Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020...schnitt) erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB)...

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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg Wolframstraße 89 - 92, 12105 Berlin Alarichstr. 12 - 17, 12105 Berlin (Regionaler Standort der Jugendberufsagentur und Bereich U25) Kelchstraße 17 - 23, 12169 Berlin (Widerspruchstelle, Arbeitgeber-/Trägerteam 2. Arbeitsmarkt) Lorenzweg 5, 12099 Berlin (Antragsservice) Telefon: 030 5555 80 2222*, Fax: 030 5555 80 7777** E-Mail: [email protected] www.berlin.de/jobcenter-tempelhof-schoeneberg/

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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm

2020

Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

Wolframstraße 89 - 92, 12105 Berlin

Alarichstr. 12 - 17, 12105 Berlin (Regionaler Standort der Jugendberufsagentur und Bereich U25)

Kelchstraße 17 - 23, 12169 Berlin (Widerspruchstelle, Arbeitgeber-/Trägerteam 2. Arbeitsmarkt)

Lorenzweg 5, 12099 Berlin (Antragsservice)

Telefon: 030 5555 80 2222*, Fax: 030 5555 80 7777**

E-Mail: [email protected]

www.berlin.de/jobcenter-tempelhof-schoeneberg/

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Arbeitsmarktprogramm 2020

Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

2 Stand 03.12.2019

1 Vorbemerkung ................................................................................................................ 3

2 Profil des Jobcenters ...................................................................................................... 4

2.1 Lokale Arbeitsmarktlage ............................................................................................... 4

2.2 Lokale Ausbildungsmarktlage ...................................................................................... 5

2.3 Kundenstruktur ............................................................................................................ 6

2.4 Kooperationen mit Netzwerkpartnern ..........................................................................11

3 Ziele ...............................................................................................................................13

3.1 Bundeseinheitliche Ziele .............................................................................................13

3.2 Lokale Ziele ................................................................................................................14

4 Ausgewählte Handlungsfelder........................................................................................14

4.1 Die Handlungsfelder im Einzelnen ..............................................................................14

4.1.1 Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf .....................................14

4.1.2 Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit ................................................................15

4.1.3 Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs.........................................................16

4.1.4 Chancengleichheit am Arbeitsmarkt .........................................................................16

4.1.5 Schwerbehinderte Menschen ...................................................................................18

4.2 Umsetzungsstrategie/Aktivitäten .................................................................................18

4.3 Zielnachhaltung...........................................................................................................19

5 Finanzielle Ressourcen ..................................................................................................19

5.1 Eingliederungstitel .......................................................................................................20

5.2 Personelle Ressourcen ...............................................................................................21

6 Schlussbemerkungen ....................................................................................................21

Anhang .............................................................................................................................22

Abkürzungsverzeichnis .....................................................................................................22

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Arbeitsmarktprogramm 2020

Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

3 Stand 03.12.2019

1 Vorbemerkung

Mit dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) legt das Jobcenter Berlin Tempelhof-

Schöneberg die geschäftspolitischen Ziele und Schwerpunkte für das Jahr 2020 fest. Es bildet

somit die Grundlage für die arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten dieses Jahres und ist weiterhin

eingebettet in das zwischen dem Land Berlin und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg

verabredete „Gemeinsame Rahmen-Arbeitsmarktprogramm“.

Das AMIP soll den Trägern der gemeinsamen Einrichtung als arbeitsmarktpolitische Entschei-

dungsgrundlage, dem örtlichen Beirat für dessen Beratungstätigkeit und der Geschäftsführung

sowie den Fach- und Führungskräften des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg als ge-

schäftspolitische Handlungsleitlinie dienen und für die interessierte Öffentlichkeit gleichzeitig

Transparenz über das geschäftspolitische Handeln des Jobcenters im Jahr 2020 herstellen.

Ergänzung mit Stand 08.06.2020

Der Ausbruch der Corona-Pandemie im März 2020 und die weitreichenden Auswirkungen auf

Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Trägerlandschaft, aber auch die notwendigen Einschränkungen

des Dienstbetriebes sowie der Kundenkontaktmöglichkeiten, führten dazu, dass Ziele, Planun-

gen und Prozesse nicht so umgesetzt werden konnten, wie im ursprünglichen Arbeitsmarkt-

programm mit Planungsstand Dezember 2019 angesetzt. Prognosen und Abschätzungen zur

Entwicklung von erwerbsfähigen Leistungsbeziehern aus der Fassung vom Dezember 2019

sind im Wesentlichen hinfällig, da diese ein Ereignis wie die derzeitige Corona-Pandemie nicht

berücksichtigen konnten.

Prämisse des aktuellen Handelns ist die zügige Leistungsgewährung zur Sicherstellung des

Lebensunterhalts unserer Kundinnen und Kunden. Darüber hinaus werden Aktivitäten der Ar-

beitsvermittlung sowie Unterstützungsangebote zur Arbeitsmarkteingliederung unter Berück-

sichtigung und vorbehaltlich der allgemeinen Hygienevorschriften und der Berliner Eindäm-

mungsverordnung fortgesetzt, unterbreitet und perspektivisch ausgebaut.

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Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

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2 Profil des Jobcenters

2.1 Lokale Arbeitsmarktlage

Unser Bezirk ist durch eine breite Basis kleiner und mittelständischer Unternehmen gekenn-

zeichnet, dies zum überwiegenden Teil aus den Bereichen Handel und Dienstleistungen.

Die insgesamt ca. 5.300 ansässigen Arbeitgeber (mit mehr als 3 Arbeitnehmerinnen und Ar-

beitnehmern) sichern über 100.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, mehr als 90 %

der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber davon in KMU-Betrieben. In nicht einmal 1% der Unter-

nehmen arbeiten indes mehr als 250 Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer.

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg bietet zahlreiche Standortvorteile:

Namhafte Großunternehmen wie die Daimler AG, Bahlsen AG, die Berliner Stadtrei-

nigung, Lufthansa, etc.

Nähe zum Flughafen Berlin Brandenburg International

Nähe zum Güterverteilzentrum Großbeeren

Unternehmensnetzwerke: Großbeerenstraße, Motzener Str., Am Teltowkanal

gute Verkehrsanbindungen zur Innenstadt und zum Umland Berlins

Dabei ist die hervorragende Infrastruktur ein besonderes Merkmal. Die Autobahn A 113 führt

durch den nördlichen Bereich des Bezirkes und stellt damit eine sehr gute Verbindung über

Schönefeld zum südlichen Berliner Ring her. Dadurch ist eine schnelle und direkte Verbindung

zum zukünftigen Flughafen Berlin-Brandenburg-International gewährleistet.

Über den Bahnhof Südkreuz liegt darüber hinaus eine sehr gute Verbindung zum Lo-

gistikstandort Großbeeren vor, der durch die Kundinnen und Kunden in 20 Minuten erreicht

werden kann.

In den letzten 10 Jahren hat sich der Bezirk zu einem Wirtschaftsstandort erster Klasse und

zu einer Top-Adresse für Investorinnen und Investoren entwickelt. Nichtsdestotrotz spielt das

Thema Fachkräftemangel auch in der Region Berlin-Brandenburg eine Rolle. So sind vor allem

Engpässe in einzelnen technischen Berufsfeldern, wie Bauberufen sowie in einigen Gesund-

heits- und Pflegeberufen und bei Erzieherinnen und Erziehern festzustellen.

Eine ähnlich hohe Nachfrage gibt es im Bereich der Digitalwirtschaft.

Der Fachkräftemangel in den einzelnen Branchen erfordert mit Ausnahme des Bereiches Al-

tenpflege trotz Fachkräftemangels von unseren Kundinnen und Kunden auch ein hohes Maß

an eigener Mobilität bzw. Bereitschaft zum täglichen Pendeln.

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Die Branchen Bau-, Metallbau und Berufe Schweißtechnik werden beispielsweise überwie-

gend in Brandenburg nachgefragt/ausgeübt. Gleiches gilt für Tätigkeiten in den großen Lo-

gistikzentren rund um Berlin.

Von der sich leicht eintrübenden konjunkturellen Lage in der Bundesrepublik Deutschland,

welche mit der schwächelnden Automobilbranche zusammenhängt, bleibt der Bezirk Tempel-

hof- Schöneberg auf Grund des ausgeprägten Dienstleistungssektors bei Klein und Mittelstän-

dischen Unternehmen weitestgehend verschont.

Neben den im Bezirk ansässigen Unternehmen ist die voraussichtliche Eröffnung des Flugha-

fens Berlin Brandenburg International (BER) als zusätzlicher positiver Wirtschaftsfaktor für den

Bezirk zu sehen. Zehntausende neue Beschäftigungsmöglichkeiten auch im Helferbereich

werden im und um den Flughafen BER entstehen und somit auch für die Kundinnen und Kun-

den neue Chancen bieten.

2.2 Lokale Ausbildungsmarktlage

Die Situation im Berliner Ausbildungsmarkt stellt alle handelnden Akteure weiterhin vor große

Herausforderungen. Einerseits geht es um die Sicherung von Fachkräften für die Unterneh-

men und Betriebe, andererseits aber auch darum keine Schulabgängerin und keinen Schul-

abgänger aus dem Blick zu verlieren. Leider ist die Zahl der Jugendlichen/jungen Erwachse-

nen, die die Schule ohne einen Abschluss verlassen haben, 2019 wieder angestiegen, was

den Zugang in eine Ausbildung erheblich erschwert

Positiv festzuhalten bleibt, dass immer mehr Jugendliche und junge Erwachsene mit dem Hin-

tergrund Flucht/Asyl ihre Sprachkenntnisse verbessern und damit das notwendige Sprachni-

veau für einen Einstieg in eine duale Ausbildung erreichen konnten.

Die vorrangige Zielgruppe für eine Berufsausbildung sind Schulentlassene mit Schulab-

schluss, denen in Berlin umfangreiche Ausbildungs- und Übergangsangebote unterbreitet wer-

den können. Oberstes Ziel ist es Bewerberinnen und Bewerber mit den Ausbildungsbetrieben

zusammenzubringen und somit die Zahl der Jugendlichen/jungen Erwachsenen im Übergang

Schule/Beruf zu verringern. Dazu gehört es auch, die Bedeutung einer Berufsausbildung im

dualen System stärker hervorzuheben und den Trend vom Besuch einer weiterführenden

Schule hin zur Aufnahme einer Ausbildung zu verändern.

In Tempelhof-Schöneberg wurden im Zeitraum Oktober 2018 bis September 2019 1790 Be-

rufsausbildungsstellen gemeldet, das sind im Vergleich zum Vorjahr 77 Stellen (4,1 %) weni-

ger. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im Bezirk weiter rückläufig, die Zahl

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der 15-25jährigen hat sich im Zeitraum Oktober 2018 bis September 2019 von 6.058 auf 5.703

reduziert. Dies entspricht einem Rückgang von 5,9%. Auch die Anzahl der Bewerberinnen und

Bewerber um eine Ausbildungsstelle hat sich im Betrachtungszeitraum auf 2.068 leicht redu-

ziert.

Um jedem Jugendlichen/jungen Erwachsenen auf seinem Weg zu einem Berufsabschluss das

passende Unterstützungsangebot machen zu können, dabei lange Wege zu vermeiden und

schnelle Anschlusstermine umzusetzen, wird am regionalen Standort Tempelhof-Schöneberg

seit 15.10.2015 die Jugendberufsagentur betrieben.

Die Jugendberufsagentur Berlin ist eine von den beteiligten Institutionen (Bundesagentur für

Arbeit, Jobcenter, Land Berlin, Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin) gemeinsam be-

triebene Einrichtung mit jeweils einem Standort in jedem Bezirk Berlins, in der Jugendliche und

junge Erwachsene auf ihrem Weg in Ausbildung und Beschäftigung gemeinsam und umfas-

send beraten, unterstützt und bei Bedarf eng begleitet werden. Dabei gilt stets das Motto „Be-

ratung und Hilfestellung aus einer Hand“. Auch bei Abbruch einer Ausbildung oder vorüberge-

henden Krisen und Schwierigkeiten bietet die Jugendberufsagentur Unterstützung an.

Um möglichst vielen Jugendlichen/jungen Erwachsenen die Aufnahme einer Ausbildung zu

ermöglichen, arbeiten alle Partner der Jugendberufsagentur an der frühzeitigen Schülerakti-

vierung und Bewerbergewinnung mit. Die Angebote zur Beratung und Förderung beginnen

bereits mit dem 14. Lebensjahr und enden nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbil-

dung.

2.3 Kundenstruktur

Mit Stand Oktober 2019 sind im Jobcenter Tempelhof-Schöneberg 31.044 (Jahresdurch-

schnitt) erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gemeldet. Davon sind 15.349 (49,4 %)

weiblich und 15.694 (50,6 %) männlich. Gegenüber dem Vorjahresstand hat die Zahl der ELB

um - 5,8 % abgenommen.

Etwa 81,7 % der ELB sind älter als 25 Jahre. Der Anteil der über 25-Jährigen an allen ELB ist

gegenüber dem Vorjahreswert nahezu konstant. Während die Zahl der ELB ohne Fluchtkon-

text um -6,9 % auf 27.853 sank, ist der Bestand der ELB mit Fluchtkontext um +5,3 % auf

3.191 gestiegen. Der Anteil der ELB mit Fluchtkontext an allen ist damit gegenüber dem Vor-

jahr von 9,2 % auf 10,3 % gestiegen.

Von den 3.728 Alleinerziehenden im Jobcenter Tempelhof-Schöneberg sind 3.414 weiblich

(91,6 %). Von diesen verfügen 2.254 über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Der Anteil

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der Alleinerziehenden ohne Berufsabschluss (inkl. männlicher ELB) an allen Alleinerziehen-

den ist von 64,8 % auf 65,6 % gestiegen.

Durch den Einsatz der neuen Förderinstrumente „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i SGB II) und

„Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§16e SGB II) konnte der Bestand der Langzeitar-

beitslosen (LZA) gegenüber dem Vorjahr deutlich reduziert werden. Die Zahl langzeitarbeits-

losen ELB hat sich von 3.586 auf 2.931 reduziert (-18,3 %).

Entwicklung der ELB

In den letzten Jahren nahm aufgrund einer allgemein günstigen konjunkturellen Entwicklung

und einer stabilen Arbeitnehmernachfrage durch den Berliner Arbeitsmarkt die Zahl der Hilfe-

bedürftigen sowohl in Berlin gesamt als auch im Bezirk Tempelhof-Schöneberg stetig ab. Erste

Tendenzen und Meldungen zur wirtschaftlichen Entwicklung deuten jedoch auf geringeres

Wirtschaftswachstum in 2020 hin.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) geht in seiner Einschätzung über die

Beschäftigungsentwicklung 2020 davon aus, dass sich die Zahl der Beschäftigungen in Berlin

dennoch um rund 1,9 % erhöhen wird.1 Allerdings wird bereits eine Differenzierung hinsichtlich.

der Arbeitslosigkeit in den beiden unterschiedlichen Rechtskreisen unternommen.

1 Rossen, Anja; Roth, Duncan; Wapler, Rüdiger; Weißler, Marco; Weyh, Antje (2019): Regionale Arbeitsmarkt-prognosen (Stand: Herbst 2019), In: IAB-Forum 26. September 2019, https://www.iab-forum.de/regionale-arbeitsmarktprognosen-stand-herbst-2019/

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Kundenstruktur der erwerbsfähigen LeistungsberechtigtenJobcenter Tempelhof-Schöneberg

03.12.2019

Ausw ertung mit Datenstand Bereichtsmonat Oktober 2019

Jahresdurchschnittsw erte

erwerbsfähige

Leistungsberechtigte Okt 18 Okt 19 Ist - Ist VJ

Alle 32.938 31.044 -5,8%

weiblich 16.260 15.349 -5,6%

männlich 16.678 15.694 -5,9%

15 bis unter 25 Jahre 6.039 5.669 -6,1%

über 25 Jahre 26.899 25.375 -5,7%

Asyl Flucht 3.029 3.191 5,3%

ohne Asyl Flucht 29.909 27.853 -6,9%

Alleinerziehende 3.941 3.728 -5,4%

weiblich 3.631 3.414 -6,0%

Ohne abgeschlossene Berufsausbildung 2.372 2.254 -5,0%

Asyl Flucht 126 143 13,7%

ohne Asyl Flucht 2.246 2.111 -6,0%

männlich 310 315 1,4%

Ohne abgeschlossene Berufsausbildung 182 193 5,9%

Asyl Flucht 20 24 18,3%

ohne Asyl Flucht 162 169 4,3%

Zur AV angemeldet 32.413 30.560 -5,7%

Arbeitslos 10.114 9.277 -8,3%

LZA 3.586 2.931 -18,3%

Nicht arbeitslos/arbeitsuchend 10.318 9.835 -4,7%

andere (z.B. AU) 11.980 11.447 -4,4%

Ohne abgeschlossene Berufsausbildung 22.975 21.880 -4,8%

weiblich 11.257 10.715 -4,8%

15 bis unter 25 Jahre 2.618 2.475 -5,5%

über 25 Jahre 8.638 8.240 -4,6%

männlich 11.719 11.165 -4,7%

15 bis unter 25 Jahre 3.072 2.877 -6,4%

über 25 Jahre 8.647 8.288 -4,1%

LZA 3.586 2.931 -18,3%

weiblich 1.495 1.193 -20,3%

männlich 2.090 1.738 -16,8%

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9 Stand 03.12.2019

Während für den Rechtskreis SGB II noch von einem weiteren Rückgang ausgegangen wird,

rechnet die regionale Arbeitsmarktprognose (Stand: Herbst 2019) bereits mit einer Zunahme

der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB III für 2020. Bereits für 2020 geht das IAB in seiner

Prognose zur Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten für Berlin gesamt nur von

einem Rückgang um -2,4 % aus.2

Maßgeblich bei der Entwicklung der ELB ist zudem die Bevölkerungsentwicklung im Bezirk.

Aus der Bevölkerungsprognose der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt geht

für die Berliner Bezirke hervor, dass in Tempelhof-Schöneberg mit einem moderaten Anstieg

der Einwohnerzahl zu rechnen ist.3 Gegenüber 2015 nimmt demnach bis 2020 die Bevölke-

rung um +2,0 % zu, bis 2025 um +2,3 %. Die Entwicklung betrachtet nach Altersgruppen ist

dabei nicht homogen. Während eine Zunahme bei den über 65-Jährigen und den unter 18-

Jährigen zu beobachten ist und sich auch in den Prognosen fortsetzt, nimmt der Bevölke-

rungsteil der 18 bis 65-Jährigen leicht ab. Für die Zahl der ELB ist daher auch weiter mit einem

Rückgang zu rechnen.

Für die Entwicklung der ELB mit Fluchtkontext sind Vorhersagen schwieriger. Von Mitte 2016

bis Mitte 2017 gab es im Zuge der Fluchtmigration berlinweit hohe Zuwächse bei den ELB mit

Fluchtkontext. Seit Mitte 2017 bis zum aktuellen Zeitpunkt nimmt der Bestand an ELB mit

Fluchtkontext zwar weiter zu, allerdings mit deutlich geringeren Zuwachsraten. Für den Bezirk

Tempelhof-Schöneberg gehen wir aufgrund der aktuellen Bestandsentwicklungen weiterhin

einem Aufbau an ELB mit Fluchtkontext für 2020 aus. Sowohl im Zuge des Familiennachzuges

als auch durch die Struktur der ELB mit Fluchtkontext rechnen wir daher mit einem Aufbau des

Bestandes bei U25.

Entwicklung der BGs

Korrespondierend mit dem Rückgang der ELB nahm auch die Zahl der BGs im Jobcenter

Tempelhof-Schöneberg ab. Zwischen August 2018 und Juli 2019 betreute das Jobcenter Tem-

pelhof-Schöneberg im Durchschnitt 23.337 BGs. Im Vorjahreszeitraum betrug die Zahl 24.775

BGs. Dies entspricht einem Rückgang von etwa -5,8 %.

2 IAB; „Regionale Arbeitsmarktprognose – September 2019“; http://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/Regionale_Ar-beitsmarktprognosen_1902.pdf 3 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt; „Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke 2015-2030“; Januar 2016; http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/bevoelkerungsprognose/download/2015-2030/Bericht_Bevprog2015-2030.pdf

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10 Stand 03.12.2019

Abb. 1: Entwicklung der BGs im Jobcenter Tempelhof-Schöneberg ohne Differenzierung. Letzter verfügbarer Stand:

Juli 2019. Quelle: Datenportal Statistik Service Ost.

Betrachtet man jedoch die Entwicklung nach BG-Größe, zeigt sich, dass, wie bereits in den

Vorjahren, die Zahl der BGs mit 5 und mehr Mitgliedern anteilig weiter stark zunimmt (Abb. 2)

und somit auch höhere Betreuungszeiten notwendig sind.

Abb. 2: Entwicklung der BGs im Jobcenter Tempelhof-Schöneberg aufgeschlüsselt nach Größe der BGs im Vergleich zum Ba-siswert Juli 2017. Letzter verfügbarer Stand: Juli 2019. Quelle: Datenportal Statistik Service Ost.

21.500

22.750

24.000

25.250

26.500

Jul 17 Okt 17 Jan 18 Apr 18 Jul 18 Okt 18 Jan 19 Apr 19 Jul 19

Entwicklung der BGs im Jobcenter Tempelhof-Schöneberg - Anzahl absolut - ohne Differenzierung -

98,3 %

97,9 %

103,9 %

101,6 %

112,4 %

95 %

100 %

105 %

110 %

115 %

Jul 17 Okt 17 Jan 18 Apr 18 Jul 18 Okt 18 Jan 19 Apr 19 Jul 19

Ve

rän

de

run

g in

Pro

ze

nt

Entwicklung der BGs im Jobcenter Tempelhof-Schöneberg

- nach Anzahl der eLb innerhalb der BGs -

mit 1 Person mit 2 Personen mit 3 Personen mit 4 Personen 5 Personen und mehr

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11 Stand 03.12.2019

2.4 Kooperationen mit Netzwerkpartnern

Kooperationen und Vernetzung auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene sind ein we-

sentlicher Faktor für eine gelingende Integrationsarbeit. Das Jobcenter Berlin Tempelhof-

Schöneberg arbeitet mit der Bundesagentur für Arbeit, der Senatsverwaltung für Integration,

Arbeit und Soziales, dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Bildungsträgern, sozialen

Institutionen sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern eng zusammen, um individuelle Lö-

sungswege, die den unterschiedlichen Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden gerecht

werden, zu finden. Das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg beteiligt sich darüber hinaus

an der der Umsetzung von Förderprogrammen des Bundes und des Landes.

Bisher verfolgte Ansätze werden im Jahr 2020 fortgeführt und weiterentwickelt.

●Die Fortschreibung der kooperativen Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Tempelhof-

Schöneberg von Berlin im Zusammenhang mit den Eingliederungsleistungen nach

§ 16a II SGB II

●Die Verfahrensregelung bei der Betreuung Wohnungsloser

●Die Mitarbeit in den Netzwerken zur Verbesserung der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

●Die Zusammenarbeit mit den örtlichen Beratungsdienstleistungsträgern für Ausbildung,

Qualifizierung und Sprachförderung

Zur Verstetigung der genannten Aktivitäten hat sich ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch

der Netzwerkpartner über verschiedene Ebenen und Schnittstellen bewährt. Kooperationsver-

einbarungen bilden die Grundlage für eine konkretisierte Zusammenarbeit der beteiligten Stel-

len.

Die seit Jahren bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bezirksamt Tempelhof-

Schöneberg von Berlin, namentlich den Abteilungen Soziales, Gesundheit, Stadtentwicklung

sowie Jugend, Ordnung, Bürgerdienste und dem Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg wird

bei Bedarf modifiziert oder veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Eine hohe Qualität

der Leistungserbringung an den Schnittstellen zu den beteiligten Partnern ist und bleibt Ziel

des Jobcenters Tempelhof-Schöneberg.

Auch mit der Agentur für Arbeit Berlin Süd bestehen Kooperationsvereinbarungen für die Be-

reiche Zusammenarbeit im Bereich U 25, für die Jugendberufsagentur am Standort Tempel-

hof-Schöneberg, Rehabilitation (Verwaltungs- und Kooperationsvereinbarung) und den ge-

meinsamen Arbeitgeberservice (Masterplan).

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12 Stand 03.12.2019

Es stehen außerdem folgende Landesinstrumente zur Verfügung, die die Integrationsfach-

kräfte des Jobcenters ergänzend einsetzen können:

Das „Berliner Jobcoaching in der öffentlich geförderten Beschäftigung“ bietet Coaching- und

Qualifizierungsangebote mit dem Ziel, Arbeitslose mit Vermittlungshemmnissen dauerhaft in

den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Diese Angebote richten sich in erster Linie an

Personen, die Beschäftigungsmaßnahmen bei gemeinwohlorientierten Trägern wahrnehmen,

sowie an Geflüchtete. Im Rahmen des gemeinsamen Projektes „Vom Datenaustausch zur Zu-

sammenarbeit“ sollen Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zwischen Integrationsfachkräften

und Berliner Jobcoaches genutzt und gemeinsame Handlungsstrategien abgestimmt werden.

Durch eine zusätzliche Landesergänzungsförderung (Ko-Finanzierung) wird die Vermittlung in

öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen des §16i SGB II unterstützt: Das Land Berlin

gewährt mit dieser Förderung Zuschüsse für Projekte, die Aufgaben von gesamtstädtischem

Interesse erfüllen bzw. die bezirklichen Strukturen stärken und in denen Personen beschäftigt

werden, die von Berliner Jobcentern gefördert werden.

Seit dem Sommer 2019 setzt das Land Berlin als weiteres Instrument zur Bekämpfung der

Langzeitarbeitslosigkeit das „Solidarische Grundeinkommen“ (SGE) um. Im Rahmen des Pi-

lotprojektes erhalten 1.000 Berlinerinnen und Berliner die Möglichkeit, eine zusätzliche, ge-

meinwohlorientierte und im öffentlichen Interesse des Landes Berlin liegende Tätigkeiten in

zehn vorab definierten Tätigkeitsbereichen aufzunehmen. Der Modellansatz richtet sich an

Personen, die sich im SGB II-Leistungsbezug befinden und zwischen einem Jahr und drei

Jahren arbeitslos sind. Die Besetzungsfrist für SGE-Stellen läuft bis zum 31. Dezember 2020.

Die Beschäftigung erfolgt bei Verwaltungsstellen (Haupt- und kommunale Verwaltung), lan-

deseigenen Unternehmen und bei freien Trägern (u. a. Wohlfahrtverbände, Kitaträger). Der

Arbeitsplatz wird für fünf Jahre vom Land Berlin gefördert. Zusätzlich werden ein Coaching

und Qualifizierungsmöglichkeiten angeboten. Ziel ist der Übergang in eine Stelle auf dem re-

gulären Arbeitsmarkt. Gelingt das nicht, dann gewährleistet das Land Berlin die Weiterbe-

schäftigung im öffentlichen Dienst. Das Solidarische Grundeinkommen existiert in zwei Finan-

zierungsvarianten: Als komplementäres Modell in Verbindung mit dem § 16e SGB II in den

ersten zwei Förderjahren und als komplett landesfinanzierte Variante.

Das Qualifizierungsangebot „Qualifizierung für Beschäftigung“ (QfB) richtet sich an Teilneh-

mende in Maßnahmen der Beschäftigungsförderung sowie auch an Nichtleistungsempfan-

gende. Mit dem Förderinstrument „Qualifizierung vor Beschäftigung“ (QvB) werden berufliche

Weiterbildungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Berufsorientierung für die Integration bzw.

Page 13: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020...schnitt) erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gemeldet. Davon sind 15.349 (49,4 %) weiblich und 15.694 (50,6 %) männlich. Gegenüber

Arbeitsmarktprogramm 2020

Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

13 Stand 03.12.2019

Reintegration von arbeitslosen Menschen in den Arbeitsprozess gefördert. Die Maßnahmen

ermöglichen den Erwerb von Teilqualifikationen innerhalb eines Berufsfeldes und beinhalten

häufig auch berufsspezifische Deutschsprachförderung. Zudem werden Maßnahmen zum

Nachholen des Mittleren Schulabschlusses (MSA) angeboten. QvB kann bspw. im Vorfeld ei-

ner Aktivierungsmaßnahme oder als Vorbereitung auf eine Maßnahme zur Förderung berufli-

cher Weiterbildung (FbW) eingesetzt werden.

Der Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderung für Berliner Ar-

beitgeber, die neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse begründen. Als

Zielgruppe werden Personen, die mindestens 6 Monate arbeitslos gemeldet sind und Beschäf-

tigte, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten (z.B. Minijobber und -jobbe-

rinnen und Teilnehmende von Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen), gefördert.

3 Ziele

3.1 Bundeseinheitliche Ziele

Zielsystem zur Erreichung der Ziele im SGB II

Grundlage des Zielsystems ist § 48a SGB II. Die Steuerungsziele und Qualitätskennzahlen

werden anhand spezifischer Zielindikatoren und Ergänzungsgrößen gemessen.

Für 2020 strebt das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg folgende Ziele an:

Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit:

Integrationsquote +0,5 %.

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Arbeitsmarktprogramm 2020

Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

14 Stand 03.12.2019

Verringerung von langfristigem Leistungsbezug:

Reduzierung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern um -3,1 %.

3.2 Lokale Ziele

Für 2020 sind im Gegensatz zum Vorjahr keine konkreten Zielstellungen bei der „Vermeidung

der Übertritte in Langzeitarbeitslosigkeit“ sowie der „Erhöhung der Abgänge von Langzeitar-

beitslosen in Erwerbstätigkeit auf den 1. Arbeitsmarkt und in Selbstständigkeit“ vereinbart.

Nichtsdestotrotz verbleiben diese Steuerungsgrößen im Fokus des Jobcenters Tempelhof-

Schöneberg. Der frühzeitige Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie die Reintegration von

langzeitarbeitslosen, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Arbeitsmarkt durch Unter-

stützung mit Förderinstrumenten aus dem Teilhabechancengesetz sind auch 2020 wesentli-

che Hebel, die auch im Sinne der beiden bundesweiten Ziele wirken.

Folgende Berlinweite Ziele sind vereinbart worden:

Erhalt/Steigerung der Integrationsquote U25

Erhalt/Steigerung der Integrationsquote Alleinerziehender ohne abgeschlossene Berufs-

ausbildung

Die konkrete Ausgestaltung der Zielfestlegung lag zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht vor.

4 Ausgewählte Handlungsfelder

4.1 Die Handlungsfelder im Einzelnen

4.1.1 Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf

Ziel der Jugendberufsagentur Berlin (JBA) ist der erfolgreiche Berufseinstieg. Hierbei ist eine

intensive, abgestimmte Zusammenarbeit der kommunalen Partner, der Agentur für Arbeit, des

Jobcenters und aller weiteren Netzwerkpartner von entscheidender Bedeutung. Alle beteilig-

ten Akteure der Jugendberufsagentur unterstützen daher junge Menschen beim Übergang von

der Schule in die Ausbildung, um ihnen einen erfolgreichen beruflichen Einstieg in das Er-

werbsleben zu ermöglichen.

Die bisher erfolgreich genutzten Aktivitäten werden auch in 2020 fortgeführt:

Gemeinsame Bewerbergewinnung und Aktivierung der ausbildungsfähigen Jugendli-

chen ab dem 14. Lebensjahr mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Berlin Süd

Optimierung der Schnittstelle SGB III/SGB II (Ausbildungsvermittlung)

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Arbeitsmarktprogramm 2020

Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

15 Stand 03.12.2019

Unterbreitung eines bedarfsgerechten Angebotes bzw. Bereitstellung von Berufsvor-

bereitenden Bildungsmaßnahmen sowie der Einstiegsqualifizierung (EQ) für Jugendli-

che mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven

Unterstützung des Ausbildungszugangs und der Ausbildungsbegleitung durch das In-

strument Assistierte Ausbildung bzw. durch die Möglichkeit der außerbetrieblichen

Ausbildung (BaE) in Teilzeit

Erfolgsorientierte Unterstützung der Ausbildungsdurchführung durch die bedarfsorien-

tierte Bereitstellung ausbildungsbegleitender Hilfen

Prozesssicherung des Absolventenmanagements unter Einbindung des gemeinsamen

Arbeitgeberservices (gAG-S) – insbesondere für Absolvent/-innen von Maßnahmen

der außerbetrieblichen Berufsausbildung (BaE)

Ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung der Integrationsbemühungen sind auch die zusätzlich

bereitgestellten Angebote des Landes Berlin zur Förderung der Berufsausbildung „Berliner

Ausbildungsplatzprogramm“ (BAPP) und „Berliner Ausbildungsmodell“ (BAM, die Aktivitäten

im Rahmen des bezirklichen Beschäftigungsbündnisses und der Jugendberufshilfe, welche für

geeignete Bewerberinnen und Bewerber individuell genutzt werden.

Neben der Vermittlung in Ausbildung ist die Integration von Jugendlichen/jungen Erwachsenen

in Arbeit ein weiteres Ziel. Jugendliche mit Berufsabschluss und Jugendliche ohne Ausbil-

dungswunsch und -eignung werden in einem Team für Personen unter 25 Jahren entspre-

chend betreut. Im Fokus stehen hierbei vor allem die intensive, branchenorientierte Vermitt-

lungsarbeit, die Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Arbeitgeberservice, dem Team AV

Markt und die Nutzung passgenauer, betriebsnaher Maßnahmen (§ 45 SGB III, § 81 SGB III).

4.1.2 Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit

Die Bemühungen zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit und des Langzeitleistungsbezuges

besitzen eine gesamtgesellschaftliche Relevanz und werden im Jahr 2020 durch die im Jahr

2019 erfolgte Neuorganisation der für den sozialen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden

Fördermöglichkeiten weiter charakterisiert sein. Die im Teilhabechancengesetz neu geschaf-

fenen Instrumente „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“

haben die bisherigen Programme „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ und „Soziale Teilhabe

am Arbeitsmarkt“ abgelöst. Die Umsetzung der neuen Förderinstrumente nimmt eine intensive

Vorbereitung und Betreuung der Teilnehmenden sowie eine umfassende Arbeitsplatzakquise

in Anspruch.

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Arbeitsmarktprogramm 2020

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16 Stand 03.12.2019

Neben dem Teilhabechancengesetz wird mit dem Solidarischen Grundeinkommen (SGE) das

Instrumentarium zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit in Berlin um einen neuen Baustein

ergänzt. Dabei sollen langzeitarbeitslose Kundinnen und Kunden des SGB II ein Angebot für

eine Arbeit im sozialen Arbeitsmarkt bei kommunalen Unternehmen, gemeinnützigen Trägern

oder in Haupt- und Bezirksverwaltungen erhalten.

Ergänzend ist eine Verzahnung der Instrumente der Arbeitsförderung mit Angeboten kommu-

naler Eingliederungsleistungen nach §16a SGB II innerhalb des lokalen Netzwerkes anzustre-

ben und die Inanspruchnahme der sozialintegrativen Leistungen zu forcieren. Der ganzheitli-

che und umfassende Unterstützungsansatz leistet einen maßgeblichen Beitrag beim Abbau

von Vermittlungshemmnissen und letztlich zur Integration in Arbeit. Ein standardisierter Hand-

lungsleitfaden flankiert den internen Prozess „Beratung, Erfassung und Nachhaltung der §16a

SGB II Eingliederungsleistungen“.

4.1.3 Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs

Die Innovationsfähigkeit und das Wachstum einer Volkswirtschaft werden vor allem durch

Fachkräfte gesichert; sie schaffen Neues und generieren Beschäftigungschancen auch für ge-

ringer qualifizierte Arbeitskräfte. Die Entwicklung und Förderung von Fachkräftepotenzialen

liegt daher auch im Jahr 2020 im Fokus. Zum anderen gehört zur Fachkräftesicherung die

Intensivierung von Qualifizierungs- und Weiterbildungsanstrengungen für unterschiedliche Al-

ters- und Qualifikationsgruppen. Insbesondere die Potenziale von Frauen und Älteren, aber

auch die von Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderungen müssen

auf ein hohes, am Arbeitsmarkt nachgefragtes Qualifikationsniveau entwickelt werden. Diese

Zielsetzung hat auch das neue Angebot der Bundesagentur für Arbeit, die lebensbegleitende

Berufsberatung. Sie ist Teil der Strategie des Qualifizierungschancengesetzes der Bundesre-

gierung. Im Zuge der lebensbegleitenden Beratung im Erwerbsleben sollen auch Menschen,

die aktuell nicht von Arbeitslosigkeit betroffen sind, Beratung und Unterstützung zu Qualifizie-

rung und Erhalt ihrer persönlichen Beschäftigungsfähigkeit bekommen. Dies betrifft im Kontext

der gemeinsamen Einrichtungen auch die Personen, die ihren Lebensunterhalt durch ihre Be-

schäftigung aktuell nicht decken können und ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen.

Dabei sind vorhandene Beschäftigungspotenziale in der Wirtschaft, insbesondere bei kleinen

und mittleren Unternehmen (KMU) zu nutzen. Unter Nutzung geeigneter arbeitsmarktpoliti-

scher Instrumente können passgenaue Strategien erarbeitet werden.

4.1.4 Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

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Arbeitsmarktprogramm 2020

Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

17 Stand 03.12.2019

Hindernisse für Frauen in der Arbeitswelt

Frauen sehen sich häufig mit Doppel- und Mehrfachbelastungen konfrontiert. Zum einen stel-

len familienbedingte Unterbrechungen des Berufsweges nach wie vor eine Wiedereinstel-

lungshürde dar. Zum anderen erschweren Lebensläufe ohne abgeschlossene Berufsausbil-

dung einen auskömmlichen Einstieg als Fachkraft ins Berufsleben. Fehlende Kinderbetreuung

und ungünstige Rahmenbedingungen erschweren die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu-

sätzlich. Teilzeitarbeit bietet Beschäftigungschancen, ist aber neben Vor- auch mit Nachteilen

für die Betroffenen verbunden.

Angestrebte Maßnahmen des Jobcenters zur Verbesserung in 2020

Weiterhin aktive Umsetzung mit der im § 1 Abs.2 Satz 3 SGB II benannten Aufgabe

der Grundsicherung für Arbeitssuchende „Die Gleichstellung von Männern und Frauen

ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen.“

Sensibilisierung der Öffentlichkeit, der Führungskräfte und der Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter des Jobcenters zum Thema Chancengleichheit

Stärkung und Unterstützung einer individuellen eigenverantwortlichen Berufsweg- und

Lebensplanung insbesondere bei Alleinerziehenden u.a. auch durch Einbezug von be-

zirklichen/ überbezirklichen Netzwerken und Projekten

Neue berufliche Perspektiven – Das Jobcenter informiert aktiv, damit auch Frauen und

Mädchen in Berufen und Wirtschaftsbereichen mit guten Einkommens- und Arbeitsbe-

dingungen Fuß fassen können. Dazu zählt insbesondere als wichtiges Ziel, die weibli-

chen Kundinnen für Berufe mit Zukunftsaussichten zu interessieren. Technische und

naturwissenschaftliche Berufe, green Jobs (also Berufe mit Tieren, Natur und Umwelt)

müssen für alle Geschlechter attraktiv werden. Außerdem sollen Unternehmen, insbe-

sondere KMU im Bezirk für die Beschäftigung von Frauen und Männern in Teilzeit mo-

tiviert werden.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erfordert eine vorausschauende Planung. Je

nach Länge der Unterbrechung ist insbesondere zum Stichwort „Kinderbetreuung“ ein

Einstieg in den Arbeitsmarkt mit Hürden für Frauen verbunden. Eine kontinuierliche

Beratung und Information auch während der Elternzeit gem. §10 SGBII ermöglicht

rechtzeitige Handlungswege, berufliche Perspektiven insbesondere zu Qualifizierungs-

maßnahmen und erleichtert damit einen beruflichen Einstieg nach der Elternzeit.

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Arbeitsmarktprogramm 2020

Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

18 Stand 03.12.2019

4.1.5 Schwerbehinderte Menschen

Trotz der positiven wirtschaftlichen Entwicklung haben viele schwerbehinderte Menschen nach

wie vor Probleme, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Um die Teilhabe auch schwerbehin-

derter Menschen sicherzustellen, werden diese durch Spezialvermittler bedarfsgerecht bera-

ten und die zur Verfügung stehenden Förderinstrumente gezielt eingesetzt.

Um diese Personengruppe noch gezielter zu unterstützen, wurde darüber hinaus ein speziel-

les Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters Tempelhof-Schöneberg entwickelt und separat ver-

fasst.

4.2 Umsetzungsstrategie/Aktivitäten

Das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg erbringt im Rahmen der aktiven Arbeitsförde-

rung Leistungen, die im Wesentlichen folgenden Gruppen zugeordnet werden können:

individuelle Integrationshilfen/Arbeitgeberzuschüsse, z. B. neben der Beratungsdienst-

leistung das Vermittlungsbudget, Eingliederungszuschüsse oder Zuschüsse für die Ar-

beitsaufnahme in kleinen und mittelständischen Unternehmen,

durch Dritte erbrachte Arbeitsmarktdienstleistungen, z. B. Förderung der beruflichen

Weiterbildung für Kundinnen und Kunden mit vorwiegend integrationsnahen Profilla-

gen, sowie Maßnahmen zur Aktivierung und zur beruflichen Eingliederung auf der

Grundlage der individuellen Integrationsstrategie,

Qualifizierung von Kundinnen und Kunden die trotz bestehenden Beschäftigungsver-

hältnissen die Hilfebedürftigkeit nicht überwinden können,

öffentlich geförderte Beschäftigung, wie Arbeitsgelegenheiten - Mehraufwandsvariante

für Kundinnen und Kunden mit komplexen Profillagen gemäß § 16 d SGB II,

aktive Nutzung der Förderinstrumente nach dem Teilhabechancengesetz auf dem ers-

ten Arbeitsmarkt (§ 16e und § 16 i SGB II),

Umsetzung des solidarischen Grundeinkommens (SGE),

Fortsetzung der bewerberorientierten Vermittlung incl. Arbeitgeberzugang durch die

Organisationseinheit AV- Markt,

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Arbeitsmarktprogramm 2020

Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

19 Stand 03.12.2019

Nutzung der Berliner Landesinstrumente: Berliner Jobcoaching; Qualifizierungsange-

bot „Qualifizierung für Beschäftigung“ (QfB); Landeszuschuss für kleine und mittlere

Unternehmen im Rahmen der Neugründung.

Eine Übersicht über den geplanten Einsatz der Förderinstrumente, findet sich im Absatz 5.1.

4.3 Zielnachhaltung

Der Zielnachhalteprozess soll eine effektive Zielerreichung unterstützen und Transparenz über

das Geschäftsergebnis schaffen. Die Abweichungs- und Ursachenanalysen sowie die Emp-

fehlungen des Controllings liefern dabei den operativen Bereichen wertvolle Erkenntnisse zur

Vorbereitung zielorientierter Entscheidungen und zur Zielerreichung.

Folgende Nachhaltungs-Aktivitäten sind von besonderer Bedeutung:

die Umsetzung der Eintrittsplanung,

die Bindung der Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung,

die unterjährige Zielerreichung bei den geschäftspolitischen Zielen (vom Gesamtergeb-

nis zur Teamebene) sowie den lokalen Zielen,

die chancenorientierte bzw. risikoorientierte Realisierung von Steuerungsmaßnahmen,

die Einhaltung der Mindeststandards.

Das interne Kontrollsystem (IKS) bietet daneben die zusätzliche Möglichkeit der Auswertung

der Ergebnisse der fachaufsichtlichen Begleitung. Steuerungsrelevante Erkenntnisse fließen

in die betreffenden Besprechungsformate mit ein. Gleiches gilt für Auswertungen im Rahmen

der Datenqualität. Regelmäßig werden die Erkenntnisse in die Steuerungsüberlegungen mit

einbezogen.

5 Finanzielle Ressourcen

Dem Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg stehen für das Jahr 2020 nach der Zuteilung

des BMAS rund 1,7 Millionen € mehr im Gesamtbudget zur Verfügung als 2019.

Die Zuteilung sowie das Ergebnis der ersten Verwaltungskostenplanung im Überblick:

Verwaltungskostenbudget 41.425.112 €

Eingliederungsbudget 42.857.124 €

Globalbudget insgesamt 84.282.236 €

Notwendige Umschichtung aus dem Eingliederungsbudget ca. 3,8 Mio. €

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Arbeitsmarktprogramm 2020

Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

20 Stand 03.12.2019

5.1 Eingliederungstitel

Vor dem Hintergrund verbesserter finanzieller Rahmenbedingungen aber auch bestehender

Umschichtungsnotwendigkeit ist der Grundsatz der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit beim

Einsatz der Haushaltsmittel in 2020 weiterhin im Fokus des Jobcenters.

Im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg werden in 2020 alle Möglichkeiten des Integrati-

onsprozesses am Arbeitsmarkt zielorientiert genutzt, um mit dem Einsatz der zur Verfügung

stehenden Ressourcen die Anzahl der Integrationen in den Arbeitsmarkt zu steigern. Weitere

Ziele sind der Abbau von Beschäftigungshürden sowie die Herstellung und der Erhalt der Be-

schäftigungsfähigkeit, die sich in Integrationsfortschritten widerspiegeln.

Für das Neugeschäft 2020 stehen Ausgabemittel in Höhe von rund 15,7 Mio. € zur Verfügung.

Dies sind aufgrund hoher Vorbindungen insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung

neuer Förderinstrumente im Rahmen des Teilhabechancengesetzes etwa 4,4 Mio. € weniger

als in 2019.

Neben den Ausgabemitteln für das Neugeschäft sind finanzielle Aufwendungen für bereits ini-

tiierte Maßnahmen zu leisten, so dass rund 24,7 Mio. € für Vorbindungen aus 2019 und Vor-

jahren, fällig in 2020, berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen auch bereits erfolgte Ein-

käufe für Maßnahmen des 1. Arbeitsmarktes im Jahr 2020.

Der geschäftspolitische Schwerpunkt - unter Berücksichtigung von Wirkungs- und Wirtschaft-

lichkeitsaspekten – liegt auch 2020 bei den auf die Integration in den 1. Arbeitsmarkt gerich-

teten Instrumenten. Dementsprechend sind die Instrumente der Qualifizierung und Aktivierung

mit einem vergleichsweise hohen Budget ausgestattet.

Analog zum Vorjahr sind in 2020 im 2. Arbeitsmarkt Arbeitsgelegenheiten unter Berücksichti-

gung von Maßnahmen aus den gesamtstädtischen Einsatzfeldern (GSE) geplant. Hier wird ein

Gesamtbedarf von rd. 3,9 Mio. € berücksichtigt.

Die nachfolgende Übersicht verdeutlicht die Gesamtplanung im Einzelnen:

Eintrittsplanung 2020

Plan

Budget

Qualifizierung 7.431.514 € Eintritte Qualifizierung (FbW) 1.400

davon: Eintritte abschlussorientierte Qualifizierung 199

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Arbeitsmarktprogramm 2020

Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

21 Stand 03.12.2019

Anteil Eintritte in abschlussorientierte Qualifizierung (in %) 14,2

Aktivierung 18.963.877 € Eintritte Aktivierung 6.537

davon: Eintritte in Maßnahmen zur Aktivierung bei einem Arbeitgeber (MAG) 189 15.360 €

davon: Eintritte in Maßnahmen zur Aktivierung bei einem Träger (MAT) 5.358 15.057.558 €

davon: Eintritte in Arbeitsgelegenheiten – Mehraufwandvariante (AGH) 990 3.890.959 €

Sonstige Eintritte 11.537.604 €

Eintritte in Eingliederungszuschuss (EGZ) 181 1.167.398 €

Eintritte in Einstiegsgeld (ESG) 668 1.805.382 €

Eintritte in Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EvL - § 16e) 79 1.225.629 €

Eintritte in Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM - § 16i) 65 7.339.195 €

Weitere Bindungen 3.125.430 €

Eintritte in weitere Maßnahmen U25 (BaE, ASA, abH, EQ) 50 931.913 € Reha-Pflicht-MN, Reha-FbW, EGZ-SB, AG-Reha, Vermittlungsbudget, HSA, AVGS-MPAV (1.+2. Rate) 1.366.834 €

FAV (nur Vorbindung aus VJ) 690.496 €

§ 16h SGB II – Zuwendungsprojekt (nur Vorbindung aus VJ) 19.790 €

§ 16c SGB II - LES 35 116.397 €

Maßnahmeneintritte gesamt 9.015

5.2 Personelle Ressourcen

Die personelle Situation hat sich im Vergleich zum Jahr 2019 grundsätzlich nicht geändert.

Das Ziel besteht weiterhin, die zur Verfügung gestellten Kapazitäten zu nutzen. Allerdings kön-

nen auch in 2020 unvorhersehbare Einschränkungen durch Fluktuation und/oder Prozesse

der Personalrekrutierung nicht ausgeschlossen werden.

Daher wird es vor allem darum gehen, die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in jeder

Hinsicht bestmöglich für die personellen Ressourcen zu nutzen.

6. Schlussbemerkungen

Mit dem Arbeitsmarktprogramm 2020 soll das Ziel realisiert werden, Kundinnen und Kunden

den Einstieg oder die Rückkehr in das Erwerbsleben zu ermöglichen sowie die Hilfebedürftig-

keit zu reduzieren und bestenfalls zu beenden.

Elena Zavlaris

Geschäftsführerin

JC Berlin Tempelhof-Schöneberg

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Arbeitsmarktprogramm 2020

Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

22 Stand 03.12.2019

Anhang

Abkürzungsverzeichnis

AGH-Entgelt Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante

AGH-MAE Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung

gAG-S gemeinsamer Arbeitgeber-Service

BaE Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen

BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

ELB erwerbsfähiger Leistungsberechtigter

FAV Förderung von Arbeitsverhältnissen

FbW Förderung der beruflichen Weiterbildung

IFK Integrationsfachkraft

IKS Internes Kontrollsystem

KdU Kosten der Unterkunft und Heizung

MAG Maßnahmen bei einem Arbeitgeber

QM Quartiersmanagement

SGB II Sozialgesetzbuch Zweites Buch

SGB III Sozialgesetzbuch Drittes Buch

SGG Sozialgerichtsgesetz

SpL Summe passiver Leistungen (Alg II und Sozialgeld)

SWL Sonstige weitere Leistungen

U25 Personen unter 25 Jahren

Ü25 Personen 25 Jahre und älter

UVB unversorgte Bewerber

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Arbeitsmarktprogramm 2020

Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

23 Stand 03.12.2019

Erläuterungen zu Begriffen

Arbeitslosigkeit

„Arbeitslos ist, wer Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist und

1. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit),

2. sich bemüht, die eigene Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen), und

3. den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit).„

(§ 138 I SGB III)

arbeitssuchend

Arbeitsuchende sind Personen, die eine Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Dies gilt auch, wenn sie bereits

eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben.

BFD

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) wurde anstelle der Aussetzung der Wehrpflicht und damit auch des Zivildiens-

tes eingeführt. Er soll die bestehenden Freiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches

Jahr ergänzen und das bürgerschaftliche Engagement fördern.

EGZ

Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen Zuschüsse zu den Arbeits-

entgelten erhalten, wenn deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Umstände erschwert ist. Die Förder-

höhe und Förderdauer eines Eingliederungszuschusses richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des

Arbeitnehmers bzw. den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.

FSJ

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein sozialer Freiwilligendienst in Deutschland für Jugendliche und junge Er-

wachsene, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben.

FÖJ

Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr für Jugendliche im Alter von 16 bis

27 Jahren. Das Freiwillige Ökologische Jahr dauert in der Regel zwölf Monate.

erwerbsfähige Leistungsberechtige (eLb)

Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten gem. § 7 SGB II Personen, die

das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben,

erwerbsfähig sind,

hilfebedürftig sind und

ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

MAG

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber (MAG).

Maßnahmen bei einem Arbeitgeber dürfen jeweils die Dauer von vier Wochen nicht überschreiten.