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168, avenue de Tervuren (bte 12) B-1150 Brüssel Tel.: +32 2 771-5330 Fax: +32 2 771-3817 E-Mail: [email protected] http://www.fediol.be Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ordnungsgemäße Herstellung sicherer Einzelfuttermittel: Sektorbezogenes Referenzdokument der FEDIOL a) Einleitung Die Mitglieder der FEDIOL verarbeiten über 30 Millionen Tonnen Ölsaaten pro Jahr und erzeugen neun Millionen Tonnen pflanzlicher Öle. Darüber hinaus verar- beiten Sie vier Millionen Tonnen importierter Öle. Die Mitglieder der FEDIOL er- zeugen zudem 20 Millionen Tonnen Schrote und spielen eine bedeutende Rolle in der EU, dem mit 51 Millionen Tonnen Schrotverbrauch weltweit größten Markt. Weitere Statistiken sind auf der folgenden Website zu finden: http://www.fediol.be/2/index.php . Etwa 150 Betriebe mit rund 20.000 Beschäftigten verarbeiten Ölsaaten und er- zeugen pflanzliche Öle und Fette in Europa. Die Proteinschrot- und Öl-Industrie der EU verarbeitet verschiedene Arten ölhal- tiger Saaten, Bohnen, Früchte und Nüsse zur Erzeugung von pflanzlichen Ölen – für den menschlichen Verzehr, aber auch für die Tierfütterung und für techni- sche Zwecke – und von Ölsaatenschroten, die als eiweißreiches Futtermittel ver- wendet werden. Die saatverarbeitenden Betriebe verfügen in der Regel über an- geschlossene Raffinationseinrichtungen zur Herstellung fetthaltiger Erzeugnisse, die für Lebensmittel, Futtermittel oder technische Zwecke verwendet werden können. In den unten aufgeführten Abschnitten b und c werden die produzierten Einzelfuttermittel und die im Sektor üblichen Prozesse genauer erläutert. Zur Unterstützung der Betriebe bei der Bereitstellung sicherer Erzeugnisse hat die FEDIOL Risikobewertungen der Erzeugungsketten der wichtigsten Erzeugnis- se in der Futtermittelindustrie vorgenommen (siehe auch Abschnitt d). Diese Be- wertungen stellen ein Instrument für Ölmühlen und Ölraffinerien dar, mit dem diese ihre Verwaltungssysteme für Futtermittelsicherheit bewerten können. Zu- dem unterstützen sie diese Betriebe im Dialog über die Kontrolle der Erzeu- gungskette mit Kunden, Zulieferern und anderen Interessengruppen. Die Risiko- bewertungen werden daher zur Förderung der Sicherheit innerhalb der Futtermit- telkette beitragen. Die FEDIOL betont, dass die Hauptverantwortung für die Be- reitstellung sicherer Futtermittel weiterhin bei den Betrieben liegt und die Bewer- tungen diese Verantwortung in keiner Weise mindern. Die Risikobewertungen mit Kontrollmaßnahmen stellen eine weitere Vertiefung des Konzepts der Präventiv- programme (PRP) dar, die in der begleitenden Gemeinschaftsleitlinie in Kapitel 5 Erwähnung finden.

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168, avenue de Tervuren (bte 12) � B-1150 Brüssel � Tel.: +32 2 771-5330 � Fax: +32 2 771-3817 � E-Mail: [email protected] � http://www.fediol.be

Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ordnungsgemäße Herstellung sicherer Einzelfuttermittel: Sektorbezogenes Referenzdokument der FEDIOL

a) Einleitung Die Mitglieder der FEDIOL verarbeiten über 30 Millionen Tonnen Ölsaaten pro Jahr und erzeugen neun Millionen Tonnen pflanzlicher Öle. Darüber hinaus verar-beiten Sie vier Millionen Tonnen importierter Öle. Die Mitglieder der FEDIOL er-zeugen zudem 20 Millionen Tonnen Schrote und spielen eine bedeutende Rolle in der EU, dem mit 51 Millionen Tonnen Schrotverbrauch weltweit größten Markt. Weitere Statistiken sind auf der folgenden Website zu finden: http://www.fediol.be/2/index.php. Etwa 150 Betriebe mit rund 20.000 Beschäftigten verarbeiten Ölsaaten und er-zeugen pflanzliche Öle und Fette in Europa. Die Proteinschrot- und Öl-Industrie der EU verarbeitet verschiedene Arten ölhal-tiger Saaten, Bohnen, Früchte und Nüsse zur Erzeugung von pflanzlichen Ölen – für den menschlichen Verzehr, aber auch für die Tierfütterung und für techni-sche Zwecke – und von Ölsaatenschroten, die als eiweißreiches Futtermittel ver-wendet werden. Die saatverarbeitenden Betriebe verfügen in der Regel über an-geschlossene Raffinationseinrichtungen zur Herstellung fetthaltiger Erzeugnisse, die für Lebensmittel, Futtermittel oder technische Zwecke verwendet werden können. In den unten aufgeführten Abschnitten b und c werden die produzierten Einzelfuttermittel und die im Sektor üblichen Prozesse genauer erläutert. Zur Unterstützung der Betriebe bei der Bereitstellung sicherer Erzeugnisse hat die FEDIOL Risikobewertungen der Erzeugungsketten der wichtigsten Erzeugnis-se in der Futtermittelindustrie vorgenommen (siehe auch Abschnitt d). Diese Be-wertungen stellen ein Instrument für Ölmühlen und Ölraffinerien dar, mit dem diese ihre Verwaltungssysteme für Futtermittelsicherheit bewerten können. Zu-dem unterstützen sie diese Betriebe im Dialog über die Kontrolle der Erzeu-gungskette mit Kunden, Zulieferern und anderen Interessengruppen. Die Risiko-bewertungen werden daher zur Förderung der Sicherheit innerhalb der Futtermit-telkette beitragen. Die FEDIOL betont, dass die Hauptverantwortung für die Be-reitstellung sicherer Futtermittel weiterhin bei den Betrieben liegt und die Bewer-tungen diese Verantwortung in keiner Weise mindern. Die Risikobewertungen mit Kontrollmaßnahmen stellen eine weitere Vertiefung des Konzepts der Präventiv-programme (PRP) dar, die in der begleitenden Gemeinschaftsleitlinie in Kapitel 5 Erwähnung finden.

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INHALT:

a) Einleitung 1

b) Auflistung der Einzelfuttermittel 3

c) Überblick über die Hauptprozesse 3 1) Verarbeitung von Ölsaaten 3 2) Raffination 4 3) Modifizierung von Ölen und Fetten 7

Ablaufdiagramm zur Pressung 9 Ablaufdiagramm zur Raffination 10 Ablaufdiagramm zur weiteren Verarbeitung 11

d) Risikobewertungen 12 1) Überblick über pflanzliche Erzeugnisse, die einer Risikobewertung

zur Sicherheit der Futtermittelkette unterzogen wurden 12 2) Durchführung der Risikobewertungen 12 Überlegungen bezüglich des Ausschlusses bestimmter Kontaminanten aus den Risikobewertungen zur Sicherheit der Futtermittelkette der FEDIOL 15 Risikobewertung der Erzeugungskette von Sojaschrot- und -ölerzeugnissen 18 Risikobewertung der Erzeugungskette von Rapsschrot- und -ölerzeugnissen 43 Risikobewertung der Erzeugungskette von Sonnenblumenschrot- und -ölerzeugnissen 63 Risikobewertung der Erzeugungskette von Palmöl und Palmkern- ölerzeugnissen 92 Risikobewertung der Erzeugungskette von Kokosölerzeugnissen 116

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b) Auflistung der Einzelfuttermittel Die Rohstoffe, die von der Proteinschrot- und Öl-Industry in der EU hauptsächlich verarbeitet werden, sind Rapssaaten, Sojabohnen, Sonnenblumensaaten, rohes Palmöl, rohes Palmkernöl und rohes Kokosöl. Durch die Pressung dieser Ölsaaten werden die folgenden Einzelfuttermittel her-gestellt:

• (Raps-)Expeller • Soja(bohnen)-, Sonnenblumen- und Rapsschrot • Soja(bohnen)- und Sonnenblumensaatschalen • pflanzliche Öle (rohes entschleimtes Soja(bohnen)-, Raps-, Sonnenblu-

menöl) Soja(bohnen) und Sonnenblumensaaten können geschält und zu Schrot mit ge-ringem Faser- und entsprechend hohem Eiweißgehalt verarbeitet werden („ei-weißreichem“ im Gegensatz zu „eiweißarmem“ Schrot). Durch die Raffination der Öle werden die folgenden Erzeugnisse hergestellt:

• raffinierte pflanzliche Öle (raffiniertes Soja(bohnen)-, Raps-, Sonnenblu-men-, Palm-, Palmkern- und Kokosöl)

• Soja-, Raps-, Sonnenblumen-, Palm-, Palmkern-, Kokosfettsäuren • Soja-, Raps- und Sonnenblumen-Destillationsfettsäuren

Durch die nachgelagerte Verarbeitung der Öle werden die folgenden Erzeugnisse hergestellt:

• hydrierte Öle • umgeesterte Öle • reine Fettsäuren • fraktionierte pflanzliche Fette und Öle (Oleine und Stearine) • Glycerin

Weitere verarbeitete Ölsaaten sind z. B. Leinsamen, Sesamsaaten, Maiskeime und Mohnsamen. Weitere verarbeitete Öle sind z. B. Shea-, Illipé-, Saflor- und Erdnussöl. c) Überblick über die Hauptprozesse 1) VERARBEITUNG VON ÖLSAATEN

1.1 Reinigung, Trocknung und Vorbereitung der Saaten/Bohnen Zuerst werden die Saaten/Bohnen gereinigt und getrocknet. Fremdstoffe (wie Steine, Glas und Metall) werden durch Sieben und mithilfe von Magneten ent-fernt und außerhalb der Futtermittelkette entsorgt. Bei der Trocknung wird der Kontakt mit Verbrennungsgasen vermieden, es sei denn, Erdgas wird verwendet. Die Vorbereitung der Saaten vor einem Extraktionsschritt ist abhängig von der Samen-/Bohnensorte und der erforderlichen Schrotqualität. Manche Ölsaaten, wie z. B. Sojabohnen und Sonnenblumensaaten, können nach der Reinigung geschält werden. Nach der Schälung ist der Rohfasergehalt des Schrotes geringer und der Eiweißgehalt entsprechend höher. Die Sojaschalen können auch zur Fütterung verwendet werden (unverarbeitet oder als Pellets).

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1.2 Zerkleinerung und Wärmebehandlung Die Pressung von Saaten mit hohem Ölgehalt, wie z. B. Raps- und Sonnenblu-mensaaten, erfolgt für gewöhnlich mechanisch mithilfe einer Schneckenpresse nach dem Vorerhitzen in indirekt beheizten Konditionierapparaten. Der Pressku-chen enthält bis zu 18 % Öl und wird im Extrakteur weiter behandelt. In man-chen Fällen wird der Presskuchen in einer Fertigpresse weiter entölt. Der so ge-wonnene Expeller verfügt nur noch über einen Ölgehalt von unter 10 % und wird zur Verfütterung verkauft. Sojabohnen, die einen relativ geringen Ölgehalt auf-weisen, werden einer Wärmebehandlung unterzogen, mechanisch zerkleinert und als Rohmaterial/Flocken extrahiert. Zuweilen wird das Rohmaterial ohne vorheriges Erhitzen ausgepresst. So gewon-nene Öle werden als „kaltgepresste Öle“ bezeichnet. Da durch die Kaltpressung nicht das gesamte Öl extrahiert wird, findet sie nur in der Gewinnung einiger be-sonderer Speiseöle, wie z. B. Olivenöl, Anwendung. 1.3 Lösungsmittelextraktion Mithilfe der Lösungsmittelextraktion wird das Öl aus den Saaten/Bohnen heraus-gelöst. Die aufbereiteten Saaten/Bohnen werden dem Lösungsmittel im Rahmen eines mehrstufigen Gegenstromprozesses ausgesetzt, bis der Restölgehalt auf das geringstmögliche Niveau reduziert ist. Als Lösungsmittel wird in den Ölmüh-len gewöhnlich Hexan eingesetzt. Der Miscella, einem Öl-Lösungsmittel-Gemisch, wird durch Destillation das Lö-sungsmittel entzogen. Das Lösungsmittel wird der Wiederverwendung im Extrak-tionsprozess zugeführt. 1.4 Entbenzinierung und Toastung Das hexanhaltige Schrot wird zur Entbenzinierung im Toaster durch indirekte Er-hitzung und Wasserdampf behandelt. Das Toastverfahren zur Entfernung des Lö-sungsmittels dient drei Zwecken. Erstens wird das Lösungsmittel wieder aus dem Schrot zurückgewonnen, zweitens erhöht sich der Nährwert des Schrotes z. B durch die Reduzierung von Glucosinolaten oder Trypsininhibitoren, und drittens wird das Risiko einer biologischen Verunreinigung minimiert. 1.5 Trocknung, Kühlung, Lagerung Zur Erzeugung eines haltbaren, transport- und lagerfähigen Futtermittels wird das Schrot anschließend getrocknet und gekühlt. Im Allgemeinen werden Öl-schrote in Silos gelagert. Die Aufbewahrung in Säcken ist derzeit auf Ausnahme-fälle beschränkt. Damit die Ölschrote nicht an der Silowand festkleben, wird häu-fig ein Trennmittel (u. a. Tonminerale) hinzugefügt. Dies ist insbesondere dann nötig, wenn die Silos relativ hoch sind. Bei den verwendeten Trennmitteln han-delt es sich um Mittel, die gemäß Futtermittelrecht verwendet werden dürfen. 2) RAFFINATION Rohöle, die durch Pressung und/oder Extraktion gewonnen werden, werden manchmal direkt für Lebensmittel und Futtermittel verwendet. Meist werden die Rohöle jedoch im Rahmen eines mehrstufigen Prozesses raffiniert. Rohöle können Stoffe und Spurenelemente enthalten, die im Hinblick auf ihren Geschmack, ihre Haltbarkeit, ihr Aussehen und ihren Geruch unerwünscht sind oder der weiteren Verarbeitung im Weg stehen. Diese Stoffe und Spurenelemen-te umfassen Saatteilchen, Phosphatide, Kohlenhydrate, Eiweiße, Spuren von Me-

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tallen, Farbstoffe, Wachse, Oxidationsprodukte von Fettsäuren, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sowie Pestizidrückstände. Durch den Öl und Fett produzierenden Sektor erstellte interne Spezifikationen schreiben bestimmte Qualitätsanforderungen vor, denen Rohöle genügen müssen. Diese sind in der Tat eine der wichtigsten Voraussetzungen, um sicherzustellen, dass die vollraffinierten Öle für den menschlichen Verzehr geeignet sind. Die Raffination von Speiseölen und -fetten dient der Entfernung von freien Fett-säuren und den anderen Stoffen bei gleichzeitiger Beibehaltung des Nährwertes und Gewährleistung der Qualität und Haltbarkeit des Enderzeugnisses. Die che-mische/Alkali- und die physikalische Raffination beinhalten ähnliche Verfahrens-schritte, unterscheiden sich jedoch bezüglich der Entfernung der freien Fettsäu-ren (siehe unten). 2.1 Entschleimung Rohöle, die einen relativ hohen Anteil von Phosphatiden aufweisen, können vor der Raffination entschleimt werden, um den Großteil dieser Phospholipidverbin-dungen zu entfernen. Während des Entschleimungsprozesses wird dem Rohöl ei-ne begrenzte Menge Wasser und Säuren zugegeben, sodass die Phosphatide hy-dratisiert und anschließend durch Zentrifugation abgeschieden werden. Nach dem Entschleimungsprozess wird das Rohöl getrocknet. Bei Sojaöl kommt die Entschleimung am häufigsten zum Einsatz. Der Schlamm (oder das Rohlecithin) kann dem Schrot zugegeben werden. 2.2 Neutralisation Bei der Neutralisation mit alkalischen Mitteln werden die folgenden Bestandteile reduziert: freie Fettsäuren, Oxidationsprodukte der freien Fettsäuren, Eiweiß-rückstände, Kohlenhydrate, Spuren von Metallen und ein Teil der Farbstoffe. Das Öl wird mit einer alkalischen Lösung (Natronlauge) behandelt, die mit den vorhandenen freien Fettsäuren reagiert und diese in Salze von Fettsäuren (Seife) umwandelt. Durch diese Mischung kann die entsäuerte Ölphase, die auf einer Schichtphase aus Salzen, alkalischer Lösung und den anderen Stoffen auf-schwimmt, abgeschieden werden. Das Öl wird anschließend mit Wasser gewa-schen, um die Salze, die alkalische Lösung und die anderen Stoffe zu entfernen. Dann ist es bereit zur Entfärbung oder Desodorierung. Die untere Schicht aus Salzen und anderen Stoffen, die dem Öl entzogen wird, besteht aus Feststoffen, die mit etwas Wasser vermischt sind. Ein großer Teil da-von sind Salze von Fettsäuren, die dem Schrot zugefügt (vor der Toastung, Ver-wendungsmenge üblicherweise 1,5 %), an Seifenhersteller verkauft oder einer Säurebehandlung (Schwefelsäure) unterzogen werden können, mit der die ent-haltenen Fettsäuren freigesetzt werden. Diese werden für die Verfütterung, aber auch für die Seifen- oder Kerzenherstellung verwendet. Die Neutralisation als Möglichkeit zur Entfernung freier Fettsäuren wird nur bei der chemischen Raffina-tion eingesetzt, nicht bei der physikalischen. 2.3 Winterisierung Im Rahmen des Winterisierungsprozesses kristallisieren Wachse aus und werden durch Filtration entfernt, damit sie die flüssige Fraktion nicht bei niedrigeren Temperaturen trüben. Kieselgur, die normalerweise als Filterhilfsstoff verwendet wird, ist ein biogenes Sedimentgestein, dessen organische Bestandteile durch ei-ne Wärmebehandlung entfernt werden. Der nach dem Filtrationsprozess verblei-bende Filterkuchen besteht aus Öl, Wachsen und Filterhilfsstoffen. Der Filterku-

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chen kann wieder dem Toaster zugeführt und dem Schrot zugefügt (integrierte Ölmühle/Ölraffinerie) oder als Einzelfuttermittel verkauft werden (eigenständige Ölraffinerie). Die Entstehung des Begriffs der Winterisierung liegt Jahrzehnte zu-rück und wurde ursprünglich für Baumwollsamenöl verwendet, das zur Durchfüh-rung dieses Prozesses winterlichen Temperaturen ausgesetzt wurde. Winterisie-rungsprozesse, bei denen die Kontrolle der Kristallisation über die Temperatur abläuft, werden bei Sonnenblumen- und Maisöl durchgeführt. Ein ähnlicher Pro-zess, der als „Entwachsung“ bezeichnet wird, wird zur Klärung von Ölen durchge-führt, die Spuren trübender Bestandteile enthalten. 2.4 Bleichung Der Zweck der Bleichung (oder Entfärbung) besteht in der Reduzierung des Ge-halts an Farbstoffen wie Carotinoiden und Chlorophyll. Bei dieser Behandlung werden jedoch auch Rückstände von Phosphatiden, Seifen, Spuren von Metallen, Oxidationsprodukte und Eiweiße entfernt. Diese Spurenstoffe stehen der weiteren Verarbeitung im Weg. Sie vermindern die Qualität des Enderzeugnisses und wer-den durch Adsorption von aktivierter Bleicherde und Silica entfernt. Bei integrier-ten Ölmühlen/Ölraffinerien wird die verwendete Bleicherde wieder in das Schrot eingebracht. Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel enthält, ist von der Wiederverwertung in Ein-zelfuttermitteln ausgeschlossen und wird außerhalb des Futtermittelsektors ent-sorgt. Ggf. vorhandene schwere polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe werden mithilfe von Aktivkohle entfernt. Die Dosierung dieser Adsorptionsmittel sollte nach Bedarf angepasst werden, um die Entfernung der jeweiligen Stoffe sicherzustellen. Die Bleicherde, die alle diese Stoffe enthält, wird durch Filtration abgetrennt und außerhalb des Futtermittelsektors entsorgt. 2.5 Desodorierung Die Desodorierung erfolgt durch eine Vakuum-Dampfdestillation, bei der die rela-tiv flüchtigen Bestandteile entfernt werden, die unerwünschte Geschmacksnoten, Gerüche und Farben in Fetten und Ölen mit sich bringen. Dies wird durch die großen Flüchtigkeitsunterschiede bei diesen unerwünschten Stoffen und den Tri-glyceriden ermöglicht. Der Zweck der Desodorierung besteht, soweit zuvor keine chemische Raffination durchgeführt wurde, in der Reduzierung der freien Fettsäuren und der Entfer-nung von unangenehmen Geruchs- und Geschmackstoffen und anderen flüchti-gen Bestandteilen wie Pestiziden und leichten polyzyklischen aromatischen Koh-lenwasserstoffen durch ein Strippmedium. Eine sorgfältige Durchführung dieses Prozesses verbessert auch die Haltbarkeit und die Farbe des Öls unter Beibehal-tung des Nährwertes. Je nach Verweilzeit im Desodorierer wird der Prozess im Vakuum (0,5 bis 8 mbar) bei Temperaturen zwischen 180° und 270 °C mithilfe eines Strippmediums wie z. B. Dampf oder Stickstoff durchgeführt, da die Stoffe, welche die Gerüche und Geschmacksnoten hervorrufen, in der Regel flüchtig sind. Die Bedingungen wer-den im Rahmen dieser Bereiche gff. angepasst, um die Entfernung bestimmter Stoffe sicherzustellen. Dieser Schritt umfasst auch eine weitere Entfernung von Eiweißen. Durch eine sorgfältige Durchführung dieser vier Prozessschritte lässt sich ge-währleisten, dass vollraffinierte Öle gute organoleptische und physikochemische Eigenschaften aufweisen. Das Ausmaß der Eiweißentfernung ist entscheidend für den Grad der Allergenizität.

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3) MODIFIZIERUNG VON ÖLEN UND FETTEN 3.1 Hydrierung Hydrierung ist der Prozess der direkten Anlagerung von Wasserstoff an den un-gesättigten Bindungen der Fettsäuren. Der Zweck der Hydrierung besteht darin, durch die Reduzierung ungesättigter Doppelbindungen im Ölsystem Öle und Fette mit bestimmten Schmelzeigenschaften oder Oxidationsbeständigkeiten zu erhal-ten. Durch die Hydrierung werden ungesättigte Triglyceride in gesättigte umge-wandelt und somit flüssige Öle in eine halbfeste Form überführt, die besser für bestimmte Lebensmittelverwendungen geeignet ist. Die Hydrierung erfolgt durch eine Reaktion von Öl mit Wasserstoffgas mithilfe von Hitze und Metallkatalysatoren, wie z. B. Nickel. Die Qualität des bei der Hy-drierung verwendeten Öls muss gut sein, da Verunreinigungen die Katalysatoren während des Prozesses beeinträchtigen können. Die im Hydrierungsprozess ver-wendeten Öle müssen mindestens neutralisiert und gebleicht sein, manche Ver-arbeitungsbetriebe verwenden allerdings sogar vollraffinierte Öle. 3.2 Umesterung Bessere Schmelzeigenschaften lassen sich bei Öl-/Fettsystemen auch durch eine Umesterung erzielen, die als Umverteilung von Fettsäuren verschiedener Fet-te/Öle auf dem Glyceringrundgerüst definiert wird. Es gibt zwei Arten von Ume-sterungsprozessen: chemisch und enzymatisch. Bei der chemischen Umesterung mithilfe von basischen Katalysatoren, wie z. B. Natriummethylat, werden die Fettsäuren in nicht festgelegter, zufälliger Weise neu angeordnet. Die Umeste-rung mit immobilisierten Lipasen wird in der Branche häufiger durchgeführt, da sie eine gezielte Änderung der Position von Fettsäuren in den Triglyceriden er-möglicht. Nach der Hydrierung oder Umesterung wird das gewonnene Erzeugnis gebleicht (soweit erforderlich) und (erneut) desodoriert. 3.3 Fraktionierung Der Fraktionierungsprozess beinhaltet die Entfernung von Feststoffen durch kon-trollierte Kristallisations- und Trennverfahren unter Verwendung von Lösungsmit-teln oder im Rahmen einer Trockenfraktionierung. Die Trockenfraktionierung um-fasst sowohl Winterisierungs- als auch Presstechniken und stellt die am häufig-sten angewandte Form der Fraktionierung dar. Zur Trennung der Ölfraktionen werden die Unterschiede hinsichtlich der Schmelzpunkte und der Löslichkeit der Triglyceride genutzt. 3.4 Die Pressung ist ein Fraktionierungsprozess, der zuweilen durchgeführt wird, um flüssige Öle von festen Fetten zu trennen. Bei diesem Verfahren wird das flüssige Öl durch Hydraulikdruck oder Vakuumfiltration aus der festen Fraktion ausgepresst. Dieser Prozess wird zur kommerziellen Erzeugung von Hartbutter und Spezialfetten aus Ölen wie Palmöl und Palmkernöl verwendet. In den nachfolgenden Ablaufdiagrammen sind die folgenden Hauptprozesse ab-gebildet:

• Saatverarbeitung • Raffination • nachgelagerte Verarbeitung

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Spezifische Einzelfuttermittel sind in den Ablaufdiagrammen unterstrichen, Le-bensmittel wie Lecithine und raffinierte Öle dagegen nicht, obwohl sie ebenfalls als Futtermittel verwendet werden können.

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Ablaufdiagramm zur Verarbeitung von Ölsaaten

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Ablaufdiagramm zur Raffination

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Ablaufdiagramm zur nachgelagerten Verarbeitung

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d) Risikobewertungen 1. Die folgenden pflanzlichen Erzeugnisse wurden einer Risikobewer-

tung zur Sicherheit der Futtermittelkette durch die FEDIOL unterzo-gen: • Sojabohnen • Rapssaaten • Sonnenblumensaaten • Fruchtfleisch und Kerne der Ölpalme • Kokosnüsse

2. Die FEDIOL vollzog die Risikobewertungen in folgender Weise: 2.1. Für jedes ölhaltige pflanzliche Erzeugnis erstellte die FEDIOL ein Ablauf-

diagramm mit den folgenden Kettenelementen: Anbau der Pflanze, Lage-rung und Transport der geernteten Ölsaaten oder -früchte, ihre Verarbei-tung zu verschiedenen öl- und eiweißreichen Erzeugnissen sowie deren Lagerung und der abschließende Transport zu den Futtermittelunterneh-men.

2.2. Für jedes Kettenelement erläuterte die FEDIOL die Gefahren für die Fut-

termittelsicherheit, von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet wer-den kann, dass sie an diesem Punkt in der Kette auftreten könnten, sofern keine Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden. Bei Gefahren für die Sicherheit handelt es sich um biologische (B), chemische (C) oder physikalische Agenzien (P) in Erzeugnissen oder um Zustände von Er-zeugnissen, die sich schädigend auf die Gesundheit von Mensch und Tier auswirken.

2.3. Die Gefahrenkontrolle in Bezug auf Kettenelemente, die landwirtschaftli-

che Aktivitäten beinhalten, liegt in der Verantwortung der Unternehmer, die an dieser Stelle an der Kette beteiligt sind. Dazu gehören der Anbau von Pflanzen, der Transport und die Lagerung der geernteten Ölsaaten oder -früchte, die Trocknung der Ölsaaten und die Pressung der Ölfrüchte. Aus diesem Grund wurden die Gefahren identifiziert, die an diesen Stellen auftreten können, die Risiken jedoch keiner weiterführenden Bewertung unterzogen (keine Bewertung der Wahrscheinlichkeit und des Schwere-grads). Die in den Risikobewertungen der FEDIOL aufgeführten Gefahren dienen jedoch als Anhaltspunkt für Unternehmer in den einzelnen Regio-nen, die die erforderlichen Maßnahmen ergreifen können. Die Mitglieder der FEDIOL haben dies zu überprüfen, wenn sie an der Kette beteiligt sind. Kontrollmaßnahmen in Bezug auf diese Gefahren könnten jedoch auch später bei der Saatverarbeitung oder Raffination ergriffen werden.

2.4. Bezüglich der Kettenelemente, die sich direkt auf die Geschäftstätigkeit

der FEDIOL-Mitglieder beziehen, also der Verarbeitung der Ölsaaten, der Raffination der Öle sowie deren Lagerung und Transport, legte die FEDIOL das Risiko für jede Gefahr folgendermaßen fest:

2.4.1. Basierend auf den Erfahrungswerten von Experten wurde die

„Wahrscheinlichkeit“ des Auftretens der Gefahr als sehr gering,

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gering, mittel oder hoch eingestuft. Die Wahrscheinlichkeitskate-gorien lassen sich folgendermaßen quantifizieren: • sehr gering: Die Gefahr ist noch nie aufgetreten, könnte je-

doch auftreten. • gering: Die Gefahr tritt möglicherweise ein Mal in fünf Jahren

auf. • mittel: Die Gefahr tritt möglicherweise ein Mal pro Jahr auf. • hoch: Die Gefahr tritt möglicherweise häufiger als ein Mal pro

Jahr auf.

2.4.2. Der Schweregrad sollte sich auf das Risiko beziehen, das ein Mo-lekül/Stoff für die Gesundheit von Mensch oder Tier darstellt. Er lässt sich folgendermaßen unterteilen: • gering: kleine Verletzungen, leichte Erkrankungen • mittel: schwere Verletzungen oder Erkrankungen, die sofort

oder langfristig auftreten • hoch: tödliche Auswirkungen, schwere Verletzungen oder Er-

krankungen, die sofort oder langfristig auftreten

2.5. Die Risiken wurden gemäß der folgenden Tabelle gegliedert: Schweregrad Gering Mittel Hoch Wahrscheinlich-keit

Sehr gering 1 1 2 Gering 1 2 3 Mittel 2 3 4 Hoch 3 4 4

2.6. Die Risikobewertung wurde begründet.

2.7. Es wurde geprüft, ob EU-Rechtsvorschriften oder warenkundliche Stan-dards, wie z. B. die der FEDIOL und der Federation of Oils, Seeds and Fats Association, FOSFA (Verband der Händler und Hersteller von Ölen, Ölsaaten und Fetten), Grenzwerte für die jeweilige Gefahr vorschreiben. Wo dies zutraf, wurden die Grenzwerte aufgeführt.

2.8. Die ausgearbeiteten Kontrollmaßnahmen basieren auf der folgenden

Tabelle:

Risikoklasse Maßnahme 1 Keine Kontrollmaßnahmen erforderlich 2 Keine Kontrollmaßnahmen erforderlich, aber eine re-

gelmäßige Bewertung der Notwendigkeit von Kontroll-maßnahmen

3 Risikosteuerung durch allgemein überprüfbare Maß-nahmen, wie z. B. eine gute Betriebspraxis (Präventiv-programme oder PRP)

4 Risikosteuerung durch eine Maßnahme, die speziell zur Steuerung des Risikos ausgearbeitet wurde (CCP)

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2.9. Die Verpackung von Waren liegt außerhalb des Anwendungsbereichs die-ser Methodik für die Bewertung von Risiken der Futtermittelkette. Der Transport von Lieferungen ab Werk liegt ebenfalls außerhalb des Anwen-dungsbereichs dieser Methodik.

3. Die Risikobewertungen zur Sicherheit der Futtermittelketten bei Soja-, Raps-,

Sonnenblumen-, Palm-/Palmkern- und Kokosöl sind im Folgenden aufgeführt und außerdem auf der Website der FEDIOL abrufbar: www.fediol.be/5/index9.php. Wie oben beschrieben, besteht jede Risikobewertung aus den folgenden Ab-

schnitten: • Ablaufdiagramm zur Darstellung der vollständigen Versorgungskette • Dokumente zur Erläuterung der Risiken der einzelnen Schritte der Versor-

gungskette, d. h. Anbau, Trocknung, Saatverarbeitung, Raffination, Lage-rung und Transport

Hinweise zu Lagerung und Transport von Sonnenblumensaaten, Rapssaaten, Palmfruchtfleisch (/-kernen) sowie Kokosnüssen und den jeweiligen Ölen sind den Erläuterungen zu Sojabohnen zu entnehmen.

4. Erläuterung nicht relevanter Gefahren durch die FEDIOL in gesonder-

tem Dokument Für bestimmte Kontaminanten gelten möglicherweise gesetzliche Grenzwerte in der EU, was den Gehalt in Öl-, Fett- oder Eiweißerzeugnissen betrifft, ob-wohl sie in der Praxis keine Gefahr für diese Erzeugnisse darstellen. Die be-treffenden Kontaminanten sind in einem gesonderten Dokument zu Überle-gungen bezüglich des Ausschlusses bestimmter Kontaminanten aufgelistet, das auf der nächsten Seite eingefügt ist.

5. Die FEDIOL wird die Risikobewertungen der Futtermittelketten bei Erzeugnissen aus Ölsaaten und Ölfrüchten jährlich überprüfen.

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ÜBERLEGUNGEN BEZÜGLICH DES AUSSCHLUSSES BESTIMMTER KONTAMINANTEN AUS DEN RISIKOBEWERTUNGEN ZUR SICHERHEIT DER FUTTERMITTELKETTE DER FEDIOL In den Risikobewertungen zur Sicherheit der Lebensmittel- und Futtermittelkette der FEDIOL (www.fediol.be/index9.php) ist angegeben, wie die Gefahren, die in den Erzeugungsketten von Lebensmitteln und Futtermitteln auf Ölsaat- und Öl-fruchtbasis auftreten können, kontrolliert werden können. Für manche Erzeugnis-se gelten in der EU möglicherweise gesetzliche Grenzwerte, die in der Praxis kei-ne Gefahr für diese Erzeugnisse darstellen. Diese sind im Folgenden aufgelistet.

1) ERZEUGUNGSKETTE – ERZEUGNISSE AUS ÖLSAATEN Dioxinähnliche PCB: Dioxinähnliche PCB (Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 und Richtlinie 2002/32/EG) werden als sehr geringes Risko für raffinierte Sa-menöle betrachtet, da sie in diesen Erzeugnissen nur in Werten nahe der Nachweisgrenze aufgefunden werden. Schwermetalle: Arsen, Blei, Cadmium und Quecksilber (Verord-nung (EG) Nr. 1881/2006 und Richtlinie 2002/32/EG). Es wurden noch nie Werte festgestellt, welche die legalen Grenzwerte dieser Kontaminanten überschritten. Hexan: Die Richtlinie des Rates 88/344/EWG über Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten verwendet werden, enthält Grenzwerte für den Hexangehalt von Ölen und Fetten. Hexan ist im Rohöl vorhanden, verdunstet jedoch während der Raffination aus die-sem Öl. Sonstige in Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 und Richtlinie 2002/32/EG genannte Kontaminanten werden als unbedeutend für die Erzeugungsketten von Ölsaatenerzeugnissen für Lebensmittel und Futtermit-tel betrachtet. 2) ERZEUGUNGSKETTE – ERZEUGNISSE AUS PALM- UND PALMKERN-

SOWIE KOKOSÖLEN Dioxinähnliche PCB: Dioxinähnliche PCB (Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 und Richtlinie 2002/32/EG) werden als sehr geringes Risko für raffinierte tro-pische Öle betrachtet, da sie in diesen Erzeugnissen nur in Werten nahe der Nachweisgrenze aufgefunden werden. Schwermetalle (Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 und Richtlinie 2002/32/EG). Es wurden noch nie Werte festgestellt, welche die legalen Grenzwerte dieser Kontaminanten überschreiten. Sonstige in Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 und Richtlinie 2002/32/EG genannte Kontaminanten werden als unbedeutend für die Lebensmittel- und Futtermittelketten bei Erzeugnissen auf Basis tropischer Öle für den menschlichen Verzehr betrachtet.

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168, avenue de Tervuren (bte 12) � B-1150 Brüssel � Tel.: +32 2 771-5330 � Fax: +32 2 771-3817 � E-Mail: [email protected] � http://www.fediol.be

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FUTTERMITTEL Risikobewertung der Erzeugungskette von Sojaschrot- und -ölerzeugnissen

1. Anbau von Sojabohnen*

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDIN-GUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rück-stände von Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden oder Rodentiziden über dem MRL

C Die Länder, die Sojabohnen exportieren (USA, Brasilien, Argentinien und Paragu-ay), arbeiten mit Positivlisten zur Verwen-dung von Pestiziden während des An-baus, die hinsichtlich mancher Stoffe möglicherweise nicht mit den europäi-schen Rechtsvorschriften zu Pestizidrück-ständen übereinstimmen. Eine regelmäßi-ge Überwachung des Pestizidgehalts von Sojabohnen zeigt, dass die Rückstands-werte innerhalb der gesetzlichen Grenz-werte liegen.

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 untersagt das Inverkehrbringen von Erzeug-nissen, die nicht den in den Anhängen genannten MRLs entsprechen.

Phytotoxine C Sojabohnen können Unkräuter enthalten. Durch Richtlinie 2002/32/EG wurde der Höchstgehalt toxischer Samen von Un-krautpflanzen begrenzt.

Als Kontrollmaßnahme wird eine Sichtprüfung der Soja-bohnen empfohlen.

* Die Bewertung von Risiken außerhalb der EU liegt nicht im Anwendungsbereich dieses Dokumentes. Weitere Informationen finden sich in Abschnitt d), Absatz 2.3. zur Risikoanalyse.

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Sojaschrot- und -ölerzeugnissen

2. Trocknung der Sojabohnen bei der Primärproduktion*

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRAN-CHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Durch die Trocknung hervorgerufene Kontami-nanten

- Dioxin C Die Verbrennung von Abfällen kann zu Dioxinbildung führen. Die in den Ölmühlen bislang festgestellten Dioxinwerte in rohem Sojaöl lagen unterhalb der Nachweisgrenze.

Verhaltenskodex zur Vermeidung und Reduzierung von Verunrei-nigungen durch Dioxin und dioxinähnliche PCB in Lebens-mitteln und Futtermitteln (Kodex CAC/RCP 62-2006)

Gemäß guter Herstellungspraxis wird die Verwendung von Brennstof-fen empfohlen, die nicht zu einer Bildung von Dioxinen und dioxinähn-lichen Verbindungen und anderen schädlichen Kontaminanten führen.

Für die direkte Erhitzung sollten geeignete Brenner verwendet wer-den. Eine Überwachung wird als erforderlich betrachtet, um sicherzu-stellen, dass Trocknungs- und Erhitzungsprozesse keine erhöhten Werte bei Dioxinen und dioxinähnli-chen PCB zur Folge haben. Abfall-produkte sind nicht als Brennstoff für die Direkttrocknung zu verwenden.

Einzelfuttermittel auf Basis von Sojabohnen müssen den Grenzwer-ten für Dioxin und dioxinähnliche PCB der Richtlinie 2002/32/EG entsprechen.

* Die Bewertung von Risiken außerhalb der EU liegt nicht im Anwendungsbereich dieses Dokumentes. Weitere Informationen finden sich in Abschnitt d), Absatz 2.3. zur Risikoanalyse.

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Sojaschrot- und -ölerzeugnissen

3. Verarbeitung von Sojabohnen (allgemein)

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDIN-GUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Toxine aus Schädlingsbe-kämpfungsmitteln

C gering hoch 3 PRP Vergiftete Körner aus offenen Behältern könnten in die Lebensmittelkette gelan-gen.

Ein Schädlingsbekämpfungs-programm, das für den Ein-satz in der Lebensmittelkette geeignet ist, muss zur An-wendung kommen.

Toxische Stoffe vom Hexan

C gering hoch 3 PRP In der Industrie verwendetes Hexan kann toxische Verbindungen beinhalten.

Durch Richtlinie 2009/32/EG wurden Reinheitskriterien für die Verwendung von Hexan bei der Ölsaatenverarbeitung festgelegt.

Es muss für Lebensmittel geeignetes Hexan verwendet werden.

Für die Ausrüstung ver-wendete Hydrauliköle oder Schmierstoffe

C gering hoch 3 PRP Hydrauliköle und Schmierstoffe können toxische Verbindungen beinhalten.

Das Präventivprogramm sollte sicherstellen, dass eine Ver-unreinigung des Erzeugnisses durch nicht lebensmitteltaugli-che Hydrauliköle und Schmierstoffe vermieden und die Verunreinigung des Er-zeugnisses durch lebensmit-teltaugliche Hydrauliköle und Schmierstoffe minimiert wird. Das Präventivprogramm kann eine Aufzeichnung der ver-wendeten Mengen beinhalten.

Fremdstoffe wie Glas, Holz, Metall usw.

P mittel mittel 3 PRP Es können Fremdstoffe vorhanden sein. Ein System zur Entfernung von Fremdstoffen sollte zur Anwendung kommen.

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Sojaschrot- und -ölerzeugnissen

3.1 Gewinnung von Rohöl

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE

PRP ODER CCP

BEGRÜNDUNG RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHEN-STANDARDS UND/ODER VERTRAGS-

BEDINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Mineralöle aus einem defekten Rückgewinnungssystem

C gering hoch 3 PRP Mineralöle können toxische Verbindun-gen beinhalten. Es liegt im Interesse des Ölmühlenbetreibers, so viel Hexan wie möglich wiederzugewinnen und das System dementsprechend gut zu war-ten.

Das Mineralöl aus dem Rückgewin-nungssystem muss lebensmittel-tauglich sein. Das Präventivpro-gramm sollte sicherstellen, dass eine Verunreinigung des Erzeugnis-ses durch nicht lebensmitteltaugli-che Öle vermieden und die Verun-reinigung des Erzeugnisses durch lebensmitteltaugliche Öle minimiert wird. Das Präventivprogramm kann eine Aufzeichnung der verwendeten Mengen beinhalten.

Der niederländische GMP-Grenzwert für den Kohlenwasserstoff-gehalt (C10 bis C40) in Ölen liegt bei 400 mg/kg.

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rück-stände von Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden oder Rodentiziden über dem MRL

C gering mittel 2 Eine regelmäßige Überwachung der Pestizidrückstände bei Sojabohnen zeigt, dass die Rückstandswerte inner-halb der gesetzlichen Grenzwerte liegen.

In Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind die Grenzwerte für Pestizidrück-stände niedergelegt. Im Rahmen dieser Verordnung wird die Verwen-dung eines Transfer-faktors für zuge-lassene Pestizide in verarbeiteten Erzeugnissen gestattet, sofern die Lebensmittelsicherheit sichergestellt ist.

Pestizidrückstände wie in Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung aufge-führt

C sehr gering hoch 2 Manche der verbotenen Pestizide können in der Umwelt vorhanden sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie in rohem Sojaöl vorliegen, ist jedoch sehr gering. Die Verwendung von Endosul-fan ist bei Sojabohnen erlaubt. Überwa-chungsdaten zeigen, dass seine Rück-stände in Rohöl innerhalb der gesetzli-chen Grenzwerte liegen.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurden die Höchstgehalte einer Reihe von Pestizid-rückständen in Futtermitteln festgelegt.

Nach der Rückgewinnung im Rohöl verbleibendes Hexan

C hoch gering 3 PRP Nach der Ölextraktion mit Hexan und der anschließenden Hexanrückgewin-nung aus dem Öl verbleiben Spuren von Hexan im Rohöl.

Der Flammpunkt-Grenzwert der FOSFA liegt bei 121 °C.

Die Transportvorschriften, die nied-rigere Grenzwerte für Hexanrück-stände enthalten, als im Zusam-menhang mit der Futtermittelsicher-heit erforderlich ist, sind zu befol-gen.

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Sojaschrot- und -ölerzeugnissen

3.2 Gewinnung von Sojaschrot

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDIN-GUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Dioxin aus Trennmittel C gering hoch 3 PRP Trennmittel basieren auf Mineralien und können von Natur aus Dioxin enthalten. Dioxin ist toxisch für Menschen und Tiere.

Durch Verordnung (EG) Nr. 2439/1999 wurden Qualitäts-kriterien für Trennmittel fest-gelegt.

Es ist Trennmittel in Futtermit-telqualität zu kaufen.

Salmonellen B gering hoch 3 PRP Salmonellen stellen die größte Gefahr einer mikrobiologischen Verunreinigung von Futtermitteln dar. Salmonellen sind in der Umwelt weit verbreitet, sodass jedes Bindeglied in der Lebensmittelkette, von den Erzeugern bis hin zu den Verbrau-chern, eine Rolle bei der Reduzierung des Risikos einer Schädigung von Menschen und Tieren durch Salmonellen spielt. Tierfutter ist allgemein als ein möglicher Weg bekannt, auf dem Salmonellen in die Lebensmittelkette gelangen können.

Verhaltenskodex der FEDIOL zur Kontrolle von Salmonellen in Ölmühlen (Code of Practice for the Control of Salmonella in Oilseed Crushing Plants*)

Die PRP des Verhaltensko-dex der FEDIOL zur Kontrolle von Salmonellen sind anzu-wenden, darunter z. B. Reini-gung von Staubabscheidern und Kühlern, Vermeidung von Kondensation in Fertigungsli-nien und Silos, Personalschu-lungen.

Alle Bindeglieder der Futtermittelkette müs-sen das Auftreten von Salmonellen in ihren Erzeugnissen auf ein Minimum reduzieren. Die Ölmühlen in der EU haben bereits erhebli-che Anstrengungen in Form freiwilliger Maß-nahmen zur Reduzie-rung des Verunreini-gungsgrades ihrer Futtermittel unternom-men. Seit der Einfüh-rung des GMP-Kodexes der FEDIOL für Ölmüh-len 1993 (durch diese Leitlinie ersetzt) wurden beträchtliche Fortschrit-te erzielt.

Dioxin aus verwendeter Bleicherde

C gering hoch 3 PRP Bleicherde basiert auf Mineralien und kann von Natur aus Dioxin enthalten. Dioxin ist toxisch für Menschen und Tiere.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurde der Dioxingehalt von Futtermittel-Ausgangs-erzeugnissen pflanzlichen Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und der Gesamtgehalt an Dioxin und dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) begrenzt. Die FEDIOL hat einen Verhal-tenskodex zu den Einkaufs-bedingungen für frische

Es ist frische Bleicherde von Zulieferern zu kaufen, welche die Spezifikationen der FE-DIOL erfüllen, die im Verhal-tenskodex zu den Einkaufs-bedingungen für frische Bleicherde für die Ölraffinati-on der FEDIOL genannt sind.

Das Risiko tritt nur bei integrierten Ölmüh-len/Ölraffinerien auf.

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Bleicherde für die Ölraffinati-on (Code of Practice on the purchase conditions of fresh bleaching earth for oil refi-ning*) entwickelt, in dem ein Höchstwert für Dioxin und dioxinähnliche PCB in Höhe von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) als Obergrenze festgelegt ist.

Hexanrückstände C hoch gering 3 PRP Hexanrückstände liegen in Ölsaaten-schroten vor.

ADR 400 ppm Die Transportvorschriften, die niedrigere Grenzwerte für Hexanrückstände enthalten, als im Zusammenhang mit der Futtermittelsicherheit erforderlich ist, sind zu befol-gen.

Wassergüte C/B/P gering hoch 3 PRP Wasser wird bei der Gewinnung von Sojaschrot verwendet.

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 183/2005 hat Wasser, das bei der Futtermittelherstellung verwendet wird, von geeigne-ter Qualität zu sein.

Es ist Wasser von geeigneter Qualität zu verwenden.

* http://www.fediol.be/5/index2.php

3.3 Abtrennung der Sojaschalen

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDIN-GUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Salmonellen B gering hoch 3 PRP Salmonellen stellen die größte Gefahr einer mikrobiologischen Verunreinigung von Futtermitteln dar. Salmonellen sind in der Umwelt weit verbreitet, sodass jedes Bindeglied in der Lebensmittelkette, von den Erzeugern bis hin zu den Verbrau-chern, eine Rolle bei der Reduzierung des Risikos einer Schädigung von Menschen und Tieren durch Salmonellen spielt. Tierfutter ist allgemein als ein möglicher Weg bekannt, auf dem Salmonellen in die Lebensmittelkette gelangen können.

Verhaltenskodex der FEDIOL zur Kontrolle von Salmonellen in Ölmühlen (Code of Practice for the Control of Salmonella in Oilseed Crushing Plants*)

Die Präventivmaßnahmen, die im Verhaltenskodex der FEDIOL zur Kontrolle von Salmonellen in Ölmühlen aufgeführt sind, sind anzu-wenden.

* http://www.fediol.be/5/index2.php

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Sojaschrot- und -ölerzeugnissen

4. Raffination

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE

PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRAN-CHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Für die Ausrüstung ver-wendete Hydrauliköle oder Schmierstoffe

C gering hoch 3 PRP Hydrauliköle und Schmierstoffe können toxische Verbindungen beinhalten.

Das Präventivprogramm sollte sicherstel-len, dass eine Verunreinigung des Er-zeugnisses durch nicht lebensmitteltaug-liche Hydrauliköle und Schmierstoffe vermieden und die Verunreinigung des Erzeugnisses durch lebensmitteltaugli-che Hydrauliköle und Schmierstoffe minimiert wird. Das Präventivprogramm kann eine Aufzeichnung der verwende-ten Mengen beinhalten.

Der niederländische GMP-Standard sieht einen Grenzwert für den Kohlenwasserstoffge-halt (C10 bis C40) in Ölen und Fetten von 400 mg/kg und in Fett-säuren (/Destillaten) von 3.000 mg/kg vor.

Reinigungsmittel und Dampfkessel-Chemikalien

C mittel mittel 3 PRP Reinigungsmittel und Dampf (unter Verwendung von Dampfkessel-Chemikalien) kommen mit dem Erzeugnis in Kontakt.

Im Produktionssystem verwendete Rei-nigungsmittel sollten ausgespült werden. Die Reinigungsmittel und Dampfkessel-Chemikalien müssen zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie geeignet sein.

Wassergüte C gering hoch 3 PRP Wasser wird im Raffinationsprozess verwendet.

Es ist Trinkwasser zu verwenden.

Verarbeitungshilfsstoffe (alkalische Lösung, Säu-ren)

C mittel mittel 3 PRP Verarbeitungshilfsstoffe kommen mit dem Erzeugnis in Kontakt.

Verarbeitungshilfsstoffe, die direkt mit dem Öl in Kontakt kommen, müssen für die Verwendung in Lebensmitteln vorge-sehen sein oder lebensmitteltauglich sein.

Fremdstoffe P mittel mittel 3 PRP Es können Fremdstoffe vorhanden sein.

Vor dem Verladen ist eine Filtration durchzuführen.

Für die Ausrüstung ver-wendete Wärmeträgeröle

C mittel hoch 4 CCP Wärmeträgeröle werden in Betrieben, die nicht Mitglieder der FEDIOL sind, möglicherweise noch immer verwen-det.

Gemäß dem Verhaltenskodex der FEDIOL zur Erhitzung von Speiseölen während der Verar-beitung (Code of Practice on the Heating of Edible Oils during Processing*) ist die Verwendung von Wärmeträgerölen unzuläs-sig.

Es ist heißes Wasser oder Heizdampf zu verwenden. Anderenfalls sollte durch eine Kontrollmaßnahme sichergestellt werden, dass eine Verunreinigung des Erzeugnisses durch die Wärmeträgeröle ausgeschlossen ist.

* http://www.fediol.be/5/index2.php

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Sojaschrot- und -ölerzeugnissen

4.1 Gewinnung von raffiniertem Sojaöl

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTAN-

DARDS UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN KONTROLL-

MASSNAHMEN BEMER-KUNGEN

Dioxin aus Bleicherde C gering hoch 3 PRP Bleicherde ist eine potenzielle Quelle von Dioxinverunreinigungen bei der Ölraffina-tion. Die Bleicherdedosierung bei der Raffination beträgt jedoch lediglich 1 bis 3 %.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurde der Dioxingehalt von Einzelfuttermitteln pflanzli-chen Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und der Gesamtgehalt an Dioxin und dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) begrenzt. Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex zu den Einkaufsbedingungen für frische Bleich-erde für die Ölraffination (Code of Practice on the purchase conditions of fresh bleaching earth for oil refining*) entwickelt, in dem ein Höchstwert für Dioxin und dioxinähnliche PCB in Höhe von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) als Obergrenze festgelegt ist.

Es ist frische Bleicherde von Zulieferern zu kaufen, welche die Spezifikationen der FEDIOL erfüllen, die im Verhaltenskodex zu den Einkaufs-bedingungen für frische Bleicherde für die Ölraffination der FEDI-OL genannt sind.

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rück-stände von Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden oder Rodentiziden über dem MRL

C gering mittel 2 Eine regelmäßige Überwachung der Pestizidrückstände bei Sojabohnen zeigt, dass die Rückstandswerte innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen.

In Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind die Grenzwerte für Pestizidrückstände niederge-legt. Im Rahmen dieser Verordnung wird die Verwendung eines Transferfaktors für zuge-lassene Pestizide in verarbeiteten Erzeugnis-sen gestattet, sofern die Futtermittelsicherheit sichergestellt ist.

Pestizidrückstände wie in Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung aufge-führt

C sehr gering hoch 2 Manche der verbotenen Pestizide können in der Umwelt vorhanden sein. Die Wahr-scheinlichkeit, dass sie in rohem Sojaöl vorliegen, ist jedoch sehr gering. Die Verwendung von Endosulfan ist bei Soja-bohnen erlaubt. Überwachungsdaten zeigen, dass seine Rückstände in Rohöl innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurden die Höchstgehalte einer Reihe von Pestizidrück-ständen in Futtermitteln festgelegt.

* http://www.fediol.be/5/index2.php

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Sojaschrot- und -ölerzeugnissen

4.2 Physikalische Raffination: Gewinnung von Sojadestillationsfett-säuren

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE

PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN KONTROLL-

MASSNAHMEN BEMER-KUNGEN

Allgemein C gering hoch 3 PRP Erzeugnisse, die zur Tierfütterung bestimmt sind und einen Gehalt an unerwünschten Stoffen aufweisen, der die gesetzlichen Grenzwerte überschreitet, dürfen nicht zum Zweck der Verdünnung mit Erzeugnissen gleicher oder anderer Art gemischt werden, die zur Tierfütterung bestimmt sind (Richtlinie 2002/32/EG).

Eine absichtliche Beimi-schung von Sojadestilla-ten ist zu vermeiden.

Dioxin aus Bleicherde C gering hoch 3 PRP Bleicherde ist eine potenzielle Quelle von Dioxinverunreinigungen bei der Ölraffination. Die Bleicherdedosierung bei der Raffination beträgt jedoch lediglich 1 bis 3 %.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurde der Dioxingehalt von Einzelfuttermitteln pflanzlichen Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und der Gesamtge-halt an Dioxin und dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) begrenzt. Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex zu den Ein-kaufsbedingungen für frische Bleicherde für die Ölraf-fination (Code of Practice on the purchase conditions of fresh bleaching earth for oil refining*) entwickelt, in dem ein Höchstwert für Dioxin und dioxinähnliche PCB in Höhe von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) als Obergrenze festgelegt ist.

Es ist frische Bleicherde von Zulieferern zu kau-fen, welche die Spezifi-kationen der FEDIOL erfüllen, die im Verhal-tenskodex zu den Ein-kaufs-bedingungen für frische Bleicherde für die Ölraffination der FEDIOL genannt sind.

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rück-stände von Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden oder Rodentiziden über dem MRL

C gering mittel 2 Eine regelmäßige Überwachung der Pesti-zidrückstände bei Sojabohnen zeigt, dass die Rückstandswerte innerhalb der gesetzli-chen Grenzwerte liegen.

In Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind die Grenzwerte für Pestizidrückstände niedergelegt. Im Rahmen dieser Verordnung wird die Verwendung eines Trans-ferfaktors für zugelassene Pestizide in verarbeiteten Erzeugnissen gestattet, sofern die Futtermittelsicher-heit sichergestellt ist.

Pestizidrückstände wie in Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung aufge-führt

C gering hoch 3 PRP Manche der verbotenen Pestizide können in der Umwelt vorhanden sein. Die Wahr-scheinlichkeit, dass sie in rohem Sojaöl vorliegen, ist jedoch sehr gering. Die Ver-wendung von Endosulfan ist bei Sojabohnen erlaubt. Überwachungsdaten zeigen, dass seine Rückstände in Rohöl innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurden die Höchstgehal-te einer Reihe von Pestizidrückständen in Futtermitteln festgelegt.

Erzeugnisse, welche die Anforderungen nicht erfüllen, sollten nicht als Futtermittel verwendet werden.

* http://www.fediol.be/5/index2.php

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Sojaschrot- und -ölerzeugnissen

4.3 Chemische Raffination: Gewinnung von (Salzen von) Sojafettsäuren ohne Destillate

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTAN-

DARDS UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN KONTROLL-

MASSNAHMEN BEMER-KUNGEN

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rück-stände von Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden oder Rodentiziden über dem MRL

C gering mittel 2 Eine regelmäßige Überwachung der Pestizidrückstände bei Sojabohnen zeigt, dass die Rückstandswerte innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen.

In Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind die Grenzwerte für Pestizidrückstände niederge-legt. Im Rahmen dieser Verordnung wird die Verwendung eines Transferfaktors für zuge-lassene Pestizide in verarbeiteten Erzeugnis-sen gestattet, sofern die Futtermittelsicherheit sichergestellt ist.

Pestizidrückstände wie in Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung aufge-führt

C sehr gering hoch 2 Manche der verbotenen Pestizide können in der Umwelt vorhanden sein. Die Wahr-scheinlichkeit, dass sie in rohem Sojaöl vorliegen, ist jedoch sehr gering. Die Verwendung von Endosulfan ist bei Soja-bohnen erlaubt. Überwachungsdaten zeigen, dass seine Rückstände in Rohöl innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurden die Höchstgehalte einer Reihe von Pestizidrück-ständen in Futtermitteln festgelegt.

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Sojaschrot- und –ölerzeugnissen

4.4 Chemische Raffination: Gewinnung von Sojadestillaten

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE

PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMER-KUNGEN

Allgemein C mittel hoch 4 CCP Erzeugnisse, die zur Tierfütterung bestimmt sind und einen Gehalt an unerwünschten Stoffen aufweisen, der die gesetzlichen Grenzwerte überschreitet, dürfen nicht zum Zweck der Verdünnung mit Erzeugnissen gleicher oder anderer Art gemischt werden, die zur Tierfütterung bestimmt sind (Richtlinie 2002/32/EG).

Gemäß der FEDIOL dürfen Destil-late aus der chemischen Raffinati-on nicht zur Verfütterung verwen-det werden. Fetthaltige Erzeugnis-se, die durch diskontinuierliche Raffination gewonnen werden, bei der die physikalischen und chemi-schen Raffinations-schritte mit derselben Ausrüstung kombiniert durchgeführt werden, können zur Verfütterung verwendet werden, sofern analytisch nachgewiesen wird, dass die Grenzwerte für Dioxin- und Pestizidrückstände eingehalten werden.

Dioxin aus Bleicherde C mittel hoch 4 CCP Bleicherde ist eine potenzielle Quelle von Dioxinverunreinigungen bei der Ölraffination. Während der chemischen Raffination reichern sich Dioxine in den Destillaten an.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurde der Dioxingehalt von Einzelfuttermitteln pflanzlichen Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und der Gesamtge-halt an Dioxin und dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) begrenzt. Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex zu den Ein-kaufsbedingungen für frische Bleicherde für die Ölraf-fination (Code of Practice on the purchase conditions of fresh bleaching earth for oil refining*) entwickelt, in dem ein Höchstwert für Dioxin und dioxinähnliche PCB in Höhe von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) als Obergrenze festgelegt ist.

Es ist frische Bleicherde von Zulie-ferern zu kaufen, welche die Spezi-fikationen der FEDIOL erfüllen, die im Verhaltenskodex zu den Einkaufsbedingungen für frische Bleicherde für die Ölraffination der FEDIOL genannt sind. Gemäß der FEDIOL dürfen Destil-late aus der chemischen Raffinati-on nicht zur Verfütterung verwen-det werden.

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rückstände von Herbiziden, Insektizi-den, Fungiziden oder Ro-dentiziden über dem MRL

C mittel mittel 3 PRP Eine regelmäßige Überwachung der Pestizidrückstände bei Soja-bohnen zeigt, dass die Rück-standswerte innerhalb der gesetz-lichen Grenzwerte liegen. Während der chemischen Raffination rei-chern sich jedoch Dioxine in den Destillaten an.

In Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind die Grenzwerte für Pestizidrückstände niedergelegt. Im Rahmen dieser Verordnung wird die Verwendung eines Trans-ferfaktors für zugelassene Pestizide in verarbeiteten Erzeugnissen gestattet, sofern die Futtermittelsicher-heit sichergestellt ist.

Siehe oben unter „Allgemein“.

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Pestizidrückstände wie in Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung aufgeführt

C mittel hoch 4 CCP Manche der verbotenen Pestizide können in der Umwelt vorhanden sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie in rohem Sojaöl vorliegen, ist jedoch sehr gering. Während der Raffination kann Endosulfan zum Teil in das Destillat gelangen.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurden die Höchstgehal-te einer Reihe von Pestizidrückständen in Futtermitteln festgelegt.

Siehe oben unter „Allgemein“. Gemäß der FEDIOL dürfen Destil-late aus der chemischen Raffinati-on nicht zur Verfütterung verwen-det werden.

* http://www.fediol.be/5/index2.php

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Sojaschrot- und -ölerzeugnissen

A. Lagerung und Transport von Ölsaaten und Ölsaatenschroten

GEFAHR KAT. WAHR-

SCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE

PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRAN-CHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Toxine aus Schädlingsbe-kämpfungsmitteln

C gering hoch 3 PRP Vergiftete Körner aus offenen Behältern könnten in die Lebensmittelkette gelangen.

Ein Schädlings-bekämpfungsprogramm, das für den Einsatz in der Lebensmittelkette geeignet ist, muss zur Anwendung kommen.

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rück-stände von Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden oder Rodentiziden über dem MRL

C mittel mittel 3 PRP Die Verwendung von Pestiziden bei Ölsaaten nach der Ernte ist aufgrund der begrenzten Zeit, die für den Abbau der Pestizide zur Verfügung steht, kritisch. Die Ölsaaten exportierenden Länder arbeiten mit Positivlisten zur Verwen-dung von Pestiziden, die hinsichtlich mancher Stoffe, insbesondere im Fall von Weichsaaten wie z. B. Sonnenblumensaaten, möglicherweise nicht mit den europäischen Rechtsvorschriften übereinstimmen.

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 untersagt das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die nicht den im Anhang der Verordnung genannten MRLs entsprechen.

Transportunternehmen und Lagerbetriebe müssen Pestizide ordnungsgemäß verwenden und dies do-kumentieren. Anderenfalls müssen sie durch eine Überprüfiung (Verifizie-rung) nachweisen, dass die Werte der Pestizid-rückstände bei Transport und Lagerung den EU-Rechtsvorschriften ent-sprechen.

Verunreinigung durch die zuvor beförderte Ladung während des Transports in landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Lkw, Binnen- und Hochseeschiffen

C gering hoch 3 PRP Der Transport von Ölsaaten und Ölsaaten-schroten erfolgt für gewöhnlich nicht mit Trans-portmitteln, die ausschließlich für den Lebens-mittel- oder Futtermitteltransport bestimmt sind.

Transportunternehmen müssen die Fahrzeuge und Lkw sowie Binnen- und Hochseeschiffe vor dem Verladen reinigen. Die Sauberkeit ist vor dem Verladen zu überprüfen.

Verunreinigung durch die Vorladung während der Lagerung

C gering hoch 3 PRP Mykotoxinverunreinigungen von Vorladungen können auf Ölsaaten und Ölsaatenschrote übertragen werden.

Lagerbetriebe müssen die Lagerräume vor der Ver-wendung reinigen und die Sauberkeit überprüfen.

Antistaubmittel auf Soja-bohnen

C mittel gering 2 In den USA ist es zulässig, die Sojabohnen zur Staubbekämpfung mit Weißölen (Paraffinen) in einer Menge von bis zu 200 ppm zu besprühen. Paraffin ist ein relativ teures Antistaubmittel. In Südamerika wird Sojaöl verwendet.

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Sojaschrot- und -ölerzeugnissen

B. Transport von zur Verfütterung bestimmten tropischen und

Samenölen sowie Folgeerzeugnissen gemäß den EU-Normen für den Lebensmitteltransport

GEFAHR KAT. WAHR-

SCHEINLICH-KEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE

PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRAN-CHENSTANDARDS UND/ODER VER-

TRAGSBEDINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Verunreinigung durch die zuvor beförderte Ladung

- Tankwagen, Kesselwagen und Binnenschiffe

C gering hoch 3 PRP Der Transport von Ölen erfolgt in ausschließlich für diesen Zweck bestimmten Transportmitteln.

Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sieht den Transport flüssiger Lebensmittel in ausschließlich für diesen Zweck bestimmten Tankwagen, Kessel-wagen und Binnenschiffen vor. Verhaltenskodex der FEDIOL zum Transport von Fetten und Ölen zur direkten Verwendung in Lebensmit-teln in Straßentankwagen und Tankcontainern (Code of working practice for bulk road and tank container transport of fats and oils for direct food use*)

Die zuvor beförderten Ladungen sind mithilfe des Leitfadens der FEDIOL zu Transportmitteln und Tankauskleidung bei zuvor beförderten Ladungen (Prac-tical guide to previous cargo(es) restric-tions for means of transport and tank lining) zu prüfen.

- Küstentanker C gering hoch 3 PRP Für Küstentanker, die Öle und Fette über kurze Seestrecken in der EU befördern, gilt als Mindest-anforderung, dass die unmittelbar zuvor beförderten Ladungen entwe-der aus Lebensmitteln oder aus Erzeugnissen bestanden haben, die in der EU-Liste der zulässigen vorherigen Ladungen von Richtlinie 96/3/EG aufgeführt sind.

Verhaltenskodex der FEDIOL zum Massentransport von Ölen und Fetten in die oder innerhalb der Europäischen Union (FEDIOL Code of Practice for the transport in bulk of oils and fats into or within the European Union*)

Die zuvor beförderten Ladungen sind mithilfe des Leitfadens der FEDIOL zu Transportmitteln und Tankauskleidung bei zuvor beförderten Ladungen (Prac-tical guide to previous cargo(es) restric-tions for means of transport and tank lining) zu prüfen.

Verunreinigung durch Reinigungsmittel

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- Tankwagen, Kesselwagen und Binnenschiffe

C gering mittel 2 In Reinigungsanlagen, in denen sowohl Futtermittel- als auch Che-mikalienbehälter am selben Ort gereinigt werden, besteht ein erhöh-tes Risiko.

Es sind Sicherungsmaßnahmen zum Ausschluss einer Verunreinigung der lebensmittel- und futtermitteltauglichen Ladetanks und Ausrüstung durch Dampf, Wasser und Reinigungsmittel, die bei der Reinigung von nicht le-bensmitteltauglichen Ladetanks ver-wendet werden, zu ergreifen.

Der Verhaltenskodex der FEDIOL zum Transport von Fetten und Ölen zur direkten Verwendung in Le-bensmitteln in Straßen-tankwagen und Tank-containern (Code of working practice for bulk road and tank container transport of fats and oils for direct food use) beinhaltet bewährte Praktiken zur Reinigung der Tanks.

- Küstentanker C gering mittel 2 Wenn das Küstenfahrzeug nicht ausschließlich für den Lebensmittel- oder Futtermitteltransport bestimmt ist, besteht ein erhöhtes Risiko.

Verhaltenskodex der FEDIOL zum Massentransport von Ölen und Fetten in die oder innerhalb der Europäischen Union (FEDIOL Code of Practice for the transport in bulk of oils and fats into or within the European Union*)

In den ausgewählten Reinigungsanla-gen muss ein HACCP-System zur Anwendung kommen. Vor dem Verla-den ist eine unterzeichnete Reini-gungsbescheinigung zu verlangen.

* http://www.fediol.be/5/index2.php Risikobewertung der Erzeugungskette von Sojaschrot- und -ölerzeugnissen

B. Transport von zur Verfütterung bestimmten tropischen und Sa-

menölen sowie Folgeerzeugnissen gemäß den EU-Normen für den Lebensmitteltransport (Fortsetzung)

GEFAHR KAT. WAHR-

SCHEINLICH-KEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE

PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRAN-CHENSTANDARDS UND/ODER VER-

TRAGSBEDINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Für die Ausrüstung ver-wendete Heiz- oder Kühl-mittel

- Tankwagen C gering gering 1 Es werden Tanks aus rostfreiem Stahl verwendet, die über ein Dop-pelwandsystem (keine Schlangen) mit Kühlwasser aus dem Motor erhitzt werden.

Verhaltenskodex der FEDIOL zum Massentransport von Ölen und Fetten in die oder innerhalb der Europäischen Union (FEDIOL Code of Practice for the transport in bulk of oils and fats into or within the

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European Union*)

- Kesselwagen, Tankleichter und Küstenfahrzeuge

C gering hoch 3 PRP Toxische Wärmeträgeröle werden möglicherweise noch immer ver-wendet. Durch die relativ geringen Erwärmungstemperaturen während des Transports ist die Wahrschein-lichkeit eines Eindringens von Wärmeträgerölen in das Erzeugnis jedoch gering.

Heizschlangen in Kesselwagen müs-sen aus rostfreiem Stahl bestehen (FEDIOL). Wenn Wärmeträgeröle verwendet worden sind, muss das Transportun-ternehmen, welches das Öl transpor-tiert hat, die Dokumentation zu mögli-chen Nettoverlusten zur Verfügung stellen und bei Bedarf entsprechend analysieren.

Fremdkörper P gering hoch 3 PRP Es sollte ein Qualitätsplan zur Anwen-dung kommen, der das Beladen von Tankwagen mit raffinierten Ölen an einem überdachten Ort vorsieht.

Verfälschung C/P/B gering hoch 3 PRP Verfälschungen können Schäden verursachen.

Die verbindlichen Mindestanforderun-gen des Verhaltenskodexes der FEDI-OL zum Transport von Fetten und Ölen zur direkten Verwendung in Lebensmit-teln in Straßentankwagen und Tank-containern (Code of working practice for bulk road and tank container trans-port of fats and oils for direct food use) sind einzuhalten.

* http://www.fediol.be/5/index2.php

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Sojaschrot- und -ölerzeugnissen

C. Nicht den EU-Normen für den Lebensmitteltransport entspre-

chender Transport von zur Verfütterung bestimmten tropischen und Samenölen sowie Folge- und Nebenerzeugnissen

GEFAHR KAT. WAHR-

SCHEINLICH-KEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE

PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDIN-GUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Verunreinigung durch die zuvor beförderte Ladung

C gering hoch 3 PRP Tankwagen und Binnenschiffe wurden möglicherweise für nicht lebensmittel- oder futtermitteltaugliche Erzeugnisse wie z. B. Petrochemikalien verwendet.

Tankwagen und Binnenschif-fe, die nicht ausschließlich für den Transport von Lebensmit-teln oder Futtermitteln be-stimmt sind, sollten ein ge-prüftes Reinigungsverfahren durchlaufen haben.

Verunreinigung durch Reinigungsmittel

C mittel mittel 3 PRP In Reinigungsanlagen, in denen sowohl Futtermittel- als auch Chemikalienbehälter am selben Ort gereinigt werden, besteht ein erhöhtes Risiko.

Die eingesetzten Reini-gungsmittel müssen Futter-mittel- oder Lebensmitteltaug-lichkeit aufweisen.

Der Verhaltenskodex der FEDI-OL zum Transport von Fetten und Ölen zur direkten Verwen-dung in Lebensmitteln in Stra-ßentankwagen und Tankcontai-nern (Code of working practice for bulk road and tank container transport of fats and oils for direct food use) beinhaltet bewährte Praktiken zur Reinigung der Tanks.

Heiz- oder Kühlmittel von defekter Ausrüstung

- Tankwagen C gering gering 1 Tankwagen, in denen Schlangen zur Wärmeübertragung verwendet werden, sind verboten. Die Tanks werden über ein Doppelwand-system mit Kühlwasser aus dem Motor erhitzt.

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- Binnenschiffe C gering hoch 3 PRP Toxische Wärmeträgeröle werden mögli-cherweise noch immer verwendet. Durch die relativ geringen Erwärmungstempera-turen während des Transports ist die Wahrscheinlichkeit eines Eindringens von Wärmeträgerölen in das Erzeugnis jedoch gering.

Wenn Wärmeträgeröle ver-wendet worden sind, muss das Transportunternehmen, welches das Öl transportiert hat, die Dokumentation zu möglichen Nettoverlusten zur Verfügung stellen und bei Bedarf entsprechend analy-sieren.

Die Verwendung von heißem Wasser oder Heizdampf wird empfohlen.

Fremdkörper P gering mittel 2

Verfälschung mit Mineralöl gering hoch 3 PRP Die Verfälschung mit Mineralöl stellt beim Transport von Ölen in den Herkunftslän-dern noch immer ein Problem dar. Seit Oktober 1999 wurden die Kontrollen verstärkt, sodass sich die Wahrscheinlich-keit einer Verfälschung verringert hat.

Verfälschungen sind zu ver-meiden.

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Sojaschrot- und -ölerzeugnissen

D. Lagerung

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDIN-GUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Verunreinigung durch unzureichende Trennung (Verunreinigung durch Vorladungen, unzulässige Zusammenlagerungen)

C gering hoch 3 PRP Diese Risikoeinstufung betrifft Terminals, in denen sowohl Chemikalien als auch pflanzliche Öle gelagert werden. Das Risiko ist geringer, wenn die EU-Liste der zulässigen vorherigen Ladungen während des Seetransports bei der Lagerung pflanzlicher Öle durch das Tankterminal eingehalten wird. Das geringste Risiko besteht, wenn die pflanzlichen Öle in Tanks gelagert werden, die ausschließlich für die Lagerung von Lebensmitteln be-stimmt sind.

Terminals in der EU, in denen Öle und Fette für den menschlichen Verzehr gela-gert werden, müssen ein HACCP-System anwenden (Verordnung (EG) Nr. 852/2004).

Lagerbetriebe müssen min-destens die EU-Vorschriften bezüglich zuvor beförderter Ladungen befolgen, die im Rahmen von Richtlinie 96/3/EG für den Seetransport festgelegt wurden.

Verunreinigung durch Reinigungsmittel

C gering hoch 3 PRP Diese Risikoeinstufung betrifft Terminals, in denen sowohl Chemikalien als auch pflanzliche Öle gelagert werden. Hier werden möglicherweise Reinigungsmittel verwendet, die nicht zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie geeignet sind. In Tankterminals in der EU, die den HACCP-Grundsätzen entsprechen und in denen die Lagerung von pflanzlichen Ölen und von Chemikalien getrennt gehalten wird, ist die Wahrscheinlichkeit einer Verwen-dung der falschen Reinigungsmittel sehr gering.

Die Reinigungsmittel müssen zur Verwendung in der Le-bensmittelindustrie geeignet sein.

Wärmeträgeröle von defekter Ausrüstung

C gering hoch 3 PRP Toxische Wärmeträgeröle werden mögli-cherweise noch immer verwendet. Durch die relativ geringen Erwärmungstempera-turen während der Lagerung ist die Wahr-scheinlichkeit eines Eindringens von Wärmeträgerölen in das Erzeugnis jedoch gering.

Wenn Wärmeträgeröle ver-wendet worden sind, muss der Lagerbetrieb die Doku-mentation zu Nettoverlusten zur Verfügung stellen und bei Bedarf entsprechend analy-sieren.

Die Verwendung von Wasser und Heizdampf wird empfohlen.

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Sojaschrot- und -ölerzeugnissen

E. Transport in Hochseeschiffen

GEFAHR KAT. WAHR-

SCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE

PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHEN-STANDARDS UND/ODER VERTRAGSBE-

DINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Transportverunreinigung

- Verunreinigung durch zuvor beförderte Ladungen in Tanks oder Leitungen

C mittel mittel 3 PRP Für Hochseeschiffe, die Öle und Fette für den menschlichen Verzehr in die EU befördern, gilt als Mindestanforderung, dass die unmittelbar zuvor beförderten Ladungen entweder aus Lebensmitteln oder aus Erzeugnissen bestanden haben, die in der EU-Liste der zulässigen vorheri-gen Ladungen von Richtlinie 96/3/EG aufgeführt sind.

Richtlinie 96/3/EG (Ausnahmeregelung bezüglich Verordnung (EG) Nr. 852/2004) sieht eine Prüfung zuvor beförderter Ladungen vor. Durch die Verträge der FOSFA wird der Verkäufer beim Seetransport von Ölen und Fetten dazu verpflichtet, den Käufer darüber zu informieren, woraus die drei zuvor beförderten Ladungen bestanden haben. Verhaltenskodex der FEDIOL zum Massentransport von Ölen und Fetten in die oder innerhalb der Europäischen Union (FEDIOL Code of Practice for the transport in bulk of oils and fats into or within the European Union*) Der Seetransport von Ölen und Fetten für die Verfütterung ist nicht durch die EU geregelt.

Vor dem Verladen müssen von der FOSFA anerkannte Auf-sichtspersonen prüfen, ob die Tanks ausreichend gereinigt wurden. Vor dem Entladen müssen von der FOSFA aner-kannte Aufsichtspersonen das Schiffstagebuch auf die Einhal-tung der Liste der zulässigen vorherigen Ladungen hin prüfen.

Es sind ausschließlich für diesen Zweck bestimmte Leitungen zum Be- und Entla-den zu verwenden.

- Verunreinigung durch Reinigungsmittel

C gering hoch 3 PRP Für gewöhnlich orientieren sich die ge-schäftlichen Aktivitäten in der Seefahrt an bewährten Praktiken.

Das Schiffstagebuch ist zu prüfen.

Für die Ausrüstung ver-wendete Wärmeträgeröle

C gering hoch 3 PRP Toxische Wärmeträgeröle werden mögli-cherweise noch immer verwendet. Durch die relativ geringen Erwärmungstempera-turen während des Transports ist die Wahrscheinlichkeit eines Eindringens von Wärmeträgerölen in das Erzeugnis jedoch gering.

Wenn Wärmeträgeröle ver-wendet worden sind, muss das Transport-unternehmen, wel-ches das Öl transportiert hat, die Dokumentation zu mögli-chen Nettoverlusten zur Verfü-gung stellen und bei Bedarf entsprechend analysieren.

Die Verwendung von Wasser und Heiz-dampf wird empfohlen.

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Hydrauliköle aus ortsveränderlichen Pumpen

C gering hoch 3 PRP Hydrauliköle aus ortsveränderlichen Pum-pen können toxisch sein.

Verwendung ortsveränderlicher Pumpen mit klarer Trennung des Hydraulikmotors von der Pumpe. Anderenfalls müssen lebensmitteltaugliche Hydrau-liköle verwendet werden.

Hydraulikmotoren, die direkt mit der Pumpe verbunden sind, ermöglichen im Falle von Dich-tungsausfällen das unerwünschte Eindringen von Hy-drauliköl in das pflanz-liche Öl.

* http://www.fediol.be/5/index2.php

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FUTTERMITTEL Risikobewertung der Erzeugungskette von Rapsschrot- und -ölerzeugnissen

1. Anbau von Raps*

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDIN-GUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rück-stände von Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden oder Rodentiziden über dem MRL

C Drittländer, die Raps exportieren, arbeiten mit Positivlisten zur Verwendung von Pestiziden während des Anbaus, die hinsichtlich mancher Stoffe möglicherwei-se nicht mit den europäischen Rechtsvor-schriften zu Pestizidrückständen überein-stimmen. Der Fungizidgehalt von Rapssaaten aus feuchten Gebieten kann hoch sein.

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 untersagt das Inverkehrbringen von Erzeug-nissen, die nicht den in den Anhängen genannten MRLs entsprechen.

Phytotoxine C Rapssaaten können Unkräuter enthalten. Durch Richtlinie 2002/32/EG wurde der Höchstgehalt toxischer Samen von Un-krautpflanzen begrenzt.

Eine Sichtprüfung der Rapssaaten wird emp-fohlen.

* Die Bewertung von Risiken außerhalb der EU liegt nicht im Anwendungsbereich dieses Dokumentes. Weitere Informationen finden sich in Abschnitt d), Absatz 2.3. zur Risikoanalyse.

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Rapsschrot- und -ölerzeugnissen

2. Trocknung der Rapssaaten bei der Primärproduktion*

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBE-DINGUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Durch die Trocknung hervorgerufene Kontami-nanten

- Dioxin C Die Verbrennung von Abfällen kann zu Dioxinbildung führen. Die in den Ölmühlen bislang festgestellten Dioxinwerte in rohem Rapsöl lagen unterhalb der Nachweisgrenze

Verhaltenskodex zur Vermeidung und Reduzie-rung von Verunreinigun-gen durch Dioxin und dioxinähnliche PCB in Lebensmitteln und Futter-mitteln (Kodex CAC/RCP 62-2006)

Gemäß guter Herstellungspraxis wird die Verwendung von Brennstof-fen empfohlen, die nicht zu einer Bildung von Dioxinen und dioxinähn-lichen Verbindungen und anderen schädlichen Kontaminanten führen.

Für die direkte Erhitzung sollten geeignete Brenner verwendet wer-den. Eine Überwachung wird als erforderlich betrachtet, um sicherzu-stellen, dass Trocknungs- und Erhitzungsprozesse keine erhöhten Werte bei Dioxinen und dioxinähnli-chen PCB zur Folge haben. Abfall-produkte sind nicht als Brennstoff für die Direkttrocknung zu verwenden.

* Die Bewertung von Risiken außerhalb der EU liegt nicht im Anwendungsbereich dieses Dokumentes. Weitere Informationen finden sich in Abschnitt d), Absatz 2.3. zur Risikoanalyse.

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Rapsschrot- und -ölerzeugnissen

3. Pressung von Rapssaaten

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDIN-GUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Toxine aus Schädlingsbe-kämpfungsmitteln

C gering hoch 3 PRP Vergiftete Körner aus offenen Behältern könnten in die Lebensmittelkette gelangen.

Ein Schädlingsbekämpfungs-programm, das für den Ein-satz in der Lebensmittelkette geeignet ist, muss zur An-wendung kommen.

Toxische Stoffe vom Hexan

C gering hoch 3 PRP In der Industrie verwendetes Hexan kann toxische Verbin-dungen beinhalten.

Durch Richtlinie 2009/32/EG wurden Reinheitskriterien für die Verwendung von Hexan bei der Ölsaatenverarbeitung festgelegt.

Es muss für Lebensmittel geeignetes Hexan verwendet werden.

Hydrauliköle oder Schmierstoffe von defek-ter Ausrüstung

C gering hoch 3 PRP Hydrauliköle und Schmierstof-fe können toxische Verbin-dungen beinhalten.

Das Präventivprogramm sollte sicherstellen, dass eine Ver-unreinigung des Erzeugnisses durch nicht lebensmitteltaugli-che Hydrauliköle und Schmierstoffe vermieden und die Verunreinigung des Er-zeugnisses durch lebensmit-teltaugliche Hydrauliköle und Schmierstoffe minimiert wird. Das Präventivprogramm kann eine Aufzeichnung der ver-wendeten Mengen beinhalten.

Fremdstoffe wie Glas, Holz, Metall usw.

P mittel mittel 3 PRP Es können Fremdstoffe vor-handen sein.

Ein System zur Entfernung von Fremdstoffen sollte zur Anwendung kommen.

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Risikobewertung der Erzeugungskette bei Rapsschrot- und -ölerzeugnissen

3.1 Gewinnung von Rohöl

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRAN-CHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Mineralöle aus einem defekten Rückgewinnungssystem

C gering hoch 3 PRP Mineralöle können toxische Verbindungen beinhalten. Es liegt im Interesse des Ölmühlenbetreibers, so viel Hexan wie möglich wieder-zugewinnen und das Sy-stem dementsprechend gut zu warten.

Das Mineralöl aus dem Rück-gewinnungssystem muss lebensmitteltauglich sein. Das Präventivprogramm sollte sicherstellen, dass eine Ver-unreinigung des Erzeugnisses durch nicht lebensmitteltaugli-che Öle vermieden und die Verunreinigung des Erzeug-nisses durch lebensmittel-taugliche Öle minimiert wird. Das Präventivprogramm kann eine Aufzeichnung der ver-wendeten Mengen beinhalten.

Der niederländische GMP-Grenzwert für den Kohlen-wasserstoffgehalt (C10 bis C40) in Ölen liegt bei 400 mg/kg.

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rück-stände von Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden oder Rodentiziden über dem MRL

C gering mittel 2 Eine regelmäßige Überwa-chung der Pestizidrück-stände bei Rapssaaten zeigt, dass die Rück-standswerte innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen.

In Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind die Grenzwer-te für Pestizidrückstände nieder-gelegt. Im Rahmen dieser Ver-ordnung wird die Verwendung eines Transferfaktors für zuge-lassene Pestizide in verarbeite-ten Erzeugnissen gestattet, sofern die Lebensmittelsicher-heit sichergestellt ist.

Pestizidrückstände wie in Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung aufge-führt

C sehr gering hoch 2 Manche der verbotenen Pestizide können in der Umwelt vorhanden sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie in rohem Rapsöl vorliegen, ist jedoch sehr gering.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurden die Höchstgehalte einer Reihe von Pestizidrückständen in Futtermitteln festgelegt.

Nach der Rückgewinnung im Rohöl verbleibendes Hexan

C hoch gering 3 PRP Nach der Ölextraktion mit Hexan und der anschlie-ßenden Hexanrückgewin-nung aus dem Öl verblei-ben Spuren von Hexan im Rohöl.

Der Flammpunkt-Grenzwert der FOSFA liegt bei 121 °C.

Die Transportvorschriften, die niedrigere Grenzwerte für Hexanrückstände enthalten, als im Zusammenhang mit der Futtermittelsicherheit erforder-lich ist, sind zu befolgen.

Page 43: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Rapsschrot- und -ölerzeugnissen

3.2 Gewinnung von Rapsexpeller und -schrot

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDIN-GUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Dioxin aus Trennmittel C gering hoch 3 PRP Trennmittel basieren auf Mineralien und können von Natur aus Dioxin enthalten. Dioxin ist toxisch für Men-schen und Tiere.

Durch Verordnung (EG) Nr. 2439/1999 wurden Qualitäts-kriterien für Trennmittel fest-gelegt.

Es ist Trennmittel in Futtermit-telqualität zu kaufen.

Salmonellen B gering hoch 3 PRP Salmonellen stellen die größte Gefahr einer mikro-biologischen Verunreinigung von Futtermitteln dar. Salmo-nellen sind in der Umwelt weit verbreitet, sodass jedes Bindeglied in der Lebensmit-telkette, von den Erzeugern bis hin zu den Verbrauchern, eine Rolle bei der Reduzie-rung des Risikos einer Schä-digung von Menschen und Tieren durch Salmonellen spielt. Tierfutter ist allgemein als ein möglicher Weg be-kannt, auf dem Salmonellen in die Lebensmittelkette gelan-gen können.

Verhaltenskodex der FEDIOL zur Kontrolle von Salmonellen in Ölmühlen (Code of Practice for the Control of Salmonella in Oilseed Crushing Plants*)

Die PRP des Verhaltenskodex der FEDIOL zur Kontrolle von Salmonellen sind anzuwen-den, darunter z. B. Reinigung von Staubabscheidern und Kühlern, Vermeidung von Kondensation in Fertigungsli-nien und Silos, Personalschu-lungen.

Alle Bindeglieder der Futter-mittelkette müssen das Auf-treten von Salmonellen in ihren Erzeugnissen auf ein Minimum reduzieren. Die Ölmühlen in der EU haben bereits erhebliche Anstren-gungen in Form freiwilliger Maßnahmen zur Reduzierung des Verunreinigungsgrades ihrer Futtermittel unternom-men. Seit der Einführung des GMP-Kodexes der FEDIOL für Ölmühlen 1993 (durch diese Leitlinie ersetzt) wurden beträchtliche Fortschritte erzielt.

Dioxin aus verwendeter Bleicherde

C gering hoch 3 PRP Bleicherde basiert auf Minera-lien und kann von Natur aus Dioxin enthalten. Dioxin ist toxisch für Menschen und Tiere.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurde der Dioxingehalt von Einzelfuttermitteln pflanzli-chen Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und der Gesamtgehalt an Dioxin und dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) begrenzt. Die FEDIOL hat einen Verhal-tenskodex zu den Einkaufs-bedingungen für frische Bleicherde für die Ölraffination

Es ist frische Bleicherde von Zulieferern zu kaufen, welche die Spezifikationen der FEDI-OL erfüllen, die im Verhal-tenskodex zu den Einkaufs-bedingungen für frische Bleicherde für die Ölraffination der FEDIOL genannt sind.

Das Risiko tritt nur bei inte-grierten Ölmüh-len/Ölraffinerien auf.

Page 44: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

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(Code of Practice on the purchase conditions of fresh bleaching earth for oil refi-ning*) entwickelt, in dem ein Höchstwert für Dioxin und dioxinähnliche PCB in Höhe von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) als Obergrenze festgelegt ist.

Hexanrückstände C hoch gering 3 PRP Hexanrückstände liegen in Ölsaatenschroten vor.

ADR 400 ppm Die Transportvorschriften, die niedrigere Grenzwerte für Hexanrückstände enthalten, als im Zusammenhang mit der Futtermittelsicherheit erforder-lich ist, sind zu befolgen.

Wassergüte C/B/P gering hoch 3 PRP Wasser wird bei der Gewin-nung von Rapsschrot ver-wendet.

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 183/2005 hat Wasser, das bei der Futtermittelherstellung verwendet wird, von geeigne-ter Qualität zu sein.

Es ist Wasser von geeigneter Qualität zu verwenden.

* http://www.fediol.be/5/index2.php

Page 45: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Rapsschrot- und -ölerzeugnissen

4. Raffination

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBE-DINGUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Hydrauliköle oder Schmierstoffe von defek-ter Ausrüstung

C gering hoch 3 PRP Hydrauliköle und Schmier-stoffe können toxische Ver-bindungen beinhalten.

Das Präventivprogramm sollte sicherstellen, dass eine Verunreinigung des Erzeugnisses durch nicht lebensmitteltaugliche Hydrauliköle und Schmierstoffe vermieden und die Verun-reinigung des Erzeugnisses durch lebensmit-teltaugliche Hydrauliköle und Schmierstoffe minimiert wird. Das Präventivprogramm kann eine Aufzeichnung der verwendeten Mengen beinhalten.

Der niederländische GMP-Standard sieht einen Grenzwert für den Kohlen-wasserstoffgehalt (C10 bis C40) in Ölen und Fetten von 400 mg/kg und in Fettsäuren (/Destillaten) von 3.000 mg/kg vor.

Reinigungsmittel und Dampfkessel-Chemikalien

C mittel mittel 3 PRP Reinigungsmittel und Dampf (unter Verwendung von Dampfkessel-Chemikalien) kommen mit dem Erzeugnis in Kontakt.

Im Produktionssystem verwendete Reini-gungsmittel sollten ausgespült werden. Die Reinigungsmittel und Dampfkessel-Chemikalien müssen zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie geeignet sein.

Wassergüte C gering hoch 3 PRP Wasser wird im Raffinations-prozess verwendet.

Es ist Trinkwasser zu verwenden.

Verarbeitungshilfsstoffe (alkalische Lösung, Säu-ren)

C mittel mittel 3 PRP Verarbeitungshilfsstoffe kommen mit dem Erzeugnis in Kontakt.

Verarbeitungshilfsstoffe, die direkt mit dem Öl in Kontakt kommen, müssen für die Verwen-dung in Lebensmitteln vorgesehen sein oder lebensmitteltauglich sein.

Fremdstoffe wie Glas, Holz, Metall usw.

P mittel mittel 3 PRP Es können Fremdstoffe vorhanden sein.

Vor dem Verladen ist eine Filtration durchzu-führen.

Wärmeträgeröle von defekter Ausrüstung

C mittel hoch 4 CCP Wärmeträgeröle werden in Betrieben, die nicht Mitglieder der FEDIOL sind, möglicher-weise noch immer verwen-det.

Gemäß dem Verhaltensko-dex der FEDIOL zur Erhit-zung von Speiseölen wäh-rend der Verarbeitung (Code of Practice on the Heating of Edible Oils during Processing*) ist die Verwendung von Wärme-trägerölen unzulässig.

Es ist heißes Wasser oder Heizdampf zu verwenden. Anderenfalls sollte durch eine Kontrollmaßnahme sichergestellt werden, dass eine Verunreinigung des Erzeugnisses durch die Wärmeträgeröle ausgeschlossen ist.

* http://www.fediol.be/5/index2.php

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Rapsschrot- und -ölerzeugnissen

4.1 Gewinnung von raffiniertem Rapsöl

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHEN-STANDARDS UND/ODER VERTRAGSBE-

DINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Dioxin aus Bleicherde C gering hoch 3 PRP Bleicherde ist eine potenzielle Quelle von Dioxinverunreinigungen bei der Ölraffination. Die Bleicherdedosierung bei der Raffination beträgt jedoch ledig-lich 1 bis 3 %.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurde der Dioxingehalt von Einzelfutter-mitteln pflanzlichen Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und der Gesamt-gehalt an Dioxin und dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) begrenzt. Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex zu den Einkaufsbedingungen für frische Bleicherde für die Ölraffination (Code of Practice on the purchase conditions of fresh bleaching earth for oil refining*) entwickelt, in dem ein Höchstwert für Dioxin und dioxinähnliche PCB in Höhe von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) als Obergrenze festgelegt ist.

Es ist frische Bleicherde von Zulieferern zu beschaffen, welche die Spezifikationen der FEDIOL für frische Bleicherde erfüllen.

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rück-stände von Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden oder Rodentiziden über dem MRL

C gering mittel 2 Eine regelmäßige Überwachung der Pestizidrückstände bei Rapssaaten zeigt, dass die Rückstandswerte inner-halb der gesetzlichen Grenzwerte liegen.

In Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind die Grenzwerte für Pestizid-rückstände niedergelegt. Im Rahmen dieser Ver-ordnung wird die Verwendung eines Transferfaktors für zugelassene Pesti-zide in verarbeiteten Erzeugnissen gestattet, sofern die Lebensmittel-sicherheit sichergestellt ist.

Pestizidrückstände wie in Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung aufge-führt

C sehr gering hoch 2 Manche der verbotenen Pestizide können in der Umwelt vorhanden sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie in rohem Rapsöl vorliegen, ist jedoch sehr gering.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurden die Höchstgehalte einer Reihe von Pestizidrückständen in Futtermitteln festgelegt.

Mikrobiologische Verun-reinigung

B gering mittel 2 Der Feuchtigkeitsgehalt (d. h. die Aktivi-tät des Wassers) raffinierter Öle ist zu gering für ein Bakterienwachstum.

• http://www.fediol.be/5/index2.php

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Rapsschrot- und -ölerzeugnissen

4.2 Physikalische Raffination: Gewinnung von Rapsdestillationsfettsäuren

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Allgemein C gering hoch 3 PRP Erzeugnisse, die zur Tierfütterung bestimmt sind und einen Gehalt an unerwünschten Stoffen aufweisen, der die gesetzlichen Grenzwerte überschreitet, dürfen nicht zum Zweck der Ver-dünnung mit Erzeugnissen gleicher oder anderer Art gemischt werden, die zur Tierfütterung be-stimmt sind (Richtlinie 2002/32/EG).

Eine absichtliche Beimi-schung von Rapsdestillaten ist zu vermeiden.

Dioxin aus Bleicherde C gering hoch 3 PRP Bleicherde ist eine potenzielle Quelle von Dioxin-verunreinigungen bei der Ölraffina-tion. Die Bleicherdedosierung bei der Raffination beträgt jedoch lediglich 1 bis 3 %.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurde der Dioxinge-halt von Einzelfutter-mitteln pflanzlichen Ur-sprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und der Gesamtgehalt an Dioxin und dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) begrenzt. Die FEDIOL hat einen Verhaltens-kodex zu den Einkaufsbedingungen für frische Bleicherde für die Ölraffination (Code of Practice on the purcha-se conditions of fresh bleaching earth for oil refining*) entwickelt, in dem ein Höchstwert für Dioxin und dioxin-ähnliche PCB in Höhe von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) als Ober-grenze festgelegt ist.

Es ist frische Bleicherde von Zulieferern zu kaufen, welche die Spezifikationen der FEDIOL erfüllen, die im Verhaltenskodex zu den Einkaufsbedingungen für frische Bleicherde für die Ölraffination der FEDIOL genannt sind.

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rück-stände von Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden oder Rodentiziden über dem MRL

C gering mittel 2 Eine regelmäßige Überwachung der Pestizidrückstände bei Raps-saaten zeigt, dass die Rück-standswerte innerhalb der gesetz-lichen Grenzwerte liegen.

In Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind die Grenzwerte für Pestizidrückstände niedergelegt. Im Rahmen dieser Verordnung wird die Verwen-dung eines Transferfaktors für zugelassene Pestizide in verarbeiteten Erzeugnissen gestattet, sofern die Futtermittelsicherheit sichergestellt ist.

Pestizidrückstände wie in Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung aufge-führt

C gering hoch 3 PRP Manche der verbotenen Pestizide können in der Umwelt vorhanden sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie in rohem Rapsöl vorliegen, ist jedoch sehr gering.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurden die Höchst-gehalte einer Reihe von Pestizidrückständen in Futtermitteln festgelegt.

Erzeugnisse, welche die Anforderungen nicht erfül-len, sollten nicht als Fut-termittel verwendet werden.

* http://www.fediol.be/5/index2.php

Page 48: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Rapsschrot- und -ölerzeugnissen

4.3 Chemische Raffination: Gewinnung von (Salzen von) Rapsfettsäuren ohne Destillate

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRAN-CHENSTANDARDS UND/ODER VER-

TRAGSBEDINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rück-stände von Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden oder Rodentiziden über dem MRL

C gering mittel 2 Eine regelmäßige Überwachung der Pestizidrückstände bei Rapssaaten zeigt, dass die Rückstandswerte innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen.

In Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind die Grenzwerte für Pestizid-rückstände niedergelegt. Im Rah-men dieser Verordnung wird die Verwendung eines Transferfaktors für zugelassene Pestizide in verar-beiteten Erzeugnissen gestattet, sofern die Futtermittelsicherheit sichergestellt ist.

Pestizidrückstände wie in Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung aufge-führt

C sehr gering hoch 2 Manche der verbotenen Pestizi-de können in der Umwelt vor-handen sein. Die Wahrschein-lichkeit, dass sie in rohem Raps-öl vorliegen, ist jedoch sehr gering.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wur-den die Höchstgehalte einer Reihe von Pestizidrückständen in Futter-mitteln festgelegt.

Page 49: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Rapsschrot- und –ölerzeugnissen

4.4 Chemische Raffination: Gewinnung von Rapsdestillaten

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRAN-CHENSTANDARDS UND/ODER VER-

TRAGSBEDINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMER-

KUNGEN

Allgemein C mittel hoch 4 CCP Erzeugnisse, die zur Tierfütterung bestimmt sind und einen Gehalt an unerwünschten Stoffen aufweisen, der die gesetzlichen Grenzwerte überschreitet, dürfen nicht zum Zweck der Verdünnung mit Erzeug-nissen gleicher oder anderer Art gemischt werden, die zur Tierfütte-rung bestimmt sind (Richtlinie 2002/32/EG).

Gemäß der FEDIOL dürfen Destillate aus der chemischen Raffination nicht zur Verfütterung verwendet werden. Fetthalti-ge Erzeugnisse, die durch diskontinuierli-che Raffination gewonnen werden, bei der die physikalischen und chemischen Raffi-nationsschritte mit derselben Ausrüstung kombiniert durchgeführt werden, können zur Verfütterung verwendet werden, so-fern analytisch nachgewiesen wird, dass die Grenzwerte für Dioxin- und Pestizid-rückstände eingehalten werden.

Dioxin aus Bleicherde C mittel hoch 4 CCP Bleicherde ist eine potenzielle Quelle von Dioxin-verunreinigungen bei der Ölraffi-nation. Während der chemischen Raffination reichern sich Dioxine in den Destillaten an.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurde der Dioxingehalt von Einzelfutte-rmitteln pflanzlichen Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und der Gesamtgehalt an Dioxin und dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) begrenzt. Die FEDIOL hat einen Verhaltens-kodex zu den Einkaufsbedingungen für frische Bleicherde für die Ölraffi-nation (Code of Practice on the purchase conditions of fresh blea-ching earth for oil refining*) entwic-kelt, in dem ein Höchstwert für Dioxin und dioxinähnliche PCB in Höhe von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) als Obergrenze festge-legt ist.

Es ist frische Bleicherde von Zulieferern zu kaufen, welche die Spezifikationen der FEDIOL erfüllen, die im Verhaltenskodex zu den Einkaufsbedingungen für frische Bleicherde für die Ölraffination der FEDI-OL genannt sind. Gemäß der FEDIOL dürfen Destillate aus der chemischen Raffination nicht zur Verfütterung verwendet werden.

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rück-stände von Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden oder Rodentiziden über dem MRL

C mittel mittel 3 PRP Eine regelmäßige Überwachung der Pestizidrückstände bei Rapssaaten zeigt, dass die Rückstandswerte innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen. Während der chemischen Raffi-

In Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind die Grenzwerte für Pestizid-rückstände niedergelegt. Im Rah-men dieser Verordnung wird die Verwendung eines Transferfaktors für zugelassene Pestizide in verar-

Siehe oben unter „Allgemein“.

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nation reichern sich jedoch Dioxine in den Destillaten an.

beiteten Erzeugnissen gestattet, sofern die Futtermittelsicherheit sichergestellt ist.

Pestizidrückstände wie in Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung aufge-führt

C mittel hoch 4 CCP Manche der verbotenen Pestizi-de können in der Umwelt vor-handen sein. Die Wahrschein-lichkeit, dass sie in rohem Raps-öl vorliegen, ist jedoch sehr gering; allerdings reichern sie sich während der Raffination in den Destillaten an.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wur-den die Höchstgehalte einer Reihe von Pestizidrückständen in Futter-mitteln festgelegt.

Siehe oben unter „Allgemein“. Gemäß der FEDIOL dürfen Destillate aus der chemischen Raffination nicht zur Verfütterung verwendet werden.

* http://www.fediol.be/5/index2.php

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Rapsschrot- und -ölerzeugnissen

A. Lagerung und Transport von Ölsaaten und Ölsaatenschroten

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDIN-GUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Toxine aus Schädlingsbe-kämpfungsmitteln

C gering hoch 3 PRP Vergiftete Körner aus offenen Be-hältern könnten in die Lebensmittel-kette gelangen.

Ein Schädlingsbekämpfungs-programm, das für den Ein-satz in der Lebensmittelkette geeignet ist, muss zur An-wendung kommen.

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rück-stände von Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden oder Rodentiziden über dem MRL

C mittel mittel 3 PRP Die Verwendung von Pestiziden bei Ölsaaten nach der Ernte ist auf-grund der begrenzten Zeit, die für den Abbau der Pestizide zur Verfü-gung steht, kritisch. Die Ölsaaten exportierenden Länder arbeiten mit Positivlisten zur Verwendung von Pestiziden, die hinsichtlich mancher Stoffe, insbesondere im Fall von Weichsaaten wie z. B. Sonnenblu-mensaaten, möglicherweise nicht mit den europäischen Rechtsvor-schriften übereinstimmen.

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 untersagt das Inverkehrbringen von Erzeug-nissen, die nicht den im An-hang der Verordnung genann-ten MRLs entsprechen.

Transportunternehmen und Lagerbetriebe müssen Pesti-zide ordnungsgemäß verwen-den und dies dokumentieren. Anderenfalls müssen sie durch eine Überprüfiung (Verifizierung) nachweisen, dass die Werte der Pestizid-rückstände bei Transport und Lagerung den EU-Rechtsvorschriften entspre-chen.

Verunreinigung durch die zuvor beförderte Ladung während des Transports in landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Lkw, Binnen- und Hochseeschiffen

C gering hoch 3 PRP Der Transport von Ölsaaten und Ölsaatenschroten erfolgt für ge-wöhnlich nicht mit Transportmitteln, die ausschließlich für den Lebens-mittel- oder Futtermitteltransport bestimmt sind.

Transportunternehmen müs-sen die Fahrzeuge und Lkw sowie Binnen- und Hochsee-schiffe vor dem Verladen reinigen. Die Sauberkeit ist vor dem Verladen zu überprü-fen.

Verunreinigung durch die Vorladung während der Lagerung

C gering hoch 3 PRP Mykotoxinverunreinigungen von Vorladungen können auf Ölsaaten und Ölsaatenschrote übertragen werden.

Lagerbetriebe müssen die Lagerräume vor der Verwen-dung reinigen und die Sau-berkeit überprüfen.

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Rapsschrot- und –ölerzeugnissen

B. Transport von zur Verfütterung bestimmten tropischen und

Samenölen sowie Folgeerzeugnissen gemäß den EU-Normen für den Lebensmitteltransport

GEFAHR KAT. WAHR-

SCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE

PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRAN-CHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Verunreinigung durch die zuvor beförderte Ladung

- Tankwagen, Kesselwagen und Binnenschiffe

C gering hoch 3 PRP Der Transport von Ölen erfolgt in ausschließlich für diesen Zweck be-stimmten Transportmitteln.

Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sieht den Transport flüssiger Lebensmittel in ausschließlich für diesen Zweck bestimmten Tank-wagen, Kesselwagen und Bin-nenschiffen vor. Verhaltenskodex der FEDIOL zum Transport von Fetten und Ölen zur direkten Verwendung in Lebensmitteln in Straßentank-wagen und Tankcontainern (Code of working practice for bulk road and tank container transport of fats and oils for direct food use*)

Die zuvor beförderten Ladungen sind mithilfe des Leitfadens der FEDIOL zu Transportmitteln und Tankauskleidung bei zuvor beförderten Ladungen (Prac-tical guide to previous cargo(es) restric-tions for means of transport and tank lining) zu prüfen.

- Küstentanker C gering hoch 3 PRP Für Küstentanker, die Öle und Fette über kurze Seestrecken in der EU befördern, gilt als Mindestanforderung, dass die unmittelbar zuvor beförderten Ladungen entweder aus Lebensmitteln oder aus Erzeugnissen bestanden haben, die in der EU-Liste der zulässi-gen vorherigen Ladungen von Richtli-nie 96/3/EG aufgeführt sind.

Verhaltenskodex der FEDIOL zum Massentransport von Ölen und Fetten in die oder innerhalb der Europäischen Union (FEDI-OL Code of Practice for the transport in bulk of oils and fats into or within the European Union*)

Die zuvor beförderten Ladungen sind mithilfe des Leitfadens der FEDIOL zu Transportmitteln und Tankauskleidung bei zuvor beförderten Ladungen (Prac-tical guide to previous cargo(es) restric-tions for means of transport and tank lining) zu prüfen.

Verunreinigung durch Reinigungsmittel

- Tankwagen, Kesselwagen und Binnenschiffe

C gering mittel 2 In Reinigungsanlagen, in denen sowohl Futtermittel- als auch Chemikalienbe-hälter am selben Ort gereinigt werden,

Verhaltenskodex der FEDIOL zum Massentransport von Ölen

Es sind Sicherungsmaßnahmen zum Ausschluss einer Verunreinigung der

Der Verhaltenskodex der FEDIOL zum

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besteht ein erhöhtes Risiko. und Fetten in die oder innerhalb der Europäischen Union (FEDI-OL Code of Practice for the transport in bulk of oils and fats into or within the European Union*)

lebensmittel- und futtermitteltauglichen Ladetanks und Ausrüstung durch Dampf, Wasser und Reinigungsmittel, die bei der Reinigung von nicht le-bensmitteltauglichen Ladetanks ver-wendet werden, zu ergreifen.

Transport von Fetten und Ölen zur direkten Verwendung in Le-bensmitteln in Straßen-tankwagen und Tank-containern (Code of working practice for bulk road and tank container transport of fats and oils for direct food use) beinhaltet bewährte Praktiken zur Reinigung der Tanks.

- Küstentanker C gering mittel 2 Wenn das Küstenfahrzeug nicht aus-schließlich für den Lebensmittel- oder Futtermitteltransport bestimmt ist, besteht ein erhöhtes Risiko.

In den ausgewählten Reinigungsanla-gen muss ein HACCP-System zur Anwendung kommen. Vor dem Verla-den ist eine unterzeichnete Reini-gungsbescheinigung zu verlangen.

* http://www.fediol.be/5/index2.php

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Rapsschrot- und -ölerzeugnissen

B. Transport von zur Verfütterung bestimmten tropischen und

Samenölen sowie Folgeerzeugnissen gemäß den EU-Normen für den Lebensmitteltransport (Fortsetzung)

GEFAHR KAT. WAHR-

SCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE

PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRAN-CHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Für die Ausrüstung ver-wendete Heiz- oder Kühlmittel

- Tankwagen C gering gering 1 Es werden Tanks aus rostfreiem Stahl verwendet, die über ein Doppelwandsystem (keine Schlan-gen) mit Kühlwasser aus dem Motor erhitzt werden.

Verhaltenskodex der FEDIOL zum Massentransport von Ölen und Fetten in die oder innerhalb der Europäischen Union (FEDIOL Code of Practice for the transport in bulk of oils and fats into or within the European Union*)

- Kesselwagen, Tankleichter und Küstenfahrzeuge

C gering hoch 3 PRP Toxische Wärmeträgeröle werden möglicherweise noch immer ver-wendet. Durch die relativ geringen Erwärmungstemperaturen während des Transports ist die Wahrschein-lichkeit eines Eindringens von Wärmeträgerölen in das Erzeugnis jedoch gering.

Heizschlangen in Kesselwagen müssen aus rostfreiem Stahl bestehen (FEDIOL). Wenn Wärmeträgeröle verwendet wor-den sind, muss das Transportunterneh-men, welches das Öl transportiert hat, die Dokumentation zu möglichen Netto-verlusten zur Verfügung stellen und bei Bedarf entsprechend analysieren.

Fremdkörper P gering hoch 3 PRP Es sollte ein Qualitätsplan zur Anwen-dung kommen, der das Beladen von Tankwagen mit raffinierten Ölen an einem überdachten Ort vorsieht.

Verfälschung C/P/B gering hoch 3 PRP Verfälschungen können Schäden verursachen.

Die verbindlichen Mindestanforderungen des Verhaltenskodexes der FEDIOL zum Transport von Fetten und Ölen zur direk-ten Verwendung in Lebensmitteln in Straßentankwagen und Tankcontainern (Code of working practice for bulk road and tank container transport of fats and oils for direct food use) sind einzuhalten.

* http://www.fediol.be/5/index2.php

Page 55: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Rapsschrot- und -ölerzeugnissen

C. Nicht den EU-Normen für den Lebensmitteltransport entsprechen-

der Transport von zur Verfütterung bestimmten tropischen und Samenölen sowie Folge- und Nebenerzeugnissen

GEFAHR KAT. WAHR-

SCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE

PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIF-TEN, BRANCHENSTAN-

DARDS UND/ODER VERTRAGS-

BEDINGUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Verunreinigung durch die zuvor beförderte Ladung

C gering hoch 3 PRP Tankwagen und Binnenschiffe wurden mögli-cherweise für nicht lebensmittel- oder futter-mitteltaugliche Erzeugnisse wie z. B. Petro-chemikalien verwendet.

Tankwagen und Binnenschiffe, die nicht ausschließlich für den Transport von Lebensmitteln oder Futtermitteln bestimmt sind, sollten ein geprüftes Reinigungs-verfahren durchlaufen haben.

Verunreinigung durch Reinigungsmittel

C mittel mittel 3 PRP In Reinigungsanlagen, in denen sowohl Futtermittel- als auch Chemikalienbehälter am selben Ort gereinigt werden, besteht ein erhöhtes Risiko.

Die eingesetzten Reinigungsmittel müssen Futtermittel- oder Le-bensmitteltauglichkeit aufweisen.

Der Verhaltenskodex der FEDI-OL zum Transport von Fetten und Ölen zur direkten Verwen-dung in Lebensmitteln in Stra-ßentankwagen und Tankcontai-nern (Code of working practice for bulk road and tank container transport of fats and oils for direct food use) beinhaltet be-währte Praktiken zur Reinigung der Tanks.

Heiz- oder Kühlmittel von defekter Ausrüstung

- Tankwagen C gering gering 1 Tankwagen, in denen Schlangen zur Wärme-übertragung verwendet werden, sind verbo-ten. Die Tanks werden über ein Doppelwandsy-stem mit Kühlwasser aus dem Motor erhitzt.

- Binnenschiffe C gering hoch 3 PRP Toxische Wärmeträgeröle werden mögli-cherweise noch immer verwendet. Durch die relativ geringen Erwärmungstemperaturen während des Transports ist die Wahrschein-lichkeit eines Eindringens von Wärmeträger-ölen in das Erzeugnis jedoch gering.

Wenn Wärmeträgeröle verwendet worden sind, muss das Trans-portunternehmen, welches das Öl transportiert hat, die Dokumenta-tion zu möglichen Nettoverlusten zur Verfügung stellen und bei Bedarf entsprechend analysieren.

Die Verwendung von heißem Wasser oder Heizdampf wird empfohlen.

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Fremdkörper P gering mittel 2

Verfälschung mit Mineral-öl

gering hoch 3 PRP Die Verfälschung mit Mineralöl stellt beim Transport von Ölen in den Herkunftsländern noch immer ein Problem dar. Seit Okto-ber 1999 wurden die Kontrollen verstärkt, sodass sich die Wahrscheinlichkeit einer Verfälschung verringert hat.

Verfälschungen sind zu vermei-den.

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Rapsschrot- und -ölerzeugnissen

D. Lagerung

GEFAHR KAT. WAHR-

SCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD RISIKOKLASSE PRP ODER

CCP BEGRÜNDUNG RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBE-DINGUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Verunreinigung durch unzureichende Tren-nung (Verunreinigung durch Vorladungen, unzulässige Zusam-menlagerungen)

C gering hoch 3 PRP Diese Risikoeinstufung betrifft Terminals, in denen sowohl Chemikalien als auch pflanzliche Öle gelagert werden. Das Risiko ist geringer, wenn die EU-Liste der zulässigen vorherigen Ladungen während des Seetransports bei der Lagerung pflanzlicher Öle durch das Tanktermi-nal eingehalten wird. Das geringste Risiko be-steht, wenn die pflanzlichen Öle in Tanks gela-gert werden, die ausschließlich für die Lagerung von Lebensmitteln bestimmt sind.

Terminals in der EU, in denen Öle und Fette für den menschlichen Verzehr gelagert werden, müssen ein HACCP-System an-wenden (Verordnung (EG) Nr. 852/2004).

Lagerbetriebe müssen minde-stens die EU-Vorschriften bezüg-lich zuvor beförderter Ladungen befolgen, die im Rahmen von Richtlinie 96/3/EG für den See-transport festgelegt wurden.

Verunreinigung durch Reinigungsmittel

C gering hoch 3 PRP Diese Risikoeinstufung betrifft Terminals, in denen sowohl Chemikalien als auch pflanzliche Öle gelagert werden. Hier werden möglicherwei-se Reinigungsmittel verwendet, die nicht zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie geeig-net sind. In Tankterminals in der EU, die den HACCP-Grundsätzen entsprechen und in denen die Lagerung von pflanzlichen Ölen und von Chemikalien getrennt gehalten wird, ist die Wahrscheinlichkeit einer Verwendung der fal-schen Reinigungsmittel sehr gering.

Die Reinigungsmittel müssen zur Verwendung in der Lebensmittel-industrie geeignet sein.

Wärmeträgeröle von defekter Ausrüstung

C gering hoch 3 PRP Toxische Wärmeträgeröle werden möglicherwei-se noch immer verwendet. Durch die relativ geringen Erwärmungstemperaturen während der Lagerung ist die Wahrscheinlichkeit eines Ein-dringens von Wärmeträgerölen in das Erzeugnis jedoch gering.

Wenn Wärmeträgeröle verwen-det worden sind, muss der La-gerbetrieb die Dokumentation zu Nettoverlusten zur Verfügung stellen und bei Bedarf entspre-chend analysieren.

Die Verwendung von Wasser und Heizdampf wird empfohlen.

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FUTTERMITTEL Risikobewertung der Erzeugungskette von Sonnenblumenschrot- und -ölerzeugnissen

1. Anbau von Sonnenblumensaaten*

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDIN-GUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rück-stände von Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden oder Rodentiziden über dem MRL

C Drittländer, die Sonnenblumensaa-ten exportieren (Argentinien, Ungarn usw.), arbeiten mit Positivlisten zur Verwendung von Pestiziden wäh-rend des Anbaus, die hinsichtlich mancher Stoffe möglicherweise nicht mit den europäischen Rechts-vorschriften zu Pestizidrückständen überein-stimmen. Bei Sonnenblu-mensaaten scheint die Verwendung von Pestiziden nach der Ernte kritischer zu sein als vor der Ernte.

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 untersagt das Inverkehrbringen von Erzeug-nissen, die nicht den in den Anhängen genannten MRLs entsprechen.

* Die Bewertung von Risiken außerhalb der EU liegt nicht im Anwendungsbereich dieses Dokumentes. Weitere Informationen finden sich in Abschnitt d), Absatz 2.3. zur Risikoanalyse.

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Sonnenblumenschrot- und -ölerzeugnissen

2. Trocknung der Sonnenblumensaaten bei der Primärproduktion*

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDIN-GUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Durch die Trocknung hervorgerufene Kontami-nanten

- Dioxin C Die Verbrennung von Abfällen kann zu Dioxinbildung führen. Die in den Ölmühlen bislang festgestellten Dioxinwerte in rohem Sonnenblumenöl lagen unterhalb der Nachweisgren-ze.

Verhaltenskodex zur Vermei-dung und Reduzierung von Verunreinigungen durch Dioxin und dioxinähnliche PCB in Lebensmitteln und Futtermitteln (Kodex CAC/RCP 62-2006)

Gemäß guter Herstellungspraxis wird die Verwendung von Brenn-stoffen empfohlen, die nicht zu einer Bildung von Dioxinen und dioxinähnlichen Verbindungen und anderen schädlichen Konta-minanten führen.

Für die direkte Erhitzung sollten geeignete Brenner verwendet werden. Eine Überwachung wird als erforderlich betrachtet, um sicherzustellen, dass Trock-nungs- und Erhitzungs-prozesse keine erhöhten Werte bei Dioxi-nen und dioxinähnlichen PCB zur Folge haben. Abfallprodukte sind nicht als Brennstoff für die Direkttrocknung zu verwenden.

* Die Bewertung von Risiken außerhalb der EU liegt nicht im Anwendungsbereich dieses Dokumentes. Weitere Informationen finden sich in Abschnitt d), Absatz 2.3. zur Risikoanalyse.

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Sonnenblumenschrot- und -ölerzeugnissen

3. Pressung von Sonnenblumensaaten

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDIN-GUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Toxine aus Schädlingsbe-kämpfungsmitteln

C gering hoch 3 PRP Vergiftete Körner aus offenen Behältern könnten in die Le-bensmittelkette gelangen.

Ein Schädlingsbekämpfungspro-gramm, das für den Einsatz in der Lebensmittelkette geeignet ist, muss zur Anwendung kommen.

Toxische Stoffe vom Hexan

C gering hoch 3 PRP In der Industrie verwendetes Hexan kann toxische Verbindun-gen beinhalten.

Durch Richtlinie 2009/32/EG wurden Reinheitskriterien für die Verwendung von Hexan bei der Ölsaatenverarbeitung festgelegt.

Es muss für Lebensmittel geeigne-tes Hexan verwendet werden.

Hydrauliköle oder Schmierstoffe von defek-ter Ausrüstung

C gering hoch 3 PRP Hydrauliköle und Schmierstoffe können toxische Verbindungen beinhalten.

Das Präventivprogramm sollte sicherstellen, dass eine Verunreini-gung des Erzeugnisses durch nicht lebensmitteltaugliche Hydrauliköle und Schmierstoffe vermieden und die Verunreinigung des Erzeugnis-ses durch lebensmitteltaugliche Hydrauliköle und Schmierstoffe minimiert wird. Das Präventivpro-gramm kann eine Aufzeichnung der verwendeten Mengen beinhalten.

Fremdstoffe wie Glas, Holz, Metall usw.

P mittel mittel 3 PRP Es können Fremdstoffe vorhan-den sein.

Ein System zur Entfernung von Fremdstoffen sollte zur Anwendung kommen.

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Sonnenblumenschrot- und -ölerzeugnissen

3.1 Gewinnung von Rohöl

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRAN-CHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Mineralöle aus einem defekten Rückgewinnungssystem

C gering hoch 3 PRP Mineralöle können toxische Ver-bindungen beinhalten. Es liegt im Interesse des Ölmühlenbetreibers, so viel Hexan wie möglich wieder-zugewinnen und das System dementsprechend gut zu warten.

Das Mineralöl aus dem Rückgewin-nungssystem muss lebensmitteltaug-lich sein. Das Präventivprogramm sollte sicherstellen, dass eine Verun-reinigung des Erzeugnisses durch nicht lebensmitteltaugliche Öle ver-mieden und die Verunreinigung des Erzeugnisses durch lebensmitteltaug-liche Öle minimiert wird. Das Präven-tivprogramm kann eine Aufzeichnung der verwendeten Mengen beinhalten.

Der niederländische GMP-Standard sieht einen Grenzwert für den Kohlenwasserstoffgehalt (C10 bis C40) in Son-nenblumenölen und Nebenerzeugnissen der Raffination von 1.000 mg/kg vor.

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rück-stände von Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden oder Rodentiziden über dem MRL

C mittel mittel 3 PRP Eine regelmäßige Überwachung der Pestizidrückstände bei Son-nenblumensaaten zeigt, dass die Rückstandswerte innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen. Die MRL-Politik in Drittländern unterscheidet sich von der MRL-Politik der EU.

In Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind die Grenzwer-te für Pestizidrückstände nie-dergelegt. Im Rahmen dieser Verordnung wird die Verwen-dung eines Transferfaktors für zugelassene Pestizide in verar-beiteten Erzeugnissen gestattet, sofern die Lebensmittelsicher-heit sichergestellt ist. Vertrag der FEDIOL zum Kauf von Sonnenblumensaaten im Schwarzmeerraum (enthält eine Klausel zur Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften)

Eingehendes Material ist zu prüfen (je nach Herkunft).

Pestizidrückstände wie in Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung aufge-führt

C sehr gering hoch 2 Manche der verbotenen Pestizide können in der Umwelt vorhanden sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie in rohem Sonnenblumenöl vorliegen, ist jedoch sehr gering.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurden die Höchstgehalte einer Reihe von Pestizidrückständen in Futtermitteln festgelegt.

Nach der Rückgewinnung im Rohöl verbleibendes Hexan

C hoch gering 3 PRP Nach der Ölextraktion mit Hexan und der anschließenden Hexan-rückgewinnung aus dem Öl verbleiben Spuren von Hexan im Rohöl.

Der Flammpunkt-Grenzwert der FOSFA liegt bei 121 °C.

Die Transportvorschriften, die niedri-gere Grenzwerte für Hexanrückstän-de enthalten, als im Zusammenhang mit der Futtermittelsicherheit erfor-derlich ist, sind zu befolgen.

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Sonnenblumenschrot- und -ölerzeugnissen

3.2 Gewinnung von Sonnenblumenschrot

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDIN-GUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Dioxin aus Trennmittel C gering hoch 3 PRP Trennmittel basieren auf Mineralien und können von Natur aus Dioxin enthalten. Dioxin ist toxisch für Menschen und Tiere.

Durch Verordnung (EG) Nr. 2439/1999 wurden Qualitäts-kriterien für Trennmittel fest-gelegt.

Es ist Trennmittel in Futtermit-telqualität zu kaufen.

Salmonellen B gering hoch 3 PRP Salmonellen stellen die größte Gefahr einer mikrobiologischen Verunreinigung von Futtermitteln dar. Salmonellen sind in der Umwelt weit verbreitet, sodass jedes Binde-glied in der Lebensmittelkette, von den Erzeugern bis hin zu den Ver-brauchern, eine Rolle bei der Redu-zierung des Risikos einer Schädi-gung von Menschen und Tieren durch Salmonellen spielt. Tierfutter ist allgemein als ein möglicher Weg bekannt, auf dem Salmonellen in die Lebensmittelkette gelangen können.

Verhaltenskodex der FEDIOL zur Kontrolle von Salmonellen in Ölmühlen (Code of Practice for the Control of Salmonella in Oilseed Crushing Plants*)

Die PRP des Verhaltenskodex der FEDIOL zur Kontrolle von Salmonellen sind anzuwen-den, darunter z. B. Reinigung von Staubabscheidern und Kühlern, Vermeidung von Kondensation in Fertigungsli-nien und Silos, Personalschu-lungen.

Alle Bindeglieder der Futter-mittelkette müssen das Auf-treten von Salmonellen in ihren Erzeugnissen auf ein Minimum reduzieren. Die Ölmühlen in der EU haben bereits erhebliche Anstren-gungen in Form freiwilliger Maßnahmen zur Reduzierung des Verunreinigungsgrades ihrer Futtermittel unternom-men. Seit der Einführung des GMP-Kodexes der FEDIOL für Ölmühlen 1993 (durch diese Leitlinie ersetzt) wurden beträchtliche Fortschritte erzielt.

Dioxin aus verwendeter Bleicherde

C gering hoch 3 PRP Bleicherde basiert auf Mineralien und kann von Natur aus Dioxin enthalten. Dioxin ist toxisch für Menschen und Tiere.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurde der Dioxingehalt von Einzelfuttermitteln pflanzli-chen Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und der Gesamtgehalt an Dioxin und dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) begrenzt. Die FEDIOL hat einen Verhal-tenskodex zu den Einkaufs-bedingungen für frische Bleicherde für die Ölraffination (Code of Practice on the purchase conditions of fresh

Es ist frische Bleicherde von Zulieferern zu kaufen, welche die Spezifikationen der FEDI-OL erfüllen, die im Verhal-tenskodex zu den Einkaufs-bedingungen für frische Bleicherde für die Ölraffination der FEDIOL genannt sind.

Das Risiko tritt nur bei inte-grierten Ölmüh-len/Ölraffinerien auf.

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bleaching earth for oil refi-ning*) entwickelt, in dem ein Höchstwert für Dioxin und dioxinähnliche PCB in Höhe von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) als Obergrenze festgelegt ist.

Hexanrückstände C hoch gering 3 PRP Hexanrückstände liegen in Ölsaa-tenschroten vor.

ADR 400 ppm Die Transportvorschriften, die niedrigere Grenzwerte für Hexanrückstände enthalten, als im Zusammenhang mit der Futtermittelsicherheit erforder-lich ist, sind zu befolgen.

Wassergüte C/B/P gering hoch 3 PRP Wasser wird bei der Gewinnung von Sonnenblumenschrot verwendet.

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 183/2005 hat Wasser, das bei der Futtermittelherstellung verwendet wird, von geeigne-ter Qualität zu sein.

Es ist Wasser von geeigneter Qualität zu verwenden.

* http://www.fediol.be/5/index2.php

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Sonnenblumenschrot- und -ölerzeugnissen

3.3 Abtrennung der Sonnenblumensaatschalen

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDIN-GUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Salmonellen B gering hoch 3 PRP Salmonellen stellen die größte Gefahr einer mikrobiologischen Verunreinigung von Futtermitteln dar. Salmonellen sind in der Umwelt weit verbreitet, sodass jedes Bindeglied in der Lebensmittelkette, von den Erzeugern bis hin zu den Verbrau-chern, eine Rolle bei der Reduzierung des Risikos einer Schädigung von Menschen und Tieren durch Salmonellen spielt. Tierfutter ist allgemein als ein möglicher Weg bekannt, auf dem Salmonellen in die Lebensmittelkette gelangen können.

Verhaltenskodex der FEDIOL zur Kontrolle von Salmonellen in Ölmühlen (Code of Practice for the Control of Salmonella in Oilseed Crushing Plants*)

Die Präventivmaßnahmen, die im Verhaltenskodex der FEDIOL zur Kontrolle von Salmonellen in Ölmühlen aufgeführt sind, sind anzu-wenden.

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Sonnenblumenschrot- und -ölerzeugnissen

4. Raffination

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHEN-STANDARDS UND/ODER VERTRAGS-

BEDINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Hydrauliköle oder Schmierstoffe von defek-ter Ausrüstung

C gering hoch 3 PRP Hydrauliköle und Schmierstoffe können toxische Verbindungen beinhalten.

Das Präventivprogramm sollte sicher-stellen, dass eine Verunreinigung des Erzeugnisses durch nicht lebensmittel-taugliche Hydrauliköle und Schmierstof-fe vermieden und die Verunreinigung des Erzeugnisses durch lebensmittel-taugliche Hydrauliköle und Schmierstof-fe minimiert wird. Das Präventivpro-gramm kann eine Aufzeichnung der verwendeten Mengen beinhalten.

Der niederländische GMP-Standard sieht einen Grenzwert für den Kohlen-wasserstoffgehalt (C10 bis C40) in Sonnenblumenölen und Nebenerzeugnissen der Raffination von 1.000 mg/kg vor.

Reinigungsmittel und Dampfkessel-Chemikalien

C mittel mittel 3 PRP Reinigungsmittel und Dampfkessel-Chemikalien können mit dem Erzeugnis in Kon-takt kommen.

Im Produktionssystem verwendete Reinigungsmittel sollten ausgespült werden. Die Reinigungsmittel und Dampfkessel-Chemikalien müssen zur Verwendung in der Lebensmittel-industrie geeignet sein.

Verunreinigtes Wasser C gering hoch 3 PRP Wasser wird für die Reinigung und in erhitz-ter Form zu Destillations-zwecken verwendet.

Es ist Trinkwasser zu verwenden.

Verarbeitungshilfsstoffe (alkalische Lösung, Säu-ren)

C mittel mittel 3 PRP Verarbeitungshilfsstoffe kommen mit dem Er-zeugnis in Kontakt.

Verarbeitungshilfsstoffe, die direkt mit dem Öl in Kontakt kommen, müssen für die Verwendung in Lebensmitteln vorgesehen sein oder Lebensmittel-qualität aufweisen.

Fremdstoffe wie Glas, Holz, Metall usw.

P mittel mittel 3 PRP Es können Fremdstoffe vorhanden sein.

Vor dem Verladen ist eine Filtration durchzuführen.

Wärmeträgeröle von defekter Ausrüstung

C mittel hoch 4 CCP Wärmeträgeröle werden in Betrieben, die nicht Mitglieder der FEDIOL sind, möglicherweise noch immer verwendet.

Gemäß dem Verhaltenskodex der FEDIOL zur Erhitzung von Speise-ölen während der Verarbeitung (Code of Practice on the Heating of Edible Oils during Processing*) ist die Verwendung von Wärmeträgerölen unzulässig.

Es ist heißes Wasser oder Heizdampf zu verwenden. Anderenfalls sollte durch eine Kontrollmaßnahme sichergestellt werden, dass eine Verunreinigung des Erzeugnisses durch die Wärmeträger-öle ausgeschlossen ist.

*http://www.fediol.be/5/index2.php

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Sonnenblumenschrot- und -ölerzeugnissen

4.1 Gewinnung von raffiniertem Sonnenblumenöl

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRAN-CHENSTANDARDS UND/ODER VER-

TRAGSBEDINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Dioxin aus Bleicherde C gering hoch 3 PRP Bleicherde ist eine potenzielle Quelle von Dioxinverunreini-gungen bei der Ölraffination. Die Bleicherdedosierung bei der Raffination beträgt jedoch lediglich 1 bis 3 %.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurde der Dioxingehalt von Einzelfuttermit-teln pflanzlichen Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und der Gesamtgehalt an Dioxin und dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) begrenzt. Die FEDIOL hat einen Verhaltens-kodex zu den Einkaufsbedingungen für frische Bleicherde für die Ölraffi-nation (Code of Practice on the purchase conditions of fresh blea-ching earth for oil refining*) entwic-kelt, in dem ein Höchstwert für Dioxin und dioxinähnliche PCB in Höhe von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) als Obergrenze festge-legt ist.

Es ist frische Bleicherde von Zulieferern zu kaufen, welche die Spezifikationen der FEDI-OL erfüllen, die im Verhal-tenskodex zu den Einkaufs-bedingungen für frische Bleicherde für die Ölraffination der FEDIOL genannt sind.

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rück-stände von Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden oder Rodentiziden über dem MRL

C mittel mittel 3 PRP Eine regelmäßige Überwa-chung der Pestizidrückstände bei Sonnenblumensaaten zeigt, dass die Rückstands-werte innerhalb der gesetzli-chen Grenzwerte liegen. Die Verwendung von Pestiziden nach der Ernte ist jedoch kritisch und kann dazu führen, dass Sonnenblumensaaten und Nebenerzeugnisse der Raffination die MRLs nicht einhalten, es sei denn, die Rückstände werden bei der Raffination des Rohöls voll-ständig entfernt.

In Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind die Grenzwerte für Pestizid-rückstände niedergelegt. Im Rah-men dieser Verordnung wird die Verwendung eines Transferfaktors für zugelassene Pestizide in verar-beiteten Erzeugnissen gestattet, sofern die Futtermittelsicherheit sichergestellt ist.

Wenn die Rückstände eines Pestizids den Grenzwert überschreiten, sollte eine Bewertung der Futtermittelsi-cherheit vorgenommen wer-den.

Pestizidrückstände wie in Richtlinie 2002/32/EG über

C sehr gering hoch 2 Manche der verbotenen Pestizide können in der Um-

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurden die Höchstgehalte einer Reihe von

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unerwünschte Stoffe in der Tierernährung aufge-führt

welt vorhanden sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie in rohem Sonnenblumenöl vorliegen, ist jedoch sehr gering.

Pestizidrückständen in Futtermitteln festgelegt.

Mikrobiologische Verun-reinigung

B gering mittel 2 Der Feuchtigkeitsgehalt (d. h. die Aktivität des Wassers) raffinierter Öle ist zu gering für ein Bakterienwachstum.

* http://www.fediol.be/5/index2.php

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Sonnenblumenschrot- und -ölerzeugnissen

4.2 Physikalische Raffination: Gewinnung von Sonnenblumendestillationsfettsäuren

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHEN-STANDARDS UND/ODER VERTRAGSBE-

DINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Allgemein C gering hoch 3 PRP Erzeugnisse, die zur Tierfütterung bestimmt sind und einen Gehalt an unerwünschten Stoffen aufweisen, der die gesetzlichen Grenzwerte über-schreitet, dürfen nicht zum Zweck der Verdünnung mit Erzeugnissen gleicher oder anderer Art gemischt werden, die zur Tierfütterung bestimmt sind (Richt-linie 2002/32/EG).

Eine absichtliche Beimi-schung von Sonnenblumen-destillaten ist zu vermeiden.

Dioxin aus Bleicherde C gering hoch 3 PRP Bleicherde ist eine potenzielle Quelle von Dioxinverunreinigungen bei der Ölraffination. Die Bleicher-dedosierung bei der Raffination beträgt jedoch lediglich 1 bis 3 %.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurde der Dioxingehalt von Einzelfuttermitteln pflanzlichen Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und der Gesamt-gehalt an Dioxin und dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) begrenzt. Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex zu den Einkaufsbedingungen für fri-sche Bleicherde für die Ölraffination (Code of Practice on the purchase conditions of fresh bleaching earth for oil refining*) entwickelt, in dem ein Höchstwert für Dioxin und dioxinähnli-che PCB in Höhe von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) als Obergrenze festgelegt ist.

Es ist frische Bleicherde von Zulieferern zu kaufen, welche die Spezifikationen der FE-DIOL erfüllen, die im Verhal-tenskodex zu den Einkaufs-bedingungen für frische Bleicherde für die Ölraffinati-on der FEDIOL genannt sind.

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rück-stände von Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden oder Rodentiziden über dem MRL

C mittel mittel 3 PRP Eine regelmäßige Überwachung der Pestizidrückstände bei Sonnenblu-mensaaten zeigt, dass die Rück-standswerte innerhalb der gesetzli-chen Grenzwerte liegen. Die Ver-wendung von Pestiziden nach der Ernte ist jedoch kritisch und kann dazu führen, dass Sonnenblumen-saaten und Nebenerzeugnisse der Raffination die MRLs nicht einhal-ten.

In Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind die Grenzwerte für Pestizidrückstände niedergelegt. Im Rahmen dieser Ver-ordnung wird die Verwendung eines Transferfaktors für zugelassene Pesti-zide in verarbeiteten Erzeugnissen gestattet, sofern die Futtermittelsicher-heit sichergestellt ist.

Wenn die Rückstände eines Pestizids den Grenzwert überschreiten, sollte eine Bewertung der Futtermittelsi-cherheit vorgenommen wer-den.

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Pestizidrückstände wie in Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung aufge-führt

C gering hoch 3 PRP Manche der verbotenen Pestizide können in der Umwelt vorhanden sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie in rohem Sonnenblumenöl vorliegen, ist jedoch sehr gering; allerdings reichern sie sich während der Raffination in den Destillations-fettsäuren an.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurden die Höchstgehalte einer Reihe von Pestizidrückständen in Futtermitteln festgelegt.

Erzeugnisse, welche die Anforderungen nicht erfüllen, sollten nicht als Futtermittel verwendet werden.

* http://www.fediol.be/5/index2.php

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Sonnenblumenschrot- und -ölerzeugnissen

4.3 Chemische Raffination: Gewinnung von (Salzen von) Sonnenblumenfettsäuren ohne Destillate

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRAN-CHENSTANDARDS UND/ODER VER-

TRAGSBEDINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rück-stände von Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden oder Rodentiziden über dem MRL

C mittel mittel 3 PRP Eine regelmäßige Überwa-chung der Pestizidrückstände bei Sonnenblumensaaten zeigt, dass die Rückstands-werte innerhalb der gesetzli-chen Grenzwerte liegen. Die Verwendung von Pestiziden nach der Ernte ist jedoch kritisch und kann dazu führen, dass Sonnenblumensaaten und Nebenerzeugnisse der Raffination die MRLs nicht einhalten.

In Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind die Grenzwerte für Pestizid-rückstände niedergelegt. Im Rah-men dieser Verordnung wird die Verwendung eines Transferfaktors für zugelassene Pestizide in verar-beiteten Erzeugnissen gestattet, sofern die Futtermittelsicherheit sichergestellt ist.

Wenn die Rückstände eines Pestizids den Grenzwert überschreiten, sollte eine Bewertung der Futtermittelsi-cherheit vorgenommen wer-den.

Pestizidrückstände wie in Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung aufge-führt

C sehr gering hoch 2 Manche der verbotenen Pestizide können in der Um-welt vorhanden sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie in rohem Sonnenblumenöl vorliegen, ist jedoch sehr gering.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurden die Höchstgehalte einer Reihe von Pestizidrückständen in Futtermitteln festgelegt.

Page 72: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Sonnenblumenschrot- und -ölerzeugnissen

4.4 Chemische Raffination: Gewinnung von Sonnenblumendestillaten

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHEN-STANDARDS UND/ODER VERTRAGSBE-

DINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUN-

GEN

Allgemein C mittel hoch 4 CCP Erzeugnisse, die zur Tierfütterung bestimmt sind und einen Gehalt an unerwünschten Stoffen aufweisen, der die gesetzlichen Grenzwerte über-schreitet, dürfen nicht zum Zweck der Verdünnung mit Erzeugnissen gleicher oder anderer Art gemischt werden, die zur Tierfütterung bestimmt sind (Richt-linie 2002/32/EG).

Gemäß der FEDIOL dürfen Destilla-te aus der chemischen Raffination nicht zur Verfütterung verwendet werden. Fetthaltige Erzeugnisse, die durch diskontinuierliche Raffination gewonnen werden, bei der die physikalischen und chemischen Raffinationsschritte mit derselben Ausrüstung kombiniert durchgeführt werden, können zur Verfütterung verwendet werden, sofern analy-tisch nachgewiesen wird, dass die Grenzwerte für Dioxin- und Pestizid-rückstände eingehalten werden.

Dioxin aus Bleicherde C mittel hoch 4 CCP Bleicherde ist eine potenzielle Quelle von Dioxinverunreinigungen bei der Ölraffination. Während der chemischen Raffination reichern sich Dioxine in den Destillaten an.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurde der Dioxingehalt von Einzelfuttermitteln pflanzlichen Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und der Gesamt-gehalt an Dioxin und dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) begrenzt. Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex zu den Einkaufsbedingungen für fri-sche Bleicherde für die Ölraffination (Code of Practice on the purchase conditions of fresh bleaching earth for oil refining*) entwickelt, in dem ein Höchstwert für Dioxin und dioxinähnli-che PCB in Höhe von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) als Obergrenze festgelegt ist.

Es ist frische Bleicherde von Zuliefe-rern zu kaufen, welche die Spezifi-kationen der FEDIOL erfüllen, die im Verhaltenskodex zu den Einkaufs-bedingungen für frische Bleicherde für die Ölraffination der FEDIOL genannt sind. Gemäß der FEDIOL dürfen Destilla-te aus der chemischen Raffination nicht zur Verfütterung verwendet werden.

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rück-stände von Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden oder Rodentiziden über dem MRL

C mittel mittel 3 PRP Eine regelmäßige Überwachung der Pestizidrückstände bei Sonnenblu-mensaaten zeigt, dass die Rück-standswerte innerhalb der gesetzli-chen Grenzwerte liegen. Während der chemischen Raffination reichern sich jedoch Dioxine in den Destilla-ten an.

In Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind die Grenzwerte für Pestizidrückstände niedergelegt. Im Rahmen dieser Ver-ordnung wird die Verwendung eines Transferfaktors für zugelassene Pesti-zide in verarbeiteten Erzeugnissen gestattet, sofern die Futtermittelsicher-heit sichergestellt ist.

Siehe oben unter „Allgemein“.

Page 73: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

73

Pestizidrückstände wie in Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung aufge-führt

C mittel hoch 4 CCP Manche der verbotenen Pestizide können in der Umwelt vorhanden sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie in rohem Sonnenblumenöl vorliegen, ist jedoch sehr gering; allerdings reichern sie sich während der Raffination in den Destillations-fettsäuren an.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurden die Höchstgehalte einer Reihe von Pestizidrückständen in Futtermitteln festgelegt.

Siehe oben unter „Allgemein“. Gemäß der FEDIOL dürfen Destilla-te aus der chemischen Raffination nicht zur Verfütterung verwendet werden.

* http://www.fediol.be/5/index2.php

Page 74: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Sonnenblumenschrot- und -ölerzeugnissen

A. Lagerung und Transport von Ölsaaten und Ölsaatenschroten

GEFAHR KAT. WAHR-

SCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE

PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRAN-CHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Toxine aus Schädlingsbe-kämpfungsmitteln

C gering hoch 3 PRP Vergiftete Körner aus offenen Behältern könnten in die Lebensmittelkette gelangen.

Ein Schädlings-bekämpfungsprogramm, das für den Einsatz in der Lebensmittelkette geeignet ist, muss zur Anwendung kommen.

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rück-stände von Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden oder Rodentiziden über dem MRL

C mittel mittel 3 PRP Die Verwendung von Pestiziden bei Ölsaaten nach der Ernte ist aufgrund der begrenzten Zeit, die für den Abbau der Pestizide zur Verfügung steht, kritisch. Die Ölsaaten exportierenden Länder arbeiten mit Positivlisten zur Verwen-dung von Pestiziden, die hinsichtlich mancher Stoffe, insbesondere im Fall von Weichsaaten wie z. B. Sonnenblumensaaten, möglicherweise nicht mit den europäischen Rechtsvorschriften übereinstimmen.

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 untersagt das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die nicht den im Anhang der Verordnung genannten MRLs entsprechen.

Transportunternehmen und Lagerbetriebe müssen Pestizide ordnungsgemäß verwenden und dies do-kumentieren. Anderenfalls müssen sie durch eine Überprüfiung (Verifizie-rung) nachweisen, dass die Werte der Pestizid-rückstände bei Transport und Lagerung den EU-Rechtsvorschriften ent-sprechen.

Verunreinigung durch die zuvor beförderte Ladung während des Transports in landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Lkw, Binnen- und Hochseeschiffen

C gering hoch 3 PRP Der Transport von Ölsaaten und Ölsaaten-schroten erfolgt für gewöhnlich nicht mit Trans-portmitteln, die ausschließlich für den Lebens-mittel- oder Futtermitteltransport bestimmt sind.

Transportunternehmen müssen die Fahrzeuge und Lkw sowie Binnen- und Hochseeschiffe vor dem Verladen reinigen. Die Sauberkeit ist vor dem Verladen zu überprüfen.

Verunreinigung durch die Vorladung während der Lagerung

C gering hoch 3 PRP Mykotoxinverunreinigungen von Vorladungen können auf Ölsaaten und Ölsaatenschrote übertragen werden.

Lagerbetriebe müssen die Lagerräume vor der Ver-wendung reinigen und die Sauberkeit überprüfen.

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Sonnenblumenschrot- und –ölerzeugnissen

B. Transport von zur Verfütterung bestimmten tropischen und

Samenölen sowie Folgeerzeugnissen gemäß den EU-Normen für den Lebensmitteltransport

GEFAHR KAT. WAHR-

SCHEINLICH-KEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE

PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRAN-CHENSTANDARDS UND/ODER VER-

TRAGSBEDINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Verunreinigung durch die zuvor beförderte Ladung

- Tankwagen, Kesselwagen und Binnenschiffe

C gering hoch 3 PRP Der Transport von Ölen erfolgt in ausschließlich für diesen Zweck bestimmten Transportmitteln.

Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sieht den Transport flüssiger Lebensmittel in ausschließlich für diesen Zweck bestimmten Tankwagen, Kesselwa-gen und Binnenschiffen vor. Verhaltenskodex der FEDIOL zum Transport von Fetten und Ölen zur direkten Verwendung in Lebensmit-teln in Straßentankwagen und Tankcontainern (Code of working practice for bulk road and tank container transport of fats and oils for direct food use*)

Die zuvor beförderten Ladungen sind mithilfe des Leitfadens der FEDIOL zu Transportmitteln und Tankauskleidung bei zuvor beförderten Ladungen (Prac-tical guide to previous cargo(es) restric-tions for means of transport and tank lining) zu prüfen.

- Küstentanker C gering hoch 3 PRP Für Küstentanker, die Öle und Fette über kurze Seestrecken in der EU befördern, gilt als Mindestanforde-rung, dass die unmittelbar zuvor beförderten Ladungen entweder aus Lebensmitteln oder aus Erzeugnis-sen bestanden haben, die in der EU-Liste der zulässigen vorherigen Ladungen von Richtlinie 96/3/EG aufgeführt sind.

Verhaltenskodex der FEDIOL zum Massentransport von Ölen und Fetten in die oder innerhalb der Europäischen Union (FEDIOL Code of Practice for the transport in bulk of oils and fats into or within the European Union*)

Die zuvor beförderten Ladungen sind mithilfe des Leitfadens der FEDIOL zu Transportmitteln und Tankauskleidung bei zuvor beförderten Ladungen (Prac-tical guide to previous cargo(es) restric-tions for means of transport and tank lining) zu prüfen.

Verunreinigung durch Reinigungsmittel

Page 76: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

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- Tankwagen, Kesselwagen und Binnenschiffe

C gering mittel 2 In Reinigungsanlagen, in denen sowohl Futtermittel- als auch Che-mikalienbehälter am selben Ort gereinigt werden, besteht ein erhöh-tes Risiko.

Es sind Sicherungsmaßnahmen zum Ausschluss einer Verunreinigung der lebensmittel- und futtermitteltauglichen Ladetanks und Ausrüstung durch Dampf, Wasser und Reinigungsmittel, die bei der Reinigung von nicht le-bensmitteltauglichen Ladetanks ver-wendet werden, zu ergreifen.

Der Verhaltenskodex der FEDIOL zum Transport von Fetten und Ölen zur direkten Verwendung in Le-bensmitteln in Straßen-tankwagen und Tank-containern (Code of working practice for bulk road and tank container transport of fats and oils for direct food use) beinhaltet bewährte Praktiken zur Reinigung der Tanks.

- Küstentanker C gering mittel 2 Wenn das Küstenfahrzeug nicht ausschließlich für den Lebensmittel- oder Futtermitteltransport bestimmt ist, besteht ein erhöhtes Risiko.

Verhaltenskodex der FEDIOL zum Massentransport von Ölen und Fetten in die oder innerhalb der Europäischen Union (FEDIOL Code of Practice for the transport in bulk of oils and fats into or within the European Union*)

In den ausgewählten Reinigungsanla-gen muss ein HACCP-System zur Anwendung kommen. Vor dem Verla-den ist eine unterzeichnete Reini-gungsbescheinigung zu verlangen.

*http://www.fediol.be/5/index2.php

Page 77: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Sonnenblumenschrot- und -ölerzeugnissen

B. Transport von zur Verfütterung bestimmten tropischen und Sa-

menölen sowie Folgeerzeugnissen gemäß den EU-Normen für den Lebensmitteltransport (Fortsetzung)

GEFAHR KAT. WAHR-

SCHEINLICH-KEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE

PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRAN-CHENSTANDARDS UND/ODER VER-

TRAGSBEDINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Für die Ausrüstung ver-wendete Heiz- oder Kühl-mittel

- Tankwagen C gering gering 1 Es werden Tanks aus rostfreiem Stahl verwendet, die über ein Dop-pelwandsystem (keine Schlangen) mit Kühlwasser aus dem Motor erhitzt werden.

Verhaltenskodex der FEDIOL zum Massentransport von Ölen und Fetten in die oder innerhalb der Europäischen Union (FEDIOL Code of Practice for the transport in bulk of oils and fats into or within the European Union*)

- Kesselwagen, Tankleichter und Küstenfahrzeuge

C gering hoch 3 PRP Toxische Wärmeträgeröle werden möglicherweise noch immer ver-wendet. Durch die relativ geringen Erwärmungstemperaturen während des Transports ist die Wahrschein-lichkeit eines Eindringens von Wärmeträgerölen in das Erzeugnis jedoch gering.

Heizschlangen in Kesselwagen müssen aus rostfreiem Stahl bestehen (FEDIOL). Wenn Wärmeträgeröle verwendet worden sind, muss das Transportunternehmen, welches das Öl transportiert hat, die Doku-mentation zu möglichen Nettoverlusten zur Verfügung stellen und bei Bedarf entspre-chend analysieren.

Fremdkörper P gering hoch 3 PRP Es sollte ein Qualitätsplan zur Anwendung kommen, der das Beladen von Tankwagen mit raffinierten Ölen an einem überdachten Ort vorsieht.

Verfälschung C/P/B gering hoch 3 PRP Verfälschungen können Schäden verursachen.

Die verbindlichen Mindestanforderungen des Verhaltenskodexes der FEDIOL zum Trans-port von Fetten und Ölen zur direkten Ver-wendung in Lebensmitteln in Straßentankwa-gen und Tankcontainern (Code of working practice for bulk road and tank container transport of fats and oils for direct food use) sind einzuhalten.

* http://www.fediol.be/5/index2.php

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Sonnenblumenschrot- und -ölerzeugnissen

C. Nicht den EU-Normen für den Lebensmitteltransport entspre-

chender Transport von zur Verfütterung bestimmten tropischen und Samenölen sowie Folge- und Nebenerzeugnissen

GEFAHR KAT. WAHR-

SCHEINLICH-KEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE

PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDIN-GUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Verunreinigung durch die zuvor beförderte Ladung

C gering hoch 3 PRP Tankwagen und Binnenschiffe wurden möglicherweise für nicht lebensmittel- oder futtermitteltaugliche Erzeugnisse wie z. B. Petrochemikalien verwendet.

Tankwagen und Binnenschif-fe, die nicht ausschließlich für den Transport von Lebensmit-teln oder Futtermitteln be-stimmt sind, sollten ein ge-prüftes Reinigungsverfahren durchlaufen haben.

Verunreinigung durch Reinigungsmittel

C mittel mittel 3 PRP In Reinigungsanlagen, in denen sowohl Futtermittel- als auch Chemikalienbehälter am selben Ort gereinigt werden, besteht ein erhöhtes Risiko.

Die eingesetzten Reini-gungsmittel müssen Futter-mittel- oder Lebensmitteltaug-lichkeit aufweisen.

Der Verhaltenskodex der FEDI-OL zum Transport von Fetten und Ölen zur direkten Verwen-dung in Lebensmitteln in Stra-ßentankwagen und Tankcontai-nern (Code of working practice for bulk road and tank container transport of fats and oils for direct food use) beinhaltet bewährte Praktiken zur Reinigung der Tanks.

Heiz- oder Kühlmittel von defekter Ausrüstung

- Tankwagen C gering gering 1 Tankwagen, in denen Schlangen zur Wärmeübertragung verwendet werden, sind verboten. Die Tanks werden über ein Doppelwand-system mit Kühlwasser aus dem Motor erhitzt.

Page 79: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

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- Binnenschiffe C gering hoch 3 PRP Toxische Wärmeträgeröle werden mögli-cherweise noch immer verwendet. Durch die relativ geringen Erwärmungstempera-turen während des Transports ist die Wahrscheinlichkeit eines Eindringens von Wärmeträgerölen in das Erzeugnis jedoch gering.

Wenn Wärmeträgeröle ver-wendet worden sind, muss das Transportunternehmen, welches das Öl transportiert hat, die Dokumentation zu möglichen Nettoverlusten zur Verfügung stellen und bei Bedarf entsprechend analy-sieren.

Die Verwendung von heißem Wasser oder Heizdampf wird empfohlen.

Fremdkörper P gering mittel 2

Verfälschung mit Mineralöl gering hoch 3 PRP Die Verfälschung mit Mineralöl stellt beim Transport von Ölen in den Herkunftslän-dern noch immer ein Problem dar. Seit Oktober 1999 wurden die Kontrollen verstärkt, sodass sich die Wahrscheinlich-keit einer Verfälschung verringert hat.

Verfälschungen sind zu ver-meiden.

Page 80: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Sonnenblumenschrot- und -ölerzeugnissen

D. Lagerung

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Verunreinigung durch unzureichende Trennung (Verunreinigung durch Vorladungen, unzulässige Zusammenlagerungen)

C gering hoch 3 PRP Diese Risikoeinstufung betrifft Termi-nals, in denen sowohl Chemikalien als auch pflanzliche Öle gelagert werden. Das Risiko ist geringer, wenn die EU-Liste der zulässigen vorherigen La-dungen während des Seetransports bei der Lagerung pflanzlicher Öle durch das Tankterminal eingehalten wird. Das geringste Risiko besteht, wenn die pflanzlichen Öle in Tanks gelagert werden, die ausschließlich für die Lagerung von Lebensmitteln bestimmt sind.

Terminals in der EU, in denen Öle und Fette für den menschlichen Verzehr gelagert werden, müssen ein HACCP-System an-wenden (Verordnung (EG) Nr. 852/2004).

Lagerbetriebe müssen minde-stens die EU-Vorschriften be-züglich zuvor beförderter La-dungen befolgen, die im Rah-men von Richtlinie 96/3/EG für den Seetransport festgelegt wurden.

Verunreinigung durch Reinigungsmittel

C gering hoch 3 PRP Diese Risikoeinstufung betrifft Termi-nals, in denen sowohl Chemikalien als auch pflanzliche Öle gelagert werden. Hier werden möglicherweise Reini-gungsmittel verwendet, die nicht zur Verwendung in der Lebensmittelindu-strie geeignet sind. In Tankterminals in der EU, die den HACCP-Grundsätzen entsprechen und in denen die Lage-rung von pflanzlichen Ölen und von Chemikalien getrennt gehalten wird, ist die Wahrscheinlichkeit einer Verwen-dung der falschen Reinigungsmittel sehr gering.

Die Reinigungsmittel müssen zur Verwendung in der Lebens-mittelindustrie geeignet sein.

Wärmeträgeröle von defekter Ausrüstung

C gering hoch 3 PRP Toxische Wärmeträgeröle werden möglicherweise noch immer verwen-det. Durch die relativ geringen Erwär-mungstemperaturen während der Lagerung ist die Wahrscheinlichkeit eines Eindringens von Wärmeträger-ölen in das Erzeugnis jedoch gering.

Wenn Wärmeträgeröle verwen-det worden sind, muss der Lagerbetrieb die Dokumentation zu Nettoverlusten zur Verfügung stellen und bei Bedarf entspre-chend analysieren.

Die Verwendung von Was-ser und Heizdampf wird empfohlen.

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Sonnenblumenschrot- und -ölerzeugnissen

E. Transport in Hochseeschiffen

GEFAHR KAT. WAHR-

SCHEINLICH-KEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE

PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHEN-STANDARDS UND/ODER VERTRAGSBE-

DINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Transportverunreinigung

- Verunreinigung durch zuvor beförderte Ladungen in Tanks oder Leitungen

C mittel mittel 3 PRP Für Hochseeschiffe, die Öle und Fette für den menschlichen Verzehr in die EU befördern, gilt als Min-destanforderung, dass die unmittel-bar zuvor beförderten Ladungen entweder aus Lebensmitteln oder aus Erzeugnissen bestanden ha-ben, die in der EU-Liste der zulässi-gen vorherigen Ladungen von Richtlinie 96/3/EG aufgeführt sind.

Richtlinie 96/3/EG (Ausnahmeregelung bezüglich Verordnung (EG) Nr. 852/2004) sieht eine Prüfung zuvor beförderter Ladungen vor. Durch die Verträge der FOSFA wird der Verkäufer beim Seetransport von Ölen und Fetten dazu verpflichtet, den Käu-fer darüber zu informieren, woraus die drei zuvor beförderten Ladungen be-standen haben. Verhaltenskodex der FEDIOL zum Massentransport von Ölen und Fetten in die oder innerhalb der Europäischen Union (FEDIOL Code of Practice for the transport in bulk of oils and fats into or within the European Union*) Der Seetransport von Ölen und Fetten für die Verfütterung ist nicht durch die EU geregelt.

Vor dem Verladen müssen von der FOSFA anerkannte Aufsichtspersonen prüfen, ob die Tanks ausreichend gerei-nigt wurden. Vor dem Entla-den müssen von der FOSFA anerkannte Aufsichtsperso-nen das Schiffstagebuch auf die Einhaltung der Liste der zulässigen vorherigen Ladun-gen hin prüfen.

Es sind ausschließlich für diesen Zweck bestimmte Leitungen zum Be- und Entla-den zu verwenden.

- Verunreinigung durch Reinigungsmittel

C gering hoch 3 PRP Für gewöhnlich orientieren sich die geschäftlichen Aktivitäten in der Seefahrt an bewährten Praktiken.

Das Schiffstagebuch ist zu prüfen.

Für die Ausrüstung ver-wendete Wärmeträgeröle

C gering hoch 3 PRP Toxische Wärmeträgeröle werden möglicherweise noch immer ver-wendet. Durch die relativ geringen Erwärmungstemperaturen während des Transports ist die Wahrschein-lichkeit eines Eindringens von

Wenn Wärmeträgeröle ver-wendet worden sind, muss das Transportunternehmen, welches das Öl transportiert hat, die Dokumentation zu möglichen Nettoverlusten zur

Die Verwendung von Wasser und Heizdampf wird empfoh-len.

Page 82: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

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Wärmeträgerölen in das Erzeugnis jedoch gering.

Verfügung stellen und bei Bedarf entsprechend analy-sieren.

Hydrauliköle aus ortsveränderlichen Pumpen

C gering hoch 3 PRP Hydrauliköle aus ortsveränderlichen Pumpen können toxisch sein.

Verwendung ortsveränderli-cher Pumpen mit klarer Tren-nung des Hydraulikmotors von der Pumpe. Anderenfalls müssen lebensmitteltaugliche Hydrauliköle verwendet wer-den.

Hydraulikmotoren, die direkt mit der Pumpe verbunden sind, ermöglichen im Falle von Dichtungsausfällen das unerwünschte Eindringen von Hydrauliköl in das pflanzliche Öl.

* http://www.fediol.be/5/index2.php

Page 83: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

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Page 84: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

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FUTTERMITTEL Risikobewertung der Erzeugungskette von Palmöl und Palmkernölerzeugnissen

1. Anbau von Palmfrüchten*

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD*

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDIN-GUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rück-stände von Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden oder Rodentiziden über dem MRL

C Die Länder, die Palmöl expor-tieren (Indonesien, Malaysia und andere), arbeiten mit Positivlisten zur Verwendung von Pestiziden während des Anbaus, die hinsichtlich man-cher Stoffe möglicherweise nicht mit den europäischen Rechtsvorschriften zu Pesti-zidrückständen übereinstim-men. Bislang wurden keine Pestizidrückstände in Palmöl und Palmkernöl festgestellt.

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 untersagt das Inverkehrbringen von Erzeug-nissen, die nicht den in den Anhängen genannten MRLs entsprechen.

* Die Bewertung von Risiken außerhalb der EU liegt nicht im Anwendungsbereich dieses Dokumentes. Weitere Informationen finden sich in Abschnitt d), Absatz 2.3. zur Risikoanalyse.

Page 85: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Palmöl und Palmkernölerzeugnissen

2. Gewinnung von Rohöl*

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE

PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRAN-CHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN

KONTROLL-MASSNAH-

MEN BEMERKUNGEN

Dampfkessel-Chemikalien C Bei Betrieben, die keine gute Her-stellungspraxis verfolgen, besteht ein erhöhtes Risiko.

Dampf (unter Verwendung von Dampfkessel-Chemikalien), der direkt mit dem Erzeugnis in Kontakt kommt, muss für die Verwendung in der Lebensmittelindustrie geeignet sein.

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rückstände von Herbiziden, Insektizi-den, Fungiziden oder Ro-dentiziden über dem MRL

C Bislang wurden keine Pestizidrück-stände in Palmöl und Palmkernöl festgestellt.

In Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind die Grenzwerte für Pestizid-rückstände niedergelegt. Im Rahmen dieser Verordnung wird die Verwendung eines Transfer-faktors für zugelassene Pestizide in verarbeiteten Erzeugnissen gestattet, sofern die Lebensmit-telsicherheit sichergestellt ist.

Pestizidrückstände wie in Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung aufgeführt

C Manche der verbotenen Pestizide können in der Umwelt vorhanden sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie in rohem Palm- oder Palmkernöl vorliegen, ist jedoch sehr gering.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurden die Höchstgehalte einer Reihe von Pestizidrückständen in Futtermitteln festgelegt.

Wiederverwendung von verunreinigtem Fett aus Fettabscheidern zur Ab-wasserreinigung

C Abwässer können chemisch verun-reinigt sein.

Fett aus Fettabscheidern zur Abwasserreinigung darf nicht zur Verwendung in Lebensmitteln wiederverwendet werden.

Für die Ausrüstung ver-wendete Hydrauliköle oder Schmierstoffe

C Hydrauliköle und Schmierstoffe können toxische Verbindungen beinhalten.

Das Präventivprogramm sollte sicherstellen, dass eine Verunreinigung des Erzeugnisses durch nicht lebensmitteltaugliche Hydrauliköle und Schmierstoffe vermieden und die Verunreinigung des Erzeugnisses durch lebensmitteltaugliche Hydrauliköle und Schmierstoffe minimiert wird. Das Präventivprogramm kann eine Aufzeichnung der verwendeten Mengen beinhalten. Der niederländische GMP-Grenzwert für den Kohlenwasserstoffgehalt (C10 bis C40) in Ölen liegt bei 400 mg/kg.

Fremdkörper P Es können Fremdkörper vorhanden sein.

Ein System zur Entfernung aller Fremdstoffe sollte zur Anwendung kommen.

* Die Bewertung von Risiken außerhalb der EU liegt nicht im Anwendungsbereich dieses Dokumentes. Weitere Informationen finden sich in Abschnitt d), Absatz 2.3. zur Risikoanalyse.

Page 86: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Palmöl und Palmkernölerzeugnissen

3. Raffination

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE

PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHEN-STANDARDS UND/ODER VERTRAGSBE-

DINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Für die Ausrüstung ver-wendete Hydrauliköle oder Schmierstoffe

C gering hoch 3 PRP Hydrauliköle und Schmierstoffe können toxische Verbindungen beinhalten.

Das Präventivprogramm sollte sicherstellen, dass eine Verunrei-nigung des Erzeugnisses durch nicht lebensmitteltaugliche Hydrau-liköle und Schmierstoffe vermieden und die Verunreinigung des Er-zeugnisses durch lebensmittel-taugliche Hydrauliköle und Schmierstoffe minimiert wird. Das Präventivprogramm kann eine Aufzeichnung der verwendeten Mengen beinhalten.

Der niederländische GMP-Standard sieht einen Grenzwert für den Kohlenwasserstoffgehalt (C10 bis C40) in Ölen und Fet-ten von 400 mg/kg und in Fett-säuren (/Destillaten) von 3.000 mg/kg vor. Bei rohem Palmöl, das direkt verfüttert wird (ohne Raffination), sieht der niederländische GMP-Standard jedoch einen Grenzwert für den Kohlenwasserstoffgehalt (C10 bis C24) vor, der als Gasöl berechnet bei 25 mg/kg liegt.

Reinigungsmittel und Dampfkessel-Chemikalien

C mittel mittel 3 PRP Reinigungsmittel und Dampf (unter Verwen-dung von Dampfkessel-Chemikalien) können mit dem Erzeugnis in Kon-takt kommen.

Im Produktionssystem verwendete Reinigungsmittel sollten ausge-spült werden. Die Reinigungsmittel und Dampfkessel-Chemikalien müssen zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie geeignet sein.

Wassergüte C gering hoch 3 PRP Wasser wird im Raffina-tionsprozess verwendet.

Es ist Trinkwasser zu verwenden.

Verarbeitungshilfsstoffe (alkalische Lösung, Säu-ren)

C mittel mittel 3 PRP Verarbeitungshilfsstoffe kommen mit dem Er-zeugnis in Kontakt.

Verarbeitungshilfsstoffe, die direkt mit dem Öl in Kontakt kommen, müssen für die Verwendung in Lebensmitteln vorgesehen sein oder lebensmitteltauglich sein.

Fremdstoffe P mittel mittel 3 PRP Es können Fremdstoffe vorhanden sein.

Vor dem Verladen ist eine Filtration durchzuführen.

Für die Ausrüstung ver-wendete Wärmeträgeröle

C mittel hoch 4 CCP Wärmeträgeröle werden in Betrieben, die nicht Mitglieder der FEDIOL sind, möglicherweise noch immer verwendet.

Gemäß dem Verhaltenskodex der FEDI-OL zur Erhitzung von Speiseölen während der Verarbeitung (Code of Practice on the Heating of Edible Oils during Processing) ist die Verwendung von Wärmeträgerölen unzulässig.

Es ist heißes Wasser oder Heiz-dampf zu verwenden. Anderenfalls sollte durch eine Kontrollmaßnah-me sichergestellt werden, dass eine Verunreinigung des Erzeug-nisses durch die Wärmeträgeröle ausgeschlossen ist.

Page 87: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Palmöl und Palmkernölerzeugnissen

3.1 Gewinnung von raffiniertem Palmöl und Palmkernöl

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHEN-STANDARDS UND/ODER VERTRAGS-

BEDINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Dioxin aus Bleicherde C gering hoch 3 PRP Bleicherde ist eine potenzielle Quelle von Dioxinverunreinigun-gen bei der Ölraffination. Die Bleicherdedosierung bei der Raffination beträgt jedoch ledig-lich 1 bis 3 %.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurde der Dioxingehalt von Einzelfuttermit-teln pflanzlichen Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und der Gesamtgehalt an Dioxin und dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) begrenzt. Die FEDIOL hat einen Verhaltensko-dex zu den Einkaufsbedingungen für frische Bleicherde für die Ölraffination (Code of Practice on the purchase conditions of fresh bleaching earth for oil refining*) entwickelt, in dem ein Höchstwert für Dioxin und dioxinähnli-che PCB in Höhe von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) als Ober-grenze festgelegt ist.

Es ist frische Bleicherde von Zulieferern zu kaufen, welche die Spezifikationen der FEDIOL erfüllen, die im Verhaltenskodex zu den Einkaufsbedingungen für frische Bleicherde für die Ölraffi-nation der FEDIOL genannt sind.

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rück-stände von Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden oder Rodentiziden über dem MRL

C gering mittel 2 Bislang wurden keine Pestizid-rückstände in Palmöl und Palm-kernöl festgestellt.

In Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind die Grenzwerte für Pestizidrückstände niedergelegt. Im Rahmen dieser Ver-ordnung wird die Verwendung eines Transferfaktors für zugelassene Pesti-zide in verarbeiteten Erzeugnissen gestattet, sofern die Futtermittelsicher-heit sichergestellt ist.

Pestizidrückstände wie in Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung aufge-führt

C sehr gering hoch 2 Manche der verbotenen Pestizi-de können in der Umwelt vor-handen sein. Die Wahrschein-lichkeit, dass sie in rohem Palm- oder Palmkernöl vorliegen, ist jedoch sehr gering.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurden die Höchstgehalte einer Reihe von Pestizidrückständen in Futtermitteln festgelegt.

Mikrobiologische Verunreinigung

B gering mittel 2 Der Feuchtigkeitsgehalt (d. h. die Aktivität des Wassers) raffi-nierter Öle ist zu gering für ein Bakterienwachstum.

* http://www.fediol.be/5/index2.php

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88

Risikobewertung der Erzeugungskette von Palmöl und Palmkernölerzeugnissen

3.2 Physikalische Raffination: Gewinnung von Palm- und Palmkerndestillationsfettsäuren

GEFAHR KAT. WAHR-

SCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE

PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Allgemein C gering hoch 3 PRP Erzeugnisse, die zur Tierfütterung bestimmt sind und einen Gehalt an unerwünschten Stoffen auf-weisen, der die gesetzlichen Grenzwerte über-schreitet, dürfen nicht zum Zweck der Verdünnung mit Erzeugnissen gleicher oder anderer Art ge-mischt werden, die zur Tierfütterung bestimmt sind (Richtlinie 2002/32/EG).

Eine absichtliche Beimi-schung von Palm- und Palm-kerndestillaten ist zu vermei-den.

Dioxin aus Bleicherde C mittel hoch 4 CCP Eine potenzielle Quelle von Dioxin-verunreinigungen sind Ablagerungen in der Umwelt und Bleicherde. Das Dioxin gelangt bei der physikalischen Raffination möglicherweise in die Destillationsfettsäuren.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurde der Dioxinge-halt von Einzelfuttermitteln pflanzlichen Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und der Ge-samtgehalt an Dioxin und dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) begrenzt. Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex zu den Einkaufsbedingungen für frische Bleicherde für die Ölraffination (Code of Practice on the purchase conditions of fresh bleaching earth for oil refining*) entwickelt, in dem ein Höchstwert für Dioxin und dioxinähnliche PCB in Höhe von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) als Obergrenze festgelegt ist.

Dieses Risiko lässt sich durch die folgenden Maßnahmen steuern: - Positivfreigabe einer Partie oder - Aktivkohlebehandlung zur Filtration von Dioxin Es ist frische Bleicherde von Zulieferern zu kaufen, welche die Spezifikationen der FE-DIOL erfüllen, die im Verhal-tenskodex zu den Einkaufs-bedingungen für frische Bleicherde für die Ölraffinati-on der FEDIOL genannt sind.

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rück-stände von Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden oder Rodentiziden über dem MRL

C gering mittel 2 Bislang wurden keine Pestizidrück-stände in Palmöl und Palmkernöl festgestellt.

In Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind die Grenz-werte für Pestizidrückstände niedergelegt. Im Rahmen dieser Verordnung wird die Verwendung eines Transferfaktors für zugelassene Pestizide in verarbeiteten Erzeugnissen gestattet, sofern die Futtermittelsicherheit sichergestellt ist.

Pestizidrückstände wie in Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung aufge-führt

C gering hoch 3 PRP Manche der verbotenen Pestizide können in der Umwelt vorhanden sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie in rohem Palmöl und Palmkernöl vorliegen, ist jedoch sehr gering.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurden die Höchstge-halte einer Reihe von Pestizidrückständen in Fut-termitteln festgelegt.

Erzeugnisse, welche die Anforderungen nicht erfüllen, sollten nicht als Futtermittel verwendet werden.

* http://www.fediol.be/5/index2.php

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89

Risikobewertung der Erzeugungskette von Palmöl und Palmkernölerzeugnissen

3.3 Chemische Raffination: Gewinnung von (Salzen von) Palm- oder Palmkernfettsäuren (ohne Destillat)

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDIN-GUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rück-stände von Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden oder Rodentiziden über dem MRL

C gering mittel 2 Bislang wurden keine Pesti-zidrückstände in Palmöl und Palmkernöl festgestellt.

In Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind die Grenz-werte für Pestizidrückstände niedergelegt. Im Rahmen dieser Verordnung wird die Verwendung eines Transfer-faktors für zugelassene Pesti-zide in verarbeiteten Erzeug-nissen gestattet, sofern die Futtermittelsicherheit sicher-gestellt ist.

Pestizidrückstände wie in Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung aufge-führt

C sehr gering hoch 2 Manche der verbotenen Pestizide können in der Um-welt vorhanden sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie in rohem Palm- oder Palm-kernöl vorliegen, ist jedoch sehr gering.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurden die Höchstgehalte einer Reihe von Pestizidrück-ständen in Futtermitteln fest-gelegt.

Page 90: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

90

Risikobewertung der Erzeugungskette von Palmöl und Palmkernölerzeugnissen

3.4 Chemische Raffination: Gewinnung von Palmöl- und Palmkerndestillaten GEFAHR KAT.

WAHR-SCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-

GRAD RISIKO-KLASSE

PRP ODER CCP

BEGRÜNDUNG RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMER-

KUNGEN

Allgemein C mittel hoch 4 CCP Erzeugnisse, die zur Tierfütterung bestimmt sind und einen Gehalt an unerwünschten Stoffen aufweisen, der die gesetzli-chen Grenzwerte überschreitet, dürfen nicht zum Zweck der Verdünnung mit Erzeugnissen gleicher oder anderer Art ge-mischt werden, die zur Tierfütterung bestimmt sind (Richtlinie 2002/32/EG).

Gemäß der FEDIOL dürfen Destillate aus der chemischen Raffination nicht zur Verfütterung verwendet werden. Fetthaltige Erzeugnisse, die durch diskontinuierliche Raffination gewon-nen werden, bei der die physikalischen und chemischen Raffinationsschritte mit derselben Ausrüstung kombiniert durchgeführt werden, können zur Verfütterung verwendet werden, sofern analytisch nachgewiesen wird, dass die Grenzwerte für Dioxin- und Pestizidrückstände eingehalten werden.

Dioxin aus Bleicherde C mittel hoch 4 CCP Bleicherde ist eine potenzielle Quelle von Dioxinverunreinigun-gen bei der Ölraffination. Wäh-rend der chemischen Raffination reichern sich Dioxine in den Destillaten an.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurde der Dioxingehalt von Einzel-futtermitteln pflanzlichen Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und der Gesamtgehalt an Dioxin und dioxinähnli-chen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) begrenzt. Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex zu den Einkaufsbedin-gungen für frische Bleicherde für die Ölraffination (Code of Practice on the purchase conditions of fresh bleaching earth for oil refining*) entwickelt, in dem ein Höchstwert für Dioxin und dioxinähnliche PCB in Höhe von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) als Obergrenze festgelegt ist.

Es ist frische Bleicherde von Zulieferern zu kaufen, welche die Spezifikationen der FEDIOL erfüllen, die im Verhaltenskodex zu den Ein-kaufsbedingungen für frische Bleicherde für die Ölraffination der FEDIOL genannt sind. Gemäß der FEDIOL dürfen Destillate aus der chemischen Raffination nicht zur Verfütterung verwendet werden.

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rück-stände von Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden oder Rodentiziden über dem MRL

C gering mittel 3 Bislang wurden keine Pestizid-rückstände in Palmöl und Palm-kernöl festgestellt.

In Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind die Grenzwerte für Pesti-zidrückstände niedergelegt. Im Rahmen dieser Verordnung wird die Verwendung eines Transferfaktors für zugelassene Pestizide in verarbeiteten Erzeugnissen gestattet, sofern die Futtermittel-sicherheit sichergestellt ist.

Siehe oben unter „Allgemein“.

Pestizidrückstände wie in Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung aufge-führt

C mittel hoch 4 CCP Manche der verbotenen Pestizi-de können in der Umwelt vor-handen sein. Die Wahrschein-lichkeit, dass sie in rohem Palmöl oder Palmkernöl vorlie-gen, ist jedoch sehr gering; allerdings reichern sie sich während der Raffination in den Destillaten an.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurden die Höchstgehalte einer Reihe von Pestizidrückständen in Futtermitteln festgelegt.

Siehe oben unter „Allgemein“. Gemäß der FEDIOL dürfen Destillate aus der chemischen Raffination nicht zur Verfütterung verwendet werden.

* http://www.fediol.be/5/index2.php

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Palmöl und Palmkernölerzeugnissen

4.

Spaltung von Rohöl und raffiniertem Öl mit Wasser, Hitze und Druck und anschließende fraktionierte Destillation zur Erzeugung von reinen Fettsäuren*

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHEN-STANDARDS UND/ODER VERTRAGSBE-

DINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Dioxin aus Bleicherde C Bleicherde ist eine potenzielle Quelle von Dioxinverunreinigungen bei der Ölraffination. Die Bleicher-dedosierung bei der Raffination beträgt jedoch lediglich 1 bis 3 %.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurde der Dioxingehalt von Einzelfuttermitteln pflanzlichen Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und der Gesamtge-halt an Dioxin und dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) begrenzt. Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex zu den Einkaufsbedingungen für frische Bleicherde für die Ölraffination (Code of Practice on the purchase conditions of fresh bleaching earth for oil refining**) entwickelt, in dem ein Höchstwert für Dioxin und dioxinähnliche PCB in Höhe von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) als Obergrenze festgelegt ist.

Erzeugnisse, welche die Anforderungen nicht erfüllen, sollten nicht als Futtermittel verwendet werden.

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rück-stände von Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden oder Rodentiziden über dem MRL

C Bislang wurden keine Pestizidrück-stände in Palmöl und Palmkernöl festgestellt.

In Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind die Grenzwerte für Pestizidrückstände nie-dergelegt. Im Rahmen dieser Verordnung wird die Verwendung eines Transferfak-tors für zugelassene Pestizide in verarbei-teten Erzeugnissen gestattet, sofern die Futtermittelsicherheit sichergestellt ist.

Pestizidrückstände wie in Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung aufge-führt

C Manche der verbotenen Pestizide können in der Umwelt vorhanden sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie in rohem Palm- oder Palmkern-öl vorliegen, ist jedoch sehr gering.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurden die Höchstgehalte einer Reihe von Pestizid-rückständen in Futtermitteln festgelegt.

Verunreinigtes Wasser

B Wasser wird im Spaltungsprozess verwendet.

* Die Bewertung von Risiken außerhalb der EU liegt nicht im Anwendungsbereich dieses Dokumentes. Weitere Informationen finden sich in Abschnitt d), Absatz 2.3. zur Risikoanalyse.

** http://www.fediol.be/5/index2.php

Page 92: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Palmöl und Palmkernölerzeugnissen

A. Transport von Früchten und Palmkernen zur Ölmühle und Lagerung von Palmkernen*

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDIN-GUNGEN

KONTROLL-MASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Fremdkörper P Es können Fremdkörper wie z. B. Steine aus schmutzigen Lkw und Glasstückchen, tote Nager und Blätter von Bäumen vorhanden sein.

Die Laderäume der Transportmittel müssen frei von Rückständen der zuvor beförderten Ladung sein, bevor Früchte geladen werden.

* Die Bewertung von Risiken außerhalb der EU liegt nicht im Anwendungsbereich dieses Dokumentes. Weitere Informationen finden sich in Abschnitt d), Absatz 2.3. zur Risikoanalyse.

Page 93: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

93

Risikobewertung der Erzeugungskette von Palmöl und Palmkernölerzeugnissen

B. Transport von zur Verfütterung bestimmten tropischen und Sa-menölen sowie Folgeerzeugnissen gemäß den EU-Normen für den Lebensmitteltransport

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDIN-GUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Verunreinigung durch die zuvor beförderte Ladung

- Tankwagen, Kesselwagen und Binnenschiffe

C gering hoch 3 PRP Der Transport von Ölen erfolgt in ausschließlich für diesen Zweck be-stimmten Transportmitteln.

Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sieht den Transport flüssiger Lebens-mittel in ausschließlich für diesen Zweck bestimmten Tankwagen, Kesselwagen und Binnenschiffen vor. Verhaltenskodex der FEDIOL zum Transport von Fetten und Ölen zur direkten Verwen-dung in Lebensmitteln in Straßentankwagen und Tank-containern (Code of working practice for bulk road and tank container transport of fats and oils for direct food use*)

Die zuvor beförderten Ladun-gen sind mithilfe des Leitfa-dens der FEDIOL zu Trans-portmitteln und Tankausklei-dung bei zuvor beförderten Ladungen (Practical guide to previous cargo(es) restrictions for means of transport and tank lining) zu prüfen.

- Küstentanker C gering hoch 3 PRP Für Küstentanker, die Öle und Fette über kurze Seestrecken in der EU befördern, gilt als Mindestanforderung, dass die unmittelbar zuvor beförderten Ladungen entweder aus Lebensmitteln oder aus Erzeugnissen bestanden haben, die in der EU-Liste der zulässi-gen vorherigen Ladungen von Richtli-nie 96/3/EG aufgeführt sind.

Verhaltenskodex der FEDIOL zum Massentransport von Ölen und Fetten in die oder innerhalb der Europäischen Union (FEDIOL Code of Practice for the transport in bulk of oils and fats into or within the European Union*)

Die zuvor beförderten Ladun-gen sind mithilfe des Leitfa-dens der FEDIOL zu Trans-portmitteln und Tankausklei-dung bei zuvor beförderten Ladungen (Practical guide to previous cargo(es) restrictions for means of transport and tank lining) zu prüfen.

Verunreinigung durch Reinigungsmittel

- Tankwagen, Kesselwagen und Binnenschiffe

C gering mittel 2 In Reinigungsanlagen, in denen sowohl Futtermittel- als auch Chemikalienbe-hälter am selben Ort gereinigt werden,

Verhaltenskodex der FEDIOL zum Massentransport von

Es sind Sicherungsmaßnah-men zum Ausschluss einer

Der Verhaltenskodex der FEDIOL zum Transport von

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besteht ein erhöhtes Risiko. Ölen und Fetten in die oder innerhalb der Europäischen Union (FEDIOL Code of Practice for the transport in bulk of oils and fats into or within the European Union*)

Verunreinigung der lebensmit-tel- und futtermitteltauglichen Ladetanks und Ausrüstung durch Dampf, Wasser und Reinigungsmittel, die bei der Reinigung von nicht lebens-mitteltauglichen Ladetanks verwendet werden, zu ergrei-fen.

Fetten und Ölen zur direkten Verwendung in Lebensmitteln in Straßentankwagen und Tankcontainern (Code of working practice for bulk road and tank container transport of fats and oils for direct food use) beinhaltet bewährte Praktiken zur Reinigung der Tanks.

- Küstentanker C gering mittel 2 Wenn das Küstenfahrzeug nicht aus-schließlich für den Lebensmittel- oder Futtermitteltransport bestimmt ist, besteht ein erhöhtes Risiko.

In den ausgewählten Reini-gungsanlagen muss ein HACCP-System zur Anwen-dung kommen. Vor dem Verladen ist eine unterzeich-nete Reinigungsbescheini-gung zu verlangen.

* http://www.fediol.be/5/index2.php

Page 95: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Palmöl und Palmkernölerzeugnissen

B. Transport von zur Verfütterung bestimmten tropischen und Samenölen sowie Folgeerzeugnissen gemäß den EU-Normen für den Lebensmitteltransport (Fortsetzung)

GEFAHR KAT. WAHR-

SCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE

PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHEN-STANDARDS UND/ODER VERTRAGSBE-

DINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Für die Ausrüstung ver-wendete Heiz- oder Kühl-mittel

- Tankwagen C gering gering 1 Es werden Tanks aus rostfreiem Stahl verwendet, die über ein Doppelwandsystem (keine Schlan-gen) mit Kühlwasser aus dem Motor erhitzt werden.

Verhaltenskodex der FEDIOL zum Mas-sentransport von Ölen und Fetten in die oder innerhalb der Europäischen Union (FEDIOL Code of Practice for the trans-port in bulk of oils and fats into or within the European Union*)

- Kesselwagen, Tankleichter und Küstenfahrzeuge

C gering hoch 3 PRP Toxische Wärmeträgeröle werden möglicherweise noch immer ver-wendet. Durch die relativ geringen Erwärmungstemperaturen wäh-rend des Transports ist die Wahr-scheinlichkeit eines Eindringens von Wärmeträgerölen in das Er-zeugnis jedoch gering.

Heizschlangen in Kesselwagen müssen aus rostfreiem Stahl beste-hen (FEDIOL). Wenn Wärmeträgeröle verwendet worden sind, muss das Transportun-ternehmen, welches das Öl transpor-tiert hat, die Dokumentation zu mögli-chen Nettoverlusten zur Verfügung stellen und bei Bedarf entsprechend analysieren.

Fremdkörper P gering hoch 3 PRP Es sollte ein Qualitätsplan zur An-wendung kommen, der das Beladen von Tankwagen mit raffinierten Ölen an einem überdachten Ort vorsieht.

Verfälschung C/P/B

gering hoch 3 PRP Verfälschungen können Schäden verursachen.

Die verbindlichen Mindestanforde-rungen des Verhaltenskodexes der FEDIOL zum Transport von Fetten und Ölen zur direkten Verwendung in Lebensmitteln in Straßentankwagen und Tankcontainern (Code of working practice for bulk road and tank con-tainer transport of fats and oils for direct food use) sind einzuhalten.

* http://www.fediol.be/5/index2.php

Page 96: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Palmöl und Palmkernölerzeugnissen

C. Nicht den EU-Normen für den Lebensmitteltransport entsprechender Transport von zur Verfütterung bestimmten tropischen und Samenölen sowie Folge- und Nebenerzeugnissen

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDIN-

GUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Verunreinigung durch die zuvor beförderte Ladung

C gering hoch 3 PRP Tankwagen und Binnenschiffe wurden möglicherweise für nicht lebensmittel- oder futtermitteltaugliche Erzeugnisse wie z. B. Petrochemikalien verwendet.

Tankwagen und Binnenschiffe, die nicht ausschließlich für den Trans-port von Lebensmitteln oder Fut-termitteln bestimmt sind, sollten ein geprüftes Reinigungsverfahren durchlaufen haben.

Verunreinigung durch Reinigungsmittel

C mittel mittel 3 PRP In Reinigungsanlagen, in denen sowohl Futtermittel- als auch Chemikalienbe-hälter am selben Ort gereinigt werden, besteht ein erhöhtes Risiko.

Die eingesetzten Reinigungsmittel müssen Futtermittel- oder Le-bensmitteltauglichkeit aufweisen.

Der Verhaltenskodex der FEDIOL zum Transport von Fetten und Ölen zur direkten Verwendung in Lebensmitteln in Straßentankwagen und Tankcontainern (Code of working practice for bulk road and tank container transport of fats and oils for direct food use) beinhaltet bewährte Praktiken zur Reinigung der Tanks.

Heiz- oder Kühlmittel von defekter Ausrüstung

- Tankwagen C gering gering 1 Tankwagen, in denen Schlangen zur Wärmeübertragung verwendet werden, sind verboten. Die Tanks werden über ein Doppel-wandsystem mit Kühlwasser aus dem Motor erhitzt.

- Binnenschiffe C gering hoch 3 PRP Toxische Wärmeträgeröle werden möglicherweise noch immer verwendet. Durch die relativ geringen Erwär-mungstemperaturen während des Transports ist die Wahrscheinlichkeit eines Eindringens von Wärmeträger-ölen in das Erzeugnis jedoch gering.

Wenn Wärmeträgeröle verwendet worden sind, muss das Transport-unternehmen, welches das Öl transportiert hat, die Dokumentati-on zu möglichen Nettoverlusten zur Verfügung stellen und bei Bedarf entsprechend analysieren.

Die Verwendung von heißem Wasser oder Heizdampf wird empfohlen.

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Fremdkörper P gering mittel 2

Verfälschung mit Mineralöl gering hoch 3 PRP Die Verfälschung mit Mineralöl stellt beim Transport von Ölen in den Her-kunftsländern noch immer ein Problem dar. Seit Oktober 1999 wurden die Kontrollen verstärkt, sodass sich die Wahrscheinlichkeit einer Verfälschung verringert hat.

Verfälschungen sind zu vermeiden.

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Palmöl und Palmkernölerzeugnissen

D. Lagerung

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDIN-GUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Verunreinigung durch unzureichende Trennung (Verunreinigung durch Vorladungen, unzulässige Zusammenlagerungen)

C gering hoch 3 PRP Diese Risikoeinstufung betrifft Termi-nals, in denen sowohl Chemikalien als auch pflanzliche Öle gelagert werden. Das Risiko ist geringer, wenn die EU-Liste der zulässigen vorherigen Ladungen während des Seetransports bei der Lagerung pflanzlicher Öle durch das Tankter-minal eingehalten wird. Das geringste Risiko besteht, wenn die pflanzlichen Öle in Tanks gelagert werden, die ausschließlich für die Lagerung von Lebensmitteln bestimmt sind.

Terminals in der EU, in denen Öle und Fette für den menschlichen Verzehr gela-gert werden, müssen ein HACCP-System anwenden (Verordnung (EG) Nr. 852/2004).

Lagerbetriebe müssen minde-stens die EU-Vorschriften bezüglich zuvor beförderter Ladungen befolgen, die im Rahmen von Richtlinie 96/3/EG für den Seetransport festgelegt wurden.

Verunreinigung durch Reinigungsmittel

C gering hoch 3 PRP Diese Risikoeinstufung betrifft Termi-nals, in denen sowohl Chemikalien als auch pflanzliche Öle gelagert werden. Hier werden möglicherweise Reinigungsmittel verwendet, die nicht zur Verwendung in der Lebensmittel-industrie geeignet sind. In Tanktermi-nals in der EU, die den HACCP-Grundsätzen entsprechen und in denen die Lagerung von pflanzlichen Ölen und von Chemikalien getrennt gehalten wird, ist die Wahrscheinlich-keit einer Verwendung der falschen Reinigungsmittel sehr gering.

Die Reinigungsmittel müssen zur Verwendung in der Le-bensmittelindustrie geeignet sein.

Wärmeträgeröle von defekter Ausrüstung

C gering hoch 3 PRP Toxische Wärmeträgeröle werden möglicherweise noch immer verwen-det. Durch die relativ geringen Er-wärmungstemperaturen während der Lagerung ist die Wahrscheinlichkeit eines Eindringens von Wärmeträger-ölen in das Erzeugnis jedoch gering.

Wenn Wärmeträgeröle ver-wendet worden sind, muss der Lagerbetrieb die Doku-mentation zu Nettoverlusten zur Verfügung stellen und bei Bedarf entsprechend analy-sieren.

Die Verwendung von Wasser und Heizdampf wird empfoh-len.

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Palmöl und Palmkernölerzeugnissen

E. Transport in Hochseeschiffen

GEFAHR KAT. WAHR-

SCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE

PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRAN-CHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Transportverunreinigung

- Verunreinigung durch zuvor beförderte Ladungen in Tanks oder Leitungen

C mittel mittel 3 PRP Für Hochseeschiffe, die Öle und Fette für den menschlichen Verzehr in die EU befördern, gilt als Min-destanforderung, dass die unmittel-bar zuvor beförderten Ladungen entweder aus Lebensmitteln oder aus Erzeugnissen bestanden ha-ben, die in der EU-Liste der zulässi-gen vorherigen Ladungen von Richtlinie 96/3/EG aufgeführt sind.

Richtlinie 96/3/EG (Ausnahmerege-lung bezüglich Verordnung (EG) Nr. 852/2004) sieht eine Prüfung zuvor beförderter Ladungen vor. Durch die Verträge der FOSFA wird der Verkäufer beim Seetransport von Ölen und Fetten dazu verpflich-tet, den Käufer darüber zu informie-ren, woraus die drei zuvor beförder-ten Ladungen bestanden haben. Verhaltenskodex der FEDIOL zum Massentransport von Ölen und Fetten in die oder innerhalb der Europäischen Union (FEDIOL Code of Practice for the transport in bulk of oils and fats into or within the European Union*) Der Seetransport von Ölen und Fetten für die Verfütterung ist nicht durch die EU geregelt.

Vor dem Verladen müssen von der FOSFA anerkannte Aufsichtspersonen prüfen, ob die Tanks ausreichend gerei-nigt wurden. Vor dem Entla-den müssen von der FOSFA anerkannte Aufsichtsperso-nen das Schiffstagebuch auf die Einhaltung der Liste der zulässigen vorherigen Ladun-gen hin prüfen.

Es sind ausschließlich für diesen Zweck bestimmte Leitungen zum Be- und Entla-den zu verwenden.

- Verunreinigung durch Reinigungsmittel

C gering hoch 3 PRP Für gewöhnlich orientieren sich die geschäftlichen Aktivitäten in der Seefahrt an bewährten Praktiken.

Das Schiffstagebuch ist zu prüfen.

Für die Ausrüstung ver-wendete Wärmeträgeröle

C gering hoch 3 PRP Toxische Wärmeträgeröle werden möglicherweise noch immer ver-wendet. Durch die relativ geringen Erwärmungstemperaturen während des Transports ist die Wahrschein-lichkeit eines Eindringens von Wärmeträgerölen in das Erzeugnis

Wenn Wärmeträgeröle ver-wendet worden sind, muss das Transportunternehmen, welches das Öl transportiert hat, die Dokumentation zu möglichen Nettoverlusten zur Verfügung stellen und bei

Die Verwendung von Wasser und Heizdampf wird empfoh-len.

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jedoch gering. Bedarf entsprechend analysieren.

Hydrauliköle aus ortsveränderlichen Pumpen

C gering hoch 3 PRP Hydrauliköle aus ortsveränderlichen Pumpen können toxisch sein.

Verwendung ortsveränderli-cher Pumpen mit klarer Tren-nung des Hydraulikmotors von der Pumpe. Anderenfalls müssen lebensmitteltaugliche Hydrauliköle verwendet wer-den.

Hydraulikmotoren, die direkt mit der Pumpe verbunden sind, ermöglichen im Falle von Dichtungsausfällen das unerwünschte Eindringen von Hydrauliköl in das pflanzliche Öl.

* http://www.fediol.be/5/index2.php

Page 101: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

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FUTTERMITTEL Risikobewertung der Erzeugungskette von Kokosölerzeugnissen

1. Anbau von Kokosnüssen*

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDIN-GUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rückstände von Herbiziden, Insektizi-den, Fungiziden oder Ro-dentiziden über dem MRL

C Die Länder, die Kokosöl exportieren (Philippinen, Indonesien und andere), arbeiten mit Positivlisten zur Verwendung von Pestiziden während des Anbaus, die hinsichtlich mancher Stoffe möglicherweise nicht mit den europäischen Rechtsvor-schriften zu Pestizidrückstän-den übereinstimmen. Bislang wurden keine Pestizidrück-stände in Kokosöl festgestellt.

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 untersagt das Inverkehrbringen von Erzeug-nissen, die nicht den in den Anhängen genannten MRLs entsprechen.

* Die Bewertung von Risiken außerhalb der EU liegt nicht im Anwendungsbereich dieses Dokumentes. Weitere Informationen finden sich in Abschnitt d), Absatz 2.3. zur Risikoanalyse.

Page 103: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Kokosölerzeugnissen

2. Trocknung der Kopra bei der Primärproduktion*

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDIN-GUNGEN

KONTROLL-MASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Durch die Trocknung hervorgerufene Kontami-nanten

- PAK C Auf Plantagen wird Kopra über offenen Feuer getrock-net, wodurch sie dem Risiko einer PAK-Verunreinigung ausgesetzt ist.

Durch Sonnentrocknung oder indirekte Trocknung mit Wärmeaustauschern (d. h. Vermeidung einer Verunreinigung der Kopra durch Abgase) kann man einer PAK-Verunreinigung vorbeugen. Der JECFA (Gemeinsamer FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Le-bensmittelzusatzstoffe) empfiehlt, direktes durch indirektes Räuchern zu ersetzen. Bei der direkten Erhitzung ist es gemäß guter Herstellungspraxis für den Räucherprozess empfehlenswert, keine Abfallprodukte als Brennstoff für die Direkttrocknung und Laubholz statt Nadelholz zu verwenden. Temperatur und Zeit sollten kontrolliert werden, um eine PAK-Bildung zu vermeiden. Die Ausrüstung ist sauber und instand zu halten.

- Dioxin C Auf Plantagen wird Kopra über offenen Feuer getrock-net, wodurch sie dem Risiko einer Dioxinverunreinigung ausgesetzt ist.

Verhaltenskodex zur Vermei-dung und Reduzierung von Verunreinigungen durch Dioxin und dioxinähnliche PCB in Lebensmitteln und Futtermitteln (Kodex CAC/RCP 62-2006)

Abfallprodukte dürfen nicht als Brenn-stoff für die direkte Trocknung verwen-det werden.

- Mineralöl C Kopra, die auf Straßen ge-trocknet wird, kann durch ausgetretenes Mineralöl verunreinigt werden.

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- Aflatoxine

C Bei unzureichender Trock-nung der Kopra können sich Aflatoxine bilden.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurde der Grenzwert für Aflatoxin B1 in Kopra und Folgeerzeugnissen auf 0,02 mg/kg festgelegt (auf Basis eines Erzeugnisses mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %).

Die FEDIOL befürwortet eine Sonnen- oder (vorzugsweise) indirekte Trock-nung der Kopra, bis deren Feuchtig-keitsgehalt max. 6 % beträgt.

* Die Bewertung von Risiken außerhalb der EU liegt nicht im Anwendungsbereich dieses Dokumentes. Weitere Informationen finden sich in Abschnitt d), Absatz 2.3. zur Risikoanalyse.

Page 105: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

105

Risikobewertung der Erzeugungskette von Kokosölerzeugnissen

3. Pressung von Kopra*

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDIN-GUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Toxische Stoffe vom Hexan

C In manchen Kokosölmühlen wird Hexan als Extraktionslö-sungsmittel für Rohöl verwen-det. In der Industrie verwen-detes Hexan kann toxische Verbindungen beinhalten.

Durch Richtlinie 88/344/EWG wurden Reinheitskriterien für die Verwendung von Hexan bei der Lebensmittelerzeu-gung festgelegt.

Bei der Ölextraktion verwen-detes Hexan muss für Le-bensmittel geeignet sein.

Hydrauliköle oder Schmie-stoffe von defekter Ausrü-stung

C Hydrauliköle und Schmierstof-fe können toxische Verbin-dungen beinhalten.

Eine Verunreinigung des Erzeugnisses durch nicht lebensmitteltaugliche Hydrau-liköle oder Schmierstoffe ist unbedingt zu vermeiden, z. B. durch Aufzeichnung der verwendeten Mengen. Das Risiko einer Verunreini-gung des Erzeugnisses durch lebensmitteltaugliche Hydrau-liköle und Schmierstoffe sollte minimiert werden.

Fremdkörper P Es können Fremdkörper vorhanden sein.

Ein System zur Entfernung aller Fremdstoffe sollte zur Anwendung kommen.

Wiederverwendung von verunreinigtem Fett aus Fettabscheidern zur Ab-wasserreinigung

C Abwässer können chemisch verunreinigt sein.

Fett aus Fettabscheidern zur Abwasserreinigung muss für Zwecke außerhalb der Le-bensmittel- und der Futtermit-telkette verwendet werden, es sei denn, es handelt sich um Brauchwasser-Fettabscheider, die aus-schließlich für diesen Zweck bestimmt sind.

* Die Bewertung von Risiken außerhalb der EU liegt nicht im Anwendungsbereich dieses Dokumentes. Weitere Informationen finden sich in Abschnitt d), Absatz 2.3. zur Risikoanalyse.

Page 106: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

106

Risikobewertung der Erzeugungskette von Kokosölerzeugnissen

3.1. Gewinnung von rohem Kokosöl*

GEFAHR KAT. WAHR-

SCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD RISIKOKLASSE PRP ODER

CCP BEGRÜNDUNG RECHTSVORSCHRIFTEN, BRAN-CHENSTANDARDS UND/ODER

VERTRAGSBEDINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

PAK C Die PAK reichern sich während der Pressung der Kopra im rohen Kokosöl an.

Die FOSFA sieht eine optionale Ausgleichsregelung betreffend einen BaP-Gehalt über 50 µg/kg in rohem Kokosöl vor.

Dioxin C Eine potenzielle Quelle von Dioxinverunreini-gungen ist die Direkttrocknung der Kopra.

Mineralöle C Kopra, die auf Straßen getrocknet wird, kann durch ausgetretenes Dieselöl verunreinigt werden, das sich während der Ölpressung im Rohöl anreichert.

Der niederländische GMP-Standard sieht einen Grenzwert für den Kohlen-wasserstoffgehalt (C10 bis C40) in Ölen und Fetten von 400 mg/kg vor.

Aflatoxine C Wird unsachgemäß getrocknete Kopra meh-rere Tage lang gelagert, so kann sich Aflato-xin bilden. Regen während Lagerung und Transport beschleunigen die Aflatoxinbildung. Manche reichern sich während der Pressung der Kopra im rohen Kokosöl an.

Rückstände von Herbizi-den, Insektiziden, Fungi-ziden oder Rodentiziden über dem MRL

C Bislang wurden keine Pestizidrückstände in rohem Kokosöl festgestellt.

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 untersagt das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die nicht den in den Anhängen genannten MRLs entsprechen.

* Die Bewertung von Risiken außerhalb der EU liegt nicht im Anwendungsbereich dieses Dokumentes. Weitere Informationen finden sich in Abschnitt d), Absatz 2.3. zur Risikoanalyse.

Page 107: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Kokosölerzeugnissen

4. Raffination

GEFAHR KAT. WAHR-

SCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE

PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRAN-CHENSTANDARDS UND/ODER VER-

TRAGSBEDINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Für die Ausrüstung verwendete Hydrau-liköle oder Schmier-stoffe

C gering hoch 3 PRP Hydrauliköle und Schmierstoffe können toxische Verbindungen beinhalten.

Das Präventivprogramm sollte sicherstel-len, dass eine Verunreinigung des Er-zeugnisses durch nicht lebensmitteltaugli-che Hydrauliköle und Schmierstoffe ver-mieden und die Verunreinigung des Er-zeugnisses durch lebensmitteltaugliche Hydrauliköle und Schmierstoffe minimiert wird. Das Präventivprogramm kann eine Aufzeichnung der verwendeten Mengen beinhalten.

Der niederländische GMP-Standard sieht einen Grenzwert für den Kohlenwasserstoff-gehalt (C10 bis C40) in Ölen und Fetten von 400 mg/kg und in Fett-säuren (/Destillaten) von 3.000 mg/kg vor.

Reinigungsmittel und Dampfkessel-Chemikalien

C mittel mittel 3 PRP Reinigungsmittel und Dampf (unter Verwendung von Dampf-kessel-Chemikalien) können mit dem Erzeugnis in Kontakt kom-men.

Im Produktionssystem verwendete Reini-gungsmittel sollten ausgespült werden. Die Reinigungsmittel und Dampfkessel-Chemikalien müssen zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie geeignet sein.

Wassergüte C gering hoch 3 PRP Wasser wird im Raffinationspro-zess verwendet.

Es ist Trinkwasser zu verwenden.

Verarbeitungshilfs-stoffe (alkalische Lösung, Säuren)

C mittel mittel 3 PRP Verarbeitungshilfsstoffe kommen mit dem Erzeugnis in Kontakt.

Verarbeitungshilfsstoffe, die direkt mit dem Öl in Kontakt kommen, müssen für die Verwendung in Lebensmitteln vorgesehen sein oder lebensmitteltauglich sein.

Fremdstoffe P mittel mittel 3 PRP Es können Fremdstoffe vorhan-den sein.

Vor dem Verladen ist eine Filtration durch-zuführen.

Für die Ausrüstung verwendete Wärme-trägeröle

C mittel hoch 4 CCP Wärmeträgeröle werden in Be-trieben, die nicht Mitglieder der FEDIOL sind, möglicherweise noch immer verwendet.

Gemäß dem Verhaltenskodex der FEDIOL zur Erhitzung von Speise-ölen während der Verarbeitung (Code of Practice on the Heating of Edible Oils during Processing*) ist die Verwendung von Wärmeträger-ölen unzulässig.

Es ist heißes Wasser oder Heizdampf zu verwenden. Anderenfalls sollte durch eine Kontrollmaßnahme sichergestellt werden, dass eine Verunreinigung des Erzeugnis-ses durch die Wärmeträgeröle ausge-schlossen ist.

* http://www.fediol.be/5/index2.php

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Kokosölerzeugnissen

4.1 Gewinnung von raffiniertem Kokosöl

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE

PRP ODER CCP

BEGRÜNDUNG RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

PAK C hoch mittel 4 CCP Rohes Kokosöl kann infolge einer schlechten Trocknungspraxis stark durch PAK verunreinigt sein.

In Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 wurde der Grenzwert für BaP in Ölen und Fetten für den direk-ten menschlichen Verzehr oder die Verwendung als Lebensmittelzutat auf 2,0 µg/kg festgelegt.

Die Menge der zugesetzten Aktivkohle und die Intensität des Desodorierungs-prozesses müssen ausrei-chen, um sowohl schwere als auch leichte PAK zu entfer-nen.

Dioxin aus Bleicherde C gering hoch 3 PRP Bleicherde ist eine potenzielle Quelle von Dioxinverunreinigungen bei der Ölraffination. Die Bleicherdedosie-rung bei der Raffination beträgt jedoch lediglich 1 bis 3 %.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurde der Dioxingehalt von Einzelfuttermitteln pflanzlichen Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und der Gesamtge-halt an Dioxin und dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) begrenzt. Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex zu den Einkaufsbedingungen für frische Bleicherde für die Ölraffination (Code of Practice on the purchase conditions of fresh bleaching earth for oil refining*) entwickelt, in dem ein Höchstwert für Dioxin und dioxinähnliche PCB in Höhe von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) als Obergrenze festgelegt ist.

Es ist frische Bleicherde von Zulieferern zu kaufen, welche die Spezifikationen der FE-DIOL erfüllen, die im Verhal-tenskodex zu den Einkaufs-bedingungen für frische Bleicherde für die Ölraffinati-on der FEDIOL genannt sind.

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rückstände von Herbi-ziden, Insektiziden, Fungiziden oder Ro-dentiziden über dem MRL

C gering mittel 2 Bislang wurden keine Pestizidrück-stände in Kokosöl festgestellt.

In Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind die Grenzwer-te für Pestizidrückstände niedergelegt. Im Rahmen dieser Verordnung wird die Verwendung eines Trans-ferfaktors für zugelassene Pestizide in verarbeiteten Erzeugnissen gestattet, sofern die Futtermittelsicher-heit sichergestellt ist.

Pestizidrückstände wie in Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernäh-rung aufgeführt

C sehr gering hoch 2 Manche der verbotenen Pestizide können in der Umwelt vorhanden sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie in rohem Kokosöl vorliegen, ist jedoch sehr gering.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurden die Höchstge-halte einer Reihe von Pestizidrückständen in Futter-mitteln festgelegt.

Aflatoxine  

C hoch hoch 4 CCP Rohes Kokosöl kann durch Spuren von Aflatoxin verunreinigt sein.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurde der Grenzwert für Aflatoxin B1 in Kopra und Folgeerzeugnissen auf 0,02 mg/kg festgelegt (auf Basis eines Erzeugnisses mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %).

Die Aflatoxinentfernung im Raffinationsprozess ist zu überprüfen (validieren).

Die Aflatoxine ver-schwinden unter norma-len Raffinations-bedingungen.

*http://www.fediol.be/5/index2.php

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109

Risikobewertung der Erzeugungskette von Kokosölerzeugnissen

4.2 Physikalische Raffination: Gewinnung von Kokosdestillationsfettsäuren

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE

PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN KONTROLL-

MASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Allgemein C gering hoch 3 PRP Erzeugnisse, die zur Tierfütterung bestimmt sind und einen Gehalt an unerwünschten Stoffen auf-weisen, der die gesetzlichen Grenzwerte über-schreitet, dürfen nicht zum Zweck der Verdünnung mit Erzeugnissen gleicher oder anderer Art ge-mischt werden, die zur Tierfütterung bestimmt sind (Richtlinie 2002/32/EG).

Eine absichtliche Bei-mischung von Kokos-destillaten ist zu ver-meiden.

PAK C hoch mittel 4 CCP Leichte PAK reichern sich während der Desodorierung in der Destillationsfett-säure an. Wenn Aktivkohle zugefügt wurde, werden schwere PAK entfernt.

Erzeugnisse, welche die Anforderungen nicht erfüllen, sollten nicht als Futtermittel verwendet werden.

Dioxin aus Bleicherde C gering hoch 3 PRP Bleicherde ist eine potenzielle Quelle von Dioxinverunreinigungen bei der Ölraffination. Die Bleicherdedosierung bei der Raffination beträgt jedoch lediglich 1 bis 3 %.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurde der Dioxinge-halt von Einzelfuttermitteln pflanzlichen Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und der Ge-samtgehalt an Dioxin und dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) begrenzt. Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex zu den Einkaufsbedingungen für frische Bleicherde für die Ölraffination (Code of Practice on the purchase conditions of fresh bleaching earth for oil refining*) entwickelt, in dem ein Höchstwert für Dioxin und dioxinähnliche PCB in Höhe von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) als Obergrenze festgelegt ist.

Es ist frische Bleicherde von Zulieferern zu kaufen, welche die Spezifikationen der FEDIOL erfüllen, die im Verhaltenskodex zu den Einkaufs-bedingungen für frische Bleicherde für die Ölraffination der FEDI-OL genannt sind.

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rück-stände von Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden oder Rodentiziden über dem MRL

C gering mittel 2 Bislang wurden keine Pestizidrück-stände in rohem Kokosöl festgestellt.

In Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind die Grenz-werte für Pestizidrückstände niedergelegt. Im Rah-men dieser Verordnung wird die Verwendung eines Transferfaktors für zugelassene Pestizide in verar-beiteten Erzeugnissen gestattet, sofern die Futter-mittelsicherheit sichergestellt ist.

Pestizidrückstände wie in Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung aufge-

C gering hoch 3 PRP Manche der verbotenen Pestizide können in der Umwelt vorhanden sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie in rohem Kokosöl vorliegen, ist jedoch

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurden die Höchstge-halte einer Reihe von Pestizidrückständen in Fut-termitteln festgelegt.

Erzeugnisse, welche die Anforderungen nicht erfüllen, sollten nicht als Futtermittel verwendet

Page 110: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

110

führt sehr gering; allerdings reichern sie sich während der physikalischen Raffination in den Destillationsfettsäuren an.

werden.

Aflatoxine C mittel hoch 3 CCP Aflatoxin reichert sich während der Desodorierung an.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurde der Grenzwert für Aflatoxin B1 in Kopra und Folgeerzeugnissen auf 0,02 mg/kg festgelegt (auf Basis eines Erzeug-nisses mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %).

Erzeugnisse, welche die Anforderungen nicht erfüllen, sollten nicht als Futtermittel verwendet werden.

Aflatoxine sind wasserlöslich. Wäh-rend der physikali-schen Raffination können sie mit dem Kondensations-wasser abgetrennt werden.

http://www.fediol.be/5/index2.php

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Kokosölerzeugnissen

4.3. Chemische Raffination: Gewinnung von (Salzen von) Kokosfettsäuren ohne Destillate

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDIN-GUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

PAK

C hoch mittel 4 CCP Während der chemischen Raffination sollte der PAK-Gehalt der Fettsäuren ähnlich sein wie der des rohen Ko-kosöls.

Erzeugnisse, welche die Anforderungen nicht erfüllen, sollten nicht als Futtermittel verwendet werden.

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rück-stände von Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden oder Rodentiziden über dem MRL

C gering mittel 2 Bislang wurden keine Pesti-zidrückstände in rohem Ko-kosöl festgestellt.

In Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind die Grenz-werte für Pestizidrückstände niedergelegt. Im Rahmen dieser Verordnung wird die Verwendung eines Transfer-faktors für zugelassene Pesti-zide in verarbeiteten Erzeug-nissen gestattet, sofern die Futtermittelsicherheit sicher-gestellt ist.

Pestizidrückstände wie in Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung aufge-führt

C sehr gering hoch 2 Manche der verbotenen Pestizide können in der Um-welt vorhanden sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie in rohem Kokosöl vorliegen, ist jedoch sehr gering.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurden die Höchstgehalte einer Reihe von Pestizidrück-ständen in Futtermitteln fest-gelegt.

Aflatoxine C mittel hoch 4 CCP Aflatoxine sind wasserlöslich. Während der chemischen Raffination sollten sie in den Seifenstock überführt werden und können in den Fettsäuren verbleiben.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurde der Grenzwert für Aflatoxin B1 in Kopra und Folgeerzeugnissen auf 0,02 mg/kg festgelegt (auf Basis eines Erzeugnisses mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %).

Erzeugnisse, welche die Anforderungen nicht erfüllen, sollten nicht als Futtermittel verwendet werden.

Es ist nicht klar, ob Aflatoxine in den Fettsäuren verbleiben oder mit dem Abwasser verschwinden.

Page 112: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

112

Risikobewertung der Erzeugungskette von Kokosölerzeugnissen

4.4 Chemische Raffination: Gewinnung von Kokosdestillaten

GEFAHR KAT. WAHR-

SCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISI-KO-

KLAS-SE

PRP ODER CCP

BEGRÜNDUNG RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS UND/ODER VERTRAGSBEDINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMER-

KUNGEN

Allgemein C mittel hoch 4 CCP Erzeugnisse, die zur Tierfütterung bestimmt sind und einen Gehalt an unerwünschten Stoffen aufweisen, der die ge-setzlichen Grenzwerte überschreitet, dürfen nicht zum Zweck der Verdünnung mit Erzeugnissen gleicher oder anderer Art gemischt werden, die zur Tierfütterung be-stimmt sind (Richtlinie 2002/32/EG).

Gemäß der FEDIOL dürfen Destillate aus der chemischen Raffination nicht zur Verfütterung verwendet werden. Fetthalti-ge Erzeugnisse, die durch diskontinuierli-che Raffination gewonnen werden, bei der die physikalischen und chemischen Raffi-nationsschritte mit derselben Ausrüstung kombiniert durchgeführt werden, können zur Verfütterung verwendet werden, sofern analytisch nachgewiesen wird, dass die Grenzwerte für Dioxin- und Pestizidrückstände eingehalten werden.

PAK C hoch mittel 4 CCP Leichte PAK reichern sich während der Desodorierung in der Destilla-tionsfettsäure an. Wenn Aktivkohle zugefügt wurde, werden schwere PAK entfernt.

Erzeugnisse, welche die Anforderungen nicht erfüllen, sollten nicht als Futtermittel verwendet werden.

Dioxin aus Bleicherde C mittel hoch 4 CCP Bleicherde ist eine potenzielle Quelle von Dioxinverunreinigungen bei der Ölraffination. Während der chemischen Raffination reichern sich Dioxine in den Destillaten an.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurde der Dioxingehalt von Einzelfuttermitteln pflanzlichen Ursprungs auf 0,75 ng/kg (WHO-PCDD/F-TEQ) und der Gesamtgehalt an Dioxin und dioxinähnlichen PCB auf 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) begrenzt. Die FEDIOL hat einen Verhaltenskodex zu den Einkaufs-bedingungen für frische Bleicherde für die Ölraffination (Code of Practice on the purchase conditions of fresh bleaching earth for oil refining*) entwickelt, in dem ein Höchstwert für Dioxin und dioxinähnliche PCB in Höhe von 1,5 ng/kg (WHO-PCDD/F-PCB-TEQ) als Obergrenze festgelegt ist.

Es ist frische Bleicherde von Zulieferern zu kaufen, welche die Spezifikationen der FEDIOL erfüllen, die im Verhaltenskodex zu den Einkaufsbedingungen für frische Bleicherde für die Ölraffination der FEDI-OL genannt sind. Gemäß der FEDIOL dürfen Destillate aus der chemischen Raffination nicht zur Verfütterung verwendet werden.

Pestizidrückstände über dem MRL, d. h. Rückstände von Herbi-ziden, Insektiziden, Fungiziden oder Ro-dentiziden über dem

C gering mittel 3 Bislang wurden keine Pestizid-rückstände in rohem Kokosöl festgestellt.

In Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind die Grenzwerte für Pestizidrückstände niedergelegt. Im Rahmen dieser Ver-ordnung wird die Verwendung eines Transferfaktors für zugelassene Pestizide in verarbeiteten Erzeugnissen gestattet, sofern die Futtermittelsicherheit sichergestellt ist.

Siehe oben unter „Allgemein“.

Page 113: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

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MRL

Pestizidrückstände wie in Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernäh-rung aufgeführt

C mittel hoch 4 CCP Manche der verbotenen Pestizide können in der Umwelt vorhanden sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie in rohem Kokosöl vorliegen, ist jedoch sehr gering; allerdings reichern sie sich während der Raffination in den Destillaten an.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurden die Höchstgehalte einer Reihe von Pestizidrückständen in Futtermitteln fest-gelegt.

Siehe oben unter „Allgemein“. Gemäß der FEDIOL dürfen Destillate aus der chemischen Raffination nicht zur Verfütterung verwendet werden.

Aflatoxine C sehr gering hoch 2 Aflatoxine sind wasserlöslich. Während der chemischen Raffina-tion verschwinden die Aflatoxine mit dem Seifenstock.

Durch Richtlinie 2002/32/EG wurde der Grenzwert für Aflatoxin B1 in Kopra und Folgeerzeugnissen auf 0,02 mg/kg festgelegt (auf Basis eines Erzeugnisses mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %).

* http://www.fediol.be/5/index2.php

Page 114: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Kokosölerzeugnissen

A. Lagerung der Kopra und Transport der Kopra zur Ölmühle*

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBE-DINGUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Aflatoxine C Wird unsachgemäß getrocknete Kopra mehrere Tage lang gelagert, so kann sich Aflatoxin bilden. Regen während Lagerung und Transport beschleunigen die Aflatoxinbildung.

Lagerbetriebe und Transport-unternehmen müssen die Kopra vor Regen und Meer-wasser schützen. Während der Lagerung ist für Belüftung zu sorgen. Wenn die Kopra direkt nach der Ernte verarbeitet wird, ist das Risiko einer Aflatoxinbil-dung gering.

Fremdkörper P Fremdkörper wie Steine aus schmutzigen Lkw und Glasstückchen, tote Nager und Blätter von Bäumen können vorhanden sein.

An die Ölmühlen gelieferte Kopra muss inspiziert und Fremdkörper müssen entfernt werden.

* Die Bewertung von Risiken außerhalb der EU liegt nicht im Anwendungsbereich dieses Dokumentes. Weitere Informationen finden sich in Abschnitt d), Absatz 2.3. zur Risikoanalyse.

Page 115: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Kokosölerzeugnissen

B. Transport von zur Verfütterung bestimmten tropischen und

Samenölen sowie Folgeerzeugnissen gemäß den EU-Normen für den Lebensmitteltransport

GEFAHR KAT. WAHR-

SCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE

PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHEN-STANDARDS UND/ODER VERTRAGSBE-

DINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Verunreinigung durch die zuvor beförderte Ladung

- Tankwagen, Kesselwagen und Binnenschiffe

C gering hoch 3 PRP Der Transport von Ölen erfolgt in aus-schließlich für diesen Zweck bestimm-ten Transportmitteln.

Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sieht den Transport flüssiger Lebensmittel in ausschließlich für diesen Zweck be-stimmten Tankwagen, Kesselwagen und Binnenschiffen vor. Verhaltenskodex der FEDIOL zum Transport von Fetten und Ölen zur direkten Verwendung in Lebensmitteln in Straßentankwagen und Tankcontai-nern (Code of working practice for bulk road and tank container transport of fats and oils for direct food use*)

Die zuvor beförderten Ladun-gen sind mithilfe des Leitfa-dens der FEDIOL zu Trans-portmitteln und Tankausklei-dung bei zuvor beförderten Ladungen (Practical guide to previous cargo(es) restrictions for means of transport and tank lining) zu prüfen.

- Küstentanker C gering hoch 3 PRP Für Küstentanker, die Öle und Fette über kurze Seestrecken in der EU befördern, gilt als Mindestanforderung, dass die unmittelbar zuvor beförderten Ladungen entweder aus Lebensmitteln oder aus Erzeugnissen bestanden haben, die in der EU-Liste der zulässi-gen vorherigen Ladungen von Richtlinie 96/3/EG aufgeführt sind.

Verhaltenskodex der FEDIOL zum Massentransport von Ölen und Fetten in die oder innerhalb der Europäischen Union (FEDIOL Code of Practice for the transport in bulk of oils and fats into or within the European Union*)

Die zuvor beförderten Ladun-gen sind mithilfe des Leitfa-dens der FEDIOL zu Trans-portmitteln und Tankausklei-dung bei zuvor beförderten Ladungen (Practical guide to previous cargo(es) restrictions for means of transport and tank lining) zu prüfen.

Verunreinigung durch Reinigungsmittel

- Tankwagen, Kesselwagen und Binnenschiffe

C gering mittel 2 In Reinigungsanlagen, in denen sowohl Futtermittel- als auch Chemikalienbe-hälter am selben Ort gereinigt werden, besteht ein erhöhtes Risiko.

Verhaltenskodex der FEDIOL zum Massentransport von Ölen und Fetten in die oder innerhalb der Europäischen Union (FEDIOL Code of Practice for the transport in bulk of oils and fats into or within the European Union*)

Es sind Sicherungsmaßnah-men zum Ausschluss einer Verunreinigung der lebensmit-tel- und futtermitteltauglichen Ladetanks und Ausrüstung durch Dampf, Wasser und

Der Verhaltenskodex der FEDIOL zum Transport von Fetten und Ölen zur direkten Verwendung in Lebensmitteln in Straßentankwagen und Tankcontainern (Code of

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Reinigungsmittel, die bei der Reinigung von nicht lebens-mitteltauglichen Ladetanks verwendet werden, zu ergrei-fen.

working practice for bulk road and tank container transport of fats and oils for direct food use) beinhaltet bewährte Praktiken zur Reinigung der Tanks.

- Küstentanker C gering mittel 2 Wenn das Küstenfahrzeug nicht aus-schließlich für den Lebensmittel- oder Futtermitteltransport bestimmt ist, besteht ein erhöhtes Risiko.

In den ausgewählten Reini-gungsanlagen muss ein HACCP-System zur Anwen-dung kommen. Vor dem Verladen ist eine unterzeich-nete Reinigungsbescheini-gung zu verlangen.

http://www.fediol.be/5/index2.php

Page 117: Anhang 4 der Gemeinschaftsleitlinie für eine ... 2 2 APPENDIX 4 - DE.pdf · Bleicherde, die aus reinen Ölraffinerien und/oder Härtungsanlagen stammt und möglicherweise Nickel

117

Risikobewertung der Erzeugungskette von Kokosölerzeugnissen

B. Transport von zur Verfütterung bestimmten tropischen und

Samenölen sowie Folgeerzeugnissen gemäß den EU-Normen für den Lebensmitteltransport (Fortsetzung)

GEFAHR KAT. WAHR-

SCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE

PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHEN-STANDARDS UND/ODER VERTRAGSBE-

DINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Für die Ausrüstung ver-wendete Heiz- oder Kühl-mittel

- Tankwagen C gering gering 1 Es werden Tanks aus rostfreiem Stahl verwendet, die über ein Dop-pelwandsystem (keine Schlangen) mit Kühlwasser aus dem Motor erhitzt werden.

Verhaltenskodex der FEDIOL zum Massentransport von Ölen und Fetten in die oder innerhalb der Europäischen Union (FEDIOL Code of Practice for the transport in bulk of oils and fats into or within the European Union*)

- Kesselwagen, Tankleich-ter und Küstenfahrzeuge

C gering hoch 3 PRP Toxische Wärmeträgeröle werden möglicherweise noch immer ver-wendet. Durch die relativ geringen Erwärmungstemperaturen während des Transports ist die Wahrschein-lichkeit eines Eindringens von Wärmeträgerölen in das Erzeugnis jedoch gering.

Heizschlangen in Kesselwagen müssen aus rostfreiem Stahl bestehen (FEDIOL). Wenn Wärmeträgeröle verwendet worden sind, muss das Transportunternehmen, welches das Öl transportiert hat, die Dokumentation zu möglichen Nettoverlu-sten zur Verfügung stellen und bei Bedarf entsprechend analysieren.

Fremdkörper P gering hoch 3 PRP Es sollte ein Qualitätsplan zur Anwendung kommen, der das Beladen von Tankwa-gen mit raffinierten Ölen an einem über-dachten Ort vorsieht.

Verfälschung C/P/B gering hoch 3 PRP Verfälschungen können Schäden verursachen.

Die verbindlichen Mindestanforderungen des Verhaltenskodexes der FEDIOL zum Transport von Fetten und Ölen zur direk-ten Verwendung in Lebensmitteln in Straßentankwagen und Tankcontainern (Code of working practice for bulk road and tank container transport of fats and oils for direct food use) sind einzuhalten.

* http://www.fediol.be/5/index2.php

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Kokosölerzeugnissen

C. Nicht den EU-Normen für den Lebensmitteltransport

entsprechender Transport von zur Verfütterung bestimmten tropischen und Samenölen sowie Folge- und Nebenerzeugnissen

GEFAHR KAT. WAHR-

SCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE

PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDIN-GUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Verunreinigung durch die zuvor beförderte Ladung

C gering hoch 3 PRP Tankwagen und Binnenschiffe wurden mögli-cherweise für nicht lebensmittel- oder futter-mitteltaugliche Erzeugnisse wie z. B. Petro-chemikalien verwendet.

Tankwagen und Binnenschif-fe, die nicht ausschließlich für den Transport von Lebensmit-teln oder Futtermitteln be-stimmt sind, sollten ein ge-prüftes Reinigungsverfahren durchlaufen haben.

Verunreinigung durch Reinigungsmittel

C mittel mittel 3 PRP In Reinigungsanlagen, in denen sowohl Futtermittel- als auch Chemikalienbehälter am selben Ort gereinigt werden, besteht ein erhöhtes Risiko.

Die eingesetzten Reini-gungsmittel müssen Futtermit-tel- oder Lebensmitteltaug-lichkeit aufweisen.

Der Verhaltenskodex der FEDIOL zum Transport von Fetten und Ölen zur direkten Verwendung in Lebensmitteln in Straßentankwagen und Tankcontainern (Code of working practice for bulk road and tank container transport of fats and oils for direct food use) beinhaltet bewährte Praktiken zur Reinigung der Tanks.

Heiz- oder Kühlmittel von defekter Ausrüstung

- Tankwagen C gering gering 1 Tankwagen, in denen Schlangen zur Wärme-übertragung verwendet werden, sind verbo-ten. Die Tanks werden über ein Doppelwandsy-stem mit Kühlwasser aus dem Motor erhitzt.

- Binnenschiffe C gering hoch 3 PRP Toxische Wärmeträgeröle werden mögli-cherweise noch immer verwendet. Durch die relativ geringen Erwärmungstemperaturen während des Transports ist die Wahrschein-

Wenn Wärmeträgeröle ver-wendet worden sind, muss das Transportunternehmen, welches das Öl transportiert

Die Verwendung von heißem Wasser oder Heizdampf wird empfohlen.

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lichkeit eines Eindringens von Wärmeträger-ölen in das Erzeugnis jedoch gering.

hat, die Dokumentation zu möglichen Nettoverlusten zur Verfügung stellen und bei Bedarf entsprechend analy-sieren.

Fremdkörper P gering mittel 2

Verfälschung mit Mineralöl gering hoch 3 PRP Die Verfälschung mit Mineralöl stellt beim Transport von Ölen in den Herkunftsländern noch immer ein Problem dar. Seit Okto-ber 1999 wurden die Kontrollen verstärkt, sodass sich die Wahrscheinlichkeit einer Verfälschung verringert hat.

Verfälschungen sind zu ver-meiden.

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Kokosölerzeugnissen

D. Lagerung

GEFAHR KAT. WAHRSCHEIN-LICHKEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRANCHENSTANDARDS

UND/ODER VERTRAGSBEDIN-GUNGEN

KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Verunreinigung durch unzureichende Trennung (Verunreinigung durch Vorladungen, unzulässige Zusammenlagerungen)

C gering hoch 3 PRP Diese Risikoeinstufung betrifft Termi-nals, in denen sowohl Chemikalien als auch pflanzliche Öle gelagert werden. Das Risiko ist geringer, wenn die EU-Liste der zulässigen vorherigen Ladungen während des Seetransports bei der Lagerung pflanzlicher Öle durch das Tankter-minal eingehalten wird. Das geringste Risiko besteht, wenn die pflanzlichen Öle in Tanks gelagert werden, die ausschließlich für die Lagerung von Lebensmitteln bestimmt sind.

Terminals in der EU, in denen Öle und Fette für den menschlichen Verzehr gela-gert werden, müssen ein HACCP-System anwenden (Verordnung (EG) Nr. 852/2004).

Lagerbetriebe müssen minde-stens die EU-Vorschriften bezüglich zuvor beförderter Ladungen befolgen, die im Rahmen von Richtlinie 96/3/EG für den Seetransport festgelegt wurden.

Verunreinigung durch Reinigungsmittel

C gering hoch 3 PRP Diese Risikoeinstufung betrifft Termi-nals, in denen sowohl Chemikalien als auch pflanzliche Öle gelagert werden. Hier werden möglicherweise Reinigungsmittel verwendet, die nicht zur Verwendung in der Lebensmittel-industrie geeignet sind. In Tanktermi-nals in der EU, die den HACCP-Grundsätzen entsprechen und in denen die Lagerung von pflanzlichen Ölen und von Chemikalien getrennt gehalten wird, ist die Wahrscheinlich-keit einer Verwendung der falschen Reinigungsmittel sehr gering.

Die Reinigungsmittel müssen zur Verwendung in der Le-bensmittelindustrie geeignet sein.

Wärmeträgeröle von defekter Ausrüstung

C gering hoch 3 PRP Toxische Wärmeträgeröle werden möglicherweise noch immer verwen-det. Durch die relativ geringen Er-wärmungstemperaturen während der Lagerung ist die Wahrscheinlichkeit eines Eindringens von Wärmeträger-ölen in das Erzeugnis jedoch gering.

Wenn Wärmeträgeröle ver-wendet worden sind, muss der Lagerbetrieb die Doku-mentation zu Nettoverlusten zur Verfügung stellen und bei Bedarf entsprechend analy-sieren.

Die Verwendung von Wasser und Heizdampf wird empfoh-len.

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Risikobewertung der Erzeugungskette von Kokosölerzeugnissen

E. Transport in Hochseeschiffen

GEFAHR KAT. WAHR-

SCHEINLICH-KEIT

SCHWERE-GRAD

RISIKO-KLASSE

PRP ODER CCP BEGRÜNDUNG

RECHTSVORSCHRIFTEN, BRAN-CHENSTANDARDS UND/ODER VER-

TRAGSBEDINGUNGEN KONTROLLMASSNAHMEN BEMERKUNGEN

Transportverunreinigung

- Verunreinigung durch zuvor beförderte Ladungen in Tanks oder Leitungen

C mittel mittel 3 PRP Für Hochseeschiffe, die Öle und Fette für den menschlichen Verzehr in die EU befördern, gilt als Mindestanforde-rung, dass die unmittelbar zuvor beför-derten Ladungen entweder aus Le-bensmitteln oder aus Erzeugnissen bestanden haben, die in der EU-Liste der zulässigen vorherigen Ladungen von Richtlinie 96/3/EG aufgeführt sind.

Richtlinie 96/3/EG (Ausnahmerege-lung bezüglich Verordnung (EG) Nr. 852/2004) sieht eine Prüfung zuvor beförderter Ladungen vor. Durch die Verträge der FOSFA wird der Verkäufer beim Seetransport von Ölen und Fetten dazu verpflich-tet, den Käufer darüber zu informie-ren, woraus die drei zuvor beförder-ten Ladungen bestanden haben. Verhaltenskodex der FEDIOL zum Massentransport von Ölen und Fetten in die oder innerhalb der Europäischen Union (FEDIOL Code of Practice for the transport in bulk of oils and fats into or within the European Union*)

Vor dem Verladen müssen von der FOSFA anerkannte Aufsichtspersonen prüfen, ob die Tanks ausreichend gerei-nigt wurden. Vor dem Entla-den müssen von der FOSFA anerkannte Aufsichtsperso-nen das Schiffstagebuch auf die Einhaltung der Liste der zulässigen vorherigen Ladun-gen hin prüfen.

Es sind ausschließlich für diesen Zweck bestimmte Leitungen zum Be- und Entla-den zu verwenden.

- Verunreinigung durch Reinigungsmittel

C gering hoch 3 PRP Für gewöhnlich orientieren sich die geschäftlichen Aktivitäten in der See-fahrt an bewährten Praktiken.

Das Schiffstagebuch ist zu prüfen.

Wärmeträgeröle von defekter Ausrüstung

C gering hoch 3 PRP Toxische Wärmeträgeröle werden möglicherweise noch immer verwen-det. Durch die relativ geringen Erwär-mungstemperaturen während des Transports ist die Wahrscheinlichkeit eines Eindringens von Wärmeträger-ölen in das Erzeugnis jedoch gering.

Wenn Wärmeträgeröle ver-wendet worden sind, muss das Transportunternehmen, welches das Öl transportiert hat, die Dokumentation zu möglichen Nettoverlusten zur Verfügung stellen und bei Bedarf entsprechend analy-sieren.

Die Verwendung von Wasser und Heizdampf wird empfoh-len.

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Hydrauliköle aus defekten ortsveränderlichen Pum-pen

C gering hoch 3 PRP Hydrauliköle aus ortsveränderlichen Pumpen können toxisch sein.

Verwendung ortsveränderli-cher Pumpen mit klarer Tren-nung des Hydraulikmotors von der Pumpe. Anderenfalls müssen lebensmitteltaugliche Hydrauliköle verwendet wer-den.

Hydraulikmotoren, die direkt mit der Pumpe verbunden sind, ermöglichen im Falle von Dichtungsausfällen das unerwünschte Eindringen von Hydrauliköl in das pflanzliche Öl.

* http://www.fediol.be/5/index2.php