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Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225 30. 03. 2012 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. März 2012 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Bätzing-Lichtenthäler, Sabine (SPD) ........... 17 Bas, Bärbel (SPD) ....................... 68, 69 Beck, Marieluise (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .............. 1 Behm, Cornelia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 18, 19 Bellmann, Veronika (CDU/CSU) ............. 36 Birkwald, Matthias W. (DIE LINKE.) ...... 48, 49 Bollmann, Gerd (SPD) ................... 83, 84 Dr. Bunge, Martina (DIE LINKE.) ........... 60 Burkert, Martin (SPD) ..................... 3, 4 Cramon-Taubadel, Viola von (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .............. 5 Crone, Petra (SPD) ...................... 56, 57 Dörner, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .... 15, 63, 64, 65 Dr. Enkelmann, Dagmar (DIE LINKE.) ....... 20 Ernst, Klaus (DIE LINKE.) ................. 21 Ferner, Elke (SPD) ...................... 50, 51 Gohlke, Nicole (DIE LINKE.) ............... 70 Gunkel, Wolfgang (SPD) .................... 85 Dr. Höll, Barbara (DIE LINKE.) .......... 22, 23 Hunko, Andrej (DIE LINKE.) ................ 6 Kaczmarek, Oliver (SPD) ............. 88, 89, 90 Kindler, Sven-Christian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 37 Kipping, Katja (DIE LINKE.) ............... 52 Klein-Schmeink, Maria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 71 Koczy, Ute (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ... 93 Kolbe, Daniela (Leipzig) (SPD) .............. 7, 8 Kunert, Katrin (DIE LINKE.) ....... 9, 24, 58, 61 Kurth, Markus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 53 Lazar, Monika (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 10 Lehrieder, Paul (CDU/CSU) ................. 25 Lenkert, Ralph (DIE LINKE.) ...... 38, 39, 40, 41 Liebing, Ingbert (CDU/CSU) ................ 86 Lötzer, Ulla (DIE LINKE.) ......... 42, 43, 44, 45 Mast, Katja (SPD) ................... 46, 54, 55 Mattheis, Hilde (SPD) ................... 72, 73 Nouripour, Omid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 62 Özog ˘uz, Aydan (SPD) ...................... 11 Pitterle, Richard (DIE LINKE.) ........ 26, 27, 28 Ploetz, Yvonne (DIE LINKE.) ...... 12, 13, 16, 66 Poß, Joachim (SPD) ............... 29, 30, 31, 32 Pronold, Florian (SPD) ............... 77, 78, 79 Rawert, Mechthild (SPD) ................. 59, 67 Dr. Reimann, Carola (SPD) .............. 74, 75 Röspel, René (SPD) ........................ 91 Rößner, Tabea (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 80 Sager, Krista (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 92 Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage

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Deutscher Bundestag17. Wahlperiode

Drucksache 17/922530. 03. 2012

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 26. März 2012eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Bätzing-Lichtenthäler, Sabine (SPD) . . . . . . . . . . . 17

Bas, Bärbel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68, 69

Beck, Marieluise (Bremen)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 1

Behm, Cornelia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 18, 19

Bellmann, Veronika (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 36

Birkwald, Matthias W. (DIE LINKE.) . . . . . . 48, 49

Bollmann, Gerd (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83, 84

Dr. Bunge, Martina (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . 60

Burkert, Martin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 4

Cramon-Taubadel, Viola von(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 5

Crone, Petra (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 57

Dörner, Katja(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 15, 63, 64, 65

Dr. Enkelmann, Dagmar (DIE LINKE.) . . . . . . . 20

Ernst, Klaus (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Ferner, Elke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50, 51

Gohlke, Nicole (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 70

Gunkel, Wolfgang (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85

Dr. Höll, Barbara (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . 22, 23

Hunko, Andrej (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Kaczmarek, Oliver (SPD) . . . . . . . . . . . . . 88, 89, 90

Kindler, Sven-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 37

Kipping, Katja (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 52

Klein-Schmeink, Maria(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 71

Koczy, Ute (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 93

Kolbe, Daniela (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 7, 8

Kunert, Katrin (DIE LINKE.) . . . . . . . 9, 24, 58, 61

Kurth, Markus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 53

Lazar, Monika (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 10

Lehrieder, Paul (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Lenkert, Ralph (DIE LINKE.) . . . . . . 38, 39, 40, 41

Liebing, Ingbert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 86

Lötzer, Ulla (DIE LINKE.) . . . . . . . . . 42, 43, 44, 45

Mast, Katja (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 54, 55

Mattheis, Hilde (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72, 73

Nouripour, Omid(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 62

Özoguz, Aydan (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Pitterle, Richard (DIE LINKE.) . . . . . . . . 26, 27, 28

Ploetz, Yvonne (DIE LINKE.) . . . . . . 12, 13, 16, 66

Poß, Joachim (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30, 31, 32

Pronold, Florian (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 77, 78, 79

Rawert, Mechthild (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 59, 67

Dr. Reimann, Carola (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 74, 75

Röspel, René (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91

Rößner, Tabea (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 80

Sager, Krista (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 92

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

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Schulz, Swen (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 81

Steiner, Dorothea(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 82

Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 2, 14

Thönnes, Franz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87

Wagenknecht, Sahra (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . 33

Weinberg, Harald (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 76

Dr. Wilms, Valerie(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 47

Zöllmer, Manfred (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 35

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – II –

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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

Beck, Marieluise (Bremen)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Umgang mit der neu gewählten russischenStaatsduma . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unter der Beteiligung der Bundeswehrin den Jahren 2010 und 2011 festgenom-mene oder getötete Personen in Afghanis-tan sowie Verbleib der Gefangenen . . . . . . . 1

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

des Innern

Burkert, Martin (SPD)Kriterien für die Zuteilung der bis zumJahresende 2012 an die Bundesländer aus-zuliefernden neuen Löschgruppenfahr-zeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Cramon-Taubadel, Viola von(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vollständige Veröffentlichung des Zwi-schenberichts des Forschungsprojekts desBundesinstituts für Sportwissenschaft zuDoping in Deutschland seit 1950 bis heute . 4

Hunko, Andrej (DIE LINKE.)Inhalt, Teilnehmer und Ziel der von Euro-pol veranstalteten Zusammenkunft zumThema „Anarchist“ bzw. „Anarchismus“ . . 4

Kolbe, Daniela (Leipzig) (SPD)Gesteigerte Bedrohungslage durch die mi-litärische Nutzung des Flughafens Leip-zig/Halle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Kunert, Katrin (DIE LINKE.)Ergebnisse der Beratungen der Experten-gruppe Good Governance am 13. März2012 zum Thema „Bekämpfung von Spiel-absprachen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Lazar, Monika(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Abwendung von Gefährdungslagen durchTerrorismus am Flughafen Leipzig/Halle . . 7

Özoguz, Aydan (SPD)Umsetzung der Handlungsempfehlungenaus der Studie „Lebenswelten junger Mus-lime in Deutschland“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Ploetz, Yvonne (DIE LINKE.)Berücksichtigung der besonderen Proble-me von Frauen bei den gegenwärtigenAussteigerprojekten aus der rechtsextre-men Szene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Rolle von Frauen im parteiförmig organi-sierten rechtsextremen Spektrum bzw. inder freien rechtsradikalen Szene . . . . . . . . . . 8

Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sprengstoffdiebstahl im Frühjahr 1990aus einem Depot der Nationalen Volks-armee in Großeutersdorf/Kahla; Aus-schluss einer Täterschaft der ZwickauerTerrorzelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Justiz

Dörner, Katja(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vorlage eines Gesetzentwurfs zum ge-meinsamen Sorgerecht nicht verheirateterEltern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Ploetz, Yvonne (DIE LINKE.)Beteiligung von Frauen an der inhaltlichenund organisatorischen Unterstützung dersogenannten Zwickauer Zelle der NSU . . . 10

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Finanzen

Bätzing-Lichtenthäler, Sabine (SPD)Stellungnahme der Bundesregierung zurZukunft der Mehrwertsteuer . . . . . . . . . . . 11

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– III –

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Behm, Cornelia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Entwicklungskonzept für das Gelände desehemaligen Flugplatzes Sperenberg/Kum-mersdorf-Gut sowie Bewertung der Vor-schläge der Projektgruppe „Dokumenta-tions- und Forschungszentrum Kummers-dorf (DKF)“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Dr. Enkelmann, Dagmar (DIE LINKE.)Veranlassung einer Sonder-Gedenkprä-gung „Bundespräsident Joachim Gauck“bereits vor der Bundespräsidentenwahl so-wie entstandene Kosten . . . . . . . . . . . . . . . 20

Ernst, Klaus (DIE LINKE.)Anstieg der Rohölpreise im Zusammen-hang mit der Liquiditätszufuhr im Rah-men der Drei-Jahres-Tender der EZB;Eindämmung dieser Rohstoffspekulation . 21

Dr. Höll, Barbara (DIE LINKE.)FMK-Vorbehalt des BMF gegen den Be-schluss der obersten Finanzbehörden desBundes und der Länder zur Gewährungeines einstweiligen bundeseinheitlichenRechtsschutzes für eingetragene Lebens-partnerschaften bei Antrag auf Zusam-menveranlagung sowie Umsetzung desBeschlusses bis zur Einlegung des FMK-Vorbehalts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Kunert, Katrin (DIE LINKE.)Bankempfehlung zur Aufnahme von An-leihen und Schuldscheinen statt Kommu-nalkrediten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Lehrieder, Paul (CDU/CSU)Eindämmung steigender Target-Forderun-gen im Rahmen der europäischen Staats-schuldenkrise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Pitterle, Richard (DIE LINKE.)Anzahl der Überprüfungen der Melde-pflichten bei deutschen Zahlstellen gemäßder EU-Zinsrichtlinie; gemeldete Verstö-ße, beteiligte Behörden sowie verhängteSanktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Poß, Joachim (SPD)Stabilitätspolitische Wirkung der Absichts-erklärung der Regierungschefs der Euro-länder zur Einführung von Schulden-grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Einnahmebezogene und bedarfsorientier-te Leistungen aus dem Solidarpakt . . . . . . . 26

Wagenknecht, Sahra (DIE LINKE.)Aufteilung des aktuell für Griechenlandzur Verfügung gestellten Kreditrahmensauf zugedachte Verwendungszwecke . . . . . 27

Zöllmer, Manfred (SPD)Aufgabe der Einheit von Risikomanage-ment und Kapitalmanagement bei derDeutschen Bank AG . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Wirtschaft und Technologie

Bellmann, Veronika (CDU/CSU)Aufgliederung der Zubauzahlen von Pho-tovoltaikanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Kindler, Sven-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Befristung der Grundsatzzusage zur Über-nahme einer Gewährleistung nach § 3 desHaushaltsgesetzes 2011 für das brasiliani-sche Atomkraftwerk Angra 3 . . . . . . . . . . . 31

Lenkert, Ralph (DIE LINKE.)Information des Parlaments und der Öf-fentlichkeit im Falle einer Klage Vatten-falls auf der Basis des Energiecharta-Ver-trages gegen die Bundesregierung wegender 13. Atomgesetzesnovelle (Atomaus-stieg); Bewertung der Verfahrensdurch-führung und in diesem ZusammenhangVorschläge zur Reform des Energiecharta-Vertrages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

Lötzer, Ulla (DIE LINKE.)Beschwerde von Vattenfall gegen die Bun-desregierung hinsichtlich einer möglichenVerletzung von Rechten des Energie-charta-Vertrages infolge der Änderungdes Atomgesetzes vom 6. August 2011 . . . 33

Mast, Katja (SPD)Ablehnung einer Hilfe für die bei der Fir-ma Schlecker von Arbeitslosigkeit betrof-fenen Beschäftigten in Baden-Württem-berg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – IV –

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Dr. Wilms, Valerie(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eingrenzung der Gefahren für die Ost-seeanrainerstaaten aus der Inbetriebnah-me des Ölumschlagplatzes in Ust-Luga/St. Petersburg in Russland . . . . . . . . . . . . . 35

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Arbeit und Soziales

Birkwald, Matthias W. (DIE LINKE.)Anzahl der 63- bis unter 65-jährigen Ren-tenempfänger im Jahr 2010 und Anteil de-rer mit mindestens 35 Versicherungs-jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

Anzahl der Eintritte in eine Erwerbsmin-derungsrente oder eine Altersrente imJahr 2010 bei 40 Versicherungsjahren mit30 Pflichtbeitragsjahren . . . . . . . . . . . . . . . 36

Ferner, Elke (SPD)Deutsche Staatsbürger mit Bezug von So-zialleistungen auf der Basis des Europäi-schen Fürsorgeabkommens (EFA);Rechtsgültigkeit des deutschen Vorbehaltsgegen das EFA sowie Pläne anderer Un-terzeichnerstaaten für einen Vorbehalt . . . . 37

Kipping, Katja (DIE LINKE.)Seit 2007 erteilte Sanktionen nach § 31SGB II gegen erwerbsfähige SGB-II-Leis-tungsbezieher sowie entsprechende Er-folgsquote eingereichter Widersprücheund Klagen gegen die Sanktionen . . . . . . . 38

Kurth, Markus(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verwendung des Verkaufserlöses einesselbst genutzten Hausgrundstückes vonangemessener Größe oder einer entspre-chenden Eigentumswohnung für den An-kauf einer neuen Immobilie und Nichtbe-wertung als zu berücksichtigendes Vermö-gen bei SGB-II-Leistungsbezug . . . . . . . . . 41

Mast, Katja (SPD)Abbau der Förderstrukturen und Netz-werke im Bereich öffentlich geförderterBeschäftigung durch das Gesetz zur Ver-besserung der Eingliederungschancen amArbeitsmarkt; Verbesserung der Chancenfür Langzeitarbeitslose am Arbeitsmarkt . . 41

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Ernährung, Landwirtschaft und

Verbraucherschutz

Crone, Petra (SPD)Verlängerung der Förderung der Vernet-zungsstellen Schulverpflegung im Rahmendes Nationalen Aktionsplans IN FORMnach dem Auslaufen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

Auswirkungen der Mittelkürzung für denEnergie- und Klimafonds auf die Finan-zierung des Waldklimafonds . . . . . . . . . . . . 44

Kunert, Katrin (DIE LINKE.)Unbürokratische Weitergabe von zu ent-sorgenden Lebensmitteln an Tafeln . . . . . . 44

Rawert, Mechthild (SPD)Auftragnehmer des BMELV für eineLiteraturstudie zur Markttransparenz vonindividuellen Gesundheitsleistungen(IGeL) sowie Vorlage der Ergebnisse . . . . 45

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Verteidigung

Dr. Bunge, Martina (DIE LINKE.)Auswirkungen des Bezugs auf § 14a desBeamtenversorgungsgesetzes im Gesetz-entwurf der Bundesregierung zur Beglei-tung der Reform der Bundeswehr fürBundeswehrangehörige mit Dienstzeitenin der Nationalen Volksarmee . . . . . . . . . . 46

Kunert, Katrin (DIE LINKE.)Entsorgungsregelung für Lebensmittel beider Bundeswehr sowie Weitergabe an Ta-feln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– V –

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Nouripour, Omid(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Beschaffung eines leichten Mehrzweck-hubschraubers für die Bundeswehr . . . . . . 47

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Dörner, Katja(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Berechnungsgrundlage der für das Be-treuungsgeld eingeplanten Mittel für 2013und 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

Erfüllung des Rechtsanspruchs auf früh-kindliche Förderung in einer Tagesein-richtung oder in der Kindertagespflegefür Kinder ab dem vollendeten 1. Lebens-jahr bei Einführung des Betreuungs-geldes; Zahlung des Betreuungsgeldesauch an Eltern mit Betreuung ihrer Kin-der durch eine Tagespflegeperson . . . . . . . 49

Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Ratifi-zierung des Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention die Individualbe-schwerde betreffend . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

Ploetz, Yvonne (DIE LINKE.)Geschlechtsspezifische Ansätze bei dengegenwärtigen Präventionsprojekten ge-gen Rechtsextremismus und Fremden-feindlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

Rawert, Mechthild (SPD)Einstellung von Unterstützungszuschüssenbei ungewollter Kinderlosigkeit in denBundeshaushalt sowie Einbezug unverhei-rateter Paare . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Gesundheit

Bas, Bärbel (SPD)Finanzielle Auswirkungen einer Abschaf-fung der Praxisgebühr sowie vorliegendeAlternativkonzepte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55

Gohlke, Nicole (DIE LINKE.)Lösung der Probleme beim Teilstudien-gang Medizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56

Klein-Schmeink, Maria(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitergabe der Forschungsergebnisse zugiftigem Abrieb bei Hüftprothesen ausMetall an betroffene Patienten . . . . . . . . . . 56

Mattheis, Hilde (SPD)Verbesserung der Fort- und Weiterbil-dungsmöglichkeiten von Pflegefachkräf-ten; Umsetzung der beschlossenen Richt-linie des Gemeinsamen Bundesausschus-ses nach § 63 Absatz 3c SGB V . . . . . . . . . 57

Dr. Reimann, Carola (SPD)Aussetzen der Weiterverfolgung des ge-forderten Verbots von Abholstellen fürArzneimittel (Pick-up-Stellen) sowie Alter-nativregelungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58

Aufgabe der Zweiteilung des Versiche-rungsmarktes in private und gesetzlicheKrankenversicherungen vor dem Hinter-grund existenzieller Probleme im privatenSektor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59

Weinberg, Harald (DIE LINKE.)Sicherstellung der Umsetzung der Richt-linien des Robert Koch-Instituts und desBundesinstituts für Arzneimittel und Me-dizinprodukte bei der Anwendung vonUltraschallsonden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Pronold, Florian (SPD)Einordnung der Ortsumgehung Straßkir-chen (Bundesstraße 8) im Landkreis Strau-bing-Bogen in den Vordringlichen Bedarfdes Bundesverkehrswegeplans . . . . . . . . . . 60

Schlussfolgerungen aus den Ergebnissender Verkehrszählung für Straßkirchen . . . . 61

Maßnahmen gegen den Mautausweich-verkehr auf der B 8 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – VI –

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Rößner, Tabea(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aktuelle Baukosten für das Bauvorhabender B 50 neu; geplante Entschädigung derWinzer am Graacher Hang . . . . . . . . . . . . . 62

Schulz, Swen (Spandau) (SPD)Chancen der Realisierung der S-Bahn-Ver-längerung von Berlin-Spandau nach Fal-kensee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63

Steiner, Dorothea(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Endgültige Festlegung und Baubeginn derTrasse für die Lückenschließung der A 1und der A 33 Nord . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Bollmann, Gerd (SPD)Übernahme der Emissionsgrenzwerte vonMüllverbrennungsanlagen für Mitverbren-nungsanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64

Bollmann, Gerd (SPD)Angemessener Nachweis der Umweltver-träglichkeit und der gesundheitlichen Un-bedenklichkeit bei der Mitverbrennungvon Ersatzstoffen durch Messungen . . . . . 64

Gunkel, Wolfgang (SPD)Vorlage von Messwerten über auf Emis-sionen aus Tschechien zurückzuführendeSchadstoffe in der Luft im Erzgebirge;Ausnahmeregelungen für Tschechien beiden Grenzwerten für Stickstoffdioxid undFeinstaub . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65

Liebing, Ingbert (CDU/CSU)Wegen Netzengpässen ausgezahlte Ent-schädigungszahlungen seit 2010 an Betrei-ber von Anlagen zur Stromerzeugung auserneuerbaren Energien sowie entsprechen-der Anteil an der jeweiligen EEG-Umlage . 66

Thönnes, Franz (SPD)Auswirkungen der Neuregelung im EEG2012 – insbesondere die Begrenzung desRepowering-Bonus auf Altanlagen – aufdie Entwicklung des Repowering . . . . . . . . 66

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Bildung und Forschung

Kaczmarek, Oliver (SPD)Frühzeitige Information der Mitgliederdes Deutschen Bundestages über Projekt-förderungen des BMBF . . . . . . . . . . . . . . . 67

Kosten der Weiterentwicklung des För-dersoftwaresystems „profi“ hinsichtlichder Zuordnung von Projektförderungenzu einem Bundestagswahlkreis . . . . . . . . . . 68

Röspel, René (SPD)Bewilligte Projektanträge im Rahmen derBMBF-Fördermaßnahme „Validierungdes Innovationspotenzials wissenschaft-licher Forschung – VIP“) mit vorherigernicht bewilligter Einreichung bei anderenBMBF-Projekten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68

Sager, Krista (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Position der Bundesregierung zur staatli-chen Einflussnahme bei Veröffentlichun-gen sicherheitsrelevanter Forschungs-ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

wirtschaftliche Zusammenarbeit und

Entwicklung

Koczy, Ute (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Dimensionen und Elemente einer Inclu-sive Green Economy in dem von der Bun-desregierung unterstützten Konzept fürdie UN-Konferenz Rio+20 . . . . . . . . . . . . . 69

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– VII –

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 1 –

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

1. AbgeordneteMarieluise

Beck

(Bremen)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie gedenkt die Bundesregierung mit der neugewählten russischen Staatsduma umzugehen,die als Ergebnis von unfairen und manipulier-ten Wahlen zustande gekommen ist, wie derEuroparat und die Organisation für Sicherheitund Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in ih-ren Bewertungen feststellen (siehe z. B. www.osce.org/odihr/86959)?

Antwort des Staatsministers Michael Link

vom 23. März 2012

Die Bundesregierung hat öffentlich und in Gesprächen mit russi-schen Politikern wiederholt ihre Sorge über den Verlauf der Duma-wahlen zum Ausdruck gebracht. Die Dumawahlen haben gezeigt,dass Russland bei der vollständigen Erfüllung aller OSZE-Standardsnoch eine Wegstrecke zu gehen hat. Die Bundesregierung wird auchin Zukunft daran erinnern, dass sich Russland international ver-pflichtet hat, diese Standards einzuhalten.

2. AbgeordneterHans-Christian

Ströbele(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich frage erneut, wie viele Personen in denJahren 2010 und 2011 in Afghanistan bei Ein-sätzen, an denen Soldaten der Bundeswehr be-teiligt waren, festgenommen oder getötet wur-den, nachdem das Auswärtige Amt namensder Bundesregierung meine Mündliche Frage91, Plenarprotokoll 17/164, S. 19514D unzu-reichend beantwortete, und welche Kenntnissedie Bundesregierung über das weitere Schick-sal der bei solchen Einsätzen mit deutscherBeteiligung gefangengenommenen Personenhat, insbesondere hinsichtlich deren Behand-lung mit Folter sowie deren Kontaktmöglich-keiten zum Roten Kreuz oder gar hinsichtlichderen Freilassung, etwa weil die Personen zuUnrecht oder aufgrund falscher Angaben zurFestnahme gelistet waren?

Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Habervom 23. März 2012

Deutsche Soldatinnen und Soldaten haben in den Jahren 2010 und2011 keine Personen in Gewahrsam genommen. Im Rahmen ge-meinsamer Operationen des deutschen Kontingents der Internatio-nalen Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF) mit afghanischen Si-cherheitskräften erfolgen Ingewahrsamnahmen grundsätzlich durchdiese und in deren eigener nationaler Verantwortung sowie nach af-ghanischem Recht. Der Werdegang der von afghanischen Sicher-heitskräften in eigener Verantwortung in Gewahrsam genommenen

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 2 –

Personen wurde vom deutschen ISAF-Kontingent bis September2011 nicht systematisch weiterverfolgt.

Nach dem Bekanntwerden teilweise menschenunwürdiger Behand-lung von Gewahrsamspersonen in einzelnen afghanischen Haftein-richtungen hat der ISAF-Kommandeur, General John Allen, im Sep-tember 2011 angewiesen, dass künftig auch der Verbleib von Perso-nen, die im Rahmen „gepartnerter“ Operationen durch die afghani-schen Sicherheitskräfte in Gewahrsam genommen wurden und die inafghanischen Hafteinrichtungen einsitzen, im Sinne eines regelmäßi-gen Monitorings bis zum Strafvollzug zu beobachten ist.

Nach den dabei gewonnenen Erkenntnissen befinden sich zwei Per-sonen, die im Rahmen gemeinsamer Operationen unter der Beteili-gung deutscher Soldaten im Dezember 2011 durch afghanische Kräf-te in Gewahrsam genommen wurden, zurzeit weiterhin in afghani-schen Gefängnissen im Bereich des Regionalkommandos Nord. Diebeiden Personen wurden zuletzt am 29. Januar bzw. am 1. Februar2012 durch ISAF-Kräfte aufgesucht. Es wurden keine Anzeichenvon Folter und/oder Misshandlung festgestellt.

In den Jahren 2010 und 2011 sind bei Einsätzen, an denen deutscheSoldaten beteiligt waren, 16 deutsche Soldaten gefallen. Darüber hi-naus liegen keine verlässlichen Gesamtzahlen von getöteten regie-rungsfeindlichen Kräften, Angehörigen anderer ISAF-Nationen, An-gehörigen der afghanischen Sicherheitskräfte und Zivilpersonen vor.Es entspricht der Taktik und dem Verhaltenskodex der regierungs-feindlichen Kräfte, verwundete und getötete Kämpfer nicht zurück-zulassen. Nach islamischer Tradition erfolgt die Bestattung von To-ten unmittelbar nach deren Ableben, so dass die Feststellung der To-desursache zur gesicherten Bewertung, ob der Tod durch Kampf-handlungen verursacht wurde, oft unmöglich ist. Auch die Angabeninsbesondere zu getöteten Angehörigen der afghanischen Sicher-heitskräfte, aber auch von Angehörigen anderer ISAF-Nationen, un-terliegen einem erheblichen Unsicherheitsfaktor, da in der Regel derdeutschen Seite nicht bekannt wird, ob Verwundete später an denFolgen der Verwundung versterben.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

3. AbgeordneterMartin

Burkert

(SPD)

Wie begründet es die Bundesregierung, dassBayern, im Gegensatz zu Hamburg und Baden-Württemberg, voraussichtlich nur zwei undnicht 25 bzw. 16 der neuen Löschgruppenfahr-zeuge für den Katastrophenschutz (LF-KatS)erhält, die im Rahmen der Neuen Strategiezum Schutz der Bevölkerung in Deutschlandbis zum Jahresende 2012 durch das Bundes-amt für Bevölkerungsschutz und Katastro-phenhilfe beantragt und an die Bundesländerausgeliefert werden sollen?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 3 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 30. März 2012

Im Jahr 2007 haben sich Bund und Länder nach intensiven Verhand-lungen auf eine Neukonzeption der ergänzenden Ausstattung fürden Katastrophenschutz geeinigt, die der Bund den Ländern zur Ver-fügung stellt. Aufgrund einer geänderten Gefährdungs- und Be-drohungseinschätzung (Stichwort asymmetrische Gefahren) erfolgteeine Neuausrichtung der Schutzziele weg von einer flächendecken-den Ergänzung der Grundausstattung hin zur Ergänzung der Aus-stattung für Sonderlagen (chemical, biological, radiological, nuclear)und einen Massenanfall von Verletzten.

Gemeinsam mit den Ländern wurde festgelegt, inwieweit und welchevorhandene Ausstattung auf Positionen des neuen Ausstattungskon-zeptes angerechnet bzw. in den neuen Fahrzeugbestand übernom-men wird (konzeptkonforme Ausstattung). Rund 1 500 Fahrzeugesind vom Bund neu zu beschaffen.

Bei der Verteilung neuer Fahrzeuge strebt der Bund eine in allenLändern möglichst gleiche Bedarfsdeckung an.

In Hamburg befanden sich bei der Umstellung auf die Neukonzeptionzum 31. Dezember 2009 keine Löschgruppenfahrzeuge (LF 16-TS)im Bestand, die ggf. auf die 25 neuen Löschgruppenfahrzeuge fürden Katastrophenschutz anzurechnen gewesen wären. Da Hamburgauch im Gesamtvergleich über alle verschiedenen Fahrzeugtypen derergänzenden Bundesausstattung von allen Ländern die geringsteAusstattungsquote aufwies, ging die erste Serie der neuen LF-KatSan Hamburg.

Auch die weitere Verteilung der LF-KatS erfolgt auf der Grundlageder jeweiligen Soll-Ist-Situation der ergänzenden Ausstattung imLand und im Vergleich zu anderen Bundesländern. So hatte Bremenvon seinen elf LF-KatS ebenfalls keine anzurechnenden LF 16-TS imBestand; in Baden-Württemberg standen bei einem Fahrzeug-Sollvon 137 LF-KatS lediglich 13 anzurechnende LF 16-TS zur Verfü-gung. In Bayern sind dagegen noch 100 LF 16-TS vorhanden, dieauf die 121 LF-KatS anzurechnen sind.

4. AbgeordneterMartinBurkert

(SPD)

Nach welchen Kriterien wird entschieden, wieviele der in Frage 3 genannten Fahrzeuge einemBundesland zugeteilt werden, und welche Kri-terien müsste der Freistaat Bayern dabei er-füllen, um in Zukunft eine höhere Anzahl vonneuen Löschgruppenfahrzeugen zu erhalten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 30. März 2012

Das Verteilungskriterium ist, wie in der Antwort zu Frage 3 darge-stellt, der prozentuale Ausstattungsgrad der jeweiligen Fahrzeuge.Sofern in Bayern noch anrechenbare LF 16-TS nicht mehr wirt-schaftlich betrieben werden können und daher ausgesondert werden,wird dies bei der Zuweisung neuer Fahrzeuge berücksichtigt.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 4 –

5. AbgeordneteViola von

Cramon-

Taubadel

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie bewertet es die Bundesregierung, dassder seit September 2011 vorliegende Zwischen-bericht zum Forschungsprojekt des Bundes-instituts für Sportwissenschaft „Doping inDeutschland von 1950 bis heute aus historisch-soziologischer Sicht im Kontext ethischer Legi-timation“ noch nicht vollständig veröffentlichtwurde, und ist der Bundesregierung bekannt,wann eine vollständige Veröffentlichung desZwischenberichts erfolgen soll?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Christoph Bergner

vom 29. März 2012

Nach der Auskunft des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BISp)ist von folgendem Sachverhalt auszugehen:

Die in der alleinigen Verantwortung der Forschungsnehmer liegendeVeröffentlichung der Zwischenergebnisse zum Projekt „Doping inDeutschland von 1950 bis heute aus historisch-soziologischer Sichtim Kontext ethischer Legitimation“ war unter der Voraussetzung derVeröffentlichungsfähigkeit (insbesondere in datenschutzrechtlicherHinsicht) bis Ende 2011 in Aussicht genommen worden.

Die Zuwendungsempfängerin, die Humboldt-Universität zu Berlin(HU Berlin), hat die zweiten Zwischenberichte am 15. Dezember2011 beim BISp eingereicht. Das BISp hatte bereits im November2011 der Veröffentlichung dieser Zwischenberichte unter der Vo-raussetzung der Einhaltung bundesdatenschutzrechtlicher Vorschrif-ten zugestimmt und seit dem 22. Dezember 2011 unter Hinweis auferläuternde Ausführungen zu § 40 des Bundesdatenschutzgesetzesmehrfach um die Begründung von Namensnennungen gebeten, zu-letzt im Februar 2012. Eine Antwort der HU Berlin steht noch aus.

Die Zuwendungsempfängerin, die Westfälische Wilhelms-UniversitätMünster (WWU Münster), hat alle Berichte vorgelegt. Ein Wissen-schaftler der WWU Münster nimmt derzeit unter Berücksichtigungder Anregungen des Projektbeirates auf eigene Veranlassung eineNeustrukturierung seines Berichtes vor. Hiervon unabhängig sind be-reits wissenschaftliche Beiträge unter der Beachtung der Regularienbei verschiedenen wissenschaftlichen Zeitschriften eingereicht wor-den, deren Veröffentlichung noch aussteht.

Darüber hinaus hat das BISp als institutioneller Herausgeber derZeitschrift „Sportwissenschaft“ eine Veröffentlichung der Zwischen-ergebnisse in einem speziellen Themenheft „Doping“ befürwortet.Dieses Themenheft wird derzeit vorbereitet.

6. AbgeordneterAndrejHunko

(DIE LINKE.)

Welche näheren Hinweise (z. B. Anlass, Inhal-te, Teilnehmer, Ziel) kann die Bundesregie-rung über die Zusammenkunft zum Thema„Anarchisten“ bzw. „Anarchismus“ machen,zu der die EU-Polizeiagentur Europol für den25. April 2012 einlädt, und wie wird die Bun-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 5 –

desregierung dafür Sorge tragen, dass dortnicht die beiden auch in Deutschland sehr akti-ven grenzüberschreitenden politischen Protest-bewegungen Anti-Atom-Widerstand und No-Border-Netzwerk kriminalisiert und unter demVorwurf des angeblichen Extremismus oder so-gar Terrorismus in den Fokus von Europol ge-bracht werden, wie es die Agentur bereits in derRatsarbeitsgruppe Terrorismus am 12. März2012 andeutete?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 26. März 2012

Der Bundesregierung ist eine Einladung Europols zu einem Treffenam 24./25. April 2012 an die 20 Mitgliedstaaten der Analysearbeits-datei (Analysis Work File, AWF) Dolphin bekannt, nicht jedoch diekonkret teilnehmenden Staaten. Über das Treffen informierte Euro-pol auch in der Sitzung der EU-Ratsarbeitsgruppe Terrorismus am12. März 2012.

Gegenstand der regelmäßigen Treffen zur AWF Dolphin, an denenvon deutscher Seite das Bundeskriminalamt teilnimmt, sind die Akti-vitäten und Analysen im Rahmen der AWF Dolphin, die sich mitder Auswertung polizeilicher Informationen über Aktivitäten vonnichtislamistischen extremistischen bzw. terroristischen Gruppierun-gen befasst. Bei dem Treffen am 24./25. April 2012 soll es im Hin-blick auf das Phänomen Anarchismus um Aktivitäten im BereichLinksextremismus/-terrorismus gehen, wozu konkret ein Informa-tions- und Erfahrungsaustausch zu Angriffen auf Zugtransporte so-wie zu den Aktivitäten der italienischen Terrorgruppe FAI und desNo-Border-Netzwerks vorgesehen ist. Diese Beratungen erfolgen imRahmen des Mandatsbereichs von Europol und unter der Beachtungder Grenzen der Errichtungsanordnung für die AWF Dolphin. Vordiesem Hintergrund sieht die Bundesregierung keinen Anlass, dieBefürchtung einer Kriminalisierung der in der Frage genanntenGruppen zu teilen.

7. AbgeordneteDanielaKolbe

(Leipzig)

(SPD)

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisseüber eine gesteigerte Bedrohungslage durchdie militärische Nutzung des Flughafens Leip-zig/Halle vor, und wenn ja, worauf begründensich diese?

8. AbgeordneteDaniela

Kolbe

(Leipzig)

(SPD)

Seit wann liegen der Bundesregierung dieseErkenntnisse vor?

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 6 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 28. März 2012

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine gesteigerteBedrohungslage durch die militärische Nutzung des Flughafens Leip-zig/Halle vor.

9. AbgeordneteKatrin

Kunert

(DIE LINKE.)

Zu welchen Ergebnissen kam die Experten-gruppe Good Governance bei ihrer ersten aus-führlichen inhaltlichen Beratung zum Thema„Bekämpfung von Spielabsprachen“ am13. März 2012, und welches weitere Vorgehenwurde vereinbart?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Christoph Bergnervom 28. März 2012

Wesentlicher Gegenstand der Expertengruppensitzung am 13. März2012 war die Anhörung von Vertretern verschiedener Institutionen,die über die jeweiligen Aktivitäten bzw. Erkenntnisse berichteten.Bei den Institutionen handelte es sich um

• die UEFA (Union of European Football Associations);

• das Beratungsunternehmen KEA European Affairs (dieses Unter-nehmen erstellt zurzeit im Auftrag der Europäischen Kommissioneine Studie zu den strafrechtlichen Regelungen zum Sportbetrugin den 27 Mitgliedstaaten der EU);

• das IOC (International Olympic Committee) sowie

• den Europarat.

Nach den Präsentationen nahmen die Mitglieder der Expertengrup-pe die Gelegenheit wahr, Fragen an den Vortragenden zu richten.Weitere Institutionen, die aufgrund ihres Beobachterstatus ebenfallsbei der Sitzung zugegen waren (z. B. Europol, Interpol, EOC, In-ternational Rugby Board, Europäischer Lotterieverband), erhieltenebenfalls die Möglichkeit, ihre Anregungen und Erwartungen einzu-bringen.

Im Anschluss an die Anhörung wurde vereinbart, dass die Mitgliederder Expertengruppe dem Vorsitz auf schriftlichem Wege Stellung-nahmen sowie Vorschläge zum weiteren Vorgehen übermitteln. Aufderen Grundlage soll in der kommenden Sitzung (5./6. Juni 2012)über den Inhalt eines abschließenden Dokumentes beraten werden.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 7 –

10. AbgeordneteMonika

Lazar

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregie-rung, um Gefährdungslagen durch Terroris-mus am Flughafen Leipzig/Halle, die durchdessen militärische Nutzung gegeben sind (sie-he www.l-iz.de/Politik/Region/2012/03/Terror-Gefahr-am-Flughafen-Leipzig-Halle-Bestaetigt-LKA-40823.html), abzuwenden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 30. März 2012

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wonach derFlughafen Leipzig/Halle durch eine etwaige militärische Nutzungeiner Gefährdungslage unterliegt, die besondere Maßnahmen erfor-derte.

11. AbgeordneteAydan

Özoguz

(SPD)

Welche der 30 Handlungsempfehlungen dervom Bundesministerium des Innern in Auftraggegebenen Studie „Lebenswelten junger Musli-me in Deutschland“ (vgl. S. 644 bis 666, Emp-fehlungen jeweils hervorgehoben durch graphi-sche Rahmen und blaue Schriftfarbe) möchtedie Bundesregierung umsetzen, nachdem derParlamentarische Staatssekretär beim Bundes-minister des Innern, Dr. Christoph Bergner, inder Fragestunde des Deutschen Bundestagesam 7. März 2012 (vgl. Plenarprotokoll 17/164)ausgeführt hat, dass der Bundesminister desInnern Dr. Hans-Peter Friedrich in der Sit-zung des Innenausschusses des DeutschenBundestages am 7. März 2012 nicht gesagthabe, dass keine Handlungsempfehlungen um-gesetzt würden, und welche der Empfehlungenwird die Bundesregierung nicht umsetzen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 27. März 2012

Zu einem erheblichen Teil entsprechen die in der Studie „Lebenswel-ten junger Muslime in Deutschland“ vorgeschlagenen praktischenAnregungen (S. 644 bis 666) den generellen politischen Zielsetzun-gen der Bundesregierung. Diese gilt es weiter engagiert umzusetzen.

Wie bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am7. März 2012 dargestellt, sind weitergehende Maßnahmen gegenwär-tig nicht beabsichtigt.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 8 –

12. AbgeordneteYvonne

Ploetz

(DIE LINKE.)

Gibt es bei den gegenwärtigen Aussteigerpro-jekten aus der rechtsextremen Szene inDeutschland besondere geschlechtsspezifischeZugänge, die die besonderen Probleme vonFrauen beim Verlassen der rechtsextremenSzene berücksichtigen, und wenn nicht, warumnicht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 27. März 2012

Das Aussteigerprogramm des Bundesamtes für Verfassungsschutzsowie die gegenwärtig von der Bundesregierung geförderten weite-ren Aussteigerprogramme orientieren sich in ihrer Gestaltung undDurchführung stets an der individuellen Situation der ausstiegswilli-gen Person. Die Maßnahmen erfolgen im Kontext des persönlichenHintergrunds und der jeweiligen Ausstiegsmotivation.

Die bisherige Arbeit der Projekte, insbesondere der im „XENOS –Sonderprogramm ,Ausstieg zum Einstieg‘ “ aktuell geförderten15 Projekte, hat aber gezeigt, dass es ein großes Interesse seitens derProjekte gibt, wie ein gesicherter Ausstieg besonders bei Frauen(z. B. mit Kindern) gewährleistet werden kann. Im Rahmen der fach-lichen Begleitung des Programms durch die Friedrich-Ebert-Stiftungfand das Thema Berücksichtigung (Workshop „Gender im Kontextvon Rechtsextremismus und arbeitsmarktorientiertem Ausstieg“ mitden Projektträgern im Mai 2011) und liegt in Form einer Expertise(„Gender“ und „Rechsextremismusprävention“) vor.

13. AbgeordneteYvonne

Ploetz(DIE LINKE.)

Wie sieht die Vorstellung von der Rolle vonFrauen in der Gesellschaft und in der eigenenpolitischen Organisation im parteiförmig or-ganisierten rechtsextremen und rechtsradika-len Spektrum (unterschieden nach den wich-tigsten Rechtsparteien in der BundesrepublikDeutschland) aus, und wie sieht das entspre-chende Bild in der freien rechtsradikalen Szene(wie freie Kameradschaften, autonome Natio-nalisten etc.) aus?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schrödervom 27. März 2012

Das Bild der Frau im rechtsextremistischen Spektrum kann nach wievor als traditionell und einseitig bezeichnet werden. Im Bereich derrechtsextremistischen Parteien stellt die Frau in ihrer Rolle allein alsMutter und Ehefrau einen zentralen Bestandteil der Vorstellungenüber Familien- und Sozialpolitik dar. Zwar werden berufliche Aktivi-täten nicht abgelehnt, aber stets wird die Verantwortung für Kinderund Familie betont.

Rechtsextremistische Frauenorganisationen – wie z. B. der Ring Na-tionaler Frauen (RNF) der NPD oder die neonazistische Gemein-schaft Deutscher Frauen (GDF) – zeigen, dass die Rolle einer akti-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 9 –

ven Frau akzeptiert und anerkannt wird, wobei frauenspezifische (fa-milienpolitische) Themen innerhalb dieser Vereinigungen im Vorder-grund stehen. Somit gilt auch für den Bereich neonazistischer Grup-pierungen, dass trotz einzelner Aktivistinnen und des von ihnen ver-mittelten modernen Bildes einer unabhängigen und selbstbewusstenFrau ein vom Nationalismus geprägtes Frauenbild und Rollenver-ständnis überwiegt.

14. AbgeordneterHans-Christian

Ströbele

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierungvon dem Sprengstoffdiebstahl (ca. 40 kg TNT)im Frühjahr 1990 aus einem Depot der Natio-nalen Volksarmee (NVA) in Großeutersdorf/Kahla, das von der Bundeswehr übernommenwurde, insbesondere zu den Tätern, deren Mo-tiven und Verurteilung sowie zum späterenVerbleib des entwendeten Sprengstoffs, undkann die Bundesregierung nebst ihr nachge-ordneten Behörden inzwischen ausschließen,dass der in der von Beate Zschäpe 1998 an-gemieteten Garage gefundene Sprengstoff so-wie der bei den Anschlägen in Düsseldorf am19. Dezember 1998 und in Köln am 27. Juli2000 genutzte Sprengstoff aus einer ver-schwundenen Restmenge des 1990 aus demNVA-Depot gestohlenen Sprengstoffs stammt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 23. März 2012

Wegen des in der Frage näher beschriebenen Sprengstoffdiebstahlswird auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs ThomasKossendey vom 24. Januar 2012 auf die Schriftliche Frage desAbgeordneten Memet Kilic verwiesen (vgl. Bundestagsdrucksache17/8509, Antwort zu Frage 53, S. 32 f.).

Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse, ob der 1998 in einerangemieteten Garage gefundene Sprengstoff oder ob der bei denAnschlägen in Düsseldorf am 19. Dezember 1998 und in Köln am27. Juli 2000 genutzte Sprengstoff aus einer Restmenge des 1990 auseinem Depot der Nationalen Volksarmee verschwundenen Spreng-stoffes stammte. Im Übrigen umfassen die aktuellen Ermittlungsver-fahren, die das Bundeskriminalamt im Auftrag des Generalbundes-anwalts gegen Mitglieder und Unterstützer der rechtsterroristischenGruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ führt, kei-nen der in der Frage genannten Vorfälle umfassen.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 10 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz

15. AbgeordneteKatja

Dörner

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wann wird die Bundesregierung, nachdemsich der Koalitionsausschuss am 4. März 2012(siehe „Stetiges Wachstum, solide Finanzen,starker Zusammenhalt – Ergebnisse des Koa-litionsausschusses am 4. März 2012“) zum ge-meinsamen Sorgerecht nicht verheirateter El-tern über eine Neuregelung verständigt hat(S. 13), einen Gesetzentwurf in den DeutschenBundestag einbringen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max Stadler

vom 30. März 2012

Bereits kurz nach der Einigung im Koalitionsausschuss hat die Bun-desministerin der Justiz einen Gesetzentwurf in die Ressortabstim-mung gegeben, der nun in die Länder- und Verbändebeteiligung ge-hen wird. Das Gesetzgebungsverfahren soll zügig betrieben werden.

16. AbgeordneteYvonne

Ploetz

(DIE LINKE.)

Wie und in welchem Umfang waren Frauen indas Netzwerk, das die sogenannte ZwickauerZelle der NSU inhaltlich und organisatorischunterstützt hat (etwa durch das Anmieten vonWohnungen, das Besorgen von Waffen, dasAusspähen von Opfern etc.), involviert, undwie haben diese Frauen in diesem Kontextnach Kenntnis der Bundesregierung die NSUkonkret unterstützt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max Stadler

vom 27. März 2012

Derzeit ermittelt der Generalbundesanwalt gegen Mitglieder undUnterstützer der terroristischen Vereinigung NSU, unter anderemgegen die weiblichen Beschuldigten Beate Zschäpe, Susann E. undMandy S.

Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen besteht gegen dieBeschuldigte Beate Zschäpe der Verdacht der Gründung und Mit-gliedschaft in der terroristischen Vereinigung NSU gemäß § 129a Ab-satz 1 Nummer 1, Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs (StGB)und anderer Straftaten. Die Beschuldigte soll sich seit Beginn desJahres 1998 fortwährend mit den zwischenzeitlich verstorbenen UweBöhnhardt und Uwe Mundlos zu dem Zweck zusammengeschlossenhaben, eine Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse in derBundesrepublik Deutschland hin zu einem an der nationalsozialis-tischen Ideologie ausgerichteten System mittels Gewaltverbrechendurch die Verübung einer Vielzahl von Morden an Mitbürgern aus-ländischer Herkunft und Repräsentanten der staatlichen Ordnung,wie Polizeibeamte, und durch Sprengstoffdelikte zu bewirken. Dabeisoll sie insbesondere die Erledigung logistischer Aufgaben für die

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 11 –

Vereinigung übernommen haben und dabei im Rahmen der Beschaf-fung gefälschter Identitätspapiere und der Abwicklung des Zahlungs-verkehrs für die Vereinigung tätig geworden sein.

Gegen die Beschuldigten Susann E. und Mandy S. besteht danebenjeweils der Verdacht der Unterstützung dieser terroristischen Ver-einigung gemäß § 129 Absatz 5 Satz 1 StGB. Die BeschuldigteSusann E. soll insbesondere seit September/Oktober 2007 ihre Per-sonalien der Beschuldigten Beate Zschäpe für die Erstellung einerBahnCard zur Verfügung gestellt haben und hierdurch dabei behilf-lich gewesen sein, dass Beate Zschäpe sich fortwährend über einenZeitraum von mehreren Jahren im Untergrund aufhalten konnte.Die Beschuldigte Mandy S. soll die Mitglieder des NSU dadurch un-terstützt haben, dass sie diesen unmittelbar nach Beginn deren Auf-enthalts im Untergrund im Jahr 1998 Wohnraum bei dem gesondertverfolgten Max-Florian B. vermittelte. Zudem soll sie Beate Zschäpein der Folgezeit u. a. ihre Personalien für fingierte Ausweise zur Ver-fügung gestellt haben.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

17. AbgeordneteSabine

Bätzing-Lichtenthäler

(SPD)

In welcher Form und mit welchem Inhalt hatdie Bundesregierung zu den Einzelfragen zurZukunft der Mehrwertsteuer, die die Europäi-sche Kommission und der dänische EU-Rats-vorsitz aufgeworfen haben, Stellung genom-men, wie sie das in ihrer Antwort zu Frage 3der Kleinen Anfrage der Fraktion der SPDauf Bundestagsdrucksache 17/8748 vorgetra-gen hat?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschykvom 26. März 2012

Die Bundesregierung hat sich an dem Konsultationsverfahren zudem „Grünbuch über die Zukunft der Mehrwertsteuer – Wege zueinem einfacheren, robusteren und effizienteren MwSt-System“ derEuropäischen Kommission mit einer Stellungnahme vom 27. Mai2011 beteiligt. Die Stellungnahme wurde dem Finanzausschuss desDeutschen Bundestages mit Schreiben vom 6. Juni 2011 zur Kennt-nis gegeben. Zu Ihrer Arbeitserleichterung ist das Schreiben in derAnlage nochmals beigefügt.

Die vom dänischen EU-Ratsvorsitz aufgeworfenen Fragen zur Zu-kunft der Mehrwertsteuer wurden in der zuständigen Ratsarbeits-gruppe inhaltlich wie in den Antworten der Bundesregierung auf dieFragen der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/8748 dar-gestellt beantwortet.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 12 –

Anlage

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 13 –

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 14 –

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 15 –

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 16 –

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 17 –

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 18 –

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 19 –

18. AbgeordneteCornelia

Behm(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung beider Entwicklung des Geländes des ehemaligenFlugplatzes Sperenberg/Kummersdorf-Gut,das bis auf die hochbelastete Fläche von129 ha am 1. März dieses Jahres vom Bundauf das Land übertragen worden ist, und wel-che Aspekte sollen in der von der Bundesregie-rung finanzierten Machbarkeitsstudie beleuch-tet werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampetervom 22. März 2012

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bundesanstalt) verfolgtdas Ziel, entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag die bei ihr verblie-benen Flächen der Liegenschaft (rund 129 ha) wirtschaftlich zu ent-wickeln und zu verwerten. Eine Entwicklung dieser Flächen ist nurgemeinsam mit dem Land Brandenburg und zusammen mit an dasLand übertragenen Flächen möglich, da die Grundstücke der Bun-desanstalt nicht zusammenhängen, sondern auf die Gesamtliegen-schaft verteilt sind. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie sollen bei

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 20 –

Beachtung der immobilienwirtschaftlichen Grundsätze der Wirt-schaftlichkeit insbesondere folgende Aspekte untersucht werden:

– Klärung der Potenziale für erneuerbare Energien unter besonde-rer Berücksichtigung der Photovoltaik und der Windenergie,

– Abstimmung der Nutzung für erneuerbare Energien mit den Be-langen des Natur- und Artenschutzes, des Umweltschutzes unddes Landschaftsbildes unter der Erarbeitung von Konzepten fürAusgleichs- und Ersatzmaßnahmen, insbesondere auch zur lang-fristigen Sicherung der vorhandenen Biotopstrukturen,

– Ermittlung der erforderlichen Kosten für eine nutzungsbedingteMunitionsberäumung,

– Konzepte für eine museale Nutzung/Teilnutzung.

19. AbgeordneteCornelia

Behm

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie bewertet die Bundesregierung das von derProjektgruppe „Dokumentations- und For-schungszentrum Kummersdorf (DFK)“ entwi-ckelte Konzept, welches Umwelt-, Natur- undDenkmalschutzaspekte vereinigt und den Er-halt des Gesamtgeländes als Museum anvisiert,und wodurch wird sichergestellt, dass diesesKonzept Bestandteil der Entwicklung wird?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampetervom 22. März 2012

Nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes sind Denkmal-schutz und Denkmalpflege ebenso wie Erinnerung und GedenkenAngelegenheiten der Länder. Dies betrifft auch konzeptionelle Über-legungen. Eine Förderung durch den Bund kann stets nur subsidiärund ergänzend bei nationaler Bedeutung und vorbehaltlich verfügba-rer Haushaltsmittel erfolgen. Etwaige Förderanträge des LandesBrandenburg, die neben einem schlüssigen Konzept auch eine min-destens hälftige Kofinanzierungszusage enthalten müssten, sind demBeauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien nicht be-kannt.

20. AbgeordneteDr. Dagmar

Enkelmann

(DIE LINKE.)

Hat die Bundesregierung eine Sonder-Gedenk-prägung „Bundespräsident Joachim Gauck“bei der deutschen Ausgabestelle eines Versand-handels in Auftrag gegeben und somit bereitsvier Tage vor der Bundespräsidentenwahl indi-rekt das Wahlergebnis bekannt geben lassen,wenn man die Verteilung von Werbeprospek-ten in Bernau bei Berlin und sicherlich auchanderen Ortes zum Kauf solcher Münzen zumAusgabepreis von fünf Euro in die Briefkästenberücksichtigt, und wenn der Auftrag erfolgte,wie hoch beliefen sich die Kosten?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 21 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 29. März 2012

Die Bundesregierung hat weder die Prägung einer deutschen Euro-gedenkmünze „Bundespräsident Joachim Gauck“ noch die Herstel-lung einer Medaille (Gedenkprägung) zu diesem Thema in Auftraggegeben oder beworben.

Im Gegensatz zu Münzen können Medaillen von jedermann her-gestellt und vertrieben werden. Medaillen sind keine gesetzlichenZahlungsmittel. Sie haben keinen Nennwert, sondern allenfalls einenMaterial- bzw. ideellen Sammlerwert. Medaillen werden von deneinschlägigen Firmen, insbesondere auch durch den gewerblichenMünzhandel, zu verschiedensten Themen produziert und beworben.Medaillen mit dem Portrait des Bundespräsidenten Joachim Gauckwerden derzeit von einigen Firmen am Markt angeboten. Die Ge-staltung dieser Produkte unterliegt, wie auch die Preisbildung oderWerbung, nicht dem Einfluss der Bundesregierung.

21. AbgeordneterKlaus

Ernst

(DIE LINKE.)

Trifft es zu, dass der Anstieg der Rohölpreisein unmittelbarem Zusammenhang mit der Li-quiditätszufuhr im Rahmen der Drei-Jahres-Tender der Europäischen Zentralbank (EZB)steht (vgl. DIE WELT vom 6. März 2012,„Schäuble will Spekulationen mit Rohstoffenregulieren“), und wenn ja, welche Maßnahmenwird die Bundesregierung ergreifen, um die soangeheizten Rohstoffspekulationen einzudäm-men und den Anstieg der Kraftstoffpreise zustoppen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschykvom 23. März 2012

Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, dass ein unmittelba-rer Zusammenhang zwischen dem Anstieg des Rohölpreises und derLiquiditätszufuhr im Rahmen der Drei-Jahres-Tender der Europäi-schen Zentralbank besteht. Diese Geschäfte dienen vor allem derweiteren Unterstützung der Kreditvergabe an die Realwirtschaftund zur Verbesserung der Liquiditätssituation am Eurogeldmarkt.In diesen langfristigen Refinanzierungsgeschäften hat das Eurosys-tem 489 Mrd. Euro am 22. Dezember 2011 und 529,5 Mrd. Euro am29. Februar 2012 zugeteilt. Die Maßnahmen haben insgesamt zueinem Nettoliquiditätszufluss von ca. 500 Mrd. Euro im Eurosystemgeführt, da gleichzeitig kurzfristige EZB-Gelder zurückgeführt wer-den (also vorhandene Refinanzierungen durch diese neuen günsti-geren, langfristigeren Mittel ersetzt wurden). Nach wie vor ist einerheblicher Teil der zusätzlichen Liquidität bei der EZB in der Ein-lagefazilität angelegt (Nutzung der Einlagefazilität bei der EZB,Stand 20. März 2012: 769 Mrd. Euro).

Es ist nicht grundsätzlich auszuschließen, dass Entwicklungen an denRohstoffterminmärkten die Preisvolatilität kurzfristig verstärkenkönnen. Der jüngst zu beobachtende Ölpreisanstieg ist jedoch pri-mär auf die unsichere politische Lage im Nahen Osten zurückzufüh-

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 22 –

ren. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die langfristige Preis-entwicklung bei Rohstoffen von fundamentalen Faktoren bestimmtwird.

Die Bundesregierung unterstützt die von der G20 beschlossenen undin der Europäischen Union derzeit laufenden Finanzmarktreformenim Hinblick auf mehr Transparenz und angemessene Regulierung anden Rohstoffterminmärkten, um so einer exzessiven Preisvolatilitätzu begegnen. Sie setzt sich zudem aktiv für eine Verbesserung derTransparenz auf den physischen Rohstoffmärkten ein.

22. AbgeordneteDr. Barbara

Höll

(DIE LINKE.)

Hat das Bundesministerium der Finanzeneinen Vorbehalt der Finanzministerkonferenz(FMK) gegen den von den Abteilungsleitern/-innen (Steuer) der obersten Finanzbehördendes Bundes und der Länder auf deren Sitzungvom 28. Februar bis zum 1. März 2012 gefäll-ten Beschluss eingelegt, wonach eingetragenenLebenspartnerschaften bei einem Antrag aufZusammenveranlagung bis zur diesbezügli-chen Entscheidung des Bundesverfassungsge-richts verwaltungsseitig bundeseinheitlich einst-weiliger Rechtsschutz zu gewähren ist, undwelche Rechtswirkungen würden sich aus derEinlegung des FMK-Vorbehalts ergeben, ins-besondere vor dem Hintergrund, dass das Bun-desministerium der Finanzen auf der besagtenSitzung der Abteilungsleiter/-innen (Steuer)dem Beschluss bereits zugestimmt hat (bittemit Begründung)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 28. März 2012

Mit FMK wird gemeinhin die Zusammenkunft der Finanzministerder Länder bezeichnet, in der unter anderem auch Steuerthemen be-raten werden. Auf Arbeitsebene streitige Fragen können von denLändervertretern zum Gegenstand der Beratungen der FMK ge-macht werden – ein Weg, der dem Bundesministerium der Finanzennaturgemäß nicht eröffnet ist.

23. AbgeordneteDr. Barbara

Höll

(DIE LINKE.)

Wird der Beschluss der Abteilungsleiter/-innen(Steuer) der obersten Finanzbehörden desBundes und der Länder aus deren Sitzungvom 28. Februar bis zum 1. März 2012, wo-nach eingetragenen Lebenspartnerschaften beieinem Antrag auf Zusammenveranlagung biszur diesbezüglichen Entscheidung des Bundes-verfassungsgerichts verwaltungsseitig bundes-einheitlich einstweiliger Rechtsschutz zu ge-währen ist, bis zur Einlegung des beabsichtig-ten FMK-Vorbehalts durch das Bundesminis-terium der Finanzen von den einzelnen Bun-desländern einheitlich umgesetzt bzw. nicht

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 23 –

umgesetzt, und sieht die Bundesregierung esals problematisch an, wenn die Umsetzungdieses Beschlusses zwischen den Bundeslän-dern uneinheitlich zugunsten oder zuunguns-ten der Steuerpflichtigen erfolgt (bitte mit Be-gründung)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 28. März 2012

Aufgrund der ausstehenden Klärung der zugrunde liegenden Rechts-frage durch das Bundesverfassungsgericht hält das Bundesministe-rium der Finanzen es nicht für erforderlich, eine bundeseinheitlicheVerwaltungsanweisung herauszugeben. Es bleibt den einzelnenobersten Finanzbehörden der Länder unbenommen, in Abhängigkeitvon der Rechtsprechung ihres jeweiligen Finanzgerichts den Betrof-fenen einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren. In diesen Fällen dürf-te es in der Praxis zur Aussetzung der Vollziehung kommen. DieseVorgehensweise hält das im Bereich der Steuerauftragsverwaltunggemäß Artikel 108 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) zustän-dige Bundesministerium der Finanzen aus den genannten Gründenfür unproblematisch.

24. AbgeordneteKatrin

Kunert

(DIE LINKE.)

Wie steht die Bundesregierung zu der Empfeh-lung von Banken, dass Kommunen künftig,statt Kommunalkredite aufzunehmen, Anlei-hen und Schuldscheine begeben sollten, undwie könnte verhindert werden, dass sich darausspekulative Finanzgeschäfte entwickeln?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 28. März 2012

Grundsätzlich ist es Sache der Kommunen, wie sie ihre Finanzie-rungsstruktur gestalten. Für Kommunalkredite wie auch für Anlei-hen und Schuldscheine der Kommunen gelten derzeit gleichermaßendas Risikogewicht von null und keine Pflicht zur Eigenmittelunter-legung. Dies ändert sich voraussichtlich auch unter den neuen Ei-genkapitalvorschriften gemäß den Basel-III-Standards nicht. Nachden Gemeindeordnungen der Länder sind den Kommunen speku-lative Geschäfte zudem grundsätzlich untersagt.

25. AbgeordneterPaul

Lehrieder

(CDU/CSU)

Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, umdas Anwachsen der Target-Forderungen zustoppen und zumindest mittelfristig wieder füreinen Ausgleich der Target-Salden zu sorgen?

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 24 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 26. März 2012

Den derzeit zu beobachtenden Ungleichgewichten bei den Target-Salden liegt insbesondere zugrunde, dass die Finanzierung über denInterbankenmarkt nach wie vor für viele Banken, insbesondere inden peripheren Mitgliedstaaten des Eurogebiets, eingeschränkt ist.Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Ungleichgewichtebei den Target-Salden mit einer Rückkehr des Vertrauens der Ban-ken untereinander mittelfristig wieder zurückbilden.

Regulative Maßnahmen zur Rückführung der Target-Salden gebun-den an die Höhe des Target-Saldos, wie etwa eine Verpflichtung na-tionaler Notenbanken, im Zuge einer „Glattstellung“ der Target-Sal-den marktfähige Vermögenswerte oder Gold bereitzustellen, hält dieBundesregierung für nicht zweckmäßig.

Das geeignetste Mittel, eine Rückführung der Target-Salden zu er-möglichen, ist, die normale Funktionsweise des Interbankenmarkteswiederherzustellen. Hierzu ist vor allem Vertrauen in die Solvenzvon Staaten und Banken notwendig. Zwingende Voraussetzung hier-für ist wiederum das Vertrauen in die Bonität von Staatsanleihen, diedie Banken in großem Umfang halten. Diese Bonität kann nur durcheine glaubwürdige Haushaltskonsolidierung und eine überzeugendeWachstumsperspektive hergestellt werden. Letztere wiederum be-dingt entschlossene Strukturreformen zur Erhöhung des Potenzial-wachstums und zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit.

26. AbgeordneterRichard

Pitterle

(DIE LINKE.)

Wie oft fanden seit dem Bestehen der EU-Zinsrichtlinie bei deutschen Zahlstellen Über-prüfungen der Meldepflichten gemäß der EU-Zinsrichtlinie statt, und wie oft wurden dabeiVerstöße gegen die Meldepflichten festgestellt(bitte getrennt nach Jahren sowie differenziertnach Zahlstellen gemäß Artikel 4 Absatz 1und 2 der EU-Zinsrichtlinie angeben)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 28. März 2012

Der Umfang der bei deutschen Zahlstellen durchgeführten Überprü-fungen der Meldepflichten gemäß der EU-Zinsrichtlinie ist nicht be-kannt.

27. AbgeordneterRichard

Pitterle

(DIE LINKE.)

Welche Behörden sind an Überprüfungen derMeldepflichten gemäß der EU-Zinsrichtliniebei deutschen Zahlstellen beteiligt, und welcheSanktionen können bei Verstößen der Zahlstel-len gegen die Meldepflichten verhängt werden(bitte differenziert nach Zahlstellen gemäß Ar-tikel 4 Absatz 1 und 2 der EU-Zinsrichtlinieangeben)?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 25 –

28. AbgeordneterRichard

Pitterle

(DIE LINKE.)

Welche Sanktionen wurden seit dem Bestehender EU-Zinsrichtlinie gegenüber deutschenZahlstellen bei Verstößen gegen die Melde-pflichten gemäß der EU-Zinsrichtlinie bereitsverhängt (bitte getrennt nach Jahren und Sank-tionen sowie differenziert nach Zahlstellen ge-mäß Artikel 4 Absatz 1 und 2 der EU-Zins-richtlinie angeben)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 28. März 2012

Die Fragen 27 und 28 werden zusammen beantwortet.

Die Prüfung der ordnungsgemäßen Zinsmeldungen kann im Rah-men von Betriebsprüfungen bei den Zahlstellen vorgenommen wer-den. Eine Prüfung kann wegen des sachlichen Zusammenhangs ins-besondere im Rahmen der Prüfung des Einbehaltes und der Abfüh-rung von Kapitalertragsteuer durch inländische Kreditinstitute er-folgen. Außerdem führt das Bundeszentralamt für Steuern bei derEntgegennahme der Meldungen der Zahlstellen eine Prüfung derübermittelten Datensätze durch. Die eingehenden Meldungen wer-den validiert und durchlaufen eine Plausibilitätsprüfung. Die Qua-lität der vom Bundeszentralamt für Steuern weitergeleiteten Datenwurde durch die Steuerbehörden der am Informationsaustauschteilnehmenden Mitgliedstaaten bisher nicht beanstandet. Verstößegegen die Meldepflichten können gemäß § 50e Absatz 1 des Einkom-mensteuergesetzes mit einem Bußgeld von bis zu 5 000 Euro geahn-det werden. Der Umfang der bisher verhängten Bußgelder ist nichtbekannt.

29. AbgeordneterJoachim

Poß

(SPD)

Hält die Bundesregierung die Absichtserklä-rung der Regierungschefs der Euroländer, inihren Staaten verfassungsrechtliche oder gleich-artige Schuldengrenzen einzuführen, für einensofort wirksamen stabilitätspolitischen Erfolg,oder bedarf es weiterer gesetzlicher Konkreti-sierungen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 27. März 2012

Am 2. März dieses Jahres haben die Staats- und Regierungschefs der17 Eurostaaten sowie weiterer acht EU-Mitgliedstaaten den Vertragüber Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts-und Währungsunion (Fiskalvertrag) unterzeichnet. Ziel ist es, dassder Vertrag spätestens am 1. Januar 2013 in Kraft tritt. Vorausset-zung hierfür ist die Hinterlegung von mindestens zwölf Ratifikations-urkunden von Vertragsstaaten, deren Währung der Euro ist. Für dieEinführung der nationalen Schuldenbremsen ist eine Umsetzungs-frist von einem Jahr ab dem Inkrafttreten des Fiskalvertrags verein-bart.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 26 –

Die Verpflichtung zur Implementierung einer Schuldenbremse in diejeweilige nationale Rechtsordnung, welche durch den Fiskalvertrageingeführt wird, ist ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung einernachhaltigen Solidität der öffentlichen Finanzen im Eurowährungs-gebiet. Der zügige Verhandlungsabschluss und die rasche Unter-zeichnung sowie die Einigung auf einen zügigen Ratifizierungspro-zess unterstreichen die Entschlossenheit der Vertragsparteien. Diesträgt schon jetzt dazu bei, das Vertrauen der Märkte in die Haus-haltsdisziplin der Euromitgliedstaaten zu stärken und stellt somitauch einen unmittelbaren stabilitätspolitischen Erfolg dar.

30. AbgeordneterJoachim

Poß(SPD)

Bis wann wird es nach Auffassung der Bundes-regierung bis zum vollen Inkrafttreten undWirksamwerden der angestrebten Schulden-grenzen dauern, wenn man die Regelungendes deutschen Vorbilds zugrunde legen würde?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 27. März 2012

Der Fiskalvertrag enthält verbindliche inhaltliche und zeitliche Vor-gaben für die Vertragsparteien. Nach Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 desFiskalvertrages müssen die jeweiligen Regelungen über eine inner-staatliche Schuldenbremse innerhalb eines Jahres nach Inkrafttretendes Vertrages wirksam werden. Die rechtzeitige Umsetzung der Vor-gaben für die innerstaatlichen Schuldenbremsen wird von der EU-Kommission überwacht und – wenn diese feststellt, dass die Vorga-ben des Fiskalvertrages nicht umgesetzt wurden – durch eine Klagevor dem Europäischen Gerichtshof durchgesetzt.

31. AbgeordneterJoachimPoß

(SPD)

Wird es für die einzelnen Staaten auch – wieim deutschen Recht – von dem allgemeinenGrundsatz einer Schuldenbremse bestimmteAusnahmen geben, und wer würde diese kon-trollieren?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 27. März 2012

Der Fiskalvertrag verpflichtet die Vertragsparteien, Regelungen vor-zusehen, die ein Abweichen von dem mittelfristigen Haushaltszieloder dem jeweiligen Anpassungspfad nur in zwei Fällen zulassen:

1. bei einem außergewöhnlichen Ereignis, das sich der Kontrolle derbetreffenden Vertragspartei entzieht und erhebliche Auswirkun-gen auf die Lage der öffentlichen Finanzen hat, oder

2. bei einem schweren Konjunkturabschwung im Sinne des geänder-ten Stabilitäts- und Wachstumspakts.

Die innerstaatlichen Schuldenbremsen der Vertragsparteien dürfenfür diese Fälle außerdem nur dann eine Abweichung vom mittelfristi-gen Haushaltsziel zulassen, wenn die vorübergehende Abweichung

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 27 –

der betreffenden Vertragspartei nicht die mittelfristige Tragfähigkeitder öffentlichen Finanzen gefährdet.

Der Fiskalvertrag sieht vor, dass erhebliche Abweichungen entwedervom mittelfristigen Ziel oder vom Anpassungspfad automatischeinen Korrekturmechanismus auslösen. Dieser muss gemeinsamenGrundsätzen entsprechen, zu denen die Europäische Kommissioneinen Vorschlag unterbreiten wird.

Dieser Vorschlag wird insbesondere Grundsätze zu Art, Umfangund zeitlichem Rahmen der – auch unter außergewöhnlichen Um-ständen – zu treffenden Korrekturmaßnahmen sowie zur Rolle undUnabhängigkeit der auf nationaler Ebene für die Überwachung derEinhaltung der Schuldenregelungen zuständigen Institutionen enthal-ten.

32. AbgeordneterJoachim

Poß

(SPD)

Welche Leistungen aus dem Solidarpakt sindeinnahmebezogen und welche bedarfsorien-tiert?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 27. März 2012

In der Fortführung des Solidarpakts I erhalten die ostdeutschen Län-der im Zeitraum von 2005 bis 2019 im Solidarpakt II rd. 105 Mrd.Euro als Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zur De-ckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehendenstarken infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich unter-proportionaler kommunaler Finanzkraft. Zusätzlich hat sich derBund im Solidarpakt II verpflichtet, überproportionale Leistungen,insbesondere durch verschiedene Fördermaßnahmen für die Wirt-schaft und die Infrastruktur, mit einer Zielgröße von rd. 51 Mrd.Euro in den ostdeutschen Ländern einzusetzen. Mit Ausnahme derauf den Ausgleich der unterproportionalen kommunalen Finanzkraftgerichteten Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen könnendie Bundesleistungen im Solidarpakt II grundsätzlich als bedarfs-orientiert angesehen werden.

33. AbgeordneteSahra

Wagenknecht(DIE LINKE.)

Wie lässt sich der aktuell zur Verfügung ge-stellte und komplette Kreditrahmen für Grie-chenland, abzüglich der bereits aktivierten Mit-tel in Höhe von 30 plus 5,5 Mrd. Euro zur Fi-nanzierung der freiwilligen Umschuldung, voll-ständig auf zugedachte Verwendungszweckeaufteilen (bitte dabei explizit auch benennen,welche Beträge für die laufenden Haushalte so-wie für Zins- und Tilgungszahlungen Griechen-lands vorgesehen sind)?

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 28 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 30. März 2012

Griechenland erhält mit dem Kreditrahmen des zweiten Anpassungs-programms von 164,4 Mrd. Euro die Möglichkeit, seinen Finanzbe-darf mit Hilfe von Darlehen des Internationalen Währungsfonds(IWF) und der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)zu decken. Im Rahmen des Anpassungsprogramms wird Griechen-land insbesondere durch die Umsetzung von Strukturreformen in dieLage versetzt, wieder einen tragfähigen Pfad der wirtschaftlichenEntwicklung zu erreichen. Bei vollständiger Programmumsetzungkann so der Schuldenstand Griechenlands bis zum Jahr 2020 vonderzeit rund 165 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) auf unter117 Prozent des BIP gesenkt werden.

Eine Aufstellung des zur Verfügung gestellten Kreditrahmens fürdas zweite Griechenlandprogramm nach Verwendungszwecken undgeplanten Auszahlungstranchen findet sich in der folgenden Tabelle,die dem Bericht zum zweiten Anpassungsprogramm zu entnehmenist. Diesen Bericht hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundes-tag im März dieses Jahres übermittelt.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 29 –

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 30 –

34. AbgeordneterManfred

Zöllmer

(SPD)

Wie beurteilt die Bundesregierung die geplanteAufgabe der Einheit von Risikomanagementund Kapitalmanagement bei der DeutschenBank AG?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschykvom 27. März 2012

Die Entscheidung über die Aufteilung der Zuständigkeiten innerhalbdes Vorstands einer Bank liegt in erster Linie in der Verantwortungdes Vorstands selbst. Die im Zuge der Neustrukturierung des Vor-stands von der Deutschen Bank AG vorgesehene Übertragung derZuständigkeit für das Kapitalmanagement vom Risikovorstand aufden Finanzvorstand ist aus Sicht der deutschen Finanzaufsicht nichtzu beanstanden, solange die gesetzlichen Anforderungen und die zuderen Konkretisierung erlassenen Mindestanforderungen an das Ri-sikomanagement eingehalten werden. Die von der Deutschen BankAG vorgesehene Aufteilung der Zuständigkeiten entspricht einerheute in Bankenkreisen auch international üblichen Praxis.

35. AbgeordneterManfred

Zöllmer

(SPD)

Hält die Bundesregierung es für notwendig,eine solche Trennung durch regulatorischeEingriffe zu unterbinden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk

vom 27. März 2012

Die Bundesregierung sieht in Bezug auf die Aufteilung der genann-ten Zuständigkeiten keinen regulatorischen Handlungsbedarf.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Technologie

36. AbgeordneteVeronika

Bellmann

(CDU/CSU)

Wie setzen sich die von der Bundesnetzagenturbereitgestellten Zubauzahlen von Photovoltaik-anlagen zusammen (z. B. Verfahren der Regist-rierung, Zeitpunkt der Registrierung)?

Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer

vom 26. März 2012

Die von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Meldungen zu Pho-tovoltaikanlagen (PV-Anlagen) setzen sich wie folgt zusammen:

Der Bundesnetzagentur werden ganzjährig Angaben zu Standortund Leistung neu installierer PV-Anlagen von den Anlagenbetrei-bern gemeldet. Anhand der Vorgaben des Erneuerbare-Energien-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 31 –

Gesetzes (EEG) sind – ausgehend von den gemeldeten Daten – dieDegressions- und Vergütungssätze zu ermitteln. So waren z. B. fürdie Ermittlung der ab dem 1. Januar 2012 geltenden Vergütungssätzedie Datenmeldungen vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September2011 maßgeblich. Entscheidend ist dabei das Eingangsdatum derjeweiligen Datenmeldung.

Das EEG beinhaltet keine Frist für die Meldung der PV-Anlagen andie Bundesnetzagentur. Im eigenen Interesse sollten die Anlagenbe-treiber ihre Anlagen jedoch zeitnah zur Inbetriebnahme der Bundes-netzagentur melden, da die Meldung Voraussetzung für die Zahlungder Vergütung nach § 32 oder § 33 EEG durch den Netzbetreiber ist.Um „vorsorgliche“ Anmeldungen von PV-Anlagen zu vermeiden,bei denen die Realisierung noch ungewiss ist, hat die Bundesnetz-agentur vorgegeben, dass Anlagen erst zu melden sind, wenn das Da-tum der Inbetriebnahme verbindlich feststeht; von Meldungen, dielänger als zwei Wochen vor dem Inbetriebnahmedatum erfolgen, seiabzusehen.

Die Bundesnetzagentur ergreift daneben verschiedene weitere Maß-nahmen, um eine möglichst hohe Datenqualität sicherzustellen:durch zeitgleich stattfindende Plausibilitätskontrollen, durch Über-prüfung auf Doppelmeldungen und durch persönliche Rückfragenim Fall sehr großer Anlagen. Um eine größtmögliche Transparenz indas Verfahren zu bringen, werden die der Bundesnetzagentur gemel-deten Angaben dann unter Beachtung datenschutzrechtlicher Belan-ge detailliert monatsscharf und gegliedert nach Eingang der jeweili-gen Datenmeldung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur ver-öffentlicht.

37. AbgeordneterSven-Christian

Kindler

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bis wann ist aktuell die Grundsatzzusage derBundesregierung zur Übernahme einer Ge-währleistung nach § 3 des Haushaltsgesetzes2011 für das brasilianische AtomkraftwerkAngra 3 befristet, und plant die Bundesregie-rung eine weitere Verlängerung?

Antwort des Staatssekretärin Anne Ruth Herkesvom 30. März 2012

Die Grundsatzzusage für Lieferungen und Leistungen für das Kern-kraftwerk Angra 3 wurde am 22. März 2012 aufgrund unveränderterSach- und Rechtslage verlängert und läuft am 22. September 2012aus.

38. AbgeordneterRalph

Lenkert(DIE LINKE.)

Wie will die Bundesregierung im Falle einerKlage Vattenfalls auf der Basis des Energie-charta-Vertrages beim Internationalen Zent-rum für die Beilegung von Investitionsstrei-tigkeiten (ICSID) gegen die Bundesregierungwegen der 13. Atomgesetzesnovelle (Atom-ausstieg) – die dreimonatige Verhandlungsfristzur gütlichen Beilegung ist am 21. März 2012abgelaufen – die Information des Parlamentsund der Öffentlichkeit gestalten?

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 32 –

Antwort des Staatssekretärin Anne Ruth Herkes

vom 30. März 2012

Die Schiedsverfahren nach der ICSID-Konvention sind vertraulich.

39. AbgeordneterRalphLenkert

(DIE LINKE.)

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsa-che, dass im Falle eines Investitionsstreitfallesauf der Basis des Energiecharta-Vertrages eingeheimes Schiedsgremium privater Investi-tionsrechtsanwälte über die Zulässigkeit desdeutschen Atomausstiegs und über die Höheeiner Entschädigung entscheiden kann, ohnedass Mindeststandards einer ordentlichen Ge-richtsbarkeit (Rechtsstaatsprinzip) gewährleis-tet sind (unabhängige Richter, Transparenz,Sozialpflichtigkeit des Eigentums etc.)?

Antwort des Staatssekretärin Anne Ruth Herkes

vom 30. März 2012

Die Schiedsverfahren entsprechen bewährter jahrelanger internatio-naler Praxis.

40. AbgeordneterRalph

Lenkert(DIE LINKE.)

Welche Diskussionen zur Reform des Energie-charta-Vertrages laufen derzeit, insbesonderein umweltpolitischer Hinsicht, und mit welchenAnliegen bringt sich die Bundesregierung indiesen Reformprozess zum Energiecharta-Ver-trag ein?

Antwort des Staatssekretärin Anne Ruth Herkes

vom 30. März 2012

Artikel 34 Absatz 7 des Vertrages über die Energiecharta bestimmt,dass die Chartakonferenz in Abständen von maximal fünf Jahren dieim Vertrag vorgesehenen Aufgaben dahingehend überprüft, inwie-weit die Bestimmungen des Vertrages und der Protokolle durchge-führt wurden. Die letzte Überprüfung wurde im Jahr 2009 durchge-führt. Dazu wurde ein Sonderbeauftragter von der Chartakonferenzernannt, der einen entsprechenden Bericht vorlegte.

Im November 2010 nahm die Energiecharta-Konferenz die „RoadMap for the Modernisation of the Energy Charter Process“ an, diedie strategische Grundlage für die Tätigkeit der Arbeitsgruppen unddes Energiecharta-Sekretariats bis 2014 bildet. Dabei werden sämtli-che Aspekte des Vertrages betrachtet.

Grundsätzlich spricht die Bundesregierung in den Gremien derEnergiecharta nicht allein, sondern es werden Positionen der Euro-päischen Union und ihrer Mitgliedstaaten vorgebracht, die zuvor inden entsprechenden Gremien (z. B. der Ratsarbeitsgruppe Energie),in denen die Bundesrepublik Deutschland durch die Bundesregie-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 33 –

rung vertreten wird, abgestimmt worden sind. Die Bundesregierunglegt dabei Wert darauf, dass die Kernanliegen des Vertrages zur Gel-tung kommen: Handel, Investitionsschutz, Transitfreiheit und bin-dende multilaterale Streitbeilegungsverfahren im Energiebereich.Der Vertrag soll die Rahmenbedingungen für solide Investitionenverbessern und einen reibungslosen Handel sichern.

41. AbgeordneterRalph

Lenkert

(DIE LINKE.)

Wird die Bundesregierung eine Änderung desEnergiecharta-Vertrages dahingehend einfor-dern, dass zukünftig keine Investor-Staat-Schiedsverfahren mehr über staatliche Regulie-rungsmaßnahmen im Gemeinwohlsinne befin-den können?

Antwort des Staatssekretärin Anne Ruth Herkesvom 30. März 2012

Nein.

42. AbgeordneteUlla

Lötzer

(DIE LINKE.)

Welche genaue Beschwerde hinsichtlich einermöglichen Verletzung von Rechten aus demEnergiecharta-Vertrag infolge der Änderungdes Atomgesetzes vom 6. August 2011 hatVattenfall gegen die Bundesregierung vorge-bracht?

Antwort des Staatssekretärin Anne Ruth Herkes

vom 30. März 2012

Die Bundesregierung hat seitens der schwedischen Gesellschaft Vat-tenfall AB und ihrer Tochtergesellschaften Vattenfall Europe AG,Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH, Kernkraftwerk Brunsbüt-tel GmbH & Co. oHG und Kernkraftwerk Krümmel GmbH &Co. oHG am 21. Dezember 2011 eine Aufforderung zur gütlichenBeilegung gemäß Artikel 26 des Energiecharta-Vertrages erhalten.

Gegenstand des Antrages sind das Kernbrennstoffsteuergesetz ausdem Jahr 2010 und das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atom-gesetzes von 2011, durch die sich die Antragsteller in ihren Rechtenaus dem Energiecharta-Vertrag verletzt sehen.

43. AbgeordneteUlla

Lötzer(DIE LINKE.)

Welche genauen Entschädigungsansprüche hatVattenfall gestellt, und mit welchen Schaden-ersatzansprüchen rechnet die Bundesregierungselbst?

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 34 –

Antwort des Staatssekretärin Anne Ruth Herkes

vom 30. März 2012

Die Bundesregierung hat mit dem Unternehmen Vattenfall und des-sen Rechtsvertretung bisher noch keine konkreten Gespräche in derAngelegenheit geführt.

44. AbgeordneteUlla

Lötzer

(DIE LINKE.)

Welche Verhandlungen hat die Bundesregie-rung in den vergangenen Monaten mit demUnternehmen in o. g. Angelegenheit mit wel-chen genauen Inhalten geführt?

Antwort des Staatssekretärin Anne Ruth Herkes

vom 30. März 2012

Siehe die Antwort zu Frage 43.

45. AbgeordneteUlla

Lötzer

(DIE LINKE.)

Gab es seitens der Bundesregierung bereits einAngebot für eine gütliche Einigung, und wennja, wie sah das genau aus?

Antwort des Staatssekretärin Anne Ruth Herkes

vom 30. März 2012

Nein.

46. AbgeordneteKatjaMast

(SPD)

Wie begründet die Bundesregierung ihre ab-lehnende Haltung zu einer Hilfe für die vonArbeitslosigkeit betroffenen tausenden von Be-schäftigten (überwiegend Frauen) in Baden-Württemberg beim bundesweit tätigen Unter-nehmen Schlecker durch die KfW Banken-gruppe, und entspricht die Haltung des Bun-desministers für Wirtschaft und TechnologieDr. Philipp Rösler hinsichtlich der Notwen-digkeit einer Transfergesellschaft der Haltungder Bundesministerin für Arbeit und SozialesDr. Ursula von der Leyen?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer

vom 26. März 2012

Aufgrund einer Finanzierungslücke in Höhe von rd. 70 Mio. Eurozum Betreiben von Transfergesellschaften hat der vorläufige Insol-venzverwalter sich mit der Bitte um die Bereitstellung eines Masse-darlehens an das Land Baden-Württemberg, die KfW Bankengruppeund die Bundesregierung gewandt.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 35 –

Die Bundesregierung hat angeboten, technische Hilfestellung zu leis-ten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Baden-Württemberg zu-sammen mit den anderen betroffenen Ländern die volle Haftung fürden KfW-Kredit übernimmt. Es ist regelmäßige Praxis, dass in Fi-nanzierungsfragen das Bundesland, in dem das Unternehmen seinenSitz hat, als Ansprechpartner und Koordinator für die anderen Län-der tätig ist. Der Bund sieht sich nur in der Pflicht, wenn es sich umeinen Fall von übergeordneter volkswirtschaftlicher Bedeutung ver-bunden mit einer finanziellen Überforderung der Länder handelt.

Es obliegt nunmehr den Ländern, schnellstmöglich eine Einigung un-tereinander herbeizuführen, um dem Insolvenzverwalter die Nut-zung von Transfergesellschaften zu ermöglichen.

Die geplante Unterstützung der öffentlichen Hand für die FirmaSchlecker muss durch die Europäische Kommission beihilferechtlichgeprüft werden. Deshalb hat das Bundesministerium für Wirtschaftund Technologie darüber hinaus zugesagt, das Verfahren der Notifi-zierung der Beihilfe zu flankieren und zu unterstützen.

47. AbgeordneteDr. Valerie

Wilms

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierungvon der drohenden Gefahr, die von der aktuel-len Inbetriebnahme eines maroden Ölumschlag-platzes in Ust-Luga/St. Petersburg/Russlandausgeht, und wie beabsichtigt sie, auf die rus-sische Regierung einzuwirken, um die dro-henden Gefahren für die Ostseeanrainerstaa-ten zu begrenzen (vgl. die russische Tageszei-tung Kommersant NO. 8 (865) vom 27. Feb-ruar 2012)?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsHans-Joachim Otto

vom 28. März 2012

Der Bundesregierung liegen keine belastbaren, über internationalePresseberichte hinausgehenden, Informationen zum Zustand des neugebauten Ölumschlagterminals in Ust-Luga vor. Die Bundesregie-rung geht davon aus, dass die zuständige russische Behörde die end-gültige Inbetriebnahme des Ölumschlagterminals erst nach gründli-cher Prüfung genehmigen wird.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 36 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeitund Soziales

48. AbgeordneterMatthias W.

Birkwald(DIE LINKE.)

Wie viele Männer und Frauen im Alter von63 bis unter 65 Jahren, die nach mindestens35 Versicherungsjahren eine Erwerbsminde-rungs- oder Altersrente beziehen, waren 2010im Rentenbestand, und wie viele Männer undFrauen im Alter von 63 bis unter 65 Jahrenwaren insgesamt 2010 im Rentenbestand?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Hans-Joachim Fuchtel

vom 27. März 2012

Im Jahr 2010 bezogen nach der Rentenbestandsstatistik der Deut-schen Rentenversicherung 336 000 Männer und 259 000 Frauen imAlter von 63 bis unter 65 Jahren mit mindestens 35 Versicherungs-jahren eine Versichertenrente nach dem Sechsten Buch Sozialge-setzbuch (Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Ren-ten wegen Alters). Insgesamt erhielten 358 000 Männer und387 000 Frauen in dieser Alterssgruppe eine Versichertenrente. Beiden angegebenen Fallzahlen handelt es sich ausschließlich um Nicht-vertragsrenten.

Diese Angaben sind zur Beurteilung der gesamten Dauer des Er-werbslebens ungeeignet. Vielen Versichertenrenten liegen vergleichs-weise wenige Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zugrunde, beispiels-weise wenn der Versicherte später in ein Beamtenverhältnis über-nommen wurde oder eine selbständige Tätigkeit aufgenommen hat.

49. AbgeordneterMatthias W.Birkwald

(DIE LINKE.)

Wie viele Männer und Frauen sind 2010 mit40 Versicherungsjahren – davon 30 Pflichtbei-tragsjahren aus sozialversicherungspflichtigerBeschäftigung oder selbständiger Tätigkeit,Wehr-, Zivil- und Freiwilligendienst oder Zei-ten der Kindererziehung und Pflege exklusiveZeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld – ineine Erwerbsminderungsrente oder in eine Al-tersrente gegangen?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsHans-Joachim Fuchtel

vom 29. März 2012

Die in der Frage erbetene Abgrenzung kann mit den Statistikdatender Deutschen Rentenversicherung zum Rentenzugang nicht vorge-nommen werden. Um Annäherungswerte zu erhalten, hat die Deut-sche Rentenversicherung Bund eine Sonderauswertung mit folgen-den Auswahlkriterien vorgenommen:

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 37 –

• Versichertenrentenzugang des Jahres 2010 mit Rentenberechnungnach dem SGB VI – Nichtvertragsrenten,

• mindestens 40 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten und

• mindestens 30 Jahre an Beitrags- und Berücksichtigungszeiten.

Im Jahr 2010 sind danach 42 235 Männer und 31 434 Frauen in eineErwerbsminderungsrente und 174 921 Männer und 163 903 Frauenin eine Altersrente gegangen.

50. AbgeordneteElke

Ferner

(SPD)

Wie viele deutsche Staatsbürger beziehen aufder Basis des Europäischen Fürsorgeabkom-mens (EFA) in den – neben Deutschland –16 weiteren EFA-Vertragsstaaten Sozialleistun-gen (aufgeschlüsselt nach Ländern und Art derSozialleistungen), und sind der Bundesregie-rung Vorhaben der anderen EFA-Unterzeich-nerstaaten bekannt, ihrerseits einen Vorbehaltin Bezug auf das Abkommen zu erklären?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 28. März 2012

Über die Anzahl deutscher Staatsbürger, die in den anderen EFA-Vertragsstaaten auf der Basis des EFA Sozialleistungen beziehen, lie-gen der Bundesregierung keine Erkenntnisse und statistischen Datenvor.

Der Anhang II zu Vorbehalten der Vertragschließenden zum Euro-päischen Fürsorgeabkommen in der derzeit geltenden Fassung derBekanntmachung vom 20. September 2001 (BGBl. 2001 II S. 1086,1098) enthält die bislang notifizierten Vorbehalte der Vertragsstaa-ten. Über aktuelle Bestrebungen in den Vertragsstaaten, diese Vorbe-halte zu erweitern oder zu ergänzen, ist der Bundesregierung nichtsbekannt.

51. AbgeordneteElke

Ferner

(SPD)

Wie bewertet die Bundesregierung den Ein-wand in Bezug auf die Gewährung von Ar-beitslosengeld II, dass die Vorbehaltserklärungder Bundesregierung gegenüber dem Euro-päischen Fürsorgeabkommen im Ergebnis wir-kungslos sei, da sich der Anspruch von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern auf Gewährungvon Grundsicherungsleistungen – unabhängigdavon, ob sie sich zum Zwecke der Arbeits-suche in Deutschland aufhielten – unmittelbaraus der im Mai 2010 in Kraft getretenen Ver-ordnung (EG) Nr. 883/2004 ergebe?

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 38 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 28. März 2012

Die Bundesregierung strebt eine Klarstellung der Regelungen derVerordnung (EG) Nr. 883/2004 dahingehend an, dass Regelungender Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG zur Vermeidung unange-messener Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen im Sinne derRichtlinie nicht durch weitergehende Regelungen der Verordnung(EG) Nr. 883/2004 ihre Wirksamkeit verlieren. Dieses Thema istzurzeit Gegenstand intensiver Diskussionen in der Verwaltungskom-mission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.

Im Übrigen geht die Bundesregierung davon aus, dass der Leistungs-ausschluss nach § 7 Absatz 1 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetz-buch mit dem Unionsrecht in Einklang steht. Entsprechend dientedie Erklärung des Vorbehalts hinsichtlich der Grundsicherung fürArbeitsuchende dazu, das Unionsrecht und das unionsrechtskonfor-me nationale Recht ungeschmälert zur Geltung zu bringen.

52. AbgeordneteKatja

Kipping

(DIE LINKE.)

Wie viele erwerbsfähige Beziehende von Leis-tungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz-buch (SGB II) erhielten in den Jahren 2007bis 2011 Sanktionen nach § 31 SGB II, undwie hoch war die Erfolgsquote (teilweiser odervollständiger Erfolg) für erwerbsfähige Bezie-hende von Leistungen nach dem Zweiten BuchSozialgesetzbuch bei Widersprüchen und beiKlagen gegen Sanktionen in diesen Jahren?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepevom 27. März 2012

Die Anzahl erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (eLb) nach demZweiten Buch Sozialgesetzbuch, die in den Jahren 2007 bis 2011Sanktionen erhielten, ergibt sich aus nachstehender Tabelle. DasJahr 2011 ist in der Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur fürArbeit noch nicht abgeschlossen. Die Tabelle gibt den Datenbestandvom März 2012 wider.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 39 –

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 40 –

Die jeweiligen Aufstellungen zur Erfolgsquote für erwerbsfähigeLeistungsberechtigte bei Widersprüchen und Klagen gegen Sanktio-nen umfassen die Verfahren der Arbeitsgemeinschaften bis zum Jahr2010 bzw. der gemeinsamen Einrichtungen ab dem Jahr 2011 sowieder Agenturen für Arbeit in getrennter Aufgabenwahrnehmung. DieDarstellung umfasst den Streitgegenstand Sanktionen im RechtskreisSGB II insgesamt, auch wenn seit dem 1. Januar 2011 die Meldever-säumnisse in § 32 SGB II geregelt sind. Die Darstellung der Klagenbezieht sich auf erstinstanzliche Verfahren.

In den Jahren 2007 bis 2011 wurden insgesamt 320 356 Widersprü-che gegen Sanktionsentscheidungen erhoben. Es gab insgesamt125 223 Stattgaben und 11 456 Teilstattgaben. Die Anzahl der Kla-gen gegen Sanktionsentscheidungen beläuft sich in diesem Zeitraumauf insgesamt 33 416. Es gab insgesamt rund 2 067 Stattgaben,270 Teilstattgaben und 14 002 sonstige Erledigungen mit Nachgebender vorgenannten Behörden. Insofern waren sowohl Widersprücheals auch Klagen mehrheitlich erfolglos. Die Einzelangaben sind dennachfolgenden Tabellen zu entnehmen.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 41 –

Die Angaben umfassen nicht die Werte, die sich bei den zugelasse-nen kommunalen Trägern ergeben haben. Insoweit liegen der Bun-desregierung keine Erkenntnisse vor.

53. AbgeordneterMarkus

Kurth

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie kann nach Auffassung der Bundesregie-rung ein SGB-II-Empfänger bzw. eine SGB-II-Empfängerin sicherstellen, dass der Verkaufs-erlös eines gemäß § 12 Absatz 3 Nummer 4SGB II selbst genutzten Hausgrundstückesvon angemessener Größe oder einer entspre-chenden Eigentumswohnung in den Ankaufeiner neuen selbst genutzten und angemesse-nen Immobilie fließen kann, ohne dass dieserVerkaufserlös als zu berücksichtigendes Ver-mögen gemäß § 12 Absatz 1 SGB II gewertetwird, und auf welcher Rechtsgrundlage kommtdie Bundesregierung zu ihrer Auffassung?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 29. März 2012

Mit der Veräußerung einer nach § 12 Absatz 3 Nummer 4 des Zwei-ten Buches Sozialgesetzbuch dem Schonvermögen unterfallendenImmobilie steht der Erlös grundsätzlich als zu berücksichtigendesVermögen zur Verfügung. Soweit ein Umzug der Bedarfsgemein-schaft notwendig ist und der Verkaufserlös nachweislich nahtlos zumErwerb eines neuen und angemessenen Wohnraums genutzt wird,kann der Verkaufserlös ausnahmsweise ebenfalls dem Schonvermö-gen nach § 12 Absatz 3 SGB II unterfallen.

54. AbgeordneteKatja

Mast

(SPD)

Wie bewertet die Bundesregierung den Um-stand, dass mit den finanziellen Kürzungen imRahmen des Gesetzes zur Verbesserung derEingliederungschancen am Arbeitsmarkt einmassiver Abbau der Förderstrukturen undNetzwerke im Bereich der öffentlich geförder-ten Beschäftigung einhergeht?

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 42 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 29. März 2012

Die Anpassung bei den Eingliederungsmitteln im Bundeshaushaltder Jahre 2011 und 2012 folgt der guten Entwicklung und der damitverbundenen Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeits-markt. Der Rückgang von öffentlich geförderter Beschäftigung istaber nicht Folge der Anpassung der Eingliederungsmittel, sonderndas Ergebnis einer erfolgreichen Hinwendung der Jobcenter zueinem aktivierenden und auf die Integration in den allgemeinen Ar-beitsmarkt gerichteten Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instru-mente. Dies zeigt sich auch daran, dass die Arbeitslosigkeit imRechtskreis des SGB II trotz der Verringerung von Maßnahmen deröffentlich geförderten Beschäftigung nicht gestiegen ist. Mit demGesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeits-markt wird durch einen effektiven und effizienten Einsatz derArbeitsmarktinstrumente die Integration in Erwerbsarbeit weiter be-schleunigt.

Mit der Instrumentenreform werden für den Bereich der öffentlichgeförderten Beschäftigung bisher förderrechtlich mögliche weiterge-hende Maßnahmekomponenten wie Profiling, Stabilisierung, Bewer-bungstraining, Vermittlung beruflicher Kenntnisse sowie Qualifizie-rung im niedrigschwelligen Bereich, Ausgleich schulischer Defiziteetc. förderrechtlich getrennt und künftig auf der Grundlage der hier-für eigentlich vorgesehenen Rechtsgrundlage, insbesondere § 45SGB III, gefördert. Eine Kombination solcher Maßnahmen mit öf-fentlich geförderter Beschäftigung ist möglich. Damit unterliegenauch solche kombinierten Maßnahmen den gleichen Standards wieMaßnahmen, die unabhängig von öffentlich geförderter Beschäfti-gung durchgeführt werden. Die Bundesregierung geht davon aus,dass dabei bewährte und erfolgreiche Förderstrukturen und Netz-werke in die neue Fördersystematik übernommen werden.

55. AbgeordneteKatja

Mast

(SPD)

Wie bewertet die Bundesregierung vor diesemHintergrund die Arbeitsmarktchancen derüber 2 Millionen Langzeitarbeitslosen, und mitwelchen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmenwill sie die hohe Langzeitarbeitslosigkeit ab-bauen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 29. März 2012

Soweit von „über 2 Millionen Langzeitarbeitslosen“ gesprochenwird, liegt offensichtlich ein Missverständnis vor. Häufig werden dieBegriffe „erwerbsfähige Leistungsbezieher“ und „Langzeitarbeitslo-se“ synonym verwendet. Die Begriffe beschreiben aber unterschiedli-che Sachverhalte. Die Zuordnung zum Status „erwerbsfähiger Leis-tungsbezieher“ basiert allein auf der Hilfebedürftigkeit wegen fehlen-den bzw. zu geringen Einkommens, nicht aber auf der Arbeitslosig-keit oder der Länge der bisherigen Arbeitslosigkeit.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 43 –

Im Oktober 2011 lebten in Deutschland ca. 6,2 Millionen Personenin Bedarfsgemeinschaften; darunter waren 4,5 Millionen erwerbsfä-hige Leistungsberechtigte und 1,7 Millionen nicht erwerbsfähigeLeistungsberechtigte (im Wesentlichen Kinder bis unter 15 Jahre).Rund 1,9 Millionen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten warenarbeitslos. Als langzeitarbeitslos werden Personen bezeichnet, diemindestens ein Jahr (ununterbrochen) arbeitslos sind. Dies waren imOktober 2011 in Deutschland rund eine Million Personen, darunterknapp 900 000 Leistungsberechtigte nach dem SGB II; die übrigenLangzeitarbeitslosen wurden von den Agenturen für Arbeit (Rechts-kreis SGB III) betreut.

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen amArbeitsmarkt wurden die erforderlichen Rahmenbedingungen opti-miert, um die aktuell gute Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktesverstärkt zu nutzen und mehr Menschen als bislang in Arbeit zu brin-gen. Auch Langzeitarbeitslose haben derzeit gute Chancen, denÜbergang in reguläre Beschäftigung zu schaffen, sofern sie passge-nau unterstützt werden. Hier sind die Jobcenter aufgefordert, die mitder Reform nochmals erweiterten Handlungsspielräume der arbeits-marktpolitischen Instrumente konsequent zu nutzen. So könnenLangzeitarbeitslose, die einen besonderen Stabilisierungs- und Unter-stützungsbedarf haben, über Maßnahmen zur Aktivierung und beruf-lichen Eingliederung (§ 45 SGB III i. V. m. § 16 Absatz 1 SGB II) –gegebenenfalls in Kombination mit Arbeitsgelegenheiten – gefördertwerden. Zusätzlich ist in Erweiterung des Handlungsrahmens in derFreien Förderung (§ 16f SGB II) ab dem 1. April 2012 das Aufsto-ckungs- und Umgehungsverbot für den Personenkreis der langzeit-arbeitslosen Leistungsberechtigten und der jungen Menschen unter25 Jahre mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen vollständigaufgehoben.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung,Landwirtschaft und Verbraucherschutz

56. AbgeordnetePetra

Crone

(SPD)

Ist die Fortführung der Förderung der Vernet-zungsstellen Schulverpflegung im Rahmen desNationalen Aktionsplans IN FORM nach derBeendigung der Laufzeit 2013/2014 sicherge-stellt, und wenn ja, auf welche Weise?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller

vom 30. März 2012

Um die bisher erreichten Ziele nachhaltig zu verankern und die lau-fenden Prozesse weiter effizient voranzutreiben, ist vorgesehen, dieursprünglich auf fünf Jahre angelegte Förderung der Vernetzungs-stellen Schulverpflegung in allen 16 Bundesländern um weitere dreiJahre zu verlängern. Eine weitergehende Förderung soll es nicht ge-ben. Aus diesem Grund wird die finanzielle Unterstützung des Bun-des insgesamt sowie jeder einzelnen Vernetzungsstelle – wie bereits

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 44 –

in der ersten Förderphase praktiziert – immer weiter zurückgefahrenund soll im letzten Jahr nur noch 15 Prozent der Gesamtmittel be-tragen.

57. AbgeordnetePetraCrone

(SPD)

Wie wird sich die Halbierung der ursprünglichgeplanten Zuweisung der im Energie- und Kli-mafonds veranschlagten Mittel auf den Teilder Finanzierung des Waldklimafonds auswir-ken, der im Haushalt für das Bundesministe-rium für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-braucherschutz (BMELV) veranschlagt ist?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller

vom 30. März 2012

Die Mittel für den Waldklimafonds sind ausschließlich im Wirt-schaftsplan des Energie- und Klimafonds (EKF) veranschlagt undwerden nicht durch Mittel des Einzelplans 10 ergänzt.

Aufgrund der im Jahr 2012 zu erwartenden geringeren Einnahmendes EKF werden die Verpflichtungsermächtigungen bei den Ti-teln 686 06 (Waldklimafonds) und 893 01 (Waldklimafonds – Investi-tionen) nur zu 70 Prozent zur Bewirtschaftung zugewiesen. Dies sindbei beiden Titeln für die Ressorts Bundesministerium für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit und BMELV zusammen Ver-pflichtungsermächtigungen in Höhe von 36,75 Mio. Euro, die in denJahren 2013 bis 2015 fällig werden. Barmittel wurden bei den vorge-nannten Titeln im Wirtschaftsplan 2012 nicht veranschlagt. Die Bera-tungen zwischen den betroffenen Ressorts zu den Förderschwer-punkten des Waldklimafonds sind noch nicht abgeschlossen, so dassdie Auswirkungen der geringeren Zuweisungen auf die Programmin-halte noch nicht abschätzbar sind.

58. AbgeordneteKatrin

Kunert

(DIE LINKE.)

Welche Überlegungen gibt es im Bundesminis-terium für Ernährung, Landwirtschaft undVerbraucherschutz, angesichts der Tatsache,dass in Deutschland jährlich 11 Mio. TonnenLebensmittel im Abfall landen, zu entsorgendeLebensmittel unbürokratisch an Tafeln weiter-zugeben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleservom 28. März 2012

Das BMELV hat sich bereits 2005 mit Erfolg dafür eingesetzt, dassdie Arbeit der gemeinnützigen Organisationen in Deutschland (u. a.auch der Tafeln) vereinfacht wurde, indem seinerzeit mit allen Betei-ligten ein vereinfachtes Verfahren zur Sicherung der Rückverfolgbar-keit bei der Abgabe von Lebensmitteln an derartige Organisationenvereinbart wurde. Damit hat das BMELV wesentlich dazu beigetra-gen, dass es den Tafeln erleichtert wurde, die Anforderungen des Le-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 45 –

bensmittelrechts in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit einzuhaltenund dennoch praxisgerecht verfahren zu können.

Im Lebensmittelhygienerecht gibt es keine Regelung, die die Weiter-verwendung von nicht mehr für den Verkauf bestimmten Lebensmit-teln verbietet. Die Frage der Weiterverwendung von derartigen Le-bensmitteln ist jedoch eine Einzelfallentscheidung und setzt eine ent-sprechende Prüfung voraus. Zu vermeiden sind insbesondere nach-teilige Beeinflussungen der Lebensmittel. So ist bei kühlbedürftigenLebensmitteln auch die Beachtung der Kühlkette zu bedenken. Einweiterer Punkt ist, ob Lebensmittel verpackt oder offen angebotenwerden. Auf dieser Grundlage und damit auch im Einklang mit demLebensmittelrecht und den lebensmittelhygienischen Vorschriften er-halten z. B. Tafeln oder ähnliche Einrichtungen regelmäßig ihre Le-bensmittel.

Da dem BMELV jedoch immer wieder Fragen zu dieser Thematikgestellt werden und es offensichtlich Unklarheiten gibt, plant dasBMELV im Rahmen der Ende März dieses Jahres gestarteten Ver-braucheraufklärungskampagne „Zu gut für die Tonne“ die Erstel-lung eines Leitfadens zu den rechtlichen Rahmenbedingungen einerAbgabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen.

59. AbgeordneteMechthild

Rawert

(SPD)

Welcher Bieter hat den Zuschlag der Bundes-anstalt für Landwirtschaft und Ernährung alszentrale Vergabestelle des Bundesministeriumsfür Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz für eine Literaturstudie zur syste-matischen und fundierten wissenschaftlichenAnalyse des bestehenden Informationsangebotsbzw. der Markttransparenz im Bereich der in-dividuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), un-ter Einbeziehung der Verbraucherperspektive,verbraucherrelevanten Beurteilungskriterien,IGeL-Liste, Besonderheiten von PKV-Versi-cherten (PKV: private Krankenversicherung)und praktischen Kooperationsmöglichkeiten,erhalten, und welche Ergebnisse wurden demBMELV bisher vorgelegt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller

vom 28. März 2012

Den Zuschlag für die Studie erhielt das IGES Institut GmbH Berlin.Ergebnisse liegen dem BMELV noch nicht vor.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 46 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Verteidigung

60. AbgeordneteDr. Martina

Bunge(DIE LINKE.)

Welche Folgen/Auswirkungen hat der Bezugauf § 14a des Beamtenversorgungsgesetzes inArtikel 2 Abschnitt 3 § 7 Nummer 3 des Gesetz-entwurfs der Bundesregierung zur Begleitungder Reform der Bundeswehr (Bundeswehrre-form-Begleitgesetz) (Bundesratsdrucksache 92/12) für diejenigen Bundeswehrangehörigen, dieDienstzeiten in der Nationalen Volksarmee(NVA) zurückgelegt haben, im Unterschied zuden Soldaten mit reiner Bundeswehrbiogra-phie, und was veranlasst die Bundesregierung,diese Regelung 22 Jahre nach der Herstellungder „Armee der Einheit“ fortzuführen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 27. März 2012

Die Beamtinnen und Beamten sowie auch die Soldatinnen und Sol-daten der Bundeswehr mit Vordienstzeiten in der NVA erhalten ihreAltersversorgung aus zwei Versorgungssystemen; zum einen einePension nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) bzw. demSoldatenversorgungsgesetz für Dienstzeiten nach dem 3. Oktober1990 in der Bundeswehr und zum anderen eine Rente aus der gesetz-lichen Rentenversicherung für die in die gesetzliche Rentenversiche-rung überführten Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR.

Grundsätzlich regelt der von Ihnen angesprochene § 14a BeamtVGfür Beamtinnen und Beamte, die vor Erreichen der gesetzlichenAltersgrenze (wegen Dienstunfähigkeit oder Erreichen einer beson-deren Altersgrenze) in den Ruhestand versetzt werden, dass derRuhegehaltsatz für rentenrechtlich zu berücksichtigende Zeiten vorü-bergehend mit einem Zuschlag bis zum Bezug der Altersrente erhöhtwerden kann. Dadurch wird die Lücke geschlossen, die anlässlichdes Zeitversatzes der Gewährung von Versorgungsleistungen auszwei Alterssicherungssystemen entsteht.

Mit der Anwendung des § 14a BeamtVG im Bundeswehrreform-Be-gleitgesetz wird sichergestellt, dass auch im Falle der im Gesetzent-wurf vorgesehenen Inanspruchnahme der Vorruhestandsregelungdurch Beamtinnen und Beamte mit rentenrechtlich zu berücksichti-genden Vordienstzeiten in der ehemaligen DDR keine Versorgungs-lücke entsteht.

Durch den Einigungsvertrag wurde verbindlich festgelegt, dass die inden Versorgungssystemen der DDR (z. B. nach der Versorgungsord-nung der NVA) erworbenen Versorgungsanwartschaften insgesamtin die gesetzliche Rentenversicherung überführt werden. Damit solltesichergestellt werden, dass alle DDR-Erwerbsbiographien gleichbe-handelt werden. An dieser Interessenlage hat sich auch 22 Jahre nachder Herstellung der Einheit Deutschlands nichts geändert.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 47 –

61. AbgeordneteKatrin

Kunert

(DIE LINKE.)

Nach welchen Regularien werden Lebensmit-tel der Bundeswehr entsorgt, und inwieweitkönnen diese Lebensmittel den Tafeln unkom-pliziert zur Verfügung gestellt werden?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsChristian Schmidt

vom 27. März 2012

Das Verpflegungssystem der Bundeswehr ist hinsichtlich Einkauf,Lagerung und Verarbeitung von Lebensmitteln soweit bedarfsorien-tiert ausgerichtet, dass Überbestände in den Lagern sowie Überpro-duktionen in der Ausgabe weitestgehend vermieden werden und des-halb nicht oder nur in geringem Umfang anfallen. Lebensmittel, diesich bereits in der Ausgabe befunden haben, werden am Ende derAusgabezeit nicht weiter in den Verkehr gebracht, weil diese die An-forderungen des Lebensmittelhygienerechts und des Lebensmittel-rechts, die z. B. die konsequente Einhaltung der Kühlkette fordern,nicht mehr erfüllen. Der Umgang mit diesen Abfällen richtet sichnach den Vorgaben des Abfallrechts in Verbindung mit den Regula-rien zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte. Für eine Entsorgungwerden vornehmlich Biogas- oder Kompostieranlagen genutzt.

Innerhalb der Bundeswehr sind Lebensmittel bis zum Überschreitendes Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) zu verbrauchen. Zwar sindLebensmittel, deren MHD überschritten wurde, aus lebensmittel-rechtlicher Sicht noch verkehrsfähig, doch geht die Haftung für dieUnbedenklichkeit des Produktes bei der Abgabe an den Verbrauchervom Hersteller auf den Inverkehrbringer über.

Zur rechtlichen Absicherung der Bundeswehr als Inverkehrbringermüssten diese Lebensmittel vor der Abgabe auf ihre weitere Ver-kehrsfähigkeit und Unbedenklichkeit untersucht werden, was einenden Warenwert übersteigenden hohen personellen und finanziellenAufwand bedeuten würde.

Der optimierte und ressourcenschonende Umgang mit Lebensmit-teln in der Bundeswehr gewährleistet, dass die Lebensmittel in derBundeswehr innerhalb der Mindesthaltbarkeitsfristen aufgebrauchtwerden. Damit stehen Über- bzw. Restbestände von Lebensmittelnzur Abgabe an Tafeln grundsätzlich nicht zur Verfügung.

62. AbgeordneterOmid

Nouripour

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wann beabsichtigt das Bundesministerium derVerteidigung, dem Beschluss des DeutschenBundestages vom 25. November 2011 nachzu-kommen und einen leichten Mehrzweckhub-schrauber (Light Utility Helicopter – LUH)für die Bundeswehr zu beschaffen, und welchemarktverfügbaren Modelle kommen hierfür inBetracht?

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 48 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Christian Schmidt

vom 23. März 2012

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner71. Sitzung am 27. Oktober 2011 Folgendes beschlossen:

„Das Bundesministerium der Verteidigung wird aufgefordert, nachMöglichkeit die Mittel für die Beschaffung – ggf. auch im Wegealternativer Finanzierungsvarianten, z. B. Leasing – von leichtenMehrrollenhubschraubern für die Verbringung von Spezialkräftenbei Nacht und unter Bedrohung bereitzustellen.“

Vor diesem Hintergrund wurden Analysen angestellt und in derenFolge am 6. März 2012 durch die Integrierte Arbeitsgruppe Fähig-keitsanalyse die Erstellung der beschaffungsbegründenden Doku-mente für einen leichten Mehrzweckhubschrauber zur Verbringungvon Spezialkräften bei Nacht und unter Bedrohung in Auftrag gege-ben.

Im Zuge der Erstellung der Dokumente wird unter anderem eineMarktsichtung durchgeführt, um Hubschrauber zu identifizieren, diedas Anforderungsprofil erfüllen. Über Produkte einzelner Hersteller,die sich aus heutiger Sicht möglicherweise für die Zwecke eines leich-ten Mehrzweckhubschraubers eignen könnten, kann zu diesem Zeit-punkt noch keine Aussage getroffen werden. Darüber hinaus ist es– insbesondere aus finanzplanerischen Gründen – notwendig, eineBeschaffung eines LUH im Gesamtzusammenhang mit dem Bestandan Hubschraubern der Bundeswehr sowie mit den in der Beschaf-fung befindlichen Hubschraubern und mit der Realisierung von neuenBasisschulungs- und Marinehubschraubern zu betrachten. Hierbeisind auch die Entscheidungen zur Reduzierung von UH Tiger undNH90 zu berücksichtigen.

Eine entsprechende Entscheidung wird erst 2013 getroffen werdenkönnen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,Senioren, Frauen und Jugend

63. AbgeordneteKatja

Dörner(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf welcher Grundlage und mit welchen kon-zeptionellen Annahmen kommt das Bundes-ministerium der Finanzen für die Ausgestal-tung des Betreuungsgeldes auf Beträge von200 Mio. Euro für 2013 und 1,2 Mrd. Euro für2014, wie sie laut „Süddeutsche Zeitung“ vom17./18. März 2012 (S. 1) in den Entwurf fürden Eckwertebeschluss der Haushaltsplanungder Bundesregierung eingestellt wurden?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 49 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Hermann Kues

vom 27. März 2012

Der Koalitionsausschuss hat am 6. November 2011 beschlossen, imJahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro für das zweiteLebensjahr des Kindes und ab dem Jahr 2014 ein Betreuungsgeld inHöhe von 150 Euro für das zweite und dritte Lebensjahr des Kindeseinzuführen. Die Bundesregierung will mit dem Betreuungsgeld eineLeistung schaffen, die Eltern in ihrer Wahlfreiheit unterstützt undihre Erziehungsleistung anerkennt. Die Vielfalt der Familienbe-treuungsgestaltung soll gestärkt werden.

Auf dieser Grundlage wurde in den Eckwerten des Regierungsent-wurfs für den Bundeshaushalt 2013 Vorsorge in Höhe von 0,4 Mrd.Euro für 2013 und 1,2 Mrd. Euro ab 2014 getroffen.

Die Bundesregierung prüft derzeit noch die konkrete Ausgestaltungdes Betreuungsgeldes.

64. AbgeordneteKatja

Dörner

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sieht die Bundesregierung den Rechtsan-spruch auf frühkindliche Förderung in einerTageseinrichtung oder in der Kindertagespfle-ge für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebens-jahr nach § 24 Absatz 2 SGB VIII in der Fas-sung ab dem 1. August 2013 durch die Ein-führung eines Betreuungsgeldes gemäß § 16Absatz 4 SGB VIII für „Eltern, die ihre Kin-der von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtun-gen betreuen lassen wollen oder können“ alserfüllt an, und erhalten auch diejenigen Elterneine monatliche Zahlung gemäß § 16 Absatz 4SGB VIII, die ihre Kinder durch eine Tages-pflegeperson betreuen lassen, obwohl in demgenannten Paragraphen nur von Eltern die Re-de ist, die ihre Kinder nicht in einer Einrich-tung betreuen lassen oder betreuen lassen kön-nen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Hermann Kuesvom 28. März 2012

Die Bundesregierung will mit dem Betreuungsgeld eine Leistungschaffen, die Eltern in ihrer Wahlfreiheit unterstützt und ihre Erzie-hungsleistung anerkennt. Die Vielfalt der Familienbetreuungsgestal-tung soll gestärkt und flexible Betreuungsmodelle sollen unterstütztwerden.

Das Betreuungsgeld soll so konzipiert werden, dass es (jungen) El-tern im Zusammenwirken mit den übrigen Geld- und Infrastruktur-leistungen der öffentlichen Hand bestmögliche Wahlfreiheit eröffnet.Die Erwerbsbeteiligung bzw. die Aufnahme einer Erwerbstätigkeitder Eltern, insbesondere der Mütter, soll durch das Betreuungsgeldnicht verringert werden. Die Bundesregierung prüft derzeit noch die

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 50 –

konkrete Ausgestaltung des Betreuungsgeldes. Abschließende Aus-künfte zur konkreten Ausgestaltung sind erst nach dem Abschlussder Prüfung möglich.

65. AbgeordneteKatjaDörner

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wann plant die Bundesregierung, nachdem sieam 28. Februar 2012 in Genf im Rahmen desHigh Level Segment des UN-Menschenrechts-rates, vertreten durch die Bundesministerinfür Familie, Senioren, Frauen und Jugend,Dr. Kristina Schröder, für Deutschland dasZusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonven-tion, die Individualbeschwerde betreffend, un-terzeichnet hat, einen Gesetzentwurf zur Rati-fizierung dieses Zusatzprotokolls in den Deut-schen Bundestag einzubringen, und inwieweitsind die Bundesländer an der Ratifizierung zubeteiligen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Hermann Kues

vom 30. März 2012

Die Bundesregierung wird in Kürze das Verfahren zur Ratifizierungdes neuen Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rech-te des Kindes einleiten. Für das Ratifizierungsgesetz ist die Zustim-mung des Bundesrates nicht erforderlich.

66. AbgeordneteYvonne

Ploetz

(DIE LINKE.)

Welche geschlechtsspezifischen Ansätze gibtes bei den gegenwärtigen Präventionsprojek-ten gegen Rechtsextremismus und Fremden-feindlichkeit in der Bundesrepublik Deutsch-land, und welche geschlechtsspezifischen An-sätze will die Bundesregierung bei Präventions-projekten künftig fördern?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Hermann Kues

vom 27. März 2012

Im Bundesprogramm TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZSTÄRKEN werden 52 Modellprojekte gefördert, darunter drei Pro-jekte im Themencluster 2 „Auseinandersetzung mit rechtsextremorientierten Jugendlichen“, Unterthema „GeschlechterreflektierendeArbeit mit rechtsextrem orientierten Jugendlichen“. In dem Feld dergeschlechterreflektierenden Arbeit kommt der Reflexion von Ge-schlechterbildern bei allen Beteiligten – weiblichen wie männlichenJugendlichen, aber auch mit diesen Jugendlichen arbeitenden Päda-goginnen und Pädagogen sowie Multiplikatorinnen und Multiplika-toren – ein hoher Stellenwert zu.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 51 –

Daher werden in diesem Schwerpunkt geschlechterreflektierendeAngebote für geschlechtsgemischte Settings ebenso wie geschlechts-spezifische Angebote gefördert.

Die drei Modellprojekte wurden in der zweiten Hälfte des Jahres2011 gestartet und haben eine Laufzeit von drei Jahren. Es handeltsich dabei um die folgenden Projekte (detaillierte Informationensiehe die Programmhomepage www.toleranz-foerden-kompetenz-staerken.de):

Ob zusätzliche Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind, muss aufder Basis der Ergebnisse dieser Projekte entschieden werden.

Im Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ werden102 Projekte in den Förderschwerpunkten 1 bis 3 gefördert, darun-ter zwei geschlechtsspezifische Projekte im Förderschwerpunkt 1„Stärkung demokratischer Praxis in Vereinen, Verbänden und Kom-munen“ (FS1), vier geschlechtsspezifische Projekte im Förder-schwerpunkt 2 „Förderung von Bürgerbündnissen für demokratischeTeilhabe“ (FS2) sowie ein Modellprojekt mit geschlechtsreflektieren-den Modulen im Förderschwerpunkt 3 „Gestaltung demokratischerTeilhabe durch intergeneratives Miteinander im Gemeinwesen“(FS3).

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 52 –

Es handelt sich dabei um die folgenden Projekte (detaillierte Infor-mationen siehe die Programmhomepage www.zusammenhalt-durch-teilhabe.de):

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 53 –

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Querschnittszielin der Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen So-zialfonds (ESF). Bei der Planung, Durchführung und Begleitung derMaßnahmen sind deswegen Auswirkungen auf die Gleichstellung ak-tiv zu berücksichtigen. Geschlechtsdifferenzierte Ansätze und dieGleichstellung von Frauen und Männern werden daher im Rahmendes ESF-Bundesprogramms XENOS – Integration und Vielfalt aktivberücksichtigt.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 54 –

Das XENOS-Programm wird in genderspezifischen Fragen durchdie Agentur für Gleichstellung im ESF fachlich begleitet.

Folgende Projekte mit geschlechtsspezifischen Ansätzen werden imRahmen der ersten XENOS-Förderrunde (2008 bis 2012) gefördert:

67. AbgeordneteMechthild

Rawert

(SPD)

Wann ist von der Bundesregierung ein Ver-wendungsvorschlag für die in den Einzelplan17 (Titelgruppe 02 Titel 681 21) des Bundes-haushaltsgesetzes 2012 eingestellten Zuschüssezur Unterstützung bei ungewollter Kinderlo-sigkeit in Höhe von 7 Mio. Euro zu erwarten,und soll ein Inhalt einer dafür nötigen Förder-richtlinie die Förderung auch unverheirateterPaare sein, die in einer auf Dauer angelegtenPartnerschaft leben?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 55 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Hermann Kues

vom 27. März 2012

Innerhalb der Bundesregierung werden zurzeit die Möglichkeitenzur Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit geprüft. Sobalddie Abstimmungsprozesse auf Bundesebene abgeschlossen sind, wirddie Entsperrung der im Einzelplan 17 bei Titel 681 21 veranschlagtenMittel durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages be-antragt.

Inhaltlich wird sich die vom Bundesministerium für Familie, Senio-ren, Frauen und Jugend geplante Förderrichtlinie eng an den Vo-raussetzungen der bundesgesetzlichen Regelung zur Kostenübernah-me gemäß § 27a SGB V orientieren. Dementsprechend sieht der För-derumfang keine Ausweitung auf andere Personengruppen vor.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

68. AbgeordneteBärbel

Bas

(SPD)

Welche Berechnungen zu den finanziellen Aus-wirkungen einer Abschaffung der Praxisge-bühr liegen der Bundesregierung vor, und wiewürden sich die Einnahmeverluste auf die ein-zelnen Krankenkassen verteilen?

69. AbgeordneteBärbel

Bas

(SPD)

Welche Berechnungen zur Umverteilung derEigenbeteiligung von Versicherten auf andereZuzahlungsarten im Falle einer Abschaffungder Praxisgebühr liegen der Bundesregierungvor, und welche weiteren Berechnungen zuÄnderungen an der Praxisgebühr liegen derBundesregierung vor?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flachvom 29. März 2012

Die Fragen 68 und 69 werden wegen des Sachzusammenhangs ge-meinsam beantwortet.

Aus der Praxisgebühr resultieren Minderbelastungen der Kranken-kassen von ca. 2 Mrd. Euro jährlich. Eine Abschaffung der Praxisge-bühr würde teilweise wegen der Härtefallregelungen in begrenztemUmfang in anderen Leistungsbereichen kompensiert.

In Abhängigkeit von der Ausgestaltung einer Abschaffung der Pra-xisgebühr und der Inanspruchnahme weiterer Leistungen ergäbensich die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen. Mangels konkreterDaten können diese von der Bundesregierung nicht exakt und auchnicht kassenbezogen berechnet werden.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 56 –

70. AbgeordneterNicole

Gohlke

(DIE LINKE.)

Inwieweit ist die Bundesregierung über diebundesweite Problematik der Studierendendes Teilstudienganges Medizin unterrichtet,und sieht sie diesbezüglich Handlungsbedarf?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinAnnette Widmann-Mauz

vom 28. März 2012

Bei den Teilstudienplätzen in der Medizin ist die Zulassung auf denvorklinischen Abschnitt beschränkt, weil das Weiterstudium an einerdeutschen Hochschule nicht gewährleistet ist. Teilstudienplätze sindin der Medizin dadurch bedingt, dass die Ausbildungskapazität fürden vorklinischen Studienabschnitt in der Regel größer ist als dieAusbildungskapazität für die klinischen Semester. Die verfassungs-rechtlich bedingte Ausschöpfung der Ausbildungskapazitäten zwingtdie Hochschulen zur Ausweisung von Teilstudienplätzen. Auf dieseWeise wird einem Teil der Studierenden, die andernfalls gar keinenStudienplatz zugewiesen bekommen könnten, die Möglichkeit eröff-net, zumindest schon die Vorklinik zu absolvieren. Da die Kapazi-tätsplanung in der Zuständigkeit der Länder liegt, hat die Bundesre-gierung auf die Ausweisung von Teilstudienplätzen keinen Einfluss.

71. AbgeordneteMaria

Klein-Schmeink

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was unternimmt die Bundesregierung, um dieErkenntnisse eines Forscherteams der Univer-sität Bristol zu giftigem Abrieb bei Hüftpro-thesen aus Metall und sich daraus ergebenderfehlender Patientensicherheit und Gesundheits-verträglichkeit den betreffenden Patientinnenund Patienten zur Kenntnis zu geben?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flachvom 28. März 2012

Die Risikobewertung zum Einsatz von Metall-auf-Metall-Hüft-endoprothesen durch das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittelund Medizinprodukte (BfArM) ist noch nicht abgeschlossen. AusAnlass der von der britischen Behörde MHRA (Medicines andHealthcare products Regulatory Agency) am 28. Februar 2012 veröf-fentlichten erweiterten Nachsorgeempfehlungen für Metall-auf-Me-tall-Hüftendoprothesen hat das BfArM bereits am 1. März 2012 ineinem kurzen Pressestatement darauf hingewiesen, dass es im Rah-men seiner Risikobewertung mit Herstellern und Fachgesellschaftenim Austausch mit dem Ziel stehe, mögliche gesundheitliche Risikenfür Patienten verlässlich eingrenzen zu können.

Die MHRA hatte insbesondere für Patienten mit bestimmten Metall-auf-Metall-Prothesetypen ein jährliches Monitoring vorgeschlagenund den bisher empfohlenen Nachsorgezeitraum von fünf Jahren aufdie gesamte Prothesetragezeit ausgedehnt.

Anlass für die Erweiterung der Nachsorgeempfehlung war der Be-richt einer von der MHRA eingesetzten Expertengruppe.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 57 –

Das BfArM hat die Fachgesellschaften um ihre fachliche Einschät-zung zu den britischen Behandlungsempfehlungen und den in der ak-tuellen Literatur beschriebenen Risiken von Metall-auf-Metall-Hüft-endoprothesen gebeten und nunmehr für den 30. März 2012 zueinem Informationsaustausch sowie zur Besprechung des weiterenVorgehens eingeladen. Auch bezüglich der aktuellen Empfehlungder British Hip Society (BHS), die ihren Mitgliedern von der Ver-wendung von Metall-auf-Metall-Hüftendoprothesen mit einemDurchmesser des Hüftkopfes von mehr als 36 Millimetern nun abrät,steht das BfArM im Kontakt mit der MHRA, den deutschen medizi-nischen Fachgesellschaften (DGOOC, DGU und Deutsche Arthro-se-Hilfe e. V.) und der Europäischen Gesellschaft für Orthopädieund Traumatologie (EFORT). Dabei werden auch die Ergebnisseder am 13. März 2012 von der britischen Fachzeitschrift „THELANCET“ online veröffentlichten Studie von Forschern an der Uni-versität Bristol berücksichtigt und hinsichtlich möglicher Konsequen-zen für die Patientenversorgung diskutiert.

Wie bisher in ähnlichen Fällen wird das BfArM im Rahmen seinerÖffentlichkeitsarbeit über neue Erkenntnisse und Schlussfolgerun-gen, die sich aus den fachlichen Erörterungen ergeben, weiter infor-mieren. Unabhängig davon ist es aber in erster Linie die Aufgabeder behandelnden Ärzte, über solche Sachverhalte ihre Patientinnenund Patienten zu informieren und ggf. erforderliche Maßnahmenmit ihnen zu besprechen.

72. AbgeordneteHilde

Mattheis

(SPD)

Welche Maßnahmen plant die Bundesregie-rung, um eine schnelle Umsetzung der vomGemeinsamen Bundesausschuss beschlossenenRichtlinie nach § 63 Absatz 3c SGB V zu un-terstützen, und welche Rolle kommt dabei derverstärkten Weiterbildung von Pflegefachkräf-ten zu?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach

vom 29. März 2012

Die Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Über-tragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zurselbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvor-haben nach § 63 Absatz 3c des Fünften Buches Sozialgesetzbuchwurde vom Bundesministerium für Gesundheit nicht beanstandetund ist seit dem 22. März 2012 in Kraft.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben nun die Möglichkeit, auf die-ser Grundlage Modellvorhaben mit geeigneten Leistungserbringernzu vereinbaren. Die Bundesregierung begrüßt es, wenn möglichstzeitnah entsprechende Vorhaben vereinbart würden. Sie hat jedochkeinen Einfluss auf die unmittelbaren Entscheidungen der Kranken-kassen über die Durchführung von Modellvorhaben.

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 58 –

73. AbgeordneteHilde

Mattheis

(SPD)

Welche Maßnahmen plant die Bundesregie-rung, um die Fort- und Weiterbildungsmög-lichkeiten von Pflegefachkräften grundsätzlichzu verbessern und so dem Fachkräftemangelin der Pflege entgegenzutreten?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Annette

Widmann-Mauz

vom 29. März 2012

Der Antwort auf Ihre Frage ist zunächst vorauszuschicken, dass dieBegriffe „Fortbildung“ bzw. „Weiterbildung“ in unterschiedlichenrechtlichen Kontexten unterschiedlich definiert werden. Soweit dieBegriffe Qualifikationen betreffen, ist unter Fortbildung zu verste-hen, dass das in der Ausbildung erworbene Wissen regelmäßig aufdem neuesten Stand gehalten wird. Bei der Weiterbildung handelt essich um eine die Ausbildung ergänzende zusätzliche Qualifikation,die die beruflichen Kompetenzen erweitert.

Da der Bund nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgeset-zes die Gesetzgebungskompetenz nur für die sogenannte Erstzulas-sung zum Heilberuf hat, sind für Fort- und Weiterbildungsregelun-gen die Länder zuständig. Reglementierte Weiterbildungen könnenunter den Rahmenbedingungen des sogenannten Meister-BAföG ge-fördert werden. Darüber hinaus ist die berufliche Weiterbildungs-förderung ein Kernelement der aktiven Arbeitsmarktpolitik.

Die Bundesregierung hat bereits Initiativen zur Verbesserung der Si-tuation in der Pflege ergriffen. Unter anderem hat sie gemeinsammit Ländern und Verbänden Gespräche zu einer Ausbildungs- undQualifizierungsoffensive in der Altenpflege gestartet. Das Anliegenaller Partner ist es, die Fachkräftesituation in der Altenpflege durchein umfassendes Maßnahmenpaket zu verbessern und das Beschäf-tigungsfeld attraktiver zu gestalten. Dazu gehört auch eine stärkereErschließung des Nachqualifizierungspotenzials durch Weiterbil-dungsförderung. Neben der Weiterbildungsförderung von arbeits-losen Pflegehelfern können z. B. über das Programm „WeGebAU“der Bundesagentur für Arbeit auch beschäftigte Pflegehelfer eineWeiterbildung zur examinierten Pflegefachkraft gefördert bekom-men.

74. AbgeordneteDr. Carola

Reimann

(SPD)

Ist es richtig, dass die Bundesregierung das imKoalitionsvertrag zwischen CDU, CSU undFDP geforderte Verbot von Abholstellen fürArzneimittel (Pick-up-Stellen) aufgrund vonverfassungsrechtlichen Bedenken nicht weiterverfolgt, und wenn ja, plant die Bundesregie-rung alternative Regelungen zu den Pick-up-Stellen?

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 59 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach

vom 27. März 2012

Ein grundsätzliches Verbot von Pick-up-Stellen begegnet derzeit ver-fassungsrechtlichen Vorbehalten. Innerhalb der Bundesregierungwird zurzeit unter verschiedenen Aspekten über das Thema Pick-up-Stellen beraten.

75. AbgeordneteDr. Carola

Reimann

(SPD)

Teilt die Bundesregierung die auch von Mit-gliedern der Fraktion der CDU/CSU geäußer-te Einschätzung, dass die private Krankenver-sicherung (PKV) teilweise vor existenziellenProblemen stehe und aus diesem Grund dieZweiteilung des Versicherungsmarktes in PKVund gesetzliche Krankenversicherung (GKV)keine Zukunft habe?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach

vom 27. März 2012

Neben der gesetzlichen Krankenversicherung ist auch die privateKrankenversicherung konstitutives Element eines freiheitlichen Ge-sundheitswesens. Die Bundesregierung hält deshalb an diesem be-währten zweigliedrigen System fest. Sie setzt sich mit ihren Refor-men dafür ein, dass sowohl GKV als auch PKV den Herausforderun-gen des demographischen Wandels und des medizinisch-technischenFortschritts gewachsen sind und eine angemessene medizinische Ver-sorgung zu bezahlbaren Beiträgen auch in Zukunft für alle Bürgerin-nen und Bürger gewährleisten können.

76. AbgeordneterHarald

Weinberg(DIE LINKE.)

Wie wird sichergestellt, dass die Anwendervon Ultraschallsonden (insbesondere mitSchleimhautkontakt, z. B. in der Gynäkologie)die Richtlinien des Robert Koch-Instituts unddes Bundesinstituts für Arzneimittel und Me-dizinprodukte zur Aufbereitung kennen sowieumsetzen, und wie viele Sanktionen sind durchdie entsprechenden Überwachungsbehördenim letzten Jahr erfolgt?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach

vom 30. März 2012

Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf Ihre SchriftlicheFrage 48 auf Bundestagsdrucksache 17/6995 dargelegt, verweist dieMedizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) auf die ge-meinsame Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygieneund Infektionsprävention am Robert Koch-Institut (RKI) und desBundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Gemäß § 4Absatz 2 MPBetreibV wird eine ordnungsgemäße Aufbereitung ver-mutet, wenn die RKI/BfArM-Empfehlung beachtet wird. Die RKI/BfArM-Empfehlung gehört damit zu den verbindlichen Grundlagen

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 60 –

der Tätigkeit von Anwendern und Betreibern von Medizinproduktenund ist somit grundsätzlich als bekannt vorauszusetzen.

Eine Hilfestellung wird Betreibern und Anwendern nach Auskunftder obersten Landesbehörden durch Informationsbroschüren, -ver-anstaltungen oder Fortbildungsangebote zur Aufbereitung von Medi-zinprodukten geleistet.

Die Umsetzung der medizinprodukterechtlichen Anforderungen unddamit auch die ordnungsgemäße Aufbereitung von Medizinproduk-ten wird durch die zuständigen Landesbehörden überwacht.

Konkrete Zahlen zu Überwachungsergebnissen bei der Aufbereitungvon Ultraschallsonden konnten die befragten obersten Landesbehör-den nicht mitteilen.

Nach den Rückmeldungen der obersten Landesbehörden stellt sichdie übliche Überwachungspraxis in diesem Bereich so dar, dass ver-waltungsrechtliche Zwangsmaßnahmen, wenn überhaupt, nur inAusnahmefällen erforderlich sind. Soweit im Rahmen der Überwa-chung Mängel im Bezug auf die Aufbereitung festgestellt werden,würden diese im Austausch mit der überwachenden Behörde, bzw.auf deren Anordnung hin, beseitigt.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung

77. AbgeordneterFlorian

Pronold

(SPD)

Wird die Bundesregierung im kommendenBundesverkehrswegeplan die OrtsumgehungStraßkirchen (Bundesstraße 8) im LandkreisStraubing-Bogen, die bisher in den WeiterenBedarf eingeordnet ist, in den VordringlichenBedarf einstufen, und ist dies von Seiten derbayerischen Staatsregierung beantragt wor-den?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Andreas Scheuer

vom 29. März 2012

Der Bedarfsplan wird auf der Grundlage des Bundesverkehrswege-plans (BVWP) aufgestellt und enthält die nach den Ergebnissen einergesamtwirtschaftlichen Projektbewertung sowie den verkehrspoliti-schen Zielen bauwürdigen Neu- und Ausbauvorhaben. Das Bundes-ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung strebt an, einenneuen BVWP im Jahr 2015 vorzulegen.

Im Zuge der laufenden Vorbereitungen zur Erstellung eines neuenBVWP und eines neuen Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen wer-den die Straßenbauverwaltungen der Länder vom Bund aufgefordertwerden, erforderliche Straßenbauvorhaben zu benennen und noch

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 61 –

nicht begonnene Maßnahmen des aktuellen Bedarfsplans für eineMaßnahmenbewertung zu aktualisieren. Die Bayerische Straßenbau-verwaltung hat hierzu angekündigt, die B 8-Ortsumgehung von Straß-kirchen für eine Bewertung anzumelden.

Über mögliche Einstufungen einzelner Projekte sind keine Einschät-zungen möglich. Die abschließende Entscheidung über die Einstu-fung des Vorhabens in einen künftigen Bedarfsplan sowie dessenDringlichkeit obliegt dem Deutschen Bundestag mit der Verabschie-dung des Fernstraßenausbaugesetzes.

78. AbgeordneterFlorian

Pronold

(SPD)

Wie bewertet die Bundesregierung die Ergeb-nisse der Verkehrszählung mit Geschwindig-keitsmessung der Gesellschaft für kommunaleVerkehrssicherheit vom November 2011 fürStraßkirchen (Zunahme des Verkehrsaufkom-mens im Vergleich zu 2009), und welcheSchlüsse zieht die Bundesregierung aus dieserBewertung?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Andreas Scheuer

vom 29. März 2012

Nach den Ergebnissen der amtlichen Straßenverkehrszählung 2010betragen die Gesamtverkehrsbelastungen der B 8 bei Straßkirchen –abhängig von der Lage im Straßennetz – rund 7 300 Kfz/24 Std.bzw. 7 900 Kfz/24 Std. In der vorherigen Straßenverkehrszählungaus dem Jahr 2005 wurden Gesamtverkehrsbelastungen von etwa7 800 Kfz/24 Std. bzw. 7 500 Kfz/24 Std. ermittelt.

Gegenüber der Verkehrszählung aus dem Jahr 2005 haben sich diein der Zählung 2010 festgestellten Verkehrsbelastungen um rund500 Kfz/24 Std. vermindert bzw. um 400 Kfz/24 Std. erhöht. DieVerkehrsentwicklung auf der B 8 bei Straßkirchen zeigt demnach kei-ne einheitliche Tendenz.

79. AbgeordneterFlorian

Pronold

(SPD)

Plant die Bundesregierung Maßnahmen gegenden Mautausweichverkehr auf der B 8, derdurch von der parallel verlaufenden A 3 zwi-schen Passau und Regensburg abfahrende Lkwverursacht wird?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Andreas Scheuer

vom 29. März 2012

Dem Thema der mautbedingten Verkehrsverlagerungen wird beimBund und bei den Ländern hohe Aufmerksamkeit geschenkt. Dieshat unter anderem Niederschlag im Bericht der Bundesregierungüber die Verlagerung von schwerem Lkw-Verkehr auf das nachge-

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 62 –

ordnete Straßennetz infolge der Einführung der Maut vom Juni2009 (Bundestagsdrucksache 16/13739) gefunden.

Nach den Ergebnissen der Untersuchung weist die B 8 bei Straßkir-chen ein Verlagerungspotenzial in Höhe von 50 bis 150 Lkw/Tag auf.

Grundsätzlich ermöglicht § 1 Absatz 4 des Bundesfernstraßenmaut-gesetzes (BFStrMG), zur Vermeidung von Mautausweichverkehrenoder aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs, die Mautpflicht aufgenau bezeichnete Abschnitte von Bundesstraßen auszudehnen. Mitallen Bundesländern ist vereinbart, Strecken mit erheblichem Maut-ausweichverkehr einer Einzelfallbetrachtung zu unterziehen und die-se dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung(BMVBS) ggf. zur Bemautung vorzuschlagen. Entsprechende Vor-schläge des Freistaats Bayern liegen dem BMVBS jedoch nicht vor.

Daneben besteht für die Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit,verkehrsbeschränkende oder -verbietende Maßnahmen bereits dannanzuordnen, wenn hierdurch erhebliche Auswirkungen veränderterVerkehrsverhältnisse, die durch die Erhebung der Maut nach demBFStrMG hervorgerufen werden, beseitigt oder zumindest gemildertwerden können (§ 45 Absatz 1 i. V. m. Absatz 9 Satz 3 der Straßen-verkehrs-Ordnung). Da verkehrsrechtliche Anordnungen als aus-schließlich eigene Angelegenheiten von den Bundesländern wahrge-nommen werden, verfügt das BMVBS insoweit weder über Eingriffs-noch Weisungsrechte.

80. AbgeordneteTabea

Rößner

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hoch sind die Baukosten der aktuellenKostenfortschreibung nach dem Ausschrei-bungs- und Baufortschritt für das Bauvorhabender B 50 neu, und wie würde die Bundesregie-rung Winzerinnen und Winzer am GraacherHang bei einer Qualitätsminderung der Weineentschädigen (bitte die Rechtsgrundlage ange-ben), die auf hydrogeologische Änderungendurch das Bauvorhaben der B 50 neu zurück-zuführen ist?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Andreas Scheuer

vom 28. März 2012

Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklungwurde Ende Oktober 2011 eine Kostenfortschreibung des Projektesder Bundesstraße 50, Autobahnkreuz Wittlich (Autobahn 1/Auto-bahn 60)–Platten–Longkamp, von der zuständigen Straßenbauver-waltung des Landes Rheinland-Pfalz vorgelegt. Danach belaufen sichdie Kosten aktuell auf rd. 366 Mio. Euro ohne den zu übernehmen-den Kostenanteil Dritter von rd. 6,7 Mio. Euro und inklusive des Mit-finanzierungsanteils des Landes Rheinland-Pfalz von 20 Mio. Euro.

Nach Aussage der zuständigen Straßenbauverwaltung des LandesRheinland-Pfalz liegt ein Gutachten des Landesamtes für Geologieund Bergbau vor, wonach eine Beeinflussung der hydrologischen

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 63 –

Verhältnisse durch den Bau der Bundesstraße 50 nicht zu erwartenist.

Sollte sich entgegen den Erwartungen durch den Bau der Bundesstra-ße 50 neu nachweislich und ursächlich doch eine Qualitätsminderungder Weine am Graacher Hang ergeben, wäre seitens des Straßenbau-lastträgers eine Entschädigung (nach § 74 Absatz 2 Satz 3 sowie § 75Absatz 2 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes) zu leisten.

Es wird auch auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 aufBundestagsdrucksache 17/5326 verwiesen.

81. AbgeordneterSwen

Schulz

(Spandau)(SPD)

Wie beurteilt die Bundesregierung die Chan-cen einer Realisierung der S-Bahn-Verlänge-rung von Berlin-Spandau nach Falkensee, undist der Bundesregierung die Linienführung fürdieses Projekt bekannt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 27. März 2012

Es wird auf die Beantwortung der Frage 19 in der Fragestunde der164. Sitzung des Deutschen Bundestages (PlPr. 17/164, S. 19497 [B])verwiesen.

Seit der Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)zum 1. Januar 1996 sind die Länder zuständig für Planung, Organi-sation und Finanzierung des SPNV, hier also die Länder Berlin undBrandenburg. Der Bund hat in dieser Sache kein Initiativrecht undkann sich demzufolge auch zu den Chancen einer S-Bahn-Verlänge-rung über Berlin-Spandau hinaus nicht festlegen.

Auch ist die konkrete Linienführung mit den dazugehörigen Infra-strukturmaßnahmen einer S-Bahn zwischen Berlin-Spandau und Fal-kensee dem BMVBS nicht bekannt.

82. AbgeordneteDorothea

Steiner

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wann genau ist mit der endgültigen Festlegungder Trasse für die Lückenschließung der A 1und der A 33 Nord zu rechnen, und wann istmit Blick auf den derzeitigen Planungs- undFinanzierungsstand sowie vor dem Hinter-grund entsprechender Presseberichte (vgl. „Lü-ckenschluss A 33 Nord und A 1 bis 2019 ge-plant“, NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG,21. März 2012) frühestens mit dem Baubeginnzu rechnen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 29. März 2012

Der Lückenschluss der Autobahn 33 nordwestlich von Osnabrückbeginnt an der planfestgestellten Maßnahme Autobahn 33/Bundes-straße 51, Anschlussstelle Osnabrück-Schinkel–Bundesstraße 51–

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 64 –

Ortsumgehung Belm (Bundesstraße 51n), und endet an der Auto-bahn 1 nördlich von Osnabrück. Für diesen Lückenschluss wird der-zeit das Linienbestimmungsverfahren gemäß § 16 des Bundesfern-straßengesetzes durchgeführt. Das BMVBS ist bestrebt, die formaleBestimmung der Linie des Lückenschlusses im Jahr 2012 abzuschlie-ßen. Angesichts des noch bis zur Baurechtschaffung mehrere Jahredauernden Planungsprozesses (Linienbestimmung, Entwurfsaufstel-lung, Planfeststellungsverfahren) ist eine belastbare Aussage übereinen möglichen Baubeginn dieser Maßnahme derzeit nicht möglich.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit

83. AbgeordneterGerdBollmann

(SPD)

Befürwortet die Bundesregierung die Anglei-chung der Emissionsgrenzwerte von Mitver-brennungsanlagen an die Grenzwerte derMüllverbrennungsanlagen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esser

vom 27. März 2012

Für die Siebzehnte Bundes-Immissionsschutzverordnung (17.BImSchV), basierend auf der Rechtsgrundlage des Bundes-Immis-sionsschutzgesetzes, ist zur Begrenzung von Schadstoffemissionender Stand der Technik der Emissionsminderung maßgebend, wobeidie Beschaffenheit der Anlagen Berücksichtigung findet. Dies kannzu einer Unterscheidung zwischen Anlagen zur Mitverbrennung undAnlagen zur Verbrennung von Abfällen führen.

Gleichwohl besteht in der 17. BImSchV bei gesundheitlich relevan-ten Schadstoffen, die aus der Anlage emittiert werden können, keinUnterschied zwischen den Emissionsgrenzwerten für die Mitverbren-nung und die Verbrennung von Abfällen.

Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen(2010/75/EU) in nationales Recht prüft die Bundesregierung derzeit,ob sich der Stand der Technik der Emissionsminderung für die Mit-verbrennung und Verbrennung von Abfällen fortentwickelt hat undob die emissionsbegrenzenden Anforderungen ggf. entsprechend an-zupassen sind.

84. AbgeordneterGerd

Bollmann

(SPD)

Wie steht die Bundesregierung zu der Ansichtvon Prof. Dr. Horst Bannwarth (EUWID RE-CYCLING UND ENTSORGUNG 51/2011,S. 6), dass Umweltverträglichkeit und gesund-heitliche Unbedenklichkeit bei der Mitverbren-nung von Ersatzstoffen bezüglich der Freiset-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 65 –

zung gefährlicher Emissionen nicht angemes-sen durch entsprechende Messungen und Stu-dien belegt sind?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esservom 27. März 2012

Die zitierte Ausführung von Prof. Dr. Horst Bannwarth (EUWIDRECYCLING UND ENTSORGUNG 51/2011, S. 6) wird von derBundesregierung nicht geteilt. Sowohl die Abfallverbrennungs- alsauch die Abfallmitverbrennungsanlagen unterliegen der Genehmi-gungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, in derenRahmen eine Gesundheitsgefährdung durch den Betrieb der Anlageauszuschließen ist. Darüber hinaus sind, wie in der Antwort zuFrage 83 dargestellt, die Emissionsanforderungen für gesundheit-lich relevante Schadstoffe für Abfallmitverbrennungs- und Abfall-verbrennungsanlagen angeglichen. Die bereits in der Fachzeitschrift„Deutsches Ärzteblatt“ Nummer 90 am 11. Januar 1993 erfolgteAussage der Bundesärztekammer, dass bei der Einhaltung derGrenzwerte der 17. BImSchV von keiner Gesundheitsgefährdungauszugehen ist, kann daher auch auf die Abfallmitverbrennungsan-lagen übertragen werden.

85. AbgeordneterWolfgang

Gunkel

(SPD)

Stehen dem Bundesministerium für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit Messwerteüber Schadstoffe in der Luft im Erzgebirge zurVerfügung, die auf Emissionen aus Tschechienzurückzuführen sind, und ist der Bundesregie-rung bekannt, dass die Republik Tschechienbei der EU Ausnahmeregelungen in Bezug aufÜberschreitungen der Grenzwerte bei Stick-stoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) bean-tragt hat?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Katherina Reiche

vom 26. März 2012

Der Bundesregierung stehen keine Messwerte über Schadstoffe inder Luft im Erzgebirge zur Verfügung, die auf Emissionen ausTschechien zurückzuführen sind.

Die Emissionsdaten von Großemittenten im Nordböhmischen Be-cken sind im Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbrin-gungsregister E-PRTR unter folgender Internetadresse einsehbar:prtr.ec.europa.eu/AreaOverview.aspx.

Aus den Immissionsdaten, die an den Luftmessstationen im Erz-gebirge/Vogtland von Sachsen erhoben werden, können keine Rück-schlüsse auf die Emissionen von einzelnen Emittenten gezogen wer-den. Es werden keine Immissionsgrenzwerte nach der Richtlinie2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa imErzgebirge/Vogtland überschritten. Die Immissionsmesswerte wer-

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 66 –

den auf der Internetseite des Freistaates Sachsen www.umwelt.sachsen.de/umwelt/luft/3647.htm veröffentlicht.

Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Republik Tschechienbei der EU-Kommission Ausnahmeregelungen in Bezug auf Über-schreitungen der Grenzwerte bei Stickstoffdioxid (NO2) und Fein-staub (PM10) notifiziert. Die von den EU-Mitgliedstaaten einge-reichten Unterlagen für Fristverlängerungen sowie die Kommissions-entscheidungen dazu werden von der EU-Kommission auf nachfol-gender Internetseite veröffentlicht: http://ec.europa.eu/environment/air/quality/legislation/time_extensions.htm.

86. AbgeordneterIngbert

Liebing(CDU/CSU)

In welcher Höhe erfolgten in den Jahren 2010,2011 und bisher in 2012 Entschädigungszah-lungen an Betreiber von Anlagen zur Erzeu-gung von Strom aus erneuerbaren Energienaufgrund von Abschaltungen wegen Netzeng-pässen, aufgeschlüsselt nach den Bundeslän-dern, in denen die Abschaltungen erfolgten,und welchen Anteil machten diese Entschädi-gungszahlungen in den jeweiligen Jahren ander jeweiligen EEG-Umlage aus?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinKatherina Reiche

vom 26. März 2012

Gemäß dem Monitoringbericht 2011 der Bundesnetzagentur habenNetzbetreiber im Jahr 2010 Entschädigungszahlungen für Einspeise-managementmaßnahmen in Höhe von 10 233 938 Euro geleistet. DieEinspeisemanagementmaßnahmen entfielen fast vollständig aufWindenergie und konzentrierten sich auf die nördlichen Netzgebietemit hoher installierter Windenergieleistung. Die Differenzkostennach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz im Jahr 2010 lagen bei rd.9,4 Mrd. Euro. Der Anteil der Entschädigungszahlungen an den Dif-ferenzkosten lag demnach bei 0,1 Prozent.

Der Bundesregierung liegen keine Zahlen darüber vor, wie sich diegeleisteten Entschädigungszahlungen auf die Länder verteilen. Ge-mäß einem durch den Bundesverband Windenergie e. V. im Jahr2011 veröffentlichten Gutachten waren im Jahr 2010 vor allem An-lagenbetreiber in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und im Saar-land von Einspeisemanagementmaßnahmen betroffen.

Angaben zur Höhe der Entschädigungszahlungen für die Jahre 2011und 2012 liegen noch nicht vor. Die Zahlen für das Jahr 2011 wer-den der Bundesnetzagentur erst in den kommenden Monaten durchdie Netzbetreiber zur Verfügung gestellt und mit dem kommendenMonitoringbericht der Bundesnetzagentur im Herbst 2012 veröffent-licht.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 67 –

87. AbgeordneterFranz

Thönnes

(SPD)

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesre-gierung durch die Neuregelung im EEG 2012– insbesondere die Begrenzung des Repower-ing-Bonus auf Altanlagen, die vor 2002 er-richtet wurden – auf die Entwicklung des Re-powering?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Katherina Reiche

vom 29. März 2012

Die Bundesregierung erwartet, dass durch die Neuregelung des An-wendungsbereichs des Repowering-Bonus im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 dem Repowering noch einmal ein deutlicher Schub ge-geben wird. Das EEG erweitert durch die Streichung der oberenLeistungsgrenze den Anwendungsbereich des Repowering deutlich.Durch diese Änderung verbessert sich die Wirtschaftlichkeit von Re-powering-Projekten erheblich und lässt in der Summe eine deutlicheZunahme von Repowering-Projekten erwarten. Es ist nicht ersicht-lich, dass die Begrenzung des Repowering auf alte, netztechnischproblematische Anlagen, die vor 2002 in Betrieb genommen wurden,ein Hemmnis für das Repowering darstellt.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildungund Forschung

88. AbgeordneterOliver

Kaczmarek

(SPD)

Wurde von Mitgliedern des Deutschen Bun-destages der Wunsch nach frühzeitiger Infor-mation über Projektförderungen an das Bun-desministerium für Bildung und Forschungherangetragen?

89. AbgeordneterOliver

Kaczmarek

(SPD)

Falls ja, von wem, und zu welcher Gelgenheitwurde dieser Wunsch geäußert?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachel

vom 26. März 2012

Nach der Bewilligung stehen den Abgeordneten aller Fraktionen In-formationen zu Projektförderungen mehrerer Bundesministerien, da-runter auch des Bundesministeriums für Bildung und Forschung(BMBF), im Internet unter www.foerderkatalog.de zur Verfügung.Dieses System, das bereits in der Vergangenheit kontinuierlich ausge-baut wurde, erlaubt eine gezielte Recherche etwa nach inhaltlichenStichpunkten, Empfängern oder auch der Stadt/Gemeinde, in derder Zuwendungsempfänger oder die ausführende Stelle ihren Sitz

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 68 –

hat. Dadurch kann jeder Bundestagsabgeordnete sich umfassendüber die Projektförderung der Bundesregierung in seinem Wahlkreisinformieren.

Zu Zeiten der großen Koalition wurde von den damaligen Koali-tionsfraktionen gegenüber dem Bundesministerium für Bildung undForschung der Wunsch geäußert, über Vorhaben der Projektförde-rung in den jeweiligen Wahlkreisen informiert zu werden. Mit derEinführung der sog. Projektsteckbriefe im Frühjahr 2009 wurde die-sem Anliegen entsprochen.

90. AbgeordneterOliver

Kaczmarek

(SPD)

Seit wann kann das Fördersoftwaresystem„profi“ Projektförderungen einem Bundestags-wahlkreis zuordnen, und in welchem Kosten-umfang waren für diese Zuordnung Änderun-gen der Software notwendig?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachel

vom 26. März 2012

Das System „profi“ kann seit jeher die Projektförderungen über dieAdresse des Zuwendungsempfängers der zugehörigen Gemeinde-kennziffer zuordnen, die außerhalb der Ballungszentren auch denWahlkreisen entspricht. Bei größeren Städten mit nur einer Gemein-dekennziffer umfasst die Auswertung dann mehrere Wahlkreise.Eine spezifische Anpassung von „profi“ auf Wahlkreisauswertungenwurde bisher nicht vorgenommen.

91. AbgeordneterRené

Röspel

(SPD)

Wie viele Projektanträge, die im Rahmen derBMBF-Fördermaßnahme „Validierung desInnovationspotenzials wissenschaftlicher For-schung – VIP“ gestellt und bewilligt wurden,sind zuvor bereits im Rahmen von anderenAusschreibungen für Fördermittel des BMBFin ähnlicher Form eingereicht und nicht bewil-ligt worden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Helge Braun

vom 28. März 2012

Unter den im Rahmen der Fördermaßnahme „Validierung des Inno-vationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP“ nunmehr be-willigten 50 Vorhaben befindet sich eines, das zuvor in der Förder-maßnahme „Gründungsoffensive Biotechnologie“ (GO-Bio) desBundesministeriums für Bildung und Forschung beantragt wurdeund dort nicht zur Förderung gekommen ist. Bei diesem Projektsteht nicht die im GO-Bio-Programm intendierte Unternehmens-gründung im Zentrum, sondern die Konzeptvalidierung in einerfrüheren Phase des Innovationsprozesses. Daher hat das Vorhabenhinsichtlich der Programmziele bei VIP eine bessere Passfähigkeit.

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 69 –

Generell ist es möglich, einen Antrag, der zuvor in einer anderenFördermaßnahme abgelehnt wurde, positiv zu bescheiden und mitder gleichen Projektidee durch eine neue Fördermaßnahme zu unter-stützen, da eine Ablehnung nicht immer aufgrund fehlender Qualitätoder Relevanz erfolgt. Qualitativ hochwertige und relevante Projektemüssen den Kriterien und Zielen des konkreten Programms folgen,werden teilweise in wettbewerblichen Verfahren in Relation zu ande-ren Anträgen gestellt und lediglich bewilligt, wenn ausreichende Mit-tel im jeweiligen Programm vorhanden sind.

92. AbgeordneterKrista

Sager

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie ist die Position der Bundesregierung zurstaatlichen Einflussnahme bei Veröffentlichun-gen sicherheitsrelevanter Forschungsergebnis-se (wie in dem jüngst von der WHO themati-sierten Fall der zwei Studien zu modifiziertenH5N1-Viren von Fouchier et al. und Kawaokoet al.), und welche Instrumente und Kriterienwürden hierbei gegebenenfalls angewandt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachel

vom 26. März 2012

Grundsätzlich sollten alle mit öffentlichen Fördermitteln erzieltenForschungsergebnisse veröffentlicht werden. Die Wissenschaftlerin-nen und Wissenschaftler genießen dabei die aus Artikel 5 Absatz 3des Grundgesetzes grundrechtlich gewährleistete Wissenschafts- undForschungsfreiheit.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind verpflichtet, diegeltenden nationalen, EU-rechtlichen bzw. internationalen Rechts-normen zu beachten. Beschränkungen für Veröffentlichungen kön-nen sich im Einzelfall vor allem aus den Regelungen des Kriegswaf-fenkontrollgesetzes und in Bezug auf den Außenwirtschaftsverkehraus der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (so genannte EG-Dual-Use-VO), dem Außenwirtschaftsgesetz und der aufgrund dieses Gesetzeserlassenen Außenwirtschaftsverordnung ergeben.

Sofern die Förderung von Forschungsarbeiten sicherheitsrelevanteErgebnisse erwarten lässt, können ggf. im Zuge des Vergabeverfah-rens geeignete Regelungen getroffen werden.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürwirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

93. AbgeordneteUte

Koczy

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was sind aus Sicht der Bundesregierung dieverschiedenen Dimensionen und Elementeeiner Inclusive Green Economy, so wie dieParlamentarische Staatssekretärin GudrunKopp sie in der Sitzung des Ausschusses fürwirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-

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Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/9225 – 70 –

lung des Deutschen Bundestages am 21. März2012 als von der Bundesregierung unterstütz-tes Konzept für die „Rio+20 United NationsConference on Sustainable Development“ vor-gestellt hat, und gehört dazu auch, dass aufdem Stand der Bundesregierung bei der Kon-ferenz vor allem mit Wirtschaftsverbänden wiedem Bundesverband der Deutschen Industrie(BDI) kooperiert wird?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Gudrun Kopp

vom 30. März 2012

Green Economy umfasst eine Vielzahl von Zusammenhängen inner-halb eines Wirtschaftssystems und zwischen den Wirtschaftssystemensowie die Wechselwirkungen zwischen Wirtschaft, Gesellschaft undUmwelt – erst eine Balance dieser drei Dimensionen macht eine so-zial und ökologisch positive wirtschaftliche Entwicklung möglich.

Entscheidender als eine definitorische Klärung der diversen existie-renden Begrifflichkeiten, die sich in einem dynamischen und kontext-bezogenen Umfeld weiterentwickeln, erscheint die Diskussion um(Kern-)Inhalte, für die die Bundesregierung eintritt.

Inklusives Wirtschaftswachstum heißt, die sozialen und ökologischenAspekte in einen marktwirtschaftlichen Rahmen einzubetten und so-mit einen Ansatz für Entwicklung und Armutsreduzierung zu schaf-fen, der positive Wirkungen für breite Bevölkerungsschichten erzielt.Ein solches Wachstum muss insbesondere auch die Grenzen von Ab-sorptions- und Regenerationsfähigkeiten von Ökosystemen (ein-schließlich des Klimasystems) beachten.

Die Transformation zu einer Green Economy sollte im Rahmeneines marktkonformen Ansatzes erfolgen, um nachhaltig, d. h. lang-fristig tragfähig, sein zu können. Sie sollte zudem so gestaltet werden,dass sie in den Entwicklungsländern einen positiven Beitrag zur so-zioökonomischen Entwicklung, zu mehr menschenwürdiger Beschäf-tigung (decent jobs) und zum verbesserten Zugang zu grundlegendenDienstleistungen wie Wasser-, Basissanitär- oder Energieversorgungleistet.

Für diese globale Herausforderung benötigen wir auch eine breiteBeteiligung und Unterstützung durch das Zusammenwirken aller Ak-teure, insbesondere der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft. Nur auseigener Kraft und nur mit Unterstützung der klassischen Instrumen-te der Entwicklungszusammenarbeit werden die Partnerländer einesolche nachhaltige Transformation nicht schaffen. Sie benötigenauch die großen Möglichkeiten einer verantwortungsvollen Wirt-schaft, die zukunftsfähig ist. Wir wollen mehr Wirtschaft für mehrEntwicklung. Dabei ist die Innovation der Motor für eine dynami-sche wirtschaftliche Entwicklung. Dabei können Entwicklungsländerinsbesondere technologiebasiertes „leapfrogging“ betreiben. Techno-logien für Ressourceneffizienz und erneuerbare Energien sind wich-tige Treiber der Green Economy und können gleichzeitig zu einerhöheren Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Die deutsche Wirtschafthat hier einen Technologievorsprung, den es im Sinne einer nachhal-

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/9225– 71 –

tigen Entwicklung weltweit zu nutzen gilt. Die Transformation zueiner nachhaltigen Wirtschaftsweise bietet jedoch nicht nur Potenzia-le für die deutsche, sondern auch für die lokale Wirtschaft in unserenPartnerländern.

Aus diesem Grunde binden wir wirtschaftliche Akteure wie den BDIund den Deutschen Industrie- und Handelskammertag ebenso wieVertreter von Umwelt- und Entwicklungsverbänden, Kirchen undGewerkschaften eng in den Rio-Vorbereitungs- und Konferenzpro-zess ein. Die Bundesregierung wird in Rio einen deutschen Pavillonerrichten, in dem sowohl der Zivilgesellschaft als auch der Wirtschaftdie Möglichkeit gegeben wird, ihre Ideen und Innovationen einzu-bringen. Der wichtigen – auch im „zero draft“ des Rio+20-Konfe-renzdokumentes anerkannten – Rolle der Privatwirtschaft entspre-chend unterstützen wir in diesem Zusammenhang auch, dass diedeutsche Wirtschaft deutsche Spitzentechnologie international vor-stellt und mit Nachfragern zusammenkommen kann.

Berlin, den 30. März 2012

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ISSN 0722-8333