Arbeitgeber aktuell (Internetfassung)

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Tarifeinheit: Koalitionsvertrag umsetzen! CDU, CSU und SPD haben vereinbart, den Grundsatz der Tarifeinheit gesetzlich zu regeln. Das ist eine wichtige Aussage des Koalitionsvertrags. Eine gesetz- liche Regelung ist längst überfällig: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen wissen, woran sie sind und was für sie gilt. Eine funktionierende Wirtschaftsordnung ist ohne eine verlässliche und friedensstiften- de Tarifordnung nicht vorstellbar. Deshalb ist es richtig, dass Bundesinnenminister de Maizière die Absicht der Koalition bestätigt hat, die Tarifeinheit gesetzlich zu regeln- Die Funktionsfähigkeit der Tarifordnung war eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die durch die Finanzkrise hervorgerufenen Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt durch die Tarifvertragspartner abgefedert werden konnten. Eine zunehmende Zerfaserung der Tariflandschaft durch immer neue Sparten- gewerkschaften stellt dies in Frage. Gilt ein mit einer Mehrheitsgewerkschaft vereinbar- ter Tarifvertrag für alle Beschäftigten, darf eine Minderheit nicht zu Lasten der überwäl- tigenden Mehrheit der anderen Arbeitnehmer gegen diesen Tarifvertrag einen Streik führen können. > Fortsetzung auf S. 2 Mindestlohn darf Arbeitsmarkt nicht verschließen Der im Koalitionsvertrag vorgesehene allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € ab 2015 wird Bremsspuren auf dem Arbeitsmarkt verursachen, vor allem in den östlichen Bundesländern. Von einem zu hohen Mindestlohn wären besonders Langzeitarbeitslose, Geringqualifizierte, Jugendliche und Menschen, die noch nie gearbeitet haben, betroffen. Die vorgesehene gesetz- liche Regelung muss daher Ausnahmen und Differenzierungen zulassen, die es verhindern, dass der Arbeitsmarkt gerade für diese Gruppen vollständig verschlossen wird. Ab dem 1. Januar 2015 soll ein flächendecken- der gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € brut- to je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet gesetzlich eingeführt werden. Durch die im Koalitionsvertrag vorgesehene Übergangs- regelung konnte erreicht werden, dass für bereits bei Abschluss des Koalitionsvertrags geltende Tarifverträge abweichende Regelun- gen bis zum 31. Dezember 2016 möglich sind. > Fortsetzung auf S. 4 JAN 2014 INHALT Arbeits- und Tarifrecht 2 Lohn- und Tarifpolitik 4 Beschäftigung 6 Soziale Sicherung 8 Bildung 10 Europa 12 Wirtschaftspolitik 14 Veranstaltungen 16

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Der „Arbeitgeber aktuell“ gibt einen schnellen Überblick über die derzeitigen Arbeitsschwerpunkte und Aktivitäten der BDA. Die Januar-Ausgabe informiert u. a. über folgende Themen: "Tarifeinheit:Koalitionsvertrag umsetzen!" und "Mindestlohn darf Arbeitsmarkt nicht verschließen".

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Tarifeinheit: Koalitionsvertrag umsetzen! CDU, CSU und SPD haben vereinbart, den Grundsatz der Tarifeinheit gesetzlich zu regeln. Das ist eine wichtige Aussage des Koalitionsvertrags. Eine gesetz-liche Regelung ist längst überfällig: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen wissen, woran sie sind und was für sie gilt.

Eine funktionierende Wirtschaftsordnung ist ohne eine verlässliche und friedensstiften-de Tarifordnung nicht vorstellbar. Deshalb ist es richtig, dass Bundesinnenminister de Maizière die Absicht der Koalition bestätigt hat, die Tarifeinheit gesetzlich zu regeln-Die Funktionsfähigkeit der Tarifordnung war eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die durch die Finanzkrise hervorgerufenen Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt durch

die Tarifvertragspartner abgefedert werden konnten. Eine zunehmende Zerfaserung der Tariflandschaft durch immer neue Sparten-gewerkschaften stellt dies in Frage. Gilt ein mit einer Mehrheitsgewerkschaft vereinbar-ter Tarifvertrag für alle Beschäftigten, darf eine Minderheit nicht zu Lasten der überwäl-tigenden Mehrheit der anderen Arbeitnehmer gegen diesen Tarifvertrag einen Streik führen können. > Fortsetzung auf S. 2

Mindestlohn darf Arbeitsmarkt nicht verschließen Der im Koalitionsvertrag vorgesehene allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € ab 2015 wird Bremsspuren auf dem Arbeitsmarkt verursachen, vor allem in den östlichen Bundesländern. Von einem zu hohen Mindestlohn wären besonders Langzeitarbeitslose, Geringqualifizierte, Jugendliche und Menschen, die noch nie gearbeitet haben, betroffen. Die vorgesehene gesetz-liche Regelung muss daher Ausnahmen und Differenzierungen zulassen, die es verhindern, dass der Arbeitsmarkt gerade für diese Gruppen vollständig verschlossen wird.

Ab dem 1. Januar 2015 soll ein flächendecken-der gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € brut-to je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet gesetzlich eingeführt werden. Durch die im Koalitionsvertrag vorgesehene Übergangs-regelung konnte erreicht werden, dass für

bereits bei Abschluss des Koalitionsvertrags geltende Tarifverträge abweichende Regelun-gen bis zum 31. Dezember 2016 möglich sind. > Fortsetzung auf S. 4

JAn2014

Inh A lT

Arbeits- undTarifrecht 2

Lohn- undTarifpolitik 4

Beschäftigung 6

SozialeSicherung 8

Bildung 10

Europa 12

Wirtschaftspolitik 14

Veranstaltungen 16

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Arbeitgeber aktuell | Januar 20142

Tarifeinheit: Koalitionsvertrag umsetzen! 

Fortsetzung der Titelseite > Tarifeinheits-widrige Streiks von nicht einmal 1 % der Be-schäftigten, wie sie im Frühjahr  2012 am Frankfurter Flughafen stattgefunden haben, wo 160 Vorfeldlotsen den Betrieb mit mehr als 20.000  Beschäftigten zum Erliegen ge-bracht haben, untergraben die Akzeptanz der Tarifautonomie.

BDA und DGB haben 2010 einen Vor-schlag für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit unterbreitet, um damit eine verfassungsgemäße Ausgestaltung der Ta-rifautonomie zu sichern. Dem Vorschlag zufolge soll bei konkurrierenden Tarifver-trägen (Tarifpluralität) nur der Tarifvertrag angewendet werden, an den die Mehrzahl der Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb gebunden ist. Dieser Vorschlag sichert die Ordnungs- und Befriedungsfunktion des

Tarifvertrags. Dies wird ausdrücklich vom Bundesverfassungsgericht als Ziel der Ta-rifautonomie bestätigt. Während der Geltung von Tarifverträgen müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in vollem Umfang auf die Friedenspflicht verlassen können.

Spartengewerkschaften werden nicht in Frage gestellt. Bedeutende Spartenorgani-sationen der Lokführer, Piloten und Flugbe-gleiter haben sich unter Geltung der Tarifein-heit entwickelt. Die Tarifeinheit unterstützt ein geordnetes Miteinander der Tarifakteure in einem Betrieb. Der Vorschlag gestaltet die durch die Verfassung geschützte Koalitions-freiheit so aus, dass die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie gestärkt wird. 

In der Zeitarbeit plant die Koalition neue Vor-schriften zur Überlassungsdauer. Ausdrück-lich bestimmt der Koalitionsvertrag, dass in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Ta-rifvertrags abweichende Lösungen gefunden werden können. Die Koalitionsvereinbarung sieht ferner Neuregelungen zur Bezahlung der Zeitarbeitskräfte nach neun Monaten Einsatzzeit vor. Zwar dauern nur 15 % al-ler Überlassungen länger als zwölf  Monate. Für unterschiedliche Arbeitnehmergrup-pen  – insbesondere für besser qualifizierte Mitarbeiter – aber auch für differenzierte be-triebliche Anforderungen sind Abweichungs-möglichkeiten bei Einsatzdauern, wie sie schon heute teilweise in Tarifverträgen gere-gelt sind, unverzichtbar.

Zeitarbeit ist ein wichtiges Sprungbrett in den Arbeitsmarkt: Von den in der Zeitar-beit Beschäftigten waren fast zwei Drittel zuvor beschäftigungslos, 10 % sogar lang-zeitarbeitslos. Auch die Neuregelung der

Vergütung von Zeitarbeitskräften muss da-her die tarifautonome Entgeltfestsetzung in dieser Branche angemessen berücksichti-gen. Die in der Koalitionsvereinbarung er-wähnte Gleichstellung der Zeitarbeitskräfte hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit der sog. Stammbelegschaft nach Ablauf von neun Monaten ist zumindest in den Branchen ver-wirklicht, in denen Branchenzuschläge ver-einbart sind.

Die Koalitionspartner haben sich für die Einführung eines „Rückkehranspruchs“ in Vollzeit nach einer Teilzeitphase ausgespro-chen. Dies würde viele  – insbesondere mit-telständische – Betriebe vor große personal-politische Probleme stellen. Für die Betriebe sind Teilzeitansprüche schon heute mit er-heblichen organisatorischen Belastungen verbunden: Wenn bestimmte Phasen der Ar-beitszeit oder bestimmte Wochenarbeitstage vom Teilzeitanspruch erfasst werden, erfor-dert es große Anstrengungen, die frei wer-

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Themen A–Z > Tarifeinheit

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Themen A–Z > Teilzeit-arbeit/Befristungen/

Zeitarbeit

Flexible Beschäftigung sichert Arbeitsmarkterfolge Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hat es zahlreiche arbeitsrechtliche Festlegungen gege-ben. Unter anderem sollen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie das Teilzeitrecht geändert werden. Bei den befristeten Arbeitsverhältnissen sind keine Änderungen vorgesehen.

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Arbeits- und Tarifrecht 3

KURZ nOTIERT Werkverträge: Informations- und Unter-richtungsrechte für Betriebsräte ausrei-chend

CDU, CSU und SPD haben sich darauf geeinigt, die Informations- und Unterrichtungsrech-te des Betriebsrats im Betrieb des Auftrag-gebers beim Einsatz von Werkverträgen zu konkretisieren. Schon heute gilt in den Betrie-ben der Werkunternehmen das gesamte Ar-beits- und Tarifrecht und damit das Betriebs-verfassungsgesetz. Die Betriebsräte beim Auftraggeber haben umfassende Informa-tionsansprüche. Eine Klarstellung ist daher überflüssig und darf nicht dazu führen, dass Betriebsräte über die Entscheidung des Un-ternehmens mitbestimmen, was dieses selbst produziert oder hinzukauft. Werk- und Dienst-verträge sind eine anerkannte Vertragsform, die Wertschöpfung in Deutschland sichert. Das geltende Recht ermöglicht schon heute die Sanktionierung von Missbrauch.

EU-Datenschutz sinnvoll aktualisieren

Der Innenausschuss des Europäischen Par-laments hat seinen Bericht zur europäischen Datenschutzgrundverordnung verabschiedet. Für das Arbeitsrecht ließen sich dabei wesent-liche Verbesserungen erzielen, für die sich die BDA intensiv eingesetzt hat. Hierzu zäh-len insbesondere die Bereiche „Kollektivver-einbarungen“, „Einwilligung“ und „Konzern-datenschutz“. Betriebsvereinbarungen und Einwilligungen müssen als Instrumente zur Ausgestaltung des Datenschutzes im Betrieb erhalten bleiben. Der grenzüberschreitende Datenverkehr im Konzern muss rechtssicher geregelt werden. Die BDA spricht sich dafür aus, dass die mit der Verordnung angestrebte Harmonisierung des Datenschutzes auch für den Beschäftigtendatenschutz gilt.

neue Bundesregierung muss Bürokratie-abbau voranbringen

CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Ko-alitionsvertrag das Ziel gesetzt, Bürokratie abzubauen und den durch rechtliche Normen entstehenden Erfüllungsaufwand zu reduzie-ren. Dies ist dringend notwendig: Der nationa-le Normenkontrollrat (NKR) hat festgestellt, dass seit Juli 2011 der Erfüllungsaufwand, also der Zeitaufwand und die Kosten, die bei Wirtschaft, Bürgern und Verwaltung zur Er-füllung einer bundesrechtlichen Norm entste-hen, um rd. 2,1 Mrd. € netto angestiegen ist. Davon entfällt allein auf die Wirtschaft eine zusätzliche Belastung von 1,4 Mrd. €. Die bis-herige Entwicklung belegt, wie wichtig es ist, konkrete, quantifizierbare Ziele zu setzen. Die BDA wird sich für solche Ziele gegenüber den politischen Entscheidungsträgern weiter mit Nachdruck einsetzen. Sie wird zudem die Bemühungen der Bundesregierung unter-stützen, einen europäischen Normenkontroll-mechanismus zu schaffen.

Arbeitsgerichtsverfahren zukunftsfähig ausgestalten

Zum 1. Januar 2014 werden die überflüssigen arbeitsgerichtlichen Sonderregelungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe ab-geschafft. Ferner wird stufenweise der elek-tronische Rechtsverkehr mit den Gerichten eingeführt. Spätestens ab dem 1. Januar 2022 sind Rechtsanwälte und Behörden verpflich-tet, Schriftwechsel mit dem Gericht elektro-nisch zu führen. Die Nutzungspflicht umfasst auch die Arbeitgeberverbände. Die Konferenz der Landesarbeitsgerichts-Präsidenten hat zudem einen Entwurf für die Streitwertfest-setzung in Arbeitsgerichtsverfahren vorge-legt. Die BDA begrüßt eine Vereinheitlichung der Streitwerte.

dende Arbeitszeit qualifiziert aufzufüllen. Ein befristeter Teilzeitanspruch würde dies noch komplizierter machen.

Eine wichtige Botschaft des Koalitions-vertrags ist, dass die sachgrundlose Befris-tung nicht verändert wird. Sie ist für Berufs-einsteiger ein unverzichtbares Instrument, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Nicht einmal 9 % aller Beschäftigten sind befristet beschäftigt. Fast 75 % werden im Anschluss an die Befristung weiter beschäf-tigt. Zudem unterstützt die Befristung die Unternehmen beim Beschäftigungsaufbau: Sie ermöglicht es, Arbeitsplätze auch dann zu schaffen, wenn wegen der ungewissen wirt-schaftlichen Entwicklung unklar ist, ob die Nachfrage nach Beschäftigung anhält.

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Arbeitgeber aktuell | Januar 20144

Mindestlohn darf Arbeitsmarkt nicht verschließen 

Fortsetzung der Titelseite > Während dieser Zeit können auch weitere abweichen-de Mindestlohntarifverträge abgeschlossen werden, die branchenspezifische Lösungen für Mindestentgelte vorsehen.

Ausweislich des Koalitionsvertrages gilt der Mindestlohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er findet also schon per Defi-nition keine Anwendung auf Beschäftigte, die nicht über einen Arbeitsvertrag verfügen. Das sind in erster Linie Auszubildende und Praktikanten. Der Koalitionsvertrag sieht darüber hinaus vor, dass mögliche Proble-me beim Mindestlohn in der gesetzlichen Umsetzung berücksichtigt werden sollen. Ausdrücklich erwähnt ist die Saisonarbeit. Ausnahmen und Differenzierung beim Min-destlohn sind auch darüber hinaus notwen-dig, um ihn nicht zu einem kaum überwind-baren Einstiegshemmnis für besonders schwer in Arbeit zu vermittelnde Personen-gruppen zu machen. Dies gilt zum Beispiel für Langzeitarbeitslose, Menschen, die noch nie gearbeitet haben, Geringqualifizierte oder Jugendliche. Für diese Personengrup-pen müssen zumindest für einen vorgege-benen Mindestzeitraum der Beschäftigung Ausnahmen und Differenzierung beim Min-destlohn möglich bleiben.

Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns soll in regelmäßigen Abständen von einer Kommission der Tarifpartner überprüft, ggf. angepasst und anschließend über eine Rechtsverordnung erstreckt werden. Die erste Überprüfung ist zu Mitte  2017 mit Wirkung zum 1. Januar  2018 im Koalitions-vertrag vereinbart. Das bedeutet, dass der gesetzliche Mindestlohn für die ersten drei

Jahre seines Bestehens nicht verändert wird. Dies unterstreicht zu Recht nachdrück-lich, dass ein Turnus jährlicher Anpassungen nicht sinnvoll ist. Regelanpassungen in zu kurzen Abständen dürfen nicht vorgegeben werden. Der Turnus der Anpassungen sollte zumindest zwei Jahre nicht unterschreiten. Um die Präjudizierung von Tarifverträgen durch den Mindestlohn zu vermeiden, darf die Kommission in ihrer Entscheidung über die Höhe und Ausgestaltung des Mindest-lohns durch das Gesetz nicht eingeengt wer-den. Zwingende gesetzliche Kriterien, die faktisch auf eine Indexierung des Mindest-lohnes hinauslaufen, darf es nicht geben.

Offenbar schwebt den Koalitionspart-nern ein alternierender – zusätzlicher – von den Tarifpartnern zu bestimmender Vorsitz der Kommission vor. Jeweils ein Tarifpart-ner hätte demnach vier, der andere drei stimmberechtigte Mitglieder in der Kommis-sion. Eine solche Lösung ist gefährlich und würde dazu führen, dass eine Seite der Sozi-alpartner in der Kommission für den gesetz-lich festzulegenden Turnus des Wechsels des Vorsitzenden die Mehrheit hätte. Das wi-derspricht dem Interesse an einer arbeits-marktgerechten Entscheidungsfindung. Die Frage nach einer Entscheidungsfindung bei Stimmengleichheit sollte daher abweichend gelöst werden. Hierfür sind unterschiedli-che Optionen denkbar. So kann zum Beispiel vorgesehen werden, dass sich die Tarifpart-ner auf einen neutralen Vorsitzenden der Kommission einigen müssen; eine andere Lösung wäre es, dass im Fall der Nichtei-nigung über die Höhe des Mindestlohns bei Stimmengleichheit die Bundesregierung ei-nen Schlichter bestellt.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de >

Themen A–Z > Mindestlohn

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Lohn- und Tarifpolitik 5

KURZ nOTIERT Tarifabschluss im Einzelhandel

Im Einzelhandel kam es im Dezember 2013 in Baden-Württemberg zum ersten regionalen Tarifabschluss, der bei einer 24-monatigen Laufzeit nach drei Nullmonaten eine zweistu-fige Entgeltanhebung von 3 % (ab Juli  2013) und 2,1 % (ab April 2014) vorsieht. Die Tarif-partner verständigten sich zudem auf er-gänzende Entgeltregelungen für die Waren-verräumung, um Anreize zu setzen, diese Tätigkeiten wieder vermehrt von Einzelhan-delsmitarbeitern ausführen zu lassen. Darü-ber hinaus einigten sie sich auf eine flexible Handhabung bestehender Arbeitszeitrege-lungen, um den Branchenanforderungen z. B. in Form von Arbeitszeitkonten besser gerecht werden zu können. Nähere Informationen un-ter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Ta-rifverhandlungen.

Erster bundesweit allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn für das Friseur-handwerk in Kraft

Seit dem 1. November  2013 gibt es erst-mals bundesweit einen allgemein verbind-lich erklärten Branchenmindestlohn für das Friseurhandwerk. Damit gilt nunmehr ein

Mindeststundenlohn von 7,50 € (West) bzw. 6,50 € (Ost, einschließlich Berlin), der ab 1. August  2014 auf 8,00 € (West) bzw. 7,50 € (Ost) ansteigt und dann ab 1. August  2015 bundeseinheitlich 8,50 € erreicht. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de  > Themen A–Z  > Allgemeinverbindlicherklä-rung.

Mindestlohnverordnung für das Dachdeckerhandwerk in Kraft

Am 1. Januar  2014 trat die Siebte Verord-nung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk vom 9. Dezember 2013 in Kraft. Der bundeseinheitlich geltende Min-deststundenlohn beträgt 11,55 € und steigt ab 1. Januar 2015 auf 11,85 € an. Die auf Grund-lage des § 7 Arbeitnehmer-Entsendegeset-zes ergangene Rechtsverordnung hat eine zweijährige Laufzeit. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de  > Themen A–Z  > Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

Kurs der branchenspezifischen und flexiblen Tariflohnpolitik fortsetzen Zu Beginn des Tarifjahres 2014 sind die Blicke vor allem auf die Tarifverhandlungen in der chemischen Industrie gerichtet. Die von der IG BCE gestellte Lohnforderung von 5,5 % ist angesichts der abgekühl-ten Branchenkonjunktur und des steigenden Kostendrucks zu hoch gegriffen. Für die chemische In-dustrie, aber auch für andere noch andauernde oder in Kürze anstehende Tarifverhandlungen wie z. B. für die Zeitungsredakteure, das Maler- und Lackiererhandwerk und die Druckindustrie ist wichtig, dass die Tarifvereinbarungen ausreichend Raum für unterschiedliche betriebliche Verhältnisse lassen und den Branchen wichtige Stabilität und Planungssicherheit verleihen.

2014 soll sich der Konjunkturhimmel den Prognosen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu Folge zwar aufhellen. Ein voraussichtlicher Anstieg des Bruttoinlands-produkts um rd. 1,5 % sowie der Produk-tivität um etwa 1 % sind jedoch noch keine Aussichten, die eine neue Dimension des ta-rifpolitischen Verteilungsspielraums eröff-nen. Die Mehrheit der 2013 abgeschlossenen Lohntarifverträge sieht aufgrund ihrer meist

langen Laufzeiten bereits Entgeltsteigerun-gen für 2014 vor. Diese bewegen sich bislang im Schnitt um rd. 2,5 % und liegen damit für die jeweiligen Branchen in einem betrieblich abbildbaren Rahmen. Die tarifpolitische Ant-wort konzentriert sich auf die Fortschreitung dieses Pfads. Denn: Eine branchenspezifi-sche und flexible Tariflohnpolitik ist auch in diesem Jahr unumgänglich, um die gute Ar-beitsmarktverfassung in Deutschland nicht zu gefährden.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarif-verhandlungen

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Arbeitgeber aktuell | Januar 20146

Frauen fördern – aber richtig Im Koalitionsvertrag vorgeschlagen sind starre Geschlechterquoten, die Überprüfung von Tarifverträ-gen, die Neugestaltung von Arbeitsbewertungs- und Entgeltfindungssystemen, Auskunftsansprüche, Berichts- und Transparenzpflichten und verbindliche Verfahren zur Aufdeckung und Beseitigung ver-meintlicher Diskriminierung. Weil Frauen im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt weniger Einkom-men erzielen und seltener in Führungspositionen sind als Männer, wird der Mythos genährt, Frauen würden aufgrund ihres Geschlechts bei Entgelt und Karriere diskriminiert. Diese irreführende Grund-orientierung hat nun auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD ihren Niederschlag gefunden.

Weitere herausforderungen bei der Zuwanderung angehen Richtige Reformen im Zuwanderungsrecht, wie die Einführung der Blauen-Karte-EU und die Zuwan-derungsmöglichkeiten für Nichtakademiker in Mangelberufen, waren in den letzten Jahren wichtige Schritte, damit Deutschland für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland attraktiver wird. Es besteht auch in der neuen Legislaturperiode im Bereich Zuwanderung weiterer Handlungsbedarf: Noch immer bestehen bürokratische Hemmnisse im Zuwanderungsrecht und die Möglichkeiten einer arbeitsplat-zunabhängigen Potenzialzuwanderung reichen noch nicht weit genug.

Dass Frauen noch zu oft in den Chefetagen fehlen und dass sie gesamtwirtschaftlich be-trachtet weniger verdienen, ist nachweislich fast vollständig auf Gründe im Berufswahl- und Erwerbsverhalten zurückzuführen. Ta-rifparteien und Unternehmen wird daher zu Unrecht Entgeltdiskriminierung unterstellt. Eine unterschiedliche Entlohnung aufgrund des Geschlechts ist seit Langem gesetzlich verboten. Zudem wirken die bestehenden Tarifverträge einer unterschiedlichen Ent-lohnung bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifizierung entgegen.

Die BDA hat sich wiederholt mit Nach-druck gegen die geplanten Maßnahmen aus-gesprochen. Sie dürfen nicht zu Eingriffen in die Privat- und Tarifautonomie führen oder die Unternehmen unnötig mit Bürokratie belasten. Stattdessen muss an den tatsäch-lichen Ursachen für geschlechtsspezifische Unterschiede im Erwerbsleben angesetzt werden: durch gezielte Berufsorientierung, den bedarfsgerechten Ausbau der Kinder-betreuungsinfrastruktur und von Ganztags-schulen, eine familienfreundliche Personal-politik, die Vermeidung von Fehlanreizen im Sozial- und Steuerrecht sowie eine partner-schaftliche Aufgabenteilung in der Familie.

Die BDA hat zu den bürokratischen Hemmnis-sen im Zuwanderungsrecht und zur Potenzial-zuwanderung Konzepte vorgelegt. In enger Ab-stimmung mit den Mitgliedsverbänden hat sie ein „Eckpunktepapier zur Gestaltung einer Po-tenzialzuwanderung“ erarbeitet. Dieses sieht u. a. vor, dass der arbeitsplatzunabhängige Auf-enthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche für Akade-miker entfristet und weiterentwickelt wird und dass auch für Fachkräfte in nichtakademischen Mangelberufen ein gleichgelagerter Aufent-haltstitel geschaffen wird. 

Daneben behält die arbeitsplatzorientierte Zuwanderung große Bedeutung zur Bekämp-

fung des zunehmenden Fachkräftemangels. Für Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten wollen, darf die Beschäftigungsaufnahme nicht durch bürokratische Hemmnisse oder Informationsdefizite erschwert oder gar ver-hindert werden. Gemeinsam mit den relevan-ten Bundesministerien, dem Bundeskanzler-amt und dem Nationalen Normenkontrollrat arbeitet die BDA an einem Projekt, in dessen Rahmen der Gesamtprozess der Einstellung und Beschäftigung von ausländischen Fach-kräften auf bürokratische Erschwernisse und Verzögerungen untersucht wird.  Dieses Pro-jekt hat das Ziel, den Anwerbe- und Stellenbe-setzungsprozess zu optimieren.

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Themen A–Z > Entgelt-gleichheit und Frauen

in Führungspositionen

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Themen A–Z >Zuwanderung

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Beschäftigung 7

KURZ nOTIERT 32-Stunden-Woche für Eltern verhindern

Bundesfamilienministerin Schwesig hat sich dafür ausgesprochen, die Vollzeitarbeitsdau-er bei Eltern auf 32 Wochenstunden zu sen-ken. Der damit verbundene Lohnausfall soll teilweise aus Steuermitteln ausgeglichen werden. Nach massivem Widerstand der BDA hat die Bundesregierung sich von diesem Vorschlag distanziert. Die BDA hat deutlich gemacht, dass es keine starren staatlichen Vorgaben zur Arbeitszeit geben darf. Die be-triebliche Realität ist längst von flexiblen Ar-beitszeiten geprägt. Wichtig ist vielmehr, dass Eltern ausreichend Unterstützung finden, um Beruf und Familie zu vereinbaren. Die Politik ist gefordert, den Ausbau der Kinderbetreu-ung weiter voranzubringen und mehr Ganz-tagsangebote zu schaffen.

Aktivitäten für mehr Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit handicaps

BDA, DIHK und ZDH werden Ende Januar 2014 die Initiative „Inklusion gelingt!“ für mehr Ausbildung und Beschäftigung von Men-schen mit Handicaps starten. Auf der Website www. inklusion-gelingt.de stehen dann neben konkreten Praxisbeispielen praxisorientierte Informationen für Unternehmen rund um das Thema zur Verfügung. Mit diesem Angebot sollen Betriebe ermutigt und darin unter-stützt werden, Menschen mit Handicaps aus-zubilden oder zu beschäftigen. Ergänzend zur Initiative der Spitzenverbände wird die BDA zeitnah einen entsprechenden Praxisleitfa-den veröffentlichen. Mit der neuen Publika-tion „Bildung inklusiv – Potenziale entfalten durch Inklusion“ wird die BDA parallel dazu die bildungspolitischen Bedingungen für ein erfolgreiches inklusives Bildungssystem for-mulieren.

Fachkräftesicherung bleibt zentrale Aufgabe

Im Koalitionsvertrag sind zu Recht weitere Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften angekündigt. Auf Drängen der Wirtschaft wurde in diesem Bereich in den letzten Jahren bereits viel erreicht, vor allem im Zuwanderungsrecht. Es sind jedoch wei-tere konsequente Anstrengungen notwendig. Deshalb aktualisiert die BDA umfassend ihr Fachkräftekonzept, das Handlungsansätze für Politik und Wirtschaft zusammenfasst. Es wird im Frühjahr 2014 veröffentlicht. Zudem

setzt sich die BDA dafür ein, dass bestehen-de Initiativen zur Fachkräftesicherung besser miteinander vernetzt und mit den Maßnah-men verzahnt werden, die im Rahmen der De-mografiestrategie vereinbart wurden. Nähe-re Informationen unter www.arbeitgeber. de > Themen A–Z > Fachkräfte

InQA-Audit „Zukunftsfähige Unternehmens kultur“ in der Pilotphase

Der Steuerkreis der „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ (INQA) hat den Start der Pilot-phase des Audits „Zukunftsfähige Unterneh-menskultur“ beschlossen. Geplant ist die Beteiligung von 100 Unternehmen, die u. a. auf Vorschlag der BDA ausgewählt werden. Im Vorfeld der Pilotphase ist es den Arbeit-gebervertretern im Steuerkreis von INQA gelungen, den Kriterienkatalog des Audits, der u. a. als Orientierungsrahmen für die Auditoren dienen soll, zu verschlanken so-wie stärker auf die Gegebenheiten und An-forderungen in kleinen und mittleren Un-ternehmen auszurichten. Die BDA wird den Entwicklungsprozess weiterhin kritisch und konstruktiv begleiten.

Qualitätsrahmen für Praktika unnötig

Die EU-Kommission hat jüngst einen Vor-schlag für eine Ratsempfehlung für einen „Qualitätsrahmen für Praktika“ vorgelegt. Dieser ist für Deutschland unnötig, da die BDA und andere Spitzenverbände der Wirt-schaft schon 2011 in Zusammenarbeit mit dem Bundesarbeits- und dem Bundesbil-dungsministerium den Leitfaden „Prakti-ka – Nutzen für Praktikanten und Unterneh-men“ erstellt haben, um die gute Situation für Praktikanten in Deutschland zu sichern. Auch in Zukunft muss die konkrete Ausge-staltung solcher Leitfäden aufgrund der Un-terschiedlichkeit der nationalen Systeme den Mitgliedstaaten und den nationalen Akteuren überlassen bleiben.

Page 8: Arbeitgeber aktuell (Internetfassung)

Arbeitgeber aktuell | Januar 20148

Rentenbeitragssatz senken Die Große Koalition hat sich dafür entschieden, den Rentenbeitragssatz des Jahres 2013 i. H. v. 18,9 % fortgelten zu lassen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Beibehaltung des bisherigen Beitragssat-zes auf den Weg gebracht, der am 19. Dezember 2013 in erster Lesung im Bundestag beraten worden ist, aber voraussichtlich erst im Februar verabschiedet werden kann. Durch den Verzicht auf die Sen-kung des Rentenbeitragssatzes sollen die im Koalitionsvertrag vereinbarten Leistungsausweitungen (Ausweitung der Kindererziehungszeiten, abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren, Ost-West-Rentenanglei-chung, Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten, solidarische Lebensleistungsrente) leichter finan-ziert werden können.

Rentenpläne würden teure Zusatzlasten für Beitragszahler schaffen CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vom 16. Dezember 2013 zahlreiche Leistungsauswei-tungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vereinbart. Bereits zum 1. Juli 2014 sollen Mütter, die Kinder vor 1992 geboren haben, für ihre Erziehungsleistung einen weiteren Rentenpunkt pro Kind erhalten („Mütterrente“). Zudem sollen langjährig Versicherte schon mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können und die Rentenansprüche von Erwerbsgeminderten deutlich erhöht werden.

Die BDA drängt mit Nachdruck darauf, dass der Beitragssatz zur Rentenversicherung für das Jahr 2014 gesenkt wird.  Da die Höchst-rücklage der Rentenversicherung deut-lich überschritten wird, ist es an der Zeit, die Beitragszahler zu entlasten. So verlangt es ausdrücklich auch das geltende Recht. Eine Beitragssatzsenkung würde nicht nur die Ar-beitgeber bei den Lohnzusatzkosten entlasten und die Nettoeinkommen der Arbeitnehmer erhöhen. Sie würde vor allem der großen Ge-fahr entgegenwirken, dass der Gesetzgeber sich jetzt angesichts der gut gefüllten Renten-kasse leichtfertig dazu verleiten lässt, teure Leistungsausweitungen zu beschließen, die langfristig nicht finanzierbar sind.

Es ist nicht nur bedauerlich, sondern auch rechtlich fragwürdig, dass der Gesetzge-ber den Beitragssatz für 2014 dennoch nicht bereits entsprechend den gesetzlichen Vor-schriften vor dem Jahreswechsel gesenkt hat. Die jetzt geplante rückwirkende Festle-gung des Beitragssatzes zum Jahresbeginn ist jedenfalls nach Auffassung des Wissen-schaftlichen Dienstes des Deutschen Bun-destags verfassungsrechtlich unzulässig. Umso mehr sollte gelten, dass der Gesetz-geber den Beitragssatz, wenn er ihn schon verspätet festlegt, in gleicher Weise senkt, wie dies bei rechtzeitiger Festlegung hätte geschehen müssen.

Die rentenpolitischen Vereinbarungen des Koalitionsvertrags mit ihren milliarden-schweren Leistungsausweitungen stellen sowohl kurz- als auch langfristig eine erheb-liche Belastung für die nachhaltige Finanzier-barkeit der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Deren seit der Rentenreform 2001 müh-sam zurückgewonnene finanzielle Stabilität wird dadurch in weiten Teilen konterkariert.

Die geplante Ausweitung der Kinderer-ziehungszeiten würde das zu finanzieren-de Rentenvolumen bis 2030 um insgesamt 125 Mrd. € erhöhen. Das ist sehr viel mehr, als die „Rente mit 67“ bis dahin an Entlas-tung bringen wird.  Eine Besserstellung für

die überwiegend rentennahen Jahrgänge und Rentnerinnen, wie sie die „Mütterrente“ zur Folge hätte, wäre auch gegenüber den jün-geren Beitragszahlern ungerecht, weil sie die zusätzlichen Lasten zu tragen hätten, obwohl ihr späteres Rentenniveau deutlich niedriger liegen wird. Die BDA wird sich weiterhin ins-besondere dafür einsetzen, dass die „Müt-terrente“ nicht zulasten der Beitragszahler finanziert wird.

Die geplante abschlagsfreie Rente mit 63  Jahren wäre – wie die BDA klargemacht hat – ein kapitaler Fehler. Deutschland darf sich angesichts des demografischen Wandels keine neue Frühverrentungspolitik leisten. Es

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Themen A–Z > Rentenversicherung

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Soziale Sicherung 9

KURZ nOTIERT EU-Mobilitätsrichtlinie: Belastungen für betriebliche Altersvorsorge vermeiden

Die EU-Mobilitätsrichtlinie soll nach der im Dezember erfolgten Einigung der Mitglied-staaten mit dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission im Februar 2014 endgültig verabschiedet werden. Die Richt-linie sieht im Wesentlichen eine Begrenzung der Unverfallbarkeitsfristen auf max. drei Jahre sowie Regelungen für die Anpassung und Abfindung von Betriebsrentenanwart-schaften vor. Die BDA konnte weitere Belas-tungen, insbesondere noch kürzere Unver-fallbarkeitsfristen, verhindern. Gleichwohl sind die Regelungen dieser Richtlinie belas-tend, weshalb die BDA bei der anstehenden nationalen Umsetzung der Richtlinie auf eine Vermeidung bzw. weitere Begrenzung dieser Belastungen drängen wird.

Reform der Eingliederungshilfe darf nicht zulasten der Beitragszahler gehen

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Bundesländer hat am 27./28. November 2013 den Bund aufgefordert, die Kosten für die Ein-gliederungshilfe für Menschen mit Behinde-rung zu übernehmen. Auf Grundlage des Be-richts einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll der Bund umgehend ein Bundesleistungs-gesetz erarbeiten. Ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen sollen Menschen mit Behinderung ein Bundesteilhabegeld er-halten, das Länder und Kommunen finanziell entlastet. Die BDA hat sich eingeschaltet, um Verschiebungen der Finanzlast der Sozialhil-feträger auf die Beitragszahler der Sozialver-sicherung – insbesondere der Pflege- und Arbeitslosenversicherung – zu vermeiden. Diese Gefahr ist erheblich, weil Länder und

Kommunen auf eine Entlastung drängen und die Große Koalition ihnen bereits Entgegen-kommen zugesichert hat.

Geänderter Entwurf zur Arbeitsstätten-verordnung weiter nicht akzeptabel

Das Bundesarbeitsministerium will die Ar-beitsstättenverordnung überarbeiten. Im November 2013 hat es einen zweiten Refe-rentenentwurf vorgelegt. Insbesondere die vorgesehene Ausweitung des Anwendungs-bereichs auf Telearbeitsplätze hätte für die Arbeitgeber erhebliche finanzielle und orga-nisatorische Belastungen zur Folge. Es kann nicht sein, dass der Arbeitgeber seine Be-schäftigten, die Telearbeit machen, zu Hause aufsuchen muss, um in deren Privatwohnung zu untersuchen, ob z. B. der PC richtig auf-gestellt ist und die Lichtverhältnisse stim-men. Auch für die Beschäftigten würde diese Änderung zu Nachteilen führen, da damit zu rechnen ist, dass Arbeitgeber Telearbeit nicht mehr in dem Maße wie heute unterstützen werden. Die BDA hat diesen Entwurf nach-drücklich kritisiert, da er weiterhin an vielen Stellen über den derzeitigen Regelungsbe-reich der Arbeitsstättenverordnung hinaus-geht und damit die Betriebe unnötig zusätz-lich belasten würde.

wäre darüber hinaus ungerecht, wenn ein Teil der Versicherten künftig von Abschlägen aus-genommen wird: Wer vorzeitig abschlagsfrei mit 63  Jahren in Rente geht, würde damit – trotz gleicher Beitragsleistung  – besserste-hen als derjenige, der später in Rente geht und damit weniger lang Rente erhält. Zudem macht es keinen Sinn, mit der abschlagsfrei-en Rente mit 63 ein neues Privileg in der Ren-tenversicherung ausgerechnet für diejenigen zu schaffen, die nachweislich besonders hohe Renten beziehen.

Die geplanten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sind grundsätz-lich nachvollziehbar. Die Ausgestaltung der Verlängerung der Zurechnungszeit – zum 1. Juli 2014 in einem Schritt um zwei Jahre – ist allerdings wenig sachgerecht. Sie sollte vielmehr stufenweise parallel zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre erfolgen.

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Arbeitgeber aktuell | Januar 201410

MInT-Arbeitskräftelücke bei Facharbeitern nimmt zu Den deutschen Unternehmen fehlten im November 2013 ca. 114.000 MINT-Arbeitskräfte, davon mehr als die Hälfte (58 %) mit einem beruflichen Abschluss und rd. 42 % mit akademischer Qualifikation.

Erfolgreiche Arbeit des Ausbildungspakts fortsetzen Die Wirtschaft engagiert sich weiterhin intensiv im Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräfte-nachwuchs – kurz Ausbildungspakt – und wirbt für seine Fortführung, um dem Fachkräftemangel ent-gegenzuwirken. Im Koalitionsvertrag ist die Weiterentwicklung des Ausbildungspakts zu einer „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ angekündigt, die eine Umsetzung der Ausbildungsgarantie in Deutschland zum Ziel hätte. Dies leistet jedoch einer Anspruchshaltung der Jugendlichen Vorschub und lässt die Ausbildungsreife außen vor.

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln geht davon aus, dass aufgrund der in den ver-gangenen Jahren stark angestiegenen MINT-Studienanfängerzahlen die Engpässe im Be-reich der akademisch Qualifizierten nicht so stark ausfallen werden wie noch vor wenigen Jahren befürchtet. Für den beruflichen Be-reich ist jedoch hervorzuheben, dass in den kommenden Jahren nicht einmal der demo-grafische Ersatzbedarf i. H. v. rd. 100.000 Ar-beitskräften pro Jahr gedeckt werden kann. Für die in der Vergangenheit in hohem Maße erfolgte Expansion der Unternehmen steht daher erst recht kaum Nachwuchs zur Ver-fügung.

Die BDA wird sich in den nächsten Jah-ren weiter mit Nachdruck dafür einsetzen, den MINT-Arbeitskräftemangel zu verrin-gern. Eine entscheidende Herausforderung wird zukünftig darin liegen, die akademische und berufliche Bildung nicht gegeneinander

ausspielen zu lassen, da die Unternehmen Absolventen aus beiden Bildungsbereichen dringend brauchen. Im beruflichen Bereich gilt es, neben der Ausschöpfung der inländi-schen Potenziale mehr junge Menschen aus dem Ausland über eine Ausbildung in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. Der erfreuliche Paradigmenwechsel im deut-schen Zuwanderungsrecht – weg von einer Abschottungs-, hin zu einer Willkommens-kultur – muss noch besser kommuniziert und von den zuständigen Behörden „gelebt“ werden.

Die Zahl der jungen Menschen im Über-gangsbereich sowie der 20- bis 29-Jährigen ohne abgeschlossene Berufsausbildung ist in den vergangenen Jahren erfreulicher-weise gesunken. Dies zeigt, dass viele Un-ternehmen bereits heute durch Nachqualifi-zierungsangebote einen großen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten.

Zielführender als eine Ausbildungsgarantie ist es, die Ausbildungsreife der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen und schwäche-re Jugendliche beim Einstieg in Ausbildung zu unterstützen. Dies ist ein Schwerpunkt der laufenden Paktperiode (2010–2014). Ziel ist es, durch Erschließung aller Potenziale dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Ein erfolgreiches Instrument dafür ist die Einstiegsqualifizierung (EQ). Gemeinsam mit den Paktpartnern hat die BDA im September 2013 einen EQ-Workshop durchgeführt und wird bei der Sitzung des Paktlenkungsaus-schusses am 5. Februar 2014 dafür werben,

EQ als Sprungbrett in Ausbildung stärker zu nutzen. In einem zweiten Workshop der Paktpartner zum Thema „Matching“ wurde analysiert, wie Jugendliche und Betriebe re-gional, berufsfachlich und qualifikatorisch noch besser zusammengebracht werden können. Die Ergebnisse werden in die Ver-längerungsverhandlungen des Pakts ein-gebracht. Notwendig ist insbesondere eine praxisnahe Berufsorientierung in der Schu-le. Das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT leis-tet dazu vielfältige Beiträge und initiiert u. a. nachhaltige Partnerschaften zwischen Schu-len und Betrieben.

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kompakt > „Ausbildungspakt“

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Bildung 11

KURZ nOTIERT Ausweisung des DQR-niveaus auf den Zeugnissen der beruflichen Bildung

Bei der schrittweisen Einführung des Deut-schen Qualifikationsrahmens für lebenslan-ges Lernen (DQR) soll die Zuordnung eines Abschlusses zum jeweiligen DQR-Niveau ab Januar 2014 auf den Zeugnissen der berufli-chen Bildung ausgewiesen werden. Dadurch soll die Vergleichbarkeit deutscher Qualifika-tionen verbessert und die hohe Qualität der deutschen Berufsbildung im Ausland sicht-bar gemacht werden. Da der DQR lediglich als Übersetzungsinstrument dient, hat die Ausweisung des DQR-Niveaus keine tarif- und besoldungsrechtlichen Auswirkungen und ersetzt nicht das bestehende System der Zugangsberechtigungen im deutschen Bil-dungssystem.

Wettbewerb „Starke Schule“ startet wieder

Alle zwei Jahre können sich Schulen mit ihren Konzepten zur Förderung der Ausbildungs-reife bei Deutschlands größtem Schulwettbe-werb bewerben. „Starke Schulen – Deutsch-lands beste Schulen, die zur Ausbildungsreife führen“ wird gemeinsam von Hertie-Stiftung, Bundesagentur für Arbeit, BDA und Deutsche Bank Stiftung durchgeführt. Vom 3. Februar bis 18. Mai 2014 können sich allgemeinbilden-de weiterführende Schulen – außer Gymnasi-en – wieder unter www.starkeschule.ghst.de bewerben. In jedem Bundesland werden drei dotierte Preise vergeben. Die Entscheidung trifft eine Jury aus Vertreterinnen und Ver-tretern u. a. aus Unternehmen und Verbän-den der Wirtschaft und dem SCHULEWIRT-SCHAFT-Netzwerk.

Studien- und Berufsorientierung: STUDIEn-KOMPASS-Bewerbungsphase beginnt

Vom 3. Februar bis 9. März 2014 können sich Jugendliche, deren Eltern nicht studiert haben und die 2016 Abitur machen, unter www. studienkompass.de für das Förder-programm STUDIENKOMPASS bewerben. Der STUDIENKOMPASS unterstützt mehr als 1.600  Schülerinnen und Schüler aus Fa-milien ohne akademischen Hintergrund bei der Studien- und Berufsorientierung. Über 400 Alumni des Programms studieren bereits erfolgreich. Zahlreiche Arbeitgeberverbän-de, Stiftungen und Unternehmen unterstüt-zen diese Initiative der Accenture-Stiftung, der Deutsche Bank Stiftung und der Stiftung

der Deutschen Wirtschaft (sdw). 2014 ermög-licht der Arbeitgeberverband Region Braun-schweig als regionaler Partner die Eröffnung des bundesweit 29. Standorts.

Startschuss zum bundesweiten „beachmanager“-Planspielwettbewerb

Auch in diesem Schuljahr konkurrieren Schü-lerteams aus allen Bundesländern um den Titel „Deutschlands bester beachmanager“. Der „beachmanager“ ist ein Wirtschaftsplan-spiel für die Sekundarstufe I (8.–10. Jahr-gangsstufe) und vermittelt praxisnah ökono-mische Zusammenhänge. Der Wettbewerb zu diesem SCHULEWIRTSCHAFT-Planspiel besteht aus mehreren Etappen: einer Vorrun-de an der Schule, einer Zwischenrunde im In-ternet und dem dreitägigen Bundesfinale. In jeder Runde beweisen die Teams theoretisch und praktisch, dass echte Unternehmerinnen und Unternehmer in ihnen stecken.

Teilnehmen können Lehrkräfte mit ihren Klassen, AGs oder einzelne Schülerteams der 8. und 9. Klassen aller allgemeinbilden-den Schulen – außer Gymnasien. Die Vorrun-de an der Schule läuft noch bis zum 14. Fe-bruar 2014. Nähere Informationen unter www. beach manager.de

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Arbeitgeber aktuell | Januar 201412

CSR: Problematische Abstimmung im Europäischen Parlament  Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat den Bericht von MdEP Raffaele Baldassarre (EVP) zum Kommissionsrichtlinienvorschlag zur „Offenlegung nichtfinanzieller Informationen und zu Diversity“, bei dem es um Berichtspflichten zu Corporate Social Responsibility (CSR) geht, im Dezem-ber 2013 verabschiedet.

Rat erzielt überraschend Einigung zur Arbeitnehmerentsendung  Die Beratungen des Richtlinienvorschlags zur besseren Durchsetzung der heute geltenden Arbeit-nehmer-Entsenderichtlinie befinden sich in der „heißen Phase“. Die Arbeitsminister haben im Dezem-ber 2013 nach sehr kontroversen Debatten schließlich eine politische Einigung erzielt. Damit können nun Rat, Europäisches Parlament und EU-Kommission informelle Verhandlungen (sog. Trilog) aufneh-men, um das Dossier bereits in erster Lesung abzuschließen.

Der im Rechtsausschuss angenommene Be-richt enthält im Vergleich zum Richtlinien-vorschlag der Kommission einige Änderun-gen. So soll bei den Themen, über die ein Unternehmen nach dem Kommissionsvor-schlag berichten muss, wie Umwelt-, Sozi-al- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Kor-ruption und Bestechung, jetzt auch der sozi-ale Dialog hinzukommen. Unternehmen, die ohnehin Verfahren zur Sorgfaltspflicht (Due Diligence) eingeführt haben, sollen nun auch noch über diese berichten.

Eine Erleichterung im Vergleich zum Kom-missionsentwurf ist es, dass eine Veröffent-lichung zu bestimmten Informationen nicht erfolgen muss, wenn sie nach Auffassung des Unternehmens den unternehmerischen Inter-essen ernsthaft schaden würde. Im Vergleich zum Kommissionsvorschlag ist neu, dass sich das Unternehmen bei der Bereitstellung der Informationen auf internationale Standards, wie z. B. die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, stützen muss.

Die BDA hält ebenso wie BDI, DIHK und ZDH den Richtlinienvorschlag, dem der Baldassarre-Bericht weitgehend folgt, für falsch und lehnt das Vorhaben insgesamt ab. Angesichts des großen Drucks im Europäi-schen Parlament, Unternehmen zur CSR-Be-richterstattung zu zwingen, ist es immerhin positiv zu bewerten, dass einige geforderte Verschärfungen – wie die Erweiterung der Berichtspflicht auf kleine und mittlere Un-ternehmen – abgewehrt wurden. Im Janu-ar werden nun die Verhandlungen im Trilog zwischen Rat, EU-Kommission und Europäi-schem Parlament aufgenommen, so dass mit einer Verabschiedung der Richtlinie im März 2014 zu rechnen ist. Die BDA – wie auch die Bundesregierung – hält den verpflichtenden Ansatz der Richtlinie für grundsätzlich falsch und wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass CSR und die Berichterstattung darüber freiwillig bleiben.

Strittig waren bis zuletzt die Vorschläge für einen abschließenden Katalog an nationalen Maßnahmen, mit dem die Mitgliedstaaten die Einhaltung der Arbeitnehmer-Entsende-richtlinie kontrollieren dürfen, sowie für die Einführung einer EU-weiten Generalunter-nehmerhaftung in der Bauwirtschaft. Der vom Rat gefundene Kompromiss berück-sichtigt zahlreiche Forderungen, für die sich

die BDA seit Langem intensiv eingesetzt hat. Insbesondere ist nun sichergestellt, dass in Deutschland existierende Kontrollmaßnah-men weiterhin durchgeführt werden können. Damit wird gewährleistet, dass das gegen-wärtige Niveau an Kontrollen, mit dem die deutschen Zollbehörden die Einhaltung der Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie gewährleis-ten, nicht abgesenkt wird.  Die BDA hat sich

Nähere Informationen: www.csrgermany.de

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Europa

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Europa 13

KURZ nOTIERT EU-Mitgliedstaaten lehnen Frauenquote mehrheitlich ab

Das Europäische Parlament hat zwar den Richtlinienvorschlag der Kommission zur Erhöhung des Frauenanteils auf 40 % in Auf-sichtsräten börsennotierter Unternehmen unterstützt. Allerdings lehnt im Rat nach wie vor die Mehrheit der Mitgliedstaaten den Vorschlag aus grundsätzlichen Erwägun-gen ab, darunter auch Deutschland. Solange der Rat seine Ablehnung aufrechterhält, ist es unwahrscheinlich, dass der Richtlinien-vorschlag noch vor den Europawahlen im Mai  2014 verabschiedet wird.  Die BDA wird sich für die Ablehnung einer festgeschriebe-nen Frauenquote weiterhin starkmachen.

EU-Gipfel vom 19./20. Dezember 2013

Schwerpunkt des EU-Gipfels war die en-gere Zusammenarbeit in der Gemeinsa-men Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Demzufolge fielen die Ergebnisse zu den insbesondere von deutscher Seite gefor-derten bilateralen Reformverträgen und damit verbundenen Solidaritätsmechanis-men zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion sehr vage aus. Enormer Verhandlungsbedarf besteht vor allem bei den angedachten Solidaritätsmechanismen, wo noch alle Optionen zu Art, institutioneller Form und Höhe offen sind. Die ursprünglich für den Dezember-Gipfel geplante Einigung über die konkrete Ausgestaltung beider In-strumente soll nun erst auf dem Oktober-Gipfel 2014 erzielt werden.

Globale Wettbewerbsfähigkeit ist Voraus-setzung für soziale Dimension der EU

Im Oktober 2013 hat die EU-Kommission eine Mitteilung zur Stärkung der sozialen Dimen-sion der Wirtschafts- und Währungsunion vorgelegt. Darin schlägt sie die Aufnahme gesonderter Sozialindikatoren in das „Score-board“ zur wirtschaftspolitischen Koordi-nierung vor. Zwar sollen diese Indikatoren lediglich als analytisches Instrument dienen und mit keinerlei Sanktionen bewehrt sein. Dennoch besteht durch die Aufnahme sol-cher Sozialindikatoren die Gefahr, dass nicht strukturelle Reformen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit erfolgen, sondern kurzfristige Maßnahmen wie z. B. kredit-finanzierte öffentliche Ausgabenprogramme.

BUSInESSEUROPE veröffentlicht industriepolitische Empfehlungen

Am 28. Januar 2014 findet in Brüssel der „BUSINESSEUROPE DAY“ statt. Anlässlich dieser hochrangigen Veranstaltung wer-den die Empfehlungen für eine vorwärtsge-wandte Industriepolitik präsentiert, die das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag von BUSINESSEUROPE in einer Stu-die erarbeitet hat. Neben Klima- und Ener-giepolitik, Innovations- und Infrastrukturpo-litik geht es auch um die Modernisierung der Arbeitsmärkte, Fachkräftesicherung und zukunftsorientierte Bildungspolitik. Die Stu-die ist zudem als Input für den Europäischen Rat konzipiert, der am 13./14. Februar 2014 mit dem Schwerpunkt „Industrielle Wettbe-werbsfähigkeit“ tagen wird. 

dafür eingesetzt, um Missbrauch bei der Ent-sendung von Arbeitnehmern, insbesondere auf Baustellen, vorzubeugen.

Die vorgesehene verpflichtende Einfüh-rung einer Auftraggeberhaftung (also der Haftung im direkten Auftragsverhältnis) für die Bauwirtschaft existiert in Deutschland bereits für alle AEntG-Branchen. Insoweit löst der vom Rat gefundene Kompromiss

keinen Umsetzungsbedarf in Deutschland aus. Es gilt nach wie vor das System von Präqualifizierung und Exkulpation: Wenn Nachunternehmer präqualifiziert sind, ent-fällt die Haftung für den Hauptunternehmer. Die BDA wird sich gegenüber Europäischem Parlament und Rat weiter dafür einsetzen, dass der vom Rat gefundene Kompromiss in den Trilog-Verhandlungen berücksichtigt wird.

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Arbeitgeber aktuell | Januar 201414

EU-Konsultation zur Mehrwertsteuer: lohnzusatzkostenanstieg verhindern Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation über die mehrwertsteuerliche Behandlung von öffentlichen Einrichtungen und die Steuerbefreiung für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten eingelei-tet. Damit soll eine mögliche Überarbeitung der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie vorbereitet werden. Wesentliches Ziel ist, Wettbewerbsverzerrungen zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen zu verhindern. Die Spitzenorganisationen der deutschen Sozialversicherung haben bereits vor einem Weg-fall der Steuerbefreiungen bzw. Steuerermäßigungen für Leistungen der sozialen Sicherung gewarnt. Dies hätte eine Mehrbelastung der deutschen Sozialversicherung i. H. v. 34 Mrd. € pro Jahr zur Folge.

Deutsche Exporte helfen EU-nachbarn Die EU-Kommission hat ihren dritten Warnmechanismus-Bericht veröffentlicht und damit den jährli-chen Zyklus des Verfahrens zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte ein-geleitet. Das Verfahren ist Teil des Europäischen Semesters, das eine verstärkte wirtschaftspolitische Koordinierung auf EU-Ebene gewährleisten soll. In ihrem jüngsten Bericht hat die EU-Kommission angekündigt, 16 der 28 EU-Länder näher zu prüfen. Dazu zählen auch die Niederlande, Schweden und Deutschland, die hinsichtlich ihrer Leistungsbilanzüberschüsse die Schwelle von 6 % der Wirtschafts-leistung überschritten haben. Die Ergebnisse wird die EU-Kommission im Frühjahr 2014 vorlegen.

Die BDA wird sich an der Konsultation be-teiligen und mit größtem Nachdruck gegen zusätzliche Belastungen für die Sozialver-sicherungen und damit für die Beitragszah-ler aussprechen. Reformoptionen, die eine Streichung der Steuerbefreiungen bzw. der ermäßigten Steuersätze für Leistungen der sozialen Sicherung (z. B. Krankenhausbe-handlungen) nach sich ziehen würden, lehnt die BDA entschieden ab. Nach Berechnun-gen der Sozialversicherungsträger müsste der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz um mehr als drei Prozentpunkte steigen, wenn die steuerliche Mehrbelastung der Sozialversicherung zulasten der Beitrags-

zahler finanziert würde. Dies wäre mit ei-nem massiven Anstieg der Lohnzusatzkos-ten verbunden und würde Arbeitsplätze und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gefährden. Gleichwohl begrüßt die BDA das grundsätzliche Ziel der EU-Kommission, bisherige Wettbewerbsverzerrungen zwi-schen öffentlichen und privaten Anbietern aufgrund einer unterschiedlichen Mehr-wertsteuerbelastung zu beseitigen. Dazu sollten gezielte und an bestimmten Bran-chen ausgerichtete Änderungen der beste-henden Rechtsvorschriften erfolgen.

Die BDA begrüßt die Überprüfung makro-ökonomischer Ungleichgewichte, die im We-sentlichen darauf abzielt, die Wettbewerbs-fähigkeit der EU-Mitgliedstaaten im Blick zu behalten. Die konsequente Einhaltung des EU-Regelwerks ist notwendig, um die Bereit-schaft aller Mitgliedstaaten zur Umsetzung der erforderlichen Strukturreformen nicht zu schwächen.

Die EU-Kommission hat sich im Gegen-satz zu vereinzelten Kritiken aus den USA oder Frankreich davon distanziert, den deut-schen Export einschränken zu wollen. Für diese Haltung gibt es gute Gründe: In erster

Linie zeigt der Überschuss, dass deutsche Produkte wettbewerbsfähig sind und sich im Ausland gut verkaufen lassen. Deutsch-land erzielt den Leistungsbilanzüberschuss von mehr als 6 % des Bruttoinlandsprodukts nicht vorrangig gegenüber den Ländern der Eurozone, sondern maßgeblich gegenüber Staaten außerhalb der EU. Gegenüber der Eurozone hat sich Deutschlands Überschuss seit 2007 halbiert.

Insbesondere andere EU-Staaten profitie-ren von der erfolgreichen globalen Ausrich-tung Deutschlands. Nach einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > argumente > „Deutsche

Exportstärke – schlecht für Europa?“

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Wirtschaftspolitik 15

KURZ nOTIERT SEPA-Umstellung: Unternehmen riskieren liquiditätsengpässe

Wenige Tage bevor der Zahlungsverkehr in 33 europäischen Ländern endgültig auf SEPA (Single Euro Payments Area) umgestellt wird, besteht vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland noch enormer Handlungsbedarf. Laut Bundesbank ist die schleppende Umstellung besorgniserre-gend: Viele Unternehmen unterschätzen den technischen und organisatorischen Aufwand, der mit der Umstellung einhergeht. Es dro-hen Liquiditätsengpässe und Kosten durch falsch oder verspätet abgewickelte Zahlun-gen. Um ein Zahlungschaos zu vermeiden, will die EU-Kommission nun den Unterneh-men sechs Monate mehr Zeit für die Umstel-lung einräumen. Unternehmen und Verbände sollten gleichwohl zügig das neue Verfahren umsetzen. Die BDA hat mehrfach auf die Um-stellungsrelevanz für Verbände und Unter-nehmen hingewiesen. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Service > SEPA-Umstellung

ElStAM-Verfahren praxisgerecht weiterentwickeln

Der Einführungszeitraum 2013 für das neue Verfahren der elektronischen Lohnsteuerab-zugsmerkmale (ELStAM) ist abgeschlossen. Insgesamt ist der Übergang von der papier-gebundenen Lohnsteuerkarte zu dem elekt-ronischen Verfahren gelungen. Aufgetretene Probleme der betrieblichen Praxis, z. B. bei der erneuten Anmeldung desselben Be-schäftigungsverhältnisses, konnten behoben werden. Gleichwohl setzt sich die BDA mit Nachdruck dafür ein, das ELStAM-Verfahren weiter zu optimieren. Dazu zählen z. B. die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Arbeitgeber und Finanzämter zur Klärung von besonderen Problemfällen, Vereinfachungen für vorschüssig lohnzahlende Arbeitgeber und die Einführung einer Stornofunktion zur Erleichterung von Korrekturen.

Aktualisierter leitfaden Mitarbeiter-kapitalbeteiligung veröffentlicht

Die gesetzlichen Regelungen zur Mitarbei-terkapitalbeteiligung sind mit dem Inkraft-treten des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) mit Blick auf das Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen auf eine neue Grundlage gestellt worden. Aus diesem Anlass hat die BDA ihren „Leitfaden Mitarbeiterkapitalbe-teiligung“ aktualisiert. Ziel des Leitfadens ist es, Unternehmen bei der schwierigen Wahl der Beteiligungsform zu unterstützen. Der steuer rechtliche Rahmen wird unverändert durch das am 1. April 2009 in Kraft getretene Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz sowie durch das im April 2010 verabschiedete Ge-setz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben bestimmt.

geht eine Zunahme der deutschen Exporte um 10 % mit einer Zunahme der Importe von Vorprodukten aus anderen EU-Ländern um 9 % einher. Ein sinnvoller Beitrag zur Be-grenzung des Leistungsbilanzüberschusses wäre hingegen nach Auffassung der BDA, durch bessere Rahmenbedingungen wieder

mehr Investitionen in Deutschland zu errei-chen, z. B. durch mehr Planungssicherheit in der Energiepolitik und durch bezahlbare Strompreise für Wirtschaft und Verbrau-cher.

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Veranstaltungen 16

BDA-Forum zur Inklusion auf der „didacta“

Das gemeinsame Lernen von Kindern und Ju-gendlichen mit und ohne Behinderung in der Regelschule schreitet voran. Die BDA hat in ihrer neuen Publikation „Bildung inklusiv  – Potenziale entfalten durch Inklusion“ ihre bil-dungspolitischen Positionen zu diesem aktu-ellen wie zentralen Thema dargelegt. Hierzu veranstaltet die BDA auf der Bildungsmesse „didacta“ in Stuttgart am 26. März 2014 die Diskussionsrunde „Inklusion – Herausfor-derung, Überforderung, Chance?“. Es disku-tieren der Kultusminister Baden-Württem-bergs, ein Schulleiter, der Vorsitzende des Landeselternbeirats Baden-Württemberg und der Leiter des Konzern-Personalmarke-tings der Deutsche Lufthansa AG.

ISWA-Seminar zur Berufsbildung in Europa

Vom 27. bis 29. April 2014 findet in Berlin das ISWA-Seminar „Kooperationschancen zur Berufsbildung und Jugendbeschäfti-gung in Europa“ statt. Das Seminar soll dazu dienen, die vielfältigen nationalen, länder-übergreifen und europäischen Initiativen und Kooperationsprojekte zum Aufbau bzw. zur Stärkung dualer Ausbildungsstrukturen in den entsprechenden Ländern zu diskutieren und mögliche Handlungs- und Anknüpfungs-punkte für Verbände, Bildungseinrichtungen der Wirtschaft und Unternehmen zu prüfen. Dabei steht die Intensivierung des Wissens- und Informationsaustauschs zwischen den handelnden Akteuren im Vordergrund.

2. nationaler MInT Gipfel

Das Nationale MINT Forum, in dem sich seit zwei Jahren 24 Organisationen für die Stär-kung der MINT-Bildung in Deutschland ein-setzen, richtet am 8.  Mai 2014 den 2.  Natio-nalen MINT Gipfel aus. Gastgeber wird erneut die Siemens AG in Berlin sein. Der Nationale MINT Gipfel ist die jährliche Großveranstal-tung des Forums: Er bringt eine Vielzahl von Engagierten, Projekten, Organisationen und politischen Akteuren im MINT-Bereich zu-sammen und bietet mit mehr als 300 Teilneh-merinnen und Teilnehmern ideale Möglich-keiten zur Information und Vernetzung.

Veranstaltungen 

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Stand: 15. Januar 2014