Amtsblatt der Gemeinde - daten.verwaltungsportal.de · die Zukunft der Gesamtgemeinde zu stellen....

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Donnerstag, 21. Mai 2015 Nummer 11 / KW 21 Herausgeber: Bürgermeisteramt, Dorfstraße 49, 88634 Herdwangen-Schönach, Telefon: 07557 9200-0, Telefax: 07557 9200-22 Verantwortlich redaktioneller Teil: Bürgermeister Ralph Gerster, übriger Inhalt: A. Stähle, Stockach Druck: Primo-Verlag, Postfach 2227, 78328 Stockach-Hindelwangen, Tel.: 07771 931711, Fax: 07771 9317-40 E-Mail: [email protected] = Anzeigenannahme: [email protected] Amtsblatt der Gemeinde Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Gemeinderat von Herdwangen-Schönach hat sich dazu entschie- den, in einem intensiven Dialog mit der Bevölkerung die Weichen für die Zukunft der Gesamtgemeinde zu stellen. Ziel ist es, eine Bewerbung als Schwerpunktgemeinde für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zu stellen. Im Rahmen des integrierten Entwicklungskonzeptes für die Gemein- de Herdwangen-Schönach soll auch abgefragt werden, wie der Be- darf an Sanierungen und Modernisierungen alter Bausubstanz ist - Grundlage sind hierfür die Förderrichtlinien des Entwicklungspro- gramms Ländlicher Raum. Dieses ist ein Förderprogramm des Lan- des Baden-Württemberg, mit dem Ziel, die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Orte zu fördern. Die Gemeinden sollen in die Lage versetzt werden, auf der Grundlage eigener Entwicklungsüberlegun- gen strukturelle Mängel zu beseitigen und dabei den Ort entspre- chend seiner jeweiligen Eigenart zu entwickeln. Über das ELR können private, privat-gewerbliche und öffentliche Ein- zelmaßnahmen und strukturverbessernde Maßnahmen gefördert werden. Die Umnutzung leer stehender Gebäude, die Schließung innerörtlicher Baulücken, sowie die Sanierung alter Bausubstanz ha- ben besonderes Gewicht. Zuwendungsfähige Maßnahmen Das Förderprogramm ELR stellt eine der wenigen Möglichkeiten dar, öffentliche Zuschüsse für private Vorhaben zu erhalten und so zur Innenentwicklung des Ortes beizutragen. Das Förderprogramm konzentriert die Förderung entsprechend der Zielsetzung der ELR- Richtlinie auf die innerörtliche Entwicklung. Damit sollen die Ortsker- ne gestärkt werden, so dass sich wieder junge Familien im Ortskern ansiedeln und so der Überalterung im Ortskern entgegenwirken. Außerdem soll der Landschaftsverbrauch im Außenbereich reduziert werden. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen führen der rationelle Energieeinsatz und die Verwendung erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstof- fe sowie die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen bei priva- ten Projekten zu einem Fördervorrang. Bei der Modernisierung von Altbauten ist ein verbesserter Wärmeschutz Voraussetzung für eine Förderung. Zuwendungsfähige Maßnahmen in den Förderschwer- punkten „Arbeiten“, „Grundversorgung“ „Gemeinschaftseinrichtun- gen“ und „Wohnen“ werden nach der Maßgabe der ELR-Richtlinie gefördert. Förderschwerpunkt Wohnen Gefördert werden können innerhalb der historischen Ortslage die umfassende Modernisierung von Wohngebäuden, um zeitgemäße Wohnverhältnisse zu schaffen (30% und max. 20.000 € je Wohneinheit). die Umnutzung leer stehender Gebäude und Gebäudetei- le, wie z.B. die Umnutzung von Scheunen und Wirtschaftsge- bäuden und Bühnenräumen zu Wohnzwecken (30% und max. 50.000 € je Wohneinheit) Baulückenschließung / Neubebauung von ungenutzten innerörtlichen Grundstücken mit ortsangepassten Gebäuden (30% und max. 20.000 € je Wohneinheit / nur Eigennutzung). Neuordnung, Gebäudeabbruch und Baureifmachung (30% und max.100.000 €) Förderschwerpunkt Grundversorgung Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleis- tungen Förderung je Maßnahme mit 20% und max. 200.000,- € Förderschwerpunkt Arbeiten Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleineren und mittle- ren Unternehmen vor allem in Verbindung mit der Entflechtung un- verträglicher Gemengelagen; Reaktivierung von Gewerbebrachen. Förderung je Maßnahme mit 10% und max. 200.000,- € Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen Schaffung und Anpassung von Gemeinbedarfseinrichtungen. Förderhöhe bis zu 40% und max. 750.000,-€. Die Projektförderung erfolgt als Anteilsfinanzierung und wird als Zu- schuss bzw. zinsverbilligtes Darlehen mit gleichem Subventionswert gewährt. Zur Abfrage des Bedarfs und möglicher Projekte möchten wir Sie bitten, den Fragebogen auf Seite 3 auszufüllen und bis zum 1. Juni 2015 an die Gemeindeverwaltung Herdwangen-Schönach zu- rückzusenden. Wir danken recht herzlich für Ihre Bemühungen. Herzlichst Ihr Ralph Gerster Bürgermeister Integriertes Entwicklungskonzept der Gemeinde Herdwangen-Schönach

Transcript of Amtsblatt der Gemeinde - daten.verwaltungsportal.de · die Zukunft der Gesamtgemeinde zu stellen....

Donnerstag, 21. Mai 2015

Nummer 11 / KW 21

Herausgeber: Bürgermeisteramt, Dorfstraße 49, 88634 Herdwangen-Schönach, Telefon: 07557 9200-0, Telefax: 07557 9200-22 Verantwortlich redaktioneller Teil: Bürgermeister Ralph Gerster, übriger Inhalt: A. Stähle, Stockach Druck: Primo-Verlag, Postfach 2227, 78328 Stockach-Hindelwangen, Tel.: 07771 931711, Fax: 07771 9317-40 E-Mail: [email protected] = Anzeigenannahme: [email protected]

Amtsblatt der Gemeinde

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Gemeinderat von Herdwangen-Schönach hat sich dazu entschie-den, in einem intensiven Dialog mit der Bevölkerung die Weichen für die Zukunft der Gesamtgemeinde zu stellen. Ziel ist es, eine Bewerbung als Schwerpunktgemeinde für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zu stellen. Im Rahmen des integrierten Entwicklungskonzeptes für die Gemein-de Herdwangen-Schönach soll auch abgefragt werden, wie der Be-darf an Sanierungen und Modernisierungen alter Bausubstanz ist - Grundlage sind hierfür die Förderrichtlinien des Entwicklungspro-gramms Ländlicher Raum. Dieses ist ein Förderprogramm des Lan-des Baden-Württemberg, mit dem Ziel, die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Orte zu fördern. Die Gemeinden sollen in die Lage versetzt werden, auf der Grundlage eigener Entwicklungsüberlegun-gen strukturelle Mängel zu beseitigen und dabei den Ort entspre-chend seiner jeweiligen Eigenart zu entwickeln. Über das ELR können private, privat-gewerbliche und öff entliche Ein-zelmaßnahmen und strukturverbessernde Maßnahmen gefördert werden. Die Umnutzung leer stehender Gebäude, die Schließung innerörtlicher Baulücken, sowie die Sanierung alter Bausubstanz ha-ben besonderes Gewicht. Zuwendungsfähige Maßnahmen Das Förderprogramm ELR stellt eine der wenigen Möglichkeiten dar, öff entliche Zuschüsse für private Vorhaben zu erhalten und so zur Innenentwicklung des Ortes beizutragen. Das Förderprogramm konzentriert die Förderung entsprechend der Zielsetzung der ELR-Richtlinie auf die innerörtliche Entwicklung. Damit sollen die Ortsker-ne gestärkt werden, so dass sich wieder junge Familien im Ortskern ansiedeln und so der Überalterung im Ortskern entgegenwirken. Außerdem soll der Landschaftsverbrauch im Außenbereich reduziert werden. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen führen der rationelle Energieeinsatz und die Verwendung erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstof-fe sowie die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen bei priva-ten Projekten zu einem Fördervorrang. Bei der Modernisierung von Altbauten ist ein verbesserter Wärmeschutz Voraussetzung für eine Förderung. Zuwendungsfähige Maßnahmen in den Förderschwer-punkten „Arbeiten“, „Grundversorgung“ „Gemeinschaftseinrichtun-gen“ und „Wohnen“ werden nach der Maßgabe der ELR-Richtlinie gefördert.

Förderschwerpunkt Wohnen Gefördert werden können innerhalb der historischen Ortslage

• die umfassende Modernisierung von Wohngebäuden, um zeitgemäße Wohnverhältnisse zu schaff en (30% und max. 20.000 € je Wohneinheit).

• die Umnutzung leer stehender Gebäude und Gebäudetei-le, wie z.B. die Umnutzung von Scheunen und Wirtschaftsge-bäuden und Bühnenräumen zu Wohnzwecken (30% und max. 50.000 € je Wohneinheit)

• Baulückenschließung / Neubebauung von ungenutzten innerörtlichen Grundstücken mit ortsangepassten Gebäuden (30% und max. 20.000 € je Wohneinheit / nur Eigennutzung).

• Neuordnung, Gebäudeabbruch und Baureifmachung (30% und max.100.000 €)

Förderschwerpunkt Grundversorgung Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleis-tungen Förderung je Maßnahme mit 20% und max. 200.000,- €

Förderschwerpunkt Arbeiten Sicherung und Schaff ung von Arbeitsplätzen in kleineren und mittle-ren Unternehmen vor allem in Verbindung mit der Entfl echtung un-verträglicher Gemengelagen; Reaktivierung von Gewerbebrachen. Förderung je Maßnahme mit 10% und max. 200.000,- € Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen Schaff ung und Anpassung von Gemeinbedarfseinrichtungen. Förderhöhe bis zu 40% und max. 750.000,-€. Die Projektförderung erfolgt als Anteilsfi nanzierung und wird als Zu-schuss bzw. zinsverbilligtes Darlehen mit gleichem Subventionswert gewährt. Zur Abfrage des Bedarfs und möglicher Projekte möchten wir Sie bitten, den Fragebogen auf Seite 3 auszufüllen und bis zum 1. Juni 2015 an die Gemeindeverwaltung Herdwangen-Schönach zu-rückzusenden. Wir danken recht herzlich für Ihre Bemühungen. Herzlichst IhrRalph Gerster Bürgermeister

Integriertes Entwicklungskonzept der Gemeinde Herdwangen-Schönach

Herdwangen-Schönach Donnerstag, 21. Mai 2015 Seite 2

Wichtige Rufnummern - Informationen - Notdienste - Bürgerservice - Termine

Wichtige Telefonnummern:Polizei 1 10Feuerwehr 1 12DRK-Rettungsdienst 1 92 22Arzt: Dr. Spieß, Steinrennen 07557-7 00Zahnarzt: Dr. Leonte, Herdwangen 07557-82 07 51Ärztlicher und zahnärztlicher Notdienst am Wochenende:siehe unter “Notdienste”

Fahrplanauskunft RAB 07541-301312 und unter www.herdwangen-schoenach.de /Gemeinde/ Interessante Links

Rathaus:Zentrale 07557-92 00-0Telefax: 07557-92 [email protected]ürgermeisterBürgermeister Ralph Gerster 07557-92 [email protected] BürgermeisterMonika Joos 07557-92 [email protected] Dienste und FinanzenAndrea Rothmund 07557-92 [email protected] Knoll 07557/92 [email protected] Schmid [email protected]/KasseMarion Kratzer 07557-92 [email protected]ürgerbüro/Einwohnermeldeamt/ Sozial- u. PasswesenKurt Gertis 07557-92 00 [email protected] Doering 07557-92 00 [email protected] Pfullendorf: 07552-93 37 [email protected], BauamtCornelia Fischer 07557-92 00 [email protected]äranlage Herdwangen 07557-7 88Kläranlage Schönach 07552-67 67Bauhof 07552-63 [email protected]

Sport- u. FesthallenBundschuhhalle Herdwangen 07557-9 29 69 49Ramsberghalle Großschönach 07552-47 92

KindergärtenHerdwangen „Kinderland“ 07557-13 33Aftholderberg „Märchenland“ 07552-83 98Waldorfkindergarten/Dorfgemeinschaft Lautenbach 07552-26 21 97

SchulenGrundschule Herdwangen Tel. 07557-88 01, FAX: 07557-82 03 [email protected]@ramsbergschule.de Tel. 07552-62 69

Familienpflegeeinrichtungen/Nachbarschaftshilfe:1. Nachbarschaftshilfe „Miteinander/Füreinander“, Rathaus Großschönach, Sprechstunden: jeden Dienstag 9.00-11.00 Uhr Betreuungsgruppe: jeden Dienstag 13.30-17.00 Uhr Tel. 07552-6297 2. Sozialstation St. Elisabeth e.V. Pfullendorf-Ostrach-Wald Ambulante Kranken- u. Altenpflege, Kinderkrankenpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Nachbarschaftshilfe, Mahlzeitendienst, Hausnotruf, Beratung, Betreuungsgruppe für ältere Menschen: Öffnungszeiten Mo.-Fr., So., jeweils von 14.00-17.00 Uhr Rufbereitschaft rund um die Uhr: Tel. 07552-1212 3. Maschinenring Betriebshilfe und Haushaltshilfe Einsatzleitung: Johann Herrmann Tel. 07557-271 4. Hospizgruppe Pfullendorf e.V., Pfarrhofgasse 1, Einsatzltg. Tel. 0172-7758681

Ambulante Dienste1. Pflegestützpunkt Landkreis Sigmaringen Beratung für hilfe- u. pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige Hofstr. 12, 88512 Mengen, e-mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo-Do 9.30-11.30 Uhr /Do. 16.00-17.30 Uhr Um Terminvereinbarung wird gebeten: Tel. 07572-7137-368/-372/-431

2. Häusliche Alten- und KrankenpflegeHäuslicher Betreuungsdienst, hauswirtsch.Angebote, ambulanter Dienst Waldhäusle, Sägewiesen 2, 88639 Wald, Pflegedienstleitung: Karin Baur Tel. 07578-9337910

Caritasverband SigmaringenErziehungsberatungsstellePsychologische Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche,Melanchtonweg 3, 886340 PfullendorfTermine nach telefonischer Vereinbarung. 07571-7301-60e-mail: [email protected] häusliche Gewalt (BhG) Tel. 07571/7301-0

Touristikbüro der Gemeinde Herdwangen-SchönachBodensee-Linzgau Tourismus Tel. 07553-91 77 15Schloss Salem, 88682 Salem FAX: 07553-91 77 16e-mail: [email protected] http://www.bodensee-linzgau.de

Forstrevier Sauldorf Daniel Benz Tel: 0 75 52 / 9 28 04 68

e-mail: [email protected] Fax: 0 75 52 / 9 28 06 55

Müllfragen:Gelber Sack: 0800 900 55 22RMG Rohstoffentsorgungs GmbH WiesbadenRestmüll: KreisabfallwirtschaftLandratsamt Sigmaringen (Abfallberatung), Fr. Steinhart 07571-1 02-66 14Abfuhrtermine/Kalender: www.herdwangen-schoenach.deRathaus/Entsorgungskalender

Wasser- u. Abwasser außerhalb der Dienstzeiten des Rathauses:Wasserversorgung 0170-4 52 50 82Abwasser 0170 - 4 52 50 83

Sonstige dringende Fälle:BM R. Gerster privat 07557-9292768

Thüga Energienetze GmbH Störungsnummer (kostenfrei) 0800 7750007Bei Störungen im Stromnetz 0800-3629477

Öffnungszeiten:Rathaus: Mo., Di., Mi., Do., Frei. 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstagnachmittag 14.00 - 17.30 UhrGemeindebücherei in der Bundschuhhalle Herdwangen

jeden Mittwoch, von 15.00 - 17.00 Uhr (während der Schulferien geschlossen)

Öffnungszeiten Recyclinghof: Mittwoch 16.00-18.00 Uhr Freitag 13.00-17.00 Uhr Samstag 09.00-12.00 UhrÖffnungszeiten der Entsorgungsanlage Ringgenbach:Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:30 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Samstag 09.00 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten:Post im Rathaus: Mo.-Fr. 11.00 -12.30 Uhr / Sa. 11.00 -12.00 UhrHermes-Paketdienst i.d.Bäckerei Stehle Großschönach (Tel. 07552-6286): Mo.-Sa. 06.00-12.30 Uhr/ Mo., Di., Do., Fr. 14.30 -18.00 Uhr

NotdiensteApotheken: www.apotheken.de, Tel. 0180-5002963Ärzte: 0180-1929265Zahnärzte: 0180-5911660Tierärzte: An allen Wochenden und Feiertagen: Dr. H.-J. Mühling, Bergäcker 24, Hohenfels/Kalkofen, Tel. 07557-1570 An allen Sonn- und Feiertagen: Dr. Ursula Fischer, Egg bei Aftholderberg Tel.: 07552-9280431 außer 24. Mai, 31. Mai und 07. Juni 2015 ..... mögliche Vertretung am Wochenende während dieser Zeit (falls nötig) Tierärztlicher Notdienst Salem/Markdorf, Tel. 07553-8637 Kleintierklinik in Ravensburg, Tel. 0751-18183Notfallpraxen im Bodenseekreis Am Wochenende und an Feiertagen können akut erkrankte Patienten ohne vorherige Anmeldung direkt in die nächstgelegene Notfallpraxis kommen: • Notfallpraxis Friedrichshafen am Klinikum Friedrichshafen, Röntgenstraße 2,

88048 Friedrichshafen• Notfallpraxis Tettnang an der Klinik Tettnang, Emil-Münch-Str. 16, 88069 Tettnang• Notfallpraxis Überlingen am Helios Spital, Härlenweg 1, 88662 ÜberlingenÖffnungszeiten: Samstag, Sonntag, Feiertag: 8 bis 21 Uhr Telefonisch ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst über die zentrale Rufnummer 07541 19222 zu erreichen. In lebensbedrohlichen Situationen ist der Ret-tungsdienst/Notarzt unter der Notrufnummer 112 zu alarmieren.

Sprechstunde Bürgermeister:nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 07557-9200-12, Fr. Joos)

Herdwanger Wochenmarkt: jeden Donnerstag, 8.30 - 12.30 Uhr am Rathaus HerdwangenEs freut sich auf Ihren Besuch: Obstbau Trosto, WaldsteigObst und Gemüse, Reichenauer Setzlinge, Schnäpse u.v.m.

Redaktionsschluss Amtsblatt:Achtung vorgezogener Redaktionsschluss: Freitag, 29.05.2015, 10.00 Uhr,

Rathaus Herdwangen bei Frau Joos, [email protected]

Seite 3 Donnerstag, 21. Mai 2015 Herdwangen-Schönach

Fragebogen als Grundlage für die örtliche Entwicklungskonzeption der Gemeinde Herdwangen-Schönach

Name ______________________________________________________________

Straße ___________________________________

Telefon ___________________________E-Mail ____________________________

Flurstück-Nr. ___________________________ Fläche ca. in m2 _____________

Gebäudetyp Eigen-

nutzung Miete leer Baujahr ca.

Einfam.- od. Doppelhaus

_________ Mehrfamilienhaus

_________

Wohn- Wirtschaftsgeb.

_________

Scheune

_________

Stall

_________

Gewerbe

_________

Sonstige Nutzung

_________

Fragen zum Gebäudezustand Wie würden Sie selbst den Zustand Ihres Gebäudes einschätzen ohne Mängel teilweise Mängel gravierende Mängel Möchten Sie Ihr Gebäude modernisieren / sanieren ja nein Möchten Sie Ihre Scheune umnutzen / Dach ausbauen ja nein Möchten Sie Ihr Gebäude erweitern (Aufstockung, Anbau) ja nein Geplante Bauvorhaben Möchten Sie auf Ihrem Grundstück ein Gebäude errichten? ja nein

wenn ja, was und in welchem Jahr ________________________________________

Herdwangen-Schönach Donnerstag, 21. Mai 2015 Seite 4

Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche Sit-zung des Gemeinderats am 12.05.2015 im Rathaus Herd-wangen 1. Fragen aus der Bevölkerung Es gab keine Fragen aus der Bevölkerung. 2. Bekanntgabe von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen Bürgermeister Gerster gab bekannt, dass der Gemeinderat in der letzten nichtöffentli-chen Sitzung die Baulandpreise für das Bau-gebiet Adriatsweiler-Breite festgelegt hat.

3. Kläranlage Herdwangen -Vorstellung der aktuellen Planungen zur Kläranlagenerweiterung durch das Büro Hertkorn Die Betriebserlaubnis für die Kläranlage Herdwangen läuft zum 31.12.2016 aus. Die Erlaubnis ist vom 20.02.1986. In der Sitzung vom 18.03.2014 wurde das Strukturgutach-ten an das Ingenieurbüro Hertkorn, Sin-delfingen vergeben. Die ersten Ergebnisse aus dem Strukturgutachten wurden in der Sitzung vom 30.09.2014 im Gemeinderat präsentiert. Der Gemeinderat wurde in der Sitzung vom 12. November 2014 nochmals über die Ergebnisse des Strukturgutach-tens informiert und hat gleichzeitig das Ingenieurbüro Hertkorn mit der Genehmi-gungsplanung für die Umsetzung der Er-gebnisse des Strukturgutachtens und mit der Schmutzfrachtberechnung beauftragt. Parallel zur Arbeit an der Schmutzfrachtbe-rechnung im Einzugsgebiet der Kläranlage Herdwangen, werden Überlegungen ange-stellt, wie die Aufgabe der Erweiterung der Kläranlage möglichst wirtschaftlich zu lösen ist. Neben Optimierungsanstrengungen an der bereits vorgestellten Lösung durch Neubau eines Nachklärbeckens (Variante 1) kommt stattdessen auch der Neubau eines Belebungsbeckens in Betracht (Variante 2). Welche der beiden grundsätzlich mögli-chen Lösungen die wirtschaftlichste sein wird, lässt sich erst darstellen, sobald mit Abschluss der Schmutzfrachtberechnung die nötigen Grundlagengrößen geschaffen sein werden. Dem Gemeinderat wurden in

den Sitzungsunterlagen die beiden Varian-te (1) und (2) ohne Anspruch auf jeweilige Vollständigkeit und beste Anordnung und ohne die letztlich korrekten Maße lediglich als Vorentwürfe übersandt. Sie sind im Moment die Grundlagen für die weitere Planung. Bürgermeister Gerster erläuterte die Sit-zungsvorlage und begrüßte zu diesem Ta-gesordnungspunkt Herrn Hertkorn vom In-genieurbüro Hertkorn. Herr Hertkorn informierte über den aktuel-len Zwischenstand der Planungen zur Klär-anlagenerweiterung und stellte zwei mög-liche Varianten der Erweiterung vor. Diese sollen noch weiter optimiert werden. Es ist geplant, dem Gemeinderat die Ergebnisse in der letzten Sitzung vor der Sommerpause zu präsentieren. Gemeinderat Klaiber bat Herrn Hertkorn darum, die Unterschiede zwischen einem Nachklärbecken und einem Belebungsbe-cken näher zu erläutern. Dies sei sicherlich für die neuen Mitglieder des Gemeinderates interessant. Herr Hertkorn informierte detailliert über die Technik von Nachklärbecken und Bele-bungsbecken. Gemeinderat Braun fragte, ob eine Zusatzr-einigung von pharmazeutischen Rückstän-den vorgeschrieben sei und ob so eine Art der Reinigung in den Planungen vorgese-hen sei. Herr Hertkorn erklärte, dass die zusätzliche Reinigung von Medikamentenrückständen machbar sei und bei Bedarf durch Baustei-ne realisiert werden könne. Aktuell gebe es hierzu jedoch keine rechtliche Verpflich-tung. Ortsvorsteher Knoll wollte wissen, ob die Ka-pazität der geplanten Erweiterung auch bei einem weiteren Anhalten des Wachstums der Wohn- und Gewebegebiete ausreiche. Herr Hertkorn erklärte, dass diese Überle-gungen ein wesentlicher Teil der aktuellen Vorplanung sei. Er sieht auch bei einem wei-terem Wachstum der Bevölkerung die Kapa-zitäten der Anlage noch als ausreichend an. Gemeinderat Stadler fragte, ob die erweiter-te Kläranlage auch zu einem späteren Zeit-punkt noch erweiterbar sei. Herr Hertkorn bestätigte dies. Gemeinderat Stadler erkundigte sich nach der üblichen Genehmigungsdauer von Klär-anlagen. Herr Hertkorn erklärte, dass er erfahrungs-gemäß von einer Genehmigungsdauer von circa 15 bis 20 Jahren ausgehe. Bürgermeister Gerster wies darauf hin, dass in der Gemeinderatssitzung am 07.07.2015 die abschließende Planung vorgestellt wer-

Veranstaltungen - Juni 07.06. Biathlon, Schützenhaus, Schützenverein Herdwangen 13./14.06. Dörferturnier, Sportverein Großschönach, Sportplatz Kleinschönach 14.06. Gewerbeverein Herdwangen-Schönach, Tischmesse, Bundschuhhalle 19.06. Feierabendhock am Sportplatz (nur bei g. Wetter) Musikkapelle GS, ab 18:00 Uhr 20./21.06. Dorfkickete, Feierabendhock, Herdwanger SV, Sportplatz Herdwangen 22.06. Stammtisch, Soldatenkameradschaft GS, Mohren, Pfullendorf, 19:00 Uhr 25.06. Seniorenkreis, Ausflug 26.05. Dienstagwanderung, 14.00 Uhr, ab Rathaus Herdwangen 27.06. Altpapiersammlung in der Gesamtgemeinde, Schützenv. Herdwangen 28./29.06. Freiwillige Feuerwehr, Abt. Herdwangen-Schönach Sommerfest, Gerätehaus

Achtung - vorgezogener Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt!

Der Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt ist durch den Feiertag in der KW 23 vor-gezogen. Bitte reichen Sie Ihre Beiträge am

Freitag, den 29. Mai 2015, bis spätestens 10.00 Uhr unter [email protected]

ein. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass später eingehende Berichte leider nicht mehr berück-sichtigt werden können.

8.6.2015 - Landrätin Stefanie Bürkle besucht unsere Gemeinde Frau Landrätin Bürkle wird am Montag, den 8.6.2015 unsere Gemeinde besu-chen. Am Abend findet ein Bürgeremp-fang statt. Ort und Uhrzeit werden recht-zeitig bekannt gegeben.

Seite 5 Donnerstag, 21. Mai 2015 Herdwangen-Schönach

den soll. In der heutigen Sitzung sollte eine Zwischeninformation über den aktuellen Stand der Planungen gegeben werden. Ein wesentlicher Punkt sei, dass man zwei Alternativen in die weitere Planung mit aufnehme. Hinsichtlich der Planung sei die Schmutzfrachtberechnung ein wichtiger Faktor. Die Gespräche mit dem Wasserwirt-schaftsamt seien bislang sehr gut verlaufen. Anschließend bedankte er sich bei Herrn Hertkorn für dessen Ausführungen und ver-abschiedete ihn. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis. 4. Radverkehrskonzeption des Land-kreises Sigmaringen - Feststellungen für den Bereich Herd-wangen-Schönach Im vergangenen Jahr wurde das Radver-kehrskonzept des Landkreises Sigmaringen überarbeitet. Auszüge aus dem Konzept wurden dem Gemeinderat mit den Sit-zungsunterlagen übersandt. Bürgermeister Gerster gab Erläuterungen zu der vom Landratsamt Sigmaringen vor-gestellten Maßnahmenkonzeption des Radverkehrsnetzes. Dass der Ausbau des Radweges bei der Netzlücke entlang der L195 zwischen der Landkreisgrenze Sigma-ringen / Bodenseekreis die höchste Priorität bekommen habe sei für die Gemeinde sehr erfreulich. Die Weiterführung dieses Radwe-ges sei seit geraumer Zeit von der Gemeinde gefordert worden. Anschließend berichtete Bürgermeister Gerster über Gespräche mit dem Landrat des Bodenseekreises, Herrn Wölfle. Hierbei sei bei der weiteren Abstim-mung Unterstützung signalisiert worden. Der Vorschlag der Verwaltung sei es, heute durch einen Beschluss den Ausbau des Ra-deweges bei der Kreisverwaltung in Sigma-ringen zu beantragen. Gemeinderat Klaiber wies auf die in der Maßnahmenkonzeption aufgeführte Netz-lücke bei dem Radweg zwischen Aftholder-berg und Sohl hin. Er wollte wissen, wer die Kosten bei einer eventuellen Erweiterung tragen würden. Bürgermeister Gerster erklärte, dass der Kos-tenträger bei der Kategorie Landstraße wie bei der L195 das Land Baden-Württemberg sei. Bei der Verbindungsstraße zwischen Aftholderberg und Sohl gebe es nur die Möglichkeit an Zuschüsse zu kommen, die restlichen Kosten müssten jedoch von der Gemeinde getragen werden. Der Kreis selbst würde keine Radwege mehr bauen. Gemeinderat Klaiber kam auf die Beschil-derung der Radwege in der Gemeinde zu sprechen. Hier habe sich die Gemeinde vor geraumer Zeit dazu entschlossen auf eine Radwegbeschilderung zu verzichten. Da jedoch immer mehr Radfahrer unterwegs seien, möchte er die Überlegung anregen, dies zu ändern und eventuell im nächsten Haushaltsplan Mittel für eine Beschilderung mit aufzunehmen.

Bürgermeister Gerster bestätigte, dass bei den Radwegen in der Gemeinde teilweise eine dürftige Beschilderung vorhanden sei. Den Vorschlag von Gemeinderat Klaiber sieht er als sinnvoll an. Er werde sich zu-nächst danach erkundigen, ob es für eine Beschilderung der Radwege Fördermittel gebe. Man könne die Angelegenheit im nächsten Haushalt aufnehmen. Gemeinderat Klaiber wollte wissen, wer sich mit den kleineren Maßnahmen in der vorge-stellten Konzeption befasse. Bürgermeister Gerster erklärte, dass diese Maßnahmen bei einer Verkehrsschau be-handelt werden. Anschließend stellte Bürgermeiste Gerster folgenden Beschlussantrag: Der Gemeinderat beantragt den Ausbau des Radweges entlang der L195. Das Land-ratsamt Sigmaringen soll mit dem Boden-seekreis die Planung abstimmen, mit dem Straßenbaulastträger Kontakt aufnehmen, und die Planung und Umsetzung der Maß-nahme vorantreiben. Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen (einstimmig) 5. Wasserversorgung - Austausch der Wasserleitung in Sohl - Baubeschluss Auf dem Grundstück Flurstück Nr. 1027 in Sohl wurde entlang des Hauses eine Was-serleitung in ein privates Grundstück ver-legt. Diese Wasserleitung soll nunmehr in die öffentliche Straße verlegt werden. Der Gemeinderat hatte bereits im Jahr 2013 die Verlegung beschlossen. Die Verlegung sollte im Jahr 2014 durch den Wasser- und Bodenverband erfolgen. Dieser konnte die Maßnahme im vergangenen Jahr wegen Personalengpässen jedoch nicht durchfüh-ren. Der Wasser- und Bodenverband hat zu-gesagt, dass er bis spätestens Ende Mai mit der Maßnahme beginnen kann. Im Haushalt sind 30.000 Euro für die Maßnahme einge-stellt. Bürgermeister Gerster erläuterte die Sit-zungsvorlage. Die Wasserleitung führt durch ein privates Grundstück. Die Maßnahme er-folgt in Abstimmung mit dem Grundstücks-inhaber. Gemeinderat Braun sieht eine eventuelle spätere Bebauung problematisch, da die Wasserleitung quer über das Grundstück führt. Bürgermeister Gerster geht nicht von einer zukünftigen Bebauung des Grundstückes aus, da dieses im Außenbereich liegt. Gemeinderat Herrmann erkundigte sich nach der geplanten Zeitdauer bis zum Ab-schluss der Maßnahme. Bürgermeister Gerster geht von einem Zeit-raum von maximal einem Monat aus.

Anschließend stellte Bürgermeiste Gerster folgenden Beschlussantrag: Dem Austausch der Wasserleitung in Sohl wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen (einstimmig) Bürgermeister Gerster informierte darüber, dass der Wasser- und Bodenverband nach den Baumaßnahmen in Sohl dann mit der Straßensanierung in Oberndorf beginnen werde. 6. Umstellung des kommunalen Rech-nungswesens von Kameralistik auf Dop-pik - Beitritt zum Gemeinschaftsprojekt Dop-pikumstellung Die Innenministerkonferenz hat mit Be-schluss vom 21.11.2003 bundesweit den Weg zur Einführung des neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) bereitet. Auch in Baden-Württemberg hat die praktische Umsetzung der Reform durch die Kommunen längst begonnen. Am 22.4.2009 hat der Landtag von Baden-Württemberg das „Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts“ vom 4. Mai 2009 (GBl. S. 185) beschlossen. Hiermit wurde als Umstellungszeitpunkt der kameralistischen Buchführung auf die doppelte Buchführung (Kommunale Doppik) für die Kommunen in Baden-Württemberg ursprünglich der 01.01.2016 festgesetzt. Nach der Landtagswahl im März 2011 war im Koalitionsvertrag „Der Wechsel beginnt“ zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD Baden-Württemberg noch vorgesehen worden, ein Wahlrecht zwischen den beiden Systemen Kameralistik und Doppik einzu-räumen. Dieses beabsichtigte Wahlrecht war in der politischen Diskussion höchst um-stritten. Inzwischen besteht aber Klarheit. Dieses Wahlrecht ist nicht mehr vorgesehen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften vom 16.04.2013 (GBl. S. 55) wurde jedoch die o. g. Einführungsfrist um vier Jahre auf den 01.01.2020 verlängert. Es besteht somit die rechtliche Verpflichtung zur fristgerechten Umsetzung auf die Doppik. Die kommunale Doppik ist nach der aktuellen gesetzlichen Regelung in Baden-Württemberg als allei-niger Rechnungsstil bestimmt worden und alle Gemeinden müssen ihre Haushaltsfüh-rung spätestens ab dem Haushaltsjahr 2020 auf das neue doppische Haushalts-, Kas-sen- und Rechnungswesen umgestellt ha-ben (Gemeindewirtschaftsrecht 2009). Die bisherige kamerale Haushaltsführung fällt weg. Bei den Regelungen zum Haushalts-ausgleich und zum Gesamtabschluss sind darüber hinaus weitere Übergangsfristen enthalten, die den Kommunen die Einfüh-rung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens erleichtern sollen. Die mehrjährigen Vorbereitungen für die Umstellung sind frühzeitig einzuleiten, um dieser gesetzlichen Pflicht nachkommen zu können und das Projekt im Rahmen der

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hier dargestellten Gesamtkonzeption er-folgreich abzuwickeln. Es ist beabsichtigt, dass die Gemeinde Herdwangen-Schönach zusammen mit 13 weiteren Gemeinden aus der Region ebenfalls in die Umstellung der Kameralistik auf das Rechnungswesen ein-steigt. Nachdem in den Arbeitstagungen der Kämmerer schon öfters über die Vorge-hensweise bei der Umstellung auf die Dop-pik diskutiert wurde, fand am 05.02.2015 in Meßkirch eine Vorstellung der Firma Schüllermann Consulting GmbH statt. Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-gesellschaft, die seit Beginn der Reform des kommunalen Haushalts-und Rechnungs-wesens bundesweit in mehrere hundert Umstellungsprozesse eingebunden war. In dem Gemeinschaftsprojekt begleitet und koordiniert die Firma Schüllermann die teil-nehmenden Gemeinden in abgestimmten Projektschritten bei der Durchführung der notwendigen Aufgaben zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rech-nungswesen (NKHR). In dieser Begleitung sind die Organisation und Planung von Workshops und weiteren Dienstleistungen, die Übermittlung der Tagesordnungen, die Pflege der elektronischen Dokumentenabla-ge und die Erstellung der notwendigen Un-terlagen enthalten sowie eine telefonische Hotline zur Beantwortung von fachlichen und organisatorischen Fragen. Die Work-shops dienen der Einführung in die ver-schiedenen Themenbereiche des NKHR, der Erarbeitung des Vorgehens zur Umsetzung an konkreten Beispielen sowie zur Klärung der im Laufe der Umsetzung aufgetretenen Fragen. Die Kommunen erfassen die Fragen und Problemstellungen in ihrer Verwaltung und bringen sie vorab in die Workshops ein, in denen dann die Fragen diskutiert und mit den Beratern Lösungsansätze erarbei-tet werden. Ferner unterstützen die Berater durch Moderierung der Workshops und stel-len sicher, dass die gefundenen Lösungen im Einklang mit dem NKHR sehen. Entspre-chend dem Anforderungsbereich des Um-stellungsprozesses sind 21 Workshops zu folgenden Themenbereichen vorgesehen: • Startveranstaltung und Aufbau der

Projektplanes (1 Workshop) • Erfassung und Bewertung von Vermö-

gen und Schulden (5 Workshops) • Gesetzliche Grundlagen der Doppik (2

Workshops) • Kostenrechnung und Produktrech-

nung, Controlling (2 Workshops) • Erstellung des doppischen Haushaltes

(3 Workshops) • Doppische Buchhaltung (2 Workshops) • Sachgerechte Vorbereitung der Eröff-

nungsbilanz (2 Workshops) • Vorbereitende Arbeiten für den ersten

Jahresabschluss (2 Workshops) • Qualitätssicherung: Klärung zwischen-

zeitlich aufgetretener Fragen (2 Work-shops)

Für den Umstellungszeitraum sind 4 Jahre vorgesehen, so dass voraussichtlich zum 01.01.2019 endgültig auf NKHR umgestellt werden könnte. Eine Verpflichtung zur Um-stellung besteht spätestens zum 01.01.2020. Nach der Informationsveranstaltung ha-

ben neben der Gemeinde Herdwangen-Schönach folgende Kommunen Interesse an einer Begleitung durch die Firma Schül-lermann bekundet: Ertingen, Inzigkofen, Meßkirch, Sauldorf, Sigmaringen, Uhldin-gen-Mühlhofen, Wald, Gammertingen, Het-tingen, Krauchenwies, Veringenstadt, Neu-fra und der Gemeindeverwaltungsverband Meersburg. Da in ein Gemeinschaftsprojekt maximal 10 Kommunen aufgenommen werden können und sich 14 Gemeinde da-für interessieren, würde die Gruppe geteilt werden und laut Angebot bekäme man zum Projektpreis einen Sonderrabatt in Höhe von 8 % wenn eine Beauftragung durch alle 14 Interessenten erfolgt. Auch die Kollegen aus dem Bodenseekreis machen sich Ge-danken über ein Gemeinschaftsprojekt und haben eine separate Informationsveranstal-tung geplant. Wie oben erläutert, handelt es sich bei dem Gemeinschaftsprojekt um eine fachliche Beratung und Begleitung. Das bedeutet, dass die erforderlichen Ar-beiten vor Ort (Abarbeitung der Aufträge aus den Workshops) dann in den jeweiligen Verwaltungen zu den vorgegebenen Ter-minen erledigt werden müssen. Dies wird einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten, der mit den vorhandenen Perso-nalressourcen nicht machbar ist. Hier sind Fremdleistungen einzukaufen, die nach Stundensatz abgerechnet werden. Wichtig ist jeweils, im Zeitplan zu bleiben. Auch die technisch notwendige Softwareumstellung ist nicht enthalten, da die Beratung und Be-gleitung unabhängig von der verwendeten Software ist. Insgesamt bedeutet das, dass für die Umstellung selbst weitere Kosten an-fallen werden. Die Verwaltung geht derzeit von Gesamtkosten in Höhe von mindestens 50.000 Euro durch die Umstellung auf Dop-pik aus. Es wurden selbstverständlich auch andere Möglichkeiten eruiert, die sich aber jeweils nicht als günstiger erwiesen haben. Die Verwaltung hält eine Teilnahme am Gemeinschaftsprojekt aus verschiedenen Gründen für sinnvoll. Man könnte von den Erfahrungen der Firma Schüllermann aus den vorangegangenen Umstellungsprojek-ten profitieren, erhält Arbeitshilfen (Check-listen etc.), ist in einen festen Zeitplan ein-gebunden, hat konkrete Ansprechpartner für fachliche Fragen, und ist in gewissem Sinn auch rechtlichen abgesichert. Da viele Gemeinden im Landkreis Sigmaringen im gleichen Projekt beteiligt wären und somit auf gleicher Grundlage arbeiten, wäre das auch gegenüber der Prüfungsbehörde von Vorteil. Bürgermeister Gerster erläuterte die Sit-zungsvorlage und wies auf den spätesten Zeitpunkt der Umstellung im Jahr 2020 hin. Bis dahin müsse das derzeitige kamerale Rechnungswesen in der Gemeindeverwal-tung auf die Doppik umgestellt sein. Auf-grund gesetzlicher Vorgaben sei eine Um-stellung nicht vermeidbar. Bürgermeister Gerster betonte, dass er von weiteren Fol-gekosten ausgehe, da beispielsweise jede Straße, jedes Grundstück, jedes Gebäude, darunter das ganze Eigentum der Gemein-de bewertet und abgeschrieben werden müsse. Der Vorschlag der Verwaltung sei es,

das vorhandene Personal nicht zu erhöhen, sondern gegebenenfalls externe Leistungen einzukaufen. Er persönlich halte nichts von der Umstellung, da sie nur Aufwand produ-ziere. Der Ertrag sei für ihn zweifelhaft. Gemeinderat Kammerer wollte wissen, ob die heutige Abstimmung lediglich die Auf-tragserteilung an die Firma Schüllermann umfasse. Bürgermeister Gerster bestätigte dies. Gemeinderat Raneburger kann sich vorstel-len, dass durch die Umstellung mehr Perso-nal erforderlich wird. Frau Rothmund erklärte, dass es vorgesehen sei, dass die Firma Schüllermann Arbeitsauf-träge an die Verwaltung erteile. Diese müs-sen dann in einem bestimmten Zeitrahmen von den Mitarbeitern der Kämmerei erledigt werden. Es werde eine große Aufgabe auf das Personal zukommen. Bürgermeister Gerster erklärte, dass man die Entwicklung abwarten müsse, inwieweit die Umsetzung innerhalb der Verwaltung machbar sei. Gemeinderat Herrmann fragte, ob nach der Einführung der Doppik mehr Personal benö-tigt werden wird. Frau Rothmund geht eher nicht davon aus. Der Erstaufwand bei der Umstellung sei zwar enorm, doch nach erfolgter Umstel-lung gehe sie nicht von einer höheren Belas-tung aus. Gemeinderat Herrmann wollte wissen ob sich der Preis auf 4 Jahre beziehe und ob die Möglichkeit in Betracht gezogen wurde, den Angebotspreis noch herunterzuhandeln. Frau Rothmund erklärte, dass der Angebot-spreis quartalsmäßig auf 16 Raten aufgeteilt sei. Der angebotene Preis sei bereits ver-handelt worden. Sollte eine der bislang teil-nehmenden Gemeinden abspringen, könne sich der Preis auch noch erhöhen. Gemeinderat Braun findet es gut, dass so viele Kommunen an diesem Projekt zusam-menarbeiten. Gemeinderat Kammerer möchte den ei-gentlichen Grund der Einführung der Dop-pik in Erfahrung bringen. Frau Rothmund erklärte, dass die Doppik primär aus Gründen der besseren Darstel-lung der Abschreibungen eingeführt wird. Anschließend stellte Bürgermeiste Gerster folgenden Beschlussantrag: Die Gemeinde Herdwangen-Schönach nimmt am Gemeinschaftsprojekt Sigmarin-gen–Bodensee-Biberach- organisiert und koordiniert von der Firma Schüllermann Consulting GmbH – zum Angebotspreis von 25.172,58 Euro teil. Abstimmungsergebnis:14 Ja-Stimmen (einstimmig)

Seite 7 Donnerstag, 21. Mai 2015 Herdwangen-Schönach

7. Denkstättenkuratorium NS-Doku-mentation Oberschwaben - Benennung eines Vertreters für die Voll-versammlung des Kuratoriums Mit Beitritt zum Denkstättenkuratorium NS-Dokumentation Oberschwaben erhält die Gemeinde Herdwangen-Schönach auch regelmäßig Einladungen zur Vollversamm-lung des Kuratoriums. Hierfür ist ein Vertre-ter der Gemeinde zu entsenden. Die Verwal-tung schlägt vor, das Gemeinderatsmitglied Frieder Kammerer mit der Aufgabe zu be-trauen. Hat er doch federführend in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender der Reservistenkameradschaft den Kontakt zum Denkstättenkuratorium hergestellt und sich dafür engagiert, dass die Gemeinde mit dem Grab von Agnes von Haeften eine Mit-gliedschaft in diesem Kuratorium erhalten hat. Mit Herrn Kammerer wurde vorab schon gesprochen. Er wäre bereit, diese Aufgabe zu übernehmen. Bürgermeister Gerster erläuterte die Sit-zungsvorlage. Aus den Reihen des Gremiums erfolgten kei-ne Wortmeldungen. Anschließend stellte Bürgermeiste Gerster folgenden Beschlussantrag: Herr Frieder Kammerer wird für diese Ge-meinderatsperiode als Vertreter der Ge-meinde Herdwangen-Schönach als Vertreter für die Vollversammlung des Kuratoriums des Denkstättenkuratoriums NS-Dokumen-tation Oberschwaben bestellt. Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen (einstimmig) 8. Baugesuche 8.1 Bauantrag Einbau Zimmer über Garage, Flurstück Nr. 42, Gemarkung Herdwangen, Dorf-straße 36 Bürgermeister Gerster erklärt sich für befan-gen und rückt vom Sitzungstisch ab. Gemeinerat Klaiber erläuterte als Stellver-treter des Bürgermeisters das Bauvorhaben. Die Empfehlung des Bauausschusses ist es, das Einvernehmen zu erteilen. Aus den Reihen des Gremiums ergaben sich keine Wortmeldungen. Gemeinderat Klaiber stellte daher folgen-den Beschlussantrag: Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen (einstimmig) 9. Bekanntgaben 9.1 Gemeindebesuch der Landrätin Bürgermeister Gerster informierte darüber, dass die Landrätin des Landkreises, Frau Bürkle, am Montag, den 08. Juni 2015 ihren Gemeindebesuch in Herdwangen-Schö-nach abhält. Es sei geplant, zunächst mit der Landrätin und den beiden Bürgermeis-

terstellvertretern eine Gemeinderundfahrt zu machen. Dann folge ein Gespräch mit dem Gemeinderat. Anschließend gibt es im Ramsbergsaal einen öffentlichen Empfang, an dem auch die Bürger der Gemeinde Ge-legenheit erhalten, mit der Landrätin ins Gespräch zu kommen. Die Bevölkerung sei herzlich eingeladen. 9.2 Nächste Sitzung des Gemeinderates Bürgermeister Gerster informierte darüber, dass aufgrund der Pfingstferien die nächste Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, den 09. Juni 2015 stattfindet. 9.3 Streik im Kindergarten Herdwangen Bürgermeister Gerster gab bekannt, dass am vergangenen Freitag der Kindergarten in Herdwangen bestreikt wurde. In Kooperation mit dem Waldorfkindergarten in Lautenbach wurde die Möglichkeit geschaffen, an diesem Tag dort bei Bedarf Kinder betreuen zu lassen. Ihm sei jedoch nicht bekannt, dass das Ange-bot in Anspruch genommen worden sei. 9.4 Baugenehmigung Erweiterung Kin-derland Herdwangen Bürgermeister Gerster informierte darüber, dass die Baugenehmigung für die Erweite-rung des Kindergartens in Herdwangen er-teilt worden ist. Die Werkplanung könne nun-mehr fortgesetzt werden. Es werde in den nächsten Tagen einen Antrag auf Unbedenk-lichkeitsbescheinigung gestellt. Anschlie-ßend gab er Erläuterungen zur Antragsstel-lung auf Fördermittel beim Ausgleichstock sowie den Erhalt der Unbedenklichkeitsbe-scheinigung beim Regierungspräsidium. 10. Anfragen Es gab keine Anfragen.

In-Kraft-Treten der Ergänzungssatzung„Großschönach – Aachtalstraße, Flst. Nr. 203 (Teil)“

Der Gemeinderat der Gemeinde Herdwan-gen-Schönach hat am 28.04.2015 in öf-fentlicher Sitzung die Ergänzungssatzung „Großschönach – Aachtalstraße, Flst. Nr. 203 (Teil)“ aufgrund § 34 Abs. 4 Nr. 3 und § 34 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) und aufgrund von § 74 (1) Nr. 1, 3, 4, 5, und (7) der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) die zusammen mit der Satzung aufge-stellten örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbstständige Satzungen beschlossen.

Das überplante Gebiet befindet sich in Orts-randlage, es wird eingegrenzt durch einen Gemeindeweg und einen privaten Feldweg als Zufahrt zum landwirtschaftlichen An-wesen, die benachbarte Wohnbebauung in Form zweier Altenteilerhäuser für die be-nachbarten landwirtschaftlichen Anwesen. Hier schließt sich eine Bestandsbebauung, die vor allen Dingen landwirtschaftlich und durch Wohnen geprägt ist, an. Erschlossen wird das Plangebiet wie bislang durch die innerörtliche Kreisstraße 8230 über einen ausgebauten, öffentlich befahr-baren Weg, der in einem Feldweg endet. Der genaue Geltungsbereich ist dem nachste-henden Übersichtsplan zu entnehmen. Die Ergänzungssatzung „Großschönach – Aachtalstraße, Flst. Nr. 203 (Teil)“ sowie die örtlichen Bauvorschriften im Geltungs-bereich der Ergänzungssatzung treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Die Ergänzungssatzung kann einschließlich ihrer Begründung bei der Ge-meindeverwaltung Herdwangen-Schönach, Dorfstraße 49, 88634 Herdwangen-Schö-nach während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Satzung einsehen und über ihren Inhalt Aus-kunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsan-sprüchen wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verlet-zung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschrif-ten, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vor-schriften über das Verhältnis der Ergänzungs-satzung und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB be-achtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs be-gründen soll, ist darzulegen. Ralph Gerster Bürgermeister

Zweckverband Geräte- und Personalgemeinschaft Ostrachtal Verbandsversammlung am 18. Juni 2015 Zur Verbandsversammlung des Zweckver-bandes Geräte- u. Personalgemeinschaft Ostrachtal am Donnerstag, 18. Juni 2015 um 16.00 Uhr im Sitzungssaal (DG) des Rat-hauses in Ostrach, Hauptstr. 19, lade ich hier

In-Kraft-Treten der Ergänzungssatzung „Großschönach – Aachtalstraße, Flst. Nr. 203 (Teil)“

Der Gemeinderat der Gemeinde Herdwangen-Schönach hat am 28.04.2015 in öffentlicher Sitzung die Ergänzungssatzung „Großschönach – Aachtalstraße, Flst. Nr. 203 (Teil)“ aufgrund § 34 Abs. 4 Nr. 3 und § 34 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) und aufgrund von § 74 (1) Nr. 1, 3, 4, 5, und (7) der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) die zusammen mit der Satzung aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbstständige Satzungen beschlossen. Das überplante Gebiet befindet sich in Ortsrandlage, es wird eingegrenzt durch einen Gemeindeweg und einen privaten Feldweg als Zufahrt zum landwirtschaftlichen Anwesen, die benachbarte Wohnbebauung in Form zweier Altenteilerhäuser für die benachbarten landwirtschaftlichen Anwesen. Hier schließt sich eine Bestandsbebauung, die vor allen Dingen landwirtschaftlich und durch Wohnen geprägt ist, an. Erschlossen wird das Plangebiet wie bislang durch die innerörtliche Kreisstraße 8230 über einen ausgebauten, öffentlich befahrbaren Weg, der in einem Feldweg endet. Der genaue Geltungsbereich ist dem nachstehenden Übersichtsplan zu entnehmen. Die Ergänzungssatzung „Großschönach – Aachtalstraße, Flst. Nr. 203 (Teil)“ sowie die örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Die Ergänzungssatzung kann einschließlich ihrer Begründung bei der Gemeindeverwaltung Herdwangen-Schönach, Dorfstraße 49, 88634 Herdwangen-Schönach während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Satzung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung

Herdwangen-Schönach Donnerstag, 21. Mai 2015 Seite 8

Kompetent im Agrarbüro – neuer Kurs in BetzenweilerFür Quereinsteigerinnen und Mitinhaberin-nen von landwirtschaftlichen Betrieben bie-tet das Bildungs- und Sozialwerk der Land-frauen e. V. von November 2015 bis März 2016 die Qualifizierung „Frauenkompetenz im Agrarbüro“ in Betzenweiler an.Zum Schulungsinhalt gehören Zeitmanage-ment, Bürowirtschaft, Betriebswirtschafts-lehre, Betriebs- und Unternehmensführung, Förderungs- und Verwaltungsaufgaben in der Landwirtschaft sowie ein begleitendes Coaching. Der Kurs umfasst 27 Schulungsta-ge von 9:00 Uhr bis 16:15 Uhr.Ein unverbindlicher Informationsabend fin-det am Mittwoch, 10. Juni 2015 um 20:00 Uhr im Raum der Landfrauen (im Oberge-schoss), Dorfgemeinschaftshaus, RiedlingerStr. 22, 88422 Betzenweiler, statt. Anmel-dungen zum Infoabend bis zum Montag, 8. Juni 2015 und weitere Informationen unter Tel.: 0751 3607-62, oder www.landfrauen-verband-wh.de > Weiterbildung > Landwirt-schaft > Frauenkompetenz im Agrarbüro

Der BLHV informiert ! Im Juni finden Sprechtage für alle Belange un-serer Mitglieder sowie für Versicherte der SVLFG statt (Badischer Landwirtschaftlicher Hauptver-band, Seerheinstr. 10, 78333 Stockach) Dienstag, 16.06.2015 a) Pfullendorf, Gasthaus Lamm 09.00 - 11.00b) Illmensee, Gasthaus Seehof 13.30 - 15.00 Mittwoch, 17.06.2015Stockach Bezirksgeschäftsstelle08.30 - 11.30 und 13.30 - 15.00 Mittwoch, 24.06.2015Stockach Bezirksgeschäftsstelle08.30 - 11.30 und 13.30 - 15.00 Donnerstag, 25.06.2015Überlingen (Andelshofen) Schulgebäude09.00 - 11.30

Eltern-Kind-Gruppe mittwochs von 15:00 Uhr bis 16:00 in der Waldorf-Kindertagesstätte in Lautenbach Kleines Vesper inbegriffen. Wir möchten Sie auf unser neues Angebot einer regelmäßigen Eltern-Kind-Gruppe für alle interessierten Eltern mit ihren Kindern von 0-3 Jahren aufmerksam machen. Die wöchentlichen Treffen werden mittwochs von 15:00 bis 16:30 Uhr stattfinden. In gemütlicher Atmosphäre wollen wir ge-meinsam Brötchen backen, Singen, Spielen und zum Abschluss unsere selbstgebacke-nen Brötchen verspeisen. Außerdem möch-ten wir Ihnen die Grundlagen der Waldorf-pädagogik praktisch erlebbar vermitteln und beantworten gerne Ihre Fragen. Es wird ein Selbstkostenpreis von 20 € pro Monat erhoben. In den Schulferien findet dieser Termin nicht statt. Wir beginnen nach den Pfingstferien am Mittwoch, den 10.06.2015. Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns in der Waldorfkindertagesstätte Herdwangen-Schönach unter der Telefonnummer 07552-262197 täglich von 11:45 bis 12:45 Uhr, au-ßerhalb dieser Zeiten auf AB, an. Für das Kindergarten-Team, Monica Seischab

__________ Waldorf-Kindertagesstätte Herdwangen-Schönach Lautenbach 88634 Herdwangen-Schönach Weitere Informationen und Anmeldung: Monica SeischabTel 07552 262197 [email protected] www.waldorfkindergarten-lautenbach.de

Einladung zur nächsten Wanderung Liebe Wanderfreunde, am Dienstag, den 26.05.2015, treffen wir uns um 14.00 Uhr am Rathaus in Herdwangen. In Fahrgemeinschaft geht es nach Altheim. Auf viele Wanderer und schönes Wetter freut sich

euer Wanderführer Albert. Tel. 07557/409

Wir gratulieren unseren Jubilarinnen und Jubilaren

herzlichst!

22.05.2015 Leo Lorenz Eulogiusstraße 6 81 22.05.2015 Wilhelm Straßer Marienstraße 20 74 25.05.2015 Waltraud Frensch Mittlere Letten 38 76 25.05.2015 Martha Materna-Bartl Waldhofstraße 19 74 27.05.2015 Elsa König Hauptstraße 10 77 27.05.2015 Ingeborg Bitzer Stockfeld 15 74 28.05.2015 Gerhard Wenske Buschhorn 11 72 30.05.2015 Maria Geng Heggelbach 5 86 01.06.2015 Marton Borcsanyi Herrengasse 10 75 02.06.2015 Maria Kammler Dorfgem. Lautenbach 1 88 02.06.2015 Marlies Dilger Dorfstraße 37 78 03.06.2015 Fridolin Keller Oberndorf 22 74

Die Gemeindebücherei hat jeden Mittwoch

von 15.00 – 17.00 Uhr geöffnet.

In den Schulferien bleibt die Bücherei geschlossen.

mit ein.

Tagesordnung: 1. Geschäftsberichte des Vorsitzenden und des technischen Betriebsleiters 2. Feststellung des Jahresabschlusses 2013 3. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2015 4. Neuwahl der Organe des Zweckverbandes a) Verbandsvorsitzender b) Stellvertretender Verbandsvorsitzender 5. Neuwahl des kaufmännischen Betriebsleiters 6. Bekanntgaben, Anfragen gez. Schulz, Verbandsvorsitzender

Seite 9 Donnerstag, 21. Mai 2015 Herdwangen-Schönach

„Drinne ond Drusse“ Im Sinne dieses Liedtitels findet am Sonntag 14. Juni 2015 wieder unsere Tischmesse statt.undschuhhalle in Herdwangen

Gewerbetreibende, Handwerker, Start-Up-Unternehemen, junge Einsteiger und neue Ideen innerhalb unseres Gemeindegebietes stellen sich vor. Für Innen steht erneut die Bundschuhhalle zur Verfügung.

Draußen heisst, der große Platz im Vorfeld des Halleneingangs, der Parkplatz und der Sitzplatz unseres Dorfladens.

Für interessante Gespräche, neue Ideen und auch neue Umsetzer ist Raum und Atmo-sphäre gesorgt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Wie, Sie haben sich noch nicht angemeldet? Liebe Partner des Gewerbes und der Dienst-leistung macht mit und meldete euch un-mittelbar an. Tel.: 07557 929101 Oder via E-Mail: [email protected] Heinz Schmid-Palzer, HSG

SG Herdwangen/Großschönach

Die nächsten Spiele der SG Herdwangen/Großschönach: Samstag, 23.05.2015 SG H/G III – SV Deggenhausertal III 14:00 Uhr (Spielort ist der Sportplatz in Herdwangen) SG H/G II – SpVgg F.A.L. 3 14:00 Uhr (Spielort ist der Sportplatz in Kleinschönach)

SG H/G I – FC Kluftern 16:00 Uhr (Spielort ist der Sportplatz in Herdwangen)

Samstag, 30.05.2015 FC Schwandorf/Worndorf II – SG H/G II 14:00 Uhr (Spielplatz ist der Sportplatz in Neuhausen ob Eck)

Sonntag, 31.05.2015 SC Göggingen I – SG H/G I 15:00 Uhr (Spielort ist der Sportplatz in Göggingen)

RSV Hagnau – SG H/G III 17:00 Uhr (Spielort ist der Sportplatz in Hagnau) Ergebnisse: Freitag, 08.05.2015 SG H/G III – SV Denkingen III 5:3 (2:1) Tore: 0:1 Blaser (14. Min.), 1:1 Taraca (36. Min.), 2:1 Sijaric (38. Min.), 2:2 Seeger (50. Min.), 2:3 Blaser (70. Min.), 3:3 Taraca (73. Min.), 4:3 Wolber (78. Min.), 5:3 Reiter (79. Min.) Bes. Vork.: G/R für Taraca (SG H/G; 86. Min.) Samstag, 09.05.2015 SG H/G II – SV Meßkirch II 1:7 (1:5) Tore: 0:1 Indlekofer (2. Min.), 0:2 Berus (4. Min.), 1:2 Slawig (FE; 14. Min.), 1:3 Berus (17. Min.), 1:4 Indlekofer (36. Min.), 1:5 Hafner (43. Min.), 1:6 Indlekofer (55. Min), 1:7 Indle-kofer (65. Min.) Sonntag, 10.05.2015 SG H/G I – SV Meßkirch 0:1 (0:1) Tore: 0:1 Fröhlich (33. Min.) Mittwoch, 13.05.2015 TSV Aach-Linz II – SG H/G I 0:0 Sonntag, 15.05.2015 TUS Immenstaad – SG H/G I 2:0 (0:0) FV Walbertsweiler-Rengetsweiler II – SG H/G II 1:1 (0:1) Tore: 0:1 M. Stehle (43. Min.), 1:1 Alkan (75. Min.) Spfr. Owingen-Billafingen II– SG H/G III 0:6 (0:1) Tore: 0:1 Dittmer (44. Min.), 0:2 Münz (49. Min.), 0:3 Münz (52. Min.), 0:4 Münz (59. Min.), 0:5 Dittmer (80. Min.), 0:6 Davino (85. Min.)

„Herdwanger Dorfkickete“ am 21. Juni 2015 Am Sonntag, den 21. Juni findet in Herdwan-gen wieder die traditionelle „Herdwanger Dorfkickete“ statt. Der Herdwanger Sport-verein freut sich auf viele Vereine, Gruppie-rungen oder Firmen aus Herdwangen. In-teressierte können sich unter [email protected] oder 0171/3401079 mel-den. Wie jedes Jahr wird dabei der Spaß im Vordergrund stehen. Schon am Samstag, 20. Juni findet das AH-Turnier statt. Natürlich ist am gesamten Wochenende für das leibliche Wohl bestens gesorgt. Der Eintritt ist bei allen Veranstal-tungen frei. Der Herdwanger SV lädt die gesamte Bevöl-kerung an beiden Tagen recht herzlich ein. Herdwanger SV Orga-Team Dorfkickete

26. Dörfer- und Ortsteileturnier des SV Großschönach am 13. und 14.06.2015 Am 13. und 14. Juni 2015 veranstaltet der Sportverein Großschönach sein 26. Dörfer- und Ortsteileturnier auf dem Sportplatz in Kleinschönach. Hierzu lädt der SVG alle Interessierten recht herzlich ein. Samstag, den 13.06.2015: Um ca. 18:00 Uhr, wird das bekannte und beliebte Elfmeternachtturnier ausgetra-gen.

Sonntag den 14.06.2015: Ab ca. 10:30 Uhr werden die Spiele des tra-ditionellen Dörferturniers ausgetragen. Für das leibliche Wohl ist natürlich an beiden Tagen ausreichend gesorgt.

Gib der Jugend (D)ein Gesicht –Engagement im Ehrenamt Für die kommende Saison suchen wir Trainer und Betreuer, die Lust und Zeit haben, Engagement in der Jugendarbeit zu zeigen! Wir suchen sowohl Trainer, die schon etwas Erfahrung gesammelt haben, als auch interessierte Neulin-ge. Wir haben dein Interesse geweckt? Dann melden dich doch einfach unter 0171/3401079 oder [email protected].

Herdwangen-Schönach Donnerstag, 21. Mai 2015 Seite 10

Anmeldungen für das Turnier sind bei der Bäckerei Stehle, bei Mathias Strobel, auf der SVG-Homepage und bei allen Heim-spielen auf dem Sportplatz in Kleinschö-nach erhältlich. Über eine große Anzahl von teilnehmenden Mannschaften würde sich der SV Großschönach besonders freuen! Der SVG würde sich freuen, wenn wir Sie an diesem Wochenende als Gast bzw. Zuschauer auf dem Sportplatz in Kleinschönach begrüßen dürften. Aktuelle Nachrichten, Infos, News und weitere Informationen finden Sie stets auch auf der Internetseite des SV Groß-schönach unter www.svgrossschoenach.de

Ergebnisse: Herren 40, TC Herdwangen-Schönach 1 gegen Bermatingen 1 8:1 Herren 50, TC Herdwangen-Schönach 1 gegen Bermatingen 2:4 Herren, TC Bräunlingen gegenTC Herdwangen-Schönach 1 4:2 Herren 50, TC Herdwangen-Schönach 1 gegen TC Pfullendorf 2:4 Herren 40, TC Nicolai Konstanz 3 gegen TC Herdwangen-Schönach 1 3:6 Glückwunsch, unserer neu formierten 1. Herrenmannschaft zum 1.Sieg im ersten Rundenspiel, weiter so! Vorschau: Nach der Pfingstpause geht es mit unseren Rundenspielen am 7. Juni wieder weiter, wir würden uns freuen, viele Zuschauer bei unseren Spielen begrü-ßen zu können! Sonntag, 7.Juni 13 Uhr Damen TC Mühlhausen 1 gegen TC Herdwangen-Schönach 1 Samstag, 13.Juni 14 Uhr Herren 40, TC Herdwangen-Schönach 1 gegen TC Markdorf 2 Samstag, 13.Juni 14 Uhr Herren 50, TC Furtwangen gegen TC Herdwangen-Schönach 1 Sonntag, 14.Juni 13 Uhr HerrenTC Herdwangen-Schönach 1 gegen TC ST.Georgen1 Sonntag, 14.Juni 13 Uhr Damen TC Welchingen 1 gegen TC Herdwangen-Schönach 1 Kindertraining: Wir beginnen mit dem Kindertraining der 8 bis 12 Jährigen am Dienstag 26.Mai um 16:30 Uhr. Es besteht die Möglichkeit für die Kinder die noch kein Mitglied im Verein sind einfach mal vorbeikommen und kostenlos ausprobieren.

Das Training der 13 bis 17 Jährigen ist wie-der ab Freitag 22.Mai um 16 Uhr.

Mannschaftstrainingszeiten: Herren 50, Montags von 18 bis 20 Uhr, Her-ren 40, Dienstags von 18 bis 20 Uhr, Herren, Mittwochs von 17 bis 18:30 Uhr, Damen, Mittwochs von 18:30 bis 20:30 Uhr. Benefiz Musical Gala: Der Karten vorverkauf, zu unserer Benefiz Musical Gala am 26. September 2015, läuft seit Montag,11. Mai. Die Karten können im Dorfladen Rokweiler, bei der Sparkasse in Herdwangen und unter Tel. 07557/928438 gekauft werden. Der Erlös der Eintrittskar-ten wird für verschiedene Soziale Projekte gespendet. Lassen sie sich diesen musikalischen Lecker-bissen nicht entgehen und besorgen sie sich ihre Tickets rechtzeitig! Die Kartenpreise betragen 15 Euro im Vor-verkauf und 17 Euro an der Abendkasse.

Einladung zum Tagesausflug

Liebe Seniorinnen und Senioren unserer Ge-meinde, wir wollen euch wieder herzlich einladen zu unserem Tagesausflug. Er findet statt am

Donnerstag, den 25. Juni 2015 Fahrtroute: Bregenz, Bludens, Schruns, Silbertal, Gros-ses Walsertal, Ragal. In Damüls nehmen wir das Mittagessen ein. Zurück über Au, Mellau (hier machen wir eine Kaffeepause), Bregenz, Herdwangen. Abfahrt in Herdwangen, hinter dem Rat-haus, um 8.00 Uhr. Rückkehr ca. 19.00 Uhr Fahrpreis 15,-- € pro Person. Anmeldungen bei Horst Herrmann, Tel. 07557-1386 Es grüßt euch herzlich das Team vom Seni-orenkreis.

Reservistenkameradschaft Oberer Linzgau

Reservistenkameradschaft Oberer Linz-gau Wettkampfauftakt, und „das Dutzend“ als „früh übt sich Herausforderung“... Traditionell markiert der Oberschwaben-marsch für die Reservistenkameradschaft Oberer Linzgau im Mai den Start in die Wett-kampfsaison. Hervorragend unterstützt wurden die Linz-gauer Reservisten diesmal von der erst fünf-zehnjährigen Laura Schaefer, die ebenfalls den Kampf gegen die laufende Uhr über die 12 km lange Strecke, in der Kategorie „ohne Gepäck“, bestritt. Dies ist umso achtenswer-ter, da sie als jüngste Teilnehmerin zum ers-ten Mal die Distanz von einem ganzen Dut-zend Kilometern gelaufen ist.

Ein Ausrufezeichen in puncto Leistungs- (Leidens-) Fähigkeit setzte auch Turbo-Möhrle, der in der Kategorie „50 plus“ (50 plus ein knappes Dutzend Lebensjahren) ei-nen sehr guten dritten Platz in der Gesamt-wertung belegte. B. Keune

Stehend v. l.: R. Pudimat, L. Schaefer, B. Keune, M.

Bastius; vorne v. l. M. Möhrle, M. Goller

Festlicher ökumenischer Pfingstgottesdienst am Sonntag, 24. Mai 2015 Zusammen in einem Geist: Vor 10 Jahren haben die evangelische Kirchengemeinde Pfullendorf und die katholische Kirchen-gemeinde eine gemeinsame Rahmenver-einbarung verabschiedet. Sie sollte in Form gießen, was schon in einigen Bereichen gemeinsam gemacht wurde. Und sie sollte Raum geben für noch mehr gemeinsames Arbeiten und Feiern: Immer ausgerichtet an dem, was wir im Kern gemeinsam haben: Die Heilige Schrift. Seitdem ist die Rahmenvereinbarung mit Leben gefüllt worden. Das ist für uns Grund genug, diese 10 Jahre und alles Gemeinsa-me zu feiern: Mit einem festlichen, ökumeni-schen Gottesdienst

am Pfingstsonntag, den 24. Mai 2015 um 10.30 Uhr

in der Stadtkirche St. Jakobus. Musikalisch wird der Festgottesdienst von den Kirchenchören der beiden Gemeinden und dem evangelischen Posaunenchor mit-gestaltet. Für unsere kleinen Besucher gibt es parallel zum Gottesdienst einen Kindergottesdienst. Beginn des Kindergottesdienstes ist in der Kirche St. Jakobus. Nach dem Gottesdienst wird es einen Steh-empfang in und um die Kirche herum ge-ben, wozu wir Sie alle sehr herzlich einladen

Seite 11 Donnerstag, 21. Mai 2015 Herdwangen-Schönach

Katholische Frauengemeinschaft Herdwangen Maiandacht Unsere Maiandacht an der Lourdesgrotte wollen wir in diesem Jahr am 31. Mai 2015 um 19 Uhr beten. Der Kirchenchor Herdwan-gen wird uns dabei musikalisch begleiten. Bei schlechter Witterung findet die Maian-dacht in der Kirche statt. Die Frauengemein-schaft und der Kirchenchor laden hierzu alle Gemeindemitglieder recht herzlich ein. Die Vorstandschaft

Evang. KirchengemeindePfullendorf,Herdwangen-Schönach

Die Evangelische Kirchengemeinde Pfullen-dorf, Herdwangen-Schönach lädt herzlich zu folgenden Gottesdiensten ein: Gottesdienste Monatsspruch für Mai 2015 Alles vermag ich durch ihn, der mir Kraft gibt.? Phil 4,13 Sonntag, 24. Mai, Pfingstsonntag 10.30 Uhr, Ökumenischer Gottesdienst in St. Jakobus anlässlich „10 Jahre ökumenische Rahmenverein-barung“ Sonntag, 31. Mai Trinitatis 10.00 Uhr, Gottesdienst, Prädikantin Karin FischerPredigttext: Johannes 3, 1-15 Homepage der Kirchengemeinden www.kirche-pfullendorf.de Kontaktmöglichkeiten Evangelisches Pfarramt, Pfarrer Hans Wirkner Melanchthonweg 3, 88630 Pfullendorf, Telefon: 07552/8163 eMail: [email protected] Bürozeiten: Dienstag, Mittwoch und Freitagjeweils von 9-11 Uhr und Donnerstag von 16-19 Uhr. Email Pfarramtsbüro: [email protected] Ansprechpartner für seelsorgerliche Notsituationen, Krankenabendmahle und Beerdigungen: Pfarrer Hans Wirkner, Tel. 07552/8163 Email: [email protected]

Väter-Kinder-Tour im Kanu Eine Kanutour für Väter und Kinder bietet die Evangelische Erwachsenenbildung des Kirchenbezirks Überlingen-Stockach an. Der Ausflug findet statt am Sonntag, 14. Juni, von 9.30 bis ca. 17.00 Uhr. Der Tag im Kanu wird auf der Donau rund 11 Kilometer

lang von Gutenstein nach Sigmaringen füh-ren. Der Treffpunkt wird der Campingplatz in Sigmaringen sein. Dieser Erlebnistag bietet die Chance, gemeinsame Zeit für Väter und Kinder zu finden. Der Ausflug führt mit dem Boot der noch jungen Donau, zwischen Fel-sen und Wildnis durch die Natur, entlang. Natürlich gehört auch gemeinsames Grillen dazu! Der Inklusivpreis mit den Canadiern ab Gutenstein wird sich zwischen € 25 und € 38 pro Person bewegen (mit Grillen, Staffel-preis nach Anzahl). Um Anmeldung wird gebeten bei der Ev. Er-wachsenenbildung des Dekanats, 07551-95 37 32 oder E-Mail [email protected].

Flüchtlingskinder im Land-kreis Sigmaringen organisiert von der Kunsthalle Kleinschönach Sieben Kinder aus dem Kosovo, Serbien, Bos-nien und Nigeria kamen auf Einladung der Kunsthalle Kleinschönach, um eine Spende der Ateliergemeinschaft persönlich entge-genzunehmen. Die Ateliergemeinschaft in der Kunsthalle Kleinschönach übergab Frau Mechthild Grau vom Sozialdienst für Flücht-linge beim Caritasverband Sigmaringen, Malstifte, Scheren, Kleber und Papier (gestif-tet vom Druckhaus Zanker aus Markdorf ), damit Flüchtlingskinder, die im Landkreis Sigmaringen eine neue Heimat finden sol-len, malen können. Begleitet wurde Mecht-hild Grau von Silvia Duschek, die spontan den Fahrdienst für die sieben Kinder mit übernommen hat sowie von Gabriele Bern-hardt vom Caritasverband Sigmaringen. Die Kunsthalle Kleinschönach, eine Atelierge-meinschaft für Kunst und Kunsthandwerk, befindet sich in einer ehemaligen Strick-warenfabrik im Hinterland vom Bodensee. Veranstaltungen, Ausstellungen, Kurse für Erwachsene und Kinder sind Teil der Aufga-be des Vereins „man müsste ateliers hinter-lassen können” e.V. Dieser Verein wurde im Jahr 2000 mit dem Ziel gegründet, Räume für Kunst zu schaffen und zu erhalten. Die Ateliergemeinschaft möchte mit der Spen-de einen Beitrag leisten, um die Integration der Flüchtlingskinder zu erleichtern.

Auf dem Bild sind die Kinder zu sehen so-wie Annemarie Rudolph von der Kunsthalle (rechts) sowie Mechthild Grau vom Sozial-dienst des Caritasverbandes

Zu verschenken Gartentisch, Größe: 120x 75x 70 cm, Glas-platte mit Öffnung für die Aufnahme eines Sonnenschirm, Gestell in grün. Nach tele-fonischer Anmeldung, 07552-409405, kann der Tisch abends ab 18:00 Uhr abgeholt werden.

Stellenausschreibungen1. Erzieher/in (100%- oder 80%- oder 50%-Stelle) Wir bieten Ihnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt in unserem zwei-gruppigen Waldorfkindergarten oder in der -krip-pe ein abwechslungsreiches Tätigkeits-feld mit Möglichkeit zum Mitgestalten. Sie sind staatlich anerkannte/r Waldorferzie-her/in oder staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder (Waldorf-)Erzieher/in mit Weiterbil-dung in frühkindlicher Pädagogik? Dann freut sich unser Team auf Ihre schriftli-che Bewerbung. Gerne können Sie sich auch bei uns bewerben, wenn Siedie Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Heilerzie-hungspfleger/in, Heilpädagogen/in oder zum/r Kinderpfleger/in mitbringen.

2. FHR-, FSJ- oder BFD-PraktikumAb August 2015 bieten wir in unserem zwei-gruppigen Waldorfkindergarten oder in der -krippe zwei Praktikumsstellen zur Erlan-gung der Fachhochschulreife oder als FSJ-Praktikant/in bzw. BFD-Praktikant an. Bewerbung bitte an:WaldorfkindertagesstätteHerdwangen-Schönach z.Hd. Christine Keidel, Leitungs-kreis 88634 Herdwangen-Schönach/ Lau-tenbach, Telefonische Auskünfte unter Tel. 07552/262197 (zwischen 7.30 - 8.15 Uhr und zwischen 11.45 - 12.45 Uhr). www.waldorfkindergarten-lautenbach.deleitungskreis@waldorfkindergarten-lauten-bach.de

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