Anleitung zur Registrierung am BZStOnline Portal (BOP) und ...

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1 Anleitung zur Registrierung am BZStOnline-Portal (BOP) und fachlichen Zulassung zum Verfahren KISTA (Vollzugang) Version: 3.00.00 Stand: 27.08.2019 Wichtiger Hinweis: Die Registrierung beim BZStOnline-Portal (BOP-Zertifikat) wird benötigt, um die Massendatenschnittstelle ELMA5 des BZSt nutzen zu können. Wenn Sie nur wenige Anfragedatensätze übermitteln, können Sie eine bestehende Elster-Registrierung (Elster-Zertifikat) weiterhin nutzen. Mit einem Elster- Zertifikat können Sie bis zu 1000 Abfragedatensätze pro Anfrage stellen. Beachten Sie jedoch, dass über das ELSTEROnline-Portal keine Vergeblichkeitsmeldungen übermittelt werden können.

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Anleitung zur Registrierung am BZStOnline-Portal (BOP) und fachlichen Zulassung zum Verfahren KISTA

(Vollzugang)

Version: 3.00.00

Stand: 27.08.2019

Wichtiger Hinweis:

Die Registrierung beim BZStOnline-Portal (BOP-Zertifikat) wird benötigt, um

die Massendatenschnittstelle ELMA5 des BZSt nutzen zu können. Wenn Sie

nur wenige Anfragedatensätze übermitteln, können Sie eine bestehende

Elster-Registrierung (Elster-Zertifikat) weiterhin nutzen. Mit einem Elster-

Zertifikat können Sie bis zu 1000 Abfragedatensätze pro Anfrage stellen.

Beachten Sie jedoch, dass über das ELSTEROnline-Portal keine

Vergeblichkeitsmeldungen übermittelt werden können.

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Änderungsübersicht

Datum Version Beschreibung Autor

05.09.2014 1.00.00 Initialversion BZSt

13.10.2014 1.00.01 Ergänzung aller Musterschreiben per Mail

und Brief in Verbindung mit der Registrierung

und Zulassung

BZSt

03.11.2014 1.00.02 Ergänzung wichtiger Hinweise und

Ausnahmeregelungen BZSt

15.07.2015 1.01.00 Änderungen der Oberflächenstruktur im BOP BZSt

15.08.2016 1.01.01 Weitere Anpassungen an die

Oberflächenstruktur im BOP BZSt

03.07.2017 2.00.00 BOP-Relaunch / Layout Veränderung BZSt

22.08.2019 3.00.00 Layout Anpassung an neuem Internetauftritt BZSt

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Ausnahmeregelungen:

Personengesellschaften sind grundsätzlich nicht kapitalertragsteuerabzugs-

verpflichtet und müssen daher auch keine Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer

einbehalten. Eine Teilnahme am Verfahren ist daher grundsätzlich nicht erforderlich. Nur

wenn ausnahmsweise durch die Personengesellschaft Kapitalertragsteuer einbehalten

wird (z.B. aufgrund ausgegebener Genussrechtsscheine), ist die Teilnahme am Verfahren

ausnahmsweise erforderlich.

Ein-Personen-Kapitalgesellschaften, bei denen der Alleingesellschafter-

Geschäftsführer konfessionslos ist bzw. keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft

angehört, müssen am Verfahren nicht teilnehmen.

Beachten Sie: Sobald dem Kirchensteuerabzugsverpflichteten eine zweite natürliche

Person angehört, muss die Teilnahme am Verfahren erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn

alle beteiligten Personen konfessionslos sind bzw. keiner steuererhebenden

Religionsgemeinschaft angehören.

Kapitalgesellschaften, bei denen eine Ausschüttung für das laufende und das

Folgejahr ausgeschlossen werden kann oder zumindest sehr unwahrscheinlich ist kann

eine Registrierung und eine Zulassung zunächst unterbleiben. Dies gilt insbesondere,

wenn die aktuelle Ertragslage, Verlustvorträge oder das Auskehrungsverhalten der

Vorjahre nach normalem Geschäftsverlauf den Anfall von Kapitalertrassteuer absehbar

nicht erwarten lassen.Beachten Sie: Voraussetzung für einen Verzicht auf die Teilnahme

ist, dass sich der Kirchensteuerabzugsverpflichtete in die Lage versetzt, im Falle einer

steuerpflichtigen Ausschüttung die Abfrage – auch unterjährig - zeitnah nachzuholen.

Verzichtet der Kirchensteuerabzugsverpflichtete daher aus den in der vorstehenden Frage

aufgeführten Gründen aktuell auf die Registrierung zur Zulassung, dann hat er bei allen

Gesellschaftern vorab das Einverständnis zu einer Anlassabfrage für den Fall einer

Ausschüttung im Folgejahr einzuholen.

Komplementär-GmbHs einer GmbH & Co. KG, die niemals Gewinne ausschütten

Betriebskonten, die Kirchensteuerabzugsplficht gilt nicht nur für abgeltend

besteuerte Kapitalerträge (§ 43 Absatz 5 Satz 1 EStG), sondern z. B. auch für

Betriebskonten natürlicher Personen und für Kapitalanlagen, die zum Betriebsvermögen

oder Sonderbetriebsvermögen natürlicher Personen gehören (§ 51a Absatz 2b EStG). Es

wird gemäß der gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom

19.11.2018 jedoch nicht beanstandet, wenn die Regelung im Vorgriff auf eine angestebte

gesetzliche Änderung bis auf weiteres nicht berücksichtigt wird.

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Schritt 1: Registrierungsantrag stellen – unter www.bzst.de

(sollten Sie bereits über ein Zertifikat für das BZStOnline-Portal oder über ein ELSTER-Zertifikat verfügen, können Sie sich mit diesem im BZStOnline-Portal

einloggen; weiter mit Schritt 3 auf Seite 32)

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Antrag ausfüllen, ausdrucken, unter-

schreiben und per Post absenden.

Sie erhalten nach Bearbeitung Ihres Antrages eine BZSt-Nummer (bspw. BZ101234567) per Brief

und einen sog. Geheimniswert per E-Mail zugesandt. Beides benötigen Sie im weiteren Verlauf.

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Bundeszentralamt für Steuern, Arbeitsbereich Kirchensteuer, 11055 Berlin

HAUSANSCHRIFT Arbeitsbereich

Kirchensteuer

DGZ-Ring 12, 13086 Berlin

Musterfirma TEL 0800 8007545-5

Musterstr. 1 FAX

12345 Musterstadt E-MAIL [email protected]

DATUM 22.06.2017

Ihre Anmeldung zur Nutzung des Online Portals des BZSt Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Sie haben für das Unternehmen Musterfirma Interesse an einer Nutzung des Online-

Portals des Bundeszentralamtes für Steuern (BOP) zur authentifizierten Übermittlung von

Anträgen bekundet. Die Registrierung im BOP erfolgt in folgenden Schritten:

1. Das BZSt übermittelt Ihnen eine BZSt-Nummer per Briefpost. 2. Das BZSt übermittelt Ihnen einen Geheimniswert per E-Mail. 3. Sie beginnen Ihre Registrierung im BOP auf der Internetseite

https://www.elsteronline.de/bportal/bop/auth/Registrierung.tax mit der Wahl einer

dort beschriebenen Registrierungsart und der Eingabe der persönlichen Daten im

BOP. 4. Das BOP übermittelt Ihnen eine Aktivierungs-ID für ein für Sie eingerichtetes

Portalkonto per E-Mail, das nach Schritt 3 für Sie erstellt wurde. 5. Das BZSt übermittelt Ihnen einen Aktivierungscode für das für Sie eingerichtete

Portalkonto per Briefpost. 6. Sie aktivieren Ihr Portalkonto über den Ihnen in der E-Mail mit der Aktivierungs-ID

(Schritt 4) übermittelten Link. Dort erfolgt die Eingabe von Aktivierungs-ID und

Aktivierungscode. 7. Sie erhalten vom BOP ein Zertifikat, mit dem Sie sich in Ihr Portalkonto einloggen

und von dort aus Anträge stellen können.

Sie befinden sich momentan bei Schritt 1 und erhalten mit diesem Brief die BZSt-Nummer. Ihre BZSt-Nummer lautet: BZ101234567

Brief mit der BZSt-Nummer

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Sollten Sie das für die Registrierung benötigte BZSt-Geheimnis (Schritt 2) noch nicht

erhalten haben, empfiehlt sich die Prüfung Ihrer Spam-Einstellungen, die zu einer

unerwarteten Aussortierung geführt haben könnte. Wenn Sie Schritt 3 durchführen, werden Sie nach Registrierungsarten gefragt. Wählen Sie das

Verfahren aus, für das Sie als erstes Daten an das BZSt verschicken möchten. Sie benötigen

jetzt Ihre BZSt-Nummer aus dem Brief (Schritt 1) und den Geheimniswert (Schritt 2) aus der E-

Mail. Zunächst geben Sie Ihre persönlichen Daten und die BZSt-Nummer in die dafür

vorgesehenen Felder ein. Dann wählen Sie im Registrierungseingabeformular im Feld

"Geheimnis" den Eintrag "BZSt-Geheimnis" und übertragen Sie den Geheimniswert aus der

E-Mail in das dafür vorgesehene Feld. Wenn Sie die Eingabe erfolgreich abschließen, wird Ihnen das BOP mitteilen, dass Sie mit

der Versendung der Aktivierungs-ID per E-Mail und des Aktivierungscodes per Brief rechnen

können. Für weitere Hilfen steht Ihnen auf der Startseite des BOP unter

https://www.elsteronline.de/bportal ein Benutzerleitfaden zur Verfügung, in dem die

Portalregistrierung und die Kontofunktionalitäten beschrieben sind.

Mit freundlichen Grüßen Bundeszentralamt für Steuern

Dieses Schreiben wurde automatisch generiert und ist ohne Unterschrift gültig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des BZSt unter

www.bzst.de.

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E-Mail mit dem BZSt-Geheimnis

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Schritt 2: Zertifikat zur Nutzung des BZStOnline-Portal (BOP) generieren

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Hier Auswahl der Registrierungsart

(im Beispiel wird Zertifikatsdatei

gewählt)

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Hier Auswahl der Identifikation

(im Beispiel wird BZSt-Nummer

gewählt)

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Hinweis: Durch Wiederholen der im Folgenden

beschriebenen Schritte (bis Schritt 3), können

bis zu 200 Portalkonten (z.B. für verschiedene

Mitarbeiter des Unternehmens) generiert werden.

Felder mit * müssen ausgefüllt werden

Aus Drop-Down-Menü „BZSt-Geheimnis“ auswählen und Geheimniswert aus E-Mail eingeben

Hier BZSt-Nummer aus dem Brief eingeben

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Im nächsten Schritt bekommen Sie eine E-Mail mit Bestätigungs-Link. Bitte folgen Sie dem Link bzw. bestätigen Sie den Erhalt der E-Mail, ansonsten wird

keine Aktivierungs-ID und keinen –Code generiert und verschickt.

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E-Mail-Bestätigung mit Bestätigungs-Link

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Sie erhalten zusätzlich einen Brief mit einem

Aktivierungs-Code!! Warten Sie auf diesen!

E-Mail mit der Aktivierungs-ID

Bitte beachten Sie, dass die Registrierung

innerhalb 100 Tage abzuschließen ist!

Ansonsten werden die Daten ungültig.

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Bundeszentralamt für Steuern, Arbeitsbereich Kirchensteuer, 11055 Berlin

HAUSANSCHRIFT Arbeitsbereich

Kirchensteuer DGZ-Ring 12, 13086 Berlin

Musterfirma TEL 0800 8007545-5

Musterstr. 1 FAX

12345 Musterstadt E-MAIL [email protected]

DATUM 01.07.2017

Registrierung im BZSt-Online-Portal - Aktivierungscode Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre Registrierung im BZSt-Online Portal. Mit diesem Schreiben wird Ihnen

der Aktivierungscode zugesendet, den Sie für die erstmalige Aktivierung Ihres

Benutzerkontos benötigen. Kurzname Konto: Test Aktivierungscode: XY6Z-AB12-CDEF Zum Abschluss der Registrierung und damit zur Einrichtung Ihres Portalkontos benötigen Sie

zusätzlich die Aktivierungs-ID, die Ihnen gesondert per E-Mail zugeht. Wenn Sie die E-Mail mit

der Aktivierungs-ID erhalten, folgen Sie dem Link und geben die entsprechenden Daten

(Aktivierungs-ID aus der E-Mail und Aktivierungscode aus diesem Schreiben) ein. Sollten Sie die für die Registrierung benötigte Aktivierungs-ID noch nicht erhalten haben, empfiehlt

sich die Prüfung Ihrer Spam-Einstellungen, die zu einer unerwarteten Aussortierung geführt haben

könnte. Für den Fall, dass die E-Mail nicht auffindbar ist, wiederholen Sie bitte die Registrierung. Für weitere Hilfen steht Ihnen auf der Startseite des BOP unter

https://www.elsteronline.de/bportal ein Benutzerleitfaden zur Verfügung, in dem die

Portalregistrierung und die Kontofunktionalitäten beschrieben sind.

Mit freundlichen Grüßen Bundeszentralamt für Steuern

Dieses Schreiben wurde automatisch generiert und ist ohne Unterschrift gültig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des BZSt unter

www.bzst.de.

Brief mit dem Aktivierungscode

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Eingabe der Aktivierungs-ID

und des Aktivierungs-Code

Dem Link aus der E-Mail mit der

Aktivierungs-ID folgen oder auskopieren

und in die Browser-Adressleiste einfügen.

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Eigene PIN und Name für

die Zertifikatsdatei vergeben.

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Im nächsten Schritt wählen Sie den Speicherort des Zertifikats und können dann die *.pfx Zertifikatsdatei lokal auf den Rechner speichern. Bitte beachten Sie,

dass falls Sie das Zertifikat verlieren oder die dazugehörige PIN vergessen, diese nicht mehr neugeneriert bzw. hergestellt werden können. In diesen Fällen

müssen Sie die Registrierung mit der BZSt-Nummer und dem –Geheimnis wiederholen.

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Speicherort der Zertifikatsdatei angeben

und selbst gewählte PIN eingeben

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Daten eingeben

Daten ergänzen

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Schritt 3: Zulassung zum Verfahren „KiStA“

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Zertifikatsdatei und

PIN eingeben

Sollten Sie mit einem Sicherheitsstick oder einer Signatur-

karte arbeiten, müsste die Auswahl entsprechend erfolgen

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Hinweis: Für jede BZSt-Nummer kann nur einmal die Zulassung

beantragt werden. Diese gilt für alle angelegten Portalkonten

(z.B. für mehrere Mitarbeiter).

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Felder ausfüllen

Felder ausfüllen

Felder ausfüllen.

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Felder ausfüllen

Felder ausfüllen.

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Ausdruck unterschreiben und auf dem

Postweg an das BZSt versenden

Sie erhalten nach Bearbeitung Ihres Zulassungsantrages eine Zulassungsnummer per Briefpost, mit

der Sie im Anschluss die Kirchensteuerabzugsmerkmale (KISTAM) abfragen können.

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Bundeszentralamt für Steuern, Arbeitsbereich Kirchensteuer, 11055 Berlin

HAUSANSCHRIFT Arbeitsbereich

Kirchensteuer DGZ-Ring 12, 13086 Berlin

Musterfirma TEL 0800 8007545-5

Musterstr. 1 FAX

12345 Musterstadt E-MAIL [email protected]

DATUM 20.07.2015

Zulassung zum Verfahren Kirchensteuerabzug

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

vielen Dank für die Übermittlung Ihres Zulassungsantrages. Mit diesem Schreiben wird Ihnen die Zulassungsnummer für das Verfahren Kirchensteuerabzug mitgeteilt, die Sie zur Übermittlung der Daten benötigen.

Ihre Zulassungsnummer lautet: 20012345678

Bewahren Sie dieses Schreiben gut auf. Sie benötigen diese Zulassungsnummer bei jeder

Datenübermittlung. Bitte behandeln Sie diese Information vertraulich.

Mit freundlichen Grüßen

Bundeszentralamt für Steuern

Dieses Schreiben wurde automatisch generiert und ist ohne Unterschrift gültig. Weitere

Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des BZSt unter www.bzst.de.

Brief mit der Zulassungsnummer