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Anne Damberg, Tobias M. Berger Qualifizierung in der Untersuchungshaft Das künftige Schleswig- Holsteinische Untersuchungshaftvollzugsgesetz Anne Damberg, Leiterin der Jugendanstalt Schleswig Tobias Berger, stellv. Leiter der Justizvollzugsanstalt Neumünster

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Qualifizierung in der Untersuchungshaft

Das künftige Schleswig-Holsteinische Untersuchungshaftvollzugsgesetz

Anne Damberg, Leiterin der Jugendanstalt SchleswigTobias Berger, stellv. Leiter der Justizvollzugsanstalt Neumünster

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Ausbildungs- / Qualifizierungsmöglichkeit der Jugendanstalt Schleswig 2009

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Jugendanstalt Schleswig199 Haftplätze

• Jugendanstalt Schleswig

83 Haftplätze (10 im offenen Vollzug) 12 Haftplätze U-Haft

• JA SL/Teilanstalt Neumünster

116 Haftplätze

34 Plätze U-Haft

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Aufnahme und Zuweisung im Jugendvollzug

- Aufnahme ausschließlich in der JA SL/Teilanstalt Neumünster- Ermittlung des Förder- und Erziehungsbedarfes - 14-täglich Zugangskonferenz: Erster Vollzugsplan und

Entscheidung, in welchem Teil der Anstalt die Unterbringung erfolgt- Kriterien: Länge der Haftzeit oder zu erwartende Länge bei U-

Gefangenen- Ausbildungseignung- Eignung für ganztägigen Hauptschul- oder Förderschulkurs- Wohnort südlich oder nördlich des Kanals- Alter- Wohngruppeneignung

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Unterbringung junger Untersuchungsgefangener

§ 70 des zukünftigen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes

(1)Junge Untersuchungsgefangene können mit Jugendstrafgefangenen gemeinsam untergebracht werden.

(2)Junge Untersuchungsgefangene können mit Gefangenen im Erwachsenenvollzug gemeinsam an Freizeit- und Bildungs-maßnahmen teilnehmen sowie gemeinsam arbeiten.

(3)Während der Ruhezeit werden junge Untersuchungs-gefangene in ihren Hafträumen einzeln untergebracht. Mit ihrer Zustimmung können sie mit einem anderen Untersuchungsgefangenen oder einem Jugendstrafgefangenen gemeinsam untergebracht werden.

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Vorteile der gemeinsamen Unterbringung von jungen Untersuchungsgefangenen und

Jugendstrafgefangenen

- Frühzeitiger Beginn von schulischen und beruflichen Bildungsmaßnahmen

- Die kleine Anzahl von jungen Untersuchungsgefangenen kann am Gesamtangebot der entwicklungsfördernden Maßnahmen des Jugendvollzuges teilnehmen

- Durch die Untersuchungshaft entsteht keine Lücke in der schulischen und beruflichen Entwicklung

- Die Unterbringung im Wohngruppenvollzug (insbesondere am Standort Schleswig) ist in vollem Umfang möglich

- Viele Untersuchungsgefangene wechseln ohne Unterbrechung in die Strafhaft

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Berufsvorbereitung Multi Berufsvorbereitung Holz Berufsvorbereitung Metall

Beginn Laufender Einstieg möglich Laufender Einstieg möglich Laufender Einstieg möglich

Anzahl Plätze 12 12 12

z.Zeit belegt 7 8 11

Tätigkeits-beschreibung

sowie

Ziele der

Ausbildung/ Qualifizierung

- Werkzeug- und Materialkunde- Herstellen von Mauerwerkskörpern

aus Groß- & Kleinformatigen Steinen- Herstellen von Putzen- Verlegen von Fliesen & Platten im

Dickbettverfahren- Materialhaltung und –pflege- Beet- & Rasenpflege- Arbeiten im Team- Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit- Bedienen und Warten von Maschinen- Lesen von Zeichnungen und

Anfertigen von Übungsstücken

- Werkzeug- und Materialkunde- Bearbeiten von Holz- Lesen von Zeichnungen und Anfertigen

von Übungsstücken- Materialhaltung und –pflege- Arbeiten im Team- Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit- Bedienen und Warten von Maschinen

-Werkzeug- und Materialkunde- Bearbeiten von Metall- Lesen von Zeichnungen und Anfertigen

von Übungsstücken- Materialhaltung und –pflege- Arbeiten im Team- Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit- Bedienen und Warten von Maschinen

Dauer 1 und 18 Monate 1 und 18 Monate 1 und 18 Monate

Ausbildungsort Multihalle

Außengelände

Holzhalle Metallhalle

Stellenanteil Rack Mitarb.

Vollzeit 1,0

5 Tage / Woche

Vollzeit 1,0

5 Tage / Woche

Vollzeit 1,0

5 Tage / Woche

Mitarbeiter d. Qualifizierung

Thomas Lewitzke Rudi Amtmann Hans Dierksen

Aufnahmekriterien BvB - Förderzeit vorhanden

Förderung am Ende der Haftzeit

BvB - Förderzeit vorhanden

Förderung am Ende der Haftzeit

BvB - Förderzeit vorhanden

Förderung am Ende der Haftzeit

Teilnahme d. Gefangenen

Zuweisung durch die Agentur für Arbeit Zuweisung durch die Agentur für Arbeit Zuweisung durch die Agentur für Arbeit

Entlohnung Verg.-St. III Verg.-St. III Verg.-St. III

Zertifizierung Teilnahmebescheinigung Teilnahmebescheinigung Teilnahmebescheinigung

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Berufsvorbereitung Gebäudereinigung Berufsvorbereitung Küche/Service Berufsvorbereitung Produktionsschule

Beginn Laufender Einstieg jederzeit möglich Laufender Einstieg jederzeit möglich Laufender Einstieg jederzeit möglich Laufender Einstieg jederzeit möglich

Anzahl Plätze 6 12 6 6

z.Zeit belegt 6 14 7 8

Tätigkeitsbeschreibung

sowie

Ziele der

Ausbildung / Qualifizierung

- Vermittlung fachspezifischer- beruflicher

Grundkenntnisse

- Reinigungs- und Pflegetechniken

- Handhabung, Einsatz und Pflege von

Werkzeugen und Geräten

- Reinigung von Sanitär-, Gemeinschafts-

und Verwaltungsräumen

- Fach- EDV und Stützunterricht

- Eignungsanalyse

- Bewerbungstraining

- Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit

- Gesundheitsschutz

- Entwicklung beruflicher Reife

- bei Eignung Teilnahme am Kurs zur

Erlangung des Hauptschulabschlusses

- Vermittlung fachspezifischer-

beruflicher Grundkenntnisse

- Nahrungsmittelvor- und Zubereitung

- kennen lernen und einhalten von

Gesundheitsschutz, Hygiene,

Sicherheit, Ergonomie,

Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit

mit Hilfe von Geräten und

Maschinen

- Fach- EDV und Stützunterricht

- Eignungsanalyse

- Bewerbungstraining

- Entwicklung beruflicher Reife

- bei Eignung Teilnahme am Kurs zur

Erlangung des Hauptschul-

abschlusses

-Vermittlung beruflicher

Grundkenntnisse in den Bereichen

Holz, Metall und KFZ Technik

- Handhabung, Einsatz und Pflege

von Werkzeugen und Geräten

- Planen und Vorbereiten von

Arbeitsabläufen

- Fach- EDV und Stützunterricht

- Eignungsanalyse

- Bewerbungstraining

- Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit

- Gesundheitsschutz

- Entwicklung beruflicher Reife

- Bei Eignung Teilnahme am Kurs

zur Erlangung des

Hauptschulabschlusses

- Vermittlung von

Schlüsselqualifikationen

- individuelle Fördermaßnahmen

- einfache handwerkliche Übungen

- Projektarbeiten

- Kompetenzfeststellung

- Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit

- Gesundheitsschutz

- Integration in Arbeits- und

Qualifizierungsmaßnahmen

Dauer Laufende Maßnahme laufende Maßnahme laufende Maßnahme laufende Maßnahme

Ausbildungsort Multihalle / Außengelände Holzhalle Küche / Speisesaal Räume unterhalb des Holzbereiches

Stellenanteil Rack Mitarb. 1,4 2,4 1,4 1,0

Mitarbeiter d. Qualifizierung Herr Russow / Herr Stern

Frau Bothsmann

Herr Leschkus / Frau Tams / Herr Szech / Frau Bothsmann

Herr Möllmann / Herr Stern

Frau Bothsmann

Frau Litty

Aufnahmekriterien U-Häftlinge oder Inhaftierte mit einer längeren Haftzeit ohne Förderansprüche gegenüber der Agentur für Arbeit

U-Häftlinge oder Inhaftierte mit einer längeren Haftzeit ohne Förderansprüche gegenüber der Agentur für Arbeit, mit gesundheitlicher Kücheneignung

U-Häftlinge oder Inhaftierte mit einer längeren Haftzeit ohne Förderansprüche gegenüber der Agentur für Arbeit

U-Häftlinge oder Inhaftierte mit einer längeren Haftzeit ohne Förderansprüche gegenüber der Agentur für Arbeit, ohne Arbeits- und Qualifizierungsreife

Teilnahme d. Gefangenen Durch Beschluss der Bildungsplanungskonferenz

Durch Beschluss der Bildungsplanungskonferenz

Durch Beschluss der Bildungsplanungskonferenz

Durch Beschluss der Bildungsplanungskonferenz

Entlohnung Verg.-St. II - IV Verg.-St. II - IV Verg.-St. II - IV Verg.-St. II

Zertifizierung Teilnahmebescheinigung/Zeugnis BBZ Schleswig

Teilnahmebescheinigung/Zeugnis BBZ Schleswig

Teilnahmebescheinigung/Zeugnis BBZ Schleswig

Teilnahmebescheinigung

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Zuweisung zu den Bildungs- und Qualifizierungsangeboten

Aufnahme in der Jugendanstalt

Schleswig/Teilanstalt Neumünster:

- Eingangsdiagnostik

- Hauptschulüberprüfung

- Profiling und Zuweisung des Anstaltsbereiches (Neumünster oder Schleswig)

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Aufnahme in Jugendanstalt Schleswig:

- Profiling, falls in der Teilanstalt nicht durchlaufen- BvB-Förderzeit vorhanden + 6 Monate vor

voraussichtlicher Entlassung = BvB-Maßnahme- keine BvB-Förderzeit zu wenig oder noch nicht geeignet

= Küche, Produktionsschule, Gebäudereinigerlehrgang oder Arbeitstherapie

- wöchentliche Bildungskonferenz:Überprüfung der Zuweisung (z.B. Wechsel von der Arbeitstherapie in einen Lehrgang oder bei nahendem Entlassungszeitpunkt BvB-Förderzeit nutzen)

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Ausblick

- Juli 2009 Baubeginn einer Sozialtherapie am Standort Schleswig

- 30 zusätzliche Behandlungsplätze in Schleswig (Erhöhung der Haftplatzzahl auf 113)

- Abbau von 30 Haftplätzen in der JA SL/Teilanstalt NMS (Reduzierung der dortigen Haftplätze auf 86)

- Verlagerung der Aufnahmeabteilung vom Standort Neumünster nach Schleswig

- Bau einer Sporthalle

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Qualifizierung in der Untersuchungshaft

Das künftige Schleswig-Holsteinische Untersuchungshaftgesetz

Qualifizierung für erwachsene Untersuchungsgefangene

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Die Justizvollzugsanstalt Neumünster als zentrale Ausbildungsanstalt des Landes

Schleswig-Holstein

Zuständigkeiten:Erstvollzug bis 8 Jahre (Vollstreckungsplanänderung in

Vorbereitung)518 Haftplätze im geschlossenen Strafvollzug130 Haftplätze in der Untersuchungshaft für den Landgerichtsbezirk Kiel

Ausbildungs- und qualifizierungsgeeignete Gefangene aus allen anderen Justizvollzugsanstalten in Abweichung vom Vollstreckungsplan

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status quo

Ausbildungs-, Arbeits- und Qualifizierungsangebote für Strafgefangene:

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Anstaltsgebundene Angebote

Bildungsmaßnahme Dauer der Maßnahme Abschlusszertifikat JVA Beginn Bemerkungen Berufsvorbereitende Maßnahme: Metall

10 – 12 Monate Zertifikat HSA möglich

NMS 01.02.08 01.08. 08

6)

Berufsvorbereitende Maßnahmen: Bau/Farbe

10 - 12 Monate Zertifikat HSA möglich

NMS laufend 6)

Lehrgänge Farbe / Bau 3-12 Monate Zertifikat NMS laufend Teilqualifizierung Gebäudereiniger

1 Jahr Zertifikat

NMS HL KI

laufend

AQUA – Profiling , EDV (Männer)

1 -3 Monate Zertifikat + ECDL KI SL NMS HL

laufend 2)

EDV-Lehrgang

6 Monate (NMS) 2 - 6 Monate (KI, HL)

Zertifikat Zertifikat

NMS KI HL

laufend laufend

Arbeitstherapie 6 - 12 Monate NMS SL

laufend

Hauptschulabschlusskurs (Männer)

9 Monate Hauptschulabschluss KI NMS HL

2)

Förderschulabschlusskurs 9 Monate Förderschulabschluss NMS HL

2)

Elementarkurs f. Analphabeten nach Lernfortschritt KI NMS HL

laufend

Deutsch als Zweitsprache I nach Lernfortschritt Zertifikat NMS HL

laufend

Deutsch als Zweitsprache II nach Lernfortschritt Zertifikat NMS HL

laufend

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Anstaltsübergreifende Angebote

Bildungsmaßnahme Dauer der Maßnahme Abschlusszertifikat JVA Beginn Bemerkungen Feinwerkmechaniker Fachrichtung Maschinenbau

Ausbildung 42 Monate Umschulung 24 Mon.

Gesellenbrief

NMS

01.02. + 01.08. 1) u. 3)

Metallbauer Fachrichtung Konstruktionstechnik

Ausbildung 42 Monate

Gesellenbrief

NMS

01.02. + 01.08. 1) u. 3)

Metalllehrgang 1 – 6 Monate Zertifikat NMS laufend Elektroniker Energie- und Gebäudetechnik

Ausbildung 42 Monate

Gesellenbrief NMS 01.08. 1) u. 3)

Elektrohelfer Lehrgang 4 Monate

Zertifikat NMS 01.09. 1) u. 2)

Kraftfahrzeugservicemechaniker Ausbildung 24 Monate

Gesellenbrief HL 01.08. 1) u. 2)

Tischler Ausbildung 36 Monate Umschulung 24 Mon.

Gesellenbrief NMS 01.03. + 01.08. 1) u. 3)

Zimmerer Ausbildung 36 Monate Umschulung 24 Mon.

Gesellenbrief Facharbeiterbrief

NMS 01.03. + 01.08. 1) u. 3)

Maurer Ausbildung 36 Monate Umschulung 24 Mon.

Gesellenbrief Facharbeiterbrief

NMS 01.03. + 01.08. 1) u. 3)

Maler und Lackierer Bauten- und Objektbeschichter

Ausbildung 36 Monate Ausbildung 24 Mon.

Gesellenbrief Abschlusszeugnis

NMS 01.03. + 01.08. 1) u. 3)

IT-Anwendungsentwickler Umschulung 18 Monate Facharbeiterbrief NMS 1) u. 2) Koch Ausbildung 36 Monate

Umschulung 24 Mon. Facharbeiterbrief NMS 01.03. + 01.08. 1) u. 3)

Bäcker Ausbildung 36 Monate Umschulung 24 Mon.

Gesellenbrief NMS 01.03. + 01.08. 1) u. 3)

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Ausbildungs-, Arbeits- und Qualifizierungs-angebote für Untersuchungsgefangene

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• keine Ausbildung• keine Qualifizierung• 18 Arbeitsplätze im Untersuchungshaftbetrieb

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de lege ferenda

Gesetzesentwurf über den Vollzug der Untersuchungshaft in Schleswig-Holstein (UVollzG-E),

Kabinettsentwurf vom 17.03.2009

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§ 4 Stellung der Untersuchungsgefangenen

(1) Die Untersuchungsgefangenen gelten als unschuldig. Sie sind so zu behandeln, dass der Anschein vermieden wird, sie würden zur Verbüßung einer Strafe festgehalten.

Gesetzesbegründung 3b):Jedoch soll sich die Unschuldsvermutung nicht zum Nachteil der Untersuchungsgefangenen auswirken und keine Schlechterstellung gegenüber den Strafgefangenen zur Folge haben. Einer freiwilligen Teilnahme an Angeboten der Anstalt steht die Unschuldsvermutung nicht entgegen.

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§ 11 Trennungsgrundsätze

(1) Untersuchungsgefangene werden von Gefangenen anderer Haftarten, namentlich von Strafgefangenen, getrennt untergebracht. Ausnahmen sind zulässig1. mit Zustimmung der einzelnen Untersuchungsgefangenen,2. zur Umsetzung einer verfahrenssichernden Anordnung oder aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt.

(...)(4) Gemeinsame Maßnahmen, insbesondere gemeinsame

Arbeit und eine gemeinsame Berufs- und Schulausbildung, sind zulässig.

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§ 24 Arbeit und Bildung

(1) Die Untersuchungsgefangenen sind nicht zur Arbeit verpflichtet.(2) Ihnen soll nach Möglichkeit Arbeit oder sonstige Beschäftigung angeboten werden, die ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen berücksichtigt. Nehmen sie eine Arbeit auf, gelten die von der Anstalt festgelegten Arbeitsbedingungen. Die Arbeit darf nicht zur Unzeit niedergelegt werden.(3) Geeigneten Untersuchungsgefangenen soll nach Möglichkeit Gelegenheit zum Erwerb oder zur Verbesserung schulischer und beruflicher Kenntnisse gegeben werden, soweit es die besonderen Bedingungen der Untersuchungshaft zulassen.

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Binnendifferenzierung in der Untersuchungshaft

Landesweite Aufteilung der Untersuchungsgefangenen

Trennung nach HaftgründenTrennung nach Umfang der notwendigen

Sicherungsmaßnahmen

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Entscheidungssystem

einheitliche Aufnahmeabteilung für die gesamte Justizvollzugsanstalt Neumünster

Feststellung der Bildungsdefizite und der Qualifizierungsmöglichkeiten bzw. Motivation

Einschätzung des Verfahrensstandes, der voraussichtlichen Dauer und des Ergebnisses durch die zuständige Vollzugsabteilungsleitung

Unterbreitung eines Arbeits-, Ausbildungs- oder Qualifizierungsangebots an den einzelnen Untersuchungsgefangenen

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Modularisierung der beruflichen Ausbildung und der schulischen

Bildungsmaßnahmen

z.B.: Befreiung von den in Schleswig-Holstein eingeführten Pflichtterminen

zur Hauptschulprüfung;

3-Monatsmodule

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Landesverordnung über die Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des Realschulabschlusses

durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler(NschPVO)vom 15. Februar 2008

§ 12 Abschlussprüfung im Justizvollzug

(1) (…)(2) Den Vorsitz des Prüfungsausschuss nach § 4 Abs. 2 hat die

Leiterin oder der Leiter des Pädagogischen Dienstes bei der Justizvollzugsanstalt Neumünster, sofern nicht eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schulaufsicht den Vorsitz übernimmt.

(3) Die Termine für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen werden abweichend von § 6 von der oder dem Vorsitzende des Prüfungsausschusses festgelegt und bekannt gegeben.

(4) Die Aufgaben für die schriftlichen Prüfungen werden abweichend von § 7 Abs. 1 durch den Pädagogischen Dienst gestellt. Die Aufgabenstellung bedarf der Genehmigung des für Bildung zuständigen Ministeriums.

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Vielen Dank