Amtsblatt Stadt Leverkusen · 2018-11-04 · kusen vorhandenen Wohnraumbedarf, insbesondere im...

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Amtsblatt der Stadt Leverkusen _____________________________________________________________________ 11. Jahrgang 7. März 2017 Nummer 9 ___________________________________________________________________ Herausgeber: Stadt Leverkusen, Der Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, Birgit Neuschäfer-Heß, Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen, 0214/406-8883, 0214/406-8879, [email protected] Erscheint nach Bedarf mehrmals jährlich. Bezug: Kostenlos erhältlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, Fachbe- reich Bürgerbüro, 4. OG. Auslage auch in den Verwaltungsgebäuden Goetheplatz 1 - 4, Miselo- hestraße 4, Haus-Vorster Straße 8 und Elberfelder Haus, Hauptstr. 101. Abrufbar im Internet unter www.leverkusen.de, Versand: 0214/406-8883. Inhaltsverzeichnis Seite 30. Bekanntmachung vorhabenbezogener Bebauungsplan V 29/III „Schlebusch - Einzelhandel Reuterstraße" ........................................................ 65 31. Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 216/III „Schlebusch - Einzelhandel Reuterstraße“............................................................................... 67 32. Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 222/III "Steinbüchel - Meckhofer Feld/Berliner Straße" ......................................................................................... 68 33. Bekanntmachung der Satzung vom 28.02.2017 für den Bebauungsplan 114/74 - 4. Änderung - „Wiesdorf - westlich Heinrich-von-Stephan- Straße/südlich Busbahnhof“ .............................................................................. 71 34. Bekanntmachung 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Zentrale Versorgungsbereiche und Nahversorgungszentren“ ......................................... 73 35. Bekanntmachung zur Vergabe von Fotoaufnahmen von Eheschließungen in den Räumen des Standesamtes ....................................... 76 ____________________________________________________________________ 30. Bekanntmachung vorhabenbezogener Bebauungsplan V 29/III „Schlebusch - Einzelhandel Reuterstraße" ____________________________________________________________________ Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen der Stadt Leverkusen hat am 28.11.2016 für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 29/III „Schlebusch - Einzelhandel Reuterstraße" die Einleitung und frühzeitige Beteiligung der Öffentlich- keit beschlossen. Die rechtliche Grundlage bilden die §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 Bau- gesetzbuch - BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB. Der o. g. vorha- benbezogene Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfah- ren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Ziel der Planung ist es, einen Lebensmittelmarkt mit 1600 bis 1700 m² Verkaufsfläche im Rahmen des Nahversorgungszentrums Mülheimer Straße/Willy-Brand-Ring (Schlebusch-Süd) zu errichten. Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 29/III „Schlebusch - Einzelhandel Reuterstraße"

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Amtsblatt der Stadt Leverkusen _____________________________________________________________________ 11. Jahrgang 7. März 2017 Nummer 9

___________________________________________________________________ Herausgeber: Stadt Leverkusen, Der Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, Birgit Neuschäfer-Heß, Postfach 10 11 40,

51311 Leverkusen, 0214/406-8883, 0214/406-8879, [email protected] Erscheint nach Bedarf mehrmals jährlich. Bezug: Kostenlos erhältlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, Fachbe-

reich Bürgerbüro, 4. OG. Auslage auch in den Verwaltungsgebäuden Goetheplatz 1 - 4, Miselo-hestraße 4, Haus-Vorster Straße 8 und Elberfelder Haus, Hauptstr. 101. Abrufbar im Internet unter www.leverkusen.de, Versand: 0214/406-8883.

Inhaltsverzeichnis Seite 30. Bekanntmachung vorhabenbezogener Bebauungsplan V 29/III

„Schlebusch - Einzelhandel Reuterstraße" ........................................................ 65

31. Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 216/III „Schlebusch - Einzelhandel Reuterstraße“ ............................................................................... 67

32. Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 222/III "Steinbüchel - Meckhofer Feld/Berliner Straße" ......................................................................................... 68

33. Bekanntmachung der Satzung vom 28.02.2017 für den Bebauungsplan 114/74 - 4. Änderung - „Wiesdorf - westlich Heinrich-von-Stephan-Straße/südlich Busbahnhof“ .............................................................................. 71

34. Bekanntmachung 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Zentrale Versorgungsbereiche und Nahversorgungszentren“ ......................................... 73

35. Bekanntmachung zur Vergabe von Fotoaufnahmen von Eheschließungen in den Räumen des Standesamtes ....................................... 76

____________________________________________________________________ 30. Bekanntmachung vorhabenbezogener Bebauungsplan V 29/III

„Schlebusch - Einzelhandel Reuterstraße" ____________________________________________________________________ Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen der Stadt Leverkusen hat am 28.11.2016 für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 29/III „Schlebusch - Einzelhandel Reuterstraße" die Einleitung und frühzeitige Beteiligung der Öffentlich-keit beschlossen. Die rechtliche Grundlage bilden die §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 Bau-gesetzbuch - BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB. Der o. g. vorha-benbezogene Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfah-ren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Ziel der Planung ist es, einen Lebensmittelmarkt mit 1600 bis 1700 m² Verkaufsfläche im Rahmen des Nahversorgungszentrums Mülheimer Straße/Willy-Brand-Ring (Schlebusch-Süd) zu errichten. Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 29/III „Schlebusch - Einzelhandel Reuterstraße"

Seite 66 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 9 7. März 2017

Laut Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen vom 28.11.2016 wird die Öffentlichkeit frühzeitig an der Planung beteiligt. Die Bürgerinnen und Bürger werden zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am

Mittwoch, 29. März 2017, um 19:00 Uhr Pfarrsaal St. Andreas

Bergische Landstr. 8, 51375 Leverkusen,

eingeladen. Der Vorentwurf des o. g. Bebauungsplanes kann außerdem eingesehen werden: Ort: Elberfelder Haus, 51373 Leverkusen, Hauptstraße 101, Wartezone im

Erdgeschoss, Dauer: Dienstag, 14.03.2017, bis einschl. Donnerstag, 13.04.2017, Zeit: montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr, freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr. Termine können telefonisch mit dem zuständigen Planer des Fachbereiches Stadt-planung Herrn Müller vereinbart werden (Tel.: 0214/406-6133). Im gleichen Zeitraum können der Einleitungsbeschluss sowie weitere Planunterlagen auch im Internet auf der Website der Stadt Leverkusen eingesehen werden: www.leverkusen.de Rathaus & Service Mitwirkung der Bürger Bebauungs-pläne/Bauleitpläne. Schriftliche Äußerungen können Sie bis zum 13.04.2017 bitte an nachfolgende Adresse schicken: Stadt Leverkusen Fachbereich Stadtplanung Hauptstraße 101 51373 Leverkusen oder per E-Mail unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an: [email protected] oder per Fax an die: 0214/406-6102 Bitte mit der Betreffangabe: Vorhabenbezogener Bebauungsplan V 29/III „Schlebusch - Einzelhandel Reuter-straße" Hinweis Eine weitere Beteiligungsmöglichkeit ist im Rahmen späterer Verfahrensschritte vor-gesehen. Nach der o. g. Beteiligungsphase wird der Bebauungsplanentwurf erstellt und den zuständigen politischen Gremien vorgelegt. Danach sieht das Baugesetz-buch eine einmonatige Auslegung des Planentwurfes vor und die Möglichkeit, schrift-lich Stellungnahmen abzugeben. Über die weiteren Verfahrensschritte und Termine können Sie sich über das Amtsblatt der Stadt Leverkusen informieren (s. ebenfalls http://www.leverkusen.de).

7. März 2017 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 9 Seite 67

Geltungsbereich Die Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im folgenden Lageplan dargestellt. Leverkusen, 1. März 2017 gez. Richrath Oberbürgermeister ____________________________________________________________________ 31. Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 216/III „Schlebusch - Einzelhandel

Reuterstraße“ ____________________________________________________________________ Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen am 01.06.2015 gefass-te und am 01.07.2015 bekanntgemachte Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 216/III „Schlebusch - Einzelhandel Reuterstraße“ wird aufgehoben (zwecks Ein-leitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan V 29/III „Schlebusch – Einzelhandel Reuterstraße“

Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Seite 68 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 9 7. März 2017

Geltungsbereich Leverkusen, 1. März 2017 gez. Richrath Oberbürgermeister ____________________________________________________________________ 32. Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 222/III "Steinbüchel - Meckhofer

Feld/Berliner Straße" ____________________________________________________________________ Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen der Stadt Leverkusen hat am 28.11.2016 für den Bebauungsplan Nr. 222/III "Steinbüchel - Meckhofer Feld/ Berliner Straße" die Aufstellung und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Die rechtliche Grundlage bilden die §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 Bauge-setzbuch - BauGB.

Bebauungsplan Nr. 216/III ''Schlebusch – Einzelhandel Reuterstraße''

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 216/III ''Schlebusch – Einzelhandel Reuterstraße'' Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 102/72 ''Franz-Kail-Straße''

Bebauungsplan Nr. 216/III ''Schlebusch – Einzelhandel Reuterstraße''

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 216/III ''Schlebusch – Einzelhandel Reuterstraße'' Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 102/72 ''Franz-Kail-Straße''

7. März 2017 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 9 Seite 69

Ziel der Planung Mit der Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes ist die Umsetzung von Mehrfamilien-wohnhäusern beabsichtigt, die weitestgehend der Planungsintention des rechts-kräftigen Bebauungsplanes Nr. 35/III „Wohnbereich Sandberg und Kleingartenanlage Meckhofen“, 5. Änderung, entsprechen. Zur Umsetzung der Planung ist die Auf-lösung der kleingliedrigen, überbaubaren Grundstücksflächen zugunsten von größe-ren, überbaubaren Grundstücksflächen erforderlich. Es soll der wohnbauliche Lückenschluss im Bereich „Meckhofer Feld“ vollzogen und gleichzeitig dem in Lever-kusen vorhandenen Wohnraumbedarf, insbesondere im Segment des Geschoss-wohnungsbaus, Rechnung getragen werden. Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 222/III "Steinbüchel - Meckhofer Feld/Berliner Straße" Laut Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen vom 28.11.2016 wird die Öffentlichkeit frühzeitig an der Planung beteiligt. Die Bürgerinnen und Bürger werden zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am

Mittwoch, 15. März 2017 um 19:00 Uhr, Pfarrsaal St. Nikolaus,

Berliner Str. 173, 51377 Leverkusen,

eingeladen. Der Vorentwurf des o. g. Bebauungsplanes kann außerdem eingesehen werden: Ort: Elberfelder Haus, 51373 Leverkusen, Hauptstraße 101, Wartezone im

Erdgeschoss, Dauer: Dienstag, 07.03.2017, bis einschl. Freitag, 07.04.2017, Zeit: montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr, freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr. Termine können telefonisch mit dem zuständigen Planer des Fachbereiches Stadt-planung Herrn Burau vereinbart werden (Tel.: 0214/406-6130). Im gleichen Zeitraum kann der Aufstellungsbeschluss sowie weitere Planunterlagen auch im Internet auf der Website der Stadt Leverkusen eingesehen werden: www.leverkusen.de Rathaus & Service Mitwirkung der Bürger Bebauungs-pläne/Bauleitpläne. Schriftliche Stellungnahmen können Sie bis zum 07.04.2017 bitte an nachfolgende Adresse schicken: Stadt Leverkusen Fachbereich Stadtplanung Hauptstraße 101 51373 Leverkusen oder per E-Mail unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an: [email protected] oder per Fax an die: 0214/406-6102

Seite 70 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 9 7. März 2017

Bitte mit der Betreffangabe: Bebauungsplan Nr. 222/III "Steinbüchel - Meckhofer Feld/Berliner Straße" Geltungsbereich Die Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im folgenden Lageplan dargestellt

Bebauungsplan Nr. 222/III „Steinbüchel – Meckhofer Feld/ Berliner Straße“

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 222/III „Steinbüchel – Meckhofer Feld/ Berliner Straße“ Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35/III „Meckhofen“ 5. Änderung

7. März 2017 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 9 Seite 71

Hinweis Eine weitere Beteiligungsmöglichkeit ist im Rahmen späterer Verfahrensschritte vor-gesehen. Nach der o. g. Beteiligungsphase wird der Bebauungsplanentwurf erstellt und den zuständigen politischen Gremien vorgelegt. Danach sieht das Baugesetz-buch eine einmonatige Auslegung des Planentwurfes vor und die Möglichkeit, schrift-lich Stellungnahmen abzugeben. Über die weiteren Verfahrensschritte und Termine können Sie sich über das Amtsblatt der Stadt Leverkusen informieren (s. ebenfalls http://www.leverkusen.de). Leverkusen, 1. März 2017 gez. Richrath Oberbürgermeister ____________________________________________________________________ 33. Bekanntmachung der Satzung vom 28.02.2017 für den Bebauungsplan

114/74 - 4. Änderung - „Wiesdorf - westlich Heinrich-von-Stephan-Straße/südlich Busbahnhof“

____________________________________________________________________ Auf Grund des § 10 Baugesetzbuch - BauGB i. d. F. d. B. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung - BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), und § 86 Landesbauordnung - BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.05.2014 (GV. NRW S. 294), sowie § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW i. d. F .d. B. vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV. NRW S. 496), in Kraft getreten am 04.07.2015, hat der Rat der Stadt Lever-kusen in seiner Sitzung am 20.02.2017 den Bebauungsplan 114/74 - 4. Änderung - „Wiesdorf - westlich Heinrich-von-Stephan-Straße/südlich Busbahnhof“ als Satzung beschlossen. Einsichtnahme in den Bebauungsplan Der o. g. Bebauungsplan nebst Begründung kann während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung, Fachbereich Stadtplanung, Bauservice, Erdgeschoss im Elber-felder Haus, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen, eingesehen werden. Dienststunden sind: montags bis donnerstags von 8:30 bis 15:30 Uhr, freitags von 8:30 bis 13:30 Uhr. Rechtsverbindlichkeit Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Wiesdorf - westlich Heinrich-von-Stephan-Straße/südlich Busbahnhof“ gemäß § 10 BauGB in Kraft. Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Seite 72 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 9 7. März 2017

Geltungsbereich Die Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im folgenden Lageplan dargestellt.

Hinweise über Fristen bei Verletzung von Vorschriften I. Gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Ent-

schädigung verlangen, wenn die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermö-gensnachteile eingetreten sind. Nach Satz 2 dieser Vorschrift kann er die Fällig-keit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädi-gung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

Bebauungsplan Nr. 114/74 „Wiesdorf - westlich Heinrich-von-Stephan-Straße/südlich

Busbahnhof" – 4. Änderung“

Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114/74 „Wiesdorf - westlich Heinrich-von-Stephan-Straße/südlich Bus-bahnhof"

Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114/74

„Rialtobrücke"

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 114/74 „Friedrich-Ebert-Platz"

7. März 2017 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 9 Seite 73

II. Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht

innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des An-spruchs herbeigeführt wird.

III. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennut-zungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des

Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde un-ter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

IV. Gemäß § 7 Abs. 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

(GO NRW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flä-chennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeige-

verfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennut-

zungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss

vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Leverkusen vorher

gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Leverkusen, 28. Februar 2017 gez. Richrath Oberbürgermeister ____________________________________________________________________ 34. Bekanntmachung 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Zentrale

Versorgungsbereiche und Nahversorgungszentren“ ____________________________________________________________________ Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen der Stadt Leverkusen hat am 23.01.2017 den Beschluss zur Aufstellung sowie den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur o. g. Flächennutzungsplanänderung gefasst. Die rechtliche Grundlage bilden § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der Änderung liegt das Ziel zugrunde, zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des Einzelhandels die Zentralen Versorgungsbereiche (ZVB) „City Leverkusen“, „Opladen‘‘ und „Schlebusch“ sowie die Nahversorgungszentren einschließlich der speziell für die oben genannten ZVB entwickelte „Leverkusener Liste“ für

Seite 74 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 9 7. März 2017

zentrenrelevante, nahversorgungsrelevante und nicht-zentrenrelevante Sortimente, die im Rahmen des zurzeit überarbeiteten Einzelhandelskonzeptes entwickelt werden, mit den Rechtswirkungen eines Flächennutzungsplanes zu versehen und in einem Bauleitplan-Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches verfah-rensmäßig abzusichern. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in Form von Bürgerversammlun-gen in den drei Stadtbezirken; die Planzeichnung mit Begründung ist zwei Wochen öffentlich auszuhängen. Das in Arbeit befindliche Einzelhandelskonzept sowie die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes werden öffentlich erörtert. Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Zentrale Versorgungsbereiche und Nahversorgungs-zentren“ Die Bürger werden herzlich eingeladen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im

Stadtbezirk I: Mittwoch, 15.03.2017 um 18:00 Uhr im Agamsaal des Forums, Am Büchelter Hof 9, 51373 Leverkusen, Stadtbezirk II: Donnerstag, 30.03.2017 um 18:00 Uhr im Funkenturm, Bahnstadtchaussee 8, 51379 Leverkusen, Stadtbezirk III: Montag, 27.03.2017 um 18:00 Uhr im Pfarrsaal St. Andreas, Bergische Landstraße 8, 51375 Leverkusen.

Der Vorentwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Zentrale Versor-gungsbereiche und Nahversorgungszentren“ sowie die Begründung können einge-sehen werden: Ort: Elberfelder Haus, 51373 Leverkusen, Hauptstraße 101, Wartezone im Erdgeschoss, Dauer: Mittwoch, 15.03.2017, bis einschl. Donnerstag, 30.03.2017, Zeit: montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr, freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr. Termine können telefonisch mit dem zuständigen Planer des Fachbereiches Stadt-planung Herrn Kociok vereinbart werden (Tel.: 0214/406-6121). Internet Während der o. a. Frist können die Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen eingesehen werden. www.leverkusen.de Rathaus & Service Mitwirkung der Bürger Bebauungs-pläne/Bauleitpläne. Schriftliche Stellungnahmen können Sie bis zum 30.03.2017 bitte an nachfolgende Adresse schicken: Stadt Leverkusen Fachbereich Stadtplanung Hauptstraße 101 51373 Leverkusen

7. März 2017 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 9 Seite 75

oder per E-Mail unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an: [email protected] oder per Fax an die: 0214/406-6102 Bitte mit der Betreffangabe: 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Zentrale Versorgungsbereiche und Nahversorgungszentren“ Änderungsbereich: Die Änderungsbereiche ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht. Leverkusen, 3. März 2017 gez. Richrath Oberbürgermeister

13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Zentrale Versorgungsbereiche und

Nahversorgungszentren„

Seite 76 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 9 7. März 2017

____________________________________________________________________ 35. Bekanntmachung zur Vergabe von Fotoaufnahmen von Eheschließungen

in den Räumen des Standesamtes ____________________________________________________________________

Fotografieren im Standesamt Die Stadt Leverkusen vergibt das Fotografieren von Eheschließungen im Standes-amt. Gegenstand des Vertrages ist die Erlaubnis für den Fotografen, in den Räumen des Standesamtes den Brautleuten gegen Rechnung seine Leistung anzubieten. Den vollständigen Ausschreibungstext erhalten Sie auf Anforderung bei der Stadt Leverkusen, Standesamt, Friedrich-Ebert-Platz 1, 4. OG, Raum 4.62 oder 4.65 bzw. telefonisch unter der Rufnummer 0214/406-3370. Leverkusen, 1. März 2017 Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Bürgerbüro Im Auftrag gez. Reudenbach ____________________________________________________________________