Anzeiger · DUO, Aare Kombi, ARB: Erscheint am Freitag, 15. Mai 2015 Inserateschluss: Montag, 11....

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Anzeiger Konolfingen Offizielles Publikationsorgan für die Gemeinden Arni, Biglen, Bowil, Brenzikofen, Freimettigen, Grosshöchstetten, Häutligen, Herbligen, Kiesen, Konolfingen, Landiswil, Linden, Mirchel, Münsingen, Niederhünigen, Oberdiessbach, Oberhünigen, Ober- thal, Oppligen, Rubigen, Schlosswil, Tägertschi, Walkringen, Wichtrach, Worb, Zäziwil GZA / PP 3076 Worb Nr. 18 – 139. Jahrgang 30. April 2015 Einzelexemplar Fr. 2.50 Kanton Amtlicher Teil Fortsetzung Seite 4 Mitteilungen des Verlags Veränderte Erschei- nungsweise vom Anzeiger Konolfingen Auffahrt 2015 Anzeiger Konolfingen Nr. 20 erscheint am Freitag 15. Mai 2015 Inserateschluss: Montag, 11. Mai 2015 um 17 Uhr (wie gehabt) Pool: Erscheint am Mittwoch, 13. Mai 2015 Inserateschluss: Freitag, 8. Mai 2015 um 11 Uhr DUO, Aare Kombi, ARB: Erscheint am Freitag, 15. Mai 2015 Inserateschluss: Montag, 11. Mai 2015 um 9 Uhr Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröf- fentlichung im Amtsblatt des Kantons Bern, im Anzeiger des betreffenden Amtsbezirkes sowie nach dem Aufstel- len, Auswechseln oder Entfernen der Signale in Kraft. Rechtsmittelbelehrung Diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der ersten Veröffentlichung mit Be- schwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3011 Bern, angefoch- ten werden. Die Beschwerde ist in 2 Ex- emplaren einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu ent- halten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizu- legen. Oberingenieurkreis II Gemeindeverbände 187023 Gemeindeverband Bestattungs- und Friedhofwesen Kiesen – Oppligen – Wichtrach Delegiertenversammlung des Ge- meindeverbandes für das Bestat- tungs- und Friedhofwesen der Gemeinden Kiesen, Oppligen und Wichtrach Mittwoch, 3. Juni 2015, 19.30 Uhr, Sit- zungszimmer des Gemeinderates, Gemeindeverwaltung, Stadelfeld- strasse 20, Wichtrach Traktanden 1. Genehmigung Protokoll vom 12. No- vember 2014 2. Genehmigung der Jahresrechnung 2014 3. Revision Bestattungs- und Friedhof- reglement 4. Verschiedenes Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 3 liegen ab 30. April 2015 bei den Gemeindeverwaltungen Kiesen, Opp- ligen und Wichtrach zur Einsichtnahme auf. Zudem werden sämtliche Auflage- dokumente auf der Internetseite der Gemeinde Wichtrach, Friedhof- und Be- stattungswesen, aufgeschaltet. Rechtsmittelbelehrung: Beschlüsse der Versammlung können beim Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Oster- mundigen, mit Beschwerde schriftlich und begründet angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 10 Tage für Wahlgeschäfte und 30 Tage für die übrigen Geschäfte und beginnt am Tag nach der Versammlung (Artikel 65ff. Ge- setz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Es wird an dieser Stelle ausdrück- lich auf die Rügepflicht gemäss Artikel 49a Gemeindegesetz hingewiesen. Zu dieser Versammlung sind alle Stimm- berechtigten freundlich eingeladen. Wichtrach, 27. April 2015 Der Vorstand Politische Gemeinden Arni www.arnibe.ch Keine Publikationen Biglen www.biglen.ch 186983 Gemeindewahlen 2015 Der Gemeinderat hat die Wahl des Ge- meinde- und Gemeinderatspräsidenten 2015 (in einer Person) auf den Sonntag, 14. Juni 2015 angeordnet (Mehrheits- wahlverfahren). Innerhalb der Eingabefrist ist folgender, gültiger Wahlvorschlag für den Ge- meinde- und Gemeinderatspräsidenten (in einer Person) eingereicht worden: Habegger Peter, geb. 1969, Elektroin- stallateur, Rohrstrasse 45, 3507 Biglen Der Gemeinderat hat Peter Habegger am 22. April 2015 gestützt auf das Regle- ment über Abstimmungen und Wahlen vom 24. Mai 2011 als Gemeinde- und Gemeinderatspräsident für die Legisla- turperiode 2016 – 2019 als gewählt er- klärt (Stille Wahl – Artikel 88) und das Wahlergebnis erwahrt. Am 14. Juni 2015 findet somit keine Ur- nenwahl statt. Biglen, 30. April 2015 Gemeinderat Biglen 186964 Projekt «Erneuerung von Werklei- tungen» in der Rohrstrasse (Kan- tonsstrasse) Anordnung der Urnenabstimmung Der Gemeinderat hat die Urnenabstim- mung über den Verpflichtungskredit von Fr. 2 390 000.– für das Projekt «Er- neuerung von Werkleitungen» in der Rohrstrasse (Kantonsstrasse) auf Sonn- tag, 14. Juni 2015 – und innerhalb der gesetzlichen Vorschriften – auf die vor- hergehenden Tage – angeordnet. Stimmrecht Das Stimmrecht steht jeder Person zu, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und seit 3 Monaten in der Gemeinde wohnt. Stimmmaterial Die Stimmberechtigten erhalten den Stimmzettel und die Botschaft spätestens 3 Wochen vor dem Abstimmungstag. Stimmberechtigte, die im Stimmregi- ster eingetragen sind und keine Aus- weiskarte erhalten oder diese verloren haben, können auf der Gemeindever- waltung bis spätestens am Donnerstag, 11. Juni 2015, 16 Uhr, ein Doppel ver- langen. Die neue Ausweiskarte wird als «Doppel» gekennzeichnet. Sie wird nur gegen Vorweisung eines amtlichen Aus- weises ausgehändigt. Persönliche Stimmabgabe Das Stimm- und Wahllokal befindet sich im Primarschulhaus. Die Stimmabgabe an der Urne ist wie folgt möglich (Öff- nungszeiten): Freitag 19.00 – 20.15 Uhr Sonntag 10.00 – 12.00 Uhr Die letzte Leerung des Briefkastens bei der Gemeindeverwaltung erfolgt am Sonntag, 10 Uhr. Briefliche Stimmabgabe Für die briefliche Stimmabgabe gelten die gleichen Bestimmungen wie für die eidgenössischen und kantonalen Wahlen und Abstimmungen. Bitte beachten Sie die Weisungen über die briefliche Stimmabgabe auf der Rück- seite des Zustell- und Antwortkuverts. Stellvertretung Stellvertretung bei der Stimmabgabe ist nicht zugelassen. Rechtsmittelbelehrung Beschwerden gegen die Urnenabstim- mung sind innert 30 Tagen nach dem Urnengang schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Oster- mundigen, einzureichen. Sie müssen einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und eine Unterschrift ent- halten; greifbare Beweismittel sind bei- zulegen. Biglen, 30. April 2015 Gemeinderat Biglen 186982 Baupublikation Gesuchstellerin: Stockwerkeigentü- mergemeinschaft Rohrstrasse 20, p/A Baumer und Jampen Treuhand AG, Rohrstrasse 3, 3507 Biglen Projektverfasserin: Markus Hofer Gartenbau GmbH, Hauptstrasse 7, 3512 Walkringen Parzellen-Nr.: 612, Standort: Biglen, Rohrstrasse 20 Zone: Mischzone M2 Bauvorhaben: Vorhandener Parkplatz vergrössern und sanieren, Wendeplatz erstellen Ausnahme: Unterschreitung des Stras- senabstandes nach Art. 81 SG Bauinventar: Baugruppe D Gewässerschutzmassnahme: wie bisher Ort der Auflage- und Einsprache- stelle: Gemeindeverwaltung, Hohle 19, 3507 Biglen Auflage- und Einsprachefrist: 1. Juni 2015 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzu- reichen. Allfällige Lastenausgleichsbe- gehren sind ebenfalls innerhalb der Auf- lage- und Einsprachefrist anzumelden. Biglen, 23. April 2015 Bauverwaltung Biglen 186996 Verkehrserschwerung Kantonsstrasse Nr. 10, Bern–Lang- nau Gemeinde Worb Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassen- gesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Ver- kehrsabwicklung wie folgt erschwert: Teilstrecke: Richigenstrasse in Worb (Bereich Eigerkreisel) Dauer: 4. Mai bis ca. 8. Juni 2015 Verkehrsführung: Die Durchfahrt im Baustellenbereich wird infolge einge- schränkter Platzverhältnisse während der ganzen Bauzeit erschwert. Ab ca. 21. Mai bis ca. 8. Juni 2015 wird der Verkehr 1-spurig / wechselseitig ge- führt und von Hand oder mittels Licht- signalanlage geregelt. Es wird zu Ver- kehrsbehinderungen und Wartezeiten kommen. Die Ein- und Ausfahrt Eigerstrasse / Krei- sel bleibt während der ganzen Bauzeit gesperrt. Der Quartierverkehr wird über die Schulhausstrasse umgeleitet. Postautolinie 793: Die Postauto-Halte- stelle beim Eigerkreisel (Fahrtrichtung Grosshöchstetten), wird während der ganzen Bauzeit ab 04. Mai bis ca. 8. Juni 2015 nicht bedient. Der Fussgän- gerstreifen wird gesperrt. Es wird eine provisorische Haltestelle beim Wyden- Schulhaus eingerichtet. Grund: Bauarbeiten für Werkleitungen/ Abwasserentsorgung. Wir bitten die Bevölkerung um Ver- ständnis für die unumgängliche Ver- kehrserschwerung Münsingen, 24. April 2015 Strasseninspektorat Mittelland Ost 186997 Fussweg Zusatz «Velos gestattet» Trottoir entlang der Kantonsstrasse Nr. 229 Oppligen – Konolfingen – Gross- höchstetten (Dorfstrasse) in Oppligen. In Fahrtrichtung Herbligen ab Höhe der Liegenschaft Neumattweg Nr. 14 bis zur Abzweigung Brenzikofenstrasse. In Fahrtrichtung Kiesen ab Höhe der Liegen-schaft Dorfstrasse Nr. 5 bis zur Abzweigung Schmittenstrasse. Grund der Massnahme Anpassen der Signalisation zur rechtmäs- sigen Benützung des Trottoirs mit den Velos. Erhöhung der Sicherheit für den Langsamverkehr. 184478 Dorfstrasse 14 3506 Grosshöchstetten Tel. 031 711 15 75 www.vennerhus.ch Der Weinprofi in Ihrer Nähe! Laden-Öffnungszeiten Mo., Di., Do., Fr. 7.30-12.00 und 13.30-18.30 h Mi 7.30-12.00 h Sa 8.00-16.00 h Weinkultur seit 1922 Frühlingsausstellung 24. bis 26. April / 8. bis 10. Mai Online-Wettbewerb schneiter-storen.ch Freitag 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr Samstag 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr Sonntag 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr Bernstrasse 14, Grosshöchstetten Ausstellungs-Rabatt 20% 184676 184727 186310 Thomas Krebs Mitinhaber / Geschäftsführer wohnhaft in Kiesen, 079 334 76 73 Im Schoren 4 | 3645 Gwatt (Thun) Statthalterstr. 74 | 3018 Bern Spillstattstr. 21a | 3818 Grindelwald www.peterspring.ch Bowil www.bowil.ch 187016 Ordentliche Versammlung der Ein- wohnergemeinde Montag, 1. Juni 2015, 20 Uhr, Aula Schulhaus Dorf Traktanden: 1. Gemeinderechnung 2014 Beratung und Genehmigung der Ge- meinderechnung 187086

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AnzeigerKonolfingenOffizielles Publikationsorgan für die Gemeinden

Arni, Biglen, Bowil, Brenzikofen, Freimettigen, Grosshöchstetten, Häutligen, Herbligen, Kiesen, Konolfingen, Landiswil, Linden, Mirchel, Münsingen, Niederhünigen, Oberdiessbach, Oberhünigen, Ober-thal, Oppligen, Rubigen, Schloss wil, Tägertschi, Walkringen, Wichtrach, Worb, Zäziwil

GZA / PP 3076 WorbNr. 18 – 139. Jahrgang

30. April 2015Einzelexemplar Fr. 2.50

Kanton

Amtlicher Teil

Fortsetzung Seite 4

Mitteilungen des Verlags

Veränderte Erschei-nungsweise vom Anzeiger Konolfingen

Auffahrt 2015Anzeiger Konolfingen Nr. 20 erscheint am Freitag 15. Mai 2015

Inserateschluss: Montag, 11. Mai 2015 um 17 Uhr (wie gehabt)

Pool: Erscheint am Mittwoch, 13. Mai 2015

Inserateschluss: Freitag, 8. Mai 2015 um 11 Uhr

DUO, Aare Kombi, ARB: Erscheint am Freitag, 15. Mai 2015

Inserateschluss: Montag, 11. Mai 2015 um 9 Uhr

Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröf-fentlichung im Amtsblatt des Kantons Bern, im Anzeiger des betreffenden Amtsbezirkes sowie nach dem Aufstel-len, Auswechseln oder Entfernen der Signale in Kraft.

RechtsmittelbelehrungDiese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der ersten Veröffentlichung mit Be-schwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3011 Bern, angefoch-ten werden. Die Beschwerde ist in 2 Ex-emplaren einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu ent-halten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizu-legen.

Oberingenieurkreis II

Gemeindeverbände

187023

Gemeindeverband Bestattungs- und FriedhofwesenKiesen – Oppligen – Wichtrach

Delegiertenversammlung des Ge-meindeverbandes für das Bestat-tungs- und Friedhofwesen der Gemeinden Kiesen, Oppligen und Wichtrach

Mittwoch, 3. Juni 2015, 19.30 Uhr, Sit-zungszimmer des Gemeinderates, Gemeindeverwaltung, Stadelfeld-strasse 20, Wichtrach

Traktanden1. Genehmigung Protokoll vom 12. No-

vember 20142. Genehmigung der Jahresrechnung

20143. Revision Bestattungs- und Friedhof-

reglement4. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 3 liegen ab 30. April 2015 bei den Gemeindeverwaltungen Kiesen, Opp-ligen und Wichtrach zur Einsichtnahme auf. Zudem werden sämtliche Auflage-dokumente auf der Internetseite der Gemeinde Wichtrach, Friedhof- und Be-stattungswesen, aufgeschaltet.

Rechtsmittelbelehrung:Beschlüsse der Versammlung können beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Oster-mundigen, mit Beschwerde schriftlich und begründet angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 10 Tage für Wahlgeschäfte und 30 Tage für die übrigen Geschäfte und beginnt am Tag nach der Versammlung (Artikel 65ff. Ge-setz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Es wird an dieser Stelle ausdrück-lich auf die Rügepflicht gemäss Artikel 49a Gemeindegesetz hingewiesen.

Zu dieser Versammlung sind alle Stimm-

berechtigten freundlich eingeladen.

Wichtrach, 27. April 2015

Der Vorstand

PolitischeGemeinden

Arni

www.arnibe.ch

Keine Publikationen

Biglen

www.biglen.ch186983

Gemeindewahlen 2015

Der Gemeinderat hat die Wahl des Ge-meinde- und Gemeinderatspräsidenten 2015 (in einer Person) auf den Sonntag, 14. Juni 2015 angeordnet (Mehrheits-wahlverfahren).

Innerhalb der Eingabefrist ist folgender, gültiger Wahlvorschlag für den Ge-meinde- und Gemeinderatspräsidenten (in einer Person) eingereicht worden:

Habegger Peter, geb. 1969, Elektroin-stallateur, Rohrstrasse 45, 3507 Biglen

Der Gemeinderat hat Peter Habegger am 22. April 2015 gestützt auf das Regle-ment über Abstimmungen und Wahlen vom 24. Mai 2011 als Gemeinde- und Gemeinderatspräsi dent für die Legisla-turperiode 2016 – 2019 als gewählt er-klärt (Stille Wahl – Artikel 88) und das Wahlergebnis erwahrt.

Am 14. Juni 2015 findet somit keine Ur-nenwahl statt.

Biglen, 30. April 2015

Gemeinderat Biglen

186964Projekt «Erneuerung von Werklei-tungen» in der Rohrstrasse (Kan-tonsstrasse)

Anordnung der UrnenabstimmungDer Gemeinderat hat die Urnenabstim-mung über den Verpflichtungskredit von Fr. 2 390 000.– für das Projekt «Er-neuerung von Werkleitungen» in der Rohrstrasse (Kantonsstrasse) auf Sonn-tag, 14. Juni 2015 – und innerhalb der gesetzlichen Vorschriften – auf die vor-hergehenden Tage – angeordnet.

StimmrechtDas Stimmrecht steht jeder Person zu, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberech tigt ist und seit 3 Monaten in der Gemeinde wohnt.

StimmmaterialDie Stimmberechtigten erhalten den

Stimmzettel und die Botschaft spätestens 3 Wochen vor dem Abstimmungstag.

Stimmberechtigte, die im Stimmregi-ster eingetragen sind und keine Aus-weiskarte erhalten oder diese verloren haben, können auf der Gemeindever-waltung bis spätestens am Donnerstag, 11. Juni 2015, 16 Uhr, ein Doppel ver-langen. Die neue Ausweiskarte wird als «Doppel» gekennzeichnet. Sie wird nur gegen Vorweisung eines amtlichen Aus-weises ausgehändigt.

Persönliche StimmabgabeDas Stimm- und Wahllokal befindet sich im Primarschulhaus. Die Stimmabgabe an der Urne ist wie folgt möglich (Öff-nungszeiten):

Freitag 19.00 – 20.15 UhrSonntag 10.00 – 12.00 Uhr

Die letzte Leerung des Briefkastens bei der Gemeindeverwaltung erfolgt am Sonntag, 10 Uhr.

Briefliche StimmabgabeFür die briefliche Stimmabgabe gelten die gleichen Bestimmungen wie für die eidge nössischen und kantonalen Wahlen und Abstimmungen.

Bitte beachten Sie die Weisungen über die briefliche Stimmabgabe auf der Rück-seite des Zustell- und Antwortkuverts.

StellvertretungStellvertretung bei der Stimmabgabe ist nicht zugelassen.

RechtsmittelbelehrungBeschwerden gegen die Urnenabstim-mung sind innert 30 Tagen nach dem Urnengang schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Oster-mundigen, einzureichen.

Sie müssen einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begrün dung und eine Unterschrift ent-halten; greifbare Beweismittel sind bei-zulegen.

Biglen, 30. April 2015

Gemeinderat Biglen

186982Baupublikation

Gesuchstellerin: Stockwerkeigentü-mergemeinschaft Rohrstrasse 20, p/A Baumer und Jampen Treuhand AG, Rohrstrasse 3, 3507 Biglen

Projektverfasserin: Markus Hofer Gartenbau GmbH, Hauptstrasse 7, 3512 Walkringen

Parzellen-Nr.: 612, Standort: Biglen, Rohrstrasse 20Zone: Mischzone M2

Bauvorhaben: Vorhandener Parkplatz vergrössern und sanieren, Wendeplatz erstellen

Ausnahme: Unterschreitung des Stras-senabstandes nach Art. 81 SG

Bauinventar: Baugruppe D

Gewässerschutzmassnahme: wie bisher

Ort der Auflage- und Einsprache-stelle: Gemeindeverwaltung, Hohle 19, 3507 Biglen

Auflage- und Einsprachefrist: 1. Juni 2015

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Ein sprachefrist einzu-reichen. Allfällige Lastenausgleichsbe-gehren sind ebenfalls innerhalb der Auf-lage- und Einsprachefrist anzumelden.

Biglen, 23. April 2015

Bauverwaltung Biglen

186996

Verkehrserschwerung Kantonsstrasse Nr. 10, Bern–Lang-nau Gemeinde Worb

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassen-gesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Ver-kehrsabwicklung wie folgt erschwert:

Teilstrecke: Richigenstrasse in Worb (Bereich Eigerkreisel)

Dauer: 4. Mai bis ca. 8. Juni 2015

Verkehrsführung: Die Durchfahrt im Baustellenbereich wird infolge einge-schränkter Platzverhältnisse während der ganzen Bauzeit erschwert. Ab ca. 21. Mai bis ca. 8. Juni 2015 wird der Verkehr 1-spurig / wechselseitig ge-führt und von Hand oder mittels Licht-signalanlage geregelt. Es wird zu Ver-kehrsbehinderungen und Wartezeiten kommen. Die Ein- und Ausfahrt Eigerstrasse / Krei-sel bleibt während der ganzen Bauzeit gesperrt. Der Quartierverkehr wird über die Schulhausstrasse umgeleitet.

Postautolinie 793: Die Postauto-Halte-stelle beim Eigerkreisel (Fahrtrichtung Grosshöchstetten), wird während der ganzen Bauzeit ab 04. Mai bis ca. 8. Juni 2015 nicht bedient. Der Fussgän-gerstreifen wird gesperrt. Es wird eine provisorische Haltestelle beim Wyden-Schulhaus eingerichtet.

Grund: Bauarbeiten für Werkleitungen/Abwasserentsorgung.

Wir bitten die Bevölkerung um Ver-ständnis für die unumgängliche Ver-kehrserschwerung

Münsingen, 24. April 2015

StrasseninspektoratMittelland Ost

186997

FusswegZusatz «Velos gestattet»Trottoir entlang der Kantonsstrasse Nr. 229 Oppligen – Konolfingen – Gross-höchstetten (Dorfstrasse) in Oppligen. In Fahrtrichtung Herbligen ab Höhe der Liegenschaft Neumattweg Nr. 14 bis zur Abzweigung Brenzikofenstrasse. In Fahrtrichtung Kiesen ab Höhe der Liegen-schaft Dorfstrasse Nr. 5 bis zur Abzweigung Schmittenstrasse.

Grund der MassnahmeAnpassen der Signalisation zur rechtmäs-sigen Benützung des Trottoirs mit den Velos. Erhöhung der Sicherheit für den Langsamverkehr.

184478

Dorfstrasse 143506 Grosshöchstetten

Tel. 031 711 15 75www.vennerhus.ch

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Laden-ÖffnungszeitenMo., Di., Do., Fr.

7.30-12.00 und 13.30-18.30 hMi 7.30-12.00 hSa 8.00-16.00 h

Weinkultur seit 1922

Frühlingsausstellung24. bis 26. April / 8. bis 10. Mai

Online-Wettbewerb

schneiter-storen.ch

Freitag 10.00 Uhr bis 17.00 UhrSamstag 10.00 Uhr bis 17.00 UhrSonntag 10.00 Uhr bis 16.00 UhrBernstrasse 14, Grosshöchstetten

Ausstellungs-Rabatt

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Im Schoren 4 | 3645 GwattT +41 33 226 00 26 | F +41 33 226 00 20 T +41 31 960 24 24 | F +41 31 960 24 29

Spillstattstrasse 21a | 3818 GrindelwaldT +41 33 853 10 40 | F +41 33 853 10 90

Thomas KrebsMitinhaber / Geschäftsführerwohnhaft in Kiesen, 079 334 76 73

Im Schoren 4 | 3645 Gwatt (Thun)Statthalterstr. 74 | 3018 BernSpillstattstr. 21a | 3818 Grindelwald

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Bowil

www.bowil.ch187016

Ordentliche Versammlung der Ein-wohnergemeindeMontag, 1. Juni 2015, 20 Uhr, Aula Schulhaus Dorf

Traktanden:1. Gemeinderechnung 2014

Beratung und Genehmigung der Ge-meinderechnung

1870

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Anzeiger Konolfingen 18 / 2

Notfallnummern

Sanitätsnotruf 144Feuerwehrnotruf 118Polizeinotruf 117Strassenhilfe 140Die Dargebotene Hand 143Vergiftungsnotfälle 145Kindernotruf 147Ärztlicher Notfalldienst/MEDPHONE

1. Hausarzt anrufenBand abhören für Stellvertretung.Falls keiner der Ärzte erreichbar ist:

2. Notfallnummer wählen0900 57 67 47 (ab Festnetz: Fr. 1.98/Min.)

weitere Notfalldienste auf Seite 6

Kirchgemeinde Biglen 187040

www.refbi.ch

Kirche BiglenSonntag, 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Taufe, Pfr. S. Wyss. Text: 1. Thess. 5,16 – 18. Herzliche Einladung zur an-schliessenden Kirchgemeindever-sammlung und Apéro.

Kirche LandiswilSonntag: Gottesdienst mit Kirchge-meindeversammlung und Apéro in Biglen.

Kirchgemeinde 187091

GrosshöchstettenSonntag, 3. Mai, 9.30 UhrKirche BowilKonfirmationsgottesdienst der Bo-wiler Klasse, Pfrn. R. Zürcher, S. Loosli, Katechet und B. Rindisbacher, Orgel

Kirche GrosshöchstettenErster Gottesdienst in der renovierten Kirche, Pfr. Leuenberger und E. Hau-eter, Orgel. Lieder: 98; 55; 723; 724; 346. Anschl. Apéro im Kirchensäli.20 Uhr, Konzert zur Wiedereröff-nung, mit Isabelle Stettler, Gesang; Klaus Wloemer und Marthi Haueter, Flöte und Jacques Pasquier, Orgel. Werke von: Johann Sebastian Bach, Jean Alain, Louis Vierne, Elisabetta de Gamberini und Norbert Laufer. Eintritt frei, Kollekte.

OberthalChinderchiuche Suntime im Schulhaus

Kirche Konolfinge 187059

Donnerstag, 30. April, 16.15 Uhr: Do-mino NiederhünigenFreitag, 1. Mai, 9.05 Uhr: Stille ZeitSamstag, 2. Mai, 14 Uhr: Jungschar im KirchgemeindehausSonntag, 3. Mai, 9.30 Uhr: Gottes-dienst (Pfr. S. Burger) zum Thema «Wer Ohren hat, soll hören!», Mitwirkung der Musikgesellschaft Konolfingen. Kollekte für Insieme Region Bern. Anschl. Apéro im KgH.19.30 Uhr: Gottesdienst im Holz-Kirch-lein, Mitwirkung der Jodlerin Monika Müllerwww.konolfingen.org

Kirchgemeinde Linden 186932

Freitag: 19.30 Uhr, KGH, Jugendträff.Sonntag: 9.30 Uhr, Gottesdienst (G. Voellmy).Mehr Infos: www.kirche-linden.ch.

Kirchgemeinde Münsingenwww.ref-muensingen.ch 186962

(Detailinformationen siehe Gemein-deseite reformiert)

Münsingen KUW Schnuppertag: Samstag, 2. Mai, 10 Uhr, Kirchgemeindehaus, KUW-Koordinatorin Annegret Batt.Gottesdienst mit Taufe: Sonntag, 3. Mai, 10 Uhr, Kirche, Pfrn. V. Schär. Kinderhütedienst. Entgegen der Pu-blikation in den Gemeindeseiten

«reformiert.» singt das Jodlerchörli Daheim an diesem Sonntag nicht mit.Am Sunndig zämesy: Sonntag, 3. Mai, 14 Uhr, Kirchgemeindehaus.Seniorinnen- und Seniorennach-mittag Kreise 2+3: Mittwoch, 6. Mai, 14 Uhr, Kirchgemeindehaus.Donnschtigträff: Donnerstag, 7. Mai, 14 Uhr, Kirchgemeindehaus.

Psychiatriezentrum PZMGottesdienst: Sonntag, 3. Mai, 9.30 Uhr, Kapelle, Pfr. M. Lauper.

Rubigen/KleinhöchstettenGottesdienst mit Taufe: Sonntag, 3. Mai, 9.30 Uhr Kirche, Pfr. Ch. Beutler.Offenes Singen: Montag, 4. Mai, 20 Uhr Kirche.

Kirche Oberdiessbach 187060

Freitag, 1. Mai, 9.05 Uhr: Andacht im Chor der Kirche Sonntag, 3. Mai, 9.30 Uhr: Allianz-Gottesdienst im Mehrzweckge-bäude Herbligen. Mitwirkende: Pfr. D. Meister, Allianzteam, Tanztheater dito und Simon Waber (Musik). Thema «eingeladen – von Gott». Kollekte für Evangeliumsrundfunk. Anschliessend Apéro der Gemeinde Herbligen.«Chinder-Arche» im Mehrzweckge-bäude Herbligen und Sonntagsschule im KGH Oberdiessbach. 19.30 Uhr: Lobgottesdienst mit Segnungsteil in der Kirche, Input Doris Stettler, Band «Chinch».www.kirche-oberdiessbach.ch

Kirche Schlosswil 186939

Sonntag, 3. MaiBitte besuchen Sie die Gottesdienste in der Region.

Kirche Walkringen 187102

Samstag, 2. Mai, 14–17 Uhr, Sternenzen-trum: Jungschar.Sonntag, 3. Mai, 9.30 Uhr: Gottes-dienst («Die Kraft des Gebetes»); Pfar-rer Peter Raich. Andrea Paglia, Orgel. Nach dem Gottesdienst Kirchencafé im Ofehüsli.Montag, 4. Mai, 20 Uhr, Sternenzen-trum: Kirchgemeindeversammlung.www.kirche-walkringen.ch

Kirche Wichtrach 187057

Sonntag, 3. Mai, 9.30 Uhr in der Kirche: Gottesdienst mit Taufe und der Trachtengruppe Kiesen / Wich-trach, Hans Gafner, Orgel und Pfar-rer Christian Galli. Text: Lukas 15, 1–7. Lieder: 574, 1, 2, 5; 182, 1–3; 689, 1, 2, 5; 247, 1, 11. Kollekte: Swissaid.

Besuchen Sie uns im Internetwww.kirche-wichtrach.ch

Katholische Kirche 187017

in KonolfingeSamstag, 2. Mai, 18 Uhr Kommuni-onfeierSonntag, 3. Mai, 10.30 Uhr Kommu-nionfeierwww.kathbern.ch/konolfingen

Katholische Kirche 186961

in MünsingenSonntag, 3. Mai, 10.30 Uhr Gottesdienst (F. Klingenbeck)www.kathbern.ch/muensingen

Freie evangelische 186448 GemeindeGrosshöchstetten, Kapellenweg 6siehe www.kapelle.ch Freitag, 1. Mai, Netzwärk (ab 16 +)Samstag, 2. Mai, 19.30 Uhr WüestiSonntag, 3. Mai, 9.30 Uhr, Gottesdienst Predigt: J. Bigler, KidsTreff / KinderhortGemeindekafi

Münsingen Salem, Sonnhaldeweg 2 www.feg-muensingen.ch 185770

Donnerstag, 30. April, 19.30 Uhr Ge-meindegebetstreffenSonntag, 3. Mai, 9.30 Uhr Gottes-dienst, Kinderhort, SonntagsschuleDienstag, 5. Mai, 20 Uhr HauskreisDonnerstag, 7. Mai, 14 Uhr Bibel-stunde

Gemeinde für Christus 187038

Herbligen, WydibühlSo., 3. Mai, 13.30 Uhr GottesdienstMi., 6. Mai, 20 Uhr BibelstundeTel. 031 770 71 55

Oberhünigen, LochmattSo., 3. Mai, 10 Uhr Gottesdienst und SonntagschuleMi., 6. Mai, 20 Uhr BibelstundeTel. 031 791 13 64

Worb, Gewerbehaus Bollstrasse 61So., 3. Mai, 10 Uhr Missionskonferenzmit R.& J. Meier / B.& J. SomandinMi., 6. Mai, 20 Uhr BibelstundeTel. 031 839 55 61

Heilsarmee 186350

Schulhausgasse 20, Münsingen

So., 3.5., 9.30 Uhr Gottesdienstmit Lt.L.Schenk; Sonntagschule

Telefon 031 721 13 32www.heilsarmee-muensingen.ch

Gottesdienste

Druckzentrum Bern

Sonntag, 3. Mai 2015

Evangelisches 187058

GemeinschaftswerkBoll, Bernstrasse 45Sonntag, 3. Mai, 9.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Kinderprogramm und Mittagessen

Konolfingen, Bernstrasse 7Sonntag, 3. Mai, 10.30 Uhr: Gottes-dienst mit Kinderprogramm und an-schliessendem Mittagessen

Worb, Bernstrasse 11Samstag, 2. Mai, 9 bis 13 Uhr Brunch: reichhaltiges Büffet, Röschti mit Spie-gelei, Verkauf von Backwaren und Handarbeiten.

Freie MissionsgemeindeGrosshöchstetten 186449

Mühlebachweg 13www.fmg-grosshoechstetten.chSonntag, 3. Mai, 9.30 Uhr Gottes-dienst; Sonntagschule, KinderhortMittwoch, 6. Mai, 19.30 Uhr Vertie-fungsabend

Münsingen, Sägegasse 11 187061

Begegnungszentrumwww.fmg-muensingen.chSo., 3.5., 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Giovanni SarbachDo., 7.5. 14 Uhr: Treffen 50PlusDo., 7.5. 19.30 Uhr: Genussabend Mammamia (nur für Frauen)

Evangelisch- 187037

methodistische KircheWorb, Paradiesweg 1Sonntag, 3. Mai, 9.30 Uhr: Gottes-dienst mit Kinderhüte; anschliessend Kirchenkaffee.www.emk-worb.ch

BewegungPlus«Evangelische Freikirchen»

BewegungPlus Konolfingen 186689

Fr., 1. Mai, 19 Uhr Alphalive. So., 3. Mai, 9.30 Uhr Gottesdienst.Burgdorfstrasse 10, Tel. 031 791 20 58www.chummulueg.ch

BewegungPlus Münsingen 185826

Sonntag, 3. Mai, 17 Uhr Gottesdienst im BEZ, Sägegasse 11www.bewegungplus-muensingen.ch

Christliche Gemeinde Worb 187029

(CGW)Samstag, 2. Mai, 8 Uhr Dorfgebet im EGWSonntag, 3. Mai, 9.30 Uhr Gottesdienst im Sonnhalde-Zentrum, Vechigen-strasse 29www.bewegungplus-worb.ch

Christliche Gemeinde AnkerOberdiessbach, Industriestrasse 4 185795

Freitag, 1. Mai, 5.30 Uhr FrühgebetSonntag, 3. Mai, 9.30 Uhr Allianz-Got-tesdienst in der MZH HerbligenMontag, 4. Mai, 20 Uhr Gemeindegebet

Alttäufergemeinde 187039

Aebnit, BowilSamstag, 2. Mai, Jugendträff «Blau Gelb Party» 20 UhrSonntag, 3. Mai, Gottesdienst mit Kin-derprogramm und Mittagessen 10 UhrWeitere Infos: http://emmental.menno.ch

Evang. Freikirchliche 186481

Gemeinde Linden, Ried:Samstag, 2. Mai, 14 Uhr SanaclubSonntag, 3. Mai, 9.30 Uhr Unti-Jahr-Abschlussgottesdienst; Predigt: Chri-stian Blum

Wichtrach, Thalgutstrasse 11:Donnerstag, 30. April, 20 Uhr Bibel-stundeSonntag, 3. Mai, 9.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl.

christliche Gemeinde 187092

«Zentrum Kreuz»Rohrstrasse 44, Biglen

Sa., 2. Mai, 20 Uhr: JugendgruppeSo., 3. Mai, 10 Uhr: Gottesdienst mit Kinderprogramm, anschl. Essen für alle

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Begrenzt ist das Leben,doch unendlich die Erinnerung.

Wir danken herzlichfür die vielen Zeichen der Verbundenheit und die grosse Anteilnahme, die wir beim Abschied von

Dora «Dori» Grunder-Aemmer7. November 1931 bis 9. April 2015

erfahren durften.

Ein grosser Dank gilt allen, die Dori im Leben freundschaftlich und liebevoll begegnet sind.

Bei der Einladung übergangene bitten wir um Entschuldigung.

Konolfingen, im April 2015 Die Trauerfamilien

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SAISONBEGINN: Samstag, 9. Mai 2015, 09.00 Uhr

ÖFFNUNGSZEITEN Vor- / Nachsaison: 09.00 – 19.00 Uhr Hauptsaison (Montag, 1. Juni 2015 – Sonntag, 9. August 2015): 09.00 – 20.00 Uhr Saisonschluss: Sonntag, 13. September 2015, ca. 16.00 Uhr

Bei schlechter Witterung ist der Badmeister befugt, das Bad vorzeitig zu schliessen bzw. nicht zu öffnen. Das Badewasser wird mit Solarenergie geheizt; die aktuellen Wasser- und Lufttemperaturen finden Sie unter

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EINTRITTSPREISE Einheimische* Auswärtige Einzeltritte Erwachsene Fr. 6.00 Fr. 6.00 Lernende und Studenten Fr. 4.00 Fr. 4.00 Kinder (Jahrgang 1999 - 2008) Fr. 3.00 Fr. 3.00 Kinder mit Jahrgang 2009 und jünger gratis gratis Saisonabonnemente (persönlich, mit Passfoto) Erwachsene Fr. 70.00 Fr. 90.00 Lernende, Studenten, AHV-,IV-Bezüger (Ausweis erforderlich) Fr. 50.00 Fr. 65.00 Kinder (Jahrgang 1999 - 2008) Fr. 40.00 Fr. 50.00 BadiKombi (persönlich, mit Passfoto) Erwachsene Fr. 369.00 Fr. 369.00 Kinder (Jahrgang 1999 - 2008) Fr. 211.00 Fr. 211.00

Familienrabatt von 10 % erhalten Sie ab mindestens einem zahlenden Elternteil mit zahlendem Kind / zahlenden Kindern aus der gleichen Familie, bei gleichzeitiger Bestellung der Abos (exkl. BadiKombi).

* Als Einheimische gelten Personen mit Wohnsitz in den Gemeinden Konolfingen, Freimettigen, Häutligen, Niederhünigen.

BADEORDNUNG Bitte beachten Sie, dass die Badeordnung des Schwimmbads Konolfingen angepasst und mit folgendem Zusatz ergänzt wurde: Kinder unter 10 Jahren müssen von einer erwachsenen Person begleitet sein.

NEUE PÄCHTER Mit Herrn und Frau Lim konnten neue Pächter für das Selbstbedienungsrestaurant gefunden werden. Wir heissen sie herzlich willkommen und wünschen ihnen einen guten Start!

Das Badi-Team wünscht allen Gästen eine schöne Badesaison!

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wenn sie von drinnen ein Lachen hören.

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Fortsetzung Seite 6

2. Erschliessungsstrasse Riebeli, Über-nahme ins Eigentum der Gemeinde

Beratung und Genehmigung Teilrevi-sion Wegreglement, Anhang 1

3. Informationen durch den Gemeinde-rat

4. Verschiedenes

Aktenauflage:Die Unterlagen zu den Traktanden lie-gen ab 30.04.2015 bei der Gemeindever-waltung öffentlich auf. Es wird auf die Ausgabe der «Bowil-Zytig» von Mitte Mai 2015 verwiesen, in welcher die ein-zelnen Geschäfte ausführlich vorgestellt werden (Botschaft).

Reglementsauflage:Das in Traktandum Nr. 2 zu behan-delnde Reglement liegen ebenfalls ab 30.04.2015 während 30 Tagen (Art. 54 GG) vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung:Beschwerden gegen Versammlungs-beschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begrün-det beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu be-anstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rü-gen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträg-lich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Gemeindebür-gerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Bowil haben, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Bowil, 20. April 2015

Der Gemeinderat

186838Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfas-ser: Bähler Markus und Monika, Thunersberg 158, 3533 Bowil

Bauvorhaben: Sanierung inkl. Teilab-bruch und Wiederaufbau Wohnstock Thunersberg 158a mit Einbau Zimmer, Neubau Jauchegrube

Parzelle-Nr.: Bowil Nr. 670, Stand-ort: Thunersberg 158a, Koordinaten 620.140/192.125

Nutzungszone: Landwirtschaftszone

Beanspruchte Ausnahmen: Art. 24 RPG (Bauen ausserhalb des Baugebietes)Die Ausnahmebewilligung liegt mit Ver-fügung vom 15.04.2015 des Amts für Ge-meinden und Raumordnung vor.

Gewässerschutz: Meteorwasser: be-stehende Versickerungsanlage, Schmutzwasser: Neubau Jauchegrube.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung 3533 Bowil

Auflage- und Einsprachefrist bis: 26. Mai 2015

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Dop-pel innerhalb der Auflagefrist bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.

Kollektiveinsprachen und vervielfälti-gte oder weitgehend identische Ein-sprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.

Bowil, 16. April 2015

Der Gemeindeschreiber:Urs Rüegger

186949Baupublikation

Bauherrschaft: Haldimann Peter, Bächlen 6a, 3533 Bowil

Projektverfasser: GLB Emmental, Schüpbachstrasse 26, 3543 Emmenmatt

Bauvorhaben: Ausbau Söller des Bau-ernhauses Bächlen 6a und Einbau einer neuen Wohnung

Parzelle-Nr.: Nr. 539, Standort: Bo-wil – Bächlen 6a, Koordinaten 618.000/194.600

Nutzungszone: Landwirtschaftszone

Beanspruchte Ausnahmen: Art. 24 RPG (Bauen ausserhalb des Baugebietes)Die Ausnahmebewilligung liegt mit Ver-fügung vom 17.04.2015 des Amts für Ge-meinden und Raumordnung vor.

Gewässerschutz:Meteorwasser: bestehende Versicke-rungsanlage

Schmutzwasser: Einleitung der häus-lichen Abwässer in die bestehende Jau-chegrube.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung 3533 Bowil

Auflage- und Einsprachefrist bis: 1. Juni 2015

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Dop-pel innerhalb der Auflagefrist bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.

Kollektiveinsprachen und vervielfälti-gte oder weitgehend identische Ein-sprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.

Bowil, 21. April 2015

Der Gemeindeschreiber: Urs Rüegger

187014Baupublikation

Bauherrschaft: Leuenberger Chri-stian und Helene, Kemisstrasse 31, 3533 Bowil

Projektverfasser: GLB Emmental, Schüpbachstrasse 26, 3543 Emmenmatt

Bauvorhaben: Anbau an die beste-hende Liegenschaft mit Wohnraumer-weiterung

Parzelle-Nr.: 958, Standort: Bowil, Kemis-strasse 31, Koordinaten: 619.575/194.675Nutzungszone: Wohnzone W1

Gewässerschutz:Schmutzwasser: die Liegenschaft ist der Kanalisation angeschlossen.Meteorwasser: Ableitung im Trennsy-stem bestehend.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung 3533 Bowil

Auflage- und Einsprachefrist bis: 1. Juni 2015

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Dop-pel innerhalb der Auflagefrist bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.

Kollektiveinsprachen und vervielfälti-gte oder weitgehend identische Ein-sprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.

Bowil, 23. April 2015

Der Gemeindeschreiber:Urs Rüegger

Brenzikofen

www.brenzikofen.ch

186984Ordentliche Versammlung der Ein-wohnergemeindeDonnerstag, 4. Juni 2015, 20 Uhr, im Mehrzweckraum neues Schulhaus

Traktanden:1. Gemeinderechnung 2014 – Kenntnisnahme Nachkredite – Genehmigung Rechnung2. Orientierungen und Verschiedenes

RechtsmittelbelehrungBeschwerden gegen Versammlungs-beschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Ta gen) nach der Ver sammlung schriftlich und begrün-det beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63 ff VRPG). Die Verletzung von Zuständig-keits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Ge-meindegesetz; Rüge pflicht). Wer recht-zeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Be schwerde führen.

Im Weiteren wird auf die erläuternden Informationen zur Gemeindeversamm-lung im Brenzikofer-Info blatt Nr. 20/Juni 2015 verwiesen, welches in alle Haus-halte zugestellt wird.

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Brenziko-fen haben, sind zu dieser Versammlung freundlich ein geladen. Selbstverständ-lich können auch andere Personen als Gäste ohne Stimmrecht an der Ver-sammlung teilnehmen.

Brenzikofen, 23. April 2015

Der Gemeinderat

Keine Publikationen

Freimettigen

www.freimettigen.chE-Mail: [email protected]

Grosshöchstetten

www.grosshoechstetten.chE-Mail: [email protected]

187101Einladung zur Informationsveran-staltung

«Liegenschafts- und Schulraumpla-nung»

Nach einjähriger Planungsphase liegt der Schlussbericht zur Präsentation vor.Der Gemeinderat erläutert die Ergeb-nisse einer breiten Öffentlichkeit.

Datum: Dienstag, 5. Mai 2015Zeit: 19.30 UhrOrt: Aula der Sekundarschule Gross-höchstetten, Schulgasse 3, 3506 Grosshöchstetten

Referenten: Christine Hofer, Ressort Bil-dung, Magnus Furrer, Ressort Bau und Liegenschaften, Matthias Störi, IC Infra-consult

Der Gemeinderat Grosshöchstetten freut sich auf Ihre Teilnahme.

187089Bauarbeiten Mirchelstrasse

Falls es die Witterungsverhältnisse erlau-ben, werden ab 11. Mai 2015 in Strasse und Trottoir die Wiederherstellungsar-beiten im Bereich der Liegenschaft Mir-chelstrasse 4 ausgeführt.Es ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen, kurzzeitige Strassen-sperrun-gen sind möglich.

Bauzeit: 2 bis 3 Wochen

Grosshöchstetten, 27. April 2015

Gemeindeverwaltung Bereich Bau und Betriebe

187088Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat hat folgenden Ver-pflichtungskredit genehmigt:

– Kreditsumme CHF 190 000.– für die Sanierung der biologischen Klärstufe in der gemeindeeigenen Abwasserrei-nigungsanlage ARA.

Die 17 Jahre alten Lüftungsaggregate sollen ersetzt und optimal auf die derzeitige Anlagegrösse ausgerichtet werden. Weiter sollen veraltete Steu-erungskomponenten ersetzt bzw. er-gänzt werden. Nach der geplanten Sa-nierung weist die Anlage eine bessere biologische Abbauleistung auf und erlaubt einen energieeffizienteren Betrieb. Unabhängig der künftigen Ausrichtung der ARA ist die Investi-tion für den Weiterbetrieb der Anlage nötig.

Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss Art. 36 der Gemeindeordnung. Fünf Prozent der Stimmberechtigten können bis zum 1. Juni 2015 unterschriftlich verlangen, dass dieser Ausgabenbeschluss der Ge-meindeversammlung zum Entscheid un-terbreitet wird.

Grosshöchstetten, 27. April 2015

Der Gemeinderat

Keine Publikationen

Häutligen

www.haeutligen.ch

Herbligen

www.herbligen.ch

186837Schalteröffnungszeiten

Ab 1. Mai 2015 gelten neue Schalter-öffnungszeiten für die Gemeindever-waltung:

Montag 8 bis 11.30 / 14 bis 16 UhrDienstag geschlossenMittwoch 8 bis 11.30 / 14 bis 16 UhrDonnerstag 8 bis 11.30 / 14 bis 16 UhrFreitag geschlossen

Termine ausserhalb der Schalteröff-nungszeiten nach telefonischer Verein-barung möglich.

Gemeinderat Herbligen

Kiesen

www.kiesen.ch

Keine Publikationen

Konolfingen

www.konolfingen.ch

186804Gemeindehaus. Information

Die Büros der Gemeinde Konolfingen, des Sozialdienstes der Region Konolfin-gen und der Zivilschutzorganisation Kie-sental bleiben am Freitag nach Auffahrt, 15. Mai 2015, den ganzen Tag geschlos-sen. Am Mittwoch vor Auffahrt, 13. Mai 2015, schliessen die Büros um 15 Uhr. Bitte holen Sie Ihre Tageskarten recht-zeitig ab. Am Montag, 18. Mai 2015, 08.00 Uhr, sind wir wieder für Sie da.Bei Todesfällen melden Sie sich bitte un-ter folgender Nummer: 079 154 00 47 (10 – 12 Uhr)Wir wünschen Ihnen erholsame Feier-tage und danken für Ihr Verständnis.

186782Gemeindehaus. Information

Unsere Systeme der Einwohner- und Fremdenkontrolle sowie der Finanz-verwaltung stehen am Montag und Dienstag, 18. und 19. Mai 2015, infolge Release den ganzen Tag nicht zur Ver-fügung. Auskünfte an den Schaltern können nur sehr eingeschränkt erteilt werden. Zudem ist das An- und Abmel-den bei der Einwohnerkontrolle nicht möglich. Wir bitten um Kenntnisnahme und Ver-ständnis.

186886Überbauungsordnung Nr. 13 «Grün-egg» / Öffentliche Auflage

Der Gemeinderat Konolfingen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsord-nung Nr. 13 «Grünegg» (bestehend aus dem Überbauungsplan, den Überbau-ungsvorschriften und dem Erläuterungs-bericht) zur öffentlichen Auflage. Die Umsetzung der Überbauungsordnung bedarf der Rodung von geschützten Hecken/Feldgehölzen. Mit Amtsberichtnach Art. 27 Naturschutzgesetz in Ver-bindung mit Art. 13 Naturschutzverord-nung vom 11. Dezember 2014 stellt das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittel-land die Ausnahmebewilligung für dieBeseitigung der Hecken und des Feldge-hölzes in Aussicht.

Die Überbauungsordnung und der Amtsbericht liegen vom 23. April 2015 bis 26. Mai 2015 bei der Abteilung Bau, Bernstrasse 1, 3510 Konolfingen öffent-lich auf und können während den Öff-nungszeiten eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schrift-lich und begründet bei der Abteilung Bau, Bernstrasse 1, 3510 Konolfingen einzureichen.

Konolfingen, 17. April 2015

Gemeinderat Konolfingen

186888Ordentliche Versammlung der Ein-wohnergemeinde

Dienstag, 2. Juni 2015, 19.30 Uhr, im Kirchgemeindehaus der reformierten Kirchgemeinde Konolfingen

Traktanden1. Genehmigung der Verwaltungsrech-

nung 20142. Baureglement, Änderung Art. 12 Abs.

3, Anhang 2, ZPP 12 «Bernstrasse Nord»

3. Verschiedenes

Hinweise– Die Unterlagen zu den Geschäften

können 30 Tage vor der Versamm-lung, das heisst ab 1. Mai 2015, bei der Gemeinde Konolfingen, Empfang, eingesehen werden oder unter www.konolfingen.ch, Rubrik «News». Ab diesem Datum kann bei der Abtei-lung Finanzen die Jahresrechnung bezogen werden.

– Gegen den Wortlaut des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 20. November 2014 sind keine Einspra-chen eingegangen. Der Gemeinderat hat es gemäss Art. 32 Abs. 4 AWR an seiner Sitzung vom 4. Februar 2015 genehmigt.

– Das Protokoll der Versammlung vom 2. Juni 2015 wird zwischen dem 30. und 50. Tag nach der Gemeindever-sammlung (2. Juli bis 22. Juli 2015) bei der Gemeinde Konolfingen, Emp-fang, öffentlich aufliegen. Während der Auflage kann gegen den Wort-laut beim Gemeinderat Konolfingen schriftlich Einsprache erhoben wer-den.

– Beschwerden gegen Versammlungs-beschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthal-teramt Bern Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzurei-chen (Art. 63 ff Verwaltungsrechts-pflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrens-vorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49 a Gemeindegesetz GG; Rü-gepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Wir laden die stimmberechtigten Bürge-rinnen und Bürger zu dieser Versamm-lung freundlich ein.

Gemeinderat Konolfingen

Landiswil

www.landiswil.ch

186900Verschiebung Gemeindeversamm-lung

Die Versammlung vom 20. Mai 2015 wird neu auf Mittwoch, 24. Juni 2015, 20 Uhr verschoben. Die offizielle Publikation erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.Wir danken für die Kenntnisnahme.

Landiswil, 17. April 2015

Gemeinderat Landiswil

Linden

www.linden.ch

186773ÖffnungszeitenGemeindeverwaltung Buchholter-berg und AHV-Zweigstelle rechtes Zulgtal

Infolge der Auffahrt gelten folgende Öffnungszeiten für die Gemeindever-waltung und für die AHV-Zweigstelle am

Mittwoch, 13. Mai 2015, 8 bis 12UhrDonnerstag, 14. Mai 2015 geschlossenFreitag, 15. Mai 2015 geschlossen

Ab Montag, 18. Mai 2015 gelten für die Gemeindeverwaltung und für die AHV-Zweigstelle wieder die gewohnten Öff-nungszeiten.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Das Team der Gemeindeverwaltung Buchholterberg und der AHV-Zweig-stelle rechtes Zulgtal

Der Gemeinderat

186963Ordentliche Einwohnergemeinde-versammlung

Donnerstag, 4. Juni 2015, 20 Uhr, Restau-rant Kreuz, Linden

Traktanden1. Jahresrechnung 2014; Genehmigung

und Kenntnisnahme Nachkredite2. Kreditabrechnungen, Kenntnis-

nahme 2.1 Erneuerung Kanalisation Dorf;

Kreditabrechnung 2.2 Sanierung Fölligraben; Kreditab-

rechnung 3. Wärmeverbund, Erweiterung Heiz-

zentrale; Kreditbewilligung 4. Wechsel der Region und des Verwal-

tungskreises, Orientierung mit Kon-sultativabstimmung

5. Verschiedenes

Öffentliche AuflageDie Unterlagen zu den Traktanden 1, 3 liegen 30 Tage vor der Gemeindever-sammlung in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.

BeschwerderechtBeschwerden gegen Versammlungsbe-schlüsse können innert 30 Tagen, im Doppel, beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen eingereicht werden. Sie haben einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift zu enthalten.

Teilnahme- und StimmrechtTeilnahme- und stimmberechtigt sind die seit 3 Monaten in der Gemeinde an-gemeldeten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Zur Teilnahme sind alle freundlich eingeladen.

LindenblattBitte beachten Sie die Orientierungen über die Gemeindeversammlungsge-schäfte.

PolitischeGemeinden Fortsetzung

(Bowil)

Anzeiger Konolfingen 18 / 5

Fortsetzung Seite 7

Stellen

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Linden, 21.04.2015 Der Gemeinderat

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Anzeiger Konolfingen 18 / 6

Fortsetzung Seite 8

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Zahnärztlicher Notfalldienst 079 607 35 90

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PolizeiKonolfingen 031 368 73 01Münsingen 031 368 72 81Worb 031 368 73 41

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Verlag: Genossenschaft Anzeiger KonolfingeVerwaltung und Sekretariat: Postfach, 3076 Worb

Vervielfältigung, Speiche- rung, Nachdruck und Reproduktion aller Art, auch auszugsweise, ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages gestattet.

AnzeigerKonolfingenOffizielles Publikationsorgan für die Gemeinden

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PolitischeGemeinden Fortsetzung

(Linden)

ProtokollDas Protokoll liegt vom 10. Juni bis 10. Juli 2015 in der Gemeindeverwaltung Linden öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Gemeinderat, 3673 Linden, schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Linden, 30. April 2015

DER GEMEINDERAT

187090Baupublikation

Bauherrschaft: Künzi Beat und Ale-xandra, Dorfstrasse 11, 3673 Linden und Moser Marcel und Daniela, Fins-termoosstrasse 6, 3673 Linden

Projektverfasser: Bieri Alfred, Ar-chitekt Techniker HTL, Häsenen, 3116 Noflen

Bauvorhaben:– Aufstockung des best. Wohnhauses– Wohnungseinbau und Aufstockung

der best. Werkstatt (Umnutzung)– Teil Moser: Wärmeerzeugung mit

Wärmepumpe Luft-Wasser

Parzelle-Nr.: 777, Lage: Dorfstrasse 11Nutzungszone/Überbau-ungsordnung: Mischzone

Vorgesehene Gewässerschutzmass-nahmen: ARA-Anschluss bestehend, Mischsystem

Zone: A

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeschreiberei, 3673 Linden

Auflage- und Einsprachefrist bis: 1. Juni 2015

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind im Doppel schriftlich und begrün-det innerhalb der Auflagefrist einzurei-chen.

Linden, 27. April 2015

Gemeindeschreiberei Linden

Mirchel

[email protected]

186893Grobsperrgutabfuhr

Am Dienstag, 5. Mai 2015, ab 10 Uhr, findet in Mirchel eine Grobsperrgutab-fuhr statt. Das Grobsperrgut ist an den gewohnten Sammelplätzen (wie Haus-kehricht) bereitzustellen. Das Höchstge-wicht pro Stück oder Gebinde beträgt 30 kg. Bitte beachten Sie das entsprechende Flugblatt und unser Abfallreglement.

Mirchel, 17. April 2015

Die Bau- und Wasserkommission

Münsingen

www.muensingen.chE-Mail: [email protected]

187064Gemeinde MünsingenVerkehrsbehinderung Alterszen-trum Schlossgut

Das Fernwärmenetz Münsingen wird im Areal Alterszentrum Schlossgut zwi-schen Neue Bahnhofstrasse und Schloss-strasse erweitert. Folgende Massnah-men sind geplant:

Neue Bahnhofstrasse bis zur Schloss-strasse wird das Fernwärmenetz auf ei-ner Länge von ca. 250 m ausgebaut. Par-allel mit der neuen Fernwärmeleitung werden Wasser- und Elektroleitungen mitverlegt. Die Bauarbeiten erfolgen in mehreren Etappen.

Dauer: ca. 12 Arbeitswochen

Hauptarbeiten ab 11. Mai 2015 bis ca. Ende Juli 2015

Verkehr:Die Fusswegverbindungen Neue Bahn-hofstrasse 4 bis Freizythuus und Alters-zentrum Schlossgut bis reformiertes Kirchgemeindehaus, im Bereich des Areals Alterszentrum Schlossgut, müs-sen während den entsprechenden Bau-etappen tageweise gesperrt werden. Es werden Umleitungen für die Fussgänger signalisiert. Der Zugang zu den einzel-nen Liegenschaften ist immer gewähr-leistet.

Bei der Anlieferung des Alterszentrum Schlossgut ab der Schlossstrasse kann es zu kurzfristigen Behinderungen kom-men.

Bei der Zufahrt zur Gemeindeverwal-tung kann es zu Behinderungen kom-men. Der öffentliche Parkplatz hinter der Gemeindeverwaltung muss wäh-rend der entsprechenden Bauetappe tageweise gesperrt werden.

Kontakte:Bauleitung: B+S AG, Sacha Goetsch-mann, 079 106 34 43

Bauherrschaft: InfraWerkeMünsingen, Ernst Jungen und Rudolf Zurbuchen, 031 724 52 50

Münsingen, 23. April 2015

186353Öffnungszeiten Gemeindeverwal-tung – Vor und nach Auffahrt

Vom Mittwoch, 13. Mai 2015, ab 16 Uhr bis Sonntag, 17. Mai 2015, bleibt die Verwaltung geschlossen (Auffahrt). Ab Montag, 18. Mai 2015, gelten wieder die ordentlichen Schalteröffnungszeiten.

Die Bezüger von Tageskarten machen wir darauf aufmerksam, dass die reser-vierten Tageskarten für die Zeitspanne von Donnerstag, 14. Mai 2015 bis Mon-tag, 18. Mai 2015 bis spätestens am Mitt-woch, 13. Mai 2015, 16 Uhr abgeholt werden müssen.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

186934Sperrung Schneckenwägli

Infolge von Bauarbeiten im Zusammen-hang mit dem Bauvorhaben Wohnü-berbauung Sandacher muss das Schne-ckenwägli ab Montag, 27. April 2015 bis Freitag, 26. Juni 2015 gesperrt werden. Je nach Witterung müssen die Arbeiten verschoben werden oder können länger dauern. Eine Umleitung wird signali-siert. Der Zugang zu den Liegenschaften ist sichergestellt. Bitte beachten Sie die Signalisationen und die Weisungen der beauftragten Unternehmungen. Für das Verständnis für diese unumgänglichen Massnahmen danken wir.

20. April 2015

Bauabteilung Münsingen

186574Einwohnergemeinde Münsingen

Einwohnerdienste und Finanzverwal-tung Münsingen – Eingeschränkter Schalterdienst vom 30. April bis 1. Mai 2015

Infolge Programmaktualisierungen können die Einwohnerdienste sowie die Finanzabteilung Münsingen am Donnerstag, 30. April 2015 und Freitag, 1. Mai 2015 nur eingeschränkt arbeiten. Ab Montag, 4. Mai 2015 werden wieder alle Dienstleistungen angeboten.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis! Bei Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne unter Tel. 031 724 51 11 für Auskünfte zur Verfügung.

186981Gemäss Art. 45 der kantonalen Gemein-deverordnung wird die Änderung des folgenden Erlasses bekannt gegeben:

Verordnung Stellenzuordnungen in Gehaltsklassen Beschluss Gemeinderat vom 15. April 2015 / Inkraftsetzung 1. Juli 2015

Den Erlass finden Sie im Internet un-ter www.muensingen.ch oder er kann bei der Präsidialabteilung, Neue Bahn-hofstrasse 4, 3110 Münsingen, eingese-hen oder bezogen werden.

Gemeinderat Münsingen

187031Sanierungsarbeiten am Abwassernetz

Die Firma KFS Kanal-Service AG, Oensin-gen, führt ab 4. Mai an 26 Stellen in der ganzen Gemeinde Innensanierungen an den Abwasserleitungen aus. Es ist mit einer Arbeitsdauer bis ca. Ende Juli 2015 zu rechnen. Die Durchfahrten auf den Gemeindestrassen sind jeweils gewähr-leistet, es ist jedoch mit temporären Behinderungen zu rechnen. Die Bevöl-kerung ist gebeten, die Signalisationen und Anweisungen der Firma KFS Kanal-Service AG zu beachten. Für weiterge-hende Beeinträchtigungen, wie z.B. Umpumpen von Abwasser, kontaktiert die Unternehmung die betroffenen Lie-genschaftsbesitzerinnen und Besitzer direkt.

Für die Erhaltung unserer Infrastruktur sind die Sanierungsarbeiten unumgäng-lich. Wir danken Ihnen für Ihr Verständ-nis.

Münsingen, 24. April 2015

Bauabteilung

186595Sehenswert30 Jahre Museum80 Jahre Sammlungen Münsingen

Vom Feuer zum Licht – Eröffnung der erneuerten Dauerausstellung

Samstag, 2. Mai 2015, 14 UhrAlte Öle im Mühletal

Die neue Dauerausstellung zeichnet unterhaltsam und bilderreich den Weg vom ersten Feuer unserer Vorfahren bis hin zum elektrischen Licht nach.

Öffnungszeiten: jeweils am 1. und 3. Sa / So des Monats 14 bis 17 Uhr

Programm aller Jubiläumsveranstal-tungen: www.programm.museum-mu-ensingen.ch

Museum Schloss MünsingenMuseumskommissionEinwohnergemeinde Münsingenwww.muensingen.chwww.museum-muensingen.ch

186576Sehenswert30 Jahre Museum80 Jahre Sammlungen Münsingen

Von Bäumen, Mäusen und Ikonen

Montag, 4. Mai 2015, 19.30 UhrKirchgemeindehaus

Im Museum verstehen, was Informatik kann: Anhand der datenbankmässigen Erfassung der Münsinger Museums-sammlungen wird gezeigt, was Compu-ter können, was nicht, und was sie nicht tun sollten. Es werden die Möglichkeiten und Grenzen der Informatik diskutiert; gleichzeitig erfahren die Teilnehmer, welche geschichtlich bedeutungsvollen Schätze in der Sammlung des Museums zu finden sind.

Vortrag: Albert Kündig

Programm aller Jubiläumsveranstal-tungen: www.programm.museum-mu-ensingen.ch

Museum Schloss MünsingenMuseumskommissionEinwohnergemeinde Münsingenwww.muensingen.chwww.museum-muensingen.ch

Niederhünigen

www.niederhuenigen.ch

187063Versammlung der Einwohnerge-meinde

Dienstag, 2. Juni 2015, 20.00 Uhr, Schulhaus Niederhünigen

Traktanden:

1. Gemeinderechnung 2014: Beratung und Genehmigung; Kenntnisnahme der Nachkredite

2. Orientierungen3. Verschiedenes

Aktenauflage/InformationDie Unterlagen zu den Traktanden können 10 Tage vor der Gemeindever-sammlung während der Schalteröff-nungszeiten in der Gemeindeschreibe-rei eingesehen werden. Daneben wird auf die Hünigen-Post verwiesen, welche vor der Gemeindeversammlung in alle Haushaltungen verschickt wird.

RechtsmittelbelehrungBeschwerden gegen Versammlungsbe-schlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begrün-det beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu be-anstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann ge-gen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Mo-naten Wohnsitz in der Gemeinde Nie-derhünigen haben, sind zu dieser Ver-sammlung freundlich eingeladen.

3504 Niederhünigen, 27. April 2015

Der Gemeinderat

186771Sanierungsarbeiten Kanalisations-netz «Geissrütti»

Im Rahmen der Kanalfernsehaufnahmen vom Herbst 2014 sind am Kanalisations-leitungsnetz «Geissrütti» kleinere Schä-den festgestellt worden. Diese Schäden werden voraussichtlich ab ca. 4. Mai 2015 durch die Firma Kanalservice AG (KFS), Oensingen/Bern, behoben. Es wird mit einer Dauer von ca. 2 Wochen gerechnet. Wir bitten die Anwohner um Verständnis für die allenfalls entstehenden Behinde-rungen auf der Strasse und dafür, dass die Mitarbeiter der ausführenden Firma allenfalls auch Privatgrundstücke betre-ten müssen.

Niederhünigen, 20. April 2015

Der Gemeinderat

186835Seifenkistenrennen /Sperrung Durchgangsverkehr

Am Sonntag, 3. Mai 2015, findet in Niederhünigen auf der Holzstrasse im Bereich Geissberg-Geissrütti ein Seifen-kistenrennen statt (Organisatorin: Pfadi KUONOLF). Die Strasse ins Holz bleibt ab 7 Uhr bis ca. 18 Uhr zwischen Gemein-dehaus und Geissberg gesperrt (Zu- und Wegfahrt für Anwohner gewährleistet). Die Umleitungen sind beim Gemeinde-haus Niederhünigen und auf dem Geis-sberg signalisiert.

Niederhünigen, 15. April 2015

Der Gemeinderat

186951Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfas-ser: Schürch Hans Jürg, Holzstrasse 30, 3504 Niederhünigen

Bauvorhaben: Wohnungseinbau in Oekonomieteil von Bauernhaus Nr. 30, Holzstrassse

Parzelle-Nr.: 151, Standort: Streusied-lungsgebiet, Koordinaten 615‘100 / 191‘300, Zone: Landwirtschaftszone,

Beanspruchte Ausnahme: Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat mit Verfügung vom 15. April 2015 die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG erteilt.

Gewässerschutzmassnahmen: Ab-leitung in Gemeindekanalisation/ARA (bestehend)

Auflage- und Einsprachefrist: 28. Mai 2015

Auflage- und Einsprachestelle: Ge-meindeverwaltung, 3504 Niederhü-nigen

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist einzureichen.

Niederhünigen, 20. April 2015

Gemeindeverwaltung3504 Niederhünigen

Oberdiessbach

www.oberdiessbach.ch

186979Sprechstunde des Gemeindepräsi-denten

Am Montag, 4. Mai 2015 von 17.30 bis 18.30 Uhr im 1. Stock im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung. Keine Voran-meldung nötig.

Keine Publikationen

Oberhünigen

www.oberhuenigen.chE-Mail: [email protected]

Oberthal

www.oberthal.ch

Keine Publikationen

Oppligen

www.oppligen.ch

186851Baupublikation

Bauherrschaft: Thomas Zellweger, Bärgliweg 31, 3629 Oppligen

Projektverfasser/in: Zwahlen Bau AG, Rainweg 18, 3604 Thun-Gwatt

Bauvorhaben: Anbau von 2 zusätz-lichen Zimmern im OG

Parzelle-Nr.: 663, UeO ZPP I «Bärgli», Standort: Bärgliweg 31, 3629 Oppligen, Koordinaten: 612‘551 / 185‘410

Gewässerschutzmassnahme: An-schluss an Gemeindekanalisation/ARA best.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Oppligen, Dorf-platz 1, 3629 Oppligen

Auflage- und Einsprachefrist bis: 25. Mai 2015

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.

Oppligen

Gemeindeverwaltung Oppligen

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Anzeiger Konolfingen 18 / 8

Fortsetzung Seite 10

Rubigen

www.rubigen.ch

186823Öffnungszeiten über Auffahrt

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 14. Mai 2015 und am Frei-tag, 15. Mai 2015 geschlossen. Ausnahmsweise ist die Verwaltung am Mittwoch, 13. Mai 2015 von 8 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr geöffnet.

Ab Montag, 18. Mai 2015 gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Gemeinderat Rubigen

186926Baupublikation

BG Nr.: bbew 406/2014

Bauherrschaft und Projektverfas-ser: Kästli Bau AG, Altes Riedgässli 16, Postfach 194, 3113 Rubigen

Bauvorhaben: Anpassung der Fri-sten zur Rekultivierung der Etappe III Bluemisberg, Zwischennutzung der Verkehrsfläche zur Erschliess-sung der Kiesentnahme als Lager-platz für Mulden

Parzelle-Nr.: 726, Standort: Rubigen, Blumisberg, Abbau- und Ablagerungs-zone, Koordinaten: 607.500/195.440Gewässerschutzbereich B

Auflagestelle: Gemeinde-/Bauverwal-tung Rubigen, Worbstrasse 34, 3113 Rubigen

Einsprachefrist: bis und mit 25. Mai 2015Einsprachestelle: Regierungsstatthal-teramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrun-gen sind schriftlich und begründet im Dop-pel bei der Einsprachestelle einzu-rei-chen ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.

Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einspra-chen haben anzugeben, wer die Einspre-chergruppe rechtsverbindlich zu ver-tre-ten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).

Ostermundigen, 23. April 2015

Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Schlosswil

www.schlosswil.ch

187062Ordentliche Gemeindeversammlung

Dienstag, 2. Juni 2015, 20 Uhr im Ge-meindesaal, Riedstrasse 14, Schlosswil

Traktanden

1. Verwaltungsrechnung 2014 - Geneh-migung

2. Fusionsabsichten zwischen den Gemeinden Grosshöchstetten und Schlosswil2.1 Ermächtigung des Gemeinderats

zur Vornahme von Fusionsver-handlungen und zum Abschluss eines Abklärungsvertrages

2.2 Genehmigung Verpflichtungs-kredit

3. Organisationsreglement – Genehmi-gung Teilrevision

4. Heizungserneuerungen4.1 Schulanlage Schlosswil und Dop-

peleinfamilienhäuser (Lehrer-wohnhäuser) – Genehmigung Verpflichtungskredit

4.2 Gemeindehaus Schlosswil – Genehmigung Verpflichtungs-kredit

5. Schimmelpilzsanierung Gemeinde-archiv – Genehmigung Verpflich-tungskredit

6. Verschiedenes/Informationen

Ueber die Traktanden wird in der ge-meinderätlichen Botschaft informiert. Eine detaillierte Verwaltungsrechnung liegt auf der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Ein Zusammenzug der Rechnung kann ebenfalls unter www.schlosswil.ch heruntergeladen oder auf der Gemeindeverwaltung bezogen wer-den.

Öffentliche AuflageDie Teilrevision des Organisationsregle-ments liegt 30 Tage vor der Versamm-lung öffentlich auf der Gemeindever-waltung zur Einsichtnahme auf.

RechtsmittelbelehrungDie Beschlüsse der Gemeindeversamm-lung können innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatt-halter Bern-Mittelland schriftlich und begründet mit Gemeindebeschwerde angefochten werden. In diesem Zusam-menhang wird auf die Rügepflicht hin-gewiesen (Art. 49a Gemeindegesetz).

ProtokollDas Protokoll der Gemeindeversamm-lung liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen auf der Gemeinde-verwaltung öffentlich auf. Allfällige Einsprachen sind an den Gemeinderat zur richten. Nach der Auflagefrist ge-nehmigt der Gemeinderat das Protokoll und entscheidet über eingegangene Einsprachen.

StimmrechtAn der Gemeindeversammlung sind alle Personen stimmberechtigt, die das eid-genössische und kantonale Stimmrecht besitzen und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Schlosswil Wohnsitz haben.

Schlosswil, 27. April 2015

Der Gemeinderat

Tägertschi

www.taegertschi.ch

186937Ordentliche Versammlung der Ein-wohnergemeinde Tägertschi

Dienstag, 26. Mai 2015, 20 Uhrin der Panoramastube des Schulhauses Tägertschi

Traktanden1. Gemeinderechnung 2014 Beratung und Genehmigung2. Orientierungen

AuflagenDie Gemeinderechnung 2014 kann ab sofort bei der Gemeindeverwaltung be-zogen werden.

RechtsmittelbelehrungBeschwerden gegen Versammlungs-beschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begrün-det beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu be-anstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rü-gen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträg-lich nicht mehr Beschwerde führen.

StimmrechtAlle stimmberechtigten Gemeindebür-gerinnen und Gemeindebürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingela-den. Stimmberechtigt in Gemeindean-gelegenheiten sind die seit 3 Monaten in der Gemeinde wohnhaften Schweizer-bürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.

Tägertschi, 20. April 2015

Der Gemeinderat

187025Baupublikation

Bauherrschaft: Stucki Adrian, Eisen-moos 3, 3111 Tägertschi

Vertreter /Projektverfasser: Am-stutz Zimmerei, Dornistrasse 9, 3512 Walkringen

Bauvorhabena) Umnutzung des Wagenschopfes in

eine Freilaufstallb) Erweiterung des Gebäudes für den

Freilaufstallc) Einbau von Aushub zur Muldenfül-

lung in der Landwirtschftszone

Parzelle-Nr.: 109, Standort: Eisenmoos 3, Koordinaten 2'611'520/1'190'580 Zone: Landwirtschaftszone

Gewässerschutz: Schmutzwasseran-schluss an Jauchegrube, Meteorwasser versickertGewässerschutzbereich B

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone nach Art. 24ff RPGAbweichung der Dachneigung um 10°, nach Art. 18 GBR

Auflage- und Einsprachestelle: Ge-meindeverwaltung Tägertschi, Rütiweg 10, 3111 Tägertschi

Auflage- und Einsprachefrist: 1. Juni 2015

Hinweise: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Dop-pel bei der Einsprachestelle einzurei-chen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsan-sprüche, die nicht innert der Einspra-chefrist angemeldet werden, verwirken.

PolitischeGemeinden Fortsetzung

Kollektiveinsprachen und vervielfälti-gte oder weitgehend identische Ein-sprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.

Münsingen, 30. April 2015

Bauabteilung MünsingenFachbereich Baupolizei

Walkringen

www.walkringen.ch

187100Friedhof: Aufhebung eines Gräber-feldes

Gestützt auf Artikel 34 des Bestat-tungs- und Friedhofreglements vom 28. November 2011 ist die Aufhebung des Gräberfeldes Nr. 11 (alt Nr. 19) auf dem Friedhof Walkringen im Jahr 2015 vor-zunehmen. Ab August 2015 werden die Erdreihengräber aus den Jahren 1985 - 1989 aufgehoben und abgeräumt.

Wir bitten die Angehörigen um Kennt-nisnahme. Stehen gelassene Grabsteine und andere Anlagen werden ab Mon-tag, 03. August 2015, entfernt. Weitere Auskünfte erteilt der Friedhofgärtner Ulrich Aebi, Telefon 031 701 12 60.

Allfällige Beschwerden gegen die Auf-hebung eines Grabes sind innert 30 Tagen schriftlich und begründet beim Gemeinderat Walkringen einzureichen.

Walkringen, im Mai 2015 Gemeinderat Walkringen

187013«Güterwege Wydimatt»

Öffentliche AuflageGestützt auf Art. 30 des Gesetzes über das Verfahren bei Boden- und Waldver-besserungen vom 16. Juni 1997 (VBWG) und Art. 51 der Verordnung über das Verfahren bei Boden- und Waldver-besserungen vom 5. November 1997 (VBWV) werden im Einvernehmen mit der Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion (ASP) des Amtes für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern vom 4. Mai 2015 bis 8. Juni 2015

auf der Gemeindeschreiberei Walk-ringen

folgende Akten während 30 Tagen auf-gelegt:– Landerwerbspläne 1 : 1000 Plan 1 bis 3 vom 22. November 2013– 2 Dienstbarkeitspläne vom 20. Novem-

ber 2014– Besitzstands- und Dienstbarkeits-– Tabellen, Blätter Nr. 1 bis 48 vom 26.

November 2014

Zur Orientierung:– Messurkunde vom 22. November 2013

Die Auflageakten beinhalten die Neu-vermarkung der Wegparzellen Wal-kringenGrundbuchblätter Nr. 38, 1565 und 1566, die Neueinteilung des ansto-ssenden Landes, die Bereinigung der Dienstbarkeiten, Grundlasten, Vor- undAnmerkungen.

Während der Auflagefrist kann gegen die Auflage-Gegenstände Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich, mit Angabe der Gründe, bei der Gemeindeschreiberei Walkringen einzureichen.

Wer während der Auflagefrist nicht Ein-sprache erhebt, hat den Gegenständen des Auflageverfahrens zugestimmt.

Nach durchgeführter Auflage und Ein-spracheerledigung gehen das Eigentum und die beschränkten dinglichen Rechte an den zugeteilten Grundstücken oderGrundstücksteilen mit Genehmigung durch die Volkswirtschaftsdirektion an die neuen Eigentümer über und werden anschliessend im Grundbuch eingetra-gen (Art. 19 VBWG und Art. 37 VBWV).

Am Freitag, den 8. Mai 2015 von 14 Uhr bis 17 Uhr sind der Projektleiter und der Notar des Unternehmens im Auflagelo-kal zur Auskunftserteilung anwesend (Abänderungen an den Akten dürfen während der 30 Tage dauernden Auf-lage nicht vorgenommen werden).

Walkringen, 24. April 2015

Einwohnergemeinde Walkringen

186980GemeindeversammlungMontag, 1. Juni 2015, 20 Uhr, im Schulhaus Bigenthal

Traktanden:1. Verwaltungsrechnung – Jahresab-

schluss 2014; Beratung und Geneh-migung

2. Verschiedenes

Aktenauflage:Die Akten zu Traktandum 1 liegen 10 Tage vor der Versammlung bei der Ge-meindeverwaltung öffentlich auf.

Protokoll:Gemäss Artikel 48 der Gemeindeverfas-sung 2012 liegt das Protokoll der Ge-meindeversammlung ab 9. Juni 2015

während 30 Tagen bei der Gemeinde-verwaltung zur Einsichtnahme auf. All-fällige Einsprachen können innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet beim Gemeinderat eingereicht werden.

Rechtsmittel:Beschwerden gegen Versammlungsbe-schlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begrün-det beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63 ff VRPG). Die Beschwerdefrist beginnt am Tag nach der Gemeindeversammlung. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu be-anstanden (Art. 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten (18. Alters-jahr zurückgelegt und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Walkringen) Frauen und Männer der Einwohnerge-meinde Walkringen sind zur Versamm-lung freundlich eingeladen.

Walkringen 23. April 2015

Gemeinderat Walkringen

186947Baupublikation

Bauherrschaft: Zürcher Lehmann Claudia und Zürcher Markus, Lehn-weg 10, 3076 Worb

Projektverfasser: Formosus GmbH, Fleury Salomé, Kleinroth 390, 3507 Biglen

Bauvorhaben: Gesamtrenovierung EFH, Parkfläche entlang Eybodenweg mit Stützmauer gegen Garten

Parzelle-Nr.: 1064, Standort: Eyboden-weg 36 , 3512 Walkringen, Koordinaten: 614‘072 / 201‘370

Nutzungszone: W2

Beanspruchte Ausnahmen: keine

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Unterdorfstrasse 1, 3512 Walkringen

Auflage- und Einsprachefrist: 25. Mai 2015

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen so-wie allfällige Begehren um Lastenaus-gleich sind innerhalb der Einsprachefrist schriftlich und begründet im Doppel einzureichen. Lastenausgleichsansprü-che, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.

Gemeindeverwaltung Walkringen

187087Baupublikation

Bauherrschaft: Ryser Martin, Wi-kartswil 631, 3512 Walkringen

Projektverfasser: Res Amstutz, Am-stutz Zimmerei GmbH, Dornistrasse 9, 3512 Walkringen

Bauvorhaben: Erhöhung Pultdach, Verlängerung Vordach

Parzelle-Nr.: 658, Wikartswil 631, 3512 Walkringen, Koordinaten: 612‘330 / 199‘156

Nutzungszone: Ortskernschutzzone k

Beanspruchte Ausnahmen: keine

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Unterdorfstrasse 1, 3512 Walkringen

Auflage- und Einsprachefrist: 1. Juni 2015

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen so-wie allfällige Begehren um Lastenaus-gleich sind innerhalb der Einsprachefrist schriftlich und begründet im Doppel einzureichen. Lastenausgleichsansprü-che, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Gemeindeverwaltung Walkringen

187084Baupublikation

Bauherrschaft: Hauser Christoph und Gasparini Sandra, Hauptstrasse 38, 3512 Walkringen

Projektverfasser: Nissile Architek-turbüro, Niederbottigenweg 101, 3018 Bern

Bauvorhaben: Um- und Ausbau Wohn-haus, neue Heizung

Parzelle-Nr.: 575, Hauptstrasse 40, 3512 Walkringen, Koordinaten: 613‘596 / 198‘997

Nutzungszone: Wohnzone 2 (W2)

Schutzobjekt: schützenswert, K-Objekt

Beanspruchte Ausnahmen: keine

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Unterdorfstrasse 1, 3512 Walkringen

Auflage- und Einsprachefrist: 1. Juni 2015

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen so-wie allfällige Begehren um Lastenaus-gleich sind innerhalb der Einsprachefrist schriftlich und begründet im Doppel einzureichen. Lastenausgleichsansprü-che, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.

Gemeindeverwaltung Walkringen

187085Baupublikation

Bauherrschaft: Schmutz Hans, Hell-weid, 3513 Bigenthal

Projektverfasser: Schmutz Hans, Hellweid, 3513 Bigenthal

Bauvorhaben: Anbau Laube, Einbau Türe zu Laube

Parzelle-Nr.: 714, Hellweid 182, 3513 Bi-genthal, Koordinaten: 614‘184 / 203‘366

Nutzungszone: Landwirtschaftszone

Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb Bauzone (Art 24 RPG)

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Unterdorfstrasse 1, 3512 Walkringen

Auflage- und Einsprachefrist: 1. Juni 2015

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen so-wie allfällige Begehren um Lastenaus-gleich sind innerhalb der Einsprachefrist schriftlich und begründet im Doppel einzureichen. Lastenausgleichsansprü-che, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Gemeindeverwaltung Walkringen

Wichtrach

www.wichtrach.ch

186834Öffentliche Beleuchtung, Umrü-stung auf LED-Technologie

Diese Publikation erfolgt gestützt auf Art. 34 und Art. 35 der Gemeindeord-nung der Einwohnergemeinde Wicht-rach vom 19. Juni 2014 (GO).

Der Gemeinderat hat im Hinblick auf die kontinuierliche Umrüstung der öffent-lichen Beleuchtung auf die LED-Tech-nologie, anlässlich der Sitzung vom 13. April 2015, das Konzept für den Vollzug der Arbeiten sowie den erforderlichen Verpflichtungskredit von Fr. 199 000.– bewilligt.

Die Umrüstung der öffentlichen Be-leuchtung soll im Verlauf der näch-sten Jahre in Etappen erfolgen. Neben wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten (Energieverbrauch, Lebens-dauer der Leuchten) lösen verschiedene gesetzliche Auflagen Handlungsbedarf aus.

Gestützt auf Artikel 35 der GO kann gegen diesen Beschluss zuhanden des Gemeinderates Wichtrach, Stadelfeld-strasse 20, 3114 Wichtrach, innert 40 Tagen seit Veröffentlichung (23. April 2015) von fünf Prozent der Stimmberechtigten, das Referendum ergriffen werden. In der Einwohnerge-meinde Wichtrach sind momentan ca. 3 130 Stimmberechtigte wohnhaft. Das Referendum muss somit von 157 in der Gemeinde Wichtrach wohnhaften und stimmberechtigten Personen unter-zeichnet werden.

Ein Projektdossier kann nach erfolgter Publikation während der Schalteröff-nungszeiten bei der Gemeindeverwal-tung, Stadelfeldstrasse 20, eingesehen werden.

Der Gemeinderat

187015Ordentliche Gemeindeversammlung

Donnerstag, 4. Juni 2015, 20 Uhr, in der Mehrzweckhalle im Schulhaus am Bach

Traktanden1. Jahresrechnung 2014, Beratung und

Genehmigung2. Gemeindebaureglement, Anpas-

sung; Art. 7 ZöN C Zweckbestim-mung

3. Schulhaus Kirchstrasse, Umnutzung; Beratung und Genehmigung Ver-pflichtungskredit von Fr. 880 000.–.

4. Informationen5. Verschiedenes

Die Unterlagen zum Geschäft Nr. 1 bis 3 liegen 30 Tage vor der Gemeindever-sammlung zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Beschlüsse der Gemeindeversamm-lung können beim Regierungsstatt-halter Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, mit Beschwerde schriftlich und begründet angefochten

Anzeiger Konolfingen 18 / 9

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Redaktion: Roland Hofer

Auto-Neuheit für die Region

Anzeiger Konolfingen, 17_23_04

Toyota hat mehr Hybridsysteme im Angebot als jeder andere Hersteller. Kein Wunder, gibt es auch den Kleinwagen Yaris mit zwei Motoren.

Seit drei Jahren ist der Yaris auch mit Hybridtechnik zu haben. Im vergangenen Jahr erhielt er ein Facelifting, das sich in erster Linie in der Front ausdrückt. Unter der Motorhaube befindet sich auf der Beifahrerseite der 1,5 Liter grosse Vierzylinder, der mit seinen 75 PS vorwiegend Strom produziert. Da-neben befindet sich der rund 60 PS starke Elektromotor. Wird viel Leis-

tung gefordert generieren beide Motoren zusammen 100 PS. Ein Ni-ckel-Metallhydrid-Akkumulator mit 144 Volt dient als Stromspei-cher. Ein Anzeigegerät im Armatu-renbrett zeigt immer an, ob das Sys-tem lädt, wenig oder viel Strom verbraucht. Die Kraftübertragung erfolgt automatisch. Mit einem Ver-brauch von nur 3,5 l/100 km werden nur 79 g CO2 pro Kilometer ausge-stossen.

Flinker StadtwagenIn jenen Einsatzgebieten, für die

der Yaris prädestiniert ist, macht der HSD viel Sinn. Erstens ist er besonders leise, zweitens fährt er in sensiblen Strassen auch rein elektrisch und drittens ist er nur wenige hundert Franken teurer als die 1.4-l-Dieselmotorisierung. Die Platzverhältnisse sind vorne aus-gezeichnet, hinten für Kinder oder kurze Fahrten ausreichend. Der Kofferraum fasst 285 bis 1180 Li-ter. Nur Vorteile hat das Hybrid-system auch auf längeren Stre-cken, denn sollte einmal der Strom ausgehen, fährt er einfach mit Benzin weiter. Parkieren tut er mit seinen 3,9 Metern Länge ebenfalls gut. Ab Fr. 24›900.– wechselt der Yaris den Besitzer. RHo

Kleiner Hybride für die grosse Vernunft

Hat zwei Motoren: Der Toyota Yaris HDS in der jüngsten Version. RHo

Vollwertig: Der kleine Hybridflitzer ist sportlich bestückt. Er profitiert von Toyotas grosser Erfahrung.

Livestale: Toyota Yaris 1.5 VVT-i HSD Trend

Ford Focus ST – Auswahl stark ausgebautHöherer Fahrspass, zwei Topmotoren und ebenso viele Karosserieversio-nen sind für neuen Focus ST typisch. Die grosse Auswahl dürfte sich positiv auf die Verkäufe auswirken.

ST steht bei Ford seit vielen Jah-ren für eine sportliche Alltagsaus-führung. Die jüngste Generation überrascht insofern, als erstmals auch der Kombi lieferbar ist. So-fort ist der ST an seinen sportli-chen Elementen erkennbar. Innen

fallen zuerst die guten Halt ver-mittelnden Sportsitze auf. Die Platzverhältnisse sind auch für die hinteren Passagiere absolut ausreichend, so dass ganz Famili-en rassig unterwegs sein können.

Untadeliges FahrverhaltenNeu sind die beiden Kraftquel-

len. Ein 2-Liter-Turbobenziner mit 250 PS sowie erstmals ein gleich grosser Turbodiesel, der 180 PS abgibt. Beide verfügen über ein

Stopp-Startsystem, das den Ver-brauch in vernünftigen Grenzen hält. Während der ST Diesel mit einer enormen Durchzugskraft aufwartet, ist der Benziner eine Sprintrakete (0-100 km/h in 6,5 Se-kunden), die sich durch einen rau-en Sound auch innen bemerkbar macht. Leider ist ausschliesslich das, zwar knackige, 6-Ganggetrie-be lieferbar. Das weiter verfeiner-te Fahrwerk überzeugt durch sei-ne Präzision beim Einlenken. Der ST fühlt sich damit sehr leichtfü-ssig an. Natürlich tragen die grossen Leichtmetallfelgen das ihre zu den tollen Fahrleistungen bei. Abgesichert wird der Focus ST natürlich durch zahlreiche elektronische Hilfen, die für den Einsatz auf der Rennpiste teilwei-se ausgeschaltet werden können. Toll, dass Ford dem ST volle All-tagstauglichkeit mit auf den Weg gibt. Die Preisliste beginnt beim 5-türigen ST mit Fr. 37›050.–. Der Dieselmotor ist 1400, der Kombi jeweils 1000 Franken teurer. RHoFord Focus ST: Zwei Karosserien und zwei Motoren stehen zur Wahl. Ford

Mit dem günstigen Pulsar kehrt Nissan zurück in die untere Mittel-klasse und lehrt der Konkurrenz das Fürchten. Mehr Platz braucht›s nicht.

Grosse, optional mit LED bestückte Scheinwerfer, eine konturierte Mo-torhaube und ein Dachspoiler ver-leihen dem Pulsar einen dezent sportlichen Auftritt. Der Innen-raum überzeugt mit viel Übersicht-lichkeit, gut ablesbaren Anzeigen und einem brillanten Bildschirm. Nicht ganz üblich für die C-Klasse sind die elektronischen Helfer: 360-Grad Kamera, Spurhalte-, Toter-Winkel- und Notbremsassistent sind verfügbar. Die Verarbeitungs-qualität und Materialwahl ist durch-gehend hochwertig. Passagiere pro-fitieren von 270 cm Radstand mit entsprechender Beinfreiheit, wel-

che aber nicht zu Lasten des Koffer-raums geht: Dieser fasst zwischen 385 und 1395 Liter Gepäck.

Agiler Benziner mit 115 PSDer spritzige Vierzylinder bietet

über den ganzen Drehzahlbereich ausreichend Leistung. Die manuel-le Sechsgangschaltung lässt sich exakt bedienen. Mit der ausgewo-genen Federung, der direkten Len-kung und kraftvoll packenden Bremsen gefällt der Pulsar auch auf grossen Reisen. Die Stopp-Start-Automatik sowie eine günsti-ge Aerodynamik, sorgen dafür, dass der Normverbrauch von 5 Li-tern realistisch ist. Der Nissan Pul-sar überzeugt mit einem hervorra-genden Platzangebot, technischen Innovationen und einer leisen, sparsamen Motorisierung. cj

Neue Grösse in der Golfklasse

Nissan Pulsar: Ein grosses Auto mischt die Golf-Klasse gehörig auf. cj

Klar und übersichtlich: Der Pulsar bietet ein gutes Platzangebot.

Fahrbericht: Nissan Pulsar 1.2 DIG-T Tekna

Technische Daten + PreisModell: Nissan Pulsar 1.2 DIG-T Karosserie: 5 Türen / 5 PlätzeMasse mm: L: 4387 B: 1768; H: 1520Motor: 4-Zyl. 1197 cm3 , TurboLeistung: 85 kW/115 PS bei 4500/min.

Drehmoment: 190 Nm ab 2000/min.Antrieb: 6-Gang man. / FrontSpitze: 190 km/h, 0-100 10,7 s. Verbrauch: 5,0 l/100km (CO2 119 g/km)Preis ab: Fr. 25›990.–, TW: 30›880.–Infos: www.nissan.ch

Premium-Ecke

Jaguar XF in NeuauflageMit Aluminiumkarosserie kommt der neue Jaguar XF und ist darum um 80 Kilo leichter als der leich-teste Wettbewerber. Angetrieben wird er von Benzin- und Dieselmo-toren mit 163 bis 380 PS. Auf Wunsch mit Allradantrieb, aber auch der Hecktriebler kann über-all anfahren. Um mehr Raum für die Passagiere zu schaffen, wurde der Radstand (+5 cm) verlängert.

Schärfer geschnitten: Die 2. Gene-ration des Jaguar XF kommt bald.

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Einladung zur 6. ordentlichen Hauptversammlung des Vereins SPITEX Region Konolfingen

Dienstag, 26. Mai 2015, um 19.30 im Kirchgemeindehaus Konolfingen

1. Teil: Referat zum Thema: «Umgang mit Demenz aus der Sicht der Angehörigen»

Referent:Herr Frank MathysDipl. Pflegefachmann FH mit Schwer-punkt Psychiatrie

2. Teil: Ordentliche Mitgliederver-sammlung ab 20.15 Uhr

1. Wahl der Stimmenzähler2. Protokoll der Vereinsversammlung

vom 27. Mai 20143. Jahresrechnung 20144. Rechnung 2014 (inkl. Revisionsbe-

richt)5. Décharge Vorstand SPITEX Region

Konolfingen für das Vereinsjahr 20146. Mitgliederbeiträge 20167. Wahl eines neuen Vorstandsmit-

glieds: Frau Brigitte Müller, Bowil8. Informationen9. Anträge von Vereinsmitgliedern10. Verschiedenes

Die Mitglieder und die Bevölkerung sind zur Mitgliederversammlung herzlich eingeladen!

www.spitex-reko.ch

Der Vorstand

Beratungsstellen

LUNGENLIGAEMMENTAL-OBERAARGAU

ZWEIGSTELLE KONOLFINGEN

Tel. 031 791 03 55 184627Fax 031 791 25 56Kreuzplatz 4, 3510 Konolfingen Mail: [email protected] Wir sind da für Menschen mit Erkran-kungen der Atmungsorgane und lang dauernden Krankheiten der inneren Organe.Beratung• bei persönlichen, familiären u. sozia-

len Problemen, Finanz-, Rechts-, Ver sicherungs- und Wohnfragen. (un ent gelt lich)

Heimtherapie• Abgabe von Inhalationsapparaten

und SauerstoffKurse• Schwimm- und Atemkurse für Kinder

und ErwachseneGruppen• Vermittlung und Begleitung von

SelbsthilfegruppenTermine nach Vereinbarung

PolitischeGemeinden Fortsetzung

(Wichtrach)

Kirchgemeinden

186991

Reformierte Kirch-gemeinde Oberdiessbach Ordentliche VersammlungDienstag, 26. Mai 2015, 20.30 Uhr im Kirchgemeindehaus (nach der Ver-sammlung des Gemeindeverbandes für Friedhofwesen Oberdiessbach)

Traktanden1. Genehmigung Protokoll der Ver-

sammlung vom 18. November 20142. Wahl Mitglieder des Kirchgemeinde-

rates: Demission: Christian Ott, Oberdiess-

bach Vorschlag: Therese Friedli, Oberdiess-

bach Demission: Thomas Wüthrich, Ober-

diessbach Vorschlag: Luana Hauenstein, Ober-

diessbach3. Genehmigung Jahresrechnung 2014

und Nachkredit4. Orientierung Finanzplan 2015 bis

20205. Orientierungen 6. Umfrage und Verschiedenes

Das Protokoll vom 18. November 2014 und die Jahresrechnung 2014 liegen ab 27. April 2015 bei den Gemeindever-waltungen Brenzikofen, Freimettigen, Herbligen und Oberdiessbach sowie im Foyer des Kirchgemeindehauses zur Ein-sichtnahme auf. Protokoll und Traktanden sind auch auf www.kirche-oberdiessbach.ch.

Rechtsmittelbelehrung:Beschlüsse der Versammlung können beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Oster-mundigen, mit Beschwerde (schriftlich und begründet) angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 10 Tage für Wahlgeschäfte und 30 Tage für die übri-gen Geschäfte und beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 65 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a des Gemeindegesetzes.

Zu dieser Versammlung sind alle Stimm-berechtigten freundlich eingeladen.

Oberdiessbach, April / Mai 2015

Der Kirchgemeinderat

187018

Katholische Kirch-gemeinde KonolfingenInkraftsetzung eines Erlasses(Bekanntmachung gemäss Art. 45 Ge-meindeverordnung)

Das von der Kirchgemeindeversamm-lung am 25. November 2014 beschlos-sene Organisationsreglement wurde vom Amt für Gemeinden und Raumord-nung des Kantons Bern am 12. Januar 2015 genehmigt. Das Reglement trat am 1. Januar 2015 in Kraft.

Konolfingen, 22. April 2015

Der Kirchgemeinderat

187051

Römisch-katholische Gesamtkirchgemeinde Bern und UmgebungReglement des Fonds Frohberg und Reglement des Ausstattungsfonds Frohberg Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Ge-meindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffent-lich bekannt gemacht, dass der Grosse Kirchenrat der röm.-kath. Gesamtkirch-gemeinde Bern und Umgebung an sei-ner Sitzung vom 22. April 2015 das Reg-lement des Fonds Frohberg (RFF) und das Reglement des Ausstattungsfonds Frohberg (RAfF) erlassen hat. Das RFF und das RAfF treten, vorbehältlich allfäl-liger dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend auf den 1. Januar 2015 in Kraft.

RechtsmittelbelehrungGegen die Beschlüsse des Grossen Kir-chenrates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regie-rungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.

Namens der röm.-kath. Gesamtkirchge-meinde Bern und Umgebung

Der VerwalterRolf Frei

187050

Römisch-katholische Gesamtkirchgemeinde Bern und UmgebungFakultatives ReferendumDer Grosse Kirchenrat hat an seiner Sit-zung vom 22. April 2015 folgenden Be-schluss gefasst:

187068Praxis

Dr. med. Sebastian BirrerAllg. Medizin FMH

Burgweg 1, 3510 Konolfingen

geschlossen vom9. Mai bis 17. Mai 2015

werden. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage und beginnt am Tag nach der Gemeindeversammlung (Art. 41 in Ver-bindung mit Art. 65 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a des Ge-meindegesetzes (GG) hingewiesen.

Das Protokoll wird vom 11. Juni 2015 bis 9. Juli 2015 bei der Gemeindeverwal-tung aufgelegt. Gegen die Abfassung kann innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet Einsprache beim Ge-meinderat erhoben werden.

Alle Stimmberechtigen sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Alters-jahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit drei Monaten in der Gemeinde an-gemeldet ist.

Der Gemeinderat

186833Gemeindewahlen 2015

Der Gemeinderat Wichtrach hat die ordentlichen Gemeinderatswahlen für die am 1. Januar 2016 beginnende vier-jährige Amtsdauer auf Sonntag, 13. September 2015, festgesetzt. Das Wahl-verfahren stützt sich auf die Gemeinde-ordnung vom 19. Juni 2014 sowie auf das Reglement über Abstimmungen und Wahlen vom 3. Dezember 2014 ab.

Durch Urnenwahlen sind zu wählen:a) Nach dem Mehrheitswahlverfahren

(Majorz) der / die Gemeinde- und Gemeinde-

ratspräsident/in in einer Person (muss gleichzeitig auf der Liste Ge-

meinderat gewählt werden)b) Nach dem Verhältniswahlverfahren

(Proporz) 7 Mitglieder des Gemeinderates

Gemäss Art. 61 ff. des Reglements über Abstimmungen und Wahlen vom 3. Dezember 2014 müssen die Wahlvor-schläge (Listen)1. von mindestens 5 Stimmberech-

tigten eigenhändig unterzeichnet sein,

2. eine Gruppenbezeichnung (Partei, Verein, Gruppierung usw.) aufwei-sen und müssen bis

3. spätestens am 44. Tag vor den Wahlen, das heisst bis und mit Frei-tag, 31. Juli 2015, 16 Uhr, bei der Ge-meindeschreiberei, Stadelfeldstrasse 20, 3114 Wichtrach, eingereicht wer-den.

Bei zwei oder mehreren Wahlvorschlä-gen kann bis spätestens am 39. Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 5. August 2015, 12 Uhr) bei der Gemeindeverwal-tung, Stadelfeldstrasse 20, 3114 Wicht-rach, die übereinstimmende Erklärung der Unterzeichnenden oder ihrer Ver-tretenden beigefügt werden, dass die Vorschläge miteinander verbunden seien (Listenverbindung). Eine Gruppe miteinander verbundener Listen gilt ge-genüber andern Listen als einzige Liste.

Die geprüften Wahlvorschläge werden anschliessend im Anzeiger publiziert.

Die Wahlvorschläge dürfen nur so viele Namen enthalten, als für die einzelnen Behörden Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind. Die gleichen Namen dürfen nur zweimal aufgeführt wer-den. Die Stimmberechtigten dürfen nicht mehr als je einen Wahlvorschlag unterzeichnen und sie können nach Einreichung desselben die Unterschrift nicht mehr zurückziehen.

Folgende Parteien und Gruppierungen erhalten die notwendigen Wahlunter-lagen: EDU, EVP, FDP, SPplus uns SVP.

Weitere Parteien oder Gruppierungen, welche das erste Mal an den Wahlen teilnehmen wollen, können sich bei der Gemeindeverwaltung melden, da-mit ihnen die erforderlichen Wahlvor-schlagsformulare zugestellt werden können.

Die Stimmabgabe kann gemäss Anga-ben auf dem Zustell- und Antwortcou-verts schriftlich oder persönlich in den Stimmlokalen erfolgen.

Stimmlokale:– Primarschulhaus am Bach, Schulhausweg 2– Gemeindeverwaltung, Stadelfeldstrasse 20

Abstimmungszeiten, Urnenöffnung:Sonntag, 13. September 2015, 10 bis 11 Uhr

Die Stellenleiterin Gemeindeschreiberei

186832Baupublikation

Bauherrschaft: Martina und Alain Wanzenried, Gässlimattweg 3, 3067 Boll

186597

Inserat für die Ausgabe vom 30.04.2015

Schützen Wichtrach

Obligatorische Übungen 2015 Freitag, 1. Mai 17.30 - 19.00 Mittwoch, 10. Juni 17.45 - 19.30

Samstag, 15. August Samstag, 29. August

14.00 - 16.30 14.00 - 16.30

Letzte Standblattausgabe bis 20 Minuten vor dem Ende der Übungen.

Schiesspflichtige haben das Schiessbüch-lein/Leistungsausweis und das Dienst-büchlein unbedingt mitzubringen.

Bei aufgezogenem Warnsack ist das Betreten der Gefahrenzone generell untersagt.

„Guet Schuss“ wünscht Der Vorstand

186351

Information zu Bauarbeiten während der Nacht

Sehr geehrte Anwohnerinnen Sehr geehrte Anwohner

Auf der Strecke Konolfingen – Stalden i.E.

werden während den Nächten von Montag, 04. Mai bis Dienstag, 05. Mai 2015

Unterhaltsarbeiten ausgeführt

Sanierung Bahnübergang: Thunstrasse in Konolfingen Aus bahnbetrieblichen Gründen (dichter Zugsverkehr) können diese Arbeiten nur nachts durchgeführt werden. Sie dauern jeweils von 21.00 bis 05.00 Uhr.

Für die Bauarbeiten werden auch die dazu notwendigen Traktionsmittel und Arbeitsgeräte eingesetzt.

Die BLS bittet die betroffene Be-völkerung um Entschuldigung für die unumgänglichen Arbeiten und dankt bestens für das Verständnis. Die BLS und die ausführende Bau-unternehmung sind bemüht, den Lärm auf ein Minimum zu beschränken.

Haben Sie Fragen? Der BLS-Kundendienst ist von Montag bis Freitag zwischen 07.00 und 19.00 Uhr für Sie da.

Telefon 058 327 31 32 Kontaktformular unter www.bls.ch/kundendienst

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Der Grosse Kirchenrat, auf Antrag des Kleinen Kirchenrats, genehmigt für die Dachund Fassadensanierung (1. Etappe) für das Kirchliche Zentrum Guthirt Os-termundigen einen Kredit von CHF 945‘000.

Gemäss Artikel 11 des Organisations-reglements der römisch-katholischen Gesamtkirchgemeinde Bern und Um-gebung vom 23. Oktober 2005 ist die-ser Beschluss der Volksabstimmung zu unterbreiten, wenn dies innert 30 Ta-gen nach der Veröffentlichung von 500 Stimmberechtigten verlangt wird.

Die Unterlagen können von den Stimm-berechtigten während der Referen-dumsfrist bei der Verwaltung, Frohberg-weg 4, 3012 Bern, eingesehen werden.

Bern, 24. April 2015

Leiter VerwaltungRolf Frei

Projektverfasser: K.I.S. Architektur & Bauberatung, Rosenweg 3b, 3373 Heimenhausen

Bauvorhaben: Neubau Einfamilien-haus mit Garage und Carport

Parzelle-Nr.: 1319 Kreis 1, Standort: Oberdorfstrasse 3b, Koordinaten: 610.613 / 188.987Zone: Wohn- und Arbeitszone WA2

Gewässerschutz: Schmutzwasser: Anschluss an Gemein-dekanalisationRegenabwasser: Versickerung auf eige-ner Parzelle

Auflage- und Einsprachestelle: Ge-meindeverwaltung Wichtrach, Stadel-feldstrasse 20, 3114 Wichtrach

Auflage- und Einsprachefrist: 26. Mai 2015

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Las-tenausgleich. Lastenausgleichsansprü-che, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.

Kollektiveinsprachen und vervielfälti-gte oder weitgehend identische Ein-sprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.

Wichtrach, 23. April 2015

Gemeindeverwaltung WichtrachBau und Infrastruktur

Worb

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Gemeindeverwaltung: Schalteröff-nungen vor Auffahrt

Die Schalter der Gemeindeverwaltung sind am Mittwoch, 13. Mai 2015, bis 16 Uhr geöffnet. Wir bitten Sie, die für Donnerstag, 14. Mai 2015, und Freitag, 15. Mai 2015, reservierten «Tageskarten Gemeinde» bis spätestens am Mittwoch, 13. Mai 2015, abzuholen.

Der Gemeinderat

Zäziwil

www.zaeziwil.chE-Mail: [email protected]

186831BaupublikationBG Nr.: bbew 156/2015

Bauherrschaft und Projektverfas-ser: Thomas Niederhauser, Schlössli-weg 4, 3532 Zäziwil

Bauvorhaben: Änderung Hauszufahrt, Abbruch Geräteschopf und Terrainauf-füllung für Parkplatz

Parzellen-Nr.: 909, 611, 908, 347, Stand-ort: Zäziwil, Oberreutenenstrasse 29, Koordinaten 618’266/192’696, Zone: Landwirtschaftszone

Hinweis: Das Bauvorhaben erfordert eine Wasserbaupolizeibewilligung.

Gewässerschutzmassnahme: Versi-ckerung des MeteorwassersGewässerschutzbereich A

Beanspruchte Ausnahmen:– Bauen ausserhalb des Baugebiets, Art.

24ff RPG– Unterschreitung des Gewässerab-

standes, Art. 27 BR i.V. mit Art. 41c GSchV

Auflagestelle: Gemeinde-/Bauverwal-tung Zäziwil, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil

Einsprachefrist: bis und mit 25. Mai 2015

Einsprachestelle: Regierungsstatthal-teramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrun-gen sind schriftlich und begründet im Dop-pel bei der Einsprachestelle einzu-rei-chen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.

Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einspra-chen haben anzugeben, wer die Einspre-chergruppe rechtsverbindlich zu ver-tre-ten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).

Ostermundigen, 23. April 2015

RegierungsstatthalteramtBern-Mittelland

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Standblattausgabe bis ½ Stunde vor Ende

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mit-zubringen:Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, persönlicher amtlicher Ausweis (z.B. ID), Schiessbüchlein oder den militärischen Leistungsausweis (an-sonsten das Dienstbüchlein) und die komplette persönliche Dienstwaffe.

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Donnerstag, 21. Mai 2015 um 18.00 h im Löwen Oberdiessbach

Traktanden 1. Begrüssung durch den Präsidenten 2. Protokoll der Generalversammlung vom 22.05.2015 3. Jahresbericht des Präsidenten 4. Entgegennahme Jahresrechnung / Revisorenbericht 5. Entlastung der Verwaltungsorgane 6. Mitgliederbeiträge 7. Genehmigung Budget 2015 8. Wahlen 9. Verschiedenes

Die Generalversammlung wird mit volkstümlichen Darbietungen umrandet.

Im Anschluss an die Generalversammlung werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem reichhaltigen Imbiss eingeladen.

Aus organisatorischen Gründen sind wir auf Ihre Anmeldung angewiesen. Bitte melden Sie sich telefonisch an: 031 711 36 44 oder 079 405 58 53 oder per E-Mail: [email protected]. Anmeldeschluss: 16. Mai 2015

Auf zahlreiches Erscheinen freut sich der Vorstand des HEV Amt Konolfingen.

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Anzeiger Amt Konolfingen 1 (gem. Vorjahr) 30.04.2015

Beilagen

Bemerkungen Das Logo vom HEV sollte in Ihrem Besitz sein.

Bitte bestätigen Sie uns kurz den Erhalt dieses Mails

HEV Amt Konoflingen p. Adr. Brigitta Abbühl unt. Schwändimatt 3533 Bowil

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PARKBAD MÜNSINGEN SAISON 2015

Sujet "Parkbad Münsingen"

Saisoneröffnung Samstag, 2. Mai 2015, 09.00 Uhr

Öffnungszeiten • bis 31. Mai und

ab 8. August 09.00 bis 19.00 Uhr

• 1. Juni bis 07. August 09.00 bis 20.30 Uhr

• Samstag/Sonntag 09.00 bis 19.00 Uhr

Bei schlechter Witterung kann das Bad auf Weisung der Bademeister auch früher geschlossen werden.

Durch Wärmepumpe geheiztes Badewasser

Freibäderverbund Bern-Ost Folgende Schwimmbäder sind zu einem Bä-derverbund zusammengeschlossen: Belp, Biglen, Grosshöchstetten, Konolfingen, Münsingen, Muri, Ostermundigen und Worb.

Alle Inhaber von Saisonabonnementen in ei-nem dieser Bäder geniessen eine Vergünsti-gung von 50 % auf den Einzeleintritten in al-len anderen Bädern.

Ortsbus Das Parkbad wird während der Badesaison vom Orts-bus bedient. Die Fahrzeiten sind dem offiziellen Fahr-plan zu entnehmen.

Beim Parkbad stehen drei gebührenfreie Be-hindertenparkplätze zur Verfügung.

Vorverkauf Abonnemente Der Vorverkauf für Abonnemente, mit 15% Rabatt, findet wie folgt statt:

Montag, 27. April – Freitag, 1. Mai 2015, jeweils zwischen 10.00 – 18.00 Uhr.

im Parkbad Münsingen, Kasse. Während diesen Zeiten ist das Restaurant geöffnet.

Tarife Saisonabonnemente Vorverkauf Schüler Fr. 45.00 Fr. 38.00 Lehrlinge, Studenten, IV Fr. 60.00 Fr. 51.00 Erwachsene Fr. 90.00 Fr. 77.00 Familien Fr. 190.00 Fr. 162.00

Die Kästli, Kabinen und Liegestuhlfächer können im Vorverkauf gelöst, aber erst ab 2. Mai 2015 belegt werden.

Saisonabonnemente Die letztjährigen Abonnemente können mit einer 2015 Vignette versehen, wieder benützt werden. Die Vignet-te ist an der Kasse des Parkbades erhältlich. Für neue Abonnemente ist ein Foto erforderlich.

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Tarife Saisonabonnemente Vorverkauf Schüler Fr. 45.00 Fr. 38.00 Lehrlinge, Studenten, IV Fr. 60.00 Fr. 51.00 Erwachsene Fr. 90.00 Fr. 77.00 Familien Fr. 190.00 Fr. 162.00

Die Kästli, Kabinen und Liegestuhlfächer können im Vorverkauf gelöst, aber erst ab 2. Mai 2015 belegt werden.

Saisonabonnemente Die letztjährigen Abonnemente können mit einer 2015 Vignette versehen, wieder benützt werden. Die Vignet-te ist an der Kasse des Parkbades erhältlich. Für neue Abonnemente ist ein Foto erforderlich.

Krankenhausstrasse 143672 Oberdiessbach Telefon 031 682 88 88Fax 031 682 88 [email protected]

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«Jedem Tier sein Futter»LANDI Worb – der kompetente Partner für die regionale Landwirtschaft.

LANDI Worb: Tel. 031 838 10 20Rubigenstrasse 82, 3076 WorbLANDI AGRO: Tel. 031 838 10 22

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Rütihubelstrasse 537, 3077 EnggisteinMobile: 077 467 09 94

Parkplatz Restaurant Metzgerhüsi, 3512 Walkringen

– Jeden Ersten Samstag, März bis Oktober 2015 2. Mai, 6. Juni, 4. Juli, 1. August, 5. September, 3. Oktober 2015

– Aufstellen der Händler ab 9 Uhr Ihr Fahrzeug ist Ihr Verkaufsstand Wie in Italien oder Frankreich

– Besucher ab 10 Uhr bis 16 Uhr Verkauf – Ankauf – Tausch …

– Estrich und Keller müssen raus. Miete dir einen Platz im «Hüsi» Kosten: Fr. 20.– bis Fr. 45.–

Info: J. Engel 079 466 97 69

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