Amts- und Mitteilungsblatt der StadtSüdlichesAnhalt...Seite 3, Nr. 10/2010 Amts- und...

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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt mit den amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Gröbzig und der Gemeinden Görzig und Piethen Jahrgang 1/Nummer 10 Donnerstag, den 20. Mai 2010 www.suedliches-anhalt.de Der Sportverein - SV 85 Glauzig e. V. - stellt sich vor 25-jähriges Vereinsjubiläum Als sich im April 1985 sportverrückte Glauziger zur Grün- dung eines Vereines trafen, wurden sie von vielen im Ort belächelt, aber wie ein Sprichwort sagt: „Totgesagte leben länger“. Es wurde die VSG Glauzig-Volkssportgemeinschaft Glauzig gegründet. Man begann mit 18 Mitgliedern, die sich ausschließlich aus Fußballern zusammensetzten und auch „nur“ Fußball spielen wollten. Nach nunmehr 25 Jahren stetiger Entwicklung mit Höhen und Tiefen, besteht der SV 85 Glauzig e. V. heute aus 115 Mitgliedern, die sich in den Abteilungen Fußball und Frauen- gymnastik organisieren und aktiv Sport treiben. Die Kinder, Jugendlichen, Frauen und Männer des Sportvereines bele- ben durch ihren Trainings- und Wettkampfbetrieb sowie durch ihre vielfältigen Initiativen das sportlich-kulturelle Leben in dem kleinen Ort Glauzig mit seinem Ortsteil Rohn- dorf. So werden über den SV 85 Glauzig e. V. neben den zahlreichen sportlichen Aktivitäten, die jährliche Sportfest- woche, Kinderfeste, Weihnachtsfeiern und Veranstaltun- gen am Freibad durchgeführt. Die Frauengymnastikgrup- pe gibt auch Unterstützung bei der Betreuung unserer Rent- ner. Arbeitseinsätze zur Werterhaltung und Verschönerung der Sportanlagen werden organisiert und durchgeführt. Auch auf sportlichem Gebiet hat der SV 85 Glauzig e. V. seine Erfolge zu verzeichnen, wobei diese schon ein paar Jahre zurückliegen. Trotzdem kann man sagen, dass wir durch unseren Sportverein, Glauzig über die Kreisgrenzen hinaus bekannt gemacht haben. Heute spielen wir mit einer Mannschaft im Männerbereich und mit 4 Jugendmann- schaften in Spielgemeinschaften mit der LSG Ostrau und dem SV Gölzau. Der SV 85 Glauzig besitzt heute optimale Voraussetzungen für alle seine Mitglieder und im Besonderen seine Sport- treibenden; dies war nicht immer so. In den Jahren 1985 bis 1997 führten die Spieler und der gesamte Anhang wöchentlich auf fremden Plätzen ihre Spiele durch und hat- ten so nie ein richtiges Heimspiel; wir spielten in Görzig, Schortewitz, Edderitz und Radegast. Am 02.08.1997 war es endlich so weit, als der Präsident des LSB und Fußballverband des Landes Sachsen in Glau- zig den neuen Fußballplatz sowie den neu errichteten Sozi- altrakt einweihen konnte. Die Baumaßnahmen kosteten damals mehr als 100.000 DM, es wurden weit über 2.000 Arbeitsstunden durch die Vereinsmitglieder erbracht und mit einer großen Unterstützung von Sponsoren wurde das Ziel erreicht. So ist unser Sportanlagenkomplex heute in Verbindung mit dem Freibad einer der schönsten in unse- rem Landkreis. Auch die Frauen des Vereines, derzeit 12 an der Zahl, tra- gen zum interessanten und abwechslungsreichen Vereins- leben in Glauzig bei, so treffen sie sich jeden Mittwoch zur Gymnastik mit anschließendem Plauderstündchen in den Räumen des Vereinsheimes des SV 85 Glauzig. Auf dem Gebiet der Frauen- und Jugendarbeit hat der Verein seit 1996 mehrere Gymnastik-Jugendgruppen, die sehr aktiv sind. Anlässlich des Vereinsjubiläums veranstaltete der SV 85 Glauzig e. V. am 30.04. - 01.05.2010 seine jährliche Sport- festwoche am Freibad Glauzig. Es begann am Freitag mit der Eröffnung durch den Präsidenten des Sportvereines, Herrn Roland Blum, und einem sich anschließenden Pro- gramm der Tanzgruppe „Glauziger Spatzen“. Am Freitag trafen sich die Fußballer des Vereines mit ehemaligen Kickern zu einem Traditionsfußballspiel. Ein Lampionum- zug für unsere kleinen und großen Bürger in Richtung Rohn- dorf und zurück wurde vor Beginn der abendlichen Disco durchgeführt. Der Samstag begann mit einem großen Beach-Volleyballturnier auf zwei Plätzen im Freibad. Das Turnier um den Pokal des Bürgermeisters gewann auf einem 8er Feld die Mannschaft „Werbener Haie“ vor der Mann- schaft des SV 85 Glauzig. Am Vormittag trugen die D-Junio- ren des Vereines ein Punktspiel aus, welches mit 8 : 1 gewonnen wurde. Nach dem Mittag wurde eine Kinder- meile mit Bastel- und Malstrecke, Schminken, Pony- kutschfahrten, Figurentheater und großer Hüpfburg orga- nisiert. Natürlich gab es zwischendurch auch Kaffee & Kuchen mit Musik. Fortsetzung auf Seite 2

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Amts- und Mitteilungsblattder

Stadt Südliches Anhaltmit den amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Gröbzig und der Gemeinden Görzig

und Piethen

Jahrgang 1/Nummer 10 Donnerstag, den 20. Mai 2010 www.suedliches-anhalt.de

Der Sportverein - SV 85 Glauzig e. V. - stellt sich vor

25-jähriges VereinsjubiläumAls sich im April 1985 sportverrückte Glauziger zur Grün-dung eines Vereines trafen, wurden sie von vielen im Ortbelächelt, aber wie ein Sprichwort sagt: „Totgesagte lebenlänger“. Es wurde die VSG Glauzig-VolkssportgemeinschaftGlauzig gegründet. Man begann mit 18 Mitgliedern, die sichausschließlich aus Fußballern zusammensetzten und auch„nur“ Fußball spielen wollten.

Nach nunmehr 25 Jahren stetiger Entwicklung mit Höhenund Tiefen, besteht der SV 85 Glauzig e. V. heute aus 115Mitgliedern, die sich in den Abteilungen Fußball und Frauen-gymnastik organisieren und aktiv Sport treiben. Die Kinder,Jugendlichen, Frauen und Männer des Sportvereines bele-ben durch ihren Trainings- und Wettkampfbetrieb sowiedurch ihre vielfältigen Initiativen das sportlich-kulturelleLeben in dem kleinen Ort Glauzig mit seinem Ortsteil Rohn-dorf. So werden über den SV 85 Glauzig e. V. neben denzahlreichen sportlichen Aktivitäten, die jährliche Sportfest-woche, Kinderfeste, Weihnachtsfeiern und Veranstaltun-gen am Freibad durchgeführt. Die Frauengymnastikgrup-pe gibt auch Unterstützung bei der Betreuung unserer Rent-ner. Arbeitseinsätze zur Werterhaltung und Verschönerungder Sportanlagen werden organisiert und durchgeführt.Auch auf sportlichem Gebiet hat der SV 85 Glauzig e. V.seine Erfolge zu verzeichnen, wobei diese schon ein paarJahre zurückliegen. Trotzdem kann man sagen, dass wirdurch unseren Sportverein, Glauzig über die Kreisgrenzenhinaus bekannt gemacht haben. Heute spielen wir mit einerMannschaft im Männerbereich und mit 4 Jugendmann-schaften in Spielgemeinschaften mit der LSG Ostrau unddem SV Gölzau.

Der SV 85 Glauzig besitzt heute optimale Voraussetzungenfür alle seine Mitglieder und im Besonderen seine Sport-treibenden; dies war nicht immer so. In den Jahren 1985bis 1997 führten die Spieler und der gesamte Anhangwöchentlich auf fremden Plätzen ihre Spiele durch und hat-ten so nie ein richtiges Heimspiel; wir spielten in Görzig,Schortewitz, Edderitz und Radegast.

Am 02.08.1997 war es endlich so weit, als der Präsidentdes LSB und Fußballverband des Landes Sachsen in Glau-zig den neuen Fußballplatz sowie den neu errichteten Sozi-altrakt einweihen konnte. Die Baumaßnahmen kostetendamals mehr als 100.000 DM, es wurden weit über 2.000Arbeitsstunden durch die Vereinsmitglieder erbracht undmit einer großen Unterstützung von Sponsoren wurde dasZiel erreicht. So ist unser Sportanlagenkomplex heute inVerbindung mit dem Freibad einer der schönsten in unse-rem Landkreis.Auch die Frauen des Vereines, derzeit 12 an der Zahl, tra-gen zum interessanten und abwechslungsreichen Vereins-leben in Glauzig bei, so treffen sie sich jeden Mittwoch zurGymnastik mit anschließendem Plauderstündchen in denRäumen des Vereinsheimes des SV 85 Glauzig. Auf demGebiet der Frauen- und Jugendarbeit hat der Verein seit 1996mehrere Gymnastik-Jugendgruppen, die sehr aktiv sind.Anlässlich des Vereinsjubiläums veranstaltete der SV 85Glauzig e. V. am 30.04. - 01.05.2010 seine jährliche Sport-festwoche am Freibad Glauzig. Es begann am Freitag mitder Eröffnung durch den Präsidenten des Sportvereines,Herrn Roland Blum, und einem sich anschließenden Pro-gramm der Tanzgruppe „Glauziger Spatzen“. Am Freitagtrafen sich die Fußballer des Vereines mit ehemaligenKickern zu einem Traditionsfußballspiel. Ein Lampionum-zug für unsere kleinen und großen Bürger in Richtung Rohn-dorf und zurück wurde vor Beginn der abendlichen Discodurchgeführt. Der Samstag begann mit einem großenBeach-Volleyballturnier auf zwei Plätzen im Freibad. DasTurnier um den Pokal des Bürgermeisters gewann auf einem8er Feld die Mannschaft „Werbener Haie“ vor der Mann-schaft des SV 85 Glauzig. Am Vormittag trugen die D-Junio-ren des Vereines ein Punktspiel aus, welches mit 8 : 1gewonnen wurde. Nach dem Mittag wurde eine Kinder-meile mit Bastel- und Malstrecke, Schminken, Pony-kutschfahrten, Figurentheater und großer Hüpfburg orga-nisiert. Natürlich gab es zwischendurch auch Kaffee &Kuchen mit Musik.Fortsetzung auf Seite 2

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 2, Nr. 10/2010

Auch der Männerfußball kam nicht zu kurz. In einem Kleinfeldfußballturnier traten 6 Mannschaften an. Sieger im Kampf um den Wan-derpokal wurde die Mannschaft des Schalke-Fanclub „Fuhneaue“. Ein anschließendes Tauziehen rundete den Nachmittag auf demSportplatz bei ausgezeichnetem Wetter ab.

Auf der Tanzfläche des Freibades boten die Mädchen und Jun-gen des Tanznachwuchses des SV 85 Glauzig e. V. ein buntesProgramm, es war ein gelungener Auftritt.

Vor Beginn der Tanzveranstaltung mit der Liveband „Bambule“wurde in der Festrede des Präsidenten des SV 85 Glauzig e. V.noch einmal in die vergangenen 25 Jahre geblickt.

In den Abendstunden konnte Roland Blum unseren Bürgermeis-ter, Herrn Burkhardt Bresch sowie den Geschäftsführer der Köthe-ner Brauerei, Herrn Michael Schölzel, begrüßen. Mit Tanz undUnterhaltung durch eine Travestierevue zu abendlicher Stundeendete die gelungene Jubiläumsfeier des SV 85 Glauzig e. V.

Das Präsidium des Sportvereines 85 Glauzig e. V. dankt allen Sportlerinnen und Sportlern des Vereines, der Stadt Südliches Anhalt,allen beteiligten Sponsoren sowie allen Helferinnen und Helfern für die Unterstützung zum Gelingen der Feierlichkeiten anlässlich des25-jährigen Bestehens recht herzlich.

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Südliches Anhalt, der Stadt Gröbzig

und der Gemeinden Görzig und Piethen

Stadt Südliches Anhalt

Bekanntmachung

Am Montag, dem 31.05.2010, 19:00 Uhr, findet im Feuerwehrge-rätehaus Wieskau eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ord-nungs-, Feuerwehr- und Umweltausschusses statt.

TagesordnungA: Öffentlicher Teil1. Eröffnung der Sitzung2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden

Mitglieder3. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der

dazu vorliegenden Anträge4. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift

des öffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.Beschlussfassung über die Einwendungen

5. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil)6. Beratung zur Neubepflanzung im Gebiet der Stadt Südliches

Anhalt7. Beratung über die Risikoanalyse der Freiwilligen Feuerwehr

im Gebiet der Stadt Südliches Anhalt8. Beratung zur Ordnung und Sauberkeit im Gebiet der Stadt

Südliches Anhalt9. Anfragen der Mitglieder (öffentlicher Teil)10. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

B. Nichtöffentlicher Teil11. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und

der dazu vorliegenden Anträge12. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift

des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf. Be-schlussfassung über die Einwendungen

13. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil)14. Anfragen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil)15. Schließung der Sitzunggez. AmlerVorsitzender des Ordnungs-, Feuerwehr- und Umweltausschusses

BekanntmachungAm Mittwoch, dem 02.06.2010, 19:00 Uhr, findet im Gemeinde-zentrum Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, 06369 SüdlichesAnhalt OT Weißandt-Gölzau eine öffentliche/nichtöffentliche Sit-zung des Stadtrates statt.

TagesordnungA: Öffentlicher Teil1. Eröffnung der Sitzung2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden

Ratsmitglieder3. Feststellung der Beschlussfähigkeit4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der

dazu vorliegenden Anträge5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes

Seite 3, Nr. 10/2010 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

6. Entscheidung über Einwendungen gegen die Nieder-schriften des öffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.Beschlussfassung über die Einwendungen

7. Bericht des Stadtratsvorsitzenden über die im nichtöf-fentlichen Teil der vorangegangenen Sitzung gefasstenBeschlüsse

8. Bericht des Bürgermeisters über die Arbeit der Verwaltung9. Anfragen der Ratsmitglieder (öffentlicher Teil)10. Einwohnerfragestunde11. Wahl des allgemeinen Vertreters/der allgemeinen Vertre-

terin des Bürgermeisters der Stadt Südliches Anhalt12. Beratung und Beschlussfassung über die Verwaltungs-

richtlinie der Stadt Südliches Anhalt zur Umsetzungdes § 72a Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt zur Schul-speisung an den Grundschulen der Stadt Südliches Anhalt

13. Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten14. Beschluss über die Entlastung des Leiters des gemeinsa-

men Verwaltungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft„Südliches Anhalt“ für das Haushaltsjahr 2008

15. Beschluss über die Entlastung der Bürgermeisterin derGemeinde Edderitz für das Haushaltsjahr 2008

16. Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters derGemeinde Hinsdorf für das Haushaltsjahr 2007

17. Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters derGemeinde Libehna für das Haushaltsjahr 2007

18. Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters derGemeinde Libehna für das Haushaltsjahr 2008

19. Beschluss über die Entlastung der Bürgermeisterin derGemeinde Quellendorf für das Haushaltsjahr 2007

20. Beschluss über die Entlastung der Bürgermeisterin derGemeinde Quellendorf für das Haushaltsjahr 2008

21. Beratung und Beschlussfassung zur Abwägung und Ein-arbeitung der eingegangenen Stellungnahmen zum Ent-wurf des Bebauungsplanes Nr. 01/2009 „An der Werk-straße“ der Ortschaft Edderitz der Stadt Südliches Anhalt

22. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung

B. Nichtöffentlicher Teil23. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung

und der dazu vorliegenden Anträge24. Feststellung des Mitwirkungsverbotes25. Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift

des nichtöffentlichen Teils der letzten Sitzung und ggf.Beschlussfassung über die Einwendungen

26. Informationen des Bürgermeisters (nichtöffentlicher Teil)27. Anfragen der Ratsmitglieder (nichtöffentlicher Teil)28. Schließung der Sitzunggez. GrafVorsitzenderdes Stadtrates

In der Sitzung des Stadtrates Südliches Anhalt vom05.05.2010 wurden folgende Beschlüsse gefasst

B-Nr. Beschluss über …..

EGSA-SR-45-04/2010 das Haushaltskonsolidierungspro-gramm

EGSA-SR-46-04/2010 die Haushaltssatzung für das Haus-haltsjahr 2010

EGSA-SR-47-04/2010 die Verwaltungskostensatzung derStadt Südliches Anhalt

EGSA-SR-48-04/2010 die Ernennung vom Stadtwehrleiter derFreiwilligen Feuerwehr Südliches Anhalt

EGSA-SR-49-04/2010 die Ernennung von 2 Stellvertretern desStadtwehrleiters der Freiwilligen Feu-erwehr Südliches Anhalt

EGSA-SR-51-04/2010 den Feststellungsbeschluss zum Aus-scheiden eines Ortschaftsratsmitglie-des des Ortsteiles Wieskau

EGSA-SR-52-04/2010 die Abwägung und Einarbeitung dereingegangenen Stellungnahmen zumEntwurf des Bebauungsplanes Nr. 2„An der Angergasse“ der OrtschaftGroßbadegast der Stadt SüdlichesAnhalt

EGSA-SR-53-04/2010 den Satzungsbeschluss gemäß § 10Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für denBebauungsplan Nr. 2 „An der Anger-gasse“ der Ortschaft Großbadegastder Stadt Südliches Anhalt sowie derortsüblichen Bekanntmachung gemäߧ 10 Abs. 3 BauGB

EGSA-SR-54-04/2010 die Stellungnahme der Stadt SüdlichesAnhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zueinem Bauantrag

EGSA-SR-55-04/2010 die Aufhebung von Beschlüssen derGemeinderäte der Gemeinde Trebbi-chau an der Fuhne sowie der Gemein-de Wieskau und zur Stellungnahme derStadt Südliches Anhalt gemäß § 36Baugesetzbuch zu einem Antrag nachBundes-Immissionsschutzgesetz zurErrichtung von 9 Windkraftanlagen inden Gemarkungen Trebbichau an derFuhne und Wieskau

Satzung der Stadt Südliches Anhalt überdie Erhebung von Verwaltungskosten

im eigenen Wirkungskreis

(Verwaltungskostensatzung)

Aufgrund der §§ 4, 6, 44 Abs. 3 Nr. 1 und 91 Gemeindeordnungfür das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 10. August 2009 -Neufassung - (GVBl. LSA S. 383) und der §§ 2 und 4 des Kom-munalabgabengesetz (KAG LSA) vom 13.12.1996 (GVBl. LSAS. 405), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom17. Dezember 2008 (GVBl. LSA S. 452) hat der Stadtrat der StadtSüdliches Anhalt in seiner Sitzung am 05.05.2010 folgende Sat-zung beschlossen:

§ 1Allgemeines

(1) Als Gegenleistung für Amtshandlungen und sonstige Verwal-tungstätigkeiten (im Nachfolgenden: Verwaltungstätigkeiten) imeigenen Wirkungskreis der Stadt Südliches Anhalt werden nachdieser Satzung Gebühren und Auslagen (im Nachfolgenden: Kos-ten) erhoben, wenn die Beteiligten hierzu Anlass gegeben haben.Verwaltungstätigkeiten sind auch Entscheidungen über förmlicheRechtsbehelfe.(2) Kosten werden auch erhoben, wenn ein auf Vornahme einerkostenpflichtigen Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag abge-lehnt oder nach Aufnahme der Verwaltungstätigkeit vor der Ent-scheidung zurückgenommen wird.(3) Die Erhebung von Kosten aufgrund anderer Rechtsvorschrif-ten bleibt unberührt.

§ 2Kostentarif

(1) Die Höhe der Kosten bemisst sich nach dem Kostentarif, derBestandteil dieser Satzung ist.(2) Auslagen nach § 6 werden grundsätzlich in der Höhe erhoben,in der sie tatsächlich entstanden sind. Der Kostentarif wurde inAnlehnung an die Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sach-sen-Anhalt (AllGO LSA) aufgestellt.

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 4, Nr. 10/2010

§ 3Bemessungsgrundsätze

(1) Ist für den Ansatz einer Gebühr durch den Kostentarif ein Rah-men (Mindest- und Höchstsätze) bestimmt, so sind bei der Fest-setzung der Gebühr das Maß des Verwaltungsaufwandes sowieder Wert des Gegenstandes zurzeit der Beendigung der Verwal-tungstätigkeit oder die Bedeutung der Verwaltungstätigkeit fürden Gebührenschuldner zu berücksichtigen.(2) Werden mehrere gebührenpflichtige Verwaltungstätigkeitennebeneinander vorgenommen, so ist für jede Verwaltungstätig-keit eine Gebühr zu erheben.(3) Wird ein Antrag auf Vornahme einer Verwaltungstätigkeita) ganz oder teilweise abgelehnt oderb) zurückgenommen, bevor die Verwaltungstätigkeit beendet ist,so kann die Gebühr bis auf ein Viertel des vollen Betrages ermä-ßigt werden.(4) Wird ein Antrag wegen Unzuständigkeit abgelehnt oder beruhter auf unverschuldeter Unkenntnis, so kann die Gebühr außerAnsatz bleiben.(5) Wird eine zunächst abgelehnte Verwaltungstätigkeit auf einenRechtsbehelf hin vorgenommen, so wird die für die Ablehnungerhobene Gebühr angerechnet.

§ 4Rechtsbehelfsgebühren

(1) Soweit ein Rechtsbehelf erfolglos bleibt, beträgt die Gebührfür die Entscheidung über den Rechtsbehelf das Eineinhalbfacheder Gebühr, die für die angefochtene Entscheidung anzusetzenwar, mindestens jedoch 10,00 EUR. War für die Verwaltungstä-tigkeit keine Gebühr festzusetzen, so richtet sich die Gebühr nachNr. 13 des Kostentarifs zur Verwaltungskostensatzung. Die Höheder Gebühr richtet sich nach dem Streitwert.(2) Wird dem Rechtsbehelf teilweise stattgegeben oder wird erganz oder teilweise zurückgenommen, so ermäßigt sich die sichaus Absatz 1 ergebende Gebühr nach dem Umfang der Abwei-sung oder der Rücknahme.(3) Wird der Rechtsbehelfsbescheid ganz oder teilweise aufge-hoben oder zurückgenommen, so sind die gezahlten Rechtsbe-helfskosten ganz oder teilweise zu erstatten, es sei denn, dassdie Aufhebung allein auf unrichtigen oder unvollständigen Anga-ben desjenigen beruht, der den Rechtsbehelf eingelegt hat.

§ 5Gebührenfreie Amtshandlungen

(1) Gebühren werden nicht erhoben für1. mündliche Auskünfte, so weit damit kein besonderer Verwal-

tungsaufwand verbunden ist,2. Zeugnisse und Bescheinigungen in folgenden Angelegenhei-

ten:a) Arbeits- und Dienstleistungssachen (Eintrag in SV-Ausweis,

Verdienstbescheinigungen, Arbeitslosenbescheinigungenetc.),

b) Besuch von Schulen,c) Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisengeldern,

Krankengeldern, Unterstützungen und dergleichen ausöffentlichen und privaten Kassen,

d) Nachweise der Bedürftigkeit,3. Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten, wel-

che die Stundung, Niederschlagung oder den Erlass von Ver-waltungskosten betreffen,

4. Bearbeitung einer Bürgschaft für eine städtische Gesellschaft,5. Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten, zu

denen in Ausübung öffentlicher Gewalt eine andere Behördeim Lande, eine Behörde des Bundes oder die Behörde einesanderen Bundeslandes Anlass gegeben hat, es sei denn, dassdie Gebühr einem Dritten zur Last zu legen ist,

6. Maßnahmen der Amtshilfe.

(2) Von der Erhebung einer Gebühr kann außer in den in Abs. 1genannten Fällen ganz oder teilweise abgesehen werden, wenndaran ein öffentliches Interesse besteht.

§ 6Auslagen

(1) Werden bei der Vorbereitung oder bei der Vornahme einerAmtshandlung und sonstigen Verwaltungstätigkeiten Auslagennotwendig, die nicht bereits mit der Gebühr abgegolten sind, sohat der Kostenschuldner sie zu erstatten. Dies gilt auch, wenneine Gebühr nicht zu entrichten ist. Auslagen hat der Kosten-schuldner auch dann zu erstatten, wenn sie bei einer anderen amVerfahren beteiligten Behörde entstanden sind.(2) Als Auslagen werden insbesondere erhoben:1. Postgebühren für Zustellungen und Nachnahmen sowie für

die Ladung von Zeugen und Sachverständigen. Wird durchBeschäftigte der Stadt oder eines privaten Zustelldiensteszugestellt, so werden die für die Zustellungen durch die Postmit Zustellungsurkunde entstehenden Postgebühren erhoben.

2. Telegrafen-, Fernschreib- und Telefaxgebühren sowie Gebüh-ren für Fern- und Ortsgespräche,

3. Kosten öffentlicher Bekanntmachungen,4. Entschädigungen für Zeugen- und Sachverständige,5. bei Dienstgeschäften entstehende Reisekosten,6. Beträge, die anderen Behörden oder anderen Personen für

ihre Tätigkeit zu zahlen sind,7. Kosten der Beförderung oder Verwahrung von Sachen,8. Schreibgebühren für weitere Ausfertigungen, Abschriften,

Durchschriften, Auszüge, Kosten für Fotokopien, Lichtpau-sen und Vervielfältigungen nach den im Kostentarif vorgese-henen Sätzen.

(3) Gegenüber den Behörden des Landes und den Gebietskör-perschaften im Lande werden Auslagen für Amtshandlungen nurerhoben, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 25,00 EUR über-steigen.

§ 7Kostenschuldner

(1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet,1. wer zu einer Verwaltungstätigkeit Anlass gegeben hat,2. wer die Kosten durch eine der Stadt gegenüber abgegebene

oder ihr mitgeteilte Erklärung übernommen hat,3. wer für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.(2) Kostenpflichtiger nach § 4 ist derjenige, der den Rechtsbehelfeingelegt hat.(3) Mehrere Kostenschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 8Entstehung der Kostenschuld

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der Ver-waltungstätigkeit oder mit der Rücknahme des Antrages.(2) Die Verpflichtung zur Erstattung der Auslagen entsteht mit derAufwendung des zu erstattenden Betrages.

§ 9Festsetzung, Fälligkeit und Vollstreckung

(1) Gebühren und Auslagen werden durch Bescheid festgesetzt.Sie werden mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung an denKostenschuldner fällig, wenn nicht der Bescheid einen anderenZeitpunkt bestimmt.(2) Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten könnenvon der vorherigen Zahlung der Kosten und von der Zahlung oderSicherstellung eines angemessenen Kostenvorschusses abhän-gig gemacht werden. So weit der Vorschuss die endgültige Kos-tenschuld übersteigt, ist er zu erstatten.(3) Gebühren und Auslagen werden im Verwaltungszwangsver-fahren nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des LandesSachsen-Anhalt vom 23. Juni 1994 (GVBl. LSA S. 710) in derjeweils geltenden Fassung vollstreckt.

§ 12Sprachliche Gleichstellung

Personen und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung geltenjeweils in weiblicher und männlicher Form.

§ 13Inkrafttreten

Die Verwaltungskostensatzung tritt am Tage nach ihrer Bekannt-machung in Kraft.Südliches Anhalt, den 06.05.2010

Seite 5, Nr. 10/2010 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

§ 10Billigkeitsmaßnahmen

Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können entspre-chend § 13a Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) ganz oder teilweise gestundet werden, wenndie Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuld-ner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nichtgefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzel-falles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden.Hierauf ist im Kostenbescheid ausdrücklich hinzuweisen.

§ 11Anwendung des Verwaltungskostengesetzes

Soweit diese Satzung keine Regelung enthält, finden nach § 4Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA vom13.12.1996, GVBl LSA S. 405), in der derzeit geltenden Fassungund die Vorschriften des Verwaltungskostengesetzes (VwKostGLSA) sinngemäß Anwendung.

Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung (§ 2) der Stadt Südliches Anhalt

Gebühren (§ 3) und Pauschbeträge für Auslagen (§ 6 Abs. 2 Nr. 8) der Verwaltungskostensatzung

Lfd. Nr. Gegenstand Gebühr/Pauschbetrag[EUR]

A Allgemeine Verwaltungskosten1. Abschriften und Ausfertigungen

Abschriften, Durchschriften und Ausfertigungen sofern sie nicht durch Ablichtung hergestelltwerden je angefangene Seite

1.1. im Format DIN A5 2,001.2. im Format DIN A4 5,001.3. Bei Schriftstücken in fremder Sprache oder in größeren Formaten als DIN A 4 oder, wenn

bei Vervielfältigungen außergewöhnliche Personal- oder Sachaufwendungen entstehen,kann der Pauschbetrag oder die Gebühr nach dem Maß des Verwaltungsaufwandes jeSeite erhöht werden bis auf 7,50

1.4. Für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen und dgl. wirdeine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistungzur Herstellung benötigt wird. Die Gebühr beträgt für jede angefangene halbe Stunde 5,00

1.5. Durchschriften je angefangene Seite 0,102. Fotokopien, Lichtpausen, Drucke sowie Vervielfältigungen mit Bürodruckgeräten2.1. Fotokopien, Lichtpausen und Vervielfältigungen (schwarz-weiß)2.1.1. bis zum Format DIN A4

- einseitig 0,10- beidseitig 0,15- für Schüler in den Schulen der Stadt Südliches Anhalt 0,05

2.1.2. bis zum Format DIN A3- einseitig 0,15- beidseitig 0,25

2.1.3. in größeren Formaten (Großformatkopiertechnik)2.1.3.1. - DIN A2 (1 - 3 Blatt) 2,50/Blatt

- DIN A2 (4 - 9 Blatt) 2,25/Blatt- DIN A2 (ab 10 Blatt) 2,10/Blatt

2.1.3.2. - DIN A1 (1 - 3 Blatt) 3,50/Blatt- DIN A1 (4 - 9 Blatt) 3,10/Blatt- DIN A1 (ab 10 Blatt) 2,75/Blatt

2.1.3.3. - DIN A0 (1 - 3 Blatt) 4,50/Blatt- DIN A0 (4 - 9 Blatt) 4,00/Blatt- DIN A0 (ab 10 Blatt) 3,45/Blatt

2.2. Fotokopien (farbig)2.2.1. - bis zum Format DIN A4 je Seite 1,502.2.2. - bis zum Format DIN A3 je Seite 2,253. Amtliche Beglaubigungen, Zeugnisse, Bescheinigungen und Ausweise3.1. Beglaubigungen3.1.1. Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen3.1.1.1. - je Seite der Erstausfertigung 4,003.1.1.2. - je Seite der Mehrausfertigung 2,003.1.2. Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen 3,50

Bürgermeister

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 6, Nr. 10/2010

Lfd. Nr. Gegenstand Gebühr/Pauschbetrag[EUR]

3.1.3. Beglaubigungen von Urkunden und Bescheinigungen für den Gebrauch im Ausland 11,003.1.4. Beglaubigungen von Urkunden und Bescheinigungen in fremder Sprache je angefangene Seite 7,503.2. Bescheinigungen, Ausweise, Zeugnisse3.2.1. Ausstellung von Bescheinigungen, Ausweisen und Zeugnissen auf Antrag 5,003.2.2. Bescheinigung der Echtheit einer Urkunde zur Versendung im Ausland (Legalisation) je Urkunde 7,503.3. Ausstellung von Graburkunden 10,004. Akteneinsichtgewährung/Aktenüberlassung4.1. Einsichtgewährung in Akten, Register, Karteien und andere amtliche Unterlagen außerhalb

eines anhängigen Verfahrens,4.1.1. - wenn die Einsicht beaufsichtigt werden muss oder 6,004.1.2. - in anderen Fällen je Akte oder Unterlage 3,004.2. Einsichtgewährung in Akten und amtliche Unterlagen, soweit sie nicht zur Einsichtnahme

öffentlich ausgelegt sind und sich nach einer anderen Tarifnummer keine andere Gebührergibt je Akte oder Unterlage 1,50

4.3. Überlassung von Akten für die Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche oder Interessen oderüber abgeschlossene Verfahren 9,00

5. Auskünfte5.1. Mündliche Auskünfte aus amtlichen Unterlagen, soweit damit ein besonderer Verwaltungs-

aufwand verbunden ist 6,005.2. Schriftliche Auskünfte5.2.1. - aus Register und Karteien, soweit die Anfrage nicht ohne besondere Ermittlungen

beantwortet werden kann 6,005.2.2. - aus Register und Karteien, soweit die Anfrage ohne besondere Ermittlungen

beantwortet werden kann 3,005.2.3. - zum Besoldungs- und Versorgungsrecht, soweit die Auskunft nicht aufgrund eines

bestehenden oder früheren Dienst- oder Arbeitsverhältnisses in eigener Besoldungs-oder Versorgungsangelegenheit ersucht wird 12,50

5.2.4. Schriftliche Auskunft zur Marktforschung und für wirtschaftliche Dispositionen und Prognosen5.2.4.1. - Grundgebühr 6,005.2.4.2. - zzgl. je angefangene Seite 2,005.2.5. sonstige Auskünfte aus amtlichen Unterlagen5.2.5.1. - soweit damit ein erheblicher Zeitaufwand (bis zu einer Stunde) verbunden ist 15,005.2.5.2. - soweit damit ein erheblicher Zeitaufwand (mehr als eine Stunde) sowie jede weitere

Stunde verbunden ist 30,005.2.6. Nachforschung nach dem Verbleib einer Überweisung, soweit die Nachforschung

ergeben hat, dass der in Frage stehende Betrag dem Empfänger gutgeschrieben bzw.an ihn abgeführt worden ist 6,00

5.2.7. Feststellungen aus Konten und Akten nach Zeitaufwand je angefangene halbe Arbeitsstunde 15,005.2.8. Schriftliche Auskünfte deren Bearbeitung mit besonderer Mühewaltung

verbunden sind (u. a. Anliegerbescheinigungen für Erschließungs- bzw. Ausbaubeiträge)je angefangene halbe Stunde 15,00

5.2.9. Auskünfte aus Liegenschaftskataster und Bauleitplanung je nach Zeitaufwand 5,00 bis 15,006. Abgabe von Druckstücken

(Satzungen, Plänen, Tarifen Straßen- und Wahlbezirksverzeichnissen und dgl.)- jede angefangene Seite 0,25- jedoch mindestens 1,50

7. Aufnahme von VerhandlungenSchriftliche Aufnahme von Verhandlungen, eines Antrages oder einer Erklärung (Niederschrift),die von Privatpersonen zu deren Nutzen beantragt wird - ausgenommen die Niederschrift überdie Erhebung von Rechtsbehelfen - nach Zeitaufwand je angefangene halbe Stunde 15,00

B Besondere Verwaltungskosten8. Haupt- und Finanzverwaltung8.1. Bearbeitung von Bürgschaftsanträgen8.1.1. - bis zu einem Bürgschaftsbetrag von 5.000,00 EUR 11,008.1.2. - für jede weiteren angefangenen 5.000,00 EUR 6,008.2. Aufstellung über den Stand des Steuerkontos für jedes Haushaltsjahr 5,008.3. Zweitausfertigungen von Steuer- oder sonstigen Quittungen 5,008.4. Ersatzstücke für verlorengegangene Hundesteuermarken 5,008.5. Bescheinigung über öffentliche Abgaben früherer Jahre für jedes Jahr 4,008.6. Abgabe von Unbedenklichkeitsbescheinigungen über die Melde- und Nachweispflicht

sowie die Zahlungsverpflichtungen bezüglich der Gemeindesteuern 5,009. Vermögens- und Bauverwaltung9.1. Vorrangseinräumungs-, Pfandentlassungs- und sonstige Erklärungen zu Gunsten von Grund-

pfandrechten Dritter, insbesondere gegenüber Auflassungsvormerkungen und Vorkaufs-rechten sowie Belastungsgenehmigungen

Seite 7, Nr. 10/2010 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

Lfd. Nr. Gegenstand Gebühr/Pauschbetrag[EUR]

9.1.1. - bis zu 5.000,00 EUR des Nominalbetrages des vortretenden, höchstens jedoch deszurücktretenden Grundpfandrechts oder des betroffenen Teilbetrages 15,00

9.1.2. - für jede weiteren angefangenen 5.000,00 EUR 10,009.2. Löschungsbewilligungen zu Gunsten von Grundpfandrechten Dritter9.2.1. - bis zu 5.000,00 EUR des Nominalbetrages des vortretenden, höchstens jedoch des

zurücktretenden Grundpfandrechtes 15,009.2.2. - für jede weiteren angefangenen 5.000,00 EUR 10,009.3. Löschungsbewilligungen, Vorrangseinräumungs-, Pfandentlassungs- und sonstige Erklärungen

für Rechte, die nicht unter Tarifnummer 9.1. und 9.2. fallen 15,00 bis 50,009.4. Ausstellung eines Zeugnisses (auf Antrag) über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung

eines Vorkaufsrechts (Negativzeugnis) nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB 20,009.5. Abgabe von Verdingungsunterlagen bei öffentlichen Ausschreibungen für Leistungen nach

Maßgabe der Tarifnummer 2 - mindestens jedoch 5,009.6. Abgabe digitaler/elektronischer Datenträger (CD o. Disketten)9.6.1. - als CD-ROM je CD-ROM (mind. 650 MB) 7,509.6.2. - als Diskette je Diskette (1,44 MB) 0,509.7. Abgabe von Plänen als Plotausgabe und Kopie9.7.1. Abgabe von Entwürfen zu Bauleitplänen und Satzungen einschl. Auszügen

(hier werden die entstandenen Kosten weitergereicht)9.7.2. Textteil der Begründung/Erläuterungsbericht9.7.2.1. - bis 20 Seiten im Format DIN A4 5,009.7.2.2. - bis 50 Seiten im Format DIN A4 7,509.7.2.3. - über 50 Seiten im Format DIN A4 10,009.8. Genehmigung nach der Gestaltungssatzung bzw. örtlichen Bauvorschriften in Bebauungsplänen9.8.1. unter Beachtung des Rohbauwertes9.8.1.1. - für je angefangene 1.000,00 EUR des Rohbauwertes 4,509.8.1.2. - jedoch mindestens 40,009.8.2. Soweit der Rohbauwert schwer bestimmbar ist,9.8.2.1. - für je angefangene 1.000,00 EUR des Herstellungswertes, 3,009.8.2.2. - jedoch mindestens 40,009.8.3. bei Gebäuden, die dem § 2 Abs. 3 Nr. 1 BauO LSA entsprechen 50 v. H. der Gebühr nach

Ziff. 9.8.1 oder 9.8.2.9.8.4. Befreiungen je Baumaßnahme 20,009.8.5. Nachträgliche Genehmigung9.8.5.1. - je Baumaßnahme, wenn diese nachträglich genehmigt wird zweifacher Betrag, der für

eine Genehmigung ohne Ermäßigung festzusetzenden Gebühr9.8.5.2. - je Baumaßnahme, wenn diese nachträglich nicht genehmigt wird 75 v. H. der für eine

Genehmigung ohne Ermäßigung festzusetzenden Gebühr9.8.6. Ablehnung einer Genehmigung 50 v. H. der für eine Genehmigung festzusetzenden Gebühr9.8.7. Gebühren im Falle der Zurückziehung eines Antrages 25 v. H. der für eine

Genehmigung festzusetzenden Gebühr- jedoch mindestens 10,00

9.9. Abgabe von Plänen und zugehörigen Texten nach Maßgabe der Tarifnummer 2.9.10. Genehmigung und Abnahme von Anlagen des öffentlichen Verkehrs einschließlich Zubehör,

Nebenanlagen, Nebenbetrieben, die in bzw. in zukünftiger Baulastträgerschaft der Stadt liegen;Berechnung erfolgt nach Maßgabe der Tarifnummer 9.11.

9.11. Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für die Rechnung Dritter von Unternehmenan Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden, je angefangenehalbe Stunde der Beaufsichtigung einschließlich Anmarschweg von der Dienststelle oder von dervorhergehenden Baustelle (Sofern die vorhergehende Baustelle weiter entfernt liegt als dieDienststelle, ist für die Berechnung des Zeitaufwandes nur der Weg von der Dienststelle bis zurBaustelle zu Grunde zu legen.) 15,00

9.12. Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten, und zwar9.12.1. - für Büroarbeiten je angefangene halbe Arbeitsstunde, Außenarbeiten je angefangene

halbe Arbeitsstunde 15,009.12.2. - Außenarbeiten je angefangene halbe Arbeitsstunde einschließlich Anmarschweg von der

Dienststelle bzw. von der vorhergehenden Baustelle (Soweit die vorhergehende Baustelleweiter entfernt liegt als die Dienststelle, ist für die Berechnung des Zeitaufwandes nur derWeg von der Dienststelle bis zur Baustelle zu Grunde zu legen.) 15,00

10. Besondere Bescheide auf Antrag10.1. Festsetzung der Hausnummerierung 20,0010.2. Erteilung einer Genehmigung zum Fällen eines Baumes (lt. Baumschutzsatzung) 20,0010.3. Bescheinigung nach Investitionszulagengesetz (InvZulG) in jeweils gültiger Fassung 12,5010.4. Sanierungsrechtliche Genehmigungen aller Art 20,0010.5. Befreiung vom Anschluss und Benutzerzwang bei der Wasserver- und Abwasserentsorgung

soweit gemeindliche Aufgabe 20,00

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 8, Nr. 10/2010

Lfd. Nr. Gegenstand Gebühr/Pauschbetrag[EUR]

10.6. Erteilung einer Bestätigung, dass die verloren gegangene Sache nicht im Fundbüroabgegeben wurde 10,00

11. Archiv11.1. für familiengeschichtliche Auskünfte wird die Gebühr nach Zeitaufwand erhoben. Sie beträgt

je angefangene halbe Arbeitsstunde 15,0011.2. Benutzung des Archivs11.2.1. - für einen Tag 11,0011.2.2. - für eine Woche 30,0011.2.3. - für längere Zeit bis zu zwei Wochen 80,0012. Sonstige Verwaltungstätigkeiten12.1. - die nach Art und Umfang in der Gebührensatzung nicht näher bestimmt werden können

je angefangene halbe Stunde 15,0012.2. - Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen und andere zum unmittelbaren

Nutzen der Beteiligten vorgenommene Verwaltungstätigkeiten, wenn keine andere Gebührvorgeschrieben ist 5,00 bis 500,00

13. RechtsbehelfsgebührenEntscheidungen über förmliche Rechtsbehelfe, soweit für die Verwaltungstätigkeit keine Gebührfestzusetzen war und der Rechtsbehelf erfolglos bleibt oder der Rechtsbehelf Erfolg hat, die ange-fochtene Verwaltungstätigkeit aber auf Grund unrichtiger oder unvollständiger Angaben vorge-nommen bzw. abgelehnt worden ist, einschließlich der Entscheidungen über Widersprüche Dritter.Die Gebühr richtet sich nach dem Streitwert nach Maßgabe der nachfolgenden Tabelle.Streitwert bis einschließlich [EUR] Gebühr [EUR]

500 10,001.000 15,002.000 20,003.000 25,004.000 30,005.000 35,006.000 40,007.000 45,008.000 50,009.000 55,00

10.000 60,0015.000 65,0020.000 70,0030.000 75,0040.000 80,0050.000 85,0060.000 90,0070.000 95,0080.000 100,0090.000 105,00

100.000 110,00500.000 200,00800.000 300,00

1.000.000 400,00ab 1.000.000 500,00

Bei den Tarifnummern 9.3 und 11.2 ist § 11 Abs. 2 Gerichtskostengesetz (Höhe der Kosten) zu beachten.

Amts- und Mitteilungsblattder Stadt Südliches Anhalt

Das Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt erscheint in der Regel 14-täglich jeweils donnerstags (sollte dieser Donnerstag ein Feiertag sein,erscheint es am darauf folgenden Werktag) und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt.- Druck: VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG,

04916 Herzberg, An den Steinenden 10Telefon 0 35 35/4 89 -0, Telefax 0 35 35/4 89 -1 15

- Herausgeber des Amtsblattes und verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen:DER BÜRGERMEISTER DER STADT SÜDLICHES ANHALT06369 Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31

- Die veröffentlichten Meinungen und Beiträge in den Rubriken im nichtamtlichen Teil sowie Bürgermeinungen müssen nicht mit der Meinung der Redaktiondes Amts- und Mitteilungsblattes der Stadt Südliches Anhalt übereinstimmen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben ausschließlich die Meinung desVerfassers wieder. Ein Anspruch auf Veröffentlichungen von Beiträgen besteht nicht.

- Redaktion, Beiträge/Beilagen: Frau Tellensky,Telefon: (03 49 78) 26 5- 10Verantwortlich für den Anzeigenteil:Verlag + Druck Linus Wittich KG,vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller

- Anzeigenannahme/Beilagen:Frau Rita Smykalla, Telefon: 03 42 02/34 10 42, Fax: 03 42 02/5 15 06Funk: 01 71/4 14 40 18IM

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Seite 9, Nr. 10/2010 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

Stadt Gröbzig

In der Sitzung des Stadtrates derStadt Gröbzig am 29.04.2010

wurden folgende Beschlüsse gefasst

B-Nr. Beschluss über…___________________________________________________________GRÖ-SR-11-04/2010 Bestellung von Frau Synke Sander als

Ortschronistin für die Stadt GröbzigGRÖ-SR-12-04/2010 Stellungnahme der Stadt Gröbzig

gemäß § 36 Baugesetzbuch zu einemBauantrag Flur 7, Flurstücke 1002,1004 und 1017

GRÖ-SR-15-04/2010 Gebietsänderungsvereinbarungzwischen der Gemeinde Piethen undder Stadt Gröbzig

GRÖ-SR-16-04/2010 Feststellungsbeschluss zum Aus-scheiden von Herrn Hubert Schüppelals Ortschaftsratsmitglied und Ort-schaftsbürgermeister des OrtsteilesWörbzig

GRÖ-SR-17-04/2010 Feststellungsbeschluss zum Aus-scheiden von Herrn Hubert Schüppelals Stadtrat der Stadt Gröbzig

GRÖ-SR-18-04/2010 Vergabe von Planungsleistungen fürdie Wärmedämmfassade „Am Volks-park 1 - 3“

___________________________________________________________

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten AnhaltFerdinand-von-Schill-Str. 2406844 Dessau-Roßlau den: 04.05.2010

Fernsprecher: 03 40/23 03 -2 47

Flurbereinigungsverfahren Edlau(Ortslage Mitteledlau)

Landkreis SalzlandkreisVerf.-Nr.: 611-16 BB 5057

Öffentliche Bekanntmachung

Ladungzum Anhörungstermin gemäß § 59 Abs. 2 Flurbereinigungs-gesetz (FlurbG)AuslegungDer Flurbereinigungsplan liegt zur Einsichtnahme für die Inhabervon nachfolgend genannten Rechten an den zum Flurbereini-gungsgebiet gehörenden Grundstücken, nämlich- Suat Samuray als Gläubiger von Grundschulden auf dem

Grundstück Gemarkung Edlau Flur 5 Flurstücke 75/30, 76/30- Der Eigentümer des im Grundbuch von Mittel-Edlau Bl. 98

eingetragenen Grundstücks Dorfstraße 2 als Inhaber einesRechtes auf dem Flurstück 109/20 der Flur 5 Gemarkung Edlaueingetragen in Abt. II des Grundbuches 369 am 17. Februar1922

im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und For-sten AnhaltKavalierstraße 31 (zu erreichen über EingangHobuschgasse)06844 Dessau-Roßlau, Zimmer 1.21

in der Zeit vom 03. Juni 2010 bis 17. Juni 2010 während derDienststundenMontag - Donnerstagvon 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 UhrFreitags von 8:30 bis 11:30 Uhraus.

ErläuterungDie Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebietgehörenden Grundstücken sind nach § 10 Nr. 2 Buchstabe dFlurbG Nebenbeteiligte. Als solche sind sie zur Wahrung ihrerRechte zum Anhörungstermin zu laden.Mit diesem Flurbereinigungsplan werden die Rechte gelöschtbzw. neu geregelt. Die dabei getroffenen Regelungen werden mitdem Flurbereinigungsplan bekannt gegeben.Ein Beauftragter des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnungund Forsten Anhalt wird den Flurbereinigungsplan auf Wunschan Ort und Stelle erläutern.

AnhörungsterminDer Termin zur Anhörung und zur Bekanntgabe des Flurbereini-gungsplanes gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG i. d. F. vom 16. März 1976(BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzesvom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) wird bestimmt auf

den 18. Juni 2010in der Zeit von 9.00 - 12.00 Uhr

im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt,Kavaliestr. 31, zu erreichen über Eingang Hobuschgasse, 06844Dessau-Roßlau, Zimmer 1.21Zu diesem Termin wird hiermit geladen. Gegen den Inhalt desBodenordnungsplanes kann Widerspruch zur Vermeidung desAusschlusses nur im Anhörungstermin vorgebracht werden.Falls kein Widerspruch erhoben wird, ist ein Erscheinen zum Anhö-rungstermin nicht erforderlich.Im Auftraggez. Teichmann DS

Die nächste Ausgabe erscheint am

Donnerstag, dem 3. Juni 2010

Annahmeschluss für redaktionelleBeiträge ist

Freitag, der 21. Mai 2010Melden Sie sich unter: 03 49 78/2 65 - 10per E-Mail: [email protected]

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 10, Nr. 10/2010

Die Stadt Gröbzig gibt bekannt

Die Stadt Gröbzig beabsichtigt den Verkauf folgender Liegenschaft:Objekt: Ehemaliges Schuldgebäude mit Freifläche Gemarkung Wörbzig, Flur 1, Flurstück 46Lage: 06388 Gröbzig, OT Wörbzig, An der alten Schule 7Größe: 1.956 qm, davon Wohnbaufläche 737 qm und Grünfläche 1.219 qm.Bebauung: Bebaut mit ehemaligem SchulgebäudeVerkehrswert: Lt. Gutachten vom 12.04.2010 25.000 Euro, das Gutachten kann zu den Sprechzeiten der Verwaltung im Raum

115 in 06369 Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau eingesehen werdenVerkaufsart: Gegen HöchstgebotAngebotsfristende: 10.06.2010Angebotsform: Schriftlich in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe des Aktenzeichens: „23 20 04/Gröbzig, An der

alten Schule 7“ mit der Aufschrift „Nicht Öffnen“Die Gebote sindzu richten an: Stadt Südliches Anhalt

FB III - LiegenschaftenHauptstraße 3106369 Südliches AnhaltOT Weißandt-Gölzau

Bemerkungen: Die Öffnung der Angebote erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung im Juni 2010Sonstiges: Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 03 49 78/26 5- 35 (Herr Merx)

Innenansicht eines Raumes im EG (R1.04)

Gemeinde Görzig

In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gör-zig am 29.04.2010 wurde folgender Beschluss gefasst

B-Nr. Beschluss über …

GÖR-GR-16-03/2010 Beratung und Beschlussfassung zurStellungnahme der Gemeinde Görziggemäß § 36 Baugesetzbuch zu einemBauantrag, Flur 1, Flurstück 1053

Gemeinde Piethen

In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Pie-then am 28.04.2010 wurde folgender Beschluss gefasst

B-Nr. Beschluss über …

PIE-GR-13-03/2010 die Gebietsänderungsvereinbarung zwi-schen der Gemeinde Piethen und derStadt Gröbzig

Bekanntmachung Fundsache

Im Fundbüro der Stadt Südliches Anhalt wurdeeine Lesebrille mit schwarzem Band und braunem Rahmenabgegeben.Fundort:Ortsteil Reupzig

Der Eigentümer der o. g. Fundsache wendet sich bitte direkt an das Fundbüro der Stadt Südliches Anhalt, Hauptstr. 31,06369 Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau, Zimmer 106 oder kann unter der Tel. Nr. 03 49 78/2 65 31 anfragen.FB III der Stadt Südliches Anhalt

Seite 11, Nr. 10/2010 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

Aufkündigung von Grabstellen

Hiermit werden folgende Grabstellen auf dem Friedhof des Ortsteiles Trebbichau an der Fuhne aufgekündigt, da die Grabpfle-ge nicht gewährleistet und die Nutzungszeit abgelaufen ist:

Erdgrabstätte Klimke, Feld 4, Reihe 7, Nr. 14(linke Seite vom Eingang)Heinrich Klimke: 29.04.1871 - 12.05.1953

Erdgrabstätte Taube/Fischer, Feld 4, Reihe 8, Nr. 12(linke Seite vom Eingang)Emma Taube: 07.04.1871 - 12.05.1953Emma Fischer: 30.10.1896 - 15.08.1979Arno Fischer: 01.11.1893 - 03.02.1985Bürger, die berechtigte Ansprüche geltend machen bzw. Gegenstände der Grabausstattung an sich nehmen wollen, sollten sichbis zum20. August 2010bei der Stadt Südliches Anhalt

Bauverwaltung (Friedhöfe)Hauptstraße 3106369 Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau

melden. Ansprüche zum späteren Zeitpunkt können nicht mehr berücksichtigt werden.Die Aufkündigung erfolgt auf der Grundlage der Friedhofssatzung der Ortschaft Trebbichau an der Fuhne.Stadt Südliches Anhalt

Nichtamtliche Mitteilungen

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Bereich Quellendorf/Weißandt-Gölzau/Radegast

Eine Notdienstsprechstunde in einer Arztpraxis in Köthen wirdam Samstag, Sonntag und feiertags in der Zeit von 9.00 bis12.00 Uhr durchgeführt. Ein zweiter Arzt ist nur für Hausbesuchezuständig. Der Dienst habende Arzt ist über die Rettungsleit-stelle Anhalt-Bitterfeld, Tel. 0 34 93/51 31 50, zu erfragen.

Bereich Gröbzig17.05.2010 bis 25.05.2010 Frau Dipl.-Med. C. Schultz

Tel.: 03 49 76/2 22 3825.05.2010 bis 31.05.2010 Herr Dipl.-Med. A. Petri

Tel.: 0 34 96/51 00 3431.05.2010 bis 07.06.2010 Herr Dr. R. Buchheim

Tel.: 0 34 96/21 41 52

Mitteilungen

Sprechtage der Versichertenältestender Deutschen Rentenversicherung

Mitteldeutschland

für die Region „Südliches Anhalt“

Antragsaufnahme/Beratung in Sachen Rente(Kontenklärung, Alters-, Witwer-, Witwen-,Waisen-, und Erwerbsminderungsrenten)In der Region „Südliches Anhalt“ berät und unterstützt SieFrau Ingeborg Habermann,Tel. (03 49 78) 2 13 42.Nach Vereinbarung kann eine Terminabstimmung mit derVersichertenältesten, Frau Habermann, unter obiger Tele-fonnummer erfolgen.

Aus dem kirchlichen Leben

Gottesdienste in der Region Südostim Juni

6. Juni (1. Sonntag nach Trinitatis)Dessau-Roßlau (St. Marien) - 10.00 Uhr(Morgenandacht zu Beginn des Kirchentages)Dessau-Roßlau (St. Johannis) - 10.00 Uhr(Morgenandacht zu Beginn des Kirchentages)Görzig - 10.00 Uhr (Pangsy/Maiwald)Dessau-Roßlau (Stadtpark) - 15.15 Uhr(Abschlussgottesdienst mit Kirchenpräsident Liebig)

13. Juni (2. Sonntag nach Trinitatis)Radegast - 09.15 Uhr (Maiwald)Schortewitz - 09.15 Uhr (Pannicke/Karras)Weißandt-Gölzau - 09.15 Uhr (Hänsch/Großekappenberg)Cösitz - 10.30 Uhr (Pannicke/Karras)Prosigk - 10.30 Uhr (Hänsch/Großekappenberg)Maasdorf - 14.00 Uhr (Hänsch/Großekappenberg)

19. Juni (Sonnabend vor dem 3. Sonntag nach Trinitatis)Großbadegast (mit Taufe) - 14.00 Uhr(Hänsch/Großekappenberg)

20. Juni (3. Sonntag nach Trinitatis)Görzig - 09.15 Uhr (Pangsy/Karras)Zehbitz - 09.15 Uhr (Hofmann/Zimmermann)Gnetsch - 10.30 Uhr (Hänsch/Großekappenberg)Cösitz - 10.30 Uhr (Hofmann/Zimmermann)Hohnsdorf - 10.30 Uhr (Pangsy/Karras)Riesdorf - 14.00 Uhr (Hänsch/Großekappenberg)

27. Juni (4. Sonntag nach Trinitatis)Schortewitz - 09.15 Uhr (Pannicke/Schedler)Weißandt-Gölzau - 09.15 Uhr (Hänsch/Großekappenberg)Prosigk - 10.30 Uhr (Hänsch/Großekappenberg)Radegast - 10.30 Uhr (Pannicke/Schedler)

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 12, Nr. 10/2010

Kirchliche Veranstaltungen in Gruppen und Kreisenin der Region Südost im Juni

Konfirmandenunterricht(außer in den Ferien und an Feiertagen)In Weißandt-Gölzau findet der Konfirmandenunterricht im Junisonnabends nach Absprache im Pfarrhaus statt.Christenlehre (außer in den Ferien und an Feiertagen)Die Christenlehregruppen:montags: Christenlehre Radegast und Zehbitz

15.00 Uhr in der Radegaster KircheChristenlehre Riesdorf

16.15 Uhr in der Kirche Riesdorfmittwochs: Christenlehre Görzig

15.30 Uhr im PfarrhausChristenlehre Schortewitz16.30 Uhr im Pfarrhaus Schortewitz

freitags: Christenlehre Prosigk16.00 Uhr im Prosigker Pfarrhaus

In Cösitz findet im Rahmen der Christenlehre am 3. Juni ein Kin-dernachmittag von 16.30 Uhr an statt.Kreativkreis Radegast mit Anke ZimmermannDer Kreativkreis Radegast trifft sich am 7. Juni um 19.00 Uhr inder Kirche.Bastelkreis in Prosigk mit Heike SchwenkeDer Bastelkreis in Prosigk trifft sich nach Vereinbarung im Pfarr-haus Prosigk.Posaunenchor in Radegast mit Detlef ZimmermannDer Posaunen-Chor trifft sich freitags um 16.00 Uhr in der Rade-gaster Kirche zur Probe.Bibelgesprächskreis in der Teerunde in Görzig15. Juni 19.00 Uhr im Pfarrhaus in GörzigJunge Gemeinde in RadegastDie Junge Gemeinde Radegast trifft sich am 14. Junium 19.00 Uhr in der Kirche.Gemeindekirchenratssitzungen1. Juni 19.00 Uhr Schortewitz

23. Juni 09.00 Uhr Radegast29. Juni 19.00 Uhr GörzigCösitz, Hohnsdorf, Großbadegast, Maasdorf, Prosigk, Riesdorf,Weißandt-Gölzau nach VereinbarungFrauenkreise und Seniorenkreis2. Juni 14.00 Uhr Prosigk8. Juni 14.30 Uhr Schortewitz

10. Juni 14.00 Uhr Radegast und Zehbitz (in der Kirche)16. Juni 14.00 Uhr Weißandt-Gölzau17. Juni 14.00 Uhr Görzig24. Juni 14.00 Uhr Hohnsdorf (bei Frau Kitzmann)Kinderfest in Gnetsch am 5. JuniAuch in diesem Jahr wird sich die Kirchengemeinde Weißandt-Gölzau am Kinderfest beteiligen, das am 05.06.2010 in Gnetschstattfinden wird - diesmal mit einer Kindergruppe. Nähere Infor-mationen über den Ablauf entnehmen Sie bitte den Weißandt-Gölzauer VG-Blatt Veröffentlichungen.Christenlehreschuljahresabschluss am 11. Juni in Radegastmit Übernachtung in der Kirche„Der Sonnengesang“ - Franz von Assisi ist das Motto für denAbschlussabend der Christenlehre für dieses Schuljahr. Die Kin-der der Christenlehre und des Posaunenchores in der Parochieladen Eltern, Freunde und Gemeinde ganz herzlich dazu ein.18.30 Uhr - Familiengottesdienst in der Kirche Radegast anschl.- Grillwurst und Salate, Spiele/Spaß für alle20.30 Uhr - Film oder Fußball-WM22.30 Uhr - Abendgebet und Verabschiedung der ElternDie Kinder sind eingeladen die Nacht im Schlafsack in der Kirchezu verbringen.Wir lesen und erzählenGeschichten. Samstagmorgen gegen 8.00Uhrist Frühstück, Aufräumen und Abholung durch die Eltern.Infos bei Gem. päd. A. Zimmermann

Gemeindegottesdienst mit Taufe in Großbadegast am 19. Junium 14.00 UhrDie Kirchengemeinde Großbadegast freut sich, dass im Gottes-dienst am 19. Juni in der Taufe dem Segen Gottes anvertraut wird:Elisa-Sophie Gröhner - Tochter von Stephanie Gröhner und SteveRichter aus Dessau-Roßlau.Ein Nachmittag mit Volks- und Kirchenliedern in Cösitz am20. JuniAm 20. Juni um 17.00 Uhr findet ein Konzert eines Chores ausHalle unter der Leitung von H. Meyer mit Volks- und Kirchenlie-dern in der Cösitzer Kirche statt. Herzlich eingeladen sind alleFreunde volkstümlicher und religiöser Lieder vom Besten ausunserer Tradition.Chor in Görzig mit Kirchenmusikdirektorin Martina ApitzDer Chor in Görzig trifft sich - außer in den Ferien und an Feier-tagen - montags um 17.00 Uhr im Gemeinderaum zur Probe.Der Chor sucht neue Mitglieder, die auch aus den anderen Ortenherzlich willkommen sind.Sprechzeiten wie üblich und nach telefonischer VereinbarungGemeindepädagogin (FH) Anke Zimmermann (Radegast):Tel. (03 49 78) 2 05 74Pfarrer Dr. Andreas Karras (Görzig): Tel./Fax (03 49 75) 2 15 65Bürozeiten im Pfarrhaus Weißandt-GölzauMontag bis Freitag: 10.00 Uhr - 12.00 UhrPfarramt Weißandt-Gölzau Tel. (03 49 78) 2 13 88und Fax: (03 49 78) 3 17 77Mobiltelefon Pfarrerin Alexandra Großekappenberg:0 16 25 47 84 42

Vereine

110 Jahre VfB Borussia Görzig e. V.8. Pfingstturnier im Kleinfeldfußball

Freitag, den 21.05.2010 um 18.00 UhrAlte Herren Görzig - SV Großzöberitz

Samstag, den 22.05.2010 um 15.00 Uhr1. Mannschaft Görzig - SV Kickers Raguhn

Sonntag, den 23.05.2010 um 11.45 UhrF-Junioren Görzig - Spielgemeinschaft Glauzig/Ostrau

Sonntag, den 23.05.2010 um 12.30 UhrG-Junioren Görzig - Spielgemeinschaft Glauzig/Ostrau

Programm: ab 13.00 Uhr8 Mannschaften kämpfen um den Pfingstpokal.Teilnehmer: Männermannschaft U23 VfB Borussia Görzig

SV Grün-Weiß TannenbergsthalBlau-Weiß Schortewitz PokalverteidigerSchalke 04 - Fanclub EdderitzHSV - Fanclub GörzigDachdecker Graßhoff SchortewitzGörziger Baugesellschaft mbHBoxclub Görzig

13.00 Uhrbis 17.00 UhrVorrunde17.45 Uhr Spiel um Platz 318.15 Uhr Spiel um Platz 118.45 Uhr Siegerehrung vom Turnier und

Torwandschießen.NachAbschluss undPrämierung sämtlicher Spiele ab 20.00Uhröffentlicher Tanz mit Musik aus den 80er Jahren, Schlager,Oldies, Rock und Pop; bei freiem Eintritt.Für unsere Kleinsten - Hüpfeburg und Spiele mit Vergabevon Sachpreisen. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.

Steak und Bratwurst vom Grill und dazu Bier; am NachmittagKaffee und selbst gebackenen Kuchen von unserer Frauen-sportgruppe.

Seite 13, Nr. 10/2010 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

Jemeenebier zu Kleene Pfingstenam 29. Mai 2010

Traditionsfest wird durch den Kultur- und Heimatvereinauch nach der Gemeindefusion fortgeführt.

Seit vielen Jahrzehnten schon wird in Weißandt-Gölzau zu „klee-ne Pfingsten“ gefeiert. Das Traditionsfest hat den Namen „Jemee-nebier“ und findet auch in diesem Jahr am 29. Mai auf dem Dorf-platz in Weißandt-Gölzau statt.„Das es die Gemeinde Weißandt-Gölzau in dieser Form nicht mehrgibt, stellte uns alle vor neue Herausforderungen“, so die Vorsit-zende Mandy Horn. Der Ortschaftsrat der Gemeinde Weißandt-Gölzau unterstützt die Veranstaltung zwar mit einem Beitrag, die-ser reicht aber laut dem Kultur- und Heimatverein nicht einmal fürdie Deckung der anfallenden Grundkosten. Versicherungen, Musikund selbst die Toiletten müssen schließlich bezahlt werden. Wennder Haushalt dies nicht hergibt, dann müssen wir eben über Spen-den und andere Einnahmen die Kosten decken.„Für die Besucher jedoch soll sich fast nichts ändern. Nur dasWetter sollte dieses Jahr trotz vorhandener Zelte wieder besserwerden.“, so Mandy Horn.Traditionell wird es auch in diesem Jahr die Gaudiwettkämpfe mit3 witzigen Spielen geben, welche wird jedoch vom Verein nochnicht verraten. Ob Wassertragen oder Holzpuzzle XXL, jedes Jahrwerden drei Spiele angeboten, bei denen Mannschaften mit min-destens 4 Teilnehmern um den Jemeenebier Wanderpokal kämp-fen können. Teams können sich noch bis zum 25. Mai per E-Mailan [email protected] anmelden. Die Teilnahme ist kostenfrei!Für das leibliche Wohl wird mit Kaffee, Kuchen sowie Gegrilltenund vielen weiteren leckeren Kleinigkeiten gesorgt werden.Selbstverständlich freuen wir uns auch über Ihren Besuch!

Für Ihre Rückfragen stehe ich Ihnen gern per E-Mail oderTelefon zur Verfügung:[email protected] bzw. (0 15 77) 1 48 14 31.

Information des SV Schwarz-GelbRadegast e. V.

Am Donnerstag, dem 20. Mai 2010, beginnt wieder dasTraining einer Bambini-Mannschaft. Alle Kinder im Alterbis 6 Jahre können sich ab 17.00 Uhr auf dem Sportplatzin Radegast einfinden und mitmachen.Wir schicken niemanden weg - versprochen!gez. KühnePräsident des SV Schwarz-Gelb Radegast e. V.

Einladung zum Seifenkistenrennen

Der Wörbziger Heimat- und Kulturverein lädt für Sonntag,den 01.08.2010 zum Seifenkistenrennen nach Wörbzig ein.Die Startgebühr soll 5 EUR/Teilnehmerteam betragen. DieRegeln sowie einen Ablaufplan erhalten Sie, nachdem dieTeilnehmermeldung bei uns eingegangen ist. Die Teilnah-me mehrerer Startnummern ist möglich und sogarerwünscht.Einen Sonderpreis gibt es für das schönste am Rennenteilnehmende Fahrzeug.Wir möchten alle Interessenten bitten, sich bis 02.06.2010bei uns anzumelden.

Teilnehmermeldung an:Sascha ZiesemeierAm Park 406388 Gröbzig OT Wö[email protected].: 01 77/8 23 34 81

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 14, Nr. 10/2010

Schulnachrichten/Kindergärten

Klassenfahrt ins KIEZ am Friedrichssee

Vom 15.03. bis 19.03.10 waren wir, die Klassen 3 und 4 der Grund-schule Radegast, in der wunderschönen Dübener Heide. Das Kin-der- und Erholungszentrum lag mitten im Wald und gestaltetesich als wahrer Abenteuerspielplatz.Unmittelbar nach der Ankunft am Montag unternahmen wir eineWanderung zum Königsee. Nicht jedes Kind verfügte über dienötige Ausdauer, doch am Ende des Tages waren alle Kinder voneiner dicken Schlammkruste umgeben.Am Dienstag durchkämmte die 4. Klasse den Wald auf der Suchenach einem legendären Piratenschatz. Während dessen mar-schierte die 3. Klasse mit einem Förster durch das umliegendeGelände und erfuhr dabei viele neue Dinge rund um das Öko-system Wald. Am Donnerstag Vormittag wurden schließlich dieRollen getauscht.

Am Mittwoch fuhren wir nach Wittenberg. Als wir ankamen,besuchte die 3. Klasse eine alte Druckerei, die 4. Klasse besich-tigte derweil die wunderschöne Stadt Wittenberg.Dann wurden wieder die Rollen getauscht. Im Anschluss durftendie beiden Klassen durch die Stadt bummeln. Wir besichtigtendie Luther-Kirche und die Hundertwasser-Schule. Dort erfuhrenwir viele interessante Dinge.

Die Schüler bei einem Stadt-rundgang. Im Hintergrund dieLuther-Kirche.

Die Kinder der Klassen 3und 4 vor der Hundert-wasser-Schule.

Donnerstag war unsere Abschlussfeier mit Knüppelkuchen undDisco. Es gab sogar einen Tanzwettbewerb.

Am Freitag fuhren wir leider wieder zurück in die Schule; aber allefreuten sich, wieder bei ihren Eltern zu sein.Es war eine sehr schöne Klassenfahrt für die Klassen 3 und 4.

Jasmin, Alina und Kim

Kita „Kinderglück“ Prosigk berichtet

Alle Vögel sind schon da …

Unter diesem Motto beschäftigten sich die Kinder der großenGruppe aus der Kita Prosigk einige Wochen. Als Einstieg lerntensie die Geschichte vom „Star im Apfelbaum“ kennen. DieseGeschichte begleitete uns die ganze Zeit über, aber auch ande-re Bücher aus der Bibliothek bzw. Beobachtungsgänge, Bastel-arbeiten, Lieder u. v. m. halfen den Kindern, die Welt der Vögelbesser kennenzulernen. Herr Schmiedtchen aus Weißandt-Göl-zau war so nett und erzählte den Kindern viel Wissenswertes zumNestbau. Dieses veranschaulichte er schön mit Folien. Gemein-sam mit ihm hängten wir 2 Nistkästen auf und warten nungespannt, ob sich denn dort in den nächsten Wochen Vogel-nachwuchs einstellt.

Abgerundet wurde das Ganze mit einer Fahrt ins Naumannmu-seum Köthen. Dort erfuhren wir bei einer Führung mit Herrn Justallerhand und konnten auch einige Dinge, z. B. ein echtes Strau-ßenei oder Flügel vom Mäusebussard, anfassen.

An dieser Stelle ein Dankeschön an alle Beteiligten!Das Erzieherteam

„Fair miteinander Spaß haben“

Unter diesem Motto führt der Hort Quellendorf eine Projektwo-che gemeinsammit dem pädagogischen Projektzirkus Zapp Zarapdurch.Das immer größer werdende unfairere Verhalten der Kinder unter-einander ist ein Zeichen dafür, den Kindern zu zeigen, dass einMiteinander und ein fairer und freundlicher Umgang untereinan-der wichtig sind, um für die Zukunft gewappnet zu sein.Bei diesem Projekt soll die Gemeinsamkeit der Kinder gestärkt,die Gewaltbereitschaft vermindert bzw. abgebaut und gegensei-tige Rücksichtnahme entwickelt werden.Die Kinder sollen ihre Stärken in sich entdecken, Grenzen erle-ben und überwinden.

Seite 15, Nr. 10/2010 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

Verschiedenes

„Goldene Hochzeit“Am 23. April 2010 feierten Emilie und Heinz Bahn ausEdderitz ihren 50. Hochzeitstag.Der Bürgermeister der Stadt Südliches Anhalt, Herr Burk-hard Bresch, und die Ortsbürgermeisterin Edderitz, FrauAnnelie Fiedler, überbrachten die herzlichsten Glückwün-sche im Namen der Stadt Südliches Anhalt.

Ingrid und Reinhold Kautz aus Prosigkfeierten am 30. April 2010 ihren 50. Hochzeitstag.Die herzlichsten Glückwünsche im Namen der Stadt Süd-liches Anhalt und der Landesregierung Sachsen-Anhaltüberbrachten der Bürgermeister der Stadt Südliches Anhaltund der Ortsbürgermeister Prosigk.

Vom 25. - 27. Mai 2010 werden im Zelt auf dem Sportplatz Dar-bietungen und Attraktionen geübt und am 28. Mai 2010 die Ergeb-nisse vorgestellt.Um 13.30 Uhr findet die Generalprobe statt,

15.30 Uhr ist die 1. Vorstellung,17.30 Uhr ist die 2. Vorstellung.

Eingeladen sind alle Eltern, Großeltern, Verwandte, Bekannte undGäste.Wir freuen uns auf Ihren Besuch.Die Kinder und Erzieher aus dem Hort Quellendorf

Die Kita Pumuckllädt ein,

zum Tag deroffenen Tür!

Am 12.06.2010 öffnen sichab 14.30 Uhr wieder die Türender Kita Pumuckl in Gröbzig.

Luft, Erde, Wasser, Feuersind den Menschen lieb und teuer!

Dies ist das Motto unseres Festes.Wie in jedem Jahr haben sich die Kinderintensiv in einem Jahresprojektmit diesem Thema auseinander gesetzt.Traditionell startet unser Fest mit einemProgramm der Kinder. In diesem Jahr rund um denElementezauber, Beginn 15.00 Uhr!

Anschließend erwartet Groß und Klein ein buntes Programmmit vielen Aktivitäten zum Thema! Unter anderem:> Spiele und Experimente <> Stockbrot backen <> Löschproben <> Fahrten mit der Feuerwehr <u. v. m.

18.00 Uhr zum Abschluss, gibt es eine Überraschungder Feuerwehr der Stadt Gröbzig,vor den Toren unseres Hauses!

Viele fleißige Helfer haben sich bereiterklärt,zum Gelingen unseres Festes beizutragen.Wir danken stellvertretend für alle Helfer, im Voraus:Herrn Ackermann, Hotel Stadt Gröbzig;Herrn Tornack, Fleischerei;den Kameraden der Feuerwehr der Stadt Gröbzig;der Wasserwacht und den Schwimmerfrauenunseres Trägers dem DRK KV Köthen e. V.!

regional informiert

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h.deHeimat- und Bürgerzeitungen –

hier steckt Ihre Heimat drin.

Osterferienspaß im JugendclubWeißandt-Gölzau

Am 31.03.2010 wurden im Jugendclub Weißandt-Gölzau dieOstereier gefärbt und am 01.04.2010 ging die Suche nach denOstereiern los. Riesenspaß machte dann das Essen von Nudelnohne Hände und Besteck. Das beliebte Frage- und Antwortspielund eine Tombola waren gleich im Anschluss dran.Mit riesigen großen Handschuhen, Schal, Mütze, Messer undGabel wurde Schokolade gegessen. Zum Abschluss unserer lus-tigen Feier gab es für alle Nudelsalat, Eistee, Toast und Würst-chen vom Grill.

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 16, Nr. 10/2010

Am 07.04.2010 hatte der Jugendclub Besuch von den Hortkin-dern der Grundschule Weißandt-Gölzau. Mit Sport im Fitness-raum, Billard, Tischtennis und Darts fing der Tag gut an. Ballspieleund Federballspiele fanden gemeinsam mit den Jugendlichenvom Jugendclub statt.

Als kleine Überraschung von Frau Holz gab es für alle Kinder imFreien gebackene Waffeln auf die Hand. Am 08.04.2010 besuch-ten die Kinder vom Jugendclub und Hortkinder gemeinsam dasSchützenhaus in Weißandt-Gölzau. Alle durften einmal die „Kimmeauf`s Korn“ nehmen. Das war toll!Die Betreuer vom Jugendclub und Frau Neumann

Ein „Halleluja“ für die Beyersdorfer Kirche

Brehnaer Chor und andere Akteure engagieren sichzum 2. Frühlingskonzert für den Erhalt der

romanischen Kirche in Beyersdorf

Nachdem mit “Intrada“ von Telemann und „Trompetenstück“ vonHenry Purcell die ersten Stücke der Blechbläsergruppe der Musik-schule verklungen waren und Peter Borufka, Vorsitzender desFörder- und Interessenverein Beyersdorfer Kirche und Umgebunge. V., die vielen Besucher und Akteure herzlich willkommen gehei-ßen hatte, ließ es sich auch der Chorleiter der ChorgemeinschaftBrehna e. V., Martin Eipert, nicht nehmen auszudrücken, wie sehrihm die Unterstützung für die alte romanische Kirche am Herzenlag. Daher wies er nochmal ausdrücklich alle darauf mit seinenWorten hin: „Wir sind sehr gern zu Ihnen gekommen. Wissen wirdoch um die Größe der Aufgabe, die vor Ihnen steht, aus diesemGebäude wieder eine tolle romanische Kirche entstehen zu las-sen.“ In diesem Sinn wurde auch die erste Liederreihe gestaltetund der Brehnaer Chor besang das Ziel des Fördervereins mit„Halleluja, sing ein Lied“, „Conquest of Paradise“ und „Heavenis a wonderful place“.Damit befanden sich alle Beteiligten bereits mitten im 2. Früh-lingskonzert, das der Beyersdorfer Förderverein in seiner Dorf-kirche organisiert hatte. Petrus war gnädig und gab mit seinerSpende - schönstes Frühlingswetter - die besten Voraussetzun-gen für einen Besuch des Konzertes, den viele auch per Rad antra-ten. Besucher aus der Nähe und Ferne hatten spätestens ab Kon-zertbeginn zu 17 Uhr wieder die gesamte Kirche bis auf den letz-ten Platz gefüllt. Die Erfahrungen der letzten Veranstaltungen emp-fahlen, noch einige Bänke zusätzlich im Eingangsbereich aufzu-stellen. Aber auch diese blieben nicht lange verwaist. Bereits vordem Konzert wurden die Gäste ab 16 Uhr vom Förderverein mitKaffee und Kuchen versorgt und konnten so gesättigt den ver-schiedenen Akteuren folgen. Neben den Chorauftritten im Wech-sel mit den Blechbläsern gaben zudem als drittes Element desKonzertes vier Jugendliche aus Beyersdorf abwechslungsreicheDarbietung ihres Könnens. Mit Gedichtrezitationen zum Frühlingund April beteiligten sich Hannes Wisotzki, Sarah Uebe und LisaKrassowski. Paul Packendorf spielte zudem zusammen mit PeterBorufka die Lieder „Im Frühtau zu Berge“ und „Die Gedanken

sind frei“. Hierbei waren - wie für Beyersdorfer Konzerte mittler-weile üblich - die Zuschauer aufgerufen worden, die gesamte Kir-che zur Bühne werden zu lassen und gemeinsam die beiden Lie-der zu singen. Das gelang nicht nur schnell und unkompliziert, esschien den Zuschauern auch noch Spaß zu machen, sodass sieim weiteren Verlauf des Konzertes immer wieder bekannte Stü-cke der Blechbläser mit Gesang untermalten.Die oftmals mit Solostücken für einzelne Chormitglieder aufge-führten Lieder verführten vor allem, dem Gesang verzaubert zufolgen. Auch hier fanden die Zuhörer einen Mittelweg und betei-ligten sich bei „Oh happy day“, dem letzten Beitrag des Chorsmit regem Klatschrhythmus.„Es war ein schöner Nachmittag und ist doch ein Zeichen dafür,dass in der altbetagten Dame Kunst, Kultur und auch Wissen-schaft einen Platz in Beyersdorf finden.“, so die Schlussworte,die Peter Borufka überbrachte, indem er allen Beteiligten desKonzertes gegenüber mitteilte: „Ich bedanke mich im Namen desVereins, dass die Bläsergruppe und die Chorgemeinschaft ein Teildessen waren. Ich hoffe, dass wir uns bald einmal wieder sehen.Ein Dank auch an die Jugendlichen.“Damit endete das zweite Beyersdorfer Frühlingskonzert undbegründete zugleich als Fortsetzung aus 2009 eine neue Bey-ersdorfer Tradition, der noch viele kommende Jahre zu wünschenbleibt, nicht zuletzt um der Kirche auch zukünftig einen solch wür-digen Platz im Dorf zu geben.Informationen über den Förder- und Interessenverein BeyersdorferKirche und Umgebung e. V. können unter www.beyersdorf-anhalt.de abgerufen werden.B. BergerPressebeauftragterFörder- und Interessenverein BeyersdorferKirche und Umgebung e. V.

Kleine Pfingsten in QuellendorfAuch in diesem Jahr wird in Quellendorf ein Wochenende nachPfingsten ein großes Fest gefeiert. In aller Munde als „KleenePfingsten“ bekannt, wird von den Veranstaltern ein bemerkens-wertes Programm aufgefahren.Eröffnet wird das Fest bereits am Freitagabend um 20.15 Uhrmit dem traditionellen Richten der Maie und dem Fackelumzugfür Groß und Klein. Gefolgt von Diskomusik und einer Feuershowwird der erste Abend ausklingen. Aber schon ab 15.30 Uhr gibtes im Festzelt das Zirkusprojekt des Hortes Quellendorf unterdem Motto „Fair miteinander Spaß haben“ zu sehen.Das Ausfahren der Maien, die Oldtimerparade, Preiskegeln, Tor-wandschießen und der Wettkampf um den Titel des „Quellen-dorfer Schützenkönigs“ sind Programmpunkte, die in den letz-ten Jahren als unerlässliche Eckpfeiler gelten.Im Mittelpunkt des Dorffestes steht aber dennoch Musik undTanz sowie Unterhaltung für Jung und Alt. Während sich die klei-neren Besucher über das bunte Unterhaltungsprogramm undden Vergnügungspark erfreuen können, sind die reiferen Gästeauf dem Tanzboden gefragt. Die Hauptveranstaltung am Sams-tagabend steht mit der ultimativen Partyband „USW“ unter demMotto: Feiern bis in die Morgenstunden!!Der Ursprung des Festes reicht bis weit in das Mittelalter zurück.Heute als „Kleine Pfingsten“ bekannt, ging es früher als „Hei-ratsmarkt“ in die Dorfgeschichte ein. Einen bedeutenden Teil derVeranstaltung nimmt das Reit- und Springturnier ein. HistorischeQuellen belegen, dass dieses bereits seit dem 30-jährigen Kriegdurchgeführt wurde. Damals diente dieser Wettbewerb derDemonstration von Mut und Tapferkeit, und ein vorderer Platzerhöhte das Prestige eines Bauernsohnes.Unter der Webadresse: www.kleene-pfingsten.de können abjetzt die Fest-T-Shirts bestellt werden, die jedes Jahr in einerneuen Auflage erscheinen. Unter dieser Adresse gibt es auchdas komplette Programm und die Bildergalerie des letzten Jah-res zu bestaunen. Der Dorfclub Quellendorf freut sich auf vieleBesucher bei strahlend schönem Wetter ...

Seite 17, Nr. 10/2010 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

Samstag , 22.05.2010

09:00 Uhr F estgottesdienst

10:30 Uhr Historischer F e stumzug

13:30 Uhr Ringre iten

K affee und K uchen mit mu sikalischerB egleitung durc h das Stadtblasorch ester

20:00 Uhr Live-B and !A coustic"

Orientalische S howeinlage - B auchtanz

Vormittag E inweihung e inesG edenksteines; Pfla nzungeines B au mes

14:30 Uhr #19:00 Uhr

!Unterhaltungsprogrammfür die ganze F amilie"!Mini C heerlea der!A nita und Roland!Heiko Harig!Travestie-Show!AkkordeongruppeHinsdorf

ab 20:00 Uhr Tanz mit Diskothek!Dance-C lub"

Showeinlage der C heerleader Sa ndersdorf

Sonntag , 23.05.2010

An beiden Tagen wird ein buntes Unterhaltungsprogramm für alleK inder angeboten .

E s gibt ein Höhenfeuerwerk

F ür die gastronomische Versorgung ist gesorgt.

- E intritt frei -

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 18, Nr. 10/2010

Jugendclub Gröbzig

Angebote für Kinder ab Grundschulalter

Mai:Mittwoch, 26. Mai 2010 - 15.30 bis 18.00 Uhr

„Gesunde Kost selbst zubereitet“Juni:Montag, 7. Juni 2010 - 15.30 bis 18.00 Uhr

„Aktionstag“Mittwoch, 9. Juni 2010 - 15.30 bis 18.00 Uhr

„Wasserspiele mit der Feuerwehr“Montag, 14. Juni 2010 - 15.30 bis 18.00 Uhr

„Wir basteln eine Feuerwehr“Mittwoch, 16. Juni 2010 - 15.30 bis 18.00 Uhr

„Quizspiele“Montag, 21. Juni 2010 - 15.30 bis 18.00 Uhr

„Ballvariationen“Mittwoch, 23. Juni 2010 - 15.30 bis 18.00 Uhr

„Wanderung in die Natur“

Kinderfest am 05.06.2010in Gnetsch

an der Kirche und am Dorfteich

14.30 Uhr Eröffnung des KinderfestesProgramm der MusikschuleFröhlich

15.30 Uhr Aufführung des PuppentheatersDrehorgelmusikbegleitung

16.30 Uhr Kindertanzgruppe desKarnevalklubs Gölzau e. V.

Weiterhin für unsere Kinder während des Kinderfestes:• Akener Schiffsmodelle auf dem Dorfteich, Modellautos

werden vorgeführt• Kinderschminken• Glücksrad• Geschicklichkeitsspiele• Bau von Nistkästen mit dem Anhaltischen Förderverein

für Naturkunde und Geschichte e. V.• Sinneserfassung• Fahrten mit dem Feuerwehrauto• Kübelspritzen, Schlauchkegeln• Fahrt mit Pferd und Planenwagen• Flohmarkt ohne Standgebühren

Abendveranstaltung:19.30 Uhr Disco mit Young Time (bis 1.00 Uhr)gegen 21.30 Uhr: Auftritt des Showballets und lustige Ein-

lagen des Karnevalklubs Gölzau e. V.gegen 23.00 Uhr: Feuerwerk am Dorfteich

Für die Gastronomie sorgt die Gaststätte„Papa Joe`s Diner“.Es gibt ein Angebot von selbst geba-ckenen Kuchen, Grillspezialitäten, Eisu. v. m.

Es laden ein:Ortschaftsrat Weißandt-Gölzauund Ortsfeuerwehr Gnetsch

Seite 19, Nr. 10/2010 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

46. Gröbziger Parkfestvom 4. bis 6. Juni 2010

Freitag, 04.06.2010

ab 19.00 Uhr Warm up mit HINZ & KUNZ, danach Bierfassanstich und offizielle Eröffnung durch den Bürgermeister, derKöthener Brauerei und dem Gröbziger Parkfestverein

danach „TÄNZCHENTEE“„WCV-Show-Ballett“Live-Bands der Region stellen sich vor - „ESCHENGRUND“ und „KYONIC“

Samstag, 05.06.2010

ab 14.00 Uhr Kinderhüpfburg, Kutschfahrten,Feuerwehrrundfahrten

ab 15.00 Uhr kleines Programm der Kita Gröbzig und des WCV-SternchengardeKinderüberraschung mit „MIKI“ von Hoppel PoppelWodka-Trio (Musik und Comedy-Alkohol ist auch keine Lösung)Lochauer Lausbuben (Schunkel- und Volksmusik)

anschließend Auslosung der Parkfesttombola - tolle Preise, riesenGewinnchancen

ab 19.00 Uhr PETER SCHILLING in concert!!! LiveJoe Eimer & die Skrupellosen -Die Party-Giganten aus Sachsen-AnhaltLive-Bands der Region stellen sich vor -„CRAZY MAY“ und „ROBOPLANTS“DJ-Team HINZ & KUNZHairshow der Modefrisur Köthen e. G.Großes Musik-, Brillant-,Höhenfeuerwerk

Sonntag, 06.06.2010

Kinderhüpfburg, Kutschfahrten, Kinderschminken, Mal- und Bastelstraße des Jugendclubsab 10.30 Uhr Musikalischer Frühschoppen mit den „Original Fuhnetaler“ab 11.30 Uhr Gröbziger Rekordversuchab 15.00 Uhr JBO Big Band

„Tanzzauber Merseburg“ - Showtanzrevue„Gert & Barbara Wendel - Zauber- und Comedy-Show der Superlative

Auslosung der Parkfesttombola danach DJ-Team HINZ & KUNZzum Ausklang

alle 3 Tage Großer Vergnügungspark mit besonderen Attraktionen, wie dem TWISTER,Auto-Scooter usw.

Versorgung: Für jeden Geschmack ist gesorgt, Sonntag ab 12.00 UhrWildschwein am Spieß!

Kartenvorverkauf: ab 21.05.2010 bei Paketshop Baier (Markt) und Bäckerei (bei Norma)!Eintrittspreise: sind zu erfragen

Mehr Informationen rund ums Parkfest unter www.parkfest.de

Öffnungszeiten Euer Ansprechpartner

Mo. - Do. 14.00 - 20.00 Uhr Jana MüllerFr. 16.00 - 22.00 Uhr Tel.: 01 62/3 45 62 811. und 3. Sa. im Monat 16.00 - 22.00 Uhr

Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 20, Nr. 10/2010

TuS Dessau - Kochstedt e. V.Information 5. Heidelauf 11.06.2010

Jubiläumslauf in Kochstedt!Am Freitag, dem 11. Juni 2010 führt die TuS Dessau - Kochstedte. V. gemeinsam mit der Laufgruppe „Waldemar Cierpinski“, ihren5. Heidelauf in der Kochstedter Waldsiedlung durch! Da wir in denletzten Jahren immer zahlreiche Lauf- und Nordic Walking-Freun-de aus den Orten der heutigen Stadt Südliches Anhalt begrüßenkonnten, laden wir auch diesmal alle laufbegeisterten Sportfreundeherzlichst ein! Umrahmt durch den Roßlauer Spielmannszug „BLAU- WEISS“ beginnt um 16.00 Uhr die Veranstaltung vor der Restau-ration „Heideperle“ mit den Läufen der Kinder, Bambinis, Schülerund Jugendlichen. Teilnehmer und Zuschauer werden durch denSchirmherrn der Veranstaltung, Ortsbürgermeister Herrn Fritscheund der Heidekönigin Frau Pacula, begrüßt.Grüße überbringen auch die Cheerleader „Secrets.ko“ des FKK

Kochstedt, die Bonanza Liner Sollnitz sowie der Kinder-Info-Busder Verkehrswacht Dessau. Bevor um 19.30 Uhr der Hauptlauffür Frauen und Männer über 12,0 km um den Pokal der „Heide-perle“ gestartet wird, gehen um 18.00 Uhr die Nordic Walking-Sportler über die 3,0- bzw. 6,0-km-Strecke.Alle Nordic Walking-Sportler nehmen automatisch an einer Sach-wertverlosung teil! Neu sind in diesem Jahr die elektronische Zeit-messung sowie die mitlaufende Uhr für die Zuschauer, einschließ-lich Ausdruck der Ergebnislisten mit sofortiger AK-Auswertung.TuS Dessau-Kochstedt e. V.Manfred KattnerStellv. VorsitzenderOrganisator 5. Heidelauf

Erfolgreiche Fußballschulekommt in die RegionGroßes Programm - viele Camps inden Ferien und an WochenendenTrainieren unter professionellen Bedingun-gen, dass ist der Traum aller junger Fuß-baller. Daher bietet die FFS-Ferienfußball-schule allen Kids aus der Region Fußball-camps in vielen Orten an. Die FFS gilt mitjährlich 4.000 Kindern und Jugendlichenseit nunmehr 17 Jahren als eine der größ-ten Fußballschulen Deutschlands. DieCamps finden in den Ferien sowie an denWochenenden in umliegenden Sportschu-len sowie auf Vereinssportanlagen statt.Dabei sind die Qualität und der Umfang desTrainings sehr hoch.Täglich werden bis zu 11 Stunden Fußballgeboten, daher ist das Camp sehr effektiv,allerdings steht natürlich auch immer derSpaß im Vordergrund. Auf dem Programmsteht ein abwechslungsreiches und inte-ressantes Techniktraining sowie die Schu-lung der taktischen Fähigkeiten und derKoordination, zusätzlich findet ein an-spruchsvolles Torwarttraining für alle Leis-tungsklassen statt. Zum Einsatz kommenspektakuläre Trainingsmaterialien, wie z. B.Ballkanonen, Balltrampoline und Tor-schussgeschwindigkeitsmessgeräte. In dendreimal täglich stattfindenden Trainings-einheiten werden aber natürlich auch tolleTurniere gespielt. Zusätzlich gibt es für alleVereine die Möglichkeit, die FFS auf ihreSportanlage zu holen. Für den Verein ist einsolches Camp völlig kostenlos, die Preisefür die teilnehmenden Kinder sind mode-rat. Derzeit gibt es auch für Vereine nochwenige freie Termine an Wochenenden undin den Ferien. Auch Zuschauer sind an denTagen gern gesehen, Vereinstrainer allerVereine können sich viele Anregungen fürIhr eigenes Training holen.Telefonische Informationen, alle Termi-ne und Anmeldeformulare über die Fuß-ballcamps für Kids sowie über die kos-tenlosen Angebote für Vereine gibt es beider Fußballschule unter der Telefon-nummer 0 44 02/59 88 00 oder im Inter-net unter www.fussballferien.com.Matthias Thormählen

Zum Tagder offenenTür der

Grundschule Görzig

am Samstag, 05.06.10

Das Mehrgenerationshausfeiert seinen 2. Geburtstag

9:00 Uhr:Eröffnung in der Turnhalle

mit einem buntenProgramm

ab 9:30 Uhr:offene Türen in Schule,

Hort und im MGH

Es erwarten Sie vieleinteressante Projekte.Für das leibliche Wohl

ist gesorgt.Wir freuen uns auf viele

Besucher.

Seite 21, Nr. 10/2010 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

Wir gratulieren

Stadt Südliches AnhaltOrtsteil DiesdorfMüller, Siegfried zum 70. GeburtstagOrtsteil EdderitzRose, Ursula zum 75. GeburtstagSeifert, Manfred zum 80. GeburtstagMaretzky, Dietmar zum 70. GeburtstagOrtsteil FernsdorfLüdicke, Anni zum 80. GeburtstagOrtsteil FraßdorfKaselow, Karlfried zum 75. GeburtstagOrtsteil GlauzigWeis, Editha zum 95. GeburtstagKaiser, Günther zum 70. GeburtstagOrtsteil GnetschBrückner, Eleonore zum 75. GeburtstagOrtsteil GroßbadegastVollmer, Fritz zum 75. GeburtstagOrtsteil HinsdorfDaßler, Erhard zum 70. GeburtstagKupka, Josef zum 80. GeburtstagThiele, Marianne zum 85. GeburtstagOrtsteil MaasdorfMeissner, Paula zum 80. GeburtstagOrtsteil MeilendorfStepanek, Valerie zum 75. GeburtstagOrtsteil PfriemsdorfRiedel, Dorothea zum 75. GeburtstagOrtsteil ProsigkQueißer, Helga zum 70. GeburtstagOrtsteil QuellendorfSchibelius, Helga zum 75. GeburtstagOrtsteil RadegastFlemming, Edith zum 75. GeburtstagWolf, Herbert zum 70. GeburtstagSchissler, Ernst zum 75. GeburtstagGorylla, Doris zum 70. Geburtstag

Ortsteil ScheuderGattermann, Anneliese zum 80. GeburtstagKlücks, Erich zum 85. GeburtstagOrtsteil Trebbichau /F.Quiring, Helene zum 85. GeburtstagMärker, Peter zum 70. GeburtstagKitzmann, Anita zum 75. GeburtstagOrtsteil Weißandt-GölzauBobbe, Ingeborg zum 80. GeburtstagMittelbach, Sigrid zum 80. GeburtstagBorgers, Gisela zum 70. GeburtstagGramulla, Günter zum 80. GeburtstagOrtsteil WieskauLüttig, Hildegard zum 70. GeburtstagPätzold, Helmut zum 92. GeburtstagGemeinde GörzigSchulz, Christel zum 80. GeburtstagStadt GröbzigBüchner, Doris zum 80. GeburtstagBieler, Marie zum 93. GeburtstagWieland, Helga zum 70. GeburtstagSander, Christa zum 70. GeburtstagKündiger, Elfriede zum 80. GeburtstagWiese, Else zum 95. GeburtstagTänzer, Karl-Heinz zum 70. GeburtstagZabel, Brigitte zum 70. GeburtstagForster, Karl zum 75. GeburtstagEberius, Elli zum 94. GeburtstagOrtsteil WörbzigFränzel, Fritz zum 70. GeburtstagEinige Geburtstage werden auf Wunsch nicht veröffentlicht.

Zum Ehejubiläum gratulieren wir folgenden EhepaarenStadt Südliches AnhaltAm 07.05.2010 zum 50. HochzeitstagElfriede und Helmut Trehkopf,Ortsteil Radegast.

Am 14.05.2010 zum 50. HochzeitstagChristiane und Horst Hildebrand,Ortsteil Meilendorf.

Am 14.05.2010 zum 60. HochzeitstagErna und Hermann Wölke,Ortsteil Hinsdorf.

Am 27.05.2010 zum 60. HochzeitstagErika und Helmut Pätzold,Ortsteil Wieskau.

Stadt GröbzigAm 14.05.2010 zum 50. HochzeitstagWaltraud und Gerhard Herseaus Gröbzig.

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