Arbeitszeugnis_Recht
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Zur Herstellung dieses Buches wurde alterungsbeständiges Papier verwendet.
ab 1.1.2007: ISBN 978-3-448-07590-8
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Das Arbeitszeugnis
in Recht und Praxis
Rechtliche Grundlagen, Musterzeugnisse,Textbausteine, Zeugnisanalyse
Dr. Günter HuberFachanwalt für Arbeitsrecht, Freiburg
und
Beatrix Großblotekamp, LL.M.Rechtsanwältin, Freiburg
11. Auflage
Haufe MediengruppeFreiburg · Berlin · München · Würzburg
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort 9
A Einführung 10
B Zeugnisrecht 12
1 Rechtsgrundlagen 122 Arten des Zeugnisses 13
2.1 Einfaches Zeugnis 132.2 Qualifiziertes Zeugnis 142.3 Zwischenzeugnis 142.4 Arbeitsbescheinigung 15
3 Anspruchberechtigter 164 Zeitpunkt der Zeugniserteilung 175 Grundsätzlich keine Übersendungspflicht 186 Zeugnisinhalt 19
7 Wahrheit und wohlwollende Beurteilung 208 Antidiskriminierungsgebot 239 Einzelfälle zum Zeugnisinhalt 2410 Form des Zeugnisses 3011 Verjährung, Verwirkung, Verzicht und Ausschlussfristen 33
11.1 Verjährung 3311.2 Verwirkung 3411.3 Ausschlussfristen 37
11.4 Verzicht 3812 Gerichtliche Geltendmachung des Zeugnisanspruchs 3813 Schadensersatz und Entschädigung 42
C Zeugnisformulierung 46
1 Häufige Fehlerquellen 462 Aufbau des Arbeitszeugnisses 473 Die Zeugnisbestandteile – mit Textbausteinen 50
3.1 Einleitung 503.2 Tätigkeitsbeschreibung 51
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Inhaltsverzeichnis
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3.3 Leistungsbeurteilung 543.4 Persönliche Führung (Sozialverhalten) 693.5 Schlussformulierung 73
4 Besonderheiten beim Zwischenzeugnis 805 Besonderheiten beim Ausbildungszeugnis 826 Besonderheiten beim Zeugnis für Praktikanten 82
D Zeugnisformular mit Textbausteinen 85
E Zeugnismuster 96
1 Angestellte 971.1 Kaufmännische Angestellte im Handwerksbetrieb 97
1.2 Kaufmännische Angestellte in der Betriebsverwaltungeines technischen Büros 981.3 Kaufmännischer Angestellter in der Einkaufsabteilung 991.4 Verkäuferin 1001.5 Bürogehilfin 1011.6 Datentypistin 1021.7 Schreibkraft 1031.8 Sekretärin 1041.9 Fremdsprachenkorrespondentin 1051.10 ReisebüroFachkraft 1061.11 Geschäftsführungssekretärin 1071.12 Sachbearbeiterin/Auftragsabwicklung 1081.13 Einkaufssachbearbeiter 1091.14 Auftragssachbearbeiter 1111.15 Sachbearbeiter/Versicherung 1121.16 Steuerfachgehilfin 1131.17 Steuerberater 114
1.18 Buchhalter 1161.19 Betriebsbuchhalterin 1171.20 Werbegrafiker 1181.21 GrafikDesignerin 1191.22 WebDesignerin 1201.23 Architekt 1211.24 Bauführer 1221.25 MarketingMitarbeiterin 124
1.26 MarketingSachbearbeiterin 125
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Inhaltsverzeichnis
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1.27 MarketingSachbearbeiter 1271.28 Produktmanager 1281.29 Kraftfahrzeugingenieur 1301.30 Werkstattmeister 1311.31 Regelungstechniker 1321.32 Elektroingenieur 1331.33 Stahlbauingenieur 1351.34 Lehrer an einer Privatschule 1371.35 Assistenzärztin 1391.36 Röntgenfacharzt 1411.37 Krankenpfleger Kardiologie 1421.38 Krankenpfleger Geriatrie 144
1.39 Rettungssanitäter 1461.40 Arzthelferin 1471.41 Zahnarzthelferin 1481.42 Zahntechnikerin 1491.43 Masseur 1501.44 Ergotherapeutin 1511.45 Kosmetikerin 1531.46 Programmierer 155
1.47 Systemprogrammierer 1561.48 Administrator (ITBereich) 1571.49 SeniorDeveloper (ITBereich) 1581.50 Organisator 1591.51 Prüfplaner 1601.52 Systemtechniker 1611.53 Vertriebsbeauftragter 1621.54 Stellvertretender Verwaltungsleiter 1631.55 Erzieherin 1651.56 Telefonistin 1671.57 Vorstandsassistent 1681.58 Consultant 1691.59 KeyAccountManager 170
2 Führungskräfte 1722.1 Vorstandsmitglied/Vorstandssprecher 1722.2 Geschäftsführer 1742.3 Geschäftsgebietsleiter 176
2.4 Verkaufsleiter 177
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Inhaltsverzeichnis
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2.5 Bereichsleiter 1782.6 Geschäftsstellenleiter 1802.7 Stationsleiter 1822.8 Projektleiter 1832.9 Medizinischwissenschaftlicher Fachreferent 1842.10 Personalreferent 1862.11 Technischer Geschäftsführer 1882.12 Marktleiter 1892.13 Leiter Warenannahme 1912.14 Pflegedienstleiterin 1922.15 Malermeister 1942.16 Industriemeister 197
2.17 Lagerverwalterin 1983 Gewerbliche Arbeitnehmer 199
3.1 Fernmeldemonteur 1993.2 Elektromonteur 2003.3 Kundendienstmonteur 2013.4 Dreher 2023.5 Schlosser 2033.6 Kraftfahrzeugmechaniker 205
3.7 Kraftfahrzeugelektriker 2063.8 CNCDreher 2073.9 Betriebswerkerin 2083.10 Verkaufsfahrerin 2093.11 Auslieferungsfahrer 2103.12 Gas und Wasserinstallateur 2113.13 Baggerführer 212
4 Zeugnisse für Auszubildende, Trainees und Praktikanten 2134.1 Großhandelskaufmann 2134.2 Anwaltsgehilfin 2144.3 Bürogehilfin 2164.4 Fleischer 2184.5 Tierpfleger 2194.6 Speditionskauffrau 2204.7 MarketingTrainee 2214.8 HauswirtschaftsTrainee 2234.9 EDVPraktikant 224
4.10 Praktikantin in Anwaltskanzlei 225
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Inhaltsverzeichnis
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5 Zwischenzeugnisse 2265.1 Sachbearbeiterin Vertriebsadministration 2265.2 Projektierungsingenieur 2275.3 Versicherungskauffrau 2295.4 Bauzeichnerin 2305.5 Kaufmännische Mitarbeiterin 2315.6 Informatiker 2325.7 Bankkauffrau 233
F Zeugnisanalyse 234
1 Beurteilung von Arbeitszeugnissen 2342 Geheimcode 242
G Die Europass Zeugniserläuterung 249
Literaturverzeichnis 250Abkürzungsverzeichnis 251Stichwortverzeichnis 253
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Vorwort
Zeugnisausstellung ist eine Last, auch wenn es der Beurteilte anders
empfindet. Ein Zeugnis soll möglichst differenziert und objektiv die
Leistungen, Fähigkeiten und die persönliche Führung eines Mitar-
beiters beschreiben. Wer kommt dieser Aufgabe gerne nach, vor
allem, wenn unerfreuliche Beurteilungen abzugeben sind? Insbeson-
dere dann, aber nicht nur dann, wird lange an wohlabgewogenen,
sorgfältig differenzierten Formulierungen gefeilt. Dies benötigt vielunproduktive, anderweitig sinnvoller einsetzbare Arbeitskraft.
Die Verfasser haben sich zum Ziel gesetzt, den Leser nicht nur um-
fassend über alle mit der Zeugniserteilung zusammenhängenden
Rechtsfragen zu informieren, sondern insbesondere dem Zeugnis-
aussteller ein Instrument an die Hand zu geben, mit dem er schnell
und effektiv der von der Rechtsprechung gestellten Aufgabe gerecht
werden kann, ein aussagekräftiges wahrheitsgemäßes und wohlwol-
lendes Zeugnis auszustellen.Arbeitnehmer können mit Hilfe dieses Bandes die ihnen ausgestell-
ten Zeugnisse analysieren und erhalten fachkundige Hilfe, um gege-
benenfalls konkrete Formulierungen zur Verbesserung ihres Zeug-
nisses vorschlagen zu können.
In der 11. Auflage sind über 20 neue Musterzeugnisse hinzugekom-
men. Außerdem wurde das Buch um Kapitel G zur „Europass Zeug-
niserläuterung“ erweitert und das Allgemeine Gleichbehandlungs-
gesetz wurde eingearbeitet.Die beiliegende CD-ROM enthält die im Buch abgedruckten Mu-
sterzeugnisse für die Bearbeitung am PC sowie eine Urteilsdaten-
bank, in der alle wichtigen Entscheidungen zum Zeugnisrecht ent-
halten sind.
Günter Huber Beatrix Großblotekamp
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A Einführung
Zeugnisse sind nicht alles, aber ohne Zeugnis ist alles nichts. Soähnlich könnte die Antwort auf die Frage lauten, wie bedeutsamArbeitszeugnisse bei der Bewerbung eines Arbeitnehmers sind.Eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erhält ein Bewerbernach Vorlage und Überprüfung seiner Bewerbungsunterlagen. Ne-ben dem Bewerbungsanschreiben und dem Lebenslauf kommt es in
dieser Bewerbungsphase im Wesentlichen auf die vorgelegten Ar-beitszeugnisse an.Sind die vorliegenden Arbeitszeugnisse im Verhältnis zu den Mitbe-werbern unterdurchschnittlich, hat der betreffende Bewerber kaumChancen, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden undhierbei den Personalchef persönlich davon zu überzeugen, dass erder geeignete Bewerber für die zu besetzende Stelle ist. Selbst wenndie vorliegenden Arbeitszeugnisse nicht in allen Punkten überzeu-
gen, kann ein Bewerber aufgrund des persönlichen Eindruckes, dener hinterlässt, gegenüber Bewerbern mit besseren Arbeitszeugnissenbevorzugt werden. Für die Entscheidung über die Einladung zumBewerbungsgespräch stellen die Zeugnisse in der Regel jedoch diebedeutsamste Beurteilungsgrundlage dar. Schlechte Zeugnisse kön-nen dazu führen, dass der weitere Berufsweg eines Arbeitnehmerserheblich behindert und er lange arbeitslos wird. Es ist deshalb nichtverwunderlich, dass der Art und Weise der Zeugnisausstellung zu-
nehmend mehr Bedeutung zukommt und Arbeitnehmer häufig dieihnen erteilten Arbeitszeugnisse beanstanden und ihren (vermeintli-chen) Anspruch auf Berichtigung des Zeugnisses auch vor den Ar-beitsgerichten geltend machen.Für die Personalabteilung kann ein Zeugnisberichtigungsverfahrenvor dem Arbeitsgericht mit einem erheblichen Arbeitsaufwand ver-bunden sein. Falls Beschäftigte aus dem Betrieb als Zeugen für dieBeurteilungen der Leistungen und des Verhaltens des Arbeitnehmers
vor Gericht aussagen müssen, kann dies zu Irritationen bei den alsZeugen geladenen Beschäftigten und zu unerwünschten Störungen
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Einführung A
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des Betriebsklimas führen. Außerdem ist der Erfolg vor dem Ar-beitsgericht für den Arbeitgeber ungewiss.Der vorliegende Band verfolgt deshalb das Ziel, den Zeugnisausstel-
ler über den rechtlichen Hintergrund des Arbeitszeugnisses zu in-formieren, ihm die Analyse von Arbeitszeugnissen von Bewerbernzu erleichtern und praktische Hilfestellung beim Aufbau und derFormulierung von Zeugnissen unter Verwendung von Textvorschlä-gen als Textbausteinen – wo dies sinnvoll ist – zu geben. Dadurchsoll der Zeugnisaussteller in die Lage versetzt werden, Arbeitszeug-nisse den gerichtlichen Anforderungen entsprechend sicher undschnell zu formulieren und arbeitsgerichtliche Auseinandersetzun-
gen über Arbeitszeugnisse zu vermeiden.
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B Zeugnisrecht
1 RechtsgrundlagenDie Rechtsgrundlage für die Erteilung des Arbeitszeugnisses stellen§ 630 BGB, § 109 GewO und § 8 BBiG dar. Nach § 630 BGB könnenMitarbeiter, die nicht als Arbeitnehmer beschäftigt sind, bei der
Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses ein schriftlichesZeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. DasZeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung zuerstrecken.Für Arbeitnehmer gilt nach § 6 Abs. 2 GewO die Regelung in § 109GewO. Aufgrund dieser Bestimmung hat der Arbeitnehmer beiBeendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftlichesZeugnis, die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form istausgeschlossen. In Absatz 2 dieser Regelung findet sich zusätzlichdas Gebot, Zeugnisse klar und verständlich zu formulieren und dieBestimmung, dass ein Zeugnis keine Merkmale oder Formulierun-gen enthalten darf, die den Zweck haben, eine andere als aus deräußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtlichen Aussage überden Arbeitnehmer zu treffen.Bei Auszubildenden stellt die Regelung § 8 des Berufsbildungsgeset-zes die Rechtsgrundlage dar. Danach hat der Ausbildende dem Aus-zubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses einZeugnis auszustellen. Hat der Ausbildende die Berufsausbildungnicht selbst durchgeführt, soll auch der Ausbilder das Zeugnis un-terschreiben. Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauerund Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertig-keiten und Kenntnisse des Auszubildenden. Auf Verlangen des Aus-zubildenden sind auch Angaben über Führung, Leistung und beson-
dere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen.
Arbeitnehmer
Auszubildender
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Arten des Zeugnisses B
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Da sich die gesetzlichen Regelungen in den Bestimmungen im We-sentlichen entsprechen1, wird von einem einheitlichen Zeugnisrechtfür alle Arbeitnehmer ausgegangen2, das durch die Fürsorgepflicht
des Arbeitgebers geprägt ist. Die in § 109 Abs. 2 der Gewerbeord-nung enthaltene Bestimmung, wonach ein Zeugnis keine Merkmaleoder Formulierungen enthalten darf, die den Zweck haben, eineandere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtli-chen Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen, kann ebenso wiedie inhaltlich ähnliche Regelung in der bis zum 31.12.2002 geltendenRegelung in § 113 Abs. 3 a. F. GewO als allgemeiner Grundsatz an-gesehen werden, der bei jedem Zeugnis zu berücksichtigen ist3.
Ebenfalls als allgemeiner Zeugnisgrundsatz muss die in § 630 BGB,§ 109 Abs. 2 GewO ausdrücklich enthaltene Schriftformregelungangesehen werden. Ein mündliches Zeugnis würde dem Zweck, alsUnterlage für die Bewerbung zu dienen, nicht gerecht werden. DieVorlage von Zeugnissen in elektronischer Form ist gegenwärtig nochnicht üblich. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber bei der Geset-zesvorschrift zum 01.01.2003 bestimmt, dass die elektronische Formfür Zeugnisse nicht zulässig ist.
2 Arten des Zeugnisses
2.1 Einfaches Zeugnis
Beim einfachen Zeugnis wird lediglich die Art des Dienstverhältnis-ses und dessen Dauer bestätigt. Aussagen über die Leistung und die
Führung sind im einfachen Zeugnis nicht enthalten.Aufgenommen werden muss die Person des Arbeitnehmers mitNamen und Vornamen. Anschrift und Geburtsdatum sind nur mitEinverständnis des Arbeitnehmers aufzunehmen. Die Art der Be-schäftigung ist so vollständig und genau anzugeben, dass sich ein
1
Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, § 146 I 1.2
LAG Hamm, Urteil vom 27.2.1997, 4 Sa 1691/96.3Wolf, Gemeinschaftskommentar zum gesamten Kündigungsrecht, Grundsät-
ze, Rdn. 554; LAG Hamm, Urteil vom 17.12.1998, 4 Sa 630/98.
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B Zeugnisrecht
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Dritter hierüber ein Bild machen kann4. Allgemeine Angaben sinddann nicht ausreichend, wenn der Arbeitnehmer mit Sonderaufga-ben befasst war5.
Als Dauer der Beschäftigung ist die rechtliche Dauer des Arbeitsver-hältnisses anzugeben, d. h. bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Kündi-gung wirksam bzw. das Beschäftigungsverhältnis aufgelöst wird.Kürzere Unterbrechungen wie Urlaub, Krankheit usw. sind nichtanzugeben6.
2.2 Qualifiziertes Zeugnis
Das qualifizierte Zeugnis enthält außer Angaben über Art und Dauer
des Beschäftigungsverhältnisses Ausführungen über die Führungund Leistung. Dabei sollen die Führung und Leistung während dergesamten Dauer des Beschäftigungsverhältnisses beurteilt werden.Dem Arbeitnehmer steht das Wahlrecht zu, ob er ein einfaches oderein qualifiziertes Zeugnis wünscht. Ein ohne seinen Wunsch ausge-stelltes qualifiziertes Zeugnis kann er zurückweisen7. Wurde auf Wunsch des Arbeitnehmers ein qualifiziertes Zeugnis erteilt, kann ernicht nachträglich ein einfaches Zeugnis verlangen8. Entsprechendesgilt im umgekehrten Fall oder im Fall, dass der Arbeitnehmer es demArbeitgeber überlässt, ob ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeug-nis erteilt wird9.
2.3 Zwischenzeugnis
Das Zwischenzeugnis entspricht inhaltlich dem Endzeugnis mit demUnterschied, dass das Beschäftigungsverhältnis weiterhin besteht.
An der Erteilung eines Zwischenzeugnisses kann der Arbeitnehmerbeispielsweise bei Versetzung oder bei Wechsel des Vorgesetzten einbesonderes berechtigtes Interesse haben. Durch das Zwischenzeug- 4
BAG, AP § 630 BGB Nr. 11.5
Münchener Kommentar – Schwerdtner, § 630 Rdn. 6.6
Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, § 146 III 1.7
Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, § 146 III 2; Münchener Kommentar —
Schwerdtner, § 630 Rdn. 7.8Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, § 146 III 2.
9Sächsisches LAG, Urteil vom 26.3.2003, 2 Sa 875/02.
Wahlrecht
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Arten des Zeugnisses B
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nis ergibt sich eine gewisse Selbstbindung des Arbeitgebers10, die esdem Arbeitgeber verwehrt, im Endzeugnis von der Beurteilung imZwischenzeugnis abzuweichen, wenn sich nach der Ausstellung des
Zwischenzeugnisses keine neuen Gesichtspunkte ergeben.
2.4 Arbeitsbescheinigung
Die für das Arbeitsamt ausgestellte Arbeitsbescheinigung ist keinArbeitszeugnis.Zur Ausstellung der Arbeitsbescheinigung ist der Arbeitgeber nach§ 312 SGB III bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnissesverpflichtet. Sie muss alle Tatsachen enthalten, die für die Entschei-
dung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein kön-nen, insbesondere die Art der Tätigkeit des Arbeitnehmers, Beginn,Ende, Unterbrechungen und Grund für die Beendigung des Be-schäftigungsverhältnisses sowie die Höhe des Arbeitentgelts und diesonstigen Leistungen, die der Arbeitnehmer erhalten oder zu bean-spruchen hat. Will der Arbeitnehmer für die Zeit nach Beendigungdes Beschäftigungsverhältnisses kein Arbeitslosengeld beantragen,braucht der Arbeitgeber nur Beginn, Ende und Unterbrechungendes Beschäftigungsverhältnisses zu bescheinigen.Für die Ausstellung der Arbeitsbescheinigung muss der von derBundesanstalt für Arbeit hierfür vorgesehene Vordruck verwandtwerden. Die Arbeitsbescheinigung ist dem Arbeitnehmer bei Been-digung des Beschäftigungsverhältnisses auszuhändigen. Auf dieErteilung der Arbeitsbescheinigung hat der Arbeitnehmer einen vordem Arbeitsgericht einklagbaren Anspruch.
PraxisTipp
Der Anspruch auf Berichtigung einer bereits ausgestellten Arbeitsbescheinigung muss nicht beim Arbeitsgericht, sondern beim Sozialgericht geltend gemacht werden.11
10
LAG Hamm, Urteil vom 28.8.1997, 4 Sa 1926/96.11
BAG, DB 1989, S. 587.
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B Zeugnisrecht
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3 AnspruchberechtigterGrundsätzlich steht jedem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Erteilungeines Zeugnisses zu. Auch nebenberuflich Tätige oder geringfügig
Beschäftigte, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, können einArbeitszeugnis verlangen.Da § 109 Abs. 1 GewO und 8 BBiG im Gegensatz zu § 630 BGB keindauerndes Dienstverhältnis voraussetzen, könnte Arbeitnehmernauch bei einem kurzen Aushilfsarbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses zustehen. Ein qualifiziertes Zeugnis miteiner Bewertung der Leistungen und der Führung des Arbeitneh-mers kann jedoch nur sachgerecht ausgestellt werden, wenn dasBeschäftigungsverhältnis eine gewisse Zeit bestanden hat. Dahererscheint es sachgerecht, den Anspruch auf Erteilung eines qualifi-zierten Zeugnisses von einer gewissen Dauer des Beschäftigungsver-hältnisses abhängig zu machen. Demgegenüber kann das einfacheZeugnis auch bei Beschäftigungsverhältnissen von kurzer Dauerausgestellt werden. Es gibt dem Beschäftigten die Möglichkeit, seineBeschäftigungszeiten lückenlos zu belegen. Der Anspruch auf Ertei-lung eines einfachen Zeugnisses entsteht deshalb auch bei einemkurzfristigen Beschäftigungsverhältnis12.Leitende Angestellte sind Arbeitnehmer und haben daher einenZeugnisanspruch.Auch arbeitnehmerähnlichen Personen wie Heimarbeitern undfreien Mitarbeitern sowie den kleinen Handelsvertretern steht derZeugnisanspruch gem. § 630 BGB zu. Ob auch den gesetzlichenVertretern juristischer Personen, beispielsweise den Vorstandsmit-
gliedern von Aktiengesellschaften, ein Zeugnisanspruch zusteht, istumstritten. Dem GmbH-Geschäftsführer, der nicht gleichzeitigGesellschafter ist, wurde von der Rechtsprechung ein Zeugnisan-spruch zuerkannt13.Auszubildende haben auch dann einen Anspruch auf Erteilung einesZeugnisses, wenn sie die Abschlussprüfung nicht absolvieren oder
12
Münchner Kommentar – Schwerdtner, § 630 Rdn. 4.13
BGH, DB 1987, S. 2214.
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Zeitpunkt der Zeugniserteilung B
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nicht bestehen. Einen Zeugnisanspruch haben auch Volontäre,Praktikanten und so genannte Anlernlinge (vgl. §19 BBiG).
4 Zeitpunkt der ZeugniserteilungDer Anspruch auf Zeugniserteilung entsteht nach den gesetzlichenBestimmungen bei der Beendigung des Beschäftigungs- oder Berufs-ausbildungsverhältnisses (§§ 109 Abs. 1 GewO, 8 BBiG). Vom Bun-desarbeitsgericht wird ein Anspruch auf ein Endzeugnis spätestensnach Ablauf der Kündigungsfrist zuerkannt, und zwar auch dann,wenn Kündigungsschutzklage erhoben wurde und die Beendigungdes Beschäftigungsverhältnisses rechtlich noch nicht geklärt ist14.In der Literatur wird dem Arbeitnehmer bereits vor Beendigung desArbeitsverhältnisses ein Zeugnisanspruch zuerkannt. Das Zeugnissoll ihm die Möglichkeit geben, sich rechtzeitig bewerben zu kön-nen. Allerdings kann das Zeugnis erst nach der Kündigung des Ar-beitsverhältnisses verlangt werden. Wird die Kündigung bereits vorBeginn der gesetzlichen oder vereinbarten Kündigungsfrist ausge-sprochen, entsteht der Anspruch mit Beginn der Kündigungsfrist.Endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf –beispielsweise bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen –, entstehtder Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses ab dem Zeitpunkt, derder gesetzlichen Kündigungsfrist entspricht15. Da das Beschäfti-gungsverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet ist und sichdie für die Beurteilung im Zeugnis maßgeblichen Umstände bis zumAblauf der Kündigungsfrist noch ändern können, kann das Zeugnisnur als Zwischenzeugnis oder vorläufiges Zeugnis beansprucht wer-den16.In Ausnahmefällen steht dem Arbeitnehmer auch vor Ausspruch derKündigung und vor Beginn der Kündigungsfrist ein Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses zu, z.B.● wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer demnächst eine Kündi-
gung in Aussicht stellt, 14
BAG, DB 1987, S. 1845.15Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, § 146 I 4.
16BAG, DB 1987, S. 1845.
Beim
Endzeugnis
Beim
Zwischenzeugnis
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B Zeugnisrecht
18
● wenn das Zwischenzeugnis für Fortbildungskurse bedeutsam istoder zur Vorlage bei Behörden, Gerichten oder zur Kreditgewäh-rung bei einer Bank benötigt wird,
● wenn eine Versetzung vorgesehen ist oder der Vorgesetzte wech-selt17,
● bei organisatorischen Änderungen des Unternehmens,● bei Bewerbung um eine neue Stelle sowie bei Einberufung zum
Wehr- oder Zivildienst und bei geplanten längeren Arbeitsunter-brechungen18.
Kein Zurückbehaltungsrecht am Arbeitszeugnis
Ein Recht, das Zeugnis wegen etwaiger Gegenansprüche aus demArbeitsverhältnis zurückzubehalten - z.B. Rückforderung des Weih-nachtsgeldes - steht dem Arbeitgeber nicht zu. Dies wäre nicht ver-einbar mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Der durch die Zu-rückbehaltung des Zeugnisses möglicherweise verursachte Schadendes Arbeitnehmers stünde außer Verhältnis zu den Belangen desArbeitgebers.
5 Grundsätzlich keine ÜbersendungspflichtEine Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer das Zeug-nis zuzusenden, besteht grundsätzlich nicht. Der Arbeitnehmer istrechtlich verpflichtet, das Arbeitszeugnis bei seinem Arbeitgeberabzuholen19. Aus Gründen der nachwirkenden Fürsorgepflicht kannder Arbeitgeber nach Treu und Glauben jedochausnahmsweise zur Übersendung des Zeugnisses anden Arbeitnehmer verpflichtet sein, wenn dieAbholung des Zeugnisses für den Arbeitnehmer mit unverhältnis-mäßig hohen Kosten oder besonderen Mühen verbunden ist20. Der-artige Umstände können angenommen werden, wenn der Arbeit-nehmer seinen Wohnsitz zwischenzeitlich an einen weit entfernten
17
BAG, DB 1987, S. 1845.18
BAG, DB 1987, S. 1845.19BAG, EBE/BAG 1995, S. 100.
20LAG Frankfurt DB 1984, S. 2200.
Fürsorgepflicht
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Zeugnisinhalt B
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Ort verlegt hat21. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Übersen-dung des Zeugnisses wird auch angenommen, wenn ein Arbeitneh-mer die Erteilung des Zeugnisses rechtzeitig vor Beendigung des
Arbeitsverhältnisses verlangt hat und es bis zur Beendigung desArbeitsverhältnisses aus Gründen, die in der Sphäre des Arbeitgebersliegen, nicht zur Abholung durch den Arbeitnehmer bereit liegt22.
6 ZeugnisinhaltDas einfache Zeugnis erstreckt sich● auf Art und Dauer des Dienstverhältnisses,● Nachnamen, Vornamen, Beruf und Titel des Beschäftigten.Anschrift und Geburtsdatum dürfen nur mit Einverständnis desArbeitnehmers aufgenommen werden.Die Art der Tätigkeit des Beschäftigten ist so genau und vollständiganzugeben, dass sich ein Dritter hierüber ein Bild machen kann.Die anzugebende Dauer richtet sich nach dem rechtlichen Bestanddes Beschäftigungsverhältnisses. Kürzere Unterbrechungen durchUrlaub oder Krankheit dürfen nicht angegeben werden.Das qualifizierte Zeugnis erstreckt sich neben den Inhalten des ein-fachen Zeugnisses● auf die Leistung des Beschäftigten,● auf die Führung des Beschäftigten.Der gesamte Wortlaut des Zeugnisses steht zunächst im Ermessendes Arbeitgebers23. Der Arbeitgeber darf bei gleicher Beurteilungs-grundlage seine im Zwischenzeugnis zum Ausdruck gebrachtenBeurteilungen im Schlusszeugnis allerdings nicht ändern24.Im Zeugnis müssen alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungenangegeben werden, die für die Gesamtbeurteilung des Beschäftigtenvon Bedeutung und für Dritte von Interesse sind25.
21
ArbG Wetzlar, BB 1972, S.222.22
LAG Frankfurt, DB 1984, S. 2200.23
BAG, Urteil vom 14.3.2000, 9 AZR 246/99.24
LAG Köln, Urteil vom 22.8.1997, 11 Sa 235/97, in NZA 1999, S. 771.25BAG, AP §73 HGB Nr. 1; AP §630 BGB Nr. 11; Schaub, Arbeitsrechthand-
buch, § 146 III 3.
Einfaches
Zeugnis
Qualifiziertes
Zeugnis
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B Zeugnisrecht
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Nicht charakteristische Vorfälle und Umstände
Einmalige Vorfälle oder Umstände, die für den Arbeitnehmer und seine Führung und Leistungen nicht charakteristisch sind, dürfen imZeugnis nicht aufgenommen werden.
Das außerdienstliche Verhalten des Beschäftigten darf im Zeugnisnur erwähnt werden, wenn es sich dienstlich auswirkt (z.B. Trunk-oder Drogensucht).Die Formulierung des Arbeitszeugnisses steht im pflichtgemäßenErmessen des Arbeitgebers. In diesem Rahmen ist der Arbeitgeber inder Wortwahl und der Satzstellung frei. Ihm steht bei der Abfassungdes Zeugnisses auch ein Beurteilungsspielraum zu26. Gebunden istder Arbeitgeber allerdings grundsätzlich an Beurteilungen in einembereits ausgestellten Zeugnis. Der Zeugnisaussteller ist bei der Er-teilung eines berichtigten Zeugnisses nicht berechtigt, das Verhaltenschlechter zu beurteilen als in dem zunächst erteilten Zeugnis. An-deres gilt nur dann, wenn dem Arbeitgeber nachträglich Umständebekannt geworden sind, die das Verhalten des Arbeitnehmers ineinem anderen Licht erscheinen lassen27.
7 Wahrheit und wohlwollende BeurteilungDer Inhalt des Arbeitszeugnisses hat zwei Geboten gerecht zu wer-den:● der Zeugniswahrheit und● der wohlwollenden Beurteilung durch den Arbeitgeber.Oberster Grundsatz für die Zeugniserteilung stellt die Wahrheit der
Beurteilung dar. Das Zeugnis darf deshalb nur Tatsachen, dagegenkeine Behauptungen, Annahmen oder Verdachtsmomente enthal-ten28.Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei der Zeugniserteilungden wohlwollenden Maßstab eines verständigen Arbeitgebers zu-
26
LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.3.1986, 15 Sa 13/86, LAGE, § 630 Nr.2.27BAG, Urteil vom 21.6.2005, 9 AZR 352/04.
28Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, §146 III 5.
Wahrheit der
Beurteilung
Wohlwollender
Maßstab einesverständigen
Arbeitgebers
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Wahrheit und wohlwollende Beurteilung B
21
grunde zu legen und dem Arbeitnehmer das Fortkommen nichtunnötig zu erschweren29.Der Maßstab der wohlwollenden Beurteilung bei der Zeugnisfor-
mulierung steht in einem gewissen Kontrast zur Wahrheitspflicht
30
.Die Verpflichtung zur Ausstellung eines wohlwollenden Zeugnissesist deshalb wegen des Vorrangs zur Wahrheitspflicht begrenzt.Der notwendige Inhalt des Arbeitszeugnisses ergibt sich nach demBundesarbeitsgericht aus der zweiseitigen Zielsetzung des Zeugnisses:Es soll einerseits dem Arbeitnehmer als Unterlage für eine neueBewerbung dienen. Seine Belange sind gefährdet, wenn er unterbe-wertet wird. Andererseits soll das Zeugnis der Unterrichtung eines
Dritten dienen, der die Einstellung des Arbeitnehmers in Erwägungzieht; dessen Belange sind gefährdet, wenn der Arbeitnehmer über-bewertet wird.Aus dem notwendigen Ausgleich dieser widerstreitenden Interessenergibt sich als oberster Grundsatz der Zeugniserteilung der Grund-satz der Zeugniswahrheit. Hieraus ergibt sich des Weiteren, dass dasZeugnis alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen enthaltenmuss, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Be-
deutung sind. Dies schließt jedoch gleichzeitig aus, dass einmaligeVorfälle oder Umstände, die für den Arbeitnehmer, seine Führungund Leistung nicht charakteristisch sind - seien sie vorteilhaft odernachteilig -, nicht aufgenommen oder verallgemeinert werden dür-fen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die zweite Zielsetzung desZeugnisses, die Unterrichtung eines Dritten, nur so weit zu berück-sichtigen ist, wie es das Interesse des Dritten erfordert. Der Arbeit-geber darf und muss deshalb wahre Tatsachen und Beurteilungen
nur insoweit in dem Zeugnis angeben, als ein künftiger Arbeitgeberhieran ein berechtigtes und verständiges Interesse haben kann. Dadas Zeugnis auch als Mitteilung an Dritte bestimmt ist und wahrsein muss, darf es weder durch Wortwahl und Satzstellung nochdurch Auslassungen zu Irrtümern oder Mehrdeutigkeiten bei Drit-ten führen. Solche Irrtümer und Mehrdeutigkeiten können dann
29
BAG, AP § 826 BGB Nr. 10; § 73 HGB Nr. 6; Schaub, Arbeitsrechthandbuch,§146 III Nr.5; Münchner Kommentar – Schwerdtner, § 630 Rdn.12.30
Münchner Kommentar – Schwerdtner, § 630 Rdn.13.
BAG, Urteil vom
23.6.1960, AP
§73 HGB Nr. 1
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B Zeugnisrecht
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entstehen, wenn üblicherweise nach der Verkehrssitte aufgenomme-ne Sätze ausgelassen werden. In solchen Fällen führt die Auslassungbei Dritten regelmäßig zu unberechtigten, unwahren und für den
Arbeitnehmer negativen Schlussfolgerungen. Damit würden Sinnund Zweck des Zeugnisses hinfällig werden31.Diese Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Zeug-nisrecht ist immer noch aktuell. Das nicht selten zu hörende Argu-ment, auf eine ungünstige Beurteilungsformulierung im Zeugnis seiwegen des Grundsatzes der wohlwollenden Beurteilung verzichtetworden, ist deshalb rechtlich unbegründet.Im Zweifel tritt der Grundsatz der wohlwollenden Beurteilung hin-
ter dem Grundsatz der Zeugniswahrheit zurück. Darüber hinausverschleiert das Weglassen einer negativen Beurteilungsformulie-rung lediglich, dass der Arbeitnehmer schlecht beurteilt wird. JederZeugniskundige erwartet in einem guten Arbeitszeugnis eine guteLeistungsbeurteilung, in einem Durchschnittszeugnis eine durch-schnittliche Beurteilung. Fehlt jeglicher Hinweis auf die nach derVerkehrssitte erwartete Leistungsbeurteilung, wird für jeden mit derZeugnisformulierung vertrauten Leser offensichtlich, dass schlechte
Leistungen attestiert werden. Die Auslassungen mögen den Zeugnis-aussteller häufig vor sofortigen Beanstandungen des beurteiltenArbeitnehmers bewahren: Der Grundsatz der wahren und wohlwol-lenden Zeugniserteilung schreibt Auslassungen jedoch nicht vor.
31
BAG, Urteil vom 23.6.1960, AP §73 HGB Nr. 1.
Im Zweifel für die
Zeugniswahrheit
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Antidiskriminierungsgebot B
23
8 Antidiskriminierungsgebot
Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des
Alters, der sexuellen Identität oder wegen einer Behinderung sind
unzulässig. Dies schreibt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
(AGG) vor, das nach möglicher Diskriminierung im Arbeitsleben
und derjenigen im täglichen Leben unterscheidet. Auf dem Gebiet
des Arbeitslebens (einschließlich des öffentlich-rechtlichen Bereichs)
liegt der Schwerpunkt des AGG. Nicht jede unterschiedliche Be-
handlung im beruflichen Bereich ist hiernach allerdings eine verbo-
tene Benachteiligung. Liegt jedoch ein Verstoß vor, ist der Arbeitge-
ber nach § 15 AGG zur Entschädigung und zum Schadensersatz
verpflichtet. § 13 AGG sieht das Recht eines Beschäftigten vor, sich
wegen eingetretener Benachteiligungen bei den zuständigen Stellen
des Betriebes (z. B. Vorgesetzter, betriebliche Beschwerdestelle), bei
der Arbeitnehmervertretung oder bei dem oder der Gleichstellungs-
beauftragten zu beschweren. Eine Antidiskriminierungsstelle, die
unterstützende, koordinierende und berichtende Funktion ausübt,
wird zudem beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend eingerichtet.
Benachteiligungsverbot bei der Zeugniserteilung
Das Benachteiligungsverbot ist auch bei der Zeugniserteilung und der
Formulierung von Arbeitszeugnissen zu berücksichtigen. Zeugnisse
und Formulierungen in Arbeitszeugnissen, die eine Benachteiligung
aus den vorgenannten Gründen beinhalten, sind grundsätzlich
rechtswidrig und können zu Schadensersatz- und Entschädigungs-
ansprüchen führen (s. Kapitel B 13). Die Schadensersatzpflicht er-
gibt sich nicht nur aus dem AGG, sondern auch aus der Verpflich-
tung des Arbeitgebers, bei der Zeugniserteilung den wohlwollenden
Maßstab eines verständigen Arbeitgebers zugrunde zu legen und
dem Arbeitnehmer das berufliche Fortkommen nicht unnötig zu
erschweren. Mit dieser Wohlwollensverpflichtung sind Benachteili-
gungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Her-
kunft, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung,
Diskriminierungs
verbot im
Arbeitsleben
Zeugnis
formulierung
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B Zeugnisrecht
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des Alters, der sexuellen Identität oder wegen einer Behinderung
grundsätzlich nicht vereinbar.
Tipp: Überprüfen Sie die ZeugnisformulierungenÜberprüfen Sie bei der Anfertigung von Zeugnissen deren Formulierungen sorgfältig auf Merkmale, die durch das AGG geschützt sind,um nicht die Vermutung einer Benachteiligung entstehen zu lassen.
Bei der Anfertigung des Arbeitszeugnisses sollten nicht irgendwelche
geschützten Merkmale in den Vordergrund gestellt, sondern beson-
dere Sorgfalt auf eine aussagekräftige Beschreibung des Tätigkeitsbe-
reiches (s. Kapitel C 3.3.2) und die Formulierung der Leistungs- undVerhaltensbeurteilung (s. Kapitel C 3.3.3 und C 3.3.4) verwendet
werden.
9 Einzelfälle zum Zeugnisinhalt
Erziehungsurlaub
Ein neuer Arbeitgeber kann ein berechtigtes Interesse daran haben,zu erfahren, ob der Arbeitnehmer während der Dauer des Arbeits-
verhältnisses tatsächlich gearbeitet und damit praktische Erfahrun-
gen gewonnen hat oder über einen längeren Zeitraum von der Ar-
beitspflicht befreit war. Dieses Interesse rechtfertigt die Angabe der
Unterbrechung der Beschäftigung durch einen Erziehungsurlaub,
wenn die Unterbrechung bezogen auf die Dauer des Arbeitsverhält-
nisses wesentlich ist.
Als Faustregel kann gelten, dass die Unterbrechung anzugeben ist,wenn sie mindestens die Hälfte der Dauer des Arbeitsverhältnisses
ausmacht32
. Dabei sollte der Erziehungsurlaub als Grund für die
Unterbrechung der Beschäftigung angegeben werden, um Mutma-
ßungen über den Grund der Unterbrechung zu vermeiden.
32
So Schleßmann, S. 76 allgemein zu Unterbrechungen der Beschäftigung; BAG,
Urteil vom 10.5.2005, 9 AZR 261/04.
Faustregel
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Einzelfälle zum Zeugnisinhalt B
25
Wehrdienst, ZivildienstEbenso wie die Unterbrechung der tatsächlichen Beschäftigung beimErziehungsurlaub sind auch Unterbrechungen durch Einberufungzum Wehr- oder Zivildienst anzugeben, wenn die Unterbrechungs-dauer bezogen auf die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses we-sentlich ist, d.h. mindestens die Hälfte der Dauer des Arbeitsverhält-nisses ausmacht. Anzuführen ist wiederum der Grund derUnterbrechung, um Mutmaßungen zu vermeiden.
KrankheitEin Hinweis auf eine Erkrankung darf im Zeugnis grundsätzlichnicht enthalten sein33, da Hinweise auf eine Erkrankung den Arbeit-
nehmer – unabhängig von etwaigen Heilerfolgen – während desganzen Berufslebens belasten würden. Es ist Sache eines potentiellenArbeitgebers, bei der Bewerberauswahl im Rahmen des rechtlichzulässigen Fragerechts Krankheiten zu ermitteln und gegebenenfallseine Einstellungsuntersuchung zu verlangen. Außerdem besteht fürArbeitnehmer eine Offenbarungspflicht, wenn aufgrund der Erkran-kung die vorgesehene Tätigkeit nicht ordnungsgemäß ausgeübtwerden kann.
SchwerbehinderungEbenso wenig wie eine Erkrankung ist eine Schwerbehinderung imZeugnis anzugeben. Es ist wiederum Sache des künftigen Arbeitge-bers, im Rahmen seines Fragerechts Behinderungen zu erfragen.Etwas anderes kann allenfalls bei erkennbaren Behinderungen geltenoder wenn der Behinderte den Hinweis auf die Behinderungwünscht, beispielsweise verbunden mit dem Hinweis, dass er seinen
Aufgaben trotz der Behinderung in vollem Umfang nachgekommenist34.
VertragsbruchNach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. 11. 198935
darf im Zeugnis nicht erwähnt werden, dass ein Arbeitnehmer unterVertragsbruch ausscheidet, wenn das vertragsbrüchige Verhalten für
33
Vgl. Schleßmann, S. 96; Sächsisches LAG, Urteil vom 30.1.1996, 5 Sa 996/95.34Ähnlich Weuster/Scheer 5. 54.
35LAGE § 630 Nr. 8.
Offenbarungs
pflicht
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B Zeugnisrecht
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den Arbeitnehmer nicht charakteristisch oder typisch ist. Die Er-wähnung des Vertragsbruches berücksichtige bei der Abwägungzwischen Wahrheitspflicht und Wohlwollen nicht ausreichend, wie
entscheidend ein Zeugnis für den Arbeitnehmer, insbesondere fürseine berufliche Entwicklung, sein Weiterkommen und die freieWahl seines Arbeitsplatzes sein könne. Mit der Begründung, derHinweis auf den Vertragsbruch könne dem Arbeitnehmer im weite-ren Verlauf seines Berufslebens zum Verhängnis werden, jedenfallssein künftiges Fortkommen in konjunkturschwächeren Zeiten er-heblich erschweren, hält auch Schleßmann die Erwähnung des Ver-tragsbruches für nicht rechtmäßig36.
Gegen diese Rechtsauffassung bestehen jedoch Bedenken. Wenn einVertragsbruch vorliegt, sollte er auch im Zeugnis vermerkt werdenkönnen. Es besteht für einen potentiellen Arbeitgeber ein berechtig-tes Interesse an der Information, ob ein Bewerber bei einem frühe-ren Arbeitgeber vertragsbrüchig war. Diese zutreffende Informationbenachteiligt einen Arbeitnehmer auch nicht unangemessen. Zumeinen sind auch vom Arbeitnehmer Arbeitsverträge einzuhalten.Zum anderen ist festzustellen, dass Arbeitgeber auf eine Arbeitneh-
merkündigung nicht selten mit der Freistellung des Arbeitnehmersreagieren. Von einer besonderen Loyalität des Arbeitnehmers nachAusspruch einer Kündigung wird von Arbeitgeberseite deshalb inder Regel nicht ausgegangen. Insofern belastet ein zutreffenderHinweis auf einen früheren Vertragsbruch einen Arbeitnehmernicht übermäßig. Auch die weitere Begründung im Urteil des Lan-desarbeitsgerichts Köln belegt, dass im Zeugnis ein Hinweis auf denArbeitsvertragsbruch enthalten sein darf. Im Urteil wird ausgeführt,
durch die Entfernung des beanstandeten Satzes (mit dem Hinweisauf den Vertragsbruch) verliere das Zeugnis seine Warnfunktion füreinen potentiellen neuen Arbeitgeber nicht, der vor einer vor-schnellen Einstellungsentscheidung geschützt werden soll. DerWarnfunktion werde bereits dadurch Rechnung getragen, dass imZeugnis die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 15.9. erwähntwerde. Dieser ungewöhnliche Beendungstermin werde einem neuenArbeitgeber regelmäßig Anlass geben, sich beim früheren Arbeitge-
36
Schleßmann, S. 48.
Berechtigtes
Interesse
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Einzelfälle zum Zeugnisinhalt B
27
ber durch eine Auskunftserteilung über den Beendigungstatbestandrückzuversichern. Damit entfällt jedoch nicht der Hinweis auf denVertragsbruch. Der konkrete Hinweis wird lediglich ersetzt durch
einen allgemein gehaltenen Hinweis, der geeignet ist, vertragstreueArbeitnehmer, die ebenfalls zu einem ungewöhnlichen Beendi-gungszeitpunkt ausscheiden, beispielsweise durch einvernehmlicheVertragsauflösung auf Wunsch des Arbeitnehmers, als Vertragsbrü-chige abzustempeln.Aus diesen Gründen ist es auch nicht bedenkenfrei, den Vertrags-bruch entsprechend dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hammmit der Formulierung „scheidet zum 31.12.1983 aus, um sofort eine
neue Stelle antreten zu können“, zu umschreiben
37
. Darüber hinausmuss noch berücksichtigt werden, dass die durch den ungewöhnli-chen Beendigungszeitpunkt ohne konkreten Hinweis nahegelegteNachfrage beim früheren Arbeitgeber für den Arbeitnehmer keines-falls wohlwollend ist. Es ist zu befürchten, dass bei dieser nicht kon-trollierbaren Nachfrage der Wohlwollensgrundsatz nicht beachtetwird und etwaige wahrheitswidrige Angaben kaum richtig gestelltwerden können.
Fristlose KündigungDie Aufnahme des Beendigungsgrundes „fristlose arbeitgeberseitigeKündigung“ in ein qualifiziertes Zeugnis ist nach einem Urteil desLandesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.1.1988 unzulässig, wenndas Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Zeugnisenthalten ist38. Begründet wird dies damit, es entspreche zwar objek-tiv den Tatsachen, dass das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt wur-de und diese Kündigung vom Arbeitsgericht rechtskräftig bestätigt
wurde. Diese rechtskräftig bestätigte fristlose Kündigung könne jedoch allein durch den ungewöhnlichen Zeitpunkt zum Ausdruckgebracht werden. Der Warnfunktion werde deshalb auch durch dasWeglassen des Beendigungstatbestandes Rechnung getragen. Regel-mäßig werde nämlich ein an der Einstellung des Arbeitnehmersinteressierter Arbeitgeber an dem ungewöhnlichen Beendigungsda-
37
Vgl. Weuster/Scheer, S. 74.38
LAGE § 630 Nr.4.
Landes
arbeitsgericht
Hamm
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B Zeugnisrecht
28
tum des Arbeitsverhältnisses Anstoß nehmen und sich beim frü-heren Arbeitgeber durch eine Auskunft rückversichern.Diesem Urteil folgend stehen auch Weuster/Scheer39 auf dem Stand-
punkt, eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer dürfenicht ausdrücklich erwähnt werden. Es genüge, wenn der Sachver-halt indirekt aus dem ungewöhnlichen Beendigungsdatum hervor-gehe. Schleßmann ist der Auffassung, der Grund der Beendigung desArbeitsverhältnisses sei grundsätzlich nicht zu erwähnen, er habeweder mit der Art noch mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses etwaszu tun. Das Zeugnis sei kein Datenträger für die Übermittlung son-stiger Informationen, die über den gesetzlich vorgeschriebenen In-
halt hinausgehen. Ein Hinweis auf eine fristlose Arbeitgeberkündi-gung sei unzulässig, bei einer außerordentlichen Kündigung werdeder meist ungewöhnliche Zeitpunkt der Beendigung zu Fragen nachdem Grund Anlass geben40.Diesen Auffassungen stehen die oben angeführten Bedenken bei derParallelproblematik des Vertragsbruches entgegen. Es ist nicht ein-zusehen, weshalb ein ordnungsgemäß zu einem ungewöhnlichenBeendigungszeitpunkt ausscheidender Arbeitnehmer bei wahrheits-
gemäßer Angabe dieses Zeitpunktes im Zeugnis mit dem Stigmabehaftet werden soll, er sei vertragsbrüchig gewesen oder habe sichderart verhalten, dass ihn sein früherer Arbeitgeber fristlos kündigenmusste. Unter Berücksichtigung des Wahrheitsgrundsatzes und desWohlwollensgrundsatzes darf der Entlassungsgrund vielmehr alssolcher im Zeugnis angeführt werden41. Dabei ist unter dem Beendi-gungsgrund eine Tatsache zu verstehen, aufgrund deren ein Arbeits-verhältnis aufgelöst wird. Ob die Auflösung des Arbeitsverhältnisses
mit oder ohne Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgt, ist demge-genüber kein Beendigungsgrund, der in ein qualifiziertes Zeugnisaufzunehmen ist.Angegeben werden kann danach der Grund, der zur fristlosen Kün-digung geführt hat. Nicht zu erwähnen und wegen des angegebenen
39
Weuster/Scheer, S. 76.40Schleßmann, S.77.
41Münchener Kommentar - Schwerdtner § 630 Rdn. 15.
Ungewöhnliches
Beendigungs
datum
Stigma
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Einzelfälle zum Zeugnisinhalt B
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Kündigungsgrundes auch überflüssig ist der zusätzliche Hinweis,dass eine fristlose oder außerordentliche Kündigung erfolgte.
Straftat
Straftaten und Strafverfahren sind für ein Zeugnis nur von Belang,wenn sie mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen. In diesemFall (z.B. Untreue, Unterschlagung oder Diebstahl zum Nachteil desArbeitgebers oder der Kollegen, bei Trunkenheitsfahrt mit einemDienstfahrzeug oder bei einer sittlichen Verfehlung eines Heimlei-ters) muss im Arbeitszeugnis ein Hinweis aufgenommen werden,andernfalls kann sich der Arbeitgeber, falls der Arbeitnehmer beimneuen Arbeitgeber wiederum straffällig werden sollte, sogar Scha-
densersatzpflichtig machen42.Allerdings darf der Hinweis grundsätzlich nur erfolgen, wenn dieStraftat nachgewiesen ist, entweder durch gerichtliche Entscheidung,durch nachweisbare eindeutige Fakten oder durch ein Geständnis.Ist zum Zeitpunkt der Zeugniserteilung ein Ermittlungsverfahrenwegen einer gravierenden Straftat mit dienstlicher Auswirkung an-hängig, kann im Arbeitszeugnis auch ein Hinweis auf das Ermitt-lungsverfahren aufgenommen werden43. Bestätigt sich im Ermitt-
lungsverfahren der Verdacht nicht, steht dem Arbeitnehmer mitEinstellung des Ermittlungsverfahrens jedoch ein Anspruch auf Streichung des Hinweises auf das Ermittlungsverfahren zu.Mit Recht weist Schleßmann darauf hin, dass die Erwähnung einerStraftat im Arbeitszeugnis mit dem Amnestiegedanken, der insbe-sondere im Bundeszentralregistergesetz zum Ausdruck kommt,kollidiert44. Im Bundeszentralregister (Vorstrafenregister) werdenalle rechtskräftigen Verurteilungen der Strafgerichte vermerkt, aller-
dings werden diese Eintragungen nach Ablauf bestimmter Fristen,die von der Höhe der gerichtlich verhängten Strafe abhängen, wie-der getilgt. Dabei ist in § 51 des Bundeszentralregistergesetzes gere-gelt, dass Taten und Verurteilungen dem Betroffenen im Rechtsver-
42
Schleßmann, S.95; Weuster/Scheer, S.71.43
So BAG im Urteil vom 5.8.1976, BB 1977, wegen des Verdachts unsittlicher
Handlungen eines Heimleiters; a.A. LAG Düsseldorf, Urteil vom 03.05.2005, 3Sa 359/05.44
Vgl. Schleßmann, S. 95.
Straftat steht in Verbindung zum
Arbeitsverhältnis
Straftat muss
nachgewiesen
sein
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B Zeugnisrecht
30
kehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertetwerden dürfen, wenn die Eintragung im Register getilgt wurde. Mitdiesem Rechtsgedanken ist es schwerlich vereinbar, entgegen einer
Tilgung im Bundeszentralregister einen Arbeitnehmer durch Hin-weis im Arbeitszeugnis lebenslang zu brandmarken. Da ein Hinweisauf Straftaten, die sich im Arbeitsverhältnis auswirkten, wegen derWarnfunktion für künftige Arbeitgeber aufzunehmen ist, muss maneinem Arbeitnehmer jedoch unter Berücksichtigung von § 51 desBundeszentralregistergesetzes dann einen Anspruch auf Tilgungdieses Vermerkes im Arbeitszeugnis zubilligen, wenn die im Zeugnisvermerkte Straftat im Bundeszentralregister getilgt wurde oder hätte
getilgt werden müssen, falls es zu einer Verurteilung gekommenwäre. Dies ist bei Straftaten mit Verurteilungen zu Geldstrafen vonnicht mehr als 90 Tagessätzen nach 5 Jahren der Fall (§ 45 Bundes-zentralregistergesetz).
Verdacht einer strafbaren HandlungDer Verdacht einer strafbaren Handlung darf im Zeugnis nicht auf-genommen werden, auch wenn er nach den Grundsätzen der Ver-dachtskündigung zur Entlassung geführt hat. Dies gilt auch für Fälle
begründeten Verdachts45.
10 Form des ZeugnissesDas Zeugnis ist schriftlich zu erteilen46. Es muss nach seiner äußerenForm den Anforderungen entsprechen, die im Geschäftsleben an einArbeitszeugnis gestellt werden und deren Einhaltung als selbstver-ständlich erwartet wird47. Nach der Verkehrssitte ist es üblich, dass es
maschinenschriftlich bzw. mit dem PC erstellt wird. Ein unsaubergeschriebenes Zeugnis (Flecken, Durchstreichung, Radierung usw.)kann vom Arbeitnehmer zurückgewiesen werden. Ordnungsgemäßund nicht verunstaltet ist ein Zeugnis allerdings, wenn es wie ein
45
Vgl. Münchener Kommentar — Schwerdtner §630 Rdn. 15; Schleßmann, S.70;
Weuster/Schleer, S.68.46LAG Hamm, Urteil vom 28.3.2000,4 Sa 1588/99.
47BAG, Urteil vom 21.9.1999,9 AZR 893/98, in NJW 2000, 5. 1060.
Schriftlichkeit
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Form des Zeugnisses B
31
normaler Brief gefaltet worden war und mit einem Standard-Briefumschlag (220 mm x 110 mm) versandt wurde.Das Knicken des Zeugnisses ist nach dem Bundesarbeitsgericht nicht
als unzulässiges Geheimzeichen anzusehen, wenn von dem Original-zeugnis saubere und ordentliche Kopien angefertigt werden können48.Das Zeugnis muss auf Geschäftspapier (Firmenbogen) ausgestelltwerden, wenn der Arbeitgeber Geschäftspapier besitzt und im Ge-schäftsverkehr verwendet49. Dabei darf das Anschriftenfeld nichtausgefüllt werden50.Außer Namen, Vornamen und akademischem Grad ist auf Verlan-gen des Arbeitnehmers auch das Geburtsdatum aufzunehmen, um
Verwechslungen bei Namensgleichheit auszuschließen
51
.Zur Ausstellung des Zeugnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei juristischen Personen der gesetzliche Vertretene. Wird ein Arbeits-verhältnis vor Insolvenzeröffnung beendet, bleibt der Arbeitgeberzur Erteilung des Arbeitszeugnisses verpflichtet. Wird das Arbeits-verhältnis hingegen erst nach der Insolvenzeröffnung beendet,schuldet der Insolvenzverwalter das Arbeitszeugnis, unabhängigdavon, ob und wie lange er den Arbeitnehmer beschäftigt hat oder
eigene Kenntnisse über dessen Arbeitsleistung gewinnen konnte52
. InVertretung des Arbeitgebers kann das Zeugnis von Angestellten desArbeitgebers unterschrieben werden, die jedoch in leitender Positiontätig und erkennbar in höherer Position sein müssen als der zu be-urteilende Arbeitnehmer53. Auch im öffentlichen Dienst ist derZeugnisanspruch eines Angestellten regelmäßig nur erfüllt, wenndas Zeugnis von einem ranghöheren Bediensteten unterschriebenist. Eine von diesem Grundsatz abweichende Regelung der Zeich-
nungsbefugnis rechtfertigt keine Ausnahme54
. 48
BAG, Urteil vom 21.9.1999, 9 AZR 893/98; in NJW 2000, S. 1060f.49
BAG, NZA 1993, S. 697.50
LAG Hamburg, NZA 1994, S.890.51
Münchener Kommentar — Schwerdtner, § 630 Rdn. 19.52
BAG, Urteil vom 23.6.2004, 10 AZR 495/03.53
LAG Düsseldorf, DB 1969, S.534; Wolf, Gemeinschaftskommentar zum ge-
samten Kündigungsrecht, Grundsätze, Rdn. 553; Schaub, Arbeitsrechtshand-buch, § 146 I 2.54
BAG, Urteil vom 04.10.2005, 9 AZR 507/04.
Geschäftspapier
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B Zeugnisrecht
32
Bei einem leitenden Angestellten, der der Geschäftsführung unmit-
telbar unterstellt war, muss das Zeugnis von einem Mitglied der
Geschäftsführung unterzeichnet sein55
. Unzulässig ist es, das Arbeits-
zeugnis durch einen nicht im Betrieb des Arbeitgebers angestelltenVertreter ausstellen zu lassen, beispielsweise durch einen Rechtsan-
walt56
. Unzulässig ist es auch, bei der Unterzeichnung eine überdi-
mensionierte, im Wesentlichen aus bloßen Auf- und Abwärtslinien
bestehende Unterschrift vorzunehmen, wenn hierdurch der Ver-
dacht aufkommen kann, der Arbeitgeber wolle sich von dem Zeug-
nisinhalt, zu dessen Aufnahme in das Zeugnis er durch rechtskräfti-
ges Urteil verpflichtet worden ist, distanzieren.57
Das Vertretungs-
verhältnis und die Funktion sind regelmäßig anzugeben, weil diePerson und der Rang des Unterzeichnenden Aufschluss über die
Wertschätzung des Arbeitnehmers und die Kompetenz des Ausstel-
lers zur Beurteilung des Arbeitnehmers und damit über die Richtig-
keit der im Zeugnis getroffenen Aussagen gibt57a
. Das Vertretungs-
verhältnis kann dabei beispielsweise mit dem Zusatz ppa. oder i.V.
kenntlich gemacht werden.
Da die bloße Unterschrift häufig nicht entzifferbar ist und das
Zeugnis nicht von einem Anonymus ausgestellt werden soll, bedarf die Unterschrift des Ausstellers der maschinenschriftlichen Na-
mensangabe58
. Daneben sind Ort und Datum der Zeugnisausstellung
zu vermerken.
Bei der Datumsangabe hat sich weitgehend die Verkehrssitte entwik-
kelt, das Datum der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
anzugeben, auch wenn das Arbeitszeugnis vor oder nach der rechtli-
chen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt wurde.
Diese Verkehrssitte berücksichtigt im Hinblick auf den Grundsatzder wohlwollenden Zeugnisbeurteilung den Umstand, dass ein Aus-
stellungsdatum, das der rechtlichen Beendigung des Beschäftigungs-
55
BAG, Urteil vom 26.6.2001, 9 AZR 392/00, LAG Hamm, Urteil vom
28.3.2000, 4 Sa 775/99.56
Münchener Kommentar — Schwerdtner, § 630, Rdn. 21.57
LAG Nürnberg, Urteil vom 29.7.2005, 4 Ta 153/05.57aBAG, Urteil vom 21.9.1999,9 AZR 893/98, in NZA 2000, S. 1060.
58LAG Hamm, Urteil vom 28.3.2000, 4 Sa 1588/99.
Leitende
Angestellte
Maschinen
schriftliche
Namensangabe
Datumsangabe
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Verjährung, Verwirkung, Verzicht und Ausschlussfristen B
33
verhältnisses widerspricht, zu nicht gerechtfertigten negativenSchlussfolgerungen führen kann59.Um Fehlinterpretationen zu vermeiden, sollte das Ausstellungsda-
tum deshalb mit dem Datum der Beendigung des Arbeitsverhält-nisses übereinstimmen60. Demgegenüber wird von Schaub undSchwerdtner die Auffassung vertreten, als Datum auf dem Zeugnissei das tatsächliche Ausstellungsdatum anzugeben61. Bei einer nach-träglichen Änderung erhält das berichtigte Zeugnis jedoch das Da-tum des ursprünglichen Zeugnisses62. Verzögert der Arbeitgeber dieAusstellung des Zeugnisses über Monate hinweg ungerechtfertigt,darf er das verspätete Ausstellungsdatum ebenfalls nicht angeben.
In diesem Fall muss das Zeugnis als Ausstellungsdatum das Datumder Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten oder ein Datum,das innerhalb einer angemessenen Frist (ca. 2–3 Wochen) nachBeendigung des Arbeitsverhältnisses liegt63. Der Wahrheitsgrundsatztritt in diesem Fall hinter dem Wohlwollensgrundsatz zurück, daandernfalls durch die ausschließlich vom Arbeitgeber verursachteDatendiskrepanz ein den Arbeitnehmer belastenden Eindruck, es seizu Differenzen gekommen, nicht zu vermeiden wäre.
11 Verjährung, Verwirkung, Verzicht undAusschlussfristen
11.1 Verjährung
Eine besondere Verjährungsregelung für den Anspruch auf Ausstel-
lung oder Berichtigung eines Arbeitszeugnisses besteht nicht. ZurAnwendung kommt deshalb § 195 BGB, wonach der Zeugnisan-spruch nach drei Jahren verjährt. Dabei ist zu berücksichtigen, dassnach § 199 BGB die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres zu 59
Vgl. auch Schleßmann, S.77.60
Ebenso Weuster/Scheer, S. 80.61
Münchener Kommentar — Schwerdtner, § 630, Rdn. 6; Schaub, Arbeitsrechts-
handbuch, § 146 III 1; Schleßmann, S. 113.62BAG, NZA 1993, S. 698.
63Schleßmann, S. 115.
Nach Ablauf des
dritten Kalender jahres
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B Zeugnisrecht
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laufen beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der An-spruchsberechtigte von den den Anspruch begründenden Um-ständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne
grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Der Anspruch auf Erteilungeines Endzeugnisses verjährt danach mit Ablauf des dritten Kalen-derjahres nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, wenn sichnicht ausnahmsweise mangels Kenntnis der anspruchsbegründen-den Umstände oder mangels Kenntnis des Arbeitgebers der Eintrittder Verjährung verzögert.
Erlöschen des Zeugnisanspruchs
Der Zeugnisanspruch erlischt unabhängig von der Verjährung, wennes dem zur Zeugnisausstellung Verpflichteten nicht mehr möglich ist,das Zeugnis auszustellen. Im Hinblick auf den Grundsatz der Zeugniswahrheit ist dies bereits dann der Fall, wenn der Arbeitgeber nichtmehr in der Lage ist, ein wahrheitsgemäßes Zeugnis auszustellen.
Die Ausstellung des einfachen Zeugnisses, das lediglich Art undDauer der Tätigkeit angibt, ist wegen der geringeren Anforderungenin aller Regel auch noch lange Zeit nach Beendigung des Beschäfti-
gungsverhältnisses möglich, sofern die Personalunterlagen nochvorhanden und keine Umstände ersichtlich sind, dass die Perso-nalunterlagen unzutreffende Angaben enthalten.Das qualifizierte Zeugnis, das auch Angaben zu den Leistungen undder Führung enthalten muss, kann dann nicht mehr ausgestellt wer-den, wenn der Arbeitgeber und seine mit der Zeugniserteilung be-fassten Vertreter kein hinreichendes Erinnerungsvermögen über dieFührung und Leistung des Arbeitnehmers mehr haben und auchkeine verlässlichen schriftlichen Personalunterlagen vorhanden sind,in denen Führung und Leistung des Mitarbeiters festgehalten wurden.
11.2 Verwirkung
Auch wenn die Erfüllung des Anspruchs auf Zeugniserteilung nochmöglich ist, kann der Anspruch vor Verjährungseintritt bei Verwir-kung rechtlich nicht mehr durchgesetzt werden. Zur Verwirkung des
Zeugnisanspruches müssen allerdings mehrere Voraussetzungenerfüllt sein.
Hinreichendes
Erinnerungs
vermögen
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Verjährung, Verwirkung, Verzicht und Ausschlussfristen B
35
Der anspruchsberechtigte Arbeitnehmer muss seinen Zeugnisan-spruch längere Zeit nicht ausgeübt und dadurch beim Arbeitgeberdie Überzeugung hervorgerufen haben, er werde sein Recht nicht
mehr geltend machen. Hierauf muss sich der Arbeitgeber einge-richtet haben, außerdem muss ihm die Zeugnisausstellung nachTreu und Glauben unter Berücksichtigung der Umstände des Fallesnicht mehr zumutbar sein64.Trotz dieser vom Bundesarbeitsgericht dargelegten hohen Anforde-rungen hat das Bundesarbeitsgericht einen Zeugnisberichtigungs-anspruch zehn Monate nach Erteilung des Zeugnisses als verwirktangesehen mit der Begründung, der Kläger sei vor der Zeugniser-
teilung insgesamt dreimal an die Beklagte herangetreten und habedie Ausstellung des Zeugnisses verlangt. Nachdem diesem Verlangenentsprochen wurde, habe der Arbeitgeber davon ausgehen können,die Sache sei erledigt. Jedenfalls sei diese Überzeugung gerechtfertigt,weil der Arbeitnehmer nach der ersten Beanstandung nach zehnMonaten weitere zwei Jahre verstreichen ließ, nachdem der Arbeit-geber auf seine weitere Mahnung nicht geantwortet hatte. Wer sichinnerhalb eines Zeitraums von weniger als einem Jahr dreimal um
die Ausstellung eines Zeugnisses mit einem bestimmten Inhalt be-mühe, von dem könne man nicht annehmen, dass er mit dem Inhaltdes ihm übersandten Zeugnisses nicht einverstanden sei, obwohl erzwei Jahre lang untätig geblieben sei65.Verwirkung kann danach – je nach den besonderen Umständen desEinzelfalles – zu einem recht frühen Zeitpunkt eintreten, insbeson-dere wenn der Arbeitnehmer zu erkennen gegeben hat, dass er derZeugniserteilung besondere Bedeutung beimisst.
Keine Verwirkung kann angenommen werden, wenn einem Arbeit-nehmer durch die scheinbar günstig klingenden Formulierungen imZeugnis der falsche Eindruck vermittelt wird, ihm sei ein gutesZeugnis ausgestellt worden, während ihm tatsächlich für einenZeugniskundigen ersichtlich schlechte Leistungen attestiert werden.In diesem Fall hat der Zeugnisaussteller die späte Geltendmachungdes Berichtigungsanspruchs verursacht und ist nach dem Grundsatz
64
BAG, DB 1988, S. 1071.65
BAG, DB 1988, S. 1071.
Zeugnisanspruch
längere Zeit nicht
ausgeübt
Treu und Glauben
Scheinbargünstig klingende
Formulierungen
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B Zeugnisrecht
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von Treu und Glauben verpflichtet, die Berichtigung des Zeugnissesauch dann vorzunehmen, wenn dies mit besonderen Schwierigkei-ten verbunden ist66. Erst wenn eine verantwortliche Beurteilung
nicht mehr möglich ist, beispielsweise weil keine für die Zeugnis-formulierung aussagekräftigen Personalunterlagen vorhanden sindund die Vorgesetzten ausgeschieden sind oder sich nicht mehr mithinreichender Deutlichkeit an den Arbeitnehmer erinnern, kannVerwirkung eintreten67.Eine feste zeitliche Grenze für den Zeitpunkt der Verwirkung gibt esnicht. Nach der oben zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsge-richts sind vielmehr die jeweiligen Umstände des Einzelfalles ent-
scheidend. Dabei kann es eine Rolle spielen, ob der Arbeitnehmereine untergeordnete Tätigkeit ausübte oder eine viel beachtete Füh-rungsposition innehatte. Daneben ist insbesondere die Länge derBetriebszugehörigkeit bedeutsam. Entscheidend ist auch, ob derunmittelbare Vorgesetzte des Arbeitnehmers noch dem Betriebangehört und ob der Betrieb eine starke Fluktuation aufweist. Imletzteren Fall ist anzunehmen, dass die wahrheitsgemäße Beurtei-lung des Arbeitnehmers schneller unmöglich wird und deshalb der
Zeugnisanspruch für ein qualifiziertes Zeugnis schneller verwirkt.Dietz nahm früher den Eintritt der Verwirkung spätestens drei bisfünf Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an68 und gehtnunmehr davon aus, dass der Anspruch auf Erteilung und Berichti-gung bei qualifizierten Zeugnissen bereits nach wenigen Monatenverwirkt sein kann69.In der Praxis ist jedoch festzustellen, dass gelegentlich auch Arbeits-zeugnisse, die vor fünf oder noch mehr Jahren erstellt wurden, auf
Bitten des Arbeitnehmers berichtigt werden. Dies zeigt, dass dieUnmöglichkeit oder die Unzumutbarkeit der Zeugnisberichtigungnicht ausschließlich aus der langen Zeitdauer seit der Beendigungdes Arbeitsverhältnisses abgeleitet werden kann. Häufig besteht ausder Sicht des Arbeitnehmers auch erst längere Zeit nach der Beendi- 66
Ähnlich Weuster/Scheer, S.17.67
LAG Hamm, Urteil vom 21.12.1993, 4 Sa 1077/93.68
Dietz, Arbeitszeugnisse ausstellen und beurteilen, 2. Aufl. 1986, S. 14Fußnote 5.69
Dietz, Arbeitszeugnisse ausstellen und beurteilen, 7. Aufl. 1990, S. 14.
Keine feste
zeitliche Grenze
In der Praxis
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Verjährung, Verwirkung, Verzicht und Ausschlussfristen B
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gung des Arbeitsverhältnisses und der Zeugnisausstellung ein kon-kretes Bedürfnis, die Richtigkeit des erteilten Zeugnisses zu über-prüfen. In der Regel spielt das Arbeitszeugnis beim letzten Arbeitge-
ber für die Bewerbung beim neuen Arbeitgeber keine Rolle, da dieBewerbung vor Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses erfolgt.Erst wenn sich der Arbeitnehmer mit dem Gedanken trägt, seinneues Arbeitsverhältnis wieder zu beenden, wird das Zeugnis seinesfrüheren Arbeitgebers bedeutsam. Mancher in der Zeugnisspracheunkundige Arbeitnehmer erkennt den Berichtigungsbedarf erstdurch kritische Fragen oder Hinweise in späteren Vorstellungsge-sprächen70. Es ist deshalb nicht ungewöhnlich und rechtfertigt nicht
die Folgerung, das (etwaige) Berichtigungsrecht werde nicht geltendgemacht, wenn ein Arbeitnehmer das ihm ausgestellte Arbeitszeug-nis über längere Zeit hinweg nicht beanstandet, zumal die zutreffen-de Beurteilung eines Zeugnisses für einen Arbeitnehmer nicht im-mer leicht ist.Wegen der für das berufliche Fortkommen eines Arbeitnehmersnachteiligen Folgen geht das LAG Hamm davon aus, dass der An-spruch auf Erteilung oder Berichtigung eines Arbeitszeugnisses in
aller Regel nicht verwirkt, zumal wirtschaftliche Belange des Arbeit-gebers nicht berührt werden, für den Arbeitnehmer jedoch erhebli-che finanzielle Belange auf dem Spiel stehen71. Der Entscheidung desLAG Hamm ist zuzustimmen. Es wäre auch mit der Fürsorgepflichtdes Arbeitgebers nicht vereinbar, die noch mögliche Berichtigungeines fehlerhaften Arbeitszeugnisses als verwirkt zu verweigern unddadurch eine wesentliche Ursache aufrechtzuerhalten, die (viel-leicht) zur lang andauernden Arbeitslosigkeit führt.
11.3 AusschlussfristenDer Zeugnisanspruch kann außer wegen Verjährung, Verwirkungoder Unmöglichkeit auch aufgrund einer tariflichen oder vertragli-chen Ausschlussfrist erlöschen. Tarifliche Ausschlussklauseln, die inder Regel, wenn sie nicht auf bestimmte Ansprüche beschränkt sind,
70
Weuster/Scheer S. 17.71
LAG Hamm, Urteil vom 21.12.1993, 4 Sa 1077/93.
In aller Regel
keine Verwirkung
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B Zeugnisrecht
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auch Zeugnisansprüche umfassen72, und allgemein gehaltene ver-tragliche Ausschlussklauseln, die Zeugnisansprüche jedoch nichtohne weiteres umfassen73, sehen oft sehr kurze Fristen vor, innerhalb
derer ein Anspruch außergerichtlich oder gerichtlich geltend ge-macht werden muss.
11.4 Verzicht
Der Arbeitnehmer kann nicht vor Beendigung des Arbeitsverhält-nisses auf den Anspruch auf Zeugniserteilung verzichten. Ob nachder Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Verzicht rechtlich mög-lich ist, bedarf noch der abschließenden Klärung. Vom Bundesarbeits-
gericht wurde diese Frage bisher offen gelassen74. Zumindest wenn derArbeitnehmer sich über die Bedeutung des Verzichts bewusst ist unddem Zeugnis auch keine besondere Bedeutung für den künftigenBerufsweg zukommt, dürfte ein Verzicht jedoch wirksam sein75.
12 Gerichtliche Geltendmachung des
Zeugnisanspruchs
Klagerecht
Wenn der Arbeitgeber den Anspruch auf Zeugniserteilung nicht odernicht ordnungsgemäß erfüllt, kann der Arbeitnehmer auf Ausstellungoder auf Berichtigung des Zeugnisses vor dem Arbeitsgericht klagen.
Vom Bundesarbeitsgericht wird der Berichtigungsanspruch als Er-füllungsanspruch auf Erteilung eines richtigen Zeugnisses angese-hen. Ausgehend hiervon wurde dem Arbeitgeber die Darlegungs-und Beweislast für die Richtigkeit des ausgestellten Arbeitszeugnisses
72
Vgl. BAG, AP Nr.18 zu § 630 BGB; BAG AP Nr.10 zu § 70 BAT; Schleßmann,
S. 59.73
BAG, DB 1975, S. 155; EzA § 630 BGB Nr. 5.74
BAG, EzA § 630 BGB Nr. 5.75Wolf, Gemeinschaftskommentar zum gesamten Kündigungsrecht, Grundsätze,
Rdn. 547.
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Gerichtliche Geltendmachung des Zeugnisanspruchs B
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auferlegt76 mit der Begründung: Trotz des bereits ausgestellten Ar-beitszeugnisses könne der Arbeitnehmer zunächst einwenden, derAnspruch auf Zeugniserteilung sei nicht ordnungsgemäß erfüllt. Der
Arbeitgeber müsse dann nachweisen, dass das bereits ausgestellteArbeitszeugnis ordnungsgemäß sei. Gegen die dem Arbeitgeberauferlegte Beweislast könne auch die Schwierigkeit der Beweisfüh-rung für den Arbeitgeber nicht angeführt werden, da der Arbeit-nehmer, wenn er das Nichtvorhandensein der vom Arbeitgeber imZeugnis behaupteten Tatsachen und Bewertungen beweisen solle, inweitaus größere Beweisnot geraten müsse77.Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.10.2003 hat der
Arbeitgeber jedoch nur dann die seiner Beurteilung zugrunde lie-genden Tatsachen darzulegen und zu beweisen, wenn die Benotungim Arbeitszeugnis unterdurchschnittlich ist. Der Arbeitnehmer trägtnach diesem neuen Urteil die Beweislast, wenn er eine bessere Be-notung als „ zur vollen Zufriedenheit“, das bedeutet befriedigend,durchschnittlich erreichen will 78.Für ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist es nicht erforderlich,dass ein Anwalt als Prozessbevollmächtigter beauftragt wird. Sowohl
der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber oder ein Angestellter desArbeitgebers, beispielsweise der Personalleiter, können den Prozessselbst führen. Arbeitgeber können sich auch von ihrem Arbeitgeber-verband im Arbeitsgerichtsverfahren vertreten lassen, Arbeitnehmervon ihrer Gewerkschaft.Eingeleitet wird der Arbeitsgerichtsprozess durch die Klageschrift.Bei den Arbeitsgerichten sind Rechtsantragsstellen eingerichtet, beidenen jedermann vorsprechen und die Klageschrift unter Berück-
sichtigung der gesetzlichen Vorgaben formulieren lassen kann. Ein-geklagt werden kann die Ausstellung eines einfachen oder einesqualifizierten Zeugnisses oder auch die Ausstellung eines Zeugnissesmit einem bestimmten Inhalt. Verlangt ein Arbeitnehmer einenbestimmten Zeugnisinhalt, muss im Klageantrag genau bezeichnet
76
BAG, AP § 73 HGB Nr. 1; AP § 630 BGB Nr. 12; LAG Hamm, Urteil vom
16.3. 1989, 12 Sa 1149/88.77BAG, AP § 73 HGB Nr.1.
78BAG, Urteil vom 14.10.2003, 9 AZR 12/03.
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B Zeugnisrecht
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werden, was und in welcher Form das von ihm gewünschte Zeugnisenthalten soll79. Der konkrete Inhalt des Zeugnisses muss danachdem Klageantrag zu entnehmen sein.
Die Klageschrift wird der Partei, die verklagt wird, zugestellt. Mit derZustellung der Klageschrift wird gleichzeitig ein Gütetermin ange-setzt. In diesem Gütetermin hat der Richter die Aufgabe, unter Be-rücksichtigung des gegenseitigen Vorbringens der Parteien einenVorschlag zur gütlichen Einigung zu unterbreiten. Bei einem Streitüber ein Zeugnis wird der Richter versuchen, einen Kompromiss-vorschlag zu erarbeiten, der konsensfähig ist, wobei die jeweiligenParteien Änderungsvorschläge unterbreiten können.
Wenn eine Einigung zustande kommt, ist der Rechtsstreit beendet.Falls keine Einigung zustande kommt, wird ein erneuter Gerichts-termin angesetzt. In diesem Gerichtstermin wird, wenn es hierauf ankommt, eine Beweisaufnahme durchgeführt. Nach dem Ge-richtstermin wird das Gericht in der Regel über die Klage entschei-den und entweder die Klage abweisen oder der Klage ganz oderteilweise stattgeben, d.h. bei einem Zeugnisverfahren einen Arbeit-geber gegebenenfalls zur Ausstellung oder zur Korrektur eines
Zeugnisses verurteilen.Die Kosten, die im Arbeitsgerichtsverfahren entstehen, hängen nachder gesetzlichen Regelung von dem so genannten Gegenstandswertab. Als Gegenstandswert bei Klagen auf Erteilung oder Berichtigungeines Arbeitszeugnisses wird von den Arbeitsgerichten üblicherweiseein Betrag in Höhe eines Monatsgehaltes angesetzt, das der Arbeit-nehmer von dem Arbeitgeber erhielt, den er verklagt. In der Regelentstehen nach der seit dem 01.07.2004 geltenden Rechtslage in
einem Zeugnisverfahren 3,5 Anwaltsgebühren, in Ausnahmefällenkönnen es auch nur 2,5 Gebühren sein, jeweils zzgl. Umsatzsteuerund einer Auslagenpauschale von € 20,- zzgl. Umsatzsteuer. Dieeigenen Anwaltsgebühren müssen in der ersten Instanz von jederPartei selbst getragen werden, auch wer voll obsiegt, erhält seineerstinstanzlichen Anwaltsgebühren von der unterlegenen Parteinicht ersetzt. Die voraussichtlich entstehenden Anwaltsgebührenergeben sich aus den nachstehenden Tabellen:
79
So BAG, Urteil vom 14.3.2000,9 AZR 246/99.
Kosten
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Gerichtliche Geltendmachung des Zeugnisanspruchs B
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Tabelle: Anwaltsgebühren
Brutto
monatsgehalt (in €)
2,5
Anwaltsgebührenca. (in €)
3,5
Anwaltsgebührenca. (in €)
500,—1.000,—1.500,—2.000,—2.500,—3.000,—3.500,—
4,000,—4.500,—5.000,—
150,—275,—340,—410,—500,—580,—660,—
740,—825,—900,—
210,—385,—470,—580,—700,—800,—930,—
1.000,—1.150,—1.250,—
Auch für die Höhe der Gerichtskosten ist der Gegenstandswertmaßgeblich. Die Höhe dieser Gerichtskosten, die je nach Ausgangdes Verfahrens anteilig von beiden Parteien oder von einer Parteialleine getragen werden muss, ist der nachfolgenden Tabelle zu ent-nehmen. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass dann keine Ge-
richtskosten entstehen, wenn das Verfahren ohne Kammerver-handlung oder durch einen gerichtlichen Vergleich beendet wird,was sehr häufig vorkommt.
Tabelle: Gerichtskosten
Bruttomonatsgehalt (in €) Gerichtsgebühr (in €)
500,—
1.000,—1.500,—2.000,—2.500,—3.000,—3.500,—4.000,—4.500,—5.000,—
84,00
132,00156,00175,20194,40213,60232,80252,00271,20290,40
Anwaltsgebühren
Gerichtskosten
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B Zeugnisrecht
42
13 Schadensersatz und Entschädigung
Schadensersatz und EntschädigungspflichtDie unterlassene, die unrichtige und die unvollständige Zeugniserteilung kann zu einer Schadensersatz und Entschädigungspflicht des
Arbeitgebers führen.
Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber
Der Arbeitnehmer kann einen Schadensersatz- und Entschädigungs-
anspruch gegen den Arbeitgeber herleiten
● aus Verzug (§ 286 BGB) wegen Nichterfüllung, Nichterteilung oderverspäteter Erteilung des Zeugnisses,
● aus § 280 BGB wegen unvollständiger oder unrichtiger Zeugniser-
teilung,
● aus § 15 AGG wegen Erteilung eines Zeugnisses mit benachteili-
genden Formulierungen.
Verletzt der Arbeitgeber schuldhaft seine Pflicht, dem Arbeitnehmer
rechtzeitig ein ordnungsgemäßes Zeugnis zu erteilen, haftet er dem
Arbeitnehmer für den Minderverdienst, der diesem dadurch ent-steht, dass er bei Bewerbungen kein ordnungsgemäßes Zeugnis
vorweisen kann.79a Darüber hinaus haftet der Arbeitgeber auch ohne
Verschulden bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot.
Nach den Vorschriften des AGG hat der Arbeitnehmer in diesem
Fall Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die allerdings
drei Monatsgehälter nicht übersteigen darf. Welcher Verstoß gegen
das Benachteiligungsverbot zu welcher Höhe einer Entschädigungs-
zahlung führt, ist angesichts der gerade erst durch den Gesetzgeber
verabschiedeten Regelung noch völlig offen. Ein Anhaltspunkt
hierfür lässt sich der ständigen Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofes entnehmen, wonach eine Entschädigung geeignet sein
muss, eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeit-
geber zu erzielen und auf jeden Fall in einem angemessenen Ver-
hältnis zum erlittenen Schaden zu stehen hat.79b
So wird z. B. eine
79a
BAG, EzA § 73 HGB Nr. 2; LAG Hamburg, Urteil vom 25.1.1994, 2 Sa 98/93.79b
EuGH, Urteil vom 22.4.1997, RS C-180/95.
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Schadensersatz und Entschädigung B
43
erhöhte Entschädigung wohl dann geboten sein, wenn ein Arbeit-nehmer aufgrund mehrerer Formulierungen unzulässig benachtei-ligt wurde.
Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer die Voraussetzungen des Scha-densersatzanspruches zu beweisen. Insbesondere muss er nachwei-sen, dass ihm wegen der verspäteten oder nicht ordnungsgemäßenErteilung des Zeugnisses ein Schaden entstanden ist.Vom Bundesarbeitsgericht wurde hierzu 1967 entschieden, es gebeauch bei leitenden Angestellten keinen Erfahrungssatz, wonach dasFehlen des Zeugnisses die Ursache für den Misserfolg von Bewer-bungen um einen Arbeitsplatz gewesen sei. Der Arbeitnehmer müsse
deshalb in einem solchen Fall darlegen und im Streitfall beweisen,dass ein bestimmter Arbeitgeber bereit gewesen sei, ihn einzustellen,sich aber dann wegen des fehlenden Zeugnisses davon habe abhaltenlassen80.Demgegenüber stellte sich das Bundesarbeitsgericht im Jahre 1977auf den Standpunkt, wenn der Arbeitnehmer in der Lage gewesenwäre, bei seinen Bewerbungen ein anderes Zeugnis vorzulegen, wä-ren seine Aussichten auf einen neuen Arbeitsplatz sicherlich größer
gewesen. Fehle es für eine gewisse Zeit an einem durch Zeugnis zuerbringenden Nachweis über die bisherigen Beschäftigungen, müsseder Arbeitnehmer mit Nachteilen bei Bewerbungen rechnen81.Bereits 1976 war von demselben Senat des Bundesarbeitsgerichtsfestgestellt worden, für den Nachweis, dass ein Minderverdienst auf die Verletzung der Pflicht zur ordnungsgemäßen Zeugniserteilungzurückzuführen sei, komme dem Arbeitnehmer die Darlegungs-und Beweiserleichterung nach § 252 Satz 2 BGB zugute. Danach gilt
der Verdienst als entgangen, der nach dem gewöhnlichen Lauf derDinge oder nach den besonderen Umständen mit Wahrscheinlich-keit erwartet werden kann. Außerdem könne das Gericht nach § 287Abs. 1 ZPO beurteilen, ob die Voraussetzungen von § 252 Satz 2BGB vorliegen82. Gem. § 287 Abs. 1 ZPO kann ein Gericht unter
80
BAG, EzA § 73 HGB Nr.1.81BAG, AP § 630 BGB Nr.12.
82BAG, EzA § 73 HGB Nr.2.
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B Zeugnisrecht
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Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung entscheiden,ob und in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist.Dementsprechend braucht ein Arbeitnehmer nur die Umstände
darzulegen und im Rahmen von § 287 Abs. 1 ZPO zu beweisen, ausdenen sich nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge oder denbesonderen Umständen des Falles die Wahrscheinlichkeit des ent-gangenen Verdienstes ergibt83. Dabei dürfen keine zu strengen An-forderungen gestellt werden84.Dargelegt werden müssen die tatsächlichen Grundlagen für die vomGericht vorzunehmende Schätzung. Ausreichend kann sein, dass einbestimmter Arbeitgeber ernsthaft an der Einstellung des Arbeitneh-
mers interessiert war und die Zeugnisfrage zur Sprache gebrachtwurde85.Bei Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des AGG ist ein Ab-weichen vom Grundsatz, dass der Arbeitnehmer die Voraussetzun-gen des Schadensersatz- und Entschädigungsanspruches zu beweisenhat, möglich. Ist der Arbeitnehmer dem ersten Anschein nach be-nachteiligt und hat er auf Grund der spezifischen Situation keinwirksames Mittel, um seine Rechte durchzusetzen, kann sich die
Beweislast zu seinen Gunsten umkehren. Es ist dann Sache des Ar-beitgebers, nachzuweisen, dass kein Verstoß gegen das Benachteili-gungsverbot vorliegt. Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchenach dem AGG müssen, damit sie nicht verfallen, innerhalb vonzwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden, es sei denn, vonden Tarifvertragsparteien wurde etwas anderes vereinbart. Die Fristbeginnt, wenn der oder die Benachteiligte von der BenachteiligungKenntnis erlangt, im Falle einer Bewerbung oder eines beruflichen
Aufstiegs mit dem Zugang der Ablehnung.Ansprüche des neuen Arbeitgebers gegen den alten Arbeitgeber
Gegenüber dem neuen Arbeitgeber kann der alte Arbeitgeber wegenunrichtiger Zeugniserteilung nach § 826 BGB Schadensersatzpflich-tig werden. § 826 BGB setzt jedoch zumindest bedingten Vorsatz
83
Palandt-Heinrichs, § 252 Rdn. 5; BGH NJW 1964, S. 622.84Palandt-Heinrichs, § 252 Rdn. 5; BAG NJW 1972, S. 1437.
85BAG, Urteil vom 16.11.1995, 8 AZR 983/94.
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Schadensersatz und Entschädigung B
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voraus; Fahrlässigkeit allein genügt nicht. Ein derartiger Schädi-
gungsvorsatz dürfte selten vorliegen und kaum zu beweisen sein.
Vom Bundesgerichtshof wurde daneben angenommen, dass ein
Dienstzeugnis für denjenigen, den es später angeht, eine nach Treuund Glauben unerlässliche Mindestgewähr für die Richtigkeit des
Zeugnisses beinhalte. Die Wahrheits-, und bei ursprünglich unzu-
treffender Zeugnisausstellung, die Berichtigungspflicht beschränke
sich allerdings auf die Punkte, die die Verlässlichkeit des Zeugnisses
in ihrem Kern berühren. Darüber hinaus bestehe keine Ge-
währübernahme, wenn dem Aussteller die Unrichtigkeit des ausge-
stellten Zeugnisses durch bloße Nachlässigkeit nicht bewusst gewor-
den sei und von ihm auch nachträglich nicht erkannt werde.Erkennt ein Zeugnisaussteller jedoch, dass das zunächst in gutem
Glauben ausgestellte Zeugnis grob unrichtig ist, und wird ihm zu-
sätzlich bekannt, dass ein Dritter auf das Zeugnis vertraut hat und
dadurch schweren Schaden zu nehmen droht, ist der Zeugnisaus-
steller auch nachträglich noch verpflichtet, den Adressaten des
Zeugnisses über die Unrichtigkeit zu unterrichten, wenn keine tat-
sächlichen Schwierigkeiten oder billigenswerten Rücksichten der
umgehenden Warnung des Dritten entgegenstehen
86
.Der Zeugnisaussteller kann gegenüber dem neuen Arbeitgeber scha-
densersatzpflichtig werden, wenn er schuldhaft gegen die Mindest-
gewähr des Zeugnisses verstößt. Die Mindestgewähr beschränkt sich
auf bedeutsame Vorkommnisse, die für die Gesamtbeurteilung we-
sentlich sind, wie z.B. Unterschlagung.
86
BGH, AP § 630 BGB Nr. 13.
Mindestgewähr
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46
C Zeugnisformulierung
1 Häufige FehlerquellenDas Arbeitszeugnis soll die schriftlich formulierte objektive Beur-teilung des Mitarbeiters darstellen. Die Objektivität der Beurteilungist Ziel und Wunschtraum zugleich87. Die Objektivität der Beurtei-
lung ist nicht nur durch das Problem der Ermittlung und Erfassungaller für die Beurteilung bedeutsamen Informationen gekennzeich-net, sondern auch durch psychologische Phänomene, die dem Be-urteilenden die objektive Bewertung der ihm vorliegenden Informa-tionen erschweren. So kann das persönliche Verhältnis zu demMitarbeiter in erheblichem Umfang die Beurteilung der Leistungenund Fähigkeiten beeinflussen und verfälschen. Persönliche Differen-zen können den Zeugnisaussteller daran hindern, gute Leistungen zuerkennen. Umgekehrt kann ein gutes persönliches Verhältnis dazuführen, dass Leistungsmängel nicht oder nicht hinreichend in dieBeurteilung einfließen.Beurteilungsfehler können sich auch durch den prägenden erstenEindruck ergeben, der die Wahrnehmungsfähigkeit für Umständerelativiert, die dem ersten Urteil entgegenstehen. Eine herausragendeLeistung oder ein gravierender Fehler können ebenfalls dazu führen,dass das sich hieraus ergebende Urteil (Spitzenkraft, Versager) denZeugnisaussteller hindert, Umstände, die mit diesem Urteil nicht inEinklang stehen, sachgerecht wahrzunehmen oder zu bewerten.Nicht selten ist auch festzustellen, dass eine unerwartete und ungele-gen kommende Kündigung des Mitarbeiters oder sonstige Umstän-de im Zusammenhang mit dem Ausscheiden, die für das Arbeitsver-hältnis nicht charakteristisch sind, zu einer Abweichung von derobjektiv gerechtfertigten Beurteilung führen. 87
Vgl. hierzu und zum Folgenden: Lucas, Arbeitszeugnisse richtig deuten,
S. 139.
Beurteilungs
fehler
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Aufbau des Arbeitszeugnisses C
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Ein qualifizierter Vorgesetzter ist jedoch in der Lage, die sich aus derSubjektivität ergebenden Beurteilungsmängel zu minimieren, indemer das eigene Urteil selbstkritisch überprüft und mögliche Fehler-
quellen berücksichtigt. Hilfreich hierbei ist es auch, die Beurteilungmit einem Dritten, beispielsweise mit einem Mitarbeiter der Perso-nalabteilung oder dem Vorgesetzten, zu besprechen und die einzel-nen Beurteilungspunkte zu begründen.
2 Aufbau des ArbeitszeugnissesBei der Formulierung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses hat sichein Aufbauschema entwickelt, das sich als zweckmäßig erwiesen hatund dessen Grundelemente bei der Zeugnisausstellung zu berück-sichtigen sind88 (siehe nächste Seite).
88
LAG Hamm, Urteil vom 27.2.1997, 4 Sa 1691/96 in NZA-RR 1998 S.151; LAG
Hamm, Urteil vom 12.7.1994, 4 Sa 192/94.
Urteil
selbstkritisch
prüfen
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C Zeugnisformulierung
48
Überschrift
Zeugnis,Arbeitszeugnis,Zwischenzeugnis oder
Ausbildungszeugnis;
Einleitung
Persönliche Daten des Arbeitnehmerseinschließlich des Beginns und der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses(falls sich die Beendigung nicht aus derSchlussformel ergibt);
Tätigkeitsbeschreibung
einschließlich des beruflichen Werdegangs des Arbeitnehmers;
Leistungsbeurteilung
einschließlich derzusammenfassenden Leistungsbeurteilung;
Führungsleistung (nur bei Führungskräften!)
Persönliches(soziales) Verhalten
einschließlich einerzusammenfassenden Führungsbeurteilung;
Schlussformulierung
Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, auf wessen Initiative,Dankes/BedauernsFormel, Zukunftswünsche;
Ort und Datum derZeugnisausstellung,
Unterschrift des
Zeugnisausstellers
Name des Zeugnisausstellers zusätzlichmaschinenschriftlich, Hinweis auf dieFunktion und Rechtsstellung des Aus
stellers bei Vertreter des Arbeitgebers.
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Aufbau des Arbeitszeugnisses C
49
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 11. Dezember 1958 in Stuttgart,war vom 1. Januar 1998 bis zum 31. Mai 2006 als Vertriebsbe
auftragter in unserem Unternehmen tätig.
Ihm oblagen die Entwicklung und die Umsetzung von MarketingKonzepten einschließlich des gesamten Bereichs der Verkaufsverhandlungen mit Interessenten. Hierzu gehörten dasHerstellen erster Kontakte, die Angebotserstellung und dasFühren von Verkaufsgesprächen bis zum Vertragsabschluss.
Herr Müller zeigte Einsatzbereitschaft und Initiative, hatte oftgute neue Ideen und arbeitete zielstrebig, sorgfältig und erfolgreich. Den übertragenen Aufgabenbereich hat er stets zuunserer vollen Zufriedenheit bewältigt.
Herr Müller ist bei Vorgesetzten, Geschäftspartnern und Kollegen geschätzt. Er unterstützt die Zusammenarbeit, ist stetshilfsbereit und in der Lage, sachliche Kritik zu üben und zu akzeptieren. Sein persönliches Verhalten war stets einwandfrei.
Herr Müller verlässt unser Unternehmen mit dem heutigen Tagauf eigenen Wunsch. Wir bedauern diese Entscheidung, dankenihm für seine Mitarbeit und wünschen ihm weiterhin Erfolg undpersönlich alles Gute.
Freiburg, den 31. Mai 2006
ppa. Unterschrift
Paul Maier
Vertriebsleiter
Überschrift
Einleitung
Tätigkeits
beschreibung
Leistungs
beurteilung
und Zusammen
fassung
Beurteilung der
persönlichen
Führung und
Zusammen
fassung
Schluss
formulierung
Ort und Datum
Unterschrift,maschinen
schriftlicher
Name,
Hinweis auf
Prokura und auf
Funktion des
Unterzeichners
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C Zeugnisformulierung
50
3 Die Zeugnisbestandteile – mitTextbausteinen
3.1 Einleitung
Nach der Überschrift Zeugnis oder Arbeitszeugnis werden als Ein-leitung die persönlichen Daten des Arbeitnehmers angeführt. DiePerson des Beschäftigten muss mit Namen und Vornamen, gegebe-nenfalls mit Titel, zweifelsfrei angegeben sein. Anschrift und Ge-burtsdatum dürfen nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers auf-genommen werden89. Das Einverständnis kann im Regelfall jedochangenommen werden, wenn der Arbeitnehmer nach Erhalt desZeugnisses der Anführung dieser Angaben nicht widerspricht. DieAngabe der Anschrift ist allerdings wenig sinnvoll, da sie zu denveränderlichen Daten gehört und sich nicht selten nach einem Stel-lenwechsel ändert.Des Weiteren sind in der Einleitung der Beginn des Beschäftigungs-verhältnisses sowie die berufliche Tätigkeit anzugeben. Falls sich dieberufliche Tätigkeit im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses ändert,kann auf diese Angabe in der Einleitung verzichtet oder lediglich dieletzte berufliche Tätigkeit angegeben werden. Ergibt sich die Beendi-gung des Arbeitsverhältnisses nicht aus der Schlussformulierung, istauch das Austrittsdatum in die Einleitung aufzunehmen.Obwohl es sich bei den persönlichen Daten um objektive Informa-tionen handelt, können durch den Stil der Formulierung bereits inbeschränktem Umfang Wertungen einfließen. So vermittelt es einenweniger günstigen Eindruck über den betreffenden Arbeitnehmer,wenn ihm bestätigt wird, er sei „beschäftigt worden“. Demgegen-über drückt die Formulierung „war tätig“ eher eine aktive Arbeits-weise aus. Wird die angeführte Beschäftigung mit einem ungewöhn-lichen Austrittsdatum gekoppelt, kann für einen kundigenZeugnisleser bereits in der Einleitung ein Hinweis auf ein gravieren-des Fehlverhalten sichtbar werden.
89
Vgl. B 2.1.
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Die Zeugnisbestandteile – mit Textbausteinen C
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3.1.1 Textbausteine
Herr Peter Müller, geboren am 11. Dezember 1958 in Stuttgart, war vom 1. Januar1998 bis zum 31. Mai 2006 als Vertriebsbeauftragter in unserem Unternehmen tätig.
Frau Barbara Maier, geborene Schmidt, trat am 1. Oktober 2000 in unser Unternehmen ein.
Herr Peter Müller wurde vom 1. November 2001 bis zum 31. Dezember 2005 inunserer Filiale in Offenburg als Betriebselektriker beschäftigt.
3.1.2 Spezielle Textbausteine
Ausbildungszeugnis
Frau Barbara Maier, geboren am 10. Mai 1984, wurde in unserem Unternehmen inder Zeit vom 1. Mai 2003 bis zum 30. April 2006 zur Industriekauffrau ausgebildet.
Zwischenzeugnis
Herr Peter Müller, geboren am 5. Dezember 1958, ist seit dem 1. Januar 1999 inunserem Unternehmen als Finanzbuchhalter beschäftigt.
Wechselnder Aufgabenbereich
Frau Barbara Maier, geboren am 25. November 1977, war vom 1. April 1998 bis zum31. Mai 2006 für unser Unternehmen tätig, seit 1. April 1997 als Geschäftsführungssekretärin.
Außerordentliche Kündigung Herr Peter Müller, geboren am 5. Dezember 1960, wurde vom 1. Januar 2003 bis
zum 10. Oktober 2005 in unserem Unternehmen als Finanzbuchhalter beschäftigt.
3.2 Tätigkeitsbeschreibung
Die Tätigkeitsbeschreibung muss die dem Arbeitnehmer übertragenenAufgaben mit ihren typischen Merkmalen so vollständig und genauangeben, dass sich ein fachkundiger Dritter über den vom Arbeitnehmer wahrgenommenen Aufgabenkreis umfassend informieren kann.Bei Veränderungen des Aufgabenkreises ist die berufliche Entwicklungdes Arbeitnehmers darzulegen.
Der Erwerb besonderer Kenntnisse durch Fortbildungsmaßnahmenist in der Regel anzuführen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen,dass insbesondere bei qualifizierten Arbeitnehmern der Hinweis auf
einzelne Kurse, Seminare usw. negativ ausgelegt werden könnte
Siehe auch das
ZeugnisFormular
in Kapitel D
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C Zeugnisformulierung
52
(hatte die Fortbildung nötig, nutzte den Bildungsurlaub zu Lastendes Betriebsablaufs).Der Umfang der Tätigkeitsbeschreibung hängt von dem Qualifikati-
onsgrad der Aufgaben und von der Dauer der Aufgabenerfüllung ab.Unwesentliches ist nicht aufzunehmen. Aufgaben und Tätigkeiten,die ein Urteil über die Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die Lei-stungsfähigkeit des Arbeitnehmers erlauben, müssen jedoch ange-führt sein90.
Betriebsratstätigkeit
Hinweise auf eine Betriebsratstätigkeit dürfen nicht aufgenommen
werden, es sei denn, dies wird vom Arbeitnehmer ausdrücklich gewünscht91.
Textbausteine für die Tätigkeitsbeschreibung lassen sich nicht sinn-voll einsetzen. Die zahlreichen betrieblichen Aufgaben und dieVielfalt der beruflichen Werdegänge der Arbeitnehmer sind zukomplex und lassen sich durch Standardformulierungen nicht sach-gerecht erfassen. Sie sind daher jeweils individuell auszuformulieren.
Beispiele
Nachfolgend werden einige Beispiele zur Erläuterung der Tätigkeitsbeschreibung vorgestellt.
Sekretärin
Frau Maier war als Sekretärin des Personalleiters tätig. Ihr oblagen die Erstellung der Schreibarbeiten nach Banddiktat undnach Stichworten, die Führung des Terminkalenders, der Empfang von Besuchern sowie der Telefondienst. Außerdem war siemit der Vorbereitung von Konferenzen und der Erstellung vonKonferenz und Besprechungsprotokollen sowie der Planung undAbrechnung von Geschäftsreisen betraut.
90BAG, DB 1976, S. 2211; Dietz, Arbeitszeugnisse ausstellen und beurteilen,
S. 16.91
Dietz, Arbeitszeugnisse ausstellen und beurteilen, S. 17; Weuster/Kersten,Arbeitszeugnisse in Textbausteinen, S. 42; LAG Frankfurt, DB 1978, S. 167;
LAG Hamm, DB 1976, S. 1112.
Beispiele für
Tätigkeits
beschreibungen
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Die Zeugnisbestandteile – mit Textbausteinen C
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EDVOrganisator
Herr Müller war als Organisator für die Sachgebiete Betriebskosten und Auswertungen in unserer EDVAbteilung eingesetzt. Erwar verantwortlich für die Tätigkeitsbereiche Leistungsrechnung
und Rentabilitätsrechnung. Zu seinen Aufgaben gehörten dieProblemanalyse, die Erstellung der Programmvorgaben, die Programmierung, der Test und die Implementierung.
Sachbearbeiter in Einkaufsabteilung
Herr Maier war als Sachbearbeiter in der Abteilung Einkauf eingesetzt. Sein Aufgabengebiet umfasste den selbstständigen Einkauf der Materialien für unsere Produktgruppen aus der Kelle
reitechnik, dem EdelstahlApparatebau und dem Armaturenbau.Ihm oblagen alle mit diesem Arbeitskreis verbundenen Aufgabenwie Angebotseinholung, Führung von Preisverhandlungen, Disposition und Materialbeschaffung, Rechnungsprüfung sowie dieAbwicklung des mit dem Einkauf verbundenen Schriftverkehrs.Aufgrund seiner Französischkenntnisse war er auch in der Lage, Verhandlungen mit französischen Geschäftspartnern zu führen.
Verkaufsleiter mit Aufstieg zum MarketingmanagerHerr Maier war zunächst als Verkaufsleiter für den Bereich PCDeutschland tätig. In dieser Funktion hatte er die Aufgabe, die Verkaufskonzeption den Markterfordernissen anzupassen, zusteuern und zu überwachen und eine erfolgreiche Vertriebsmannschaft aufzubauen und zu leiten. Zum 1. April 2004 übernahm Herr Maier die Aufgabe des Marketingmanagers PC. Indieser Funktion war er verantwortlich für die strategische Marketingplanung PC für den deutschsprachigen Raum, für Marke
ting Research und Development. Daneben entwickelte er strategische Verhandlungskonzeptionen.
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C Zeugnisformulierung
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3.3 Leistungsbeurteilung
In der Leistungsbeurteilung sind die Fähigkeiten und Kenntnisse desArbeitnehmers, seine Arbeitsweise und sein Arbeitserfolg zu beur-
teilen. Dabei sind der Grundsatz des verständigen Wohlwollens undder Grundsatz der Wahrheit zu berücksichtigen. In der Praxis istfestzustellen, dass negative Formulierungen fast nicht vorkommen.Dies bedeutet jedoch nicht, dass lediglich gute Zeugnisse ausgestelltwerden. Vielmehr hat sich in der Praxis ein Formulierungsstil miteiner Skala abgestuft positiver Formulierungen entwickelt, wobeinegative Aussagen vor allem durch Auslassungen als so genanntesberedtes Schweigen ausgedrückt werden92.Besonders ausgefeilt ist diese Formulierungsmethode bei der sogenannten zusammenfassenden Leistungsbeurteilung. Hierbei hatsich eine von den Personalfachleuten allgemein anerkannte Skalavon Formulierungen entwickelt, die einem Notenspiegel gleicht.Weniger eindeutig sind die verwandten Formulierungen für dieBeurteilung der einzelnen Leistungskriterien. In diesem Bereichkann es durchaus zu unterschiedlichen Interpretationen und zuFehldeutungen kommen. So werden gewisse Kriterien, z.B. ehrlich,pünktlich, im Allgemeinen als selbstverständlich vorausgesetzt. Ins-besondere bei Zeugnissen von qualifizierten Arbeitnehmern mussdavon ausgegangen werden, dass die besondere Betonung vonSelbstverständlichkeiten wie Pünktlichkeit oder Ehrlichkeit eine be-wusste Abwertung ausdrückt. Zweifelhaft kann es jedoch sein, wieder Hinweis auf die Ehrlichkeit im Zeugnis eines Kassierers zu be-urteilen ist. Überwiegend wird hierzu die Auffassung vertreten, dieEhrlichkeit eines Kassierers sei unabdingbare Voraussetzung, er habedeshalb Anspruch darauf, dass ihm die Ehrlichkeit im Arbeitszeug-nis bestätigt wird. Demgegenüber ist nach Auffassung des Verfassersdie Ehrlichkeit eines Kassierers als Selbstverständlichkeit nicht ineinem Arbeitszeugnis zu erwähnen. Der ausdrückliche Hinweis kannauf Mängel in anderen Bereichen hinweisen, wenn die Leistungsbe-urteilung eingeschränkt positiv ausfällt93. Umgekehrt schadet die
92
Vgl. Schleßmann, S. 147f.93
Schmid, DB 1986, S. 1334.
Skala positiver
Formulierungen
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attestierte Ehrlichkeit nicht, wenn das Zeugnis insgesamt ein sehrpositives Bild des Kassierers ergibt.Die unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten zeigen die
Nachteile der abgestuft positiven Formulierungspraxis deutlich auf.Nach Ansicht des Verfassers ist die Zeugnisformulierungspraxisweder wegen des Grundsatzes des verständigen Wohlwollens nochaus sonstigen Umständen erforderlich. Sie ist sogar teilweise irrefüh-rend. Wer als Arbeitnehmer nicht mit der Zeugnissprache vertrautist, läuft Gefahr, die Benotung des ihm ausgestellten Arbeitszeug-nisses zu verkennen, obwohl die Beurteilung für die mit der Zeug-nissprache vertrauten Personalfachleute klar formuliert ist. Hinzu
kommt die Gefahr von Fehlinterpretationen in Grenzbereichen.Es wäre deshalb begrüßenswert, wenn Zeugnisse auch für Nicht-fachleute verständlich formuliert würden. Zumindest gegenwärtigkann hiervon allerdings nicht ausgegangen werden.In den nachfolgenden Formulierungsvorschlägen finden sich außerden allgemein verwandten verklausulierten zusammenfassendenLeistungsbewertungen auch Formulierungen, die mit „Klartext“gekennzeichnet sind. Sie drücken die zusammenfassende Leistungs-
beurteilung auch für den mit der Zeugnissprache nicht versiertenArbeitnehmer klar aus. Wer Vorbehalte gegen die allgemein ver-wendeten verklausulierten Leistungsformulierungen hat, sollte dieKlartext-Formulierungen benutzen. In der Leistungsbeurteilung solldie individuelle Leistung des Arbeitnehmers zum Ausdruck gebrachtwerden. Angesprochen werden sollen seine Kenntnisse, Fähigkeitenund Erfolge. Hierbei sind die jeweiligen Anforderungen des Arbeits-platzes sowie die berufstypischen Leistungsmerkmale zu berück-
sichtigen. Die sich hieraus ergebende Vielfalt von Leistungskriterienlässt sich nicht abschließend durch vorformulierte Textbausteineerfassen und beurteilen. Andererseits sind für eine Vielzahl vonBerufen und Arbeitsplätzen identische oder ähnliche Leistungskrite-rien maßgeblich. In diesem Rahmen können die nachstehend ange-führten Beurteilungsvorschläge eingesetzt werden, die die wichtig-sten Leistungskriterien berücksichtigen. Bei der Zeugnis-formulierung ist jeweils zu überprüfen, ob individuelle Modifikatio-
nen und Ergänzungen zur Berücksichtigung der individuellen Lei-stungen des zu beurteilenden Arbeitnehmers vorzunehmen sind.
Klartext
Formulierungen
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C Zeugnisformulierung
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3.3.1 Textbausteine zu acht Leistungskriterien
a) Fachwissen
Sehr gut Herr Müller verfügt über umfassende und vielseitige Fachkenntnisse,auch in Randbereichen.
Herr Müller besitzt sehr gute Fachkenntnisse.
Herr Müller verfügt über außerordentlich umfangreiche Fachkenntnisse.
Gut Herr Müller verfügt über umfassende Fachkenntnisse.
Herr Maier verfügt über vielseitige Fachkenntnisse.
Herr Müller besitzt besonders fundierte Fachkenntnisse.
Befriedigend Herr Müller verfügt über solide Fachkenntnisse.
Herr Müller ist aufgrund seines soliden Fachwissens in der Lage, dieihm übertragenen Aufgaben zu erledigen.
Herr Müller verfügt über befriedigende Fachkenntnisse.
Ausreichend Herr Müller verfügt über ein solides Grundwissen in seinem Arbeitsbereich.
Herr Müller verfügt über genügend Fachkenntnisse in seinem Arbeitsbereich.
Herr Müller verfügt grundsätzlich über solide Fachkenntnisse.
Mangelhaft Herr Müller verfügt über entwicklungsfähige Kenntnisse seinesArbeitsbereichs.
Herr Müller war stets bemüht, sich erforderliche Fachkenntnisseanzueignen.
Herr Müller verfügt über Fachkenntnisse.
Ungenügend Herr Müller hatte Gelegenheit, sich die erforderlichen Kenntnisseseines Arbeitsbereichs anzueignen.
Herr Müller hat sich bemüht, die nötigen Fachkenntnisse zu erwerben.
Herr Müller hatte viele Angebote, sein Fachwissen zu aktualisieren.
Textbausteine
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Die Zeugnisbestandteile – mit Textbausteinen C
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b) Auffassungsgabe und Problemlösungsfähigkeit
Sehr gut Er ist in der Lage, auch schwierige Situationen sofort zutreffend zuerfassen und schnell richtige Lösungen zu finden.
Er erkennt und berücksichtigt sofort und sicher auch bereichsübergreifende Zusammenhänge, setzt schnell und richtig Prioritäten undfindet gute Lösungen.
Er hat eine sehr gute Auffassungsgabe und kann auftretende Probleme schnell und sicher lösen.
Gut Er überblickt schwierige Zusammenhänge, erkennt das Wesentlicheund ist in der Lage, schnell Lösungen aufzuzeigen und hat eine guteAuffassungsgabe.
Er ist in der Lage, Probleme schnell zutreffend zu analysieren und
sicher zu lösen.Er hat eine gute Auffassungsgabe und kann auftretende Problemeschnell und zutreffend lösen.
Befriedigend Er findet sich in neuen Situationen zurecht und ist auch in der Lage,komplizierte Zusammenhänge zu erfassen.
Er kann auf Grund seiner Auffassungsgabe auftretende Problemezutreffend lösen.
Er überblickt schwierige Aufgaben und findet zutreffende Lösungen.
Ausreichend Er ist mit Unterstützung seines Vorgesetzten neuen Situationengewachsen und in der Lage, komplizierte Zusammenhänge nachzuvollziehen.
Er kann bereichsübergreifende Zusammenhänge erfassen und seineKenntnisse umsetzen.
Er überblickt auf Grund seiner Auffassungsgabe die ihm gestelltenAufgaben und findet zutreffende Lösungen.
Mangelhaft Er ist mit Unterstützung seines Vorgesetzten neuen Situationen imWesentlichen gewachsen.
Er ist mit seiner Auffassungsgabe in der Lage, auftretende Problemezu erkennen und zu ihrer Lösung beizutragen.
Er überblickt auf Grund seiner Auffassungsgabe die ihm gestelltenAufgaben und findet Lösungen.
Ungenügend Er war bemüht, mit Unterstützung seines Vorgesetzten neuen Situationen gerecht zu werden.
Er ist oft auf Grund seiner Auffassungsgabe in der Lage, auftretendeProbleme zu erkennen und Vorschläge zu deren Lösung zu unterbreiten.
Er überblickt auf Grund seiner Auffassungsgabe in der Regel die ihmgestellten Aufgaben und findet Lösungen.
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c) Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative
Sehr gut Herr Müller zeigte stets Eigeninitiative und überzeugte durch seinegroße Einsatzbereitschaft.
Herr Müller identifiziert sich mit seinen Aufgaben und arbeitet mitsehr viel Engagement und Eigeninitiative.
Hervorzuheben sind Herrn Müllers außergewöhnliche Einsatzbereitschaft und seine Eigeninitiative.
Gut Herr Müller ergriff von sich aus die Initiative und setzte sich mitüberdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft für unser Unternehmenein.
Herr Müller arbeitet mit viel Engagement und Eigeninitiative.
Hervorzuheben sind Herrn Müllers besonderes Engagement und seineEigeninitiative.
Befriedigend Herr Müller zeigte Einsatzbereitschaft und Initiative.
Herr Müller arbeitet mit Eigeninitiative und Engagement.
Erwähnenswert sind sein Engagement und seine Eigeninitiative.
Ausreichend Herr Müller hat der geforderten Einsatzbereitschaft entsprochen.
Herr Müller verfügt über ausreichend Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft.
Herr Müller arbeitet grundsätzlich engagiert und mit Eigeninitiative.
Mangelhaft Herr Müller hat der geforderten Einsatzbereitschaft im Wesentlichenentsprochen.
Herr Müller erfüllte auch oft die geforderte Leistungsbereitschaft undEigeninitiative.
Herr Müller arbeitete auch oft engagiert und zeigte grundsätzlich
auch Eigeninitiative.
Ungenügend Herr Müller hat sich bemüht, der geforderten Einsatzbereitschaft zuentsprechen.
Herr Müller bemühte sich oft, der geforderten Leistungsbereitschaftund Eigeninitiative zu entsprechen.
Herr Müller war stets bemüht, sein Engagement und seine Eigeninitiative nachzuweisen.
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Die Zeugnisbestandteile – mit Textbausteinen C
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d) Belastbarkeit
Sehr gut Auch stärkstem Arbeitsanfall ist er jederzeit gewachsen.
Auch bei sehr hoher Belastung erzielte er sehr gute Arbeitsergebnisse.
Trotz stärkster Beanspruchung hat er die zeitlichen Vorgaben stetseingehalten.
Gut Auch starkem Arbeitsanfall ist er jederzeit gewachsen.
Auch bei hoher Belastung erzielte er gute Arbeitsergebnisse.
Trotz starker Beanspruchung hat er zeitliche Vorgaben immer eingehalten.
Befriedigend Er ist starkem Arbeitsanfall gewachsen.
Auch bei hoher Arbeitsbelastung erzielte er im Wesentlichen guteArbeitsergebnisse.
Er hat sich auch bei starker Beanspruchung an zeitliche Vorgabengehalten.
Ausreichend Er ist starkem Arbeitsanfall im Wesentlichen gewachsen.
Auch bei hoher Arbeitsbelastung erzielte er teilweise gute Arbeitsleistungen.
Er ist dem üblichen Arbeitsanfall gewachsen.
Mangelhaft Dem üblichen Arbeitsanfall ist Herr Müller im Wesentlichengewachsen.
Auch bei hoher Arbeitsbelastung bemühte er sich, gute Arbeitsergebnisse zu erzielen.
Herr Müller war bei starker Beanspruchung bemüht, mit Ausdauer zuarbeiten.
Ungenügend Er war stets bestrebt, den üblichen Arbeitsanfall zu bewältigen.
Auch bei hoher Arbeitsbelastung bemühte er sich, teilweise guteArbeitsergebnisse zu erzielen.
Herr Müller war bei starker Beanspruchung teilweise bemüht, mitAusdauer zu arbeiten.
Textbausteine
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C Zeugnisformulierung
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e) Denk und Urteilsvermögen(für gewerbliche Mitarbeiter teilweise nicht relevant)
Sehr gut Besonders hervorzuheben ist seine Urteilsfähigkeit, die ihn auch in
schwierigen Lagen zu einem eigenständigen, abgewogenen undzutreffenden Urteil befähigt.
Auch in akuten Problemlagen zeichnet sich Herr Müller stets durchverantwortungsbewusstes und immer zutreffendes Urteil aus, wobeier stets die Übersicht behält.
Besonders hervorzuheben sind seine ausgezeichneten analytischenFähigkeiten.
Gut Seine Urteilsfähigkeit ist geprägt durch seine klare und logischeGedankenführung, die ihn zu sicheren Urteilen befähigt.
Auch in akuten Problemlagen behielt Herr Müller stets die Übersicht,wobei er immer eine verantwortungsbewusste und zutreffendeEntscheidung traf.
Hervorzuheben sind seine guten analytischen Fähigkeiten.
Befriedigend Seine folgerichtige Denkweise kennzeichnet seine sichere Urteilsfähigkeit in vertrauten Zusammenhängen.
Auch in akuten Problemlagen behielt Herr Müller die Übersicht, wobeier verantwortungsbewusste Entscheidungen traf.
Anzuerkennen sind seine analytischen Fähigkeiten.Ausreichend In vertrautem Zusammenhang kann er sich auf seine Urteilsfähigkeit
stützen.
Erwähnenswert ist seine Urteilsfähigkeit, die ihn zu verantwortungsbewussten Entscheidungen befähigt.
Erwähnenswert sind seine grundsätzlich soliden analytischen Fähigkeiten.
Mangelhaft In vertrautem Zusammenhang kann er sich im Wesentlichen auf seineUrteilsfähigkeit stützen.
Seine Urteilsfähigkeit ermöglicht ihm, im Wesentlichen zutreffendeEntscheidungen zu fällen.
Erwähnenswert sind seine analytischen Fähigkeiten, die ihn häufig zuim Wesentlichen zutreffenden Entscheidungen befähigen.
Ungenügend Seine Urteilsfähigkeit ist geprägt durch sprunghafte, teils widersprüchliche Gedankenführung, ohne zu erkennen, worauf es ankommt.
Seine Urteilsfähigkeit ist verbesserungsfähig.
Herr Müller hat sich bemüht, sein analytischen Fähigkeiten zu schulen.
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f) Zuverlässigkeit
Sehr gut Herr Müller arbeitete stets sehr zuverlässig und genau.
Herr Müller arbeitete absolut zuverlässig.
Die Arbeitsleistung von Herrn Müller war jederzeit durch höchsteZuverlässigkeit und Verlässlichkeit geprägt.
Gut Herr Müller arbeitete stets zuverlässig und gewissenhaft.
Herr Müller arbeitete jederzeit zuverlässig.
Die Arbeitsleistung von Herrn Müller war stets durch hohe Zuverlässigkeit geprägt.
Befriedigend Herr Müller arbeitete zuverlässig und genau.
Die Arbeitsleistung von Herrn Müller war durch Zuverlässigkeitgekennzeichnet.
Herr Müller ist zuverlässig und arbeitet genau.
Ausreichend Herr Müller bewältigte die entscheidenden Aufgaben zuverlässig.
Herr Müller bearbeitete die wichtigen Aufgaben zuverlässig.
Herr Müller arbeitete bei allen wesentlichen Aufgaben zuverlässig.
Mangelhaft Herr Müller arbeitete in der Regel zuverlässig.
Herr Müller arbeitete im Wesentlichen zuverlässig.
Herr Müller bearbeitete seine Aufgaben in der Regel zuverlässig.
Ungenügend Herr Müller war um zuverlässige Arbeitsweise bemüht.
Herr Müller versuchte stets, zuverlässig zu arbeiten.
Herr Müller arbeitete nicht zuverlässig.
g) Fachkönnen
Sehr gut Er beherrschte seinen Arbeitsbereich sicher, hatte oft neue Ideen undfand optimale Lösungen.
Er arbeitete jederzeit umsichtig, sorgfältig und rationell.
Er bewältigte seine Aufgaben jederzeit sicher, arbeitete rationell undsetzte sein außerordentliches Fachwissen sehr gut um.
Gut Er arbeitete selbstständig und sicher, fand gute Lösungen und hatteneue Ideen.
Er setzte sein gutes Fachwissen stets gut um und arbeitete sicher und
rationell.
Er arbeitete selbstständig, sicher und rationell und fand gute Lösungen.
Textbausteine
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C Zeugnisformulierung
62
Befriedigend Er bewältigte seinen Arbeitsbereich sicher und fand brauchbareLösungen.
Er setzte sein fachliches Wissen um und arbeitete rationell.
Er arbeitetet rationell und wandte sein Fachwissen zuverlässig an.
Ausreichend ... und bewältigte seinen Arbeitsbereich.
Er setzte sein fachliches Wissen bei der Bewältigung seiner Aufgaben
um.
Er war für eine eigenverantwortliche Tätigkeit geeignet.
Mangelhaft Er bewältigte im Wesentlichen die in seinem Arbeitsbereich anfallenden Aufgaben.
Er bearbeitete seine Aufgaben im Wesentlichen ordnungsgemäß.
Er erledigte die wesentlichen Aufgaben.
Ungenügend Er war bestrebt, seinen Arbeitsbereich zu bewältigen.
Er war jederzeit bemüht, seine wesentlichen Aufgaben zu bearbeiten.
Er konnte die anfallenden Arbeiten nur zum Teil zum Abschlussbringen.
h) FortbildungBerufliche Fortbildungsmaßnahmen erweitern den Kenntnisstandund sind für das berufliche Weiterkommen wesentlich. Sie müssen
deshalb grundsätzlich im Zeugnis aufgenommen werden. Angesichtsder Vielfalt der möglichen Fortbildungsmaßnahmen können Stan-dardformulierungen jedoch nicht vorgeschlagen werden. Bei derFormulierung der absolvierten Fortbildungsmaßnahmen ist auch zuberücksichtigen, dass insbesondere bei qualifizierten Arbeitnehmernder Hinweis auf mehrere Kurse, Seminare und Lehrgänge negativ ausgelegt werden kann als Ausnutzung des Fortbildungsangebots zuLasten des Betriebsablaufs.
i) Führungsfähigkeit(nur für Führungskräfte)Die Darstellung und Beurteilung der Führungsleistung sind kom-plex und nur teilweise standardisierbar94. Die angeführten Beurtei-lungen sind deshalb lediglich als Beispiele anzusehen. Sie könnenindividuelle Aussagen über Führungsleistungen nicht ersetzen. Diesgilt insbesondere für Aussagen über den konkreten Führungsstil.
94
Schmid, DB 1986, S. 1334.
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Sehr gut Herr Müller besitzt eine natürliche Autorität, genießt das Vertrauenseiner Mitarbeiter und wird von ihnen anerkannt und geschätzt. Erversteht es, seine Mitarbeiter sicher einzuschätzen, zu motivieren undsie zu sehr guten Leistungen zu führen.
Herr Müller erzielte mit seinen Mitarbeitern stets hervorragendeLeistungen, wobei er die Belange seiner Mitarbeiter jederzeit berücksichtigte und ihre Fähigkeiten erkannte und förderte.
Herr Müller pflegt einen modernen, auf Kooperation und seinerÜberzeugungskraft aufbauenden Führungsstil und motivierte seineMitarbeiter zu sehr guten Leistungen.
Gut Herr Müller wird von seinen Mitarbeitern anerkannt und geschätztund ist in der Lage, die Mitarbeiter entsprechend ihren Fähigkeiten
einzusetzen und mit ihnen gute Leistungen zu erzielen.Herr Müller praktizierte einen kooperativen Führungsstil und ist in derLage, seine Mitarbeiter zu motivieren und sie zielgerichtet zu gutenLeistungen zu führen.
Herr Müller pflegt einen modernen, auf Kooperation und seinerÜberzeugungskraft aufbauenden Führungsstil und motivierte seineMitarbeiter zu guten Leistungen.
Befriedigend Herr Müller praktiziert einen kooperativen Führungsstil und ist in derLage, seine Mitarbeiter zu motivieren und sie zielgerichtet zu gutenLeistungen zu führen.
Herr Müller verstand es, die Unternehmensziele mit seinen Mitarbeitern effektiv umzusetzen und dabei die Belange seiner Mitarbeiter zuberücksichtigen.
Herr Müller pflegt einen modernen, auf Kooperation und Überzeugungskraft aufbauenden Führungsstil, mit dem er seine Mitarbeitermotivierte.
Ausreichend Herr Müller praktiziert einen kooperativen Führungsstil und ist in der
Lage, seine Mitarbeiter anzuleiten und verantwortlich zu führen.
Herr Müller führt geradlinig und konsequent und ist in der Lage,Mitarbeiter sachgerecht anzuleiten.
Herr Müller pflegt einen modernen, auf Kooperation und Überzeugungskraft aufbauenden Führungsstil, mit dem er seine Mitarbeitersachgerecht anleitete.
Textbausteine
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C Zeugnisformulierung
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Mangelhaft Herr Müller wird von seinen Mitarbeitern respektiert und bewältigtmit ihnen im Wesentlichen die seiner Abteilung gesteckten Ziele.
Herr Müller praktiziert einen kooperativen Führungsstil und ist in derLage, mit seinen Mitarbeitern, die seiner Abteilung gesteckten Ziele
im Wesentlichen zu erreichen.
Herr Müller pflegt einen modernen, auf Kooperation aufbauendenFührungsstil, mit dem er seine Mitarbeiter zur Bewältigung derwesentlichen Ziele motivierte.
Ungenügend Herr Müller ist in der Lage, die disziplinierte Arbeitsweise der ihm
unterstellten Mitarbeiter zu gewährleisten.
Herr Müller ist bestrebt, die in seinem Referat auftretenden Problemeauf der Grundlage des in unserem Hause praktizierten kooperativen
Führungsstils zu analysieren und zu lösen.
Herr Müller versteht es, die Arbeitsfähigkeit seines Bereiches imWesentlichen zu gewährleisten und seine Mitarbeiter anzuleiten.
3.3.2 Zusammenfassende Leistungsbeurteilung
Für die zusammenfassende Leistungsbeurteilung haben sich imPersonalwesen weitgehend anerkannte Standardformulierungenentwickelt, die mit einem Notenschema vergleichbar sind95.
Sehr gute, weit überdurchschnittliche Leistungen: Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets (jederzeit, immer) zur vollsten Zufrie
denheit erfüllt.
Wir waren mit den Leistungen jederzeit außerordentlich zufrieden.
Die Leistungen haben jederzeit und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennunggefunden.
Wir waren mit den Leistungen stets in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden.
Wir waren mit den Leistungen stets in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden.
Seine Leistungen übertrafen unsere sehr hohen Erwartungen.
Seine Leistungen werden zusammenfassend als sehr gut beurteilt (Klartext).
95
Vgl. hierzu und zum Folgenden: Schmid, DB 1982, S. 1111ff.; Dietz, Arbeits-
zeugnisse ausstellen und beurteilen, S. 32ff.; Lucas, Arbeitszeugnisse richtig
deuten, S. 125ff.;Dachrodt, Zeugnisse lesen und verstehen, S. 54; Knebel, DasVorstellungsgespräch, S. 26ff.; Schulz, Alles über Arbeitszeugnisse, 5. 98ff.;
Küchle/Hessel, Zeugnismuster für die betriebliche Praxis, 5.11.
Textbausteine
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65
Der Zeitfaktor stets, jederzeit oder immer im Zusammenhang mitdem nicht mehr steigerungsfähigen Grad der Zufriedenheit bringtdie Bestnote zum Ausdruck.
Der Superlativ „stets zur vollsten Zufriedenheit“ ist zwar grammati-kalisch falsch, hat sich bei der Beurteilung von sehr guten Mitarbei-tern jedoch eingebürgert. Wer berechtigterweise diese falsche Aus-drucksweise nicht verwenden will, sollte trotzdem nicht diesprachlich korrekte Fassung „stets zur vollen Zufriedenheit“ – diegrammatikalisch gesehen nicht mehr steigerungsfähig ist (voller alsvoll gibt es nicht) – verwenden. Hierdurch würde trotz der sprach-lich korrekten Ausdrucksweise für weite Kreise des Personalwesens
eine nicht gewünschte Leistungsminderung signalisiert. Stattdessensollte eine der anderen oben angeführten Standardformulierungengewählt werden.
Gute, überdurchschnittliche Arbeitsleistungen
Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets (jederzeit, immer) zu unserer vollenZufriedenheit erfüllt (bewältigt).
Wir waren während des gesamten Beschäftigungsverhältnisses mit seinen Leis
tungen voll und ganz zufrieden. Seine Leistungen fanden stets unsere volle Anerkennung.
Die Leistungen haben unseren Erwartungen und Anforderungen stets voll entsprochen.
Seine Leistungen übertrafen unsere hohen Erwartungen.
Seine Leistungen werden zusammenfassend als gut bewertet (Klartext).
Der Zeitfaktor „stets“ macht deutlich, dass der Grad der ausge-drückten Zufriedenheit zeitlich nicht eingeschränkt ist. Der Gradder Zufriedenheit ist gegenüber der sehr guten Beurteilung abge-schwächt und kennzeichnet die Benotung als gut und überdurch-schnittlich.
Befriedigende, durchschnittliche Arbeitsleistungen:
Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt(bewältigt).
Wir waren mit seinen Leistungen voll zufrieden.
Textbausteine
Textbausteine
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C Zeugnisformulierung
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Seine Leistungen haben unseren Erwartungen und Anforderungen voll entsprochen.
Seine Leistungen haben unseren Erwartungen und Anforderungen in jeder Hinsichtentsprochen.
Seine Leistungen übertrafen unsere Erwartungen.
Seine Leistungen werden zusammenfassend als befriedigend bewertet (Klartext).
Hier fehlt der Zeitfaktor „stets“. Mit dem Mittel des beredtenSchweigens wird hierdurch zum Ausdruck gebracht, dass die atte-stierte volle Zufriedenheit nicht immer vorhanden war und deshalbnur befriedigende Leistungen bescheinigt werden sollen.
Nicht befriedigende, ausreichende Arbeitsleistungen Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.
Mit seinen Leistungen waren wir zufrieden.
Er hat unseren Erwartungen entsprochen.
Seine Leistungen entsprachen unseren Erwartungen.
Seine Arbeitsleistungen werden zusammenfassend mit ausreichend beurteilt (Klartext).
Hier fehlt außer dem Zeitfaktor „stets“ ein die Zufriedenheit be-schreibendes positives Attribut. Dies kennzeichnet die lediglichausreichende Benotung, wenn in den sonstigen Zeugnisaussagenkeine bessere Tendenz erkennbar ist.
Mangelhafte und unzureichende ArbeitsleistungenMangelhafte oder unzureichende Arbeitsleistungen werden in Ar-beitszeugnissen mit Hilfe des beredten Schweigens vielfach dadurch
ausgedrückt, dass eine aussagekräftige Leistungsbeurteilung, insbe-sondere die zusammenfassende Leistungsbeurteilung, fehlt. Damitumgeht der Zeugnisaussteller häufig eine unangenehme Diskussionmit dem betroffenen Arbeitnehmer, u. U. auch ein Arbeitsgerichts-verfahren über die Berechtigung der mangelhaften Leistungsbeur-teilung. Es muss allerdings bezweifelt werden, dass diese Beurtei-lungspraxis den gegenseitigen Interessen entspricht und mit demGrundsatz der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in Einklang steht.Mit Hilfe der Standardformulierungen lassen sich auch die mangel-haften und unzureichenden Arbeitsleistungen im Zeugnis beschrei-
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ben, wobei die bekannten Floskeln eine Differenzierung zwischenoberem mangelhaft bis völlig unzureichend erlauben. Die nachfol-gend angeführten Formulierungen drücken die abgestufte Benotung
im mangelhaften und unzureichenden Bereich aus. Sie beginnen beider Benotung „oberes mangelhaft“ und enden bei der Benotung„völlig unzureichend“.
Mangelhafte Arbeitsleistungen Er hat die ihm übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen (überwiegend, im
Wesentlichen) zu unserer Zufriedenheit erledigt.
Er hat unsere Erwartungen (größtenteils, im Wesentlichen) erfüllt.
Seine Aufgaben hat er oft bewältigt.
Er hat unseren Erwartungen (in etwa) entsprochen.
Seine Leistungen entsprachen im Allgemeinen unseren Erwartungen.
Seine Leistungen entsprachen häufig unseren Erwartungen.
Seine Leistungen entsprachen nicht unseren Anforderungen, waren jedoch nichtunzureichend (Klartext).
Unzureichende Arbeitsleistungen Er führte die ihm übertragenen Arbeiten mit (großem) Fleiß und Interesse durch.
Er machte sich mit großem Eifer an die ihm übertragenen Aufgaben.
Er war an seinen Aufgaben (sehr) interessiert.
Er war (stets) bemüht, die Arbeiten (zu unserer vollen Zufriedenheit) zu erledigen.
Er hatte Gelegenheit, alle innerhalb der Abteilung zu erledigenden Arbeiten kennenzu lernen.
Er zeigte für seine Arbeit (großes) Verständnis und Interesse.
Er war (stets) bestrebt, die erwarteten Leistungen zu erbringen.
Er hat sich (stets) bemüht, den (hohen) Anforderungen gerecht zu werden.
Neue Aufgaben betrachtete er als Herausforderung, der er sich mutig stellte.
Er setzte sich im Rahmen seiner Möglichkeiten (stets) engagiert ein.
Er hatte Gelegenheit, seine Aufgaben kennen zu lernen, und machte Vorschläge zuihrer Bewältigung.
Seine Arbeitsleistungen waren unzureichend (Klartext).
Textbausteine
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C Zeugnisformulierung
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Unklare LeistungsbeurteilungAußer den vorgestellten Standardformulierungen finden sich gele-gentlich Formulierungen zur zusammenfassenden Leistungsbeur-teilung, deren Einstufung in der Notenskala nicht eindeutig ist.
„Zur vollsten Zufriedenheit“
Dieses Prädikat stellt gegenüber der vollen Zufriedenheit eineAufwertung dar. Zweifelhaft ist jedoch, ob dieses Prädikat derBeurteilung „stets zur vollen Zufriedenheit“ entspricht, es übertrifft und gute oder sogar sehr gute Leistungen attestieren soll.Nach den Erfahrungen des Verfassers aus mehr als 500 Zeugnisbeurteilungs und Berichtigungsverfahren ist dies entgegenKüchle/Hessel96 nicht der Fall. Wahrscheinlich ist vielmehr, dassderjenige, der die Formulierung „zur vollsten Zufriedenheit“verwendet, über die Zeugnissprache sehr genau informiert undsich der Bedeutung des Zeitfaktors bewusst ist. Wenn der Zeitfaktor „stets“ trotzdem nicht angeführt wird, soll bewusst einezeitliche Einschränkung gemacht werden, Außerdem wurde daseindeutig als gut eingestufte Prädikat „stets zur vollen Zufriedenheit“ bewusst vermieden.
„Zur vollsten Zufriedenheit“ muss danach als Prädikat zwischen
„zur vollen Zufriedenheit“ und „stets zur vollen Zufriedenheit“angesehen werden.
„Stets zur Zufriedenheit“
wird häufig als Zwischenstufe zwischen „zur vollen Zufriedenheit“ und „zur Zufriedenheit“ angesehen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein die Zufriedenheit verstärkendes Attributfehlt und somit ausgedrückt wird, dass die im Klartext nicht zufrieden stellenden Leistungen stets vorhanden waren. Dies kann
gegenüber dem Prädikat „zur Zufriedenheit“ allenfalls eine geringfügige, wenn nicht unbedeutende Besserstellung bedeuten,Erkennbar wird mit dem Zeitfaktor jedoch, dass der Zeugnisaussteller die Zeugnisformulierungspraxis kennt und dass er nichtinfolge Unkenntnis dem allgemeinen Sprachgebrauch entsprechend eine befriedigende Beurteilung mit der Erwähnung seinerZufriedenheit ausdrücken wollte.
96
Küchle/Hessel, Zeugnismuster für die betriebliche Praxis, 5.11.
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Von manchen Arbeitsgerichten, teilweise auch vom Bundesarbeits-gericht, werden einige der oben angeführten Standardformulierun-gen besser eingestuft als hier dargelegt. So wurde das Prädikat „zu
unserer Zufriedenheit“ vom Bundesarbeitsgericht im Jahre 1976 alsdurchschnittliche, befriedigende Beurteilung angesehen97. Demge-genüber gehen die Praxis sowie die Literatur nach wie vor davonaus, dass dieses Prädikat nicht befriedigende, ausreichende Arbeits-leistungen bescheinigt. Vom Arbeitsgericht Freiburg wurde hierzuentschieden, das Prädikat „zufrieden stellende Leistungen“ bringenach dem im Arbeitsleben üblichen Sprachgebrauch „gerade nochausreichende Arbeitsleistungen“ zum Ausdruck98. Diese Entschei-
dung berücksichtigt zutreffend die gängige Zeugnisformulie-rungspraxis.Bei der Einstufung der vorgestellten Standardformulierungen wurdedie Bewertung durch die im Personalwesen Tätigen als Maßstabzugrunde gelegt, da Arbeitszeugnisse ihre Bedeutung überwiegend indiesem Bereich haben. Etwaige Differenzen zu einzelnen Gerichts-entscheidungen wurden in Kauf genommen.
3.4 Persönliche Führung (Sozialverhalten)Das Sozialverhalten der Mitarbeiter am Arbeitsplatz hat in den ver-gangenen Jahrzehnten an Bedeutung für den Unternehmenserfolggewonnen. Eine größere Delegation der Aufgaben und die erweiterteÜbertragung von Kompetenzen auf die Mitarbeiter führten zu mehrSelbstständigkeit und Freiheit der Mitarbeiter. Die Bedeutung derHaltung des Einzelnen nimmt daher zu. Auch die stärkere Mündig-keit und Selbstständigkeit führen dazu, dass die Führung der Mitar-beiter im Unternehmen bei der Beurteilung der Qualifikation wich-tiger wurde. Mitarbeiter sind nicht zuletzt aufgrund modernerFührungsprinzipien nicht mehr in dem Maße wie früher gezwun-gen, sich Vorgesetzten wider eigene Einsicht unterzuordnen. Siekönnen offener ihre Meinung sagen und dadurch mehr als früherkonstruktive oder destruktive Wirkung entfalten. Das richtige Ver-
97
BAG, DB 1976, S. 2211.98
Arbeitsgericht Freiburg, Urteil vom 7.3.1989, 2 Ca 590/88.
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C Zeugnisformulierung
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halten und die Einordnung im Unternehmen sind deshalb in erheb-lichem Maße leistungsbestimmend99.
Aussagen über das Sozialverhalten sind wesentlicher Bestandteil ei
nes vollständigen Arbeitszeugnisses. Vom Gesetz werden Aussagenüber die dienstliche Führung des Arbeitnehmers im qualifiziertenZeugnis verlangt.
Das Sozialverhalten betrifft das Verhältnis zu Vorgesetzten, Kollegen,Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern. Ähnlich wie bei derLeistungsbeurteilung hat sich bei der Bewertung des sozialen Verhal-tens eine differenzierte Formulierungspraxis entwickelt, die ebenfallsgekennzeichnet ist durch abgestuft positive Formulierungen mit be-wussten Auslassungen als beredtem Schweigen, um auffällig negativeAussagen zu vermeiden. In der Literatur wird vielfach einzelnenZeugnisklauseln eine besonders nachteilige Aussage zugeordnet.Anders als bei der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung mussallerdings bezweifelt werden, ob die Klassifikation der in den Ar-beitszeugnissen verwandten Formulierungen weitgehend anerkanntist. Nach Einschätzung des Verfassers gibt es bei der Einordnung der
Floskeln zur Beurteilung des Sozialverhaltens teilweise Unsicherheiten.3.4.1 Textbausteine
Die in Klammern gesetzten Ausführungen sind nicht notwendigerBestandteil einer sehr guten bzw. guten Beurteilung, sie steigern
jedoch die Aussagefähigkeit des Zeugnisses.
Sehr guteBeurteilung
Sein persönliches Verhalten war stets vorbildlich. Bei Vorgesetzten, Geschäftspartnern und Kollegen ist er sehr geschätzt.(Herr Müller fördert aktiv die Zusammenarbeit, übt und akzeptiertsachliche Kritik, ist stets hilfsbereit und stellt, falls erforderlich,auch persönliche Interessen zurück.)
Herr Müller war immer freundlich und zuvorkommend. Seinpersönliches Verhalten war stets vorbildlich.
Das persönliche Verhalten von Herrn Müller war immer vorbildlich. Er trug in hohem Maße zu einem harmonischen und erfolgreichen Arbeitsklima bei.
99
Vgl. hierzu und zum Vorstehenden: Knebel, Das Vorstellungsgespräch, S.38.
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GuteBeurteilung
Sein persönliches Verhalten war stets einwandfrei. Bei Vorgesetzten, Geschäftspartnern und Kollegen ist er geschätzt.(Herr Müller unterstützt die Zusammenarbeit, ist stets hilfsbereitund in der Lage, sachliche Kritik zu üben und zu akzeptieren.)
Herr Müller war freundlich und zuvorkommend. Sein persönliches Verhalten war jederzeit einwandfrei.
Das persönliche Verhalten von Herrn Müller war immer einwandfrei. Er trug zu einem harmonischen und erfolgreichen Arbeitsklima bei.
BefriedigendeBeurteilung
Sein persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kunden undKollegen war einwandfrei.
Herr Müller war freundlich und korrekt. Sein persönliches Verhalten war einwandfrei.
Das persönliche Verhalten von Herrn Müller war immer korrekt.
AusreichendeBeurteilungen
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Geschäftspartnern undKollegen war höflich und korrekt.
Seine Führung gab uns zu Beanstandungen keinen Anlass.
Herr Müller war höflich und korrekt. Sein persönliches Verhaltenwar angemessen.
MangelhafteBeurteilungen
Sein persönliches Verhalten gegenüber Kollegen und Geschäftspartnern war einwandfrei. (Deutet auf Mängel im Verhalten zu Vorgesetzten hin.)
Sein persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Geschäftspartnern war einwandfrei. (Deutet auf Probleme im Umgang mit Kollegen hin.)
Das persönliche Verhalten von Herrn Müller war im Wesentlicheneinwandfrei. (Deutet im Allgemeinen auf Probleme im persönli
chen Verhalten hin.)UnzureichendeBeurteilung
Das persönliche Verhalten von Herrn Müller war nicht frei vonBeanstandungen. Ihm fiel es schwer, sich in die betriebliche Ordnung einzufügen.
Das persönliche Verhalten von Herrn Müller war nicht frei vonBeanstandungen. Im Umgang mit seinen Vorgesetzten ergabensich Probleme.
Das persönliche Verhalten von Herrn Müller war nicht frei vonBeanstandungen. Im Umgang mit seinen Kollegen entstandenProbleme in der Zusammenarbeit.
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3.4.2 Spezielle Textbausteine
In der Zeugnisliteratur werden häufig besondere Zeugnisfloskelnvorgestellt, denen eine konkrete, nachteilige Aussage zugemessen
wird. Ob diese Floskeln stark verbreitet sind, muss nach den Erfah-rungen des Verfassers bezweifelt werden. Da die angegebenen Inter-pretationen aus dem Wortlaut der Formulierung auch nicht ersicht-lich sind, müssen derartige Zeugnisfloskeln als unzulässigeGeheimsprache abgelehnt werden100. Für eine solche Geheimsprachebesteht auch kein Bedarf.
Wenn ein bedeutsames Fehlverhalten vorliegt, sollte sich kein Zeugnisaussteller scheuen, dies im Zeugnis klar zum Ausdruck zu bringen.Hieran ist er durch den Grundsatz der wohlwollenden Zeugniserteilung entgegen einer in der Praxis weit verbreiteten Auffassung auchkeinesfalls gehindert. Im Gegenteil, der Grundsatz der Zeugniswahrheit gebietet es vielmehr, ein für das Arbeitsverhältnis wesentlichesFehlverhalten im Zeugnis anzuführen.
Wer diesem Grundsatz nicht nachkommt und sich auf eine ver-schlüsselte Botschaft aufgrund eines vermeintlichen Geheimcodes
verlässt, riskiert u. U. Schadensersatzansprüche, wenn beispielsweiseder neue Arbeitgeber die verschlüsselte Warnung vor einem unehrli-chen Kassierer nicht versteht.Um unbeabsichtigten Fehldeutungen zu vermeiden und etwaigenSchadensersatzansprüchen vorzubeugen, wird dringend empfohlen,die nachstehend angeführten, in der Literatur101 als „Geheimcode“vorgestellten Zeugnisklauseln nicht zu verwenden.
Zeugnistext Codierte Aussage
Durch seine Geselligkeit trug er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.
Er neigt zu übertriebenem Alkoholgenuss.
Für die Belange der Mitarbeiterbewies er immer Einfühlungsvermögen.
Er suchte ständig sexuelle Kontakte zuMitarbeiterinnen.
100
Ähnlich Dietz: Arbeitszeugnisse ausstellen und beurteilen, S. 36.101Schulz, Alles über Arbeitszeugnisse, S. 105ff.; Lucas, Arbeitszeugnisse richtig
deuten, S. 127ff.; Dachrodt, Zeugnisse lesen und verstehen, S. 56ff.
Liegt eine
codierte Aussage
vor?
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Für die Belange der Belegschaftbewies er/sie immer umfassendes Verständnis.
Homosexuelle/lesbische Aktivitäten imUnternehmen.
Im Kollegenkreis galt er als toleran
ter Mitarbeiter.
Für den Vorgesetzten dagegen war er
ein schwerer Brocken. Mit seinen Vorgesetzten ist er gut
zurechtgekommen.Ein Mitläufer, der sich gut zu verkaufenweiß.
Wir lernten ihn als umgänglichenKollegen kennen.
Viele sahen ihn lieber gehen als kommen.
Aufgrund seiner anpassungsfähigenund freundlichen Art war er im Betrieb sehr geschätzt.
Er hatte Probleme mit dem Alkoholwährend der Arbeitszeit.
Er hat zur Verbesserung des Betriebs
Klimas beigetragen.
Alkoholprobleme im Dienst.
Herr M. trat engagiert für die Interessen der Kollegen ein.
Herr M. war im Betriebsrat tätig.
Herr M. trat sowohl innerhalb alsauch außerhalb unseres Unternehmens engagiert für die Interessender Arbeitnehmer ein.
Er hat sich gewerkschaftlich betätigt.
3.5
SchlussformulierungIn der Schlussformulierung finden sich Angaben zur Beendigung desArbeitsverhältnisses, zunehmend eine sog. DankesBedauernsFormelsowie Zukunftswünsche. Üblicherweise werden diese Aussagen imletzten Absatz des Zeugnisses zusammengefasst.
Nach der empirischen Untersuchung von Preibisch102 - die allerdingsnicht als repräsentativ gelten kann, weil die untersuchten 659 Ar-
beitszeugnisse von einer Großfirma zur Verfügung gestellt wurden –enthielten 74% der analysierten Arbeitszeugnisse einen Hinweisdarauf, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Wunsch desArbeitnehmers erfolgte. Es ist wohl auszuschließen, dass dieser hoheProzentsatz mit der Realität übereinstimmt. Die Floskel „auf eigenenWunsch“ wird häufig auch dann verwandt, wenn die Initiative zurBeendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber ausgeht. In
102
Preibisch, Das Arbeitszeugnis im kommunikativen Handlungsumfeld eines
Arbeitsplatzwechsels, S. 38.
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der damaligen Untersuchung103 wurden von Preibisch im Anschlussan die Angaben zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses in 20% derZeugnisse Schlussworte des Bedauerns und des Dankes ermittelt.
Preibisch folgert daraus zutreffend, dass hierdurch die sonstigenAngaben im Zeugnis ein zusätzliches positives Gewicht erhalten, dadiese Aussagen nicht erwartet werden und sich von floskelhaftenAustrittsformulierungen abheben104.Zumindest seit den 90er Jahren kann davon ausgegangen werden,dass von Personalfachleuten die Dankes-Bedauerns-Formel gezielteingesetzt wird, um die kaum noch aussagekräftige Formel „auf eigenen Wunsch“ inhaltlich zu modifizieren und die Leistungs- und
Verhaltensbeurteilungen zu unterstreichen oder zu relativieren.Knebel hat mit Recht darauf hingewiesen, keinem Vorgesetzten fallees ein, einem Arbeitnehmer zu bescheinigen, sein Ausscheiden wer-de bedauert, wenn dies nicht zutreffe105. Folgerichtig wurden in „Im-pulse“106 abgestufte Grußformeln als gebräuchliche Bewertungskrite-rien vorgestellt, die jeder Personalchef verstehe. Nach demWirtschaftsmagazin „Capital“ schauen routinierte Personalchefs ausgutem Grund zuerst auf die Schlussformulierung und überprüfen,
ob für die geleistete Arbeit gedankt und das Ausscheiden bedauertwird und ob die besten Wünsche für den weiteren Berufsweg mitge-geben werden (Capital 4/91). Von Dachrodt wird der Einsatz derBedauerns-Formel als Benotungsmittel bereits 1984 dargelegt107 undin Formularen zur Erstellung von Arbeitszeugnissen finden sichebenfalls abgestufte Grußformeln mit Dankes- und Bedauernsklau-seln108. Auch nach den Erfahrungen des Verfassers werden Aussagen
103
Die Veröffentlichung erfolgte 1982.104
Preibisch, Das Arbeitszeugnis im kommunikativen Handlungsumfeld eines
Arbeitsplatzwechsels, S. 38.105
Knebel, Das Vorstellungsgespräch, 9. Aufl. 1987, S. 25.106
Impulse, November 1989.107
Dachrode, Zeugnisse lesen und verstehen, 1. Aufl. 1984, S. 57.108
Vgl. die von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
herausgegebenen Formulare zur Erstellung von Arbeitszeugnissen, abgedruckt
in Kador, Instrumente der Personalarbeit: Praktische Arbeitshilfe für Klein-und Mittelbetriebe, S. 203, 206; Personal-Formulare des Bundesinnungsver-
bandes des Glaserhandwerks.
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des Dankes und des Bedauerns vielfach als bewusste Beurteilungs-kriterien eingesetzt.Die Funktion der Schlussformulierung als Bewertungskriterium
wird bisher in der Rechtsprechung noch wenig berücksichtigt. VomLandesarbeitsgericht Hessen war – allerdings 1981 – entschiedenworden, zu Dank oder zu Wünschen sei rechtlich niemand ver-pflichtet, da es sich um einen Ausdruck gesellschaftlichen Umgangsund Anstands handle109. Nach dem Landesarbeitsgericht Hamburggehören Zukunftswünsche jedoch grundsätzlich in ein Zeugnis. IhrFehlen deutet darauf hin, dass das Arbeitsverhältnis im Unfriedenauseinander gegangen ist110.
Wird eine Schlussformel verwendet, muss sie nach dem Landesar-beitsgericht Hamm mit der Leistungs- und Führungsbewertungübereinstimmen, in der Bewertung nicht enthaltene ungünstigeWerturteile dürfen nicht versteckt mit einer knappen, „lieblosen“Schlussformel nachgeholt werden111.Und wer seine Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit erfüllte, hatnach der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Hessen einen An-spruch auf gute Wünsche und Dankesformulierungen im Zeugnis.112
Diese Rechtsauffassung wird vom Bundesarbeitsgericht jedoch nichtgeteilt. Durch Urteil vom 20.2.2001 hob das Bundesarbeitsgerichtdie Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen auf und ent-schied, ein Anspruch auf gute Wünsche, Dankesformulierungenoder eine Bedauernsklausel bestehe nicht. Schlusssätze würden zwarvielfach verwendet und sind nach dem Urteil nicht beurteilungs-neutral sondern geeignet, die Aussagen zu Führung und Leistungdes Arbeitnehmers zu bestätigen oder zu relativieren. Soweit ein
Arbeitgeber solche Redewendungen verwendet, müssen sie deshalbnach dem Bundesarbeitsgericht mit dem übrigen Zeugnisinhalt inEinklang stehen.Dennoch kommt das Bundesgericht zu dem Ergebnis, zu der Ge-staltungsfreiheit des Arbeitgebers gehöre auch die Entscheidung, ob 109
LAG Hessen, Urteil vom 16.1.1981, 6 Sa 876/80.110
LAG Hamburg, Urteil vom 14.1.1998, 5 Sa 74/97.111
LAG Hamm, Urteil vom
12.7.1994, 4 Sa 564/94, in LAGE § 630 BGB Nr. 26(L 1–3).112
LAG Hessen, Urteil vom 17.6.1999, 14 Sa 1157/98.
Beredtes
Schweigen
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er das Zeugnis um Schlusssätze anreichere. Wenn ein Zeugnis ohneabschließende Formeln in der Praxis oft als negativ beurteilt werde,sei dies hinzunehmen, da sich die Rechtsprechung zum so genann-
ten beredtem Schweigen nur auf den gesetzlich geschuldeten Zeug-nisinhalt, insbesondere auf die Leistungs- und Führungsbeurteilung,aber nicht auf das Fehlen einer Schlussformulierung beziehe und dasFehlen von Schlusssätzen kein unzulässiges Geheimzeichen sei113.Die Begründung des Bundesarbeitsgerichtes ist nicht überzeugend.Wenn Schlussformulierungen, die vielfach verwendet werden, nichtbeurteilungsneutral sind und das Fehlen in der Praxis als negativ angesehen wird, führt die fehlende Schlussformulierung zu einer
gravierenden Verschlechterung der Leistungs- und Führungsbeur-teilung und betrifft den gesetzlich geschuldeten Zeugnisinhalt. DasArbeitsgericht Berlin kommt deshalb zutreffend zum Ergebnis, dassein Arbeitnehmer regelmäßig einen Rechtsanspruch auf die Dan-kens- und Zukunftsformel hat. Etwas anderes könne nur dann gel-ten, wenn triftige Gründe des Arbeitgebers vorlägen, die den An-spruch begrenzen oder ausschließen. Ob solche Gründe vorliegen,ist für jeden Einzelfall zu entscheiden114.
Da ein Zeugnis mit guter oder sehr guter Leistungs- und Führungs-beurteilung ohne Bedauerns- und Dankes-Formel einen gewissenWiderspruch aufweist115, werden in den nachfolgenden Standard-formulierungen die sich in der Dankes- und Bedauernsformel sowiein den Zukunftswünschen ausdrückbaren Bewertungen mitberück-sichtigt. Hierbei muss allerdings darauf hingewiesen werden, dasssich diese Beurteilung, anders als die Bewertung der zusammenfas-senden Leistungsbeurteilung, nicht allgemein durchgesetzt hat. Es
gibt Firmen, die grundsätzlich auf dem Standpunkt stehen, dasAusscheiden eines Mitarbeiters werde nie bedauert. Von manchenUnternehmen, insbesondere kleineren, wird die Bewertungsfunkti-on der Schlussformulierung auch noch nicht berücksichtig. Nach-dem diese Bewertungsfunktion jedoch in der allgemeinen Presse116
113
BAG, Urteil vom 20.2.2001, 9 AZR 44/00.114
AG Berlin, Urteil vom 07.3.2003, 88 Ca 604/03.115
Ähnlich: Schleßmann, Das Arbeitszeugnis, S.172; Weuster/Scheer, Arbeits-zeugnisse in Textbausteinen, S.77; Schulz, S.113.116
Impulse, November 1989; Capital, April 1991.
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dargestellt worden ist, muss davon ausgegangen werden, dass diebewertende Funktion der Schlussformulierung bekannt ist.
3.5.1 Textbausteine
Kündigt von sich aus
Herr Müller scheidet (mit dem heutigen Tag) auf eigenenWunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern seineEntscheidung sehr, da wir einen wertvollen Mitarbeiter verlieren.Wir danken ihm für seine Mitwirkung in unserem Unternehmenund wünschen ihm weiterhin viel Erfolg und persönlich allesGute.
Das Arbeitsverhältnis von Herrn Müller endet auf seinen eigenen
Wunsch. Wir bedauern sein Ausscheiden sehr, da wir einen wertvollen Mitarbeiter verlieren. Wir danken ihm für seine langjährige erfolgreiche Tätigkeit in unserem Haus und wünschen ihm fürdie Zukunft alles Gute und beruflich weiterhin sehr viel Erfolg.
Kündigung aus betriebsbedingten Gründen
Sehr guterMitarbeiter ...
Aus betriebsbedingten Gründen wurde das Arbeitsverhältnis vonHerrn Müller mit dem heutigen Tag beendet. Wir bedauern dieseEntwicklung sehr, da wir mit Herrn Müller einen ausgezeichneten Mitarbeiter verlieren. Wir danken ihm für seine bisherige
wertvolle Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft weiterhinviel Erfolg und persönlich alles Gute.
Das Arbeitsverhältnis endet aus betriebsbedingten Gründen amheutigen Tag. Wir bedauern dies sehr, bedanken uns für dielangjährige und sehr erfolgreiche Tätigkeit von Herrn Müller undwünschen ihm für die Zukunft beruflich und privat alles Gute.
Kündigt von sich ausGuterMitarbeiter ...
Herr Müller scheidet auf eigenen Wunsch (mit dem heutigenTag) aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern seine Entscheidung, danken ihm für seine Arbeit und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Das Arbeitsverhältnis von Herrn Müller endet auf seinen eigenenWunsch (am heutigen Tag). Wir bedauern sein Ausscheiden, dawir einen wertvollen Mitarbeiter verlieren, und danken ihm fürseine erfolgreiche Tätigkeit in unserem Haus. Für die Zukunftwünschen wir ihm alles Gute und beruflich weiterhin viel Erfolg.
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Kündigung aus betriebsbedingten Gründen
Aus betriebsbedingten Gründen musste das Arbeitsverhältnis vonHerrn Müller mit dem heutigen Tag beendet werden. Wir bedauern diese Entwicklung, da wir mit Herrn Müller einen guten Mit
arbeiter verlieren. Wir danken ihm für seine bisherige Arbeit undwünschen ihm in der Zukunft weiterhin Erfolg und persönlichalles Gute.
Das Arbeitsverhältnis endet aus betriebsbedingten Gründen amheutigen Tag. Wir bedauern dies sehr, bedanken uns für dielangjährige und erfolgreiche Tätigkeit von Herrn Müller undwünschen ihm für die Zukunft beruflich und privat alles Gute.
Kündigt von sich aus
Herr Müller scheidet auf eigenen Wunsch mit dem heutigen Tagaus unserem Unternehmen aus. Wir danken ihm für seine Arbeitund wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.
Das Arbeitsverhältnis von Herrn Müller endet auf eigenenWunsch am heutigen Tag. Wir danken ihm für seine Tätigkeit inunserem Haus und wünschen ihm persönlich und beruflich allesGute.
Kündigung aus betriebsbedingten Gründen
DurchschnittlicherMitarbeiter ...
Herr Müller scheidet mit dem heutigen Tag aus betriebsbedingten Gründen aus unserem Unternehmen aus. Wir danken ihm fürseine Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.
Das Arbeitsverhältnis von Herrn Müller endet am heutigen Tagaus betriebsbedingten Gründen. Wir danken ihm für seine Tätigkeit ihn unserem Haus und wünschen ihm persönlich und beruflich alles Gute.
Kündigt von sich ausMitarbeitermit ausreichenderGesamtbewertung ...
Herr Müller scheidet mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunschaus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.
Das Arbeitsverhältnis endet auf eigenen Wunsch von HerrnMüller am heutigen Tag. Wir wünschen ihm beruflich und privatalles Gute.
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Kündigung aus betriebsbedingten Gründen
Herr Müller scheidet mit dem heutigen Tag aus betriebsbedingten Gründen aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihmfür die Zukunft alles Gute.
Das Arbeitsverhältnis von Herrn Müller endet am heutigen Tagaus betriebsbedingten Gründen. Wir wünschen ihm beruflichund privat alles Gute.
Kündigt von sich aus
Herr Müller scheidet mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunschaus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihm für die Zukunft viel Glück.
Herr Müller scheidet am heutigen Tag auf eigenen Wunsch ausunserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihm für die Zukunftviel Erfolg.
Mitarbeiter wird gekündigt oder Kündigung wird nahe gelegt
Herr Müller scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihm für die Zukunft viel Glück.
Herr Müller scheidet am heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihm beruflich und privat alles Gute.
Nach entstandenen Differenzen kommt eine gütliche Einigung überdas Ausscheiden ohne Regelung der Zeugnisformulierung zustande
Mitarbeitermit mangelhafterGesamt
bewertung ...
Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen zum.... . Wir wünschen Herrn Müller viel Glück.
Herr Müller scheidet einvernehmlich am heutigen Tag ausunserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihm persönlich undberuflich alles Gute.
Kündigt von sich aus
Herr Müller scheidet mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunschaus unserem Unternehmen aus.
Mitarbeiter wird gekündigt oder Kündigung wird nahe gelegt
Herr Müller scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus.
Nach entstandenen Differenzen kommt eine gütliche Einigung überdas Ausscheiden ohne Regelung der Zeugnisformulierung zustande
Mitarbeitermit ungenügenderGesamtbeurteilung ...
Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen zum ...
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Nach Schulz117 ist bei der einvernehmlichen Trennung nach dergewählten Wortwahl genau zu differenzieren. Die Formulierung„Wir haben uns von Herrn Müller einvernehmlich zum 30.6.2004
getrennt“ deute auf eine Kündigung durch den Arbeitgeber hin oderdarauf, dass dem Arbeitnehmer nahe gelegt wurde, selbst zu kündi-gen, um eine Kündigung zu vermeiden. Außerdem soll hierin dieAndeutung eines Prozessvergleichs zur Beendigung eines Rechts-streits über eine fristlose Kündigung mit einer Einigung zum or-dentlichen Kündigungstermin liegen. Demgegenüber fehle in derFormulierung „Das Arbeitsverhältnis von Herrn Müller endete imgegenseitigen Einvernehmen mit dem 31.12.2003“ das Verb „tren-
nen“, das auf die Arbeitgeberinitiative hinweise. Bei der letztgenann-ten Formulierung werde deshalb die Einvernehmlichkeit betont.Nach den Erfahrungen des Verfassers aus hunderten von Zeugnis-verfahren ist diese Differenzierung nicht verbreitet. Unabhängigdavon, wie die einvernehmliche Beendigung konkret ausgedrücktwird, ist aus der Tatsache der einvernehmlichen Beendigung imAllgemeinen abzulesen, dass es zu Differenzen zwischen Arbeitgeberund Arbeitnehmer gekommen ist. Dies kann sich auch aus dem
Ausstellungsdatum ergeben. Liegt das Ausstellungsdatum des Zeug-nisses Monate nach dem Datum des Ausscheidens aus dem Unter-nehmen, kann hieraus in der Regel entnommen werden, dass es zuDifferenzen gekommen ist, möglicherweise wegen des Ausscheidens,möglicherweise auch wegen des Zeugnisses.
4 Besonderheiten beim Zwischenzeugnis
Das Zwischenzeugnis ist ein Zeugnis, das während des Bestandes desArbeitsverhältnisses ausgestellt wird. Es kann sich als einfaches Zwischenzeugnis auf Art und Dauer der Beschäftigung beschränken. Inaller Regel werden jedoch Angaben über die Führung und Leistungdes Arbeitnehmers erforderlich werden; es handelt sich dann um einqualifiziertes Zwischenzeugnis.
Das Zwischenzeugnis unterscheidet sich vom Endzeugnis zunächstdadurch, dass als Überschrift der Begriff „Zwischenzeugnis“ ange-
117
Schulz, Alles über Arbeitszeugnisse, S. 108.
Einvernehmliche
Trennung
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Besonderheiten beim Zwischenzeugnis C
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führt wird, um es von den mit „Zeugnis“ oder „Arbeitszeugnis“betitelten Endzeugnissen deutlich abzugrenzen. Formal ist das Zwi-schenzeugnis im Präsenz abzufassen, weil die bewertete Tätigkeit
andauert und die bescheinigten Leistungen auch im Zeitpunkt derZeugnisausstellung erbracht werden. Das Imperfekt ist zu benutzen,wenn ein bereits abgeschlossener Vorgang beschrieben wird, z.B. diefrühere Tätigkeit bei wechselndem Aufgabenbereich. Statt der fürEndzeugnisse typischen Schlussformulierung findet sich im letztenAbsatz des Zwischenzeugnisses ein Passus, in dem der Anlass fürseine Erteilung dargelegt wird. Außerdem kann im letzten Absatz einbesonderer Hinweis auf die besondere Qualifikation oder Wert-
schätzung des beurteilten Arbeitnehmers aufgenommen werden.Formulierungsbeispiele:
Dieses Zwischenzeugnis wird Herrn Müller anlässlich der Versetzung seines Vorgesetzten ausgestellt.
Dieses Zwischenzeugnis stellen wir Frau Meier im Zusammenhang mit einer geplantenWeiterbildungsmaßnahme zur Vorlage bei der Industrie und Handelskammer aus.
Auf Veranlassung des direkten Vorgesetzten von Herrn Müller, der zum Monatsendeausscheidet, erstellen wir unaufgefordert dieses Zwischenzeugnis. Verbunden damitsind unser Dank für die bisher für unser Unternehmen erbrachten Leistungen undder Wunsch nach einer weiteren vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Aufgrund organisatorischer Änderungen können wir Herrn Müller für die Zukunfttrotz seiner bisherigen Leistungen keine Garantie für den Erhalt seines Arbeitsplatzes geben und sind seinem Wunsch deshalb gerne nachgekommen, ihm dieses Zwischenzeugnis auszustellen.
Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Herrn Müller ausgestellt, da sich auf Grund einer betrieblichen Umorganisation die Abteilungsstruktur ändert und Herr
Müller in Zukunft in einem neuen Bereich tätig sein wird. Wir danken Herrn Müllerfür seine bisherige Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin viel Erfolgund persönlich alles Gute.
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C Zeugnisformulierung
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5 Besonderheiten beim Ausbildungszeugnis
Bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ist dem Auszubildenden ein Ausbildungszeugnis auszustellen. Dieses Zeugnis
sollte mit der Überschrift „Ausbildungszeugnis“ tituliert werden.Das Zeugnis enthält zunächst Angaben über die Person, dieDauer und das Ziel der Ausbildung.
Formulierungsbeispiel: Herr Peter Müller, geb. am 19. April 1982, wurde vom 1. August 2003 bis zum 28.
Juni 2006 in unserem Unternehmen zum Großhandelskaufmann ausgebildet.
Danach finden sich Angaben über den Ausbildungsgang und dievom Auszubildenden absolvierten Aufgabenbereiche, wobei gegebe-nenfalls die verschiedenen Abteilungen, in denen der Auszubildendetätig war, angegeben werden. Im Anschluss hieran sind, ähnlich wiebeim qualifizierten Arbeitszeugnis, Angaben über Führung, Leistungund Fähigkeiten des Auszubildenden zu machen. Diese Angabensind zwar nach dem Gesetz nur auf besonderes Verlangen des Aus-zubildenden aufzunehmen; sie sollten in aller Regel jedoch unauf-gefordert gemacht werden - falls der Auszubildende nicht wider-spricht - da bei Fehlen dieser Aussagen erhebliche Mängel vermutetwerden. Das Ausbildungszeugnis ist vom Ausbildenden (Lehrherrn)zu unterschreiben. Hat der Ausbildende die Ausbildung nicht selbstdurchgeführt, muss auch der Ausbilder das Zeugnis mit unter-schreiben (§ 8 Abs. 1 BBiG).
6
Besonderheiten beim Zeugnis fürPraktikantenPraktikanten absolvieren ihr Praktikum, um ihre beruflichenKenntnisse zu vertiefen, um Praxiserfahrung zu sammeln und umPraxiskenntnisse zu erwerben oder auszubauen. Ähnlich wie dieAuszubildenden das Ausbildungszeugnis benötigen Praktikanten dasZeugnis über das durchgeführte Praktikum als Nachweis für die
erworbenen beruflichen Kenntnisse und Praxiserfahrungen. Dementsprechend finden sich im Praktikantenzeugnis Angaben über die
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Besonderheiten beim Zeugnis für Praktikanten C
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Aufgaben, mit denen der Praktikant vertraut gemacht wurde unddie ihm übertragen wurden. Außerdem sind die Leistungen und dieFührung des Praktikanten im Zeugnis zu bewerten, hierbei können
grundsätzlich die in qualifizierten Arbeitszeugnissen üblichen Be-wertungsgrundsätze und Formulierungen verwandt werden. In derSchlussformulierung des Praktikantenzeugnisses sollte ein Hinweisauf die weitere Ausbildung oder den beruflichen Werdegang aufge-nommen werden.
Formulierungsbeispiel:
Wir wünschen Herrn Müller für die Fortsetzung seines Studiums den verdientenguten Erfolg.
Das Praktikantenzeugnis stellt rechtlich ein Arbeitszeugnis dar, undes ist wie jedes andere Arbeitszeugnis auch vom Arbeitgeber odereinem seiner Vertreter zu unterschreiben. Das Zeugnis für Prakti-kanten sollte nicht mit der Überschrift „Praktikantenzeugnis“ oder„Arbeitszeugnis“ versehen werden, sondern mit der Überschrift„Zeugnis“. Aus der Einleitung des Zeugnisses ist auch ohne aus-drückliche Hinweise in der Überschrift zu entnehmen, dass es sich
um ein Praktikantenzeugnis handelt.Formulierungsbeispiel:
Herr Peter Müller, geboren am 10. Juli 1980, war vom 1. Januar 2006 bis zum 30.Juni 2006 als Praktikant in unserem Unternehmen tätig.
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D Zeugnisformular mitTextbausteinen
Ausgehend von den unter Ziffer C 3 dargestellten einzelnen Zeug-nisbestandteilen werden in dem nachstehenden Zeugnisausstel-lungsformular die wichtigsten Textbausteine für die Zeugnisformu-lierung übersichtlich dargestellt. Sie bieten die Möglichkeit,problemlos ein individuelles Zeugnis zu fertigen durch:● Ergänzung der persönlichen Daten,● Ausformulierung der Tätigkeitsbeschreibung,● Ankreuzen der entsprechenden Textbausteine zur Leistungsbeur-
teilung, eventuell spezielle Beurteilungen ergänzen,● Ankreuzen der Textbausteine zur persönlichen Führung, eventuell
zusätzlich spezielle Beurteilungen anführen,● Ankreuzen der Schlussformulierung, eventuell ergänzen.
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D Zeugnisformular mit Textbausteinen
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Überschrift
Arbeitszeugnis
Zeugnis
Einleitung
Herr/Frau ...................................................... geborene(r) .......................................................
geboren am ................................................. in .........................................................................
war vom ....................................................... bis zum ..............................................................
als .................................................................. in unserem Unternehmen tätig.
Herr/Frau ...................................................... geborene(r) .......................................................
geboren am ................................................. in .........................................................................
trat am ......................................................... in unser Unternehmen ein.
Herr/Frau ...................................................... geborene(r) .......................................................
geboren am ................................................. in .........................................................................
wurde vom.................................................... bis zum ..............................................................
in unserem Hause als ................................ beschäftigt.
Für Ausbildungszeugnis
Herr/Frau ...................................................... geborene(r) .......................................................
geboren am ................................................. in .........................................................................
wurde in unserem Unternehmen in der Zeit
vom ............................................................... bis zum ..............................................................
zum ............................................................... ausgebildet.
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Zeugnisformular mit Textbausteinen D
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Für Zwischenzeugnis
Herr/Frau ..................................................... geborene(r) .......................................................
geboren am ................................................. in .........................................................................
ist seit dem...................................................
in unserem Unternehmen als ...............................................................................................tätig.
Wechselnder Aufgabenbereich
Herr/Frau ..................................................... geborene(r) .......................................................
geboren am ................................................. in .........................................................................vom ............................................................... bis zum ..............................................................
für unser Unternehmen tätig,
seit.................................................................. als ........................................................................
Tätigkeitsbeschreibung
........................................................................................................................................................................
........................................................................................................................................................................
........................................................................................................................................................................
........................................................................................................................................................................
........................................................................................................................................................................
........................................................................................................................................................................
........................................................................................................................................................................
........................................................................................................................................................................
........................................................................................................................................................................
........................................................................................................................................................................
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D Zeugnisformular mit Textbausteinen
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sehr gut gut befriedigend
Fachwissen:
Herr/ Frau ... verfügt über umfassende
Fachkenntnisse, auch inRandbereichen.
verfügt über umfassende Fachkenntnisse.
verfügt über solideFachkenntnisse.
Auffassungsgabe und Problemlösungsfähigkeit:
Herr/ Frau ... / Er/Sie ... ist in der Lage, auch
schwierige Situationensofort zutreffend zu erfassen und schnell richtige Lösungen zu finden.
überblickt schwierigeZusammenhänge, erkennt das Wesentlicheund ist in der Lage,schnell Lösungen aufzuzeigen.
findet sich in neuenSituationen zurechtund ist auch in der Lage, komplizierte Zusammenhänge zu erfassen
Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative:
Herr/ Frau ... / Er/Sie ... zeigte stets Eigeninitiati
ve und überzeugte durchseine/ihre große Leistungsbereitschaft.
ergriff von sich aus dieInitiative und setztesich mit überdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft für unserUnternehmen ein
zeigte Einsatzbereitschaft undEigeninitiative.
Belastbarkeit:
Auch stärkstem Arbeitsanfall ist er/sie jederzeitgewachsen.
Auch starkem Arbeitsanfall ist er/sie jederzeit gewachsen.
Herr/ Frau ... ist starkem Arbeitsanfall gewachsen.
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Zeugnisformular mit Textbausteinen D
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ausreichend mangelhaft ungenügend
Fachwissen:
Herr/ Frau ... verfügt über ein solides
Grundwissen inseinem/ihremArbeitsbereich.
verfügt überentwicklungsfähigeKenntnisse seines/ihresArbeitbereichs.
hatte Gelegenheit, sichdie erforderlichenKenntnisse seines/ihresArbeitsbereichsanzueignen.
Auffassungsgabe und Problemlösungsfähigkeit:
Herr/ Frau ... / Er/Sie ... ist mit Unterstützung
seiner/ihrer Vorgesetztenneuen Situationen gewachsen und in der Lage,komplizierte Zusammenhänge nachzuvollziehen.
ist mit Unterstützungseiner/ihrer Vorgesetzten neuenSituationen imWesentlichengewachsen.
war bemüht mitUnterstützungseiner/ihrer Vorgesetzten neuenSituationen gerecht zuwerden.
Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative:
Herr/ Frau ... / Er/Sie ... hat der geforderten
Einsatzbereitschaftentsprochen.
hat der gefordertenEinsatzbereitschaftim Wesentlichenentsprochen.
hat sich bemüht,der geforderten Einsatzbereitschaftzu entsprechen.
Belastbarkeit:
Herr/ Frau ... ist demüblichen Arbeitsanfallgewachsen.
Herr/ Frau ... ist demüblichen Arbeitsanfallim Wesentlichen gewachsen.
Herr/ Frau ... istbemüht, denüblichen Arbeitsanfallzu bewältigen.
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D Zeugnisformular mit Textbausteinen
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sehr gut gut befriedigend
Denk und Urteilsvermögen:
Besonders hervorzuhebenist seine/ihre Urteilsfähigkeit, die ihn/sie auchin schwierigen Lagen zueinem eigenständigen,abgewogenen und zutreffenden Urteil befähigt
Seine/ihre Urteilsfähigkeit ist geprägtdurch seine/ihre klareund logische Gedankenführung, die ihn/siezu sicheren Urteilenbefähigt
Seine/ihre folgerichtigeDenkweise kennzeichnet seine/ihre sichereUrteilsfähigkeit in vertrauten Zusammenhängen.
Zuverlässigkeit:
Herr/ Frau ...
arbeitete stets sehrzuverlässig und genau
arbeitete stetszuverlässig undgewissenhaft.
arbeitete zuverlässigund gewissenhaft.
Fachkönnen:
Er/Sie ...
beherrscht seinen/ihren
Arbeitsbereich selbstständig und sicher, hatoft neue Ideen und findetoptimale Lösungen.
bewältigt seinen/ihren
Arbeitsbereich selbstständig und sicher,findet gute Lösungenund hat neue Ideen.
bewältigt seinen/ihren
Arbeitsbereich sicherund findet brauchbareLösungen.
Führungsfähigkeit (nur für Führungskräfte):
Herr/ Frau ...
besitzt eine natürlicheAutorität, genießt das
Vertrauen seiner/ihrerMitarbeiter und wird vonihnen anerkannt undgeschätzt. Er/sie verstehtes, seine/ihre Mitarbeitersicher einzuschätzen undsie zu sehr guten Leistungen zu führen.
wird von seinen/ihrenMitarbeitern anerkannt
und geschätzt und istin der Lage, die Mitarbeiter entsprechendihren Fähigkeiten einzusetzen und mit ihnengute Leistungen zu erzielen.
wird von seinen/ihrenMitarbeitern geachtet
und besitzt die Fähigkeit, Mitarbeiter anzuleiten und verantwortungsbewusst zu dengewünschten Leistungen zu führen.
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Zeugnisformular mit Textbausteinen D
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ausreichend mangelhaft ungenügend
Denk und Urteilsvermögen:
Im vertrauten Zusammenhang kann er/sie sichauf seine/ihre Urteilsfähigkeit stützen.
Im vertrauten Zusammenhang kann er/siesich im Wesentlichenauf seine/ihre Urteilsfähigkeit stützen
Seine/ihre Urteilsfähigkeit ist geprägt durchsprunghafte, teils widersprüchliche Gedankenführung ohne zu erkennen, worauf esankommt.
Zuverlässigkeit:
Herr/ Frau ...
bewältigte die entscheidenden Aufgaben zuverlässig.
arbeitete in der Regelzuverlässig.
ist um zuverlässigeArbeitsweise bemüht.
Fachkönnen:
Er/Sie ...
bewältigt seinen/ihren
Aufgabenbereich.
bewältigt im
Wesentlichen die inseinem/ihremAufgabenbereich anfallenden Aufgaben.
ist bestrebt
seinen/ihrenArbeitsbereich zubewältigen.
Führungsfähigkeit (nur für Führungskräfte):
Herr/ Frau ...
ist in der Lage, seine/ihreMitarbeiter anzuleiten
und verantwortlich zuführen.
ist in der Lage, mit denvon ihm/ihr geführten
Mitarbeitern dieseiner/ihrer Abteilunggesteckten Ziele imWesentlichen zuerreichen.
ist bestrebt, die inseinem/ihrem Referat
auftretenden Problemeauf der Grundlage desin unserem Hausepraktizierten Führungsstils zu analysieren undzu lösen.
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D Zeugnisformular mit Textbausteinen
92
sehr gut gut befriedigend
Zusammenfassende Leistungsbeurteilung:
Herr/ Frau ... hat den übertragenen
Aufgabenbereich stetszur vollsten Zufriedenheit erfüllt
hat die übertragenenAufgaben stets zuunserer vollenZufriedenheit erfüllt
hat die übertragenenAufgaben zu unserervollen Zufriedenheiterledigt.
Seine/ihre Leistungenwerden zusammenfassend als sehr gut beurteilt (Klartext).
Die Leistungen werdenzusammenfassend alsgut beurteilt (Klartext).
Die Leistungen werdenzusammenfassend alsbefriedigend beurteilt(Klartext).
Beurteilung der persönlichen Führung
Das persönliche Verhalten war stets vorbildlich.Bei Vorgesetzten,Kollegen und Geschäftspartnern ist er/siesehr geschätzt.
Das persönliche Verhalten war stets einwandfrei. Bei Vorgesetzten, Kollegen undMitarbeitern ist er/siegeschätzt.
Das persönliche Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegenund Kunden war einwandfrei.
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Zeugnisformular mit Textbausteinen D
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ausreichend mangelhaft ungenügend
Zusammenfassende Leistungsbeurteilung:
Herr/ Frau ... hat die übertragenen
Aufgaben zur Zufriedenheit erledigt.
hat die übertragenenAufgaben im Großenund Ganzen zur Zufriedenheit erledigt.
hat sich bemüht, dieArbeiten zu unsererZufriedenheit zu erledigen
Die Arbeitsleistungenwerden mit ausreichendbeurteilt (Klartext).
Die Leistungen werdenzusammenfassend alsmangelhaft beurteilt(Klartext).
Die Arbeitsleistung warunzureichend(Klartext).
Beurteilung der persönlichen Führung:
Das persönliche Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen warhöflich und korrekt. Seine/ihre Führung gab uns zuBeanstandungen keinenAnlass.
Das persönliche Verhalten war im Wesentlichen einwandfrei.
Das persönliche Verhalten war nicht freivon Beanstandungen.Ihm/ihr fiel es schwer,sich in die betrieblicheOrdnung einzufügen.
Das persönliche Verhalten gegenüber Kollegen und Geschäftspartnern wareinwandfrei (kann auf Mängel im Verhaltenzu Vorgesetzten hindeuten).
Das persönliche Verhalten war nicht freivon Beanstandungen.Im Umgang mit Vorgesetzten ergaben sichProbleme.
Das persönliche Ver
halten gegenüber Vorgesetzten undGeschäftspartnern wareinwandfrei (kann auf Probleme mit Kollegenhinweisen).
Das persönliche Ver
halten war nicht freivon Beanstandungen.Im Umgang mit Kollegen entstanden Probleme in der Zusammenarbeit.
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D Zeugnisformular mit Textbausteinen
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sehr gut gut befriedigend
Schlussformulierung:
Herr/ Frau ... scheidet (mit dem heuti
gen Tag) auf eigenenWunsch aus unseremUnternehmen aus. Wirbedauern diese Entscheidung sehr, da wir eine/nwertvolle/n Mitarbeiter/in verlieren. Wir dan
ken für seine/ihre Mitwirkung und wünschenihm/ihr weiterhin vielErfolg und persönlich alles Gute.(Kündigt von sich aus)
scheidet auf eigenenWunsch (mit dem heutigen Tag) aus unseremUnternehmen aus. Wirbedauern seine/ihreEntscheidung, dankenihm/ihr für seine/ihreArbeit und wünschen
ihm/ihr weiterhin vielErfolg und persönlichalles Gute.(Kündigt von sich aus)
scheidet auf eigenenWunsch (mit dem heutigen Tag) aus unseremUnternehmen aus. Wirdanken ihm/ihr für seine/ihre Arbeit undwünschen ihm/ihr fürdie Zukunft alles Gute.
(Kündigt von sich aus)
Aus betriebsbedingtenGründen endete das Ar
beitsverhältnis am...Wir bedauern diese Entwicklung sehr, da wir mitHerrn/Frau ... eine/n ausgezeichnete/n Mitarbeiter/in verlieren. Wir danken ihm/ihr für seine/ihrebisherige wertvolle arbeitund wünschen ihm/ihrfür die Zukunft weiterhinviel Erfolg und persönlichalles Gute.(Kündigung aus betriebsbedingten Gründen)
Aus betriebsbedingtenGründen wurde das Ar
beitsverhältnis mit demheutigen Tage beendet.Wir bedauern dieseEntwicklung, da wir mitHerrn/Frau... eine/ngute/n Mitarbeiter verlieren. Wir dankenihm/ihr für seine/ihrebisherige Arbeit undwünschen ihm/ihr fürdie Zukunft weiterhinviel Erfolg und persönlich alles Gute.(Kündigung ausbetriebsbedingtenGründen)
Herr/Frau... scheidet(mit dem heutigen
Datum) aus unseremUnternehmen aus. Wirdanken ihm/ihr für seine/ihre Arbeit undwünschen ihm/ihr fürdie Zukunft alles Gute.(Mitarbeiter/in wirdgekündigt bzw. Kündigung nahe gelegt.)
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Zeugnisformular mit Textbausteinen D
95
ausreichend mangelhaft ungenügend
Schlussformulierung:
Herr/ Frau ... scheidet mit dem heuti
gen Tage auf eigenenWunsch aus unseremUnternehmen aus. Wirwünschen ihm/ihr für dieZukunft alles Gute.(Kündigt von sich aus)
scheidet mit dem heutigen Tage auf eigenenWunsch aus unseremUnternehmen aus. Wirwünschen ihm/ihr fürdie Zukunft viel Glück.(Kündigt von sich aus)
scheidet mit dem heutigen Tage auf eigenenWunsch aus unseremUnternehmen aus.(Kündigt von sich aus)
Herr/ Frau ...
scheidet mit dem heutigen Tag aus unseremUnternehmen aus. Wirwünschen ihm/ihr für dieZukunft alles Gute.(Mitarbeiter/in wird gekündigt bzw. Kündigungnahe gelegt.)
scheidet mit dem heutigen Tag aus unseremUnternehmen aus. Wirwünschen ihm/ihr fürdie Zukunft viel Glück.(Mitarbeiter/in wirdgekündigt bzw. Kündigung nahe gelegt.)
scheidet mit dem heutigen Tag aus unseremUnternehmen aus.(Mitarbeiter/in wirdgekündigt bzw. Kündigung nahe gelegt.)
Das Arbeitsverhältnisendet im gegenseitigenEinvernehmen zum...Wir wünschenHerrn/Frau... viel Glück.(Nach entstandenenDifferenzen kommt eine gütliche Einigungüber das Ausscheiden
zustande.)
Das Arbeitsverhältnisendet im gegenseitigenEinvernehmen zum...(Nach vorherigen Differenzen kommt einegütliche Einigung überdas Ausscheiden zustande.)
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E Zeugnismuster
Auch ein gut durchdachtes System von Standardformulierungenkann nicht allen branchenüblichen und arbeitsplatztypischen Be-sonderheiten bei der Zeugnisformulierung gerecht werden. Ergän-zend zu den Zeugnistextbausteinen (Kapitel C) finden Sie in diesemKapitel deshalb Zeugnismuster für unterschiedliche Berufe undBranchen.
In diesen Zeugnismustern sind nicht nur konkrete Beispiele für dieTätigkeitsbeschreibung zu finden, sondern auch zahlreiche die Stan-dardformulierungen ergänzende oder ersetzende Formulierungs-vorschläge, um die unterschiedlichen Leistungen sowie das Sozial-verhalten differenziert beurteilen zu können.
Zeugnismuster auf CDROM
Alle Zeugnismuster sind auf der beiliegenden CDROM enthalten und
können in die Textverarbeitung übernommen und entsprechend derindividuellen Bewertung fertig gestellt werden.
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Angestellte E
97
1 Angestellte
1.1 Kaufmännische Angestellte im Handwerksbetrieb
ZEUGNIS
Frau Barbara Meier, geboren am 8. August 1966, war vom 1. Okto-ber 2000 bis zum 31. März 2006 in meinem Glasereibetrieb alskaufmännische Angestellte tätig.Sie war mit der Organisation und der Durchführung der anfallendenBüroarbeiten befasst. Hierzu gehörten insbesondere●
die Bearbeitung der ein- und ausgehenden Post einschließlich derAktenführung,● der Empfang von Kunden und die Bedienung des Telefons,● die Durchführung der allgemeinen Schreibarbeiten mit Hilfe eines
Schreibcomputers einschließlich der Erstellung von Angebotennach Diktat,
● die Fakturierung und das Mahnwesen,● die Erfassung der Arbeitszeit der einzelnen gewerblichen Mitarbei-
ter mit Hilfe einer EDV-Anlage,● die Vorbereitung der Buchhaltungsunterlagen für den Steuerbera-
ter.Frau Meier verfügt über organisatorisches Geschick und ist durchihre zügige Arbeitsweise auch großem Arbeitsanfall jederzeit ge-wachsen. Mit ihrer schnellen Auffassungsgabe und ihrer selbststän-digen, zuverlässigen und gründlichen Arbeitsweise erledigte sie ihrenAufgabenkreis stets zu meiner vollen Zufriedenheit. Ihr persönliches
Verhalten war jederzeit einwandfrei.Frau Meier scheidet auf eigenen Wunsch aus meinem Betrieb aus.Ich bedauere ihre Entscheidung, danke ihr für ihre Mitarbeit undwünsche ihr weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Breisach, den 31. März 2006
Heinz Birner
Geschäftsführer
5/15/2018 Arbeitszeugnis_Recht - slidepdf.com
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E Zeugnismuster
98
1.2 Kaufmännische Angestellte in der Betriebsverwaltung eines technischen Büros
ZEUGNISFrau Barbara Meier, geboren am 9. März 1961 in Ehingen, trat am1. Dezember 1991 als kaufmännische Angestellte in unser Unter-nehmen ein und arbeitete in unserer Zweigniederlassung in Freiburgim technischen Büro.Sie war in der Betriebsverwaltung tätig. Zu ihren Aufgaben gehörtenim Wesentlichen:● Führen der Haupt- und Nebenkasse,● Führen der Essensmarkenkasse,● Ausgeben von Bundesbahnfahrkarten,● Bearbeitung von Fremdrechnungen,● Terminüberwachung,● Bestellüberwachung,● Schreiben der gesamten Korrespondenz.Wir haben Frau Meier als engagierte und gewissenhafte Mitarbeite-rin kennen gelernt, die die ihr übertragenen Aufgaben zu unserervollen Zufriedenheit erledigte.Das Verhalten und die Führung gegenüber Vorgesetzten und Kolle-gen waren jederzeit einwandfrei.Wegen der Auflösung unseres technischen Büros in Freiburg musstedas Arbeitsverhältnis von Frau Meier zum 31. März 2004 beendetwerden. Wir danken ihr für ihre Leistungen und wünschen ihr fürdie Zukunft weiterhin Erfolg und persönlich alles Gute.
Freiburg, den 31. März 2006
i. V. Heinz BirnerNiederlassungsleiter
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Angestellte E
99
1.3 Kaufmännischer Angestellter in der Einkaufsabteilung
ZEUGNISHerr Peter Müller, geboren am 4. November 1962 in Gießen, warvom 1. Januar 1996 bis zum 31. Mai 2006 als Industriekaufmann inunserer Einkaufsabteilung tätig.Sein Aufgabengebiet umfasste den weitgehend selbstständigen Ein-kauf der Materialien für unsere Produktgruppen aus der Kellerei-technik, dem Edelstahl-Apparatebau, dem Armaturenbau sowie derSolarienfertigung.
Herrn Müller oblagen alle mit diesem Aufgabengebiet verbundenenAufgaben wie Einholung von Angeboten, Führung von Preisver-handlungen, Disposition und Beschaffung des Materials, Rech-nungsprüfung sowie die Abwicklung des mit dem Einkauf verbun-denen Schriftverkehrs.Herr Müller zeigte Einsatzbereitschaft und Initiative und verfügtüber eine sichere Urteilsfähigkeit. Er arbeitete selbstständig undsicher, hatte oft neue Ideen und findet gute Lösungen. Seine Lei-stungen haben stets unsere volle Anerkennung gefunden.Bei Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern ist Herr Müllergeschätzt. Sein persönliches Verhalten war jederzeit einwandfrei.Aus betriebsbedingten Gründen musste das Arbeitsverhältnis vonHerrn Müller mit dem heutigen Tag beendet werden. Wir bedauerndiese Entwicklung, da wir mit Herrn Müller einen guten Mitarbeiterverlieren. Wir danken ihm für seine geleistete Arbeit und wünschenihm in der Zukunft wieder Erfolg und persönlich alles Gute.
Karlsruhe, den 31. Mai 2006
Heinz BirnerLeiter Einkauf
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E Zeugnismuster
100
1.4 Verkäuferin
ZEUGNIS
Frau Barbara Meier, geboren am 3. Juli 1958 in Hamburg war in derZeit vom 1. April 1993 bis zum 31. Mai 2006 als Verkäuferin fürFleisch und Wurst bei mir beschäftigt.Alle ihr übertragenen Aufgaben hat Frau Meier selbstständig und zumeiner Zufriedenheit erledigt.Sie war stets pünktlich und zuverlässig.Ihr Verhalten zu mir und den Kunden war einwandfrei.Ich bedanke mich für ihre Mitarbeit und wünsche ihr privat und
beruflich alles Gute.
Bühl, den 31. Mai 2006
Heinz BirnerGeschäftsinhaber
5/15/2018 Arbeitszeugnis_Recht - slidepdf.com
http://slidepdf.com/reader/full/arbeitszeugnisrecht 101/255
Angestellte E
101
1.5 Bürogehilfin
ZEUGNIS
Frau Barbara Meier, geboren am 20. April 1974 in Karlsruhe, trat am1. September 1998 als Bürogehilfin in unser Unternehmen ein.Sie war in unserer zentralen Verwaltungsabteilung tätig. Ihr Aufga-benbereich umfasste im Wesentlichen:● Bearbeitung der ein- und ausgehenden Post,● Ausführung des Schriftverkehrs mit Schreibmaschine und Schreib-
Computer nach Diktaphon und nach Vorlagen,● Anfertigen einfacher Schreiben nach allgemeinen Angaben,● Ausführen von Registratur-, Kartei- und statistischen Arbeiten,● Führen von Wiedervorlagebüchern,● Beschaffen und Verwalten von Büromaterial,● Telefonvermittlungsdienst.Frau Meier arbeitete umsichtig und gründlich. Sie bewältigte ihreAufgaben zu unserer Zufriedenheit.Ihr persönliches Verhalten war jederzeit einwandfrei.Frau Meier scheidet auf eigenen Wunsch mit dem heutigen Tag aus
unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihr für die Zukunft allesGute.
Böblingen, den 30. April 2006
Heinz BirnerGeschäftsführer
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http://slidepdf.com/reader/full/arbeitszeugnisrecht 102/255
E Zeugnismuster
102
1.6 Datentypistin
ZEUGNIS
Frau Barbara Meier, geboren am 5. November 1971 in Korb, war inder Zeit vom 1. Dezember 2005 bis zum 28. Februar 2006 zur Aus-hilfe als Datentypistin in der Fachgruppe „Ärztemuster-Koordination“ unseres Hauses tätig. Die wesentlichen Aufgaben vonFrau Meier bestanden darin, Ärztemuster-Anforderungen mit Arti-kel-Nummern, Anzahl und Arztadressen in ein Datenterminal ein-zugeben. Außerdem sortierte sie die Eingangspost und führte dieAblage von Anforderungen und Verarbeitungslisten durch.
Frau Meier kam mit dem Datenterminal und dem von ihr anzuwen-denden Verarbeitungsprogramm gut zurecht und war bereits nachkurzer Zeit voll einsetzbar. Sie arbeitete sorgfältig und genau undzeichnete sich durch ihre zügige Arbeitsweise und ihren Fleiß aus.Mit ihren Leistungen waren wir sehr zufrieden.Bei Vorgesetzten und Kollegen war sie gleichermaßen geschätzt undbeliebt. Ihre Führung war jederzeit einwandfrei.Frau Meier verlässt uns nach Ablauf des befristeten Arbeitsverhält-
nisses. Wir danken ihr für ihre Tätigkeit und wünschen ihr für dieZukunft alles Gute.
Offenbach, den 28. Februar 2006
ppa. Heinz BirnerVerwaltungsleiter
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http://slidepdf.com/reader/full/arbeitszeugnisrecht 103/255
Angestellte E
103
1.7 Schreibkraft
ZEUGNIS
Frau Barbara Meier, geboren am 3. Dezember 1971 in Saarbrücken,trat am 1. Februar 2000 in das Fertigungs- und Servicezentrum un-serer Zweigniederlassung in Mannheim ein.Zu ihren Aufgaben gehörte das Schreiben von Bestellungen, Briefen,Rechnungen und Angeboten nach Vorlage. Ferner oblagen ihr dasBedienen des Fernschreibers, des Teletextgerätes sowie die Durch-führung von Schreibarbeiten an einem Personalcomputer mit Text-verarbeitungsprogrammen.
Frau Meier arbeitete zuverlässig und genau. Die ihr übertragenenAufgaben hat sie zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war jeder-zeit einwandfrei.Frau Meier verlässt unsere Firma mit dem heutigen Tag auf eigenenWunsch. Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.
Nürnberg, den 31. März 2006
Heinz BirnerNiederlassungsleiter
5/15/2018 Arbeitszeugnis_Recht - slidepdf.com
http://slidepdf.com/reader/full/arbeitszeugnisrecht 104/255
E Zeugnismuster
104
1.8 Sekretärin
ZEUGNIS
Frau Barbara Meier, geboren am 3. Juli 1957 in Hamburg, war vom1. August 1997 bis zum 31. Mai 2006 als Sekretärin des Vertriebslei-ters in unserem Hause tätig.In dieser Funktion hatte sie folgenden Aufgabenbereich:● Organisation des Sekretariats einschließlich Registratur,● Ausführung der Korrespondenz nach Diktat, Diktaphon und Vor-
lagen,● Empfang von Besuchern,● Telefondienst,● Terminkoordination,● Vorbereitung und Abrechnung von Dienstreisen.Frau Meier führte den ihr übertragenen Aufgabenbereich stets zurvollen Zufriedenheit durch. Hervorzuheben sind ihre Einsatzfreu-digkeit, ihre hohe Belastbarkeit, ihre Ausdauer und ihr Fleiß. Auf ihre zuverlässige, umsichtige und gewissenhafte Arbeitsweise warauch in schwierigen Situationen jederzeit Verlass. Dienstliche Belan-
ge hat Frau Meier stets voll berücksichtigt und hierbei private Belan-ge zurückgestellt.Aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz und ihrer persönlichen Inte-grität war Frau Meier sowohl bei ihrem Vorgesetzten und der Ge-schäftsführung als auch bei Kollegen sehr geschätzt.Ihr persönliches Verhalten war stets einwandfrei.Frau Meier verlässt uns zum 31. Mai 2006 auf eigenen Wunsch. Wirbedauern ihre Entscheidung, danken ihr für ihre bisherige Tätigkeit
und wünschen ihr weiterhin Erfolg und persönlich alles Gute.
Hannover, den 31. Mai 2006
Heinz BirnerVertriebsleiter
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Angestellte E
105
1.9 Fremdsprachenkorrespondentin
ZEUGNIS
Frau Barbara Meier, geboren am 20. Oktober 1967 in München,gehörte unserem Unternehmen vom 1. Januar 1997 bis zum 31.März 2006 als Fremdsprachenkorrespondentin an.Nach einer dreimonatigen Einarbeitungszeit in unserer MünchnerZentrale war Frau Meier in unserer Niederlassung in Paris tätig.Ihre Aufgaben umfassten die Aufnahme von deutschen und franzö-sischen Diktaten sowie deren Übernahme und Weiterbearbeitung ineinem Textverarbeitungsprogramm, die Fertigung von Reinschriften
nach Konzepten, die Übersetzungen einfacher Texte, die Erledigungvon Routineschriftwechsel nach Stichwortangaben sowie die Ab-wicklung des französischen Telefon- und Besucherverkehrs.Frau Meier verfügt über gute französische Sprachkenntnisse undbeherrscht die deutsche Sprache sicher. Sie arbeitete zügig und ge-wissenhaft zu unserer vollen Zufriedenheit.Ihr persönliches Verhalten war einwandfrei.Frau Meier scheidet mit Ablauf des 31. März 2006 aus unserem
Unternehmen aus. Wir danken ihr für ihre Arbeit und wünschen ihrfür die Zukunft alles Gute.
Paris, den 31. März 2006
Heinz BirnerPersonalleiter
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E Zeugnismuster
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1.10 ReisebüroFachkraft
ZEUGNIS
Frau Barbara Meier, geboren am 25. November 1965 in Berlin, warvom 01. April 1993 bis zum 31. Mai 2006 als Reise-Büro Fachkraft inunserem Reisebüro beschäftigt.Unser Reisebüro ist ein Verkaufsbüro mit IATA-Lizenz und mit derVertretung aller wichtigen und großen Reiseveranstalter wie TUI,C&N, FTI beauftragt.Frau Meier wurde in allen Bereichen der Kundenberatung und desVerkaufs mit den Schwerpunkten Flug und Touristik eingesetzt,
wobei Buchungen und Reservierungen mit dem Computer-Reservierungssystem START/AMADEUS erfolgten, außerdemwirkte Frau Meier bei der Ausbildung der Auszubildenden mit.Frau Meier arbeitete selbständig, gewissenhaft und kundenorien-tiert. Ihre Aufgaben bewältigte sie sicher und kompetent stets zuunserer vollen Zufriedenheit.Sie wurde als hilfsbereite Mitarbeiterin und Kollegin von allen ge-schätzt. Ihr persönliches Verhalten war jederzeit einwandfrei.
Das Arbeitsverhältnis von Frau Meier endete nach ihrem Erzie-hungsurlaub, da die von Frau Meier gewünschte Teilzeittätigkeit ausinnerbetrieblichen Gründen nicht zu realisieren war.Wir danken Frau Meier für ihre Tätigkeit und wünschen ihr persön-lich und beruflich alles Gute.
Gelsenkirchen, den 31. Mai 2006
Heinz BirnerGeschäftsführer
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Angestellte E
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1.11 Geschäftsführungssekretärin
ZEUGNIS
Frau Barbara Meier, geboren am 4. Oktober 1966 in Stuttgart, tratam 1. Dezember 1999 als Geschäftsführungssekretärin in unser Un-ternehmen ein.Neben den üblichen Arbeiten als Chefsekretärin wie Organisationdes Geschäftsführungssekretariats, Korrespondenz nach Diktat undStichwortangaben, Terminplanung für den Geschäftsführer, Emp-fang von Besuchern, Telefondienst, Führung von Protokollen undPräsenzlisten bei Aufsichtsratssitzungen, Gesellschafterversammlun-
gen und Geschäftsführertagungen waren ihr folgende Aufgabenübertragen:● Führung und Bearbeitung der Akten für die betriebliche Alters-
versorgung,● Berechnung der Betriebsrenten für die jährliche Pensionsrückstel-
lung in der Bilanz,● Bearbeitung der Gruppenunfallversicherung für die leitenden Mit-
arbeiter.
Frau Meier führte den ihr übertragenen komplexen Aufgabenbe-reich stets zur vollsten Zufriedenheit der Geschäftsführung aus.Hervorzuheben sind ihre Einsatzfreudigkeit und ihre außerordent-lich hohe Belastbarkeit. Technischen Neuerungen gegenüber ist sieaufgeschlossen. Auf ihre zügige, umsichtige und gewissenhafte Ar-beitsweise konnte sich die Geschäftsführung auch in schwierigenSituationen jederzeit verlassen. Die mit der Tätigkeit als Chefsekre-tärin verbundene Diskretion hat Frau Meier stets gewahrt. Das Un-
ternehmen wurde von ihr immer vorbildlich repräsentiert.Das persönliche Verhalten von Frau Meier gegenüber Vorgesetzten,Mitarbeitern und Kunden unseres Unternehmens war stets einwandfrei.Frau Meier scheidet aus privaten Gründen auf eigenen Wunsch mitdem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauernihre Entscheidung sehr und danken ihr für ihre bisherige Arbeit.Unsere besten Wünsche begleiten sie für ihre Zukunft.
Stuttgart, den 30. April 2006 Heinz BirnerGeschäftsführer
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E Zeugnismuster
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1.12 Sachbearbeiterin/Auftragsabwicklung
ZEUGNIS
Frau Barbara Meier, geboren am 13. Juli 1972 in Offenburg, trat am1. April 1999 als Sachbearbeiterin/Auftragsabwicklung in unsereDienste.Die Hauptaufgaben im Rahmen dieser Tätigkeit bestanden in:● Überprüfung der vom Vertrieb eingehenden Aufträge,● EDV-mäßige Aufbereitung und Erfassung dieser Aufträge,● Weiterleitung an die Logistik zur Produktionsplanung,● Information der Kunden über Liefertermine,● Koordination zwischen Vertrieb, TKD und Software-Abteilung in
der lnstallationsphase.Frau Meier hat sich rasch in das sehr umfangreiche Gebiet eingear-beitet und konnte ihre Aufgaben nach kurzer Zeit selbstständigbearbeiten.Die ihr übertragenen Arbeiten erledigte sie zügig und gewissenhaftzu unserer vollen Zufriedenheit.Im Kunden- und Kollegenkreis war sie sehr beliebt. Ihr Verhalten
gegenüber Vorgesetzten war korrekt.Frau Meier verlässt uns auf eigenen Wunsch zum 31. Mai 2006. Wirwünschen ihr für die Zukunft alles Gute.
Stuttgart, den 31. Mai 2006
Heinz BirnerGeschäftsführer
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1.13 Einkaufssachbearbeiter
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 9. Mai 1963 in Soest, war in der Zeitvom 1. Februar 1992 bis zum 30. April 2006 als Facheinkäufer inunserem Unternehmen tätig.Herrn Müller war der Einkauf von Produktionsmaterial wie werk-zeugfallende Kunststoff- und Metallteile, Lackrohstoffe und Kleb-stoffe mit einem Einkaufsvolumen von ca. € 40 Millionen pro Jahrübertragen.In dieser Funktion war Herr Müller verantwortlich für die Erstel-lung von Marktanalysen und Angebotsvergleichen sowie für dieVerhandlungsführung und die Auswahl der Lieferanten. Außerdemarbeitete er Rahmenverträge aus. Darüber hinaus war er für dieBearbeitung von Reklamationen sowie für Erstmusterteileanforde-rungen zuständig und arbeitete in verschiedenen Kundenprojektenals Teilprojektleiter mit.Im Rahmen der Unternehmensrichtlinien und Einkaufsanweisun-
gen führte Herr Müller sein Sachgebiet selbstständig. Am 5. Septem-ber 1996 wurde ihm Handlungsvollmacht erteilt.Herr Müller verfügt über sehr gute Markt- und Produktkenntnisse,ein ausgeprägtes technisches Verständnis sowie kaufmännischesGespür und Verhandlungsgeschick. Hervorzuheben sind seine gutenEnglisch- und EDV-Kenntnisse. Sein fachliches Können und seineErfahrung im Projektmanagement machten ihn zu einem kompe-tenten und geschätzten Gesprächspartner.
Herr Müller ist ein zielorientierter und durchsetzungsstarker Mitar-beiter, der die ihm übertragenen Aufgaben überdurchschnittlichengagiert und stets zu unserer vollen Zufriedenheit ausführte. Auf-grund seiner Flexibilität zeigte er sich auch schwierigen Situationen
jederzeit gewachsen.Das persönliche Verhalten von Herrn Müller war jederzeit ein-wandfrei.Herr Müller verlässt unser Unternehmen zum heutigen Tage auf
eigenen Wunsch. Wir danken ihm für seine bisherige Tätigkeit und
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wünschen ihm für seine berufliche Zukunft weiterhin viel Erfolgund persönlich alles Gute.
Kaiserslautern, den 30. April 2006
ppa. Heinz Birner ppa. Volker PetersenEinkaufsleiter Personalleiter
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Angestellte E
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1.14 Auftragssachbearbeiter
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 9. August 1967, war in der Zeit vom1. April 1999 bis zum 31. Mai 2006 als kaufmännischer Angestellterfür den Bereich Auftragssachbearbeitung in unserem Unternehmentätig.Nach der Einarbeitung in die Auftragssachbearbeitung wurde er alsSachbearbeiter eingesetzt. Hierbei umfasste sein Aufgabenbereichim Wesentlichen folgende Tätigkeiten:● Angebotsausarbeitung und Erstellung● Termin- und Kapazitätsbestimmung mit den Sachgebietsleitern
sowie der Produktion und dem Versand● Korrespondenz mit unseren Kunden● Betreuung der Kunden im Haus● Telefonische Kundenbetreuung● Abwicklung von Aufträgen und Rückfragenbearbeitung● Reklamationsbearbeitung mit Gutschrifterteilung● Aufbereitung standardisierbarer Aufträge zum Erfassen mit an-
schließender Kontrolle über unser EDV-System.Herr Müller arbeitete stets sorgfältig und genau. Er zeigte Eigeni-nitiative und überzeugte durch seine Einsatzbereitschaft und seineguten Leistungen. Er arbeitete gewissenhaft und umsichtig undbewältigte seinen Aufgabenbereich stets zu unserer vollen Zufrie-denheit.Sein persönliches Verhalten war jederzeit einwandfrei.Herr Müller verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch, um
sich einer neuen Aufgabe zu widmen. Wir bedauern sein Ausschei-den, danken ihm für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihmweiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Dortmund, den 31. Mai 2006
Heinz BirnerGeschäftsführer
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1.15 Sachbearbeiter/Versicherung
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 20. Juni 1952, war vom 01. Juni 1992bis zum 30. April 2006 in unserer Gesellschaft tätig.Er war als Sacharbeiter Antragswesen/Verkaufsförderung in derBezirksdirektion Stuttgart eingesetzt und mit folgenden Aufgabenbefasst:● Antragssichtung in allen Sparten● Erstellung von Angeboten● Abgabe von Deckungszusagen● Anfertigung von Statistiken● Bearbeitung von Versicherungsfachfragen Mitwirkung bei Ver-
kaufsförderungsmaßnahmen● Betreuung von Kunden und Vertretern● Überwachung stornogefährdeter Verträge.Herr Müller besitzt fundierte Fachkenntnisse und arbeitete selbstän-dig und sicher. Die anfallenden fachlichen Arbeiten im BereichSachgeschäft hat er in Zusammenarbeit mit der Direktion und dem
Außendienst immer gut gelöst. Verwaltungstechnische Arbeiten undVertretungsarbeiten wurden von ihm immer einwandfrei erledigt.Seine Aufgaben bewältigte er zu unserer vollen Zufriedenheit. Auf-grund seiner kooperativen Haltung war Herr Müller immer aner-kannt und beliebt. Sein persönliches Verhalten war einwandfrei.Das Arbeitsverhältnis von Herrn Müller endet mit Ablauf des heuti-gen Tages. Wir danken ihm für seine Mitarbeit in unserer Gesell-schaft und wünschen ihm für seinen beruflichen wie auch privaten
Lebensweg alles Gute.
Stuttgart, den 30. April 2006
Heinz Birner Wolfgang PetersenVerwaltungsleiter Personalleiter
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Angestellte E
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1.16 Steuerfachgehilfin
ZEUGNIS
Frau Barbara Meier, geb. am 20. Dezember 1978, war vom 1. Febru-ar 2000 bis zum 31. März 2006 in meiner Kanzlei als Steuerfachge-hilfin tätig.Ihr war die selbstständige Betreuung von Mandanten übertragen.Hierbei umfasste ihr Aufgabenbereich im Wesentlichen:● Erstellung von Bilanzen und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen,● Bearbeitung von Einkommen-, Umsatz-, Gewerbesteuer- und
Körperschaftsteuererklärungen,● Finanzbuchhaltung,● Lohnbuchhaltung.Frau Meier zeigte Eigeninitiative und setzte sich mit überdurch-schnittlicher Einsatzbereitschaft für unsere Kanzlei ein. Sie verfügtüber umfassende Steuerfachkenntnisse und beherrscht ihren Ar-beitsbereich selbstständig und sicher. Die ihr übertragenen Aufga-ben erledigte sie jederzeit zu meiner vollen Zufriedenheit.Ihr persönliches Verhalten war stets einwandfrei. Sowohl in unse-
rem Hause als auch bei unseren Mandanten ist sie anerkannt undgeschätzt.Frau Meier scheidet auf eigenen Wunsch mit dem heutigen Tag ausmeiner Kanzlei aus. Ich bedauere ihre Entscheidung, danke ihr fürihre bisherige Arbeit und wünsche ihr für die Zukunft weiterhin vielErfolg und persönlich alles Gute.
Freiburg, den 31. März 2006
Heinz BirnerSteuerberater
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1.17 Steuerberater
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geb. am 16. Juni 1964, war in der Zeit vom 1. Ok-tober 1999 bis zum 31. Mai 2006 in unserer Kanzlei als Steuerberatertätig.Sein Aufgabenbereich umfasste die steuerrechtliche und wirtschaftli-che Beratung, die Jahresabschlusserstellung, die Anfertigung vonSteuererklärungen und die Prüfung von Steuerbescheiden sowie dieBearbeitung von außergerichtlichen Rechtsbehelfen.Im Rahmen der Beratung war Herr Müller mit der steuerlichen und
wirtschaftlichen Optimierung von Unternehmensaktivitäten, der be-triebswirtschaftlichen Beurteilung von Investitionen und der Beur-teilung der wirtschaftlichen Lage von Unternehmen befasst. Er bear-beitete auch Fragen der grenzüberschreitenden Unternehmens-struktur, der Gestaltung grenzüberschreitender Liefer- undLeistungsbeziehungen sowie des Umwandlungssteuerrechts understellte Steuerbelastungsvergleiche.Die Erstellung von Jahresabschlüssen bezog sich auf Unternehmen
unterschiedlichster Branchen und Rechtsformen. Neben den regel-mäßigen Jahresabschlüssen hat Herr Müller auch Schlussbilanzenbei Unternehmensumwandlungen erstellt. Außerdem hat er in allenSteuergebieten Steuererklärungen aufbereitet und gefertigt und dieEinkunftsermittlung durchgeführt.Herr Müller verfügt über gute steuerliche und betriebswirtschaftli-che Fachkenntnisse. Hervorzuheben ist seine Fähigkeit zu analyti-schem Denken sowie seine verantwortungsbewusste, fundierte und
gewissenhafte Arbeitsweise. Er besitzt gute PC-Kenntnisse und ar-beitete sich schnell in die DATEV-Anwendungsprogramme ein.Seinen Aufgabenbereich bewältigte Herr Müller selbstständig undzuverlässig stets zu unserer vollen Zufriedenheit.Sein persönliches Verhalten war jederzeit einwandfrei. Herr Müllerist in unserem Hause und bei unseren Mandanten anerkannt undgeschätzt.
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Herr Müller verlässt unser Unternehmen zum 31. Mai 2006, da ihmunsere Sozietät die von ihm gewünschten Entwicklungsmöglichkei-ten nicht bietet. Wir danken ihm für seine Tätigkeit in unserem
Hause und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg und persönlich allesGute.
Dortmund, den 31. Mai 2006
Heinz BirnerSteuerberater
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1.18 Buchhalter
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 8. Februar 1957 in Zülpich, war vom1. November 2001 bis zum 30. April 2006 in unserem Hause alsBuchhalter tätig.Sein Aufgabenbereich umfasste die gesamten anfallenden Arbeitender Lohn- und Finanzbuchhaltung. Hierzu gehörten die Führungder Personen- und Sachkonten, die Erstellung der monatlichenLohn- und Gehaltsabrechnungen, die Überwachung des gesamtenZahlungsverkehrs mit Lieferanten, Behörden und Finanzamt und
die selbstständige Führung der Korrespondenz.Herr Müller verfügt über solide buchhalterische Fachkenntnisse. Erhat der geforderten Einsatzbereitschaft entsprochen und ist demüblichen Arbeitsanfall gewachsen. Den ihm übertragenen Aufgaben-bereich hat er stets zu unserer Zufriedenheit erfüllt.Sein persönliches Verhalten war einwandfrei.Herr Müller scheidet mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch ausunserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles
Gute.
Köln, den 30. April 2006
Heinz BirnerLeiter Rechnungswesen
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1.19 Betriebsbuchhalterin
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Frau Barbara Meier, geboren am 9. April 1960 in Bochum, war inder Zeit vom 1. Juli 2000 bis zum 31. März 2006 in unserem Unter-nehmen als Betriebsbuchhalterin beschäftigt.Ihr Aufgabengebiet umfasste im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:● im Rahmen der Kostenerfassung die Rechnungen von Lieferanten
auf formale und sachliche Richtigkeit prüfen und mit Rechnungs-erfassungs- und Kontierungsbogen vergleichen,
● Monats-/Jahresverkehrszahlen errechnen, abstimmen und eintra-
gen,● Belastungen von Filialen kontieren und für die maschinelle Ab-
wicklung vorbereiten,● maschinell erstellte Buchungssätze prüfen und Fehler feststellen,● Konten mit dem Bilanzzwischenbericht abstimmen,● maschinell erstellte Umsatzrechnungen kontrollieren,● Monats- und Jahresbudgetwerte sowie Vorjahreswerte für Soll-Ist-
Vergleiche je Kostenart und Kostenstelle monatlich bereitstellen
und in das Formular „Gemeinkosten-Budget-Überwachung“ ein-tragen,
● Belege sortieren und abheften.Frau Meier verfügt über ein solides betriebsbuchhalterischesGrundwissen und hat der geforderten Einsatzbereitschaft entspro-chen. Sie ist dem üblichen Arbeitsanfall gewachsen und arbeitet inder Regel zuverlässig. Den ihr übertragenen Aufgabenbereich hat siezu unserer Zufriedenheit erledigt.
Ihr persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegenwar stets einwandfrei.Frau Meier scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem Unterneh-men aus. Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.
Hannover, den 31. März 2006
Heinz BirnerLeiter Rechnungswesen
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1.20 Werbegrafiker
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 4. Oktober 1955 in Dortmund, tratam 1. Januar 2000 in unser Unternehmen ein und wurde in unsererWerbeabteilung als Werbegrafiker eingesetzt.Sein Aufgabengebiet umfasste die Erstellung von Prospektseiten fürunsere Werbemittel vom Entwurf bis zur Reinzeichnung.Herr Müller hat sich schnell in seinen Aufgabenbereich eingearbeitetund mit Engagement und neuen Ideen alle Aufgaben innerhalb dervorgegebenen Konzeption sehr sorgfältig und immer termingemäß
stets zu unserer außerordentlichen Zufriedenheit erledigt. Aufgrundder von ihm erbrachten Leistungen war er zur Beförderung zumGruppenleiter vorgesehen.Er ist bei Vorgesetzten und Kollegen geschätzt. Sein persönlichesVerhalten war stets einwandfrei.Herr Müller verlässt uns mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch,um eine neue Aufgabe zu übernehmen. Wir bedauern sein Aus-scheiden sehr, danken ihm für seine Arbeit und wünschen ihm für
die Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Wuppertal, den 31. März 2006
Heinz BirnerLeiter Marketing
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1.21 GrafikDesignerin
ZEUGNIS
Frau Barbara Meier, geboren am 21. Februar 1974 in Weil, war vom1. Februar 2004 bis zum 31. Mai 2006 befristet in unserem Hause alsGrafik-Designerin tätig.Sie war im Bereich Corporate Design eingesetzt. Ihr Aufgabenbe-reich umfasste alle Arbeiten vom Entwurf bis zur Druckvorstufe.Im Einzelnen war sie unter Anwendung der Macintosh-ProgrammeQuarkXpress, Illustrator und Photoshop vor allem mit folgendenAufgaben befasst:● Signetgestaltung● Layouts● Druckunterlagenvorbereitung.Außerdem holte sie Angebote bei Lithoanstalten und Druckereienein und organisierte für Kunden Anzeigenschaltungen -Frau Meier hat sich schnell in die Arbeitsabläufe der Entwicklungund Fortführung von Corporate Design eingearbeitet und gute neueIdeen eingebracht und erfolgreich umgesetzt. Sie arbeitete engagiert,
zuverlässig und sorgfältig. Hervorzuheben sind ihre Teamfähigkeitsowie ihre flexible und kreative Arbeitsweise.Ihre Aufgaben bewältigte Frau Meier jederzeit zu unserer vollenZufriedenheit. Ihr persönliches Verhalten war stets einwandfrei.Wir danken Frau Meier für ihre Tätigkeit in unserem Haus undwünschen ihr weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Konstanz, den 31. Mai 2006
Heinz Birner Rolf BühlerLeiter Marketing Personalleiter
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1.22 WebDesignerin
ZEUGNISFrau Barbara Meier, geboren am 15. September 1974, war vom 01.
August 2000 bis zum 30. April 2006 in unserem Unternehmen tätig.Sie wurde als Webdesignerin eingesetzt und im Wesentlichen mitfolgenden Aufgaben befasst:● Gestaltung von Internetseiten● Erstellung und Umsetzung von Sites in HTML● Bildbearbeitung für das Internet.Frau Meier ist mit den Programmen Photoshop und FireworksBereich Bildprogramme und Frontpage vertraut. Sie arbeitete sorg-fältig und zuverlässig und ist in der Lage, die ihr vorgegebenen Ge-staltungswünsche sowie die mit den Internetprojekten verbundeneZiel schnell zutreffend zu erfassen und erfolgreich umzusetzen.Ihre Aufgaben bewältigte sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit.Das persönliche Verhalten von Frau Meier war jederzeit einwand-frei. Sie ist eine angenehme, offene und hilfsbereite Mitarbeiterin.Wir danken Frau Meier für die gute Zusammenarbeit, die bedauerli-cherweise aus betrieblichen Gründen am 30. April 2006 endet undwünschen ihr für die Zukunft viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Gelsenkirchen, den 30. April 2006
Heinz Birner Volker PetersenMarketing- und Vertriebsleiter Personalleiter
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1.23 Architekt
ZEUGNIS
Herr Peter Müller war in der Zeit vom 1. April 1998 bis zum 31. Mai2006 als verantwortlich zeichnender Architekt in unserem Unter-nehmen tätig. Sein Aufgabenbereich umfasste alle anfallenden pla-nerischen sowie bauausführenden Arbeiten.Überwiegend war Herr Müller mit der Durchführung planerischerArbeiten wie Entwurfs-, Werks- und Detailplanung für Ein- undMehrfamilienwohnhäuser, Wohnblocks und Geschäftshäuser be-fasst. Daneben wurden Herrn Müller Verhandlungen mit Behörden
und Handwerkern sowie die örtliche Bauaufsicht für mehrere Pro- jekte übertragen.Herr Müller verfügt über überdurchschnittliche planerische Fähig-keiten. Er ergriff von sich aus die Initiative und setzte sich mit über-durchschnittlicher Einsatzbereitschaft für die ihm übertragenenProjekte ein. Auch starkem Arbeitsanfall ist er jederzeit gewachsen.Er arbeitet zuverlässig und genau und bewältigt seine Aufgabensicher. Den ihm übertragenen Aufgabenbereich hat er stets zu unse-
rer vollen Zufriedenheit erfüllt.Sein persönliches Verhalten war jederzeit einwandfrei. Herr Müllerscheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wirdanken ihm für seine Arbeit und wünschen ihm für die Zukunftweiterhin Erfolg und persönlich alles Gute.
Solingen, den 31. Mai 2006
Heinz Birner
Geschäftsführer
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1.24 Bauführer
ZEUGNIS
Herr Dipl.-lng. (FH) Peter Müller, geboren am 19. Juli 1977 inStuttgart, war vom 1. August 2002 bis zum 30. April 2006 in unse-rem Unternehmen tätig.Er arbeitete zunächst im Rahmen unseres beruflichen Einstiegspro-gramms bis zum 31. Dezember 2002 in der Abteilung Arbeitsvorbe-reitung in Karlsruhe. Sein Aufgabenbereich umfasste die Erstellungvon Baustelleneinrichtungs-, Termin- und Arbeitsplänen sowieWirtschaftsanalysen mit Hilfe unserer CAD- und Termin-planungssysteme. Außerdem gehörte zu seinem Aufgabenbereichdie Ermittlung der notwendigen Schalungen und Gerüste, derenAusschreibung und die Mitwirkung bei der Vergabe.Ab dem 1. Januar 2003 arbeitete Herr Müller als Bauführer auf Bau-stellen unserer Niederlassung Südbaden. Sein Tätigkeitsgebiet um-fasste die Überwachung und Kontrolle des Baustellenpersonals, diePrüfung der Aufmaße und Abrechnungen der Subunternehmen
sowie die Personal-, Material- und Gerätedisposition. Außerdemwurde ihm bei Urlaubsabwesenheit des Bauleiters die Bauleitungübertragen.Herr Müller arbeitete stets zuverlässig, zielstrebig und selbstständig.Seine im Studium erworbenen umfassenden Fachkenntnisse konnteer gut in der Praxis umsetzen und durch seine sehr gute Arbeitsmo-tivation erfolgreich erweitern. Besondere Anerkennung fanden dievon Herrn Müller erarbeiteten Problemlösungen und deren prakti-
sche Umsetzung.Seine Aufgaben bewältigte Herr Müller jederzeit kostenbewusst undtermingerecht stets zu unserer vollen Zufriedenheit.Sein persönliches Verhalten war jederzeit einwandfrei. Herr Müllerist allseits anerkannt und geschätzt.
5/15/2018 Arbeitszeugnis_Recht - slidepdf.com
http://slidepdf.com/reader/full/arbeitszeugnisrecht 123/255
Angestellte E
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Herr Müller verlässt unser Unternehmen zum 30. April 2006 auf eigenen Wunsch, um sich einer neuen Aufgabe zu widmen. Wirbedauern seine Entscheidung, da wir mit ihm einen guten Mitar-
beiter verlieren. Wir danken ihm für seine Tätigkeit in unseremUnternehmen und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg und persön-lich alles Gute.
Karlsruhe, den 30. April 2006
ppa. Heinz Birner ppa. Volker PetersenGeschäftsleitung Personalleitung
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1.25 MarketingMitarbeiterin
ZEUGNISFrau Barbara Meier, geboren am 11. März 1971 in Hannover, standvom 1. September 2001 bis zum 31. Mai 2006 in den Diensten unse-rer Gesellschaft.Frau Meier war innerhalb unserer Abteilung Marketing-Management Veterinär tätig. Sie war hierbei mit folgenden Aufga-ben befasst:● Erstellung und Pflege von wissenschaftlichen Daten im Rahmen
der Vorbereitung zur Nachzulassung,●
Erstellung und Pflege einer umfassenden Literaturdatei auf PCunter Zuhilfenahme der Anwendersoftware Access und Excel,● Beschaffung, Aufbereitung und teilweise Auswertung von veteri-
närmedizinischer Fachliteratur,● selbstständiges Zusammentragen einer auf verschiedene Tier-
Spezies bezogenen Dosis-Wirkungs-Datei eines Narkotikums.Darüber hinaus übernahm Frau Meier vertretungsweise die Orga-nisation, Verwaltung und Abrechnung der Fortbildungsveranstal-
tungen unseres Außendienstes.Frau Meier konnte sich aufgrund ihrer sehr guten Auffassungsgabeund ihres großen Interesses rasch in ihr Aufgabengebiet einarbeiten.Hervorzuheben sind ihr besonderes Verständnis und ihr Interessefür veterinärmedizinische Sachverhalte, ihre sorgfältige Arbeitsweisesowie ihre Zuverlässigkeit. In der Zusammenarbeit zeigte sie sich fürneue Ideen aufgeschlossen. Die ihr übertragenen Aufgaben hat siestets gewissenhaft zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt.
Aufgrund ihrer freundlichen, höflichen und humorvollen Art trugFrau Meier in starkem Maße zu einem harmonischen Arbeitsklimabei. Sie war bei Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen anerkanntund geschätzt. Ihre persönliche Führung war stets einwandfrei.Frau Meier verlässt uns mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch.Wir bedauern ihren Entschluss, danken ihr für ihre guten Leistun-gen und wünschen ihr für die Zukunft weiterhin viel Erfolg undpersönlich alles Gute.
Saarbrücken, den 31. Mai 2006 ppa. Heinz BirnerMarketingleiter
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1.26 MarketingSachbearbeiterin
ZEUGNIS
Frau Dipl. Ing. agr. Barbara Meier, geboren am 25. Oktober 1969 inBochum, war vom 1. Januar 1998 bis zum 31. Mai 2006 in unseremUnternehmen tätig.Sie wurde als Sachbearbeiterin eingesetzt für das Sachgebiet Markt-forschung Landmaschinen und Mähdrescherin unserer Abteilung „Planung und Marktbeobachtung Agrartech-nik, Informations- und Kommunikationsdienste“. In diesem Rah-men betreute Frau Meier sämtliche betroffenen Datenpools unter-
schiedlichster Herkunft, erledigte deren Pflege, Plausibilitäts-prüfungen und Aufbereitung für die Nutzung in internen Informa-tionen, Marktstatistiken, Planungsmodellen und Prognoseberech-nungen. Die weiterführenden Berechnungen und Planungen (Pro-duktmengengerüste) für die Bauprogrammplanung,lnvestitionskalkulation und Preisbildung stimmte sie mit der Ver-triebsabteilung ab.Ihr oblag des Weiteren die Wettbewerbsbeobachtung hinsichtlich
der Produkttechnik, ferner erstellte sie technische Vergleiche undKategoriemodelle zur Marktsegmentierung und zur Verbesserungder Marktpräsenz zur Erhöhung der Prognosesicherheit.Zur lnformationsbeschaffung unterhielt Frau Meier umfangreicheinternationale Kontakte innerhalb unseres Vertriebsnetzes (Toch-tergesellschaften und Importeure) mit Ansprechpartnern der mit-bewerbenden Industrie und bei dienstleistenden Instituten.Frau Meier verfügt über ausgezeichnete EDV- und PC-Kenntnisse.
Sie war geschätzte Ansprechpartnerin in der Direktion Marketing-Vertrieb bei Problemlösungen mit den PC-Software-Paketen Micro-soft Word, Excel, Access, Powerpoint, Corel Draw, Visual Basic undauch bei Hardware-Installationen. Außerdem erstellte sie Program-me für die Großrechnerdatenbanken in Applications Systems.Frau Meier besitzt ein gutes und umfassendes Fachwissen im Be-reich Marketing und kann die vorhandenen Instrumentarien undMethoden jederzeit praxisorientiert umsetzen. Aufgrund ihrer be-
ruflichen Ausbildung und ihrer bisherigen Tätigkeit verfügt sie auch
5/15/2018 Arbeitszeugnis_Recht - slidepdf.com
http://slidepdf.com/reader/full/arbeitszeugnisrecht 126/255
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über ein außerordentlich gutes, breit angelegtes Fachwissen überLandwirtschaft und Landtechnik.Frau Meier beherrschte ihr Arbeitsgebiet souverän, arbeitete sicher
und selbstständig und auch unter erhöhter Belastung zuverlässigund genau.Sie reagierte auf neue Aufgaben sensibel, erkannte rasch das We-sentliche und behielt die Übersicht. Sie war stets zuverlässig underledigte ihre Aufgaben zügig, verantwortungs- und pflichtbewusststets zu unserer vollen Zufriedenheit. Sie zeigte große Einsatzbereit-schaft und Initiative und war eine gute Teamarbeiterin, die aktiv dieZusammenarbeit unterstützte.
Frau Meier war unbedingt vertrauenswürdig und wurde von Vor-gesetzten und Kollegen gleichermaßen anerkannt und geschätzt. IhrVerhalten war vorbildlich.Frau Meier scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmenaus. Wir bedauern diese Entscheidung, danken für die erfolgreichgeleistete Arbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.
Hamburg, den 31. Mai 2006
Dr. Heinz BirnerMarketingleiter
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Angestellte E
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1.27 MarketingSachbearbeiter
ZEUGNISHerr Peter Müller, geboren am 5. Juli 1968 in Essen, trat am 1. Juli
2000 in unser Unternehmen ein. Er war im Bereich „Market Rese-arch“ tätig und berichtete direkt an den Leiter Produktmanagement.Herr Müller machte sich kurzfristig mit dem ihm übertragenenkomplexen Verantwortungsbereich vertraut. Auf der Basis seinerguten Fachkenntnisse erstellte er fundierte Analysen unterschiedli-cher Marktsegmente, die unter Berücksichtigung der jeweiligenUnternehmensdisposition entsprechende strategische Ziele undMarketingmaßnahmen beinhalteten.
In dieser Funktion umfasste sein Aufgaben- und Verantwortungsbe-reich im Wesentlichen:● Erarbeitung von Unternehmensstrategien und Vermarktungsmaß-
nahmen für die Segmente Textileinzelhandel, computerintegrierteFertigung (CIM), fehlertolerante Systeme und Banken,
● Kontaktpflege zu Verbänden, Softwarepartnern, Fachverlagen undMarktforschungsinstituten,
● maßgebliche Mitarbeit bei der Erstellung der jährlichen Marke-
tingplanung.Aufgrund seiner guten Auffassungsgabe und seiner Fähigkeit,schwierige und neue Problemstellungen zu analysieren und selbst-ständig zu lösen, konnte er auch anspruchsvolle Produktmarke-tingaufgaben erfolgreich ausführen. Herr Müller vertrat unsereInteressen mit Energie und großem persönlichem Einsatz jederzeitzu unserer vollen Zufriedenheit. Er verfügt über ein sehr fundiertesund praxisorientiertes Fachwissen und arbeitet auch unter großem
Zeitdruck selbstständig, eigenverantwortlich und mit hoher Qualität.Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und externenGesprächspartnern war vorbildlich, kooperativ und konstruktiv.Mit dem heutigen Tag scheidet Herr Müller auf eigenen Wunsch ausunserem Unternehmen aus. Wir bedauern seine Entscheidung undwünschen ihm für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlichalles Gute.
München, den 30. April 2006 i.V. Heinz BirnerMarketingleiter
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1.28 Produktmanager
ZEUGNIS
Herr Peter Müller stand vom 1. Januar 2002 bis zum 30. April 2006in den Diensten unserer Gesellschaft.Er war zunächst als Junior Produktmanager im Bereich Marketing-Management eingesetzt. Während seiner Tätigkeit als Junior Pro-duktmanager wurde sein Aufgabengebiet sukzessive erweitert unddeckte schließlich den gesamten Verantwortungsbereich eines Pro-duktmanagers ab. Es umfasste im Wesentlichen folgende Bereiche:● Erarbeitung von Marktanalysen in Zusammenarbeit mit der Mar-
ketingforschung,● Ausarbeitung von kurz- und mittelfristigen Marketing-Strategien
für die im Produkt-Management betreuten Präparate,● Erarbeitung von Werbekonzepten und -strategien in Zusammen-
arbeit mit Werbeagenturen,● Text- und Gestaltungsentwürfe für einzelne Bewerberunterlagen
(Aussendungen, Prospekte, Anzeigen usw.),● Vorschläge für die Packmittelgestaltung und Packmitteländerung,● Erarbeitung der Argumentation und Präsentation der Verkaufshil-
fen mit bzw. vor den Außendienstmitarbeitern und den Gebiets-verkaufsleitern,
● Aktualisierung und Optimierung der Schulungsunterlagen,● kurz- und mittelfristige Umsatzplanung,● Absatz- und Werbeplanung sowie deren ständige Kontrolle,● Erarbeitung von Basisinformationen für neue Projekte und Mitar-
beit bei der marketingtechnischen Umsetzung.
Herr Müller besitzt ein fundiertes betriebswirtschaftliches Fachwis-sen und hat ein Gespür für künftige Entwicklungen. Zur Verfolgungseiner Ziele zeigte er ein gesundes Durchsetzungsvermögen, aberauch Verständnis für die Belange anderer Abteilungen. Es gelangihm, diese für seine Ideen zu gewinnen, zur Zusammenarbeit zumotivieren und somit die Zielerreichung zu gewährleisten. Er identi-fizierte sich mit den ihm gestellten Aufgaben in hohem Maße undbewältigte diese selbstständig, zielstrebig und engagiert stets zu unse-rer vollsten Zufriedenheit. Dabei entfaltete er Aktivität, Kreativitätund Eigeninitiative. Bei den für sein Aufgabengebiet notwendigen
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Angestellte E
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Verhandlungen mit Agenturen und innerbetrieblichen Abteilungenwar er ein geschätzter und akzeptierter Gesprächspartner.Herr Müller erwarb sich aufgrund seines Wissens und Könnens,
seines sympathischen Auftretens und seiner entgegenkommendenArt die Achtung und Anerkennung seiner Vorgesetzten und Kolle-gen. Seine Führung war jederzeit einwandfrei.Herr Müller verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern seineEntscheidung sehr, danken ihm für seine bisherige Arbeit undwünschen ihm für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlichalles Gute.
Freiburg, den 30. April 2006
Heinz BirnerGeschäftsführer
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1.29 Kraftfahrzeugingenieur
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 15. April 1959 in Bremen, trat am 1.Oktober 1993 als Diplom-lngenieur in unser Unternehmen ein. Ineinem firmeninternen Ausbildungsprogramm bekam Herr Müllerzunächst die produktspezifischen Kenntnisse vermittelt. Dabeidurchlief er das Forschungs- und Entwicklungszentrum, die Pro-duktkonstruktion, den Motorenversuch sowie die Gießerei und ver-schiedene Fertigungsabteilungen.Danach wurde er in unserer Abteilung Zylinderverkauf im Bereich
Erstausrüstung für einen Kunden der Automobilindustrie eingesetzt.Während der Einarbeitungszeit hatte Herr Müller Gelegenheit, zu-sammen mit einem erfahrenen Verkaufsingenieur, durch Besuchebeim Kunden die dortige Struktur des Hauses kennen zu lernen.Danach übernahm er die Betreuung dieses Kunden in Zusammen-arbeit mit den Konstruktions-, Entwicklungs-, Versuchs- und Be-triebsabteilungen. Dabei war er an der Neu- und Weiterentwicklungvon Zylindern und Kolben für Vierzylindermotoren beteiligt. Im
Einzelnen umfasste sein Aufgabengebiet insbesondere:● Unterbreitung von technischen Lösungsvorschlägen bei Problem-
fällen und Neuentwicklungen,● Auswertung von Versuchsberichten und Übermittlung an den
Kunden,● Terminüberwachung,● Bearbeitung von technischen Anfragen, Schadensfällen und Re-
klamationen.
Herr Müller verfügt über gute technische Kenntnisse, die er bei derBewältigung seines Aufgabenbereiches einsetzte. Den ihm übertra-genen Aufgabenbereich erfüllte er stets zu unserer Zufriedenheit.Herr Müller hatte guten Kontakt zu unserem Kunden sowie zu denverschiedenen Stellen unseres Hauses. Seine Führung und sein Ver-halten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern waren einwandfrei.Herr Müller scheidet zum 31. März 2006 aus unserem Unternehmenaus.
Stuttgart, den 31. März 2006 Heinz BirnerPersonalleiter
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Angestellte E
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1.30 Werkstattmeister
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geb. am 7. Juni 1965 in Nordrach, war in der Zeitvom 1. Januar 1999 bis zum 30. April 2006 in unserer Schreinereitätig.Er war als Werkstattmeister mit der Leitung unserer aus bis zu 23Mitarbeitern bestehenden Abteilung „Montage, Service und Kun-dendienst“ befasst. Sein Aufgabenbereich umfasste die Planung,Durchführung und Kontrolle sämtlicher Montageeinsätze mit fol-genden Schwerpunkten:● Planung des Personaleinsatzes für die Montage nach Absprache mit
der Kundschaft,● Einteilung der Montagemitarbeiter,● Koordination der Service- und Kundendiensteinsätze.Herr Müller arbeitete jederzeit zuverlässig und genau. Er zeigte Ei-geninitiative und verfügt über gute Fachkenntnisse. Bei seinen Mit-arbeitern ist Herr Müller geschätzt. Den ihm übertragenen Aufga-benbereich erfüllte Herr Müller zu unserer vollen Zufriedenheit.
Sein persönliches Verhalten war jederzeit einwandfrei. Aus betriebli-chen Gründen endet das Arbeitsverhältnis am 30. April 2006. Wirbedauern diese Entwicklung und wünschen Herrn Müller für dieZukunft alles Gute.
Freiburg, den 30. April 2006
Heinz Birner
Geschäftsführer
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1.31 Regelungstechniker
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 28. Dezember 1963 in Lörrach, warin der Zeit vom 1. Juli 1996 bis zum 31. März 2006 als Regelungs-techniker in unserem Hause tätig.Sein Aufgabenbereich umfasste die selbstständige Erarbeitung vonSchaltplänen für die Regelung und Steuerung über das Erstellen vonFunktionsbeschreibungen und Ausschreibungsunterlagen für denBereich Heizung und Lüftung. Im Einzelnen war er mit folgendenAufgaben befasst:
● Erstellen von Schaltplänen mit Schaltplan-Software EPLAN 4.10,● Prüfen von Schaltplänen für Brennersteuerung, Kälteanlagen und
Sanitäranlagen,● Überprüfung von Motordatenblättern, Pumpendatenblättern,
Schaltschranktüransichten- und Montageplattenzeichnungen so-wie Gerätestücklisten,
● Rechnungsprüfung und Überprüfung von Aufmaßlisten,● Funktionsüberprüfung und Abnahme der Anlagen sowie der
● Erstellung von Revisions-Unterlagen.Herr Müller verfügt über umfassende Fachkenntnisse und arbeiteteselbstständig, zuverlässig und zielorientiert. Er beherrschte seinenArbeitsbereich und überzeugte durch seine exakte, rationelle und
jeweils termingerechte Arbeitsweise.Seinen Aufgabenbereich bewältigte Herr Müller jederzeit zu unserervollen Zufriedenheit.Sein persönliches Verhalten war stets einwandfrei. Sowohl in unse-
rem Hause als auch bei unseren Kunden ist Herr Müller anerkanntund geschätzt und genießt großes Vertrauen und Ansehen.Wegen der schwierigen Auftragslage im Baugewerbe endete dasArbeitsverhältnis von Herrn Müller aus betrieblichen Gründen. Wirbedauern diese Entwicklung sehr, da wir mit Herrn Müller einenguten Mitarbeiter verlieren. Wir wünschen Herrn Müller für dieZukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Freiburg, den 31. März 2006
Planungsbüro H. Birner und Partner Heinz Birner
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Angestellte E
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1.32 Elektroingenieur
ZEUGNIS
Herr Dipl. Ing. Elektrotechnik Peter Müller war vom 1. Januar 2000bis zum 31. März 2006 als Projekt-Ingenieur in unserem Techni-schen Büro in Weil am Rhein tätig.Herrn Müller wurde zunächst die Planung der Mess- und Regel-technik einer verfahrenstechnischen Pilotanlage eines Großkundenaus der Chemieindustrie übertragen. Hierbei war er für das gesamteDetailengineering verantwortlich und erstellte die Montageunterla-gen sowie die komplette Dokumentation. Anschließend übernahm
Herr Müller die Betriebsbetreuung einer pharmazeutischen Groß-anlage. Er analysierte und optimierte die laufende Produktionsanla-ge und erarbeitete und realisierte Lösungen für die vorhandenenProbleme. Dabei bearbeitete Herr Müller das Basis- und Detailengi-neering und führte mit bis zu fünf Mitarbeitern die Installationen inder Anlage und die Änderungen im Prozessleitsystem sowie dieInbetriebnahme durch.Seit April 2001 ist Herr Müller als Projektleiter tätig. In dieser Funk-
tion ist er Ansprechpartner der Kunden und koordiniert die Pro- jekte von der Auftragserteilung bis zur Inbetriebnahme und derÜbergabe der Anlagen an den Kunden. Er ist verantwortlich für dieGerätespezifikation, den Einkauf, die Planung sowie für die Infor-mation an die Montageabteilung und die Überprüfung der Installa-tion. Derzeit ist er als Projektleiter mit der Abwicklung der gesamtenMSR-Technik und Elektrotechnik für Benzindampfrückgewin-nungsanlagen eines Kunden beauftragt.
Außerdem war Herr Müller von Anbeginn an mit der Ausarbeitungvon Angeboten für unsere Kunden betraut.Herr Müller verfügt über umfassende Fachkenntnisse, auch inRandbereichen, und arbeitete sich jeweils mit großem Engagementsehr schnell in seine Aufgabengebiete ein. Er beherrscht seine Ar-beitsbereiche selbstständig und sicher und erledigte die ihm übertra-genen Aufgaben zielorientiert, rationell und effizient. Er zeigte stetsEigeninitiative und überzeugte durch seine große Leistungsbereit-schaft. Auch starkem Arbeitsanfall war er jederzeit gewachsen. Her-vorzuheben sind seine Teamfähigkeit und seine genaue Arbeitsweise
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sowie seine Fähigkeit, Mitarbeiter zu guten Leistungen zu motivie-ren.Den ihm übertragenen Aufgabenbereich bewältigte Herr Müller
jederzeit zu unserer vollsten Zufriedenheit.Sein persönliches Verhalten war stets einwandfrei. Bei Vorgesetzten,Kollegen, Mitarbeitern und Kunden ist er anerkannt und geschätzt.Wegen der Schließung unseres Technischen Büros in Weil am Rheinendet das Arbeitsverhältnis am 31. März 2006. Wir bedauern dieseEntwicklung sehr, da wir mit Herrn Müller einen ausgezeichnetenMitarbeiter verlieren. Wir danken ihm für seine bisherige wertvolleMitarbeit und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin viel Erfolg
und persönlich alles Gute.
Frankfurt am Main, den 31. März 2006
Heinz Birner Georg WeiderGeschäftsführer Planungsleiter
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1.33 Stahlbauingenieur
ZEUGNIS
Herr Dipl. Ing. Peter Müller, geboren am 3. März 1963 in Koblenz,trat am 1. Juli 1999 als Stahlbauingenieur in unser Unternehmen einund wurde nach kurzer Einarbeitungszeit mit dem Auf- und Ausbauder Abteilung „Statik“ betraut.Diese Abteilung hat sich unter der Verantwortung von Herrn Müllerzu einem effizienten und anerkannten Bereich in unserem Unter-nehmen entwickelt. Der Aufgabenbereich von Herrn Müller um-fasste im Wesentlichen:●
Unterstützung der Konstruktion und statische Berechnung fürAngebote und Ausführungen in den Bereichen Stahlbau, Stahl-leichtbau und Betonbau,
● Entwicklung neuer und Optimierung bestehender Produktreihenin Zusammenarbeit mit den Konstruktionsbereichen unseresHauses und externen Stellen,
● Konzeption technischer Arbeitsunterlagen für Verkäuferschulun-gen und Vertriebsunterstützung.
Besondere Anerkennung erwarb sich Herr Müller durch seine maßgeb-liche Mitarbeit bei der Entwicklung eines internen EDV-Programm-pakets zur Optimierung unserer Statik- und Kalkulationsarbeiten.Herr Müller war als kompetenter Ansprechpartner von Behörden,Kunden und den Fachabteilungen unseres Hauses geschätzt. Dietechnische Leitung konnte sich stets auf seinen fachlich fundiertenRat und sein ausgewogenes Urteil verlassen. Herr Müller überzeugtedurch fachliche Qualifikation, Durchsetzungsvermögen und per-
sönliche Integrität. Hervorzuheben sind seine Fähigkeit, konzeptio-nell und konstruktiv zu arbeiten, schwierige Sachverhalte zu analy-sieren und umsichtig zu lösen sowie seine Fähigkeit, Mitarbeiter zumotivieren und erfolgreich zu führen. Seinen komplexen Aufgaben-und Verantwortungsbereich bewältigte Herr Müller jederzeit zuunserer außerordentlichen Zufriedenheit.In den zurückliegenden Jahren erwarb er sich das Vertrauen und dieWertschätzung seiner Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeiter.
Sein persönliches Verhalten war stets einwandfrei.
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Mit großem Bedauern akzeptieren wir den Wunsch von Herrn Mül-ler, mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus-zuscheiden, und sprechen ihm an dieser Stelle unseren Dank für
seine erfolgreiche Tätigkeit aus. Für seine private und beruflicheZukunft wünschen wir ihm alles Gute.
Waiblingen, den 30. April 2006
ppa. Heinz BirnerGeschäftsführer
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1.34 Lehrer an einer Privatschule
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 2. Oktober 1962 in Stuttgart, warvom 1. November 1997 bis zum 30. April 2006 als Lehrer an unsererSchule tätig.Sein Deputat betrug im Schuljahr 1997/98 19 Unterrichtsstundenpro Woche, ab dem Schuljahr 1998/99 wurde es auf ein volles De-putat von 25 Unterrichtsstunden pro Woche erhöht.Herr Müller übernahm mit seinem Eintritt zum 1. November 1997eine Klasse des staatlich anerkannten Kaufmännischen Berufskol-
legs 1 als Klassenlehrer, die er in dieser Funktion durch die am Endedes Schuljahres stattfindende Prüfung führte. Auch danach war HerrMüller jedes Jahr als Klassenlehrer für Klassen verantwortlich.Er unterrichtete in der staatlich anerkannten Kaufmännischen Be-rufsfachschule (Wirtschaftsschule) die Fächer Deutsch und Ge-schichte mit Gemeinschaftskunde, im staatlich anerkannten Kauf-männischen Berufskolleg 1 die Fächer Englisch 1 (Grammatik,Landeskunde, Textarbeit), Englisch II (Englische Korrespondenz,
Liefer- und Zahlungsverkehr), Geschichte mit Gemeinschaftskundesowie im staatlich anerkannten Kaufmännischen Berufskolleg II dieFächer Englische Konversation, Englische Korrespondenz und Eng-lisch-Amerikanische Wirtschaftskunde. Da für das Fach EnglischeKonversation kein Lehrbuch eingeführt ist, entwarf Herr Müller imRahmen des geltenden Lehrplanes ein eigenes Konzept für diesesFach, ergänzt durch eine Unterrichtseinheit über Rhetorik. An denstaatlichen Abschlussprüfungen nahm er als Mitglied der Prüfungs-
kommission teil. Herr Müller war ebenfalls an der Aufgabenerstel-lung und der Durchführung der Prüfung zum international geprüf-ten Wirtschaftsassistenten der International Schools Association,Genf, beteiligt.Herrn Müllers Leistungen haben stets in jeder Hinsicht unsere voll-ste Anerkennung gefunden. Sein Unterricht war interessant undabwechslungsreich. Er gestaltete ihn ergebnisorientiert und der je-weiligen Alters- und Leistungsgruppe stets angemessen. Er fordertedie Schüler und verstand es, sie bei auftretenden Schwierigkeitengezielt zu unterstützen. Dies zeigen auch die guten Prüfungsergeb-
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nisse seiner Schüler in seinen Fächern sowie deren hohe Leistungs-bereitschaft. Mit pädagogischem Geschick war er in der Lage, auchanfangs schwierige Klassen für seinen Unterricht zu gewinnen und
zu guten Leistungen zu motivieren.In Konferenzen und Gesprächen mit der Schulleitung sowie denEltern und Kollegen überzeugte Herr Müller durch seine umfassen-de fachliche Kompetenz. Er hat die Fähigkeit, sich rasch und um-fassend in neue Fachbereiche einzuarbeiten und konzeptionellesDenken mit praktischem Handeln zu verbinden.Bei der Schulleitung, den Eltern, Kollegen und Schülern war er glei-chermaßen anerkannt und geschätzt. Hervorzuheben ist seine
freundliche und integrierende Art. Sein persönliches Verhalten warstets einwandfrei.Die Unterrichtstätigkeit von Herrn Müller endet am 30. April 2006,da der Unterrichtsbetrieb zu diesem Zeitpunkt eingestellt wird. Wirdanken Herrn Müller für die erfolgreiche und engagierte Zusam-menarbeit und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin viel Erfolgund persönlich alles Gute.
Mannheim, den 30. April 2006
Heinz BirnerGeschäftsführer
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1.35 Assistenzärztin
ZEUGNIS
Frau Barbara Meier, geboren am 12. Dezember 1974, war befristet inder Zeit vom 01. Juni 2004 bis zum 30. April 2006 in der chirurgi-schen Abteilung unserer Klinik beschäftigt.Die chirurgische Abteilung unseres Hauses versorgt alle Patientender mittleren und großen Chirurgie bis hin zu Pankreasreaktionenund die angrenzende Thoraxchirurgie.Frau Meier wurde in die Arbeit der Stationsärztin eingeführt undübernahm nach einem Monat alle verantwortlichen Arbeiten einer
Stationsärztin einer allgemeinchirurgischen Station mit 20 Betten.Außerdem wurde sie in der Ambulanztätigkeit eingesetzt und nahmunter Anleitung an der Indikationssprechstunde und am D-Arztverfahren teil und sie wirkte mit beim Verfassen von Gutachtenfür Berufsgenossenschaften und privaten Unfallversicherungsträ-gern.Frau Meier führte nach kurzer Einarbeitungszeit mit großem Ge-schick die in der Ambulanz anfallenden kleineren Eingriffe wie
Wundversorgung einschließlich der Lokal- und Leitungsanästhesie,die Reposition und Ruhigstellung von Frakturen und Luxationensowie mindestens 25 Proktoskopien/Rektoskopien selbstständigdurch.Während der Nacht- und Bereitschaftsdienste war Frau Meier fürdie gesamte chirurgische Notfallaufnahme, die ambulante Notfall-versorgung und die chirurgischen Patienten der Intensivstationzuständig. Außerdem war ihr die selbstständige Anfertigung und
Beurteilung von Röntgenbildern des Knochengerüstes einschließlichKopf, Knöcheln, Brustkorb und Wirbelsäule übertragen.Außerdem wurde Frau Meier im Operationssaal eingesetzt undattestierte bei zahlreichen mittleren und größeren Operationen.Frau Meier arbeitete im ambulanten, stationären und operativenBereich jederzeit äußerst zuverlässig, konzentriert und rationell. IhrArbeitsstil war stets sehr einsatzfreudig und effizient, sie war jeder-zeit auch zu erheblichem Arbeitseinsatz bereit. Sie verfügt über gutechirurgische Fachkenntnisse und manuelles Geschick. Gegenüberden ihr anvertrauten Patienten und Verletzten bewies sie stets viel
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Umsicht. Hervorzuheben ist ihre sorgfältige Arbeitsweise auch unterhoher Arbeitsbelastung und ihr ausgeprägtes Verantwortungsbe-wusstsein. Hervorzuheben ist auch dass sie gegenüber ihren Patien-
ten ein vertrauensvolles Arzt- Patientenverhältnis aufbauen kann.Alle anfallenden Untersuchungen und die anvertrauten Aufgabenbewältigte sie jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit.Frau Meier ist durch ihr konziliantes und hilfsbereites Wesen unddurch ihre Fachkompetenz bei Vorgesetzten, Patienten und Mitar-beitern angesehen und beliebt. Ihr persönliches Verhalten war stetseinwandfrei.Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des befristeten Arbeitsver-
hältnisses am 30. April 2006. Wir danken Frau Meier für ihre Tätig-keit in unserem Haus und wünschen ihr weiterhin Erfolg und per-sönlich alles Gute.
Gottenheim, 30. April 2006
Dr. Heinz Birner Dr. Volker PetersenChefarzt Chirurgie Verwaltungsdirektor
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1.36 Röntgenfacharzt
ZEUGNISHerr Dr. Peter Müller, geboren am 10. Oktober 1965, war aufgrund
eines befristeten Arbeitsvertrages in der Zeit vom 01. April 2004 biszum 31. März 2006 als Facharzt für Radiologie in der Röntgenab-teilung unseres Krankenhauses tätig.Er war als Facharzt für Radiologie und ständiger Vertreter des lei-tenden Arztes unserer Röntgenabteilung eingesetzt. Zu seinen Auf-gaben gehörten im Wesentlichen:Befundung aller in der Röntgenabteilung erbrachten konventionel-len Röntgenleistungen, Durchleuchtung mit Zielaufnahmen, inter-nistisch-radiologische Leistungen im Thoraxbereich, Oesophagus,Trachea, Nasennebenhöhlen, Erstellung und Befundung gehaltenerAufnahmen im Skelettbereich, Durchführung der Röntgen-Demonstrationen in Vertretung des leitenden Arztes, Teilnahme anden regelmäßigen Fortbildungen und den Frühbesprechungen,ferner Vertretung des leitenden Arztes bei Abwesenheit.Herr Dr. Müller zeichnete sich durch seine hohe Fachkompetenz ausund er überzeugte durch seine große Leistungsbereitschaft. Er ar-beitete auch bei starkem Arbeitsanfall jederzeit zuverlässig und ra-tionell. Die ihm unterstellten Mitarbeiter setzte er zielgerichtet underfolgreich ein.Alle ihm übertragenen Aufgaben bewältigte er zur vollen Zufriedenheit.Sein persönliches Verhalten war stets einwandfrei. Herr Dr. Müllerist loyal und auch im Umgang mit Patienten zuvorkommend undhöflich.Aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen im Zusammenhangmit der Privatisierung war eine Verlängerung des befristeten Ar-beitsverhältnisses leider nicht möglich. Wir danken Herrn Dr. Mül-ler für seine Tätigkeit und wünschen ihm viel Erfolg und alles Gute.
Bad Sassendorf, den 31. März 2006
OA Dr. med. Heinz Birner Prof. Dr. med. Wolfgang Petersen
Ärztlicher LeiterRöntgenabteilung Ärztlicher Direktor
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1.37 Krankenpfleger Kardiologie
ZEUGNIS
Herr Peter Müller war vom 15. Juli 1998 bis zum 30. April 2006 alsKrankenpfleger in unserem Herzzentrum beschäftigt.Vom 15. Juli 1998 bis zum 31. Dezember 1999 war Herr Müller auf unserer kardio-chirurgischen lntensivstation eingesetzt. Zu seinenAufgaben gehörten die Vorbereitung zur Übernahme frischoperier-ter Patienten aus dem Operationssaal sowie die lückenlose Überwa-chung einschließlich der spezifischen Parameter nach kardio-chirurgischen Eingriffen. Außerdem oblagen ihm die Durchführung
von ärztlichen Anordnungen sowie die umfangreiche ganzheitlicheund differenzierte Pflege bis zur Verlegung der Patienten auf diekardio-chirurgische Wachstation.Zum 1. Januar 2000 wechselte Herr Müller auf eigenen Wunsch auf eine unserer allgemein-kardiologischen Stationen. Auf dieser Stationwerden vor allem Infarkt-Patienten im subakuten und chronischenStadium, Patienten mit Angina-pectoris-Beschwerden verschiedenerSchweregrade, Herzfehlern und Myokarditiden behandelt sowie
Patienten in der präoperativen Phase und in der Mobilisationsphasenach Bypass-Operationen sowie Herzklappenersatz. Außerdemwerden Patienten mit Herz-Rhythmus-Störungen verschiedenerGenese diagnostiziert und überwacht. Herrn Müller wurde auf die-ser Station die Pflege und Überwachung dieser Patienten einschließ-lich der Durchführung von ärztlichen Anordnungen übertragen. Erwar zunächst im Tagdienst eingesetzt und war seit dem 1. April 2000auf eigenen Wunsch im Dauernachtdienst tätig.
Herr Müller arbeitete selbstständig und jederzeit zuverlässig. Erverfügt über eine gute Patientenbeobachtung und leitete situations-gerecht die notwendigen Maßnahmen ein. In Notfallsituationenreagierte er adäquat und sachgemäß, und bei Bedarf organisierte ereinen geordneten Einsatz der sachlichen und personellen Ressourcen.Herr Müller hat sich in die Aufgabengebiete der verschiedenen Sta-tionen jeweils schnell eingearbeitet und zeichnete sich durch seinfundiertes Fachwissen im Krankenpflegebereich aus. Im Umgangmit Patienten bewies er große Aufmerksamkeit, Sorgfalt und Hilfs-bereitschaft.
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Die ihm übertragenen Aufgaben bewältigte er jederzeit zu unserervollen Zufriedenheit. Bei Vorgesetzten, Patienten und Kollegen warer geschätzt und anerkannt.
Herr Müller scheidet zum 30. April 2006 auf eigenen Wunsch ausunserem Hause aus. Wir danken ihm für seine Tätigkeit und wün-schen ihm weiterhin Erfolg und persönlich alles Gute.
Berlin, den 30. April 2006
Heinz Birner Petra SimonVerwaltungsleiter Pflegeleiterin
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1.38 Krankenpfleger Geriatrie
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 25. März 1970 in Düsseldorf, warvom 1. März 2002 bis zum 31. März 2006 als Krankenpfleger inunserem Hause tätig.Unsere Klinik mit 120 Betten wurde im Rahmen des Geriatrieplanesdes Landes Baden-Württemberg aufgebaut. Unser Ziel ist die mul-timorbide ganzheitliche Behandlung der Patienten, um Pflegebe-dürftigkeit zu vermeiden. Hierfür wird nach den individuellen Pro-blemen des alten Menschen ein therapeutisches Team
zusammengestellt und gemeinsam mit dem Patienten an seinenRehabilitationszielen gearbeitet. Die Verweildauer der Patientenbeträgt durchschnittlich sechs Wochen.Herr Müller war auf einer Station mit 47 Patienten eingesetzt. SeinAufgabengebiet umfasste im Wesentlichen:
● Datensammlung bei der Aufnahme von Patienten,● Unterstützung und stellvertretende Übernahme bei den ATL5,●
Vorbereitung, Assistenz sowie Nachsorge bei Maßnahmen derDiagnostik und Therapie,● Mithilfe bei der Erstellung und Durchführung der Rehabilitati-
onsmaßnahmen,● Führen der Patientendokumentation und Berichterstattung bei der
Patientenübergabe.
Herr Müller arbeitete selbstständig und jederzeit zuverlässig undmotiviert und überzeugte durch sein fundiertes Fachwissen im
Krankenpflegebereich. Er verfügt über eine gute Patientenbeobach-tung und arbeitete flexibel. Er leitete situationsgerecht die notwen-digen Maßnahmen ein und bewältigte auch Krisenzeiten umsichtigund fürsorglich. Im Umgang mit Patienten bewies er große Auf-merksamkeit, Sorgfalt und Hilfsbereitschaft.Die ihm übertragenen Aufgaben bewältigte er jederzeit zu unserervollen Zufriedenheit. Bei Vorgesetzten, Patienten und Kollegen ist eranerkannt und geschätzt.
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Herr Müller scheidet zum 31. März 2006 aus unserem Hause aus.Wir danken ihm für seine Tätigkeit und wünschen ihm weiterhinviel Erfolg und persönlich alles Gute.
Freiburg, den 31. März 2006
Dr. H. Birner W. Wieder V. PetersenChefarzt Pflegedienstleitung Klinikdirektor
5/15/2018 Arbeitszeugnis_Recht - slidepdf.com
http://slidepdf.com/reader/full/arbeitszeugnisrecht 146/255
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1.39 Rettungssanitäter
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 15.03.1977, war vom 01.04.2003 biszum 28.02.2006 in unserem Unternehmen tätig.Herr Müller war als Rettungssanitäter und Krankenwagenfahrereingesetzt. Seine Tätigkeit umfasste das Führen von Krankentrans-portfahrzeugen und die Betreuung von beförderten kranken, hilfs-bedürftigen Patienten, einschließlich derer von klinischen Intensiv-stationen. Herr Müller war verantwortlich für die Überwachung desGesundheitszustandes der Patienten und leitete bei Verschlechte-
rung die erforderlichen Maßnahmen ein. Außerdem oblagen ihmdie Desinfektion und die technische Verantwortung für sein Fahr-zeug.Herr Müller arbeitete selbständig und jederzeit motiviert und zu-verlässig, wobei er auch starkem Arbeitsanfall stets gewachsen war.Er verfügt über eine gute Patientenbeobachtung und leitete situati-onsgerecht die notwendigen Maßnahmen ein. Herr Müller nahmerfolgreich an innerbetrieblichen Fortbildungen teil und überzeugte
durch fundierte Fachkenntnisse im Rettungsdienstbereich.Im Umgang mit Patienten bewies er große Aufmerksamkeit, Sorgfaltund Hilfsbereitschaft.Herr Müller bewältigte die ihm übertragenen Aufgaben jederzeit zuunserer vollen Zufriedenheit.Sein persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Patienten undKollegen war stets einwandfrei.Herr Müller scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem Unter-
nehmen aus. Wir danken ihm für seine Tätigkeit und wünschen ihmweiterhin Erfolg und persönlich alles Gute.
Freiburg, den 28. Februar 2006
Heinz Birner Wolfgang PetersenGeschäftsführer Rettungsdienstleiter
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Angestellte E
147
1.40 Arzthelferin
ZEUGNIS
Frau Barbara Meier, geboren am 29. März 1976, war vom 1. Juni1999 bis zum 31. März 2006 in meiner Praxis für Allgemein-, Sport-und Kurmedizin als Arzthelferin tätig.Ihr Aufgabenbereich umfasste im Wesentlichen:● Organisation des Praxisablaufes● Kassen-, BG.-, Kur- und Privatabrechnung● Anwendung des EDV-Programmes MEDYS 8 mit Softwarepflege● Blutentnahmen und Laborarbeiten (kleines Labor), im.- s.c. Injek-
tionen● Mitwirkung bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
des Arztes (kleine Chirurgie)● Anwendung und Pflege medizinischer Geräte und Instrumente
(EKG, Reizstrom, Lufu)● Verbände (Tape, Gips, Zinkleim, Kompression).Frau Meier ist eine außergewöhnlich belastbare Mitarbeiterin, diedurch ihre freundliche und zielbewusste Art den Praxisablauf auch
bei starkem Arbeitsanfall optimal organisierte.Sie besitzt ein umfassendes Fachwissen und arbeitete gewissenhaft,sicher und genau. Sie beherrscht Blutentnahmen, Injektionen, all-gemeine Wundpflege, Verbände wie Tape, Gips, Zinkleim undKompression und sie versteht es gut, ihr Fachwissen Auszubilden-den zu vermitteln. Ihren Aufgabenbereich bewältigte Frau Meierstets zu meiner vollen Zufriedenheit.Ihr persönliches Verhalten war jederzeit einwandfrei. Frau Meier ist
hilfsbereit, zuvorkommend und aufgeschlossen und allseits aner-kannt und geschätzt.Frau Meier verlässt meine Praxis auf eigenen Wunsch. Ich bedauereihr Ausscheiden, danke für ihre Tätigkeit und wünsche ihr weiterhinviel Erfolg und persönlich alles Gute.
Pirmasens, den 31. März 2006
Dr. Heinz BirnerArzt
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E Zeugnismuster
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1.41 Zahnarzthelferin
ZEUGNIS
Frau Barbara Meier, geboren am 13. November 1979 in Offenburg,trat am 1. Dezember 2003 als Zahnarzthelferin in meine Zahn-arztpraxis ein.Frau Meier arbeitete überwiegend in der Assistenz am Behand-lungsstuhl auf allen zahnärztlichen Gebieten einschließlich derChirurgie und Kieferorthopädie. Außerdem umfasste ihre Tätigkeitdie Wartung des Instrumentariums und die Terminvereinbarung.Im Bereich der Praxisverwaltung half sie bei der Quartals- und Pro-
thetikabrechnung mit. Den ihr übertragenen Aufgabenbereich hatFrau Meier im Wesentlichen zu meiner Zufriedenheit erledigt.Ihr Verhalten war korrekt.Frau Meier verlässt meine Praxis am 30. April 2006Ich wünsche ihr für die Zukunft alles Gute.
Karlsruhe, den 30. April 2006
Dr. Heinz BirnerZahnarzt
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Angestellte E
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1.42 Zahntechnikerin
ZEUGNIS
Frau Barbara Meier, geboren am 15. Mai 1975, war vom 1. Juni 2003bis zum 30. April 2006 in unserem Betrieb als Zahntechnikerin be-schäftigt.Frau Meier war in unserer Abteilung für Verblendung tätig. IhrAufgabengebiet umfasste die Herstellung von Keramik- und Kunst-stoffverblendungen im Front- und Seitenzahnbereich, auch nachindividueller Farbnahme am Patienten. Außerdem fertigte sie Ver-blendungen in der Kronen- und Brückentechnik sowie an Kombina-
tionsarbeiten und Implantatsupra-Konstruktionen.Alle ihr übertragenen Arbeiten führte Frau Meier sorgfältig und zuunserer vollen Zufriedenheit aus.Durch ihre angenehme Art und ihr korrektes Verhalten war sie imKreise ihrer Kollegen und Vorgesetzten beliebt und geschätzt.Zu unserem Bedauern mussten wir aus betrieblichen Gründen dasbestehende Arbeitsverhältnis auflösen.Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihr
für die berufliche und private Zukunft alles Gute und viel Erfolg.
Ravensburg, den 30. April 2006
Heinz BirnerGeschäftsführer
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E Zeugnismuster
150
1.43 Masseur
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 19. Juli 1976, war vom 1. Juli 2002bis zum 30. April 2006 in unserem Hause in der Abteilung für phy-sikalische Therapie/Krankengymnastik als Masseur/ med. Bade-meister tätig.Herr Müller übte alle folgenden Tätigkeiten aus, die zum Berufsbildmed. Bademeister/Masseur gehören:Klassische Massage, Bindegewebsmassage, Extensionsmassage, Co-lonmassage, Unterwassermassage, Reflexzonentherapie, Akupressur-
behandlung, medizinische Bäder und Packungen sowie Kältepackun-gen und Kältetherapie einschließlich Kryo-Jet (verdampfterFlüssigstickstoff), außerdem sämtliche elektrotherapeutischen An-wendungen von Reizstrom über Interferenzstrom bis Ultraschall undHochfrequenzbehandlung, Stangerbäder, Inhalationen, Kneipp-Therapie und selektive UV-Therapie (SUP-Bestrahlung).Die Behandlungsindikation der Klinik sind Erkrankungen des rheu-matischen Formenkreises mit entzündlichen und nichtentzündlichen
Erkrankungen (Spondylarthritis ankylosans, chronische Polyarthritis,Arthropathia psoriatika, Wirbelsäulensyndrom, Zustand nach Band-scheiben-OP, Zustand nach Gelenkersatz, Arthrosen, Osteochondro-sen, Unfallfolgen, Poliofolgen sowie andere neurologische Krank-heitsbilder und die sonstigen Begleiterkrankungen).Herr Müller übte seine Tätigkeiten selbstständig und mit sehr gro-ßem Verantwortungsbewusstsein zu unserer vollsten Zufriedenheitaus. Mit großem Interesse nahm er an den klinikinternen Weiterbil-
dungen und Fachbesprechungen einschließlich Therapiekonferen-zen teil. Herr Müller war wegen seines ruhigen und dem Patientenzugewandten Wesens sowohl bei den Patienten als auch von seinenVorgesetzten und den Mitarbeitern der Klinik sehr geschätzt.Wir bedauern sehr, dass Herr Müller uns verlässt und wünschenihm für seinen weiteren persönlichen und beruflichen Lebenswegalles Gute.
Bad Krozingen, den 30. April 2006 Dr. med. BirnerChefarzt
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Angestellte E
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1.44 Ergotherapeutin
ZEUGNISFrau Barbara Meier, geboren am 03. Januar 1968, war vom 01. Juli
1999 bis zum 31. Mai 2006 als Ergotherapeutin in meiner Praxistätig.Frau Meier wurde im Fachgebiet Pädiatrie mit Kindern im Alter von1 ½ bis 14 Jahren bei folgenden Diagnosen eingesetzt:● AD-HS (Aufmerksamkeitsstörungen mit und ohne Hyperaktivität)● Legasthenie und Dyskalkulie● Störungen in der Wahrnehmungsverarbeitung● Motorische Koordinationsstörungen● Sprachstörungen● Psychisch funktionale Störungen● Globale und isolierte Entwicklungsstörungen.Ihr Aufgabenbereich umfasste im Wesentlichen:● Anamneseerhebung, Durchführung und Interpretation der Befun-
derhebung unter Verwendung von SIPT, FEW, MOT 4-6, FTM,GKB, DES, DP1 und DP2, Screening nach Mottier und Greuchen
● Planung und Durchführung der Einzel- und Gruppenbehandlun-gen
● Beratung von Eltern, Erziehern, Ärzten und Psychologen und Zu-sammenarbeit mit diesem Personenkreis.
Frau Meier besitzt ein umfassendes, detailliertes und aktuelles Fach-wissen im Fachgebiet Ergotherapie/Pädiatrie und sie setzte dieseserfolgreich in ihrer täglichen Arbeit ein. Sie verfügt über eine gutePatientenbeobachtung und arbeitete auch in Krisenzeiten situati-onsgerecht, umsichtig und fürsorglich. Frau Meier engagierte sichauch über die übliche Arbeitszeit hinaus mit großer Einsatzbereit-schaft für die Praxis und die Patienten. Ihre Aufgaben bewältigte sieselbstständig und sicher stets sehr sorgfältig und mit hervorragen-dem Können.Sie ist eine hochqualifizierte Fachkraft, die ihre Aufgaben jederzeitzu meiner vollsten Zufriedenheit erfüllte.Frau Meier ist eine loyale Mitarbeiterin, die sich gut ins Team inte-
grierte. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Patienten und Kolle-ginnen war stets vorbildlich.
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E Zeugnismuster
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Frau Meier scheidet auf eigenen Wunsch aus privaten Gründen ausunserer Praxis aus. Ich bedauere dies sehr, da ich eine ausgezeich-nete Fachkraft verliere. Für die sehr guten Leistungen möchte ich
mich bei Frau Meier ausdrücklich bedanken. Ich wünsche ihr fürihren weiteren Berufsweg weiterhin viel Erfolg und privat alles Gute.
Karlsruhe, den 31. Mai 2006
Heinz BirnerErgotherapeut
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Angestellte E
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1.45 Kosmetikerin
ZEUGNISFrau Barbara Meier, geboren am 10. März 1972, war vom 01. Febru-
ar 1997 bis zum 31. Mai 2006 in meinem Unternehmen tätig.
Frau Meier war als Kosmetikerin eingesetzt. Mit zunehmender Er-fahrung wurde ihr auch zeitweise die Leitung in Vertretung derInhaberin übertragen.
Das Aufgabengebiet von Frau Meier umfasste im Wesentlichen:● Kosmetische Behandlungen wie medizinische Fußpflege, Gesichts-
behandlungen, Maniküre/Pediküre, Reflexzonenmassage, Aro-matherapie, Sauerstofftherapie sowie Epilation
● Bestellwesen● Kassenführung/Verkauf.Außerdem übernahm Frau Meier in Abwesenheit der Geschäftsfüh-rung die Führung von Mitarbeitern und die Koordination von Wa-renlieferungen.Frau Meier ist eine sehr engagierte und strebsame Mitarbeiterin, diesich auf Grund ihrer guten Auffassungsgabe schnell und sicher inneue Aufgaben einarbeitet. Sie verfügt über gute kosmetische Fach-kenntnisse und manuelles Geschick. Sie arbeitete immer zuverlässig,ordentlich und zügig und erbrachte stets gute Leistungen auch unterZeitdruck. Besonders hervorzuheben sind ihre Eigeninitiative undihr Verantwortungsbewusstsein, auf Grund der ihr auch die zeit-weise Leitung des Kosmetikhauses während der Abwesenheit derGeschäftsführung anvertraut wurde.Hervorzuheben ist auch, dass sie im betrieblichen Interesse an di-versen Weiterbildungsmaßnahmen teilnahm und die hierin gewon-nen Erkenntnisse in der Praxis erfolgreich umsetzte.Ihre Aufgaben bewältigte Frau Meier stets selbstständig und souve-rän jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit.Ihr persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kunden undKollegen war stets einwandfrei. Auf Grund ihrer positiven Aus-
strahlung und ihres freundlichen Auftretens war sie auch bei Kun-den stets anerkannt und geschätzt.
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Das Arbeitsverhältnis von Frau Meier endet am 31. Mai 2006. Wirdanken ihr für die langjährige und stets produktive Zusammenarbeitin unserem Hause. Wir wünschen Frau Meier weiterhin viel Erfolg
und persönlich alles Gute.
Freiburg, den 31. Mai 2006
Marion BirnerGeschäftsführerin
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Angestellte E
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1.46 Programmierer
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 9. März 1967 in Köln, war vom1. Juli 2000 bis zum 31. März 2006 in unserer Geschäftsstelle inFrankfurt als Anwendungsprogrammierer beschäftigt.Ihm oblagen zunächst die Konzeption und Realisierung eines dia-logorientierten Programmpaketes zur Produktarchivierung undKundenverwaltung auf einem SAP-System unter dem Betriebssy-stem Unix.Nach Abschluss dieses Projekts wurde Herr Müller mit der Ent-
wicklung eines Informations- und Verkaufssystems beauftragt.Herr Müller zeichnete sich durch gute Fachkenntnisse bei der Pro-grammierung von fehlertoleranten Großrechnern aus sowie durchseine Bereitschaft zur eigenständigen Arbeitsweise. Er identifiziertesich mit seinen komplexen Aufgaben und nahm die Interessen desUnternehmens jederzeit zu unserer Zufriedenheit wahr. Sein per-sönliches Verhalten war stets vorbildlich.Herr Müller verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedanken uns bei
ihm für seine Mitarbeit und wünschen ihm für seine beruflicheZukunft alles Gute und viel Erfolg.
Frankfurt, den 31. März 2006
Heinz BirnerGeschäftsführer
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E Zeugnismuster
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1.47 Systemprogrammierer
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 5. September 1965 in Bonn, trat am1. September 1999 in unser Unternehmen ein und war bis zum 30.April 2006 in der Entwicklungsabteilung Software-Qualitätssicherung als Systemprogrammierer tätig.Schwerpunkte seiner Aufgaben waren:● Wartung und Pflege der Entwicklungsrechner bezüglich der Soft-
ware-Konfigurationen und SW-Releasestände,● Optimieren der Entwicklungsrechner Systemkonfigurationen,● Mitarbeit bei der Herstellung eines Automatiktests für IOCS.Die gestellten Aufgaben erforderten ein umfassendes und fundiertesWissen über UNIX, C und C++ sowie über die Systemkonfigura-tionen.Herr Müller zeigte sich gegenüber neuen Anforderungen aufge-schlossen. Die ihm übertragenen Aufgaben wurden von ihm selbst-ständig und zu unserer vollen Zufriedenheit gelöst. Seine Führunggegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets tadellos.
Herr Müller scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Unterneh-men aus. Für den weiteren Lebensweg wünschen wir ihm alles Gute.
Münster, den 30. April 2006
Heinz BirnerGeschäftsführer
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Angestellte E
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1.48 Administrator (ITBereich)
ZEUGNISHerr Peter Müller, geboren am 17. Oktober 1964, trat am 01. Oktober
2000 in unser Unternehmen ein.Er war als technischer Administrator und Supervisor eingesetzt.Seine Hauptaufgaben umfassten:● Pflege der Hard- und Software● Pflege der Telefonanlage● Einrichtung von Access-Datenbanken● Durchführung technischer Schulungen im Bereich Hard- und
Software● Notfallservice bei auftretenden Hard- und Softwareproblemen.Herr Müller verfügt über ein breites Fachwissen, das er kontinuier-lich vertiefte und erfolgreich in seiner Arbeitspraxis einsetzte. Erarbeitete sorgfältig und zeigte Einsatzbereitschaft. Seine Aufgabenbewältigte er zu unserer vollen Zufriedenheit.Sein persönliches Verhalten war stets korrekt.Herr Müller verlässt unser Unternehmen mit dem heutigen Tag.Wir danken für seine Tätigkeit in unserem Haus und wünschen ihmfür die Zukunft alles Gute und viel Erfolg.
Tuttlingen, den 30. April 2006
Dr. Heinz Birner Wolfgang PetersenGeschäftsführer Personalleiter
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E Zeugnismuster
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1.49 SeniorDeveloper (ITBereich)
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 09. Oktober 1970 in Planegg, warvom 01. Januar 2005 bis zum 30. April 2006 als Senior-Developer inunserem Unternehmen beschäftigt.Unser Unternehmen entwickelt und vertreibt Komplettlösungen fürden Bereich Datenmanagement (ASP-Modelle).Auf Grund eines Personalengpasses war Herr Müller befristet mitfolgenden Aufgaben befasst:● Erstellung einer multidimensionalen Datenbank● Installation der Version 2.5 des APD Portals● Mitarbeit bei der Daten- und Formataktualisierung sowie der Ent-
wicklung des Datenfilters für die Portal-Anwendung einschließlichKoordination und Zusammenarbeit des Supports
● Erstellung von Reports in der Programmiersprache von SAS (base).Herr Müller verfügt über sehr gute Fachkenntnisse bei multidimen-sionalen Datenbanken und realisierte schnell kostengünstige undgute Lösungen. Er arbeitete systematisch, zielstrebig und erfolgsori-
entiert.Seine Aufgaben bewältigte er stets mit großem Erfolg und jederzeitzu unserer vollen Zufriedenheit.Herr Müller ist bei Vorgesetzen und Kollegen geschätzt. Sein per-sönliches Verhalten war stets einwandfrei.Das Arbeitsverhältnis endet nach erfolgreichem Projektabschluss.Wir danken Herrn Müller für seine Tätigkeit in unserem Haus undbedauern, dass mangels Nachfolgeprojekte keine Verlängerung des
Arbeitsverhältnisses möglich ist und wünschen ihm persönlich undberuflich alles Gute.
Hamm, den 30. April 2006
Heinz Birner Volker PetersenLeiter Entwicklung Personalleiter
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Angestellte E
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1.50 Organisator
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 2. Mai 1958 in Münster, war seitdem 1. Oktober 1990 in unserer EDV-Abteilung als Organisatorbeschäftigt.Mit Hilfe des in unserem Hause eingesetzten Pre-Compilers Fasterhat Herr Müller mehrere Cobolprogramme für neue Anwendungs-gebiete entwickelt. Für seine Aufgabenlösungen benutzte Herr Mül-ler die IBM-Anlage AS 400.Hierbei sammelte er Erfahrungen in Job-Control und ICCF-
Steuerung für den Bildschirmdialog. Außerdem übernahm HerrMüller zeitweise bei Ausfall eines Operators dessen Vertretung, umdie Dienstleistungen der EDV-Abteilung schneller kennen zu lernen.Herr Müller nutzte die Möglichkeit und absolvierte folgende Lehr-gänge:● Grundlagen der Datenfernverarbeitung,● Konzept des virtuellen Speichers,● Verfahrenstechnik bei der Implementierung von DV-
Anwendungen,● DOS-VS CICS DL/1 Anwendungsorganisation.In den vorgenannten Bereichen eignete er sich fundiertes Fachwis-sen an und setzte es im Rahmen seiner Tagesarbeit erfolgreich um.Herr Müller erledigte alle ihm übertragenen Aufgaben zügig undzuverlässig stets zu unserer Zufriedenheit.Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwand-frei.
Herr Müller scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem Unter-nehmen aus. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.
Furtwangen, den 30. April 2006
Heinz BirnerGeschäftsführer
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E Zeugnismuster
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1.51 Prüfplaner
ZEUGNIS
Herr Dipl. Ingenieur Peter Müller, geboren am 9. Oktober 1965 inLübeck, trat am 1. Juli 1994 als Prüfplaner in die Abteilung Ferti-gungsplanung unseres Unternehmens ein.Zunächst war er in der Prüfvorbereitung überwiegend mit der Bear-beitung von Prüfplänen und Prüfprogrammen zum Prüfen vonLeiterplatten-Baugruppen befasst.Mit Wirkung vom 1. Februar 1996 wurde er auf eigenen Wunsch alsPrüfplaner in die „Qualitätssicherung Fremderzeugnisse“ versetzt.
Hierbei umfasste sein Aufgabengebiet folgende Tätigkeiten:● Erstellen, Austesten und Übergeben von Prüfplänen sowie Prüf-
programmen und Adaptern für die Wareneinkaufskontrolle vonFremderzeugnissen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit,
● Abstimmung der Prüfpläne mit den Zulieferanten und ggf. derPrüfvorbereitungen der Produktbereiche hinsichtlich der zu prü-fenden Parameter der Stichprobenmengen und Prüfverfahren,Prüfmethoden, Prüffolgen und Prüfmittel,
● Auswahl und Beschaffung geeigneter Prüfgeräte,● Erarbeitung der Beanstandungen aufgrund der Prüfberichte der
Wareneingangskontrolle● Durchsetzung der Beanstandungen bei den Zulieferanten.Herr Müller verfügt über gute Fachkenntnisse. Die ihm übertrage-nen Aufgaben führte er immer sorgfältig aus. Mit seinen Arbeitser-gebnissen waren wir jederzeit zufrieden.Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets ein-
wandfrei.Herr Müller verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch zum31. Mai 2006. Wir danken ihm für seine Mitarbeit und wünschenihm alles Gute.
Darmstadt, den 31. Mai 2006
Heinz BirnerGeschäftsführer
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Angestellte E
161
1.52 Systemtechniker
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 2. März 1971 in Heidelberg, trat am1. April 1997 in die Betriebsabteilung Energie- und Automatisie-rungstechnik unserer Zweigniederlassung Stuttgart als Systemtech-niker ein.Zu seinen Aufgaben im Rahmen der Betreuung des Rechnerbestan-des gehörten im Wesentlichen:● Aufbau einer PC-Infrastruktur mit Vernetzung und Ankoppelung
von Druckern und diversen Endgeräten,● Installation von verschiedenen PC-Softwarepaketen,● Mitarbeit an Beschaffungsplanung und anschließender Bestellab-
wicklung,● Führung einer Geräteparkbestandsliste,● Durchführung von Reparatur- und Servicearbeiten,● Erstellung von Prozessbildern und Zuweisungslisten.Wir haben Herrn Müller als einen hilfsbereiten, Mitarbeiter kennengelernt, der über gutes Fachwissen verfügt. Die ihm übertragenen
Aufgaben erledigte er zu unserer vollen Zufriedenheit.Das Verhalten und die Führung gegenüber Kunden, Vorgesetztenund Mitarbeitern waren jederzeit einwandfrei.Herr Müller verlässt unsere Firma mit dem heutigen Tag auf eigenenWunsch, um sich weiterzubilden.Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.
Stuttgart, den 31. März 2006
Heinz BirnerNiederlassungsleiter
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1.53 Vertriebsbeauftragter
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 1. April 1961 in Mainz, ist am1. Oktober 1996 in unser Unternehmen eingetreten und wurde inder Niederlassung Frankfurt als Vertriebsbeauftragter eingesetzt.Vom 1. Oktober 1996 bis zum 30. Juni 1997 war er im Bereich mit-telständische Wirtschaft tätig, danach im Vertrieb Großkunden undKonzerne für ein fest definiertes Interessentenpotential.Seine Aufgaben waren im Einzelnen:● vertriebstechnische Aufbereitung des Potentials,● Organisation und Durchführung von Vorführungen und Semina-
ren,● Entwicklung von Lösungskonzepten,● Erstellung von Angeboten.Bei der Bewältigung seiner Aufgaben kamen Herrn Müller beson-ders beim Entwickeln von Lösungskonzepten seine Kenntnisse inder Datenfernverarbeitung und Bürokommunikation zugute.Herr Müller arbeitete sorgfältig und gewissenhaft. Besonders aufge-
fallen ist sein Fleiß bei der Interessentenakquisition und Kundenbe-treuung. Die ihm übertragenen Aufgaben hat er zu unserer vollenZufriedenheit erfüllt.Sein Verhalten zu Vorgesetzten, Kunden, Interessenten und Mitar-beitern war stets freundlich, korrekt und angenehm.Herr Müller verlässt zum 31. Mai 2006 auf eigenen Wunsch unserUnternehmen, um sich einer neuen Aufgabe zu widmen. Wir wün-schen ihm für seinen weiteren Berufsweg viel Erfolg.
Frankfurt, den 31. Mai 2006
Heinz BirnerNiederlassungsleiter
5/15/2018 Arbeitszeugnis_Recht - slidepdf.com
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Angestellte E
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1.54 Stellvertretender Verwaltungsleiter
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 15. Juli 1962 in Hannover, war in derZeit vom 1. Januar 1997 bis zum 30. April 2006 als stellvertretenderVerwaltungsleiter in unserem Verband tätig.Sein Aufgabenbereich umfasste im Wesentlichen:● Bearbeitung der Personalangelegenheiten der Angestellten und
Beamten einschließlich der Vergütungs- und Gehaltsabrechnungenüber das regionale Rechenzentrum,
● Vorbereitung und Aufstellung von Wirtschaftsplänen, der mittel-
fristigen Finanzplanung, Jahresrechnungen sowie Statistiken,● kurzfristige Liquiditätsplanung, Aufnahme von Kurzkrediten,
Anlage von Festgeldern,● Abschluss und Aktualisierung von Versicherungsverträgen (Haft-
pflicht-, Feuer-, Maschinen-, Bauwesen-, Elektronik-, Eigenscha-den- und andere Versicherungen), Abwicklung von Schadensfällenund Dienstunfällen.
Herr Müller hat sich aufgrund seiner guten Auffassungsgabe schnell
in die verschiedenartigen Aufgabengebiete eingearbeitet. Er verfügtneben seiner guten Allgemeinbildung über fundierte und umfang-reiche Fachkenntnisse, die er bei Auftreten neuer Problemstellungen
jeweils aus eigenem Antrieb rasch erweiterte.Seine fachliche Kompetenz und seine Motivation ermöglichten esihm in kurzer Zeit, sein umfangreiches Arbeitspensum gründlichund mit guten Ergebnissen zu bewältigen. Er griff zusätzliche Aufga-ben selbst auf, übernahm gerne Verantwortung und schöpfte seine
Zuständigkeiten voll aus.Den ihm übertragenen Aufgabenbereich hat er stets zu unserer voll-sten Zufriedenheit erfüllt. Sein verbindliches Auftreten, seine über-zeugende Argumentation sowie seine rhetorischen Fähigkeiten er-möglichten es ihm, die Interessen des Verbandes auch inkontroversen öffentlichen Diskussionen mit Bürgern gut zu vertre-ten.Herr Müller verlässt uns, um bei einer anderen Institution eineleitende Position zu übernehmen. Wir lassen ihn nur ungern gehen.Es ist uns ein besonderes Anliegen, ihm für seine Mitarbeit in unse-
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rem Verband unseren besonderen Dank auszusprechen. Für seineberufliche und persönliche Zukunft wünschen wir ihm den ver-dienten Erfolg und persönlich alles Gute.
Hamburg, den 30. April 2006
Heinz Birner Volker PetersenVorstand Verwaltungsleiter
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Angestellte E
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1.55 Erzieherin
ZEUGNIS
Frau Barbara Meier, geb. am 15. März 1955, war vom 15. August1999 bis zum 31. März 2006 als Erzieherin in unserem Kindergartentätig.Unser Kindergarten bietet in fünf Gruppen 115 Kindern Platz, dievon fünf Erzieherinnen und zwei Zweitkräften sowie einer Vorprak-tikantin betreut werden.Frau Meier war alleinige Gruppenleiterin und betreute eine ge-mischte Gruppe von in der Regel 23 Kindern im Alter von 3 bis zu 6
Jahren. Die pädagogische Arbeit erstreckte sich über den ganzenTag, wobei in den Vormittagsstunden das Angebot an die Ge-samtgruppe gerichtet war und in den Nachmittagsstunden - bedingtdurch die geringere Kinderzahl - die gezielte Förderung einzelnerKinder im Vordergrund stand. Als Gruppenleiterin war Frau Meierfür die pädagogische und organisatorische Arbeit verantwortlich.Außerdem arbeitete sie an der pädagogischen und organisatorischenKonzeption des gesamten Kindergartens mit.
Frau Meier war die Freude am Beruf der Erzieherin am Umgang mitKindern anzumerken. Sie stellte in kürzester Zeit den Kontakt zuden Kindern her und verstand es, die Kinder auf kreativem Gebietanzuregen und zu fördern. Durch Angebote und im Freispiel begei-sterte sie und regte immer wieder zu neuen Spielen an. Frau Meierist in der Lage, die Bedürfnisse und Interessen, aber auch die Schwä-chen und Schwierigkeiten der Kinder schnell zu erkennen und dar-auf einzugehen. Es gelang ihr, die Kinder zu motivieren, die Bega-
bungen zu fördern und die Persönlichkeit der Kinder weiter zuentwickeln, wobei sie großen Wert auf das Sozialverhalten der Kin-der sowie auf die Erziehung zur Selbstständigkeit legte. Der Grup-penraum war gemütlich eingerichtet und wurde durch mitgebrachteGegenstände noch ergänzt und verschönert.Zu den Eltern hatte Frau Meier ein gutes Verhältnis. Sie pflegteKontakte, besprach Probleme und gab Rat und Hilfestellung beiEntscheidungen wie Frühförderung und Einschulung. Die Elternar-beit wurde durch Gruppenelternabende und andere Angebote an dieEltern vertieft. Es gelang Frau Meier, die Eltern ihrer Gruppe zu
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E Zeugnismuster
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motivieren und zu Aktivitäten für die Gruppe und den Kindergartenanzuregen.Bei den wöchentlichen Dienstbesprechungen, bei denen Arbeitsplä-
ne erarbeitet und anstehende Probleme besprochen wurden, arbei-tete sie aktiv mit, brachte Ideen ein und unterstützte die Teamarbeitdurch gemeinschaftsfördernde Aktivitäten.Frau Meier arbeitete selbstständig und engagiert. Sie war stets or-dentlich, pünktlich und hat übertragene oder freiwillig übernom-mene Aufgaben immer gut und zuverlässig erledigt. Sie hat sich überihre Gruppe hinaus auch jederzeit für die gesamte Einrichtung ver-antwortlich gefühlt und die Kindergartenleitung bei organisatori-
schen Aufgaben unterstützt.Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Frau Meier ihre Aufga-be als Erzieherin in unserem Kindergarten stets zu unserer vollenZufriedenheit erfüllte. Ihre Arbeit wurde vom Träger, der Kinder-gartenleitung und den Eltern von Anfang an positiv bewertet.Ihr persönliches Verhalten war jederzeit einwandfrei. Sie war allseitsanerkannt und geschätzt.Auf Wunsch von Frau Meier endet das Arbeitsverhältnis zum 31.
März 2006. Wir danken ihr für die Mitarbeit und wünschen ihr fürihre berufliche Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich allesGute.
Hamburg, den 31. März 2006
Heinz BirnerVorsitzender des Trägervereins
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Angestellte E
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1.56 Telefonistin
ZEUGNIS
Frau Barbara Meier, geb. am 23. Juni 1953 in Berchtesgaden, warvom 1. Juli 1991 bis zum 30. April 2006 in unserem Hause tätig.Sie wurde zunächst in der Versandgruppe in der Expedition mitAufgaben wie Belegsortierung, Kontrolle (Nummern/ Namens-vergleich) und dem Versand von Tagesauszügen und Belegen be-auftragt. Im April 1992 wurde sie auf ihren Wunsch in die Telefon-zentrale versetzt. Neben der Annahme und Vermittlung von Ge-sprächen über unsere Siemens-Telefonanlage bediente sie auch
unser zentrales Telefaxgerät und war mit der Informationsweiterga-be und Briefverteilung an Belegschaftsangehörige befasst.Frau Meier war bereits nach kurzer Einarbeitungszeit in der Lage,den Anforderungen voll gerecht zu werden. In Anerkennung ihrerLeistungen kamen ihr 1994 und 1997 Gehaltsgruppensteigerungenzu. Sie erwies sich als engagierte, fleißige und pünktliche Mitarbeite-rin. Ihre Aufgaben bewältigte sie zu unserer vollen Zufriedenheit. IhrVerhalten war einwandfrei.
Das Arbeitsverhältnis mit Frau Meier endete am 30. April 2006. Wirdanken ihr für ihre Tätigkeit bei uns und wünschen ihr für die Zu-kunft alles Gute.
Dresden, den 30. April 2006
Heinz BirnerPersonalleiter
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E Zeugnismuster
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1.57 Vorstandsassistent
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 28. Oktober 1966, war vom 1. Sep-tember 2002 bis zum 31. Mai 2006 als Assistent des Vorstandes tätig.Ihm oblag die Unterstützung der Vorstandsmitglieder und des Vor-standsvorsitzenden. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehörten:● Koordination und Kontrolle der Umsetzung von Vorstandsbelan-
gen im Unternehmen,● Unterstützung des Vorstandes bei der Erarbeitung, Fortentwick-
lung und Umsetzung der Unternehmensstrategie,● Unterstützung des Vorstandsvorsitzenden im Rahmen des Tages-
geschäftes,● Vor- und Nachbereitung von Vorstands- und Aufsichtsratssitzun-
gen, Hauptversammlungen und Fachtagungen,● Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit,● kaufmännische Sonderaufgaben wie z.B. Akquisitionsunterstüt-
zung sowie Aufbau der organisatorischen Regelungen.Herr Müller bewältigte die ihm übertragenen Aufgaben mit über-
durchschnittlicher Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative zuverläs-sig und zügig jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit. Er über-blickte schwierige Zusammenhänge, erkennt das Wesentliche und istin der Lage, schnell gute Lösungen aufzuzeigen.Sein persönliches Verhalten war jederzeit einwandfrei. Bei Vorgeset-zen, Verhandlungspartnern und Mitarbeitern ist er anerkannt undgeschätzt.Herr Müller verlässt unser Unternehmen zum 31. Mai 2006 auf
eigenen Wunsch. Wir bedauern seine Entscheidung, danken ihm fürseine Tätigkeit in unserem Haus und wünschen ihm weiterhin vielErfolg und persönlich alles Gute.
München, den 31. Mai 2006
Heinz BirnerVorstandsvorsitzender
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Angestellte E
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1.58 Consultant
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 25. November 1970, war vom 01.April 2003 bis zum 30. April 2006 in unserem Unternehmen alsConsultant tätig. Sein Aufgabenbereich umfasste im Wesentlichen:● Konzeption und Realisierung von kundenspezifischen Softwarepa-
keten zur Installation von Anwendungen unseres Standard-Softwareprodukts IDEAL
● Beratung von Kunden bei der Implementierung und Betriebsun-terstützung von IDEAL
● Planung, Vorbereitung und Durchführung von Schulungen zuIDEAL
● Präsentation unserer Softwareprodukte bei Kunden● Mitwirkung bei der Erarbeitung von Schulungsunterlagen.Herr Müller verfügt über gute Fachkenntnisse, die er erfolgreicheinsetzte. Er arbeitete kreativ, selbstständig und zuverlässig. Hervor-zuheben ist seine Kundenorientierung und seine Flexibilität, die ihnals überzeugenden Gesprächspartner bei unseren Kunden auswies.
Seine Aufgaben bewältigte Herr Müller selbstständig, rationell underfolgreich stets zu unserer vollen Zufriedenheit.Sein persönliches Verhalten war jederzeit einwandfrei.Das Arbeitsverhältnis endet auf eigenen Wunsch von Herrn Mülleram 30. April 2006, da er sich einer neuen Aufgabe stellen will. Wirdanken ihm für seine erfolgreiche Tätigkeit in unserem Haus undwünschen ihm weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Köln, den 30. April 2006
Peter Birner Wolfgang PetersenGeschäftsführer - Personalleiter -
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E Zeugnismuster
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1.59 KeyAccountManager
ZEUGNIS
Herr Dipl.- Ing. (FH) Peter Müller, geboren am 23. August 1964 inErfurt, war in der Zeit vom 01. Juli 2000 bis zum 31. März 2006 inunserem Unternehmen tätig.Er war als Key-Account-Manager mit dem Vertrieb der ProduktlinieA-15 betraut.Sein Aufgabenbereich umfasste im Wesentlichen:● Umsatz- und Ergebnisverantwortung für vier unserer bedeutend-
sten Großkunden mit Standorten in Europa, Lateinamerika und
Indien mit einem Umsatz von ca. 30 Millionen EUR p. A.● Erstellung und Umsetzung der Absatzstrategie für diese Großkun-
den einschließlich der Sicherstellung der Belieferung aus eigenenProduktionswerken in Deutschland und Frankreich.
● Sicherstellung der Auslastung eigener regionaler Produktionskapa-zitäten
● Erarbeitung von Marktanalysen und kontinuierliche Marktbeob-achtung
● Mitarbeit bei der Erstellung von Budget und Verkaufsplänen● Eigenständige Terminierung von Kundenbesuchen● Bearbeitung von kaufmännischen Kundenanfragen● Koordinierung von Kundenseminaren und technischen Unterstüt-
zungsmaßnahmen.Herr Müller hat sich schnell in seinen Aufgabenbereich eingearbeitetund verfügt über gute Vertriebs- und Produktkenntnisse, die auchdie technische Kompetenz zur Beratung der Kunden bei der kom-
plexen Verarbeitung der Produktlinie A-15 umfasst. Er ist ein enga-gierter Mitarbeiter, der seine Aufgaben selbständig, zuverlässig underfolgreich bewältigte. Hervorzuheben ist seine zielgerichtete undtermingerechte Arbeitsweise sowie seine Eigeninitiative und Lei-stungsbereitschaft. Auch bei unseren Kunden ist Herr Müller alskompetenter Gesprächspartner anerkannt und geschätzt. SeinenAufgabenbereich bewältigte Herr Müller jederzeit zu unserer vollenZufriedenheit.Sein persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kunden undArbeitskollegen war stets einwandfrei.
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Angestellte E
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Bedingt durch einen von der Konzernspitze verfügten Personalab-bau und der vorgeschriebenen Sozialauswahl endete das Arbeitsver-hältnis von Herrn Müller am 31. März 2006.
Wir bedauern diese Entwicklung sehr, danken Herrn Müller fürseine guten Leistungen in unserem Unternehmen und wünschenihm weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Köln, den 31. März 2006
Jakob Beck Heinz BirnerVerkaufsleiter Personalleiter
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E Zeugnismuster
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2 Führungskräfte
2.1 Vorstandsmitglied/Vorstandssprecher
ZEUGNIS
Herr Dr. Peter Müller, geboren am 15. Mai 1955, war vom 01. April1990 bis zum 30. April 2006 für unser Unternehmen tätig.Bis zum 31. Juli 1992 war er als Hauptabteilungsleiter für die Berei-che Finanzen und Rechnungswesen eingesetzt. Über diese Tätigkeitwurde am 15. August 1992 ein gesondertes Zeugnis erteilt.
Mit Wirkung zum 01. August 1992 wurde Herr Dr. Müller zumstellvertretenden Mitglied des Vorstandes ernannt. Seine Verant-wortung erstreckte sich auf die Ressorts Finanzen und Rechnungs-wesen sowie Controlling.Herr Dr. Müller wurde am 01. September 1993 ordentliches Mit-glied des Vorstandes für den vorbezeichneten Verantwortungsbe-reich. Im Februar 1997 wurde Herrn Dr. Müller zusätzlich die Ver-antwortung für das Vorstandsressort Einkauf übertragen. Seit Mai
1998 ist Herr Dr. Müller Sprecher des Vorstandes. In dieser Funkti-on erstreckte sich sein Tätigkeitsbereich zusätzlich auf die Bereichevon Revisions- und Öffentlichkeitsarbeit.Außer den üblichen Vorstandsaufgaben war Herr Dr. Müller imWesentlichen mit folgenden Einzelprojekten betraut:● Ausgliederung wesentlicher Teile des Rechenzentrums an einen
externen Dienstleister,● Aufbau des neuen Geschäftsfeldes Logistik,
● Aufbau des neuen Geschäftsfeldes Einkauf mit einer externenDienstleistungsorganisation,
● Mitarbeit an der Konzeption und Umsetzung des Konzepts zurRestrukturierung der Beteiligungsbereiche der Gesellschaft.
Herr Dr. Müller ist eine herausragende Führungspersönlichkeit mitexzellentem ökonomischen Sachverstand sowie unternehmerischemGeschick und Weitblick. Während seiner Zugehörigkeit zum Vor-stand nahm unser Unternehmen eine kontinuierliche wirtschaftliche
Aufwärtsentwicklung. Seit seiner Tätigkeit als Vorstandssprecher
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Führungskräfte E
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entwickelte sich die Gesellschaft zu einem der wirtschaftlich erfolg-reichsten Unternehmen seiner Art in Deutschland.Herr Dr. Müller zeichnet sich nicht nur durch seine Fähigkeit aus,
schnell und umsichtig Lösungskonzepte zu entwickeln, sondern erverfügt auch über die Fähigkeit, diese stets erfolgreich umzusetzen.Hervorzuheben sind seine angemessene Zielstrebigkeit, seine über-durchschnittliche Einsatzbereitschaft sowie sein finanztechnischesExpertenwissen. Darüber hinaus ist die Fähigkeit von Herrn Dr.Müller zu erwähnen, Führungskräfte und Mitarbeiter auch inschwierigen Situationen zu zielorientierter und erfolgreicher Arbeitim Sinne des Unternehmens zu motivieren.
Herr Dr. Müller ist auf Grund seiner hervorragenden Marktkennt-nisse und den hierauf aufbauenden Analysen sowie der hohen Ver-lässlichkeit seiner Ergebnisprognosen ein sehr geschätzter An-sprechpartner. Dies gilt auch für externe Gesprächspartner undAktionärsvereinigungen.Herr Dr. Müller erfüllte sein vielfältiges Aufgabenspektrum stetssehr erfolgreich und jederzeit zu unserer außerordentlichen Zufrie-denheit. Seine Vertrauenswürdigkeit und Loyalität sind vorbildlich.
Sein persönliches Verhalten war stets hervorragend.Herr Dr. Müller verlässt uns nach langjährigem erfolgreichen Wir-ken für unser Unternehmen, da er sich anderen Aufgaben zuwendenmöchte. Wir bedauern dies sehr, danken ihm für seine ausgezeich-nete Tätigkeit in unserem Unternehmen und wünschen ihm weiter-hin beruflich viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Berlin, den 30. April 2006
Dr. Heinz BirnerVorsitzender des Aufsichtsrates
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E Zeugnismuster
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2.2 Geschäftsführer
ZEUGNIS
Herr Dipl. Ing. (FH) Peter Müller, geboren am 20. September 1957,war vom 01. April 2000 bis zum 31. Mai 2006 für die StadtwerkeFreiburg GmbH tätig. Die Stadtwerke Freiburg GmbH versorgt dieStadt Freiburg mit Trinkwasser, Strom, Erdgas und Beleuchtung fürdie öffentlichen Bereiche.Herr Müller arbeitete sich auf Grund seiner sehr guten Auffassungs-gabe schnell und erfolgreich in sein Aufgabengebiet ein. Mit Wir-kung zum 01. August 2001 wurde Herr Müller zum alleinvertre-
tungsberechtigten Geschäftsführer berufen. In dieser Funktionwaren ihm bis zu 80 Mitarbeiter unterstellt.Sein Aufgabenbereich umfasste im Wesentlichen folgende Tätigkei-ten:● Sicherstellung eines zuverlässigen und preiswerten Versorgungssy-
stems für Bürger und Unternehmen sowie Organisation einessparsamen, umweltverträglichen Einsatzes der Energien
● Optimierung der Wasserverteilnetze durch Einrichten von Netzzo-
nen zur Eindämmung von Trinkwasserverlusten● Aufbau des neuen Geschäftsfeldes Contracting● Modernisierung der technischen und kaufmännischen Bereiche● Alleinverantwortliche Verhandlung und Einkauf von Strom- und
Erdgaskontingenten● Leitung der Krisenmanagementgruppe im Trinkwasserversor-
gungsnetz der Stadt Freiburg.Herr Müller verfügt über umfassendes kaufmännisches und techni-
sches Fachwissen sowie ein ausgeprägtes Organisationstalent. SeinHandeln war geprägt von kaufmännischem Gespür und unterneh-merischem Geschick sowie der Fähigkeit, beides in praxisnahen,operativen Lösungen erfolgreich umzusetzen. Besonders hervorzu-heben ist der von ihm verantwortete hervorragende Erdgasabsatzesim Jahre 2003 bei gleichzeitig optimiertem Einkauf und ausgehan-delten, zusätzlich kostenfreien Leistungsanteilen.Herr Müller setzte sich jederzeit mit überdurchschnittlicher Einsatz-bereitschaft für die Interessen des Unternehmens ein. Seine Fähig-keit, sich auch neuen und komplexen Herausforderungen zu stellen
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Führungskräfte E
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und diese erfolgreich zu bewältigen sowie seine Mitarbeiter durcheigenes gutes Beispiel zu motivieren und zum Erfolg zu führen,zeichnet ihn aus. Seinen breitgefächerten Verantwortungsbereich
beherrschte Herr Müller sehr erfolgreich und er erfüllte seine Auf-gaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.Sein persönliches Verhalten war jederzeit einwandfrei. Herr Müllerist allseits anerkannt und geschätzt.Das Dienstverhältnis endete zum 31. Mai 2006 auf Wunsch vonHerrn Müller. Wir bedauern dies, danken Herrn Müller für seinegute Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin viel Erfolgund persönlich alles Gute.
Freiburg, den 31. Mai 2006
Heinz BirnerAufsichtsratsvorsitzender
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2.3 Geschäftsgebietsleiter
ZEUGNIS
Herr Dr. Ing. Peter Müller, geboren am 25. März 1953 in Frankfurt,war vom 1. Januar 1997 bis zum 31. Mai 2006 als Geschäftsgebiets-leiter „Metalle und Kunststoff“ in unserem Unternehmen tätig.Diese Funktion war – in Umsatz– und Ergebnisverantwortung ste-hend – direkt dem Vorstand unterstellt.Herr Dr. Müller war für die Inlands- und Auslandsaktivitäten diesesGeschäftsgebietes zuständig mit den Produktbereichen● Leitmaterial aus Kupfer und Aluminium für die Signal- und Ener-
gieübertragung,● Halbzeug aus Aluminium und seinen Lackierungen für den Ma-
schinenbau.Außerdem oblag Herrn Dr. Müller die Leitung des Management-kreises zur Abstimmung der Aktivitäten seines Geschäftsgebiets mitden Produktionsbetrieben und der Arbeitsvorbereitung.Herr Dr. Müller arbeitete sich schnell in seinen Arbeitsbereich ein.Er verstand es, die Aktivitäten seines Geschäftsgebiets konsequent
nach den Bedürfnissen des Marktes auszurichten und durch einegeschickte Marktnischen-Strategie und eine erfolgreiche Kontrolleder Kosten und Erträge die Umsätze und Ergebnisse seines Ge-schäftsgebietes auszuweiten. Besondere Verdienste erwarb er sich beider Erschließung neuer Auslandsmärkte.Herr Dr. Müller überzeugte durch fachliche Qualifikation, Durch-setzungsvermögen und persönliche Integrität. Er verstand es, seineMitarbeiter zu motivieren und gut zu führen. Seinen Aufgabenbe-
reich hat er stets zu unserer vollen Zufriedenheit bewältigt.Der Umgang mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war ge-prägt durch allseits anerkanntes verbindliches und situationsge-rechtes Auftreten. Sein persönliches Verhalten war stets einwandfrei.Herr Dr. Müller scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Unter-nehmen aus. Wir bedauern diese Entscheidung, danken ihm fürseine Mitarbeit und wünschen ihm für seine weitere berufliche undpersönliche Zukunft weiterhin Erfolg und alles Gute.
Offenbach, den 31. Mai 2006 gez. Dr. Heinz BirnerVorstand
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Führungskräfte E
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2.4 Verkaufsleiter
ZEUGNIS
Herr Dipl. Ing. Peter Müller, geboren am 15. November 1959 inHannover, trat am 1. Januar 2001 als Verkaufsleiter Inland in unserUnternehmen ein.Herr Müller war dem Gesamtvertriebsleiter unseres Unternehmensdirekt unterstellt; bei Eintritt in unser Unternehmen wurde ihmHandlungsvollmacht erteilt.Zum Aufgabenbereich von Herrn Müller gehörte das Marketingeinschließlich der Organisation der Vertriebssysteme und der
Durchführung von Messen, Werbung und verkaufsförderndenMaßnahmen, die Festlegung der Produktpolitik und die Absatzpla-nung für die Fertigung sowie die Mitwirkung bei der Preispolitik.Herr Müller verfügt über ausgezeichnete Kenntnisse der Einsatz-möglichkeiten unserer Produkte und war mit seinen fundiertentechnischen Kenntnissen bei Interessenten, Kunden und Mitarbei-tern stets ein überzeugender Partner bei der Lösung anstehendertechnischer und organisatorischer Probleme.
Neben seinem verkäuferischen Geschick überzeugte Herr Müller alsFührungskraft mit Personalverantwortung. Er war ehrgeizig und initia-tiv und konnte seine Mitarbeiter dazu anspornen, seinem Vorbild zufolgen. Er zeigte die erforderliche Entscheidungskraft und identifiziertesich in vorbildlicher Weise mit der ihm übertragenen Verantwortung.Herr Müller stellte stets private Belange zurück und setzte sich er-folgreich für die Interessen unseres Unternehmens ein. Die ihmübertragenen Aufgaben erledigte er jederzeit zu unserer außeror-
dentlichen Zufriedenheit.Bei Geschäftspartnern und auf allen Ebenen unseres Hauses warHerr Müller als kompetenter Gesprächspartner geschätzt.Herr Müller verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch zum30. April 2006. Wir bedauern seine Entscheidung sehr, danken ihmfür seine erfolgreiche Arbeit und wünschen ihm für seine Zukunftweiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.
München, den 30. April 2006 Heinz BirnerGeschäftsführer
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2.5 Bereichsleiter
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 15. September 1952 in Freiburg, tratam 1. April 2001 in die Dienste unseres Hauses ein und wurde mitder Leitung der Bereiche● Finanzen● Organisation● Vertriebbetraut. Herr Müller machte sich kurzfristig mit seinem komplexenVerantwortungsbereich vertraut und bekam zum 20. Dezember
2003 vorzeitig Einzelprokura erteilt.Er koordinierte die vielschichtigen Arbeitsabläufe in unserem Hauseund überwachte die erforderlichen Kalkulationen, den Produktions-ablauf vor Ort sowie Vertrieb und Auslieferung. Die von ihm er-stellten Finanz- und Wirtschaftspläne einschließlich kurzfristigerErfolgsrechnungen ermöglichten es unserer Gesellschaft, rechtzeitigauf Trendwenden am Markt zu reagieren.Besondere Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren kaufmännische
Verhandlungsführungen auf Geschäftsleitungsebene einschließlichder damit verbundenen Preis- und Vertragsgestaltung. Unter derLeitung von Herrn Müller wurden in den Bereichen Buchhandelund Zeitschriften deutliche Umsatzsteigerungen erreicht.Seine schnelle Auffassungsgabe, seine Fähigkeit, schwierige Sachver-halte zu analysieren und selbstständig abzuwickeln, sowie seine vonnatürlicher Autorität getragene Durchsetzungs- und Motivations-kraft sicherten Herrn Müller den Erfolg bei der Bewältigung seiner
Aufgaben. Innerhalb unseres Unternehmens war Herr Müller alskompetenter Gesprächspartner sehr geschätzt. Die Geschäftsführungkonnte sich auf seinen fachlich fundierten Rat und sein ausgewoge-nes Urteil stets verlassen.Herr Müller identifizierte sich mit seiner verantwortlichen Aufgabeund hat die notwendigen menschlichen Eigenschaften, um Mitar-beiter zu motivieren und erfolgreich zu führen. Er setzte wesentlicheAkzente für die künftige Entwicklung unseres Unternehmens undnahm unsere Interessen mit Energie und großem Einsatz stets zuunserer vollsten Zufriedenheit wahr.
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Sein persönliches Verhalten war vorbildlich.Herr Müller scheidet mit dem heutigen Tage auf eigenen Wunschaus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern seine Entscheidung
sehr, danken ihm für seine hervorragende Arbeit und wünschen ihmfür die Zukunft weiterhin beruflichen Erfolg und persönlich allesGute.
Hamburg, den 30. April 2006 Heinz BirnerGeschäftsführer
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2.6 Geschäftsstellenleiter
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 21. Oktober 1941 in Bremen, trat am1. Januar 1994 in unser Unternehmen als Geschäftsstellenleiter fürunsere Geschäftsstelle Düsseldorf ein.Als Geschäftsstellenleiter war er mit der Organisation und Führungder Geschäftsstelle, der Erstellung und Realisierung des Budgetssowie der Überwachung aller Geschäftsvorgänge betraut. Er warverantwortlich für den CADMUS-Vertriebsbereich in den Postleit-zahlbereichen 4, 5 und 6, für die Marketingsegmente Forschung und
Lehre, Industrie- und Projektvertrieb. Zu seinen Aufgaben gehörtender Auf- und Ausbau des Kundenstamms sowie die Definition neuerZielmärkte. Als Geschäftsstellenleiter war er Ansprechstelle für allebereichsübergreifenden Angelegenheiten. Im Tagesgeschäft über-nahm er unterstützende Maßnahmen für den CADMUS-Vertrieb.Hierzu gehörten insbesondere:
● die Koordination und Kontrolle der Vertriebsbeauftragten und
Supportmitarbeiter,● die Unterstützung der Vertriebsbeauftragten bei Kundenverhand-
lungen mit Entscheidungsträgern und● die Koordination von Aufgaben zwischen der Zentrale München
und der Geschäftsstelle Düsseldorf.
Herr Müller verfügt über vielseitige und umfassende Fachkenntnisseund hat mit seinem Organisationstalent eine effektiv arbeitendeGeschäftsstelle organisiert. Er ist kontaktfähig, gewandt und über-
zeugend bei Verhandlungen. Neben seinem verkäuferischen Ge-schick überzeugte Herr Müller als Führungskraft. Er bewies seineFähigkeit, Mitarbeiter sicher einzuschätzen, zu motivieren und er-folgreich zu führen. Den ihm übertragenen Verantwortungsbereichbewältigte er stets zu unserer vollen Zufriedenheit.Er erwarb sich das Vertrauen und die Anerkennung der Geschäfts-führung. Bei Kunden und Mitarbeitern war er sehr geschätzt.Sein persönliches Verhalten war jederzeit einwandfrei.
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Herr Müller verlässt uns auf eigenen Wunsch zum 31. März 2006.Wir bedauern seine Entscheidung und wünschen ihm weiterhin vielErfolg und persönlich alles Gute.
München, den 31. März 2006
Heinz BirnerGeschäftsführer
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2.7 Stationsleiter
ZEUGNISHerr Peter Müller, geboren am 20. Juli 1962, trat am 01. Januar 1993
in unser Unternehmen ein.Er wurde als Stationsleiter der Service-Station Oldenburg eingesetzt.Er war verantwortlich für die selbständige, unternehmerische Lei-tung der Station und hatte die disziplinarische Verantwortung fürdie Stationsmitarbeiter.Zu seinen Aufgaben gehörten im Wesentlichen:● Leitung und Führung der ihm unterstellten Mitarbeiter sowie de-
ren qualifizierten und fachgerechten Einsatz● Kundenakquisition und Kundenbindung● Verkauf von Neugeräten und Ersatzteilen● Sicherstellung eines funktionsgerechten Werkstattbetriebes● Führung des Neugeräte- und Ersatzteillagers● Abwicklung aller im Zusammenhang mit Neugeräte- und Ersatz-
teileverkauf sowie Kundendienst und Reparaturen bestehendenAufgaben, insbesondere Erarbeitung von Kostenvoranschlägen,Fakturierung, Gutschrifterstellung sowie Bearbeitung von Rekla-mationsanträgen bis zur Freigabe
● Kassenführung gemäß der bestehenden Anweisungen.Herr Müller verfügt über gute technische und betriebswirtschaftlicheFachkenntnisse und über verkäuferisches Geschick. Er zeigte Eigeni-nitiative und Einsatzbereitschaft und überzeugte auch durch die vonihm ausgearbeiteten Verbesserungsvorschläge. Herr Müller arbeitetestets zuverlässig und gewissenhaft. Er versteht es, seine Mitarbeitersicher einzuschätzen und sie zu guten Leistungen zu führen.Seinen Aufgabenbereich bewältigte er selbständig, sicher und erfolg-reich jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit.Sein persönliches Verhalten war stets einwandfrei.Das Arbeitsverhältnis endet aus betrieblichen Gründen am 31. Mai2006. Wir bedauern diese Entwicklung sehr, danken Herrn Müllerfür seine guten Leistungen und wünschen ihm weiterhin viel Erfolgund persönlich alles Gute.
Oldenburg, den 31. Mai 2006 Heinz BirnerGeschäftsführer
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2.8 Projektleiter
ZEUGNISHerr Peter Müller, geboren am 10. Januar 1956 in Detmold, war
vom 01. Juli 1998 bis zum 31. Mai 2006 in unserem Unternehmenbeschäftigt.Er war zunächst im Bereich Anwenderprogramme als Koordinatorund Projektleiter eingesetzt. In dieser Funktion koordinierte er meh-rere Softwarehäuser bei der Evaluierung von Testsystemen undsteuerte die Einsatzplanung der Entwicklungstools. Außerdem warer für die Kosten- und Terminabwicklung sowie für die Qualitätssi-cherung verantwortlich.Ab August 1999 wurde Herr Müller als Projektleiter im Bereich"Intelligente Netze" eingesetzt. Ihm wurde die Realisierung des Pro-
jekts Requirements der Telekommunikation übertragen. Außerdembaute er eine Projektdatenbank für alle IN-Projekte (ca. 150) auf und realisierte diese Datenbank mit MS ACCESS und VBA (VisualBasic in ACCESS). Daneben entwickelte Herr Müller Tools zur au-tomatischen Synchronisation der SAP/R3-Datenbanken mit der IN-Projektdatenbank. Ferner entwickelte er einen Generator zur auto-matischen Erstellung von HTML-Seiten und einen Style-Guide fürdas Design und die Implementierung des Internets für IN-Kundenprojekte.Herr Müller ist ein guter Entwickler und Programmierer mit umfang-reichen Fachkenntnissen. Er arbeitete zuverlässig und gewissenhaft undzeigte Eigeninitiative. Hervorzuheben sind seine systematische Arbeits-weise und seine Flexibilität bei veränderten Anforderungen.Seine Aufgaben bewältigte Herr Müller jederzeit zu unserer vollenZufriedenheit. Sein persönliches Verhalten war einwandfrei. GegenüberVorgesetzten, Kunden und Kollegen ist er freundlich und höflich.Das Arbeitsverhältnis endete am 31. Mai 2006 auf eigenen Wunschvon Herrn Müller. Wir danken ihm für seine Tätigkeit und wün-schen ihm für die Zukunft alles Gute.
Berlin, den 31. Mai 2006
Heinz Birner Wolfgang PetersenAbteilungsleiter Intelligente Netze Personalleiter
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2.9 Medizinischwissenschaftlicher Fachreferent
ZEUGNIS
Herr Dr. Peter Müller stand vom 1. Januar 1990 bis zum 31. Mai2006 in den Diensten unserer Gesellschaft. Während dieser Zeit warHerr Dr. Müller zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter in unsererklinischen Forschung und später als Leiter der Fachgruppe Antir-heumatika und Immunsuppressiva tätig. Am 1. Juli 1993 wurdeHerr Dr. Müller zum Leiter der Abteilung „Analgetika/ Antiphlogi-stika und ZNS“ ernannt.In dieser Zeit arbeitete Herr Dr. Müller zunächst an der klinischen
Entwicklung des Schmerzmittels „Valderun“ und betreute anschlie-ßend ein neu zu entwickelndes Antirheumatikum. Seine Aufgabeumfasste die Planung, Durchführung, Überwachung und Auswer-tung klinischer Überprüfungen der Phasen I bis IV, die Bearbeitungfachbezogener Anfragen aus der Ärzteschaft sowie die Vertretungdes Faches Rheumatologie nach innen und außen. Darüber hinauserarbeitete er Fachbeiträge für die wissenschaftliche Literatur unse-rer rheumatologischen Präparate.
Mit Wirkung vom 1. Oktober 1995 wurde Herr Dr. Müller auf eige-nen Wunsch in unseren medizinisch-wissenschaftlichen Bereichversetzt. Hier übernahm er als wissenschaftlicher Fachreferent imRange eines Abteilungsleiters die medizinische Betreuung des in-zwischen zugelassenen und am Markt befindlichen Antirheumati-kums. Zu seinen Aufgaben zählten die eigenständige Planung undDurchführung von weiterführenden klinischen Studien im Bereichder Rheumatologie sowie deren Auswertung in enger Zusammenar-
beit mit unserer Biometrie. Zu seinem Aufgabenbereich gehörtenferner die Aus- und Weiterbildung unserer Außendienstmitarbeiter,die Erstellung von medizinisch-wissenschaftlichem Schriftgut, dieumfangreiche Korrespondenz mit Ärzten aus Klinik und Praxis, diemedizinische Beratung unseres Produktmanagements sowie dieKontaktpflege zu führenden therapiebestimmenden Ärzten.Herr Dr. Müller hat sich mit seinem Aufgabenbereich in hohemMaße identifiziert. Er war ein sehr kooperativer und stets loyalerMitarbeiter, der sich ständig für klimatische Verbesserungen seinesengeren und weiteren Tätigkeitsfeldes engagierte. Er zeigte sich offen
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Führungskräfte E
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für konstruktive Kritik und war jederzeit bereit, an der Leistungsop-timierung mitzuwirken. Sein Kostenbewusstsein und sein Interessefür die wirtschaftlichen Belange der Firma verdienen der besonderen
Erwähnung. Besonders hervorzuheben ist der Beitrag von Herrn Dr.Müller zur Entwicklung des neuen Antirheumatikums.Die ihm übertragenen Aufgaben hat Herr Dr. Müller jederzeit zuunserer vollen Zufriedenheit bewältigt. Aufgrund seiner ausgezeich-neten fachlichen Kenntnisse und seines verbindlichen Umgangstonshat sich Herr Dr. Müller die Anerkennung und Hochachtung vonProfessoren, Klinikern sowie seiner Vorgesetzten und Kollegen er-worben. Seine Führung war jederzeit ausgezeichnet.
Herr Dr. Müller verlässt uns mit dem heutigen Tag, um sich einerneuen Aufgabe zuzuwenden. Wir danken ihm für seine geleisteteArbeit und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg und persönlich allesGute.
Leverkusen, den 31. Mai 2006
Heinz Birner
Geschäftsführer
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2.10 Personalreferent
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 2. August 1952 in Dresden, trat am1. Januar 1997 in unser Unternehmen ein.Nach kurzer Einarbeitungszeit betrauten wir Herrn Müller mit derLeitung des Referates „Personalplanung und -entwicklung“. Nebender damit verbundenen Linienverantwortung umfasste sein Aufga-bengebiet im Wesentlichen:● Personalbedarf,● Entwicklungs- und Einsatzplanung,● Gehaltsanalyse sowie Aktualisierung von Stellenbeschreibungen,
Beurteilungs- und Incentivesystem,● Betreuung der Führungs- und Führungsnachwuchskräfte, Planung,
Steuerung und Plausibilitätskontrollen von Maßnahmen zur Wei-terbildung,
● Unterstützung des Bereichsleiters „Personal- und Sozialwesen“ beider Entscheidungsfindung durch vorbereitende Bearbeitung per-sonalwirtschaftlicher Grundsatzfragen, Erstellung von Entwick-
lungsprognosen und Abweichungsanalysen sowie bei der Budget-planung und -kontrolle.
Zum 1. Oktober 1999 übertrugen wir Herrn Müller die Leitung derAbteilung „Personalbeschaffung“ und erteilten ihm zum 1. Februar2000 Handlungsvollmacht. In dieser Funktion zeichnete er inner-halb der Vertriebsorganisation verantwortlich für:● Personalsuche, Bewerberauswahl und Vertragsverhandlungen im
tariflichen und außertariflichen Bereich,● Planung, Koordination und Durchführung personeller Einzelmaß-
nahmen in der Vertriebszentrale und der gesamten Außenorgani-sation.
Im Zusammenhang mit konzerninternen Umstrukturierungsmaß-nahmen erfolgte die Zusammenlegung des Referats „Personalpla-nung/Entwicklung“ und der Abteilung „Personalbeschaffung“ zumFachbereich „Personal-Marketing“, dessen Gesamtleitung HerrMüller zum 1. Januar 2000 übernahm. Diese Position schloss dieStellvertretung des Bereichsleiters „Personal- und Sozialwesen“ mitein.
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Führungskräfte E
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In diesem erweiterten Aufgabenbereich nahm sich Herr Müllerzusätzlich in besonderem Maße personalorganisatorischer Frage-stellungen an. Als Ansprechpartner unserer Führungskräfte und
Mitbestimmungsorgane trug er dabei maßgeblich zur erfolgreichenUmsetzung unseres Reorganisationskonzepts bei.Herr Müller überzeugte durch fachliche Qualifikation, Durchset-zungsvermögen und persönliche Integrität. Hervorzuheben ist seineFähigkeit, konzeptionell und konstruktiv zu arbeiten sowie schwie-rige Sachverhalte zu analysieren und Konflikte umsichtig zu lösen.Er bewies die Fähigkeit, Mitarbeiter zu motivieren und erfolgreichzu führen. Menschen konnte er sicher beurteilen und ihren Fähig-
keiten entsprechend fördern.Seinen komplexen Aufgaben- und Verantwortungsbereich bewäl-tigte Herr Müller jederzeit zu unserer außerordentlichen Zufrieden-heit. Er erwarb sich das Vertrauen und die Wertschätzung seinesVorgesetzten und war anerkannter Gesprächspartner für alle Ebenenunseres Hauses. Sein persönliches Verhalten war stets vorbildlich.Mit dem heutigen Tag scheidet Herr Müller auf eigenen Wunsch ausunserem Unternehmen aus. Wir bedauern seine Entscheidung sehr,
danken ihm für seine Arbeit und wünschen ihm für die Zukunftweiterhin beruflichen Erfolg und persönlich alles Gute.
Waiblingen, den 30. April 2006
Dr. Heinz BirnerGeschäftsführer
5/15/2018 Arbeitszeugnis_Recht - slidepdf.com
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2.11 Technischer Geschäftsführer
REFERENZ
Herr Dr. Ing. Heinz Müller, geboren am 1. August 1962, war vom1. April 2006 bis zum 30. April 2006 im Rahmen eines Zeitmanage-ments mit der Technischen Leitung unseres Hauses betraut.In dieser Funktion oblag ihm als Mitglied der Geschäftsleitung ne-ben der damit verbundenen Linienfunktion für den gesamten tech-nischen Bereich - mit den Hauptabteilungen Arbeitsvorbereitung,Fertigung und Werkstechnik, zusammen 650 Mitarbeiter – eineübergreifende Schwachstellenanalyse einzelner Fertigungsbereiche.
Wir haben Herrn Dr. Müller als fachlich und menschlich überzeu-gende Persönlichkeit kennen gelernt, die sich mit großem Engage-ment den vielfältigen Aufgaben in unserem stark expandierendenUnternehmen zuwandte, Verbesserungspotentiale kosten- und er-gebnisorientiert aufzeigte und wesentliche Teilrealisierungen einlei-tete.Sein persönliches Verhalten gegenüber Mitarbeitern und innerhalbunseres Managementkollegiums war vorbildlich.
Wir bedauern, dass wir Herrn Dr. Müller nach erfolgreichem Ab-schluss seines Projekts nicht für ein festes Anstellungsverhältnisgewinnen konnten, danken ihm für seine gut geleistete Arbeit undwünschen ihm weiterhin beruflichen Erfolg und persönlich allesGute.
Duisburg, den 30. April 2006
Dr. Heinz BirnerGeschäftsführer
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Führungskräfte E
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2.12 Marktleiter
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 30. Oktober 1957, war in der Zeitvom 1. Dezember 2000 bis zum 31. Mai 2006 für unser Unterneh-men tätig.Er war zunächst als Baumarktleiter in Einarbeitung in unseremBaumarkt in Schopfheim tätig.Zum 1. April 2001 wurde ihm die Leitung unseres Baumarktes inLörrach als Baumarktleiter übertragen.Sein Aufgabengebiet umfasste im Wesentlichen:● Planung, Steuerung und Kontrolle des Personaleinsatzes unter
Berücksichtigung der Rechte des Betriebsrates,● Leitung und Kontrolle des organisatorischen Ablaufs in der Wa-
renwirtschaft,● Leitung der Disposition, des Warenflusses, der Sortimentspflege
und der Preisauszeichnung,● Erarbeitung der Umsatz- und Jahresplanung (Deckungsbeitrags-
rechnung),● Vorbereitung, Ausarbeitung und Kontrolle von betriebswirtschaft-
lichem Datenmaterial,● Mitarbeiterschulung und Ausbildung,● Teilnahme an zentral durchgeführten Marktleitersitzungen,● Vorbereitung und Durchführung der Zwischen- und Jahresab-
schlussinventur.Herr Müller ist ein engagierter, zuverlässiger und zielgerichteterMitarbeiter mit organisatorischem Geschick und gut durchdachter
Planung.Er verfügt über ein Gespür für neue Trends und Kundenwünsche.Hervorzuheben sind sein fachliches Wissen und seine Führungs-und Organisationsqualitäten.Herr Müller förderte die Leistung seiner Mitarbeiter durch eineklare Formulierung der Arbeitsziele und durch eine gute Informati-onspolitik und motivierte sie durch sachgemäße Delegation undKooperation zu guten Leistungen.Seinen Aufgabenbereich bewältigte Herr Müller erfolgreich jederzeitzu unserer vollen Zufriedenheit.
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E Zeugnismuster
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Sein persönliches Verhalten war stets einwandfrei.Das Arbeitsverhältnis endet auf eigenen Wunsch von Herrn Mülleram 31. Mai 2006. Wir danken ihm für seine guten Leistungen und
wünschen ihm bei seiner neuen Aufgabe weiterhin viel Erfolg undpersönlich alles Gute.
Köln, den 31. Mai 2006
Heinz BirnerGeschäftsführer
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Führungskräfte E
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2.13 Leiter Warenannahme
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 6. Juli 1962, war vom 1. März 2001bis zum 30. April 2006 in unserem Unternehmen tätig. Er war inunserem CenterMarkt in Karlsruhe als Leiter der Warenannahmeeingesetzt.Sein Aufgabengebiet umfasste im Wesentlichen:● die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abwicklung von Waren-
ein- und -ausgängen mit entsprechender Verbuchung,● den zielgerichteten Einsatz von Personal und Hilfsmitteln,● die Führung und den Einsatz aller ihm unterstellten Mitarbeiter,● die Verantwortung für Ordnung und Sauberkeit im Bereich der
Warenannahme sowie der Freiflächen rund um den Markt sowie● die Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung aller
Reststoffe.In dieser Funktion waren ihm bis zu sechs Mitarbeiter unterstellt.Daneben war Herr Müller Sicherheitsbeauftragter unseres Marktes.Herr Müller hat alle Aufgaben stets zielstrebig und mit größter Ein-
satzbereitschaft jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit bewältigt.Hervorzuheben sind seine ausgezeichneten Fachkenntnisse undseine zügige und zuverlässige Arbeitsweise.Durch seinen kooperativen Führungsstil motivierte er seine Mitar-beiter zu guten Leistungen und setzte sie zielgerecht und rationellein.Sein persönliches Verhalten war jederzeit einwandfrei. Herr Müllerist allseits anerkannt und geschätzt.
Das Arbeitsverhältnis endet am 30. April 2006 auf eigenen Wunschvon Herrn Müller. Wir danken ihm für seine Tätigkeit in unseremUnternehmen und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg und persön-lich alles Gute.
Karlsruhe, den 30. April 2006
Heinz Birner Franz DornerPersonalleitung Baden-Württemberg Marktleitung Karlsruhe
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E Zeugnismuster
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2.14 Pflegedienstleiterin
ZEUGNIS
Frau Barbara Meier war vom 1. September 2000 bis zum 28. Februar2006 in unserem Hause, in dem 140 Alten- und Pflegeheimbewoh-ner leben, als Pflegedienstleiterin tätig. Ihr war die Organisation unddie Leitung des Pflegedienstes mit ca. 70 Mitarbeitern übertragen.Außerdem war sie Ansprechpartnerin für Kontaktaufnahmen vonkünftigen Heimbewohnern. Im Einzelnen oblagen ihr folgendeAufgaben:● Organisation, Beratung und Kontrolle der Pflegetätigkeit ein-
schließlich der Dienstplanüberwachung, Erstellung von Personalli-sten, Führung von Mitarbeitergesprächen sowie Organisation desSchülereinsatzes und der Beschäftigung von Praktikanten,
● Organisation und Durchführung von Personaleinstellungen imPflegebereich,
● Erarbeitung eines Personalentwicklungskonzepts mit Fort- undWeiterbildungsmaßnahmen,
● Organisation von Fortbildungen,● Konzeptentwicklung für Qualitätsmanagement,● Beratung, Kontrolle und Überwachung der Pflegedokumentation
einschließlich der Erstellung von Kontrollbögen,● Dienstplanüberwachung einschließlich der Errechnung und Kon-
trolle der Zeitzuschläge, der Ist- und Sollstunden sowie der Ur-laubstage,
● Organisation der Einführung der elektronischen Pflegedokumen-tation per EDV für alle Mitarbeiter sowie Kontrolle und Überwa-
chung der EDV-Durchführung,● Führung von Angehörigengesprächen,● Kontaktaufnahme mit zukünftigen Heimbewohnern und deren
Angehörigen sowie der sie betreuenden Institutionen,● Organisation von Heimaufnahmen in Absprache mit den Berei-
chen.Außerdem führte sie neue Dienstzeiten in Abstimmung mit denanderen Bereichen unseres Hauses ein.Frau Meier bewältigte ihren Aufgabenbereich selbstständig undsicher. Sie verfügt über umfassende Fachkenntnisse und ist in der
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Führungskräfte E
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Lage, auch schwierige Situationen sofort zutreffend zu erfassen undschnell richtige Lösungen zu finden. Sie zeigte stets Eigeninitiativeund überzeugte durch ihre große Leistungsbereitschaft. Auch star-
kem Arbeitsanfall war sie jederzeit gewachsen. Sie arbeitete stetszuverlässig und gewissenhaft und bewältigte ihren Arbeitsbereich jederzeit zu unserer vollsten Zufriedenheit.Sie ist bei den Mitarbeitern anerkannt und geschätzt und in derLage, ihre Mitarbeiter sicher einzuschätzen und sie zu guten Lei-stungen zu motivieren.Ihr persönliches Verhalten war jederzeit einwandfrei.Frau Meier verlässt unser Haus auf eigenen Wunsch. Wir danken ihr
für ihre erfolgreiche Tätigkeit und wünschen ihr weiterhin viel Er-folg und persönlich alles Gute.
Freiburg, 28. Februar 2006
Heinz BirnerDirektor
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E Zeugnismuster
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2.15 Malermeister
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 18. Juni 1963, war in der Zeit vom01. September 1990 bis zum 31. Mai 2006 in unserem Unternehmenals Malermeister tätig.Wir sind ein mittelständischer Malerbetrieb mit in der Regel ca. 40Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von zuletzt ca. € 2.000.000,--.Herr Müller war leitender Angestellter und direkt der Geschäftsfüh-rung unterstellt. Bei Abwesenheit vertrat er den Geschäftsführer.Herrn Müller waren ca. 20 Mitarbeiter direkt unterstellt. Die von
ihm betreuten Bauvorhaben hatten im Einzelfall einen Auftragswertvon bis zu € 500.000,--.Der Aufgabenbereich von Herrn Müller umfasste die gesamte tech-nische und kaufmännische Leitung seines Bereichs. Außer den vonihm betreuten Bauvorhaben, für die er in vollem Umfang für dietechnische und wirtschaftliche Abwicklung verantwortlich war,leitete er die Geschäftsbereiche EDV, Umweltschutz, Abfallentsor-gung und Arbeitssicherheit. Im Einzelnen waren ihm folgende Auf-
gaben übertragen:● Akquisition von Aufträgen● Preisgestaltung, Kalkulation und Konditionsverhandlung mit Auf-
traggebern● Materialeinkauf/ Konditionsverhandlungen mit Lieferanten (Prei-
se, Lieferbedingungen, Zahlungsmodalitäten)● Überwachung und Leitung von Großbaustellen● Aufmaß und Abrechnung der Baustellen● Erarbeitung des Finanzplanes nach Bedarf ● Kontrolle der Zahlungseingänge einschließlich Mahnwesen● Planung und Kontrolle der Finanzdisposition/ Liquide Mittel● Konditionsverhandlung mit Banken über Kredite und Verwaltung
der liquiden Mittel● Selbständige Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern● Personalplanung und -einsatz● Überwachung der Lohnabrechnung● Einsatz und Unterweisung des kaufmännischen Personals und der
Auszubildenden
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● Leitung der Abteilungen EDV, Umweltschutz, Abfallentsorgungund Arbeitssicherheit
● Rationalisierung des kaufmännischen Bereichs durch EDV-Einsatz●
Mitarbeiterschulung im Bereich EDV● Mitwirkung beim Erwerb des Zertifikats "Im Umweltschutz ge-
prüfter Malerbetrieb" durch weitreichende Verbesserung im Um-weltschutz und der Lagerhaltung
● Kostensenkung durch effiziente Lagerhaltung● Unterweisung der Mitarbeiter gemäß Gefahrstoffverordnung und
Ausarbeitung der Unterweisungsformulare.Aufgrund seiner erfolgreichen Tätigkeit wurde Herr Müller zum 23.
Mai 1992 in den Kreis der Gesellschafter unseres Unternehmensaufgenommen und mit Wirkung zum 01. Januar 1993 wurde ihmProkura verliehen.Herr Müller verfügt über ausgezeichnete technische und kaufmän-nische Fachkenntnisse und ist in der Lage, auch schwierige Situatio-nen sofort zutreffend zu erfassen und schnell richtige Lösungen zufinden. Er überzeugte durch seine Eigeninitiative und seine großeLeistungsbereitschaft. Hervorzuheben sind seine gute Durchset-
zungsfähigkeit und seine Überzeugungskraft. Herr Müller be-herrschte seinen Arbeitsbereich, arbeitete selbständig und sicher underarbeitete optimale Lösungen. Die Geschäftsführung konnte sichimmer auf sein Engagement und seine Loyalität verlassen. Bei seinenMitarbeitern war Herr Müller anerkannt und geschätzt. Er ist in derLage, Mitarbeiter sicher einzuschätzen und sie zu guten Leistungenzu motivieren.Seinen Aufgabenbereich bewältigte Herr Müller jederzeit zur voll-
sten Zufriedenheit. Er besaß stets das Vertrauen der Geschäftsfüh-rung und der anderen Gesellschafter und erfüllte alle Erwartungen
jederzeit in allerbester Weise.Sein persönliches Verhalten gegenüber der Geschäftsleitung, Kun-den und Mitarbeitern war stets einwandfrei. Durch seine Sach-kenntnisse und seine persönliche Kompetenz erwarb er sich allseitsAnerkennung. Bei Verhandlungen mit Auftraggebern erwies er sichals fairer und durchsetzungsfähiger Geschäftspartner.
Herr Müller verlässt unser Unternehmen zum 31. Mai 2006, umeine Weiterbildungsmaßnahme zu beginnen. Wir bedauern sein
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E Zeugnismuster
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Ausscheiden sehr, respektieren jedoch seinen Wunsch zur Weiter-qualifizierung und danken ihm ausdrücklich für seine langjährigerfolgreiche Mitarbeit. Wir wünschen Herrn Müller für seine Zu-
kunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Dresden, den 31. Mai 2006
Heinz BirnerGeschäftsführer
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Führungskräfte E
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2.16 Industriemeister
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 15. Mai 1960 in Stuttgart, war vom01. April 1998 bis zum 31. Mai 2006 in unserem Unternehmen tätig.Herr Müller wurde als Industriemeister in der Produktion einge-setzt. Ihm waren bis zu 40 Mitarbeiter unterstellt. Sein Aufgabenbe-reich umfasste im Wesentlichen:● Sicherstellung der termin- und qualitätsgerechten Auftragsab-
wicklung● Organisation und Anordnung der Arbeitsplätze einschließlich
Erstellung von Arbeitsanweisungen und Vorschriften● Arbeitsvorbereitung● Sicherung des Materialflusses und der Betriebsmittel● Einteilung und Einweisung der Mitarbeiter● Überwachung des Arbeitsablaufes.Herr Müller verfügt über gute und umfassende Fachkenntnisse undist in der Lage, auch schwierige Situationen schnell zutreffend zuerfassen und gute Lösungen aufzuzeigen. Er zeigte Eigeninitiative
und überzeugte durch seine Leistungsbereitschaft. Herr Müller ar-beitete stets zuverlässig und gewissenhaft und er versteht es, seineMitarbeiter sicher anzuleiten, verantwortlich zu führen und sie zuguten Leistungen zu motivieren.Seinen Aufgabenbereich bewältigte Herr Müller mit großem Enga-gement selbständig und sicher jederzeit zu unserer vollen Zufrie-denheit.Sein persönliches Verhalten war stets einwandfrei.
Das Arbeitsverhältnis von Herrn Müller endet aus betrieblichenGründen am 31. Mai 2006. Wir bedauern diese Entwicklung sehr,danken Herrn Müller für seine langjährig guten Leistungen undwünschen ihm weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Saarbrücken, den 31. Mai 2006
Heinz Birner Wolfgang Petersenppa Produktionsleiter ppa Personalleiter
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2.17 Lagerverwalterin
ZEUGNIS
Frau Barbara Meier, geboren am 30. Juni 1960, war vom 01. Juni1996 bis zum 30. April 2006 in unserem Unternehmen tätig.Sie wurde zunächst als Springerin in verschiedenen Abteilungenunseres Wäschereibetriebes eingesetzt. Mit Wirkung zum 01. Januar1997 war ihr die Verwaltung des Mietwäscheaußenlagers übertragen.In dieser Funktion waren ihr bis zu fünf Mitarbeiterinnen unter-stellt.Ihr Aufgabenbereich umfasste im Wesentlichen:● Arbeitsplanung und Mitarbeitereinteilung● Warenannahme und Warenversand● Lagerhaltung● Kommissionierung● Bedienung der EDV-Anlage● Erstellung von Patchetiketten● Näh- und Änderungsarbeiten● Kennzeichnugsarbeiten.
Frau Meier arbeitete gewissenhaft, rationell und zuverlässig. IhreMitarbeiterinnen kann sie gut anleiten. Ihre Aufgaben erledigte siemit Fleiß und Genauigkeit zu unserer vollen Zufriedenheit.Frau Meier ist freundlich, zuvorkommend und höflich. Ihr persönli-ches Verhalten war stets einwandfrei.Das Arbeitsverhältnis von Frau Meier endet mit dem heutigen Tag.Wir danken ihr für ihre Tätigkeiten in unserem Haus und wünschenihr alles Gute.
Hamburg, den 30. April 2006
Heinz Birner Wolfgang PetersenGeschäftsführer Betriebsleitung
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3 Gewerbliche Arbeitnehmer
3.1 Fernmeldemonteur
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 5. Oktober 1961 in Waiblingen, tratam 1. August 1996 in die Montageabteilung unserer Zweignieder-lassung Stuttgart als Fernmeldemonteur ein.Sein Einsatz erfolgte beim Aufbau von Fernsprechanlagen in denBaustufen 1 bis III mit den dazugehörigen Endgeräten und Lei-
tungsnetzen. Ferner oblag ihm der Ausbau von Ela-, Antennen-,Lichtruf- und Fernmeldeanlagen in Krankenhäusern. Seit März 2000hat Herr Müller sämtliche Umzüge und Veränderungen an Fern-sprechanlagen und Ela-Anlagen einer Großbaustelle eigenverant-wortlich ausgeführt.Herr Müller verfügt über gute Fachkenntnisse und praktische Erfah-rungen an den von ihm zu betreuenden Geräten. Die ihm übertra-genen Aufgaben erledigte er schnell und genau zu unserer vollen
Zufriedenheit.Das Verhalten und die Führung gegenüber Vorgesetzten, Kundenund Kollegen waren jederzeit einwandfrei.Herr Müller verlässt unsere Firma mit dem heutigen Tag auf eigenenWunsch.Wir danken ihm für seine Tätigkeit und wünschen ihm für die Zu-kunft alles Gute.
Stuttgart, den 31. Dezember 2005
Heinz BirnerNiederlassungsleiter
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3.2 Elektromonteur
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 13. Oktober 1962 in Wolfach, tratam 25. September 2000 in die Montageabteilung in unserer Zweig-niederlassung Mannheim als Elektromonteur ein.Sein Einsatz erfolgte überwiegend bei der Installation von Licht- undKraftanlagen, wobei er mit der Kabel- und Leitungsverlegung, derKabelpritschenmontage, Leuchtenmontage, Installationsgeräte-montage sowie mit dem Aufstellen und Anschließen von Elektro-verteilern aller Art befasst war.
Herr Müller erledigte die ihm übertragenen Aufgaben zu unsererZufriedenheit. Sein persönliches Verhalten war einwandfrei.Herr Müller verlässt unsere Firma mit dem heutigen Tag. Wir wün-schen ihm für die Zukunft alles Gute.
Mannheim, den 31. Januar 2006
Heinz Birner
Niederlassungsleiter
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Gewerbliche Arbeitnehmer E
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3.3 Kundendienstmonteur
ZEUGNIS
Herr Peter Müller war in der Zeit vom 1. Mai 2002 bis zum 31. Mai2006 in unserem Unternehmen als Elektromonteur tätig.Er war im Wesentlichen im Kundendienst eingesetzt. Hierbei warihm die Bearbeitung der allgemeinen Beleuchtungs- und Haustech-nik übertragen. Außerdem war er mit der Sanierung von Elektroan-lagen in Altbauten sowie der Reparatur von Zähleranlagen befasst.Herr Müller arbeitete selbstständig und gewissenhaft. Er verfügtüber gute Fachkenntnisse. Hervorzuheben ist seine zuverlässige und
rationelle Arbeitsweise.Seinen Aufgabenbereich bewältigte er jederzeit zu unserer vollenZufriedenheit.Sein persönliches Verhalten war stets einwandfrei. Sowohl in unse-rem Hause als auch bei unseren Kunden ist er anerkannt und ge-schätzt.Das Arbeitsverhältnis von Herrn Müller endet zum 31. Mai 2006 ausbetrieblichen Gründen. Wir bedauern dies sehr, danken Herrn
Müller für seine guten Leistungen und wünschen ihm beruflichweiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Dresden, den 31. Mai 2006
Heinz BirnerGeschäftsführer
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3.4 Dreher
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 15. Oktober 1969 in Lörrach, warvom 4. März 2000 bis zum 31. Mai 2006 in unserem Betrieb alsDreher beschäftigt.Herr Müller arbeitete an unseren konventionellen Futter- undDrehmaschinen und führte alle anfallenden Dreharbeiten mittlerenSchwierigkeitsgrades für unsere Produktionsbereiche Kellereima-schinen, Bräunungsgeräte und Rohrleitungsarmaturen aus. Zu denvon ihm zu bearbeitenden Materialien zählten Normstahl, Buntme-
talle, Aluminium und Edelstahl. Darüber hinaus setzten wir HerrnMüller gelegentlich auch zur Ausführung einfacher Bohrarbeiten ankonventionellen Tisch- und Säulenbohrmaschinen ein.Herr Müller arbeitet gewissenhaft und genau. Die ihm übertragenenArbeiten hat Herr Müller zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stet-seinwandfrei.Herr Müller scheidet mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch aus
unserer Firma aus. Wir danken ihm für seine Mitarbeit und wün-schen ihm für die Zukunft alles Gute.
Ravensburg, den 31. Mai 2006 ppa. Heinz BirnerPersonalleiter
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Gewerbliche Arbeitnehmer E
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3.5 Schlosser
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 5. Februar 1970 in Tuttlingen, tratam 6. Februar 2000 in unsere Firma ein und verlässt uns am 31. Juli2006.Herr Müller war in unserem Unternehmen als Schlosser undSchweißer beschäftigt. Seine Tätigkeit bestand vorwiegend im Her-stellen von Profilkonstruktionen aus Edelstahl-Hohlprofilen sowiedem Herstellen von Aluminium-Profilkonstruktionen und derschweißtechnischen Bearbeitung von Blechkonstruktionen von
1 mm bis 5 mm Materialstärke.Herr Müller zeichnete sich bei seiner Tätigkeit durch umfassendeKenntnisse und überdurchschnittliche Schweißnahtqualität aus. Erbeherrscht die Schweißverfahren für Edelstahl im MIG-, MAG- undWIG-Verfahren und im Aluminium-Schweißbereich das WIG-Impuls-Verfahren.Aufgrund seiner guten technischen Qualifikationen konnte er Pro-totypen und Sonderkonstruktionen aus Aluminium und Edelstahl
nach Zeichnungen und entsprechender Unterweisung durch denMeister herstellen. Im Rahmen dieser Tätigkeit musste Herr Müllerdie entsprechenden Werkstücke selbstständig nach Stückliste vor-richten und dabei Tätigkeiten an Metallsägen, NC-gesteuerten Ta-felscheren, hydraulischer Abkantpresse oder Exzenterpresse ausfüh-ren. Er zeichnete sich besonders dadurch aus, dass er in allenBereichen einer Metallbearbeitung und -verarbeitung schnell undflexibel einzusetzen war und dabei die unterschiedlichen Werkstoffe
Aluminium und Edelstahl sowohl mechanisch als auch schweiß-technisch sicher beherrschte.Herr Müller verrichtete seine Arbeiten sorgfältig, zügig und genau.Seine Arbeitsqualität übertrifft die Erwartungen, die an einen quali-fizierten Facharbeiter gestellt werden. Wenn es die betrieblichenBelange erforderten, stellte er die persönlichen Interessen zurück.Seine Aufgaben hat er stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeiteinwandfrei, wobei stets die Bereitschaft festzustellen war, sachliche
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Kritik zu akzeptieren oder auch durch Eigeninitiative bedingte sach-liche Kritik zu üben.Herr Müller verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch, um
sich im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen zum Schweiß-fachmann ausbilden zu lassen. Wir bedauern sein Ausscheiden,danken ihm für seine Mitarbeit und wünschen ihm für die Zukunftweiterhin Erfolg und persönlich alles Gute.
Freiburg, den 31. Juli 2006 Heinz BirnerFertigungsleiter
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3.6 Kraftfahrzeugmechaniker
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 29. Juli 1965 in Offenburg, war vom
15. März 2000 bis zum 31. Mai 2006 als Kfz-Mechaniker bei uns
tätig.
Unter der Leitung unseres Werkstattleiters hat Herr Müller alle
vorkommenden Reparaturen und Wartungsarbeiten an Personen-
kraftwagen durchgeführt.
Herr Müller zeigte viel Geschick und war aufgrund seiner guten
handwerklichen Kenntnisse allen Aufgaben gewachsen. Er arbeitete
zügig und gewissenhaft und löste neu auftauchende Fragen undProbleme stets gut. Herr Müller hat seine Aufgaben jederzeit zu
unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.
Die Führung von Herrn Müller gegenüber Vorgesetzten und Kolle-
gen war stets einwandfrei. Sein Verhältnis zur Betriebsleitung und
zu seinen Kollegen war erfreulich gut.
Wir verlieren in Herrn Müller eine gute Stütze des Betriebes und
bedauern sein Ausscheiden, das auf eigenen Wunsch erfolgt, sehr.
Wir danken ihm für seine Mitarbeit und wünschen ihm für dieZukunft weiterhin Erfolg und persönlich alles Gute.
Villingen-Schwenningen, Heinz Birner
den 31. Mai 2006 Geschäftsführer
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3.7 Kraftfahrzeugelektriker
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 25. November 1961 in Aalen, warvom 1. April 2000 bis zum 30. April 2006 in unserem Unternehmenals Kraftfahrzeugelektriker tätig.Sein Aufgabenbereich umfasste die Durchführung aller elektrischenWartungs- und Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen, überwiegendder Marke Ford.Herr Müller verfügt über gute Fachkenntnisse und zeigte Geschickbei der Bewältigung seiner Aufgaben. Er ist zu weitgehend selbst-
ständiger Arbeitsweise fähig und bewältigte die ihm übertragenenAufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.Sein persönliches Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen war ein-wandfrei.Herr Müller verlässt uns mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch.Wir danken ihm für seine Tätigkeit und wünschen ihm für die Zu-kunft alles Gute.
Aalen, den 30. April 2006
Heinz BirnerWerkstattleiter
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3.8 CNCDreher
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geb. am 28. Mai 1961 in Bad Segeberg, war vom11. Dezember 1999 bis zum 31. Januar 2006 in unserem Betrieb alsCNC-Dreher tätig.Herr Müller war in unserer Fertigungsabteilung am Wechselschicht-betrieb mit der Herstellung von Kollektoren befasst. Er program-mierte nach Zeichnung CNC-Drehmaschinen mit Einlegeautomatenund richtete sie ein. Außerdem war er mit der Störungsbeseitigungund der Durchführung von kleineren Reparaturen betraut und
kontrollierte die gefertigten Drehteile der Schicht. Daneben war ermit der Herstellung von Werkzeugen an der manuellen Drehma-schine befasst und richtete die Fräsmaschine ein.Herr Müller beherrscht seinen Arbeitsbereich selbstständig undsicher. Er zeichnet sich durch seine genaue Arbeitsweise aus. Mitseinen Leistungen waren wir jederzeit zufrieden. Sein Engagemententsprach unseren Erwartungen.Das persönliche Verhalten von Herrn Müller war jederzeit einwand-
frei. Bei Kollegen ist er anerkannt.Die konjunkturelle Entwicklung in unserem Industriebereich hatuns zu starken personellen Einschränkungen gezwungen. HerrMüller war bedauerlicherweise aufgrund seiner gegenüber anderenMitarbeitern geringeren Betriebszugehörigkeit einer der von derSozialauswahl Betroffenen.Wir bedauern, dass wir uns auf diesem Wege von Herrn Müllertrennen müssen, bedanken uns für seine Tätigkeit und wünschen
ihm für die Zukunft alles Gute.
Dortmund, den 31. Januar 2006
Heinz Birner Volker PetersenProduktionsleiter Geschäftsführer
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3.9 Betriebswerkerin
ZEUGNIS
Frau Barbara Meier, geb. am 2. Oktober 1961, war in der Zeit vom16. Juni 1999 bis zum 26. Mai 2006 in unserem Zweigwerk in Weilals Betriebswerkerin tätig.Sie war in der Fertigungsabteilung mit den Tätigkeiten Ausschlagenund Zählen eingesetzt.Frau Meier arbeitete sorgfältig und genau. Sie zeigte Einsatzbereit-schaft und ist auch starkem Arbeitsanfall gewachsen. Sie hat ihreAufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt. Ihr Verhalten
gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit einwandfrei.Frau Meier scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmenaus. Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.
Lörrach, den 26. Mai 2006 Heinz BirnerFertigungsleiter
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3.10 Verkaufsfahrerin
ZEUGNIS
Frau Barbara Meier war vom 1. April 1996 bis zum 28. Februar 2006in unserem Betrieb beschäftigt.Ihre Tätigkeit erstreckte sich auf den selbstständigen Verkauf unse-rer Backwaren im Bereich des von den Orten Wittnau, Norsingen,Bremgarten, Hausen und Scherzingen umfassten Gebiets. Zu ihrenAufgaben gehörten die Disposition und die Abrechnung der Back-waren, die Be- und Entladung des Fahrzeugs und das Fahren desBäckermobils. Außerdem oblag ihr die technische Verantwortung
für ihr Fahrzeug. Daneben belieferte sie mit dem Fahrzeug vor Be-ginn ihrer Verkaufstouren verschiedene Geschäfte in Bad Krozingenmit Backwaren.Frau Meier bewältigte ihren Aufgabenbereich selbstständig undsicher. Sie arbeitete zuverlässig und gewissenhaft. Ihre Aufgaben hatsie zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.Ihr persönliches Verhalten war stets einwandfrei.Frau Meier scheidet zum 28. Februar 2006 auf eigenen Wunsch aus
unserem Betrieb aus. Wir danken ihr für ihre Mitarbeit und wün-schen ihr für die Zukunft alles Gute.
Ehrenkirchen, den 28. Februar 2006
Heinz BirnerGeschäftsführer
5/15/2018 Arbeitszeugnis_Recht - slidepdf.com
http://slidepdf.com/reader/full/arbeitszeugnisrecht 210/255
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3.11 Auslieferungsfahrer
ZEUGNIS
Herr Peter Müller war in der Zeit vom 10. Juni 1997 bis zum 30.April 2006 in unserem Unternehmen tätig.Er war zunächst als Lagerist eingesetzt. In dieser Funktion war er mitder Warenannahme sowie dem Warentransport, auch mit einemGabelstapler, befasst.Ab Oktober 1998 übernahm Herr Müller die frei gewordene Stelleals Auslieferungsfahrer. Daneben wurde er bei Bedarf als Kommis-sionierer eingesetzt.
Seine Hauptaufgaben bestanden in der Auslieferung von Kunden-aufträgen, wobei ihm teilweise auch Inkassoaufgaben zukamen.Außerdem wurde er auch mit Gefahrguttransporten betraut.Herr Müller arbeitete sorgfältig, zuverlässig und rationell. Die ihmübertragenen Aufgaben bewältigte er jederzeit zu unserer vollenZufriedenheit.Sein persönliches Verhalten war einwandfrei.Herr Müller scheidet am 30. April 2006 aus unserem Unternehmen
aus. Wir danken ihm für seine Arbeit in unserem Hause und wün-schen ihm für die Zukunft alles Gute.
Frankfurt, den 30. April 2006
ppa. Heinz Birner i.V. Manfred KlinknerLogistikleiter Vertriebsleiter
5/15/2018 Arbeitszeugnis_Recht - slidepdf.com
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3.12 Gas und Wasserinstallateur
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 8. Dezember 1972, war in der Zeitvom 1. September 1995 bis zum 31. März 2006 in unserem Betriebtätig.Er absolvierte zunächst seine Ausbildung zum Gas- und Wasserin-stallateur und wurde nach erfolgreichem Abschluss seiner Berufs-ausbildung gerne als Geselle im März 1998 übernommen. Seit seinerGesellenprüfung war er als Gas- und Wasserinstallateur in unseremHause tätig. Sein Aufgabengebiet umfasste die Installation von Neu-
anlagen sowie die Durchführung von Reparaturen, Renovierungs-und Umbauarbeiten.Herr Müller ist mit allen Gas- und Wasserinstallationsarbeiten ver-traut und arbeitete selbstständig und gewissenhaft. Er verfügt überhandwerkliches Geschick und gute Fachkenntnisse und bewältigteseine Aufgaben zuverlässig und rationell jederzeit zu unserer vollenZufriedenheit.Herr Müller arbeitete gut mit seinen Vorgesetzten und Kollegen
zusammen. Sein persönliches Verhalten war jederzeit einwandfrei.Herr Müller verlässt unser Unternehmen am 31. März 2006. Wirbedanken uns für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm fürdie Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Freiburg, den 31. März 2006
Heinz Birner
Geschäftsführer
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E Zeugnismuster
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3.13 Baggerführer
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 25.09.1966 in Freiburg, war vom 01.Oktober 1990 bis zum 31. Mai 2006 in unserem Unternehmen tätig.Die Firma Birner ist ein Fachbetrieb mit langjähriger Erfahrung, derseinen Kunden professionelle und umfassende Leistungen in denBereichen von Tiefbau-, Abbruch-, Kanaltechnik- und Transportar-beiten bietet und über einen modernen Maschinenpark verfügt.Herr Müller war als Baggerfahrer bei der Erstellung von Hausan-schlüssen, bei Kanalarbeiten, Kanalsanierungen, Kernbohrungen
und Druckprüfungen eingesetzt.Sein Aufgabenbereich umfasste im Wesentlichen:● Bagger- und Planierarbeiten mit Radbagger und Raupenfahrzeugen● Erdarbeiten zur Erschließung von Ein- und Mehrfamilienhäusern● Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen● Dichtigkeitsprüfungen● Errichten von Reparaturabzweigungen an Schmutzwasserkanälen● Verlegung von Erdrohren mit Erdrakete sowie grabenlose Rohrsa-
nierung.Herr Müller verfügt über umfassende Fachkenntnisse, er beherrschtseinen Arbeitsbereich selbständig und sicher. Er arbeitete stets sorg-fältig, zügig und genau. Besonders hervorzuheben sind seine Ein-satzbereitschaft und seine Flexibilität.Die von Herrn Müller ausgeführten Tätigkeiten wurden stets zuunserer vollen Zufriedenheit erledigt.Sein persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbei-
tern war jederzeit einwandfrei.Herr Müller verlässt unser Unternehmen mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch. Wir bedauern seine Entscheidung, danken ihm fürseine Mitarbeit und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg und per-sönlich alles Gute.
Freiburg, den 31. Mai 2006
Heinz BirnerGeschäftsleitung
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Zeugnisse für Auszubildende, Trainees und Praktikanten E
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4 Zeugnisse für Auszubildende, Trainees undPraktikanten
4.1 Großhandelskaufmann
AUSBILDUNGSZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 19. April 1981 in Offenburg, wurdevom 1. August 2003 bis zum 28. Juni 2006 in unserem Unternehmenzum Großhandelskaufmann ausgebildet.Herr Müller wurde entsprechend dem Ausbildungsplan in den Ab-teilungen Verkauf, Wareneingang, Versand und Verwaltung be-schäftigt.Während seiner Ausbildung hatte er die Möglichkeit, sich in diesenFachbereichen das praktische Wissen sowie die Grundlagen undwesentlichen Funktionsmerkmale eines Großhandelsunternehmensanzueignen.Er widmete sich mit großem Interesse den ihm übertragenen Aufga-
ben, nutzte die vorhandenen Lernmöglichkeiten und arbeitete sorg-fältig.Das persönliche Verhalten von Herrn Müller gegenüber Vorgesetz-ten und Mitarbeitern war stets einwandfrei.Wir beglückwünschen Herrn Müller zur bestandenen Abschluss-prüfung vor der Industrie- und Handelskammer.Da Herr Müller sich nach seinem Zivildienst weiterbilden möchte,wurde er nicht in das Angestelltenverhältnis übernommen.
Offenburg, den 28. Juni 2006
Heinz BirnerAusbildungsleiter
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E Zeugnismuster
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4.2 Anwaltsgehilfin
AUSBILDUNGSZEUGNIS
Frau Barbara Meier, geboren am 7. Januar 1985 in Freiburg, begannam 1. August 2003 in unserer Kanzlei ihre Ausbildung zur Anwalts-gehilfin, die sie am heutigen Tag mit der mündlichen Prüfung vorder Anwaltskammer abschloss.Im Rahmen ihrer Ausbildung wurde sie mit allen im Betrieb einerAnwaltspraxis anfallenden Gehilfentätigkeiten vertraut gemacht. IhrTätigkeitsbereich umfasste die Anfertigung von Schriftsätzen nachBanddiktat, die Bearbeitung der ein- und ausgehenden Post, dieAktenführung, den Telefondienst, den Empfang von Mandanten,die Führung des Terminkalenders mit Fristenkontrolle, die Erstel-lung von Kostenabrechnungen sowie die Bearbeitung von Zwangs-vollstreckungssachen. Im zweiten Ausbildungsjahr wurde sie auchmit Buchhaltungs- und Abrechnungsarbeiten befasst.Frau Meier hat die ihr übertragenen Aufgaben von Anfang an mitaußerordentlichem Engagement für den von ihr gewählten Beruf der
Anwaltsgehilfin ausgeführt und großes Interesse an ihrer Berufsaus-bildung gezeigt. Ihre schnelle Auffassungsgabe und ihr Fleiß führtendazu, dass sie sich rasch mit ihrem jeweiligen Aufgabenbereich ver-traut machte und sich mit zunehmender Selbstständigkeit durchihre zügige, umsichtige und zuverlässige Arbeitsweise auszeichnete.Frau Meier hat auch ein sicheres Gespür für die Gestaltung vonBriefen und Schriftsätzen und beherrscht die deutsche Rechtschrei-bung sicher. Auf ihre schnelle und zuverlässige Arbeitsweise ist auch
bei großem Arbeitsanfall stets Verlass.Frau Meier ist im Umgang mit Mandanten und Besuchern freund-lich und zuvorkommend. Ihr dienstliches Verhalten war stets ein-wandfrei und von großem Pflichtbewusstsein gekennzeichnet.Dienstliche Belange wurden von ihr jederzeit berücksichtigt.
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Frau Meier hat die Ausbildung mit sehr gutem Erfolg absolviert undist bereit und in der Lage, Verantwortung in ihrem Beruf zu über-nehmen. Sie wurde gerne als Anwaltsgehilfin übernommen und
wird sicher auch künftig bei ihren Vorgesetzten und Kolleginnen jederzeit als zügig arbeitende, umsichtige und zuverlässige Mitar-beiterin geschätzt werden.
Freiburg, den 27. Juli 2006
Dr. Heinz BirnerRechtsanwalt
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E Zeugnismuster
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4.3 Bürogehilfin
AUSBILDUNGSZEUGNIS
Frau Barbara Meier, geboren am 27. November 1985 in Bad Hom-burg, wurde vom 1. August 2003 bis zum 27. Juli 2006 in unseremVerband zur Bürogehilfin ausgebildet.Entsprechend dem Ausbildungsplan für den Ausbildungsberuf Bürogehilfin wurden ihr folgende Kenntnisse und Fertigkeiten ver-mittelt:● Behandlung der ein- und ausgehenden Post,● Ausführen von Arbeiten im Schriftverkehr mit Textverarbeitungs-
programm nach Diktat ins Stenogramm, nach Diktaphon undnach Vorlagen,
● Abfassen und Anfertigen einfacher Schreiben nach allgemeinenAngaben,
● Ausführen von Registratur-, Kartei- und statistischen Arbeiten,● Führen von Wiedervorlagebüchern,● Beschaffen und Verwalten von Büromaterial,●
systematische Behandlung laufender Vorgänge im Rechnungs- undBuchhaltungswesen einschließlich der Ausführung einfacher Ar-beiten im Verkehr mit Kreditinstituten,
● selbstständiges Führen einer Handkasse mit einer Grundausstat-tung von 500 €,
● Telefonvermittlungsdienst.Frau Meier hat sich während ihrer Ausbildung gute Kenntnisseangeeignet. Sie setzte ihre manuellen Fähigkeiten in Stenographie
und ihre ausgezeichneten Programmkenntnisse im Textverarbei-tungsprogramm sehr gut ein. Sie arbeitet zügig, wobei Fehler seltenvorkommen. Dies gilt besonders auch für ihren Umgang mit Geld.Die Handkasse, über die in der Zeit von August 2004 bis Dezember2005 Ausgaben von rund 20000 € in Kleinbeträgen abgewickelt wur-den, hat sie praktisch fehlerfrei abgerechnet. Auch bei größeremArbeitsanfall und Stresssituationen sinkt Frau Meiers Arbeitsleistungnicht. Die ihr gestellten Aufgaben verfolgt sie zielstrebig.
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Im Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen ist Frau Meier freund-lich, offen und taktvoll. Ihr persönliches Verhalten war jederzeiteinwandfrei.
Frau Meier hat ihre Ausbildung mit Erfolg beendet. Sie hat sichaufgrund ihrer Intelligenz, ihrer schnellen Auffassungsgabe, ihremfesten Willen gute Arbeit zu leisten, aber auch aufgrund ihrer manu-ellen Fertigkeiten zu einer sehr guten und zuverlässigen Kraft ent-wickelt, die gerne in ein Anstellungsverhältnis übernommen wurde.
Dortmund, den 27. Juli 2006
Heinz BirnerGeschäftsführer
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4.4 Fleischer
AUSBILDUNGSZEUGNIS
Herr Peter Müller, geb. am 30. November 1982, war vom 2. Januar2003 bis zum 30. Juni 2006 als Auszubildender in unserem Betriebtätig.Entsprechend dem Ausbildungsrahmenplan der Handwerkskammerwurde Herr Müller mit allen anfallenden Fleischerarbeiten befasst.Zu seinen Aufgaben, die er zum Schluss der Ausbildung selbststän-dig ausführte, gehörten insbesondere● Ausbeinen,● Fleischzerlegung,● Herstellung von Koch- und Brühwürsten,● Herstellung von Koch- und Rohpökelwaren,● Herrichten von ladenfertigen Produkten und● Warenauslieferung mit Inkasso.Darüber hinaus wurden ihm allgemeine Arbeiten in der Produktionanvertraut.
Herr Müller hat die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft aus-geführt. Er ist mit allen in einem Fleischereibetrieb anfallendenFleischerarbeiten vertraut. Die ihm übertragenen Aufgaben erfüllteer jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit.Sein persönliches Verhalten war stets einwandfrei. Auch im Umgangmit Kunden war er freundlich und zuvorkommend.Nach Abschluss seiner Ausbildung verlässt Herr Müller unserenBetrieb auf eigenen Wunsch. Wir wünschen ihm für seinen weiteren
Lebens- und Berufsweg alles Gute.
Gießen, den 30. Juni 2006
Heinz BirnerFleischermeister
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4.5 Tierpfleger
AUSBILDUNGSZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 10. Juni 1967, war vom 1. Juli 2003bis zum 31. Juli 2006 als Auszubildender (Umschüler) zum Tierpfle-ger in unserem Tierheim tätig.Entsprechend dem Ausbildungsrahmenplan wurde er mit allenTierpflegearbeiten vertraut gemacht. Er wurde im Katzen-, Hunde-und Kleintierbereich bei der Ausführung, Pflege und Fütterung derTiere sowie zu Reinigungsarbeiten eingesetzt. Außerdem lernte erdie häufigsten Krankheitserscheinungen, Erste Hilfe und Vorbeu-gung sowie die anatomischen Grundlagen der Tiere kennen.Daneben arbeitete Herr Müller zur Vertiefung seiner Ausbildungüber einen Zeitraum von vier Wochen in einer Tierarztpraxis undüber einen Zeitraum von sechs Wochen in der Versuchstierpflege-abteilung der Universität Freiburg.Herr Müller hat die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft aus-geführt und ist mit allen in unserem Tierheim anfallenden Tierpfle-
gearbeiten vertraut. Sein Umgang mit Tieren ist liebevoll und ver-antwortungsbewusst. Die ihm übertragenen Aufgaben erfüllte er jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit.Sein persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbei-tern war stets einwandfrei.Wir bedauern, dass wir Herrn Müller nach Abschluss seiner Ausbil-dung aus betrieblichen Gründen keine Tierpflegestelle anbietenkönnen und wünschen ihm für seinen weiteren Lebens- und Berufs-
weg alles Gute.
Freiburg, den 31. Juli 2006
Heinz Birner Franz DornerAusbilder Tierheimleiter
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4.6 Speditionskauffrau
AUSBILDUNGSZEUGNIS
Frau Barbara Meier, geboren am 14. September 1984, wurde vom01. April 2003 bis zum 31. März 2006 in unserem Unternehmen zurSpeditionskauffrau ausgebildet.Im Rahmen ihrer Ausbildung wurde Frau Meier mit den in derSpedition anfallenden kaufmännischen Tätigkeiten vertraut ge-macht. Ihr Tätigkeitsbereich umfasste die einkommende und ausge-hende Überseeschifffahrtfracht sowie die damit zusammenhängen-den Vor- und Nachläufe. Dies beinhaltete insbesondere:● deutsche und englische Korrespondenz mit unseren Kunden● Erstellen von Angeboten in Deutsch und in Englisch● Frachtverhandlungen mit Reedern und Maklern einschließlich aller
erforderlichen speditionellen AbwicklungenFrau Meier hat die ihr übertragenen Aufgaben mit großem Engage-ment ausgeführt und großes Interesse an ihrer Berufsausbildunggezeigt. Sie arbeitete sich jeweils rasch in ihre Aufgabenbereiche ein
und zeichnete sich durch ihre umsichtige und zuverlässige Arbeits-weise aus. Frau Meier war eine engagierte Auszubildende, die übereine gute Auffassungsgabe verfügt. Sie zeigte großen Arbeitseinsatzund konnte speditionelle Aufgaben und komplexe Zusammenhängeschnell erfassen und bearbeiten.Frau Meier hat ihre Berufsausbildung in unserem Betrieb mit über-durchschnittlich gutem Erfolg absolviert und ihre Aufgaben zuver-lässig und stets zu unserer vollen Zufriedenheit bewältigt.
Ihr persönliches Verhalten war jederzeit einwandfrei. Frau Meier isteine geschätzte Mitarbeiterin, die sich durch ihre Leistungen und ihrVerhalten das Vertrauen ihrer Vorgesetzten erworben hat.Nach Bestehen ihrer Abschlussprüfung hat sich Frau Meier entschie-den, in unserem Partnerbetrieb ihre Tätigkeit als ausgelernte Spediti-onskauffrau fortzusetzen. Wir wünschen Frau Meier für ihren weite-ren Lebensweg weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Bremen, den 31. März 2006 Heinz BirnerGeschäftsführer
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4.7 MarketingTrainee
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 15. März 1972, stand vom 1. Okto-ber 2003 bis zum 31. März 2006 in den Diensten unserer Gesell-schaft.Während dieser Zeit absolvierte Herr Müller ein Trainee-Programmin unserem Bereich Marketing-Management Parke-Davis und hattedabei Gelegenheit, sich mit den Aufgaben eines Product-Managements vertraut zu machen. Insbesondere war er mit folgen-den Aufgaben betraut:● Mitarbeit bei der Produktbetreuung, wie z.B. Abklärung der Zuläs-
sigkeit von Werbemaßnahmen, Produktpositionierung etc.,● Mitarbeit bei der Einführung eines neuen Präparates,● Mitarbeit bei Planungstätigkeiten,● Erstellung von Schulungsunterlagen für den Außendienst,● Erstellung von Absatzprognosen,● Marketing-Controlling-Funktionen.
Des Weiteren durchlief Herr Müller während seiner Traineezeit einmehrmonatiges Ausbildungsprogramm in unserem wissenschaftli-chen Außendienst und besuchte selbstständig niedergelassene Ärzte.Die Prüfung zum „Geprüften Pharmareferenten“ legte er am 10.Oktober 2000 vor der IHK Frankfurt ab.Die Ausbildung von Herrn Müller im Produkt-Management wurdeferner ergänzt durch mehrtägige Informationsphasen in verschiede-nen Abteilungen unseres Unternehmens; so wurden ihm in den
Bereichen Beschaffungswesen, Registrie-rung/Zulassung/Projektanalyse, Med. Wiss. Bereich, Verpackungs-ingenieurwesen, Lager/Versand, Rechtsabteilung, Finanz- und In-formationswesen sowie speziell in der Marketingforschung dieAufgabenstellungen des Marketings vermittelt. Insbesondere war erin der Abteilung Marketingforschung mit dem Sonderprojekt „Pro-duktverbesserung und Auswertung der Reklamationsstatistik“ be-traut.
Während seiner Trainee-Tätigkeit in unserem Hause konnte sichHerr Müller einen umfassenden Überblick über das gesamte Ar-
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E Zeugnismuster
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beitsfeld des Produkt-Managements verschaffen. Herr Müller ver-fügt über ein ausgeprägtes analytisches Denken. Er war an den ihngestellten Aufgaben interessiert, erledigte besonders Arbeiten mit
naturwissenschaftlicher Fragestellung sehr umfassend und zeigte beider Überarbeitung von Schulungsmaterial für den Außendienst vielEngagement. Er erfüllte die ihm übertragenen Aufgaben zu unsererZufriedenheit.Herr Müller besitzt korrekte Umgangsformen und trat Vorgesetztenund Kollegen gegenüber stets höflich auf. Seine Führung war ein-wandfrei.Herr Müller verlässt uns nach Ablauf des befristeten Trainee-
Vertrages. Für die Zukunft wünschen wir ihm alles Gute.
Frankfurt, den 31. März 2006
Heinz Birner Franz DornerLeiter Marketing-Management Personalleiter
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4.8 HauswirtschaftsTrainee
ZEUGNIS
Frau Barbara Meier, geboren am 20. November 1977 in Düsseldorf,war in der Zeit vom 1. August 2003 bis zum 31. Juli 2006 innerhalbunserer Sozialbetriebe als Hauswirtschafts-Trainee in unseremHause tätig.In dieser Funktion hatte Frau Meier nach Abschluss ihrer Ausbil-dung als Hauswirtschaftsleiterin Gelegenheit, ihre theoretisch er-worbenen Kenntnisse praktisch anzuwenden.Unsere Sozialbetriebe umfassen die Herstellung und Ausgabe vontäglich 1 000 Mittagessen und 700 Zwischenverpflegungen, einenKonferenz-Service mit ca. 200 Bewirtungen und ein Gästekasino mitbis zu 40 Bewirtungen täglich.Frau Meier wurde im gesamten Verpflegungsbereich eingesetzt undhat fundierte Kenntnisse in der Disposition, Lagerung und Verar-beitung bis zur Ausgabe von Waren und deren Verwaltung gesam-melt. Sie arbeitete im Service, in der Verwaltung und in der Küche,
jeweils an der Seite einer erfahrenen Fachkraft. Dabei hatte sie Gele-genheit, selbstständig tätig zu sein, um ihr Fachwissen praktischanwenden zu können.Frau Meier zeichnete sich durch Fachkenntnisse, Gewissenhaftigkeit,Zuverlässigkeit, sauberes Arbeiten und hohe Einsatzbereitschaft aus.Sie besitzt alle Voraussetzungen für diesen Beruf. Im Umgang mitMitarbeitern bewies sie stets Einfühlungs- und Durchsetzungsver-mögen. Die ihr übertragenen Aufgaben erfüllte sie zu unserer vollen
Zufriedenheit.Aufgrund ihres freundlichen und aufgeschlossenen Wesens war siebei Vorgesetzten, Kollegen und Gästen gleichermaßen beliebt. IhreFührung war einwandfrei.Frau Meier verlässt uns mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch.Für ihre weitere Zukunft wünschen wir ihr alles Gute.
Dortmund, den 31.Juli 2006 ppa. Heinz Birner
Leitung Hauswirtschaft
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4.9 EDVPraktikant
ZEUGNIS
Herr Peter Müller, geboren am 13. Juni 1981, war vom 1. Februar2006 bis zum 31. Mai 2006 in unserem EDV-Systemhaus als Prakti-kant tätig.Herr Müller wurde zunächst mit unserer Windows basierten Wa-renwirtschaftssoftware WARE-SOFT sowie deren Installation ver-traut gemacht. Anschließend wirkte Herr Müller bei der Erstellungdes Benutzerhandbuchs und des Handbuchs für die Administrationmit. Außerdem assistierte Herr Müller bei der Beseitigung von Pro-blemen bei der Installation und Einrichtung von WARE-SOFT beimehreren Kunden und wirkte bei der Vorbereitung und Durchfüh-rung der Anwender- und Administrationsschulungen bei den Kun-den mit. Darüber hinaus erarbeitete Herr Müller für das Projekt„Visuelle Präsentation von WARE-SOFT“ nach Anweisung Grafi-ken, Schaubilder und Erläuterungstexte.Herr Müller verfügt über eine schnelle Auffassungsgabe und über
gute Windows basierte EDV-Kenntnisse. Die ihm übertragenen Auf-gaben bearbeitete er engagiert, sachkundig und zuverlässig. Hervor-zuheben sind seine Teamfähigkeit sowie seine umsichtige und zügigeArbeitsweise.Seine Aufgaben erledigte Herr Müller gewissenhaft und erfolgreich
jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit.Nach Beendigung des Praktikums haben wir Herrn Müller gerne alsSachbearbeiter in unserem Unternehmen weiterbeschäftigt. Wir
wünschen ihm weiterhin viel Erfolg in unserem Unternehmen undfreuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
Frankfurt, den 4. Juli 2006
Heinz BirnerGeschäftsführer
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4.10 Praktikantin in Anwaltskanzlei
ZEUGNIS
Frau stud. jur. Barbara Maier war vom 20. März 2006 bis zum 16.April 2006 in unserer Kanzlei als Rechtspraktikantin tätig.Frau Maier war mit der Erstellung von schriftlichen Gutachten undmündlichen Stellungnahmen insbesondere zum Arbeitsrecht undzum Arbeitsförderungsrecht, aber auch zum allgemeinen Zivilrechtbefasst. Außerdem nahm sie an Gerichtsverhandlungen und Man-dantenbesprechungen teil.Frau Maier zeigte großes Interesse, sich Kenntnisse über die anwalt-liche Praxis anzueignen und bearbeitete die ihr übertragenen Aufga-ben engagiert, zuverlässig und erfolgreich. Soweit dies in der kurzenPraktikantenzeit beurteilt werden kann, verfügt sie für eine Studen-tin im fünften Semester über gute Zivilrechtskenntnisse. Bei ihrenschriftlichen Arbeiten zeigte sie eine klare Gedankenführung, denBlick für das Entscheidungserhebliche und gute sprachliche Aus-drucksfähigkeit. Im Gespräch ist sie in der Lage, ihre Rechtsauffas-
sung gut vorzutragen und neue Gesichtspunkte schnell zu berück-sichtigen.Ihr persönliches Verhalten war jederzeit einwandfrei. Auch bei mei-nen Kollegen und Mitarbeitern ist Frau Maier aufgrund ihrer ruhi-gen und freundlichen Art geschätzt.Ich wünsche Frau Maier für ihre Ausbildung weiterhin viel Erfolgund persönlich alles Gute.
Freiburg, den 16. April 2006
Dr. Heinz BirnerRechtsanwalt
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E Zeugnismuster
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5 Zwischenzeugnisse
5.1 Sachbearbeiterin Vertriebsadministration
ZWISCHENZEUGNIS
Frau Barbara Meier, geboren am 23. November 1969 in Sonthofen,wurde nach Abschluss ihrer kaufmännischen Ausbildung in unse-rem Werk in München mit Wirkung vom 1. September 1996 alsSachbearbeiterin in die Vertriebsadministration unseres Unterneh-mensbereichs übernommen.Bereits nach kurzer Einarbeitungszeit konnten wir sie im Sachbe-reich „Kreditwesen, Mieten und Teilzahlungen“ einsetzen. Schwer-punkte ihrer Tätigkeit sind:● Mitwirkung bei der Überwachung unseres maschinellen Mahn-
verfahrens und den damit verbundenen Kundenreklamationskon-takten,
● Entscheidungsvorbereitung für die Festsetzung von Kundenkredit-limits einschließlich Kontaktpflege mit Auskunfteien,
● Führung der Miet- und Teilzahlungsakten und Kontrolle derMietwertveränderung.
Frau Meier bewältigt diesen Aufgabenbereich mit sicherem Urteils-vermögen sachgerecht und zuverlässig. Sie vertritt die Interessenunserer Gesellschaft loyal und erfüllt ihre Aufgaben mit großemEngagement stets zu unserer vollen Zufriedenheit.Aufgrund ihres ruhigen und freundlichen Wesens, ihrer ausgegli-chenen Charakterstruktur und ihrer positiven Einstellung zur Arbeiterfreut sich Frau Meier bei Vorgesetzten und Kollegen einer glei-
chermaßen hohen Wertschätzung. Dies gilt auch für externe Ge-sprächspartner, die ihr verbindliches Auftreten sowie ihre gutenUmgangsformen schätzen. Ihr persönliches Verhalten ist stets ein-wandfrei.Dieses Zwischenzeugnis stellen wir Frau Meier auf besonderenWunsch im Zusammenhang mit einer geplanten Weiterbildungs-maßnahme zur Vorlage bei der Industrie- und Handelskammer aus.
Dortmund, den 29. Mai 2006 Heinz BirnerGeschäftsführer
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Zwischenzeugnisse E
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5.2 Projektierungsingenieur
ZWISCHENZEUGNlS
Herr Dipl.-lng. Peter Müller, geboren am 29. März 1959 in Saar-brücken, trat am 1. Januar 1993 in unsere Firma ein und ist in derAbteilung Elektronik als Projektierungsingenieur tätig.Sein Tätigkeitsbereich umfasst die vollständige und selbstständigeAbwicklung von Auftragsprojekten im Bereich Steuerungen von derKalkulation – einschließlich der Abklärung offener Punkte mit denKunden – bis zur Übergabe der Steuerung.Zu seinem Aufgabenbereich gehören insbesondere:● Durchführung von Dispositionen der elektrischen Ausrüstungen,● Erstellung von Konstruktionsunterlagen und Softwareunterlagen
für SPS-Steuerung, System Bosch PC,● Überwachung der Ausführung, Austesten und Inbetriebnahme der
projektierten Steuerungen.Herr Müller hat im Verlauf seiner bisherigen Tätigkeit in unseremHause seine Kenntnisse und Erfahrungen im Einsatz von speicher-
programmierbaren Steuerungen und Prozessrechnern erweitert undhat an einem SPS-Kurs (CL 300) im Schulungszentrum der FirmaBosch teilgenommen.Herr Müller ist ein zügig arbeitender Mitarbeiter, der seine Aufga-ben mit großer Einsatzbereitschaft wahrnimmt. Er zeichnet sichdurch seine zuverlässige und rationelle Arbeitsweise aus und ist inder Lage, gute Ideen zur Lösung von Konstruktionsproblemen ein-zubringen.
Herr Müller überzeugt durch fachliche Qualifikation, Belastbarkeit,eine gute Auffassungsgabe und seine selbstständige Arbeitsweise. Erbeweist Flexibilität, Vielseitigkeit sowie Eigeninitiative und ist angeschäftlichen Vorgängen interessiert. Seinen Aufgabenbereich be-wältigt Herr Müller jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit.Herr Müller erwarb sich das Vertrauen und die Wertschätzung sei-ner Vorgesetzten und Kollegen und ist ein anerkannter Gesprächs-partner. Seine Führung und sein persönliches Verhalten gegenüber
Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kollegen sind stets einwandfrei.
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Auf Veranlassung des direkten Vorgesetzten von Herrn Müller, derzum Monatsablauf ausscheidet, erstellen wir unaufgefordert diesesZwischenzeugnis. Verbunden damit sind unser Dank für die bisher
für unser Unternehmen erbrachten Leistungen und der Wunschnach einer weiteren vertrauensvollen Zusammenarbeit mit HerrnMüller.
Saarbrücken, den 10. Juni 2006
i.V. Dr. Heinz Birner ppa. Paul HerderAbteilungsleiter Elektronik Personalleiter
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Zwischenzeugnisse E
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5.3 Versicherungskauffrau
ZWISCHENZEUGNIS
Frau Barbara Meier, geborene Schmidt, geb. am 28. September 1959in Reutlingen, ist seit dem 1. Oktober 1981 in unserem Hause alsOrga-Sachbearbeiterin beschäftigt. Ihr jetziger Einsatzort ist dieBezirksdirektion Stuttgart.Frau Meier ist für die kundenorientierte Betreuung eines OrgaBe-zirks verantwortlich. Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die Vertriebsun-terstützung.Zu ihren Aufgaben gehören im Wesentlichen:● Kundenberatung am Schalter und am Telefon,● allgemeine Verwaltungsaufgaben, wie z. B. Erstellen oder Aus-
werten von Statistiken sowie Inkassobearbeitung,● Prüfung der Provisionsabrechnung für den Werbeaußendienst
einschließlich der Durchführung von Aus- und Rücklagen,● Erledigung der Korrespondenz einschließlich Schreiben von Ange-
boten,● Prüfung der Versicherungsanträge in den Sparten Kranken-, Le-
bens-, Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Kraftfahrzeugversicherungsowie Erledigung des dazu erforderlichen Schriftwechsels sowieVertragsverwaltung,
● Bearbeitung der Buchhaltung und Kassenführung,● Vertretung des Büroleiters.Frau Meier hat eine schnelle Auffassungsgabe und verfügt über her-vorragende Fachkenntnisse in allen Sparten, die sie erfolgreich zurAnwendung bringt. Frau Meier ist pflichtbewusst und jederzeitzuverlässig und arbeitet auch unter Termindruck fehlerfrei. Beson-ders hervorzuheben sind ihr hohes Arbeitstempo und ihr Engagement.Das persönliche Verhalten von Frau Meier ist stets einwandfrei. BeiVorgesetzten und Kollegen ist sie anerkannt und geschätzt.Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Frau Meier ausge-stellt, da unsere Bezirksdirektion Stuttgart aus betriebsbedingtenGründen in Kürze geschlossen wird.
Hamburg, den 12. Januar 2006 Heinz BirnerPersonalleiter
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5.4 Bauzeichnerin
ZWISCHENZEUGNIS
Frau Barbara Meier ist seit dem 1. März 2001 als Bauzeichnerin inmeinem Architekturbüro tätig.Frau Meier ist mittels CAD mit der Durchführung planerischerArbeiten wie Entwurfs-, Eingabeplanung mit Antragsformularen,Werks- und Detailplanung für Ein- und Mehrfamilienwohnhäuserund Geschäftshäuser befasst. Daneben sind ihr die selbstständigeAufmaßnahme sowie die Geländenivellierung übertragen. Die Ent-wurfs- und Eingabeplanung mit Antragsformularen sowie dieWerks- und Detailplanung für Ein- und Zweifamilienhäuser ein-schließlich der Bauherrenbesprechungen führte sie nach Anweisun-gen eigenständig aus.Frau Meier arbeitet zuverlässig und genau. Sie beherrscht das CAD-Programm und bewältigt ihren Aufgabenbereich sicher. Die ihrübertragenen Aufgaben erfüllt sie stets zu meiner vollen Zufrieden-heit.
Ihr persönliches Verhalten ist jederzeit einwandfrei.Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Frau Meier erstellt.
München, den 1. Februar 2006
Heinz BirnerFreier Architekt
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5.5 Kaufmännische Mitarbeiterin
ZWISCHENZ EUGNIS
Frau Barbara Maier, geboren am 30. Juni 1956 in Bad Sassendorf, istseit dem 1. Mai 2001 als kaufmännische Mitarbeiterin in unsererVerwaltung tätig.Zu Frau Maiers Aufgabenbereich gehören die Limitbearbeitung, dieDatenerfassung der Warenwirtschaftszahlen, die Erstellung vonStatistiken, das Kassenwesen und der Zahlungsverkehr.Wir lernten Frau Maier als fachlich kompetente und einsatzbereiteMitarbeiterin kennen. Sie arbeitet zügig und sorgfältig. Wir schätzensie als qualifizierte Fachkraft sehr. Ihre Aufgaben bewältigt sie jeder-zeit zu unserer vollen Zufriedenheit.Zu ihren Vorgesetzten und Kollegen hat Frau Maier ein lobenswer-tes Verhältnis. Ihr persönliches Verhalten ist jederzeit einwandfrei.Leider müssen wir uns wegen eines weiteren starken Umsatzrück-ganges zum 31. März 2006 wieder von Frau Maier trennen. Wirbedauern dies sehr. Gerne würden wir sie bei Bedarf wieder einstel-
len.Für den weiteren beruflichen Werdegang wünschen wir Frau Maieralles Gute.
Nürnberg, den 15. Februar 2006
Heinz BirnerGeschäftsführung
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5.6 Informatiker
ZWISCHENZEUGNIS
Gerne bestätigen wir, dass Herr Peter Müller, geboren am 24. Febru-ar 1962, seit dem 1. Mai 2001 in den Diensten unserer Gesellschaftsteht.Herr Müller ist als Entwickler in unserer Abteilung „Projekte für dasGesundheitswesen“ tätig. Sein Aufgabengebiet umfasst im Wesentli-chen:● Realisierung von Erweiterungen von speziellen Kundenanpassun-
gen in den DIOHIS 2000-Applikationen mit den 4GL-Pro-grammiersprachen UNIFACE 52 F2 und UNIFAXE 52G2 (VMSund Client/Server): ALG, MED, RAD.
● Interne und externe Beratung bei Erweiterungs- und Anpas-sungswünschen, Erarbeitung der entsprechenden Analyse, Ab-schätzung des Aufwandes sowie Realisierung der Anpassungen undErteilung und Weiterleitung der Aufträge.
● Realisierung von Datenbank-Analysen/-Erweiterungen und
Strukturvereinfachungen.● Analyse „Jahr 2001“ für das Produkt DIHOHIS/MED.Herr Müller verfügt über umfassende Fachkenntnisse, insbesondereüber betriebswirtschaftliche Informationssysteme. Er arbeitet kon-zeptionell, analytisch und zielgerichtet. Er zeigt Eigeninitiative undbewältigt seinen Aufgabenbereich engagiert, zuverlässig und mit dernotwendigen Kreativität stets zu unserer vollen Zufriedenheit.Sein persönliches Verhalten ist jederzeit einwandfrei.
Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Herrn Müller ausge-stellt, da er uns zum 31. März 2006 verlassen wird. Wir danken ihmfür seinen bisherigen Einsatz und die geleisteten Dienste.
München, den 28. Januar 2006
Heinz BirnerGeschäftsführer
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Zwischenzeugnisse E
233
5.7 Bankkauffrau
ZWISCHENZEUGNIS
Frau Barbara Meier, geboren am 9. September 1958, ist seit dem 15.August 1978 in unserem Hause tätig.Sie ist in unserer Hauptstelle im Service- und Beratungsbereichbeschäftigt. Zu ihrem Aufgabenbereich gehören sämtliche anfallen-den Serviceaufgaben im Rahmen der Kundenbedienung sowie dieBeratung der Kundschaft über alle Produktsparten des standardi-sierten Einlagengeschäftes. Darüber hinaus sind ihr seit dem 1. Juli2003 die Kassenarbeiten mit der Bedienung des automatischen Kas-sentresors übertragen. Daneben ist Frau Meier mit Marktfolgear-beiten befasst.Frau Meier bewältigt alle ihr übertragenen Aufgaben schnell undzuverlässig stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Sie arbeitet selbst-ständig und eigenverantwortlich. Hervorzuheben ist ihre Flexibilitätund ihre gute Auffassungsgabe sowie ihr überdurchschnittlichesEngagement.
Ihr persönliches Verhalten ist jederzeit einwandfrei. Sowohl beiVorgesetzten und Kunden als auch bei unseren Mitarbeitern ist sieanerkannt und geschätzt.Wir danken Frau Meier für die langjährige gute Zusammenarbeitund bedauern sehr, dass sie unser Institut auf eigenen Wunsch zum31. März 2006 aus privaten Gründen verlassen will. Wir wünschenihr weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Berlin, den 18. November 2005
Heinz Birner Paul LehmbruchDirektor Personalleiter
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F Zeugnisanalyse
1 Beurteilung von ArbeitszeugnissenDie sorgfältige Analyse eines Arbeitszeugnisses zur Beurteilung derKenntnisse, Fähigkeiten, Leistungen sowie des Sozialverhaltens desArbeitnehmers ist nicht immer einfach.
Daten des ArbeitnehmersUnproblematisch dürfte im Normalfall die Beurteilung der Datendes Arbeitnehmers in der Einleitung sein. Es kann davon ausgegan-gen werden, dass die Daten zutreffend angegeben sind. Weder derArbeitnehmer noch der Arbeitgeber können ein Interesse daranhaben, die persönlichen Daten des Arbeitnehmers sowie Beginn undBeendigung des Beschäftigungsverhältnisses unzutreffend darzule-
gen.TätigkeitsbeschreibungAuch die Tätigkeitsbeschreibung dürfte im Allgemeinen zutreffen.Der Arbeitnehmer ist nicht in der Lage, die Erwähnung einer vonihm nicht ausgeübten Tätigkeit im Arbeitszeugnis erfolgreich zuverlangen. Lediglich hinsichtlich der Gewichtung einzelner Tätig-keiten könnte es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeit-nehmer und Zeugnisaussteller kommen. In der Regel wird die Tä-tigkeitsbeschreibung jedoch unbeeinflusst von etwaigen Wünschendes Arbeitnehmers erfolgen, zumal der Zeugnisaussteller hinsicht-lich der Tätigkeitsbeschreibung auf objektive Fakten verweisen kannund kaum befürchten muss, eine Wertung begründen zu müssen.Für den Normalfall kann deshalb davon ausgegangen werden, dassdie Tätigkeitsbeschreibung objektiven Charakter hat.Die Tätigkeitsbeschreibung stellt damit eine wichtige Grundlage fürdie Beurteilung des Arbeitszeugnisses dar. Der Tätigkeitsbeschrei-bung lässt sich in der Regel entnehmen, welche Aufgaben der Be-
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Beurteilung von Arbeitszeugnissen F
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werber bisher wahrgenommen hat. Hieraus kann abgeleitet werden,welche Kenntnisse und Fähigkeiten er zur Bewältigung dieser Auf-gaben objektiv benötigte. Dies ergibt wichtige Informationen über
die fachliche Eignung des Bewerbers für die zu besetzende Stelle.Darüber hinaus kann der Tätigkeitsbeschreibung entnommen wer-den, ob dem Beurteilten lediglich die Bewältigung einfacher Aufga-ben zugetraut wurde oder ob er auch mit schwierigen, selbstständi-gen oder verantwortungsbewussten Aufgaben befasst war. Hierauslassen sich konkrete Schlüsse auf die Einschätzung der Leistungsfä-higkeit durch den früheren Arbeitgeber ziehen. Weitere Hinweiseaus der Tätigkeitsbeschreibung können sich ergeben, wenn die Tä-
tigkeitsbeschreibung besondere Aufgabenschwerpunkte erkennenlässt oder bestimmte, normalerweise zum Tätigkeitsbild gehörendeAufgaben nicht erwähnt. Entsprechendes gilt, wenn Aufgaben an-geführt sind, die mit dem Tätigkeitsbild nichts oder nur am Randezu tun haben.
AufgabeDes Weiteren kann es für die Leistungsbeurteilung bedeutsam sein,ob ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum mit der gleichen
Aufgabe befasst war oder ob er sich beruflich weiterentwickelt hat.Wer in einem größeren Unternehmen über lange Zeit hinweg diegleiche Aufgabe wahrnimmt, kann hierbei durchaus gute Leistungenerbringen. Die lange Dauer spricht jedoch nicht für seine Eigeni-nitiative und auch nicht dafür, dass er oder seine Vorgesetzten ihmdie Bewältigung anspruchsvollerer Aufgaben zutrauen. Zumindestkann gesagt werden, dass der betreffende Arbeitnehmer nicht vor-rangig an seiner beruflichen Entwicklung interessiert war. Anderer-
seits spricht die längere Dauer dafür, dass der bisherige Aufgaben-kreis ordnungsgemäß bewältigt wurde. Ansonsten wäreanzunehmen, dass der betreffende Arbeitnehmer früher oder spätermit anderen, leichteren Aufgaben befasst worden oder ausgeschie-den wäre.Der Umstand, dass ein Arbeitnehmer mit wechselnden Aufgabenbefasst wird, ohne dass dabei die Aufgaben anspruchsvoller werden,spricht demgegenüber dafür, dass der betreffende Mitarbeiter dieAufgaben nicht so erfüllte, wie es erwartet worden war.
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F Zeugnisanalyse
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Umgekehrt ist die Situation zu bewerten, wenn ein Mitarbeiter nachgewissen Zeitabständen jeweils mit anspruchsvolleren Aufgabenbefasst wird. Dies ergibt einen deutlichen Hinweis auf die guten
Leistungen des Mitarbeiters. Ihm wären kaum anspruchsvollereAufgaben übertragen worden, wenn er die bisherigen nicht erwar-tungsgemäß erfüllt hätte.
Indiz für gute Leistungen
Das in der Tätigkeitsbeschreibung zum Ausdruck gekommene berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers stellt deshalb ein gewichtiges Indiz dafür dar, dass der Arbeitnehmer überdurchschnittliche Leistun
gen erbracht hat.
Dieses Indiz für gute Leistungen hat auch dann Bedeutung, wenn inder nachfolgenden Leistungsbeurteilung die vermuteten guten Lei-stungen nicht bestätigt werden. Dies kann seine Ursache darin ha-ben, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der zuletzt ausgeübtenPosition keine guten Leistungen erbrachte. Die früheren guten Lei-stungen bleiben jedoch davon unberührt. Darüber hinaus ist es
möglich, dass es zu persönlichen Spannungen zwischen dem Arbeit-nehmer und dem neuen unmittelbaren Vorgesetzten kam oder dieKündigung des Arbeitnehmers zu einer gewissen Enttäuschung beiseinem Vorgesetzten führte und dies - was nicht vorkommen sollte -negativ in der Leistungsbeurteilung zum Ausdruck kommt.Die in der objektiven Tätigkeitsdarstellung zum Ausdruck gekom-mene berufliche Entwicklung kann dafür sprechen, dass es sich umeinen guten Mitarbeiter handelt, der zumindest die Aufgaben vor
der Beförderung gut bewältigt hat, selbst wenn die Leistungsbeur-teilung nicht überdurchschnittlich ist. Entsprechend kann der Um-stand, dass ein Arbeitnehmer mit wechselnden Aufgaben befasstwurde, ohne dass ein berufliches Fortkommen festzustellen wäre,eine gute Leistungsbeurteilung relativieren. Es ist zwar denkbar, dassein guter und vielseitig einsetzbarer Mitarbeiter mit wechselndenAufgaben befasst wird, ohne dass sich die Anforderungen der Auf-gaben erhöhen. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass ein guter, vielseiti-
ger Mitarbeiter bei wechselnden Aufgaben mit anspruchsvollerenTätigkeiten beauftragt wird. Falls dies nicht der Fall ist, sollte das
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Beurteilung von Arbeitszeugnissen F
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Zeugnis kritisch überprüft werden. Eine gute Leistungsbeurteilungkönnte auch das Ergebnis der Bemühungen sein, den Arbeitnehmerloszuwerden. Es muss allerdings davor gewarnt werden, diese
Schlussfolgerung voreilig zu treffen. Erforderlich ist in einem derar-tigen Fall, den Bewerber auf die wechselnden Aufgaben anzuspre-chen, um weitere Hinweise über die Fähigkeiten des Bewerbers zubekommen. Nicht überbewertet darf auch der Umstand werden,dass ein Arbeitnehmer nach dem ihm ausgestellten Arbeitszeugnisüber einen längeren Zeitraum mit denselben Aufgaben befasst war.Dies kann, wie dargelegt, seine Ursache darin haben, dass weder derbetreffende Arbeitnehmer sich noch sein Vorgesetzter ihm an-
spruchsvollere Aufgaben zugetraut hat. Nicht unwahrscheinlich istes auch, dass der Arbeitnehmer gute Leistungen erbrachte, sich be-ruflich jedoch in dem früheren Unternehmen nicht entwickelnkonnte, weil keine adäquate Position frei war. Insbesondere wennder Bewerber in dem Bewerbungsgespräch die mangelnden Auf-stiegschancen im bisherigen Unternehmen als Grund für den Ver-änderungswillen anführt, stellt dies eine plausible Erklärung für diemangelnde berufliche Entwicklung dar und lässt negative Schluss-
folgerungen auf die Leistungsbeurteilung nicht zu.LeistungsbeurteilungDen kritischsten Teil in den Arbeitszeugnissen stellt der Aussagewertder abgegebenen Leistungsbeurteilung dar. Hier sind zunächst dieFehlerquellen bei der Beurteilung der Leistung durch den Zeugnis-aussteller zu berücksichtigen. Hinzu kommt, dass nicht selten zwi-schen Zeugnisaussteller und Arbeitnehmer über die Leistungsbeur-teilung verhandelt wird. Mancher Zeugnisaussteller geht hierbei den
Weg des geringsten Widerstandes und bestätigt im Zweifel eine zugute Leistung. Andere Zeugnisaussteller sind nicht in der Lage, et-waige Diskrepanzen, die sich bei der Beendigung des Arbeitsverhält-nisses ergeben, die für das Arbeitsverhältnis jedoch nicht typischsind (manchmal kann ein Vorgesetzter auch nicht verhindern, dassdie Enttäuschung über die Kündigung des von ihm geschätztenMitarbeiters negativ in die Leistungsbeurteilung einfließt), bei derZeugnisformulierung zu vergessen. Gelegentlich ist auch festzustel-len, dass eine Leistungsbeurteilung gegen die eigene Einschätzung
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F Zeugnisanalyse
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geschönt wird, um ein letztes Hindernis zur Beendigung eines Kün-digungsschutzrechtsstreits zu beseitigen. Andererseits kommt esauch vor, dass nach Beendigung eines Kündigungsschutzverfahrens,
das zur Abfindungszahlung führte, ohne dass die Zeugnisfrage gere-gelt werden konnte, die durch das Kündigungsschutzverfahren her-vorgerufene Verärgerung in die Leistungsbeurteilung einfließt.Alles in allem ist festzustellen, dass die Leistungsbeurteilung miteiner gesunden Skepsis bewertet werden muss. Hinzu kommt, dassdie Zeugnissprache nicht in allen Punkten eindeutig ist. Die Formu-lierungsskala für die zusammenfassende Leistungsbeurteilung istzwar zwischenzeitlich allgemein bekannt; die differenzierten Kennt-
nisse und Fähigkeiten lassen sich allein durch die zusammenfassendeLeistungsbeurteilung jedoch nicht ausdrücken. Nicht selten fehlenaußer der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung aussagekräftigeBeurteilungen über einzelne Leistungskriterien. Dies ist oft ein Hin-weis darauf – auch wenn die zusammenfassende Leistungsbeurtei-lung gute Leistungen suggeriert – dass es sich um einen durch-schnittlichen Mitarbeiter handelt. Anderenfalls wäre zu erwartengewesen, dass dem Zeugnisaussteller zumindest einige Leistungs-
merkmale des Arbeitnehmers positiv aufgefallen wären und er sie imZeugnis angeführt hätte.
Generell kann gesagt werden, dass die Bedeutung der Leistungsbeurteilung wächst, je detaillierter auf einzelne Leistungskriterien eingegangen wird. Dabei ist die Formulierungspraxis der abgestuft positiven Formulierung mit bewussten Auslassungen als beredtesSchweigen zur Vermeidung auffällig negativer Aussagen zu berücksichtigen.
Bei einer guten oder sehr guten Leistungsbeurteilung ist deshalb zuerwarten, dass auf die überdurchschnittlichen Kenntnisse und Fä-higkeiten des Mitarbeiters deutlich hingewiesen wird. Werden hin-gegen Leistungsmerkmale, die nach der Tätigkeitsbeschreibung zuerwarten wären, nicht beurteilt oder werden weniger wichtige be-sonders bedeutsam herausgestellt, spricht dies dafür, dass es sich umeinen weniger guten Mitarbeiter handelt. Dies kann auch dann gel-
ten, wenn die zusammenfassende Leistungsbeurteilung auf einenguten Mitarbeiter hinweist. Wie bereits dargelegt, können aus viel-
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fältigen Gründen geschönte Leistungsbeurteilungen in Arbeitszeug-nissen auftauchen.
Zusammenfassende Leistungsbeurteilung
Insbesondere die zusammenfassende Leistungsbeurteilung kanngeschönt sein, da Arbeitnehmer am ehesten auf diesen Teil der Be-urteilung achten und die sonstigen Beurteilungsmöglichkeiten nichtimmer erkennen. Fehlen konkrete Aussagen über spezifische Lei-stungskriterien oder sind sie nicht aussagekräftig, spricht dies eben-falls für keine gute Benotung. Ein wichtiger Hinweis für die Beur-teilung kann auch in einer Ergänzung der zusammenfassendenLeistungsbeurteilung enthalten sein. So kann sogar eine gute Beur-
teilung durch den Nachsatz ins Gegenteil verkehrt werden.
Beispiel
Herr M. hat sich in kurzer Zeit in dieses umfangreiche Arbeitsgebiet eingearbeitet und die Vielzahl der Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Dabei zeichnete er sich vorallem durch seine detaillierten Aufzeichnungen der von ihm akquirierten Neukunden aus.
Wenn sich die Leistungen des Mitarbeiters vor allem durch detail-lierte Aufzeichnungen auszeichnen, kann es mit den Leistungenselbst nicht weit her sein.Gewarnt werden muss allerdings davor, jede Formulierung auf dieGoldwaage zu legen. Teilweise entstehen Ungereimtheiten im Zeug-nis auch aus einer in der Eile nicht genau durchdachten Zeugnis-formulierung. Insbesondere Kleinbetriebe sind auch nicht immer in
der Lage, das Zeugnis unter Berücksichtigung der Zeugnissprachewiderspruchsfrei und zutreffend auszuformulieren. „Allgemeingültige Rezepte“ zur Einschätzung und Bewertung von indirektenHinweisen in Arbeitszeugnissen bringen deshalb auch die Gefahrmit sich, dass möglicherweise Unbedeutendes zu stark und Bedeu-tendes zu wenig beachtet wird und dass es zu gravierenden Fehlin-terpretationen kommt. Erkannte Hinweise sollten jedoch Anlasssein, dem Hinweis nachzugehen und ergänzende Informationen
einzuholen, etwa durch weitere Zeugnisse oder durch Nachfragenim Verlauf eines Bewerbungsgesprächs.
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F Zeugnisanalyse
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Abschließend muss festgehalten werden, dass die Leistungsbeurtei-lung nicht überbewertet werden sollte, da gewichtige Fehlerquellennicht ausgeschaltet werden können. Entscheidend ist nicht allein die
Leistungsbeurteilung, schon gar nicht allein die zusammenfassendeLeistungsbeurteilung, sondern der Umstand, ob die Leistungsbeur-teilung mit der Tätigkeitsbeschreibung und gegebenenfalls mit derSchlussformulierung korreliert. Ist dies der Fall, kann in der Regeldavon ausgegangen werden, dass die Leistungsbewertung denKenntnissen und Fähigkeiten des Mitarbeiters entspricht. Sind je-doch Diskrepanzen zwischen der Leistungsbewertung und der Tä-tigkeitsbeschreibung sowie der Schlussbewertung ersichtlich, müs-
sen Vorbehalte gemacht werden.Persönliche FührungDie Beurteilung der persönlichen Führung ist mit ähnlichen Fehler-quellen behaftet wie die Leistungsbeurteilung. Die Leistungsbeur-teilung kann allerdings anhand der Tätigkeitsbeschreibung in ge-wissem Rahmen überprüft werden. Gewisse Anhaltspunkte, ob dieFührungsbeurteilung der tatsächlichen Auffassung des Zeugnisaus-stellers entspricht oder geschönt ist, können allenfalls der Schluss-
formulierung entnommen werden. Wenn in der Schlussformulie-rung dem Arbeitnehmer gedankt oder sein Ausscheiden bedauertwird, spricht einiges dafür, dass die Führung des Arbeitnehmers denErwartungen und Wünschen des Arbeitgebers entsprach. FehlenAussagen in der Schlussformulierung, kann hieraus jedoch nichtohne weiteres geschlossen werden, dass die Führung zu beanstandenwar, da die Dankes- und Bedauernsformel noch nicht generell ver-wendet wird. Die persönliche Führung des Arbeitnehmers kann
deshalb im Wesentlichen nur aus der konkreten Formulierung derFührungsbeurteilung ermittelt werden.Wenn Auffälligkeiten im Verhalten vorliegen, drücken Personal-fachleute dies häufig mit Formulierungen aus wie „gilt“ als sehrbeliebter, toleranter, kritischer, anspruchsvoller usw. Mitarbeiter. Indem Wort „gilt“ wird deutlich ausgedrückt, dass es sich hierbei nichtum die Auffassung des Zeugnisausstellers handelt. Da er seine Auf-fassung nicht expressis verbis ausdrückt, wird ersichtlich, dass eskeine gute Beurteilung ist. Auch die Formulierung, sein Verhalten
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war „angemessen“ oder „den Umständen entsprechend“, drückt aus,dass Verhaltensmängel vorliegen. Vermutete verschlüsselte Formu-lierungen sollten allerdings nicht überbewertet werden. Oft wird
eine Verschlüsselung angenommen, wenn sich der Zeugnisausstellerlediglich unbefangen ausdrückt.
SchlussformulierungEine wichtige Bedeutung für die Beurteilung des Arbeitzeugnisseskann der Schlussformulierung zukommen. Nach der Untersuchungvon Preibisch118 ist bei etwa 75 % der untersuchten Arbeitszeugnisseangegeben, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Wunsch des Arbeitnehmers erfolgte. Dies kann nicht zutreffen. Ob
die Beendigungsinitiative vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmerausging, kann der Formulierung „auf eigenen Wunsch“ deshalbnicht entnommen werden. Glaubwürdig wird diese Floskel aller-dings dann, wenn in der Schlussformulierung zum Ausdruck ge-bracht wird, dass das Ausscheiden bedauert oder sogar außeror-dentlich bedauert wird. In solchen Fällen handelt es sich in allerRegel um einen guten oder sehr guten Mitarbeiter, dessen persönli-ches Verhalten ebenfalls einwandfrei war. Fehlt die Bedauernsfor-
mel, kann hieraus jedoch nicht ohne weiteres der Schluss gezogenwerden, dass das Arbeitsverhältnis auf Initiative des Arbeitgebersbeendet worden ist; denn es kann nicht davon ausgegangen werden,dass alle Arbeitgeber die Bedauernsklausel bewusst einsetzen, umauszudrücken, ob es sich um einen guten oder sehr guten Mitarbeiterhandelt. Lediglich das Vorhandensein der Bedauernsformel lässt des-halb Rückschlüsse auf einen guten oder sehr guten Mitarbeiter zu.
ZusammenfassungEin Arbeitszeugnis kann nicht allein aufgrund einzelner Aussagen oderder zusammenfassenden Beurteilung der Leistung und des persönlichen Verhaltens des Arbeitnehmers beurteilt werden. Entscheidend ist dieAussage, die das Zeugnis im Gesamtzusammenhang vermittelt.
118
Preibisch, Das Arbeitszeugnis im kommunikativen Handlungsumfeld eines
Arbeitsplatzwechsels, S. 34.
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F Zeugnisanalyse
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Um diese Gesamtaussage zu ermitteln, bedarf es großer Erfahrungbeim Zeugnisleser sowie die Bereitschaft, eigene Urteile undSchlussfolgerungen immer wieder auf ihre Stichhaltigkeit zu über-
prüfen
119
.
2 GeheimcodeÜber den Geheimcode wurde viel gerätselt und geschrieben. Ob esihn gibt, ist in der Literatur heftig umstritten. Schulz120 geht von derExistenz einer Geheimsprache aus. Dietz verweist auf einen weitverbreiteten unternehmensinternen „Schlüssel“ der Zeugnisspra-che121. Demgegenüber wird die Existenz des Geheimcodes von ande-ren Zeugnisautoren verneint122. Als sicher kann gelten, dass ein Ge-heimcode im Sinne einer geheimen Vereinbarung über dieCodierung von Arbeitszeugnissen nicht existiert. Eine derartigeVereinbarung könnte angesichts der Vielzahl der mit Zeugnisfor-mulierungen befassten Personen nicht zustande kommen, nochweniger könnte sie geheim gehalten werden. Dessen ungeachtet hatsich bei der Zeugnisformulierung eine Zeugnissprache entwickelt,die teilweise vom allgemeinen Sprachgebrauch abweicht und da-durch schwer, teils nicht verständlich ist oder irreführenden Cha-rakter hat für Zeugnisleser, die sich mit der Zeugnisformulierungs-sprache nicht befasst haben. Dies geht allerdings nicht auf einegeheime Absprache zurück, sondern ist Ergebnis eines Entwick-lungsprozesses. Angesichts des in der Rechtsprechung aufgestelltenGrundsatzes der wohlwollenden Zeugniserteilung fühlen sich vieleZeugnisaussteller verpflichtet, wohlklingende Zeugnisse auszustellen,
119
So: Kador, Arbeitszeugnisse richtig lesen – richtig formulieren, S. 23.120
Schulz, Alles über Arbeitszeugnisse, S. 97. Auch Theiß/Volz, Bewerbertrai-
ning, S. 147, gehen von einem Geheimcode aus.121
Dietz, Arbeitszeugnisse ausstellen und beurteilen, S. 36.122
Schmid, DB 1982, S. 1111, allerdings mit der Einschränkung, die Differenz der
üblichen Bedeutung einer Aussage zu der tatsächlichen Einschätzung im Ar-
beitszeugnis könne so groß sein, dass man hier nicht mehr weit von einemGeheimcode entfernt sei; Kador, Arbeitszeugnisse richtig lesen – richtig for-
mulieren, S. 7, 23ff.
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Geheimcode F
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auch wenn ein gutes Zeugnis nach den Leistungen und dem Ver-halten des Arbeitnehmers nicht gerechtfertigt war. Über die tatsäch-lich schlechtere Beurteilung sollte der künftige Arbeitgeber jedoch
auch nicht getäuscht werden. Es wurden deshalb möglichst wohl-klingende Formulierungen verwandt, wobei der Zeugnisausstellerdie kritischen Punkte nicht erwähnte. Da er davon ausgehen konnte,dass der künftige Arbeitgeber, der ebenfalls über vielfältige Erfah-rungen beim Lesen und Formulieren von Zeugnissen verfügte, dieseAuslassungen erkennen würde, konnte er mit abgestuften positivenFormulierungen auf Leistungsmängel und Mängel im Verhaltenhinweisen.
Zur Erläuterung soll auf die zusammenfassende Leistungsbeurtei-lung eingegangen werden. Wer als Zeugnisaussteller zufrieden stel-lende Leistungen bescheinigt, kennt die Abstufung „zur vollen Zu-friedenheit“, „stets zur Zufriedenheit“ und den Superlativ „stets zurvollsten Zufriedenheit“. Ein unkundiger Arbeitnehmer muss dem-gegenüber davon ausgehen, mit der bestätigten Zufriedenheit wür-den ihm zumindest durchschnittliche Leistungen bescheinigt; ande-renfalls könnte sein Arbeitgeber kaum mit ihm zufrieden gewesen
sein. Gute oder überdurchschnittliche Leistungen kann auch derunkundige Arbeitnehmer dem Prädikat „zur Zufriedenheit“ kaumentnehmen. Auch ihm muss klar sein, dass die Zufriedenheit nochsteigerungsfähig ist. Wird die Zufriedenheit jedoch durch das Attri-but „voll“ gesteigert, muss ein unkundiger Arbeitnehmer davonausgehen, ihm seien gute oder sehr gute Leistungen attestiert wor-den, da eine weiter Steigerung nach dem gewöhnlichen Sprachge-brauch nicht ersichtlich ist. Demgegenüber weiß ein Personalfach-
mann aus der Vielzahl der bei ihm bei Bewerbungen vorgelegtenZeugnisse, und aus seiner eigenen Formulierungspraxis, dass die„volle Zufriedenheit“ steigerungsfähig ist durch das Zeitwort „stets“,„jederzeit“ u.ä. Er erkennt damit gleichzeitig, dass die „volle Zufrie-denheit“ nicht vorbehaltlos attestiert wurde. Irreführenden Charak-ter hat die Steigerung des Prädikats „stets zur vollen Zufriedenheit“durch die sprachlich nicht korrekte Fassung „stets zur vollsten Zu-friedenheit“. Auch der findigste Arbeitnehmer, der mit der Zeug-
nissprache nicht vertraut ist, kann kaum auf den Gedanken kom-men, die bestätigte „jederzeitige volle Zufriedenheit“ könne eine
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F Zeugnisanalyse
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Leistungsbeurteilung darstellen, die unterhalb einer sprachlich nichtkorrekten Formulierung liegt. Wenn ihm nicht selbst von einemfrüheren Arbeitgeber eine derartige Leistungsbeurteilung attestiert
wurde, kann er diesen sprachlich falschen Superlativ nicht kennenund muss davon ausgehen, die Formel „stets zur vollen Zufrieden-heit“ stelle die beste Beurteilung dar.Nach alledem kann zwar nicht von einem Geheimcode gesprochenwerden; nicht bestreitbar ist jedoch, dass sich eine Zeugnisspracheentwickelt hat, die auch von aufmerksamen Lesern, die nicht kundigsind, missverstanden wird.Außer der Zeugnisformulierungspraxis mit dem Mittel der abgestuft
positiven Formulierungen und den bewussten Auslassungen werdenin der Literatur und der Rechtsprechung123 unter dem StichwortGeheimcode einzelne Formulierungen oder Kennzeichnungen vor-gestellt, die eine konkrete, meist nachteilige Aussage enthalten sol-len. Auf einen Geheimcode lassen sich diese Formulierungen undZeichen aus den oben dargelegten Umständen nicht zurückführen.Andererseits ist die Wirkung der Veröffentlichung dieser angebli-chen Geheimzeichen oder Geheimformulierungen zu berücksichti-
gen. Durch die Veröffentlichung wird die angenommene geheimeBedeutung der Zeichen und Formulierungen den Personalfachleu-ten allgemein bekannt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dassder eine oder andere der Versuchung unterliegt, eine dieser vorge-stellten speziellen Interpretationen zu benutzen, um eine negativeBeurteilung oder Aussage in einem Arbeitszeugnis verklausuliertunterzubringen. Hiervor kann allerdings nur gewarnt werden!
Wer Formulierungen oder Kennzeichen verwendet, die in der Literaturals codierte negative Aussagen vorgestellt wurden, läuft Gefahr, mitSchadensersatzansprüchen wegen unzulässiger oder unzutreffenderZeugniserteilung konfrontiert zu werden.
Wenn ein Arbeitnehmer, in dessen Arbeitszeugnis sich ein in derLiteratur vorgestellter geheimer Hinweis auf sein Betriebs- oderGewerkschaftsengagement findet, über längere Zeit arbeitslos bleibt
123
LAG Hamm, Urteil vom 17.12.1998, 4 Sa 630/98; Urteil vom 28.3.2000, 4 Sa
648/99.
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Geheimcode F
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und dies nach dem Studium der Zeugnisliteratur auf den geheimenHinweis zurückführt, ist es nicht ausgeschlossen - wenn die sonsti-gen Umstände dafür sprechen, dass der Arbeitnehmer schnell eine
neue Beschäftigung findet - dass ein Arbeitsgericht die Arbeitslosig-keit auf das im Zeugnis verwendete Geheimzeichen zurückführt undeinen Schadensersatzanspruch wegen entgangenem Verdienst be-
jaht.Um die versehentliche Verwendung der in der Literatur undRechtsprechung erwähnten Geheimformulierungen und Geheimzei-chen zu verhindern, sind sie nachfolgend angeführt, so weit nichtunter C 3.4.2 bereits darauf eingegangen wurde124:
Zeugnistext Codierte Aussage
Er war sehr tüchtig und wusste sichgut zu verkaufen.
Er war ein unangenehmer und rechthaberischer Wichtigtuer.
Er hat alle Arbeiten pflichtbewusst/ordentlich erledigt.
Er war ein Bürokrat ohne Eigeninitiative.
Im Umgang mit Kollegen und
Vorgesetzten zeigte er eine erfrischende Offenheit.
Er ist vorlaut und mit einem Selbstbe
wusstsein ausgestattet, das seinen Leistungen nicht entspricht.
Wir lernten ihn als umgänglichenKollegen kennen.
Viele Mitarbeiter sahen ihn lieber vonhinten als von vorne.
Seine Auffassungen wusste erintensiv zu vertreten.
Übersteigertes Selbstbewusstsein.
Das Verhalten von Herrn Müllergegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war stets einwandfrei.
Er hatte zu seinen Mitarbeitern ein weitbesseres Verhältnis als zu seinen Vorgesetzten. (Dies soll dadurch zum Ausdruckkommen, dass die übliche Reihenfolge, anerster Stelle den Vorgesetzten und erst anzweiter Stelle das Verhältnis zu Kollegenzu nennen, durchbrochen wird.)
War mit Interesse bei der Sache. Hat sich angestrengt, aber nichts geleistet.
124
Vgl. hierzu Kador, Arbeitszeugnisse richtig lesen—
richtig formulieren, S. 24;Lucas, Arbeitszeugnisse richtig deuten, S. 127 ff.; Schulz, Alles über Arbeits-
zeugnisse, S. 97ff.; LAG Hamm, Urteil vom 17.12.1998,4 Sa 630/98.
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F Zeugnisanalyse
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Er war sehr tüchtig und in der Lage,seine eigene Meinung zu vertreten.
Er hat eine hohe Meinung von sich undvermag hiervon ausgehend sachlicheKritik nicht zu akzeptieren.
Zeigte für die Arbeit Verständnis. War faul und hat nichts geleistet.
Hat sich mit großem Eifer an dieseAufgabe heran gemacht und wardabei erfolgreich.
Die Leistungen waren dennoch mangelhaft.
Herr Müller zeichnete sich insbesondere dadurch aus, dass er viele Verbesserungsvorschläge zur Arbeitsvereinfachung/Erleichterung
machte.
Da der Zusatz fehlt, „die auch von unsübernommen wurden“, kann dies darauf hinweisen, dass die Vorschläge zur eigenen Erleichterung oder im Interesse eige
ner Bequemlichkeit gemacht wurden undes sich um einen besserwisserischen Arbeitnehmer handelt.
Herr Müller war wegen seinerPünktlichkeit stets ein gutes Vorbild.
Durch die Betonung der selbstverständlichen Pünktlichkeit wird zum Ausdruckgebracht, dass die Arbeitsleistungen undder Arbeitserfolg gering waren.
Herr Müller hat Engagement für
Arbeitnehmerinteressen außerhalbdes Betriebs gezeigt.
Hinweis auf Streikteilnahme.
Herr Müller hat alle Arbeitenordnungsgemäß erledigt.
Er ist ein Bürokrat, der keine Initiativeentwickelt.
Im Kollegenkreis galt er als toleranter Mitarbeiter.
Für Vorgesetzte war er ein schwererBrocken.
Alle Arbeiten mit großem Fleiß undInteresse erledigt.
Zwar eifrig, aber nicht besonders tüchtig.
Hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt.
Hat getan, was er konnte, das war jedochnicht viel.
Mit seinen Vorgesetzten ist er gutzurechtgekommen.
Ein Mitläufer, der sich gut zu verkaufenweiß.
Er war sehr tüchtig und wusste sichgut zu verkaufen.
Ein sehr unangenehmer, überheblicherMitarbeiter.
Er verfügt über Fachwissen und hatein gesundes Selbstvertrauen.
Geringes Fachwissen, das er mit großerKlappe zu übertünchen sucht.
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Geheimcode F
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Er war Neuem gegenüber stetsaufgeschlossen
Aber nicht, um es zu integrieren und zuverarbeiten.
Er verstand es, die Aufgaben mit
Erfolg zu delegieren und setzte sichfür dieFörderung der Mitarbeiter ein.
Hat kaum selbst gearbeitet und Mitar
beiter durch Gehaltserhöhungen vonKritik an seiner Person abgehalten.
Wir bestätigen gerne, dass HerrMüller mit Fleiß, Ehrlichkeit undPünktlichkeit an seine Aufgabenherangegangen ist.
Aber ohne fachliche Qualifikation.
Vorgesetzten und Mitarbeitern
gegenüber war er durch seine aufrichtige undanständige Gesinnung ein angenehmer Mitarbeiter.
Aber nicht durch seine Tüchtigkeit.
Er ist ein anspruchsvoller und kritischer Mitarbeiter.
Er ist sehr eigensüchtig, pocht anderengegenüber auf seine Rechte und nörgeltgerne.
Allen Aufgaben hat er sich mit
Begeisterung gewidmet
Aber ohne Erfolg.
Er hat an allen ihm gestelltenAufgaben mit großem Fleiß gearbeitet.
Aber ohne Erfolg.
Die ihm gemäßen Aufgaben... Die anspruchslosen Aufgaben...
Wir bescheinigen ihm gerne, dass ersich den ihm übertragenen Aufgaben mit Eifer gewidmet hat.
Aber ohne Erfolg.
Er hat unserer Organisation regesInteresse entgegengebracht.
Geleistet hat er jedoch nichts.
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F Zeugnisanalyse
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Geheimzeichen
Unter dem Stichwort Geheimzeichen werden folgende Verschlüsse-lungen125 vorgestellt:
Zeichen Bedeutung
Ein senkrechter Strich, links stehendvor der Unterschrift, sieht aus wieein Ausrutscher.
Mitglied einer Gewerkschaft.
Ein so genannter Doppelausrutscher
(Doppelhäkchen).
Mitglied einer linksgerichteten verfas
sungsfeindlichen Organisation XXX.
Anführungszeichen, Ausrufezeichen, Unterstreichungen
Ferner soll durch die Verwendung von Anführungszeichen, Ausru-fezeichen, Unterstreichungen u. ä. die wörtliche Aussage in ihr Ge-genteil verkehrt werden. Als Beispiele werden angeführt: Werde ineinem Zeugnis die Tätigkeit des Arbeitnehmers als „StellvertretenderGeschäftsführer“ oder „erster Verkäufer“ angegeben, besagten dieAnführungsstriche, dass sich der Arbeitnehmer zwar als solchergerierte, ihm eine solche Position aber tatsächlich nicht zustand126.
Die scheinbar positive Aussage erhalte durch die Anführungsstrichenicht nur einen ironischen Beigeschmack, sondern schlichtweg einenegative Bedeutung. Entsprechendes gelte, wenn einer Verkäuferinattestiert werde, „Frau Müller ist eine überdurchschnittliche Ver-käuferin und hat auch gute Verkaufserfolge erzielt!“ Hier würdendie guten Verkaufserfolge durch das Ausrufezeichen ins Gegenteilverkehrt.Entsprechend dieser Interpretation war vom Arbeitsgericht Bochum
zu der Formulierung „Führung und Leistung von Frau L. warenausreichend!“ entschieden worden, dass das Ausrufezeichen dieBewertung zweifelhaft erscheinen lasse, da an dieser Stelle nach denRegeln der Interpunktion kein Ausrufezeichen zu setzen sei unddementsprechend nicht erwartet werde127.
125
Vgl. Gloy/Presch, Exklusive Kommunikation: Verschlüsselte Formulierung in
Arbeitszeugnissen zitiert nach Kador, Arbeitszeugnisse richtig lesen — richtig
formulieren, 5. 24.126Vgl. hierzu und zum Folgenden: Schulz, Alles über Arbeitszeugnisse, 5. 55ff.
127DB 1970, S. 1085.
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249
G Die Europass Zeugniserläuterung
Die konkrete Bedeutung von Berufsabschlüssen, die in Deutschlanderworben werden, ist in den anderen EU-Ländern oft nur schwernachvollziehbar, da die Anforderungen an die Ausbildung in deneinzelnen Ländern unterschiedlich sind. Die Europass Zeugniser-läuterung erleichtert europaweit die Beurteilung des Berufsab-schlusses und ist ein wichtiges Dokument bei Auslandsbewerbun-
gen. Sie erläutert in englischer, französischer oder deutscher Sprachedas Berufsabschlusszeugnis. Die Europass Zeugniserläuterung be-schreibt die länderspezifischen Standards des jeweiligen Ausbil-dungsberufes. Sie liefert eine Kurzbeschreibung der durch die Be-rufsausbildung erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompe-tenzen einschließlich ergänzender Informationen zu Dauer, Art undNiveau der Ausbildung sowie zum Bildungsgang, auf dem dieseerreicht wurden. Zudem gibt sie Hinweise zu typischen Branchen
und Tätigkeitsfeldern, für die diese Berufsausbildung qualifiziert,sowie zur Bewertungsskala der Benotung.Die Europass Zeugniserläuterungen für die jeweiligen Berufe werdengegenwärtig von der InWEnt (Internationale Weiterbildung undEntwicklung gGmbH) in Bonn erarbeitet und sukzessive im Internetveröffentlicht. Unter www.europass-info.de.Bei Auslandsbewerbungen empfiehlt es sich, außer dem Berufsab-schlusszeugnis auch die Europass Zeugniserläuterung beizufügen.
Informationen zur Europass Zeugniserläuterung
Weitere Informationen zur Europass Zeugniserläuterung wurden vomBundesministerium für Bildung und Forschung veröffentlicht. Sie findensie im Internet unter www.europassinfo.de.
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250
Literaturverzeichnis
BeckerSchaffner, R. Die Rechtsprechung zum Zeugnisrecht, in: BetriebsBerater1989, S. 21052110.
Dachrodt, H.G. Zeugnisse lesen und verstehen, 2. Aufl.1991, Köln.
Dietz, K. Arbeitszeugnisse ausstellen und beurteilen, 7. Aufl.; München1990.
Göldner, S. Grundlagen des Zeugnisrechts, Ammersberg 1989.
Kador, F.J. Arbeitszeugnisse richtig lesen, richtig formulieren, Bergischgladbach 1981.
Knebel, H. Das Vorstellungsgespräch, 14. Aufl.; Freiburg 1993.
Küchle, E./ Hessel, P. Zeugnismuster für die betriebliche Praxis, 9. Aufl.; Stuttgart,München, Hannover 1986.
Lucas, M. Arbeitszeugnisse richtig deuten, 3. Aufl. 1986; 6. Aufl. 1988;Düsseldorf.
Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 65. Aufl. 2006.
Preibisch, A. Das Arbeitszeugnis im kommunikativen Handlungsumfeld einesArbeitsplatzwechsels. Siegen 1982.
Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 8. Aufl. 1996.
Schleßmann, H. Das Arbeitszeugnis, 17. Aufl. 2004, Heidelberg.Schleßmann, H. Das Arbeitszeugnis, in: BetriebsBerater 1988, S. 13201326.
Schmid, K. Aussagen über Führungsleistungen in Arbeitszeugnissen und ihrerechtliche Problematik, in: Der Betrieb 1986, S. 13341337.
Schmid, K. Leistungsbeurteilungen in Arbeitszeugnissen und ihre rechtlicheProblematik, in: Der Betrieb 1982, S. 11111114.
Schmid, K. Zur Haftung wegen eines unrichtigen Arbeitszeugnisses, in:Hamburger Abendblatt, Februar 1988, Gedanken zu Personalfragen.
Schulz, G.R. Alles über Arbeitszeugnisse, 4. Aufl. 1995, München.
Schwedes, R. Zeugnis und Auskunftserteilung im Arbeitsverhältnis, in:Das PersonalBüro Gruppe 3c, S. 257280.
Schwerdtner in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch,2. Aufl. 1984 ff.
Theiß, M. / Volz, W. Bewerbertraining, Modulverlag Wiesbaden.
Weuster, A. Das Arbeitszeugnis: Formulierung und Analyse, in: Personalwirtschaft 12/85, S. 485489.
Weuster, A. / Scheer, B. Arbeitszeugnisse in Textbausteinen, 6. Aufl. 1995.
Wolf, M. Zeugniserteilung, in: Gemeinschaftskommentar zum gesamtenKündigungsrecht, 4. Aufl. 1996
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Abkürzungsverzeichnis
a. A. = anderer Ansichta.a.0. = am angegebenen Ort
Abs. = Absatz
Anm. = Anmerkung
AP = Arbeitsrechtliche Praxis (Entscheidungssammlung)
ArbG = Arbeitsgericht
ArbGG = Arbeitsgerichtsgesetz
ArbRS = Arbeitsrechtssammlung
Art. = ArtikelAufl. = Auflage
BAG = Bundesarbeitsgericht
BAT = Bundesangestelltentarif
BB = Betriebsberater (Zeitschrift)
BBiG = Berufsbildungsgesetz
Bd. = Band
BetrVG = Betriebsverfassungsgesetz
BGB = Bürgerliches GesetzbuchBGH = Bundesgerichtshof
bzw. = Beziehungsweise
ca. = Circa
DB = Der Betrieb (Zeitschrift)
EBE/BAG = Eildienst Bundesgerichtlicher Entscheidungen / Bundesarbeitsgericht
EzA = Entscheidungssammlung zum Arbeitsrecht
ff. = folgende
Fußn. = Fußnotegem. = gemäß
GewO = Gewerbeordnung
GG = Grundgesetz
GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung
HGB = Handelsgesetzbuch
IHK = Industrie und Handelskammer
LAG = Landesarbeitsgericht
LAGE = Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte (Entscheidungssammlung)NJW = Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift)
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Abkürzungsverzeichnis
252
Nr. = Nummer
NZA = Neue Zeitschrift für Arbeits und Sozialrecht (Zeitschrift)
OLG = Oberlandesgericht
RAG = Reichsarbeitsgericht
RdA = Recht der Arbeit (Zeitschrift)
Rdn. = Randnummer
S. = Seite
SGB III = Sozialgesetzbuch III
u. a. = unter anderem
Urt. = Urteil
vgl. = vergleiche
z.B. = zum Beispiel
Ziff. = Ziffer
ZPO = Zivilprozessordnung
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253
Stichwortverzeichnis
A
Alkoholgenuss 72Allgemeines Gleichbehandlungs
gesetz (AGG) 23Angestellte– Musterzeugnisse 97Anlernling
– Zeugnisanspruch 17Anspruch– auf Arbeitsbescheinigung 15– auf Erteilung eines Zeugnisses 16– rechtlicher 16Antidiskriminierungsgebot 23Anwalt 39Anwaltsgebühren 40Arbeitsbescheinigung 15
Arbeitsgericht– Zeugnisanspruch 38Aufbauschema 47Auffassungsgabe 88– Textbaustein 88Aufgabe– Zeugnisanalyse 235Ausbildungszeugnis– Besonderheiten 82– Textbaustein 86Aushilfsarbeitsverhältnis 16Auslassung 21, 54, 70, 238Ausschlussfrist 37Außerordentlichen Kündigung 28Ausstellungsdatum 32Auszubildende– Musterzeugnis 213– Zeugnisanspruch 16– Zeugnisrecht 12
B
Befristetes Beschäftigungsverhältnis– Zeugniserteilung 17Belastbarkeit– Textbaustein 88Benachteiligungsverbot 23Benotung 55
Beredtes Schweigen 54, 238Berichtigungsanspruch– Frist 35– Sozialgericht 15Berufsausbildungsverhältnis– Zeugnisanspruch 12Beurteilung– Fehlerquellen 46– von Arbeitszeugnissen 234–
wohlwollende 20Beurteilung der persönlichenFührung
– Textbaustein 92Beurteilungsspielraum 20Beweislast– Berichtigung 38Bewerbung 10
CCodierte Aussage 245
DDatum– Zeugnisausstellung 32Denkvermögen– Textbaustein 90
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Stichwortverzeichnis
254
EEigeninitiative– Textbaustein 88Einfaches Zeugnis– Begriff 13– Inhalt 19– Verjährung 34Einleitung– Aufbauschema 48– Formulierungsvorschläge 50– Textbaustein 86Elektronische Form 13Ermessen– Zeugnisinhalt 19Europass Zeugniserläuterung 249
FFachkönnen– Textbaustein 90Fachwissen– Textbaustein 88Formular– Zeugnisausstellung 85Fortbildung 62– Zwischenzeugnis 18Freie Mitarbeiter– Zeugnisanspruch 16Freistellung 26Fristlose Kündigung 27Führungsfähigkeit– Textbaustein 90
GGeheimcode– Schadensersatzanspruch 72– Zeugnisanalyse 242– Zeugnisklauseln 72Geheimzeichen 248Gerichtsgebühr 41Gerichtskosten 41
Geringfügig Beschäftigte 16Gesamtbeurteilung 19
Geschäftsführer– Zeugnisanspruch 16Gewerbliche Arbeitnehmer– Musterzeugnisse 199
HHeimarbeiter 16– Zeugnisanspruch 16
KKlage 38Klartext 55Kosten 40
Kündigung– Textbausteine 94– Zeugniserteilung 17
L
Leistungsbereitschaft– Textbaustein 88Leistungsbeurteilung– Zeugnisanalyse 237
NNebenberuflich Tätige 16Notenspiegel 54
PPersönliche Führung– Zeugnisanalyse 240Praktikant– Zeugnisanspruch 17
Problemlösungsfähigkeit– Textbaustein 88
Q
Qualifiziertes Zeugnis– Anspruch 16– Begriff 14– Inhalt 19– Verjährung 34
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http://slidepdf.com/reader/full/arbeitszeugnisrecht 255/255
Stichwortverzeichnis
SSchadensersatz 42– benachteiligende Formulierung 42– codierte Aussage 244
Schlussformulierung– Textbaustein 94– Zeugnisanalyse 241Schwerbehinderung 25Straftat 29
TTätigkeitsbeschreibung– Zeugnisanalyse 234
Textbaustein 85Trainee– Musterzeugnisse 213Treu und Glauben 18
U
Übersendungspflicht 18Unterschlagung 29Unterschrift 32
Untreue– Schadensersatz 29Urteilsvermögen– Textbaustein 90
V Verdacht 30 Verkehrssitte 22 Versetzung– Zwischenzeugnis 14
Vertragsbruch 25 Verzicht 38 Volontär– Zeugnisanspruch 17
Vorstellungsgespräch 10
WWahlrecht 14Wahrheitsgrundsatz– Kündigung 28
Wahrheitspflicht 21Wechselnder Aufgabenbereich– Textbaustein 87Wehrdienst 25
ZZeugnis– Form 30Zeugnisabholung 18
Zeugnisanspruch 16– Ausschlussfrist 37– Erlöschung 34– Klagerecht 38– Verjährung 33– Verwirkung 34– Verzicht 38Zeugnisausstellungsformular 85Zeugnisgrundsatz 13
Zeugnissprache 55, 238Zivildienst 25Zurückbehaltungsrecht 18Zusammenfassende
Leistungsbeurteilung– Textbaustein 92– Zeugnisanalyse 239Zuverlässigkeit– Textbaustein 90
Zwischenzeugnis– Begriff 14– Textbaustein 87