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Anforderungskatalog für Babyfreundliche Geburtskliniken Anforderungskatalog für Babyfreundliche Geburtskliniken Babyfreundlich – Eine Initiative von WHO und UNICEF In diesem Erhebungsbogen sind die fachlichen Anforderungen an Babyfreundliche Geburtskliniken (BFK) festgelegt. Sie bilden die Grundlage für Zertifizierungen von Babyfreundlichen Geburtskliniken. Freigegeben durch die Zertifizierungskommission Vorsitz: Herr Dr. Michael Scheele Stellv. Vorsitz: Herr Prof. Dr. Dieter Kranzfelder. Weitere Mitglieder (alphabetisch): Frau Dr. Jutta Adler, IBCLC; Frau Thea Juppe-Schütz, IBCLC; Frau Corinna Lenné; Frau Doris Lepach; Frau Dr. Regina Rasenack, IBCLC; Frau Utta Reich-Schottky; Frau Dr. Beatrix Schmidt, MBA document.docx Seite 1 von 33

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Anforderungskatalog für Babyfreundliche Geburtskliniken

Anforderungskatalog fürBabyfreundliche Geburtskliniken

Babyfreundlich – Eine Initiative von WHO und UNICEF

In diesem Erhebungsbogen sind die fachlichen Anforderungen an Babyfreundliche Geburtskliniken (BFK) festgelegt. Sie bilden die Grundlage für Zertifizierungen von

Babyfreundlichen Geburtskliniken.

Freigegeben durch die ZertifizierungskommissionVorsitz: Herr Dr. Michael Scheele

Stellv. Vorsitz: Herr Prof. Dr. Dieter Kranzfelder.

Weitere Mitglieder (alphabetisch):Frau Dr. Jutta Adler, IBCLC; Frau Thea Juppe-Schütz, IBCLC; Frau Corinna Lenné;

Frau Doris Lepach; Frau Dr. Regina Rasenack, IBCLC;Frau Utta Reich-Schottky; Frau Dr. Beatrix Schmidt, MBA

Freigabe durch die Zertifizierungskommission am 31.05.2016Inkraftsetzung am 01.01.2017

Stand: 01.09.2016

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Anforderungskatalog für Babyfreundliche Geburtskliniken

Präambel

BFHI hat ein System zur Zertifizierung von Einrichtungen der Geburtshilfe und Kinderheilkunde ent-wickelt. Ziel und Zweck des Zertifizierungssystems ist es, in diesen Einrichtungen eine hohe Betreuungsqualität nach internationalen Standards von WHO und UNICEF zu garantieren und damit die Bindung zwischen Eltern und Kind, die Entwicklung der Kinder sowie das Stillen zu fördern.

Die „Zehn Schritte für eine Babyfreundliche Geburtsklinik zur Umsetzung der B.E.St.®-Kriterien“ stellen Mindestanforderungen für die Betreuung von Müttern mit Neugeborenen in der Geburtsklinik dar. Die B.E.St.®-Kriterien basieren auf aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand und auf internationalen Vereinbarungen und Vorgaben von WHO und UNICEF1. Da Bindungs-, Entwicklungs- und Stillförderung bereits vor der Geburt beginnt, hat die WHO 2009 ergänzende Empfehlungen zur Mütterfreundlichen Geburtsbetreuung veröffentlicht2. Die Empfehlungen zur Mütterfreundlichen Geburtsbetreuung der WHO sind in Deutschland überwiegend bereits praktizierter Betreuungsstandard. Sie sind auf der Internetseite der WHO/UNICEF-Initiative abrufbar3.

Bindungs-, Entwicklungs- und Stillförderung ist als ein Prozess zu verstehen. Die „Zehn Schritte für eine Babyfreundliche Geburtsklinik“ berücksichtigen den Internationalen Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten mit den relevanten WHA-Folgeresolutionen (im Folgenden „WHO-Kodex“ genannt). Sie ergänzen sich gegenseitig und ermöglichen nur in ihrer Gesamtheit eine effektive Bindungs-, Entwicklungs- und Stillförderung. Die Umsetzung der B.E.St®-Kriterien erfordert Veränderungen von Krankenhaus-Routinen, ist aber nicht an bestimmte bauliche Voraussetzungen gebunden. „Babyfreundliche Geburtskliniken“ erfüllen die im Folgenden beschriebenen Anforderungen4.

Allgemeine Hinweise zum Ablauf des Zertifizierungsverfahrens

Die in diesem Katalog formulierten Anforderungen stellen die Grundlage zur Auditierung und, nach erfolgreicher Umsetzung und positivem Auditverlauf, die Voraussetzung zur Zertifizierung dar. Da ein Großteil der Mitarbeiter der zu auditierenden Abteilungen Frauen sind, wurden im Anforderungskatalog für eine bessere Lesbarkeit des Textes immer die weiblichen Bezeichnungen gewählt.

Das Audit führen zwei Gutachterinnen durch. Diese Expertinnen werden von der Zertifizierungsstelle beauftragt. Das Audit beinhaltet Interviews mit den Mitarbeiterinnen aller beteiligten Berufsgruppen, mit Schwangeren und Müttern nach standardisierten Interview-Fragebogen. Des Weiteren werden die Ausführung von Tätigkeiten sowie die Arbeitsumgebung und die Arbeitsbedingungen beobachtet.

Mindestanforderung ist eine 80%-ige Erfüllung der Vorgaben bei der Beobachtung der Abläufe und eine ebenfalls zu 80% richtige und vollständige Beantwortung der Fragen, die den Schwangeren, Müttern und Mitarbeiterinnen gestellt werden. Bezüglich der zu erreichenden Stillquote müssen von den primär stillenden Mutter-Kind-Paaren 85 % als ausschließlich gestillt bzw. BFHI-Kriterien konform zugefüttert entlassen werden (s. Anleitung zur Stillstatistik). Darüber hinaus sind mindestens vier Maßnahmen zur allgemeinen Stillförderung und zur Steigerung der Stillbeginnrate nachzuweisen, die jedes Jahr durchgeführt werden und mit denen mindestens ein Jahr vor Beantragung des Erstaudits begonnen worden sein muss.Am Ende des Audits wird eine Entscheidung zur Empfehlung der Zertifizierung getroffen und der Leitung und den Mitarbeiterinnen bekanntgegeben. Im Anschluss an das Audit wird durch die Gutachterinnen ein Bericht erstellt, der dem Zertifikatserteilungsausschuss als Grundlage für die Entscheidung zur Zertifizierung dient.

1Siehe dazu die Grundsatzerklärung zu B.E.St.® – Bindung, Entwicklung, Stillen auf www.babyfreundlich.org

2WHO-Empfehlungen u.a.: Freie Wahl der Geburtsposition, Zugang von Begleitpersonen bei der Geburt, Betreuung durch Fachpersonal, das in der nicht-medikamentösen Betreuung geschult ist.3www.babyfreundlich.org – Profibereich, Profi-Info –Fachinformationen4 weitere Informationen über den WHO-Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten: www.babyfreundlich.org – Profibereich, Profi-Info – WHO-Kodex

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Kriterien für die Zertifizierung von „Neonatologischen Abteilungen“ in Geburtskliniken

Bei „Neonatologien“ in geburtshilflichen Kliniken wird grundsätzlich zwischen zwei in Deutschland gängigen Varianten unterschieden:

1. Eine Geburtsklinik entschließt sich zur besseren Versorgung der Neugeborenen einen Kinderarzt einzustellen, der die ärztliche Betreuung der Kinder übernimmt. Dabei kann es sich um niedergelassene Kinderärzte handeln oder um Kinderärzte, die an einer Kinderklinik angestellt sind, und entweder im Rahmen einer Nebentätigkeit die Aufgaben an der Geburtsklinik erfüllen oder von ihrer Klinik im Rahmen eines Kooperationsvertrages zwischen Geburtsklinik und Kinderklinik abgestellt werden, um die Aufgaben in der Geburtsklinik zu erfüllen. Im Rahmen solcher Konzepte können z.B. gesunde reifere Frühgeborene mit einem Schwangerschaftsalter über 36 abgeschlossenen Wochen oder Kinder mit einem erhöhten Überwachungsbedarf (z.B. Kinder diabetischer Mütter, reife Kinder mit niedrigem Geburtsgewicht etc.) mit ihren Müttern in der Geburtsklinik verbleiben. Kinder, die eine spezifische Therapie benötigen müssen in Kinderkliniken verlegt werden. Die ärztliche Verantwortung für das Gesamtkonzept, die Personalverantwortung für das Pflegepersonal sowie die Verwaltung des Bereiches liegt bei der Geburtsklinik.Diese Einrichtungen werden im Rahmen der Zertifizierung der Geburtsklinik zertifiziert.

2. In einer Geburtsklinik wird als „Zweigstelle“ einer Kinderklinik eine neonatologische Station eingerichtet, auf der auch kranke Neugeborene betreut werden können. Welche Krankheitsbilder in einem derartigen Bereich behandelt werden können, richtet sich danach, welche Strukturanforderungen erfüllt sind. Die notwendigen Strukturen für den jeweiligen Versorgungslevel werden durch einen GBA-Beschluss geregelt.Die ärztliche Verantwortung für das Gesamtkonzept, die Personalverantwortung für das ärztliche Personal und das Pflegepersonal sowie die Verwaltung des Bereiches liegt bei der Kinderklinik.Diese Einrichtungen werden im Rahmen der Zertifizierung der Kinderklinik zertifiziert.

Ausfüllhinweis

Die unten angefügte Tabelle zeigt in der linken Spalte die detaillierten Anforderungen zu den jeweiligen Schritten. Die rechte Spalte bietet Platz für die Beschreibungen des Hauses. Grau hinterlegt sind mögliche Fragestellungen, die sich aus den Anforderungen ergeben. Die Fragestellungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können von daher in ihrer Beantwortung umfangreicher ausgestaltet werden.Bitte geben Sie überall ergänzend zu der Beschreibung der jeweiligen Tätigkeit an, in welchem Standard und auf welcher Seite der Punkt erfasst ist.

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Allgemeine Angaben zum Krankenhaus:

Name des Krankenhauses Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Träger Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Adresse Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Ansprechpartner Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Name Telefon E-Mail

Verwaltungsleitung Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

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Ärztliche Leitungder Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Zuständige Pflegedienstleitung Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

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Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Ärztliche Bereichs-/ Abteilungsleitung Geburtshilfe

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Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

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Pflegerische Bereichs-/ Abteilungsleitung Geburtshilfe

Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Leitung Kreißsaal Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

QM-Beauftragte Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Stillbeauftragte Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Art des Krankenhauses:

☐ Universitätsklinik ☐ städtisch ☐ kirchlich ☐ privat

☐ Lehrkrankenhaus ☐ anderes

Gesamtbettenkapazität im Kreißsaal: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. auf der Wochenstation:Klicken Sie hier, um Text einzugeben. im Säuglingszimmer für gesunde Neugeborene (falls vorhanden):Klicken Sie hier, um Text

einzugeben. auf der Säuglings-Intensivstation: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. auf anderen Stationen für Mütter und Kinder: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

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Erstellung /Aktualisierung

Der elektronisch erstellte Anforderungskatalog dient als Grundlage für die Zertifizierung der Babyfreundlichen Geburtsklinik. Die hier gemachten Angaben wurden hinsichtlich Korrektheit und Vollständigkeit überprüft.

Die Daten beziehen sich auf das Kalenderjahr Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Erstellungs-/Aktualisierungsdatum des Anforderungskatalogs Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Inhaltsverzeichnis

Stillstatistik der letzten sechs Monate – Daten zur Ernährung von Neugeborenen... .5

Stillfördermaßnahmen..................................................................................................6

Erster Schritt................................................................................................................7

Zweiter Schritt..............................................................................................................8

Dritter Schritt..............................................................................................................10

Vierter Schritt.............................................................................................................12

Fünfter Schritt............................................................................................................13

Sechster Schritt..........................................................................................................14

Siebter Schritt............................................................................................................15

Achter Schritt.............................................................................................................16

Neunter Schritt...........................................................................................................17

Zehnter Schritt...........................................................................................................18

Stillstatistik der letzten sechs Monate

Bitte Jahresblatt/Jahresblätter der Stillstatistik für Geburtskliniken beifügen (s. www.babyfreundlich.org – Fachkräfte Fachinformationen Downloads und Dokumente Informationen für Geburtskliniken).

Für die Erstzertifizierung und bei jeder Re-Zertifizierung (Wiederholaudit) sind die Zahlen der letzten 6 Monate relevant.

Die Statistik ermöglicht es, dass die relevanten Daten erhoben und die Ergebnisse evaluiert werden. Ungünstige Ergebnisse und Entwicklungen werden so erkannt und entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen können ergriffen werden.

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Stillfördermaßnahmen

Die Einrichtung muss mindestens vier Maßnahmen zur allgemeinen Stillförderung und zur Steigerung der Stillbeginnrate nachweisen, die jedes Jahr durchgeführt werden und mit denen mindestens ein Jahr vor Beantragung des Erstaudits begonnen worden sein muss.

Mögliche Maßnahmen (Liste ist erweiterbar)

Beschreibungen des Krankenhauses für mindestens vier Maßnahmen5

0.1 Regelmäßige Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote für die mit werdenden und jungen Familien arbeitenden Berufsgruppen, auch z.B. Veranstaltungen für Arzthelferinnen oder Tagesmütter, um das Babyfreundliche Konzept bei den Berufsgruppen bekannt zu machen

Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

0.2 Einladung der niedergelassenen Frauen- und KinderärztInnen und Hebammen zu klinikinternen Fortbildungen

Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

0.3 Analyse des Umfeldes / der Abstillgründe; Klicken Sie hier, um Text einzugeben

0.4 pränatales Programm (Elternschule); wünschenswert ist die Einbeziehung der Väter und der Großeltern

Klicken Sie hier, um Text einzugeben

0.5 Zusammenarbeit mit regionalen Runden Tischen zur Entwicklung und Umsetzung regionaler Stillförderprogramme und Zusammenarbeit in Gesundheitsprogrammen, z.B. im Rahmen von „Frühe Hilfen“

Klicken Sie hier, um Text einzugeben

0.6 gezielte Unterstützung des Stillens in bestimmten Bevölkerungsgruppen durch Personen aus diesen Gruppen (Unterstützung durch „Ihresgleichen“, englisch „Peer Support“)

Klicken Sie hier, um Text einzugeben

0.7 allgemeine Öffentlichkeitsarbeit, auch im Rahmen der Weltstillwoche

Klicken Sie hier, um Text einzugeben

0.8 Vortrag für Hygienefachleute zu Hautkontakt-Stillen-Rooming-in als unterstützende Maßnahme zur Verringerung von Krankenhausinfektionen

Klicken Sie hier, um Text einzugeben

0.9 Klicken Sie hier, um Text einzugeben Klicken Sie hier, um Text einzugeben

Klicken Sie hier, um Text einzugeben Klicken Sie hier, um Text einzugeben

Klicken Sie hier, um Text einzugeben Klicken Sie hier, um Text einzugeben

Klicken Sie hier, um Text einzugeben Klicken Sie hier, um Text einzugeben

Klicken Sie hier, um Text einzugeben Klicken Sie hier, um Text einzugeben

5 Hier auch Belege angeben und ggf. Erläuterungen eintragen.

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Erster SchrittSchriftliche B.E.St.®-Richtlinien auf der Grundlage der „Zehn Schritte für eine Babyfreundliche Geburtsklinik zur Umsetzung der B.E.St.®-Kriterien“ haben, die mit allen Mitarbeiterinnen6

regelmäßig besprochen werden.

Alle Mitarbeiterinnen, die Schwangere und Familien mit Säuglingen im Krankenhaus betreuen, handeln einheitlich gemäß der „Zehn Schritte für eine Babyfreundliche Geburtsklinik zur Umsetzung der B.E.St.®-Kriterien“, die auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren.Schriftliche Richtlinien tragen zu einer einheitlichen und qualifizierten Beratung bei. Sie gewährleisten den einheitlichen Wissensstand aller Berufsgruppen und ermöglichen eine einheitliche Betreuung der Familie durch das Fachpersonal. Damit wird vermieden, dass widersprüchliche Informationen oder Ratschläge zur Bindungs-, Entwicklungs- und Stillförderung die Mütter verunsichern und die Umsetzung, z.B. den Stillerfolg, gefährden.

Anforderungen Beschreibungen des Krankenhauses7

1.1 Die schriftlichen B.E.St.®-Richtlinien umfassen die „Zehn Schritte für eine Babyfreundliche Geburtsklinik zur Umsetzung der B.E.St.®-Kriterien“.Diese Richtlinien sind in ungekürzter Fassung dem gesamten Krankenhauspersonal, das mit Schwangeren, Müttern und Babys arbeitet, zugänglich.

Welche Dokumente gehören zu den B.E.St.®-Richtlinien?Bitte Datei- bzw. Dokumentennamen angeben

Wie und wo sind die im Haus etablierten Richtlinien den Mitarbeitern zugänglich?

1.2 Eine Zusammenfassung der B.E.St.®-Richtlinien liegt oder hängt in allen Bereichen des Krankenhauses aus, in denen Schwangere, Mütter oder Säuglinge versorgt werden, so dass sich auch werdende Eltern sowie deren Besucher hierüber informieren können.

Zu diesen Bereichen gehören insbesondere die Wochenstation, alle Säuglingsstationen, der Kreißsaal und die Einrichtungen zur Vorsorge und Behandlung von Schwangeren.

Die Zusammenfassung beinhaltet alle Zehn Schritte und weist auf die individuelle Beratung von Müttern, die sich gegen das Stillen entschieden haben, hin.

In welchen Räumlichkeiten und an welchen Stellen hängt die Zusammenfassung aus?

Bitte Datei- bzw. Dokumentennamen angeben

1.3 Die B.E.St.®-Richtlinien werden regelmäßig auf Aktualität und Wirksamkeit überprüft.

Durch wen werden die Richtlinien überprüft? In welchen Abständen? Wo ist festgehalten, wie oft sie auf Aktualität und Wirksamkeit überprüft werden?

6Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beide Geschlechter.7 Hier auch Belege angeben und Erläuterungen eintragen.

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Zweiter SchrittAlle Mitarbeiterinnen so schulen, dass sie über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Umsetzung der B.E.St.®-Richtlinien verfügen.

Regelmäßige Schulungen in Theorie und Praxis des Stillens stellen sicher, dass das gesamte Personal, das mit Müttern und Kindern arbeitet, immer über den aktuellen Wissensstand zur Bindungs-, Entwicklungs- und Stillförderung verfügt.

Anforderungen Beschreibungen des Krankenhauses

2.1 EinarbeitungJedes Teammitglied kennt die Bedeutung der B.E.St.®-Kriterien und ist mit den Richtlinien und Maßnahmen des Krankenhauses zur Bindungs-, Entwicklungs- und Stillförderung vertraut. Das gilt sowohl für das ärztliche und das pflegerische Team, als auch für in der Klinik konsiliarisch tätige Kinder- und Frauenärzte sowie Beleghebammen.

Neue Mitarbeiterinnen erhalten bei Stellenantritt eine Einweisung in die B.E.St.®-Richtlinien und innerhalb der nächsten zwei Monate nach Beendigung der Probezeit eine Schulung.

Ein Schulungsplan für neue Mitarbeiterinnen ist vorhanden.

Durch wen werden neue MitarbeiterInnen eingewiesen? Wie werden die MitarbeiterInnen eingewiesen? Wird die Einweisung gegengezeichnet?

Wie kann nachgewiesen werden, dass die Einweisung stattgefunden hat?

a) Nachweislisteb) Befragung der Mitarbeiterc) …

Wo steht das Procedere zur Einweisung und Schulung neuer Mitarbeiterinnen in den Richtlinien?

Nachweise für Einweisung und Basisschulung sowie der Fortbildungsplan werden im Audit betrachtet.

2.2 SchulungDas gesamte Personal, das Mütter und Säuglinge versorgt, erhält eine Basisschulung in Theorie und Praxis der B.E.St.®-Richtlinien. Diese Schulung umfasst für das pflegerische Personal 16 Stunden Theorie plus 3 Stunden Praxis. Die Schulung für Ärzte umfasst mindestens 8 Stunden Theorie plus 2 Stunden Praxis.

Die Schulung beinhaltet alle B.E.St.®-Richtlinien sowie die Maßnahmen, die getroffen wurden um die Einhaltung des WHO-Kodex zu gewährleisten. Der Lehrplan der Schulung liegt vor.

Die Mitarbeiterinnen können bestätigen, dass sie eine solche Schulung erhalten haben.

Es wird nachgewiesen, dass das gesamte ärztliche und pflegerische Team und das Hebammenteam einschließlich der konsiliarisch tätigen Kinder- und Frauenärztinnen sowie Beleghebammen an diesen Schulungen teilgenommen hat, dadurch mit den B.E.St.®-Richtlinien vertraut ist und sie einheitlich anwenden kann.

Die Schulung liegt beim Audit nicht länger als 3 Jahre zurück, es sei denn, dass spätestens nach 3 Jahren mit den regelmäßigen Fortbildungen begonnen worden ist.

Durch wen wurde geschult? Wie viele Stunden umfasst die Schulung? Wer hat an der Schulung teilgenommen? Wann hat die Schulung stattgefunden?

Nachweisführung mittels tabellarischer Übersicht, Dokument beifügen (Vorlage bei ClarCert erhältlich)

Welche Themen umfasst die Schulung? (Nachweis über Lehrplan, entsprechendes Dokument benennen und beifügen)

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2.3 Nach dem Audit erhält das gesamte pflegerische und medizinische Personal, das Mütter und Säuglinge versorgt, einschließlich der konsiliarisch tätigen Kinder- und Frauenärztinnen sowie Beleghebammen, 8 Zeitstunden Fortbildung pro Jahr.Die Fortbildungen können sowohl intern als auch extern stattfinden.

Wer hat an den Fortbildungen teilgenommen? Wie werden die Fortbildungen (künftig) organisiert? Zu welchen Themen fanden die Fortbildungen statt? (z.B. Themen rund um das Stillen, Kommunikation und Beratungsstrategien und Fallbeispiele)

Nachweisführung mittels tabellarischer Übersicht, Dokument beifügen (Vorlage bei ClarCert erhältlich)

2.4 Die Mitarbeiterinnen können grundlegende Fragen zu den B.E.St.®-Richtlinien und damit zur Beratung von stillenden und nicht-stillenden Müttern beantworten.

Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

2.5 Maßnahmen, die der Einhaltung des WHO-Kodex dienen, sind allen Mitarbeiterinnen bekannt.

Die Mitarbeiterinnen können mindestens 2 Gründe nennen, weshalb es wichtig ist, keine kostenlosen Proben künstlicher Säuglingsnahrung oder Geschenkpakete mit Muttermilchersatzprodukten, Flaschen oder Saugern oder Werbematerial für diese Produkte an Schwangere, Mütter oder andere Familienmitglieder zu geben.

2.6 Die Annahme von Geschenken (einschließlich Lebensmitteln, Literatur, Materialien oder Apparaten) oder die finanzielle Unterstützung für Fortbildungen oder Veranstaltungen von diesen Herstellern oder Händlern wird abgelehnt.

Wie erfolgt die Umsetzung dieser Anforderung? Ist die Einhaltung des Kodexes in den hauseigenen B.E.St.®-Richtlinien geregelt? Wo stehen die den Kodex betreffenden Maßnahmen in den Richtlinien?

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Dritter SchrittAlle schwangeren Frauen über die Bedeutung und die Praxis der Bindungs- und Entwicklungsförderung unter Einbeziehung des Stillens informieren.

Im Rahmen der ambulanten oder stationären Schwangerenbetreuung müssen alle schwangeren Frauen über B.E.St.® informiert werden.

Anforderungen Beschreibungen des Krankenhauses

3.1 Frauen, die die Schwangerenvorsorge der Klinik (z.B. Hebammensprechstunde, Anmeldung zur Geburt o.ä.) und/oder eine Informationsveranstaltung in Anspruch genommen haben, können bestätigen, dass sie in diesem Rahmen über die Bedeutung und die Praxis des Stillens und der B.E.St.®-Richtlinien informiert worden sind.

Stationär aufgenommene Schwangere können ebenfalls bestätigen, dass sie über die Bedeutung und die Praxis des Stillens und der B.E.St.®-Richtlinien informiert worden sind.

Wie erfolgt die Schwangerenvorsorge? Welche Veranstaltungen werden angeboten? Wer informiert die Frauen? Wie erfolgt die Information?

3.2 Die Inhalte der Gespräche mit Schwangeren über das Stillen sind in den B.E.St.®-Richtlinien als Standard festgelegt.

Die befragten Schwangeren können 2 der genannten Gründe für das Stillen benennen:• Muttermilch ist die normale

Säuglingsernährung und ist auf die Bedürfnisse des Kindes abgestimmt.

• Stillen stärkt die Mutter-Kind-Bindung.• Stillen schützt vor Infektionen (auch durch

die besonderen Eigenschaften der Neugeborenenmilch / des Kolostrums).

• Stillen wirkt sich auch auf die Gesundheit der Muttergünstig aus.

• Die Bedeutung des ausschließlichen Stillens in den ersten 6 Monaten und des weiteren Stillens bei adäquater Beikost bis zum Alter von 2 Jahren oder darüber hinaus (entsprechend der WHO-Empfehlung).

Die befragten Frauen können wenigstens 2 der folgenden Themen aus der Praxis des Stillens und der B.E.St.®-Richtlinien erläutern:• Bedeutung des Hautkontaktes• Bedeutung des Rooming-in• Bedeutung des Stillens/Fütterns nach Bedarf• Wie stellt man sicher, ausreichend Milch zu

haben?• Stillpositionen und Anlegen

Verweis auf entsprechenden Standard bzw. Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl) und Erläuterung.

3.3 Für die Information der Schwangeren über B.E.St.® steht geeignetes schriftliches Informationsmaterial zur Verfügung.

Bitte Dokument beifügen und Verweis auf das Info-Material für Schwangere angeben (z.B. Dokumentenname)

3.4 Die Informationsgespräche mit den Schwangeren über das Stillen und B.E.St.®

werden dokumentiert.

Wie und wo erfolgt die Dokumentation?

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3.5 Das Personal weiß, welche praktische Maßnahmen angewendet werden können, um die möglichen negativen Auswirkungen durch Medikamente unter der Geburt, spe-ziell von Schmerz- und Narkosemitteln und Infusionen, auf den Still- und Bindungsbe-ginn minimieren zu können.

Wie wird das Personal über die Auswirkungen informiert? Wie wird ein rascher Zugriff auf die aktuellen Erkenntnisse bzgl. Medikamentenwirkung auf das Stillen sichergestellt?

Bitte auch entsprechenden Standard bzw. Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl) nennen.

3.6 Schwangere Frauen werden vor mündlicher oder schriftlicher Werbung über künstliche Säuglingsnahrung geschützt. Frauen, die ihr Kind mit der Flasche ernähren wollen, werden nach der Geburt individuell in die bindungsfördernde Flaschenfütterung eingewiesen.

Alle befragten Frauen können dies bestätigen.

Wird an irgendeiner Stelle für Muttermilchersatznahrung geworben? Erhalten Frauen, die ihr Kind mit der Flasche ernähren wollen, eine Beratung? Ist die schriftliche Information auf den Informationsbedarf abgestimmt? Finden Gruppeninformationen zur Flaschenernährung statt?

Bitte auch entsprechenden Standard bzw. Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl) nennen.

3.7 Es findet kein direkter oder indirekter Kontakt von Angehörigen der Firmen, die Muttermilchersatzprodukten herstellen, mit Schwangeren statt.

Es werden keine Plakate oder anderen Materialien von Herstellern oder Händlern von Muttermilchersatzprodukten aufgestellt oder ausgehändigt.

Verweis auf entsprechenden Standard bzw. Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl)

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Vierter SchrittDen Müttern ermöglichen, unmittelbar ab Geburt ununterbrochen Hautkontakt mit ihrem Baby zu haben, mindestens eine Stunde lang oder bis das Baby das erste Mal gestillt wurde.

Sowohl bei vaginaler Geburt als auch bei Kaiserschnitt mit Regionalanästhesie sind Mutter und Kind unmittelbar ab der Geburt mindestens eine Stunde ungestört und kontinuierlich miteinander in Hautkontakt. Das Kind hat primär die Möglichkeit, allein die Brust zu finden und zu erfassen. Der Mutter wird Hilfe beim Positionieren und Anlegen angeboten. Dabei können ihr die Stillzeichen erklärt werden.

Wegen der psychophysiologischen Bedeutung für Mutter und Kind werden beide vor dem ersten Stillen nicht getrennt und nicht gestört. Erst danach erfolgen die Routinemaßnahmen wie z.B. Wiegen und Messen.

Anforderungen Beschreibungen des Krankenhauses

4.1 Alle Mütter mit vaginaler Geburt oder mit Kaiserschnitt in Regionalanästhesie bekommen unmittelbar nach der Geburt ungestörten und ununterbrochenen Hautkontakt mit ihren Babys.

Die Babys bleiben mindestens während der ersten Lebensstunde oder bis sie das erste Mal gestillt wurden bei ihren Müttern im Hautkontakt.

Innerhalb dieser ersten Stunde wird den Müttern vom Krankenhauspersonal bei Bedarf Hilfe beim Anlegen des Säuglings angeboten.

Erst danach erfolgen Routinemaßnahmen wie z.B. Wiegen und Messen der Babys.

Bitte beschreiben Sie, wie Sie bei vaginaler Geburt vorgehen und wie Sie bei Sectio im OP vorgehen.

Wann erfolgen Maßnahmen wie Messen, Wiegen etc.? Wer hilft bei Bedarf beim ersten Anlegen?

Bitte nennen Sie auch die entsprechende Stelle (Seitenzahl) in den B.E.St.®-Richtlinien.

4.2 Müttern, bei denen ein Kaiserschnitt unter Vollnarkose durchgeführt wurde, wird der Hautkontakt zu ihrem Baby ermöglicht, sobald sie dazu in der Lage sind. Bis dahin ist das Baby in Hautkontakt mit dem Vater/der Bezugsperson.

Bitte beschreiben Sie Ihr Vorgehen und nennen den entsprechenden Standard oder Stelle (Seitenzahl) in den B.E.St.®-Richtlinien.

4.3 Auch Frauen, die sich für die Flaschennahrung entschieden haben, werden ermutigt, ihren Kindern das bereits vorhandene Kolostrum zu geben.

Durch wen werden die Frauen wann zur Kolostrumgabe ermutigt?

Bitte auch entsprechenden Standard bzw. Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl) nennen.

4.4 Mütter werden gemeinsam mit ihren Kindern vom Kreißsaal auf die Wochenstation verlegt.

Wie wird die Anforderung umgesetzt?

Bitte auch entsprechenden Standard bzw. Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl) nennen

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Fünfter SchrittDen Müttern korrektes Anlegen zeigen und ihnen erklären, wie sie ihre Milchproduktion aufrechterhalten können, auch im Falle einer Trennung von Ihrem Kind.

Die meisten Stillprobleme können durch richtiges, häufiges Anlegen und richtiges Positionieren vermieden werden.

Anforderungen Beschreibungen des Krankenhauses

5.1 Allen Müttern wird das korrekte Anlegen ihrer Kinder zum Stillen gezeigt. Die Mütter können zeigen bzw. erklären, worauf sie beim korrekten Positionieren und Anlegen achten müssen.

Wie findet das statt?Bitte auch entsprechenden Standard bzw. Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl) nennen.

5.2 Allen Müttern wird das Entleeren der Brust von Hand korrekt erklärt und gezeigt und sie erhalten schriftliche Informationen darüber.

Bitte das entsprechende Informationsmaterial beifügen und darauf verweisen (Dokumentenname)Verweis auf entsprechenden Standard bzw. Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl)

5.3 Das Pflegepersonal bietet allen Müttern während der ersten 6 Stunden nach der Geburt (auch nachts) weitere Unterstützung beim Stillen an.

Auf entsprechende Stelle (Seitenzahl) in den B.E.St.®-Richtlinien verweisen.

5.4 Mütter, deren Kinder gleich nach der Geburt in die Kinderklinik verlegt worden sind, werden innerhalb von 4 Stunden, spätestens von 6 Stunden nach der Geburt dabei unterstützt, ihre Milchproduktion durch häufiges Entleeren der Brust (mindestens 8-mal, möglichst 10-mal oder öfter in 24 Stunden, davon mind. 1-2 mal nachts, bis zum Erreichen einer für reife Neugeborene ausreichenden Milchmenge) in Gang zu bringen und weiter aufrechtzuerhalten.

Wie stellen Sie dies sicher?Bitte auch entsprechenden Standard bzw. Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl) nennen.

5.5 Jedes Teammitglied kann beschreiben und zeigen, wie es den Müttern das Positionieren, Anlegen und das Entleeren der Brust von Hand zeigt.

Auf Standards oder entsprechende Stelle (Seitenzahl) in den B.E.St.®-Richtlinien verweisen.

5.6 Frauen, die ihr Kind mit der Flasche ernähren, werden unter besonderer Berücksichtigung der Bindungs- und Entwicklungsförderung individuell in die Ernährung ihres Kindes eingewiesen.8

Hierzu gehört auch, falls erforderlich, die individuelle Einweisung in die Zubereitung der künstlichen Säuglingsnahrung.

Wie erfolgt die Einweisung? Welche Inhalte werden vermittelt?

Bitte auch entsprechenden Standard bzw. Stelle in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl) nennen.

5.7 Die Mütter können dies zeigen bzw. erklären. Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

5.8 Jedes Teammitglied kann bindungsfördernde Flaschenfütterung zeigen und erklären.

Auf Standards oder entsprechende Stelle (Seitenzahl) in den B.E.St.®-Richtlinien verweisen.

5.9 Flaschen und Verpackungen künstlicher Nahrung werden außer Sichtweite aufbewahrt, sofern sie nicht gerade benutzt werden.

Wo werden die Flaschen und Verpackungen aufbewahrt?

8 Weitere Informationen: www.babyfreundlich.org, Profibereich – Profi-Info: Fachinformationen

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Anforderungskatalog für Babyfreundliche Geburtskliniken

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Anforderungskatalog für Babyfreundliche Geburtskliniken

Sechster SchrittNeugeborenen weder Flüssigkeiten noch sonstige Nahrung zusätzlich zur Muttermilch geben, außer bei medizinischer Indikation.

Bei gesunden und reifen Neugeborenen, die nach Bedarf gestillt werden, besteht keine Notwendigkeit des Zufütterns. Nur in wenigen Fällen machen es medizinische Gründe erforderlich, dass Säuglinge zusätzlich zur Muttermilch bzw. Frauenmilch (oder an ihrer Stelle) Flüssigkeiten oder Nahrung erhalten.9

Sollte es erforderlich sein, während der Fototherapie bei Neugeborenengelbsucht etwas anderes als Muttermilch zuzufüttern, muss das Stillmanagement überprüft werden. Bei angemessener Unterstützung der Mutter von Geburt an ist auch bei Fototherapie kein Zufüttern von Flüssigkeiten oder Nahrung notwendig.

Anforderungen Beschreibungen des Krankenhauses

6.1 Bei gestillten Säuglingen, die zusätzlich Flüssigkeit oder sonstige Nahrung erhalten, liegen dafür medizinisch akzeptable Gründe vor (siehe „Medizinische Gründe für das Zufüttern“/WHO-Kriterien). Diese sind in der Patientendokumentation ersichtlich und in den Richtlinien verankert.

Bitte auch den Standard mit den medizinischen Indikationen angeben (Seitenzahl).

6.2 Bei Säuglingen, die medizinisch indiziert zugefüttert werden müssen, werden Zufüttermethoden für gestillte Kinder verwendet.(Schritt 9)

Welche Zufüttermethoden werden angewandt? Bitte auch Standard oder entsprechende Stelle (Seitenzahl) in den B.E.St.®-Richtlinien nennen.

6.3 Den Mitarbeiterinnen sind die Ausnahmefälle bekannt, in denen es indiziert sein kann, Säuglingen zusätzlich zur Muttermilch bzw. Frauenmilch (oder an ihrer Stelle) Flüssigkeiten oder Nahrung zu geben.

Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

6.4 Den Mitarbeiterinnen sind die Gründe dafür bekannt, weshalb unnötiges Zufüttern das erfolgreiche Stillen stört.

6.5 Jede Art von Muttermilchersatzprodukten (einschließlich Spezialnahrung für Säuglinge sowie Flaschen und Sauger) wird in der gleichen Weise beschafft wie alle anderen Nahrungsmittel oder Medikamente.Der Preis entspricht dem üblichen Großhandelspreis. Es werden keine besonderen Rabatte für diese Produkte in Anspruch genommen.

Wie erfolgt die Beschaffung von Muttermilchersatzprodukten, über den Einkauf der Klinik oder über den Zentraleinkauf?

6.6 Keiner Mutter werden Werbematerialien für Muttermilchersatzprodukte gezeigt oder gegeben.

Wie ist diese Anforderung in den Standards bzw. in den B.E.St.®-Richtlinien geregelt (Seitenzahl nennen)?

6.7 Von den primär stillenden Mutter-Kind-Paaren werden 85 % als ausschließlich gestillt bzw. BFHI-Kriterien konform zugefüttert entlassen.

Zahlen bitte in der Stillstatistik darlegen

9 Weitere Informationen: www.babyfreundlich.org – Profibereich, Profi-Info – Fachinformationen

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Anforderungskatalog für Babyfreundliche Geburtskliniken

Siebter Schritt24-Stunden-Rooming-in praktizieren – Mutter und Kind bleiben Tag und Nacht zusammen.

Mutter und Kind bleiben während des Klinikaufenthaltes zusammen. Es sei denn, es liegen dringende medizinische Gründe für eine Trennung vor. Das 24-Stunden-Rooming-in und der Hautkontakt fördern die Beziehung und Bindung zwischen Mutter und Kind. Hautkontakt regt die Milchbildung an und erleichtert das Stillen nach Bedarf.

Auch Mütter, die nicht stillen wollen, werden zum 24-Stunden-Rooming-in, zum Hautkontakt und zum Füttern nach Bedarf ermuntert.

Anforderungen Beschreibungen des Krankenhauses

7.1 Es wird sichergestellt, dass Mütter und Säuglinge 24 Stunden am Tag zusammen bleiben. Trennungen erfolgen nur aus berechtigten Gründen, die dokumentiert werden.

Wie wird die Anforderung umgesetzt? Wie sind Mutter und Kind untergebracht?Bitte auch Standard oder entsprechende Stelle (Seitenzahl) in den B.E.St.®-Richtlinien nennen.

7.2 Das Rooming-in beginnt unmittelbar ab der Geburt. Nach Sectio unter Vollnarkose beginnt es, sobald die Mutter dazu in der Lage ist.

Wie wird die Anforderung erfüllt?

Bitte auch Standard oder entsprechende Stelle (Seitenzahl) in den B.E.St.®-Richtlinien nennen.

7.3 Den Müttern wird erklärt, wie sie sich gemeinsam mit ihrem Baby ausruhen und mit ihm schlafen können.

Mütter werden zum Haut-zu-Haut-Kontakt ermutigt.

Welche Informationen erhalten die Eltern? Erhalten sie diese mündlich oder schriftlich? Wie schlafen Mutter und Kind?

Bitte auch Standard oder entsprechende Stelle (Seitenzahl) in den B.E.St.®-Richtlinien nennen.

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Anforderungskatalog für Babyfreundliche Geburtskliniken

Achter SchrittZum Stillen/Füttern nach Bedarf ermuntern.

Das Stillen nach Bedarf ist eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiches Stillen. Neugeborene werden am ersten Lebenstag mindestens sechs- bis achtmal gestillt, ab dem zweiten Lebenstag acht- bis zwölfmal oder öfter in 24 Stunden. So werden eine schmerzhafte Brustdrüsenschwellung und eine verstärkte Neugeborenengelbsucht in der Regel vermieden und die Milchmenge passt sich gut an die Bedürfnisse des Neugeborenen an.

Flaschenernährte Neugeborene werden ebenfalls nach Bedarf gefüttert.

Anforderungen Beschreibungen des Krankenhauses

8.1 Den Müttern wird das Stillen nach Bedarf des Kindes und der Mutter erklärt. Sie werden auf die individuell unterschiedliche Häufigkeit und Dauer der Stillzeiten und das Cluster-feeding hingewiesen.

Wann erhalten die Mütter die Information? Wie erfolgt die Information?Wo steht dies in den Elterninformationen und in den Standards bzw. in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl)?

8.2 Die Mütter werden auf die Stillzeichen, die ein Baby gibt, wenn es an die Brust möchte, aufmerksam gemacht. Es wird den Müttern gezeigt, wie sie angemessen auf diese Zeichen reagieren können.

Die Mütter können mindestens zwei Stillzeichen benennen.

Bei welcher Gelegenheit werden die Mütter darauf aufmerksam gemacht?Wo steht dies in den Elterninformationen und in den Standards bzw. in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl)?

8.3 Den Müttern wird geraten, ihre Babys so oft zu stillen, wie diese hungrig sind und/oder gestillt werden möchten.

Häufigkeit und Dauer der Stillmahlzeiten werden nicht beschränkt.

Die Mütter können bestätigen, dass ihnen dieses Vorgehen empfohlen wurde.

Wann und wie wird diese Information vermittelt?Wo steht dies in den Elterninformationen und in den Standards bzw. in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl)?

8.4 Den Müttern wird geraten, ihr Kind zu wecken und es anzulegen, wenn es zu lange schläft.

Die Mütter können bestätigen, dass ihnen dieses Vorgehen empfohlen wurde.

Wann und wie wird diese Information vermittelt?Wo steht dies in den Elterninformationen und in den Standards bzw. in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl)?

8.5 Den Müttern wird geraten, ihr Kind dann anzulegen, wenn die Brust spannt, auch wenn das Kind dafür geweckt werden muss.

Die Mütter können bestätigen, dass ihnen dieses Vorgehen empfohlen wurde.

Wann und wie wird diese Information vermittelt?Wo steht dies in den Elterninformationen und in den Standards bzw. in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl)?

8.6 Flaschenernährte Neugeborene werden ebenfalls nach Bedarf gefüttert. Sie werden nicht zum Austrinken der Flasche gedrängt.

Wann und wie wird diese Information vermittelt?Wo steht dies in den Elterninformationen und in den Standards bzw. in den B.E.St.®-Richtlinien (Seitenzahl)?

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Neunter SchrittGestillten Säuglingen keine künstlichen Sauger geben.

Die Gabe von künstlichen Saugern kann bei Stillkindern dazu führen, dass das Saugverhalten ungünstig beeinflusst wird, so dass zum Beispiel die Brustwarzen wund werden. Daher werden Kinder nicht mit der Flasche gefüttert und erhalten keinen Schnuller. Bei Zufütterung aus medizinischen Gründen werden Fütterungsmethoden für gestillte Säuglinge angewendet. Brusthütchen werden nur in begründeten Ausnahmesituationen und bei entsprechender Nachbetreuung verwendet.

Anforderungen Beschreibungen des Krankenhauses

9.1 Mütter erhalten während des Klinikaufenthaltes von der Klinik keine Beruhigungssauger für ihre Kinder.

Auf Standard verweisen bzw. auf entsprechende Stelle (Seitenzahl) in den B.E.St.-Richtlinien

9.2 Den Müttern werden andere Beruhigungs-methoden genannt und gezeigt. Vorgaben hierzu sind in den Richtlinien beschrieben.

Welche Beruhigungsmethoden werden den Müttern genannt?Bitte auch Standard oder entsprechende Stelle (Seitenzahl) in den B.E.St.®-Richtlinien nennen.

9.3 Wünscht die Mutter ausdrücklich einen Beruhigungssauger für ihr Kind, bringt sie diesen selbst mit. Die Mutter wird auf die Risiken hingewiesen, die mit der Verwendung künstlicher Sauger verbunden sind. Das Aufklärungsgespräch wird dokumentiert.

Wie wird die Anforderung umgesetzt? Wie erfolgt die Aufklärung hinsichtlich der Risiken? Wie erfolgt die Dokumentation?Bitte auch Standard oder entsprechende Stelle (Seitenzahl) in den B.E.St.®-Richtlinien nennen.

9.4 Bei Zufütterung aus medizinischen Gründen werden Fütterungsmethoden für gestillte Säuglinge verwendet. Vorgaben hierzu sind in den Richtlinien geregelt.

Wo sind die Methoden zum Zufüttern beschrieben?Bitte auch Standard oder entsprechende Stelle (Seitenzahl) in den B.E.St.®-Richtlinien nennen.

9.5 Beim Gebrauch von Brusthütchen wird auf strenge Indikationsstellung und Dokumentation geachtet.

Welche Indikationen bestehen für den Gebrauch von Brusthütchen? Wo sind diese festgelegt? Wie und wo erfolgt die Dokumentation?Bitte auch Standard oder entsprechende Stelle (Seitenzahl) in den B.E.St.®-Richtlinien nennen.

9.6 Es werden keine Proben oder Geschenk-pakete mit Muttermilchersatzprodukten, Flaschen, Saugern oder Werbematerial für diese Produkte an Mütter oder andere Familienmitglieder ausgegeben oder gezeigt. Es gibt keinen direkten oder indirekten Kontakt von Angehörigen dieser Firmen mit Müttern oder Familienmitgliedern.

Wie wird diese Anforderung umgesetzt?Erhalten die Mütter Präsente? Wenn ja, welche? Wie wird sichergestellt, dass die Präsente kodexkonform sind?Bitte auch Standard oder entsprechende Stelle (Seitenzahl) in den B.E.St.®-Richtlinien nennen.

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Zehnter SchrittDie Mütter auf Stillgruppen und andere Mutter-Kind-Gruppen hinweisen und die Entstehung von Stillgruppen fördern.

In Stillgruppen erhalten Mütter wichtige Informationen zum Stillen und werden von Frauen unterstützt, die selbst Erfahrungen im Stillen haben. Studien der letzten Jahre zeigen deutlich, dass sich dies günstig auf eine längere Stilldauer auswirkt.

Anforderungen Beschreibungen des Krankenhauses

10.1 Das Krankenhaus macht die Mütter vor der Entlassung auf ehrenamtlich tätige Stillgruppen und andere Mutter-Kind-Gruppen wie Müttercafé oder Müttertreffs in der Region aufmerksam. Hierzu ist schriftliches Informationsmaterial vorzuhalten.

Welches schriftliche Informationsmaterial wird Müttern gegeben?Bitte beifügen. Bei elektronischer Übermittlung Dokumentenname nennen.

10.2 Die Mütter werden auf Unterstützungs-angebote der Klinik nach der Entlassung aufmerksam gemacht (telefonische Stillberatung, Stillambulanz, Stillsprechstunde.)

Das Krankenhaus unterstützt die Bildung von Stillgruppen, falls es in der Umgebung keine ehrenamtlichen Stillgruppen gibt.

Welche Unterstützungsangebote werden angeboten?

10.3 Die Mütter werden vor der Entlassung auf die Möglichkeit der Hebammenbetreuung aufmerksam gemacht. Bei Bedarf bieten die Mitarbeiterinnen Unterstützung bei der Vermittlung einer Hebamme an.

Wie wird diese Anforderung umgesetzt?

10.4 Die Mütter kennen die Stillempfehlung der WHO (sechs Monate ausschließlich stillen, neben geeigneter Bei- und Familienkost weiterstillen bis zum Alter von zwei Jahren und darüber hinaus).

Bei flaschenernährten Kindern wird auf die Empfehlung hingewiesen, bis zum 2. Geburtstag täglich 2 Mahlzeiten mit Milchprodukten zu geben.

Wann werden die Mütter darüber informiert?

10.5 Die Inhalte des Entlassungsgesprächs sind in den B.E.St.®-Richtlinien aufgeführt.

Bitte auf den Standard/das Protokoll „Entlassungsgespräch“ verweisen bzw. auf die entsprechende Stelle (Seitenzahl) in den B.E.St.-Richtlinien

10.6 Die Internetseite der Klinik spiegelt klar wieder, dass das Klinikkonzept die Förderung vonBindung, Entwicklung und Stillen nach den B.E.St. ®-Kriterien vorsieht. Bei bereits zertifizierten Häusern ist das aktuelle Logo der Initiative enthalten.

Bitte Adresse der Homepage/Frauenklinik angeben

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