Anderes Bild mit Rechten - Haben wir schon in der Einleitung · © 2015 Eaton, All Rights Reserved....
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Wie ist eine Sicherheitsbeleuchtung zu errichten?
CEAG Notlichtsysteme GmbH
Anderes Bild mit Rechten
- Haben wir schon in der Einleitung
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Aufbau Sicherheitsbeleuchtung
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DIN VDE 0100-560 Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 5-56:
Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel -
Einrichtungen für Sicherheitszwecke
Diese Norm enthält die Deutsche Übernahme des Europäischen Harmonisierungsdokuments
HD 60364-5-56:2010 + A1:2011 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-56: Auswahl
und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Einrichtungen für Sicherheitszwecke“, das die
Internationale Norm IEC 60364-5-56:2009 „Low-voltage electrical installations – Part 5-56:
Selection and erection of electrical equipment – Safety services“ mit gemeinsamen
Abänderungen von CENELEC enthält.
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DIN VDE 0100-560
Elektrische Anlagen für Sicherheitszwecke (560.3.1)
• Sicherheitsbeleuchtung
• Feuerlöschpumpen
• Feuerwehraufzüge
• Gefahrenmeldeanlagen, wie z. B. Brandmeldeanlagen, CO-Warnanlagen
und Einbruchmeldeanlagen
• Evakuierungsanlagen
• Entrauchungsanlagen
• wichtige medizinische Systeme
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DIN VDE 0100-560
Stromquelle für Sicherheitszwecke (560.3.2)
• Stromquelle, die dazu bestimmt ist, als Teil einer
elektrischen Anlage für Sicherheitszwecke
verwendet zu werden.
Ersatzstromquelle (560.3.5)
• Stromquelle, die dazu bestimmt ist, die
Versorgung einer elektrischen Anlage oder von
einem oder mehreren Teilen einer Anlage bei
einer Unterbrechung der üblichen
Stromversorgung aus anderen Gründen als für
Sicherheitszwecke aufrechtzuerhalten.
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DIN VDE 0100-560
Umschaltzeit (560.3.11)
• Zeitspanne zwischen dem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung
und der Übernahme der Versorgung der Betriebsmittel durch eine
Hilfsstromquelle.
Umschalten (560.9.9)
• Die Umschaltung vom Normalbetrieb zum Notbetrieb muss automatisch
erfolgen, wenn die Versorgungsspannung für mindestens 0,5 Sekunden
unter die 0,6-fache Bemessungsversorgungsspannung fällt. Weist
die Versorgungsspannung wieder einen Wert größer als die 0,85-fache
Bemessungsversorgungsspannung auf, so ist der Normalbetrieb
wieder herzustellen.
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DIN VDE 0100-560
Störung im Steuerungs- oder Bussystem (560.5.4)
• Eine Störung im Steuerungs- oder Bussystem der elektrischen Anlage
darf nicht die Funktion der Einrichtungen für Sicherheitszwecke
beeinträchtigen.
Daher müssen Steuerungssystem wie DALI, EIB, KNX, DMX usw.,
die in der Allgemeinbeleuchtung Verwendung finden,
entsprechend überwacht werden.
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DIN VDE 0100-560
Zulässig Stromquelle für Sicherheitszwecke (560.6.1)
• wiederaufladbare Batterien
• Primärelemente (z.B. für Rauchmelder im Wohnbereich)
• Generatoren, deren Antriebsmaschine unabhängig von der allgemeinen
Stromversorgung ist
• Duales System / separate Einspeisung aus dem Versorgungsnetz,
das/die von der normalen Einspeisung tatsächlich unabhängig ist.
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DIN VDE 0100-560
Strandort Stromquelle für Sicherheitszwecke (560.6.3)
• Stromquellen für Sicherheitszwecke müssen an einem geeigneten
Standort angeordnet werden und dürfen nur Elektrofachkräften (BA5)
oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen (BA4) zugänglich sein.
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DIN VDE 0100-560
Unabhängige Stromquelle für Sicherheitszwecke (560.6.5)
• Separate voneinander unabhängige Einspeisungen aus dem
Versorgungsnetz dürfen nur als Stromquelle für Sicherheitszwecke
verwendet werden, wenn eine Zusicherung besteht, dass ein
gleichzeitiger Ausfall beider Einspeisungen unwahrscheinlich ist.
Dimensionierung Stromquelle für Sicherheitszwecke(560.6.6)
• Die Stromquelle für Sicherheitszwecke muss über eine ausreichende
Leistungsfähigkeit zur Versorgung der zugehörigen Einrichtungen für
Sicherheitszwecke verfügen.
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DIN VDE 0100-560
Einschränkung Stromquelle für Sicherheitszwecke (560.6.7)
• Eine Stromquelle für Sicherheitszwecke darf nur dann zusätzlich für
andere Zwecke als zur Versorgung von Einrichtungen für
Sicherheitszwecke verwendet werden, wenn die Verfügbarkeit für die
Versorgung der Einrichtungen für Sicherheitszwecke dadurch nicht
beeinträchtigt wird.
AT-S+ Automatisches
Leuchten Testsystem
AC Stromquelle
für Sicherheitszwecke
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DIN VDE 0100-560
Stromquellen für Sicherheitszwecke (560.6.10 - 13)
Zentrales Stromversorgungssystem (EN 50171)
Stromversorgungssystem mit Leistungsbegrenzung (EN 50171)
Einzelbatteriesysteme (EN 60598-2-22) (560.6.1 & 560.9.1)
Stromerzeugungsaggregat (DIN 6280-13 & -14) ...s = Dauer der
Unterbrechung in Sekunden
Duales System / separate Einspeisung aus dem Versorgungsnetz,
das/die von der normalen Einspeisung tatsächlich unabhängig ist.
(560.6.1 & 560.6.5)
LPS
CPS
EB
EA..S
DS
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DIN VDE 0100-560
Anzeigen (560.6.14)
• Der Zustand der Stromquelle für Sicherheitszwecke (Betriebsbereit,
Störung, Stromquelle für Sicherheitszwecke in Betrieb) muss
angezeigt werden.
Standort Anzeigen (560.9.14)
• Der Betrieb der Notbeleuchtung muss für jede Stromquelle an einem gut
einsehbaren Standort angezeigt werden.
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DIN VDE 0100-560
Schutzmaßnahmen (560.7.4)
• Überstrom-Schutzeinrichtungen sind so auszuwählen und zu errichten,
dass ein Überstrom in einem Stromkreis die ordnungsgemäße Funktion
anderer Stromkreise für Sicherheitszwecke nicht beeinträchtigt.
Schaltgeräte und Steuergeräte (560.7.5)
• Schaltgeräte und Steuergeräte müssen eindeutig gekennzeichnet sein
und dürfen nur an solchen Standorten aufgestellt sein, die nur
Elektrofachkräften (BA5) oder elektrotechnisch unterwiesenen
Personen (BA4) zugänglich sind.
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DIN VDE 0100-560
Unabhängige Stromkreise(560.7.6)
• In von zwei unabhängigen Stromkreisen versorgten Betriebsmitteln darf
ein Fehler, der in einem Stromkreis auftritt, weder den Schutz gegen
elektrischen Schlag noch die ordnungsgemäße Funktion des anderen
Stromkreises beeinträchtigen.
Steuerschalter (560.9.13)
• Steuerschalter für die Notbeleuchtung
müssen an gekennzeichneten Stellen
so angeordnet und installiert werden,
dass sie von unbefugten Personen
nicht bedient werden können.
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DIN VDE 0100-560
Dokumentation (560.7.9 – 560.7.12)
• Allgemeiner Prinzip-Schaltplan mit Angaben der Stromquellen.
• Zeichnungen mit eingetragenen Standorten von:
- allen elektrischen Betriebsmitteln und Verteilern
- Sicherheitseinrichtungen mit Kennzeichnung der Stromkreise
- Schalt- und Überwachungseinrichtungen
• Liste der angeschlossenen Verbrauchsmittel
(Strangschema)
• Betriebsanleitung
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DIN VDE 0100-560
Stromkreise (Leitungsnetz) (560.8.2)
• Kabel- und Leitungsanlagen für Steuerungs- und Bussysteme von
Einrichtungen für Sicherheitszwecke müssen denselben Anforderungen
genügen wie die Kabel und Leitungen, die für die Einrichtungen für
Sicherheitszwecke selbst verwendet werden. Dies gilt nicht für
Stromkreise, die keinen nachteiligen Einfluss auf den Betrieb der
Sicherheitseinrichtungen haben.
Mit Differenzialüberwachung
der Steuerleitung in der Anlage
3-Phasenwächter
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DIN VDE 0100-560
22
32
S1
S2
+
-
12
Betriebsbereit
Batteriebetrieb
Störung
Fernschalter
1k
S1 / S2
Steuerschleife zur
Blockierung der Anlage
während Betriebsruhezeiten
Differenzialüberwachung: Kurzschluss oder Unterbrechung führen zur
Freigabe der Anlage
F3-Schalter geschlossen: Anlage betriebsbereit
F3-Schalter offen (1 k) : Anlage blockiert
F3-Modul
1 kΩ
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DIN VDE 0100-560
Schutzmaßnahmen (560.8.4)
• Stromkreise für Sicherheitszwecke, die mit
Gleichstrom gespeist werden können, müssen mit
zweipoligen Überstrom-Schutzeinrichtungen
ausgeführt sein.
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DIN VDE 0100-560
Endstromkreise (560.9.2)
• Ein Kurzschluss in einem Stromkreis darf nicht einen anderen Stromkreis
beeinflussen.
• Pro Stromkreis dürfen max. 20 Leuchten installiert werden.
• Die Gesamtbelastung des Stromkreises darf 60% des Nennstromes der
Überstrom-Schutzeinrichtung nicht überschreiten.
1 bis ......... max. 20 Leuchten 1 bis max. 20 Leuchten
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DIN VDE 0100-560
Schaltungsarten Sicherheitsleuchten (560.9.4)
• Innerhalb eines Endstromkreises der Sicherheitsbeleuchtung ist der
gemeinsame Betrieb von Leuchten in Bereitschaftsbetrieb und
Dauerbetrieb zulässig.
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DIN VDE 0100-560
Schaltungsarten Sicherheitsleuchten (560.9.5)
• Bereitschaftsbetrieb: Führt eine Unterbrechung der Stromversorgung in
einem Bereich zum Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, so muss die
Sicherheitsbeleuchtung automatisch aktiviert werden.
UV-SV
Bereitschaftslicht
Dauerlicht
UV-AV
S4 S3
Netz
Batterie
vom
HV-SV
BL
DL 2
2
24 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
2
DIN VDE 0100-560
Schaltungsarten Sicherheitsleuchten
• Bei Dauerschaltung wird die allgemeine Stromversorgung am
Hauptverteiler der Sicherheitsstromversorgung überwacht.
HV-AV
Dauerlicht
3
HV-SV Dauerlicht
Zur Unterstation
2
2
LT
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DIN VDE 0100-560
Funktionale Sicherheit von Steuerungssystemen (560.9.8)
• Die Funktion von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen darf von eingesetzten
Steuerungssystemen nicht beeinträchtigt werden. Auch bei Änderungen
der eingesetzten Steuerungssysteme müssen die Anforderungen der
funktionalen Sicherheit weiterhin erfüllt werden.
Daher muss nach Änderungen an Steuerungssystem wie DALI, EIB, KNX,
DMX usw., die in die Funktion der Sicherheitsbeleuchtung beeinflussen
können, die komplette Sicherheitsbeleuchtung auf ihre Funktionalität im
Notbetrieb überprüft werden.
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V-CG-SB.1 mit ext. DALI-Controller
ZB-S oder CG2000
X
max. 20
je Stromkreis max.
1m ! DALI EVG
0
D
U
D
V-CG-SB.1 U
O
U D1
D2
O
D1
D2
Schalt-/Dimmeinheit
Tageslichtsensor
m m C DALI - Bus
externer
DALI-Controller
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DIN VDE 0100-560
Nachlaufendes Notlicht und Handrückschaltung (560.9.10)
• Nach Netzwiederkehr ist die Wiederzündzeit der Lampen der
allgemeinen Beleuchtung zu berücksichtigen = Notlichtnachlaufzeit
• In verdunkelten Räumen darf die Rückschaltung der Sicherheits-
beleuchtung nicht selbständig erfolgen. Sie darf nur von Hand
ausgeschaltet werden können = Handrückschaltung
DIN V VDE V 0108-100:
Schaltung der Sicherheitsbeleuchtung (4.4.9)
• Die Sicherheitsbeleuchtung muss aus der allgemeinen Stromversorgung
gespeist werden, solange diese am Verteiler der Sicherheitsbeleuchtung
vorhanden ist = Netznotbetrieb
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DIN VDE 0100-560
Kennzeichnung (560.9.15)
• In Sicherheitsbeleuchtungsanlagen müssen Leuchten, Verbindungs- und
Abzweigstellen in rot markiert sein. In der Nähe der Leuchten müssen
die Verteiler-, die Stromkreis- und die Leuchtennummer angebracht
werden. Das Schild muss mindestens 30mm Durchmesser haben.
UV-S 5
7 12
Die Leserlichkeit von Schriften
wird in DIN 1450 geregelt
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DIN VDE 0100-718 Errichten von Niederspannungsanlagen
- Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und
Anlagen besonderer Art –
Mit der Einführung der DIN VDE 0100-560 wurden die meisten Abschnitte der
DIN VDE 0100-718, die sich auf Sicherheitsbeleuchtung bezogen haben, ersetzt.
Die nachfolgenden Abschnitte der DIN VDE 0100-718, sind weiterhin für die
Sicherheitsbeleuchtung zu beachten.
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DIN VDE 0100-718
Schutzmaßnahmen (718.473.2.1 / 1. Absatz)
• Abschaltung durch Überstrom-Schutzeinrichtung innerhalb von 5 s
Stromkreise - Leitungsnetz (718.563.7)
• Stromkreise für Sicherheitszwecke sind in Betriebsruhezeiten so zu
schalten, dass ein ungewolltes Wirksamwerden der Stromquelle für
Sicherheitszwecke zur Versorgung der elektrischen Anlage für
Sicherheitszwecke verhindert wird.
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DIN VDE 0100-718
Kabel- und Leitungsverlegung (718.521.2)
• Leitungsverbindung zwischen Stromquelle und Hauptverteiler muss
erdschluss- und kurzschlusssicher sein.
Mehradrige Kabel und Leitungen (718.521.5)
• Mehrere Endstromkreise in einem Kabel / in einer Leitung mit
gemeinsamen Neutralleiter sind nicht erlaubt.
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DIN EN 50172 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
sowie
- Vornorm -
DIN V VDE V 0108-100 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
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DIN EN 50172 / DIN V VDE V 0108-100
Gültigkeit
• Das UK 221.3 „Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen“ der DKE
Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im
DIN und VDE empfiehlt die Anwendung der DIN V VDE V 0108-100.
• Da die DIN V VDE V 0108-100 vom UK 221.3 empfohlen wird und somit
den aktuellen Stand der Technik wiedergibt, wird in den Schulungen der
CEAG Notlichtsysteme GmbH der Inhalt dieser Norm wiedergegeben!
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DIN EN 50172 / DIN V VDE V 0108-100
Gegenüber der DIN EN 50172:2005-01 wurden folgende
Änderungen vorgenommen:
a) lichttechnische Anforderungen der Sicherheitsbeleuchtung im
Netzbetrieb,
b) zusätzliche Anforderungen an die elektrische Anlage für
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen,
c) Anforderungen an die Stromkreise der elektrischen Anlage für
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen,
d) Anforderungen an die Steuerungs- und Bussysteme der
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen,
e) Anforderungen an Leuchten für die Sicherheitsbeleuchtung mit externem
Anschluss,
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DIN EN 50172 / DIN V VDE V 0108-100
Gegenüber der DIN EN 50172:2005-01 wurden folgende
Änderungen vorgenommen:
f) Anforderungen an Einzelbatteriesysteme,
g) Kennzeichnung der Leuchten und von Verbindungs- / Abzweigstellen,
die Teil einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage sind,
h) Aufnahme der Anforderung der Erstprüfung, der wöchentliche Prüfung
sowie der Messung der Beleuchtungsstärke alle 3 Jahre.
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DIN EN 50172 / DIN V VDE V 0108-100
Anwendungsbereich (1)
• Diese Vornorm legt die Kennzeichnung von Rettungswegen und die
Beleuchtung von Rettungswegen bei Störung der allgemeinen
Stromversorgung sowie die Mindestanforderung einer solchen
Sicherheitsbeleuchtung je nach Größe, Art und Nutzung der baulichen
Anlagen fest. Sie gilt für Arbeitsplätze, bauliche Anlagen für
Menschenansammlungen sowie öffentlich zugängliche Wege innerhalb
von Wohnhochhäusern.
Die Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage in bestimmten
Gebäuden und Bereichen wird in Deutschland durch die
Landesbauordnungen geregelt.
Weiterhin gelten die Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinien.
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DIN EN 50172 / DIN V VDE V 0108-100
Allgemeines (4.1)
Die Sicherheitsbeleuchtung muss folgende Funktionen erfüllen:
• Beleuchtung bzw. Hinterleuchtung der Sicherheitszeichen für
Rettungswege
• Beleuchtung der Rettungswege
• Beleuchtung der Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtungen
• Ermöglichen von Rettungsmaßnahmen
Endstromkreise der Sicherheitsbeleuchtung
(4.4.3 nur in DIN V VDE V 0108-100)
• Wenn in einem Raum mehr als eine Sicherheitsleuchte erforderlich ist,
so sind diese abwechselnd auf zwei Stromkreise mit unabhängigen
Schutzeinrichtungen aufzuteilen.
38 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
DIN V VDE V 0108-100
Stromkreise der Allgemeinbeleuchtung (4.4.4)
• Bei Bereitschaftsschaltung muss auch die allgemeine Beleuchtung (bei
mehr als einer Leuchte) auf zwei Stromkreise aufgeteilt werden.
• Bei Einsatz von Fehlerstrom - Schutzeinrichtungen (RCD) müssen die
Stromkreise der allgemeinen Beleuchtung auf 2 RCDs aufgeteilt werden.
39 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
DIN V VDE V 0108-100
L1
L2
L3
N
Bereich 1 / Kreis 1 & 2 Bereich 2
3~
Falls ein Fehler in der Steuerung der allgemeinen Beleuchtung zu einem
Ausfall der allgemeinen Beleuchtung eines Raumes oder Rettungsweges
führen kann, so muss auch diese Steuerung mit überwacht werden.
Anordnung der
Stromkreise nur bei
Absicherung
ohne RCD!
40 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
DIN V VDE V 0108-100
Stromkreise der allgemeinen Beleuchtung auf 2 unterschiedliche
RCDs aufgeteilt. 1. Fehler führt nicht zum kompletten Lichtausfall.
L1
L2
L3
N
Bereich 1 / Kreis 1
RCD RCD
Bereich 1 / Kreis 2
3~
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DIN EN 50172
L1
L2
L3
N
Weitere
Lösungsmöglichkeit
DLS / 3Ph - Bus - Modul 24V RS485
+ - SE A B SE A B
L1 N1 L2 N2 L3 N3 L4 N4 L5 N5 L6 N6 L7 N7 L8 N8
42 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
DIN V VDE V 0108-100
Wohnhochhäuser, Beherbergungsstätten und Heime (4.4.8)
• Zur Reduzierung der Betriebsdauer von 8h auf 3h in Wohnhochhäusern
sowie Beherbergungsstätten und Heimen ist folgende Schaltung
anzuwenden:
• Örtliche Leuchttaster, so dass von jedem Standort mindestens ein
Leuchtaster erkennbar ist.
• Die Sicherheitsbeleuchtung muss sich nach einer einstellbaren Zeit
selbstständig wieder ausschalten, wenn sie aus der
Ersatzstromquelle versorgt wird.
43 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
DIN V VDE V 0108-100
L1
N
Allgemeinbeleuchtung
Lichttaster
Sicherheitsbeleuchtung
ZB-S Datenleitung
Energieleitung
Schaltung gem. 4.4.8
44 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
DIN V VDE V 0108-100
Schaltungen der Sicherheitsbeleuchtung (4.4.9)
• Die Sicherheitsbeleuchtung muss aus der allgemeinen Stromversorgung
gespeist werden, solange diese am Verteiler der Sicherheitsbeleuchtung
vorhanden ist
= Netznotbetrieb
• Nach Netzwiederkehr ist die Wiederzündzeit der Leuchten für die
allgemeinen Beleuchtung zu berücksichtigen
= Notlichtnachlaufzeit
• In verdunkelten Räumen darf die Rückschaltung der Sicherheits-
beleuchtung nicht selbständig erfolgen. Sie darf nur von Hand
ausgeschaltet werden können
= Handrückschaltung
45 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
DIN V VDE V 0108-100
Systemintegrität (5.2)
• Die Beleuchtung muss im Verlauf der Rettungswege in jedem Bereich
von zwei oder mehr Leuchten erfolgen, so dass bei Ausfall einer Leuchte
nicht der gesamte Rettungsweg verdunkelt oder die Kennzeichnung des
Rettungsweges unwirksam wird.
GRUNDSATZ
Der erste Fehlerfall darf niemals dazu
führen, dass im Rettungsweg kein
Licht vorhanden ist.
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DIN EN 50172 / DIN V VDE V 0108-100
Stromquellen für Sicherheitsbeleuchtung (5.3.2 / 5.3.3)
Zentrales Stromversorgungssystem (EN 50171)
Stromversorgungssystem mit Leistungsbegrenzung (EN 50171)
Einzelbatteriesysteme (EN 60598-2-22)
Stromerzeugungsaggregat (DIN 6280-13 & -14) ...s = Dauer der
Unterbrechung in Sekunden
Besonders gesichertes Netz (DIN VDE 0100-560.6.1 & 560.6.5)
LPS
CPS
EB
EA..S
BS
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DIN EN 50172 / DIN V VDE V 0108-100
Allgemeines: Zeichnungen und Berichte (6.1)
• Es muss eine Übersichtszeichnung erstellt und bei der
Sicherheitsbeleuchtungsanlage hinterlegt sein. Die Zeichnungen müssen
der DIN VDE 0100-510 Abschnitt 514.5.1 entsprechen.
Anlagenaufzeichnung (6.2)
• Über die Jahresinspektion und die periodischen Prüfungen muss eine
Prüfbescheinigung erstellt werden.
Prüfbuch (6.3)
• Ein Ausdruck einer automatischen Prüfeinrichtung erfüllt die
Anforderungen dieses Abschnittes.
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DIN EN 50172 / DIN V VDE V 0108-100
Prüfbuch (6.3)
• Das Prüfbuch muss von einer durch den Besitzer/Eigentümer ernannten
Verantwortlichen Person geführt und für entsprechende Einsichtnahmen
verfügbar sein.
Im Prüfbuch müssen mindestens folgende Informationen enthalten sein:
• Datum der Inbetriebnahme der Anlage
• Datum jeder Prüfung (Erstprüfung und wiederkehrende Prüfungen)
• Datum und kurzgefasste Einzelheit über jede durchgeführte Wartung
und Prüfung
• Datum und kurzgefasste Einzelheit über jeden Fehler und jede
durchgeführte Abhilfemaßnahme
• Datum und kurzgefasste Einzelheit über jede Änderung an der
Sicherheitsbeleuchtungsanlage
49 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
DIN V VDE V 0108-100
Beleuchtungs-
stärke
Umschalt-
zeit
Betriebs-
dauer
Sicherheits-
zeichen Stromquellen
Versammlungsstätten1),
Theater, Kinos,
Ausstellungshallen,
Verkaufsstätten
1 lx
nach
DIN EN 1838
1 s 3 h DS
Restaurants
Fliegende Bauten, die
Versammlungsstätten
sind
1 lx
nach
DIN EN 1838
1 s 3 h DS
Beherbergungsstätten,
Heime
1 lx
nach
DIN EN 1838
1 s2) 8 h3) DS
Schulen
1 lx
nach
DIN EN 1838
1 s2) 3 h DS
EA0
CPS LPS
EA0,5
EB
EA15
EA0
CPS LPS
EA0,5
EB
EA15
1) Außer Fliegende Bauten
2) Je nach Panikrisiko von 1 s - 15 s
3) Es genügen 3 h, wenn die Schaltung nach 4.4.8 ausgeführt wird.
EA0
CPS LPS
EA0,5
EB
EA15
EA0
CPS LPS
EA0,5
EB
EA15
50 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
DIN V VDE V 0108-100
Beleuchtungs-
stärke
Umschalt-
zeit
Betriebs-
dauer
Sicherheits-
zeichen Stromquellen
Parkhäuser, Tiefgarage
1 lx
nach
DIN EN 1838
15 s 1 h DS
Flughäfen, Bahnhöfe
1 lx
nach
DIN EN 1838
1 s 3 h4) DS
Hochhäuser,
Wohnhochhäuser
1 lx
nach
DIN EN 1838
1 s 5) 3 h
8 h 6) DS
Bühnen 3 lx 1 s 3 h DS
EA0
CPS LPS
EA0,5
EB
EA15
4) Für oberirdische Bereiche von Bahnhöfen ist je nach Evakuierungskonzept auch 1h zulässig.
5) Je nach Panikrisiko von 1 s - 15 s
6) Es reichen 3 h, wenn die Schaltung nach 4.4.8 ausgeführt wird.
EA0
CPS LPS
EA0,5
EB
EA15
EA0
CPS LPS
EA0,5
EB
EA15
EA0
CPS LPS
EA0,5
EB
EA15
51 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
DIN V VDE V 0108-100
Beleuchtungs-
stärke
Umschalt-
zeit
Betriebs-
dauer
Sicherheits-
zeichen Stromquellen
Rettungswege in
Arbeitsstätten
1 lx
nach
DIN EN 1838
15 s 1 h DS7)
Arbeitsplätze mit
besonderer Gefährdung
10% EN min. 15lx
nach
DIN EN 1838
0,5 s
Für den
Zeitraum,
in dem für
Personen
eine
Gefährdung
besteht.
DS
7) Für Rettungswege in Arbeitsstätten nicht erforderlich
EA0
CPS LPS
EA0,5
EB
EA15
BS
EA0
CPS LPS
EA0,5
EB
EA15
BS
52 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
DIN EN 50272 - 2 Sicherheitsanforderungen
an Batterien und Batterieanlagen
Teil 2: Stationäre Batterien
53 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
DIN EN 50272-2
Anwendungsbereich (1)
• Diese Norm gilt für stationäre Batterien und Batterieanlagen mit einer
maximalen Nennspannung von DC 1500V und beschreibt die
grundsätzlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren, die durch
elektrischen Strom, austretenden Gasen oder Elektrolyt hervorgerufen
werden.
• Sie legt Anforderungen in Fragen der Sicherheit fest, die in Verbindung
mit dem Errichten, dem Betrieb, der Inspektion, der Wartung und der
Entsorgung entstehen.
• Sie umfasst sowohl Blei- als auch NiCd-Batterien.
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DIN EN 50272-2
Sekundärzelle, Einzelzelle (4.1)
• Baugruppe, bestehend aus Elektroden und Elektrolyt, die die
Grundeinheit einer Sekundärbatterie bildet.
Geschlossene Zelle (4.2)
• Sekundärzelle, deren Deckel mit einer Öffnung versehen ist, durch die
Gase entweichen können.
Verschlossene Zelle (4.3)
• Unter üblichen Bedingungen geschlossene Sekundärzelle mit einer
Einrichtung, die den Austritt von Gas erlaubt, wenn der innere Druck
einen vorbestimmten Wert überschreitet. Das Nachfüllen von Elektrolyt
ist üblicher Weise nicht möglich.
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DIN EN 50272-2
Lüftungsanforderungen (8.2)
• Durch die Lüftung eines Batterieraumes oder Batterieschrankes soll die
Wasserstoffkonzentration unterhalb der Schwelle von 4%
Wasserstoffanteil gehalten werden.
• Batterieräume gelten nicht als explosionsgefährdet, wenn die
Wasserstoffkonzentration durch natürliche oder technische Lüftung unter
diesem Sicherheitsgrenzwert bleibt.
56 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
DIN EN 50272-2
Natürliche Lüftung (8.3)
• Die Größe des Luftvolumenstromes ist vorzugsweise durch natürliche
Lüftung sicherzustellen, andernfalls durch technische Lüftung.
• Batterieräume oder -schränke erfordern eine Zuluft- und Abluftöffnung
mit einem Mindestquerschnitt, der nach folgender Gleichung berechnet
wird:
A = Q x 28
Q: Volumenstrom der Frischluft in m3/h
A: freie Öffnungsquerschnitte der Zu- und Abluftöffnung in cm2
Annahme: Luftgeschwindigkeit von 0,1 m/s.
57 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
DIN EN 50272-2
Beispiel: 216 V / 57 Ah Pb-Batterie // Verschlossen
Lüftungsquerschnitt für Starkladung
Q = 0,05 x n x ( Igas x CN ) x 10-3
Q = 0,05 x 108 x (Igas x 57 ) x 10-3
Q = 2,4624 m³/h (Igas = 8 = Starkladung)
Q = 0,3078 m³/h (Igas = 1 = Erhaltungsladung)
A = 28 x Q
A = 28 x 2,4624 m³/h
A = 68,95 cm²
58 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
DIN EN 50272-2
Technische Lüftung (8.4)
• Wenn eine natürliche Lüftung nicht ausreicht, dann ist eine technische
Lüftung vorzusehen, welche die Luft aus dem Batterieraum in die
Umgebungsluft außerhalb des Gebäudes entlüftet.
Details siehe nationales Baurecht (EltBauVo)
59 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
DIN EN 50272-2
Spezielle Raumanforderungen (10.1)
• d) Bei geschlossenen Batteriebauarten muss der Fußboden gegen
Elektrolyt undurchlässig und chemisch resistent sein, oder die Batterie
muss in entsprechenden Wannen aufgestellt werden.
CEAG setzt standardmäßig verschlossene Zellen ein.
Für verschlossene Zellen gilt diese Maßnahmen nicht!
Details siehe nationales Baurecht (EltBauVo)
60 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
DIN EN 1838 Angewandte Lichttechnik
Notbeleuchtung
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Quo Vadis?
62 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
EN 1838
Änderungen gegenüber DIN EN 1838:1999-07
• externe Beleuchtung bis zu einem sicheren Bereich (Sammelplatz)
• Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtungen, Erste-Hilfe-Stellen sowie
BMA vertikal mit 5 lx beleuchten
• Vorgeschriebene Beleuchtungsstärkewerte sind Wartungswerte
• erste Reflektion erlaubt, bei indirekten Leuchten, wenn die reflektierende
Fläche im Wartungsplan Berücksichtigung findet
• die Farbe und die Gestaltung von Sicherheitszeichen gem. ISO 7010
• Sicherheitszeichen in heller Umgebung bzw. bei intakter Allgemein-
beleuchtung gem. ISO 3864-1 und ISO 3864-4
• Ermittlung der Erkennungsweite eines Sicherheitszeichens bei größer
20° über der horizontalen Blickrichtung
63 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
EN 1838
NOTBELEUCHTUNG
Sicherheitsbeleuchtung Ersatzbeleuchtung
Sicherheitsbeleuchtung
für Rettungswege
Sicherheitsbeleuchtung
für Arbeitsplätze mit
besonderer Gefährdung
Antipanik-
beleuchtung
Sicherheitszeichen
64 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
EN 1838
Sicherheitsbeleuchtung
von Sicherheitszeichen
• Rettungswege leicht finden und
benutzen
Sicherheitsbeleuchtung
für Rettungswege
• gefahrloses Verlassen eines
Gebäudes, leichtes Auffinden und
Bedienen von Brandbekämpfungs-
und Sicherheitseinrichtungen
Sicherheitsbeleuchtung
von Sicherheitszeichen
Sicherheitsbeleuchtung
für Rettungswege
Allgemeinbeleuchtung
65 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
EN 1838
Antipanikbeleuchtung
• Paniksituationen vermeiden, sicheres
Erreichen von Rettungswegen,
Hindernisse bis zu 2 m beleuchten
Sicherheitsbeleuchtung für
Arbeitsplätze mit bes. Gefährdung
• Sicherheit von Personen an
Arbeitsplätzen mit potentiell
gefährlichen Arbeitsabläufen
LBO fordert 1 Lux!
66 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
EN 1838
Anforderungen an die Errichtung (4.1.1)
• Die Sicherheitsbeleuchtung muss EN 60598-2-22, EN 50172 und
EN 62034 entsprechen
• Anteile reflektierten Lichtes sind zu vernachlässigen.
• Wenn indirekt strahlende Leuchten eingesetzt werden, kann die erste
Reflektion (basierend auf dem Wartungswert des Reflexionsgrades der
Flächen) berücksichtigt werden, weitere Reflektionen sind zu
vernachlässigen.
67 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
Sicherheitsbeleuchtung (1 lx) muss angebracht werden (4.1.2)
nahe (max. 2 m Abstand) Treppen, um
jede Treppenstufe direkt zu beleuchten
an jeder im Notfall zu
benutzenden Ausgangstür
mindestens 2 m über dem Boden
für Sicherheitszeichen bei Notlichtbedingungen
EN 1838
2 m
68 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
EN 1838
Sicherheitsbeleuchtung (1 lx) muss angebracht werden (4.1.2)
bei jeder Richtungsänderung
bei jeder Kreuzung der Gänge/Flure
nahe (max. 2m Abstand) jedem Ausgang
und außerhalb bis zum sicheren Bereich
nahe (max. 2m Abstand)
jeder Niveauänderung
Gilt nicht in Frankreich (Anhang B)
69 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
EN 1838
nahe (max. 2 m Abstand) Fluchtgeräten
für Menschen mit Behinderung
nahe (max. 2 m Abstand) Schutzbereichen
für Menschen mit Behinderung und Rufanlagen
Alarmierungseinrichtungen in Toiletten für
Menschen mit Behinderung
Gilt nicht in Frankreich (Anhang B)
Sicherheitsbeleuchtung (1lx) muss angebracht werden (4.1.2)
70 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
EN 1838
Sicherheitsbeleuchtung (5lx) muss angebracht werden (4.1.2)
nahe (max. 2m Abstand) jeder
Erste-Hilfe-Stelle
nahe (max. 2m Abstand) jeder Brand-
bekämpfungs- oder Meldeeinrichtung
nahe (max. 2m Abstand) jeder Anzeige
der Brandmeldeanlage
Gilt nicht in Frankreich (Anhang B)
Gilt nicht in Frankreich (Anhang B)
Gilt nicht in Frankreich (Anhang B)
BMZ
71 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
EN 1838
Beleuchtungsstärke für Rettungswege (4.2.1)
Fluchtwege bis 2 m Breite sind
auf den Mittelachsen mit 1 lx
und bis 50% der Breite auf
0,5 lx auszuleuchten.
Messhöhe max. 2 cm (Anhang A)
Breitere Rettungswege
können als mehrere 2m
Streifen betrachtet werden oder
als Antipanikbeleuchtung
ausgerüstet werden 0,5 lx 1 lx 0,5 lx
1 m
2 m
Beleuchtungsstärke 0,5 lx bis 1 lx
72 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
EN 1838
Ungleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke (4.2.2)
Bedingt durch die Trägheit des Auges wird die Erkennbarkeit von Hindernissen oder
der Rettungswegverlauf bei zu hohen Hell-/Dunkel-Unterschieden beeinträchtigt.
Gleichmäßigkeit < 40:1 (E max / E min)
1 lx 40 lx 1 lx 40 lx 40 lx
Messhöhe max. 2 cm (Anhang A)
73 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
EN 1838
Physiologische Blendung
muss durch Begrenzung der
Leuchten innerhalb des
Gesichtsfeldes niedrig
gehalten werden.
Bei horizontalen
Fluchtwegen zwischen
60 und 90°.
Physiologische Blendungsbegrenzung (4.2.3)
Lichtstärke begrenzt zwischen 60°- 90°
74 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
EN 1838
Lichtstärke begrenzt im gesamten Bereich
Physiologische Blendung
muss durch Begrenzung der
Leuchten innerhalb des
Gesichtsfeldes niedrig
gehalten werden.
Physiologische Blendungsbegrenzung (4.2.3)
75 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
EN 1838
max. Lichtstärke für
Rettungswege und
Antipanikbeleuchtung
[cd]
Lichtpunkthöhe
über dem Boden
[m]
Lichtstärke begrenzt zwischen 60° - 90°
max. Lichtstärke für
Arbeitsplätze mit beson-
derer Gefährdung
[cd]
5000 h > 4,5
3500 4,0 < h < 4,5
2500 3,5 < h < 4,0
1600 3,0 < h < 3,5
900 2,5 < h < 3,0
500 h < 2,5
10000
7000
5000
3200
1800
1000
Physiologische Blendungsbegrenzung (4.2.3)
76 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
EN 1838
Farbwiedergabe Sicherheitsfarben (4.2.4)
Farbwiedergabe-Index der Lampe (Ra) mindestens 40
77 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
EN 1838
Betriebsdauer (4.2.5)
für Rettungswege und Antipanikbeleuchtung
• Nennbetriebsdauer der Sicherheitsbeleuchtung
mindestens 1 Stunde.
• Ausnahme Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
Nennbetriebsdauer Gefährdungszeit
• LBO/DIN V VDE V 0108-100 - Für die meisten Bereiche wird
Nennbetriebsdauer der Sicherheitsbeleuchtung mindestens 3 Stunden
gefordert.
78 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
EN 1838
Geforderte Beleuchtungsstärke (4.2.6/ 4.3.6)
E Beleuchtungsstärke Sicherheitsbeleuchtung
EN Nennbeleuchtungsstärke (1 lx bzw. 0,5 lx)
für Rettungswege und
Antipanikbeleuchtung
E
E N
[%]
100
50
5 60 t [s]
79 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
ASR A3.4/3 (gem. A-Abweichung EN 1838)
Geforderte Beleuchtungsstärke nach 15s: 100%
für Fluchtwege
100
15 t [s]
Messhöhe 20 cm
E
E N
[%]
E Beleuchtungsstärke Sicherheitsbeleuchtung E Beleuchtungsstärke Sicherheitsbeleuchtung
EN Nennbeleuchtungsstärke (1 lx)
80 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
EN 1838
Antipanikbeleuchtung (4.3.1)
Die horizontale Beleuchtungsstärke darf 0,5 lx auf den
freien Bodenflächen nicht unterschreiten.
Deutschland:
LBO fordert 1lx
Niederlande:
„Bouwbesluit“ fordert 1 lx
Frankreich:
Leuchten müssen
5 lm/m2 erzielen.
Gleichmäßigkeit –
Abstand zwischen den
Leuchten < als 4 x
Montagehöhe
Die Randbereiche mit einer Breite von 0,5 m werden
nicht berücksichtigt.
81 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
EN 1838
Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung (4.4)
•
• Gleichmäßigkeit 1:10
• Blendungsbegrenzung im Bereich 60° bis 90°
• Ra 40
• Nennbetriebsdauer Gefährdungszeit
• Erreichen der Nennbeleuchtungsstärke 0,5 s
10 % 15 lx E
E N
[%]
4.4. gilt nicht in Frankreich (gem. Anhang B)
82 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
EN 1838 / ASR A3.4/3
E Beleuchtungsstärke Sicherheitsbeleuchtung
EN Nennbeleuchtungsstärke (10 % mind. 15 lx)
EN 1838
Arbeitsplätze mit
besonderer
Gefährdung
10 % 15 lx E
E N
[%]
100
0,5
ASR A3.4/3
Arbeitsstätten mit
Unfallgefahr
Geforderte Beleuchtungsstärke (4.4.6) / ASR (4.3(4))
83 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
EN 1838
Ersatzbeleuchtung (4.5)
• Wenn Ersatzbeleuchtung als Notbeleuchtung verwendet wird,
so sind alle Bestimmungen der EN 1838 einzuhalten.
• Wenn die Ersatzbeleuchtung die Anforderungen Mindestwerte
unterschreitet, so ist die Tätigkeit zu beenden oder der Arbeitsprozess
herunter zu fahren.
• Anforderungen an die geforderte minimale Beleuchtungsstärke sind in
den Arbeitsstättenrichtlinien geregelt.
84 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
60 s 5 s
100%
50%
DIN EN 1838
Umschaltzeit 1s
Spannungs-
ausfall!
Netzbetrieb
1 2
F
t
t
U
3 4 5 7 60
Stromquelle für
Sicherheitszwecke wirksam
Sta
rtzeit
EV
G =
? s
Um
schaltzeit =
1 s
F = 0
Erk
ennung
> 0
,5 s
Spannungs-
ausfall erkannt!
85 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
60 s
5 s
100%
50%
DIN EN 1838
F = 0
Umschaltzeit 15s
Netzbetrieb
1
F
t
t
U
5 14 15 17 60
Sta
rtzeit
EV
G =
? s
Erk
ennung
> 0
,5 s
Spannungs-
ausfall erkannt!
Stromquelle für
Sicherheitszwecke wirksam
Umschaltzeit = 15 s
?
Spannungs-
ausfall!
86 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
EN 1838
Allgemeines (5.1 & 5.3)
• Sicherheitszeichen müssen ISO 3864-1 (Gestaltungsgrundlagen),
ISO 3864-4 (Photometrie) und ISO 7010 (Gestaltung) entsprechen.
• Sicherheitszeichen können beleuchtet oder hinterleuchtet werden.
• Unter Allgemeinbeleuchtung gelten andere Anforderungen.
Für Deutschland sind ebenfalls die ASR A1.3
sowie die DIN 4844-1 einzuhalten.
In Frankreich geregelt in der
Norm NF X 08-003 (gem. Anhang B)
87 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
EN 1838 / ISO 7010
Kennzeichnung von Notausgängen inkl. Richtungspfeil
PL
PR
PU
PO
88 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
EN 1838 / ISO 7010
Weitere Kennzeichnung
Notausstieg mit Fluchtleiter
Durch Rettungskräfte einen Rettungsausstieg finden
Das ist leider nicht mehr erlaubt
89 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
Das ist leider nicht mehr erlaubt
90 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
Leuchtdichte von Sicherheitszeichen (5.4)
EN 1838 bei Notbeleuchtung
• Leuchtdichte Sicherheitsfarbe (Grün) > 2 cd/m²
• Verhältnis der Leuchtdichte innerhalb der jeweiligen Farbe > 1:10
•
• Farben entsprechend ISO 3864-1 und ISO 3864-4
• Beleuchtungsdauer mindestens 1 h (soweit nationale Vorgaben nicht
größere Werte vorgeben.)
EN 1838
5:1 15:1 Leuchtdichte Weiß
Leuchtdichte Farbe
In Frankreich geregelt in der
Norm NF X 08-003 (gem. Anhang B)
91 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
EN 1838
Geforderte Leuchtdichte (5.4.6)
für Sicherheitszeichen E
E N
[%]
100
50
5 60 t [s]
In Frankreich geregelt in der
Norm NF X 08-003 (gem. Anhang B)
92 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
Leuchtdichte von Sicherheitszeichen
DIN 4844-1 bei Allgemeinbeleuchtung (DIN 4844-1 gilt nur in Verbindung mit DIN ISO 3864-1)
• Leuchtdichte Kontrastfarbe (Weiß) > 500 cd/m²
• Verhältnis der Leuchtdichte innerhalb der jeweiligen Farbe > 1:5
•
• Farben entsprechend ISO 3864-1 und ISO 3864-4
DIN 4844-1
5:1 15:1 Leuchtdichte Weiß
Leuchtdichte Farbe
93 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
Leuchtdichte von Sicherheitszeichen
ISO 30061 bei Verrauchung
• Leuchtdichte Sicherheitsfarbe > 10 cd/m²
ISO 30061
94 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
Kunst am Bau
95 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
DIN EN 1838 / DIN 4844
Erkennungsweite (5.5)
l = Erkennungsweite
h = Höhe des Zeichens
l = z • h z = Distanzfaktor = 200 bei hinterleuchteten Zeichen
Hinterleuchtetes
Zeichen
l
h
In Frankreich geregelt in der
Norm NF X 08-003 (gem. Anhang B)
96 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
DIN EN 1838 / DIN 4844
Erkennungsweite (5.5)
l = Erkennungsweite
h = Höhe des Zeichens
l = z • h z = Distanzfaktor = 200 bei hinterleuchteten Zeichen
z = Distanzfaktor = 100 bei angestrahlten Zeichen
Hinterleuchtetes
Zeichen
l
h h
Angestrahltes
Zeichen
Sicherheits-
leuchte
97 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
TEST – Welche Erkennungsweite ?
98 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
EN 1838
Anforderungen an die Errichtung (4.1.1 / 5.5)
• Falls möglich sollte wegen der Sichtbarkeit das Sicherheitszeichen nicht
höher als 20° über der horizontalen Blickrichtung bei der maximalen
Erkennungsweite des Zeichens angebracht werden.
h
ha
tan 𝛼 = 𝛼𝛼
=> 𝛼 = tan 𝛼 ∗ 𝛼
𝛼 𝛼
𝛼 (𝛼𝛼𝛼𝛼𝛼𝛼𝛼𝛼𝛼𝛼𝛼𝛼𝛼𝛼𝛼)
99 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
EN 1838
b
(Erkennungs-
weite)
𝛼 a ha
(Höhe
Betrachter)
h
(ha +a)
0 m 20° - 1 m
12 m 20° 4,37 m 1 m 5,37 m
17 m 20° 6,19 m 1 m 7,19 m
18 m 20° 6,55 m 1 m 7,55 m
20 m 20° 7,28 m 1 m 8,28 m
22 m 20° 8,01 m 1 m 9,01 m
24 m 20° 8,74 m 1 m 9,74 m
28 m 20° 10,19 m 1 m 11,19 m
30 m 20° 10,92 m 1 m 11,92 m
32 m 20° 11,65 m 1 m 12,65 m
60 m 20° 21,84 m 1 m 22,84 m
tan 𝛼 = 𝛼𝛼
=> 𝛼 = tan 𝛼 ∗ 𝛼
101 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
EN 1838
In Dauerschaltung
Leuchte
60 Minuten nach Netzausfall
Unter Anregungsbeleuchtung
Schild
60 Minuten nach Netzausfall
102 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
EN 1838
Besonderheiten Frankreich (Angang B)
• Beleuchtungsstärke und Leuchtdichte werden nicht bei Planungen in
Frankreich berücksichtigt.
• Auf Rettungswegen müssen zertifizierte Notleuchten in einem Abstand
von nicht mehr als 15 m angebracht sein.
• Die Beleuchtungsstärke als photometrischer Aspekt wird nicht in
öffentlichen Gebäuden und Arbeitsstätten genutzt.
103 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
EN 1838
Besonderheiten Italien (Angang B)
• Für Kinos, Theater und ähnliche Veranstaltungsorte muss die
Beleuchtungsstärke in der Nähe von Treppen und Ausgängen
mindestens 5 lx betragen, gemessen 1 m über dem Boden.
• Entlang von Rettungswegen sind mindestens 2 lx erforderlich.
• Sofern Beleuchtungsstärkewerte durch Vorschriften vorgegeben sind,
sind sie nicht als Planungswerte zu betrachten, sondern müssen vor Ort
einschließlich von Reflexion messbar sein.
104 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
Vorbeugender Brandschutz
Funktionserhalt
Muster EltBauVo 01 / 2009
Veröffentlicht 08 / 2009
MLAR 11 / 2005
Veröffentlicht 04 / 2006
105 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
Muster EltBauVo
Geltungsbereich §1
• Die EltBauVo 2009 gilt für zentrale Batterieanlagen, die für
bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische
Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden eingesetzt werden.
• Unter dem Begriff „zentrale Batterieanlagen“ sind sowohl Zentral- (CPS)
als auch Gruppenbatterieanlagen (LPS) zusammengefasst.
• Durch die Formulierung „in Gebäuden“ ist die Ausnahmeregelung für
Arbeitsstätten nicht mehr zulässig.
Schutzziel:
Funktionserhalt von zentralen
Batterieanlagen durch separate elektrische
Betriebsräumen.
106 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
Muster EltBauVo
Geltungsbereich §1
• Abweichungen von der EltBauVo der einzelnen Bundesländer
sind nur im individuellen Einzelfall möglich.
Hierzu ist vom Bauvorlagenberechtigten ein individueller
Abweichungsantrag für das Objekt an die Untere Bauaufsichtsbehörde
zu stellen.
• Wenn bauordnungsrechtlich keine Sicherheitsbeleuchtungsanlage
gefordert wird, sind trotzdem die Anforderungen der
Arbeitsstättenrichtlinien und die Unfallverhütungsvorschriften der
Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen bezüglich
Sicherheitsbeleuchtung zu beachten.
107 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
Muster EltBauVo
Anforderungen an elektrische Betriebsräume §4
• Im Gefahrenfall von allgemein zugänglichen
Räumen oder vom Freien leicht und sicher
erreichbar.
• Können durch nach außen aufschlagende Türen
jederzeit ungehindert verlassen werden.
• Dürfen von notwendigen Treppenräumen nicht
unmittelbar zugänglich sein.
• Der Rettungsweg bis zu einem sicheren Bereich
darf nicht länger als 35 m sein
(MBO, §35, 2. Absatz). < 35m
108 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
Muster EltBauVo
Anforderungen an elektrische Betriebsräume §4
• Lichte Höhe von mindestens 2 m
• Durchgangshöhe von mindestens1,80 m
in Bedienungs- und Wartungsgängen
• Keine Leitungen und Einrichtungen, die
nicht zum Betrieb der jeweiligen
elektrischen Anlagen erforderlich sind
• Unmittelbar oder über eigene
Lüftungsleitungen wirksam aus dem
Freien be- und in das Freie entlüften
HV-AV
HV-SV +
109 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
Muster EltBauVo
Zusätzliche Anforderungen an Batterieräume §7
Raumabschließende Bauteile (Wände und Türen, ausgenommen
Außenwände) mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit entsprechend
dem erforderlichen Funktionserhalt
HV-AV
HV-SV +
F30
F30 T30
Feuerhemmend = Feuerwiderstandsdauer 30 Minuten
Entsprechend MLAR 11/2005;
5.1 (Musterleitungsanlagenrichtlinie)
müssen alle Verteiler der Sicherheits-
stromversorgung von Verteilern der
allgemeinen Stromversorgung in
Funktionserhalt (E30) getrennt werden.
Mindestraumvolumen: > 15m³ (Gem. Kommentar mit Anwendungsempfehlungen
zur MLAR, 3. Auflage.)
110 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
Muster EltBauVo
Zusätzliche Anforderungen an Batterieräume §7
• An der Tür muss ein Schild "Batterieraum" angebracht sein.
• Fußböden müssen für elektrostatische
Ladungen ableitfähig sein, wenn
geschlossene Zellen aufgestellt werden.
• VDE 0100 Teil 729:
Anforderungen an die Gangbreite und
deren Höhe innerhalb elektrischer
Betriebsräume
HV-AV
HV-SV +
F30
F30 T30
111 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
Muster EltBauVo / MLAR
HV-AV
HV-SV
Batterie-
raum
F30
F30 T30 T30
F30
L30
Entsprechend MLAR 11/2005; 5.1 (Musterleitungsanlagenrichtlinie)
müssen alle Verteiler der Sicherheitsstromversorgung von Verteilern
der allgemeinen Stromversorgung in Funktionserhalt (E30)
getrennt werden.
Lüftungs-
kanal
feuer-
beständig
112 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
Muster EltBauVo / MLAR
Unterverteilung
Batterieleitung E 30
Dauerlichtleitung
UV-SV UV-AV
Entsprechend MLAR 11/2005
T30 F30
F30
113 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
Brandschutz / MLAR
Die Dauer des Funktionserhaltes der Leitungsanlage
muss min. 30 Minuten betragen bei:
• Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, ausgenommen sind Leitungsanlagen
einschließlich Verteiler, die der Stromversorgung der Sicherheits-
beleuchtung eines Brandabschnittes in einem Geschoss oder nur
innerhalb eines Treppenraumes dienen.
Die Grundfläche je Brandabschnitt darf höchstens 1600 m2
betragen.
• In NRW wurde in der LAR auf die Begrenzung der Brand-
abschnittsgröße verzichtet. Hier muss die maximale Größe des
Brandabschnitts über ein Brandschutzkonzept definiert werden.
114 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
Brandschutz / Industriebau
Richtlinie über den baulichen Brandschutz im
Industriebau (09/90) NRW
2. Brandbekämpfungsabschnitte
2.1 Nach § 28 Abs.1 Satz 1 Bau O NRW sind ausgedehnte Gebäude
durch Brandwände in höchstens 40 m lange Brandabschnitte zu
unterteilen. Wird dieser Abstand der Brandwände überschritten,
so sind die vergrößerten Brandabschnitte der Industriebauten in
Brandbekämpfungsabschnitte zu unterteilen.
115 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
Brandschutz / MLAR
Der Funktionserhalt der Leitungen ist gewährleistet,
wenn die Leitungen
• der DIN 4102-12 entsprechen ( E30 oder E 90 ) oder
• auf Rohdecken unterhalb des Fußbodenestrichs mit einer Dicke
von mindestens 30 mm oder
• im Erdreich verlegt werden
• Die Verlegung der Leitung im oder unter Putz stellt
keine ausreichende Maßnahme zum Funktionserhalt der Leitung dar.
116 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
Brandschutz / MLAR 11 / 2005
Brandabschnitt 1 Brandabschnitt 2 Brandabschnitt 3
Tür T 30
UV
-SV
E 30
E 30
1600 m2 1600 m2 1600 m2
Für jeden Stromkreis der Sicherheitsstromversorgung
sind jeweils getrennte Kabel und Leitungen zu verwenden.
Die getrennten Leitungstrassen sind nicht für die Verlegung der
Endstromkreise der Sicherheitsbeleuchtung gefordert.
118 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
Brandschutz / MLAR 11 / 2005
1 Brandabschnitt < 1600 qm
UV
-SV
In Versorgungsbereich < 1600 qm darf der Unterverteiler der
Sicherheitsstromversorgung ungeschützt aufgestellt werden,
soweit in der LBO nichts anders geregelt ist.
121 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.
VDE 0100 - 729
Errichten von Niederspannungsanlagen -
Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen
besonderer Art - Bedienungsgänge und Wartungsgänge
Diese Norm enthält die deutsche Übernahme des Europäischen Harmonisierungsdokuments
HD 60364-7-729:2009 „Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 7-729: Anforderungen für
Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Bedienungsgänge und Wartungsgänge“, das
die Internationale Norm IEC 60364-7-729:2007 „Low-voltage electrical installations - Part 7-729:
Requirements for special installations or locations - Operating or maintenance gangways“ mit
gemeinsamen Abänderungen von CENELEC enthält.
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VDE 0100 - 729
Anforderungen an die Gangbreite und deren Höhe innerhalb
elektrischer Betriebsräume
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VDE 0100 - 729
Zusätzliche Anforderungen für Bereiche mit eingeschränktem Zugang
Mindestgangbreite für Räumung - Fall 1
Mindestgangbreite für Räumung - Fall 2 Mindestgangbreite für Räumung - Fall 3
In Bedienungsgängen und Wartungsgängen müssen sich die Türen
mindestens 90° öffnen lassen. ZB-S Standschränke sind 800 mm breit!
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So nicht … !
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Leitungsdimensionierung
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Leitungsdimensionierung
Die Leitungsanlage der Sicherheitsbeleuchtungsanlage ist wie alle anderen
Leitungsanlagen auch zu dimensionieren. Einziger Unterschied:
Die Dimensionierung muss sowohl für den Netzbetrieb als auch für den
Batteriebetrieb erfolgen!
250 m
UV-SV
HV-AV
50 m 10 m
40
m
UV-AV
HV-SV
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Leitungsdimensionierung
• Überlastschutz
(Können die eingesetzten Kabel den max. mögl. Belastungsstrom bzw. den Nennstrom
oder den Einstellwert der Überlastschutzorgane übertragen?)
• Spannungsfall
(Ist der berechnete Spannungsfall im gesamten Netz kleiner als der max. zulässige
Spannungsfall am Verbraucher?)
• Kurzschlussschutz
(Ist das Kabel für die bei einem Kurzschluss entstehende Wärmebelastung unter
Berücksichtigung der Kurzschlussschutzeinrichtung ausreichend dimensioniert?)
• Schutz durch Abschaltung
(Kann das eingesetzte Schutzelement bei einem Fehlers am Ende der Leitungsstrecke in
der vorgegebene Zeit abschalten? Die von CEAG eingesetzten trägen
Schmelzsicherungen lösen beim 4 - fachen Sicherungsnennstrom innerhalb von
5 Sekunden aus.)
• Selektivität
(Besteht Selektivität zwischen den eingesetzten Schutzelementen?)
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Spannungsfall
250 m
UV-SV
HV-AV
90 m
50 m 10 m
40
m 50 m
UV-AV
Spannungsfall
HV-SV
DIN VDE 0100-520, § 525.1 (Juni 2013)
Der Spannungsfall zwischen Einspeisung und Verbraucher soll für die Beleuchtung
nicht größer als 3% sein.
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Spannungsfall
Für den Batteriebetrieb ist zu beachten:
DIN EN 50171, § 6.12.5
Am Ende der Betriebsdauer darf die Ausgangsspannung nicht
geringer sein als 90% der Nennspannung: 216V * 0,9 = 194,4V DC
3% Spannungsfall von der Batterie (194,4V)
bis zur letzten Leuchte => D u max. = 5,83V
194,4V – 5,83V = 188,57 V (188 V)
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Spannungsfall
DIN VDE 0100-520 (Anhang G – informativ)
• Spannungsfälle können mittels der nachstehenden Gleichung
bestimmt werden:
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Spannungsfall
Dabei sind:
• u = Spannungsfall in Volt;
• b = Koeffizient 1 bei dreiphasigen Stromkreisen und
2 bei einphasigen Stromkreisen.
• p1 = spezifischer elektrischer Widerstand der Leiter im ungestörten Betrieb. Dabei wird als
spezifischer elektrischer Widerstand der Wert für die im ungestörten Betrieb vorhandene
Temperatur genommen, d. h. 1,25-mal der spezifische elektrische Widerstand bei 20°C,
oder 0,0225 Ωmm²/m für Kupfer und 0,036 Ωmm²/m für Aluminium;
• L = gerade Länge der Kabel- und Leitungsanlage in Meter;
• S = Querschnitt der Leiter, in mm²;
• cos j= Leistungsfaktor; falls nicht bekannt, wird ein Wert von 0,8 (sinj = 0,6) angenommen;
• λ = Blindwiderstand je Längeneinheit des Leiters; falls nicht bekannt, wird ein Wert von
0,08 mΩ/m angenommen;
• IB = Betriebsstrom (in Ampere);
• der entsprechende Spannungsfall in Prozent ergibt sich nach:
• U0 = Spannung zwischen Außen- und Neutralleiter, in Volt.
D𝛼 = 100 ∗ 𝛼𝛼0
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