Haushaltssatzung erlassen:

Investitionstätigkeit innerhalb des Haushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 12.05.2016 erteilt.

Wismar, den 12.05.2016 gez. Michael Berkhahn Senator/ 1. Stellvertreter des BürgermeistersSiegel

Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpom-mern vom 13. Juli 2011 wird auf Folgendes hingewiesen:

Ein Verstoß gegen Verfahres- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfas-sung enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden. Die Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vor-schrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Hansestadt Wismar geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann hiervon abweichend stets geltend gemacht werden.

Hinweis:

Die Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens 2016/2017 – Altstadt - kann im Amt für Finanzverwaltung der Hansestadt Wismar, Abt. Kämmerei, Am Markt 11, in der Zeit vom 13.05.2016 bis 27.05.2016 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

BEKANNTMACHUNGEN

14