Amtsblatt Chemnitz

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Zu einem zweitägigen Besuch weilten in der vergangenen Woche der Ober- bürgermeister der amerikanischen Partnerstadt Akron, Donald L. Plus- quellic, und deren Wirtschaftsbürger- meister, Bob Bowman, in Chemnitz. Während Akrons Oberbürgermeister die Europareise auch für Wirtschafts- kontakte in Helsinki nutzt, hatte Bow- man zuvor die Hannover Messe be- sucht. Wirtschaftlichen wie kommunal- politischen Interessen und Gesprächen galt auch der Besuch in Chemnitz. Am Donnerstag empfing Oberbürger- meisterin Barbara Ludwig die Gäste, die am Folgetag das Technologie Cen- trum Chemnitz besuchten. Hier stan- den Firmenkontakte sowie die Präsen- tation des neuen Unternehmensstand- ortes der METROM Mechatronische Maschinen GmbH, als Beispiel einer er- folgreichen Ausgründung aus dem TCC, im Vordergrund. Marktchancen in Übersee nutzen Seit der Unterzeichnung des Städtepart- nerschaftsvertrages zwischen Chemnitz und Akron vor nunmehr 13 Jahren stan- den wirtschaftliche Kontakte immer wieder im Mittelpunkt des Interesses. So besuchten beispielsweise Wirt- schaftsförderer des Summit County die Stadt Chemnitz und das TCC mit dem Ziel, den Markteinstieg von hiesigen Technologiefirmen in den USA vorzu- bereiten. Chemnitzer Unternehmen nutzten damals die Möglichkeit, ihre Profile und Produktspektren vorzustel- len. Akrons Wirtschaftsbürgermeister Robert Bowman machte fortan die Su- che nach geeigneten und interessier- ten Partnern zur Chefsache. Vor zwei Jahren eröffnete dann das Chemnitzer Unternehmen Amtec GmbH in Gegen- wart von Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig im Akron Global Business Ac- celerator, der „Schwester“ des TCC, eine Niederlassung. Partnerschaft weiter mit Leben füllen Während des jüngsten Besuchs in Chemnitz erörterten die beiden Stadt- oberhäupter unter anderem Auswir- kungen der Finanz- und Wirtschafts- krise auf kommunalpolitischem Gebiet. Oberbürgermeister Donald L. Plusquel- lic, der bereits seit 23 Jahren in Akron amtiert, hatte im vergangenen Jahr die bislang einschneidensten Etat-Kürzun- gen in seiner Amtszeit vornehmen müs- sen. Ähnlich wie in Chemnitz waren in Akron die Steuereinnahmen rückläu- fig und deshalb Einsparungen und Um- strukturierungen dringend geboten. Der Kurzbesuch in Chemnitz wurde glei- chermaßen genutzt, um nächste Schrit- te der Zusammenarbeit vorzubereiten. So wollen der Akron Global Business Accelerator und das TCC ihre Kontakte intensivieren und dabei auch die Uni- versitäten beider Städte einbeziehen. Auch wird sich Akron gemeinsam mit der Chemnitzer Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft CWE im Juni zur Industriemesse „SIT 2010“ prä- sentieren. Austausch soll es erneut zwischen den Berufsfeuerwehren beider Städte ge- ben. Nachdem im vergangen Jahr ein Rettungsassistent aus Wittgensdorf Er- fahrungen in Amerika sammeln konnte, reist nun im Oktober ein Bediensteter der Berufsfeuerwehr zum Erfahrungs- austausch und Praktikum in die Part- nerstadt. Begegnungen zwischen den Einwoh- nern der Partnerstädte sind ebenso wieder geplant, so wollen Chemnitzer Läufer im September beim Akron Ma- rathon starten. Auch ein Projekt der Chemnitzer Filmemacherin Beate Kun- ath, das über Frauen in Partnerstädten berichtet, soll unterstützt werden, ver- sicherte Akrons Oberbürgermeister. Und schon bald wird sich Akron den Chemnitzern mit einem Geschenk in Er- innerung bringen: Eine Leuchte sowie eine Bank für die „Allee des Lichtes“ be- finden sich gerade in der Zollabferti- gung in Cleveland und werden im Mai in Chemnitz eintreffen. Mehr zu den Chemnitzer Städtepart- nern unter www.chemnitz.de. Amtliches Seite 2 Sanierung von Schulen Seite 3 Einwohnerversammlung Seite 3 Tag gegen Lärm Seite 4 Citylauf : Jetzt anmelden! Seite 5 Reise nach Wolgograd Seite 6 Überblick Rathaus-Journal, 21. Jahrgang, 17. Ausgabe, 28. April 2010 · Auflage: 130.000 Exemplare Aufwertung eines Wohngebietes beschlossen Teile des Heckert-Gebietes erhalten Status eines Sanierungsgebietes Einwohner reden mit Wirtschaftsbürgermeister Bob Bowman und Oberbürgermeister Donald L. Plusquellic erörterten mit der Chemnitzer Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig weitere Kontakte zwischen den Partnerstädten Akron und Chemnitz. An dem Ge- spräch beteiligten sich auch CWE-Chef Ulrich Geissler und Wirtschaftsförderer Stephen Kidder. (v.l.n.r.) Foto: Schmidt Am vergangenen Mittwoch hat der Stadtrat die Teilbereiche des Fritz- Heckert-Gebietes Hutholz-Nord und Süd, Markersdorf-Süd, Teile von Mar- kersdorf-Nord sowie den Bereich Am Alten Flughafen in Kappel zum förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Stadt- umbau I erklärt.Das Gebiet wurde 2001 in das Förderprogramm Städtebauliche Erneuerung, Programmteil Sanierungs- gebiete (SEP), durch Bund und Land aufgenommen. Seitdem sind aus dem Programm SEP 4,3 Millionen Euro und aus dem Programm „Soziale Stadt“ (SSP) 5,2 Millionen Euro eingesetzt worden. Letztlich ist die förmliche Fest- legung als Sanierungsgebiet unbe- dingte Voraussetzung, um bereits ein- gesetzte sowie künftige Fördermittel aus diesem Programm zu sichern. Die Stadt hat aus beiden Programmen im „Sanierungsgebiet Stadtumbau I“ Maßnahmen aller Art bedarfsgerecht und im Rahmen der Bereitstellung der finanziellen Mittel gefördert, so die Sa- nierung der Darwin-Grundschule, den Bau von Radwegen und die Gestaltung „Grünes Rückgrat Hutholz-Nord“ ebenso wie den Rückbau von Schulen sowie die Begrünung nach Abriss von Bauten aber auch die Modernisierung von Wohngebäuden. Auch wurden Um- zugsbeihilfen an Bewohner gezahlt. Die Wohnungsunternehmen haben markante Rückbaugrundstücke durch eigene Aufwertungsmaßnahmen ge- staltet, so durch den Bau eines Stadt- teilparks an der Wolgograder Allee in Markersdorf Süd oder durch die Errich- tung von Carports und Garagenanla- gen. Mit dem Status als Sanierungs- gebiet gehen auch eine Vielzahl von Maßnahmen zur weiteren Entwicklung und Aufwertung des Bereiches einher. In der Förderung 2010 bis 2015 sind im Sanierungsgebiet Stadtumbau I derzeit mit etwa 2,2 Millionen Euro gesamt ge- plant: • Quartiersmitte Markersdorf Süd (Refinanzierung des Darlehens der WG Einheit) • Gehwege zur Schulwegsicherung zwischen Markersdorf Süd und Markersdorf Nord • Teilrückbau von Erschließungsan- lagen und Anliegerstraßen auf Grund von Stadtumbaumaßnahmen • Sanierung der Kita Siewert-Straße • Fertigstellung der Ikarus-Promenade und Umfeld Sachsenhalle • Quartiersmanagements vor Ort mit Verfügungsfonds „Soziale Stadt“ sowie Modellprojekte von Vereinen und Bürgern • Weitere Unterstützung von Stadtum baumaßnahmen Parallel zu den Anstrengungen im öf- fentlichen Sektor leisten die ansässi- gen Wohnungsunternehmen einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung und Aufwertung des Gebietes. Geplant sind Investitionen in Höhe von rund 18,1 Mil- lionen Euro, die z.B. in die Erneuerung von Gehwegen und Parkplätzen, die energetische Sanierung von Wohnge- bäuden, die Erneuerung von Fahrstuhl- anlagen oder den Ausbau von Woh- nungen fließen. Akron und Chemnitz vertiefen Beziehungen Austausch soll beiden Städten wirtschaftlich nutzen – Chemnitzer reisen nach Übersee: Praktikum für Feuerwehrmann – Filmemacherin dreht in Ohio Rund 200 Bürgerinnen und Bürger waren am vergangenen Freitag in der Betriebshalle des Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebes (ASR) in der Blankenburgstraße zu Gast: Dort fand die Einwohnerversammlung für das Stadtgebiet Chemnitz-Nord, konkret für die Stadtteile Furth, Borna- Heinersdorf, Glösa-Draisdorf, Wittgensdorf und Röhrsdorf, statt. Themen, die die Gäste besonders bewegten, waren Verkehrsprojekte, das Haus- haltskonsolidierungskonzept und das Nebeneinander von Arbeiten und Wohnen. – Seite 3 Sanierungskonzept für Schulen liegt vor Ein Sanierungskonzept für Schulen in kommunaler Trägerschaft liegt vor. Das Papier wurde in der Sitzung des Stadtrates am vergangenen Mittwoch be- schlossen. Mit rund 345 Millionen Euro wird die Summe beziffert, die nötig wäre um den Sanierungsrückstau an kommunalen Schulen zu beheben. Die Vorlage enthält Empfehlungen zur zeitlichen Einordnung aller notwendigen Schulsanierungsmaßnahmen bis 2020. Seite 3 Chemnitzer feiern Rückbenennung „Die Heimkehr des alten Stadtnamens“, so nennt der Chemnitzer Journalist Addi Jacobi die Rückbenennung unserer Stadt im Jahr 1990. Am 1. Juni 1990 hatte Karl-Marx-Stadt nach einer Bürgerbefragung den Namen Chemnitz zurück erhalten. Dieses Ereignis jährt sich zum 20 Male. Eigens zu diesem An- lass wird das Kulturfestival Begegnungen erstmals seit seinem Bestehen im Frühsommer – vom 27. Mai bis 1. Juni – stattfinden. – Seite 3

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Ausgabe vom 28.04.2010

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Page 1: Amtsblatt Chemnitz

Zu einem zweitägigen Besuch weiltenin der vergangenen Woche der Ober-bürgermeister der amerikanischenPartnerstadt Akron, Donald L. Plus-quellic, und deren Wirtschaftsbürger-meister, Bob Bowman, in Chemnitz.Während Akrons Oberbürgermeisterdie Europareise auch für Wirtschafts-kontakte in Helsinki nutzt, hatte Bow-man zuvor die Hannover Messe be-sucht. Wirtschaftlichen wie kommunal-politischen Interessen und Gesprächengalt auch der Besuch in Chemnitz. Am Donnerstag empfing Oberbürger-meisterin Barbara Ludwig die Gäste,die am Folgetag das Technologie Cen-trum Chemnitz besuchten. Hier stan-den Firmenkontakte sowie die Präsen-tation des neuen Unternehmensstand-ortes der METROM MechatronischeMaschinen GmbH, als Beispiel einer er-folgreichen Ausgründung aus dem TCC,im Vordergrund.

Marktchancen in Übersee nutzenSeit der Unterzeichnung des Städtepart-nerschaftsvertrages zwischen Chemnitzund Akron vor nunmehr 13 Jahren stan-den wirtschaftliche Kontakte immerwieder im Mittelpunkt des Interesses.So besuchten beispielsweise Wirt-schaftsförderer des Summit County dieStadt Chemnitz und das TCC mit demZiel, den Markteinstieg von hiesigenTechnologiefirmen in den USA vorzu-bereiten. Chemnitzer Unternehmennutzten damals die Möglichkeit, ihreProfile und Produktspektren vorzustel-len. Akrons Wirtschaftsbürgermeister

Robert Bowman machte fortan die Su-che nach geeigneten und interessier-ten Partnern zur Chefsache. Vor zweiJahren eröffnete dann das ChemnitzerUnternehmen Amtec GmbH in Gegen-wart von Oberbürgermeisterin BarbaraLudwig im Akron Global Business Ac-celerator, der „Schwester“ des TCC,

eine Niederlassung.Partnerschaft weiter mit Leben füllenWährend des jüngsten Besuchs inChemnitz erörterten die beiden Stadt-oberhäupter unter anderem Auswir-kungen der Finanz- und Wirtschafts-krise auf kommunalpolitischem Gebiet.Oberbürgermeister Donald L. Plusquel-

lic, der bereits seit 23 Jahren in Akronamtiert, hatte im vergangenen Jahr diebislang einschneidensten Etat-Kürzun-gen in seiner Amtszeit vornehmen müs-sen. Ähnlich wie in Chemnitz waren inAkron die Steuereinnahmen rückläu-fig und deshalb Einsparungen und Um-strukturierungen dringend geboten.

Der Kurzbesuch in Chemnitz wurde glei-chermaßen genutzt, um nächste Schrit-te der Zusammenarbeit vorzubereiten.So wollen der Akron Global BusinessAccelerator und das TCC ihre Kontakteintensivieren und dabei auch die Uni-versitäten beider Städte einbeziehen. Auch wird sich Akron gemeinsam mitder Chemnitzer Wirtschaftsförderungs-und Entwicklungsgesellschaft CWE imJuni zur Industriemesse „SIT 2010“ prä-sentieren. Austausch soll es erneut zwischen denBerufsfeuerwehren beider Städte ge-ben. Nachdem im vergangen Jahr einRettungsassistent aus Wittgensdorf Er-fahrungen in Amerika sammeln konnte,reist nun im Oktober ein Bediensteterder Berufsfeuerwehr zum Erfahrungs-austausch und Praktikum in die Part-nerstadt. Begegnungen zwischen den Einwoh-nern der Partnerstädte sind ebensowieder geplant, so wollen ChemnitzerLäufer im September beim Akron Ma-rathon starten. Auch ein Projekt derChemnitzer Filmemacherin Beate Kun-ath, das über Frauen in Partnerstädtenberichtet, soll unterstützt werden, ver-sicherte Akrons Oberbürgermeister.Und schon bald wird sich Akron denChemnitzern mit einem Geschenk in Er-innerung bringen: Eine Leuchte sowieeine Bank für die „Allee des Lichtes“ be-finden sich gerade in der Zollabferti-gung in Cleveland und werden im Maiin Chemnitz eintreffen. !Mehr zu den Chemnitzer Städtepart-nern unter www.chemnitz.de.

Amtliches Seite 2

Sanierung von Schulen Seite 3

Einwohnerversammlung Seite 3

Tag gegen Lärm Seite 4

Citylauf : Jetzt anmelden! Seite 5

Reise nach Wolgograd Seite 6

ÜÜbbeerrbblliicckk

Rathaus-Journal, 21. Jahrgang, 17. Ausgabe, 28. April 2010 · Auflage: 130.000 Exemplare

Aufwertung eines Wohngebietes beschlossenTeile des Heckert-Gebietes erhalten Status eines Sanierungsgebietes

Einwohner reden mit

Wirtschaftsbürgermeister Bob Bowman und Oberbürgermeister Donald L. Plusquellic erörterten mit der ChemnitzerOberbürgermeisterin Barbara Ludwig weitere Kontakte zwischen den Partnerstädten Akron und Chemnitz. An dem Ge-spräch beteiligten sich auch CWE-Chef Ulrich Geissler und Wirtschaftsförderer Stephen Kidder. (v.l.n.r.) Foto: Schmidt

Am vergangenen Mittwoch hat derStadtrat die Teilbereiche des Fritz-Heckert-Gebietes Hutholz-Nord undSüd, Markersdorf-Süd, Teile von Mar-kersdorf-Nord sowie den Bereich AmAlten Flughafen in Kappel zum förmlichfestgelegten Sanierungsgebiet Stadt-umbau I erklärt.Das Gebiet wurde 2001in das Förderprogramm StädtebaulicheErneuerung, Programmteil Sanierungs-gebiete (SEP), durch Bund und Landaufgenommen. Seitdem sind aus demProgramm SEP 4,3 Millionen Euro undaus dem Programm „Soziale Stadt“(SSP) 5,2 Millionen Euro eingesetztworden. Letztlich ist die förmliche Fest-legung als Sanierungsgebiet unbe-dingte Voraussetzung, um bereits ein-gesetzte sowie künftige Fördermittelaus diesem Programm zu sichern.Die Stadt hat aus beiden Programmenim „Sanierungsgebiet Stadtumbau I“Maßnahmen aller Art bedarfsgerechtund im Rahmen der Bereitstellung derfinanziellen Mittel gefördert, so die Sa-nierung der Darwin-Grundschule, den

Bau von Radwegen und die Gestaltung„Grünes Rückgrat Hutholz-Nord“ebenso wie den Rückbau von Schulensowie die Begrünung nach Abriss vonBauten aber auch die Modernisierungvon Wohngebäuden. Auch wurden Um-zugsbeihilfen an Bewohner gezahlt.Die Wohnungsunternehmen habenmarkante Rückbaugrundstücke durcheigene Aufwertungsmaßnahmen ge-staltet, so durch den Bau eines Stadt-teilparks an der Wolgograder Allee inMarkersdorf Süd oder durch die Errich-tung von Carports und Garagenanla-gen. Mit dem Status als Sanierungs-gebiet gehen auch eine Vielzahl vonMaßnahmen zur weiteren Entwicklungund Aufwertung des Bereiches einher.In der Förderung 2010 bis 2015 sind imSanierungsgebiet Stadtumbau I derzeitmit etwa 2,2 Millionen Euro gesamt ge-plant:• Quartiersmitte Markersdorf Süd

(Refinanzierung des Darlehens der WG Einheit)

• Gehwege zur Schulwegsicherung

zwischen Markersdorf Süd und Markersdorf Nord

• Teilrückbau von Erschließungsan-lagen und Anliegerstraßen auf Grundvon Stadtumbaumaßnahmen

• Sanierung der Kita Siewert-Straße• Fertigstellung der Ikarus-Promenade

und Umfeld Sachsenhalle• Quartiersmanagements vor Ort mit

Verfügungsfonds „Soziale Stadt“ sowie Modellprojekte von Vereinenund Bürgern

• Weitere Unterstützung von Stadtumbaumaßnahmen

Parallel zu den Anstrengungen im öf-fentlichen Sektor leisten die ansässi-gen Wohnungsunternehmen einenwichtigen Beitrag zur Stabilisierung undAufwertung des Gebietes. Geplant sindInvestitionen in Höhe von rund 18,1 Mil-lionen Euro, die z.B. in die Erneuerungvon Gehwegen und Parkplätzen, dieenergetische Sanierung von Wohnge-bäuden, die Erneuerung von Fahrstuhl-anlagen oder den Ausbau von Woh-nungen fließen. !

Akron und Chemnitz vertiefen BeziehungenAustausch soll beiden Städten wirtschaftlich nutzen – Chemnitzer reisen nach Übersee: Praktikum für Feuerwehrmann – Filmemacherin dreht in Ohio

Rund 200 Bürgerinnen und Bürger waren am vergangenen Freitag in derBetriebshalle des Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebes (ASR)in der Blankenburgstraße zu Gast: Dort fand die Einwohnerversammlungfür das Stadtgebiet Chemnitz-Nord, konkret für die Stadtteile Furth, Borna-Heinersdorf, Glösa-Draisdorf, Wittgensdorf und Röhrsdorf, statt. Themen,die die Gäste besonders bewegten, waren Verkehrsprojekte, das Haus-haltskonsolidierungskonzept und das Nebeneinander von Arbeiten undWohnen. – Seite 3

Sanierungskonzept für Schulen liegt vorEin Sanierungskonzept für Schulen in kommunaler Trägerschaft liegt vor. DasPapier wurde in der Sitzung des Stadtrates am vergangenen Mittwoch be-schlossen. Mit rund 345 Millionen Euro wird die Summe beziffert, die nötigwäre um den Sanierungsrückstau an kommunalen Schulen zu beheben. DieVorlage enthält Empfehlungen zur zeitlichen Einordnung aller notwendigenSchulsanierungsmaßnahmen bis 2020. – Seite 3

Chemnitzer feiern Rückbenennung „Die Heimkehr des alten Stadtnamens“, so nennt der Chemnitzer JournalistAddi Jacobi die Rückbenennung unserer Stadt im Jahr 1990. Am 1. Juni 1990hatte Karl-Marx-Stadt nach einer Bürgerbefragung den Namen Chemnitzzurück erhalten. Dieses Ereignis jährt sich zum 20 Male. Eigens zu diesem An-lass wird das Kulturfestival Begegnungen erstmals seit seinem Bestehen imFrühsommer –vom 27. Mai bis 1. Juni –stattfinden. – Seite 3

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17. Ausgabe 2010, Seite 2

Impressum

Herausgeber

Stadt Chemnitz, die Oberbürgermeisterin

Sitz Markt 1, 09106 Chemnitz

Amtlicher und redaktioneller Teil

des Amtsblattes

Chefredakteurin: Katja Uhlemann

Redaktion Monika Ehrenberg

Tel. (0371) 4 88 15 33,

Fax (0371) 4 88 15 95

Verlag

Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz

Brückenstraße 15, 09111 Chemnitz

Tel. (0371) 65 62 00 50,

Fax (0371) 65 62 70 05

Abonnement mtl. 11,- D

Geschäftsführung

Christian Jaeschke

Anzeigenteil Verantwortlich

Objektleitung

Kerstin Schindler, Tel. (0371) 65 62 00 50

Anzeigenberatung

Hannelore Treptau, (0371) 65 62 00 52

Bianka Nolde, (0371) 65 62 00 53

Konstanze Meyer, (0179) 4 81 38 14

freier Handelsvertreter

Satz

HB-Werbung u. Verlag GmbH & Co. KG

Druck

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Vertrieb

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Reklamationsservice Vetrieb

Tel. (0371) 65 62 12 19 u. 65 62 12 05

E-Mail [email protected]

Zur Zeit gilt die Anzeigenpreisliste

Nr. 8 vom 1.2.2008

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Mittwoch, 05.05.2010, 19.00 Uhr,Sitzungssaal, Rathaus Einsiedel,Einsiedler Hauptstraße 79, Chem-nitz

TTaaggeessoorrddnnuunngg::1. Eröffnung, Begrüßung sowie

Feststellung der ordnungsge-mäßen Ladung und der Be-schlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Entscheidung über Einwendun-

gen gegen die Niederschrift derSitzung des Ortschaftsrates Einsiedel – öffentlich – vom

31.03.2010 4. Vorstellung des Bauvorhabens

Berggasse 9 – Flurstück 168/85. Informationen des Ortsvorste-

hers6. Anfragen der Ortschaftsratsmit-

glieder7. Benennung von zwei Ortschafts-

ratsmitgliedern zur Unterzeich-nung der Niederschrift der öf-fentlichen Sitzung des Ort-schaftsrates Einsiedel

DDrr.. PPeetteerr NNeeuubbeerrttOrtsvorsteher

Sitzung des Ortschaftsrates Einsiedel– öffentlich –

Dienstag, 04.05.2010, 16.30 Uhr,Beratungsraum 118 des Rathau-ses, Markt 1, Chemnitz

TTaaggeessoorrddnnuunngg::1. Eröffnung, Begrüßung sowie

Feststellung der ordnungsge-mäßen Ladung und der Be-schlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesord-nung

3. Entscheidung über Einwen-dungen gegen die Nieder-schrift der Sitzung des Ju-gendhilfeausschusses – öf-fentlich – vom 23.03.2010

4. Bericht über Auswirkungengesetzlicher Veränderungender letzten Jahre auf die Ab-teilung Amtsvormundschaft,Abstammung, Unterhalt" BBEE:: FFrraauu RReeiicchheell,, LLeeiitteerriinn ddeerrAAbbtteeiilluunngg AAmmttssvvoorrmmuunnddsscchhaafftt,,AAbbssttaammmmuunngg,, UUnntteerrhhaalltt

5. Beschlussvorlagen an den Ju-gendhilfeausschuss

5.1. Anträge zur Förderung vonMaßnahmen aus dem „Sozio-kulturellen Jugendfonds”VVoorrllaaggee:: BB--006655//22001100EEiinnrreeiicchheerr:: DDeezzeerrnnaatt 55//AAmmtt 5511

5.2. Finanzielle Förderung derschulbezogenen Jugendarbeitim Jahr 2010 nach der Richtli-nie des Amtes für Jugend undFamilie zur Förderung vonProjekten der schulbezoge-nen Jugendarbeit der StadtChemnitzVVoorrllaaggee:: BB--007733//22001100EEiinnrreeiicchheerr:: DDeezzeerrnnaatt 55//AAmmtt 5511

5.3. Finanzielle Förderung von an-erkannten Trägern der freienJugendhilfe für 2010 nach derRichtlinie des Amtes für Ju-gend und Familie der StadtChemnitz zur Gewährung vonZuwendungen an Träger derfreien Jugendhilfe – Leistun-gen nach §§ 11 bis 14 SGB VIII,§ 16 SGB VIII, § 52 und Präven-tive Hilfen im Rahmen desSGB VIIIVVoorrllaaggee:: BB--009933//22001100EEiinnrreeiicchheerr:: DDeezzeerrnnaatt 55//AAmmtt 5511

5.4. Ablehnung von Anträgen aufZuwendung 2010 nach derRichtlinie des Amtes für Ju-gend und Familie der StadtChemnitz zur Gewährung von

Zuwendungen an Träger derfreien Jugendhilfe – Leis-tungsangebote nach §§ 11, 14und 16 SGB VIIIVorlage: B-094/2010Einreicher: Dezernat 5/Amt 51

5.5. Grundsatzpapier zur Gestal-tung von Erziehungspartner-schaften zwischen den Eltern,den gewählten Elternräten,dem Stadtelternrat, den öf-fentlich geförderten Kinderta-geseinrichtungen, den freienund öffentlichen Trägern derStadt ChemnitzVVoorrllaaggee:: BB--009977//22001100EEiinnrreeiicchheerr:: DDeezzeerrnnaatt 55//AAmmtt 5511

5.6. Investive Zuwendung 2010 fürdie Erstausstattung der Kin-dertagespflegestelle von FrauKatrin LangVVoorrllaaggee:: BB--009999//22001100EEiinnrreeiicchheerr:: DDeezzeerrnnaatt 55//AAmmtt 5511

5.7. Investive Zuwendung 2010 fürdie Erstausstattung der Kin-dertagespflegestelle von FrauMarlen DzuganVVoorrllaaggee:: BB--110000//22001100EEiinnrreeiicchheerr:: DDeezzeerrnnaatt 55//AAmmtt 5511

6. Informationsvorlage an denJugendhilfeausschuss

6.1. Prioritätenlisten für die Bau-maßnahmen Freier Träger abdem Haushaltsjahr 2010VVoorrllaaggee:: II--002288//22001100EEiinnrreeiicchheerr:: DDeezzeerrnnaatt 55//AAmmtt 5511

7. Informationsvorlage an denStadtrat

7.1. Finanzcontrolling per 31.12.2009 einschließlich Abrech-nung des 2. HSKVVoorrllaaggee:: II--002255//22001100EEiinnrreeiicchheerr:: DDeezzeerrnnaatt 22//AAmmtt 2200

8. Umsetzung des Konjunktur-programms für Investitionenin Kommunen (K II)

9. Verschiedenes9.1. Mündliche Informationen der

Verwaltung9.2. Fragen der Ausschussmitglie-

der10. Bestimmung von zwei Aus-

schussmitgliedern zur Unter-zeichnung der Niederschriftder Sitzung des Jugend-hilfeausschusses – öffent-lich –

BBaarrbbaarraa LLuuddwwiiggOberbürgermeisterin

Sitzung des Jugendhilfeausschusses– öffentlich –

Mittwoch, 05.05.2010, 16.30 Uhr,Beratungsraum 118 des Rathau-ses, Markt 1, Chemnitz

TTaaggeessoorrddnnuunngg::1. Eröffnung, Begrüßung sowie

Feststellung der ordnungs-gemäßen Ladung und der Be-schlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesord-nung

3. Entscheidung über Einwen-dungen gegen die Nieder-schrift der Sitzung des Schul-ausschusses – öffentlich –vom 24.03.2010

4. Beschlussvorlage an denSchulausschuss

4.1. Einrichtung der Berufsfach-schule für PflegehelferVVoorrllaaggee:: BB--008877//22001100EEiinnrreeiicchheerr:: DDeezzeerrnnaatt 11//AAmmtt 4400

5. Informationsvorlage an denStadtrat

5.1. Finanzcontrolling per 31.12.2009 einschließlich Abrech-nung des 2. HSKVVoorrllaaggee:: II--002255//22001100EEiinnrreeiicchheerr:: DDeezzeerrnnaatt 22//AAmmtt 2200

6. Umsetzung des Konjunktur-programms für Investitionenin Kommunen (K II)

7. Verschiedenes7.1. Mündliche Informationen der

Verwaltung7.2. Fragen der Ausschussmitglieder8. Bestimmung von zwei Aus-

schussmitgliedern zur Unter-zeichnung der Niederschriftder Sitzung des Schulaus-schusses – öffentlich –

BBrreehhmmBürgermeister

Sitzung des Schulausschusses– öffentlich –

Donnerstag, 06.05.2010, 16.30 Uhr,Beratungsraum Zi. 118 im Rathaus,Markt 1, Chemnitz

TTaaggeessoorrddnnuunngg::1. Eröffnung, Begrüßung sowie

Feststellung der ordnungs-gemäßen Ladung und der Be-schlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Entscheidung über Einwen-

dungen gegen die Nieder-schrift der Sitzung des Sozial-ausschusses – öffentlich –vom 14.01.2010

4. Informationsvorlagen an denSozialausschuss

4.1. Öffentlichkeitsarbeit des Ge-sundheitsamtes im Jahr 2010in Zusammenarbeit mit derRegionalen Arbeitsgemein-schaft für Gesundheitsförde-rungVVoorrllaaggee:: II--003344//22001100EEiinnrreeiicchheerr:: DDeezzeerrnnaatt 55//AAmmtt 5533

4.2. Zahlen und Fakten zur Kinder-gesundheit in Chemnitz/Ak-tuelle Ergebnisse der Unter-suchungen des Kinder- undJugendärztlichen Dienstes imVergleich zu Vorjahren

VVoorrllaaggee:: II--003355//22001100EEiinnrreeiicchheerr:: DDeezzeerrnnaatt 55//AAmmtt 5533

4.3. Zur Situation von HIV/AIDSund sexuell übertragbaren Er-krankungen (STD) in Chem-nitzVVoorrllaaggee:: II--003366//22001100EEiinnrreeiicchheerr:: DDeezzeerrnnaatt 55//AAmmtt 5533

5. Informationsvorlage an denStadtrat

5.1. Finanzcontrolling per 31.12.2009 einschließlich Abrech-nung des 2. HSKVVoorrllaaggee:: II--002255//22001100EEiinnrreeiicchheerr:: DDeezzeerrnnaatt 22//AAmmtt 2200

6. Umsetzung des Konjunktur-programms für Investitionenin Kommunen (K II)

7. Verschiedenes7.1. Mündliche Informationen der

Verwaltung7.2. Fragen der Ausschussmitglie-

der8. Bestimmung von zwei Aus-

schussmitgliedern zur Unter-zeichnung der Niederschriftder Sitzung des Sozialaus-schusses – öffentlich –

LLüütthhBürgermeisterin

Sitzung des Sozialausschusses - öffentlich -

SSttaaddtt CChheemmnniittzz -- OOrrddnnuunnggssaammttZum frühestmöglichen Termin ist die Stelle

Amtsleiterin/Amtsleiter (Kennziffer 744/32),mit Befähigung für den höheren nichttechnischen Verwaltungs-dienst oder mit abgeschlossenem, einschlägigem Hochschulstu-dium (Bewertung mit der Vergütungsgruppe Ia BAT-O/ Eingrup-pierung in Entgeltgruppe 15 TVöD bzw. in Besoldungsgruppe A15) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden, zu be-setzen. Detaillierte Informationen finden Sie unter www.chemnitz.de / Ausschreibungen

Pflanz-, Blumen- und Jahrmarkt rund ums Chemnitzer RathausPünktlich zur Pflanzzeit veranstal-tet die Stadt Chemnitz traditionelleinen großen PPffllaannzz-- uunndd BBlluummeenn--mmaarrkktt aamm 11.. MMaaii 22001100,, vvoonn 88 -- 1144UUhhrr am Chemnitzer Rathaus. Esgibt bunte Angebote für Gartenund Balkon, wie Beet- und Balkon-pflanzen, Blumenzwiebeln und–knollen, Schnittblumen, Säme-reien, Gestecke sowie Garten-

geräte und Gartenzubehör. DeftigeSpeisen und Getränke laden dieMarktbesucher zum Verweilen undGenießen ein.

Am 33.. MMaaii 22001100,, ffiinnddeett vvoonn 99 bbiiss 1177UUhhrr wieder JJaahhrrmmaarrkktt rund umsChemnitzer Rathaus statt. DieHändler laden mit einem buntenWarenangebot ein. Aufgrund der

Pflanzzeit werden viele Pflanzen-und Blumenhändler anwesendsein. Für das leibliche Wohl wirdmit einem umfangreichen Speise-und Getränkeangebot gesorgt.

Fragen sind möglich im SachgebietMarktwesen des Ordnungsamtesder Stadt Chemnitz unter Ruf-Nr.:0371 488-3130.

Page 3: Amtsblatt Chemnitz

Sanierungskonzept für kommunale Schulen liegt vorSchritt für Schritt sollen Schulen auf Vordermann gebracht werden – Pläne sind abhängig von Finanzlage

Der Stadtrat beschloss jetzt ein Sanierungskonzept für alle Schulen. Millionen Euro flossen bereits in die Rekonstruktionen einzelner Einrichtungen –so die der Industrieschule.Foto: Schmidt

In Adelsberg wird eine neue Straßenach dem 1986 verstorbenen Adels-berger Jazztrompeter Horst Fischer be-nannt. Dies wurde vom Stadtrat be-schlossen. Der 1930 geborene Jazzerspielte in jungen Jahren im Chemnit-zer Tanzorchester von Karl Walter undspäter unter der Leitung von Kurt Hen-kels in Leipzig – einem der besten Or-chesterleiter der Nachkriegszeit. In den50er Jahren zählte Fischer zu den her-ausragenden Jazztrompetern welt-weit. Nach verschiedenen Stationenin der Schweiz und in Süddeutschlandverstarb Fischer 1986 in Köln. Auf ei-genen Wunsch wurde er in seiner Hei-mat Adelsberg beigesetzt. !

Straße nach Jazzerbenannt

Der Stadtrat hat jetzt ein Sanierungs-konzept für alle Schulen in kommuna-ler Trägerschaft beschlossen. Es priori-siert einzelne Sanierungsvorhabennach Dringlichkeit und enthält Empfeh-lungen für die zeitliche Einordnung not-wendiger Reko-Maßnahmen mit der Ab-sicht, den Sanierungsrückstau an allenSchulen bis 2020 zu beseitigen. Um die-ses Ziel zu erreichen, wäre in den Jah-ren 2014 bis 2020 ein jährlicher Mittel-einsatz von durchschnittlich 31 MillionenEuro erforderlich. Eine weitere Unsicher-heit ist die Bereitstellung von Fördermit-teln: Wahrscheinlich ist, dass bei einerFörderung mit Landesmitteln die För-dersätze künftig sinken werden. Nichtbekannt ist auch, ob nach dem Jahr 2013eine Förderung mit europäischen Mittel

über EFRE möglich sein wird.Ein Sanierungsprogramm in dem vonder Verwaltung vorgelegten und vomStadtrat beschlossenen Umfang gibteine Stichtagsbetrachtung wieder undkann nicht als unabänderlich über einenlängeren Zeitraum festgeschrieben wer-den. Gerade im Zuge der jährlichenHaushaltsberatungen kann es hier zuVerschiebungen der Prioritäten kom-men. Der Sanierungsrückstau für alleSchulen und schulischen Einrichtungender Stadt Chemnitz in kommunaler Trä-gerschaft beträgt insgesamt 345 Millio-nen Euro. Im Jahr 2013 soll an folgendensieben kommunalen Schulen die not-wendigen Sanierungen erfolgt sein:- Schloßschule – Grundschule –- Georgius-Agricola-Gymnasium

- Berufliches Schulzentrum für Technik I– Industrieschule – (Fördermittel und 2. Konjunkturprogramm)

- Rudolf-Grundschule (2. Konjunktur-programm)

- G.-E.-Lessing-Grundschule (2. Kon-junkturprogramm)

- Schulzentrum Sport- Johannes-Kepler-Gymnasium.An folgenden zwölf kommunalen Schu-len soll im Jahr 2013 der Investitions-rückstau erheblich reduziert sein:- A.-S.Makarenko-Grundschule- Schulgebäude Friedrich-Hänel-Straße

86 der Grundschule „Am Stadtpark“, des Grundschulteils des Sonder-pädagogischen Förderzentrums „Johannes Trüper“, Schule für Erzie-hungshilfe

- Grundschule Einsiedel- Grundschule Gablenz (2. Konjunktur-

programm)- Kirchner-Grundschule Wittgensdorf

(2. Konjunkturprogramm)- Pablo-Neruda-Grundschule

(dena-Modellvorhaben)- Mittelschule Altendorf- Grund- und Mittelschule

Reichenbrand- Georg-Götz-Schule, Schule für Hörge-

schädigte (2. Konjunkturprogramm)- Friedrich-Fröbel-Schule, Schule zur

Lernförderung (2. Konjunktur-programm)

- Schule „Am Zeisigwald“, Schule fürgeistig Behinderte (2. Konjunkturpro-gramm)

- Dr.-W.-André-Gymnasium. !

Eine Stadt und ihre Namen Veranstaltung „Chemnitzer Köpfe“ will Bogen zwischen zwei Namensgebungen spannenHHiissttoorriisscchheess DDaattuumm jjäähhrrttee ssiicchhAm vergangenen Freitag jährte sich einDatum, das die Geschichte unserer Stadtbestimmen sollte: Am 23. April 1990 fanddie Auszählung des Bürgerentscheidesstatt, der die Rückbenennung von Karl-Marx-Stadt in Chemnitz besiegelte. EineBürgerinitiative, zu welcher der MalerFrank Werner Heine und die Friseurin Ker-stin Morgenstern sowie der Fernmelde-mechaniker Claus Modaleck gehörten,und der sich Türmer Stefan Weberebenso wie der Schriftsetzer Olaf Höfler,der Lehrer Günter Klaus und der Ingeni-eur Heiner Matthes anschlossen, hatteden Bürgerentscheid angeschoben. DieInitiative sammelte 43.000 Unterschrif-ten von Unterstützern und verteilte150.000 Flugblätter. Im April 1990 legtendaraufhin Oberbürgermeister, Rat derStadt und Runder Tisch gemeinsam dasProzedere für einen Bürgerentscheid fest:Es wurden Abstimmungskarten an dieEinwohner verschickt. Die Mehrheit derBevölkerung sprach sich dabei für denStadtnamen Chemnitz aus. Von 251.962Stimmberechtigten nahmen 191.139 amEntscheid teil. Davon stimmten 145.527(76,14 Prozent) für die Rückbenennungin Chemnitz. Die öffentliche Auszählungerfolgte im Speisesaal der ehemaligenMfS-Bezirksverwaltung an der Kaßberg-straße. Noch am Abend des 23. April1990 wurde das Ergebnis in Fernsehsen-dungen der DDR und der BRD bekannt

gegeben. Und am 1. Juni 1990 beschlossdann die Stadtverordnetenversammlungmit großer Mehrheit die Rückbenennung.Seit diesem Tag trägt die Stadt wiederihren historischen Namen Chemnitz.CChheemmnniittzz ffeeiieerrtt RRüücckkbbeenneennnnuunnggChemnitz besinnt sich 20 Jahre nach die-sem Ereignis einer der ersten demokrati-schen Willensbekundungen seiner Bür-ger mit zahlreichen Veranstaltungen.Eigens aus diesem Anlass wird das Kul-turfestival Begegnungen erstmals seitseinem Bestehen im Frühsommer statt-finden – vom 27. Mai bis 1. Juni. Drei Programmteile werden dazu vorbe-

reitet: Eine Open-Air-Party und das mehr-tägige Theaterfest „Chemnitz –Schöns-te Blume des Ostens“ sowie ein Diskus-sionsabend. Jetzt kündigte der Chemnitzer JournalistAddi Jacobi die Beteiligten dieser vonihm eigens vorbereiteten Veranstaltung„Chemnitzer Köpfe“ an. Sie findet als Teilder „Begegnungen 2010“ am 1. Juni,19.30 Uhr im Ratskeller statt und soll Er-innerungen an den Bürgerentscheid zurHeimkehr des alten Stadtnamens zurGeltung bringen. Eingeladen sind unteranderem Protagonisten der Rückbenen-nung von Karl-Marx-Stadt in Chemnitz,

darunter Claus Modaleck, Stefan Weberund Olaf Höfler sowie Günter Klaus. Füreinen interessanten und aufschlussrei-chen Dialog konnte Jacobi auch CordulaSchubert gewinnen, die als Ministerinfür Jugend und Sport dem letzten DDR-Kabi- nett unter Lothar de Maizière an-gehörte. Sie hatte vor der Wende als di-plomierte Medizinpädagogin an derMedizinischen Fachschule in Karl-Marx-Stadt gelehrt. Seit 1993 ist Schubert alsReferatsleiterin in Sachsens Sozialmini-sterium für Europakoordinierung zustän-dig. Neben ihr werden als Zeitzeugin imPodium auch die Ärztin Dr. RenatePötzsch und Dieter Füßlein Platz nehmenebenso wie Klaus Reichenbach, der in derletzten DDR-Regierung unter Lothar deMaizière vom 12. April bis 2. Oktober 1990das Amt des Ministerpräsidenten beglei-tete. Von 1990 bis 1994 war er Abgeord-neter des Deutschen Bundestages undarbeitet seit 1995 als Rechtsanwalt inHartmannsdorf. Zudem bekleidet er seit1990 das Amt des Präsidenten des Säch-sischen Fußball-Verbandes e.V. Weitere Gäste sind die heute 57-jährigeAlexandra Scharrer, sie wurde am 10. Mai1953 geboren, an dem Tag als Chemnitzin Karl-Marx-Stadt umbenannt wurde.Geichfalls wird Jürgen Hezel zugegensein. Er wohnte 1953 neben dem dama-ligen Ministerpräsidenten der DDR OttoGrotewohl der Umbenennungszeremo-nie bei. !

23. April 1990: Die Stimmen der Bürgerbefragung werden ausgezählt. Foto: Stadtarchiv/Koch

Einwohner reden mitDer Chemnitzer Norden, die StadtteileFurth, Borna-Heinersdorf, Glösa-Drais-dorf, Wittgensdorf und Röhrsdorf,stand am Freitag im Fokus. Verwaltungund Stadtrat hatten zur Einwohnerver-sammlung eingeladen. Eine guteNachricht kam für viele Zuhörer ausdem Tiefbauamt: BaubürgermeisterinPetra Wesseler berichtete über den Pla-nungsbeginn für die Sanierung derWittgensdorfer Straße in 2010 und dengeplanten Baustart im Sommer 2011.Für das 2,1-Millionen-Euro-Projekt, dasbis zum 4. Quartal 2012 abgeschlos-sen werden soll, rechnet die Stadt miteiner Förderquote von 65 Prozent.Auch für die Anwohner der BornaerStraße ist eine Verbesserung der Ver-kehrssituation in Sicht: Um die Straßeschrittweise vom Lkw-Verkehr zu ent-lasten, soll nach Abschluss der Bauar-beiten auf der Leipziger Straße im Junizunächst mit Abbiegeverboten fürLaster – von der Bornaer nach links indie Leipziger sowie von der Leipzigernach rechts in die Bornaer – eine Er-leichterung erzielt werden. ZweiteMaßnahme ist die Beschilderung desKreisels Bornaer Straße/Blanken-burgstraße, um die Lkw künftig recht-zeitig in Richtung AnschlussstelleChemnitz-Glösa umleiten zu können.Ein weiteres Thema der Versammlung:das Nebeneinander von Leben und Ar-beiten, das im Chemnitzer Norden seitjeher zu den charakteristischen Eigen-schaften zählt. Bürgermeister MikoRunkel bekräftigte, dass die Stadt dieEinhaltung aller gesetzlichen Grenz-werte kontrolliere. Zugleich mahnte erjedoch die Toleranz zweier Interessen-gruppen an, die in dieser Gegend seitmehr als 100 Jahren neben- und mit-einander lebten. Neben den Fragenund Antworten zu Themen, die vonden Gästen aufgerufen wurden, gabes zu Beginn der Einwohnerversamm-lung ein Resumee, welche Projekte seitder letzten Versammlung in Angriff ge-nommen oder abgeschlossen wurden.Zudem stand das Haushaltskonsoli-dierungskonzept der Verwaltung imFokus, mit dem die Stadt bis 2015 rund57 Millionen strukturell – also dauer-haft – einsparen muss. Oberbürger-meisterin Barbara Ludwig und die Ver-waltungsspitze bekräftigten auch hiernochmals ausdrücklich, für weitereIdeen und Vorschläge offen zu sein,sofern diese helfen, das Konsolidie-rungsziel zu erreichen. !

17. Ausgabe 2010, Seite 3

Page 4: Amtsblatt Chemnitz

uuhhee iisstt ffüürr ddeenn MMeennsscchheenn QQuueelllleeddeerr EEnnttssppaannnnuunngg.. DDoocchh wwiirrdd jjee--ddeerr TTaagg vvoonn eeiinneerr ppeerrmmaanneenntteenn

GGeerrääuusscchhkkuulliissssee bbeegglleeiitteett.. DDaass PPiieeppeennddeess HHaannddyyss,, ddaass KKllaappppeerrnn ddeerr TTaassttaattuurr,,ddaass DDuuddeellnn ddeess RRaaddiiooss ......KKrraannkk mmaacchheenn kköönnnneenn uunnss GGeerrääuusscchhee,,ddiiee eeiinneenn bbeessttiimmmmtteenn PPeeggeell eerrrreeiicchheenn,,VVeerrkkeehhrrsslläärrmm bbeeiissppiieellsswweeiissee.. AAmm hhääuu--ffiiggsstteenn ffüühhlleenn ssiicchh MMeennsscchheenn llaauutt UUmm--wweellttbbuunnddeessaammtt ddaadduurrcchh ggeessttöörrtt.. EEttwwaa5599 PPrroozzeenntt ddeerr DDeeuuttsscchheenn ggeebbeenn aann,,ddaarruunntteerr zzuu lleeiiddeenn.. DDeerr hheeuuttiiggee „„TTaaggggeeggeenn LLäärrmm –– ddeerr IInntteerrnnaattiioonnaall NNooiisseeAAwwaarreenneessss DDaayy 22001100““ wwiillll ddiiee AAuuffmmeerrkk--ssaammkkeeiitt aauuff ddiieesseess TThheemmaa lleennkkeenn..

Die Technisierung unseres Alltagsnimmt zu und damit auch der Lärm,dem der Mensch ausgesetzt ist. Des-sen krankmachende Faktoren sind be-kannt. Sie führen bei Betroffenen zuSchlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkran-kungen, Bluthochdruck oder phsychi-schen Problemen. Dies bestätigteerneut eine Studie im Auftrag des Um-weltbundesamtes, die besondersgesundheitliche Beeinträchtigungendurch nächtlichen Fluglärm unter-suchte. Politik wie Wirtschaft reagie-ren auf dieses Problem. Denn Erkra-kungen, die aus Lärmbelastungenresultieren, haben längst eine volks-wirtschaftliche Komponente. Es gibt lärmmindernde Straßenbeläge,Geräuschminimierung an Kraftfahrzeu-gen, Verordnungen regeln den Lärm-schutz an Arbeitsplätzen und vielesmehr. Doch auch der erhöhteGeräuschpegel, dem wir uns freiwilligaussetzen kann krank machen. SeitMP3-Player am Markt sind, breitensich auch bei jungen Menschen Erkran-kungen wie Schwerhörigkeit und Tin-nitus rasant aus. Erreicht der Lärmpe-gel in Diskotheken mehr als 100Dezibel, so ist dies lauter als Pressluft-

hämmer oder startende Flugzeuge.Hörsinneszellen können durch zu lauteMusik irreparabel geschädigt werden.„Lärm als Stressfaktor beeinträchtigtnicht nur das subjektive Wohlempfin-den. Er gefährdet auch die Gesund-heit, indem er das autonome Nerven-system und das hormonelle System

aktiviert. Die Folge sind Veränderun-gen bei Blutdruck, Herzfrequenz undanderen Kreislauffaktoren. Der Körperschüttet vermehrt Stresshormone aus,die ihrerseits in Stoffwechselvorgängedes Körpers eingreifen“, erklärt Amts-arzt Liebhard Monzer.Da die Lebensqualität unter Lärm lei-

det, ist Engagement gefragt: Regelun-gen allein sind nicht die Lösung. MehrWissen über Schallbelastung ist not-wendig, vor allem darüber, wie man zustarke Schallbelastung vermeidenkann. Was man selbst tun kann, umden eigenen Ohren Ruhe zu verordnenund viele weitere Aspekte zu Lärm unddessen Folgen, dazu informieren heutesowohl Fachleute im Umeltamt alsauch im Gesundheitsamt.

Experten geben AuskunftSo berät das Gesundheitsamt zu Aus-wirkungen von Lärm auf die Gesund-heit, heute von 10 bis 15 Uhr, im Raum422. In dieser Zeit gibt es unter der Ruf-nummer ! 4885324 auch telefonischAuskunft.Ausleihen können Kindertageseinrich-tung und Schulen im Gesundheitsamtübrigens auch eine „Lärmampel“, diezu hohe Pegel anzeigt. Anmeldungendazu werden unter ! 4885390 entge-gengenommen.Von Fachleuten im Umweltamt kannman sich ebenfalls heute von 9 bis 16Uhr telefonisch beraten lassen unter! 4883657 und 3639. Hier geht eszum Beispiel darum, wie sich Ge-räusch-Emissionen von Anlagen undGeräten wie Lüftern und Ventilatorenoder Maschinen verringern lassen.Im Rahmen eines „FP-Telefonforums“am heutigen Tag von 11 bis 13 Uhr be-antwortet auch Carina Kühnel vom Um-weltamt Fragen zu Belastungen im Zu-sammenhang mit Verkehrslärm undstädtebaulichen Planungen und Be-bauungen. Sie ist unter der Rufnum-mer 656 11777 erreichbar.Das Solaris Förderzentrum in der Nee-festraße 82 bietet heute zum Tag ge-gen den Lärm von 14 bis 16 Uhr Luft-und Schallexperimente und den Baueines Klangspiels an. Die Veranstal-tung ist kostenfrei. "

17. Ausgabe 2010, Seite 4

Pause für die OhrenKostbare Ruhe – teurer Lärm: Der heutige Tag gegen den Lärm geht der Belastung durch Geräusche auf den Grund

Maifeuer –wann und wo?Das Ordnungsamt hat Anträge vonVereinen und Veranstaltern sowie vonPrivatpersonen zum Abbrennen einesBrauchtumsfeuers in der Walpurgis-nacht, am Vorabend des 1. Mai geneh-migt. Die Walpurgisnacht erhielt ihrenNamen nach der Heiligen Walpurga,deren Gedenktag bis ins Mittelalter amTag ihrer Heiligsprechung am 1. Mai ge-feiert wurde. Als Tanz in den Mai hat esam Vorabend des Maifeiertags auchals urbanes, modernes Ereignis Ein-gang den heutigen Alltag gefunden. "Feuer lodern an folgenden Orten:- Hartmannplatz, 21 bis 22 Uhr - Freifläche hinter dem Einkaufszen-

trum Sachsenallee, 21.30 bis 23 Uhr - Höhepunkt Pappel im Ortsteil

Einsiedel, 20.30 bis 24 Uhr - Kirchweg, Ecke Eubaer Straße,

21 bis 24 Uhr - Kreisigstraße, zwischen Röhrsdorfer

Straße und Oberfrohnaer Straße, Alte Bahnstrecke, 19.30 bis 24 Uhr

- Goetheweg 58-60, Ecke Rabenstein,19.30 bis 24 Uhr

- Guerickestraße 48, Sportplatz Windweg, 21 bis 24 Uhr

- Goetheweg 30, 18 bis 24 Uhr - An der Walzenmühle,18 bis 23 Uhr

Unendlich. Einfach. Solar.Unter dem Motto „Unendlich. Einfach.Solar.“ findet vom 1. bis 9. Mai bun-desweit die „Woche der Sonne“ statt.Das Chemnitzer Umweltamt beteiligtsich erstmals mit einer kostenfreienVeranstaltung, dem „Tag der offenenSolaranlage“ am 4. Mai daran. Einge-laden wird in die Naturschutzstationder Stadt in der Adelsbergstraße 192.Interessierte können dort von 8.30Uhr bis 18 Uhr Wissenswertes zur So-larthermie- sowie zur Fotovoltaikan-lage auf dem Dach des Gebäudes er-fahren. Funktionsweisen werdenerklärt. Experimente zu Licht undSonne sowie Wasseranalysen und -experimente werden für Kinder undJugendliche angeboten. Weiterhingibt es Informationen zu regenerati-ven Energien, nachwachsenden Roh-stoffen und Naturschutz. "

RR

Bauen ohne SchrankenAgentur StadtWohnen informiert zu Voraussetzungen für selbstbestimmtes Wohnen bis ins hohe Alter

Zu einer Wanderung durch den Zeisig-wald treffen sich Interessenten am2. Mai, 9.30 Uhr an der Zeisigwald-schänke. Die Wanderer, die denältesten und mit 500 Hektar größtenChemnitzer Stadtwald erkunden, wer-den von Hans-Jürgen Görner vomNABU begleitet. Seit dem 13. Jahrhun-dert ist der Zeisigwald im Besitz derStadt. Das Flächennaturdenkmal„Ratssteinbruch“ ist heute ein geolo-gisches Schutzgebiet, das an das nörd-lich gelegene Flächennaturdenkmal„Fuchsberg“ angrenzt. Der abwechs-lungsreiche Baumbestand bietet Le-bensraum für Pilz-, Pflanzen- und Tier-arten und gilt den Städtern gleichzeitigals beliebtes Erholungsgebiet. Beson-ders wertvoll sind die unter Schutz ste-henden Altbuchenbestände. Die Führung ist kostenfrei und wird bis12 Uhr dauern. "

Auf SchustersRappen

Kerstin Bauer, Sachverständige für bar-rierefreies Planen und Bauen der Ar-chitektenkammer Sachsen, stellt am4. Mai, 18.30 Uhr Anforderungen fürBarrierefreiheit in Haus und Wohnungin einem Vortrag vor. Der Vortrag fin-det im Raum R404 im Gebäude der IHK

Chemnitz in der Straße der Nationen25 statt. Die Referentin erläutert, wasnotwendig ist, um lange selbstständigin den eigenen vier Wänden wohnenzu können. Angefangen bei schwellen-losen Räumen mit ausreichend Bewe-gungsfreiheit, über im Sitzen erreich-

bare Klingeln und Lichtschalter bis hinzu barrierefreien Duschen gibt es vielzu beachten. Vor dem demografischenHintergrund wird Barrierefreiheit auchim privaten Wohnbereich zum Wunschvieler Menschen. Werden Anforderun-gen bereits beim Bau eines Hauses

oder bei der Sanierung von Eigentums-oder Mietwohnungen bedacht undWohnbereiche flexibel gestaltet, bie-ten sich individuelle Wohnräume, dieauch den im Alter veränderten An-sprüchen entsprechen. "IInnffooss:: wwwwww..ssttaaddttwwoohhnneenn--cchheemmnniittzz..ddee

Seit 16 Jahren findet die Europawochestatt. Auch diesmal flankieren Veran-staltungen vom 2. bis 10. Mai den sogenannten Europatag, der am 9. Mai1986 erstmals ausgerufen wurde. Mitdem Inkrafttreten des Vertrages vonLissabon 2009 wurde eine neue Phaseder europäischen Integration eingelei-tet. Über diese schreibt der EU-Präsi-dent Manuel Barroso: „Unsere Auf-gabe ist es, die Möglichkeiten, die derVertrag bietet, zu nutzen und neue Dy-namik zu erzeugen – insbesondere beider Überwindung der Wirtschafts- undFinanzkrise, bei der Bekämpfung desKlimawandels sowie bei der Vertretungder europäischen Interessen in einerglobalisierten Welt.“ So stehen als Zieleim „Europäischen Jahr zur Bekämpfung

von Armut und sozialer Ausgrenzung“2010 vor allem Inhalte wie Wirtschafts-wachstum, Energiesicherheit und Kli-mawandel im Vordergrund.Veranstaltungen in Chemnitz:EEuurrooppääiisscchheerr NNaacchhbbaarrsscchhaaffttssttaaggGäste aus den Partnerstädten Ústí nadLabem und Lodz werden zum Europäi-schen Nachbarschaftstag am 8. Mai inChemnitz erwartet. Diesen organisie-ren Stadt und Verein Sonnenberg So-zial gemeinsam. Die Vertreter der Part-nerstädte wollen dabei Erfahrungenzur Stadtteilarbeit austauschen. ZumNachbarschaftsfest auf dem Sonnen-berg von 14 bis 17 Uhr sind nicht nurAnwohner willkommen.SSyymmppoossiiuumm „„EEuurrooppaa uunndd UUmmwweelltt““Das 8. Umwelt-Symposium befasst

sich mit dem Thema „Nachhaltiger Ver-kehr in Europa“ und findet am 5. Maian der Technischen Universität Chem-nitz statt. Prof. Dr. Klaus D. John von derTU und ausländische Wissenschaftlerinformieren über nachhaltige Ver-kehrskonzepte gehen.RReeggiioonnaalleennttwwiicckklluunngg dduurrcchh lläännddeerr--üübbeerrggrreeiiffeennddeess WWiisssseennssmmaannaaggeemmeennttDas Institut Chemnitzer Maschinen-und Anlagenbau lädt für den 5. Mai zurKonferenz „Saving innovative capabili-ties as a challenge for whole Europe“ein. Das Institut und neun ausländi-sche Partner arbeiten an einem ge-meinsamen Projekt, dessen Ziel es ist,länderübergreifende Strategien zu ent-wickeln, die dem wachsenden Fach-kräftebedarf entgegenwirken.

UUmmssaattzzsstteeuueerr iinn TTsscchheecchhiieennMit dem Inkrafttreten einer europäi-schen Richtlinien 2010 kam es sowohlfür deutsche als auch tschechische Un-ternehmer zu wesentlichen Änderun-gen bei der Umsatzsteuer-Rückerstat-tung. Trotz der Vereinfachung desVerfahrens gibt es nationale Bestim-mungen, die berücksichtigt werdenmüssen. Dazu organisiert die IHKChemnitz in Zusammenarbeit mit derDeutsch-Tschechischen Industrie- undHandelskammer/Prag ein Seminar zudem Thema „Umsatzsteuer in Tsche-chien“. Den Teilnehmern werden Vor-aussetzungen und Formalitäten beimneuen grenzüberschreitenden Um-satzsteuer-Rückerstattungsverfahrenvorgestellt. " IInnffooss uunntteerr ! 44888811550099

Über den Tellerand blickenEuropawoche gibt Auskunft, wie Europäer Herausforderungen wie der Wirtschaftskrise begegnen

Psst! Für den einen sind es wohltuende Klänge, für den anderen schlicht Lärm: Ob zu leise oder zu laut, dies empfinden Menschen oft unterschiedlich. Foto: Dahl

Page 5: Amtsblatt Chemnitz

Der Jugendstilbrunnen, der einst denGetreidemarkt zierte, sprudelt in derGartenstadt in Gablenz. Das Wasser-spiel war einst zur Weihe des neuenRathauses 1911 vom Chemnitzer Ver-schönerungsverein der Stadt gestif-tet und 1913 vor der Paulikirche auf-gestellt worden. Mit dem Bau desneuen Umformwerkes 1929/30 wur-de er abgebaut, da er nach zeitgenös-sischer Ansicht nicht mehr zu dem Ge-bäude im Stil der Neuen Sachlichkeitpasste. Gelangte dann in den Besitzder Allgemeinen Baugenossenschaftfür Chemnitz und Umgegend, einemVorläufer der heutigen CAWG eG. "

Obwohl in Chemnitz und Umgebungweitere Firmen mit der Fahrradproduk-tion begannen (Presto, Gebr. Nevoigt,Salzer & Co. u. a.) blieben Winklhofer& Jaenicke die Nummer Eins. 1890 be-trug die Zahl der gefertigten Räder 467,fünf Jahre später waren es bereits 3136.Statt mit den bisher üblichen Blockket-ten wurden die Räder nun mit Rollen-ketten versehen. Für ihre Zwei-Gang-Nabenschaltung erhielt die Firma einPatent. Auch die Räume an der Hart-mannstraße reichten bald nicht mehraus. Ein erneuter Umzug stand an. Bis-

her waren Winklhofer und Jaenicke nurMieter gewesen. Offensichtlich gestal-tete sich ihre finanzielle Situation nunso günstig, dass sie an einen eigenenBetrieb denken konnten. 1894 erwar-ben sie ein Grundstück in Schönau, un-mittelbar an der EisenbahnstreckeChemnitz – Zwickau gelegen, so dassspäter ein Gleisanschluss möglich war. Schon am 1. Oktober 1895 konnte dieProduktion am neuen Standort mit 255Arbeitern beginnen. Ihnen standen 120Maschinen zur Verfügung. Bei ihremzehnjährigen Jubiläum konnte die

Firma auf 10.000 verkaufte Fahrräderverweisen. 1889 war im Jahresberichtder Handels- und GewerbekammerChemnitz zu lesen: „Die Fabrikationvon Fahrrädern hat in Deutschland eineungeahnte Ausdehnung genommenund man kann schon heute mit Rechtbehaupten, dass die Einfuhr dieses Ar-tikel aus England auch noch mehrzurückgehen wird.“ Am 15. Mai 1896wandelten die Firmengründer ihren Be-trieb in eine Aktiengesellschaft, Wan-derer – Fahrradwerke, vorm. Winklho-fer & Jaenicke, Schönau b. Chemnitz,

mit einem Grundkapital von 1,1 Millio-nen Reichsmark um. Zu diesem Zeit-punkt wurden nun 375 Personen be-schäftigt. Ein Jahr später zog sichJaenicke, mit erst 38 Jahren aus derFirma zurück und verlegte seinenWohnsitz nach Dresden. Möglicher-weise hatte er sich schon einige Zeitmit diesem Gedanken getragen unddeshalb auf die Bildung der Aktienge-sellschaft gedrängt. Anderseits kannes auch ein erhöhter Kapitalbedarf ge-wesen sein, welcher die beiden Besit-zer zu diesem Schritt bewog. "

Aus der Geschichte der Wanderer-Werke Teil 4Eine Firma auf Expansionskurs: Aktien sollen Kapitalstock sichern

Immer mehr Menschen entdecken dieLust am Laufen. Auch viele Chemnitzertun das regelmäßig. Zum Internatio-nalen Chemnitzer Citylauf am 9. Maigibt es erneut Gelegenheit, sich mit an-deren Lauf-Enthusiasten zu verglei-chen. Dabei legen die Organisatorenvon der SG Adelsberg, die das inzwi-schen siebte Rennen ausrichten,besonderen Wert auf ein breites Star-terfeld. Von den Jüngsten, die beim

Bambini-Lauf antreten, über Vereins-sportler, die sich auf der 10-Kilometer-Strecke messen, bis hin zum Halbma-rathon, der den Ambitionierten vor-behalten ist, werden Distanzen ange-boten. Selbst Chemnitzer Firmen ent-decken zunehmend ihr Interesse ander sportlichen Betätigung ihrer Beleg-schaften. Für sie findet wieder ein Staf-fellauf statt. Die attraktive Strecken-führung durch die Chemnitzer Innen-

stadt ist aufgrund von Bauarbeitennoch etwas modifiziert worden – tan-giert aber nach wie vor zentrale Ortewie den Schloßteich, den Stadthallen-park, die Straße der Nationen, die Klo-sterstraße und neu zum Firmenlaufauch den Rosenhof. Die Teilnehmertreffen sich am Vorabend zur Pasta-Party, eine feste Größe nicht nur inChemnitz, sondern zu jedem großenLauf-Event. Und wie gewohnt dürfen

sich die Starter auf eine professionelleOrganisation mit Streckenverpflegung,bibchip-Zeitnahme und aktuellen Re-sultaten per Internet, verlassen. Einstimmen auf den 7. Internationa-len Chemnitzer Citylauf kann man sichbereits am 1. Mai. An diesem Abend,21 Uhr macht Promi-Läufer Dieter Bau-mann im „Starlight“ in der Brücken-straße Lust aufs Laufen. Selbst erfolg-reicher Athlet, schreibt er seit Jahren

Laufkolumnen und dies ist die konse-quente Fortsetzung – die gespielteKolumne – frei nach dem Motto: „Siebrauchen einen idealen Coach: Mich.“Anmelden kann man sich übrigens zumCitylauf bereits jetzt, bequem onlineunter www.chemnitzer-citylauf.de."

Archiv-Foto: Schmidt

Chemnitz lädt erneut zum Lauf der EnthusiastenStarter, jetzt anmelden! – Internationaler Citylauf zum siebten Mal in Vorbereitung

Gemeinsam laden das Sächsisch-Bayerische Städtenetz und das Säch-sische Eisenbahnmuseum zur Son-derfahrt mit dem Städtenetz-Dampf-Express nach Bayreuth am Pfingst-samstag, den 22. Mai ein. Die Fahrt mitdem Museumszug, der von einerDampflok der Baureihe 41 gezogenwird, startet am Chemnitzer Haupt-bahnhof und führt über Hohenstein-Ernstthal, Glauchau, Zwickau, Rei-chenbach, Plauen und Hof in dieWagner-Metropole Bayreuth. Die Rei-senden erwartet ein musikalischesund kulinarisches Programm. Die mit-reisenden Städteoriginale: der Türmeraus Chemnitz, August Horch nebst As-sistentin Hermine aus Zwickau, DeNeideiteln aus Plauen, der Wärscht-

lamo aus Hof sowie Richard Wagneraus Bayreuth wollen Wissenswertesund Humoriges aus ihren Städten be-richten. In Bayreuth ist Gelegenheit füreine kostenfreie Führung durch dieWagner-Stadt. Aber selbstverständ-lich können Sie die Stadt auch auf ei-gene Faust erkunden. Für alle Eisen-bahnfans gibt es während desfünfstündigen Aufenthalts in Bayreutheinen zusätzlichen Höhepunkt. Für ei-nen extra vor Ort zu entrichtenden Be-trag von 10 Euro können sie im Mu-seumszug die Reisecrew des Säch-sischen Eisenbahnmuseums zumSchnellzugdampfloktreffen nach Neu-enmarkt-Wirsberg begleiten (Der Ein-tritt für das Dampfloktreffen ist nochnicht mit inbegriffen). " Foto: Archiv

Nostalgisch: Pfingstausflug mit dem DampfrossStadt-Originale begleiten Passagiere im Städtenetz-Dampf-Express – Wagner-Stadt Bayreuth zu Fuß erkunden

Chemnitz Hbf: ab 9.00 Uhr, an 22.30 Uhr;Erwachsene 59 Euro/Kinder 39 Euro; Zustieg auch in Ho-henstein-Ernstthal,Glauchau, Zwickau,Reichenbach, Plauenoberer Bahnhof undHof möglich. DieRückfahrt in Bayreuthist 18.30 Uhr.Fahrkarten und Infos unter! 0371 [email protected]

Brunnen-Story

17. Ausgabe 2010, Seite 5

Page 6: Amtsblatt Chemnitz

17. Ausgabe 2010, Seite 6

Älter werden und dabei mobil bleiben Aktionswoche für Senioren macht Angebote: Von speziellen Wohnformen bis Bewegungstraining

Ljubljanas Zoo beheimatet Tiere ausder ganzen Welt. Seinen Schwerpunkthat er indes auf die einheimische Tier-welt des Pannonischen Beckens, derAlpenwelt und des Mittelmeerraumsgelegt. Die beliebte Freizeiteinrichtungbefindet sich am Südrand der slowe-nischen Partnerstadt, etwa 20 Minu-ten vom Stadtzentrum entfernt. Ljubljanas Zoo hat jetzt Zuwachs ausdem Chemnitzer Tierpark erhalten. Einjunger Luchs wurde am Freitagmorgenvon slowenischen Tiergärtnern abge-holt und in den etwa 800 Kilometerentfernten Zoo gebracht.Tierarzt Pavel Kvapil hatte sich mit vier

Kollegen auf den Weg nach Chemnitzgemacht, um die im vergangenen Jahrim Rabensteiner Wildgatter geboreneKatze in Empfang zu nehmen. Tage zu-vor hatten Tierpfleger den jungenLuchs vom Wildgatter in den Tierparkgebracht. Dort verlief die Verladungtrotz der natürlichen Scheu gut ebensowie auch der Transfer nach Ljubljana.Futter benötigte die Raubkatze aufdem Transport übrigens nicht. Ge-tränkt wurde das Tier jedoch in Abstän-den. In Ljubljana erwartete das aufTransferempfehlung nach Europäi-schen Zuchtbuch verschickte Weib-chen bereits ein dreijähriger Kater. "

Luchs auf Reisen durch EuropaChemnitzer Wildkatze inzwischen im Zoo der slowenischen Hauptstadt eingetroffen

Spurensuche: Jugend reist nach Wolgograd Austausch beider Partnerstädte widmet sich der Kriegsgräberfürsorge

Ein junger Luchs, geboren im Wildgatter,wurde am Freitag an den Zoo Ljubljana abgegeben.Foto: Dube

Die Lebenserwartung der deutschenBevölkerung nimmt weiter zu. Nach An-gaben des Statistischen Bundesamteshaben heute 60-jährige Männer eineweitere Lebenserwartung von rund20,6 Jahren, gegenüber dem 2005 er-hobenen Wert von 20,3 Jahren. Gleich-altrige Frauen können statistisch gese-hen mit 24,5 weiteren Lebensjahrenrechnen. Die demografischen Faktenliefern gleichzeitig Anhaltspunkte, dieauf viele verschiedene LebensbereicheAuswirkungen haben. Fit und selbst-bestimmt im höheren Alter zu leben,ist wohl ein Wunsch, den viele Men-schen teilen. Die 17. sächsische Ge-sundheitswoche steht deshalb ganzim Zeichen dieses Themas. Vom 3. bis8. Mai findet die Aktionswoche „Aktivim Alter“ im Vita-Center Chemnitz statt.Mit Unterstützung des Sozialamtes ge-stalten die Handelseinrichtung mit Mit-arbeitern des Pflegeheimes Pro Seni-ore Residenz diese Veranstaltung.Gerade Angebote für mehr Aktivität imhöheren Alter wollen Wohlfahrtsver-bände, Krankenkassen, Vereine, Be-gegnungsstätten sowie das Sozialamtaus diesem Anlass machen. Auch stel-

len sich Begegnungseinrichtungenvor. Ebenso können sich Interessentenbei Krankenkassen und Versicherun-gen informieren. Welche speziellen –auch barrierefreien – Wohnmöglich-keiten es für ältere Menschen in Chem-nitz gibt, dazu wollen Pflegeheime undbetreute Wohnanlagen ebenso wieWohnungsunternehmen Angebotemachen. Vor Ort werden zudem An-bieter sein, die sich auf Pflege, Versor-gung und Betreuung älterer Menschenspezialisiert haben. Natürlich soll diesportliche Aktivität eine besondereRolle zur Aktionswoche „Aktiv im Al-ter“ spielen. Wie man mit und in öffent-lichen Verkehrsmitteln mobil bleibt,dazu gibt die Busschule der CVAG Aus-kunft. Sie macht Station vor dem Cen-ter am Mittwoch und Freitag jeweils 10,14 und 16 Uhr. Täglich finden außer-dem interessante Vorträge statt. EineFotoausstellung zum 20-jährigen Ju-biläum der AWO in Chemnitz zeigt biszum 15. Mai Motive von Hobby-Foto-grafen. Außerdem wird täglich ein Büh-nenprogramm während der Veranstal-tungszeit der Aktionswoche von 10 bis18 Uhr aufgeführt. "

Neu in den KunstsammlungenChemnitz: Die Besucher sind in derneuen Veranstaltungsreihe „Kunstim Visier“ zu einer halbstündigenBildbetrachtung mit Sitzgelegenheiteingeladen. Ein Meisterwerk derSammlung wird von einer Kunst-historikerin näher vorgestellt. Inhalt,Form, Geschichte des Bildes, aberauch Leben des Künstlers sind Ge-genstand des kunstwissenschaftli-chen Diskurses, an dem sich die Teil-nehmer aktiv beteiligen können.Große Namen wie Karl Schmidt-Rottluff, Edvard Munch, Lovis Co-rinth, Georg Baselitz und andere sindab 5. Mai von Mittwoch bis Freitag,um jeweils 16 Uhr im Visier. "

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Neu im Museum:Kunst im Visier

„Una mano para Chile“ eine Bene-fizveranstaltung für die Erdbe-benopfer Chiles mit Musik, Tanz,Kunstauktion und Kulinarischem fin-det am 30. April, 18 Uhr im Veran-staltungsaal des Tietz statt. Der Eintritt ist frei. Der renommierteChemnitzer Künstler Gregor-TorstenKozik und der Verein Kunst fürChemnitz versteigern Kunstwerkezugunsten der Aktion."

Benefiz für Beben-Opfer in Chile

Blasmusik fürSeniorenDie nächste Ausgabe des Musik-cafés „DA CAPO – Musik für Seni-oren“ im Soziokulturellen ZentrumKraftwerk steht unter dem Motto„Mit ihrer Polizei sicher durchSachsen“. Termin ist am 6. Mai, 15Uhr im Haus Kaßbergstraße 36. Ein Vortrag der PolizeidirektionChemnitz-Erzgebirge gibt Tipps fürdie Sicherheit von Senioren. Mitschwungvollen Melodien wird derVortrag musikalisch umrahmt vonden Mitgliedern des Polizeiblas-orchesters Sachsen, die für ihrenAuftritt aus Dresden anreisen. "

Wie man mobil und fit bleibt, dazu informiert auch die CVAG. Foto:Schmidt

Eine Zeitungsanzeige im Frühjahr 2008zog Vivien Stillgers Interesse auf sich.Im Inserat wurden junge Chemnitzergesucht, die ihre Sommerferien in derPartnerstadt Wolgograd verbringenwollten. Das Interesse der jungen Frauwar geweckt, hatte sie sich doch selbstschon einmal auf familiäre Spurensu-che in Russland begeben. Der Veranstalter, der Volksbund Deut-sche Kriegsgräberfürsorge, bot ihr nundie Chance, erneut auch mit Unterstüt-zung der Stadt Chemnitz nach Wolgo-grad zu reisen. Der Verein ist eine Or-ganisation der Bundesregierung, dersich der Errichtung, Pflege und Erhal-tung deutscher Kriegsgräber im In- undAusland widmet. Zudem engagiert sichder Volksbund in internationalen Be-gegnungsstätten und jährlichen Work-camps in ganz Europa für die kritischeAuseinandersetzung junger Menschenmit der Geschichte. An einem Wochen-ende in Pirna trafen sich die Mitreisen-den und erfuhren mehr über Reisezielund -zweck. Es ging in das kleine DorfRossoschka, westlich der Millionen-

stadt Wolgograd. Dort trafen die deut-schen auf die russischen Teilnehmerdes Camps. Bestandteil der Reise wardie Arbeit auf der deutsch/sowjeti-schen Kriegsgräberstätte in der Nähedes Dorfes. Hier arbeiteten die Jugend-lichen dreimal pro Woche. Grabsteinewurden instand gesetzt, Pflanzen undGräber gepflegt. Die Arbeit brachteDeutsche wie Russen näher undFreundschaften entstanden. Dabeitauschten sich die Mädchen und Jun-gen natürlich über das Schicksal dergefallenen Soldaten beider Länderaus, die bei der Schlacht um Stalin-grad 1943 ihr Leben lassen mussten.Beeindruckt hat Vivien die Gast-freundschaft der russischen Familien.An einem Wochenende gab es Ein-blicke in ihre Lebensweise und die oftsehr einfachen Lebensumstände. InWolgograd und verschiedenen Städ-ten lud man die Jugendlichen zu Emp-fängen im Rathaus ein und bot Stadt-führungen, Museumsbesuche undFreizeitaktivitäten an. Die Abendeließen die Teilnehmer dann am Lager-

feuer ausklingen. Erinnerungen, wel-che die jungen Deutschen noch heutemit ihren russischen Freunden teilen.

Erneut gibt es Gelegenheit, an einemJugendcamp in der PartnerstadtWolgograd teilzunehmen: Es findetvom 29. Juli bis 16. August dieses Jah-res statt. Ort der Begegnung ist erneutdas Dorf Rossoschka bei Wolgograd.Insgesamt 28 Jugendliche aus Chem-nitz und Wolgograd sowie vier Grup-penleiter wollen sich dort treffen. Be-werben und informieren kann man sichdazu beim Volksbund Deutsche Kriegs-gräberfürsorge e. V., LandesverbandSachsen, Schiller Galerie - LoschwitzerStraße 52 a, 01309 DresdenFür Auskünfte steht Victoria Hase un-ter ! 0351-314 37 30 zur Verfügung.Auch gibt es Infos via E-Mail: [email protected], [email protected] und aufden Webseiten: www.volksbund.de,www.jaksachsen.deDer Volksbund Deutsche Kriegsgräber-fürsorge ist anerkannter Träger der

freien Jugendhilfe und betreibt als ein-ziger Kriegsgräberdienst der Welt eineeigene schulische und außerschuli-sche Jugendarbeit. Die jungen Men-schen helfen bei der Pflege und In-standsetzung deutscher Kriegsgräber-stätten des Ersten und Zweiten Welt-kriegs sowie Kriegsgräberstätten an-derer Nationen und Gedenkstätten, umsie als Mahnmale für den Frieden zu er-halten. Im Rahmen der Städtepartner-schaft Chemnitz – Wolgograd und alsFortsetzung der Jugendbegegnungen2008 und 2009 organisiert der Volks-bund nun im Juli und August erneutein binationales Workcamp in der NäheWolgograds. Die Teilnehmer sollten zwischen 18 und25 Jahren alt und an Russland interes-siert sein. Das Beherrschen der russi-schen Sprache ist nicht zwingend not-wendig aber vorteilhaft. (Die Gruppewird von einem Dolmetscher beglei-tet). Der Teilnehmerbeitrag für den ge-samten Zeitraum, einschließlich Reise,Unterkunft, Verpflegung, Programm:300 Euro. "

H2O – Blasmusik & CoEine neue Sonderausstellung gibtes im Museum für Naturkunde zusehen. Es ist eine Entdeckungs-reise in die Welt der heimischen Ge-wässer und der dort lebendenTiere. Aktionstage, Gruppenange-bote wie auch thematische Führun-gen bereitet das Museum dazu vor.Zur heutigen Ausstellugseröffnungum 17 Uhr will das Museum fürNaturkunde natürlich auch daseben vom Museum herausgege-bene Buch „Der Zeisigwald –Streif-züge durch die Natur und Ge-schichte“ vorstellen. "

Page 7: Amtsblatt Chemnitz

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Nach einjähriger Bauzeit wurdeam 8.April 2010 am Standortdes Finanzamtes Chemnitz SüdRichtfest gefeiert. Anlässlichdieser traditionellen Baufeierder Bauleute sagte Finanz-Staatssekretär Voß: „2010 fei-ert Sachsens Finanzverwaltung20-jähriges Bestehen. Dass wirgerade auch in diesem Ju-biläumsjahr bauliche Akzentefür unsere Finanzämter setzenkönnen, ist erfreulich“. Die Notwendigkeit des Bauvor-habens ergab sich aus dem po-litischen Willen, das Finanzamt

Chemnitz Süd durch Konzen-tration an einen Standort zustärken. Im Zuge dessen wurdedas alte Hintergebäude in derPaul-Bertz-Straße 2009 abge-rissen und an dieser Stelle einNeubau errichtet. Dieser Neu-bau ist parallel zum Hauptge-bäude (Haus 1) angeordnet undviergeschossig. Er ist kompaktstrukturiert und beide Häusersind über eine Brücke aus Glas-fassade miteinander verbun-den. Die Fassade des Neubausbesteht aus Werkbeton. Fürden Entwurf des Bauwerkeszeichnet das Chemnitzer Archi-tekturbüro Peter Koch verant-wortlich und für die Freianla-gen das Architekturbüro Kel-ler. Im Wettbewerb „Kunst amBau“ setzte sich Frank Maibier,ebenfalls aus Chemnitz, durch.Mit der baulichen Erweiterungum 2.750 Quadratmeter Nutz-fläche stehen dem FinanzamtChemnitz Süd am StandortPaul-Bertz-Straße 1 insgesamtüber 5.800 Quadratmeter Nutz-fläche zur Verfügung. Die Fertigstellung des Vorha-bens ist für Ende dieses Jahresgeplant. Der Freistaat Sachseninvestiert in diese Baumaß-nahme rund 7,2 MillionenEuro. Quelle: Staatsministerium derFinanzen Freistaat Sachsen

Richtfest für das Finanzamt Ch-Süd

Baudaten:Bauherr: Staatsministerium der Finanzen Freistaat Sachsenvertreten durch Sächsi-sches Immobilien undBaumanagement (SIB)Niederlassung ChemnitzBaubeginn: April 2009Bauende: Dezember 2010 Neubau am Standort PaulBertz Straße 1Nutzfläche: 2.750 m2

Investitionssumme: ca. 7,2 Mio EuroProjektbeteiligte: (Auszug)Architekt: Architektur-büro Peter Koch ChemnitzTragwerksplanung: Bochmann LangenstraßIng., ChemnitzPlanung Haustechnik HLS:Waidhas + Süss, ChemnitzPlanung Aussenanlagen,Landschaftsarchitektur: Architekturbüro Keller,Limbach-OberfrohnaRohbau: Ahnert Bauunternehmung GmbH,HartmannsdorfDachabdichtung/ Dach-klempner: Karl-HeinzWehr GmbH ChemnitzElektroinstallation: MTWElektrobau GmbH, Chemnitz

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Rechtsaufsicht:, LandesdirektionChemnitz, Altchemnitzer Str. 41,09120 Chemnitz Tel.: 0371 5320,Fax: 532-1303b) Vergabeverfahren: Leistungen– Öffentliche Ausschreibungc) Art und Ort der Leistung: Ausführungsort: Chemnitz, Ver-waltungsgebäude B3, Düsseldor-fer Platz 1, 09111 ChemnitzArt und Umfang der Leistung: Aus-stattung des Verwaltungsgebäu-des B3 – Düsseldorfer Platz 1 in 3 LosenLLooss 11:: EErrggäännzzuunnggssaauussssttaattttuunngg BBüü--rroommööbbeell RReeiissss ooddeerr gglleeiicchhwweerrttiiggLLooss 22:: AAuussssttaattttuunngg TTeeeekküücchheennLLooss 33:: AAuussssttaattttuunngg WWaarrtteebbeerreeiicchheeZuschlagskriterien: Sollten sichdie angebotenen Leistungen nachArt und Umfang nicht unterschei-den, wird das einzige Zuschlags-kriterium der Preis sein.d) Aufteilung in mehrere Lose: jaEinreichung der Angebote möglichfür: alle LoseVergabe der Lose an verschiedene

Bieter: jae) Ausführungsfrist: Ausführungs-frist für den Gesamtauftrag:10/10/013: Beginn: 01.10.2010,Ende: 31.10.2010;Ausführungsfristen bei losweiseVergabe:1/10/10/013: Beginn: 01.10.2010,Ende: 31.10.2010;2/10/10/013: Beginn: 01.10.2010,Ende: 31.10.2010;3/10/10/013: Beginn: 01.10.2010,Ende: 31.10.2010;f) Verdingungsunterlagen: Verga-beunterlagen sind bei folgenderAnschrift erhältlich: Stadt Chem-nitz, Zentrale Vergabestelle, Sub-missionsstelle, Frau Irmscher,Annaberger Straße 89, 09120Chemnitz, Tel.: 0371 488-2380,Fax: 488-2396, Email: [email protected] der Verdingungsun-terlagen: bis: 06.05.2010g) Einsicht der Verdingungsunter-lagen: Stadt Chemnitz, ZentraleVergabestelle, Submissionsstelle,Frau rmscher, Annaberger Straße89, 09120 Chemnitz, Tel.: 0371

488-2380, Fax: 488-2396 Digitaleinsehbar: neinh) Entgelt für Verdingungsunter-lagen: Vervielfältigungskosten Ge-samtmaßnahme: 10/10/013: 26,00 EUR;Vervielfältigungskosten je Los:1/10/10/013: 8,00 EUR;2/10/10/013: 8,00 EUR;3/10/10/013: 10,00 EUR;Zahlungsweise: EinzahlungsbelegZahlungseinzelheiten: Anforde-rung der Verdingungsunterlagen:schriftlich, bei Versand mit Kopiedes Einzahlungsbeleges. (keinScheck). Barzahlung bei Abholungmöglich. Der Versand erfolgt nachVorlage der Kopie des Einzah-lungsbeleges. Verspätet einge-hende Anforderungen werdennicht berücksichtigt.Anforderung bis: 06.05.2010Abholung/Versand ab: 14.05.2010Öffnungszeiten: Stadt ChemnitzSubmissionsstelle Montag - Mitt-woch 8.30 - 12.00 Uhr, Donners-tag 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 -18.00 UhrZahlungsempfänger: Stadt Chem-

nitz, Stadtkassenamt, Kreditinsti-tut: Sparkasse Chemnitz, Konto-nummer: 3501007506, Bankleit-zahl: 87050000, Verwendungs-zweck: 40.01222.1, 10/10/013Losnr.:Lieferform: Papier, Internet: neini) Ablauf der Angebotsfrist:31.05.2010; Zusätzliche Angaben:Los 1: 31.05.2010, 13.30 Uhr;Los 2: 31.05.2010, 14.00 Uhr; Los 3: 31.05.2010, 14.30 Uhr.k) Sicherheitsleistung: keinel) Zahlungsbedingungen: sieheVerdingungsunterlagenm) Eignungsnachweise: ZumNachweis seiner Fachkunde, Leis-tungsfähigkeit und Zuverlässigkeithat der Bieter gemäß §7 Nr. 4VOL/A Angaben zu machen: Refe-renzen der Jahre 2007-2009 fürgleichartige Leistungen.n) Ablauf der Zuschlags- und Bin-defrist: 14.07.2010o) Der Bewerber unterliegt mitder Abgabe seines Angebotsauch den Bestimmungen übernicht berücksichtigte Angebote(§ 27).

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22228888.... AAAApppprrrriiii llll :::: TTTTaaaagggg ggggeeeeggggeeeennnn LLLLäääärrrrmmmmLärm und GesundheitLärm als psychosozialer Stress-faktor beeinträchtigt nichtnur das subjektive Wohlemp-finden und die Lebensqua-lität, indem er stört und belä-stigt. Lärm beeinträchtigtauch die Gesundheit im enge-ren Sinn. Er aktiviert das au-tonome Nervensystem unddas hormonelle System. DieFolge: Veränderungen beiBlutdruck, Herzfrequenz undanderen Kreislauffaktoren.Der Körper schüttet vermehrtStresshormone aus, die ihrer-seits in Stoffwechselvorgängedes Körpers eingreifen. DieKreislauf- und Stoffwechsel-regulierung wird weitgehendunbewusst über das auto-nome Nervensystem vermit-telt. Die autonomen Reaktio-nen treten deshalb auch imSchlaf und bei Personen auf,die meinen, sich an Lärm ge-wöhnt zu haben. Mögliche LangzeitfolgenZu den möglichen Langzeit-folgen chronischer Lärmbela-stung gehören neben denGehörschäden auch Ände-rungen bei biologischen Risi-kofaktoren (zum BeispielBlutfette, Blutzucker, Gerin-nungsfaktoren) und Herz-Kreislauf-Erkrankungen wiearteriosklerotische Verände-rungen („Arterienverkal-kung”), Bluthochdruck undbestimmte Herzkrankheiteneinschließlich Herzinfarkt.Weitere Informationen:www.umweltbundesamt.deund www.tag-gegen-laerm.de

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Unser Hörsinn ist der aktivsteSinn: Lange bevor wir sehenkönnen, hören wir schon – näm-lich bereits im Mutterleib. Auchdanach ist unser Gehör immenswichtig: Denn wer nicht hörenkann, kann auch nicht sprechenlernen. Deshalb erstatten die ge-setzlichen Krankenkassen dieKosten für ein Neugeborenen-Hörscreening. Damit lässt sichfür den Säugling völlig schmerz-los in wenigen Minuten klären,ob ein Hörverlust vorliegt. Mehrals jedes tausendste Kind kommtmit einem eingeschränkten Hör-vermögen zu Welt.Je früher dies behandelt wird,desto größer ist die Chance, dassdie Entwicklung des Kindesnicht beeinträchtigt wird. DieFirma Hörgeräte Hoyer bietethierfür spezielle Kindergeräteunterschiedlicher Hersteller anund kann auf eine über 15-jährige Erfahrung in der Versor-gung von Säuglingen und Klein-kindern verweisen.Aber auch im späteren Altersind regelmäßige Kontrollen undvor allem der Schutz des Gehörsäußerst wichtig.Deshalb 1x jährlich das Ge-hör kontrollieren lassen (beimHNO-Arzt oder Akustiker) und:Gut geschützt ins Stadion!König Fußball hat uns fest in sei-ner Hand: Das Endspiel derUEFA, die Fußball-WM in Süd-afrika und im nächsten Jahr dieWM der Frauen im eigenenLand. Bei aller Begeisterungsollte man eins nicht vergessen:sein Gehör im Stadion zu schüt-

zen. In Stadien werden regel-mäßig Lärmpegel von ca. 130 dBgemessen. Dies ist genau so lautwie ein Düsenjet. Direkt am Ohrkönnen Fußballtröten sogar bisauf 145 dB kommen. Eine solcheLautstärke hinterlässt in Sekun-denbruchteilen einen bleiben-den Schaden. Also sorgen Siebesser vor! Passenden Gehör-schutz gibt’s bei der Fa. Hör-geräte Hoyer.

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Page 9: Amtsblatt Chemnitz

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Der Sportguru PD Dr. Theodor Stem-per drückte es ganz einfach und prak-matisch aus:„Obwohl immer wieder unzähligeStrategien zum Thema Fettabbau bzw.Gewichtsmanagement veröffentlichtwerden, besteht die Lösung im We-sentlichen nur aus drei Maßnahmen1. Energieverbrauch durch körperli-che Aktivitäten (Ausdauer- & Kraft-belastungen) erhöhen;2. Nahrungsaufnahme ausgewogenkontrollieren bzw. Kalorienaufnahmeggf. senken;3. langfristige Lebensstiländerung un-ter Beachtung von Punkt 1 & 2 durch-führen.”Dem ist eigentlich nichts hinzuzufü-gen. Genau das predigen wir schon seitJahren! Mit Erstens haben viele keinProblem. Seit 20 Jahren betreuen wirim Fitnessclub LINIE EINS Men-schen und haben schon fast alles gese-hen. Ganz Schlaue kaufen Sportsachen imAngebot, joggen einige Wochen undwerfen später alles frustriert in dieEcke. Die Gelenke und der Rückenschmerzen und mit dem Gewicht istnichts passiert. Seriöse Fitnessbetreuerhaben nicht umsonst jahrelang studiertund bilden sich ständig weiter! Bei

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Page 10: Amtsblatt Chemnitz

Enterbte können Pflichtteilsergän-zungsansprüche geltend machen.Die Anspruchshöhe richtet sich u.a.nach dem Wert aller Geschenke, dieder Erblasser in den letzten 10 Jah-ren vor seinem Tod machte. DieseFrist gilt aber nicht bei Zuwendun-gen unter Ehegatten und auch dannnicht, wenn der Schenker sich den Nießbrauch vorbehält (bspw.Hausübertragung unter Nieß-brauchsvorbehalt).Nach der bisherigen Rechtslagewurde der Wert der Schenkungen,die bis zu 10 Jahren vor dem Erbfallgetätigt wurden, zu 100 % bei einemPflichtteilsergänzungsanspruchberücksichtigt. Dies ändert sich nachdem neuen Gesetz zur Änderung desErb- und Verjährungsrechtes, dasam 01.01.2010 in Kraft getreten ist.Zwar gilt weiter die 10-Jahres-Frist.Für jedes Jahr, das nach der Schen-kung vergeht, bekommt der Pflicht-teilsberechtigte aber 10 % wenigervom Geschenk. Es gilt also nichtmehr ein „Alles-oder-Nichts“-Prin-zip. Das Gesetz sieht vielmehr eine„Pro-Rata-Lösung“ vor (Abschmel-zung). Schenkungen aus dem erstenJahr vor dem Tod sollen mit 100 %,aus dem zweiten Jahr mit 90 %, ausdem dritten Jahr mit 80 % etc. in An-satz gebracht werden. Hierdurchwird das Pflichtteilsrisiko bei Schen-kungen von Geldvermögen, Häu-sern oder von Unternehmen sukzes-siv und erheblich reduziert.Vorweggenommene Erbfolgen sindunter dem Gesichtspunkt der Pflicht-teilsminderung künftig auch dannnoch erwägenswert, wenn die vor-aussichtliche Lebenserwartung desErblassers keine 10 Jahre mehr be-

trägt.Unsere Kanzlei verfügt über einelangjährige Erfahrung in der Durch-setzung bzw. Abwehr von Pflichtteils-ansprüchen. Insbesondere beratenwir auch Mandanten bei der Abfas-sung von Testamenten, die sicher-stellen sollen, dass der Wille des Erb-lassers optimal zur Geltung gelangt.

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Heinrich-Beck-Straße 57 • 09112 ChemnitzTelefon (0371) 38 36 60 +30 0127 • Fax (0371)30 60 07

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Die gesetzliche Erbfolge kann wie bisherauch durch ein Testament abgeändertwerden. Durch die seit 01.01.2010 geän-derten gesetzlichen Regelungen werdenallerdings künftig in vielen Fällen die ent-erbten Pflichtteilsberechtigten deutlichgeringere Summen für ihren Pflichtteil be-kommen als bisher. Enterbte Pflichtteils-berechtigte haben nicht nur das Recht aufeinen Anteil am hinterlassenen Vermö-gen, sondern ihr Anspruch erstreckt sichauch auf den Wert aller Geschenke, dieder Verstorbene vor seinem Tod machte.Diesen Pflichtteilsergänzungsanspruchändert das Gesetz nun wie folgt: Die 10 - Jahres - Frist gilt zwar weiter, aberfür jedes Jahr, dass nach der Schenkungvergeht, bekommt der Enterbte 10 % we-niger vom Geschenk. Dies nennt man Pro– Rata – Lösung. Das bedeutet, dass nach5 Jahren lediglich 50 % und nach 9 Jah-ren nur noch 10 % anzurechnen sind.Diese neue Regel gilt allerdings nur fürSterbefälle ab dem 01.01.2010. Der Pflichtteil kann nur sehr schwer ins-gesamt gestrichen werden. Entziehenkönnen zum Beispiel Eltern den Pflicht-teil, wenn Sohn oder Tochter diese unteranderem körperlich misshandelt oder vor-sätzlich betrogen haben. Dies muss aller-dings im Testament mit der genauenHandlung und mit Datum dokumentiertwerden. Der Pflichtteil kann auch gestri-chen werden, wenn ein Kind mindestensfür 1 Jahr ins Gefängnis muss. Ein so ge-nannter ehrloser Lebenswandel reicht zurEntziehung des Pflichtteils nicht mehr aus.

Der spätere Erblasser kann jedoch auchschon zu Lebzeiten durch eine Feststel-lungsklage sein Entziehungsrecht gericht-lich feststellen lassen. Die Kinder können allerdings freiwilligauf ihren Anspruch verzichten, dies istmeist mit einer Abfindung verbunden.Außerdem kann im Testament festgelegtwerden, dass eine zu Lebzeiten ge-schenkte Immobilie oder Geldbeträgespäter auf den Pflichtteil angerechnet wer-den. Die Erben werden durch eine neue Vor-schrift jedoch auch zusätzlich entlastet.Neu ist, dass der Pflichtteil im Notfall ge-stundet oder auch in Raten gezahlt wer-den kann. Bisher stand dieses Recht nurder engsten Familie des Verstorbenen zu,jetzt können alle Erben davon Gebrauchmachen. Die Neuregelung des § 2057 a BGB siehtvor, dass jeder Abkömmling, der Pflege-leistungen erbracht hat und dies unabhän-gig davon, ob er auf eigenes beruflichesEinkommen verzichtet hat oder nicht, ei-nen Anspruch auf Ausgleich der Pflege-leistungen hat. Wenn allerdings Pflegelei-stungen von Personen honoriert werdensollen, die nicht in den Schutzbereich des§ 2057 a BGB fallen, ist eine testamenta-rische oder erbvertragliche Regelung er-forderlich. Es genügt nicht zu verfügen„Wer mich pflegt, der soll mich beerben.“ Vereinfachungen gibt es auch bei der Aus-schlagung des Erbes, dies ist geregelt im§ 2306 BGB. Bei den familienrechtlichen Ansprüchen

für die Umstellung von der 30jährigenSonderverjährung auf die Regelver-jährung von 3 Jahren ( § 195 BGB ) führtdies unter anderem in folgenden Berei-chen zu einer deutlichen Verkürzung derVerjährung: • der Anspruch des Ehegatten / Lebens-

partners aus Verletzung der Pflichtenaus dem Ehe und Lebenspartnerschafts-verhältnis

• Anspruch des Kindes aus dem Sorge-verhältnis

• Ausgleichsanspruch für ehebedingteZuwendungen

Insgesamt ist jedoch anwaltliche Beratunggerade hinsichtlich der vielfachen Ände-rungen seit dem 01.01.2010 dringendst an-geraten.

Kerstin Börner, Rechtsanwältin

Das Testament nach neuen erbrechtlichen Regelungen

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Änderung der Unterhaltsleitlinien desOberlandesgerichtes Dresden ab 1.4.2010

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VETTER & KOLLEGENRechtsanwälte

Cornelia HahnRechtsanwältin und Mediatorin

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Anwaltskanzlei Seidel & CollegenRechtsanwälte · Steuerberater

Michael C. NeubertArbeitsrecht · VerkehrsrechtInternetrecht Wettbewerbsrecht Urheberrecht

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RA Thomas Schulte • Erbrecht • Familienrecht (Fachanwalt)• Verkehrsrecht • Arbeitsrecht

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Barbarossastr. 22 Telefon: (0371) 367 697 8809112 Chemnitz Telefax: (0371) 367 697 90

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Christina Mathern, FAin f. Familienrecht Manja Flatter, FAin f. Familienrecht

Kanzlerstrasse 3409112 ChemnitzPostfach 411 41509029 Chemnitz

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Tel.: 0371/49090Fax: 0371/4909123

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Bereits im Amtsblatt vom 09.09.2009 konnten Sie „Neues zumPflichtteilsrecht“ erfahren. Das zum01. 01.2010 in Kraft getretene Erb-rechts-Änderungsgesetz berührt je-doch noch weitere Bereiche:

Rechte des Erben bei Beschrän-kungen durch Testament:Hatte der Verstorbene durch Tes-tament einen - pflichtteilsberech-tigten - Erben zwar nicht enterbt,aber dessen Erbteil doch erheblichgeschmälert, z.B. durch Vermächt-nisse an andere Personen, oderseine Verfügungsbefugnis be-schränkt, etwa durch Einsetzen ei-nes Testamentsvollstreckers, warenbisher solche Anordnungen des Er-blassers automatisch unwirksam,wenn der frei verfügbare Rest-Erb-teil dieses Erben hierdurch wenigerals die Hälfte seines gesetzlichenErbteils betrug. Lag der Rest-Erb-teil über dieser Grenze, konnte derErbe wählen zwischen der An-nahme des Erbes und dessen Aus-schlagung, mit der Folge, dass ihmdann sein gesetzlicher Pflichtteil zu-stand. Diese komplizierte Regelungführte in der Praxis oft zu schwieri-gen Bewertungsfragen und Fehl-entscheidungen. Nach neuem Recht kann - und muss- nun der pflichtteilsberechtigteErbe bei Bestehen testamentari-scher Beschränkungen generell seinWahlrecht ausüben; eine automati-sche Unwirksamkeit gibt es nichtmehr.

Verbesserte Berücksichtigung vonPflegeleistungen:Bereits bisher konnten Kinder, dieden Erblasser zu Lebzeiten unter-stützt hatten, etwa durch unentgelt-liche Mitarbeit in dessen Haushaltoder Geschäft, durch größere Geld-

leistungen oder auch durch längerePflege des Erblassers, gegenüberihren Geschwistern bei der Berech-nung ihres Erb- wie Pflichtteils hier-für einen wertmäßigen Ausgleichbeanspruchen. Allerdings warenPflegeleistungen nur auszuglei-chen, wenn der Pflegende dazunachweislich auf eigene beruflicheoder geschäftliche Verdienstmög-lichkeiten verzichtet hatte.Diese letzte Einschränkung ist jetztweggefallen; Pflegeleistungen sindohne jede Vorbedingung auszuglei-chen. Leider besteht dieses Aus-gleichungsrecht weiterhin nur zwi-schen pflichtteilsberechtigtenKindern des Erblassers; der Gesetz-geber hat dies nicht auf weitere Per-sonengruppen (Ehegatten, Lebens-gefährten) ausgedehnt. Auch hat erkeine näheren Bestimmungen zurHöhe des Ausgleichs getroffen,sondern dies den Gerichten über-lassen.

Verjährung von erbrechtlichen An-sprüchen:Als der Gesetzgeber im Jahr 2001mit der Schuldrechtsreform auchdas Recht der Verjährung völligneu ausgestaltete und hierbei dieregelmäßige Verjährung von An-sprüchen von bis dahin 30 einheit-lich auf 3 Jahre verkürzte, nahm erhiervon „Ansprüche aus dem Erb-recht“ aus; dort verblieb es bei der30-jährigen Frist. Diese pauschaleRegelung führte bald zu heftigenDiskussionen unter den Juristen, dadas Erbrecht ja kein in sich ge-schlossener Rechtskreis ist, son-dern vielfältig auch Rechte undPflichten auslöst, welche ganz an-deren Rechtsgebieten zugehören,etwa der Anspruch des Erben ge-gen einen vom Erblasser eingesetz-ten Testamentsvollstrecker auf

Auskunft und Rechenschaft überseine Verwaltertätigkeit. Außer-halb des Erbrechts verjähren solcheAuskunftsansprüche in 3 Jahren.Nachdem auch noch das höchste Zi-vilgericht, der Bundesgerichtshof,diese sehr weite Auslegung derVorschrift bestätigt hatte, war derGesetzgeber gefordert, seine allzupauschale Vorgabe zu revidieren:Nunmehr gilt auch für Ansprücheaus dem Erbrecht einheitlich die 3-jährige Verjährungsfrist. Ausge-nommen hiervon sind lediglich be-stimmte Ansprüche des Erbengegen nichtberechtigte Dritte aufHerausgabe von Nachlassgegen-ständen wie auch von unrichtig (ge-wordenen) Erbscheinen, welchediese im Besitz haben. Die vorgenannten Änderungen gel-ten für alle Erbfälle ab dem 01. Ja-nuar 2010, haben aber zum TeilAuswirkungen, die weit in die Ver-gangenheit zurückreichen, wie z. B.bei der Pflichtteilsberechnung dieAnrechenbarkeit von Schenkungender letzten 10 Jahre. Zu den neuenVerjährungsregeln begann am01.01. - also bei Erbfällen vor die-sem Stichtag - für alle bereits nachaltem Recht laufenden Fristen eineneue Schlussverjährung, welchelängstens zum 31.12.2012 endenwird. Nochmals ist zu empfehlen,dass bereits getroffene Nachfolge-regelungen überprüft werden soll-ten, ob sie auch nach dem neuenRecht noch zum angestrebten Zielführen. Erben sollten - gerade inAltfällen - die Verjährungsfristenim Auge behalten. Rechtsanwälteund Notare sind hier kompetenteAnsprechpartner.

Gerhard Seidel, Rechtsanwalt/ SteuerberaterAnwaltskanzlei Seidel & Collegen

Änderungen im ErbrechtAnzeige

Kerstin BörnerRechtsanwältin

Interessenschwerpunkte:• Ehe- und • Verkehrsrecht

Familienrecht • Strafrecht• Erbrecht • ArbeitsrechtWaisenstraße 13 Tel.: 0371/64 13 0309111 Chemnitz Fax: 0371/6 51 37 35

Bereits ab 1.1.2010 gilt in Sachseneine neue Unterhaltstabelle mitentsprechend geänderten Bedarfs-sätzen für den Kindesunterhalt.Die Bedarfsbeträge sind jetzt iden-tisch mit denen aus der Düsseldor-fer Tabelle. Gegenüber der Unterhaltstabellefür das Jahr 2009 hatten sich die Be-darfssätze pro Altersstufe fürs Kindnicht unerheblich erhöht. Hintergrund dafür war die vorge-nommene Anhebung des steuerli-chen Kinderfreibetrages gemäß § 32 Abs.VI Einkommenssteuerge-setz und die Erhöhung des Kinder-geldes zum 1.1.2010. Das Kinder-geld wurde für das erste und zweiteKind auf 184,00 Euro, für das dritteKind auf 190,00 Euro und das vierteund jedes weitere Kind auf 215,00Euro erhöht. Außer einer Ände-rung der Unterhaltstabelle, die nurfür die Berechnung des Kindesun-terhaltes Gültigkeit hat - war jedochkeine Änderung der Unterhaltsleit-linien des OberlandesgerichtesDresden erfolgt. Die Unterhalts-leitlinien dienen als Orientierungs-hilfe nicht nur für die Berechnungdes Kindesunterhaltes sondernauch für die Berechnung von Tren-nungsunterhalt und nachehelichemUnterhalt. Nunmehr wurden zum1.4.2010 die Unterhaltsleitlinienvom Oberlandesgericht Dresden,hauptsächlich in zwei wesentlichenPunkten neu gefasst. Die Zahlbe-träge für den Kindesunterhalt sindunverändert geblieben, dies seigleich einmal vorweg genommen.Allerdings gelten die Werte aus derUnterhaltstabelle nunmehrgrundsätzlich für den Fall, dass derUnterhaltsverpflichtete zwei Per-sonen zum Unterhalt verpflichtet

ist. Bei einer größeren oder gerin-geren Anzahl Unterhaltsberechtig-ter können Ab-oder Zuschlägedurch Einstufung in die niedrigereoder höhere Einkommensgruppevorgenommen werden. Dies bedeutet, dass derjenige, derbisher drei Personen zum Unterhaltverpflichtet war - z.B. einer geschie-denen Ehefrau und zwei Kindern -jetzt gegebenenfalls einen geringe-ren Unterhaltsbetrag zahlen müs-ste. Darüber hinaus wurden dieKosten der berufsbedingten Nut-zung eines Kraftfahrzeuges nun-mehr auf 0,30 Euro pro gefahrenemKilometer heraufgesetzt und damitder steuerlichen Regelung ange-passt. Bisher konnten 0,27 Euro progefahrenen Kilometer in Abzug ge-bracht werden.Dies spielt eine Rolle bei der Be-rechnung des verfügbaren Einkom-mens des Unterhaltsverpflichteten,sowohl beim Kindesunterhalt alsauch beim Trennungs-bzw. nache-helichem Unterhalt. Für die not-wendigen Kosten der berufsbeding-ten Nutzung des KFZ werden hierdann die entsprechenden Kosten inAbzug gebracht. Beachtlich ist,dass in den 0,30 Euro Anschaf-fungs-, Reparatur-und sonstige Be-triebskosten bereits enthalten ist. Bei längeren Fahrtstrecken - ab ca.30 Kilometer einfache Fahrtstrecke- kann von den 0,30 EuroEuro progefahrenem Kilometer noch nachunten abgewichen werden.Es kann sich also unter Umständendurchaus lohnen, bei einer beste-henden Unterhaltsverpflichtungdie Unterhaltshöhe überprüfen zulassen.Anwaltskanzlei SchulteRechtsanwältin Antje Schmidt

VVeerrggaabbee NNrr.. 6655//1100//444477a) Name der Vergabestelle (Auf-traggeber): Stadt Chemnitz, Hoch-bauamt, Annaberger Str. 89, 09120Chemnitz, Tel.: 0371 488 6501, Fax: 488 6591, Email: [email protected]) Vergabeverfahren: Bauauftrag– Öffentliche Ausschreibungc) Art des Auftrages, der Gegen-stand der Ausschreibung ist: Rudolfschule-Grundschuled) Ort der Ausführung: Rudolf-straße 12, 09126 ChemnitzSonstige Angaben zum Ort der Aus-führung: Vergabe-Nr.: 65/10/447e) Art und Umfang der Leistungen:LLooss 88:: TTiisscchhlleerr//TTüürreenn- ca. 15 Stück Holztüren, B 0,88

bis 1,35 m, H 2,13 m, Holzzarge,37 dB

- ca. 24 Stück Holztüren, B 1,01, H 2,13 m, Holzzarge, 37 dB, T-30 RS

- ca. 12 Stück Feuchtraumtüren, B 0,885, H 2,13 m, Holzzarge, MW 150 mm

- ca. 7 Stück WandverkleidungDurchgänge

- ca. 14 Stück WandverkleidungEingangstür Klassenräume

- ca. 14 Stück WandverkleidungGarderobe

- ca. 3 Stück WandverkleidungFlure mit Sitzbänken und Tisch

- ca. 15 m WC-TrennwändeZuschlagskriterien: Sollten sichdie angebotenen Leistungen nachArt und Umfang nicht unterschei-den, wird das einzige Zuschlags-kriterium der Preis sein.f) Aufteilung in mehrere Lose: neinEinreichung der Angebote möglichfür: ein LosVergabe der Lose an verschiedeneBieter: neing) Entscheidung über Planungs-leistungen: neinh) Ausführungsfrist: Ausführungs-frist für den Gesamtauftrag:8/65/10/447: Beginn: 12.07.2010,Ende: 29.09.2010;i) Verdingungsunterlagen: Verga-beunterlagen sind bei folgenderAnschrift erhältlich: Stadt Chem-nitz, Submissionsstelle, Annaber-ger Str. 89, 09120 Chemnitz, Tel.:0371 488 2379, Fax: 488 2396,Email: [email protected] der Verdingungsun-terlagen: bis: 06.05.2010,Digital einsehbar: neinj) Entgelt für Verdingungsunterla-gen: Vervielfältigungskosten Ge-samtmaßnahme: 8/65/10/447:12,00 EUR;Zahlungsweise: EinzahlungsbelegZahlungseinzelheiten: Bargeld-zahlung bei Abholung möglich. DerVersand erfolgt nach Vorlage derKopie des Zahlungsbeleges (keineSchecks). Verspätet eingehendeAnforderungen werden nicht be-rücksichtigt.Abholung/Versand ab: 17.05.2010Anschrift: Stadt Chemnitz, Submis-sionsstelle, Annaberger Str. 89,09120 Chemnitz

Öffnungszeiten: Mo-Mi 8.30-12.00Uhr, Do 8.30-12.00 Uhr und 14.00-18.00 UhrDie Anforderung der Ausschrei-bung auf Datenträger, Datenart 83nach GAEB ist möglich. Das einge-zahlte Entgelt wird nicht erstattet.Zahlungsempfänger: Stadt Chem-nitz, Stadtkasse, Kreditinstitut:Sparkasse Chemnitz, Kontonum-mer: 3501007506, Bankleitzahl:87050000, Verwendungszweck:40012221 Verg.-Nr. 65/10/447 undLos Nr.k) Einreichungsfrist: 01.06.2010,10.00 Uhrl) Anschrift, an die die Angeboteschriftlich zu richten sind: StadtChemnitz, Submissionsstelle, Zim-mer 016, Frau Beck, AnnabergerStr. 89, 09120 Chemnitz, Tel.: 0371488 2379, Fax: 488 2396, Email:[email protected]) Sprache, in der die Angeboteabgefasst sein müssen: Deutschn) Zur Angebotseröffnung zugelas-sene Personen: Bieter und ihre Be-vollmächtigteno) Angebotseröffnung: Ort derEröffnung der Angebote: StadtChemnitz, Submissionsstelle, Zim-mer 018Datum und Uhrzeit der Eröffnungder Angebote: Bei Gesamtverga-be Los 8/65/10/447: 01.06.2010,10.00 Uhrp) Sicherheitsleistung: 3% Män-gelansprüchebürgschaftq) Zahlungsbedingungen: gemäßVerdingungsunterlagenr) Rechtsform von Bietergemein-schaften: Gesamtschuldnerischhaftend mit bevollmächtigtem Ver-treters) Geforderte Eignungsnachweise:Zum Nachweis der unternehmens-bezogenen Fachkunde, Leistungs-fähigkeit und Zuverlässigkeit sindentweder die Bescheinigung derEintragung in das Unternehmer-und Lieferantenverzeichnis derAuftragsberatungsstelle Sachsenvorzulegen oder folgende Einzel-nachweise: aktuelle Mitglied-schaft Berufsgenossenschaft, Ein-tragung HWK oder IHK. Weiterhinsind auftragsbezogen folgendeNachweise zu erbringen; Angabengemäß § 8 Nr. 3 Abs. 1 Buchstabena-c und f VOB/At) Ablauf der Zuschlags- und Bin-defrist: 02.07.2010u) Änderungsvorschläge oder Ne-benangebote: zulässigv) Sonstige Angaben: Allg. Fach-/Rechtsaufsicht: LandesdirektionChemnitz, Altchemnitzer Str. 41,09120 Chemnitz, Tel.: 0371 5320,Fax: 5321 303Auskünfte erteilt: Herr Dipl.-Ing. Fi-scher, E-Mail: [email protected], Fax: 0371/488 6591,Stadt Chemnitz, Hochbauamt,Annaberger Str. 89, 09120 Chem-nitz (Technisches Rathaus)zu Punkt u): Pauschalangebotewerden ausgeschlossen

Öffentliche Ausschreibung

- jede Woche neu!

Page 11: Amtsblatt Chemnitz

Enterbte können Pflichtteilsergän-zungsansprüche geltend machen.Die Anspruchshöhe richtet sich u.a.nach dem Wert aller Geschenke, dieder Erblasser in den letzten 10 Jah-ren vor seinem Tod machte. DieseFrist gilt aber nicht bei Zuwendun-gen unter Ehegatten und auch dannnicht, wenn der Schenker sich den Nießbrauch vorbehält (bspw.Hausübertragung unter Nieß-brauchsvorbehalt).Nach der bisherigen Rechtslagewurde der Wert der Schenkungen,die bis zu 10 Jahren vor dem Erbfallgetätigt wurden, zu 100 % bei einemPflichtteilsergänzungsanspruchberücksichtigt. Dies ändert sich nachdem neuen Gesetz zur Änderung desErb- und Verjährungsrechtes, dasam 01.01.2010 in Kraft getreten ist.Zwar gilt weiter die 10-Jahres-Frist.Für jedes Jahr, das nach der Schen-kung vergeht, bekommt der Pflicht-teilsberechtigte aber 10 % wenigervom Geschenk. Es gilt also nichtmehr ein „Alles-oder-Nichts“-Prin-zip. Das Gesetz sieht vielmehr eine„Pro-Rata-Lösung“ vor (Abschmel-zung). Schenkungen aus dem erstenJahr vor dem Tod sollen mit 100 %,aus dem zweiten Jahr mit 90 %, ausdem dritten Jahr mit 80 % etc. in An-satz gebracht werden. Hierdurchwird das Pflichtteilsrisiko bei Schen-kungen von Geldvermögen, Häu-sern oder von Unternehmen sukzes-siv und erheblich reduziert.Vorweggenommene Erbfolgen sindunter dem Gesichtspunkt der Pflicht-teilsminderung künftig auch dannnoch erwägenswert, wenn die vor-aussichtliche Lebenserwartung desErblassers keine 10 Jahre mehr be-

trägt.Unsere Kanzlei verfügt über einelangjährige Erfahrung in der Durch-setzung bzw. Abwehr von Pflichtteils-ansprüchen. Insbesondere beratenwir auch Mandanten bei der Abfas-sung von Testamenten, die sicher-stellen sollen, dass der Wille des Erb-lassers optimal zur Geltung gelangt.

Wollen Sie mehr zu diesem Themawissen? Dann kontaktieren Sie unsbitte unter „Kontakte“ auf unsererHomepage „www.wb-anwaltskanz-lei.de“. Rechtsanwalt Dr. Christian Wester-hausen, LL.M.Anwaltskanzlei Dr. Westerhausen,Bauer & Kollegen

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Carolastraße 7, 09111 ChemnitzTel. 0371/4 01 55 21; Fax 0371/401 55 23

Funk 01 71/612 31 56

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Die gesetzliche Erbfolge kann wie bisherauch durch ein Testament abgeändertwerden. Durch die seit 01.01.2010 geän-derten gesetzlichen Regelungen werdenallerdings künftig in vielen Fällen die ent-erbten Pflichtteilsberechtigten deutlichgeringere Summen für ihren Pflichtteil be-kommen als bisher. Enterbte Pflichtteils-berechtigte haben nicht nur das Recht aufeinen Anteil am hinterlassenen Vermö-gen, sondern ihr Anspruch erstreckt sichauch auf den Wert aller Geschenke, dieder Verstorbene vor seinem Tod machte.Diesen Pflichtteilsergänzungsanspruchändert das Gesetz nun wie folgt: Die 10 - Jahres - Frist gilt zwar weiter, aberfür jedes Jahr, dass nach der Schenkungvergeht, bekommt der Enterbte 10 % we-niger vom Geschenk. Dies nennt man Pro– Rata – Lösung. Das bedeutet, dass nach5 Jahren lediglich 50 % und nach 9 Jah-ren nur noch 10 % anzurechnen sind.Diese neue Regel gilt allerdings nur fürSterbefälle ab dem 01.01.2010. Der Pflichtteil kann nur sehr schwer ins-gesamt gestrichen werden. Entziehenkönnen zum Beispiel Eltern den Pflicht-teil, wenn Sohn oder Tochter diese unteranderem körperlich misshandelt oder vor-sätzlich betrogen haben. Dies muss aller-dings im Testament mit der genauenHandlung und mit Datum dokumentiertwerden. Der Pflichtteil kann auch gestri-chen werden, wenn ein Kind mindestensfür 1 Jahr ins Gefängnis muss. Ein so ge-nannter ehrloser Lebenswandel reicht zurEntziehung des Pflichtteils nicht mehr aus.

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leistungen oder auch durch längerePflege des Erblassers, gegenüberihren Geschwistern bei der Berech-nung ihres Erb- wie Pflichtteils hier-für einen wertmäßigen Ausgleichbeanspruchen. Allerdings warenPflegeleistungen nur auszuglei-chen, wenn der Pflegende dazunachweislich auf eigene beruflicheoder geschäftliche Verdienstmög-lichkeiten verzichtet hatte.Diese letzte Einschränkung ist jetztweggefallen; Pflegeleistungen sindohne jede Vorbedingung auszuglei-chen. Leider besteht dieses Aus-gleichungsrecht weiterhin nur zwi-schen pflichtteilsberechtigtenKindern des Erblassers; der Gesetz-geber hat dies nicht auf weitere Per-sonengruppen (Ehegatten, Lebens-gefährten) ausgedehnt. Auch hat erkeine näheren Bestimmungen zurHöhe des Ausgleichs getroffen,sondern dies den Gerichten über-lassen.

Verjährung von erbrechtlichen An-sprüchen:Als der Gesetzgeber im Jahr 2001mit der Schuldrechtsreform auchdas Recht der Verjährung völligneu ausgestaltete und hierbei dieregelmäßige Verjährung von An-sprüchen von bis dahin 30 einheit-lich auf 3 Jahre verkürzte, nahm erhiervon „Ansprüche aus dem Erb-recht“ aus; dort verblieb es bei der30-jährigen Frist. Diese pauschaleRegelung führte bald zu heftigenDiskussionen unter den Juristen, dadas Erbrecht ja kein in sich ge-schlossener Rechtskreis ist, son-dern vielfältig auch Rechte undPflichten auslöst, welche ganz an-deren Rechtsgebieten zugehören,etwa der Anspruch des Erben ge-gen einen vom Erblasser eingesetz-ten Testamentsvollstrecker auf

Auskunft und Rechenschaft überseine Verwaltertätigkeit. Außer-halb des Erbrechts verjähren solcheAuskunftsansprüche in 3 Jahren.Nachdem auch noch das höchste Zi-vilgericht, der Bundesgerichtshof,diese sehr weite Auslegung derVorschrift bestätigt hatte, war derGesetzgeber gefordert, seine allzupauschale Vorgabe zu revidieren:Nunmehr gilt auch für Ansprücheaus dem Erbrecht einheitlich die 3-jährige Verjährungsfrist. Ausge-nommen hiervon sind lediglich be-stimmte Ansprüche des Erbengegen nichtberechtigte Dritte aufHerausgabe von Nachlassgegen-ständen wie auch von unrichtig (ge-wordenen) Erbscheinen, welchediese im Besitz haben. Die vorgenannten Änderungen gel-ten für alle Erbfälle ab dem 01. Ja-nuar 2010, haben aber zum TeilAuswirkungen, die weit in die Ver-gangenheit zurückreichen, wie z. B.bei der Pflichtteilsberechnung dieAnrechenbarkeit von Schenkungender letzten 10 Jahre. Zu den neuenVerjährungsregeln begann am01.01. - also bei Erbfällen vor die-sem Stichtag - für alle bereits nachaltem Recht laufenden Fristen eineneue Schlussverjährung, welchelängstens zum 31.12.2012 endenwird. Nochmals ist zu empfehlen,dass bereits getroffene Nachfolge-regelungen überprüft werden soll-ten, ob sie auch nach dem neuenRecht noch zum angestrebten Zielführen. Erben sollten - gerade inAltfällen - die Verjährungsfristenim Auge behalten. Rechtsanwälteund Notare sind hier kompetenteAnsprechpartner.

Gerhard Seidel, Rechtsanwalt/ SteuerberaterAnwaltskanzlei Seidel & Collegen

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Bereits ab 1.1.2010 gilt in Sachseneine neue Unterhaltstabelle mitentsprechend geänderten Bedarfs-sätzen für den Kindesunterhalt.Die Bedarfsbeträge sind jetzt iden-tisch mit denen aus der Düsseldor-fer Tabelle. Gegenüber der Unterhaltstabellefür das Jahr 2009 hatten sich die Be-darfssätze pro Altersstufe fürs Kindnicht unerheblich erhöht. Hintergrund dafür war die vorge-nommene Anhebung des steuerli-chen Kinderfreibetrages gemäß § 32 Abs.VI Einkommenssteuerge-setz und die Erhöhung des Kinder-geldes zum 1.1.2010. Das Kinder-geld wurde für das erste und zweiteKind auf 184,00 Euro, für das dritteKind auf 190,00 Euro und das vierteund jedes weitere Kind auf 215,00Euro erhöht. Außer einer Ände-rung der Unterhaltstabelle, die nurfür die Berechnung des Kindesun-terhaltes Gültigkeit hat - war jedochkeine Änderung der Unterhaltsleit-linien des OberlandesgerichtesDresden erfolgt. Die Unterhalts-leitlinien dienen als Orientierungs-hilfe nicht nur für die Berechnungdes Kindesunterhaltes sondernauch für die Berechnung von Tren-nungsunterhalt und nachehelichemUnterhalt. Nunmehr wurden zum1.4.2010 die Unterhaltsleitlinienvom Oberlandesgericht Dresden,hauptsächlich in zwei wesentlichenPunkten neu gefasst. Die Zahlbe-träge für den Kindesunterhalt sindunverändert geblieben, dies seigleich einmal vorweg genommen.Allerdings gelten die Werte aus derUnterhaltstabelle nunmehrgrundsätzlich für den Fall, dass derUnterhaltsverpflichtete zwei Per-sonen zum Unterhalt verpflichtet

ist. Bei einer größeren oder gerin-geren Anzahl Unterhaltsberechtig-ter können Ab-oder Zuschlägedurch Einstufung in die niedrigereoder höhere Einkommensgruppevorgenommen werden. Dies bedeutet, dass derjenige, derbisher drei Personen zum Unterhaltverpflichtet war - z.B. einer geschie-denen Ehefrau und zwei Kindern -jetzt gegebenenfalls einen geringe-ren Unterhaltsbetrag zahlen müs-ste. Darüber hinaus wurden dieKosten der berufsbedingten Nut-zung eines Kraftfahrzeuges nun-mehr auf 0,30 Euro pro gefahrenemKilometer heraufgesetzt und damitder steuerlichen Regelung ange-passt. Bisher konnten 0,27 Euro progefahrenen Kilometer in Abzug ge-bracht werden.Dies spielt eine Rolle bei der Be-rechnung des verfügbaren Einkom-mens des Unterhaltsverpflichteten,sowohl beim Kindesunterhalt alsauch beim Trennungs-bzw. nache-helichem Unterhalt. Für die not-wendigen Kosten der berufsbeding-ten Nutzung des KFZ werden hierdann die entsprechenden Kosten inAbzug gebracht. Beachtlich ist,dass in den 0,30 Euro Anschaf-fungs-, Reparatur-und sonstige Be-triebskosten bereits enthalten ist. Bei längeren Fahrtstrecken - ab ca.30 Kilometer einfache Fahrtstrecke- kann von den 0,30 EuroEuro progefahrenem Kilometer noch nachunten abgewichen werden.Es kann sich also unter Umständendurchaus lohnen, bei einer beste-henden Unterhaltsverpflichtungdie Unterhaltshöhe überprüfen zulassen.Anwaltskanzlei SchulteRechtsanwältin Antje Schmidt

VVeerrggaabbee NNrr.. 6655//1100//444477a) Name der Vergabestelle (Auf-traggeber): Stadt Chemnitz, Hoch-bauamt, Annaberger Str. 89, 09120Chemnitz, Tel.: 0371 488 6501, Fax: 488 6591, Email: [email protected]) Vergabeverfahren: Bauauftrag– Öffentliche Ausschreibungc) Art des Auftrages, der Gegen-stand der Ausschreibung ist: Rudolfschule-Grundschuled) Ort der Ausführung: Rudolf-straße 12, 09126 ChemnitzSonstige Angaben zum Ort der Aus-führung: Vergabe-Nr.: 65/10/447e) Art und Umfang der Leistungen:LLooss 88:: TTiisscchhlleerr//TTüürreenn- ca. 15 Stück Holztüren, B 0,88

bis 1,35 m, H 2,13 m, Holzzarge,37 dB

- ca. 24 Stück Holztüren, B 1,01, H 2,13 m, Holzzarge, 37 dB, T-30 RS

- ca. 12 Stück Feuchtraumtüren, B 0,885, H 2,13 m, Holzzarge, MW 150 mm

- ca. 7 Stück WandverkleidungDurchgänge

- ca. 14 Stück WandverkleidungEingangstür Klassenräume

- ca. 14 Stück WandverkleidungGarderobe

- ca. 3 Stück WandverkleidungFlure mit Sitzbänken und Tisch

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Öffnungszeiten: Mo-Mi 8.30-12.00Uhr, Do 8.30-12.00 Uhr und 14.00-18.00 UhrDie Anforderung der Ausschrei-bung auf Datenträger, Datenart 83nach GAEB ist möglich. Das einge-zahlte Entgelt wird nicht erstattet.Zahlungsempfänger: Stadt Chem-nitz, Stadtkasse, Kreditinstitut:Sparkasse Chemnitz, Kontonum-mer: 3501007506, Bankleitzahl:87050000, Verwendungszweck:40012221 Verg.-Nr. 65/10/447 undLos Nr.k) Einreichungsfrist: 01.06.2010,10.00 Uhrl) Anschrift, an die die Angeboteschriftlich zu richten sind: StadtChemnitz, Submissionsstelle, Zim-mer 016, Frau Beck, AnnabergerStr. 89, 09120 Chemnitz, Tel.: 0371488 2379, Fax: 488 2396, Email:[email protected]) Sprache, in der die Angeboteabgefasst sein müssen: Deutschn) Zur Angebotseröffnung zugelas-sene Personen: Bieter und ihre Be-vollmächtigteno) Angebotseröffnung: Ort derEröffnung der Angebote: StadtChemnitz, Submissionsstelle, Zim-mer 018Datum und Uhrzeit der Eröffnungder Angebote: Bei Gesamtverga-be Los 8/65/10/447: 01.06.2010,10.00 Uhrp) Sicherheitsleistung: 3% Män-gelansprüchebürgschaftq) Zahlungsbedingungen: gemäßVerdingungsunterlagenr) Rechtsform von Bietergemein-schaften: Gesamtschuldnerischhaftend mit bevollmächtigtem Ver-treters) Geforderte Eignungsnachweise:Zum Nachweis der unternehmens-bezogenen Fachkunde, Leistungs-fähigkeit und Zuverlässigkeit sindentweder die Bescheinigung derEintragung in das Unternehmer-und Lieferantenverzeichnis derAuftragsberatungsstelle Sachsenvorzulegen oder folgende Einzel-nachweise: aktuelle Mitglied-schaft Berufsgenossenschaft, Ein-tragung HWK oder IHK. Weiterhinsind auftragsbezogen folgendeNachweise zu erbringen; Angabengemäß § 8 Nr. 3 Abs. 1 Buchstabena-c und f VOB/At) Ablauf der Zuschlags- und Bin-defrist: 02.07.2010u) Änderungsvorschläge oder Ne-benangebote: zulässigv) Sonstige Angaben: Allg. Fach-/Rechtsaufsicht: LandesdirektionChemnitz, Altchemnitzer Str. 41,09120 Chemnitz, Tel.: 0371 5320,Fax: 5321 303Auskünfte erteilt: Herr Dipl.-Ing. Fi-scher, E-Mail: [email protected], Fax: 0371/488 6591,Stadt Chemnitz, Hochbauamt,Annaberger Str. 89, 09120 Chem-nitz (Technisches Rathaus)zu Punkt u): Pauschalangebotewerden ausgeschlossen

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Page 12: Amtsblatt Chemnitz

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Seit März besteht regelmäßigdie Möglichkeit, sich in zweiWohnanlagen der ChemnitzerVolkssolidarität nicht nur freieWohnungen anzuschauen, son-dern auch vor Ort zu er-fahren, welche Beson-derheiten das BetreuteWohnen den Mietern bie-tet. Jeden Dienstag ist PetraDonner in der Zeit von14.00 bis 17.00 Uhr in dernahe dem Stadtzentrumgelegenen WohnanlageStraße der Nationen 92-98/Zöllnerstraße 3-9 anzu-treffen. „Ich führe interes-sierte Bürger durch dasHaus und zeige ihnen da-bei nicht nur Wohnungen,sondern auch die Begeg-nungsstätte im Haus“, sagtdie Mitarbeiterin der Volksso-lidarität. „Diese lädt nicht nurzu interessanten Vorträgen, be-schwingten Tanznachmittagenoder jahreszeitlichen Feiern ein.Hier können die Mieter desHauses auch in vielen Zirkelnmitwirken und jeden Tag ge-meinsam zu Mittag essen.“ Be-sonderen Wert legt sie auch dar-auf, die Barrierefreiheit des

Hauses und der Wohnungen so-wie den Hausnotruf, mit dem je-der Mieter mit Betreuungsver-trag per Knopfdruck schnellHilfe herbeiholen kann, vorzu-

stellen. Diese Vorzüge des Be-treuten Wohnens zeigt sie auchjeden Donnerstag von 14.00 bis17.00 Uhr in der im StadtteilHilbersdorf gelegenen Wohn-anlage Hilbersdorfer Straße 74.Durch eine neu errichteteRampe ist das Haus seit Endedes vergangenen Jahres kom-plett barrierefrei gestaltet.„Den Bau haben die Mitgliederund Freunde der Chemnitzer

Volkssolidarität unterstützt, in-dem sie bei der Listensammlung2009 dafür fleißig Spenden ge-sammelt haben“, berichtet Pe-tra Donner. Diese kommen dar-

über hinaus künftigenMietern des Hauses, dienur über eine Grundsiche-rungsrente verfügen, zuGute. „Wir können ihneneine angemessene und er-schwingliche Miete sowiemoderate Ratenzahlungs-bedingungen für die Kau-tion anbieten.“ Sie könnenauch einen preiswerterenBetreuungsvertrag mit ei-nem etwas geringerenUmfang als gewöhnlichwählen. „Der Hausnotrufist dennoch dabei“, so Pe-tra Donner, „Die Betreu-ung durch unseren Sozial-

arbeiter ist jedoch zeitlichbegrenzt.“Weitere Informationen zum Be-treuten Wohnen und zu allenWohnanlagen der ChemnitzerVolkssolidarität gibt es in derWohnberatungsstelle des Stadt-verbandes (Clausstraße 33)oder telefonisch unter denNummern 0371 5385-118 und -119.

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Page 13: Amtsblatt Chemnitz

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 Bau-gesetzbuch wird bekannt gemacht,dass der Planungs-und Umweltaus-schuss in seiner Sitzung am13.04.2010 die Einleitung des Verfah-rens zur 31. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Chemnitzim Bereich Hilbersdorfer Straße/Frankenberger Straße im StadtteilHilbersdorf beschlossen hat.Die frühzeitige Unterrichtung derÖffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz1 BauGB soll im Rahmen einerzweiwöchigen öffentlichen Ausle-gung erfolgen.Die Planungskonzepte und derenBegründung liegen iimm ZZeeiittrraauummvvoomm 0066..0055..22001100 bbiiss 2211..0055..22001100 imStadtplanungsamt, TechnischesRathaus, Neubau, AnnabergerStraße 89, im Gang der 4. Etage ne-ben dem Zimmer 441 während dernachfolgend genannten Zeiten zurEinsicht aus: montags bis mittwo-chs von 8.30 - 12.00 und 13.00 -15.00 Uhr, donnerstags von 8.30 -12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr, frei-tags von 8.30 - 12.00 Uhr. Währenddieser Auslegungsfrist wird der Öf-fentlichkeit Gelegenheit zur Äuße-rung und Erörterung im Stadtpla-nungsamt Zimmer 442 gegeben.Anregungen können auch schrift-lich im Stadtplanungsamt einge-reicht werden. Wie bereits bekanntgemacht, kann jedermann • den seit dem 24.10.2001 wirksa-

men Flächennutzungsplan derStadt Chemnitz,

• die seit dem 18.12.2002 wirk-same 1. Änderung des Flächen-nutzungsplanes im Bereich derRestabfallbehandlungsanlageauf der Deponie „Weißer Weg”(Stadtteil Hilbersdorf),

• die seit dem 31.03.2004 wirksame2. Änderung des Flächennutzungs-planes im Bereich WasserschänkeRöhrsdorf/Wittgens dorf,

• die seit dem 26.11.2003 wirk-same 6. Änderung des Flächen-

nutzungsplanes im Umfeld desACC (Stadtteil Altchemnitz),

• die seit dem 31.03.2004 wirk-same 7. Änderung des Flächen-nutzungsplanes im Bereich „AmIndustriemuseum” ZwickauerStraße (Stadtteil Kapellenberg),

• die seit dem 16.06.2004 wirk-same 11. Änderung des Flächen-nutzungsplanes im Bereich Bür-gerstraße/Beyerstraße (StadtteilSchloßchemnitz),

• die seit dem 04.02.2004 wirk-same 1. Ergänzung des Flächen-nutzungsplanes (veränderte Pla-nungsabsichten zu 11 Teilberei-chen des Flächennutzungsplanesder Stadt Chemnitz, die von derGenehmigung durch das Regie-rungspräsidium ausgenommenwurden),

• die seit dem 23.06.2004 wirk-same 2. Ergänzung des Flächen-nutzungsplanes (veränderte Pla-nungsabsichten zu 5 Teilberei-chen des Flächennutzungsplanesder Stadt Chemnitz, die von derGenehmigung durch das Regie-rungspräsidium ausgenommenwurden) – mit Ausnahme dessog. „Erdbeerfeldes”,

• die seit dem 01.09.2004 wirk-same 9. Änderung (Teilflächen 2,3 und 4) des Flächennutzungs-planes der Stadt Chemnitz im Be-reich der Annaberger Straße(Stadtteil Altchemnitz) zwischenLothringer Straße und der Be-bauung an der Solbrigstraße,

• die seit dem 12.01.2005 wirk-same 8. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Chem-nitz im Bereich des geplanten„Auto- und Gewerbecenter Nee-festraße/Südring” (StadtteilSchönau),

• die seit dem 20.04.2005 wirk-same Teilfläche 1 der 9. Änderungdes Flächennutzungsplanes derStadt Chemnitz im Bereich derAnnaberger Straße (Stadtteil Alt-

chemnitz) zwischen LothringerStraße und der Bebauung an derSolbrigstraße,

• die seit dem 14.09.2005 wirk-same 13. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Chem-nitz im Bereich des ehemaligenBaumarktes "Castorama" im Ge-werbegebiet Blankenburgstraße85 (Stadtteil Furth),

• die seit dem 19.07.2006 wirk-same 14. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Chem-nitz im Bereich Leipziger Straße/Louis-Otto-Straße (Stadtteil Bor-na-Heinersdorf),

• die seit dem 18.10.2006 wirk-same 5. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Chem-nitz im Bereich Dresdner Straße/Thomas-Mann-Platz (StadtteilZentrum),

• die seit dem 18.07.2007 wirk-same 15. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Chem-nitz im Bereich Emilienstraße/Blankenauer Straße (StadtteilSchloßchemnitz),

• die seit dem 01.08.2007 wirk-same 21. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Chem-nitz im Bereich BurgstädterStraße (Stadtteil Borna – Hei-nersdorf),

• die seit dem 12.09.2007 wirk-same 18. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Chem-nitz im Bereich Brückenpark –Schloßstraße (Stadtteil Schloß-chemnitz),

• die seit dem 12.09.2007 wirk-same 20. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Chem-nitz im Bereich Jagdschänkenbad(Stadtteil Siegmar / Reichen-brand),

• die seit dem 12.09.2007 wirk-same 23. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Chem-nitz im Bereich StelzendorferGutsweg (Stadtteil Stelzendorf),

• die seit dem 16.01.2008 wirk-same 12. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Chem-nitz im Bereich Paul-Gruner-Straße (Stadtteil Altchemnitz),

• die seit dem 23.04.2008 wirk-same 19. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Chem-nitz im Bereich „Fischblase” ander Sandstraße (Stadtteil Borna-Heinersdorf),

• die seit dem 30.04.2008 wirk-same 16. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Chem-nitz im Bereich Ebertstraße

(Stadtteil Bernsdorf)• die seit dem 02.07.2008 wirk-

same 17. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Chem-nitz im Bereich Ebertstraße(Reduzierung geplanter Wohn-bauflächen)

im Stadtplanungsamt, Abt. Stadt-entwicklungsplanung einsehenund über deren Inhalt Auskunftverlangen.

Chemnitz, den 16.04.2010gez. BBuutteennooppAmtsleiter Stadtplanungsamt

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Chemnitz und frühzeitigeBeteiligung der Öffentlichkeit

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Montag - Freitag9 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr

17. Ausgabe 2010, Seite 13

Page 14: Amtsblatt Chemnitz

17. Ausgabe 2010, Seite 14

EEnnttggeelltt iinn e

BBeemmeerrkkuunnggeenn BBeemmeerrkkuunnggeennllffdd.. TTaarriiffsstteellllee zzuu TTaarriiffsstteellllee TTaarriiffsstteellllee TTaarriiffsstteellllee zzuu TTaarriiffsstteelllleeNNrr.. BBeezzeeiicchhnnuunngg 11,, 33 11,,33 22 44 22,, 44

11.. BBeessiicchhttiigguunngg vvoonn AAuusssstteelllluunnggeenn

1.1.1 Familienkarte (gilt für – – 6,00 - 16,00 2,40max. 2 Erwachsene mit zur Familie gehörenden Kindern bis zum voll-endeten 16. Lebensjahr)

Änderung der Entgeltordnung der Stadt Chemnitz für die Museen Kunstsammlungen Chemnitz, Museum Gunzenhauser,Schloßbergmuseum und die Burg RabensteinDer Stadtrat der Stadt Chemnitz hat in seiner Sitzungam 21.04. 2010 mit Beschluss B-082/2010 beschlos-sen, die Entgeltordnung für die Museen Kunstsamm-lungen Chemnitz, Museum Gunzenhauser, Schloß-bergmuseum und die Burg Rabenstein (Beschlussdes Stadtrates vom 16.12.2009 mit Beschluss-Nr.:B-448/2009) wie folgt zu ändern:

II..In der Anlage der Entgeltordnung der Stadt Chem-nitz für die Museen Kunstsammlungen Chemnitz, Mu-

seum Gunzenhauser, Schloßbergmuseum und dieBurg Rabenstein wird die lfd. Nr. 1.1.1 wie folgt ein-gefügt:Tarifstelle 1:Kunstsammlungen ChemnitzTarifstelle 2:Museum GunzenhauserTarifstelle 3:SchloßbergmuseumTarifstelle 4:Burg Rabenstein

LLeeiissttuunnggeenn

IIII..Die Änderung der Entgeltordnung der Stadt Chem-nitz für die Museen Kunstsammlungen Chemnitz, Mu-seum Gunzenhauser, Schloßbergmuseum und die

Burg Rabenstein tritt am Tag nach Ihrer Bekanntma-chung in Kraft.BBaarrbbaarraa LLuuddwwiiggOberbürgermeisterin

Die Stadt Chemnitz verfügt, eineTeilfläche der auf dem FlurstückNr. 4 gelegenen Grundstraße derGemarkung Stelzendorf gemäß § 8 des Straßengesetzes für denFreistaat Sachsen (SächsStrG) einzuziehen. Der einzuziehendeStraßenteil verläuft zwischen denFlurstücken Nr. 12 und 13 mit einerLänge von ca. 17 m sowie einerFläche von ca. 80 m2 und endet ander „Stelzendorfer Straße“.

Mit der Einziehung entfallen ent-sprechend § 8 Abs. 5 des Sächs-StrG Gemeingebrauch (§14 desSächsStrG) und Sondernutzung(§18 des SächsStrG).RReecchhttssbbeehheellffssbbeelleehhrruunngg::Gegen diese Verfügung kann in-nerhalb eines Monats nach Be-kanntgabe Widerspruch erhobenwerden. Der Widerspruch istschriftlich oder zur Niederschriftbei der Stadt Chemnitz, Markt 1,

09111 Chemnitz oder bei jeder an-deren Dienststelle oder Bürgerser-vicestelle der Stadt Chemnitz ein-zulegen.Im Tiefbauamt, Annaberger Str. 89,liegt die Flurkarte zur Einsicht-nahme aus.

Chemnitz, den 13.04.2010

BBaarrbbaarraa LLuuddwwiiggOberbürgermeisterin

Teileinziehung der „Grundstraße“, Flurstück T.v. 4, Gemarkung Stelzendorf (Az: 66.14.04/342/09)

Die Stadt Chemnitz verfügt, eineTeilfläche die auf dem Flurstück176/40 gelegene „Irkutsker Stra-ße“ der Gemarkung Chemnitzgemäß § 8 des Straßengesetzesfür den Freistaat Sachsen (Sächs-StrG) einzuziehen. Der einzu-ziehende Straßenteil dient künftigmit einer Fläche von ca. 255 m2

als Zuwegung zum Flurstück176/36.Mit der Einziehung entfallen ent-

sprechend § 8 Abs. 5 des Sächs-StrG Gemeingebrauch (§14 desSächsStrG) und Sondernutzung(§18 des SächsStrG).

RReecchhttssbbeehheellffssbbeelleehhrruunngg::Gegen diese Verfügung kann in-nerhalb eines Monats nach Be-kanntgabe Widerspruch erhobenwerden. Der Widerspruch istschriftlich oder zur Niederschriftbei der Stadt Chemnitz, Markt 01,

09111 Chemnitz oder bei jeder an-deren Dienststelle oder Bürgerser-vicestelle der Stadt Chemnitz ein-zulegen.Im Tiefbauamt, Annaberger Str. 89,liegt die Flurkarte zur Einsicht-nahme aus.

Chemnitz, den 13.04.2010

BBaarrbbaarraa LLuuddwwiiggOberbürgermeisterin

Einziehung eines Teiles der „Irkutsker Straße“, Flurstück T.v. 176/40, Gemarkung Kappel (Az: 66.14.04/335/09)

Die Stadt Chemnitz verfügt, einenTeil der auf dem Flurstück 254 ge-legenen „Zinzendorfstraße“ derGemarkung Altendorf gemäß § 8des Straßengesetzes für den Frei-staat Sachsen (SächsStrG) einzu-ziehen. Der einzuziehendeStraßenteil ist Bestandteil des vor-habenbezogenen Bebauungspla-nes Nr. 08/05 mit einer Fläche vonca. 114 m2 und einer Länge von ca.19 m.

Mit der Einziehung entfallen ent-sprechend § 8 Abs. 5 des Sächs-StrG Gemeingebrauch (§ 14 desSächsStrG) und Sondernutzung (§18 des SächsStrG).RReecchhttssbbeehheellffssbbeelleehhrruunngg::Gegen diese Verfügung kann in-nerhalb eines Monats nach Be-kanntgabe Widerspruch erhobenwerden. Der Widerspruch istschriftlich oder zur Niederschriftbei der Stadt Chemnitz, Markt 01,

09111 Chemnitz oder bei jeder an-deren Dienststelle oder Bürgerser-vicestelle der Stadt Chemnitz ein-zulegen. Im Tiefbauamt, Annaberger Str. 89liegt die Flurkarte zur Einsicht-nahme aus.

Chemnitz, den 13.04.2010

BBaarrbbaarraa LLuuddwwiiggOberbürgermeisterin

Einziehung eines Teiles der „Zinzendorfstraße“, Flurstück T.v. 254, Gemarkung Altendorf (Az: 66.14.04/343/09)

1144116688//1144116699Die an HHeerrrrnn VVaann KKhhooii NNgguuyyeenn,,wohnhaft Alte Dorfstr. 51, 18184 Bro-dersdorf, gerichtete Mitteilung nach§ 7 Unterhaltsvorschussgesetz(UVG) Aktenzeichen 51.436.14168//14169 kann bei der Stadt-verwaltung Chemnitz, Amt für Ju-gend und Familie, Bahnhofstr. 53,Zi. 255, während der Öffnungszei-ten ( Dienstag, Donnerstag, Freitagje 8.30 – 12.00 Uhr, sowie Dienstagund Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr)

eingesehen werden. Da der derzei-tige Aufenthaltsort trotz umfangrei-cher Bemühungen nicht zu ermittelnwar, ist die öffentliche Zustellungnotwendig. Zwei Wochen nach demTag des Aushangs der Mitteilung giltdiese als zugestellt (§15 Abs. 3 Satz2 Sächs VwZG). Ein entsprechenderAushang erfolgt im Schaukastendes Bürgerverwaltungszentrums 1(Moritzhof). TTaagg ddeess AAuusshhaannggss:: 2288..0044..22001100TTaagg ddeerr AAbbnnaahhmmee:: 1122..0055..22001100

((ggeemmääßß §§ 1155 SSääcchhssiisscchheess VVeerrwwaall--ttuunnggsszzuusstteelllluunnggssggeesseettzz))Der an Herrn AAllii AAlloouuii gerichtete Be-scheid der Stadt Chemnitz vom20.04.2010, Az.: 32.4-33.60.04-Fi-Aloui, Betreff: Ausweisung des tune-sischen Staatsangehörigen Ali Alouiwird öffentlich zugestellt, da der der-zeitige Aufenthaltsort unbekannt ist.Die letzte bekannte Anschrift lautet:Chemnitztalstraße 36a, 09114 Chem-nitz. Der Bescheid kann im Ord-nungsamt der Stadt Chemnitz, Elsas-ser Straße 8, Zimmer 227, zu denSprechzeiten von Herrn Ali Aloui oder

einem Bevollmächtigten abgeholtwerden. Die öffentliche Zustellungerfolgt durch das Aushängen einerBenachrichtigung an der Aushang-stelle im Eingangsbereich des Dienst-gebäudes Moritzhof (Bürger- undVerwaltungszentrum), Bahnhof-straße 53. DDiiee BBeennaacchhrriicchhttiigguunnggwwuurrddee aamm 2277..0044..22001100 aauussggeehhaannggeennuunndd wwiirrdd aamm 1144..0055..22001100 aabbggeennoomm--mmeenn..Am 12.05.2010 gilt der Bescheidals öffentlich zugestellt. Mit diesemTag werden die entsprechenden Fri-sten (z.B. Anfechtungs- u. Zahlungs-frist) in Lauf gesetzt.

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che Zustellung ist notwendig, da derderzeitige Aufenthaltsort der Emp-fänger unbekannt ist und trotz ge-eigneter Ermittlungen bisher nichtfestgestellt werden konnte. ZweiWochen nach dem Tag der Veröf-fentlichung dieser Mitteilung geltendie Bescheide als zugestellt (§ 15Abs. 3 Satz 2 SächsVwZG). Mit demTag wird die Einspruchsfrist (zweiWochen nach Zustellung) in Lauf ge-setzt. Ein entsprechender Aushangerfolgt im Eingangsbereich desDienstgebäudes Moritzhof (Bürger– und Verwaltungszentrum), Bahn-hofsstraße 53, 09111 Chemnitz.TTaagg ddeess AAuusshhaannggss:: 2288..0044..22001100TTaagg ddeerr AAbbnnaahhmmee:: 1144..0055..22001100

Öffentliche Zustellungen

Page 15: Amtsblatt Chemnitz

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2Baugesetzbuch wird bekannt ge-macht, dass der Planungs- undUmweltausschuss in seiner Sit-zung am 13.04.2010 Folgendes be-schlossen hat:1. Der Einleitung des Planverfah-rens zur 2. Änderung des Bebau-ungsplanes Nr. 93/26 „Multifunk-tionszentrum Thomas-Mann-Platz” für den Bereich der beidenFlurstücke Nr. 2074/14 und2074/15 wird zugestimmt.PPllaannuunnggsszziieellee::• Ausweisung des bisherigen all-

gemeinen Wohngebietes undMischgebietes als Gewerbege-biet unter Ausschluss von Einzel-handelseinrichtungen und unterBerücksichtigung der benachbar-ten schutzwürdigen Nutzungen,

• Überarbeitung und Verschlan-kung der Festsetzungen für dasBaufeld MK 3,

• Festsetzung der Einzelhandels-nutzung im Baufeld MK 3 auf eineVerkaufsfläche von insgesamtmaximal 2.700 m2,

• gegebenenfalls Integration derPlanungen des Verkehrsverbun-des Mittelsachsen für die weitere

Entwicklung des „ChemnitzerModells”.

2. Die frühzeitige Beteiligung derÖffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1Satz 1 BauGB erfolgt im Rahmeneiner 2-wöchigen Auslegung.Der Termin der öffentlichen Ausle-

gung wird zu einem späteren Zeit-punkt im Amtsblatt der StadtChemnitz bekannt gemacht.

Chemnitz, den 16.04.2010gez. BBuutteennooppAmtsleiter Stadtplanungsamt

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des BebauungsplanesNr. 93/26 "Multifunktionszentrum Thomas-Mann-Platz"

DDiiee LLIINNKKEE, Rathaus, Markt 1, 09111Chemnitz, Telefon 488 1320, Zi. 11110.05., 17.05. 16.00 – 17.00 Uhr, Rat-haus Zi. 111; 18.05., 15.00 – 16.00Uhr, Begegnungsstätte ASB, Lud-wig-Kirsch-Straße 23; 19.05., ab18.30 Uhr, Bürgertreff der Solidar-und Selbsthilfe e. V., Flemmings-traße 8, Haus 9; 28.05., 16.30 –18.00 Uhr, Bürgertreff „BeiHeckerts“, Faleska-Meinig-Str. 78CCDDUU, Rathaus, Markt 1, 09111 Chem-

nitz, Telefon 488 1311, Zi. 107aSprechzeiten nach telefonischerVereinbarungSSPPDD, Rathaus, Markt 1, 09111 Chem-nitz, Telefon 488 1305, Zi. 112b03.05., 10.05., 17.05., 31.05., 16.00– 17.00 Uhr sowie nach telefoni-scher VereinbarungFFDDPP, Rathaus, Markt 1, 09111 Chem-nitz, Telefon 488 1315, Zi. 11303.05., 10.05., 17.05. 31.05., 18.00– 20.00 Uhr sowie nach telefoni-

scher VereinbarungBBÜÜNNDDNNIISS 9900//DDIIEE GGRRÜÜNNEENN, Rat-haus, Markt 1, 09111 Chemnitz, Te-lefon 488 1325, Zi. 109Mo 9.00 - 19.00 Uhr, Di 9.00 - 16.00Uhr, Mi 09.00 - 16.00 Uhr, Do 9.00 -18.00 Uhr, Fr 9.00 - 12.00 UhrPPRROO CCHHEEMMNNIITTZZ, Rathaus, Markt 1,09111 Chemnitz, Tel. 488 1335, Zi. 10503.05., 10.05., 17.05., 31.05.,16.00 – 18.00 UhrWWäähhlleerrvveerreeiinniigguunngg VVoollkkssssoolliiddaarriittäättRathaus, Markt 1, 09111 Chemnitz,Telefon 488 1350, Zi. 305

Sprechzeiten der Stadträte im Mai

Anlässlich der 45. Sitzung (öffent-lich) der Verbandsversammlungdes RettungszweckverbandesChemnitz/Stollberg (RettZV) am31.03.2010 wurden folgende Be-schlüsse gefasst (Kurzfassung):

BBeesscchhlluussss--NNrr.. 0011//22001100//BBDie Verbandsversammlung be-schließt die Umsetzung der geneh-migten Vorhaltungserhöhung anden bestehenden Standorten so-wie am neuen NEF-Standort Chem-nitz-Nordost ab 1. April 2010 als erste Stufe. Die Verbandsversammlung be-schließt die Umsetzung des Probe-betriebes an den StandortenChemnitz-Südost, Chemnitz-Nord-west, Pfaffenhain, Thalheim undZwönitz ab 1. Juli 2010 als zweiteStufe. Die Verbandsversammlung be-schließt die entsprechende Erwei-terung der öffentlich-rechtlichenVerträge zwischen dem Rettungs-zweckverband Chemnitz/ Stoll-berg und den Leistungserbringern.BBeesscchhlluussss--NNrr.. 0022//22001100//BBDie Verbandsversammlung be-schließt für die Prüfung des Jahres-abschlusses 2009 die Wirt-schaftsprüfungs-gesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Rödl &Partner, Aue 23-27 in 09120 Chem-nitz zu bestellen. Der weitere Um-fang des Prüfauftrages ergibt sichnach § 18 Abs. 2 SächsEigBG.BBeesscchhlluussss--NNrr.. 0033//22001100//BBDie Verbandsversammlung be-schließt Herrn Torsten Sommer alsVertreter der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Kreisverband Erzge-birge, zum Mitglied in den Be-reichsbeirat für den Rettungs-dienst zu bestellen.Die Verbandsversammlung be-schließt Herrn Horst Meier als Ver-treter des Deutschen Roten Kreu-zes, Kreisverband der StadtChemnitz e.V., zum Mitglied in denBereichsbeirat für den Rettungs-dienst zu bestellen.BBeesscchhlluussss--NNrr.. 0044//22001100//BBDie Verbandsversammlung be-

schließt den OrganisatorischenLeiter Rettungsdienst, Herrn Hol-ger Heckmann, geboren am25.08.1972, in die Gruppe Organi-satorischer Leiter Rettungsdienstzu bestellen.Die Verbandsversammlung be-schließt den OrganisatorischenLeiter Rettungsdienst, Herrn Ma-rio Nietzsche, geboren am03.08.1979, in die Gruppe Organi-satorischer Leiter Rettungsdienstzu bestellen.Die Verbandsversammlung be-schließt den mit Beschluss Num-mer 06/2003/B bestellten Organi-satorischen Leiter Rettungsdienst,Herrn Horst Maier, von seinen Ver-pflichtungen zu entbinden.Die Verbandsversammlung be-schließt den OrganisatorischenLeiter Rettungsdienst, Herrn Mich-ael Pampel, geboren am 11.12.1981, in die Gruppe Organisatori-scher Leiter Rettungsdienst zu be-stellen.BBeesscchhlluussss--NNrr.. 0055//22001100//BBDie Verbandsversammlung be-schließt die Aufhebung des § 1Abs. 4 Nr. 1 und 2 der Geschäfts-ordnung für die Verbandsver-sammlung.BBeesscchhlluussss--NNrr.. 0066//22001100//BBDie Verbandsversammlung be-schließt vorbehaltlich der Erfül-lung der Informationspflicht nach§ 13 der Vergabeverordnung denZuschlag für das Los 1 dem Bieter„Wietmarschner Ambulanz- undSonderfahrzeug GmbH“ bei einemAngebotspreis von 578.267,16 ezu erteilen.BBeesscchhlluussss--NNrr.. 0077//22001100//BBDie Verbandsversammlung be-schließt vorbehaltlich der Erfül-lung der Informationspflicht nach§ 13 der Vergabeverordnung denZuschlag für das Los 3 dem Bieter„Mepro Dr. Stehr MedizintechnikGmbH“ bei einem Angebotspreisvon 48.709,84 e zu erteilen.

BBeerrtthhoolldd BBrreehhmm(Siegel)Verbandsvorsitzender

Beschlüsse der Verbandsversammlung desRettungszweckverbandes Chemnitz/Stollberg

Die Geschäftsstelle des Rettungszweckverbandes Chemnitz/Stollberg, Schadestraße 17 in 09112 Chemnitz bleibt am

14. Mai 2010 geschlossen.

BBeerrtthhoolldd BBrreehhmm, Verbandsvorsitzender

EEtteellkkaa KKoobbuußß,, AAuusslläännddeerrbbeeaauuff--ttrraaggtteedonnerstags von 13 – 16 Uhr, Sozi-alamt, Annaberger Straße 93, Zi.208, 09120 Chemnitz sowie nachtelefonischer Vereinbarung unterRuf 0371/488 5047 oder [email protected] LLiieebbeettrraauu,, BBeehhiinnddeerrtteennbbee--aauuffttrraaggtteedienstags (außer 25.05.) von 14 –16 Uhr, Sozialamt, AnnabergerStraße 93, Zi. 26a, 09120 Chemnitzsowie nach telefonischer Verein-barung unter Ruf 0371/488 5581oder E-Mail behindertenbeauf-

[email protected] BBeezzoolldd,, GGlleeiicchhsstteelllluunnggssbbee--aauuffttrraaggtteedienstags von 14 – 18 Uhr, Rathaus,Markt 1, Zi. 233, 09111 Chemnitzsowie nach telefonischer Verein-barung unter Ruf 0371/488 1380oder E-Mail [email protected] GGeennkkeell,, KKiinnddeerrbbeeaauuffttrraaggtteemontags von 15 – 17 Uhr, donners-tags von 16 – 18 Uhr, freitags 9 – 11Uhr, Haus der Familie, Parkstraße26, 09119 Chemnitz sowie nach te-lefonischer Vereinbarung unter0371/90 95 059 oder E-Mail [email protected]

Sprechzeiten gewählter Interessenvertretungen im Mai

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17. Ausgabe 2010, Seite 15

Page 16: Amtsblatt Chemnitz

17. Ausgabe 2010, Seite 16

SSaattzzuunnggssbbeesscchhlluussss zzuummBBeebbaauuuunnggssppllaann NNrr.. 0022//5511„„FFrraannkkeennbbeerrggeerr SSttrraaßßee//HHiillbbeerrssddoorrff““

Der Stadtrat der Stadt Chemnitzhat am 10.03.2010 den Bebau-ungsplan Nr. 02/51 „Frankenber-ger Straße/Hilbersdorf“ als Sat-zung beschlossen. Der Satzungs-beschluss wird hiermit bekannt ge-macht. Mit dieser Bekanntma-chung tritt o.g. Bebauungsplan inKraft. Jedermann kann den Bebau-ungsplan mit der Begründung imStadtplanungsamt, SachgebietBeratung, im Technischen Rat-haus, Annaberger Straße 89,während der Sprechzeiten Montagbis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00Uhr und zusätzlich Donnerstag von14.00 Uhr bis 18.00 Uhr kostenloseinsehen und über den Inhalt Aus-kunft verlangen.BBeekkaannnnttmmaacchhuunnggssaannoorrddnnuunngg::Gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGBwerden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.

1 bis 3 BauGB beachtliche Verlet-zung der dort bezeichneten Ver-fahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des§ 214 Abs. 2 BauGB beachtlicheVerletzung der Vorschriftenüber das Verhältnis des Bebau-ungsplans und des Flächennut-zungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGBbeachtliche Mängel des Abwä-gungsvorgangs

und gemäß § 215 Abs. 1 Satz 2 i.V.m.Satz 1 BauGB werden nach § 214aAbs. 2a BauGB beachtliche Fehlerunbeachtlich, wenn sie nicht inner-halb eines Jahres seit Bekanntma-chung des Flächennutzungsplansoder der Satzung schriftlich ge-genüber der Gemeinde unter Dar-legung des die Verletzung begrün-denden Sachverhalts geltend ge-macht worden sind.Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemOgelten Satzungen, die unter Ver-letzung von Verfahrens- oderFormvorschriften der SächsGemOzu Stande gekommen sind, ein Jahrnach ihrer Bekanntmachung alsvon Anfang an gültig zu Stande ge-kommen.Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzungnicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlich-keit der Sitzungen, die Geneh-migung oder die Bekanntma-chung der Satzung verletztworden sind,

3. die Oberbürgermeisterin demBeschluss nach § 52 Abs. 2SächsGemO wegen Gesetzwi-drigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehördeden Beschluss beanstandet hat oderb) die Verletzung der Verfah-rens- oder Formvorschriften ge-genüber der Gemeinde unterBezeichnung des Sachverhal-tes, der die Verletzung begrün-den soll, schriftlich geltend ge-macht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Zif-fern 3 oder 4 geltend gemacht wor-den, so kann auch nach Ablauf derim § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemOgenannten Frist jedermann dieseVerletzung geltend machen.Ein Entschädigungsberechtigterkann Entschädigung verlangen,wenn durch diesen Bebauungs-plan einer der in den §§ 39 bis 42BauGB bezeichneten Vermögens-

nachteile eingetreten ist. Es han-delt sich dabei um Entschädigungfür Aufwendungen im berechtigtenVertrauen auf den Bestand einesrechtsverbindlichen Bebauungs-plans in Vorbereitung auf die Ver-wirklichung von Nutzungsmöglich-keiten aus diesem Plan gemäß § 39, um Entschädigung in Geldoder durch Übernahme für Vermö-gensnachteile durch bestimmteFestsetzungen gemäß § 40, umEntschädigung bei der Begrün-dung von Geh-, Fahr- und Leitungs-rechten und bei der Festsetzungvon Pflanzbindungen gemäß § 41und Entschädigung bei der Ände-rung oder Aufhebung einer bisherzulässigen Nutzung gemäß § 42BauGB. Die Fälligkeit eines sol-chen Anspruchs kann durchschriftlichen Antrag bei der Ge-meinde herbeigeführt werden. EinEntschädigungsanspruch erlischt,wenn nicht innerhalb von drei Jah-ren nach Ablauf des Kalenderjahrs,in dem die Vermögensnachteileeingetreten sind, die Fälligkeit desAnspruchs herbeigeführt wird.

Chemnitz, den 13.04.2010

gez. BBaarrbbaarraa LLuuddwwiiggOberbürgermeisterin

Öffentliche BekanntmachungÖÖffffeennttlliicchhee AAuusslleegguunngg ddeess BBeebbaauu--uunnggssppllaanneess NNrr.. 9933//2244 „„ZZ 33–– SScchhllooßßtteeiicchh”” –– TTeeiillggeebbiieett 22aaGGeeoorrggssttrraaßßee//CChheemmnniittzzfflluussss--SSüüdd

Der Planungs- und Umweltaus-schuss hat in seiner Sitzung am13.04.2010 den Entwurf des Be-bauungsplanes Nr. 93/24 „Z 3 -Schloßteich” – Teilgebiet 2a Georgstraße/Chemnitzfluss-Südmit Begründung einschließlichUmweltbericht gebilligt und zur öf-fentlichen Auslegung bestimmt.Der Planentwurf mit Begründungeinschließlich Umweltbericht so-wie umweltbezogene Informatio-nen gemäß der Stellungnahme desRegierungspräsidiums Chemnitzvom 08.04.2005 werden nach § 3Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom06.05.2010 bis 07.06.2010 imStadtplanungsamt, TechnischesRathaus, Neubau, AnnabergerStraße 89, im Offenlegungsbereichder 4. Etage neben den Panorama-aufzügen, während der nachfol-gend genannten Zeiten öffentlichausgelegt: montags bis mittwochsvon 8.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00Uhr, donnerstags von 8.30 - 12.00

und 13.00 - 18.00 Uhr, freitags von8.30 - 12.00 Uhr.Während dieser Auslegungsfristkönnen von der Öffentlichkeit Stel-lungnahmen zum Bebauungsplanschriftlich im Stadtplanungsamtoder mündlich zur Niederschrift imZimmer 452 abgegeben werden.Stellungnahmen, die nicht recht-zeitig abgegeben worden sind,können bei der Beschlussfassungüber den Bebauungsplan un-berücksichtigt bleiben, sofern dieGemeinde deren Inhalt nichtkannte und nicht hätte kennenmüssen und deren Inhalt für dieRechtmäßigkeit des Bebauungs-plans nicht von Bedeutung ist.Ein Antrag nach § 47 Verwaltungs-gerichtsordnung ist unzulässig,soweit mit ihm Einwendungen gel-tend gemacht werden, die vom An-tragsteller im Rahmen der Ausle-gung nicht oder verspätet geltendgemacht wurden, aber hätten gel-tend gemacht werden können.

Chemnitz, den 16.04.2010

gez. BBuutteennooppAmtsleiter Stadtplanungsamt

Öffentliche Bekanntmachung

Hiermit wird zur Jahresversamm-lung der Mitglieder der Jagdgenos-senschaft Adelsberg am Montag10.05.10, 19.00 Uhr in die Gast-stätte „Zur Turnhalle” Adelsberg-straße 265 herzlich eingeladen.Teilnahmeberechtigt sind alle Ei-gentümer/innen von Grundflächender, Gemarkung Adelsberg, auf de-nen die Jagd ausgeübt werdendarf.

TTaaggeessoorrddnnuunngg::

1. Eröffnung und Begrüßung2. Bericht des Jagdvorstandes3. Bericht des Kassenprüfers4. Beschlussfassung über die Ent-

lastunga) des Jagdvorstandesb)des Kassenführers

5. Bericht der Jagdpächter6. Verwendung des Reinerlöses

aus der Jagdnutzung7. VerschiedenesAnschrift der JagdgenossenschaftAdelsberg: Peter Janthur, Adels-bergstr. 181, 09127 Chemnitz, Te-lefon/Fax 0371/720781

Chemnitz den 14.04.10

Der Jagdvorstand

PPeetteerr JJaanntthhuurrEErriicchh HHuutthh

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Adelsberg

Nachstehende Gegenstände wur-den im Fundbüro im Monat De-zember 2009 abgeliefert.Die Verlierer werden gemäß §§ 980, 981 BGB hiermit aufgefor-dert, innerhalb 6 Wochen ab Datum dieser Bekanntmachungihre Rechte im Fundbüro Chem-nitz, Elsasser Str. 8, Telefon (0371)488-33 88, geltend zu machen. Öff-nungszeiten: Montag und Freitag8.30 Uhr – 12.00 Uhr, Dienstag undDonnerstag 8.30 Uhr – 18.00 UhrChemnitz, den 28.04.2010

15 Fahrräder, 4 Schlüsseltaschen,17 Schlüsselbunde, 6 Brillen, 1 Brille mit Etui, 2 Digitalkameras,1 Kabel, 7 CDs, 2 USB-Stick, 3 Vi-

deokassetten, 1 Radio, 6 Geldbör-sen, 31 Jacken, 4 Strickjacken, 3 Anoraks, 14 Hosen, 16 T-Shirts,10 Pullover, 4 Stringtangas, 1 Bo-xer-Short, 5 Damenslip, 4 Bücher,2 Koffer, 1 Aktentasche, 2 Damen-taschen, 45 Damenschirme, 7 Uh-ren, 4 Herrenschirme, 2 Kinder-schirme, 49 P. Handschuhe, 18 Schmuckstücke, 49 Mützen, 11 Schals, 3 P. Sportschuhe, 3 Tücher, 6 Handschuhe, 1 P. Filz-stiefel, 1 P. Schuhe, 4 Rucksäcke,2 Zeichenblöcke, 6 Sporttaschen,1 Babydecke, 2 Brotdosen, 2 Ver-dunster, 1 Poster, 1 Gehstock, 1 Modellkopf, 3 Spielsachen, 3 Schmusetücher, 2 Kalender, 1 Schlafanzug, 2 Drogerieartikel

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Page 17: Amtsblatt Chemnitz

…der Umweltzuliebe

…der Umwelt zuliebe

•Abfallbehandlung

•Rohstoffverwertung

•Recycling

•Abfallbehandlung

•Rohstoffverwertung

•Recycling

gebiete beachtet werden müs-sen, so dass einfache Lösungs-wege häufig die Ausnahme sind.Darüber hinaus erfolgen recht-liche Festlegungen zur Emis-sions- und Immissionsbegren-zung, sofern existent, getrenntfür die verschiedenen Lärm-quellen oder Lärmarten. Fürviele Lärmarten sind eigeneLärmbewertungsverfahren ent-wickelt worden, um ihren jewei-ligen Besonderheiten möglichstgerecht zu werden. Dies begrün-det sich u.a. damit, dass z.B.Straßenverkehrslärm oder Luft-verkehrslärm unterschiedlicheStör- und Belästigungswirkun-gen bei gleichem Geräuschpe-gel entfalten können. Allerdingssind bei verschiedenen Lärm-quellen nicht alle Problemfällegeregelt und für manche Lärm-quellen existieren gar keine Re-gelungen.Das Umweltbundesamt hat imInternet unter www.umwelt-bundesamt.de/verkehr/index-laerm.htm Informationen zuverschiedenen Lärmquellen zu-sammengestellt. Neben Erläu-terungen, welches Lärmpro-blem welcher Lärmart zuzu-rechnen ist, findet man auchHinweise auf Fachbegriffe, ge-setzliche Regelungen, Normenund Ansprechpartner. Gesetzliche Regelungen kön-nen z.T. als PDF-Datei (Acro-bat-Reader) heruntergeladenwerden, größere Dateien sindgepackt (ZIP), teilweise existie-ren Links auf weitere Internet-seiten. Das Umweltbundesamtist bemüht, alle Angaben undInformationen auf Aktualitätund Richtigkeit zu prüfen, kannjedoch keine Gewähr für dieRichtigkeit dieser Informatio-nen übernehmen. DIN-Normenund VDI-Richtlinien könnenaufgrund von Urheberrechtennicht zur Verfügung gestelltwerden. Diese finden Sie oft intechnisch-wissenschaftlich ori-entierten Bibliotheken, z.B. vonHoch- oder Fachschulen. DIN-Normen können vom Beuth-Verlag in Berlin käuflich erwor-ben werden.

Tag gegen Lärmam 28. April 2010Lärm ist in den letzten Jahrzehntenzu einer ernsten Belastung der Bevöl-kerung geworden. Die rasche Zu-nahme der Lärmquellen wirkt sichbesonders gravierend aus, weil dieBundesrepublik Deutschland allge-mein dicht besiedelt ist und großehochverdichtete Siedlungs und Wirt-schaftsräume aufweist.Als besonders störend wird unverän-dert der Verkehr empfunden. Zuneh-mende Belästigungen gehen aberauch von Wohn- und Freizeitlärmaus. Bei den einzelnen Lärmquellen,gegen die Bürgeraktivitäten verzeich-net wurden, standen in den vergan-genen Jahren neben dem Verkehrs-lärm und dem allgemeinen Fluglärmin wachsendem Maße Lärm vonGeräten und Anlagen, die der Lan-desverteidigung dienen, im Vorder-grund.Wirksame Lärmbekämpfung setzt

voraus• Erforschung des Ausmaßes und derWirkungen von Lärm, • Minderung der Geräusche vonFahrzeugen,• Weiterentwicklung und Einführunglärmarmer Techniken in Industrie,Gewerbe und privatem Bereich,• Nutzung planerischer Instrumente,• baulicher Schallschutz sowie • Aufklärung der Bevölkerung überlärmarme Produkte und lärmarmesVerhalten. Durch Forschungs und Entwick-lungsvorhaben gilt es, wissenschaft-lich technische Voraussetzungen zuschaffen, dass sachlich und zeitlichabgestufte Immissionsbegrenzungenin Verbindung mit Schallschutzanfor-derungen und lärmarmen Technikenin Recht und Verwaltungsvorschrif-ten festgesetzt werden können.LärmproblemeIn Deutschland ist die Bevölkerungdem Lärm einer Vielzahl von Ge-räuschquellen ausgesetzt. Straßen,Schienenwege, Flugplätze, Gewerbe-anlagen, Nachbarn, Sportanlagen u.a.führen nicht selten zu Lärmproble-men bei den Betroffenen. Oft wissendiese jedoch nicht, an wen man sichim Beschwerdefall wenden kann, waszulässig und was nicht erlaubt ist oderwelche gesetzlichen Regelungen fürden speziellen Fall zutreffend seinkönnten. Ein allgemeines Gesetz zum Schutzvor Lärm gibt es in Deutschlandnicht. Für die Lösung von Lärmpro-blemen bedeutet dies, dass eine Viel-zahl von rechtlichen Regelungen undVorschriften verschiedenster Rechts-

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Page 19: Amtsblatt Chemnitz

Der Planungs- und Umweltaus-schuss hat in seiner Sitzung am13.04.2010 den Entwurf der 28. Än-derung des Flächennutzungspla-nes der Stadt Chemnitz für den Be-reich Bernhardstraße/Kreherstra-ße im Stadtteil Gablenz mit Be-gründung und Umweltbericht ge-billigt und zur öffentlichen Ausle-gung bestimmt.Der Planentwurf mit Begründungeinschließlich Umweltbericht so-wie umweltbezogene Informatio-nen gemäß der Stellungnahmender Landesdirektion Chemnitz vom13.11.2009, des Sächsischen Lan-desamtes für Umwelt, Landwirt-schaft und Geologie vom 09.11.2009 und des Umweltamtes derStadt Chemnitz vom 09.11.2009werden nach § 3 Abs. 2 BauGB iimmZZeeiittrraauumm vvoomm 0066..0055..22001100 bbiiss0077..0066..22001100 im Stadtplanungsamt,Technisches Rathaus, Neubau,Annaberger Straße 89, im Gang der4. Etage neben dem Zimmer 441während der nachfolgend genann-ten Zeiten öffentlich ausgelegt:montags bis mittwochs von 8.30 -12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr, don-nerstags von 08.30 - 12.00 und13.00 - 18.00 Uhr, freitags von08.30 - 12.00 Uhr. Während dieserAuslegungsfrist können von derÖffentlichkeit schriftliche Stellun-gnahmen zur Änderung des Flä-chennutzungsplanes im Stadtpla-nungsamt oder mündlich zurNiederschrift im Zimmer 442 abge-geben werden.Stellungnahmen, die nicht recht-zeitig abgegeben worden sind,können bei der Beschlussfassungüber den Flächennutzungsplan un-berücksichtigt bleiben, sofern dieGemeinde deren Inhalt nichtkannte und nicht hätte kennenmüssen und deren Inhalt für dieRechtmäßigkeit des Flächennut-zungsplanes nicht von Bedeutungist.Wie bereits bekannt gemacht,kann jedermann • den seit dem 24.10.2001 wirksa-

men Flächennutzungsplan derStadt Chemnitz,

• die seit dem 18.12.2002 wirk-same 1. Änderung des Flächen-nutzungsplanes im Bereich der

Restabfallbehandlungsanlageauf der Deponie „Weißer Weg”(Stadtteil Hilbersdorf),

• die seit dem 31.03.2004 wirk-same 2. Änderung des Flächen-nutzungsplanes im Bereich Was-serschänke Röhrsdorf/Wittgens-dorf ,

• die seit dem 26.11.2003 wirk-same 6. Änderung des Flächen-nutzungsplanes im Umfeld desACC (Stadtteil Altchemnitz),

• die seit dem 31.03.2004 wirk-same 7. Änderung des Flächen-nutzungsplanes im Bereich „AmIndustriemuseum” ZwickauerStraße (Stadtteil Kapellenberg),

• die seit dem 16.06.2004 wirk-same 11. Änderung des Flächen-nutzungsplanes im Bereich Bür-gerstraße/Beyerstraße (StadtteilSchloßchemnitz),

• die seit dem 04.02.2004 wirk-same 1. Ergänzung des Flächen-nutzungsplanes (veränderte Pla-nungsabsichten zu 11 Teilberei-chen des Flächennutzungsplanesder Stadt Chemnitz, die von derGenehmigung durch das Regie-rungspräsidium ausgenommenwurden),

• die seit dem 23.06.2004 wirk-same 2. Ergänzung des Flächen-nutzungsplanes (veränderte Pla-nungsabsichten zu 5 Teilberei-chen des Flächennutzungsplanesder Stadt Chemnitz, die von derGenehmigung durch das Regie-rungspräsidium ausgenommenwurden) – mit Ausnahme dessog. „Erdbeerfeldes”,

• die seit dem 01.09.2004 wirk-same 9. Änderung (Teilflächen 2,3 und 4) des Flächennutzungs-planes der Stadt Chemnitz im Be-reich der Annaberger Straße(Stadtteil Altchemnitz) zwischenLothringer Straße und der Be-bauung an der Solbrigstraße,

• die seit dem 12.01.2005 wirk-same 8. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Chem-nitz im Bereich des geplan-ten „Auto- und Gewerbecenter Neefestraße/Südring” (StadtteilSchönau),

• die seit dem 20.04.2005 wirk-same Teilfläche 1 der 9. Änderungdes Flächennutzungsplanes der

Stadt Chemnitz im Bereich derAnnaberger Straße (Stadtteil Alt-chemnitz) zwischen LothringerStraße und der Bebauung an derSolbrigstraße,

• die seit dem 14.09.2005 wirk-same 13. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Chem-nitz im Bereich des ehemaligenBaumarktes „Castorama” im Ge-werbegebiet Blankenburgstraße85 (Stadtteil Furth),

• die seit dem 19.07.2006 wirk-same 14. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Chem-nitz im Bereich Leipziger Straße/Louis-Otto-Straße (StadtteilBorna-Heinersdorf),

• die seit dem 18.10.2006 wirk-same 5. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Chem-nitz im Bereich Dresdner Straße/Thomas-Mann-Platz (StadtteilZentrum),

• die seit dem 18.07.2007 wirk-same 15. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Chem-nitz im Bereich Emilienstraße/Blankenauer Straße (StadtteilSchloßchemnitz),

• die seit dem 01.08.2007 wirk-same 21. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Chem-nitz im Bereich Burgstädter Straße(Stadtteil Borna - Heinersdorf),• die seit dem 12.09.2007 wirk-

same 18. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Chem-nitz im Bereich Brückenpark –Schloßstraße (Stadtteil Schloß-chemnitz),

• die seit dem 12.09.2007 wirk-same 20. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Chem-nitz im Bereich Jagdschänken-bad (Stadtteil Siegmar/Reichen-brand),

• die seit dem 12.09.2007 wirk-same 23. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Chem-nitz im Bereich Stelzendor-fer Gutsweg (Stadtteil Stelzen-dorf),

• die seit dem 16.01.2008 wirk-same 12. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Chem-nitz im Bereich Paul-Gru-ner-Straße (Stadtteil Altchem-nitz),

• die seit dem 23.04.2008 wirksame 19. Änderung desFlächennutzungsplanes derStadt Chemnitz im Bereich„Fischblase” an der Sandstra-ße (Stadtteil Borna-Heiners-dorf),

• die seit dem 30.04.2008 wirk-same 16. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Chem-nitz im Bereich Ebertstraße(Stadtteil Bernsdorf)

• die seit dem 02.07.2008 wirk-same 17. Änderung des Flächen-

nutzungsplanes der Stadt Chem-nitz im Bereich Ebertstraße (Re-duzierung geplanter Wohnbau-flächen)

im Stadtplanungsamt, Abt. Stadt-entwicklungsplanung/Flächennut-zungs-, Grundlagenplanung einse-hen und über deren InhaltAuskunft verlangen.

Chemnitz, den 16.04.2010

gez. BBuutteennooppAmtsleiter Stadtplanungsamt

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Chemnitz

Chemnitzer Bestattungs-unternehmen

Tag und NachtTelefon 03 71/6 76 18 30, Fax 03 71/6 76 18 97Außenstellen:Faleska-Meinig-Straße 30/32Telefon 03 71/22 31 35Neu: Wartburgstraße 84Telefon 03 71/49 59 540

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17. Ausgabe 2010, Seite 19

Page 20: Amtsblatt Chemnitz

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