Amtsadresse Nossen -...

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Seit 90 Jahren in Weinböhla Seite 4 Veranstaltungskalender Januar Seite 5 Amtliche Bekannt- machungen Seiten 6 bis 13 Freitag, 3. Januar 2014 Ausgabe 49/2014 Mei ie bislang selbstständigen Gemeinden Ketzerbachtal und Leuben-Schleinitz gehören seit dem 1. Januar 2014 zur Stadt Nossen. Landrat Arndt Steinbach über- reichte am 16. Dezember die Genehmigung zur Fusion. Die Gemeinden Ketzerbachtal und Leuben-Schleinitz bildeten bereits seit dem 31. Dezember 1999 eine Verwaltungs- gemeinschaft. Mit Beschlüssen im Jahr 2013 erklärten beide Gemeinderäte die Absicht einer Ein- gliederung in die Stadt Nossen. Der Stadtrat Nossen stimmte am 16. Mai 2013 der Fusi- onsabsicht zu und beauftragte den Bürger- meister mit den Verhandlungen. Nach öf- fentlicher Auslegung und Bekanntgabe un- terzeichneten die Bürgermeister der drei Kommunen am 15. November 2013 die Vereinbarung. Landrat Arndt Steinbach verwies auf die Grundsätze für freiwillige D Zusammenschlüsse von Gemeinden im Freistaat Sachsen vom 26. Oktober 2010: „Die Verwaltungsgemeinschaft Ketzer- bachtal und Leuben-Schleinitz hat derzeit 3 886 Einwohner. Die Prognosen entspre- chen nicht dem Leitbild, wonach im Jahr 2025 im ländlichen Raum eine Mindestein- wohnerzahl von mehr als 5 000 angestrebt wird.“ In Nossen, im Regionalplan als Grundzentrum ausgewiesen, wohnen aktu- ell über 6 900 Menschen. „Die zeitige Fusi- on“, so der Landrat, „garantiert eine moder- ne und vor allem der Entwicklung ange- passte Gebietsstruktur.“ Auf unserem Foto von links: Bürgermeister Lutz Grübler (Ketzerbachtal), Landrat Arndt Steinbach, Nossens Bürgermeister Uwe Anke und Bürgermeister Gerhard Doleschal (Leuben- Schleinitz). Foto: Thöns Amtsadresse Nossen m weihnachtlich geschmückten Beruflichen Schulzentrum in Meißen traf sich der Kreistag zu seiner 25. und für 2013 letzten Sit- zung. Die Tagesordnung war um- fangreich und weit entfernt von festlicher Stimmung. Der 2. Bei- geordnete des Landkreises Ulrich Zimmermann eröffnete die Dis- kussion mit einer Bilanz zum The- ma Asyl. In den letzten Wochen hatten sich die Zuweisungszahlen fast täglich geändert, kurz vor dem Fest gab es dann mehr Planungssi- cherheit. Knapp über 200 Asylbe- werber musste der Landkreis Mei- ßen Ende 2013 kurzfristig unter- bringen. Auf einer Tour durch fast alle Rathäuser bzw. Gemeindever- waltungen suchte Ulrich Zimmer- mann nach weiteren Unterkünften. Die Bürgermeisterinnen in Rade- burg und Priestewitz konnten I ebenso helfen wie der Meißner Oberbürgermeister. Auf dem Kreistag zeigte sich der Beigeord- nete optimistisch: „Auch in Rade- beul haben wir einen Kompromiss gefunden.“ Dort wollte der Land- kreis die Jugendherberge auf der Moritzburger Straße als neue Dau- erunterkunft für Asylbewerber nutzen. Die Stadt war dagegen. Beide Seiten einigten sich schließ- lich, das leere Haus als Notadresse auf Zeit zu vermieten. „Nur wenn wir wirklich keine andere Alterna- tive haben“, so Ulrich Zimmer- mann, „werden wir für wenige Wochen die Jugendherberge nut- zen.“ Der Mangel an weiteren Un- terkünften in den Landkreiskom- munen für Asylbewerber ist längst ein Problem. Es gibt ausreichend leerstehende Häuser, doch nur mit erheblichem Sanierungsbedarf. 6 000 Euro erhält der Landkreis pro Asylbewerber im Jahr. Damit werden Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld, Gesundheitskosten, Bekleidung und Wachschutz fi- nanziert. Da viele Landkreise wie kreisfreie Kommunen längst an die Grenzen der Asylfinanzierung durch Bund und Länder geraten sind, stellt der Freistaat Sachsen 16 Millionen aus dem FAG zu- sätzlich bereit. Für Landrat Arndt Steinbach eine richtige und wich- tige Entscheidung: „Dieses Geld können wir für alle Leistungen, bezogen auf Asylbewerber, ohne Zweckbindung verwenden. Damit entstehen für den Landkreis zu- nächst keine zusätzlichen Kos- ten.“ Asyl und Flucht werden auch im neuen Jahr die Politik der Landkreise und kreisfreien Städte begleiten. weiter auf Seite 2 Vom Asyl bis zum „Tag der Sachsen“ 2014 25. Sitzung des Kreistages Auch Georg Sämmang, Mitglied der Fraktion Die Linke, beteilig- te sich an der engagierten Diskussion zur Schülerbeförderungs- satzung. Foto: Thöns

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Seit 90 Jahren inWeinböhla Seite 4VeranstaltungskalenderJanuar Seite 5Amtliche Bekannt-machungen Seiten 6 bis 13

Freitag, 3. Januar 2014

Ausgabe 49/2014 Mei

ie bislang selbstständigen GemeindenKetzerbachtal und Leuben-Schleinitz

gehören seit dem 1. Januar 2014 zur StadtNossen. Landrat Arndt Steinbach über-reichte am 16. Dezember die Genehmigungzur Fusion. Die Gemeinden Ketzerbachtalund Leuben-Schleinitz bildeten bereits seitdem 31. Dezember 1999 eine Verwaltungs-gemeinschaft.

Mit Beschlüssen im Jahr 2013 erklärtenbeide Gemeinderäte die Absicht einer Ein-gliederung in die Stadt Nossen. Der StadtratNossen stimmte am 16. Mai 2013 der Fusi-onsabsicht zu und beauftragte den Bürger-meister mit den Verhandlungen. Nach öf-fentlicher Auslegung und Bekanntgabe un-terzeichneten die Bürgermeister der dreiKommunen am 15. November 2013 dieVereinbarung. Landrat Arndt Steinbachverwies auf die Grundsätze für freiwillige

D Zusammenschlüsse von Gemeinden imFreistaat Sachsen vom 26. Oktober 2010:„Die Verwaltungsgemeinschaft Ketzer-bachtal und Leuben-Schleinitz hat derzeit3 886 Einwohner. Die Prognosen entspre-chen nicht dem Leitbild, wonach im Jahr2025 im ländlichen Raum eine Mindestein-wohnerzahl von mehr als 5 000 angestrebtwird.“ In Nossen, im Regionalplan alsGrundzentrum ausgewiesen, wohnen aktu-ell über 6 900 Menschen. „Die zeitige Fusi-on“, so der Landrat, „garantiert eine moder-ne und vor allem der Entwicklung ange-passte Gebietsstruktur.“ Auf unserem Fotovon links: Bürgermeister Lutz Grübler(Ketzerbachtal), Landrat Arndt Steinbach,Nossens Bürgermeister Uwe Anke undBürgermeister Gerhard Doleschal (Leuben-Schleinitz).

Foto: Thöns

Amtsadresse Nossen

m weihnachtlich geschmücktenBeruflichen Schulzentrum in

Meißen traf sich der Kreistag zuseiner 25. und für 2013 letzten Sit-zung. Die Tagesordnung war um-fangreich und weit entfernt vonfestlicher Stimmung. Der 2. Bei-geordnete des Landkreises UlrichZimmermann eröffnete die Dis-kussion mit einer Bilanz zum The-ma Asyl. In den letzten Wochenhatten sich die Zuweisungszahlenfast täglich geändert, kurz vor demFest gab es dann mehr Planungssi-cherheit. Knapp über 200 Asylbe-werber musste der Landkreis Mei-ßen Ende 2013 kurzfristig unter-bringen. Auf einer Tour durch fastalle Rathäuser bzw. Gemeindever-waltungen suchte Ulrich Zimmer-mann nach weiteren Unterkünften.Die Bürgermeisterinnen in Rade-burg und Priestewitz konnten

I ebenso helfen wie der MeißnerOberbürgermeister. Auf demKreistag zeigte sich der Beigeord-nete optimistisch: „Auch in Rade-beul haben wir einen Kompromissgefunden.“ Dort wollte der Land-kreis die Jugendherberge auf derMoritzburger Straße als neue Dau-erunterkunft für Asylbewerbernutzen. Die Stadt war dagegen.Beide Seiten einigten sich schließ-lich, das leere Haus als Notadresseauf Zeit zu vermieten. „Nur wennwir wirklich keine andere Alterna-tive haben“, so Ulrich Zimmer-mann, „werden wir für wenigeWochen die Jugendherberge nut-zen.“ Der Mangel an weiteren Un-terkünften in den Landkreiskom-munen für Asylbewerber ist längstein Problem. Es gibt ausreichendleerstehende Häuser, doch nur miterheblichem Sanierungsbedarf.

6 000 Euro erhält der Landkreispro Asylbewerber im Jahr. Damitwerden Unterkunft, Verpflegung,Taschengeld, Gesundheitskosten,Bekleidung und Wachschutz fi-nanziert. Da viele Landkreise wiekreisfreie Kommunen längst andie Grenzen der Asylfinanzierungdurch Bund und Länder geratensind, stellt der Freistaat Sachsen16 Millionen aus dem FAG zu-sätzlich bereit. Für Landrat ArndtSteinbach eine richtige und wich-tige Entscheidung: „Dieses Geldkönnen wir für alle Leistungen,bezogen auf Asylbewerber, ohneZweckbindung verwenden. Damitentstehen für den Landkreis zu-nächst keine zusätzlichen Kos-ten.“ Asyl und Flucht werdenauch im neuen Jahr die Politik derLandkreise und kreisfreien Städtebegleiten. weiter auf Seite 2

Vom Asyl bis zum „Tag der Sachsen“ 201425. Sitzung des Kreistages

Auch Georg Sämmang, Mitglied der Fraktion Die Linke, beteilig-te sich an der engagierten Diskussion zur Schülerbeförderungs-satzung. Foto: Thöns

Fortsetzung von Seite 1

Da steppt der Nix mitdem Meißner LöwenDer „Tag der Sachsen“ vom 5. bis7. September in Großenhain istder Höhepunkt aller Volksfeste indiesem Jahr im Landkreis Meißen.Oberbürgermeister Burkhard Mül-ler überzeugt in der Rolle des Bot-schafters, wenn er über Konzeptund Vorbereitungsstand infor-miert: „Für uns alle bietet sich mitdem Sachsentag die große Chan-ce, die Region aus sehr unter-schiedlichen Perspektiven vorzu-stellen. Die Wirtschaft, das Hand-werk, die Vereine, vor allem auchKultur und Tourismus können inGroßenhain für den Landkreiswerben.“Auf drei großen Veran-staltungsarealen in der Innenstadtsteppt der Bär, d. h. der MeißnerLöwe gemeinsam mit Nix, demgrünen Maskottchengeist. WeiterePartner für das Fest sind herzlichwillkommen.

Zum Kreistag unterzeichnetenLandrat Arndt Steinbach undOberbürgermeister Burkhard Mül-ler (Foto) einen Kooperationsver-trag, in dem sich der LandkreisMeißen verpflichtet, den Tag der

Sachsen mit 100 000 Euro zu un-terstützen. Diese Summe teilt sichin 50 000 Euro Bares und weitere50 000 Euro für notwendigesEquipment sowie Personal. „DieVorbereitungen zum Tag derSachsen in Großenhain“, so derLandrat vor dem Kreistag, „sindfest in der Hand des LandkreisesMeißen. Schirmherr ist der Land-tagspräsident Dr. Matthias Rößler,ich bin der erste und BurkhardMüller als Veranstalter 2014 derzweite Vizepräsident.“

Kliniken trennen sichvom DomherrenhofDer „Domherrenhof“ begleitet denLandkreis Meißen seit 1990 alsErbstück des Rates des Kreises.Viel Glück hat er bisher nicht ge-bracht. Zunächst tagte der neueKreistag in den Räumen, dannwurde es zu eng. Auch das nächs-te Konzept als gehobene Weiter-bildungsadresse für Ärzte in Regieder Elblandkliniken erwies sichals wenig tragfähig. Inzwischen istdas Haus auf dem historisch wohlwichtigsten Platz der Sachsen,dem Meißner Burgberg, wiedergeschlossen, allerdings vortreff-lich saniert. Landrat Arndt Stein-bach sagte vor dem Kreistag: „Die

Erwartungen mit Blick auf dieNachfrage haben sich leider nichterfüllt. Der bitteren Erkenntnisfolgte der Entschluss, nach einemgeeigneten Käufer zu suchen. DieElblandkliniken sind für die Ge-sunderhaltung der Menschen daund nicht um Defizite eines Hotel-betriebes auszugleichen.“ In derGeschichte des „Domherrenhofes“wird ein neues Kapitel aufgeschla-gen. „Hoffentlich folgt diesmal

ein Happy End“, sagte ein Kreis-rat.

Keine pauschaleSchülerbeförderungDas Thema Schülerbeförderungs-satzung wurde bereits im Vorfelddes Kreistages kontrovers disku-tiert. In wenigen Sätzen lassensich die unterschiedlichen Sicht-weisen kaum beschreiben. DasProblem ist eigentlich das Bemü-

hen der Landkreisverwaltung umGerechtigkeit.

Der dritte Beigeordnete desLandkreises und für die Schüler-beförderung zuständige DezernentAndreas Herr beantwortete dieFrage nach einer offenen Rege-lung für alle Schülerinnen undSchüler: „Dieser Weg wäre falschund würde Mädchen und Jungenbeispielsweise im ländlichenRaum benachteiligen. Es geht nurmit individuellen Entscheidun-gen.“ Der Landkreis, verantwort-lich für die Organisation, bleibtbei der Festlegung mit Blick aufseine finanzielle Beteiligung ander Schülerbeförderung bei dergeografisch nächstgelegenenSchule.

Möchten Eltern ihr Kind in ei-ner anderen, weiter entferntenSchule anmelden und die Schüler-beförderung nutzen, muss der hö-here Fahrpreis selbst getragenwerden. Oder es gibt einen wichti-gen Anlass zum Wohle des Kin-des, wie der Besuch einer Förder-schule. (Änderungen siehe Öffent-liche Bekanntgaben im Februar.)

Gegen 20 Uhr war die Kreissit-zung beendet und der Landrat ver-abschiedete „seine“ Kreisräte indie Weihnachtsferien.

Landrat Arndt Steinbach und Großenhains OberbürgermeisterBurkhard Müller unterzeichnen die Zweckvereinbarung zum Tagder Sachsen. Foto: Thöns

2 DER LANDKREIS MEISSENAMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 3. JANUAR 2014

er neue Bahnhof „AltstadtMeißen“ und der neue Na-

me Radebeul-Kötzschenbrodasind die derzeit wichtigsten Nach-richten entlang der S-BahnstreckeDresden-Neustadt bis Meißen-Triebischtal. Bereits am 30. No-vember 2013 wurde der Altstadt-Haltepunkt feierlich eröffnet, am15. Dezember 2013 folgte die Ra-debeuler Umbenennung. „Mitdem Haltepunkt Altstadt“, sagteLandrat Arndt Steinbach auch alsVorsitzender des ZweckverbandesVerkehrsverbund Oberelbe(VVO), „erfüllt sich ein langerWunsch der Meißner und ihrerGäste.“ Der Freistaat Sachsen be-teiligt sich mit rund 66 MillionenEuro an dem Ausbau der S-Bahn-Strecke zwischen Dresden undMeißen. Mit dem neuen Halte-punkt, so die Hoffnung von Mei-ßens Oberbürgermeister OlafRaschke, „wird sich die Stadt wei-ter beleben.“ Er bildet die Achsezum historischen Stadtkern unddem Burgberg sowie der Manu-faktur. 67 Jahre nach der Demon-tage des zweiten Gleises wurdezweigleisig ausgebaut, es wurdenBrücken saniert und Stützmauernerneuert. Der Haltepunkt ist bar-rierefrei. Auch mit der Umbenen-nung von Radebeul-West in Rade-beul-Altkötzschenbroda erfüllensich Wünsche, wie Oberbürger-meister Bert Wendsche sagte. Der

D Name des einst größten Radebeu-ler Stadtteils ist legendär. Unmit-telbar nach dem Zweiten Welt-krieg fuhren wegen gesprengterBrücken die Züge nach Dresdenausschließlich auf der rechten Elb-seite: Das ist möglicherweise einGrund, warum der „Zug nachKötzschenbroda“ bekannt wurde.Die Sänger Bully Buhlan und Pe-ter Rebhuhn schrieben im Jahr1946 den Nachkriegssong „Kötz-schenbroda-Express“ mit der be-kannten Zeile „Verzeih’n Sie,mein Herr, fährt dieser Zug nachKötzschenbroda?“ auf Basis vonGlenn Millers Titel „ChattanoogaChoo Choo“. Der Bahnhof hießallerdings schon 1941 „Radebeul-West“. Im Zuge des S-Bahn-Aus-baus sollte der neue Halt seinenalten Namen wieder bekommen.„Es erleichtert Gästen und Reisen-den die Orientierung“, sagte Burk-hard Ehlen, VVO-Geschäftsfüh-rer. Der neue Haltepunkt ist eben-falls barrierefrei und macht so dasReisen bequemer. Der Bahnhof istTeil des umfangreichen S-Bahn-Ausbaus im Knoten Dresden. Sowird in den nächsten Jahren der13 Kilometer lange Abschnitt zwi-schen Dresden-Neustadt und demAbzweig Radebeul Nord auf vierGleise ausgebaut. Künftig werdenje zwei Gleise von S-Bahnen bzw.Fernverkehrszügen befahren.

www.vvo-online.de

Über Kötzschenbroda nach Meißen-Altstadt

Großer Bahnhof bei der feierlichen Eröffnung des S-Bahn-Haltepunktes Meißen-Altstadt im Novem-ber 2013. Foto: VVO

DER LANDKREIS MEISSENAMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 3. JANUAR 2014

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n diesem Jahr steht eine heimi-sche Laubbaumart mit der

höchsten Lebenserwartung imMittelpunkt: die Trauben-Eiche(Quercus petraea) mit einer Le-benserwartung von über 1 000Jahren. Natürlich kennt jeder „dieEiche“, aber bei der Frage, obStiel- oder Trauben-Eiche, wird esschon schwieriger. Die beiden Ar-ten haben ihren deutschen NamenStiel und Trauben (Eiche) vor al-lem aufgrund der Frucht.

Trauben-Eichen können bis zu40 Meter Höhe erreichen, diedicksten Bäume hierzulande(„Champion Trees“) haben einenStamm um die zwei Meter BHD.Doch wo steht die dickste Trau-ben-Eiche der Republik? Nach derDendrologen-Datenbankwww.championtrees.de ist es einBaum auf der Pfaueninsel in Ber-lin-Zehlendorf mit 5,70 MeterStammumfang. Leider ist dieserBaum nicht mehr ansehnlich. Be-stimmt gibt es in Sachsen noch ei-ne dickere und vor allem schönereTrauben-Eiche. Bitte bei mir mel-den!

Schöne Trauben-Eichen-Be-stände finden sich im LandkreisMeißen an vielen Stellen, z. B. aufden Felspartien entlang der Elbe

I (Göhrisch, Bosel u.a.) oder auftrockenen Sandstandorten wie imGolkwald.

Die Eicheln fallen ab Oktoberaus den Kronen, worüber sich dasWild freut, denn die Früchte sindnahrhaft und offensichtlich auchschmackhaft. Eichen entwickelnalle paar Jahre besonders vieleFrüchte gleichzeitig an allen Bäu-men, das ist die sogenannte „Ei-chenmast“, die fette Schweine,Hirsche und Haustiere zur Folgehatte. „Auf den Eichen wachsendie besten Schinken“ heißt es bisheute.

Eichen sind Pfahlwurzler, d. h.es entwickelt sich über lange Zeiteine steil nach unten wachsendeHauptwurzel. Die Bäume sind so-mit hervorragend verankert unddamit sturmfest. Die Standorte derTrauben-Eiche sind tendenzielltrockener und nährstoffärmer alsdie der Stiel-Eiche. Sollten sie zu-mindest sein, aber wenn man innaturnahen Beständen darauf ach-tet, kommen beide Eichen munterdurcheinander und nicht seltenauch auf den Standorten der je-weils anderen Eiche vor.

Eichen werden als Tierheim derNatur bezeichnet. SehenswerteBewohner sind z. B. der Große Ei-

chenbockkäfer oder der ebenfallssehr seltene Eremit. Wohl keineandere Baumart ist Lebensraumfür so viele Tiere wie Stiel- undTrauben-Eichen - 500 Insektenar-ten wurden registriert. Von denen

ernähren sich die Vögel, währendder Eichelhäher gleich die Eichelnfrisst.

Bei der Nutzung steht das Holzim Mittelpunkt. Eichenholz wirdals Rundholz, Schnittholz sowie

Furnier verarbeitet. Aufgrund sei-ner Dauerhaftigkeit kann es gut imFreien verwendet werden für Zäu-ne, Fachwerk auch für Kübel undFässer: was wären Whisky undWeine ohne Eichenfässer?

Und keine andere Baumart istso eng mit Mythologie und Volks-glauben verknüpft wie die Eiche,wofür sicher ihr eindrucksvollerHabitus und die Langlebigkeitverantwortlich sind. Selbst tote Ei-chen können noch bis zu 100 Jah-re stehenbleiben.

Und die Trauben-Eiche ist einkrisenfester Baum, dem die vor-hergesagte Klimaänderung weniganhaben wird. Die Jahrestagung2014 zur Trauben-Eiche lädt am 4.und 5.Juni 2014 in das Thüringi-sche Forstamt Heldburg (Süd-Thüringen) bei Coburg ein, mitExkursion in nahe gelegene Trau-ben-Eichenwälder.

Mehr Informationen, Flyer, Bil-der und Kalender unterwww.baum-des-jahres.de undunter www.holzgewaechse.de.

Prof. Dr. ANDREAS ROLOFF,TU Dresden / ForstwissenschaftenTharandt (Vorsitzender Kuratori-um Baum des Jahres), wohnhaft inNieschütz / Lkr. Meißen.

Die Trauben-Eiche (Quercus petraea)

Das Porträt zum Baum des Jahres 2014:

Reiner Trauben-Eichen-Bestand auf den Göhrisch-Felsen bei Nie-derlommatzsch an der Elbe im November. Foto: A. Roloff

it mei-nem ers-

ten Tipp bringenSie die Weih-nachtspfundezum Schmelzen:Loipen, Skipis-ten und moderneEisbahnen - dasOsterzgebirge istnämlich für dieWintersportsai-son bestens ge-rüstet. Nebendem perfekten Rahmen für aktiveSportler, locken zahlreiche Veran-staltungen nach Altenberg, Gei-sing und Co. Höhepunkte sind dieWettkämpfe auf der Bobbahn. Be-reits in diesem Monat rasen dieTeilnehmer des FIL RennrodelWeltcups durch den Eiskanal.

Und der VerkehrsverbundOberelbe (VVO) begleitet dieFreunde des Wintersports mit vie-len Tipps. Auf über 40 Seiten sindSie „Mit Bus und Bahn unter-wegs“ im Wintersportland Erzge-birge. Neben den wichtigsten

M Fahrplänen und Infos zu Tarif undTickets enthält das Heft Touren-vorschläge für Liebhaber gespur-ter Loipen mit Karten. Außer Öff-nungszeiten und Preisen der Ski-lifte, listen die Autoren Veranstal-tungshöhepunkte auf und be-schreiben attraktive Langlauftou-ren. Besonders empfehlenswertfür die Anreise mit Bus und Bahnsind die Familientageskarte fürzwei Erwachsene mit bis zu vierKindern (18,50 Euro im Verbun-draum) und die Kleingruppenkartefür bis zu fünf Erwachsene (27Euro). Ein Paar Ski oder ein Ro-delschlitten pro Person sind unent-geltlich Die Broschüre zum Win-tersport ist in allen Servicezentrender Verkehrsunternehmen im Ver-bund, in der VVO-Mobilitätszen-trale, unter www.vvo-online.deund telefonisch unter0351/8526555 kostenfrei erhält-lich.

Mein nächster Tipp führt nachGroßenhain in die Marienkirchezu einem außergewöhnlichen Gos-pelkonzert. Am 29. Januar um

19.30 Uhr heißt es „The Best ofBlack Gospel“. Im Rahmen einerEuropatournee kommt der inzwi-schen in vielen Ländern berühmteChor auch nach Großenhain. Un-ter dem Motto „Joy to the World“erklingen die schönsten Gospel-

klassiker wie „Oh Happy Day“oder „Down by the Riverside“ .Das zweistündige Programm prä-sentiert Ihnen emotionalen undspirituellen Black Gospel. DerChor mit seinen einzigartigenStimmen und der Instrumentalbe-

gleitung geht unter die Haut! Infosund Karten unter www.eventime.de oder 03522/521560.

Mein dritter Tipp führt uns nachRadebeul in eine Musicalpremie-re. Am 18. Januar, 19 Uhr, gehtder Vorhang in den LandesbühnenSachsen auf für „Annie Get YourGun“. Das Naturkind Annie ist ei-ne Meisterschützin. Doch Glückin der Liebe hatte sie bislangnicht: „You can`t get a man with agun“. Annie gibt nicht auf undkämpft um Frank Butler, in densie unsterblich verliebt ist. Das er-folgreiche Brodway-Musical, indem ein Hit den nächsten jagt, ga-rantiert beste Unterhaltung. Auchhier begleitet Sie der VVO gernein die Premiere! Mehr Infos sowieKarten unter www.landesbueh-nen-sachsen.de oder 0351/89540.

Ich wünsche Ihnen einen ge-sunden und frohen Start in dasJahr 2014 sowie einen unterhalt-samen Januar

IhrBurkhard EhlenVVO-Geschäftsführer

Meine Freizeittipps im Monat Januar

BurkhardEhlen

Foto: Lars

Neumann

Susanne Engelhardt und Michael König sind am 18. Januar inder Musicalpremiere von „Annie Get Your Gun“ in den Landes-bühnen Sachsen zu sehen. Foto: Hagen König

DER LANDKREIS MEISSENAMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 3. JANUAR 2014

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inter der lindgrünen Fassadegegenüber dem ehemaligen

Bahnhof Weinböhla produziert einkleines, traditionsreiches Unter-nehmen seit genau 90 Jahren sehrerfolgreich Arzneimittel. Zunächstmit DDR-Label ausschließlich fürTiere, seit 2006 auch für die Hu-manmedizin. Das PharmawerkWeinböhla gehört inzwischen zuden medizinischen Globalplayern.

Wenn Geschäftsführer Dr.Svent Haufe den nach der Wendeneugegründeten Betrieb vorstellt,braucht er für die Aufzählung deraktuellen Geschäftsverbindungeneine Weltkarte: Süd- und Nord-amerika, Asien, Afrika. Von die-sen Kontinenten bezieht das Un-ternehmen für seine Produkte denAusgangsstoff - nämlich Kohle,reich an Huminsäure. Die Erfah-rungen mit dem Naturstoff reichenbis in das Jahr 1967. Vor allemTierärzte und LPG-Landwirtesuchten für Schweinemast undMilchviehanlagen nach Alternati-ven zu den teuren Antibiotika, diezudem in der DDR rar waren. Sokam ein Professor im Rahmen vonForschungsarbeiten an der Veteri-närmedizinischen Fakultät derLeipziger Universität auf die Koh-le - präziser auf Braunkohle. DasNaturprodukt ist spätestens seitden jüngsten Debatten über belas-tete Lebensmittel, auch Fleisch,wieder hochaktuell. Huminsäurenstatt Antibiotika ist in der Tierhal-tung eine wirkungsvolle Alternati-ve. Und Svent Haufe, promovier-ter Tierarzt, nach dem StudiumMitarbeiter eines großen Phar-maunternehmens und inzwischenauch ein Spezialist für Ernährungund Naturheilkunde, hat gemein-sam mit anderen Wissenschaftlernu.a. in Leipzig und Chemnitz dieBeweise zusammengetragen, dassHuminsäuren auch beim Men-

H

schen eine vorbeugende und hei-lende Wirkung haben. „Und dasohne Nebenwirkungen“, wie erbetont. Die Kapseln werden überApotheken, den Großhandel oderdas Internet unter dem Produktna-men „Activomin“ vertrieben. DasVerfahren ist patentiert und mitsehr hohen Sicherheitsstandardsbelegt. „Jede Rohstofflieferung, essind Säcke zu jeweils 25 Kilo-gramm, wird mehrfach im Laborgetestet, um sicher zu gehen, dasssich keinerlei Schadstoffe in demRohmaterial befinden“, erklärt Dr.Haufe. Darum die weiten Wegeder Kohle, denn die heimischen,noch jungen Ressourcen eignensich nicht.

Ein kleines Wundermittelaus den Tiefen dieser ErdeNeun engagierte Mitarbeiter, da-runter Chemiker, Laboranten,Pharmazeuten, eine Ökonomin,Produktions- und Lagermitarbeitersind für Svent Haufe neben seinerFamilie die Garanten des Erfolges:„Wir sind ein sehr motiviertesTeam, das die Wirksamkeit derProdukte kennt und diese natürlichmit höchster Qualität an unsereKunden weitergeben möchte.“Huminsäuren können Schadstoffeim Magen und Darm binden, da-mit Entzündungen vermeiden oderverringern. „Auch Bakterien, Vi-ren, Pilze“, so der MedizinerSvent Haufe, „haben kaum eine

Chance, denn Huminsäuren bin-den nicht nur Schadstoffe wieSchwermetalle, Pestizide oder so-gar DDT, sondern fördern einestabile Darmflora.“ Der Darm alsSteuerzentrale für das Immunsys-tems beeinflusst (fast) alle Körper-funktionen. Ob Huminsäuren auchals Medikament eingesetzt werdenkönnen, sollen weitere wissen-schaftliche Studien belegen. Dr.Svent Haufe ist davon überzeugt:„Wir sind international Marktfüh-rer, können auf einen dichten wis-senschaftlichen Nachweis über diepositive Wirkung bei Mensch undTier seit über 40 Jahren verwei-sen.“

Die Geschichte der Weinböhla-

er Pharmaproduktion wäre nichtkomplett, ohne auch das zweiteProdukt - die seit Jahrzehnten be-währte Fangopackung in der Lei-nenkassette - zu nennen. Auchdieses Hilfsmittel beispielsweisefür Rheumatiker oder Arthrose-kranke wird weiterhin - etwas mo-dernisiert - in Weinböhla herge-stellt. Landrat Arndt Steinbachwar sichtlich beeindruckt, als Dr.Svent Haufe ihn durch die Firmaführte: „Es ist erfreulich, wie Tra-dition und Innovation in vielenFirmen im Landkreis Meißen er-folgreich zusammengefunden ha-ben. Hier ist es ein Pharmaunter-nehmen mit ganz viel Zukunftspo-tenzial.“

Pharmabetrieb seit 90 Jahren in Weinböhla

Firmensitz und Produktionsstätte des Pharmawerkes Weinböhla.

Landrat Arndt Steinbach informiert sich im Labor über das Prüfverfahren für den Grundstoff. Links im Bild Dr. Svent Haufe. Fotos: Thöns

Huminsäuren sind natürliche in Hu-musböden, Torf und Braunkohle vor-kommende Huminstoffe. Die Gruppeverschiedener Säuren bildet sichdurch partiellen Abbau von Restenabgestorbener Lebewesen im Boden.Huminsäuren besitzen in Humusbö-den eine wichtige Funktion als Bioef-fektor und Speicher für basischeStickstoffverbindungen.Erstmals beschrieben wurden die Hu-minsäuren vom deutschen ChemikerFranz Carl Achard. Ihre Salze werdenals Humate bezeichnet. In der Hu-man- und Tiermedizin werden nurausgesuchte Rohstoffe verwendet,die bestimmte chemische, biochemi-sche und pharmakologisch-toxikolo-gische Eigenschaften besitzen. Im Er-gebnis stehen diese Rohstoffe dannals Huminsäuren WH67® als Aus-

gangsstoff für die weitere Herstel-lung von Medizinprodukten, Tierarz-neimitteln und Futtermitteln zur Ver-fügung. Ein wesentlicher Unter-schied in der Wirkung von Humin-säuren im Vergleich zur Kohle sindneben den unterschiedlichen chemi-schen Strukturen vor allem die anti-mikrobiellen Eigenschaften. Diesmacht es möglich, dass die menschli-che Darmschleimhaut selbst gegenunbekannte Keime z.B. im Auslandmit Huminsäuren WH67® wirksamgeschützt werden kann. Alles in al-lem ist heute bekannt, dass Humin-säuren die Lebensgemeinschaften inMagen und Darm unterstützen, dieDarmschleimhaut schützen undFremdmaterial aus dem Darm trans-portieren können - bei Mensch undTier.

Was sind Huminsäuren?

VERANSTALTUNGSTIPPS IM LANDKREISAMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 3. JANUAR 2014

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p 3. Januar - Riesa Stadthalle SternThomas Rühmann & Band mit demProgramm „Falsche Lieder“, 20 Uhr.Info und Karten: 03525/529420 oderunter www.tourismus-riesa.dep 3. Januar - Weinböhla, Zentralgast-hof Neujahrskonzert mit der ElblandPhilharmonie Sachsen, 18 Uhr. Infound Restkarten: 035243/560020oder unter www.zentralgasthof.comp 3. Januar - Meißen, AlbrechtsburgTaschenlampenexpedition, 19 Uhr.Auch am 4. Januar. Info und Anmel-dung: 03521/47070 oder unterwww.albrechtsburg-meissen.dep 4. Januar - Riesa, TrinitatiskircheWeihnachtsoratorium mit den Kanta-ten 4 bis 6, 17 Uhr. Info und Karten:03525/529420 oder unter www.tou-rismus-riesa.dep 4. Januar - Moritzburg, SchlossturmHistorisches Tischtheater „Aschen-brödel“ mit Karl Gündel für Kinderab 5 um 11 und 15 Uhr. Auch am 5.Januar um 11 und 15 Uhr. Info:035207/87318 oder www.schloss-moritzburg.dep 4. Januar - Großenhain, Kultur-schloss Konzert „Frauenherzen“ mitLinda Feller & Band, 17 Uhr. Info undKarten: 03522/505555 oder unterwww.kulturzentrum-grossenhain.dep 10. Januar - Riesa, erdgas arenaKonzert mit den Puhdys „HeiligeNächte, 20 Uhr. Info und Karten:03525/529420 oder unter www.tou-rismus-riesa.dep 11. Januar - Moritzburg, SchlossturmMärchenzauber rund um „Drei Ha-selnüsse für Aschenbrödel“. Für Kin-der ab 4 um 11 und 15 Uhr. Auch am12. Januar um 11 und 15 Uhr. Info:035207/87318 oder www.schloss-moritzburg.dep 11. Januar - Meißen, Albrechtsburg„Nachts in der Albrechtsburg“,20 Uhr. Info und Anmeldung:03521/47070 oder unter www.al-brechtsburg-meissen.dep 11. Januar - Radebeul, Schloss Wa-ckerbarth Sardinien - Trauminsel imMittelmeer auch nach der Katastro-phe vom November 2013, 20 Uhr,mit Menü: 18.30 Uhr. Info und Kar-ten: 0351/8955219 oderwww.schloss-wackerbarth.dep 12. Januar - Großenhain, Kultur-schloss Theater „Der Marquise vonO.“ mit dem Turmalintheater, 17 Uhr.Info und Karten: 03522/505555 oderunter www.kulturzentrum-grossen-hain.dep 12. Januar - Weinböhla, Zentralgast-hof Griechenland - Multivisionsvor-trag mit Sven Oyen, 18 Uhr. Info undKarten: 035243/560020 oder unterwww.zentralgasthof.comp 12. Januar - Riesa, erdgas arena Jazz„Live vom Balkon“ mit Friend ̀ n Fel-low, 10 Uhr. Info und Karten:03525/529420 oder unter www.tou-rismus-riesa.dep 13. Januar - Riesa, TrinitatiskircheHeino-Konzert „Die Himmel rüh-men“, 19.30 Uhr. Info und Karten:

03525/529420 oder unter www.tou-rismus-riesa.dep 14. Januar - Großenhain, Kultur-schloss Puppentheater Rabatz mitdem Hohnsteiner Kasper „Hurra derKasper kommt!“, 16 Uhr. Info undKarten: 03522/505555 oder unterwww.kulturzentrum-grossenhain.dep 14. Januar - Radebeul, Schloss Wa-ckerbarth Eisbahn täglich von 12 bis20 und samstags, sonntags ab10 Uhr. Eintritt: 3,50/erm. 2,50 Euro.Info: www.schlosswackerbarth.dep 18. Januar - Moritzburg, Schlossturm„In der Apfelkammer sitzt ̀ ne kleineMaus“ - Märchen-Mitmach-Theaterfür Kinder ab 5 um 11 und 15 Uhr. In-fo: 035207/87318 oderwww.schloss-moritzburg.dep 18. Januar - Radebeul, Landesbüh-nen Musicalpremiere „Annie GetYour Gun!“ Musik und Songtextevon Irving Berlin, Buch von Herbertund Dorothy Fields. Regie: ManuelSchöbel, Musikalische Leitung: GMDChristian Voß, 19 Uhr. Info und Kar-

ten: 0351/8954214 oder unterwww.landesbuehnen-sachsen.de(siehe auch Seite 3 Freizeittipps)p 18. Januar - Moritzburg, Schlosskü-che Schaubacken mit der BäckereiLiebscher aus Weinböhla um 11 und17 Uhr. Auch am 19. Januar. Info:035207/87318 oder www.schloss-moritzburg.dep 19. Januar - Riesa, erdgas arenaShadowland - PILOBOLIUS DanceTheaters, 20 Uhr. Info und Karten:03525/529420 oder unter www.tou-rismus-riesa.dep 19. Januar - Moritzburg, SchlossturmMärchenkino „Drei Haselnüsse fürAschenbrödel“ für die ganze Familieum 11 und 15 Uhr. Info und Karten:035207/87318 oder www.schloss-moritzburg.dep 19. Januar - Radebeul, Karl-May-Mu-seum Familiennachmittag „Auf derSpur der großen Bisons“ mit GroßerHäuptling Kleiner Bär, 15 Uhr. Info:0351/8373055 oder www.karl-may-museum.dep 19. Januar - Großenhain, Kultur-schloss Konzert mit „Meier`s Clan“und Musik vom Barock bis zumCharleston sowie den Klassikern derSwing- und Jazzgeschichte, 17 Uhr.Info und Karten: 03522/505555 oderunter www.kulturzentrum-grossen-hain.dep 23. Januar - Weinböhla, Zentralgast-hof Klubkino „Paulette“ oder „Manist nie zu alt für eine berufliche Ver-änderung“, 20 Uhr. Info und Karten:035243/560020 oder unterwww.zentralgasthof.comp 24. Januar - Riesa, erdgas arena Ka-barett Herkuleskeule „GallensteinsLager“, 19.30 Uhr. Info und Karten:

03525/529420 oder unter www.tou-rismus-riesa.dep 24. Januar - Weinböhla, Zentralgast-hof Lesung „Herbert & Herbert“ mitJaecki Schwarz & Wolfgang Winkler,20 Uhr. Info und Karten:035243/560020 oder unterwww.zentralgasthof.comp 24. Januar - Radebeul, StadtgalerieAltkötzschenbroda 21 Ausstellungser-öffnung mit Collagen, Zeichnungen,Installationen von Irene Wieland„Ins Grüne“, 19.30 Uhr. Info:0351/8311600 oder www.rade-beul.dep 25. Januar - Moritzburg, Schlossa-real bis Leuchtturm 12. MoritzburgerZitterpartie mit Dampflokglühen undWinterromantik am BärnsdorferGroßteich von 16 bis 20 Uhr. Es la-den ein der „Muse im Fasanengar-ten“ e.V. und der Traditionsbahn Ra-debeul e.V. zur traditionellen Land-partie im Winter. Info 035207/87318oder www.schloss-moritzburg.deoder www.zitterpartie.net

p 25. Januar - Radebeul, Karl-May-Mu-seum Vortrag „Die Heimat Winne-tous - auf Entdeckertour durch denSüdwesten der USA“ mit JürgenWüsteney, 18.30 Uhr. Info:0351/8373055 oder www.karl-may-museum.dep 25. Januar - Moritzburg, Schlossturm„Märchenzauber rund um Aschen-brödel“ für Kinder ab 4 um 11 und15 Uhr. Auch am 26. Januar um 11und 15 Uhr. Info: 035207/87318 oderwww.schloss-moritzburg.dep 26. Januar - Riesa, Kirche WeidaWinterkonzert, 17 Uhr. Info und Kar-ten: 03525/529420 oder unterwww.tourismus-riesa.dep 26. Januar - Großenhain, Kultur-schloss Musical „Annie Get YourGun!“ mit den Landesbühnen Sach-sen, 18 Uhr. Info und Karten:03522/505555 oder unter www.kul-turzentrum-grossenhain.dep 29. Januar - Großenhain, Kultur-schloss Schülerkonzert „Das Dschun-gelbuch“ mit der Elbland Philharmo-nie Sachsen, 10 Uhr. Info:03522/505555 oder unter www.kul-turzentrum-grossenhain.dep 29. Januar - Großenhain, Marienkir-che Gospelkonzert, 19.30 Uhr. Infound Karten: 03522/521560 (sieheauch Seite 3 Freizeittipps)p 31. Januar - Meißen, AlbrechtsburgRomantischer Schlossrundgang,19 Uhr. Info und Anmeldung:03521/47070 oder unter www.al-brechtsburg-meissen.dep 2. Februar - Großenhain, Kultur-schloss „Oberhofer Bauernmarkt“mit Gitte & Klaus, 15 Uhr. Info undKarten: 03522/505555 oder unterwww.kulturzentrum-grossenhain.de

Veranstaltungskalender Januar

Jaecki Schwarz & WolfgangWinkler lesen am 24. Januarim Zentralgasthof Weinböh-la „Herbert & Herbert“.

Ab 14. Januar wird amSchloss Wackerbarth eineEisbahn von 12 bis 20 Uhrgeöffnet sein. Fotos: PR

ie Auflösung unseres Rät-sels im Dezember lautet

„Wasserschloss in Oberau“. Unsist ein kleiner Fehler unterlaufen,den der Niederauer BürgermeisterSteffen Sang sofort entdeckt hat:Die Haube auf dem Schlossturmwird entfernt und nicht aufge-setzt! Der Gutschein im Wert von50 Euro für den Gasthof „AlmaKasper“ in Burghardswalde gehtnach Kleinzadel, auf die Elbstra-ße 16. Herzlichen Glückwunsch!

Im Januar wollen wir wissen:Um welche Stadt handelt es sichauf diesem Foto? Für den Gewin-ner gibt es einen Familiengut-schein für das Wellenspiel inMeißen. Ihre hoffentlich richtigeAntwort senden Sie wie immer andas Büro des Landrates, Kennt-wort: Fotorätsel, Brauhausstraße21, 01662 Meißen bis zum 20. Ja-nuar 2014.

Foto: Thöns

DUnser Fotorätsel

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 3. JANUAR 2014

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN6

Am 25. Mai 2014 findet die Kreistags-wahl im Landkreis Meißen statt.

Die Wahl ist nach die Vorschriften desKommunalwahlgesetzes (KomWG) in derFassung der Bekanntmachung vom 5.September 2003 (berichtigt 5. Mai 2004SächsGVBl. S. 182), zuletzt geändertdurch Art. 3 des Gesetzes vom 28. März2013 (SächsGVBl. S. 158, 159) und derKommunalwahlordnung (KomWO) in derFassung vom 5. September 2003(SächsGVBl. S. 440), zuletzt geändertdurch Art. 4 des Gesetzes vom 28. März2013 (SächsGVBl. S. 158, 162) vorzube-reiten und durchzuführen.

1. Zahl der zu wählenden Kreisräte

Es sind 86 Kreisräte zu wählen (§ 25 Abs.1 SächsLKrO).

2. Wahlvorschlagsrecht

Wahlvorschläge können von Parteien undvon Wählervereinigungen eingereichtwerden. Jede Partei und jede Wählerver-einigung kann für jeden Wahlkreis nur ei-nen Wahlvorschlag einreichen (§ 6 Abs. 1KomWG). Die Wahlkreiseinteilung istdem Punkt 6 der Bekanntmachung zuentnehmen.

3. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Es wird gebeten, die Wahlvorschlägemöglichst frühzeitig einzureichen. DieFrist zur Einreichung der Wahlvorschlägebeginnt am Tag nach der Veröffentli-chung dieser Bekanntmachung und endetam 20. März 2014, 18:00 Uhr.

Wahlvorschläge sind schriftlich beim Vor-sitzenden des Kreiswahlausschusses,Herrn Manfred Engelhard, LandratsamtMeißen, Brauhausstraße 21, 01662 Mei-ßen, einzureichen. Sie können zu den üb-lichen Öffnungszeiten des Landratsamtes

Montag 7:30 bis 12:00 Uhr Dienstag 7:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag 7:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

oder nach telefonischer Anmeldung beimVorsitzenden des Kreiswahlausschusses(Tel.-Nr. 03521 725-7302) unter vorge-nannter Adresse, Zimmer 1.58 abgege-ben werden.

4. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Inhalt und Form von Wahlvorschlägenund beizufügende Unterlagen werdendurch die §§ 6a ff. KomWG und § 16KomWO bestimmt. Insbesondere müssendie Wahlvorschläge schriftlich und sollennach dem Muster der Anlage 15 KomWOeingereicht werden. Die in § 16 Abs. 3KomWO genannten Unterlagen sind denWahlvorschlägen beizufügen.

4.1 Der Wahlvorschlag für einen Wahl- kreis darf höchstens 11 Bewerber ent- halten (§ 6a Abs. 1 Satz 2 KomWG).

4.2 Der Wahlvorschlag muss ferner ent- halten:

- als Bezeichnung des Wahlvor- schlags den Namen der einreichen-

den Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeich- nung verwendet, auch diese, oder ein Kennwort, wenn die einreichen- de Wählervereinigung keinen Na- men führt,

- Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum und An- schrift (Hauptwohnung) der jeweili- gen Bewerber, bei ausländischen Unionsbürgern ferner die Staatsan- gehörigkeit,

- genaue Bezeichnung des Wahlkrei- ses.

In jedem Wahlvorschlag sollen eine Ver-trauensperson und eine stellvertretendeVertrauensperson benannt werden (§ 6aAbs. 5 KomWG).

4.3 Die Wahlvorschläge von Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wäh- lervereinigungen sind von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten eigen- händig zu unterzeichnen. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsbe- rechtigte aus mehr als 3 Mitgliedern, genügt die Unterschrift von drei Mit- gliedern, darunter die des Vorsitzen- den oder seines Stellvertreters. Wahl- vorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von drei wahlberechtigten Ange- hörigen zu unterzeichnen, die an der Versammlung nach § 6c Abs. 2 KomWG teilgenommen haben.

4.4 Dem Wahlvorschlag sind beizufügen:

- eine Erklärung jedes Bewerbers nach Muster der Anlage 16 KomWO, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat (§ 6a Abs. 2 KomWG) und dass er für dieselbe Wahl nicht in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist;

- eine von der zuständigen Stadt/Ge- meinde ausgestellte Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 16 KomWO über die Wählbarkeit jedes Bewerbers;

- die nach § 6c Abs. 7 KomWG ange- fertigte Niederschrift der Partei oder Wählervereinigung im Wahlgebiet über die Aufstellung der Bewerber mit der erforderlichen Versicherung an Eides statt. Die Niederschrift soll nach dem Muster der Anlage 17 KomWO gefertigt werden, die Versi- cherung an Eides statt nach Muster der Anlage 18 KomWO, auch un- mittelbar auf der Niederschrift;

- beim Wahlvorschlag einer mitglied- schaftlich organisierten Wählerver- einigung zum Nachweis der mit- gliedschaftlichen Organisation eine gültige Satzung;

- beim Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung für jeden Unter- zeichner des Wahlvorschlages eine Bescheinigung der zuständigen Stadt/Gemeinde über sein Wahl- recht nach dem Muster der Anlage 19 KomWO;

- bei ausländischen Unionsbürgern eine Versicherung an Eides statt nach § 6a Abs. 3 KomWG.

Die Bescheinigung der Wählbarkeit und die Bescheinigung des Wahlrechts werden kostenlos erteilt (§ 16 Abs. 4 KomWO).

4.5 Die Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über die Bewerberauf- stellung und Zustimmungserklärungen werden vom Vorsitzenden des Kreis- wahlausschusses auf Anforderung zur Verfügung gestellt, Niederschrift und Zustimmungserklärung können unter www.kreis-meissen.de/wahlen herun- tergeladen werden.

5. Unterstützungsunterschriften

5.1 Jeder Wahlvorschlag muss von min- destens 17 zum Zeitpunkt der Unter- zeichnung Wahlberechtigten des je- weiligen Wahlkreises, die keine Bewer- ber des Wahlvorschlages sind, unter- stützt werden (Unterstützungsunter- schrift, § 6b Abs. 1 und 2 KomWG).

5.2 Wahlberechtigte können nach Einrei- chung des Wahlvorschlages ihre Un- terstützungsunterschrift bei der für sie zuständigen Gemeindeverwaltung während der üblichen Öffnungszeiten bis zum 20. März 2014, 18:00 Uhr, leisten.

Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustands die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben dies beim Vor- sitzenden des Kreiswahlausschusses spätestens am 13. März 2013 (also dem 7. Tag vor dem Ablauf der Einrei- chungsfrist für Wahlvorschläge) schriftlich zu beantragen, dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen.

Die Unterstützungsunterschrift muss vom Wahlberechtigten auf einem Un- terschriftsblatt nach dem Muster der Anlage 21 unter Angabe des Tages der Unterzeichnung eigenhändig ge- leistet werden. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname und An- schrift (Hauptwohnung) vom Unter- zeichner anzugeben. Auf Verlangen hat er sich über seine Person auszu- weisen.

Ein Wahlberechtigter kann nur für ei- nen Wahlvorschlag eine Unterstüt- zungsunterschrift leisten. Hat ein Wahlberechtigter für dieselbe Wahl für mehrere Wahlvorschläge eine Unter- stützungsunterschrift geleistet, sind al- le seine Unterschriften ungültig.

5.3 Keiner Unterstützungsunterschrift be- dürfen Wahlvorschläge einer Partei, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags im Sächsischen Landtag vertreten ist oder seit der letzten Wahl im Kreistag des Landkreises Meißen vertreten ist. Dies gilt entsprechend für den Wahl- vorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung gewählten, die dem Kreistag zum Zeitpunkt der Ein- reichung angehören, unterschrieben ist.

6. Wahlkreiseinteilung

Der Landkreis Meißen wird in 12 Wahl-kreise eingeteilt und wie folgt abge-grenzt:

Wahlkreis 1

Gemeinde KäbschütztalStadt NossenGemeinde Ketzerbachtal (mit Stichtag 1.Januar 2014 in die Stadt Nossen einge-gliedert)

Gemeinde Leuben-Schleinitz (mit Stichtag1. Januar 2014 in die Stadt Nossen einge-gliedert)

Wahlkreis 2

Gemeinde KlipphausenGroße Kreisstadt Meißen (linkselbisch)(Am Steinberg, An der Frauenkirche, Ba-derberg, Burgstraße, Domplatz, Elbstraße,Fleischergasse, Freiheit, Gerbergasse,Görnische Gasse, Heinrichsplatz, Hinter-mauer, Hochuferstraße, Hohlweg, Jüden-bergstraße 1, 2, 30 und 31, Kleinmarkt,Leinewebergasse, Leipziger Straße 1 - 42,Lorenzgasse, Markt, Marktgasse, Neu-gasse, Nicolaisteg 1, 8, Rauhentalstraße2, 4, 6, 8, Rosengasse, Rossmarkt, RoteStufen, Schlossberg, Schlossergasse,Schlossgäßchen 4, 5, Schlossstufen,Schulplatz, Seelensteig, Stiftsweg, Tal-straße 87 - 99, Theaterplatz, Uferstraße 1,2, 3, WebergasseDrescherweg, Erlichtstraße, Fährmann-straße, Hahnemannsplatz, Hirschberg-straße, Huttenburgweg 1, 1a, Karl-Nies-ner-Straße, Kerstingstraße, Lerchaweg 1 -16, Martinstraße, Mendestraße, Moritz-straße, Neumarkt, Nicolaisteg 2 - 7, Ober-gasse, Plossenweg, Poetenweg, Poststra-ße, Siebeneichener Straße, Talstraße 1 -17, 78 - 81b, Uferstraße 4 - 13, Wilsdruf-fer Straße 1, 2, Wettinstraße 1 - 30Alter Mühlenweg, Am Breitenberg, Bock-wener Weg, Dr.-Donner-Straße, Dreilin-denstraße, Gellertstraße, Goldgrund, Hut-tenburgweg 8, 9, 10, Kapellenweg, Ler-chahöhe, Lerchaweg außer 1 - 16, Mari-enhofstraße, Plossenhöhe, Querallee, Sie-beneichen, Siebeneichener Kirschberg,Siebeneichener Schlossberg, Stadtblick,Stadtparkhöhe, Wilsdruffer Straße außer1, 2Angerweg, Böttgerstraße, Höroldtstraße,Ilschnerstraße, Jaspisstraße, Lessingstra-ße, Mühlweg 28 - 34, Ossietzkystraße 1 -4d, 61, 62, Schützestraße, Talstraße 18 -77, Wettinstraße 31 - 34, WettigstraßeAm Buschbad, Am Mühlgraben, Am Trie-bischwehr, An der Hohen Eifer, DobritzerBerg, Etzlerstraße, Köhlerstraße, Kühne-straße, Leschnerstraße, Ossietzkystraßeaußer 1 - 4d, 61, 62, Polenzer Weg, Wie-sandstraßeCrassostraße, Korbitzer Straße, Mühlweg1 - 27a, Nossener Straße 195 - 213,Questenberger Weg, Rauhentalstraße au-ßer 2, 4, 6, 8, Sonnenleite, Talstraße 82 -86, Triftweg, Wilhelm-Walkoff-Platz,Am hohen Gericht, Am LommatzscherTor, Am Röhrenbrunnen, An der alten Zie-gelei, An der Grubenbahn, An der Schre-bergasse, Brennerstraße, Domblick, Fried-rich-Geyer-Straße, Grüner Weg, HoheSicht, Jüdenbergstraße außer 1, 2, 30, 31,Kynastweg, Lorenzstraße, Neue Hoff-nung, Nossener Straße außer 195 - 213,Quellgasse, Röhrenweg, Schlettaer Stra-ße, Schrebergasse, Unverhofft Glück,Zieglerweg, Zum Klingertal

Alte Straße, Am Schottenberg, Auf derHöhe, Dosselgrund, Fischergasse, Gasern-berg, Jahnastraße, Lehmberg, LeipzigerStraße 43 - 98, Meisastraße, Mönchsleh-ne, Muldenweg, Schlossgässchen 1, 1a,Siedlerstraße, Zum Roten Gut

Wahlkreis 3

Gemeinde Diera-ZehrenGroße Kreisstadt Meißen (rechtselbisch)(Bahnhofstraße, Dr.-Eberle-Platz, Elbberg,Fabrikstraße 1 - 12, 14a, 14b, 14c, Feld-gasse, Ferdinandstraße, GroßenhainerStraße 3 - 43 (ungerade), 2 - 34 (gerade),Grünaue, Kändlerstraße, Karlstraße, Lud-wig-Richter-Straße, Luisenstraße, Melzer-straße, Niederauer Straße 1 - 47, Nieder-fährer Straße außer 7 - 23 (ungerade),Pestalozzistraße, Ratsweinberg, Riesen-steinstraße, Ringstraße 2, 10, 28, Robert-Blum-Straße, Rosa-Luxemburg-Straße au-ßer 17, 19, 21, 23, 23a, Tonberg, Vorbrü-cker Straße, Weinberggasse, ZscheilaerStraße 7 - 19 (ungerade), 2 - 60 (gerade)Adlersteig, Am Knorrberg, An den Kat-zenstufen, Dammweg, Eichberg, Elbtal-straße, Fährgässchen, Goethestraße,Grundstraße, Gustav-Graf-Straße, Hafen-straße, Hainstraße, Hainweg, HeiligerGrund, Lindenplatz, Louise-Otto-Straße,Niederfährer Straße 7 - 23 (ungerade),Proschwitzer Straße, Proschwitzer Weg,Rottewitzer Straße, Schillerstraße, Schul-gasse, Thomas-Müntzer- Straße, Wink-witzer Straße, Wolyniezstraße, ZscheilaerStraße 1, 3, 5, 23 - 79 (ungerade)An der Trinitatiskirche, August-Bebel-Straße, Bennoweg, Gabelsberger-straße,Gartenstraße, Großenhainer Straße 49 -107 (ungerade), 36 - 88 (gerade), Hein-rich-Freitäger-Straße, Joachimstal, Koh-rockstraße, Leitmeritzer Bogen 49, 50,Mannfeldstraße 1 - 8, Pfarrgasse, Plata-nenstraße, Ringstraße alles außer 2, 10,28, Rosa-Luxemburg-Straße 17, 19, 21,23, 23a, Smetanastraße, Trinitatiskirch-weg, Werdermannstraße, Zscheilaer Stra-ße 78, 82, ZscheilbergAm Bogen, Berghausstraße, BohnitzscherStraße, Dieraer Weg, Dr.-Felicitas-Kolde-Weg, Dr.-Margarethe-Bahrmann-Weg,Dr.-Wilhelm-Krohn-Weg, Emil-Zöllner-Weg, Gerichtsweg, Geschwister-Große-Weg, Großenhainer Straße 119 - 195d(ungerade), 90 - 148 (gerade), Hohe Wie-se, Karl-Marx-Straße, Mannfelstraße 19 -27, Many-Jost-Weg, Nassauweg 4, 5, 6,7, Radeburger Straße, TzschuckestraßeAlbert-Mücke-Ring, Aritaring, Käuzchen-ring, Kiebitzweg, Korfustraße, Leitmerit-zer Bogen 2, Nassauweg 1, 2, 3, Nieder-auer Straße 48 - 67, Oeffingener Straße,Schmidener Straße, VitrystraßeBadgasse, Brauhausstraße, Cöllner Straßeaußer 16, 18, 19, Dresdner Straße 1 - 25(ungerade), 2 - 54a (gerade), Elbgasse,Fabrikstraße 16, 18, 19, 19a, Hospital-straße, Kirchgasse, Kurz-Hein-Straße, Loo-sestraße 5 - 10, 12, Lutherplatz, Luther-straße, Plangasse, Teichertring, Wiesen-gasse, Zaschendorfer Straße 1 -23 (unge-rade), 2 - 8 (gerade)Bergstraße, Cöllner Straße 16, 18, 19,Dresdner Straße 27 - 53 (ungerade), Ga-belstraße, Herbert-Böhme-Straße, Johan-nesplatz, Johannesstraße, Loosestraße11, 13 - 26, Niederspaarer Straße 2, 3,Robert-Koch-Platz, Rote Gasse 1, Teich-straße, Zaschendorfer Straße 10 - 24a(gerade), 25, 27Beethovenstraße, Berglehne, Birkenweg,Boselweg, Gelegegasse, Grundmannstra-ße 1 - 15 (ungerade), 2 - 10 (gerade),

Öffentliche BekanntmachungEinreichung von Wahlvorschlägen zur Kreistagswahl am 25. Mai 2014 im Landkreis Meißen

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 3. JANUAR 2014

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 7

Hohe Straße, Kalkberg, Kapitelholzsteig3, Kreyerner Straße 1 - 17 (ungerade), 2 -14 (gerade), Max-Dietel-Straße, Max-Haarig-Straße, Max-Kamprath-Straße 2,4, 6, Niederspaarer Straße, außer 2, 3, 24,Querstraße, Rautenbergweg 40, 41, Win-zerstraßeAlte Spaargasse, An der Spaargasse,Dresdner Straße 55 - 149, Grundmann-straße 17 - 23 (ungerade), 14a - 22 (gera-de), Haasestraße, Jagsteig, Kapitelholz-steig, außer 3, Klausenweg, Kruspestra-ße, Lückenhübelstraße, Mittelberg, Neu-landgasse, Niederspaarer Straße 24,Oberspaarer Straße, Rautenbergweg 6,Rodelandweg, Rote Gasse, außer 1, RoterWegAltzaschendorf, Am Langen Graben, AWall, An der Telle, Auenstraße, Fabrik-straße 13, 18a, 20, 27 - 29, Heinrich-Hei-ne-Straße, Hermann-Grafe-Straße, Jäger-straße, Kreyerner Straße 23 - 39 (ungera-de), 16 - 40 (gerade), Max-Kamprath-Straße, außer 2, 4, 6, Moritzburger Platz,Neuzaschendorf, Rülingstraße, Schanzen-straße, Steinweg, Zaschendorfer Straße26, 28 - 91, Ziegelstraße

Wahlkreis 4

Gemeinde WeinböhlaGemeinde NiederauGemeinde PriestewitzGemeinde Ebersbach

Wahlkreis 5

Große Kreisstadt Coswig

Wahlkreis 6

Große Kreisstadt Radebeul (West)(Alfred-Naumann-Straße, Am Gymnasi-um, Am Rosenhof 2 - 6, Auf den Bergen 5- 65, Borstraße 44 - 52, Dr.-Külz-Straße 1- 29, Dr.-Külz-Straße 30 - 40, Dr.-Rudolf-Friedrich-Straße 23 - 25a, Dr.-Rudolf-Friedrichs-Straße 12a - 38, Finstere Gasse2, Gröbastraße, Heinrichstraße 2 - 14,Heinrich-Zille-Straße 21 - 25, Heinrich-Zil-le-Straße 36 - 46, Humboldtstraße, Karl-Kröner-Straße, Klara-May-Weg, ObereBergstraße 3a - 13, Obere Bergstraße 12- 20, Paradiesstraße 13 - 27, Patty-Frank-Weg, Robert-Koch-Straße 1 - 11, Rosa-Lu-xemburg-Platz 2, 3, Schweizerstraße 23 -25, Schweizerstraße 24 - 30, Stosch-Sar-rasani-Straße 5 - 55, Stosch-Sarrasani-Straße 16- 42, Straße der Jugend, Terras-senstraße, Winzerstraße 31 - 39, Winzer-straße 20a bis 42b, Zillerstraße 15 - 23,Zillerstraße 22 - 34,Bernhard-Voß-Straße 1 - 31, Bernhard-Voss-Straße 2 - 26a, Borstraße 37 - 61,Borstraße 54 - 68, Dr.-Rudolf-Friedrichs-Straße 1 - 21, Dr.-Rudolf-Friedrichs-Straße2 - 12, Dürerstraße, Hainstraße 3 - 7,Hainstraße 4 - 8, Heinrichstraße 1 - 13,Heinrich-Zille-Straße 27 - 33, Heinrich-Zil-le-Straße 52 - 56, Hohe Straße 25a - 27bund 39 - 45, Hohe Straße 8 - 38, Johan-nesstraße, Karl-Liebknecht-Straße 32 -40, Karl-Liebknecht-Straße 35, Lehden-weg 42 - 48, Lößnitzstraße 10 - 13, Lu-therstraße, Magdalenenstraße 1 - 21,Meißner Straße 201 - 225, Meißner Stra-ße 202 - 216, Melanchthonstraße, NeueStraße 9 - 15, Neue Straße 10 - 14, ObereBergstraße 15 - 33, Obere Bergstraße 30- 40, Querstraße 1 - 4, Robert-Koch-Stra-ße 12 - 15, Rosa-Luxemburg-Platz 1, 5, 6,10, Seweningstraße 1 - 9, Soermusstraße1 - 9, Wilhelmstraße, Winzerstraße 41 -49, Winzerstraße 44 - 48a,

Blumenstraße 17 - 21, Bodelschwingh-straße, Burgstraße 2, 2b, Gradsteg 8 - 58,Gradsteg 49, Heinrich-Zille-Straße 35 -49, Heinrich-Zille-Straße 58 - 72, HoheStraße 1 -23 und 29 - 37, Hohe Straße 2 -4, Horst-Viedt-Straße 24, Karl-Liebknecht-Straße 17 - 31, Karl-Liebknecht-Straße 14- 30, Lehdenweg 1 - 51, Lehdenweg 2 -38, Lößnitzstraße 1 - 9, Meißner Straße229 - 249, Meißner Straße 218 - 242,Obere Bergstraße 35 - 37, Obere Berg-straße 42 - 60, Querstraße 4b - 6, Soer-musstraße 2 - 8, Thomas-Mann-Straße,Winzerstraße 55 - 59, Winzerstraße 50 -62,Am Bornberge 1 - 6, Am Heiteren Blick 1- 19, Am Heiteren Blick 6 - 10, Bahnhof-straße 12 -12b, Blumenstraße 5 - 15, Blu-menstraße 2 - 18, Burgstraße 1 - 13,Gradsteg 9 - 47 und 51, Heinrich-Heine-Straße, Heinrich-Zille-Straße 51 - 67,Heinrich-Zille-Straße 74 - 86, Horst-Viedt-Straße 3 - 21, Horst-Viedt-Straße 2 - 22,Karl-Liebknecht-Straße 1 - 15, Karl-Lieb-knecht-Straße 2 - 12b, Karlstraße, Käthe-Kollwitz-Straße 3 - 25, Kellereistraße,Meißner Straße 253 - 279, Meißner Stra-ße 246 - 276, Moritzburger Straße 1 - 31,Moritzburger Straße 2 - 60, Nordstraße 1- 5, Nordstraße 2 - 6, Obere Bergstraße41 - 77, Obere Bergstraße 62 - 90a, Win-zerstraße 61 - 79, Winzerstraße 64 - 78a,Albert-Eyckhout-Straße, Altfriedweg, AmBornberge 6a - 16, Am Bornberge 7 - 9,Am Jacobstein, An der Kaiserbrauerei,Auf den Ebenbergen, Carl-Pfeiffer-Straße,Flemmingstraße, Friedsteinstraße, Käthe-Kollwitz-Straße 4 - 26, Kottenleite 2 - 12,Lindenaustraße, Ludwig-Richter-Allee,Meißner Straße 283 - 365, Meißner Stra-ße 278 - 326, Mittlere Bergstraße 2,Mohrenstraße 1 - 3, Mohrenstraße 10 -16, Moritzburger Straße 33 - 47, Neu-friedstein, Prof.-Wilhelm-Ring, Wilhelm-Busch-Straße, Winzerstraße 83 - 89, Win-zerstraße 80 - 84, Altkötzschenbroda 9 -60b, Am Gottesacker 13 - 33, Am Gottes-acker 2 - 44, Auenweg, Bahnhofstraße 14- 21, Fürstenhainer Straße, Gradsteg 1 -7, Hainstraße 1 - 2a und 10, Harmonie-straße, Hermann-Ilgen-Straße 27 - 62,Kötzschenbrodaer Straße 121 - 201, Kötz-schenbrodaer Straße 116 - 186, NeueStraße 1 - 8, Neue Straße 16 - 120 ,Vor-werkstraße,Altkötzschenbroda 1 - 8 und 62 - 68, AmKuffenhaus, An der Festwiese, Bahnhof-straße 1 - 8a, Elbblick, Elbstraße, Emil-Schüller-Straße 1 - 5b und 23 - 25, Fa-brikstraße 1 - 43, Fabrikstraße 2 -14a,Güterhofstraße 1 - 11, Hermann-Ilgen-Straße 2 - 25, Kleine Elbstraße 1, KötitzerStraße 3 - 37d, Kötitzer Straße 4 - 16,Ludwig-Jahn-Straße, Oscar-Pletsch-Stra-ße, Uferstraße 2a -17b, Wilhelm-Eichler-Straße 1 - 19, Wilhelm-Eichler-Straße 2 -26,Bahnhofstraße 10, Eigenheimstraße,Emil-Schüller-Straße 7 - 21, Emil-Schüller-Straße 2 - 6g, Fabrikstraße 34, Geschwis-ter-Scholl-Straße, Hermann-Ilgen-Straße1a, 1b, 1c, Kötitzer Straße 39 - 67, Kötit-zer Straße 22a - 46, Lindenweg, Rudolf-Harbig-Straße, Schützenweg, Wilhelm-Eichler-Straße 21 - 59, Wilhelm-Eichler-Str. 32, Ziegeleiweg 4 - 10,Altnaundorf, An der Unterführung, Aufden Scherzen, Berthelstraße, BrockwitzerStraße 2, 4 Coswiger Straße 2 - 12, Fa-brikstraße 47b bis 69, Fabrikstraße 56 -74, Friedrich-List-Straße, GauernitzerStraße, Großstückenweg, Hinter den Gär-ten, Horkenweg, Johannisbergstraße,Kleinstückenweg, Kötitzer Straße 83 -

143, Kötitzer Straße 56 - 156, Mittelweg18 - 23, Nach der Schiffsmühle 3, Nieder-warthaer Straße, Sörnewitzer Straße, Tän-nichtweg, Uferstraße 40 - 54, Vierruthen-weg, Weistropper Straße,Alt-Wettinshöhe, Altzitzschewig, Am Ha-senbruch, Am Weingut Hausberg, Auer-weg, Barkengasse, Bischofsweg, Coswi-ger Straße 13 - 23, Dammweg, Gerhart-Hauptmann-Straße, Hausbergweg, Ho-henhausweg, Huhlbergweg, Kapellen-weg, Knollenweg, Kottenleite 1 - 15, Kra-penbergweg 3 - 7, Kroatengrund 1 - 9,Kroatengrund 2, 2a, Kynastweg 1 - 37,Kynastweg 2, Lachenweg, Langenberg-weg, Meißner Straße 391 - 509, MeißnerStraße 344 - 450, Mittlere Bergstraße 7 -99, Mittlere Bergstraße 12 - 72, MittlereJohannisbergstraße, Nach der Schiffs-mühle 1, Neuhofweg 17, 19, Obere Jo-hannisbergstraße, Paulsbergweg, Son-nenweg, Spitzgrundweg, Steinweg, Tal-kenbergweg 95, Untere Barkengasse,Weidenweg, Winterkehle, Zechsteinweg,Altlindenau, Am Eichberg, Am Gasthof,Am Katzenloch, Am Mardersprung, AmStephansborn, An den Brunnen, An denQuerstücken, An den Wiesen, Auerweg11 - 29, Auerweg 4 - 28, Auf den Kotten-bergen, Birkenbruch, Dippelsdorfer Straße1 - 37, Drosselweg, Eulengrund, Finken-weg, Hermann-Löns-Weg, Hinter denWeinbergen, Jägerhofstraße 149 - 167,Jägerhofstraße 136 - 146, Käuzchenweg,Kiebitzweg, Kiefernbruch, KleineRietzschke, Kottenleite 19 - 69, Kottenlei-te 16 - 42, Krapenbergweg 1, 2, Kreyern-weg 1 - 87, Kreyernweg 2 - 38b, Ku-ckucksweg, Kynastweg 24, 26, Lerchen-weg, Moritzburger Straße 55 - 105, Plan-straße, Rietzschkegrund 11 - 159,Rietzschkegrund 48 - 156b, Ringstraße,Sandleite, Steinbergweg, Steineichenweg,Talkenbergweg 6 - 18, Waldwiesenweg,Am Spittelholz, Amselweg, An der Juch-höh, Andreas-Hofer-Straße, August-Ka-den-Straße, Buchholzweg, Burgstraße 4,Buschweg, Dippelsdorfer Straße 2, Drei-zehn-Brücken-Weg, Dr.-Rudolf-Friedrichs-Straße 27 - 31, Finstere Gasse 3 - 13,Finstere Gasse 4 - 54, Friedewaldweg,Ginsterweg, Höhenweg, Jagdweg, Jäger-hofstraße 11 - 143, Jägerhofstraße 2 bis118a, Jägerstraße, Kiesgrubenweg, Löß-nitzgrundstraße 84, 128, 140, Meierei-weg 108, Morgenleite, Moritzburger Stra-ße 64 - 88, Neuländer Straße, ObereBurgstraße 21 - 47, Obere Burgstraße 6 -48, Scharfenberger Straße, Sonnenleite,Turmleite, Wahnsdorfer Weg, Waldweg)

Wahlkreis 7

Große Kreisstadt Radebeul (Ost)(Ahornstraße 2 - 8, An der Siedlung,Barthübelstraße, Birkenstraße, Damasch-keweg, Dresdner Straße 11 - 23, DresdnerStraße 26 - 99, Emilienstraße, Gartenstra-ße 29 - 75, Seestraße 7 - 29, Seestraße 10- 32, Trachauer Straße, Wiesenstraße,Ahornstraße 1 - 9, Am Alten Güterboden,Am Kreis 1 - 8, Dresdner Straße 2 - 22,Dresdner Straße 1, Forststraße, Garten-straße 4 - 74, Gartenstraße 5 - 27, Haupt-straße 1 - 5, Hauptstraße 2, Hellerstraße1- 23, Kaditzer Straße 2 - 20, Kiefernstra-ße, Kolbestraße, Louisenstraße 1 - 7,Meißner Straße 2 - 36, Meißner Straße 1 -49, Mittelstraße, Preußerstraße, Robert-Werner-Platz, Schildenstraße 35 - 37,Schildenstraße 20 - 32, Seestraße 3, 5,Serkowitzer Straße 1 - 10, Sidonienstraße1, 11 - 19a, Sidonienstraße 12 - 20, Tur-nerweg, Wichernstraße 23 - 37, Wichern-

straße 24 - 34,Eduard-Bilz-Straße 1 - 7, Eduard-Bilz-Straße 2 - 18, Gellertstraße, Hauptstraße11 - 27a, Hauptstraße 6 - 26, Hellerstraße2 - 22, Hölderlinstraße 1 - 9, Hölderlin-straße 2 - 10, Karl-May-Straße 2 - 14,Louisenstraße 9 - 19, Louisenstraße 8 -16, Meißner Straße 53 - 97, Neubrunn-straße 4, Pestalozzistraße 7 - 23, Pesta-lozzistraße 2 - 16, Rathenaustraße, Schil-denstraße 15 - 17, Schildenstraße 2 - 14,Schumannstraße 4, 6, Sidonienstraße 3 -9, Sidonienstraße 2 - 8, Wichernstraße 1 -21a, Wichernstraße 2 - 22, ZinzendorferStraße, Altserkowitz, Am Kreis 9 - 14,Bahnsteg, Brunneplatz, Ebereschenweg,Friedhofstraße, nHeckenweg, Karl-May-Straße 1 - 13, Kirchplatz, Kötzschenbro-daer Straße 13 - 51, KötzschenbrodaerStraße 14 - 56, Meißner Straße 101, 103,Mittelsteg, Mühlgraben, Neubrunnstraße8 - 12, Paul-Gerhardt-Straße, Pestalozzi-straße 16a - 18, Pestalozzistraße 35 - 37,Riesestraße, Schildenstraße 3 - 5, Schu-mannstraße 3 - 9, Schumannstraße 10 -16, Serkowitzer Straße 11 - 53, Serkowit-zer Straße 18 - 72, Straße des Friedens 3 -39, Straße des Friedens 2 - 10, Südstraße4 - 18, Wasastraße 6 - 48, Wasastraße 1,Weintraubenstraße 31, Weststraße 7 -27,Am Gottesacker 120, Dr.-Schminke-Allee1 - 9, Gohliser Straße, Meißner Straße113 - 149, Moritz-Garte-Steg, Mozart-straße, Ostsstraße, Pestalozzistraße 39 -61, Pestalozzistraße 28, Richard-Wagner-Straße, Roseggerstraße, Steinbachstraße,Straße des Friedens 41 - 59, Straße desFriedens 36 - 60, Wasastraße 3 - 49,Weintraubenstraße 3 - 9, Weintrauben-straße 4 - 18, Weststraße 1 - 5, Weststra-ße 2 - 68,Anne-Frank-Straße, Bettina-von-Arnim-Straße 25 - 43, Clara-Zetkin-Straße, Ein-steinstraße, Friedrich-von-Heyden-Weg 1- 31, Gerhard-Madaus-Straße 1 - 5, Ger-hard-Madaus-Straße 2 - 14, Goethestra-ße 35 - 47, Goethestraße 30 - 40, Her-mann-Hesse-Straße 1 - 31, Karl-Marx-Straße 1 - 21, Lessingstraße 1 - 13, Les-singstraße 2 - 12, Meißner Straße 50 - 64,Novalisstraße 1 - 19, Otto-Baer-Straße 1 -7, Otto-Baer-Straße 2 - 4, Richard-Müller-Straße, Schillerstraße 17 - 31, Schillerstra-ße 18 - 36, Wielandstraße 1 - 33,Am Dichterviertel, August-Bebel-Straße 1- 29, August-Bebel-Straße 2 - 22, Bertolt-Brecht-Straße 1 - 5, Bertolt-Brecht-Straße2 - 6, Bettina-von-Arnim-Straße 1 - 23,Clemens-Brentano-Straße 31, 33, Freili-rathstraße, Goethestraße 1 - 33, Goethe-straße 2 - 28, Hauptstraße 33 - 41, Her-derstraße 1 - 41, Kantstraße, Karl-Marx-Straße 2 - 30, Kleiststraße 1 - 35, Kleist-straße 2 - 16, Lessingstraße 14 - 24, Ma-rienstraße 11 - 21, Meißner Straße 66 -82, Schillerstraße 12 - 16, Schillerstraße15, Waldstraße 1 - 11,August-Bebel-Straße 33 - 55, August-Be-bel-Straße 24 - 46, Augustusweg 57 -105a, Augustusweg 64 - 116a, Clemens-Brentano-Straße 1 - 19, Clemens-Brenta-no-Straße 2 - 6, Ernst-Kegel-Straße, Fich-testraße, Fontanering, Grüne Straße, Hai-debergstraße 20 - 22, Haidebergstraße 1,Hauptstraße 41 - 55, Marienstraße 14 -24, Maxim-Gorki-Straße 35 - 47, Maxim-Gorki-Straße 26 - 40, Reichsstraße, Ri-chard-Müller-Straße, Sachsenstraße 9 -29, Sachsenstraße 20 - 36, Uhlandring,Waldstraße 4 - 36b, Wettinstraße,Augustusweg 39 - 55, Augustusweg 44 -62, Bennostraße 27a - 41, Eduard-Bilz-Straße 9 - 57, Eduard-Bilz-Straße 20 - 64,

Emil-Högg-Straße, Fritz-Schulze-Straße,Gutenbergstraße 2 - 6, Hauptstraße 28 -66, Marienstraße 1 - 9, Marienstraße 2 -12a, Maxim-Gorki-Straße 1 - 33, Maxim-Gorki-Straße 2 - 24, Meißner Straße 86 -112, Nizzastraße 55 - 71, Nizzastraße 54- 70, Sachsenstraße 5 - 7, Sachsenstraße16, Weinbergstraße 37 - 51, Weinberg-straße 36 - 48a,Augustusweg 17a - 37, Augustusweg 28- 38, Bennostraße 25 - 27, Bennostraße28 - 44, Carl-Schröder-Straße 1 - 7, Dr.-Schminke-Allee 10 - 26, Gutenbergstraße1 - 45, Gutenbergstraße 10 - 24, MeißnerStraße 114 - 128, Nizzastraße 39 - 49,Nizzastraße 30 - 48, Schumannstraße 19- 27, Schumannstraße 20 - 26, Thalheim-straße, Wasastraße 53 - 67, Wasastraße52 - 68, Weberstraße 2 - 30, Weinberg-straße 30 - 34a, Weinbergstraße 35,Am Goldenen Wagen 12 - 18, An der Jä-germühle, Augustusweg 1 - 15, Augus-tusweg 2 - 24, Bennostraße 1 - 24, Berg-blick, Dr.-Rudolf-Friedrichs-Straße 40, 42,Dr.-Schminke-Allee 11 - 35, Friedlandstra-ße, Hoflößnitzstraße, Lößnitzgrundstraße2 - 30, Lößnitzgrundstraße 9 - 35b, Meiß-ner Straße 130 bis 148, Mühlweg, Nizza-straße 6 - 28, Nizzastraße 7 - 33, Para-diesstraße 4 - 68, Rebenwinkel 1 - 4,Retzschgasse, Rosenstraße, Weberstraße1 - 17, Weinbergstraße 1 - 33, Weinberg-straße 2 - 28,Altwahnsdorf, Am Dammberg, An derWetterwarte, An der Wilhelmshöhe, An-ton-Günther-Straße, Bodenweg, Boxdor-fer Straße, Dorfgrund, Gartenweg, Graue-Presse-Weg, Haußigstraße, Hohlweg,Langenwiesenweg, Lößnitzgrundstraße37 - 95, Lößnitzgrundstraße 38 - 70,Pfeifferweg, Reichenberger Straße, Rie-selgrundweg, Rodung, Schulstraße, Spitz-hausstraße, Straken,Am Rosenhof 1 - 13, Am Rosenhof 8 - 12,Bernhard-Voß-Straße 34, 34a, Borstraße1 - 35, Borstraße 4 - 40b, Dr.-Külz-Straße2 - 26, Heinrich-Zille-Straße 1 - 15a, Hein-rich-Zille-Straße 6 - 34, Körnerweg, Ma-karenkostraße, Meißner Straße 161 - 177,Meißner Straße 152 - 194, Paradiesstraße1 - 11, Rennerbergstraße, Schuchstraße,Schweizerstraße 2 - 22, Seweningstraße2 - 8, Stosch-Sarrasani-Straße 12, 14,Winzerstraße 1 - 29, Winzerstraße 2 - 20,Zillerstraße 1 - 13c, Zillerstraße 2 - 20)

Wahlkreis 8

Gemeinde MoritzburgStadt RadeburgGemeinde TauschaGemeinde Thiendorf

Wahlkreis 9

Große Kreisstadt GroßenhainGemeinde LampertswaldeGemeinde Schönfeld

Wahlkreis 10

Stadt GröditzGemeinde RöderaueGemeinde WülknitzGemeinde GlaubitzGemeinde Nünchritz

Wahlkreis 11

Gemeinde HirschsteinGemeinde StauchitzGroße Kreisstadt Riesa (I)Altmarkt, Am Berg, Brauhausstraße, Feld-straße, Felgenhauerstraße, Heimweg,

Öffentliche BekanntmachungEinreichung von Wahlvorschlägen zur Kreistagswahl am 25. Mai 2014 im Landkreis Meißen

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 3. JANUAR 2014

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN8

In den Gehrmaasen, Marktgasse, Meiß-ner Straße, Mergendorfer Weg, PoppitzerPlatz, Poppitzer Straße, Quergasse, Ste-gerstraße, Volksgut Göhlis, ZiegeleistraßeAm Biesenberg, Am Burgsberg, Dr.-Kurt-Fischer-Straße, Dr.-Rudolf-Friedrichs-Stra-ße, Friedensweg, Gänsewiesenweg, Gos-tewitzer Weg, Heydaer Straße, MoritzerStraße, Poppitzer Landstraße, PrausitzerStraße,Am Löschteich, Leutewitzer Dorfstraße,Leutewitzer Straße, Ostweg, SchänitzerStraße,Alter Pausitzer Weg, Am Kuffenhaus, Am-selweg, Freitaler Straße, Karl-Marx-Hof,Leipziger Straße, Lerchenweg, Neubau-ernweg, Nickritzer Straße, Nossener Stra-ße, Pausitzer Straße 33 - 57A, PausitzerStraße 61 - 71, Schulgasse, Schwalben-weg,Am Hang, Humboldtstraße, Lindenstraße,Meisenweg, Sonnenweg,Am Weinberg, Auenwaldstraße, Dorfstra-ße, Gostewitzer Straße,Riesaer Straße, Weidaer WegJahnishausen (Am Sportplatz, Jahnatal-straße, Plantagenweg, Seerhausener Stra-ße, Waldweg); Böhlen (Böhlener Straße,Mehltheuerstraße, Kalbitzer Straße, Wie-

senweg); Gostewitz (An der Keppritz,Pahrenzer Straße), A.-Bebel-Str. 1A bis35, Drosselweg, H.-Heine-Str. 10 - 22,Pausitzer Str. 2 - 12/3 - 11, 20 - 26, 23 -25, Str. d. Einheit, Straße der Freund-schaft, Dr.-Scheider-Straße, Fr.-Engels-Straße 1 - 45/2 - 46D, Goethestraße 1 -51/2 - 56, Schillerstraße, Schloßstraße,Am Rundteil, Am Stadtpark, Am Techni-kum, Dr.-Külz-Straße 7 - 35/8 - 30/42 -71, Elbberg, Elbstraße 6 - 12/9 - 17, Fr.-Mehring-Straße, Großenhainer Straße,Hauptstraße 3 - 59/2 - 54, Hospitalweg,Klosterstraße, Niederlagstraße, Parkstra-ße, Rathausplatz, An der Gasanstalt, Elb-straße 3, 14, Fr.-Engels-Straße 47 - 61/48- 72, Goethestraße 53 - 87/74 - 106,Hauptstraße 56 - 84/69 - 101, H.-Löns-Straße, Hohe Straße, J.-Schehr-Straße, J.-Haydn-Straße, Lessingstraße, Lutherplatz,Pestalozzistraße, R.-Koch-Straße, R.-Schu-mann-Straße, Am Birkenwäldchen, Hans-Waloschek-Weg, Karl-Marx-Ring, Klötzer-straße, Bahnhofstraße, Neue Straße, R.-Breitscheid-StraßeA.-Puschkin-Platz, Arndtstraße, Beetho-venstraße, Berliner Straße, Breite Straße,Brückenstraße, Fr.-List-Straße, Grenzstra-ße, Grüner Winkel, Gutenbergstraße,

Jahnstraße, Kolonie, Körnerstraße, Lom-matzscher Straße, Maschinenhausstraße,Speicherstraße

Wahlkreis 12

Gemeinde StrehlaGemeinde ZeithainGroße Kreisstadt Riesa (II)Am Gucklitz, Brandenburger Straße, F.-Lassalle-Straße, Fl.-Geyer-Straße, Fr.-Schubert-Straße, Gabelsbergerstraße,Gartenstraße, Kurze Straße, Lange Straße,Nordstraße, O.-Lilienthal-Straße, R.-Diß-mann-Straße, Sportlerweg, Stiller Winkel,Str. d. 20. Juli, Th.-Storm-Straße, W.-Ra-thenau-Straße,Am Finkenberg, Bautzner Straße, Cottbu-ser Straße, Dresdner Straße, PotsdamerStraße, Wismarer Straße,Glauchauer Straße, Plauener Straße,Schweriner Straße, Stendaler Straße, Wei-marer Straße,Alter Pfarrweg, Am Anger, Berggasse,Chemnitzer Straße, Döbelner Straße, Er-furter Straße, Greifswalder Straße, Görlit-zer Straße, Greizer Straße, MagdeburgerStraße, Stralsunder Straße, VillerupterStraße,

Dimmelgasse, Ganziger Straße, GeraerStraße, Heidebergstraße, Kreuzstraße, Se-gouer Straße, Waldstraße, Windmühlen-straße, Zum Stadtblick, Zwickauer StraßeAm Dorfplatz, Am Dorfteich, Am Kirsch-berg, Bauernring, Bloßwitzer Straße, Flur-weg, Mittelstraße, Ragewitzer Weg, See-rhausener Weg, Siedlerweg, Vorwerk Hei-deberg,Canitz (Am Mühlgraben, An der Schmie-de, Groptitzer Straße, Großrügelner Stra-ße, Mautitzer Straße, Mügelner Straße ,Oschatzer Straße, Pochraer Straße, Rep-pener Straße, Schäfereistraße, Siedlungs-straße, Wadewitzer Straße, ZaußwitzerStraße),Porcha (Bornaer Straße, OppitzscherWeg, Pochraer Straße);Am Kalkberg, Bachstraße, Dammweg,E.-C.-Walcha-Straße, Gartenweg, Kirch-straße, Mozartstraße, Oststraße, R.-Stem-pel-Straße, Steinstraße, Strehlaer Straße,Wagnerstraße, Wasserweg, ZeithainerStraße,Am Kutzschenstein, Elbweg, Fr.-Ebert-Platz, Gröbaer Straße, Hafenstraße, Hal-denstraße, H.-Lorenz-Straße, Kastanien-straße, Lauchhammerstraße, P.-Greifzu-Straße, Rittergutsstraße, Uttmannstraße,

Weststraße,Alleestraße 1 - 106D, Cl.-Zetkin-Ring,Loebestraße, Mühlweg, Rosenstraße, R.-Harbig-Straße,Feldmühlenweg, H.-Beimler-Straße, H.-Steyer-Straße,Hamburger Straße, K.-Schlosser-Straße,Merzdorfer Straße, Rostocker Straße, W.-Seelenbinder-StraßeAm Kirschgarten, An der Obstplantage,A.-Becker-Straße, Bornitzer Weg, F.-Turra-Straße, Geschwister-Scholl-Straße, Hän-delweg, Merzdorfer Ring, O.-Bleier-Stra-ße, R.-Luxemburg-Straße, Rosensteig,Schützweg, Tännichtweg, Weidaer Ring,Weidaer Straße, W.-Florin-Straße,A.-Damaschke-Straße, Alleestraße 140 -230, Am Bahndamm, Am Dorfgarten, AmKrautgarten, An der Döllnitz, An der Pa-piermühle, Blumenstraße, Canitzer Stra-ße, H.-Zille-Weg, K.-Liebknecht-Straße,Reußner Straße, Teichweg, Th.-Mann-Straße, Th.-Müntzer-Straße, Wiesenstra-ße, W.-Busch-Straße

Meißen, den 16. Dezember 2013

Arndt Steinbach

Öffentliche BekanntmachungEinreichung von Wahlvorschlägen zur Kreistagswahl am 25. Mai 2014 im Landkreis Meißen

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 3. JANUAR 2014

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 9

Auf der Grundlage von § 32 Abs. 5 desSächsischen Gesetzes über den Brand-schutz, Rettungsdienst und Katastro-phenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni2004 (SächsGVBl. S. 245, 647), zuletztgeändert durch Artikel 1 des Gesetzes zurÄnderung des Sächsischen Gesetzes überden Brandschutz, Rettungsdienst und Ka-tastrophenschutz vom 22. August 2012(SächsGVBl. S. 454-456) in Verbindungmit § 3 Abs. 1 der Landkreisordnung fürden Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom19. Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577), zuletztgeändert durch Gesetz vom 28. März2013 (GVBl. S. 158), und den §§ 1, 2, 10und 11 Sächsisches Kommunalabgaben-gesetz (SächsKAG) vom 26. August 2004(SächsGVBl. 418), zuletzt geändert durchArtikel 6 des Gesetzes vom 18. Oktober2012 (SächsGVBl. S. 562), hat der Kreis-tag des Landkreises Meißen in seiner Sit-zung am 12. Dezember 2013 folgendeSatzung beschlossen:

§ 1Aufgaben des Landkreises

(1) Der Landkreis Meißen gewährleistet als Träger des Rettungsdienstes für das gesamte Kreisgebiet die bedarfs- gerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes. Er führt den Rettungsdienst als öffentliche Einrich- tung.

(2) Zur Finanzierung des Rettungsdiens-

tes erhebt der Landkreis Meißen Be- nutzungsgebühren, soweit der Benut- zer an keine Entgeltvereinbarung ge- mäß § 32 Abs. 5 Satz 1 SächsBRKG gebunden ist.

§ 2Gebührenerhebung

In den Fällen des § 32 Abs. 5 Satz 2SächsBRKG werden folgende Benut-zungsgebühren erhoben:

(1) Ab dem 1. Januar 2014 betragen die Gebühren für den Einsatz von einem

Krankentransportwagen (KTW) Pauschalgebühr 84,40 Euro

Rettungstransportwagen (RTW) Pauschalgebühr 284,70 Euro

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) Pauschalgebühr 123,20 Euro

(2) Bei Fernfahrten des KTW wird zusätz- lich zur KTW-Pauschale ab dem 151. Kilometer eine Gebühr von 1,50 Euro pro Besetztkilometer erhoben.

(3) Bei der Beförderung mehrerer Perso- nen mit demselben Krankentransport- wagen fällt die Pauschalgebühr für je- de Person an.

(4) Begleitpersonen können grundsätzlich nur bei Krankentransporten mitge-

nommen werden. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Für Begleitperso- nen im Krankentransportwagen wer- den keine Gebühren erhoben.

(5) Die Entscheidung über die Art des ein- zusetzenden Krankenkraftwagens trifft die für den Einsatzort im Landkreis Meißen territorial zuständige Leitstelle entsprechend der eingegangenen Be- darfsmeldung.

§ 3Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist:

1. der Benutzer,

2. wer für die Gebührenschuld des Be- nutzers kraft Gesetzes (Sozialversi- cherungsträger) oder vertraglicher Übernahme haftet,

3. derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht wird.

Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

(2) Gebührenschuldner ist weiterhin, wer einen Fehleinsatz verursacht, indem er wider besseres Wissen oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tat- sachen den Rettungsdienst alarmiert. Für Krankentransporte, die nicht bis spätestens 1 Stunde vor Fahrtbeginn

abgemeldet werden, wird dem Benut- zer die Gebühr in Höhe der KTW-Pau- schale in Rechnung gestellt.

(3) Gebührenschuldner ist nicht, wer an eine Entgeltvereinbarung gem. § 32 Abs. 5 Satz 1 SächsBRKG gebunden ist.

§ 4Entstehung und Fälligkeit

der Gebühren

(1) Pauschalgebühren gemäß § 2 entste- hen mit Beginn des Einsatzes.

(2) Gegenüber Gebührenschuldnern ge- mäß § 3 Abs. 1 entstehen Gebühren nur dann, wenn eine Beförderung stattgefunden hat. Bei Notarzteinsät- zen ohne Beförderungsleistung ent- steht die NEF-Pauschalgebühr gegen- über diesen Gebührenschuldnern mit Beginn der Behandlung.

(3) Die Gebühren werden gegenüber dem Gebührenschuldner durch Bescheid festgesetzt. Sie sind zwei Wochen nach Zugang des Bescheides fällig.

§ 5In-Kraft-Treten

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die

Erhebung von Gebühren für die Durch- führung von Notfallrettung und Kran- kentransport im Landkreis Meißen vom 13. Dezember 2012 außer Kraft.

Hinweis:Satzungen, die unter Verletzung von Ver-fahrens- und Formvorschriften zustandegekommen sind, gelten ein Jahr nach ih-rer Bekanntmachung als von Anfang angültig zustande gekommen. Dies giltnicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,3. der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 SächsLKrO wegen Gesetzwid- rigkeit widersprochen hat,4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be- schluss beanstandet hat, oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Meißen, 13. Dezember 2013

Arndt SteinbachLandrat

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung von Notfallrettung und Krankentransportim Landkreis Meißen (Gebührensatzung Rettungsdienst)

für die Inanspruchnahme von Leistun-gen des Feuerwehrtechnischen Zen-trums des Landkreises Meißen mit denStandorten Coswig und Glaubitz Auf der Grundlage von § 7 Abs. 4 Satz 4des Sächsischen Gesetzes über denBrandschutz, Rettungsdienst und Kata-strophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Ju-ni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647), zuletztgeändert durch Artikel 1 des Gesetzes zurÄnderung des Sächsischen Gesetzes überden Brandschutz, Rettungsdienst und Ka-tastrophenschutz vom 22. August 2012(SächsGVBl. S. 454) in Verbindung mit §3 Abs. 1 der Landkreisordnung für denFreistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19.Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577), zuletzt ge-ändert durch Artikel 2 des Änderungsge-setzes vom 28. März 2013 (SächsGVBl.S.158) und den §§ 1, 2, 9, 10 und 1 Säch-sisches Kommunalabgabengesetz (Sächs-KAG) vom 26. August 2004(SächsGVBl. S.418), zuletzt geändert durch Artikel 6 desÄnderungsgesetzes vom 18. Oktober2012 (SächsGVBl. S. 562) hat der Kreistagdes Landkreises Meißen in seiner Sitzungam 12. Dezember 2013 folgende Satzungbeschlossen:

Präambel

Der Landkreis Meißen unterhält gem. § 7Abs. 4 Satz 1 SächsBRKG mit Standortenin der Großen Kreisstadt Coswig und inder Gemeinde Glaubitz ein Feuerwehr-technisches Zentrum (FTZ) zur Unterbrin-gung, Pflege und Prüfung von Fahrzeu-gen und Ausrüstung sowie zur Ausbil-dung. Durch das FTZ werden auf derGrundlage der jeweils gültigen gesetzli-

chen Bestimmungen, der Prüfvorschriftenfür Geräte und Ausrüstung der Feuerwehrsowie der Unfallverhütungsvorschriften,die in der Anlage aufgeführten Leistun-gen erbracht.

§ 1Geltungsbereich

(1) Der Landkreis erhebt Gebühren für die erbrachten Leistungen des FTZ ent- sprechend dieser Satzung und dem dieser Satzung als Anlage beigefüg- tem Leistungsverzeichnis gegenüber den Freiwilligen Feuerwehren der Städte und Gemeinden.

(2) Die Satzung regelt des Weiteren die Höhe der Gebühren für erbrachte Leis- tungen gegenüber anderen juristi- schen Personen (z.B. Hilfsorganisatio- nen, Träger von Katastrophenschutz- einheiten).

§ 2Gebührenerhebung

(1) Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Zeitaufwand und den mit der Leistung verbundenen Sachkosten ge- mäß dem dieser Satzung als Anlage beigefügtem Leistungsverzeichnis.

(2) Das FTZ kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritter bedienen, insbeson- dere dann, wenn es aufgrund gesetzli- cher Vorschriften nicht berechtigt oder nicht über die erforderliche Ausstat- tung zur Vornahme der zu erbringende Leistungen verfügt. Diese Leistungen, z.B. Prüfungen oder Instandsetzungen

durch Sachverständige sind nicht Be- standteil des Leistungsverzeichnisses und werden entsprechend dem den FTZ in Rechnung gestellten Betrag ab- gerechnet.

(3) Kosten für Ersatzteile und Verbrauchs- materialien sind nicht Bestandteil der Gebühren entsprechend dem Leis- tungsverzeichnis. Sie werden in Höhe der jeweiligen Lieferpreise berechnet.

§ 3Leistungsort

(1) Leistungsort ist das FTZ des Landkrei- ses Meißen mit seinen Standorten

• in 01640 Coswig, Feuerwehrstraße 3 und• in 01612 Glaubitz, Industriestraße E8.

(2) Abweichend von Abs. 1 können auf Anforderung die Leistungen am Ort der Einsatzstelle oder in den Feuer- wehrgerätehäusern erbracht werden.

§ 4Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist

1. wer die Leistung veranlasst,

2. derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht wird,

3. wer für die Gebührenschuld durch schriftliche Übernahmeerklärung haftet.

(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 5Entstehung und Fälligkeit der Gebühr

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit Be- endigung der in Anspruch genomme- nen Leistung. Kommt es aus vom FTZ nicht zu vertretenden Gründen nicht zur Beendigung der Leistung, entsteht eine anteilige Gebühr entsprechend dem bis zu diesem Zeitpunkt entstan- denen Aufwand.

(2) Die Gebühren werden durch Bescheid festgesetzt. Sie werden mit Bekannt- gabe des Bescheides fällig, sofern nicht im Bescheid ein späterer Zeit- punkt bestimmt ist.

§ 6Haftung

Eine Haftung des FTZ für Schäden jegli-cher Art in Zusammenhang mit den zu er-bringenden Leistungen wird ausgeschlos-sen. Der Haftungsausschluss erstrecktsich nicht auf vorsätzliche oder grob fahr-lässig verursachte Schäden.

§ 7Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Arbei- ten durch die Feuerwehrtechnischen Zentren des Landkreises Meißen in

Coswig und Glaubitz vom 18. Dezem- ber 2008 außer Kraft. Hinweis:Satzungen, die unter Verletzung von Ver-fahrens- und Formvorschriften zustandegekommen sind, gelten ein Jahr nach ih-rer Bekanntmachung als von Anfang angültig zustande gekommen. Dies giltnicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, der Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,3. der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 SächsLKrO wegen Gesetzwid- rigkeit widersprochen hat,4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be- schluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Meißen, 13. Dezember 2013

Arndt SteinbachLandrat

AnlageLeistungsverzeichnis für das Feuerwehr-technische Zentrum des Landkreises Mei-ßen

Satzung über die Erhebung von Gebühren

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGENAMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 3. JANUAR 2014

10

„Leistungsverzeichnis für das Feuerwehrtechnische Zentrum des Landkreises Meißen“Arti-kel-Nr.:

Bezeichnung Ein-heit

Preis (€)

Warengruppe 01 Schlauchwerkstatt100 A-Druckschlauch (bis 10 m) reinigen, prü-

fen, trocknenStück 1 7,40

101 A-Druckschlauch (über 10 m je Meter) rei-nigen, prüfen, trocknen

Meter 1 0,40

102 B-Druckschlauch (bis 20 m) reinigen, prü-fen, trocknen

Stück 1 7,40

103 B-Druckschlauch (über 20 m je Meter) rei-nigen, prüfen, trocknen

Meter 1 0,40

104 C-Druckschlauch (bis 20 m) reinigen, prü-fen, trocknen

Stück 1 7,40

105 C-Druckschlauch (über 20 m, je Meter) rei-nigen, prüfen, trocknen

Meter 1 0,40

106 D-Druckschlauch (bis 20 m) reinigen, prü-fen, trocknen

Stück 1 5,60

107 D-Druckschlauch (bis 10 m) reinigen, prü-fen, trocknen

Stück 1 2,80

108 Hochdruckschlauch (bis 30 m) prüfen Stück 1 12,00109 Hochdruckschlauch (bis 50 m) prüfen Stück 1 19,60110 A-B-C Industrieschlauch (10 m) reinigen,

prüfen, trocknenStück 1 3,10

111 A-B-C Industrieschlauch ( 20 m) reinigen,prüfen, trocknen

Stück 1 6,30

112 Beschriftung von Druckschläuchen, Auf-druck eines Schriftzuges

Stück 1 1,40

113 A-Druckkupplung einbinden, Kupplungausbinden und neu einbinden

Stück 1 8,40

114 B-Druckkupplung einbinden, Kupplungausbinden und neu einbinden

Stück 1 4,90

115 C-Druckkupplung einbinden, Kupplungausbinden und neu einbinden

Stück 1 4,20

116 D-Druckkupplung einbinden, Kupplungausbinden und neu einbinden

Stück 1 2,90

117 A-B-C Saug/Feuerlöschschlauch, prüfenSaug- und Druckprüfung

Stück 1 6,30

118 A-Kuplung von Saug/Feuerlöschschlauch,einbinden Kupplung ausbinden, neu ein-binden sowie Saug- und Druckprüfung

Stück 1 12,60

119 B-C Kupplung von Saug/Feuerlösch-schlauch, einbinden Kupplung ausbinden,neu einbinden sowie Saug.- und Druck-prüfung

Stück 1 12,00

Warengruppe 02 Atemschutzwerkstatt 200 Atemschutzmaske nach Einsatz reinigen,

desinfizieren, trocknen und prüfenStück 1 12,60

201 Atemschutzmaske, turnusmäßiger Inter-vall, desinfizieren, trocknen und prüfen

Stück 1 10,50

202 Pressluftatmer, nach Einsatz (kompletteWartung) Preßluftatmer komplett reini-gen, desinfizieren und prüfen sowie Fla-schen füllen

Stück 1 33,60

203 Pressluftatmer, turnusmäßiger Intervall,Pressluftatmer reinigen und prüfen, Lun-genautomat desinfizieren und prüfen so-wie Flaschen füllen

Stück 1 27,90

204 200 bar Pressluftflasche auf Betriebsdruckfüllen, Pressluftflaschen füllen sowie Ven-tildichtprüfung

Stück 1 3,30

205 300 bar Pressluftflasche auf Betriebsdruckfüllen, Pressluftflaschen füllen sowie Ven-tildichtprüfung

Stück 1 5,00

206 Flaschenventil Instandsetzung, Flaschen-ventil und Pressluftflaschen füllen sowieVentildichtprüfung

Stück 1 10,50

207 Rettungszubehör, Prüfung, Reinigung u.Instandsetzung

Stück 1 14,00

208 Druckluftschlauch bis 15 m Dichtprüfung,reinigen und prüfen

Stück 1 8,40

209 Verbindungsschlauch, Dichtprüfung reini-gen und prüfen

Stück 1 2,10

Arti-kel-Nr.:

Bezeichnung Ein-heit

Preis (€)

210 Ventile, Dichtprüfung, reinigen und prüfen Stück 1 4,20211 Frischluftgerät, Wartung, Filter reinigen und

FunktionsprüfungStück 1 10,50

212 Druckverteiler, Wartung, reinigen und prü-fen

Stück 1 14,00

213 Grundüberholung Lungenautomat, Dosier-einrichtung wechseln und prüfen

Stück 1 31,40

214 Lungenautomat, Wartung, reinigen, desinfi-zieren und prüfen

Stück 1 11,20

215 Lungenautomat, reparieren des Nieder-druckschlauches, instandsetzen und prüfen

Stück 1 3,50

216 Atemschutzausrüstung, Prüfung vor Erstge-brauch, Prüfung der Ausrüstung vor Erstge-brauch

Stück 1 7,00

217 Tragedosen von Atemschutzmasken reini-gen und desinfizieren

Stück 1 5,00

Warengruppe 03 CSA-Werkstatt300 CSA-1/2 jährliche Wartung, reinigen, desin-

fizieren und prüfenStück 1 63,80

301 CSA-Wartung nach Übung, reinigen, desin-fizieren und prüfen

Stück 1 67,00

302 CSA-Wartung nach Einsatz, Vorbehandlung,reinigen, desinfizieren und prüfen

Stück 1 127,40

303 Chemiekalienschutzhandschuhe reinigenund desinfizieren

Stück 1 5,50

304 Entsorgungskosten von kontaminierter Flüs-sigkeit, anfallende Kosten werden umgelegt

Liter 1 0,00

Warengruppe 04 Rettungsgeräte400 Feuerwehrleine, Sichtprüfung nach Geräte-

prüfanordnungStück 1 9,10

401 Feuerwehrhaltegurt, Sichtprüfung nach Ge-räteprüfanordnung

Stück 1 2,90

402 2 teilige Steckleiter, Sicht- u. Belastungsprü-fung nach Geräteprüfanordnung

Stück 1 10,50

403 3 teilige Steckleiter, Sicht- u. Belastungsprü-fung nach Geräteprüfanordnung

Stück 1 15,40

404 4 teilige Steckleiter, Sicht- u. Belastungsprü-fung nach Geräteprüfanordnung

Stück 1 20,90

405 3 teilige Schubleiter, Sicht- u. Belastungs-prüfung nach Geräteprüfanordnung

Stück 1 41,80

406 Multifunktionsleiter, Sicht- u. Belastungs-prüfung nach Geräteprüfanordnung

Stück 1 10,50

407 Klappleiter, Sichtprüfung nach Geräteprüf-anordnung

Stück 1 5,60

408 Auffanggurt, Sichtprüfung nach Geräteprüf-anordnung UVV- Halten

Stück 1 5,60

409 Falldämpfer,Sichtprüfung nach Geräteprüf-anordnung UVV- Halten

Stück 1 2,90

410 Luftheber, Prüfung nach Einsatz/Jahresprü-fung nach Geräteprüfanordnung

Stück 1 20,60

411 Hebekissen, Prüfung nach Einsatz/Jahres-prüfung nach Geräteprüfanordnung

Stück 1 17,20

412 Rohr-. u. Dichtkissen, Prüfung nach Geräte-prüfanordnung

Stück 1 8,30

413 Dichtbänder, Prüfungnach Geräteprüfanord-nung

Stück 1 8,30

Warengruppe 05 Sonstige Geräte u. Ausrüstung500 Wasserführende Armaturen, Dicht- und

FunktionsprüfungStück 1 3,50

501 Hitzeschutzanzug, Reinigung und Sichtprü-fung

Stück 1 6,90

Warengruppe 06 Prüfung elektrischer Geräte600 Kabeltrommel bis 50 m, Prüfung nach VDE Stück 1 10,50

Warengruppe 07 Reinigen/Imprägnierung700 Fw.-Einsatzjacke, reinigen, trocknen nach

HerstellerrichtlinieStück 1 5,00

701 Fw.-Einsatzhose, reinigen, trocknen nachHerstellerrichtlinie

Stück 1 5,00

Arti-kel-Nr.:

Bezeichnung Ein-heit

Preis (€)

702 Fw.-Überjacke, reinigen, trocknen nach Her-stellerrichtlinie

Stück 1 5,00

703 Fw.-Überhose, reinigen, trocknen nach Her-stellerrichtlinie

Stück 1 5,00

704 Fw.-Einsatzjacke, reinigen, trocknen, impräg-nieren nach Herstellerrichtlinie

Stück 1 6,30

705 Fw.-Einsatzhose, reinigen, trocknen, impräg-nieren nach Herstellerrichtlinie

Stück 1 6,30

706 Fw.-Überhose, reinigen, trocknen, imprägnie-ren nach Herstellerrichtlinie

Stück 1 6,30

707 Fw.-Überhose, reinigen, trocknen, imprägnie-ren nach Herstellerrichtlinie

Stück 1 6,30

708 Bebänderung, PA reinigen, trocknen, impräg-nieren

Stück 1 6,30

709 Feuerwehrleine, reinigen, trocknen Stück 1 8,40710 Feuerwehrleinenbeutel, reinigen, trocknen Stück 1 6,30711 Feuerwehrschutzhandschuhe, reinigen,

trocknenStück 1 6,30

712 Kanalarbeiterhosen, reinigen, desinfizie-ren,trocknen

Stück 1 7,40

713 Schnittschutzhosen, reinigen,trocknen Stück 1 5,00

Warengruppe 08 Zusatzleistungen800 Bestücken tragbare C-Schlauchhaspel bis

max. 5 Stück (2AK)Stück 1 17,70

801 Bestücken fahrbare B-Schlauchhaspel bismax. 10 Stück (2AK)

Stück 1 34,90

802 Bestücken Schlauchtransportanhänger bismax. 32 Stück (2AK)

Stück 1 104,60

803 Bestücken von SW 2000 bis max. 100 Stück(2AK)

Stück 1 418,50

804 Bestücken C-Tragekorb bis max. 3 Stück(2AK)

Stück 1 7,00

805 Bestücken B-Tragekorb bis max. 3 Stück(2AK)

Stück 1 7,00

806 Für Leistungen, die nicht einzeln aufgeführtsind, je Stunde

Stun-de

1 41,80

Warengruppe 09 Transportgebühren900 Transportkosten pro Kilometer km 1 1,20

Warengruppe 10 Leihgebühren pro Tag1000Tragkraftspritze pro

Tag1 28,20

1001Aggregat 3KVA proTag

1 14,40

1002Aggregat 0,63KVA proTag

1 8,30

1003Motorkettensäge mit Bedienungsanleitung(Nachweis MKS-Lehrgang erforderlich)

proTag

1 22,10

1004Druckschlauch B proTag

1 5,50

1005Druckschlauch C proTag

1 4,40

1006Saugschlauch proTag

1 5,50

1007Verteiler proTag

1 4,40

1008Standrohr mit Schlüssel proTag

1 5,50

1009Strahlrohr proTag

1 2,80

1010Übergangsstück proTag

1 1,10

1011Pressluftatmer (Nachweis über Tauglichkeitund Ausbildung erforderlich)

proTag

1 8,30

1012Atemschutzmaske proTag

1 2,80

des Beteiligungsberichtes 2012 desLandkreises Meißen

Gemäß § 63 der Landkreisordnung fürden Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom19. Juli 1993, zuletzt geändert durch Ge-

setz vom 26. Juni 2009 (GVBl.S. 323) inVerbindung mit § 99 der Gemeindeord-nung für den Freistaat Sachsen (SächsGe-mO) in der Fassung der Bekanntmachungvom 18. März 2003 (GVBl.S. 55, ber.S.159), zuletzt geändert durch Gesetz vom

26. Juni 2009 (GVBl.S. 323) liegt der Be-teiligungsbericht über die Beteiligungendes Landkreises Meißen an Eigenbetrie-ben, Zweckverbänden und privatrechtli-chen Unternehmen für das Jahr 2012 öf-fentlich aus.

Dieser Bericht kann in der Zeit vom 6. Ja-nuar 2014 bis zum 14. Januar 2014 imLandratsamt Meißen, Meißen, Brauhaus-straße 21, Bereich Beteiligungen, Zimmer2.32, während der Sprechzeiten kostenlos

durch jedermann eingesehen werden.

Meißen, den 12.12.2013

Arndt SteinbachLandrat

Öffentliche Bekanntmachung

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 3. JANUAR 2014

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 1 1

über die beabsichtigte Neuausweisungeines Reitweges im Wald der Gemar-kungen Strauch, Krauschütz und Uebi-gau

Aufgrund des § 12 Abs.1 Waldgesetz fürden Freistaat Sachsen ( SächsWaldG )vom 10. April 1992 (SächsGVBL. S 137),das zuletzt durch den Artikel 8 des Geset-zes zur Bereinigung des Rechtes des Na-turschutzes und der Landschaftspflegevom 06. Juni 2013 (SächsGVBL 2013S.451, 469) geändert worden ist, und § 1der Verordnung des Sächsischen Staats-ministeriums für Landwirtschaft, Ernäh-rung und Forsten über Reitwege ( Reit-wegeVO) vom 14. Dezember 1994(SächsGVBL. S.6 ), die zuletzt durch Ver-ordnung vom 26. Juni 2008 ( SächsGVBL.S.450) geändert worden ist, wird Folgen-des verfügt:

1. Auf den nachstehend näher bezeich- neten Grundstücken wird ein Reitweg im Wald ausgewiesen. Die Aufzählung ist abschließend.

Gemeinde Großenhain, GemarkungStrauch, Flurstücke: 234/1; 238; 245;246; 247; 249; 250; 254; 255; 258; 259;260; 261; 262/2; 264/2; 267; 268; 272/2;274/2; 346; 348; 349; 350; 351; 352; 353;354; 355; 355a; 356; 357; 358; 359; 360;361; 362; 363; 364; 365; 366; 367; 368;369; 370; 371; 372; 373; 374/1; 462; 467;468; 469; 470; 479; 480; 481; 482; 483;484; 488; 489; 490; 491; 492; 493; 494;495; 496; 497; 498; 499; 500; 501; 502;503; 504; 505; 506; 507; 511; 512; 514a;514b; 514c; 514d; 519; 520; 521; 522;523; 524; 525; 526; 528/1; 539/1; 540/1;549; 579; 580; 581; 582; 583; 584; 585;

586; 587; 592; 593; 608; 609; 621; 622;623; 624; 625; 626; 680; 685; 746; 747

Gemeinde Großenhain, GemarkungKrauschütz, Flurstücke: 519; 551/2 alsöffentlicher Feldweg gewidmet; 252; 253;254; 255; 256; 257; 258; 259

Gemeinde Großenhain, Gemarkung Ue-bigau, Flurstücke: 165/2; 166/2; 187;188

2. Der genaue Verlauf des Reitweges ist in einer topografischen Karte im Maßstab 1:28.000 rot markiert. Die Karte ist wesentlicher Bestandteil die- ser Verfügung. Die Karte mit dem Reitwegeverlauf und die Begründung für die Entschei- dung (§ 39 Abs. 2 Nr. 5 Verwaltungs- verfahrensgesetz - VwVfG) können bei

der ausweisenden Behörde während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kanninnerhalb eines Monats nach Bekanntga-be schriftlich oder zur Niederschrift Wi-derspruch beim Landratsamt Meißen,Brauhausstraße 21, 01662 Meißen, oderbeim Amt für Forst und Kreisentwicklung,Sachgebiet Forst und Landwirtschaft, Re-monteplatz 10 Zimmer 118, 01558 Gro-ßenhain, erhoben werden.

Großenhain, den 10. Dezember 2013

Andreas HerrBeigeordneterDezernat Technik

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Meißen

nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 SächsVwZG

HerrKarsten Valentingeb. 05.05.1970 in Riesazuletzt wohnhaft in 01561 Großenhain/Zabeltitz, Straucher Weg 4ist ein Bescheid zuzustellen.

Da der Aufenthalt der o. g. Person unbe-kannt ist, wird die Anordnung öffentlichzugestellt.

Der Betroffene kann beim Landratsamtdes Landkreises Meißen,Kfz-Zulassungsbehörde, Brauhausstraße21, 01662 Meißen, Einsicht in die für ihnzutreffende Anordnung nehmen.

Landkreis MeißenKreisverkehrsamt

ÖffentlicheZustellung

über die Entschädigung für ehrenamt-liche Tätigkeit (Entschädigungssat-zung) vom 12.12.2013

Aufgrund von § 3 i. V. m. § 19 der Land-kreisordnung für den Freistaat Sachsen(SächsLKrO) vom 19. Juli 1993(SächsGVBl. S. 577), zuletzt geändertdurch Gesetz vom 28. März 2013 (GVBl.S. 158), des § 35 Abs. 2 des Gesetzes zurNeuordnung des Brandschutzes, Ret-tungsdienstes und Katastrophenschutzesim Freistaat Sachsen (SächsBRKG) vom24. Juni 2004 (SächsGVBL. S. 245, 647),rechtsbereinigt mit Stand vom 01. März2012 und des § 12 der Verordnung desSächsischen Staatsministeriums des In-nern über die Rettungsdienstplanung imFreistaat Sachsen (Sächsische Landesret-tungsdienstplanverordnung - SächsL-

RettDPVO) vom 05. Dezember 2006(SächsGVBl. S. 532), rechtsbereinigt mitVerordnungsnovelle vom 19. April 2013,hat der Kreistag des Landkreises Meißenin seiner Sitzung am 12. Dezember 2013folgende Satzung zur Änderung der Ent-schädigungssatzung beschlossen:

Artikel 1Änderung

Der § 5 „Aufwandsentschädigung fürden leitenden Notarzt und den organisa-torischen Leiter Rettungsdienst“ wird wiefolgt neu formuliert:

§ 5Aufwandsentschädigung für den Lei-tenden Notarzt und den Organisatori-

schen Leiter Rettungsdienst

(1) Der Leitende Notarzt erhält eine Auf- wandsentschädigung in Höhe von 30,00 € pro Tag (Montag bis Freitag) sowie von 35,00 € pro Samstag, Sonn tag und Feiertag. Die Einsatzstunde wird mit 22,00 € vergütet.

(2) Der Organisatorische Leiter Rettungs- dienst erhält eine Aufwandsentschädi- gung in Höhe von 20,00 € pro Tag (Montag bis Freitag) sowie von 25,00 € pro Samstag, Sonntag und Feiertag. Die Einsatzstunde wird mit 17,00 € vergütet.

(3) Mit der Entschädigung nach Abs. 1 und 2 sind alle mit der jeweiligen eh- renamtlichen Funktion verbundenen Auslagen abgegolten.

Artikel 2In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom01.01.2014 in Kraft.

Hinweis:Satzungen, die unter Verletzung von Ver-fahrens- und Formvorschriften zustandegekommen sind, gelten ein Jahr nach ih-rer Bekanntmachung als von Anfang angültig zustande gekommen. Dies giltnicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 SächsLKrO wegen Gesetzwid- rigkeit widersprochen hat,4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be- schluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Meißen, 13. Dezember 2013

Arndt SteinbachLandrat

Satzung zur zweiten Änderung der Satzung des Landkreises Meißen

sucht ab 01.03.2014 für die

Museumspädagogik

eine/n

Bundesfreiwillige/n

Aufgabenschwerpunkt sind Bastelan-gebote für Kindergartengruppen undSchulklassen.

Gefragt sind handwerkliches Ge-schick, Organisationstalent, Durchset-zungsvermögen und Computerkennt-nisse.

Die Wochenarbeitszeit beträgt 25Stunden.

Bei Interesse melden Sie sich bitteschriftlich im

Karl-May-Museum Radebeul Karl-May-Straße 5 01445 Radebeul E-Mail: [email protected]

Karl-May-MuseumRadebeul

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 3. JANUAR 2014

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN12

Der Landkreis Meißen stellt zum 1. September 2014

eine/n Auszubildende/n

für den Beruf als

Straßenwärter/Straßenwärterin

ein. Favorisiert wird im Landratsamt Meißen die Erstausbil-dung.

Voraussetzung für den Ausbildungsberuf ist:p Realschulabschluss

Wir erwarten:p eine gute Auffassungsgabep Teamfähigkeit und Flexibilitätp handwerkliches Geschick und technisches Verständnisp eine gute körperliche Konstitution, gutes Seh- und Hörvermögen

Wir bieten:p einen interessanten und abwechslungsreichen Ausbildungsplatzp eine fundierte Ausbildung im praktischen und theoretischen Bereichp tarifrechtliche Vergütung nach Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)

Als Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:p Bewerbungsschreiben

p tabellarischer Lebenslaufp beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses bzw. Abschlusszeugnissesp falls vorhanden: Fortbildungszertifikate, Nachweise Praktikap Nachweis der gesundheitlichen Eignung

Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustre-benden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebenssind Bewerberinnen und Bewerber gleichermaßen angespro-chen.

Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderterMenschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. Sozial-gesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) -, werden bei gleicherEignung bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nach-weis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.

Ausbildungsbeginn ist der 1. September 2014.

Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte unter Angabedes Kennworts „AzubiStraßenwärter/in“ bis 28. Februar 2014 an den Landkreis Meißen Landratsamt, Haupt- und Personalamt Brauhausstraße 21, 01662 Meißen.

Bewerbungen per E-Mail richten Sie bitte an [email protected]. Übersenden Sie die Anlagen bitte im pdf-Format.

Arndt SteinbachLandrat

Öffentliche Ausschreibung für eine Ausbildungbeim Landkreis Meißen

für die stunden- oder tageweise Über-lassung von Schulräumen/Außengelän-de an Schulen in der Trägerschaft desLandkreises Meißen (Beschluss desKreistages Nr. 13/5/1042 vom12.12.2013)

§ 1Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt die Nutzungsbe-stimmungen und die Entgeltpflicht/-höhebei der stunden- und tageweisen Nut-zung von Schulräumen und öffentlichenFlächen der nachfolgend aufgeführtenSchulen in Trägerschaft des LandkreisesMeißen sowie deren Ausstattungsgegen-stände durch Dritte für Veranstaltungen:

- Berufliches Schulzentrum Meißen- Berufliches Schulzentrum Radebeul- Berufliches Schulzentrum „Karl Preusker“ Großenhain- Berufliches Schulzentrum für Technik und Wirtschaft Riesa- Geschwister-Scholl-Gymnasium Nossen- Förderschulzentrum „Peter Rosegger“ des Landkreises Meißen, Coswig (mit Außenstelle Sprachheilschule)- Schule „An der Nassau“ Meißen - Schule für geistig Behinderte- „Anne-Frank-Schule“ - Förderschule für geistig Behinderte - Radebeul- Schule für Erziehungshilfe Priestewitz

§ 2Zuständige Stelle

Die zuständige Stelle für die Überlassungder Schulräume und den Abschluss desNutzungsvertrages ist das Kreisschul-

und Kulturamt.§ 3

Nutzungszeiten, Zuteilung

Die Schulräume stehen ausschließlichwährend der Schulzeit (außer an Feierta-gen und unterrichtsfreien Tagen) für dieNutzung zur Verfügung, soweit der Land-kreis Meißen diese insbesondere fürSchulunterricht nicht selbst benötigt undgesetzliche sowie behördliche Vorschrif-ten dem nicht entgegenstehen. Die tägli-che Nutzungszeit richtet sich nach denGegebenheiten der Schule und ist mit derSchulleitung abzustimmen. Während derUnterrichtszeit werden Schulräume nur inAusnahmefällen zur Verfügung gestellt,wenn dadurch keine Störung des Unter-richtes zu erwarten und die Schulleitungeinverstanden ist.

Während der Schulferien (einschließlichder Wochenenden) stehen die Schulräu-me für eine Nutzung nicht zur Verfügung.Ausnahmen sind bei der zuständigenStelle mindestens 4 Wochen vor der be-absichtigten Nutzung schriftlich zu bean-tragen.

Die Überlassung an Dritte erfolgt mittelsNutzungsvertrag und ist zudem an fol-gende Voraussetzungen gebunden:

Die Nutzung hat parteipolitisch und welt-anschaulich neutral zu erfolgen. Sie darfnicht zu Werbezwecken für eine be-stimmte Partei oder Parteiorganisationgenutzt werden. Das Kreisschul- und Kul-turamt behält sich in Zweifelsfällen eineAblehnung vor.

Beim Abschluss eines schriftlichen Nut-zungsvertrages, mit dem der Nutzer ins-besondere die Haftung für Schäden über-nimmt, die mit seiner Nutzung in Zusam-menhang stehen, sind

• bei natürlichen Personen im Nutzungs- vertrag zusätzlich Name und Anschrift des maßgeblichen Vertrags- bzw. An- sprechpartners unter Vorlage des Per- sonalausweises oder des Reisepasses anzugeben• bei nicht rechtsfähigen Personenmehr- heiten, nicht eingetragenen Vereinen, Selbsthilfegruppen etc. von mindes- tens einer natürlichen Person, die sich für die eingegangenen Verpflichtun- gen selbstschuldnerisch zu verbürgen hat, im Nutzungsvertrag zusätzlich der Name und die Anschrift unter Vorlage des Personalausweises oder des Reise- passes anzugeben.

Ein Anspruch auf Überlassung von Schul-räumen sowie deren Ausstattungsgegen-stände besteht nicht.

§ 4Nutzungsbedingungen

Die weiteren Nutzungsbedingungen, ins-besondere zur Fälligkeit der Entgelte,Pflichten der Nutzer, Vertragsverletzun-gen/-störungen, vorzeitige Kündigung,Haftung etc., werden im Nutzungsvertraggeregelt.

§ 5Entgeltpflicht

Für die Nutzung der Schulräume sowiederen Ausstattungsgegenstände des

Landkreises Meißen werden Entgelte inHöhe der nachfolgenden Bestimmungenerhoben.

§ 6Entgelthöhe

Die Entgelthöhe wird im Nutzungsvertragauf Grundlage der vereinbarten Nut-zungszeiten geregelt. Eine Zeiteinheit be-trägt 60 Minuten. Jede angefangeneStunde gilt als volle Zeiteinheit.

Die Entgelthöhe gilt ohne die Bereitstel-lung von Verbrauchsmaterial. Dieses wirdgesondert abgerechnet. Nebenkostensind Bestandteil des Entgeltes in Höhevon einem Drittel des Gesamtentgeltes.Ist für die beantragte Nutzung eine ge-sonderte Arbeitsleistung des Hausmeis-ters, des Schließdienstes oder des Reini-gungspersonals erforderlich, können demNutzer die hierfür entstehenden Kostengesondert in Rechnung gestellt werden.Für Veranstaltungen größeren Umfanges(Bereitstellung von mehreren Schulräu-men oder Gebäudeteilen), die sich gege-benenfalls auch über mehrere Tage (mitÜbernachtungen) hinziehen, werden

nicht die oben aufgeführten Entgelte zu-grunde gelegt. In diesen Fällen werdenzwischen dem Kreisschul- und Kulturamtund dem Veranstalter Einzelabsprachenhinsichtlich der Höhe des Entgeltes ge-troffen.

§ 7Entgeltbefreiung

Die Schulen in Trägerschaft des Landkrei-ses Meißen und das Landratsamt Meißensind von der Entgeltpflicht befreit. DerFreistaat Sachsen ist berechtigt, auf oderin den vom Freistaat Sachsen gefördertenObjekten Veranstaltungen, die im Zustän-digkeitsbereich des Geschäftsbereichesdes Sächsischen Staatsministeriums fürKultus liegen, durchzuführen oder durch-führen zu lassen. Hierbei werden nur dieim § 6 genannten Nebenkosten sowieeventuelle Kosten für zusätzliche Haus-meister-, Reinigungs- und/oder Schließ-dienste in Rechnung gestellt. Gleiches giltebenso bei der Nutzung durch landkreis-eigene Gesellschaften und den Kreistagsowie dessen Ausschüsse.

§ 8Inkrafttreten

Die Nutzungs- und Entgeltordnung fürdie Überlassung von Schulräumen/Au-ßengelände an Schulen in der Träger-schaft des Landkreises Meißen tritt am 1.Januar 2014 in Kraft.

Meißen, 13. Dezember 2013

Arndt SteinbachLandrat

Nutzungs- und Entgeltordnung

Nutzung je angefangenerStunde

Tagessatz

normaler Unterrichts-raum

12,00 € 48,00 €

Sonstige Unterrichts-räume (Fachkabinette,Bauhalle/Werkstätten,(Lehr-)küchen etc.)

15,00 € 60,00 €

Foyer und Aula 18,00 € 72,00 €Außengelände 30,00 € 120,00 €

nach § 17 Abs. 1 SächsVermKatGDVO

Das Landratsamt Meißen, Kreisvermes-sungsamt, hat Flurstücksgrenzen durcheine Katastervermessung zum Zweck derBerichtigung fehlerhafter Daten des Lie-genschaftskatasters auf der Grundlagedes § 14 Abs. 3 SächsVermKatG¹ neu be-stimmt.

Betroffene Flurstücke

Gemeinde Meißen, Gemarkung Cölln:39, 40, 40/2, 40/5, 40/7, 40/9, 40/17,40/18, 40/19, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48,49, 50b, 50/10, 812

Dabei wurden folgende Amtshandlungenvorgenommen:- Grenzwiederherstellung- Abmarkung- Wegfall von Grenzpunkten

Allen Betroffenen werden die Ergebnisseder Grenzbestimmungen und Abmarkun-gen durch Offenlegung bekannt gemacht.Die Ermächtigung zur Bekanntgabe vonVerwaltungsakten auf diesem Wege er-gibt sich aus § 17 SächsVermKatGDVO².

Die Ergebnisse liegen ab dem 06.01.2014bis zum 05.02.2014 in der Geschäftsstel-le des Kreisvermessungsamtes, Remonte-platz 7, 01558 Großenhainin der Zeit Mo. u. Fr. 7.30 - 12.00 UhrDi. 7.30 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 UhrDo. 7.30 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 17.00 Uhrzur Einsichtnahme bereit.

Gemäß § 17 SächsVermKatGDVO geltendie Ergebnisse der Grenzbestimmungenund Abmarkungen 7 Tage nach Ablaufder Offenlegungsfrist als bekannt gege-ben.Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Ge-schäftsstelle während der Öffnungszeitenzur Verfügung.Rechtsbehelfsbelehrung:Die Grenzwiederherstellung, die Abmar-kung und der Wegfall von Grenzpunktenstellen Verwaltungsakte dar, gegen diedie Betroffenen innerhalb eines Monatsnach der Bekanntgabe Widerspruch erhe-ben können. Der Widerspruch ist schrift-lich oder zur Niederschrift beim Landrats-amt Meißen, Kreisvermessungsamt, Re-monteplatz 7, 01558 Großenhain, oderbeim Staatsbetrieb Geobasisinformationund Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz3, 01099 Dresden, zu erheben.

Meißen, den 17.12.2013

Ziemer, Sachgebietsleiter

¹ Gesetz über das amtliche Vermessungs-wesen und das Liegenschaftskataster imFreistaat Sachsen (Sächsisches Vermes-sungs- und Katastergesetz - SächsVerm-KatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl.S. 138, 148), zuletzt geändert durch Arti-kel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2013(SächsGVBl. S. 482)² Verordnung des Sächsischen Staatsmi-nisteriums des Innern zur Durchführungdes Sächsischen Vermessungs- und Ka-tastergesetzes (Durchführungsverord-nung zum Sächsischen Vermessungs- undKatastergesetz - SächsVermKatGDVO)vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271)

Offenlegung der Ergebnisse vonGrenzbestimmungen und Abmarkungen

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 3. JANUAR 2014

AMTLICHES & SONSTIGE INFORMATIONEN 13

nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermes-sungs- und Katastergesetz

Das Landratsamt Meißen, Kreisvermes-sungsamt, hat Daten des Liegenschafts-katasters geändert (Az.: 1695/07-Ü):

Betroffene Flurstücke

Gemeinde Radebeul

Gemarkung Kötzschenbroda (3063):75/1, 90, 91/2, 96a, 98, 100, 102, 901/1,904/1, 907/1, 915/1, 919/1, 922/1, 925/1,945/2, 1107/2, 1115, 1120/1, 1120/2,1137/2, 1140/2, 1143/1, 1146/1, 1152,1152b, 1156, 1182a, 1192, 1196, 1197,1205/2, 1206, 1211/1, 1218/1, 1219a,1223, 1226, 1230, 1236/1, 1237, 1241,1241a, 1242, 1243/1, 1246/8, 4399

Art der Änderung

1. Bildung von Flurstücken2. Änderung der Angabe der Flächen- größe3. Änderung des Gebäudenachweises4. Änderung der Angaben zur Nutzung5. Änderung der Angabe der Lagebe- zeichnung

Allen Betroffenen wird die Änderung derDaten des Liegenschaftskatasters durchOffenlegung bekannt gemacht. Die Er-mächtigung zur Bekanntgabe auf diesemWege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 Sächs-VermKatG

1

.

Das Kreisvermessungsamt als untere Ver-messungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3SächsVermKatG für die Fortführung derDaten des Liegenschaftskatasters zustän-dig. Der Änderung der Daten des Liegen-schaftskatasters liegen die Vorschriftendes § 14 SächsVermKatG zugrunde.

Die Unterlagen liegen ab dem 13.01.2014

bis zum 12.02.2014 in der Geschäftsstel-le des Kreisvermessungsamtes, Remonte-platz 7, 01558 Großenhainin der ZeitMo. u. Fr. 7.30 - 12.00 UhrDi. 7.30 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 UhrDo. 7.30 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 17.00 Uhrzur Einsichtnahme bereit.

Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatGgilt die Änderung der Daten des Liegen-schaftskatasters 7 Tage nach Ablauf derOffenlegungsfrist als bekannt gegeben.Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Ge-schäftsstelle während der Öffnungszeitenzur Verfügung.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Bildung von Flurstücken stellt einenVerwaltungsakt dar, gegen den die Be-troffenen innerhalb eines Monats nachBekanntgabe Widerspruch erheben kön-nen. Der Widerspruch ist schriftlich oderzur Niederschrift beim Landratsamt Mei-ßen, Kreisvermessungsamt, Remonteplatz7, 01558 Großenhain, oder beim Staats-betrieb Geobasisinformation und Vermes-sung Sachsen, Olbrichtplatz 3, 01099Dresden, zu erheben.

Großenhain, den 12.12.2013

ZiemerSachgebietsleiter

1

Gesetz über das amtliche Vermessungs-wesen und das Liegenschaftskataster imFreistaat Sachsen (Sächsisches Vermes-sungs- und Katastergesetz - SächsVerm-KatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl.S. 138, 148), zuletzt geändert durch Ge-setz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S.482).

Offenlegung der Änderung von Datendes Liegenschaftskatasters

ie Juniflut 2013 in Sachsenhat im Meißner Partnerland-

kreis Rems-Murr eine große Wel-le der Solidarität ausgelöst. Ein-wohner, Betriebe und Einrichtun-gen des Rems-Murr-Kreisesbrachten die stolze Summe von100 000 Euro zusammen, gedachtfür Institutionen, die aufgrund derFörderrichtlinien keine oder nurgeringe Hilfe aus dem Flutfondserhalten.

An Meißens OberbürgermeisterOlaf Raschke überreichte LandratArndt Steinbach einen Bescheid inHöhe von 50 000 Euro für dieKindertageseinrichtung „Nassau-Mücken“. Das Geld wird zur Be-seitigung von Feuchtschäden, zurSanierung von Wänden und Fuß-böden und zum Abstellen sicher-heitstechnischer Mängel im Au-ßengelände verwendet. Die Kitahat Kapazität für 21 Krippen- und108 Kindergartenkinder. Landratund Oberbürgermeister zeigtensich dankbar dafür, dass mithilfeder Spendenmittel ein sichererWeiterbetrieb der geschädigtenKita ermöglicht wird. Auch dasKinderhaus „Groß und Klein“ inZeithain, Ortsteil Röderau-Bober-sen, erhält 50 000 Euro zur Besei-

D

tigung der Hochwasserschädenvom Juni. Im Kinderhaus wird mitdem Geld unter anderem das Kel-lergeschoss trocken gelegt und derFußboden in fünf Gruppenräumenerneuert. Außerdem werden Ma-

lerarbeiten durchgeführt. DenSpendenbescheid übergab LandratArndt Steinbach in der Einrich-tung zur Freude der Kinder undErzieherinnen an BürgermeisterRalf Hänsel.

Landrat übergibt SpendenWeiterbetrieb von zwei Kitas gesichert

Auf Augenhöhe: Landrat Arndt Steinbach übergibt die Spendedes Rems-Murr-Kreises an Zeithains Bürgermeister Ralf Hänselim Kreis der kleinen Tagesgäste. Foto: Gemeinde Zeithain

n puncto Sauberkeit und Ord-nung nehmen es die Deutschen

ganz genau. Laut einer Umfragedes MeinungsforschungsinstitutesForsa ist es bei zehn Prozent derBefragten so sauber, dass „das Es-sen auf dem Boden serviert wer-den kann“. Damit das auch sobleibt, greift jeder Zweite ab 18Jahren frühzeitig zu Wischmoppund Co., auch wenn noch keinStaub sichtbar ist. Zudem fühlensich zwei Drittel nur wohl, wenndie Wohnung oder das Haus sau-ber sind. Trotz dieser Putzwutempfinden 80 Prozent das Reine-machen als notwendiges Übel. DiePutzdauer beträgt pro Woche imDurchschnitt 4,7 Stunden. LautUmfrage bezeichnen sich zwölfProzent der Befragten selbst als„Putzteufel“, klassisch verteiltFrauen mit 6,2 Stunden und Män-ner mit lediglich 3,2 Stunden wö-chentlicher Putzarbeit. Am sau-bersten ist es in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Ber-lin, Sachsen-Anhalt, Thüringen

I

und bei uns in Sachsen. Am we-nigsten Zeit investieren die Süd-deutschen in Bayern und Baden-Württemberg mit „nur“ 4,2 Stun-den pro Woche. Die Studie wurdeübrigens von dem schwäbischenFamilienunternehmen Kärcher imPartnerlandkreis Rems-Murr inAuftrag gegeben. Ziel war es he-rauszufinden, wie viel Zeit dieDeutschen in ihrem Haushalt imVerlauf einer typischen Woche inden Putz investieren.

Blitzblank im Osten

Durchschnittlich 4,7 Stundenbefassen wir uns pro Wochemit Hausarbeit.

Foto: © Creatix - Fotolia.com

für Staatsangehörige der übrigen Mit-gliedstaaten der Europäischen Union(Unionsbürger) zur Wahl zum Europäi-

schen Parlament in der BundesrepublikDeutschland am 25. Mai 2014

Am 25. Mai 2014 findet die Wahl der Ab-geordneten des Europäischen Parlamentsaus der Bundesrepublik Deutschlandstatt. An dieser Wahl können Sie aktivteilnehmen, wenn Sie am Wahltag

1. die Staatsangehörigkeit eines der übri- gen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen,

2. das 18. Lebensjahr vollendet haben,

3. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Euro- päischen Union eine Wohnung inneha- ben oder sich mindestens seit dieser Zeit sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinan- derfolgender Aufenthalt in den ge- nannten Gebieten angerechnet),

4. weder in der Bundesrepublik Deutsch- land noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsan- gehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parla- ment ausgeschlossen sind,

5. in ein Wählerverzeichnis in der Bun- desrepublik Deutschland eingetragen

sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf ei- nem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abge- sandt werden und ist bis spätestens 4. Mai 2014 einzureichen. Einem Antrag, der erst nach dem 4. Mai 2014 bei der zuständigen Ge- meindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17a Abs. 2 der Europawahlordnung).

Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antragsbei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einerspäteren Wahl zum Europäischen Parla-ment in ein Wählerverzeichnis der Bun-desrepublik Deutschland eingetragenworden, so ist ein erneuter Antrag nichterforderlich. Die Eintragung erfolgt dannvon Amts wegen, sofern die sonstigenwahlrechtlichen Voraussetzungen vorlie-gen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis zum 4.Mai 2014 gegenüber der zuständigen Ge-meindebehörde auf einem Formblatt be-antragen, nicht im Wählerverzeichnis ge-führt zu werden. Dieser Antrag gilt für al-le künftigen Wahlen zum EuropäischenParlament, bis Sie erneut einen Antragauf Eintragung in das Wählerverzeichnisstellen.

Sind Sie bei früheren Wahlen (1979 bis1994) in ein Wählerverzeichnis in derBundesrepublik Deutschland eingetragenworden, müssen Sie für eine Teilnahmean der Wahl einen erneuten Antrag aufEintragung in das Wählerverzeichnis stel-len.

Nach dem Wegzug in das Ausland underneutem Zuzug in die BundesrepublikDeutschland ist ein erneuter Antrag aufEintragung in das Wählerverzeichnis er-forderlich.

Antragsvordrucke (Formblätter) sowie in-formierende Merkblätter können bei denGemeindebehörden in der Bundesrepu-blik Deutschland angefordert werden.

Für Ihre Teilnahme als Wahlbewerber istunter anderem Voraussetzung, dass Sieam Wahltag

1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,

2. die Staatsangehörigkeit eines Mit- gliedstaates der Europäischen Union besitzen,

3. weder in der Bundesrepublik Deutsch- land noch in dem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, dem Sie angehö- ren, von der Wählbarkeit ausgeschlos- sen sind.

Mit dem Antrag auf Eintragung in dasWählerverzeichnis oder mit dem Wahl-vorschlag mit Ihrer Kandidatur ist eineVersicherung an Eides statt abzugebenüber das Vorliegen der oben genanntenVoraussetzungen für die aktive oder pas-sive Wahlteilnahme.

Meißen, den 03.12.2013

Engelhard, Kreiswahlleiter

Bekanntmachung

AUS DEM LANDKREISAMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 3. JANUAR 2014

14

s gibt extreme Familiensitua-tionen, begleitet von Gewalt

oder Drogen, die keine andere Al-ternative zulassen, als Kinder inamtliche Obhut zu nehmen. Stetsentscheidet das Jugendamt übereine Unterbringung auf Zeit in ei-nem Heim, einer Pflegefamilie,bei Verwandten bzw. in Koopera-tion mit dem Vormundschaftsge-richt auch über einen Sorgerechts-entzug. Wie die Entscheidungauch ausfällt, es ist stets ein sensi-bles Thema. Im folgenden Ge-spräch mit Dagmar Güldner, Lei-terin des Allgemeinen SozialenDienstes (ASD), wird deutlich,dass Jugendämter hier vor derwohl größten Herausforderung ih-rer Arbeit stehen.

Beginnen wir mit der Frage nachZahlen: Wie viele Kinder musstedas Jugendamt im Jahr 2013 ausFamilien im Landkreis Meißennehmen?

Dagmar Güldner: Es waren bisNovember 2013 insgesamt 95Kinder und Jugendliche in unse-rem Landkreis. Deutschlandweithaben die Jugendämter im Jahr2012 - die Zahlen für 2013 liegennoch nicht vor - 40 200 Kinderund Jugendliche in Obhut genom-men. Das waren 1 700 Fälle bzw.fünf Prozent mehr als 2011.

Ist dieser Aufwärtstrend nur eineMomentaufnahme?

Dagmar Güldner: Leider nicht!Die Zahl der Inobhutnahmensteigt stetig. Wir registrieren eineZunahme seit 2007 um 43 Prozentin Deutschland.

Wie lässt sich diese Entwicklungerklären?

Dagmar Güldner: Mit mehr öf-fentlicher Sensibilität und einembesseren Management der Jugend-ämter. Gewalt in Familien, also

E

Misshandlungen von Kindern, hates immer gegeben. Und ganz be-stimmt auch sexuellen Miss-brauch. Doch Kinder haben einRecht auf körperliche Unversehrt-heit, auf Schutz und Fürsorge. Esist unser Anliegen, diese Rechtesichern zu helfen und Eltern zubefähigen, die Pflichten gegenüberihren Kindern erfüllen zu können.

Wie ist die Lebenssituation derKinder vor der Inobhutnahme?

Dagmar Güldner: Die Mehrzahlder Kinder und Jugendlichen, et-wa 80 Prozent, lebten vor derInobhutnahme bei den Eltern odereinem Elternteil. Rund 40 Prozentkehren nach einer Klärungsphase,die wir aktiv begleiten, wieder indie Familie zurück, für 60 Prozent

schließen sich Hilfen zur Erzie-hung an, und zwar vorrangig in ei-nem Heim oder einer Pflegefami-lie.

Was veranlasst den ASD, Kinderund Jugendliche aus der Familieheraus zu nehmen?

Dagmar Güldner: Eltern bzw. Al-leinerziehende sind drogen- oderalkoholabhängig, versorgen ihreKinder nur unzureichend, bringensie nicht in die Kita oder verges-sen sie aufgrund ihrer Sucht abzu-holen, versagen ihnen dringendbenötigte Förderungen. Das Spek-trum ist breit. So kann schon dieAnzahl der Kinder zu einer Über-forderung führen. Es gibt dannweder eine Versorgungs- nochBetreuungsstruktur. Bei einem der

letzten Fälle wurde einem Mitar-beiter das vier Wochen alte Babygleich mitgegeben mit den Wor-ten: Es wird mir zu viel, ich kannes sowieso nicht versorgen. In ei-ner anderen Familie mit vier Kin-dern, die bei der Mutter lebten,war der Strom abgestellt, es fehl-ten Mietzahlungen, die Kranken-versicherung war ungeklärt, diemedizinische Versorgung der Kin-der völlig mangelhaft. Hier konn-ten wir ambulant nicht mehr hel-fen, ohne die Kinder weiter zu ge-fährden. Auch der Vater bot keineAlternative, da er schwer alkohol-abhängig war. Verschuldung istein großes Problem, das oftmalszu Zwangsräumungen führt odersogar zur Inhaftierung, wenn es zukeiner Regelung kommt. Dannmüssen die Kinder zeitweilig wo-

anders versorgt werden. Und se-xueller Missbrauch ist leider auchimmer mal wieder ein Thema.

Wo werden die Kinder und Ju-gendlichem im Landkreis Meißenuntergebracht? Und wie langebleiben sie in amtlicher Obhut?

Dagmar Güldner: Wir haben zweiInobhutnahmestellen in Coswigund Gröditz für 0- bis 18-jährigeund zwei Bereitschaftspflegestel-len für Kinder unter zehn Lebens-jahren. Die Verweildauer solltekurz sein, Krisen möglichstschnell verarbeitet und Perspekti-ven gründlich geklärt werden.Auch Großeltern sind mitunter ei-ne Option. Im Landkreis befindensich über 40 Kinder und Jugendli-che in Obhut von Verwandten.Gibt es keine aus unserer Sichthinreichende Mitwirkung der El-tern an der Krisenlösung, wird dasFamiliengericht einbezogen. Er-gebnis kann der Entzug des Sorge-rechtes oder Teile davon sein. Oft-mals ist diese Entscheidung we-sentlich für die Rettung des Kin-des. Es ist immer der letzteSchritt, wenn Eltern nicht bereitsind, Gefahren für ihr Kind abzu-wenden.

Wie sehen Sie die künftige Ent-wicklung?

Dagmar Güldner: Laut Prognosensteigen die Zahlen weiter. Nichtnur im Landkreis Meißen. Die Ju-gendämter sind in einer ähnlichenSituation wie die Feuerwehren:Wir werden gerufen, wenn derKonflikt eskaliert. Und das kostetfast immer viel Geld. Präventionist der bessere Weg. Wie in vielenanderen gesellschaftlichen Berei-chen sind Bildung, Ausbildungund Arbeit wesentliche Vorausset-zungen, auch in der Familie Ver-antwortung zu übernehmen.

www.kreis-meissen.de

Da können Sie das Baby gleich mitnehmenJugendämter sind dann gefordert, wenn Konflikte eskalieren

Dagmar Güldner Foto: Thöns

m Schuljahr 2012/13 lernten anden allgemeinbildenden Schu-

len in Sachsen 25 665 Schüler mitfestgestelltem sonderpädagogi-schen Förderbedarf. 74 Prozentdieser Mädchen und Jungen be-suchte eine allgemeinbildendeFörderschule. Im Vergleich zumSchuljahr 2003/04 stieg die Zahlder Schüler mit sonderpädagogi-

I schem Förderbedarf in Sachsenum acht Prozent bzw. 1 807 Schü-ler. 6 717 Schüler mit sonderpäda-gogischem Förderbedarf wurdenintegrativ unterrichtet. Von ihnenbesuchten mehr als die Hälfte eineGrundschule, 35 Prozent eine Mit-telschule und zehn Prozent einGymnasium. In den letzten zehnJahren hat sich die Zahl der Ein-

zelintegrationen vervierfacht,während die Anzahl der Schüleran allgemeinbildenden Förder-schulen um 15 Prozent zurückge-gangen ist. An den berufsbilden-den Schulen wurden 5 464 Schü-ler mit festgestelltem sonderpäda-gogischen Förderbedarf unterrich-tet. Im Vergleich zum Schuljahr2003/04 nahm die Zahl dieser

Schüler um 37 Prozent bzw. 3 199Schüler ab. Die Zahl der Einzelin-tegrationen hat sich dagegen indiesem Zeitraum um 52 Prozentauf 155 erhöht. 97 Prozent derSchüler mit sonderpädagogischemFörderbedarf besuchten speziali-sierte berufsbildende Förderschu-len. 62 Prozent der Förderschülerlernten an einer Berufsschule (be-

rufsbildende Förderschule), 38Prozent befanden sich im förder-schulischen Übergangssystem(Berufsvorbereitungsjahr bzw. Re-ha-spezifische berufsvorbereiten-de Bildungsmaßnahmen) undknapp ein Prozent lernte an derBerufsfachschule (berufsbildendeFörderschule).

www.statistik.sachsen.de

Inklusion ist Alltag

15AUS DEM LANDKREISAMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 3. JANUAR 2014

zur Diamantenen HochzeitEhepaar Edith und Rolf Gruber aus derStadt Riesa am 16. JanuarEhepaar Gerda und Heinz Winkler ausder Stadt Riesa am 16. Januar

zur Goldenen HochzeitEhepaar Gisela und Karlheinz Kaubeaus der Gemeinde Glaubitz am 4. Janu-arEhepaar Doris und Gunter Lenhard ausder Gemeinde Weinböhla am 8. JanuarEhepaar Elke und Herbert Beier aus derGemeinde Weinböhla am 11. Januar

zum 102. GeburtstagFrau Ruth Kurtzwig aus der Stadt Mei-ßen am 4. JanuarFrau Charlotte thieme aus der StadtMeißen am 26. Januar

zum 101. GeburtstagFrau Meta Möve aus der GemeindeWeinböhla am 9. Januar

zum 95. GeburtstagFrau Elfriede Wende aus der Stadt Mei-ßen am 2. JanuarFrau Irmgard Scheibel aus der Stadt Rie-sa am 5. JanuarFrau Irmgard Pudewill aus der StadtMeißen am 13. JanuarFrau Gertrud Trautmann aus der StadtRiesa am 14. JanuarFrau Helene Schmidt aus der Stadt Mei-ßen am 14. JanuarFrau Anneliese Böhme aus der StadtMeißen am 18. JanuarFrau Eva-Maria Nast aus der Stadt Ra-debeul am 27. Januar

zum 90. GeburtstagFrau Gerda Haufe aus der Stadt Rade-burg am 1. Januar

Frau Hilda Sparwasser aus der Gemein-de Glaubitz am 1. JanuarFrau Gertraude Heymann aus der StadtMeißen am 2. JanuarFrau Maria Weber aus der GemeindeWeinböhla am 3. JanuarFrau Marianne Hattwig aus der StadtMeißen am 3. JanuarFrau Margarethe Geckert aus der StadtRiesa am 5. JanuarFrau Erika Hultzsch aus der Stadt Riesaam 7. JanuarFrau Else Keil aus der Stadt Radebeulam 7. JanuarHerrn Heinz Reißmann aus der Stadt Ra-debeul am 7. JanuarFrau Marianne Kunze aus der Stadt Mei-ßen am 8. JanuarFrau Ursula Hayek aus der GemeindeWeinböhla am 9. JanuarFrau Vera Henschel aus der Stadt Mei-ßen am 9. JanuarHerrn Werner Schulze aus der StadtMeißen am 9. JanuarFrau Ruth Graf aus der Stadt Coswig am9. JanuarFrau Ernestina Wolf aus der Stadt Rade-beul am 10. JanuarHerrn Ulrich Rauner aus der Stadt Rade-beul am 11. Januar

Frau Annelies Schnelzer aus der StadtMeißen am 13. JanuarFrau Inge Poppick aus der Stadt Coswigam 13. JanuarHerrn Erich Schüller aus der Stadt Cos-wig am 13. JanuarFrau Elly Cardey aus der GemeindeGlaubitz am 14. JanuarHerrn Wolfgang Dachselt aus der StadtMeißen am 15. JanuarFrau Ingeborg Trautmann aus der StadtMeißen am 16. JanuarFrau Erika Zimmermann aus der StadtCoswig am 19. JanuarFrau Ruth Mehlig aus der Stadt Meißenam 20. JanuarFrau Johanna Baude aus der Stadt Cos-wig am 22. JanuarFrau Renate Richter aus der Stadt Cos-wig am 22. JanuarFrau Linda Rippel aus der GemeindeWeinböhla am 26. JanuarFrau Helga Büschel aus der Stadt Rade-beul am 28. JanuarFrau Marianne Scholze aus der StadtMeißen am 31. Januar

und wünscht den Jubilaren auch nach-träglich alles Gute, Gesundheit undWohlergehen.

Landrat Arndt Steinbach gratuliert

Herausgeber: Landratsamt Meißen,Brauhausstraße 21, 01662 Meißen,1 03521 725-0; [email protected]; www.kreis-meissen.de

Verlag: Redaktions- & Verlagsgesell-schaft Elbland mbH, Niederauer Str. 4301662 Meißen, 1 03521 41045513

Verantwortliche: - für amtliche Be-kanntmachungen der Landkreisverwal-tung: Landrat, Arndt Steinbach- Redaktion und Bekanntmachungender Landkreisverwaltung:Pressesprecherin des Landratsamtes,Dr. Kerstin Thöns, Pressestelle des Land-ratsamtes: 1 03521 725-7013

- andere redaktionelle Beiträge:Petra Gürtler, Redaktions- & Verlagsge-sellschaft Elbland mbH

- Anzeigen: Tobias Spitzhorn, SächsischeZeitung GmbH, Ostra-Allee 20, Dresden

Anzeigenannahme: 03521/41045531Druck: Dresdner Verlagshaus DruckGmbH, Meinholdstr. 2, 01129 DresdenAuflage: 120 000 ExemplareVerteilung: Medienvertrieb MeißenGmbH, 1 03521 409330Das Amtsblatt ist auch auf der Homepa-ge des Landkreises Meißen unterwww.kreis-meissen.de hinterlegt.

Impressum

er Naturschutzbund ist be-reits seit November 2011

mit über 300 Mitgliedern in derNABU-Regionalgruppe Meißenorganisiert. Die Regionalgruppelädt alle NABU-Mitglieder imsüdlichen Teil des LandkreisesMeißen, das sind die Kommunen

D Lommatzsch, Diera-Zehren, Nie-derau, Weinböhla, Coswig, Mei-ßen, Käbschütztal, Leubenb-Schleinitz, Ketzerbachtal Nossenund Klipphausen, zu einem regel-mäßigen Treff ein: Jeden 3. Frei-tag im Monat, 18.30 Uhr, treffensich Mitglieder im Hahnemann-

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AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 3. JANUAR 2014

AUS DEM LANDKREIS16

ie Winzer im Weinanbauge-biet Sachsen brachten 2013

eine zwar kleine, aber qualitativgute Weinernte ein. Kurz vor Ab-schluss der Ernte lag die dritte unddamit abschließende Schätzungder Weinmosternte vor. Mit16 000 Hektolitern, das sind 33,2Hektoliter je Hektar (hl/ha), liegtdiese zirka 20 Prozent unter demDurchschnitt der letzten zehn Jah-re.

Das Weinjahr 2013 begann auf-grund eines langen Winters undungewöhnlich nassen wie kaltenFrühjahrs sehr ungünstig für dieEntwicklung der Rebstöcke. Star-ke Regenfälle verringerten zurBlütezeit der Reben im Juni dieZahl der Beeren pro Traube. Derwarme Spätsommer sorgte jedochdafür, dass noch gute Qualitätenerreicht werden konnten. Die ver-gleichsweise späte Lese - Lesebe-ginn war drei Wochen später alsnormal - wirkte sich zudem sehrpositiv auf die Aromaausprägungin den Trauben aus.

D Die gute Qualität der 2013erErnte zeigt sich darin, dass deut-lich mehr als die Hälfte der Ernte-menge (57 Prozent) zur Herstel-lung von Prädikatswein, derhöchsten Qualitätsstufe des Wei-nes, geeignet ist. Das Mostge-wicht, Maß für den Zuckergehaltdes Weines, liegt bei durchschnitt-lich 84 Grad Oechsle, was etwadem letzten 10-Jahres-Durch-schnitt entspricht.

Die Schätzungen der Ernteer-gebnisse nach Sorten fallen sehrunterschiedlich aus. Für rote Sor-ten (35,2 hl/ha) werden im Durch-schnitt höhere Hektarerträge er-wartet als für weiße Sorten (33,7hl/ha). Die höchsten Hektarerträgewerden bei der weißen SorteBacchus (55,8 hl) und der rotenSorte Dornfelder (55,2 hl) ge-schätzt, die niedrigsten bei denweißen Sorten Traminer (16,7 hl)und Ruländer (18,8 hl).

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Abschließende Schätzung der Weinernte 2013 liegt vor

Gute Weinqualität

Vergleichsweise spät wurde in diesem Jahr der Wein gelesen. Das sorgte dafür, dass sich ein Groß-teil der Ernte für die Herstellung von Prädikatsweinen eignet. Foto: C. Hübschmann

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AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 3. JANUAR 2014

AUS DEM LANDKREIS 17

as verfügbare Einkommenje Einwohner in Sachsen

betrug 2011 insgesamt 17 227Euro und damit 2,3 Prozent bzw.385 Euro mehr als im Vorjahr.

An der Spitze aller sächsischenKreise lagen die Pro-Kopf-Ein-kommen in den Landkreisen Leip-zig und Meißen mit jeweils rund18 000 Euro.

Die niedrigsten verfügbarenEinkommen je Einwohner wurdenmit 15 925 Euro in der Stadt Leip-zig bzw. mit 16 284 Euro imLandkreis Görlitz erzielt.

Im Vergleich zu 2010 wurde inallen Kreisen ein Zuwachs festge-stellt, der sich in einer Spanne von0,4 Prozent in der Stadt Leipzigbis zu 3,4 Prozent Anstieg im Erz-gebirgskreis bewegte. Im länger-fristigen Vergleich seit dem Jahr2000 stieg das Pro-Kopf-Einkom-men in Sachsen um reichlich einViertel. Auch hier wiesen diesächsischen Kreise sehr unter-schiedliche Wachstumsraten auf,

D die von 15,9 Prozent in der StadtDresden bis zu 32,6 Prozent imLandkreis Meißen reichten.

Gemessen am Bundesdurch-schnitt betrug das verfügbare Pro-Kopf-Einkommen im Jahr 2011 inSachsen 86,4 Prozent. Das verfüg-bare Einkommen je Einwohnerkann für Konsum- und Sparzwe-cke verwendet werden. Vergli-chen mit den am jeweiligen Ar-beitsort erzielten Bruttolöhnenund -gehältern zeigt sich, dass diein den Kreisfreien Städten erreich-ten Verdienste der Arbeitnehmer -durch den Transfer des Einkom-mens der Pendler - auch den Um-landkreisen zugutekommen.

Insgesamt umfasste das verfüg-bare Einkommen in Sachsen 2011ein Volumen von 71,3 MilliardenEuro und damit 1,9 Prozent mehrals im Vorjahr sowie 17,1 Prozentmehr als im Jahr 2000.

Der Anteil Sachsens am bun-desdeutschen Wert lag bei 4,4Prozent.

Landkreis ist spitze

üchereien gehören bis in dieGegenwart zu den rege be-

suchten Adressen der Sachsen. InGroßenhain wurde im Jahr 1828von Karl Benjamin Preusker dieerste deutsche öffentliche Biblio-thek eingerichtet.

Über 22,4 Mio. Entleihungenregistrieren die öffentlichen Bi-bliotheken jährlich in Sachsen lautder Sächsischen Landesfachstellefür Bibliotheken. Wie das Statisti-sche Landesamt mitteilt, waren esim vergangenen Jahr 0,3 Prozentmehr gegenüber dem Vorjahr undfast zehn Prozent mehr als vorzehn Jahren.

Mehr als 73 000 bzw. 19 Pro-zent aller aktiven Benutzer inSachsen wurden in der Stadt Dres-den registriert, gefolgt von derStadt Leipzig mit 39 000 aktivenBenutzern. Insgesamt gab es rund

B

375 000 aktive Benutzer an denöffentlichen Bibliotheken.

In Sachsen wurde der Bestandvon rund 34 000 E-Books (digitaleBücher) oder elektronische Ein-

zelmedien (Zeitschriften, DVDs,Hörbücher) über 127 000 Mal aus-geliehen. Damit kam es gegenüber2011 zu deutlichen Zuwächsen so-wohl bei der Zahl der Entleihun-gen (66 Prozent) als auch beimBestand (20 Prozent) virtuellerMedien.

Der Trend zu virtuellen Medienspiegelt sich auch bundesweit inden öffentlichen Bibliotheken wi-der. Die Entleihungen stiegen dortsogar um 137 Prozent an und derBestand nahm um 41 Prozent zu.

Die Ausgaben der öffentlichenBibliotheken lagen 2012 bei 59,2Mio. Euro. Das ist ein Anstieg von2,8 Mio. Euro gegenüber demVorjahr. Im Jahr 2012 beteiligtensich 502 sächsische, öffentlicheBibliotheken an der Deutschen Bi-bliotheksstatistik, vier Bibliothe-ken weniger als im Vorjahr.

Meiste aktive benutzer in Dresden

Großer Zuspruch für Bibliotheken

Karl Benjamin Preuskergründete die erste deutscheVolksbibliothek. Repro: Brühl

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Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Meißen e.V. löst sich aufDie Mitglieder des DKSB OV Meißen e.V. haben auf ihrer Mitgliederver-sammlung am 09.07.2013 in Meißen die Aufl ösung des Vereins beschlos-sen. Frau Lux und Herr Hänsel wurden als Liquidatoren bestimmt. Gläubiger, die Ansprüche geltend machen wollen, wenden sich bitte an Ralf Hänsel, Eichenstr. 2, 01689 Niederau.

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AUS DEM LANDKREIS18

um 70. Geburtstag von Mei-ßens Landrätin a.D. Renate

Koch gaben sich politische Weg-gefährten wie der einstige Präsi-dent des Sächsischen Landkreista-ges Prof. Dr. Andreas Schramm,Bürgermeister wie OB OlafRaschke und Mitarbeiter derLandkreisverwaltung wie Amts-ärztin Petra Albrecht die Klinke inder Coswiger Börse in die Hand.

Über 80 Gäste waren der Einla-dung von Landrat Arndt Steinbachzum Jubiläumsempfang seinerAmtsvorgängerin gefolgt: „RenateKoch hat ’Pionierarbeit‘ im Land-kreis Meißen geleistet. Sie hat diedemokratische Entwicklung füh-rend begleitet und zugleich einemoderne Verwaltung aufgebaut.“

Das Damenprogrammbeginnt gleichAndreas Schramm erinnerte an dieJahre der politischen Arbeit unddie begann mit dem Amtseid inder ehemaligen Kaserne der RotenArmee in Meißen-Bohnitzsch so-wie einem Panzer als Geschenk.

Z „Außerdem“, so das Urgestein dersächsischen Kommunalpolitik,„hat Renate Koch als eine der ers-ten Landrätinnen in Deutschland,die Wahl von Angela Merkel zurBundeskanzlerin überhaupt erstermöglicht. Das ist ostdeutscheFrauenpower.“

Dazu eine kleine Anekdote: Re-nate Koch saß vor dem Beratungs-raum des Deutschen Landkreista-ges 1992 in Berlin und wartete aufeinen Kollegen. Da trat ein Mitar-beiter des DLT zu ihr und sagte:„Das Damenprogramm (geplantfür die Begleitung der Landräte)beginnt gleich.“ „Danke“, antwor-tete Renate Koch, „ich bin Land-rat.“ Wenige Jahre später wurdeaus dem Landrat Renate Koch, dieLandrätin und 2002 die Landrätina.D.

„Es war eine spannende Zeit“,so Renate Koch zum Geburtstags-empfang, „die mein Leben nach-haltig geprägt hat. Dafür bin ichallen Menschen, die mir geholfenund meine Arbeit begleitet haben,sehr dankbar.“

Ostdeutsche FrauenpowerGratulationen zum Geburtstag von Renate Koch

Herzliche Glückwünsche überbrachte auch der Altpräsident des Sächsischen Landtages Erich Iltgen.Foto: Thöns

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AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 3. JANUAR 2014

UNSER RATGEBER 19

eit dem 1. Januar 2014 wirdauch im Freistaat Sachsen der

neue Schwerbehindertenausweisausgegeben. Der in Form einerChipkarte, vergleichbar mit derbekannten Geldcard, gestalteteAusweis ist nach Empfehlung derBundesregierung „spürbar benut-zerfreundlicher“. Es ist eine bun-desweite Aktion in Regie der Län-der, sodass die Einführung - zuläs-sig seit dem 1. Januar 2013 - zuverschiedenen Zeitpunkten in denBundesländern erfolgt. Bärbel Sei-fert, Leiterin des Kreissozialam-tes, erklärt: „Die Einführung ist anVoraussetzungen, vor allem einefunktionsfähige neue Software,geknüpft, sodass die Landkreiseim Freistaat Sachsen in diesemJahr starten.“ Der Ausweis wirderstmalig auch in Braille-Schriftverlegt. Blinde und sehschwacheMenschen erkennen ihn an derBuchstabenfolge sch-b-a.

Im Landkreis Meißen lebenderzeit 42.904 schwerbehinderteMenschen, darunter 28.125Schwerstbehinderte und 11.907mit einer zusätzlich sehr schwerenGehbehinderung sowie 2.141Blinde bzw. Sehschache. Unter-scheidungsmerkmal der bisheri-

S

gen Ausweise ist die Farbgebung,die auch der neue Ausweis trägt.

„Ein weiterer Vorteil“, so BärbelSeifert, „ist der Hinweis auf eine

Schwerbehinderung in englischerSprache, hilfreich bei Reisen ins

Ausland.“ Allerdings ist ein direk-ter Anspruch auf besondere Leis-tungen im Ausland damit nichtverknüpft. Doch sollte es in demReiseland Regelungen für Behin-derte geben, dann erleichtert derneue Ausweis die Nutzung bzw.den Nachweis der Behinderung.

Wichtig ist, dass es keinen Um-tauschzwang gibt. Dazu erklärtBärbel Seifert: „Die alten Auswei-se bleiben gültig. Sie werden erstmit Fristablauf umgetauscht, d.h.,erst dann erhält der Schwerbe-schädigte die neue Chipkarte.“Die bewilligten sogenanntenNachteilsausgleiche können wiebisher auch mit dem alten Aus-weis beansprucht werden. DieAusgabe der Ausweise durch dieStadt- und Gemeindeverwaltun-gen entfällt allerdings. Anträgekönnen aus dem Internet unterwww.kreis-meissen.de herunter-geladen werden. Für den neuenAusweis ist die Zusendung einesPassbildes notwendig. Der Aus-weis wird nach Eingang des Bil-des an zentraler Stelle gedrucktund von dort an den Inhaber oderdessen gesetzlichen Betreuer ge-sandt. Biometrische Passbildersind übrigens nicht erforderlich.

Der neue Ausweis für Schwerbehinderte

Amtsleiterin Bärbel Seifert (l.) und die für schwerbehinderte Bürgerinnen und Bürger zuständigeMitarbeiterin im Kreissozialamt Sabine Kluttig beim Test der neuen Software. Foto: Thöns

20 AUS DEM LANDKREISAMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 3. JANUAR 2014

b Verein, Interessengemein-schaft, Firma, Verband,

Händler oder Gastronom - sie allekönnen sich ab sofort offiziell fürden „Tag der Sachsen“ 2014 inGroßenhain anmelden. Präsentati-onsstand, Bühnenprogramm, Um-zugsteilnahme - jeder Beitrag istzum größten Vereins- und Volks-fest des Freistaates Sachsen will-kommen, um vom 5. bis 7. Sep-tember 2014 die erwarteten250 000 Besucher aus Sachsenund Brandenburg mit einem ab-wechslungsreichen und buntenFestprogramm zu überraschen, zuunterhalten und zu bewirten.

Die Anmeldeformulare sind aufder offiziellen „Tag der Sach-sen“-Homepage unter www.tag-dersachsen2014.de, Menüpunkt„Teilnehmer“, abrufbar. Vereinekönnen hier bis zum 1. März 2014einen Antrag auf finanzielle För-derung stellen. Die Formulare las-sen sich online öffnen und ausfül-len und anschließend direkt perMausklick ans Projektbüro „Tagder Sachsen“ 2014 senden. Selbst-verständlich ist es auch möglich,die Formulare auszudrucken, aus-zufüllen und per Post zu verschi-cken.

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Bitte unbedingt beachten:Vereinsanträge, die nach dem

1. März 2014 eingehen, könnenfür eine finanzielle Förderungnicht mehr berücksichtigt werden.

Weitere Informationen erhaltenSie auch unter:

www.tagdersachsen2014.de

Projektbüro„Tag der Sachsen“ 2014Carl-Maria-von-Weber-Allee 5101558 Großenhain

Telefon:03522 52164-0

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Großenhain erwartet zum Tag der Sachsen 2014 viele Besucher. Foto: ©Lebensart, die Werbeagentur (Michael Raue)

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