Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag | … · Web viewFranke, Anne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...

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Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr Eingangsdatum Anfragen zum Plenum vom Wochendatum mit den dazu eingegangenen Antworten der Staatsregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage Ackermann, Renate (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)............................3 König, Alexander (CSU).............8 Aiwanger, Hubert (FW).............13 Meyer, Peter (FW).................17 Prof. (Univ Lima) Dr. Bauer, Peter (FW)...............................4 Müller, Ulrike (FW)...............29 Biedefeld, Susann (SPD)...........31 Mütze, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...........................24 Dittmar, Sabine (SPD).............25 Muthmann, Alexander (FW)..........27 Dr. Fahn, Hans Jürgen (FW)........26 Naaß, Christa (SPD)...............18 Felbinger, Günther (FW)............5 Prof. Dr. Piazolo, Michael (FW). . .21 Franke, Anne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...........................14 Pointner, Mannfred (FW)............9 Gehring, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...........................15 Scharfenberg, Maria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...........................10 Glauber, Thorsten (FW).............6 Sprinkart, Adi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...........................19 Gote, Ulrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...........................32 Stahl, Christine (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...........................12 Gottstein, Eva (FW)...............16 Stamm, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE

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Bayerischer LandtagWp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Eingangsdatum

Anfragen zum Plenum

vom Wochendatum

mit den dazu eingegangenen Antworten der Staatsregierung

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

Ackermann, Renate (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). .3 König, Alexander (CSU)..............................................8

Aiwanger, Hubert (FW).............................................13 Meyer, Peter (FW)......................................................17

Prof. (Univ Lima) Dr. Bauer, Peter (FW)....................4 Müller, Ulrike (FW)...................................................29

Biedefeld, Susann (SPD)............................................31 Mütze, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).......24

Dittmar, Sabine (SPD)................................................25 Muthmann, Alexander (FW)......................................27

Dr. Fahn, Hans Jürgen (FW)......................................26 Naaß, Christa (SPD)...................................................18

Felbinger, Günther (FW)..............................................5 Prof. Dr. Piazolo, Michael (FW)................................21

Franke, Anne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)..........14 Pointner, Mannfred (FW).............................................9

Gehring, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)....15 Scharfenberg, Maria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)....................................................................................10

Glauber, Thorsten (FW)...............................................6 Sprinkart, Adi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).........19

Gote, Ulrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)............32 Stahl, Christine (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).......12

Gottstein, Eva (FW)...................................................16 Stamm, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)......23

Hallitzky, Eike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)........22 Streibl, Florian (FW)..................................................30

Hartmann, Ludwig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)....1 Strobl, Reinhold (SPD)...............................................20

Dr. Herz, Leopold (FW).............................................28 Tolle, Simone (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)...........2

Jung, Claudia (FW)......................................................7 Widmann, Jutta (FW).................................................11

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite II

Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Landesregierung

Geschäftsbereich der Staatskanzlei

Hartmann, Ludwig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Honorar für Engagement bei Olympischen Winterspielen 2018 1

Tolle, Simone (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Überflüge von US-Kampfjets im Bereich des AKW Grafenrheinfeld 1

Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern

Ackermann, Renate (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Abschiebungen nach Syrien, Libyen und dem Jemen 2

Prof. (Univ Lima) Dr. Bauer, Peter (FW)Kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg 2

Felbinger, Günther (FW)Staatsstraße 2275 zwischen Mönchstockheim und Donnersdorf 3

Glauber, Thorsten (FW)Staatsstraße 229 Birkenfeld-Karbach/Landkreis Main-Spessart 3

Jung, Claudia (FW)Ortsumgehung Gaibach........................................4

König, Alexander (CSU)Verteilung der Bundesmittel für den Bau und Unterhalt von Bundesstraßen 5

Pointner, Mannfred (FW)Ortsumfahrung Allershausen................................6

Scharfenberg, Maria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Abschiebung von Sinti und Roma........................7

Widmann, Jutta (FW)Tetra-Funkmast Aign im Landkreis Landshut.....8

Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Stahl, Christine (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Ermittlungen gegen Rechtsextremisten Karl-Heinz Hoffmann 9

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Aiwanger, Hubert (FW)Bau der Realschule Mainburg............................10

Seite III Bayerischer Landtag . Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Franke, Anne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Schulgärten in Bayern........................................11

Gehring, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Zuweisung von Lehrerstunden bei kleinen Grundschulen 12

Gottstein, Eva (FW)Vorklassen zur FOS/BOS...................................13

Meyer, Peter (FW)Mobile Reserve in Oberfranken.........................15

Naaß, Christa (SPD)Zuschüsse nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz für Personalaufwand 15

Sprinkart, Adi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Personalmittel für die Vergabe befristeter Angestelltenverträge 16

Strobl, Reinhold (SPD)Mittel für Reisekosten für Lehr- und Schülerwanderungen 17

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Prof. Dr. Piazolo, Michael (FW)Dialogorientiertes Serviceverfahren zur Hochschulzulassung 17

Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen

Hallitzky, Eike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Kalkulationssoftware für die Prüfung von Friseurbetrieben...........................................18

Stamm, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Umwandlung von Gesellschaftsdarlehen in Eigenkapital....................................................19

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technolo-gie

Mütze, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Ausbau der Bahnstrecke Würzburg – Aschaffenburg 20

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Dittmar, Sabine (SPD)Revisionsarbeiten im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld 20

Dr. Fahn, Hans Jürgen (FW)Sicherheit der AKW...........................................21

Muthmann, Alexander (FW)Stromertrag Wasserkraftwerke in Regen, Freyung-Grafenau und Passau22

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite IV

Dr. Herz, Leopold (FW)Bayern MeG.......................................................26

Müller, Ulrike (FW)Verwendung von Steuermitteln für die „Allgäuer Herbstmilchwochen“ 28

Streibl, Florian (FW)Entwicklung der Schwarzwildpopulation..........30

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Biedefeld, Susann (SPD)Modellvorhaben im Landkreis Coburg zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern............................................................................32

Gote, Ulrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Dezentrale Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern im Landkreis Coburg 33

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 1

Geschäftsbereich der Staatskanzlei

1. AbgeordneterLudwigHartmann(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, ist es korrekt, dass Frau W., die für die Bewerbung Bayerns um die Olympischen Winterspiele 2018 engagiert ist, ein Tageshonorar im oberen vierstelligen Eurobereich von der Bewerbungsgesellschaft erhält, und wenn ja, welche Summe wurde bereits an Frau W. gezahlt und welche Summe ist bis zum Ende der Bewerbung um die Spiele noch geplant?

Antwort der Staatskanzlei

Nein. Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH erstattet Frau W. lediglich Auslagen und leistet keine Honorarzahlungen.

2. AbgeordneteSimoneTolle(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nachdem die Staatsregierung ihre Meinung zur Atompolitik mittlerweile infrage stellt und auch im Zuge des so genannten Moratoriums über eine Neubewertung von Flugzeugabstürzen über Atomkraftwerken in Bayern nachdenkt, frage ich die Staatsregierung, was wird sie unternehmen, um Übungsflüge von militärischen Kampfjets der US-Streitkräfte über dem AKW Grafenrheinfeld dauerhaft zu unterbinden (die Kopie eines entsprechenden Schreibens der Gemeinde Schwebheim wurde von der Fragestellerin mit der Bitte um Unterstützung bereits am 17. März an Staatsminister Dr. Söder übergeben)?

Antwort der Staatskanzlei

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld ein Flugbeschränkungsgebiet nach § 26 Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) i.V.m. § 11 Abs. 1 der Luftverkehrsordnung festgelegt. Dieses erstreckt sich über ein Gebiet mit einem Radius von ca. 1.482 m um das Kernkraftwerk bis in eine Höhe von ca. 617 m über Grund. In diesem Flugbeschränkungsgebiet ist der Durchflug von Luftfahrzeugen, die nach Sichtflugregeln verkehren, verboten. Nach Informationen des BMVBS werden militärische Übungsflüge grundsätzlich nach Sichtflugregeln durchgeführt.

Das Durchflugverbot gilt allerdings nicht für Flüge der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der auf Grund völkerrechtlicher Verträge in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen, „...soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben zwingend notwendig ist“ (§ 30 Abs. 1 Satz 3 LuftVG). Es liegen gegenwärtig allerdings keine Erkenntnisse darüber vor, dass in der Vergangenheit bei militärischen Übungsflügen das Flugbeschränkungsgebiet um das Kernkraftwerk durchflogen wurde. Gleichwohl hat sich die Staatsregierung an das für den militärischen Flugbetrieb zuständige

Seite 2 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Bundesministerium der Verteidigung mit der Bitte gewandt, dafür Sorge zu tragen, dass auch in Zukunft bei militärischen Übungsflügen der Bundeswehr und der US-Streitkräfte das Flugbeschränkungsgebiet respektiert wird.

Anlässlich der aktuellen Ereignisse in Japan ist eine neue Sicherheitsphilosophie erforderlich geworden. Gemeinsam mit dem Bund sind für die kerntechnische Sicherheit neue Standards festzulegen. Die Staatsregierung hat zusätzlich Sonderinspektionen aller bayerischen Kernkraftwerke angeordnet. Dabei wird auch der Schutz vor Flugzeugabstürzen geprüft und bewertet. Im Rahmen der Neubewertung wird auch der Frage nach weitergehenden Flugbeschränkungen nachgegangen werden. Die – bereits aufgenommenen – Sonderüberprüfungen sowie die damit verbundene Sicherheitsmaximierung werden von einer neu berufenen Bayerischen Reaktorsicherheitskommission, die aus anerkannten, unabhängigen Experten besteht, fachkundig begleitet.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern

3. AbgeordneteRenateAckermann(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, werden zurzeit aus Bayern Menschen nach Syrien, Libyen und dem Jemen abgeschoben, spricht die aktuelle politische Lage nicht gegen Abschiebungen und welche Abschiebeabkommen existieren mit diesen Ländern?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Nach Libyen oder den Jemen finden seit dem Jahr 2009 keine Abschiebungen aus Bayern statt. Mit beiden Ländern existieren weder bilaterale noch EU-Rückübernahmeabkommen.

Mit der Republik Syrien hat die Bundesregierung ein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen, das seit 3. Januar 2009 gilt. Seither hat es nur sehr wenige Abschiebungen aus Bayern nach Syrien gegeben (2010 und 2009: jeweils 1 Abschiebung).

Die Beurteilung der politischen Situation in Syrien und anderen Herkunftsländern ist zuvorderst Aufgabe von Bundesbehörden, insbesondere des Auswärtigen Amtes und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Insbesondere ist die Rückkehrsituation von Asylbewerbern vom BAMF zu beurteilen. Sofern im Asylverfahren zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse festgestellt werden, erteilt die Ausländerbehörde den Betroffenen eine Aufenthaltserlaubnis. Werden die Asylanträge abgelehnt, sind die bayerischen Ausländerbehörden an die Entscheidung im Asylverfahren gebunden und haben die gesetzliche Verpflichtung, den Aufenthalt – erforderlichenfalls auch zwangsweise – zu beenden. Angesichts der Berichte über die innenpolitischen Verhältnisse in Syrien hat das Staatsministerium des Innern die Ausländerbehörden kürzlich aufgefordert, aufenthaltsbeendende Maßnahmen ggf. im Einzelfall mit dem BAMF abzustimmen bzw. den Betroffenen die Gelegenheit zu geben, Asylfolgeanträge zu stellen. Bis zur Beratung der Landtagsdrucksache 16/8176 im Rechts- und Verfassungsausschusses am 14. April 2011 werden keine Abschiebungen aus Bayern nach Syrien vollzogen.

4. AbgeordneterProf. (Univ Lima) Dr. Peter

Ich frage die Staatsregierung, wann ist mit der Realisierung des Projekts „Kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg“ zu rechnen, in welcher Höhe werden die Kosten in den bayerischen Staatshaushalt eingestellt und zu

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 3

Bauer (FW) welchem Zeitpunkt ist der Baubeginn vorgesehen?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Die Stadt Nürnberg hat als Vorhabensträger für das Projekt bei der Regierung von Mittelfranken das Planfeststellungsverfahren im Juni 2010 beantragt. Mit dem Planfeststellungsbeschluss kann aus heutiger Sicht nicht vor Ende 2011 gerechnet werden. Ein Baubeginn erscheint frühestens ab 2012 möglich. Es ist von einer Bauzeit von mindestens fünf Jahren auszugehen.

Die Planung und Finanzierung des Projektes obliegt der Stadt Nürnberg als Straßenbaulastträger für den Frankenschnellweg. Der Freistaat Bayern wird das Projekt mit Fördermitteln unterstützen. Die Fördermittel werden im jeweiligen Haushalt nur als Gesamtsummen für alle zu fördernden Projekte bereitgestellt, nicht projektbezogen.

5. AbgeordneterGüntherFelbinger(FW)

Ich frage die Staatsregierung, welche exakten Zahlen des Personen-, Schwerlast- und Güterverkehrs, die bei der Verkehrszählung 2005 ermittelt wurden, sind Grundlage für den Ausbau der Staatsstraße 2275 zwischen Mönchstockheim und Donnersdorf und welche Prognose für das Jahr 2025 wurde bei diesen Verkehrsmitteln vorausberechnet?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

In der Nutzen-Kosten-Analyse werden für den Gesamtverkehr und den Schwerverkehr durchschnittliche tägliche Verkehrsstärken an Werktagen, Urlaubswerktagen sowie Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen im Prognosejahr 2025 angesetzt; Güterverkehr wird nicht gesondert erfasst. Diese Werte basieren auf der bayernweiten Verkehrsprognose 2025 des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und den Ergebnissen der Straßenverkehrszählung 2005. Falls ein projektspezifisches Verkehrsgutachten vorliegt, wird auch dieses als Grundlage für die Verkehrsdaten hinzugezogen. Für das Projekt „Ausbau Mönchstockheim – Donnersdorf“ (SW150-07) liegt ein derartiges projektspezifisches Gutachten nicht vor.

In der Gesamtschau der vorhandenen Verkehrsdaten hat der Gutachter, der mit der Durchführung der Nutzen-Kosten-Analyse befasst war, auf der Staatsstraße 2275 zwischen Mönchstockheim und Donnersdorf beispielsweise einen werktäglichen Verkehr im Prognosejahr 2025 von 4.000 bis 4.208 Fahrzeugen pro 24 Stunden bzw. von 496 bis 522 Schwerverkehrsfahrzeugen pro 24 Stunden ermittelt. Dieser Verkehr an Werktagen wie auch der Verkehr an Urlaubswerktagen sowie an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen bildet die Grundlage für die Nutzen-Kosten-Analyse.

6. AbgeordneterThorstenGlauber(FW)

Ich frage die Staatsregierung, wie es zu erklären ist, dass im 7. Entwurf des Ausbauplans für Staatsstraßen das bereits in Planung befindliche Teilstück mit vorliegender Entwurfsplanung der Staatsstraße 2299 Birkenfeld-Karbach/Landkreis Main-Spessart (und für eine Realisierung bereits für 2010 bis 2012 in Aussicht

Seite 4 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

gestellt) nicht mehr in der Dringlichkeitsliste aufgeführt ist, welche Fakten haben zu einer Rückstufung geführt und aufgrund welcher Fakten wurde die Ortsumgehung Hafenlohr in die Dringlichkeitsstufe 1 vorgezogen?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Das Staatliche Bauamt Würzburg hat den Ausbau der Staatsstraße 2299 zwischen Karbach und Birkenfeld zur Aufnahme in den 7. Ausbauplan angemeldet. Für die Aufstellung des 7. Ausbauplans wurde ein gesamtwirtschaftliches Bewertungsverfahren angewandt. Dieses ermöglicht eine Dringlichkeitsreihung der erwogenen Projekte nach bayernweit einheitlichen Kriterien. Die Kernkomponente des Bewertungsverfahrens stellt die Nutzen-Kosten-Analyse dar. Da sich die der Bewertung zugrunde gelegten Projektkosten gegenüber dem 6. Ausbauplan in etwa verdoppelt haben, sank das Nutzen-Kosten-Verhältnis für den Ausbau zwischen Karbach und Birkenfeld ab, sodass eine Aufnahme dieser Maßnahme in den Entwurf des 7. Ausbauplans nicht möglich war.

Das Staatliche Bauamt Würzburg hat die Ortsumgehung der Staatsstraße 2315 von Hafenlohr ebenfalls zur Aufnahme in den 7. Ausbauplan angemeldet. Entsprechend den Ergebnissen der Projektbewertung (Nutzen-Kosten-Analyse, Raumwirksamkeitsanalyse, Umweltrisikoeinschätzung) wurde das Projekt in die 1. Dringlichkeit des Entwurfs des 7. Ausbauplans eingestuft.

7. AbgeordneteClaudiaJung(FW)

Ich frage die Staatsregierung, welche exakten Zahlen des Personen-, Schwerlast- und Güterverkehrs, die bei der Verkehrszählung 2005 ermittelt wurden und in 2009 bei einem projektspezifischen Gutachten noch einmal ermittelt wurden, sind Grundlage für den Bau der Ortsumgehung Gaibach (Projekt WUE082-07), welche Prognose für das Jahr 2025 wurde bei diesen Verkehrsmitteln vorausberechnet und warum wurden die zuvor eingestellten Einzelprojekte WUE080-07 bis WUE082-07 in ein fast unfinanzierbares Großprojekt zusammengefasst und nicht als verschiedene Einzelprojekte behandelt?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

In der Nutzen-Kosten-Analyse werden für den Gesamtverkehr und den Schwerverkehr durchschnittliche tägliche Verkehrsstärken an Werktagen, Urlaubswerktagen sowie Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen im Prognosejahr 2025 angesetzt; Güterverkehr wird nicht gesondert erfasst. Diese Werte basieren auf der bayernweiten Verkehrsprognose 2025 des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und den Ergebnissen der Straßenverkehrszählung 2005. Falls ein projektspezifisches Verkehrsgutachten vorliegt, wird auch dieses als Grundlage für die Verkehrsdaten hinzugezogen. Für das genannte Ortsumfahrungsprojekt in Gaibach (WUE082-07) liegt ein derartiges projektspezifisches Gutachten vor.

In der Gesamtschau der vorhandenen Verkehrsdaten hat der Gutachter, der mit der Durchführung der Nutzen-Kosten-Analyse befasst war, auf der Staatsstraße 2271 zwischen Kolitzheim und Volkach einen werktäglichen Verkehr im Prognosejahr 2025 von 5.512 bis 11.036 Fahrzeugen pro 24 Stunden bzw. von 582 bis 950 Schwerverkehrsfahrzeugen pro 24 Stunden ermittelt. Dieser Verkehr an Werktagen wie auch der Verkehr an Urlaubswerktagen sowie an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen bildet die Grundlage für die Nutzen-Kosten-Analyse.

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 5

Im Rahmen der Aufstellung des 7. Ausbauplans für die Staatsstraßen in Bayern wurden für die Ortsumfahrung Gaibach drei Varianten untersucht:

WUE080-07 – OU Gaibach, WUE081-07 – OU Gaibach – Variante 7, WUE082-07 – OU Volkach-Gaibach.

In den Entwurf des 7. Ausbauplans wurde die Variante WUE082-07, die das beste Bewertungsergebnis aufweist, aufgenommen. Die anderen beiden Varianten weisen ein Nutzen-Kosten-Verhältnis unter 1,0 auf und sind daher in der bewerteten Form für den Freistaat Bayern nicht bauwürdig.

8. AbgeordneterAlexanderKönig(CSU)

Ich frage die Staatsregierung, wie beabsichtigt sie die Bau- und Unterhaltsmittel des Bundes für Bundesstraßen im Haushaltsjahr 2011 auf die einzelnen Bauämter zu verteilen und welche Bau- und Unterhaltsmittel standen den Bauämtern im abgelaufenen Haushaltsjahr 2010 zur Verfügung?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Im vergangenen Haushaltsjahr 2010 standen den Staatlichen Bauämtern für die Bundesstraßen Bau- und Unterhaltsmittel gemäß nachstehender Tabelle (dargestellt sind die tatsächlichen Ist-Ausgaben 2010) zur Verfügung:

Staatliches Bauamt Unterhalt/Betrieb in Euro Bau in Euro Summe in Euro

Freising 4.379.268,32 26.991.549,36 31.370.817,68

Ingolstadt 2.329.413,08 3.458.682,41 5.788.095,49

Rosenheim 4.475.578,69 12.626.158,42 17.101.737,11

Traunstein 5.026.107,20 36.214.901,29 41.241.008,49

Weilheim 4.644.518,73 20.891.331,51 25.535.850,24

Landshut 2.831.316,63 11.308.683,37 14.140.000,00

Passau 8.054.661,38 36.177.338,62 44.232.000,00

Amberg-Sulzbach 5.362.936,63 17.968.057,87 23.330.994,50

Regensburg 3.977.159,86 35.565.784,41 39.542.944,27

Bamberg 4.439.133,24 34.011.609,17 38.450.742,41

Bayreuth 5.180.700,57 14.645.148,29 19.825.848,86

Ansbach 3.860.184,35 18.209.715,65 22.069.900,00

Nürnberg 3.279.147,50 4.997.883,86 8.277.031,36

Aschaffenburg 2.114.857,94 7.392.133,25 9.506.991,19

Schweinfurt 5.089.300,66 8.077.295,80 13.166.596,46

Seite 6 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Würzburg 3.714.539,20 8.082.137,21 11.796.676,41

Augsburg 3.469.549,23 10.713.697,59 14.183.246,82

Kempten 4.903.210,05 11.801.517,58 16.704.727,63

Krumbach 2.300.303,73 12.490.098,12 14.790.401,85

Summe 79.431.886,99 331.623.723,78 411.055.610,77

Die Staatsregierung beabsichtigt die Bau- und Unterhaltsmittel für Bundesstraßen an die Staatlichen Bauämter für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt zu verteilen:

Staatliches Bauamt Unterhalt/Betrieb in Euro Bau in Euro Summe in Euro

Freising 3.693.000,00 19.140.000,00 22.833.000,00

Ingolstadt 3.080.000,00 4.520.000,00 7.600.000,00

Rosenheim 4.503.000,00 5.810.000,00 10.313.000,00

Traunstein 3.173.000,00 27.685.600,00 30.858.600,00

Weilheim 4.098.000,00 21.777.900,00 25.875.900,00

Landshut 3.140.000,00 8.230.000,00 11.370.000,00

Passau 7.027.000,00 19.180.000,00 26.207.000,00

Amberg-Sulzbach 5.142.000,00 8.205.000,00 13.347.000,00

Regensburg 4.309.000,00 25.845.000,00 30.154.000,00

Bamberg 4.073.000,00 24.307.000,00 28.380.000,00

Bayreuth 3.968.000,00 9.651.100,00 13.619.100,00

Ansbach 4.262.000,00 7.100.000,00 11.362.000,00

Nürnberg 2.795.000,00 4.248.400,00 7.043.400,00

Aschaffenburg 1.707.000,00 4.088.000,00 5.795.000,00

Schweinfurt 4.605.000,00 6.825.000,00 11.430.000,00

Würzburg 3.426.000,00 5.654.000,00 9.080.000,00

Augsburg 3.287.000,00 7.701.400,00 10.988.400,00

Kempten 3.813.000,00 5.880.500,00 9.693.500,00

Krumbach 1.945.000,00 7.871.900,00 9.816.900,00

Summe 72.046.000,00 223.720.800,00 295.766.800,00

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 7

9. AbgeordneterMannfredPointner(FW)

Ich frage die Staatsregierung, aus welchem Grund wurde die Ortsumfahrung Allershausen der Staatsstraße 2084 im 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern in die Dringlichkeitsstufe 2 zurückgestuft, ist es richtig, dass andere Projekte, bei denen die Vorplanungen noch nicht so weit gediehen sind, stattdessen in eine höhere Dringlichkeitsstufe aufgenommen wurden, und wie wirken sich Projekte der Dringlichkeitsstufe 1, insbesondere die Ortsumfahrung Hohenkammer, auf die Verkehrsbelastung an der Staatsstraße 2084 in Allershausen aus?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Die Ortsumgehung Allershausen war im 6. Ausbauplan für die Staatsstraßen in der 1. Dringlichkeit enthalten. Das Staatliche Bauamt Freising hat das Projekt zur Fortschreibung des Ausbauplans angemeldet. Wie bereits bei der Aufstellung des 6. Ausbauplans wurde auch für den Entwurf des 7. Ausbauplans ein gesamtwirtschaftliches Bewertungsverfahren angewandt. Dieses ermöglicht eine Dringlichkeitsreihung der erwogenen Projekte nach bayernweit einheitlichen Kriterien. Die Kernkomponente des Bewertungsverfahrens stellt die Nutzen-Kosten-Analyse dar. Hier werden die durch das Projekt hervorgerufenen Wirkungen (Projektnutzen) in Form von Geldbeträgen ermittelt und dem Investitionsmittelbedarf für das Projekt (Projektkosten) gegenübergestellt. Da sich nicht alle Projektwirkungen in monetären Größen darstellen lassen, umfasst das Bewertungsverfahren als weitere Komponenten die Umweltrisikoeinschätzung zur Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Belange und die Raumwirksamkeitsanalyse zur Identifizierung von raumordnerisch bedeutsamen Projekten. Das Ergebnis der Nutzen-Kosten-Analyse sowie die nichtmonetären Bewertungen der Umweltrisikoeinschätzung und der Raumwirksamkeitsanalyse sind ausschlaggebend für die Dringlichkeitseinstufung der Ortsumgehung Allershausen.

Bei der Einstufung der Projekte in die Dringlichkeitsklassen wurden lediglich Projekte, für die Baurecht bereits besteht oder das Rechtsverfahren zur Schaffung des Baurechts läuft, in die Dringlichkeit 1 Überhang aufgenommen. Alle anderen Projekte wurden anhand des Bewertungsergebnisses eingestuft. So ist es durchaus möglich, dass Projekte mit einem weit geringeren Planungsstand als die Ortsumgehung Allershausen in eine höhere Dringlichkeit eingestuft worden sind.

Über die Auswirkungen der in Dringlichkeit 1 eingestuften Ortsumgehung Hohenkammer auf die Verkehrsbelastung in Allershausen liegen der Staatsregierung keine Kenntnisse vor.

10. AbgeordneteMariaScharfenberg(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, plant sie trotz der massiven Diskriminierung und der extrem schlechten Situation von Roma und Sinti im Kosovo und in Osteuropa insgesamt dorthin auch gut integrierte Roma und Sinti abzuschieben, wie viele werden davon betroffen sein und wie viele davon sind Familien mit Kinder?

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Seite 8 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Die Rückführung in den Kosovo erfolgt seit dem Jahr 2000 in einem abgestuften Verfahren, überwiegend auf freiwilliger Basis und unter Beachtung der Aufnahmefähigkeit des Kosovo. Um den Stabilisierungsprozess der Region zu unterstützen, waren zunächst Rückführungen von ethnischen Minderheiten, u.a. der Roma, zurückgestellt worden. Sinti sind eine Untergruppe der europäischen Roma. Sie leben in Mittel- und Westeuropa und im nördlichen Italien und werden daher nicht von den „Kosovo-Regelungen“ erfasst.

Erklärtes Ziel der Staatengemeinschaft, der Interimsverwaltung sowie der jetzigen kosovarischen Regierung war und ist es, eine multiethnische Gesellschaft zu etablieren. Mittelfristig sollen gerade Minderheiten, z.B. Roma, Ashkali oder Serben, im Kosovo wieder Aufnahme finden, damit sich die Folgen der Vertreibung und ethnischen Säuberung nicht verfestigen.

Auch nach Inkrafttreten des Rückübernahmeabkommens zwischen Deutschland und der Republik Kosovo werden die Grundsätze einer schonenden und schrittweisen Rückführung weiterhin angewandt. Es wurde vereinbart, dass bis auf Weiteres jährlich nicht mehr als bundesweit 2.500 Rückübernahmeersuchen gestellt werden, auf ein angemessenes Verhältnis der verschiedenen ethnischen Zugehörigkeiten geachtet sowie dafür Sorge getragen wird, die Rückführungen von Minderheitenangehörigen geographisch so zu verteilen, dass die dortigen Kommunen in ihren Reintegrationsmöglichkeiten nicht überfordert werden. Die Gewährleistung dieser Zusagen wird durch eine bundesweite Koordinierung im Zusammenwirken mit der Deutschen Botschaft Pristina sichergestellt.

In Bayern hielten sich zum Stichtag 28. Februar 2011 nur noch 48 zur Ausreise verpflichteten Roma auf, die zuzeiten des Kosovo-Konfliktes hierher geflohen sind und die noch mit ihrer Rückführung in den Kosovo rechnen müssen. Nicht wenige der zunächst ausreisepflichtigen Minderheitenangehörigen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung des Beschlusses der Innenministerkonferenz vom 17. November 2006 oder nach der gesetzlichen Altfallregelung des § 104 a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erhalten. Dies gilt insbesondere für die von der Fragestellerin angesprochenen „gut integrierten“ Personen. Wenn Einzelne die (großzügigen) Voraussetzungen für ein Bleiberecht aber nicht erfüllt haben, rechtfertigt dies keine Aussetzung der Abschiebung. Auch von Angehörigen ethnischer Minderheiten kann erwartet werden, dass sie Integrationsvoraussetzungen erfüllen.

Die Bewertung der humanitären Situation in den Kosovo zurückkehrender Angehöriger von Minderheiten ist zuvorderst Aufgabe des Bundes. Die bayerischen Ausländerbehörden, die gesetzlich verpflichtet sind, die Ausreiseverpflichtung zu vollziehen, müssen sich an die Feststellungen der zuständigen Bundesbehörden, insbesondere des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), orientieren.

Für die Rückführung von Angehörigen der Roma und Sinti in andere Staaten „Osteuropas“ gilt gleichermaßen, dass die dortige humanitäre Situation zuvorderst nicht von bayerischen Ausländerbehörden, sondern vom BAMF zu bewerten ist. Die Zahl der betroffenen Ausreisepflichtigen kann aufgrund der nicht näher bestimmten Herkunftsländer nicht ermittelt werden.

11. AbgeordneteJuttaWidmann(FW)

Ich frage die Staatsregierung, ist das Innenministerium, Abteilung DigiNet, bereit, den großen Bürgerprotest gegen den Tetra-Funkmast-Standort bei Aign im Landkreis Landshut ernst zu nehmen und somit die Planungen für den Tetra-Funkmast-Standort bei Aign einzustellen und einen auch für die Anwohner verträglichen und akzeptablen Standort zu suchen?

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 9

Antwort des Staatsministeriums des Innern

Das Digitalfunknetz muss bei allen Einsätzen aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Bayern ausfallsicher und zuverlässig funktionieren, insbesondere bei medizinischen Notfällen (z.B. Herzinfarkt), Verkehrsunfällen, Katastrophenereignissen, Großschadenslagen sowie der präventiven und repressiven Kriminalitätsbekämpfung.

Das vorrangige Ziel beim Aufbau des BOS-Digitalfunknetzes besteht darin, eine möglichst optimale Funkabdeckung mit einer geringen Anzahl an Basisstationen zu erreichen. Im Gegensatz zu den Netzen der kommerziellen Mobilfunkbetreiber muss das neue Kommunikationsnetz von Beginn an flächendeckend in ausreichender Funkversorgungsgüte vorhanden sein, denn der digitale Einsatzfunk muss aus einsatztaktischen Gründen zeitnah die gesamte Bevölkerung versorgen, nicht nur einzelne Vertragskunden wie z.B. bei den Mobilfunkunternehmen.

Beim Aufbau des Digitalfunknetzes wird zunächst versucht, bestehende Antennenstandorte, z.B. von Polizei, Feuerwehr oder Landesbehörden sowie bestehende Funkmasten von Rundfunk- oder Mobilfunkbetreibern zu nutzen. Wo dies nicht möglich ist, müssen aber auch neue Standorte errichtet werden. Gerade dort, wo potentielle Einsatz- oder Unfallschwerpunkte sind, muss zum Schutz der Bevölkerung auch eine ausreichende Funkversorgung gewährleistet sein. Dies kann dazu führen, dass z.B. auch in der Nähe von Wohnsiedlungen wie z.B. im Bereich der Gemeinde Aign Standorte für Antennenanlagen des digitalen Einsatzfunks eingerichtet werden müssen.

Die hierbei infrage kommenden Örtlichkeiten stehen aufgrund der Erforderlichkeit einer weitgehend lückenlosen flächendeckenden Versorgung in einem gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis. Dies beschränkt vor Ort, anders als bei den kommerziellen Mobilfunkbetreibern, die Möglichkeiten einer freien Standortwahl.

Der geplante Mastneubau in Aign bei Mittergolding, auf dem Gebiet der Gemeinde Tiefenbach ist, nach Prüfung mehrerer Standortalternativen, der funkplanerisch, einsatztaktisch, technisch und wirtschaftlich am besten geeignete Standort. Er liegt in Waldrandlage, ca. 500 Meter von der nächsten geschlossenen Wohnbebauung entfernt. Seitens der Naturschutzbehörde wurden keine Bedenken hinsichtlich der Realisierung geäußert. Für diesen Standort liegt ein gültiger Mietvertrag vor, die erforderlichen Entwurfs- und Genehmigungsplanungen sind abgeschlossen.

Im Januar 2011 wurde die Standortgewinnung für den Suchkreis LA-Mittergolding im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung vorgestellt. Nach Abwägung aller Sachargumente war die Mehrheit bereit für den Standort zu stimmen, um die bestmögliche Sicherheit aller Bürger zu gewährleisten. Das Staatliche Bauamt Landshut hat Anfang März mit der Nachbarbeteiligung begonnen und den Bauantrag vorbereitet.

Ein Eingriff in die derzeitige Planung würde zwangsläufig einen Mehraufwand in Form von zusätzlichen Standorten erzeugen. Diese Standorte wären mit hoher Wahrscheinlichkeit im Stadtgebiet und somit wesentlich näher an dicht besiedelten Gebieten erforderlich.

Eine schnelle und planmäßige Einführung des digitalen Behördenfunks ist, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Wegfalls analoger Funktechnologien bereits in wenigen Jahren, zwingende Voraussetzung, auch künftig die medizinische Notfallversorgung und die Sicherheit der Bevölkerung im Landkreis Landshut ausreichend zu gewährleisten.

Um dieses wichtige Ziel zuverlässig zu erfüllen, ist die Errichtung der Sendestation im Bereich Aign erforderlich.

Seite 10 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

12. AbgeordneteChristineStahl(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, was ergaben die Ermittlungen, inklusive Durchsuchungen von Objekten am 6. Oktober 2010, gegen den Gründer der rechtsradikalen Wehrsportgruppe Hoffmann, Karl-Heinz Hoffmann, und weitere Mitglieder der rechtsextremen Szene, welche juristischen Konsequenzen hatten die Ermittlungen in den einzelnen Fällen zur Folge und welche verfassungs- und bzw. oder strafrechtlich relevanten Verbindungen zu Personen und bzw. oder Organisationen aus anderen Bundesländern wurden dabei festgestellt?

Antwort des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Die genannten Durchsuchungen erfolgten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Gera in einem dort gegen mehrere Beschuldigte unter anderem wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion geführten Ermittlungsverfahrens. Eine telefonische Anfrage bei der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft ergab, dass dieses Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Zum Gegenstand und zu den Ergebnissen eines noch laufenden Ermittlungsverfahrens einer außerbayerischen Staatsanwaltschaft kann von hier aus keine Stellung genommen werden.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

13. AbgeordneterHubertAiwanger(FW)

Ich frage die Staatsregierung, welche kurz- und mittelfristigen (bis zu zehn Jahre) Auswirkungen erwartet sie auf den Realschulstandort Rottenburg durch den Bau der Realschule Mainburg und welche Maßnahmen sind gegebenenfalls geplant, um eine Gefährdung der Realschule Rottenburg zu vermeiden, und was hat die Staatsregierung dazu bewogen, Au in der Hallertau, wo ein Schulhaus und entsprechende Anlagen bereits vorhanden sind, nicht als Standort zu wählen, sondern Mainburg?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Aufgrund des demografischen Faktors sinkt an der Staatlichen Realschule Rottenburg die Schülerzahl bis zum Schuljahr 2019/2020 auf 721 Schüler. Mit einer zweizügigen Realschule in Mainburg würde die Schülerzahl zwar auf etwa 555 Schüler zurückgehen, die Schule wäre aber in ihrem Bestand nicht gefährdet und langfristig vierzügig ausgerichtet.

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 11

Folgende Gründe stehen zurzeit in der Abwägung für den Standort Mainburg in der Bewertung:

Die Stadt Mainburg hat einen überproportional großen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund und verfügt über eine große Hauptschule. Die Entwicklungsmöglichkeiten insbesondere dieser Jugendlichen könnten durch eine Realschule in Mainburg zusätzlich ausgeschöpft werden.

Durch eine Realschule in Mainburg könnte für den ländlichen Raum der Hallertau ein zusätzliches, wohnortnahes Bildungsangebot geschaffen werden.

In der Koalitionsvereinbarung werden ausdrücklich Modelle der Zusammenarbeit zwischen Hauptschule und Realschule gefordert. Dies ist am Standort Mainburg sehr gut umsetzbar. Die neu zu gründende Realschule in Mainburg würde voraussichtlich in unmittelbarer Nähe zur Hauptschule Mainburg gebaut werden. Dadurch könnte die Kooperation von Haupt- und Realschule unter idealen örtlichen Bedingungen gestaltet werden.

In weiterer unmittelbarer Nachbarschaft liegt ebenso die Berufsschule Mainburg mit Werkstätten und Schülerwohnheim, die Grundschule Mainburg, das Gabelsberger-Gymnasium sowie Hort, Musikschule, Theater und Sportanlage der Stadt Mainburg. Synergieeffekte sind daher auf allen möglichen Ebenen zu erwarten.

Die Errichtung einer Mehrfach-Turnhalle am Gymnasium Mainburg ist im Hinblick auf den Antrag zur Errichtung einer Realschule seit drei Jahren zurückgestellt worden. Sie könnte dann von drei Schularten (Berufsschule, Gymnasium, Realschule) effektiv genutzt werden. Die Küche, Mittagsverpflegung, Mittagsbetreuung, die Räume der offenen Ganztagsschule sowie die Räume für Freizeitbeschäftigung im Gebäude der Hauptschule und des Gymnasiums Mainburg können von Schülerinnen und Schülern aller Schularten in Anspruch genommen werden.

In der Hauptschule Mainburg ist in den nächsten Jahren ein deutlicher Schülerrückgang zu erwarten. Die Schülerzahl wird nach Angabe des Staatlichen Schulamtes Kelheim von jetzt 580 Schülern um rund 130 Schülerinnen und Schüler zum Schuljahr 2015/2016 auf rund 450 Schüler sinken. Die frei werdenden Raumkapazitäten können einer gemeinsamen Nutzung durch Realschule und Hauptschule zugeführt werden.

Fachräume und Werkräume der Hauptschule und Berufsschule können von Schülerinnen und Schülern der Hauptschule, Realschule und Berufsschule gemeinsam genutzt werden. Durch die Konzentration der Schularten im Rahmen eines Schulzentrums als einheitliche Anlaufstelle entstehen erhebliche Synergien bei der Schülerbeförderung, der Busbahnhofs- und Parkplatzsituation.

Ein weiterer nicht unerheblicher synergetischer Effekt würde auch für die Staatliche Realschule Abensberg entstehen. Die derzeit im Betrieb befindlichen drei mobilen Klassenzimmern könnten kurzfristig zurückgebaut werden.

Der Großteil der Schüler aus dem geplanten Einzugsgebiet kommt aus dem Raum Mainburg. Die Kosten für die Schülerbeförderung sind daher deutlich niedriger.

Auch am Standort Au müsste in erheblichem Umfang investiert werden. Die oben beschriebenen Synergieeffekte können für den Standort Au nicht ins Feld geführt werden.

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14. AbgeordneteAnneFranke(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da die Pflege und Bewirtschaftung von Schulgärten Kindern und Jugendlichen einen sinnvollen Umgang mit Ernährung vermittelt, frage ich die Staatsregierung, wie viele Schulgärten mit Obst und bzw. oder Gemüseanbau jeweils in Grund- und Hauptschulen, Mittelschulverbünden, Realschulen, Gymnasien sowie Förderschulen es in Bayern nach ihrem Kenntnisstand gibt, wie die materielle und fachliche Förderung der Einrichtung von Schulgärten vonseiten der Staatsregierung bewertet wird und inwiefern die Pflege und Bewirtschaftung der Gärten nach Ansicht der Staatsregierung in den Unterrichtsalltag eingebaut werden kann?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Das Staatsministerium hat keine Kenntnis zur Anzahl der Schulgärten an Bayerns Schulen, da in den letzten zehn Jahren keine entsprechende Erhebung durchgeführt worden ist.

Die materielle Förderung der Einrichtung von Schulgärten obliegt den (i.d.R.) kommunalen Sachaufwandsträgern der Schulen.

Die fachliche Förderung durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt sich wie folgt dar:

– Die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung bietet ihre bewährten Berichte zur „Arbeit im Schulgarten“ und „Hundertundeine Idee zur Gestaltung des Schulgeländes“ an.

– Für den Wahlunterricht an Gymnasien wurde ein Konzept „Schulgarten“ entwickelt, das konkrete Handlungsvorschläge macht.

– Im Volksschulbereich gibt es jeweils auf Schulamtsebene einen Fachberater Umweltbildung, der fachliche Unterstützung bietet, sowie bayernweit eine Landesarbeitsgemeinschaft Umweltbildung, die ebenfalls in diesem Bereich tätig ist.

Bei der Einbeziehung von „Pflege und Bewirtschaftung der Gärten in den Unterrichtsalltag“ ist zu unterscheiden:

– An der Grundschule ist eine Einbeziehung im Rahmen des Heimat- und Sachunterrichts möglich. Auch hier müssen die meisten Arbeiten im Schulgarten jedoch außerhalb des Pflichtunterrichts erledigt werden, etwa im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft.

– An den weiterführenden Schulen ist es nicht möglich, Schulgartenarbeit nennenswert mit dem Pflichtunterricht zu verbinden. Er findet in Form von Wahlunterricht oder als Arbeitsgemeinschaft statt. Im Übrigen ist ein Schulgarten an einer weiterführenden Schule weniger auf Aussaat, Pflege und Abernten klassischer Beete ausgerichtet als vielmehr auf Naturschutzprojekte wie Insektennistwände, Streuobstwiesen, Gewässer, Totholzbereiche etc.

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 13

15. AbgeordneterThomasGehring(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, wie viele Grundschulen in Bayern erhalten im kommenden Schuljahr aufgrund ihrer relativ geringen Schülerzahl (Durchschnittsklassengröße unter 22 Schüler), bei der schülerzahlbezogenen Zuweisung von Lehrerstunden voraussichtlich weniger Stunden zugewiesen als zur Abdeckung der Stundentafel notwendig wären, wie viele Lehrerstunden müssen dafür aus dem allgemeinen Budget auf den Schulamtsbezirksebenen den kleinen Grundschulen zugewiesen werden und wird bei den nächsten „Richtlinien zu Klassenbildung (Gruppenbildung) und Personaleinsatz an den Grund-, Haupt- und Mittelschulen“ ein entsprechender Faktor bei der Zuweisung an kleine Grundschulen eingerichtet, der diese Unterversorgung kleiner Grundschulen kompensieren kann?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Der in den „Richtlinien zur Klassenbildung (Gruppenbildung) und Personaleinsatz an den Grund-, Haupt- und Mittelschulen“ vorgegebene Lehrerstundenwert für die Grundschule dient ausschließlich dazu, das Gesamtvolumen an Lehrern für einen Schulamtsbezirk zu errechnen. Diese Werte können nicht für die Klassenbildung der einzelnen Schulen herangezogen werden.

Ein schulbezogenes Budget ist nur bei großen Schülerzahlen machbar, daher wurde bei der Mittelschule (nicht bei allen Hauptschulen) ein schülerbezogenes Lehrerstundenbudget eingeführt. Dieses Versorgungs-modell ist auf den Grundschulbereich nicht übertragbar, da hier die Spanne von 28 Schülern bis zu 657 Schülern je Schule reicht; hier weist der Schulamtsbezirk eine geeignete Größe für eine schülerbezogene Budgetierung auf.

Mit dem derzeitigen Versorgungskonzept wird sichergestellt, dass an jeder Schule Klassen mit vertretbaren Größen – entweder in jahrgangsreiner oder in jahrgangsgemischter Form – gebildet werden können und die Stundentafel in vollem Umfang erfüllt werden kann.

16. AbgeordneteEvaGottstein(FW)

Ich frage die Staatsregierung, an welchen Schulen gibt es derzeit Vorklassen zur FOS/BOS bzw. an welchen Schulen sind solche für das nächste Schuljahr geplant und für welche Schulen ist der Modellversuch „Berufssprache Deutsch“ geplant?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Vorklassen der Berufsoberschule werden flächendeckend an nahezu allen Standorten angeboten. Die Berufsoberschulen, an denen im aktuellen Schuljahr Vorklassen eingerichtet sind, können anliegender Liste entnommen werden. Die dort aufgeführten staatlichen Berufsoberschulen planen auch zum kommenden Schuljahr die Einrichtung von Vorklassen.

Seite 14 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Vorklassen an der Fachoberschule werden erstmals ab dem kommenden Schuljahr im Rahmen eines Schulversuchs als Ergänzung zu den bestehenden, flächendeckenden Brückenangeboten (z.B. Vorkurse, Förderunterricht) eingerichtet. Mit der Vorklasse an der Fachoberschule (Vollzeitangebot) soll geeigneten Schülerinnen und Schülern des M-Zugs der Haupt-/Mittelschule und des H-Zweigs der Wirtschaftsschule der Übergang an die neue Schulart erleichtert und der schulische Erfolg dieser Schülerinnen und Schüler weiter erhöht werden. An den folgenden drei Fachoberschulen wird bei entsprechender Nachfrage zum Schuljahr 2011/2012 versuchsweise jeweils eine Vorklasse eingerichtet:

– Staatliche Fachoberschule für Technik München,– Staatliche Fachoberschule Kitzingen,– Staatliche Fachoberschule Altötting.

Im Rahmen des Projekts „Berufssprache Deutsch“ soll die deutsche Sprachkompetenz der Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Hilfe beruflicher Handlungssituationen verbessert werden. Zielgruppe sind Jugendliche mit erhöhtem Sprachförderbedarf, die im Bereich der Berufsvorbereitung oder als Auszubildende in Fachklassen an der Berufsschule beschult werden.

Derzeit werden am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) Handreichungen zur sprachsensiblen Unterrichtsgestaltung und konkrete Unterrichtseinheiten für ausgewählte Berufe erarbeitet, die sowohl im Deutschunterricht als auch im Fachunterricht eingesetzt werden können. Das Unterrichtsmaterial soll zusammen mit einem Sprachkompetenztest im Herbst 2011 zur Verfügung stehen und bereits zum kommenden Schuljahr von allen interessierten Berufsschulen (auch Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung) verwendet werden können. Es erfolgt keine Beschränkung auf ausgewählte Berufsschulen.

Falls sich der Ansatz bewährt, ist eine sukzessive Ausweitung auf Unterrichtseinheiten für weitere Berufe angedacht.

Berufsoberschulen, an denen im aktuellen Schuljahr 2010/2011 Vorklassen eingerichtet sind:

Staatliche Berufsoberschule AltöttingStaatliche Berufsoberschule AmbergStaatliche Berufsoberschule AnsbachStaatliche Berufsoberschule AschaffenburgStaatliche Berufsoberschule AugsburgStädtische Berufsoberschule AugsburgStaatliche Berufsoberschule Bad NeustadtStaatliche Berufsoberschule Bad TölzStaatliche Berufsoberschule BambergStaatliche Berufsoberschule BayreuthStaatliche Berufsoberschule ChamRegiomontanus-Schule, Staatliche Berufsoberschule CoburgStaatliche Berufsoberschule DeggendorfStaatliche Berufsoberschule DonauwörthStaatliche Berufsoberschule ErdingStaatliche Berufsoberschule FreisingStaatliche Berufsoberschule FürthStaatliche Berufsoberschule HofStaatliche Berufsoberschule IngolstadtStaatliche Berufsoberschule KaufbeurenStaatliche Berufsoberschule KelheimStaatliche Berufsoberschule KemptenStaatliche Berufsoberschule KitzingenStaatliche Berufsoberschule KulmbachStaatliche Berufsoberschule Landsberg am LechStaatliche Berufsoberschule LandshutStaatliche Berufsoberschule Landshut/SchönbrunnStaatliche Berufsoberschule LindauStaatliche Berufsoberschule MarktheidenfeldStaatliche Berufsoberschule MemmingenStaatliche Berufsoberschule MiesbachStaatliche Berufsoberschule Technik MünchenStaatliche Berufsoberschule Wirtschaft München

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 15

Städtische Berufsoberschule Ausbildungsrichtung Wirtschaft MünchenStädtische Berufsoberschule Ausbildungsrichtung Sozialwesen MünchenMaximilian-Kolbe-Schule, Staatliche Berufsoberschule NeumarktStaatliche Berufsoberschule Neu-UlmLothar-von-Faber-Schule, Staatliche Fachoberschule NürnbergStädtische Berufsoberschule NürnbergStädt. Berufsoberschule für Sozialwesen NürnbergStaatliche Berufsoberschule NürnbergStaatliche Berufsoberschule PassauStaatliche Berufsoberschule PfarrkirchenStaatliche Berufsoberschule RegensburgStädtische Berufsoberschule RegensburgStaatliche Berufsoberschule RosenheimStaatliche Berufsoberschule ScheyernStädtische Berufsoberschule SchwabachStaatliche Berufsoberschule SchwandorfFriedrich-Fischer-Schule, Staatliche Berufsoberschule SchweinfurtStaatliche Berufsoberschule StraubingStaatliche Berufsoberschule TraunsteinStaatliche Berufsoberschule WasserburgStaatliche Berufsoberschule WeilheimStaatliche Berufsoberschule WeißenburgGustav-von-Schlör-Schule, Staatliche Berufsoberschule WeidenFranz-Oberthür-Schule, Städtische Berufsoberschule Würzburg

17. AbgeordneterPeterMeyer(FW)

Ich frage die Staatsregierung, wie ist der Altersdurchschnitt der sog. „Mobilen Reserve“ bei den Lehrkräften der Grund- und Hauptschulen in Oberfranken gegenüber den anderen Regierungsbezirken, wie viele „Mobilen Reserven“ sind im laufenden Schuljahr in Oberfranken bereits für Vertretungen gebunden und wie viele Vertretungen sind derzeit in Oberfranken wegen mangelnder Kapazität der „Mobilen Reserve“ nicht möglich?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Der Altersdurchschnitt der Mobilen Reserve stellt sich in den Regierungsbezirken wie folgt dar:

Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben

40,5 44,4 45,3 49,0 45,2 49,1 45,1

Im laufenden Schuljahr 2010/2011 sind im Regierungsbezirk Oberfranken 112 Lehrkräfte der Mobilen Reserve voraussichtlich bis zum Schuljahresende in Vertretungseinsätzen gebunden. Laut letzter Stichtagserhebung in diesem Jahr waren 13 Klassen kurzfristig unversorgt. Im Verhältnis zur Gesamtzahl von insgesamt 2.706 Klassen* an den staatlichen Grund- und Haupt-/Mittelschulen stellt dies eine Relation von 0,5 Prozent dar. Zudem waren am 11. Januar diesen Jahres 34 Lehrkräfte von insgesamt 265 der Mobilen Reserve in Oberfranken aufgrund eigener Erkrankung nicht einsatzfähig. Am 21. Februar erfolgte die dritte Aufstockung der Mobilen Reserve, wobei Oberfranken vier weitere Vollzeitstellenkontingente erhielt.

In den Fällen, in denen keine Mobile Reserve gestellt werden kann, ergreifen die Schulen schulhausinterne Vertretungsmaßnahmen wie Klassen- bzw. Gruppenzusammenlegungen oder Parallelführungen. An den

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257 Volksschulen* in Oberfranken sind 284 Förderlehrkräfte tätig, die verstärkt in diesen Klassen zur individuellen Förderung und Differenzierung eingesetzt werden.

* Da die Statischen Daten für das Schuljahr 2010/2011 derzeit noch plausibilisiert werden und nicht vorliegen, werden die statistischen Daten aus dem Vorjahr (Stand 1. Oktober) verwendet.

18. AbgeordneteChristaNaaß(SPD)

Aufgrund der Berichterstattung über die massiven Gehaltskürzungen bei den Lehrkräften der griechischen Volksschule in Nürnberg bitte ich die Staatsregierung zum einen um Mitteilung, ob es den Tatsachen entspricht, dass die von der griechischen Volksschule Nürnberg gebildeten Rücklagen in Höhe von mehr als einer halben Million Euro zur Bezahlung der Lehrkräfte und Bestreitung der Altersvorsorge von der griechischen Kultusministerin zur sofortigen Überweisung angefordert wurde, und zum anderen um Auskunft, ob die Regierung von Mittelfranken aufgrund der gegebenen Situation die ordnungsgemäße Verwendung der Zuschüsse des Freistaates Bayern für den Personalaufwand entsprechend dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) für das laufende Schuljahr schon geprüft hat und nicht erst das Ende des Schuljahres 2010/2011 abwartet und wie sie die Tatsache bewertet und darauf reagiert, dass den Vertragslehrkräften rückwirkend für die Monate August und September 2010 rund 1.000 Euro in den nächsten drei Monaten vom Gehalt abgezogen werden soll?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Der Regierung von Mittelfranken liegt eine Kopie eines Schreibens der Kultusministerin der Republik Griechenland vor, mit dem die sofortige Überweisung der Beträge des „Versorgungszuschlags von 25 Prozent“ für die Wirtschaftsjahre 1997 bis 2010 als Einnahme des griechischen Staates geltend gemacht wird. Das Schreiben datiert vom 20. Januar 2011 und ist gerichtet an das Büro des Koordinators in München am Griechischen Generalkonsulat, ferner an die Kommission für die Verwaltung des Sonderkontos der Privaten Griechischen Schule in Nürnberg.

Die Regierung von Mittelfranken als zuständige Aufsichtsbehörde nimmt die Vorkommnisse an der Privaten Griechischen Volksschule in Nürnberg zum Anlass, über die nach § 14a der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (AVBaySchFG) geforderte Verwendungsbestätigung hinausgehend eine konkrete Prüfung der vorgelegten Unterlagen zum Ende des Schuljahres 2010/2011 durchzuführen. Unbeschadet dieser Einschätzung hat die Regierung von Mittelfranken bereits im September 2010 das Staatliche Schulamt in der Stadt Nürnberg im Wege der Amtshilfe um eine intensive Wahrnehmung der Schulaufsicht gebeten und einen Schulbesuch angeregt. Das Staatliche Schulamt hat am 1. Oktober 2010 die griechische Volksschule in Nürnberg besucht und dabei in der Folgezeit festgestellt, dass der stundenplanmäßige Unterricht an der Teilhauptschule II nicht am 14. September 2010, sondern frühestens am 13. Oktober 2010 in vollem Umfang aufgenommen wurde. Des Weiteren wurden an genannter Schule die seit Schuljahresbeginn fehlenden 17 Deutschstunden erst am 12. November 2010 durch den Schulträger besetzt.

Die förderrechtliche Würdigung der geschilderten Situation führt im Ergebnis zu einer nicht zweckentsprechenden Verwendung der Monatspauschale im Umfang von 8.817,06 Euro (= ca. 13,5 Prozent der Pauschale). Eine entsprechende Rückforderung wurde durch die Regierung mit Blick auf das zunächst abzuwartende Gesamtjahresergebnis noch nicht geltend gemacht.

Mit der einseitigen Erklärung zur Kürzung der Gehaltszahlungen von angestelltem Lehrpersonal an der Privaten Griechischen Volksschule in Nürnberg ist nach Auffassung der Regierung von Mittelfranken ein Zustand eingetreten, der die rechtliche und wirtschaftliche Stellung der betroffenen Lehrkräfte wesentlich beeinträchtigt. Daher hat die Regierung das Griechische Generalkonsulat aufgefordert, die Maßnahme zurückzunehmen.

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 17

19. AbgeordneterAdiSprinkart(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, in welchem Umfang (Angaben in Euro und in Stellenäquivalenten) wurden im Schuljahr 2009/2010 Personalmittel für die Neuvergabe bzw. Verlängerung befristeter Angestelltenverträge an staatlichen Schulen zur Verfügung gestellt (aufgeschlüsselt nach einzelnen Schularten) und wie hoch waren diese Mittel im Schuljahr 2010/2011?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Die Personalmittel für die Vergabe von befristeten Angestelltenverträgen sind für das jeweilige Haushaltsjahr (Januar bis Dezember) veranschlagt. Da die Angaben in der Anfrage jedoch bezogen auf die Schuljahre 2009/2010 und 2010/2011 erbeten werden, werden die für das Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel zu einem Drittel auf den Anfang des Schuljahres (September bis Dezember) und zu zwei Dritteln auf den Rest des Schuljahres (Januar bis August) aufgeteilt. Berücksichtigt wurden die Personalmittel, die direkt im jeweiligen Schulkapitel (Kap. 05 12 bis 05 19) veranschlagt sind, sowie die Verstärkungsmittel aus den Ansätzen bei Kap. 05 04, die auf die jeweiligen Schularten verteilt wurden.

Im Schuljahr 2009/2010 standen den einzelnen Schularten folgende Personalmittel für die Vergabe von befristeten Angestelltenverträgen zur Verfügung:

VS FöS BS FOS/BOS RS GY

Schuljahr 2009/2010 12.440.300 9.647.067 26.565.600 19.667.260 48.342.867 95.812.040

Schuljahr 2010/2011 13.461.632 8.489.745 25.823.868 18.487.128 42.453.487 86.678.070

Dies entspricht folgenden Stellenäquivalenten (gerechnet mit Durchschnittswerten – in der Volksschule mit 50.000 Euro und in den übrigen Schularten mit 55.000 Euro):

VS FöS BS FOS/BOS RS GY

Schuljahr 2009/2010 249 175 483 358 879 1.742

Schuljahr 2010/2011 269 154 470 336 772 1.576

20. AbgeordneterReinholdStrobl(SPD)

Ich frage die Staatsregierung, zu welchem Zeitpunkt ist damit zu rechnen, dass entschieden wird, ob die Mittelzuweisungen 2010 für die Reisekosten für Lehr- und Schülerwanderungen vom Finanzministerium auf das Jahr 2011 übertragen werden und ob Schulen, die ihr Budget 2010 überzogen haben, in 2011 einen Abzug erhalten bzw. ob den Schulen ihr unverbrauchtes Budget gutgeschrieben wird, da momentan keine eingereichten Anträge ausbezahlt werden können?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Seite 18 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Nach fernmündlicher Auskunft des Staatsministeriums der Finanzen vom 4. April 2011 ist mit der Zusendung der Liste für die Resteübertragung für den Epl. 05 in den nächsten Tagen zu rechnen. Ob und in welcher Höhe bei welchen Bereichen die Ausgabereste übertragen werden können, kann erst nach Eingang dieser Liste beurteilt werden.

Mit KMS vom 6. Dezember 2010 wurde allen staatlichen Schulen mitgeteilt, dass Budgetüberschreitungen grundsätzlich das für das kommende Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Budget verringern (sog. Vorwegabzug). Ob eine Budgetkürzung tatsächlich vorgenommen wird, ist zu gegebener Zeit im Einzelfall zu prüfen.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

21. AbgeordneterProf. Dr. Mi-chael Piazolo(FW)

Ich frage die Staatsregierung, wie sehen die Schwierigkeiten im Einzelnen aus, die Presseberichten zufolge den geplanten Start des neuen dialogorientierten Serviceverfahrens, welches die Hochschulen bei ihren Zulassungsverfahren durch den Abgleich der Zulassungsangebote via Internet unterstützen soll, um einen Monat auf den 15. Mai 2011 verschoben haben, inwieweit ist die Staatsregierung in die Behebung dieser Probleme eingebunden, und ist sie der Ansicht, dass das alljährliche Bewerbungschaos – incl. heiß begehrter und dennoch wochenlang frei bleibender NC-Studienplätze – wie ursprünglich mit diesem Verfahren intendiert, ab dem Wintersemester 2011/2012 endlich zum Wohle unserer Studierenden ein Ende haben wird?

Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Die Staatsregierung hat sich mit allem Nachdruck für einen rechtzeitigen Beginn des dialogorientierten Zulassungsverfahrens zum Wintersemester 2011/2012 eingesetzt. Sie ist im Stiftungsrat ebenso wie die bayerischen Hochschulen vertreten (vgl. Art. 3 Satz 2 Nr. 1 des Staatsvertrags über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Mai 2009).

Die in Pressemeldungen erwähnte Verschiebung des Bewerbungsbeginns gegenüber dem ursprünglich avisierten Zeitplan vom 15. April 2011 auf den 15. Mai 2011 ist durch folgende Erwägungen des Stiftungsrats veranlasst:

Aufgrund der Tests der vom Auftragnehmer der für das dialogorientierte Verfahren der Stiftung zu liefernden Software hat der Stiftungsrat entschieden, die Abnahmefrist zu verlängern. Über die Einführung der Software wird endgültig in zwei weiteren Überprüfungsschritten („quality gates“) entschieden werden.

Ferner hat sich gezeigt, dass bei der bei den meisten Hochschulen verwendeten Zulassungssoftware noch Probleme beim Anschluss an das dialogorientierte Verfahren bestehen. Auch diese sollen bereinigt und der ordnungsgemäße Anschluss spätestens im Rahmen der o.a. Qualitätsüberprüfungen verifiziert werden.

Der Stiftungsrat hat auf seiner Sitzung am 14. März 2011 entschieden, zur Reduzierung der Komplexität Lehramtsstudiengänge sowie Mehrfach-Bachelor-Studiengänge noch nicht zum Wintersemester 2011/2012 in das dialogorientierte Verfahren aufzunehmen. Über den Verfahrensstart für die übrigen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge wird unmittelbar im Anschluss an die Qualitätsüberprüfung der Software endgültig entschieden.

Die Verschiebung des Bewerbungsbeginns auf den 16. Mai 2011 lässt den vorgesehenen Bewerbungsschluss zum 15. Juli 2011 unberührt.

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 19

Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen

22. AbgeordneterEikeHallitzky(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, wird die niedersächsische Kalkulationssoftware bei der Prüfung von Friseurbetrieben auch von der bayerischen Finanzverwaltung eingesetzt, wenn ja, welche Erfahrungen wurden damit gemacht, wenn nein, wird ein Einsatz geprüft?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen

Die vorliegende Plenaranfrage nimmt offensichtlich Bezug auf eine Initiative des Friseurinformationsdienstes „friseur intern“, Essen. Friseur intern versucht den Einsatz einer von der niedersächsischen Finanzverwaltung erstellten Kalkulationsmethode, mit der bei Betriebsprüfungen die Höhe der erklärten Betriebseinnahmen auf Plausibilität überprüft werden kann, zu verhindern. Friseur intern wandte sich hierzu bereits mehrmals an alle Länderfinanzverwaltungen. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand nach entsprechender Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium und den anderen Ländern auch in deren Namen Stellung genommen. Friseur intern hat darüber hinaus die Fraktionen mehrerer Länderparlamente angesprochen. Auf die Anfrage der Abgeordneten Brinkmann und Geuter (SPD) an die niedersächsische Landesregierung (Az. II/721-900) sowie die Anfrage der Abgeordneten Freimuth (FDP) an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen (Drs. 15/1349) mit den zugehörigen Antworten wird hingewiesen.

Die Außenprüfer der Finanzverwaltung haben die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht maßgebend sind, zugunsten wie zuungunsten der Steuerpflichtigen zu prüfen. Den Prüfern stehen hierzu sowohl direkte Prüfungsmaßnahmen (wie z.B. eine Kassenprüfung) oder indirekte Prüfungsmethoden zur Verfügung. Zu den letztgenannten zählen Plausibilitätskontrollen und Nachkalkulationen, die insbesondere zur Nachprüfung der erklärten Einnahmen bei Betrieben mit einem hohen Anteil an Bargeldumsätzen notwendig sind. Durch Nachkalkulationen wird die Gleichmäßigkeit der Besteuerung gesichert. Sie sind keine Besonderheit bei der Prüfung von Friseurbetrieben.

Eine Veröffentlichung von Kalkulationsmethoden oder Prüfungsansätzen würde Sinn und Zweck derartiger Maßnahmen gefährden, so dass hierzu keine Auskünfte erteilt werden. Im Rahmen einer Außenprüfung ist die Finanzverwaltung selbstverständlich bereit, im Sinne eines transparenten Verwaltungshandelns dem jeweils betroffenen Steuerpflichtigen nicht nur die Ergebnisse der Prüfung, sondern auch die vorgenommenen Prüfungsschritte im Einzelnen zu erläutern.

Dem Staatsministerium der Finanzen sind aus dem eigenen Geschäftsbereich keine Steuerfälle bekannt, bei denen die Nachkalkulation von Einnahmen bei Betriebsprüfungen von Friseuren eine gerichtliche Überprüfung nach sich gezogen hat.

23. AbgeordneteClaudiaStamm(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, ob die im Haushaltsgesetz 2011/2012 weiter geltende Ermächtigung des Art. 8 Abs. 12 des Haushaltsgesetzes 2009/2010, die in früheren Jahren aus der Offensive Zukunft Bayern I an die Nürnberg Messe GmbH aus Grundstockvermögen ausgereichten Gesellschaftsdarlehen des Freistaats Bayern in Höhe von rund 28,1 Mio. Euro in Eigenkapital umzuwandeln, grundstockskonform ist und wann die Umwandlung vollzogen werden soll?

Seite 20 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen

Zur Unterstützung der Weiterentwicklung der NürnbergMesse GmbH haben sich die Gesellschafter Stadt Nürnberg und Freistaat Bayern in 2009 auf eine deutliche Erhöhung des Eigenkapitals der Gesellschaft verständigt. Danach wandeln der Freistaat Bayern und die Stadt Nürnberg ihre bestehenden Gesellschafterdarlehen (Staat: rd. 33,8 Mio. Euro, davon rd. 5,2 Mio. Euro aus Haushaltsmitteln und rd. 28,1 Mio. Euro aus dem Grundstock; Stadt Nürnberg: rd. 11,8 Mio. Euro) stufenweise in Eigenkapital um. Zusätzlich erbringt die Stadt Nürnberg Bareinlagen in Höhe von rd. 21,5 Mio. Euro zur Herstellung der Parität bei den Gesellschafterleistungen von Stadt und Staat. Die Umsetzung erfolgt in einem Fünfjahreszeitraum bis 2015 in mehreren Teilschritten im Gleichklang der beiden Gesellschafter.

Die notwendige haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Umwandlung des staatlichen Grundstockdarlehens in Eigenkapital wurde im Nachtragshaushalt 2010 (Art. 8 Abs. 12 des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010) erteilt.

Der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags hat seine Zustimmung zu dem Umwandlungskonzept in der Sitzung vom 20. Oktober 2009 erteilt (zustimmungspflichtige Veränderung im Grundstockvermögen des Staates).

Die Umwandlung ist grundstockskonform. Die Stärkung des Eigenkapitals der NürnbergMesse GmbH durch Bareinlagen und Darlehensumwandlungen erhöht in gleichem Maße den Beteiligungsanteil von Freistaat Bayern und Stadt Nürnberg. Es handelt sich somit um eine Umschichtung im Grundstockvermögen.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

24. AbgeordneterThomasMütze(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nachdem die Regierung von Unterfranken das Anhörungsverfahren für den Neubau der Schwarzkopf-Tunnelumfahrung zwischen Heigenbrücken und Laufach mit der abschließenden Stellungnahme an das Eisenbahnbundesamt abgeschlossen hat und damit die Weichen für den Ausbau der Bahnstrecke Würzburg – Aschaffenburg durch die DB Netz AG gestellt sind, frage ich die Staatsregierung, bis wann mit einer Entscheidung des Eisenbahnbundesamtes zu rechnen ist, wie das Amt mit den Planänderungen, die in der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung 2010 gefordert wurden, umgehen wird und welchen Weg der Entscheidungsprozess nach einem Bescheid des Eisenbahnbundesamtes zeitlich und organisatorisch gehen wird?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Die Regierung von Unterfranken hat ihre Stellungnahme und die Unterlagen aus dem Verfahren am 1. März 2011 dem Eisenbahnbundesamt (EBA), Außenstelle Nürnberg, übergeben. Namentlich in Bezug auf Ablagerungsflächen hat die Regierung dabei Änderungen an der eingereichten Planung befürwortet. Der Staatsregierung ist nicht bekannt, wie das EBA diese Änderungsvorschläge berücksichtigen wird; ein Bescheid des Eisenbahnbundesamtes wird in der zweiten Jahreshälfte 2011 erwartet. Mit dem Planfeststellungsbescheid des EBA wird das Baurecht für die Maßnahmen gewährt. Vorbehaltlich der Folgen etwaiger Rechtsbehelfe gegen den Bescheid kann dann die Umsetzung erfolgen. Dies setzt

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 21

allerdings regelmäßig den Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn voraus.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

25. AbgeordneteSabineDittmar(SPD)

Nachdem zurzeit im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld die jährliche Revision durchgeführt wird, bei welcher auch das auffällige Thermoschutzrohr ausgetauscht und untersucht werden soll, sich der Betreiber aber weigert zur Revision einen unabhängigen Gutachter z.B. vom Öko-Institut Darmstadt zuzulassen, frage ich die Staatsregierung, ob während der Revisionsarbeiten die bayerische Atomaufsicht vor Ort ist und wenn nicht, warum nicht, und auf welcher Basis wird sie dann die Ergebnisse der Revision bewerten?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) beaufsichtigt die Jahresrevision 2011 beim Kernkraftwerk Grafenrheinfeld unter Hinzuziehung des Landesamtes für Umwelt (LfU) sowie des TÜV Süd als unabhängigen Gutachter. Dabei führen Vertreter des StMUG, des LfU und des TÜV Süd Überprüfungen vor Ort durch.

Auch der vorsorgliche Austausch des Rohrstückes der Volumenausgleichsleitung mit dem Thermoschutzrohr und die Materialuntersuchungen am Rohrstück werden vom StMUG unter Hinzuziehung des TÜV Süd überprüft. Die Materialuntersuchungen werden durchgeführt, um die Ursache des in der Jahresrevision 2010 festgestellten Ultraschallbefundes zweifelsfrei zu ermitteln. Der TÜV Süd kennt die bisherigen Untersuchungen gut und ist auf dem Gebiet der Materialuntersuchung kompetent.

Weiterhin befasst sich der Ausschuss „Druckführende Komponenten und Werkstoffe“ der Reaktorsicherheitskommission (RSK) mit dem Rohrtausch und den Untersuchungen zur Ursachenklärung eingehend.

Mit der Überprüfung durch den vom StMUG zugezogenen Sachverständigen TÜV SÜD werden der Befund und seine Ursachen unabhängig gutachterlich bewertet. Die zusätzliche Befassung des RSK-Aus-schusses „Druckführende Komponenten und Werkstoffe“ als Expertengremium führt zu einer weiteren, von der Begutachtung durch den TÜV SÜD unabhängigen Überprüfung und Bewertung des Befundes sowie seiner Ursachen.

26. AbgeordneterDr. Hans JürgenFahn(FW)

Ich frage die Staatsregierung, vor dem Hintergrund der neuen Sicherheitsdiskussion der AKW, wie ausfallsicher die Kühlsysteme der bayerischen AKW bzw. die Notstromaggregate bei einem Störfall sind, ob eine Batteriepufferung vorhanden ist, und wie die Staatsregierung ihre bisherige Position „Die bayerischen AKW sind sicher“ vor dem Hintergrund der japanischen Katastrophe bewertet bzw. verändert

Seite 22 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

hat?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Die Sicherheit der Kernkraftwerke hat für die Staatsregierung oberste Priorität. Alle bayerischen Kernkraftwerke werden sicher betrieben und erfüllen alle derzeitigen Anforderungen des deutschen Atomrechts. Dies gilt auch für die Auslegung der Kühlsysteme, der Notstromaggregate und der in allen Anlagen vorhandenen Batterien. Die Stromversorgung eines Kernkraftwerks ist vor allem für Pumpenbetrieb (Kühlung) und Steuertechnik von grundlegender sicherheitstechnischer Bedeutung. Daher ist die Stromversorgung der bayerischen Kernkraftwerke ein mehrfach gestaffeltes und vielfach abgesichertes System. Bei Ausfall der Eigenversorgung stehen Einspeisungen von außen (Hauptnetz und Reservenetz), mehrere voneinander unabhängige Notstromaggregate und noch weitere Einspeisemöglichkeiten zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es für jede Anlage vorgeplante Notfallmaßnahmen, die die Stromversorgung und die Kühlung bei auslegungsüberschreitenden Ereignissen ermöglichen.

Der Bayerische Ministerrat hat aufgrund der Ereignisse in den Kernkraftwerken am Standort Fukushima Daiichi am 16. März 2011 eine Sonderprüfung aller bayerischen Kernkraftwerke bis Mitte Mai beschlossen. Im Rahmen dieser Überprüfungen werden in allen bayerischen Kernkraftwerken Sonderinspektionen zusammen mit der TÜV Süd durchgeführt. Schwerpunkte der Sonderprüfungen sind die in den japanischen Kernkraftwerken primär betroffenen Kraftwerksbereiche wie die Kühlsysteme und die Notstromversorgung. Besonderes Augenmerk gilt Einwirkungen wie Erdbeben und Hochwasser, aber auch dem Schutz gegen Flugzeugabsturz und terroristischen Einwirkungen. Nach Vorliegen der Ergebnisse der Sonderprüfungen wird über Nachrüstung und weiteren Betrieb zu entscheiden sein.

27. AbgeordneterAlexanderMuthmann(FW)

Ich frage die Staatsregierung, welche Wasserkraftwerke es in den Landkreisen Regen, Freyung-Grafenau und Passau gibt (bitte Auflistung der Standorte mit besonderer Kennzeichnung der von der Donau betriebenen Kraftwerke), wie viel Strom diese Kraftwerke seit 2008 jeweils und in Summe pro Jahr erzeugen und wie sich das Verhältnis der gesamten Stromerzeugung aller Kraftwerke in diesen Landkreisen, die nicht von der Donau betrieben werden, zu denjenigen darstellt, die von der Donau betrieben werden?

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit

Die folgende Auflistung enthält die Anzahl aller Wasserkraftanlagen in den Landkreisen Regen, Freyung-Grafenau und Passau. Der Vollständigkeit halber ist die Tabelle durch die Anlagen im Stadtgebiet der

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 23

kreisfreien Stadt Passau ergänzt worden. Eine namentliche Nennung der einzelnen Anlagen kann aus Datenschutzgründen (z.T. Familiennamen) nicht erfolgen.

Name des benutzten Gewässers Freyung-Grafenau Passau Passau, kreisfr. Stadt Regen Gesamtergebnis Alt-Wolfach   1     1

Achslacherbach   2 2

Afhamer Bach   1 1

Aitnach   4 4

Aitnach u.Gruberbach   1 1

Aitnach/Aiting.Bachl   2 2

Aitnach/Schweinb.B.   1 1

Aitnach+Pfeiffenbr.B   1 1

Aldersbach   3 3

Allersdorferbach   2 2

Altvils (Kollbach)   1 1

Am Alten Bach   1 1

Arberseeb.u. Gr. Regen   1 1

Arnbruckerbach   2 2

Asbach   1 2 3

Aubach   3 3

Auerbach 1 1

Aushammer Bach 1 1

Bannholzbach 1 1

Bärnbach 1 1

Biberbach 1 1

Buchberger Bach 1 1

Dantlbach-Fichtbach 1 1

Donau 1 1 2

Dorfbach/Schwarzbach 1 1

Eckerbach 6 6

Erlau 11 11

Fahrnbach 3 3

Fehlbach/Klafferbach 1 1

Fichten- u. Zellerbach 2 2

Finsterbach 1 1

Flanitz 4 4

Gaißa 11 11

Gegenbach 1 1 2

Ginghartinger Bach 1 1

Glasbach 1 1

Goldbach 2 2

Griesenbach 1 1

Grillabach 2 2

Große Ohe 12 5 17

Großer Hühnerbach 1 1

Großer Michelbach 6 6

Großer Regen 4 4

Gruberbach 2 2

Grundmühlerbach 1 1

Gschwendtnerbachl 1 1

Seite 24 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Name des benutzten Gewässers Freyung-Grafenau Passau Passau, kreisfr. Stadt Regen GesamtergebnisGumbach 1 1

Haberbühl- u. Schönb. 1 1

Haibach 1 1

Hammerbach 1 2 3

Hängerstufbach 1 1

Hängerstufenbach 1 1

Haselbach 5 5

Hasselbach 1 1

Haufenmühlbach 1 1

Haufermühlbach 1 1

Hermannsbach 2 2

Heubach 3 3

Hochfallbach 3 3

Hochwiesbachl 1 1

Hofbach (Weißenbach) 1 1

Hofleitenbach 1 1

Holzmühlbach 2 2

Hörreuterbach 2 2

Hötzelsriederbach 1 1

Hungermühlbach 1 1

Iglbach 1 1

Ilz 4 2 1 7

Inn 2 1 3

Irlbach 1 1

Kalte Moldau 2 2

Kieselmühlbach 1 1

Kleeberger Bach 1 1

Kleine Deffernik 1 1

Kleine Ohe 15 5 20

Kleine Ohe (z. Gaißa) 1 1

Kleiner Regen 1 1

Kleiner Regen 4 4

Kolbersbach 3 3

Königbach 1 1

Kösslarner Bach 6 6

Küh- und Hackenbach 1 1

Kühbach 5 5

Lederer Bach 1 1

Leithenbach (Törlb.) 1 1

Michelsbach 1 1

Mitternacher Ohe 1 1 2

Moosbach 1 1

Mutzenwinkler Bach 1 1

Neustiftgr.Freudens. 1 1

Ohleitenbach 2 2

Osterbach 15 9 24

Osterbach/Grillabach 1 1

Perlbach/Doblmühlb. 1 1

Pfeffermühlbach 1 1

Pfeiffenbrunnenbach 1 1

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 25

Name des benutzten Gewässers Freyung-Grafenau Passau Passau, kreisfr. Stadt Regen GesamtergebnisPfeiffenbrunnerbach 1 1

Pillinger Bach 1 1

Pochergraben-Mühlb. 1 1

Prackenbach 9 9

Quellbach 2 2

Quellbäche d. Haselb. 1 1

Quellen Stauweiher 1 1

Quellgewässer 1 1

Ramlinger Bach und Landirner Bach 1 1

Rampersdorfer Bach 1 1

Rampersdorferbach u. Hofleitenbach 1 1

Ranna 11 11

Reisbach 1 1

Reschbach 1 1

Reschbach/Saußbach 2 2

Reschwasser 8 8

Riedbach 7 7

Riedels- u. Mühlbach 1 1

Riedelsbach 2 2

Ried- u. Pröllerbach 1 1

Rinchnach 3 3

Rinchnacher Ohe 3 3

Rißbach 1 1

Röhrnachbach 1 1

Röhrnachmühlbach 2 2

Rothbach 11 11

Rott 6 6

Saegwasser 5 5

Satzbach 1 1

Saußb. z. Wolfst.Ohe 10 10

Saußbach z. Erlau 3 3

Saußbach z.Erlau 1 1

Saußwasser 2 2

Schimmelbach 1 1

Schinderbach 5 5

Schlagmühlbach 2 2

Schlereuther Bach 1 1

Schlereutherbach 1 1

Schlossauer Ohe 5 5

Schwarzach 5 5

Schwarzbach 1 1

Schwarzer Regen 13 13

Schweinberger Bach 2 2

Spiller-/Schimmelb. 1 1

Staffelbach 7 7

Stampfbach 1 1

Steckenbach 1 1

Steinerfurthbach 4 4

Stempbach 2 2

Seite 26 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Name des benutzten Gewässers Freyung-Grafenau Passau Passau, kreisfr. Stadt Regen GesamtergebnisStöttingerbach 1 1

Sulzbach 5 5

Täublmühlbach 1 1

Täublmühlbach bei Allersdorf. 1 1

Täublmühlbach (Artb.) 1 1

Teisnach 10 10

Tettenweiser Bach 1 1

Tettenweiserbach 1 1

Teufelsb./Saußwasser 1 1

Thalersdorfer Bach 2 2

Tiessenbach 2 2

Trautmannsriederbach 3 3

Vils 5 5

Voglarner Bach 1 1

Vorderscheuereck-B. 1 1

Vornbach 1 1

Vornbacher Bach 4 4

Wiesingerbach 1 1

Wiesingerbach/Reilb. 2 2

Wifflinger Bach 1 1

Wimmesbach 2 2

Windischbach 3 3

Wolfach 10 10

Wolfsteiner Ohe 6 1 7

Zellerbach 3 3

Zentinger Bach 3 3

Zeußelbach 2 2

Gesamtergebnis 134 167 6 172 479

In der nachstehenden Tabelle ist die Stromerzeugung der Wasserkraftwerke in Gigawattstunden (GWh) pro Jahr angegeben. Zur Wahrung des Datenschutzes erfolgt die Aggregierung auf Landkreisebene.

Hinweis: Bei den Angaben zur Stromerzeugung handelt es sich nicht um jährlich gemessene Stromerzeugungswerte. Diese Zahlen wurden aus den uns vorliegenden Planungsdaten (Mittelwerte der elektrischen Leistung; geschätzte Betriebsstundenzahl) rechnerisch ermittelt. Bei Grenzkraftwerken zu Österreich wird nur der bayerische Anteil berücksichtigt.

Landkreis Jahresarbeit [GWh]Freyung-Grafenau 117,016

Passau 981,857

Passau, kreisfr. Stadt 565,449

Regen 76,882

Gesamtergebnis 1741,204

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 27

Die Stromerzeugung der beiden Anlagen an der Donau (Kraftwerke Kachlet und Grenzkraftwerk Jochenstein) haben einen Anteil von etwa 42 Prozent an der gesamten Stromerzeugung aus Wasserkraft im Betrachtungsraum.

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

28. AbgeordneterDr. LeopoldHerz(FW)

Ich frage die Staatsregierung, aufgrund welcher Rechtsgrundlagen wurde die Milchbündelungsgenossenschaft Bayern MeG gegründet?

Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Die Erzeugergemeinschaftsvereinigung „Bayern MeG“ wurde mit Bescheid des damaligen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten vom 3. August 2006 nach dem Gesetz zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz) als Vereinigung von Erzeugergemeinschaften für das Erzeugnis Milch anerkannt.

Die Anerkennung war auszusprechen, weil die Bayern MeG die Anerkennungsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 3 und § 4 Marktstrukturgesetz in Verbindung mit der Zweiten Durchführungsverordnung zum Marktstrukturgesetz: Milch vom 14. August 1969 erfüllte.

§ 1 Abs. 3 Marktstrukturgesetz definiert Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften und legt deren Aufgaben fest:

„(3) Vereinigungen im Sinne dieses Gesetzes sind Zusammenschlüsse von Erzeugergemeinschaften für ein bestimmtes Erzeugnis oder eine Gruppe verwandter Erzeugnisse. Sie haben die Aufgaben, die Anwendung einheitlicher Erzeugungs- und Qualitätsregeln zu fördern und durch Unterrichtung und Beratung der Erzeugergemeinschaften auf die Anpassung der Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes hinzuwirken. Sie können auch den Absatz der Erzeugnisse, die Gegenstand der Tätigkeit ihrer Erzeugergemeinschaften sind, auf dem Markt koordinieren. Sie können ferner im Einvernehmen mit ihren Erzeugergemeinschaften die Lagerung sowie die marktgerechte Aufbereitung und Verpackung der vorgenannten Erzeugnisse übernehmen.“

§ 4 Marktstrukturgesetz legt die Anerkennungsvoraussetzungen im Einzelnen fest:

„(1) Eine Vereinigung von Erzeugergemeinschaften wird durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden anerkannt, wenn

1. ihre Satzung folgende Bestimmungen enthält:

a) die Mitglieder sind anerkannte Erzeugergemeinschaften, die das gleiche Erzeugnis oder die gleiche Gruppe verwandter Erzeugnisse erzeugen;

b) sie führt die Unterrichtung und Beratung der ihr angehörenden Erzeugergemeinschaften oder deren Mitglieder durch;

c) sie stellt im Benehmen mit den ihr angehörenden Erzeugergemeinschaften gemeinsam Erzeugungs- und Qualitätsregeln auf, die für deren Mitglieder maßgebend sind;

Seite 28 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

d) eine Erzeugergemeinschaft kann nicht mehr als einer Vereinigung angehören;

2. sie den Wettbewerb auf dem Markt nicht ausschließt.

(2) § 3 Abs. 4 gilt entsprechend.“

§ 3 Abs. 4 Marktstrukturgesetz regelt den Widerruf einer Anerkennung:

„(4) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann die Anerkennung widerrufen, wenn die Anerkennungsvoraussetzungen nicht mehr gegeben sind oder wenn die Erzeugergemeinschaft gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen behördliche Anordnungen auf Grund gesetzlicher Vorschriften verstößt.“

Es liegen dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten keine Hinweise darauf vor, dass seinerzeit gegebene Anerkennungsvoraussetzungen heute nicht mehr gegeben sein könnten.

Gleichzeitig mit der Anerkennung als Vereinigung von Erzeugergemeinschaften wurde der Bayern MeG die Rechtsfähigkeit in der Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins gemäß § 22 BGB in Verbindung mit Art. 2 des Ausführungsgesetzes zum Marktstrukturgesetz in Verbindung mit der Bekanntmachung des Staatsministeriums vom 21. Februar 1975 Nr. R 1-6656/573 (LMBl S. 64 ff.) verliehen.

Abschließend wird wegen der Bezeichnung, die MdL Dr. Herz für die Bayern MeG gewählt hat („Milchbündelungsgenossenschaft“), vorsorglich darauf hingewiesen, dass es nicht um eine Genossenschaft im Sinne des Genossenschaftsgesetzes handelt.

29. AbgeordneteUlrikeMüller(FW)

Ich frage die Staatsregierung, wie hoch waren die Steuermittel aus den verschiedenen Bereichen (bitte aufgegliedert nach Landkreisen, EU, Bund, Land), die für die bereits durchgeführten und geplanten „Allgäuer Herbstmilchwochen“ eingesetzt wurden bzw. werden, welcher Anteil davon wurde für Werbemaßnahmen verwendet und in welcher Höhe wurden Steuergelder für die Zusammenarbeit mit dem Allgäuer Medienzentrum (Zeitungsartikel in den verschieden Regionalausgaben, Anzeigen, Flyer etc.) verwendet?

Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Im Zusammenhang mit der schwierigen Situation auf dem Milchmarkt im Jahr 2009 wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den vom Preisverfall betroffenen Milchbauern zu helfen. Unter anderem hat auch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (AELF Kempten) eine Aktion unter dem Titel „Allgäuer Herbstmilchwochen“ initiiert. Ziel dieser Aktion war und ist eine Imagekampagne für Allgäuer Milchprodukte und bäuerliche Familienbetriebe zur Bewusstseinsbildung beim Verbraucher in der Region. Auf Grund des großen Erfolges wurde die Maßnahme im Jahr 2010 wiederholt. Sie ist auch für das Jahr 2011 geplant. Der Mittelaufwand für 2011 steht noch nicht fest, dürfte sich aber wieder in der Größenordnung wie in den vergangenen Jahren bewegen. Für die Maßnahmen in den Jahren 2009 bzw. 2010 wurden dem Amt entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt (siehe Anlage).

Darüber hinaus hat der Verein Regio Allgäu e.V. für die Maßnahme „Allgäuer Herbstmilchwoche 2009“ nachfolgende Mittel beantragt:

Vier Allgäuer Landkreise 23.309,-

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 29

Land Bayern (Leaderanteil 50 %) 17.818,-EU (Leaderanteil 50 %) 17.818,-

Summe 58.945,- €

Über die Verwendung der Mittel kann nur der Vorhabensträger Regio Allgäu e.V. Auskunft geben.

Nach Monierung der Fragestellerin hat das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 10. Mai 2011 folgende ergänzende Antwort nachgereicht:

Der Antragsteller und Vorhabensträger Verein Regio Allgäu e.V. (setzt sich zusammen aus den drei Allgäuer Landkreisen Oberallgäu, Ostallgäu und Lindau sowie vielen Gemeinden) hat für die Maßnahme „Allgäuer Herbstmilchwochen 2009“ zu seinen eingesetzten Eigenmitteln noch öffentliche Mittel in Höhe von 40.636 Euro erhalten:

5.000 Euro vom Landkreis Unterallgäu 17.818 Euro vom Freistaat Bayern (Leader-Landesmittel) und 17.818 Euro von der EU (ELER-Mittel).

Davon entfielen auf Werbemaßnahmen bzw. genauer auf Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit für die Herbstmilchwochen 2009 laut Verwendungsnachweis aus dem Leader-Programm 29.967 Euro, konkret verwendet für Logo-Erstellung, Fotos, Poloshirts, Werbespannbänder, Flyer, Plakate, Druckkosten, Web-Auftritt, Anzeigen, Radiowerbung und eine Broschüre. Der Betrag setzt sich aus jeweils 50 Prozent Landes- und ELER-Mitteln zusammen.

Das sog. „Allgäuer Medienzentrum“ – bestehend aus Einzelfirmen wie dem Allgäuer Zeitungsverlag, der AZ Druck- und Datentechnik und der Internetfirma rta Design – wurde vom Projektträger beauftragt, Werbespannbänder, Broschüren-Druck und grafische Leistungen, Web-Auftritt und Zeitungsanzeigen zu erstellen. Darauf entfallen von den vorher genannten Leader-Fördermitteln 24.769Euro.

Überdies organisierte der BBV auch umfangreiche Maßnahmen für den Milchfrühling 2011. Sieben Kreisverbände, von Berchtesgadener Land, Rosenheim, Traunstein, Bad Tölz, Weilheim bis Unterallgäu, beteiligen sich daran. Die Auftaktveranstaltung fand am 18. März 2011 in München statt. Der Milchfrühling wird in bewährter Weise mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durchgeführt. Für die Umsetzung der Maßnahmen wurden dem BBV 30.425 Euro bewilligt.

Das AELF Kempten hat am 2. April 2011 im Rahmen einer Veranstaltung auch auf den vom BBV veranstalteten Milchfrühling Bezug genommen. Für diese Gesamtmaßnahme (einschließlich Teilmaßnahme Milchfrühling) wurden dem AELF insgesamt 2.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Allgäuer Herbstmilchwochen:

Bayerische Haushaltsmittel für das AELF Kempten 2009

Verwendung für Jahr: 2009Beträge in €

AZ Marketing: Druck von Broschüren (Rezepte)Druck von Flyern (Schön mit Milch) 3.236,80

Betriebsführungen von landw. Betrieben 3.800,-Quizpreise, Kopien, Schulaktionen, Schulungsmaterial 1.836,98

Seite 30 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Summe 8.873,78

Bayerische Haushaltsmittel für das AELF Kempten 2010:

Verwendung für Jahr: 2010Beträge in €

AZ Marketing Service: Druck der Broschüre: Käse, Bier und Wein aus dem Allgäu und vom Bayerischen Bodensee (Auflage: 20.000) 5.176,50

Bildrechte 59,50Quizpreise, Kopien, Schulaktionen, Schulungsmaterial 1.948,25Werbespannband (Fa. Rehklau) 398,65Roll ups (für Weltschulmilchtag von Fa. SimplexMedia) 457,00

Betriebsführungen von landw. Betrieben 1.100Kindergartenaktion 194,00

Summe 9.339,90

30. AbgeordneterFlorianStreibl(FW)

Ich frage die Staatsregierung, wie hat sich in den vergangenen zehn Jahren die Population an Schwarzwild in den oberbayerischen und schwäbischen Landkreisen in Relation zu den von den Wildschweinen verursachten Schäden in der Landwirtschaft entwickelt?

Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Als wichtiger Weiser für den Status sowie die Entwicklung einer Wildtierpopulation können die jährlichen Streckenergebnisse aus der Jagdstatistik herangezogen werden. Analog dem bayernweiten Trend sind auch in Oberbayern und Schwaben steigende Strecken in den vergangenen zwanzig Jahren festzustellen. Trotz jährlicher Schwankungen der Strecken ist nach wie vor von einem zunehmenden Schwarzwildbestand auszugehen. Im bayernweiten Rekordjagdjahr 2008/2009 konnten in Oberbayern 5.590 Stück Schwarzwild und in Schwaben 6.267 Stück Schwarzwild zur Strecke gebracht werden.

Anhand der getätigten Abschüsse auf Ebene der Hegegemeinschaften kann auch die räumliche Ausbreitung von Schwarzwild über die Jahre nachverfolgt werden. In Schwaben erfolgte die Besiedlung ausgehend von ein paar Kristallisationspunkten von Nord nach Süd seit etwa Mitte der neunziger Jahre. Bis auf das Alpenvorland sowie die Alpen selbst hat das Schwarzwild fast ganz Schwaben in unterschiedlicher Dichte besiedelt. Aber auch aus dem Alpenvorland werden bereits vereinzelte Abschüsse gemeldet.

In Oberbayern erfolgte die Ausbreitung von Nord nach Süd mit Schwerpunkt nördlich und westlich von München. Schwarzwild ist mittlerweile bis ins Alpenvorland vorgedrungen.

Nachfolgender Karte* ist die räumliche Ausbreitung von Schwarzwild im Jagdjahr 2009/2010 zu entnehmen.

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 31

* von einem Abdruck wurde abgesehen. Die Karte ist als pdf-Dokument hier einsehbar.

Daten über Wildschäden durch Schwarzwild werden in Bayern von den Behörden nicht erhoben. Aussagen dazu können daher nicht getroffen werden.

Schwarzwildstrecken pro Landkreis 2000/2001 bis 2009/2010 (Summe je Landkreis)

Landkreis 2000/01 2001/02 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10Stadtkreis Ingolstadt 33 69 54 39 54 30 26 77 99 55

Stadtkreis München 0 0 1 0 2 1 0 0 2 5

Stadtkreis Rosenheim 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

Altötting 0 0 0 0 5 5 0 6 2 4Berchtesgadener Land 0 2 3 13 9 2 5 4 9 12

Bad Tölz-Wolfratshausen 0 0 0 0 0 1 0 0 3 1

Dachau 60 135 144 140 165 104 43 175 236 19

Ebersberg 510 450 793 307 469 302 278 430 426 316

Eichstätt 1385 1553 2903 1639 2591 1751 606 2017 2187 1411

Erding 12 25 26 22 51 49 34 107 80 62

Freising 146 236 306 305 364 259 208 447 556 488

Fürstenfeldbruck 18 37 74 45 111 84 43 87 117 104Garmisch-Partenk. 0 1 2 2 2 1 2 21 8 3

Landsberg/Lech 3 9 51 17 54 80 30 73 151 128

Miesbach 0 0 0 0 3 7 2 2 5 3

Mühldorf/Inn 4 7 13 22 27 25 3 10 7 19

München 291 191 269 206 250 172 116 314 249 155

Neuburg-Schrobenhausen 466 899 894 840 703 377 209 553 605 674

Pfaffenhofen/Ilm 150 295 449 484 607 282 219 491 574 506

Rosenheim 9 5 12 0 11 7 3 16 7 1

Starnberg 0 4 5 10 44 74 68 161 175 176

Traunstein 2 22 9 28 17 15 1 12 11 6Weilheim-Schongau 1 0 8 2 5 8 6 36 81 60

Summe Oberbayern 3090 3940 6016 4121 5544 3636 1902 5039 5590 4208

Stadtkreis Augsburg 35 33 67 68 49 46 34 55 118 76

Stadtkreis Kaufbeuren 0 0 1 1 2 0 0 2 2 2

Stadtkreis Kempten 0 1 1 0 0 0 0 2 0 0

Stadtkreis Memmingen 2 9 8 3 31 10 3 14 24 9

Aichach-Friedberg 352 576 683 492 652 451 328 537 725 781

Augsburg 437 595 885 827 1186 882 552 1326 1440 1376

Dillingen/Donau 466 847 1252 417 571 492 184 589 731 519

Seite 32 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Günzburg 108 210 341 221 351 231 137 497 811 587

Neu-Ulm 167 155 240 188 163 88 100 222 321 226

Lindau/Bodensee 1 3 0 2 6 3 8 0 1 1

Ostallgäu 27 10 32 51 90 60 15 54 63 20

Unterallgäu 199 252 448 428 434 342 210 529 504 519

Donau-Ries 989 1531 2140 1057 1530 932 457 935 1506 1361

Oberallgäu 10 19 48 56 97 41 21 39 21 0Summe Schwaben 2793 4241 6146 3811 5162 3578 2049 4801 6267 5477

Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

31. AbgeordneteSusannBiedefeld(SPD)

Ich frage die Staatsregierung, warum Frau Sozialministerin Haderthauer mit Pressemitteilung vom 29. März 2011 ein vom Landkreis Coburg beantragtes Modellvorhaben ablehnt, das von allen 17 Kommunen des Landkreises getragen wird und welches das Abweichen vom Prinzip der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (nicht das Bereitstellen von Wohnungen für Personen, die berechtigt sind, aus den Gemeinschaftsunterkünften in eine Privatwohnung auszuziehen) vorsieht, obwohl alle vom Sozialministerium gemachten Vorgaben erfüllt sind bzw. vom Landkreis noch erfüllt werden können, wie wortgenau die Stellungnahme der Regierung von Oberfranken zu den Planungsüberlegungen bzw. zu dem Kurzkonzept lautet, und welche Vorgaben ganz konkret der Landkreis Coburg noch nicht erfüllt hat bzw. noch erfüllen muss, um dieses sinnvolle Modellvorhaben realisieren zu können?

Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Wie der seitens der Fragestellerin zitierten Pressemitteilung entnommen werden kann, trifft es nicht zu, dass ein Modellvorhaben abgelehnt worden ist.

Im Gegenteil: Es wurde ausdrücklich begrüßt, dass der Landkreis Coburg Vorschläge für eine dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern entwickelt hat und damit deutlich macht, dass es dort eine sehr große Unterbringungsbereitschaft gibt.

Die Regierung von Oberfranken nimmt Stellung zu dem Vorschlag des Landrats und thematisiert die große Menge an Fragestellungen, die nicht beantwortet werden, so die grundsätzliche rechtliche Frage, ob z.B. eine Mischverwaltung (Landkreis Coburg und Freistaat Bayern) ähnlich wie bei der Einrichtung von Jobcentern, entstehen würde, ob die hierzu entwickelten Grundsätze angewendet werden müssten und welche Auswirkungen das Konnexitätsprinzip hat. Sie weist darauf hin, dass das Kurzkonzept keine

Drucksache Wp/Drsnr Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Seite 33

Ausführungen zur Ausstattung der Wohnungen enthalte, dass es keine Aussage darüber treffe, wie die Versorgung der Asylbewerber in der Praxis konkret umgesetzt werden soll und wie die Abrechnung mit den Lebensmittelgeschäften erfolgten soll, insbesondere werde nicht erkennbar, wie nachgeprüft werden könne, wie viele Asylbewerber an welchen Tagen tatsächlich an der Verpflegung teilgenommen haben. Darüber hinaus bleibe offen wie die Betreuung konkret u.a. durch die Wohlfahrtsverbände gewährleistet werden könne. Schließlich weist sie auf offene Finanzierungsfragen und offene Fragen im verwaltungstechnischen Ablauf wie z.B. zum Vorgehen bei Zuweisungsentscheidungen und bei Gebührenentscheidungen sowie bei der datenmäßigen Erfassung hin.

Von einer wortgenauen Wiedergabe der Stellungnahme der Regierung wird aufgrund deren Umfangs hier abgesehen.

Das vorgelegte Kurzkonzept lässt insgesamt nicht erkennen, dass kein zusätzlicher wirtschaftlicher oder personeller Mehraufwand entsteht, wie die Versorgung mit Sachleistungen konkret sichergestellt werden soll und wie die Betreuung konkret u.a. durch die Wohlfahrtsverbände gewährleistet werden kann. Diese Voraussetzungen müssen aber erfüllt sein, damit überhaupt Entscheidungsreife vorliegt. Dies ist dem Landkreis auch kommuniziert worden. Über das derzeit vorgelegte Kurzkonzept kann daher nicht entschieden werden.

Nachdem die vorgeschlagene dezentrale Unterbringung in Wohnungen erfolgen soll, liegt es nahe, hier vor allem Familien mit Kindern und Personen, die sich schon lange bei uns befinden und z.B. über ihre Identität nicht getäuscht haben, sowie Personen, die für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen können, unterzubringen. Für alle anderen ist diese Unterbringungsform ungeeignet. Es liegt daher an der Regierung von Oberfranken, auf dieser Grundlage gemeinsam mit dem Landkreis schnellstmöglich ein Konzept für ca. 40 bis 60 auszugsberechtigte Personen zu erarbeiten. Nach einer ersten Rückmeldung steht der Landkreis dem offen gegenüber, wenn damit die Gemeinde Ebersdorf spürbar entlastet werden kann.

32. AbgeordneteUlrikeGote(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage die Staatsregierung, welche konkreten Mängel im Konzept des Landkreises Coburg für die dezentrale Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern führten dazu, dass das Konzept als „derzeit nicht entscheidungsreif“ bewertet wurde, welche Vorgaben bzw. konkreten Anforderungen oder Auflagen müsste der Landkreis Coburg erfüllen, damit das Konzept als Modellprojekt umgesetzt werden kann, und ab wann genau soll die Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern und Flüchtlingen im Gebäude Wilhelmstraße 10 in Ebersdorf erfolgen?

Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Es wird ausdrücklich begrüßt, dass der Landkreis Coburg Vorschläge für eine dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern entwickelt hat und damit deutlich macht, dass es dort eine sehr große Unterbringungsbereitschaft gibt. Das vorgelegte Kurzkonzept ist in dieser Form allerdings nicht zur Entscheidung reif.

Vorgabe war es, dass ein Konzept folgende Voraussetzungen erfüllt:

1. Gewährleistung der sozialen Betreuung;2. kein zusätzlicher wirtschaftlicher und personeller Mehraufwand;3. Sicherstellung der Versorgung mit Sachleistungen.

Seite 34 Bayerischer Landtag Wp. Wahlperiode Drucksache Wp/Drsnr

Nach Stellungnahme der Regierung von Oberfranken lässt das vorgelegte Kurzkonzept insgesamt nicht erkennen, dass kein zusätzlicher wirtschaftlicher oder personeller Mehraufwand entsteht, wie die Versorgung mit Sachleistungen konkret sichergestellt werden soll und wie die Betreuung konkret u.a. durch die Wohlfahrtsverbände gewährleistet werden kann. Darüber hinaus kann auch weiterhin nicht allen Asylbewerbern der Auszug aus den Gemeinschaftsunterkünften in Privatwohnungen gestattet werden, da es sich hier nicht um anerkannte Flüchtlinge handelt. Aus diesen Gründen kann über das vorgelegte Kurzkonzept in der Form nicht entschieden werden.

Nachdem die vorgeschlagene dezentrale Unterbringung in Wohnungen erfolgen soll, liegt es nahe, hier vor allem Familien mit Kindern und Personen, die sich schon lange bei uns befinden und z.B. über ihre Identität nicht getäuscht haben, sowie Personen, die für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen können, unterzubringen. Für alle anderen ist diese Unterbringungsform ungeeignet. Es liegt daher an der Regierung von Oberfranken, auf dieser Grundlage gemeinsam mit dem Landkreis schnellstmöglich ein Konzept für ca. 40 bis 60 auszugsberechtigte Personen zu erarbeiten. Nach einer ersten Rückmeldung steht der Landkreis dem offen gegenüber, wenn damit die Gemeinde Ebersdorf spürbar entlastet werden kann.

Eine Belegung des Objekts in Ebersdorf durch die Regierung wird nur dann und erst dann erfolgen, wenn alle damit zusammenhängenden Fragen (z.B. des Brandschutzes) geklärt sind. Ein genaues Datum steht nicht im Raum, allerdings hält die Regierung nach eigenem Bekunden eine Belegung frühestens im Mai für möglich.