Andreas Oehme
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Kompetenzlandschaft Europa
Sachstand zur Zertifizierung und Anerkennung informell und non-formal erworbener beruflicher Kompetenzen
Andreas Oehme
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
informell erworbene und non-formal erworbene Kompetenzen
• bildungspolitische Bedeutung steigt kontinuierlich
• Unterschiedliche Systeme in Europa, so z. B.
– Niederlande
EVC-Verfahren (Erkenning Verworven Competenties)
– Schweiz (http://www.validacquis.ch)
Validierungsverfahren derzeit für 20 Berufe
– Frankreich: (http://www.vae.gouv.fr/)
VAE: Validation des Acquis de l’Expérience
– Großbritannien:
Britisches System mit National Vocational Qualifications (NVQs)
Validierungsverfahren in Europa
Beispiel: Validierungsverfahren Schweiz
informell erworbene und non-formal erworbene Kompetenzen
• sind im beruflichen Bildungssystem integriert
(Lernen am Arbeitsplatz, berufsbegleitende berufliche Weiterbildung)
• Validierung in der Regel über– Verkürzung der Ausbildung– Zulassung zur Prüfung (Externenprüfung)– In D: Eintragung in die Handwerksrolle im Ausnahmefall
In Ausnahmefällen ist eine Bewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle (Ausnahmebewilligung) zu erteilen, wenn die zur selbständigen Ausübung des von dem Antragsteller zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerks notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen sind; dabei sind auch seine bisherigen beruflichen Erfahrungen und Tätigkeiten zu berücksichtigen. (§ 8 Abs. 1 HWO)
Validierungsverfahren in deutschsprachigen Staaten
Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen
• Gleichwertigkeitsprüfung – Verwaltungsakt
• Dokumentenprüfung (Nachweise von Ausbildung, Berufserfahrung)
• ABER:
sog. Sonstige Verfahren (=Qualifikationsanalyse) vorgesehen, wenn z. B.
– Dokumente verloren gegangen (Flüchtlinge)
– Nachweise nicht aussagekräftig oder nicht glaubhaft
Qualifikationsanalyse ist eine „Validierung“
(innerhalb eines Verwaltungsverfahrens)
„Validierung“ in neuen Anerkennungsgesetzen in D
Nicht nur formale Qualifikationen sollen eingestuft werden!
• Arbeitsgruppen machen sich erste Gedanken
„Validierung“ im Deutschen Qualifikationsrahmen?
Neue »Ordnungsmittel«?
• Qualifizierungsbausteine (Verankerung der Berufsausbildungsvorbereitung im BBiG in §§ 68-70, BAVBVO)
• Ausbildungsbausteine(ohne rechtliche Verankerung – auf Wunsch von BMBF in Programmen entwickelt)
• Units (DECVET-Modellversuche)
• Am Arbeitsmarkt verwertbare Teilqualifikationen
Bundesweite Entwicklung / Erprobung durch Bundesagentur für Arbeit und BMBF, und zwar in den Programmen BaE 3. Weg in NRW, IFLAS, Perspektive Berufsabschluss, Jobstarter Connect, DECVET
Am ENDE stellt sich immer die Frage der Zertifizierung / Anerkennung
Neuere Elemente der Zielgruppenpolitik
ZWH – Zitat von der Website
„Die bundesweit standardisierte Zertifizierung von Bausteinen und
individuellen Leistungen ermöglicht in den Fällen, in denen die
Teilnehmer auch nach der Durchführung der berufsvorbereitenden
Maßnahme keine Ausbildung realisieren können oder eine
begonnene Ausbildung abbrechen, zumindest eine transparente
Dokumentation der bis dahin erreichten Qualifikationen und kann so
die Chancen dieser jungen Menschen auf dem Arbeitsmarkt
verbessern. Gleiches gilt für Teilnehmer der Nachqualifizierung, sofern
sie die Externenprüfung nicht bestehen.“
Bausteine – warum?
• Einführung nationale Systeme der Validierung non-formaler und informeller Lernergebnisse bis 2018 mit folgende Elementen:
– Unterstützung der Personen bei der Feststellung der Lernergebnisse
– Unterstützung der Personen bei der Dokumentation der Lernergebnisse
– Bewertung der Lernergebnisse
– Bescheinigung der Ergebnisse der Bewertung in Form einer Qualifikation, in
Form von Leistungspunkten, die zu einer Qualifikation führen oder in
sonstiger Form
– Mechanismen der Qualitätssicherung für die Bewertungsverfahren und die
zugrunde liegenden Standards
– Die Validierung non-formaler und informeller Lernerfahrungen, bei der eine
zugelassene Stelle bestätigt, dass die betreffende Person Lernergebnisse
er-zielt hat, soll allen Bürgern (speziell jedoch benachteiligten Gruppen)
innerhalb von 3 Monaten offen stehen und für diese finanziell tragbar sein.
Empfehlung des EU-Rats
• Arbeitsmarkt in D auf „Dokumente“ fokussiert
• Bildungspolitische Diskussion um Kompetenzorientierung
• Hoffnungen vieler Akteure
(Armutsbekämpfung, Arbeitsmarktzugang)
• Bundesbildungsministerium (BMBF) will sich dem Thema annehmen
(Demografie, Fachkräftemangel, Reformgedanken)
• Wirtschaft / Kammerorganisationen werden Vorschlag erarbeiten
Aktuelle Überlegungen in Deutschland
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Andreas OehmeGeschäftsführer
T: +49 0211 3007-735E: [email protected]