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127 30. November 2018 46. Jahrgang, Nr. 48 www.ostalbkreis.de AMTSBLATT DES OSTALBKREISES EHRUNGS- UND VERABSCHIEDUNGSFEIER DER LANDKREISVERWALTUNG Im Großen Sitzungssaal des Aalener Landratsamts ehrte Landrat Klaus Pavel kürzlich langjährige Jubilare und verabschiedete offiziell die im Laufe dieses Jahres in den Ruhestand ausgeschiedene Beschäftigte. Gemeinsam mit dem Personalrat be- dankte sich der Kreischef bei 50 Ruheständlern und 48 Jubilaren für ihren Einsatz bei der Kreis- verwaltung, von denen 15 auf eine 40-jährige Tä- tigkeit beim Ostalbkreis zurückblicken können. In seiner Ansprache informierte Pavel darüber, dass Ende September 2018 1.923 Personen beim Landkreis beschäftigt waren, davon 1.125 in Voll- und 679 in Teilzeit sowie 119 in Elternzeit oder Beurlaubung. Inzwischen seien 51 Heimarbeits- plätze eingerichtet - zehn mehr als noch im Vor- jahr. In diesem Jahr seien 50 Beschäftigte in den Ruhestand gegangen, im Vorjahr waren es 26. „Die Generation der Babyboomer, die in den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand geht, wird auch im öffentlichen Dienst für einen Generations- wechsel sorgen, der weit über die übliche Fluk- tuation hinausgeht. Zu der Zeit, als die heute zu ehrenden Beschäftigten ihre Tätigkeit begonnen haben, stellte sich für den Einzelnen das Problem, einen Arbeitsplatz zu finden. Heute suchen die Arbeitgeber teilweise verzweifelt nach qualifizier- ten Bewerbern, weil das Angebot an attraktiven Arbeitsplätzen die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber übersteigt“, skizzierte Pavel die aktuelle Situation am Arbeitsmarkt. „Deshalb intensivieren Arbeitsjubilare und in den Ruhestand Verabschiedete im Großen Sitzungssaal des Ostalbkreishauses in Aalen

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30. November 201846. Jahrgang, Nr. 48www.ostalbkreis.de

amtsblatt des Ostalbkreises

Ehrungs- und VErabschiEdungsfEiEr dEr LandkrEisVErwaLtungIm Großen Sitzungssaal des Aalener Landratsamts ehrte Landrat Klaus Pavel kürzlich langjährige Jubilare und verabschiedete offiziell die im Laufe dieses Jahres in den Ruhestand ausgeschiedene Beschäftigte. Gemeinsam mit dem Personalrat be-dankte sich der Kreischef bei 50 Ruheständlern und 48 Jubilaren für ihren Einsatz bei der Kreis-verwaltung, von denen 15 auf eine 40-jährige Tä-tigkeit beim Ostalbkreis zurückblicken können.in seiner ansprache informierte Pavel darüber, dass ende september 2018 1.923 Personen beim landkreis beschäftigt waren, davon 1.125 in Voll- und 679 in teilzeit sowie 119 in elternzeit oder beurlaubung. inzwischen seien 51 Heimarbeits-plätze eingerichtet - zehn mehr als noch im Vor-

jahr. in diesem Jahr seien 50 beschäftigte in den ruhestand gegangen, im Vorjahr waren es 26. „die Generation der babyboomer, die in den nächsten zehn Jahren in den ruhestand geht, wird auch im öffentlichen dienst für einen Generations-wechsel sorgen, der weit über die übliche Fluk-tuation hinausgeht. Zu der Zeit, als die heute zu ehrenden beschäftigten ihre tätigkeit begonnen haben, stellte sich für den einzelnen das Problem, einen arbeitsplatz zu finden. Heute suchen die arbeitgeber teilweise verzweifelt nach qualifizier-ten bewerbern, weil das angebot an attraktiven arbeitsplätzen die Zahl der bewerberinnen und bewerber übersteigt“, skizzierte Pavel die aktuelle situation am arbeitsmarkt. „deshalb intensivieren

arbeitsjubilare und in den ruhestand Verabschiedete im Großen sitzungssaal des Ostalbkreishauses in aalen

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wir unsere jahrelange Praxis und setzen verstärkt auf eigene ausbildung.“ in zehn berufen werden derzeit 103 auszubildende betreut. auch die Vereinbarkeit von Familie und beruf ist laut Pavel ein zentrales thema für den Ost-albkreis, um ein attraktiver arbeitgeber zu sein. es bestünden zahlreiche Modelle, in teilzeit zu arbeiten, die arbeitszeiten flexibel zu gestalten und von zu Hause aus zu arbeiten. die kreisver-waltung bietet aber auch selbst Möglichkeiten zur kinderbetreuung mit dem Ostalb-tiger an. Ne-ben der kinderbetreuung zähle zur Vereinbarkeit von Familie und beruf zunehmend auch die Pflege von angehörigen. Für 25-jährige Tätigkeit im Öffentlichen Dienst wurden geehrt:Hannelore bauer, Michael bullinger, Gabriele Faul, thomas Gentner, Yvonne Götz, Markus Hartmann, doris Haßler, Petra Hermann, robert Hieber, elke kießling, Michael klimek, Michaela kling, tanja kurz, Jutta rettenmeier, birgit richter, sigrid riek, achim rönsch, bianca seibold, Oskar schiele, antje schuler, Martin schuster, Carina schweizer, Cornelia sturm, Martina trajkoska, Michael Wagner, Josef Walter, Heike Weiß, Gi-sela Wenke, Gritt Zimmermann

Für 40-jährige Tätigkeit im Öffentlichen Dienst wurden geehrt:Hans bosch, Gudrun Frick, rudolf Grimmbacher, Wolfgang Hirsch, Helga ilg, silvia Maier-schweiß, thomas Mettmann, eva Odehnal, Harald röger, Joachim Wolf, Hans-Peter ZieglerFür 40-jährige Tätigkeit im Öffentlichen Dienst ge-ehrt und verabschiedet wurden: sigrid di Paola, Gabriele Uhlirsch, dr. klaus Wal-terVerabschiedet wurden:susanne abele, Monika blasche, Otto bölstler, Otto drohner, brigitte ehmann, Hannelore ehren-berg, Martha Fischer, Monika Flath, Josef Gaug-ler, theresia Glanert, Gertraud Glucker, irmgard Göggerle, Johann Grampes, Hubert Grill, Man-fred Hägele, robert kikowatz, ingeborg kluske, anita leinmüller, Ulrich leinmüller, Herbert Major, Christel Meyer-Frank, irmgard Niedermayer, Mi-chael Pachler, Werner Perthold, Viktor Postolski, Gabriele Preidt, rudolf salat, rainer schnell, diet-mar schön, Jutta schwenk, Winfried stäb, Maria thaler, erdmute Vogelmann, katharina Volnenko, andrea Walter, Harald Welzel, Philipp Wengert, ingeborg Wirth, Hans-Udo von Wilpert, Walter Ziller

si tzung des ausschusses fü r bi ldung und f inanzen am 3. dezember 2018am Montag, 3. dezember 2018, findet um 15:00 Uhr im kreishaus in aalen, kleiner sitzungssaal, stuttgarter straße 41, 73430 aalen, die nächste öffentliche sitzung des ausschusses für bildung und Finanzen statt.tagesordnung1. eröffnung und begrüßung2. bürgerfragestunde3. Zwischenbericht zum kreishaushalt 2018 stand 20.11.20184. beratung des entwurfs der Haushaltssatzung

und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2019

- beratung der anträge der Fraktionen und Gruppierungen des kreistags

- beratung des stellenplans5. Vergabe der dienstleistung zur durchführung

der vertieften berufsorientierung an allen Werkreal-, Gemeinschafts-, realschulen im Ostalbkreis im rahmen von ZUkUNFt

6. sonstiges / bekanntgaben7. anfragen der ausschussmitglieder8. Frageviertelstunde

gemeinsame si tzung des Verwal tungsrats k l in iken Osta lb gkaör und des bet r iebsaus -schusses k l in ik immobi l ienam dienstag, 4. dezember 2018, findet um 15:00 Uhr im kreishaus in aalen, kleiner sitzungssaal, stuttgarter straße 41, 73430 aalen, die nächste öffentliche gemeinsame sitzung des Verwaltungs-rats kliniken Ostalb gkaör und des betriebsaus-schusses klinikimmobilien statt.tagesordnung 1. eröffnung und begrüßung 2. bürgerfragestunde 3. Wirtschaftsplan der kliniken Ostalb gkaör

für das Jahr 2019 4. Wirtschaftsplan des eigenbetriebs immobi-

lien kliniken Ostalb für das Jahr 2019 5. Wirtschaftspläne der tochtergesellschaften

2019 a) Ostalb-klinikum service GmbH b) rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH c) servicegesellschaft st. anna-Virngrund-

klinik mbH d) servicegesellschaft stauferklinikum mbH 6. Feststellung der Jahresergebnisse der kli-

niken Ostalb gkaör für das Jahr 2017 7. Feststellung der Jahresergebnisse des eigen-

betriebs immobilien kliniken Ostalb für das Jahr 2017

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8. anerkennung der schlussabrechnung für die baumaßnahme „Orthopädiepraxis dres. Hauf im atZ“ im bauabschnitt ba 4 an der st. anna-Virngrund-klinik ellwangen

9. Vergabe erneuerung der elektrotechnik so-wie die erneuerung der Ht/Nt kesselanla-ge im Heizhaus am Ostalb-klinikum aalen

10. annahme von spenden und sponsoring der kliniken Ostalb gkaör

11. sonstiges / bekanntgaben12. Frageviertelstunde

si tzung des Jugendhi l feausschusses am 5. dezember 2018am Mittwoch, 5. dezember 2018, findet um 15:00 Uhr im kreishaus in aalen, kleiner sitzungssaal, stuttgarter straße 41, 73430 aalen, die nächste öffentliche sitzung des Jugendhilfeausschusses statt.tagesordnung1. eröffnung und begrüßung2. bürgerfragestunde3. beratung des entwurfs der Haushaltssat-

zung und des Haushaltsplans des Ostalb-kreises für das Haushaltsjahr 2019 - Jugend-hilfehaushalt

4. Förderung der Jugend- und sozialarbeit „Oderstraße 8“ in schwäbisch Gmünd - bettringen

5. anerkennung der europäischen ausbil-dungs- und transferakademie (eata) in ell -wangen als freier Jugendhilfeträger

6. Umsetzung der neuen empfehlungen zur kindertagespflege

7. sonstiges / bekanntgaben8. anfragen der ausschussmitglieder9. Frageviertelstunde

si tzung des ausschusses fü r arbei t und grundsicherung am 6. dezember 2018am donnerstag, 6. dezember 2018, findet um 13:30 Uhr im kreishaus in aalen, kleiner sit-zungssaal, stuttgarter straße 41, 73430 aalen, die nächste öffentliche sitzung des ausschusses für arbeit und Grundsicherung statt.tagesordnung1. eröffnung und begrüßung2. bürgerfragestunde3. beratung des entwurfs der Haushaltssatzung

und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2019 - Haushalt ar-beit und Grundsicherung

4. bericht zur aktuellen arbeitsmarktsituation5. Jahresbericht 2018 zum leistungsbereich

sGb ii6. sonstiges / bekanntgaben7. anfragen der ausschussmitglieder8. Frageviertelstunde

si tzung des ausschusses fü r sozia les und gesundhei t am 6. dezember 2018am donnerstag, 6. dezember 2018, findet um 14:30 Uhr im kreishaus in aalen, kleiner sit-zungssaal, stuttgarter straße 41, 73430 aalen, die nächste öffentliche sitzung des ausschusses für soziales und Gesundheit statt.tagesordnung 1. eröffnung und begrüßung 2. bürgerfragestunde 3. beratung des entwurfs der Haushaltssatzung

und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2019 - sozialhaushalt

4. informationen zur Umsetzung des bundes-teilhabegesetzes

5. sanierung der Frauen- und kinderschutzein-richtung des Ostalbkreises

6. integrationsmanagement im Ostalbkreis 7. Weiterentwicklung des Pflegestützpunktes

und Projekt „Modellkommune Pflege“ 8. Förderung von Projekten in der dritten Welt

und Osteuropa 9. Unterstützung der Gemeinschaftsinitiative

„1000 schulen für unsere Welt“10. sonstiges / bekanntgaben11. anfragen der ausschussmitglieder12. Frageviertelstunde

si tzung des s t i f tungsausschusses am 7. dezember 2018am Freitag, 7. dezember 2018, findet um 09:00 Uhr im speisesaal des seniorenstifts schönborn Haus, schönbornweg 23, 73479 ellwangen, die nächste öffentliche sitzung des stiftungsausschus-ses statt.tagesordnung1. eröffnung und begrüßung2. bürgerfragestunde3. Feststellung des Jahresergebnisses 2017 für

die Hospitalstiftung zum Heiligen Geist ell -wangen

4. Wirtschaftsplan 2019 für die Hospitalstif-tung zum Heiligen Geist ellwangen

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5. stromliefervertrag zwischen der Hospital-stiftung zum Heiligen Geist ellwangen und der enbW Odr für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2021

6. sonstiges / bekanntgaben7. anfragen der ausschussmitglieder8. Frageviertelstunde

auf te i lung der Mi t te l fü r k re isüberschrei tende Verkehre im Zuge der reform der aus -g le ichs le is tungen nach § 45 a Personenbeförderungs -gesetz (Pbefg) sowie die s ich h ieraus ergebenden Zus tändigkei tendas regierungspräsidium stuttgart hat mit schrei-ben vom 22.11.2018, aktenzeichen 14-2207-4/05 und 09 folgende zwischen dem Ostalbkreis und dem landkreis Heidenheim abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die auf-teilung der Mittel für kreisüberschreitende Ver-kehr im Zuge der reform der ausgleichsleistungen nach § 45 a Personenbeförderungsgesetz (PbefG) sowie die sich hieraus ergebenden Zuständigkei-ten gemäß § 25 abs. 5 i.V.m. § 28 abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) i.d.F. vom 16.09.1974 genehmigt:

Vereinbarungzwischen

dem landkreis Heidenheim, vertreten durch Herrn landrat thomas reinhardt

- nachstehend landkreis Heidenheim genannt -und

dem landkreis Ostalbkreis, vertreten durch Herrn landrat klaus Pavel

- nachstehend Ostalbkreis genannt –über

die aufteilung der Mittel für kreisüberschreitende Verkehre im Zuge der reform der ausgleichsleis-tungen nach § 45 a Personenbeförderungsgesetz

(PbefG) sowie die sich hieraus ergebenden ZuständigkeitenVorbemerkungen

im Zuge der reform der ausgleichsleistungen nach § 45 a PbefG ist durch eine Änderung des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG) eine vollständige Übertragung dieser Mittel auf die stadt- und landkreise als aufgaben-träger (kommunalisierung) erfolgt. die aufteilung der Mittel für nach Haustarif durchgeführte kreis-überschreitende Verkehre auf die stadt- und land-kreise ist dabei im Herbst 2016 unter erheblichem Zeitdruck auf Grundlage von angaben der jewei-ligen Verkehrsunternehmen nach dem schulträger-prinzip erfolgt. im interesse einer praxisgerechten

Zuständigkeitsregelung für die ausgleichsleistun-gen sowie zur berücksichtigung der in den Nah-verkehrsplänen festgelegten linienbündel ist im innenverhältnis zwischen den landkreisen teilwei-se eine Umschichtung der zugewiesenen Mittel er-forderlich.

§ 1Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Zuord-nung von ausgleichsleistungen für kreisüber-schreitende Verkehre auf die beiden Vertrags-partner, die regelung der Zuständigkeiten für die Gewährung der ausgleichsleistungen sowie der Verwendung dieser Mittel.

§ 2ausgleichsleistungen für die linie

bartholomä - HeidenheimVon den ausgleichsleistungen für nach Haustarif durchgeführte Verkehre im rahmen der linie bar-tholomä - Heidenheim (liniennummer 95, der-zeitiger betreiber Firma Grötzinger) in Höhe von 108.068 euro sind über das ÖPNVG 43.659 euro dem landkreis Heidenheim und 64.409 euro dem Ostalbkreis zugeordnet worden. der landkreis Heidenheim überträgt die ihm zugewiesenen Mit-tel in voller Höhe dem Ostalbkreis. die Zuständig-keit für die Gewährung von ausgleichsleistungen für diese linie liegt in vollem Umfang beim Ost-albkreis.

§ 3ausgleichsleistungen für die linie

Neresheim - dischingendie ausgleichsleistungen für nach Haustarif durch-geführte Verkehre im rahmen der linie Neres-heim - dischingen (liniennummer 101, derzeitiger betreiber Firma rupp) sind über das ÖPNVG in voller Höhe dem Ostalbkreis zugeordnet worden. es besteht einigkeit darüber, dass es bei dieser Zuordnung bleiben soll. die Zuständigkeit für die Gewährung von ausgleichsleistungen für diese linie liegt in vollem Umfang beim Ostalbkreis.

§ 4ausgleichsleistungen für die linie

Heidenheim - aalenVon den ausgleichsleistungen für nach Haustarif durchgeführte Verkehre im rahmen der linie Hei-denheim - aalen (liniennummer 7518, derzeitiger betreiber Firma rbs) in Höhe von 15.771 euro sind über das ÖPNVG 5.993 euro dem landkreis Heidenheim und 9.778 euro dem Ostalbkreis zu-geordnet worden. der Ostalbkreis überträgt von den ihm zugewiesenen Mitteln einen teilbetrag in Höhe von 8.691 euro auf den landkreis Heiden-heim. die Zuständigkeit für die Gewährung von ausgleichsleistungen liegt in anlehnung an die

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festgelegten linienbündel für alle relationen zwi-schen Heidenheim und Oberkochen und umge-kehrt beim landkreis Heidenheim sowie für alle darüber hinausgehenden Fahrten und binnenfahr-ten innerhalb des Ostalbkreises beim Ostalbkreis.

§ 5ausgleichsleistungen für die linie

Heidenheim – Neresheim - schweindorfVon den ausgleichsleistungen für nach Haus-tarif durchgeführte Verkehre im rahmen der linie Heidenheim – Neresheim - schweindorf (linien-nummern 51 und 52, derzeitiger betreiber Firma HVG) in Höhe von 122.312 euro sind über das ÖPNVG 40.852 euro dem landkreis Heidenheim und 81.460 euro dem Ostalbkreis zugeordnet worden. der Ostalbkreis überträgt von den ihm zu-gewiesenen Mitteln einen teilbetrag in Höhe von 22.530 euro auf den landkreis Heidenheim. die Zuständigkeit für die Gewährung von ausgleichs-leistungen liegt in anlehnung an die festgelegten linienbündel für alle relationen zwischen Heiden-heim und Neresheim und umgekehrt beim land-kreis Heidenheim sowie für alle darüber hinaus-gehenden Fahrten und binnenfahrten innerhalb des Ostalbkreises beim Ostalbkreis.

§ 6Verwendung der Mittel

die Vertragspartner sind einig darüber, dass die Mittel nach §§ 2 bis 5 primär zur Finanzierung des ausbildungsverkehrs auf der jeweiligen linie zu verwenden sind. dabei soll der im jeweiligen Nahverkehrsplan definierte bedienungsstandard, mindestens jedoch derzeit vorhandene bedie-nungsstandard, eingehalten werden. eine ander-weitige Verwendung der Mittel kann im gegen-seitigen einvernehmen festgelegt werden, wenn sich wesentliche Änderungen im bereich des aus-bildungsverkehrs ergeben. die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, rechtzeitig Ver-handlungen über eine Neuverteilung der Mittel aufzunehmen.

§ 7Umschichtung der Mittel, Verwendungsnachweis

(1) aus der Änderung der Mittelverteilung nach §§ 2 bis 5 ergibt sich ein saldo in Höhe von 12.438 euro zu Gunsten des Ostalbkreises. der landkreis Heidenheim überweist dem Ostalbkreis zum 15.04. und 15.10. des Jah-res jeweils 50 % dieses betrages.

(2) die Verwendung des umgeschichteten betra-ges gemäß § 15 abs. 7 ÖPNVG gegenüber dem land wird durch den Ostalbkreis nach-gewiesen.

§ 8schriftform, ausfertigungen

(1) Änderungen und ergänzungen zu dieser Ver-einbarung bedürfen der schriftform.

(2) die Vereinbarung wird 2-fach gefertigt. Jeder Vertragspartner erhält 1 Fertigung.

§ 9laufzeit

diese Vereinbarung tritt gemäß § 25 abs. 6 satz 2 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit am tag nach der letzten öffentlichen bekannt-machung in kraft und gilt bis zum inkrafttreten der zweiten stufe der reform der ausgleichsleis-tungen nach § 45 a PbefG. die regelungen nach §§ 2 bis 7 dieser Vereinbarung werden für die abrechnung der ausgleichsleistungen ab dem ausgleichsjahr 2018 angewendet. die Vertrags-partner sind einig darüber, dass rechtzeitig vor inkrafttreten dieser zweiten stufe Verhandlungen über die Weiterführung der Finanzierung der kreisüberschreitenden Verkehre aufgenommen werden sollen.

§ 10Wirksamkeitsklausel

sollten einzelne bestimmungen dieser Vereinba-rung unwirksam sein oder werden, wird die Wirk-samkeit der übrigen bestimmungen dadurch nicht berührt. die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Zweck der ursprünglichen be-stimmung am nächsten kommt.

Für den landkreis HeidenheimHeidenheim, 02.11.2018gez.thomas reinhardtlandrat

für den landkreis Ostalbkreisaalen, 24.10.2018gez.klaus Pavellandrat

al lgemeinver fügung zum umgang mi t wasserpfe i fen (shishas) in bet r iebsräumen von bes tehenden gasts tä t ten im Zus tändigkei t sbereich des Landratsamtes Osta lbkreisdas landratsamt Ostalbkreis erlässt aufgrund von § 1 landesgaststättengesetz (lGastG) in Ver-bindung mit § 5 absatz 1 und 2 Gaststättenge-setz (GastG) und aufgrund des § 35 satz 2 des landesverwaltungsverfahrensgesetzes (lVwVfG) folgende allgemeinverfügung:1. das rauchen und bereitstellen von shishas,

die - ausgenommen Pfeifentabak - mit kohle bzw. organischen Materialien befeuert wer-

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den, sowie die lagerung glühender kohlen und anderer glühender organischer Mate-rialien für den betrieb von shishas wird in betriebsräumen von bestehenden Gaststät-ten untersagt.

2. ausgenommen vom Verbot nach Ziffer 1 sind Gaststätten, in denen die nachfolgend aufgelisteten Maßgaben der Ziffern 2.1 bis 2.10 eingehalten bzw. erfüllt werden.

2.1 Während in den betriebsräumen shishas geraucht bzw. bereitgestellt oder glühende kohlen bzw. entsprechende ersatzstoffe ge-lagert werden, ist durch eine fachgerecht installierte mechanische be- und entlüftung, die den technischen regeln für arbeits-stätten „lüftung“ (asr a3.6) entspricht, sicherzustellen, dass eine konzentration von kohlenstoffmonoxid (CO) von 30 parts per million (ppm) nicht überschritten wird. die ausreichende leistungsfähigkeit der be- und entlüftungsanlage hinsichtlich des erforderlichen luftaustausches sowie deren fachgerechte installation sind vor der auf-nahme des shisha-betriebs gegenüber der Gaststättenbehörde durch einen Nachweis einer Fachfirma oder einer sachkundigen Person zu belegen.

Jede eingesetzte lüftungsanlage muss so be-schaffen und dimensioniert sein, dass diese pro brennender shisha 130 m³ luft pro stun-de (130m³/h) nach außen befördert.

die abluft ist grundsätzlich über dach mit einer Geschwindigkeit von mindestens 7 Metern pro sekunde in den freien luftstrom abzuleiten. soweit sichergestellt ist, dass die abluft nicht in Wohn-, Geschäfts- oder sons-tige räume gelangen kann, ist ausnahms-weise auch eine alternative ableitung der abluft in den freien luftstrom zulässig. so-fern in diesem Fall allerdings erkenntnisse über das eindringen der abluft in Wohn-, Geschäfts- oder sonstige räume bzw. an-liegerbeschwerden bekannt werden, ist die ableitung von abluft sofort zu unterlassen und das bereitstellen und rauchen von shi-shas sowie die lagerung glühender kohle in den betriebsräumen der Gaststätte ein-zustellen.

Zur beurteilung der abluftableitung ist der Geschäftsbereich Umwelt und Gewerbeauf-sicht des landratsamts Ostalbkreis im be-schwerdefall sowie im erlaubnisverfahren frühzeitig zu beteiligen bzw. bei erlaubnis-freien Verfahren in kenntnis zu setzen.

das technische datenblatt der be- und ent-lüftungsanlage ist im betrieb zu hinterlegen und Vertretern von behörden, Polizei oder Feuerwehr auf Verlangen vorzulegen.

2.2 Zur Überwachung der CO-konzentration sind der anzündbereich und die Gasträume mit funktionsfähigen CO-Warnmeldern, die der diN eN 50291-1 entsprechen, gemäß der jeweiligen betriebsanleitung auszustat-

ten. dabei ist je 25 m² Fläche ein Warn-melder anzubringen.

eine ausfertigung der Montage- und be-triebsanleitung der CO-Warnmelder ist im betrieb vorzuhalten und Vertretern von be-hörden oder Polizei auf Verlangen vorzu-legen.

die CO-Warnmelder sind fortlaufend be-triebsbereit zu halten und - sofern die be-triebsanleitung nichts anderes festlegt - im wöchentlichen abstand auf ihre Funktions-fähigkeit (batterieversorgung) hin zu über-prüfen. die anbringung der Warnmelder hat in Quellnähe (anzündbereich und kon-sumplätze der shishas) zu erfolgen; eine an-bringung in unmittelbarer Nähe eines Fens-ters ist ausgeschlossen.

2.3 sofern ein CO-Warnmelder anschlägt, sind sofort sämtliche shishas bzw. alle glühen-den kohlen und alles glühende organische Material (auch der tabak) zu löschen. au-ßerdem sind alle Fenster und türen zu öff-nen. die räume sind so lange zu lüften, bis die CO-konzentration wieder unterhalb des Grenzwerts von 30 ppm liegt.

Jedes anschlagen eines Warnmelders ist mit datum und Uhrzeit zu dokumentieren. die dokumentation ist in der Gaststätte vorzu-halten und Vertretern von behörden, Polizei oder Feuerwehr auf Verlangen vorzulegen.

2.4 der anzündbereich für die kohlen ist mit einem fachgerecht installierten rauchabzug auszustatten. der rauchabzug ist während des anzündvorgangs sowie während der lagerung glühender kohlen stets in betrieb zu halten. Über die fachgerechte installati-on des rauchabzugs ist der Gaststättenbe-hörde vor der inbetriebnahme von anzünd-einrichtungen, die keine Feuerstätten sind, ein Nachweis einer Fachfirma oder einer sachkundigen Person vorzulegen. soweit als anzündeinrichtung eine Feuerstätte genutzt wird, ist deren fachgerechte installation vor der inbetriebnahme durch einen schorn-steinfeger nachzuweisen.

2.5 im anzündbereich sowie im bereich der theke ist jeweils ein Feuerlöscher der brand-klasse a, der der diN eN 3 (tragbare Feuer-löscher) entspricht, mit 6 kilogramm lösch-mittel vorzuhalten. Feuerlöscher müssen regelmäßig (alle zwei Jahre) fachmännisch gewartet bzw. ausgetauscht werden (siehe Prüfplakette auf dem löschmittelbehälter).

2.6 der Umgang mit offenem Feuer bzw. glü-henden kohlen ist auf einer feuerfesten und standsicheren Unterlage und in sicherem abstand zu brennbaren Materialien und elektrischen kabeln und installationen vor-zunehmen.

2.7 die kohlen sind entsprechend den Vorgaben der Gebrauchsanleitung anzuzünden. die sicherheitshinweise des Herstellers sind strikt zu beachten.

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2.8 beim anzünden darf kein Funkenflug über die nicht brennbare Unterlage hinaus ent-stehen.

2.9 sämtliche abfallbehälter müssen aus nicht-brennbaren stoffen bestehen und einen dicht schließenden deckel oder eine selbst-löschende Funktion haben.

2.10 an der eingangstür zur Gaststätte ist ein deutlich sichtbarer Hinweis mit dem nachfol-gend genannten text anzubringen.

„achtung! bei der Zubereitung und dem rau-chen von Wasserpfeifen (shishas) entsteht kohlenstoffmonoxid (CO). Hierdurch können erhebliche Gesundheitsgefahren entstehen, insbesondere für schwangere und Personen mit Herz-kreislauf-erkrankungen. Zutritt für Minderjährige nicht gestattet.“

3. Gemäß § 80 absatz 2 satz 1 Nr. 4 Ver-waltungsgerichtsordnung (VwGO) wird die sofortige Vollziehung dieser Verfügung (Zif-fern 1 und 2) angeordnet.

4. Für den Fall der Nichtbeachtung dieser Verfügung (Ziffern 1 und 2) wird die Fest-setzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 1.000 euro angedroht.

5. bekanntgabe diese allgemeinverfügung gilt zwei Wochen

nach der ortsüblichen bekanntmachung nach § 41 lVwVfG als bekannt gegeben.

die allgemeinverfügung kann mit begrün-dung und rechtsbehelfsbelehrung beim landratsamt Ostalbkreis, stuttgarter str. 41, 73430 aalen zu den üblichen sprechzeiten eingesehen werden.

aalen, 22.11.2018gez.thomas Wagenblastdezernent für Ordnung,Verkehr und Veterinärwesen

bekanntgabe gemäß § 5 uVPgdie Gastom Gbr (antragstellerin), vertreten durch den Mitgesellschafter Herrn tommy Hilbert, beis-wang 10 in 73560 böbingen, beabsichtigt auf den Flst. Nr. 44/4 und Nr. 47 in 73560 böbingen, Ortsteil beiswang das bestehenden bHkW-Modul 2 gegen ein neues leistungsstärkeres bHkW-Mo-dul auszutauschen. die biogasanlage soll künftig im rahmen einer flexiblen Fahrweise betrieben werden. eine Veränderung der einsatzstoffe (art und Menge) sowie die erhöhung der jährlichen Gasproduktion und der erzeugten strommenge ist nicht vorgesehen.Für das Vorhaben hat die Gastom Gbr beim land-ratsamt Ostalbkreis den antrag auf erteilung der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmi-gung gestellt.

im rahmen des Genehmigungsverfahrens war gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltver-träglichkeitsprüfung in der Fassung der bekannt-machung vom 24. Februar 2010 (bGbl. i s. 94), das zuletzt durch artikel 2 des Gesetzes vom 08.09.2017 (bGbl. i s. 3370) geändert worden ist i. V. m. Nr. 1.2.2.2 anlage 1 anhand einer standortbezogenen Vorprüfung zu klären, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur durchfüh-rung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Nach einschätzung des landratsamts Ostalbkreis - Umwelt und Gewerbeaufsicht - sind aufgrund überschlägiger Prüfung durch die realisierung des Vorhabens unter berücksichtigung der in an-lage 2 Nr. 2 UVPG aufgeführten kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären, zu erwarten. eine Verpflichtung zur durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht da-her nicht. diese Feststellung ist gemäß § 5 abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.die Unterlagen des Vorhabens sind der Öffent-lichkeit nach den bestimmungen des Umweltinfor-mationsgesetzes beim landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Umwelt und Gewerbeaufsicht, stuttgarter straße 41, Zimmer 304, in aalen wäh-rend der üblichen Öffnungszeiten zugänglich.diese bekanntgabe ist auch auf der internetseite des landratsamts Ostalbkreis (www.ostalbkreis.de) unter der kategorie „aktuelles - amtsblatt vom 30.11.2018“ abrufbar.

aalen, 26.11.2018landratsamt OstalbkreisUmwelt und Gewerbeaufsichtaz.: iV/42-106.111

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Herausgegeben vom landratsamt Ostalbkreis. das

amtsblat t für den Ostalbkreis erscheint in der

regel wöchentlich (freitags). bezugs-

preis jährlich 14,80 € einschl.

trägerlohn und Mwst. bekannt -machungen und

beiträgefür das amtsblat t

sind an die Presse - stelle des Ostalb -

kreises in aalen zu senden. redak-

tionsschluss ist jeweils dienstags

16.00 Uhr.Herstellung und

Vertrieb: Medien-Centrum

ellwangen GmbH,Obere brühlstr. 14, 73479 ellwangen.

Verantwortlich: landrat klaus

Pavel, aalen, stut t -garter straße 41, oder Vertreter im

amt.

Verans ta l tungen im Osta lbkreis im dezember 2018einen Überblick der Veranstaltungen im dezem-ber 2018 finden sie im internet unter www.news-room.ostalbkreis.de>alle Veranstaltungen

Geben sie einen begriff, eine rubrik und/oder einen Zeitraum ein, schon finden sich alle Ver-anstaltungen, die im dezember 2018 im Ostalb-kreis stattfinden.