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Sie sind hier: Home » Architektenhonorar HOME IDEEN KURIOSES WOHNEN ARCHITEKTUR FERTIGHAUS PASSIVHAUS BAUFORUM Architektenhonorar Wieviel darf ein Arc Ugurhan Betin / iSto Sind Architekten wirklich sauteuer? Kassieren Architekten soviel wie nur irgendwie möglich? Oder gibt es für das Architektenhonorar Regelungen? Das Architektenhonorar ist ein gesetzlich geregelter Anspruch des Architekten auf Entlohnung seiner Leistungen für Planungs-, Ausschreibungs- und Bauleitungsaufgaben. Es ist ausschliesslich durch die Bauleute zu entrichten. Der Architekt erhält keinerlei Vergütungen durch die beteiligten Handwerker und Unternehmer! Aber wie setzt sich das Architektenhonorar zusammen und wie können sie Geld sparen? Das Architektenhonorar bemisst sich gemäss Honorarordnung für Architekten HOA nach den Nettoherstellkosten des Objektes und dem Schwierigkeitsgrad des Bauwerks und ist in aufgeteilt. 1 0 Share Page 1 of 6 Architektenhonorar Geld sparen Architekten Honorar | MEIN BAU 02.09.2013 http://mein-bau.com/424/architektenhonorar/

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BAUFORUM

Architektenhonorar

Wieviel darf ein Architekt

Ugurhan Betin / iStockphoto)

Sind Architekten wirklich sauteuer?

Kassieren Architekten soviel wie nur irgendwie möglich?

Oder gibt es für das Architektenhonorar Regelungen?

Das Architektenhonorar ist ein

gesetzlich geregelter Anspruch des

Architekten auf Entlohnung seiner

Leistungen für Planungs-,

Ausschreibungs- und

Bauleitungsaufgaben.

Es ist ausschliesslich durch die Bauleute

zu entrichten. Der Architekt erhält

keinerlei Vergütungen durch die

beteiligten Handwerker und

Unternehmer!

Aber wie setzt sich das

Architektenhonorar zusammen und wie

können sie Geld sparen?

Das Architektenhonorar bemisst sich

gemäss Honorarordnung für Architekten

HOA nach den Nettoherstellkosten des

Objektes und dem Schwierigkeitsgrad des Bauwerks und ist in

aufgeteilt.

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Nettoherstellkosten

Die Herstellungskosten, die für die Berechnung des Architektenhonorars verwendet

werden, umfassen alle Kosten (ohne MWST) die zur Fertigstellung des Bauwerkes

aufzuwenden sind.

Nicht in den Herstellkosten enthalten sind:

Kosten für Innenraumgestaltung und Möblierung■

Kosten des Grunderwerbes bzw. der Grunderschliessung■

Honorare und Nebenkosten der Ziviltechniker und sonstiger fachlich Beteiligter (Sonderfachleute)

Die Herstellungskosten werden (z.B. nach ÖNORM B 1801-1) geschätzt oder

aufgrund der Schlussrechnungen festgestellt.

Übernimmt der Bauherr selbst Leistungen oder Arbeiten zur Bauherstellung, so ist

deren ortsüblicher Wert in die Ermittlung der Herstellungskosten einzubeziehen.

Schwierigkeitsgrad des Bauwerkes

Der Schwierigkeitsgrad eines Bauwerkes hat Einfluss auf die Höhe der Prozentsätze,

die für die Berechnung des Architektenhonorars verwendet werden. Je schwieriger

eine Bauaufgabe, desto höher der Prozentsatz. Grundsätzlich gibt es 10 verschiedene

Schwierigkeitsgrade von Bauwerken.

Für den privaten Bauherren ist normalerweise Schwierigkeitsgrad 4 anzusetzen, der

folgendermassen definiert wird: "… normale Hochbauten, wie Siedlungshäuser,

Bauten für gewerbliche Zwecke einfacher Anordnung und Konstruktion u. dgl."

Gesamthonorar

Die angeführte Tabelle gibt an, welcher Prozentsatz der Nettoherstellkosten als

Architektenhonorar verrechnet werden darf. Grundlage für die Tabelle sind Bauwerke

mit Schwierigkeitsgrad 4.

Es gilt der Grundsatz: Je teurer das Haus, desto niedriger (verhältnismäßig) das

Architektenhonorar!

Herstellkosten in Euro Prozentsatz d. Architektenhonorars

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50.000 10,16%

60.000 9,81%

70.000 9,52%

80.000 9,29%

90.000 9,09%

100.000 8,92%

200.000 7,93%

300.000 7,45%

400.000 7,15%

500.000 6,93%

600.000 6,77%

Berechnungsbeispiel

+ 485.000.- … Gesamtausgaben

– 133 .000.- … Grunderwerb, Vermessung, Erschliessun

– 12.500.- … Honorare für Baukoordination und örtliche Bauaufsicht

– 73.000.- … Innenausbau durch Tischler, mobile Einrichtung, Teppiche, Vorhänge,

Möbel

+ 266.500.- … Zwischensumme

– 53.300.- … MWST

+ 213.200.- … Nettoherstellkosten

7,88% … Prozentsatz für die Ermittlung des Architektenhonorars

+ 16.800.- … Architektenhonorar (Netto)

+ 3360.- … 20% MWST

+ 20160.- … Architektenhonorar gemäss HOA

Bewertung der Teilleistungen

Die Teilleistungen innerhalb der Gesamtleistung sind gemäß HOA folgendermassen

zu bewerten:

Vorentwurf mit 13%■

Entwurf mit 17%■

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Einreichung mit 10%■

Ausführungsplanung mit 33%■

Kostenermittlungsgrundlagen mit 12%■

künstlerische Leitung mit 5%■

technische Oberleitung mit 5%■

geschäftliche Oberleitung mit 5%■

Umfang der Teilleistungen

Vorentwurf

Entwicklung grundsätzlicher Lösungsvorschläge■

konzeptionelle Skizzen zum vorgegebenen Raum- und Funktionsprogramm im Maßstab 1:200

Kostenschätzung■

Entwurf

Pläne im Maßstab 1:100 nach dem vom Bauherrn genehmigten Vorentwurf■

Einreichung

die für die baubehördliche Bewilligung notwendigen Zeichnungen und Erhebungen auf Basis des Entwurfes

Kostenberechnungsgrundlagen

Aufstellung der Leistungsverzeichnisse und Massenberechnungen■

Ausführungs- und Detailzeichnungen

Baureife Durcharbeitung der Pläne für die einzelnen Handwerker im Maßstab1 : 50

Erstellung der erforderlichen Beschreibungen für die Ausführenden Handwerker

künstlerische Leitung der Bauausführung

Überwachung der Bauherstellung hinsichtlich des Entwurfes■

Abklärung von gestalterischen Einzelheiten während der Bauphase ■

Technische Oberleitung der Bauausführung

Überwachung der Bauherstellung hinsichtlich Termintreue und technischer Ausführung aller Gewerke

Abklärung von technischen und organisatorischen Einzelheiten während der Bauphase

Geschäftliche Oberleitung der Bauausführung

Erstellung von Ausschreibungsunterlagen■

einholen und prüfen von Angeboten■

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Kostenüberwachung während der Umsetzungphase■

Überwachung aller Zahlungen ■

Praktische Formen der Abrechnung

Pauschalhonorar

Das Pauschalhonorar orientiert sich an der oben beschriebene Berechnungsart, und

wird aufgrund des Kostenvoranschlages pauschal vereinbart. Es bleibt den beiden

Verhandlungspartnern überlassen, wie stark das Honorar von der HOA abweicht.

Bauleute mit Verhandlungsgeschick können hier u. U. viel Geld sparen!

Im privaten Wohbau ist dies die häufigste Abrechnungsart!

Architektenhonorar nach tatsächlich entstandenen Kosten

Das Architektenhonorar orientiert sich an der oben beschriebene Berechnungsart, und

wird aufgrund der tatsächlich entstandenen Kosten gemäss Endabrechung festgelegt.

Dies ist für private Bauleute in der Regel unpraktisch, da die Kosten für den

Architekten nicht im Voraus bekannt sind.

Architektenhonorar nach Zeitaufwand

Selbstverständlich kann der Architekt auch nach tatsächlich erbrachter Studenleistung

gemäss einem vorher vereinbarten Stundensatz entlohnt werden. Dies ist für private

Bauleute in der Regel unpraktisch, da das Architektenhonorar nicht im Voraus

bekannt ist.

Verfasst von Stefan Oberhauser

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Schlagwörter Architekt, Architektenhonorar, Honorar Architekt

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HOAI Leistungsphasen

Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten- und Ing enieurleistungen

Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine preisrechtliche Verordnung der Bundesregierung. Der Anwendungsbereich der Honorarordnung wird in § 1 HOAI beschrieben: Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Berechnung d er Entgelte für die Leistungen der Architekten und Ingenieure (Auftragnehmer), soweit sie durch L eistungsbilder oder andere Bestimmungen dieser Verordnung er fasst werden.

Die HOAI legt fest, wie ein Architektenhonorar zu ermitteln ist und schreibt in Honorartabellen die Preisgrenzen (Vorgabe von Mindest- und Höchstsätzen) für Architektenleistungen vor. Die HOAI ist eine bundesweit geltende Preisverordnung, die die Bundesregierung auf der Grundlage eines Artikelgesetzes erlassen hat. Kammermitglieder sind darüber hinaus aufgrund ihres Standesrechtes - der Berufsordnung - dazu verpflichtet, die HOAI anzuwenden.

Leistungsphasen der HOAI

In §15 der HOAI werden die Leistungen des Architekten/Ingenieurs in neun Phasen detailliert beschrieben

1. Grundlagenermittlung2. Vorplanung3. Entwurfsplanung4. Genehmigungsplanung5. Ausführungsplanung, Werkplanung6. Vorbereitung der Vergabe7. Mitwirkung bei der Vergabe8. Objektüberwachung9. Objektbetreuung und Dokumentation

Alles zusammen ergibt 100% der Architektenleistung.

Architektenhonorare werden nicht frei ausgehandelt, sondern sind gesetzlich geregelt. Der Architekt bietet seine Leistungen nicht im Preis-, sondern im Qualitätswettbewerb an. Daher auch die berufsrechtliche Einschränkung der Werbung: Der Architekt wirbt mit seiner Leistung .

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure setzt die Höhe des Honorars nach dem Umfang der Leistung, den anrechenbaren Baukosten und der Schwierigkeit der Bauaufgabe fest.

Umfang der LeistungDie oben genannten Leistungsphasen sind in Umfang und Leistung durch die Honorarordnung klar festgelegt.

Anrechenbare BaukostenDie anrechenbaren Nettobaukosten beinhalten die reinen Bau- und Ausbaukosten, nicht aber zum Beispiel den Grundstückspreis und die Erschließungskosten. Hieraus ergibt sich die Höhe des Architektenhonorars.

Schwierigkeit der BauaufgabeDie Schwierigkeit der Bauaufgabe wird in fünf Honorarzonen berücksichtigt.

Leistungsphase 1, die Grundlagenermittlung (3%)

Grundleistungen Besondere Leistungen

Klären der Aufgabenstellung Beratung zum gesamten Leistungsbedarf Formulierung von Entscheidungshilfen für die

Bestandsaufnahme Standortanalyse

Die Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern erklärt:… dass wir mit Hotline und Support sehr zufrieden sind. Es wurden immer schnell und kompetent Lösungen gefunden. …

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Grundleistungen Besondere Leistungen

Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter Zusammenfassung der Ergebnisse

Aufstellung eines Raum- und Funktionsprogramms Prüfen der Umwelterheblichkeit und der Umweltverträglichkeit

Leistungsphase 2, die Vorplanung (7%)

Grundleistungen Besondere Leistungen

Grundlagenanalyse Abstimmung der Zielvorstellungen Erarbeitung eines Planungskonzepts einschl. Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, z. B. versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter Klärung und Erläuterung von Städtebau, Gestaltung, Ökologie, Ökonomie in Erstellung und Nutzung Verhandlungen mit den behörden zur Sicherung der Genehmigungsfähigkeit Kostenschätzung

Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten nach Grundsätzlich verschiedenen Anforderungen Finanzierungsplanung, Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse Mitwirken bei der Kreditbeschaffung Durchführen der Bauvoranfrage Anfertigen von Perspektiven, Muster, Modelle Aufstellung der Zeit- und Organisationsplanung Gebäude- und Bauteiloptimierung zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie der Schadstoffemissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien

Leistungsphase 3, die Entwurfsplanung (11%)

Grundleistungen Besondere Leistungen

Bearbeiten des Planungskonzeptes Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit Kostenberechnung und Kostenkontrolle

System- und Integrationsplanung Analyse von Alternativen/Varianten mit Kostenuntersuchung -(optimierung) Wirtschaftlichkeitsberechnung Kostenberechnung durch aufstellen von Mengengerüsten oder Bauelementkatalog

Leistungsphase 4, die Genehmigungsplanung(6%)

Grundleistungen Besondere Leistungen

Erarbeiten der Vorlagen der erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschl. der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen Einreichen des Baugesuches Begleitung des Genehmigungsverfahrens

Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung Erarbeitung von Unterlagen für besondere Prüfverfahren Unterstützung des Bauherrn in Widerspruch- oder Klageverfahren Ändern der Genehmigungsunterlagen

Leistungsphase 5, die Ausführungsplanung (25%)

Grundleistungen Besondere Leistungen

Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 Ausführungspläne Detail- und Konstruktionszeichnungen Einarbeiten von Fachplanungen

Detaillierte Objektbeschreibung als Raumbuch Detailmodelle Prüfen und anerkennen von Plänen Dritter

Leistungsphase 6, Die Vorbereitung der Vergabe (10%)

Grundleistungen Besondere Leistungen

Massenermittlung als Grundlage für Leistungsbeschreibungen Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen Abstimmen und koordinieren der Leistungsbeschreibungen aller Gewerke

Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm unter Bezug auf Raumbuch Kostenübersichten mit Auswertung der Beiträge an der Planung fachlich beteiligter

Leistungsphase 7, Mitwirkung bei der Vergabe (4%)

Grundleistungen Besondere Leistungen

Einholen, prüfen und auswerten der Angebote, aufstellen eines Preisspiegels Verhandlung mit Bietern und Mitwirken bei der Auftragserteilung Kostenanschlag und Kostenkontrolle

Prüfen und werten von Angeboten und Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen

Leistungsphase 8, die Objektüberwachung (31%)

Grundleistungen Besondere Leistungen

Überwachen und koordinieren der Ausführung Aufstellen und fortschreiben eines Zeitplanes, führen eines Bautagebuches

Aufstellen, überwachen und fortschreiben von Zahlungsplänen und differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen

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Haben Sie Fragen zu unserer Software? Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Zum Kontakt

Grundleistungen Besondere Leistungen

Abnahme der Bauleistung, Feststellung von Mängeln und Überwachen der Beseitigung Rechnungsprüfung und Kostenfeststellung, Kostenkontrolle Organisation behördlicher Abnahmen Übergabe des Objekts Auflisten der Gewährleistungsfristen

Über die Grundleistung hinausgehende Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter

Leistungsphase 9, die Objektbetreuung und Dokumentation (3%)

Grundleistungen Besondere Leistungen

Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen Zusammenstellung der zeichnerischen und textlichen Unterlagen

Aufstellen von Bestandspläne, Ausrüstungs- und Inventarverzeichnisse, Wartungsanweisungen Objektbeobachtung und -verwaltung, überwachen der Wartungs- und Pflegeleistungen Baubegehungen nach Übergabe Aufbereiten des Zahlenmaterials für eine Objektdatei Ermittlung und Kostenfeststellung zu Kostenrichtwerten Überprüfen der Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse

Zusammenfassung

Die Höhe des Architektenhonorars wird ermittelt:

1. aus der durch den Architekten ausgeführten Leistung gemäss den in der Tabelle dargestellten Leistungsphasen2. in Bezug auf die anrechenbaren Nettobaukosten (Summe der Bau- und Ausbaukosten)3. aus der Schwierigkeit der Bauaufgabe (hierbei gibt es eine feste Einteilung nach Gebäudearten, deren Ausstattungs- und Bauschwierigkeit) gemäß den fünf Honorarzonen nach HOAI)

Die für die Ermittlung des Architektenhonorars anrechenbaren Kosten sind die Nettobaukosten für das Bauwerk.

Beispiel Honorarberechnung

Beispielrechnung für ein Gebäude mit anrechenbaren Kosten von €150.000 in der Honorarzone III, mitte.

Anrechenbare Kosten

Leistungsphase 1-4 €150.000 Kostenschätzung

Leistungsphase 5-7 €150.000 Kostenberechnung

Leistungsphase 8-9 €150.000 Kostenanschlag

Honorarzone (gem. §11, 12 HOAI) III, mitte

für Lp 1-4 (27%) Kostenschätzung €5.048,46

für Lp 5-7 (39%) Kostenberechnung €7.292.22

für Lp 8-9 (34%) Kostenanschlag €6.357,32

Architektenhonorar (Interpolation gem. §5a HOAI) €18.698,00

Bedeutung der HOAI

Die Tätigkeit des freischaffenden Architekten ist keine gewerbliche Tätigkeit. Ein freischaffender Architekt übt ebenso wie ein Arzt oder Rechtsanwalt einen Freien Beruf aus. Eines der Wesensmerkmale des Freien Berufes ist die Art der Beziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer - es ist ein besonderes Vertrauensverhältnis. Der freischaffende Architekt ist dazu verpflichtet, die Interessen des Bauherrn gegenüber den am Bau Beteiligten bestmöglich zu vertreten und ihn in seinen Entscheidungen im Hinblick auf gestalterische, technische, wirtschaftliche, und rechtliche Fragen zu beraten.

Honorarordnungen haben zum Ziel, wirtschaftliche Abhängigkeiten des Auftragnehmers vom Auftraggeber zu vermeiden und den Auftragnehmer von der Notwendigkeit des Feilschens um sein Honorar zu befreien. Honorarordnungen sollen den Vertragspartnern Transparenz und Rechtssicherheit bieten.

Wichtig: Gesetze und Verordnungen unterliegen naturgemäß gewissen Änderungsprozessen, deshalb sind diese - insofern sie hier genannt werden - unbedingt in aktuell gültiger Form und im originalen Wortlaut heranzuziehen. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Es kann keine Gewähr auf Aktualität und Vollständigkeit gegeben werden.

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