AO News 3/2015 1 >>Wichtige Info zur - makler.gothaer.de · Die Pflegepflichtversicherung leistet...
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FAQ zur Umstellung nach PSG II
AO News 3/2015 1
>>Wichtige Info zur
Pflegeversicherung.
FAQ zur Umstellung der Gothaer Pflegetarife aufgrund des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) zu Januar 2017.
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Inhalt – FAQ zur Umstellung nach PSG II
1. Was ist das Zweite Pflegestärkungsgesetz? 3
2. Wie verändern sich die Leistungsbeträge der Pflegepflichtversicherung ab 2017? 3
3. Wie erfolgt die gesetzliche Überleitung von Pflegestufe in Pflegegrad? 5
4. Wirkt sich PSG II auf die Pflege-Ergänzungstarife (EPV) der Gothaer aus? 6
5. Wie und wann werden unsere Kunden über die AVB-Änderungen informiert? 8
6. Passen alle PKV-Unternehmen die EPV-Tarife einheitlich an? 9
7. Sind Beitragsveränderungen in der Pflegepflichtversicherung zu erwarten? 11
8. Werden die Änderungen Auswirkungen auf Beiträge in der Pflege-Ergänzung haben? 12
9. Ist private Pflegevorsorge weiterhin zu empfehlen? 17
10. Wie hoch ist künftig die stationäre Pflegelücke und wie setzt sie sich zusammen? 18
11. Macht eine Absicherung nach MediP 0 weiterhin Sinn?? 19
12. Werden die KV-Angebotssysteme der Gothaer angepasst? 20
13. Wo finde ich Unterstützung für die Kundenberatung? 21
Legende:
Gilt für Gilt fürNeugeschäft Bestandsgeschäft
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FAQ zur Umstellung nach PSG II
1. Was ist das Zweite Pflegestärkungsgesetz?
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) werden zum 1. Januar 2017 ein neuer
Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Aus 3 Pflege-
stufen werden 5 Pflegegrade. Die Leistungsbeträge aus der Pflegepflichtversicherung werden an
die heutige Pflegesituation angeglichen.
In der Vertriebsinformation „Pflegevorsorge richtig beraten“ finden Sie weiteres Hintergrundwissen.
2. Wie verändern sich die Leistungsbeträge der Pflegepflichtversicherung ab 2017?
Die Pflegepflichtversicherung leistet zukünftig bei den Pflegegraden 1 bis 5 – je nach
Pflegesituation – folgende Beträge:
Pflegegeld (z. B. bei Pflege durch Angehörige zu Hause)
Pflegestufe (alt) Leistung 2016 Pflegegrad (neu) Leistung ab 2017
- Pflegegrad 1
PS 0 123 EUR Pflegegrad 2 316 EUR
PS I (ohne Demenz) 244 EUR Pflegegrad 2 316 EUR
PS II (ohne Demenz) 458 EUR Pflegegrad 3 545 EUR
PS III (ohne Demenz) 728 EUR Pflegegrad 4 728 EUR
Härtefall 728 EUR Pflegegrad 5 901 EUR
PS I (mit Demenz) 316 EUR Pflegegrad 3 545 EUR
PS II (mit Demenz) 545 EUR Pflegegrad 4 728 EUR
PS III (mit Demenz) 728 EUR Pflegegrad 5 901 EUR
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-
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FAQ zur Umstellung nach PSG II
Pflegesachleistungen (bei Pflege zu Hause durch einen Pflegedienst)
Pflegestufe (alt) Leistung 2016 Pflegegrad (neu) Leistung ab 2017
- Pflegegrad 1 125 EUR
PS 0 231 EUR Pflegegrad 2 689 EUR
PS I (ohne Demenz) 468 EUR Pflegegrad 2 689 EUR
PS II (ohne Demenz) 1.144 EUR Pflegegrad 3 1.298 EUR
PS III (ohne Demenz) 1.612 EUR Pflegegrad 4 1.612 EUR
Härtefall 1.995 EUR Pflegegrad 5 1.995 EUR
PS I (mit Demenz) 689 EUR Pflegegrad 3 1.298 EUR
PS II (mit Demenz) 1.298 EUR Pflegegrad 4 1.612 EUR
PS III (mit Demenz) 1.612 EUR Pflegegrad 5 1.995 EUR
Leistungen bei stationärer Pflege
Pflegestufe (alt) Pflegegrad (neu) Leistung ab 2017Leistung 2016
- Pflegegrad 1 125 EUR
PS 0 - Pflegegrad 2 770 EUR
PS I (ohne Demenz) 1.064 EUR Pflegegrad 2 770 EUR
PS II (ohne Demenz) 1.330 EUR Pflegegrad 3 1.262 EUR
PS III (ohne Demenz) 1.612 EUR Pflegegrad 4 1.775 EUR
Härtefall 1.995 EUR Pflegegrad 5 2.005 EUR
PS I (mit Demenz) 1.064 EUR Pflegegrad 3 1.262 EUR
PS II (mit Demenz) 1.330 EUR Pflegegrad 4 1.775 EUR
PS III (mit Demenz) 1.995 EUR Pflegegrad 5 2.005 EUR
Die Leistungen sind für privat (PPV) und gesetzlich (SPV) versicherte Personen identisch. Von der
Reform profitieren insbesondere die Personen, die zu Hause gepflegt werden, sowie die Pflege-
bedürftigen mit Demenz. Psychische Erkrankungen werden neu über alle Pflegegrade berücksichtigt.
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FAQ zur Umstellung nach PSG II
3. Wie erfolgt die Überleitung in Pflegegrade für Pflegebedürftige?
Pflegebedürftige mit einer bestehenden Pflegestufe werden zum 1. Januar 2017 in einen
Pflegegrad überführt. Die Überführung erfolgt nach der gesetzlich festgelegten Über-
leitungstabelle:
Die automatische Überleitungsregelung gilt sowohl für bereits pflegebedürftige Kunden
mit einer Pflegepflicht- als auch mit einer Pflegeergänzungsversicherung.
Pflegestufe (alt) Pflegegrad (neu)
0 Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz1
22
1 Mit eingeschränkter Alltagskompetenz2
33
2 Mit eingeschränkter Alltagskompetenz3
44
3 Mit eingeschränkter Alltagskompetenz3 Härtefall ohne eingeschränkte Alltagskompetenz3 Härtefall mit eingeschränkter Alltagskompetenz
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Bestandsgeschäft
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FAQ zur Umstellung nach PSG II
4. Wirkt sich PSG II auf die Pflege-Ergänzungstarife (EPV) der Gothaer aus?
Die Pflegetagegeldtarife MediP 0-3, MediP EZ, der Restkostentarif P3 sowie die Bestand-
starife PTG, PT2, PT3 werden im Rahmen eines Sonderanpassungsrechts auf die neuen
Rahmenbedingungen bzw. Pflegegrade (PG) ausgerichtet. Die Gothaer Krankenversiche-
rung hat die Leistungssätze der Pflege-Ergänzungstarife in Anlehnung an die gesetzliche
Überleitung (vgl. FAQ 3.) auf Pflegegrade umgestellt.
Das bei Vertragsabschluss vereinbarte Leistungsniveau bleibt auch nach PSG II erhalten.
Dem Kunden entstehen somit durch die Anpassung keine ungeplanten Versorgungslücken.
Tarifdesign der Tarife Gothaer MediP/MediGroup P (flexibles Pflegetagegeld) ab 2017
Tarif Leistung zu Hause (ambulant)
Leistung im Heim (vollstationär)
Kurzzeitpflege im Heim
Einmalzahlung
MediP 0 100 % bei PG 1 100 % bei PG 1 100 % bei PG 1 –
MediP 1 100 % bei PG 2 – – –
MediP 2 100 % bei PG 3 – – –
MediP 3100 % bei PG 4 und 5
100 % bei PG 2 bis 5
100 % bei PG 2 bis 5
–
MediP EZ – – –100 % bei Eintritt PG 2, 3, 4 oder 5
➡ Im Leistungsfall endet die Beitragszahlung ab Pflegegrad 2.
➡ MediP 0 leistet zukünftig bei der niedrigsten Stufe der Pflegebedürftigkeit (neu Pflegegrad 1).
Der Pflegegrad 1 kommt für Menschen mit geringer Pflegebedürftigkeit in Frage. Die Pflege-
lücke bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz wird zukünftig über die Tarifstufen
MediP 1 bis 3 mit abgedeckt.
Neugeschäft
Bestandsgeschäft
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FAQ zur Umstellung nach PSG II
Tarifdesign des Tarifs Gothaer P3 (Restkostentarif) ab 2017
Pflegegrad (PG)
Pflegegeld z. B. bei Pflegedurch Angehörige
Pflegesachleistung** Wohnumfeld- verbesserung*
PG 1 – – –
PG 2 10,70 EUR bis 12.768 EUR –
PG 3 21,00 EUR bis 15.960 EUR max. 5.113
PG 4 26,00 EUR bis 19.344 EUR max. 5.113
PG 5 26,00 EUR bis 19.344 EUR max. 5.113
Tarifdesign der sonstigen Bestandstarife PTG/PT2/PT3 (Pflegetagegeldtarife, geschlossen für Neugeschäft)
Pflegegrad Tarif PTG (ambulant und stationär)
Tarif PT2 (ambulant und stationär)
Tarif PT3 (ambulant und stationär)
PG 1 – – –
PG 2 35 % – –
PG 3 70 % 70 % –
PG 4 100 % 100 % 100 %
PG 5 100 % 100 % 100 %
* bei erstmaliger Feststellung des Pflegegrades 3 oder höher innerhalb von 12 Monaten.** Bei Antrag auf Kostenerstattung ohne Vorleistung der Pflegepflichtversicherung werden 50 % der erstattungsfähigen Kosten ersetzt.
In den Tarifen PTG und PT2 ist eine Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 3
vereinbart, in Tarif PT3 ab Pflegegrad 4.
Die Alttarife P1 und das Pflegetagegeld der Berlin-Kölnische Krankenversicherung werden nicht
an PSG II angepasst. Diese Tarife haben eine eigene Pflegebedürftigkeitsbewertung, die bereits
heute von der Pflegestufenbegutachtung abweicht.
Neugeschäft
Bestandsgeschäft
Bestandsgeschäft
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FAQ zur Umstellung nach PSG II
5. Wie und wann werden unsere Kunden über die AVB-Änderungen informiert?
Die pflegeversicherten Kunden der Gothaer (Pflegepflicht und Pflegeergänzung) erhalten
Informationen zu den AVB-Änderungen zusammen mit der Korrespondenz zur Beitrags-
anpassung Ende November 2016:
• Unsere „Pflegepflichtkunden“ (Tarife PVN/PVB) können die gesetzlichen AVB-Änderun-
gen unter www.gothaer.de/avb-kranken einsehen bzw. herunterladen.
• Gothaer Kunden mit einer Pflege-Ergänzung erhalten die AVB-Änderungen als Broschüre.
• Kunden, die in 2016 bereits pflegebedürftig sind, werden automatisch entsprechend
der gesetzlichen Vorgaben umgestellt. Diese Kunden erhalten Anfang Januar zusätz-
liche Informationen zum neuen Pflegegrad und der Leistungshöhe.
Bestandsgeschäft
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FAQ zur Umstellung nach PSG II
6. Passen alle PKV-Unternehmen die EPV-Tarife einheitlich an?
Wichtig für Leistungsempfänger:
Für bereits in 2016 pflegebedürftige Leistungsempfänger müssen alle Unternehmen sicher-
stellen, dass keiner dieser Kunden durch PSG II schlechter gestellt wird und jeder pünktlich
zum 1. Januar 2017 von Pflegestufen in Pflegegrade übergeleitet wird.
Die PKV-Unternehmen dürfen ihre relevanten Tarife an die neue Sozialgesetzgebung
anpassen, sind aber dazu nicht verpflichtet. Es ist jedoch davon auszugehen, dass alle
Unternehmen von dem Recht Gebrauch machen werden.
Bei der Tarifumstellung gibt es einen gewissen Spielraum: Jedes Unternehmen entschei-
det je nach Produktstrategie ob und wie umgestellt wird. Tarifstrukturen und -konzepte
spielen bei der Entscheidung eine wichtige Rolle.
Die Unternehmen können bei der Umstellung an zwei Stellschrauben drehen:
1. Umwandlung des bekannten Leistungsversprechens von Pflegestufe auf Pflegegrad.
Dabei erfolgt eine Orientierung an der bisher versicherten Tagegeldhöhe – das Tagegeld
bleibt unverändert bestehen. Da grundsätzlich die Pflege-Eintrittswahrscheinlichkeit mit
dem neuen Pflegebegriff steigt, führt dies teilweise zu Beitragssteigerungen oder
2. Anpassung des Leistungsversprechens (z. B. Tagegeldhöhe) an die fünf Pflegegrade mit
der Konsequenz von zum Teil reduzierten Leistungen – dies bei nahezu gleichen Beiträgen
(„Wertgleiche Leistungszusage“).
Umsetzung der Gothaer:
Um den Kunden auch zukünftig die versprochene, bedarfsgerechte Premium-Pflege-
absicherung zu bieten, hat die Gothaer das erste Verfahren gewählt.
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Bestandsgeschäft
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FAQ zur Umstellung nach PSG II
Unsere Gründe:
• Aufgrund einer nun höheren Wahrscheinlichkeit des Pflegeeintritts in einer der neuen
Pflegegrade 1 bis 5 ergibt sich auch für noch nicht pflegebedürftige Personen eine
Leistungsverbesserung.
• Die Variante einer Anpassung bzw. Reduzierung der Tagegeldhöhen, um Beitragsanpas-
sungen abzumildern, stellt Kunden in vielen Fällen schlechter. Dies vermeiden wir. Andere
Versicherer werden Beitragserhöhungen aufgrund PSG II durch eine „wertgleiche Leis-
tungszusage“ oder eine Mischung beider Verfahren abmildern, auch wenn dies negative
Auswirkungen auf die Absicherung des Kunden hat.
• Eine freiwillige Reduktion des Versicherungsschutzes in einzelnen Pflegegraden ist für
unsere MediP-Kunden problemlos möglich – im Beitragsanpassungsschreiben ist ein
expliziter Hinweis auf diese Möglichkeit vorhanden.
• Der Kunde hat die Wahl, ob er bedarfsgerecht abgesichert bleiben oder zu Lasten von
Leistungen sein altes Beitragsniveau beibehalten will.
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Beispiel Umstellung „Wertgleiche Leistungszusage“
Vor PSG II Nach PSG II
Pflegestufe Tagegeldsatz Pflegegrad Tagegeldsatz
0 30 % 1 20 %
I 30 % 2 30 %
II 60 % 3 50 %
III 100 % 4 80 %
5 100 %
Beitragsbefreiung ab… Pflegestufe III Beitragsbefreiung ab… Pflegegrad 5
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FAQ zur Umstellung nach PSG II
Umstellung anhand „Überleitungstabelle“ am Beispiel Gothaer PTG
Vor PSG II Nach PSG II
Pflegestufe Tagegeldsatz Pflegegrad Tagegeldsatz
I 35 % 2 35 %
II 70 % 3 70 %
III 100 % 4 100 %
5 100 %
Beitragsbefreiung ab… Pflegestufe III Beitragsbefreiung ab… Pflegegrad 4
7. Sind Beitragsveränderungen in der Pflegepflichtversicherung zu erwarten?
In der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung (SPV) ist zu 2017 eine Beitragssteigerung
um 0,2 Prozentpunkte verabschiedet. Eine sukzessive Erhöhung der Beiträge in der SPV
erfolgte bereits zum Jahreswechsel 2015 (PSG I, + 0,3 Prozentpunkte). Unter Berücksich-
tigung der jährlichen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze entspricht das in der SPV
seit 2014 einer Beitragssteigerung um ca. 30 %.
Aufgrund der deutlichen Leistungsverbesserungen in der Pflegepflichtversicherung, werden
auch die Beiträge in der privaten Pflegepflicht (PPV) angeglichen. Die Gothaer wird die
endgültigen Beiträge der Tarife PVN/PVB zu Mitte November vorliegen haben und Ihnen
dann zur Verfügung stellen.
Neugeschäft
Bestandsgeschäft
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FAQ zur Umstellung nach PSG II
8. Werden die Änderungen Auswirkungen auf Beiträge in der Pflege-Ergänzung haben?
Auswirkungen auf die Beiträge ergeben sich daraus, dass mehr Menschen leichter in einen
Pflegegrad eingestuft werden und dadurch schneller (zum Teil höhere) Leistungen beziehen.
In FAQ 11 erfahren Sie Beratungstipps zu Tarifoptionen nach PSG II.
Vorläufige Beiträge Pflege-Ergänzung
Die folgenden Tabellen enthalten die vorläufigen Neugeschäftsbeiträge der Pflegeta-
gegeldtarife MediP und des Pflegerestkostentarifs P3 zum 1. Januar 2017. Die endgültige
Zustimmung des Treuhänders steht noch aus.
Um die Beiträge für MediGroup P zu ermitteln, nutzen Sie bitte die Beitragstabelle von
MediP. Berechnung: Multiplizieren Sie den MediP-Beitrag mit der gewünschten Tagegeld-
höhe und rabattieren diesen Wert um 3,5 % (ggf. kaufmännisch gerundet).
Beitragsveränderungen MediP:
MediP 3 (55 EUR), MediP 2 (35 EUR)MediP 1 (15 EUR), MediP 0 (50 EUR):
Beitrag alt Beitrag neu Steigerung
Eintrittsalter 40 Jahre 57,45 EUR 67,50 EUR +10,05 EUR
Eintrittsalter 45 Jahre 71,20 EUR 83,25 EUR +12,05 EUR
Eintrittsalter 50 Jahre 89,00 EUR 103,55 EUR +14,55 EUR
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Neugeschäft
Neugeschäft
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FAQ zur Umstellung nach PSG II
Einzelversicherung Tarif MediP – Vorbehaltlich der Genehmigung durch den Treuhänder –
Alter Tarif MediP 0* Tarif MediP 1* Tarif MediP 2*
5 0,03 EUR 0,05 EUR 0,09 EUR
18 0,04 EUR 0,07 EUR 0,05 EUR
21 0,10 EUR 0,22 EUR 0,18 EUR
22 0,10 EUR 0,23 EUR 0,19 EUR
23 0,10 EUR 0,24 EUR 0,20 EUR
24 0,11 EUR 0,25 EUR 0,21 EUR
25 0,11 EUR 0,26 EUR 0,21 EUR
26 0,11 EUR 0,27 EUR 0,22 EUR
27 0,12 EUR 0,28 EUR 0,23 EUR
28 0,12 EUR 0,29 EUR 0,24 EUR
29 0,12 EUR 0,30 EUR 0,25 EUR
30 0,13 EUR 0,32 EUR 0,26 EUR
31 0,13 EUR 0,33 EUR 0,27 EUR
32 0,14 EUR 0,35 EUR 0,29 EUR
33 0,14 EUR 0,36 EUR 0,30 EUR
34 0,15 EUR 0,38 EUR 0,31 EUR
35 0,15 EUR 0,40 EUR 0,33 EUR
36 0,16 EUR 0,41 EUR 0,34 EUR
37 0,17 EUR 0,43 EUR 0,36 EUR
38 0,17 EUR 0,45 EUR 0,37 EUR
39 0,18 EUR 0,47 EUR 0,39 EUR
40 0,19 EUR 0,49 EUR 0,41 EUR
41 0,19 EUR 0,51 EUR 0,42 EUR
42 0,20 EUR 0,54 EUR 0,44 EUR
43 0,21 EUR 0,56 EUR 0,46 EUR
»
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FAQ zur Umstellung nach PSG II
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44 0,22 EUR 0,58 EUR 0,48 EUR
45 0,23 EUR 0,61 EUR 0,50 EUR
46 0,24 EUR 0,64 EUR 0,53 EUR
47 0,25 EUR 0,67 EUR 0,55 EUR
48 0,26 EUR 0,69 EUR 0,57 EUR
49 0,27 EUR 0,73 EUR 0,60 EUR
50 0,28 EUR 0,76 EUR 0,63 EUR
51 0,29 EUR 0,79 EUR 0,65 EUR
52 0,30 EUR 0,83 EUR 0,68 EUR
53 0,32 EUR 0,87 EUR 0,72 EUR
54 0,33 EUR 0,91 EUR 0,75 EUR
55 0,35 EUR 0,95 EUR 0,78 EUR
56 0,36 EUR 0,99 EUR 0,82 EUR
57 0,38 EUR 1,04 EUR 0,86 EUR
58 0,40 EUR 1,09 EUR 0,90 EUR
59 0,42 EUR 1,14 EUR 0,94 EUR
60 0,44 EUR 1,20 EUR 0,99 EUR
61 0,46 EUR 1,26 EUR 1,04 EUR
62 0,48 EUR 1,33 EUR 1,10 EUR
63 0,51 EUR 1,40 EUR 1,15 EUR
64 0,54 EUR 1,47 EUR 1,22 EUR
65 0,57 EUR 1,55 EUR 1,28 EUR
66 0,60 EUR 1,64 EUR 1,36 EUR
67 0,64 EUR 1,74 EUR 1,43 EUR
* für 1 EUR Pflegetagegeld
Einzelversicherung Tarif MediP – Vorbehaltlich der Genehmigung durch den Treuhänder –
Alter Tarif MediP 0* Tarif MediP 1* Tarif MediP 2*
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FAQ zur Umstellung nach PSG II
Einzelversicherung Tarif MediP und Tarif P3 – Vorbehaltlich der Genehmigung durch den Treuhänder –
Alter Tarif P3
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Tarif MediP 3*
0,07 EUR
Tarif MediP EZ**
0,03 EUR 4,56 EUR
18 0,08 EUR 0,03 EUR 4,56 EUR
21 0,30 EUR 0,19 EUR 19,34 EUR
22 0,31 EUR 0,19 EUR 19,90 EUR
23 0,32 EUR 0,21 EUR 20,46 EUR
24 0,34 EUR 0,22 EUR 21,08 EUR
25 0,35 EUR 0,23 EUR 21,72 EUR
26 0,36 EUR 0,24 EUR 22,37 EUR
27 0,38 EUR 0,25 EUR 23,09 EUR
28 0,40 EUR 0,26 EUR 23,85 EUR
29 0,41 EUR 0,27 EUR 24,63 EUR
30 0,43 EUR 0,29 EUR 25,47 EUR
31 0,45 EUR 0,30 EUR 26,35 EUR
32 0,47 EUR 0,32 EUR 27,26 EUR
33 0,49 EUR 0,33 EUR 28,22 EUR
34 0,51 EUR 0,35 EUR 29,21 EUR
35 0,53 EUR 0,36 EUR 30,25 EUR
36 0,56 EUR 0,38 EUR 31,34 EUR
37 0,58 EUR 0,40 EUR 32,46 EUR
38 0,61 EUR 0,42 EUR 33,65 EUR
39 0,64 EUR 0,44 EUR 34,86 EUR
40 0,66 EUR 0,46 EUR 36,15 EUR
41 0,69 EUR 0,48 EUR 37,49 EUR
42 0,72 EUR 0,50 EUR 38,88 EUR
43 0,75 EUR 0,53 EUR 40,33 EUR
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FAQ zur Umstellung nach PSG II
Einzelversicherung Tarif MediP und Tarif P3 – Vorbehaltlich der Genehmigung durch den Treuhänder –
Alter Tarif MediP 3* Tarif P3
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44 0,79 EUR
Tarif MediP EZ**
0,56 EUR 41,86 EUR
45 0,82 EUR 0,58 EUR 43,46 EUR
46 0,86 EUR 0,61 EUR 45,13 EUR
47 0,90 EUR 0,64 EUR 46,88 EUR
48 0,94 EUR 0,68 EUR 48,72 EUR
49 0,98 EUR 0,71 EUR 50,65 EUR
50 1,02 EUR 0,75 EUR 52,68 EUR
51 1,07 EUR 0,79 EUR 54,80 EUR
52 1,12 EUR 0,83 EUR 57,05 EUR
53 1,17 EUR 0,87 EUR 59,41 EUR
54 1,23 EUR 0,92 EUR 61,91 EUR
55 1,28 EUR 0,97 EUR 64,56 EUR
56 1,34 EUR 1,03 EUR 67,36 EUR
57 1,41 EUR 1,09 EUR 70,33 EUR
58 1,48 EUR 1,15 EUR 73,49 EUR
59 1,55 EUR 1,22 EUR 76,87 EUR
60 1,63 EUR 1,29 EUR 80,48 EUR
61 1,71 EUR 1,38 EUR 84,36 EUR
62 1,80 EUR 1,46 EUR 88,50 EUR
63 1,90 EUR 1,56 EUR 92,98 EUR
64 2,00 EUR 1,67 EUR 97,78 EUR
65 2,12 EUR 1,78 EUR 102,98 EUR
66 2,24 EUR 1,91 EUR 108,62 EUR
67 2,37 EUR 2,05 EUR 114,72 EUR
* für 1 EUR Pflegetagegeld ** für je 500 EUR Einmalzahlung
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FAQ zur Umstellung nach PSG II
9. Ist private Pflegevorsorge weiterhin zu empfehlen?
Die Pflegepflichtversicherung (SPV/PPV) deckt nach PSG II trotz vieler wichtiger Leistungs-
verbesserungen weiterhin nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten ab. Zwar ver-
bessert das neue Leistungsspektrum der Pflegepflichtversicherung in weiten Teilen die
Situation, trotzdem wird eine hohe Versorgungslücke weiterhin aus eigener Tasche finan-
ziert werden müssen. Dies erkennt man besonders stark in folgenden Bereichen:
• Im Bereich der stationären Pflege sowie bei der Versorgung durch Angehörige bleiben
besonders große Versorgungslücken bestehen.
• Die Zuschüsse aus der Pflegepflichtversicherung für vollstationäre Pflege im Heim werden
bei Pflegegrad 2 und 3 geringer als heute bei entsprechender Pflegestufe I und II aus-
fallen. Dies betrifft vor allem „nur“ körperlich erkrankte Personen ohne Demenz.
Änderungen der Zuschüsse zur vollstationäre Pflege nach PSG II:
Bei Pflegestufe (PS) in 2016 Bei Pflegegrad (PG) ab 2017 Unterschied
PS I: 1.064 EUR PG 2: 70 EUR Kürzung: 294 EUR
PS II: 1.330 EUR PG 3: 1.262 EUR Kürzung: 68 EUR
PS III: 1.612 EUR PG 4: 1.775 EUR Erhöhung: 163 EUR
Härtefall mit PS III: 1.995 EUR PG 5: 2.005 EUR Erhöhung: 10 EUR
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FAQ zur Umstellung nach PSG II
10. Wie hoch ist künftig die stationäre Pflegelücke und wie setzt sie sich zusammen?
Alle stationären Pflegefälle (PG 2-5) einer Einrichtung (Alten- oder Pflegeheim) zahlen
ab 2017 den gleichen pflegebedingten Eigenanteil. Das Bundesgesundheitsministerium
beziffert diesen im Bundesschnitt auf anfänglich 580 Euro. Hinzu kommen noch die
Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten der Einrichtung.
Daraus abzuleiten ist eine durchschnittliche Vorsorgelücke von 1.701 Euro.
Beispiel:
1.70
1 EU
R
Eigenbetrag
423 EUR
698 EUR
580 EUR
Investitionskosten(Schmidt / Schneekloth 2010 – interpoliert auf 2017)
Heimunterkunft(Gesundheitsberichterstattung Bund 2013 – interpoliert auf 2017)
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (Schätzung BMG im anfänglichen
Bundesschnitt)
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FAQ zur Umstellung nach PSG II
11. Macht eine Absicherung nach MediP 0 weiterhin Sinn?
MediP 0 (analog MediGroup P 0) leistet heute für Pflege bei erheblich eingeschränkter
Alltagskompetenz (Pflegestufe 0, z. B. aufgrund Demenz). Künftig wird Pflegebedürftigkeit
aufgrund Demenz über alle Pflegegrade von der Pflegepflichtversicherung berücksichtigt.
Um die Versorgungslücken im Pflegefall weiterhin vollständig über MediP abdecken zu
können, wird der Tarifbaustein MediP 0 ab 2017 zu 100 % für die Dauer der Zuordnung in
Pflegegrad 1 leisten. Dieser neue Pflegegrad ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftig-
keit.
Der geringe Hilfebedarf wird von der Pflegepflichtversicherung nur mit einem niedrigen
Entlastungsbetrag über 125 Euro (für Pflegedienstleistungen oder Betreuungsangebote)
unterstützt. Wird z. B. Hilfebedarf bei der Haushaltsführung oder Alltagsbewältigung fest-
gestellt, wird dies nicht von der Pflegepflichtversicherung finanziert.
➡ Das bedeutet: MediP 0 ergänzt als Baustein weiterhin sinnvoll unsere EPV-Tarifpalette.
Vor dem neuen Pflegebegriff gab es bei der sogenannten Pflegestufe 0 beträchtliche
Vorsorgelücken, speziell mit Blick auf das pflegebedürftige Risiko aufgrund Demenz.
Viele Kunden haben aus diesem Grund ein hohes Tagegeld im MediP 0 (> 10 Euro bis max.
50 Euro ) versichert.
Da nun Demenz bei der Einstufung in Pflegegrade berücksichtigt wird, ist ein Tagegeld von
mehr als 15 Euro ausreichend. Plant ein Kunde aber z. B. mit einer privaten Haushaltshilfe,
dann wird der Bedarf eher höher sein. Tarif MediP 0 kann darum weiterhin flexibel bis zu
einem Tagessatz von 50 Euro angeboten werden.
Empfehlenswerte Handlungsoption für Bestandskunden mit MediP 0 Tagegeld
größer 15 Euro.
• MediP 0 solo ➡ Reduzierung Tagegeld MediP 0, Hinzunahme Tagegeld MediP 3
• MediP 0 mit MediP 3 ➡ Reduzierung Tagegeld MediP 0, Hinzunahme Tagegeld
MediP 2 und ggf. MediP 1
• MediP 0 mit MediP 3, 2 & 1 ➡ Reduzierung Tagegeld MediP 0, Erhöhung Tagegeld
MediP 3, 2 oder 1
Neugeschäft
Bestandsgschäft
Bestandsgschäft
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FAQ zur Umstellung nach PSG II
12. Werden die KV-Angebotssysteme der Gothaer angepasst?
Die KV-Systeme werden sukzessive bis Januar an die neuen Pflegebegriffe und Leistungen
angepasst.
Neugeschäft:
Das Angebotssystem Kosyma ist ab Mitte Oktober aktualisiert. Hier finden Sie für Ihr Neu-
geschäft mit Versicherungsbeginn ab 1. Januar 2017:
• Die vorläufigen Beiträge für 2017 (vgl. FAQ 8) und die neuen Bedingungen der Pflege-
Ergänzungstarife MediP und P3.
• Die neuen Versicherungsbedingungen der Pflegepflichtversicherung PVN/PVB
(mit Beiträgen Stand 2016).
• Die endgültigen Beiträge für 2017 folgen nach jetziger Planung Mitte Dezember.
Externe Vergleichsprogramme / Analysehäuser:
Die Tarifänderungen und vorläufigen Beiträge werden wir den Analysehäusern zeitnah zur
Verfügung stellen. Zu welchem Zeitpunkt eine grundsätzliche Umsetzung des PSG II in den
Programmen erfolgen wird, lässt sich heute noch nicht sagen. Nach derzeitigem Planungs-
stand der Software-Häuser rechnen wir nicht vor Ende des Jahres.
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FAQ zur Umstellung nach PSG II
13. Wo finde ich Unterstützung für die Kundenberatung?
• Die Vertriebsinformationsbroschüren zur Pflege (Pflege-Check) werden gegenwärtig
überarbeitet und können zeitnah zum PSG II-Startschuss verwendet werden.
Die Bestellung der Broschüren erfolgt auf gewohntem Weg.
• Die Servicebroschüre „Pflegeratgeber“ wird an das PSG II angepasst. Der Ratgeber
bietet Ihren Kunden ab November Informationen über die Leistungen der Pflege-
versicherung, die Situation „Pflege“ und Möglichkeiten zur Hilfestellung.
• Verschiedene Filme des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) erklären die Ziele
der Pflegereform und die Auswirkungen auf Leistungen der Pflegeversicherung. Die
anschaulichen Videos können Sie über die „Praxisseiten Pflege“ des BMGesundheit
ansehen und im Kundengespräch einsetzen.
Videos auch unter: youtube.com/Praxisseiten Pflege