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Arbeitsstab Integriertes Flüchtlingsmanagement Abschlussbericht Arbeitsstab Integriertes Flüchtlingsmanagement 1

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Arbeitsstab Integriertes Flüchtlingsmanagement

Abschlussbericht Arbeitsstab Integriertes Flüchtlingsmanagement

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Arbeitsstab Integriertes Flüchtlingsmanagement

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Gliederung:

I. DIE HERAUSFORDERUNG Zuwanderung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in die Bundesrepublik bewältigen II. DIE AUFGABEN FÜR BAMF UND BA Prozesse beschleunigen, Rückstände abbauen und Integration in den Arbeitsmarkt forcieren III. DER ARBEITSSTAB VON BAMF UND BA Kurze Entscheidungswege und enge Koordinierung für ein erfolgreiches Flüchtlingsmanagement IV. DIE ARBEITSGRUPPEN Arbeitsthemen, Inhalte und erreichte Ziele des Integrierten Flüchtlingsmanagements

- Arbeitsgruppe 1 – Personal - Arbeitsgruppe 2 – Prozesse - Arbeitsgruppe 3 – Sprache und Qualifizierung - Arbeitsgruppe 4 – Transparenz - Arbeitsgruppe 5 – IT-Unterstützung

- Arbeitsfeld – Presse und Kommunikation

V. AUSBLICK Weitere Erkenntnisse und weiteres Vorgehen ANHANG 1 – Cockpit Integriertes Flüchtlingsmanagement

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I. DIE HERAUSFORDERUNG

Zuwanderung von Flüchtlingen und

Asylbewerbern in die Bundesrepublik bewältigen

2015 sind rund eine Million Flüchtlinge nach Deutschland eingereist. Einige sind in andere EU-

Länder weitergewandert, die meisten sind geblieben. Zum Vergleich: in dem Jahr mit der bislang

größten Flüchtlingszuwanderung (1992) kamen rund 438.000 Asylsuchende nach Deutschland.

Die meisten registrierten Flüchtlinge des vergangenen Jahres stammen aus Syrien (39 %), Af-

ghanistan (14 %), dem Irak (11 %) und Albanien (6 %).

Herausforderung für Politik, Behörden und Bürgergesellschaft

Eine so große Zahl an Zuwanderern in einem so kurzen Zeitraum ist nicht erwartet worden – al-

lein im September und Oktober 2015 wurden rund 340.000 Flüchtlinge registriert. Dies führte

unter anderem dazu, dass beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

bis Ende September ein Rückstand von rund 300.000 unbearbeiteten Asylanträgen aufgelaufen

ist, während gleichzeitig noch zahlreiche Flüchtlinge auf Ihre Antragstellung warteten.

Chance für Arbeitsmarkt und Gesellschaft

Gleichzeitig ist hervorzuheben, dass die Zuwanderung von Flüchtlingen für Deutschland mittel-

fristig auch eine Chance bedeutet. Die Bundesagentur für Arbeit hatte 2011 in ihrem Positions-

papier „Perspektive 2025 – Fachkräfte für Deutschland“ prognostiziert, dass das Erwerbsperso-

nenpotenzial aufgrund der demografischen Entwicklung bis 2025 zurückgeht. Bei realistischen

Annahmen zu den weiter steigenden Erwerbsquoten der Frauen und der Älteren und bei einer

angenommenen durchschnittlichen Nettozuwanderung von 200.000 Personen pro Jahr würde

das Erwerbspersonenpotenzial bis zum Jahr 2025 um rund zwei Millionen sinken; von 45,8 Milli-

onen im Jahr 2015 auf dann 43,8 Millionen.

Insofern stellen die jetzt ankommenden Flüchtlinge für den deutschen Arbeitsmarkt ein nicht zu

vernachlässigendes Potenzial dar. Aktuell gehen Einschätzungen von Experten der Bundesagen-

tur für Arbeit davon aus, dass aufgrund fehlender oder nicht nachgewiesener Qualifikationen nur

ein vergleichsweise geringer Anteil von Flüchtlingen kurzfristig in den Arbeitsmarkt integriert wer-

den kann. Dennoch bietet die günstige Altersstruktur (zwei Drittel sind unter 30 Jahre jung) die

Möglichkeit, durch das Nachholen einer beruflichen Erstausbildung oder durch Anerkennung vor-

handener sowie Ergänzung fehlender Qualifikationen ein relevantes Fachkräftepotenzial für

Deutschland zu generieren. Dies könnte sich nicht zuletzt günstig auf Betriebe und Unternehmen

auswirken, die bereits heute zum Teil Schwierigkeiten haben, offene Arbeits- und Ausbildungs-

stellen zu besetzen. Die Finanzierungsbasis der sozialen Sicherungssysteme könnte so perspek-

tivisch weiter gestärkt werden. Eine gezielte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten nach

Deutschland kann der aktuelle Flüchtlingsstrom nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit

jedoch nicht ersetzen.

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II. DIE AUFGABEN FÜR BAMF UND BA

Prozesse beschleunigen, Rückstände abbauen und

Integration in den Arbeitsmarkt forcieren

Aus dem andauernden Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland ergeben sich auf Bundes-

ebene für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie für die Bundesagentur für

Arbeit (BA) eine Reihe vordringlicher Aufgaben, die es zu koordinieren und so schnell wie mög-

lich zu lösen galt und gilt.

Hierzu musste das BAMF im Rahmen einer so genannten End-to-End-Betrachtung den Gesamt-

prozess optimieren und beschleunigen, den ein Flüchtling in Deutschland durchläuft. Dies um-

fasst in einer ersten Phase die Verbesserung der Registrierung bei Erstankunft sowie in der Fol-

ge den Transport der Flüchtlinge vom Grenzübergang bis zur Erstaufnahmeeinrichtung, wo sie

untergebracht und versorgt werden. Das Asylverfahren muss deutlich beschleunigt werden. So

soll die durchschnittliche Dauer von der Antragstellung bis zur Entscheidung von derzeit 5,2 Mo-

naten auf 3,0 Monate bei Neuanträgen sinken. Parallel gilt es, den Rückstand in der Antragsbe-

arbeitung merklich abzubauen, damit durch die schnellere Bearbeitung von aktuellen Asylanträ-

gen die Liegezeit für Altfälle nicht weiter ansteigt. Um diese Herausforderung zu bewältigen, baut

das BAMF entsprechende personelle und organisatorische Strukturen auf und schafft die erfor-

derliche technische Infrastruktur.

Damit Flüchtlinge künftig schnell Unterstützung für die Integration in Arbeit und Gesellschaft er-

halten, hat das BAMF die Integrationskurse für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive geöff-

net, so dass der Spracherwerb nun bereits während des laufenden Asylverfahrens befördert wird.

Zudem wurden alle Schritte eingeleitet, um den steigenden Bedarf an Integrationskursen abde-

cken zu können und Wartezeiten zu verhindern.

Für die BA gilt es, möglichst frühzeitig den Kontakt zu den Flüchtlingen zu suchen und mit den

Aktivitäten für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt zu beginnen. Hierzu gehören un-

ter anderem die Förderung berufsbezogener Sprachkenntnisse, Feststellung von Qualifikationen,

Kenntnissen und Kompetenzen sowie ggf. Integration in berufliche Erstausausbildung. Schließ-

lich sind die Flüchtlinge in die Vermittlungsprozesse einzubeziehen. Wichtig ist dabei auch, hier

nicht mehr rein sequenziell zu arbeiten, sondern ab einem bestimmten Punkt bereits parallel zum

Spracherwerb mit beruflicher Aktivierung und Qualifizierung zu beginnen.

Wie das BAMF, so hat auch die BA die Aufgabe, entsprechende personelle, organisatorische und

technische Voraussetzungen in Jobcentern und Agenturen für Arbeit zu schaffen. Es ist davon

auszugehen, dass im Jahr 2016 sukzessiv ein merklicher Anstieg von hilfesuchenden Flüchtlin-

gen in der Grundsicherung festzustellen sein wird.

Der Nutzen verbesserter und beschleunigter Prozesse in der Flüchtlingsintegration liegt für die

Gesellschaft demzufolge nicht nur in einem etwaigen Fachkräftepotenzial, sondern betrifft auch

die Einsparung von Beitrags- und Steuergeldern.

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III. DER ARBEITSSTAB VON BAMF UND BA

Kurze Entscheidungswege und enge Koordinierung

für ein erfolgreiches Flüchtlingsmanagement

Der Bundesminister des Inneren hat in Abstimmung mit der Bundesministerin für Arbeit und So-

ziales und im Auftrag des Chefs des Kanzleramtes im September 2015 den Vorstandsvorsitzen-

den der BA, Frank-J. Weise, zusätzlich die Leitung des BAMF übertragen. Er führt seither beide

Behörden in Personalunion. Zuvor übernahm Weise bereits die Führung des gemeinsamen „Ar-

beitsstabes Integriertes Flüchtlingsmanagement“ von BAMF und BA.

Der Arbeitsstab Integriertes Flüchtlingsmanagement diente der engen Vernetzung und Beschleu-

nigung des Informationsaustausches zwischen dem BAMF und der BA. Er bestand im Kern aus

Führungskräften beider Behörden. Diese wurden z.T. von externen Experten unterstützt. Fünf

Themenfelder standen beim Arbeitsstabes Integriertes Flüchtlingsmanagement im Fokus:

- Personal aufbauen und bereitstellen

- Asyl- und Integrationsprozess beschleunigen

- Kurse für Sprachqualifizierung ausbauen

- Transparenz schaffen

- IT und Schnittstellen verbessern

Analog dieser fünf Felder wurden im Arbeitsstab fünf Arbeitsgruppen gebildet. Sie bestanden

jeweils aus einer Führungskraft des BAMF und der BA. Die Arbeitsgruppen wiederum organisier-

ten sich zum Teil in Unterarbeitsgruppen zu bestimmten Fragestellungen.

Arbeitsweise des gemeinsamen Arbeitsstabes Integriertes Flüchtlingsmanagement

Ein wichtiges Element der Stabsarbeit war das regelmäßige physische Treffen der Mitglieder des

Arbeitsstabes in der Zentrale des BAMF und der BA, zu Beginn täglich, später dreimal pro Wo-

che. Durch die enge Verzahnung der Arbeit der Arbeitsgruppen des Arbeitsstabes untereinander,

u.a. mit Hilfe gemeinsamer Arbeitssitzungen und durch regelmäßige Lagebesprechungen des

Gesamtstabes, gelang es, ein gemeinsames Verständnis der akuten Probleme und eine schnelle

Handlungsfähigkeit sicher zu stellen. Einmal wöchentlich wurde dem Leiter des Arbeitsstabes,

Herrn Weise, in einem Vortrag der Arbeitsfortschritt der Arbeitsgruppen vorgestellt. Notwendige

Richtungsentscheidungen waren zu diesem Termin vorbereitet und konnten so vom Leiter des

Arbeitsstabes direkt gefällt werden.

Direkte Kommunikation mit der Stabsleitung

Der Chef des Stabes und das Büro des Stabes garantierten einen reibungslosen und koordinier-

ten Informationsfluss zwischen den Arbeitsgruppen untereinander sowie vom Leiter des Stabes

zu den einzelnen Arbeitsgruppen und von dort zurück. Gleichzeitig nahm der Stab die Funktion

eines Frühwarnsystems wahr. Durch die Stabsarbeit kamen Probleme aus den Linienorganisati-

onen und den dezentralen Standorten der beiden Behörden zügig in die Wahrnehmung des Lei-

ters des Stabes. Die Arbeitsgruppen konnten zeitnah reagieren und Lösungsvorschläge erarbei-

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ten, die durch die Linie der jeweiligen Häuser umgesetzt wurden. Probleme, die von der Politik

und anderen zuständigen Stellen identifiziert wurden, konnten im Arbeitsstab schnell auf ihre

Bedeutung für die Stabsarbeit hin untersucht werden.

Verbindungsorganisation

Um im Arbeitsstab ein besseres Verständnis für die Interessen und Tätigkeiten der Stakeholder

und Partner in den Geschäftsfeldern von BAMF und BA zu haben, bildete der Arbeitsstab die

„Arbeitsgruppe Verbindungsorganisation“. Hier waren Experten aus BA und BAMF, die bereits in

Ihren Häusern für die Kontakte zu Politik, Ministerien, kommunalen Spitzenverbänden, Presse

und NGO‘s verantwortlich sind, beratend für den Arbeitsstab tätig. Deren Aufgabe war es gleich-

zeitig, die zuständigen Ansprechpartner und Koordinatoren in den Institutionen gezielt über aktu-

elle Themen zu informieren.

Rasche Umsetzung der Entscheidungen in beiden Häusern

Zwei Mitglieder des Arbeitsstabes, in ihren Häusern besonders gut vernetzte Führungskräfte,

hatten die Aufgabe, die erarbeiteten Ergebnisse des Arbeitsstabes in die Linienorganisationen

reibungslos zu überführen. Die Personalunion von Herrn Weise als Leiter BAMF, des Vorstands-

vorsitzenden der BA und des Leiters Arbeitsstab beförderte den Transfer, weil die Übertragung

von Arbeitsaufträgen direkt auf die zweite Managementebene der jeweiligen Häuser erfolgen

konnte.

Der idealtypische Prozess im Arbeitsstab sah die gemeinsame Erarbeitung eines Vorschlages

vor, z.B. zur Beschleunigung des Asylantragsverfahrens, der in den Linienorganisationen der

jeweiligen Häuser umgesetzt werden sollte. Im Arbeitsstab wurde zunächst ein gemeinsames

Verständnis über die Fragestellung und über einen gemeinsamen Lösungsvorschlag erarbeitet.

Die Einführung und Umsetzung des vom Arbeitsstab entwickelten neuen Prozesses lag dann in

der Verantwortung der jeweiligen Häuser.

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IV. DIE ARBEITSGRUPPEN

Arbeitsthemen, Inhalte und erreichte Ziele

des Integrierten Flüchtlingsmanagements

Der Arbeitsstab hatte zu Beginn seines Bestehens fünf zentrale Handlungsfelder identifiziert, die

in fünf entsprechenden Arbeitsgruppen behandelt wurden.

Arbeitsgruppe 1 – Personal

Mit dem Bundeshaushalt 2016 wurden zur Bearbeitung der hohen Antragszahlen dem BAMF

3.000 Planstellen und Mittel für weitere 1.000 befristete Stellen zuerkannt. Es gilt nun, die zusätz-

lich geschaffenen Stellen beim BAMF zügig zu besetzen und das Personal entsprechend der

Aufgaben kurzfristig zu qualifizieren. Das BAMF wird die durch den Haushalt 2016 zur Verfügung

gestellte Mitarbeiterkapazität in Höhe von 7.300 (6.300 Planstellen und 1.000 Befristungen) im

Wesentlichen bis zum Ende des ersten Halbjahres 2016 besetzen.

■ Der Personalaufbau wurde priorisiert und beschleunigt, so dass die Anzahl an Entscheidern

deutlich stieg: von rund 400 (Stand September 2015) auf rund 600 (Stand Dezember 2015).

Eine zentral gesteuerte Qualifizierung für ausgewählte Entscheider- und Sonderentscheider-

profile unterstützt die Rekrutierung. Bei den Entscheidern besteht aber weiterhin ein dominie-

render Engpass.

■ Neben der Rekrutierung für die bestehenden und neuen Außenstellen wurden Sonderpro-

jekte durchgeführt. Die vier Entscheidungszentren mit u. a. 600 Entscheidern für den Rück-

standsabbau sowie das Zustellzentrum in Bonn wurden personalisiert.

■ Für die Ausschreibungen Bürosachbearbeiter Asyl, Entscheider und Führungskräfte sind

insgesamt bisher rund 35.000 Bewerbungen eingegangen. Durch eine enge Zusammenarbeit

mit der BA und der Unterstützung ihrer Regionaldirektionen wurden bereits 3.000 Bewer-

bungsgespräche geführt und 1.150 Einstellungszusagen erteilt. Die Rekrutierung und Einstel-

lung bzw. die Erteilung von Einstellungszusagen für alle offenen Stellen soll bis Mitte 2016

abgeschlossen sein. Hierzu wurde Mitte Dezember 2015 eine Projektgruppe „Personalrekru-

tierung Asyl“ eingesetzt.

■ Ein neues Konzept verkürzt Qualifizierungen und bündelt sie an bestimmten Orten, so dass

sich der Aufwand verringert. Die Qualifizierungszeit für Entscheider konnte von zehn auf acht

Wochen gesenkt werden – hierbei bearbeiten die Teilnehmer der Qualifizierung bereits ab der

dritten Woche echte Fälle. Darüber hinaus wurden Kurzqualifizierungskonzepte für Sonder-

entscheider im Rückstandsabbau und ausgebildete Juristen neu entwickelt.

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■ Die Neuorganisation des BAMF – insbesondere für den operativen Asylbereich – wurde

vorbereitet und initiiert. Dazu wurden insbesondere Leitlinien für die Weiterentwicklung der

Organisation und die neue Organisationsstruktur entwickelt.

■ Um ein systematisches Personalmonitoring und Auftragsmanagement sicherzustellen, hat

das BAMF darüber hinaus ein Rekrutierungsmonitoring für Entscheider und das Asylverfah-

renssekretariat eingeführt. Zudem können die Leitungsebene und die täglichen Abstimmungs-

runden nun auf einen alle zwei Wochen aktualisierten Personalbericht mit den wichtigsten

Kennzahlen zugreifen.

Hinweis: Weitere Maßnahmen zur ggfs. notwendigen Steigerung der Mitarbeiterkapazität werden derzeit geprüft (Stand: 28.01.2016).

Arbeitsstab

Integriertes Flüchtlingsmanagement

Personalziele konzentrieren sich auf 5

Arbeitspakete

Arbeitspaket Zielsetzung

Führungskräfte-

rekrutierung

• Rekrutieren von 130 Führungskräften bis 31.03.2016

Separate Ausschreibung und Besetzung von Einzelfunktionen

der Zentrale

Rekrutierung für

Bewältigung der

Neuanträge

• Entscheider: Personalisieren auf 1.700 bis 31.03.2016

• BSB (AVS): Personalisiergen auf 1.920 bis 31.03.2016

Qualifizierung• Sicherstellen Kapazitäten zur Qualifizierung von 400

Vollentscheidern

Rückstandsabbau

• Sicherstellen Zielzahl von 600 Sonderentscheidern für

Rückstandsabbau 2016

• Personalisieren des Zustellzentrums Bonn auf 110 VZÄ

Neuorganisation

Zentrale BAMF

• Ausrichtung der Zentrale BAMF am operativen Schwerpunkt

Asyl / Führungsfähigkeit

Projektorganisation

„Aufwuchs“

• Implementieren der Projektorganisation (inkl. Abläufe) bis

Mitte Januar 2016

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Arbeitsgruppe 2 – Prozesse

Der Arbeitsstab hatte das Ziel das Gesamtverfahren von der Anreise bis zur Integration bzw.

Rückführung zu beschleunigen und die Zusammenarbeit der Akteure weiter zu verbessern. Des-

halb hat der Arbeitsstab ein integriertes Gesamtsystem für Deutschland mit einem detaillierten

Prozessmodell konzipiert. Dieses umfasst einen effizienten, stärker strukturierten Prozess des

Asylverfahrens und ein Paket effektiver Sofortmaßnahmen. Zudem wurden für den Rück-

standsabbau vier Entscheidungs- und ein Zustellzentrum aufgebaut. So konnte das BAMF seit

dem 1. Oktober rund 100.000 Entscheidungen fällen und knapp 91.000 Verfahren abbauen, die

schon vor dem 30. September anhängig waren.

■ Das neue Prozessmodell besteht aus Ankunftszentren und BAMF-Außenstellen mit an-

geschlossenen Aufnahmeeinrichtungen. Ihm liegt ein eindeutig definierter modularer Pro-

zess von der Einreise bis zur Arbeitsmarktintegration bzw. Rückkehr zu Grunde. Dieser

Prozess reduziert auch Doppelungen in den Prozessschritten: Die erkennungsdienstliche

Behandlung erfolgt beispielsweise künftig nur noch einmal, danach werden die Daten

über das Kerndatensystem behördenübergreifend geteilt. Der Arbeitsstab hat darüber

hinaus einen Vorschlag für die Prozessverantwortlichkeiten ausgearbeitet und den Ge-

samtprozess detailliert in einem Handbuch dokumentiert.

■ Für das Asylverfahren wurde eine Clusterung nach Profilen der Asylsuchenden nach

Herkunftsländern eingeführt. So lassen sich je nach Verfahrenskomplexität und Recher-

cheaufwand die Kapazitäten von BAMF und weiteren Behörden frühzeitig priorisieren und

zuteilen. Darüber hinaus entwickelte der Arbeitsstab ein Paket von Sofortmaßnahmen

(z.B. Dokumenten-Vorprüfung, Video-Dolmetscher), die teilweise bereits umgesetzt sind.

■ Für Antragsteller aus sicheren und unsicheren Herkunftsländern mit klarem Fallprofil hat

der Arbeitsstab ein 48-Stunden-Verfahren erarbeitet. Dieses ermöglicht ein effizientes

Asylverfahren bei Einhaltung hoher Sicherheits- und Qualitätsstandards.

■ Für das Dublin-Verfahren wurden prozessuale und organisatorische Verbesserungen

erarbeitet und beschlossen, um die Verfahren deutlich zu beschleunigen.

■ Der Arbeitsstab hat ferner quantifiziert, wie groß der Bedarf an Betten und Personal im

neuen Prozessmodell ist – bei unterschiedlichen Annahmen hinsichtlich der Anzahl neu

ankommender Asylsuchender, der Prozesszeiten und der Verfahrensdauer (Szenariobe-

trachtung).

■ Ferner zeigte der Arbeitsstab auf, wie sich das Prozessmodell aus Sicht der einzelnen

Bundesländer auswirkt; u. a., welche Bezüge zu den Zuständigkeiten der Länder beste-

hen und welche Optimierungsmöglichkeiten bestehen.

■ Zum Rückstandsabbau wurden insgesamt rund 600 Sonderentscheider von anderen

Behörden (im Schwerpunkt aus der BA) temporär abgeordnet. Dadurch stieg die Zahl der

täglichen Entscheidungen von rund 1.000 im September auf durchschnittlich 1.700 im No-

vember und 2.000 im Dezember 2015.

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■ Ein neues Zustellzentrum wurde aufgebaut und stellt inzwischen täglich 1.000 Beschei-

de zu. Die Zentrale der BA etablierte zudem eine zielorientierte Steuerung der Entschei-

dungszentren und des Zustellzentrums (z.B. durch das Steuerungscockpit).

■ Seit dem 9. November 2015 ist das Ankunftszentrum Heidelberg als Pilot für das neue

Ablaufmodell in Betrieb, seit Dezember 2015 auch der Standort Fallingbostel. Dort durch-

laufen Asylsuchende den Prozess vom Antrag bis zur Bescheiderstellung in nur 8 bis 48

Stunden. Der Fokus liegt hierbei auf A-Profilen (unsichere Herkunftsländer), B-Profilen

(sichere Herkunftsländer) sowie auf weniger komplexen C-Profilen (komplexe Herkunfts-

länder). Diese Beschleunigung des Verfahrens ist möglich, weil das BAMF eng mit den

Bundesländern zusammenarbeitet, den Gesamtprozess vorausschauend koordiniert (Tak-

tung Asylverfahrenssekretariat (AVS), Dolmetscher und Entscheider) und ursprünglich

ausgelagerte Prozessschritte (z.B. Dokumenten-Vorprüfung) integriert.

■ Der Arbeitsstab hat zudem den Aufbau eines weiteren Ankunftszentrums in Berlin-

Tempelhof begleitet. Er führte hierbei eine umfangreiche Prozessdiagnose der Erstregist-

rierung durch, quantifizierte den Infrastruktur- und Personalbedarf, detaillierte den Infra-

strukturplan (inklusive Layout für den Standort) und arbeitete einen Umsetzungsplan aus.

Arbeitsstab

Integriertes Flüchtlingsmanagement

Optimiertes Verfahren im Ankunftszentrum

C beinhaltet hier D = Dublin-Fälle

ANKUNFTSZENTRUM

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■ An den Beispielen von Berlin-Tempelhof und Heidelberg wurde auch ein detailliertes

"Drehbuch" für den Aufbau weiterer Ankunftszentren erarbeitet. Es beinhaltet einen Plan

für vorab durchzuführende Analysen sowie konkrete Planungs- und Umsetzungsschritte

(z.B. Projektsteuerung, Controlling, Infrastruktur, Personal, Kommunikation).

Arbeitsstab

Integriertes Flüchtlingsmanagement

ASYLVERFAHREN UND WEITERLEITUNGEINREISE

1 A = unsichere Herkunftsländer, B = sichere Herkunftsländer, C = sonstige Herkunftsländer (wobei

C1 = einfach Fälle, C2 = komplexe Fälle), D = Dublin-Fälle

Kommune

Aufnahme-

einrichtung

Profilkategorie1

A

C2

Wartezone

Grundtyp 1:

Bearbeitung aller Profile

C1B

BAMF AS

Grundtyp 2:

Bearbeitung komplexer C-Profile

"Ankunftszentren" (48h)

GESCHÄFTSMODELL ÜBERBLICK

Bundesagentur

für Arbeit

Ausreise

Bundespolizei

Landespolizei

Eigene Einreise

ohne Aufgriff

Bearbeitung startet in "Ankunftszentren" –

danach fallbezogene Weiterleitung

C1

D

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Arbeitsgruppe 3 – Sprache und Qualifizierung

Die Arbeitsgruppe „Sprache und Qualifizierung“ im Arbeitsstab hat im Rahmen von zwei Unterar-

beitsgruppen die Themen „Sprachliche Integration“ sowie „Berufliche Integration“ bearbeitet. Ziel

war es, die Integrationsstrukturen von BAMF und BA für die Zukunft aufeinander abzustimmen

und die Angebote für die Zielgruppe Asylbewerber zu optimieren.

■ Hierzu wurden bei Integrationskursen und berufsbezogenen Sprachkursen Maßnahmen

entwickelt, die zur regionalen Transparenz hinsichtlich des zu erwartenden Bedarfs bei-

tragen. Hierdurch erhalten die Arbeitsagenturen und Träger der Grundsicherung bereits

frühzeitig die Möglichkeit, sich auf die sukzessive erfolgende Kundensteigerung vorzube-

reiten. Ebenso können sich auch die Integrationskursträger vorzeitig auf eine Steigerung

der Teilnehmerzahlen vorbereiten und ausreichend Kursangebote zur Verfügung stellen

und so Wartezeiten vermieden werden.

■ Bei den Qualifizierungsangeboten der Arbeitslosenversicherung bzw. Grundsicherung

werden vorhandene Produkte geprüft und ggf. mit Blick auf die Bedürfnisse der Zielgrup-

pe weiterentwickelt. Ausschreibungstermine für Maßnahmeträger werden optimiert und

Schnittstellen mit den Kursangeboten zum Spracherwerb angepasst.

■ Um Flüchtlingen frühzeitig nach der Einreise Sprachkurse anzubieten, hat der Verwal-

tungsrat der Bundesagentur für Arbeit am 2. Oktober 2015 als einmalige Nothilfe be-

schlossen, aus Beitragsmitteln zur Arbeitslosenversicherung Kurse zu ersten Kenntnissen

der deutschen Sprache zu fördern. Mit bis zu 100.000 Kursteilnehmern bis Jahresende

wurde gerechnet. Tatsächlich meldeten die Bildungsträger bundesweit 222.282 Eintritte

innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitraumes bis 31.12.2015. Basis für die Ent-

scheidung war eine befristete Rechtsänderung im SGB III im Rahmen des Asylverfah-

rensbeschleunigungsgesetzes.

■ Im Rahmen der Arbeitsgruppe „Sprache und Qualifizierung“ des Arbeitsstabs wurden

Konzepte zur frühzeitigen Verzahnung von Angeboten zur sprachlichen und beruflichen

Integration entwickelt; ab März bzw. Juni 2016 werden erste Modellprojekte zu Kombi-

maßnahmen (Spracherwerb und betriebliche/betriebsnahe Qualifizierungsangebote) in

Nürnberg und Osnabrück starten.

■ Die BA bereitet sich in Zusammenarbeit mit dem BAMF darauf vor, die Menschen, die

zu uns kommen, schnell in die arbeitsmarktlichen Integrationsstrukturen aufzunehmen. Es

gibt ein ausgearbeitetes Programm der BA für die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlin-

gen. Dieses Programm besteht aus Elementen, die bereits heute für alle Arbeitslosen ver-

fügbar sind. Flüchtlinge und andere Zielgruppen des Arbeitsmarktes werden darin gleich-

ermaßen berücksichtigt, so dass keine Konkurrenzsituation entsteht.

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Arbeitsgruppe 4 – Transparenz

Um die aktuelle Lage einschätzen zu können und Planungen zu ermöglichen, wurde Transparenz

über relevante Mengengerüste zu in Deutschland befindlichen und einreisenden Asylsuchenden

hergestellt sowie eine kontinuierliche und zentrale Erfassung, Berichterstattung und Bewertung

etabliert.

■ Eine Übersicht über die wesentlichen strategischen Steuerungskennzahlen ("Steue-

rungscockpit") des BAMF sowie wöchentliche Fortschrittsberichte für die Kommunikation

nach innen und außen wurden erarbeitet. Ziel dieser standardisierten Berichtsformate ist

es, Transparenz über die Herausforderung und die Leistungsfähigkeit der Organisation zu

schaffen und damit eine faktenbasierte interne operative Steuerung zu ermöglichen.

Gleichzeitig können diese Berichte dafür genutzt werden, die relevanten Informationen für

die verschiedenen Ansprechpartner in Politik und Gesellschaft nachvollziehbar aufzube-

reiten.

■ Der Informationsaustausch zwischen den Institutionen des Bundes und der Länder wur-

de maßgeblich vorangetrieben und ein konsolidiertes Bild der relevanten Mengengerüste

von der Einreise bis zur Arbeitsmarktintegration bzw. Rückführung wurde erstellt. So lässt

sich Transparenz über die Engpässe im derzeitigen Gesamtprozess herstellen und kurz-

fristig eine zahlenbasierte Steuerung ermöglichen. Zusätzlich wurden übergreifende Er-

kenntnisse als Entscheidungsgrundlage für die Behördenleitung zu relevanten Fragestel-

lungen erarbeitet: U.a. wurde Transparenz über die Anzahl der Migranten geschaffen, die

Deutschland nur als Transitland nutzen. Auch die Implikationen einer höheren Schutzquo-

te auf Grund des sich verändernden Herkunftsländermix wurden analysiert.

■ Basierend auf Einreiseszenarien und der Modellierung des Gesamtprozesses wurde die

Entwicklung der Mengengerüste 2016 fortgeschrieben. Von der Einreise bis zur Integrati-

on in den Arbeitsmarkt können jetzt Szenarien unter Berücksichtigung von unterschiedli-

chen Einreisezahlen und Prozessdauern entwickelt werden. Diese erlaubt es, zukünftig

mögliche Engpässe und daraus resultierende Ressourcen- und Kapazitätsbedarfe in ver-

schiedenen Szenarien früh zu erkennen und anzugehen (z.B. in den Jobcentern bei einer

schnellen Bearbeitung des Rückstands). Die beteiligten Organisationen (insbesondere

BAMF und BA) sind damit besser auf künftige Entwicklungen vorbereitet und können zu-

sätzlich einschätzen, wie sich Änderungen der politischen Rahmenbedingungen auf ihre

Arbeit im Gesamtprozess auswirken.

Arbeitsstab Integriertes Flüchtlingsmanagement

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Weitere Datenübersichten zum Integrierten Flüchtlingsmanagement in Anhang 1 (Cockpit).

Arbeitsstab

Integriertes Flüchtlingsmanagement

Berichtsformate, Transparenz die zur Situation

und Planungssicherheit wurden erstellt

THEMENBEREICH BESCHREIBUNG

Transparenz über

BAMF Kennzahlen

hergestellt und

Steuerung

ermöglicht

• Erstmalig Transparenz über relevante

Kennzahlen hergestellt

• Automatischer Abruf von standardisierten

Berichten für Führung und Politik ermöglicht

• Verlässliche Basis für faktenbasierte

Steuerung erstellt

Mengengerüste

entlang Gesamt-

prozess erfasst und

Maßnahmen

ermöglicht

• Überblick über Mengengerüste von Verlassen

des Herkunftslandes, Einreise, den Asylprozess

bis zur Arbeitsmarktintegration hergestellt

• Engpässe im Prozess und Maßnahmen für die

Verbesserung des Ablaufs identifiziert

Simulationsmodell

zur besseren

Planbarkeit in 2016

in Arbeit

1

2

3

• Planung der erwarteten Anträge nach HKL und

Bundesland modelliert

• Zukünftige Belastungen und notwendige

Ressourcen und Kapazitäten in

verschiedenen Szenarien simuliert

• Abbildung von Veränderungen politischer

Rahmenbedingungen ermöglicht

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Arbeitsgruppe 5 – IT-Unterstützung

Für eine Erhöhung der Transparenz, Prozesseffizienz und Sicherheit im Umgang mit den aktuel-

len Flüchtlingsströmen hat der Arbeitsstab ein integriertes Identitätsmanagement (eindeutige Re-

gistrierung, Ankunftsnachweis und zentrales Kerndatensystem) entwickelt und zur Umsetzung

vorbereitet. Zudem wurde die IT-Infrastruktur stabilisiert und für wachsende Anwenderzahlen im

BAMF ausgebaut.

■ Das integrierte Identitätsmanagement ermöglicht die eindeutige Identifizierung der Mig-

ranten und unterstützt die Steuerung im Prozessmodell. Ab 18. Dezember 2015 wurden

technische Tests durchgeführt und eine Pilotierung an vier Standorten (Berlin, Bielefeld,

Nürnberg, Heidelberg) wurde Mitte Januar 2016 gestartet. Die deutschlandweite Umset-

zung beginnt ab Mitte Februar 2016.

■ Am ersten Kontaktpunkt werden künftig alle Flüchtlinge registriert und hierbei auch die

biometrischen Merkmale erfasst, wodurch sich Transparenz über die Fallzahlen schaffen

lässt und Mehrfachregistrierungen vermieden werden können.

■ Das neue Kerndatensystem ermöglicht die zentrale Speicherung aller erfassten Identitä-

ten und die Bereitstellung von Daten mit behördenübergreifender Relevanz für Folgesys-

teme von Bund, Ländern und Kommunen (unter anderem BAMF, BVA, BA, Sicherheits-

behörden).

Arbeitsstab

Integriertes Flüchtlingsmanagement

Integriertes Identitätsmanagement

Ankunftsnachweis

Ersterfassung

Ausgabe papierbasierter Ankunftsnachweis mit fälschungssicheren Merkmalen

zur gesicherten Feststellung der Identität und örtliche Zuordnung

Kerndatensystem

Eindeutige Registrierung aller

Flüchtlinge mittels Biometrie an

erstem Kontaktpunkt (im Bild: Test

mit Staatssekretär Vitt)

Zentrale Speicherung aller erfassten

Identitäten und Bereitstellung für BAMF,

BVA, BA, Sicherheitsbehörden,

Länder und Kommunen

• Vermeidung von Miss-

brauch durch biometrisch

gesicherte Identitäten

• Verbesserte Steuerung er

Flüchtlinge durch

– Bindung von Sach- und

Geldleistungen an den

Ankunftsnachweis

– regionale Beschrän-

kung der Leistungs-

gewährung

• Transparenz über

Fallzahlen

• Vermeidung von

Mehrfacherfassung

Bestandteile des integrierten Identitätsmanagements

Arbeitsstab Integriertes Flüchtlingsmanagement

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■ Der neue papierbasierte Ankunftsnachweis für jeden Flüchtling hat fälschungssichere

Merkmale. Er sichert die Feststellung der Identität und ermöglicht die örtliche Zuordnung

des Flüchtlings zur zuständigen Stelle (z.B. Aufnahmeeinrichtung).

■ Mit dem integrierten Identitätsmanagement lässt sich auf Grund der biometrisch gesi-

cherten Identitäten auch Missbrauch vermeiden. Die Steuerung von Leistungen soll so

zukünftig durch die Bindung von Sach- und Geldleistungen an den Ankunftsnachweis und

die regionale Beschränkung der Leistungsgewährung verbessert werden.

■ Zur Erhöhung der Stabilität und Skalierbarkeit der Kernsysteme wurden Netzwerkband-

breiten konsequent ausgebaut und geschäftskritischer Datenverkehr priorisiert. Aktuelle

Engpässe hinsichtlich der Netzwerkanbindung dezentraler Liegenschaften wurden identi-

fiziert und ein entsprechender Ausbau von 24 Liegenschaften im ersten Schritt bei T-

Systems beauftragt.

■ Außerdem wurden zusätzliche Server in Betrieb genommen, beispielsweise im Daten-

bankbereich. Zudem wurde ein Parallelaufbau der Kernsysteme im Rechenzentrum der

BA vorbereitet, um die vollständige Ausfallsicherheit der Systeme zu gewährleisten.

■ Ein vorläufiges Tracking-System für Auslastung und Verfügbarkeit der IT-Kern-

komponenten des Asylverfahrens wurde eingeführt (z.B. für MARiS und Kern-

datenbanken).

■ Bislang wurden rund 1.000 IT-Arbeitsplätze in die Fläche ausgerollt. Weitere kurzfristige

Rollouts von Arbeitsplätzen sind vorbereitet, so dass alle in 2016 neu eingestellten Mitar-

beiterinnen und Mitarbeiter über die erforderliche IT-Ausstattung verfügen.

■ Abschließend wurde ein Konzept für die vollständige Dokumentation aller MARiS-

Kernkomponenten erarbeitet.

Arbeitsstab Integriertes Flüchtlingsmanagement

18

Arbeitsfeld - Presse und Kommunikation

In der Öffentlichkeitsarbeit haben die Pressestellen von BAMF und BA mit Hintergrundgesprä-

chen, Interviews und Pressemitteilungen zur Versachlichung der Diskussion beigetragen.

Darüber hinaus haben das BAMF, die BA sowie das Goethe-Institut und der Bayerische Rund-

funk gemeinsam die App „Ankommen“ erstellt, die Asylbewerber in den ersten Wochen nach An-

kunft in Deutschland unterstützen soll. Die App besteht aus drei Säulen: Ein Online-Sprachkurs,

der vom Goethe-Institut zur Verfügung gestellt wird, Informationen zum Asylverfahren und zum

Arbeitsmarktzugang (aufbereitet BAMF und BA) sowie zum „Leben in Deutschland“ (aufbereitet

vom BAMF).

In „Leben in Deutschland“ sind praktische Tipps bis hin zu Einblicken in Werte und Regeln für

das Zusammenleben in Deutschland zu finden. Die Informationen orientieren sich an den unmit-

telbaren Lebensbedürfnissen der Flüchtlinge: Welche Schritte durch das Asylverfahren muss ich

beachten? Wann muss mein Kind in die Schule? Wie erhalte ich eine Arbeitserlaubnis? Wie ver-

halte ich mich im Straßenverkehr? Was tun, wenn ich krank werde? Weitere Kapitel behandeln

das politische und rechtliche System in Deutschland, die Religionsfreiheit oder die Gleichberech-

tigung von Mann und Frau.

Die Version 1.0 der App ist in der Woche vom 11. Januar an in den Sprachen Deutsch, Englisch,

Französisch, Arabisch und Farsi erschienen. Die App steht für Android- und IOS-Geräte in den

jeweiligen App-Stores kostenlos zur Verfügung. Bereits in dieser ersten Woche ist die App über

50.000 Mal heruntergeladen worden.

Arbeitsstab Integriertes Flüchtlingsmanagement

19

V. AUSBLICK

Weitere Erkenntnisse und weiteres Vorgehen

Nach der Arbeit des Stabs sowie nach ersten Erprobungen wird nun die Umsetzung der erarbei-

teten Konzepte in die Linien des BAMF und der BA überführt.

Vor dem Hintergrund der oben geschilderten Aufgaben und Ausgangslage hat sich das BAMF im

Jahr 2016 die folgenden zentralen Ziele gesetzt, die auf den Arbeitsfeldern und -ergebnissen des

Arbeitsstabs Integriertes Flüchtlingsmanagement aufsetzen:

● Zeitnahe und sorgfältige Annahme aller Anträge und Abarbeitung des so genannten

EASY Gaps (d. h. der Lücke zwischen im EASY-System erfassten Flüchtlingen und der

Flüchtlinge, die einen Asylantrag gestellt haben).

● Zeitnahe und sorgfältige Bearbeitung und Entscheidung von bereits anhängigen und neu-

en Asylanträgen: Bearbeitungsdauer von Altfällen ab Registrierung im Durchschnitt weni-

ger als 5 Monate, bei Neufällen ab Registrierung weniger als 3 Monate.

● Beitrag zur Integration von Menschen mit hoher Bleibeperspektive und anerkannten Asyl-

suchenden in die Gesellschaft und in Arbeit durch Integrationskurse und weitere Maß-

nahmen, die zwischen BAMF und BA abgestimmt sind und werden.

● Ein geordnetes, transparentes Verfahren in der Zusammenarbeit des BAMF mit Ländern

und Kommunen.

Der Arbeitsstab Integriertes Flüchtlingsmanagement wird seine Nachfolge im Führungsstab

BAMF finden. In diesem Führungsstab wird weiterhin ein Verbindungselement der BA enthalten

sein.

Der Arbeitsstab wird am 9. Februar 2016 aufgelöst.

Arbeitsstab Integriertes Flüchtlingsmanagement

20

Anhang 1 – Cockpit Integriertes Flüchtlingsmanagement

Arbeitsstab integriertes

Flüchtlingsmanagement

Verteilung auf die Bundesländer (JFW1)

154

Syrien 428

Mazedonien 14

Serbien, 20

Eritrea 26

Pakistan 28

Iran 30

Kosovo 33

Albanien 69

Irak 122

Afghanistan

1.092

ΣDez

127

Nov

206

Okt

181

Sep

164

Aug

104

Jul

83

Jun

54

Mai

37

Apr

33

Mar

31

Feb

39

Jan

32

Nach Monaten

Erstregistrierung | EASY Zugänge | Stand 31.12.2015In Tausend

Top 10 Herkunftsländer (JFW1)

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

3%

1%

2%

2%

3%

3%

6%

11%

14%

39%

10.274

(1%)

31.285

(3%)231.878

(21%)

27.609

(3%)

23.080

(2%)

55.001

(5%)

33.659

(3%)

58.988

(5%)32.143

(3%)79.788

(7%)52.846

(5%)

13.442

(1%)

141.540

(13%)

159.765

(15%)

Anteil

102.231

(9%)

38.365

(3%)

1 Jahresfortschrittswert = kumulierte Statistik, hier von Januar bis

einschließlich 31.12.2015

Sichere Herkunfts-

staaten (nach

"Gipfel" vom

24. September)

Arbeitsstab integriertes

Flüchtlingsmanagement

2014 - 2015

Januar bis Dezember des jeweiligen Jahres

Asylantrag | Zugang gestellte ErstanträgeIn Tausend

Top 10 Herkunftsländer (JFW1)

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

Stand

31.12.2015

+155,3%442

173

2014 2015

Wachstum VJ2

303%

584%

384%

244%

457%

3%

243%

18%

62%

107%

Mazedonien 9

Eritrea 11

Albanien

Kosovo 33

Afghanistan

159Syrien

54

8

17

Ungeklärt

Serbien

31

30

12

Irak

Pakistan

22

56

Feb

23

DezJan

47

Okt

53

Sep

40

Aug

33

Jul

34

Jun

33

Mai

24

Apr

25

Mar

29

Nov

Verteilung auf die Bundesländer (JFW1)

Isolierte Monatswerte3

+

+

+

+

+

-

+

-

+

+

34.248

(8%) 16.410

(4%)66.758

(15%)

15.572

(4%) 18.851

(4%)

33.281

(8%)18.661

(4%)

27.180

(6%)

13.455

(3%)

27.239

(6%)17.625

(4%)

10.089

(2%) 57.578

(13%)

67.639

(15%)

12.437

(3%)

4.689

(1%)

1 Jahresfortschrittswert = kumulierte Statistik, hier von Jan bis

einschließlich Dez

2 Vergleich zum Vorjahreswert, Jan bis einschl. Dez. 2014

1.092

EASY

3 Addition/Abgleich mit Vor(Monats)Listen ist wegen

nachträglicher Veränderungen nicht möglich.

Arbeitsstab Integriertes Flüchtlingsmanagement

21

Arbeitsstab integriertes

Flüchtlingsmanagement

Isolierte Monatswerte

Anhängige VerfahrenIn Tausend

Top 10 Herkunftsländer

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

Stand

31.12.2015

Alter1

In Monaten

2,5

8,5

6,4

4,8

8,3

10,8

8,8

13,1

5,0

7,5Mazedonien 10

Ungeklärt 11

Pakistan 14

Kosovo 14

Eritrea 16

Serbien 17

Irak 24

Albanien 25

Afghanistan 39

Syrien 78

Dez

365

337

27

Okt

328

301

27

Sep

301

274

27

Aug

277

251

26

Jul

255

231

24

Jun

238

215

23

Mai

221

199

22

Apr

210

188

22

Mar

200

178

22

Feb

188

168

21

Jan

178

158

20

Nov

356

328

28

Top 20 Außenstellen

In Tausend

Alter1

Prozent in MonatsgruppenErstanträgeFolgeanträge

7336691218

36 Ø ~8,3 Monate

Bielefeld

14

15

Chemnitz 16

Düsseldorf 18

Gießen 18

Zirndorf 19

29

EZ West 29

Berlin 30

Karlsruhe 31

Trier

München

Reutlingen 7

Halberstadt 7

Nostorf-Horst 7

Eisenhüttenstadt 7

Brauschweig 9

Jena / Hermsdorf 9

EZ Ost 10

Neumünster 12

EZ Süd 13

Dortmund 13

Sichere Herkunfts-

staaten (nach

"Gipfel" vom

24. September)

1 Alter = Durchschnittliche Liegezeit der anhängigen Verfahren

seit Antragsstellung

Arbeitsstab integriertes

Flüchtlingsmanagement

Isolierte Monatswerte

2015

EntscheidungenIn Tausend

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

Stand

31.12.2015

Gesamt-

schutzquote

Ungeklärt 4

Afghanistan 6

Mazedonien 8

Eritrea 10

Irak 17

Serbien 22

Kosovo 30

Albanien 36

Syrien 106

Pakistan 2

Nov

35

Dez

43

Okt

32

Sep

23

Aug

17

Jul

23

Jun

21

Mai

17

Apr

19

Mar

23

Feb

18

Jan

18

Bearbeitungsdauer2

Prozent in Monatsgruppen

3122351023

51 Ø ~5,2 Monate

Σ ~283

Jahres-

fortschritts-

wert

(31.12.)

96,0

0,2

0,4

0,1

88,6

92,1

0,5

47,6

80,1

9,7

Dauer

in Monaten

3,2

3,2

3,1

4,2

6,8

13,3

4,5

14,0

5,1

15,3

Subsidiärer

Schutz

1%

Ablehnungen

32%

Abschiebeverbot

1%

Sonstige Verfahrens-

erledigungen

18%Rechtsstellung als

Flüchtling

49%

Quoten der Entscheidungsarten

Januar bis Dezember

1 Jahresfortschrittswert = kumulierte Statistik, hier von Januar bis

einschließlich Dezember

Top 10 Herkunftsländer

(JFW1)

2 Bearbeitungsdauer = Zeit bis zum Bescheid, wenn das

Verfahren entschieden wurde

Sonstige Verfahrenserledigungen = Ablehnung des Antrags auf Durchführung eines

weiteren Asylverfahrens oder Einstellung des Verfahrens wegen Antragsrücknahme durch

den Asylbewerber

Arbeitsstab Integriertes Flüchtlingsmanagement

22

Herausgeber

Arbeitsstab Integriertes Flüchtlingsmanagement BAMF / BA

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