Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Sportverein Da ... · 23.01.2016 Christof Radusch, VBG...

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01.02.2016 [email protected] (Aufsichtsperson) Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Sportverein Da werden Alle Gewinner! Aus Sicht der VBG Ihre gesetzliche Unfallversicherung 23. Januar 2016 in Regensburg

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01.02.2016

[email protected]

(Aufsichtsperson)

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Sportverein – Da werden Alle Gewinner!

Aus Sicht der VBG – Ihre gesetzliche

Unfallversicherung

23. Januar 2016 in Regensburg

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Inhalte

• Die VBG

• Versicherungsschutz

• Verantwortung

• Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

• Unterstützung durch die VBG

• M-Arzt-Verfahren

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Inhalte

• Die VBG

• Versicherungsschutz

• Verantwortung

• Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

• Unterstützung durch die VBG

• M-Arzt-Verfahren

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Die VBG – eine kurze Übersicht…

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Landschaft der gesetzlichen Unfallversicherungsträger

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Versicherungsfall gemäß SGB VII

© VBG Prävention Qualifizierung F 0040 VBG

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Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung

§ 1 SGB VII

© VBG Prävention Qualifizierung F 0030 VBG

≠ …mit allen notwendigen Mitteln (wie bei der Krankenkasse)

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VBG - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

© VBG Prävention Qualifizierung F 0036 VBG

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Inhalte

• Die VBG

• Versicherungsschutz

• Verantwortung

• Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

• Unterstützung durch die VBG

• M-Arzt-Verfahren

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Wer ist im Sportverein

versichert?

• Beschäftigte

• Mitglieder, die wie

Beschäftigte tätig werden

• Ehrenamtsträger (freiwillig

versichert)

23.01.2016 Christof Radusch, VBG Seite 10

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Inhalte

• Die VBG

• Versicherungsschutz

• Verantwortung

• Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

• Unterstützung durch die VBG

• M-Arzt-Verfahren

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Verantwortung des Vorstands

• Verkehrssicherungspflicht

• Freihalten von Fluchtwegen

• Streu- und Räumpflicht

• die Qualifikation Trainerinnen/Trainer

sicherstellen

• gesundheitsgerechtes Arbeiten

• staatliche und berufsgenossen-

schaftliche Arbeitsschutzbestimmungen

einhalten

• Arbeitsbedingungen beurteilen

23.01.2016 Christof Radusch, VBG Seite 12

© Helmut Wegmann/PIXELIO.de

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23.01.2016 Christof Radusch, VBG Seite 13

Verkehrssicherungspflichten

Allgemeine Verkehrssicherungspflicht

• Wer Gefahrenquellen schafft oder in seinem

Herrschaftsbereich bestehen lässt,

• auf deren Nichtvorhandensein Dritte vertrauen

• muss Vorsorge treffen (nach Zumutbarkeit zur

Schadensverhütung)

Zumutbarkeit der Vorsorge richtet sich grundsätzlich nach den

Gefahren.

Je höher die Gefahr, desto höher die Schwelle der Zumutbarkeit!

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23.01.2016 Christof Radusch, VBG Seite 14

Verkehrssicherungspflichten

Allgemeine Verkehrssicherungspflicht

• Wer Gefahrenquellen schafft oder in seinem

Herrschaftsbereich bestehen lässt,

• auf deren Nichtvorhandensein Dritte vertrauen

• muss Vorsorge treffen (nach Zumutbarkeit zur

Schadensverhütung)

Vorhandensein von Gefahren und Vorsorgemaßnahmen können

durch

Benutzerordnung, Hinweisschilder etc.

erkennbar gemacht werden.

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23.01.2016

Christof Radusch, VBG Seite 15

Verantwortlichkeiten

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23.01.2016

Christof Radusch, VBG Seite 16

Verantwortlichkeiten

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Inhalte

• Die VBG

• Versicherungsschutz

• Verantwortung

• Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

• Unterstützung durch die VBG

• M-Arzt-Verfahren

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Was muss organisiert werden?

• Gefahren beurteilen

• Sicherheitsbeauftragte benennen

• Erste-Hilfe, Notfälle

• arbeitsmedizinische Vorsorge

• Sportstätten, Sportgeräte und Arbeits-

mittel regelmäßig prüften – zum Beispiel

Geräteraumtore, Absprungtrampoline,

Motorrasenmäher

• mit Übungsleitern und anderen Beschäftigten

die Aufgaben, Weisungs- und Entscheidungs-

befugnisse vereinbaren

23.01.2016 Christof Radusch, VBG Seite 18

© R.-B./PIXELIO.de

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23.01.2016

Christof Radusch, VBG Seite 19

• Regelung ab dem 01.01.2015 gemäß DGUV Vorschrift 1:

Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten

• Regelmäßig >20 Mitarbeiter

• im Unternehmen bestehende

Unfall- und Gesundheitsgefahren,

• räumliche Nähe,

• zeitliche Nähe,

• fachliche Nähe der zuständigen

Sicherheitsbeauftragten zu den

Beschäftigten,

• Anzahl der Beschäftigten.

Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

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Erste Hilfe

• neu geregelt ab dem 01. April 2015

• Aus- und Fortbildung einheitlich 9 Unterrichtsstunden (1 Tag)

• Vermittlung von lebensrettenden und einfachen Erste-Hilfe-

Maßnahmen

• Verzicht auf zu hohe Detailgenauigkeit und

überflüssige medizinische Informationen

• Einbindung des AED in den Ablauf der

Wiederbelebung

23.01.2016

Christof Radusch, VBG Seite 20

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Arbeitsmedizinische Vorsorge

• „Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen

Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das

Muskel-Skelett-System“

• Arbeitsmedizinische Regel (AMR 13.2) vom

23. Dezember 2014

23.01.2016 Christof Radusch, VBG Seite 21

Leitmerkmalmethode

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Arbeitsmedizinische Vorsorge - Fortsetzung

• Arbeiten in Lärmbereichen (z.B. Platzwart beim

Rasen mähen oder Grünarbeiten

• Zeckenbisse, Insektenstiche bei Grünarbeiten

• Büro- und Verwaltungsangestellte an Büro-/PC-

Arbeitsplätzen

• …

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Inhalte

• Die VBG

• Versicherungsschutz

• Verantwortung

• Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

• Unterstützung durch die VBG

• M-Arzt-Verfahren

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Unterstützung durch die VBG

Div. Broschüren

- Leitfäden

- Fachwissen

- Faltblätter

digitale Medien (TOP-Info,

BG Bau Info CD)

Aufsichtspersonen

(Betreuung,

Telefonservice)

Seminare

(Internet-Portale der UVT)

…..

www.vbg.de

19.11.2015 Dr.-Ing. Joachim Dreyer, VBG Seite 24

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19.11.2015 Dr.-Ing. Joachim Dreyer, VBG Seite 25

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19.11.2015 Dr.-Ing. Joachim Dreyer, VBG Seite 26

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Insgesamt 155 „Treffer“ mit Bezug zum Sport

19.11.2015 Dr.-Ing. Joachim Dreyer, VBG Seite 27

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Beispiel:

Unterweisungshilfe: Fitnessstudio

Beispiel:

Unterweisungsnachweis: Grünpflege…

19.11.2015 Dr.-Ing. Joachim Dreyer, VBG Seite 28

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Check-Listen der VBG

• Basis-Check „Arbeitseinsätze“

• Verantwortung festlegen

• nur geprüfte Arbeitsmittel einsetzen

• Beschäftigte und Helfende unterweisen

• Erste-Hilfe organisiert, Notruf möglich

• Schutzmaßnahmen festlegen (z.B. gegen Absturz)

• Basis-Check „Veranstaltungen“

• Veranstaltungsort vorbesichtigt

• ggf. Behörden hinzuziehen

• Flucht und Rettungswege freihalten

• …

• […]

23.01.2016

Christof Radusch, VBG Seite 29

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Seminarangebot der VBG

• Prävention als Führungsaufgabe (SPF S)

• Führungskräfte im Sportverein

• Arbeitsschutz als Chefsache für Büro- und

Verwaltungsunternehmen (ASCBA)

• Führungskräfte in der Verwaltung

• Arbeitsschutz als Chefsache für produktions- und

technikorientierte Unternehmen (ASCTA)

• Führungskräfte in technikorientierter Umgebung (Platzwarte, Grünpflege etc.)

• Fairplay: Gewaltprävention für den Fußball (GWLTS)

• Trainer oder Übungsleiter im Fußball

• Sicheres und gesundes Bauen und Renovieren (SPB S)

23.01.2016 Christof Radusch, VBG Seite 30

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Seminarangebot der VBG – Voraussetzung zur

Seminarteilnahme

• Problemlose Teilnahme

• Vorstände (verantwortlich f. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz i. Verein)

• Beschäftigte/Wie-Beschäftigte-Tätige

• freiwillig versicherte Ehrenamtsträger

• Teilnahme nach Abstimmung

• Personen mit zeitweiliger Verantwortung für Sicherheit und

Gesundheitsschutz, z.B. im Rahmen von vereinsbezogenen

Umbaumaßnahmen/Eigenleistungen

• Normalerweise keine Teilnahme

• „normale“ Vereinsmitglieder

(Anm.: das Seminarthema muss zum Aufgaben- bzw. zum

Verantwortungsbereich passen)

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Inhalte

• Die VBG

• Versicherungsschutz

• Verantwortung

• Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

• Unterstützung durch die VBG

• M-Arzt-Verfahren

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M-Arzt-Verfahren

• ab dem 1.1.2016 „Mannschaftsarzt-Verfahren“

• dreijähriges Modellprojekt im Sport

• nachhaltige Verletzungsprävention im Sportverein

implementieren und koordinieren

• nach Eintritt einer Sportverletzung UV-Heilverfahren einleiten

• enge Abstimmung mit dem Reha-Management der VBG

• Die Antragsunterlagen für die Zulassung zum M-Arzt-Verfahren

stehen ab sofort zum Download zur Verfügung: (http://www.vbg.de/DE/2_Versicherungsschutz_und_Leistungen/3_Was_leisten_wir/2_M_Arzt_Ve

rfahren/m_arzt_verfahren_node.html)

23.01.2016 Christof Radusch, VBG Seite 33

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23.01.2016

Christof Radusch, VBG Seite 34

Zusammenfassung

• Vorstand ist verantwortlich für Sicherheit im Verein und nimmt

Verantwortung an

• Verein nimmt „Sicherheit“ als Vereinsziel und -wert an

• Vorstand legt (Arbeits-)schutzorganisation fest

• Führungskräfte, Abteilungsleiter, weitere Verantwortliche

• Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt

• Sicherheitsbeauftragter oder Präventionsberater

• Ersthelfer

• weitere unterstützende Personen

• Vorstand organisiert die Beurteilung der Arbeitsbedingungen

• Vorstand prüft bei Änderungen oder „Einzelereignissen“ die

Durchführung von „Schutzmaßnahmen“

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Die VBG wünscht Ihnen einen sicheren, gesunden und sportlichen (Arbeits)Tag!

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