Antrag-Evaluation-LHG-05-2012

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Antrag: Evaluationsergebnisse später veröffentlichen Antragssteller: Für die Liberale Hochschulgruppe (LHG) Helmer Krane (Vorsitzender) und David Linnemann (stellv. Vorsitzender) Die Vollversammlung möge beschließen, dass die SV darauf hinwirkt, dass die Dozenten von Lehrveranstaltungen an der Bucerius Law School die Evaluationsergebnisse ihrer Veranstaltungen erst nach dem ersten Prüfungstermin erfahren. Begründung: Momentan können Dozenten vor dem (ersten) Prüfungstermin die studentischen Evaluationen ihrer Veranstaltungen einsehen. Aus mehreren Gesichtspunkten erscheint dies problematisch: 1. Keinem der Dozenten an der BLS soll grundsätzlich unterstellt werden, dass sie oder er sich bei der Klausurstellung vom Evaluationsergebnis beeinflussen lässt. Dennoch besteht das Risiko, dass aufgrund einer negativen Evaluation eine schwierigere und anspruchsvollere Klausur gestellt wird, bzw. weniger Themenausschlüsse stattfinden, als es ohne Kenntnis des Evaluationsergebnisses geschehen wäre. Gegenteiliges kann auch bei einer positiven Bewertung zutreffen. Schon aus Gründen der Fairness und der objektiven und angemessenen Klausurstellung ist eine Änderung, wie sie oben beschrieben wird, daher sinnvoll. 2. Durch die anonymen Evaluationen der Lehrveranstaltungen durch die Studenten soll eine unabhängige und ehrliche Bewertung der Dozenten und Veranstaltungen gewährleistet werden. Gerade aus diesem Grund ist es auch berechtigt, dass wir Studenten vor dem Prüfungstermin die Veranstaltungen evaluieren. So wird vermieden, dass wir bei der Evaluation von einer möglicherweise schlecht gelaufenen Klausur beeinflusst werden. Durch die aktuelle Praxis evaluieren wir jedoch mit dem Wissen, dass eine negative (oder auch positive) Evaluation Auswirkungen auf die Klausur haben könnte. Unsere Evaluation ist somit gerade in ihrer Unabhängigkeit und Ehrlichkeit gefährdet. Die LHG der Bucerius Law School ist daher der Meinung, dass zur Verbesserung der Evaluationskultur an der BLS und im Sinne einer fairen und objektiven Klausurstellung eine Änderung der derzeitigen Situation dahingehend, dass die Dozenten die Evaluationsergebnisse erst nach dem (ersten) Prüfungstermin einsehen können, nur förderlich sein kann. Alleine die Möglichkeit der Beeinflussung von Studenten und Dozenten rechtfertigt eine solche (technisch sehr leicht umzusetzende) Änderung. Dies fördert Transparenz, Chancengleichheit und Fairness an unserer Hochschule.

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Antrag an die VV im Mai 2012 zur Veröffentlichung von Evaluationsergebnissen.

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Antrag: Evaluationsergebnisse später veröffentlichen

Antragssteller:

Für die Liberale Hochschulgruppe (LHG) Helmer Krane (Vorsitzender) und David Linnemann (stellv. Vorsitzender)

Die Vollversammlung möge beschließen, dass die SV darauf hinwirkt, dass die Dozenten von Lehrveranstaltungen an der Bucerius Law School die Evaluationsergebnisse ihrer Veranstaltungen erst nach dem ersten Prüfungstermin erfahren.

Begründung:

Momentan können Dozenten vor dem (ersten) Prüfungstermin die studentischen Evaluationen ihrer Veranstaltungen einsehen. Aus mehreren Gesichtspunkten erscheint dies problematisch:

1. Keinem der Dozenten an der BLS soll grundsätzlich unterstellt werden, dass sie oder er sich bei der Klausurstellung vom Evaluationsergebnis beeinflussen lässt. Dennoch besteht das Risiko, dass aufgrund einer negativen Evaluation eine schwierigere und anspruchsvollere Klausur gestellt wird, bzw. weniger Themenausschlüsse stattfinden, als es ohne Kenntnis des Evaluationsergebnisses geschehen wäre. Gegenteiliges kann auch bei einer positiven Bewertung zutreffen. Schon aus Gründen der Fairness und der objektiven und angemessenen Klausurstellung ist eine Änderung, wie sie oben beschrieben wird, daher sinnvoll.

2. Durch die anonymen Evaluationen der Lehrveranstaltungen durch die Studenten soll eine unabhängige und ehrliche Bewertung der Dozenten und Veranstaltungen gewährleistet werden. Gerade aus diesem Grund ist es auch berechtigt, dass wir Studenten vor dem Prüfungstermin die Veranstaltungen evaluieren. So wird vermieden, dass wir bei der Evaluation von einer möglicherweise schlecht gelaufenen Klausur beeinflusst werden. Durch die aktuelle Praxis evaluieren wir jedoch mit dem Wissen, dass eine negative (oder auch positive) Evaluation Auswirkungen auf die Klausur haben könnte. Unsere Evaluation ist somit gerade in ihrer Unabhängigkeit und Ehrlichkeit gefährdet.

Die LHG der Bucerius Law School ist daher der Meinung, dass zur Verbesserung der Evaluationskultur an der BLS und im Sinne einer fairen und objektiven Klausurstellung eine Änderung der derzeitigen Situation dahingehend, dass die Dozenten die Evaluationsergebnisse erst nach dem (ersten) Prüfungstermin einsehen können, nur förderlich sein kann. Alleine die Möglichkeit der Beeinflussung von Studenten und Dozenten rechtfertigt eine solche (technisch sehr leicht umzusetzende) Änderung. Dies fördert Transparenz, Chancengleichheit und Fairness an unserer Hochschule.