Arbeits-, Gesundheits- & Umweltschutz · „Rechte und Pflichten der Professor*innen und...

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„Rechte und Pflichten der Professor*innen und Führungskräfte im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (AGU)“ Referent*innen Loretta Salvagno, Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung Isabel Matuschek, Juristin Jürgen Bons, Fachkraft für Arbeitssicherheit Arbeits-, Gesundheits- & Umweltschutz

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„Rechte und Pflichten der Professor*innen und Führungskräfte

im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (AGU)“

Referent*innenLoretta Salvagno, Vizepräsidentin für Wirtschafts- und PersonalverwaltungIsabel Matuschek, JuristinJürgen Bons, Fachkraft für Arbeitssicherheit

Arbeits-, Gesundheits-& Umweltschutz

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Begrüßung und Einführung

Tagesordnung

1. Rechtliche Grundlagen2. Verantwortung und Aufgaben der Hochschulleitung3. Verantwortung und Aufgaben der Dekan*innen4. Aufgaben und Pflichten einer AGU-Führungskraft (incl. Übertragung /

Delegation 5. Rechtsfolgen, Haftung, Versicherung6. Next Steps7. Information, Beratung, Vorstellung des „AGU-M“

Inhalt

216.10.2018AGU an der HSD

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Was ist unter Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (AGU) zu verstehen?

• Arbeitsschutz= Ziel: Arbeitssicherheit

• Gesundheitsschutz= Schutz vor Unfällen und Berufskrankheiten, Vorsorge

• Umweltschutz= Verbesserung betrieblicher Umweltleistungen und Verankerung versch. Nachhaltigkeitsaspekte

AGU = Zusammenfassung der zur Gewährleistung dieser Ansprüche getroffenen Regelungen und Vorkehrungen

1. Rechtliche Grundlagen

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Bisherige Rechtslage:

Arbeitsschutzrechtliche Verantwortung der Professor*innen sowie der Dekan*innen kraft Gesetzes aufgrund Ihres Amtes und der Leitung von „Lehrstühlen und Fakultäten“

BVerwG (Urteil v. 23.06.2016, Az.: BVerwG 2 C 18.15):

„Lehrstühle und Fakultäten“ sind keine „eigenen Betriebe“ i.S.d. ArbSchG

Konstitutive Beauftragung auch von Professor*innen und Dekan*innen einseitig möglich

Konkretisierung fällt in das Organisationsermessen der Hochschul-leitung (als Arbeitgeberin/Dienstherrin)

1. rechtliche Grundlagen

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• Grundsätzlich haben alle Beschäftigten Grundpflichten und Unterstützungspflichten in Sachen AGU (vgl. §§ 15, 16 ArbSchG, §§ 15, 16 DGUV-V1).

• Die Rechtsvorschriften im AGU wenden sich in erster Linie an die „Arbeitgeber“ bzw. „Unternehmer“ bzw. „Betreiber“ und bestimmen diesen als originär verantwortliche Person.

• Grundpflichten des „Arbeitgebers“ (vgl. § 3 ArbSchG):- für eine geeignete Organisation sorgen,- Vorkehrungen treffen, dass die Maßnahmen erforderlichenfalls bei

allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.

1. rechtliche Grundlagen

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Übertragung (Delegation) von Verantwortung:

Weitere Rechtsvorschriften: § 9 Abs. 5 MuSchG § 35 BeamtStG § 35 Abs. 1 HG NRW i.V.m. § 35 BeamtStG § 106 GewO, § 315 BGB

1. Rechtliche Grundlagen

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Die Hochschule / Hochschulleitung als Arbeitgeberin/ Unternehmerin

• trägt die Gesamtverantwortung für die Schaffung und Erhaltung sicherer Zustände i.S.d. AGU;

• muss hochschulintern die organisatorischen und personellen Strukturen für den Vollzug der AGU-Rechtsvorschriften festlegen, d.h. im Rahmen der Aufbauorganisation festlegen, wer, was, mit welchen Befugnissen macht (Organisations-, Auswahl- sowie Aufsichts- und Kontrollpflicht)

• Stellt die Umsetzung u.a. durch Übertragung (Delegation) von Verantwortung und Pflichten auf AGU-Führungskräfte sicher

2. Verantwortung der Hochschulleitung

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Die Richtlinie zur Organisation und Durchführung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes soll an der HSD als Rahmen

• die Aufbauorganisation beschreiben und • die Ablauforganisation skizzieren.

Beispielsweise findet sich hier (als Rahmen):• wer Führungskraft an der HSD i.S.d AGU ist,• wer welche Verantwortungen und Pflichten übernimmt,• wie die Delegation der Aufgaben und Pflichten erfolgt• u.v.m

2. Verantwortung und Aufgaben der Hochschulleitung

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2. Verantwortung und Aufgaben der Hochschulleitung

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• Unterstützung der AGU-Führungskräfte z.B. bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen;

• Sicherstellung, dass zentrale Prüfungen (z.B. DGUV 3) beauftragt und zentral durchgeführt werden;

• Festlegung und Abstimmung des räumlichen und personellen Verantwortungsbereichs;

• Unterstützung der AGU-Führungskräfte - beim Erwerb der erforderlichen Fachkunde,- bei der Durchführung erforderlicher Unterweisungen;

• Sicherstellung einer angemessenen Notfallorganisation;• Abschluss einer Versicherung für AGU-Führungskräfte • Bestellung von Beauftragten (z.B. Ersthelfer*innen)• ….

2. Aufgaben der Hochschul-leitung (beispiele)

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Neben den Verantwortungen aus der Position als Professor*in haben Dekan*innen folgende Verantwortungen i.S.d. AGU

Mitwirkung bei der Auswahl von Beauftragten (z.B. Ersthelfer*innen für den FB)

Mitwirkung bei der Organisation zentraler Prüfungen Mitwirkung bei der räumlichen und personellen

Verantwortungszuordnung auf die Professor*innen Sicherstellung der allgemeinen Unterweisung der Studierenden Verantwortung für ausschließlich vom FB genutzten und nicht

Professor*innen zugeordneten Beschäftigten (Dekanatsassistent*in) und Räumen (z.B. Besprechungsraum)

3. Verantwortung und Aufgaben der Dekan*innen

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Führungskräfte an der HSD i.S.d. AGU sind:• Dekaninnen und Dekane• Professorinnen und Professoren• Dezernentinnen und Dezernenten• Leiterinnen und Leiter zentraler Einrichtungen und Betriebseinheiten• Leiterinnen und Leiter von Instituten• Stabsstellenleiterinnen und Stabsstellenleiter

4. Verantwortung und Aufgaben einer AGU-Führungskraft

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Die Verantwortung erstreckt sich beispielhaft auf die:

• die Durchführung, Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen sowie deren Dokumentation,

• die Beseitigung bzw. Veranlassung der Beseitigung erkannter Gefährdungen im eigenen Verantwortungsbereich, soweit dies in der Verantwortung der Führungskräfte liegt (ausgenommen sind somit z.B. bauliche Mängel).

4. Verantwortung und Aufgaben einer AGU-Führungskraft

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(Fortsetzung)

• die Zusammenarbeit mit der Hochschulleitung um eine wirksame Notfallorganisation sicherzustellen,

• die Einhaltung besonderer Arbeitsschutzregelungen und die Gewährleistung besonderer Arbeitsschutzgesetze für bestimmte Arbeitnehmergruppen (z.B. Mutterschutzgesetz, Jugendarbeits-schutzgesetz)

• die Information und Unterweisung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie ggfls. der Studierenden

4. Verantwortung und Aufgaben einer AGU-Führungskraft

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Die Übertragung der Verantwortung und der Aufgaben basiert auf einem 3-Säulen-Modell, in dem jeder Raum und jede Führungskraft einer Gruppe zugeordnet wird:

4. Übertragung/ Delegation

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Welche Voraussetzungen müssen vorliegen bzw. bekannt sein, um die Verantwortung zu übertragen?

• Räumlicher Verantwortungsbereich= die der AGU Führungskraft zugewiesene Räume und Bereiche

• Personeller Verantwortungsbereich= die der AGU Führungskraft zugeordneten Beschäftigten

• Fachkunde= fachliche Qualifikation als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der durch den Arbeitgeber übertragenen verantwortlichen Aufgaben und Pflichten i.R.d. AGU

• Allgemeine Gefährdungsbeurteilung = Ermittlung und Dokumentation potentieller Gefährdungen

4. Übertragung/ Delegation

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Welche Voraussetzungen müssen vorliegen bzw. bekannt sein, um die Verantwortung zu übertragen?

• Räumlicher Verantwortungsbereich= die der AGU Führungskraft zugewiesene Räume und Bereiche

• Personeller Verantwortungsbereich= die der AGU Führungskraft zugeordneten Beschäftigten

• Fachkunde= fachliche Qualifikation als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten i.S.d. AGU

• Allgemeine Gefährdungsbeurteilung = Ermittlung und Dokumentation potentieller Gefährdungen

4. Übertragung/ Delegation

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Räumlicher VerantwortungsbereichMuster aus der Datenbank

4. Übertragung/ Delegation

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Welche Voraussetzungen müssen vorliegen bzw. bekannt sein, um die Verantwortung zu übertragen?

• Räumlicher Verantwortungsbereich= die der AGU Führungskraft zugewiesene Räume und Bereiche

• Personeller Verantwortungsbereich= die der AGU Führungskraft zugeordneten Beschäftigten

• Fachkunde= fachliche Qualifikation als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten i.S.d. AGU

• Allgemeine Gefährdungsbeurteilung = Ermittlung und Dokumentation potentieller Gefährdungen

4. Übertragung/ Delegation

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Personeller Verantwortungsbereich

Jede bzw. jeder Beschäftigte an der HSD hat eine „AGU Rolle“ erhalten.

AGU-Führungskraft: • Dekaninnen und Dekane• Professorinnen und Professoren• Dezernentinnen und Dezernenten• Leitungen ZE, Institute, Stabsstellen

AGU-Beschäftigte:• Alle Beamt*innen und Tarifbeschäftigte, die nicht AGU-Führungskraft

sind, SHK, WHK

4. Übertragung/ Delegation

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Welche Voraussetzungen müssen vorliegen bzw. bekannt sein, um die Verantwortung zu übertragen?

• Räumlicher Verantwortungsbereich= die der AGU Führungskraft zugewiesene Räume und Bereiche

• Personeller Verantwortungsbereich= die der AGU Führungskraft zugeordneten Beschäftigten

• Fachkunde= fachliche Qualifikation als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten i.S.d. AGU

• Allgemeine Gefährdungsbeurteilung = Ermittlung und Dokumentation potentieller Gefährdungen

4. Übertragung/ Delegation

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Fachkunde Sicherstellung von Fachkunde Unterweisungen gemäß 3 Stufenmodell

4. Übertragung/ Delegation

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HSD Unterweisungskonzept Umsetzung der AGU-Richtlinie

Prozess-Nr. Schulungsthema

Modul 1

(Basic)

Modul 2 (Basic plus)

Expert Interne Unterweisung

(möglich)

Externe Unterweisung

DEKRA/TÜV/UK/…

1 Rechte und Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitsunfälle, Arbeitsschutzorganisation an der HSD x x x x

2 Notfallorganisation (Erste-Hilfe, Brandschutz) x x x x3 AGUM Informationssystem x x x x4 Ergonomie (Bildschirmarbeitsplatz, Bürotätigkeiten) x x x x5 Strom und Verwendung von elektrischen Geräten x x x x6 Gefahrstoffe (Stufe I) x x x7 Maschinen, Geräte, Anlagen, BetrSichV (Stufe I) x x x8 Gefahrstoffe (Stufe II), z. B. Lehrgang UK x x

9 Maschinen, Geräte, Anlagen in Forschung und Lehre BetrSichV (Stufe II) Lehrgang UK x x

10 Einzeln definierte Lehrgänge/Unterweisungen wie z. B. Bibliothekstätigkeiten x x x x (x)

11 Persönliche Schutzausrüstung x x x (x)12 Versammlungsstätten x x x x x13 MuSchG x x x x14 Gefährdungsbeurteilungen x x x x

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Welche Voraussetzungen müssen vorliegen bzw. bekannt sein, um die Verantwortung zu übertragen?

• Räumlicher Verantwortungsbereich= die der AGU Führungskraft zugewiesene Räume und Bereiche

• Personeller Verantwortungsbereich= die der AGU Führungskraft zugeordneten Beschäftigten

• Fachkunde= fachliche Qualifikation als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten i.S.d. AGU

• Allgemeine Gefährdungsbeurteilung = Ermittlung und Dokumentation potentieller Gefährdungen

4. Übertragung/ Delegation

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Gefährdungsbeurteilung

• Erstellung der ErstdokumentationDie Begehungen, die Gefährdungen, die Bewertung und die vorgeschlagenen Maßnahmen werden dokumentiert. Diese Dokumentation ist die „Gefährdungsbeurteilung“. Die erstmaliger Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird durch eine externe Firma gemeinsam mit der Führungskraft durchgeführt. Mit Unterschrift der Führungskraft unter der Gefährdungsbeurteilung wird sie gültig.

• Fortschreibungen und Aktualisierungen Werden von der Führungskraft durchgeführt. Auch bei den Aktualisierungen kann die Hilfe der Betriebsärztin sowie der Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Anspruch genommen werden.

4. Übertragung/ Delegation

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Gefährdungsbeurteilung

• Termine zur Fachkunde „Gefährdungsbeurteilung“ werden in Kürze bekannt gegeben

• Eine gute Information zu Online-Schulung ist der Film

GDA-ORGAcheck: Gefährdungsbeurteilunghttps://www.youtube.com/watch?v=mqPDa78Dzf4&src=asp-cu&typ=dl&cid=4804

• Individuelle Beratungen, auch zur Besprechung der Gefährdungsbeurteilungen bieten die Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

4. Übertragung/ Delegation

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Die Hochschulleitung überträgt durch die Dienstvorgesetzten Präsident*in, Vizepräsident*in für Wirtschafts- und Personalverwaltung) übertragen

schriftlich Aufgaben und Pflichten („Verantwortung“) i.S.d. AGU

Für die AGU-Führungskraft bedeutet das konkret:Die AGU-Führungskraft erhält ein Anschreiben mit folgenden Anlagen: Beschreibung des individuellen Verantwortungsbereiches (personell

und räumlich) Aufgaben und Pflichten i.S.d. AGU (konkret, individuell – bezogen auf

die Führungskraft) (Erst-) Gefährdungsbeurteilung „Ausschlussliste“ (Darstellung der Bereiche, für die keine

Verantwortung besteht, z.B. gebäudetechnische Anlagen)

4. Übertragung/ Delegation

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4. Übertragung/ Delegation

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5. Rechtsfolgen, Haftung und versicherung

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• Neben der Hochschulleitung (Gesamtverantwortung) trägt die AGU Führungskraft eine (Teil-)AGU-Verantwortung;

• Neben Führungsverantwortung, auch bspw. Kontroll-, Überwachungs-und Ausführungsverantwortung für den der AGU Führungskraft zugeordneten Verantwortungsbereich (räumlich und personell) und die näher beschriebenen Aufgaben und Pflichten;

• Anspruch auf Unterstützung durch Service- und Beratungsdienste der HSD (bspw. FaSi, Betriebsärztlicher Dienst, Sicherheitsbeauftragte);

• Im konkreten Einzelfall (bspw. Schadensfall) ist die AGU Führungskraft neben der Hochschulleitung Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für die Unfallkasse/ Bezirksregierung/Staatsanwaltschaft

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5. Rechtsfolgen, Haftung und versicherung

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• Verstöße gegen gesetzl. Regelungen, UVV oder die Nichtbeachtung von Anordnungen der UK NRW können mit Bußgeld geahndet werden (vgl. bspw. § 25 ArbSchG);

• Bei Sachschäden und nicht von der BG entschädigten Personenschäden kann eine Haftung bei schuldhaftem Verursachen eines Schadens in Betracht kommen

• Versicherungsschutz(NICHT bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz!);

• Persönliche Verantwortung (Straf-/Ordnungswidrigkeitenrecht) und persönliche Haftung (zivil-, arbeits-, beamtenrechtl. Vorschriften).

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5. Rechtsfolgen, Haftung und versicherung

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Die Hochschulleitung hat für Führungskräfte (und Beschäftigte) eine Versicherung abgeschlossen, die u. a. folgende Inhalte umfasst:

• Personenschäden (auch durch Umwelteinwirkungen)• Sachschäden Dritter (auch durch Umwelteinwirkungen)• Vermögensschäden• Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern

(ausgeschlossen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und bei Haftpflichtansprüchen aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gem. SGB VII handelt)

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6. Next Steps

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Informations- u. Schulungs-veranstaltungen

Fachkundeschulungen(Einzelthemen) bzw. Selbstschulungs-angebote

(Erst-) Gefährdungs-beurteilungen (Fa. Ecoprotect)

DGUV-V3 Prüfungen (Fa. E + Service + Check GmbH)

Dauernde Überarbeitung Internetangebot (AGU-M)

Beteiligung Interessen-vertretungen

Veröffentlichung der AGU-Richtlinie

Übertragung von AGU-Verantwortung

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7. Information und Beratung

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Weitere Informationen zum Thema „AGU“ finden Sie auf den Internet-und Intranetseiten der HSD unter https://www.hs-duesseldorf.de/hochschule/verwaltung/gebaeudemanagement/arbeits-umweltschutz

Beratungsangebote stehen Ihnen wie folgt zur Verfügung:

Anmeldeportal der Betriebsärztin im Internet der HSDhttps://www.hs-duesseldorf.de/hochschule/verwaltung/personal-organisationsentwicklung/bgm/betriebsaerztlicher-dienst

Beratung durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheitarbeits-umweltschutz@[email protected]

….

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7. Information und Beratung

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Zur Gewährleistung der Einhaltung der AGU-Vorgaben und zur Unterstützung der AGU Führungskräfte unterhält die HSD zentral bzw. dezentral allgemeine Service- und Beratungsdienste.

Im Einzelnen stehen an der HSD folgende Fachkräfte bzw. Beauftragte und Gruppen mit unterstützenden Aufgaben um AGU zur Verfügung:• die Fachkräfte für Arbeitssicherheit• der Betriebsärztliche Dienst• die Sicherheitsbeauftragten• die Laserschutzbeauftragten• die Brandschutzbeauftragten• die Strahlenschutzbeauftragten• die Evakuierungshelferinnen und Evakuierungshelfer• die Ersthelferinnen und Ersthelfer• Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung

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7. Vorstellung des „AGUM“

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Arbeits-, Gesundheits-, Umweltschutz-Management-Informationssystem, kurz: AGUM

Ursprünglich ein von der UK NRW (Berufsgenossenschaft) initiiertes Projekt zur Einführung eines für alle Hochschultypen übertragbaren internetgestützten AGUM-Systems

Bietet aktuelle Rechtsvorschriften, Informationen, Vordrucke, Hilfestellungen

Die Hochschule Düsseldorf nutzt das AGUM als Informationssystem Der Zugriff erfolgt über das IT Netz der Hochschule. Außerhalb des

Hochschulnetzes ist der Zugang nur mittels Passwort möglich.

Zugangsdaten

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7. Vorstellung des „AGUM“

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Im AGUM werden allgemeine und hochschulspezifische Strukturen, Abläufe und Prozesse dargestellt.→ Wer ist wofür zuständig?→ Wer ist Ansprechpartner/in?→ Wer hat welche Rechte und Pflichten?→ Wo kann ich mich weiterführend informieren?

Im AGUM sind keine konkreten Handlungsanweisungen und Problemlösungen dargestellt.→ Das AGUM ist kein Wikipedia.

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