Schriftliche Fragen - Reguvis · 2013. 3. 11. · Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen...

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Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339 15. 02. 2013 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Februar 2013 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Alpers, Agnes (DIE LINKE.) ............. 89, 90 Behm, Cornelia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 16 Behrens, Herbert (DIE LINKE.) .............. 63 Bellmann, Veronika (CDU/CSU) .... 17, 18, 19, 20 Bender, Birgitt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 57, 58 Brugger, Agnes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 7 Bülow, Marco (SPD) ....................... 64 Dr. Bunge, Martina (DIE LINKE.) ........ 59, 60 Deligöz, Ekin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 83, 84, 85 Dörner, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 52 Ehrmann, Siegmund (SPD) ............. 1, 2, 3, 4 Ernst, Klaus (DIE LINKE.) ................. 28 Gleicke, Iris (SPD) ................ 65, 66, 67, 68 Golze, Diana (DIE LINKE.) ................. 53 Hacker, Hans-Joachim (SPD) ............. 38, 39 Hellmich, Wolfgang (SPD) .................. 43 Herzog, Gustav (SPD) ................ 69, 70, 71 Höhn, Bärbel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 21, 40 Dr. Höll, Barbara (DIE LINKE.) ............. 22 Dr. Hofreiter, Anton (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 72, 73, 74 Hoppe, Thilo (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 93, 94 Hunko, Andrej (DIE LINKE.) ............... 44 Jelpke, Ulla (DIE LINKE.) ............... 14, 45 Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU) .............. 5, 6 Kieckbusch, Susanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 75 Koczy, Ute (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ........ 8, 29, 95 Kotting-Uhl, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 86 Krellmann, Jutta (DIE LINKE.) ........... 61, 62 Dr. Lötzsch, Gesine (DIE LINKE.) . . 30, 31, 32, 33 Lühmann, Kirsten (SPD) .................... 76 Marks, Caren (SPD) ........................ 54 Dr. Mützenich, Rolf (SPD) ............... 46, 47 Nietan, Dietmar (SPD) .............. 9, 10, 11, 12 Dr. Notz, Konstantin von (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 77, 78 Ploetz, Yvonne (DIE LINKE.) ............ 35, 36 Pothmer, Brigitte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 37, 55, 91 Pronold, Florian (SPD) ..................... 23 Sager, Krista (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 92 Sarrazin, Manuel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 13, 24, 87 Schäfer, Paul (Köln) (DIE LINKE.) ........ 48, 49 Schäffler, Frank (FDP) ..................... 25 Schneider, Carsten (Erfurt) (SPD) ....... 34, 79, 88 Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage

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Deutscher Bundestag17. Wahlperiode

Drucksache 17/1233915. 02. 2013

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 11. Februar 2013eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Alpers, Agnes (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 89, 90

Behm, Cornelia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 16

Behrens, Herbert (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . 63

Bellmann, Veronika (CDU/CSU) . . . . 17, 18, 19, 20

Bender, Birgitt(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 57, 58

Brugger, Agnes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 7

Bülow, Marco (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64

Dr. Bunge, Martina (DIE LINKE.) . . . . . . . . 59, 60

Deligöz, Ekin(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 83, 84, 85

Dörner, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 52

Ehrmann, Siegmund (SPD) . . . . . . . . . . . . . 1, 2, 3, 4

Ernst, Klaus (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Gleicke, Iris (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 65, 66, 67, 68

Golze, Diana (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . 53

Hacker, Hans-Joachim (SPD) . . . . . . . . . . . . . 38, 39

Hellmich, Wolfgang (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

Herzog, Gustav (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 69, 70, 71

Höhn, Bärbel(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 21, 40

Dr. Höll, Barbara (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 22

Dr. Hofreiter, Anton(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 72, 73, 74

Hoppe, Thilo(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 93, 94

Hunko, Andrej (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 44

Jelpke, Ulla (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 14, 45

Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 5, 6

Kieckbusch, Susanne(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 75

Koczy, Ute(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 8, 29, 95

Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 86

Krellmann, Jutta (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . 61, 62

Dr. Lötzsch, Gesine (DIE LINKE.) . . 30, 31, 32, 33

Lühmann, Kirsten (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76

Marks, Caren (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

Dr. Mützenich, Rolf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 46, 47

Nietan, Dietmar (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 9, 10, 11, 12

Dr. Notz, Konstantin von(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 77, 78

Ploetz, Yvonne (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . 35, 36

Pothmer, Brigitte(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 37, 55, 91

Pronold, Florian (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Sager, Krista (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 92

Sarrazin, Manuel(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 13, 24, 87

Schäfer, Paul (Köln) (DIE LINKE.) . . . . . . . . 48, 49

Schäffler, Frank (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Schneider, Carsten (Erfurt) (SPD) . . . . . . . 34, 79, 88

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

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Tressel, Markus(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 50, 51

Dr. Troost, Axel (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . 56

Dr. Volkmer, Marlies (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 41, 42

Wagner, Daniela(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 80

Werner, Katrin (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 15

Dr. Wilms, Valerie(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 81

Ziegler, Dagmar (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82

Zöllmer, Manfred (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 27

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – II –

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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und

des Bundeskanzleramtes

Ehrmann, Siegmund (SPD)Aus Haushaltsmitteln des Beauftragtender Bundesregierung für Kultur und Me-dien geförderte Gutachten in der 17. Le-gislaturperiode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU)Verringerung der Belastung von Städtenund Gemeinden aus dem neu beschlosse-nen GEZ-Rundfunkbeitrag . . . . . . . . . . . . . . 4

Entlastung der durch den neu geregeltenRundfunkbeitrag benachteiligten Perso-nen, Unternehmen, Kommunen undStädte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

Brugger, Agnes(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Teilnahme der Bundesregierung an der in-ternationalen Konferenz „HumanitarianImpact of Nuclear Weapons“ am 4. und5. März 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Koczy, Ute (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Unterstützung der UN-Frauenorganisa-tion UN Women und Deutschlandbesuchder Exekutivdirektorin . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Nietan, Dietmar (SPD)Gewährleistung der parlamentarischenDemokratie und der Pressefreiheit in derehemaligen jugoslawischen RepublikMazedonien nach den Vorkommnissen imParlament am 24. Dezember 2012 . . . . . . . . 7

Öffnungskriterien (Benchmarks) für dieVerhandlungskapitel 23 und 24 im Zugedes EU-Beitritts der Türkei . . . . . . . . . . . . . . 9

Sarrazin, Manuel(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vereinbarkeit des kroatischen Gesetzent-wurfs zu strategischen Investitionsprojek-ten mit EU-Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

des Innern

Jelpke, Ulla (DIE LINKE.)Äußerungen des BundesministersDr. Hans-Peter Friedrich zur „PKK-Frage“ in der türkischen Tageszeitung„ZAMAN“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Werner, Katrin (DIE LINKE.)Deutsche Sicherheitsvorkehrungen fürKurden nach der jüngsten Ermordungvon drei kurdischen Politikerinnen inFrankreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Finanzen

Behm, Cornelia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Beseitigung der nicht fristgerechten Ab-schlagszahlungen nach § 8 Absatz 2 desEntschädigungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . 11

Bellmann, Veronika (CDU/CSU)Möglichkeit zur direkten Rekapitalisie-rung der Banken durch den EuropäischenStabilitätsmechanismus; Einrichtung einesverpflichtenden Stresstests für Banken . . . . 12

Verschuldungsstand europäischer Bankenin den einzelnen EU-Mitgliedstaaten; et-waige Nachforderungen des Europäi-schen Stabilitätsmechanismus an einzelneEU-Mitgliedstaaten durch die Rekapitali-sierung der Banken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Ausgestaltung der Gläubigerbeteiligungam Europäischen Stabilitätsmechanismus . 14

Fortschritte bei der Regulierung desSchattenbankensektors; Einführung einergemeinsamen europäischen Einlagensi-cherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Höhn, Bärbel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Anzahl der gestellten Anträge auf Aus-fuhrerstattungen für Geflügelfleisch für2012 und gewährte EU-Exporterstattun-gen für Geflügelausfuhren aus Deutsch-land . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– III –

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Dr. Höll, Barbara (DIE LINKE.)Auswirkungen der am 12. Dezember 2012beratenen Gesetze auf die Haushaltspla-nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Pronold, Florian (SPD)Erhöhung der Bundesleistungen für Berlin 17

Sarrazin, Manuel(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gläubiger zyprischer Staatsanleihen undBanken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Schäffler, Frank (FDP)Bezüge von Beschäftigten der Europäi-schen Zentralbank in den höchsten Dienst-altersstufen und parlamentarische Kon-trolle über die Bezüge . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Zöllmer, Manfred (SPD)Höhe der Einnahmen aus der Bankenab-gabe für 2011 und 2012 und Verbesse-rungsbedarf der Einnahmeseite . . . . . . . . . 19

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Wirtschaft und Technologie

Ernst, Klaus (DIE LINKE.)Reale Kaufkraft des Kindergelds und desMindestelterngelds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Koczy, Ute (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Anfragen oder Anträge an den Interminis-teriellen Ausschuss für Exportgarantiendes Bundes mit der Thematik Zulieferungfür Atomanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Dr. Lötzsch, Gesine (DIE LINKE.)Beteiligung von Anwaltskanzleien bei derErstellung von Investitionsschutzabkom-men und SchadenersatzzahlungenDeutschlands aufgrund solcher Abkom-men in den letzten fünf Jahren . . . . . . . . . . 22

In Auftrag gegebene und nicht veröffent-lichte Gutachten der Bundesregierung inder 17. Wahlperiode . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Schneider, Carsten (Erfurt) (SPD)Förderung von Einrichtungen und Projek-ten im Rahmen des Programms „Innova-tionskompetenz Ost“ in Thüringen seit2012 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Arbeit und Soziales

Ploetz, Yvonne (DIE LINKE.)Über 50-jährige saarländische Frauen insozialversicherungspflichtiger Vollzeitbe-schäftigung im Vergleich zu saarländi-schen Männern und zu den anderenBundesländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

Durchschnittslohn und -rente von Frauenim Saarland im bundesweiten Vergleich . . 31

Pothmer, Brigitte(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Inanspruchnahme einer geförderten Be-rufsausbildung in einer außerbetrieblichenEinrichtung bzw. einer anderen Maßnah-me des so genannten Übergangssystemsdurch junge Menschen seit 2009 und Er-langung eines Berufsabschlusses . . . . . . . . . 32

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Ernährung, Landwirtschaft und

Verbraucherschutz

Hacker, Hans-Joachim (SPD)Geplante Einschränkung des Einsatzesvon Pestiziden zum Schutz von Bienenund Amphibien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

Höhn, Bärbel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Entwicklung des Exportvolumens für Ge-flügelfleisch in Drittstaaten seit 2005 . . . . . 36

Dr. Volkmer, Marlies (SPD)Einsatz von und Regelbedarf für Nano-partikeln in der Lebensmittelindustrie . . . . 36

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Verteidigung

Hellmich, Wolfgang (SPD)Informationen zum Abzug britischerStreitkräfte aus Nordrhein-Westfalen . . . . . 38

Hunko, Andrej (DIE LINKE.)Mitwirkende Gremien und Zeitplan fürdie Beschaffung neuer Spionage- undKampfdrohnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – IV –

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Jelpke, Ulla (DIE LINKE.)Erreichte Personen bei öffentlichen Auf-tritten von Jugendoffizieren sowie Wehr-dienstberatenden der Bundeswehr im Jahr2012 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

Dr. Mützenich, Rolf (SPD)Unterstützungsleistungen der Bundeswehrin Mali seit Januar 2013 und verfassungs-rechtliche Grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

Schäfer, Paul (Köln) (DIE LINKE.)Frühere Lagerung von Atomwaffen in derWahner Heide bzw. in der KommuneTroisdorf und Vorlage diesbezüglicherUntersuchungen zu ökologischen Lang-zeitfolgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

Tressel, Markus(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Überlassung von Teilen des Standort-übungsplatzes der Kaserne Auf der Ellin Merzig oder anderer Bundesliegen-schaften für den Bau der L 388neuOrtsumgehung Merzig-Nord an dasSaarland; Auswirkungen auf denBundeswehrstandort Merzig . . . . . . . . . . . . 44

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Dörner, Katja(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Geplantes Sponsoring für den so genann-ten Familiengipfel am 12. März 2013 . . . . . 45

Golze, Diana (DIE LINKE.)Änderung des Mutterschutzgesetzes unterBerücksichtigung einer Lockerung des Be-schäftigungsverbots . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

Marks, Caren (SPD)Zurückforderung von unrechtmäßigenUnterhaltszahlungen an Alleinerziehendein den Jahren 2010 bis 2012 . . . . . . . . . . . . 46

Pothmer, Brigitte(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vermittlung von Teilnehmerinnen desModellprojekts „Perspektive Wiederein-stieg“ in eine geringfügige Beschäftigung . 47

Dr. Troost, Axel (DIE LINKE.)Ermittlung der Lohnersatzrate nach demBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz . . . 48

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Gesundheit

Bender, Birgitt(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vereinbarkeit der Ziele der ZentralenStelle zur Brustkrebsfrüherkennung mitdem Krebsfrüherkennungs- und -register-gesetz; Einladungsformulierung zur Teil-nahme an Screening-Untersuchungen . . . . 50

Dr. Bunge, Martina (DIE LINKE.)Finanzsituation des Gesundheitsfonds undAuswirkungen der Steuerzuschussverrin-gerung bzw. geplante weitere Steuerzu-schusskürzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51

Krellmann, Jutta (DIE LINKE.)Übernahme hausärztlicher Aufgabendurch Betriebsärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52

Eignung des Verbunds „gesundheitsziele.de“ als reglementierende Plattform fürKrankenkassen im Rahmen der Präven-tionsstrategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Behrens, Herbert (DIE LINKE.)Finanzierungsbeteiligung am Bau des Ha-fentunnels in Bremerhaven trotz festge-stellten Nutzen-Kosten-Verhältnisses von0,907 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53

Bülow, Marco (SPD)Nichtbeantwortung von direkt an denBundesminister Dr. Peter Ramsauergerichteten schriftlichen Anfragen undBriefen zu verkehrspolitischen Themen . . . 53

Gleicke, Iris (SPD)Berücksichtigung naturschutzfachlicherPlanungserfordernisse für die B 87n durchdie Länder Thüringen und Hessen; Plänefür eine abgestimmte Alternativroute . . . . . 54

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– V –

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Herzog, Gustav (SPD)Verhandlungen zur Einführung des lärm-abhängigen Trassenpreissystems inBrüssel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56

Absage der Teilnahme des BMVBS ander kommunalen Informationsveranstal-tung zum Neubau eines US-Hospitals inWeilerbach und Untersagung der Teil-nahme des Landesbetriebs Liegenschafts-und Baubetreuung Landstuhl . . . . . . . . . . . 57

Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erarbei-tung der Reform des Verkehrszentralre-gisters und entstandene Kosten . . . . . . . . . 57

Dr. Hofreiter, Anton(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Priorität des barrierefreien Ausbaus desBahnhofs Straubing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58

Einsatz von Unkrautvernichtungsmittelnan Bahndämmen durch die DeutscheBundesbahn bzw. Deutsche Bahn AG . . . . 59

Zeitplan und Finanzierung des Ausbausder A 3 zwischen Heidingsfeld und Ran-dersacker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

Kieckbusch, Susanne(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ausstehende Investitionen für die Fertig-stellung der laufenden Vorhaben des Be-darfsplans Straße in Niedersachsen . . . . . . 60

Lühmann, Kirsten (SPD)Beseitigung der Ursachen für kontami-nierte Kabinenluft durch die Luftfahrtun-ternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61

Dr. Notz, Konstantin von(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aktualisierte Kostenschätzung der deut-schen Schienenhinterlandanbindung einerfesten Fehmarnbeltquerung . . . . . . . . . . . . 62

Schneider, Carsten (Erfurt) (SPD)Jährliche Finanzmittel für den Erhalt undden Aus- und Neubau von Bundesfernstra-ßen in Thüringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63

Wagner, Daniela(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Offene Investitionen laufender Vorhabendes Bedarfsplans Straße in Hessen und ge-plante Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64

Dr. Wilms, Valerie(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Standpunkt zum EU-Aktionsplan „Saube-re Energie für den Verkehr“ besonders zuder Thematik Flüssigerdgas und Umset-zungsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65

Ziegler, Dagmar (SPD)Ausbau der A 24 zwischen Neuruppin unddem Dreieck Havelland und begleitendeLärmschutzmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . 65

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Deligöz, Ekin(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bau einer Mauer um das atomare Zwi-schenlager Gundremmingen bzw. Be-fürchtungen nach Beginn des Baus einesEndlagers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66

Verhinderung einer Leistungserhöhungder Siedewasserreaktoren in Gundrem-mingen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67

Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Erforderlichkeit des Zusätzlichen Nach-wärmeabfuhr- und Einspeisesystems imAtomkraftwerk Gundremmingen . . . . . . . . 67

Sarrazin, Manuel(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ausschluss eines Atommülltransports desgeplanten russischen Atomkraftwerksüber die Ostsee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68

Schneider, Carsten (Erfurt) (SPD)Bundesmittel aus dem Marktanreizpro-gramm für Thüringen . . . . . . . . . . . . . . . . . 68

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – VI –

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Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Bildung und Forschung

Alpers, Agnes (DIE LINKE.)Fristen für die Bearbeitung von Beschei-den über die Gewährung von Leistungennach dem Aufstiegsfortbildungsförde-rungsgesetz (sog. Meister-BAföG); Anzahlder Fälle mit verlängerter Bearbeitungs-zeit in den letzten fünf Jahren . . . . . . . . . . . 70

Pothmer, Brigitte(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Anerkennungsverfahren von im Auslanderworbenen Abschlüssen seit April 2012 . . 71

Sager, Krista (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Maßnahmen hinsichtlich der Empfehlungder EU-Kommission C(2012) 4890 finalüber den Zugang zu wissenschaftlichen In-formationen und deren Bewahrung; Ein-richtung einer Kontaktstelle zur Koordi-nation und Berichterstattung . . . . . . . . . . . 72

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

wirtschaftliche Zusammenarbeit und

Entwicklung

Hoppe, Thilo (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Zusammenführung der Prozesse Post-2015-Entwicklungsagenda und SustainableDevelopment Goals . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73

Koczy, Ute (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Verhandlungsaufnahme mit neu gewähltermalischer Regierung; Unterstützung derbisherigen Regierung im Rahmen derEuropean Union Training Mission . . . . . . . 74

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– VII –

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 1 –

Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin unddes Bundeskanzleramtes

1. AbgeordneterSiegmund

Ehrmann(SPD)

Welche Gutachten wurden in der 17. Legisla-turperiode bislang mit Mitteln aus dem Haus-haltskapitel 04 05 des Beauftragten der Bun-desregierung für Kultur und Medien (BKM)gefördert?

2. AbgeordneterSiegmund

Ehrmann

(SPD)

Welchen Bearbeitungsstand haben diese Gut-achten jeweils, und wann werden sie veröffent-licht?

3. AbgeordneterSiegmundEhrmann

(SPD)

Mit welcher Intention hat die Bundesregierungdiese Gutachten in Auftrag gegeben, und wel-che Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungenfür politischen Handlungsbedarf zieht sie ausden bereits abgeschlossenen Gutachten?

Antwort des Beauftragten der Bundesregierung

für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann

vom 11. Februar 2013

1. Mit der Forschungsstudie „Staatlich geförderter, gemeinnützigerund gewerblicher Kultursektor – Wirkungsketten, Intedependen-zen, Potentiale“ beabsichtigte der BKM, im Rahmen der Initiati-ve Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung vertiefteKenntnisse über die Wechselbeziehungen zwischen den drei Teil-sektoren des Kulturbereichs (dem öffentlich geförderten, dembürgerschaftlich organisierten und dem privatwirtschaftlichenSektor) zu erhalten, bestehende Schnittstellen zu definieren undHandlungsoptionen für die Bundesregierung aufzuzeigen. DasGutachten zeigt, wie verwoben Künstler und Kreative in den dreiBereichen Markt, Staat und Zivilgesellschaft sind. Es bietet eineGrundlage, um die kulturpolitische Perspektive auf die Kultur-wirtschaft stärker und genauer als bisher in den Blick zu nehmen.Der Endbericht wurde am 10. September 2012 veröffentlicht.

2. Zur Vorbereitung der Realisierung der Dokumentationsstelle zurGeschichte und Kultur der Polen in Deutschland wurde im Haus-haltsjahr 2011 die Erstellung einer Machbarkeitsstudie durch denLandschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) gefördert. Sie wurdeim Januar 2012 abgeschlossen und herausgegeben. Die Ergebnis-se wurden in einem zweitägigen Workshop am 10. und 11. Juli2012 von Vertretern polnischer Organisationen in Deutschlandund weiteren Fachleuten aus Kultur und Politik diskutiert. DieStudie sollte die konzeptionelle Entwicklung der Dokumentations-stelle zur Geschichte und Kultur der Polen in Deutschland voran-bringen und die Realisierung vorbereiten. Dem politischen Hand-

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 2 –

lungsbedarf zur Einrichtung der Dokumentationsstelle zur Ge-schichte und Kultur der Polen in Deutschland im Sinne desdeutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages wurde damit Rech-nung getragen.

3. Im Rahmen des Projekts „Erfassung und Darstellung der Me-dien- und Meinungsvielfalt in Deutschland“ wurden die Teilstudie„Crossmediale Anbieter- und Angebotsstrukturen auf lokalerEbene“ des FORMATT-Instituts, Dortmund, sowie die Teilstudie„Informationsrepertoires der deutschen Bevölkerung“ des Hans-Bredow-Instituts, Hamburg, gefördert. Beide Gutachten sind ab-geschlossen, wurden dem Ausschuss für Kultur und Medien desDeutschen Bundestages im Frühjahr 2012 ausführlich erläutertund auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung fürKultur und Medien im Sommer 2012 veröffentlicht. Die Studiensollten dazu beitragen, die Entwicklung der Meinungs- und Me-dienvielfalt in Deutschland sowohl auf der Angebots- als auch aufder Nutzerseite zu analysieren und zu dokumentieren.

4. Der BKM hat mit Prof. Dr. Gerhard Robbers, Universität Trier,im Mai 2009 einen Werkvertrag für die Erstellung eines juristi-schen Gutachtens zu folgenden Fragen geschlossen:

– Befindet sich die faktisch vorgenommene Verteilung der in § 96des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) normierten Aufgabeauf den Bund und die Länder, aufgrund derer der deutlich grö-ßere Aufgabenanteil durch den Bund realisiert wird, in Über-einstimmung mit der verfassungsrechtlichen Zuständigkeits-regelung?

– Hat der Gesetzgeber zugelassen, dass der Bund und die Länderdie Schwerpunkte bei der Wahrnehmung der Aufgabe nach ei-genem Ermessen unterschiedlich setzen und im Laufe der Zeitverändern und damit auch auf veränderte historische bzw. poli-tische Rahmenbedingungen reagieren?

– Hat der Gesetzgeber die Aufgabenzuweisung an Voraussetzun-gen geknüpft, bei deren Wegfall die Wahrnehmung der Aufga-be ganz oder teilweise obsolet wird?

Das Gutachten wurde im September 2009 vorgelegt. Die Ergeb-nisse wurden als Aufsatz im Deutschen Verwaltungsblatt (DVBl3/2011) veröffentlicht. Der BKM hat dieses juristische Gutachtenfür eine Stellungnahme im Einvernehmen mit dem Bundesrech-nungshof zur grundsätzlichen Frage der aktuellen Relevanz derKulturförderung nach § 96 BVFG in Auftrag gegeben. Das juristi-sche Gutachten bestätigte die Bundesregierung in ihrer Auffas-sung, dass es keine Änderung der Relevanz der Kulturförderungnach § 96 BVFG durch Zeitablauf gibt.

5. Des Weiteren wurde eine Studie zum technischen Jugendmedien-schutz „Möglichkeiten und Grenzen von Verfahren zur Detektionjugendschutzrelevanter Web-Inhalte“ in Auftrag gegeben und vomFraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informations-systeme IAIS erstellt. Die inhaltlichen Arbeiten zur Studie sindabgeschlossen, die Veröffentlichung wird vorbereitet. Der BKMbegleitet seit längerem die Weiterentwicklung des Jugendmedien-

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schutzes. Zu nennen ist hier insbesondere der 2009 initiierte Run-de Tisch zu Jugendschutzprogrammen mit Vertretern von Bund,Ländern, Wirtschaft und Gesellschaft, der an die Initiative „EinNetz für Kinder“ (www.ein-netz-fuer-kinder.de) anknüpfte. Die2012 in Auftrag gegebene Studie untersucht technische Aspektedes Jugendmedienschutzes im Onlinebereich. Sie behandelt dieRahmenbedingungen entsprechender technischer Verfahren, ana-lysiert und bewertet ausgewählte technische Verfahren und ver-bindet dies mit Handlungsempfehlungen für die praktische Um-setzung, die aus den Forschungsergebnissen resultieren. Dabeiwird ein besonderes Augenmerk auf solche Inhalte gelegt, für diedie bisherigen technischen Ansätze besonders starke Verbesse-rungsmöglichkeiten erwarten lassen. Die Studie soll aus Sicht desBKM ein Impuls und fachliche Grundlage für die weitere Ent-wicklung und Nutzung von Jugendschutzprogrammen sowie dieweitere Diskussion zur Fortentwicklung des Jugendmedienschut-zes sein. In ihrer praktischen Ausrichtung ist die Studie insbeson-dere auch als Hilfestellung für Entwickler und Anbieter von Ju-gendschutzprogrammen konzipiert.

6. Darüber hinaus wurde in 2011 ein Rechtsgutachten zur drohen-den Wohnbebauung in direkter Nähe zum Haus der BerlinerFestspiele vom BKM als Alleingesellschafter der Kulturveran-staltungen des Bundes in Berlin GmbH (KBB) in Auftrag gege-ben. Hintergrund des Rechtsgutachtens war die damalige Gefähr-dung der Spielfähigkeit des Hauses der Berliner Festspiele, daseitens des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf eine Änderungdes Bebauungsplanes beabsichtigt war, womit in unmittelbarerNähe zum Festspielhaus eine Wohnbebauung zulässig gewordenwäre. Im Frühjahr 2012 hat der Bezirk das Verfahren zur Ände-rung des Bebauungsplanes eingestellt, so dass sich aus dem Gut-achten kein weiterer Handlungsbedarf für den BKM ergeben hat.

4. AbgeordneterSiegmund

Ehrmann

(SPD)

Welche Gutachten sind noch bis Ende der17. Legislaturperiode geplant?

Antwort des Beauftragten der Bundesregierungfür Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann

vom 11. Februar 2013

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Bundes-regierung mit Beschluss vom 29. Juni 2011 aufgefordert, bei der Bay-reuther Festspiele GmbH eine Marktstudie als Basis für eine neuePreisstruktur in Auftrag zu geben. Diese Marktpreisstudie soll nochin der 17. Legislaturperiode in Auftrag gegeben werden.

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5. AbgeordneterDr. Egon

Jüttner

(CDU/CSU)

Was unternimmt die Bundesregierung, damitder von den Ländern beschlossene neue Rund-funkbeitrag Städte und Gemeinden aufgrunddes Einbezugs so genannter Betriebsstättenwie Leichenhallen und Sportstätten in dieGEZ-Gebühren nicht zusätzlich finanziell be-lastet?

Antwort des Beauftragten der Bundesregierung

für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann

vom 12. Februar 2013

Die Voraussetzungen der Rundfunkbeitragspflicht sind im Rund-funkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), der mit dem Fünfzehnten Rund-funkänderungsstaatsvertrag (15. RÄStV) geschlossen wurde, zum1. Januar 2013 durch die Länder neu geregelt worden. Ihnen obliegtdie Ausgestaltung der inländischen Rundfunkordnung einschließlichder Regelungen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rund-funks. Die Bundesregierung ist weder an der Gesetzgebung in die-sem Bereich noch an der Ausführung der betreffenden Vorschriftenbeteiligt.

Ausweislich der Begründung zum 15. RÄStV (im Internet abrufbarunter www.rlp.de/ministerpraesidentin/staatskanzlei/medien) liegtder Neuregelung der Rundfunkfinanzierung die Erwartung der Län-der von Beitragsstabilität und Aufkommensneutralität sowie die An-nahme, dass die Aufteilung des Beitragsaufkommens zwischen pri-vatem Bereich, Unternehmen und der öffentlichen Hand grundsätz-lich gleich bleibt, zugrunde.

Der Protokollerklärung der Länder zum 15. RÄStV (im Interneta. a. O. abrufbar) ist im Übrigen zu entnehmen, dass eine auf Grund-lage des für 2014 zu erwartenden 19. Berichts der Kommission zurErmittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) eineEvaluierung des neuen Finanzierungsmodells beabsichtigt ist. Diesesoll „insbesondere die Entwicklung der Erträge aus dem Rundfunk-beitrag, die jeweiligen Anteile der privaten Haushalte, der Privatwirt-schaft und der öffentlichen Hand am Gesamtertrag“ umfassen. Da-bei sollen auch die „Notwendigkeit und Ausgewogenheit der An-knüpfungstatbestände“ geprüft werden.

Die Bundesregierung ergreift vor diesem Hintergrund keine Maß-nahmen mit Blick auf die Rundfunkbeitragspflicht von Städten undGemeinden.

6. AbgeordneterDr. Egon

Jüttner

(CDU/CSU)

Was unternimmt die Bundesregierung, damitdie von der neuen Regelung der Rundfunkbei-träge benachteiligten Privatpersonen, Unter-nehmen, Kommunen und Städte (vgl. Wider-spruch des Deutschen Städtetags sowie desStädte- und Gemeindebunds) nicht über ihrebisherigen Beiträge/Gebühren hinaus belastetwerden?

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Antwort des Beauftragten der Bundesregierung

für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann

vom 15. Februar 2013

Die Voraussetzungen der Rundfunkbeitragspflicht sind im Rund-funkbeitragsstaatsvertrag, der mit dem Fünfzehnten Rundfunkände-rungsstaatsvertrag geschlossen wurde, zum 1. Januar 2013 durch dieLänder neu geregelt worden. Ihnen obliegt die Ausgestaltung derinländischen Rundfunkordnung einschließlich der Regelungen zurFinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Erhebungder Rundfunkbeiträge ist Sache der Landesrundfunkanstalten. DieBundesregierung ist weder an der Gesetzgebung in diesem Bereichnoch an der Ausführung der betreffenden Vorschriften beteiligt.

Die Bundesregierung ergreift vor diesem Hintergrund keine Maß-nahmen mit Blick auf die Rundfunkbeitragspflicht von Privatperso-nen, Unternehmen, Kommunen und Städten. Auf die Antworten zuIhren Schriftlichen Fragen 2 auf Bundestagsdrucksache 17/12042und 5 wird hingewiesen.

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

7. AbgeordneteAgnes

Brugger(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wird die Bundesregierung entsprechend ihrerHaltung und Besorgnis über die katastropha-len humanitären Konsequenzen eines jeglichenNuklearwaffeneinsatzes (Antwort der Bundes-regierung auf Frage 6 der Kleinen Anfrage aufBundestagsdrucksache 17/11956 vom 20. De-zember 2012) an der vom Königreich undNATO-Bündnispartner Norwegen ausgerichte-ten internationalen Konferenz „HumanitarianImpact of Nuclear Weapons“ am 4. und5. März 2013 teilnehmen, bzw. mit welcher Be-gründung bleibt sie dieser wichtigen internatio-nalen Konferenz, die ausdrücklich offen gehal-ten und frei von politischen Verbindlichkeitendurchgeführt wird, fern?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper

vom 14. Februar 2013

Die Bundesregierung wird an der am 4. und 5. März 2013 in Oslostattfindenden Konferenz „Humantarian Impact of Nuclear Wea-pons“ teilnehmen.

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8. AbgeordneteUte

Koczy

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung dieUN-Frauenorganisation UN Women (bitteauflisten nach Mittelzuwendungen, Maßnah-men, Jahren), und wann wird vor dem Hinter-grund der Aussagen der Bundesregierung, dassUN Women eine wichtige Partnerin sei, dieDeutschlands Unterstützung genieße, derenExekutivdirektorin Michelle Bachelet zum An-trittsbesuch nach Deutschland geladen?

Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber

vom 15. Februar 2013

Die neue Einheit der Vereinten Nationen für Geschlechtergerechtig-keit (United Nations Entity for Gender Equality and the Empower-ment of Women, UN Women) hat am 1. Januar 2011 die Arbeitaufgenommen und verknüpft im Bereich Gleichstellung und Ge-schlechtergerechtigkeit normative und operative Arbeit.

Die normative Arbeit von UN Women wird aus dem regulärenHaushalt der Vereinten Nationen über das Auswärtige Amt finan-ziert, die operative Arbeit aus freiwilligen Beiträgen aus dem Haus-halt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeitund Entwicklung.

Die deutschen Beiträge in den Jahren 2011 und 2012 stellen sich wiefolgt dar:

Über die freiwilligen zweckgebundenen Beiträge wurden die beidenTrust Funds von UN Women – „Trust Fund for Ending Violenceagainst Women“ und „Trust Fund for Gender Equality“ – sowie einProjekt zur Förderung der Rechte indigener Frauen in Lateinameri-ka unterstützt.

Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für Familie, Senio-ren, Frauen und Jugend auf nationaler Ebene das Nationale KomiteeDeutschland e. V. von UN Women im Rahmen eines auf zwei Jahreangelegten Projektes zur Vernetzung der nationalen Arbeit zu

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Gleichstellung und Chancengleichstellung der Geschlechter mit derinternationalen Arbeit von UN Women zu Geschlechtergerechtigkeitund Frauenförderung. Projektziel ist eine stärkere Verknüpfung derdeutschen Gleichstellungspolitik und der nationalen Förderung fai-rer Chancen für Frauen und Männer mit gleich gerichteten Anstren-gungen in den Vereinten Nationen.

Planungen zu einem Besuch der Exekutivdirektorin von UN Wo-men, Michelle Bachelet, in Berlin sind von der Bundesregierung seitder Gründung von UN Women sowohl 2011 als auch 2012 unter-nommen worden. Die erfolgten Einladungen der Bundesregierungkonnten allerdings aus organisatorischen Gründen bislang nochnicht realisiert werden.

9. AbgeordneterDietmar

Nietan

(SPD)

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dassdie Vorkommnisse im Parlament der ehemali-gen jugoslawischen Republik (ejR) Mazedo-nien vom 24. Dezember 2012 in einem ekla-tanten Widerspruch zu den Standards undGepflogenheiten in den Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten stehen, nach denen alle imParlament vertretenen Parteien, gleich ob ausRegierung oder Opposition, das uneinge-schränkte Recht auf freien Zugang zum Par-lament und auf freie Meinungsäußerung imParlament haben?

Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber

vom 11. Februar 2013

Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass das Vorgehen der Si-cherheitskräfte nicht den Standards und Gepflogenheiten in den Par-lamenten von EU-Mitgliedstaaten entsprach. Der genaue Ablauf undder Hintergrund der angeführten Ereignisse sind unter den Beteilig-ten umstritten.

10. AbgeordneterDietmar

Nietan

(SPD)

Wie schätzt die Bundesregierung die aktuellepolitische Situation in der ejR Mazedoniennach den Vorkommnissen vom 24. Dezember2012 im mazedonischen Parlament in Bezugauf den Dialog zwischen Regierung und Oppo-sition, die Arbeitsfähigkeit des Parlaments, diefür März 2013 geplanten Kommunalwahlen,die Zusammenarbeit zwischen den staatlichenInstitutionen etc. ein?

Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber

vom 11. Februar 2013

Die Oppositionspartei SDSM hat nach den angeführten Vorfällenim Parlament einen unbefristeten Parlamentsboykott erklärt und an-gekündigt, an den Ende März 2013 bevorstehenden Kommunalwah-

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len nicht teilzunehmen. In einem am 8. Januar 2013 veröffentlichtenKommuniqué fordert sie als Bedingung für eine Rückkehr ins Parla-ment und die Teilnahme an den Kommunalwahlen allgemeine Neu-wahlen und die Bildung einer überparteilichen Übergangsregierung.Beides hat die Regierung abgelehnt. Laut aktuellen Medienberichtenhat die SDSM zuletzt angekündigt, dass ihre Abgeordneten ihreMandate niederlegen werden.

Nach einem Besuch des EU-Kommissars für Erweiterung und Euro-päische Nachbarschaftspolitik, Štefan Füle, schlug der Staatspräsi-dent Gjorge Ivanov am 27. Januar 2013 mit Unterstützung der EUdie Einsetzung einer fünfköpfigen, gemischt besetzten Untersu-chungskommission aus Experten vor. Der Vorschlag wurde vomPremierminister Nikola Gruevski und vom ParlamentspräsidentenTrajko Veljanoski akzeptiert, bisher jedoch nicht vom SDSM-Vorsit-zenden Branko Crvenkovski.

Die Bundesregierung erwartet von allen Seiten eine Rückkehr zurnormalen parlamentarischen Arbeit und zu demokratischen Verfah-ren sowie den Verzicht auf gewaltsames und obstruktives Handeln.

11. AbgeordneterDietmar

Nietan(SPD)

Sieht die Bundesregierung die Medien- undPressefreiheit in der ejR Mazedonien als ge-währleistet an, insbesondere vor dem Hinter-grund der Ereignisse vom 24. Dezember 2012,vor dem Hintergrund des grundlegenden de-mokratischen Standards, dass die Parlaments-arbeit öffentlich geschieht und dass Journalis-ten das Recht haben, die Parlamentsarbeit zuverfolgen und ungehindert darüber zu berich-ten sowie vor dem Hintergrund des jüngstenBerichtes der Organisation Reporter ohneGrenzen, demzufolge die ejR Mazedonien inBezug auf die Pressefreiheit den weltweit116. Rang einnimmt, was einen Abstieg um22 Plätze im Vergleich zum Vorjahr darstellt?

Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber

vom 11. Februar 2013

Die Räumung der Zuschauertribüne des Parlaments, auf der sichauch Pressevertreter befanden, durch Sicherheitskräfte am 24. De-zember 2012 stellte aus Sicht der Bundesregierung eine ungerechtfer-tigte Einschränkung der Pressefreiheit dar. Der verfassungsrechtli-che und einfachgesetzliche Rahmen zum Schutz der Medienfreiheitist grundsätzlich vorhanden, verstärkte Anstrengungen zur konse-quenten Umsetzung der darin verankerten Standards sind jedochnotwendig.

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12. AbgeordneterDietmar

Nietan

(SPD)

Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung dervon Burak Erdenier, Staatssekretär im türki-schen Ministerium für EU-Angelegenheiten,im Interview mit dem Internetportal EurActivvom 7. Februar 2013 geäußerte Vorwurf zu,die Türkei habe bislang von der EuropäischenKommission im Zuge des Beitrittsprozesseskeine Benchmarks für die Verhandlungskapi-tel 23 und 24 erhalten, und wenn ja, wie erklärtsich die Bundesregierung dies?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper

vom 14. Februar 2013

Es trifft zu, dass die Europäische Kommission der Republik Türkeiim Rahmen der Beitrittsverhandlungen bislang keine entsprechendenÖffnungskriterien, sog. Benchmarks, übermittelt hat.

Voraussetzung für die Übermittlung von Öffnungskriterien zu denKapiteln 23 und 24 an den Beitrittskandidatenstaat wäre die Annah-me der sog. Screening-Berichte der Europäischen Kommission zuden Kapiteln 23 und 24 durch den Rat der Europäischen Union. Bis-lang konnte jedoch über eine Befassung des Ausschusses der Ständi-gen Vertreter mit den Berichten kein Konsens erzielt werden.

13. AbgeordneterManuel

Sarrazin

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierungüber den Entwurf für ein Gesetz zu strategi-schen Investitionsprojekten in der RepublikKroatien (Prijedlog zakona o strateskim inves-ticijskim projektima Republike Hrvatske), undwelche Erkenntnisse hat die Bundesregierungüber die Vereinbarkeit des Gesetzes mit gelten-dem EU-Recht?

Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber

vom 8. Februar 2013

Der von der kroatischen Regierung im Januar 2013 kurzfristig einge-brachte Entwurf des Gesetzes über strategische Investitionen hatzu einer regen Diskussion in der kroatischen Öffentlichkeit und denMedien geführt. Die Regierung begründet ihr Gesetzesvorhaben mitder Absicht, durch Auslösung eines neuen Investitionszyklus mittelsBürokratieabbau und Verschlankung bestimmter Genehmigungs-verfahren die Investitionstätigkeit zu beleben, das Wachstum anzu-kurbeln und den Arbeitsmarkt zu entlasten. Kritiker werfen ihr vor,öffentliche Belange wie den Umweltschutz, Mitspracherechte im Ge-werbeordnungsrecht und in Planfeststellungsverfahren sowie rechts-staatliche Transparenzgebote zu verletzen.

Der Bundesregierung ist bekannt, dass sich die Delegation der Euro-päischen Union in Zagreb im Rahmen des öffentlichen Anhörungs-prozesses mit der Bitte um weitere Informationen an die kroatischeRegierung gewandt und den Gesetzentwurf zur Prüfung seiner Ver-einbarkeit mit dem EU-Acquis an die Europäische Kommission wei-

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tergeleitet hat. Inwieweit dies bereits in die Beratungen des Gesetz-entwurfs Eingang gefunden hat, entzieht sich der Kenntnis der Bun-desregierung. Davon unabhängig ist festzuhalten, dass das Gesetzspätestens mit dem Beitritt der Republik Kroatien zur EuropäischenUnion nur Bestand haben kann, wenn es mit EU-Recht vereinbar ist.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

14. AbgeordneteUlla

Jelpke

(DIE LINKE.)

Was genau versteht der Bundesminister desInnern, Dr. Hans-Peter Friedrich, im Interviewmit der türkischen Tageszeitung „ZAMAN“unter der „PKK-Frage“, zu deren Lösung erbeitragen möchte, und in welcher Form ge-denkt er dies zu tun (www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2013/02/467594/friedensgespraeche-mit-der-pkk-jetzt-will-innenminister-friedrich-helfen/)?

Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche

vom 11. Februar 2013

Wie aus dem Kontext der Presseveröffentlichung zu entnehmen ist,versteht der Bundesminister des Innern unter der Lösung der „PKK-Frage“ den erfolgreichen Abschluss der jüngst aufgenommenen Frie-densgespräche zwischen der türkischen Regierung und der PKK.Die vom Bundesminister des Innern angebotene Unterstützung istbisher nicht genauer spezifiziert, sondern wurde der Türkei allge-mein angeboten.

15. AbgeordneteKatrin

Werner

(DIE LINKE.)

Inwieweit ergeben sich nach Einschätzung derBundesregierung aus der jüngsten Ermordungvon drei Politikerinnen kurdischer Herkunft inFrankreich auch erhöhte Gefährdungs- und Si-cherheitsrisiken für in der BundesrepublikDeutschland lebende Kurdinnen und Kurden,und welche Vorkehrungen zu ihrem Schutz hatdie Bundesregierung ggf. getroffen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 14. Februar 2013

Der Bundesregierung liegen keine Hinweise auf in der Frage genann-te erhöhte Gefährdungen vor. Sicherheitsvorkehrungen im Sinne derFrage – also Schutzmaßnahmen für Personen oder Einrichtungen inDeutschland – fallen in die allgemeinpolizeiliche Zuständigkeit derLänder. Die Polizeibehörden des Bundes und der Länder tauschenvorliegende Informationen ständig aus. Im Übrigen wird auf die Ant-worten der Bundesregierung in der Fragestunde vom 30. Januar2013 verwiesen (Plenarprotokoll 17/218, Anlage 39, Seite 27061).

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Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

16. AbgeordneteCornelia

Behm

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Treffen Vorwürfe zu, das Bundesausgleichs-amt leiste die Abschlagszahlung, die es gemäߧ 8 Absatz 2 des Entschädigungsgesetzes(EntschG) innerhalb einer Frist von zweiMonaten nach Bestandskraft eines Ausgleichs-bescheides zu leisten hat, in vielen Fällen nichtinnerhalb der gesetzlichen Zweimonatsfrist,sondern benötige für die Zahlung wesentlichlänger mit der Folge entsprechender Zinsver-luste für die Empfänger der Ausgleichsleis-tung, und wenn ja, was tut die Bundesregie-rung angesichts der Tatsache, dass die An-spruchsberechtigten in der Regel betagt sindund bereits seit 1994 auf eine Zahlung warten(1994 ist das Ausgleichsleistungsgesetz inKraft getreten und der Anspruch musste inner-halb von sechs Monaten angemeldet werden),dafür, zukünftig in allen Fällen eine Auszah-lung innerhalb der Zweimonatsfrist sicherzu-stellen (z. B. durch zusätzliches Personal)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 13. Februar 2013

Mit dem vom Bundesministerium der Finanzen initiierten Gesetzzur Beschleunigung der Zahlung von Entschädigungsleistungen beider Anrechnung des Lastenausgleichs und zur Änderung des Auf-bauhilfefondsgesetzes (ZEALG) vom 23. Mai 2011 ist eine wesent-liche Beschleunigung bei der Auszahlung von Entschädigungenaufgrund des Entschädigungs- oder Ausgleichsleistungsgesetzes fürVermögensverluste, für die die Berechtigten bereits früher Lasten-ausgleich erhalten hatten, erreicht worden.

Nach dem geänderten § 8 EntschG erhalten die Berechtigten mitdem Abschlag nach § 8 Absatz 2 EntschG den größten Teil ihrer Ent-schädigung wesentlich früher als nach der vorherigen Gesetzeslage.Nach dieser musste vor Auszahlung der Entschädigung zunächst dieBestandskraft des jeweiligen Rückforderungsbescheids zur Verrech-nung nach § 349 des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) abgewartetwerden. Erst dann konnte der zurückzufordernde Lastenausgleichnach § 8 EntschG verrechnet werden. Nach der neuen Rechtslage er-halten die Berechtigten einen Abschlag bereits unabhängig von derRechtskraft des Bescheids nach § 8 Absatz 4 EntschG, mit dem u. a.der nach § 349 LAG zurückzufordernde Lastenausgleich festzuset-zen ist.

Derzeit ist es noch nicht in jedem Fall möglich, die Auszahlungsfristnach § 8 Absatz 2 EntschG einzuhalten. Zunächst gab es anlaufbe-dingte Verzögerungen, die inzwischen behoben sind. Diese haben zueinem Rückstau geführt, der neben hohen Neueingängen abgearbei-tet werden muss. Zudem gibt es Fälle von Verzögerungen, die dasBundesausgleichsamt nicht zu vertreten hat; so kann die Frist auchdann nicht eingehalten werden, wenn die nach § 8 Absatz 2 EntschG

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 12 –

Berechtigten ihrer Mitwirkungspflicht nicht genügen, z. B. wenn fürdie Auszahlung erforderliche Unterlagen nicht vorgelegt werden.

In diesen Fällen unterstützt die Behörde die Berechtigten bestmög-lich, damit die Zahlungen geleistet werden können; sie vermittelt zwi-schen einzelnen Miterben oder zeigt Wege auf, wie diese die Voraus-setzungen für die Auszahlung des Abschlags herbeiführen können(z. B. Bestellung eines Abwesenheitspflegers bei Miterben mit unbe-kanntem Aufenthalt).

Aufgrund einer durchgeführten Organisationsuntersuchung im Bun-desausgleichsamt sind Personalverstärkungsmaßnahmen eingeleitetworden, so dass demnächst eine höhere Erledigung aller Fallzahlenerwartet werden kann.

17. AbgeordneteVeronika

Bellmann

(CDU/CSU)

Inwiefern ist nach den jüngsten Gipfelbe-schlüssen der Weg frei für die direkte Rekapi-talisierung der Banken durch den Europäi-schen Stabilitätsmechanismus, und warumwerden die Banken, von den systematischenRisiken ausgehend, nicht vorher einem Stress-test unterzogen, um zugunsten nationaler Ban-kenrettungsfonds restrukturiert und abgewi-ckelt zu werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 8. Februar 2013

In ihren Schlussfolgerungen vom 14. Dezember 2012 haben dieStaats- und Regierungschefs der EU festgehalten, dass im erstenHalbjahr 2013 ein operativer Rahmen vereinbart werden soll, damitder Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) Banken auf derGrundlage eines ordentlichen Beschlusses und beim Vorliegen weite-rer Voraussetzungen direkt rekapitalisieren kann. Die komplexenArbeiten an diesem operativen Rahmen haben im vergangenenHerbst auf technischer Ebene begonnen. Sie dauern aktuell weiteran. In Deutschland setzt die Schaffung eines neuen ESM-Instru-ments eine Ermächtigung durch den Gesetzgeber voraus. Danebenist für die Gewährung von Finanzhilfen und damit für die Aktivie-rung von Instrumenten die Zustimmung des Plenums des DeutschenBundestages erforderlich. Darüber hinaus muss vor einer möglichenRekapitalisierung die einheitliche europäische Aufsicht bei der Euro-päischen Zentralbank (EZB) effektiv eingerichtet sein.

Eine Harmonisierung der Regulierung bezüglich der Bankenrestruk-turierung, einschließlich der Einrichtung nationaler Restrukturie-rungsfonds, wird derzeit in Brüssel verhandelt. Die Ratsfassung derEZB-Aufsichtsverordnung sieht auf Betreiben der Bundesregierungvor, dass vor dem Übergang der Aufsicht auf die EZB eine Bilanz-prüfung des jeweils betroffenen Instituts vorgenommen werden soll.Zu der Frage, wie in diesem Zusammenhang mit sog. Altlasten(legacy assets) umgegangen werden soll, gibt es auf europäischerEbene noch keine Einigung. Der Europäische Rat hat für die weite-ren Verhandlungen vorgegeben, dass hierzu eine Verständigung aufeine Definition erfolgen solle. Die Bundesregierung setzt sich dafür

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 13 –

ein, dass in jedem Fall der nationale Mitgliedstaat in die Haftungs-kaskade integriert bleibt. Zuerst sollen die Banken selbst, dann dieGläubiger, dann nationale Bankenrestrukturierungsfonds und an-schließend die betroffenen Staaten in der Verantwortung stehen.ESM-Ressourcen sollten nur als letztes Mittel eingesetzt werden dür-fen, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.

18. AbgeordneteVeronika

Bellmann

(CDU/CSU)

Wie hoch sind die europäischen Banken in deneinzelnen Mitgliedstaaten verschuldet, und in-wiefern kann die Restrukturierung der BankenNachforderungen des ESM der Mitgliedstaa-ten nachsichziehen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 8. Februar 2013

Die Verschuldung der Banken in den EU-Mitgliedstaaten kann dar-gestellt werden als Summe der Passiva abzüglich Eigenkapital undRücklagen. Allerdings ist zu beachten, dass Bankschulden Verbind-lichkeiten sind, denen entsprechende Vermögenswerte auf der Aktiv-seite (insbesondere Forderungen) gegenüberstehen. Die Verbindlich-keiten und Aktiva der Banken in der EU stellen sich laut EZB-Bilanz-statistik für monetäre Finanzinstitute wie folgt dar (Angaben in Mrd.Euro, Stand Ende Dezember 2012):

Sofern dem ESM aufgrund der Gewährung von Finanzhilfen Verlus-te entstehen sollten, enthält der ESM-Vertrag konkrete Regelungenfür den Ausgleich entsprechender Verluste. Voraussetzungen undBedingungen für den Abruf von Kapital sind ebenfalls konkret imESM-Vertrag benannt (Artikel 9 des ESM-Vertrags). Artikel 8 Ab-satz 5 des ESM-Vertrags enthält als zentrale Norm eine Haftungsbe-grenzung für die einzelnen ESM-Mitglieder. Eine Erweiterung desHaftungsvolumens der Mitgliedstaaten steht nicht zur Diskussion.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 14 –

19. AbgeordneteVeronika

Bellmann

(CDU/CSU)

Was beabsichtigt die Europäische Kommissionmit der Forderung, dass die Zustimmung derGläubigerbeteiligung so eingesetzt werden soll,dass sie neben dem maximierten Wert der For-derungen der Gläubiger die Erlaubnis ver-langt, bis zum 1. Januar 2018 nicht eingesetztzu werden, und kann der ESM als eine Art Ge-währleistungshaftung verstanden werden, daer eine kostenlose Kreditausfallversicherungbietet?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 8. Februar 2013

Die EU-Kommission teilt grundsätzlich das Ziel der Bundesregie-rung, im Fall von Bankensanierung und -abwicklung für die Zukunfteine stärkere Haftung von Kapitalgebern und Gläubigern zu ermög-lichen und sicherzustellen. Allerdings hat die EU-Kommission in ih-rem Richtlinienentwurf für die Einführung solcher Regeln eine langeÜbergangsfrist bis zum 1. Januar 2018 vorgeschlagen. Begründetwird dies im Wesentlichen mit dem Ziel, Gläubiger und Anlegernicht zu verunsichern und negative Auswirkungen zulasten der Kon-junktur zu verhindern.

Ein Anspruch der Anleger auf eine staatliche Stützung oder eine kos-tenlose Kreditausfallversicherung ist damit nicht verbunden – wederdurch den jeweiligen Mitgliedstaat noch durch den ESM. Die Bun-desregierung fordert eine deutlich höhere Umsetzung der Bail-in-Re-geln.

20. AbgeordneteVeronikaBellmann

(CDU/CSU)

Welche Ergebnisse haben die bisherigen An-strengungen (seit 2008) bezüglich der Regulie-rung des Schattenbankensektors gebracht, undwann ist mit einer gemeinsamen europäischenEinlagensicherung zu rechnen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 8. Februar 2013

„Shadow banking“ ist – als expliziter Begriff – erst seit dem G 20-Gipfel in Seoul (2010) ausdrücklicher Teil der Arbeiten zu internatio-nalen Finanzmarktreformen. Viele der vor 2010 auf den Weg ge-brachten Regulierungsinitiativen hatten aber auch ohne ausdrückli-che Berufung auf diesen Begriff unmittelbar oder mittelbar restrikti-ve Auswirkungen auf das „Schattenbankensystem“ (z. B. Verschär-fung von Kapitalanforderungen und Pflichten zur Offenlegung fürBanken durch Reformen des Baseler Regelwerks; Risiko-Selbstbehal-te bei Verbriefungen, EU-Initiative zur Regulierung von Hedgefonds(AIFM-RL)).

Das 2010 von den G20 auf dem Seoul-Gipfel explizit mit der Ent-wicklung von Vorschlägen zur besseren Überwachung und Regulie-rung des „Schattenbankensystems“ beauftragte Financial StabilityBoard (FSB) hat erstmals eine – inzwischen international verwen-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 15 –

dete – Begriffsbestimmung entwickelt, die dieses System umschreibtals (jegliche) „Kreditintermediation, in welche Akteure und Aktivi-täten von außerhalb des regulären Bankensystems involviertsind“. Diese Definition ist bewusst breit und umfasst sowohlalle wesentlichen Akteure (z. B. Geldmarktfonds, Finanzierungs-und Verbriefungsgesellschaften, Broker/Dealer, Kreditversicherer,Hedgefonds) als auch relevante Aktivitäten (z. B. Kreditverbriefun-gen, Repogeschäfte, Wertpapierleihen).

Seit Ende 2010 untersucht das FSB Zusammensetzung, Volumenund Trends des „Schattenbankenwesens“ über jährliche Monitoring-übungen. Hierbei werden die in den volkswirtschaftlichen Gesamt-rechnungen der befragten Staaten ausgewiesenen Aktivvermögen al-ler „sonstigen“ Finanzunternehmen (d. h. insbesondere ohne Ban-ken, Zentralbanken und Versicherungen/Pensionskassen) stellvertre-tend für das Aktivvermögen des internationalen „Schattenbankensys-tems“ verwendet. Diese Datengrundlage wird laufend verbessert undnach und nach durch punktuelle Untersuchungen (z. B. zur Verflech-tung von Banken/SBS-Instituten und zu Risiken von Finance Com-panies) ergänzt.

Schließlich hat das FSB im November 2012 auch erste Vorschlägezur Regulierung des „Schattenbankensystems“ vorgelegt. Diese Vor-schläge beziehen sich u. a. auf eine verbesserte Regulierung vonGeldmarktfonds, insbesondere auf besonders „bankenähnlich“ agie-rende Fonds, die ihren Investoren feste Rückkaufwerte für ihre An-teile zusagen (Constant Net Asset Value (C-NAV) Funds); diese sol-len laut FSB in Fonds mit variablen, marktpreisabhängigen Anteils-werten umgewandelt oder zumindest strenger (den Ergebnissen nacheiner Bankenregulierung äquivalent) reguliert werden (in Deutsch-land werden derartige Fonds bereits heute nicht zugelassen). Risikenaus Aktivitäten anderer „Schattenbankakteure“ sollen identifiziertund über ein bis zum G20-Gipfel im September 2013 auszuarbeiten-des Rahmenwerk national reguliert werden – bei gegenseitigem In-formationsaustausch. Deutschland setzt sich dabei für eine Fortent-wicklung dieser Vorschläge zu ehrgeizigen, überprüfbaren und inter-national konsistenten Standards ein.

Zu typischen „Schattenbankaktivitäten“ wie Wertpapierpensionsge-schäften (Repurchase Agreements/Repos) und Wertpapierleihenempfiehlt das FSB weitere Arbeiten zur Verbesserung von Transpa-renz, Marktstrukturen und Mindestregulierungsstandards. Zudemwird der vom FSB mit der Überprüfung des Regulierungsbedarfs imBankensektor beauftragte Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht(BCBS) bei der bis Mitte 2013 anstehenden Überarbeitung des Base-ler Regelwerks zu Großkreditgrenzen und zur Beteiligung von Ban-ken an Fonds Risiken des „Schattenbankensystems“ besonders be-rücksichtigen.

Auf europäischer Ebene hat die EU-Kommission nach ihrem imMärz 2012 veröffentlichten, noch allgemein gehaltenen „GrünbuchSchattenbankenwesen“ für das Frühjahr 2013 eine Legislativinitiati-ve zu Geldmarktfonds (insbesondere C-NAV-Fonds) und für das ers-te Halbjahr 2013 eine Legislativinitiative zum Wertpapierrecht an-gekündigt, die auch Fragen zu Repohandel und Wertpapierleihenadressieren soll.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 16 –

Mit Blick auf die Einlagensicherungssysteme hat der EuropäischeRat in seinen Schlussfolgerungen vom 14. Dezember 2012 auf einerasche Einigung bei den Verhandlungen über die Reform der Einla-gensicherungsrichtlinie gedrungen. Eine einheitliche europäischeEinlagensicherung hat der Europäische Rat dagegen nicht gefordert;diese ist auch nicht Gegenstand der aktuellen Reform der Einlagensi-cherungsrichtlinie. Die Bundesregierung lehnt eine gegenseitige Un-terstützungspflicht der nationalen Einlagensicherungssysteme ab, dadadurch falsche Anreize gesetzt würden.

21. AbgeordneteBärbel

Höhn

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele Anträge auf Ausfuhrerstattungen fürGeflügelfleisch wurden in 2012 bei der Bun-desanstalt für Landwirtschaft und Ernährunggestellt, und wie hoch waren die gewährtenEU-Exporterstattungen für Geflügelfleischaus-fuhren aus Deutschland insgesamt in 2012?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 14. Februar 2013

Zuständig für die Zahlung von Ausfuhrerstattungen ist nicht die Bun-desanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, sondern das Haupt-zollamt Hamburg-Jonas.

In 2012 wurden dort 80 Anträge auf Ausfuhrerstattungen für Geflü-gelfleisch gestellt. Die durch das Hauptzollamt Hamburg-Jonas ge-währten EU-Exporterstattungen für Geflügelfleischausfuhren ausDeutschland betrugen in 2012 insgesamt 1 559 912,53 Euro. In die-sem Betrag sind jedoch auch Erstattungszahlungen für Anträge ausden Vorjahren enthalten.

22. AbgeordneteDr. BarbaraHöll

(DIE LINKE.)

Welche finanziellen Auswirkungen auf die bis-herige Haushaltsplanung ergeben sich aus denÄnderungen gemäß den Beschlüssen von Bun-desrat und Bundestag zu den Gesetzen, die am12. Dezember 2012 im Vermittlungsausschussberaten wurden (bitte differenziert nach denHaushaltsjahren 2012 bis 2016 angeben), undmit welchen steuerlichen Mindereinnahmenrechnet die Bundesregierung aus dem Um-stand, dass die bisher beabsichtigte Neurege-lung zur Vermeidung von Steuergestaltungenunter Ausnutzung des negativen Progressions-vorbehalts im Zusammenhang mit Edelmetall-käufen im Zuge des Jahressteuergesetzes nichtin 2012 umgesetzt werden konnte?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 17 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 8. Februar 2013

Aus den Änderungen gemäß den Beschlüssen von Bundesrat undBundestag zu den Steuergesetzen, die am 12. Dezember 2012 imVermittlungsausschuss beraten wurden, ergeben sich saldiert folgen-de Auswirkungen im Vergleich zur bisherigen Haushaltsplanung desBundes:

Der Saldo stellt dabei im Wesentlichen die Beträge dar, die den Bür-gern durch einen Abbau der kalten Progression entsprechend demEntwurf der Bundesregierung zugute gekommen wären. Der Bun-desrat hat sich dem Vorschlag in der Fassung der Bundesregierungleider nicht angeschlossen.

Durch die Nichtumsetzung der Neuregelung zur Vermeidung vonSteuergestaltungen unter Ausnutzung des negativen Progressionsvor-behalts im Zusammenhang mit Edelmetallkäufen im Jahressteuerge-setz 2013 rechnet die Bundesregierung mit erheblichen Steuermin-dereinnahmen im mindestens dreistelligen Millionen-Euro-Bereich,die mittelfristig zudem noch stark ansteigen dürften. Die durch dieBundesregierung beschlossene Formulierungshilfe für die Koalitions-fraktion für ein Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie siehtdaher zur Sicherung des zukünftigen Steueraufkommens die Aufnah-me einer entsprechenden Regelung vor.

23. AbgeordneterFlorian

Pronold

(SPD)

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Bundes-leistungen für das Bundesland Berlin, unter an-derem für die Aufgaben Berlins als Bundes-hauptstadt und Sitz der Bundesregierung, zuerhöhen, und wenn ja, wann ist mit einer ent-sprechenden gesetzlichen Initiative zu rech-nen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampetervom 15. Februar 2013

Nein.

24. AbgeordneterManuel

Sarrazin

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wer sind nach Kenntnis der Bundesregierungdie Gläubiger zyprischer Staatsanleihen, undwie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregie-rung die Gläubigerstruktur zyprischer Bankenzusammen (bitte um Einzelauflistung mit Pro-zentangaben)?

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 18 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 12. Februar 2013

Das zyprische Finanzministerium veröffentlicht Informationen zuausstehenden Staatsanleihen. Dabei unterscheidet es zwischen In-lands- und Auslandsanleihen. Diese Unterscheidung bezieht sichnicht auf das Sitzland der Halter der Anleihen, sondern auf denRechtsstatus der Anleihen.

Ausstehende zyprische Staatsanleihen am 31. Dezember 2012Mrd. Euro

Inlandsanleihen

darunter: Rekapitalisierungsanleihe

4,371

1,889

Auslandsanleihen (Euro Medium Term Notes) 3,829

Summe 8,200

Quelle: Cyprus Ministry of Finance, Public Debt Management Office

Die Staatsanleihen sind frei handelbar. Der Bundesregierung sinddie Halter im Allgemeinen nicht bekannt. Eine Inlandsanleihe über1,889 Mrd. Euro wurde zur Rekapitalisierung der Cyprus PopularBank ausgegeben und wird von dieser gehalten.

Der Bundesregierung liegen Informationen zur konsolidierten Pas-sivstruktur der zyprischen Banken vor.

Verbindlichkeiten des zyprischen Bankensektors am 30. Juni 2012Mrd. Euro

1. Gesamte Einlagen 87,71.1 Einlagen in Zypern 70,7

1.1.1 Einwohner 37,91.1.2 Nicht-Einwohner 32,8

1.2 Einlagen im Ausland 17,01.2.1 in Griechenland 12,61.2.2 in Südosteuropa, Russland, Ukraine 2,21.2.3 in anderen Ländern 2,2

2. Verbindlichkeiten ggü. Mutterbanken 20,83. Verbindlichkeiten ggü. anderen Banken 19,64. Eigenkapital und Reserven 7,75. Anleihekapital (loan capital) 1,96. Andere Verbindlichkeiten 3,3Gesamt 141,0Quelle: Zentralbank von Zypern

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 19 –

25. AbgeordneterFrank

Schäffler

(FDP)

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregie-rung die aktuellen Bezüge (tabellarisch aufge-schlüsselt nach brutto, netto, Grundgehalt, Zu-lagen usw.) der Beschäftigten der Europäi-schen Zentralbank in den jeweils höchstenDienstaltersstufen (Annahme: 45 Jahre, deut-scher Staatsbürger, verheiratet, zwei Kinderim Alter von 12 und 15 Jahren, keine weiterenEinkommen; bitte in einer Tabelle nach Bezü-gen und Abzügen aufschlüsseln), und in wel-cher Form wird eine parlamentarische Kon-trolle über die Höhe der Bezüge bzw. das Ge-haltsgefüge ausgeübt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 13. Februar 2013

Die EZB ist in der Ausübung ihrer Befugnisse sowie der Verwaltungihrer Mittel gemäß Artikel 282 Absatz 3 des Vertrags über die Ar-beitsweise der Europäischen Union (AEUV) unabhängig. Für ihrPersonal legt der EZB-Rat gemäß den Artikeln 36.1 und 46.2 fünfterAnstrich der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbankenund der EZB auf Vorschlag des Direktoriums die Beschäftigungsbe-dingungen fest. Im Rahmen ihrer Unabhängigkeit erlässt die EZBauch die für die Besoldung maßgeblichen Regelungen. Die Bezügeder Beschäftigten der EZB richten sich nach den „Conditions of Em-ployment for Staff of the European Central Bank“, die Sie auf derInternetseite der EZB unter www.ecb.int/ecb/jobs finden können.Die Struktur der Grundbezüge ist im Annex I „Salary Structure“festgelegt, wobei die Grundbezüge als Gehaltsbänder ausgewiesensind. Die von der EZB gewährten Zulagen sind in Teil 3 der „Condi-tions of Employment for Staff of the European Central Bank“ näheraufgeführt. Die konkrete Einstufung der Beschäftigten innerhalb derGehaltsbänder wie auch die Zuerkennung von Zulagen wird einzel-fallbezogen von der EZB vorgenommen. Gleiches gilt für die anfal-lenden Abzüge. Detaillierte Angaben zu den Bezügen sind der Bun-desregierung nicht bekannt. Der Deutschen Bundesbank liegen hier-zu ebenfalls keine näheren Informationen vor.

Was die parlamentarische Kontrolle anbelangt, so unterbreitet dieEZB gemäß Artikel 284 Absatz 3 AEUV dem Europäischen Parla-ment (EP) einen Jahresbericht über die Tätigkeit der EZB im ver-gangenen und im laufenden Jahr. Der Präsident der EZB legt diesenBericht als Grundlage für eine allgemeine Aussprache vor. AufErsuchen des EP können der Präsident der EZB und die anderenMitglieder des Direktoriums von den zuständigen Ausschüssen desEP gehört werden.

26. AbgeordneterManfred

Zöllmer

(SPD)

In welcher Höhe haben die Banken in den Jah-ren 2011 und 2012 – getrennt nach Banken-gruppen – bisher die Bankenabgabe nach derRestrukturierungsverordnung geleistet?

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 20 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 12. Februar 2013

Die Bankenabgabe betrug im Jahr 2012 ca. 692 Mio. Euro und imersten Erhebungsjahr 2011 rund 590 Mio. Euro, so dass der Restruk-turierungsfonds derzeit über ein Volumen von ca. 1,28 Mrd. Euroverfügt. In der folgenden Tabelle sind die Beiträge in den Jahren2011 und 2012 sowie die Anteile der einzelnen Bankengruppen ander Bankenabgabe dargestellt:

Anteile 2011 in %43,643,038,34,7

5,64,71,3

1,61,0

0,5

0,00,00,0

100,0

Bankengruppe Bankenabgabe2012 (T€)

Anteile 2012in %

Bankenabgabe2011 (T€)

Groß- und Regionalbanken 401.062 57,9 256.093Sparkassensektor 203.229 29,3 253.848davon Landesbanken und DekaBank 183.742 26,6 226.007davon Sparkassen 19.487 2,8 27.841Hypothekenbanken 52.151 7,5 33.278Genossenschaftssektor 17.945 2,6 27.826davon Kreditgenossenschaften 5.079 0,7 7.674

Bausparkassen 8.009 1,2 9.716Kreditinstitute mit Sonderauftrag

5.401 0,8 5.921

Niederlassungen ausländischer Banken

4.534 0,7 2.903

Wertpapiersammelbanken 63 0,0 101Sonstige 37 0,0 0Bürgschaftsbanken 0 0,0 87

692.431 100,0 589.773

27. AbgeordneterManfred

Zöllmer

(SPD)

Ist die Bundesregierung mit diesem Aufkom-men zufrieden, oder plant sie Änderungen desBerechnungsmodus, weil die Einnahmen ausder Bankenabgabe zu gering sind, um den Ban-kenrestrukturierungsfonds in angemessenerZeit zu füllen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampetervom 12. Februar 2013

Die Bundesregierung plant derzeit keine Änderungen des Berech-nungsmodus.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 21 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Technologie

28. AbgeordneterKlaus

Ernst(DIE LINKE.)

Welche reale Kaufkraft haben, gemessen ander Entwicklung der Verbraucherpreise, im Ja-nuar 2013 das Kindergeld (unter Berücksichti-gung der Verbraucherpreissteigerungen seitder Erhöhung auf 184 Euro im Januar 2010)und das Mindestelterngeld (unter Berücksichti-gung der Verbraucherpreissteigerungen seitder Festsetzung im Januar 2007)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer

vom 12. Februar 2013

Für den Index der Verbraucherpreise liegen derzeit Daten bis zumDezember 2012 vor.

In saisonbereinigter Rechnung ist das Verbraucherpreisniveau vonJanuar 2010 bis Dezember 2012 um 6 Prozent gestiegen. Im Ver-gleich zum Januar 2007 ergibt sich ein Anstieg von 10,9 Prozent.Entsprechend dem Preisniveau vom Januar 2010 hat das derzeitigeKindergeld (184 Euro) demzufolge eine Kaufkraft in Höhe von173,66 Euro und damit 5,9 Prozent oder knapp 10 Euro mehr alsvor der Erhöhung des Kindergelds von 164 Euro auf 184 Euro im Ja-nuar 2010. Das Mindestelterngeld hat, berechnet mit dem Preisni-veau vom Januar 2007, derzeit eine Kaufkraft von 270,50 Euro.

29. AbgeordneteUte

Koczy

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für welche Länder und Projekte liegen demInterministeriellen Ausschuss für Exportgaran-tien des Bundes Anfragen, Voranfragen oderAnträge für Bürgschaften vor, bei denen es umZulieferungen für Atomanlagen geht (inklusiveDeckungsmöglichkeiten für den Export vonTurbinen, Generatoren, Bauleistungen etc.)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer

vom 11. Februar 2013

Im Bereich der Exportkreditgarantien hat es eine telefonische Anfra-ge zu Deckungsmöglichkeiten für den Export von Turbinen undGeneratoren an Kernkraftwerke (KKW) im europäischen Raum,darunter das Kernkraftwerk in Kaliningrad, gegeben. Ein Deckungs-antrag auf Übernahme einer Exportkreditgarantie liegt jedoch nichtvor. Der Antrag auf Übernahme einer Deckung für eine Zulieferungzu einem Kernkraftwerksneubau in Hainan (China) wurde vom An-tragsteller zurückgezogen.

Auf Anfrage wurden für mögliche deutsche Lieferungen und Leis-tungen im Zusammenhang mit KKW-Projekten sog. Letters of Inte-rest (LoI) ausgestellt. Es handelt sich um die KKW-Projekte Cerna-voda/Rumänien, Jaitapur/Indien, Temelin/Tschechien, Wylfa/Ver-

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 22 –

einigtes Königreich sowie Pyhäjoki (Fennovoima) und Olkiluoto/Finnland. Ob tatsächlich Deckungsanträge für diese Projekte gestelltwerden, ist ungewiss.

Bei einem LoI handelt es sich um ein rechtlich unverbindliches Stan-dardschreiben, das lediglich die grundsätzliche Bereitschaft der Bun-desrepublik Deutschland zur Prüfung eines Antrages auf die Gewäh-rung einer Exportkreditgarantie signalisiert. Ein LoI präjudiziert inkeiner Weise eine grundsätzliche Entscheidung über die Deckungsfä-higkeit eines Projekts.

30. AbgeordneteDr. Gesine

Lötzsch

(DIE LINKE.)

Welche Rechtsanwaltskanzleien waren in denletzten fünf Jahren bei der Erarbeitung wel-cher Investitionsschutzabkommen beteiligt?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer

vom 14. Februar 2013

Bei der Erarbeitung von Investitionsschutzabkommen beteiligt dieBundesregierung keine Rechtsanwaltskanzleien. Das trifft auch aufdie letzten fünf Jahre zu.

31. AbgeordneteDr. Gesine

Lötzsch(DIE LINKE.)

Bei welchen Schiedsverfahren zu Investitions-schutzabkommen musste die BundesrepublikDeutschland in den letzten fünf Jahren Scha-denersatz zahlen und in welcher Höhe?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer

vom 14. Februar 2013

Die Bundesrepublik Deutschland hat bisher in keinem Schiedsver-fahren zu Investitionsschutzabkommen Schadenersatz leisten müs-sen.

32. AbgeordneteDr. Gesine

Lötzsch

(DIE LINKE.)

Welche Unternehmen haben in den letztenfünf Jahren Schadenersatzzahlungen in wel-cher Höhe erhalten?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer

vom 14. Februar 2013

Ihre Frage verstehe ich so, dass sie sich auf etwaige Schadenersatz-zahlungen der Bundesrepublik Deutschland aufgrund von Schieds-verfahren zu Investitionsschutzabkommen bezieht. Siehe die Ant-wort zu Frage 31.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 23 –

33. AbgeordneteDr. Gesine

Lötzsch

(DIE LINKE.)

Welche Gutachten wurden durch die Bundes-regierung in dieser Legislaturperiode in Auf-trag gegeben, und welche Gutachten wurdennicht öffentlich gemacht?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzervom 14. Februar 2013

Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode im Zusammen-hang mit der Verhandlung von Investitionsschutzabkommen oder imZusammenhang mit Schiedsverfahren gegen die BundesrepublikDeutschland aufgrund von Investitionsschutzabkommen keine Gut-achten in Auftrag gegeben.

34. AbgeordneterCarstenSchneider

(Erfurt)

(SPD)

Welche Einrichtungen und Projekte wurden inwelcher Höhe aus dem Programm „Innova-tionskompetenz Ost“ im Jahr 2012 in Thürin-gen gefördert beziehungsweise werden im Jahr2013 und den kommenden Jahren gefördert?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer

vom 14. Februar 2013

Im Jahr 2012 wurden in Thüringen aus dem Programm „Innova-tionskompetenz Ost/INNO-KOM-Ost“ 143 Projekte von acht ge-meinnützigen externen Industrieforschungseinrichtungen mit rund17,6 Mio. Euro gefördert. Da die Projekte mehrjährig sind, wurdemit den 143 Projekten ein Fördervolumen von insgesamt 32,8 Mio.Euro für den Zeitraum 2012 bis 2014 bewilligt (detaillierte Auflis-tung siehe in der folgenden Übersicht).

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 24 –

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 25 –

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 26 –

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 27 –

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 28 –

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 29 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeitund Soziales

35. AbgeordneteYvonne

Ploetz(DIE LINKE.)

Wie viele Frauen sind nach Kenntnis der Bun-desregierung im Alter von über 50 Jahren imSaarland noch in Vollzeit sozialversicherungs-pflichtig beschäftigt, und wie verhält sich dieseSituation im Vergleich zu den saarländischenMännern (bitte aufschlüsseln für das Saarlandund im Vergleich zu den anderen 15 Bundes-ländern)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 14. Februar 2013

Angaben zu sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten liegenaus der Beschäftigungsstatistik bis zum 30. Juni 2011 vor. Aufgrundder Umstellung des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung liegenzurzeit keine aktuelleren Daten vor. Danach arbeiteten im Juni 2011im Saarland rund 24 200 Frauen und 55 100 Männer im Alter ab50 Jahren in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung.Der Anteil der Frauen an den sozialversicherungspflichtig Beschäf-tigten ihres Geschlechts belief sich in der genannten Altersgruppe imSaarland auf 54,5 Prozent; für die Männer betrug er 91 Prozent. Derbeigefügten Tabelle können entsprechende Zahlen auch für die ande-ren Bundesländer entnommen werden.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 30 –

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 31 –

36. AbgeordneteYvonne

Ploetz

(DIE LINKE.)

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregie-rung der durchschnittliche Lohn und diedurchschnittliche Rente von Frauen im Saar-land (absolut und im Vergleich zu den saar-ländischen Männern, aufgegliedert nach denletzten zehn Jahren), und wie sieht dies im Ver-gleich zu den anderen 15 Bundesländern aus?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 14. Februar 2013

Daten zu Bruttomonatsverdiensten liegen nur in begrenztem Um-fang vor, da von der Vierteljährlichen Verdiensterhebung (VVE) desStatistischen Bundesamtes (siehe nachfolgende Tabelle) nur Betriebedes produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs(Wirtschaftsabschnitte B bis S der Klassifikation der Wirtschafts-zweige) mit zehn bzw. fünf und mehr Arbeitnehmern erfasst werden.Aufgrund einer Neukonzeption der Statistik liegen vergleichbare An-gaben aus der VVE nur für die Jahre 2007 bis 2011 vor. Zudem sindregionale und nach Geschlecht differenzierte Monatsverdienste nurfür Vollzeitbeschäftigte verfügbar, so dass teilzeit- und geringfügigbeschäftigte Arbeitnehmer hier nicht erfasst sind.

Aussagekräftige Angaben zur Einkommenssituation im Alter könnenaufgrund der Vielzahl der Quellen, aus denen sich das Alterseinkom-men speisen kann, nicht gemacht werden.

Angaben zu den durchschnittlichen Zahlbeträgen von Altersrentenaus der gesetzlichen Rentenversicherung zum Stichtag 31. Dezemberfür die Jahre 2001 bis 2011, differenziert nach Geschlecht und Bun-desland, sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Dabei ist zubedenken, dass es für Zahlbeträge aus der gesetzlichen Rentenversi-cherung das bereits erwähnte Problem gibt, dass sie nur wenig überdie konkrete Einkommenssituation im Alter aussagen. Niedrige ge-setzliche Renten können aus Lebensverläufen resultieren, bei denen

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 32 –

nicht über die gesamte Erwerbsdauer eine Versicherung in der ge-setzlichen Rentenversicherung bestand (beispielsweise bei Selbstän-digkeit oder Übernahme in ein Beamtenverhältnis). Der Hauptteildes späteren Alterseinkommens resultiert dann aus anderen Alterssi-cherungssystemen bzw. aus Eigenvorsorge.

Das gesamte Nettoeinkommen im Alter resultiert zudem auch ausweiteren Quellen. Geringe Rentenbeträge werden in der Regel durchzusätzliche Einkunftsarten oder das Einkommen des Ehepartnersausgeglichen und sind infolgedessen kein Indiz für niedrige Gesamt-einkommen.

37. AbgeordneteBrigitte

Pothmer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele junge Menschen haben in den Jahren2009, 2010, 2011 und 2012 jeweils eine geför-derte Berufsausbildung in einer außerbetrieb-lichen Einrichtung (BaE) bzw. eine andereMaßnahme des so genannten Übergangssys-tems (beispielsweise Berufsgrundbildungsjahr,Berufsvorbereitungsjahr, Einstiegsqualifizie-rung) begonnen (bitte für die jeweiligen Jahrenach Art der Maßnahme aufführen), und wieviele derjenigen jungen Menschen, die im Jahr2009 in eine Berufsausbildung in einer außer-betrieblichen Einrichtung bzw. in andere Maß-nahmen des so genannten Übergangssystemsvermittelt wurden, haben inzwischen einen Be-rufsabschluss erlangt (bitte differenziert nachTeilnehmerinnen und Teilnehmern einer BaEbzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmern derverschiedenen anderen Maßnahmen darstel-len)?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 33 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 14. Februar 2013

Die Zahl der Eintritte von jungen Menschen in eine außerbetriebli-che Berufsausbildung lässt sich der Statistik der Bundesagentur fürArbeit entnehmen (siehe nachfolgende Tabelle). Der Nachweis derstatistischen Ergebnisse bezieht sich ausschließlich auf Förderungennach dem Dritten und Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.

Für das Jahr 2012 liegen noch keine endgültigen Angaben vor.

Die Zahl der Eintritte in Maßnahmen des Übergangsbereichs lässtsich der Integrierten Ausbildungsberichterstattung des StatistischenBundesamtes entnehmen (siehe nachfolgende Tabelle). Daten fürdas Jahr 2012 liegen noch nicht vor. Die Zahl der Eintritte in denÜbergangsbereich ist – wie die Partner des Ausbildungspaktes be-reits in der gemeinsamen Erklärung „Junge Menschen beim Über-gang in betriebliche Ausbildung gezielt unterstützen“ am 5. Novem-ber 2012 bilanziert haben – in den letzten Jahren erfreulicherweisezurückgegangen.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 34 –

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 35 –

Informationen zur Zahl der Teilnehmenden, die im Anschluss an dieFörderung einen Berufsabschluss erlangt haben, können der Statistikder Bundesagentur für Arbeit nicht entnommen werden. Die Fragelässt sich auch auf Basis der Berufsbildungsstatistik der StatistischenÄmter des Bundes und der Länder (Erhebung jeweils zum 31. De-zember), der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungs-verträge zum 30. September sowie der Integrierten Ausbildungsbe-richterstattung nicht beantworten.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung,Landwirtschaft und Verbraucherschutz

38. AbgeordneterHans-Joachim

Hacker(SPD)

Sieht die Bundesregierung Gefahren für denErhalt von Bienen und Amphibien durch denEinsatz von Pestiziden (z. B. Glyphosat, Clo-thianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam) in derLandwirtschaft, und welche Maßnahmen willsie gegebenenfalls dagegen in die Wege leiten?

39. AbgeordneterHans-Joachim

Hacker

(SPD)

Wie beurteilt die Bundesregierung die Äuße-rungen der Europäischen Behörde für Lebens-mittelsicherheit (EFSA), wonach diese plant,die so genannten Neonicotinoide zu verbieten,um negative Auswirkungen auf die Bienenge-sundheit zu vermeiden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser

vom 8. Februar 2013

Ziel der Bundesregierung ist es, einen nachhaltigen Pflanzenschutzzu gewährleisten und Bienen als wichtige Dienstleister in der Kultur-landschaft sowie Fauna und Flora zu schützen. WissenschaftlicheStudien werden regelmäßig von den an der Zulassung von Pflanzen-schutzmitteln beteiligten Behörden ausgewertet. Sollten sich darausneue wissenschaftliche Erkenntnisse ableiten, die bisher bei der Zu-lassung von Pflanzenschutzmitteln nicht berücksichtigt wurden, istdie Zulassung in geeigneter Weise anzupassen. Solche Erkenntnissewären dann auch an die Europäische Kommission heranzutragen,um auf ein EU-weit einheitliches Bewertungsverfahren hinzuwirken.

Die EFSA hat am 16. Januar 2013 Schlussfolgerungen zur Risikobe-wertung dreier Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (Clothianidin, Imidac-loprid, Thiamethoxam) der Gruppe der Neonicotinoide (insektizidePflanzenschutzmittel, z. B. zur Saatgutbeizung) veröffentlicht undauf bislang möglicherweise nicht ausreichend in der Risikobewertungabgebildete potentielle Risiken hingewiesen.

Das für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständige Bundes-amt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit prüft derzeit

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 36 –

unter Beteiligung der Bewertungsbehörden die Schlussfolgerungenunter Berücksichtigung des Standes der wissenschaftlichen Erkennt-nisse einschließlich der relevanten Expositionspfade, der verfügbarenInformationen im Rahmen der Risikobewertung bisheriger Monito-ringergebnisse und laufender Forschungsvorhaben. Die Bundesregie-rung unterstützt das Vorhaben der Europäischen Kommission, denSchutz der Bienen im Zusammenhang mit der Anwendung vonPflanzenschutzmitteln zu verstärken. Dabei ist ein EU-weites Vorge-hen auf wissenschaftlicher Basis unter Berücksichtigung der bereitsgetroffenen Maßnahmen in den Mitgliedstaaten wichtig.

40. AbgeordneteBärbel

Höhn(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hoch war das gesamte Exportvolumen fürGeflügelfleisch aus Deutschland in Drittstaa-ten in 2012 (in Tonnen), und wie stellt sich dieEntwicklung seit 2005 dar (bitte aufschlüsselnnach Jahren und Exportvolumen in Tonnen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller

vom 14. Februar 2013

Detaillierte Angaben zum deutschen Export im Kalenderjahr 2012sind noch nicht verfügbar. In den Monaten Januar bis November2012 wurden nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesam-tes 125 604 Tonnen Geflügelfleisch (einschließlich Geflügellebern,Schlachtnebenerzeugnissen und Zubereitungen aus Geflügelfleisch)in Drittstaaten ausgeführt. Die Angaben für die Jahre ab 2005 ent-hält die folgende Übersicht:

41. AbgeordneteDr. Marlies

Volkmer

(SPD)

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierungüber den Einsatz von Nanotechnologie im Be-reich der deutschen Nahrungsmittelindustrie,einschließlich der Verpackung von Lebensmit-teln (bitte nach Umfang und Gründen für dieVerwendung aufschlüsseln), und sieht sie hierRegelungsbedarf?

42. AbgeordneteDr. Marlies

Volkmer

(SPD)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierungbezüglich der Risiken und Folgen des Verzehrsvon Produkten, die mit Nanopartikeln versetztsind beziehungsweise mit Nanopartikeln überProduktion oder Verpackung in Kontakt kom-men, und sieht sie hier Regelungsbedarf?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 37 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller

vom 11. Februar 2013

Nach den dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaftund Verbraucherschutz (BMELV) vorliegenden Informationen wer-den in Deutschland bei der Herstellung von Lebensmitteln bisherkeine technisch hergestellten Nanomaterialien als Zutaten eingesetzt.

Für technisch hergestellte Nanomaterialien bestehen bereits spezifi-sche Rechtsvorschriften, um den vorsorgenden gesundheitlichen Ver-braucherschutz bei einem potentiellen Einsatz von solchen Materia-lien in Lebensmitteln sicherzustellen.

Eine Definition für technisch hergestellte Nanomaterialien enthältdie Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information derVerbraucher über Lebensmittel.

Sollen Stoffe in nanoskaliger Abmessung als Lebensmittelzusatz-stoffe zu technologischen Zwecken in Lebensmitteln eingesetzt wer-den, fallen sie unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EG)Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates überLebensmittelzusatzstoffe. Nach den Vorschriften dieser Verordnungunterliegen Lebensmittelzusatzstoffe der Zulassungspflicht. Eine Zu-lassung wird nur dann erteilt, wenn sich bei der gesundheitlichen Be-wertung durch die EFSA keine gesundheitlichen Bedenken gegenden vorgesehenen Einsatz ergeben. Für bereits zugelassene Lebens-mittelzusatzstoffe, die in anderer als der bisher geprüften und zuge-lassenen Form verwendet werden sollen, also zum Beispiel als Nano-partikel, sieht die genannte Verordnung eine Neubewertung und ggf.eine Neuzulassung als Voraussetzung für das Inverkehrbringen vor.

Sollen nanopartikuläre Stoffe zu anderen als technologischen Zwe-cken verwendet werden (zum Beispiel zu ernährungsphysiologischenZwecken), findet die Verordnung (EG) Nr. 258/97 des EuropäischenParlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Le-bensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten (Novel-Food-Verord-nung) Anwendung, wenn das Lebensmittel bzw. die Zutat aufgrunddes Einsatzes eines „nicht üblichen“ Herstellungsverfahrens – alsoz. B. der Nanotechnologie – eine bedeutende Veränderung seiner Zu-sammensetzung oder der Struktur erfahren hat und eine nennenswer-te Verwendung des Lebensmittels vor dem Inkrafttreten der Verord-nung (15. Mai 1997) in der Europäischen Union nicht erfolgte. Indiesem Fall ist eine Zulassung für das Inverkehrbringen erforderlich.Eine solche Zulassung setzt eine Sicherheitsbewertung voraus.

Genaue Angaben darüber, in welchen Lebensmittelverpackungenkonkret Nanomaterialien verwendet werden, liegen dem BMELVnicht vor.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Bereich der Lebensmit-telkontaktmaterialien, zu denen auch Lebensmittelverpackungen ge-hören, die Frage des spezifischen Regulierungsbedarfs bereits aufge-griffen worden ist, um dem Schutz der Verbraucherinnen und Ver-braucher angemessen Rechnung zu tragen.

Lebensmittelkontaktmaterialien müssen den allgemeinen Schutzbe-stimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 (Rahmenverord-

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 38 –

nung für Lebensmittelkontaktmaterialien) genügen. Danach dürfenvon Lebensmittelkontaktmaterialien keine Gesundheitsgefahren fürden Menschen und keine unvertretbaren Veränderungen von Le-bensmitteln ausgehen. Dies ist unabhängig von der Partikelgröße dereingesetzten Stoffe sowie der Materialart durch den Unternehmer zugewährleisten.

Daneben bestehen Zulassungsverfahren für bestimmte Komponen-ten in Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff (Verordnung(EU) Nr. 10/2011) und solchen aus Zellglasfolie (Richtlinie 2007/42/EG, umgesetzt in der Bedarfsgegenständeverordnung). Auch fürStoffe in sog. aktiven und intelligenten Materialien und Gegenstän-den wird künftig eine Zulassung erforderlich sein (Verordnung (EG)Nr. 450/2009). Voraussetzung für eine Zulassung ist eine gesundheit-liche Bewertung durch die EFSA. Eine Zulassung kann nur dann er-folgen, wenn sich bei der Bewertung keine gesundheitlichen Beden-ken ergeben. Die betreffenden Zulassungsverfahren schließen auchNanomaterialien mit ein. Die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 stelltdarüber hinaus klar, dass die Nanoformen eines Stoffes nicht voneiner Zulassung, die für die makroskalige Form beantragt und ge-währt wurde, abgedeckt ist.

Im Rahmen bestehender Zulassungsverfahren wurden bisher nur we-nige Stoffe zugelassen, die als Nanomaterialien klassifiziert werden.Im Kunststoffbereich besteht eine EU-weite Zulassung von Stoffenmit einer entsprechenden Spezifikation für Ruß (Stoff-Nr. 411 in An-hang 1 Tabelle 1 der Verordnung (EU) Nr. 10/2011), Siliciumdioxid(Stoff-Nr. 504) und Titannitrid (Stoff-Nr. 807).

Auf nationaler Ebene hat das BMELV den Entwurf einer Verord-nung erarbeitet, der spezielle Vorschriften für die Bedruckung vonLebensmittelkontaktmaterialien vorsieht (sog. Druckfarbenverord-nung). Gegenstand dieser Verordnung sind auch Regelungen fürNanomaterialien. So soll u. a. festgelegt werden, dass Nanomateria-lien in Druckfarben für Lebensmittelkontaktmaterialien nur verwen-det werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass kein Übergang aufLebensmittel erfolgt oder sie eine Sicherheitsbewertung durchlaufenhaben, die ihre Verwendung rechtfertigt.

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Verteidigung

43. AbgeordneterWolfgang

Hellmich

(SPD)

Liegen der Bundesregierung aktuelle Informa-tionen zum Abzug der britischen Streitkräfteaus Nordrhein-Westfalen vor, und wenn ja,gibt es konkrete Zeitpläne, wann die Britenaus welchem Standort abziehen wollen?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 39 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Christian Schmidt

vom 8. Februar 2013

Nach Information der britischen Regierung ist es deren Absicht, diebritischen Streitkräfte in Deutschland bis 2015 um 50 Prozent zu re-duzieren und einen kompletten Abzug der britischen Truppen ausDeutschland bis 2020 vorzunehmen. Konkrete Zeitpläne zur Schlie-ßung von Liegenschaften bzw. Standorten der britischen Streitkräfteliegen der Bundesregierung nicht vor.

Bereits angekündigt ist die Schließung folgender Liegenschaften derbritischen Streitkräfte in Nordrhein-Westfalen:

– Rückgabe des Militärkomplexes in Mönchengladbach-Rheindah-len Ende 2013,

– Rückgabe der Oxford-Kaserne in Münster vor März 2014 und

– Rückgabe der Javelin-Kaserne in Niederkrüchten-Elmpt bis März2016.

44. AbgeordneterAndrej

Hunko

(DIE LINKE.)

In welchen Gremien will die Bundesregierungden Kauf neuer Spionagedrohnen, Kampf-drohnen oder nachträglich zu bewaffnendenSpionagedrohnen einbringen und abstimmen(bitte für 2013 ausreichend konkretisieren),und inwiefern existieren hierfür in den verant-wortlichen Bundesministerien bereits ein län-gerfristiger Zeitplan oder eine Roadmap bzw.andere zeitliche Vorstellungen, um die für2016 geplante Beschaffung umzusetzen (sieheBundestagsdrucksache 17/12136)?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsChristian Schmidt

vom 8. Februar 2013

Das Beschaffungsvorhaben „Medium Altitude Long Endurance(MALE) Unmanned Aerial System (UAS) Überbrückungslösung“wird im Bundesministerium der Verteidigung entsprechend den in-ternen Vorgaben und Verfahrensbestimmungen ausgeplant. Ein der-artiges Beschaffungsvorhaben wird zu gegebener Zeit im Rahmeneiner Vorlage durch den Verteidigungsausschuss und den Haushalts-ausschuss des Deutschen Bundestages behandelt. Der genaue Zeit-punkt hierfür steht noch nicht fest. Eine weitere Diskussion in denAusschüssen ist davon unbenommen.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 40 –

45. AbgeordneteUlla

Jelpke

(DIE LINKE.)

Wie viele Personen (insbesondere Jugendlicheund Lehrkräfte) sind im Jahr 2012 von Jugend-offizieren sowie Wehrdienstberatern der Bun-deswehr erreicht worden (bitte möglichst auf-schlüsseln nach Vorträgen, Podiumsdiskussio-nen, Seminaren, Besuchen bei der Truppe,sonstigen Anlässen sowie nach Schultypenbzw. sonstigen Zielgruppen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 11. Februar 2013

Die Angaben zu den bei Einsätzen der Jugendoffiziere erreichtenPersonen bitte ich der Anlage 1 zu entnehmen.

Die Angaben zu den bei Einsätzen der Wehrdienstberater – seit dem1. Dezember 2012 in Karriereberater umbenannt – erreichten Perso-nen bitte ich der Anlage 2 zu entnehmen. Die geforderten Datensind, bis auf jene von Truppenbesuchen, in der vorgegebenen Detail-lierung nicht Bestandteil des Meldewesens der Personalgewinnungs-organisation. Die Teilnehmerzahl an Vorträgen und zu sonstigen An-lässen wurde daher auf Basis der Anzahl durchgeführter Veranstal-tungen geschätzt.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 41 –

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 42 –

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 43 –

46. AbgeordneterDr. Rolf

Mützenich

(SPD)

Welche logistischen Unterstützungsleistungenin Bezug auf Mali hat die Bundeswehr seit Ja-nuar 2013 wie oft durchgeführt?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsThomas Kossendey

vom 12. Februar 2013

Die Bundeswehr unterstützt seit Januar 2013 die Mission African-ledinternational Support Mission in Mali (AFISMA) und die franzö-sische Operation SERVAL mit Transportflügen von Material undPersonal. Dabei wurden bis zum 6. Februar 2013 sieben Flüge vonEuropa nach Afrika und 45 Flüge innerhalb Afrikas durchgeführt.Insgesamt wurden 339 Personen und knapp 92 t Material transpor-tiert.

47. AbgeordneterDr. Rolf

Mützenich

(SPD)

Wo sieht die Bundesregierung die verfassungs-rechtlichen Grenzen bei einer möglichen direk-ten Unterstützung Frankreichs im Zusammen-hang mit deren militärischen Operationen inMali?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendeyvom 12. Februar 2013

Nach Auffassung der Bundesregierung bewegt sich eine Unterstüt-zung der völkerrechtskonformen militärischen Operationen Frank-reichs in Mali innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen, wennes sich um Leistungen handelt, die entweder unterhalb der verfas-sungsrechtlichen Einsatzschwelle verbleiben oder ein Einsatz deut-scher Streitkräfte im Rahmen und nach den Regeln eines Systems ge-genseitiger kollektiver Sicherheit erfolgt.

Darüber hinaus ist eine parlamentarische Zustimmung erforderlich,wenn die deutschen Streitkräfte in bewaffnete Unternehmungen ein-bezogen sind oder dies zu erwarten ist.

48. AbgeordneterPaul

Schäfer

(Köln)(DIE LINKE.)

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über einefrühere Lagerung von Atomwaffen (Spreng-köpfe, Minen, Munition) in der Wahner Heidebzw. in der Kommune Troisdorf (siehe KölnerStadt-Anzeiger vom 16. Januar 2013 „Hinwei-se auf Atomwaffen in den 60er“), und mit wel-chem Ergebnis wurden diesbezüglich Untersu-chungen über die ökologischen Langzeitfolgendieser Lagerung durchgeführt?

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 44 –

49. AbgeordneterPaul

Schäfer

(Köln)

(DIE LINKE.)

Beabsichtigt die Bundesregierung, aufgrundder bekannt gewordenen Hinweise eine Unter-suchung einzuleiten und die Ergebnisse derKommune Troisdorf zur Verfügung zu stellen,und wenn nein, warum nicht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 10. Februar 2013

In Übereinstimmung mit den verpflichtenden Geheimhaltungsrege-lungen der NATO und bilateralen Geheimschutzabkommen mit denUSA und anderen beteiligten Verbündeten, denen bisher alle Bun-desregierungen verpflichtet waren, können keine Auskünfte über be-stehende oder ehemalige Lagerorte, die genaue Ausgestaltung derLagerung nuklearer Waffen oder über die Waffen selbst gegebenwerden. Aussagen hierzu können damit weder bestätigt noch demen-tiert oder kommentiert werden.

Nicht nur die Bundesregierung, sondern alle Partner in der NATOmessen der Sicherheit und dem Schutz von Nuklearwaffen höchsteBedeutung zu und unterstützen sich gegenseitig umfassend, um je-derzeit höchste Sicherheitsstandards bei der Lagerung von Nuklear-waffen zu gewährleisten.

Unabhängig davon lagen und liegen keine Hinweise darüber vor,dass die ehemalige militärische Nutzung der Liegenschaft eine Un-tersuchung zu ökologischen Langzeitfolgen erforderlich gemachthätte.

50. AbgeordneterMarkus

Tressel(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es Verhandlungen der Bundesregierungbzw. des Bundesministeriums der Verteidigungoder nachgeordneter Behörden des Bundesmit dem Saarland zur Überlassung von Teilendes Standortübungsplatzes der Kaserne Aufder Ell in Merzig oder anderer Liegenschaftendes Bundes im Umfeld der Kaserne zumBau der „L 388n Ortsumgehung Merzig-Nord(Nordumfahrung Merzig), und wenn ja, in wel-chem Stadium befinden sich diese Verhandlun-gen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 13. Februar 2013

Bereits im Jahr 2003 wurden Verhandlungen zur Überlassung vonTeilflächen des Standortübungsplatzes Merzig für den Bau einerUmgehungsstraße aufgenommen. Insgesamt wurden fünf Varianteneiner möglichen Straßenführung vorgestellt und von der Bundeswehruntersucht. Das Bundesministerium der Verteidigung hat der Reali-sierung einer Variante zugestimmt, die wie alle anderen zwar denStandortübungsplatz tangiert, aber mit Auflagen (Bereitstellung vonAusgleichsflächen durch das Saarland bzw. die Kommune, ggf. Bau

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 45 –

einer Unterführung) den Ausbildungs- und Übungsbetrieb für dievor allem in Merzig stationierten Truppenteile sowie den Betrieb dervorhandenen Standortschießanlage sicherstellt. Für die Bundeswehrdürfen bei einer Umsetzung dieser Entscheidung keine Kosten ent-stehen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt finden keine konkreten Ver-handlungen statt.

51. AbgeordneterMarkus

Tressel

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Auswirkungen hätte eine Veräußerungoder Überlassung von Flächen des Standort-übungsplatzes oder anderer Flächen im Um-feld der Kaserne Auf der Ell in Merzig für dieFunktions- und Zukunftsfähigkeit des Bundes-wehrstandortes Merzig, und ist die Bundesre-gierung vor diesem Hintergrund bereit, ent-sprechende Flächen für den Bau der so ge-nannten Nordumfahrung Merzig abzugeben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 13. Februar 2013

Die Stationierungsentscheidungen des Bundesministers der Verteidi-gung aus den Jahren 2004 und 2011 haben insgesamt zu keiner rele-vanten Veränderung der am Standort Merzig stationierten Organisa-tionselemente geführt. Eine Teilung und damit die Zergliederung be-nötigter zusammenhängender Ausbildungs- und Übungsflächen desStandortübungsplatzes, die bei einer Umsetzung anderer Lösungsva-rianten in Kauf genommen werden müssten, führte zu erheblichenEinschränkungen in der Ausbildung für die auf diese Ausbildungs-einrichtung angewiesenen Truppenteile/Dienststellen und kann des-halb nicht in Betracht kommen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,Senioren, Frauen und Jugend

52. AbgeordneteKatja

Dörner

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf welche Sponsoren und in welchem Um-fang wird die Bundesregierung zur Finanzie-rung bzw. zur Ausrichtung des so genanntenFamiliengipfels am 12. März 2013 zurückgrei-fen (bitte differenzieren und in Euro bzw. ge-gebenenfalls in Sachmitteln angeben)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Hermann Kues

vom 8. Februar 2013

Sponsoren sind an der Finanzierung bzw. Durchführung des Fami-liengipfels nicht beteiligt. Der Familiengipfel wird aus Mitteln desUnternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ der Bundesregie-rung finanziert.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 46 –

53. AbgeordneteDiana

Golze

(DIE LINKE.)

Plant die Bundesregierung, das Mutterschutz-gesetz dahingehend zu ändern, wie die Bundes-ministerin Dr. Kristina Schröder am 30. Janu-ar 2013 im Ausschuss für Familie, Senioren,Frauen und Jugend des Deutschen Bundesta-ges berichtete, um die nach ihren eigenen Wor-ten „nicht mehr zeitgemäßen“ Beschäftigungs-verbote (geregelt in den §§ 3, 4, 6 und 8 wiebeispielsweise schwere körperliche Arbeitenoder mit gesundheitsgefährdenden Stoffen,Nacht- und Mehrarbeit, Arbeiten mit erhöhtenUnfallgefahren) zu lockern, und wenn ja, überwelche konkreten Veränderungen liegen be-reits im Bundesministerium Vorarbeiten vor?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Hermann Kues

vom 8. Februar 2013

Das für das Mutterschutzgesetz innerhalb der Bundesregierung fe-derführend zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren,Frauen und Jugend (BMFSFJ) hält eine Reform des Mutterschutz-rechts für erforderlich. Leitlinie dafür muss der verantwortungsvolleSchutz von Schwangeren, Müttern und ihren Kindern (vgl. Artikel 6Absatz 4 des Grundgesetzes) sein.

Erforderlich ist eine sorgfältige Abwägung zwischen dem Ziel, Ge-fährdungen für Mutter und Kind zu vermeiden, und dem vielfachvon Berufsverbänden vorgetragenen Anliegen, die Berufsausübungund die berufliche Entwicklung durch den Gesundheits- und Arbeits-schutz nicht in unangemessener Weise zu beschränken. Die fachli-chen Vorarbeiten des BMFSFJ hierzu dauern an.

54. AbgeordneteCaren

Marks

(SPD)

Wie viele alleinerziehende Mütter und Väterhaben nach Kenntnis der Bundesregierung inden Jahren 2010 bis 2012 zu Unrecht Unter-halt nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bezo-gen (schuldhaftes Herbeiführen oder fahrlässi-ges Nichtwissen), so dass die Zahlung zurück-gefordert wurde (bitte Angaben getrennt nachFrauen und Männern machen), und beabsich-tigt die Bundesregierung, bei fehlender oderlückenhafter Datenbasis entsprechende Infor-mationen einzuholen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Hermann Kues

vom 11. Februar 2013

Unterhaltsvorschussberechtigt nach dem Unterhaltsvorschussgesetz(UVG) sind die Kinder. Wie viele von ihnen in den Jahren 2010 bis2012 zu Unrecht Leistungen nach dem UVG erhalten haben, ist sta-tistisch nicht erfasst. Eine statistische Erfassung der Fälle, in denendie Beendigung des Leistungsbezugs (z. B. aufgrund der Aufnahme

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 47 –

der Unterhaltszahlungen an das Kind durch den Unterhaltspflichti-gen oder aufgrund der Eheschließung des betreuenden Elternteilsmit einer anderen Person als dem Unterhaltspflichtigen) mit einerverspäteten oder ganz fehlenden Veränderungsanzeige und folglichmit einem unrechtmäßigen Leistungsbezug einhergeht, erscheint ausSicht der Bundesregierung nicht zweckdienlich und verspricht keinenwesentlichen Erkenntnisgewinn, etwa zum geschlechtsspezifischenVerhalten. Dies gilt in erster Linie vor dem Hintergrund, dass statisti-sche Erkenntnisse zum unrechtmäßigen Leistungsbezug insbesonde-re für die Frage der Ausgestaltung der damit zusammenhängendenRegelungen nicht gewinnbringend wären, denn unabhängig davonerfolgt in den Fällen, in denen die Voraussetzungen für den Leis-tungsbezug nicht vorlagen, eine Rückabwicklung. Angesichts des be-reits bestehenden Umfangs der statistisch zu erfassenden Daten wür-de eine entsprechende Ausweitung der Datenerhebung insofern auchfür die Länder eine zusätzliche Anforderung darstellen, die nachAuffassung der Bundesregierung nicht angemessen wäre.

55. AbgeordneteBrigitte

Pothmer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele der Teilnehmerinnen am Modellpro-jekt „Perspektive Wiedereinstieg“ mit abge-schlossenem Projektverlauf wurden in eine ge-ringfügige Beschäftigung vermittelt (bitte inabsoluten Zahlen und als Anteil an allen Teil-nehmerinnen sowie aufgeschlüsselt nach Bun-desländern darstellen), und wie beurteilt dieBundesregierung die Qualität dieser Vermitt-lungen vor dem Hintergrund der Ergebnisseder vom Bundesministerium für Familie, Se-nioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegebe-nen Studie, die zeigt, dass Minijobs keinSprungbrett in eine existenzsichernde sozial-versicherungspflichtige Beschäftigung darstel-len (vgl. www.perspektive-wiedereinstieg.de/nn_6920/Inhalte/DE/Rubrik_3A_20WE_20konkret/WE_20und_20der_20Arbeitsplatz/Studie_20Frauen_20im_20Minijob.html?_nnn=true)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Hermann Kues

vom 8. Februar 2013

Zwischen dem 1. März 2009 und dem 29. Februar 2012 wurdedie erste Programmphase des ESF-Modellprogramms (ESF: Euro-päischer Sozialfonds) „Perspektive Wiedereinstieg“ an 20 Modell-standorten durchgeführt. Von den 3 645 Teilnehmerinnen mit abge-schlossenem Projektverlauf wurden im Anschluss an die Maßnahme2 504 Teilnehmerinnen integriert, davon 1 620 (inklusive Teilnehme-rinnen in der Nachbetreuung) in eine Beschäftigung, 305 in eine selb-ständige Tätigkeit sowie 579 in eine weiterführende Qualifizierung.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 48 –

Von den 1 439 Teilnehmerinnen, die ohne Nachbetreuung in Be-

* Nur

schäftigung vermittelt werden konnten, können folgende Aussagengetroffen werden:*

235 Teilnehmerinnen übten bzw. üben eine Vollzeiterwerbstätig-keit aus, 880 Teilnehmerinnen eine Teilzeiterwerbstätigkeit sowie324 Teilnehmerinnen eine geringfügige Beschäftigung. Eine Auf-schlüsselung dieser Werte nach Bundesländern ist bei lediglich20 Modellstandorten nicht aussagekräftig. Von den 324 Teilnehme-rinnen waren jedoch im Anschluss 247 Teilnehmerinnen in West-deutschland und 77 Teilnehmerinnen in Ostdeutschland geringfügigbeschäftigt.

Das Gelingen einer Integration in den Arbeitsmarkt ist nach einermehrjährigen familienbedingten Erwerbsunterbrechung positiv zu se-hen. Gleichzeitig ist es Ziel des Programms, die Teilnehmerinnen beieinem substanziellen und dauerhaften beruflichen Wiedereinstieg zuunterstützen. In der seit dem 1. März 2012 bis zum 31. Dezember2013 laufenden zweiten Programmphase zielt das neue Modul „Zeitfür Wiedereinstieg“ an zehn Modellstandorten darauf ab, Wieder-einsteigerinnen vor allem zeitlich zu entlasten, um mehr vollzeitnaheArbeitszeiten – und damit mehr voll sozialversicherungspflichtige Be-schäftigung – zu ermöglichen. Neben der Ansprache und Einbezie-hung der Partner als Unterstützer im Wiedereinstiegsprozess geht esdarum, Wiedereinsteigerinnen für die Nutzung haushaltsnaherDienstleistungen zu sensibilisieren, deren Nutzen für die Bewälti-gung von Alltagsaufgaben herauszustellen sowie Informationen überAngebote, Fördermöglichkeiten und Vermittlungsstellen zu geben.

56. AbgeordneterDr. Axel

Troost

(DIE LINKE.)

für diese Teilnehmerinnen

Erfolgt bei der Ermittlung der Lohnersatzratenach § 2 Absatz 2 des Bundeselterngeld- undElternzeitgesetzes (BEEG) eine Rundung aufvolle Prozente (so unter www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner), oder wirddie Ersatzrate auf 0,1 Prozentschritte genau er-mittelt, und welche Besonderheiten gegenüberdem Sozialrecht existieren bei der Ermittlungder Abzüge für Sozialabgaben (§ 2f BEEG)für geringe Einkommen, die sich in der Gleit-zone befinden (450 Euro bis 850 Euro, mitDarstellung des Gleitzonenfaktors)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Hermann Kues

vom 8. Februar 2013

Bei der Ermittlung der für die Elterngeldberechnung maßgeblichenErsatzrate nach § 2 Absatz 2 BEEG wird die Ersatzrate entspre-chend den gesetzlichen Vorgaben auf 0,1 Prozentschritte genau er-mittelt.

Nach § 2f Absatz 2 Satz 3 BEEG ist für Midijobeinnahmen (Einnah-men aus Beschäftigungsverhältnissen im Sinne des § 20 Absatz 2 des

kann eine gesicherte Aussage getroffen werden.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 49 –

Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) im Einkommensbereichvon 450 Euro bis 850 Euro) der Betrag anzusetzen, der sich nach§ 344 Absatz 4 SGB III für diese Einnahmen ergibt, wobei der Fak-tor im Sinne des § 163 Absatz 10 Satz 2 SGB VI unter Zugrundele-gung der elterngeldrechtlichen Beitragssatzpauschalen nach § 2f Ab-satz 1 BEEG bestimmt wird.

Das fiktive Gleitzonenentgelt berechnet sich damit einheitlich nachder in § 163 Absatz 10 SGB VI genannten Formel:

Zur Berechnung des Faktors wird ein pauschaler Prozentsatz von30 Prozent durch den maßgebenden Gesamtsozialversicherungsbei-trag in Prozent geteilt (§ 163 Absatz 10 Satz 2 SGB VI). Der Ge-samtversicherungsbeitrag wird nach § 2f Absatz 2 Satz 3 BEEGnicht in Abhängigkeit von den aktuellen durchschnittlichen Gesamt-sozialversicherungsbeitragssätzen im Sinne des § 163 Absatz 10Satz 3 SGB VI, sondern unter Zugrundelegung der Beitragssatzpau-schalen nach § 2f Absatz 1 BEEG bestimmt. Dazu ist die Summe derin § 2f Absatz 1 Satz 2 BEEG genannten Prozentsätze zur Abbildungdes Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteils zu verdoppeln. Entspre-chend der Vorgehensweise bei der Festlegung des sozialversiche-rungsrechtlichen Faktors im Sinne des § 163 Absatz 10 Satz 2SGB VI wird das Ergebnis auf die vierte Nachkommastelle gerundet.Der elterngeldrechtliche Faktor ist damit wie folgt einheitlich festge-legt:

30 %/42 % = 0,7143.

Die Regelung zur Beitragstragung nach § 168 Absatz 1 Nummer 1dSGB VI wird nicht in Bezug genommen und findet keine Anwen-dung. Die nach § 168 SGB VI vorgesehenen besonderen Vorgabenzur Ermittlung der vom Arbeitnehmer zu entrichtenden Beiträge gel-ten danach nicht im Rahmen der elterngeldrechtlichen Ermittlungder Abzüge für Sozialabgaben.

Dementsprechend werden die Beitragssatzpauschalen des § 2f Ab-satz 1 BEEG (höchstens also 21 Prozent bei Bestehen aller Versiche-rungspflichten) unmittelbar auf das nach § 2f Absatz 2 BEEGi. V. m. § 344 Absatz 4 SGB III, § 163 Absatz 10 Satz 2 SGB VI er-mittelte Gleitzonenentgelt angewendet.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 50 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

57. AbgeordneteBirgitt

Bender

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ist das aktuelle Einladungsschreiben der Zen-tralen Stelle zur Brustkrebsfrüherkennung„Das Programm garantiert die hohe Qualitätder Untersuchung“ vereinbar mit dem im so-eben verabschiedeten Krebsfrüherkennungs-und -registergesetz betonten Vorrang einerinformierten Entscheidung („soll das Inan-spruchnahmeverhalten der einzelnen Personallein durch eine ausreichende, neutrale undverständliche Information und Beratung sowiedurch die individuellen Werte und Präferenzender Person bestimmt sein. Das Ziel einer infor-mierten individuellen Entscheidung ist demZiel einer möglichst hohen Teilnahmerateübergeordnet“), oder sollte es nach Einschät-zung der Bundesregierung geändert werden?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Annette Widmann-Mauz

vom 11. Februar 2013

Das im Mammographie-Screening praktizierte Einladungs- und In-formationsverfahren ist vereinbar mit dem im Krebsfrüherkennungs-und -registergesetz betonten Vorrang der informierten Entscheidung.In dem Merkblatt, das dem Einladungsschreiben beigefügt ist, wer-den die anspruchsberechtigten Frauen ausgewogen über Vor- undNachteile der Untersuchung informiert, so dass sich diese eine eige-ne Meinung bilden können, ob sie am Screening teilnehmen möch-ten. Es wird darin auch deutlich auf die Freiwilligkeit der Teilnahmehingewiesen. Das Merkblatt ist Bestandteil der Krebsfrüherken-nungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Än-derungen am Merkblatt sind somit Aufgabe des G-BA und nicht derBundesregierung.

Gleichwohl fördert das Bundesministerium für Gesundheit im Rah-men des Nationalen Krebsplans unterschiedliche Vorhaben und Ak-tivitäten zur Verbesserung der informierten Entscheidung. So wurdedas Thema im Förderschwerpunkt des Nationalen Krebsplans aus-drücklich berücksichtigt. Ergebnisse zu mehreren hierzu laufendenForschungsprojekten sind in 2015 zu erwarten. Zudem wird derzeitim Nationalen Krebsplan die Einrichtung eines Expertengremiums„Informierte Entscheidung“ vorbereitet, das sich auch mit der Infor-mationsvermittlung zur Krebsfrüherkennung im Hinblick auf Inhal-te, Qualität und Wirksamkeit befassen wird. Dieser Gesamtprozesswird maßgeblich zur Weiterentwicklung bestehender Informations-materialien sowohl zur Krebsfrüherkennung als auch zur Krebsbe-handlung beitragen.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 51 –

58. AbgeordneteBirgitt

Bender

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wird nach Einschätzung der Bundesregierungdas Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzeinen Einfluss auf die Formulierung der Einla-dungen zur Teilnahme am bereits laufendenMammographie-Screening und an den künfti-gen Einladungen zum Darm- und Gebärmut-terhalskrebs-Screening haben, um die objektiveInformation der Menschen über Nutzen undRisiken einer Teilnahme zu gewährleisten?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Annette Widmann-Mauz

vom 11. Februar 2013

Das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz verpflichtet die fürdie Durchführung der organisierten Krebsfrüherkennungsprogram-me zuständige Selbstverwaltung, das Einladungswesen so zu gestal-ten, dass es eine objektive Information der Bürgerinnen und Bürgerüber Nutzen und Risiken einer Screening-Teilnahme gewährleistet.Die Einladungen zum bereits bestehenden Mammographie-Scree-ning sind vereinbar mit den gesetzlichen Vorgaben einer informier-ten Entscheidung. Die Einladungen für künftige Screening-Program-me sind so auszugestalten, dass sie den gesetzlichen Vorgaben ent-sprechen.

59. AbgeordneteDr. Martina

Bunge

(DIE LINKE.)

Welche Prognosen über die Finanzsituationdes Gesundheitsfonds liegen der Bundesregie-rung für die nächsten Jahre vor, und welcheAuswirkungen haben die bereits verabschiede-ten Verringerungen des Steuerzuschusses ausdem Bundeshaushalt auf eine mögliche Unter-deckung des Fonds in den nächsten Jahrenund damit auf die Einführung von Zusatzbei-trägen für die Versicherten?

60. AbgeordneteDr. Martina

Bunge

(DIE LINKE.)

Gibt es Überlegungen der Bundesregierung,weitere Kürzungen bei den Steuerzuschüssenzum Gesundheitsfonds für das Jahr 2014 bzw.spätere Jahre zum Zweck der Haushaltskonso-lidierung vorzusehen, und welche Konsequen-zen hat jede weitere Verringerung der Steuer-zuschüsse auf die Wahrscheinlichkeit einerkünftigen Unterdeckung des Gesundheits-fonds und damit von Zusatzbeiträgen für dieVersicherten?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach

vom 11. Februar 2013

Die Fragen 59 und 60 werden wegen ihres Sachzusammenhangs ge-meinsam beantwortet.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 52 –

Der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung hat am10. und 11. Oktober 2012 eine Schätzung der Finanzentwicklung dergesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2013 vorgenommen.Da auch im Jahr 2013 die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfondsdie voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen im Durchschnittvollständig decken, wurde im Einvernehmen mit dem Bundesminis-terium der Finanzen ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag nach§ 242a Absatz 2 SGB V von 0 Euro festgelegt. Hierbei ist die imRahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2013 erfolgte Reduzierung desBundeszuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung in 2013 um2,5 Mrd. Euro ebenso berücksichtigt wie die für 2013 vorgeseheneZuführung von Mitteln aus der Liquiditätsreserve in die Einnahmendes Gesundheitsfonds, um diese Mindereinnahmen zu kompensie-ren. Zur aktuellen Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversiche-rung wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die SchriftlicheFrage 136 der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE.) aufBundestagsdrucksache 17/12304 verwiesen.

Eine erstmalige Prognose der Finanzentwicklung für das Jahr 2014wird der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung im Ok-tober 2013 vornehmen.

Für das Jahr 2014 sieht der Koalitionsbeschluss vom 4. November2012 eine einmalige Kürzung um 2 Mrd. Euro und damit einen Bun-deszuschuss in Höhe von 12 Mrd. Euro vor. Darüber hinaus liegenkeine weiteren Beschlüsse der Bundesregierung vor. Die Bundesre-gierung wird die Eckwerte zum Bundeshaushalt 2014 und zur mittel-fristigen Finanzplanung bis 2017 im März 2013 beschließen.

61. AbgeordneteJuttaKrellmann

(DIE LINKE.)

Hält die Bundesregierung es für eine geeigneteMaßnahme der betrieblichen Gesundheitsför-derung, dass Betriebsärzte zulasten der Kran-kenkassen hausärztliche Aufgaben überneh-men, und inwiefern wäre eine solche Auf-gabenverlagerung mit dem Gebot der Kosten-neutralität für die Beschäftigten im Sinnedes § 3 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes ver-einbar?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flachvom 15. Februar 2013

Die Bundesregierung plant keine Verlagerung von Aufgaben des Ar-beitsschutzes zulasten der Krankenkassen. Vielmehr hält sie es fürerforderlich, dass die Krankenkassen bei der Erbringung von Leis-tungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben im Rahmen des gel-tenden Rechts noch stärker die Kenntnisse der Betriebsärztinnenund Betriebsärzte über die Unternehmen mit ihren Arbeitsplatzbe-dingungen nutzen.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 53 –

62. AbgeordneteJutta

Krellmann

(DIE LINKE.)

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dassdie Plattform „gesundheitsziele.de“ dazu ge-eignet ist, den Krankenkassen konkrete Prä-ventionsziele vorzuschreiben (bitte begrün-den)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach

vom 15. Februar 2013

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine Verpflichtung derKrankenkassen, ihre auf der Grundlage des Fünften Buches Sozial-gesetzbuch zu erbringenden Leistungen nach bestimmten Zielen aus-zurichten, dem Wesentlichkeitsgrundsatz unterliegt und deshalbeiner normativen Grundlage bedarf.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung

63. AbgeordneterHerbert

Behrens

(DIE LINKE.)

Wird die Bundesregierung angesichts desim November 2010 durch die Deutsche Ein-heit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH(DEGES) festgestellten Nutzen-Kosten-Ver-hältnisses von 0,907 von einer Finanzierungs-beteiligung am Bau des Hafentunnels in Bre-merhaven (Anbindung an die A 27) absehen,und wenn nein, warum nicht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 8. Februar 2013

Die DEGES hat nach hiesiger Kenntnis keinen Auftrag zur Ermitt-lung eines Nutzen-Kosten-Verhältnisses für die Maßnahme erhaltenund bearbeitet.

64. AbgeordneterMarco

Bülow

(SPD)

Warum bekommt ein Bundestagsabgeordneterzum wiederholten Mal auf schriftliche Anfra-gen bzw. Briefe zu verkehrspolitischen The-men, die direkt an den zuständigen Bundesmi-nister Dr. Peter Ramsauer adressiert waren(Brief von mir an den Bundesminister für Ver-kehr, Bau und Stadtentwicklung vom 20. De-zember 2012, offener Brief von über 30 Abge-ordneten aus Bund und Ländern vom Dezem-ber 2011), keine Antwort, und wird sich diesePraxis in Zukunft ändern?

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 54 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Andreas Scheuer

vom 11. Februar 2013

Sie richteten zwei Schreiben an den Bundesminister für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung (BMVBS):

Das Schreiben vom 20. Dezember 2012 (Eingang im BMVBS am27. Dezember 2012), gerichtet an den Bundesminister für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, und den Vorstands-vorsitzenden der DB AG, Dr. Rüdiger Grube, befindet sich noch imGeschäftsgang. Der Antwortbrief wird Ihnen zugehen.

Bei Ihrem Schreiben ohne Datum (Eingang im BMVBS am 7. No-vember 2011) handelt es sich um die Zustellung eines offenen Briefesappellatorischen Charakters. Offene Briefe werden – wenn, wie indiesem Fall, die Unterzeichner auf eine persönliche Anrede sowiepersönliche Unterschriften verzichten – nicht beantwortet. Dies ist inder ergänzenden Geschäftsordnung des Bundesministeriums so fest-geschrieben.

65. AbgeordneteIris

Gleicke

(SPD)

Wie hat die Bundesregierung die Länder Thü-ringen und Hessen und die betreffenden Stra-ßenbauämter in der Vergangenheit auf das be-sondere naturschutzfachliche Planungserfor-dernis der B 87n hingewiesen und darauf, dasses keine rechtssichere Bestimmung für den hes-sischen Trassenteil der B 87n aufgrund grund-sätzlicher erheblicher Bedenken bezüglich desrhönquerenden Verkehrs der Linie geben kann(siehe Südthüringer Zeitung vom 28. Januar2013), und welche genauen Vorgaben wurdengemacht, um eine fehlerhafte Planung zu ver-hindern?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 8. Februar 2013

Im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist der Neubauder B 87n als zweistreifige Bundesstraße als „Neues Vorhaben mitbesonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag für den Vordrin-glichen Bedarf“ ausgewiesen. Die hervorgehobene Naturschutzpro-blematik der Rhön ist allen Beteiligten aber nicht nur durch diese Be-darfsplanausweisung seit langem bekannt, sondern zeichnete sichauch in den Raumordnungsverfahren der Länder ab. Durch denAustausch im Rahmen des Planungsprozesses sind der Bund und diefür die Planung zuständigen Länder über die Planungssachverhaltegleichermaßen informiert. Auf dieser Grundlage haben die für diePlanung zuständigen Länder Hessen und Thüringen ihre Linienbe-stimmungsunterlagen aufgestellt und dem Bundesministerium fürVerkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Zustimmung vorgelegt.

In der im Rahmen der Linienbestimmung durchgeführten Ressortbe-teiligung für die vom Land Hessen vorgelegten Planungsunterlagenhat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 55 –

cherheit Bedenken hinsichtlich der Abarbeitung des besonderen na-turschutzfachlichen Planungsauftrags und hinsichtlich des zusätzli-chen Schwerverkehrs im Biosphärenreservat Rhön erhoben. Da die-se grundsätzlichen Bedenken nicht ausgeräumt werden können,konnte das BMVBS die Linie nicht rechtssicher bestimmen. DasBMVBS hat daher die Straßenbauverwaltungen Hessens und Thürin-gens über diesen Sachverhalt informiert und diesen im Dezember2012 die vorgelegten Linienbestimmungsunterlagen für die mit rund250 Mio. Euro veranschlagte Maßnahme ohne Linienbestimmungzurückgegeben.

66. AbgeordneteIris

Gleicke(SPD)

Zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregie-rung diese beiden Bundesländer auf dieses be-sondere Planungserfordernis hingewiesen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 8. Februar 2013

Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, in dem der zweistreifigeNeubau der B 87n zwischen Fulda und Meiningen als „Neues Vorha-ben mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag für denVordringlichen Bedarf“ ausgewiesen ist, wurde auf Grundlage desBundesverkehrswegeplans 2003 aufgestellt und vom Deutschen Bun-destag als Anlage zum Fernstraßenausbauänderungsgesetz beschlos-sen. Diese Ausweisung der Maßnahme im Bedarfsplan gibt den Wil-len und Auftrag des Gesetzgebers an die Länder wieder.

67. AbgeordneteIris

Gleicke

(SPD)

Welche konkreten Planungserfordernisse inBezug auf den naturschutzfachlichen Pla-nungsauftrag verlangt die Bundesregierung,wenn sie von einer „grundlegend geänderte[n]Konzeption“ spricht (siehe die Antwort derBundesregierung auf die Schriftliche Frage 59des Abgeordneten Michael Brand (CDU/CSU) auf Bundestagsdrucksache 17/12161),und welche Auswirkungen hat dies für die Pla-nungen für das Bundesland Thüringen, demebenfalls die Unterlagen zurückgegeben wur-den?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 8. Februar 2013

Da die Bedenken hinsichtlich der Abarbeitung des besonderen natur-schutzfachlichen Planungsauftrags sowie hinsichtlich des zusätzli-chen Schwerverkehrs im Biosphärenreservat Rhön nicht ausgeräumtwerden können, hätte ein annähernd gleicher Projektvorschlag derfür die Planung zuständigen Länder Hessen und Thüringen wenigAussicht auf eine erfolgreiche Umsetzung. Ein von den LändernHessen und Thüringen aufzustellender alternativer Projektvorschlagmüsste deshalb besonders im Lichte des Eingriffs in das Biosphären-

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 56 –

reservat Rhön und im Hinblick auf die Auswirkungen auf denSchwerverkehr entwickelt werden.

68. AbgeordneteIris

Gleicke(SPD)

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierungüber Pläne des hessischen oder thüringischenVerkehrsministeriums, eine abgestimmte Alter-nativroute voranzutreiben, und wie wird derBund auf die Länder einwirken, eine solche Al-ternative für ein wichtiges Bundesfernstraßen-projekt zu suchen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 8. Februar 2013

Das BMVBS hat den Straßenbauverwaltungen der Länder Hessenund Thüringen anheimgestellt, im Rahmen der anlaufenden Aufstel-lung der neuen Bundesverkehrswegeplanung Alternativprojekte an-zumelden, die den gegebenen Randbedingungen, insbesondere dennaturschutzfachlichen, Rechnung tragen. Aktuelle Planungen überdie Anmeldung von Planungsalternativen wurden dem BMVBS sei-tens der hessischen oder thüringischen Straßenbauverwaltung bislangnicht mitgeteilt. Eine mögliche Aufnahme eines Alternativprojektesin den neuen Bundesverkehrswegeplan würde dann im vorgeschalte-ten gesamtwirtschaftlichen Bewertungsverfahren geprüft werden.Die Entscheidung über eine mögliche Aufnahme in den künftigenBedarfsplan für die Bundesfernstraßen obliegt dem Deutschen Bun-destag.

69. AbgeordneterGustav

Herzog

(SPD)

An welchen konkreten Terminen hat das Bun-desministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-wicklung die Ausgestaltung und Einführungdes lärmabhängigen Trassenpreissystems so-wie die beihilferechtlichen Fragen zur Behand-lung der Umrüstungskosten mit Vertretern derEuropäischen Kommission in Brüssel verhan-delt, und wer hat die Gespräche dort geführt(bitte tabellarisch unter Angabe des Termins,des Anlasses und ob der Bundesminister fürVerkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. PeterRamsauer, sein Staatssekretär, Parlamentari-scher Staatssekretär oder ein Abteilungsleiterdie Gespräche vor Ort geleitet hat anführen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 8. Februar 2013

Die Rahmenregelungen zu lärmabhängigen Trassenpreisen sind mitder Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und desRates vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlicheneuropäischen Eisenbahnraums (Neufassung) aktualisiert worden.Das BMVBS hat sich laufend dafür eingesetzt, dass damit eine umge-hende Einführung lärmabhängiger Trassenpreise in Deutschland

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 57 –

möglich bleibt. So hat das BMVBS die deutsche Position zum Ver-kehrsministerrat am 2. Dezember 2010 in Brüssel und zum Verkehrs-ministerrat am 29. Oktober 2012 in Luxemburg vertreten.

Zur Einführung des lärmabhängigen Trassenpreissystems sind dieUnterlagen zur beihilferechtlichen Notifizierung der Förderrichtlinieam 22. Dezember 2011 von der Bundesregierung über das Notifizie-rungssystem State Aid Notifications Interactive an die EuropäischeKommission übermittelt worden. Parallel dazu hat das BMVBSlaufend in Gesprächen und Schreiben Kontakt zur EuropäischenKommission gehalten, z. B. mit Schreiben des Staatssekretärs Prof.Klaus-Dieter Scheurle vom 6. August 2012. Das lärmabhängigeTrassenpreissystem ist zum Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2012in Kraft getreten. Mit Genehmigung durch die EU-Kommission am19. Dezember 2012 konnte auch der entsprechende Zustimmungs-vorbehalt aufgelöst werden. Die Einführung des lärmabhängigenTrassenpreissystems setzt einen Auftrag aus dem Koalitionsvertragzwischen CDU, CSU und FDP um und folgt der politischen Verstän-digung, die der Bundesminister Dr. Peter Ramsauer und der Vor-standsvorsitzende der Deutschen Bahn AG, Dr. Rainer Grube, mitder Eckpunktevereinbarung vom 5. Juli 2011 getroffen haben.

70. AbgeordneterGustav

Herzog

(SPD)

Aus welchen Gründen hat das BMVBS seineTeilnahme an der von der VerbandsgemeindeWeilerbach für den 18. Februar 2013 geplan-ten öffentlichen Informationsveranstaltungzum Thema „Neubau eines US-Hospitals imehemaligen Munitionsdepot Weilerbach“ zu-rückgenommen, und auf welcher Grundlageuntersagt das BMVBS dem LandesbetriebLiegenschafts- und Baubetreuung (LBB) Land-stuhl die Teilnahme an dieser Veranstaltung(vgl. Schreiben der Bürgermeisterin AnjaPfeiffer vom 22. Januar 2013 an das BMVBS)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 8. Februar 2013

Alle Beteiligten und die Öffentlichkeit sollen umfassend über denaktuellen Projektstand und über die geplanten nächsten Schritte in-formiert werden. Deshalb werden das BMVBS und die AbteilungBundesbau (ABB) der Oberfinanzdirektion Koblenz als Organ desBundes an der Veranstaltung teilnehmen. So können die in der Ver-anstaltung aufgeworfenen Fragen ausführlich beantwortet oder aberim Nachgang einer Klärung zugeführt werden.

71. AbgeordneterGustav

Herzog(SPD)

Welche Kosten hat die Öffentlichkeitsbeteili-gung bei der Erarbeitung der Reform des Ver-kehrszentralregisters verursacht (bitte unter-scheiden in jeweilige Personal- und Sachkostender Internetbefragung wie auch der erstelltenBroschüren), und wie viele der über30 000 Eingaben, die laut dem BundesministerDr. Peter Ramsauer (TOP 3 der 213. Plenar-

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 58 –

sitzung, Befragung der Bundesregierung am12. Dezember 2012) allein aus der Internetan-hörung erhoben wurden, wurden konkret be-rücksichtigt bzw. aufgenommen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemannvom 8. Februar 2013

Die Gesamtkosten für die Öffentlichkeitsarbeit und das internetge-stützte Bürgerbeteiligungsverfahren im Rahmen der Reform des Ver-kehrszentralregisters können mit rund 218 000 Euro beziffert wer-den. Hierfür wurde das Onlineportal „Punkteforum“ eingerichtet. Eswurde drei Wochen, jeden Tag von 7.00 bis 22.30 Uhr, von geschul-ten studentischen Hilfskräften sowie internen und externen Expertenbetrieben. Neben dem Betrieb des Forums wurde zu gesondertenZeiten die Möglichkeit zum Live-Chat eingeräumt. Alle Eingabenund Ergebnisse wurden protokolliert und anschließend in einer Ge-samtauswertung dargestellt. Eine gesonderte Ausweisung nach Sach-und Personalkosten ist in der Kürze des vorgegebenen Beantwor-tungszeitraumes nicht möglich. Zu den Broschüren kann gesagt wer-den, dass – nimmt man den E-Mail-Versand, die aus dem Internet he-runtergeladenen sowie die gedruckten Exemplare zusammen – dieKosten für die Produktion der Broschüre mit unter einem Euro proStück angegeben werden können. Die Beantwortung der Frage zurBeteiligung und Auswertung des Bürgerbeteiligungsverfahrens kannder im vergangenen Jahr veröffentlichten Hintergrundinformationzum Abschluss des Punktforums entnommen werden.

72. AbgeordneterDr. Anton

Hofreiter(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Genießt der barrierefreie Ausbau des Bahn-hofs in Straubing/Niederbayern wegen derüberdurchschnittlich hohen Ausstattung derStadt Straubing mit überregional bedeutendenBehinderteneinrichtungen Priorität, und werentscheidet darüber, wann dieser Ausbau er-folgt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 8. Februar 2013

Der Bund finanziert u. a. Maßnahmen zum barrierefreien Ausbauder Verkehrsstationen der Eisenbahnen des Bundes über die Leis-tungs- und Finanzierungsvereinbarung bzw. über verschiedene inHöhe und Laufzeit begrenzte Sonderprogramme. Über den Einsatzder Mittel und die Priorisierung der Vorhaben entscheiden im Bun-desland Bayern die DB Station & Service AG als Eisenbahninfra-strukturunternehmen des Bundes im Benehmen mit dem Bayeri-schen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr undTechnologie.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 59 –

73. AbgeordneterDr. Anton

Hofreiter

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie lange hat die Deutsche Bundesbahn/Deut-sche Bahn AG welche Unkrautvernichtungs-mittel, speziell auch Atrazin, für die Pflege derBahndämme eingesetzt, und welche konkretenInformationen sind über die Anwendung vonUnkrautvernichtungsmitteln an der Bahnstre-cke zwischen Ansbach und Crailsheim in derOrtslage Wiedersbach (Stadt Leutershausenim Landkreis Ansbach) bekannt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 8. Februar 2013

Die Vegetationskontrolle im Gleis erfolgt mit Herbiziden, die vomBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zuge-lassen sind. Auf den Flächen außerhalb der Gleisanlagen, also so-wohl auf Bahnsteigen und Zugängen wie auch auf freier Strecke ne-ben dem eigentlichen Gleiskörper, werden keine chemischen Mitteleingesetzt.

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Freilandflächen, dieweder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch ge-nutzt werden, ist gemäß dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) grund-sätzlich verboten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von die-sem Verbot genehmigen, wenn der angestrebte Zweck vordringlichist und mit zumutbarem Aufwand auf andere Art nicht erzielt wer-den kann und überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere desSchutzes der Gesundheit von Mensch und Tier oder des Naturhaus-haltes, nicht entgegenstehen (§ 12 Absatz 2 PflSchG).

Für diese Ausnahmegenehmigungen lag von 1994 bis 1998 die Zu-ständigkeit bei den Pflanzenschutzdiensten der Länder. Informatio-nen über erteilte Genehmigungen und eingesetzte Mittel für denZeitraum vor 1998 liegen dem Bund nicht vor.

Seit der Änderung des § 4 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngeset-zes (AEG – jetzt § 4 Absatz 6 AEG) ist das Eisenbahn-Bundesamt(EBA) zuständige Behörde zur Erteilung dieser Ausnahmegenehmi-gung, soweit Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes betroffensind und mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden sollen. DieDB Netz AG stellt derzeit alle zwei Jahre einen Antrag auf eine ent-sprechende Ausnahmegenehmigung, über deren Erteilung das EBAnach Prüfung des Vorliegens der o. a. Voraussetzungen entscheidet.

Seit das EBA für diese Ausnahmegenehmigung zuständig ist (1998),wurden ausschließlich Pflanzenschutzmittel mit folgenden Wirkstof-fen zur Anwendung genehmigt:

• Glyphosat,

• Glyphosat-Trimesium (wird nicht mehr eingesetzt),

• Dimefuron (wird nicht mehr eingesetzt),

• Flumioxazin,

• Flazasulfuron.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 60 –

Die erbetenen Angaben zu den eingesetzten Mitteln speziell in derOrtslage Wiedersbach liegen nicht vor und sind im Rahmen der fürdie Beantwortung parlamentarischen Fragen vorgegebenen Fristenauch nicht zu beschaffen.

74. AbgeordneterDr. Anton

Hofreiter

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Informationen hat die Bundesregie-rung über Zeitplan und Finanzierung des fürdie A 3 planfestgestellten Ausbaus zwischenHeidingsfeld und Randersacker (Würzburg)bzw. hierfür mögliche Alternativen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 8. Februar 2013

Aus Sicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtent-wicklung zählt der weitere Ausbau der A 3 zwischen Aschaffenburgund Biebelried und dabei insbesondere der Ausbau des AbschnittesWürzburg-Heidingsfeld bis Mainbrücke Randersacker zu den priori-tären Projekten in Bayern.

Im September 2012 wurde auch bereits mit ersten bauvorbereitendenArbeiten im Abschnitt Würzburg-Heidingsfeld bis Mainbrücke Ran-dersacker begonnen (Umfang rund 10 Mio. Euro).

75. AbgeordneteSusanneKieckbusch

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Investitionen sind für die Fertigstel-lung der laufenden Vorhaben des BedarfsplansStraße in Niedersachsen noch zu tätigen (bitteprojektbezogen angeben)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 8. Februar 2013

Auf Grundlage der Haushalts- und Finanzierungsprogrammbespre-chung im Herbst 2012 belaufen sich die projektbezogenen Investitio-nen für die Fertigstellung der laufenden Vorhaben des BedarfsplansStraße in Niedersachsen ab 2013 auf:

– A 7, Umbau AK Hannover-Ost: 11,7 Mio. Euro

– A 7, AD Salzgitter–s AS Bockenem: 16,8 Mio. Euro

– A 7, s AS Bockenem–s AS Seesen: 110,4 Mio. Euro

– A 26, nö Buxtehude (K 40)–Horneburg (K 36n): 76,1 Mio. Euro

– B 1, OU Aerzen: 6,8 Mio. Euro

– B 3, s Celle (B 3)–sö Celle (B 214)(OU Celle Süd): 3,6 Mio. Euro

– B 4, OU Kirchweyhe: 6,5 Mio. Euro

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 61 –

– B 27, OU Waake: 10,8 Mio. Euro

– B 68, OU Essen: 9,9 Mio. Euro

– B 68, OU Badbergen: 5,4 Mio. Euro

– B 75, OU Dibbersen (Verl. A 1–n Buchholz): 14,4 Mio. Euro

– B 210, OU Schortens: 5,5 Mio. Euro

– B 211, Verlegung und Neubau bei Loyerberg: 3,3 Mio. Euro

– B 212, OU Berne: 49,9 Mio. Euro

– B 243, Bad Sachsa–Bad Lauterberg (OU Barbis): 8,4 Mio. Euro

– B 247, OU Duderstadt Mittelteil (OU Westerode):11,1 Mio. Euro.

76. AbgeordneteKirsten

Lühmann

(SPD)

Was unternimmt die Bundesregierung, um dieLuftfahrtunternehmen zur Beseitigung der do-kumentierten sicherheitsrelevanten Störungendurch kontaminierte Kabinenluft beziehungs-weise zumindest zu deren Ursachenforschungzu bewegen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 8. Februar 2013

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat im Rahmen der flugbetriebli-chen und technischen Aufsicht regelmäßig Kontakt mit den deut-schen Luftfahrtunternehmen. Es achtet darauf, dass Zwischenfällenmit Rauch oder Geruchsbelästigung in der Kabine sofort nachgegan-gen wird und die Ursachen abgestellt werden.

Aufgabe der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) ist dieUntersuchung von Unfällen und Störungen gemäß § 3 des Flugun-falluntersuchungsgesetzes (FlUUG).

Sofern Störungsmeldungen an das LBA oder die BFU geleitet wer-den, die einen Mustermangel des Luftfahrzeugs indizieren, wird diegemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 zuständige Luftfahrtbe-hörde, die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), überden Vorgang informiert.

Darüber hinaus begrüßt die Bundesregierung, dass die deutscheLuftverkehrswirtschaft in Kooperation mit der Pilotengewerkschaftzum Thema Kabinenluft im Dialog mit den Flugzeug- und Trieb-werksherstellern sowie mit den Herstellern von Filtern, Öl und Sen-sorik steht.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 62 –

77. AbgeordneterDr. Konstantin

von Notz

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Warum hat die Bundesregierung vor dem Hin-tergrund entsprechender Aufforderungen vonBundesrechnungshof und Rechnungsprüfungs-ausschuss des Deutschen Bundestages nochkeine aktualisierte Kostenschätzung für diedeutsche Hinterlandanbindung der festen Que-rung über den Fehmarnbelt vorgelegt, die auchdie zahlreichen bislang im Staatsvertrag nichtberücksichtigten Kosten beinhaltet, auf dieBundesrechnungshof und Rechnungsprüfungs-ausschuss des Deutschen Bundestages auf-merksam gemacht haben, und mit welchentatsächlichen Kosten für die deutsche Schie-nenhinterlandanbindung rechnet die Bundesre-gierung, auch vor dem Hintergrund, dass derBundesrechnungshof in seiner Stellungnahmenach § 88 Absatz 2 der der Bundeshaushalts-ordnung (BHO) vom 30. April 2009 die Ge-samtkosten für die deutsche Hinterlandanbin-dung bereits ohne die zusätzlichen Kosten auf1,7 Mrd. Euro schätzt?

78. AbgeordneterDr. Konstantin

von Notz

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Will die Bundesregierung auch vor dem Hin-tergrund deutlicher Aufforderungen des Bun-desrechnungshofs und des Rechnungsprü-fungsausschusses des Deutschen Bundestagesund des Umstands, dass dort vor „erheblichenUnsicherheiten für künftige Bundeshaushalte“gewarnt wird (Stellungnahme des Bundesrech-nungshofs nach § 88 Absatz 2 BHO vom30. April 2009), eine aktualisierte Kostenschät-zung tatsächlich erst nach Abschluss desRaumordnungsverfahrens der deutschenSchienenhinterlandanbindung einer festenQuerung über den Fehmarnbelt vorlegen (sie-he die Antwort der Bundesregierung auf dieSchriftliche Frage 70 des AbgeordnetenManuel Sarrazin auf Bundestagsdrucksache17/12161), und wie will man, sollte dies zutref-fen, Vorwürfen begegnen, man würde volle-ndete Tatsachen schaffen, bevor man dieChancen und Risiken des Projekts in einer an-gemessenen Art und Weise bewertet?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 11. Februar 2013

Die Fragen 77 und 78 werden wegen ihres Sachzusammenhangs ge-meinsam beantwortet.

Seit Juni 2008 erfolgte eine vereinfachte Vorentwurfsplanung für dieSchienenhinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung durch denVorhabenträger DB AG. Für den Ausbau und die Elektrifizierungder Bestandsstrecke einschließlich des Neubaus eines Umfahrungs-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 63 –

bereichs bei Neustadt (FFH-Gebiet) wurde eine Variante ermittelt,für die auf Basis dieser Planungstiefe die Kosten auf 817 Mio. Euro(Kostenstand 2009) geschätzt wurden.

Das Land Schleswig-Holstein führt gegenwärtig ein Raumordnungs-verfahren (ROV) für die Schienenhinterlandanbindung durch. ImRahmen der Vorplanung wurden durch die DB AG umfangreicheUnterlagen für das ROV erstellt. Die Planungsmittel werden für tie-fere Planungen erst nach Beendigung des ROV eingesetzt. Eineerneute Kostenschätzung für die vereinfachte Vorentwurfsplanungist hingegen nicht sinnvoll.

Gegenwärtig werden mit dem Vorhaben Ausbaustrecke Lübeck–Puttgarden im Zusammenhang stehende Anlagen wie der BahnhofLübeck und die Fehmarnsundbrücke untersucht. Dieses Vorgehenentspricht der Entwicklung eines Projektes bis zur Baureife und istgeeignet, die Ziele des deutsch-dänischen Staatsvertrages zu realisie-ren.

79. AbgeordneterCarsten

Schneider

(Erfurt)

(SPD)

In welcher Höhe stehen Investitionsmittel imStraßenbauplan beziehungsweise im Bundes-haushalt 2013 und in der mittelfristigen Fi-nanzplanung bis 2016 jährlich jeweils für denErhalt und für den Aus- und Neubau von Bun-desfernstraßen einerseits und Bundesautobah-nen andererseits in Thüringen zur Verfügung?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Andreas Scheuer

vom 14. Februar 2013

Auf der Grundlage des Bundeshaushalts 2013 und der geltenden Fi-nanzplanung bis 2016 sind für die Realisierung der Bedarfsplan- undErhaltungsmaßnahmen im Bundesfernstraßennetz in Thüringennachfolgende Mittelansätze vorgesehen. Die Mittel für die Verkehrs-projekte Deutsche Einheit, die ÖPP-Projekte (ÖPP = Öffentlich-Private Partnerschaften) und die Refinanzierung der privat vorfinan-zierten Maßnahmen sind in den Ansätzen der Bedarfsplanmaßnah-men nicht enthalten.

Die jährlichen Verfügungsrahmen 2014 ff. der vorgenannten Positio-nen werden im Zusammenwirken mit den anderen Ausgabeberei-chen jeweils nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes festgelegt.Das gilt auch für die Aufschlüsselung der Bedarfsplan- und Erhal-tungsmittel auf die Bundesautobahnen und Bundesstraßen.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 64 –

80. AbgeordneteDaniela

Wagner

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Investitionen sind für die Fertigstel-lung der laufenden Vorhaben des BedarfsplansStraße im Land Hessen noch zu tätigen (bitteprojektbezogen angeben), und wie sollen dieMittel in die nächsten Bundeshaushalte einge-stellt werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 8. Februar 2013

Auf Grundlage der Haushalts- und Finanzierungsprogrammbespre-chung im Herbst 2012 belaufen sich die projektbezogenen Investitio-nen für die Fertigstellung der laufenden Vorhaben des BedarfsplansStraße im Land Hessen (ohne Verkehrsprojekte Deutsche Einheit)ab 2013 auf:

– A 49, AS Neuental/Bischhausen–Schwalmstadt/Treysa:46,0 Mio. Euro

– A 66, Frankfurt/Erlenbruch (m)–Frankfurt/Bergen-Enkheim:312,1 Mio. Euro

– A 661, Frankfurt/Seckbach–Frankfurt/Hanauer Landstraße:14,4 Mio. Euro

– B 3, Ortsumgehung Ober- und Niederwöllstadt:40,2 Mio. Euro

– B 27, Ortsumgehung Hauneck/Unerhaun–Oberhaun/Sieglos:27,0 Mio. Euro

– B 38, Ortsumgehung Reinheim:6,2 Mio. Euro

– B 45/B 521, Ortsumgehung Nidderau/Windecken u. N/Heldenber-gen:21,8 Mio. Euro

– B 49, Beselich/Obertiefenbach–Beselich/Heckholzhausen:50,3 Mio. Euro

– B 49, AS Solms–Kloster Altenberg:19,3 Mio. Euro

– B 83, Ortsumgehung Hofgeismar:5,0 Mio. Euro

– B 458, Ortsumgehung Dipperz:7,6 Mio. Euro

– B 486, Ortsumgehung Dreieich/Offenthal:8,0 Mio. Euro.

Auf der Grundlage des Haushalts 2013 und der geltenden Finanzpla-nung bis 2016 sind für die Realisierung der Bedarfsplanmaßnahmenim Bundesfernstraßennetz des Landes Hessen nachfolgende Mittel-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 65 –

ansätze vorgesehen. Die Mittel für die Verkehrsprojekte DeutscheEinheit und die Refinanzierung der privat vorfinanzierten Maßnah-men sind in den Ansätzen nicht enthalten.

81. AbgeordneteDr. Valerie

Wilms

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Auffassung vertritt die Bundesregie-rung zu den im Aktionsplan der EuropäischenKommission „Saubere Energie für den Ver-kehr“ am 24. Januar 2013 vorgeschlagenenMaßnahmen für die Entwicklung von Flüssig-erdgas (LNG), wonach die Häfen des Kernnet-zes verpflichtet werden sollen, bis zum Jahr2020 eine entsprechende LNG-Infrastrukturzu errichten, und wie wird sie in Abstimmungmit den Bundesländern diese Maßnahmen um-setzen (bitte unter Nennung voraussichtlicherKosten für die deutschen Häfen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemannvom 11. Februar 2013

Die Bundesregierung hat den Aktionsplan der Europäischen Kom-mission für die Entwicklung von Flüssigerdgas für die Schifffahrt zurKenntnis genommen und wird den Vorschlag im Rahmen der weite-ren Abstimmungen zu dem Gesamtmaßnahmenpaket der EU-Kom-mission „Saubere Energie für den Verkehr“ prüfen.

82. AbgeordneteDagmarZiegler

(SPD)

Wie lautet der weitere Zeitplan zur Umsetzungdes sechsspurigen Ausbaus der A 24 zwischender Anschlussstelle Neuruppin und demDreieck Havelland, und welche Lärmschutz-maßnahmen sind für die Anwohnerinnen undAnwohner geplant?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Andreas Scheuer

vom 13. Februar 2013

Priorität beim verfolgten sechsstreifigen Autobahnausbau im Berli-ner Norden ist zunächst der A 10, Berliner Ring, auf den rund 40 kmzwischen den Dreiecken Havelland und Schwanebeck zuzumessen.Beleg hierfür sind die mit Bundesmitteln in Höhe von insgesamtrund 170 Mio. Euro für beide Dreiecke (inklusive des A-24-Zulaufesbis AS Kremmen) wie auch für den Streckenabschnitt AD Pankow–AS Weißensee vorangetriebenen Bauaktivitäten. Wann darüber hi-naus weitere Ausbauabschnitte wie die angesprochene A 24 zwischenNeuruppin und Kremmen realisiert werden können, ist derzeit in

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 66 –

Anbetracht der angespannten Finanzierungssituation im Bundesfern-straßenbau noch offen.

Die Planfeststellungslösung für die A 24 erfüllt alle gesetzlichen An-forderungen des Lärmschutzes. Demnach sind aktive Schutzmaßnah-men bestehend aus einem durchgängig lärmmindernden Fahrbahn-belag in Verbindung mit einer bis zu fünf Meter hohen Wand im Be-reich Flatow (rund 1,25 km) sowie mit 6 bzw. 4,5 Meter hohen Wäl-len bei Tarnow (rund 1,45 km) und bei Dabergotz (0,35 km, vorabbereits realisiert) vorgesehen. Bei den danach noch verbleibendenwenigen Gebäuden mit Immissionsgrenzwertüberschreitungen be-steht Anspruch auf passive Schutzmaßnahmen (z. B. Lärmschutz-fenster).

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit

83. AbgeordneteEkin

Deligöz

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber,wann mit dem Bau der geplanten Mauer (vgl.u. a. www.augsburger-allgemeine.de/politik/Die-Terrormauer-und-das-grosse-Schweigen-id18269876.html) um das atomare Zwischenla-ger am Standort Gundremmingen begonnenwerden soll, und zu welchem Zweck soll dieMauer errichtet werden?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esser

vom 13. Februar 2013

Als Ergebnis regelmäßig stattfindender Überprüfungen werden dieSicherungsmaßnahmen gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwir-kungen Dritter an den Standortzwischenlagern derzeit optimiert. Da-zu werden bauliche Maßnahmen, wie die Errichtung zusätzlicherMauern, durchgeführt. Über den jeweiligen Baubeginn an den ein-zelnen Standorten liegen der Bundesregierung keine Informationenvor.

84. AbgeordneteEkin

Deligöz

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie steht die Bundesregierung zu der in derRegion Gundremmingen oft geäußerten Be-fürchtung, dass der Bau der Mauer ein ersterSchritt vom Zwischenlager zum Endlager ist?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 67 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esser

vom 13. Februar 2013

Die Baumaßnahme dient einzig der Optimierung der Sicherungs-maßnahmen. Die Befürchtung ist daher unbegründet.

85. AbgeordneteEkin

Deligöz

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie bewertet die Bundesregierung eine mögli-che Leistungserhöhung der Siedewasserreakto-ren in Gundremmingen, und was wird sie un-ternehmen, um diese Leistungserhöhung zuverhindern?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esser

vom 13. Februar 2013

Der Antrag auf eine Leistungserhöhung erfordert eine Änderungsge-nehmigung nach § 7 Absatz 1 des Atomgesetzes, die bei Vorliegender gesetzlichen Voraussetzungen durch die zuständige atomrecht-liche Genehmigungsbehörde – hier das Bayerische Staatsministeriumfür Umwelt und Gesundheit – zu erteilen ist. Im Rahmen der Bun-desauftragsverwaltung wird das Bundesministerium für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit beteiligt.

86. AbgeordneteSylvia

Kotting-Uhl

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ist das Zusätzliche Nachwärmeabfuhr- undEinspeisesystem im Atomkraftwerk Gundrem-mingen zur Beherrschung von Ereignissen auf-grund von Einwirkungen von außen (so ge-nannte EVA-Ereignisse), insbesondere vonErdbeben, unter den dafür geltenden Ana-lyserandbedingungen notwendig/erforderlich(vgl. hierzu die Antwort der Bundesregierungauf meine Mündliche Frage 10, Plenarproto-koll 17/218, S. 27012 sowie den mit Schreibenvom 5. Februar 2013 nachgereichten Antwort-teil), und falls ja, bei welchen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esser

vom 14. Februar 2013

Zu den Ereignissen aufgrund von Einwirkungen von außen, den sogenannten EVA-Ereignissen, gehören nach neuem Regelwerk, denSicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke, naturbedingte Einwir-kungen wie insbesondere Erdbeben und Überflutung. Nicht zu denEVA-Ereignissen gehören zivilisatorisch bedingte Einwirkungen wieein Flugzeugabsturz oder eine anlagenexterne Explosion. Im Hin-blick auf das EVA-Ereignis Erdbeben verweise ich auf die Antwortder Bundesregierung zu Ihrer ersten Nachfrage im Plenarprotokoll17/218, Seite 27012 f.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 68 –

Bezüglich des EVA-Ereignisses Überflutung sind alle drei Strängedes Not- und Nachkühlsystems ausgelegt.

87. AbgeordneterManuel

Sarrazin(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ist aus Sicht der Bundesregierung eine Gefähr-dung der Ostsee durch die geplanten Transpor-te von Atommüll des geplanten russischenAtomkraftwerkes Baltijskaja über die Ostseeausgeschlossen, und in welcher Form versuchtdie Bundesregierung, gegenüber der russischenRegierung höchstmögliche und glaubwürdigeSicherheitsvorkehrungen zu erreichen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esser

vom 12. Februar 2013

Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-sicherheit liegen keine Informationen über geplante Transporte vonradioaktiven Abfällen aus dem Kernkraftwerk Baltijskaja vor; Brenn-elementtransporte sollen per Bahn und Schiff erfolgen (siehe die Ant-wort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestags-drucksache 17/12178 vom 24. Januar 2013, zu Frage 23). Für solcheTransporte finden die einschlägigen internationalen Regeln über dieSicherheit von Transporten Anwendung, insbesondere das IAEASafety Requirement zum sicheren Transport radioaktiver Stoffe(TS-R-1 Regulations for the Safe Transport of Radioactive Material).

88. AbgeordneterCarsten

Schneider

(Erfurt)

(SPD)

In welcher Höhe flossen bisher Bundesmittelaus dem Marktanreizprogramm des Bundes-ministeriums für Umwelt, Naturschutz undReaktorsicherheit jährlich nach Thüringen ab?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Katherina Reiche

vom 14. Februar 2013

Das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärme-markt (MAP) untergliedert sich in die beiden wesentlichen Pro-grammteile der Förderung durch Investitionskostenzuschüsse überdas Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowiedie Förderung durch Tilgungszuschüsse zur vorzeitigen anteiligenTilgung von zinsgünstigen Darlehen im Programm „ErneuerbareEnergien – Premium“ der KfW Bankengruppe.

Die Förderung aus dem BAFA-Teil des MAP für Solarthermieanla-gen, Biomassekessel und Wärmepumpen im kleineren Leistungsbe-reich wird weit überwiegend von Privatpersonen im Ein- und Zweifa-milienhausbereich beansprucht. Der Teil der KfW Bankengruppefür Großanlagen sowie Wärmenetze und -speicher dient zumeist In-vestitionen im gewerblich-kommunalen Bereich.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 69 –

Die nachfolgende tabellarische Auswertung erfolgt aufgrund der un-terschiedlichen Förderart separat für die beiden ProgrammteileBAFA und KfW Bankengruppe. Die Förderung für Anlagen mit In-vestitionsstandort in Thüringen im BAFA-Teil zeigt Tabelle 1 (Datenab 2000), der Teil der KfW Bankengruppe ist in Tabelle 2 (Daten abSeptember 1999) dargestellt.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 70 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildungund Forschung

89. AbgeordneteAgnes

Alpers

(DIE LINKE.)

Existieren Vorgaben, die verbindlich fest-schreiben, in welchem Zeitraum nach demEinreichen aller erforderlichen Unterlagen dieBearbeitung eines Bescheides über die Gewäh-rung von Leistungen nach dem Aufstiegsfort-bildungsförderungsgesetz (AFBG; sog. Meis-ter-BAföG) abgeschlossen sein muss, undwenn ja, welche?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Helge Braun

vom 8. Februar 2013

Gemäß seiner §§ 19 und 19a wird das AFBG (so genanntes Meister-BAföG) im Auftrag des Bundes von den in den Länderneingerichteten Stellen durchgeführt. Der Bund überwacht dabei dieRecht- und Zweckmäßigkeit des Vollzugs. Zuständige Behörden fürdie Entgegennahme und Bearbeitung von Förderanträgen sind inder Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung(AFBG-Vollzugsbehörden).

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 71 –

Eine gesetzlich verbindlich festgeschriebene Vorgabe, in welchemZeitraum nach dem Einreichen aller erforderlichen Unterlagen dieBearbeitung eines Antrages nach dem Aufstiegsfortbildungsförde-rungsgesetz entschieden sein muss, gibt es im AFBG nicht. Bundund Länder haben diesbezüglich jedoch einvernehmlich beschlossen,dass ein bearbeitungsreifer (vollständiger) Antrag von den zuständi-gen AFBG-Vollzugsbehörden der Länder im Idealfall innerhalbeines Monats, maximal jedoch innerhalb von zwei Monaten nach An-tragseingang bewilligt und zur Auszahlung gebracht sein sollte.

90. AbgeordneteAgnes

Alpers

(DIE LINKE.)

Wie viele Fälle sind der Bundesregierung ausden vergangenen fünf Jahren bekannt, in de-nen die dem Antragsteller zugesicherte Bear-beitungsfrist nicht eingehalten werden konnte,und welche Möglichkeiten haben die Antrag-stellenden, in einer (auf unbestimmte Zeit) ver-längerten Bearbeitungszeit eine finanzielle Ab-sicherung zu erhalten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Helge Braun

vom 8. Februar 2013

Der Bundesregierung liegen keine Angaben darüber vor, in wie vie-len Fällen eine Bearbeitungsfrist nicht eingehalten werden konnte.

Kommt es bei der Antragstellung zu größeren Verzögerungen, habenBund und Länder vereinbart, dass analog zu § 51 Absatz 2 desBundesausbildungsförderungsgesetzes von der Möglichkeit einer Ab-schlagszahlung unter dem Vorbehalt der Rückforderung bzw. vonVorschüssen nach § 42 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch Ge-brauch gemacht werden soll.

91. AbgeordneteBrigitte

Pothmer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hoch war seit Inkrafttreten der neuen ge-setzlichen Regelungen im April 2012 die Zahlder beantragten und beschiedenen Verfahrenzur Anerkennung von im Ausland erworbenenAbschlüssen, und in welchem Umfang endetendie Verfahren mit einer Anerkennung von imAusland erworbenen Berufsabschlüssen (bittealle Angaben nach Bundesländern aufschlüs-seln)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Helge Braun

vom 8. Februar 2013

Eine erste Vollerhebung zum Vollzug des Anerkennungsgesetzes desBundes zum Berichtsjahr 2012 wird von den Statistischen Ämterndes Bundes und der Länder Anfang 2013 durchgeführt. Bundesweitrepräsentative Daten zum Gesetzesvollzug für alle dem Anerken-nungsgesetz unterfallenden Berufe werden als amtliche Statistik inder zweiten Jahreshälfte 2013 vorliegen. Bisher liegen ausschließlichselektive Vollzugsdaten aus einzelnen Berufsbereichen sowie für das

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 72 –

Bundesland Hamburg vor, die keine allgemeinen Schlussfolgerungenzum Vollzug des Anerkennungsgesetzes zulassen und keine weiterge-hende Aufschlüsselung nach Bundesländern ermöglichen.

Der Großteil der Anträge wird nach diesen selektiven Daten in denreglementierten Berufen gestellt, in denen eine Anerkennung der be-ruflichen Auslandsqualifikation Voraussetzung für die Berufsaus-übung in Deutschland ist. Laut der Antwort des Hamburgischen Se-nats vom 16. Oktober 2012 auf die Schriftliche Kleine Anfrage desAbgeordneten Dr. Thomas-Sönke Kluth (FDP; Bürgerschaft derFreien und Hansestadt Hamburg, Drucksache 20/5477) bezogen sichin den ersten sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes über80 Prozent der Anträge auf ein Verfahren nach dem Bundesgesetzauf reglementierte Berufe und hier schwerpunktmäßig auf akademi-sche Heilberufe und Gesundheitsfachberufe. Die Länder, die in denreglementierten Berufen für den Verwaltungsvollzug der Bundesre-gelungen zuständig sind, gehen für 2012 allein in den Gesundheitsbe-rufen (Ärzte, Krankenpfleger, Hebammen usw.) von über 18 000 An-trägen bzw. Verfahren aus.

Bestätigt wird das große Interesse im Bereich der reglementiertenBerufe auch durch die Nutzerdaten der bundesfinanzierten Informa-tions- und Beratungsangebote. Sowohl im Anerkennungsportal alsauch in der Beratung des Förderprogramms „Integration durch Qua-lifizierung – IQ“ und der zentralen Telefonhotline des Bundesamtesfür Migration und Flüchtlinge werden reglementierte Berufe – soArzt, Lehrer, Ingenieur, Krankenpfleger und Erzieher – bei weitemam häufigsten nachgefragt.

Für den Bereich der nicht reglementierten Ausbildungsberufe, indem die Kammern für die Bewertung von Auslandsqualifikationenzuständig sind, liegen selektive, von den Kammern freiwillig erhobe-ne Vollzugsdaten vor: Bei den Handwerkskammern und der zentra-len Stelle für die IHK-Berufe in Nürnberg (IHK FOSA – ForeignSkills Approval) gingen seit April 2012 rund 3 500 Anträge ein.Rund 1 000 Bescheide wurden bereits erteilt. Von den ausgestelltenBescheiden bestätigen rund zwei Drittel eine volle und ein Dritteleine teilweise Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikationmit dem deutschen Referenzabschluss. Ablehnungen müssen bishernur in sehr geringem Maße erfolgen.

92. AbgeordneteKrista

Sager

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bun-desregierung hinsichtlich der Empfehlung derEU-Kommission C(2012) 4890 final vom17. Juli 2012 bisher ergriffen, um den darinenthaltenen Empfehlungen (Klare Strategiefür den offenen Zugang und die Verbreitungwissenschaftlicher Veröffentlichungen undForschungsdaten, die aus öffentlich geförder-ter Forschung hervorgehen; Anpassungenvon Einstellungs- und Laufbahnbewertungs-systemen für Forscher wie Forscherinnen;Schaffung von Anreizen für „Open Access“durch die Forschungsförderer; Bereitstellungvon Finanzmitteln für die Verbreitung wis-senschaftlicher Informationen einschließlich

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 73 –

„Open Access“) nachzukommen, und welcheKontaktstelle wurde von der Bundesregierungbis Ende 2012 gemäß der Empfehlung der EU-Kommission eingerichtet, die die dort genann-ten Maßnahmen koordiniert sowie darüber Be-richt erstattet und als Ansprechpartner für dieEuropäische Kommission fungiert?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Helge Braun

vom 8. Februar 2013

Der Zugang zu wissenschaftlichen Informationen hat eine hohe Be-deutung für die Wissenschaft und Innovationsfähigkeit unseresLandes. Die Bundesregierung prüft derzeit die Empfehlungen derEU-Kommission und wird diese in ihre eigenen Überlegungen zudiesem Thema einbeziehen. Die Abstimmungen zur Benennungeiner nationalen Kontaktstelle sind noch nicht abgeschlossen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürwirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

93. AbgeordneterThilo

Hoppe

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Warum haben die Minister des Bundesministe-riums für wirtschaftliche Zusammenarbeit undEntwicklung sowie des Bundesministeriumsfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-heit den gemeinsamen Brief von je 14 Umwelt-und Entwicklungs- bzw. Außenministern ausder Europäischen Union (Belgien, Estland,Finnland, Frankreich, Italien, Luxemburg,Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien,Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich,Ungarn) an die Hohe Repräsentantin der EUfür Außen- und Sicherheitspolitik und dieeuropäischen Kommissare für Entwicklungund Umwelt vom 28. November 2012, der die-se dazu drängt, den Post-2015-Entwicklungs-agenda-(MDG)-Prozess und den Prozess derso genannten Sustainable Development Goals(SDGs) zusammenzubringen und hierzu einegemeinsame EU-Mitteilung herauszubringen,nicht unterschrieben?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Gudrun Kopp

vom 13. Februar 2013

Die Bundesminister teilen das Anliegen des Briefes, den Post-MDGsund den Prozess der so genannten Sustainable Development Goalszusammenzubringen und dazu eine gemeinsame EU-Mitteilung he-rauszubringen. Sie haben in diesem Fall von einer Unterzeichnungabgesehen, da das Anliegen bereits bilateral vorgetragen worden und

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/12339 – 74 –

zum Zeitpunkt des Briefes abzusehen war, dass eine gemeinsameMitteilung entstehen würde. Ferner zielte der Brief auf die Schaffungzusätzlicher Strukturen im Rat, die von der Bundesregierung aus Ef-fizienzgründen abgelehnt werden. Dieses Thema sollte nicht an dieEU-Kommission herangetragen werden, sondern einzig in der Zu-ständigkeit der EU-Mitgliedstaaten liegen.

94. AbgeordneterThilo

Hoppe

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie gedenkt die Bundesregierung zu garantie-ren, dass die beiden Prozesse – Post-2015-MDGs und SDGs – zusammengebracht wer-den?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Gudrun Kopp

vom 13. Februar 2013

Die Bundesregierung unterstützt die Erarbeitung eines globalen Ziel-rahmens für die Zeit nach 2015 und setzt sich gemeinsam mit ihrenEU-Partnern in den Vereinten Nationen aktiv für eine Zusammen-führung der beiden Prozesse ein. Ihre Zusammenführung ist einekomplexe Aufgabe, da beide Prozesse einer unterschiedlichen Gene-se und Historie sowie unterschiedlichen Zuständigkeiten, Mechanis-men, Akteuren und Zeitschienen unterliegen.

Im Rahmen der Post-MDG-Diskussion findet aktuell ein internatio-naler partizipativer Konsultationsprozess statt; im Rahmen der Sus-tainable Development Goals hat sich die Open Working Group miteinem Mandat bis zum Herbst 2014 zur Erarbeitung von Vorschlä-gen für SDGs kürzlich konstituiert.

Der nächste große Meilenstein steht im MDG-Prozess an: DieMDG-Überprüfungskonferenz/das „VN Special Event“ im Herbst2013 (voraussichtlich September) wird sich mit der MDG-Zielerrei-chung und dem Post-MDG-Prozess beschäftigen. Die Bundesregie-rung wird sich über ihr Engagement in beiden Prozessen dafür ein-setzen, dass prozedurale Entscheidungen zur Zusammenführung derbeiden Prozesse festgelegt werden.

95. AbgeordneteUte

Koczy

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wann plant die Bundesregierung, Regierungs-verhandlungen mit der malischen Regierungaufzunehmen, angesichts der Tatsache, dassdas Bundesministerium für wirtschaftliche Zu-sammenarbeit und Entwicklung dies an die Be-dingung knüpft, dass Wahlen in Mali durchge-führt worden sind und die ParlamentarischeStaatssekretärin Gudrun Kopp dazu im Aus-schuss für wirtschaftliche Zusammenarbeitund Entwicklung des Deutschen Bundestagesdie Schätzung geäußert hat, dass die geplanteDurchführung der Wahlen auf Grundlage vonbiometrischen Daten 40 Wochen zur Vorberei-tung benötigt, und wie erklärt die Bundesregie-rung den Widerspruch, die malische Regie-rung im Rahmen von EUTM (European

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/12339– 75 –

Union Training Mission) zwar militärisch zuunterstützen, jedoch nicht entwicklungspoli-tisch durch regierungsnahe Maßnahmen oderBudgethilfen (vgl. die Antwort der Bundesre-gierung auf meine Schriftliche Frage 78 aufBundestagsdrucksache 17/12161)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Gudrun Kopp

vom 11. Februar 2013

Die Bundesregierung plant, die nächsten deutsch-malischen Regie-rungsverhandlungen nach der Abhaltung freier und fairer Präsident-schafts- und Parlamentswahlen in Mali durchzuführen. Die malischeRegierung hat zur Vorbereitung dieser Wahlen eine biometrischeWählerregistrierung vorgesehen. Nach Schätzung des Entwicklungs-programms der Vereinten Nationen wird dies einen Zeitraum von40 Wochen in Anspruch nehmen.

Unmittelbar nach dem Putsch im März 2012 hat die Bundesregie-rung die Entwicklungszusammenarbeit mit der malischen Regierungeingestellt, sämtliche Maßnahmen und Vorhaben, die bevölkerungs-nah umgesetzt werden können, insbesondere solche zur Ernährungs-sicherung, aber weitergeführt.

Am 30. Januar 2013 hat das malische Parlament die von der interna-tionalen Gebergemeinschaft lange erwartete Roadmap für die Rück-kehr zur verfassungsmäßigen Ordnung verabschiedet. Die Roadmapmuss nun durch die malische Regierung umgesetzt werden. Die Bun-desregierung ist bereit, die Entwicklungszusammenarbeit schrittwei-se im Lichte der Fortschritte bei der Umsetzung der Roadmap wie-der aufzunehmen.

Die Gewährung von Budgethilfe an Mali kommt derzeit nicht in Be-tracht, da die geltenden strengen Einstiegskriterien für die Vergabevon Budgethilfen nicht erfüllt sind.

Die geplante Zusammenarbeit bei der Ausbildung malischer Streit-kräfte im Rahmen der EUTM dient der Schaffung von Frieden undSicherheit und soll ebenfalls dazu beitragen, die Rückkehr zur verfas-sungsgemäßen Ordnung zu ermöglichen.

Berlin, den 15. Februar 2013

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ISSN 0722-8333