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Wie ist eine Sicherheitsbeleuchtung zu errichten?

CEAG Notlichtsysteme GmbH

Anderes Bild mit Rechten

- Haben wir schon in der Einleitung

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Aufbau Sicherheitsbeleuchtung

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DIN VDE 0100-560 Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 5-56:

Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel -

Einrichtungen für Sicherheitszwecke

Diese Norm enthält die Deutsche Übernahme des Europäischen Harmonisierungsdokuments

HD 60364-5-56:2010 + A1:2011 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-56: Auswahl

und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Einrichtungen für Sicherheitszwecke“, das die

Internationale Norm IEC 60364-5-56:2009 „Low-voltage electrical installations – Part 5-56:

Selection and erection of electrical equipment – Safety services“ mit gemeinsamen

Abänderungen von CENELEC enthält.

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DIN VDE 0100-560

Elektrische Anlagen für Sicherheitszwecke (560.3.1)

• Sicherheitsbeleuchtung

• Feuerlöschpumpen

• Feuerwehraufzüge

• Gefahrenmeldeanlagen, wie z. B. Brandmeldeanlagen, CO-Warnanlagen

und Einbruchmeldeanlagen

• Evakuierungsanlagen

• Entrauchungsanlagen

• wichtige medizinische Systeme

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DIN VDE 0100-560

Stromquelle für Sicherheitszwecke (560.3.2)

• Stromquelle, die dazu bestimmt ist, als Teil einer

elektrischen Anlage für Sicherheitszwecke

verwendet zu werden.

Ersatzstromquelle (560.3.5)

• Stromquelle, die dazu bestimmt ist, die

Versorgung einer elektrischen Anlage oder von

einem oder mehreren Teilen einer Anlage bei

einer Unterbrechung der üblichen

Stromversorgung aus anderen Gründen als für

Sicherheitszwecke aufrechtzuerhalten.

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DIN VDE 0100-560

Umschaltzeit (560.3.11)

• Zeitspanne zwischen dem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung

und der Übernahme der Versorgung der Betriebsmittel durch eine

Hilfsstromquelle.

Umschalten (560.9.9)

• Die Umschaltung vom Normalbetrieb zum Notbetrieb muss automatisch

erfolgen, wenn die Versorgungsspannung für mindestens 0,5 Sekunden

unter die 0,6-fache Bemessungsversorgungsspannung fällt. Weist

die Versorgungsspannung wieder einen Wert größer als die 0,85-fache

Bemessungsversorgungsspannung auf, so ist der Normalbetrieb

wieder herzustellen.

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DIN VDE 0100-560

Störung im Steuerungs- oder Bussystem (560.5.4)

• Eine Störung im Steuerungs- oder Bussystem der elektrischen Anlage

darf nicht die Funktion der Einrichtungen für Sicherheitszwecke

beeinträchtigen.

Daher müssen Steuerungssystem wie DALI, EIB, KNX, DMX usw.,

die in der Allgemeinbeleuchtung Verwendung finden,

entsprechend überwacht werden.

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DIN VDE 0100-560

Zulässig Stromquelle für Sicherheitszwecke (560.6.1)

• wiederaufladbare Batterien

• Primärelemente (z.B. für Rauchmelder im Wohnbereich)

• Generatoren, deren Antriebsmaschine unabhängig von der allgemeinen

Stromversorgung ist

• Duales System / separate Einspeisung aus dem Versorgungsnetz,

das/die von der normalen Einspeisung tatsächlich unabhängig ist.

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DIN VDE 0100-560

Strandort Stromquelle für Sicherheitszwecke (560.6.3)

• Stromquellen für Sicherheitszwecke müssen an einem geeigneten

Standort angeordnet werden und dürfen nur Elektrofachkräften (BA5)

oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen (BA4) zugänglich sein.

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DIN VDE 0100-560

Unabhängige Stromquelle für Sicherheitszwecke (560.6.5)

• Separate voneinander unabhängige Einspeisungen aus dem

Versorgungsnetz dürfen nur als Stromquelle für Sicherheitszwecke

verwendet werden, wenn eine Zusicherung besteht, dass ein

gleichzeitiger Ausfall beider Einspeisungen unwahrscheinlich ist.

Dimensionierung Stromquelle für Sicherheitszwecke(560.6.6)

• Die Stromquelle für Sicherheitszwecke muss über eine ausreichende

Leistungsfähigkeit zur Versorgung der zugehörigen Einrichtungen für

Sicherheitszwecke verfügen.

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DIN VDE 0100-560

Einschränkung Stromquelle für Sicherheitszwecke (560.6.7)

• Eine Stromquelle für Sicherheitszwecke darf nur dann zusätzlich für

andere Zwecke als zur Versorgung von Einrichtungen für

Sicherheitszwecke verwendet werden, wenn die Verfügbarkeit für die

Versorgung der Einrichtungen für Sicherheitszwecke dadurch nicht

beeinträchtigt wird.

AT-S+ Automatisches

Leuchten Testsystem

AC Stromquelle

für Sicherheitszwecke

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DIN VDE 0100-560

Stromquellen für Sicherheitszwecke (560.6.10 - 13)

Zentrales Stromversorgungssystem (EN 50171)

Stromversorgungssystem mit Leistungsbegrenzung (EN 50171)

Einzelbatteriesysteme (EN 60598-2-22) (560.6.1 & 560.9.1)

Stromerzeugungsaggregat (DIN 6280-13 & -14) ...s = Dauer der

Unterbrechung in Sekunden

Duales System / separate Einspeisung aus dem Versorgungsnetz,

das/die von der normalen Einspeisung tatsächlich unabhängig ist.

(560.6.1 & 560.6.5)

LPS

CPS

EB

EA..S

DS

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DIN VDE 0100-560

Anzeigen (560.6.14)

• Der Zustand der Stromquelle für Sicherheitszwecke (Betriebsbereit,

Störung, Stromquelle für Sicherheitszwecke in Betrieb) muss

angezeigt werden.

Standort Anzeigen (560.9.14)

• Der Betrieb der Notbeleuchtung muss für jede Stromquelle an einem gut

einsehbaren Standort angezeigt werden.

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DIN VDE 0100-560

Schutzmaßnahmen (560.7.4)

• Überstrom-Schutzeinrichtungen sind so auszuwählen und zu errichten,

dass ein Überstrom in einem Stromkreis die ordnungsgemäße Funktion

anderer Stromkreise für Sicherheitszwecke nicht beeinträchtigt.

Schaltgeräte und Steuergeräte (560.7.5)

• Schaltgeräte und Steuergeräte müssen eindeutig gekennzeichnet sein

und dürfen nur an solchen Standorten aufgestellt sein, die nur

Elektrofachkräften (BA5) oder elektrotechnisch unterwiesenen

Personen (BA4) zugänglich sind.

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DIN VDE 0100-560

Unabhängige Stromkreise(560.7.6)

• In von zwei unabhängigen Stromkreisen versorgten Betriebsmitteln darf

ein Fehler, der in einem Stromkreis auftritt, weder den Schutz gegen

elektrischen Schlag noch die ordnungsgemäße Funktion des anderen

Stromkreises beeinträchtigen.

Steuerschalter (560.9.13)

• Steuerschalter für die Notbeleuchtung

müssen an gekennzeichneten Stellen

so angeordnet und installiert werden,

dass sie von unbefugten Personen

nicht bedient werden können.

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DIN VDE 0100-560

Dokumentation (560.7.9 – 560.7.12)

• Allgemeiner Prinzip-Schaltplan mit Angaben der Stromquellen.

• Zeichnungen mit eingetragenen Standorten von:

- allen elektrischen Betriebsmitteln und Verteilern

- Sicherheitseinrichtungen mit Kennzeichnung der Stromkreise

- Schalt- und Überwachungseinrichtungen

• Liste der angeschlossenen Verbrauchsmittel

(Strangschema)

• Betriebsanleitung

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DIN VDE 0100-560

Stromkreise (Leitungsnetz) (560.8.2)

• Kabel- und Leitungsanlagen für Steuerungs- und Bussysteme von

Einrichtungen für Sicherheitszwecke müssen denselben Anforderungen

genügen wie die Kabel und Leitungen, die für die Einrichtungen für

Sicherheitszwecke selbst verwendet werden. Dies gilt nicht für

Stromkreise, die keinen nachteiligen Einfluss auf den Betrieb der

Sicherheitseinrichtungen haben.

Mit Differenzialüberwachung

der Steuerleitung in der Anlage

3-Phasenwächter

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DIN VDE 0100-560

22

32

S1

S2

+

-

12

Betriebsbereit

Batteriebetrieb

Störung

Fernschalter

1k

S1 / S2

Steuerschleife zur

Blockierung der Anlage

während Betriebsruhezeiten

Differenzialüberwachung: Kurzschluss oder Unterbrechung führen zur

Freigabe der Anlage

F3-Schalter geschlossen: Anlage betriebsbereit

F3-Schalter offen (1 k) : Anlage blockiert

F3-Modul

1 kΩ

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DIN VDE 0100-560

Schutzmaßnahmen (560.8.4)

• Stromkreise für Sicherheitszwecke, die mit

Gleichstrom gespeist werden können, müssen mit

zweipoligen Überstrom-Schutzeinrichtungen

ausgeführt sein.

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DIN VDE 0100-560

Endstromkreise (560.9.2)

• Ein Kurzschluss in einem Stromkreis darf nicht einen anderen Stromkreis

beeinflussen.

• Pro Stromkreis dürfen max. 20 Leuchten installiert werden.

• Die Gesamtbelastung des Stromkreises darf 60% des Nennstromes der

Überstrom-Schutzeinrichtung nicht überschreiten.

1 bis ......... max. 20 Leuchten 1 bis max. 20 Leuchten

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DIN VDE 0100-560

Schaltungsarten Sicherheitsleuchten (560.9.4)

• Innerhalb eines Endstromkreises der Sicherheitsbeleuchtung ist der

gemeinsame Betrieb von Leuchten in Bereitschaftsbetrieb und

Dauerbetrieb zulässig.

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DIN VDE 0100-560

Schaltungsarten Sicherheitsleuchten (560.9.5)

• Bereitschaftsbetrieb: Führt eine Unterbrechung der Stromversorgung in

einem Bereich zum Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, so muss die

Sicherheitsbeleuchtung automatisch aktiviert werden.

UV-SV

Bereitschaftslicht

Dauerlicht

UV-AV

S4 S3

Netz

Batterie

vom

HV-SV

BL

DL 2

2

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2

DIN VDE 0100-560

Schaltungsarten Sicherheitsleuchten

• Bei Dauerschaltung wird die allgemeine Stromversorgung am

Hauptverteiler der Sicherheitsstromversorgung überwacht.

HV-AV

Dauerlicht

3

HV-SV Dauerlicht

Zur Unterstation

2

2

LT

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DIN VDE 0100-560

Funktionale Sicherheit von Steuerungssystemen (560.9.8)

• Die Funktion von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen darf von eingesetzten

Steuerungssystemen nicht beeinträchtigt werden. Auch bei Änderungen

der eingesetzten Steuerungssysteme müssen die Anforderungen der

funktionalen Sicherheit weiterhin erfüllt werden.

Daher muss nach Änderungen an Steuerungssystem wie DALI, EIB, KNX,

DMX usw., die in die Funktion der Sicherheitsbeleuchtung beeinflussen

können, die komplette Sicherheitsbeleuchtung auf ihre Funktionalität im

Notbetrieb überprüft werden.

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V-CG-SB.1 mit ext. DALI-Controller

ZB-S oder CG2000

X

max. 20

je Stromkreis max.

1m ! DALI EVG

0

D

U

D

V-CG-SB.1 U

O

U D1

D2

O

D1

D2

Schalt-/Dimmeinheit

Tageslichtsensor

m m C DALI - Bus

externer

DALI-Controller

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DIN VDE 0100-560

Nachlaufendes Notlicht und Handrückschaltung (560.9.10)

• Nach Netzwiederkehr ist die Wiederzündzeit der Lampen der

allgemeinen Beleuchtung zu berücksichtigen = Notlichtnachlaufzeit

• In verdunkelten Räumen darf die Rückschaltung der Sicherheits-

beleuchtung nicht selbständig erfolgen. Sie darf nur von Hand

ausgeschaltet werden können = Handrückschaltung

DIN V VDE V 0108-100:

Schaltung der Sicherheitsbeleuchtung (4.4.9)

• Die Sicherheitsbeleuchtung muss aus der allgemeinen Stromversorgung

gespeist werden, solange diese am Verteiler der Sicherheitsbeleuchtung

vorhanden ist = Netznotbetrieb

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DIN VDE 0100-560

Kennzeichnung (560.9.15)

• In Sicherheitsbeleuchtungsanlagen müssen Leuchten, Verbindungs- und

Abzweigstellen in rot markiert sein. In der Nähe der Leuchten müssen

die Verteiler-, die Stromkreis- und die Leuchtennummer angebracht

werden. Das Schild muss mindestens 30mm Durchmesser haben.

UV-S 5

7 12

Die Leserlichkeit von Schriften

wird in DIN 1450 geregelt

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DIN VDE 0100-718 Errichten von Niederspannungsanlagen

- Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und

Anlagen besonderer Art –

Mit der Einführung der DIN VDE 0100-560 wurden die meisten Abschnitte der

DIN VDE 0100-718, die sich auf Sicherheitsbeleuchtung bezogen haben, ersetzt.

Die nachfolgenden Abschnitte der DIN VDE 0100-718, sind weiterhin für die

Sicherheitsbeleuchtung zu beachten.

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DIN VDE 0100-718

Schutzmaßnahmen (718.473.2.1 / 1. Absatz)

• Abschaltung durch Überstrom-Schutzeinrichtung innerhalb von 5 s

Stromkreise - Leitungsnetz (718.563.7)

• Stromkreise für Sicherheitszwecke sind in Betriebsruhezeiten so zu

schalten, dass ein ungewolltes Wirksamwerden der Stromquelle für

Sicherheitszwecke zur Versorgung der elektrischen Anlage für

Sicherheitszwecke verhindert wird.

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DIN VDE 0100-718

Kabel- und Leitungsverlegung (718.521.2)

• Leitungsverbindung zwischen Stromquelle und Hauptverteiler muss

erdschluss- und kurzschlusssicher sein.

Mehradrige Kabel und Leitungen (718.521.5)

• Mehrere Endstromkreise in einem Kabel / in einer Leitung mit

gemeinsamen Neutralleiter sind nicht erlaubt.

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DIN EN 50172 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

sowie

- Vornorm -

DIN V VDE V 0108-100 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

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DIN EN 50172 / DIN V VDE V 0108-100

Gültigkeit

• Das UK 221.3 „Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen“ der DKE

Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im

DIN und VDE empfiehlt die Anwendung der DIN V VDE V 0108-100.

• Da die DIN V VDE V 0108-100 vom UK 221.3 empfohlen wird und somit

den aktuellen Stand der Technik wiedergibt, wird in den Schulungen der

CEAG Notlichtsysteme GmbH der Inhalt dieser Norm wiedergegeben!

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DIN EN 50172 / DIN V VDE V 0108-100

Gegenüber der DIN EN 50172:2005-01 wurden folgende

Änderungen vorgenommen:

a) lichttechnische Anforderungen der Sicherheitsbeleuchtung im

Netzbetrieb,

b) zusätzliche Anforderungen an die elektrische Anlage für

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen,

c) Anforderungen an die Stromkreise der elektrischen Anlage für

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen,

d) Anforderungen an die Steuerungs- und Bussysteme der

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen,

e) Anforderungen an Leuchten für die Sicherheitsbeleuchtung mit externem

Anschluss,

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DIN EN 50172 / DIN V VDE V 0108-100

Gegenüber der DIN EN 50172:2005-01 wurden folgende

Änderungen vorgenommen:

f) Anforderungen an Einzelbatteriesysteme,

g) Kennzeichnung der Leuchten und von Verbindungs- / Abzweigstellen,

die Teil einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage sind,

h) Aufnahme der Anforderung der Erstprüfung, der wöchentliche Prüfung

sowie der Messung der Beleuchtungsstärke alle 3 Jahre.

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DIN EN 50172 / DIN V VDE V 0108-100

Anwendungsbereich (1)

• Diese Vornorm legt die Kennzeichnung von Rettungswegen und die

Beleuchtung von Rettungswegen bei Störung der allgemeinen

Stromversorgung sowie die Mindestanforderung einer solchen

Sicherheitsbeleuchtung je nach Größe, Art und Nutzung der baulichen

Anlagen fest. Sie gilt für Arbeitsplätze, bauliche Anlagen für

Menschenansammlungen sowie öffentlich zugängliche Wege innerhalb

von Wohnhochhäusern.

Die Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage in bestimmten

Gebäuden und Bereichen wird in Deutschland durch die

Landesbauordnungen geregelt.

Weiterhin gelten die Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinien.

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37 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

DIN EN 50172 / DIN V VDE V 0108-100

Allgemeines (4.1)

Die Sicherheitsbeleuchtung muss folgende Funktionen erfüllen:

• Beleuchtung bzw. Hinterleuchtung der Sicherheitszeichen für

Rettungswege

• Beleuchtung der Rettungswege

• Beleuchtung der Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtungen

• Ermöglichen von Rettungsmaßnahmen

Endstromkreise der Sicherheitsbeleuchtung

(4.4.3 nur in DIN V VDE V 0108-100)

• Wenn in einem Raum mehr als eine Sicherheitsleuchte erforderlich ist,

so sind diese abwechselnd auf zwei Stromkreise mit unabhängigen

Schutzeinrichtungen aufzuteilen.

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DIN V VDE V 0108-100

Stromkreise der Allgemeinbeleuchtung (4.4.4)

• Bei Bereitschaftsschaltung muss auch die allgemeine Beleuchtung (bei

mehr als einer Leuchte) auf zwei Stromkreise aufgeteilt werden.

• Bei Einsatz von Fehlerstrom - Schutzeinrichtungen (RCD) müssen die

Stromkreise der allgemeinen Beleuchtung auf 2 RCDs aufgeteilt werden.

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39 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

DIN V VDE V 0108-100

L1

L2

L3

N

Bereich 1 / Kreis 1 & 2 Bereich 2

3~

Falls ein Fehler in der Steuerung der allgemeinen Beleuchtung zu einem

Ausfall der allgemeinen Beleuchtung eines Raumes oder Rettungsweges

führen kann, so muss auch diese Steuerung mit überwacht werden.

Anordnung der

Stromkreise nur bei

Absicherung

ohne RCD!

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40 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

DIN V VDE V 0108-100

Stromkreise der allgemeinen Beleuchtung auf 2 unterschiedliche

RCDs aufgeteilt. 1. Fehler führt nicht zum kompletten Lichtausfall.

L1

L2

L3

N

Bereich 1 / Kreis 1

RCD RCD

Bereich 1 / Kreis 2

3~

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41 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

DIN EN 50172

L1

L2

L3

N

Weitere

Lösungsmöglichkeit

DLS / 3Ph - Bus - Modul 24V RS485

+ - SE A B SE A B

L1 N1 L2 N2 L3 N3 L4 N4 L5 N5 L6 N6 L7 N7 L8 N8

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42 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

DIN V VDE V 0108-100

Wohnhochhäuser, Beherbergungsstätten und Heime (4.4.8)

• Zur Reduzierung der Betriebsdauer von 8h auf 3h in Wohnhochhäusern

sowie Beherbergungsstätten und Heimen ist folgende Schaltung

anzuwenden:

• Örtliche Leuchttaster, so dass von jedem Standort mindestens ein

Leuchtaster erkennbar ist.

• Die Sicherheitsbeleuchtung muss sich nach einer einstellbaren Zeit

selbstständig wieder ausschalten, wenn sie aus der

Ersatzstromquelle versorgt wird.

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43 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

DIN V VDE V 0108-100

L1

N

Allgemeinbeleuchtung

Lichttaster

Sicherheitsbeleuchtung

ZB-S Datenleitung

Energieleitung

Schaltung gem. 4.4.8

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44 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

DIN V VDE V 0108-100

Schaltungen der Sicherheitsbeleuchtung (4.4.9)

• Die Sicherheitsbeleuchtung muss aus der allgemeinen Stromversorgung

gespeist werden, solange diese am Verteiler der Sicherheitsbeleuchtung

vorhanden ist

= Netznotbetrieb

• Nach Netzwiederkehr ist die Wiederzündzeit der Leuchten für die

allgemeinen Beleuchtung zu berücksichtigen

= Notlichtnachlaufzeit

• In verdunkelten Räumen darf die Rückschaltung der Sicherheits-

beleuchtung nicht selbständig erfolgen. Sie darf nur von Hand

ausgeschaltet werden können

= Handrückschaltung

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45 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

DIN V VDE V 0108-100

Systemintegrität (5.2)

• Die Beleuchtung muss im Verlauf der Rettungswege in jedem Bereich

von zwei oder mehr Leuchten erfolgen, so dass bei Ausfall einer Leuchte

nicht der gesamte Rettungsweg verdunkelt oder die Kennzeichnung des

Rettungsweges unwirksam wird.

GRUNDSATZ

Der erste Fehlerfall darf niemals dazu

führen, dass im Rettungsweg kein

Licht vorhanden ist.

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DIN EN 50172 / DIN V VDE V 0108-100

Stromquellen für Sicherheitsbeleuchtung (5.3.2 / 5.3.3)

Zentrales Stromversorgungssystem (EN 50171)

Stromversorgungssystem mit Leistungsbegrenzung (EN 50171)

Einzelbatteriesysteme (EN 60598-2-22)

Stromerzeugungsaggregat (DIN 6280-13 & -14) ...s = Dauer der

Unterbrechung in Sekunden

Besonders gesichertes Netz (DIN VDE 0100-560.6.1 & 560.6.5)

LPS

CPS

EB

EA..S

BS

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DIN EN 50172 / DIN V VDE V 0108-100

Allgemeines: Zeichnungen und Berichte (6.1)

• Es muss eine Übersichtszeichnung erstellt und bei der

Sicherheitsbeleuchtungsanlage hinterlegt sein. Die Zeichnungen müssen

der DIN VDE 0100-510 Abschnitt 514.5.1 entsprechen.

Anlagenaufzeichnung (6.2)

• Über die Jahresinspektion und die periodischen Prüfungen muss eine

Prüfbescheinigung erstellt werden.

Prüfbuch (6.3)

• Ein Ausdruck einer automatischen Prüfeinrichtung erfüllt die

Anforderungen dieses Abschnittes.

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DIN EN 50172 / DIN V VDE V 0108-100

Prüfbuch (6.3)

• Das Prüfbuch muss von einer durch den Besitzer/Eigentümer ernannten

Verantwortlichen Person geführt und für entsprechende Einsichtnahmen

verfügbar sein.

Im Prüfbuch müssen mindestens folgende Informationen enthalten sein:

• Datum der Inbetriebnahme der Anlage

• Datum jeder Prüfung (Erstprüfung und wiederkehrende Prüfungen)

• Datum und kurzgefasste Einzelheit über jede durchgeführte Wartung

und Prüfung

• Datum und kurzgefasste Einzelheit über jeden Fehler und jede

durchgeführte Abhilfemaßnahme

• Datum und kurzgefasste Einzelheit über jede Änderung an der

Sicherheitsbeleuchtungsanlage

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49 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

DIN V VDE V 0108-100

Beleuchtungs-

stärke

Umschalt-

zeit

Betriebs-

dauer

Sicherheits-

zeichen Stromquellen

Versammlungsstätten1),

Theater, Kinos,

Ausstellungshallen,

Verkaufsstätten

1 lx

nach

DIN EN 1838

1 s 3 h DS

Restaurants

Fliegende Bauten, die

Versammlungsstätten

sind

1 lx

nach

DIN EN 1838

1 s 3 h DS

Beherbergungsstätten,

Heime

1 lx

nach

DIN EN 1838

1 s2) 8 h3) DS

Schulen

1 lx

nach

DIN EN 1838

1 s2) 3 h DS

EA0

CPS LPS

EA0,5

EB

EA15

EA0

CPS LPS

EA0,5

EB

EA15

1) Außer Fliegende Bauten

2) Je nach Panikrisiko von 1 s - 15 s

3) Es genügen 3 h, wenn die Schaltung nach 4.4.8 ausgeführt wird.

EA0

CPS LPS

EA0,5

EB

EA15

EA0

CPS LPS

EA0,5

EB

EA15

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50 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

DIN V VDE V 0108-100

Beleuchtungs-

stärke

Umschalt-

zeit

Betriebs-

dauer

Sicherheits-

zeichen Stromquellen

Parkhäuser, Tiefgarage

1 lx

nach

DIN EN 1838

15 s 1 h DS

Flughäfen, Bahnhöfe

1 lx

nach

DIN EN 1838

1 s 3 h4) DS

Hochhäuser,

Wohnhochhäuser

1 lx

nach

DIN EN 1838

1 s 5) 3 h

8 h 6) DS

Bühnen 3 lx 1 s 3 h DS

EA0

CPS LPS

EA0,5

EB

EA15

4) Für oberirdische Bereiche von Bahnhöfen ist je nach Evakuierungskonzept auch 1h zulässig.

5) Je nach Panikrisiko von 1 s - 15 s

6) Es reichen 3 h, wenn die Schaltung nach 4.4.8 ausgeführt wird.

EA0

CPS LPS

EA0,5

EB

EA15

EA0

CPS LPS

EA0,5

EB

EA15

EA0

CPS LPS

EA0,5

EB

EA15

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51 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

DIN V VDE V 0108-100

Beleuchtungs-

stärke

Umschalt-

zeit

Betriebs-

dauer

Sicherheits-

zeichen Stromquellen

Rettungswege in

Arbeitsstätten

1 lx

nach

DIN EN 1838

15 s 1 h DS7)

Arbeitsplätze mit

besonderer Gefährdung

10% EN min. 15lx

nach

DIN EN 1838

0,5 s

Für den

Zeitraum,

in dem für

Personen

eine

Gefährdung

besteht.

DS

7) Für Rettungswege in Arbeitsstätten nicht erforderlich

EA0

CPS LPS

EA0,5

EB

EA15

BS

EA0

CPS LPS

EA0,5

EB

EA15

BS

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DIN EN 50272 - 2 Sicherheitsanforderungen

an Batterien und Batterieanlagen

Teil 2: Stationäre Batterien

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DIN EN 50272-2

Anwendungsbereich (1)

• Diese Norm gilt für stationäre Batterien und Batterieanlagen mit einer

maximalen Nennspannung von DC 1500V und beschreibt die

grundsätzlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren, die durch

elektrischen Strom, austretenden Gasen oder Elektrolyt hervorgerufen

werden.

• Sie legt Anforderungen in Fragen der Sicherheit fest, die in Verbindung

mit dem Errichten, dem Betrieb, der Inspektion, der Wartung und der

Entsorgung entstehen.

• Sie umfasst sowohl Blei- als auch NiCd-Batterien.

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54 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

DIN EN 50272-2

Sekundärzelle, Einzelzelle (4.1)

• Baugruppe, bestehend aus Elektroden und Elektrolyt, die die

Grundeinheit einer Sekundärbatterie bildet.

Geschlossene Zelle (4.2)

• Sekundärzelle, deren Deckel mit einer Öffnung versehen ist, durch die

Gase entweichen können.

Verschlossene Zelle (4.3)

• Unter üblichen Bedingungen geschlossene Sekundärzelle mit einer

Einrichtung, die den Austritt von Gas erlaubt, wenn der innere Druck

einen vorbestimmten Wert überschreitet. Das Nachfüllen von Elektrolyt

ist üblicher Weise nicht möglich.

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55 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

DIN EN 50272-2

Lüftungsanforderungen (8.2)

• Durch die Lüftung eines Batterieraumes oder Batterieschrankes soll die

Wasserstoffkonzentration unterhalb der Schwelle von 4%

Wasserstoffanteil gehalten werden.

• Batterieräume gelten nicht als explosionsgefährdet, wenn die

Wasserstoffkonzentration durch natürliche oder technische Lüftung unter

diesem Sicherheitsgrenzwert bleibt.

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DIN EN 50272-2

Natürliche Lüftung (8.3)

• Die Größe des Luftvolumenstromes ist vorzugsweise durch natürliche

Lüftung sicherzustellen, andernfalls durch technische Lüftung.

• Batterieräume oder -schränke erfordern eine Zuluft- und Abluftöffnung

mit einem Mindestquerschnitt, der nach folgender Gleichung berechnet

wird:

A = Q x 28

Q: Volumenstrom der Frischluft in m3/h

A: freie Öffnungsquerschnitte der Zu- und Abluftöffnung in cm2

Annahme: Luftgeschwindigkeit von 0,1 m/s.

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57 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

DIN EN 50272-2

Beispiel: 216 V / 57 Ah Pb-Batterie // Verschlossen

Lüftungsquerschnitt für Starkladung

Q = 0,05 x n x ( Igas x CN ) x 10-3

Q = 0,05 x 108 x (Igas x 57 ) x 10-3

Q = 2,4624 m³/h (Igas = 8 = Starkladung)

Q = 0,3078 m³/h (Igas = 1 = Erhaltungsladung)

A = 28 x Q

A = 28 x 2,4624 m³/h

A = 68,95 cm²

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58 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

DIN EN 50272-2

Technische Lüftung (8.4)

• Wenn eine natürliche Lüftung nicht ausreicht, dann ist eine technische

Lüftung vorzusehen, welche die Luft aus dem Batterieraum in die

Umgebungsluft außerhalb des Gebäudes entlüftet.

Details siehe nationales Baurecht (EltBauVo)

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59 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

DIN EN 50272-2

Spezielle Raumanforderungen (10.1)

• d) Bei geschlossenen Batteriebauarten muss der Fußboden gegen

Elektrolyt undurchlässig und chemisch resistent sein, oder die Batterie

muss in entsprechenden Wannen aufgestellt werden.

CEAG setzt standardmäßig verschlossene Zellen ein.

Für verschlossene Zellen gilt diese Maßnahmen nicht!

Details siehe nationales Baurecht (EltBauVo)

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DIN EN 1838 Angewandte Lichttechnik

Notbeleuchtung

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61 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

Quo Vadis?

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EN 1838

Änderungen gegenüber DIN EN 1838:1999-07

• externe Beleuchtung bis zu einem sicheren Bereich (Sammelplatz)

• Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtungen, Erste-Hilfe-Stellen sowie

BMA vertikal mit 5 lx beleuchten

• Vorgeschriebene Beleuchtungsstärkewerte sind Wartungswerte

• erste Reflektion erlaubt, bei indirekten Leuchten, wenn die reflektierende

Fläche im Wartungsplan Berücksichtigung findet

• die Farbe und die Gestaltung von Sicherheitszeichen gem. ISO 7010

• Sicherheitszeichen in heller Umgebung bzw. bei intakter Allgemein-

beleuchtung gem. ISO 3864-1 und ISO 3864-4

• Ermittlung der Erkennungsweite eines Sicherheitszeichens bei größer

20° über der horizontalen Blickrichtung

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EN 1838

NOTBELEUCHTUNG

Sicherheitsbeleuchtung Ersatzbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtung

für Rettungswege

Sicherheitsbeleuchtung

für Arbeitsplätze mit

besonderer Gefährdung

Antipanik-

beleuchtung

Sicherheitszeichen

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64 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

EN 1838

Sicherheitsbeleuchtung

von Sicherheitszeichen

• Rettungswege leicht finden und

benutzen

Sicherheitsbeleuchtung

für Rettungswege

• gefahrloses Verlassen eines

Gebäudes, leichtes Auffinden und

Bedienen von Brandbekämpfungs-

und Sicherheitseinrichtungen

Sicherheitsbeleuchtung

von Sicherheitszeichen

Sicherheitsbeleuchtung

für Rettungswege

Allgemeinbeleuchtung

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EN 1838

Antipanikbeleuchtung

• Paniksituationen vermeiden, sicheres

Erreichen von Rettungswegen,

Hindernisse bis zu 2 m beleuchten

Sicherheitsbeleuchtung für

Arbeitsplätze mit bes. Gefährdung

• Sicherheit von Personen an

Arbeitsplätzen mit potentiell

gefährlichen Arbeitsabläufen

LBO fordert 1 Lux!

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EN 1838

Anforderungen an die Errichtung (4.1.1)

• Die Sicherheitsbeleuchtung muss EN 60598-2-22, EN 50172 und

EN 62034 entsprechen

• Anteile reflektierten Lichtes sind zu vernachlässigen.

• Wenn indirekt strahlende Leuchten eingesetzt werden, kann die erste

Reflektion (basierend auf dem Wartungswert des Reflexionsgrades der

Flächen) berücksichtigt werden, weitere Reflektionen sind zu

vernachlässigen.

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67 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

Sicherheitsbeleuchtung (1 lx) muss angebracht werden (4.1.2)

nahe (max. 2 m Abstand) Treppen, um

jede Treppenstufe direkt zu beleuchten

an jeder im Notfall zu

benutzenden Ausgangstür

mindestens 2 m über dem Boden

für Sicherheitszeichen bei Notlichtbedingungen

EN 1838

2 m

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68 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

EN 1838

Sicherheitsbeleuchtung (1 lx) muss angebracht werden (4.1.2)

bei jeder Richtungsänderung

bei jeder Kreuzung der Gänge/Flure

nahe (max. 2m Abstand) jedem Ausgang

und außerhalb bis zum sicheren Bereich

nahe (max. 2m Abstand)

jeder Niveauänderung

Gilt nicht in Frankreich (Anhang B)

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69 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

EN 1838

nahe (max. 2 m Abstand) Fluchtgeräten

für Menschen mit Behinderung

nahe (max. 2 m Abstand) Schutzbereichen

für Menschen mit Behinderung und Rufanlagen

Alarmierungseinrichtungen in Toiletten für

Menschen mit Behinderung

Gilt nicht in Frankreich (Anhang B)

Sicherheitsbeleuchtung (1lx) muss angebracht werden (4.1.2)

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70 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

EN 1838

Sicherheitsbeleuchtung (5lx) muss angebracht werden (4.1.2)

nahe (max. 2m Abstand) jeder

Erste-Hilfe-Stelle

nahe (max. 2m Abstand) jeder Brand-

bekämpfungs- oder Meldeeinrichtung

nahe (max. 2m Abstand) jeder Anzeige

der Brandmeldeanlage

Gilt nicht in Frankreich (Anhang B)

Gilt nicht in Frankreich (Anhang B)

Gilt nicht in Frankreich (Anhang B)

BMZ

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71 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

EN 1838

Beleuchtungsstärke für Rettungswege (4.2.1)

Fluchtwege bis 2 m Breite sind

auf den Mittelachsen mit 1 lx

und bis 50% der Breite auf

0,5 lx auszuleuchten.

Messhöhe max. 2 cm (Anhang A)

Breitere Rettungswege

können als mehrere 2m

Streifen betrachtet werden oder

als Antipanikbeleuchtung

ausgerüstet werden 0,5 lx 1 lx 0,5 lx

1 m

2 m

Beleuchtungsstärke 0,5 lx bis 1 lx

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72 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

EN 1838

Ungleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke (4.2.2)

Bedingt durch die Trägheit des Auges wird die Erkennbarkeit von Hindernissen oder

der Rettungswegverlauf bei zu hohen Hell-/Dunkel-Unterschieden beeinträchtigt.

Gleichmäßigkeit < 40:1 (E max / E min)

1 lx 40 lx 1 lx 40 lx 40 lx

Messhöhe max. 2 cm (Anhang A)

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73 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

EN 1838

Physiologische Blendung

muss durch Begrenzung der

Leuchten innerhalb des

Gesichtsfeldes niedrig

gehalten werden.

Bei horizontalen

Fluchtwegen zwischen

60 und 90°.

Physiologische Blendungsbegrenzung (4.2.3)

Lichtstärke begrenzt zwischen 60°- 90°

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74 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

EN 1838

Lichtstärke begrenzt im gesamten Bereich

Physiologische Blendung

muss durch Begrenzung der

Leuchten innerhalb des

Gesichtsfeldes niedrig

gehalten werden.

Physiologische Blendungsbegrenzung (4.2.3)

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EN 1838

max. Lichtstärke für

Rettungswege und

Antipanikbeleuchtung

[cd]

Lichtpunkthöhe

über dem Boden

[m]

Lichtstärke begrenzt zwischen 60° - 90°

max. Lichtstärke für

Arbeitsplätze mit beson-

derer Gefährdung

[cd]

5000 h > 4,5

3500 4,0 < h < 4,5

2500 3,5 < h < 4,0

1600 3,0 < h < 3,5

900 2,5 < h < 3,0

500 h < 2,5

10000

7000

5000

3200

1800

1000

Physiologische Blendungsbegrenzung (4.2.3)

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76 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

EN 1838

Farbwiedergabe Sicherheitsfarben (4.2.4)

Farbwiedergabe-Index der Lampe (Ra) mindestens 40

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77 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

EN 1838

Betriebsdauer (4.2.5)

für Rettungswege und Antipanikbeleuchtung

• Nennbetriebsdauer der Sicherheitsbeleuchtung

mindestens 1 Stunde.

• Ausnahme Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung

Nennbetriebsdauer Gefährdungszeit

• LBO/DIN V VDE V 0108-100 - Für die meisten Bereiche wird

Nennbetriebsdauer der Sicherheitsbeleuchtung mindestens 3 Stunden

gefordert.

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78 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

EN 1838

Geforderte Beleuchtungsstärke (4.2.6/ 4.3.6)

E Beleuchtungsstärke Sicherheitsbeleuchtung

EN Nennbeleuchtungsstärke (1 lx bzw. 0,5 lx)

für Rettungswege und

Antipanikbeleuchtung

E

E N

[%]

100

50

5 60 t [s]

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79 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

ASR A3.4/3 (gem. A-Abweichung EN 1838)

Geforderte Beleuchtungsstärke nach 15s: 100%

für Fluchtwege

100

15 t [s]

Messhöhe 20 cm

E

E N

[%]

E Beleuchtungsstärke Sicherheitsbeleuchtung E Beleuchtungsstärke Sicherheitsbeleuchtung

EN Nennbeleuchtungsstärke (1 lx)

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80 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

EN 1838

Antipanikbeleuchtung (4.3.1)

Die horizontale Beleuchtungsstärke darf 0,5 lx auf den

freien Bodenflächen nicht unterschreiten.

Deutschland:

LBO fordert 1lx

Niederlande:

„Bouwbesluit“ fordert 1 lx

Frankreich:

Leuchten müssen

5 lm/m2 erzielen.

Gleichmäßigkeit –

Abstand zwischen den

Leuchten < als 4 x

Montagehöhe

Die Randbereiche mit einer Breite von 0,5 m werden

nicht berücksichtigt.

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81 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

EN 1838

Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung (4.4)

• Gleichmäßigkeit 1:10

• Blendungsbegrenzung im Bereich 60° bis 90°

• Ra 40

• Nennbetriebsdauer Gefährdungszeit

• Erreichen der Nennbeleuchtungsstärke 0,5 s

10 % 15 lx E

E N

[%]

4.4. gilt nicht in Frankreich (gem. Anhang B)

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EN 1838 / ASR A3.4/3

E Beleuchtungsstärke Sicherheitsbeleuchtung

EN Nennbeleuchtungsstärke (10 % mind. 15 lx)

EN 1838

Arbeitsplätze mit

besonderer

Gefährdung

10 % 15 lx E

E N

[%]

100

0,5

ASR A3.4/3

Arbeitsstätten mit

Unfallgefahr

Geforderte Beleuchtungsstärke (4.4.6) / ASR (4.3(4))

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83 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

EN 1838

Ersatzbeleuchtung (4.5)

• Wenn Ersatzbeleuchtung als Notbeleuchtung verwendet wird,

so sind alle Bestimmungen der EN 1838 einzuhalten.

• Wenn die Ersatzbeleuchtung die Anforderungen Mindestwerte

unterschreitet, so ist die Tätigkeit zu beenden oder der Arbeitsprozess

herunter zu fahren.

• Anforderungen an die geforderte minimale Beleuchtungsstärke sind in

den Arbeitsstättenrichtlinien geregelt.

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84 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

60 s 5 s

100%

50%

DIN EN 1838

Umschaltzeit 1s

Spannungs-

ausfall!

Netzbetrieb

1 2

F

t

t

U

3 4 5 7 60

Stromquelle für

Sicherheitszwecke wirksam

Sta

rtzeit

EV

G =

? s

Um

schaltzeit =

1 s

F = 0

Erk

ennung

> 0

,5 s

Spannungs-

ausfall erkannt!

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85 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

60 s

5 s

100%

50%

DIN EN 1838

F = 0

Umschaltzeit 15s

Netzbetrieb

1

F

t

t

U

5 14 15 17 60

Sta

rtzeit

EV

G =

? s

Erk

ennung

> 0

,5 s

Spannungs-

ausfall erkannt!

Stromquelle für

Sicherheitszwecke wirksam

Umschaltzeit = 15 s

?

Spannungs-

ausfall!

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EN 1838

Allgemeines (5.1 & 5.3)

• Sicherheitszeichen müssen ISO 3864-1 (Gestaltungsgrundlagen),

ISO 3864-4 (Photometrie) und ISO 7010 (Gestaltung) entsprechen.

• Sicherheitszeichen können beleuchtet oder hinterleuchtet werden.

• Unter Allgemeinbeleuchtung gelten andere Anforderungen.

Für Deutschland sind ebenfalls die ASR A1.3

sowie die DIN 4844-1 einzuhalten.

In Frankreich geregelt in der

Norm NF X 08-003 (gem. Anhang B)

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EN 1838 / ISO 7010

Kennzeichnung von Notausgängen inkl. Richtungspfeil

PL

PR

PU

PO

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88 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

EN 1838 / ISO 7010

Weitere Kennzeichnung

Notausstieg mit Fluchtleiter

Durch Rettungskräfte einen Rettungsausstieg finden

Das ist leider nicht mehr erlaubt

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Das ist leider nicht mehr erlaubt

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Leuchtdichte von Sicherheitszeichen (5.4)

EN 1838 bei Notbeleuchtung

• Leuchtdichte Sicherheitsfarbe (Grün) > 2 cd/m²

• Verhältnis der Leuchtdichte innerhalb der jeweiligen Farbe > 1:10

• Farben entsprechend ISO 3864-1 und ISO 3864-4

• Beleuchtungsdauer mindestens 1 h (soweit nationale Vorgaben nicht

größere Werte vorgeben.)

EN 1838

5:1 15:1 Leuchtdichte Weiß

Leuchtdichte Farbe

In Frankreich geregelt in der

Norm NF X 08-003 (gem. Anhang B)

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EN 1838

Geforderte Leuchtdichte (5.4.6)

für Sicherheitszeichen E

E N

[%]

100

50

5 60 t [s]

In Frankreich geregelt in der

Norm NF X 08-003 (gem. Anhang B)

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Leuchtdichte von Sicherheitszeichen

DIN 4844-1 bei Allgemeinbeleuchtung (DIN 4844-1 gilt nur in Verbindung mit DIN ISO 3864-1)

• Leuchtdichte Kontrastfarbe (Weiß) > 500 cd/m²

• Verhältnis der Leuchtdichte innerhalb der jeweiligen Farbe > 1:5

• Farben entsprechend ISO 3864-1 und ISO 3864-4

DIN 4844-1

5:1 15:1 Leuchtdichte Weiß

Leuchtdichte Farbe

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Leuchtdichte von Sicherheitszeichen

ISO 30061 bei Verrauchung

• Leuchtdichte Sicherheitsfarbe > 10 cd/m²

ISO 30061

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Kunst am Bau

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DIN EN 1838 / DIN 4844

Erkennungsweite (5.5)

l = Erkennungsweite

h = Höhe des Zeichens

l = z • h z = Distanzfaktor = 200 bei hinterleuchteten Zeichen

Hinterleuchtetes

Zeichen

l

h

In Frankreich geregelt in der

Norm NF X 08-003 (gem. Anhang B)

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96 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

DIN EN 1838 / DIN 4844

Erkennungsweite (5.5)

l = Erkennungsweite

h = Höhe des Zeichens

l = z • h z = Distanzfaktor = 200 bei hinterleuchteten Zeichen

z = Distanzfaktor = 100 bei angestrahlten Zeichen

Hinterleuchtetes

Zeichen

l

h h

Angestrahltes

Zeichen

Sicherheits-

leuchte

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TEST – Welche Erkennungsweite ?

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98 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

EN 1838

Anforderungen an die Errichtung (4.1.1 / 5.5)

• Falls möglich sollte wegen der Sichtbarkeit das Sicherheitszeichen nicht

höher als 20° über der horizontalen Blickrichtung bei der maximalen

Erkennungsweite des Zeichens angebracht werden.

h

ha

tan 𝛼 = 𝛼𝛼

=> 𝛼 = tan 𝛼 ∗ 𝛼

𝛼 𝛼

𝛼 (𝛼𝛼𝛼𝛼𝛼𝛼𝛼𝛼𝛼𝛼𝛼𝛼𝛼𝛼𝛼)

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99 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

EN 1838

b

(Erkennungs-

weite)

𝛼 a ha

(Höhe

Betrachter)

h

(ha +a)

0 m 20° - 1 m

12 m 20° 4,37 m 1 m 5,37 m

17 m 20° 6,19 m 1 m 7,19 m

18 m 20° 6,55 m 1 m 7,55 m

20 m 20° 7,28 m 1 m 8,28 m

22 m 20° 8,01 m 1 m 9,01 m

24 m 20° 8,74 m 1 m 9,74 m

28 m 20° 10,19 m 1 m 11,19 m

30 m 20° 10,92 m 1 m 11,92 m

32 m 20° 11,65 m 1 m 12,65 m

60 m 20° 21,84 m 1 m 22,84 m

tan 𝛼 = 𝛼𝛼

=> 𝛼 = tan 𝛼 ∗ 𝛼

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EN 1838

In Dauerschaltung

Leuchte

60 Minuten nach Netzausfall

Unter Anregungsbeleuchtung

Schild

60 Minuten nach Netzausfall

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102 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

EN 1838

Besonderheiten Frankreich (Angang B)

• Beleuchtungsstärke und Leuchtdichte werden nicht bei Planungen in

Frankreich berücksichtigt.

• Auf Rettungswegen müssen zertifizierte Notleuchten in einem Abstand

von nicht mehr als 15 m angebracht sein.

• Die Beleuchtungsstärke als photometrischer Aspekt wird nicht in

öffentlichen Gebäuden und Arbeitsstätten genutzt.

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103 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

EN 1838

Besonderheiten Italien (Angang B)

• Für Kinos, Theater und ähnliche Veranstaltungsorte muss die

Beleuchtungsstärke in der Nähe von Treppen und Ausgängen

mindestens 5 lx betragen, gemessen 1 m über dem Boden.

• Entlang von Rettungswegen sind mindestens 2 lx erforderlich.

• Sofern Beleuchtungsstärkewerte durch Vorschriften vorgegeben sind,

sind sie nicht als Planungswerte zu betrachten, sondern müssen vor Ort

einschließlich von Reflexion messbar sein.

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Vorbeugender Brandschutz

Funktionserhalt

Muster EltBauVo 01 / 2009

Veröffentlicht 08 / 2009

MLAR 11 / 2005

Veröffentlicht 04 / 2006

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105 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

Muster EltBauVo

Geltungsbereich §1

• Die EltBauVo 2009 gilt für zentrale Batterieanlagen, die für

bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische

Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden eingesetzt werden.

• Unter dem Begriff „zentrale Batterieanlagen“ sind sowohl Zentral- (CPS)

als auch Gruppenbatterieanlagen (LPS) zusammengefasst.

• Durch die Formulierung „in Gebäuden“ ist die Ausnahmeregelung für

Arbeitsstätten nicht mehr zulässig.

Schutzziel:

Funktionserhalt von zentralen

Batterieanlagen durch separate elektrische

Betriebsräumen.

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106 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

Muster EltBauVo

Geltungsbereich §1

• Abweichungen von der EltBauVo der einzelnen Bundesländer

sind nur im individuellen Einzelfall möglich.

Hierzu ist vom Bauvorlagenberechtigten ein individueller

Abweichungsantrag für das Objekt an die Untere Bauaufsichtsbehörde

zu stellen.

• Wenn bauordnungsrechtlich keine Sicherheitsbeleuchtungsanlage

gefordert wird, sind trotzdem die Anforderungen der

Arbeitsstättenrichtlinien und die Unfallverhütungsvorschriften der

Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen bezüglich

Sicherheitsbeleuchtung zu beachten.

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107 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

Muster EltBauVo

Anforderungen an elektrische Betriebsräume §4

• Im Gefahrenfall von allgemein zugänglichen

Räumen oder vom Freien leicht und sicher

erreichbar.

• Können durch nach außen aufschlagende Türen

jederzeit ungehindert verlassen werden.

• Dürfen von notwendigen Treppenräumen nicht

unmittelbar zugänglich sein.

• Der Rettungsweg bis zu einem sicheren Bereich

darf nicht länger als 35 m sein

(MBO, §35, 2. Absatz). < 35m

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108 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

Muster EltBauVo

Anforderungen an elektrische Betriebsräume §4

• Lichte Höhe von mindestens 2 m

• Durchgangshöhe von mindestens1,80 m

in Bedienungs- und Wartungsgängen

• Keine Leitungen und Einrichtungen, die

nicht zum Betrieb der jeweiligen

elektrischen Anlagen erforderlich sind

• Unmittelbar oder über eigene

Lüftungsleitungen wirksam aus dem

Freien be- und in das Freie entlüften

HV-AV

HV-SV +

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109 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

Muster EltBauVo

Zusätzliche Anforderungen an Batterieräume §7

Raumabschließende Bauteile (Wände und Türen, ausgenommen

Außenwände) mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit entsprechend

dem erforderlichen Funktionserhalt

HV-AV

HV-SV +

F30

F30 T30

Feuerhemmend = Feuerwiderstandsdauer 30 Minuten

Entsprechend MLAR 11/2005;

5.1 (Musterleitungsanlagenrichtlinie)

müssen alle Verteiler der Sicherheits-

stromversorgung von Verteilern der

allgemeinen Stromversorgung in

Funktionserhalt (E30) getrennt werden.

Mindestraumvolumen: > 15m³ (Gem. Kommentar mit Anwendungsempfehlungen

zur MLAR, 3. Auflage.)

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110 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

Muster EltBauVo

Zusätzliche Anforderungen an Batterieräume §7

• An der Tür muss ein Schild "Batterieraum" angebracht sein.

• Fußböden müssen für elektrostatische

Ladungen ableitfähig sein, wenn

geschlossene Zellen aufgestellt werden.

• VDE 0100 Teil 729:

Anforderungen an die Gangbreite und

deren Höhe innerhalb elektrischer

Betriebsräume

HV-AV

HV-SV +

F30

F30 T30

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111 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

Muster EltBauVo / MLAR

HV-AV

HV-SV

Batterie-

raum

F30

F30 T30 T30

F30

L30

Entsprechend MLAR 11/2005; 5.1 (Musterleitungsanlagenrichtlinie)

müssen alle Verteiler der Sicherheitsstromversorgung von Verteilern

der allgemeinen Stromversorgung in Funktionserhalt (E30)

getrennt werden.

Lüftungs-

kanal

feuer-

beständig

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112 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

Muster EltBauVo / MLAR

Unterverteilung

Batterieleitung E 30

Dauerlichtleitung

UV-SV UV-AV

Entsprechend MLAR 11/2005

T30 F30

F30

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113 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

Brandschutz / MLAR

Die Dauer des Funktionserhaltes der Leitungsanlage

muss min. 30 Minuten betragen bei:

• Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, ausgenommen sind Leitungsanlagen

einschließlich Verteiler, die der Stromversorgung der Sicherheits-

beleuchtung eines Brandabschnittes in einem Geschoss oder nur

innerhalb eines Treppenraumes dienen.

Die Grundfläche je Brandabschnitt darf höchstens 1600 m2

betragen.

• In NRW wurde in der LAR auf die Begrenzung der Brand-

abschnittsgröße verzichtet. Hier muss die maximale Größe des

Brandabschnitts über ein Brandschutzkonzept definiert werden.

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114 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

Brandschutz / Industriebau

Richtlinie über den baulichen Brandschutz im

Industriebau (09/90) NRW

2. Brandbekämpfungsabschnitte

2.1 Nach § 28 Abs.1 Satz 1 Bau O NRW sind ausgedehnte Gebäude

durch Brandwände in höchstens 40 m lange Brandabschnitte zu

unterteilen. Wird dieser Abstand der Brandwände überschritten,

so sind die vergrößerten Brandabschnitte der Industriebauten in

Brandbekämpfungsabschnitte zu unterteilen.

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115 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

Brandschutz / MLAR

Der Funktionserhalt der Leitungen ist gewährleistet,

wenn die Leitungen

• der DIN 4102-12 entsprechen ( E30 oder E 90 ) oder

• auf Rohdecken unterhalb des Fußbodenestrichs mit einer Dicke

von mindestens 30 mm oder

• im Erdreich verlegt werden

• Die Verlegung der Leitung im oder unter Putz stellt

keine ausreichende Maßnahme zum Funktionserhalt der Leitung dar.

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116 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

Brandschutz / MLAR 11 / 2005

Brandabschnitt 1 Brandabschnitt 2 Brandabschnitt 3

Tür T 30

UV

-SV

E 30

E 30

1600 m2 1600 m2 1600 m2

Für jeden Stromkreis der Sicherheitsstromversorgung

sind jeweils getrennte Kabel und Leitungen zu verwenden.

Die getrennten Leitungstrassen sind nicht für die Verlegung der

Endstromkreise der Sicherheitsbeleuchtung gefordert.

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118 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

Brandschutz / MLAR 11 / 2005

1 Brandabschnitt < 1600 qm

UV

-SV

In Versorgungsbereich < 1600 qm darf der Unterverteiler der

Sicherheitsstromversorgung ungeschützt aufgestellt werden,

soweit in der LBO nichts anders geregelt ist.

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VDE 0100 - 729

Errichten von Niederspannungsanlagen -

Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen

besonderer Art - Bedienungsgänge und Wartungsgänge

Diese Norm enthält die deutsche Übernahme des Europäischen Harmonisierungsdokuments

HD 60364-7-729:2009 „Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 7-729: Anforderungen für

Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Bedienungsgänge und Wartungsgänge“, das

die Internationale Norm IEC 60364-7-729:2007 „Low-voltage electrical installations - Part 7-729:

Requirements for special installations or locations - Operating or maintenance gangways“ mit

gemeinsamen Abänderungen von CENELEC enthält.

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122 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

VDE 0100 - 729

Anforderungen an die Gangbreite und deren Höhe innerhalb

elektrischer Betriebsräume

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123 © 2015 Eaton, All Rights Reserved.

VDE 0100 - 729

Zusätzliche Anforderungen für Bereiche mit eingeschränktem Zugang

Mindestgangbreite für Räumung - Fall 1

Mindestgangbreite für Räumung - Fall 2 Mindestgangbreite für Räumung - Fall 3

In Bedienungsgängen und Wartungsgängen müssen sich die Türen

mindestens 90° öffnen lassen. ZB-S Standschränke sind 800 mm breit!

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So nicht … !

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Leitungsdimensionierung

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Leitungsdimensionierung

Die Leitungsanlage der Sicherheitsbeleuchtungsanlage ist wie alle anderen

Leitungsanlagen auch zu dimensionieren. Einziger Unterschied:

Die Dimensionierung muss sowohl für den Netzbetrieb als auch für den

Batteriebetrieb erfolgen!

250 m

UV-SV

HV-AV

50 m 10 m

40

m

UV-AV

HV-SV

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Leitungsdimensionierung

• Überlastschutz

(Können die eingesetzten Kabel den max. mögl. Belastungsstrom bzw. den Nennstrom

oder den Einstellwert der Überlastschutzorgane übertragen?)

• Spannungsfall

(Ist der berechnete Spannungsfall im gesamten Netz kleiner als der max. zulässige

Spannungsfall am Verbraucher?)

• Kurzschlussschutz

(Ist das Kabel für die bei einem Kurzschluss entstehende Wärmebelastung unter

Berücksichtigung der Kurzschlussschutzeinrichtung ausreichend dimensioniert?)

• Schutz durch Abschaltung

(Kann das eingesetzte Schutzelement bei einem Fehlers am Ende der Leitungsstrecke in

der vorgegebene Zeit abschalten? Die von CEAG eingesetzten trägen

Schmelzsicherungen lösen beim 4 - fachen Sicherungsnennstrom innerhalb von

5 Sekunden aus.)

• Selektivität

(Besteht Selektivität zwischen den eingesetzten Schutzelementen?)

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Spannungsfall

250 m

UV-SV

HV-AV

90 m

50 m 10 m

40

m 50 m

UV-AV

Spannungsfall

HV-SV

DIN VDE 0100-520, § 525.1 (Juni 2013)

Der Spannungsfall zwischen Einspeisung und Verbraucher soll für die Beleuchtung

nicht größer als 3% sein.

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Spannungsfall

Für den Batteriebetrieb ist zu beachten:

DIN EN 50171, § 6.12.5

Am Ende der Betriebsdauer darf die Ausgangsspannung nicht

geringer sein als 90% der Nennspannung: 216V * 0,9 = 194,4V DC

3% Spannungsfall von der Batterie (194,4V)

bis zur letzten Leuchte => D u max. = 5,83V

194,4V – 5,83V = 188,57 V (188 V)

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Spannungsfall

DIN VDE 0100-520 (Anhang G – informativ)

• Spannungsfälle können mittels der nachstehenden Gleichung

bestimmt werden:

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Spannungsfall

Dabei sind:

• u = Spannungsfall in Volt;

• b = Koeffizient 1 bei dreiphasigen Stromkreisen und

2 bei einphasigen Stromkreisen.

• p1 = spezifischer elektrischer Widerstand der Leiter im ungestörten Betrieb. Dabei wird als

spezifischer elektrischer Widerstand der Wert für die im ungestörten Betrieb vorhandene

Temperatur genommen, d. h. 1,25-mal der spezifische elektrische Widerstand bei 20°C,

oder 0,0225 Ωmm²/m für Kupfer und 0,036 Ωmm²/m für Aluminium;

• L = gerade Länge der Kabel- und Leitungsanlage in Meter;

• S = Querschnitt der Leiter, in mm²;

• cos j= Leistungsfaktor; falls nicht bekannt, wird ein Wert von 0,8 (sinj = 0,6) angenommen;

• λ = Blindwiderstand je Längeneinheit des Leiters; falls nicht bekannt, wird ein Wert von

0,08 mΩ/m angenommen;

• IB = Betriebsstrom (in Ampere);

• der entsprechende Spannungsfall in Prozent ergibt sich nach:

• U0 = Spannung zwischen Außen- und Neutralleiter, in Volt.

D𝛼 = 100 ∗ 𝛼𝛼0

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