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Seite 1 von 27 Beilage 4.1 zur Sitzung des Sozialausschusses vom 14.07.2011 Leistungsbezieher SGB II Im Antrag „Leistungsbezieher SGB II“ der CSU-Fraktion vom 24. März 2011 wird – ebenso wie vielfach in der öffentlichen Debatte – die Aussage getroffen, dass in Nürnberg die Zahl der Leistungsbezieher im SGB II nicht zurückgehe. Diese Aussage ist in dieser plakativen Form falsch (wie noch belegt werden wird). Sie stützt sich offenbar auf einen Vergleich der Arbeitslosenquoten im SGB II zwischen Nürnberg und anderen bayerischen Großstädten. Die isolierte Betrachtung der Arbeitslosenquote im SGB II gibt jedoch nur eine von vielen Dimensionen der Arbeitsmarkt- und sozialen Situation wieder: In der Arbeitslosenquote wer- den nur die arbeitslosen Leistungsberechtigten erfasst. Diese sind aber nur eine Teilmenge der Leistungsbezieher im SGB II. Nachfolgend wird dargestellt, wie sich die Situation in Nürnberg im SGB II darstellt. Dabei geht es um die Entwicklung der verschiedenen Perso- nengruppen im SGB II, um eine Gegenüberstellung mit vergleichbaren Städten und um be- sondere strukturelle Merkmale des Nürnberger Arbeitsmarktes sowie der Situation der Lang- zeitarbeitslosen in Nürnberg. Abschließend werden in allgemeiner Form Perspektiven aufge- zeigt, um Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern und abzubauen. Gliederung Teil 1: Statistische Erhebungen und Vergleichsgrößen Teil 2: Entwicklungen im SGB II und Vergleichsverläufe 1. Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im SGB II 2. Entwicklung der Leistungsbezieher 3. Entwicklung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Nürnberg 4. Entwicklung beim Bezug von „Sozialgeld“ 5. Entwicklung der Arbeitslosenquoten 5.1. Entwicklung der Arbeitslosenquote insgesamt 5.2. Aufteilung der Arbeitslosen nach den Rechtskreisen SGB II und III 5.3. Entwicklung der Arbeitslosenquote SGB II 5.4. Entwicklung der Arbeitslosenquote SGB III 6. Unterbeschäftigung und aktive Arbeitsmarktpolitik 7. Integrationen und Nachhaltigkeit Teil 3: Lokale Situation 1. Arbeitsmarkt in Nürnberg 1.1. Niedriglohnsektor in Nürnberg 1.2. Zeitarbeit in Nürnberg 1.3. Erwerbstätige in Nürnberg, die „ergänzende SGB II-Leistungen“ beziehen 1.4. „Aufstocker“ 1.5. Pendlersituation 2. Persönliche Voraussetzungen 2.1. Bildungs- und Qualifikationsniveau und SGB II-Leistungsbezug 2.2. Migrationshintergrund Fazit und Perspektiven

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Beilage 4.1 zur Sitzung des Sozialausschusses vom 14.07.2011 Leistungsbezieher SGB II Im Antrag „Leistungsbezieher SGB II“ der CSU-Fraktion vom 24. März 2011 wird – ebenso wie vielfach in der öffentlichen Debatte – die Aussage getroffen, dass in Nürnberg die Zahl der Leistungsbezieher im SGB II nicht zurückgehe. Diese Aussage ist in dieser plakativen Form falsch (wie noch belegt werden wird). Sie stützt sich offenbar auf einen Vergleich der Arbeitslosenquoten im SGB II zwischen Nürnberg und anderen bayerischen Großstädten. Die isolierte Betrachtung der Arbeitslosenquote im SGB II gibt jedoch nur eine von vielen Dimensionen der Arbeitsmarkt- und sozialen Situation wieder: In der Arbeitslosenquote wer-den nur die arbeitslosen Leistungsberechtigten erfasst. Diese sind aber nur eine Teilmenge der Leistungsbezieher im SGB II. Nachfolgend wird dargestellt, wie sich die Situation in Nürnberg im SGB II darstellt. Dabei geht es um die Entwicklung der verschiedenen Perso-nengruppen im SGB II, um eine Gegenüberstellung mit vergleichbaren Städten und um be-sondere strukturelle Merkmale des Nürnberger Arbeitsmarktes sowie der Situation der Lang-zeitarbeitslosen in Nürnberg. Abschließend werden in allgemeiner Form Perspektiven aufge-zeigt, um Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern und abzubauen. Gliederung Teil 1: Statistische Erhebungen und Vergleichsgrößen Teil 2: Entwicklungen im SGB II und Vergleichsverläufe 1. Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im SGB II 2. Entwicklung der Leistungsbezieher 3. Entwicklung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Nürnberg 4. Entwicklung beim Bezug von „Sozialgeld“ 5. Entwicklung der Arbeitslosenquoten

5.1. Entwicklung der Arbeitslosenquote insgesamt 5.2. Aufteilung der Arbeitslosen nach den Rechtskreisen SGB II und III 5.3. Entwicklung der Arbeitslosenquote SGB II 5.4. Entwicklung der Arbeitslosenquote SGB III

6. Unterbeschäftigung und aktive Arbeitsmarktpolitik 7. Integrationen und Nachhaltigkeit

Teil 3: Lokale Situation 1. Arbeitsmarkt in Nürnberg

1.1. Niedriglohnsektor in Nürnberg 1.2. Zeitarbeit in Nürnberg 1.3. Erwerbstätige in Nürnberg, die „ergänzende SGB II-Leistungen“ beziehen 1.4. „Aufstocker“ 1.5. Pendlersituation

2. Persönliche Voraussetzungen 2.1. Bildungs- und Qualifikationsniveau und SGB II-Leistungsbezug 2.2. Migrationshintergrund

Fazit und Perspektiven

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Teil 1: Statistische Erhebungen und Vergleichsgrößen

Die Beurteilung der allgemeinen Arbeitsmarktsituation und der Situation in der Grundsiche-rung für Arbeitsuchende erfolgt anhand verschiedener Kennzahlen, die einerseits in vertika-len Längsschnittvergleichen – beispielsweise die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften in den Jahresdurchschnitten 2006 bis 2010 – und andererseits in interkommunalen Verglei-chen, wie dem Benchmarkvergleich der 16 großen Großstädte der Bundesrepublik Deutsch-land, erhoben werden. Längsschnittvergleiche in den einzelnen Städten sind zwar wichtige Elemente, um die Entwicklung in den erhobenen Kategorien, wie beispielsweise den Be-darfsgemeinschaften in Nürnberg ab 2006, zu erkennen. Ein Benchmark mit anderen ver-gleichbaren Kommunen bietet zusätzlich einen Blick über die lokale / regionale Entwicklung hinaus und ermöglicht eine vergleichende Transparenz und Meßbarkeit. Die Stadt Nürnberg nimmt daher bereits seit 1999 an diesem Benchmarkvergleich teil. Weitere beteiligte Groß-städte: Berlin, Bremen, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Rostock und Stuttgart. Bei diesem inter-kommunalen Vergleich müssen die Kennzahlen, wie etwa die Dichte der Leistungsempfän-ger, deren Veränderung oder die kommunalen Ausgaben nach dem SGB II, einerseits die Vergleichbarkeit mit den anderen beteiligten Großstädten gewährleisten und andererseits der Steuerung des SGB II dienen.

Im Zuge der Sozialrechtsreformen 2005 wurde seitens des Bundes ein Benchmarksystem für die ARGEn realisiert. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) unterteilt die ARGEn / Jobcenter in verschiedene Vergleichsgruppen, deren Mitglieder möglichst ähnlich sein sollten. Die Typeneinteilung versetzt damit den einzelnen SGB II-Träger in die Lage, sich mit den anderen Mitgliedern der Gruppe vergleichen zu können. Nürnberg wird vergli-chen mit weiteren zwölf Städten in Westdeutschland mit durchschnittlicher Arbeitsmarktlage, hohem Bruttoinlandsprodukt pro Kopf und überdurchschnittlich hohem Anteil an Langzeitar-beitslosen. Die Vergleichsstädte sind Augsburg, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Fürth, Hamburg, Köln, Mainz, Mannheim, München, Nürnberg, Offenbach und Stuttgart.

Zur Darstellung der Situation im SGB II und deren Entwicklung seit 2005 werden nachfol-gend die für eine Analyse wichtigen Kennzahlen

• Bedarfsgemeinschaften

• Leistungsbezieher im SGB II

• Erwerbsfähige Hilfebedürftige

• Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte

• Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenquoten insgesamt, im SGB II und SGB III, Unterbeschäf-tigungsquote), einschließlich der Integrations- und Nachhaltigkeitsquote der Vermitt-lung in Arbeit und Ausbildung,

betrachtet.

Teil 2: Entwicklungen im SGB II und Vergleichsverläufe

Mit Vertrag vom 13.12.2004 beschlossen die Stadt Nürnberg und die Agentur für Arbeit Nürnberg die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zur Erledigung der nach dem Sozialgesetzbuch SGB II ab 01.01.2005 anfallenden Aufgaben.

Die ARGE Nürnberg, zu gleichen Teilen getragen von der Stadt Nürnberg und der Agentur für Arbeit Nürnberg, übernahm alle nach dem SGB II der Agentur für Arbeit obliegenden Auf-gaben und die kommunalen Aufgaben der Leistungen für Unterkunft und Heizung und wei-tere – damit in Zusammenhang stehende – Einzelleistungen. Für die Erbringung der flankie-renden Leistungen war weiterhin die Stadt Nürnberg zuständig. 55% der registrierten Be-

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darfsgemeinschaften der ARGE Nürnberg kamen aus dem Leistungsbezug nach dem BSHG (Bundessozialhilfegesetz), 45% aus der Arbeitslosenhilfe. Dies bedeutet, dass ein Großteil der erwerbsfähigen Personen in diesen Bedarfsgemeinschaften zumeist langjährig arbeits- bzw. erwerbslos war, unterbrochen höchstens durch Maßnahmenteilnahme entweder bei der Agentur für Arbeit oder über BSHG-Arbeitsmarktprojekte bei der Kommune bzw. der NOA.

1. Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im SGB II

Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und gemein-sam wirtschaften. Sie umfasst mindestens einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Einer Be-darfsgemeinschaft gehören u.a. die dem Haushalt angehörigen unverheirateten Kinder an, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können.

Abbildung 1: Indexwertbasierte Veränderung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften 2006 bis 2010

Diese Auswertung des Jobcenters Nürnberg-Stadt zeigt, dass im Zeitraum 2006 bis 2010 in Augsburg (-11,2%) und Nürnberg (-7,6%) die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften am stärks-ten zurückgegangen ist. Fürth liegt mit -3,5% an vierter Stelle des Rankings. München als Schlusslicht weist als einzige der Vergleichsstädte einen kleinen Zuwachs in der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften auf (0,4%).

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2. Entwicklung der Leistungsbezieher

Leistungsbezieher sind alle Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, also alle nicht-erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (Personen im nicht erwerbsfähigen Alter oder solche, die auf Grund gesundheitlicher und evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht erwerbsfähig sind) und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.

Abbildung 2: Indexwertbasierte Veränderung der Personen in Bedarfsgemeinschaften 2006 bis 2010. Quelle: Jobcenter Nürnberg-Stadt, 2011.

Analog zu den Veränderungen bei den Bedarfsgemeinschaften verzeichnet das Jobcenter Nürnberg-Stadt im Benchmark der „Personen in Bedarfsgemeinschaften“ ebenfalls über-durchschnittliche Erfolge. Nürnberg liegt nach Augsburg (-10,5%) mit -7,0% an zweiter Stel-le des Benchmarks. Fürth mit -3,0% auf dem 4. Platz. Bemerkenswert noch sind die Zu-nahmen der Leistungsbezieher in den Städten Frankfurt am Main (+2,4%), Stuttgart (+2,6%) und München (+5,7%) im Zeitraum 2006 bis 2010.

3. Entwicklung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Nürnberg

Die Entwicklung der „erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (eHbs)“ gehört zu den aussagekräf-tigsten Fakten bei der Beurteilung der örtlichen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik im SGB II. Als „erwerbsfähige Hilfebedürftige (eHb)“ gelten gem. § 7 SGB II Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Indexwertbasierte Veränderung der Personen in Bedarfsgemeinschaften

Jahresdurchschnittswert 2006 - Jahresdurchschnittswert 2010

-3,5%

2,4%

2,6%

5,7%

-3,0%-2,1%

-8,7% -9,0%

-7,0%

-10,5%

Ausgangswert JD 2006 = 100 JD 2007 JD 2008 JD 2009 JD 2010

100

Hamburg, Freie und Hansestadt Frankfurt am Main, Stadt Stuttgart, Landeshauptstadt München, Stadt

Fürth, Stadt Nürnberg, Stadt Augsburg, Stadt

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Abbildung 3: Indexbasierte Veränderung der Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen 2006 bis 2010. Quelle: Jobcenter Nürnberg-Stadt, 2011.

Abbildung 3 verdeutlicht den starken Rückgang der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Nürn-berg im Zeitraum 2006 bis 2010. Waren im Jahresdurchschnitt 2006 fast 40.000 erwerbsfä-hige Hilfebedürftige bei der ARGE Nürnberg registriert, verringerte sich diese Anzahl bis De-zember 2010 auf knapp unter 35.000. Dies entspricht einem Rückgang von 7,8%. Damit liegt die ARGE Nürnberg / Jobcenter Nürnberg im Benchmarkvergleich der abgebildeten Städte auf einem sehr guten dritten Platz, nach Augsburg (-12,2%) und Mannheim, und beispiels-weise vor Fürth und München.

Problemgruppen bei den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sind Ältere ab 58 Jahren (12,7% aller eHb, knapp 4.500 Personen)1 und Alleinerziehende (19,1% aller eHb, fast 5.100)2. Nürnberg hat somit höhere Anteile an erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus „problematischen Arbeitsmarktgruppen“ als Fürth (Ausnahme: Gruppe der Alleinerziehenden)

1 Anteil in Fürth: 10,3 % (704 Personen) 2 Anteile in Fürth: Alleinerziehende: 20,5 %; Ältere ab 58 Jahre: 10,3 %.

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Eine Analyse der Quote der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen3 im Jahresdurchschnitt 2007 bis 2010 verdeutlicht die Erfolge in Nürnberg bei der Bekämpfung der Hilfebedürftigkeit im SGB II .

Abbildung 4: Quote der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Jahresdurchschnitt 2007 bis 2010. Quelle: Jobcenter Nürnberg-Stadt, 2011. In Nürnberg ist die Quote der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Jahresdurchschnitt von 11,4% im Jahr 2007 auf 10,9% im Jahr 2010 deutlich zurückgegangen. Dieser erkennbare Rückgang verdeutlicht die Erfolge der Beschäftigungspolitik in Nürnberg. Fürth (2007: 9,2% - 2010: 9,4%) und München (2007: 5,8% - 2010: 6,0%) hingegen verzeichnen im selben Zeit-raum einen leichten Anstieg der eHb-Quote. Damit gehört Nürnberg beim Abbau der eHb-Quote im Benchmarkvergleich zu den erfolgreichsten Städten (Platz 3).

3 Bezogen auf die Anzahl der Einwohner zwischen 15 und 64 Jahre.

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Nachfolgende Abbildung verdeutlicht, dass die Kennzahl „erwerbsfähige Hilfebedürftige“ eine wesentlich höhere Aussagekraft zur Gesamtsituation der erwerbsfähigen SGB II-Leistungs-berechtigten besitzt als die Kennzahl „arbeitslos“:

Stadt Leistungs- berechtigte

eHb Anzahl eHb mit Status „arbeitslos“

Anteil eHb mit Status „arbeitslos“ an allen eHb

Anteil eHb mit Status „arbeits-los“ an allen Leistungs-be-rechtigten

Berlin 593.084 438.056 174.856 40% 29%

Bremen 73.933 53.223 22.514 42% 30%

Dortmund 81.433 58.409 28.704 49% 35%

Dresden 57.373 43.512 20.818 48% 36%

Düsseldorf 62.845 46.500 20.654 44% 33%

Duisburg 71.538 51.195 24.731 48% 35%

Essen 82.067 58.947 26.488 45% 32%

Frankfurt 71.213 50.306 17.660 35% 25%

Hamburg 197.191 142.831 50.533 35% 26%

Hannover 70.978 52.579 22.255 42% 31%

Köln 116.870 84.469 40.972 49% 35%

Leipzig 80.553 61.727 26.619 43% 33%

München 75.174 53.921 22.395 42% 30%

Nürnberg 50.262 36.146 13.915 38% 28%

Rostock 30.144 23.398 9.552 41% 32%

Stuttgart 42.098 30.235 11.269 37% 27%

Mittelwert 42% 31%

Abbildung 5: Anzahl der Leistungsberechtigten im SGB II, der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Verhältnis der Arbeitslosen an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Vergleich (Stichtag 31.12.2009). Quelle: con_sens: Kommunale Leistungen nach dem SGB II 2009, S. 9.

In Nürnberg hatten zum 31.12.2009 nur 38% der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen den Status „arbeitslos“. Im Mai 2011 liegt die Quote bei 43,8%4. Diese Steigerung seit Ende 2009 hat sehr wahrscheinlich ihre Ursachen in der Minderung der Maßnahmenteilnehmer im SGB II.

4 Vorläufige Daten. Bundesagentur für Arbeit 2011.

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4. Entwicklung beim Bezug von „Sozialgeld“

Bei „Sozialgeld“ handelt es sich um die Geldleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts für nicht erwerbsfähige hilfebedürftige Angehörige und Partner, die mit dem ALG II-Bezieher in einer Bedarfsgemeinschaft leben und keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII haben. „Sozialgeld“ setzt sich zusammen aus der Re-gelleistung (§ 20 SGB II), ggf. Leistungen für Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt (§ 21 SGB II) und Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II).

Abbildung 6: Indexwertbasierte Veränderung der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jah-resdurchschnittswert 2006 bis 2010. Quelle: Jobcenter Nürnberg-Stadt, 2011.

Die Analyse der Entwicklung der Personen mit Sozialgeldbezug (nichterwerbsfähige Leis-tungsberechtigte) in den Jahren 2006 bis 2010 sieht wiederum Augsburg an der Spitze des Rankings (-7,9%), gefolgt von Nürnberg (-6,2%) und Fürth (-4,6%). Die Städte Stuttgart, Frankfurt am Main und München verzeichnen hier eine Zunahme.

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5. Entwicklung der Arbeitslosenquoten

5. 1 Entwicklung der Arbeitslosenquote insgesamt

Zunächst wird die Arbeitslosenquote insgesamt betrachtet, also nach SGB II und III, in Nürn-berg und im Städtevergleich.

Abbildung 7: Arbeitslosenquote insgesamt (Jahresdurchschnittswerte 2005 – 2010). Quelle: Jobcenter Nürnberg-Stadt.

Diese vergleichende Untersuchung zeigt den starken Rückgang der Arbeitslosenquote im Zeitraum 2005 bis 2008. In den Jahren 2008/2009 stieg sie aufgrund des großen konjunktu-rellen Einbruchs an (Jahresdurchschnittswerte in Nürnberg im Jahr 2008: 8,0% - 2009: 8,7%) und sank leicht im Jahr 2010 auf durchschnittlich 8,5%. Im Mai 2011 beträgt sie 8,0%. Nürn-berg nimmt im Vergleich der Städte Hamburg, Frankfurt am Main, Stuttgart, München, Fürth und Augsburg den letzten Platz ein, gefolgt von Hamburg und Frankfurt am Main. Jedoch lag Nürnberg – wie auch die anderen Vergleichsstädte – auch im Jahresdurchschnitt 2009 noch weit unter dem Jahresdurchschnittswert 2005 (Nürnberg: 13,1%).

5.2. Aufteilung der Arbeitslosen nach den Rechtskreisen SGB II und III

Eine Einschränkung des interkommunalen Vergleichs liegt in der Tatsache begründet, dass Jobcenter als gemeinsame Einrichtungen von Bund und Kommunen im Rechtskreis des SGB II sowohl in Landkreisen als auch in Städten bestehen. Landkreise und Städte – v.a. Großstädte – weisen unterschiedliche strukturelle Voraussetzungen auf, die sich auch in der Arbeitslosenquote bzw. der Aufteilung der Arbeitsloigkeit nach den Rechtskreisen bemerkbar machen. Deutlich wird dies durch einen Vergleich der Verteilung der Arbeitslosen auf die Rechtskreise SGB III und SGB II vom Mai 2011 der Nachbarstädte und Nachbarlandkreise der Stadt Nürnberg.

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Gebietskörperschaft Anteil SGB III Anteil SGB II

Stadt Nürnberg 26,8 % 73,2 %

Stadt Fürth 30,8 % 69,2 %

Stadt Erlangen 36,0 % 64,0 %

Stadt Schwabach 41,2 % 58,8 %

Landkreis Fürth 48,5 % 51,5 %

Landkreis Nürnberger Land 52,3 % 47,7 %

Landkreis Erlangen-Höchstadt

61,5 % 38,5 %

Abbildung 8: Arbeitslosenquoten SGB III und SGB II in ausgewählten Gebietskörperschaften im Ver-gleich. Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2011.

Dieser Vergleich zeigt deutlich, dass in Städten, zumal in einer Großstadt wie Nürnberg, die Arbeitslosen schwerpunktmäßig dem Rechtskreis des SGB II zugeordnet werden müssen, also längerfristig von Arbeitslosigkeit betroffen sind, während sich in den ländlichen Land-kreisen die Arbeitslosen zumeist schwerpunktmäßig im Rechtskreis SGB III befinden, also erst seit kurzer Zeit arbeitslos sind. Wobei im Fall der verglichenen Städte zusätzlich gilt: Je mehr Einwohner die jeweilige Stadt aufweist, umso höher ist ihre SGB II-Quote. Nimmt man für den Bereich des SGB II die Personen mit dem Status „erwerbsfähige Hilfebedürftige“ (statt „arbeitslos“) dann ergibt sich für die Stadt Nürnberg zwischen den Rechtskreisen SGB II und SGB III ein Verhältnis von 86,2% (SGB II) zu 13,8% (SGB III). Besonders in den letz-ten Monaten verschob sich das Verhältnis zwischen SGB III und SGB II sowohl in den Städ-ten, wie auch in den Landkreisen, immer stärker zum SGB II, da SGB III-Arbeitslose we-sentlich häufiger als SGB II-Arbeitslose wieder Arbeit fanden.

Angesichts dieser Situation und Entwicklungen kann die Stadt Nürnberg im Bereich der Ar-beitslosigkeit nur eingeschränkt mit den anderen kreisfreien Städten des Umlandes vergli-chen werden (Ausnahme Fürth, das beim Benchmark der Bundesagentur für Arbeit im glei-chen Cluster wie Nürnberg ist) und überhaupt nicht mit den sie umgebenden Landkreisen.

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5.3. Entwicklung der Arbeitslosenquote SGB II

Die Arbeitslosenquoten alleine spiegeln im Rechtskreis des SGB II nur eingeschränkt die Realität der erwerbfähigen SGB II-Leistungsbezieher wider. Um die Abgrenzung zwischen der unter 3. dargestellten Entwicklung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im SGB II und den (darin enthaltenen) Arbeitslosen im SGB II vorzunehmen, muss kurz auf die Definitions-kriterien eingegangen werden: Welche SGB II-Leistungsberechtigen gelten als „erwerbsfä-hig“ und „arbeitslos“, welche als „erwerbsfähig“ aber nicht „arbeitslos“?

Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sind arbeitslos, wenn sie

• nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro Wo-che arbeiten,

• eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen und dabei den Vermitt-lungsbemühungen zur Verfügung stehen und

• sich arbeitslos gemeldet haben.

Folgende Leistungsberechtigte nach dem SGB II sind nicht arbeitslos, gelten aber als er-werbsfähig:

• Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik

• Personen, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind,

• Personen, die nicht arbeiten dürfen und können (§ 10 SGB II: z.B., wenn die Aus-übung einer Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar ist oder ein Kind / Kinder unter drei Jahre im Haushalt leben)

• Personen, welche die Regelaltersgrenze erreicht haben

• Personen, die sich als Nichtleistungsempfänger länger als drei Monate nicht mehr bei der zuständigen Agentur für Arbeit / Jobcenter gemeldet haben

• Personen, die arbeitsunfähig erkrankt sind

• Schülerinnen und Schüler, Schulabgängerinnen und Schulabgänger, Studentinnen und Studenten, die nur eine Ausbildungsstelle suchen,

• Personen, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens 12 Monate lang Grundsicherung für Arbeitslose bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversiche-rungspflichtige Beschäftigung angeboten wurde,

• Arbeitserlaubnispflichtige Ausländerinnen und Ausländer und deren Familienangehö-rige sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber ohne Leistungsbezug, wenn ihnen der Arbeitsmarkt verschlossen ist5.

5 Vgl. Bundesagentur für Arbeit: Statistik, Glossar für die statistische Berichterstattung.

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Abbildung 9: Arbeitslosenquote SGB II (Jahresdurchschnittswerte 2005 – 2010). Quelle: Jobcenter Nürnberg-Stadt, 2011. Die SGB II-Arbeitslosenquote in der Stadt Nürnberg betrug im Jahresdurchschnitt 2010 5,9% und verharrte damit auf dem Niveau des Jahresdurchschnitts von 2008 (die Arbeitslosen-quote im SGB III lag im Jahresdurchschnitt 2010 bei 2,7%; vgl. Punkt 5.4). Gegenüber dem Referenzjahr 2005 mit 8,1% ist hingegen eine deutliche Verringerung erkennbar, wie auch in den Vergleichsstädten. Im Mai 2011 betrug die Arbeitslosenquote im SGB II 5,8% und ver-besserte sich damit geringfügig gegenüber dem Vormonat (6,0%). Dennoch nimmt Nürnberg im Städtevergleich der Jahresdurchschnittswerte 2005 bis 2010 den letzten Platz ein. Gegenüber dem Jahresdurchschnitt 2005 sank die Arbeitslosenquote im SGB II in Nürnberg deutlich, seit dem konjunkturellen Einbruch in den Jahren 2008 / 2009 pendelte sich die Ar-beitslosenquote im SGB II bei – im Jahresdurchschnitt – 5,8 bis 5,9 % ein. Andere Städte im Vergleichscluster des Jobcenters weisen hier in den Jahren 2008 bis 2010 einen etwas günstigeren Verlauf auf.

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5.4. Entwicklung der Arbeitslosenquote SGB III

Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III haben Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit oder bei beruflicher Weiterbildung (§ 117 SGB III). Die Anwartschaft hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist (2 Jahre) mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis ge-standen hat (§ 123 SGB III). Die Dauer des Anspruchs beträgt je nach Versicherungspflicht-dauer zwischen 6 und 24 Monaten (vgl. § 127 SGB III).

Abbildung 10: Arbeitslosenquote SGB III (Jahresdurchschnittswerte 2005 – 2010). Quelle: Jobcenter Nürnberg-Stadt, 2011. Der Vergleich der SGB III-Jahresdurchschnittswerte 2005 bis 2010 zeigt ebenfalls einen starken Rückgang der Arbeitslosenquote. Diese sank in Nürnberg von 5,0% (2005) auf 2,7% (2010). Im Mai 2011 liegt sie bei 2,1%. Nürnberg nimmt im Vergleich der SGB III-Quoten 2005 bis 2010 den drittletzten Platz ein, Fürth ist etwas schlechter und nimmt nach Augsburg den vorletzten Platz ein. 6. Unterbeschäftigung und aktive Arbeitsmarktpolitik

Von zentraler Bedeutung aus einer sozialpolitischen Perspektive ist die Frage, ob und wie die Arbeitsmarktintegrationsmaßnahmen die Arbeitslosenquote beeinflussen. Die Arbeits-marktpolitik verfügt hierfür über verschiedene Messinstrumente. Wichtige Messinstrumente sind dafür die Unterbeschäftigungsquote im SGB II, die Entwicklung der erwerbsfähigen Hil-febedürftigen (vgl. Punkt 3), die erzielten Integrationen in Ausbildung und Arbeit und deren Nachhaltigkeit. Seit Mai 2009 weist die Statistik der Bundesagentur für Arbeit als weitere Bezugsgröße ne-ben der Arbeitslosenquote die Unterbeschäftigungsquote aus. Diese umfasst neben den re-gistrierten Arbeitslosen, die sich in der Arbeitslosenquote widerspiegeln, die Teilnehmer an Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik, wie beispielsweise Personen in Arbeitsgelegenheiten und Personen in bestimmtem Sonderstatus (z.B. nach § 53a (2) SGB II, Arbeitslose über 58

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Jahre, die nicht als arbeitslos gelten), die ebenfalls keine Beschäftigung auf dem ersten Ar-beitsmarkt haben, aber nicht durch die Arbeitslosenquote erfasst sind.

Abbildung 11: Unterbeschäftigungsquote SGB II (Berichtsmonat April 2011). Quelle: Jobcenter Nürn-berg-Stadt, 2011.

Abbildung 11 zeigt, dass Nürnberg im Berichtsmonat April 2011 zwar im Vergleich zu den anderen bayerischen Städten des Clusters die höchste SGB II-Unterbeschäftigungsquote aufweist, im Benchmark der Vergleichsstädte jedoch im Mittelfeld liegt. Deutlich erkennbar ist auch, dass Nürnberg, beispielsweise gegenüber Städten wie Köln, Düsseldorf, Bonn oder Frankfurt am Main, prozentual weniger Entlastungseffekte durch arbeitsmarktpolitische Maß-nahmen verzeichnet, die sich dann für Nürnberg in einer höheren SGB II-Arbeitslosenquote niederschlagen. So weist Frankfurt am Main eine niedrigere SGB II-Arbeitslosenquote auf als Nürnberg, jedoch eine höhere Unterbeschäftigungsquote, welche die tatsächliche Situation deutlich realistischer wiedergibt. Hier wirkt sich die höhere Anzahl an Maßnahmenteilneh-mern aus, die zur niedrigeren SGB II-Arbeitslosenquote führt, sich bei der Unterbeschäfti-gungsquote jedoch nicht auswirkt.

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5,9 5,9 5,8 5,9 5,9 5,6 5,5 5,5 5,7 5,7 5,8 5,9 5,8 5,9 5,9 6,1 6,1 5,9 5,8 6,1 6,1

1,3 1,4 1,5 1,5 1,5 1,7 1,8 1,9 1,9 2,0 2,0 1,9 1,9 1,8 1,7 1,5 1,4 1,4 1,5 1,2 1,2

7,2 7,3 7,3 7,4 7,4 7,3 7,3 7,4 7,6 7,7 7,8 7,8 7,7 7,7 7,6 7,6 7,5 7,3 7,3 7,3 7,3

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Januar 2010

Februar 2010

März 2010

April 2010

Mai 2010

Juni 2010

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August 2010

September 2010

Oktober 2010

November 2010

Dezember 2010

Januar 2011

Arbeitslosen- / Unterbeschäftigungsquote und Entlastung durch Arbeitsmarktpolitik im SGB II (endgültige Werte)

NürnbergMai 2009 - Januar 2011

Arbeitslosenquote SGB II Entlastung durch Arbeitsmarktpolitik SGB II

Abbildung 12: Unterbeschäftigungsquote SGB II Mai 2009 bis Januar 2011 in Nürnberg Quelle: Jobcenter Nürnberg-Stadt, 2011. Abbildung 12 verdeutlicht, dass die Entwicklung der SGB II-Unterbeschäftigungsquote in Nürnberg – gegenüber dem Höchststand mit 7,8% in den Monaten März und April 2010 – in der zweiten Jahreshälfte 2010 einen deutlichen Rückgang verzeichnete. Die gute konjunktu-relle Entwicklung ist also auch im SGB II angekommen.

Wäre die Entlastung durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, welche die Arbeitslosenquote verringern, auf dem gleichen Niveau wie im Februar und März 2010 (2,0%) geblieben, be-trüge die SGB II-Arbeitslosenquote im November 2010 nicht 6,1%, sondern 5,3%, würde also den niedrigsten Stand im Vergleichsverlauf aufweisen.

Insgesamt verringerten sich die Teilnehmerzahlen bei Arbeitsmarktersatzmaßnahmen der ARGE Nürnberg im Jahr 2010 stark. So sank die Zahl der Arbeitsgelegenheiten von Novem-ber 2009 bis November 2010 um 744 Teilnehmerinnen/Teilnehmer (November 2009: 2.351 gegenüber November 2010: 1.607). Gleiches gilt für die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 46 SGB III (November 2009: 1.442 gegenüber November 2010: 869) und die Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (FbW, November 2009: 456 gegenüber November 2010: 333).

Diese Situation verschlechtert sich im Jahr 2011 weiter, da die Bundesregierung in diesem Jahr massive Kürzungen bei den „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II“ vollzog. 2011 stehen bundesweit nur noch 5,3 Milliarden Euro statt 6,6 Milliarden Euro (2010) zur Verfügung. Dies ist eine Mittelkürzung um fast 20%!

Für 2012 und 2013 sind weitere Kürzungen um 1,5 Milliarden Euro geplant. Dies führte beim Jobcenter Nürnberg zu einer Verringerung des Eingliederungsbudgets von 43,5 Millionen Euro 2010 auf 33,5 Millionen Euro 2011. Diese Kürzungen zeigen, welchen niedrigen Stel-lenwert die Bundesregierung den Arbeitsmarktmaßnahmen im SGB II einräumt!

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7. Integrationen und Nachhaltigkeit

Die Arbeitslosenquote besitzt, wie bereits angeführt, nur eine beschränkte Aussagekraft, während die Unterbeschäftigungsquote, bei der Nürnberg im Benchmarkvergleich besser abschneidet, eine höhere Aussagekraft besitzt, da in ihr sowohl die offiziell Arbeitslosen als auch Maßnahmeteilnehmer und Sondergruppen, die in der offiziellen Arbeitslosenstatistik nicht erfasst sind, enthalten sind. Auch die Betrachtung der Entwicklung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (incl. der eHb-Quote)6 und der Integrationserfolge geben die reale Entwick-lung bei der Bekämpfung von längerfristiger Erwerbslosigkeit bzw. Langzeitarbeitslosigkeit weit besser wieder als die Betrachtung der SGB II-Arbeitslosenquote. In beiden Untersu-chungsindikatoren weist Nürnberg sowohl im zeitlichen Verlauf als auch im Benchmark-ver-gleich gute Ergebnisse auf.

Integrationsquote (IQ) - 2010Benchmarkbetrachtung Cluster Typ 1IST - IQ 2010

ARGE Nürnberg

Dezember 2010

23,4

22,8

22,3

21,6

21,0

20,9

19,9

19,7

18,1

18,0

17,5

16,8

16,2

73508 ARGEFürth, Stadt

81104 ARGE Augsburg, Stadt

73514 ARGE Nürnberg, Stadt

64402 ARGE Mann-heim, Univ.stadt

45102 ARGE Offen-bach am Main, Stadt

84308 ARGE München,

Landeshauptstadt67702 ARGE Stuttgart,

Landeshauptstadt

52706 ARGE Mainz, Stadt

41920 ARGE Frank-furt am Main, Stadt

12302 ARGE Ham-burg, Freie und Hansestadt

32302 ARGE Bonn, Stadt

35702 ARGE Köln, Stadt

33702 ARGE Düsseldorf, Stadt

Abbildung 13: Integrationsquote 2010 im Benchmarkvergleich. Quelle: Jobcenter Nürnberg-Stadt, 2011. Eine Untersuchung der Integrationen des Jahres 2010 zeigt die großen Erfolge der ARGE Nürnberg, die mit einer Integrationsquote von 22,3% Platz 3 im Ranking einnimmt, nach Fürth (23,4%) und Augsburg (22,8%). München liegt mit einer Integrationsquote von 20,9% auf Platz 6. Der Rückgang der Quote der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen muss sich in einer größeren Anzahl von Integrationen von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Arbeit und Ausbildung wi-derspiegeln. So wurden in Nürnberg im Jahr 2010 fast 9.000 erwerbsfähige Hilfebedürftige (22,3%)7 in Arbeit oder Ausbildung integriert. Eine Analyse der Integrationen der Jahre 2007 6 Vgl. Punkt 3. 7 Integrationen im Verhältnis zu den Kunden im Kundenkontakt = den erwerbsfähigen Personen, die für eine Vermittlung zur Verfügung stehen.

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bis 2009 zeigt, dass Nürnberg auch in diesen Jahren immer im Spitzenfeld (Plätze 2 bzw. 3) des Benchmarkvergleichs lag. Auch diese erfreuliche Tatsache erklärt den deutlichen Rück-gang der eHb-Quote gegenüber anderen Städten. Die Nachhaltigkeitsquote8 der Integrationen betrug im Jahr 2009 39,4%. Der Durchschnitts-wert der ARGEn im Benchmarkvergleich der Nachhaltigkeitsquoten liegt 2009 bei 43,7%. Das Jobcenter vermittelt fast ein Fünftel in klassische Anlernberufe wie Hilfsarbeiter, Gäste-betreuer, Lager- und Transportarbeiter. Bei allen drei Berufsgruppen ist die Nachhaltigkeits-quote generell gering9. Eine im Juni 2011 erschienene Untersuchung des Instituts für Ar-beitsmarkt- und Berufsforschung bestätigt die generellen Probleme der nachhaltigen Integ-ration von SGB II-Leistungsbeziehern. Nur 55 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse ver-mittelter SGB II-Leistungsbezieher dauern länger als sechs Monate. Ein weiteres Problem sind bundesweit die oft niedrigen Arbeitsentgelte: „Auch bei Aufnahme einer Vollzeitbeschäf-tigung gelingt 44 Prozent der Leistungsempfänger die Beendigung oder auch nur die Unter-brechung des Leistungsbezugs nicht, da überwiegend niedrige Lohne die Bedarfslücke – unter Umständen für mehrere Personen – nicht schließen können.“10 Eine der großen Herausforderungen für die Beschäftigungspolitik liegt in der Tatsache, dass ein bedeutender Anteil der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen längerfristig in der Grundsiche-rung verbleibt. Dies ist jedoch kein Nürnberg-spezifisches Problem, wie Abbildung 14 zum Anteil der ehB zeigt, die länger als zwei Jahre im Grundsicherungsbezug verweilen. Stadt Unter 25 Jahre 25 – 49 Jahre 50 +

Nürnberg 39,6 % 45,1 % 66,9 %

Fürth 35,9 % 41,4 % 59,0 %

Augsburg 39,7 % 41,7 % 68,3 %

München 40,8 % 43,3 % 66,4 %

Durchschnitt des Clusters11 46,3 % 48,8 % 69,0 %

Abbildung 14: Anteil der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die zwei Jahre und länger im Grundsiche-rungsbezug verweilen (Datenbasis: Juni 2010). Über die beschriebenen Altersgruppen hinweg verbleiben in Fürth anteilsmäßig die wenigs-ten Personen zwei Jahre und länger in der Grundsicherung. Am stärksten betroffen sind da-bei die Älteren (50+ ). Nürnberg hat unter den angeführten bayerischen Städten den höchs-ten Anteil bei der Altersgruppe 25 bis 49 Jahre, liegt jedoch auch hier, wie auch bei den an-deren Altersgruppen, noch unterhalb des Clusterdurchschnitts. Der Längs- und Querschnittvergleich der Unterbeschäftigungsquote zeigt, dass Nürnberg einerseits im Mittelfeld der Vergleichsstädte liegt und andererseits in den letzten Untersu-chungsmonaten ein spürbarer Rückgang der Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II zu verzeichnen ist. Weist Nürnberg eine im Vergleich gute Integrationsquoten auf, besteht bei der Nachhaltigkeitsquote Handlungsbedarf. Ein generelles bundesweites Problem ist, dass

8 Anzahl der vermittelten SGB II-Leistungsbezieher, die sechs Monate nach erfolgter Integration sich noch in einem Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis befanden. 9 Vgl. Jobcenter Nürnberg: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2011, S. 48. 10 Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Viele Jobs von kurzer Dauer“ (IAB-Kurzbericht 14/2011), S. 8. 11 Benchmarkcluster der Bundesagentur für Arbeit. Vgl. Seite 2.

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ein bedeutender Anteil der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen längerfristig in der Grundsiche-rung verweilt.

Teil 3: Lokale Situation Nürnberg liegt im Städtevergleich in Deutschland12 bei einer Betrachtung des absoluten Brut-toinlandprodukts mit 22,7 Mrd. Euro (2007) auf Platz 10 des Städtevergleichs. Im Vergleich des Bruttoinlandprodukts je Einwohner nimmt es Platz 7 ein. In Nürnberg arbeiteten im De-zember 2008 53,3 % der Beschäftigten des produzierenden Sektors in Branchen, die nach Definition des Bundesforschungsministeriums zum Bereich der hochwertigen Technologien bzw. der Spitzentechnologien zählen. Der Durchschnitt der anderen Großstädte in Deutsch-land liegt bei 51,3 %, der Durchschnitt in Bayern beträgt 45,8 %13. Nürnberg ist somit als Wirtschaftsstandort generell gut aufgestellt im Wettbewerb der Regionen. Nürnberg ist je-doch nicht ausgenommen von strukturellen Entwicklungen, beispielsweise im Niedriglohn-sektor. Es zeigt sich, dass in Nürnberg der Strukturwandel eines alten Industriestandorts zu einer modernen Wirtschaftsstruktur insgesamt gut gelungen ist, allerdings nicht für alle Ar-beitnehmergruppen. 1. Arbeitsmarkt in Nürnberg

1.1 Niedriglohnsektor in Nürnberg Als Niedriglohn wird ein Einkommen von unterhalb zwei Dritteln des nationalen Bruttolohns (Medianlohns) aller Vollzeitbeschäftigten definiert14. Der Medianlohn betrug Ende 2009 laut Berechnungen der Bundesagentur brutto 2.676 Euro in Westdeutschland. In Deutschland arbeiten, so die Bundesagentur für Arbeit, über vier Millionen vollzeitbeschäftigte Arbeitneh-mer im Niedriglohnsektor, das heißt, sie verdienten monatlich weniger als 1.784 Euro. Der Anteil der Vollzeitbeschäftigten stieg dabei seit 1999 in Deutschland stark an. Arbeiteten 1999 noch 16,6 Prozent der Arbeitnehmer für einen Niedriglohn, waren es 2009 schon 20,2 Prozent. Der Anteil der Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Niedriglohn-schwelle hat jedoch seit 2007, so die Bundesagentur für Arbeit, nicht mehr zugenommen15. Nürnberg weist 2009 knapp unter 270.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nach dem Arbeitsstättenprinzip auf16. Von diesen erhalten knapp 34.000 Personen – alle ohne zusätzlichen Nebenjob – ein Entgelt von maximal 400 Euro im Monat. Dies bedeutet, dass 12,5 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Nürnberg maximal 400 Euro im Monat verdienen – ohne zusätzlichen Nebenjob. Der Anteil dieser geringfügig sozialversi-cherungspflichtig Beschäftigten ohne zusätzlichen Verdienst stieg in Nürnberg im Zeitraum 9/2000 bis 9/2010 von knapp unter 28.000 Beschäftigte auf knapp 34.000 Beschäftigte

12 Städte mit mehr als 300.000 Einwohner. Vgl. Wirtschaftsreferat: Wirtschaftsbericht 2009, S. 3. 13 Vgl. Wirtschaftsreferat: Wirtschaftsbericht 2009, S. 9f. 14 Definition nach „Organisation für Wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD)“. Bei dem „Medianlohn“ handelt es sich um den Median der Zahlenreihe. Dies bedeutet, dass die eine Hälf-te aller Beschäftigten mehr als den Medianlohn verdient, die andere Hälfte weniger als den Median-lohn. Vgl. „Niedriglohn“ in www.wikipedia.org. 15 In www.business-wissen.de/nachrichten (18.11.2010). 16 Stichtag: 30.06. Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik, in. Wirtschaftsbericht 2009, Wirt-schaftsreferat, S. 30.

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(+21,5%)17. Weitere Daten zur Beschäftigung im Niedriglohnsektor in Nürnberg konnten nicht eruiert werden. 1.2. Zeitarbeit in Nürnberg Nürnberg weist im Vergleichscluster der Bundesagentur für Arbeit mit 4,6 Prozent an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort den zweithöchsten Anteil in Zeitar-beit auf:

Abbildung 15: Anteil der Beschäftigten in Zeitarbeit an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort. Quelle: Jobcenter Nürnberg-Stadt 2011. Die bayerischen Städte Augsburg (4,4%), München (2,1%) und Fürth (0,8%) weisen zum Teil wesentlich niedrige Anteile an Beschäftigten in Zeitarbeit auf.

17 Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Beschäftigte am Arbeitsort.

Branche: Überlassung von Arbeitskräften (Zeitarbeit)Benchmarkbetrachtung Cluster Typ 1Anteil der Beschäftigten in Zeitarbeit an allen soz.vers.pfl. Beschäftigten am Arbeitsort

Angabe in %

ARGE Nürnberg

September 2009

5,0

4,6

4,4

3,2

3,2

3,0

2,7

2,6

2,5

2,2

2,1

1,9

0,8

45102 ARGE Offen-bach am Main, Stadt

73514 ARGE Nürnberg, Stadt

81104 ARGE Augsburg, Stadt

64402 ARGE Mann-heim, Univ.stadt

12302 ARGE Ham-burg, Freie und Hansestadt

33702 ARGE Düsseldorf, Stadt

35702 ARGE Köln, Stadt

52706 ARGE Mainz, Stadt

41920 ARGE Frank-furt am Main, Stadt

32302 ARGE Bonn, Stadt

84308 ARGE München,

Landeshauptstadt67702 ARGE Stuttgart,

Landeshauptstadt

73508 ARGEFürth, Stadt

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1.3 Erwerbstätige in Nürnberg, die „ergänzende SGB II-Leistungen“ beziehen „Ergänzer“, also Personen, die erwerbstätig sind und deren Einkommen unter der Grundsi-cherungsgrenze liegt, sind in Nürnberg 28,3 % der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen18. Von den abhängig erwerbstätigen „Ergänzern“ arbeiten in Nürnberg 26,2 % (2.402 Personen) in Vollzeit, davon wiederum sind 11,1 % Auszubildende19.

Abbildung 16: Anteil Erwerbstätige an erwerbsfähigen Hilfebedürftige (eHb). Quelle: Jobcenter Nürn-berg-Stadt 2011.

Nürnberg liegt in der Benchmarkbetrachtung mit 28,3% Erwerbstätigen an den erwerbsfähi-gen Hilfebedürftigen auf Platz 3 nach Mainz (30,2%) und Offenbach (29,9%). Die bayeri-schen Städte Augsburg (27,3%), München (26,8%) und Fürth (26,6%) weisen niedrige Raten auf, die jedoch nicht allzu stark vom Nürnberger Wert abweichen.

18 Fürth: 26,8 %, Augsburg: 26,1 %, München: 26,4 %. Datenbasis: Dezember 2010. 19 Vergleichsdaten: Fürth: 30,3 %; Augsburg: 27,2 %, München: 32,2 %. Davon wiederum Auszubil-dende: Fürth: 6,6 %; Augsburg: 10,7 %, München: 12,4 %. Datenbasis: Juni 2010.

Anteil Erwerbstätige an erwerbsfähige Hilfebedürftige (eHB)Benchmarkbetrachtung Cluster Typ 1Anteil an allen eHB's

Jobcenter Nürnberg

Dezember 2010

30,2

29,9

28,3

28,0

27,3

26,9

26,8

26,6

26,3

25,9

25,8

25,0

24,7

Ø : 27,1

JC Mainz

JC Offenbach am Main

JC Nürnberg

JC Stuttgart

JC Augsburg

JC Bonn

JC München

JC Fürth

JC Frankfurt am Main

JC Mannheim

JC Hamburg

JC Düsseldorf

JC Köln

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1.4. „Aufstocker“ „Aufstocker“ sind Personen mit Leistungsbezug nach dem SBG III (Arbeitslosengeld I) mit ergänzenden Leistungen nach dem SGB II, da das Arbeitslosengeld I unter der Grundsiche-rungsgrenze liegt. Von den arbeitslosen SGB II-Personen sind 6,8% Aufstocker. 2010 verringerten sich in Nürnberg die Zugänge. Aber immer noch beantragen – nach Aussage des Jobcenters Nürn-berg-Stadt – ca. 200 Personen pro Monat aufstockende SGB II-Leistungen (mit rückläufiger Tendenz).

Abbildung 17: Indexbasierte Veränderung der Aufstocker SGB III seit 2007. Quelle: Jobcenter Nürn-berg-Stadt, 2011.

Abbildung 17 zeigt, dass Nürnberg nach München und Fürth zwischen 2007 und 2010 mit 13,3% die höchsten prozentualen Zuwächse bei den „Aufstockern“ aufwies. 2009 verzeich-net Nürnberg dabei die stärkste Zunahme aller Großstädte. Diese erhöhte sich in Nürnberg von 2,91 auf 4,2220. Dies zeigt aber auch, dass die Beschäftigungsbedingungen für diese Zielgruppe problematisch und dass insbesondere die Einkommen so gering sind, dass im Fall der (erneuten) Arbeitslosigkeit das Arbeitslosengeld I nicht auskömmlich ist.

20 Personen, die 2009 neu zu Leistungsbeziehern von SGB II-Leistungen wurden mit ALG I-Vorbezug innerhalb der letzten drei Monate im Verhältnis zur durchschnittlichen Zahl der Hilfeempfänger in Pro-zent. Quelle: Con_sens: Kommunale Leistungen nach dem SGB II 2009, S.16.

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Differenz Beschäftigte Arbeitsortprinzip - Wohnortprinzip Benchmarkbetrachtung Cluster Typ 1absolute Werte

JC Nürnberg

Berichtsmonat Juni 2010

600 Pixel

-5.231

6.599

33.214

33.988

56.050

63.710

91.441

128.441

142.518

158.480

188.107

218.715

257.407

JC Fürth

JC Offenbach am Main

JC Mainz

JC Augsburg

JC Bonn

JC Mannheim

JC Nürnberg

JC Köln

JC Stuttgart

JC Düsseldorf

JC München

JC Hamburg

JC Frankfurt am Main

Differenz Beschäftigte Arbeitsortprinzip - Wohnortprinzip Benchmarkbetrachtung Cluster Typ 1absolute Werte

JC Nürnberg

Berichtsmonat Juni 2010

600 Pixel

-5.231

6.599

33.214

33.988

56.050

63.710

91.441

128.441

142.518

158.480

188.107

218.715

257.407

JC Fürth

JC Offenbach am Main

JC Mainz

JC Augsburg

JC Bonn

JC Mannheim

JC Nürnberg

JC Köln

JC Stuttgart

JC Düsseldorf

JC München

JC Hamburg

JC Frankfurt am Main

1.5. Pendlersituation

Abbildung 18: Differenz Beschäftigte Arbeitsortprinzip – Wohnortprinzip. Quelle: Jobcenter Nürnberg-Stadt. Berichtsmonat Juni 2010.

Während Nürnberg im Juni 2010 über 90.000 Einpendler verzeichnet, weist Fürth eine nega-tive Einpendlerbilanz von minus 5.231 Personen auf. Dadurch kommt es in Nürnberg zu ei-ner verstärkten Konkurrenz um Arbeitsplätze, was wiederum vermutlich zu einem Verdrän-gungsprozess von niedrig qualifizierten Arbeitsuchenden zugunsten höher qualifizierter Ar-beitsuchender führt. Während in Nürnberg der Übergang der Wirtschaftsstruktur in die High-Tech- und Dienst-leistungsgesellschaft gut gelungen ist, stellen die in den vergangenen Jahren stark wach-sende Zahl an geringfügig sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der hohe Anteil der Zeitarbeit in Nürnberg und die im Städtevergleich hohen Anteile an „Ergänzern“ und „Aufstockern“ Problembereiche des Arbeitsmarktes dar. Dass Nürnberg, beispielsweise im Gegensatz zu Fürth, eine positive Einpendlerbilanz aufweist, verschärft die Konkurrenz um Arbeitsplätze, besonders für die Nürnberger Erwerbsfähigen mit einer geringeren Qualifika-tion. Im Vergleich Nürnberg und Fürth weisen beide Städte eine ähnliche Struktur und Be-troffenheit beim Strukturwandel (AEG, Grundig, Quelle) auf. Jedoch verfügt Nürnberg über sehr viele Einpendler, die die Arbeitsmarktkonkurrenz stark erhöhen. Ein weiteres negatives Faktum für Nürnberg ist – im Vergleich mit Fürth – der sehr hohe Anteil an Personen in Zeit-arbeit und der höher Anteil an erwerbstätigen Hilfeempfängern.

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2. Persönliche Voraussetzungen 2.1. Bildungs- und Qualifikationsniveau und SGB II-Leistungsbezug Stark beeinflusst wird länger andauernde Erwerbslosigkeit durch Defizite in Bildung und Qualifikationen, da der erste Arbeitsmarkt stark auf höherqualifizierte Arbeitsplätze ausge-richtet ist und minderqualifizierte Arbeitsplätze in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr abnahmen.

Schulbildung Nürnberg Fürth Augsburg München

Ohne Hauptschulab-schluss

27,1 %

24,6 %

27,5 %

19,2 %

Mit Hauptschulab-schluss

44,4 %

52,0 %

47,0 %

39 %

Mit Realschulab-schluss

11,9 %

10,9 %

10,5 %

13,6 %

Mit Fachhochschul- bzw. Hochschulab-

schluss

11,1 %

8,1 %

10,8 %

18,2 %

Abbildung 19: Qualifikationsniveau / Bildungsstand der Arbeitslosen SGB II (Mai 2010). Datenbasis: Jobcenter Nürnberg, 2011.

Nürnberg weist mit Augsburg den höchsten Anteil an SGB II-Arbeitslosen ohne Hauptschul-abschluss auf und einen im Vergleich mit Fürth und Augsburg niedrigeren Anteil an Arbeits-losen mit Hauptschulabschluss. Bei den Real- bzw. Hochschulabschlüssen zeigen sich im Vergleich mit Fürth und Augsburg keine signifikanten Unterschiede. München weist mit Ab-stand das beste Bildungsniveau der SGB II-Arbeitslosen auf.

Betrachtet man die Anteile der SGB II-Arbeitslosen mit Berufsabschluss (Mai 2010), ergibt sich folgendes Bild: Nürnberg: 32,1%; Fürth: 35,3 %; Augsburg: 37,4 %; München: 53,1 %.

Mangelnde Bildung und Qualifikationsdefizite in Verbindung mit längerer Erwerbslosigkeit sind relevante Faktoren dafür, dass

• nur knapp über 60% der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach Einschätzung des Job-centers Nürnberg über kurz oder lang eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt oder eine Ausbildung aufnehmen können, und lediglich knapp 7% innerhalb von sechs Monaten. 53% haben also einen erheblichen Qualifizierungs-, Stabilisierungs- und Förderbedarf, bevor sie in Arbeit oder Ausbildung gelangen können.

• Knapp 38% (ca. 7.500 Personen, Stand März 2011) an eine Erwerbstätigkeit heran-geführt werden bzw. stabilisiert werden müssen. Diese sind somit Klientel für einen öffentlich finanzierten und organisierten Arbeitsmarkt21.

Diese dramatischen Zahlen zeigen, dass der an sich gelungene Transformationsprozess der Industriestadt Nürnberg einen erheblichen Teil von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht mitnehmen konnte und diese nun – voraussichtlich dauerhaft – vom Arbeitsmarkt aus-gegrenzt bleiben und auf Transfereinkommen angewiesen sind.

21 Augsburg (40,2%) und Fürth (41%) weisen ähnliche Verhältnisse auf. In München sind anteilsmäßig wesentlich weniger Personen Klientel für einen öffentlich finanzierten und organisierten Arbeitsmarkt (29,5%).

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2.2. Migrationshintergrund

Bei der Betrachtung des Migrationshintergrunds muss eine statistische Unschärfe in Kauf genommen werden: Erfasst wird teilweise der Migrationshintergrund, teilweise jedoch aus-schließlich der Status „Ausländer“, der eine Teilmenge der Menschen mit Migrationshinter-grund umfasst. In Bezug auf die Ausländer ergibt sich folgendes Bild: 40,7 % der erwerbsfä-higen Hilfebedürftigen im SGB II in Nürnberg sind Ausländer22, die damit in Relation zur Ge-samtbevölkerung überproportional vertreten sind, da Nürnberg einen Ausländeranteil von 16,4% (31.12.2009) aufweist. Die anderen bayerischen Vergleichsstädte weisen folgende Anteile von Personen mit dem Status „Ausländer“ an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf (in Klammer die Anteil der Personen mit dem Status „Ausländer“ an der Wohnbevölke-rung): Fürth: 31,9 % (ca. 13,5%); Augsburg: 35,6 % (16%); München: 46,8 % (23,4%). In Abbildung 20 wird der Bildungsstand / das Qualifikationsniveau der arbeitslosen Personen im SGB II mit Migrationshintergrund – nicht der Personen mit dem Status „Ausländer“ – dar-gestellt, im Vergleich mit den Arbeitslosen SGB II ohne Migrationshintergrund. Der Status „Personen mit Migrationshintergrund“ beinhaltet dabei natürlich als Teilmenge die Personen mit dem Status „Ausländer“. Dabei ist aber unbestritten, dass nicht der Status „Ausländer“ oder „Migrant“ per se ein Prob-lem darstellt, sondern dass der sozioökonomische Status und das oftmals damit zu-sammenhängende Qualifikationsniveau die Arbeitsmarktintegration wesentlich beeinflussen.

Schulbildung Nürnberg Fürth Augsburg München

Ohne Hauptschulab-schluss

38,8 %

(17,7%)

36,6 %

(18,1%)

39,8 %

(20,1%)

28,2 %

(11,2%)

Mit Hauptschulab-schluss

32,3 %

(54,2%)

40,9 %

(58,0%)

35,9 %

(53,7%)

32,4 %

(44,7%)

Mit Realschulab-schluss

9,5 %

(13,7%)

7,0 %

(12,8%)

8,6 %

(12,1%)

9,3 %

(17,4%)

Mit Fachhochschul- bzw. Hochschulreife

12,0%

(10,3%)

8,4 %

(8,0%)

10,9 %

(10,8%)

17,1 %

(19,2%)

Abbildung 20: Qualifikationsniveau / Bildungsstand der Arbeitslosen SGB II mit Migrationshintergrund – in Klammer: Qualifikationsniveau /Bildungsstand der Arbeitslosen SGB II ohne Migrationshinter-grund (Mai 2010). Datenbasis: Jobcenter Nürnberg, 2011.

Besonders auffällig ist der zumeist wesentlich höhere Qualifikations- und Bildungsstand der Personen ohne Migrationshintergrund gegenüber den Personen mit Migrationshintergrund in den Vergleichsstädten – mit Ausnahme der Kategorie Fachhochschul- bzw. Hochschulreife. Nürnberg weist bei den Personen mit Migrationshintergrund zusammen mit Augsburg den höchsten Anteil an Personen ohne Hauptschulabschluss und im Vergleich mit Fürth und Augsburg den niedrigsten Anteil an Personen mit Hauptschulabschluss auf. Auffallend im Vergleich zu Fürth und Augsburg ist der höhere Anteil an arbeitslosen SGB II-Leistungs-be-ziehern mit Hochschulreife bei den Personen mit Migrationshintergrund. München weist bei Migranten das im Vergleich mit den anderen Städten höchste Bildungsniveau, v.a. bei der Kategorie „Fachhochschul- / Hochschulreife“ auf.

22

Datenbasis: Mai 2011.

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Arbeitslose SGB II-Leistungsbezieher mit Migrationshintergrund weisen – mit Ausnahme der Kategorie „Fachhochschul- bzw. Hochschulreife“23 – ein signifikant niedrigeres Bildungsni-veau auf als arbeitslose deutsche SGB II-Leistungsbezieher.

Fazit und Perspektiven Die erhobenen Entwicklungsverläufe zeigen, dass Nürnberg bei den relevanten Kenngrößen Bedarfsgemeinschaften, SGB II-Leistungsbezieher, „erwerbsfähige Hilfebedürftige“ und So-zialgeldbezieher signifikant positive Entwicklungen verzeichnet und im Benchmarkvergleich mit den anderen Städten positive Ergebnisse erzielte. Bei der Arbeitslosenquote SGB II liegt Nürnberg am Ende des Rankings, verzeichnet trotzdem seit Ende 2005 eine erheblich nied-rigere Arbeitslosenquote. Für eine Bewertung der realen Situation ist jedoch die Unterbe-schäftigungsquote wesentlich aussagekräftiger, da in ihr auch die Maßnahmenteilnehmer enthalten sind, die offiziell nach Definition als nicht arbeitslos gelten – dies jedoch faktisch sind. Nürnberg liegt bei Betrachtung der Unterbeschäftigungsquote im Mittelfeld des Ver-gleichsclusters – bei den bayerischen Städten des Clusters verzeichnet es die höchste Quo-te. Demgegenüber nimmt Nürnberg bei der Integrationsquote im Clustervergleich einen Spit-zenplatz ein. Nürnberg weist eine moderne und zukunftsfähige Wirtschaftsstruktur auf, jedoch stellen der starke Zuwachs bei den geringfügig Beschäftigten, der hohe Anteil bei der Zeitarbeit und der im Städtevergleich hohe Anteil an „Ergänzern“ und „Aufstockern“ Problembereiche des Ar-beitsmarktes dar. Eine positive Einpendlerbilanz verschärft zusätzlich die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt. Bildungs- und Qualifikationsdefizite vermindern die Chance auf eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt beträchtlich. Hier weist Nürnberg besonders einen hohen Anteil an arbeitslosen Personen im SGB II-Bezug ohne Hauptschulabschluss auf. Von Brisanz ist auch die Einschätzung des Jobcenters Nürnberg, dass nur knapp über 60% der erwerbsfä-higen Hilfebedürftigen kurz- und mittelfristig für eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeits-markt geeignet sind. Arbeitslose Personen nach dem SGB II mit Migrationshintergrund wei-sen bei Untersuchung der Schulbildung zumeist signifikant schlechtere Werte als deutsche arbeitslose Leistungsempfänger auf.

Zur Beurteilung der Beschäftigungspolitik aus sozialpolitischer Perspektive geht das Referat für Jugend, Familie und Soziales von folgendem Grundverständnis aus:

1. Der Mensch eignet sich durch Arbeit die Welt an. Arbeit ist eine zentrale anthropologi-sche Dimension. Arbeit schafft soziale Kontakte, ermöglicht Selbstwertgefühl – ge-braucht zu werden -, rhythmisiert den Alltag, sichert die Existenz. Längere Arbeitslo-sigkeit führt – wie vielfach empirisch belegt ist – zu vielfältigen psychosozialen Be-lastungen bis hin zu Erkrankungen.

2. Es muss endlich zur Kenntnis genommen werden, dass der größere Teil der Men-schen im Leistungsbezug des SGB II nicht mehr in der Lage ist, den Leistungsanfor-derungen einer modernen Arbeitswelt im vollen Umfang zu entsprechen. Aus diesem Grund wird er unter den gegebenen Bedingungen keine Chance auf dauerhafte Ar-beitsmarktintegration haben.

3. Der Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik von einem „Fürsorgestaat“ hin zu einem „aktivierenden Sozialstaat“, der die Menschen befähigen soll, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen und zu meistern und sie zu „fördern“ und zu „fordern“ ist und bleibt dennoch richtig.

23 Ausnahme: München, hier ist der Anteil der Personen ohne Migrationshintergrund höher.

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4. Sozialpolitik muss langfristig angelegt sein und in Generationenfolgen gedacht wer-den. Kurzatmige Maßnahmen, Aktionsprogramme, stetige Gesetzesänderungen und Politik nach Kassenlage belasten eine nachhaltige Politik der sozialen Inklusion.

5. Vor Ort in den Kommunen werden die sozialen Probleme evident und die Folgen von falschen Politikansätzen anderer Ebenen konkret spürbar. Allerdings verfügt die kommunale Ebene nur über sehr eingeschränkte Einflussmöglichkeiten, Kompeten-zen und Ressourcen, um eine lokale Arbeitsmarkpolitik zu gestalten. Nimmt man den Gedanken der Subsidiarität und der kommunalen Selbstverwaltung ernst, dann muss der kommunalen Ebene mehr Gestaltungsmöglichkeit für eine Arbeitsmarktpolitik er-öffnet werden.

Legt man dieses in fünf Punkten skizzierte sozialpolitische Grundverständnis als Bewer-tungsraster an die aktuelle Arbeitsmarktpolitik an, dann wird deutlich, dass sie keiner dieser Voraussetzungen gerecht wird. Deshalb sind die Möglichkeiten, auf kommunaler Ebene ge-eignete Maßnahmen zu entwickeln, sehr begrenzt, sieht man von einzelnen Modellen oder von Bemühungen ab, fachliche Vorschläge und politische Forderungen über die zur Verfü-gung stehenden Strukturen zu kommunizieren. Unter den gegebenen Bedingungen ist eine nachhaltige Inklusionspolitik mit dem Ziel sozialer und arbeitsmarktlicher Integration mit be-darfsgerechten Maßnahmen flächendeckend nicht möglich. Durch die aktuelle Politik in Ber-lin und deren Administrierung durch die Bundesagentur für Arbeit werden die wenigen Mög-lichkeiten weiter eingeschränkt. Dabei gilt: � Der erste Schlüssel zur Lösung des Problems der Langzeitarbeitslosigkeit liegt beim Bun-desgesetzgeber: Die Erkenntnis, dass viele Langzeitarbeitslose nicht mehr integriert wer-den können, muss endlich anerkannt, und entsprechende Instrumente der öffentlich ge-förderten Beschäftigung geschaffen und finanziert werden! Diese Instrumente müssen so ausgestaltet werden, dass unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit und der Wert-schöpfung eine dauerhafte Finanzierung von Arbeit möglich wird. Aus dieser subventio-nierten Beschäftigung heraus sollen dann individuelle Stabilisierungs-, Qualifizierungs- und Vermittlungsstrategien in den so genannten Ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden.

� Der zweite Schlüssel liegt bei der Bundesagentur für Arbeit: Die Methoden und Instru-mente des SGB III zur Betreuung und Integration marktfähiger Kurzzeitarbeitsloser kön-nen nicht generell auf die weit größere Anzahl der Langzeitarbeitslosen im SGB II über-tragen werden. Hier sind eigene Strukturen und Ansätze zu entwickeln und umzusetzen, die die jeweiligen Bedingungen örtlicher Beschäftigungsmöglichkeiten und die individuel-len Möglichkeiten der Leistungsberechtigten berücksichtigen. Man muss sich von der Fik-tion einer bundesweit zentral vorgegebenen Arbeitsmarktpolitik und deren Umsetzung mit-tels bundeseinheitlichen Verwaltungshandelns verabschieden: Wir brauchen kleinteilige, auf die lokale Situation zugeschnittene Lösungen.

� Der dritte Schlüssel liegt bei den Bundesländern und ihrer Verantwortung für die Bil-dungspolitik: Dauerhaft kann sowohl der Arbeitslosigkeit als auch dem (drohenden) Fach-kräftemangel nur durch ein deutlich besseres Bildungs- und Qualifikationsniveau entge-gengewirkt werden! Dabei müssen Zuständigkeiten und Ressourcen zwischen den drei föderalen Ebenen Bund, Länder und Kommunen neu geordnet werden. Von zentraler Be-deutung ist dabei ein qualifiziertes Angebot an frühkindlicher Bildung und Erziehung. Die Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, durch Familienbildung, Erziehungsbe-ratung und hochwertige Kindertageseinrichtungen die Reproduktion von Benachteiligung, Armut und Arbeitslosigkeit zu durchbrechen. Zahlreiche empirische Untersuchungen zei-gen, dass frühe Investitionen insbesondere für benachteiligte Kinder auch eine sehr hohe volkswirtschaftliche Rendite bringen. Außerdem müssen Einrichtungen zur Bildung, Be-treuung und Erziehung (Kindertageseinrichtungen, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit) in Stadtteilen mit sozialen Entwicklungsbedarfen, in denen gehäuft be-nachteiligte Familien leben, besser mit Ressourcen ausgestattet werden (positive Diskri-minierung) und verstärkte Autonomie in der konzeptionellen Ausgestaltung haben.

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� Der vierte Schlüssel liegt bei der Wirtschaft und Gesellschaft: Alle Akteure müssen ihre Verantwortung für die soziale und berufliche Integration von Langzeitarbeitslosen und von gering qualifizierten Personen sowie für die Ausbildung junger Menschen wahrnehmen! Wenn geeignete Instrumente der Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung stehen, müssen sich Betriebe aus sozialer Verantwortung bereiterklären, Menschen mit geringer Produktivität auch in Arbeitsfeldern zu beschäftigen, die nur begrenzt zur Rendite beitragen, aber durchaus wichtige Funktionen für das Betriebsklima haben können.

Nur ein gesellschaftpolitisches Konzept, das diese vier Stellschrauben intelligent verwendet, wird langfristig (in Generationenfolgen gedacht) Arbeitslosigkeit, Armut und Ausgrenzung dauerhaft auf niedrigem Niveau begrenzen können.