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Antrag an Kreistag Saale-Orla: Zwang zum Bau von Kleinkläranlagen soll zunächst ruhen UBV will Gleichbehandlung aller Grundstücksbesitzer. Auch für Direkteinleiter sollen Bescheide zum Bau von vollbiologischen Kleinkläranlagen sofort ausgesetzt werden. 18. Oktober 2017 / 02:48 Uhr Der Zwang zum Bau von Kleinkläranlagen soll zunächst ruhen. Foto: BDzA Bad Lobenstein. Der Kreistag Saale-Orla soll sich in seiner nächsten Sitzung, die voraussichtlich am 6. November stattfindet, mit dem Streitthema zum Bau vollbiologischer Kleinkläranlagen befassen. Die Fraktion der Unabhängigen Bürgervertretung (UBV) hält eine Aussetzung der Sanierungsanordnungen zum Bau derartiger Kleinkläranlagen für erforderlich, was mit zu erwartenden Neuregelungen im Thüringer Wassergesetz begründet wird. Laut Antrag der UBV soll der Kreistag beschließen, dass der Landrat den Auftrag erhält, die Untere Wasserbehörde aufzufordern, befristet bis zum Inkrafttreten der Novelle des Thüringer Wassergesetzes den Vollzug bereits ergangener Bescheide zu Sanierungsanordnungen zum Bau vollbiologischer Kleinkläranlagen auszusetzen und keine weiteren Bescheide zu Sanierungsanordnungen zu erlassen. „Dies betrifft die Gemeinden im Landkreis, wo die Grundstückseigentümer ihre geklärten Abwässer in der Regel in ein Gewässer direkt einleiten“, erläutert Fraktionssprecher Wolfgang Kleindienst. Bei diesen sogenannten Direkteinleitern ist die Untere Wasserbehörde des Landkreises zuständig und nicht der jeweilige Zweckverband. Die Zweckverbände übermitteln lediglich anhand der Trinkwasser-Verbrauchszahlen die zu verrechnenden Abwassermengen. Ende September hatte der Thüringer Landtag ein flächendeckendes Moratorium zur Aussetzung ergangener Sanierungsanordnungen für Kleinkläranlagen bis zum Inkrafttreten des zu ändernden Thüringer Wassergesetzes mehrheitlich beschlossen. „Wir begrüßen hierbei auch die Unterstützung der Oppositionsparteien von CDU und AfD, die mit ihren Änderungsanträgen das Ansinnen der Regierungsfraktionen zum Moratorium ähnlich unterstützen und sich auch wie Rot-Rot-Grün in Thüringen für die dahingehende Änderung des Thüringer Wassergesetzes aussprechen“, teilt Kleindienst mit. Das Moratorium sei für Zweckverbände und Untere Wasserbehörden nicht rechtsverbindlich. Daraus ergebe sich die Notwendigkeit für den Antrag an den Kreistag. „Mit der Änderung des Thüringer Wassergesetzes muss aus unserer Sicht zuallererst die Gleichbehandlung aller Grundstückseigentümer im Zweckverband hergestellt und somit eine Ungerechtigkeit beseitigt werden“, fordert Kleindienst. Eine weitere Diskussion über Kosten, Abwasserbeseitigungskonzept und technische Lösung müsse anschließend „und vor allem im Sinne der Gebührenzahler“ geführt werden, so Kleindienst. Die UBV-Fraktion hofft auf eine breite Zustimmung für ihren Antrag im Kreistag. Ausdrücklich begrüßt wird die Entscheidung des Walo-Zweckverbandsvorsitzenden Thomas Franke, der bereits das Moratorium des Thüringer Landtages zur Aussetzung der Sanierungsanordnungen unbürokratisch umgesetzt habe. Peter Hagen / 18.10.17

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Antrag an Kreistag Saale-Orla: Zwang zum Bau von Kleinkläranlagen soll zunächst ruhenUBV will Gleichbehandlung aller Grundstücksbesitzer. Auch für Direkteinleiter sollen Bescheide zum Bau von vollbiologischen Kleinkläranlagen sofort ausgesetzt werden. 18. Oktober 2017 / 02:48 Uhr Der Zwang zum Bau von Kleinkläranlagen soll zunächst ruhen. Foto: BDzA

Bad Lobenstein. Der Kreistag Saale-Orla soll sich in seiner nächsten Sitzung, die voraussichtlich am 6. November stattfindet, mit dem Streitthema zum Bau vollbiologischer Kleinkläranlagen befassen. Die Fraktion der Unabhängigen Bürgervertretung (UBV) hält eine Aussetzung der Sanierungsanordnungen zum Bau derartiger Kleinkläranlagen für erforderlich, was mit zu erwartenden Neuregelungen im Thüringer Wassergesetz begründet wird.

Laut Antrag der UBV soll der Kreistag beschließen, dass der Landrat den Auftrag erhält, die Untere Wasserbehörde aufzufordern, befristet bis zum Inkrafttreten der Novelle des Thüringer Wassergesetzes den Vollzug bereits ergangener Bescheide zu Sanierungsanordnungen zum Bau vollbiologischer Kleinkläranlagen auszusetzen und keine weiteren Bescheide zu Sanierungsanordnungen zu erlassen. „Dies betrifft die Gemeinden im Landkreis, wo die Grundstückseigentümer ihre geklärten Abwässer in der Regel in ein Gewässer direkt einleiten“, erläutert Fraktionssprecher Wolfgang Kleindienst. Bei diesen sogenannten Direkteinleitern ist die Untere Wasserbehörde des Landkreises zuständig und nicht der jeweilige Zweckverband. Die Zweckverbände übermitteln lediglich anhand der Trinkwasser-Verbrauchszahlen die zu verrechnenden Abwassermengen.

Ende September hatte der Thüringer Landtag ein flächendeckendes Moratorium zur Aussetzung ergangener Sanierungsanordnungen für Kleinkläranlagen bis zum Inkrafttreten des zu ändernden Thüringer Wassergesetzes mehrheitlich beschlossen. „Wir begrüßen hierbei auch die Unterstützung der Oppositionsparteien von CDU und AfD, die mit ihren Änderungsanträgen das Ansinnen der Regierungsfraktionen zum Moratorium ähnlich unterstützen und sich auch wie Rot-Rot-Grün in Thüringen für die dahingehende Änderung des Thüringer Wassergesetzes aussprechen“, teilt Kleindienst mit. Das Moratorium sei für Zweckverbände und Untere Wasserbehörden nicht rechtsverbindlich. Daraus ergebe sich die Notwendigkeit für den Antrag an den Kreistag.

„Mit der Änderung des Thüringer Wassergesetzes muss aus unserer Sicht zuallererst die Gleichbehandlung aller Grundstückseigentümer im Zweckverband hergestellt und somit eine Ungerechtigkeit beseitigt werden“, fordert Kleindienst. Eine weitere Diskussion über Kosten, Abwasserbeseitigungskonzept und technische Lösung müsse anschließend „und vor allem im Sinne der Gebührenzahler“ geführt werden, so Kleindienst.

Die UBV-Fraktion hofft auf eine breite Zustimmung für ihren Antrag im Kreistag. Ausdrücklich begrüßt wird die Entscheidung des Walo-Zweckverbandsvorsitzenden Thomas Franke, der bereits das Moratorium des Thüringer Landtages zur Aussetzung der Sanierungsanordnungen unbürokratisch umgesetzt habe.

Peter Hagen / 18.10.17