Anonymisierte Bewerbungsverfahren
description
Transcript of Anonymisierte Bewerbungsverfahren
Anonymisierte BewerbungsverfahrenAnhörung des Haushalts- und Finanzausschusses der Bremischen BürgerschaftBremen, 13. September 2013
Prof. Dr. Martina EckertFachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW
Zentrale Zielsetzung Strukturelle Aspekte Allgemeingültigkeit Antagonistische ProzesseAufforderungscharakter Außenwirkung
Funktionsebenen Anonymisierter Bewerbungsverfahren
Zentrale Zielsetzung: Diskriminierung minimieren
Struktur: Standardisierung
Allgemeingültigkeit: trennscharfe Personalentscheidungen treffen
Antagonistische Prozesse: spezifische Zielgruppen fördern
Aufforderungscharakter: motivieren und binden
Außenwirkung: das Verwaltungsimage positivieren
Funktionsebenen Anonymisierter Bewerbungsverfahren
Zentrale Zielsetzung
Wirkung lässt sich empirisch bestätigen
eher Verzerrungsprozesse als bewusste Diskriminierung
Betonung von „Antidiskriminierung“ als Ziel führt häufig zur Abwehr des Verfahrens
Verfahren verhindert im ersten Schritt rigoros Verzerrungs-prozesse
Diskriminierung minimieren
Standardisierung des Verfahren ist ressourcensparend
Standardisierung verlangsamt subjektive Deutungsprozesse
wichtig: Standardisierung der Arbeitsschritte bedeutet nicht Automatisierung bei der inhaltlichen Ausrichtung
Strukturelle Aspekte
Exkurs: es gibt verschiedene Verfahren zur Anonymisierung: Schwärzen, Übertragen der Bewerber/innendaten in eine Systematik durch ein Neutrale Stelle, Anonymisierung durch den Bewerber/die Bewerberin anhand von Erhebungsbögen/
Onlineerhebung. Letztere bietet die größten Vorteile für die operative und konzeptionelle Seite.
auch bei Positionen, die eine höhere Qualifikation erfordern, ist das Verfahren grundsätzlich einsetzbar
die Prognosequalität ist davon abhängig, wie genau das Kompetenzprofil in die Erhebungsinstrumente einfließen
kann
bei kleiner Bewerberzahl mit hoher Heterogenität ist die Tauglichkeit eingeschränkt
wenn davon ausgegangen wird, dass aus dem Werdegang der Bewerber relevante Schlüsselkompetenzen abgeleitet werden können, sollten die Indikatoren zuvor erörtert
werden
Trennscharfe Personalentscheidungen treffen
Förderung bedeutet häufig, dass man die besonderen Profile der Bewerberinnen und Bewerber frühzeitig kennen muss –
das widerspricht der Anonymisierung
strukturelle Disparitäten lassen sich durch das Verfahren nicht beheben
mögliche Lösung: vor dem Verfahren Kompetenzprofile hinsichtlich möglicher Benachteiligung überprüfen,
gewichten oder sukzessiv vorgehen
gesetzlich vorgesehene Nachsteuerung als „Gleichstellungs- und Förderelement“
Spezifische Zielgruppen fördern
die Einführung des Verfahrens löst in der Behörde einen fruchtbaren Dialog - und damit Sensibilisierung - aus
implizite Erfahrung wird durch die formale Umsetzung expliziert
Bewerberanzahl wird gesteigert, weil Bewerberinnen und Bewerber Unparteilichkeit erwarten
die Auseinandersetzung mit den im Erhebungsbogen systemati- sierten Informationen präzisiert die Erwartungen und bindet
bereits in der Bewerbungsphase
Motivieren und Binden
die Institution präsentiert sich glaubwürdig als offen (Teilhabe und Gleichstellung)
Anonymisierte Bewerbungsverfahren sind die logische Fortsetzung weiterer Bemühungen , die auf Gleichstellung und Teilhabe ausgerichtet sind (Fördermaßnahmen und Kampagnen)
positiver Einfluss auf Corporate Identity (Marke!)
Imagesteigerung
das Verfahren hat zahlreiche positive Effekte im operativen Bereich und für die Außenwirkung und bietet mehr als die alleinige Fokussierung auf den Antidiskriminierungseffekts
das Verfahren engt den Deutungsrahmen – nicht den Einfluss - von Personalverantwortlichen ein, was die spontane Akzeptanz
einschränken kann. Der Prozess profitiert von Steuerung und Schulung.
das Anonymisierte Bewerbungsverfahren ist kein Allheilmittel, sondern Teil eine Bündels von Maßnahmen für mehr Gleichstellung und Teilhabe. Es muss mit den anderen Bemühungen verschränkt werden.
Fazit
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Prof. Dr. Martina EckertDiplom-PsychologinFachhochschule für öffentliche Verwaltung NRWStudienort DortmundHauert 944227 DortmundFon 0231-97 61 73 40mobil 0151 52 41 56 80