Amtsblatt Chemnitz

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Am Donnerstag traf das Chemnitzer Stadtoberhaupt in der finnischen Partnerstadt Tampere zu einem Kurz- besuch ein. Hier wurde Barbara Lud- wig von ihrem Amtskollegen Timo P. Nieminen erwartet. Gemeinsam mit ihm und Abgesandten der zweiten deutschen Partnerstadt Essen eröff- neten die Chemnitzer Oberbürger- meisterin und der Türmer am Frei- tagnachmittag den dritten Weih- nachtsmarkt Tamperes vor dem Rat- haus der Stadt. Für die Finnen eine noch junge Tradition mit nur 40 Weih- nachtsmarkthütten. Zur kleinen deut- schen Abteilung gehören drei Chem- nitzer Hütten. Bei den sächsischen Händlern gibt es echt erzgebirgische Volkskunst, aber auch Stollen zu kau- fen. Finnland-Kenner Andreas Liese von der Chemnitzer Stadtverwaltung, der die Oberbürgermeisterin ebenso wie Türmer Stefan Weber begleitete, ist sich sicher, dass besonders dieses Backwerk die Nordländer erfreuen wird. Die seien ausgesprochene Süß- mäuler, auch wenn sie eine Weih- nachtstradition wie die deutsche, so nicht pflegen.Im vergangenen Jahr hatte sich Oberbürgermeister Timo P. Nieminen bei einem Chemnitzbesuch für die Erzgebirgsweihnacht begei- stert. Und nun kann er seinen Ein- wohnern stolz auch ein Symbol die- ser sächsischen Tradition präsen- tieren. Ein Olbernhauer Reiterlein wechselte anlässlich des Besuches den Besitzer. Als Gastgeschenk über- gab Barbara Ludwig die Figur, die der Grünaer Schnitzverein aufgearbeitet hatte. Für diejenigen Finnen, die sich eine Miniatur für zu Hause kaufen, hatten die Chemnitzer vorsorglich Flyer mit der Geschichte der erzge- birgischen Holzkunst in Finnisch drucken lassen. Auf glänzende Kin- deraugen trafen die deutschen Gäste dann beim zweiten Termin. Sie über- raschten einen deutschsprachigen Kindergarten mit einer 80 Zentimeter hohen Pyramide. Staunend durften die Kleinen das Geschenk in Betrieb nehmen, während Türmer Stefan We- ber kindgerecht die Geschichte die- ses Lichtspiels erklärte. Weit weniger weihnachtlich ging es bei dem näch- sten Termin des Chemnitzer Stadt- oberhauptes zu. Ein Treffen mit Ver- tretern der TU Tampere wurde dazu genutzt, deren Rektor zu Veranstal- tungen im Jahr der Wissenschaft nach Chemnitz einzuladen. Den ohnehin bestehenden Studenten- und Lehr- kräfteaustausch beider Universitäten wollen diese noch intensivieren. Es sollen bilaterale wissenschaftliche Projekte forciert werden. Beteiligen will sich daran auch das Institut Chemnitzer Maschinen und Anlagen- bau (CIM) das seit den 90er Jahren Kontakte nach Finnland unterhält. Amtliches Seite 2 Service-Test im Sozialamt Seite 3 Neu: Website der GGG Seite 3 Weihnachtsfrieden Seite 3 Wie fit sind Erstklässler? Seite 4 Ausbau Kantstraße Seite 4 Erfolgreiche Mathe-Asse Seite 4 Überblick Rathaus-Journal, 21. Jahrgang, 50. Ausgabe, 15. Dezember 2010 · Auflage: 130.000 Exemplare Kinderaugen glänzten, als die Mädchen und Jungen des deutschsprachigen Kindergartens in Tampere das Geschenk der Chemnitzer in Empfang nahmen. Die Pyramide aus dem Erzgebirge wurde von den Kindern sofort inspiziert. Foto: Liese Chemnitzer exportieren Weihnacht in die Partnerstadt Reiterlein im XXL-Format ziert Weihnachtsmarkt in Tampere – Pyramide für Kindertagesstätte TCC: Eine Erfolgsgeschichte 1.500 Hightech-Arbeitsplätze entstanden Seinen 20. Geburtstag beging das Technologie Centrum Chemnitz (TCC) am 9. Dezember mit einem Empfang, zu dem Vertreter aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft zugegen wa- ren. Oberbürgermeisterin Barbara Lud- wig, die zu diesem Zeitpunkt auf dem Weg in die Partnerstadt Tampere war, würdigte das TCC als wichtigen Bau- stein für den Neustart von Chemnitz 1990: „Die Gründung des TCC kann man mit Fug und Recht als Start- schuss für die moderne Industrie- stadt Chemnitz bezeichnen. Damals musste die Stadt den richtigen Weg in ihre Zukunft finden. Und das TCC trug entscheidend dazu bei, in dem es schlaue Köpfe und kreatives Po- tenzial in der Stadt hielt.“ Die Grün- dung des Technologie Centrums Chemnitz war eine der ersten Ent- scheidungen des neu gewählten Stadtrats. Wie sich herausstellen sollte, eine wegweisende. In Zeiten des Strukturwandels sind technolo- gieorientierte Gründungen sowohl wichtige Elemente einer neu entste- henden, international wettbewerbs- fähigen Wirtschaft als auch sichtbare Zeichen der Hoffnung und des regio- nalen Selbstbewusstseins. Die Stadt und die Region Chemnitz besaßen für diese Unternehmensgründungen be- ste Voraussetzungen. Aus der lei- stungsfähigen Technischen Univer- sität, den Instituten der Akademie der Wissenschaften und den zahl- reichen Industrieforschungszentren drängten viele Forscher und Techni- ker in die Selbstständigkeit. Unter den vom TCC begleiteten Unterneh- men finden sich unter anderem die Sächsischen Innovationspreis- träger 3D-Micromac AG und Metrom GmbH sowie die börsennotierten Un- ternehmen Roth & Rau AG und Isra Union Parsytec AG, Aachen. Seit dem Jahr 2002 ist das TCC „Anerkanntes Innovationszentrum“ nach den Krite- rien des Bundesverbandes Deutscher Innovations-, Technologie- und Grün- derzentren. Seit 1990 wurden vom TCC über 180 junge Technologiefir- men betreut, die in Stadt und Region 1.500 Arbeitsplätze überwiegend für hochqualifizierte Mitarbeiter geschaf- fen haben. Als 1500. Mitarbeiter in ei- nem TCC-Unternehmen begrüßte man jüngst Lydia Schmidt. Zur Ju- biläumsveranstaltung erfolgte zu- dem die symbolische Übergabe der Geschäftsführung von Prof. Dr. Die- ter Tischendorf an Dr. Jenz Otto, bis- her Prokurist der TCC GmbH. Offiziell wird Dr. Otto die Position ab 1. Januar 2012 übernehmen. Symbolische Übergabe der Geschäftsführung von Prof. Dr. Dieter Tischendorf (Mitte) an Dr. Jenz Otto (li.), bisher Prokurist der TCC GmbH. Foto: Schmidt

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Ausgabe vom 15.12.2010

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Am Donnerstag traf das ChemnitzerStadtoberhaupt in der finnischenPartnerstadt Tampere zu einem Kurz-besuch ein. Hier wurde Barbara Lud-wig von ihrem Amtskollegen Timo P.Nieminen erwartet. Gemeinsam mit

ihm und Abgesandten der zweitendeutschen Partnerstadt Essen eröff-neten die Chemnitzer Oberbürger-meisterin und der Türmer am Frei-tagnachmittag den dritten Weih-nachtsmarkt Tamperes vor dem Rat-

haus der Stadt. Für die Finnen einenoch junge Tradition mit nur 40 Weih-nachtsmarkthütten. Zur kleinen deut-schen Abteilung gehören drei Chem-nitzer Hütten. Bei den sächsischenHändlern gibt es echt erzgebirgische

Volkskunst, aber auch Stollen zu kau-fen. Finnland-Kenner Andreas Liesevon der Chemnitzer Stadtverwaltung,der die Oberbürgermeisterin ebensowie Türmer Stefan Weber begleitete,ist sich sicher, dass besonders dieses

Backwerk die Nordländer erfreuenwird. Die seien ausgesprochene Süß-mäuler, auch wenn sie eine Weih-nachtstradition wie die deutsche, sonicht pflegen.Im vergangenen Jahrhatte sich Oberbürgermeister Timo P.Nieminen bei einem Chemnitzbesuchfür die Erzgebirgsweihnacht begei-stert. Und nun kann er seinen Ein-wohnern stolz auch ein Symbol die-ser sächsischen Tradition präsen-tieren. Ein Olbernhauer Reiterleinwechselte anlässlich des Besuchesden Besitzer. Als Gastgeschenk über-gab Barbara Ludwig die Figur, die derGrünaer Schnitzverein aufgearbeitethatte. Für diejenigen Finnen, die sicheine Miniatur für zu Hause kaufen,hatten die Chemnitzer vorsorglichFlyer mit der Geschichte der erzge-birgischen Holzkunst in Finnischdrucken lassen. Auf glänzende Kin-deraugen trafen die deutschen Gästedann beim zweiten Termin. Sie über-raschten einen deutschsprachigenKindergarten mit einer 80 Zentimeterhohen Pyramide. Staunend durftendie Kleinen das Geschenk in Betriebnehmen, während Türmer Stefan We-ber kindgerecht die Geschichte die-ses Lichtspiels erklärte. Weit wenigerweihnachtlich ging es bei dem näch-sten Termin des Chemnitzer Stadt-oberhauptes zu. Ein Treffen mit Ver-tretern der TU Tampere wurde dazugenutzt, deren Rektor zu Veranstal-tungen im Jahr der Wissenschaft nachChemnitz einzuladen. Den ohnehinbestehenden Studenten- und Lehr-kräfteaustausch beider Universitätenwollen diese noch intensivieren. Essollen bilaterale wissenschaftlicheProjekte forciert werden. Beteiligenwill sich daran auch das InstitutChemnitzer Maschinen und Anlagen-bau (CIM) das seit den 90er JahrenKontakte nach Finnland unterhält. !

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Neu: Website der GGG Seite 3

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Ausbau Kantstraße Seite 4

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ÜÜbbeerrbblliicckk

Rathaus-Journal, 21. Jahrgang, 50. Ausgabe, 15. Dezember 2010 · Auflage: 130.000 Exemplare

Kinderaugen glänzten, als die Mädchen und Jungen des deutschsprachigen Kindergartens in Tampere das Geschenk der Chemnitzer in Empfang nahmen. DiePyramide aus dem Erzgebirge wurde von den Kindern sofort inspiziert. Foto: Liese

Chemnitzer exportieren Weihnacht in die PartnerstadtReiterlein im XXL-Format ziert Weihnachtsmarkt in Tampere – Pyramide für Kindertagesstätte

TCC: Eine Erfolgsgeschichte – 1.500 Hightech-Arbeitsplätze entstandenSeinen 20. Geburtstag beging dasTechnologie Centrum Chemnitz (TCC)am 9. Dezember mit einem Empfang,zu dem Vertreter aus Wissenschaft,Politik und Wirtschaft zugegen wa-ren. Oberbürgermeisterin Barbara Lud-wig, die zu diesem Zeitpunkt auf demWeg in die Partnerstadt Tampere war,würdigte das TCC als wichtigen Bau-stein für den Neustart von Chemnitz1990: „Die Gründung des TCC kannman mit Fug und Recht als Start-schuss für die moderne Industrie-stadt Chemnitz bezeichnen. Damalsmusste die Stadt den richtigen Wegin ihre Zukunft finden. Und das TCCtrug entscheidend dazu bei, in demes schlaue Köpfe und kreatives Po-

tenzial in der Stadt hielt.“ Die Grün-dung des Technologie CentrumsChemnitz war eine der ersten Ent-scheidungen des neu gewähltenStadtrats. Wie sich herausstellensollte, eine wegweisende. In Zeitendes Strukturwandels sind technolo-gieorientierte Gründungen sowohlwichtige Elemente einer neu entste-henden, international wettbewerbs-fähigen Wirtschaft als auch sichtbareZeichen der Hoffnung und des regio-nalen Selbstbewusstseins. Die Stadtund die Region Chemnitz besaßen fürdiese Unternehmensgründungen be-ste Voraussetzungen. Aus der lei-stungsfähigen Technischen Univer-sität, den Instituten der Akademieder Wissenschaften und den zahl-

reichen Industrieforschungszentrendrängten viele Forscher und Techni-ker in die Selbstständigkeit. Unterden vom TCC begleiteten Unterneh-men finden sich unter anderemdie Sächsischen Innovationspreis-träger 3D-Micromac AG und MetromGmbH sowie die börsennotierten Un-ternehmen Roth & Rau AG und IsraUnion Parsytec AG, Aachen. Seit dem

Jahr 2002 ist das TCC „AnerkanntesInnovationszentrum“ nach den Krite-rien des Bundesverbandes DeutscherInnovations-, Technologie- und Grün-derzentren. Seit 1990 wurden vomTCC über 180 junge Technologiefir-men betreut, die in Stadt und Region1.500 Arbeitsplätze überwiegend fürhochqualifizierte Mitarbeiter geschaf-fen haben. Als 1500. Mitarbeiter in ei-nem TCC-Unternehmen begrüßteman jüngst Lydia Schmidt. Zur Ju-biläumsveranstaltung erfolgte zu-dem die symbolische Übergabe derGeschäftsführung von Prof. Dr. Die-ter Tischendorf an Dr. Jenz Otto, bis-her Prokurist der TCC GmbH. Offiziellwird Dr. Otto die Position ab 1. Januar2012 übernehmen.!

Symbolische Übergabe der Geschäftsführung von Prof. Dr. Dieter Tischendorf (Mitte) an Dr. Jenz Otto (li.), bisher Prokurist der TCC GmbH.

Foto: Schmidt

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50. Ausgabe 2010, Seite 2

ImpressumHerausgeberStadt Chemnitz, die OberbürgermeisterinSitz Markt 1, 09106 ChemnitzAmtlicher und redaktioneller Teil des Amtsblattes Chefredakteurin: Katja UhlemannRedaktion Monika EhrenbergTel. (0371) 4 88 15 33, Fax (0371) 4 88 15 95VerlagVerlag Anzeigenblätter GmbH ChemnitzBrückenstraße 15, 09111 ChemnitzTel. (0371) 65 62 00 50, Fax (0371) 65 62 70 05Abonnement mtl. 11,- DGeschäftsführungChristian JaeschkeAnzeigenteil Verantwortlich ObjektleitungKerstin Schindler, Tel. (0371) 65 62 00 50AnzeigenberatungHannelore Treptau, (0371) 65 62 00 52Bianka Polster, (0371) 65 62 00 53Konstanze Meyer, (0371) 65 62 00 51ReklamationenTel. (0371) 65 62 00 50Satz HB-Werbung u. Verlag GmbH & Co. KGDruckChemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KGVertriebVDL Sachsen Holding GmbH & Co. KGWinklhoferstraße 20, 09116 ChemnitzE-Mail [email protected] Zeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 8 vom 1.2.2008

Dienstag, 21.12.2010, 19:30 UhrBeratungsraum, Rathaus Klaffen-bach, Klaffenbacher Hauptstraße73, 09123 Chemnitz

TTaaggeessoorrddnnuunngg::

1. Eröffnung, Begrüßung sowie Fest-stellung der ordnungsgemäßen La-dung und der Beschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung 3. Entscheidung über Einwendun-

gen zur Niederschrift gegen dieSitzung des OrtschaftsratesKlaffenbach – öffentlich – vom23.11.2010

4. Einwohnerfragestunde 5. Diskussion zum Entwurf des Haus-

haltsplanes der Stadt Chemnitz 2011 6. Diskussion zum EKKo der Stadt

Chemnitz 7. Informationen des Ortsvorstehers 8. Anfragen der Ortschaftsratsmit-

glieder 9. Benennung von zwei Ortschafts-

ratsmitgliedern zur Unterzeich-nung der Niederschrift der Sit-zung des OrtschaftsratesKlaffenbach – öffentlich –

AAnnddrreeaass SSttooppppkkeeOrtsvorsteher

Sitzung des Ortschaftsrates Klaffenbach– öffentlich – Die an Herrn JJoohhaannnneess WWaalltteerr

SSppiinnddlleerr, zuletzt amtlich gemeldet-unbekannt-, New York gerichteteMahnung Grundsteuer B vom15.12.2010,Die an die BBeerraattuunnggssggeesseellllsscchhaaffttmmbbHH EEnneerrggiiee uu.. UUmmwweelltt,, zuletztamtlich gemeldet An der altenMühle 10, 09117 Chemnitz gerich-tete Mahnung Grundsteuer B vom15.12.2010,Die an Herrn KKoobbaa KKhhuubbaasshhvviillii,, zu-letzt amtlich gemeldet Waldenbur-ger Straße 62, 09116 Chemnitz ge-richtete Mahnung Grundsteuer Bvom 15.12.2010,Die an Herrn RRuuddoollff BBaauueerr,, zuletztamtlich gemeldet Rue Nationale19, 57200 Sarregue-mines, Frank-reich gerichteten MahnungenGrundsteuer B vom 15.12.2010,Die an Frau MMaarriieelliieessee RReeiicchh,, zu-letzt amtlich gemeldet -unbe-kannt-, Limpio, Paraguay gerichte-ten Mahnungen Grundsteuer Bvom 15.12.2010,Die an die BBaarrttzzsscchh--BBaauunnaacckk && CCoo..GGmmbbHH DDiieennssttlleeiissttuunnggeenn uu.. HHaannddeell,,zuletzt amtlich gemeldet Chem-nitztalstraße 95, 09114 Chemnitzgerichtete Mahnung GrundsteuerB vom 15.12.2010,Die an die HHeeßß GGmmbbHH,, zuletzt amt-lich gemeldet Gewerbering 17,09337 Hohenstein-Ernstthal ge-richteten Mahnungen GrundsteuerB vom 15.12.2010,Die an die BBPPSSGG BBaauuppllaannuunngg && SSeerr--vviiccee GGmmbbHH,, zuletzt amtlich gemel-det Schönhauser Allee 44, 10435Berlin gerichteten MahnungenGrundsteuer B vom 15.12.2010,Die an die AABBCC FFrreemmddsspprraacchheennGGbbRR,, zuletzt amtlich gemeldet We-bergasse 3, 09111 Chemnitz gerich-teten Mahnungen Grundsteuer Bvom 15.12.2010,Die an Herrn HHaannss--PPeetteerr MMaarr--tteelloocckk,, zuletzt amtlich gemeldetWaldenburger Straße 62, 09116Chemnitz gerichtete MahnungGrundsteuer B vom 15.12.2010,Die an Herrn KKaarrll WWiillhheellmm RReehhnn,,zuletzt amtlich gemeldet Route d'Echternach 2, 6617 Wasserbillig,Luxemburg gerichtete MahnungGrundsteuer B vom 15.12.2010,Die an die Erben des Herrn OOsskkaarrAAllffrreedd TTiitttteellbbaacchh,, zuletzt amtlichgemeldet -unbekannt- gerichteteMahnung Grundsteuer B vom15.12.2010,Die an Herrn DDrr.. HHeeccttoorr EEddggaarrEEcchhooggooyyeenn RRaammiirreezz,, zuletzt amt-lich gemeldet Rue Saint Paul 4,67300 Schiltigheim, Frankreich ge-richtete Mahnung Grundsteuer Bvom 15.12.2010,Die an Herrn DDrr.. EEmmaannuueellee PPeerroo,,

zuletzt amtlich gemeldet Luisen-straße 24, 65185 Wiesbaden ge-richtete Mahnung Grundsteuer Bvom 15.12.2010,Die an Herrn GGeerrhhaarrdd EEbbeennssbbeerrggeerr,,zuletzt amtlich gemeldet Rotbu-chenstraße 3, 92318 Neumarkt i.d. Oberpfalz gerichteten Mahnun-gen Grundsteuer B vom15.12.2010,Die an Herrn HHaannssjjüürrggeenn LLaahhll,, zu-letzt amtlich gemeldet Flurstraße8, 67657 Kaiserslautern gerichte-ten Mahnungen Grundsteuer Bvom 15.12.2010,Die an Herrn GGeerraarrdd JJaammeess HHaanndd,,zuletzt amtlich gemeldet 13 Curra-blown, Old Park Road, Limerick, Ir-land gerichteten MahnungenGrundsteuer B vom 15.12.2010,Die an Herrn NNaassrr AAbbddeellllaattiiff,, zu-letzt amtlich gemeldet -unbe-kannt-, Tunesien gerichteten Mah-nungen Grundsteuer B vom15.12.2010,Die an die RREEAALL GGeesseellllsscchhaafftt ff.. IInn--vveessttiittiioonneenn uu.. BBeetteeiilliigguunnggeenn mmbbHH,,zuletzt amtlich gemeldet Unter denLinden 21, 10117 Berlin gerichteteMahnung Grundsteuer B vom15.12.2010,Die an die EErrbbeenn ddeess HHeerrrrnn AArrnnooPPaauull KKlleemmmm,, zuletzt amtlich gemel-det -unbekannt- gerichtete Mah-nung Grundsteuer B vom15.12.2010,

wird/werden durch Aushang die-ser Benach-richtigung in der allge-meinen Aushangstelle der StadtChemnitz im Eingangsbereich desDienstgebäudes Moritzhof (Bür-ger- und Verwaltungszentrum),Bahnhofstraße 53, gemäß § 4 Abs.1 SächsVwVfZG i. V. m. § 10 VwZGöf-fentlich zugestellt.TTaagg ddeess AAuusshhaannggeess ddeerr BBeennaacchh--rriicchhttiigguunngg:: 1155..1122..22001100,, 0000::0000 UUhhrrTTaagg ddeerr AAbbnnaahhmmee ddeerr BBeennaacchhrriicchh--ttiigguunngg:: 2299..1122..22001100,, 2244::0000 UUhhrrDie öffentliche Zustellung ist not-wendig, da der gegenwärtige Auf-enthaltsort des Empfängers unbe-kannt ist und trotz geeigneterNachfor-schungen bisher nichtfestgestellt werden konnte.Die Schriftstücke können bei derStadt Chemnitz, Kassen- und Steu-eramt, Bahnhofstraße 53, 09111Chemnitz, zu den üblichen Sprech-zeiten eingesehen und abgeholtwerden. Das jeweilige Schriftstückgilt an dem Tag als zugestellt, andem seit dem Tag des Aushangszwei Wochen verstrichen sind. Mitdiesem Tag wird die Anfechtungs-frist in Lauf gesetzt.

gez. LLiippppmmaannnn

Öffentliche Zustellungen

Auf Grund des § 4 der Gemeindeord-nung des Freistaates Sachsen(SächsGemO) vom 21. April 1993(SächsGVBl. Seite 301, ber.SächsGVBl. S. 445) in der Fassungder Bekanntmachung vom 18. März2003 (SächsGVBl. S. 55, 1959) und§§ 2 und 9 des Sächsischen Kommu-nalabgabengesetzes vom 26.08.2004 (SächsGVBl. S. 418; 28. Sep-tember; ber. 2005, S. 306) in der der-zeit gültigen Fassung beschließt derStadtrat in seiner Sitzung am20.10.2010 mit Beschluss-Nr. B-214/2010 die Satzung der StadtChemnitz für die Nutzung der Stadt-bibliothek Chemnitz im Eigenbetrieb„Das TIETZ“ vom 16.12.2009, öffent-lich bekannt gemacht im Chemnit-zer Amtsblatt Nr. 01/2010 vom06.01.2010 wie folgt zu ändern:

§§ 11ÄÄnnddeerruunnggssbbeessttiimmmmuunnggeenn

Der § 4 (Entstehung und Fälligkeit

der Gebühren) ist nach dem letz-ten Satz wie folgt zu ergänzen:„Rückständige Gebühren werdennach den Vorschriften des Verwal-tungsvollstreckungsgesetzes fürden Freistaat Sachsen vollstreckt.Die entstehenden Kosten hat derSchuldner zu tragen.“

Der § 5 (In-Kraft-Treten) ist wie folgtzu ändern: Der letzte Teil des 1. Sat-zes „und ist gültig bis zum31.12.2010“ ist zu streichen. Der Satzlautet demnach: „Die Gebührensat-zung tritt am 01.01.2010 in Kraft.“

§§ 22IInn--KKrraafftt--TTrreetteenn

Diese Satzung tritt am 01.01.2011in Kraft.

Chemnitz, den 01.12.2010gez. BBaarrbbaarraa LLuuddwwiiggOberbürgermeisterin(Dienstsiegel)

1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzungder Stadt Chemnitz für die Nutzung der Stadt-bibliothek Chemnitz im Eigenbetrieb „Das TIETZ“

Offenes Verfahren nach VOLVergabenummer: ASR/10/L69

a) Bezeichnung (Anschrift) der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle, der den Zu-schlag erteilenden Stelle sowie der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ASR), Blanken-burgstraße 62, 09114 Chemnitz, Tel.: (0371) 4095-531, Fax: 4095-539

b) Art der Vergabe (§ 3 EG): Offenes Verfahren ASR/10/L69

c) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistung (z.B. Empfangs- oder Montagestelle):Los 1: 2 Stück Fahrgestell ASF Hecklader - 26 t - 6x2-4 LOW ENTRYLos 2: 1 Stück Fahrgestell ASF Seitenlader - 26 t - 6x2-4 LOW ENTRY

d) Die Verdingungsunterlagen sind bis 28.12.2010 erhältlich bei:SDV AG - Sächsicher Ausschreibungsdienst, Bereich VergabeunterlagenTharandter Straße 23-33, 01159 Dresden, Tel.-Nr.: (0351) 4203-276, [email protected]

Weitere Informationen zum Inhalt der Ausschreibung sowie zur Abforderung der Ver-dingungsunterlagen und zur Höhe der anfallenden Vervielfältigungskosten ent-neh-men Sie bitte der vollständigen Veröffentlichung am 10.12.2010 auf Vergabe24.deund am 17.12.2010 im Sächsischen Ausschreibungsblatt.Die Ausschreibung ist digital einsehbar und abrufbar unter: www.vergabe24.de

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A 2009Vergabenummer: ESC-SWC/10/B37a) Bezeichnung (Anschrift), der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle, der den Zu-

schlag erteilenden Stelle sowie der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz, Blankenburgstraße 62, 09114 Chemnitz

b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A 2009f) Art und Umfang der Leistung:

ZKA Chemnitz / Heinersdorf, Erneuerung GFK-Abdeckung, Sandfangk) Die Verdingungsunterlagen sind ab 21.12.2010 erhältlich bei:

IPU Dr. Born-Dr. Ermel GmbH, - Ingenieure-, Am Grünen Tälchen 22, 01705 Freital, Tel. 0351649870, Fax: 0351 6498799, Weitere Informationen zum Inhalt der Ausschreibung sowie zur Abforderung der Ver-dingungsunterlagen und zur Höhe der anfallenden Vervielfältigungskosten entnehmenSie bitte der vollständigen Veröffentlichung vom 17.12.2010 im Sächsischen Aus-schreibungsblatt Ausgabe 50/2010.

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Das

Jede Woche neu,aktuell & informativ !

Page 3: Amtsblatt Chemnitz

Sozialamt im Service-Test der BürgerUmfrage-Ergebnisse liegen vor – Ergebnisse im Detail unter www.chemnitz.de

Das Jahr der Dampfrösser geht seinem Ende entgegen175 Jahre Deutsche Eisenbahn – Am 6. Dezember 1835 erste deutsche Lok auf der Spur – Eisenbahnmuseum erzählt Chemnitzer Lok-Historie

Seit heute präsentiert sich der Web-Auf-tritt der Grundstücks- und Gebäudewirt-schafts-Gesellschaft (GGG) in neuer Op-tik. „Mehr Funktionalität, eine verbes-serte Gliederung und sprichwörtlichmehr Schwung – der neue Internetauf-tritt unseres kommunalen Wohnungs-unternehmens macht deutlich was her“,sagt der Verantwortliche für die Neuge-staltung, Pressesprecher Erik Escher.„Unser Ziel ist es, den über 10.000 Be-suchern pro Monat eine benutzer-freundliche Seite mit interessanten In-halten zu bieten“, erläutert er. „Eineeinfache, leicht verständliche Naviga-tion auf unserer Website und dasschnelle Finden innerhalb der umfang-reichen Angebote des Unternehmensstanden bei unseren Überlegungen imVordergrund. So müssen alle Woh-nungs- und Gewerbeangebote ebensopräsentiert werden wie Kaufobjekte,

Service- und Hausmeisterbüros oderunsere Gästewohnungen.“ Daneben sollte der neue Auftritt vor al-lem eines sein: informativ. Daher gibtes jetzt einen einheitlichen Veranstal-tungskalender, der unter anderem überalle Mieterfeste, Besichtigungstage undHighlights rund um die GGG informiert.„Natürlich stellen wir auch aktuelle Sa-nierungsvorhaben und einzelne Wohn-gebiete vor.“ ergänzt Erik Escher. An die„alte“ Internet-Präsenz des Unterneh-mens erinnert kaum etwas, gebliebenist dagegen die griffige Web-Adresse:Die GGG findet man nach wie vor unterwww.ggg.de !

Pressesprecher Erik Escher bei letzten Tests, bevor die Website online ging. Foto: GGG

Besuch aus Usti

Anspruch: übersichtlich – informativ – funktionalGGG-Website seit heute im neuem Design

Auch in diesem Jahr veranlasst dieStadt, dass während der Weihnachts-zeit und zum Jahreswechsel Maßnah-men unterbleiben, die in dieser Zeit alsunangemessen empfunden werden.Ebenso wie in den Vorjahren gibt esden so genannten „Weihnachtsfrie-den“. In der Zeit vom 22. Dezember2010 bis 3. Januar 2011 wird deshalbgrundsätzlich auf Mahnung und Voll-streckung von offenen Forderungenverzichte. Ausnahmen gebe es nur dann, wenndie Verjährung und damit der endgül-tige Ausfall der noch offenen Zahlungdrohen würden. !

Am Dienstag vergangerer Woche jährtesich ein geschichtsträchtiges Ereignis.Am 7. Dezember 1835 schnaufte dieaus England importierte Dampfloko-motive „Adler“ über die erste deutscheEisenbahnstrecke nach Fürth. 14Minuten brauchte sie für die sechsKilometer vom Nürnberger Plärrer –derwichtigste Verkehrsknoten der Stadt –zum Ludwigsbahnhof in Fürth. Begeis-terte Menschen säumten bei der Jung-fernfahrt die Strecke, auf der heute eineU-Bahn die beiden Städte verbindet.Die Nachricht von diesem Ereignis ver-breitete sich in Deutschland wie einLauffeuer. Bald ging es Schlag aufSchlag: Bis 1840 wurden auf deut-schem Gebiet mehr als 500 Strecken-kilometer gebaut. Der Siegeszug derDampfeisenbahn nahm seinen Lauf. CChheemmnniittzzeerr EEiisseennbbaahhnn--TTrraaddiittiioonnAuch Chemnitz widmete sich in den ver-gangenen Monaten dem Jubiläum 175Jahre Deutsche Eisenbahn mit zahlrei-chen Veranstaltungen, darunter einLoktransport nach historischem Vor-bild, der viele tausend Besucher in eineStadt lockte, die ihren Anteil daranhatte, dass sich das deutsche Bahn-wesen entwickelte. Der aus dem Elsassstammende Industrie-Pionier Richard

Hartmann gilt als sächsischer Loko-motiven-König. Hartmann, der in etli-chen Unternehmen von der Pike aufErfahrungen gesammelt hatte, erfass-te schnell die Tragweite technischerNeuerungen. Im Jahre 1837 gründetenAugust Götze und Richard Hartmannin Chemnitz das Unternehmen Götze& Hartmann, das sich mit der Herstel-lung von Maschinen verschiedensterArt beschäftigte. Ab 1848 wurden imvon Hartmann dominierten Unterneh-men Dampflokomotiven gebaut, dochzum großen Umsatzbringer wurde die-ser Geschäftszweig erst ein Jahrzehnt

später. Zunächst mussten mit sehr klei-nen Lokomotivstückzahlen die Abneh-mer der Königlich Sächsischen Staats-eisenbahnen von der Qualität der Ar-beit überzeugt werden. Mitte der1860er Jahre hat die Dampflokproduk-tion bereits einen sehr hohen Umfangerreicht, 1868 wurde beispielsweiseeine neue Produktionshalle errichtet,in der bis zu 36 Lokomotiven gleichzei-tig montiert werden konnten. Insge-samt 4.699 Loks verließen die Ferti-gung des Unternehmens zwischen1848 und 1929. Der Großteil wurde andie Königlich Sächsischen Staatseisen-

bahnen ausgeliefert, Abnehmer wa-ren aber weltweit zu finden. Zeugnissedes Lokomotivenbaus sind im Sächsi-schen Industriemuseum Chemnitz zubestaunen ebenso wie im SächsischenEisenbahnmuseum in Hilbersdorf, dasgrößte noch funktionstüchtige Dampf-lok-Bahnbetriebswerk Europas. Eszeigt anhand seiner Ausstellungs-stücke und zahlreicher Dokumente an-schaulich die Entwicklung des Bahn-verkehrs im 20. Jahrhundert. Der Fokusliegt dabei auf der Königlich-Sächsi-schen Staatseisenbahn und der Deut-schen Reichsbahn in der Region. Der

sehenswerte Fahrzeugpark umfasstDampf-, Diesel- und Elektrolokomoti-ven verschiedener Baureihen sowiehistorische Personen- und Güterwa-gen. Eine große Feldbahnanlage mit600 mm Spurweite mit verschiedenenLokomotiven und unzähligen Wagensowie mehrere Modellbahnen gehörenebenfalls zum Museum. !ÖÖffffnnuunnggsszzeeiitteenn EEiisseennbbaahhnnmmuusseeuumm::November bis März: Di bis So von 9 bis16 Uhr. Letzter Einlass ist 15 Uhr; Anla-gen, Ringlokschuppen und Feldbahn-anlage können zu den Öffnungszeitenimmer besichtigt werden.

Weihnachtsfrieden

Bürger dürfen von der ChemnitzerStadtverwaltung eine zuvorkommen-de, reibungslose, zügige und unbüro-kratische Bearbeitung ihrer Anliegenerwarten. Deshalb wurde schon in denvergangenen Jahren die Bearbeitungeiner Reihe ähnlicher bzw. sich ergän-zender finanzieller Unterstützungen imBürger- und Verwaltungszentrum Mo-ritzhof zur Abteilung „Soziale Leistun-gen“ – wie zum Beispiel Wohn- und El-terngeld, Unterhaltssicherung aberauch die Feststellung einer Schwerbe-hinderung einschließlich der Gewäh-rung des Landesblindengeldes – zu-sammengeführt. Das Sozialamt undinsbesondere die Abteilung Soziale

Leistungen planen nun, ihren Serviceweiter auszubauen, um beispielsweiseweniger und kürzere Wege zu ermögli-chen und Nachfragen sowie ärgerlicheReklamationen zu vermeiden. DiesesVorhaben erfordert eine gute Planung,aber insbesondere auch die Einbezie-hung und Unterstützung der Men-schen, die die Leistungen in Anspruchnehmen. Um das zu gewährleisten,wurde vom 14. Juni bis 6. August eineanonymisierte Befragung der Kundender Abteilung „Soziale Leistungen“durchgeführt. Den Betroffenen sollteGelegenheit geboten werden, ihre Ein-drücke, Vorschläge und Kritiken zurVerbesserung der Dienstleistungen

des Sozialamtes zu äußern. Für dieKundenbefragung wurden Fragebögenentwickelt. Diese konnten sowohlgleich vor Ort, zur Hause aber auch alsOnlinefragebogen ausgefüllt werden.Mit der Datenerfassung, Auswertungund Präsentation wurde die unabhän-gige Chemnitzer Firma „Chempirica“(Markt-, Meinungs- und Sozialfor-schung) beauftragt. Es beteiligten sich445 Personen an der Befragung, fürderen Unterstützung sich das Amtsausdrücklich bedankt. Nunmehr stehtdas Ergebnis der Kundenbefragungfest. Insgesamt kann eine positive Bi-lanz gezogen werden. Aber es gab auchkritische Hinweise, die dazu veranlas-

sen, einen Maßnahmekatalog zur Ver-besserung der Beratungs-Service- undLeistungsqualität zu erstellen. DieserKatalog wurde durch die Verwaltungs-spitze bestätigt und dient somit allenbetroffenen Bereichen der Stadtver-waltung als Handlungsgrundlage. Da-bei kommen beispielsweise die Öff-nungszeiten, die Parkplatzsituation,die Ausschilderung innerhalb des Ver-waltungsgebäudes aber auch dieWarte- und Bearbeitungszeiten auf denPrüfstand. Der detaillierte Ergebnisbe-richt und eine visuell aufbereitete Prä-sentation kann ab sofort im Internetunter www.chemnitz.de aufgerufenwerden. !

15 Gäste aus Ústí nad Labem besuch-ten am Montag die Stadt Chemnitz. Siesind Teilnehmer eines bilateralen Pro-jektes beider Städte. Im Fokus diesesVorhabens stehen in den Regionen Ústínad Labem und Liberec sowohl Arbeit-geber, lokale Partnerschaften, Städteund Gemeinden, als auch Familien undNichtregierungsorganisationen. DasProjekt hat Familienfreundlichkeit inKommunen und Unternehmen wieauch eine bessere Vereinbarkeit vonFamilie und Beruf zum Ziel. Diese The-men sollen im kommenden Jahr Ge-genstand von Konferenzen, Work-shops und Studien sein. Der Besuch und das Interesse dertschechischen Partner galt in Chemnitzlokalen Bündnissen für Familien. In un-serer Stadt besuchten die 15 Gästeeinen Betriebskindergarten ebensowie ein Mehrgenerationenhaus. ZumProgramm gehörten ferner Vorträgezur familienfreundlichen Universitätund zur Organisation von Telearbeits-plätzen, die Vorstellung des LokalenBündnisses für Familie Chemnitz wieauch ein Besuch des SpielzentrumsPINGU-DU. !

Eindrucksvolle Dampfross-Parade im Eisenbahnmuseum in Hilbersdorf. Archivfoto: Sächsisches Eisenbahnmuseum

50. Ausgabe 2010, Seite 3

Page 4: Amtsblatt Chemnitz

50. Ausgabe 2010, Seite 4

Wie fit sind die Chemnitzer Erstklässler?Projekt „Kompass“ schließt erste Untersuchungsreihe ab – Mehr als 1.400 Kinder auf motorische Leistungsfähigkeit getestet

Das gemeinsam vom Gesundheits-amt und der Technischen UniversitätChemnitz initiierte Projekt „Kompass“schließt seine erste einjährige Unter-suchungsreihe wie geplant ab. Gesundheitsamtschef Dr. LiebhardMonzer zum Zweck der Untersuchung:„Ziel ist es, einen genauen Überblicküber notwendige Gesundheitsförde-rungsmaßnahmen für die ChemnitzerKinder zu erhalten. Dazu wurde indiesem Schuljahr erstmals nebender allgemeinen Schuleingangsunter-suchung ein Fragebogen an Eltern aus-gegeben und der motorische Entwick-lungsstand der Schüler getestet.“ Da die in das Projekt einbezogenen El-tern auch Wünsche zu Gesundheits-angeboten äußerten, besteht nun dieChance einer gezielten gesundheit-lichen Förderung der Mädchen undJungen. Die sportmotorische Überprü-fung der Chemnitzer Erstklässler fandin den Sportstunden statt. Vorgenom-men wurden die Tests durch Mitarbei-ter und Studenten vom Institut fürSportwissenschaft an der TU. Sie prüf-ten über 1.400 Kinder auf ihre motori-sche Leistungsfähigkeit. Neben diver-sen Krafttests absolvierten die Erst-klässler einen sechs Minuten Ausdau-erlauf. Der schnellste Schulanfängerkonnte in dieser Zeit 1.207 Meterzurücklegen.

Der Test ergab, dass viele motorischtalentierte Kinder heranwachsen. Po-sitiv ist außerdem, dass derzeit schon40 Prozent der Mädchen und Jungennach Angaben der Eltern in einemSportverein angemeldet sind. Jedochzeigten sich auch deutliche Unter-schiede zwischen den Kindern: „Wirhaben Mädchen und Jungen getestet,die mit ihren sechs Jahren schon über

20 Liegestütze schaffen – aber wir ha-ben auch Kinder erlebt, die keinen ein-zigen geschafft haben“, berichtet derSportwissenschaftler Nico Nitzsche.Dies unterstreicht einmal mehr dieNotwendigkeit dieser Untersuchung.In den kommenden Monaten wird vomInstitut für Sportwissenschaft unter Lei-tung von Prof. Henry Schulz eine um-fassende Auswertung vorgenommen.

Eine weitere Testreihe ist vorgesehenund notwendig, um die Entwicklungs-verläufe besser beurteilen zu können.Die Projektinitiatoren danken den be-teiligten Eltern und Sportlehrern derüber 36 in den Test einbezoge-nen Grundschulen für ihre Kooperati-onsbereitschaft und Unterstützungdes in Deutschland einzigartigen Pro-jektes. !

Ausbau derKantstraße

Derzeit ist die Fotoausstellung„Deutsche Technikstraße“ im Säch-sischen Industriemuseum in Chem-nitz zu sehen. Die 44 Aufnahmendes mehrfach ausgezeichneten Fo-tografen Thomas Ernsting zeigentechnische Errungenschaften, Inno-vationen und neue Verfahren. Mitder Exposition „Deutsche Technik-straße“ werden Unternehmen, For-schungseinrichtungen, Hochschu-len und Technikmuseen dargestelltund Spitzenleistungen des deut-schen Ingenieurwesens abgebildet.Zu sehen sind die Fotografien biszum 13. Januar von Montag bis Don-nerstag, 9 bis 17 Uhr und samstags,sonn- und feiertags, von 10 bis 17Uhr. !

Noch im Dezember soll mit demAusbau der Kantstraße zwischenDürer- und Fichtestraße begonnenwerden. Der Baubeginn ist aller-dings von Wetter abhängig. Den Auftrag dazu erhielt die FirmaDietmar Mothes GmbH. Sie wird imersten Abschnitt die Straßendeckesowie die Gehwege erneuern. ImVorfeld hatte man hier bereits Ar-beiten an der Trinkwasserleitungund an der Kanalanlage ausgeführt.Parallel zur Erneuerung der Geh-wege werden Leerrohre für dieDeutsche Telekom AG und das Un-ternehmen „eins energie in Sach-sen“ verlegt. Für einzelne Bauab-schnitte ist eine Vollsperrung derKantstraße zwischen Dürer- undFichtestraße notwendig. Über dieseEinschränkungen informiert derBau-Auftragnehmer. Anwohnernder Kantstraße soll der Zugang zuden Grundstücken je nach Bauab-schnitt aufrechterhalten werden. !

Technik imFotografen-Fokus

Die Mehrzahl der in Chemnitz getesteten Kinder ist fit. Foto: TU

Das Chemnitzer Kepler-Gymnasiumstellte beim Bundeswettbewerb Ma-thematik 2010 erneut herausragendeLeistungen unter Beweis. AlexanderThomas, Klasse 12, sicherte sich einen1. Preis während Florian Gräßler undChristoph Standke (beide ebenfallsKlassenstufe 12) mit einem 2. Preis vomWettbewerb heimkehrten. Einen 3.Preis erarbeitete sich Martin Thuemm-ler, Klasse 11. Insgesamt schlossen diesächsischen Schüler in der zweiten

Runde des Bundeswettbewerbs Ma-thematik 2010 äußerst erfolgreich ab. Die Matheasse der Klassenstufen 10bis 11 haben elf Medaillen nach Sach-sen geholt. Zur Preisverleihung am 8. Dezemberin Berlin konnten sich die Schüler überfünfmal Gold, dreimal Silber und drei-mal Bronze freuen. Auch der Bundes-sieg bleibt in Sachsen. Insgesamt nah-men rund 400 Schüler aus ganzDeutschland an der zweiten Runde teil.

Sie mussten vier Aufgaben aus Geo-metrie, Kombinatorik, Zahlentheorieund Algebra lösen. Alle Preisträger er-halten eine Urkunde und Geldpreisevon bis zu 200 Euro. In der dritten undletzten Runde im Februar steht für dieFinalisten ein einstündiges Fachge-spräch mit je einem Mathematiker vonUniversität und Schule an. Der Bundeswettbewerb Mathematikbesteht aus drei Runden und bietet ma-thematisch interessierten Schülern die

Möglichkeit, ihre Talente an an-spruchsvollen Aufgaben zu messenund weiterzuentwickeln. Nach zweiHausaufgabenrunden steht zumSchluss ein mündliches Fachgesprächan. Am Wettbewerb teilnehmen kön-nen Jugendliche, die eine zur allgemei-nen Hochschulreife führende Schulebesuchen. Die Anforderungen orien-tieren sich inhaltlich an den Klas-senstufen 9 bis 12 beziehungswei-se 13. !

Chemnitzer Mathe-Asse erfolgsverwöhnt

Ein Kinder- und Jugendprojekt brin-gen die Städtischen Theater, dieKunstsammlungen und das Mu-seum Gunzenhauser sowie die TUzum Jahr der Wissenschaft auf denWeg: „GROW UP!“ – das Tanzthea-terprojekt für Kinder und Jugendli-che ab 13 Jahren. Premiere von„GROW UP!“ ist am 29. April 2011im Opernhaus. Für das Vorhabengibt es Castingtermine. Sie findenstatt am: heute, 19 Uhr und 18.12.10, 17 Uhr jeweils im Ballettsaal derOper. Interessenten können sichdort einfinden. !

Casting für Tanzprojekt

Unter neuer Leitung präsentiert sich nachInformation des Kulturbüros die in Ra-benstein etablierte und von der Stadt ge-förderte kleine Theaterbühne Fritz-Thea-ter Chemnitz. Isabel Weh und HardyHoosmann werden ab 2011 das Pro-gramm der Theaterbühne in der Kirch-

hoffstraße 34-36 weiterentwickeln undneben Gastspielen auch eigene Produk-tionen aufführen. !TTeerrmmiinnee uunndd TTiicckkeettss uunntteerr RRuuff 88774477227700,,ppeerr EE--MMaaiill:: ccoonnttaacctt@@ ffrriittzz--tthheeaatteerr..ddeeIInnffoorrmmaattiioonneenn iimm NNeettzz:: wwwwww..ffrriittzz--tthheeaa--tteerr..ddee..

Fritz-Theater unter neuer Leitung

Vor 10 Jahren gründete sich der Indu-strieverein Sachsen 1828 e.V. und ver-sammelt seitdem Unternehmen, diesich für den Wirtschaftsstandort Sach-sen stark machen. Anlässlich des Ju-biläums fand das 1. Forum Industrie-verein statt, auf dem Diskussionen undVorträge zur Zukunft der Industrie inSachsen auf dem Programm standen.Oberbürgermeisterin Barbara Ludwigwürdigt den Verein als Ausdruck säch-sischer Industrie- und Wirtschaftstra-dition: „Der Industrieverein Sachsenhat sich zwar erst vor 10 Jahren gegrün-det, trägt aber zu Recht die Jahreszahl1828 im Namen. Mit Selbstbewusst-sein kann sich sächsische und Chem-

nitzer Industriegeschichte, die weit indie Vergangenheit zurückreicht, prä-sentieren. Noch wichtiger aber ist dieZukunft für die moderne IndustriestadtChemnitz. Der Industrieverein setzt hier nicht nursymbolisch mit seinem Zukunftsforuman. Sondern v.a. die breite Vernetzungaller im Verein Engagierten setzt Po-tenziale sächsischen Unternehmer-und Industriegeistes frei. Es passt, dassder Verein seinen Sitz in Chemnitz hat.Damit wird die Bedeutung der Stadtals Motor der sächsischen Industrie-landschaft deutlich. Chemnitz setztkonsequent auf seine traditionellenFähigkeiten, die in der Forschung, Ent-

wicklung und industriellen Umsetzunginnovativer Ideen liegen. Im Industrie-verein findet die Stadt in diesem Anlie-gen einen wichtigen Partner, dem ichfür die Zukunft alles Gute und eine wei-terhin so erfolgreiche Arbeit wünsche.“Der Industrieverein Sachsen 1828 e.V.hat ca. 100 Mitglieder aus Industrie undindustrienahen Bereichen. Die Unter-nehmen kommen vorwiegend ausSachsen und stehen für etwa 30.000Arbeitsplätze sowie einen jährlichenUmsatz von etwa 10 Mrd. Euro. Sie en-gagieren sich mit dem Ziel, den Wirt-schaftsstandort Sachsen über Vernet-zung und Kooperation zu stärken.Das 1. Forum Industrieverein steht un-

ter dem Motto „Zukunftsthemen fürein gespanntes Publikum“. Diskussio-nen und Vorträge widmen sich Zu-kunftsthemen, die einem breiten Pu-blikum zugänglich gemacht werdensollen. Als Gast wird Prof. Dr. Frei Otto erwar-tet, der zu den bedeutendsten Archi-tekten des 20. Jahrhunderts zählt. Derin Chemnitz geborene Otto wird zumThema Baukunst in Chemnitz spre-chen. Ein weiterer Gast ist Dr. Dieter Ja-epel, Technologie-Experte im IBMForschungslabor Zürich. Er berichtetvon seinen Forschungen und zukünfti-gen Trends der Informationstechnolo-gie. !

Industrieverein veranstaltet ForumGratulation zum 10. Geburtstag – Industrieverein setzt sich für Zukunft der modernen Industriestadt Chemnitz ein

Silvestermarkt auf dem Neumarkt amRathaus: Hier wird auch zum Jahres-wechsel in diesem Jahr wieder die stetsviel genutzte Gelegenheit angeboten,Frischwaren für die Silvesterfeier ein-zukaufen. Angeboten werden: Karp-fen und Forellen, Gewürze, Sauerkraut,

Gurken und Oliven, Fleischerei- undBäckereierzeugnisse, Molkereipro-dukte sowie auch Blumen und Grün-pflanzen. Für das leibliche Wohl wirdebenfalls gesorgt. Geöffnet hat der Silvestermarkt am30. Dezember von 8 bis 15 Uhr und am

31. Dezember 2010 von 8 bis 12 Uhr.Wochenmarkt 2011 am Rathaus Chem-nitz: Auftakt zum regulären Wochen-markt ist nach dem Jahreswechsel am4. Januar. Öffnungszeiten: Dienstag bisFreitag von 9 bis 16 Uhr, Samstag 8 bis13 Uhr. !

Silvestermarkt am Rathaus

Page 5: Amtsblatt Chemnitz

WWiiddmmuunngg ddeess nneeuueenn TTeeiilleess ddeerr„„AAuueerrsswwaallddeerr SSttrraaßßee““,, GGeemmaarrkkuunnggBBoorrnnaa ((AAzz:: 6666..1144..0033//330066//0099))

Die Stadt Chemnitz verfügt, dassdie auf den Flurstücken 259/24,271/16 und 271/17 der GemarkungBorna gelegene Straße gemäß §§3 und 6 des Straßengesetzes fürden Freistaat Sachsen (SächsStrG)als Ortsstraße gewidmet und so-mit dem Gemeingebrauch nach §14 des gleichen Gesetzes zuge-führt wird. Die Gesamtfläche derStraße beträgt ca. 1.280 m2 mit ei-ner Gesamtlänge von ca. 177 m.Entsprechend § 18 des Straßenge-setzes für den Freistaat Sachsenist die Benutzung über den Ge-meingebrauch hinaus durch eine

genehmigungspflichtige, zeitlichbegrenzte Sondernutzung mög-lich.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegendiese Verfügung kann innerhalb ei-nes Monats nach Bekanntgabe Wi-derspruch erhoben werden. DerWiderspruch ist schriftlich oder zurNiederschrift bei der Stadt Chem-nitz, Markt 1, 09111 Chemnitz oderbei jeder anderen Dienststelle oderBürgerservicestelle der StadtChemnitz einzulegen. Im Tiefbau-amt, Annaberger Str. 89, liegt dieFlurkarte zur Einsichtnahme aus.

Chemnitz, den 02.12.2010BBaarrbbaarraa LLuuddwwiiggOberbürgermeisterin

Bekanntmachung

EEiinnzziieehhuunngg eeiinneess TTeeiilleess ddeerr „„DDiieesseell--ssttrraaßßee““,, FFlluurrssttüücckk TT..vv.. 224411//33,, GGeemmaarr--kkuunngg SScchhöönnaauu ((AAzz:: 6666..1144..0044//336600//1100))

Die Stadt Chemnitz beabsichtigt,einen Teil der auf dem Flurstück241/3 gelegenen „Dieselstraße“der Gemarkung Schönau gemäß §8 des Straßengesetzes für denFreistaat Sachsen (SächsStrG) ein-zuziehen. Der einzuziehendeStraßenteil basiert auf der Umset-zung eines rechtskräftigen B-Pla-nes Nr. 01/22 und umfasst eineFläche von ca. 100 m2.Mit der Einziehung entfallen ent-sprechend § 8 Abs. 5 des Sächs-StrG Gemeingebrauch (§14 des

SächsStrG) und Sondernutzung(§18 des SächsStrG). Nach § 8 Abs.4 des SächsStrG wird die Absichtder Einziehung hiermit öffentlichbekannt gemacht. Einwendungendagegen können innerhalb vondrei Monaten bei der Stadt Chem-nitz, Markt 01, 09111 Chemnitz oderbei jeder anderen Dienststelle oderBürgerservicestelle der StadtChemnitz vorgebracht werden.Im Tiefbauamt, Annaberger Str. 89liegt die Flurkarte zur Einsicht-nahme aus.

Chemnitz, den 03.12.2010BBaarrbbaarraa LLuuddwwiiggOberbürgermeisterin

Bekanntmachung

WWiiddmmuunngg ddeess 11.. BBaauuaabbsscchhnniitttteess ddeerr„„BBoonnhhooeeffffeerrssttrraaßßee““,, GGeemmaarrkkuunnggAAlltteennddoorrff ((AAzz:: 6666..1144..0033//332277//0099))

Die Stadt Chemnitz verfügt, dassdie auf den Flurstücken T.v.272/16, 272/17, 272/18 und272/30 der Gemarkung Altendorfgelegene Straße gemäß §§ 3 und6 des Straßengesetzes für denFreistaat Sachsen (SächsStrG) alsOrtsstraße gewidmet und somitdem Gemeingebrauch nach § 14des gleichen Gesetzes zugeführtwird. Der neue Straßenteil ist aufder Grundlage des Bebauungspla-nes Nr. 97/08 entstanden, wobeisich die Widmung zur Ortsstraßebis zum Wendehammer der Flur-stückgrenzen 272/72, 272/70 und272/14 erstreckt.Entsprechend § 18 des Straßenge-setzes für den Freistaat Sachsen istdie Benutzung über den Gemeinge-

brauch hinaus durch eine genehmi-gungspflichtige, zeitlich begrenzteSondernutzung möglich. Die Ge-samtlänge der neuen Straßenteilesbeträgt ca. 287 m mit einer Gesamt-fläche von ca. 2.930 m2.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegendiese Verfügung kann innerhalb ei-nes Monates nach BekanntgabeWiderspruch erhoben werden. DerWiderspruch ist schriftlich oder zurNiederschrift bei der Stadt Chem-nitz, Markt 1, 09111 Chemnitz oderbei jeder anderen Dienststelle oderBürgerservicestelle der StadtChemnitz einzulegen.Im Tiefbauamt, Annaberger Str. 89,liegt die Flurkarte zur Einsicht-nahme aus.

Chemnitz, den 30.11.2010BBaarrbbaarraa LLuuddwwiiggOberbürgermeisterin

Bekanntmachung

WWiiddmmuunngg ddeess nneeuueenn TTeeiilleess ddeerr„„EEiinnssiieeddlleerr SSttrraaßßee““,, GGeemmaarrkkuunnggAAllttcchheemmnniittzz ((AAzz:: 6666..1144..0033//332266//0099))

Die Stadt Chemnitz verfügt, dassder auf dem Flurstück 461/1 derGemarkung Altchemnitz gelegeneneue Straßenteil gemäß §§ 3 und6 des Straßengesetzes für denFreistaat Sachsen (SächsStrG) alsOrtsstraße gewidmet und somitdem Gemeingebrauch nach § 14des gleichen Gesetzes zugeführtwird. Der neue Straßenteil wird aufder Grundlage des Bebauungspla-nes Nr. 58/02 gewidmet.Entsprechend § 18 des Straßenge-setzes für den Freistaat Sachsen istdie Benutzung über den Gemeinge-brauch hinaus durch eine genehmi-gungspflichtige, zeitlich begrenzteSondernutzung möglich.

Die Gesamtlänge der neuen Straßebeträgt ca. 50 m, die Gesamtflächeumfasst ca. 341 m2.

Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diese Verfügung kann in-nerhalb eines Monates nach Be-kanntgabe Widerspruch erhobenwerden.Der Widerspruch ist schriftlichoder zur Niederschrift bei der StadtChemnitz, Markt 1, 09111 Chemnitzoder bei jeder anderen Dienststelleoder Bürgerservicestelle der StadtChemnitz einzulegen.Im Tiefbauamt, Annaberger Str. 89,liegt die Flurkarte zur Einsicht-nahme aus.

Chemnitz, den 06.12.2010BBaarrbbaarraa LLuuddwwiiggOberbürgermeisterin

Bekanntmachung

EEiinnzziieehhuunngg ddeess PPaarrkkppllaattzzeess aann ddeerr„„RRoobbeerrtt--SSiieewweerrtt--SSttrraaßßee//DDiitttteerrssddoorr--ffeerr SSttrraaßßee““ ssoowwiiee ddeerr FFuußßggäännggeerrppaass--ssaaggee,, FFlluurrssttüücckk 228866//2211,, GGeemmaarrkkuunnggMMaarrkkeerrssddoorrff ((AAzz:: 6666..1144..0044//333311//0099))

Auf der Grundlage des Zentrenkon-zeptes zum Erhalt des Nahversor-gungszentrums als Marktstandortist vorgesehen, den Parkplatz so-wie die Fußgängerpassage demMarktbetreiber zuzuordnen. Ausdiesem Anlass ist vorgesehen, denParkplatz mit ca. 1.540 m2 sowiedie Fußgängerpassage vor demMarkt mit einer Fläche von ca.2.000 m2 auf der Grundlage des §8 des Straßengesetzes für denFreistaat Sachsen (SächsStrG) ein-zuziehen. Mit der Einziehung entfallen ent-

sprechend § 8 Abs. 5 des Sächs-StrG Gemeingebrauch (§14 desSächsStrG) und Sondernutzung(§18 des SächsStrG).Nach § 8 Abs. 4 des SächsStrG wirddie Absicht der Einziehung hiermitöffentlich bekannt gemacht. Ein-wendungen dagegen können in-nerhalb von drei Monaten bei derStadt Chemnitz, Markt 01, 09111Chemnitz oder bei jeder anderenDienststelle oder Bürgerservice-stelle der Stadt Chemnitz vorge-bracht werden.Im Tiefbauamt, Annaberger Str. 89,liegt die Flurkarte zur Einsicht-nahme aus.

Chemnitz, den 02.12.2010BBaarrbbaarraa LLuuddwwiiggOberbürgermeisterin

Bekanntmachung

EEiinnzziieehhuunngg eeiinneess TTeeiilleess ddeess bbee--sscchhrräännkktt--ööffffeennttlliicchheenn PPllaattzzeess,, BBuuss--wweennddeeppllaattzz aann ddeerr „„KKllaaffffeennbbaacchheerrHHaauuppttssttrraaßßee““,, FFlluurrssttüücckk TT..vv.. 112266//33,,GGeemmaarrkkuunngg KKllaaffffeennbbaacchh ((AAzz::6666..1144..0044//336611//1100))

Die Stadt Chemnitz beabsichtigt,die Grünfläche des auf dem Flur-stück 126/3 gelegenen Buswende-platzes (an der „KlaffenbacherHauptstraße“) der GemarkungKlaffenbach gemäß § 8 desStraßengesetzes für den FreistaatSachsen (SächsStrG) einzuziehen.Der einzuziehende Straßenteil um-fasst eine Fläche von ca. 80 m2. Mitder Einziehung entfallen entspre-chend § 8 Abs. 5 des SächsStrG Ge-

meingebrauch (§14 des Sächs-StrG) und Sondernutzung (§18 desSächsStrG). Nach § 8 Abs. 4 desSächsStrG wird die Absicht der Ein-ziehung hiermit öffentlich bekanntgemacht. Einwendungen dagegenkönnen innerhalb von drei Mona-ten bei der Stadt Chemnitz, Markt01, 09111 Chemnitz oder bei jederanderen Dienststelle oder Bürger-servicestelle der Stadt Chemnitzvorgebracht werden.Im Tiefbauamt, Annaberger Str. 89,liegt die Flurkarte zur Einsicht-nahme aus.

Chemnitz, den 30.11.2010BBaarrbbaarraa LLuuddwwiiggOberbürgermeisterin

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Page 6: Amtsblatt Chemnitz

50. Ausgabe 2010, Seite 6

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GGrruunnddssttüücckk: Weydemeyerstraße 2,09117 Chemnitz, Flurstücke 351/1(Teilfläche), Gemarkung Niederraben-stein, Eigentümer: Stadt Chemnitz

LLaaggee:: Das Grundstück befindetsich ca. 6 km westlich vomStadtzentrum, im Stadtteil Nieder-rabenstein an der EinmündungWeydemeyerstraße/OberfrohnaerStraße. Das Erholungsgebiet „Ra-bensteiner Wald“ mit dem StauseeOberrabenstein, der Tierpark unddas Stadtteilzentrum „Raben-stein“ liegen in der näheren Um-gebung. Eine günstige Verkehrs-anbindung ist durch denöffentlichen Nahverkehr und durchdie Entfernung zu den Anschluss-stellen der BAB 72 und BAB 4 vonjeweils ca. 4 km gewährleistet.

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BBaauurreecchhtt:: Das Grundstück befindetsich bauplanungsrechtlich im un-verplanten Innenbereich (§ 34BauGB). Nutzungen sind nach § 4Abs. 2 BauNVO allgemein zulässig,d.h. unter anderem Wohngebäude,die der Versorgung des Gebietsdienenden Läden, Schank- undSpeisewirtschaften sowie nicht

störende Handwerksbetriebe. ZurSicherung der Zufahrt ist zugunstendes Flurstückes 351/2 der Gemar-kung Niederrabenstein eine Bau-last am Grundstück im Baulasten-verzeichnis der Stadt Chemnitzeingetragen. Die Verkaufsfläche grenzt an dasPlanfeststellungsgebiet/Linienbe-stimmung Nr. 98/211 „Autobahnan-schluß West/Kalkstraße A 72“. KKaauuffpprreeiiss:: gegen Gebot

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rechtlichen Angaben in diesemKurzexposé sind mit größtmögli-cher Sorgfalt zusammengestelltworden. Gleichwohl kann für dieRichtigkeit und Vollständigkeitkeine Gewähr übernommen wer-den.Bei dieser Anzeige handelt es sichum eine Aufforderung zur Abgabevon Angeboten. Die Stadt Chem-nitz ist verpflichtet, die Liegen-schaft mindestens zum Verkehrs-wert zu veräußern. Mit der Abgabe eines Angebotes

entsteht kein Anspruch auf Ab-schluss eines Kaufvertrages. IhrKaufpreisangebot senden Sie bittean: Stadt Chemnitz, Liegen-schaftsamt, Annaberger Straße 89,09120 Chemnitz; Ansprechpart-ner: Frau Fiedler, Tel.: 0371/4882824, E-Mail: [email protected] Rathaus, AnnabergerStr. 89, 09120 Chemnitz

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leer und ist sanierungsbedürftig.Es handelt sich um ein freistehen-des 2-geschossiges voll unterkel-lertes Gebäude mit ausgebautemDachgeschoss.

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BBaauurreecchhtt:: Das Grundstück ist nach§ 34 BauGB bebaubar. Im Sinnedes Einfügungsgebotes nach § 34BauGB und der denkmalschutz-rechtlichen Anforderungen imFlächendenkmal Kaßberg ist einBaukörper zulässig (Stadtvilla),der in seiner Größe dem benach-barten Gebäude Hohe Straße 33entspricht. Der Rahmen der Nut-zungsmöglichkeiten ist in § 4 Abs.2 BauNVO vorgegeben. Das heißt,zulässig sind Wohngebäude, Seni-oren- und Pflegeheime, die derVersorgung des Gebiets dienen-

den Läden, Schank- und Speise-wirtschaften, nicht störendeHandwerksbetriebe, Anlagen fürkirchliche, kulturelle, soziale, ge-sundheitliche und sportlicheZwecke.

KKaauuffpprreeiiss:: 495.000 Euro

HHiinnwweeiiss:: Alle tatsächlichen undrechtlichen Angaben in diesemKurzexposè sind mit größtmögli-cher Sorgfalt zusammengestellt

worden. Gleichwohl kann für dieRichtigkeit und Vollständigkeitkeine Gewähr übernommen wer-den. Bei dieser Anzeige handelt essich um eine Aufforderung zur Ab-gabe von Angeboten. Die StadtChemnitz ist verpflichtet, die Lie-genschaft mindestens zum Ver-kehrswert zu veräußern. Mit derAbgabe eines Angebotes entstehtkein Anspruch auf Abschluss einesKaufvertrages. Ihr Kaufpreisange-bot mit Benennung des Bebau-

ungsvorhabens senden Sie bittebis 28.01.2011 an: Stadt Chemnitz,Liegenschaftsamt, AnnabergerStraße 89, 09120 Chemnitz

AAnnsspprreecchhppaarrttnneerriinn:: Frau Krumbiegel,Telefon: 0371 488 2366, E-Mail: [email protected] Rathaus, AnnabergerStraße 89, 09120 Chemnitz.

UUwwee GGööttsscchh,,Amtsleiter

Immobilienangebot des Liegenschaftsamtes der Stadt Chemnitz

Page 7: Amtsblatt Chemnitz

BBeekkaannnnttmmaacchhuunnggsstteexxtt 6655//1111//000044

a) Name, Anschrift, Kontaktdatendes Auftraggebers (Vergabe-stelle): Stadt Chemnitz, Hochbau-amt, Annaberger Straße 89, 09120Chemnitz, Tel.: 0371/488 6501,Fax: 488 6591, Email:[email protected]) Gewältes Vergabeverfahren: Öf-fentliche Ausschreibung nachVOB/A 2009d) Art des Auftrags: Anton-S.-Ma-karenko-Grundschule, Teilsanie-rung Schulgebäudee) Ort der Ausführung: Chemnitz,Ernst-Moritz-Arndt-Str. 4, 09130Chemnitzf) Art und Umfang der Leistung:Los 18: Bodenbelagsarbeiten 1. Bauabschnitt: - 51 m2 vorhandenen Bodenbelag

aufnehmen und entsorgen - 215 m2 Linoleumbelag inkl. Un-

tergrundvorbereitung - 76 m2 PVC-Belag inkl. Unter-

grundvorbereitung - 220 m Sockelleisten - 72 m Übergangsprofile - 1 Stück Sauberlaufmatte 2. Bauabschnitt:

- 58 m2 vorhandenen Bodenbelagaufnehmen und entsorgen

- 251 m2 Linoleumbelag inkl. Un-tergrundvorbereitung

- 235 m Sockelleisten - 82 m ÜbergangsprofileZuschlagskriterien: Sollten sichdie angebotenen Leistungen nachArt und Umfang nicht unterschei-den, wird das einzige Zuschalgs-kriterium der Preis sein.g) Zweck der baulichen Anlagebzw. des Auftrags: Entscheidungüber Planungsleistungen: neinh) Art und Umfang der einzelnenLose: Aufteilung in mehrere Lose:nein. Einreichung der Angebotemöglich für: ein Los. Vergabe derLose an verschiedene Bieter: neini) Zeitpunkt und Dauer des Baulei-stungsauftrages: Ausführungsfristfür den Gesamtauftrag: 18/65/11/004: Beginn: 1.Bauabschnitt:18.04.2011/2.Bauabschnitt: 04.10.2011, Ende: 1.Bauabschnitt: 17.05.2011/2.Bauabschnitt: 14.10.2011;j) Zulässigkeit von Nebenangebo-ten nach § 8 Absatz 2 Nummer 3VOB/A 2009: Zulässigkeit von Ne-benangeboten: Nebenangebotesind zulässig. Nebenangebote sind

nur bei Abgabe eines Hauptange-botes zulässig. Pauschalangebotewerden ausgeschlossen.k) Ausgabe der Vergabeunterla-gen: Vergabeunterlagen sind beifolgender Anschrift erhältlich:Stadt Chemnitz, Submissions-stelle, Frau Beck, Zimmer 016, Ann-aberger Straße 89, 09120 Chem-nitz, Tel.: 0371/488 2379, Fax: 4882396, Email:[email protected]) Kosten der Vergabeunterlagen:

Vervielfältigungskosten Gesamt-maßnahme: 18/65/11/004: 8,00EUR; Zahlungsweise: Einzahlungs-beleg. Zahlungseinzelheiten: Bar-geldzahlung bei Abholung mög-lich. Der Versand erfolgt nachVorlage der Kopie des Zahlungs-beleges (keine Schecks). Anforde-rung der Verdingungsunterlagenbis: 23.12.2010. Verspätet einge-hende Anforderungen werdennicht berücksichtigt. Abholung/Versand ab: 06.01.2011. Anschrift:Stadt Chemnitz, Submissions-stelle, Annaberger Str. 89, 09120Chemnitz. Öffnungszeiten: Mo-Mi8.30-12.00 Uhr sowie Do 8.30-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr. DieAnforderung der Ausschreibungauf Datenträger, Datenart 83 nachGAEB, Ausgabe 2000, ist möglich.

Das eingezahlte Entgelt wird nichterstattet. Zahlungsempfänger:Kassen- und Steueramt: StadtChemnitzKreditinstitut: Sparkasse ChemnitzKontonummer: 3501007506Bankleitzahl: 87050000Verwendungszweck: 40012221Verg.-Nr. 65/11/004 und Los Nr.n) Frist für den Eingang der Ange-bote: Frist für den Eingang der An-gebote 25.01.2011, 10.30 Uhro) Abgabe der Angebote: An-schrift, an die die Angebote schrift-lich zu richten sind: Stadt Chem-nitz, Submissionsstelle, Zimmer016, Frau Beck, Annaberger Straße89, 09120 Chemnitz, Tel.: 0371/488 2379, Fax: 488 2396, Email:[email protected]) Sprache, in der die Angeboteverfasst sein müssen: Deutschq) Eröffnungstermin: Datum, Uhr-zeit und Ort des Eröffnungsterminssowie Angabe, welche Personenbei der Eröffnung der Angebote an-wesend sein dürfen: Stadt Chem-nitz, Submissionstelle, Zimmer018, Annaberger Straße 89, 09120Chemnitz. Datum und Uhrzeit derEröffnung der Angebote: Bei Ge-samtvergabe Los 18/65/11/004:25.01.2011 10.30; Personen, diebei der Eröffnung anwesend sein

dürfen: Bieter und ihre Bevoll-mächtigtens) Wesentliche Finanzierungs- undZahlungsbedingungen: gemäßVerdingungsunterlagent) Rechtsform der Bietergemein-schaft: Gesamtschuldnerisch haf-tend mit bevollmächtigtem Vertreteru) Eignungsnachweise: Der Bieterhat mit seinem Angebot zum Nach-weis seiner Fachkunde, Leistungs-fähigkeit und Zuverlässigkeit einedirekt abrufbare Eintragung in dieallgemein zugängliche Liste desVereins für Präqualifikation vonBauunternehmen e. V. (Präqualifi-kationsverzeichnis) nachzuwei-sen. Der Nachweis kann auchdurch Eigenerklärung gem. Form-blatt 124 (Eigenerklärung zur Eig-nung) erbracht werden. Hinweis:Soweit zuständige Stellen Eigen-erklärungen bestätigen, sind vonBietern, deren Angebote in die en-gere Wahl kommen, die entspre-chenden Bescheinigungen vorzu-legen.v) Zuschlagsfrist: 25.02.2011w)Prüfstelle für Verstöße gegenVergabebestimmungen: Allg.Fach-/Rechtsaufsicht: Landesdi-rektion Chemnitz, AltchemnitzerStraße 41, 09120 Chemnitz, Tel.:0371/5320, Fax: 5321303

Öffentliche Ausschreibung

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Telefon: 0371/30 43 06, 0172/372 37 31, Telefax: 0371/36 47 92Mail: [email protected], www.fliesen-gmbh-walter.deFliesen GmbH Walter • Rottluffer Straße 24 • 09116 Chemnitz

Wir, die HTI Dinger & Hort-mann KG, sind eine von 16HTI-Hauptgesellschaften, wel-che bundesweit verteilt mit ei-nem flächendeckendem Netzvon mehr als sechzig logisti-schen Stützpunkten als Kom-plettanbieter für Tiefbau undIndustrietechnik tätig sind. Zuunseren Partnern zählen Stadt-werke, Wasserverbände, Ent-sorgungsunternehmen genausowie Rohrleitungsbauer und In-dustriebetriebe. Durch unsere umfangreiche La-gerhaltung und die hohe Ver-fügbarkeit an Produkten ausden Bereichen Wasser- undGasversorgung, Entsorgungund Klärwerkstechnik, Straßen-bau, Industrietechnik sowie Re-generative Energien wie zumBeispiel die Nutzung von Erd-wärme und Biogas, und durch

unsere Flotte von deutschland-weit über 1.000 Fahrzeugen sindwir jederzeit in der Lage unse-ren Kunden das ausgewählteMaterial, zum vereinbartenTermin am richtigen Ort bau-stellengerecht zur Verfügung zustellen. Besonderen Stellenwerthat für uns die fachkompetente,persönliche Betreuung unsererKunden. Um unsere Partnerund Mitarbeiter über das um-fangreiche HTI-Sortiment vonvielen Tausend Artikeln zu in-formieren, führen wir regel-mäßig Schulungen, Seminaresowie Haus- und Fachmessenmit Präsentationen unserer ak-tuellsten Produkte durch. Alsbesonderen Service bieten wirunseren Kunden unseren HTIOnline-Shop. Einfach, schnellund komfortabel kann man hier24 Stunden am Tag auf unser

umfassendes Sortiment zugrei-fen. Die Erweiterung unsererLagerkapazität in Röhrsdorf istfür uns ein weiterer Schritt, umunseren Kunden im Bereich desindustriellen Rohrleitungsbausein komplettes Sortiment anbie-ten zu können und um auf die-sem Wege unsere Marktführer-position, welche wir im Gas-und Wasserbereich in Sachsenbestreiten, auch mit unserer In-dustriesparte zu erreichen. Inunserer neu gebauten Industrie-lagerhalle wird auf 3.500 Qua-dratmetern für unsere Kundenin Sachsen und Sachsen-Anhaltein umfangreiches Sortiment anIndustriekunststoffen, Kohlen-stoff- und Edelstahlrohren so-wie Industrieamaturen samtZubehör bereitstehen.

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Neubau HTI-IndustrielagerhalleBaudaten:

Lagerhalle mit 3.500 QuadratmeterHochregallager mit insgesamt 680 Metern Länge u. 7,50 Metern Höhe

zusätzlich 960 Palettenstellplätzevier Monate Bauzeit

Gesamtinvestitionssumme ca. drei Millionen Euro

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50. Ausgabe 2010, Seite 7

Page 8: Amtsblatt Chemnitz

50. Ausgabe 2010, Siete 8

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VVeerrggaabbee NNrr.. 1100//1100//111100

a) Name und Anschrift der Verga-bestelle (Auftraggeber): Zur Ange-botsabgabe auffordernde Stelle:Stadt Chemnitz, Liegenschaftsamt,Submissionsstelle, Frau Beck,Annaberger Straße 89, 09120Chemnitz, Tel.: 0371/488-2379,Fax: 488-2396, Email: [email protected] Zuschlag erteilende Stelle:Stadt Chemnitz, Zentrale Verwal-tungsdienste, SG Vergabe/Be-schaffung, Herr Egdmann, Markt 1,09111 Chemnitz, Tel.: 0371/488-1036, Fax: 488-1095 Email:[email protected], bei der die Angebote einzu-reichen sind: Stadt Chemnitz, Lie-genschaftsamt, Submissionsstelle,

Frau Beck, Annaberger Straße 89,09120 Chemnitz, Tel.: 0371/488-2379, Fax: 488-2396 Email: [email protected]) Art der Vergabe: ÖffentlicheAusschreibung VOL/A 2009c) Einreichungsform für Teilnah-meanträge oder Angebote: Schrift-lichd) Art und Umfang der Leistung so-wie Ort der Leistungserbringung:Ausführungsort: diverse Standortein der Stadt Chemnitz, 09111 Chem-nitz; Art und Umfang der Leistung:Rahmenvertrag zur Lieferung vonFarben und Malerbedarf über 1 Jahrmit der Option der Verlängerungum 1 Jahr.f) Zulassung von Nebenangebo-ten: Nicht zugelassen.g) Bestimmungen über die Aus-

führungsfrist: Ausführungsfrist fürden Gesamtauftrag: /10/10/110:Beginn: 01.03.2011, Ende: 28.02.2012 + 1 Jahr Option;h) Ausgabe der Vergabeunterla-gen durch: Vergabeunterlagensind bei folgender Anschrift erhält-lich: Stadt Chemnitz, Liegen-schaftsamt, Submissionsstelle,Frau Beck, Annaberger Straße 89,09120 Chemnitz, Tel.: 0371/488-2379, Fax: 488-2396 Email: [email protected] und Anschrift derStelle, beider die Vergabeunterla-gen eingesehen werden können:Stadt Chemnitz, Liegenschaftsamt,Submissionsstelle, Frau Beck,Annaberger Straße 89, 09120Chemnitz, Tel.: 0371/488-2379,Fax: 488-2396, Email: [email protected]) Teilnahme- oder Angebots- und

Bindefrist: Angebotsfrist: 21.01.2011,10.00 Uhr Bindefrist: 28.02.2011j) Höhe geforderter Sicherheitslei-stungen: keinek) Wesentliche Zahlungsbedin-gungen: siehe Verdingungsunter-lagenl) Geforderte Eignungsnachweise:Zum Nachweis der Eignung gemäߧ6 Abs.3 VOL/A 2009 ist mit demAngebot einzureichen: keine. DerRahmenvertrag soll nur mit einemAuftragnehmer abgeschlossenwerden.m) Kosten der Vergabeunterlagen:Vervielfältigungskosten Gesamt-maßnahme: /10/10/110: 5,00 EUR;Zahlungsweise: Einzahlungsbeleg,Zahlungseinzelheiten: Barzahlungbei Abholung möglich. Anforde-rung der Verdingungsunterlagen:schriftlich, bei Versand mit Kopiedes Einzahlungsbeleges (kein

Scheck). Der Versand erfolgt nachVorlage der Kopie des Einzah-lungsbeleges. Verspätet einge-hende Anforderungen werdennicht berücksichtigt. Anforderungbis: 23.12.2010; Abholung/Ver-sand ab: 06.01.2011. Öffnungszei-ten: Stadt Chemnitz Submissions-stelle: Montag - Mittwoch 8.30 -12.00 Uhr sowie Donnerstag 8.30- 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr.Zahlungsempfänger: Stadt Chem-nitz, Kassen- und Steueramt Kreditinstitut: Sparkasse ChemnitzKontonummer: 3501007506Bankleitzahl: 87050000Verwendungszweck: 40.01222.1,10/10/110n) Zuschlagskriterien: Sollten sichdie angebotenen Leistungen nachArt und Umfang nicht unterschei-den, wird das einzige Zuschlags-kriterium der Preis sein.

Öffentliche Ausschreibung

VVeerrggaabbee NNrr.. 6655//1100//11330022

I) Öffentlicher AuftraggeberI.1) Offizieller Name und Anschriftdes öffentlichen Auftraggebers:Stadt Chemnitz, Hochbauamt, HerrMüller / Frau Nöske, AnnabergerStraße 89, 09120 Chemnitz, Ger-many, Tel.: 0371/488 6537;0371/488 7639, Fax: 0371/4886591, Email: [email protected] Auskünfte erteilen: dieoben genannten KontaktstellenI.2) Art des öffentlichen Auftragge-ber und Haupttätigkeiten: Art: Re-gional- oder Lokalbehörde; Haupt-tätigkeiten: Allgemeine öffentlicheVerwaltung. Der öffentliche Auf-traggeber beschafft im Auftrag an-derer öffentlicher Auftraggeber:neinII) AuftragsgegenstandII.1.1) Bezeichnung des Auftragesdurch den Auftraggeber: Schulzen-trum Sport, Neubau einer Mittel-schuleII.1.2) Art des Auftrags: Baulei-stung. Hauptausführungsort:09125 Chemnitz, ReichenhainerStraße 206II.1.3) Gegenstand der Bekanntma-chung: Öffentlicher AuftragII.1.5) Beschreibung des Auftragsoder Beschaffungsvorhabens:Los 4: Außenputz (WDVS) - 1.225 m2 mineralisches Wärme-

dämmverbundsystem als Dick-putzsystem an Außenwändenund Sockel, inkl. Farbbeschich-tung auf Siliconharzbasis

Los 12: Estricharbeiten - 2.820 m2 Zementestrich F4 - 1.360 m2 Zementestrich F4, stahl-

faserbewehrt - 4.180 m2 Trittschalldämmung aus

Mineralwolle - 4.180 m2 Wärmedämmung/Aus-

gleichsdämmung aus PS Hart-schaum XPS

- 1.795 m2 Abdichtung von Boden-platten nach DIN 18195-4

- 760 m Herstellen von Fugen zurTrittschalldämmung

- 260 m Herstellen und kraft-schlüssiges Verharzen vonScheinfugen

- 45 m Herstellen von Bauwerks-Bewegungsfugen aus Metallträ-gerprofilen mit Gummidichtung

II.1.6) Gemeinsames Vokabular füröffentliche Aufträge (CPV):45214200; 45410000; 45262320;II.1.8) Aufteilung in Lose: ja. Ange-bote sind möglich für ein odermehrere LoseII.1.9) Werden Nebenangebote/Al-ternativvorschläge berücksichtigt:neinII.3) Beginn der Auftragsaus-führung: Los 4: 16.05.2011;Los 12:02.05.2011; Ende der Auftragsaus-führung: Los 4: 30.08.2011; Los 12:15.07.2011III) Rechtliche, wirtschaftliche, finan-zielle und technische InformationIII.1) Bedingungen für den AuftragIII.1.1) Geforderte Kautionen undSicherheiten: keineIII.1.2) Wesentliche Finanzierungs-und Zahlungsbedingungen bzw.Verweisung auf die maßgeblichenVorschriften: gemäß Verdingungs-unterlagenIII.1.3) Rechtsform der Bieterge-meinschaft, an die der Auftrag ver-geben wird: gesamtschuldnerischhaftend mit bevollmächtigtem Ver-treterIII.1.4) Sonstige besondere Bedin-gungen an die Auftragsaus-führung: neinIII.2) TeilnahmebedingungenIII.2.1) Persönliche Lage des Wirt-schaftsteilnehmers - Angaben undAuflagen, die erforderlich sind, umdie Einhaltung der Auflagen zuüberprüfen: Der Bieter hat mit sei-nem Angebot zum Nachweis sei-ner Fachkunde, Leistungsfähig-keit und Zuverlässigkeit eine direktabrufbare Eintragung in die allge-mein zugängliche Liste des Vereinsfür Präqualifikation von Bauunter-nehmen e. V. (Präqualifikations-verzeichnis) nachzuweisen. DerNachweis kann auch durch Eigen-erklärung gem. Formblatt 124 (Ei-generklärung zur Eignung) er-bracht werden. Hinweis: Soweitzuständige Stellen Eigenerklärun-gen bestätigen, sind von Bietern,deren Angebote in die engere Wahlkommen, die entsprechenden Be-

scheinigungen vorzulegen. Aus-ländische Bieter haben gleichwer-tige Eigenerklärungen bzw. Be-scheinigungen vorzulegen.III.2.2) Wirtschaftliche und finanzi-elle Leistungsfähigkeit – Angabenund Formalitäten, die erforderlichsind, um die Einhaltung der Aufla-gen zu überprüfen: siehe III.2.1III.2.3) Technische Leistungsfähig-keit - Angaben und Formalitäten,die erforderlich sind, um die Ein-haltung der Auflagen zu überprü-fen: siehe III.2.1III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: neinIII.3) Besondere Bedingungen fürDienstleistungsaufträgeIII.3.1) Die Dienstleistungserbrin-gung ist einem besonderen Berufs-stand vorbehalten: nein.III.3.2) Juristische Personen müs-sen den Namen und die beruflicheQualifikation der für die Aus-führung der Dienstleistung verant-wortlichen Person angeben: neinIV) VerfahrenIV.1) Verfahrensart: Offenes Ver-fahrenIV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirt-schaftlich günstigstes Angebot inBezug auf die nachstehenden Kri-terien: Kriterium 1: PreisIV.2.2) Es wird eine elektronischeAuktion durchgeführt: neinIV.3) VerwaltungsinformationenIV.3.1) Aktenzeichen beim öffentli-chen Auftraggeber: 65/10/1302IV.3.2) Frühere Bekanntmachun-gen desselben Auftrags: ja. Vorin-formation: Bekanntmachungs-nummer im ABl: 2010/S181-275887 vom: 17/09/2010IV.3.3) Schlusstermin für die An-forderung von oder Einsicht in Un-terlagen: 06.01.2011. Die Unterla-gen sind kostenpflichtig: ja. Preis:Los 4: 22,00 Euro; Los 12: 15,00Euro. Zahlungsbedingungen und -weise: Der Versand erfolgt nachVorlage der Kopie des Einzah-lungsbeleges (keine Schecks). Ver-spätet eingehende Anforderungenwerden nicht berücksichtigt. Zahlungsempfänger: Kassen- undSteueramt: Stadt Chemnitz Kreditinstitut: Sparkasse Chemnitz Kontonummer: 3501007506Bankleitzahl: 87050000 Verwendungszweck: 40012221

Verg.-Nr. 65/10/1302 und Los-Nr. Das eingezahlte Entgelt wird nichterstattet. Bargeldzahlung bei Ab-holung möglich. ÖffnungszeitenSubmissionsstelle: Montag - Mitt-woch: 8.30 - 12.00 Uhr sowie Don-nerstag: 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00- 18.00 Uhr. Die Anforderung derAusschreibung auf Datenträger,Datenart 83 nach GAEB, Ausgabe2000, ist möglich.IV.3.4) Schlusstermin für den Ein-gang der Angebote bzw. Teilnah-meanträge: 27.01.2011IV.3.6) Sprache(n) in der (denen)die Angebote oder Teilnahmean-träge verfasst werden können: DEIV.3.7) Bindefrist des Angebots:Bis 18.03.2011IV.3.8) Zeitpunkt der Öffnung derAngebote: 27.01.2011, Los 4: 10.00Uhr; Los 12: 10.30 Uhr Uhr Ort:Stadt Chemnitz, Submissions-stelle, Annaberger Str. 89, 09120Chemnitz, Zi. 018; Personen, diebei der Eröffnung des Angebotesanwesend sein dürfen: ja: Bieterund ihre BevollmächtigtenVI) Zusätzliche InformationenVI.1) Dauerauftrag: neinVI.4.1) Zuständige Stelle für Nach-prüfungsverfahren: Vergabekam-mer des Freistaates Sachsen beider Landesdirektion Leipzig,Braustraße 2, 04107 Leipzig,Deutschland, Tel.: 0341/977-0,Fax: 0341/977-1199VI.4.2) Angaben zu Fristen für Ein-legung von Rechtsbehelfen: DerAuftraggeber weist darauf hin,dass ein Nachprüfungsantrag nach§ 107 Abs. 3 GWB unzulässig ist,soweit 1) der Antragsteller dengerügten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften im Vergabeverfahrenerkannt und gegenüber dem Auf-traggeber nicht unverzüglichgerügt hat, 2) Verstöße gegen Ver-gabevorschriften, die aufgrund derBekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis Ablauf der inder Bekanntmachung benanntenFrist zur Angebotsabgabe oder zurBewerbung gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 3) Ver-stöße gegen Vergabevorschriften,die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekannt-

machung benannten Frist zurAngebotsabgabe oder zur Bewer-bung gegenüber dem Auftragge-ber gerügt werden, 4) mehr als 15Kalendertage nach Eingang derMitteilung des Auftraggebers ei-ner Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfteüber die Einlegung von Rechtsbe-helfen erhältlich sind: Allg. Fach-/Rechtsaufsicht: LandesdirektionChemnitz, Altchemnitzer Straße41, 09120 Chemnitz, Deutschland,Tel.: 0371/5320, Fax: 0371/5321303VI.5) Tag der Versendung der Be-kanntmachung: 08.12.2010A) Anhang A: Sonstige Adressenund KontaktstellenA.I) Adressen und Kontaktstellen,bei denen nähere Auskünfte er-hältlich sind: Stadt Chemnitz,Hochbauamt, Stadt Chemnitz,Hochbauamt, Herr Müller, FrauNöske, Annaberger Straße 89,09120 Chemnitz, Deutschland,Tel.: 0371/488 6537; 488 7639,Fax: 0371/488 6591, Email:[email protected]) Adressen und Kontaktstellen,bei denen Verdingungs-/Aus-schreibungs- und ergänzende Un-terlagen erhältlich sind: StadtChemnitz, Submissionsstelle, Zi.016, Submissionsstelle, FrauHenke, Annaberger Str. 89, 09120Chemnitz, Deutschland, Tel.:0371/488 2378, Fax: 0371/4882396, Email:[email protected]) Adressen und Kontaktstellen,an die Angebote/Teilnahmean-träge zu senden sind: Submissi-onsstelle, Zi. 018, Submissions-stelle, Frau Henke, Annaberger Str.89, 09120 Chemnitz, Deutschland,Tel.: 0371/488 2378, Fax: 0371/488 2396, Email:[email protected]) Anhang B: Angaben zu den LosenLOS Nr.: 4 - Außenputz (WDVS)1) Kurze Beschreibung: Umfangbzw. Menge: siehe Punkt II.1.52) CPV: 45214200; 45410000;LOS Nr.: 12 - Estricharbeiten1) Kurze Beschreibung: Umfangbzw. Menge: siehe Punkt II.1.52) CPV: 45214200; 45262320

Öffentliche Ausschreibung

Page 9: Amtsblatt Chemnitz

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VVeerrggaabbee NNrr.. 6655//1100//666655

I) Öffentlicher AuftraggeberI.1) Offizieller Name und Anschriftdes öffentlichen Auftraggebers:Stadt Chemnitz, Hochbauamt, HerrKuhne, Annaberger Straße 89,09120 Chemnitz, Germany, Tel.:0371/488 7620, Fax: 0371/4886591, Email:[email protected] Auskünfte erteilen: dieoben genannten KontaktstellenI.2) Art des öffentlichen Auftragge-ber und Haupttätigkeiten: Art: Re-gional- oder Lokalbehörde; Haupt-tätigkeiten: Allgemeine öffentlicheVerwaltung. Der öffentliche Auf-traggeber beschafft im Auftrag an-derer öffentlicher Auftraggeber:neinII) AuftragsgegenstandII.1.1) Bezeichnung des Auftragesdurch den Auftraggeber: Schulzen-trum Sport, Neubau einer Mittel-schuleII.1.2) Art des Auftrags: Baulei-stung. Hauptausführungsort:09125 Chemnitz, ReichenhainerStraße 206II.1.3) Gegenstand der Bekanntma-chung: Öffentlicher AuftragII.1.5) Beschreibung des Auftragsoder Beschaffungsvorhabens:Los 30: Elektrotechnik Starkstrom: - 20 Stück Verteilungen und 2

Zählerplätze - ca. 22.000 m Kabel und Leitungen - ca. 2.450 m Kanäle und Rohre - ca. 2.600 Installationsgeräte - ca. 650 Stück Beleuchtungskörper - ca. 25 Stück Außenleuchten - Sicherheitsbeleuchtung mit ca.

120 Stück Sicherheitsleuchten - 1 x Schrankenanlage mit Ein- und

Ausfahrtsschranke - 1 x Photovoltaikanlage für Eigen-

verbrauch und Einspeisung mit5kWp über 2 Wechselrichter

Schwachstrom: - 1 Elektroakustische Alarmierungs-

anlage mit ca. 110 Lautsprechern - 1 Videowechselsprechanlage mit 1

Außen- und 3 Innensprechstellen - 1 Hausalarmanlage mit 22 Hand-

und 8 automatischen Meldern - 1 Einbruchmeldeanlage mit 33

Überfall-Handmeldern, 34 Bewe-gungsmeldern

- 1 Behinderten-WC-Rufanlage - 1 Satteliten Empfangsanlage für

4 Teilnehmer - 1 passives Telekommunikations-

netz für 180 Anschlüsse mit 3 19"Datenschränken

- 1 Uhrenanlage mit 1 Haupt- und9 Nebenuhren

- 1 Fluchttürsteuerung für 10 Türen - ca. 21.000 m Kabel und LeitungenII.1.6) Gemeinsames Vokabular füröffentliche Aufträge (CPV):45214200; 45231400; 45232200;II.1.8) Aufteilung in Lose: nein. An-gebote sind möglich nur für ein LosII.1.9) Werden Nebenangebote/Al-ternativvorschläge berücksichtigt:neinII.3) Beginn der Auftragsaus-führung: 14.04.2011; Ende der Auf-tragsausführung: 26.08.2011III) Rechtliche, wirtschaftliche, fi-nanzielle und technische Informa-tionIII.1) Bedingungen für den AuftragIII.1.1) Geforderte Kautionen undSicherheiten: Sicherheit für Ver-tragserfüllung: 5% Sicherheit fürMängelansprüche: 3% der Auf-tragssumme einschl. erteilterNachträgeIII.1.2) Wesentliche Finanzierungs-und Zahlungsbedingungen bzw.Verweisung auf die maßgeblichenVorschriften: gemäß Verdingungs-unterlagenIII.1.3) Rechtsform der Bieterge-meinschaft, an die der Auftrag ver-geben wird: gesamtschuldnerischhaftend mit bevollmächtigtem Ver-treterIII.1.4) Sonstige besondere Bedin-gungen an die Auftragsaus-führung: neinIII.2) TeilnahmebedingungenIII.2.1) Persönliche Lage des Wirt-schaftsteilnehmers - Angaben undAuflagen, die erforderlich sind, umdie Einhaltung der Auflagen zuüberprüfen: Der Bieter hat mit sei-nem Angebot zum Nachweis sei-ner Fachkunde, Leistungsfähig-keit und Zuverlässigkeit eine direktabrufbare Eintragung in die allge-mein zugängliche Liste des Vereinsfür Präqualifikation von Bauunter-

nehmen e. V. (Präqualifikations-verzeichnis) nachzuweisen. DerNachweis kann auch durch Eigen-erklärung gem. Formblatt 124 (Ei-generklärung zur Eignung) er-bracht werden. Hinweis: Soweitzuständige Stellen Eigenerklärun-gen bestätigen, sind von Bietern,deren Angebote in die engere Wahlkommen, die entsprechenden Be-scheinigungen vorzulegen. Aus-ländische Bieter haben gleichwer-tige Eigenerklärungen bzw.Bescheinigungen vorzulegen.III.2.2) Wirtschaftliche und finanzi-elle Leistungsfähigkeit – Angabenund Formalitäten, die erforderlichsind, um die Einhaltung der Aufla-gen zu überprüfen: siehe III.2.1III.2.3) Technische Leistungsfähig-keit - Angaben und Formalitäten,die erforderlich sind, um die Ein-haltung der Auflagen zu überprü-fen: siehe III.2.1III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: neinIII.3) Besondere Bedingungen fürDienstleistungsaufträgeIII.3.1) Die Dienstleistungserbrin-gung ist einem besonderen Berufs-stand vorbehalten: nein.III.3.2) Juristische Personen müs-sen den Namen und die beruflicheQualifikation der für die Aus-führung der Dienstleistung verant-wortlichen Person angeben: neinIV) VerfahrenIV.1) Verfahrensart: Offenes Ver-fahrenIV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirt-schaftlich günstigstes Angebot inBezug auf die nachstehenden Kri-terien Kriterium 1: PreisIV.2.2) Es wird eine elektronischeAuktion durchgeführt: neinIV.3) VerwaltungsinformationenIV.3.1) Aktenzeichen beim öffentli-chen Auftraggeber: 65/10/665IV.3.2) Frühere Bekanntmachun-gen desselben Auftrags: ja: Vorin-formation: Bekanntmachungs-nummer im ABl: 2010/S181-275887 vom: 17/09/2010IV.3.3) Schlusstermin für die An-forderung von oder Einsicht in Un-terlagen: 06.01.2011. Die Unterla-gen sind kostenpflichtig: ja. Preis:45,00 Euro. Zahlungsbedingungenund -weise: Der Versand erfolgtnach Vorlage der Kopie des Ein-zahlungsbeleges (keine Schecks).

Verspätet eingehende Anforderun-gen werden nicht berücksichtigt.Zahlungsempfänger: Stadt Chem-nitz, Kassen- und Steueramt: Spar-kasse Chemnitz,Kontonummer: 3501007506Bankleitzahl: 87050000 Verwendungszweck: 40012221Verg.-Nr. 65/10/665 und Los-Nr. Das eingezahlte Entgelt wird nichterstattet. Bargeldzahlung bei Ab-holung möglich. ÖffnungszeitenSubmissionsstelle: Montag - Mitt-woch: 8.30 - 12.00 Uhr sowie Don-nerstag: 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00- 18.00 Uhr. Die Anforderung derAusschreibung auf Datenträger,Datenart 83 nach GAEB, Ausgabe2000, ist möglich.IV.3.4) Schlusstermin für den Ein-gang der Angebote bzw. Teilnah-meanträge: 25.01.2011, 10.00 UhrIV.3.6) Sprache(n) in der (denen)die Angebote oder Teilnahmean-träge verfasst werden können: DEIV.3.7) Bindefrist des Angebots:Bis 16.03.2011IV.3.8) Zeitpunkt der Öffnung derAngebote: 25.01.2011, 10.00 Uhr.Ort: Stadt Chemnitz, Submissions-stelle, Annaberger Str. 89, 09120Chemnitz, Zi. 018; Personen, diebei der Eröffnung des Angebotesanwesend sein dürfen: ja: Bieterund ihre BevollmächtigtenVI) Zusätzliche InformationenVI.1) Dauerauftrag: neinVI.4.1) Zuständige Stelle für Nach-prüfungsverfahren: Vergabekam-mer des Freistaates Sachsen beider Landesdirektion Leipzig,Braustraße 2, 04107 Leipzig,Deutschland, Tel.: 0341/977-0,Fax: 0341/977-1199VI.4.2) Angaben zu Fristen für Ein-legung von Rechtsbehelfen: DerAuftraggeber weist darauf hin,dass ein Nachprüfungsantrag nach§ 107 Abs. 3 GWB unzulässig ist,soweit 1) der Antragsteller dengerügten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften im Vergabeverfahrenerkannt und gegenüber dem Auf-traggeber nicht unverzüglichgerügt hat, 2) Verstöße gegen Ver-gabevorschriften, die aufgrund derBekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis Ablauf der inder Bekanntmachung benanntenFrist zur Angebotsabgabe oder zur

Bewerbung gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 3) Ver-stöße gegen Vergabevorschriften,die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekannt-machung benannten Frist zur An-gebotsabgabe oder zur Bewer-bung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, 4)mehr als 15 Kalendertage nach Ein-gang der Mitteilung des Auftrag-gebers einer Rüge nicht abhelfenzu wollen, vergangen sind.VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfteüber die Einlegung von Rechtsbe-helfen erhältlich sind: Allg. Fach-/Rechtsaufsicht: LandesdirektionChemnitz, Altchemnitzer Straße 41,09120 Chemnitz, Deutschland, Tel.:0371/ 5320, Fax: 0371/ 5321303VI.5) Tag der Versendung der Be-kanntmachung: 08.12.2010A) Anhang A: Sonstige Adressenund KontaktstellenA.I) Adressen und Kontaktstellen,bei denen nähere Auskünfte er-hältlich sind: Stadt Chemnitz,Hochbauamt, Stadt Chemnitz,Hochbauamt, Herr Kuhne, Anna-berger Straße 89, 09120 Chemnitz,Deutschland, Tel.: 0371/488 7620,Fax: 0371/488 6591, Email: [email protected]) Adressen und Kontaktstellen,bei denen Verdingungs-/Aus-schreibungs- und ergänzende Un-terlagen erhältlich sind: StadtChemnitz, Submissionsstelle, Zi.016, Submissionsstelle, FrauHenke, Annaberger Str. 89, 09120Chemnitz, Deutschland, Tel.:0371/488 2378, Fax: 0371/4882396, Email:[email protected]) Adressen und Kontaktstellen,an die Angebote/Teilnahmean-träge zu senden sind: Submissi-onsstelle, Zi. 018, Submissions-stelle, Frau Henke, Annaberger Str.89, 09120 Chemnitz, Deutschland,Tel.: 0371/488 2378, Fax: 0371/488 2396, Email:[email protected]) Anhang B: Angaben zu den LosenLOS Nr.: 30 - Elektrotechnik1) Kurze Beschreibung: Umfangbzw. Menge: siehe Punkt II.1.52) CPV: 45214200; 45315100;45232200;

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Hinweisveröffentlichung zum Inkrafttreten einer neuen Fried-hofsordnung für den Friedhof der Ev-Luth. KirchgemeindeChemnitz-Wittgensdorf vom 16.9.2010

Der Kirchenvorstand der evangelisch-lutherischen KirchgemeindeChemnitz-Wittgensdorf hat in seiner Sitzung vom 16.9.2010 eineneue Friedhofsordnung für den Friedhof beschlossen, welche am15.8.2010 vom Regionalkirchenamt Chemnitz bestätigt wurde. DieseFriedhofsordnung kann im vollen Wortlaut in der Friedhofsverwal-tung im Pfarramt (Pfarrhaus) eingesehen werden. Auf Wunsch sinddort auch Exemplare der Friedhofsordnung erhältlich. Die Friedhof-sordnung tritt am Tag nach Erscheinen dieser Hinweisveröffentli-chung in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsordnung tritt dieFriedhofsordnung vom 15.6.1995 außer Kraft.

Chemnitz, den 16.09.2010 Der Kirchenvorstand

50. Ausgabe 2010, Seite 9

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konnte sowohl durch neue Fen-sterelemente mit Dreifachvergla-sung, eine wirkungsvolle Fassa-dendämmung sowie Dämmungder Decke zum unbeheiztenDachraum erzielt werden undstellt die Voraussetzung für einelangfristig günstige Energiebilanzdes Gebäudes dar.Als weiterer Schwerpunkt derUmbauten sind die Ertüchtigun-gen des bautechnischen Brand-schutzes anzusehen. Sichtbar istdies im Fassadenbild an der sig-nifikant gestalteten Fluchttreppe,die auch als architektonischesGestaltungselement und gleich-zeitig als Werbeträger fungiert.Neben der zeitgemäßen Neuge-staltung der Verkehrsflächen,Treppenräume und Flure im Gebäude, wurde, nicht zuletzt für die behindertengerechte Erreichbarkeit der Büroebenen,ein transparenter Personen-aufzug in den vorhandenen Trep-

penraum integriert. Am Rande seinoch erwähnt, dass der Aufzugals sog. Hybridaufzug seineBremsenergie in elektrischenStrom umwandelt, der beispiels-weise für die Kabinenbeleuch-tung genutzt wird.Auch die Nutzung der Wohneta-gen, mit vormals internatsähnli-chen Räumen und gemeinschaft-lich genutzten Sanitäranlagen,erfuhr eine auf die derzeitigen An-forderungen abgestimmte Auf-wertung. So entstanden 56 voll-wertige und komplett möblierteApartments mit Bad, Minikücheund Wohn-Schlafraum. Diese be-gehrten Kleinstwohnungen sindüberdies mit einer Wohnungslüf-tungsanlage mit Wärmerückge-winnung ausgestattet.Die äußere Gestaltung der Ge-bäudefassade wird geprägt durchnahezu flächenbündig in die Putz-fassade integrierte Fensterele-mente. Diese wurden, abwei-

chend von der ehemals mono-tonen Lochfassade, zu unter-schiedlich langen, spannungsvollangeordneten Fensterbändernzusammengefasst. Die verwen-deten Koppelelemente zwischenden Fenstern weisen eine von deransonsten schlichten Putzfas-sade abweichende Materialitätauf. Hier findet sinnfällig die auchan der neuen Fluchttreppe ver-wendete vollgelochte SinuswelleAnwendung.Eine vertikale Betonung der an-sonsten lagerhaften Gebäudeer-scheinung gewährleistet der farb-lich abgesetzte Mittelrisalit.Dessen plastische Wirkung wirdkünftig durch ein additiv davorgesetztes, schmalrechteckigesEingangsportal mit Treppenan-lage zur Betonung des Hauptzu-gangs aus Richtung Reichenhai-ner Straße verstärkt.

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Page 13: Amtsblatt Chemnitz

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Auf Grund des § 63 Abs. 2 Satz 3 des Säch-sischen Wassergesetzes (SächsWG) in derFassung der Bekanntmachung vom18.10.2004 (SächsGVBl. 482), zuletztgeändert durch Artikel 2 des Gesetzesvom 28.04.2010 (SächsGVBl. 114) und der§§ 4, 14, 124 der Sächsischen Gemeinde-ordnung (SächsGemO) in der Fassung derBekanntmachung vom 18.03.2003, zu-letzt geändert durch Art. 2. ÄndG. vom26.06.2009 (Sächs GVBl. 323) in Verbin-dung mit den §§ 2, 9, 17 und 33 des Säch-sischen Kommunalabgabengesetzes(SächsKAG) in der Fassung der Bekannt-machung vom 26.08.2004 (SächsGVBl. S.418), zuletzt geändert durch Gesetz vom07.11.2007 (SächsGVBl. 478) hat derStadtrat der Stadt Chemnitz in seiner Sit-zung am 20.10.2010 mit Beschluss Nr. B-180/2010 folgende Satzung beschlossen:

§§ 11ÖÖffffeennttlliicchhee EEiinnrriicchhttuunngg

(1) Die öffentliche Abwasserbeseitigungauf dem Gebiet der Stadt Chemnitz (nach-folgend „Stadt“ genannt) ist eine öffentli-che Einrichtung zur Sammlung, Ableitungund Behandlung des Abwassers. DerStadt obliegt die Aufgabe der Beseitigungdes im Stadtgebiet angefallenen Abwas-sers. Diese Aufgabe lässt die Stadt durchden Entsorgungsbetrieb der Stadt Chem-nitz (nachfolgend „ESC“ genannt) durch-führen. Die Stadt hat der eins energie insachsen GmbH & Co. KG (nachfolgend„eins“ genannt) als Konzessionär die Be-seitigung des in die öffentlichen Abwas-seranlagen eingeleiteten Abwassers über-tragen. (2) Als angefallen gilt Abwasser, wenn esdirekt über eine Grundstücksentwässe-rungsanlage oder direkt in die öffentlichenAbwasseranlagen oder ein Gewässer ge-langt oder in abflusslosen Gruben gesam-melt oder in Kleinkläranlagen oder nichtkommunalen Kläranlagen behandelt wird.(3) Die eins führt die Abwasserbeseitigungaufgrund eines privatrechtlichen Entsor-gungsvertrages durch. Für das Vertrags-verhältnis gelten ergänzend die Allgemei-nen Bedingungen für die Entsorgung vonAbwasser (AEBAbwasser) der eins einsch-ließlich des dazugehörigen Entgeltblat-tes.(4) Die Stadt ist Eigentümerin der öffentli-chen Abwasseranlagen und verwaltetdiese durch ihren Eigenbetrieb ESC. DieNutzung der öffentlichen Abwasseranla-gen zum Zwecke der Ableitung und Besei-tigung der Abwässer erfolgt auf Grund-lage eines privatrechtlichen Vertrages. Fürdas Vertragsverhältnis gelten die Allge-meinen Bedingungen für die Nutzung deröffentlichen Einrichtung Abwasserbesei-tigung der Stadt Chemnitz (ABAbwasser-beseitigung) der Stadt Chemnitz sowiedas dazugehörige Entgeltblatt. Soweit dieStadt aufgrund dieser Satzung hoheitlichhandelt, wird sie durch ihren EigenbetriebESC vertreten.(5) Die Stadt Chemnitz (ESC) ist ferner ver-antwortlich für die Beseitigung von Ab-wasser aus Kleinkläranlagen und abfluss-losen Gruben sowie für die Überwachungder Eigenkontrolle und Wartung dieserAnlagen und bedient sich dafür des Eigen-betriebes Abfallentsorgungs- und Stadt-reinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz(nachfolgend „ASR“ genannt). Der ASRübernimmt den anfallenden Schlamm ausKleinkläranlagen und den Inhalt aus ab-flusslosen Gruben und liefert ihn bei dereins zur Behandlung an. Die Abwasserbe-seitigung aus Kleinkläranlagen und ab-flusslosen Gruben erfolgt auf Grund einesprivatrechtlichen Entsorgungsvertragesmit dem ESC. Für das Vertragsverhältnisgelten ergänzend die Allgemeinen Bedin-gungen für die Nutzung der öffentlichenEinrichtung Abwasserbeseitigung derStadt Chemnitz (ABAbwasserbeseitigung)der Stadt Chemnitz sowie das dazu-gehörige Entgeltblatt.(6) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung,Erweiterung oder Änderung der öffentli-chen Abwasseranlagen besteht nicht.

§§ 22BBeeggrriiffffssbbeessttiimmmmuunnggeenn

Im Sinne dieser Satzung haben die nach-stehenden Begriffe folgende Bedeutung: 1. Abwasser

Abwasser ist Schmutzwasser und Nieder-schlagswasser. 2. SchmutzwasserSchmutzwasser ist das durch häuslichen,gewerblichen, industriellen, landwirt-schaftlichen oder sonstigen Gebrauch inseinen Eigenschaften veränderte Wassersowie das bei Trockenwetter damit zu-sammen abfließende Wasser, ausgenom-men Niederschlagswasser.3. NiederschlagswasserNiederschlagswasser ist das von Nieder-schlägen aus dem Bereich von bebauten,befestigten oder unbefestigten Flächen(natürlicher Ablauf wild abfließendenWassers) gesammelt oder unmittelbar ab-fließende Wasser.4. Öffentliche Einrichtung Abwasserbe-seitigungDie öffentliche Einrichtung Abwasserbe-seitigung hat den Zweck, das im Gebietder Stadt Chemnitz anfallende Abwasserzu sammeln, fortzuleiten, zu behandeln,einzuleiten, zu versickern, zu verregnenund zu verrieseln. Zur öffentlichen Ein-richtung Abwasserbeseitigung gehörendie öffentlichen Abwasseranlagen und dieAnlagen der dezentralen Abwasserbesei-tigung. 5. Öffentliche AbwasseranlagenZu den öffentlichen Abwasseranlagengehören insbesondere:a) das gesamte städtische Entwässe-rungsnetz einschließlich der Entwässe-rungskanäle und aller technischen Einrichtungen inklusive der Anschlus-skanäle, Kläranlagen, Sonderbauwerke,wie Abwasserpumpwerke und Regen-rückhalteeinrichtungen, soweit sie der öf-fentlichen Abwasserbeseitigung dienen,b) die öffentlichen Druckrohrleitungen inGebieten, die aus technischen oder wirt-schaftlichen Gründen durch eine Druck-entwässerung entsorgt werden,c) die Anlagen und Einrichtungen, dienicht durch die Stadt selbst, sondern vonDritten hergestellt wurden, wenn sich derESC bzw. die eins dieser Anlagen für dieAbwasserbeseitigung bedient.6. Entwässerungskanäle sind:- Schmutzwasserkanäle; sie dienen aus-schließlich der Aufnahme und Ableitungvon Schmutzwasser, Druckleitungen vonDruckentwässerungssystemen werdenebenfalls als Schmutzwasserkanäle be-trachtet,- Niederschlagswasserkanäle; sie die-nen ausschließlich der Aufnahme und Ab-leitung von Niederschlagswasser,- Mischwasserkanäle; sie sind zur Auf-nahme und Ableitung von Niederschlags-und Schmutzwasser bestimmt. 7. Anschlusskanäle- Anschlusskanäle sind grundsätzlichdie direkten Verbindungsleitungen zwi-schen dem Entwässerungskanal und derGrundstücksgrenze des direkt an der demöffentlichen Verkehr gewidmeten Straßeangrenzenden Grundstückes,- Verläuft der Entwässerungskanal nichtin der öffentlichen Straße, sondern im an-zuschließenden Grundstück, ist der Ent-wässerungskanal die Grenze der öffentli-chen Abwasserbeseitigungsanlage undeinen Anschlusskanal gibt es nicht. Er-streckt sich das Eigentum eines Anschlus-snehmers auf die angrenzende, dem öf-fentlichen Verkehr gewidmete Fläche, sogilt der in dieser Fläche liegende Kanal alsEntwässerungskanal bzw. Anschlusska-nal. 8. MischsystemBeim Mischsystem werden Schmutz- undNiederschlagswasser zusammen in einemMischwasserkanal abgeleitet.9. TrennsystemBeim Trennsystem werden Schmutz- undNiederschlagswasser getrennt voneinan-der in verschiedenen Kanälen abgeleitet.10. dezentrale Abwasserbeseitigung Die dezentrale Abwasserbeseitigung um-fasst die Sammlung, Abfuhr und Beseiti-gung des Inhaltes von Kleinkläranlagenund abflusslosen Gruben. Diese erfolgtmittels Saugfahrzeugen, die Schmutzwas-ser, Schlamm oder Fäkalien als Inhalt ausKleinkläranlagen oder abflusslosen Gru-ben aufnehmen, transportieren sowie ggf.aufarbeiten.11. GrundstücksentwässerungsanlagenPrivate Grundstücksentwässerungsanla-gen, nachstehend „Grund-stücksentwäs-serungs-anlagen“ genannt, sind privateEinrichtungen, die der Sammlung, Rück-

haltung, Vorbehandlung, Prüfung und Ab-leitung des Abwassers auf dem privatenGrundstück bis zur öffentlichen Abwas-seranlage dienen. Dazu gehören insbson-dere Grundstücksentwässerungsleitungeneinschließlich deren Absperrvorrichtun-gen, Einsteigschächte, Kontrollschächteund -öffnungen, Abwassereinläufe, Hebe-anlagen, Pumpwerk(e) für eine Druckent-wässerung sowie die zugehörige Druck-leitung im Grundstück, Rückstausicherungen,die in Nr. 18 bis 20 näher spezifizierten An-lagen, Abwasserprobeentnahmeeinrich-tungen, Abwassermengenmessstellen,Abwasservorbehandlungsanlagen, Ab-scheideanlagen, Sickeranlagen und Re-genrückhalteeinrichtungen. 12. Grundstücksentwässerungsleitungen- Grundstücksentwässerungsleitungensind die Verbindungsleitungen auf demGrundstück bis zur öffentlichen Abwas-seranlage. Zu den Grundstücksentwässe-rungsleitungen gehören insbesondereauch Grundleitungen (unzugängliche, aufdem Grundstück im Erdreich oder Baukör-per verlegte Leitung) und Sammelleitun-gen (frei verlegt liegende Leitung, die dasAbwasser aus Fall- und Anschlussleitun-gen sammeln).- Grundstücksentwässerungsleitungensind bei Grundstücken in zweiter Reiheneben den eigenen Leitungen auf demGrundstück auch die Verbindungsleitungauf dem fremden Grundstück zum An-schlusskanal, Entwässerungskanal oderKontrollschacht auf dem Grundstück, wel-ches direkt an die öffentliche Straße bzw.an eine der öffentlichen Nutzung gewid-mete Straße oder Fläche grenzt.13. RückstauebeneAls Rückstauebene wird die Höhe derStraßenoberfläche an der Einbindestelledes Anschlusskanals am öffentlichenStraßenkanal festgelegt, soweit keine an-dere Rückstauebene durch den ESC vor-gegeben wird.14. GrundstückGrundstück im Sinne dieser Satzung istdas Grundstück im Sinne des Grundbuch-rechts. Mehrere Grundstücke in diesemSinne gelten dann als ein Grundstück,wenn sie nur im Zusammenhang bebau-bar bzw. wirtschaftlich nutzbar sind. 15. Betreiber der öffentlichen Abwasser-anlagenÖffentliche Abwasseranlagen werdenausschließlich von der eins als Entsorgerunterhalten und betrieben. Die Entsor-gungen durch Dritte bedürfen der Zustim-mung der eins und des ESC. 16. EinleiterEinleiter sind diejenigen, die Abwasser indie öffentlichen Abwasseranlagen einlei-ten und/oder sonst hineingelangen las-sen. Einleitung ist der dementsprechendeVorgang.17. AbwasserteilstromAbwasserteilstrom ist die in Grundstück-sentwässerungsanlagen gesondert gefas-ste Teilmenge des Abwassers, das in ei-nem bestimmtenProduktions-/Gewerbebereich, in einemTeil eines Produktions-/Gewerbeberei-ches oder bei einzelnen Produktionsanla-gen/Gewerbeeinrichtungen anfällt.18. Abflusslose GrubenGrundstücksentwässerungsanlage, inwelcher das gesamte anfallende Schmutz-wasser eines Grundstückes aufgefangenwird.19. FäkaliengrubenDabei handelt es sich um abflusslose Gru-ben, in welchen nicht das gesamte anfal-lende Schmutzwasser eines Grundstücksaufgefangen wird. Je nach Ausführung die-ser Anlagen wird in diesen nur Fäkalienoder Fäkalien und teilweise häuslichesSchmutzwasser aufgefangen. 20. KleinkläranlagenKleinkläranlagen dienen der Behandlungund Beseitigung des gesamten anfallen-den Schmutzwassers bis zu einem tägli-chen Schmutzwasseranfall von 8 Kubik-metern (m3). Abwasserabsetzgruben sindkeine Kleinkläranlagen, werden aber imSinne dieser Satzung wie Kleinkläranla-gen behandelt.21. AnschlussberechtigteAnschlussberechtigte sind alle juristi-schen und natürlichen Personen, die Ei-gentümer eines Grundstückes sind. AnStelle des Eigentümers tritt der Erbbau-berechtigte, Nießbraucher und sonstigezur Nutzung eines Grundstückes dingli-

che Berechtigte. Ist Eigentümer einesGrundstücks eine Gemeinschaft von Woh-nungseigentümern im Sinne des Wohnei-gentumsgesetzes, ist diese Gemeinschaftanschlussberechtigt.

§§ 33BBeerreecchhttiigguunngg uunndd VVeerrppfflliicchhttuunngg zzuumm AAnn--

sscchhlluussss uunndd zzuurr BBeennuuttzzuunngg

(1) Anschlussberechtigte, auf derenGrundstück Abwasser anfällt, sind nachnäherer Bestimmung dieser Satzung be-rechtigt und verpflichtet, ihre Grund-stücke an die öffentliche Abwasserbesei-tigung anzuschließen (Anschlusszwang),diese zu benutzen und das gesamte aufden Grundstücken anfallende Abwasserdem ESC zu überlassen, soweit die Stadtzur Abwasserbeseitigung verpflichtet ist(Benutzungszwang). (2) Die Benutzungs- und Überlassungs-pflicht nach § 3 (1) trifft auch die sonst zurNutzung eines Grundstückes oder einerWohnung berechtigten Personen. (3) Bebaute Grundstücke sind anzusch-ließen, sobald die für sie bestimmten öf-fentlichen Abwasseranlagen betriebsfer-tig hergestellt sind. Wird die öffentlicheAbwasseranlage erst nach Errichtung ei-ner baulichen Anlage hergestellt, so istdas Grundstück innerhalb von sechs Mo-naten nach der betriebsfertigen Herstel-lung der öffentlichen Abwasseranlage an-zuschließen.(4) Unbebaute Grundstücke sind anzusch-ließen, wenn der Anschluss im Interesseder öffentlichen Gesundheitspflege, desVerkehrs oder aus anderen Gründen desöffentlichen Wohls geboten ist.(5) Der Anschlussberechtigte hat Grund-stücksentwässerungsanlagen gem. § 2Nr. 18 bis 20 unter Beachtung von §§ 10,12 vorzusehen, sofern das Grundstücknicht an die öffentlichen Abwasseranla-gen angeschlossen ist (Anschlusszwang).Der Anschlussberechtigte hat Schmutz-wasser, Schlamm oder Fäkalien als Inhaltaus Grundstücksentwässerungsanlagengem. § 2 Nr. 18 bis 20 durch den ASR ent-sorgen zu lassen (Benutzungszwang). (6) Bei Grundstücken, die nach dem Ab-wasserbeseitigungskonzept der Stadtnicht oder noch nicht an einen öffentli-chen Abwasserkanal angeschlossen wer-den können, kann der Anschlussberech-tigte den Anschluss seines Grundstücksverlangen, wenn er den für den Bau desöffentlichen Kanals entstehenden Auf-wand - nach Abzug eines Eigenanteils desESC - übernimmt und auf Verlangen an-gemessene Sicherheit leistet. Einzelhei-ten, insbesondere die Fragen zur Höhedes ESC-Eigenanteils und wer den Unter-haltungs- und Erneuerungsaufwand trägt,wird durch einen öffentlich-rechtlichenVertrag geregelt.(7) Eine Berechtigung und Verpflichtungzum Anschluss gilt nicht für Nieder-schlagswasser, das zu seiner Beseitigungversickert oder ortsnah in ein oberirdi-sches Gewässer eingeleitet werden kann.Der ESC kann hiervon Ausnahmen zulas-sen oder bestimmen, wenn die Ableitungvon Niederschlagswasser aus betriebs-technischen oder rechtlichen Gründen er-forderlich ist.

§§ 44AAnnsscchhlluusssssstteellllee,,

vvoorrllääuuffiiggeerr AAnnsscchhlluussss

(1) Wenn der Anschluss eines Grund-stückes an die nächstgelegene öffentli-che Abwasseranlage technisch unzweck-mäßig, die Ableitung des Abwassers überdiesen Anschluss für die öffentliche Ab-wasseranlage nachteilig wäre, kann derESC verlangen oder gestatten, dass dasGrundstück an eine andere öffentliche Ab-wasseranlage angeschlossen wird.(2) Ist die für ein Grundstück bestimmteöffentliche Abwasseranlage noch nicht er-stellt, kann der ESC den vorläufigen An-schluss an eine andere öffentliche Abwas-seranlage gestatten oder verlangen.

§§ 55BBeeffrreeiiuunngg vvoonn AAnnsscchhlluussss-- uunndd

BBeennuuttzzuunnggsszzwwaanngg

Von der Verpflichtung zum Anschluss andie öffentliche Einrichtung Abwasserbe-seitigung und deren Benutzung befreit der

ESC den Anschlussberechtigten auf An-trag insoweit und solange, als ihm der An-schluss oder die Benutzung wegen sei-nes, die öffentlichen Belangeüberwiegenden, privaten Interesses ander eigenen Beseitigung des Abwassersnicht zugemutet werden kann und die Be-freiung aus Gründen des Gewässer-schutzes unbedenklich ist. Der Antrag isthinsichtlich des Anschlusses an die öf-fentlichen Abwasseranlagen bei der einsund hinsichtlich des Anschlusses an diedezentrale Abwasserbeseitigung bei demASR jeweils schriftlich einzureichen.

§§ 66AAllllggeemmeeiinnee AAuusssscchhllüüssssee,,

EEiinnlleeiittbbeeddiinngguunnggeenn

(1) Von der öffentlichen Abwasserbeseiti-gung sind sämtliche Stoffe ausgeschlos-sen, die die Reinigungswirkung der Klär-anlagen, den Betrieb derSchlammbehandlungsanlagen, dieSchlammbeseitigung oder -verwertungbeeinträchtigen, das Material der öffentli-chen Abwasseranlagen und/oder Trans-portfahrzeuge angreifen, ihren Betrieb,ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltungbehindern, erschweren oder gefährdenkönnen oder die den in den öffentlichenAbwasseranlagen arbeitenden Personenoder dem Gewässer schaden können.Dies gilt auch für Flüssigkeiten, Gase undDämpfe.(2) Insbesondere sind ausgeschlossen:1. Stoffe, auch in zerkleinertem Zustand,die zur Ablagerung oder Verstopfung inden öffentlichen Abwasseranlagen führenkönnen, wie - Kehricht, Asche, Müll, Tex-tilien, Fasern, Pappe, grobes Papier,Kunststoffe, Glas, Kunstharze, Schlacke,Latex, Kieselgur, Kalk, Zement und andereBaustoffe, Schutt, Kies, feststoffhaltigeSchlempe, - Abfälle aus Tierhaltungen,Schlachtabfälle, Abfälle und Abprodukteaus Nahrungsmittel verarbeitenden Be-trieben und aus der Leder verarbeitendenIndustrie,2. Schlämme jeglicher Art, wie Schlämmeaus Neutralisations-, Entgiftungs-, Ab-scheide- und sonstigen Abwasservorbe-handlungsanlagen, 3. Stoffe, die wegen der Besorgnis einerGiftigkeit, Langlebigkeit, Anreicherungs-fähigkeit oder einer krebserzeugenden,fruchtschädigenden, erbgutverändern-den Wirkung als gefährlich zu bewertensind, 4. Sickerwasser und sonstige Stoffe ausDeponien, soweit sie unbehandelt sind, 5. Abwasser und Wasser, welches zumZwecke der Wärmeentlastung abgegebenwird, 6. belastetes Abwasser oder Dampf ausDampfleitungen, Dampfkesseln undÜberlaufleitungen von Heizungsanlagen, 7. farbstoffhaltiges Abwasser, dessenEntfärbung in der Kläranlage nicht ge-währleistet ist, 8. Stoffe, die giftig, ätzend, feuergefähr-lich, explosibel, fett- oder ölhaltig, seu-chenverdächtig sind sowie solche, dieübel riechende, giftige, explosible Dämpfeoder Gase bilden und sonst schädlichsind, wie- Säuren und Laugen, - Benzin, Heizöl, Mineralöle, Schwerflüs-

sigkeiten, tierische und pflanzliche Öleund Fette,

- Blut, Molke, - Jauche, Gülle, Mist, Silagewasser, - Kaltreiniger und sonstige Reinigungs-

mittel, die die Abscheidung von Ölenund Fetten verhindern,

- Emulsionen, Bitumen und Teer, - kontaminiertes Löschwasser,- Karbide, die Acetylen bilden, - spontan sauerstoffverbrauchende

Stoffe, wie Natriumsulfid oder Eisen-II-Sulfat, in Konzentrationen, die anaer-obe Verhältnisse in der Kanalisation ein-treten lassen,

- radioaktive Stoffe, 9. Problemstoffe und Chemikalien ent-haltendes Abwasser, wie solches mitPflanzenschutz- und Holzschutzmitteln,Lösungsmitteln (wie Farbverdünner), Me-dikamenten und pharmazeutischen Pro-dukten, Beizmitteln, 10. Abwasser, welchem biologische Zusatz-stoffe (wie Bakterien-, Enzym-, Nähr- undMangelpräparate) zugegeben wurden.

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Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt Chemnitz (Entwässerungssatzung)

50. Ausgabe 2010, Seite 13

Page 14: Amtsblatt Chemnitz

50. Ausgabe 2010, Seite 14

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(3) Bei Einleitung von Abwasser von ge-werblichem, industriellem oder ähnli-chem Gebrauch gelten für die Inhalts-stoffe die in der Anlage 1, die Bestandteildieser Satzung ist, aufgeführten Grenz-werte als Höchstwerte, die einzuhaltensind. Der ESC und die eins können überdie in der Anlage 1 aufgeführten Grenz-werte hinausgehende Anforderungenstellen oder Grenzwerte für weitere Stoffefestlegen, wenn dies für den Betrieb deröffentlichen Abwasseranlagen erforder-lich ist.(4) Der ESC kann im Einzelfall auf AntragAusnahmen von den Bestimmungen in (1)bis (3) zulassen, wenn öffentliche Belangenicht entgegenstehen und die Versagungder Ausnahme im Einzelfall eine unbilligeHärte bedeuten würde und der Antrag-steller eventuelle Mehrkosten übernimmt.Diese Entsorgungsleistungen können dieeins als Entsorger nach den Bestimmun-gen der AEBAbwasser und der ABAbwas-serbeseitigung oder der ASR im Beneh-men mit der eins nach den Bestimmungender AB Abwasserbeseitigung und jeweilsunter Beachtung der wasserrechtlichenBestimmungen im Rahmen einer Sonder-vereinbarung übernehmen.

§§ 77EEiinnlleeiittbbeesscchhrräännkkuunnggeenn

(1) Der ESC kann die Einleitung von Ab-wasser von einer Vorbehandlung oderSpeicherung abhängig machen, insbe-sondere wenn die Beschaffenheit oderMenge dies besonders im Hinblick auf denBetrieb der öffentlichen Abwasseranla-gen oder auf sonstige öffentliche Belangeerfordert oder wenn die in der Anlage 1 zudieser Satzung aufgeführten Grenzwertenicht eingehalten werden. (2) Abwasservorbehandlungsanlagensind so zu errichten, zu betreiben und zuunterhalten, dass die Schädlichkeit desAbwassers so gering gehalten wird, wiees bei Anwendung der jeweils in Betrachtkommenden Verfahren nach dem Standder Technik möglich ist.(3) Abwasser und sonstige Stoffe aus In-fektionsabteilungen und septischen Be-reichen von Krankenhäusern oder ähnli-chen Einrichtungen sowie aus Bereichenmit hoher Infektionsgefahr, etwa Labora-torien und Tierversuchsanstalten, dürfennur eingeleitet werden, wenn sie keinenhöheren Anteil an infektiösen Keimen alshäusliches Abwasser aufweisen.(4) Fäkalienhaltiges Abwasser darf in öf-fentliche Abwasseranlagen, die nicht aneine öffentliche Kläranlage angeschlos-sen sind, nur nach ausreichender Vorbe-handlung eingeleitet werden. Der ESC legtdie Art der Vorbehandlung fest.(5) Die Einleitung von Abwasser, das nichtder Beseitigungspflicht unterliegt, bedarfder schriftlichen Genehmigung des ESC.(6) Die Einleitung von sonstigem Wasser(wie Grundwasser, Dränagewasser) in dieöffentlichen Abwasseranlagen istgrundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmenkönnen nach den näheren Bestimmungendieser Satzung und unter Beachtung derwasserrechtlichen Bestimmungen zurWasserhaltung bei Baumaßnahmen -wenn eine unmittelbare Rückführung indas Grundwasser oder ein oberirdischesGewässer rechtlich und tatsächlich nichtmöglich ist - auf schriftlichen Antrag desAnschlussnehmers vom ESC genehmigtwerden. Der ESC kann die Genehmigungunter Bedingungen oder Auflagen, auchnachträglich, erteilen.

§§ 88AAbbwwaasssseerruunntteerrssuucchhuunnggeenn uunndd

EEiiggeennkkoonnttrroollllee

(1) Der ESC kann bei Bedarf Abwasserun-tersuchungen vornehmen. (2) Werden durch Analysen des Abwas-sers bzw. durch Kontrollen Mängel bei derVorbehandlung des Abwassers festge-stellt, sind diese durch den Anschlussbe-rechtigten entsprechend der Aufforde-rung durch den ESC unverzüglich zubeseitigen. (3) Der ESC kann den Anschlussberechtig-ten zur Eigenkontrolle der Einhaltung derVorschriften dieser Satzung sowie zu de-ren Dokumentation verpflichten. Er kannbei hinreichendem Anlass verlangen, dassauf Kosten des Anschlussberechtigten Vor-

richtungen zur Messung und Registrierungder Abflüsse und der Beschaffenheit desAbwassers zur Bestimmung der Schad-stofffracht in die Grundstücksentwässe-rungsanlage oder Vorrichtungen zur Mes-sung von Brauchwasser eingebaut oder ansonst geeigneten Stellen auf dem Grund-stück angebracht, betrieben und in ord-nungsgemäßen Zustand gehalten werden.Dies gilt auch, soweit Grundstücksentwäs-serungsanlagen auf Garten- Freizeit- oderWochenendgrundstücken betrieben wer-den.(4) Einleiter von Abwasser mit den in derAnlage 1 zu dieser Satzung bezeichnetenSchadstoffen, die die dort aufgeführtenGrenzwerte und/oder Anforderungen ein-zuhalten haben, haben regelmäßig durchgeeignete Selbstüberwachung die Einhal-tung der Grenzwerte zu überprüfen. DerESC kann Analysemethoden und Bepro-bungsrhythmen festlegen.(5) Der Anschlussberechtigte ist zur regel-mäßigen Kontrolle der Grundstücksent-wässerungsanlagen gem. § 2 Nr. 18 bis20 verpflichtet.(6) Der Anschlussberechtigte hat auf derBasis der vom Hersteller übergebenen Be-triebsanleitung monatlich mindestens fol-gende Kontrollen durchzuführen und zudokumentieren:a) Funktionskontrolle der Anlage,b) Sichtkontrolle von Zu- und Ablauf, ins-besondere auf Schlammabtrieb im Ablauf,c) Sichtkontrolle der Beschickungs- undVerteileinrichtungen,d) Prüfung des Erfordernisses von Entlee-rung/Schlammentsorgung, zusätzlichzum festgelegten Entsorgungszyklus.Die zur Eigenkontrolle erforderlichen In-spektionen können auch einer mit der An-lagenwartung beauftragten Fachfirmaübertragen werden. Diese hat die im Rah-men der Eigenkontrolle durchgeführtenArbeiten im Betriebsbuch gemäß § 13 (4)zu bestätigen. Erforderliche Wartungengemäß den allgemein anerkannten Re-geln der Technik (a. a. R. d. T.) insbeson-dere DIN 4261, Teil 3 und 4, DIN EN 12255bleiben unberührt.(7) Bei abflusslosen Gruben hat der An-schlussberechtigte auf der Basis der vomHersteller übergebenen Betriebsanlei-tung die ständige Betriebsfähigkeit und -sicherheit zu kontrollieren insbesondereim Hinblick auf Verstopfungen im Zulauf-bereich, undichte Stellen und Schäden ander baulichen Anlage. Die Häufigkeit derEntleerung, die entleerte Menge und dieordnungsgemäße Entsorgung sind an-hand entsprechender Entsorgungsnach-weise zu dokumentieren. VorhandeneFüllstandsmess- oder Warneinrichtungensind regelmäßig auf ihre Funktionsfähig-keit zu überprüfen.

§§ 99GGeenneehhmmiigguunnggeenn

(1) Der schriftlichen Genehmigung desESC bedürfen:- die Herstellung der Grundstücksentwäs-serungsanlagen mit Ausnahme der ab-flusslosen Gruben, deren Anschluss so-wie deren Änderung,- die Benutzung der öffentlichen Abwas-seranlagen sowie die Änderung der Be-nutzung.Bei vorübergehenden oder vorläufigenAnschlüssen/Benutzungen wird die Ge-nehmigung widerruflich oder befristetausgesprochen. Einem unmittelbaren An-schluss steht der mittelbare Anschluss (z.B. über bestehende Grundstücksentwäs-serungsanlagen) gleich. Keiner schriftlichen Genehmigung desESC bedürfen abflusslose Gruben sowieKleinkläranlagen, für welche eine gültigewasserrechtliche Erlaubnis der zuständi-gen Wasserbehörde vorliegt.(2)Der Antrag ist schriftlich bei der einseinzureichen.(3)Der Antrag auf Genehmigung mussmindestens enthalten:1. die Beschreibung der auf dem Grund-stück geplanten und/oder bestehendenAnlage mit Angabe der Größe und Befe-stigungsart der befestigten Fläche,2. bei Industrie- und Gewerbebetrieben,Krankenanlagen u. ä. Einrichtungen An-gaben über Art, Menge, Zeitraum und Zu-sammensetzung des Abwassers.(4)Dem Antrag sind Anlagen zweifach bei-zufügen:1. ein mit einem Nordpfeil versehener La-geplan des anzuschließenden Grund-

stücks (Auszug aus den städtischen Be-standsplänen). Dieser Auszug aus demBestandsplan wird vom ESC auf Antragzur Verfügung gestellt. Er ist zeichnerischzu ergänzen durch Eintragung bestehen-der oder geplanter Bauwerke, des An-schlusskanals und der Grundstücksent-wässerungsanlage,2. für jedes Bauwerk ein Grundrissplandes Kellers im Maßstab 1 : 100 oder 1 : 50und Grundriss der übrigen Geschosse so-wie der Außenanlagen, soweit diese zurDarstellung der Grundstücksentwässe-rungsanlagen notwendig sind gemäß dena. a. R. d. T., insbesondere DIN 1986, DINEN 12056, DIN EN 752,3. für jedes Bauwerk ein Schnittplan imMaßstab 1 : 100 oder 1 : 50 durch die Fall-rohre, die Entlüftungsleitungen und dasGrundstück in der Richtung des Hauptab-flussrohres gemäß den a. a. R. d. T. ins-besondere DIN 1986, DIN EN 12056, DINEN 752. In ihm müssen die Höhenanga-ben für den Straßenkanal, den Anschlus-skanal, die Kellersohle und das Geländein m über HN enthalten sein,4. eine Berechnung der Rohrdurchmes-ser gemäß den a. a. R. d. T., insbesondereDIN 1986, DIN EN 12056, DIN EN 752 fürMehrfamilienwohnhäuser und gewerbli-che bzw. industriell genutzte Grund-stücke,5. eine Baubeschreibung für die Entwäs-serungsanlage. Sämtliche Antragsunterlagen sind vondem Anschlussberechtigten zu unter-schreiben. In den Zeichnungen auf dauer-haftem Papier sind darzustellen:a) bestehende Anlagen = grau,b) geplante Anlagen = rot,c) abzubrechende Anlagen = gelb.Später auszuführende Leitungen sind zupunktieren. Die für Prüfungsvermerke be-stimmte grüne Farbe darf nicht verwen-det werden.(5)Die zur Anfertigung der Pläne erforder-lichen Angaben (Höhenlagepunkte) sindbeim städtischen Vermessungsamt ein-zuholen. (6)Der ESC kann den Anschlussberechtig-ten zur Stellung eines Antrags nach (2)und zur Vorlage der zur Erteilung der Ge-nehmigung nach (3) und (4) erforderlichenoder weiterer Unterlagen auffordern. Dieeinen Baugesuche beigefügten Vorlagengelten nicht gleichzeitig als Planunterla-gen im Sinne von (3) und (4). (7)Die Genehmigung wird ungeachtet derRechte Dritter erteilt und lässt diese un-berührt. Sie gilt auch für oder gegen dieRechtsnachfolger des Anschlussberech-tigten. Der ESC kann die Genehmigungunter Bedingungen oder Auflagen, auchnachträglich, erteilen. (8)Die Genehmigungen nach dieser Sat-zung ersetzen nicht Erlaubnisse oder Ge-nehmigungen, die nach anderen Rechts-vorschriften erforderlich sind.

§§ 1100RReeggeellnn ddeerr TTeecchhnniikk ffüürr GGrruunnddssttüücckkss--

eennttwwäässsseerruunnggssaannllaaggeenn

Grundstücksentwässerungsanlagen sindnach den gesetzlichen Vorschriften undden allgemein anerkannten Regeln derTechnik herzustellen, zu betreiben und zuunterhalten. Allgemein anerkannte Re-geln der Technik sind die technischen Be-stimmungen für den Bau, den Betrieb unddie Unterhaltung von Abwasseranlageninsbesondere DIN 1986, DIN EN 12056,DIN EN 752, DIN 1999, DIN EN 1825, DIN4040-41, DIN 4043, DIN 4261 und DIN EN12255 in der jeweils neuesten veröffent-lichten Fassung, die Festlegungen der ent-sprechenden DWA-Arbeitsblätter und dieEinleitungsstandards, die die obersteWasserbehörde durch öffentliche Be-kanntmachung einführt. Kleinkläranlagenohne Bauartzulassung dürfen nicht ein-gebaut werden.Soweit es sich um Grundstücksentwässe-rungsanlagen gem. § 2 Nr. 18 bis 20 han-delt, sind die Nachweise zur Dichtheit-sprüfung (Dokumentation, Prüfbericht)mit Inbetriebnahme oder auf Anforderungdem ASR vorzulegen. Die Nachweise sindauf Kosten der Anschlussberechtigten,nach Prüfung durch einen sachkundigenPrüfer oder ein fachlich qualifiziertes Un-ternehmen zu erbringen.

§§ 1111HHeerrsstteelllluunngg ddeess AAnnsscchhlluusssseess uunndd AAuußßeerr--bbeettrriieebbnnaahhmmee ddeerr GGrruunnddssttüücckksseennttwwääss--

sseerruunnggssaannllaaggeenn

(1) Die Grundstücksentwässerungsanla-gen sind vom Anschlussberechtigten aufeigene Kosten herzustellen, zu unterhal-ten und nach Bedarf gründlich zu reini-gen. (2) Die eins kann im Auftrag des ESC imEinzelnen bestimmen, in welcher Weiseder Anschlussberechtigte die Verbindungder Grundstücksentwässerungsanlagenmit dem Anschlusskanal zu erstellen hat.(3) Beim Anschluss an eine öffentliche Ab-wasseranlage, die zu einer Kläranlageführt, sind alle bestehenden ober- und un-terirdischen Grundstücksentwässerungs-anlagen (Kleinkläranlagen, Gruben oderähnliche Anlagen), soweit sie nicht Be-standteil der neuen Anlage gewordensind, außer Betrieb zu setzen. Grund-stücksentwässerungsanlagen gem. § 2Nr. 18 bis 20 sind durch den ASR vollstän-dig leeren zu lassen und durch den An-schlussberechtigten schriftlich beim ASRabzumelden. Die Kosten der Stilllegungträgt der Anschlussberechtigte.

§§ 1122BBeettrriieebb vvoonn KKlleeiinnkklläärraannllaaggeenn ssoowwiiee EEnntt--

ssoorrgguunngg ddeess SScchhllaammmmeess aauuss KKlleeiinnkklläärraann--llaaggeenn uunndd ddeess IInnhhaalltteess aauuss aabbfflluusssslloosseenn

GGrruubbeenn

(1) Die ordnungsgemäße Wartung derKleinkläranlagen muss vom Anschlussbe-rechtigten jederzeit auf Verlangen desESC, seines Beauftragten oder der zustän-digen Wasserbehörde nachgewiesen wer-den können. Als Nachweis für die Wartungnach DIN 4261 Teil 3 und 4, DIN EN 12255gilt die Vorlage eines gültigen Wartungs-vertrages mit einem Fachbetrieb. DieserWartungsvertrag und entsprechendeWartungsprotokolle sind dem ASR auf An-forderung vom Anschlussberechtigtenvorzulegen. Bei der Wartung ist insbeson-dere auf Betriebsfähigkeit und Betriebs-sicherheit zu achten. Verstopfungen, Ab-lagerungen, undichte Stellen, Schäden anden baulichen und maschinellen Teilender Anlage (Betriebsstörungen) müssenunverzüglich beseitigt werden.(2)Feststellung und durchgeführte Arbei-ten im Rahmen der Wartung sind in einemWartungsbericht zu erfassen, der dem Be-triebsbuch nach § 13 (4) beizufügen ist.(3)In die Grundstücksentwässerungsan-lagen gem. § 2 Nr. 18 bis 20 dürfen keineStoffe eingeleitet werden, die geeignetsind- die Funktionsfähigkeit dieser Anlage zubeeinträchtigen,- die bei der Entleerung, Abfuhr und Be-handlung eingesetzten Geräte, Fahrzeugeund Abwasserreinigungsanlagen in ihrerFunktion zu beeinträchtigen, zu beschä-digen oder zu zerstören. Im Übrigen gel-ten die Bestimmungen über die allgemei-nen Ausschlüsse von der öffentlichenAbwasserbeseitigung in § 6 und über dieEinleitbeschränkungen in § 7.(4)Die Entsorgung von Schmutzwasser,Schlamm oder Fäkalien als Inhalt ausGrundstücksentwässerungsanlagen gem.§ 2 Nr. 18 bis 20 erfolgt regelmäßig, min-destens jedoch in den vom ESC für dieseAnlagen gemäß Anlage 2, die Bestandteildieser Satzung ist, festgelegten Zyklen.Die Festlegung des Entsorgungszykluseserfolgt unter Berücksichtigung der Her-stellerhinweise, der DIN 4261 und DIN EN12255 sowie der wasserrechtlichen Ent-scheidung und zusätzlich nach Bedarf.Bedarf besteht, wenna) Ablagerungen die Betriebsfähigkeitund Betriebssicherheit der Grundstücks-entwässerungsanlagen gefährden oderzu gefährden drohen,b) abflusslose Gruben bis 30 cm unterdem Zulauf gefüllt sind.(5)Der mit der Durchführung der dezen-tralen Abwasserbeseitigung beauftragteASR kann Schmutzwasser, Schlamm oderFäkalien als Inhalt aus Grundstücksent-wässerungsanlagen gem. § 2 Nr. 18 bis20 auch zwischen den nach (4) festgeleg-ten Terminen und ohne Mitteilung des Entleerungsbedarfs nach § 14 (2) ABAb-wasserbeseitigung durch den Anschlus-sberechtigten entsorgen, wenn aus Grün-den des Gewässerschutzes ein sofortigesLeeren erforderlich ist. (6) Der Anschlussberechtigte ist dafür ver-antwortlich, dass die Grundstücksentwäs-serungsanlagen gem. § 2 Nr. 18 bis 20 je-derzeit zum Zweck des Abfahrens des

Schlammes bzw. deren Inhaltes zugäng-lich sind und sich der Zugang in einem ver-kehrssicheren Zustand befindet. Die tech-nisch-technologischen Bedingungengem. Anlage 2 dieser Satzung zur Entsor-gung des Schlammes aus Grundstücks-entwässerungsanlagen gem. § 2 Nr. 18 bis20 sind einzuhalten. Fest installierte Ent-sorgungsleitungen können gefordert wer-den. Nach Aufforderung durch den ESCsind an den Grundstücksentwässerungs-anlagen gem. § 2 Nr. 18 bis 20 festgestellteMängel, die dem Betrieb und einer ord-nungsgemäßen Entsorgung entgegenste-hen, durch den Anschlussberechtigten un-verzüglich zu beseitigen.(7) Bei Planung und Projektierung vonNeubau- und Rekonstruktionsmaßnah-men für Grundstücksentwässerungsanla-gen gemäß § 2 Nr. 18 bis 20 ist die Stel-lungnahme des ASR einzuholen.

§§ 1133ÜÜbbeerrwwaacchhuunngg ddeerr EEiiggeennkkoonnttrroollllee

uunndd WWaarrttuunnggssppfflliicchhtteenn

(1) Die Überwachung nach § 1 (5) soll si-cherstellen, dass eine regelmäßige Eigen-kontrolle durch den Anschlussberechtig-ten erfolgt, Kleinkläranlagen mitbiologischer Reinigungsstufe ordnungs-gemäß gewartet sowie sonstige Grund-stücksentwässerungsanlagen i. S. d. § 2Nr. 18 und 19 nicht offensichtlich undichtoder in sonstiger Weise baufällig sind. (2)Zur Sicherstellung der Überwachungnach § 1 (5) hat der Anschlussberechtigtedie Baufertigstellung und Inbetriebnahmebei Neubau oder Nachrüstung dem ASRunverzüglich schriftlich unter Nachweisdes Bautyps und, bei Direkteinleitern, derwasserrechtlichen Erlaubnis anzuzeigen.Für, vor dem 30.06.2008 vorhandene,noch nicht angemeldete Grundstücksent-wässerungsanlagen gem. § 2 Nr. 18 bis20 hat der Anschlussberechtigte den Bau-typ und, soweit vorhanden, die wasser-rechtliche Erlaubnis oder sonstige Zulas-sung oder wasserrechtliche Entscheidungdem ASR unverzüglich vorzulegen.(3)Die Anforderungen an die Eigenkon-trolle und Wartung einer Kleinkläranlageergeben sich aus der Bauartzulassung so-wie bei Direkteinleitern, aus der wasser-rechtlichen Erlaubnis oder bei Indirektein-leitern und Betreibern von abflusslosenGruben aus § 8 Abs. (5) bis (7) und § 12.Der Anschlussberechtigte ist zur rechtzei-tigen Information des ASR über das Erfor-dernis zur Fäkalschlammabfuhr bezie-hungsweise zur Entleerung nachMaßgabe von § 12 (4) verpflichtet. Stelltder Anschlussberechtigte Mängel an sei-ner Grundstücksentwässerungsanlagegem. § 2 Nr. 18 bis 20 fest, hat er diese un-verzüglich zu beheben. Der § 16 (2) bleibtunberührt.(4)Der Anschlussberechtigte ist verpflich-tet, in einem Betriebsbuch die erforderli-chen Unterlagen über folgende Sachver-halte zu sammeln und aufzubewahren:1. Dokumentationen zum Einbau der An-lage,2. Betriebsanleitung der Anlage und bau-aufsichtliche Zulassung des Institutes fürBautechnik Berlin,3. wasserrechtliche Erlaubnis bei Direk-teinleitern beziehungsweise bei Indirek-teinleitern die Genehmigung nach § 9 odersonstige Zulassung oder wasserrechtli-che Entscheidung,4. durchgeführte Eigenkontrolle, insbe-sondere Datum und Uhrzeit, festgestellteMängel und Betriebsstörungen,5. Wartungsvertrag, durchgeführte War-tungen, insbesondere Wartungsproto-kolle,6. durchgeführte Mängelbeseitigungen,7. durchgeführte Fäkalschlammabfuhroder die Entleerung der abflusslosen Gru-ben sowie8. durchgeführte Überwachungen undderen Ergebnisse. Das Betriebsbuch ist dem ASR und der zu-ständigen Wasserbehörde auf Verlangenvorzulegen. Das Betriebsbuch mit den Un-terlagen ist bis mindestens drei Jahre nachder endgültigen Stilllegung der Grund-stücksentwässerungsanlage gem. § 2 Nr.18 bis 20 aufzubewahren. Bei Wechsel desAnschlussberechtigten hat der bisherigeAnschlussberechtigte dem neuen An-schlussberechtigten das Betriebsbuch zuübergeben.

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Page 15: Amtsblatt Chemnitz

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§§ 1144AAbbsscchheeiiddeerr,, HHeebbeeaannllaaggeenn,,

ZZeerrkklleeiinneerruunnggssggeerräättee

(1) Auf Grundstücken, auf denen Fette,Leichtflüssigkeiten wie Benzin und Ben-zol sowie Öle oder Ölrückstände in dasAbwasser gelangen können, sind Vorrich-tungen zur Abscheidung dieser Stoffe ausdem Abwasser (Abscheider mit dazu-gehörigen Schlammfängen) einzubauen,zu betreiben, zu unterhalten und zu er-neuern. Die Abscheider mit den dazu-gehörigen Schlammfängen sind vom An-schlussberechtigten in regelmäßigenZeitabständen, darüber hinaus bei beson-derem Bedarf, zu leeren und zu reinigen.Bei schuldhafter Säumnis ist er gegenü-ber der Stadt und der eins für Schäden,die aus der satzungswidrigen Einleitungentstehen, schadensersatzpflichtig. Fürdie Beseitigung der anfallenden Stoffegelten die Vorschriften über die Abfallbe-seitigung.(2)Der ESC kann vom Anschlussberech-tigten den Einbau und den Betrieb einerAbwasserhebeanlage verlangen, wenndies für die Ableitung des Abwassers not-wendig ist. Dasselbe gilt für Pumpanla-gen bei Grundstücken, die an Abwasser-druckleitungen angeschlossen werden. (3)Zerkleinerungsgeräte für Küchenab-fälle, Müll, Papier und dergleichen sowieHandtuchspender mit Einrichtungen zumFortspülen in die Kanalisation dürfen nichtan Grundstücksentwässerungsanlagenangeschlossen werden.

§§ 1155SSiicchheerruunngg ggeeggeenn RRüücckkssttaauu

Ablaufstellen, die tiefer als die Straßeno-berfläche an der Anschlussstelle der Grund-stücksentwässerung (Rückstauebene) lie-gen, müssen vom Anschlussberechtigtenauf eigene Kosten gegen Rückstau gesi-chert werden. Schmutzwasser, das unter-halb der Rückstauebene anfällt, ist der öf-fentlichen Kanalisation über eineautomatisch arbeitende Hebeanlage rück-staufrei zuzuführen. Im Übrigen hat der An-schlussberechtigte generell für rückstauf-reien Abfluss des Abwassers zu sorgen.

§§ 1166ZZuuttrriittttssrreecchhtt,, AAuusskkuunnffttssppfflliicchhtt,, PPrrüüffuunnggddeerr GGrruunnddssttüücckksseennttwwäässsseerruunnggssaannllaaggeenn

(1) Den mit der Abnahme bzw. Prüfung derGrundstücksentwässerungsanlagen, Ab-wasseruntersuchungen, Ablesung vonMesseinrichtungen sowie der Entsorgungvon Grundstücksentwässerungsanlagengem. § 2 Nr. 18 bis 20 betrauten Mitarbei-tern und Beauftragten des ESC ist zu allenTeilen der Grundstücksentwässerungsan-lagen Zutritt zu gewähren. Sie dürfen Woh-nungen nur mit Einwilligung des Berech-tigten, Betriebs- und Geschäftsräumeohne Einwilligung nur in den Zeiten betre-ten, in denen sie normalerweise für die je-weilige geschäftliche oder betrieblicheNutzung offen stehen. Die Ermittlungenund Prüfungen der betrauten Mitarbeiterund Beauftragten des ESC sind zu dulden.Der Anschlussberechtigte ist verpflichtet,den zur Prüfung des Abwassers notwen-digen Einblick in die Betriebsvorgänge zugewähren und die sonst erforderlichenAuskünfte zu erteilen.(2)Werden bei der Prüfung der Grund-stücksentwässerungsanlagen Mängelfestgestellt, hat sie der Anschlussberech-tigte entsprechend den Forderungendurch den ESC auf eigene Kosten zu be-seitigen. Die Beseitigung der Mängel istdem ESC anzuzeigen. Der ESC behält sicheine Kontrolle über die Beseitigung derMängel vor.(3)Der Anschlussberechtigte hat der einsoder dem ASR innerhalb von drei Mona-ten nach Aufforderung durch den ESC ei-nen Übersichtsplan der gesamten Grund-stücksentwässerungsanlage, im Regelfallim Maßstab 1 :500, nach dem neuestenStand mit Angabe der geforderten Daten,wie der Kanalprofile, der Sohltiefen allerzugehörigen Bauwerke der entwässertenund nicht entwässerten Flächen und son-stigen Entwässerungsanlagen in doppel-

ter Ausfertigung vorzulegen.(4)Nach Aufforderung sind dem ESC fürdie Erstellung des städtischen Indirektein-leiterkatasters schriftliche Auskünfte überdie Abwasservorbehandlung, die Art undMenge des anfallenden Abwassers sowiedessen Inhaltsstoffe zu erteilen.

§§ 1177EEnnttggeellttee uunndd VVeerrwwaallttuunnggsskkoosstteenn

(1) Der ESC und die eins erheben für dieBenutzung der öffentlichen Abwasseran-lagen private Abwasserentgelte. Diesewerden erhoben für die TeilleistungenSchmutzwasserentsorgung, Nieder-schlagswasserentsorgung, Entsorgungvon Grundstücksentwässerungsanlagengem. § 2 Nr. 18 bis 20 durch die dezen-trale Abwasserbeseitigung, für Abwasser,das in öffentliche Abwasseranlagen ein-geleitet wird, die nicht an ein Klärwerk an-geschlossen sind und für sonstiges Ab-wasser. Dabei wird vom ESC auf derGrundlage der AB Abwasserbeseitigungein Anlagennutzungsentgelt und von dereins auf der Grundlage der AEBAbwasserfür die Entsorgung von Abwasser ein Ab-wasserentsorgungsentgelt jeweils ge-trennt nach Schmutz- und Niederschlags-wasser erhoben. Für die Entsorgung vonAbwasser aus Grundstücksentwässe-rungsanlagen gem. § 2 Nr. 18 bis 20 wer-den durch den ESC privatrechtliche Ent-gelte nach der ABAbwasserbeseitigungerhoben.(2)Für Tätigkeiten, die in Ausübung derErfüllung hoheitlicher Aufgaben wahrge-nommen werden (Amtshandlungen), sindVerwaltungsgebühren und Auslagen (Ko-sten) nach der Verwaltungskostensat-zung der Stadt Chemnitz zu erheben.

§§ 1188AAnnzzeeiiggeeppfflliicchhtt uunndd AAuusskküünnffttee

(1) Die Anschlussberechtigten sind bin-nen eines Monats verpflichtet, dem ESCoder von ihm Beauftragten folgende Aus-künfte zu erteilen:1. den Erwerb oder die Veräußerung ei-nes an die öffentlichen Abwasseranlagenangeschlossenen Grundstückes,2. Änderungen der abflussrelevantenGrundstücksfläche nach der aktuellenFestsetzung um mehr als 10 m_.(2)Bis zum 5. Kalendertag nach Ablauf desAbrechnungszeitraumes hat der An-schlussberechtigte dem ESC anzuzeigen:- die Menge des Wasserverbrauchs auseiner nicht öffentlichen Wasserversor-gungsanlage,- die Menge der Einleitung auf Grund ei-ner gesonderten Vereinbarung,- die Menge des auf dem Grundstück an-gefallenen Niederschlagswassers, soweites als Brauchwasser genutzt wird. (3)Unverzüglich hat der Anschlussberech-tigte dem ESC mitzuteilen:- Änderungen der Beschaffenheit, derMenge und des zeitlichen Anfalls des Ab-wassers bei Änderungen der Hausinstal-lation oder der Einrichtung bei Industrie-und Gewerbebetrieben, medizinischenEinrichtungen u. a. Einrichtungen,- wenn gefährliche oder schädliche Stoffegemäß §§ 6 und 7 in die öffentlichen Ab-wasseranlagen gelangen, gelangt sindoder bei Havarien oder sonstigen Störun-gen damit zu rechnen ist.(4)Wird eine Grundstücksentwässerungs-anlage ganz oder teilweise, auch nur vorü-bergehend, außer Betrieb gesetzt, hat derAnschlussberechtigte diese Absicht demESC so frühzeitig mitzuteilen, dass durchden ESC über die Notwendigkeit des Ver-schließens des Anschlusskanals an derGrundstücksgrenze entschieden werdenkann. Die Kosten trägt der Anzeigepflich-tige nach Satz 1.(5)Eigene Wasserförderanlagen, aus de-nen Wasser in die öffentlichen Abwasser-anlagen eingeleitet wird, sind dem ESCanzuzeigen, unabhängig davon, ob sie ei-ner wasserrechtlichen Genehmigung un-terliegen oder nicht.

§§ 1199HHaaffttuunngg ddeerr SSttaaddtt CChheemmnniittzz//EESSCC

(1) Werden die öffentlichen Abwasseran-lagen durch Betriebsstörungen, die die

Stadt nicht zu vertreten hat, vorüberge-hend ganz oder teilweise außer Betriebgesetzt oder treten Mängel oder Schädenauf, die durch Rückstau infolge von Natu-rereignissen, wie Hochwasser, Starkre-gen oder Schneeschmelze oder durchHemmungen im Abwasserablauf verur-sacht sind, so erwächst daraus kein An-spruch auf Schadensersatz. Ein Anspruchauf Ermäßigung oder Erlass von Entgel-ten entsteht in keinem Fall.(2) Die Verpflichtung des Anschlussbe-rechtigten zur Sicherung gegen Rückstau(§ 15) bleibt unberührt.(3) Im Übrigen haftet die Stadt nur für Vor-satz und grobe Fahrlässigkeit.(4) Eine Haftung nach den Vorschriftendes Haftpflichtgesetzes bzw. des Geset-zes über die Vermeidung und Sanierungvon Umweltschäden (Umweltschutzge-setz) bleibt unberührt.(5) Bei der Geltendmachung von Scha-denersatzansprüchen hat der Vertrags-partner gegenüber der Stadt - im Rahmender dezentralen Abwasserbeseitigungdem ESC - den entstandenen Schaden un-verzüglich, spätestens jedoch innerhalbeiner Ausschlussfrist von 14 Tagen nachKenntnisnahme schriftlich anzuzeigen. Inder Schadensanzeige sind Art, Ort undZeitpunkt des Schadens sowie die Scha-denshöhe anzugeben. Leitet ein Dritter,der nicht Vertragspartner ist, z. B. ein Mie-ter des Vertragspartners, Abwasser oderWasser in die öffentlichen Abwasseranla-gen ein, so hat der Vertragspartner dieseVerpflichtung auch dem Dritten aufzuer-legen. Der Dritte und der Vertragspartnergenügen ihren Anzeigepflichten durch An-zeige gegenüber der eins.

§§ 2200HHaaffttuunngg ddeess AAnnsscchhlluussssbbeerreecchhttiiggtteenn

Der Anschlussberechtigte haftet fürschuldhaft verursachte Schäden, die in-folge einer unsachgemäßen oder den Be-stimmungen dieser Satzung, der ABAb-wasserbeseitigung widersprechendenBenutzung oder infolge eines mangelhaf-ten Zustandes der Grundstückentwässe-rungsanlagen entstehen. Er hat die StadtChemnitz bzw. ESC von ErsatzansprüchenDritter freizustellen, die wegen solcherSchäden geltend gemacht werden. Wur-den die Schäden gemäß Satz 1 durch meh-rere Anschlussberechtigte verursacht,haften diese als Gesamtschuldner.

§§ 2211DDuurrcchhsseettzzuunngg uunndd ZZwwaannggssmmiitttteell

Die Stadt kann nach pflichtgemäßem Er-messen die notwendigen Maßnahmen imEinzelfall anordnen, um rechtswidrige Zu-stände zu beseitigen, die unter Verstoßgegen Bestimmungen dieser Satzung her-beigeführt worden oder entstanden sind.Sie kann insbesondere Maßnahmen an-ordnen, um drohende Beeinträchtigun-gen öffentlicher Abwasseranlagen zu ver-hindern und um deren Funktionsfähigkeitaufrechtzuerhalten. Dies gilt ebenso fürMaßnahmen, um eingetretene Beein-trächtigungen zu minimieren oder zu be-enden, sowie um die Funktionsfähigkeitder Abwasseranlagen wiederherzustel-len.

§§ 2222OOrrddnnuunnggsswwiiddrriiggkkeeiitteenn

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 124 (1)SächsGemO handelt, wer vorsätzlich oderfahrlässig entgegen1. § 3 (1) und (2) das Abwasser nicht dereins überlässt,2. § 3 (1), (3) und (4) sowie (5) ein Grund-stück nicht oder nicht fristgemäß an dieöffentliche Einrichtung Abwasserbeseiti-gung anschließt,3. § 3 (5) den Schlamm aus Kläranlagenund/oder den Inhalt aus abflusslosen Gru-ben nicht ordnungsgemäß durch den ASRentsorgen lässt,4. § 6 (1), (2) und (3) von der Einleitungausgeschlossener Abwässer oder Stoffein die öffentlichen Abwasseranlagen ein-leitet oder die vorgeschriebenen Grenz-werte für einleitbares Abwasser nicht ein-hält,5. § 7 (1) Abwasser ohne die erforderliche

Vorbehandlung oder Speicherung in öf-fentliche Abwasseranlagen einleitet,6. § 7 (2) Abwasservorbehandlungsanla-gen nicht ordnungsgemäß errichtet, be-treibt und unterhält,7. § 7 (3) Abwasser und sonstige Stoffeaus Infektionsabteilungen und septischenBereichen von Krankenhäusern oder ähn-lichen Einrichtungen sowie aus Bereichenmit hoher Infektionsgefahr, etwa Labora-torien und Tierversuchsanstalten, mit ei-nem höheren Anteil an infektiösen Kei-men gegenüber häuslichem Abwasser,einleitet,8. § 7 (4) fäkalienhaltiges Abwasser ohneausreichende Vorbehandlung in öffentli-che Abwasseranlagen einleitet, die nichtan eine öffentliche Kläranlage ange-schlossen sind,9. § 7 (5) Abwasser, das der Beseitigungs-pflicht nicht unterliegt, ohne schriftlicheGenehmigung des ESC einleitet, 10. § 7 (6) sonstiges Wasser in die öffent-lichen Abwasseranlagen ohne schriftlicheGenehmigung des ESC einleitet, 11. § 8 (2) festgestellte Mängel bei der Vor-behandlung des Abwassers oder an denAbwasseranlagen nicht unverzüglich be-seitigt,12. § 8 (3) Vorrichtungen zur Messung undRegistrierung der Abflüsse und der Be-schaffenheit des Abwassers nicht ord-nungsgemäß anbringt, betreibt und war-tet, 13. § 8 (4) die Selbstüberwachung nichtim vom ESC festgelegten Beprobungsrhy-thmus durchführt und/oder die Analy-senergebnisse dem Entsorger nicht oderverspätet übersendet,14. § 8 Abs. 5 die Eigenkontrolle der Klein-kläranlage oder abflusslosen Grube nachMaßgabe der Absätze (6) und (7) nichtdurchführt,15. § 9 (1) einen Anschluss an die öffentli-chen Abwasseranlagen ohne schriftlicheGenehmigung des ESC herstellt, benutzt,ändert oder dessen Benutzung ändert,16. § 9 (6) den Antrag und die Unterlagenzur Genehmigungserteilung nicht ein-reicht,17. § 10 die Vorschriften bei der Herstel-lung, Betreibung und Unterhaltung derGrundstücksentwässerungsanlagen nichteinhält,18. § 11 (3) beim Anschluss an eine öffent-liche Abwasseranlage, die zu einer Klär-anlage führt, nicht alle bestehenden ober-und unterirdischen Grundstücksentwäs-serungsanlagen, soweit sie nicht Be-standteil der neuen Anlage gewordensind, außer Betrieb setzt,19. § 11 (3) die Gruben nicht durch den ASRvollständig leeren lässt,20. § 11 (3) die Abmeldung nach erfolgterAbschlussleerung an den ASR nicht vor-nimmt,21. § 12 (1) die ordnungsgemäße Wartungder Kleinkläranlagen nicht jederzeit nach-weisen kann,22. § 12 (3) von der Einleitung ausge-schlossenes Abwasser oder Stoffe in dieKleinkläranlagen und abflusslosen Gru-ben einleitet,23. § 12 (4) den Entsorgungszyklus nichteinhält,24. § 12 (5) die sofortige Entsorgung vonSchmutzwasser, Schlamm oder Fäkalienals Inhalt aus Grundstücksentwässe-rungsanlagen gem. § 2 Nr. 18 bis 20 ausGründen des Gewässerschutzes nichtzulässt,25. § 16 (1) den Beauftragten des ESC denungehinderten Zutritt nicht gewährt,26. § 12 (6) keinen verkehrssicheren Zu-gang zu Kläranlagen und abflusslosenGruben gewährleistet,27. § 12 (6) die technisch-technologischenBedingungen nicht einhält,28. § 12 (6) festgestellte Mängel nicht un-verzüglich nach Aufforderung beseitigt,29. § 12 (7) die Stellungnahme des ESCnicht einholt,30. § 13 (2) die Baufertigstellung unterNachweis des Bautyps beziehungsweiseder gegebenenfalls erforderlichen was-serrechtlichen Erlaubnis nicht oder nichtfristgemäß anzeigt,31. § 13 (4) das erforderliche Betriebsbucheinschließlich der Unterlagen nicht führtoder auf Verlangen nicht vorlegt,32. § 14 (1) erforderliche Abscheider mitSchlammfängen nicht einbaut, unterhält

und erneuert sowie die notwendige Ent-leerung und Reinigung der Abscheidernicht rechtzeitig vornimmt,33. § 14 (2) eine notwendige Abwasser-hebeanlage nicht einbaut und betreibt,34. § 14 (3) Zerkleinerungsgeräte oderähnliche Geräte an seine Grundstücksent-wässerungsanlage anschließt,35. § 16 (1) die Prüfung der Grundstücks-entwässerungsanlage, Ablesung vonMesseinrichtungen, Entleerung von Klein-kläranlagen und abflusslosen Grubenoder Abwasseruntersuchungen nicht ge-stattet oder erschwert,36. § 16 (2) festgestellte Mängel nicht un-verzüglich beseitigt und deren Beseiti-gung nicht anzeigt,37. § 16 (3) der Aufforderung des ESC nichtnachkommt,38. § 16 (4) Auskünfte nicht oder nicht voll-ständig erteilt,39. § 18 seiner Anzeige- und Auskunfts-pflicht gegenüber dem ESC oder seinenBeauftragten nicht, nicht richtig oder nichtrechtzeitig nachkommt.40. Ordnungswidrig handelt auch, wer un-befugt Arbeiten an der öffentlichen Ab-wasseranlage vornimmt, Schachtab-deckungen oder Einlaufroste öffnet,Schieber bedient oder in einen öffentli-chen Kanal einsteigt.(2)Ordnungswidrig im Sinne von § 6 (2)Nr. 2 SächsKAG handelt, wer vorsätzlichoder leichtfertig seinen Anzeigepflichtennach § 17 nicht richtig oder nicht rechtzei-tig nachkommt.(3)Die Vorschriften des Sächsischen Ver-waltungsvollstreckungsgesetzes (Sächs-VwVG) bleiben unberührt.(4)Die Ordnungswidrigkeit kann mit einerGeldbuße bis zu 10.000,00 Euro geahn-det werden.

§§ 2233UUnnkkllaarree RReecchhttssvveerrhhäällttnniissssee

Bei Grundstücken, die im Grundbuch nochals Eigentum des Volkes eingetragen sind,tritt an die Stelle des Grundstückseigentü-mers nach Vorschriften dieser Satzung derVerfügungsberechtigte im Sinne von § 8Abs. 1 des Gesetzes über die Feststellungder Zuordnung von ehemals volkseige-nem Vermögen (Vermögenzuordnungs-gesetz - VZOG) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 29.03.1994 (BGBl. I,S. 709) zuletzt geändert durch Artikel 3des Gesetzes vom 03.07.2009.

§§ 2244

ÜÜbbeerrggaannggssrreeggeelluunnggeennDie vor Inkrafttreten der Satzung einge-leiteten Genehmigungsverfahren werdennach den Vorschriften dieser Satzung wei-tergeführt.

§§ 2255DDaatteennsscchhuuttzz

Der ESC, die eins und der ASR sind be-rechtigt, personenbezogene Daten desAnschlussberechtigten unter Beachtungder gesetzlichen Vorschriften des Daten-schutzrechtes der BundesrepublikDeutschland zu speichern und zu verar-beiten, soweit dies für die Zwecke der Ab-wasserbeseitigung erforderlich ist. DerESC, die eins und der ASR sichern zu, dasDatengeheimnis zu wahren. Der An-schlussberechtigte erklärt sein Einver-ständnis zur automatisierten Datenverar-beitung durch den ESC bzw. seinenBeauftragten.

§§ 2266IInn--KKrraafftt--TTrreetteenn

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2011 inKraft.(2)Gleichzeitig tritt die Satzung über dieöffentliche Abwasserbeseitigung in derStadt Chemnitz vom 12.11.2007, beschlos-sen am 24.10.2007, öffentlich bekannt ge-macht im Chemnitzer Amtsblatt Nr.47/2007 vom 20.11.2007 außer Kraft.

Chemnitz, den 16.11.2010BBaarrbbaarraa LLuuddwwiiggOberbürgermeisterin(Dienstsiegel)

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50. Ausgabe 2010, Seite 15

Page 16: Amtsblatt Chemnitz

50. Ausgabe 2010, Seite 16

Fortsetzung von Seite 15

AANNLLAAGGEE 11 zzuu ddeenn §§§§ 66 ((33)),, 77 ((11)) uunndd 88 ((44))

Bei Einleitungen von Abwasser aus ge-werblichem, industriellem und ähnlichemGebrauch gelten für die Inhaltsstoffe,wenn nichts anderes bestimmt wird, dienachfolgend aufgeführten Grenzwerte alsHöchstwerte.

1. Grenzwerte, die an der verreinbartenProbenahmestelle einzuhalten sind(sofern nicht in Anhängen der Abwasser-verordnung nach dem Stand der Technikoder in Einzelfallentscheidungen andersgeregelt):

11..11 EEiinnzzeellssttooffffee,, SSuummmmeennppaarraammeetteerr,,GGrruuppppeennppaarraammeetteerr,, SSoonnssttiiggeess

Temperatur (Stichprobe) 35 0 CpH-Wert (Stichprobe) 6,5 - 9,5Absetzbare Stoffe (nach 30 min Absetzzeit) 5,0 ml/l1)CSB/BSB5 im Verhältnis 3 : 1Gesamtstickstoff (N gesamt) 200 mg/lKohlenwasserstoffe 20 mg/lSchwerflüchtige lipophile Stoffe (extrah. Stoffe) 250 mg/lWasserdampfflüchtige Phenole (halogenfrei) 20 mg/lChlor, freies 0,5 mg/lAdsorbierbare organ.

gebundene Halogene (AOX) 1,0 mg/lLeichtflüchtige halogenierte Kohlenwas-serstoffe (LHKW) (Summe aus Trichlo-rethen, Tetrachlorethen, 1.1.1.-Trichloret-han, Dichlor-methan gerechnet als Chlor)

0,1 mg/l

11..22 AAnniioonneennFluorid 50 mg/lSulfid 1,0 mg/lNitrit (NO2) - Stickstoff (N) 5,0 mg/lSulfat 600 mg/lCyanid (leicht freisetzbar) 0,2 mg/l

11..33 KKaattiioonneennAmmonium (NH4) - Stickstoff (N) 200 mg/lBlei 0,5 mg/lCadmium 0,1 mg/lChrom (VI-wertig) 0,1 mg/lChrom (gesamt) 1,0 mg/lKupfer 0,5 mg/lNickel 0,5 mg/lQuecksilber 0,05 mg/lSilber 0,7 mg/lZink 2,0 mg/lArsen 0,1 mg/l1) nach Feststoffabscheidung

ToxizitätDas abzuleitende Abwasser muss so be-schaffen sein, dass die biologischen Vor-gänge in den Abwasserbehandlungsanla-gen, die Schlammbeseitigung oder die

-verwertung nicht beeinträchtigt werden.2. Eine Verdünnung zur Einhaltung derGrenzwerte oder der jeweiligen Anforde-rungen ist nicht zulässig.3 Für die Abwasseruntersuchung werdenan jedem Abwasserteilstrom oder an dervereinbarten Probenahmestelle qualifi-zierte Stichproben entnommen.AnalysenmethodenFür die Analysenmethoden, Messverfah-ren und Probenahme sind die jeweils gül-tigen DIN-Vorschriften und die DeutschenEinheitsverfahren anzuwenden. Anderegeeignete Verfahren wie Schnellanalyse-verfahren oder Betriebsverfahren könnendurch den ESC zugelassen werden.

AANNLLAAGGEE 22 zzuu §§ 1122 ((44)) uunndd ((88))

Technisch-technologische Bedingungenzur Entsorgung von Grundstücksentwäs-serungsanlagen.1. Technische Bedingungen für die Entsor-gung der Grundstücksentwässerungsanlage- Um den Entsorgungsfahrzeugen nachDIN EN 1501-1 und mit einer Gesamtmassevon 26 t die ungehinderte Zufahrt zu er-möglichen, sind folgende Parameter ein-zuhalten:- Breite des Zufahrtsweges 3,80 m,- Breite der Verengung des Zufahrtswegesbis 2 m Länge 3,50 m,- Höhe von Durchfahrten 4,50 m.

- Ist der Zufahrtsweg länger als 25 m isteine Wendemöglichkeit vorzusehen(Wendekreisdurchmesser 25 m) oder esmuss eine Durchfahrt gegeben sein.- Abdeckungen dürfen nicht schwerer als25 kg sein, die Öffnung muss mindestens600 mm Durchmesser bzw. 50 x 50 cm imQuadrat betragen. Abdeckungen sind mitAushuböffnungen zu versehen.2. Technische Bedingungen für neu zu er-richtende Kleinkläranlagen und abfluss-lose Gruben- Kleinkläranlagen und abflusslose Gru-ben sind auf dem Grundstück so zu plat-zieren, dass die Entfernung zwischenFahrzeugstandort und Hausanschluss-stelle maximal 15 m beträgt.- Bei abflusslosen Gruben ist in Abspra-che mit dem Entsorger vorzugsweise eineHausanschlussstelle zu installieren. DieHausanschlussstelle ist eine vakuum-dichte Rohrleitung (saug- und druckbe-ständig) mit einem Anschlussteil (SystemPerrol, DN 80 oder 100). Die Anschluss-stelle muss jederzeit zugänglich sein. DasAnschlussteil zum Ankoppeln des Saug-schlauches ist ca. 60 cm waagerecht überOberkante Gelände anzubringen.- Die Saughöhe von 7 m darf nicht über-schritten werden (gemessen vom Stan-dort des Fahrzeuges bis zur Grubensohle).-Bei der Bemessung des Grubenvolumenswird ein Schmutzwasseranfall von 100

l/Person und Tag zugrunde gelegt.- Das nutzbare Grubenvolumen bei abflus-slosen Gruben ist so zu dimensionieren,dass der Entsorgungszyklus von 1 x monat-lich nicht unterschritten wird, das heißt,der Behälter muss die Schmutzwasser-menge eines Monats speichern können.3. EntsorgungszyklenBezug nehmend auf § 12 (4) der Entwäs-serungssatzung werden folgende Min-destzeiträume für die Entsorgung vonGrundstücksentwässerungsanlagen fest-gelegt:3.1 Abflusslose Gruben- Fäkaliengruben (gem. § 2 Nr. 19):1 x jährlich- abflusslose Gruben (gem. § 2 Nr. 18):1 x monatlich3.2 Kleinkläranlagen- Mehrkammer-Absetzgrube: 1 x jährlich- Mehrkammer-Ausfaulgrube: alle 2 Jahre- Vollbiologisch wirkende Anlagen: 1 xjährlich- Abwasser-/Absetzgruben: 1 x jährlichDer Entsorgungszyklus wird durch denESC nach Anhörung des Schmutzwasse-rerzeugers bzw. bei vollbiologisch wirken-den Kleinkläranlagen zusätzlich nach denEmpfehlungen der zertifizierten War-tungsfirma festgelegt. Änderungen desEntsorgungszyklus sind beim ESC unterAngabe der Gründe schriftlich zu beantra-gen.

II.. SScchhmmuuttzzwwaasssseerreennttssoorrgguunnggsseennttggeelltt,, SSttaanndd :: 11.. JJaannuuaarr 22001111 EEnnttggeellttee bbrruuttttoo netto11.. KKuunnddee zzaahhlltt ffüürr ddiiee EEnnttssoorrgguunngg vvoonn SScchhmmuuttzzwwaasssseerr::

1.1 - bei Einleitung in öffentliche Kanäle und Reinigung (Euro/m3) 11,,1122 0,94durch eine öffentliche Kläranlage

1.2 - bei Einleitung in öffentliche Kanäle ohne Reinigung (Euro/m3) 00,,3300 0,25durch eine öffentliche Kläranlage

22.. KKuunnddee zzaahhlltt ffüürr ddaass EEiinnlleeiitteenn vvoonn SScchhmmuuttzzwwaasssseerr,,ddaass nniicchhtt ddeerr BBeesseeiittiigguunnggssppfflliicchhtt uunntteerrlliieeggtt uunndd ffüürrssoonnssttiiggeess WWaasssseerr ffüürr ddiiee EEnnttssoorrgguunngg::

2.1 - bei Einleitung in öffentliche Kanäle und Reinigung (Euro/m3) 00,,8811 0,68durch eine öffentliche Kläranlage

2.2 - bei Einleitung in öffentliche Kanäle ohne Reinigung (Euro/m3) 00,,3300 0,25durch eine öffentliche Kläranlage

IIII.. NNiieeddeerrsscchhllaaggsswwaasssseerreennttssoorrgguunnggsseennttggeelltt,, SSttaanndd :: 11.. JJaannuuaarr 22001111 EEnnttggeelltt bbrruuttttoo netto11.. KKuunnddee zzaahhlltt ffüürr ddiiee EEnnttssoorrgguunngg vvoonn NNiieeddeerrsscchhllaaggsswwaasssseerr

pprroo mm22 eennttggeellttrreelleevvaanntteerr FFllääcchhee uunndd JJaahhrr (Euro/m2) 00,,2255 0,21

IIIIII.. SSoonnssttiiggeess,, SSttaanndd :: 11.. JJaannuuaarr 22000088 EEnnttggeellttee bbrruuttttoo netto11.. KKuunnddee zzaahhlltt ffüürr::1.1 - zusätzliche Abrechnung nach § 19 Abs. 1 (Euro) 2244,,6622 20,691.2 - abweichende Abrechnung nach § 19 Abs. 3 Satz 2 * (Euro) 99,,7755 8,191.3 - separate Abrechnung nach § 19 Abs. 3 Satz 3 ** (Euro) 55,,5500 4,621.4 - Nachinkasso (Euro) 3355,,0000 35,001.5 - Mahnkosten (Euro) 55,,0000 5,00

* gilt jeweils für Einteilung von Teilflächen eines Grundstückes in Abrechnungseinheiten ‹ 300 m2 einleitender Fläche (vorBewertung mit Abminderungsfaktor)** kostenfrei für Grundstücke › 300 m2 einleitender Fläche (vor Bewertung mit Abminderungsfaktor) und bestehender Ein-zugsermächtigung

HHiinnwweeiiss:: Die aufgeführten Nettoentgelte enthalten keine Umsatzsteuer. In den Bruttoentgelten ist der jeweils geltende ge-setzliche Umsatzsteuersatz (zzt. 19 %) enthalten. Bei gesetzlicher Änderung des Steuersatzes erfolgt die Änderung bzw. An-passung des Entgeltblattes. Die Entgelte in der Position III.1.4 und III.1.5 sind mehrwertsteuerfrei.

AAnnllaaggee 22 zzuu §§§§ 11 ((22)),, 1155,, 1199 ((11)),, ((33)),, 2233 ((22)) AAEEBBAAbbwwaasssseerr

EEnnttggeellttbbllaatttt AAbbwwaasssseerreennttssoorrgguunngg

Die eins energie in Sachsen GmbH & Co. KG erhebt von den Benutzern aller öffentlichen Abwasseranlagen Abwasserentsor-gungsentgelte auf der Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für die Entsorgung von Abwasser im Gebiet der Stadt Chemnitz(AEBAbwasser)

HHiinnwweeiissnnaacchh §§ 44 AAbbss.. 44 ddeerr GGeemmeeiinnddeeoorrddnnuunngg ffüürrddeenn FFrreeiissttaaaatt SSaacchhsseenn ((SSääcchhssGGeemmOO))

Zur öffentlichen Bekanntmachung derSatzung über die öffentliche Abwasser-beseitigung in der Stadt Chemnitz (Ent-wässerungssatzung) wird folgender Hin-weis gegeben:

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO geltenSatzungen, die unter Verletzung von Ver-fahrens- oder Formvorschriften zustande

gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Be-kanntmachung als von Anfang an gültigzustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oderfehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit derSitzungen, die Genehmigung oder die Be-kanntmachung der Satzung verletzt wor-den sind,3. der Bürgermeister dem Beschluss nach§ 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit wi-dersprochen hat,4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs-

GemO genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-schluss beanstandet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- oderFormvorschrift gegenüber der Gemeindeunter Bezeichnung des Sachverhaltes, derdie Verletzung begründen soll, schriftlichgeltend gemacht worden ist.Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder4 geltend gemacht worden, so kann auchnach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs-GemO genannten Frist jedermann dieseVerletzung geltend machen.

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Page 17: Amtsblatt Chemnitz

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§§ 11VVeerrttrraaggssvveerrhhäällttnniiss

(1) Der Entsorgungsbetrieb der StadtChemnitz (nachfolgend: ESC) verwaltetim Sinne von § 1 (4) Satzung über die öf-fentliche Abwasserbeseitigung in derStadt Chemnitz (nachfolgend Entwässe-rungssatzung) für die Stadt Chemnitz de-ren öffentliche Abwasseranlagen. Diesernimmt die Rechte und Pflichten der Stadtaus den Verträgen über die Nutzung deröffentlichen Abwasseranlagen wahr.(2)Gemäß § 1 (1) der Entwässerungssat-zung hat die Stadt Chemnitz der eins en-ergie in sachsen GmbH & Co. KG (nachfol-gend: eins) als Konzessionär dieBeseitigung des in die öffentlichen Ab-wasseranlagen eingeleiteten Abwassersübertragen. (3)Die Stadt Chemnitz stellt zum Zweckeder Ableitung von Abwasser und dessenBeseitigung durch die eins die öffentli-chen Abwasseranlagen der Stadt Chem-nitz auf Grundlage privatrechtlicher Nut-zungsverträge mit den Einleitern vonAbwasser zur Verfügung. (4)Der ESC führt die Entsorgung vonSchmutzwasser, Schlamm oder Fäkalienals Inhalt aus abflusslosen Gruben oderKleinkläranlagen aufgrund eines pri-vatrechtlichen Entsorgungsvertragesdurch. Der ESC bedient sich bei allen imZusammenhang mit der dezentralen Ab-wasserbeseitigung stehenden Tätigkei-ten des Abfallentsorgungs- und Stadtrei-nigungsbetriebes der Stadt Chemnitz(nachfolgend: ASR). (5)Grundlage der Verträge nach (3) und(4) sind die Entwässerungssatzung derStadt Chemnitz und die ABAbwasserbe-seitigung sowie das Entgeltblatt gemäßAnlage, welches Bestandteil dieser Allge-meinen Bedingungen ist, in der jeweilsgültigen Fassung. (6)Bei Widersprüchen zwischen der Ent-wässerungssatzung der Stadt Chemnitzund den ABAbwasserbeseitigung hat dieEntwässerungssatzung Vorrang.(7)Die ABAbwasserbeseitigung gilt füralle Vertragspartner, die gemäß § 3 derEntwässerungssatzung dem Anschluss-und Benutzungszwang unterliegen oderein Anschluss und Benutzungsrecht ha-ben.

§§ 22VVeerrttrraaggssaabbsscchhlluussss

(1) Vertragspartner des ESC ista) der Anschlussberechtigte gemäß § 2Nr. 21 Entwässerungssatzungb) neben den in a) genannten Vertrags-partner der jeweilige Mieter oder Pächtereines Grundstücks, eines Gebäudes odereiner Wohnung, soweit dies ausdrücklichmit dem ESC vereinbart worden ist undvor Vertragsschluss der Vertragspartnernach a) seine Zustimmung schriftlich er-teilt hat. Der Vertragspartner nach a) undder Vertragspartner nach b) haften als Ge-samtschuldner. (2) Tritt an die Stelle eines Anschlussbe-rechtigten eine Gemeinschaft von Woh-nungseigentümern i. S. des Wohnungsei-gentumsgesetzes, so wird der Vertragüber die öffentliche Abwasseranlagennut-zung und dezentrale Abwasserbeseiti-gung mit der Gemeinschaft der Woh-nungseigentümer abgeschlossen. DieWohnungseigentümergemeinschaft ver-pflichtet sich, den Verwalter oder eine an-dere Person zu bevollmächtigen, alleRechtsgeschäfte, die sich aus dem Ver-trag ergeben, mit Wirkung für und gegendie Wohnungseigentümergemeinschaftmit dem ESC abzuschließen und perso-nelle Änderungen, die die Haftung derWohnungseigentümergemeinschaftberühren, dem ESC unverzüglich mitzu-teilen. Soweit ein Vertreter nicht wirksambevollmächtigt wurde, können rechts-wirksame Erklärungen mit Wirkung für dieGemeinschaft auch einem Wohnungsei-gentümer gegenüber abgegeben werden. (3) Absatz (2) Satz 1 und 2 sind entspre-chend anzuwenden, wenn mehrere An-schlussberechtigte vorhanden sind. Meh-rere Anschlussberechtigte haften alsGesamtschuldner. Soweit an die Stelle ei-nes Anschlussberechtigten eine Gemein-schaft von Wohnungseigentümern tritt,

haften die einzelnen Wohnungseigentü-mer neben der Wohnungseigentümerge-meinschaft ebenfalls als Gesamtschuld-ner. (4) Wohnt der Vertragspartner nicht im In-land, so hat er dem ESC einen Zustel-lungsbevollmächtigten zu benennen.(5) In den Fällen der Absätze (2) und (4)ist dem ESC ein Wechsel des Bevollmäch-tigten unverzüglich schriftlich anzuzeigen.(6) Der Vertrag kommt durch die Stellungeines schriftlichen Antrags auf Nutzungder öffentlichen Abwasseranlagen bzw.der dezentralen Abwasserbeseitigungdurch den Vertragspartner und der schrift-lichen Auftragsbestätigung durch den ESCzustande. Im Rahmen der Nutzung der öf-fentlichen Abwasseranlagen wird der ESCdurch die eins vertreten. (7) Der Antrag auf Nutzung der öffentli-chen Abwasseranlagen kann zusammenmit dem Antrag auf Erteilung der Geneh-migung nach § 9 Entwässerungssatzunggestellt werden. Für den Antrag gilt § 9Entwässerungssatzung entsprechend.Die eins hält die Antragsformulare vorrätigund stellt sie auf Anforderung zur Verfü-gung.(8) Im Rahmen der Nutzung von öffentli-chen Abwasseranlagen kommt ein Ver-trag auch dadurch zustande, dass Abwas-ser in die öffentlichen Abwasseranlageneingeleitet wird. In diesem Fall ist der Ver-tragspartner verpflichtet, dies unverzüg-lich der eins mitzuteilen. (9) Der Antrag auf Nutzung der dezentra-len Abwasserbeseitigung kann zusam-men mit der Einholung der Stellungnahmenach § 12 Abs. 7 der Entwässerungssat-zung gestellt werden(10) Ein Vertrag über die Entsorgung durchdie dezentrale Abwasserbeseitigungeinschließlich dieser Bedingungen kommtauch dadurch zustande, dass die dezen-trale Abwasserbeseitigung in Anspruchgenommen wird. (11) Der ESC ist berechtigt, in besonderenFällen von diesen Allgemeinen Bedingun-gen abweichende Einzelverträge abzusch-ließen

§§ 33ÜÜbbeerrggaabbee uunndd ÄÄnnddeerruunngg ddeerr

AAbbwwaasssseerreennttssoorrgguunnggssbbeeddiinngguunnggeenn

(1) Der ESC ist verpflichtet, jedem Ver-tragspartner oder seinem Vertreter beiVertragsabschluss, im Übrigen auf Ver-langen, die dem Vertrag zu Grunde liegen-den ABAbwasserbeseitigung unentgelt-lich zu übermitteln.(2)Der ESC ist berechtigt, durch öffentli-che Bekanntmachung und Aushang in denGeschäftsräumen des ASR und eins dieABAbwasserbeseitigung sowie das Ent-geltblatt mit Wirkung für alle Vertrags-partner zu ändern oder zu ergänzen. Än-derungen und Ergänzungen werden mitBekanntgabe und Aushang wirksam undVertragsbestandteil.(3)Soweit nach diesen Bedingungen eineBekanntmachung vorgesehen ist, erfolgtdiese durch Veröffentlichung eines Hin-weises im Amtsblatt der Stadt Chemnitzauf Änderungen sowie auf den Aushangder geänderten ABAbwasserbeseitigungin den Geschäftsräumen des ASR bzw. dereins und auf das Recht der Vertragspart-ner, vom ESC die unentgeltliche Zusen-dung der ABAbwasserbeseitigung zu ver-langen.

§§ 44AAbbwwaasssseerreeiinnlleeiittuunnggeenn,, SSoonnddeerrvveerreeiinn--

bbaarruunnggeenn,, BBeettrriieebb vvoonn KKlleeiinnkklläärraannllaaggeennssoowwiiee EEnnttssoorrgguunngg ddeess SScchhllaammmmeess aauussKKlleeiinnkklläärraannllaaggeenn uunndd ddeess IInnhhaalltteess aauuss

aabbfflluusssslloosseenn GGrruubbeenn

(1) Für die Einleitung des Abwassers in dieöffentlichen Abwasseranlagen gelten dieEinleitbedingungen und -beschränkun-gen gemäß §§ 6, 7 Entwässerungssat-zung.(2)Für die Entsorgung von Schmutzwas-ser, Schlamm oder Fäkalien als Inhalt ausabflusslosen Gruben oder Kleinkläranla-gen sowie deren Betrieb gilt § 12 Entwäs-serungssatzung.(3)Treten bei der Entsorgung vonSchmutzwasser, Schlamm oder Fäkalienals Inhalt aus abflusslosen Gruben, Klein-

kläranlagen oder anderen Grundstücks-entwässerungsanlagen Störungen ein,die auf ein schuldhaftes Verhalten desVertragspartners zurückzuführen sind,wird ein zeitlicher Mehraufwand berech-net. Es gilt das jeweils gültige Entgeltblattgemäß Anlage.(4)Mit dem Verladen von Schmutzwasser,Schlamm oder Fäkalien als Inhalt aus ab-flusslosen Gruben oder Kleinkläranlagenauf das Fahrzeug erlangt der ESC die Ver-fügungsbefugnis. Er ist nicht verpflichtetim Inhalt nach verlorenen Gegenständenzu suchen. Aufgefundene Wertgegen-stände werden als Fundsachen behan-delt.(5) Bei Vorlage einer durch den ESC er-teilten Ausnahmegenehmigung gemäߧ 6 Abs. 4 Entwässerungssatzung kanndie eins die Entsorgung der ins öffent-liche Abwassernetz eingeleiteten Ab-wässer unter Beachtung der wasser-rechtlichen Bestimmungen im Rahmeneiner Sondervereinbarung als Dienst-leistung anbieten. Dazu ist rechtzeitigdie Einleitung bei der eins zu beantra-gen. Unter den gleichen Bedingungenkann der ASR die Entsorgung vonSchmutzwasser, Schlamm oder Fäka-lien als Inhalt aus abflusslosen Grubenoder Kleinkläranlagen unter Beachtungder wasserrechtlichen Bestimmungenim Rahmen einer Sondervereinbarungebenfalls als Dienstleistung anbieten.Dazu ist rechtzeitig die Entsorgungbeim ASR zu beantragen.

§§ 55UUmmffaanngg ddeerr AAbbwwaasssseerreennttssoorrgguunngg

(1) Unter den Voraussetzungen des § 4 (1)und (5) Satz 1, 2 ist der Vertragspartnerberechtigt, jederzeit anfallendes Abwas-ser in die öffentlichen Abwasseranlageneinzuleiten.(2)Schmutzwasser, Schlamm oder Fäka-lien als Inhalt aus abflusslosen Grubenoder Kleinkläranlagen sind der dezentra-len Abwasserbeseitigung zuzuführen. (3)Der ESC ist verpflichtet zu gewährlei-sten, dass die Einleitung von Abwassergemäß (1) im vereinbarten Umfang an derEinleitstelle jederzeit möglich ist. Im Rah-men der dezentralen Abwasserbeseiti-gung gemäß (2) ist der ESC verpflichtet zugewährleisten, dass die Entnahme vonSchmutzwasser, Schlamm oder Fäkalienals Inhalt aus abflusslosen Gruben oderKleinkläranlagen im vereinbarten Umfangunter Einhaltung der Entsorgungszyklenmöglich ist. Dies gilt nicht:1. soweit zeitliche Beschränkungen zurSicherstellung der öffentlichen Abwasser-beseitigung erforderlich oder sonst ver-traglich vorbehalten sind,2. soweit und solange der ESC oder seineBeauftragten an der öffentlichen Abwas-serbeseitigung durch höhere Gewalt odersonstige Umstände, deren Beseitigung ih-nen wirtschaftlich nicht zugemutet wer-den kann, gehindert ist.(4)Die Abwasserentsorgung kann unter-brochen werden, soweit dies zur Vor-nahme betriebsnotwendiger Arbeiten er-forderlich ist. Der ESC oder seineBeauftragten haben jede Unterbrechungoder Unregelmäßigkeit unverzüglich zubeheben. (5)Der ESC oder seine Beauftragten ha-ben die Vertragspartner bei einer nicht fürkurze Dauer beabsichtigten Unterbre-chung der Entsorgung rechtzeitig in ge-eigneter Weise zu unterrichten. Die Pflichtzur Benachrichtigung entfällt, wenn dieUnterrichtung nach den Umständen nichtrechtzeitig möglich ist und der ESC diesnicht zu vertreten hat oder dies die Besei-tigung von bereits eingetretenen Unter-brechungen verzögern würde.

§§ 66EEiiggeennkkoonnttrroollllee

(1) Der Vertragspartner oder von ihm Be-auftragte ist zur regelmäßigen Kontrolleder Kleinkläranlage und abflusslosenGrube verpflichtet.(2)§ 8 (6) und (7) der Entwässerungssat-zung gelten entsprechend.

§§ 77WWaarrttuunngg uunndd BBeettrriieebbssbbuucchh

(1) Bei der Wartung ist insbesondere aufBetriebsfähigkeit und Betriebssicherheitzu achten. Verstopfungen, Ablagerungen,undichte Stellen, Schäden an den bauli-chen und maschinellen Teilen der Anlage(Betriebsstörungen) müssen unverzüg-lich beseitigt werden.(2)Erforderliche Wartungen nach den all-gemein anerkannten Regeln der Technik(nachfolgend: a. a. R. d. T.), insbesondereDIN 4261 Teil 3 und 4, DIN EN 12255 sindvon einem durch die Deutsche Vereini-gung für Wasserwirtschaft, Abwasser undAbfall e. V. (DWA) zertifizierten Fachun-ternehmen durchführen zu lassen.(3)Feststellungen im Rahmen der War-tung und durchgeführte Arbeiten sind ineinem Wartungsprotokoll zu erfassen. (4) § 13 (4) der Entwässerungssatzunggilt entsprechend.

§§ 88HHeerrsstteelllluunngg ddeess AAnnsscchhlluusssseess,, ÄÄnnddeerruunngg,,UUnntteerrhhaallttuunngg uunndd AAuußßeerrbbeettrriieebbnnaahhmmee

vvoonn GGrruunnddssttüücckksseennttwwäässsseerruunnggssaannllaaggeenn

(1) Im Rahmen der Einleitung in die öffentli-chen Abwasseranlagen hat der Vertragspart-ner die Verbindung der Grundstücksentwäs-serungsanlagen mit dem Anschlusskanal imEinvernehmen mit der vom ESC beauftrag-ten eins herzustellen. Grundleitungen sindin der Regel mit mindestens 150 mm Nenn-weite auszuführen. Der Revisionsschachtist in der lichten Weite von 1000 mm sonahe wie technisch möglich an der Grund-stücksgrenze zur öffentlichen Abwasser-anlage zu setzen. Liegen Schachtab-deckungen unterhalb der Rückstauebene,sind diese entsprechend § 15 Entwässe-rungssatzung gegen Wasseraustritt zu si-chern bzw. ist eine geschlossene Rohr-durchführung im Revisionsschacht mitEinbau des Reinigungsstückes vorzuneh-men.(2)Wird eine Grundstücksentwässerungs-anlage ganz oder teilweise, auch vorüber-gehend, außer Betrieb gesetzt, so kannder ESC oder seine Beauftragten oder vondiesen beauftragtes Unternehmen denAnschlusskanal im Sinne des § 2 Nr. 7 Ent-wässerungssatzung verschließen oderbeseitigen. Nicht mehr benutzte Grund-stücksanschlussleitungen sind wasser-und druckdicht an der öffentlichen Ab-wasseranlage zu verschließen. Der Auf-wand ist vom Vertragspartner zu erset-zen.(3)Im Übrigen gilt § 11 Entwässerungssat-zung entsprechend.

§§ 99AAbbnnaahhmmee ddeerr GGrruunnddssttüücckksseenntt--

wwäässsseerruunnggssaannllaaggeenn//KKeennnnzzeeiicchhnnuunngg vvoonnGGaarrtteenn--,, FFrreeiizzeeiitt-- ooddeerr WWoocchheenneenndd--

ggrruunnddssttüücckkeenn

(1) Der Anschlussberechtigte hat dem ASRunverzüglich die Inbetriebnahme derKleinkläranlage oder abflusslosen Grubeschriftlich anzuzeigen.Dabei sind demASR ein Prüf- und Abnahmeprotokoll ei-nes unabhängigen Sachverständigenoder eines zertifizierten Fachunterneh-mens einzureichen. § 13 Abs. (2) Entwäs-serungssatzung gilt entsprechend. DieAnzeige befreit den Bauherrn, den Plan-verfasser, den Bauleiter und den aus-führenden Unternehmer nicht von ihrerVerantwortlichkeit für die vorschrifts-mäßige und fehlerfreie Ausführung derArbeiten.(2)Soweit die dezentrale Abwasserbesei-tigung von Grundstücksentwässerungs-anlagen auf Garten-, Freizeit- oder Wo-chenendgrundstücken erfolgen soll, sinddie Anschlussberechtigten verpflichtet,diese Grundstücke, soweit nicht bereitsvorhanden, nach außen derart kenntlichzu machen, dass der ESC bzw. seine Be-auftragten die Grundstücke eindeutig zu-ordnen können. Die Kenntlichmachungkann insbesondere durch Hausnummernerfolgen, die beim zuständigen Vermes-sungsamt der Stadt Chemnitz beantragtwerden können.

§§ 1100GGrruunnddssttüücckkssbbeennuuttzzuunngg bbeeii EEiinnlleeiittuunngg iinn

ööffffeennttlliicchhee AAbbwwaasssseerraannllaaggeenn

(1) Der Vertragspartner hat für Zwecke der

Abwasserbeseitigung das Verlegen vonLeitungen einschließlich Zubehör zurDurch- und Ableitung von Abwasser underforderliche Schutzmaßnahmen sowieden Betrieb dieser Anlagen auf demGrundstück unentgeltlich zuzulassen.Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, diean die öffentliche Abwasseranlage ange-schlossen oder anzuschließen sind, dievom Vertragspartner im wirtschaftlichenZusammenhang mit einem angeschlos-senen oder zum Anschluss vorgesehenenGrundstück genutzt werden oder für diedie Möglichkeit der örtlichen Abwasser-beseitigung sonst wirtschaftlich vorteil-haft ist. Die Verpflichtung entfällt, soweitdie Inanspruchnahme der Grundstückeden Vertragspartner in unzumutbarerWeise belasten würde.(2)Der Vertragspartner ist rechtzeitig überArt und Umfang der beabsichtigten Inan-spruchnahme seines Grundstücks zu be-nachrichtigen.(3)Der Vertragspartner kann die Verle-gung der Einrichtungen verlangen, wennsie an der bisherigen Stelle für ihn nichtmehr zumutbar sind. Die Kosten der Ver-legung hat der ESC zu tragen. Dies giltnicht, soweit die Einrichtung ausschließ-lich der Entsorgung des betreffendenGrundstücks dient.(4)Überbauungen der Abwasserbeseiti-gungseinrichtung durch Gebäude oderbauliche Anlagen oder deren Bepflanzungmit Bäumen und Sträuchern sind unzuläs-sig, wenn sie den ordnungsgemäßen Be-stand oder Betrieb der Anlage beeinträch-tigen oder gefährden. Entgegen Satz 1erfolgte Überbauungen sind nach Auffor-derung durch den ESC innerhalb einer an-gemessenen Frist durch den Vertragspart-ner zu beseitigen. Die Beseitigung ist demESC anzuzeigen.(5)Wird die Abwasserentsorgung einge-stellt, so hat der Vertragspartner die Ent-fernung der Einrichtung zu gestatten. AufVerlangen des ESC hat er sie noch fünfJahre unentgeltlich zu dulden, es sei denn,dass ihm dies nicht zugemutet werdenkann.(6)Die Absätze (1) bis (5) gelten nicht füröffentliche Verkehrswege und Verkehrs-flächen sowie für Grundstücke, die durchPlanfeststellung für den Bau von öffentli-chen Verkehrswegen und Verkehrs-flächen bestimmt sind.

§§ 1111AAnnsscchhlluusssskkaannäällee

(1) Anschlusskanäle im Sinne des § 2 Nr.7 Entwässerungssatzung werden aussch-ließlich durch den ESC oder seine Beauf-tragten hergestellt, unterhalten, erneu-ert, abgetrennt, beseitigt und geändert.(2)Die Anschlusskanäle werden so ver-legt, dass für die zu entwässernde Fläche,die oberhalb der Rückstauebene liegen,grundsätzlich der Anschluss im freien Ge-fälle erfolgt. Unterhalb der Rückstaue-bene liegende Flächen, die angeschlos-sen werden sollen, sind überHebeanlagen o. Ä. zu entwässern.(3)Art, Anzahl, Nennweite und Lage derAnschlusskanäle sowie deren Änderungwerden nach Anhörung des Grundstücks-eigentümers und unter Wahrung seinerberechtigten Interessen von der eins imAuftrag des ESC bestimmt. (4)Für jedes Grundstück ist ein Anschlus-skanal herzustellen. § 12 bleibt unberührt. (5)In besonders begründeten Fällen (z. B.Reihenhäuser, Sammelgaragen) kann derESC den Anschluss mehrerer Grundstückeüber einen gemeinsamen Anschlusska-nal vorschreiben oder auf Antrag zulas-sen.(6)Werden Gebiete im Trennverfahrenentwässert, so gelten die beiden An-schlusskanäle als ein Anschlusskanal. Inden nach dem Trennverfahren entwässer-ten Gebieten darf Schmutz- und Nieder-schlagswasser nur den jeweils dafür be-stimmten Leitungen zugeführt werden.(7)Werden Gebiete durch Druckentwäs-serung entsorgt, so gilt der Anschluss zwi-schen der Grundstücksgrenze des direktan die öffentliche Straße grenzendenGrundstückes und öffentlicher Drucklei-tung als Anschlusskanal.

Weiter auf Seite 18

Allgemeine Bedingungen für die Nutzung der öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung der Stadt Chemnitz (ABAbwasserbeseitigung)

50. Ausgabe 2010, Seite 17

Page 18: Amtsblatt Chemnitz

50. Ausgabe 2010, Seite 18

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Fortsetzung von Seite 17

§§ 1122SSoonnssttiiggee AAnnsscchhllüüssssee,, KKoosstteenneerrssttaattttuunngg

(1) Der ESC kann auf Antrag des Vertrags-partners im Rahmen der Einleitung in dasöffentliche Abwassernetz weitere An-schlusskanäle sowie vorläufige oder vorü-bergehende Anschlüsse herstellen las-sen.(2)Die Kosten für die Herstellung, Unter-haltung, Erneuerung, Veränderung undBeseitigung der in (1) genannten An-schlusskanäle und Anschlüsse trägt derVertragspartner und werden ihm durchdie vom ESC beauftragte eins in Rechnunggestellt. (3)Der Anspruch auf Ersatz des Aufwan-des entsteht mit der endgültigen Herstel-lung des Anschlusskanals, im Übrigen mitder Beendigung der Maßnahme.(4)Der Aufwandsersatz wird mit Zugangder Rechnung fällig.

§§ 1133ZZuuttrriittttssrreecchhtt,, AAuusskkuunnffttssppfflliicchhtt,, PPrrüüffuunnggddeerr KKlleeiinnkklläärraannllaaggeenn uunndd aabbfflluusssslloossee

GGrruubbeenn

(1) Der Vertragspartner ist verpflichtet,den betrauten Mitarbeitern und Beauf-tragten des ESC, den zur Prüfung desSchmutzwassers, Schlamms oder der Fä-kalien als Inhalt aus abflusslosen Grubenoder Kleinkläranlagen notwendigen Ein-blick in die Betriebsvorgänge zu gewährenund die sonst erforderlichen Auskünfte zuerteilen. (2)Im Übrigen gilt § 16 Entwässerungssat-zung entsprechend.

§§ 1144AAnnzzeeiiggeeppfflliicchhtt uunndd AAuusskküünnffttee

(1) Im Rahmen der Nutzung der öffentli-chen Abwasseranlagen gilt für den Um-fang der Anzeige- und Auskunftspflichtdes Vertragspartners § 18 Entwässe-rungssatzung mit der Maßgabe, dass derESC durch die eins vertreten wird, ent-sprechend. (2)Im Rahmen der dezentralen Abwasser-beseitigung hat der Vertragspartner demASR unverzüglich mitzuteilen:- Änderungen der Beschaffenheit, derMenge und des zeitlichen Anfalls desSchmutzwassers bei Änderungen derHausinstallation,- wenn gefährliche oder schädliche Stoffegemäß §§ 6 und 7 Entwässerungssatzungin die Grundstücksentwässerungsanla-gen gelangen, gelangt sind oder bei Ha-varien oder sonstigen Störungen damitzu rechnen ist,- Entleerungsbedarf der Kleinkläranlagenund abflusslosen Gruben.(3)Zur Sicherstellung der Überwachungder Eigenkontrolle im Rahmen der dezen-tralen Abwasserbeseitigung gilt § 13 Ent-wässerungssatzung entsprechend.(4)Der Vertragspartner ist verpflichtet allezur Durchführung der ABAbwasserbeseiti-gung erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

§§ 1155AAnnllaaggeennnnuuttzzuunnggsseennttggeelltt//

EEnnttssoorrgguunnggsseennttggeelltt

(1) Für die Nutzung der öffentlichen Abwas-seranlagen zur Einleitung von Abwassersind von dem Vertragspartner an den ESCAnlagennutzungsentgelte zu zahlen. DieAnlagennutzungsentgelte werden getrenntfür die auf den Grundstücken anfallendeSchmutzwassermenge (Schmutzwasser-anlagennutzungsentgelt) und für das Nie-derschlagswasser (Niederschlagswasser-anlagennutzungsentgelt) erhoben. DieHöhe des jeweiligen Entgeltes pro Bemes-sungseinheit richtet sich nach dem vomESC veröffentlichten Entgeltblatt gemäßAnlage, das Bestandteil dieser Allgemei-nen Bedingungen ist, in der jeweils gülti-gen Fassung.(2)Die an den ESC zu zahlenden Schmutz-wasseranlagennutzungsentgelte und/oderNiederschlagswasseranlagennutzungsent-gelte werden von der eins als Inkassobevoll-mächtigter, aber mit besonderem Ausweis,auf der gemeinsamen Rechnung namensund in Vollmacht des ESC eingezogen.(3)Für die dezentrale Abwasserbeseiti-gung ist von dem Vertragspartner an denESC ein Entsorgungsentgelt zu zahlen. DieHöhe des Entsorgungsentgelts pro Be-

messungseinheit richtet sich nach demvom ESC veröffentlichten und jeweils gül-tigen Entgeltblatt gemäß Anlage, das Be-standteil dieser Allgemeinen Bedingun-gen ist, in der jeweils gültigen Fassung.(4)Das Entsorgungsentgelt wird von demASR für den ESC eingezogen.

§§ 1166EEnnttggeellttmmaaßßssttääbbee

(1) Die Schmutzwasseranlagennutzungs-entgelte bemessen sich für die an die öf-fentlichen Abwasseranlagen angeschlos-senen Grundstücke nach der angefallenenSchmutzwassermenge.(2)Wird Schmutzwasser zu einer öffentli-chen Abwasserbehandlungsanlage ge-bracht, bemisst sich das Schmutzwasser-anlagennutzungsentgelt nach der Mengedes angelieferten Schmutzwassers.(3)Bei der Einleitung von Schmutzwasser,das nicht der Beseitigungspflicht unter-liegt und von sonstigem Wasser, bemisstsich das Schmutzwasseranlagennut-zungsentgelt nach der eingeleiteten Was-sermenge.(4)Bemessungsgrundlage (Bemessungs-fläche) für das Niederschlagswasseranla-gennutzungsentgelt sind die versiegeltenund bebauten (abflussrelevanten)Teilflächen des Grundstücks, von denenNiederschlagswasser unmittelbar odermittelbar in die öffentlichen Abwasseran-lagen gelangt. Ausgenommen sind Grund-stücksflächen, die gemäß § 2 SächsischesStraßengesetz dem öffentlichen Verkehrgewidmet sind.(5)Die Entsorgungsentgelte bemessensich 1. für die Entleerung von abflusslosenGruben nach der entnommenen Menge inKubikmetern (m3)2. für die Entsorgung von Schmutzwas-ser, Schlamm oder Fäkalien als Inhalt ausKleinkläranlagen und Absetzgruben so-wie Fäkalien aus abflusslosen Grubennach der entnommenen Menge in Kubik-meter (m3)(6)Der ESC berechnet zu (5) Zuschläge fürHavarieeinsätze, Überschreitungen der15-m-Regellänge des anzulegenden Saug-schlauches und sonstige durch den Ver-tragspartner veranlasste Mehraufwen-dungen. Es gilt das jeweils gültigeEntgeltblatt gemäß Anlage.

§§ 1177SScchhmmuuttzzwwaasssseerrmmeennggee

(1) Als angefallene Schmutzwassermengegilt 1. die dem Grundstück aus den öffentli-chen Wasserversorgungsanlagen zuge-führte und der Entgeltrechnung zu Grundegelegte Frischwassermenge,2. die dem Grundstück aus privaten Was-serversorgungsanlagen zugeführte Was-sermenge,3. das auf Grundstücken anfallende Nie-derschlagswasser, soweit es als Brauch-wasser genutzt wird,4. bei fehlender Wasserversorgung dietatsächliche eingeleitete Schmutzwasser-menge.(2) Die dem Grundstück zugeführte Fri-schwassermenge (Nr. 1) wird durch Was-serzähler ermittelt.(3) Die Ermittlung der angefallenenSchmutzwassermenge wird durch die einsdurchgeführt, soweit es sich um eine Ein-leitung in öffentlichen Abwasseranlagenhandelt. Dabei hat der Vertragspartnerbei der Ermittlung der Wassermengennach (1) Nr. 2 - 3 auf Verlangen der einsgeeignete Messeinrichtungen auf seineKosten anzubringen und zu unterhalten.Ist dem Entgeltpflichtigen der Einbau ei-ner solchen Messeinrichtung nicht zumut-bar, hat die eins auf eine solche Messein-richtung verzichtet oder ist eine solcheMesseinrichtung noch nicht erstellt, so istdie eins berechtigt, als Nachweis überdiese Wassermengen prüfbare Unterla-gen von dem Vertragspartner zu verlan-gen. Die eins kann die Wassermengenschätzen, wenn diese auf andere Weisenicht ermittelt werden kann. Die durch die eins für die Abrechnung ih-rer Schmutzwasserentsorgungsentgelteermittelten Schmutzwassermengen wer-den ebenfalls der Abrechnung der Anla-gennutzungsentgelte zugrunde gelegt. (4) Hat ein Wasserzähler oder andere ge-eignete Messeinrichtung offenkundignicht ordnungsgemäß oder überhaupt

nicht angezeigt, wird die dem Grundstückzugeführte Wassermenge geschätzt. Ab-satz (3) Satz 3. gilt entsprechend. (5) Die entnommene Menge von Schmutz-wasser, Schlamm oder Fäkalien als Inhaltaus Kleinkläranlagen, Absetzgruben oderabflusslosen Gruben nach § 16 Absatz (5)und § 17 Absatz (1) Nummer 4. wird mitder Messeinrichtung des Entsorgungs-fahrzeuges festgestellt. Die Menge wirdauf halbe Kubikmeter (m3) aufgerundet.Die Mindestberechnungsmenge beträgt 1Kubikmeter (m3) an Schmutzwasser,Schlamm oder Fäkalien als Inhalt ausKleinkläranlagen und abflusslose Gruben.

§§ 1188AAbbsseettzzuunnggeenn

(1) Von der Wassermenge nach § 17 (1)Nummer 1. und 2. werden auf Antrag desVertragspartners die nachweislich nichtin die öffentlichen Abwasseranlagen ein-geleitete Wassermenge abgesetzt, soweitdiese 12 Kubikmeter (m3) pro Jahr über-steigt. Der Nachweis ist durch eine Mes-seinrichtung, die den Bestimmungen desGesetzes über das Eich- und Messwesenin der jeweils geltenden Fassung ent-spricht, zu führen. Die Messeinrichtungist auf Kosten des Vertragspartners ein-zubauen, zu unterhalten und zu warten.Absetzbar ist nur die Wassermenge, dieüber 12 Kubikmeter (m3) pro Jahr liegt. DerEinbau und der Anfangszählerstand derMesseinrichtung sind der eins unverzüg-lich anzuzeigen. Die eins kann auf Kostendes Vertragspartners ggf. ein Gutachtenverlangen. Die eins ist berechtigt, die be-antragte absetzbare Wassermenge zuschätzen, wenn diese nicht auf andere zu-mutbare Weise ermittelt werden kann.Die von der eins bei der Abrechnung derSchmutzwasserentsorgungsentgelte ab-gesetzten Wassermengen werden auchbei der Abrechnung der Schmutzwasser-anlagennutzungsentgelte zugrunde ge-legt.(2) Der Antrag ist vom Vertragspartner beider eins innerhalb von 4 Wochen nach Zu-gang der Abrechnung zu stellen.

§§ 1199EEnnttggeellttrreelleevvaannttee GGrruunnddssttüücckkssffllääcchhee ffüürrNNiieeddeerrsscchhllaaggsswwaasssseerraannllaaggeennnnuuttzzuunnggss--

eennttggeelltt

(1) Versiegelte und bebaute (abflussrele-vante) Grundstücksflächen im Sinne von§ 16 (4) sind alle Dachflächen und alleFlächen, die mit einem gänzlich oder teil-weise wasserundurchlässigen Belag odereiner Überdachung versehen sind sowiealle sonstigen regelmäßig entwässertenFlächen, soweit von diesen Flächen un-mittelbar oder mittelbar Niederschlags-wasser in die öffentlichen Abwasseranla-gen gelangt.(2)Die Flächen im Sinne von (1) werdenmit einem Abminderungsfaktor entspre-chend ihrer Versiegelungsart multipliziert= entgeltrelevante Fläche:a) Dachflächen (H) mit geschlossenerDeckung: 0,9b) Sehr stark versiegelte Flächen (BI), z.B. aus Asphalt, Beton, Steinplatten oderVerbundsteinen mit Verguss der Fugen,die nicht wasserdurchlässig sind: 0,9c) Versiegelte Flächen (PL), z. B. aus Pfla-stersteinen (Beton- und Naturstein), Pfla-sterklinker und Klinkerplatten, Platten inSand-/Kiesbettung, Gründächer, be-grünte Tiefgaragendächer, Flachdächermit Kiesdeckung, die teilweise wasser-durchlässig sind: 0,7d) Schwach versiegelte Flächen (SV), z. B.mit Splitt- und Kiesbelag, Schotterrasen,Rasengittersteine und Rasenfugenpfla-ster, die stark wasserdurchlässig sind: 0,2(3)Die nach (1) und (2) für jedes Grund-stück zu veranlagenden abflussrelevan-ten/entgeltrelevanten Flächen werdendurch eine Feststellungsmitteilung fest-gesetzt. Die Feststellungsmitteilung wirktfort bis sie geändert oder aufgehobenwird.(4)Werden auf dem Grundstück Regen-wassernutzungsanlagen mit Notüberlauf,der an die öffentlichen Abwasseranlagenangeschlossen ist, betrieben, so reduziertsich die Bemessungsfläche auf Null, wennfolgende Bedingungen erfüllt sind: - Nutzbares Mindestspeichervolumen derAnlage von 3 m3/100 m2 angeschlossenezu entwässernde (entgeltrelevante)Fläche und

- Gewährleistung einer regelmäßigen Ent-leerung des Speichers durch Regenwas-sernutzung im Haushalt.(5)Wird eine Anlage zur Versickerung vonNiederschlagswasser betrieben und hatdiese Anlage einen Notüberlauf, der andie öffentlichen Abwasseranlagen ange-schlossen ist, so reduziert sich die Bemes-sungsfläche (abflussrelevante Fläche) aufNull der in diese Anlage entwässerndenFlächen. Voraussetzung ist eine Bemes-sung der Anlage nach ATV - DVWK - A 138.Die Gewährung einer Abminderung derBemessungsflächen erfolgt auf schriftli-chen Antrag durch den Grundstücksei-gentümer. Der Antrag ist beim ESC, ver-treten durch eins, schriftlich zu stellen undwird nach Prüfung der Unterlagen zumNachweis der Versickerung genehmigt.(6)Veränderungen der nach (1) und (2)maßgebenden Umstände hat der Ver-tragspartner unverzüglich dem ESC, ver-treten durch die eins, mitzuteilen. Der ESC,vertreten durch die eins, ist berechtigt,bei verspäteter oder unterlassener Mit-teilung die Feststellungsmitteilung rück-wirkend auf den Zeitpunkt der Verände-rung der Grundstücksverhältnisseanzupassen.(7)Die Feststellungsmitteilung wirkt auchgegenüber dem Rechtsnachfolger, aufden das Grundstück nach dem Feststel-lungszeitpunkt mit Wirkung hinsichtlichder Entgeltpflicht übergeht. Tritt dieRechtsnachfolge jedoch ein, bevor dieFeststellungsmitteilung ergangen ist, sowirkt sie gegen den Rechtsnachfolger nurdann, wenn sie ihm bekannt gegebenwird.

§§ 2200AAbbrreecchhnnuunngg

(1) Die Anlagennutzungsentgelte nach §15 (1) werden in Abrechnungszeiträumen,die zwölf Monate nicht wesentlich über-schreiten dürfen, abgerechnet. Wird vondem Vertragspartner eine zusätzliche Ab-rechnung veranlasst, so hat er das in derAnlage, jeweils in der aktuellen Fassung,aufgeführte Entgelt zu zahlen.(2)Die Abrechnung des Niederschlags-wasseranlagennutzungsentgeltes erfolgtauf der Grundlage des Grundstücks, beiWohnungseigentum nach § 1 WEG erfolgtdiese Abrechnung einheitlich gegenüberder Wohnungseigentümergemeinschaft,und jeweils gemeinsam mit dem Schmutz-wasseranlagennutzungsentgelt. Wird vondem Vertragspartner eine abweichendeAbrechnung von der Grundlage nach Satz1 veranlasst, so hat er das in dem vom ESCveröffentlichten Entgeltblatt gemäß An-lage, in der jeweiligen Fassung, aufge-führte Entgelt zu zahlen. Wird von demVertragspartner eine separate Abrech-nung des Niederschlagswasseranlagen-nutzungsentgeltes vom Schmutzwasser-anlagennutzungsentgelt veranlasst, sohat er das in dem vom ESC veröffentlich-ten Entgeltblatt gemäß Anlage, in der je-weiligen Fassung, aufgeführte Entgelt zuzahlen. (3) Bei Fehlern der Messeinrichtung oderin der Ermittlung des Rechnungsbetragesist das zuviel oder zu wenig berechneteEntgelt zu erstatten bzw. nach zu entrich-ten. Ist die Größe des Fehlers nicht ein-wandfrei festzustellen oder zeigt die Mes-seinrichtung des Vertragspartners nichtan, so wird die Abwassermenge für dieZeit seit der letzten fehlerfreien Abrech-nung aus der durchschnittlichen Abwas-sermenge des der Feststellung des Feh-lers vorhergehenden und nachfolgendenAbrechnungszeitraums oder auf Grundder vorjährigen Abwassermenge durchSchätzung ermittelt. Die tatsächlichenVerhältnisse und die begründeten Anga-ben des Vertragspartners sind angemes-sen zu berücksichtigen.(4)Berichtigungsansprüche sind auf dender Feststellung des Fehlers vorhergehen-den Abrechnungszeitraums beschränkt,es sei denn, die Auswirkung kann über ei-nen größeren Zeitraum festgestellt wer-den. In diesem Fall gilt der Anspruch läng-stens zwei Jahre. Ändern sich innerhalbeines Abrechnungszeitraumes die Ent-gelte, so wird die für die neuen Entgeltemaßgebliche Abwassermenge zeitantei-lig berechnet. Entsprechendes gilt für denUmsatzsteuersatz.(5)Die Abrechnung der Entsorgung vonSchmutzwasser, Schlamm oder Fäkalienals Inhalt aus Kleinkläranlagen, Absetz-

gruben und abflusslosen Gruben nach §16 Absatz (5) erfolgt nach der Entleerungder Grundstücksentwässerungsanlage.Wird vom Vertragspartner eine zusätzli-che Abrechnung veranlasst, so hat er dasim Zeitpunkt der Entsorgung im jeweili-gen Entgeltblatt gemäß Anlage ausgewie-sene Entgelt zu zahlen. Absatz (3) gilt ent-sprechend. Für den Vertragspartnergelten die im Zeitpunkt der Entsorgung imjeweils gültigen Entgeltblatt gemäß An-lage ausgewiesenen Entgelte.(6)Ein eventuell gegebener Vorauszah-lungsanspruch gemäß § 22 bleibt un-berührt.

§§ 2211FFäälllliiggkkeeiitt,, MMaahhnnuunngg uunndd VVeerrzzuugg

(1) Rechnungen und Abschläge werden zudem vom ESC angegebenen Zeitpunkt,frühestens jedoch zwei Wochen nach Zu-gang der Zahlungsaufforderung, fällig.(2)Bei Zahlungsverzug des Vertragspart-ners kann der ESC neben der Berechnungvon Verzugszinsen, wenn er erneut zurZahlung auffordert oder den Betrag durcheinen Beauftragten einziehen lässt, einenpauschal berechneten Verzugsschadenersetzt verlangen. Es gilt das jeweils gül-tige Entgeltblatt, welches als Anlage die-sen Bedingungen beiliegt.

§§ 2222VVoorraauusszzaahhlluunnggeenn//AAbbsscchhllaaggzzaahhlluunnggeenn

(1) Der ESC ist berechtigt, Vorauszahlun-gen für die Nutzung der Abwasseranlagenfür Schmutz- und Niederschlagswassereines Abrechnungszeitraumes zu verlan-gen, wenn nach den Umständen des Ein-zelfalls zu besorgen ist, dass der Vertrags-partner seinen Zahlungsverpflichtungennicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. (2)Die Vorauszahlung für das Schmutz-und Niederschlagswasseranlagennut-zungsentgelt nach Absatz (1) bemisst sichnach der Inanspruchnahme der öffentli-chen Abwasseranlagen im vorhergehen-den Abrechnungszeitraums oder derdurchschnittlich berechneten Inan-spruchnahme der öffentlichen Abwasser-anlagen vergleichbarer Vertragspartner.Macht der Vertragspartner glaubhaft,dass seine Schmutzwassermenge unddas Niederschlagswasser erheblich gerin-ger sind, so ist dies angemessen zuberücksichtigen. (3)Unter den Voraussetzungen des Abs.(1) kann der ESC für die voraussichtlich zuentsorgende Menge an Schmutzwasser,Schlamm oder Fäkalien als Inhalt ausKleinkläranlagen, Absetzgruben oder ab-flusslosen Gruben Vorauszahlungen ver-langen.(4)Die Vorauszahlung nach Abs. (3) be-misst sich nach der durchschnittlichenMenge des entnommenen Schmutzwas-sers, Schlamms oder der Fäkalien der letz-ten vier Entsorgungen bzw. der Entsor-gungen vergleichbarer Vertragspartner.Macht der Vertragspartner glaubhaft,dass seine Menge an Schmutzwasser,Schlamm oder Fäkalien erheblich gerin-ger ist, so ist dies angemessen zu berück-sichtigen. Die Vorauszahlung ist bei dernächsten Abrechnung zu verrechnen.(5) Der ESC ist berechtigt, Abschlagzah-lungen zu verlangen. Die Höhe richtet sichnach der Inanspruchnahme der öffentli-chen Abwasseranlagen im zuletzt abge-rechneten Zeitraum, bei neuen Vertrags-partnern hingegen nach dendurchschnittlichen Abwassermengen ver-gleichbarer Vertragspartner. In der Rech-nung werden dem Vertragspartner dieHöhe der Abschlagzahlungen und derenFälligkeit mitgeteilt.(6)Ändern sich die Entgelte, kann der ESCdie nach der Preisänderung anfallendenAbschlagszahlungen mit einem Vomhun-dertsatz der Preisänderung entsprechendanpassen. (7)Ergibt sich bei der Abrechnung, dasszu hohe Abschlagzahlungen verlangt wur-den, so ist der übersteigende Betrag zuerstatten, spätestens aber mit der näch-sten Abschlagzahlung zu verrechnen. So-weit das Vertragsverhältnis beendet wird,sind zu viel gezahlte Abschlagszahlungenunverzüglich nach erfolgter Abrechnungdem Vertragspartner zu erstatten. (8)Ein eventuell gegebener Vorauszah-lungsanspruch bleibt von den Abschlag-zahlungen unberührt.

Weiter auf Seite 19

Page 19: Amtsblatt Chemnitz

II.. SScchhmmuuttzzwwaasssseerraannllaaggeennnnuuttzzuunnggsseennttggeelltt,, SSttaanndd :: 11.. JJaannuuaarr 22001111 EEnnttggeellttee

11.. KKuunnddee zzaahhlltt ffüürr ddiiee NNuuttzzuunngg ddeerr ööffffeennttlliicchheenn AAbbwwaasssseerraannllaaggeenn::

1.1 - bei Einleitung in öffentliche Kanäle und Reinigung (Euro/m3) 1,58durch eine öffentliche Kläranlage

1.2 - bei Einleitung in öffentliche Kanäle ohne Reinigung (Euro/m3) 0,76durch eine öffentliche Kläranlage (Teilortskanalisation)

22.. KKuunnddee zzaahhlltt ffüürr ddaass EEiinnlleeiitteenn vvoonn AAbbwwaasssseerr,, ddaass nniicchhtt ddeerrBBeesseeiittiigguunnggssppfflliicchhtt uunntteerrlliieeggtt uunndd ffüürr ssoonnssttiiggeess WWaasssseerr ffüürrddiiee AAnnllaaggeennnnuuttzzuunngg::

2.1 - bei Einleitung in öffentliche Kanäle und Reinigung (Euro/m3) 0,69durch eine öffentliche Kläranlage

2.2 - bei Einleitung in öffentliche Kanäle ohne Reinigung (Euro/m3) 0,76durch eine öffentliche Kläranlage (Teilortskanalisation)

IIII.. NNiieeddeerrsscchhllaaggsswwaasssseerraannllaaggeennnnuuttzzuunnggsseennttggeelltt,, SSttaanndd :: 11.. JJaannuuaarr 22001111 EEnnttggeelltt

1. KKuunnddee zzaahhlltt ffüürr ddiiee NNuuttzzuunngg ddeerr ööffffeennttlliicchheenn (Euro/m2) 0,60AAbbwwaasssseerraannllaaggeenn ffüürr NNiieeddeerrsscchhllaaggsswwaasssseerr pprroo mm22

eennttggeellttrreelleevvaanntteerr FFllääcchhee uunndd JJaahhrr

IIIIII.. SSoonnssttiiggeess,, SSttaanndd:: 11.. JJaannuuaarr 22001111 Entgelte

11.. KKuunnddee zzaahhlltt ffüürr::1.1 - abweichende Abrechnung nach § 20 Abs. (2) Satz 2 * (Euro) 9,751.2 - abweichende Abrechnung nach § 20 Abs. (2) Satz 3 ** (Euro) 5,50

22.. KKuunnddee zzaahhlltt ffüürr::2.1 - zusätzliche Abrechnung nach § 20 Abs. (1) (Euro) 24,62

(wird direkt von der eins erhoben)

IIVV.. DDeezzeennttrraallee ((mmoobbiillee)) EEnnttssoorrgguunngg,, SSttaanndd :: 11.. JJaannuuaarr 22001111 EEnnttggeellttee

11.. KKuunnddee zzaahhlltt ffüürr ddiiee EEnnttssoorrgguunngg (inkl. 15 m Saugschlauch gem. Anlage 2 zu § 12 (4) und (8) der Entwässerungssatzung, Punkt 2):

1.1 - von Fäkal- und Abwasserschlämmen aus Kleinkläranlagen, Absetzgruben oder teilweise anfallendes Schmutzwasser oder Fäkalien aus Fäkaliengruben (gem. § 2 Nr. 19, 20 Entwässerungssatzung)* für den ersten angefangenen Kubikmeter (Euro) 59,91* für jeden weiteren angefangenen halben Kubikmeter (Euro) 29,45

1.2 - von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben(gem. § 2 Nr. 18 Entwässerungssatzung) * für den ersten angefangenen Kubikmeter (Euro) 8,64* für jeden weiteren angefangenen halben Kubikmeter (Euro) 4,32

1.3 - für jede angefangene halbe Stunde für über Regelleistungen hinausgehende notwendige Arbeiten oder vom Auftraggeber zusätzlich verursachte und zu vertretende Arbeiten (Euro) 60,21

1.4 - bei sofortiger Entsorgung/Havarieeinsatz einen Zuschlag* Montag bis Freitag (Prozent) 50 %* Samstag, Sonntag und an Feiertagen (Prozent) 100 %zu den Entgelten gemäß Punkt 1.1 und 1.2

1.5 - bei Entfernungsüberschreitung (mehr als 15 m Sauglänge gem. Anlage 2 zu § 12 (4) und (8) der Entwässerungssatzung, Punkt 2) einen Zuschlag je ein Meter zusätzlichen Schlauchstücks: 1.5.1. von 16 m bis 30 m (Euro) 0,501.5.2. von 31 m bis 50 m (Euro) 1,001.5.3. ab 51 m (Euro) 1,51

22.. KKuunnddee zzaahhlltt ffüürr::2.1 - Nachinkasso (Euro) 15,002.2 - Mahnkosten (Euro) 5,00

HHiinnwweeiiss:: Die Entgelte in den Positionen I., II, III. (1.3 und 1.4) und IV (1. und 2.) sind mehrwertsteuerfrei. Die Entgelte in denPositionen III. (1.1, 1.2 und 2.1) enthalten den jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz (zzt. 19 %). Bei gesetzlicher Änderung desSteuersatzes erfolgt die Änderung bzw. Anpassung des Entgeltblattes.

* gilt jeweils für Einteilung von Teilflächen eines Bestandsverzeichnisses des Grundbuchs in Abrechnungseinheiten ‹ 300 m2

einleitender Fläche (vor Bewertung mit Abminderungsfaktor)

** kostenfrei für Grundstücke › 300 m2 einleitender Fläche (vor Bewertung mit Abminderungsfaktor) und bestehender Ein-zugsermächtigung.

AAnnllaaggee zzuu §§§§ 11 AAbbss.. ((55)),, 44 AAbbss.. ((44)),, 1155 AAbbss.. ((11)) uunndd ((33)),, 1166 AAbbss.. ((66)),, 2200 AAbbss.. ((33)) uunndd ((55)),, 2211 ((22)) AABBAAbbwwaasssseerrbbeesseeiittiigguunngg

EEnnttggeellttbbllaatttt AAbbwwaasssseerrbbeesseeiittiigguunngg -- SSeeiittee 11

Der Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz erhebt von den Benutzern aller öffentlichen Abwasseranlagen Anlagennutzungsent-gelte und für die Entsorgung von Abwasser Entsorgungsentgelte auf der Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für die Nut-zung der öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung der Stadt Chemnitz (AB Abwasserbeseitigung).

Fortsetzung von Seite 18

§§ 2233SSiicchheerrhheeiittsslleeiissttuunngg

(1) Ist der Vertragspartner zur Vorauszah-lung nicht in der Lage, so kann der ESC inangemessener Höhe Sicherheitsleistungverlangen.(2)Barsicherheiten werden zum jeweilsgültigen Zinssatz für längerfristige Refi-nanzierungsgeschäfte der EuropäischenZentralbank (LRG Satz) verzinst. (3)Ist der Vertragspartner in Verzug undkommt er nach erneuter Zahlungsauffor-derung nicht unverzüglich seinen Zah-lungsverpflichtungen aus dem Vertrags-verhältnis nach, so kann der ESC dieSicherheit verwerten. Hierauf ist in derZahlungsaufforderung hinzuweisen. Kurs-verluste beim Verkauf von Wertpapierengehen zu Lasten des Vertragspartners.(4)Die Sicherheit ist zurückzugeben,wenn die Voraussetzungen nach Absatz(1) weggefallen sind.

§§ 2244ZZaahhlluunnggssvveerrwweeiiggeerruunngg

Einwände gegen Rechnungen und Ab-schlagsberechnungen berechtigen zumZahlungsaufschub oder zur Zahlungsver-weigerung nur,1. soweit sich aus den Umständen ergibt,dass offensichtliche Fehler vorliegen und2. wenn der Zahlungsaufschub oder dieZahlungsverweigerung innerhalb vonzwei Jahren nach Zugang der fehlerhaftenRechnung oder Abschlagsberechnunggeltend gemacht wird.

§§ 2255AAuuffrreecchhnnuunngg

Gegen Ansprüche des ESC kann nur mitunbestrittenen oder rechtskräftig festge-stellten Gegenansprüchen aufgerechnetwerden.

§§ 2266VVeerrttrraaggssssttrraaffee

(1) Verstößt der Vertragspartner vorsätz-lich oder grob fahrlässig gegen die Ver-pflichtung die zur Entgeltberechnung not-wendigen Angaben zu machen, kann derESC eine Vertragsstrafe verlangen. DieVertragsstrafe beträgt höchstens dasFünffache des Betrages, der sich aus derDifferenz von tatsächlich gezahltem Ent-gelt und dem Entgelt ergibt, das der Ver-tragspartner entsprechend dem jeweilsgültigen Entgeltblatt bei ordnungs-gemäßer Erfüllung seiner Verpflichtungnach den für ihn geltenden Entgelten zuzahlen gehabt hätte. Können der Ver-brauch oder andere Vergleichsmengendes Vertragspartners nicht ermittelt wer-den, so ist der Abwasseranfall vergleich-barer Vertragspartner zugrunde zu legen.Die Geltendmachung eines höherentatsächlichen Schadens bleibt vorbehal-ten.(2)Ist der Beginn der Mitteilungspflichtnicht nachzuweisen, so kann die Vertrags-strafe nach vorstehenden Grundsätzenüber einen festgestellten Zeitraum hinauslängstens für ein Jahr erhoben werden.

§§ 2277VVeerrwweeiiggeerruunngg ddeerr AAbbwwaasssseerreennttssoorrgguunngg

(1) Der ESC bzw. seine Beauftragten sindberechtigt, die Entsorgung von Schmutz-wasser, Schlamm oder Fäkalien als Inhaltaus Kleinkläranlagen, Absetzgruben oderabflusslosen Gruben zu verweigern, wennder Vertragspartner den Vertragsbedin-gungen zuwiderhandelt und die Verwei-gerung erforderlich ist, um- eine unmittelbare Gefahr für die Sicher-heit von Personen, Anlagen oder Allge-

meinheit abzuwenden,- zu gewährleisten, dass die Einleitbe-schränkungen der §§ 6, 7, 12 (3) Entwäs-serungssatzung eingehalten werden,- zu gewährleisten, dass die Grundstück-sentwässerungsanlage des Vertragspart-ners so betrieben wird, dass Störungenanderer Vertragspartner, störende Rück-wirkungen auf die Abwasserentsorgungs-einrichtungen des ESC oder Einrichtun-gen Dritter oder auf dieWasserversorgung ausgeschlossen sind.(2)Der ESC bzw. seine Beauftragten ha-ben die dezentrale Abwasserbeseitigungunverzüglich wieder aufzunehmen, so-bald die Gründe für die Verweigerung ent-fallen sind. Sind dem ESC durch Zuwider-handlungen des Vertragspartners Kostenentstanden, hat dieser dem ESC die Ko-sten zu ersetzen.

§§ 2288LLaauuffzzeeiitt ddeess EEnnttssoorrgguunnggssvveerrttrraaggeess,,

KKüünnddiigguunngg

(1) Das Vertragsverhältnis kann durch denVertragspartner mit einer Frist von 1 Mo-nat auf das Ende eines Kalendermonatsgekündigt werden, wenn für ihn kein An-schluss und Benutzungszwang gemäßder gültigen Entwässerungssatzung be-steht. Ebenso kann das Vertragsverhält-nis durch die eins oder im Bereich der de-zentralen Abwasserbeseitigung durchden ESC, mit einer Frist von 1 Monat aufdas Ende eines Kalendermonats gekün-digt werden, wenn für den Kunden keinAnschluss und Benutzungszwang gemäßder gültigen Entwässerungssatzung be-steht.(2) Ein Wechsel in der Person des Ver-tragspartners ist dem ESC über die eins,bzw. im Bereich der dezentralen Abwas-serbeseitigung dem ASR, mitzuteilen undbedarf der Zustimmung des ESC. Dabeiwird der ESC hinsichtlich der zentralen Ab-wasserbeseitigung wiederum von der einsvertreten. Der ESC bzw. die eins ist nichtverpflichtet, dem Eintritt des Dritten in diesich aus dem Vertragsverhältnis ergeben-den Rechte und Pflichten zuzustimmen.(3)Tritt anstelle des ESC ein anderes Un-ternehmen in die sich aus dem Vertrags-verhältnis ergebenden Rechte und Pflich-ten ein, so bedarf es hierfür nicht derZustimmung des Vertragspartners. DerWechsel des Abwasserentsorgungsunter-nehmens ist öffentlich bekanntzugeben.(4)Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§§ 2299GGeerriicchhttssssttaanndd

Als Gerichtsstand gilt Chemnitz verein-bart, soweit die gesetzlichen Vorausset-zungen einer Gerichtsstandsvereinba-rung gemäß § 38 ZPO vorliegen.

§§ 3300SScchhlluussss uunndd ÜÜbbeerrggaannggssbbeessttiimmmmuunnggeenn

Anschlüsse und Einleitungen, die vor derWirksamkeit dieser ABAbwasserbeseiti-gung getätigt wurden, werden mit In-Kraft-Treten dieser Bedingungen nach de-ren Bestimmungen fortgeführt. DasGleiche gilt für die Entsorgungsleistungender dezentralen Abwasserbeseitigung.

§§ 3311IInn--KKrraafftt--TTrreetteenn

Die Allgemeinen Bedingungen für die Nut-zung der öffentlichen Einrichtung Abwas-ser der Stadt Chemnitz treten zum01.01.2011 in Kraft.Gleichzeitig treten die jeweiligen Allge-meinen Bedingungen für die Nutzung deröffentlichen Abwasseranlagen und für diemobile Abwasserentsorgung der StadtChemnitz, die seit 01.01.2008 Gültigkeithatten, außer Kraft.

50. Ausgabe 2010, Seite 19

Leser wissen mehr.

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Hilbersdorfer Str. 33 · Tel.: 452103020.12. 14.00: Weihnachtsgrillen bei Glühwein31.12. 14.00: Feier zum Jahresende

Horststraße 11 · Tel.: 271151024.12. 12.00: Festliches Mittagsessen

in besinnlicher Runde31.12. 12.00: Jahresausklang mit

festlichem Mittagessen

Limbacher Str. 71b · Tel.: 380412023.12. 14.00: Weihnachtsnachmittag. Gemein-

sames Singen und Musizieren24.12. 14.00: Weihnachtliche KaXeerunde mit

besinnlichen Melodien30.12. 14.00: Jahresabschlussfeier mit Musik,

Spaß, Spiel und Abendessen

Regensburger Str. 51 · Tel.: 400216324.12. 09.00: Festtagsmenü mit Programm29.12. 14:30: „Kehraus das Jahr 2010“ – Tanz31.12. 09.00: Festlicher Jahresausklang

Zöllnerstraße 7 · Tel.: 450610030.12. 15.00: „Gemeinsam ins neue Jahr“

Zschopauer Str. 169 · Tel.: 575910021.12. 14.30: „Sind die Lichter angezündet“22.12. 14.00: „Neinerlaa“ – Musik und Speisen

mit Mirella & Stefan 25.12. 14.00: KaXeenachmittag mit Musik30.12. 14.00: Jahresabschluss mit den Zscho-

pautalern und Überraschungen

Wittgensdorf · Tel.: 037200 8826223.12. 11.00: Festliche Bescherung mit

Gänsekeule und Überraschungen31.12. 11.00: Festlicher Jahresausklang mit

Spiel, Spaß und Mittagstisch

Gemeinsam und nicht einsamAuch zu Weihnachten und Silvester sind die Begegnungsstätten und StadtteiltreJs der Volkssolidarität geöJnet und laden zu ein paar schönen Stunden in Gemeinschaft ein. Menschen, die sich an den Feiertagen einsam fühlen, sind herzlich willkommen!

Anmeldung erforderlich!

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Pause nach dem Zeltaufbau beimCamping-Tag

Es ist kein einfacher Job, besondersim Winter: Jeden Tag bei Wind undWetter sind die Mitarbeiter derPflege sowie die Hauswirtschafts-helfer der Sozialstation Scheffel-straße mit dem Auto oder auch mitöffentlichen Verkehrsmitteln undzu Fuß unterwegs, um pflegebe-dürftige Menschen zu betreuen. Siewaschen die Betreuten, wechselnVerbände, messen Blutdruck undBlutzucker, geben Spritzen oderreinigen die Wohnung, gehen Ein-kaufen und vieles andere mehr. Da-bei haben sie immer ein offenes Ohrfür die Betreuten und hören sichauch ihre Sorgen und Nöte an. Dass

viele pflegebedürftige Menschennoch in ihren eigenen vier Wändenwohnen können, verdanken sie un-ter anderem den Mitarbeitern derSozialstation.Seit einigen Jahren bietet die Ein-richtung auf der Scheffelstraße zu-dem eine besondere Betreuung füran Demenz erkrankte Menschenan. „Was gemacht wird, können dieBetreuten meist selber bestim-men“, berichtet Sabine Mauersber-ger, die die Arbeit der Tagesbetreu-ung koordiniert. „Wir führenbeispielsweise mit ihnen Gedächt-nistraining durch, treiben gemein-sam Sport, kochen zusammen odertrainieren das Laufen und Treppen-steigen, um Unfällen vorzubeugen.Vieles dient zum Erhalt der Fertig-keiten unserer Betreuten. Beson-ders erwähnenswert sind die ge-meinsamen Ausflüge, dieregelmäßig auf dem Programm ste-hen und vielen Betreuten die Mög-lichkeit geben, einmal etwas ande-res zu erleben. Im Urlaub waren wirauch schon zusammen.“ Dabei hatdas Team der Tagesbetreuung im-mer wieder neue Ideen. So wurden

im Sommer bei einem „Camping-Tag“ die Zelte auf dem Gelände derSozialstation aufgeschlagen. Ge-meinsam mit den Betreuten wurdegegrillt, Roster mit Kartoffelsalatgab es auf echtem Camping-Ge-schirr. Die Mittagsruhe wurde aufLiegen und in den Zelten abgehal-ten. „Das war für alle ein richtigesErlebnis! Nächstes Jahr wollen wirmit einigen vielleicht auch einmalim Zelt übernachten“, erzählt Sa-bine Mauersberger, „Hauptsacheist, es bereitet unseren BetreutenSpaß!“„Wir sind ein gutes Team“, berich-tet Sabine Mauersberger, die sichauch um die Koordinierung derHauswirtschaftshilfe der Sozialsta-tion kümmert, „und das nicht nurin der Tagesbetreuung, sondern imgesamten Haus.“ Vor wenigen Wo-chen hat der Medizinische Dienstder Krankenversicherung (MDK)die Sozialstation geprüft. Das Er-gebnis ist die Bestnote 1,0 gewesen,die bisher nur sehr selten vergebenwurde. Sabine Mauerberger freutsich: „Das haben wir alle gemein-sam geschafft!“

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