Amtsblatt der Gemeinde Friedenweiler MITTEILUNGS · Hochschwarzwald, bilden den Höhepunkt und...
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Amtsblatt der Gemeinde Friedenweiler
MITTEILUNGSBlattSamstag, den 25. März 2017 | Nr. 06 / 2017
Seite 2 Samstag, den 25. März 2017 FRIEDENWEILER
NOTFALLRUFNUMMERN und andere wichtige RufnummernFeuerwehr - Notruf: 1 12Abtlg. Wehr FriedenweilerKommandant M.Winterhalder 07651 9395487
0171 1986085
Stellvertreter R. Lickert 07651 7924
Abtlg. Wehr RötenbachKommandant G. Disch 07654 1288
0171 9314380
Stellvertreter B. Plavetic 07654 921940
WasserversorgungWasserwerk Löffi ngen 0171 7437175
oder 0171 3066126
Wasserwärter Trescher 0172 7421145
Gasversorgungbadenova Freiburg
Service-Nr. (Vertragskunden) 0800 2838485
Notrufnummer
Gas/Wasser/Strom 0800 2767767
(Bereitschafts- und Entstörungsdienst rund um
die Uhr)
StromversorgungEnergie Dienst AG
Service-Nr. 07623 92-1200
Störungs-Nr. 07623 92-1818
Polizei-Notruf: 1 10Polizei Ti-Neustadt: 07651 9 33 60
Polizei Löffi ngen: 07654 92 13 30
Mo. - Fr., 07.30 - 12.00 Uhr
Mo. - Do., 13.30 - 16.45 Uhr
Fr., 13.30 - 16.30 Uhr
Notfallrettung 112Krankentransport 0800 19222
Ärzte-Notdienst 116 117
Gift-Notruf 0761 19240
Telefonseelsorge (kostenlos) 0800 1110111
Frauenhorizonte
(gegen sexuelle Gewalt) 0761 285 85 85
DRK-Leiterin Sozialarbeit
Frau R. Wehrle 07651 7549
DRK-Kreisverband 0761 88508-0
HELIOS-Klinik 07651 29-0
Beratungsstelle für ältere Menschendes Caritativen Altenhilfeverbundes
Hochschwarzwald
Büro T.-Neustadt: 07651 91 18-34
Zahnärztliche Notrufnummer 0180 3222555-45
Essen auf Rädern CaritasverbandBreisgau-Hochschwarzwald 07651 911843
Hebamme Beate Barsch Im Zinken 1, 79843 Löffi ngen
07654 92 19 50
Cornelia Wölfl e Fliederstr. 17a,
79843 Löffi ngen 0 7654 805959
La Leche Liga StillberatungSusanne Marx, Unadingen 07707 9880222
Nadja Werne, Reiselfi ngen 07654 806585
Weitere wichtige Nummern:
Bürgermeisteramt 07654 9119-0
Benedikt-Winterhalder-Halle
07654 9209030
Fürstenberg-Saal/
Haus des Gastes 07651 5035
Bauhof Friedenweiler 07654 7591
Bauhofl eiter Schubnell 0162 7820782
ForstverwaltungChristoph Birkenmeier, Revierleiter
Büro 07654 92 22 63
mobil 0173 9464315
Fachstelle Sucht Freiburg,
bwlv 0761 156309/0
Verbraucherzentrale, Info 0180 550 59 99
Mo bis Do 10 - 18 Uhr
und Fr 10 - 14 Uhr
Ärztlicher Wochenend-NotfalldienstDie Ärzte der Notfall-Praxis haben am Wochenen-
de ihre Sprechzeiten in den Räumlichkeiten der
Helios-Klinik, Jostalstraße 12 in Titisee-Neustadt.
Die Sprechzeiten am Samstag, Sonntag und am
Feiertag sind jeweils von 10 bis 13 Uhr und von
16 bis 19 Uhr.
Hausbesuche werden über die Notfalldienst-nummer 116 117 vermittelt
Impressum
Herausgeber:
Gemeinde 79877 Friedenweiler
Tel. 07654/9119-0
http://www.friedenweiler.de
Verantwortlich für den redaktionellen
Inhalt: Bürgermeister Josef Matt
oder der Vertreter im Amt
Druck und Verlag: Primo Verlag, Anton Stähle, Meß-
kircher Straße 45, 78333 Stockach
Tel. 07771 9317-11, Fax 07771 9317-40
[email protected], www.primo-stockach.de
www-primo-einfach-online.de
Öffnungszeiten und Erreichbarkeit von Rathaus und Tourist-Information
Ortsteil Rötenbach
Bürgermeisteramt Montag-Freitag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr – 18.30 Uhr
Tel. 07654 9119-0 Fax: 07654 9119-19
Ortsteil Friedenweiler
Tourist-Information/ Montag, Mittwoch, Freitag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Bürgerservice
Tel. 07651 5034 oder 5035 Fax: 07651 4130
Frau Vögtle Dienstag, Donnerstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
(Tourist-Information Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Löffi ngen) Tel. 07652 1206-8350
Seite 3FRIEDENWEILER Samstag, 25. März 2017
Logo-Wettbewerb 1.200-Jahr-Feier-Rötenbach
Prämierung der Gewinner
In der öffentlichen Gemeinderats-
sitzung am vergangenen Dienstag,
den 21. März 2017 wurden die
Gewinner des Logo-Wettbewerbs
für die 1.200-Jahr-Feier von Röten-
bach bekannt gegeben.
Der Bürgermeister informierte zu-
nächst, dass insgesamt fünf Ent-
würfe eingegangen sind, hiervon gab
es jeweils verschiedene Variationen.
Eine Jury, bestehend aus Vertretern
des Festkomitees sowie Gemeinde-
räten hat vor zwei Wochen die Logos
anhand von verschiedenen Kriterien
bewertet und die Gewinnerentwürfe
ausgewählt.
Gewonnen hat der Logo-Entwurf von
Frau Evelyn Heer. Den 2. Platz be-
legte Frau Silvia Schmidt mit ihrem
Entwurf und der 3. Platz ging an Frau Annemarie
Hampel mit ihrem Logo-Entwurf (in Abwesenheit).
Der Bürgermeister überreichte den Gewinnerin-
nen Gutscheine für den Rötenbacher Dorfl aden im
Wert von 50,00 € bis 150,00 €.
Der Bürgermeister erläuterte, dass das Gewinner-
logo künftig unter anderem auf Briefköpfen, im
E-Mail-Verkehr sowie auf den Fahnen neben dem
Rathaus wieder zu fi nden sein wird. Außerdem
wird es jedem Bürger der Gesamtgemeinde Frie-
denweiler freigestellt, dieses Logo zu nutzen.
INFORMATIONEN VOM RATHAUS
Jubilare Arpil 2017
11.04. 90 Jahre Lickert Agnes Schlossplatz 3
Die Gemeinde Friedenweiler gratuliert sehr herzlich und wünscht für den weiteren Lebensweg Gesundheit und Wohlergehen.
Gemeinde Friedenweiler Lkrs. Breisgau-Hochschwarzwald
Reinigungskraft auf 450 €-Basis gesucht!
Für die Räumlichkeiten des Freibades suchen wir für die kommende Freibadsaison eine Reinigungskraft.
Ferner suchen wir für die Reinigung der öffentlichen Aufenthaltsräume mit Toiletten an der Bushaltestelle im Ortsteil Friedenweiler und zur Urlaubs- und Krankheitsver-tretung für die Reinigung des Haus des Gastes eine weitere Reinigungskraft.
Gerne können auch alle genannten Reinigungsarbeiten von einer Person durchge-führt werden.
Wir erwarten eine gewisse zeitliche Flexibilität sowie selbstständiges, eigenverant-wortliches und gründliches Arbeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen. Diese richten Sie bitte bis spätestens 10.04.2017 an das Bürgermeisteramt Friedenweiler, Haupt-straße 24, 79877 Friedenweiler.
Nähere Informationen erteilt Ihnen gerne Herr Booz vom Personalamt(Tel.-Nr. 07654 9119-11).
Gewinnerin des Logo-Wettbewerbs Evelyn Herr (Mitte), die 2. Platzierte Silvia Schmidt (links) und Bürger-meister Matt (rechts) vor dem Gewinnerlogo. Foto: Gemeinde Friedenweiler
Der Gewinnerentwurf von Frau Evelyn Heer
WOCHE FÜR WOCHE
AKTUELLES, INFORMATIVES,
WISSENSWERTES IN IHREM HEIMATBLATT
Seite 4 Samstag, den 25. März 2017 FRIEDENWEILER
Jugendmusikschule Hochschwarzwald e.V. informiert:
Fachbereichskonzert Streicherund Instrumentenausstellung Leitung: Alexandra Stumpf
Unter einem besonderen Stern steht das Fachbereichskonzert der Streicher im Jubiläumsjahr. Es findet am
Sonntag, 2. April 2017 um 17 Uhr
in der Benedikt-Winterhalder-Halle in Rötenbach
statt. Schülerinnen und Schüler der Klassen von Alexandra Stumpf, Monika Szabo, Lusine Arakelyan und Andres Buchholz sowie einige Spieler des Sinfonischen Orchesters Hochschwarzwald werden in Einzelbeiträgen, Duos, in Schüler- und Lehrerensembles und im ganzen Orchester zu hören sein. Am Klavier begleitet Arina Aartsen. Das Konzert wird traditionsgemäß mit dem großen Ensemble eröffnet, bei dem alle Streicherschüler der JMS mit-machen. Alle vier Streichinstrumente (Geige, Bratsche, Violoncello, Kontrabass) werden in verschiedenen Beset-zungen zu hören sein. Auf dem Programm stehen Stücke aus der Klassik, der Romantik, Eigenkompositionen und Filmmusik. Das Lehrerensemble und das Schülerorchester, unterstützt von Spielern des Sinfonischen Orchesters Hochschwarzwald, bilden den Höhepunkt und Abschluss des Konzerts. Als besonderes Highlight wird im ehemaligen Geigenbauerdorf Rötenbach eine Ausstellung mit historischen Geigen die Geschichte des Geigenbaus im Schwarzwald in den Fokus rücken. Instrumente der Rötenbacher Joseph und Johann Straub sowie Josef und Alfons Bier werden zu sehen sein. Neben den Exponaten werden Informationsta-feln zu den Geigenbauern und zum Schwarzwälder Geigenbau aufgestellt. Der Geigenbauer Alfons Bier (gebürtiger Rötenbacher, jetzt wohnhaft bei Engen) wird anwesend sein und für Fragen und Auskünfte zur Verfügung stehen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Wulf Schmidt, 07654 8703, Alexandra Stumpf, 07651 9365643 oder im Büro der Jugendmusikschule.
Bandcoaching
Junge Gitarristen, Bassisten, Schlagzeuger, Keyboarder, Sänger, aber auch gerne Bläser ab 12 Jahren haben jetzt Gelegenheit in einer Band zu spielen. Bekannte Rock- und Popsongs werden bearbeitet und geprobt! Die Proben sind immer mittwochs um 19.45 Uhr im Musiksaal der Realschule. Die Leitung hat Andy Würz. Näheres im Mu-sikschulbüro.
JUGENDMUSIKSCHULE HOCHSCHWARZWALD E.V.
EIN GUTER NAME, WENN‘S UMS MUSIKMACHEN GEHT!
Nähere Informationen und Anmeldung erhalten Sie bei: Jugendmusikschule Hochschwarzwald e.V.
79822 Titisee-Neustadt, Franz-Schubert-Weg 4 Sekretariat: Tel. 07651/971748
E-Mail: [email protected] www.titisee-neustadt.de/jms
Seite 5FRIEDENWEILER Samstag, 25. März 2017
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
ich wende mich heute mit einem für die Gemeinde nicht alltäglichen Anliegen an Sie. Da in unserer Gemeinde in der Vergangenheit zwei große Geigenbaufamilien ansässig waren, bestand schon immer eine gewisse Affi nität zu den Streichinstrumenten. Dies ist durch verschiedene Veranstaltungen in den Fokus der Öffentlichkeit getreten, bei-spielsweise durch das alljährliche Arcata-Konzert in der Klosterkirche in Friedenweiler oder auch das Aufspielen unserer gemeindeeigenen Geigen durch den Violinisten Hans-Joachim Berg. Der Gemeinderat war sich einig, dass wir diese Nähe zu den Geigen noch stärker in den Vordergrund stellen möchten. Es ist uns gelungen, das Fachbereichskonzert der Streicher der Jugendmusikschule Hochschwarzwald, bei der die Gemeinde Mitglied ist, nach Rötenbach zu holen. Herr Wulf Schmidt hatte dann die Idee, dass wir einhergehend eine Ausstellung mit unseren Geigen vor und nach dem Konzert anbieten können, was nun auch in die Tat umgesetzt wird. Sie werden dort auch über die Herstellung von Geigen informiert, wobei der Bürgersohn unserer Gemeinde, Herr Alfons Bier, mithelfen wird. Ich bin über-zeugt, dass uns diese Veranstaltung das Geigenspiel näher bringen kann. Ich möchte auch jetzt schon darauf hinweisen, dass wir ein weiteres Konzert für Samstag, den 30. September 2017 ermöglichen können, an dem die Geige ebenfalls im Vordergrund steht. Die HTG wird dankenswerterweise mit unserer Unterstützung einen musikalischen Leckerbissen nach Rötenbach bringen. Halten Sie sich diesen Termin bitte schon jetzt frei. Beide Veranstaltungen – das Fachbereichskonzert sowie das Konzert im September – sind einen Besuch wert. Ich freue mich auf die Konzerte und ganz besonders auch auf Ihr Kommen. Ihr
Josef Matt
Ehrung von Blutspendern Im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21. März 2017 wurden folgende Personen aus unserer Ge-meinde für vielfaches Blutspenden geehrt: �� für 10-maliges Blutspenden:�� Jessica Klausmann und Ursula Pfaff (in Abwesenheit) �� für 25-maliges Blutspenden:�� Karin Klausmann und Sabine Schmidt
Bürgermeister Josef Matt bedankte sich bei den Blutspendern und ehrte diese für ihr vorbildliches Handeln im Namen des DRK-Blutspendedienstes. Neben den Dan-kurkunden und Blutspenderehrennadeln er-hielten die Spender seitens der Gemeinde ein Glas Bienenhonig. Auch Herr Manfred Lauble bedankte sich bei den Blutspendern im Namen des DRK Ortsvereins Löffi ngen.
Ehrung der Blutspender, v.l.: Jessica Klausmann, Sabine Schmidt, Karin Klausmann, Manfred Lauble, DRK, und Bürgermeister Josef Matt, Foto: Gemeinde Friedenweiler
Seite 6 Samstag, den 25. März 2017 FRIEDENWEILER
V E R O R D N U N G
des Landratsamtes Breisgau - Hochschwarzwald als untere Wasserbehörde zum Schutz des
Grundwassers im Einzugsgebiet der Schafhofquellen, Kohlbuckquellen und Schlichtmoosquellen
auf den Gebieten der Gemeinde Friedenweiler und der Stadt Titisee-Neustadt
vom 21.02.2017
Es wird verordnet auf Grund von
1. § 51 und § 52 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)
in der Fassung vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zu-
letzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2016
(BGBl. I S. 1972) geändert
2. § 45 Abs.1 und § 95 Abs. 1 des Wassergesetzes für Ba-
den-Württemberg (WG) in der Fassung vom 03. Dezember
2013 (GBl. S. 389), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 16. Dezember 2014 (GBl. S. 777)
§ 1
Räumlicher Geltungsbereich
(1) Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung wird zum
Schutz des Grundwassers in den Einzugsgebieten der fol-
genden Quellen ein Wasserschutzgebiet festgesetzt:
Schafhofquellen 1, 2, 3 und 3a
Schafhofquellen 4, 5 und 5a
Kohlbuckquellen 11a, 12b, 13c und 14d
Schlichtmoosquellen 9 und 10
(2) Die Wasserschutzgebiete gliedern sich in die weitere
Schutzzone (Zonen III), in die engere Schutzzone (Zone II)
und in die Fassungsbereiche (Zone I).
(3) Die Wasserschutzgebiete umfassen dabei die nachfolgend
aufgeführte Flächen:
(3.1.) Schafhofquellen
Zone I, Schafhofquellen 1, 2, 3 und 3a (LfU-Nr. 77)
Die unmittelbare Umgebung der Wasserfassungen ist der
Fassungsbereich (Zone I):
Er liegt auf der Gemeinde Friedenweiler, Gemarkung Frie-
denweiler Flurstück 126.
Der Fassungsbereich (Zone I) hat eine Gesamtfläche von
8.712 m².
Zone I, Schafhofquellen 4, 5 und 5a (LfU-Nr. 78)
Die unmittelbare Umgebung der Wasserfassungen ist der
Fassungsbereich (Zone I):
Er liegt auf der Gemeinde Friedenweiler, Gemarkung Frie-
denweiler, Flurstück 126.
Der Fassungsbereich (Zone I) hat eine Gesamtfläche von
7.988 m².
Zone II
An die beiden Fassungsbereiche schließt sich die gemein-
same „Engere Schutzzone“ an. Sie umfasst ganz oder teil-
weise die nachfolgend aufgeführten Gewanne:
- auf Gemeinde Friedenweiler, Gemarkung Friedenweiler
ca. 15,88 ha
- f ürstlich Fürstenberg’scher Wald, Distr. Bruckerwald
- auf Stadt Titisee-Neustadt, Gemarkung Rudenberg ca.
13,14 ha
- Gewann Bruckerwald
Die „Engere Schutzzone“ hat eine Gesamtfläche von ca.
29,02 ha.
Zone III
Die „Weitere Schutzzone“ schließt sich an die „Engere
Schutzzone“ an. Sie umfasst ganz oder teilweise die nach-
folgend aufgeführten Gewanne:
- auf Stadt Titisee - Neustadt, Gemarkung Rudenberg ca.
28,19 ha
- Gewann Schlegelseck, Gewann Auf der Widen
- auf Stadt Titisee - Neustadt, Gemarkung Schwärzenbach
ca. 15,22 ha
- Gewann Wiedenäckerle
Die „Weitere Schutzzone“ umfasst eine Gesamtfläche von
ca. 43,41 ha.
(3.2.) Kohlbuckquellen und Schlichtmoosquellen
Zone I, Kohlbuckquellen 11a, 12b, 13c und 14d
Die unmittelbare Umgebung der Wasserfassungen ist der
Fassungsbereich (Zone I):
Er liegt auf der Gemeinde Friedenweiler, Gemarkung Rö-
tenbach, Flurstück 741.
Der Fassungsbereich (Zone I) hat eine Gesamtfläche von
4.602 m².
Zone I, Schlichtmoosquellen 9 und 10
Die unmittelbare Umgebung der Wasserfassungen ist der
Fassungsbereich (Zone I):
Er liegt auf der Gemeinde Friedenweiler, Gemarkung Rö-
tenbach, Flurstück 741.
Der Fassungsbereich (Zone I) hat eine Gesamtfläche von
3.358 m².
Zone II
An die beiden Fassungsbereiche schließt sich die gemein-
same “Engere Schutzzone“ an. Sie umfasst ganz oder teil-
weise die nachfolgend aufgeführten Gewanne:
- auf Gemeinde Friedenweiler, Gemarkung Rötenbach ca.
16,84 ha
- Gemeindewald, Distr. Steinbühl
- auf Gemeinde Friedenweiler, Gemarkung Friedenweiler
ca. 126,56 ha
- Fürstlich Fürstenberg’scher Wald, Distr. Klosterwald
Die „Engere Schutzzone“ hat eine Gesamtfläche von ca.
143,40 ha.
Zone III
Die “Weitere Schutzzone“ schließt sich an die “Engere
Schutzzone“ an. Sie umfasst ganz oder teilweise die nach-
folgend aufgeführten Gewanne:
- auf Gemeinde Friedenweiler, Gemarkung Friedenweiler
ca. 142,05 ha:
- fürstlich Fürstenberg’scher Wald, Distr. Klosterwald;
Die “Weitere Schutzzone“ umfasst eine Gesamtfläche von
ca. 142,05 ha.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Seite 7FRIEDENWEILER Samstag, 25. März 2017
LfU-Nr. 78Quellen 4 , 5, 5aSchafhofquellen
Stadt Titisee - Neustadt
LfU-Nr. 77Quellen 1, 2, 3, 3aSchafhofquellen
Quellen 11a - 14dKohlbuckquellen
Quelle 9 + 10Schlichtmoosquelle
Gemarkung Schwärzenbach
Stadt Titisee - NeustadtGemarkung Rudenberg
Stadt Titisee - NeustadtGemarkung Neustadt
Stadt LöffingenGemarkung Löffingen
Gemeinde Eisenbach
III
III
II
II
I
I
I
I Kohlwaldquelle
Eisenbächlequelle
BruckerwaldHochbehälter
AdlerwirtssägeAufbereitungsanl.
Gemeinde FriedenweilerGemarkung Friedenweiler
Gemeinde FriedenweilerGemarkung Rötenbach
3442
500
3442
500
3445
000
3445
000
3447
500
3447
500
5307500 5307500
5310000 5310000
Weitere Schutzzone (Zone III)
Fassungsbereich (Zone I)
Engere Schutzzone (Zone II)
Legende
II
I
III
Gemeindegrenzen
Gemarkungsgrenzen
Seite 8 Samstag, den 25. März 2017 FRIEDENWEILER
(4) Die genauen Grenzen des Wasserschutzgebietes und sei-ner Schutzzonen ergeben sich aus der Topografischen Kar-te (Anlage 2.1) im Maßstab 1 : 25.000, sowie den Flurkar-ten im Maßstab 1 : 2.500 (Anlage 2.2 und 2.3), in denen die jeweils eingetragenen Grenzen der Zone III grün, der Zone II gelb und der Zone I rot umgrenzt dargestellt sind.
(5) Die Schutzgebietskarten sind Bestandteil dieser Rechts-verordnung. Die Rechts-verordnung mit den Schutzge-bietskarten und einem Verzeichnis mit den in Zone I und II liegenden Grundstücken (Anlage 1.3) sind beim Landrat-samt Breisgau - Hochschwarzwald in Freiburg und bei den Bürgermeisterämtern Friedenweiler und Titisee-Neustadt zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienststunden niedergelegt.
§ 2
Schutzbestimmungen der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (1) Im Wasserschutzgebiet gelten die Schutzbestimmungen
der Verordnung des Umwelt ministeriums über Schutzbe-stimmungen in Wasser- und Quellenschutzgebieten und die Gewährung von Ausgleichsleistungen (Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung - SchALVO) vom 20.02.2001 (GBl. Nr.4 Seite 145) in der jeweils geltenden Fassung.
(2) Inhaltsgleiche oder weitergehende Anordnungen dieser Verordnung bleiben unberührt.
§ 3 Schutz des Fassungsbereiches (Zone I)
(1) Die Zone I darf nur von den Eigentümern und den Nut-zungsberechtigten der Grundstücke, von den Bedienste-ten der Gemeinde Friedenweiler, der Wasserbehörden, des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau und den Gesundheitsbehörden sowie denjenigen Personen, denen ein Betretungsrecht aufgrund sonstiger gesetzlicher Bestimmungen zusteht, betreten werden. Von Dritten darf die Zone I nur mit Zustimmung der Gemeinde Friedenwei-ler betreten werden.
(2) In der Zone I sind neben den nach der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) gestatteten Maßnahmen nur Maßnahmen der Wassergewinnung und der Wasserver-sorgung zulässig.
§ 4 Schutz der engeren Schutzzonen
(Zonen II)
Für die engeren Schutzzonen (Zonen II) gelten die Regelungen in den §§ 5 bis 8.
§ 5 Landwirtschaftliche, gartenbauliche und forstwirtschaftliche Nutzung
Neben den Schutzbestimmungen nach § 2 gelten folgende Regelungen:
Engere Schutzzone Weitere Schutzzone
II III
1. Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in oder an oberirdischen Gewässern
verboten
2. Aufbringen von Pflanzenschutzmitteln mit Flugzeugen oder Hubschraubern
verboten
3. Lagern von Pflanzenschutzmitteln, Zube-reitung der Behandlungsflüssigkeiten und Befüllung von Pflanzenschutzgeräten
verbotenzulässig innerhalb geeigneter Einrichtungen
4. Lagern von Handelsdünger, ausgenommen vorübergehendes Lagern von Kalk
verbotenzulässig in geeigneten Einrichtungen
5. Lagern von Festmist und Siliergut
verboten
zulässig sind das Lagern in dichten Anlagen, Wickel-ballensilage in geeigneten Foliensilos und die vorüber-gehende Zwischenlagerung von Festmist für eine ord-nungsgemäße Aufbringung auf angrenzende Flächen
6. Lagern von Jauche, Gülle und Gärsaft verboten zulässig in dichten Anlagen
7. Errichten und Erweitern von Festmist- und Silageanlagen sowie von Anlagen zum La-gern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Gärsaft
verboten
verboten sind das Errichten und Erweitern von Anla-gen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Gärsaft mit einem Volumen von mehr als 15 m³, wenn sie nicht mit den erforderlichen Kontrollein-richtungen zur Leckerkennung ausgestattet werden
8. Errichten und Erweitern von Kleingarten-anlagen
verboten
9. Errichten und Erweitern von Stallungenverboten
zulässig, wenn die baulichen und technischen Einrichtungen dem Stand der Technik entsprechen
10. Standweide zulässig soweit keine nennenswerte Verletzung der Grasnarbe zu befürchten ist
11. Anlegen oder Erweitern von Drainagen und Vorflutgräben
verbotenverboten, ausgenommen bei Bau und Unterhaltung von Feld- und Waldwegen
12. Kettenschmieröle für Motorsägen zulässig sind nur biologisch schnell abbaubare und insbesondere mit dem Umwelt-zeichen “Blauer Engel” ausgezeichnete Kettenschmierstoffe
13. Behandlung von Stammholz mit Pflan-zenschutzmitteln verboten
zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grundwas-sers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist
14. Anlegen und Erweitern von Holznassla-gerplätzen
verboten
15. Großflächige Umwandlung von Wald und Entfernung der Wurzelstöcke
verboten
Seite 9FRIEDENWEILER Samstag, 25. März 2017
§ 6 Wassergefährdende Stoffe, Abwasser, Abfall
Es gelten folgende Regelungen:
Engere Schutzzone Weitere Schutzzone
II III
1. Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne von § 53 WG außerhalb landwirt-schaftlicher, gartenbaulicher und forstwirt-schaftlicher Nutzung
verboten
zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grundwas-sers oder eine sonstige nachteilige Veränderung sei-ner Eigenschaften nicht zu besorgen ist
2. Errichten und Erweitern von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne von § 62 Abs.3 WHG mit Aus-nahme von Anlagen zur Entsorgung von Abfällen und Reststoffen (vgl. § 6 Nr. 18)
verboten
zulässig sind das Errichten und Erweitern von Anla-gen mit Auffangraum, der das in der Anlage vorhan-dene Volumen wassergefährdender Stoffe aufnehmen kann, das bei Betriebsstörungen ohne Berücksichti-gung automatischer Sicherheitssysteme oder ent-sprechender Gegenmaßnahme maximal freigesetzt werden kann, oder von doppelwandigen Anlagen mit Leckanzeigegerät, sofern das Errichten oder Erwei-tern nach Maßgabe der in folgender Tabelle enthal-tenen zulässigen Volumina erfolgt und wenn eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist.
Zu Nr.2.
verboten
Zulässiges Volumen bis
WGK oberird. Anlagen Unterird. Anlagen
1 ohne Begrenzung 1000 m³ zulässig 2
2 100 m³ 40 m³
3 10 m³ 1
m³ WGK: Wassergefährdungsklasse
3. Errichten und Erweitern von Anlagen zum Umschlagen wassergefährdender Stoffe im Sinne von § 62 Abs. 3 WHG mit Ausnahme von Anlagen zum Umschlagen von Abfällen und Reststoffen (vgl. § 6 Nr. 18)
verboten
zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grundwas-sers oder eine sonstige nachteilige Veränderung sei-ner Eigenschaften nicht zu besorgen ist.
4. Errichten und Erweitern von Anlagen zum Speichern wassergefährdender Stoffe in unterirdischen Hohlräumen
verboten
5. Errichten und Erweitern von Rohrleitungs-anlagen zum Befördern wassergefährden-der Stoffe im Sinne von § 62 Abs. 3 WHG und § 53 WG
verboten.
6. Errichten und Erweitern von Umspannsta-tionen verboten
zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grundwas-sers oder eine sonstige nachteilige Veränderung sei-ner Eigenschaften nicht zu besorgen ist
7. Umgang mit radioaktiven Stoffenverboten
zulässig nach Maßgabe der Strahlenschutzverord-nung
8. Errichten und Erweitern von Abwasserbe-handlungsanlagen
verboten
verboten, ausgenommen sind das Erweitern von Sam-melkläranlagen sowie das Errichten und Erweitern von Kleinkläranlagen bei erhöhten Anforderungen an Bauausführung und Dichtheit, Regenwasserbehand-lungsanlagen und betrieblichen Vorbehandlungsan-lagen
9. Bau von Abwasserkanälen und -leitungenverboten
zulässig bei erhöhten Anforderungen an Bauausfüh-rung und Dichtheitsprüfung
10. Betrieb von Abwasserkanälen und -leitungen verboten
zulässig ist der Betrieb dichter Abwasserkanäle und -leitungen, sofern diese in angemessenen Zeitab-ständen auf Dichtheit geprüft werden
Seite 10 Samstag, den 25. März 2017 FRIEDENWEILER
11. Versickern und Versenken von Abwasser verboten, ausgenommen ist das breitflächige Versickern des auf land- und forstwirt-schaftlichen Wegen anfallen-den Niederschlagswassers über belebte Bodenschichten
verboten, ausgenommen sind das Versickern des Niederschlagswassers von Dachflächen, wenn eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist, das breitflächige Versickern des auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen anfallenden Niederschlagswassers über belebte Bodenschichten sowie bei günstiger Untergrundbeschaffenheit auch das breitflächige Versickern des auf sonstigen Ver-kehrsflächen anfallenden Niederschlagswassers über belebte Bodenschichten
12.Verwertung von Bodenaushubverboten
zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grundwas-sers oder eine sonstige nachteilige Veränderung sei-ner Eigenschaften nicht zu besorgen ist
13. Wiedereinbau von Bodenmaterial aus dem Bereich einer Altlast oder eines Schadensfalles am Ort der Entnahme
verbotenzulässig, wenn eine Verunreinigung des Grundwas-sers oder eine sonstige nachteilige Veränderung sei-ner Eigenschaften nicht zu besorgen ist
14. Aufbringen von Grüngut- und Bioabfall-kompost verboten
zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grundwas-sers oder eine sonstige nachteilige Veränderung sei-ner Eigenschaften nicht zu besorgen ist
15. Verwenden von teerhaltigem Straßenauf-bruch im Straßenbau
verboten
verboten, ausgenommen ist der Wiedereinbau an Ort und Stelle außerhalb von Ortschaften, wenn die Umweltverträglichkeit des eingebauten Materials gewährleistet ist und die betreffenden Straßenab-schnitte dokumentiert werden
16. Verwenden von teerfreiem Straßenauf-bruch und Bauschutt im Straßenbau verboten
zulässig ist das Verwenden von aufbereitetem Materi-al, wenn dessen Umweltverträglichkeit gewährleistet ist
17. Verwenden von auswasch- oder auslaug-baren und wassergefährdenden Materia-lien beim Bau von Straßen und Wegen, Anlagen des Wasser-, Schienen- und Luftverkehrs und von Lärmschutzdäm-men sowie für Aufschüttungen, soweit nicht bei § 6 Nrn. 12-16 erfasst
verboten
18. Errichten und Erweitern von Anlagen zur Entsorgung von Abfällen und Reststoffen
verboten, ausgenommen An-lagen zur Kompostierung im Hausgarten
verboten, ausgenommen Recyclinghöfe und Sortier-anlagen für Haus-, Sperr- und Gewerbemüll, Kom-postierungsanlagen für Grünabfälle und Biomüll, Um-schlaganlagen für Hausmüll und hausmüllähnliche Produktionsrückstände, Abfallzwischenlager und Ab-fallvorbehandlungsanlagen bei den in der Schutzzone ansässigen Betrieben, Anlagen zur Vor-Ort-Behandlung von kontaminiertem Erdaushub, Bauschutt und Stra-ßenaufbruch im Rahmen von Altlastensanierungen, Umschlag- und Behandlungsanlagen für verwertbaren Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch sowie Deponien für unbelasteten Erdaushub, mineralischen Straßenaufbruch und mineralisches Abbruchmaterial von Wohn- und Bürogebäuden mit Basisabdichtung und Sickerwassererfassung, wenn eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist
§ 7 Bauliche Nutzungen
Es gelten folgende Regelungen:
Engere Schutzzone Weitere Schutzzone
II III
1. Errichtung und Erweitern von Tunnel- und Stollenbauten sowie Kavernen
verboten
2. Baustelleneinrichtungen, Baustofflager und Wohnunterkünfte für Baustellenbe-schäftigte
verboten zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grundwas-sers oder eine sonstige nachteilige Veränderung sei-ner Eigenschaften nicht zu besorgen ist3. Errichten und Erweitern von sonstigen
baulichen Anlagenverboten
Seite 11FRIEDENWEILER Samstag, 25. März 2017
4. Ausweisung von Baugebieten
verboten
zulässig, wenn in den Festsetzungen zum Bebau-ungsplan auf die Bestimmungen dieser Rechtsver-ordnung hinge wiesen wird und soweit Belange der Grundwasserneubildung der geplanten Bebauung nicht entgegenstehen .
5. Neu-, Um- und Ausbau von Straßen, Feld- und Waldwegen
verboten
zulässig, wenn die erforderlichen Schutzvorkehrun-gen gegen eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften getroffen werden
6. Anlegen und Erweitern von Sportplätzen verboten
7. Errichten und Erweitern von Campingplätzenverboten
zulässig, wenn die geordnete Abfall- und Abwasse-rentsorgung gewährleistet ist
8. Anlegen von Friedhöfen verboten
§ 8
Sonstige Nutzungen Es gelten folgende Regelungen:
Engere Schutzzone Weitere Schutzzone
II III
1. Maßnahmen, die eine wesentliche Ver-minderung der Grundwasserneubildung oder des nutzbaren Dargebots zur Folge haben sowie Erschließen von Grundwasser
verboten
2. Oberirdisches Gewinnen von Steinen und Erden sowie sonstige Abgrabungen, Ein-schnitte und Erdaufschlüsse mit Aus-nahme von Erdaufschlüssen zur Altlas-tenerkundung und -sanierung sowie von Bohrungen (vgl. § 8 Nr. 3)
verboten
verboten sind das oberirdische Gewinnen von Stei-nen und Erden sowie sonstige großflächige Abgra-bungen, Einschnitte und Erdaufschlüsse, wenn dadurch das Grundwasser angeschnitten wird oder keine ausreichende Grundwasserüberdeckung erhal-ten bleibt
3. Bohrungenverboten
zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grundwas-sers oder eine sonstige nach-teilige Veränderung sei-ner Eigenschaften nicht zu besorgen ist
4. Sprengungen
verboten
zulässig, wenn das Grundwasser nicht angeschnit-ten wird und eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist
5. Untertageabbau von Bodenschätzen verboten
6. Betreiben von Tontaubenschießanlagen verboten
7. Militärische Übungen außerhalb von Standort- und Truppenübungsplätzen so-wie Übungen des Zivilschutzes
verboten, ausgenommen sind Bewegungen zu Fuß, das Durchfahren mit Radkraft-fahrzeugen auf klassifizierten Straßen und das oberirdische Verlegen von Feldkabel
zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grundwas-sers oder eine sonstige nach-teilige Veränderung sei-ner Eigenschaften nicht zu besorgen ist
8. Anlegen und Erweitern von Standort- und Truppenübungsplätzen
verboten
zulässig, wenn die erforderlichen Schutzvorkehrun-gen gegen eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften getroffen werden
9. Volksfeste und sonstige Großveranstaltungen
verboten
10. Motorsportveranstaltungen verboten
11. Aufstellen von Wohnwagen und Wohn-mobilen, Zeltlager
verbotenzulässig, wenn die geordnete Abfall- und Abwasse-rentsorgung gewährleistet ist
12. Wärmepumpen verboten sind Grundwasser-, Erdreich- und Oberflächen-wasserwärmepumpen
verboten sind Grundwasser- und Erdreichwärme-pumpen
12. Schmierstoffe im Bereich Verlustschmie-rung und Schalöle
zulässig sind nur biologisch schnell abbaubare und insbesondere mit dem Umwelt-zeichen „Blauer Engel“ ausgezeichnete Schmierstoffe und Schalöle
Seite 12 Samstag, den 25. März 2017 FRIEDENWEILER
§ 9 Duldungspflichten der Eigentümer
und Nutzungsberechtigten von Grundstücken
Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken innerhalb des Wasserschutzgebietes sind verpflichtet, zu dulden, dass Beauftragte der Gemeinde Friedenweiler und der staatlichen Behörden die Flurstücke zur Beobachtung des Wassers und des Bodens betreten, Beobachtungsstellen einrichten, amtliche Kennzeichen anbringen und den Fassungsbereich umzäunen.
§ 10 Handlungspflichten der Nutzungsberechtigten von Grundstücken
Handlungspflichten nach § 52 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind zu erfüllen.
§ 11 Befreiung, Ausnahmen
(1) Das Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald, Untere Wasserbehörde, kann im Einzelfall auf Antrag von den Verboten, Beschrän-kungen sowie Duldungs- und Handlungspflichten dieser Verordnung eine Befreiung erteilen, wenn
1. der Schutzzweck nicht gefährdet wird oder 2. überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit
dies erfordern. Es hat eine Befreiung zu erteilen, soweit dies zur Vermeidung unzumutbarer Beschränkungen des Eigentums er-forderlich ist und hierdurch der Schutzzweck nicht gefährdet wird.
(2) Die Befreiung kann mit Bedingungen und Auflagen versehen und befristet werden. Sie kann zurückgenommen werden oder nach-träglich mit zusätzlichen Anforderungen versehen oder weiteren Einschränkungen unterworfen werden, um das Grundwasser im Rahmen dieser Verordnung vor nachteiligen Veränderungen seiner Eigenschaften zu schützen, die bei der Erteilung der Befreiung nicht vor aus sehbar waren.
(3) Die Verbote der §§ 3 und 5 bis 8 gelten nicht, 1. für Maßnahmen der Gemeinde Friedenweiler, die der Wassergewinnung oder Wasserversorgung dienen. Solche Maßnahmen
sind dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Untere Wasserbehörde, rechtzeitig vor der Durchführung anzuzeigen. 2. für das Errichten und Betreiben von Anlagen, die bereits vor Inkrafttreten dieser Verordnung rechtmäßig zugelassen, errichtet
oder betrieben wurden. Für den Betrieb rechtmäßig zugelassener Anlagen gilt dies nur dann, wenn der Betrieb innerhalb der Zulassung erfolgt. Die Betreiber sind verpflichtet, das Bestehen von Anlagen nach Satz 1 Nr. 2 dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Untere Wasserbehörde, bis spätestens 6 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung anzuzeigen.
Die Berechtigung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald, Untere Wasserbehörde, zum Schutz der öffentlichen Wasser-
versorgung vor nachteiligen Einwirkungen Auflagen, Bedingungen oder sonstige Anforderungen zu stellen, soweit das Wohl der Allgemeinheit dies erfordert, bleibt unberührt.
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 103 Abs. 1 Nr. 7 a WHG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. einem Verbot nach den §§ 3 und 5 bis 8 dieser Verordnung zuwiderhandelt, 2. einer vollziehbaren Bedingung oder Auflage nach § 11 Abs. 2 zuwiderhandelt, 4. dem Gebot des § 11 Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 zuwiderhandelt. 5. das Gebot des § 10 nicht befolgt
(2) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden.
§ 13 Inkrafttreten
(1) Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten folgende Verordnungen außer Kraft: 1. Verordnung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald zum Schutze der Quellfassungen der Gemeinde Friedenweiler vom 4.
März 1982, soweit diese den Schutz der Einzugsgebiete der Quellfassungen der „Schafhofquellen“ (Nr. 1 bis 5) auf dem Flur-stück Nr. 126 und der „Kleineisenbachquelle“ (Nr. 8) auf dem Flurstück Nr.124, jeweils auf Gemarkung Friedenweiler betrifft.
2. Verordnung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald zum Schutze der Quellfassungen der Gemeinde Friedenweiler vom 8. Februar 1983, soweit diese den Schutz der Einzugsgebiete der Quellfassungen der „Kohlbuck-, Schchlichtmoos und Schliefelequelle” auf dem Flurstück Nr. 742 und der “Sauerbach-, Obere Postenbühl-, Kännerwiesen- und Untere Postenbühl-quelle” auf dem Flurstück Nr. 744, jeweils auf Gemarkung Rötenbach betreffen.
Hinweis: Eine Verletzung der in § 95 Absatz 2 bis Absatz 4 WG genannten Verfahrens- und Formvorschriften ist nur beachtlich, wenn sie in-nerhalb eines Jahres nach Erlass der Rechtsverordnung gegenüber der Behörde, die die Rechtsverordnung erlassen hat, schriftlich geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen (§ 97 Abs. 1 WG).
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Untere Wasserbehörde
79104 Freiburg, den 21.02.2017 Störr-Ritter Landrätin ENDE DER AMTLICHEN BEKANNTMACHUNGEN
Seite 13FRIEDENWEILER Samstag, 25. März 2017
Freie Wohnungen
Friedenweiler
2-Zimmer-Dachgeschosswohnung, 58 qm mit Balkon, Keller, Garage oder Stellplatz ab sofort zu vermieten. Bei Interesse wenden Sie sich an Frau Klingele unter Tel. 07654 9119-18. Sie stellt gerne den Kontakt zum Vermieter her.
Bürger-Mitfahrgelegenheit
Fahrten zwischen Friedenweiler und Rötenbach
Die Bürger-Mitfahrgelegenheit wird unter Anderem als Bringdienst für das Mittages-sen für die Grundschüler und die Kinder-gartenkinder genutzt. Außerdem fahren
ehrenamtliche Fahrer von Friedenweiler nach Rötenbach, um Senioren die Mög-lichkeit zu geben, im Dorfladen einzukau-fen. Seit kurzem haben wir eine neue ehren-amtliche Fahrerin: Frau Regina Disch. An dieser Stelle einen herzlichen Dank an alle ehrenamtlichen Fahrer. Fahrten jeden Donnerstagnachmittag 15:00 Uhr Treffpunkt: Pro Seniore Frie-denweiler, Fahrt zum Dorfladen Rötenbach 16:30 Uhr Treffpunkt: Dorfladen Röten-bach, Fahrt zum Pro Seniore Friedenweiler Fahrer Donnerstag, 30.03.2017 Klaus und Regina Disch, Tel. 07654 8731
Donnerstag, 06.04.2017 Norbert Winterhalder, Tel. 07651 3245 Wer zuhause abgeholt werden möchte, kann sich gerne bei den Herren telefo-nisch melden
Fahrten im Ortsteil Rötenbach Es besteht auch die Möglichkeit, bis zur Rückfahrt der Mitfahrgelegenheit an den Donnerstagnachmittagen von ca. 15:10 Uhr bis 16:30 Uhr diese auch anderweitig zu nutzen. Beispielsweise wenn Sie einen Arzttermin o.Ä. haben, zu dem Sie gefah-ren werden müssen. Gerne können Sie in diesem Fall die Fahrer anrufen. Ansprechpartner im Rathaus für ehren-amtliche Fahrer Frau Andorf, Tel. 07654 9119-14
Vereinsfahrten
Die Gemeinde Friedenweiler verleiht die Bürger-Mitfahrgelegenheit auch an örtli-che Vereine sowie an Gruppen mit Verein-scharakter oder kommunalem Bezug. Auf der Homepage der Gemeinde Frieden-weiler können Sie in Form eines Kalen-ders einsehen, wann und durch wen die Mitfahrgelegenheit bereits reserviert ist.
Sanierung der L 182 - Vollsperrung
Voraussichtlich ab dem 24.04.2017 wird für die Dauer von
ca. 7 Wochen die Sanierung der L182 durch das Land er-
folgen.
Hierzu wird nach der Eisenbahnüberführung, nach der Ein-
mündung „Schanzstraße“ die L182 voll gesperrt.
Die Zufahrt West zur B31 ist in dieser Zeit nicht möglich.
Die Umleitung erfolgt über die Friedenweilerstraße.
Die Zufahrt zu den Bereichen „Oskar-Bier-Straße“, „Rögele-
straße“, „Ganterstraße“ und „Scheurenäcker“ ist nach der
Eisenbahnüberführung noch möglich, so dass für alle An-
wohner die Grundstücke erreichbar sind.
Wir bitten alle, vor allem aber die Anwohner der umliegenden Wohngebiete um Ver-
ständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit.
Ihre Gemeindeverwaltung
Ferienbetreuung 2017
Programm in den Osterferien
Montag, 10.04. „Auf Entdeckungsreise im Dorf“ Einmal quer durch Rötenbach gibt es viel zu entdecken! Dienstag, 11.04. „Wir laden ein zur Holzwerkstatt“ Sägen, hämmern, schleifen, basteln - wir arbeiten mit Holz und vielem mehr! Mittwoch, 12.04. „Wer rastet, der rostet!“ In der Turnhalle machen wir uns fit für den Frühling! Donnerstag, 13.04. „Zurück in die Eiszeit“ Keine Sorge, frieren müsst ihr nicht, aber lustig wird es auf jeden Fall! Betreuung täglich von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr, Treffpunkt ist immer im Betreuungs-zimmer (UG der Grundschule).
Schwarzwald Trailtage
vom 07. bis 09.04.2017
Vom 07.04.2017 ab ca. 15.00 Uhr
bis 09. April 2017 gegen 14.00 Uhr
wird die BRH-Rettungshundelstaffel
Löffingen wieder in unserer Gemeinde
trainieren.
Die Mantrailer der Hundeteams sind
alle fortgeschritten und trainieren
schon eine ganze Weile und wissen
deshalb auch, wie man sich gegenüber
Spaziergängern und Anwohnern verhält.
Die Hunde werden permanent an der
Leine geführt, so dass sich niemand
belästigt fühlen muss. „Hinterlassen-
schaften“ der Tiere werden selbstver-
ständlich sofort beseitgt.
Wir bitten die Bevölkerung trotzdem
um Verständnis, da die Rettungshun-
destaffel doch einen wichtigen Teil im
Rettungsdienst leistet.
Ihre Gemeindeverwaltung
Seite 14 Samstag, den 25. März 2017 FRIEDENWEILER
Den Kalender finden Sie unter Rathaus –
Bürgerservice – Bürgermitfahrgelegenheit.
Bitte melden Sie sich dennoch zu Ter-
minvereinbarungen bei Frau Klingele. Sie
können auch über ein Formular Anfragen
zur Reservierung versenden.
Ansprechpartner im Rathaus
für Vereinsfahrten
Frau Klingele, Tel. 07654 9119-18
Foto: Gemeinde Friedenweiler
Dorfladen RötenbachPro Seniore Residenz „Schloß Friedenweiler“
„Klassik am Nachmittag“ am 03.04.2017 in der Pro Seniore Residenz
Ein besonderes Konzerterlebnis wird ein weiteres Mal den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den Angehörigen und Gästen in der Pro Seniore Residenz im Schloß Friedenweiler zuteil. Mithil-fe der finanziellen Unterstützung der Erich-Fischer-Stiftung aus München ist es auch in diesem Jahr möglich, ein „Klassik am Nachmittag“ mit Sabine Pander (Klavier), Lusine Arakelyan (Vi-oloncello) und Agnes Knoop (Sopran) zu arrangieren.
Das Konzert findet statt am Montag, den 03.04.2017 um 14.00 Uhr in der „Klan-gecke“ im 1. Obergeschoss von Schloss Friedenweiler. Gäste sind herzlich will-kommen, der Eintritt ist frei.
Flexibel einsetzbare, selbständig arbeitende, belastbare
Verkäufer/in für den Dorfladen Rötenbach
ab sofort auf 450 Euro-Basis gesucht (gerne auch Wiedereinsteiger/in)
Schriftliche Bewerbungen bitte an:
Dorfladen Rötenbach UG
Friedenweiler Str. 2 79877 Friedenweiler [email protected]
SCHULE & KINDERGÄRTEN
Anmeldetermine für die neu einzuschulenden Schüler/Innen für Werkreal- und Realschule
am Schulverbund Löffingen im Sekretariat 1. OG (altes Gebäude)
04. April 2017 13.30 – 17.30 Uhr : Nachname A – K
05. April 2017 13.30 – 17.30 Uhr: Nachname L – Z
Bitte kommen Sie mit Ihrem Kind, Geburtsurkunde und der Grundschulempfehlung.
Schulverbund Löffingen
Festhallenstraße 4 | 79843 Löffingen
Tel. 07654 8085811 | FAX 07654 8085819
[email protected] | www.schulverbundloeffingen.de
Freiwillige FeuerwehrAbtl. Friedenweiler
Proben und sonstige Termine
Freitag, 31.03.2017 19:30 Uhr Arbeitseinsatz / Löschangriff Leitung: Ralph Freitag, 07.04.2017 19:30 Uhr Arbeitseinsatz / Löschangriff Leitung: Kevin
VEREINSMITTEILUNGEN
Musikverein Frieden- weiler- Rudenberg e.V.
Generalversammlung
Zu unserer Generalversammlung am Samstag, den 08. April 2017 um 20.00 Uhr im Gasthaus Pauli Wirt in Rudenberg laden wir alle Mitglie-der, Freunde und Gönner unseres Vereines recht herzlich ein.
Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den
1. Vorsitzenden 2. Berichte: Tätigkeitsbericht Kassenbericht Bericht der Kassenprüfer Bericht des Dirigenten
3. Entlastung der Vorstandschaft
4. Diskussion und Beschlussfassung zur
Erhöhung des Mitgliedbeitrages für
Passiv- Mitglieder ab 2017
5. Neuwahlen
6. Ehrungen
7. Vorschau und Termine
8. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Über einen zahlreichen Besuch würden
wir uns sehr freuen.
Für die aktive Mitarbeit und das entgegen-
gebrachte Vertrauen im vergangenen Jahr
möchten wir uns bei allen Mitgliedern und
Helfern recht herzlich bedanken.
Andreas Klaiber,
1 Vorsitzender
Seite 15FRIEDENWEILER Samstag, 25. März 2017
Sportverein Frieden-weiler - Rudenberg
Fußballspiele
Sonntag, 02.04.2017
13.15 Uhr: SV Friedenweiler 2 - SV Titisee 2
15.15 Uhr: SV Friedenweiler 1 - SV Titisee 1 Die Spieler freuen sich über viele Zuschauer!
16. März 2017: Marius Braun übernimmt gut aufgestellte Jugendmannschaft - Michael Disch übergibt Amt
Am 16. März wurde das Amt des Jugendwarts offiziell an Marius Braun übergeben. Nach dem Rücktritt von Michael Disch an der Generalversammlung im Januar, welcher die Ju-gendwehr bisher leitete, beginnt ein neuer Abschnitt. Disch war Hauptverantwortlicher für die Jugendarbeit in der Gemeinde und ist mitverantwortlich für die gute Personalsitu-ation. Erst Ende des vergangenen Jahres konnten sechs Mitglieder der Jugendfeuerwehr in die aktive Mannschaft aufgenommen werden. Nach Beendigung der Grundausbildung werden diese die Einsatzmannschaft unterstützen. Disch engagierte sich über Jahre in der Jugendarbeit und organisierte unter anderem den Blaulichttag, an dem die Nach-wuchsfeuerwehrleute über 24 Stunden den Alltag einer Berufsfeuerwehrwache erleben konnten. Atemschutzgeräteträger und Truppmann Braun übernimmt ab sofort die Amts-funktionen im Gesamtverwaltungsrat und Abteilungsausschusses. Sein Stellvertreter ist Patrick Tritschler
Derzeit befinden sich 13 Mitglieder in der Jugendfeuerwehr der Gemeinde. Darunter auch drei Mädchen. Die Jugendlichen im Alter zwischen 10 und 18 Jahren treffen sich vierzehntägig um 18:15 Uhr. Auf dem Programm stehen sowohl Spiel und Spaß als auch Übungen und Proben, um feuerwehrtechnische Grundfertigkeiten zu erlernen. Dazu ge-hören das Lernen von Knoten, Erste-Hilfe Maßnahmen, Umgang mit technischen Gerät-schaften, Brandschutz und vielen weiteren spannenden Themen. Einmal im Jahr findet ein großes Zeltlager statt, in dem sich Jugendfeuerwehrleute des gesamten Landkreises treffen. Die engagierte Truppe freut sich über neue Mitglieder, um Freundschaften zu knüpfen, zusammen Spaß zu haben und sich gemeinsam ehrenamtlich zu betätigen. Ansprechpartner sind Marius Braun, Patrick Tritschler oder Gesamtkommandant Guido Disch.
Bläserjugend Rötenbach e.V.
Einladung zum Familiennachmittag am 09.04.2017
Am Sonntag, den 09. April 2017 findet um 14:30 Uhr der Familiennachmittag der
Bläserjugend in der Benedikt-Winterhalder-Halle statt.
Vor Eltern, Geschwistern und allen, die Freude an der Musik haben, wird unser Nach-
wuchs zeigen, was im vergangenen Jahr gelernt und erarbeitet wurde. Zudem spielt
die Jugendkapelle unter der Leitung von Jens Heringshausen einige Stücke vor.
Wir laden alle Interessierten herzlich ein, bei Kaffee und Kuchen einen gemütlichen
Nachmittag mit uns zu verbringen.
Freiwillige Feuerwehr Friedenweiler - Rötenbach
Foto: Feuerwehr Friedenweiler
18. März 2017: Generalversammlung Feuerwehr Friedenweiler - ereignisreiches Jahr 2016
Zur Generalversammlung versammelte sich die Abteilungswehr Friedenweiler am vergangenen Samstag. Auf dem Pro-gramm stand sowohl der Rückblick auf das Jahr 2016 als auch der Ausblick auf Aufgaben und Neuerungen in dem kom-menden Jahr. Zwei Feuerwehrmitglieder wurden für ihren langjährigen ehrenamt-lichen Dienst geehrt. Albert Laule wurde das goldene Ehrenabzeichen für 40 jäh-rigen aktiven Feuerwehrdienst verliehen. Ralph Lickert wurde nach dem Besuch der Landesfeuerwehrschule Bruchsal für den Zugführer Lehrgang zum Brandmeis-ter befördert. Das Jahr 2016 war mit 17 Einsätzen ein forderndes und ereignisreiches Jahr. Das erhöhte Verkehrsaufkommen auf der Bun-desstraße 31 wirkt sich auch auf die Ge-meindefeuerwehr aus. Neun Mal musste die Wehr zu einer technischen Hilfeleis-tung auf die B31 ausrücken. Ein weiteres Großereignis für die Gemeindewehr war das Narrentreffen in Friedenweiler und der Großbrand in Löffingen. Für das neue Jahr steht ein weiterer Schritt zum Ausbau des Gerätehauses an. Die Zusammenarbeit der Abteilungsweh-ren der Gemeinde funktioniert reibungslos und soll auch in Zukunft durch gemeinsa-me Proben weiterhin gestärkt werden.
Freiwillige FeuerwehrAbtl. Rötenbach
Proben und sonstige Termine
Samstag, 25.03.2017 10:00 Uhr Gruppe 1 + 2, Schlauchprüfung nach UVV Freitag, 31.03.2017 18:00 Uhr Gruppe 1 + 2, Schlauchprüfung nach UVV Montag, 03.04.2017 20:00 Uhr Gruppe 1 + 2, Probe
EINSÄTZE MÄRZ
Seite 16 Samstag, den 25. März 2017 FRIEDENWEILER
Sportschützenverein Rötenbach
Einladung
zur Generalversammlung des Sportschüt-
zenverein Rötenbach 1924 e.V. am Frei-
tag, den 07.04.2017 um 20 Uhr im Gast-
haus Bierhanse in Rötenbach.
1. Begrüßung durch den OSM
2. Totenehrung
3. Bericht des Schriftführers
4. Kassenbericht für 2016
5. Bericht der Kassenprüfer und
Entlastung
6. Bericht des Sportleiters
7. Bericht des Jugendleiters
8. Bericht des Oberschützenmeisters
9. Grußworte der Gäste
10. Entlastung der Gesamtvorstand-
schaft
11. Siegerehrung der Vereinsmeister-
schaften
12. Ehrungen
13. Vorschau auf das kommende Vereins-
jahr
14. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
15. Schlusswort
Die Vorstandschaft
Handharmonika-Club Rötenbach
Herrn Stumpfes Zieh- und Zupfkapelle am 29.04.2017 in Rötenbach
Seit langem einmal wieder live & leibhaftig bei uns:
Die fantastische, unfassbare, umwerfende, phänomenale, absolut einzigartige & glücklich machende
HERRN STUMPFES ZIEH & ZUPF KAPELLE!
Der Förderverein für Kultur, Sport, Bildung und Erziehung Frie-denweiler veranstaltet am 29.04.2017 um 20:00 Uhr in der Be-nedikt-Winterhalder-Halle in Rötenbach einen Unterhaltungsabend aus dem Genre „Skrupellose Hausmusik“. Die vier schwäbischen Mundartmusiker sind bekannt aus Funk und Fernsehen, vor allem als Hausband der SWR-Serie „Hannes und der Bürgermeister“.
Präsentiert wird das brandneue Programm
„HEIT NEMME OND MORGA NET GLEI“ Tour 2017
Da sag noch einer, die Schwaben könnten nix außer „schaffa“!
Nein, die neue Tour der „Stumpfes“ versinnbildlicht wie kein
anderes Bühnenprogramm aus den mittlerweile 25 Schaffens-
jahren der schwäbischen Kultband, dass das bei unseren ita-
lienischen Nachbarn gelebte „dolce far niente“ auch in der
schwäbischen Lebensart schon immer sprachlich verwurzelt ist.
Diesen und vielen anderen Lebensweisheiten gehen die vier
skrupellosen Hausmusiker in ihrem neuen Programm auf den
Grund. Weil: Kaum einer kennt Land und Leute besser als die
Herren Stumpfes. Dabei bedienen sie sich natürlich ihres auf
der Bühne aufgebauten „fahrenden Musikalienhandels“: Es wird
gezupft, gezogen, geblasen, gesungen, gebrüllt, gestrichen, ge-
schlagen, getrunken, gegessen, geschwitzt was das Zeug hält.
Kommet in Scharen und lasst euch beglücken!
Der Erlös dieser Veranstaltung fließt in die Vorbereitung der
1200-Jahr-Feier von Rötenbach und dient insbesondere zur
Deckung der Produktionskosten des im Jubiläumsjahr 2019
geplanten Musicals „Der Zug der Zeit“ von Wulf Schmidt. Wir
dürfen daher alle Musik- und Comedy-Begeisterten zu diesem
Unterhaltungsabend einladen und würden uns über eine volle
Halle und Ihre Unterstützung sehr freuen!
Die Eintrittskarte kostet im Vorverkauf 21 Euro,
an der Abendkasse 24 Euro
Tickets sind erhältlich im Dorfladen Rötenbach, Rathaus Rötenbach
sowie in allen Tourist-Informationen der Hochschwarzwald Touris-
mus GmbH, telefonisch unter 07652/1206-30 sowie bei den Vor-
verkaufsstellen von Reservix und unter www.reservix.de
Förderverein für Kultur, Sport, Bildung & Erziehung
Seite 17FRIEDENWEILER Samstag, 25. März 2017
Narrenverein Rötenbach
Einladung zur 62. Generalversammlung
am Freitag, den 31.03.2017 um 20.00 Uhr im Clubhaus des TuS Rötenbach
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung durch 1.Vorstand2. Totenehrung3. Protokoll der letzten Generalver-
sammlung / Tätigkeitsbericht durch Schriftführer
4. Bericht der Jugendleiterin5. Kassenbericht6. Entlastung der Kassiererin7. Bericht des 1.Vorstandes8. Entlastung der Gesamtvorstand-
schaft9. Ehrungen10. Vorschau11. Wünsche und Anträge
Die Vorstandschaft freut sich über eine rege Beteiligung!
Gez. Evelyn Heer, 1.Vorsitzende
Einladung zur Generalversammlung des Fördervereins Narrenverein Rötenbach e.V.
am 31.03.2017 um 19.00 Uhr im Club-haus in Rötenbach.
Folgende Tagesordnungspunkte stehen auf dem Programm:
1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorstandes 3. Bericht des Schriftführers 4. Bericht des Kassierers 2015 5. Bericht des Kassierers 2016
6. Bericht Kassenprüfer 7. Entlastung des Gesamtvorstandes
2015 und 2016 8. Wahlen Gesamtvorstand 9. Bestellung der Kassenprüfer 10. Vorschau auf 2017 11. Wünsche und Anregungen
Gez. Dorothea Stegerer,Schriftführerin
Turn- und Sportverein Rötenbach (TUS)
Einladung zur Generalversammlung
Der Turn- und Sportverein Rötenbach 1919 e.V. lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner des Vereins zur 70,.General-versammlung ein. Sie findet am Samstag, den 25. März 2017 um 20.00 Uhr im Club-haus auf dem Sportplatz statt. Tagesordnung:1. Begrüßung2. Totenehrung3. Protokoll der 69. Generalversamm-
lung (liegt aus)4. Tätigkeitsberichte über das abgelau-
fene Vereinsjahr a) Abteilung Turnen b) Jugendbericht Abt. Turnen c) Abteilung Fußball d) Jugendbericht Abt. Fußball e) Bericht des 1. Vorstandes
5. Kassenberichte a) Hauptkasse b) Kasse Abteilung Turnen c) Kasse Abteilung Fußball
6. Wortmeldungen zu den Punkten 4. und 5.
7. Entlastung der Kassenwarte8. Ehrungen9. Beitragserhöhung10. Bestätigung der Jugendvorstand-
schaft
11. Entlastung der Gesamtvorstandschaft12. Neuwahlen der Gesamtvorstand-
schaft13. Bestellung der Kassenprüfer14. Vorschau auf das kommende Ver-
einsjahr15. Verschiedenes - Wünsche - Anträge
Wir freuen uns auf eine gut besuchte Mit-gliederversammlung.
Anträge zur Tagesordnung sind laut § 10 Abs. 12 der Vereins-Satzung spätestens 8 Tage vor der Generalversammlung beim Vorsitzenden des Vereins einzureichen.
Gez. Reinhold Klausmann, 1. Vorsitzender
TuS - Förderverein Einladung
Die diesjährige Generalversammlung vom TuS-Förderverein findet am Samstag, den 25. März 2017 im Clubhaus statt. Beginn ist um 19.00 Uhr.
Tagesordnung1. Begrüßung2. Bericht des 1. Vorstands3. Rückblick 2016, Vorschau 20174. Bericht der Kassiererin5. Entlastung der Kassiererin6. Entlastung der Vorstandschaft7. Verschiedenes-Wünsche-Anträge
gez. 1. Vorstand Martina Kaltenbach
Fußballspiele
Sonntag, 02.04.2017 15:00 Uhr SV St. Blasien - TuS Rötenbach Sonntag, 09.04.2017 13:15 Uhr TuS Rötenb. 2 - SV Eisenbach 2 15:00 Uhr TuS Rötenb. - SV Eisenbach
Die Spieler freuen sich über viel Unter-stützung von der Seitenlinie!
VOLKSHOCHSCHULE HOCHSCHWARZWALD
Neue Kurse:
Mo, 03.04.17 Fit-Gymnastik mit Pilates (Ronja Demat-tio, Staatlich geprüfte Sport- und Gymnas-tiklehrerin), 19:15 Uhr, Friedenweiler, SV-Clubhaus Friedenweiler. (Dieser Termin wurde vom Montag, den 06.03.2017 aus Krankheitsgründen verschoben.)
Neue Deutsch-Lehrgänge starten an der VHS Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind für Ausländerinnen und Aus-länder der Schlüssel zur Integration. Um in Deutschland leben und arbeiten zu kön-nen, ist es wichtig die deutsche Sprache zu beherrschen.
Die VHS Hochschwarzwald hat in den ver-gangenen Jahren vielen Menschen den Zugang zur deutschen Sprache ermög-licht. Die Teilnehmer kamen aus mehr als fünfzig Nationen. So treffen sich Men-schen aus der Polen, Rumänien, Syrien, den Philippinen oder Brasilien in den In-tegrationskursen und erlernen gemeinsam die deutsche Sprache.
Ein neuer Integrationskurs am Vormittag startet am Montag, den 24. April 2017 um 9.30 Uhr in Titisee-Neustadt, Am Postplatz 4.
Der Kurs findet jeweils Montag bis Don-nerstag täglich von 9.30-12.30 Uhr statt.
Ebenfalls ab 24. April 2017 startet ein Deutschkurs für Fortgeschrittene mit Ziel B2 in Titisee-Neustadt. Im Kurs werden berufsbezogene Deutschkenntnisse auf-bauend auf die Integrationskurse vermit-telt. Der Kurs schließt mit der telc Prü-fung „B2“ ab. Der Kurs findet 4 x pro Woche vormittags von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr unter Leitung von Christian von Baus-znern in der VHS statt. Weitere Informationen und Anmeldungen:
VHS-Geschäftsstelle, Tel: 07651-1363,[email protected]
Seite 18 Samstag, den 25. März 2017 FRIEDENWEILER
MITTEILUNGEN DER HOCHSCHWARZWALD TOURISMUS GMBH
Hey, pssst.... bald ist Ostern! Saisonkartenverkauf
für das Freibad Friedenweiler ab dem 03.04.2017
in der Tourist-Info in Friedenweiler, Peter-Thumb-Str. 16
und im Rathaus in Rötenbach, Hauptstr. 24.
Preise für Saisonkarten
�� Saisonkarte Erwachsene (über 15 J.) 50,00 €
�� Saisonkarte Kinder (unter 15 J. / Schüler etc.) 25,00 €
�� Saisonkarte Familie 85,00 €
�� Saisonkarte Erwachsene/Schwerbehindert
(über 15 J.) 25,00 €
Seelsorgeeinheit Friedenweiler-Eisenbach
G o t t e s d i e n s t o r d n u n g
4. Fastensonntag Samstag, 25. März 15.00 Uhr Erwachsenentauffeier in Friedenweiler Raphael Alexandre Deschamps de Franca 18.30 Uhr Vorabendmesse in Schollach-Musikverein- für Gertrud u. Bernhard Knöpfl e Jtg. u. Gerlinde Knöpfl e/ Leonhard Laule / Wei-bert u. Wilhelmine Winterhalder / Alfons Heizmann / Paul Fischer / Luise Fischer / verst. Mitglieder des Musikvereins und der Feuerwehr /
Sonntag, 26. März 8.45 Uhr Eucharistiefeier in Eisenbach für die Pfarrgemeinde / 10.30 Uhr Eucharistiefeier in Friedenweiler für Verst. der Fam. Stirnberg und Fam. Schürrmann / Klara und Alois Kleiser / Franz u. Emma Winterhalder / 11.30 Uhr Tauffeier in Oberbränd Elias Lothar Hämmerle Hl. Frowin Montag ,27. März 8.45 Uhr Morgenlob in Friedenweiler Hl. Guntram Dienstag, 28. März 18.00 Uhr - 18.45 Uhr Beichtgelegenheit in Friedenweiler
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
19.00 Uhr Hl. Messe in Friedenweiler Hl. Helmut Mittwoch, 29. März 8.00 Uhr Schülergottesdienst in Rötenbach für Heinrich Fehrenbach und verst. Angehörige / 18.00 Uhr - 18.45 Uhr Beichtgelegenheit in Eisenbach 18.30 Uhr Rosenkranz in Eisenbach und 19.00 Uhr Hl. Messe für Verst. der Fam. Schad-Bliestle-Gschwender/ verst. Schulkameraden des Jahrgangs 1930/31/ Josef u. Barbara Feh-renbach u. verst. Ang./ Herta Furtwängler / für die Armen Seelen / Hl. Dietmut Donnerstag ,30. März 19.00 Uhr Hl. Messe in Schollach für Landolin Fischer Jtg. u. verst. Ang. / Josefi ne Schuler / Pius Knöpfl e u. verst. Ang. / Hermann u. Theresia Müller / für die Armen Seelen / Verst. der Fam. Sig-wart / Hl. Kornelia
Freitag, 31. März 8.15 Uhr Schülergottesdienst in Eisenbach 5. Fastensonntag-Misereor-Kollekte- Samstag, 1. April 18.30 Uhr Bußgottesdienst/Vorabendmesse in Eisenbach 2. Opfer für Heinz Peghini / 3. Opfer für Manfred Beha / für Silke Zahn Jtg. / Leo Haas Jtg. / Margreth Jung / Maria Peghini
/Annelore Peghini u. Elisabeth Hausbalk
/ Adalbert Müller / Klara u. Rudolf Kirner
und Ang. / Kuno Kleiser / Luise, Johannes
und Manfred Pfaff
/
Sonntag 2. April
8.45 Uhr Bußgottesdienst/Eucharistiefeier in
Rötenbach
für Gerhard u. Imelda Wölfl e / Johann u.
Anna Wölfl e / Karl und Paula Knöpfl e / die
Armen Seelen /
10.30 Uhr Bußgottesdienst/Eucharistiefeier
in Friedenweiler
für die Pfarrgemeinde /
Hl. Isidor
Dienstag 4. April
18.00 Uhr - 18.45 Uhr Beichtgelegenheit
in Oberbränd
19.00 Uhr Hl. Messe in Oberbränd
für Anna Meister Jtg. / Karl Fuchs Jtg. /
Heidi Fechti / Peter u. Erwin Kaltenbrun-
ner Jtg. / Paula Grieshaber / Hilda Kalten-
brunner / Franz und Emma Weber /
Hl. Vinzenz
Mittwoch 5. April
8.00 Uhr Schülergottesdienst
in Rötenbach
für die Armen Seelen /
18.00 Uhr - 18.45 Uhr
Beichtgelegenheit in Bubenbach
19.00 Uhr Hl. Messe in Bubenbach
2. Opfer für Heinrich Spitz / für Emma
Tritschler Jtg. / Margarete Rohrer Jtg. /
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Seite 19FRIEDENWEILER Samstag, 25. März 2017
Herz-Jesu-Freitag Freitag 7. April 8.15 Uhr Schülergottesdienst in Eisenbach 18.15 Uhr - 18.45 Uhr Beichtgelegenheit in Rötenbach 18.30 Uhr Betstunde f. geistliche Berufe in Rötenbach und 19.00 Uhr Hl. Messe mit Eucharistischer Aussetzung für Franz Renner Jtg. /Aloisia Stegerer u. verst. Ang. / Berta Geisler / Verstorbene der Fam. Rothfuß / Hedwig Siebert / Verst. der Fam. Fehrenbach-Benz / Christoph Manock und Hilda Knorn u. verst. Ang. / Rosemarie und Adalbert Ganter und verst. Angehörige / Otto und Maria Stegerer / für die Armen Seelen / P A L M S O N N T A G Feier des Einzugs Christi in Jerusalem Samstag 8. April 18.30 Uhr Vorabendmesse in Eisenbach-Erstkommunionkinder- 3. Opfer für Heinz Peghini / für Margarete Willmann Jtg./ Karl Rosenstiel / Fritz und Klothilde Kienzler / Sonntag 9. April 8.45 Uhr Eucharistiefeier in Rötenbach-Erstkommunionkinder-für die Pfarrgemeinde / 10.30 Uhr Eucharistiefeier in Friedenweiler-Erstkommunionkinder-
1. Liturgie-Treffen unserer Seelsorgeeinheit Gottesdienst verstehen und feiern für Lek-toren/innen, Kommunionhelfer/innen, Mes-ner/innen, Organisten, Chorleiter/innen, Chorsänger/innen, Oberministranten / innen und alle Interessierten am 1. April 2017 um 14.30 Uhr im Pfarrstüble in Eisenbach. Ablauf: 14.30 Uhr Beginn – Einführung ins The-ma, Austausch, Bedeutung von Elemen-ten und Aufbau. Was feiern wir im Gottes-dienst und wie feiern wir? 16.00 Uhr Kaffee-Pause 16.30 Uhr Vertiefung – im Blick auf die Vorabendmesse/Hl. Messe vorbereitende Schritte (Lesung/Fürbitten/Gesänge) 17.45 Uhr Austausch, Rückblick, prakti-sche Dinge und Wünsche 18.30 Uhr Vorabendmesse Auf eine zahlreiche Teilnahme freuen sich Frau Sabine Müller, Pastoralreferentin und P. Dr. Marian Rybak, Pfarrer. Hauskommunion Kranke, behinderte und alte Menschen la-den wir ein, die heilige Kommunion und - falls gewünscht- auch das Sakrament der Buße zu Hause zu empfangen. P. Dr. Marian Rybak, Pfarrer, wird am Dienstag, den 28. März 2017 ab 9.30 Uhr in Friedenweiler und am Donnerstag,
den 30. März 2017 in Rötenbach ab 9.30 Uhr unterwegs sein. Wer den Empfang der Hauskommunion wünscht, möchte dies bitte im Pfarrbüro melden. Gottesdienstzeiten Die Sonntagsgottesdienste werden ab so-fort wieder um 10.30 Uhr statt um 10.45 Uhr gefeiert. Der Beginn der Frühmesse bleibt um 8.45 Uhr. Die Regelung, dass die Patrozinien der einzelnen Pfarreien i.d.R. sonntags um 10.00 Uhr (Röten-bach 9.30 Uhr) gefeiert werden, bleibt bestehen. Auch dass an diesem Tag nur ein Gottesdienst gefeiert wird. Fahrt nach Polen Die Fahrt nach Polen vom 4. – 11. Juni 2017 findet statt. Anmeldungen für die Fahrt nach Polen sind auch jetzt noch möglich, allerdings unter dem Vorbehalt dass der Preis für den Flug nach Krakau hin und zurück teurer werden kann und auch zuerst über den Reiseveranstalter das Flugkontingent geprüft werden muss.
Herzliche Einladung zur Kinderfreizeit
der Katholischen Kirchengemeinde Frie-denweiler-Eisenbach für Kinder ab dem 4. Schuljahr 2016 / 2017 von Mittwochnachmittag, 26.07.2017, 14 Uhr bei der Kirche in Friedenweiler bis Sonntag, 30.7.2017, ca. 13 Uhr Kirche Friedenweiler
in der Jugendherberge Bad Urach I n f o t r e f f : Freitag, 7. April um 18 Uhr im Pfarrstüble in Eisenbach E i g e n b e t e i l i g u n g : 115 Euro pro Kind, weitere Geschwisterkin-der 100 Euro Der Teilnehmerbeitrag beinhaltet nicht ganz 2/3 der Gesamtkosten. Die Fahrtkos-ten übernimmt dankenswerterweise die Kirchengemeinde, wir werden jedoch wie-der versuchen, im Vorfeld Geld zu verdie-nen und sind auf Ihre Mithilfe angewiesen (Kuchenverkauf, sstg. Aktionen), mehr dazu am Infotermin. Bei persönlichem finanziellem Engpass wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Pater Marian oder die Gemeindereferen-tin, es soll allen Kindern ermöglicht wer-den, mitzugehen! Der Anmeldebogen kann von unserer Homepage heruntergeladen werden: www.kath-friedenweiler-eisenbach.de. Anmeldeschluss ist der 01. Mai 2017.
Evangelische Kirche Löffingen
Gottesdienste
So., 26.03. 10.00 Uhr Gottesdienst So., 02.04. 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl und Kindergottesdienst So., 09.04. 10.00 Uhr Gottesdienst Wochenausklang „Zeit mit Gott“ Sa., 25.03. 18.00 Uhr, Andacht in der Kirche Gottesdienst im Pro Seniore Schloss Friedenweiler Do., 06.04. 09.45 Uhr Seniorenkreis Do., 30.03. 15.00 Uhr Gemeindesaal, Evang. Kirche Konfirmandenunterricht mittwochs 16.00 Uhr Gemeindesaal, Evang. Kirche Bürozeiten des Pfarramts Di. und Do. 10 – 12 Uhr Tel: 07654 921088 Sprechstunde des Pfarrers / der Pfarrerin nach Vereinbarung, Tel: 07654 921088
Adventgemeinde Titisee-Neustadt
Gottesdienste
Samstag 25.03.2017 9.30 Uhr: Bibelstudium: Der Hl. Geist und das geistliche Leben: „Das Wirken der Hl. Geistes.“ 10.30 Uhr Gottesdienst, Predigt Samstag 01.04.2017 9.30 Uhr: Bibelstudium: „Die Petrus Brie-fe:“ 10.30 Uhr Gottesdienst, Predigt Samstag 08.04.2017 9.30 Uhr: Bibelstudium: „Die Petrus Briefe:“ 10.30 Uhr Gottesdienst, Predigt Samstag 15.04.2017 9.30 Uhr: Bibelstudium: „Die Petrus Briefe:“ 10.30 Uhr Gottesdienst, Predigt GOTT ist da ,wo Menschen leben! Christlicher Glaube heute Gesprächsabende über kleine und große Themen des christlichen Glaubens und über Fragen, die jeder mitbringen kann. Jugendtreff in Löffingen Die Jugendlichen treffen sich immer am Freitagabend 14-tägig bei Pastor Olaf Mi-chel. Wenn du Lust hast, dabei zu sein, rufe einfach bei Olaf an, um die Termine zu erfragen: 0151 44065872.
IST IHRE HAUSNUMMER GUT ERKENNBAR?Im Notfall kann diese entscheidend für rasche Hilfe durch den Arzt oder den Rettungsdienst sein!
Seite 20 Samstag, den 25. März 2017 FRIEDENWEILER
Hauskreis in Löffingen Jeden Mittwoch um 20.00 Uhr Hauskreis in Löffingen, Info 07654 8151 Komm einfach mal vorbei, wir freuen uns auf Dich! Das Bibeltelefon, ein kleiner Lichtblick für den Tag, rund um die Uhr 0761 4764892
ChristusGemeinde Hochschwarzwald
Mitglied im Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden K.d.ö.R. Gutachstraße 46, 79822 Titisee-Neustadt www.christusgemeinde-hochschwarzwald.de Tel. 07654 8081759
Herzliche Einladung zu unserenGottesdiensten Sonntag 26.03 Abendgottesdienst 18.00 Uhr Sonntag 02.04.Gottesdienst um 10.00 Uhr Sonntag 09.04. Gottesdienst um 10.00 Uhr Karfreitag 14.04. Sederabend um 18.00 Uhr, bitte anmelden Sonntag 16.04. Familiengottesdienst um 10.00 Uhr Sonntag 23.04. Gottesdienst um 10.00 Uhr Sonntag 30.04. Gottesdienst um 19.00 Uhr
Wir freuen uns auf Sie!
Markus Jerominski, Pastor der Christus-Gemeinde Hochschwarzwald
Freie evangelische Gemeinde
Im Bildstöckle 8, 79822 Titisee-Neustadt Tel: 07651 2753 www.feg-tn.de Samstag 25.03. Offener Himmel – Anbetungsabend mit Musik und Gebet 19:30 Uhr Christusgemeinde Neustadt Sonntag 26.03. Gottesdienst 10:00 Uhr mit Kinderprogramm , anschl. Kaffee Vorschau: Sa 29.04.17 14:00 Uhr: Soziale Medien – globales Wissen (Medienseminar mit M. Kunze, DCTB, Korntal)
Landratsamt Breisgau- Hochschwarzwald informiert:
Kräfte sammeln in Zeiten großer Strukturver-änderungen in der Landwirtschaft Bäuerinnenkreis Breisgau-Hochschwarz-wald trifft sich In Zeiten großer Strukturveränderungen in der Landwirtschaft ist die Vereinbarkeit von Familie und Betrieb ein Meisterstück. Um die hohen, schwer erfüllbaren Anfor-derungen an eine Bäuerin zu bewältigen, muss sie sich die Zeit und den Raum gön-nen können, Kräfte zu sammeln. Der Bäuerinnenkreis des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald trifft sich am Mittwoch, den 5. April 2017 von 9:00-13:00 Uhr in der Außenstelle des Land-ratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald, Goethestr. 7 in Titisee-Neustadt zum
UNSERE UMWELT
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Hausmüllabfuhr (35/50/60/80/120 u.240 Ltr. Behältnisse): Biotonne: 05.04.2017 20.04.2017 Restmüll: 07.04.2017 22.04.2017 Gelber Sack: 03.04.2017 18.04.2017 Papiertonne: 06.04.2017 05.05.2017 Sperrmüll nur noch auf Abruf Vereinssammlung Papier 13.06.2017 Schadstoffsammlung 19.10.2017 09:30-11:30 Uhr
Zufahrt neuer Bauhof Rötenbach
Telefonnummern der Abfuhrunternehmen:
Abfallberatung 0761 2187-9707
Sperrmüll (nur vormittags) 0761 2187-8824
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(Restmüll, Biotonne, Papiertonne) 0761 51509-95
Gelber Sack (REMONDIS), gebührenfrei 0800 1223255
Regionales Abfallannahmezentrum (RAZ) 07651 933383
Der Kompostpate für unseren Bereich:
Thomas Schulz 07653 6379
MITTEILUNGEN ANDERER BEHÖRDEN
Thema „Das Auf und Ab des Lebens und der Raum dazwischen“. Referentin Meike Aselmeier gibt Tipps zum Kräfte sammeln. Eine Anmeldung zu dem Treffen ist bis zum 31. März telefonisch unter der Num-mer 0761 2187-5922 oder per E-Mail an [email protected] möglich. Die Teilnahmegebühr beträgt fünf Euro.
Informationsabend
am Dienstag, 28.03.2017 um 19:30 Uhr in der HELIOS-Klinik in Titisee-Neustadt, Schulungsraum Finanzielle Hilfen für Schwangere Leistungen und unterstützende Angebote für Familien Bei der Vorbereitung auf ein Leben mit Ih-rem Kind bewegen Sie viele Themen sowie finanzielle und rechtliche Fragen.
Wir geben Ihnen einen Überblick über: - Elterngeld - Arbeitslosengeld und Wohngeld - Zuschüsse während der Schwangerschaft - Leistungen der Krankenkasse - Fragen zum Mutterschutz - Leistungen für Auszubildende und Studierende Referentin: SKB – Team des Diakonischen Werkes Schwangerenberatungsstelle Hauptstr. 28, 79822 Titisee-Neustadt Tel.: 07651 93990 Der Abend ist kostenlos! Anmeldung ist nicht erforderlich
ENDE DES REDAKTIONELLEN TEILS
Unser Team braucht VerstärkungZur Verstärkung unseres Teams suchen wir
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ab sofort diese Stelle für unser Sekretariat zu vergeben:
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85. Geburtstag
Freude bereitet haben. Ich habe mich sehrgefreut und einen wunderschönen Tag erlebt.
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