Arbeits- und Schutzgerüste nach DIN 4420_hochbau-praxis.de_3-481-01957-2-DIN-4420

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Arbeits- und Schutzgerüste nach DIN 4420 Die Norm ist gegliedert in die Teile -1: Allgemeine Regelungen; sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfungen 4420/1-5 -2: Leitergerüste; Sicherheitstechnische Anforderungen (nicht behandelt) -3: Gerüstbauarten ausgenommen Leiter- und Systemgerüste; Sicherheitstechnische Anforderungen und Regelausführungen 4420/6-10 -4: Arbeits- und Schutzgerüste aus vorgefertigten Bauteilen (Systemgerüste). Anwendungsbereich Die Norm gilt für Arbeits- und Schutzgerüste, für fahrbare Arbeitsbühnen (Fahrgerüste) gilt DIN 4422, für Traggerüste DIN 4421. Begriffe nach DIN 4420-1 (12.90) Arbeits- und Schutzgerüst – werden nach ihrem Verwendungszweck in folgende Grup- pen (Kurzzeichen) eingeteilt: Arbeitsgerüst (AG) – hat außer den beschäf- tigten Personen und ihren Werkzeugen auch das jeweils für die Arbeiten erforderliche Ma- terial zu tragen. Schutzgerüst (FG), – sichert als Fanggerüst oder Dachfanggerüst (DG) Personen gegen tieferen Absturz, schützt als Schutzdach (SD) gegen herabfallende Gegenstände. Gerüstbauart – Unterscheidung nach – Tragsystem: Standgerüst (S), Hängegerüst (H), Auslegergerüst (A), Konsolgerüst (K) – Ausführungsart: Stahlrohr-Kupplungsge- rüst (SR), Leitergerüst (LG), Rahmengerüst (RG), Modulsystem (MS). Systemgerüst – Gerüst aus vorgefertigten Bauteilen mit durch fest an den Bauteilen an- gebrachte Verbindungen vorbestimmten Systemmaßen Fassadengerüst – Standgerüst oder Hänge- gerüst mit längenorientierten Gerüstlagen vor Fassaden. Tagesgerüst – wird bei Wind mit mehr als 12 m/s (Windstärke 6) verankert, in den Windschatten verfahren sowie bei Schicht- schluss so weit abgebaut, dass keine nen- nenswerten Windangriffsflächen verbleiben. Gerüstbauteil – es wird unterschieden nach systemunabhängigen Gerüstbauteilen, z.B. Kupplungen, Gerüstrohren, Fußplatten und Bohlen, sowie Gerüstbauteilen von System- gerüsten. Belagteil – lasttragendes Bauteil des Belags. Gerüstfeld – Bereich zwischen den Achsen benachbarter Haupttragglieder über die Ge- rüsthöhe. Belagfläche – nutzbarer Fläche eines Gerüst- feldes in einer horizontalen Ebene. Konsolbelagfläche – nutzbare Fläche zwi- schen zwei benachbarten Konsolen. Gerüstlage – Belagfläche in einer horizonta- len Ebene. Es werden längen- (L) und flä- chenorientierte Gerüste unterschieden. Für Gerüste in Regelausführung gilt die Standsicherheit als nachgewiesen. 193 Arbeits- und Schutzgerüste 4420 4420/1 Arbeitsgerüste – Gerüstgruppen und zulässige Nutzgewichte nach DIN 4420-1 (12.90) Je Person ist mit 100 kg zu rechnen (kein Nachweis der Flächenpressung). Gewichte, die mit Hebezeug abgesetzt werden, sind mit Faktor 1,2 zu multiplizieren. Gerüst- gruppe Mindestbreite Belagfläche 1 ) [m] zulässiges flächenbezo- genes Nutzgewicht 2 ) [kg/m 2 ] zulässige maximale Flächenpressung 3 ) [kg/m 2 ] 1 0,50 4 ) 2 0,60 4 ) 150 3 0,60 4 ) 200 5 ) 4 0,90 300 5 ) 500 5 0,90 450 750 6 0,90 600 1000 1 ) freie Durchgangsbreite muss bei Materiallagerung 0,20 m betragen – 2 ) zulässiges Nutzgewicht einer Belagfläche: 150 kg (1 Person mit Werkzeug), Materiallagerung unzulässig – 3 ) hier: Nutzge- wicht durch dessen tatsächliche Grundfläche – 4 ) die Bordbrettdicke darf mitgerechnet werden – 5 ) einzelne Belagteile mit Breite < 0,35 m dürfen mit 150 kg (Person mit Werkzeug) belastet werden 4420/2 4420/3

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Arbeits- und Schutzgerüste nach DIN 4420

Die Norm ist gegliedert in die Teile-1: Allgemeine Regelungen; sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfungen → 4420/1-5-2: Leitergerüste; Sicherheitstechnische Anforderungen (nicht behandelt)-3: Gerüstbauarten ausgenommen Leiter- und Systemgerüste; Sicherheitstechnische

Anforderungen und Regelausführungen → 4420/6-10-4: Arbeits- und Schutzgerüste aus vorgefertigten Bauteilen (Systemgerüste).

Anwendungsbereich

Die Norm gilt für Arbeits- und Schutzgerüste, für fahrbare Arbeitsbühnen (Fahrgerüste) giltDIN 4422, für Traggerüste DIN 4421.

Begriffe nach DIN 4420-1 (12.90)

Arbeits- und Schutzgerüst – werden nachihrem Verwendungszweck in folgende Grup-pen (Kurzzeichen) eingeteilt:

Arbeitsgerüst (AG) – hat außer den beschäf-tigten Personen und ihren Werkzeugen auchdas jeweils für die Arbeiten erforderliche Ma-terial zu tragen.

Schutzgerüst (FG), – sichert als Fanggerüstoder Dachfanggerüst (DG) Personen gegentieferen Absturz, schützt als Schutzdach(SD) gegen herabfallende Gegenstände.

Gerüstbauart – Unterscheidung nach– Tragsystem: Standgerüst (S), Hängegerüst(H), Auslegergerüst (A), Konsolgerüst (K)– Ausführungsart: Stahlrohr-Kupplungsge-rüst (SR), Leitergerüst (LG), Rahmengerüst(RG), Modulsystem (MS).

Systemgerüst – Gerüst aus vorgefertigtenBauteilen mit durch fest an den Bauteilen an-gebrachte Verbindungen vorbestimmtenSystemmaßen

Fassadengerüst – Standgerüst oder Hänge-gerüst mit längenorientierten Gerüstlagenvor Fassaden.

Tagesgerüst – wird bei Wind mit mehr als12 m/s (Windstärke 6) verankert, in denWindschatten verfahren sowie bei Schicht-schluss so weit abgebaut, dass keine nen-nenswerten Windangriffsflächen verbleiben.

Gerüstbauteil – es wird unterschieden nachsystemunabhängigen Gerüstbauteilen, z.B.Kupplungen, Gerüstrohren, Fußplatten undBohlen, sowie Gerüstbauteilen von System-gerüsten.

Belagteil – lasttragendes Bauteil des Belags.

Gerüstfeld – Bereich zwischen den Achsenbenachbarter Haupttragglieder über die Ge-rüsthöhe.

Belagfläche – nutzbarer Fläche eines Gerüst-feldes in einer horizontalen Ebene.

Konsolbelagfläche – nutzbare Fläche zwi-schen zwei benachbarten Konsolen.

Gerüstlage – Belagfläche in einer horizonta-len Ebene. Es werden längen- (L) und flä-chenorientierte Gerüste unterschieden.

Für Gerüste in Regelausführung gilt dieStandsicherheit als nachgewiesen.

193 Arbeits- und Schutzgerüste 4420

4420/1

Arbeitsgerüste – Gerüstgruppen und zulässige Nutzgewichte nach DIN 4420-1 (12.90)

Je Person ist mit 100 kg zu rechnen (kein Nachweis der Flächenpressung). Gewichte, die mitHebezeug abgesetzt werden, sind mit Faktor 1,2 zu multiplizieren.

Gerüst-gruppe

MindestbreiteBelagfläche 1)

[m]

zulässiges flächenbezo-genes Nutzgewicht 2)

[kg/m2]

zulässige maximaleFlächenpressung 3)

[kg/m2]

1 0,50 4) – –

2 0,60 4) 150 –

3 0,60 4) 200 5) –

4 0,90 300 5) 500

5 0,90 450 750

6 0,90 600 1000

1) freie Durchgangsbreite muss bei Materiallagerung ≥ 0,20 m betragen – 2) zulässiges Nutzgewichteiner Belagfläche: 150 kg (1 Person mit Werkzeug), Materiallagerung unzulässig – 3) hier: Nutzge-wicht durch dessen tatsächliche Grundfläche – 4) die Bordbrettdicke darf mitgerechnet werden –5) einzelne Belagteile mit Breite < 0,35 m dürfen mit 150 kg (Person mit Werkzeug) belastet werden

4420/2

4420/3

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Anforderungen an die bauliche Durchbildung von Arbeits- und Schutzgerüstennach DIN 4420-1 (12.90)

Verantwortlich für den betriebssicherenAuf- und Abbau ist der für die Gerüstbauar-beiten zuständige Unternehmer, für die Ein-haltung die Betriebssicherheit und die be-stimmungsgemäße Verwendung: jeder Un-ternehmer, der das Gerüst benutzt.

Allgemeines

• Aussteifung mit Diagonalen, Rahmen,Verankerungen oder gleichwertigen Maß-nahmen. Diagonalen sind an den Knotender Haupttragglieder anzusetzen, maximal5 Gerüstfelder je Diagonale. Nicht standsi-chere Gerüste müssen verankert werden(an den Knoten!).

• Überdeckungslänge der Ständerstößebei einseitig fest verbundenen Stoßbolzen(ohne Aushebungssicherung) ≥15 cm.

• Sichere Zugänge über Treppen, Leitern,Laufstege etc. 3).

• Ständer immer auf Fußplatten oder -spin-deln (vollflächig auf tragfähigem Grund)

• Beschädigte Gerüstbauteile dürfen nichtverwendet werden.

Belag

Verlegung der Belagteile dicht aneinander,dürfen nicht wippen oder ausweichen. Kor-rekte Verlegung von Gerüstbohlen (gestoßenoder überlappt) siehe Bild 1.

Mindestbelagbreite → 4420/3, jedoch bei– Fanggerüsten: 0,9 m, bei Absturzgefahr

auch zum Bauwerk: Verbreiterung um≥ 0,5 m (siehe Bild 2, d)

– Dachfanggerüsten: 0,6 m

Abstand Belagkante Bauwerk ≤ 0,3 m, ande-renfalls Seitenschutz!

Nur Fanggerüste: vertikaler Abstand 2) Belagzur Absturzkante bei Standgerüsten ≤ 2,0 m,sonst ≤ 3,0 m.

Nur Dachfanggerüste: vertikaler Abstand Be-lag zur Traufkante ≤ 1,5 m.

Belag ist in voller Breite um Bauwerkseckenzu führen. Nur Arbeitsgerüste: wird an derEcke nicht gearbeitet, genügt Breite 0,5 m.

4420 Arbeits- und Schutzgerüste 194

1) “Sicherheitsregelnfür Seitenschutz undSchutzwände als Ab-sturzsicherung beiBauarbeiten” (ZH1/584)*2) können vertikaleAbstände nicht einge-halten werden, Maß-nahmen nach Unfall-verhütungsvorschrift“Bauarbeiten” § 12(VBG 37)*3) unter Beachtungder Unfallverhütungs-vorschriften:– “Leitern und Tritte”(VBG 74)*– “Bauarbeiten”(VBG 37)*– Merkblatt “Leiternbei Bauarbeiten”(ZH 1/45)*4) (ZH 1/601)*5) (ZH 1/534)*

4420/4 �

Bild 1: Gerüstbohlen (Maße in m)

≤ 0,30 ≤ 0,30

≥ 0,50

≥1

,00

≥1

,00

≥1

,00

≥1

,00

hh h h

b1

b1

b1

≤ 0,30

Bild 2: Bauliche Durchbildung der Fanggerüste (Maße in m)

Absturzkante

b1

AbsturzkanteAbsturzkante Absturzkantea b c d

Bild 3: Seitenschutz – Maße (in m)

≥1

,00≤

0,4

7≤

0,4

7

≥0

,10

≥ 0,20 ≥ 0,20

≥ 0,20 ≥ 0,20≤ 0,02

* zu beziehen überdie Bauberufsgenos-senschaften

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Seitenschutzbei genutzten Gerüstlagen ≥ 2 m über siche-rem Untergrund und mit Abstand Belagkantezum Bauwerk > 0,3 m sind mit Geländer-holm, Zwischenholm und Bordbrett zu um-wehren (Bild 3). Zulässige Vereinfachungen:– kein Stirnbordbrett bei Belagbreiten

< 1,5 m, wenn Belag und Längsbordbrett≥ 0,3 m über Stirnseitenschutz auskragen

– kein Zwischenholm an Einstiegsstellenvon Außenleitern

– kein Bordbrett bei Belagflächen, die nur alsPodest für Innenleitern dienen

– kein Zwischenholm bei Verwendung vonNetzen/Geflechten nach 1).

Nur Fanggerüste: Mindestabstand Seiten-schutz (Innenkante) von der Absturzkante beieinem vertikalen Abstand 2) des Belags von– bis zu 2,0 m ≥ 0,90 m– bis zu 3,0 m ≥ 1,30 mSeitenschutz nach Bild 3 darf maximal 15°geneigt sein, bei größerer Neigung Seiten-schutz als geschlossene Fläche (Bemessungwie Belag).Nur Dachfanggerüste: Ausbildung Seiten-schutz als Schutzwand nach 1)

– Abstand Seitenschutz (als Schutzwand)zur Traufkante b1 ≥ 0,7 m

– Schutzwand muss Traufkante um ≥ (1,5 –b1) m überragen

– Höhe Schutzwand ≥ 1,0 m

SchutzdächerBreite der Abdeckung nach Erfordernissen,mindestens (horizontal) 1,5 m, muss bei Fas-sadengerüsten das Gerüst um 0,6 m überra-gen (auch Stirnseiten). Schutzdächer müs-sen Bordwand ≥ 0,6 m haben (siehe Bild 4).

195 Arbeits- und Schutzgerüste 4420

Fußnoten siehe vor-hergehende Seite

4420/5

Regelausführung von Stahlrohr-Kupplungsgerüsten (Gerüstlagen längenorientiert)nach DIN 4420-3 (12.90)

Arbeits- und Fanggerüste (→ 4420/1 - 5) mit

• Gerüsthöhe ≤ 30,0 m• Systembreite ≤ 1,0 m• Vertikalabstand der Gerüstlagen ≤ 2,0 m.• Ständerabstände bei

– Gerüstgruppe 1 und 2: ≤ 2,5 m– Gerüstgruppe 3 und 4: ≤ 2,0 m– Gerüstgruppe 5: ≤ 1,5 m– Gerüstgruppe 6: ≤ 1,2 m mit zusätzlichen

Zwischenquerriegeln.• Anzahl Gerüstlagen: ≤ 10, bei Verbreiterun-

gen ≤ 5, wobei in jedem Gerüstfeld nur eineBelagfläche voll genutzt werden darf.

Absetzen von Kranlasten ist bei Gerüstgrup-pe 1 bis 3 nicht zulässig.

Ständerstöße nicht mehr als 0,3 m von Kno-ten entfernt.

Gerüsthalter (nicht mehr als 0,4 m von Kno-ten entfernt) sind jeweils am inneren und äu-ßeren Ständer/Längsriegel anzuschließen.Dies gilt immer auch an den einer Bauwerks-ecke am nächsten liegenden Ständern. An-schluss nur am inneren Ständer ist zulässig,wenn bis zum nächsten innen und außen an-geschlossenen Halter Horizontaldiagonaleneingebaut sind (Verankerung → 4420/7).

4420/6 �

Standsicherheit und Auflagen der Verwendung von Arbeits- und Schutzgerüstennach DIN 4420-1 (12.90)

Die Standsicherheit ist nachzuweisen (nachDIN 4420-1 �). Ausnahmen im Einzelfall bei

• Regelausführungen nach DIN 4420-2, -3und -4 , auch bei Abweichungen von Regel-ausführung nach fachlicher Erfahrung

• Konsolgerüsten nach den “Sicherheitsre-geln für Turm- und Schornsteinarbeiten” 4)

• bei Gerüsten nach “Sicherheitsregeln fürArbeits- und Schutzgerüste” 5).

Bemessung Schutzgerüste: mindestens wieArbeitsgerüste der Gruppe 2 → 4420/3.

Auflagen der VerwendungStoßartige Belastungen sind zu vermeiden(Springen, Abwerfen von Lasten etc.).Lagern von Material, Absetzen von Lasten• auf Arbeitsgerüsten nur im Rahmen der

Regelungen nach → 4420/3• auf Schutzgerüsten verboten.

Schutzdächer dürfen nicht planmäßig began-gen werden.

Sichtbare Kennzeichnung mit Angaben:DIN 4420 – Gerüstgruppe – Gerüsthersteller.

� 4420/4

≥0

,60

≥ 0,60

≥0

,60

≥0

,60

≥ 0,60

≥ 0,60

≥ 1,50 ≥ 1,50 ≥ 1,50

Bild 4: Schutzdächer (Maße in m)

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4420 Arbeits- und Schutzgerüste 196

Verankerungsraster und erforderliche Ankerbeanspruchung*

Können einzelne Knoten nicht verankert werden, sind Verstrebungen anzuordnen. Werdenandere Ständerabstände (hier l = 2,0 m), so darf linear umgerechnet werden.

Raster A Raster B Raster C

8,0

2,0

4,0

8,0

l

2,0

4,0

8,0

l

Gerüsthöheh [m]

nicht bekleideteGerüste 1)

bekleidete Gerüste 2)

Verankerung Raster A Raster B Raster C

F⊥ [kN] F|| [kN] F⊥ [kN] F||[kN] F⊥ [kN] F|| [kN]

≤ 10 2,7 0,9 3) 7,5 0,7 3,7 0,3

≤ 20 3,1 1,0 8,0 0,9 3,9 0,5

≤ 30 3,3 1,2 8,3 1,2 4,1 0,6

1) Verankerung des Schutzdaches ist mit um 50 % erhöhten Ankerkräften nachzuweisen – 2) auf derBasis der aerodynamischen Kraftbeiwerte cf⊥= 1,3 und cf||. Gegebenenfalls sind die Ankerkräfte linearumzurechnen – 3) darf unberücksichtigt bleiben, wenn außenliegende Gerüsthalter an beiden Stän-dern angeschlossen sind und Abstand Bauwerk zur Innenkante Belag ≤ 0,3 m

� 4420/6

4420/7

h

l

Diagonale Aussteifung in jedem fünften Ge-rüstfeld der äußeren vertikalen sowie jedernicht verankerten horizontalen Ebene.

Verwendung von Fußplatten nach DIN EN 74oder leichten Gerüstspindeln nach DIN 4425(auch Spindeln mit Vollquerschnitt und Au-ßendurchmesser 38 mm).Auszugslänge der Gerüstspindeln ≤ 0,3 m,Mindestüberdeckung 25 % der Gesamtlän-ge der Spindel, mindestens 0,15 m.

Verbreiterungen mit ≤ 0,3 m nur einseitig, Ab-stand zum Belag ≤ 0,08 m (Belag ist in derLänge zu sichern).

Schutzdächer nach Bild 5. In Abdeckungs-ebene sind alle Ständer zu verankern und zu-sätzliche Längsriegel einzubauen.

Überbrückung nach Bild 6 ist bis Gerüsthö-he 20 m zulässig. Doppelstützen unter Ab-hängung, bei Gerüsthöhe < 8 m und Ver-wendung von Rohren mit ≥ 4 mm Wand-stärke Einfachstützen.

Bild 6: Überbrückung (Regelausführung)Bild 5: Schutzdach (Regelausführung)

≥0

,60

2,0

0

b

0,60 ≤ b ≤ 1,00

* F⊥ : senkrecht zurAnkerflächeF|| : parallel zurAnkerfläche

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197 Arbeits- und Schutzgerüste 4420

Regelausführung von Auslegergerüsten nach DIN 4420-3 (12.90)

Für Arbeitsgerüste der Gruppen 1 bis 3 sowieFanggerüste (→ 4420/1 bis /5)

Ausleger: Stahlprofile I 80, IPE 80, I 100 oderIPE 100 (Stahl ST 37-2 oder 37-3 nach DIN17100), müssen Verankerungsbügel um≥ 0,2 m überragen.

Verankerung in Stahlbeton-Massivdeckenmit mindestens 2 Bügeln 1), Durchmesser≥ 10 mm, Bügel müssen in untere Querbe-wehrung einhaken.

Belastung erst, wenn Mindestdruckfestig-keit der Beton ≥ 10 MN/m2.

Auslagerabstand ≤ 1,5 m, auch bei Ausbil-dung von Ecken, gemessen an der vom Bau-werk abgewandten Seite der nutzbaren Be-lagfläche.

≥ 1,50 ≤ 1,30

≥ 0,20

11

≥0

,12

4420/9

Regelausführung von Stahlrohr-Kupplungsgerüsten (Gerüstlagen flächenorientiert)nach DIN 4420-3 (12.90)

Freistehende Gerüste mit Verhältnis Höhe zukleinster Breite der Aufstandsfläche ≤ 3 : 1, ingeschlossenen Räumen ≤ 4 : 1.Höhe ≤ 20 m, im Freien ≤ 12 m.

Im Freien: Ständerstöße in Verbandsebeneimmer mit Stoßkupplungen.

Vertikalabstand Quer- und Längsriegel ≤ 2 m.

Verstrebungen in Längs- und Querrichtungmindestens in jeder 2. Ständerreihe.Maximale Stützweiten nach Tabelle.

Gerüst-gruppe

maximaler Abstand

Längsriegela [m]

Querriegell [m]

1 1,75 2,50

2 1,50 2,25

3 1,50 2,00

4 1,00 1,75

5 und 6 0,75 1,75

4420/8

≥ 0,30

1

2

3

1 Holzkeil2 Ausleger3 Ankerbügel

d ≥ 10 mm4 Bewehrung

4

3

2

≥0

,12

Regelausführung der Verankerung von Konsolgerüsten nach DIN 4420-3 (12.90)

Für Arbeitsgerüste der Gruppen 1 bis 3 mitBelagbreite bis 1,3 m, sowie für Fanggerüste(→ 4420/1 bis /5)

Konsolen: Höhe ≥ Belagbreite, Konsolab-stand horizontal ≥ 1,5 m

Verankerung in Stahlbeton-Massivdeckenmit mindestens zwei Einhängeschlaufen 1),Durchmesser ≥ 10 mm, Schlaufen müssenmindestens 0,5 m in die Stahlbetondeckeeinbinden (untere Bewehrungslage, sieheBild 8).

Belastung erst, wenn Mindestdruckfestig-keit der Beton ≥ 10 MN/m2.

Überbrückung Wandöffnungen– mit Trägern aus Holz 2):Öffnung ≤ 1,00 m 1 x 10 cm x 10 cmÖffnung ≤ 2,25 m 2 x 10 cm x 12 cm– mit Trägern aus Stahl:Öffnung ≤ 2,25 m I 100 oder IPE 100

4420/10 �

Bild 7a: Auslegergerüst – Auslegerbefesti-gung (Regelausführung)

Bild 7b: Auslegergerüst – Auslegerveran-kerung (Regelausführung)

1) Betonstahl BSt 420S (III S), 500 S (IV S)nach DIN 488-1 oderSt 37-2 nach DIN17100, Biegerollen-durchmesser ≥ 4fa-cher Stahl-Durchmes-ser2) Sortierklasse S 10oder MS 10 nach DIN4074 (→ 4074-1/2)

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4420 Arbeits- und Schutzgerüste 198

Fahrbare Arbeitsbühnen (Fahrgerüste) – Verwendung nach DIN 4422-1 (08.92)

Die Norm regelt die Herstellung von Fahrgerüsten aus vorgefertigten Bauteilen. Anhang Denthält Anweisungen für die Verwendung von Fahrgerüsten:

• Auf- und Abbau nur von eingewiesenenPersonen

• nur unbeschädigte Originalbauteile nachHerstellerangabe verwenden

• vor Benutzung ist die nach den Lieferan-gaben für den Regelaufbau ordnungsge-mäße Errichtung zu überprüfen, der senk-rechte Stand zu kontrollieren und die Akti-vierung aller Vorkehrungen gegen Wegrol-len sicherzustellen

• Verfahren nur per Hand auf ebener, hinder-nisfreier Fläche, normale Schrittgeschwin-digkeit darf nicht überschritten werden

• kein Verfahren des Gerüstes, wenn sichMaterial oder Personal darauf befindet

• Hebevorrichtungen dürfen nur angebrachtund benutzt werden, wenn das ausdrück-lich vorgesehen ist

• Überbrückungen zum Gebäude sind unzu-lässig

• Betreten und Verlassen nur über die vorge-sehenen Zugänge

• auf Belagflächen zu springen ist verboten• soweit möglich, sind außerhalb verwende-

te Fahrgerüste an Gebäuden oder anderenKonstruktionen sicher zu befestigen.

Regelausführung Hängegerüste nach DIN 4420-3 (12.90)

Für Arbeitsgerüste der Gruppen 1 bis 3 (→4420/1 bis /5), nicht für Fanggerüste

Stöße der Riegel: dicht neben Aufhängun-gen, zug- und druckfest, bei HolzriegelnÜbergreifung ≥ 1,0 m.

Hängegerüste aus Stahl sinngemäß nachTabelle → 4420/8)

Regelausführung Hängegerüste aus Rundholz (∅ ≥ 11 cm), Auskragung ≤ 0,60 m

Gerüstbohlen

[cm x cm]

Riegel erforderliche Last / Aufhängung

Gerüst-gruppe

maximalerAbstand

l [m]

maximaleStützweite

a [m]

längen-orientiert

[kN]

flächen-orientiert

[kN]

1 20 x 4,5 1)24 x 5,0

2,252,75

2,001,75

2,53,0

5,06,0

2 20 x 4,5 1)24 x 5,0

2,252,75

1,501,25

3,53,5

7,07,0

3 20 x 4,5 1)24 x 5,0

2,252,75

1,251,25

3,54,5

7,09,0

1) alternativ 24 x 4,0

4420/11

≥ 0,50 ≥ 0,50

� 4420/10 Bild 8: Verankerung von Konsolgerüsten(Regelausführung)

links: Einhängeschlaufen aus BSt 420 S (III S)bzw. BSt 500 S (IV S) d ≥ 10 mm

rechts: Einhängeschlaufen aus St 37-2

1 zusätzliche Bewehrung

1

1

≥0

,13

4422/1