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An alle Verbandsräte der Verbandsversammlung Fürstenberg 123-4908 Februar 2018 Protokoll der 43. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Planung und Erschließung „Neue Harth“ am 18.12.2017 in Leipzig Leitung: Herr Schulz Teilnehmer: siehe Anwesenheitsliste Beschlussfähigkeit: durch die Anwesenheit von 5 stimmberechtigten Mitgliedern der Verbandsversammlung gegeben. Herr VR Zeitler fehlt. TOP 1 Feststellung der Beschlussfähigkeit und Protokollkontrolle der 42. Verbandsversammlung Herr Schulz begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit der 43. Sitzung durch die Anwesenheit von 5 stimmberechtigten Mitgliedern der Verbandsversammlung gegeben ist. Die 43. Sitzung wurde ordnungsgemäß einberufen: Am 07.08.2017 (letzte Verbandsversammlung) wurde den Verbandsräten der Sitzungstermin bekannt gemacht. Die Einladungen zur Sitzung wurden den Verbandsräten mit Schreiben vom 4.12.2017 zugesandt. Das Protokoll der letzten Sitzung wurde den Verbandsräten bereits am 18.10.2017 zugestellt. Mit Schreiben vom gleichen Tag wurden den Gästen der VV die Einladungen einschließlich Protokoll der letzten Sitzung zugesandt. Am 11.12.2017 wurde in der LVZ die Durchführung der heutigen VV bekannt gemacht. Es gibt keine Nachfragen zum Protokoll. Herr Neu weist darauf hin, dass die geänderte Sat- zung des ZV mit Bescheid vom 23.08.2017 ohne Beanstandungen von der LDS genehmigt und im Sächsischen Amtsblatt Nr. 39/2017 vom 28.09.2017 öffentlich bekannt gemacht wur- de. TOP 2: Erneuerung der Mautstelle des Parkplatzes am Belantis Freizeitpark Seite 1

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An alle Verbandsräte derVerbandsversammlung

Fürstenberg 123-4908 Februar 2018

Protokoll der 43. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Planung undErschließung „Neue Harth“ am 18.12.2017 in Leipzig

Leitung: Herr Schulz Teilnehmer: siehe AnwesenheitslisteBeschlussfähigkeit: durch die Anwesenheit von 5 stimmberechtigten Mitgliedern

der Verbandsversammlung gegeben. Herr VR Zeitler fehlt.

TOP 1 Feststellung der Beschlussfähigkeit und Protokollkontrolle der 42.Verbandsversammlung

Herr Schulz begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die Beschlussfähigkeit der 43.Sitzung durch die Anwesenheit von 5 stimmberechtigten Mitgliedern derVerbandsversammlung gegeben ist.

Die 43. Sitzung wurde ordnungsgemäß einberufen:

Am 07.08.2017 (letzte Verbandsversammlung) wurde den Verbandsräten derSitzungstermin bekannt gemacht.

Die Einladungen zur Sitzung wurden den Verbandsräten mit Schreiben vom 4.12.2017zugesandt. Das Protokoll der letzten Sitzung wurde den Verbandsräten bereits am18.10.2017 zugestellt.

Mit Schreiben vom gleichen Tag wurden den Gästen der VV die Einladungeneinschließlich Protokoll der letzten Sitzung zugesandt.

Am 11.12.2017 wurde in der LVZ die Durchführung der heutigen VV bekannt gemacht.

Es gibt keine Nachfragen zum Protokoll. Herr Neu weist darauf hin, dass die geänderte Sat -zung des ZV mit Bescheid vom 23.08.2017 ohne Beanstandungen von der LDS genehmigtund im Sächsischen Amtsblatt Nr. 39/2017 vom 28.09.2017 öffentlich bekannt gemacht wur-de.

TOP 2: Erneuerung der Mautstelle des Parkplatzes am Belantis Freizeitpark

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In der 42. Verbandsversammlung des Zweckverbandes am 07.08.2017 wurde von der Ver-bandsversammlung der Baubeschluss für die Erneuerung der Mautstelle und den Bau einerergänzenden Bypass-Spur in der Parkplatzzufahrt um den Kreisverkehr beschlossen.

Zum damaligen Zeitpunkt stand aber noch nicht fest, ob die inhaltliche Vorzugslösung einerparallel zur Autobahnabfahrt angebauten Bypassspur zum Kreisverkehr auch vom LASUVmitgetragen wird.

In Abstimmungen und einem Termin beim LASUV wurde deutlich, dass das LASUV dahin-gehend Bedenken hat, dass für den Autofahrer nicht klar ist, ob er sich noch auf der Auto-bahn befindet oder bereits auf einer Privatstraße. Üblicherweise endet die Autobahn nursenkrecht zur Fahrbahn. Das heißt, die Autobahnabfahrt geht an einer Stelle komplett aneinen anderen Straßenbaulastträger über. Zudem wurden Probleme in der Bewirtschaftungund der Sicherheit gesehen (Abführung des Wassers auf eine Privatstraße, Schneeräu-mung, unterschiedliche Vereisungszustände).

Schließlich wäre der Bau nur als zusätzliche Autobahnspur zu bauen gewesen. Es wurdeals nicht praktikabel angesehen, dass der ZV bzw. die Event Park GmbH (EP) für das LA-SUV baut.

Als prinzipielle Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssituation wurden eine Ampel-steuerung des Kreisverkehrs, ggf. kombiniert mit dem Ausbau der westlich des Kreisver-kehrs gelegenen Parkplatzerweiterungsfläche oder der Bau eines kurzen einarmigen „Tur-bokreisels“ gesehen. Der Turbokreisel ist dabei die wirtschaftlich sinnvollste Lösung. Auchhier ist jedoch ein Vertrag mit dem LASUV zu schließen, da Grundstücksteile des LASUVbeansprucht werden.

Von daher beabsichtigt der Zweckverband nun, seiner Verpflichtung zur Erneuerung derMautstelle kurzfristig nachzukommen und die Mautstelle zu bauen.

Einem besonderen Wunsch der EP nach einem freien Einfahrtssystem ohne Ticketgeberund mit einer ausschließlichen Tagesgebühr von 5 € für alle Nutzer konnte nicht nachge-kommen werden, da es dann keine Möglichkeit des kostenfreien Kurzparkens für 1 Stundegäbe.

Ein späterer Anbau des einarmigen „Turbokreisels“ kann dann durch die EP selbst erfolgen.Hierbei wird der Zweckverband die EP bei der Behördenabstimmung unterstützen.

Die durch den ZV zu finanzierende Baumaßnahme beschränkt sich auf die Erneuerung derAsphaltoberflächen der Mautstelle, die zweite Ausfahrtspur auf dem Parkplatz, Markierun-gen und Beschilderungen, die jeweiligen Ticketgeber/Ticketprüfer und Schranken, die zweineuen Kassenautomaten sowie die Pflanzmaßnahmen.

Diese Maßnahmen sollen kurzfristig ausgeschrieben werden, um sie im Frühjahr 2018 zubauen.

Herr Linnenbach weist darauf hin, dass im Jahr 2017 nur 2 von 4 Schranken reibungslosfunktionierten und zum Funktionserhalt der Mautstelle ca. 20.000 Euro aufgewendet wur-den.

TOP 3:Beschluss zur überplanmäßigen Auszahlung Mautstelle

Die Aktualisierung der Planung und Kostenplanung durch das Verkehrsplanungsbüro Krebs& Kiefer ergab für die Erneuerung der Mautstelle einschließlich Bypassspur Gesamtkosteni.H.v. 439.000 Euro, wobei auf die vom Zweckverband zu finanzierende Mautstelle 355.000Euro entfallen und 84.000 Euro auf die von der Event Park GmbH zu finanzierende einge-kürzte Bypassspur.

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Damit fällt die Maßnahme für den ZV teurer aus als in der Haushaltsplanung auf Grundlageder ersten Kostenschätzung 2016 vorgesehen.

Die gegenüber der Vorplanung gestiegenen Kosten begründen sich insbesondere durch dieallgemeine Baukostensteigerung, die Ergänzung von Pflanzmaßnahmen und Beschilde-rungsmaßnahmen sowie die Hereinnahme einer 10 prozentigen Pufferposition auf die Bau-summe. Die Kostenübersicht und Kostenberechnung wurde im Vorfeld als Anlage zu die-sem Beschlussentwurf verteilt.

In der Haushaltssatzung 2017 des Zweckverbandes ist für diese Investition eine Kreditauf -nahme in Höhe von 250.000 Euro vorgesehen. Die fehlenden Mittel in Höhe von 105.000Euro kann der ZV aus ausreichend vorhandenen liquiden Mitteln aufbringen. Da im Haus-haltsplan jedoch insgesamt nur Auszahlungen in Höhe von 250.000 Euro vorgesehen sind,ist ein Beschluss über die Deckung der Mehrkosten erforderlich.

Gem. § 79 Abs. 1 Sächs GemO sind überplanmäßige Auszahlungen nur zulässig wenn eindringendes Bedürfnis besteht und die Finanzierung gewährleistet ist oder die Auszahlungenunabweisbar sind und kein erheblicher Fehlbetrag im Haushalt entsteht.

Die Maßnahme soll zwingend im Haushaltsjahr 2018 ausgeführt werden, da das jetzigeSystem häufig ausfällt, zu Einnahmeausfällen führt und kostenintensiv zu warten ist. AusSicht des Zweckverbandes ist damit die Dringlichkeit gegeben. Ein Fehlbetrag im Haushaltentsteht nicht, auch durch das gute Jahresergebnis des Haushaltsjahres 2012.

Vortrag der Beschlussvorlage Nr. 43 / 001 / 2017

Ergebnis der Abstimmung: 5 Ja0 Nein0 Enthaltung

TOP 4:Beschluss zum Jahresabschluss 2012 des Zweckverbandes

Herr Schulz führt in die Thematik ein. In der heutigen VV sollte der Jahresabschluss 2012des ZV festgestellt werden. Die VR haben den Bericht über die Prüfung des Jahresab-schlusses 2012 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Röber Hess Pimme GmbH im Vorfeldbekommen. Aufgrund der Ergebnisse der Empfehlungen der BBVL wird der Jahresab-schluss in der heutigen VV nicht behandelt.

Die BBVL hat den Leipziger Verbandsräten und der Geschäftsführung des ZV mit Datumvom Freitag, den 15.12.2017 eine Stellungnahme zukommen lassen, die folgende wesentli-che Empfehlungen beinhaltet:

1. Die BBVL kann die Zustimmung zum Jahresabschluss 2012 nicht empfehlen, es seidenn, dass die Verbandsleitung in der Sitzung belegen kann, dass der vorgelegteJahresabschluss 2012 den formalen Anforderungen einer örtlichen Prüfung gemäߧ 104 SächsGemO entspricht.

2. Ferner wird angeregt, die Bestellung des Abschlussprüfers (und damit die Auswahl)als Zuständigkeit in der Verbandsversammlung zu verankern. Alternativ wäre eineRegelung in der Geschäftsordnung möglich.

Problematisch ist, dass nur den Leipziger Verbandsräten die Stellungnahme der BBVL vor-liegt, den Zwenkauer Stadträten aber nicht. Da aber alle VR den gleichen Informationsstandhaben sollen, ist zu fragen, ob der Bericht zukünftig auch den Zwenkauer Stadträten zu-gehen kann.

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In Anbetracht der Kürze der Zeit - das Schreiben der BBVL kam am Freitag (15.12.) vor deram folgenden Montag (18.12.) stattfindenden ZV-Versammlung – und den unterschiedli-chen Informationsständen der VR ist es in der heutigen VV nicht möglich, zu einer abschlie-ßenden Positionierung zu den Empfehlungen zu kommen. Deshalb wird der Beschluss-punkt zum Jahresabschluss 2012 des Zweckverbandes von der Tagesordnung genommenund die Geschäftsführung wird den Hinweisen der BBVL bis zur nächsten VV nachgehen.

Der Verbandsvorsitzende weist auf eine teilweise abweichende Sichtweise in Bezug auf dieAussagen der BBVL hin. Der ZV Neue Harth ist ein kleiner Verband, der bis dato viel geleis-tet hat und in Zukunft mehr Aufwand treiben muss, um die gleichen Ergebnisse erzielen zukönnen.

Zu 1.:

Seitens der Geschäftsführung wurde aus § 104 SächsGemO nicht das Erfordernis einer se-paraten örtlichen Prüfung mit separatem Bericht zu jedem Jahresabschluss herausgelesen.

Die GF hatte für den Prüfer die gleiche Aufgabenstellung formuliert, wie gegenüber demRPA. Der Prüfer ist auf die gleichen Prüfinhalte eingegangen, die bisher auch das Rech-nungsprüfungsamt Leipzig in vorangegangenen Jahresabschlüssen geprüft hat, hat aberkeine separate örtliche Prüfung oder eine Kassenprüfung durchgeführt.

Der ZV erfährt in Abständen Örtliche Prüfungen durch das RPA der Stadt und die obereRechnungsprüfungsbehörde aus Wurzen. Die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum01.01.2012 durch die Rechnungsprüfungsämter Leipzig und Wurzen ist erst im Oktober2016 abgeschlossen worden und beinhaltete ebenfalls eine Prüfung des ordnungsgemä-ßen Verwaltungshandelns.

Von daher wird seitens der GF in Folge der Erforderlichkeit einer separaten örtlichen Prü-fung zu jedem Jahresabschluss mit dem RPA gesprochen und bis zur nächsten VV entspre-chend agiert, was aber mit erhöhten Prüfungskosten und Mehraufwand verbunden ist.

Zu 2.

Die Empfehlung der BBVL, die Bestellung des Abschlussprüfers (und damit die Auswahl)als Zuständigkeit in der Verbandsversammlung zu verankern, ist möglich aber nicht unbe-dingt sinnvoll. Die Geschäftsführung weist auf folgendes hin:

Der ZV ist ein kleiner Verband. Die Auftragssumme für die Abschlussprüfung 2012 lag beiknapp unter 5.000 Euro. Es wurden 3 Angebote eingeholt, die zwischen 7.100 Euro und4.500 Euro lagen. Die Vergabe erfolgte an den wirtschaftlichsten Bieter, der zudem in derLage war, den Auftrag zeitnah zu bearbeiten. Es war geplant, in 2018 noch mindestens 2,ggf. auch 3 weitere Jahresabschlüsse prüfen zu lassen.

Vor dem Hintergrund der Empfehlung der BBVL hieße das, dass hierzu eine Satzungsände-rung des Zweckverbandes notwendig würde und diese in der nächsten VV zu beschließenwäre. Zudem würde die GF den VR die Liste der Prüfungsgesellschaften vorlegen, bei de-nen ein Angebot einzuholen wäre. In der darauf folgenden Verbandsversammlung, vermut-lich Ende 2018, könnte dann beschlossen werden, welcher Prüfer mit den Prüfaufträgenbeauftragt wird. Die Prüfung würde dann im 1. HJ 2019 erfolgen. Um schneller zu agieren,müssten zusätzliche Termine für eine VV angesetzt werden.

Die GF hält die Empfehlung nicht für zielführend. Aus arbeitsökonomischer Sicht und ange-sichts der geringen Auftragssumme erachtet die GF es für sinnvoll, die Auswahl und Beauf -tragung des Wirtschaftsprüfers als normales Geschäft der Verwaltung anzusehen.

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Herr Neu weist darauf hin, dass Frau Dubrau die GF beauftragen muss, die (zukünftigen)BBVL – Berichte auch an die Zwenkauer VR zu verteilen, da Auftraggeber der BBVL dieStadt Leipzig ist. Diesen Auftrag erteilt Frau Dubrau. Der aktuelle BBVL-Bericht wirddementsprechend nachgereicht.

Frau Heller von der BBVL erläutert die gegebenen Hinweise. Sie bestätigt ihre Zuständig-keit für die Leipziger Stadträte, da die Stadt Leipzig die BBVL beauftragt hat. Zum Themaörtliche Prüfung des ZV kann der Jahresabschluss örtlich von einem Wirtschaftsprüfer oderdem zuständigen Rechnungsprüfungsamt geprüft werden. Laut ihrer Erfahrung entscheidetdie Verbandsversammlung eines ZV, ob das RPA oder ein auszuwählendes Wirtschaftsprü-fungsbüro mit der Prüfung beauftragt werden soll.

Herr Schulz verweist auf die nächste VV, in der über eine Satzungsänderung mit den ge-nannten Inhalten zu entscheiden wäre.

TOP 5: Information zur Beantragung von § 4 Mitteln

Mit dem sechsten Verwaltungsabkommen, gültig von 2018 bis 2022, zur Braunkohlesanie-rung (VI VA BKS) sollen für West- und Ostsachsen insgesamt 75 Mio. Euro für § 4 Maßnah-men zur Verfügung gestellt werden. Für Westsachsen liegen für ca. 27,7 Mio. Euro Maß-nahmevorschläge vor, wovon 18 Mio. Euro für den Bau des Harthkanals eingeplant sind.

Der Zweckverband Neue Harth und die Stadt Zwenkau haben vor diesem Hintergrund ge-meinsam im September 2017 neunzehn § 4 Förderanträge gem. VI VA BKS an das Sächsi-sche Oberbergamt gestellt. Alle Förderanträge beinhalten Maßnahmen, die auf eine verbes-serte touristische Infrastruktur rund um den gesamten See abzielen. Die Maßnahmenvor-schläge reichen von der Ergänzung des Zwenkauer Hafens, der Errichtung von Badeinselnund Stränden über den Bau von Fahrgastschiffsanlegern bis hin zum verbreiterten Wege-ausbau, um nur einige zu nennen. Insgesamt wurden in Mitteldeutschland lt. Herrn Schulz65 Anträge gestellt, wovon nur 1 Zehntel aus der Lausitz beantragt wurden.

In einer gemeinsamen Regelberatung mit der LMBV im November 2017 wurde mitgeteilt,dass die beantragten Maßnahmen im Grundsatz positiv bewertet werden, dass aber nocheinmal eine genaue Abstimmung der Maßnahmen mit dem Ziel der Zusammenfassung undPräzisierung beraten werden solle.

So wurde z. B. angeregt, die drei Förderanträge der Stadt Zwenkau im Bereich Aussichts-punkt Zitschen: Anleger für Fahrgastschiff (1. Antrag), Badestrand West, Neuseenland WC(2. Antrag) und Parkplatz (3. Antrag) zu einem § 4 Antrag zusammenzufassen und neueinzureichen.

Auch sollte mit dem Landratsamt noch einmal über die Badeinseln und die beantragte See-bühne gesprochen werden.

Der ZV hat konkret folgende Maßnahmen zur Förderung beantragt:

1. Wegeausbau Lückenschließung Zwenkauer See – Markkleeberg – Gaschwitz

2. Verbreiterter Wegeausbau am NO-Ufer des Zwenkauer Sees (Weg 3)

3. Wasserwanderrastplatz am NO-Ufer des Zwenkauer Sees

4. Elektroanschluss für Servicebereich an der Harthkanalschleuse

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Hier sieht der Sachstand wie folgt aus:

Für die Wegeführung vom Ostufer des Zwenkauer Sees Richtung Gaschwitz sinderste Beratungen mit der LMBV aufgenommen worden. Grundsätzliches gibt es vonbeiden Partnern positive Signale für eine asphaltierte Wegeanbindung des Zwen-kauer Sees an den S-Bahnhof Gaschwitz.

Die beantragte Variante des ZV verläuft zwischen dem Rastplatz „Am Kaiserweg“am nördlichen Ostufer des Zwenkauer Sees und der Straße Neue Harth zum S-Bahnhof Markkleeberg-Gaschwitz.

Hier soll laut LMBV aber noch einmal in Abstimmung mit Markkleeberg geprüft wer-den, ob nicht eine Wegeverbindung entlang der ehemaligen "langen Verbindung"des Vorfluters zum Hafen Zöbigker und weiter dann parallel zur Autobahn RichtungGaschwitz für beide Gemeinden und den Zweckverband nicht auch vorteilhaft wäre.Diese Variante ist bereits im Braunkohlenplan enthalten und würde Unterstützungfinden. Dazu findet am 09. Januar ein Abstimmungsgespräch mit der Stadt Mark-kleeberg statt.

Herr Dyck verweist auf die Verlärmung des bestehenden Teilwegeabschnitts parallelzur BAB 38 hin und die damit verbundene geringe Attraktivität der Nutzung durchRadfahrer. Herr Neu weist darauf hin, dass hier perspektivisch eine Buslinie entlanggeführt werden soll und dass der Sachsenforst Bedenken bei der alternativen Wege-führung durch den Wald anmeldet.

Der verbreiterte Wegeausbau am NO-Ufer des Zwenkauer Sees führt vom südlichenEnde des Harthkanals Richtung Osten bis zur Verbandsgebietsgrenze südlich desRastplatzes Am Kaiserweg. Dieser Ausbau auf 6 m Breite wird positiv bewertet. Hierlaufen die planerischen Abstimmungen mit der LMBV. Eine Realisierung ist für denHerbst 2018 vorgesehen. Auf Grundlage eines positiven Bewilligungsbescheideskönnte dann im Sommer der Eigenanteil von 20 % (ca. 20.000 Euro) beschlossenwerden.

Der Wasserwanderrastplatz liegt auf einer Fläche der SSZ. Der ZV könnte den Platzohne Förderung auch selbst realisieren.

Herr Tschetschorke weist darauf hin, dass in der § 4 - AG über die Nähe des geplan-ten Rastplatzes zum Verbotsgebiet: „Vorbehaltsgebiet Natur- und Landschaft amHarthbogen“ (Insel im nordöstlichen Seebereich) diskutiert wurde.

Der Elektroanschluss für den Servicebereich an der Harthkanalschleuse wird vonder LMBV ins Projekt integriert.

Herr Neu erläutert, dass der § 4 – Antrag für das Segelgelände am Nordufer desZwenkauer Sees problematisch ist. Die Grenze zwischen den Flächen des Freistaa-tes und der SSZ sind noch nicht eindeutig aber zu berücksichtigen sowie lässt dieflach geneigte Böschung mit finanziell vertretbaren Aufwand nur eine wellenbre-chende Mole mit aufschwimmenden Stegen zu. Dem steht der Wunsch der Seglernach einem Hafenbecken entgegen.

Der Vorsitzende des Seglervereins Leipzig Süd-West e. V., Herr Zinn, erläutert dasAnliegen seines Vereins sowie des Sächsischen Seglerverbandes, am Nordufer einLeistungszentrum Segeln zu etablieren. Er bedauert, dass im Rahmen der Ufersa-nierung und Böschungsgestaltung keine Hafenbucht auf der Nordseite berücksich-tigt wurde und die Boote am Nordufer nicht windgeschützt vor Anker gehen können.Neben windgeschützten sicheren Anlegern werden auch Freiflächen für die Sportlergebraucht. Im Rahmen von Regatten übernachten die Sportler üblicherweise im Zeltdirekt auf dem Segelvereinsgelände und baden auch. Der Hafen Zwenkau ist fürsolche Veranstaltungen deshalb nicht geeignet.

Herr Tschetschorke verweist auf den Schladitzer See, wo es auch ohne Hafenbe-cken viele seglerische Aktivitäten gibt. Er rät zu einem zeitnahen § 4 – Antrag.

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Herr Neu erläutert, dass der ZV oder die Stadt Leipzig einen § 4 – Antrag stellenkönnte. Das ist zu prüfen. Vorher muss es aber eine grobe Vorstellung von dem ge-ben, was gewollt ist. Das Amt für Sport der Stadt Leipzig ist auch angesichts deslangen Vorlaufs eines Segelvereinsstandortes am Zwenkauer See am Prozesseinzubinden. Um die Anforderungen an den Standort mit Wellenschutz undSchwimmstegen zu definieren, soll eine Vorplanung erstellt werden, an der sich ne-ben dem ZV auch die SSZ als Flächeneigentümer beteiligen soll.

Im Mai 2018 sollen die Bewilligungsbescheide für die § 4 - Anträge erfolgen. Für die RegionWestsachsen wurden insgesamt 29 § 4 - Anträge gestellt, wovon 19 Anträge durch dieStadt Zwenkau und den ZV für den Zwenkauer See gestellt wurden.

Herr Tschetschorke weist darauf hin, dass im Jahr ca. 15 Mio. Euro an § 4 Mitteln umzuset -zen sind. Das bedeutet u.a., dass die Planung und Umsetzung für die Maßnahme der We-geverbindung nach Gaschwitz zügig erfolgen muss. Auch wird der Ausbau des ZwenkauerSeeufers im Bereich Zitzschen als § 4 - Hotspot betrachtet. Hier ist ebenfalls zügig Bau-recht (ggf. über einen Bebauungsplan) zu schaffen, um die geplanten Maßnahmen baldumsetzen zu können.

Generell können Negativbescheide zur GA-Förderung nicht mehr zurückgenommen werdenund gelten unbefristet.

TOP 6: Information zur Projektidee Archäologisches Dorf von DOKMIT

Herr Neu stellt das Projekt vor, da Herr Dr. Steinbach sich krankheitsbedingt entschuldigenlässt.

Der Förderverein zum Aufbau des Dokumentationszentrums IndustrieKulturlandschaft Mit-teldeutschland e. V. (DOK Mitt e.V.) hat das Ziel, ein archäologisches Museumsdorf in derNeuen Harth zu errichten. Hintergrund sind die zahlreichen Archäologischen Funde aus derJungsteinzeit und Bronzezeit in der hiesigen Braunkohlelandschaft. Wichtige Fundstellenwurden auch beim Bau der A72 in der Region erkundet. Der DOK Mitt e.V. möchte dieseFunde erlebbar machen. Das ist nur mit öffentlichen Geldern zu finanzieren.

Ein erster Workshop des Dok Mitt e.V. hat am 20.09.2017 mit Frau Dr. Wolfram vom staatli -chen Museum für Archäologie in Chemnitz, Frau Dr. Smolnik vom Landesamt für Archäolo-gie Sachsen, Vertretern von bestehenden oder im Aufbau befindlichen Museumsdörfern inDeutschland, der HTWK und anderen Partnern stattgefunden.

Der DOK Mitt e.V. wird für die Projektidee Archäologisches Dorf einen Fördermittelantraggemäß dem sächsischen Leader Fördermittelprogramm zur Durchführung einer Machbar-keitsstudie stellen und hat den ZV um Unterstützung gebeten. Mit der Machbarkeitsstudiesollen die Größe des Dorfes sowie der Finanz- und Personalbedarf eingeschätzt werden.Diese Untersuchung wird etwa 40.000 Euro kosten. Der ZV begrüßt das Projekt grundsätz-lich und möchte die Studie wegen des priorisierten Standortes am Nordufer des ZwenkauerSees in einer Größenordnung von ca. 3.000 Euro unterstützen.

Herr Schulz weist auf wertvolle archäologische Funde am unverritzten Südufer des Zwen-kauer Sees hin.

Herr Prof. Dr. Einicke begrüßt die finanzielle Unterstützung des Projektes ausdrücklich.

TOP 7: Sachstand Harthkanal

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Die Baugenehmigung für den Harthkanal liegt derzeit bei der Landesdirektion zur Prüfung.Die ursprünglich in Aussicht gestellte Genehmigung für Ende 2017 konnte nicht gehaltenwerden, da es eine Nachforderung gab, die ökologischen Auswirkungen des Schiffsver-kehrs auf die Uferbereiche im südlichen Cospudener See zu untersuchen. Diese Untersu-chung ist weitestgehend fertiggestellt. Die Landesdirektion bemüht sich, die Genehmigungim 1. Quartal 2018 zu erteilen.

Parallel laufen bezüglich der Flächenbereitstellung für den Bau des Harthkanals Beratun-gen mit der LMBV zu notwendigen Gestattungsverträgen:

So ist für die Flächen nördlich der Autobahn ein dreiseitiger Gestattungsvertrag zwischender Stadt Leipzig als Flächeneigentümerin, dem ZV als Folgenutzungsträger und der LMBVals Projektträgerin notwendig. Südlich der Autobahn tritt die Sächsisches Seebad ZwenkauGmbH & Co. KG (SSZ) als Grundstückseigentümerin in einen solchen dreiseitigen Gestat-tungsvertrag ein. Für die Flächen unterhalb der BAB 38 ist eine Vereinbarung seitens derLMBV und des ZV mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LaSuV), der denGrundstückseigentümer Freistaat Sachsen an dieser Stelle vertritt, notwendig.

Konkret vor Ort wird auf der Baustelle des Harthkanals Ende des Jahres 2018 mit demRückbau der Auflasten begonnen.

Herr Tschetschorke ergänzt, dass der Kanal mit § 2 - und § 4 - Mitteln hundertprozentigdurchfinanziert ist, Eigenmittel sind nicht erforderlich. Herr Schulz dankt an dieser StelleHerrn Prof. Berkner für dessen Einsatz, dies zu ermöglichen.

Die Fahrrinne im südlichen Cospudener See ist im „Braunkohlenplan als Sanierungsrah-menplan Tagebaubereich Zwenkau/Cospuden“ berücksichtigt. Entlang der südwestlichenUferlinie des Cospudener Sees ist „Vorbehaltsgebiet Erholung Gewässer“ dargestellt. In derSüdspitze des Sees östlich davon ist ein „Vorranggebiet Natur und Landschaft (Gewässer)“,das nicht befahrbar ist, festgelegt. Die Bypassrohre zum Wasserabschlag aus dem Zwen-kauer See verlaufen nicht in der Schleuse sondern daneben, so dass sie von LTV separatbegehbar sind.

Im März 2018 wird es mit der LMBV einen Termin geben, in welchem eine möglichst robusteLösung der Betreibung der Schleuse abgestimmt wird. Die Ausfallzeiten sollen möglichstgering sein, die Steuerung soll manuell und die Betreibung preiswert sein.

TOP 8: Einwohnerfragestunde / Sonstiges

Die nächste Verbandsversammlung (44.) VV wird auf Montag, den 18.06.2018 um 17.00Uhr in Zwenkau festgelegt.

Protokoll angefertigt: Protokoll bestätigt:

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................................................ .............................................Stefan Fürstenberg Holger SchulzStellv. Geschäftsführer Verbandsvorsitzender

Protokoll bestätigt: Protokoll bestätigt:

............................................... ..........................................Prof. Dr. Wolf-Dietrich Einicke Axel DyckVerbandsrat Verbandsrat

Anlagen:- Stellungnahme bbvl- Beschluss zur Beschlussvorlage Nr. 43 / 001 / 2017 - Präsentation der 43. VV des ZV Neue Harth

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Anwesenheitsliste

Verbandsräte und Stellvertreter:

Vorname Name Funktion Stadt anwesend

Holger Schulz Verbandsvorsitzender Zwenkau jaDorothee Dubrau stellv. Verbandsvorsitzende Leipzig ja

Thomas Zeitler Verbandsrat/Mitglied der VV Leipzig neinJessica Heller stellv. Verbandsrätin Leipzig nein

Axel Dyck Verbandsrat/Mitglied der VV Leipzig jaChristopher Zenker stellv. Verbandsrat Leipzig nein

Wolf-Dietrich Einicke Verbandsrat/Mitglied der VV Zwenkau jaAlexander Wagner stellv. Verbandsrat Zwenkau nein

Uwe Penz Verbandsrat/Mitglied der VV Zwenkau jaAdalbert Rösch stellv. Verbandsrat Zwenkau nein

Geschäftsführung des Zweckverbandes:

Vorname Name Funktion anwesend

Heinrich Neu Geschäftsführer jaStefan Fürstenberg stellv. Geschäftsführer ja

Weitere Anwesende:

Name Institution

Herr Prof. Dr. Berkner Regionaler Planungsverband Leipzig-WestsachsenFrau Gebauer Stadt ZwenkauHerr Heller bbvl mbHFrau Kennert bbvl mbHHerr Linnenbach EVENT PARK GmbHHerr Zinn Seglerverein Leipzig Süd-West e.V.

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Herzlich Willkommen zur 43. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Planung und Erschließung „Neue Harth“

am 18.12.2017 in Leipzig

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TOP 1Feststellung der Beschlussfähigkeit und Protokollkontrolle der 42. Verbandsversammlung

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TOP 2 Erneuerung der Mautstelle des Parkplatzes am Belantis Freizeitpark

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TOP 2 Entwurf Mautstelle Belantis Parkplatz

Bypass Mautstelle mit Schranken und geänderter Spurführung

Zweite AusfahrtspurAu

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Aus Richtung Göttingen

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TOP 2 Entwurf Mautstelle Belantis Parkplatz

Turbobypass Mautstelle mit Schranken und geänderter Spurführung

Zweite Ausfahrtspur

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TOP 3 Beschluss zur überplanmäßigen Auszahlung Mautstelle

Beschlussvorlage Nr. 43 / 001 / 2017

Beschluss der 43. Verbandsversammlung vom 18.12.2017

Antrag des Verbandsvorsitzenden:

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Beschlussgegenstand: überplanmäßige Auszahlung für die Mautstelle Parkplatz Belantis

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Beschlusstext: Die Verbandsversammlung beschließt eine überplanmäßige Aus-

zahlung i. H. v. 105.000 Euro zur Finanzierung der Mehrkosten für

das Bauvorhaben Mautstelle auf dem Parkplatz Belantis

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TOP 4 Beschluss zum Jahresabschluss 2012

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TOP 5 § 4 – Fördermittelanträge

1. - 4.: § 4 – Anträge des ZV Neue Harth; 1. - 15.: § 4 – Anträge der Stadt Zwenkau ; 11sssöfk

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TOP 5 §4 Antrag Ausbau Wegeabschnitt Neue Harth

AusbauWegeabschnitt

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TOP 5 §4 Antrag verbreiterter Ausbau Weg 3

Weg 3

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TOP 5 §4 Antrag Vorbereitung der Infrastruktur für Imbissbereich an der Schleuse

• Die Herstellung der Medien für den geplanten Aufenthalts- und Imbissbereich westlich der Schleuse ist bisher nicht abgesichert.

• Antrag zielt auf medienseitige Vorbereitung für eine spätere Investition• Herstellung soll im Zuge der Baumaßnahme Schleuse erfolgen

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TOP 5 §4 Antrag Wasserwanderrastplatz

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TOP 6 Information zur Projektidee Archäologisches Dorf von DOKMITT e.V.

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TOP 7 Sachstand Harthkanal

Zeitplan Realisierung Harthkanal:

Auflastzeitraum 10.2016 bis 12.2017

Plangenehmigung lt. LD Sachsen voraussichtlich Ende März 2018

Europaweite Ausschreibung und Baubeginn erfolgt nach Plangenehmigung

Vertragliche Absicherung der notwendigen Flächen wird aktuell verhandelt

Übergabe des Harthkanals nicht vor 2023 zu erwarten

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TOP 8 Einwohnerfragestunde / Sonstiges

V Vereinssegelsport

Vereinssegelsport

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Wir wünschen Frohe Weihnachten und erholsame Feiertage!