architektenhonorar_HOAI.pdf
Transcript of architektenhonorar_HOAI.pdf
Sie sind hier: Home » Architektenhonorar
HOME IDEEN KURIOSES WOHNEN ARCHITEKTUR FERTIGHAUS PASSIVHAUS
BAUFORUM
Architektenhonorar
Wieviel darf ein Architekt
Ugurhan Betin / iStockphoto)
Sind Architekten wirklich sauteuer?
Kassieren Architekten soviel wie nur irgendwie möglich?
Oder gibt es für das Architektenhonorar Regelungen?
Das Architektenhonorar ist ein
gesetzlich geregelter Anspruch des
Architekten auf Entlohnung seiner
Leistungen für Planungs-,
Ausschreibungs- und
Bauleitungsaufgaben.
Es ist ausschliesslich durch die Bauleute
zu entrichten. Der Architekt erhält
keinerlei Vergütungen durch die
beteiligten Handwerker und
Unternehmer!
Aber wie setzt sich das
Architektenhonorar zusammen und wie
können sie Geld sparen?
Das Architektenhonorar bemisst sich
gemäss Honorarordnung für Architekten
HOA nach den Nettoherstellkosten des
Objektes und dem Schwierigkeitsgrad des Bauwerks und ist in
aufgeteilt.
1
0
Share
Page 1 of 6Architektenhonorar Geld sparen Architekten Honorar | MEIN BAU
02.09.2013http://mein-bau.com/424/architektenhonorar/
Nettoherstellkosten
Die Herstellungskosten, die für die Berechnung des Architektenhonorars verwendet
werden, umfassen alle Kosten (ohne MWST) die zur Fertigstellung des Bauwerkes
aufzuwenden sind.
Nicht in den Herstellkosten enthalten sind:
Kosten für Innenraumgestaltung und Möblierung■
Kosten des Grunderwerbes bzw. der Grunderschliessung■
Honorare und Nebenkosten der Ziviltechniker und sonstiger fachlich Beteiligter (Sonderfachleute)
■
Die Herstellungskosten werden (z.B. nach ÖNORM B 1801-1) geschätzt oder
aufgrund der Schlussrechnungen festgestellt.
Übernimmt der Bauherr selbst Leistungen oder Arbeiten zur Bauherstellung, so ist
deren ortsüblicher Wert in die Ermittlung der Herstellungskosten einzubeziehen.
Schwierigkeitsgrad des Bauwerkes
Der Schwierigkeitsgrad eines Bauwerkes hat Einfluss auf die Höhe der Prozentsätze,
die für die Berechnung des Architektenhonorars verwendet werden. Je schwieriger
eine Bauaufgabe, desto höher der Prozentsatz. Grundsätzlich gibt es 10 verschiedene
Schwierigkeitsgrade von Bauwerken.
Für den privaten Bauherren ist normalerweise Schwierigkeitsgrad 4 anzusetzen, der
folgendermassen definiert wird: "… normale Hochbauten, wie Siedlungshäuser,
Bauten für gewerbliche Zwecke einfacher Anordnung und Konstruktion u. dgl."
Gesamthonorar
Die angeführte Tabelle gibt an, welcher Prozentsatz der Nettoherstellkosten als
Architektenhonorar verrechnet werden darf. Grundlage für die Tabelle sind Bauwerke
mit Schwierigkeitsgrad 4.
Es gilt der Grundsatz: Je teurer das Haus, desto niedriger (verhältnismäßig) das
Architektenhonorar!
Herstellkosten in Euro Prozentsatz d. Architektenhonorars
Page 2 of 6Architektenhonorar Geld sparen Architekten Honorar | MEIN BAU
02.09.2013http://mein-bau.com/424/architektenhonorar/
50.000 10,16%
60.000 9,81%
70.000 9,52%
80.000 9,29%
90.000 9,09%
100.000 8,92%
200.000 7,93%
300.000 7,45%
400.000 7,15%
500.000 6,93%
600.000 6,77%
Berechnungsbeispiel
+ 485.000.- … Gesamtausgaben
– 133 .000.- … Grunderwerb, Vermessung, Erschliessun
– 12.500.- … Honorare für Baukoordination und örtliche Bauaufsicht
– 73.000.- … Innenausbau durch Tischler, mobile Einrichtung, Teppiche, Vorhänge,
Möbel
+ 266.500.- … Zwischensumme
– 53.300.- … MWST
+ 213.200.- … Nettoherstellkosten
7,88% … Prozentsatz für die Ermittlung des Architektenhonorars
+ 16.800.- … Architektenhonorar (Netto)
+ 3360.- … 20% MWST
+ 20160.- … Architektenhonorar gemäss HOA
Bewertung der Teilleistungen
Die Teilleistungen innerhalb der Gesamtleistung sind gemäß HOA folgendermassen
zu bewerten:
Vorentwurf mit 13%■
Entwurf mit 17%■
Page 3 of 6Architektenhonorar Geld sparen Architekten Honorar | MEIN BAU
02.09.2013http://mein-bau.com/424/architektenhonorar/
Einreichung mit 10%■
Ausführungsplanung mit 33%■
Kostenermittlungsgrundlagen mit 12%■
künstlerische Leitung mit 5%■
technische Oberleitung mit 5%■
geschäftliche Oberleitung mit 5%■
Umfang der Teilleistungen
Vorentwurf
Entwicklung grundsätzlicher Lösungsvorschläge■
konzeptionelle Skizzen zum vorgegebenen Raum- und Funktionsprogramm im Maßstab 1:200
■
Kostenschätzung■
Entwurf
Pläne im Maßstab 1:100 nach dem vom Bauherrn genehmigten Vorentwurf■
Einreichung
die für die baubehördliche Bewilligung notwendigen Zeichnungen und Erhebungen auf Basis des Entwurfes
■
Kostenberechnungsgrundlagen
Aufstellung der Leistungsverzeichnisse und Massenberechnungen■
Ausführungs- und Detailzeichnungen
Baureife Durcharbeitung der Pläne für die einzelnen Handwerker im Maßstab1 : 50
■
Erstellung der erforderlichen Beschreibungen für die Ausführenden Handwerker
■
künstlerische Leitung der Bauausführung
Überwachung der Bauherstellung hinsichtlich des Entwurfes■
Abklärung von gestalterischen Einzelheiten während der Bauphase ■
Technische Oberleitung der Bauausführung
Überwachung der Bauherstellung hinsichtlich Termintreue und technischer Ausführung aller Gewerke
■
Abklärung von technischen und organisatorischen Einzelheiten während der Bauphase
■
Geschäftliche Oberleitung der Bauausführung
Erstellung von Ausschreibungsunterlagen■
einholen und prüfen von Angeboten■
Page 4 of 6Architektenhonorar Geld sparen Architekten Honorar | MEIN BAU
02.09.2013http://mein-bau.com/424/architektenhonorar/
« Dach und Fassade aus Titanzink Bauversicherung Übersicht
Kommentar schreiben
You must be logged in to post a comment.
Folgen sie uns auf Twitter.Werden sie Fan auf Facebook.
Abonnieren sie unseren RSS feed.Abonnieren sie unseren Atom feed.
Kostenüberwachung während der Umsetzungphase■
Überwachung aller Zahlungen ■
Praktische Formen der Abrechnung
Pauschalhonorar
Das Pauschalhonorar orientiert sich an der oben beschriebene Berechnungsart, und
wird aufgrund des Kostenvoranschlages pauschal vereinbart. Es bleibt den beiden
Verhandlungspartnern überlassen, wie stark das Honorar von der HOA abweicht.
Bauleute mit Verhandlungsgeschick können hier u. U. viel Geld sparen!
Im privaten Wohbau ist dies die häufigste Abrechnungsart!
Architektenhonorar nach tatsächlich entstandenen Kosten
Das Architektenhonorar orientiert sich an der oben beschriebene Berechnungsart, und
wird aufgrund der tatsächlich entstandenen Kosten gemäss Endabrechung festgelegt.
Dies ist für private Bauleute in der Regel unpraktisch, da die Kosten für den
Architekten nicht im Voraus bekannt sind.
Architektenhonorar nach Zeitaufwand
Selbstverständlich kann der Architekt auch nach tatsächlich erbrachter Studenleistung
gemäss einem vorher vereinbarten Stundensatz entlohnt werden. Dies ist für private
Bauleute in der Regel unpraktisch, da das Architektenhonorar nicht im Voraus
bekannt ist.
Verfasst von Stefan Oberhauser
Zu diesem Artikel gibt es Noch keine Kommentare. Kommentar verfassen
Schlagwörter Architekt, Architektenhonorar, Honorar Architekt
Gefällt ihnen dieser Artikel?
Page 5 of 6Architektenhonorar Geld sparen Architekten Honorar | MEIN BAU
02.09.2013http://mein-bau.com/424/architektenhonorar/
| Partnerseiten | AGB | Datenschutz |
Page 6 of 6Architektenhonorar Geld sparen Architekten Honorar | MEIN BAU
02.09.2013http://mein-bau.com/424/architektenhonorar/
AVA-Software kostenlos testen Hier können Sie die Demo kostenlos und unverbindlich herunterladen. Jetzt testen
HOAI Leistungsphasen
Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten- und Ing enieurleistungen
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine preisrechtliche Verordnung der Bundesregierung. Der Anwendungsbereich der Honorarordnung wird in § 1 HOAI beschrieben: Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Berechnung d er Entgelte für die Leistungen der Architekten und Ingenieure (Auftragnehmer), soweit sie durch L eistungsbilder oder andere Bestimmungen dieser Verordnung er fasst werden.
Die HOAI legt fest, wie ein Architektenhonorar zu ermitteln ist und schreibt in Honorartabellen die Preisgrenzen (Vorgabe von Mindest- und Höchstsätzen) für Architektenleistungen vor. Die HOAI ist eine bundesweit geltende Preisverordnung, die die Bundesregierung auf der Grundlage eines Artikelgesetzes erlassen hat. Kammermitglieder sind darüber hinaus aufgrund ihres Standesrechtes - der Berufsordnung - dazu verpflichtet, die HOAI anzuwenden.
Leistungsphasen der HOAI
In §15 der HOAI werden die Leistungen des Architekten/Ingenieurs in neun Phasen detailliert beschrieben
1. Grundlagenermittlung2. Vorplanung3. Entwurfsplanung4. Genehmigungsplanung5. Ausführungsplanung, Werkplanung6. Vorbereitung der Vergabe7. Mitwirkung bei der Vergabe8. Objektüberwachung9. Objektbetreuung und Dokumentation
Alles zusammen ergibt 100% der Architektenleistung.
Architektenhonorare werden nicht frei ausgehandelt, sondern sind gesetzlich geregelt. Der Architekt bietet seine Leistungen nicht im Preis-, sondern im Qualitätswettbewerb an. Daher auch die berufsrechtliche Einschränkung der Werbung: Der Architekt wirbt mit seiner Leistung .
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure setzt die Höhe des Honorars nach dem Umfang der Leistung, den anrechenbaren Baukosten und der Schwierigkeit der Bauaufgabe fest.
Umfang der LeistungDie oben genannten Leistungsphasen sind in Umfang und Leistung durch die Honorarordnung klar festgelegt.
Anrechenbare BaukostenDie anrechenbaren Nettobaukosten beinhalten die reinen Bau- und Ausbaukosten, nicht aber zum Beispiel den Grundstückspreis und die Erschließungskosten. Hieraus ergibt sich die Höhe des Architektenhonorars.
Schwierigkeit der BauaufgabeDie Schwierigkeit der Bauaufgabe wird in fünf Honorarzonen berücksichtigt.
Leistungsphase 1, die Grundlagenermittlung (3%)
Grundleistungen Besondere Leistungen
Klären der Aufgabenstellung Beratung zum gesamten Leistungsbedarf Formulierung von Entscheidungshilfen für die
Bestandsaufnahme Standortanalyse
Die Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern erklärt:… dass wir mit Hotline und Support sehr zufrieden sind. Es wurden immer schnell und kompetent Lösungen gefunden. …
Software Downloads Service Unternehmen Kontakt
Suchen...
Page 1 of 4HOAI Leistungsphasen | Fachinformationen @ARCHITEXT
02.09.2013http://www.architext.de/fachinformationen/hoai-leistungsphasen
Grundleistungen Besondere Leistungen
Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter Zusammenfassung der Ergebnisse
Aufstellung eines Raum- und Funktionsprogramms Prüfen der Umwelterheblichkeit und der Umweltverträglichkeit
Leistungsphase 2, die Vorplanung (7%)
Grundleistungen Besondere Leistungen
Grundlagenanalyse Abstimmung der Zielvorstellungen Erarbeitung eines Planungskonzepts einschl. Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, z. B. versuchsweise zeichnerische Darstellungen, Strichskizzen Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter Klärung und Erläuterung von Städtebau, Gestaltung, Ökologie, Ökonomie in Erstellung und Nutzung Verhandlungen mit den behörden zur Sicherung der Genehmigungsfähigkeit Kostenschätzung
Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten nach Grundsätzlich verschiedenen Anforderungen Finanzierungsplanung, Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse Mitwirken bei der Kreditbeschaffung Durchführen der Bauvoranfrage Anfertigen von Perspektiven, Muster, Modelle Aufstellung der Zeit- und Organisationsplanung Gebäude- und Bauteiloptimierung zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie der Schadstoffemissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien
Leistungsphase 3, die Entwurfsplanung (11%)
Grundleistungen Besondere Leistungen
Bearbeiten des Planungskonzeptes Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit Kostenberechnung und Kostenkontrolle
System- und Integrationsplanung Analyse von Alternativen/Varianten mit Kostenuntersuchung -(optimierung) Wirtschaftlichkeitsberechnung Kostenberechnung durch aufstellen von Mengengerüsten oder Bauelementkatalog
Leistungsphase 4, die Genehmigungsplanung(6%)
Grundleistungen Besondere Leistungen
Erarbeiten der Vorlagen der erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschl. der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen Einreichen des Baugesuches Begleitung des Genehmigungsverfahrens
Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung Erarbeitung von Unterlagen für besondere Prüfverfahren Unterstützung des Bauherrn in Widerspruch- oder Klageverfahren Ändern der Genehmigungsunterlagen
Leistungsphase 5, die Ausführungsplanung (25%)
Grundleistungen Besondere Leistungen
Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 Ausführungspläne Detail- und Konstruktionszeichnungen Einarbeiten von Fachplanungen
Detaillierte Objektbeschreibung als Raumbuch Detailmodelle Prüfen und anerkennen von Plänen Dritter
Leistungsphase 6, Die Vorbereitung der Vergabe (10%)
Grundleistungen Besondere Leistungen
Massenermittlung als Grundlage für Leistungsbeschreibungen Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen Abstimmen und koordinieren der Leistungsbeschreibungen aller Gewerke
Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm unter Bezug auf Raumbuch Kostenübersichten mit Auswertung der Beiträge an der Planung fachlich beteiligter
Leistungsphase 7, Mitwirkung bei der Vergabe (4%)
Grundleistungen Besondere Leistungen
Einholen, prüfen und auswerten der Angebote, aufstellen eines Preisspiegels Verhandlung mit Bietern und Mitwirken bei der Auftragserteilung Kostenanschlag und Kostenkontrolle
Prüfen und werten von Angeboten und Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen
Leistungsphase 8, die Objektüberwachung (31%)
Grundleistungen Besondere Leistungen
Überwachen und koordinieren der Ausführung Aufstellen und fortschreiben eines Zeitplanes, führen eines Bautagebuches
Aufstellen, überwachen und fortschreiben von Zahlungsplänen und differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen
Page 2 of 4HOAI Leistungsphasen | Fachinformationen @ARCHITEXT
02.09.2013http://www.architext.de/fachinformationen/hoai-leistungsphasen
Haben Sie Fragen zu unserer Software? Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Zum Kontakt
Grundleistungen Besondere Leistungen
Abnahme der Bauleistung, Feststellung von Mängeln und Überwachen der Beseitigung Rechnungsprüfung und Kostenfeststellung, Kostenkontrolle Organisation behördlicher Abnahmen Übergabe des Objekts Auflisten der Gewährleistungsfristen
Über die Grundleistung hinausgehende Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter
Leistungsphase 9, die Objektbetreuung und Dokumentation (3%)
Grundleistungen Besondere Leistungen
Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen Zusammenstellung der zeichnerischen und textlichen Unterlagen
Aufstellen von Bestandspläne, Ausrüstungs- und Inventarverzeichnisse, Wartungsanweisungen Objektbeobachtung und -verwaltung, überwachen der Wartungs- und Pflegeleistungen Baubegehungen nach Übergabe Aufbereiten des Zahlenmaterials für eine Objektdatei Ermittlung und Kostenfeststellung zu Kostenrichtwerten Überprüfen der Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse
Zusammenfassung
Die Höhe des Architektenhonorars wird ermittelt:
1. aus der durch den Architekten ausgeführten Leistung gemäss den in der Tabelle dargestellten Leistungsphasen2. in Bezug auf die anrechenbaren Nettobaukosten (Summe der Bau- und Ausbaukosten)3. aus der Schwierigkeit der Bauaufgabe (hierbei gibt es eine feste Einteilung nach Gebäudearten, deren Ausstattungs- und Bauschwierigkeit) gemäß den fünf Honorarzonen nach HOAI)
Die für die Ermittlung des Architektenhonorars anrechenbaren Kosten sind die Nettobaukosten für das Bauwerk.
Beispiel Honorarberechnung
Beispielrechnung für ein Gebäude mit anrechenbaren Kosten von €150.000 in der Honorarzone III, mitte.
Anrechenbare Kosten
Leistungsphase 1-4 €150.000 Kostenschätzung
Leistungsphase 5-7 €150.000 Kostenberechnung
Leistungsphase 8-9 €150.000 Kostenanschlag
Honorarzone (gem. §11, 12 HOAI) III, mitte
für Lp 1-4 (27%) Kostenschätzung €5.048,46
für Lp 5-7 (39%) Kostenberechnung €7.292.22
für Lp 8-9 (34%) Kostenanschlag €6.357,32
Architektenhonorar (Interpolation gem. §5a HOAI) €18.698,00
Bedeutung der HOAI
Die Tätigkeit des freischaffenden Architekten ist keine gewerbliche Tätigkeit. Ein freischaffender Architekt übt ebenso wie ein Arzt oder Rechtsanwalt einen Freien Beruf aus. Eines der Wesensmerkmale des Freien Berufes ist die Art der Beziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer - es ist ein besonderes Vertrauensverhältnis. Der freischaffende Architekt ist dazu verpflichtet, die Interessen des Bauherrn gegenüber den am Bau Beteiligten bestmöglich zu vertreten und ihn in seinen Entscheidungen im Hinblick auf gestalterische, technische, wirtschaftliche, und rechtliche Fragen zu beraten.
Honorarordnungen haben zum Ziel, wirtschaftliche Abhängigkeiten des Auftragnehmers vom Auftraggeber zu vermeiden und den Auftragnehmer von der Notwendigkeit des Feilschens um sein Honorar zu befreien. Honorarordnungen sollen den Vertragspartnern Transparenz und Rechtssicherheit bieten.
Wichtig: Gesetze und Verordnungen unterliegen naturgemäß gewissen Änderungsprozessen, deshalb sind diese - insofern sie hier genannt werden - unbedingt in aktuell gültiger Form und im originalen Wortlaut heranzuziehen. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Es kann keine Gewähr auf Aktualität und Vollständigkeit gegeben werden.
Page 3 of 4HOAI Leistungsphasen | Fachinformationen @ARCHITEXT
02.09.2013http://www.architext.de/fachinformationen/hoai-leistungsphasen
Home Nutzungshinweise Impressum Kontakt © 1985-2013 ARCHITEXT Software GmbH - Software für das Bauwesen. Alle Rechte vorbehalten.
Page 4 of 4HOAI Leistungsphasen | Fachinformationen @ARCHITEXT
02.09.2013http://www.architext.de/fachinformationen/hoai-leistungsphasen