Amtsblatt des Abwasserzweckverbandes Mittlere Unstrut...am Mittwoch, dem 20. März 2013 – Beginn...

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Amtsblatt des Abwasserzweckverbandes “Mittlere Unstrut” Bad Langensalza für sein Verbandsgebiet mit den Mitgliedsgemeinden Bad Langensalza, Bad Tennstedt, Ballhausen, Ballstädt, Blankenburg, Bothenheilingen, Bruchstedt, Dachwig, Döllstädt, Gierstädt, Großfahner, Haussömmern, Hornsömmern, Issersheilingen, Kirchheilingen, Kleinwelsbach, Klettstedt, Mittelsömmern, Neunheilingen, Schönstedt, Schwerstedt, Sundhausen, Tonna, Tottleben, Urleben (entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung -ThürBekVO- vom 22. August 1994) 11. Jahrgang Laufende Nummer: 03 Ausgabetag: 13. März 2013 Inhaltsverzeichnis: Amtlicher Teil: Seite Einladung zur Verbands- und Werksausschusssitzung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ am Mittwoch, dem 20. März 2013 1 Bekanntgabe der Beschlüsse des Verbands- und Werksausschusses des Abwasserzweck- verbandes „Mittlere Unstrut“ vom 23. Januar 2013 2 Bekanntgabe der Beschlüsse der 14. Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasser- zweckverbandes „Mittlere Unstrut“ vom 05. Februar 2013 3 Öffentliche Bekanntmachung zur Förderung von Kleinkläranlagen gemäß Förderrichtlinie des Freistaates Thüringen für das Gebiet des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ Bad Langensalza 4 Nichtamtlicher Teil: - - - Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen E I N L A D U N G Die Verbands- und Werksausschusssitzung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ findet am Mittwoch, dem 20. März 2013 – Beginn 08.00 Uhr im Verwaltungsgebäude Hüngelsgasse 13 in Bad Langensalza statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil TOP 1 Begrüßung Eröffnung Feststellung der Beschlussfähigkeit Mitteilung zu Entschuldigungen Annahme der Tagesordnung TOP 2 Mitteilung zum Stand der Genehmigung des Wirtschaftsplans 2013 TOP 3 Förderung von Kleinkläranlagen / Bekanntmachung der Richtlinie zur Antragstellung ab 2013 Amtsblatt des Abwasserzweckverbandes "Mittlere Unstrut" mit dem Sitz in 99947 Bad Langensalza, Hüngelsgasse 13

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Amtsblatt des Abwasserzweckverbandes “Mittlere Unstrut” Bad Langensalza für sein Verbandsgebiet mit den Mitgliedsgemeinden Bad Langensalza, Bad Tennstedt, Ballhausen, Ballstädt, Blankenburg, Bothenheilingen, Bruchstedt, Dachwig, Döllstädt, Gierstädt, Großfahner, Haussömmern, Hornsömmern, Issersheilingen, Kirchheilingen, Kleinwelsbach, Klettstedt, Mittelsömmern, Neunheilingen, Schönstedt, Schwerstedt, Sundhausen, Tonna, Tottleben, Urleben (entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung -ThürBekVO- vom 22. August 1994)

11. Jahrgang

Laufende Nummer: 03

Ausgabetag:

13. März 2013

Inhaltsverzeichnis:

Amtlicher Teil: Seite • Einladung zur Verbands- und Werksausschusssitzung des Abwasserzweckverbandes

„Mittlere Unstrut“ am Mittwoch, dem 20. März 2013 1

• Bekanntgabe der Beschlüsse des Verbands- und Werksausschusses des Abwasserzweck- verbandes „Mittlere Unstrut“ vom 23. Januar 2013 2

• Bekanntgabe der Beschlüsse der 14. Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasser- zweckverbandes „Mittlere Unstrut“ vom 05. Februar 2013 3 • Öffentliche Bekanntmachung zur Förderung von Kleinkläranlagen gemäß Förderrichtlinie

des Freistaates Thüringen für das Gebiet des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ Bad Langensalza 4

Nichtamtlicher Teil: - - -

Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen

E I N L A D U N G

Die Verbands- und Werksausschusssitzung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ findet

am Mittwoch, dem 20. März 2013 – Beginn 08.00 Uhr im Verwaltungsgebäude Hüngelsgasse 13 in Bad Langensalza

statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil TOP 1 Begrüßung Eröffnung Feststellung der Beschlussfähigkeit Mitteilung zu Entschuldigungen Annahme der Tagesordnung TOP 2 Mitteilung zum Stand der Genehmigung des Wirtschaftsplans 2013 TOP 3 Förderung von Kleinkläranlagen / Bekanntmachung der Richtlinie zur Antragstellung ab 2013

Amtsblatt des

Abwasserzweckverbandes "Mittlere Unstrut" mit dem Sitz in 99947 Bad Langensalza, Hüngelsgasse 13

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Seite 2

Soweit im Text auf Anlagen verwiesen ist, können diese zu den Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle eingesehen werden.

Nichtöffentlicher Teil Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“ Bernhard Schönau Verbandsvorsitzender

Bekanntgabe von Beschlüssen Der Verbands- und Werksausschuss des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2013 folgende Beschlüsse gefasst: Öffentlicher Teil TOP 2 Wiedervorlage Wirtschaftsplan 2013 Der Verbands- und Werksausschuss des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ leitet nach Kenntnisnahme den fortgeschriebenen Wirtschaftsplan 2013 an die Verbandsversammlung weiter und empfiehlt dieser den Plan samt Anlagen zur Annahme. TOP 3 Sanierungsanordnung (SAO) I und II Gemeinde Bruchstedt 3.1 Klage SAO I Der Verbands- und Werksausschuss nimmt Kenntnis vom Urteil des VG Weimar 3 K 289/12, gegen den Abwasserzweckverband "Mittlere Unstrut" SAO I Bruchstedt. Der Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG ist im Hinblick auf die Bindungswirkung der Maßnahmenprogramme auf nachfolgende ABKs weiter zu verfolgen. Die vorgegebenen Maßnahmen lt. SAO I sind im ABK 2013 einzustellen und die Förderung für das Ortsnetz, Schmutzwasserkanal bis Str. der Einheit für das Jahr 2014 zu beantragen. 3.2 Widerspruch SAO II Der Verbands- und Werksausschuss bestimmt, den Widerspruch gegen die SAO II Bruchstedt zu begründen und eine Fristverlängerung bis 21. Dezember 2017 zu erwirken. Eine Klagerhebung wird abhängig gemacht vom Verlauf der Berufungsverhandlung zur SAO I. Die Maßnahme ist im ABK 2013 entsprechend einzustellen und die Förderung für das Ortsnetz, Schmutzwasserkanal Hauptstraße und weitere lt. SAO II zu beantragen. TOP 4 Anpassung der Versicherungen ab 2013 Der Verbands- und Werksausschuss nimmt Kenntnis von der Anpassung des Versicherungsschutzes beim Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“. TOP 5 Klage wegen Erstattungen nach § 21 a ThürKAG für 2009 Der Verbands- und Werksausschuss nimmt Kenntnis von der Klageerhebung zur Sicherung der Ansprüche auf Erstattungen nach § 21a ThürKAG für das Jahr 2009. TOP 6 Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die Abwasserentsorgung

Studie des Freistaates Thüringen Der Verbands- und Werksausschusses nimmt Kenntnis von der „Studie über Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die Abwasserentsorgung“ mit einem Demografiecheck zur Aufstellung der Abwasserbeseitigungskonzepte 2013. Nichtöffentlicher Teil TOP 7 Vergabe von Bauleistungen 7.1 Bad Langensalza – Geranienweg Der Verbands- und Werksausschuss stimmt der Vergabe der Bauleistungen für die Kanalisation Geranienweg in Bad Langensalza zu. Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich des Ablaufs des erfolglosen Beanstandungsverfahrens gemäß § 19 ThürVgG vom 18. April 2011.

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Soweit im Text auf Anlagen verwiesen ist, können diese zu den Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle eingesehen werden.

7.2 Döllstädt – Anschluss von Altkanälen Der Verbands- und Werksausschuss stimmt der Vergabe der Bauleistungen für die Kanalisation Döllstädt – Anschluss von Altkanälen zu. TOP 8 Kreditneuaufnahme Es wird zur Kreditneuaufnahme beschlossen. TOP 9 Organisation Bereitschaftsdienst Der Verbands- und Werksausschuss nimmt Kenntnis von der personellen Reduzierung des Bereitschaftsdienstes und der damit erforderlichen Anforderung von Fachpersonal im Einzelfall bei Havarien außerhalb der regulären Arbeitszeit. Die hinzugezogenen Mitarbeiter sind für den außerplanmäßigen Einsatztag dem geplanten Bereitschaftsdienst gleichzustellen. TOP 10 Zusatzbeschluss zur Bekanntgabe der Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil Der Verbands- und Werksausschuss beschließt einvernehmlich den Wegfall der Gründe zur Geheimhaltung bei den Beschlüssen im nichtöffentlichen Teil. Die Bekanntgabe ist zu beschränken auf den Inhalt, nicht auf Einzelheiten. Bekanntgabe von Beschlüssen: Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ hat in ihrer Sitzung am 05. Februar 2013 folgende Beschlüsse gefasst: Öffentlicher Teil

Beschluss Nr. 81/V/13

Die Verbandsversammlung genehmigt die Niederschrift über die Sitzung der Verbandsversammlung am 17. Oktober 2012.

Beschluss Nr. 82/V/13

Die Verbandsversammlung nimmt Kenntnis von den Gründen zur Rücknahme der Haushaltssatzung 2013 bei der Kommunalaufsicht des Unstrut-Hainich-Kreises. Der Beschluss der Verbandsversammlung Nr. 78/V/12 vom 17. Oktober 2012 zur Haushaltssatzung 2013 nebst Anlagen wird aufgehoben.

Beschluss Nr. 83/V/13

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ beschließt die nach Kürzung der Fördermittelbereitstellung im Programmjahr 2013 geänderte Haushaltssatzung 2013 nebst Anlagen, so wie sich diese ergibt aus der Anlage zu diesem Beschluss.

Beschluss Nr. 84/V/13

Die Verbandsversammlung nimmt einvernehmlich Kenntnis von den Entscheidungen des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes zu den Teilbeiträgen Haupt- und Verbindungssammler und Kanalnetz (innerörtlich) in den Berufungszulassungsverfahren. Die Urteile des Verwaltungsgerichtes Weimar, die die Gründung des Zweckverbandes, die satzungsrechtlichen Grundlagen, die Höhe des Beitragssatzes und den Zeitraum der Globalkalkulation bestätigten, sind damit rechtskräftig.

Beschluss Nr. 85/V/13

Die Verbandsversammlung nimmt einvernehmlich Kenntnis vom Urteil des VG Weimar 3 K 289/12 gegen den Abwasserzweckverband "Mittlere Unstrut" zur „Sanierungsanordnung I“ Bruchstedt und bestätigt den Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG Weimar, im Hinblick auf die Bindungswirkung der Maßnahmenprogramme auf nachfolgende Abwasserbeseitigungskonzepte, weiter zu verfolgen.

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Seite 4

Soweit im Text auf Anlagen verwiesen ist, können diese zu den Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle eingesehen werden.

Öffentliche Bekanntmachung

zur

Förderung von Kleinkläranlagen gemäß Förderrichtlinie des Freistaates Thüringen für das Gebiet des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ Bad Langensalza

Gemäß neuer Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen vom 24. Januar 2013, Veröffentlichung im ThürStAnz Nr. 8/2013 Seite 424, in Kraft Treten rückwirkend zum 01. Oktober 2012, können privaten und sonstigen Bauherren bei der Errichtung von vollbiologischen Kleinkläranlagen Zuschüsse als Festbetragsfinanzierung oder privaten Bauherren ein zinsgünstiges Darlehn gewährt werden. Entsprechend der neuen Förderrichtlinie werden der Ersatzneubau oder die Nachrüstung von Kleinklär-anlagen auf Grundstücken gefördert, die nach dem Abwasserbeseitigungskonzept des kommunalen Aufgabenträgers

a) dauerhaft nicht an einen Kanal angeschlossen werden (Direkteinleiter), b) Direkteinleiter sind und nicht innerhalb von 15 Jahren an einen Kanal angeschlossen werden,

sofern eine entsprechende Sanierungsanordnung vorliegt, c) die angeschlossen sind an einer Teilortskanalisation und dauerhaft nicht an eine kommunale

Abwasserbehandlungsanlage angeschlossen werden sollen und der Aufgabenträger die Vorreinigung für häusliches Abwasser nach dem Stand der Technik durch Satzung verlangt.

Das dafür erforderliche Formular „Antrag“ wird mit dem Informationsblatt nachfolgend veröffentlicht. Das Formular ist zudem auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank eingestellt und von dort abrufbar:

http://www.aufbaubank.de Förderprogramme Förderprogramme A – Z Förderung von Kleinkläranlagen (KKA) im Freistaat Thüringen

Die Anträge werden vom Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“, Hüngelsgasse 13 in 99947 Bad Langensalza regelmäßig, jedoch spätestens bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres, entgegengenommen, wenn in den nächsten 2 Jahren ein Ersatzneubau oder eine Nachrüstung der vorhandenen Kleinkläranlage vorgesehen ist. Die Antragssteller werden vom Zweckverband über technische Lösungen und das Förderverfahren beraten. Die Möglichkeit der Antragstellung zur Förderung von Kleinkläranlagen gemäß Förderrichtlinie des Freistaates Thüringen für das Gebiet des Abwasserzweckverbandes "Mittlere Unstrut" Bad Langensalza wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Bad Langensalza, 11. März 2013 Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“

Bernhard Schönau Verbandsvorsitzender Anlage: Formular „ANTRAG“ Seiten 1 bis 3 Informationsblatt Seiten 1 bis 3

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Soweit im Text auf Anlagen verwiesen ist, können diese zu den Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle eingesehen werden.

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Soweit im Text auf Anlagen verwiesen ist, können diese zu den Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle eingesehen werden.

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Soweit im Text auf Anlagen verwiesen ist, können diese zu den Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle eingesehen werden.

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Soweit im Text auf Anlagen verwiesen ist, können diese zu den Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle eingesehen werden.

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Soweit im Text auf Anlagen verwiesen ist, können diese zu den Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle eingesehen werden.

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Soweit im Text auf Anlagen verwiesen ist, können diese zu den Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle eingesehen werden.

Anmerkung: Die Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes weisen in der für die Bekanntmachung ihrer Satzungen vorgesehenen Form auf die Veröffentlichung des jeweiligen Amtsblattes hin. Weiterhin liegen in den Gemeindeverwaltungen aller Mitgliedsgemeinden eine begrenzte Anzahl Exemplare dieses Amtsblattes zur kostenlosen Mitnahme bereit.

Impressum

Herausgeber: Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“ Hüngelsgasse 13, 99947 Bad Langensalza Redaktion: Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“ - Geschäftsstelle Verantwortlich: Ina Hiese, Hüngelsgasse 13, 99947 Bad Langensalza Tel.: 03603/8407-13 Fax: 03603/8407-15 E-Mail: [email protected]

Erscheinungsweise: Das Amtsblatt ist das offizielle Mitteilungsblatt des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut” und erscheint in unregelmäßigen Abständen

je nach Bedarf. Das Amtsblatt liegt während der Sprechzeiten dienstags von 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr und donnerstags von 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr bei der Geschäftsstelle in begrenzter Stückzahl zur kostenlosen Mitnahme bereit oder ist im Internet unter www.wazv-badlangensalza.de kostenlos abrufbar. Das Amtsblatt kann auch im Abonnement beim Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“ bestellt werden. Der Bezugspreis einschließlich Porto und Versand beträgt je Einzelausgabe 2,00 EURO.