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Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Drucksache 16/10006 18. 07. 2008 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Juli 2008 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Andreae, Kerstin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .... 22, 23, 27, 28 Behm, Cornelia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 33 Dr. Eid, Uschi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 18 Goldmann, Hans-Michael (FDP) .... 43, 44, 45, 46 Gruß, Miriam (FDP) ................. 47, 48, 49 Hirsch, Cornelia (DIE LINKE.) .............. 34 Hofbauer, Klaus (CDU/CSU) ............. 50, 51 Hoff, Elke (FDP) .................... 35, 36, 37 Dr. Hofreiter, Anton (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 52 Hüppe, Hubert (CDU/CSU) .............. 53, 54 Kretschmer, Michael (CDU/CSU) ... 55, 56, 57, 58 Lenke, Ina (FDP) ......................... 6, 7 Liebing, Ingbert (CDU/CSU) ............. 59, 60 Dr. Lötzsch, Gesine (DIE LINKE.) ...... 1, 2, 3, 4 Maurer, Ulrich (DIE LINKE.) ........ 8, 9, 10, 11 Meinhardt, Patrick (FDP) ................ 29, 30 Nitzsche, Henry (fraktionslos) ............. 24, 25 Nouripour, Omid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 26 Piltz, Gisela (FDP) ................... 12, 13, 14 Schäfer, Paul (Köln) (DIE LINKE.) . . 38, 39, 40, 41 Schäffler, Frank (FDP) ..................... 19 Dr. Stadler, Max (FDP) .................. 15, 16 Dr. Stinner, Rainer (FDP) ................... 42 Ströbele, Hans-Christian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 17, 31 Wieland, Wolfgang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 20 Dr. Wissing, Volker (FDP) ............. 5, 21, 32 Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage

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Deutscher Bundestag16. Wahlperiode

Drucksache 16/1000618. 07. 2008

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 14. Juli 2008eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Andreae, Kerstin(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 22, 23, 27, 28

Behm, Cornelia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 33

Dr. Eid, Uschi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 18

Goldmann, Hans-Michael (FDP) . . . . 43, 44, 45, 46

Gruß, Miriam (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . 47, 48, 49

Hirsch, Cornelia (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . 34

Hofbauer, Klaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 50, 51

Hoff, Elke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 36, 37

Dr. Hofreiter, Anton(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 52

Hüppe, Hubert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 53, 54

Kretschmer, Michael (CDU/CSU) . . . 55, 56, 57, 58

Lenke, Ina (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7

Liebing, Ingbert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 59, 60

Dr. Lötzsch, Gesine (DIE LINKE.) . . . . . . 1, 2, 3, 4

Maurer, Ulrich (DIE LINKE.) . . . . . . . . 8, 9, 10, 11

Meinhardt, Patrick (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30

Nitzsche, Henry (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . 24, 25

Nouripour, Omid(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 26

Piltz, Gisela (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 13, 14

Schäfer, Paul (Köln) (DIE LINKE.) . . 38, 39, 40, 41

Schäffler, Frank (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Dr. Stadler, Max (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 16

Dr. Stinner, Rainer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 17, 31

Wieland, Wolfgang(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 20

Dr. Wissing, Volker (FDP) . . . . . . . . . . . . . 5, 21, 32

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

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Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und

des Bundeskanzleramtes

Dr. Lötzsch, Gesine (DIE LINKE.)Durch den Nationalen Normenkontrollratin den Jahren 2007 und 2008 verursachteKosten; Gründe für die Nichtberufungeines Vertreters der Verbraucherzentrale inden Nationalen Normenkontrollrat sowiefür die Berufung lediglich einer Frau . . . . . . . 1

Dr. Wissing, Volker (FDP)Maßnahmen der Presse- und Öffentlich-keitsarbeit im Zusammenhang mit dem Af-ghanistan-Einsatz der Bundeswehr und da-mit verbundene Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

des Innern

Lenke, Ina (FDP)Auswirkungen der Streichung der §§ 67und 67a des Personenstandsgesetzes undMaßnahmen der Bundesregierung zumAusschluss von Vielehen . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Maurer, Ulrich (DIE LINKE.)Zahl der im Juli 2008 in den Bundesministe-rien, dem Bundeskanzleramt und denobersten Bundesbehörden beschäftigten,neu eingestellten bzw. entlassenen Mitarbei-ter aus Unternehmen, Verbänden und ande-ren privatwirtschaftlichen und gemeinnützi-gen Organisationen, ausgeübte Tätigkeitenund Bezahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Piltz, Gisela (FDP)Beeinträchtigungen infolge einer Listungauf der UN- bzw. EU-Terrorliste (UN-Re-solution Nr. 1267 (1999) und Nr. 1333(2000), Verordnung (EG) Nr. 2580/2001und Nr. 881/2002) und sich aus den ge-nannten Resolutionen und Verordnungenergebende Pflichten, Kosten und bürokrati-sche Lasten für Unternehmen bzw. privateDritte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Inhalt der gemäß der Allgemeinen Verwal-tungsvorschrift zum elektronischen Dienst-ausweis vom BMI zum 30. Juni 2008 he-rausgegebenen „Leitlinie zum Daten-schutz“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Dr. Stadler, Max (FDP)Vereinbarkeit einer Listung auf der UN-bzw. EU-Terrorliste mit den materiellenGewährleistungen des Grundgesetzes, derEuropäischen Menschenrechtskonvention(EMRK) und des Internationalen Paktsüber bürgerliche und politische Rechte(IPBPR); Konsequenzen der Bundesregie-rung aus dem Bericht der EU-Kommissionüber die Auswirkungen der Verordnung(EG) Nr. 2580/2001 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nochmalige Nachfrage zur Rechtsgrundla-ge der Observierung und Festnahme desEsten A. S. und seiner Lebensgefährtindurch den US-Secret-Service auf demFrankfurter Flughafen am 3. März 2008 so-wie Konsequenzen der Bundesregierung . . . 14

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Finanzen

Dr. Eid, Uschi(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Anteil der Steuervergünstigungen an denAusgaben der Bundesregierung im Kultur-sektor in den Jahren 2006 bis 2008 entspre-chend den Tabellen 18 und 19 im Finanz-bericht des BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Schäffler, Frank (FDP)Voraussichtlicher Termin für die Beendi-gung des Parallelbetriebs des deutschenund des künftigen SEPA-Verfahrens . . . . . . 18

Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10006 – II –

Page 3: Antwortentwurf 'schriftliche Fragen'dipbt.bundestag.de/doc/btd/16/100/1610006.pdf · 2020. 5. 14. · Wieland, Wolfgang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vergaberechtliche Zulässigkeit der

Wieland, Wolfgang(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vergaberechtliche Zulässigkeit der be-schränkten Ausschreibung für das techni-sche und infrastrukturelle Dienstleistungs-management verschiedener Immobilienpro-jekte in Berlin durch die TLG ImmobilienGmbH Berlin/Brandenburg im November2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Dr. Wissing, Volker (FDP)Von den einzelnen Bundesministerien sowieder Bundeskanzlerin für multilaterale Initia-tiven bzw. Projekte in der 16. Legislaturpe-riode bislang zugesagte Mittel im Vergleichzur 15. Legislaturperiode . . . . . . . . . . . . . . . 20

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Wirtschaft und Technologie

Andreae, Kerstin(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Einbindung des BMWi und Auswirkungender Entscheidung der Bundesnetzagenturbezüglich Erhöhung der Eigenkapitalver-zinsung der Netzbetreiber um mehr als1,3 Prozentpunkte auf den Wettbewerb aufden Energiemärkten und auf die Energie-preise sowie Gewährleistung der Nutzungder Mehreinnahmen für den Netzausbau . . 21

Nitzsche, Henry (fraktionslos)Anzahl der ab dem 1. Januar 2009 auf-grund der ausschließlichen Reservierungder Frequenzbereiche für den GSM-Mobil-funk nicht mehr benutzbaren schnurlosenTelefone der Baureihe CT 1+ und CT 2 so-wie Höhe der bisher zu zahlenden Lizenz-gebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Nouripour, Omid(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Wachstumsprognose aus dem Entwurfdes Bundeshaushalts 2009 sowie der Fi-nanzplanung 2008 bis 2012 zugrunde lie-gender Ölpreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Arbeit und Soziales

Andreae, Kerstin(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Maßnahmen der Bundesregierung bezüg-lich Ratifizierung des IAO-Übereinkom-mens 94; Nutzung dieses Übereinkommenszur rechtlichen Absicherung der deutschenRegelungen zur Tariftreue gegenüber demEuGH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Meinhardt, Patrick (FDP)Höhe der Kosten für den von der Bundesre-gierung beschlossenen Ausbildungsbonusbis zum Ende der Förderung 2010 . . . . . . . . 25

Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Haltung der Bundesregierung zur Praxisder Arbeitsagentur bezüglich Vorlage voll-ständiger Kontoauszüge bei Leistungsan-tragstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Dr. Wissing, Volker (FDP)Verhältnis der Netto-Steuerzahler zu denNetto-Leistungsbeziehern und Entwicklungseit der 14. Legislaturperiode . . . . . . . . . . . . 28

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Ernährung, Landwirtschaft und

Verbraucherschutz

Behm, Cornelia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gründe für die im Entwurf des Bundes-haushalts 2009 für die Alterssicherung derLandwirte mit 90 Mio. Euro weniger veran-schlagten Mittel als 2008 . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Verteidigung

Hirsch, Cornelia (DIE LINKE.)Themen der diesjährigen General-, Admi-ral- und Kommandeurtagung der Streitkräf-tebasis (SKB) Anfang September in Erfurtund Teilnahme von Vertretern der Bundes-regierung bzw. Bundesministerien . . . . . . . . 29

Seite Seite

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10006– III –

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Seite Seite

Hoff, Elke (FDP)Auswirkungen der gestiegenen Kraftstoff-preise auf den Übungs- und Einsatzbetriebbei der Bundeswehr; haushälterischeVorsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Eingegangene Verpflichtungen der Bun-desrepublik Deutschland innerhalb des Eu-rofighter-Programms . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

Schäfer, Paul (Köln) (DIE LINKE.)Gespräche zwischen der Bundesregierungbzw. der Bundeswehr und der NATO oderden USA bezüglich einer zeitweiligen Verle-gung der im Norden Afghanistans ein-gesetzten deutschen Quick Reaction Forcein die Zuständigkeitsbereiche der Regional-kommandos Süd oder Ost . . . . . . . . . . . . . . . 31

Dr. Stinner, Rainer (FDP)Haltung der Bundesregierung zur Aussagedes Parlamentarischen Staatssekretärs beimBMVg Thomas Kossendey zur nicht mehrmöglichen Nothilfe bei davonfahrendenvon Piraten gekaperten Schiffen mit gefan-genem Besatzungspersonal . . . . . . . . . . . . . . 33

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Goldmann, Hans-Michael (FDP)Anzahl der Unfälle und Beinahe-Unfälleauf der Donau zwischen Straubing undVilshofen in den letzten zehn Jahren, davonalkoholbedingte Unfälle; Anzahl der jährli-chen Alkoholkontrollen in der Binnenschiff-fahrt auf der bayerischen Donau . . . . . . . . . 33

Maßnahmen der Bundesregierung zur be-schleunigten Beseitigung des Felsen-Eng-passes im Unterwasser der Schleuse Kach-let bei Passau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

Freigabe der beiden Filme über den ge-planten Ausbau des Donau-Engpassesdurch das BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

Gruß, Miriam (FDP)Stimmverhalten von Bundesminister Wolf-gang Tiefensee im EU-Ministerrat zur EU-Verordnung EU-OPS; Haltung der Bundes-regierung zur Verwendung von Loopbeltsin Flugzeugen sowie zur sicheren Beförde-rung von Kleinkindern in kommerziellenFlugzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

Hofbauer, Klaus (CDU/CSU)Planungen und Kostenträger für den imBundesverkehrswegeplan festgelegtenBahnknoten München sowie hierbei Be-rücksichtigung der Anbindung Ostbayernsan den Flughafen München und Einbezie-hung der Marzlinger Spange . . . . . . . . . . . . 36

Dr. Hofreiter, Anton(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gründe für den vierspurigen Ausbau derBundesstraße 85 südlich von Kulmbach . . . . 37

Hüppe, Hubert (CDU/CSU)Zahl der barrierefreien von der DeutschenBahn AG betriebenen Bahnhöfe mit weni-ger als 1 000 Ein-/Aus- oder Umsteigernpro Werktag und hierfür verwendete bzw.geplante Bundesmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

Kretschmer, Michael (CDU/CSU)Kenntnis des Bundesministers für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung über die Teil-nahme einer Mitarbeiterin an der CDU-Pressekonferenz am 26. Juni 2008 in derCDU-Bundesgeschäftsstelle und über diedortige Verteilung eines SPD-Parteipapiers . 38

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Liebing, Ingbert (CDU/CSU)Maßnahmen der Bundesregierung zur at-traktiveren Gestaltung des im „IntegriertenEnergie- und Klimaprogramm“ (IEKP) be-schlossenen Ausbaus der Windenergie fürStandortgemeinden vor dem Hintergrundeines Urteils des Bundesfinanzhofs vom4. April 2007 bezüglich der 50/50-Zerle-gung der Gewerbesteuer auf Standort- undFirmensitzgemeinde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10006 – IV –

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10006– 1 –

Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin unddes Bundeskanzleramtes

1. AbgeordneteDr. Gesine

Lötzsch(DIE LINKE.)

Welche Kosten sind durch die Mitglieder desNationalen Normenkontrollrates in den Jah-ren 2007 und 2008 entstanden (bitte Auf-schlüsselung nach pauschalen Entschädigun-gen, Reisekosten und sonstige Kosten)?

Antwort der Staatsministerin Hildegard Müller

vom 16. Juli 2008

Die jährliche Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Normen-kontrollrates (NKR) betrug 15 000 Euro sowie für den Vorsitzendenund seinen Vertreter 18 000 Euro. Für das Jahr 2008 beträgt die jähr-liche Aufwandsentschädigung für die Mitglieder 25 000 Euro sowiefür den Vorsitzenden und seinen Vertreter 30 000 Euro. Die Reisekos-ten des NKR für das Jahr 2007 betrugen 97 479 Euro. Für die ersteHälfte des Jahres 2008 betragen diese insgesamt 43 762 Euro.

Die sonstigen Angaben sind in den allgemeinen Haushaltsansätzenenthalten. Eine gesonderte Zuordnung dieser Ausgaben zum Arbeits-bereich des NKR ist nicht möglich.

2. AbgeordneteDr. GesineLötzsch

(DIE LINKE.)

Welche Kosten sind durch das Sekretariat desNationalen Normenkontrollrates in den Jah-ren 2007 und 2008 entstanden (bitte Auf-schlüsselung nach Personalkosten, Reisekos-ten, sonstige Kosten)?

Antwort der Staatsministerin Hildegard Müller

vom 16. Juli 2008

Im Sekretariat des NKR sind beschäftigt:

• 1 Mitarbeiter der Besoldungsgruppe A 16

• 2 Mitarbeiter der Besoldungsgruppe A 14

• 1 Mitarbeiter der Besoldungsgruppe A 13 h

• 1 Angestellter der Entgeltgruppe 14

• 1 Mitarbeiter der Besoldungsgruppe A 13 g.

Darüber hinaus sind zwei weitere Mitarbeiter der BesoldungsgruppeA 15 vom Bundesrechnungshof an den NKR abgeordnet.

Die Reisekosten des Sekretariats für das Jahr 2007 betrugen 8 483 Eu-ro. Für die erste Hälfte des Jahres 2008 betragen diese insgesamt5 326 Euro.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10006 – 2 –

Die sonstigen Ausgaben sind in den allgemeinen Haushaltsansätzenenthalten. Eine gesonderte Zuordnung dieser Ausgaben zum Arbeits-bereich des NKR ist nicht möglich.

3. AbgeordneteDr. GesineLötzsch

(DIE LINKE.)

Welche Kosten sind durch Gutachten, die derNationale Normenkontrollrat in Auftrag gege-ben hat, in den Jahren 2007 und 2008 entstan-den (bitte Angaben zum Titel des Gutachtens,zum Auftragnehmer des Gutachtens und denentsprechenden Kosten)?

Antwort der Staatsministerin Hildegard Müller

vom 16. Juli 2008

Es wurden in den Jahren 2007 und 2008 durch den NKR keine Gut-achten in Auftrag gegeben.

4. AbgeordneteDr. Gesine

Lötzsch

(DIE LINKE.)

Warum wurde in den Nationalen Normenkon-trollrat kein Vertreter der Verbraucherzentraleberufen, und warum ist es nicht gelungen,mehr als eine Frau in den Nationalen Normen-kontrollrat zu berufen?

Antwort der Staatsministerin Hildegard Müller

vom 16. Juli 2008

Der NKR setzt sich aus Einzelpersönlichkeiten zusammen. Ausschlag-gebend für die Besetzung des Normenkontrollrates ist das in § 3Abs. 2 NKR-Gesetz festgelegte Anforderungsprofil. Darin wird aus-drücklich gefordert, dass die Mitglieder insbesondere über Kenntnisseund Erfahrungen in legislativen und wirtschaftlichen Angelegenheitenverfügen sollen.

Die Besetzung des NKR erfolgte den gesetzlichen Anforderungen ent-sprechend.

5. AbgeordneterDr. Volker

Wissing

(FDP)

Welche Maßnahmen der Presse- und Öffent-lichkeitsarbeit hat die Bundesregierung im Zu-sammenhang mit dem Afghanistan-Einsatz derBundeswehr bisher durchgeführt, und wiehoch waren die mit den einzelnen Maßnahmenjeweils verbundenen Kosten?

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10006– 3 –

Antwort des Stellvertretenden Sprechers der Bundesregierung und

stellvertretenden Leiters des Presse- und Informationsamtes der

Bundesregierung Dr. Thomas Steg

vom 14. Juli 2008

Der deutsche Einsatz in Afghanistan hat für die Bundesregierung an-gesichts der umfassenden deutschen Wiederaufbau- und Stabilisie-rungsleistungen einen hohen Stellenwert. Dabei sind Umfang und In-tensität des deutschen Engagements immer wieder eingehend gegen-über dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit darzustellenund zu begründen.

Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung seit 2002 das deutsche Af-ghanistan-Engagement zum Gegenstand zahlreicher Kommunika-tionsmaßnahmen gemacht. Einen Überblick über diese Maßnahmengibt nachfolgende tabellarische Übersicht.

Zusätzlich nutzt die Bundesregierung zur Unterstützung ihrer Presse-und Öffentlichkeitsarbeit zur deutschen Afghanistanpolitik weitere In-strumente, die aus den laufenden Haushaltsmitteln der zuständigenRessorts finanziert werden. Hierzu gehören u. a. Interviews und Hin-tergrundgespräche von Mitgliedern der Bundesregierung, Pressemit-teilungen, die Einstellung themenbezogener Inhalte in das Internetan-gebot der Bundesregierung und der Ressorts oder die Durchführungvon Reisen afghanischer Multiplikatoren im Rahmen des Besucher-programms der Bundesregierung.

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en inkl. wSt.

188 €

637 €

663 €

000 €

712 €

645 €

582 €

783 €

644 €

050 €

066 €

249 €

000 €

849 €

704 €

041 €

ierung

Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10006 – 4 –

Ressort Maßnahmen KostM

AA Broschüre „Das Afghanistan-Konzept der Bundesregierung", englische Sprachfassung

3

Broschüre „Frieden in Afghanistan - Sicherheit für uns", englische Sprachfassung

2

Fernsehbericht „Afghan Police" 84

BMI Broschüre „Polizeiliche Aufbauhilfe in Afghanistan". 1. Auflage März 2004. 2. Auflage Dezember 2005

30

BMVg Internetseite www.frieden-und-sicherheit.de: Arbeitsblatt „ISAF - die Bundeswehr in Afghanistan"(Hrsg.: Universum-Verlag, 2007)

5

Gerahmte Fotos aus Afghanistan (2007)

DVD „Unsere Bundeswehr in Afghanistan - Für Sicherheit und Frieden" (2007)

2

Messestand Öffentlichkeitsarbeit: Messestandstele „Unsere Bundeswehr in Afghanistan - Für Sicherheit und Frieden" (2007)

Foto-Wanderausstellung: „Afghanistan - Bilder aus einer anderen Welt" (2007 und 2008)

173

Flyer: „Aufklärungseinsatz für den Frieden - Deutsche Tornados in Afghanistan" (2008)

1

BPA Broschüre „Das Afghanistan-Konzept der Bundesregierung" (2007)

15

Broschüre „Frieden in Afghanistan - Sicherheit für uns" (2007 und 2008)

23

Wanderausstellung und Flyer „Afghanistan - Das Land und seine Menschen" (2008)1)

26

Webseite www.afghanistan.bundesregierung.de (2007)2) 11

Give-away: Notizbuch „Deutschland hilft in Afghanistan" (2007)

1

Give-away: Tragetaschen „Deutschland hilft in Afghanistan" (2007)

1

1) Bisherige Kosten für die Ausstellung, die im Juni 2008 begonnen wurde.Weitere Ausstellungsorte sind vorgesehen.

2) Einmalige Erstellungskosten; der laufende Betrieb wird über www.bundesregabgerechnet und nicht gesondert ausgewiesen.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10006– 5 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

6. AbgeordneteIna

Lenke

(FDP)

Welche Auswirkungen ergeben sich aufgrundder Streichung der §§ 67 und 67a des Perso-nenstandsgesetzes (PStG) für die Wirkungeneiner nicht standesamtlich geschlossenen Ehe,und inwieweit wäre eine mehrfache Eheschlie-ßung möglich?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Hans Bernhard Beus

vom 15. Juli 2008

Eine deutsche Ehe wird nur dadurch geschlossen, dass die Eheschlie-ßenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander einge-hen zu wollen (§ 1310 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB).Der Wegfall der §§ 67 und 67a des Personenstandsgesetzes (PStG)ändert hieran nichts. Eine Doppelehe darf nicht geschlossen werden(§ 1306 BGB); dieses Verbot ist strafbewehrt (§ 172 StGB).

7. AbgeordneteIna

Lenke

(FDP)

Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun,die hierdurch eröffnete Möglichkeit etwa einerVielehe in Deutschland auszuschließen?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Hans Bernhard Beus

vom 15. Juli 2008

Die Möglichkeit einer Vielehe in Deutschland wird durch Streichungder §§ 67 und 67a PStG nicht eröffnet.

8. AbgeordneterUlrich

Maurer

(DIE LINKE.)

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiteraus welchen Unternehmen, Verbänden und an-deren privatwirtschaftlichen und gemeinnützi-gen Organisationen waren diesen Monat inden Bundesministerien, dem Bundeskanzler-amt, den obersten Bundesbehörden beschäf-tigt?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Hans Bernhard Beus

vom 14. Juli 2008

Im Monat Juli 2008 waren in den obersten Bundesbehörden Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter von folgenden Unternehmen, Verbändenund anderen privatwirtschaftlichen und gemeinnützigen Organisatio-nen tätig:

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10006 – 6 –

lfd.Nr.

Anzahl der ex-ternen Personen

Entsendende Stelle

1. 1 Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in De. V. (aej)

2. 1 Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - A3. 1 BASF AG 4. 1 Bertelsmann Stiftung 5. 1 BwFuhrparkService GmbH 6. 1 Deutsches Rechnungslegungs Standard Committee7. 1 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.,

Projektträger des Ministeriums 8. 1 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.,

Projektträger des Ministeriums 9. 1 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.,

Projektträger des Ministeriums 10. 1 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.,

Projektträger des Ministeriums 11. 1 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.,

Projektträger des Ministeriums 12. 1 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.,

Projektträger des Ministeriums 13. 1 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.,

Projektträger des Ministeriums 14. 1 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.,

Projektträger des Ministeriums 15. 1 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.,

Projektträger des Ministeriums 16. 4 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. 17. 1 DW-Media-Services (Deutsche Welle) 18. 1 DZ BANK AG (Deutsche Zentral-Genossenschaftsb

Mitgliedsinstitut des Bundesverbandes der Deutschbanken und Raiffeisenbanken)

19. 3 Goethe-Institut20. 2 Goethe-Institut21. 1 Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmb22. 1 VDI Technologiezentrum GmbH

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10006– 7 –

9. AbgeordneterUlrich

Maurer

(DIE LINKE.)

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiteraus welchen Unternehmen, Verbänden und an-deren privatwirtschaftlichen und gemeinnützi-gen Organisationen in den Bundesministerien,dem Bundeskanzleramt, den obersten Bundes-behörden wurden diesen Monat neu eingestelltbzw. entlassen?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Hans Bernhard Beus

vom 14. Juli 2008

Mit den externen Personen wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Beider Beantwortung der Frage wird daher auf die Aufnahme bzw. Been-digung der Tätigkeit abgestellt.

agemonat

lfd.Nr.

Beginn des Einsatzes im Abfragemonat Ende des Einsatzes im Abfr

1. Nein. Nein.2. Nein. Nein.3. Nein. Nein.4. Nein. Nein.5. Nein. Nein.6. Nein. Nein.7. Nein. Nein.8. Nein. Nein.9. Nein. Nein.

10. Nein. Nein.11. Nein. Nein.12. Nein. Nein.13. Nein. Nein.14. Nein. Nein.15. Nein. Nein.16. Nein. Nein.17. Nein. Nein.18. Nein. Nein.19. Nein. Nein.20. 1. Juli 2008 Nein.21. Nein. Nein.22. 1. Juli 2008 Nein.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10006 – 8 –

10. AbgeordneterUlrich

Maurer

(DIE LINKE.)

Werden bzw. wurden diese Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter ganz oder teilweise von denUnternehmen, den Verbänden oder anderenprivatwirtschaftlichen oder gemeinnützigenOrganisationen bezahlt und/oder vom Bund?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Hans Bernhard Beus

vom 14. Juli 2008

Die externen Personen bleiben Beschäftigte der entsendenden Stellenund werden von diesen vergütet, soweit sich aus der nachstehendenTabelle nichts anderes ergibt:

Stelle und urch den

lfd. Nr. Vergütung bzw. Erstattung des Gehalts durch den Bund

Vergütung durch die entsendendeGewährung der Ministerialzulage dBund

1. - X2. - X3. - -4. X -5. X -6. - -7. X -8. X -9. X -

10. X -11. X -12. X -13. X -14. - -15. - -16. X -17. - -18. - X19. - -20. - -21. - X22. - -

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10006– 9 –

11. AbgeordneterUlrich

Maurer

(DIE LINKE.)

Mit welchen Tätigkeiten waren diese Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter im Einzelnen be-fasst?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Hans Bernhard Beus

vom 14. Juli 2008

Die im Monat Juli 2008 in den obersten Bundesbehörden beschäftig-ten externen Personen unterstützen mit ihrem spezifischen Fachwis-sen im Rahmen des Möglichen und Vertretbaren die laufende Refe-ratstätigkeit insbesondere durch den Erfahrungsaustausch. Sie sindweisungsgebunden und in die Hierarchie der Fachabteilung eingeglie-dert. Die Vertraulichkeit von Informationen und die Vermeidung vonInteressenkonflikten sind in allen Fällen sichergestellt. Sie bekommenprinzipiell keine Aufgaben zur abschließenden Erledigung zugewie-sen. Eine konkrete Zuordnung von Aufgaben zu einzelnen Personenist daher grundsätzlich nicht möglich.

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„Anlagen-

Grundlage ng einge-

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ndlage ei-

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verbliebe-en.

Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10006 – 10 –

lfd. Nr. Beschreibung der Tätigkeit1. Wissenschaftliche Referentin im Bereich Jugendpolitik. 2. Wissenschaftliche Referentin im Bereich Jugendpolitik. 3. Informations- u. Erfahrungsaustausch; Referententätigkeit im Bereich

sicherheit“.4. Vorbereitung und Unterstützung internationaler Kontakte. 5. Der Beschäftigte ist im Aufgabenbereich Beteiligungsführung auf der

eines Austauschprogramms mit der Gesellschaft mit Bundesbeteiligusetzt.

6. Einsatz im Rahmen des nach § 342 Handelsgesetzbuch gesetzlich feBeratungsauftrags.

7. Einsatz im Referat Produktionssysteme auf der Grundlage eines Ausgramms.

8. Einsatz im Referat Zusammenarbeit mit Osteuropa auf der Grundlagetauschprogramms.

9. Einsatz im Referat Lebenslanges Lernen auf der Grundlage eines Auprogramms.

10. Einsatz im Referat Globaler Wandel auf der Grundlage eines Austausgramms.

11. Einsatz Personalaushilfe bei der Projektgruppe Wissenschaftsfreiheitder Grundlage eines Austauschprogramms.

12. Einsatz im Referat Zusammenarbeit mit Asien, Ozeanien auf der Grunes Austauschprogramms.

13. Einsatz im Referat Presse auf der Grundlage eines Austauschprogra14. Informationsaufenthalt im Referat Chancengerechtigkeit. 15. Informationsaufenthalt im Referat Lebenslanges Lernen. 16. Einsatz in den Aufgabenbereichen Telematik und Forschungskoordin17. Einsatz in der Kultur- und Kommunikationsabteilung. 18. Allg. Referententätigkeiten wie z. B. Sitzungsvorbereitungen für die In

nanzstandort Deutschland; Befassung mit Grundsatzfragen der europFinanzmarktintegration.

19. Einsatz im Zusammenhang mit dem Projekt „Aktion Afrika“. 20. Einsatz im Zusammenhang mit dem Projekt „Zukunft der Schulen“. 21. Die Mitarbeiterin ist in Teilzeit in der Bibliothek eingesetzt, um dort die

nen Bestandteile der nach InWEnt ausgelagerten Bibliothek zu betreu22. Informationsaufenthalt im Referat Nanomaterialien, Neue Werkstoffe.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10006– 11 –

12. AbgeordneteGisela

Piltz

(FDP)

Zu welchen Beeinträchtigungen – in welchenLebens- und Rechtsbereichen – kann eine Lis-tung auf der UN- bzw. EU-Terrorliste (UN-Resolutionen Nr. 1267 (1999) und Nr. 1333(2000), Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 undNr. 881/2002) führen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Altmaier

vom 10. Juli 2008

Eine gemeinschaftsrechtliche Listung auf Grundlage der angegebenenEG-Verordnungen bewirkt das Einfrieren von Geldern und sonstigenwirtschaftlichen Ressourcen der Betroffenen sowie ein Bereitstellungs-verbot, nach dem den Betroffenen Gelder, finanzielle Vermögens-werte oder wirtschaftliche Ressourcen oder Finanz- und damit zusam-menhängende Dienstleistungen nicht unmittelbar oder mittelbar zurVerfügung gestellt werden dürfen. Hierdurch werden zugleich die ent-sprechenden völkerrechtlichen Verpflichtungen aus den angegebenenVN-Resolutionen umgesetzt. Diese Maßnahmen können sich in allenLebens- und Rechtsbereichen auswirken, für die die Nutzung fi-nanzieller oder wirtschaftlicher Ressourcen relevant ist. Die jeweiligenListungsregime sehen indessen eine ausreichende Gewährung desExistenzminimums vor.

13. AbgeordneteGisela

Piltz

(FDP)

Welche Pflichten und daraus folgende Kostenund bürokratischen Lasten für die Wirtschaftergeben sich aus den oben genannten Resolu-tionen bzw. Verordnungen für Unternehmenbzw. private Dritte?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Altmaier

vom 10. Juli 2008

Die Verordnungen (EG) Nr. 2580/2001 und Nr. 881/2002 sind unmit-telbar geltendes Recht. Banken, sonstige Unternehmen und Privatper-sonen haben das Einfrieren der Gelder und wirtschaftlichen Ressour-cen und das Bereitstellungsverbot zu beachten. Grundsätzlich habensie dabei selbst für die Einhaltung der o. a. Verordnungen Sorge zutragen. Dies erfordert ggf. eine Prüfung der jeweiligen Listen in ihrerjeweils aktuellen Fassung. Zusätzlich sind den zuständigen Behördenalle Informationen mitzuteilen, die die Einhaltung der o. a. Verord-nungen erleichtern. Der Bundesregierung liegen keine verlässlichenAngaben über die daraus resultierenden Kosten vor.

14. AbgeordneteGisela

Piltz

(FDP)

Was ist Inhalt der „Leitlinie zum Daten-schutz“, die gemäß der Allgemeinen Verwal-tungsvorschrift zum elektronischen Dienstaus-weis vom Bundesministerium des Innern zum30. Juni 2008 zur Sicherstellung der Einhal-tung der datenschutzrechtlichen Bestimmun-gen herausgegeben worden ist?

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10006 – 12 –

Antwort des Staatssekretärs Dr. August Hanning

vom 15. Juli 2008

Die Leitlinie zum Datenschutz soll insgesamt Anregung und Hilfestel-lung bei der Klärung von Datenschutzfragen im Zusammenhang mitder Einführung bzw. Nutzung des elektronischen Dienstausweises(eDA) sein. Aufgrund der Vielzahl der denkbaren Einsatzszenarienkönnen dabei nur allgemeine Hinweise gegeben werden. Die Leitlinieenthebt die den eDA ausgebende Behörde in keiner Weise von derkonkreten Verantwortlichkeit für die Einhaltung des Datenschutzes.

Von zentraler Bedeutung ist, dass bereits bei der Vorbereitung undDurchführung von Pilotprojekten, die der Erprobung des eDA die-nen, die Belange des Datenschutzes zu prüfen und zu berücksichtigensind. Empfohlen wird dazu, eine Dokumentation zum Datenschutz zuerstellen. Dabei kann sich die betreffende Behörde mittels einer Mus-terdokumentation an den Erfahrungen des Bundesministeriums desInnern orientieren. Dies gilt analog für das Verfahrensverzeichnis ge-mäß § 18 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes, zu dem das Bundes-ministerium des Innern ebenfalls ein Muster zur Verfügung stellt.

15. AbgeordneterDr. Max

Stadler(FDP)

Wie beurteilt die Bundesregierung die Verein-barkeit einer Listung auf der UN- bzw. EU-Terrorliste (UN-Resolutionen Nr. 1267 (1999)und Nr. 1333 (2000), Verordnung (EG) Nr.2580/2001 und Nr. 881/2002) mit den mate-riellen Gewährleistungen des Grundgesetzes(GG), z. B. Artikel 12 GG, der EuropäischenMenschenrechtskonvention (EMRK) und desInternationalen Pakts über bürgerliche und po-litische Rechte (IPBPR) vor dem Hintergrundder weitreichenden und tiefgreifenden Folgeneiner Listung?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Altmaier

vom 10. Juli 2008

Die Vereinten Nationen haben für die Bekämpfung des internationa-len Terrorismus einen umfassenden Katalog völkerrechtlich bindenderRechtsinstrumente erarbeitet, zu dem auch die VN-Sicherheitsrats-Re-solution 1267 (1999) und 1373 (2001) gehören. Diese verpflichten alleStaaten u. a. dazu, bestimmte präventive Sanktionsmaßnamen gegenGruppen und Personen einzuführen, welche terroristische Akte be-gangen haben, vorbereiten oder planen, oder zu ihnen aufrufen.

Die Europäische Union hat zur Umsetzung der Sicherheitsrats-Reso-lution 1373 (2001) den Gemeinsamen Standpunkt 2001/931 erlassenund eine EG-Verordnung mit einer EU-einheitlichen Liste terroristi-scher Organisationen verabschiedet (Verordnung (EG) Nr. 2580/2001des Rates vom 27. Dezember 2001 über spezifische, gegen bestimmtePersonen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zurBekämpfung des Terrorismus).

Mit Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 wurde eine Liste beschlossen,auf der Personen, Vereinigungen oder Körperschaften geführt wer-

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10006– 13 –

den, die zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung und -präventionmit Finanzsanktionen (Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichenRessourcen, Bereitstellungsverbot von Geldern und wirtschaftlichenRessourcen) belegt werden. Von der mit der dieser Verordnung verab-schiedeten Liste werden Personen und Vereinigungen, die bereits un-ter die zur Umsetzung von VN-Sicherheitsrats-Resolution 1267 (1999)erlassene Verordnung (EG) Nr. 467/2001 fallen, ausdrücklich nichterfasst (Präambel, Ziffer 15).

Hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Aufnahme in die EU-Listewird auf den Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931 verwie-sen. Nach Artikel 1 Abs. 4 beruhen Listungen auf tatsächlichen Fest-stellungen der zuständigen Behörden.

Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass eine Listung auf VN- oderauf EU-Ebene mit den jeweils einschlägigen grund- und menschen-rechtlichen Instrumenten vereinbar ist. Hinsichtlich beider Listen sinddie Listungskriterien ausreichend konkret und überprüfbar. Sowohldie Verhältnismäßigkeit als auch die Menschenwürde werden gewahrtund die Verfahren sehe eine ausreichende Gewährung des Existenzmi-nimums vor. Darüber hinaus erfolgt eine regelmäßige Überprüfungbeider Listen. Die Bundesregierung hat sich außerdem sowohl bei denVereinten Nationen wie auch in der Europäischen Union nachdrück-lich und erfolgreich dafür eingesetzt, die jeweiligen Verfahrensabläufeunter Rechtsschutzaspekte zu verbessern. So war die Bundesregierungmaßgeblich daran beteiligt, dass vom VN-Sanktionsausschuss gelistetePersonen und Organisationen selbst ihre Streichung aus der Listebeantragen können. Sie begrüßt es daher insbesondere, dass der Si-cherheitsrat in einem sehr wichtigen Schritt im Dezember 2006 mitResolution 1730 (2006) im VN-Sekretariat eine Anlaufstelle eingerich-tet hat (so genannter focal point). Im Bereich der Europäischen Unionwurde unter deutscher Ratspräsidentschaft das Listungsverfahren inBezug auf die Unterrichtung Gelisteter über die Begründung für dieListung sowie in Bezug auf das rechtliche Gehör und die Rechtsbe-helfsbelehrung überarbeitet.

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass dies zur weiteren Stär-kung der Legitimität des Sanktionsregimes und damit letztlich zur Ef-fektivität in der Sanktionsumsetzung erheblich beitragen wird.

16. AbgeordneterDr. Max

Stadler

(FDP)

Wie beurteilt die Bundesregierung den Berichtder EU-Kommission über die Auswirkungender Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 (gemäßArtikel 11 der VO), und welcher Änderungsbe-darf ergibt sich hieraus nach Ansicht der Bun-desregierung?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Altmaier

vom 10. Juli 2008

Nach Auskunft aus der Europäischen Kommission, GD RELEX,vom 4. Juli 2008 hat die Kommission bislang keinen Bericht nach Ar-tikel 11 der Verordnung (EG) 2580/2001 vorgelegt.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10006 – 14 –

17. AbgeordneterHans-Christian

Ströbele

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf welcher Rechtsgrundlage – so habe ichnach der insoweit unzutreffenden Antwort derBundesregierung vom 1. Juli 2008 auf meineschriftliche Frage 7 auf Bundestagsdrucksache16/9917 erneut zu fragen – wurden am Abenddes 3. März 2008 kurz vor 22 Uhr gerade dieMitarbeiter P. B. und T. G. des US-Secret-Ser-vice – und nicht die Bundespolizei – auf demFlughafen Frankfurt/Main am Abflugschaltertätig und haben den Esten A. S. nebst Lebens-gefährtin nach deren Bekundung „festgenom-men“ (vgl. DER SPIEGEL vom 30. Juni2008) aufgrund eines behaupteten internatio-nalen Haftbefehls, obwohl ein solcher gemäߧ 19 IRG da weder bestand, vorgelegt werdenkonnte noch – ausweislich einer real durchge-führter Abfrage – im deutschen Fahndungsbe-stand notiert oder beim BKA-Sirene bekanntwar (vgl. DER SPIEGEL vom 30. Juni 2008)sowie obwohl – entgegen o. g. Antwort derBundesregierung – die US-Bediensteten amFlugschalter gerade ohne statt „aufgrund einerAnordnung der Generalstaatsanwaltschaft“zur Festnahme tätig wurden, welche vielmehrerst über 1 Stunde später gegen 23 Uhr dasvorläufige Festhalten nur des A. S. genehmig-te, und welche Konsequenzen wird die Bun-desregierung gegenüber den USA ergreifenwegen der beschriebenen Freiheitsentziehungsowie Amtsanmaßung durch Bedienstete desUS-Secret-Service und sofern hessische Sicher-heitsbehörden der Bundesregierung auf – hier-mit angeregte – Anfrage dort Erkenntnisse be-stätigen, dass US-Stellen die beiden betroffe-nen Esten an jenem Tag offenbar zwischen de-ren Ein- und versuchter Weiterreise auf deut-schem Boden in der Frankfurter Innenstadt –ohne erkennbare Rechtsgrundlage – observier-ten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Altmaier

vom 10. Juli 2008

Wie die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort vom 1. Juli 2008auf Ihre Frage vom 23. Juni 2008 darlegte, erfolgten hoheitliche Maß-nahmen gegenüber dem A. S, nicht durch ausländische Bedienstete,sondern durch die Bundespolizei.

Der von Ihnen zitierte Artikel gibt den Sachverhalt nicht korrekt wie-der: A. S. wurde von Bediensteten der Bundespolizei am Gate ange-sprochen und darum gebeten, die Beamten für weitere Fragen zurAufklärung des Sachverhalts in die Räumlichkeiten der Bundespolizeizu begleiten. Diese Mitarbeiter der Bundespolizeiinspektion I amFlughafen Frankfurt/Main, hatten zuvor einen Hinweis von Vertre-tern des US-Generalkonsulates Frankfurt am Main erhalten. Diebenannten Secret-Service-Vertreter wurden demgegenüber bei einer

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10006– 15 –

anderen Bundespolizeiinspektion (II) am Flughafen vorstellig. Sie sinddaraufhin erst später zu A. S. begleitet worden. Auf dem Weg dorthinmussten sie sich sogar einer grenzpolizeilichen Ausreise- und einerLuftsicherheitskontrolle unterziehen.

Die Frage nach der Rechtsgrundlage für einen Einsatz ausländischerBediensteter stellt sich deshalb nach wie vor nicht, ebenso wenig wiedie Frage nach Konsequenzen von Seiten der Bundesregierung gegen-über den USA.

Soweit die Frage sich auf die Tätigkeit von Behörden des Landes Hes-sen bezieht, wäre sie an die dortige Landesregierung zu richten.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

18. AbgeordneterDr. UschiEid

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hoch ist der jeweilige Anteil der Steuerver-günstigungen – d. h. Steuermindereinnahmenim Sinn der Subventionsberichterstattung derBundesregierung nach § 12 des Stabilitäts- undWachstumsgesetzes – an den Ausgaben derBundesregierung im Kultursektor in den Jah-ren 2006 bis 2008 entsprechend der Tabellen18 und 19 im Finanzbericht des Bundesminis-teriums der Finanzen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 15. Juli 2008

Die Steuermindereinnahmen durch Steuervergünstigungen des Bun-des im Kultursektor im Zeitraum 2006 bis 2008 stehen in folgenderRelation zu den Gesamtausgaben des Bundes im Kulturbereich:

is 2008

024

888

,4 %

2006 2007 2008 2006 bSteuervergünstigungen 1) im Kulturbereich in Mio. € 838 1.093 1.093 3.Gesamtausgaben des Bundes im Kultursektor (Finanzbericht 2008 Tabelle 18 und 19) in Mio. € 1.890 1.941 2.057 5.Relation der Steuer-vergünstigungen zu den Gesamtausgaben im Kultur-sektor 44,3 % 56,3 % 53,1 % 51

1) im Sinne der Anlage 2 des 21. Subventionsberichtes

Quelle: Finanzbericht Tabelle 18 und 19 21. Subventionsbericht der Bundesregierung, Anlage 2

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10006 – 16 –

Eine detaillierte Auflistung der Steuervergünstigungen des Bundeskann der beigefügten Anlage entnommen werden. Mit 960 Mio. Eurohaben die Umsatzsteuerermäßigungen für kulturelle und unterhalten-de Leistungen den größten Anteil.

Neben den Steuervergünstigungen werden im Subventionsbericht derBundesregierung auch noch sonstige steuerliche Regelungen veröf-fentlicht, die nicht eindeutig dem Bereich Kultur zugeordnet werdenkönnen. Diese Steuermindereinnahmen betrugen 2008 insgesamt rund500 Mio. Euro. Die in diese Summe einbezogenen Einzelsteuerver-günstigungen können der Anlage entnommen werden.

Die Ergebnisse basieren auf Angaben des 21. Subventionsberichtesder Bundesregierung und des Finanzberichtes 2008.

Im Vergleich zur Antwort auf Ihre schriftliche Frage 41 auf Bundes-tagsdrucksache 16/7572 besteht lediglich durch den von Ihnen ausge-wählten Zeitraum ein Unterschied. Für den Zeitraum 2003 bis 2008betrug die Relation der Steuervergünstigungen des Bundes im Kultur-sektor zu den Gesamtausgaben für den Kultursektor 47,4 Prozent undfür 2006 bis 2008 54,4 Prozent. Die Relationen der Einzeljahre habensich nicht geändert, da keine kulturellere Datenbasis vorliegt.

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Anlage

nnetionr

Relation zu den Gesamtausga-

ben des Bundes im Kultursektor in 2006 bis 2008

in %

100,0

1,3

0,4

-

44,8

4,8

51,4

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10006– 17 –

Steuervergünstigungen des Bundes im Kulturbereich im Sides 21. Subventionsberichtes der Bundesregierung in Rela

zu den Gesamtausgaben des Bundes für den Kultursekto

Lfd.

Nr.

Bezeichnung der Ausgaben / der Steuervergünstigung

Steuermindereinnahmen in Mio. Euro

2006 2007 2008 2006 bis 2008

0 Gesamtausgaben des Bundes im Kultursektor (Finanzbericht Tabelle 18 und 19)

1 890 1 941 2 057 5888

1 § 7i EStGFörderung der Erhaltung und sinnvollen Nutzung von kulturhistorischen wertvollen Gebäuden

Erhöhte Absetzungen bei kulturhistorisch wertvollen Gebäuden in Höhe von jährlich bis zu 9 v. H. für 8 Jahre und bis zu 7 v. H. für 4 weitere Jahre der be-günstigten Aufwendungen

26 26 26 78

2 § 10f EStGFörderung der Erhaltung und sinnvollen Nutzung von kulturhistorisch wertvollen selbstgenutzten Gebäuden

Steuerbegünstigung für selbstgenutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebauli-chen Entwicklungsgebieten in Höhe von jährlich bis zu 9 v. H. der begünstigten Aufwendungen

7 7 7 21

3 § 10g EStGFörderung der Erhaltung schutzwürdiger Kulturgü-ter

Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohn-zwecken genutzt werden in Höhe von jährlich bis zu 9 v. H. der begünstigten Aufwendungen

- - - -

4 § 12 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 Anlage Nrn. 49, 53 und 54 sowie § 12 Abs. 2 Nr. 7 UStGFörderung kultureller Entwicklungen und des Bil-dungsbereichs durch gezielte Umsatzsteuerermä-ßigungen

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für kulturelle und unter-haltende Leistungen (Bücher, Zeitungen und andere Erzeugnisse des graphischen Gewerbes, Kunstgegens-tände und Sammlungsstücke, kulturelle Einrichtungen, Filmwirtschaft, Einräumung, Übertragung und Wahr-nehmung urheberrechtlicher Nutzungsrechte, Zirkusun-ternehmen, Schausteller und zoologische Gärten) (seit 1980 Erweiterung auf Leistungen der Kammermusiken-sembles und Chöre, 2004 Erweiterung auf Leistung ausübender Künstler (Solisten))

720 960 960 2 640

5 § 4 Nrn. 20 und 22 UStGBefreiung aus kulturellen Gründen, die weitgehend aus dem alten Recht übernommen wurden

Befreiung kultureller Einrichtungen, insbesondere Thea-ter, Orchester, Chöre, Museen, Verwaltungs- und Wirt-schaftsakademien sowie Volkshochschulen

85 100 100 285

6 Steuervergünstigungen des Bundes im Kulturbe-reich insgesamt 838 1 093 1 093 3 024

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s 2008

24

13

16

53

ordnete

Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10006 – 18 –

Lfd.Nr.

Bezeichnung der Ausgaben / der Steuervergünstigung

Steuermindereinnahmen in Mio. Euro

2006 2007 2008 2006 bi

nachrichtlich:

7 1) § 10b EStGSteuerliche Begünstigung

Steuerbegünstigung von Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und gemeinnütziger Zwecke sowie von Zu-wendungen an politische Parteien im Bereich der Einkommensteuer

344 440 440 1 2

8 1) § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStGSteuerliche Begünstigung

Steuerbegünstigung von Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und gemeinnütziger Zwecke im Bereich der Körperschaftsteuer

78 80 55 2) 2

9 1) § 8 Nr. 9 und § 9 Nr. 5 GewStGSteuerliche Begünstigung

Steuerbegünstigung von Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und gemeinnütziger Zwecke im Bereich der Gewerbesteuer

6 5 5

10 Steuerliche Begünstigungen des Bun-des, die nicht eindeutig dem Kultur-bereich zugeordnet werden können

428 525 500 1 4

Anmerkungen:1) Eine getrennte Aufteilung der Steuervergünstigungen die direkt dem Kulturbereich zuge

werden können ist auf Grund fehlender Datenbasis nicht möglich. 2) Quantifizierung unter Berücksichtigung der Unternehmenssteuerreform

Quelle: 21. Subventionsbericht der Bundesregierung, Anlagen 2 und 3

19. AbgeordneterFrank

Schäffler

(FDP)

Wann sollte nach Auffassung der Bundesregie-rung im Rahmen der Einführung des „Einheit-lichen Euro-Zahlungsverkehrsraums“ (SEPA)der Parallelbetrieb des deutschen und deskünftigen SEPA-Verfahrens beendet werden,und welche Anstrengungen unternimmt dieBundesregierung, um den Umstellungsauf-wand möglichst gering zu halten?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Nicolette Kressl

vom 15. Juli 2008

Bei der Nutzung von SEPA-Produkten handelt es sich um einen zwi-schen der Anbieterseite und den Endnutzern ausgestaltenden und da-

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10006– 19 –

her marktgetriebenen Prozess. Konkrete Vorgaben über ein Endda-tum für den Parallelbetrieb enthält die Richtlinie über Zahlungsdiens-te im Binnenmarkt vom 13. November 2007 (2007/64/EG) nicht.

Deshalb ist das konkrete Datum für die Beendigung des Parallelbe-triebs und damit die Abschaltung der bestehenden nationalen Verfah-ren im Dialog der Anbieterseite mit den Nutzern zu klären. Gegen-wärtig besteht allerdings auf Seiten der Anbieter für SEPA-Produktenoch keine einheitliche Meinung darüber, ob und wann ein solcherZeitpunkt festgelegt werden soll.

Der Einsatz von SEPA-Überweisungen durch Firmenkunden, Retail-kunden und die öffentliche Verwaltung erfordert insbesondere eineUmstellung der Kontonummer und Bankleitzahl der Bankverbindun-gen in den Datenbeständen sowie in Ausdrucken, Vordrucken undelektronischen Formularen auf IBAN und BIC. Außerdem sind dieautomationstechnischen Zahlungsverfahren in Wirtschaft und öffentli-cher Verwaltung anzupassen. Um für Überweisungen im Inland undin der Eurozone ausschließlich SEPA-Formate verwenden zu können,sind im Kassen- und Rechnungswesen des Bundes die erforderlichenMaßnahmen bereits getroffen worden, die eine vollständige Umstel-lung baldmöglichst sicherstellen. Vergleichbare Umstellungsmaßnah-men für die „SEPA-Lastschrift“ konnten noch nicht verbindlich vonder öffentlichen Verwaltung des Bundes getroffen werden, da diesesProdukt frühestens im Oktober 2009 angeboten wird. Die Inhalte undVarianten der neuen SEPA-Lastschrift sind noch in der Diskussionder Marktteilnehmer.

20. AbgeordneterWolfgang

Wieland(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ist die Bundesagentur der Ansicht, dass imFalle der per November 2007 durch die imBundesbesitz befindliche TLG IMMOBILIENGmbH Berlin/Brandenburg erfolgten Ange-botseinholung für das technische und infra-strukturelle Dienstleistungsmanagement ver-schiedener Immobilienobjekte in Berlin (KinoCubix am Alexanderplatz, Rathausstraße 1;Gewerbeimmobilie Karl-Liebknecht-Str. 31–33; Gewerbeimmobilie Alexanderplatz 6; Kul-turbrauerei Prenzlauer Berg, Schönhauser Al-lee 36) die beschränkte Ausschreibung verga-berechtlich zulässig war, und worauf stützt sieihre Einschätzung, insbesondere bezüglich derFrage, ob eine deutschlandweite öffentlicheAusschreibung zwingend gewesen wäre?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller

vom 17. Juli 2008

Die beschränkte Ausschreibung war vergaberechtlich zulässig, weildie TLG IMMOBILIEN GmbH als gewinnorientiertes Immobilien-unternehmen kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 des Ge-setzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist. Sie unterliegt damit kei-nen vergaberechtlichen Bestimmungen des öffentlichen Rechts. DerTLG IMMOBILIEN GmbH stand es somit frei, in einem geeignetenwirtschaftlichen Vergabeverfahren die Leistungen des infrastrukturel-

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10006 – 20 –

len Dienstleistungsmanagements zu vergeben. Aufgrund der Belegen-heit der Immobilienobjekte in Berlin wurde auf eine deutschlandweiteöffentliche Ausschreibung verzichtet und eine beschränkte Ausschrei-bung durchgeführt, an der 25 Unternehmen beteiligt waren.

21. AbgeordneterDr. Volker

Wissing

(FDP)

Welche Mittel wurden von den einzelnen Bun-desministerinnen bzw. -ministern sowie derBundeskanzlerin für multilaterale Initiativenbzw. Projekte in der 16. Legislaturperiode bis-lang zugesagt, und wie stellen sich im Ver-gleich dazu die entsprechenden Mittelzusagender einzelnen Bundesministerinnen bzw. -mi-nister sowie des Bundeskanzlers in der 15. Le-gislaturperiode dar?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller

vom 16. Juli 2008

Die von Ihnen gestellte Frage ist in mehreren Punkten zu unspezifischformuliert, als dass mir in der Kürze der zur Verfügung stehendenZeit eine systematische, mit Zahlen unterlegbare Beantwortung mög-lich wäre. Folgende Punkte müssten vor Beantwortung geklärt sein:

– Sollen allgemeine bzw. politische Absichtserklärungen oder konkre-te rechtsverbindliche Handlungen erfasst werden? Hierbei ist anzu-merken, dass Erstere nicht immer mit konkreter betragsmäßiger Be-zifferung abgegeben und Letztere vielfach nicht unmittelbar vonden Bundesministerinnen bzw. -ministern oder der Bundeskanzlerinvorgenommen werden.

– Zusagen können sich auf ein Jahr oder auch auf längere Zeiträumeohne ausdrückliche Begrenzung erstrecken. Sollen die bezifferbarenZusagen für einzelne Jahresschreiben oder soll lediglich eine Ge-samtzahl für die bezifferbaren Zusagen angegeben werden? Wel-cher Zeitraum soll hier ggf. zugrunde gelegt werden?

– Zusagen führen nicht immer unmittelbar zu entsprechenden kassen-mäßigen Ausgaben. Sollen „Zusagebeträge“ (soweit als Soll bezif-ferbar) oder die tatsächlich infolge von Zusagen der entsprechendenWahlperiode angefallenen Ist-Ausgaben angegeben werden? In demZusammenhang weise ich darauf hin, dass eine Abgrenzung anhanddes haushaltsrechtlichen Begriffs der Verpflichtungsermächtigungfür die Folgejahre bei der Datenermittlung nicht weiterhilft, da beivölkerrechtlichen Verträgen im Sinn von Artikel 59 II 1 des Grund-gesetzes gemäß § 38 Abs. 5 der Bundeshaushaltsordnung keine Ver-pflichtungsermächtigungen erforderlich sind.

– Sind unter „multilaterale Initiativen bzw. Projekte“ nur Maßnah-men zu verstehen, die mit mindestens zwei anderen Staaten unmit-telbar zusammen finanziert werden oder sollen auch bilaterale Maß-nahmen mit z. B. internationalen Organisationen (z. B. UN), diedann multilateral tätig sind, erfasst werden?

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10006– 21 –

Da entsprechende Informationen nicht datenbankgeschützt vorliegen,wäre die Ermittlung entsprechend konkretisierter Daten nur im Rah-men einer aufwändigen Ressortabfrage möglich.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Technologie

22. AbgeordneteKerstin

Andreae

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesre-gierung von der Entscheidung der Bundesnetz-agentur, die Eigenkapitalverzinsung der Netz-betreiber um mehr als 1,3 Prozentpunkte zu er-höhen auf den Wettbewerb, auf den Energie-märkten und auf die Energiepreise, und mitwelchen Instrumenten will die Bundesregie-rung gewährleisten, dass die Erhöhung derNetzrendite auch tatsächlich dem Netzausbauzugute kommt und nicht zur Quersubventio-nierung anderer Unternehmensbereiche dergroßen Stromkonzerne dient?

Antwort des Staatssekretärs Jochen Homann

vom 17. Juli 2008

Es ist Aufgabe der Bundesnetzagentur und der Landesregulierungsbe-hörden, beim Vollzug der Anreizregulierung sicherzustellen, dass dienotwendigen Signale für einen effizienten Ausbau der Netze gesetztwerden und zugleich die Interessen der Netznutzer an fairen und wett-bewerbsadäquaten Netzentgelten gewahrt bleiben. Die Bundesnetz-agentur hat bei der Bekanntgabe ihrer Entscheidung dargelegt, dasssie diese Balance gewahrt hat.

Es ist davon auszugehen, dass der dadurch stimulierte Netzausbauwegen erhöhter Energietransportkapazitäten wettbewerbsförderndeWirkungen hat.

Auswirkungen auf die Energiepreise lassen sich zurzeit noch nicht ab-schätzen, da diese von einer Reihe von Faktoren, auch von der Ent-wicklung des Wettbewerbs, beeinflusst werden.

23. AbgeordneteKerstin

Andreae

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie war das Bundesministerium für Wirtschaftund Technologie in den Prozess zur Neufest-legung der Eigenkapitalverzinsung für Netzbe-treiber eingebunden, und wie gestaltete sichdie Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagen-tur?

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10006 – 22 –

Antwort des Staatssekretärs Jochen Homann

vom 17. Juli 2008

Entsprechend den Regelungen in den Netzentgeltverordnungen hatdie zuständige Beschlusskammer der Bundesnetzagentur den Eigenka-pitalzinssatz erstmals festgelegt. Das Bundesministerium für Wirt-schaft und Technologie ist an Entscheidungen der Beschlusskammernder Bundesnetzagentur nicht beteiligt.

24. AbgeordneterHenry

Nitzsche

(fraktionslos)

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregie-rung die Anzahl der schnurlosen Telefone derBaureihe CT 1+ und CT 2, die aufgrund derausschließlichen Reservierung der Frequenz-bereiche für den GSM-Mobilfunk ab dem1. Januar 2009 nicht mehr benutzt werden dür-fen?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernd Pfaffenbach

vom 14. Juli 2008

Die Anzahl der in Verkehr gebrachten CT 1+- und CT-2-Geräte ist derBundesregierung nicht bekannt. Die Frequenzen für schnurlose Tele-kommunikationsanlagen nach dem CT-1+-Standard sowie nach demCT-2-Standard können aufgrund einer Allgemeinzuteilung genutztwerden. Dementsprechend setzt weder der Besitz noch das Betreibender Geräte und eine dadurch stattfindende Frequenznutzung die vor-herige Genehmigung (Einzelzuteilung) oder Registrierung bei der zu-ständigen Bundesnetzagentur voraus.

25. AbgeordneterHenry

Nitzsche

(fraktionslos)

Wie hoch waren die Lizenzgebühren, die Mo-bilfunkbetreiber bezahlt haben oder noch zah-len, um die Frequenzbereiche nutzen zu kön-nen, welche ab dem 1. Januar 2009 denschnurlosen Telefonen der Baureihe CT 1+und CT 2 nicht mehr zur Verfügung stehen?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernd Pfaffenbach

vom 14. Juli 2008

Diese Frequenzen sind im Rahmen eines Tausches bereits im Jahr2006 den Mobilfunknetzbetreibern zur Verfügung gestellt worden.Mit dieser Verlagerung sind keine zusätzlichen Lizenzgebühren ange-fallen.

Für das von den Mobilfunknetzbetreibern im Tausch abgegebeneSpektrum hatten diese im Rahmen der Lizenzierung Gebühren nachden einschlägigen gesetzlichen und lizenzrechtlichen Bestimmungengezahlt.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10006– 23 –

26. AbgeordneterOmid

Nouripour

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welcher Ölpreis liegt der Wachstumsprognoseaus dem Entwurf des Bundeshaushalts 2009der Bundesregierung, der auf der offiziellenPrognose der Bundesregierung von 1,7 Pro-zent für 2008 und 1,2 Prozent für 2009 basiert,sowie der Finanzplanung 2008 bis 2012, diemit einem durchschnittlichen jährlichenWachstum von 1,5 Prozent bis 2012 rechnet,zugrunde (bitte bei unterschiedlichen Wertenfür jedes Jahr aufschlüsseln)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Walther Otremba

vom 14. Juli 2008

Für die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung, deren gesamtwirt-schaftliche Eckwerte dem Entwurf des Bundeshaushalts 2009 sowieder mittelfristigen Finanzplanung bis 2012 zugrunde liegen, wird– wie allgemein üblich – eine technische Ausnahme zum Niveau desRohölpreises im Projektionszeitraum getroffen.

Diese technische Annahme beläuft sich auf 105 US-Dollar je Barrelder Rohölmarke Brent. Sie entspricht dem durchschnittlichen Preis-niveau in den letzten Wochen vor dem Abschluss der Projektion.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeitund Soziales

27. AbgeordneteKerstin

Andreae

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Schritte unternimmt die Bundesregie-rung oder hat sie unternommen, um die Ratifi-zierung des IAO-Übereinkommens 94 (IAO =Internationale Arbeitsorganisation) über dieArbeitsklauseln in den Behörden abgeschlosse-nen Verträgen durch die BundesrepublikDeutschland in die Wege zu leiten, und warumist bisher noch keine Ratifizierung des IAO-Übereinkommens 94 erfolgt?

Antwort des Staatssekretärs Karl-Josef Wasserhövel

vom 16. Juli 2008

Das IAO-Übereinkommen Nr. 94 regelt die Aufnahme von Klauselnin die bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zwischen der öffent-lichen Hand und privaten Unternehmen abzuschließenden Verträge.

Diese Klauseln sollen den beteiligten Arbeitnehmern die Einhaltungder in Tarifverträgen festgelegten Löhne und Arbeitsbedingungen ge-währleisten, um unlauteren Wettbewerb auf Kosten der Arbeitnehmerzwischen den sich um einen öffentlichen Auftrag bewerbenden Unter-nehmen zu verhindern. Darüber hinaus fordert das ÜbereinkommenNr. 94, dass bei öffentlichen Auftragvergaben nicht nur von den je-

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10006 – 24 –

weils tarifgebundenen Arbeitgebern, sondern ganz allgemein die Ge-währung von Arbeitsbedingungen, die nicht weniger günstig sind alsdie in Tarifverträgen ausgehandelten Arbeitsbedingungen, zur Bedin-gung gemacht wird.

Die Zielsetzung des Übereinkommens wird von der Bundesregierungbejaht, jedoch weichen die in dem Übereinkommen vorgesehenenMittel vom deutschen Recht und den nationalen bzw. internationalenVergaberegelungen ab.

Die Bundesregierung hat die Möglichkeit, das IAO-ÜbereinkommenNr. 94 zu ratifizieren, in der Vergangenheit mehrfach geprüft. Zuletztgeschah dies im Zusammenhang mit dem Vorhaben eines Tariftreue-gesetzes, dessen Verabschiedung im Jahr 2002 am Bundesrat schei-terte.

Mit dem Tariftreuegesetz sollte die Vergabe öffentlicher Aufträgeüber Baumaßnahmen und im Öffentlichen Personennahverkehr an dieBedingung geknüpft werden, dass sich der Auftragnehmer zur „Tarif-treue“ verpflichtet und die zur Ausführung des Auftrages beschäftig-ten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens nach den amOrt der Leistungsausführung einschlägigen Lohn- und Gehaltstarifenentlohnt. Mit dem Tariftreuegesetz wäre den Anforderungen desÜbereinkommens allerdings nicht in vollem Umfang entsprochenworden. Denn anders als das Übereinkommen bezog sich das Gesetznur auf bestimmte öffentliche Aufträge und hatte lediglich die Löhne,nicht hingegen sonstige Arbeitsbedingungen zum Gegenstand.

In seinem Urteil vom 3. April 2008 hat der EuGH die Tariftreueklau-sel im niedersächsischen Landesvergaberecht als Verstoß gegen dieEntsenderichtlinie und die Dienstleistungsfreiheit gewertet. Bei derEntsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung vongrenzüberschreitenden Dienstleistungen könne der Aufnahmemit-gliedstaat keine Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen fordern, dieüber die zwingenden Bestimmungen der Richtlinie über ein Mindest-maß an Schutz hinausgingen. Das Urteil steht hiesigen Erachtens imWiderspruch zu Artikel 2 Abs. 1 des IAO-Übereinkommens Nr. 94,der annähernd der niedersächsischen Tariftreueklausel entspricht undstellt deshalb unabhängig von vorgenannten Gründen ein zusätzlichesRatifizierungshindernis dar.

28. AbgeordneteKerstin

Andreae

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Auswirkungen hätte nach Einschät-zung der Bundesregierung eine bereits erfolgteRatifizierung des IAO-Abkommens 94 durchdie Bundesrepublik Deutschland auf das Rüf-fert-Verfahren und -Urteil des EuGH gehabt,und wie könnte das IAO-Übereinkommen 94genutzt werden, um die bestehenden und dieim Gesetzgebungsverfahren befindlichen Tarif-treueregelungen in Deutschland rechtlich ge-genüber dem EuGH zu sichern?

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10006– 25 –

Antwort des Staatssekretärs Karl-Josef Wasserhövel

vom 16. Juli 2008

Der EuGH hat sich in der Urteilsbegründung der Rechtssache C-346/06 (Rüffert) nicht mit dem Übereinkommen Nr. 94 der Internationa-len Arbeitsorganisation (IAO) auseinandergesetzt. Welchen Einflusseine Ratifizierung des Abkommens durch die BundesrepublikDeutschland vor Beginn des Rüffert-Verfahrens gehabt hätte, kanndie Bundesregierung nicht beurteilen. Nach Einschätzung der Bundes-regierung kann durch eine Ratifikation des Übereinkommens Nr. 94der IAO zum jetzigen Zeitpunkt nicht die Absicherung der bestehen-den Tariftreueregelungen in der Bundesrepublik Deutschland gegen-über dem EuGH erreicht werden. Denn die Verpflichtung der Bun-desrepublik Deutschland europäisches Gemeinschaftsrecht in derAuslegung des EuGH anzuwenden, geht anderweitigen völkerrecht-lichen Verpflichtungen, wie sie sich aus einer Ratifikation des Über-einkommens Nr. 94 der IAO ergeben würde, vor.

29. AbgeordneterPatrick

Meinhardt

(FDP)

Inwiefern kann die Bundesregierung den Be-richt der Rheinischen Post vom 9. Juli 2008 be-stätigen, wonach die Bundesagentur für Arbeitdie Kosten für den von der Bundesregierungbeschlossenen Ausbildungsbonus bis zum En-de der Förderung 2010 in Höhe von 1 Mrd.Euro erwartet und die Kosten sich damit mehrals verdoppeln würden?

Antwort des Staatssekretärs Detlef Scheele

vom 15. Juli 2008

Die Bundesregierung kann den Bericht der Rheinischen Post vom9. Juli 2008 nicht bestätigen. Auch die Bundesagentur für Arbeit hatin ihrer Stellungnahme zu dem genannten Bericht nicht bestätigt, dasssie Kosten in Höhe von 1 Mrd. Euro erwartet.

Die Bundesagentur für Arbeit hat in ihren bisherigen Finanzszenarienfür den Ausbildungsbonus nach § 421r SGB III einen Mittelbedarf inHöhe von rund 450 Mio. Euro zugrunde gelegt. Dieser Wert korres-pondiert mit der Modellrechnung in der Gesetzesbegründung. Sieweist ergänzend darauf hin, dass die tatsächliche Inanspruchnahmedes Instrumentes im weiteren Jahresverlauf abzuwarten sei.

30. AbgeordneterPatrick

Meinhardt

(FDP)

Trifft die Aussage im o. a. Artikel zu, dass dieBundesregierung bei der Bezifferung der er-warteten Ausgaben von 450 Mio. Euro von fal-schen Annahmen ausging?

Antwort des Staatssekretärs Detlef Scheele

vom 15. Juli 2008

Nein.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10006 – 26 –

In ihrem Gesetzentwurf zum Ausbildungsbonus hat die Bundesregie-rung deutlich gemacht, dass die Darlegungen zu den finanziellen Aus-wirkungen des Ausbildungsbonus mangels geeigneter Erfahrungswer-te auf Modellannahmen beruhen. Die im Gesetzentwurf angegebenenGesamtkosten des Ausbildungsbonus (rund 450 Mio. Euro) beruhenauf einer Modellrechnung. Dabei ist auch das Zusammenwirken derverschiedenen Kriterien, die für eine Förderung mit dem Ausbildungs-bonus erfüllt sein müssen, zu beachten. Die Bundesregierung sieht kei-nen Anlass, ihre Modellrechnung oder die dieser zugrunde liegendenModellannahmen zu modifizieren.

Die in dem Pressebericht genannten Kosten werden dort nicht belegt;die Datengrundlage der Kostenberechnung wird nicht offengelegt.Eine Prüfung des dort genannten Betrages ist daher nicht möglich.

Soweit in dem Artikel auf Betriebe Bezug genommen wird, die 2008erstmals ausbilden, ist offen, inwieweit diese Betriebe einen mit demAusbildungsbonus förderungsbedürftigen Auszubildenden, also insbe-sondere einen förderungsbedürftigen Altwerber, ausbilden werden.Nur in dem Fall, dass ein förderungsbedürftiger Auszubildender ein-gestellt wird, ist eine Förderung mit dem Ausbildungsbonus überhauptmöglich.

31. AbgeordneterHans-Christian

Ströbele

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxisder Arbeitsagentur, von Antragstellerinnenund Antragstellern auf Leistungsbezüge ver-dachtsunabhängig vollständige Kontoauszügezu verlangen und bei Schwärzungen Leistungs-kürzungen vorzunehmen, gerade im Vergleichmit den engen Voraussetzungen für Auskünfteüber Kontobewegungen bei Finanzinstitutio-nen durch Geheimdienste, bei Verdachtschwerster Straftaten, der Genehmigung durchG-10-Kommission u. a. m., und welche Maß-nahmen wird die Bundesregierung ergreifen,damit die Hinweise der Datenschutzbeauftrag-ten mehrerer Bundesländer dazu befolgt wer-den?

Antwort des Staatssekretärs Detlef Scheelevom 15. Juli 2008

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wonach bei teil-weise geschwärzten Kontoauszügen systematisch Leistungskürzungenvorgenommen würden. Eine fehlende Mitwirkung nach § 60 Abs. 1Satz 1 Nr. 3 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) kann aberdazu führen, dass der Grundsicherungsträger nach § 66 Abs. 1 Satz 1SGB I die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oderteilweise versagt oder entzieht, soweit die Voraussetzungen der Leis-tungen nicht nachgewiesen sind.

Beim Arbeitslosengeld II handelt es sich um eine bedürftigkeitsabhän-gige Leistung. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Zweiten Buches Sozialge-setzbuch (SGB II) ist hilfebedürftig, wer aus dem zu berücksichtigen-den Einkommen oder Vermögen seinen Lebensunterhalt und den Le-

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10006– 27 –

bensunterhalt der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personennicht oder nicht ausreichend decken kann. Ein Antragsteller ist des-halb verpflichtet, die ihm möglichen und zumutbaren Nachweise sei-ner Hilfebedürftigkeit zu führen, um den Leistungsträger in die Lagezu versetzen, über seinen Antrag entscheiden zu können. Diese Pflichtergibt sich aus § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB I, wonach derjenige, derSozialleistungen beantragt, auf Verlangen des Leistungsträgers Be-weisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen hat; soferndie Beweismittel für die beantragte Leistung erheblich sind. Dies istder Fall, wenn sie geeignet sind, die erforderliche Sachentscheidungzu ermöglichen. Die Vorlage der Kontoauszüge dient zur Prüfung derHilfebedürftigkeit und ist daher entscheidungserheblich.

Darüber hinaus ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten.Die Mitwirkung muss erforderlich und angemessen sein. Hinweisehierzu sind den Ausfüllhinweisen der Bundesagentur für Arbeit zumAntragsvordruck Arbeitslosengeld II zu entnehmen. Diese Anlage,die – wie der gesamte Antragsvordruck auf Arbeitslosengeld II – mitdem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informations-freiheit abgestimmt worden ist, enthält den Hinweis, dass alle Anga-ben über vorhandenes Vermögen durch geeignete Nachweise zu bele-gen sind. Genannt werden z. B. die letzten Jahresabrechnungen oderauch Kontoauszüge der letzten Monate. Schwärzungen einzelnerBuchungen, insbesondere Sollbuchungen kleinerer Beträge, sind zuläs-sig. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass eine Prüfung der Einnah-men bzw. Ausgaben beeinträchtigt wird.

Die Rechtmäßigkeit der Vorlage von Kontoauszügen zur Prüfung derHilfebedürftigkeit ist durch die Rechtsprechung bestätigt worden(Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 3. Januar 2008 – L 8AS 5486/07 ERB, Landessozialgericht Baden-Württemberg vom14. Dezember 2007 – L 13 AS 4282/07, Sächsisches Landessozialge-richt vom 1. November 2007 – L 3 AS 60/07, Bayerisches Landesso-zialgericht vom 10. August 2007 – L 7 AS 190/07, Landessozialgerichtfür das Land Nordrhein-Westfalen vom 11. Oktober 2007 – L 7B 235/07 AS ER). Die Aufsicht über die Einhaltung datenschutzrecht-licher Vorschriften obliegt den zuständigen Landesbehörden.

Auch die Landesbeauftragten für den Datenschutz der Länder Berlin,Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhaltund Schleswig-Holstein erachten in ihren gemeinsamen Hinweisen zurdatenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoaus-zügen bei der Beantragung von Sozialleistungen die Anforderung derKontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate u. a. bei der erstmali-gen Beantragung von Leistungen nach dem SGB II für zulässig. Mitdem ersten Empfehlungspaket zur Vermeidung und Aufdeckungungerechtfertigten Leistungsbezuges von Praktikern für Praktiker hatdie Bundesagentur für Arbeit den Arbeitsgemeinschaften und Agen-turen für Arbeit in getrennter Aufgabenwahrnehmung diese gemein-samen Hinweise zur Verfügung gestellt.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10006 – 28 –

32. AbgeordneterDr. Volker

Wissing

(FDP)

Wie viele Bürgerinnen und Bürger zahlen nachAnsicht der Bundesregierung mehr Steuernund Abgaben, als sie an staatlichen Sozial-bzw. Transferleistungen bekommen, und wiehat sich das Verhältnis der Netto-Einzahler zuden Netto-Leistungsbeziehern seit Beginn der14. Legislaturperiode geändert?

Antwort des Staatssekretärs Karl-Josef Wasserhövel

vom 14. Juli 2008

Die Vielschichtigkeit des deutschen Steuer- und Sicherungssystemslässt eine einfache personenbezogene Zuordnung von geleistetenSteuern und Sozialabgaben einerseits sowie von empfangenen Sozial-leistungen andererseits nicht zu.

Für die Höhe der zu entrichtenden Steuern und der Sozialabgaben istneben der Höhe der Einkommen (z. B. aus Erwerbstätigkeit, aus Ver-mietung und Verpachtung oder aus Zinsen und Dividenden) und z. B.dem persönlichen Konsumverhalten der jeweilige Haushaltskontextvon zentraler Bedeutung. Dies gilt ebenfalls für eine Reihe von haus-halts- bzw. bedarfsgemeinschaftsbezogenen Leistungen wie z. B. Ar-beitslosengeld II, Kindergeld oder Wohngeld. Aus diesem Grund lie-gen der Bundesregierung Daten über die Zahl der Bürgerinnen undBürger, die mehr Steuern und Abgaben zahlen als sie an staatlichenSozial- bzw. Transferleistungen bekommen, nicht vor.

Anhaltspunkte liefert jedoch der Mikrozensus mit einer Differenzie-rung der Privathaushalte in Deutschland nach dem überwiegenden Le-bensunterhalt des Haupteinkommensbeziehers. Danach ergibt sich fol-gendes Bild: Im Jahr 2006 bestritten 41,5 Prozent aller Haushalte denLebensunterhalt überwiegend aus Rente oder Pension, Leistungen we-gen Arbeitslosigkeit, Sozialhilfe/-geld, Grundsicherung, Asylbewerber-leistungen, Leistungen aus einer Pflegeversicherung oder sonstigerUnterstützung (z. B. BAföG, Stipendium, Vorruhestandsgeld). ImJahr 1998 war der Anteil mit 42,4 Prozent ähnlich hoch.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung,Landwirtschaft und Verbraucherschutz

33. AbgeordneteCorneliaBehm

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Worauf ist es zurückzuführen, dass im Entwurffür den Bundeshaushalt 2009 für die Alters-sicherung der Landwirte mit 2,28 Mrd. Euroinsgesamt 90 Mio. Euro weniger veranschlagtsind als 2008?

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10006– 29 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller

vom 16. Juli 2008

Bei dem Titel „Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte“ handeltes sich um einen Schätztitel, in dem die zur Erfüllung der gesetzlichenVerpflichtungen des Bundes (§ 78 des Gesetzes über die Alterssiche-rung der Landwirte) voraussichtlich erforderlichen Bundesmittel ver-anschlagt sind.

Die Vorschätzungen werden auf der Grundlage der Modellrechnun-gen im Lagebericht der Bundesregierung über die Alterssicherung derLandwirte, des Rentenversicherungsberichts, der aktuellen Annahmender Bundesregierung hinsichtlich der relevanten Eckdaten sowie deraktuellen tatsächlichen Entwicklung angestellt.

Nachdem im Haushaltsjahr 2007 der Haushaltsansatz um rd. 52 Mio.Euro unterschritten wurde und sich auch im laufenden Haushaltsjahr2008 eine Minderausgabe in einer möglichen Größenordnung von90 Mio. Euro abzeichnet, wurde die Vorschätzung des Bundesmittel-bedarfs 2009 unter Berücksichtigung dieser Entwicklung angepasst.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

34. AbgeordneteCornelia

Hirsch(DIE LINKE.)

Welche Themen stehen bei der diesjährigenGeneral-, Admiral- und Kommandeurtagungder Streitkräftebasis (SKB) Anfang Septemberin Erfurt im Vordergrund der Beratungen, undwelche Vertreterinnen und Vertreter der Bun-desregierung bzw. aus den unterschiedlichenBundesministerien werden (komplett oder zeit-weise) an der Veranstaltung teilnehmen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendeyvom 14. Juli 2008

Die 8. General-, Admiral- und Kommandeurtagung der Streitkräfte-basis findet am 2. und 3. September 2008 in Erfurt statt.

Auf der Agenda der Tagung stehen Vorträge und Beratungen zur

• Aktuellen Lage der Streitkräftebasis;

• Weiterentwicklung der Streitkräftebasis entlang der in der Wirt-schaft üblichen Prozess- und Wertschöpfungsketten;

• Robotik als Möglichkeit der Entlastung von ermüdenden oder ge-fährlichen Tätigkeiten.

Eingeladen sind alle Generale und Admirale der Streitkräftebasis so-wie Dienststellenleiter ab der Besoldungsebene A 16. Weitere Teilneh-

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10006 – 30 –

mer sind ausgewählte Reservisten im Dienstgrad Oberst bzw. Kapitänzur See.

Außer Angehörigen des Bundesministeriums der Verteidigung werdennach derzeitigem Stand keine Vertreterinnen/Vertreter anderer Bun-desministerien oder der Bundesregierung teilnehmen.

35. AbgeordneteElke

Hoff

(FDP)

Welche Auswirkungen haben die gestiegenenKraftstoffpreise auf den Umfang des Übungs-und Einsatzbetriebes bei der Bundeswehr (bit-te aufschlüsseln nach Schiffs-, Flugzeug- undFahrzeugtyp sowie Teilstreitkräften und Orga-nisationsbereichen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Schmidt

vom 16. Juli 2008

Die Bundeswehr verfügt über ein flexibles Bevorratungssystem fürKraftstoff und derzeit über eine befriedigende Bestandslage. Die Ver-sorgungssicherheit der Streitkräfte ist gewährleistet und der Ausbil-dungs- und Einsatzbetrieb ist sichergestellt. Verbrauchs- oder Einsatz-beschränkungen sind derzeit nicht gegeben. Bereits Anfang des Jahresbeschaffte Kraftstoffmengen begünstigen die Versorgungslage bei derderzeit gegebenen Preisentwicklung auf dem Rohölmarkt. Ob fürnoch offene Folgebeschaffungen in 2008 ein Haushaltsmittelmehrbe-darf entsteht, hängt von der weiteren Preisentwicklung ab.

36. AbgeordneteElke

Hoff

(FDP)

Welche haushalterische Vorsorge wird getrof-fen, um die Entwicklung der Kraftstoffpreisemit den Notwendigkeiten von Ausbildung undEinsatz in Einklang zu bringen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Schmidt

vom 16. Juli 2008

Die Bundeswehr hat für die Beschaffung von Betriebsstoffen im Jahr2006 rund 241 Mio. Euro und im Jahr 2007 rund 259 Mio. Euro ver-ausgabt. Für das laufende Haushaltsjahr sind 290 Mio. Euro veran-schlagt. Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushaltsplan 2009 sind310 Mio. Euro vorgesehen.

Nach jetzigem Kenntnisstand ist damit zur Deckung des Kraftstoffbe-darfs im Jahr 2008 finanziell vorgesorgt. Der Anmeldung für 2009 la-gen Durchschnittspreise des Jahres 2007, versehen mit einem seiner-zeit prognostizierten Teuerungszuschlag, zugrunde. Seither sind diePreise für Betriebsstoffe weiter signifikant gestiegen. Auch die Bun-deswehr bleibt von dieser Teuerungswelle nicht verschont. Es gilt, diePreisentwicklung und die tatsächlichen Verbräuche weiterhin genauzu beobachten.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10006– 31 –

37. AbgeordneteElke

Hoff

(FDP)

Welche Verpflichtungen ist die Bundesrepu-blik Deutschland innerhalb des Eurofighter-Programms eingegangen, und auf welchenGrundlagen beruhen sie (Verträge, MoU,sonstige Absprachen), und schuldet sie eine be-stimmte Geldsumme oder die Abnahme einerbestimmten Stückzahl Luftfahrzeuge?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Schmidt

vom 15. Juli 2008

Grundlage der Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland ist dieEntscheidung des Deutschen Bundestages vom 30. Oktober 1997(BMF Nr. 152/97 VS-NfD vom 8. Oktober 1997), 180 Luftfahrzeugezu beschaffen.

Aufgrund dieser Entscheidung wurden die entsprechenden Regie-rungsvereinbarungen zwischen den beteiligten Partnernationen (Ita-lien, Spanien und Großbritannien) sowie Beschaffungsrahmenverträ-ge mit der beteiligten Industrie (Eurofighter GmbH und EurojetGmbH) geschlossen. Basis dieser Verträge sind bilaterale Vereinba-rungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den FirmenEADS-D (vormals DASA) und MTU.

Derartige bilaterale Vereinbarungen mit der jeweiligen nationalen In-dustrie hat jede am Programm beteiligte Nation geschlossen.

Mit den Beschaffungsrahmenverträgen haben sich die AuftragnehmerEurofighter GmbH sowie Eurojet GmbH verpflichtet, 620 Luftfahr-zeuge und 1 382 Triebwerke zu einem bestimmten Preis (Kostenober-grenze) herzustellen und zu liefern. Der Auftraggeber seinerseits hatdas Recht, mit drei Tranchen diese Stückzahlen abzurufen. Für denFall, dass der Auftraggeber einen geringeren Umfang abrufen sollte,hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Nachkalkulation der Prei-se. Die Industrie hat ihre Preise für das Gesamtprogramm mit derAbnahmemenge von 620 Luftfahrzeugen und 1 382 Triebwerkenkalkuliert.

38. AbgeordneterPaul

Schäfer

(Köln)(DIE LINKE.)

War die zeitweise Verlegung der deutschenQuick Reaction Force in den Zuständigkeits-bereichen der Regionalkommandos Süd oderOst in den letzten drei Monaten Gegenstandvon Gesprächen zwischen der Bundesregie-rung bzw. Bundeswehr und der NATO oderden USA, und wenn ja, mit welchem Ergeb-nis?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 16. Juli 2008

Die zeitweise Verlegung der deutschen QRF in die Zuständigkeitsbe-reiche der Regionalkommandos Süd oder Ost war bisher nicht Gegen-

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10006 – 32 –

stand von Gesprächen zwischen der Bundesregierung bzw. Bundes-wehr und der NATO oder den USA.

39. AbgeordneterPaul

Schäfer(Köln)

(DIE LINKE.)

Hat es seitens der USA eine Anfrage bzw. Bit-te an die NATO gegeben, die im Norden Af-ghanistans eingesetzte deutsche Quick Reac-tion Force zeitweilig in die Zuständigkeitsbe-reiche der Regionalkommandos Süd oder Ostzu verlegen, und wenn ja, wie wurde diese An-frage bzw. Bitte begründet?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 16. Juli 2008

Von Seiten der USA hat es bisher weder eine Anfrage noch eine Bittean die NATO gegeben, die im Norden Afghanistans eingesetzte deut-sche QRF zeitweilig in die Zuständigkeitsbereiche der Regionalkom-mandos Süd oder Ost zu verlegen.

40. AbgeordneterPaul

Schäfer

(Köln)

(DIE LINKE.)

Hat es seitens der USA, der NATO oder derNATO-Staaten eine Anfrage bzw. Bitte an dieBundesregierung gegeben, die im Norden Af-ghanistans eingesetzte Quick Reaction Forcezeitweilig in die Zuständigkeitsbereiche derRegionalkommandos Süd oder Ost zu verle-gen, und wenn ja, wie wurde diese Anfragebzw. Bitte begründet?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 16. Juli 2008

Von Seiten der USA, der NATO oder von einzelnen NATO-Staatenhat es bisher keine Bitte an die Bundesregierung gegeben, die im Nor-den Afghanistans eingesetzte QRF zeitweilig in die Zuständigkeits-bereiche der Regionalkommandos Süd oder Ost zu verlegen.

41. AbgeordneterPaul

Schäfer

(Köln)

(DIE LINKE.)

Wie wurde ggf. jeweils auf die zu den Fra-gen 39 und 40 gestellten Anfragen bzw. Bittenreagiert?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 16. Juli 2008

Auf die Antworten zu den Fragen 39 und 40 wird verwiesen.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10006– 33 –

42. AbgeordneterDr. Rainer

Stinner

(FDP)

Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Par-lamentarischen Staatssekretärs beim Bundes-minister der Verteidigung Thomas Kossendey(DIE WELT, 26. Juni 2008), dass Nothilfenicht mehr möglich ist, wenn Piraten miteinem gekaperten Schiff davonfahren, auf demsich noch gefangene Besatzungsmitglieder be-finden, und wie begründet die Bundesregie-rung ihre Ansicht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Schmidt

vom 16. Juli 2008

Nothilfe kann Personen geleistet werden, die auf See in Lebensgefahrsind oder sich in Seenot befinden. Im Übrigen verweise ich auf dieAntwort der Bundesregierung vom 21. Mai 2008 auf die Fragen 7bis 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP vom 7. Mai 2008,Bundestagsdrucksache 16/9286.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung

43. AbgeordneterHans-Michael

Goldmann(FDP)

Wie viele Unfälle und Beinahe-Unfälle gab esin den letzten zehn Jahren auf der Donau zwi-schen Straubing und Vilshofen, und wie vielewaren davon alkoholbedingt?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Karin Roth

vom 10. Juli 2008

Von der zuständigen Wasserschutzpolizei des Freistaats Bayern wer-den nur Unfälle, keine Beinahe-Unfälle erfasst.

Im Streckenabschnitt zwischen Straubing und Vilshofen haben sich inden letzten zehn Jahren im Mittel 50 Unfälle pro Jahr ereignet. Alko-holbedingte Unfälle werden statistisch nicht erfasst. Nach Auskunftdes Wasser- und Schifffahrtsamtes Regensburg waren im letzten Jahrbei insgesamt 43 Unfällen zwei Unfälle im obigen Abschnitt auf Alko-holeinfluss zurückzuführen.

44. AbgeordneterHans-Michael

Goldmann

(FDP)

Wie viele Alkoholkontrollen gibt es jährlich inder Binnenschifffahrt auf der bayerischen Do-nau, und wie viele Beanstandungen wegen un-zulässiger Alkoholisierung der Schiffsführerwerden dabei jährlich festgestellt?

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10006 – 34 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Karin Roth

vom 10. Juli 2008

Die Bundesregierung verfügt über keine entsprechenden Angaben.Zuständig ist die bayerische Wasserschutzpolizei.

45. AbgeordneterHans-Michael

Goldmann

(FDP)

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundes-regierung insbesondere auch vor dem Hinter-grund der Neuansiedlung des Hafens Passauzur beschleunigten Beseitigung des Felsen-Engpasses im Unterwasser der Schleuse Kach-let zu ergreifen, nachdem durch den Ausfalldes Peilschiffs bereits mehr als sechs MonateVerzögerung in der Erkundung und Beseiti-gung einer Gefahrenstelle auf der unfallreichs-ten deutschen Wasserstraße eingetreten sind?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Karin Roth

vom 10. Juli 2008

Die durch eine Havarie des Peilschiffes verzögerten Peilungen wurdenim Juni dieses Jahres beendet. Die Untersuchungen des Wasser- undSchifffahrtsamtes Regensburg zur Beseitigung des Engpasses im Be-reich Passau dauern noch an. Zur Verbesserung der Sicherheit für dieSchifffahrt hat das Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg 2006einen schifffahrtspolizeilichen Hinweis herausgegeben.

46. AbgeordneterHans-Michael

Goldmann

(FDP)

Warum hat das Bundesministerium für Ver-kehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) diebeiden Filme über den geplanten Ausbau derdes Donau-Engpasses, den die RMD-Wasser-straßen GmbH, an dem sich das BMVBS inHöhe von 40 000 Euro beteiligt hat: „DieStützschwelle bei Aicha“ und „Umgehungsge-wässer – Das neue Gesicht der Donau“ nochnicht freigegeben, und für wann ist die Freiga-be geplant?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Karin Roth

vom 10. Juli 2008

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,Verkehr und Technologie, das die Filme zu einem Drittel mitfi-nanziert hat, hat die Filme bereits seit Längerem in das Internet unterwww.donauforum.de eingestellt. Das Bundesministerium für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung verzichtet auf eine Veröffentlichung derFilme. Die beabsichtigte Studie zu variantenunabhängigen Planungenfür den Donauausbau Straubing–Vilshofen soll in jedem Fall unvor-eingenommen durchgeführt werden.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10006– 35 –

47. AbgeordneteMiriam

Gruß

(FDP)

Wie hat Bundesminister Wolfgang Tiefenseeim Ministerrat zu EU-OPS gestimmt – vordem Hintergrund der Antwort auf meine Fra-ge an die Bundesregierung vom Juli 2007, inder mir der Parlamentarische StaatssekretärUlrich Kasparick mitgeteilt hat, dass „in dennächsten Wochen“ ein Beschlussvorschlagkommen soll, „wonach in der EU-OPS 1Abs. 1 730 die Worte ,einem zusätzlichenSchlaufengurt‘ gestrichen werden sollen“(Bundestagsdrucksache 16/6079) –, was jedochoffenbar nicht geschehen ist, und wie begrün-det er sein Stimmverhalten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kasparick

vom 11. Juli 2008

Die EU-OPS sind nach mehrjähriger Beratung im Europäischen Par-lament und im EU-Rat (Verkehr) am 12. Dezember 2006 als AnhangIII zur geänderten Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 angenommenworden (vgl. VO (EG) Nr. 1899/2006, ABl. Nr. L 377 vom 27. De-zember 2006). Die Vorschrift OPS 1 730 (Sitze, Anschnallgurte undRückhaltesysteme für Kinder) ist eine von zahlreichen betrieblichenVorschriften des Anhangs III, der in der Veröffentlichung im Amts-blatt rund 170 Seiten umfasst. Eine eingehende Befassung des ThemasDoppelbelegung – wie von deutscher Seite mehrfach gefordert – wur-de von der Kommission abgelehnt.

Auf erneutes Drängen der deutschen Seite wurde die Problematik derVerwendung des Schlaufengurtes im Komitologieverfahren erörtert.Die Vorschrift EU-OPS 1 730 ist durch VO (EG) Nr. 8/2008 derKommission vom 11. Dezember 2007 (vgl. ABl. EU Nr. L 10 S. 1,117 vom 12. Januar 2008) geändert worden. Absatz a Nr. 3 lautetnunmehr „einem den Anforderungen der Luftfahrtbehörde genügen-den Rückhaltesystem für jedes Kleinkind“. Die frühere Fassung laute-te „einem zusätzlichen Schlaufengurt oder einem anderen Rückhalte-system für jedes Kleinkind“ (vgl. ABl. EU Nr. L 377 S. 102 vom27. Dezember 2006). Allerdings verhindert diese Regelung den Ein-satz von Schlaufengurten nicht, da aufgrund von Artikel 7 der o. g.VO (EWG) 3922/91 Mitgliedstaaten Zulassungen und Anerkennun-gen akzeptieren müssen, die ein anderer Mitgliedstaat oder eine in sei-nem Auftrag handelnde Stelle gemäß dieser Verordnung erteilt. Damitwird nationales Recht von europäischem Recht überlagert.

48. AbgeordneteMiriam

Gruß

(FDP)

Welchen Rat hat die Bundesregierung für alleBürgerinnen und Bürger und insbesondereKleinkinder unter zwei Jahren, wie diese sichab dem 16. Juli verhalten sollen, wenn von ih-nen an Bord eines deutschen oder ausländi-schen Luftfahrtunternehmens verlangt wird,mit einem Loopbelt gesichert zu werden?

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10006 – 36 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kasparick

vom 11. Juli 2008

Die Sicherung mit dem Loopbelt ist nach den Gemeinschaftsvorschrif-ten EU-OPS (Abs. OPS 1 320, Buchstabe b Nr. 2) bei Doppelbele-gung verpflichtend. Den Anweisungen des Kabinenpersonals istgrundsätzlich Folge zu leisten. Aus diesem Grund hat das Bundesmi-nisterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung empfohlen, fürKleinkinder unter zwei Jahren eigene Plätze zu buchen und die Bereit-stellung von Kinderrückhaltesystemen mit den Luftverkehrsgesell-schaften bereits bei der Buchung abzuklären. Darüber hinaus hat Bun-desminister Wolfgang Tiefensee an die Fluggesellschaften appelliert,freie Sitze und Kinderrückhaltesysteme für Kinder unter zwei Jahrenkostenfrei zur Verfügung zu stellen.

49. AbgeordneteMiriam

Gruß

(FDP)

Werden nach Ansicht der Bundesregierung imFall der Kleinkinder an Bord von kommerziellgenutzten Flugzeugen diese nicht durch die be-stehenden Verfahren und Vorschriften gegen-über erwachsenen Passagieren eindeutig diskri-miniert – schlecht und unzureichend gesichert–, und wie vereinbart die Bundesregierung diesmit dem Grundgesetz?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kasparick

vom 11. Juli 2008

Die gegenwärtig übliche Doppelbelegung von Sitzen mit Kleinkindernentspricht internationalen Sicherheitsstandards. Das hierbei erreichteSicherheitsniveau wird nach Kenntnis des BMVBS von den Luftfahrt-behörden weltweit bislang als ausreichend angesehen. Allerdings wirdnach Erkenntnissen von im Auftrag des BMVBS durchgeführten For-schungsprojekten das für Erwachsene übliche Sicherheitsniveau nichterreicht. Aus diesem Grund setzt sich das BMVBS für ein europawei-tes bzw. weltweites Verbot der Doppelbelegung von Sitzen mit Klein-kindern ein. Aufgrund des internationalen Charakters bei Luftverkehrwäre ein rein nationales Verbot nicht zielführend.

50. AbgeordneterKlaus

Hofbauer(CDU/CSU)

Wie sehen die konkreten Planungen für denim Bundesverkehrswegeplan festgelegtenBahnknoten München aus (Zeitplan, Budget,räumlicher Umfang, betroffene Verkehrsträ-ger, Anbindung an Flughafen München, Ver-teilung der Zuständigkeiten), und wer über-nimmt die Kosten?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Karin Roth

vom 11. Juli 2008

Der Knoten München wird im Zusammenhang mit der 2009 durchzu-führenden Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwe-

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10006– 37 –

ge untersucht werden. Mit Ergebnissen ist Ende 2009, Anfang 2010zu rechnen.

51. AbgeordneterKlaus

Hofbauer(CDU/CSU)

Inwieweit ist in diesen Planungen die Anbin-dung Ostbayerns an den Flughafen Münchenenthalten, und wie wird dabei die aus der Re-gion geforderte Marzlinger Spange einbezo-gen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Karin Roth

vom 11. Juli 2008

Die Marzlinger Spange sowie weitere Varianten einer möglichen Flug-hafenanbindung werden Teil der Untersuchung sein.

52. AbgeordneterDr. AntonHofreiter

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Bun-desstraße 85 südlich von Kulmbach von zweiauf vier Spuren ausgebaut wird, obwohl sielaut Bundesverkehrswegeplan im WeiterenBedarf eingestuft ist und kein Planungsrechtbesteht, und bei welchen anderen Bundes-fernstraßen, die nicht im Vordringlichen Be-darf stehen, wurde bereits mit dem Bau begon-nen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Karin Rothvom 14. Juli 2008

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der stark belasteten,Längsneigungen bis zu 5 Prozent aufweisenden Bundesstraße 85zwischen Kulmbach und der Autobahn 70 will die bayerische Straßen-bauverwaltung zeitnah Überholmöglichkeiten in Form von Zusatz-fahrstreifen an Steigungsstrecken anlegen, zunächst an der Steigungs-strecke bei Mangersreuth. Dieses Ziel kann von ihr unabhängig vomlangfristig vorgesehenen 4-streifigen Ausbau der Bundesstraße 85verfolgt werden, da Zusatzfahrstreifen an Steigungsstrecken mit zuge-hörigen Knotenpunktanpassungen nicht zu den Projekten des Bundes-verkehrswegeplanes bzw. Bedarfsplanes zählen.

Das Hauptaugenmerk bei Bedarfsplanprojekten wird auch in Zukunftzunächst auf dem Vordringlichen Bedarf liegen. Vom Gesetzgeber derKategorie Weiterer Bedarf zugeordnete Bundesfernstraßenprojektesind in Oberfranken derzeit nicht in Bau.

53. AbgeordneterHubert

Hüppe

(CDU/CSU)

Wie viele der von der Deutschen Bahn AG be-triebenen Bahnhöfe mit weniger als 1 000 Ein-/Aus- oder Umsteigern pro Werktag sind bar-rierefrei im Sinne des „Programm der Deut-schen Bahn AG“ von Juni 2005, und wie vieleBahnhöfe sollen in den nächsten Jahren barrie-refrei umgestaltet werden?

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10006 – 38 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmann

vom 11. Juli 2008

Die Frage betrifft einen Sachverhalt, der in die alleinige unternehmeri-sche Zuständigkeit der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft (DB AG)fällt. Vor dem Hintergrund der Umsetzung des Beschlusses des Aus-schusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung desDeutschen Bundestages vom 27. Juni 1996 (Anlage 1 zu Bundestags-drucksache 13/6149) nimmt die Bundesregierung zu derartigen Sach-verhalten nicht Stellung. Es wird deshalb angeregt, wegen der betref-fenden Einzelangaben an den Vorstand der DB AG heranzutreten.

54. AbgeordneterHubert

Hüppe(CDU/CSU)

Wie viele Mittel des Bundes wurden in denletzten Jahren für die barrierefreie Gestaltungvon Bahnsteigen mit weniger als 1 000 Ein-/Aus- oder Umsteigern ausgegeben, und wie istdies zukünftig geplant?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmann

vom 11. Juli 2008

Von 2000 bis 2007 wurden Bundesmittel in Höhe von rund 12 Mio.Euro in die barrierefreie Gestaltung von Stationen mit weniger als1 000 Reisenden pro Tag eingesetzt. Weitere Daten liegen dem Bundnicht vor.

55. AbgeordneterMichaelKretschmer

(CDU/CSU)

Handelte die Mitarbeiterin des Bundesministe-riums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,die im Vorfeld der CDU-Pressekonferenz am26. Juni 2008 in der CDU-Bundesgeschäftsstel-le ein SPD-Parteipapier an die Journalistenverteilte, in einem dienstlichen Auftrag des Mi-nisteriums (Zeitungsartikel der LVZ vom27. Juni 2008)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kasparick

vom 11. Juli 2008

Die Mitarbeiterin erfüllte die Wünsche einiger Journalistenkollegen,die – zum Teil bereits vor der Veranstaltung – an sie herangetreten wa-ren.

56. AbgeordneterMichael

Kretschmer

(CDU/CSU)

Wo wurden die von der Mitarbeiterin desBundesministeriums für Verkehr, Bau undStadtentwicklung, verteilten Fotokopien desSPD-Papiers erstellt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kasparick

vom 11. Juli 2008

Es handelte sich um Exemplare, die in der Bundestagsfraktion derSPD erstellt worden waren.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10006– 39 –

57. AbgeordneterMichael

Kretschmer

(CDU/CSU)

Hat der Bundesminister für Verkehr, Bau undStadtentwicklung überprüft, ob die Mitarbeite-rin des Ministeriums die Verteilung des Strate-giepapiers in ihrer Dienstzeit vornahm?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kasparickvom 11. Juli 2008

Der Dienstvorgesetzte hat dies überprüft und ein klärendes Gesprächgeführt. Im Übrigen wurde bereits in der Bundespressekonferenzdarauf hingewiesen, dass die Verteilung eines Parteipapieres nichtGegenstand eines Dienstgeschäftes ist.

58. AbgeordneterMichael

Kretschmer(CDU/CSU)

Wann hat der Bundesminister für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung Kenntnis über dieTeilnahme seiner Mitarbeiterin an der Presse-konferenz der CDU erhalten (Zeitungsartikelder FINANCIAL TIMES DEUTSCHLANDvom 27. Juni 2008)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kasparick

vom 11. Juli 2008

Am Nachmittag, als Agenturmeldungen publiziert wurden.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit

59. AbgeordneterIngbert

Liebing

(CDU/CSU)

Wie gedenkt die Bundesregierung den in ihrem„Integrierten Energie- und Klimaprogramm“(IEKP) beschlossenen Ausbau der Windener-gie für Standortgemeinden attraktiv zu gestal-ten, nachdem Finanzämter die 50/50-Zerle-gung der Gewerbesteuer auf Standort- und Fir-mensitzgemeinde mit Verweis auf ein Urteildes Bundesfinanzhofs vom 4. April 2007 nichtmehr anerkennen?

Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnig

vom 14. Juli 2008

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Beteiligten nach gel-tendem Recht die Möglichkeit haben, einen Maßstab für die Zerle-gung des Gewerbesteuermessbetrags nach § 33 Abs. 2 des Gewerbe-steuergesetzes festzulegen; an diese Vereinbarung ist die Finanzbehör-de gebunden.

Nach Bekanntwerden des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 4. April2007 sind Ausweisungen neuer Windenergie-Vorranggebiete durch

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GeVertrieb: Bundes

Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/10006 – 40 –

einzelne Kommunen kurzfristig aufgegeben worden, da sie nach die-ser Entscheidung als Standortgemeinden keinen Anspruch auf einenAnteil an der Gewerbesteuer haben. Vor diesem Hintergrund prüftdie Bundesregierung zurzeit die Notwendigkeit, eine Sonderregelungzur Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei Unternehmen, dieWindenergieanlagen betreiben, einzuführen.

60. AbgeordneterIngbert

Liebing

(CDU/CSU)

samtherstellung: H. Heenemann Gmanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, A

Arbeitet die Bundesregierung bereits an einerProblemlösung, damit die Gemeinden, in de-nen sich die Windkraftanlagen befinden, wie-der an der Gewerbesteuer partizipieren kön-nen?

Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnig

vom 14. Juli 2008

Es wird auf die Antwort zu Frage 59 verwiesen.

Berlin, den 18. Juli 2008

bH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83-91, 12103 Berlinmsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44

ISSN 0722-8333