Antrag für provisorischen Stromanschluss...Anschlussvertrag für einen provisorischen...

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Anschlussvertrag für einen provisorischen Stromanschluss Auftraggeber (Herr/Frau/Firma): Ihr pers. Ansprechpartner Name Name Straße Datum der Kundenberatung PLZ Ort Telefon Telefon Auftragsnummer Angaben zum Anschluss kW Straße Leistungsbedarf Wunschtermin PLZ Ort Übergabestelle Baustrom (Bitte Lageplan 1:1000 beilegen; wird mit gekennzeichneter Übrgabestelle zurückgeschickt!) Eintarifzähler Zweitarifzähler (z.B. bei Grundwasserhaltung) Anschlusskosten (Preisstand 01.01.2008) Einzelpreis (Netto) Bauanschluss mit Wandlermessung Nach Aufwand Standardanschluss (bis 80 A) EUR EUR Leistungen gegen Aufpreis Notwendige Leistugen gegen Aufpreis werden auch ohne ausdrücklichen Auftrag berechnet Mehrpreis Provisorium am Kabelende mit Anschlusskasten setzen EUR EUR Zusätzliche Anfahrt bei Montage oder Demontage EUR EUR Summe Positionen Netto: EUR Umsatzsteuer (19%): EUR Gesamtsumme: EUR Datum Stempel/Unterschrift Auftraggeber Datum Stadtwerke Straubing Strom und Gas GmbH Inbetriebsetzung des Elektroinstallateurs Ort Datum Ausweis-Nr. Unterschrift und Stempel des eingetragenen Installateurs Geschäftsführer: Dipl.-Volkswirt Helmut Kruczek Bankverbindung: Sparkasse Niederbayern-Mitte Vors. des Aufsichtsrates: OB Markus Pannermayr BLZ 742 500 00 , Konto-Nr. 209 106 94315 Straubing, Sedanstraße 10 Steuer-Nr. 16211640239 ; Tel. 09421/864-0 , Fax 09421/864-200 USt:-Ident.Nr. DE 813590643 Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) gemäß Verordnung vom 01.11.2006 (BGBl. I, S. 2477) und die Ergänzenden Bedingungen zur NAV in der jeweils gültigen Fassung. Die Standzeit des provisorischen Anschlusses ist auf 1 Jahr befristet. Die aufgeführte(n) Installationsanlage(n) ist/sind unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE Normen, den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und den sonstigen besonderen Vorschriften des oben genannten NB von mir/uns errichtet und fertiggestellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung werden dokumentiert. Die Anlage kann gemäß NAV und TAB in Betrieb gesetzt werden. Soweit erforderlich, wird die Inbetriebsetzung im Namen des Anschlussnehmers/-nutzers beantragt. Gesamtpreis

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Page 1: Antrag für provisorischen Stromanschluss...Anschlussvertrag für einen provisorischen Stromanschluss Auftraggeber (Herr/Frau/Firma): Ihr pers. Ansprechpartner Name Name Straße Datum

Anschlussvertrag für einen provisorischen Stromanschluss

Auftraggeber (Herr/Frau/Firma): Ihr pers. Ansprechpartner

Name Name

Straße Datum der Kundenberatung

PLZ Ort Telefon

Telefon Auftragsnummer

Angaben zum Anschluss

kWStraße Leistungsbedarf Wunschtermin

PLZ Ort Übergabestelle

Baustrom (Bitte Lageplan 1:1000 beilegen; wird

mit gekennzeichneter Übrgabestelle zurückgeschickt!)

Eintarifzähler Zweitarifzähler (z.B. bei Grundwasserhaltung)

Anschlusskosten (Preisstand 01.01.2008) Einzelpreis (Netto)

Bauanschluss mit Wandlermessung Nach Aufwand

Standardanschluss (bis 80 A) EUR EUR

Leistungen gegen AufpreisNotwendige Leistugen gegen Aufpreis werden auch ohne ausdrücklichen Auftrag berechnet

Mehrpreis Provisorium am Kabelende mit Anschlusskasten setzen EUR EUR

Zusätzliche Anfahrt bei Montage oder Demontage EUR EUR

Summe Positionen Netto: EURUmsatzsteuer (19%): EUR

Gesamtsumme: EUR

Datum Stempel/Unterschrift Auftraggeber Datum Stadtwerke Straubing Strom und Gas GmbH

Inbetriebsetzung des Elektroinstallateurs

Ort Datum Ausweis-Nr. Unterschrift und Stempel des eingetragenen Installateurs

Geschäftsführer: Dipl.-Volkswirt Helmut Kruczek Bankverbindung: Sparkasse Niederbayern-Mitte

Vors. des Aufsichtsrates: OB Markus Pannermayr BLZ 742 500 00 , Konto-Nr. 209 106

94315 Straubing, Sedanstraße 10 Steuer-Nr. 16211640239 ;Tel. 09421/864-0 , Fax 09421/864-200 USt:-Ident.Nr. DE 813590643

Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) gemäß Verordnung vom 01.11.2006 (BGBl. I, S. 2477) und die Ergänzenden Bedingungen zur NAV in der jeweils gültigen Fassung. Die Standzeit des provisorischen Anschlusses ist auf 1 Jahr befristet.

Die aufgeführte(n) Installationsanlage(n) ist/sind unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE Normen, den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und den sonstigen besonderen Vorschriften des oben genannten NB von mir/uns errichtet und fertiggestellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung werden dokumentiert. Die Anlage kann gemäß NAV und TAB in Betrieb gesetzt werden. Soweit erforderlich, wird die Inbetriebsetzung im Namen des Anschlussnehmers/-nutzers beantragt.

Gesamtpreis

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