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Architektur Bachelor/Master of Science (B.Sc./M.Sc.) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ZENTRUM FÜR INFORMATION UND BERATUNG (ZIB) KIT – Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft www.kit.edu

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Architektur

Bachelor/Master of Science (B.Sc./M.Sc.)

am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

ZENTRUM FÜR INFORMATION UND BERATUNG (ZIB)

KIT – Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft www.kit.edu

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Adresse der KIT-Fakultät für Architektur

Postanschrift: Besucheradresse:

Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Campus Süd

KIT-Fakultät für Architektur Englerstraße 7

76131 Karlsruhe

Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Campus Süd

KIT-Fakultät für Architektur Englerstraße 7, Geb. 20.40

76131 Karlsruhe

Dekanat / Geschäftsstelle Tel.: 0721 – 608 42156 oder 43876

E-Mail: [email protected] Internet: www.arch.kit.edu

Impressum

Karlsruher Institut für Technologie, Zentrum für Information und Beratung (zib)

Stand: Mai 2020. Die Informationen werden in der Regel jährlich überarbeitet. Die aktuelle Fassung ist jeweils im Internet unter www.sle.kit.edu/vorstudium/informationsbroschueren.php als PDF-Datei abrufbar.

Redaktion: Beate Kühn, Zentrum für Information und Beratung (zib), in freundlicher Zusammenarbeit mit der KIT-Fakultät für Architektur, (E-Mail: [email protected])

Copyright: zib Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung

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Inhaltsverzeichnis 1 Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ............................................................ 1

2 Die KIT-Fakultät für Architektur ................................................................................ 3

3 Struktur und Forschung der KIT-Fakultät .................................................................. 4

4 Gegenstände der Ausbildung und Berufsbild des Architekten .................................. 5

4.1 Was ist Architektur? .............................................................................................. 5

4.2 Das Berufsbild des Architekten ............................................................................. 5

4.3 Forschung in der Architektur ................................................................................. 7

5 Voraussetzungen für das Studium ............................................................................ 8

6 Der Weg zum Studium ........................................................................................... 10

6.1 Bewerbung und Zulassung zum Bachelor Studiengang ...................................... 10

6.2 Bewerbung und Zulassung zum Masterstudiengang ........................................... 14

6.3 Vorwegauswahl .................................................................................................. 17

6.4 Zulassung und Einschreibung ............................................................................. 18

6.5 Gebühren ............................................................................................................ 18

6.6 Rückmeldung ...................................................................................................... 20

6.7 Beurlaubung ....................................................................................................... 20

6.8 Beendigung des Studiums (Exmatrikulation) ....................................................... 21

7 Das Bachelorstudium ............................................................................................. 22

7.1 Qualifikationsziele ............................................................................................... 22

7.2 Aufbau und Struktur des Studiengangs ............................................................... 22

7.3 Studienplan ......................................................................................................... 25

7.4 Prüfungen ........................................................................................................... 26

7.5 Büropraktikum ..................................................................................................... 27

7.6 Bachelorarbeit ..................................................................................................... 27

8 Das Masterstudium ................................................................................................ 28

8.1 Aufbau des Studiengangs/ Studienplan .............................................................. 28

8.2 Prüfungen ........................................................................................................... 30

8.3 Büropraktikum ..................................................................................................... 30

8.4 Masterarbeit ........................................................................................................ 31

9 Integrierter Studiengang deutsch-französischer Doppelmaster in Architektur ......... 32

9.1 Profil ................................................................................................................... 32

9.2 Studienverlauf ..................................................................................................... 32

9.3 Abschlüsse ......................................................................................................... 33

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9.4 Zulassungsverfahren .......................................................................................... 33

10 Schnuppervorlesungen ........................................................................................... 35

11 Informationsmöglichkeiten rund ums Studium ........................................................ 36

12 Die Fachschaft Architektur ..................................................................................... 37

13 Informations- und Beratungsstellen ........................................................................ 38

13.1 Zentrale Studienberatung des KIT ...................................................................... 38

13.2 Organisation Studium und Lehre......................................................................... 38

13.3 Bewerbung, Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung .................................. 41

13.4 Ausländische Studienbewerber, Auslandsstudium .............................................. 41

14 Internetadressen und Literatur ................................................................................ 42

14.1 Thema Architektur im Internet ............................................................................. 42

14.2 Literaturtipps ....................................................................................................... 44

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Liebe Leserin, lieber Leser,

mit vorliegender Broschüre wollen wir Studieninteressierte sowohl über den Bachelorstudiengang als auch über den Masterstudiengang Architektur am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) informieren. Ferner wird das deutsch-französische Doppelmasterprogramm in Architektur vorgestellt. Dieses Programm wird gemeinsam von der Ecole Nationale Supérieure de l“Architecture de Strasbourg ENSAS und der Fakultät für Architektur angeboten.

Sie finden hier wesentliche Erläuterungen zu Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbung, Einschreibung, Praktika und Studieninhalten.

Auch wenn in dieser Broschüre alle wichtigen Themenbereiche behandelt werden, ersetzt die Lektüre doch nicht das persönlich-vertrauensvolle Beratungsgespräch. Schließlich geht es darum, Erwartungen, Wünsche und Unsicherheiten einerseits sowie objektive Bedingungen andererseits zu klären. Sie können mit den in Kapitel 13 dieser Broschüre genannten Beratungseinrichtungen Ihre Anliegen besprechen, Fragen klären und nach den für Sie persönlich angemessenen Lösungen suchen, unabhängig davon, ob Sie noch vor der Studienentscheidung oder schon im Studium stehen.

Die Broschüre soll auch zu einer Internet-Recherche einladen. Im Text wird auf die jeweiligen Quellen aus dem Internet verwiesen. Insbesondere die Informationen zu den Themen Bewerbung und Zulassung können sich rasch verändern. Deshalb wird hier auf die entsprechenden Referenzseiten der Darstellung im Netz verwiesen.

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Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) 1

1 Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) vereint als selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts die Aufgaben einer Universität des Landes Baden-Württemberg und eines nationalen Forschungszentrums in der Helmholtz-Gemeinschaft. Es ist die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft. Seine drei strategischen Felder Forschung, Lehre und Innovation verbindet das KIT zu einer Mission. Mit rund 9.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie 25.500 Studierenden zählt das KIT zu den großen natur- und ingenieurwissenschaftlichen Forschungs- und Lehreinrichtungen in Europa.

Die wissenschaftlichen Disziplinen des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) verteilen sich auf fünf Bereiche:

Bereich I - Biologie, Chemie und Verfahrenstechnik

Bereich II - Informatik, Wirtschaft und Gesellschaft

Bereich III - Maschinenbau und Elektrotechnik

Bereich IV - Natürliche und gebaute Umwelt

Bereich V - Physik und Mathematik.

Der Bereich „Natürliche und gebaute Umwelt“ fasst Forschung, Lehre und Innovation der KIT-Fakultäten Architektur und Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften zusammen. Weiterhin bilden die drei Helmholtz-Programme „Atmosphäre und Klima“, „Erneuerbare Energien“ und „Energieeffizienz, Materialien und Ressourcen“ sowie die vier Institute für Meteorologie und Klimaforschung tragende Säulen dieses Bereichs.

Das Ziel der Lehre am KIT ist die Qualifikation junger Menschen auf der Basis einer intensiven wissenschaftlichen und forschungsorientierten Ausbildung und des überfachlichen Kompetenzerwerbs. Die Studierenden können am Ende ihres Studiums eigenständig aktuelle und zukünftige Probleme identifizieren, komplexe Fragestellungen bearbeiten und mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden nachhaltige Lösungen entwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen, verfolgt das KIT die Strategie der forschungsorientierten Lehre, ausgerichtet an den Standards der (klassischen) Disziplinen.

Lehre und Studium am KIT sind geprägt durch eine studierendenorientierte Lehr- und Lernkultur mit einer offenen und kreativen Lehr- und Lernumgebung. Der breit angelegte internationale Austausch von Lernenden und Lehrenden trägt dazu ebenso bei wie die umfassende Einbindung von Forschungsprojekten, auch der Großforschung, in die Lehre.

Das KIT bietet natur-, ingenieur-, wirtschafts-, geistes- und sozialwissenschaftliche Studiengänge an, die eine solide akademische Grundlagenbildung gewährleisten, die wissenschaftliche Neugier stimulieren und vertiefte fachliche und überfachliche Kompetenzen vermitteln. Das KIT sieht bei seinen Studierenden als Regelabschluss den

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2 Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Mastergrad an und bietet hierzu forschungsorientierte Studiengänge nach dem „6 plus 4“- Modell an. Die 6-semestrigen Bachelor-Studiengänge befähigen die Studierenden zu einer beruflichen Tätigkeit. Gleichzeitig wird mit dem Bachelor-Abschluss des KIT eine zentrale Eingangsvoraussetzung für die 4-semestrigen Master-Studiengänge geschaffen, die zu einer weitergehenden wissenschaftlichen und beruflichen Qualifizierung führen.

Im Mai 2014 wurde das KIT von dem Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen (OAQ) systemakkreditiert. Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule in Studium und Lehre. Begutachtet werden Strukturen und Routinen, die eine hohe Qualität der Studiengänge gewährleisten. Damit bereitet das KIT seine Studierenden auf Aufgaben und Herausforderungen vor, die verantwortungsvolles, wissensbasiertes und kreatives Handeln erfordern. Das KIT ist der Überzeugung, dass forschungsorientierte Lehre in all ihren Ausprägungen eine optimale Basis für eine erfolgreiche Tätigkeit seiner Absolventinnen und Absolventen in Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft bildet.

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Die KIT-Fakultät für Architektur 3

2 Die KIT-Fakultät für Architektur

„Mit wissenschaftlichen Methoden an der schöpferischen Gestaltung der Welt zu arbeiten – das ist unser Ziel der Karlsruher KIT-Fakultät für Architektur:

Gestalten und Entwerfen“

Die Geschichte der KIT-Fakultät für Architektur reicht bis zur Gründung der Universität Karlsruhe im Jahr 1825 zurück. Damals vereinten sich unter anderem das Architektonische Institut für Bauhandwerker unter der Leitung des für Karlsruhe und Baden bedeutenden Architekten Friedrich Weinbrenner mit der Ingenieurschule Johann Gottfried Tullas zur Polytechnischen Schule, welche im weiteren Verlauf Hochschulrang erhielt.

Tradition und Ruf der Karlsruher Fakultät für Architektur lassen sich an zahlreichen bekannten Namen wie beispielsweise Heinrich Hübsch, Egon Eiermann, Fritz Haller, Dieter Kienast und Ottokar Uhl und vielen weiteren festmachen. Im Rahmen der ersten Exzellenzinitiative des Bundes wurde die Universität Karlsruhe im Jahr 2006 als eine der drei Spitzenuniversitäten in Deutschland ausgewählt.

Für die rund 800 Studierenden der Architektur an der Fakultät bieten sich gute Arbeits- und Studienbedingungen. Das KIT ist eine Campusuniversität. Alle Einrichtungen sind bequem zu Fuß zu erreichen. Die KIT-Bibliothek in zentraler Lage ist rund um die Uhr zugänglich. Die Innenstadt liegt in unmittelbarer Nähe zum Campus Süd. Das vom Studierendenwerk Karlsruhe betriebene Caféhaus im Architekturgebäude bildet neben der Fakultätsbibliothek das kommunikative Zentrum der Fakultät. In hervorragend ausgestatteten Werkstätten für Holz, Metall und Fotografie führen kompetente Werkstattmeister/innen und Mitarbeiter/innen die Studierenden in grundlegende Arbeitstechniken ein und unterstützen bei der Umsetzung von Entwurfsideen und Modellbau. Drei Computer-Pools, ausgestattet mit Rechner-Arbeitsplätzen mit über 50 verschiedenen Software-Paketen, bieten allen Studierenden der Fakultät im 24/7/365-Betrieb optimale Voraussetzungen für die Bearbeitung von Studienarbeiten. Jedem Studierenden des Bachelorstudiengangs Architektur steht während seines gesamten Studiums ein eigener Arbeitsplatz im jeweiligen Studio in großzügigen und hellen Atelierräumen zur Verfügung.

Ferner hat zum Wintersemester 2011/12 ein deutsch-französischer Studiengang den Lehrbetrieb aufgenommen. Das Doppelmasterstudium in Architektur „Bau- und Planungskulturen in Euroregionen“ hat Pilotcharakter für die Öffnung des Marktes einer grenzüberschreitenden Stadtpolitik.

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4 Struktur und Forschung der KIT-Fakultät

3 Struktur und Forschung der KIT-Fakultät

Die KIT-Fakultät für Architektur ist in vier Institute mit folgenden Fach- und Lehrgebieten gegliedert:

Institut Entwerfen, Kunst und Theorie (EKUT)

• Fachgebiet Raum und Entwerfen

• Lehrgebiet Darstellende Geometrie

• Fachgebiet Gebäudelehre

• Lehrgebiet Architektur und Mobiliar

• Fachgebiet Bauplanung

• Fachgebiet Bildende Kunst

• Fachgebiet Architekturtheorie

• Fachgebiet Architekturkommunikation

Institut Entwerfen und Bautechnik (IEB)

• Fachgebiet Baukonstruktion

• Lehrgebiet Grundlagen der Baukonstruktion

• Fachgebiet Nachhaltiges Bauen

• Fachgebiet Konstruktive Entwurfsmethodik

• Fachgebiet BuildingLifecycle Management

• Fachgebiet Tragkonstruktionen

• Fachgebiet Bautechnologie

• Fachgebiet Bauphysik und Technischer Ausbau

Institut Entwerfen von Stadt und Landschaft (IESL)

• Fachgebiet Stadtquartiersplanung

• Fachgebiet Internationaler Städtebau und Entwerfen

• Fachgebiet Landschaftsarchitektur

• Fachgebiet Regionalplanung und Bauen im ländlichen Raum

Institut Kunst-und Baugeschichte (IKB)

• Fachgebiet Kunstgeschichte

• Fachgebiet Baugeschichte

Besonders erwähnenswert hierbei ist die in Deutschland wohl bisher einmalige Einrichtung einer Professur für Architekturkommunikation, welche sich mit der gesellschaftlichen Vermittlung architektonischen Schaffens befasst. Darüber hinaus gibt es eine Professur für Nachhaltiges Bauen sowie eine Professur für Architekturtheorie.

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Gegenstände der Ausbildung und Berufsbild des Architekten 5

4 Gegenstände der Ausbildung und Berufsbild des Architekten

4.1 Was ist Architektur?

So leicht diese Frage sich stellen lässt, so schwierig scheint ihre Beantwortung, gibt es doch eine Vielzahl an Definitionen, die der Architektur unterschiedliche Aufgaben zuordnen. Grundsätzlich zielt Architektur als Ingenieurwissenschaft auf das planerische Entwerfen und Gestalten von Bauwerken. Die Wechselbeziehungen zwischen Mensch, Zeit und Raum, welche einem permanenten Wandel unterworfen sind, bilden den Kern des Architekturbegriffs. Baustile prägen die Gesellschaft und umgekehrt; Architektur ist fester Bestandteil des sozialen Raums. Architektur bezeichnet das Berufsfeld der Architekten, meint das Ergebnis ihres Wirkens, ist wissenschaftliche Disziplin und trägt somit zur theoriegeleiteten Wahrheitsfindung bei. Architektur ist vor allem aber Kunst und Vision, in stetem Ringen mit ihrer Durchführbarkeit in der Realität. Eine eindeutige Definition kann es schon deshalb nicht geben, da hierfür zunächst die Frage beantwortet werden müsste, was Kunst denn sei. Spätestens seit dem 19. Jahrhundert erweitert sich der Architekturbegriff um die Dimension des Funktionalistisch zweckhaften. Der Dualismus von künstlerischer Ästhetik und Funktionalismus prägt bis heute das Theorieverständnis der Disziplin.

4.2 Das Berufsbild des Architekten

Der berufliche Aufgabenbereich umfasst die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Gebäuden und Gebäudegruppen, Innenräumen, Stadtteilen bis hin zu ganzen Siedlungsräumen und gliedert sich in neun verschiedene Arbeitsschritte. Diese sind im Leistungsbild der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (§ 15 (2) HOAI) relativ genau beschrieben und bleiben im Prinzip bei jeder Planungsaufgabe gleich: Grundlagenermittlung (Ermittlung der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe durch die Planung)

Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

Entwurfsplanung (Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe)

Genehmigungsplanung (Erarbeiten und Einreichen der Unterlagen für die erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen)

Ausführungsplanung (Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösung)

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6 Gegenstände der Ausbildung und Berufsbild des Architekten

Vorbereitung der Vergabe (Massenberechnung und Aufstellung der zu erbringenden Leistungen in sog. Leistungsverzeichnissen)

Mittwirkung bei der Vergabe (Ermittlung der Kosten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe)

Objektüberwachung (Bauleitung einschließlich Zeitplan, Aufmaß1 und Abrechnung)

Objektbetreuung und Dokumentation (Überwachung der Beseitigung von Mängeln innerhalb der Gewährungsfristen und Dokumentation des Gesamtergebnisses).

Die Art und Weise der Bearbeitung dieser Teilschritte, ihre arbeitsteilige Zergliederung und ihr relativer Anteil an der Gesamtplanung unterliegen jedoch einer Reihe von Veränderungen, aus denen sich auch Auswirkungen auf das Qualifikations- und Tätigkeitsprofil der Architekten ergeben.

Das Berufsbild der Architektin bzw. des Architekten ist im Wandel. In den vergangenen Jahren sind zu den klassischen Aufgabengebieten eine ganze Reihe neuer Tätigkeitsfelder hinzugekommen. Insbesondere die Auseinandersetzung mit bereits bestehenden Bauwerken und Strukturen nimmt einen immer größeren Raum des Arbeitsspektrums ein. Demgegenüber erweist sich das bis vor einigen Jahren noch vorherrschende Planen von Neubauten „auf der grünen Wiese“ zunehmend als Ausnahme. Architektinnen und Architekten sind tätig als:

• Freiberufler/in (mit eigenem Architekturbüro)

• Angestellte in Architekturbüros

• Angestellte in der Bauwirtschaft

• Angestellte bei Wohnungsbau- und Immobiliengesellschaften

• Angestellte oder Beamte bei Behörden

• Angestellte oder Beamte in Hochschullehre und –forschung

• Freiberufliche Gutachter/in und Sachverständige

Alternative Berufsfelder für Architekten sind:

• Facility Management (Verwaltung/Bewirtschaftung von Gebäuden und Einrichtungen)

• Projektentwicklung und –management

1 Aufmaß meint die Ermittlung des Umfangs von Bauleistungen durch Messen der Objekte.

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Gegenstände der Ausbildung und Berufsbild des Architekten 7

• Bestandsaufnahme bei Sanierungsvorhaben

• Energetische und ökologische Gutachten

• Ökologisches Bauen

• Sachverständiger/in für Schall-, Wärme- und Brandschutz

• Vermögensberatung

• Softwareentwicklung (z.B. CAD-Programme)

Darüber hinaus findet man Architektinnen und Architekten auch in Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie bei Verlagen und Zeitschriften.

4.3 Forschung in der Architektur

Forschungsprofil an der KIT-Fakultät

Einem ganzheitlichen Ansatz folgend impliziert Forschung im Kontext der Architektur die Verknüpfung sehr unterschiedlicher Forschungsansätze – von eher theoretischer Grundlagenforschung mit der Entwicklung neuer Methoden, Modelle und Technologien bis hin zur konkreten Anwendung innovativer Methoden und Technologien in der planerischen und baulichen Praxis. Auch der Transfer der erarbeiteten Forschungsergebnisse im Rahmen der forschungsnahen Lehre stellt einen wichtigen Aspekt dieses Spektrums dar.

Inhaltliche Handlungsfelder unserer Forschung fokussieren die Optimierung von Bauwerken und städtischen Systemen selbst mit der Entwicklung innovativer gestalterischer und konstruktiver Planungslösungen, Gebäudekomponenten sowie technischer und bauphysikalischer Systeme. Einem nachhaltigen Ansatz folgend steht dabei der gesamte Lebenszyklus eines Bauwerks bzw. eines Systems im Mittelpunkt. Eine wichtige Basis ist dabei die Analyse baugeschichtlicher Zeugnisse und die daraus abgeleiteten Erkenntnisse.

Weiteres Handlungsfeld ist auf der Ebene des Prozesses zu sehen. So stellt die Entwicklung und Anwendung kreativer Entwurfsmethoden, integrativer Planungs- und Kooperationsmethodiken sowie innovativer, auch rechnergestützer Methoden der Formfindung und des Virtual Design einen wichtigen Schwerpunkt der Forschungsaktivitäten dar. Experimentelle Lehrprojekte ergänzen dieses Portfolio in Richtung einer forschungsnahen Lehre.

Unsere Forschung im Bereich der Bauinformatik beschäftigt sich neben der Weiterentwicklung von Modellen und Technologien im Bereich der Gebäude- und Produktdatenmodellierung zudem mit der Implementierung eines durchgängigen modellgestützten Planungs-, Bau und Nutzungsprozesses (Building Information Modelling).

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8 Voraussetzungen für das Studium

5 Voraussetzungen für das Studium

In einem gestalterischen Studiengang ist künstlerisches Geschick zweifelsohne vorteilhaft. Auch sollte man über gute Grundkenntnisse der Bau- und Kunstgeschichte verfügen, wie sie beispielsweise im Kunstunterricht der gymnasialen Oberstufe vermittelt werden.

Da das Architekturstudium eine Ausbildung zur Ingenieur*in darstellt, bildet die Physik eine Grundlage des Studiums, etwa, wenn es um die Bestimmung mechanischer und statischer Kräftewirkungen von Bauteilen geht.

Auch die Mathematik ist Basiswissenschaft der Architektur – und dies in zweierlei Hinsicht: Einerseits hilft Geometrie das räumliche Vorstellungsvermögen zu verbessern. Andererseits sind gute mathematische Kenntnisse bei der Ermittlung von Baukosten, vor allem aber für bauphysikalische Berechnungen vorteilhaft.

Hilfreich für das Studium sind auch informationstechnische Kenntnisse. Dabei steht die Rechneranwendung, etwa bei architekturspezifischen Programmen (CAD), im Vordergrund.

Die Beherrschung der englischen Sprache ist für ein Architekturstudium ebenfalls von Bedeutung, da diese im Allgemeinen Fachsprache der Natur- und Ingenieurwissenschaften ist. Nicht selten steht Fachliteratur nur in Englisch zur Verfügung. Die Studierenden sollten diese deshalb rasch lesen und verstehen können. Genügend Fremdsprachenkenntnisse kommen zudem einem interdisziplinären Arbeiten in internationalen Teams aufgrund der zunehmenden globalen Ausrichtung von Projekten und Aufgaben spätestens nach der Ausbildung entgegen.2

Neben den schulischen Vorkenntnissen sind bestimmte Fertigkeiten und Interessen für das Studium der Architektur von Belang. Wichtig ist vor allem die Lust am und die Motivation für ein Studium und das damit verbundene Lernen sowie eine relativ hohe individuelle Leistungsbereitschaft, Ausdauer, Belastbarkeit und das Interesse an der Planung und Organisation von Bauprojekten. Das planerisch-selbstorganisierte Arbeiten bildet einen wesentlichen Schwerpunkt späterer Berufstätigkeit.

Kreativität spielt beim Entwerfen und Gestalten von Bauwerken eine genauso bedeutsame Rolle wie Kontaktstärke (Auftragsakquise) und Kommunikationsfähigkeit (Verhandlungen, Kundenberatung).

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für ein Architekturstudium finden Sie unter www.arch.kit.edu/studium-und-lehre/bachelor_architektur.php.

Mehr und mehr werden für gut ausgebildete Hochschulabsolventen*innen sogenannte

2 Das Sprachenzentrum des KIT bietet Kurse in Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Schwedisch, Niederländisch, Portugiesisch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Chinesisch, Japanisch und Deutsch als Fremdsprache an.

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Voraussetzungen für das Studium 9

Überfachliche Qualifikationen relevant, also solche zusätzlichen Fertigkeiten, welche nicht direkt über das Fachstudium vermittelt werden und die in einer Zeit, in der Wissen immer schneller veraltet, als wichtige Auswahlkriterien für künftige Arbeitgeber*innen gelten. Diese Aussagen gelten für Architektinnen und Architekten in besonderem Maße. Zu Überfachlichen Qualifikationen zählen Persönlichkeits-, Sozial- und Methodenkompetenzen, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Führungsfähigkeit, Leistungsfähigkeit, Motivationsfähigkeit, Urteilsfähigkeit und Präsentationsfähigkeit.

Das Karlsruher Institut für Technologie bietet im sogenannten House of Competence Veranstaltungen zur Vermittlung dieser Qualifikationen an, welche beim Erlangen einer Arbeitsstelle, aber auch im täglichen beruflichen wie privaten Umgang miteinander sehr hilfreich sind.

Das House of Competence (HoC) ist die zentrale, forschungsbasierte Einrichtung im Bereich fachübergreifender Kompetenzentwicklung am KIT. Zur fachübergreifenden Kompetenzentwicklung im Allgemeinen sowie zum medialen Lernen und der Lehrerbildung im Besonderen leistet das HoC Forschungsarbeit und erbringt darauf basierend Lehr- und Beratungsangebote sowie zusätzliche Services, sowohl grundlagen- als auch drittmittelfinanziert.

Für die Hauptzielgruppe der Studierenden stellt das HoC ein Veranstaltungsprogramm im Bereich „Schlüsselqualifikationen“ (SQ) im Umfang von rund 90 Kursen pro Semester in folgenden Schwerpunkten zur Verfügung:

• Lernen organisieren

• Präsentieren und kommunizieren

• Methodisch arbeiten

• Wissenschaftliches Schreiben

• Perspektive Arbeitswelt

Zum HoC gehören folgende Einrichtungen: Zentrum für Mediales Lernen (ZML), Zentrum für Lehrerbildung (ZLB), LernLABOR, MedienLABOR, MethodenLABOR, SchreibLABOR.

Unter studium.hoc.kit.edu → Lehrangebot findet man die Veranstaltungen, welche auch im Rahmen des Studiums anerkannt und im Abschlusszeugnis aufgeführt werden können. Eine solche Anerkennung ist mit der KIT-Fakultät für Architektur zu klären3. Der Studienplan Architektur sieht die Belegung überfachlicher Seminare aus dem Lehrangebot des HoC verbindlich vor.

3 Für die Anerkennung ist das Fakultätsprüfungsamt der KIT-Fakultät für Architektur zuständig. Ansprechpartner finden Sie in Kapitel 14.

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10 Der Weg zum Studium

6 Der Weg zum Studium

6.1 Bewerbung und Zulassung zum Bachelor Studiengang

Die Studienplätze für den grundständigen Bachelorstudiengang Architektur werden über das Bewerberportal des KIT vergeben. Im dialogorientierten Serviceverfahren werden die Zulassungen für das 1. Fachsemester über die Stiftung für Hochschulzulassung koordiniert.

Der Bachelorstudiengang Architektur ist zulassungsbeschränkt. Das heißt, die Bewerbungsfrist für das 1. Fachsemester endet am 15. Juli eines jeden Jahres. Wer diese Frist nicht einhält, kann keine Zulassung zum Studium Architektur bekommen.

Hinweis: Bewerbungen müssen bis zum Ende der Frist beim Studierendenservice eingegangen sein. Das reine Absenden oder der Poststempel sind nicht ausreichend. Fällt diese Frist auf einen Sonntag, so wird die Frist nicht verlängert. Sollten die Bewerbungsunterlagen nicht rechtzeitig eingehen, so führt dies zwangsläufig zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.

Studienplätze für den konsekutiven Masterstudiengang Architektur werden direkt vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) vergeben.

Während das Bachelorstudium planmäßig nur zum Wintersemester eines jeden Studienjahres begonnen werden kann, ist die Aufnahme des Masterstudiums sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich.

Deutsche, EU-Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige mit deutscher Hochschulreife („Bildungsinländer*innen“) bewerben sich beim Studierendenservice des KIT online unter www.sle.kit.edu/vorstudium/bewerbung.php.

Erläuterungen zur Online-Bewerbung finden Sie ebenfalls auf der genannten Internetseite. Die Online-Bewerbung wird in der Regel Mitte Mai (bzw. Anfang Dezember für Bewerbungen in ein höheres Semester und den Masterstudiengang) freigeschaltet.

Einzureichende Unterlagen:

• Eine (einfache) Kopie der Hochschulzugangsberechtigung4

4 Deutsche Staatsangehörige mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung können sich nur bewerben, wenn das ausländische Zeugnis als einem deutschen Hochschulreifezeugnis gleichberechtigt anerkannt ist. Bewerber*innen mit einem Wohnsitz in Baden-Württemberg oder einem Wohnsitz im Ausland wenden sich daher an das Regierungspräsidium Stuttgart, Abt. 7 Schule und Bildung, Anerkennungsstelle, Postfach 103642, 70031 Stuttgart, Tel.: 0711 – 904 40 700. Bewerber*innen mit einem Wohnsitz in einem anderen Bundesland wenden sich an die Schulbehörde, die für den Wohnort im entsprechenden Bundesland zuständig ist.

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Der Weg zum Studium 11

• Der Nachweis über die Teilnahme an einem studienorientierungsverfahren (z.B. Online-Interessentest „Was-studiere-ich.de“, ein Beratungsgespräch oder die zib-Veranstaltung „Was will ich studieren?“)

• Ggf. weitere Unterlagen, die in der Online-Bewerbung genannt werden

6.1.1 Zulassungsvoraussetzungen und Auswahlverfahren im Bachelor Studiengang Architektur

Zulassungsvoraussetzung für den Bachelorstudiengang Architektur ist die allgemeine Hochschulreife. Der Studiengang ist zudem zulassungsbeschränkt. Derzeit stehen 156 Studienplätze zur Verfügung. Nach Abzug der Vorabquoten für Härtefalle (5%), Ausländer (10%) für die Auswahl nach Ortsbindung im öffentlichen Interesse (1%) und Zweitstudienbewerber (2%) werden 10% der Studienplätze an die Bewerberinnen und Bewerber mit der längsten Wartezeit vergeben. 90% der Studienplätze werden über ein Auswahlverfahren verteilt. Das Auswahlverfahren basiert auf den schulischen Leistungen der Bewerberinnen und Bewerber sowie auf sogenannten sonstigen Leistungen. Aufgrund dieser Leistungen wird eine Rangfolge nach Punkten gebildet.

Zum Verfahren der Bewertung der schulischen sowie der sonstigen Leistungen sind nachfolgende die §7, §8 und §9 der Auswahlsatzung abgedruckt.

Weitere Informationen zum Hochschulzugang besonders qualifizierte Berufstätige finden Sie unter folgender Adresse: www.sle.kit.edu/vorstudium/hochschulzugang-berufstaetige.php

Informationen zur Deltaprüfung (Hochschulzugang mit Fachhochschulreife / fachgebundener Hochschulreife) werden ergänzt: www.sle.kit.edu/vorstudium/deltapruefung.php

§7 Allgemeine schulische Leistungen

(1) Die allgemeinen schulischen Leistungen werden wie folgt berechnet:

1. Die Summe der in der Hochschulzugangsberechtigung erreichten Punkte wird durch 56 bzw. 605 geteilt (max. 15 Punkte). Bei der Berechnung der sich hieraus ergebenden Zahl wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.

2. Die in der gymnasialen Oberstufe in den Fächern

a) Deutsch

b) Mathematik

5 Zeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 60 geteilt, bei neueren Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 56 geteilt.

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12 Der Weg zum Studium

c) der bestbenoteten, fortgeführten Fremdsprache (bei mehreren Fremdsprachen wird zunächst vorrangig der in allen vier Schulhalbjahren der Oberstufe belegte Kurs, sodann vorrangig der mit dem besten Ergebnis abgeschlossene Kurs gewertet)

d) einem Fach aus dem künstlerischen Bereich (Kunst, Gestalten, Musik) (bei mehreren belegten Fächern aus diesem Bereich wird zunächst der in den letzten vier Schulhalbjahren belegte Kurs, sodann vorrangig der mit dem besten Ergebnis abgeschlossene Kurs bewertet)

e) einem Fach aus dem geisteswissenschaftlichen Bereich (Geschichte, Soziologie, Philosophie) (bei mehreren belegten Fächern aus diesem Bereich wird zunächst der in den letzten vier Schulhalbjahren belegte Kurs, sodann vorrangig der mit dem besten Ergebnis abgeschlossene Kurs bewertet)

erreichten Punkte (max. 15 Punkte) werden unabhängig davon, ob das Fach in allen vier Schulhalbjahren belegt wurde oder es in die allgemeine Durchschnittsnote eingegangen ist (geklammerter Wert) addiert und durch 20 geteilt. Der Teiler verringert sich um die Zahl der Schulhalbjahre, für die keine Halbjahrespunktzahlen ausgewiesen sind. Bei der Berechnung der sich hieraus ergebenden Punktzahl wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.

(2) Ausländische Noten sollen in angemessener Weise umgerechnet werden; soweit die Kultusministerkonferenz Richtlinien für die Umrechnung entwickelt hat, sollen diese für die Umrechnung herangezogen werden. Ist Deutsch nicht Landessprache, tritt das in der Landessprache erzielte Ergebnis an die Stelle des im Fach Deutsch erzielten Ergebnisses; in diesem Fall kann Deutsch als Fremdsprache gewertet werden.

§8 Sonstige Leistungen

Die Mitglieder der Auswahlkommission bewerten die sonstigen Leistungen gesondert auf einer Skala von 0 bis 15. Dabei werden die folgenden Kriterien berücksichtigt, sofern sie über die Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers für das angestrebte Studium besonderen Aufschluss geben:

1. eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf und bisherige, für den Studiengang einschlägige Berufsausübung auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie praktische Tätigkeiten,

2. besondere fachrelevante Vorbildungen,

3. außerschulische Leistungen und Qualifikationen.

Aus der Summe der von den einzelnen Mitgliedern vergebenen Punktzahlen wird das arithmetische Mittel berechnet (max. 15 Punkte), wobei nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt wird; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.

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Der Weg zum Studium 13

§9 Auswahlentscheidung und Mitteilung des Ergebnisses

(1) Auf der Grundlage einer für jede Bewerberin / jeden Bewerber zu ermittelnden Gesamtpunktzahl wird durch die Auswahlkommission eine Rangliste erstellt, wobei die für die schulischen Leistungen ermittelten Punktzahlen und die für die sonstigen Leistungen ermittelte Punktzahl gleich gewichtet in die abschließende Gesamtpunktzahl einfließen (max. 15+15+15=45 Punkte). Bei der Berechnung der Gesamtpunktzahl wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.

(2) Die Entscheidung über die Auswahl trifft der Rektor aufgrund der von der Auswahlkommission aufgestellten Rangliste. Bei Ranggleichheit gilt §16 HVVO.

(3) Bewerber*innen, die zugelassen werden können, erhalten vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) einen Zulassungsbescheid.

(4) Erreicht der/die Bewerber*in nach der Durchführung des Auswahlverfahrens keine Zulassung, wird ihm das Ergebnis des Auswahlverfahrens schriftlich mitgeteilt. Der Bescheid ist zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

Quelle: Die Auswahlsatzung ist unter www.sle.kit.edu/vorstudium/bachelor-architektur-details.php zu finden.

6.1.2 Zulassungsgrenzwerte der letzten Jahre

Grenzwerte

WS

Stud

ienp

lätz

e

Ausw

ahlp

unkt

e

War

teze

it

16/17 156 17,0 2/2,9

17/18 156 18,7 2/2,5

18/19 156 19,4 1/2,4

19/20 156 19,9 3/3,4

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14 Der Weg zum Studium

6.2 Bewerbung und Zulassung zum Masterstudiengang

Eine Bewerbung ist sowohl zum Winter-, als auch zum Sommersemester möglich.

• Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist der 15.07. (Ausschlussfrist!)

• Bewerbungsschluss für das Sommersemester ist der 15.01. (Ausschlussfrist!)

Quelle: Die Auswahlsatzung ist unter www.sle.kit.edu/vorstudium/master-architektur-details.php zu finden.

Der Masterstudiengang ist zulassungsbeschränkt.

Im Folgenden sind die Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Architektur am KIT grob zusammengefasst. Für detaillierte Information wird auf die detaillierte Handreichung der Fakultät unter folgendem Link hingewiesen: www.arch.kit.edu/studienangebot/masterstudium.php

Bachelorabschluss

Ein bestandener Bachelorabschluss im Studiengang Architektur. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein,

Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in den Bereichen:

• Entwerfen im Umfang von 60 LP, davon ein Städtebauprojekt im Umfang von mindestens 10 LP

• Bautechnik im Umfang von 30 LP

• Theoretische und historische Grundlagen im Umfang von 20 LP

• Gestalten und Darstellen im Umfang von 20 LP und

• Stadt- und Landschaftsplanung im Umfang von 20 LP

Wichtig: Die Zuordnung der im Bachelorstudiengang erbrachten Leistungen zu den Bereichen muss vom/von der Bewerber*in auf einem Formblatt erfolgen. Das Formblatt erhalten Sie während dem Bewerbungsprozess direkt im Bewerbungsportal.

Praktikum

Es ist ein zwölfwöchiges Praktikum in Vollzeit in einem Architekturbüro oder in einer Hochbauabteilung eines Amtes oder eines großen Unternehmens vorzuweisen.

Fachspezifischer Studierfähigkeitstest (Projektmappe/Gespräch)

Die erfolgreiche Teilnahme an einem fachspezifischen Studierfähigkeitstest bestehend aus einer Projektmappe und ggf. einem Gespräch.

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Der Weg zum Studium 15

Die Entwurfs- oder Projektmappe mit Arbeitsproben soll aus der Abschlussarbeit des grundständigen Bachelorstudiums, weiteren selbstgewählten eigenen Arbeiten aus dem Bachelorstudium sowie einem tabellarischen Lebenslauf bestehen und ist im Format DIN A4 mit max. 30 Seiten einzureichen.

Im Gespräch sollen der/die Bewerber*in fachliche Inhalte aus Ihrem Studium und Ihrer Berufserfahrung auf Frage- und Zielstellungen der Architektur anwenden können. Dies umfasst die Themenbereiche Entwerfen, das Verständnis für architektonische Fragestellungen, die Fähigkeit zu wissenschaftlicher Arbeitsweise und die Fachsprachenkompetenz. Dabei wird auch das Gesprächsverhalten im Hinblick auf die Ausdrucksweise, Herangehensweise an die Erörterung von Problemen und die Schlüssigkeit der Argumentation bewertet.

Motivationsschreiben

Für die Bildung der Rangliste ist ein Motivationsschreiben im Umfang von maximal 500 Wörtern für die Wahl des Masterstudiengangs Architektur am KIT beizulegen.

Rangliste

Unter den Bewerber*innen, welche die Zugangsvoraussetzungen erfüllen wird eine Rangliste erstellt.

Aufgrund der hohen Bewerberzahlen können in der Regel nicht alle Bewerber*innen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, auch zugelassen werden. Das heißt, auch nach erfolgreichem Absolvieren des Gesprächs kann es sein, dass keine Zulassung erfolgt, da die Platzierung auf der Rangliste im unteren Bereich ist.

Deutschkenntnisse für internationale Bewerber*innen

Um ein deutschsprachiges Studium aufnehmen zu können, müssen internationale Bewerber*innen entsprechende Sprachkenntnisse nachweisen. Für die Bewerbung benötigen Sie mindestens Kenntnisse auf B1-Niveau. Alle Zertifikate werden akzeptiert, aber es reicht auch eine Teilnahmebescheinigung am B1-Kurs. Zur Einschreibung muss die DSH2 oder eines der anerkannten Äquivalente vorgelegt werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim International Students Office.

Vgl. Satzung zur Änderung der Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahlverfahren im Masterstudiengang Architektur am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) vom 17.12.2014 sowie Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahlverfahren im Masterstudiengang Architektur am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) vom 22.11.2019, www.sle.kit.edu/vorstudium/master-architektur-details.php

Höhersemestrige Bewerber*innen, können sich sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester bewerben. Die Zulassungsbeschränkung im Bachelor- und

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16 Der Weg zum Studium

Masterstudiengang Architektur besteht auch für die höheren Semester. Bewerber*innen, die ein Fachhochschul- oder Berufsakademiestudium in einschlägiger Fachrichtung absolviert oder begonnen haben, werden nicht nur zum Wintersemester, sondern auch zu einem Sommersemester zugelassen, wenn sie nach Prüfung des Einzelfalls aufgrund der Feststellung der Gleichwertigkeit von bestimmten Prüfungsvorleistungen und

Prüfungsleistungen befreit worden sind.6

Deutsche, Ausländer*innen aus EU-Staaten und Ausländer*innen mit deutscher Hochschulreife („Bildungsinländer*innen“) bewerben sich beim Studierendenservice des KIT in einem ersten Schritt online unter www.sle.kit.edu/vorstudium/bewerbung.php. Erläuterungen zur Online-Bewerbung finden Sie ebenfalls auf genannter Website. Die Online-Bewerbung wird in der Regel Mitte/Ende Mai (bzw. Mitte November für Bewerbungen in ein höheres Semester oder zum Masterstudium) freigeschaltet.

Bewerbungsschluss für den Bachelorstudiengang Architektur ist für das Wintersemester jeweils der 15. Juli, für den Masterstudiengang Architektur für das Wintersemester der 15. Juli, für das Sommersemester der 15. Januar. Es handelt sich dabei stets um Ausschlussfristen. Zu spätestens diesen Zeitpunkten müssen alle notwendigen Unterlagen beim Studierendenservice eingegangen sein.

Ausländer*innen aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören, richten in denselben Zeiträumen ihre Bewerbung an:

Karlsruher Institut für Technologie (KIT) International Students Office

Adenauerring 2 76131 Karlsruhe

Deutsche Staatsangehörige mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung können sich nur bewerben, wenn das ausländische Zeugnis als einem deutschen Hochschulreifezeugnis gleichberechtigt anerkannt ist. Bewerber*innen mit einem Wohnsitz in Baden-Württemberg oder einem Wohnsitz im Ausland wenden sich daher an das Regierungspräsidium Stuttgart, Abt. 7 Schule und Bildung, Anerkennungsstelle, Postfach 103642, 70031 Stuttgart, Tel.: 0711 – 904 40 700. Bewerber*innen mit einem Wohnsitz in einem anderen Bundesland wenden sich an die Schulbehörde, die für den Wohnort im entsprechenden Bundesland zuständig ist. Sollte das Reifezeugnis nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, so muss eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beigefügt werden.

Zusätzlich müssen Ausländer*innen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland die Hochschulreife erworben haben, möglichst bereits bei der Bewerbung, spätestens jedoch vor Aufnahme des Studiums genügend deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Die

6 Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen ist der Prüfungsausschuss der KIT-Fakultät für Architektur zuständig.

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Der Weg zum Studium 17

erforderlichen Sprachkenntnisse können durch folgende Prüfungen nachgewiesen werden

• DSH2 (es werden nur HRK akkreditierte DSH-Prüfungen anerkannt)

• TestDaF 4444 (mindest. 4x4)

• DSD 2 der deutschen Auslandsschulen

• Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung

• Goethe-Zertifikat C2

• telc Deutsch C1 Hochschule

• ÖSD C1

Vom Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit sind folgende Personen befreit:

1. Inhaber*innen eines Schulabschlusses, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht

2. Inhaber*innen des „Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz - Stufe II“ (DSD II)

3. Inhaber*innen eines Zeugnisses über die bestandene „Zentrale Oberstufenprüfung“ (ZOP) des Goethe-Instituts, die in Deutschland von einem Goethe-Institut oder im Ausland von einem Goethe-Institut oder einer Institution mit einem Prüfungsauftrag des Goethe-Instituts abgenommen wurde

4. Inhaber*innen des „Kleinen Deutschen Sprachdiploms“ oder des „Großen Deutschen Sprachdiploms“, die vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität München verliehen werden.

6.3 Vorwegauswahl

Alle Studieninteressierten des Bachelorstudienganges, die einen freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, freiw. soz./ökolog. Jahr, Entwicklungshilfe auf Zeit bis zur Dauer von drei Jahren absolvieren, können sich schon während dieser Zeit bewerben. An Universitäten in Baden-Württemberg wird die Zulassung im Wege einer Vorwegauswahl nämlich nur denjenigen ermöglicht, die einen Zulassungsbescheid aufgrund ihrer ersten Bewerbung während des Dienstes bzw. während einer der genannten Tätigkeiten erhalten hatten.

Im dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) können Bewerber*innen ein Zulassungsangebot zurückstellen lassen. Eine Rückstellung im Sinne des Serviceverfahrens schützt das Recht einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers, seine Zulassung aufgrund eines zu leistenden Dienstes erst zu einem späteren Zeitpunkt wahrzunehmen. Hierunter fallen Dienste nach Artikel 12a des Grundgesetzes, Entwicklungsdienste nach dem Entwicklungshelfergesetz, Jugendfreiwilligendienste im Sinne des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten und die Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder einer pflegebedürftigen Person aus dem Kreis der sonstigen Angehörigen.

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18 Der Weg zum Studium

Dieser Sachverhalt wird allerdings nur dann relevant, wenn für den Studiengang Zulassungsbeschränkung herrscht, was aktuell bei Architektur der Fall ist. Der Anspruch auf Vorwegauswahl erlischt, wenn die Zulassung nicht spätestens zum zweiten auf die Beendigung des Dienstes folgenden Bewerbungsverfahren beantragt wird. Dabei muss nachgewiesen werden, dass der Dienst oder die Tätigkeit bereits beendet ist oder bei einer Bewerbung für das Wintersemester bis 31.10. und bei einer Bewerbung für das Sommersemester bis 30.4. beendet sein wird. Die Regelung der Vorwegauswahl gilt auch für diejenigen, die ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren betreut oder gepflegt haben.

6.4 Zulassung und Einschreibung

Der/die Bewerber*in erhält zunächst ein Zulassungsangebot. Wird das Zulassungsangebot über das Bewerberportal online angenommen wird Bewerber*innen im Bewerbungspotral des KIT ein Zulassungsbescheid bereitgestellt. Im Zulassungsbescheid werden sowohl die Fristen für die Einschreibung als auch die zur Einschreibung notwendigen Unterlagen genannt. Die genannten Fristen sind Ausschlussfristen. Die Nichteinhaltung der Fristen führt – ohne Rücksicht auf die Gründe – zur Unwirksamkeit des Zulassungsbescheides. Der zugeteilte Studienplatz ist damit verloren. Da für die Einschreibung kurze Fristen gesetzt werden, ist von den Bewerber*innen sicherzustellen, dass der Zulassungsbescheid jederzeit abgerufen werden kann.

6.5 Gebühren

Verwaltungskostenbeitrag

Die Hochschulen erheben für ihre studentenbezogenen Verwaltungsleistungen von ihren Studierenden einen Beitrag in Höhe von 70,00€ pro Semester. Er betrifft die Ausgaben für die Einrichtungen, die zur Verwaltung und Betreuung der Studierenden vorgehalten werden, jedoch nicht unmittelbar dem Lehrbetrieb zuzurechnen sind.

Bei einer Exmatrikulation binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit wird der Verwaltungskostenbeitrag auf Antrag erstattet.

Studierendenwerksbeitrag

Der Beitrag für das Studierendenwerk Karlsruhe beträgt derzeit 77,70€. Mit der Zahlung dieses Beitrages sind Studierende zugleich haftpflichtversichert; sie sind außerdem berechtigt, die Dienste der Psychotherapeutischen Beratungsstelle des Studierendenwerkes in Anspruch zu nehmen.

Die Rückzahlung des Studierendenwerkbeitrags bei einer Exmatrikulation ist nur auf schriftlichen Antrag beim Studierendenwerk Karlsruhe unter Einhaltung der vorgegebenen Fristen möglich.

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Der Weg zum Studium 19

Studierendenschaftsbeitrag

Die Verfasste Studierendenschaft des KIT nimmt als eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und Gliedkörperschaft des KIT unbeschadet der Zuständigkeiten des KIT und des Studierendenwerks Karlsruhe Aufgaben nach §65 Abs. 2 LHG wahr. Um ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können, erhebt die Studierendenschaft gemäß §65a Abs. 5 Sätze 2 bis 5 LHG unter Berücksichtigung sozialer Belange von ihren Mitgliedern Beiträge nach Maßgabe dieser Beitragsordnung einen Beitrag von 5,99€.

Bei einer Exmatrikulation oder Rücknahme der Immatrikulation binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit wird der Studierendenschaftsbeitrag auf Antrag erstattet.

Studiengebühren für internationale Studierende

Nach § 3 LHGebG müssen internationale Studierende (aus Drittstaaten/Nicht-EU-Staaten) im Bachelor-, Lehramts- und konsekutiven Masterstudium sowie Freemover Studiengebühren in Höhe von 1.500€ pro Semester bezahlen.

Den Gesetzestext finden Sie auf den Webseiten des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst. mwk.baden-wuerttemberg.de/de/hochschulen-studium/studienfinanzierung/gebuehren-fuer-internationale-studierende-und-zweitstudium/

Ausnahmen:

Folgende internationale Studierende müssen die Studiengebühren für internationale Studierende in Höhe von 1.500€ nicht bezahlen:

• Studierende mit EU/EWR-Staatsbürgerschaft

• Studierende mit deutschem Schulabschluss (in Deutschland oder an deutschen Auslandsschulen)

• Internationale Studierende mit gefestigtem Inlandsbezug

• Studierende mit studienerschwerender Behinderung auf Antrag

• Flüchtlinge

• Studierende, die durch Kooperationsprogramme von Partnerhochschulen an das KIT kommen (Erasmus Mundus, Erasmus+, Double Degree-Studierende, EUCOR, Austausch-Direktpartnerschaften, Austausch-Landesprogramme)

• Promovierende / Studierende im Promotionsstudium

• Absolvent*innen des Studienkollegs in Baden-Württemberg, die im Studienjahr 16/17 das Studienkolleg (Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung) besucht haben und sich zum ersten Mal zum Fachstudium einschreiben

• einige DAAD-Stipendiaten

Weitere Details sowie eine FAQ-Liste: www.intl.kit.edu/istudent/9638.php

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20 Der Weg zum Studium

6.6 Rückmeldung

Studierende, die ihr Studium am Karlsruher Institut für Technologie fortsetzen wollen, müssen sich jedes Semester zurückmelden.

Das Karlsruher Institut für Technologie bietet dafür Selbstbedienungsfunktionen an. Online unter campus.studium.kit.edu stehen diverse Selbstbedienungsfunktionen zur Verfügung. Unter anderem kann man sich hier einfach, bequem und schnell rückmelden, Studienbescheinigungen ausdrucken, zu Prüfungen anmelden und auch die Anschrift ändern.

Für die Bearbeitung jeder Rückmeldung sind neben dem Studierendenwerksbeitrag, der Verwaltungskostenbeitrag sowie der Studierendenschaftsbeitrag zu entrichten.

6.7 Beurlaubung

Auf Antrag können Studierende aus wichtigem Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium befreit werden (Beurlaubung). Der Antrag auf Beurlaubung soll bereits während des Rückmeldezeitraums jedoch spätestens vor Beginn der Vorlesungszeit eingereicht werden. Bei späterem Eintritt des wichtigen Grundes ist der Antrag unverzüglich zu stellen. Die Zeit der Beurlaubung soll in der Regel zwei Semester nicht überschreiten.

Ausgeschlossen sind Beurlaubungen aus Gründen, die nach Ende der Vorlesungszeit eintreten sowie Beurlaubungen für zurückliegende Semester.

Auf ihren Antrag hin können insbes. Studierende beurlaubt werden, die

• wegen Krankheit keine Lehrveranstaltungen besuchen können und bei denen die Krankheit die Erbringung der erwarteten Studienleistungen verhindert (Attest dem Urlaubsantrag beifügen).

• eine praktische Tätigkeit aufnehmen wollen, die dem Studienziel dient. Hierunter sind freiwillige, nicht in der Studien- und Prüfungsordnung verpflichtend vorgesehene praktische Tätigkeiten zu verstehen. Für die Beurteilung der Frage, ob die Tätigkeit dem Studienziel dient, ist die Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der KIT-Fakultät (in der Regel des Praktikumsamts bzw. des Prüfungsausschusses) erforderlich. Die Dauer des Praktikums muss dabei mindestens die Hälfte der Vorlesungszeit umfassen.

• an einer ausländischen Hochschule oder einer Sprachschule studieren (Zulassung von ausländischer Hochschule dem Urlaubsantrag beifügen).

• in Mutterschutz oder Elternzeit sind; die Studierenden sind in diesem Fall berechtigt, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen und Hochschuleinrichtungen zu nutzen.

• ihren Ehegatten oder einen in gerader Linie Verwandten oder ersten Grades Verschwägerten, der hilfsbedürftig im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes ist,

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Der Weg zum Studium 21

pflegen oder versorgen.

Beurlaubte Studierende dürfen keine Studienleistungen wie Übungsscheine erbringen und keine Vorlesungen besuchen. Sie dürfen aber an Prüfungen teilnehmen. Ausgenommen hiervon sind Studierende, die aus Gründen des Mutterschutzes/der Elternzeit bzw. der Pflege eines nahen Angehörigen beurlaubt sind.

6.8 Beendigung des Studiums (Exmatrikulation)

Die Exmatrikulation bedeutet die Beendigung des Studiums am Karlsruher Institut für Technologie und wird vom Studierendenservice durchgeführt.

Studierende werden auf eigenen Antrag bei Erfolgreichen Abschluss des Studiums, Hochschulwechsel oder freiwilligem Studienabbruch exmatrikuliert. Studierende werden „von Amts wegen“ exmatrikuliert

• bei Abschluss des Studiums

• wenn der Prüfungsanspruch erloschen ist (z.B. Fristüberschreitung oder endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung)

• bei nicht frist- oder sachgemäßer Rückmeldung.

Für Studierende, die ihr Studium beendet haben, ist die reguläre Exmatrikulation Voraussetzung für den Erhalt des Abschlusszeugnisses. Eine Exmatrikulation „von Amts wegen“ genügt hier nicht.

Unter folgender Adresse steht der Vordruck des Antrages auf Exmatrikulation zur Verfügung. www.sle.kit.edu/imstudium/exmatrikulation.php

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22 Das Bachelorstudium

7 Das Bachelorstudium

Mit wissenschaftlichen Methoden an der schöpferischen Gestaltung der Welt zu arbeiten

– das ist unser Ziel als Karlsruher Fakultät für Architektur am KIT.

7.1 Qualifikationsziele

Die Studierenden im Studiengang Architektur bekommen im Studium Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die sie in die Lage versetzen, zukünftig den Lebensraum des Menschen maßgeblich mit zu planen und mitzugestalten. Sie als Architekten sollen dazu beitragen, Voraussetzungen zu schaffen für ein Optimum an Umweltqualität, für Lebens- und Arbeitsbedingungen, die alle Entfaltungsmöglichkeiten für die Gesellschaft bieten.

Dies setzt eine Ausbildung voraus, die die technischen Möglichkeiten, die Kenntnisse über Wirtschaftlichkeit und allem voran über das Entwerfen einer zu gestaltenden Welt vermittelt und die Sie umfassend vorbereitet auf die ständig sich wandelnden Erfordernisse Ihres Berufsstandes.

Eine Stärkung von Praxis und Forschung samt der Nutzbarmachung der Erkenntnisse innerhalb der Lehre garantiert eben solch eine Ausbildung. Seit 1825 kann an unserer Fakultät Architektur mit Diplomabschluss studiert werden, ab Einführung des Bachelor- und Masterstudienganges im Wintersemester 2009/2010 mit Bachelor- oder Mastergrad.

Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) hat sich im Rahmen der Umsetzung des Bolognaprozesses zum Aufbau eines Europäischen Hochschulraumes zum Ziel gesetzt, dass am Abschluss der Studierendenausbildung in der Regel der Master-Grad steht. Die am KIT angebotenen konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengänge sind daher als Gesamtkonzept mit konsekutivem Curriculum zu betrachten.

7.2 Aufbau und Struktur des Studiengangs

Der Bachelorstudiengang Architektur umfasst sechs Semester Regelstudienzeit und umfasst neben den Lehrveranstaltungen die Teilnahme an Pflichtexkursionen, Prüfungen und die Bachelorarbeit. Er schließt nach bestandener Abschlussprüfung mit dem Bachelor of Science (B.Sc.) ab. Für diesen Abschluss müssen insgesamt 180 ECTS-Punkte nachgewiesen werden.

Die Höchststudiendauer beträgt neun Semester.

Die Inhalte des Bachelorstudiengangs werden in Form von Vorlesungen (V), den dazugehörigen Übungen (Ü), Seminaren (S), Entwurfsarbeiten in den unterschiedlichen Studios sowie der Bachelorarbeit vermittelt. Die Lehrveranstaltungen und die dazugehörigen Prüfungen werden den Modulen und diese wieder den Fächern zugeordnet.

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Das Bachelorstudium 23

Pro Semester wird in einem thematisch bestimmten Entwurfsstudio gearbeitet. Dabei betreut je ein Professor ein Studio persönlich. Die Entwurfsarbeiten werden von einem darauf abgestimmten Grundlagenangebot begleitet. Ziel des Studiums ist, die Fähigkeit, einen konsekutiven Masterstudiengang erfolgreich absolvieren sowie das erworbene Wissen berufsfeldbezogen anwenden zu können. Die Prüfungsordnung und der darauf beruhende Studienplan enthalten alle verbindlichen Festlegungen für den Studiengang.

Grundsätzlich gliedert sich das Studium in Module. Jedes Modul kann aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen bestehen, die durch eine oder mehrere Prüfungen abgeschlossen werden. Der Umfang jedes Moduls ist durch Leistungspunkte gekennzeichnet, die nach erfolgreichem Absolvieren des Moduls gutgeschrieben werden.

Im Rahmen des Studiums sollen unter anderem Fähigkeiten in folgenden Fächern vermittelt werden: Es sind Modulprüfungen in folgenden Pflichtfächern abzulegen:

1. Entwerfen: Modul(e) im Umfang von 40 LP

2. Integrales Entwerfen: Modul(e) im Umfang von 14 LP

3. Bautechnik: Modul(e) im Umfang von 32 LP

4. Theoretische und historische Grundlagen: Modul(e) im Umfang von 20 LP

5. Gestalten und Darstellen: Modul(e) im Umfang von 20 LP

6. Stadt- und Landschaftsplanung: Modul(e) im Umfang von 20 LP

7. Vertiefung: Modul(e) im Umfang von 16 LP

8. Überfachliche Qualifikationen im Umfang von 6 LP

Im Fach Vertiefung können Module verschiedener Fachrichtungen gewählt und so ein eigenes Profil entsprechend der individuellen Neigungen entwickelt werden. Die Festlegung der zur Auswahl stehenden Module und deren Fachzuordnung werden im Modulhandbuch getroffen.

Das Fach Überfachliche Qualifikationen rundet das Angebot ab, hier werden allgemeine und praktische Kompetenzen erworben.

Im Bachelorstudium werden damit sowohl die wissenschaftlichen Grundlagen als auch die dazugehörigen Methodenkompetenzen vermittelt.

Im letzten Semester ist als weitere Prüfungsleistung die Bachelorarbeit anzufertigen.

Nach Abschließen der Bachelorprüfung kann anschließend durch Zulassung zum Masterstudiengang Architektur der akademische Grad Master of Science (M.Sc.) erworben werden. Das Absolvieren des Masterstudiums soll an dieser Stelle ausdrücklich empfohlen werden, da nur derjenige in die Architektenkammer aufgenommen werden kann, der nach

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24 Das Bachelorstudium

aktuellem Stand ein mindestens vierjähriges fachbezogenes Studium absolviert hat.

Die Anerkennung von Berufsqualifikationen wird in Europa durch die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geregelt. Danach werden Studienabschlüsse in Architektur in allen EU- und EWR-Staaten nur dann automatisch anerkannt, wenn sie im Anhang der Richtlinie aufgeführt sind. Weitere Informationen bietet die Bundesarchitektenkammer. www.bak.de/architekten/ausbildung

Wie kann ein Stundenplan im ersten Semester aussehen?

Hier ein Beispiel aus dem Wintersemester 2018/19:

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Das Bachelorstudium 25

7.3 Studienplan

Die untenstehende Grafik zeigt in übersichtlicher Form die Zuordnung der Module/Lehrveranstaltungen auf die Semester. Auf den folgenden Seiten findet sich ein ausführlicher Studienplan mit der Zuordnung der Module zu Fächern und den jeweiligen Bedingungen und Voraussetzungen. Weitere Informationen zu den Modulen sind im Modulhandbuch zu finden.

Quelle: Modulhandbuch Architektur Bachelor nach SPO 2016 SS 2018

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26 Das Bachelorstudium

7.4 Prüfungen

Um an den Modulprüfungen teilnehmen zu können, muss sich der Studierende per Online-Anmeldung verbindlich anmelden. Unangemeldet mitgeschriebene Prüfungen werden nicht berücksichtigt. Die Studien- und Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Architektur vom 26. Juli 2016 (Amtliche Bekanntmachung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) Nr. 66 vom 27. Juli 2016) definiert in §4 Folgendes:

§ 4 Modulprüfungen, Studien- und Prüfungsleistungen

(1) Die Bachelorprüfung besteht aus Modulprüfungen. Modulprüfungen

bestehen aus einer oder mehreren Erfolgskontrollen.

Erfolgskontrollen gliedern sich in Studien- oder Prüfungsleistungen.

(2) Prüfungsleistungen sind:

1. schriftliche Prüfungen,

2. mündliche Prüfungen oder

3. Prüfungsleistungen anderer Art.

(3) Studienleistungen sind schriftliche, mündliche oder praktische Leistungen, die von den Studierenden in der Regel lehrveranstaltungsbegleitend erbracht werden. Die Bachelorprüfung darf nicht mit einer Studienleistung abgeschlossen werden.

Hierauf beziehen sich die in den Modulbeschreibungen für die Erfolgskontrollen verwendeten Begriffe.

Weitere Informationen rund um die rechtlichen und amtlichen Rahmenbedingungen des Studiums finden Sie in der Prüfungsordnung. Jedes Modul muss durch mindestens eine bewertete Prüfung (Modulprüfung) abgeschlossen werden.

Die Orientierungsprüfung:

Die Modulprüfungen in Architekturgeometrie und Digitales Gestalten (4 LP), Architekturtheorie 1 (4 LP), Studio Gefüge (10 LP) und Bauphysik (4 LP) sind bis zum Ende des Prüfungszeitraums des zweiten Fachsemesters abzulegen (Orientierungsprüfung).

Die Orientierungsprüfungen sollen dazu beitragen, eventuelle Fehlentscheidungen bei der Wahl des Studiengangs zu korrigieren. Wer die Orientierungsprüfungen einschließlich etwaiger Wiederholungen bis zum Ende des Prüfungszeitraums des dritten Fachsemesters nicht erfolgreich abgelegt hat, verliert in der Regel den Prüfungsanspruch im Studiengang. Eine Zweitwiederholung der Orientierungsprüfungen ist ausgeschlossen.

Studierende können eine nicht bestandene schriftliche Prüfung einmal wiederholen. Wird

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Das Bachelorstudium 27

auch die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so findet eine mündliche Nachprüfung statt. Eine nicht bestandene mündliche Prüfung kann nur einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung derselben schriftlichen oder mündlichen Prüfung ist nur in vom Prüfungsausschuss genehmigten Fällen möglich.

Ist die Bachelorprüfung bis zum Ende des 9. Fachsemesters einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht vollständig abgelegt, so erlischt in der Regel der Prüfungsanspruch. Über Ausnahmen entscheidet ebenfalls der Prüfungsausschuss.

Die aktuelle Prüfungsordnung vom 26.07.2016 steht unter folgender Adresse zur Verfügung: www.sle.kit.edu/vorstudium/bachelor-architektur-details.php

7.5 Büropraktikum

Die KIT-Fakultät für Architektur empfiehlt nachdrücklich, während des Architekturstudiums ein insgesamt sechsmonatiges Büropraktikum abzuleisten, welches geeignet ist, dem Studierenden eine Anschauung der berufspraktischen Tätigkeit des Architekten zu vermitteln. Dem Büropraktikum werden weder Leistungspunkte zugeordnet, noch geht es in die Gesamtnote ein. Allerdings kann das Praktikum bei einer Bewerbung zum konsekutiven Masterstudiengang Architektur am Karlsruher Institut für Technologie innerhalb des Auswahlverfahrens Berücksichtigung finden. Der Studierende setzt sich in eigener Verantwortung mit geeigneten privaten oder öffentlichen Einrichtungen in Verbindung, bei denen das Praktikum abgeleistet werden kann. Die Durchführung des Büropraktikums wird bereits ab dem 4. Fachsemester des Bachelorstudiums empfohlen, es kann jedoch auch nach dem Bachelorabschluss absolviert werden7.

7.6 Bachelorarbeit

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul Bachelorarbeit ist, dass die/der Studierende das Fach „Entwerfen“, das Fach „Integrales Entwerfen“ und zusätzlich Modulprüfungen im Umfang von mindestens 76 LP erfolgreich abgelegt hat.

Dem Modul Bachelorarbeit sind 12 LP zugeordnet. Es besteht aus der Bachelorarbeit und einer Präsentation. Die Bearbeitung und Präsentation hat nach dem vom Prüfungsausschuss vorgegebenen Zeitplan zu erfolgen. Dieser für alle Studierende einheitliche Zeitplan wird mit der Bachelorarbeit ausgegeben.

Nähere Informationen sind in §14 der Prüfungsordnung unter www.sle.kit.edu/vorstudium/bachelor-architektur-details.php und im Modulhandbuch zu finden.

7 Sofern das Praktikum nach dem Bachelorstudium absolviert wird, können verschiedene Probleme bezüglich BAföG, Versicherungen usw. auftreten. Eine Entscheidung darüber, ob das Praktikum innerhalb des Studiums oder nach dessen Beendigung absolviert werden soll, bedarf deshalb einer genauen Abwägung.

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28 Das Masterstudium

8 Das Masterstudium

Der Masterstudiengang Architektur umfasst vier Semester. Er schließt nach bestandener Abschlussprüfung mit dem Master of Science (M.Sc.) in der Architektur ab. Für diesen Abschluss müssen insgesamt 120 ECTS-Punkte nachgewiesen werden. Während des Studiums sollen die im Bachelorstudium erworbenen wissenschaftlichen Qualifikationen weiter vertieft werden.

Ein breit gefächertes Angebot an Lehrveranstaltungen dafür speist sich aus dem Lehrangebot von vier Instituten mit den jeweiligen Fach- und Lehrgebieten.

Das Masterstudium entspricht in vielerlei Hinsicht einem Projektstudium. So ist in jedem Semester ein Projekt inklusive einer dazugehörigen Vertiefung zu bearbeiten.

Im Hinblick auf die spätere Berufswahl können innerhalb des Masterstudiengangs Architektur am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) folgende Schwerpunkte gesetzt werden:

• Städtebau; Urban Design

• Bautechnik; Integrated Building Technologies

• Entwurf/Theorie/Kommunikation, Design Research

• Digitale Planungs-, Bau- und Entwurfsmethoden; Computational Design

8.1 Aufbau des Studiengangs/ Studienplan

Auch die Inhalte des Masterstudiengangs werden in Form von Vorlesungen (V), Übungen (Ü), Seminaren (S) und Entwurfsarbeiten vermittelt. Die Lehrveranstaltungen und die dazugehörigen Prüfungen werden den Modulen und diese wieder den Fächern zugeordnet.

Die nebenstehende Grafik zeigt in übersichtlicher Form eine mögliche Zuordnung der Module/Lehrveranstaltungen auf die Semester. Auf den folgenden Seiten findet sich ein ausführlicher Studienplan mit der Zuordnung der Module zu Fächern und den jeweiligen Bedingungen und Voraussetzungen.

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Das Masterstudium 29

Um einen der o.g. Schwerpunkt als Zusatzbescheinigung zum Zeugnis ausgewiesen zu bekommen, ist eine bestimmte Anzahl und Art von Modulen aus dem jeweiligen Bereich zu belegen. Die Entscheidung für einen Studienschwerpunkt erfolgt spätestens bei der Anmeldung zur Masterarbeit. Exemplarische Studienpläne für die Studienschwerpunkt sind im Modulhandbuch ausgewiesen: www.sle.kit.edu/imstudium/bachelor-architektur.php.

Wesentlich für das Studium ist das Modulhandbuch des Masterstudiengangs Architektur. Es beinhaltet die Beschreibung der einzelnen Module, ihre Abhängigkeiten untereinander, die Lernziele, die Art der Leistungsnachweise, welche erbracht werden müssen, sowie den Umfang an Leistungspunkten, die nach erfolgreicher Teilnahme gutgeschrieben werden: www.sle.kit.edu/imstudium/master-architektur.php

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30 Das Masterstudium

8.2 Prüfungen

Die Masterprüfung besteht aus den Modulprüfungen sowie dem Modul Masterarbeit. Es sind Modulprüfungen in folgenden Pflichtfächern abzulegen:

1. Entwerfen: Modul(e) im Umfang von 40 LP

2. Entwurfsvertiefung: Modul(e) im Umfang von 12 LP,

3. Gebäudeplanung: Modul(e) im Umfang von 4 LP

4. Geschichte, Kunst und Theorie: Modul(e) im Umfang von 4 LP

5. Bautechnik: Modul(e) im Umfang von 4 LP

6. Stadt- und Landschaftsplanung: Modul(e) im Umfang von 4 LP

7. Vertiefung: Modul(e) im Umfang von 18 LP

8. Überfachliche Qualifikationen im Umfang von 4 LP

Die Festlegung der zur Auswahl stehenden Module und deren Fachzuordnung werden im Modulhandbuch getroffen.

Die Module, die ihnen zugeordneten Leistungspunkte und die Zuordnung der Module zu den Fächern sind und im Modulhandbuch festgelegt.

Studierende können eine nicht bestandene schriftliche Prüfung einmal wiederholen. Wird auch die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so findet eine mündliche Nachprüfung statt. Eine nicht bestandene mündliche Prüfung kann nur einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung derselben schriftlichen oder mündlichen Prüfung ist nur in vom Prüfungsausschuss genehmigten Fällen möglich.

Nähere Informationen, auch zum Bestehen der Masterprüfung, sind in der Prüfungsordnung unter www.sle.kit.edu/vorstudium/master-architektur-details.php zu finden.

8.3 Büropraktikum

Das Büropraktikum ist Zulassungsvoraussetzung für den Masterstudiengang Architektur. Bedingungen für die Anerkennung:

• 12 Wochen Vollzeittätigkeit

• Stückelung möglich, jedoch mindestens jeweils drei zusammenhänge Wochen

• Zeugnis mit Angabe der Tätigkeiten und Arbeitszeit

Es werden nur Praktika in Architekturbüros oder in Hochbauabteilungen von Ämtern oder großen Unternehmen anerkennt.

Das Praktikum muss innerhalb oder nach Abschluss des Bachelorstudiengangs erbracht werden, Zeiten vor Beginn des Architekturstudiums können nicht anerkannt werden. Fehlt

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Das Masterstudium 31

das zwölfwöchige Berufspraktikum kann der Bewerber im Einzelfall trotzdem unter der Auflage zugelassen werden, dass sie/er das Praktikum bis zum Beginn des dritten Fachsemesters des Masterstudiengangs erfolgreich absolviert. Die Erfüllung der Auflage ist spätestens zur Rückmeldung in das vierte Fachsemester nachzuweisen.

8.4 Masterarbeit

Zum Modul Masterarbeit wird zugelassen, wer die erforderlichen Modulprüfungen erfolgreich erbracht hat. Die Anerkennung von Teilen der Masterprüfung kann versagt werden, wenn in einem Studiengang mehr als die Hälfte aller Erfolgskontrollen und/oder in einem Studiengang mehr als die Hälfte der erforderlichen Leistungspunkte und/oder die Masterarbeit anerkannt werden soll/en. Dies gilt insbesondere bei einem Studiengangwechsel sowie bei einem Studienortwechsel.

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32 Integrierter Studiengang deutsch-französischer Doppelmaster in Architektur

9 Integrierter Studiengang deutsch-französischer Doppelmaster in Architektur

Ab dem Wintersemester 2011/2012 hat der Integrierte Studiengang deutsch-französischer Doppelmaster in Architektur begonnen.

9.1 Profil

„Bau- und Planungskulturen in Euroregionen“

Der integrierte deutsch-französische Doppelmasterstudiengang in Architektur zwischen der Fakultät für Architektur des KIT und der Ecole nationale supérieure de l“architecture de Strasbourg (ENSAS) hat Pilotcharakter für die Öffnung des Marktes einer grenzüberschreitenden Stadtpolitik. Die diplomierten Architektinnen und Architekten können sich im wirtschaftlichen und regionalen Kontext als Fachleute in grenzüberschreitenden Fragen in Architektur und Stadtplanung etablieren. In Straßburg und Karlsruhe erwerben sie die Werkzeuge und Methoden zum Umgang mit verschiedenen räumlichen Planungsebenen- vom regionalen zum städtischen Maßstab, vom Stadtquartier zum Gebäude, um ihr Können in allen Euroregionen und grenzüberschreitenden Planungsfeldern anwenden zu können.

9.2 Studienverlauf

Die geographische Nähe der beiden Architekturhochschulen zueinander, deren Lage innerhalb eines gemeinsamen, charakteristischen Landschaftsraumes, der Oberrheinischen Tiefebene, und zugleich zwei verschiedener europäischer Staaten, bedeuten eine einmalige Situation.

Dem viersemestrigen Doppelmasterprogramm liegt ein entsprechend hoher Integrationsgrad zugrunde: Im ersten Studienjahr studieren die je in Straßburg und Karlsruhe eingeschriebenen Studierenden gemeinsam, wobei sie das erste Semester an der ENSAS und das zweite Semester am KIT verbringen. Die im ersten Studienjahr entstandene Gruppendynamik wird im dritten Semester durch die Belegung von Modulen und Lehrveranstaltungen je zur Hälfte an der Heimat- und an der Partnerhochschule weiter gefördert. Im vierten Semester studieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer voll an ihrer Heimathochschule mit dem Ziel, die eigene Masterarbeit zu erstellen. Ein die vier Mastersemester begleitendes interkulturelles Tutorium unterstützt die Studierenden dabei, sich innerhalb der doppelmasterspezifischen Thematik zu positionieren.

Zu den Leistungen des Doppelmasterprogramms gehört neben dem Aufenthalt an der Partnerhochschule das Absolvieren eines Büropraktikums von mindestens zwei Monaten im Partnerland. An der Partnerhochschule erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen werden an der Heimathochschule auf die, für die Vergabe der Abschlüsse notwendigen Leistungen angerechnet. Das Doppelmasterprogramm folgt den Studien- und Prüfungsordnungen der Masterstudiengänge in Architektur der ENSAS und des KIT.

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Integrierter Studiengang deutsch-französischer Doppelmaster in Architektur 33

Weitere Details über den Studienplan sind unter folgender Adresse abrufbar. www.arch.kit.edu/downloads/Studienplan_Doppelmasterprogramm.pdf

9.3 Abschlüsse

Aus der Masterarbeit muss die besondere Thematik des Doppelmasterprogramms - Bauen und Planen in Euroregionen, grenzüberschreitendes Entwerfen - hervorgehen. Die Endpräsentation findet vor einer gemeinsamen Jury aus Vertretern der ENSAS und des KIT statt.

Die Diplomurkunde besteht aus drei Teilen:

(1) Master of Science in Architektur (M.Sc. in Architektur), ausgestellt durch das KIT

(2) Diplôme d“Etat d“architecte (grade de Master), ausgestellt durch die ENSAS

(3) Doppeldiplomzertifikat, ausgestellt durch die ENSAS und das KIT

9.4 Zulassungsverfahren

Studierende, die an diesem Studienprogramm teilnehmen möchten, benötigen einen Bachelorabschluss in Architektur oder einen mindestens gleichwertigen Abschluss sowie den Nachweis über ein erfolgreich absolviertes 12-wöchiges Büropraktikum. Erforderlich sind außerdem Kenntnisse in der Sprache des Partnerlandes, die dem Sprachniveau B2 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" entsprechen. Die Bewerber werden darin an ihrer Heimathochschule geprüft.

Die Auswahl erfolgt über ein zweistufiges Verfahren: Am Anfang steht die Auswahl über eine Bewerbungsmappe. Im anschließenden Auswahlgespräch beurteilt eine Jury aus Vertretern der ENSAS und des KIT die persönliche und fachliche Motivation der Kandidaten.

Die Bewerbungsmappe kann bis zum 1. Juni jedes Jahres bei der ENSAS oder dem KIT eingereicht werden. Das Dossier muss die folgenden Unterlagen enthalten:

• Motivationsschreiben,

• Lebenslauf,

• Notenspiegel und Übersicht aller bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Studienleistungen

• Kopie des Bachelorzeugnisses oder des Zeugnisses über einen mindestens gleichwertigen Abschluss

• Mappe mit Studien und eigenen (Entwurfs-) Projekten

• Nachweis der Sprachkenntnisse in Deutsch (DSH2 oder gleichwertig) und Französisch.

In den anschließenden Auswahlgesprächen im Juli beurteilt eine gemeinsame Jury aus

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34 Integrierter Studiengang deutsch-französischer Doppelmaster in Architektur

Mitgliedern der ENSAS und des KIT die persönliche und fachliche Motivation der Bewerberin oder des Bewerbers. Die Ergebnisse werden 7 bis 15 Tage nach dem Auswahlgespräch bekanntgegeben. Die Teilnahme am Auswahlgespräch ist Voraussetzung für die Einschreibung an der jeweiligen Hochschule.

Nähere Informationen sind zu finden unter bpe.iesl.kit.edu.

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Schnuppervorlesungen 35

10 Schnuppervorlesungen

Eine Vorlesung ist ein Vortrag eines Hochschullehrenden zu einem bestimmten Thema über ein ganzes Semester hinweg. Eine Schnuppervorlesung ist eine empfohlene Vorlesung zum Kennenlernen des Studiums. Ein solcher Probebesuch ist während des Semesters ganz zwanglos und ohne Anmeldung möglich. Der Vorlesungszeitraum im Wintersemester dauert von Mitte Oktober bis Mitte Februar, im Sommersemester von Mitte April bis Mitte Juli.

Ort und wöchentlicher Zeitpunkt der Vorlesung können Sie dem Vorlesungsverzeichnis des Karlsruher Instituts für Technologie entnehmen. Das im Internet unter campus.studium.kit.edu/events/catalog.php eingesehen werden. Unsere Broschüre „Studieren probieren – Uni Live“ informiert Sie ebenfalls über aktuell angebotene Veranstaltungen, welche speziell für Studieninteressierte geeignet sind. Die Broschüre steht im zib in gedruckter Form zur Verfügung oder ist als Download unter www.sle.kit.edu/vorstudium/informationsbroschueren.php zu finden. Zum Besuch einer Schnuppervorlesung im Bereich Architektur eignen sich vor allem Vorlesungen der ersten beiden Semester.

So können im Wintersemester beispielsweise folgende Vorlesungen besucht werden:

• Grundlagen der Entwurfslehre

• Architekturtheorie 1

• Architekturgeometrie und Digitales Gestalten 1

• Baukonstruktion

• Baugeschichte

Im Sommersemester kann man unter anderem in folgende Veranstaltungen hineinschnuppern:

• Architekturgeometrie und Digitales Gestalten 2

• Baugeschichte

• Grundlagen der Baukonstruktion

• Bauphysik

• Grundlagen der Stadtplanung

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36 Informationsmöglichkeiten rund ums Studium

11 Informationsmöglichkeiten rund ums Studium

Seit 2006 gibt das Studierendenwerk Karlsruhe zusammen die jährlich im handlichen Pocket - Format erscheinende Broschüre „Rund ums Studieren in Karlsruhe und Pforzheim“ heraus.

In diesem trotz seines kleinen Formats doch recht umfangreichen Infoheft erfahren Sie alles, was Sie in sozialer und organisatorischer Hinsicht beim Studieren beachten sollten. Neben vielen wichtigen Adressen bekommen Sie Informationen und Tipps zu folgenden Themen:

• alles zum Thema Wohnen (Wohnheime, Internetadressen)

• kostengünstige Angebote rund um Essen & Trinken

• hilfreiche Tipps zur Studienfinanzierung

• Spartipps

• Rechtsberatung

• psychologische Hilfe durch die Psychotherapeutische Beratungsstelle (PBS)

• Sozialberatung

• Studieren mit Kind

• Versicherungen

• Kulturangebote

• Hilfreiches für ausländische Studierende

• Zusatzinformationen für behinderte Studierende

• Sport- und Sprachkurse

Die Broschüre erhalten Sie gratis in den Einrichtungen des Studierendenwerks Karlsruhe (z.B. im Infocenter / Mensa-Foyer des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), Campus Süd, Adenauerring 7, 76131 Karlsruhe) oder im Zentrum für Information und Beratung (zib).

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Die Fachschaft Architektur 37

12 Die Fachschaft Architektur

Wir sind die Fachschaft für Architektur am KIT

Die Fachschaft steht stellvertretend für alle unserer Studenten der Bachelor-, Master- & Diplomstudiengänge.

Als unabhängiger Verein agieren wir in Form von Kommissionen und gewählten Vertretungen und stehen für die Stimme der Studentenschaft.

Bei generellen Fragen und organisatorischen Angelegenheiten wie Veranstaltungen, Festen und Ausstellungen steht die Fachschaft gerne zu Verfügung.

Unsere Webpräsenz zeigt die aktuellen Mitglieder der Fachschaft und verweist auf fakultätsinterne Neuigkeiten, auch wenn wir hierbei gerne auf unsere Facebook Seite hinweisen.

Vielmehr sind wir aber auch die Anlaufstelle für Studieninteressierte und helfen euch gerne weiter bei euren Fragen und Belangen.

Und wofür das Ganze?

Wir wollen den Austausch und die Gemeinschaft zwischen Studierenden, Assistent*innen und Professor*innen stärken, denn Studieren heißt eben nicht nur schnödes Aneignen von notwendigem Fachwissen, sondern auch mit und durch Andere sich selbst in seiner Persönlichkeit und seinen Interessen weiterzuentwickeln. Im Gegensatz zur Schule lebt ein vielseitiges Studium an der Universität nämlich von studentischer Mithilfe. Professor*innen sind in der Regel sehr dankbar für Rückmeldungen der Studierenden. Und in dieser Position sieht sich die Fachschaft, als Mittler zwischen Studis und Lehrenden. Damit dieser Austausch auch über viele Semester stattfindet und möglichst alle Meinungen der Studierenden vertreten sind, ist eine Fachschaft umso wirksamer, je mehr ihr euch beteiligt.

Aktuelle Informationen, Orientierungswoche, Buddy Programm: fsarchi.com

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38 Informations- und Beratungsstellen

13 Informations- und Beratungsstellen

13.1 Zentrale Studienberatung des KIT

Zentrum für Information und Beratung (zib) am KIT

Ort: Engelbert-Arnold-Str. 2 (Geb. 11.30), 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 – 608 44930 E-Mail: [email protected] Internet: www.zib.kit.edu

Öffnungszeiten: Mo, Do 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Di 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Mi 14:00 bis 16:00 Uhr Fr 09:00 bis 12:00 Uhr

Offene Beratung: Dienstag 14:00 bis 16:30 Uhr und Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr.

Das zib bietet folgende Beratungsleistungen an:

• Einzelgespräche für Studieninteressierte und für Studierende zu den Themen Studienfachwahl, Bewerbung und Zulassung, Fach- oder Hochschulwechsel, Studienprobleme, Gestaltung des Studiums,

• Besprechung kürzerer Anfragen an der Infothek, per Email oder Telefon,

• Gruppen-Informationsveranstaltungen zu bestimmten Studienrichtungen und zur Bewerbung am KIT,

• eine Bibliothek mit zahlreichen Büchern und Zeitschriften rund ums Thema Studieren,

• Vorträge und Campusführungen für Schülergruppen,

• Workshops zur Studienentscheidung.

Die Beratung ist interessenneutral und kostenlos.

13.2 Organisation Studium und Lehre

Das Studiendekanat der KIT-Fakultät ist für die Planung und Organisation von Studium und Lehre aller Studiengänge der KIT-Fakultät für Architektur zuständig.

Das Studiendekanat ist Ansprechpartner für Studierende, Lehrende und Verwaltung in allen Fragen rund um Studium und Lehre. Ebenso gehören zum Kernaufgabengebiet administrative Aufgaben im Zusammenhang mit dem Studienangebot (Erstellen von Studien- und Stundenplänen, Modulkoordination, Raumbelegungen), die Unterstützung der Prüfungsausschüsse und Studienkommission bei Akkreditierungen, Evaluierungen, Auswahlverfahren, Bewerbungen und Zulassungen.

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Informations- und Beratungsstellen 39

Studiendekan: Prof. Markus Neppl Sprechstunde: nach Vereinbarung Ort: Englerstr. 7, Gebäude 20.40 Telefon: 0721 – 608 42181 E-Mail: [email protected]

Der Studiendekan hat auf ein ordnungsgemäßes und vollständiges Lehrangebot im Einklang mit den Studienplänen sowie der Studien- und Prüfungsordnung hinzuwirken. Er erarbeitet die Beschlussfassung über den Studienplan sowie die Studien- und Prüfungsordnung. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen auch Entscheidungen über die Aufnahme neuer oder Änderungen bei bestehenden Lehrveranstaltungen.

Dementsprechend ist der Studiendekan als exekutives Organ der KIT-Fakultät zuständig für Beschwerden, die den Studien- und Prüfungsbetrieb allgemein betreffen, z.B. bei Mängeln in der Durchführung des Lehr- und Studienbetriebes oder bei Nichteinhaltung der Vorschriften bzw. der Studien- und Prüfungsordnung.

Der Studiendekan ist nicht zuständig bei individuellen Problemen der Studierenden, z.B. in Verbindung mit nicht bestandenen Prüfungen, Fristverletzungen, der Anerkennung von Leistungsnachweisen und ähnlichem. In solchen Fällen liegt die Zuständigkeit und Entscheidungskompetenz allein beim Prüfungsausschuss.

Fachstudienberatung (allgemeine Fragen zum Bachelor-/Masterstudium)

Beraterin: Dipl.-Ing. Doris Kern Sprechstunde: dienstags 14:00 bis 17:00 Uhr Ort: Raum 140, Gebäude 20.40 Telefon: 0721 – 608 42673 E-Mail: [email protected]

Prüfungsausschuss

Dem Prüfungsausschuss obliegt die Überwachung der Bestimmungen der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs. Er ist damit auch „Beschwerdestelle“ für den Bachelor- und Masterstudiengang bzw. für das Grund- und Hauptstudium des Diplomstudienganges.

Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört die Bearbeitung von Anträgen auf Fristverlängerung und Zweitwiederholung sowie auf Anerkennung von Studienzeiten und Studien- und Prüfungsleistungen, die in einem anderen Studienfach und/oder an einer anderen Hochschule erbracht wurden.

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40 Informations- und Beratungsstellen

Vorsitzender: Prof. Markus Neppl Referentin: Ute Hofmann Prüfungsausschuss BA und MA Architektur Sprechstunden: Mo, Di und Do: 09:00 bis 12:00 Uhr Ort: Raum 139, Gebäude 20.40 Telefon: 0721 – 608 43879 E-Mail: [email protected]

Praktikum

Sekretariat: Maria Schweitzer Sekretariat Praktikantenamt Sprechstunden: Mo bis Do 09:00 bis 13:00 Uhr Ort: Raum: 016, Gebäude 11.40 Telefon: 0721 – 608 42181 E-Mail: [email protected]

Beauftragte für die Belange behinderter Studieninteressierter und Studierender

Ansprechpartner: Angelika Scherwitz-Gallegos Ort: Engelbert-Arnold-Str. 2, Gebäude 11.30 Telefon: 0721 – 608 44860 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen: www.studiumundbehinderung.kit.edu

Beratung durch die Fachschaft Architektur

Berater: Studierende der KIT-Fakultät mittwochs 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr Fachschaftszimmer

Adresse Fachschaft Architektur Karlsruhe e.V. Gebäude 20.40., Raum 202 Englerstr.7 76131 Karlsruhe 0721 608 - 42833 www.arch.kit.edu/fakultaet/fachschaft.php

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Informations- und Beratungsstellen 41

13.3 Bewerbung, Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung

Studierendenservice des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT)

Besucheradresse: Englerstraße 13, 76131 Karlsruhe, Geb. 10.12

Welcome Desk

Öffnungszeiten: Mo und Mi 09:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr Di und Do 09:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr

Sachbearbeiter*innen

Öffnungszeiten: Mo und Mi 14:00 bis 16:30 Uhr Di und Do 09:30 bis 12:00 Uhr

Hotline

Öffnungszeiten: Mo, Mi und Fr 10:00 bis 12:00 Uhr Di und Do 13:30 bis 15:00 Uhr Telefonnummer: 0721 – 608 82222

Anschrift

Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Servicezentrum Studium und Lehre - Studierendenservice - Kaiserstraße 12 76131 Karlsruhe

13.4 Ausländische Studienbewerber, Auslandsstudium

International Students Office des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT)

Öffnungszeiten: Mo bis Fr 09:00 bis 12:00 Uhr, dienstags geschlossen Ort: Campus Süd, Adenauerring 2, 76131 Karlsruhe, Geb. 50.20 Telefon: 0721 – 608 44911 E-Mail: [email protected] Internet www.intl.kit.edu

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42 Internetadressen und Literatur

14 Internetadressen und Literatur

14.1 Thema Architektur im Internet

An erster Stelle bietet die Präsenz der KIT-Fakultät für Architektur Informationen über die Institute, Fach- und Lehrgebiete, Einrichtungen, Studium und Lehre, Internationales sowie die Forschung. Auch für Studieninteressierte stehen Veranstaltungen, Vorträge und Ausstellungen offen: www.arch.kit.edu/index.php

Einblick die Praxis im Studium bietet die Online-Publikation. Seit dem Wintersemester 2015/16 bietet die KIT-Fakultät für Architektur allen Bachelor- und Masterabsolvent*innen an, ihre Abschlussarbeit online zu veröffentlichen. Die Publikationen enthalten alle eingegangenen Beiträge: www.arch.kit.edu/aktuelles/abschlussarbeiten.php

Weitere nützliche Adressen sind z.B.

www.bak.de Die Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK) ist ein Zusammenschluss der 16 Länderarchitektenkammern in Deutschland. Die BAK vertritt auf nationaler und internationaler Ebene die Interessen von rund 125.100 Architekten gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

www.akbw.de Die Architektenkammer Baden-Württemberg ist Serviceunternehmen, Interessenvertretung und Kontrollinstanz für ihre rund 23.500 Mitglieder aus den Bereichen Hochbau, Innenarchitektur, Garten- und Landschaftsarchitektur sowie Stadtplanung. Sie fungiert unter anderem als Ansprechpartnerin für Fragen zu AiP/SiP in Baden-Württemberg.

bda-bund.de Der Bundesverband des Bundes Deutscher Architekten (BDA) vertritt als Berufsverband mehr als 5000 Mitglieder, welche zu den führenden freiberuflichen Architekten Deutschlands gehören.

www.bda-bawue.de Dem BDA Baden-Württemberg gehören knapp 1.000 ordentliche und 80 außerordentliche Mitglieder in 15 Kreisgruppen an. Bundesweit hat der BDA etwa 5.000 Mitglieder.

www.baumeister-online.de Im BDB sind 15.000 Architekten und Ingenieure des Bauwesens - Freiberufler, Angestellte, Beamte unternehmerisch tätige Planer - organisiert, außerdem Studenten der Fachbereiche Architektur und Bauingenieurwesen. Der Bundesverband gliedert sich in 16 Landesverbände und 190 Bezirksgruppen, so dass überall in der Bundesrepublik Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und zum Erfahrungsaustausch bestehen.

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Internetadressen und Literatur 43

bw.baumeister-online.de/home Der BDB Baden-Württemberg e.V. (BDB-BW) ist als selbständiger Verein Landesverband des bundesweit vertretenen BDB mit Sitz in Berlin. Über 30 Bezirksgruppen bieten Repräsentanz vor Ort und garantieren Basisnähe.

BDB-Fachgruppen nehmen landesweit die Aufgaben für die Berufs- und Tätigkeitsfelder wahr.

www.workshop-archiv.de archiV ist ein unabhängiges Forum für zeitgenössische Architektur. es ist seit August 1996 im Netz und wird ständig erweitert. archiV informiert über Architekten und deren Arbeit im deutschsprachigen Raum. archiV enthält Adressen, Werkverzeichnisse, Biografien und Dokumentationen. außerdem finden sie Informationen über den Beruf des Architekten und eine Übersicht über Architektur-Informationen im Internet.

www.architektur-online.com Online-Plattform des Fachmagazins Architektur für die planende und ausschreibende Bauwirtschaft.

www.baunetz.de Baunetz ist der größte deutsche Online-Dienst für Architekten und Planer. Herzstück sind aktuelle Branchenmeldungen, aber auch ein Magazin mit Interviews, Profilen und Stellenangeboten.

deu.archinform.net Ursprünglich aus der Idee einer studentischen Datenbank mit interessanten Architekturbeispielen entstanden, hat sich dieses Projekt zur weltweit größten Online-Datenbank für Architektur entwickelt, die ständig erweitert wird, und zu der Interessierte aus aller Welt über das Internet Daten beisteuern können.

VIDEO

www.youtube.com/watch?v=BMKZi5j6qTk Die deutsch-französische Initiative im Karlsruher Institut für Technologie (KIT DEFI) führt viele deutsch-französische Programme im Bereich Maschinenbau, Physik, Informatik und Architektur durch und wird dabei von der DFH unterstützt.

www.youtube.com/watch?v=UkwyOmXnOx4 Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) erhält den „Deutschen Hochschulbaupreis 2016“ für das sanierte Kollegiengebäude Mathematik am Campus Süd.

Architektur 2.0: Besuch am BLM Labor des KIT www.youtube.com/watch?v=5N0FFpb6AwI Das Fachgebiet Building Lifecycle Management beschäftigt sich in Forschung und Lehre mit der Konzeption, Entwicklung und Anwendung computergestützter Methoden und Werkzeuge zur Realisierung eines integrierten Building Lifecycle Managements.

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44 Internetadressen und Literatur

14.2 Literaturtipps

ABI: Bundesagentur für Arbeit

Alle Beiträge unter: www.abi.de

Bauingenieure und Architekten: Vom Entwurf bis zum Bauwerk; abi 01.08.2016 Promi-Interview; Die Villa von Brad Pitt entwerfen; abi 05.06.2015 Berufe in der Architektur; Kreativ unter Zeitdruck; abi abi 18.05.2015 Interview; „Mit Leidenschaft dabei sein“; abi 18.05.2015

Arbeitsmarkt: Top-Aussichten für (Innen-)Architekten: abi; 03.09.2018

Von der Baustelle ins Architekturstudium, abi 07.08.2018

Sommer-Otte 2008: Studienführer Architektur – Innenarchitektur. Lexika-Verlag: Würzburg.

BDA 2009 (Hrsg.): Studienführer Architektur und Stadtplanung. Der Wegweiser für das Studium in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz. Nicolai-Verlag: Berlin.

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Kontakt

Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Zentrum für Information und Beratung (zib)Engelbert-Arnold-Straße 276131 Karlsruhe

Telefon: 0721 - 608 44930Fax: 0721 - 608 44902E-Mail: [email protected]

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Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Kaiserstraße 1276131 Karlsruhe www.kit.edu

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