Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017...

76
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 7. März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11403 18. Wahlperiode 08.03.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Herbert Behrens, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8855 – Sozialer Wohnungsbau in Deutschland – Entwicklung, Bestand, Perspektive Vorbemerkung der Fragesteller Der soziale Wohnungsbau hat die Aufgabe, Menschen, die ihren Wohnungsbe- darf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können, mit angemessenen Woh- nungen zu versorgen. Es ist die Aufgabe der Bundesrepublik Deutschland als Sozialstaat, die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass am tatsächlichen Bedarf gemessen ausreichend Sozialwohnungen zur Ver- fügung gestellt werden. Seit Jahren beobachten die Fragesteller eine höchst widersprüchliche Entwick- lung in dem Sinne, dass der Bedarf an Sozialwohnungen stetig steigt, während im gleichen Moment die Anzahl der zur Verfügung stehenden Sozialwohnun- gen ebenso stetig abnimmt. Belegt wird diese Wahrnehmung durch diverse Stu- dien renommierter Institute. Die Fraktion DIE LINKE. möchte mit dieser Großen Anfrage die Entwicklung im sozialen Wohnungsbau nachzeichnen und Fehler aufdecken sowie eine Per- spektive für die Bedarfsdeckung entwickeln. Vorbemerkung der Bundesregierung Die soziale Wohnraumförderung hat in Deutschland eine unentbehrliche Versor- gungsfunktion für Haushalte, die sich nicht aus eigener Kraft mit angemessenem Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Mit Hilfe des sozialen Wohnungsbaus ist es in der Zeit nach dem Zweiten Welt- krieg gelungen, Millionen von Familien ein Dach über dem Kopf zu verschaffen. Die zunehmend in städtischen Ballungsgebieten und Universitätsstädten zu ver- zeichnenden Engpässe haben die Notwendigkeit einer wirksamen sozialen Wohn- raumförderung erneut deutlich sichtbar werden lassen. Der soziale Aspekt des Wohnens ist der Bundesregierung ein besonders wichtiges Anliegen. Sichergestellt werden muss, dass alle Menschen in Deutschland Zu- gang zu angemessenem Wohnraum haben. Eine solche Wohnung muss für alle bezahlbar sein, auch für untere und mittlere Einkommensgruppen. Grundsätzlich

Transcript of Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017...

Page 1: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 7. März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Deutscher Bundestag Drucksache 18/11403 18. Wahlperiode 08.03.2017

Antwort der Bundesregierung

auf die Große Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Herbert Behrens, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/8855 –

Sozialer Wohnungsbau in Deutschland – Entwicklung, Bestand, Perspektive

V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r

Der soziale Wohnungsbau hat die Aufgabe, Menschen, die ihren Wohnungsbe-darf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können, mit angemessenen Woh-nungen zu versorgen. Es ist die Aufgabe der Bundesrepublik Deutschland als Sozialstaat, die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass am tatsächlichen Bedarf gemessen ausreichend Sozialwohnungen zur Ver-fügung gestellt werden.

Seit Jahren beobachten die Fragesteller eine höchst widersprüchliche Entwick-lung in dem Sinne, dass der Bedarf an Sozialwohnungen stetig steigt, während im gleichen Moment die Anzahl der zur Verfügung stehenden Sozialwohnun-gen ebenso stetig abnimmt. Belegt wird diese Wahrnehmung durch diverse Stu-dien renommierter Institute.

Die Fraktion DIE LINKE. möchte mit dieser Großen Anfrage die Entwicklung im sozialen Wohnungsbau nachzeichnen und Fehler aufdecken sowie eine Per-spektive für die Bedarfsdeckung entwickeln.

V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g

Die soziale Wohnraumförderung hat in Deutschland eine unentbehrliche Versor-gungsfunktion für Haushalte, die sich nicht aus eigener Kraft mit angemessenem Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.

Mit Hilfe des sozialen Wohnungsbaus ist es in der Zeit nach dem Zweiten Welt-krieg gelungen, Millionen von Familien ein Dach über dem Kopf zu verschaffen. Die zunehmend in städtischen Ballungsgebieten und Universitätsstädten zu ver-zeichnenden Engpässe haben die Notwendigkeit einer wirksamen sozialen Wohn-raumförderung erneut deutlich sichtbar werden lassen.

Der soziale Aspekt des Wohnens ist der Bundesregierung ein besonders wichtiges Anliegen. Sichergestellt werden muss, dass alle Menschen in Deutschland Zu-gang zu angemessenem Wohnraum haben. Eine solche Wohnung muss für alle bezahlbar sein, auch für untere und mittlere Einkommensgruppen. Grundsätzlich

Page 2: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Drucksache 18/11403 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

beruht die Wohnungspolitik in Deutschland – im Unterschied zu planwirtschaft-lichen Systemen – auf dem Konzept der sozialen Marktwirtschaft. Das bedeutet, dass die Bereitstellung und Verteilung der Wohnungen vorrangig durch das Prin-zip von Angebot und Nachfrage erfolgen und staatliche Eingriffe nur insoweit vorgenommen werden, als sie zur sozialen Flankierung dieses Marktprozesses erforderlich sind.

Aufgabe der öffentlichen Hand ist es daher, angemessene Rahmenbedingungen für das Funktionieren des Wohnungsmarktes zu gewährleisten und damit die Vo-raussetzungen für eine ausreichende Versorgung aller Bevölkerungsschichten mit Wohnraum zu schaffen. Insbesondere muss die öffentliche Hand mit geeigneten Instrumenten dafür sorgen, dass auch einkommensschwächere und sozial benach-teiligte Haushalte angemessen wohnen können.

Die soziale Absicherung des Wohnens erfolgt – anders als von der Fragestellung suggeriert – nicht allein durch den sozialen Wohnungsbau. Vielmehr stützt sie sich im Wesentlichen auf drei Säulen:

Förderung von Maßnahmen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung der Länder (sogenannte Objektförderung),

soziale Absicherung einkommensschwächerer Haushalte mit Wohngeld und der Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grund-sicherung für Arbeitsuchende sowie der Sozialhilfe (sogenannte Subjektförde-rung),

sozialer Schutz über Regelungen des allgemeinen Wohnraummietrechts vor willkürlichen Kündigungen und übermäßigen Mieterhöhungen.

Diese drei Säulen dürfen nicht einzeln, sondern müssen immer im Zusammen-spiel betrachtet werden.

Sozialwohnungen dienen nicht nur der Versorgung einkommensschwacher Haus-halte. Sie haben vielmehr auch eine Ergänzungsfunktion zum Angebot des freien Wohnungsmarkts. Denn sie werden vor allem für Menschen benötigt, die Schwie-rigkeiten beim Zugang zu Wohnungen des freien Wohnungsmarktes haben. So-zialwohnungen werden demnach nur dort gebraucht, wo das frei zugängliche An-gebot an bezahlbarem Wohnraum nicht ausreicht.

Der Bau von Sozialwohnungen erfolgt in Deutschland typischerweise durch kom-munale Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und (sonstige) private Inves-toren. Diese erhalten Darlehen zu Vorzugsbedingungen oder Zuschüsse. Als Ge-genleistung unterliegen geförderte Wohnungen sozialen Bindungen, und zwar hinsichtlich des Kreises der Wohnberechtigten sowie hinsichtlich der Höhe der Miete.

Vor dem Hintergrund sich zunehmend regional unterschiedlich entwickelnder Wohnungsmarktverhältnisse wurde die soziale Wohnraumförderung ab 2007 im Zuge der Föderalismusreform I in die alleinige Verantwortung der Länder über-tragen. Als Ausgleich für den durch die Abschaffung u. a. der Finanzhilfen zur sozialen Wohnraumförderung bedingten Wegfall der Finanzierungsanteile des Bundes stehen den Ländern seit Anfang 2007 und bis Ende 2019 Kompensations-mittel aus dem Bundeshaushalt zu.

Die Situation auf den Wohnungsmärkten hat sich in den letzten Jahren regional deutlich verändert. Insbesondere in wirtschaftlich dynamischen Großstädten gibt es spürbare Wohnungsengpässe und steigende Mieten. Die Wohnkostenbelastung ist hier in den letzten fünf Jahren spürbar gestiegen. Dies ist insbesondere für

Page 3: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11403

armutsgefährdete Haushalte problematisch, da diese mitunter die Hälfte ihres ver-fügbaren Einkommens für Wohnkosten ausgeben müssen.

Die in verschiedenen Ballungsräumen ohnehin wachsende Wohnungsnachfrage wird durch die erhöhte Zuwanderung zusätzlich verstärkt. Es besteht hier die Not-wendigkeit, wieder deutlich mehr Sozialwohnungen zu bauen, um Versorgungs-schwierigkeiten gerade von einkommens- und sozialschwächeren Haushalten entgegenzuwirken.

Auf Grundlage dieses Befundes hat die Bundesregierung die Wohnungspolitik von Beginn der Legislaturperiode an als zentrale Aufgabe definiert und gehandelt. Bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde vereinbart, den sozialen Wohnungsbau in einem Bündnis mit den Ländern, Kommunen und allen relevanten gesellschaftlichen Akteuren wiederzubeleben. Als zentrales Instrument für die Intensivierung des Wohnungsbaus wurde zwischen dem Bun-desministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, der Bundesvereinigung der kommu-nalen Spitzenverbände, dem Deutschen Mieterbund sowie der Bauwirtschaft im Juli 2014 das Bündnis bezahlbares Wohnen und Bauen geschlossen. Mit den im März 2016 von der Bundesregierung beschlossenen zehn Punkten der Wohnungs-bau-Offensive, die auf den Empfehlungen des Bündnisses beruht, hat die Bun-desministerin Dr. Barbara Hendricks für die wichtigsten Handlungsfelder kon-krete Maßnahmen vorgelegt. Knapp ein Jahr nach Vorlage des Zehn-Punkte-Pro-gramms zur Wohnungsbau-Offensive kann eine erfolgreiche Zwischenbilanz ge-zogen werden. Das mit 20 Partnern breite Bündnis auf Bundesebene hat entschei-dend dazu beigetragen, dass sich die Rahmenbedingungen für den Bau bezahlba-rer Wohnungen in Deutschland verbessert haben.

Einen wichtigen Beitrag hierzu hat die Bundesregierung mit der deutlichen Auf-stockung der sogenannten Kompensationsmittel, die die Länder für den Wegfall der früheren Bundesfinanzhilfen erhalten, geleistet. Diese wurden für den Zeit-raum 2016 bis 2019 um insgesamt 3 Mrd. Euro aufgestockt. In den Jahren 2017 und 2018 werden die Kompensationszahlungen jeweils mehr als 1,5 Mrd. Euro betragen. Damit übernimmt der Bund in finanzieller Hinsicht in weitaus größe-rem Umfang Verantwortung, als dies noch vor der Föderalismusreform der Fall war.

Die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern hat am 14. Oktober 2016 einen Beschluss zur Neuregelung des bundes-staatlichen Finanzausgleichsystems ab dem Jahr 2020 gefasst. Dieser sieht vor, dass den Ländern ab dem Jahr 2020 mit dem Auslaufen der Kompensationsmittel zusätzliche Umsatzsteuermittel zur Verfügung gestellt werden. Damit wurde ei-ner ausdrücklichen Forderung der Länder entsprochen. Eine Grundgesetzände-rung, die eine gemeinsame Verantwortung des Bundes und der Länder vorgese-hen hätte, wurde seitens der Länder nicht gewünscht. Somit sind die Länder po-litisch in der Pflicht, auch tatsächlich im notwendigen Umfang neue Sozialwoh-nungen zu bauen, denn der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum wird groß bleiben.

Soweit keine Zuständigkeit der Bundesregierung für Aussagen zu den Fragen 2, 3, 4, 5, 6, 10, 15, 18, 20, 22, 28 und 41 besteht und damit auch keine Antwort-pflicht, wurden zur Beantwortung die Länder befragt. Deren Angaben wurden zusammengefasst und als Anlagen (mit Ausnahme der Antwort zu Frage 15) bei-gefügt.

Page 4: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Drucksache 18/11403 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Zur Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus seit der Abschaffung der Gemein-nützigkeit in der Wohnungswirtschaft

1. Wie verlief nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung des sozia-len Wohnungsbaus seit der Abschaffung der Gemeinnützigkeit in der Woh-nungswirtschaft im Jahr 1990?

Die Wohnungsgemeinnützigkeit hat einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, die große Wohnungsnot der Nachkriegsjahre zu überwinden. Sie wurde allerdings durch das Steuerreformgesetz vom 3. August 1988 mit Wirkung vom 1. Januar 1990 aufgehoben. Zu den von der damaligen Regierungskoalition angeführten Gründen zählte neben dem Subventionsabbau auch der Abbau von Steuervortei-len.

Etwa zeitgleich zeichnete sich ab dem Jahr 1988 auf den Wohnungs- und Immo-bilienmärkten ein Umschwung ab. Nach Jahren entspannter Wohnungsmärkte stieg die Wohnungsnachfrage kräftig an. Grund waren hohe Einkommenssteige-rungen, die Zunahme von Haushalten sowie der Zuzug von Aussiedlerinnen und Aussiedlern sowie von Übersiedlerinnen und Übersiedlern aus den neuen Län-dern. Das Wohnungsangebot konnte nicht Schritt halten, so dass als Folge des Nachfragedrucks die Mieten stiegen.

Um der besonderen Wohnungsmarktsituation Rechnung zu tragen, wurden die Fördermittel von Bund und Ländern ab Ende der 1980er Jahre stark ausgeweitet. In diesem Rahmen wurden auch die Mittel für den sozialen Wohnungsbau erhöht. Die Fertigstellungszahlen im Wohnungsbau insgesamt stiegen stetig auf über 600 000 Wohnungen im Jahr 1995. Auch die Förderzahlen im sozialen Woh-nungsbau hatten sich bereits im Jahr 1990 gegenüber 1988 mehr als verdoppelt.

In den folgenden Jahren stieß die herkömmliche Förderung des sozialen Woh-nungsbaus angesichts des hohen Förderaufwandes an die Grenzen ihrer Finan-zierbarkeit. Ein erheblicher Teil des Sozialwohnungsbestandes war fehlbelegt. Das bis dahin geltende Kostenmietrecht erschwerte Kosteneinsparungen und führte zu erheblichen Mietverzerrungen innerhalb des Sozialwohnungsbestandes.

Vor diesem Hintergrund wurde eine grundlegende Reform der Wohnungsbauför-derung eingeleitet. Als erster Schritt erfolgte durch das Wohnungsbauförderungs-gesetz 1994 die deutliche Anhebung der Einkommensgrenzen im sozialen Woh-nungsbau und die Einführung eines neuen Förderwegs – der einkommensorien-tierten Förderung als Variante der sogenannten vereinbarten Förderung (3. För-derweg). Als zweiter Schritt erfolgte mit dem Gesetz zur Reform des Wohnungs-baurechts vom 13. September 2001 eine grundlegende Überarbeitung des gesam-ten Wohnungsbauförderungsrechts.

Kernstück des Gesetzgebungsverfahrens war das Wohnraumförderungsgesetz, mit dem die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zu einer sozialen Wohnraum-förderung – zur besseren Berücksichtigung des vorhandenen Wohnungsbestan-des – weiterentwickelt und grundlegend modernisiert wurde. Durch diese Wei-terentwicklung wurden nunmehr auch verstärkt die Modernisierung, die Begrün-dung von Belegungsrechten und der Erwerb vorhandenen Wohnraums berück-sichtigt.

Auch die Zielgruppe der Förderung änderte sich. Bislang war der Zweck der För-derung des Wohnungsbaus die Bereitstellung preisgünstigen Wohnraums für breite Schichten der Bevölkerung gewesen. Um die Jahrtausendwende hatten sich die Wohnungsmärkte allerdings entspannt und die Bevölkerung war weitgehend mit Wohnraum versorgt. Trotzdem gab es immer noch Haushalte, die aufgrund ihrer finanziellen oder sozialen Situation bei der Wohnungssuche benachteiligt

Page 5: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11403

waren und Schwierigkeiten hatten, sich aus eigener Kraft am allgemeinen Woh-nungsmarkt angemessen mit Wohnraum zu versorgen. Auf diese Haushalte kon-zentrierte sich die soziale Wohnraumförderung.

Verfassungsrechtliche Grundlage für die vorstehend genannte Gesetzgebung war Artikel 74 Absatz 1 Nummer 18 a. F. des Grundgesetzes (GG), der dem Bund im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung die Regelungsbefugnis für das Woh-nungswesen einräumte. Artikel 104a a. F. GG diente seinerzeit als Grundlage für die Gewährung von Finanzhilfen für Investitionen der Länder in diesem Bereich.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 (Födera-lismusreform I) wurde die Regelungsbefugnis für das Wohnungswesen bis auf wenige Ausnahmen auf die Länder verlagert. Zugleich erfolgte eine Änderung der Vorschriften über die Bundesfinanzhilfen sowie eine Entflechtung bis dahin bestehender Mischfinanzierungstatbestände. Seitdem dürfen Finanzhilfen nur noch gewährt werden, soweit das Grundgesetz dem Bund Gesetzgebungsbefug-nisse verleiht (vgl. Artikel 104b Absatz 1 Satz 1 GG). Die Fortgeltung der nach Artikel 104a Absatz 4 GG a. F. im Bereich der sozialen Wohnraumförderung ge-schaffenen Regelungen wurde auf die Zeit bis zum 31. Dezember 2006 be-schränkt (Artikel 125c Absatz 2 Satz 1 GG). Finanzhilfen zur sozialen Wohn-raumförderung können seitdem nicht mehr gewährt werden.

Von der im Zuge der Föderalismusreform I übergegangenen Gesetzgebungszu-ständigkeit hat eine Reihe von Ländern Gebrauch gemacht und eigene Gesetze zur Wohnraumförderung oder Teilregelungen hierzu erlassen. Diese landesrecht-lichen Regelungen tragen landespezifischen Besonderheiten Rechnung, verfol-gen aber in den Grundzügen nach wie vor bewährte Prinzipien des sozialen Woh-nungsbaus/der sozialen Wohnraumförderung.

Zum Ausgleich für den Wegfall der Bundesfinanzhilfen für die soziale Wohn-raumförderung erhalten die Länder seit dem Jahr 2007 und bis einschließlich 2019 sogenannte Kompensationsmittel aus dem Bundeshaushalt, die zunächst 518,2 Mio. Euro jährlich betrugen. Bis Ende 2013 waren diese Mittel für die Wohnraumförderung zweckgebunden (Artikel 143c Absatz 2 Nummer 2 GG). Mit dem 1. Januar 2014 ist diese bereichsspezifische Zweckbindung entfallen, es besteht damit nur noch eine Bindung an investive Zwecke (Artikel 143c Absatz 3 Satz 2 GG). Seitdem haben einzelne Länder die Mittel teilweise auch für Zwecke außerhalb der sozialen Wohnraumförderung verwendet.

Seit der Föderalismusreform I sanken in den folgenden Jahren die Neubauzahlen deutlich. Im Jahr 2009 wurden nur noch knapp 160 000 Wohnungen gebaut. Auch die soziale Wohnraumförderung konzentrierte sich stärker auf die qualita-tive Verbesserung der Wohnungsbestände. Der Anteil des geförderten Woh-nungsneubaus an den fertiggestellten Wohnungen sank von 15 Prozent im Jahr 2009 auf rund 6 Prozent jeweils in den Jahren 2013 und 2014.

Folge dieses Rückgangs der Wohnungsbautätigkeit war ein schrumpfendes Woh-nungsangebot. Der Umschwung auf den Wohnungsmärkten kam mit der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise 2007/2008. Viele Investoren und Kapitalanleger su-chen seitdem sichere Geldanlageformen. Die Nachfrage nach Wohnungen als An-lageobjekt ist deutlich gestiegen. Mit der wirtschaftlichen Erholung ab 2009 ist auch die private Nachfrage nach Wohnraum in den wirtschaftsstarken Ballungs-räumen weiter gewachsen. Allein bis zum Jahr 2020 werden nach Prognosen ver-schiedener Institute über eine Million neue Wohnungen benötigt. In einigen Re-gionen haben vermehrt auch mittlere Einkommensschichten Schwierigkeiten, sich eine zentrums- oder arbeitsplatznahe Wohnung leisten zu können. Der Be-

Page 6: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Drucksache 18/11403 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

darf an Sozialwohnungen nimmt seit dem Jahr 2012 besonders in den Ballungs-zentren angesichts steigender Mieten zu und wird auch durch die hohe Zahl von Zuwanderern und Flüchtlingen absehbar weiter zunehmen. Hinzu kommt, dass der Bestand an mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen aufgrund des sukzessiven Auslaufens der Sozialbindungen rückläufig ist.

Die Bundesregierung hat mit dem Beschluss der Bund-Länder-Besprechung zur Asyl- und Flüchtlingspolitik vom 24. September 2015 auf diese Entwicklung re-agiert und die Kompensationsmittel zur Unterstützung der sozialen Wohnraum-förderung um jährlich 500 Mio. Euro auf jeweils mehr als 1 Mrd. Euro für den Zeitraum 2016 bis 2019 erhöht. Im Gegenzug haben sich die Länder politisch verpflichtet, diese Mittel für Zwecke der sozialen Wohnraumförderung einzuset-zen und dem Bund über die Mittelverwendung zu berichten. Im Juli 2016 haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs/-chefinnen der Länder darauf verständigt, dass der Bund in den Jahren 2017 und 2018 weitere 500 Mio. Euro pro Jahr für die Zwecke der sozialen Wohnraumförderung bereitstellen wird. In den Jahren 2017 und 2018 werden die Kompensationszahlungen somit jeweils mehr als 1,5 Mrd. Euro betragen. Mit Ablauf des Jahres 2019 ist der Bund nach geltendem Verfassungsrecht nicht mehr berechtigt, weitere Zahlungen auf dieser Grundlage zu leisten (zur Situation nach 2019 siehe die Antwort zu Frage 51).

2. Wie viele Sozialwohnungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 1988 (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Als Sozialwohnungen werden im Folgenden ausschließlich mietpreis- bzw. bele-gungsgebundene Mietwohnungen verstanden. Daneben gibt es aber einen nicht unerheblichen Anteil an gebundenem selbstgenutztem Wohneigentum, das eben-falls der Wohnungsversorgung sozial schwacher Haushalte dient.

Über eine Bundesstatistik zu der Zahl der gebundenen Wohnungen in Deutsch-land verfügt die Bundesregierung nicht. Nach einer aktuellen Umfrage bei den Ländern liegen vereinzelt Daten zur Zahl gebundener Mietwohnungen im Jahr 1988 vor. Die Ergebnisse der Umfrage sind der Anlage zu der Antwort zu Frage 2 zu entnehmen. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Unabhängig davon gibt es eine Schätzung, die zwar nicht genau dem in der Frage genannten Stichtag entspricht, aber in enger zeitlicher Nähe zu diesem liegt. So betrug nach der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Frak-tion der SPD im Jahr 1992 (Bundestagsdrucksache 12/2883) die Zahl der gebun-denen Mietwohnungen Anfang 1990 schätzungsweise rund drei Millionen.

3. Wie viele Sozialwohnungen kamen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1988 bis heute jährlich hinzu (bitte nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?

4. Wie viele Sozialwohnungen fielen nach Kenntnis der Bundesregierung im gleichen Zeitraum jährlich aus der Sozialbindung (bitte nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?

Page 7: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11403

5. Wie viele Wohnungen fallen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jah-ren 2017 bis 2020 jeweils vermutlich aus der Sozialbindung?

Wie viele davon sind barrierefrei?

6. Wie hat sich der Bestand an Sozialwohnungen nach Kenntnis der Bundesre-gierung jährlich entwickelt?

Wie ist der aktuelle Bestand?

Wie viele davon waren/sind altersgerecht und barrierefrei?

Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3, 4, 5 und 6 gemeinsam be-antwortet.

Über eine Bundesstatistik zu der Zahl der gebundenen Mietwohnungen in Deutsch-land verfügt die Bundesregierung nicht. Deshalb wurden zur Beantwortung der Fragen die Länder befragt. Die Ergebnisse der Befragung sind der Anlage zu den Antworten zu den Fragen 3, 4 und 6 sowie der Anlage zu der Antwort zu Frage 5 zu entnehmen. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

7. Wie groß ist aus der Sicht der Bundesregierung der Bedarf an Sozialwoh-nungen gegenwärtig?

Wie viele davon müssten aus Sicht der Bundesregierung altersgerecht und wie viele barrierefrei sein?

Der genaue Bedarf an Sozialwohnungen vor Ort kann nur von den Ländern eingeschätzt werden. Prognosen verschiedener Institute gehen davon aus, dass in den kommenden Jahren bundesweit insgesamt über eine Million Wohnungen in Deutschland benötigt werden; ein großer Teil davon im bezahlbaren Segment.

Die Bundesregierung verfügt aktuell über keine Statistik zum Bestand an alters-gerechten und/oder barrierefreien/-armen Wohnungen in Deutschland. Nach den Ergebnissen einer Studie der Prognos AG, die im Auftrag der Bundesregierung erstellt wurde, waren 2013 rund 700 000 Wohnungen altersgerecht (weniger als 2 Prozent des Gesamtbestandes). Bis zum Jahr 2030 besteht ein prognostizierter Bedarf von insgesamt rund 2,9 Millionen barrierefreien oder barrierearmen Woh-nungen mit einem Investitionsvolumen von rund 50 Mrd. Euro (prognos: Evalu-ation des KfW-Programms Altersgerecht Umbauen, Basel 2014). Exakte Er-kenntnisse über den aktuellen Bedarf liegen nicht vor. Da vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung zu erwarten ist, dass der Bedarf an barriere-freien oder barrierearmen Wohnungen jedoch insgesamt zunehmen wird, wird auch der Bedarf an altersgerechten Sozialwohnungen entsprechend steigen.

8. Welche waren die hauptsächlichen Gründe, die zur Abschaffung der Finanz-hilfen des Bundes zur sozialen Wohnraumförderung (Entflechtungsgesetz – EntflechtG) im Jahr 2006 führten?

Die Abschaffung der Finanzhilfen für die soziale Wohnraumförderung erfolgte nicht durch das Entflechtungsgesetz, sondern ist eine Folge der Föderalismusre-form, mit der die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern verbessert, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zugeordnet sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung gesteigert werden sollten. Umgesetzt wurden diese Ziele durch eine Reform der Gesetzgebungskompeten-zen, die u. a. eine Verlagerung von Kompetenzen mit besonderem Regionalbezug

Page 8: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Drucksache 18/11403 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

und solchen Bereichen, die eine bundesgesetzliche Regelung nicht zwingend er-fordern, auf die Länder vorsah sowie durch den Abbau von Mischfinanzie-rungstatbeständen.

Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

9. Teilt die Bundesregierung die auf wissenschaftlichen Erhebungen beruhende Einschätzung des Eduard Pestel Instituts für Systemforschung e. V. vom August 2012, dass derzeit in Deutschland vier Millionen Sozialwohnungen fehlen?

Nein.

Das Grundproblem der Einschätzung des Eduard-Pestel-Instituts besteht darin, dass sie davon ausgeht, dass grundsätzlich alle einkommensschwachen Haushalte Sozialwohnungen benötigen. Dies ist nicht zutreffend.

Das Eduard-Pestel-Institut setzt die Zahl der Sozialwohnungsberechtigten, d. h. die Zahl der Haushalte, deren Einkommen innerhalb der Einkommensgrenzen der Wohnraumförderungsgesetze liegen, fälschlicherweise mit dem Bedarf an Sozi-alwohnungen gleich. Diese Einkommensgrenzen sind für eine Definition des tat-sächlichen Bedarfs nicht geeignet, denn ihre Funktion ist vor allem der Aus-schluss von Menschen mit zu hohen Einkommen aus dem Kreis der Sozialwoh-nungsberechtigten. Der unter dieser Annahme vom Eduard-Pestel-Institut errech-nete Bedarf an Sozialwohnungen ist insofern deutlich überhöht.

Auch Haushalte mit Einkommen unterhalb der Einkommensgrenzen sind nicht grundsätzlich auf Sozialwohnungen angewiesen. Ein Teil einkommensschwacher Haushalte ist über den freien Wohnungsmarkt preisgünstig mit Wohnraum ver-sorgt. Gerade in strukturschwächeren Regionen mit Leerständen sind preiswerte Wohnungen auch für Wohnungssuchende mit Einkommen innerhalb der Einkom-mensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung ausreichend verfügbar.

Ein hohes Defizit an Sozialwohnungen wie auch generell an bezahlbarem Wohn-raum für untere und mittlere Einkommensgruppen gibt es hingegen in angespann-ten Wohnungsmärkten.

Die Situation von einkommensschwächeren Haushalten auf dem Wohnungs-markt lässt sich zudem nicht allein mit Blick auf die objektbezogene Förderung des sozialen Wohnungsbaus beurteilen. Das Wohngeld und die Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeit-suchende sowie der Sozialhilfe ermöglicht es vielen Haushalten, auch außerhalb des Sozialwohnungsbestandes Mieten oder Belastungen für angemessene Woh-nungen zu tragen.

10. Welche demografischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Indikatoren werden herangezogen, um den Bedarf an Sozialwohnungen zu ermitteln?

Die Ermittlung des Bedarfs an Sozialwohnungen erfolgt in den Ländern auf der Basis unterschiedlicher Indikatoren. Dazu zählen vor allem die demographi-sche Entwicklung (Bevölkerungsentwicklung, Zahl und Struktur der Haushalte), die Einkommensentwicklung und die Zahl staatlicher Transferempfängerinnen und -empfänger, die Wohnungsmarkt- und Mietenentwicklung, die Wohnkosten-belastung sowie Zuwanderungszahlen und -prognosen, die Nachfrage nach be-stimmten Wohnformen, die soziale Durchmischung und die städtebauliche Ent-wicklung.

Page 9: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11403

Eine detaillierte Darstellung der Indikatoren, die in den einzelnen Ländern zur Anwendung kommen, ist der Anlage zu der Antwort zu Frage 10 zu entnehmen. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

11. Wie definiert die Bundesregierung im Verhältnis von Einkommens- und Wohnkostenentwicklung die Begriffe „bezahlbarer Wohnungsbau“ und „be-zahlbare Mieten“?

Für den Begriff „bezahlbar“ gibt es keine einheitliche Definition. Die Wohnungs-märkte sind von Region zu Region sehr unterschiedlich und die Wohn- und Bau-kosten schwanken regional erheblich. So sind beispielsweise die Kosten für den Wohnungsbau in stark nachgefragten Zuzugsregionen bis zu dreimal höher als in strukturschwachen Regionen. In den Großstädten mit hohem Mietenniveau stel-len sich die Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer auf höhere Wohnkosten ein. Sie passen sich z. B. durch entsprechende Verringerung der Wohnfläche an. Da-her kann es auch keine bundesweiten absoluten Maßstäbe geben, bis zu welcher Höhe die Wohn- und Baukosten als „bezahlbar“ gelten.

12. Mit welchen Maßnahmen und Programmen in welchem Umfang will die Bundesregierung dem besonderen Bedarf an einkommens- und altersgerech-ten, barrierefreien Wohnungen sowie dem wachsenden Bedarf an Wohnun-gen für Studierende entsprechen?

Mit dem Bündnis bezahlbares Wohnen und Bauen, das die Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks gleich zu Beginn der Legislaturperiode ins Leben gerufen hat (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung), wurde ein Grundstein für die Schaffung mehr bezahlbaren, einkommensgerechten Wohnraums gelegt. In ihrer auf den Empfehlungen des Bündnisses gründenden Wohnungsbauoffensive (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung) hat die Bundesregierung beschlos-sen, die soziale Wohnraumförderung zu stärken. Durch die zweifache Erhöhung der Kompensationsmittel um insgesamt 3 Mrd. Euro für den Zeitraum von 2016 bis Ende 2019 (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung und Antwort zu Frage 1) leistet der Bund einen maßgeblichen Beitrag dazu, dieses Ziel zu errei-chen. Die Erhöhung der Kompensationsmittel kommt auch älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie Studierenden zugute.

Durch die ansteigende Zahl älterer Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Menschen mit Behinderungen wird der Bedarf an altersgerechtem Wohnraum weiter ansteigen. In 15 Jahren wird voraussichtlich ein Viertel des gesamten Wohnungsbestandes von Menschen über 70 Jahren bewohnt sein.

Investitionen in altersgerechte Wohnungen und deren Umfeld sind wichtige An-liegen der Bundesregierung. Hier sind aber auch alle staatlichen Ebenen gefor-dert, d. h. Bund sowie Länder und Kommunen. Ein möglichst langer Verbleib in der eigenen Wohnung ist das Ziel, das mit dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor-sicherheit verfolgt wird.

Die Bundesregierung hat aufgrund des prognostizierten hohen Bedarfs und in Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD am 1. Oktober 2014 die Zuschussförderung im KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ wie-der eingeführt, mit dem der Barriereabbau im Wohnungsbestand gefördert wird. Neben der Zuschussförderung besteht für Investoren (z. B. Wohnungsunterneh-men, Wohnungsgenossenschaften, Kleinvermieterinnen und Kleinvermieter) die Möglichkeit, zinsgünstige Kredite im KfW-Eigenmittelprogramm „Altersgerecht

Page 10: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Drucksache 18/11403 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Umbauen“ in Anspruch zu nehmen. Mit KfW- und Bundesmitteln wurden von April 2009 bis Oktober 2016 insgesamt rund 290 000 Wohneinheiten gefördert.

Auf die Antwort zu Frage 7 wird wegen des Sachzusammenhangs verwiesen.

Ältere Menschen haben zudem ein besonders hohes Sicherheitsbedürfnis. Seit November 2015 werden daher zusätzlich zum altersgerechten Umbau auch Maß-nahmen zur Sicherung vor Wohnungseinbruch mit Zuschüssen unterstützt.

Im Bundeshaushalt 2017 sind Programmmittel in Höhe von 75 Mio. Euro für das Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ vorgesehen. Das entspricht einer Erhöhung der Programmmittel um fast 50 Prozent gegenüber dem Jahr 2016, in dem rd. 50 Mio. Euro zur Verfügung standen.

Zudem ist im September 2012 das vom Bund in Auftrag gegebene KfW-Eigen-mittelprogramm „Barrierearme Stadt“ aufgelegt worden. Das Programm mit ei-nem Programmvolumen von 100 Mio. Euro p. a. dient der langfristigen, zins-günstigen Finanzierung von Investitionen in den Abbau von Barrieren bei kom-munalen und sozialen Gebäuden sowie Sportstätten, kommunalen Verkehrsanla-gen und im öffentlichen Raum.

Durch das Erste Pflegestärkungsgesetz wurden zum 1. Januar 2015 die Zuschüsse für bauliche Hilfen bei Personen, die eine Pflegestufe bzw. eine erheblich einge-schränkte Alltagskompetenz aufweisen, gemäß § 40 Absatz 4 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) von 2 557 Euro auf 4 000 Euro je Maßnahme ange-hoben. Darüber hinaus werden Wohngemeinschaften pflegebedürftiger Men-schen mit bis zu vier Personen mit maximal 16 000 Euro je Maßnahme unter-stützt (bisher 10 228 Euro).

Auch der Wohnungsbedarf für Studierende ist gestiegen. In vielen Universitäts-städten trifft das bereits niedrige Wohnungsangebot auf eine zunehmende Zahl von Studierenden.

Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung werden Modellvorhaben zum nachhaltigen und bezahlbaren Bau von sogenannten Vario- wohnungen gefördert.

Ziel ist es, den Bau und die Nutzung dieser Wohnungen zu fördern. Die Nutzung von Variowohnungen soll evaluiert und durch Forschung und Untersuchung sol-len Grundlagen für die Weiterentwicklung und die nachhaltige Nutzung derarti-ger Gebäude zur Verfügung gestellt werden. Im Mittelpunkt der Förderung stehen kleine modulare Wohneinheiten für Studierende und Auszubildende, die auf-grund ihrer Architektur und ihres Nutzungskonzepts zu einem späteren Zeitpunkt in altersgerechte Wohnungen umgewidmet werden können. Von 2016 bis 2018 stehen Fördermittel in Höhe von insgesamt 120 Mio. Euro zur Verfügung.

Die gegenwärtige Situation und Mittelverwendung

13. Von welchem Bedarf an Sozialwohnungen geht die Bundesregierung aus, und welche Angebote stehen diesen Bedarfen gegenüber?

Wie viele davon müssen barrierefrei sein?

Es wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 verwiesen.

Page 11: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/11403

14. In welchem Umfang wurden im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus Pro-jekte nach dem Prinzip „Design for all“ umgesetzt?

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

15. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig der Anteil von gemeinschaftlichen, alternativen Wohnformen für Menschen mit Pflegebe-darf und Menschen mit Behinderungen im Rahmen des sozialen Wohnungs-baus, und wie hoch ist das Fördervolumen?

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über den Anteil von gemein-schaftlichen, alternativen Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Men-schen mit Behinderungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus insgesamt vor. Dasselbe gilt für das Fördervolumen.

Gemeinschaftliche, alternative Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Menschen mit Behinderungen werden im Rahmen der sozialen Wohnraumförde-rung jedoch teilweise in den Ländern erfasst. Aktuelle Förderzahlen wurden von den in der nachfolgenden Tabelle angeführten Ländern gemeldet. Auf die Vorbe-merkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Unabhängig davon haben die Barrierefreiheit und in den letzten Jahren verstärkt gemeinschaftliche, alternative Wohnformen für Menschen mit Behinderungen in der sozialen Wohnraumförderung einen hohen Stellenwert und finden entspre-chenden Niederschlag in den Förderrichtlinien und den Bauordnungen der Län-der.

Bundesland Anzahl Wohneinheiten Fördervolumen in Euro

Hamburg 30 1.580.000 Niedersachsen 131 10.584.250 Nordrhein- Westfalen

273 12.212.000

Rheinland-Pfalz 1 (eine Wohngruppe mit 8 Bewohner- plätzen)

201.956

16. Von welchem Bedarf an Sozialwohnungen geht die Bundesregierung derzeit besonders in ländlichen Regionen aus (bitte nach Regionen auflisten)?

Eine aktuelle Befragung bei den für die Wohnraumförderung zuständigen Län-dern ergab, dass der Bedarf für die soziale Wohnraumförderung in ländlichen Re-gionen, je nach spezifischer Wohnungsmarktsituation vor Ort, unterschiedlich eingeschätzt wird. Eine spezielle quantitative Bedarfsabschätzung für Sozialwoh-nungen in den einzelnen ländlichen Regionen wird von den Ländern nicht vorge-nommen. Förderschwerpunkte im ländlichen Raum sind vor allem die Moderni-sierung und Sanierung bestehender Wohnungen, die Schaffung altersgerechter Wohnungen und der Abbau von Barrieren im Bestand sowie die Förderung von Wohneigentum.

Page 12: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Drucksache 18/11403 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

17. Welche Rolle spielt der demographische Wandel bei der Bedarfsentwicklung im sozialen Wohnungsbau?

Der demographische Wandel spielt sowohl im frei finanzierten Wohnungsbau als auch in der sozialen Wohnraumförderung aufgrund der weiter zunehmenden Zahl älterer Menschen und des bislang unzureichenden Angebots an altersgerechtem und barrierefreiem Wohnraum eine große Rolle. Auf die Antworten zu den Fra-gen 7 und 12 wird verwiesen.

18. Wer ist überwiegend Träger des sozialen Wohnungsbaus?

Nach Angaben der Länder sind in den meisten Ländern überwiegend kommunale und andere öffentliche Institutionen sowie Wohnungsgenossenschaften Träger des sozialen Wohnungsbaus (siehe Anlage zu den Antworten zu den Fragen 18 und 20). In einigen Ländern entfallen große Teile auf private Träger, in Nord-rhein-Westfalen überwiegend. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

19. Nach welchen Kennzahlen und Kriterien und mit welchen Quoten wurden und werden die Zuschüsse und sonstigen Fördermittel des Bundes für den sozialen Wohnungsbau bzw. die soziale Wohnraumförderung auf die Träger des sozialen Wohnungsbaus verteilt?

Die Verteilung der Mittel der sozialen Wohnraumförderung für einzelne Förder-maßnahmen auf die jeweiligen Träger erfolgt seit jeher durch die Länder, die auch bereits vor der Föderalismusreform für die Durchführung der Förderung zustän-dig waren. Die Entflechtungs- oder Kompensationsmittel werden auf die Länder mit den im Entflechtungsgesetz festgelegten Prozentsätzen verteilt (vgl. Arti-kel 143c Absatz 2 GG sowie § 4 Absatz 4 des Entflechtungsgesetzes).

20. Wie hoch waren die jeweiligen Anteile für

kommunale oder andere öffentliche Träger,

genossenschaftliche Träger,

kirchliche Träger,

private Träger (bitte nach jährlichen Veränderungen aufschlüsseln)?

Zur Beantwortung der Frage wurden die Länder befragt. Die Antworten der ein-zelnen Länder sind der Anlage zu den Antworten zu den Fragen 18 und 20 zu entnehmen. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

21. Welche Ziele verfolgt bzw. verfolgte die jeweilige Bundesregierung bei der bundesseitigen Förderung des sozialen Wohnungsbaus hinsichtlich der Ziel-gruppe, der Belegung, der Belegungszeiträume, und der Mietbegrenzung?

Bis zur Föderalismusreform ergaben sich die Ziele der bundesseitigen Förderung des sozialen Wohnungsbaus aus dem Ersten bzw. Zweiten Wohnungsbaugesetz (siehe Antwort zu Frage 1) und ab dem Jahr 2001 aus dem Wohnraumförderungs-gesetz (WoFG). Die Belegung der geförderten Wohnungen erfolgte und erfolgt mit Inhabern von sogenannten Wohnberechtigungsscheinen (vgl. § 4 Absatz 2 des Wohnungsbindungsgesetzes – WoBindG – bzw. jetzt § 27 WoFG). Bele-gungszeiträume hingen bis zur Reform des Wohnungsbaurechts in der Regel von der Darlehensrückzahlung ab (vgl. die §§ 13 ff. WoBindG) und sind seit Inkraft-

Page 13: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/11403

treten des Wohnraumförderungsgesetzes Gegenstand der Förderzusage im Ein-zelfall (vgl. § 29 WoFG). Seit der Föderalismusreform kann der Bund mangels Bundeszuständigkeit keine eigenen Ziele hinsichtlich der Zielgruppe, der Bele-gung, der Belegungszeiträume und/oder der Miethöhe mehr verfolgen.

22. Welche Einkommensgrenzen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern zum Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines?

Entsprechend einer aktuellen Umfrage bei den Ländern gelten die in der Anlage zu der Antwort zu Frage 22 dargestellten Einkommensgrenzen zum Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

23. Auf welche Weise koordinieren sich Bund, Länder und Kommunen, um eine zielgenaue Mittelverwendung und Kontrolle der Mittelvergabe zu gewähr-leisten?

24. Welche Mechanismen werden in Bund, Ländern und Kommunen für Moni-toring und/oder die Evaluation der sozialen Wohnraumförderung angewendet?

Die Fragen 23 und 24 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet:

Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, obliegt die soziale Wohnraumförde-rung ausschließlich den Ländern. Nach dem Wegfall der aufgabenspezifischen Zweckbindung zum 1. Januar 2014 aufgrund von Artikel 143c Absatz 3 Satz 2 GG in Verbindung mit § 5 des Entflechtungsgesetzes ist auch die Berichtspflicht der Länder über die Verwendung der Kompensationsmittel ersatzlos entfallen. Die Verwendung und Kontrolle der Mittelvergabe liegt mithin allein bei Ländern und Kommunen. Auch das Monitoring und die Evaluation der sozialen Wohn-raumförderung obliegen daher den jeweiligen Ländern.

Wie die Mittelverwendung, die Kontrolle der Mittelvergabe sowie das Monito-ring und die Evaluation der sozialen Wohnraumförderung in den einzelnen Län-dern erfolgt, ist den Anlagen zu der Antwort zu den Fragen 23 und 24 zu entneh-men. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Gleichwohl haben sich die Länder mit Beschluss der Bauministerkonferenz vom 13./14. November 2014 und vom 29./30. Oktober 2015 bereit erklärt, dem Bund gegenüber freiwillig auch über das Jahr 2013 hinaus regelmäßig über die Wohn-raumförderung und den Einsatz der Entflechtungsmittel zur Finanzierung von Maßnahmen des Wohnungsbaus zu berichten. Die Berichte für die Jahre 2014 und 2015 mit einer Übersicht zu den Förderzahlen liegen der Bundesregierung vor. Unter anderem geht daraus hervor, dass einzelne Länder die Mittel teilweise auch für Zwecke außerhalb der sozialen Wohnraumförderung verwendet haben.

Mit Blick auf die deutliche Aufstockung der Kompensationsmittel hat die Bun-desbauministerin Dr. Barbara Hendricks gegenüber der Bauministerkonferenz um einen aussagekräftigeren Bericht für die Jahre 2016 bis 2019 gebeten. Darauf-hin haben die Länder bei der letzten Bauministerkonferenz am 20./21. Oktober 2016 beschlossen, für Maßnahmen der Wohnraumförderung im Zeitraum 2016 bis 2019 ein einheitliches, aussagekräftiges Berichtswesen für die Verwendung der aufgestockten Bundesmittel zu erarbeiten.

Page 14: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Drucksache 18/11403 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

25. Wie viele Liegenschaften sind in der Folge der Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR) von der BImA mit Kaufpreisabschlag für den sozialen Wohnungs-bau abgegeben worden, und wie viele Sozialwohnungen werden dadurch ge-mäß den verpflichtenden Darlegungen der Käuferinnen und Käufer (Gebiets-körperschaften etc.) gegenüber der BImA entstehen (bitte nach Kommunen aufschlüsseln und nach Baugrundstück und Bestandsbauten unterscheiden)?

26. Wie viele Immobilien und Liegenschaften in welcher Größe und Lage um-fasst die von der Bundesregierung angekündigte schnelle und verbilligte Be-reitstellung für den sozialen Wohnungsbau?

Wie viele davon mit welchen Preisnachlässen sind bereits an Kommunen und kommunale Gesellschaften veräußert worden?

Die Fragen 25 und 26 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet:

Derzeit führt die BImA bundesweit bezüglich eines Verkaufs von Liegenschaften für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus in 35 Fällen mit den interessierten Ge-bietskörperschaften Gespräche. Angaben zu den Liegenschaften sind Gegenstand der laufenden Verhandlungen mit den Gebietskörperschaften.

Die Voraussetzungen für eine verbilligte Abgabe von entbehrlichen Liegenschaf-ten der BImA an Gebietskörperschaften für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus hängen im Einzelfall vor allem vom kommunalen Planungsrecht ab. Hierauf hat die BImA keinen Einfluss. Insofern kann nicht beziffert werden, wie viele Lie-genschaften den Kommunen und kommunalen Gesellschaften schnell und verbil-ligt für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus bereitgestellt werden können.

Zum Stichtag 31. Dezember 2016 wurden drei Liegenschaften der BImA verbil-ligt für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus abgegeben (Verbilligung insgesamt 4,9 Mio. Euro). Im Einzelnen handelt es sich dabei

1. um eine Liegenschaft mit 18 Wohneinheiten in Hameln (drei Mehrfamilien-häuser – Bestandsbauten),

2. um eine Liegenschaft in der Freien und Hansestadt Hamburg zur Errichtung von 136 Wohneinheiten und

3. um eine Liegenschaft in Kempten zur Errichtung von 42 Wohneinheiten.

Darüber hinaus ist in weiteren, bereits abgeschlossenen Verkaufsfällen eine nach-trägliche Verbilligung zu erwarten.

Wirkungen und Nebenwirkungen des sozialen Wohnungsbaus

27. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der „Ghettoisierung“ durch den sozialen Wohnungsbau?

Die Bundesregierung teilt nicht die Befürchtung einer „Ghettoisierung“ durch den sozialen Wohnungsbau. Der soziale Wohnungsbau ist ein wichtiges und geeigne-tes Instrument, um angemessenen Wohnraum zu bezahlbaren Mieten für die Ziel-gruppen zu schaffen. Er leistet deshalb auch einen Beitrag dazu, dass Städte und Stadtviertel lebenswert für alle Bewohnerinnen und Bewohner bleiben und dass soziale Entmischung und Segregation verhindert werden können. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 32 und 33 verwiesen.

Page 15: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/11403

28. Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung über Fehlbelegungen der Sozialwohnungen?

In den meisten Ländern werden aus unterschiedlichen Gründen keine quantitati-ven Erhebungen zu möglichen Fehlbelegungen der Sozialwohnungen durchge-führt. Die in den einzelnen Ländern vorliegenden Erkenntnisse über den Stand der Fehlbelegungen sind in der Anlage zu der Antwort zu Frage 28 dargestellt. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

29. Sieht die Bundesregierung Notwendigkeiten und Möglichkeiten für eine zielgerichtete stadträumliche Verteilung des sozialen Wohnungsbaus?

30. Gab es in den Jahren des sozialen Wohnungsbaus bzw. der sozialen Wohn-raumförderung eine Evaluation der Wohnraumförderung in Bezug auf stadt-räumliche, soziale Konsequenzen?

Wenn ja, welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hieraus vor, und welche Schlussfolgerungen zieht diese daraus?

31. Stellten Bund und Länder eine besondere soziale Entwicklung dort fest, wo sich sozialer Wohnungsbau konzentrierte?

Die Fragen 29 bis 31 werden wegen ihres engen Sachzusammenhangs gemein-sam beantwortet.

Aus Sicht der Bundesregierung ist es wichtig, dass die soziale Mischung in den Städten, Gemeinden und in den Quartieren erhalten bleibt, dass gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird und sozial homogene, abgeschottete und monofunktio-nale Nachbarschaften verhindert werden. Daher unterstützt der Bund die Länder und Kommunen mit der nationalen Stadtentwicklungspolitik und hier insbeson-dere mit der Städtebauförderung.

Vor diesem Hintergrund begrüßt die Bundesregierung die kommunalen Bestre-bungen zur sozialen Mischung in den Quartieren.

Die Bundesregierung hat keine Möglichkeiten, auf die zielgerichtet stadträumli-che Verteilung des sozialen Wohnungsbaus Einfluss zu nehmen, da für die Durchführung des sozialen Wohnungsbaus/der sozialen Wohnraumförderung, zu der auch die Entscheidung über den örtlichen Einsatz der Fördermittel gehört, seit jeher die Länder zuständig sind. Vor diesem Hintergrund gab es auch keine Eva-luation der Wohnraumförderung in Bezug auf stadträumlich-soziale Konsequen-zen. Hinzuweisen ist jedoch auf die Grundsätze und Instrumente, die bereits im Wohnraumförderungsgesetz verankert sind, deren Ziel die Vermeidung und Be-seitigung von einseitigen Bewohnerstrukturen ist. Hierzu zählen etwa die Mi-schung von freifinanziertem und gefördertem Wohnraum schon während der Pla-nung neuer Gebäude und Quartiere, die mittelbare Belegung, der Tausch von Be-legungsbindungen sowie auch die Freistellung von Belegungsbindungen, wenn dies erforderlich ist, um sozial stabile Bewohnerstrukturen zu schaffen oder zu erhalten. All diese Grundsätze und Instrumente sind – soweit der Bundesregie-rung bekannt – nach wie vor Leitbild und Praxis bei der Wohnraumförderung der Länder.

Aus dem Jahr 2013 gibt es eine Studie im Auftrag des ehemals zuständigen Bun-desministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zum Thema „Kommunale Strategien für die Versorgung einkommensschwächerer und sozial benachteiligter Haushalte“, die sich am Rande mit dieser Thematik befasste.

Page 16: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Drucksache 18/11403 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Auf der Basis von Fallstudien wurde festgestellt, dass geförderter Wohnungsbau zunehmend in mittleren und guten Lagen stattfinde. Sowohl Kommunen als auch Wohnungsunternehmen seien bestrebt, größere Sozialwohnanlagen mit einseiti-ger Belegungsstruktur zu vermeiden und eine langfristige Vermietbarkeit zu ge-währleisten. Insgesamt entstünden kleinere, überschaubare Wohnanlagen. Zu-nehmend würden die Wohnungsbauvorhaben mit freifinanzierten oder geförder-ten Wohnungen für höhere Einkommensgruppen gemischt.

Derzeit beobachtet die Bundesregierung verstärkt die Umsetzung von kommuna-len Vorgaben für den geförderten Wohnungsneubau bei der Schaffung von Pla-nungsrecht bei privaten Flächen sowie bei Konzeptvergaben von kommunalen Flächen. So werden beispielsweise bestimmte Quoten für den geförderten Woh-nungsbau festgelegt. Mit diesen Vorgaben kann auch in sehr gefragten Stadtteilen oder in guten Lagen die Mischung von verschiedenen Wohnungsangeboten und Nachfragegruppen wirksam unterstützt werden.

Die integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte der Städtebauförderung sind darüber hinaus eine wichtige Grundlage für die Kommunen zur Steuerung von Stadtentwicklungsprozessen.

32. Wie reagierten Bund und Länder auf besondere soziale Entwicklungen in Gebieten mit konzentriertem sozialem Wohnungsbau?

33. Welche stadträumlichen Konzepte bzw. Ideen gibt es in der Bunderegierung, um zukünftig der Entwicklung von sogenannten sozialen Brennpunkten zu begegnen?

Die Fragen 32 und 33 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be-antwortet.

Um Segregationstendenzen in den Städten und Gemeinden entgegenzuwirken, unterstützt der Bund bereits seit dem Jahr 1999 gemeinsam mit den Ländern die Kommunen mit dem Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“. Gefördert werden städtebauliche Investitionen zur Stabilisierung und Aufwertung von Quartieren, die im Zuge sozialräumlicher Polarisierungstendenzen gegenüber an-deren Stadt- und Ortsteilen benachteiligt sind. Fördervoraussetzung ist ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Das Entwicklungskonzept ist in ein gegebenenfalls bereits vorhandenes ge-samtstädtisches Konzept einzubetten bzw. davon abzuleiten.

Die Bundesregierung hat das Programm mit dem Start der Legislaturperiode auf-gewertet und die Mittel auf 150 Mio. Euro im Jahr erheblich aufgestockt. Das Bundeskabinett hat zudem für die Jahre 2017 bis 2020 zusätzliche Investitionen in Höhe von jährlich 300 Mio. Euro für die soziale Stadtentwicklung beschlossen. Damit werden unter anderem die Programme „Soziale Stadt“ und „Stadtumbau“ aufgestockt und ein neuer „Investitionspakt soziale Integration im Quartier“ ge-startet, mit dem soziale Infrastrukturen vor Ort qualifiziert und Integration und sozialer Zusammenhalt gestärkt werden sollen. Die Umsetzung der Programme erfolgt durch die Länder und Kommunen. Mit der am 31. August 2016 vom Ka-binett verabschiedeten ressortübergreifenden Strategie Soziale Stadt des Bundes-ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit unterstützt die Bundesregierung die Kommunen zusätzlich, indem gezielt Fördermittel anderer Bundesressorts in Gebieten mit erhöhten Integrationsanforderungen gebündelt werden.

Page 17: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/11403

34. Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, dass bei größeren Bauvor-haben mindestens 20 Prozent für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt werden müssen?

Welche Gesetze müssten dafür wie geändert werden?

Die Berücksichtigung eines Anteils an Sozialwohnungen bei größeren Bauvorha-ben kann eine zielführende Maßnahme sein, um den Verlust an Sozialbindungen auszugleichen. Sie gehört indes zum Aufgabenbereich der Kommunen. Bereits nach geltender Rechtslage können die Gemeinden in Bebauungsplänen Flächen festsetzen, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude errichtet werden dür-fen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden können (§ 9 Absatz 1 Nummer 7 des Baugesetzbuchs).

35. Hält die Bundesregierung den vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ermittelten Neubaubedarf von 272 000 Wohnun-gen jährlich bis zum Jahr 2020 für realistisch?

Wenn ja, wie groß müsste nach Einschätzung der Bundesregierung der An-teil von Sozialwohnungen daran sein, um zumindest deren Bestandsverlust auszugleichen?

Die im Mai 2015 veröffentlichte BBSR-Wohnungsmarktprognose 2030 weist bis zum Jahr 2020 einen Neubaubedarf von 272 000 Wohnungen pro Jahr aus. Diese Prognose berücksichtigt noch nicht den zusätzlichen Bedarf aus der erhöhten Zu-wanderung. Rechnet man den Nachholbedarf aus den vorangegangenen Jahren und den zusätzlichen Bedarf aufgrund der erhöhten Zuwanderung hinzu, ergibt sich nach Einschätzung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit kurz- und mittelfristig ein jährlicher Neubaubedarf in einer Gesamtgrößenordnung von mindestens 350 000 Wohnungen pro Jahr.

Der genaue Anteil von Sozialwohnungen, der zum Ausgleich des Bestandsver-lusts notwendig ist, kann nur von den Ländern abgeschätzt werden, die seit dem Jahr 2007 allein für die soziale Wohnraumförderung zuständig sind.

Perspektiven

36. In welchem Zeitraum beabsichtigt die Bundesregierung, die quantitativen Defizite beim sozialen Wohnungsbau abzubauen?

37. Wie viele Sozialwohnungen müssten dazu jährlich errichtet werden, um den Bedarf zu decken?

38. Wie viele Bundesmittel müssten dafür jährlich investiert werden?

Welche Kofinanzierung erwartet die Bundesregierung von den Ländern?

Zur Beantwortung der Fragen 36 bis 38 wird auf die Vorbemerkung der Bundes-regierung, insbesondere auf das Bündnis bezahlbares Wohnen und Bauen und die Wohnungsbauoffensive sowie die alleinige Zuständigkeit der Länder für die so-ziale Wohnraumförderung seit der Föderalismusreform I, verwiesen.

Page 18: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Drucksache 18/11403 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

39. Wie viele Sozialwohnungen können unter den gegenwärtigen Förderbedin-gungen jährlich errichtet werden?

Eine Aussage dazu, wie viele Sozialmietwohnungen künftig neu gebaut werden, ist nur näherungsweise und unter bestimmten Annahmen möglich.

Die Länder wenden durchschnittlich etwa 40 000 Euro (Barwert) an Förderung für eine neu gebaute Sozialmietwohnung auf. Angenommen wird eine konstante Förderintensität, ein gleichbleibender Anteil geförderter neu gebauter Sozialmiet-wohnungen gemessen an der Anzahl der gesamten Fördermaßnahmen (wie z. B. Modernisierungen, Eigentumsförderung) sowie, dass die Länder ihren Mittelein-satz prozentual in gleichem Umfang wie der Bund erhöhen.

Unter dieser Voraussetzung wäre mit der Aufstockung der Kompensationsmittel für die Jahre 2017 und 2018 auf jeweils rund 1,5 Mrd. Euro in diesem Zeitraum der Bau von schätzungsweise 45 000 neuen Sozialwohnungen jährlich möglich.

40. Wie hoch wäre der tatsächliche Fördermittelbedarf, um das u. a. vom Eduard Pestel Institut für Systemforschung e. V. errechnete Defizit von vier Millionen Sozialwohnungen in Deutschland in den nächsten zehn Jahren zu beseitigen?

Die Bundesregierung teilt die Schätzungen des Eduard-Pestel-Instituts nicht. Die Gründe sind ausführlich in der Antwort zu Frage 9 dargelegt.

Unabhängig davon lässt sich der Fördermittelbedarf für den Bau von Sozialwoh-nungen innerhalb von zehn Jahren nur näherungsweise und unter bestimmten An-nahmen ermitteln.

41. Verfügt die Bundesregierung über eigene Prognosen bzw. hat die Bundesre-gierung Kenntnis über Prognosen der Bundesländer über die quantitative Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus?

Welchen Bestand an Sozialwohnungen wird es im Jahr 2030 in Deutschland geben?

Der Bundesregierung liegen keine systematischen Informationen zum bundes-weiten Bestand an Sozialwohnungen im Jahr 2030 vor.

Laut einer aktuellen Umfrage gibt es in einigen Ländern Prognosen zur Entwick-lung des Sozialwohnungsbestandes bis 2030. Die Ergebnisse sind der Anlage zu der Antwort zu Frage 41 zu entnehmen. Auf die Vorbemerkung der Bundesregie-rung wird verwiesen.

42. Wird die Bundesregierung Kriterien für eine zweckgebundene Verwendung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau definieren?

Wenn ja, welchen Inhalts?

Die Zuständigkeit für den sozialen Wohnungsbau einschließlich der Festlegung von Kriterien für die zweckentsprechende Mittelverwendung liegt bei den Län-dern. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Page 19: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/11403

43. Wird nach Einschätzung der Bundesregierung die Einführung der sogenann-ten Mietpreisbremse zusammen mit dem angekündigten zweiten Mietrechts-paket den Bestand an Sozialwohnungen schützen oder erweitern?

Wenn ja, mit welcher Größenordnung rechnet die Bundesregierung?

Mit dem Begriff „Sozialwohnung“ werden Wohnungen bezeichnet, deren Bau oder Modernisierung mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten gefördert worden ist und deren Belegung und Mieten im Gegenzug vereinbarten oder gesetzlichen Bindungen unterliegen. Die sogenannte Mietpreisbremse sowie die weiteren Mietrechtsänderungen, die der Koalitionsvertrag vorsieht, betreffen demgegen-über Wohnungen, die keinen öffentlichen oder vereinbarten Bindungen aufgrund einer Förderung unterliegen. Dementsprechend werden weder die sogenannte Mietpreisbremse noch die weiteren im Koalitionsvertrag vorgesehenen Miet-rechtsänderungen den Bestand an Sozialwohnungen erweitern.

44. Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung eines gemeinnützigen oder gemeinwohlorientierten Sektors in der Wohnungswirtschaft zur Unter-stützung der Schaffung bezahlbaren Wohnraums mit dauerhaften Bele-gungs- und Mietpreisbindungen?

Die Bundesregierung plant derzeit keine 1:1-Neuauflage des in der 11. Legisla-turperiode abgeschafften Gesetzes über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswe-sen. Die seinerzeitigen, mit der Abschaffung dieses Gesetzes verbundenen Fol-geregelungen haben insbesondere dazu geführt, dass die bestehenden Steuerbe-freiungsregelungen auf ihren Kernbestand reduziert wurden. Erwerbs- und Wirt-schaftsgenossenschaften sowie Vereine, die sich im Grundsatz darauf beschrän-ken, Wohnungen herzustellen oder zu erwerben und sie ihren Mitgliedern auf-grund eines Mietvertrages oder aufgrund eines genossenschaftlichen Nutzungs-vertrages zum Gebrauch zu überlassen, sind ertragssteuerfrei. Diese Unterneh-men und damit der Wohnungsmarkt werden hierdurch gezielt gefördert. Gleich-wohl verfolgt die Bundesregierung mit Interesse die aktuellen Debatten um eine neue Form der Unterstützung von gemeinnützigen Initiativen im Wohnungs- und Stadtentwicklungsbereich und beteiligt sich an Überlegungen zu der Frage, in-wieweit Gemeinnützigkeit unterstützt werden kann.

45. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum bei der Beseitigung von Wohnungsleerstand, der bisher als dauerhaft leerstehend und nicht vermiet-bar galt, z. B. in strukturschwachen und schrumpfenden Regionen?

Hohe Leerstände stellen einen Wohnungsüberhang dar. Das Angebot an Woh-nungen ist dann höher als die Nachfrage bzw. die Zahl der Mieterinnen und Mie-ter. Dadurch entsteht ein Wettbewerb um die Mieterinnen und Mieter, die Woh-nungen suchen. Deshalb können Wohnungssuchende in Regionen, in denen ein Wohnungsüberhang herrscht, auf dem freien Wohnungsmarkt grundsätzlich leichter bezahlbaren Wohnraum finden als in angespannten Wohnungsmärkten.

Einige Länder nutzen die Wohnraumförderung in strukturschwachen Regionen zur Sanierung leer stehender Altbauten in Innenstädten, um dort auch mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum zu schaffen. Damit können sich auch Mie-terinnen und Mieter mit niedrigerem Einkommen sanierte Wohnungen in Innen-städten leisten. Gleichzeitig trägt dies zur Reduzierung des Leerstands und zur Stärkung der Innenentwicklung bei. Die Wohnraumförderung der Länder sollte in solchen Regionen dafür noch stärker als bisher in den Innenstädten eingesetzt werden. Zu dieser Empfehlung kommt das im Auftrag des Bundesministeriums

Page 20: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Drucksache 18/11403 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit erstellte Gutachten „Ge-meinsame Evaluierung der Programme Stadtumbau Ost und Stadtumbau West“ (Mai 2016).

46. Mit welchen konkret messbaren Ergebnissen für den sozialen Wohnungsbau in welchem Zeitraum rechnet die Bundesregierung aus der Arbeit des Bünd-nisses bezahlbares Wohnen und Bauen als dem „zentralen Instrument für die Intensivierung des Wohnungsbaus“ (Bündnis bezahlbares Wohnen und Bauen, Kernempfehlungen und Maßnahmen, S. 6)?

Das Bündnis bezahlbares Wohnen und Bauen hat sich mehrheitlich für eine Wei-terführung und Erhöhung der Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung ausgesprochen. Der Bund hat dieser Forderung mit der Aufstockung der Kom-pensationsmittel um insgesamt rund 3 Mrd. Euro für den Zeitraum 2016 bis 2019 bereits entsprochen. Damit wurde eine zentrale Empfehlung des Bündnisses zur Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus erfüllt.

Die Anstrengungen der Länder zeigen, dass die Aufstockung der Kompensations-mittel des Bundes bereits zu einer Belebung der Investitionstätigkeit im sozialen Wohnungsbau beiträgt. Der Bau von Sozialmietwohnungen hat im Jahr 2015 um 17 Prozent zugenommen. 14 700 Sozialmietwohnungen wurden neu gebaut. Viele Länder haben mit neuen Programmelementen und einer verstärkten Förde-rung über Zuschüsse ihre Förderung effizienter und zielgerichteter ausgestaltet. Auch das war eine Empfehlung des Bündnisses.

Grundsätzlich benötigen Fördermaßnahmen im Wohnungsbau aber einen nicht unerheblichen zeitlichen Vorlauf, bis sich diese in konkret messbaren Ergebnis-sen niederschlagen. Die Bundesregierung rechnet vor diesem Hintergrund damit, dass die Förderzahlen in den Jahren 2016 und 2017 deutlich höher als im Vorjahr ausfallen werden.

Für eine hohe Transparenz und eine konkrete Messbarkeit der Förderergebnisse im sozialen Wohnungsbau haben die Länder bei der Bauministerkonferenz am 20./21. Oktober 2016 in Magdeburg beschlossen, über den Einsatz und die Ver-wendung der Kompensationsmittel für Maßnahmen der Wohnraumförderung im Zeitraum 2016 bis 2019 ein einheitliches, aussagekräftiges Berichtswesen für die Verwendung der aufgestockten Bundesmittel zu erarbeiten.

47. Wie will die Bundesregierung die vom Bündnis bezahlbares Wohnen und Bauen empfohlene quartiersbezogene energetische Sanierung stärken und zugleich die Verdrängung von Mieterhaushalten mit geringen oder durch-schnittlichen Einkommen wegen sanierungsbedingter Mietsteigerungen ver-hindern?

Mit dem KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung“ werden seit Ende des Jahres 2011 integrierte energetische Quartierskonzepte und ein umsetzungsbe-gleitendes Sanierungsmanagement gefördert. Die Quartierskonzepte bieten die Möglichkeit, die Belange des Klimaschutzes, des bezahlbaren Wohnens und de-mographische Aspekte abzuwägen und sozialverträgliche Sanierungsmaßnahmen abzuleiten. Im Rahmen dieser Quartierskonzepte ist daher auch zu berücksichti-gen, wie die Fördermittel der KfW bei der energetischen Modernisierung der Ein-zelgebäude genutzt werden können, um die Gefahr der Verdrängung von Mieter-haushalten mit geringen oder durchschnittlichen Einkommen zu verringern. Da die Fördermittel bei der Berechnung der Mieterhöhung von den Kosten der Mo-dernisierung abzuziehen sind, vermindert der Einsatz von Fördermitteln den An-spruch der Vermieterin oder des Vermieters auf Mieterhöhung.

Page 21: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/11403

Das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ wird fortlaufend weiterent-wickelt und an die aktuellen Bedingungen angepasst. Seit Dezember 2015 ist das Sanierungsmanagement bis zu fünf Jahre förderfähig.

Innerhalb der Bundesregierung wird derzeit ein Referentenentwurf für ein Ge-bäudeenergiegesetz abgestimmt, dessen Ziel u. a. die Stärkung von Quartiersan-sätzen ist. Eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung im Wege von Quar-tierslösungen trägt dazu bei, die Wohnkosten für Mieterinnen und Mieter bezahl-bar zu halten.

48. Sieht die Bundesregierung in den vermehrten Aktivitäten börsennotierter, in-stitutioneller Investoren auf dem deutschen Wohnungsmarkt eine Gefahr für den Bestand und den Erhalt von Sozialwohnungen sowie gewachsener sozial gemischter Wohnquartiere?

Die Bundesregierung beobachtet die Aktivitäten börsennotierter Investoren auf dem Wohnungsmarkt sehr genau. Der Wohnungsbestand börsennotierter Woh-nungsunternehmen ist in den letzten Jahren deutlich angewachsen durch die Bör-sengänge bestehender, sehr großer Wohnungsunternehmen und durch einen Zu-kauf von Wohnungen bzw. Wohnungsunternehmen, die auch aus dem nicht bör-sennotierten Bereich stammen. Viele der nunmehr von den börsennotierten Woh-nungsunternehmen gehaltenen Wohnungen sind ehemalige Werkswohnungen, Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus bzw. Wohnungen in Großwohnsiedlun-gen. Eine Gefahr für den Bestand und den Erhalt von Sozialwohnungen sieht die Bundesregierung nicht, da noch bestehende Belegungsbindungen durch einen Verkauf nicht entfallen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine Hinweise auf eine besonders hohe Fluktuation in den Beständen der börsennotierten Woh-nungsunternehmen. Inwieweit von ihnen Mieterhöhungsspielräume stärker ge-nutzt werden als von anderen Vermietern, ist nicht bekannt.

Die Bundesregierung geht jedoch insgesamt davon aus, dass keine Gefahr für die soziale Mischung in den von börsennotierten Wohnungsunternehmen gehaltenen Beständen besteht.

49. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Profitabilität des Handels mit großen Wohnungsbeständen durch nationale und internationale Aktiengesellschaf-ten zum Beispiel mit einem Verbot von share deals zur Umgehung der Grunderwerbsteuer einzuschränken?

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/10328, insbeson-dere auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13, verwiesen.

50. Wie steht die Bundesregierung zum sogenannten Wiener Modell im sozialen Wohnungsbau?

Der sogenannte Gemeindewohnungsbau sowie der geförderte Wohnungsbau ha-ben in Wien zu einer guten und bezahlbaren Wohnraumversorgung breiter Bevöl-kerungsschichten beigetragen.

So wohnen rund 60 Prozent aller Wienerinnen und Wiener in geförderten Woh-nungen; rund ein Viertel wohnt in einer Gemeindewohnung.

Aus dem Bau eigener Gemeindewohnungen hat sich die Stadt Wien bereits im Jahr 2005 zurückgezogen. Sie profitiert jedoch weiterhin von dem Bestand der rund 220 000 Gemeindewohnungen.

Page 22: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Drucksache 18/11403 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Für den geförderten Wohnungsbau und für die Erhaltung des Gemeindewoh-nungsbestands stellt die Stadt Wien jährlich rund 680 Mio. Euro zur Verfügung. Aktuell wird der Neubau von Wohnungen durch gemeinnützige und freifinan-zierte Bauträger – ähnlich wie die soziale Wohnraumförderung in Deutschland – mit zinsverbilligten Darlehen gefördert. Über die Förderanträge entscheidet ein sogenannter Grundstücksbeirat anhand bestimmter Kriterien (Architektur, Öko-nomie, Ökologie, soziale Nachhaltigkeit). Zudem findet teilweise wieder eine Rückkehr zum Neubau von Gemeindewohnungen über eine ausgelagerte kom-munale Tochtergesellschaft statt.

Die Bundesregierung befindet sich im engen Erfahrungsaustausch mit den öster-reichischen Kolleginnen und Kollegen.

Sozialer Wohnungsbau und Föderalismusreform

51. Welche Perspektive gibt die Bundesregierung dem sozialen Wohnungsbau für die Zeit nach dem Jahr 2019?

Nach dem Jahr 2019 ist der Bund verfassungsrechtlich nicht mehr befugt, die Zahlung der Kompensationsmittel, die die Länder aus dem Haushalt des Bundes als Ausgleich für den Wegfall von Finanzhilfen seit Anfang des Jahres 2007 und bis Ende des Jahres 2019 erhalten, fortzusetzen.

Die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern hat am 14. Oktober 2016 einen Beschluss zur Neuregelung des bundes-staatlichen Finanzausgleichsystems ab dem Jahr 2020 gefasst. Dieser sieht vor, dass den Ländern ab dem Jahr 2020 mit dem Auslaufen der Kompensationsmittel zusätzliche Umsatzsteuermittel zur Verfügung gestellt werden. Damit wurde ei-ner ausdrücklichen Forderung der Länder entsprochen. Die Länder sind dadurch in der Lage, anknüpfend an ihre politische Verantwortung für die Finanzierung der sozialen Wohnraumförderung ihre Zuständigkeit für den sozialen Wohnungs-bau wahrzunehmen.

52. Wie steht die Bundesregierung dazu, die Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung wieder dem Bund zu überlassen, also den Stand vor der letzten Föderalismusreform wiederherzustellen?

Auch vor der Föderalismusreform I lag der soziale Wohnungsbau nicht in der ausschließlichen Verantwortung des Bundes, sondern es bestand eine konkurrie-rende Gesetzgebungszuständigkeit. Die Länder hatten also die Befugnis, eigene Regelungen zu treffen, solange und soweit der Bund nicht von seiner Gesetzge-bungsbefugnis Gebrauch gemacht hatte oder Gebrauch machte. Voraussetzung für den Erlass von Bundesrecht auf dem Gebiet des Wohnungsbaus war ein Be-dürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung. Mit dem Ersten und dem Zweiten Wohnungsbaugesetz sowie mit dem Wohnraumförderungsgesetz hatte der Bund seine Gesetzgebungskompetenz in Anspruch genommen. Die Durchführung des sozialen Wohnungsbaus/der sozialen Wohnraumförderung lag nach Artikel 83 GG hingegen ausschließlich bei den Ländern.

Der am 14. Oktober 2016 gefasste Beschluss der Regierungschefinnen und Re-gierungschefs zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichsystems ab dem Jahr 2020 (siehe Antwort zu Frage 51) sieht eine Änderung der grundgesetz-lichen Kompetenzverteilung nicht vor.

Page 23: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/11403

53. Wie steht die Bundesregierung zu einer Wiedereinführung der im Jahr 2007 weggefallenen Zweckbindung für die Länder über die Mittel des sozialen Wohnungsbaus?

Bis zur Föderalismusreform I erhielten die Länder vom Bund (zweckgebundene) Finanzhilfen für die soziale Wohnraumförderung. Als Ausgleich für den Wegfall dieser Finanzhilfen leistet der Bund an die Länder seit dem Jahr 2007 und bis Ende des Jahres 2019 Kompensationszahlungen aus dem Haushalt des Bundes. Von 2007 bis Ende 2013 waren diese Zahlungen zweckgebunden für die Wohn-raumförderung einzusetzen. Seit dem Jahr 2014 sind die Länder verpflichtet, die Zahlungen des Bundes für investive Zwecke einzusetzen. Der Wegfall der Zweckbindung der Kompensationsmittel an den Aufgabenbereich der abge-schafften Mischfinanzierungen Ende des Jahres 2013 ist ein wesentliches Ele-ment der Übergangsregelung des Artikels 143c GG. Im Übrigen haben die Länder im Jahr 2015 im Zuge der Aufstockung der Kompensationsmittel für die soziale Wohnraumförderung (siehe Antwort zu Frage 1) politisch zugesagt, die rechtlich investiv gebundenen Mittel für den sozialen Wohnungsbau zu verwenden.

54. Welche Art der Wohnungsbauförderung (beispielsweise Neubau, Bestands-sanierung oder Eigentumsförderung) wurde nach Kenntnis der Bundesregie-rung mit den Bundesmitteln für den sozialen Wohnungsbau seit dem Jahr 2007 gefördert (bitte nach Art und Bundesländern aufschlüsseln)?

Die „Arten“ der Wohnungsbauförderung der einzelnen Länder für das Jahr 2015 sind in der Anlage zu der Antwort zu Frage 54 aufgeführt. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Die Zahlen basieren auf Angaben der Länder. Die Übersicht beinhaltet alle Maß-nahmen, die die Länder mit den vom Bund gezahlten Kompensationsmitteln zu-züglich eigener Haushaltsmittel im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung gefördert haben.

55. Wie bewertet die Bundesregierung die Übergabe der Verantwortung der so-zialen Wohnraumförderung an die Länder?

Die Übertragung der Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung an die Länder erfolgte durch Grundgesetzänderung im Rahmen der Föderalismusre-form I. Diese Reform war Ergebnis von Verhandlungen zwischen Bundestag und Bundesrat im Jahr 2004. Auf die Antwort zu Frage 52 wird im Übrigen verwie-sen.

56. Welche Haltung hat die Bundesregierung zum Vorschlag, den sozialen Woh-nungsbau zur Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der Länder zu machen?

Es wird auf die Antwort zu Frage 52 verwiesen.

57. Welche Perspektiven sieht die Bundesregierung für die soziale Wohnraum-förderung ab dem Jahr 2020, wenn die Kompensationsmittel von der Bun-desebene ausfallen?

Es wird auf die Antworten zu den Fragen 51 und 52 verwiesen.

Page 24: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Drucksache 18/11403 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

58. Welche Änderungen bezüglich der Konditionen (z. B. Belegungsbindung, Mietpreisbindung) für den sozialen Wohnungsbau müsste es nach Einschät-zung der Bundesregierung bei der nächsten Föderalismusreform geben?

Es wird auf die Antworten zu den Fragen 51 und 52 verwiesen.

Page 25: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu Frage 2 der Großen Anfrage 18/8855

Bundesland Anzahl WohneinheitenBaden-Württemberg k.A.

Bayern 495.240

Berlin 339.828

Brandenburg k.A.

Bremen k.A.

Hamburg k.A.

Hessen k.A.

Mecklenburg-Vorpommern k.A.

Niedersachsen k.A.

Nordrhein-Westfalen 1.410.950

Rheinland-Pfalz k.A.

Saarland k.A.

Sachsen k.A.

Sachsen-Anhalt k.A.

Schleswig-Holstein k.A.

Thüringen k.A.

Bestand der gebundenen Mietwohnungen 1988

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/11403

Page 26: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu den Fragen 3, 4 und 6 der Großen Anfrage 18/8855

Anzahl

Veränderung gegenüber dem Vorjahr

1989 k.A. k.A. k.A. k.A.1990 k.A. k.A. k.A. k.A.1991 k.A. k.A. k.A. k.A.1992 k.A. k.A. k.A. k.A.1993 k.A. k.A. k.A. k.A.1994 k.A. k.A. k.A. k.A.1995 k.A. k.A. k.A. k.A.1996 k.A. k.A. k.A. k.A.1997 k.A. k.A. k.A. k.A.1998 k.A. k.A. k.A. k.A.1999 k.A. k.A. k.A. k.A.2000 k.A. k.A. k.A. k.A.2001 k.A. k.A. k.A. k.A.2002 k.A. k.A. k.A. k.A.2003 k.A. k.A. k.A. k.A.2004 k.A. k.A. k.A. k.A.2005 k.A. k.A. k.A. k.A.2006 k.A. k.A. k.A. k.A.2007 k.A. k.A. k.A. k.A.2008 k.A. k.A. k.A. k.A.2009 k.A. k.A. k.A. k.A.2010 k.A. k.A. k.A. k.A.2011 k.A. k.A. k.A. k.A.2012 k.A. k.A. k.A. k.A.2013 k.A. k.A. k.A. k.A.2014 63.200 k.A. k.A. k.A.2015 60.300 -2.900 2.900 k.A.2016 57.400 -2.900 2.900 k.A.

Bundesland: Baden-Württemberg

Bestand gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten) Bindungsauslauf

Mietwohnungen (Zahl der aus der Bindung gefallenen Wohneinheiten)

Bestand barrierefreier gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten)

Drucksache 18/11403 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Page 27: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu den Fragen 3, 4 und 6 der Großen Anfrage 18/8855

Anzahl

Veränderung gegenüber dem Vorjahr

1989 k.A. k.A. k.A. k.A.1990 k.A. k.A. k.A. k.A.1991 k.A. k.A. k.A. k.A.1992 k.A. k.A. k.A. k.A.1993 k.A. k.A. k.A. k.A.1994 k.A. k.A. k.A. k.A.1995 k.A. k.A. k.A. k.A.1996 k.A. k.A. k.A. k.A.1997 k.A. k.A. k.A. k.A.1998 k.A. k.A. k.A. k.A.1999 k.A. k.A. k.A. k.A.2000 k.A. k.A. k.A. k.A.2001 k.A. k.A. k.A. k.A.2002 k.A. k.A. k.A. k.A.2003 239.603 k.A. 14.994 k.A.2004 215.267 -24.336 26.248 k.A.2005 199.602 -15.665 17.248 k.A.2006 188.172 -11.430 13.090 k.A.2007 179.596 -8.576 10.011 k.A.2008 175.733 -3.863 5.121 k.A.2009 167.280 -8.453 10.057 k.A.2010 162.932 -4.348 6.067 k.A.2011 159.407 -3.525 4.717 k.A.2012 154.260 -5.147 6.449 k.A.2013 152.461 -1.799 8.274 k.A.2014 147.078 -5.383 5.364 k.A.2015 k.A.**) k.A.**) k.A.**) k.A.**)

2016 k.A.**) k.A.**) k.A.**) k.A.**)

**) Zum Zeitpunkt der Umfrage lagen noch keine Zahlen vor.

Bestand gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten) Bindungsauslauf

Mietwohnungen (Zahl der aus der Bindung gefallenen Wohneinheiten)

Bestand barrierefreier gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten)

Bundesland: Bayern*)

*) Anmerkung BayernDie genannten Zahlen beziehen sich ausschließlich auf sozialen Bindungen unterworfene Mietwohnungen. Daneben gibt es eine nicht unbeachtliche Zahl an sozial gebundenem selbstgenutztem Eigenwohnraum. Auch diese Wohnungen dienen der Wohnraumversorgung sozial schwacher Haushalte. Da gerade im Freistaat Bayern der Förderung selbstgenutzten Eigenwohnraums hohe Priorität eingeräumt wird, wird die Versorgung einkommensschwacher Haushalte mit preisgünstigen und angemessenen Wohnungen durch die Betrachtung nur der sozial gebundenen Mietwohnungen systematisch unterschätzt. Die faktische Belegung der Sozialwohnungen geht nicht im gleichen Ausmaß verloren wie die auf der Wohnraumförderung beruhenden rechtlichen Belegungsbindungen, da insbesondere kommunale Wohnungsunternehmen, aber auch andere Wohnungsunternehmen mit dominierender öffentlicher oder kirchlicher Beteiligung, ihre Wohnungen nach Auslaufen der Bindungen weiterhin den nach den Wohnraumfördergesetzen der Länder vorrangig zu versorgenden Personenkreisen zur Verfügung stellen. Daneben ist der Bayerischen Staatsregierung nicht im Einzelnen bekannt, in welchem Umfang bayerische Kommunen im fraglichen Zeitraum Belegungsbindungen aufgrund eigenständiger Förderung oder auf anderem Wege, beispielsweise durch Grundstücksverbilligung oder Vertrag, erworben haben. Die gestellten Fragen lassen sich nur aufgrund einer umfassenden Studie oder einem Zensus zuverlässig mit Daten unterlegen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/11403

Page 28: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu den Fragen 3, 4 und 6 der Großen Anfrage 18/8855

Anzahl

Veränderung gegenüber dem Vorjahr

1989 339.182 k.A. 2.539 7151990 339.687 505 1.338 7951991 339.032 -655 3.005 9281992 339.070 38 3.663 1.1171993 338.070 -1.000 4.245 1.3181994 336.233 -1.837 4.862 1.4181995 330.664 -5.569 9.460 1.5661996 322.545 -8.119 13.003 1.6651997 306.293 -16.252 23.173 1.7701998 271.267 -35.026 38.382 1.8261999 252.927 -18.340 19.093 1.8402000 248.319 -4.608 4.736 1.8452001 244.764 -3.555 3.637 1.8482002 235.249 -9.515 9.515 1.8482003 221.389 -13.860 13.860 1.8482004 216.326 -5.063 5.063 1.8482005 208.609 -7.717 7.717 1.8442006 201.139 -7.470 7.470 1.8412007 191.625 -9.514 9.514 1.8312008 172.629 -18.996 18.996 1.8312009 161.233 -11.396 11.396 1.8262010 152.874 -8.359 8.359 1.8122011 149.954 -2.920 2.920 1.7782012 146.466 -3.488 3.488 1.7212013 142.151 -4.315 4.315 1.6182014 135.346 -6.805 6.805 1.4272015 122.002 -13.344 13.344 1.3632016 116.597 -5.405 5.602 1.347

Bundesland: Berlin

Bestand gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten) Bindungsauslauf

Mietwohnungen (Zahl der aus der Bindung gefallenen Wohneinheiten)

Bestand barrierefreier gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten)

Drucksache 18/11403 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Page 29: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu den Fragen 3, 4 und 6 der Großen Anfrage 18/8855

Anzahl *)

Veränderung gegenüber dem Vorjahr

1989 k.A. k.A. k.A. k.A.1990 k.A. k.A. k.A. k.A.1991 2.567 k.A. k.A. k.A.1992 12.865 10.298 k.A. k.A.1993 24.678 11.813 k.A. k.A.1994 33.259 8.581 k.A. k.A.1995 43.475 10.216 k.A. k.A.1996 58.047 14.572 k.A. k.A.1997 71.037 12.990 k.A. k.A.1998 84.178 13.141 k.A. k.A.1999 94.695 10.517 k.A. k.A.2000 101.932 7.237 k.A. k.A.2001 107.800 5.868 k.A. k.A.2002 109.882 2.082 k.A. k.A.2003 112.194 2.312 k.A. k.A.2004 113.215 1.021 k.A. k.A.2005 110.312 -2.903 2.903 k.A.2006 104.890 -5.422 5.422 k.A.2007 100.770 -4.120 4.120 k.A.2008 98.378 -2.392 2.392 k.A.2009 94.533 -3.845 3.845 k.A.2010 91.169 -3.364 3.364 k.A.2011 85.205 -5.964 5.964 k.A.2012 76.381 -8.824 8.824 k.A.2013 67.787 -8.594 8.594 k.A.2014 59.871 -7.916 7.916 k.A.2015 54.124 -5.747 5.747 k.A.2016 48.911 -5.213 5.213 k.A.

Bundesland: Brandenburg

Bestand gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten) Bindungsauslauf

Mietwohnungen (Zahl der aus der Bindung gefallenen Wohneinheiten) *)

Bestand barrierefreier gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten)

*) enthält 4.710 WE aus Städtebauförderung

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/11403

Page 30: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu den Fragen 3, 4 und 6 der Großen Anfrage 18/8855

Anzahl

Veränderung gegenüber dem Vorjahr

1989 k.A. k.A. k.A. k.A.1990 k.A. k.A. k.A. k.A.1991 78.900 k.A. 1.227 k.A.1992 77.700 -1.200 1.861 k.A.1993 76.100 -1.600 3.738 k.A.1994 73.200 -2.900 4.738 k.A.1995 70.100 -3.100 9.978 k.A.1996 61.800 -8.300 11.022 k.A.1997 51.500 -10.300 10.853 k.A.1998 41.100 -10.400 7.396 k.A.1999 34.100 -7.000 4.786 k.A.2000 29.600 -4.500 4.459 k.A.2001 25.300 -4.300 1.115 k.A.2002 24.300 -1.000 4.079 k.A.2003 20.300 -4.000 1.146 k.A.2004 19.400 -900 1.841 k.A.2005 17.700 -1.700 2.454 k.A.2006 15.400 -2.300 1.008 k.A.2007 14.500 -900 1.900 k.A.2008 12.700 -1.800 1.683 k.A.2009 11.100 -1.600 464 k.A.2010 10.700 -400 1.000 k.A.2011 9.700 -1.000 369 k.A.2012 9.356 -344 355 k.A.2013 9.271 -85 680 k.A.2014 9.268 -3 55 k.A.2015 8.496 -772 876 k.A.2016 8.441 -55 384 k.A.

Bundesland: Bremen

*) Es liegen keine belastbaren Daten zur Barrierefreiheit vor. Seit dem Wohnraumförderungsprogramm 2008 ist es nach den Förderungsbedingungen allerdings vorgeschrieben, dass alle Wohnungen barrierefrei zugänglich im Sinne der Landesbauordnung sein müssen. Davor galt diese Verpflichtung für die Erdgeschosswohnungen. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens wird darauf

hingewirkt, dass auch eine angemessene Anzahl von Wohnungen rollstuhlgerecht im Sinne der DIN ist.

Bestand gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten) Bindungsauslauf

Mietwohnungen (Zahl der aus der Bindung gefallenen Wohneinheiten)

Bestand barrierefreier gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten) *)

Drucksache 18/11403 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Page 31: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu den Fragen 3, 4 und 6 der Großen Anfrage 18/8855

Anzahl

Veränderung gegenüber dem Vorjahr

1989 k.A. k.A. k.A. k.A.1990 k.A. k.A. k.A. k.A.1991 k.A. k.A. k.A. k.A.1992 k.A. k.A. k.A. k.A.1993 k.A. k.A. k.A. k.A.1994 k.A. k.A. k.A. k.A.1995 k.A. k.A. k.A. k.A.1996 k.A. k.A. k.A. k.A.1997 k.A. k.A. k.A. k.A.1998 k.A. k.A. k.A. k.A.1999 k.A. k.A. k.A. k.A.2000 150.898 k.A. 1.542 k.A.2001 150.901 3 1.698 k.A.2002 150.143 -758 1.974 k.A.2003 149.240 -903 8.868 k.A.2004 141.462 -7.778 10.694 k.A.2005 131.596 -9.866 9.456 k.A.2006 123.209 -8.387 6.416 k.A.2007 117.396 -5.813 7.753 k.A.2008 110.179 -7.217 5.508 k.A.2009 105.208 -4.971 4.586 k.A.2010 101.182 -4.026 2.835 k.A.2011 98.854 -2.328 2.273 k.A.2012 97.709 -1.145 1.170 k.A.2013 97.018 -691 10.874 k.A.2014 87.461 -9.557 2.769 k.A.

2015*) 86.584 -877 6.886 k.A.2016**) 81.846 -4.738 4.567 k.A.

*) zzgl. 987 Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen**) zzgl. 364 Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen

Bundesland: Hamburg

Bestand gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten) Bindungsauslauf

Mietwohnungen (Zahl der aus der Bindung gefallenen Wohneinheiten)

Bestand barrierefreier gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten)

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/11403

Page 32: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu den Fragen 3, 4 und 6 der Großen Anfrage 18/8855

Anzahl

Veränderung gegenüber dem Vorjahr

1989 k.A. k.A. k.A. k.A.1990 k.A. k.A. k.A. k.A.1991 205.907 k.A. k.A. k.A.1992 200.075 -5.832 k.A. k.A.1993 194.343 -5.732 k.A. k.A.1994 191.021 -3.322 k.A. k.A.1995 188.721 -2.300 k.A. k.A.1996 189.411 690 k.A. k.A.1997 181.664 -7.747 k.A. k.A.1998 179.154 -2.510 k.A. k.A.1999 178.468 -686 k.A. k.A.2000 170.650 -7.818 k.A. k.A.2001 165.746 -4.904 k.A. k.A.2002 157.793 -7.953 k.A. k.A.2003 152.011 -5.782 k.A. k.A.2004 147.724 -4.287 k.A. k.A.2005 143.397 -4.327 k.A. k.A.2006 140.061 -3.336 3.488 k.A.2007 137.696 -2.365 3.742 k.A.2008 135.299 -2.397 3.681 k.A.2009 132.105 -3.194 3.948 k.A.2010 127.910 -4.195 4.897 k.A.2011 123.028 -4.882 5.703 k.A.2012 120.534 -2.494 3.207 k.A.2013 115.325 -5.209 6.146 k.A.2014 112.768 -2.557 3.621 k.A.2015 100.660 -12.108 6.753 k.A.2016 k.A. k.A. 5.679 k.A.

Bundesland: Hessen

Bestand gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten) Bindungsauslauf

Mietwohnungen (Zahl der aus der Bindung gefallenen Wohneinheiten)

Bestand barrierefreier gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten)

Drucksache 18/11403 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Page 33: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu den Fragen 3, 4 und 6 der Großen Anfrage 18/8855

Anzahl

Veränderung gegenüber dem Vorjahr

1989 0 k.A. 0 01990 0 k.A. 0 01991 164 164 0 01992 1.009 845 0 351993 2.762 1.753 0 891994 4.623 1.861 0 3361995 5.918 1.295 0 5131996 7.228 1.310 0 8611997 8.002 774 1 1.0641998 8.478 476 1 1.5081999 9.176 698 0 2.1112000 9.678 502 0 2.5332001 10.275 597 0 3.1212002 10.569 294 84 3.4172003 10.237 -332 408 3.4932004 9.713 -524 621 3.5902005 9.438 -275 359 3.6742006 8.996 -442 512 3.7442007 8.091 -905 965 3.8042008 7.725 -366 448 3.8862009 7.534 -191 233 3.9282010 7.524 -10 33 3.9512011 7.508 -16 71 4.0062012 7.458 -50 83 4.0392013 7.168 -290 290 4.0392014 6.984 -184 184 4.0392015 6.728 -256 256 4.0392016 6.112 -616 616 4.039

Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern

In den vorstehenden Wohnungszahlen sind auch die ab 2001 durch Umbau und Anpassung im Bestand geschaffenen, Mietpreis- und Zweckbindungen unterliegenden altengerechten Miet- und Genossenschaftswohnungen mit Betreuungsangebot erfasst.

Bestand gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten) Bindungsauslauf

Mietwohnungen (Zahl der aus der Bindung gefallenen Wohneinheiten)

Bestand barrierefreier gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten)

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/11403

Page 34: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu den Fragen 3, 4 und 6 der Großen Anfrage 18/8855

Anzahl

Veränderung gegenüber dem Vorjahr

1989 k.A. k.A. k.A. k.A.1990 k.A. k.A. k.A. k.A.1991 k.A. k.A. k.A. k.A.1992 k.A. k.A. k.A. k.A.1993 k.A. k.A. k.A. k.A.1994 k.A. k.A. k.A. k.A.1995 k.A. k.A. k.A. k.A.1996 k.A. k.A. k.A. k.A.1997 k.A. k.A. k.A. k.A.1998 k.A. k.A. k.A. k.A.1999 k.A. k.A. k.A. k.A.2000 132.024 k.A. k.A. k.A.2001 127.926 -4.098 k.A. k.A.2002 114.957 -12.969 k.A. k.A.2003 103.698 -11.259 k.A. k.A.2004 97.474 -6.224 k.A. k.A.2005 91.432 -6.042 k.A. k.A.2006 89.491 -1.941 k.A. k.A.2007 88.246 -1.245 k.A. k.A.2008 84.909 -3.337 k.A. k.A.2009 84.579 -330 k.A. k.A.2010 84.755 176 k.A. k.A.2011 83.498 -1.257 k.A. k.A.2012 97.231 13.733 k.A. k.A.2013 94.734 -2.497 k.A. k.A.2014 93.395 -1.339 k.A. k.A.2015 90.637 -2.758 k.A. k.A.2016 k.A. k.A. k.A. k.A.

Bundesland: Niedersachsen

Die im Jahr 2012 erkennbare erhebliche Steigerung der Zahl an gebundenen Wohnungen ist auf eine Umstellung der Erhebungsmethode zurückzuführen. Seit 2012 melden die kommunalen Wohnraumförderstellen halbjährlich den Bestand an gebundenen Wohnungen.

Bestand gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten) Bindungsauslauf

Mietwohnungen (Zahl der aus der Bindung gefallenen Wohneinheiten)

Bestand barrierefreier gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten)

Drucksache 18/11403 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Page 35: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu den Fragen 3, 4 und 6 der Großen Anfrage 18/8855

Anzahl

Veränderung gegenüber dem Vorjahr

1989 1.370.521 k.A. 15.008 k.A.1990 1.334.445 -36.076 14.479 k.A.1991 1.297.025 -37.420 9.407 k.A.1992 1.262.281 -34.744 10.526 k.A.1993 1.217.142 -45.139 18.698 k.A.1994 1.143.202 -73.940 25.264 k.A.1995 1.087.163 -56.039 24.552 k.A.1996 1.073.341 -13.822 20.571 k.A.1997 1.034.600 -38.741 23.016 k.A.1998 1.000.917 -33.683 30.062 k.A.1999 980.995 -19.922 21.717 13.3022000 971.534 -9.461 11.063 9.4742001 962.341 -9.193 8.964 6.3352002 944.568 -17.773 10.265 5.5152003 903.666 -40.902 10.303 6.4712004 867.471 -36.195 14.951 3.9362005 830.427 -37.044 15.030 4.7862006 757.358 -73.069 9.389 5.2102007 715.383 -41.975 24.714 4.6252008 660.303 -55.080 25.723 4.7042009 608.259 -52.044 21.107 4.2962010 543.983 -64.276 49.299 5.6452011 527.276 -16.707 21.768 4.7262012 513.901 -13.375 23.121 4.7752013 499.063 -14.838 20.391 3.0542014 488.858 -10.205 20.170 3.6392015 476.699 -12.159 25.118 3.5452016 k.A. k.A. k.A. 4.591

200720082009201020112012201320142015

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

*) Abgänge bis 2006 setzten sich zusammen aus: planmäßiger Tilgung, Zuschussmaßnahmen, Rückzahlung von Kleindarlehen, Zwangsversteigerungen, Zweckentfremdung bzw. Abbruch, sonstige Abgänge (ohne Wohnungen bei denen die Nachwirkungsfrist beginnt). Ab 2007 werden nur noch planmäßige, außerplanmäßige und sonstige Abgänge unterschieden, d.h. inkl. Wohnungen i.d. nicht abkürzbaren Nachwirkungsfrist.

Bestand gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten) Bindungsauslauf

Mietwohnungen (Zahl der aus der Bindung

gefallenen Wohneinheiten) *)

Bestand barrierefreier gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten) **)

Zugänge im Berichtsjahr - Beginn der Nachwirkungsfrist16.85910.444

7.5828.973

12.92614.94013.72414.73920.489

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/11403

Page 36: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu den Fragen 3, 4 und 6 der Großen Anfrage 18/8855

**) Der Bestand an barrierefreien Mietwohnungen ist nicht dokumentiert. Jedoch ist seit dem Jahr 1998 Barrierefreiheit Voraussetzung der Mietwohnraumförderung in NRW. Demzufolge ist der Bestand an barrierefreien Mietwohnungen jährlich mindestens um die Anzahl der Neuförderung aus dem Vorjahr gewachsen.

Drucksache 18/11403 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Page 37: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu den Fragen 3, 4 und 6 der Großen Anfrage 18/8855

Anzahl

Veränderung gegenüber dem Vorjahr

1989 k.A. k.A. k.A. k.A. 1990 k.A. k.A. k.A. k.A. 1991 k.A. k.A. k.A. k.A. 1992 k.A. k.A. k.A. k.A. 1993 k.A. k.A. k.A. k.A. 1994 k.A. k.A. k.A. k.A. 1995 k.A. k.A. k.A. k.A. 1996 k.A. k.A. k.A. k.A. 1997 k.A. k.A. k.A. k.A. 1998 k.A. k.A. k.A. k.A. 1999 k.A. k.A. k.A. k.A. 2000 74.552 k.A. 293 k.A. 2001 75.083 531 489 k.A. 2002 75.754 671 291 k.A. 2003 76.598 844 203 k.A. 2004 76.929 331 200 k.A. 2005 77.806 877 220 k.A. 2006 77.216 -590 1.656 k.A. 2007 77.595 379 809 k.A. 2008 77.380 -215 1.327 k.A. 2009 76.058 -1.322 2.618 k.A. 2010 73.618 -2.440 3.697 k.A. 2011 71.892 -1.726 3.161 k.A. 2012 69.464 -2.428 3.624 k.A. 2013 67.675 -1.789 2.813 k.A. 2014 65.329 -2.346 2.625 k.A. 2015 63.227 -2.102 2.226 k.A. 2016 62.669 -558 2.575 k.A.

Bundesland: Rheinland-Pfalz

Bestand gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten) Bindungsauslauf

Mietwohnungen (Zahl der aus der Bindung gefallenen Wohneinheiten)

Bestand barrierefreier gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten)

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 18/11403

Page 38: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu den Fragen 3, 4 und 6 der Großen Anfrage 18/8855

Anzahl

Veränderung gegenüber dem Vorjahr

1989 k.A. k.A. k.A. k.A.1990 k.A. k.A. k.A. k.A.1991 k.A. k.A. k.A. k.A.1992 k.A. k.A. k.A. k.A.1993 k.A. k.A. k.A. k.A.1994 k.A. k.A. k.A. k.A.1995 k.A. k.A. k.A. k.A.1996 k.A. k.A. k.A. k.A.1997 k.A. k.A. k.A. k.A.1998 k.A. k.A. k.A. k.A.1999 k.A. k.A. k.A. k.A.2000 k.A. k.A. k.A. k.A.2001 k.A. k.A. k.A. k.A.2002 k.A. k.A. k.A. k.A.2003 k.A. k.A. k.A. k.A.2004 k.A. k.A. k.A. k.A.2005 4.873 k.A. k.A. k.A.2006 k.A. k.A. k.A. k.A.2007 k.A. k.A. k.A. k.A.2008 k.A. k.A. k.A. k.A.2009 k.A. k.A. k.A. k.A.2010 2.336 k.A. 2.537 k.A.2011 k.A. k.A. k.A. k.A.2012 k.A. k.A. k.A. k.A.2013 k.A. k.A. k.A. k.A.2014 k.A. k.A. k.A. k.A.2015 1.026 k.A. 1.310 k.A.2016 k.A. k.A. k.A. k.A.

*) Die Kategorien „altersgerecht“ oder „barrierefrei“ sind nicht gesondert erfasst. Ab dem Jahr 2012 wurde im Rahmen eines Sonderprogramms die altersgerechte bzw. barrierefreie Herrichtung von insgesamt 234 Wohnungen im Bestand gefördert. Im Übrigen gelten für Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung die Vorgaben des § 50 der Landesbauordnung, wonach in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein müssen. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder die Kochnische und, soweit vorhanden, der Freisitz barrierefrei sein.

Bundesland: Saarland

Bestand gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten) Bindungsauslauf

Mietwohnungen (Zahl der aus der Bindung gefallenen Wohneinheiten)

Bestand barrierefreier gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten) *)

Drucksache 18/11403 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Page 39: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu den Fragen 3, 4 und 6 der Großen Anfrage 18/8855

Anzahl

Veränderung gegenüber dem Vorjahr

1989 k.A. k.A. k.A. k.A.1990 k.A. k.A. k.A. k.A.1991 k.A. k.A. k.A. k.A.1992 k.A. k.A. k.A. k.A.1993 k.A. k.A. k.A. k.A.1994 k.A. k.A. k.A. k.A.1995 k.A. k.A. k.A. k.A.1996 k.A. k.A. k.A. k.A.1997 k.A. k.A. k.A. k.A.1998 k.A. k.A. k.A. k.A.1999 k.A. k.A. k.A. k.A.2000 k.A. k.A. k.A. k.A.2001 k.A. k.A. k.A. k.A.2002 k.A. k.A. k.A. k.A.2003 k.A. k.A. k.A. k.A.2004 k.A. k.A. k.A. k.A.2005 k.A. k.A. k.A. k.A.2006 133.997 k.A. k.A. k.A.2007 106.370 -27.627 k.A. k.A.2008 96.316 -10.054 k.A. k.A.2009 87.421 -8.895 k.A. k.A.2010 83.303 -4.118 k.A. k.A.2011 k.A. k.A. k.A. k.A.2012 37.329 k.A. k.A. k.A.2013 7.026 -30.303 2.596 k.A.2014 k.A. k.A. 2.125 k.A.2015 k.A. k.A. 20.842 k.A.2016 k.A. k.A. k.A. k.A.

Bundesland: Sachsen

Bestand gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten) Bindungsauslauf

Mietwohnungen (Zahl der aus der Bindung gefallenen Wohneinheiten)

Bestand barrierefreier gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten)

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 39 – Drucksache 18/11403

Page 40: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu den Fragen 3, 4 und 6 der Großen Anfrage 18/8855

Anzahl

Veränderung gegenüber dem Vorjahr

1989 k.A. k.A. k.A. k.A.1990 k.A. k.A. k.A. k.A.1991 k.A. k.A. k.A. k.A.1992 k.A. k.A. k.A. k.A.1993 k.A. k.A. k.A. k.A.1994 k.A. k.A. k.A. k.A.1995 k.A. k.A. k.A. k.A.1996 k.A. k.A. k.A. k.A.1997 k.A. k.A. k.A. k.A.1998 k.A. k.A. k.A. k.A.1999 k.A. k.A. k.A. k.A.2000 k.A. k.A. k.A. k.A.2001 k.A. k.A. k.A. k.A.2002 k.A. k.A. k.A. k.A.2003 74.211 k.A. k.A. k.A.2004 k.A. k.A. k.A. k.A.2005 k.A. k.A. k.A. k.A.2006 k.A. k.A. k.A. k.A.2007 55.000 k.A. k.A. k.A.2008 49.868 -5.132 k.A. k.A.2009 35.034 -14.834 k.A. k.A.2010 31.298 -3.736 k.A. k.A.2011 k.A. k.A. k.A. k.A.2012 28.359 k.A. 3.165 k.A.2013 25.452 -2.907 2.961 k.A.2014 21.771 -3.681 4.153 k.A.2015 17.618 -4.153 4.738 k.A.2016 12.880 -4.738 4.983 k.A.

Bundesland: Sachsen-Anhalt*)

*) Anmerkung Sachsen-Anhalt:Mietwohnungsneubau wurde in den Jahren 1991 bis 1998 gefördert. Ca. 20.000 Wohnungen wurden in diesem Zeitraum im Mietwohnungsneubau sowie in der Sanierung leerstehender, konventionell errichteter Wohngebäude gefördert. Angaben aufgeteilt auf die Jahre sind nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (vormals Landesförderinstitut) zu erheben, so dass hierzu keine Angaben erfolgen. Per 31.12.2003 gab es 74.211 geförderte belegungsgebundene Wohnungen.

Bestand gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten) Bindungsauslauf

Mietwohnungen (Zahl der aus der Bindung gefallenen Wohneinheiten)

Bestand barrierefreier gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten)

Drucksache 18/11403 – 40 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Page 41: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu den Fragen 3, 4 und 6 der Großen Anfrage 18/8855

Anzahl

Veränderung gegenüber dem Vorjahr

1989 k.A. k.A. k.A. k.A.1990 k.A. k.A. k.A. k.A.1991 k.A. k.A. k.A. k.A.1992 k.A. k.A. k.A. k.A.1993 k.A. k.A. k.A. k.A.1994 k.A. k.A. k.A. k.A.1995 k.A. k.A. k.A. k.A.1996 k.A. k.A. k.A. k.A.1997 k.A. k.A. k.A. k.A.1998 k.A. k.A. k.A. k.A.1999 k.A. k.A. k.A. k.A.2000 k.A. k.A. k.A. k.A.2001 k.A. k.A. k.A. k.A.2002 74.791 k.A. k.A. k.A.2003 73.372 -1.419 k.A. k.A.2004 73.588 216 k.A. k.A.2005 69.807 -3.781 k.A. k.A.2006 68.117 -1.690 k.A. k.A.2007 65.577 -2.540 k.A. k.A.2008 65.629 52 k.A. k.A.2009 66.461 832 k.A. k.A.2010 66.933 472 k.A. k.A.2011 63.299 -3.634 k.A. k.A.2012 75.914 12.615 k.A. k.A.2013 76.196 282 k.A. k.A.2014 49.910 -26.286 27.196 k.A.2015 50.148 238 861 k.A.2016 k.A. k.A. k.A. k.A.

**) Eine genaue Angabe ist nicht möglich. Allerdings müssen grundsätzlich auch im geförderten Wohnungsbau die Vorschriften der Landesbauordnung (LBO) eingehalten werden. Gemäß § 52 LBO müssen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder die Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein. Zu den Anforderungen und Qualitätsstandards der sozialen Wohnraumförderung gehört u.a. den Zugang zu Wohnungen im Erdgeschoss, zum Aufzug und zu Abstellräumen barrierefrei herzustellen. Eine barrierefreie Erschließung muss möglichst für die übrigen Wohnraumeinheiten nachrüstbar sein (Wohnraumförderbestimmungen).

Bundesland: Schleswig-Holstein

Bestand gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten) Bindungsauslauf

Mietwohnungen (Zahl der aus der Bindung gefallenen Wohneinheiten) *)

Bestand barrierefreier gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten)**)

*) Aufgrund von Änderungen in der Datenerhebung und Änderung der technischen Erhebungsgrundlagen liegen erst ab dem Jahr 2014 valide Daten vor. Die hohe Zahl der aus der Bindung fallenden Wohnungen für das Jahr 2014 begründet sich auf eine Regelung im Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz. Mit Inkrafttreten des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetzes (SHWoFG) in 2009 wurden die Belegungsbindungen von Wohnungen aus den 70iger Jahren mit theoretischen Bindungen von bis zu 80 Jahren auf die seit 1995 bei der Förderung für Miet- und Genossenschaftswohnungen üblichen 35 Jahre verkürzt. Die Mietbindungen werden bis 2018 aufrechterhalten. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, auf veränderte Bedarfssituationen und auf sich abzeichnende Wohnungsleerstände, Freistellungsbegehren für ganze Quartiere sowie Modernisierungsstaus reagieren zu können.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 41 – Drucksache 18/11403

Page 42: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu den Fragen 3, 4 und 6 der Großen Anfrage 18/8855

Anzahl

Veränderung gegenüber dem Vorjahr

1989 k.A. k.A. k.A. k.A.1990 k.A. k.A. k.A. k.A.1991 1.004 k.A. 0 k.A.1992 2.166 1.162 0 k.A.1993 5.304 3.138 0 k.A.1994 8.016 2.712 0 k.A.1995 9.477 1.461 0 k.A.1996 11.695 2.218 0 k.A.1997 12.849 1.154 0 k.A.1998 13.139 290 0 k.A.1999 13.461 322 0 k.A.2000 13.545 84 0 k.A.2001 13.545 0 0 k.A.2002 13.545 0 0 k.A.2003 13.527 -18 18 k.A.2004 13.638 111 0 k.A.2005 13.619 -19 19 k.A.2006 13.310 -309 444 k.A.2007 12.125 -1.185 1.331 k.A.2008 11.577 -548 669 k.A.2009 10.408 -1.169 1.187 k.A.2010 9.525 -883 911 k.A.2011 9.077 -448 546 k.A.2012 8.365 -712 725 k.A.2013 8.313 -52 104 k.A.2014 8.206 -107 107 k.A.2015 8.170 -36 36 k.A.2016 8.138 -32 32 k.A.

Bundesland: Thüringen*)

*) Da es in der DDR keinen belegungsgebundenen Wohnraum gab, sind im Freistaat Thüringen erst ab 1991 Sozialwohnungen neu geschaffen worden. Aus diesem Grund sind bis zum Jahr 2005 auch keine Sozialwohnungen aus der Belegungsbindung gefallen.

Bestand gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten) Bindungsauslauf

Mietwohnungen (Zahl der aus der Bindung gefallenen Wohneinheiten)

Bestand barrierefreier gebundener Mietwohnungen (Wohneinheiten)

Drucksache 18/11403 – 42 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Page 43: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu Frage 5 der Großen Anfrage 18/88

55

Bun

desl

and

Mie

t-w

ohnu

ngen

davo

n b

arri

eref

rei

Mie

t-w

ohnu

ngen

davo

n b

arri

eref

rei

Mie

t-w

ohnu

ngen

davo

n b

arri

eref

rei

Mie

t-w

ohnu

ngen

davo

n b

arri

eref

rei

Baden­W

ürtte

mberg  1)

 2.99

8k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

Bayern 2)

2.94

1k.A.

2.320

k.A.

2.931

k.A.

3.89

8k.A.

Berlin

 3)

2.80

0k.A.

3.300

k.A.

2.200

k.A.

1.50

0k.A.

Brand

enbu

rg8.21

1k.A.

11.929

k.A.

5.430

k.A.

1.53

9k.A.

Bremen

374

k.A.

583

k.A.

606

k.A.

379

k.A. 

Ham

burg

3.01

1k.A.

3.361

k.A.

2.676

k.A.

5.98

2k.A.

Hessen

5.17

2k.A.

4.832

k.A.

2.652

k.A.

2.19

8k.A.

Mecklenbu

rg­V

orpo

mmern

368

46695

45678

821.07

375

Niedersachsen  4)

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

Nordrhein­W

estfa

len

8.33

2k.A.

8.256

k.A.

8.537

k.A.

7.33

4k.A.

Rheinland

­Pfalz

1.50

0k.A.

2.859

k.A.

4.214

k.A.

4.19

1k. A.

Saarland

342

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

Sachsen 5)

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

Sachsen­Anhalt

4.94

7k.A.

2.177

k.A.

576

k.A.

120

k.A.

Schleswig­H

olstein

1.59

5k.A.

2.821

k.A.

1.626

k.A.

850

k. A.

Thüringen

1.07

50

1.315

301.104

6392

60

Vor

auss

icht

liche

r B

indu

ngsa

usla

uf v

on M

ietw

ohnu

ngen

2) Anm

erku

ng Bayern: 

Bei den Belegun

gsbind

ungen in der so

zialen W

ohnraumförderun

g gibt es U

nterschiede zw

ischen den verschiedenen Förderw

egen und

 ­metho

den. Im

 öffe

ntlich geförderten sozialen 

Woh

nung

sbau des ersten Fö

rderun

gsweges nach dem II. W

oBauG ist d

ie Belegun

gsdauer b

eispielsweise nicht vereinb

art, sond

ern an die Rückzahlung des Baudarle

hens gekop

pelt. Die Dauer 

der R

ückzahlung ist abh

ängig vo

n den Zins­ u

nd Tilg

ungsbedingun

gen, so

wie von

 den Entscheidun

gen des B

auherrn zu Son

dertilgun

gen od

er Tilg

ungsaussetzungen. V

or diesem Hintergrund

 hand

elt es s

ich bei d

en nachfolgend

en Daten um Erw

artungs­ bzw

. Näherun

gswerte. 

2017

2018

2019

2020

3) Anm

erku

ng Berlin

: Die Ang

aben beziehen sich auf den 1. F

örderw

eg. In Berlin

 werden in den Ja

hren 201

7 bis 2

020 voraussichtlich in

sgesam

t 66 barrierefre

ie M

ietwoh

nungen aus der Bindu

ng fa

llen.

1) Anm

erku

ng Baden­W

ürtte

mberg: 

In Baden­W

ürtte

mberg werden vo

n 20

18 bis 202

0 insgesam

t 702

6 Woh

nungen aus der Bindu

ng fa

llen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 43 – Drucksache 18/11403

Page 44: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu Frage 5 der Großen Anfrage 18/88

55

4) Anm

erku

ng Niedersachsen: 

Eine verlässlic

he Progn

ose zur E

ntwicklun

g des B

estand

es an gebu

ndenen W

ohnu

ngen bis zum

 Jahre 20

20 ist n

icht m

öglic

h. Auf Basis der in

 der Förderung befindlichen Darlehensfälle bei 

der Inv

estitions­ u

nd Förderbank Niedersachsen (N

Bank) lässt sich lediglich ableite

n, dass in den kommenden zehn

 Jahren ein großer T

eil d

er geförderte

n Woh

nungen aus der Sozialbindu

ng 

fallen. Es ist nicht m

öglic

h, diese Schätzung

 nach barrierefre

ien un

d nicht b

arrie

refre

ien Woh

nungen aufzuschlüsseln.

5) Anm

erku

ng Sachsen: 

Zum zuk

ünftigen En

de der Belegun

gsrechte liegend er Staatsregierung keine In

form

ationen vor. 10

.000

 der derzeit vo

rhandenen 11

.766

 Mietpreis­ u

nd Belegun

gsbind

ungen bestehen nur in

 der S

tadt Dresden. D

iese wurden im

 Zug

e des V

erkaufes der ehem. städtischen W

ohnu

ngsbaugesellschaft W

OBA GmbH

 als Sozialcharta

 bis zum

 Jahr 201

6 vereinbart. Die Anzahl v

on 

Woh

nung

en m

it Belegun

gsrechten, die barrie

refre

i sind, ist d

er sä

chsischen Staatsregierun

g nicht b

ekannt.

Drucksache 18/11403 – 44 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Page 45: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu Frage 10 der G

roßen Anfrage 18/88

55

Bund

esla

nd In

dika

tore

n zu

r Er

mitt

lung

des

Bed

arfs

an

Sozi

alw

ohnu

ngen

Baden­

Württe

mberg

k.A.

Bayern

Als dem

ograph

ische Indikatoren werden u.a. die voraussichtlic

he Bevölkerung

sentwicklun

g, die Veränderung

 der Einwoh

nerzahlen un

d die kü

nftig

e Alte

rsstruktur herangezogen. W

irtschafts

wachstum, A

rbeitsmarktentwicklun

g, Arbeitslosenq

uote und

 die Kapita

lmarktentwicklun

g sind

 als 

ökon

omische Fa

ktoren in

sbeson

dere von

 Bedeutung

. Für die Erm

ittlung

 des Bedarfs an So

zialwoh

nung

en fließen weiterhin die progn

ostiz

ierte

n Haushaltszahlen, d

ie ang

estre

bte Versorgun

g sowie die Veränderung

en des Sozialwoh

nung

sbestand

es ein.

Berlin

Der Bedarf a

n So

zialwoh

nung

en hängt von

 einer Reihe von

 Faktoren ab, alle

n voran dem Ang

ebot an preisw

ertem W

ohnraum so

wie der Zahl 

eink

ommenssschw

acher H

aushalte. Jedoch woh

nen nicht alle

 Leistun

gsbezieher in

 Sozialwoh

nung

en, son

dern z.T. auch in gün

stigen 

Mietwoh

nung

en ohn

e Belegun

gsbind

ung. Ein In

dikator für den Gesam

tbedarf a

n preisw

ertem W

ohnraum ist d

ie Anzahl d

er Haushalte bzw

. Pe

rson

en, d

ie fü

r ihren Lebensunterhalt staatliche Le

istung

en beziehen. So war laut "R

egionalem Sozialbericht Berlin

 Brand

enbu

rg 201

5" im

 Jahr 

2014

 jede fü

nfte Berlin

erin und

 jeder fün

fte Berlin

er (1

9,2 Prozent) auf L

eistun

gen der sozialen Mindestsicherun

g angewiesen. Das Land Berlin

 setzt 

auf u

nterschiedlic

he woh

nung

spolitische In

strumente, u

m eine ausreichende Versorgun

g mit gü

nstig

em M

ietwoh

nraum sicherzustellen (M

ietre

cht, 

städtische Woh

nung

sbaugesellschaften, Sozialwoh

nung

en, L

iegenschaftspo

litik).

Brand

enbu

rgk.A.

Bremen

  Es w

ird aktuell ein neues W

ohnu

ngsm

arkt­M

onito

ring­Sy

stem

 aufgebaut, d

as auch Grund

lage fü

r die Erhebun

g des B

edarfs an So

zialwoh

nung

en 

sein so

ll. Bisher w

ar in

sbeson

dere das erheblic

he Auslaufen von

 Sozialbindu

ngen Grund

lage fü

r die Bedarfsermittlung

. Dazu kamen aktuelle

 En

twicklun

gen auf d

em W

ohnu

ngsm

arkt, w

ie z.B. d

ie dem

ografis

che En

twicklun

g, der W

ohnu

ngsbedarf v

on, älte

ren un

d behind

erten Menschen, 

Familien,  Stud

ierend

en und

 – fü

r das im

 Juni beschlossene Woh

nraumförderun

gsprogramm ­ die Zu

wanderung

.

Ham

burg

k.A.

Hessen

k.A.

Mecklenbu

rg­

Vorpo

mmern

Der Bedarf a

n So

zialwoh

nung

en wird

 erm

ittelt anh

and verschiedener Ind

ikatoren. D

azu gehö

ren demograph

ische (A

nzahl u

nd Stru

ktur der 

Haushalte, B

evölkerung

sentwicklun

g), ö

kono

mische (Stru

ktur und

 wirtschaftliche Leistun

gsfähigkeit d

er Haushalte, insbesond

ere das z

ur Verfügu

ng 

stehende Einkommen so

wie die m

onatlic

he Belastung

 für M

iete/W

ohnen un

d En

ergie) und

 gesellschaftliche Indikatoren (städtebaulic

he Situ

ation 

des Q

uartiers, infrastru

kturelle Anb

indu

ng, soziale Durchmischun

g im

 Quartier, B

allung

 von

 Transfernhaushalte

n, M

ietwoh

nung

smangel b

zw. 

Leerstand).

Niedersachsen

Der Bedarf a

n So

zialwoh

nung

en wird

 nicht geson

dert ermittelt. Bei der NBank ist eine land

esweite W

ohnu

ngsm

arktbeob

achtun

g eing

erichtet, in 

deren Rahmen auf Grund

lage von

 Bevölkerung

s­ und

 Haushaltsprogno

sen, Erw

erbstätig

enprojektio

nen sowie einer quantita

tiven und

 qualitativen 

Woh

nung

snachfrageprogno

se der (z

ukün

ftige) N

eubaub

edarf in Niedersachsen in

sgesam

t erm

ittelt w

ird.

Dem

ogra

fisch

e, ö

kolo

gisc

he u

nd g

esel

lsch

aftli

che

Indi

kato

ren

zur

Erm

ittlu

ng d

es B

edar

fs a

n So

zial

woh

nung

en

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45 – Drucksache 18/11403

Page 46: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu Frage 10 der G

roßen Anfrage 18/88

55

Bund

esla

nd In

dika

tore

n zu

r Er

mitt

lung

des

Bed

arfs

an

Sozi

alw

ohnu

ngen

Dem

ogra

fisch

e, ö

kolo

gisc

he u

nd g

esel

lsch

aftli

che

Indi

kato

ren

zur

Erm

ittlu

ng d

es B

edar

fs a

n So

zial

woh

nung

en

Nordrhein­

Westfa

len

k.A.

Rheinland

­Pfalz

In Rheinland

­Pfalz wird

 der W

ohnu

ngsm

arkt stetig beobachtet. So

 wird

 jährlic

h eine Beobachtung

 aktuelle

r Entwicklun

gen un

d Te

ndenzen auf d

en 

Woh

nung

smärkten im

 Land veröffe

ntlic

ht. D

arüb

er hinaus b

eschäftig

t sich eine Arbeitsgrup

pe des Bün

dnisses für bezahlbares W

ohnen un

d Bauen 

Rheinland

­Pfalz m

it der T

hematik. E

s ist auß

erdem beabsichtigt, in Kürze ein Gutachten in

 Auftra

g zu geben, d

amit auf G

rund

lage einer detaillierten 

und kleinräumigen Datenbasis d

ie kon

kreten Förderbedarfe noch besser abg

eleitet w

erden kö

nnen. Z

udem

 erfolgt die Bedarfsermittlung

 auf 

Grund

lage von

 auslaufenden So

zialbind

ungen. Aktuelle

 Entwicklun

gen des W

ohnu

ngsm

arkts, wie etwa aufgrund

 der dem

ografis

chen Entwicklun

g sowie der Zuw

anderung

 werden ebenfalls berücksichtigt.

Saarland

k.A.

Sachsen

Mit folgenden woh

nung

swirtschaftlichen Indikatoren werden die Gem

eind

en erm

ittelt, deren Woh

nung

smarkt eine entsprechend

e prob

lematische 

Situation verm

uten lässt: Bevölkerung

swachstum, W

ohnraumangebo

t, Le

erstandsqu

ote, Ang

ebotsm

iete, M

ietbelastung

. Die so

 erm

ittelten 

Gem

eind

en belegen darüb

er hinaus d

en kon

kreten Bedarf a

n mietpreis­ u

nd belegun

gsgebu

ndenen W

ohnu

ngen anh

and selbstgewählte

r Faktoren, die 

nicht v

on der Staatsregierung

 vorgegeben werden.

Sachsen­Anh

alt

Im Rahmen des Berichtes zur W

ohnu

ngs­ und

 Mietenentwicklun

g (siehe Frage 24) werden verschiedene In

dikatoren zum W

ohnu

ngsang

ebot, zur 

Woh

nung

snachfrage und

 zur W

ohnu

ngsm

arktsituation beleuchtet. S

o z. B. verfügb

are Woh

nung

en in

 Ein­, Zw

ei­ u

nd M

ehrfam

ilienhäusern, 

barrierefreie un

d –arm

e Woh

nung

en, B

autätig

keit, Belegun

gs­ u

nd M

ietpreisbind

ung, Einwoh

nerentwicklun

g, Haushaltsnetto

eink

ommen, 

Sozialindikatoren, beson

dere Personeng

rupp

en, L

eerstand

squo

te, W

ohneigentumsquo

te, M

ieten un

d Neben­kosten, Bauland

 und

 Baupreise.

Schleswig­

Holstein

k.A.

Thüringen

Die Auswahl d

er zu fördernd

en M

ietwoh

nung

en erfolgt in

 Thü

ringen im

 Rahmen einer Program

maufstellu

ng. H

ierbei werden neben städtebaulichen 

Kriterien auch woh

nung

swirtschaftliche Gesichtspun

kte bei d

er Auswahl d

er Vorhaben berücksichtig

t. Hierbei sp

iel d

er Bedarf a

n den geplanten 

Woh

nung

en eine herausragend

e Rolle. W

eitere Aspekte, d

ie bei der Bedarfsfeststellung

 Eingang

 find

en, sind Mieten un

d Mietpreisentwicklun

g, 

Nachfrage nach bestim

mten Woh

nformen, b

estehend

er W

ohng

ungsleerstand, Son

derbedarfe (rollstuhlfahrergerechte W

ohnu

ngen) u

sw.

Drucksache 18/11403 – 46 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Page 47: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu den Fragen 18

 und

 20  der Großen Anfrage 18/88

55

Träg

er d

es so

zial

en W

ohnu

ngsb

aus g

emes

sen

an d

en g

eför

dert

en E

inhe

iten

(in P

roze

nt)

Bun

desl

and

kom

mun

ale

und

ande

re

öffe

ntlic

he

Träg

er

geno

ssen

-sc

haft

liche

Tr

äger

kirc

hlic

he

Träg

erpr

ivat

e Tr

äger

Anm

erku

ng

Baden­

Württe

mberg

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

Träger des so

zialen W

ohnu

ngsbaus s

ind üb

erwiegend

 kom

mun

ale un

d andere 

öffentlic

he Träger.

Bayern

85,8%

5,0%

8,4%

0,8%

2015; D

ie Angaben zu den Trägern beziehen sich auf die geförderte

n WE im

 Te

ilbereich der Einkommensorie

ntierte

n Woh

nraumförderun

g. Angaben zu 

genossenschaftlichen un

d kirchlichen Trägern lie

gen nicht separat vor. 

Berlin

97,3%

0,0%

0,0%

2,7%

Das gegenwärtig

e Programm des Landes B

erlin

 zur Förderung des 

Wohnungsneubaus besteht se

it 20

14. D

ie dafür zur Verfügung gestellten 

Mittel sind bislang fa

st ausschließlich von den sechs s

tädtischen 

Wohnungsbaugesellschaften in Anspruch geno

mmen worden (97,3 % der 

geförderten WE), w

ährend

 auf priv

ate Träger lediglich ein sehr geringer 

Anteil entfie

l (2,7%

). Mit dem "Berlin

er M

odell d

er koo

perativ

en 

Baulandentwicklung" zum

 Abschluss städtebaulicher V

erträ

ge werden 

Vorhabenträger im Rahmen von

 Bebauun

gsplanverfahren dazu verpflic

htet, 

einen Anteil v

on 25 Prozent m

ietpreis­ u

nd belegun

gsgebu

ndenen 

Wohnraums z

u erric

hten. A

us diesem Grund

 werden in Zukun

ft deutlic

h mehr F

örderm

ittel von priv

aten Trägern abgerufen, sofern keine 

Kooperatio

nsmodelle m

it städtischen W

ohnu

ngsgesellschaften genu

tzt 

werden.

Brand

enbu

rg69

%25

%nicht erfasst 

(in priv

. Träger)

6%ausschlie

ßlich Mietwoh

nungsbauförderun

g

Bremen

Eine Aufteilu

ng wird

 in Bremen statistisch nicht erhob

en. F

ür die 

Beantwortung dieser F

rage wären umfangreiche Recherchen nö

tig, d

ie m

it vertretbarem Aufwand nicht leistbar sind.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 47 – Drucksache 18/11403

Page 48: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu den Fragen 18

 und

 20  der Großen Anfrage 18/88

55

Träg

er d

es so

zial

en W

ohnu

ngsb

aus g

emes

sen

an d

en g

eför

dert

en E

inhe

iten

(in P

roze

nt)

Bun

desl

and

kom

mun

ale

und

ande

re

öffe

ntlic

he

Träg

er

geno

ssen

-sc

haft

liche

Tr

äger

kirc

hlic

he

Träg

erpr

ivat

e Tr

äger

Anm

erku

ng

Ham

burg

38%

34%

6% (inkl. 

Stifu

ngen u. 

sonstig

e Eigentüm

er) 

22%

Stand 01.01.2016

Hessen

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

keine Angaben m

öglic

hMecklenbu

rg­

Vorpo

mmern

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

Dem

 Land lie

gen hierzu keine Angaben vor. E

s erfolgt keine statistische 

Erfassung der A

nträge nach Eigentüm

ergrup

pen. Erkennb

ar ist, dass 

überwiegend kom

munale Woh

nungsunternehm

en die Förderangebote des 

Landes nutzen.

Niedersachsen

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

Träger des so

zialen W

ohnu

ngsbaus s

ind Woh

nungsbaugesellschaften, 

natürliche Pe

r­sonen, kom

mun

ale Gebietskörperschafte

n sowie 

genossenschaftliche Träger u

nd Anstalte

n des ö

ffentlichen Rechts. 

Überw

iegend wird

 die Förderung von

 den im

 Verband

 der W

ohnu

ngs­ und

 Im

mobilienwirtschaft in Niedersachsen und

 Bremen e. V

. (vdw) 

organisierten Wohnungsunternehm

en in

 Anspruch geno

mmen. 

Niedersachsen nim

mt k

eine statistischen Auswertungen zu den Trägern vor. 

Die Anteile können auch nicht m

it angemessenem Aufwand ermittelt w

erden.

Drucksache 18/11403 – 48 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Page 49: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu den Fragen 18

 und

 20  der Großen Anfrage 18/88

55

Träg

er d

es so

zial

en W

ohnu

ngsb

aus g

emes

sen

an d

en g

eför

dert

en E

inhe

iten

(in P

roze

nt)

Bun

desl

and

kom

mun

ale

und

ande

re

öffe

ntlic

he

Träg

er

geno

ssen

-sc

haft

liche

Tr

äger

kirc

hlic

he

Träg

erpr

ivat

e Tr

äger

Anm

erku

ng

Nordrhein­

Westfa

len

20%

8%2%

44%

Sonstig

e 26% (h

ierzu zählen unabh

ängig von der R

echtsform Unternehm

en 

der k

lassischen W

ohnu

ngsw

irtschaft, kapita

lmarktbezogene In

vestoren, 

Banken und Versicherun

gen sowie karita

tive Träger (o

hne juris

tische 

Personen des öffentlichen Rechts)); Auf Grund

lage der per 31.12

.201

5 erstellte

n Investorenanalyse, der jedo

ch eine andere als die nachfolgend

 genannte Aufteilu

ng zugrund

e lie

gt, lassen sich ann

äherun

gsweise fo

lgende 

Quoten nennen. B

ezugspun

kt ist alle

rdings die In

anspruchnahm

e von 

Fördermitteln, nicht die Anzahl g

eförderte

r Woh

neinheite

n. Quo

tale 

Auswertungen nach den in der Tabelle genannten In

vestorengrup

pen un

d auf 

Basis von W

ohneinheite

n sind

 nicht verfügbar. 

Rheinland

­Pfalz

074

 *)

6 **)

202015; *

) inländische W

ohnu

ngsunternehm

en in

kl. genossenschaftlicher 

Träger; *

*) auch karitative Träger enthalte

nSa

arland

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

Im Betrachtungszeitra

um 200

3 bis 2

015 sind

 im Saarla

nd als Träger v

on 

Maßnahm

en der so

zialen W

ohnraumförderun

g ganz überw

iegend

 kommunale und öffentlic

he Träger a

ufgetre

ten. Zu einem kleinen Anteil 

waren Genossenschaften Träger von

 Maßnahm

en der so

zialen 

Wohnraumförderung.

Sachsen

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

Derzeit wird

 die M

ehrheit d

er W

ohnu

ngen von

 einem

 priv

aten Unternehm

en 

gehalte

n. Für die neue Fö

rderun

g des S

oz. W

ohnu

ngsbaus w

ird 

angenommen, d

ass s

ie prim

är von

 priv

aten und

 kom

mun

alen Unternehm

en 

aufgegriffen wird

.Sa

chsen­Anh

alt

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

Hierzu lie

gen keine Daten vor bzw

. wären nur m

it einem 

unverhältnismäßigen Aufwand zu re

cherchieren. Es w

ird jedo

ch 

eingeschätzt, d

ass v

on den zwei Hauptakteuren – kom

mun

ale Unternehm

en 

und Genossenschaften – der A

nteil d

er kom

mun

alen Unternehm

en etwas 

größer ist.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 49 – Drucksache 18/11403

Page 50: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu den Fragen 18

 und

 20  der Großen Anfrage 18/88

55

Träg

er d

es so

zial

en W

ohnu

ngsb

aus g

emes

sen

an d

en g

eför

dert

en E

inhe

iten

(in P

roze

nt)

Bun

desl

and

kom

mun

ale

und

ande

re

öffe

ntlic

he

Träg

er

geno

ssen

-sc

haft

liche

Tr

äger

kirc

hlic

he

Träg

erpr

ivat

e Tr

äger

Anm

erku

ng

Schleswig­

Holstein

nicht 

kategoris

iert

36% (inkl. 

Kapita

lgesell­

schafte

n)

Träger des so

zialen W

ohnu

ngsbaus in Schleswig­H

olstein sind

 in erster L

inie 

die Wohnungsgenossenschaften, danach folgen die W

ohnu

ngsunternehm

en. 

Die in

 der Anfrage zugrund

e gelegten Kategorien entsprechen nicht d

en fü

r die Auswertung zur Verfügung stehenden Kategorien. Zur Höh

e der 

Fördervolumen sind keine Angaben m

öglic

h, die Kom

pensationsmittel des 

Bundes flie

ßen zu 100% in

 die so

z. W

ohnraumförderun

g des L

andes u

nd 

sind von den Landesm

itteln nicht zu tre

nnen.

Thüringen

49%

20%

ist b

ei den 

privaten 

enthalten

31%

­

64 %

 nicht differenziert

Drucksache 18/11403 – 50 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Page 51: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu Frage 22 der G

roßen Anfrage 18/88

55

Bun

desl

and

Eink

omm

ensg

renz

enBaden­

Württe

mberg

1 Person

 40.50

0 €; 2 Personen 40.500 €; 3

 Pers. 49.000 €; jede weitere Pers. 8.500 €, sc

hwerbehind

erte Personen mit spezielle

n Woh

nbedürfnissen erhalte

n einen Zu

schlag

Bayern

Der Nom

inalbetra

g der E

inkommensgrenzen hat fü

r sich gesehen keine hinreichende Aussagekraft u

nd eignet sich nicht für einen Vergleich 

zwischen den Bun

desländern. E

ntscheidend ist n

ämlic

h auch, w

ie das Einkommen erm

ittelt w

ird. A

ufgrun

d der R

egelun

gskompetenz der 

Länd

er unterscheidet sich die Vorgehensweise in

 den einzelnen Bundesländern erheblic

h (unterschiedlic

he Berücksichtigun

g von 

Einkom

mensbestand

teile

n, unterschiedlic

he Frei­ und Abzugsbeträge fü

r bestim

mte Personengrupp

en oder L

ebenssachverhalte

). Eine 

Vergleichbarkeit anh

and der E

inkommensgrenzen sc

heidet daher aus. D

ie Regelung über Einkommensgrenzen in

 Art. 11 des B

ayerischen 

Woh

nraumförderun

gsgesetzes enthält lediglich Höchstgrenzen, von denen die zuständigen Stelle

n bei d

er Förderentscheidun

g abhängig von

 der B

elegun

gsstruktur vor Ort unterschiedlich Gebrauch machen. W

eitere Differenzierungen ergeben sich daraus, dass fü

r die 

Bestand

swoh

nungen abh

ängig von dem jeweilig

en früheren Förderungsw

eg besondere Einkommensgrenzen fe

stgelegt wurden, die weiterhin 

maßgeblich sind

.

Berlin

1­Pers.­H

aushalt 1

6.80

0 €; 2­Pers.­Haushalt 2

5.200 €; je weiter P

erson 5.740 €; je Kind zzgl. 7

00 €; M

it Verordn

ung vom 03.12

.201

3 hat d

er 

Senat v

on Berlin

 die Einkommensgrenzen zum

 Erhalt eines W

ohnberechtigungsscheins d

es § 9 Abs. 2

 WoF

G um 40%

 angehob

en.

Brand

enbu

rg1­Pers.­H

aushalt 1

2.00

0 €; 2­Pers.­Haushalt 1

8.000 €; je weiter P

erson 4.100 €; je Kind zzgl. 5

00 €; §

 9 Abs. 2

 WoF

GBremen

Die im

 Land Bremen geltenden Einkommensgrenzen fü

r den Bezug von Sozialwohnungen ergeben sich aus § 2 Abs. 2

 der über d

en fo

lgenden 

Link ersichtlic

hen Einkom

mensgrenze­Verordnung: 

http://tra

nsparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=b

remen2014_tp.c.72259.de&template=

20_gp_

ifg_m

eta_detail_

d#P2

­A1; Danach könn

en 

Woh

nungen, die aus Förderungsprogram

en ab dem Ja

hr 2002 gefördert w

urden bezogen werden, wenn die im

 Woh

nraumförderun

gsgesetz 

festgelegten Einkommensgrenzen um nicht m

ehr a

ls 60 % überschritten werden. W

ohnungen des 1. F

örderungsw

eges nach dem II. 

Woh

nungsbaugesetzes kön

nen bezogen werden, wenn die im

 Wohnraumförderungsgesetz fe

stgelegten Einkommensgrenzen um nicht m

ehr a

ls 

10 %

 überschritten werden. Für W

ohnungen, d

ie bis 2001 aus b

esonderen Fö

rderungsprogrammen gefördert wurden, gelten andere 

Einkom

mensgrenzen. D

iese fa

llen zahlenmäßig nicht in

s Gew

icht. 

Ham

burg

1­Pers.­H

aushalt 1

2.00

0 €; 2­Pers.­Haushalt 1

8.000 €; je weiter P

erson 4.100€;  je Kind im

 Sinne des § 32 Abs. 2

 Einkommenssteuergesetz 

1.00

0 €

Hessen

1­Pers.­H

aushalt 1

5.32

7 €; 2­Pers.­Haushalt 2

3.254 €; je weiter P

erson 5.285 €; je Kind zzgl. 6

50 €; F

ür die Förderung von

 Haushalten mit 

mittleren Einkom

men liegen die Einkommensgrenzen um 20%

 höher (b

egrenzt auf den sü

dhessischen Verdichtungsraum).

Gel

tend

e Ei

nkom

men

sgre

nzen

zum

Erh

alt e

ines

Woh

nber

echt

igun

gssc

hein

s

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 51 – Drucksache 18/11403

Page 52: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu Frage 22 der G

roßen Anfrage 18/88

55

Bun

desl

and

Eink

omm

ensg

renz

en

Gel

tend

e Ei

nkom

men

sgre

nzen

zum

Erh

alt e

ines

Woh

nber

echt

igun

gssc

hein

s

Mecklenbu

rg­

Vorpo

mmern

Die im

 1. F

örderw

eges nach dem II. W

oBauG in

 Mecklenburg­V

orpommern geförderten altengerechten M

iet­ un

d Genossenschaftswoh

nungen m

it Betreuungsangebot können Haushalten zur N

utzung überla

ssen werden, deren Haushaltseinkom

men die 

Einkom

mensgrenze gemäß § 9 W

oFG nicht überschreite

t. Die ab 2016 geförderte

n belegungsgebun

denen Mietwoh

nungen sind

 Haushalten 

vorbehalten, deren Haushaltseinkom

men die Einkommensgrenze gemäß § 9 W

oFG zuzüglic

h 30

 % nicht überschreite

t.

Niedersachsen

1­Person

en­H

aushalt 1

7.000 €; 2­Personen­Haushalt 2

3.000 €; je weitere Person zzgl.3.000 €; je Kind zzgl. 3

.000

 €; D

iese 

Einkom

mensgrenzen dürfen bei b

estim

mten Fö

rdermaßnahm

en gem

äß der Ver­ordnung zur Durchführun

g des N

iedersächsischen 

Woh

nraumfördergesetzes (D

VO­N

WoF

G) u

m bis zu 60 Prozent überschritten werden. Beispielsweise ergibt sich für e

in Elte

rnpaar m

it zw

ei 

Kindern daraus e

ine Einkom

mens­grenze nach § 3 Abs. 2

 NWoF

G von 35.000 Eu

ro und nach § 5 Abs. 2

 Nr. 2 DVO­N

WoF

G eine 

Einkom

mensgrenze von 56

.000 Euro.

Nordrhein­

Westfa

len

1­Person

en­H

aushalt 1

8.43

0 €; 2­Personen­Haushalt 2

2.210 €; je weitere Person zzgl. 5

.100

 €; je Kind zzgl. 6

60 €

Rheinland

­Pfalz

Die in

 Rheinland

­Pfalz geltenden Einkommensgrenzen fü

r den Bezug von Sozialwohnungen ergeben sich aus § 13 Abs. 2

 und

 Abs. 4

 des 

Land

eswoh

nraumförderun

gsgesetzes (L

WoF

G) v

om 22. Novem

ber 2

013 in Verbindung mit der L

andesverordn

ung üb

er die 

Einkom

mensgrenzen der so

zialen W

ohnraumförderung vom        2

7. Ja

nuar 2014. Da nach der Landesverordn

ung üb

er die 

Einkom

mensgrenzen der so

zialen W

ohnraumförderung eine Überschreitu

ng der gesetzlichen Einkom

mensgrenzen zugelassen wird

, werden 

Woh

nberechtigun

gsscheine erteilt, w

enn das m

aßgebende Einkom

men die Einkommensgrenze (§ 13 Abs. 2

 LWoF

G) u

m bis zu 60

 v. H

. üb

erschreitet.

Saarland

Das Saarla

nd hat kein eigenes L

andesw

ohnraumförderungsgesetz, sondern wendet d

as W

oFG weiter a

n. Bezüglic

h der E

inkommensgrenzen 

wurde von

 der Erm

ächtigung des §

 9 Abs. 3

 WoF

G Gebrauch gemacht. M

it der V

erordnung üb

er die Einkommensgrenzen bei der so

zialen 

Woh

nraumförderun

g vom 3. A

pril 2012 (A

mtsbl. S

. 120) w

urden für d

en Bereich der M

ietw

ohnu

ngsförderung fo

lgende abw

eichende 

Einkom

mensgrenzen als Basis­einkommensgrenze festgelegt: 1

 Person 13.000 Euro; 2 Personen 20

.000

 Euro; 3 Personen 25

.000

 Euro; 4 

Person

en 30.00

0 Eu

ro; je weitere Pers. 5.000 Eu

ro; K

inderzuschlag 600 Eu

ro. In den aktuellen Programmen zur M

ietw

ohnraumförderun

g dü

rfen diese Einkommensgrenzen als Zugangsvoraussetzungen um

 bis zu 30% überschritten werden.

Sachsen

In Sachsen gelten derzeit d

ie Einkommensgrenzen zum

 Erhalt eines W

ohnberechtigungsscheines zur Belegun

g von Woh

nungen aus § 9 W

oFG.

Drucksache 18/11403 – 52 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Page 53: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu Frage 22 der G

roßen Anfrage 18/88

55

Bun

desl

and

Eink

omm

ensg

renz

en

Gel

tend

e Ei

nkom

men

sgre

nzen

zum

Erh

alt e

ines

Woh

nber

echt

igun

gssc

hein

s

Sachsen­Anh

alt

Die Einkommensgrenze für d

ie Erte

ilung eines W

ohnberechtigungsscheines (W

BS) richtet sich nach § 9 Abs. 2

 des W

oFG und

 beträgt fü

r einen Einp

ersonenh

aushalt 1

2.000 Eu

ro, für einen Zweipersonenhaushalt 18.000 Euro, zzgl. für jede weitere zum

 Haushalt rechn

ende Person 

4.10

0 Eu

ro, für Kinder e

rhöht sich diese Einkom

mensgrenze pro Kind um

 500 Euro. Für W

ohnu

ngen, d

ie nach den Woh

nungsbauprogrammen 

des L

andes S

achsen­A

nhalt errichtet oder m

odernisiert w

urden, gilt je nach Fö

rderprogramm ein Zuschlag zu diesen Einkom

mensgrenzen; in 

der R

egel von

 20%

. Abw

eichend davon ist eine Abw

eichung von bis z

u 60% zur Bild

ung selbst genutzten W

ohneigentums in den am

 „S

tadtum

bau Ost“ beteiligten Gem

einden zulässig.

Schleswig­

Holstein

versch. E

inkommensgrenzen, z.B. 1

­Pers.­Haushalt: 1. Förderw

eg 19.400 Eu

ro, 2

. Förderw

eg 23.28

0 Eu

ro, 3

. Förderw

eg 27.16

0 Eu

ro, 3

 88 II 

WoB

auG 22.96

0 Eu

ro;   Schlesw

ig­H

olstein differenziert d

ie Einkommensgrenzen nach Pe

rson

enhaushalte

n un

d Fö

rderwegen, d

ie auf die 

region

al se

hr unterschiedlic

hen Wohnungsm

ärkte zugeschnitten sind. D

ie Basiseinkom

mensgrenze des 1

. Förderw

eges kann um

 bis zu 20

% im

 2. Förderw

eg und

 um bis zu 40% im

 3. F

örderw

eg überschritten werden. Aufgrund von Fö

rderun

gen nach dem

 Zweiten Woh

nungsbaugesetz 

(II. W

oBauG) sind no

ch Überschreitu

ngen bis zu 60% m

öglic

h. Die Berechtigung zum Bezug von

 Sozialw

ohnu

ngen ergibt sich aus d

en 

Einkom

mensgrenzen nach § 8 Abs. 2

 Schlesw

ig­H

olsteinisches W

ohnraumförderungsgesetz (S

HWoF

G)  i.V

.m. §

 9 der 

Durchführun

gsverordnu

ng zum

 SHWoF

G (S

HWoF

G­D

VO). Siehe auch Anlage Raster a

m Beispiel eines 1P­Haushaltes u

nd Anlage 2 zu den 

Finanzierungsrichtlin

ien des S

HWoF

G         http://www.gesetze­re

chtsprechung.sh

.juris

.de/jportal/?

quelle=jlin

k&qu

ery=

VVSH

­233

0.54

­IM­

2014

0611

­SF&

psml=bsshoprod.psml&

max=true

Thüringen

1­Pers.­H

aushalt 1

4.40

0 €; 2­Pers.­Haushalt 2

1.600 €; weitere Pers. 5.000 €, je Kind im

 Sinne des § 32 Abs. 2

 Einkommenssteuergesetz 1.00

0 €

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 53 – Drucksache 18/11403

Page 54: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu Frage 23 der G

roßen Anfrage 18/88

55

Bun

desl

and

Koo

rdin

ieru

ng d

er M

ittel

verw

endu

ng u

nd M

ittel

verg

abe

Baden­

Württe

mberg

Die W

ohnraumförderun

g ist A

ufgabe des Landes. Bei der Umsetzung dieser Aufgabe wirk

t das Land mit den Gem

eind

en zusam

men. E

ine 

Abstim

mun

g erfolgt alle

in zu den Inhalte

n des F

örderprogram

ms, die mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtert werden. Fördergeber ist 

ausschlie

ßlich das L

and, Bew

illigungsstelle die Landeskreditbank Baden­W

ürtte

mberg.  

Bayern

In Bayern fin

det zwischen der fü

r die staatliche Wohnraumförderung zuständigen Obersten Baubehö

rde im

 Bayerischen Staatsm

inisteriu

m des 

Innern, für Bau und

 Verkehr, d

en kom

munalen Spitzenverbänden, der Bayerischen Landesbod

enkredita

nstalt un

d den Bew

illigun

gsstellen an 

den Bezirk

sregierungen ein kontin

uierlic

her E

rfahrungsaustausch zu den Fö

rderprogrammen statt. Die W

ohnraumförderun

gsmittel werden 

jeweils zu Beginn des J

ahres n

ach einem bestim

mten Schlüssel d

en Bew

illigungsstellen für d

ie W

ohnraumförderun

g zugewiesen. Diese 

entscheiden dezentral ü

ber d

ie Aufteilu

ng der M

ittel nach Miet­ und Eigenw

ohnraumförderun

g. Der Schlüssel fü

r die Verteilu

ng der 

Förderun

gsmittel besteht aus verschiedenen Kom

ponenten, u

. a. aus dem

 jeweils aktuelle

n Bedarf sow

ie der Anzahl d

er Haushalte. E

s flie

ßen 

aber auch region

ale Gegebenheite

n mit ein, wie z. B

. die Ausweisung eines neuen Baugebiets. Bayern berücksichtig

t bei der Verteilu

ng der 

Fördermittel so

woh

l die Belange der Ballungsräume (Schwerpunkt F

örderung von m

ietpreisgünstig

en, b

arrie

refreien W

ohnu

ngen) a

ls auch die 

der ländlich geprägten Regionen (Schwerpunkt F

örderung von Eigenwohnraum). Die Oberste Baubehö

rde im

 Bayerischen Staatsm

inisteriu

des Inn

ern, fü

r Bau und

 Verkehr erhält regelmäßig M

eldungen von den Bew

illigungsstellen un

d steuert b

ei Bedarf e

ntsprechend nach bzw

. verte

ilt die M

ittel bedarfsgerecht u

m.

Berlin

Berlin

 ist E

inheitsgemeinde, weshalb im

 Bereich der so

zialen W

ohnraumförderung nicht zwischen den Aufgaben des L

andes u

nd der 

Kom

mun

e getre

nnt w

ird. E

ine zielgenaue M

ittelverw

endung ist som

it gewährtleistet. 

Brand

enbu

rgDas Land Brand

enbu

rg bew

illigt M

ittel der Sozialen Wohnraumförderung auf d

er Grundlage der Kom

pensationsmittel des Bun

des, die dem 

Land

eshaushalt zufließen.  Diese  F

örderm

ittel werden in vollem Umfang zweckentsprechend für d

en geförderte

n Woh

nungsbau verwendet. 

Sofern Beträge eines Ja

hres nicht ausbewilligt w

erden, besteht die M

öglic

hkeit „Reste“ in den Folgejahren auszubewilligen. S

ie kön

nen mith

in 

das B

ewilligun

gsvolumen entsprechend erhöhen. Der re

gionale Einsatz der F

örderm

ittel ist d

urch die Festle

gung von

 Förderkulissen 

vorgegeben. D

ie Auswahl d

er Förderm

aßnahm

en erfolgt vor dem

 Hintergrund des re

gionalen W

ohnu

ngsbedarfs unter Berücksichtigun

g städtebaulicher A

nforderungen und ggf. in Abstim

mung mit Maßnahm

en des Stadtum

baus. 

Bremen

Im Land Bremen werden die Wohnraumförderungsmittel zentra

l durch das Land vergeben. D

abei werden Bedarfe in

 den beiden 

Stadtgem

eind

en Bremen und Bremerhaven berücksichtig

t.Ham

burg

Frage entfä

llt fü

r Ham

burg weil S

tadtstaat.

Hessen

Die Kom

mun

en m

elden ihren Bedarf a

nhand konkreter F

örderprojekte. Das Land verte

ilt verteilt auf der Grund

lage dieser M

eldu

ngen die zur 

Verfügung stehenden Fö

rdermittel.

Koo

rdin

ieru

ng v

on L

ände

r un

d K

omm

unen

zur

Gew

ährl

eist

ung

eine

r zi

elge

naue

n M

ittel

verw

endu

ng u

nd K

ontr

olle

der

Mitt

elve

rgab

e

Drucksache 18/11403 – 54 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Page 55: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu Frage 23 der G

roßen Anfrage 18/88

55

Bun

desl

and

Koo

rdin

ieru

ng d

er M

ittel

verw

endu

ng u

nd M

ittel

verg

abe

Koo

rdin

ieru

ng v

on L

ände

r un

d K

omm

unen

zur

Gew

ährl

eist

ung

eine

r zi

elge

naue

n M

ittel

verw

endu

ng u

nd K

ontr

olle

der

Mitt

elve

rgab

e

Mecklenbu

rg­

Vorpo

mmern

Mit der "Allianz für d

as W

ohnen mit Zu

kunft in Mecklenburg­V

orpommern", d

er neben dem

 Land un

d den kommun

alen 

Woh

nungsunternehm

en u.a. auch der S

tädte­ und Gem

eindetag angehört, werden regelm

äßig die aktuelle

n Th

emen und

 Herausforderungen am 

Woh

nungsm

arkt im

 Land erörtert. Das beinhaltet u

nter anderem

 auch die Aspekte langfristig

e En

twicklun

g der W

ohnu

ngsm

ärkte un

d Woh

nraumbedarf, K

osten und Standards, die Wirk

ungen der laufenden Förderprogram

me sowie Abstim

mun

gen zu geplanten Program

men. 

Die Ergebnisse der G

espräche fließen in die Ausgestaltung von Förderrichtlin

ien mit ein. Daneben werden die Kom

mun

en dire

kt in

 die 

Förderun

g eingebun

den. Die Antragstelle

r haben die Kom

munen über d

ie beabsichtigten Baumaßnahm

en zu un

terrichten. D

ie Kom

mun

en 

erhalte

n damit die Möglic

hkeit, die zur B

eurte

ilung der Förderfähigkeit mit ausschlaggebenden Aspekte, w

ie Vereinb

arkeit mit den 

Integrierte

n Stadtentwicklungskonzepten oder anderer gem

eindlic

her E

ntwicklungsplanungen sowie den Bedarf a

n zu fö

rdernd

en W

ohnraum, 

zu prüfen. M

it den Antragstellu

ngen sind die entsprechenden Bestätig

ungen der K

ommune beizub

ringen.

Niedersachsen

Zur F

örderung von

 Mietw

ohnungsneubau und Ersatzbaum

aßnahm

en in

 Verbindung mit Abriss o

der T

eilrü

ckbau un

wirtschaftlicher 

Mietwoh

ngebäude m

uss v

on der fü

r den Bauort zuständigen W

ohnraumförderstelle ein kom

mun

ales W

ohnraumversorgungskon

zept vorgelegt 

werden. Es s

oll insbesond

ere Aussagen zur B

estandsaufnahm

e und Bedarfsprognose fü

r den örtlichen Woh

nungsm

arkt – darun

ter z

ur so

zialen 

Woh

nraumversorgung und

 zum

 Neubaubedarf –

 treffen und Zielsetzungen, Handlungsem

pfehlungen und

 Maßnahm

en fü

r die örtliche 

Woh

nraumversorgung enthalte

n. In

 diesem Rahmen so

ll auch eine Verständigung der re

gion

alen Akteure darüb

er erfolgen, ob un

d welche 

weiteren Schritte (z. B

. Evaluierung der M

aßnahm

en, A

ufbau eines k

ontin

uierlic

hen Monito

rings W

ohnen, einer kom

mun

alen oder regionalen 

Woh

nungsm

arktbeob

achtung) unternommen werden solle

n. M

it einem W

ohnraumversorgungskon

zept so

ll der N

achw

eis e

rbracht w

erden, dass 

ein nicht n

ur kurzfris

tiger Bedarf o

der n

ur eine zeitw

eise Nachfrage fü

r den jeweilig

en W

ohnraum besteht. E

s dient dam

it letztlich der 

Sicherstellung eines zielgerichteten Einsatzes der Förderm

ittel. B

ei der Entscheidung über eine Fö

rderun

g fließen darüb

er hinaus E

rkenntnisse 

aus d

er W

ohnu

ngsm

arktbeobachtung ein. Eine um

fassende Evaluation der jährlichen W

ohnraumförderprogramme wird

 nicht vorgeno

mmen. 

Die In

anspruchnahm

e der F

örderm

ittel wird

 fortlaufend durch ein entsprechendes R

eportin

g der B

ewilligun

gsstelle (N

Bank) beobachtet. Aus 

diesen Daten kön

nen auch etwaige Anpassungserfordernisse in

 den W

ohnraumförderprogrammen abgeleitet w

erden. Angaben zu den 

Förderergebn

issen in Niedersachsen lassen sich den jährlic

hen Geschäftsberic

hten der In

vestition

s­ und

 Förderbank Niedersachsen entnehm

en 

(http

://www.nbank.de).

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55 – Drucksache 18/11403

Page 56: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu Frage 23 der G

roßen Anfrage 18/88

55

Bun

desl

and

Koo

rdin

ieru

ng d

er M

ittel

verw

endu

ng u

nd M

ittel

verg

abe

Koo

rdin

ieru

ng v

on L

ände

r un

d K

omm

unen

zur

Gew

ährl

eist

ung

eine

r zi

elge

naue

n M

ittel

verw

endu

ng u

nd K

ontr

olle

der

Mitt

elve

rgab

e

Nordrhein­

Westfa

len

Das Land NRW vergibt Förderm

ittel fü

r die Soziale W

ohnraumförderung nach einem

 Eckwertebeschluss d

er Landesregierung in

 Abstim

mun

g mit der d

arlehensverw

altenden Stelle

 (NRW.BANK) in einer H

öhe von jährlic

h zurzeit 1

,1 M

rd. E

UR. D

ie Kom

mun

en berichten zu 

defin

ierte

n Stichtagen über d

ie Abw

icklung der F

örderm

itel. In ih

ren Berichten legen sie dar, in welchem

 Umfang das zur Verfügung gestellte 

Bud

get d

urch erte

ilte Bew

illigungen und im

 Verfahren befindliche Anträge gebunden ist. Zu

m Stic

htag 30.09

. werden nicht b

enötigte M

ittel 

von den Kom

mun

en zurückgem

eldet u

nd an andere Bew

illigungsbehörden, d

ie noch einen Mittelbedarf aufweisen, umverte

ilt, so dass eine 

effiz

iente Mittelvergabe sichergestellt ist. Das Land Nordrhein­W

estfa

len hat für die Budgetabw

icklun

g ein eigenes C

ontro

llingsystem

 entwickelt, das derzeit für d

en M

ietw

ohnungsneubau zum Einsatz kom

mt u

nd su

kzessive auf die Program

mbestandteile "Bestand

" un

d "E

igentum" ausgedehnt wird

.

Rheinland

­Pfalz

k.A.

Saarland

Die Gestaltu

ng der Förderprogram

me erfolgt u

nter Berücksichtigung der Z

iele der Landesplanu

ng, d

er Bevölkerungsprognosen und

 von

 Woh

nungsm

arktbeob

achtungen unter E

inbeziehung der E

rkenntnisse der K

ommunen so

wie der W

ohnu

ngs­ und

 Siedlun

gsgesellschaften. Die 

Ergebn

isse der Förderprogram

me werden durch interne Berichte sowie im

 Rahmen des Förderm

ittelkontrollsystems „

Con

ifere“ festgehalte

n.

Sachsen

k.A.

Sachsen­Anhalt

k.A.

Schleswig­

Holstein

Für e

inen zielgerichteten Einsatz von M

itteln der sozialen Wohnraumförderung fördert d

as Land kleinräumige Woh

nungsm

arkprognosen in

 den Kom

mun

en basierend auf der Bevölkerungs­ und W

ohnungsm

arktprognose des Landes. Daneben stehen den Kom

mun

en die Ergebnisse 

aus d

er vom

 Land beauftragten Wohnungsm

arktprognosen und dem W

ohnungsbeobachtungssystem zur Verfügung (s. A

ntwort zu Frage 24

). Gem

äß § 15 Schleswig­H

olsteinisches W

ohnraumförderungsgesetz (S

HWoF

G) sind die Kom

mun

en angew

iesen ein Woh

nungskataster für den 

Mietwoh

nungsbau einzuric

hten, anhand dessen eine rechtskonforme Belegung der W

ohnu

ngen über d

ie zuständ

igen Stelle

n geprüft w

erden 

kann

. Bei der Aufstellung der Förderprogram

me werden für e

inige Städte zur Steuerung des bezahlbaren W

ohnens kom

mun

ale Fö

rderbu

dgets 

berücksichtig

t, deren Höh

e sich nach dem von der Kom

mune gemeldeten Bedarf richtet.  Daneben werden Kon

tingente für R

egionen mit 

besond

ers a

ngespann

tem W

ohnungsm

arkt bereit g

estellt. A

nhand der v

orlie

genden Zahlen zur M

ittelabnahm

e kann

 während

 der Förderperiode 

nachgesteuert w

erden.

Drucksache 18/11403 – 56 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Page 57: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu Frage 23 der G

roßen Anfrage 18/88

55

Bun

desl

and

Koo

rdin

ieru

ng d

er M

ittel

verw

endu

ng u

nd M

ittel

verg

abe

Koo

rdin

ieru

ng v

on L

ände

r un

d K

omm

unen

zur

Gew

ährl

eist

ung

eine

r zi

elge

naue

n M

ittel

verw

endu

ng u

nd K

ontr

olle

der

Mitt

elve

rgab

e

Thüringen

Die Auswahl d

er zu fördernden Vorhaben erfolgt b

ei der Förderung des M

ietwohnungsneubaus und

 der M

odernisierun

g un

d Instandsetzung 

von Mietwoh

nungen im

 Rahmen einer Program

maufstellu

ng. H

ierbei werden sowohl städtebaulic

he als auch woh

nungsw

irtschaftliche 

Gesichtspun

kte zur B

ewertung herangezogen. M

aßgeblich ist h

ierbei auch ein Votum

 der jeweilig

en Gem

eind

e. Hierin

 bestätig

t sie, d

ass d

as 

Vorhaben nicht d

en städtebaulichen En

twicklungen und Planungen der G

emeinde entgegensteht u

nd dass e

in entsprechender B

edarf a

n den zu 

fördernd

en W

ohnu

ngen besteht.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57 – Drucksache 18/11403

Page 58: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu Frage 24 der G

roßen Anfrage 18/88

55

Bun

desl

and

Mon

itori

ng u

nd E

valu

atio

nBaden­

Württe

mberg

k.A.

Bayern

Die so

ziale Woh

nraumförderung wird

 kontin

uierlic

h während der Umsetzung evaluiert. Die Oberste Baubehö

rde im

 Bayerischen 

Staatsministeriu

m des In

nern, für Bau und Verkehr steht d

azu in ständigem Austausch m

it Vertre

tern der W

ohnu

ngsw

irtschaft, den 

kommun

alen Spitzenverbänden, der Bayerischen Landesbodenkredita

nstalt (BayernL

abo ­ L

andesförderkreditin

stitu

t) un

d den zuständigen 

Regierungen bzw

. Kreisverw

altungsbehörden. Sow

eit sich bei d

er Umsetzung eines P

rogram

ms a

bzeichnet, dass die Fördertä

tigkeit angepasst 

oder in

tensiviert werden sollte, wird

 bei den Program

mvorgaben nachgesteuert. Die BayernL

abo gibt zur  W

ohnraumförderun

g jährlic

h einen 

Förderberic

ht über ihre Tä

tigkeit als O

rgan der staatlichen W

ohnungspolitik heraus. D

arin werden die Fö

rderprogramme un

d ­ergebnisse 

differenziert u

nd detailliert d

argestellt. Im

 Internet sind die Berichte unter h

ttps://b

ayernlabo.de/fo

erderbericht/ einsehb

ar.

Berlin

Die Neubauförderung Berlin

s wird

 laufend unter B

erücksichtigung des M

arktgeschehens evaluiert. Aus diesem Grund

 sind

 bereits etwa ein 

Jahr nach Einfüh

rung der Neubauförderung die Förderungsbestim

mungen dahingehend veränd

ert w

orden, dass d

as gew

ährte

 Baudarle

hen 

durch einen Tilgun

gszuschu

ss attraktiv

er gestalte

t wurde. A

lternativ kann der F

ördernehmer sich fü

r ein Baudarle

hen mit 

einkom

mensorie

ntierte

n Zu

schüssen entscheiden (K

ombinatio

n von Objekt­ und Su

bjektfö

rderun

g). D

ie Situ

ation des S

ozialen Woh

nungsbau 

in Berlin

 ist in der e

rsten Hälfte

 des laufenden Jahres in

tensiv von einer Expertengruppe untersucht worden. Auftra

g der E

xpertengrupp

e war 

die Erarbeitu

ng von

 Reformvorschlägen insbesondere zur Begrenzung der h

ohen bzw

. steigenden Kostenm

ieten im

 Sozialwoh

nungsbestand

. Der Bericht der Grupp

e wurde dem

 Senat im

 Juli 2016 vorgelegt und wird

 derzeit ausgew

ertet. Mit einer U

msetzun

g der V

orschläge ist in der 

neuen Le

gislaturperio

de zu rechnen.

Brand

enbu

rgDie Förderung im

 Land Brandenburg erfolgt auf der Grundlage kom

munaler Konzepte, in

sbeson

dere in

tergrie

rter S

tadtentwicklun

gskonzepte 

und woh

nungspolitischer U

msetzungsstrategien. D

ie Rahmenbedingungen der F

örderung werden fortlaufend

 evaluiert un

d die Ergebn

isse und

 Erkenn

tnisse fließen in die Fortschreibung der R

ichtlin

ien, die i.d.R. auf 2 Ja

hre befristet sind, ein. Z

udem

 werden regelm

äßig Gutachten 

vergeben, die u. a. auch Analysen und Auswertungen der bisherig

en Förderpraxis s

owie Empfehlungen zur W

eiterentwicklun

g der F

örderung 

beinhalte

n.Bremen

Im Land Bremen wird

 der staatlichen Deputation für U

mwelt, Bau, V

erkehr, S

tadtentwicklun

g, Energie und

 Landw

irtschaft halbjährlic

he 

Berichte üb

er die Umsetzun

g der W

ohnraumförderungsprogramme beric

htet. D

ie Berichte werden auf d

er In

ternetseite

 des Senators für 

Umwelt, Bau und

 Verkehr veröffentlic

ht (h

ttp://www.bauum

welt.b

remen.de/deputatio

n­3443

).Ham

burg

Die  E

valuation der P

rogram

me der S

ozialen Wohnraumförderung erfolgt laufend durch die zuständ

ige Fachbehö

rde. Grund

lage fü

r die 

quantitative un

d qu

alita

tive Ausgestaltung der Förderprogram

me sind u.a. d

ie Entwicklung des S

ozialwoh

nungsbestand

es, d

ie Zahl d

er 

berechtig

ten Haushalte so

wie die Einkommens­ und M

ietenentwicklung  in

 Ham

burg. 

Mec

hani

smen

für

das M

onito

ring

und

/ od

er d

ie E

valu

atio

n de

r so

zial

en W

ohnr

aum

förd

erun

g

Drucksache 18/11403 – 58 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Page 59: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu Frage 24 der G

roßen Anfrage 18/88

55

Bun

desl

and

Mon

itori

ng u

nd E

valu

atio

n

Mec

hani

smen

für

das M

onito

ring

und

/ od

er d

ie E

valu

atio

n de

r so

zial

en W

ohnr

aum

förd

erun

g

Hessen

Das Land legt dem

 Landtag auf der Basis des Hessischen Wohnraumfördergesetzes einen Förderbericht vor (e

rstm

als v

oraussichtlic

h En

de 

2016

).Mecklenbu

rg­

Vorpo

mmern

Die fo

rtlaufend

 gefüh

rten Statistik

en zur Bew

illigung und zum M

ittelabflu

ss der W

ohnraumförderprogramme, die ständige Kom

mun

ikation 

mit den Woh

nungs­ und

 Mieterverbänden erm

öglic

hen zu jeder Z

eit ressorts

pezifis

che Auswertungen und

 ggf. lenkend

e Eingriffe in

 den 

Programmverla

uf bzw

. bei den Förderm

odalitä

ten. Dem

ografis

che En

twicklungsprozesse, B

evölkerungszusam

mensetzun

g, 

Haushaltsbildun

gsverhalten, W

ohnkostenentwicklung, W

ohnqualitätsnachfrage, Q

uartiersent­w

icklun

gen u.a. Faktoren beeinflussen die 

Woh

nungsm

ärkte un

d sind

 Grundlage fü

r die Handlungsschw

erpunkte einer bedarfsorientierte

n Woh

nungspolitik im

 Land. Dabei werden die 

Woh

nungsteilm

ärkte im

 Land auch differenziert b

etrachtet u

nd nach Bedarf e

ntsprechende Förderangebote entwickelt. W

ertvolle 

Anh

altspu

nkte liefern die Fo

rtschreibungen der Integrie

rten Stadtentwicklungskonzepte und der M

onito

ringberichte der K

ommun

en, d

ie die 

Bila

nz zum

 erreichten En

twicklungsstand und entsprechende Prognosen für k

ommende Perioden enthalten.

Niedersachsen

Zur F

örderung von

 Mietw

ohnungsneubau und Ersatzbaum

aßnahm

en in

 Verbindung mit Abriss o

der T

eilrü

ckbau un

wirtschaftlicher 

Mietwoh

ngebäude m

uss v

on der fü

r den Bauort zuständigen W

ohnraumförderstelle ein kom

mun

ales W

ohnraumversorgungskon

zept vorgelegt 

werden. Es s

oll insbesond

ere Aussagen zur B

estandsaufnahm

e und Bedarfsprognose fü

r den örtlichen Woh

nungsm

arkt – darun

ter z

ur so

zialen 

Woh

nraumversorgung und

 zum

 Neubaubedarf –

 treffen und Zielsetzungen, Handlungsem

pfehlungen und

 Maßnahm

en fü

r die örtliche 

Woh

nraumversorgung enthalte

n. In

 diesem Rahmen so

ll auch eine Verständigung der re

gion

alen Akteure darüb

er erfolgen, ob un

d welche 

weiteren Schritte (z. B

. Evaluierung der M

aßnahm

en, A

ufbau eines k

ontin

uierlic

hen Monito

rings W

ohnen, einer kom

mun

alen oder regionalen 

Woh

nungsm

arktbeob

achtun

g) unternommen werden solle

n. M

it einem W

ohnraumversorgungskon

zept so

ll der N

achw

eis e

rbracht w

erden, dass 

ein nicht n

ur kurzfris

tiger Bedarf o

der n

ur eine zeitw

eise Nachfrage fü

r den jeweilig

en W

ohnraum besteht. E

s dient dam

it letztlich der 

Sicherstellung eines zielgerichteten Einsatzes der Förderm

ittel. B

ei der Entscheidung über eine Fö

rderun

g fließen darüb

er hinaus E

rkenntnisse 

aus d

er W

ohnu

ngsm

arktbeobachtung ein. Eine um

fassende Evaluation der jährlichen W

ohnraumförderprogramme wird

 nicht vorgeno

mmen. 

Die In

anspruchnahm

e der F

örderm

ittel wird

 fortlaufend durch ein entsprechendes R

eportin

g der B

ewilligun

gsstelle (N

Bank) beobachtet. Aus 

diesen Daten kön

nen auch etwaige Anpassungserfordernisse in

 den W

ohnraumförderprogrammen abgeleitet w

erden. Angaben zu den 

Förderergebn

issen in Niedersachsen lassen sich den jährlic

hen Geschäftsberic

hten der In

vestition

s­ und

 Förderbank Niedersachsen entnehm

en 

(http

://www.nbank.de).

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59 – Drucksache 18/11403

Page 60: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu Frage 24 der G

roßen Anfrage 18/88

55

Bun

desl

and

Mon

itori

ng u

nd E

valu

atio

n

Mec

hani

smen

für

das M

onito

ring

und

/ od

er d

ie E

valu

atio

n de

r so

zial

en W

ohnr

aum

förd

erun

g

Nordrhein­

Westfa

len

Für d

ie Evaluation der S

ozialen Wohnraumförderung lässt d

as Land Nordrhein­W

estfa

len in ca. 3­Jahreszyklen die Kosten­ und

 Bedarfnivaus  

im M

ietwoh

nungs­ und

 Eigenum

smarkt auf Basis flächendeckend verfügbarer statistischer Daten untersuchen. D

ies g

eschieht vor dem

 Hintergrund

 immer stärkerer regionaler u

nd se

ktoraler Ausdifferenzierung der W

ohnungsm

ärkte in Nordrhein­W

estfa

len un

d der d

araus 

resultierenden Notwendigkeit,  den unterschiedlic

hen Wohnungsm

arktsituationen im

 Land angemessen Rechn

ung zu tragen. D

ie letzte 

gutachterliche Untersuchung und Optim

ierung der Gebietskulissen wurde im

 Jahr 2014 vorgenom

men. Im M

odell d

es Gutachtens w

urden 

dabei alle

 für d

en W

ohnu

ngsm

arkt re

levanten und verfügbaren In

dikatoren erfasst.  Eine Fo

rtschreibun

g der D

aten ist für das Ja

hr 201

7 vorgesehen.

Rheinland

­Pfalz

In Rheinland

­Pfalz werden die Fö

rderstatistik

en der landeseigenen Fö

rderbank re

gelm

äßig im

 Hinblick auf b

edarfsgerechte Anp

assungen der 

Förderprogramme ausgew

ertet.

Saarland

Die Gestaltu

ng der Förderprogram

me erfolgt u

nter Berücksichtigung der Z

iele der Landesplanu

ng, d

er Bevölkerungsprognosen und

 von

 Woh

nungsm

arktbeob

achtun

gen unter E

inbeziehung der E

rkenntnisse der K

ommunen so

wie der W

ohnu

ngs­ und

 Siedlun

gsgesellschaften. Die 

Ergebn

isse der Förderprogram

me werden durch interne Berichte sowie im

 Rahmen des Förderm

ittelkontrollsystems „

Con

ifere“ festgehalte

n.

Sachsen

Mit folgenden woh

nungsw

irtschaftlichen Indikatoren werden die Gem

einden erm

ittelt, deren Woh

nungsm

arkt eine entsprechend

e prob

lematische Situation verm

uten lässt: Bevölkerungsw

achstum, W

ohnraumangebot, Le

erstandsqu

ote, Angebotsm

iete, M

ietbelastung. D

ie so

 ermittelten Gem

eind

en belegen darüber hinaus d

en konkreten Bedarf a

n mietpreis­ u

nd belegun

gsgebu

ndenen W

ohnu

ngen anh

and 

selbstgewählte

r Faktoren, die nicht von der Staatsregierung vorgegeben werden.

Sachsen­Anhalt

Aufgrun

d eines L

andtagsbeschlusses wird

 alle

 zwei Ja

hre der B

ericht zur Stadtentwicklung un

d zum Stadtum

bau Ost so

wie zur M

ieten­ und

 Woh

nungsentwicklun

g in Sachsen­A

nhalt erstellt. D

ie In

vestitionsbank Sachsen­Anhalt setzt die W

ohnraumförderun

g für d

as Land um

. Sie 

beric

htet gem

äß Vereinb

arung regelm

äßig dem

 zuständigen M

inisteriu

m fü

r Landesentwicklun

g un

d Verkehr über d

ie In

anspruchnahm

e des 

Förderangebo

tes s

owie ggf. erforderliche Anpassungen/V

eränderungen aufgrund von Bedarfen auf d

er Nachfragerseite. Im Rahmen eines 

Gutachtens s

ollen die Bedarfe am W

ohnungsm

arkt hinsichtlich der weiteren Ausric

htung der W

ohnraumförderun

g in Sachsen­A

nhalt 

untersucht werden. Dafür sind entsprechende Haushaltsmittel im

 Doppelhaushalt 2

017/2018 angem

eldet.

Drucksache 18/11403 – 60 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Page 61: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu Frage 24 der G

roßen Anfrage 18/88

55

Bun

desl

and

Mon

itori

ng u

nd E

valu

atio

n

Mec

hani

smen

für

das M

onito

ring

und

/ od

er d

ie E

valu

atio

n de

r so

zial

en W

ohnr

aum

förd

erun

g

Schleswig­

Holstein

Schleswig­H

olstein nu

tzt m

ehrere In

strumente zur Steuerung der so

zialen W

ohnraumförderun

g. Zur Bew

ertung der M

ieten­ und

 Woh

nungsm

arktentwicklung wird

 ein M

ietenm

onito

ring durchgeführt. Ergebnisse werden in einem

 jährlic

hen Bericht zum

 Mietenm

onito

ring, 

der insbesond

ere auf a

usgewählte

 räum

liche Gebietseinheiten eingeht, dargestellt. D

as W

ohnu

ngsm

arktbeob

achtun

gssystem

 SH wird

 ab En

de 

2016

 unter Beteilig

ung der k

ommunalen Landesverbände auf e

iner neuen technischen Grundlage fo

rtgefüh

rt. Ferner w

erden regelm

äßig 

Gutachten zur W

ohnu

ngsm

arktprognose vergeben, die neben den bereits erw

ähnten M

echanism

en als Orie

ntierung fü

r die Aufstellung der 

Förderprogramme dient. Die jetzige Wohnungsm

arktprognose 2025 wird

 durch eine neu beauftragte abgelöst, die aktuelle Entwicklun

gen bis 

zum Ja

hr 203

0 berücksichtig

t und erste Ergebnisse En

de 2016 lie

fern so

ll. Die Aufstellung der Förderprogram

me berücksichtig

t Aussagen aus 

dem M

ietenm

onito

ring, dem

 Wohnungsm

arktbeobachtungssystem

 sowie aus den W

ohnungsm

arktprogno

sen. Das Ergebnis d

es jeweilig

en 

Förderprogramms w

ird durch halbjährliche interne Berichte zum Fördercontro

lling fe

stgehalte

n. Hierdurch werden die angestrebten 

Förderziele evaluiert u

nd gesteuert.

Thüringen

Im Freistaat Thü

ringen wird

 der Stadtum

bau­Ost im

 Rahmen einer Begleitforschung umfassend un

tersucht. D

abei werden auch die 

Entw

icklun

gen der W

ohnu

ngsm

ärkte in den 42 Stadtumbaugem

einden beobachtet. Indikatoren sind

 hierbei: L

eerstand

, Bauland

preise 

Woh

nen, W

ohnu

ngsnachfrage, K

aufkraft, W

ohnungsangebot, B

autätig

keit, Qualität des W

ohnu

ngsbestand

es. D

ie Ergebnisse der 

Begleitforschu

ng werden regelm

äßig alle

 zwei Ja

hre in einem

 Monito

ringbericht veröffentlic

ht. W

eitere Einzelheiten könn

en unter fo

lgender 

Internetadresse entnom

men werden: http

://www.begleitforschung­stadtum

bau­thüringen.de/te

mplate/ho

me.aspx

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 61 – Drucksache 18/11403

Page 62: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu Frage 28 der G

roßen Anfrage 18/88

55

Bun

desl

and

Ang

aben

zur

Feh

lbel

egun

gBaden­

Württe

mberg

k.A.

Bayern

Eine fo

rtlaufend

e un

d flä

chendeckende Erfassung der Haushalte, d

eren Einkommen im

 Lauf d

er Zeit ü

ber d

ie fü

r die Überla

ssun

g ihrer 

geförderten Woh

nung m

aßgebliche Einkommensgrenze steigt, w

äre wegen der hierfür erforderlichen re

gelm

äßigen 

Einkom

mensüberprüfungen sä

mtlicher Sozialm

ieter u

nverhältn

ismäßig. D

ie Berücksichtigun

g von Einkom

menssteigerun

gen im

 Rahmen der 

einkom

mensorie

ntierte

n Wohnraumförderung durch eine entsprechende Verrin

gerung der Förderhöh

e geht zwar m

it entsprechend

en 

Überprüfungen einher, lässt aber e

ine repräsentativ

e Beurte

ilung oder e

inen Gesam

tüberblic

k nicht zu.

Berlin

In Berlin

 wird

 auf die Erhebung einer F

ehlbelegungsabgabe verzichtet, so dass e

ine entsprechend

e Quo

te nicht erm

ittelt w

ird. E

ine im

 Früh

jahr 201

5 du

rchgefüh

rte re

präsentativ

e Mieterhaushaltsbefragung hat jedoch ergeben, dass 3

4 Prozent d

er Haushalte in

 Berlin

er 

Sozialwoh

nungen die hiesige Einkommensgrenze überschreiten. Das ist jedoch vor a

llem den Gebietsfreistellungen im

 vergangenen Ja

hrzehn

t geschu

ldet. M

ittlerw

eile gibt es in Berlin

 nur noch Einzelfreistellungen fü

r Sozialwohnungen. D

er Anteil d

er Haushalte wird

 sich in

 Zukun

ft redu

zieren, da es keine Gebietsfreistellungen m

ehr g

ibt u

nd freiwerdene W

ohnungen an WBS­Inhaber/inn

en vermietet w

erden müssen.

Brand

enbu

rgEs liegen keine Erkenntnisse vor.

Bremen

  Dazu gibt es in Bremen keine statistischen Erhebungen. Eine Auswertung der erte

ilten W

ohnb

erechtigun

gsscheine ergibt, d

ass d

ie in

 der 

Antwort zu Frage 22

 genannte Einkom

mensgrenze überwiegend nicht ausgenutzt w

ird. D

ie überw

iegend

e Anzahl d

er betroffenen Haushalte 

halte

n die Einkom

mensgrenzen des W

ohnraumförderungsgesetzes ein. V

iele dieser H

aushalte beziehen Transferleistungen. D

er Senator fü

r Umwelt, Bau und

 Verkehr geht d

aher davon aus, d

ass d

ie Anzahl d

er Fehlbeleger auch im

 Verlauf der W

ohnd

auer zu vernachlässigen ist. Im

 Übrigen stellt Bremen – wie in

 den Berichten an die EU

­Kom

mission dargelegt – durch die Gestaltu

ng der Förderungsbedingungen sicher, 

dass Fehlsub

ventionierun

gen verm

ieden werden.

Ham

burg

entfä

llt; In Ham

burg wird

 seit 2000 keine Fehlfö

rderungsabgabe erhoben.

Hessen

Angaben sind

 zur Zeit n

icht m

öglic

h, werden aber künftig im

 Rahmen der Erhebung der w

ieder e

ingeführen Fehlbelegun

gsabgabe anfallen.

Mecklenbu

rg­

Vorpo

mmern

In M

ecklenbu

rg­V

orpo

mmern erfolgt k

eine Erhebung der F

ehlbelegung. Durch die Gestaltu

ng der Förderm

odalitä

ten wird

 von

 vornh

erein 

einer F

ehlbelegun

g entgegengewirk

t.

Akt

uelle

Feh

lbel

egun

gsqu

ote

im S

ozia

lwoh

nung

sbes

tand

Drucksache 18/11403 – 62 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Page 63: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu Frage 28 der G

roßen Anfrage 18/88

55

Bun

desl

and

Ang

aben

zur

Feh

lbel

egun

g

Akt

uelle

Feh

lbel

egun

gsqu

ote

im S

ozia

lwoh

nung

sbes

tand

Niedersachsen

Von

 den zum

 Jahresende 2015 gebundenen ca. 90.500 So

zialwohnungen wurden für c

a. 14.00

0 So

zialwoh

nungen Freistellu

ngen m

it od

er 

ohne Ausgleich bzw

. Ausnahm

egenehmigungen von der B

elegungsbindung erteilt. D

iese M

ietwoh

nungen kön

nen auch von

 Woh

nungssuchend

en ohn

e Wohnberechtigungsschein fü

r die Dauer eines M

ietverhältn

isses g

enutzt werden. Eine Fehlbelegungsabgabe wird

 im

 Land Niedersachsen se

it 2004 nicht m

ehr e

rhoben, w

eil sich herausgestellt hat, dass der Verwaltungsaufwand den Nutzen dieser Abgabe 

erheblich üb

ersteigt. Z

udem

 kann sich die Nutzung von geförderte

m W

ohnraum durch nicht berechtigte M

ieterin

nen un

d Mieter im Einzelfa

ll po

sitiv

 auf so

zial stabile

 Bew

ohnerin

nen­ und Bew

ohnerstru

kturen in

 dem

 Gebäude auswirk

en.

Nordrhein­

Westfa

len

Unb

ekannt, da das Z

weite Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im

 Wohnungsw

esen fü

r das Land NRW (2

. AFW

oG NRW) z

um 

01.01.20

06 auß

er Kraft getre

ten ist. Seith

er wird

 die nachträglich eingetretene Fehlbelegung nicht m

ehr e

rfasst.

Rheinland

­Pfalz

Die Anzahl d

er so

genann

ten Fehlbelegerhaushalte wird

 in Rheinland­Pfalz statistisch nicht erfasst.

Saarland

Angaben zu einer „

Fehlbelegung“ stehen nicht zur Verfügung. B

ei der Förderung werden du

rch die Gestaltu

ng der Fördervoraussetzungen und

 Bestim

mun

gen in den Förderzusagen Vorkehrungen getro

ffen, u

m Fehlfö

rderungen zu vermeiden.

Sachsen

Darüb

er liegen keine In

form

ationen vor.

Sachsen­Anhalt

0 bis 2

5%; D

ie in

 Sachsen­A

nhalt p

raktizierte

 Förderung des W

ohnungsbaus e

rfolgte stets im so

genann

ten dritten Förderw

eg. H

ierbei handelt 

es sich um vertra

glich vereinbarte

 Förderungen, d

ie belegungsgebunden sind. D

iese Förderart ist im II. W

oBauG zugelassen. Diese 

geförderten Woh

nungen sind aber k

eine „echten“ So

zialwohnungen, w

erden aber vorrangig einem

 Personenkreis angeboten der einen 

Anspruch auf W

BS hat. Diese Zweckbestim

mung von Mietwohnungen unterlie

gt verschiedenen zeitlichen Bindu

ngen. In Sachsen­Anh

alt 

besteht w

eitestgehend

 kein angespannter W

ohnungsm

arkt. D

aher ist es m

öglic

h, dass  belegungsgebun

dene W

ohnu

ngen frei werden un

d keine 

anspruchsberechtigte Person nachfolgt.  Um aber L

eerstand zu verm

eiden,  ist es d

em Vermieter d

urch einen Freistellu

ngsantrag möglic

h, den 

Woh

nraum fü

r and

ere Mieter z

ur Verfügung zu stellen. Das kann als F

ehlbelegung gedeutet werden. In

 4 der 14 La

ndkreise bzw

. kreisfreien 

Städten lie

gt diese Fehlbelegung bei 0

% bzw

. nahe 0 %; in 5 La

ndkreisen bei 1

% bis 4 %

 und

 in 5 Landkreisen bei 11%

 bis 25 %. G

rund

 für 

die ho

hen Fehlbelegungen ist h

äufig

 eine positiv

e Veränderung der so

zialen Verhältn

isse. D

er Personenkreis ist d

urch ein höh

eres Einkommen  

 nicht m

ehr W

BS berechtig

t. Des W

eiteren ist d

er nahende Auslauf der Belegungsbindung aus früheren Fö

rderjahren fü

r die Schwankungen in

 den einzelnen La

ndkreisen und kreisfreien Städten verantwortlich. 

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 63 – Drucksache 18/11403

Page 64: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu Frage 28 der G

roßen Anfrage 18/88

55

Bun

desl

and

Ang

aben

zur

Feh

lbel

egun

g

Akt

uelle

Feh

lbel

egun

gsqu

ote

im S

ozia

lwoh

nung

sbes

tand

Schleswig­

Holstein

Die Fehlbelegun

gsabgabe wird

 in SH unter Berufung auf §

 34 Abs. 2

 Nr. 2 Wohnraumförderun

gsgesetz des Bun

des s

eit d

em 31. Oktob

err 

2004

 nicht m

ehr e

rhob

en. V

alide Angaben zu einer F

ehlbelegung stehen nicht zur Verfügung. E

ine Fehlsubventio

nierun

g wird

 durch 

entsprechend

e Aufstellung der Förderbedingungen vermieden. Daneben wird

 über d

ie den W

ohnb

erechtigun

gsscheinen zugrund

e lie

gend

en 

jeweilig

en Einkommensgrenzen eine Fehlbelegung bei Neuverm

ietungen vermieden.

Thüringen

aktuelle Fehlbelegun

gsqu

ote im

 Sozialw

ohnungsbestand wegen Überschreitu

ng der Einkommensgrenzen: 4

,5%; aktuelle

 Fehlbelegun

gsqu

ote 

im Sozialw

ohnu

ngsbestand

 wegen Überschreitu

ng der Einkommensgrenzen und W

ohnungsgrößen: 10,1%

Drucksache 18/11403 – 64 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Page 65: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu Frage 41 der G

roßen Anfrage 18/88

55

Bun

desl

and

Geb

unde

ne

Mie

twoh

nung

en im

Ja

hr 2

030

Anm

erku

ngen

zu

den

Prog

nose

n de

r L

ände

r

Baden­W

ürtte

mberg

38.657

Die Angabe der M

ietwohnungen berücksichtigt n

icht zwischenzeitliche bindu

ngsbegründ

ende 

Förderungen sowie vorzeitige Rückzahlungen.

Bayern

k.A. Im Freistaat Bayern wurde im

 Oktober 2015 ein Woh

nungspakt zwischen Staat, G

emeind

en, K

irchen un

d Wohnungsw

irtschaft initiiert. Durch den W

ohnungspakt sollen bis 2

019 insgesam

t bis zu 28

.000

 neue 

staatliche bzw. staatlic

h geförderte W

ohnungen entstehen. 

Berlin

k.A.E

s liegt eine Prognose bis 2025 vor. Dem

nach wird

 ein Bestand

 von

 voraussichtlic

h 12

0.30

0 So

zialmietwohnungen fü

r das Ja

hr 2025 erwartet.

Brand

enbu

rgk.A.D

as Land Brandenburg erstellt in

 regelm

äßigen Abständ

en, zuletzt 201

5,  einen „Woh

nungspolitischen 

Kom

pass“. Dieser p

rognostiz

iert jedoch nicht die quantita

tive En

twicklun

g des S

ozialen Woh

nungsbaus, 

sondern setzt sich mit den Bevölkerungsprognosen und

 den sich u.a.auch daraus so

wie aus gesetzlichen 

Vorgaben (z.B. zur Energieeffiz

ienz und Barrie

refreiheit) ableitend

en kün

ftigen qu

alita

tiven  

Anforderungen auseinander. D

ie Erm

ittlung des quantita

tiven Bedarfs an So

zialwoh

nungen liegt in der 

Zuständigkeit d

er Kom

munen. D

as Land Brandenburg beobachtet jedoch kontinuierlic

h den tatsächlichen 

Auf­ u

nd Abbau von m

iet­u

nd belegungsgebundenem

 Woh

nraum und

  erhebt regionale Förderdaten.  

Bremen

3.939

Ham

burg

40.845

unter B

erücksichtigung planmäßiger Verläufe gemäß heutig

er Bedingungen Bestand

 1. F

örderw

eg per 

01.01.2030

Hessen

k.A.

Mecklenbu

rg­V

orpo

mmern

k.A.

Niedersachsen

k.A.A

uf die Antwort N

iedersachsend zu Frage 15 wird

 verwiesen.

Nordrhein­W

estfa

len

337.085Quelle

: Preisgebundener W

ohnungsbestand 2014, NRW.BANK

Rheinland

­Pfalz

k.A.

Saarland

k.A.

Sachsen

k.A.

Prog

nose

n de

r Lä

nder

übe

r di

e qu

antit

ativ

e En

twic

klun

g de

s soz

iale

n W

ohnu

ngsb

aus

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 65 – Drucksache 18/11403

Page 66: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Anlage zu Frage 41 der G

roßen Anfrage 18/88

55

Bun

desl

and

Geb

unde

ne

Mie

twoh

nung

en im

Ja

hr 2

030

Anm

erku

ngen

zu

den

Prog

nose

n de

r L

ände

r

Prog

nose

n de

r Lä

nder

übe

r di

e qu

antit

ativ

e En

twic

klun

g de

s soz

iale

n W

ohnu

ngsb

aus

Sachsen­Anh

alt

k.A.

Schleswig­H

olstein

k.A. D

ie Bevölkerungsprognose 2015 fü

r das Land Schleswig­H

olstein gibt einen Bedarf v

on in

sgesam

t 120.000 WE für 2

030 an. Z

urzeit stehen keine validen Zahlen für d

en Bedarf a

n So

zialwoh

nungen zur 

Verfügung. D

ie in

 Auftra

g gegebene W

ohnungsm

arktprogose 20

30 wird

 voraussichtlic

h im

 März 20

17 

Daten zum

 Bedarf u

nd Bestand an So

zialwohnungen in

 Schlesw

ig­H

olstein lie

fern.

Thüringen

k.A.E

s gibt in Th

üringen zurzeit k

eine Prognose über den zukün

ftigen Bedarf a

n So

zialwoh

nungen. Im 

geplanten "Z

weiten Th

üringer W

ohnungsm

arktberic

ht" soll auch dieser B

ereich des W

ohnu

ngsm

arkts 

untersucht und eine entsprechende Prognose erm

ittelt w

erden.

Drucksache 18/11403 – 66 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Page 67: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

An

lage

zu F

rage

54

der

Gro

ßen

An

frag

e 1

8/8

85

5

So

zia

le W

oh

nra

um

förd

eru

ng

so

wie

erw

orb

en

e B

ele

gu

ng

sbin

du

ng

en

im

Ja

hr 2

00

7 n

ach

eig

en

en

Erh

eb

un

gen

der L

än

der *

Neu

bau

Mo

der

nis

ieru

ng

Erw

erb

vo

n

Bel

egu

ngsb

ind

un

gen

Neu

bau

Erw

erb

vo

n

bes

teh

end

em

Wo

hn

rau

m

Mo

der

nis

ieru

ng

Bad

en-W

ürt

tem

ber

g3

62

03

68

21

.02

60

2.0

73

Bay

ern

1.3

01

6.0

81

01

.78

31

.79

23

96

11

.35

3

Ber

lin

01

.95

40

00

01

.95

4

Bra

nd

enb

urg

01

.37

90

23

91

28

01

.74

6

Bre

men

53

47

01

32

50

13

8

Ham

bu

rg7

25

5.2

44

04

86

43

10

6.8

86

Hes

sen

51

62

48

02

54

19

61

23

1.3

37

Mec

kle

nb

urg

-Vo

rp.

02

.24

40

00

13

82

.38

2

Nie

der

sach

sen

43

31

40

03

69

33

13

01

.30

3

No

rdrh

ein

-Wes

tfal

en5

.40

61

.95

26

3.7

23

3.2

55

11

41

4.4

56

Rh

ein

lan

d-P

falz

25

62

.65

27

31

.98

92

60

83

76

.06

7

Saa

rlan

d0

00

00

00

Sac

hse

n0

2.7

06

00

02

48

2.9

54

Sac

hse

n-A

nh

alt

05

04

01

88

39

42

91

.16

0

Sch

lesw

ig-H

ols

tein

29

15

39

06

09

51

50

1.9

54

Th

üri

ngen

15

03

99

00

00

54

9

Gesa

mt

9.4

93

26

.08

98

21

0.3

35

7.9

98

2.3

15

56

.31

2

La

nd

Mie

two

hn

un

gen

Eig

en

tum

sma

ßn

ah

men

rd

erm

na

hm

en

gesa

mt

* D

ie D

arst

ellu

ng b

ein

hal

tet

alle

Maß

nah

men

, d

ie d

ie L

änd

er m

it d

en v

om

Bu

nd

gez

ahlt

en K

om

pen

sati

on

smit

teln

zu

zügli

ch e

igen

er H

aush

alts

mit

tel

gef

örd

ert

hab

en.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 67 – Drucksache 18/11403

Page 68: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

An

lage

zu F

rage

54

der

Gro

ßen

An

frag

e 1

8/8

85

5

So

zia

le W

oh

nra

um

förd

eru

ng

so

wie

erw

orb

en

e B

ele

gu

ng

sbin

du

ng

en

im

Ja

hr 2

00

8 n

ach

eig

en

en

Erh

eb

un

gen

der L

än

der *

Neu

bau

Mo

der

nis

ieru

ng

Erw

erb

vo

n

Bel

egu

ngsb

ind

un

gen

Neu

bau

Erw

erb

vo

n

bes

teh

end

em

Wo

hn

rau

m

Mo

der

nis

ieru

ng

Bad

en-W

ürt

tem

ber

g9

20

01

.50

51

.75

83

99

3.7

54

Bay

ern

1.1

21

5.6

86

02

.10

92

.09

86

63

11

.67

7

Ber

lin

02

.37

90

00

02

.37

9

Bra

nd

enb

urg

02

.11

40

13

11

37

02

.38

2

Bre

men

28

55

08

70

98

Ham

bu

rg1

.64

76

.74

20

99

64

77

3.3

87

13

.24

9

Hes

sen

35

92

68

02

88

34

51

67

1.4

27

Mec

kle

nb

urg

-Vo

rp.

09

40

00

01

86

1.1

26

Nie

der

sach

sen

29

35

91

04

58

51

49

71

.95

3

No

rdrh

ein

-Wes

tfal

en4

.82

44

.16

32

73

.87

73

.84

42

84

17

.01

9

Rh

ein

lan

d-P

falz

26

21

.94

91

66

64

71

.38

99

73

5.3

86

Saa

rlan

d0

00

00

00

Sac

hse

n0

1.7

60

00

96

40

52

.26

1

Sac

hse

n-A

nh

alt

21

93

.32

20

20

33

01

.55

15

.32

5

Sch

lesw

ig-H

ols

tein

1.4

85

37

10

32

53

12

02

.49

3

Th

üri

ngen

14

71

.49

80

18

11

01

.67

4

Gesa

mt

10

.47

73

1.8

38

19

31

0.5

65

11

.01

88

.11

27

2.2

03

La

nd

Mie

two

hn

un

gen

Eig

en

tum

sma

ßn

ah

men

rd

erm

na

hm

en

gesa

mt

* D

ie D

arst

ellu

ng b

ein

hal

tet

alle

Maß

nah

men

, d

ie d

ie L

änd

er m

it d

en v

om

Bu

nd

gez

ahlt

en K

om

pen

sati

on

smit

teln

zu

zügli

ch e

igen

er H

aush

alts

mit

tel

gef

örd

ert

hab

en.

Drucksache 18/11403 – 68 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Page 69: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

An

lage

zu F

rage

54

der

Gro

ßen

An

frag

e 1

8/8

85

5

So

zia

le W

oh

nra

um

förd

eru

ng

so

wie

erw

orb

en

e B

ele

gu

ng

sbin

du

ng

en

im

Ja

hr 2

00

9 n

ach

eig

en

en

Erh

eb

un

gen

der L

än

der *

Neu

bau

Mo

der

nis

ieru

ng

Erw

erb

vo

n

Bel

egu

ngsb

ind

un

gen

Neu

bau

Erw

erb

vo

n

bes

teh

end

em

Wo

hn

rau

m

Mo

der

nis

ieru

ng

Bad

en-W

ürt

tem

ber

g3

62

00

1.5

60

1.6

67

41

94

.00

8

Bay

ern

1.2

80

5.0

32

02

.12

11

.79

28

42

11

.06

7

Ber

lin

02

.15

00

00

02

.15

0

Bra

nd

enb

urg

02

.00

90

15

01

56

02

.31

5

Bre

men

31

33

00

00

64

Ham

bu

rg2

.08

17

.68

41

81

.31

31

96

5.1

46

16

.43

8

Hes

sen

40

73

66

02

63

35

32

50

1.6

39

Mec

kle

nb

urg

-Vo

rp.

02

.18

90

00

11

2.2

00

Nie

der

sach

sen

40

51

43

03

50

32

31

36

1.3

57

No

rdrh

ein

-Wes

tfal

en6

.43

72

.31

83

73

.98

93

.88

33

57

17

.02

1

Rh

ein

lan

d-P

falz

32

59

11

63

31

41

.19

61

.13

83

.94

7

Saa

rlan

d0

00

60

1.1

92

1.1

98

Sac

hse

n0

2.1

85

00

12

84

04

2.7

17

Sac

hse

n-A

nh

alt

12

03

.14

30

18

11

87

83

4.2

45

Sch

lesw

ig-H

ols

tein

1.0

19

19

30

57

63

24

02

.11

2

Th

üri

ngen

21

25

35

05

65

08

08

Gesa

mt

12

.67

92

8.8

91

11

81

0.8

79

10

.04

11

0.6

78

73

.28

6

La

nd

Mie

two

hn

un

gen

Eig

en

tum

sma

ßn

ah

men

rd

erm

na

hm

en

gesa

mt

* D

ie D

arst

ellu

ng b

ein

hal

tet

alle

Maß

nah

men

, d

ie d

ie L

änd

er m

it d

en v

om

Bu

nd

gez

ahlt

en K

om

pen

sati

on

smit

teln

zu

zügli

ch e

igen

er H

aush

alts

mit

tel

gef

örd

ert

hab

en.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 69 – Drucksache 18/11403

Page 70: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

An

lage

zu F

rage

54

der

Gro

ßen

An

frag

e 1

8/8

85

5

So

zia

le W

oh

nra

um

förd

eru

ng

so

wie

erw

orb

en

e B

ele

gu

ng

sbin

du

ng

en

im

Ja

hr 2

01

0 n

ach

eig

en

en

Erh

eb

un

gen

der L

än

der *

Neu

bau

Mo

der

nis

ieru

ng

Erw

erb

vo

n

Bel

egu

ngsb

ind

un

gen

Neu

bau

Erw

erb

vo

n

bes

teh

end

em

Wo

hn

rau

m

Mo

der

nis

ieru

ng

Bad

en-W

ürt

tem

ber

g6

13

00

1.1

34

1.0

90

30

33

.14

0

Bay

ern

1.6

17

1.2

33

02

.32

71

.67

41

.00

57

.85

6

Ber

lin

02

.07

30

00

02

.07

3

Bra

nd

enb

urg

01

.88

60

14

61

15

02

.14

7

Bre

men

00

00

00

0

Ham

bu

rg2

.25

23

.33

82

31

.18

80

3.8

92

10

.69

3

Hes

sen

64

92

.11

00

30

03

64

22

13

.64

4

Mec

kle

nb

urg

-Vo

rp.

01

.63

10

00

21

.63

3

Nie

der

sach

sen

22

27

16

03

97

24

14

71

.62

3

No

rdrh

ein

-Wes

tfal

en5

.39

71

.36

30

3.8

05

3.7

59

25

21

4.5

76

Rh

ein

lan

d-P

falz

29

41

.73

97

42

99

97

99

38

4.3

23

Saa

rlan

d0

12

00

40

1.1

99

1.3

23

Sac

hse

n0

2.0

95

03

01

04

78

2.3

07

Sac

hse

n-A

nh

alt

11

1.0

98

02

32

62

36

81

.77

1

Sch

lesw

ig-H

ols

tein

47

66

52

04

51

64

01

.64

3

Th

üri

ngen

36

56

23

02

42

50

1.0

37

Gesa

mt

11

.89

62

0.6

77

97

10

.33

78

.47

78

.30

55

9.7

89

La

nd

Mie

two

hn

un

gen

Eig

en

tum

sma

ßn

ah

men

rd

erm

na

hm

en

gesa

mt

* D

ie D

arst

ellu

ng b

ein

hal

tet

alle

Maß

nah

men

, d

ie d

ie L

änd

er m

it d

en v

om

Bu

nd

gez

ahlt

en K

om

pen

sati

on

smit

teln

zu

zügli

ch e

igen

er H

aush

alts

mit

tel

gef

örd

ert

hab

en.

Drucksache 18/11403 – 70 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Page 71: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

An

lage

zu F

rage

54

der

Gro

ßen

An

frag

e 1

8/8

85

5

So

zia

le W

oh

nra

um

förd

eru

ng

so

wie

erw

orb

en

e B

ele

gu

ng

sbin

du

ng

en

im

Ja

hr 2

01

1 n

ach

eig

en

en

Erh

eb

un

gen

der L

än

der *

Neu

bau

Mo

der

nis

ieru

ng

Erw

erb

vo

n

Bel

egu

ngsb

ind

un

gen

Neu

bau

Erw

erb

vo

n

bes

teh

end

em

Wo

hn

rau

m

Mo

der

nis

ieru

ng

Bad

en-W

ürt

tem

ber

g2

34

00

81

78

61

17

1.9

29

Bay

ern

1.0

75

2.6

33

01

.66

11

.28

11

.10

57

.75

5

Ber

lin

02

.20

90

00

02

.20

9

Bra

nd

enb

urg

65

1.2

87

01

09

64

31

.52

8

Bre

men

22

30

01

02

6

Ham

bu

rg2

.93

92

.91

65

15

78

05

.42

71

1.9

11

Hes

sen

57

56

46

03

42

35

12

07

2.1

21

Mec

kle

nb

urg

-Vo

rp.

01

.99

60

00

42

.00

0

Nie

der

sach

sen

14

53

11

03

32

18

83

81

.01

4

No

rdrh

ein

-Wes

tfal

en5

.42

71

.70

10

2.1

89

1.4

37

16

91

0.9

23

Rh

ein

lan

d-P

falz

34

71

.14

55

03

37

1.3

53

1.0

59

4.2

91

Saa

rlan

d0

00

20

58

60

Sac

hse

n0

2.2

37

08

21

74

18

72

.68

0

Sac

hse

n-A

nh

alt

45

28

90

23

58

33

90

1.0

42

Sch

lesw

ig-H

ols

tein

1.0

54

17

20

39

26

90

1.6

87

Th

üri

ngen

26

67

95

02

22

90

1.1

12

Gesa

mt

12

.17

41

8.3

60

10

17

.09

85

.89

18

.66

45

2.2

88

La

nd

Mie

two

hn

un

gen

Eig

en

tum

sma

ßn

ah

men

rd

erm

na

hm

en

gesa

mt

* D

ie D

arst

ellu

ng b

ein

hal

tet

alle

Maß

nah

men

, d

ie d

ie L

änd

er m

it d

en v

om

Bu

nd

gez

ahlt

en K

om

pen

sati

on

smit

teln

zu

zügli

ch e

igen

er H

aush

alts

mit

tel

gef

örd

ert

hab

en.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 71 – Drucksache 18/11403

Page 72: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

An

lage

zu F

rage

54

der

Gro

ßen

An

frag

e 1

8/8

85

5

So

zia

le W

oh

nra

um

förd

eru

ng

so

wie

erw

orb

en

e B

ele

gu

ng

sbin

du

ng

en

im

Ja

hr 2

01

2 n

ach

eig

en

en

Erh

eb

un

gen

der L

än

der *

Neu

bau

Mo

der

nis

ieru

ng

Erw

erb

vo

n

Bel

egu

ngsb

ind

un

gen

Neu

bau

Erw

erb

vo

n

bes

teh

end

em

Wo

hn

rau

m

Mo

der

nis

ieru

ng

Bad

en-W

ürt

tem

ber

g2

35

00

66

34

47

18

1.3

63

Bay

ern

1.1

97

1.3

45

01

.28

21

.01

71

.17

86

.01

9

Ber

lin

02

.19

30

00

02

.19

3

Bra

nd

enb

urg

77

26

02

18

07

62

Bre

men

05

20

00

05

2

Ham

bu

rg2

.36

24

.23

34

56

18

02

.32

19

.57

9

Hes

sen

1.4

92

1.0

87

01

65

21

02

89

3.2

43

Mec

kle

nb

urg

-Vo

rp.

01

.35

00

00

01

.35

0

Nie

der

sach

sen

13

42

06

03

02

20

93

08

81

No

rdrh

ein

-Wes

tfal

en3

.62

91

.26

30

2.0

68

77

01

67

7.8

97

Rh

ein

lan

d-P

falz

17

09

53

27

26

56

86

85

82

.95

9

Saa

rlan

d0

96

17

40

01

17

Sac

hse

n0

2.4

15

01

47

87

11

22

.76

1

Sac

hse

n-A

nh

alt

02

84

08

73

71

83

59

1

Sch

lesw

ig-H

ols

tein

40

83

64

01

87

12

09

71

Th

üri

ngen

20

81

45

02

00

03

73

Gesa

mt

9.8

42

16

.71

28

95

.82

93

.48

35

.15

64

1.1

11

La

nd

Mie

two

hn

un

gen

Eig

en

tum

sma

ßn

ah

men

rd

erm

na

hm

en

gesa

mt

* D

ie D

arst

ellu

ng b

ein

hal

tet

alle

Maß

nah

men

, d

ie d

ie L

änd

er m

it d

en v

om

Bu

nd

gez

ahlt

en K

om

pen

sati

on

smit

teln

zu

zügli

ch e

igen

er H

aush

alts

mit

tel

gef

örd

ert

hab

en.

Drucksache 18/11403 – 72 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Page 73: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

An

lage

zu F

rage

54

der

Gro

ßen

An

frag

e 1

8/8

85

5

So

zia

le W

oh

nra

um

förd

eru

ng

so

wie

erw

orb

en

e B

ele

gu

ng

sbin

du

ng

en

im

Ja

hr 2

01

3 n

ach

eig

en

en

Erh

eb

un

gen

der L

än

der *

Neu

bau

Mo

der

nis

ieru

ng

Erw

erb

vo

n

Bel

egu

ngsb

ind

un

gen

Neu

bau

Erw

erb

vo

n

bes

teh

end

em

Wo

hn

rau

m

Mo

der

nis

ieru

ng

Bad

en-W

ürt

tem

ber

g9

00

06

85

64

74

1.4

26

Bay

ern

1.4

18

1.3

68

01

.29

11

.01

51

.46

16

.55

3

Ber

lin

90

1.7

60

00

00

1.8

50

Bra

nd

enb

urg

06

95

01

01

00

71

5

Bre

men

00

00

00

0

Ham

bu

rg2

.07

14

.45

46

22

34

01

.78

38

.60

4

Hes

sen

35

11

.58

56

19

17

62

16

33

03

.27

7

Mec

kle

nb

urg

-Vo

rp.

01

.51

70

00

01

.51

7

Nie

der

sach

sen

14

83

26

02

38

16

02

48

96

No

rdrh

ein

-Wes

tfal

en4

.68

01

.22

50

77

53

94

14

17

.21

5

Rh

ein

lan

d-P

falz

20

86

65

71

52

62

93

94

2.0

55

Saa

rlan

d0

00

20

02

Sac

hse

n0

1.4

85

02

31

61

82

1.8

59

Sac

hse

n-A

nh

alt

01

.78

60

12

33

73

06

2.2

52

Sch

lesw

ig-H

ols

tein

69

77

10

97

50

87

0

Th

üri

ngen

12

15

86

06

00

71

3

Gesa

mt

9.8

74

17

.52

36

88

4.0

20

3.1

74

4.5

25

39

.80

4

La

nd

Mie

two

hn

un

gen

Eig

en

tum

sma

ßn

ah

men

rd

erm

na

hm

en

gesa

mt

* D

ie D

arst

ellu

ng b

ein

hal

tet

alle

Maß

nah

men

, d

ie d

ie L

änd

er m

it d

en v

om

Bu

nd

gez

ahlt

en K

om

pen

sati

on

smit

teln

zu

zügli

ch e

igen

er H

aush

alts

mit

tel

gef

örd

ert

hab

en.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 73 – Drucksache 18/11403

Page 74: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

An

lage

zu F

rage

54

der

Gro

ßen

An

frag

e 1

8/8

85

5

So

zia

le W

oh

nra

um

förd

eru

ng

so

wie

erw

orb

en

e B

ele

gu

ng

sbin

du

ng

en

im

Ja

hr 2

01

4 n

ach

eig

en

en

Erh

eb

un

gen

der L

än

der *

Neu

bau

Mo

der

nis

ieru

ng

Erw

erb

vo

n

Bel

egu

ngsb

ind

un

gen

Neu

bau

Erw

erb

vo

n

bes

teh

end

em

Wo

hn

rau

m

Mo

der

nis

ieru

ng

Bad

en-W

ürt

tem

ber

g6

21

1.4

10

41

59

36

42

3.0

01

6.3

08

Bay

ern

1.6

83

1.4

55

01

.29

39

75

1.5

61

6.9

67

Ber

lin

1.0

00

6.3

48

30

00

7.3

51

Bra

nd

enb

urg

05

54

01

31

50

58

2

Bre

men

53

24

00

00

77

Ham

bu

rg2

.34

03

.37

05

81

11

01

.45

07

.32

9

Hes

sen

53

51

.35

36

46

18

92

58

31

53

.29

6

Mec

kle

nb

urg

-Vo

rp.

02

.10

00

00

10

02

.20

0

Nie

der

sach

sen

51

55

54

01

50

15

24

41

.41

5

No

rdrh

ein

-Wes

tfal

en4

.12

51

.59

30

45

43

29

21

26

.71

3

Rh

ein

lan

d-P

falz

30

21

01

11

13

30

43

0

Saa

rlan

d0

22

90

30

02

32

Sac

hse

n0

2.4

15

08

31

06

10

32

.70

7

Sac

hse

n-A

nh

alt

39

1.1

22

04

51

12

01

.32

7

Sch

lesw

ig-H

ols

tein

1.0

78

57

23

28

67

30

2.0

48

Th

üri

ngen

22

62

30

01

00

45

7

Gesa

mt

12

.51

72

3.4

30

1.0

87

3.0

15

2.4

84

6.9

06

49

.43

9

La

nd

Mie

two

hn

un

gen

Eig

en

tum

sma

ßn

ah

men

rd

erm

na

hm

en

gesa

mt

* D

ie D

arst

ellu

ng b

ein

hal

tet

alle

Maß

nah

men

, d

ie d

ie L

änd

er m

it d

en v

om

Bu

nd

gez

ahlt

en K

om

pen

sati

on

smit

teln

zu

zügli

ch e

igen

er H

aush

alts

mit

tel

gef

örd

ert

hab

en.

Drucksache 18/11403 – 74 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Page 75: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

An

lage

zu F

rage

54

der

Gro

ßen

An

frag

e 1

8/8

85

5

So

zia

le W

oh

nra

um

förd

eru

ng

so

wie

erw

orb

en

e B

ele

gu

ng

sbin

du

ng

en

im

Ja

hr 2

01

5 n

ach

eig

en

en

Erh

eb

un

gen

der L

än

der *

Neu

bau

Mo

der

nis

ieru

ng

Erw

erb

vo

n

Bel

egu

ngsb

ind

un

gen

Neu

bau

Erw

erb

vo

n

bes

teh

end

em

Wo

hn

rau

m

Mo

der

nis

ieru

ng

Bad

en-W

ürt

tem

ber

g1

.51

12

35

20

46

50

55

13

.26

16

.41

2

Bay

ern

1.8

97

1.1

91

09

86

73

51

.88

86

.69

7

Ber

lin

1.0

14

7.8

27

20

00

8.8

43

Bra

nd

enb

urg

41

21

70

28

30

28

9

Bre

men

13

61

10

00

01

47

Ham

bu

rg2

.04

12

.71

26

47

30

84

75

.73

7

Hes

sen

73

31

.31

30

12

71

85

45

72

.81

5

Mec

kle

nb

urg

-Vo

rp.

01

.74

80

00

19

71

.94

5

Nie

der

sach

sen

59

91

94

01

26

94

33

1.0

46

No

rdrh

ein

-Wes

tfal

en5

.58

32

.88

30

31

91

93

21

79

.19

5

Rh

ein

lan

d-P

falz

33

02

34

20

18

26

60

22

21

.64

8

Saa

rlan

d0

41

01

00

42

Sac

hse

n0

2.2

59

07

21

34

85

2.5

50

Sac

hse

n-A

nh

alt

29

1.7

26

02

60

17

51

.95

6

Sch

lesw

ig-H

ols

tein

68

31

80

23

63

52

01

.13

6

Th

üri

ngen

56

28

00

18

02

28

58

2

Gesa

mt

14

.65

32

3.0

51

52

62

.64

32

.55

77

.61

05

1.0

40

* D

ie D

arst

ellu

ng b

ein

hal

tet

alle

Maß

nah

men

, d

ie d

ie L

änd

er m

it d

en v

om

Bu

nd

gez

ahlt

en K

om

pen

sati

on

smit

teln

zu

zügli

ch e

igen

er H

aush

alts

mit

tel

gef

örd

ert

hab

en.

Mie

two

hn

un

gen

Eig

en

tum

sma

ßn

ah

men

rd

erm

na

hm

en

gesa

mt

La

nd

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75 – Drucksache 18/11403

Page 76: Antwort - Deutscher Bundestagdipbt.bundestag.de/doc/btd/18/114/1811403.pdf · März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.comDruck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333