amtsblatt dealbkrei S O St S e S - Herzlich willkommen · tes verläuft der reichenbach derzeit...

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105 30. September 2016 44. Jahrgang, Nr. 39 www.ostalbkreis.de AMTSBLATT DES OSTALBKREISES REGIONALES BÜNDNIS FÜR FAMILIE ÜBERGIBT DEM LANDKREIS HEIDENHEIM UND DEM OST- ALBKREIS EIN FAMILIENMOBIL Das Regionale Bündnis für Familie Ostwürttem- berg e.V. stellt dem Landkreis Heidenheim und dem Ostalbkreis zur gemeinsamen Nutzung ein Familienmobil zur Verfügung. Hansjürgen Mein- hardt übergab den beiden Landräten am 20. Sep- tember das Familienmobil im Aalener Autohaus Bruno Widmann, das das Projekt mit einer groß- zügigen Spende unterstützt. Dies kommt auch durch die graphische Gestal- tung der Beschriftung zum Ausdruck. Für die Umsetzung wurde eine Nutzungsvereinbarung zwischen den Beteiligten unterzeichnet. Das Fa- milienmobil soll vorrangig Flüchtlingsfamilien, aber auch anderen Familien zu Gute kommen, die in diesen Landkreisen leben und einer Betreuung bedürfen. Nach gegenseitiger Absprache der Landkreise Ostwürttembergs wird der Standort des Fahrzeugs zwischen Heidenheim und Aalen regelmäßig wechseln. Beim Landkreis Heiden- heim ist der Stabsbereich Migration und Ehrenamt für die Koordinierung der Einsätze dieses beson- deren Dienstfahrzeugs zuständig, das von den MitarbeiterInnen einschließlich der wohl meist am Steuer anzutreffenden MitarbeiterInnen des freiwilligen sozialen Jahrs zur vielfältigen Unter- stützung und Betreuung der Familien eingesetzt werden wird. Dabei werden zu Fahrten im Rah- men der Unterbringung und Begleitung der Fa- milien auch Einsatzmöglichkeiten hinsichtlich der Integration dieses Personenkreises hinzukommen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, bei denen das künftig im Integrationszentrum Heidenheim in der Giengener Straße 149 stationierte Familienmobil Auf dem Bild zu sehen (v.l.n.r.): Schuldekan Johannes Geiger (Heidenheim), Landrat Thomas Reinhardt (Landkreis Heidenheim), Sparkassendirektor Andreas Götz (Kreissparkasse Ostalb), Vorsitzender Hansjürgen Meinhardt (Göggingen), Lisa Widmann (Autohaus Widmann, Aalen), Landrat Klaus Pavel (Ostalbkreis), Martien de Broekert (a.l.s.o. Schw. Gmünd), Bruno Widmann (Firmengründer Autohaus Widmann, Aalen), Michaela Eberle (IHK Ostwürttemberg) und Dana Janke (Firma Zeiss, Oberkochen).

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30. September 201644. Jahrgang, Nr. 39www.ostalbkreis.de

amtsblatt deS OStalbkreiSeS

Regionales Bündnis füR familie üBeRgiBt dem landkReis HeidenHeim und dem ost-alBkReis ein familienmoBilDas Regionale Bündnis für Familie Ostwürttem-berg e.V. stellt dem Landkreis Heidenheim und dem Ostalbkreis zur gemeinsamen Nutzung ein Familienmobil zur Verfügung. Hansjürgen Mein-hardt übergab den beiden Landräten am 20. Sep-tember das Familienmobil im Aalener Autohaus Bruno Widmann, das das Projekt mit einer groß-zügigen Spende unterstützt.

dies kommt auch durch die graphische Gestal-tung der beschriftung zum ausdruck. Für die Umsetzung wurde eine Nutzungsvereinbarung zwischen den beteiligten unterzeichnet. das Fa-milienmobil soll vorrangig Flüchtlingsfamilien, aber auch anderen Familien zu Gute kommen, die in diesen landkreisen leben und einer betreuung bedürfen. Nach gegenseitiger absprache der

landkreise Ostwürttembergs wird der Standort des Fahrzeugs zwischen Heidenheim und aalen regelmäßig wechseln. beim landkreis Heiden-heim ist der Stabsbereich Migration und ehrenamt für die koordinierung der einsätze dieses beson-deren dienstfahrzeugs zuständig, das von den Mitarbeiterinnen einschließlich der wohl meist am Steuer anzutreffenden Mitarbeiterinnen des freiwilligen sozialen Jahrs zur vielfältigen Unter-stützung und betreuung der Familien eingesetzt werden wird. dabei werden zu Fahrten im rah-men der Unterbringung und begleitung der Fa-milien auch einsatzmöglichkeiten hinsichtlich der integration dieses Personenkreises hinzukommen. es gibt zahlreiche Möglichkeiten, bei denen das künftig im integrationszentrum Heidenheim in der Giengener Straße 149 stationierte Familienmobil

auf dem bild zu sehen (v.l.n.r.): Schuldekan Johannes Geiger (Heidenheim), landrat thomas reinhardt (landkreis Heidenheim), Sparkassendirektor andreas Götz (kreissparkasse Ostalb), Vorsitzender Hansjürgen Meinhardt (Göggingen), lisa Widmann (autohaus Widmann, aalen), landrat klaus Pavel (Ostalbkreis), Martien de broekert (a.l.s.o. Schw. Gmünd), bruno Widmann (Firmengründer autohaus Widmann, aalen), Michaela eberle (iHk Ostwürttemberg) und dana Janke (Firma Zeiss, Oberkochen).

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auf dem bild v. l. n. r.: aOk-Ge-

schäftsführer Josef bühler, Michaela Conrad, landrat

klaus Pavel

im und außerhalb des landkreises Heidenheim unterwegs sein wird, sei es bei Fahrdiensten im rahmen von Projekten, ausflügen, zielgruppen-spezifischen angeboten, z.b. für Frauen und kin-der, erleichterung an der teilnahme am Vereinsle-ben, durchführung von Freizeiten, Vernetzung der in unterschiedlichen kommunen des kreisgebiets untergebrachten Familien, Umzüge, arztbesuche, einkäufe, Fahrdienste zu integrationsmaßnahmen, z.b. beschäftigung, gemeinnützige arbeit-Wald-projekte, Sprach-/integrationskurse. eine weitere einsatzmöglichkeit wird beim landkreis als betrei-ber des künftigen begegnungszentrums Migration und ehrenamt in der ehemaligen Waldkirche in Heidenheim gesehen. durch dieses Familienmobil können auch Fahrdienste zum Zentrum zur teil -nahme und Mitwirkung an dortigen begegnungen angeboten werden. Hier wird ein besonderer be-darf vor allem für Familien in vom ÖPNV abseits gelegenen Gegenden gesehen. „Mit dem Familienmobil können Familien die vie-len angebote vor Ort noch besser in anspruch nehmen - besonders mit blick auf gesellschaftliche teilhabe und berufliche integration stellt dies ei-nen deutlichen Mehrwert dar“, so landrat thomas reinhardt, dessen besonderer dank dem Vorstand des regionalen bündnisses für Familie Ostwürt-temberg e.V. für die Zurverfügungstellung dieses Familienmobils gilt. im Ostalbkreis ist der Geschäftsbereich integrati-on und Versorgung für das Familienmobil zustän-dig. auch hier sind vielfältige einsatzmöglichkei-ten vorgesehen: Gedacht ist an den transfer zu Ferienaktionen von kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien und betreuten Familien. diese erhalten die Möglichkeit, an Ferienfreizeiten und -aktionen kostenfrei oder kostenreduziert teilzu-nehmen. der transfer zur Freizeitstätte (Zeltlager, Ferientagheim etc.) ist oft ein Problem. dies kann nun mit dem Familienmobil leichter gelöst werden.

eine weitere einsatzmöglichkeit sind einkaufsfahr-ten. durch die dezentrale Struktur des Ostalbkrei-ses gibt es nicht immer einkaufsmöglichkeiten vor Ort. Gerade für Neuzugänge, die erstmalig ein-kaufen sollten, ist dies ein Problem. Hier kann nun ein erster „Großeinkauf“ mit dem Familienmobil gemacht werden. auch ausflüge und exkursionen erleichtern mit dem Familienmobil das ankommen im Ostalbkreis. Gerade neu angekommene Fami-lien sollen ja auch ihre „neue“ Heimat kennenler-nen. dies kann nun mit kleineren ausflugsfahrten erfolgen. in den über 75 Unterkünften des Ostalb-kreises finden immer wieder infoveranstaltungen für die Flüchtlinge statt. themen sind u.a. Verbrau-cherschutz, Gesundheitsförderung, Vorsorge etc.. durch das Familienmobil können auch aus klei-neren Unterkünften die Menschen zu diesen Ver-anstaltungen gebracht werden, ohne vom ÖPNV abhängig zu sein.landrat klaus Pavel bedankte sich namens des Ostalbkreises beim regionalen bündnis für Fami-lie Ostwürttemberg e.V.. „Wir sind dankbar und glücklich, dass uns mit dem Familienmobil eine Möglichkeit geboten wird, die Chancen zur inte-gration von Flüchtlingen gerade im gesellschaft-lichen bereich zu erhöhen. Vielfältig sind die einsatzmöglichkeiten für benachteiligte Familien, unabhängig der Herkunft. das Familienmobil ist weiterer wichtiger Mosaikstein in der sozialen landschaft des Ostalbkreises.“ das regionale bündnis für Familie Ostwürttemberg e.V. besteht seit zwölf Jahren. in ihm engagieren sich Vertreter und Vertreterinnen aus Politik, Wirt-schaft, kirchlichen sowie sozialen einrichtungen. ihr gemeinsames Ziel ist es, den Wert der Familie in der Gesellschaft zu stärken sowie die lebens-bedingungen für Familien in der region zu verbes-sern. Gemeinsam übernehmen sie Verantwortung für eine lebenswerte region Ostwürttemberg.

aok sponseRt “fiftyfifty-taxi“

Die AOK-Bezirksdirektion Ostwürttemberg spon-sert mit 2.500 Euro die Verkehrssicherheitsaktion „fiftyFifty-Taxi“ und trägt so mit dazu bei, dass

Jugendliche zwischen 14 und 25 Jahren weiterhin an Wochenenden und an Abenden vor Feiertagen im Ostalbkreis zum vergünstigten Preis mit dem Taxi nach Hause fahren können.

aOk-Geschäftsführer Josef bühler überreichte die Spende im beisein von Michaela Conrad vom Ge-schäftsbereich Nahverkehr des landratsamtes an landrat klaus Pavel und betonte, dass die aOk dieses erfolgsprojekt gerne unterstützt. damit leis-tet die Gesundheitskasse einen wichtigen beitrag zur erhöhung der Verkehrssicherheit im Ostalb-kreis. „Mit dieser großzügigen Spende kann das „fiftyFifty-taxi“ weiter dazu beitragen, dass junge leute am Wochenende sicher nachts nach Hause kommen“, dankte landrat Pavel für die Unterstüt-zung. „die Gesundheit der jungen Ostälbler ist uns ein wichtiges anliegen“, so bühler von der aOk.

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amtliCHe BekanntmaCHungensitzung des ausschusses fü r Bi ldung und f inanzen am 4. oktober 2016am dienstag, 4. Oktober 2016, findet um 16:00  Uhr im kreishaus in aalen, kleiner Sit-zungssaal, Stuttgarter Straße 41, 73430 aalen, die nächste öffentliche Sitzung des ausschusses für bildung und Finanzen statt.tagesordnung 1. eröffnung und begrüßung 2. bürgerfragestunde 3. Zwischenbericht zum kreishaushalt 2016 4. bericht über die Schüleranmeldezahlen für

Am 16. Oktober 2016 um 17:00 Uhr lädt der Blas-musikverband Ostalbkreis zu einem Benefizkon-zert des Kreisseniorenblasorchesters im Aalener Landratsamt ein. Auch mit dabei sind die Klinik-clowns DODI und LaPique sowie die Härtsfelder Alphornbläser.

bereits zum vierten Mal findet das benefizkon-zert des kreisseniorenblasorchesters Ostalbkreis im Großen Sitzungssaal des landratsamtes statt, das unter der leitung von Josef Spannbauer ein vielfältiges musikalisches repertoire bietet. So reicht das konzertprogramm vom Walzer über den Marsch bis hin zur Polka. Neben dem kreisseniorenblasorchester werden auch die Härtsfelder alphornbläser mit ihrem mu-sikalischen leiter alfons Mahler auf der bühne stehen und über das landratsamt hinaus zu hören sein, denn das besondere an einem alphorn ist, dass man es je nach landschaft 5 bis 10 kilome-ter weit hören kann.

BlasmusikveRBand spielt im landRatsamtals weitere akteure sind die beiden klinikclowns dOdi und laPique vom Ostalb-klinikum aalen zu sehen. dahinter stecken die beiden aalener Uschi Gsell und ady Hruby, die mit ihrer Clownerie klei-nen Patienten den aufenthalt im krankenhaus ver-süßen wollen und mit Hilfe des Humors zugleich auch den Heilungsprozess fördern. denn: lachen befreit, ist rezeptfrei und ermöglicht tolle Neben-wirkungen. landrat klaus Pavel und der Vorsitzende des blasmusikverbandes Ostalbkreis, Hubert retten- maier, werden alle besucher zur blasmusik von der Schwäbischen Ostalb begrüßen.der eintritt zur Veranstaltung ist frei. Um Spenden der besucher wird gebeten. der erlös daraus ist für die klinikclowns dOdi und laPique vom aale-ner Ostalb-klinikum gedacht.die Veranstaltung endet gegen 19:00 Uhr; in der Pause können Getränke und Snacks erworben werden.

das Schuljahr 2016/2017 im Vollzeitbereich und über die lehrerversorgung an den beruf-lichen Schulen im Ostalbkreis

5. Sachstandsbericht und Weiterentwicklung „Zehn Jahre Projekt ZUkUNFt“

6. Zwischenbericht zur Modernisierung des Ost-albkreishauses

7. Genehmigung der konzeption der Gebäu-desanierung des kreisberufsschulzentrums Schwäbisch Gmünd

8. Sonstiges / bekanntgaben 9. anfragen der ausschussmitglieder10. Frageviertelstunde

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verans ta l tungen im osta lbkreis im oktober 2016einen Überblick der Veranstaltungen im Oktober 2016 finden Sie im internet unter www.newsroom.ostalbkreis.de >alle Veranstaltungen

Geben Sie einen begriff, eine rubrik und/oder einen Zeitraum ein, schon finden sich alle Veranstaltungen, die im Oktober 2016 im Ostalbkreis stattfinden.

Herausgegeben vom landratsamt Ostalbkreis. das

amtsblat t für den Ostalbkreis erscheint in der

regel wöchentlich (freitags). bezugs-preis jährlich 13€

einschl. trägerlohn und MwSt. be -

kanntmachungen und beiträge

für das amtsblat t sind an die Presse -

stelle des Ostalb -kreises in aalen

zu senden. redak-tionsschluss ist

jeweils dienstags 16.00 Uhr.

Herstellung und Vertrieb:

Cicero Opferkuch, amtsblat tverlag,

lerchenweg 3, 73491 Neuler. Verantwortlich:

landrat klaus Pavel, aalen,

Stut tgarter Straße 41, oder Vertreter

im amt.

neufes tse tzung der od-gren-zen e (ersch l ießungsbereich) und v (verknüpfungsbereich) Westhausen im Zuge der kreis -s t raße 3319die Ortsdurchfahrtsgrenzen Westhausen werden im Zuge der kreisstraße 3319 gemäß § 8 abs. 1 und 2 des Straßengesetzes für baden-Württem-berg vom 11.05.1992 (Gbl. S. 330, berichtigt S. 683), zuletzt geändert durch art. 7 des Gesetzes vom 18.12.1995 (Gbl. S. 29) mit Wirkung vom 01.10.2016 wie folgt neu festgesetzt:Od-Grenze V (Verknüpfungsbereich) bei Station 0,029, 35m vor der Westflucht des Gebäudes 3, in der Waage (küchenstudio), links.Od Grenze V/e (Verknüpfungs- erschließungsbe-reich) bei Station 0,168 auf Höhe der Westflucht des Gebäudes 15, robert-bosch-Straße, rechts.Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim landratsamt Ostalbkreis, Stuttgarter Straße 41, 73430 aalen, Widerspruch eingelegt werden.

landratsamt OstalbkreisStraßenbauaz.: ii/22.1-653.30

Bekanntgabe gemäß § 3 a uvpgdie Gemeinde Westhausen beabsichtigt, das Ge-wässer ii. Ordnung reichenbach im bereich der Grundstücke Flst. Nr. 175 und 183/2 als aus-gleichsmaßnahme für den bebauungsplan „am reichenbach“ auf einer länge von ca. 270 m zu renaturieren. innerhalb des geplanten baugebie-tes verläuft der reichenbach derzeit geradlinig als mäßig ausgebauter bach. der neue bachver-lauf soll soweit möglich dem historischen bach nachempfunden und innerhalb eines ca. 17 m breiten Grünstreifens leicht mäandrierend ausge-staltet werden. Für die geplante Maßnahme wurde die wasser-rechtliche Plangenehmigung nach § 68 Wasser-haushaltsgesetz (WHG) beantragt. im rahmen des Verfahrens war nach § 3 c Satz 1 des Ge-setzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 13.18.2 der anlage 1 zum UVPG anhand einer standortbezogenen Vorprüfung zu klären, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur durchführung einer Umweltver-träglichkeitsprüfung besteht.Nach einschätzung des landratsamtes Ostalb-kreis, Geschäftsbereich Wasserwirtschaft, sind

nach einer überschlägigen Prüfung durch die re-alisierung des Vorhabens unter berücksichtigung der in anlage 2 UVPG aufgeführten Schutzkrite-rien keine erheblichen nachteiligen Umweltaus-wirkungen zu erwarten. eine Verpflichtung zur durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü-fung besteht daher nicht. diese Feststellung ist nach § 3 a UVPG nicht selbstständig anfechtbar.die antragsunterlagen sind der Öffentlichkeit nach den bestimmungen des Umweltinformations-gesetzes im landratsamt Ostalbkreis, dienststelle ellwangen, Geschäftsbereich Wasserwirtschaft, Sebastiansgraben 34, Zimmer 213, zugänglich.

ellwangen, 26.09.2016landratsamt OstalbkreisWasserwirtschaftaz.: iV/43-691.17