Architekten und Ingenieure Eine halbe Milliarde bekommen ... · Rechts- und Patentanw lte,...

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Staatsanzeiger · Freitag, 5. Februar 2016 · Nr. 4 Wirtschaft 15 Evangelische Heimstiftung erweitert Pflegeheim für rund 7,7 Millionen Euro Viergeschossiger Anbau bietet auch für die Gemeinde einen Veranstaltungsraum LANGENAU. Das Altenpflegeheim Sonnenhof Langenau (Alb-Donau- Kreis), in dem es auch betreute Al- tenwohnungen gibt, wurde erwei- tert. Bauherr des Anbaus ist die Evangelische Heimstiftung mit Sitz in Stuttgart. Der diakonische Träger investierte rund 7,7 Millionen Euro in freier Finanzierung. Das Erweite- rungsgebäude wurde an einen Flü- gel der Einrichtung im Zentrum der rund 14 700 Einwohner zählenden Stadt angebaut. Arztpraxis und Ergotherapie sind im Neubau untergebracht „Es wird kein neuer Wohnbereich geschaffen werden. Die Wohnberei- che werden erweitert“, erläutert Frieda Freudenthaler in ihrem Kon- zept zum Pflegeheim. Die bestehen- den Doppelzimmer im Altbau wur- den in behagliche Einzelzimmer mit jeweils eigenem Bad umgewandelt. Durch die Reduzierung der Doppel- zimmer sind die Wohnbereiche ef- fektiv um 25 Pflegebetten erweitert. Das Pflegeheim hat im Anbau auf vier Ebenen 39 Pflegeplätze, zwölf betreute Wohnungen, eine Arztpra- xis mit einer Allgemeinmedizinerin und eine Ergotherapie-Praxis. Ge- meinsam mit dem bisherigen Raumangebot, das gemäß neuer Ge- setzeslage noch von Doppelzimmer auf Einzelzimmer umgestellt wird, stehen schließlich im Sonnenhof 99 Pflegezimmer und 17 betreute Woh- nungen bereit. Im zweiten Obergeschoss ist eine Pflegewohngruppe mit 15 Einbett- zimmern eingerichtet. Alle Einzel- zimmer haben eine Wohnfläche von rund 18 Quadratmetern, ohne Nass- raumzelle, die jeweils dazugehört. Außerdem gibt es auf dieser Etage noch zwei betreute Seniorenwoh- nungen mit eigenem Zugang und ein Gastzimmer.Zwei Pflegewohn- gruppen mit je zwölf Einbettzim- mern füllen das erste Obergeschoss. Anbau ist stufenlos mit dem bestehenden Gebäude verbunden Im Erdgeschoss haben die Planer, das Architekturbüro Günter Meyer aus Stuttgart, zusätzliche Büroräu- me, einen Besprechungs- sowie ei- nen Veranstaltungsraum mit Foyer und eigenem Zugang eingerichtet. Zu ebener Erde befinden sich noch acht betreute Wohnungen mit eige- nem Zugang und teilweise eigener Terrasse. Im Gartengeschoss sind eine Ladenfläche, eine Wohnung, die Tiefgarage mit 13 Stellplätzen, Abstellräume, Personalumkleiden, Wasch-Trockenraum sowie der Technikraum eingeplant. Nicht nur die Bewohner und das Per- sonal des Sonnenhofs profitieren vom neuen Veranstaltungsraum im Erdgeschoss. Laut Freudenthaler war der bisherige Veranstaltungs- und Mehrzweckraum nicht mehr ausreichend für Feste, Feiern und Gottesdienste. Mit dem Anbau kom- men weitere Bewohner hinzu. Der neue Raum soll das Platzproblem lö- sen und auch die Möglichkeit bieten, der Gemeinde zur Verfügung zu ste- hen und von Vereinen oder anderen Gruppen gemietet zu werden. Die Architekten haben den Anbau stufenlos in allen Etagen mit dem bestehenden Gebäude verbunden. Er ist in Massivbauweise mit tragen- den Stahlbetonwänden, -stützen, und –decken errichtet, die Fassade mit Faserzementplatten verkleidet und verputzt. Grundlage der Pla- nung waren beim Wärmeschutz die Anforderungen der gültigen Enegie- einsparverordnung EnEV 2009. Aufseiten der Evangelischen Heimstiftung ist man zufrieden: „Der Anbau wird wunderschön und wir sind sehr froh, dass mit dem Neuen eine gute Ergänzung zum Altbewährten mitten im Herzen der Stadt Langenau geschaffen wird“, sagte Freudenthaler beim Richtfest im Mai 2015. Nach 19 Monaten Bauzeit ist es am 26. Februar soweit: In Lan- genau gibt es im Pflegeheim Sonnenhof insgesamt 99 Pflege- zimmer und 17 betreute Woh- nungen. Ein Anbau an das be- stehende Gebäude machte die Vergrößerung möglich. Von Ulrike Raab-Nicolai Sonnenhof Langenau Große Fenster, das zurückgesetzte Erdgeschoss und das flache Dach bestimmen den neuen Anbau an das Pflegeheim Sonnenhof in Langenau. FOTO: EVANGELISCHE HEIMSTIFTUNG Bauen im Land schaft für alle Ingenieure ist nicht Gegenstand des Gesetzgebungsver- fahrens“, hatte Wirtschaftsstaatsse- kretär Peter Hofelich (SPD) auf eine mündliche Anfrage aus der CDU- Fraktion im Landtag betont. Als Folge des Gesetzes verlagert sich die Zuständigkeit für die Aner- kennung von Berufsabschlüssen ausländischer Ingenieure von den Regierungspräsidien zur Ingenieur- kammer. Doch das werde am Ablauf der Verfahren nichts ändern, heißt es dort. Um einen reibungslosen Übergang nach Inkrafttreten des Gesetzes zu gewährleisten, sei man in Gesprächen mit den Regierungs- präsidien und habe sich personell auf die Zusatzaufgabe eingestellt, so eine Kammersprecherin. Bauberufsrecht Architekten und Ingenieure bekommen neue Rechtsform Wenn der Landtag, wie geplant, am 17. Februar das Gesetzespa- ket zur Änderung des Baube- rufsrechts beschließt, haben Ar- chitekten und freiberufliche Bauingenieure künftig ein neue Rechtsform, um sich unterneh- merisch zu organisieren: die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Von Jürgen Schmidt STUTTGART. „Wir haben zur Part- nerschaftsgesellschaft mit be- schränkter Berufshaftung bis zu zehn Anfragen pro Woche, und das seit rund einem Jahr“, erklärt Rein- hard Weng von der Rechtsabteilung der Architektenkammer. Denn viele Architekten sehen in der neuen Rechtsform –– kurz PartG mbG – eine für sie ideale Konstruktion. Partner haften weitgehend nicht mit Privatvermögen Anders als bei den bisher möglichen Personengesellschaften, der Gesell- schaft Bürgerlichen Rechts (GbR) und der „einfachen“ Partner- schaftsgesellschaft, haften die Part- ner bei rechtlichen Auseinanderset- zungen nicht mit ihrem Privatver- mögen. Und gegenüber der klassi- schen GmbH sind der Aufwand bei der Gründung und die kaufmänni- schen Anforderungen, etwa bei der Bilanzierung, bei der PartG mbG deutlich geringer. Dennoch ist bei der Entschei- dung für die neue Rechtsform Vor- sicht geboten, wie die Architekten- kammer betont. Denn die Gesell- schafter seien keineswegs als Privat- leute von allen Haftungsrisiken frei- gestellt. „Arbeitsrechtsstreitigkei- ten mit Mitarbeitern oder Honorar- forderungen von Subunterneh- mern schlagen weiterhin bei den Partnern als Privatpersonen auf“, erläutert Weng. Und auch für Leis- tungen, die außerhalb der obligato- rischen Berufshaftpflicht liegen, müssten die Gesellschafter mit ih- rem Privatvermögen haften. „Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte auch weiterhin eine GmbH gründen“, empfiehlt Weng deshalb. Dann müsse in Haftungs- fragen ausschließlich die Gesell- schaft als juristische Person eintre- ten. Die PartG mbG sei aber von al- len möglichen Personengesell- schaften die mit dem geringsten pri- vaten Haftungsrisiko. Für andere freie Berufe, wie Rechts- und Patentanwälte, Steuer- berater oder Wirtschaftsprüfer, gibt es die Rechtsform bereits seit zwei- einhalb Jahren. 2013 hatte der Bund die Haftungsbeschränkung ins Partnerschaftsgesellschaftsgesetz aufgenommen und das Berufsrecht für freie Berufe angepasst. Für Ar- chitekten und freie Ingenieure sind allerdings die Bundesländer zu- ständig, die nun nach und nach die PartG mbG in ihre Architekten- und Ingenieurgesetze aufnehmen. Für Ingenieure gilt nach den Plä- nen der Landesregierung die Ein- schränkung, dass mindestens einer der Partner beratender Ingenieur sein muss. Wenn sich Architekten und Ingenieure zu einer Partner- schaftsgesellschaft zusammen- schließen, gelte dies jedoch nicht, so die Architektenkammer. Während die Einführung der neuen Partner- schaftsgesellschaft in Baden-Würt- temberg weitgehend unstrittig war, gab es um die Neufassung des Inge- nieurgesetzes heftige Kontroversen. Ingenieurverein warnt vor „Verkammerung aller Ingenieure“ Hochschulen äußerten die Befürch- tung, dass künftig die Ingenieur- kammer die Deutungshoheit darü- ber habe, wer sich Ingenieur nen- nen dürfe. Und der Württembergi- sche Ingenieurverein bezeichnete die Gesetzesnovelle als Vorstufe für eine „Verkammerung“ aller Inge- nieure. Das weisen sowohl die Kam- mer wie auch das Wirtschaftsminis- terium zurück. „Die Pflichtmitglied- Architekten und freiberufliche Bauingenieure können künftig eine Rechtsform nutzen, die ihre persönliche Haftung begrenzt. FOTO: DPA Berufsabschlüsse Ausland Wie bereits in zwölf anderen Bundes- ländern soll auch in Baden-Württem- berg die Ingenieurkammer für die An- erkennung von im Ausland erworbe- nen Ingenieursabschlüssen zuständig sein. Im vergangenen Jahr gab es dazu allein im Regierungspräsidium Stutt- gart rund 400 Anfragen, doch formelle Anträge wurden im gesamten Süd- westen lediglich in 370 Fällen gestellt. Die meisten Anträge kamen von russischen Ingenieuren, auf Platz zwei lagen Migranten aus Syrien. Die Ge- bühren für ein solches Verfahren lie- gen zwischen 250 bis 600 Euro – je nach Aufwand. Eine halbe Milliarde Euro an Krediten und Beteiligungen STUTTGART. Bürgschaftsbank und Mittelständische Beteili- gungsgesellschaft Baden-Würt- temberg (MBG) haben im vergan- genen Jahr 2271 Unternehmen im Land (Vorjahr: 2242) Kredite ge- währt oder sich finanziell beteiligt. Das Kredit- und Beteiligungsvolu- men stieg nach eigenen Angaben um 13 Prozent auf 516,5 Millionen Euro (Vorjahr: 456,4 Millionen Euro). Die MBG engagierte sich mit offenen und stillen Beteiligun- gen an 118 Unternehmen mit ins- gesamt 36,2 Millionen Euro. Überdies finanzierte sie erst- mals acht junge Hightech-Unter- nehmen im Land mit Risikokapital (Venture Capital) in einem Volu- men von 2,2 Millionen Euro. Darü- ber hinaus betreut die MBG den Venture Capital Fonds BW, der 2015 drei neue Engagements ein- gegangen ist. (sta) Bund regelt Vergabe von Strom- und Gasnetzen neu BERLIN. Das Bundeskabinett hat einem Gesetzentwurf des Bundes- wirtschaftsministeriums zum Energiewirtschaftsgesetz zuge- stimmt, der das Ziel hat, die Kon- zessionsvergabe von Strom- und Gasnetzen rechtssicherer und ein- facher zu regeln. Die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen be- grüßen dies. Unklare gesetzliche Vorgaben und viele obergerichtli- che Urteile hatten in den vergan- genen Jahren zu Rechtsunsicher- heiten bei der Konzessionsverga- be geführt. Vielfach kam es zwi- schen Netzbetreibern und Kom- munen zu Streit vor Gericht. (sta) Daten und Fakten auf einen Blick Maßnahme: Anbau an das Pflegeheim Sonnenhof, Langenau Bauherr: Evangelische Heimstiftung, Stuttgart Architekt: Günter Meyer, Stuttgart Baukosten: rund 7,7 Millionen Euro Bauzeit: 7/2014 bis 2/2016 Fläche: 3664 Quadratmeter Anzahl Pflegeplätze: 39 Anzahl betreute Wohnungen: 17

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Staatsanzeiger · Freitag, 5. Februar 2016 · Nr. 4 Wirtschaft 15

Evangelische Heimstiftung erweitertPflegeheim für rund 7,7 Millionen EuroViergeschossiger Anbau bietet auch für die Gemeinde einen Veranstaltungsraum

LANGENAU. Das AltenpflegeheimSonnenhof Langenau (Alb-Donau-Kreis), in dem es auch betreute Al-tenwohnungen gibt, wurde erwei-tert. Bauherr des Anbaus ist dieEvangelische Heimstiftung mit Sitzin Stuttgart. Der diakonische Trägerinvestierte rund 7,7 Millionen Euroin freier Finanzierung. Das Erweite-rungsgebäude wurde an einen Flü-gel der Einrichtung im Zentrum derrund 14 700 Einwohner zählendenStadt angebaut.

Arztpraxis und Ergotherapiesind im Neubau untergebracht

„Es wird kein neuer Wohnbereichgeschaffen werden. Die Wohnberei-che werden erweitert“, erläutertFrieda Freudenthaler in ihrem Kon-zept zum Pflegeheim. Die bestehen-den Doppelzimmer im Altbau wur-

den in behagliche Einzelzimmer mitjeweils eigenem Bad umgewandelt.Durch die Reduzierung der Doppel-zimmer sind die Wohnbereiche ef-fektiv um 25 Pflegebetten erweitert.

Das Pflegeheim hat im Anbau aufvier Ebenen 39 Pflegeplätze, zwölfbetreute Wohnungen, eine Arztpra-xis mit einer Allgemeinmedizinerinund eine Ergotherapie-Praxis. Ge-meinsam mit dem bisherigenRaumangebot, das gemäß neuer Ge-setzeslage noch von Doppelzimmerauf Einzelzimmer umgestellt wird,stehen schließlich im Sonnenhof 99Pflegezimmer und 17 betreute Woh-nungen bereit.

Im zweiten Obergeschoss ist einePflegewohngruppe mit 15 Einbett-zimmern eingerichtet. Alle Einzel-zimmer haben eine Wohnfläche vonrund 18 Quadratmetern, ohne Nass-raumzelle, die jeweils dazugehört.

Außerdem gibt es auf dieser Etagenoch zwei betreute Seniorenwoh-nungen mit eigenem Zugang undein Gastzimmer.Zwei Pflegewohn-gruppen mit je zwölf Einbettzim-mern füllen das erste Obergeschoss.

Anbau ist stufenlos mit dembestehenden Gebäude verbunden

Im Erdgeschoss haben die Planer,das Architekturbüro Günter Meyeraus Stuttgart, zusätzliche Büroräu-me, einen Besprechungs- sowie ei-nen Veranstaltungsraum mit Foyerund eigenem Zugang eingerichtet.Zu ebener Erde befinden sich nochacht betreute Wohnungen mit eige-nem Zugang und teilweise eigenerTerrasse. Im Gartengeschoss sindeine Ladenfläche, eine Wohnung,die Tiefgarage mit 13 Stellplätzen,Abstellräume, Personalumkleiden,

Wasch-Trockenraum sowie derTechnikraum eingeplant.Nicht nur die Bewohner und das Per-sonal des Sonnenhofs profitierenvom neuen Veranstaltungsraum imErdgeschoss. Laut Freudenthalerwar der bisherige Veranstaltungs-und Mehrzweckraum nicht mehrausreichend für Feste, Feiern undGottesdienste. Mit dem Anbau kom-men weitere Bewohner hinzu. Derneue Raum soll das Platzproblem lö-sen und auch die Möglichkeit bieten,der Gemeinde zur Verfügung zu ste-hen und von Vereinen oder anderenGruppen gemietet zu werden.

Die Architekten haben den Anbaustufenlos in allen Etagen mit dembestehenden Gebäude verbunden.Er ist in Massivbauweise mit tragen-den Stahlbetonwänden, -stützen,und –decken errichtet, die Fassademit Faserzementplatten verkleidetund verputzt. Grundlage der Pla-nung waren beim Wärmeschutz dieAnforderungen der gültigen Enegie-einsparverordnung EnEV 2009.

Aufseiten der EvangelischenHeimstiftung ist man zufrieden:„Der Anbau wird wunderschön undwir sind sehr froh, dass mit demNeuen eine gute Ergänzung zumAltbewährten mitten im Herzen derStadt Langenau geschaffen wird“,sagte Freudenthaler beim Richtfestim Mai 2015.

Nach 19 Monaten Bauzeit ist esam 26. Februar soweit: In Lan-genau gibt es im PflegeheimSonnenhof insgesamt 99 Pflege-zimmer und 17 betreute Woh-nungen. Ein Anbau an das be-stehende Gebäude machte dieVergrößerung möglich.

Von Ulrike Raab-Nicolai

Sonnenhof Langenau

Große Fenster, das zurückgesetzte Erdgeschoss und das flache Dach bestimmen den neuenAnbau an das Pflegeheim Sonnenhof in Langenau. FOTO: EVANGELISCHE HEIMSTIFTUNG

Bauen im Land

schaft für alle Ingenieure ist nichtGegenstand des Gesetzgebungsver-fahrens“, hatte Wirtschaftsstaatsse-kretär Peter Hofelich (SPD) auf einemündliche Anfrage aus der CDU-Fraktion im Landtag betont.

Als Folge des Gesetzes verlagertsich die Zuständigkeit für die Aner-kennung von Berufsabschlüssenausländischer Ingenieure von denRegierungspräsidien zur Ingenieur-kammer. Doch das werde am Ablaufder Verfahren nichts ändern, heißtes dort. Um einen reibungslosenÜbergang nach Inkrafttreten desGesetzes zu gewährleisten, sei manin Gesprächen mit den Regierungs-präsidien und habe sich personellauf die Zusatzaufgabe eingestellt, soeine Kammersprecherin.

Bauberufsrecht Architekten und Ingenieurebekommen neue Rechtsform

Wenn der Landtag, wie geplant,am 17. Februar das Gesetzespa-ket zur Änderung des Baube-rufsrechts beschließt, haben Ar-chitekten und freiberuflicheBauingenieure künftig ein neueRechtsform, um sich unterneh-merisch zu organisieren: diePartnerschaftsgesellschaft mitbeschränkter Berufshaftung.

Von Jürgen Schmidt

STUTTGART. „Wir haben zur Part-nerschaftsgesellschaft mit be-schränkter Berufshaftung bis zuzehn Anfragen pro Woche, und dasseit rund einem Jahr“, erklärt Rein-hard Weng von der Rechtsabteilungder Architektenkammer. Denn vieleArchitekten sehen in der neuenRechtsform –– kurz PartG mbG –eine für sie ideale Konstruktion.

Partner haften weitgehend nichtmit Privatvermögen

Anders als bei den bisher möglichenPersonengesellschaften, der Gesell-schaft Bürgerlichen Rechts (GbR)und der „einfachen“ Partner-schaftsgesellschaft, haften die Part-ner bei rechtlichen Auseinanderset-zungen nicht mit ihrem Privatver-mögen. Und gegenüber der klassi-schen GmbH sind der Aufwand beider Gründung und die kaufmänni-schen Anforderungen, etwa bei derBilanzierung, bei der PartG mbGdeutlich geringer.

Dennoch ist bei der Entschei-dung für die neue Rechtsform Vor-sicht geboten, wie die Architekten-

kammer betont. Denn die Gesell-schafter seien keineswegs als Privat-leute von allen Haftungsrisiken frei-gestellt. „Arbeitsrechtsstreitigkei-ten mit Mitarbeitern oder Honorar-forderungen von Subunterneh-mern schlagen weiterhin bei denPartnern als Privatpersonen auf“,erläutert Weng. Und auch für Leis-tungen, die außerhalb der obligato-rischen Berufshaftpflicht liegen,müssten die Gesellschafter mit ih-rem Privatvermögen haften.

„Wer auf Nummer sicher gehenwill, sollte auch weiterhin eineGmbH gründen“, empfiehlt Wengdeshalb. Dann müsse in Haftungs-fragen ausschließlich die Gesell-schaft als juristische Person eintre-ten. Die PartG mbG sei aber von al-len möglichen Personengesell-schaften die mit dem geringsten pri-vaten Haftungsrisiko.

Für andere freie Berufe, wieRechts- und Patentanwälte, Steuer-berater oder Wirtschaftsprüfer, gibtes die Rechtsform bereits seit zwei-einhalb Jahren. 2013 hatte der Bunddie Haftungsbeschränkung insPartnerschaftsgesellschaftsgesetzaufgenommen und das Berufsrechtfür freie Berufe angepasst. Für Ar-chitekten und freie Ingenieure sindallerdings die Bundesländer zu-ständig, die nun nach und nach diePartG mbG in ihre Architekten- undIngenieurgesetze aufnehmen.

Für Ingenieure gilt nach den Plä-nen der Landesregierung die Ein-schränkung, dass mindestens einerder Partner beratender Ingenieursein muss. Wenn sich Architektenund Ingenieure zu einer Partner-schaftsgesellschaft zusammen-schließen, gelte dies jedoch nicht, sodie Architektenkammer. Während

die Einführung der neuen Partner-schaftsgesellschaft in Baden-Würt-temberg weitgehend unstrittig war,gab es um die Neufassung des Inge-nieurgesetzes heftige Kontroversen.

Ingenieurverein warnt vor„Verkammerung aller Ingenieure“

Hochschulen äußerten die Befürch-tung, dass künftig die Ingenieur-kammer die Deutungshoheit darü-ber habe, wer sich Ingenieur nen-nen dürfe. Und der Württembergi-sche Ingenieurverein bezeichnetedie Gesetzesnovelle als Vorstufe füreine „Verkammerung“ aller Inge-nieure. Das weisen sowohl die Kam-mer wie auch das Wirtschaftsminis-terium zurück. „Die Pflichtmitglied-

Architekten und freiberufliche Bauingenieure können künftig eine Rechtsform nutzen, die ihre persönliche Haftung begrenzt. FOTO: DPA

Berufsabschlüsse Ausland

Wie bereits in zwölf anderen Bundes-ländern soll auch in Baden-Württem-berg die Ingenieurkammer für die An-erkennung von im Ausland erworbe-nen Ingenieursabschlüssen zuständigsein. Im vergangenen Jahr gab es dazuallein im Regierungspräsidium Stutt-gart rund 400 Anfragen, doch formelleAnträge wurden im gesamten Süd-westen lediglich in 370 Fällen gestellt.

Die meisten Anträge kamen vonrussischen Ingenieuren, auf Platz zweilagen Migranten aus Syrien. Die Ge-bühren für ein solches Verfahren lie-gen zwischen 250 bis 600 Euro – jenach Aufwand.

Eine halbe MilliardeEuro an Kreditenund BeteiligungenSTUTTGART. Bürgschaftsbankund Mittelständische Beteili-gungsgesellschaft Baden-Würt-temberg (MBG) haben im vergan-genen Jahr 2271 Unternehmen imLand (Vorjahr: 2242) Kredite ge-währt oder sich finanziell beteiligt.Das Kredit- und Beteiligungsvolu-men stieg nach eigenen Angabenum 13 Prozent auf 516,5 MillionenEuro (Vorjahr: 456,4 MillionenEuro). Die MBG engagierte sichmit offenen und stillen Beteiligun-gen an 118 Unternehmen mit ins-gesamt 36,2 Millionen Euro.

Überdies finanzierte sie erst-mals acht junge Hightech-Unter-nehmen im Land mit Risikokapital(Venture Capital) in einem Volu-men von 2,2 Millionen Euro. Darü-ber hinaus betreut die MBG denVenture Capital Fonds BW, der2015 drei neue Engagements ein-gegangen ist. (sta)

Bund regeltVergabe von Strom-und Gasnetzen neuBERLIN. Das Bundeskabinett hateinem Gesetzentwurf des Bundes-wirtschaftsministeriums zumEnergiewirtschaftsgesetz zuge-stimmt, der das Ziel hat, die Kon-zessionsvergabe von Strom- undGasnetzen rechtssicherer und ein-facher zu regeln. Die kommunalenSpitzenverbände und der Verbandkommunaler Unternehmen be-grüßen dies. Unklare gesetzlicheVorgaben und viele obergerichtli-che Urteile hatten in den vergan-genen Jahren zu Rechtsunsicher-heiten bei der Konzessionsverga-be geführt. Vielfach kam es zwi-schen Netzbetreibern und Kom-munen zu Streit vor Gericht. (sta)

Daten und Fakten auf einen Blick

Maßnahme:Anbau an das Pflegeheim Sonnenhof,LangenauBauherr:Evangelische Heimstiftung, StuttgartArchitekt:Günter Meyer, StuttgartBaukosten:

rund 7,7 Millionen EuroBauzeit:7/2014 bis 2/2016Fläche:3664 QuadratmeterAnzahl Pflegeplätze:39Anzahl betreute Wohnungen: 17