Archiv des Bistums Speyer...2018/09/24  · Feierliche Einholung der neuen Madonnen-Statue für den...

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  • Ablauf und Themenübersicht

    09.00 – 09.45 Uhr erste Einheit (Theorie)

    • Einführung: Ordnung und System in Registratur und Archiv

    • Unterscheidung Registratur und Archiv

    • Rechtliche Grundlagen für die Aufbewahrung von Schriftgut

    • Aufgaben des Bistumsarchivs/Einblicke in die Arbeit

    • Pfarrarchive: Bedeutung für Gegenwart und Zukunft

    09.45 – 10.30 Uhr zweite Einheit (Praxis)

    • Schriftgutverwaltung

    • Aufbau und Verwaltung einer Registratur

    • Ablagestrukturen erarbeiten (analog und digital)

    • Umgang mit digitalem Schriftgut

    • Digitalisierungsprojekt „Kirchenbücher“

    10.30 – 11.00 Uhr Stehkaffee/Fahrt ins Bistumsarchiv (Außenmagazin)

    11.00 – 11.50 Uhr Die Pfarrarchive im Bistumsarchiv

    12.00 Uhr Fahrt ins Priesterseminar

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  • Ordnung und System in Registratur und Archiv

    DER SPIEGEL 22/2004 vom 24.05.2004, Seite 68; Foto: Jan Banning

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  • Ordnung und System in Registratur und Archiv

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    Foto: Bistumsarchiv

  • Unterscheidung Registratur und Archiv

    Laufende Registratur: aktuelle Geschäftsvorgänge

    Altregistratur: abgeschlossene Vorgänge

    Archiv: langfristige Aufbewahrung von Dokumenten, die nicht mehr im aktiven Änderungsprozess sind, nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen

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    Nach dem Besuch des Bistumsarchivs in einer Pfarrei:

    Die gepackten Umzugskartons werden bis zum Transport nach Speyer in der Pfarrei verwahrt.

    Die zu vernichtenden Schrift-stücke werden bis zur end-gültigen Kassation ebenfalls vor Ort verwahrt.

    Fotos: Bistumsarchiv

  • Starker Schimmelbefall eines Pfarrarchivs

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    Foto: Bistumsarchiv

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    Foto: Bistumsarchiv

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    Hilfsmaßnahmen: Regale zum Trocken und AbsaugvorrichtungFotos: Bistumsarchiv

  • Rechtliche Grundlagen für die Aufbewahrung

    1. Kirchenrecht für die Weltkirche (CIC)

    Canon iuris canonici von 1983, can. 535 § 4:

    „In jeder Pfarrei muß eine Urkundensammlung, d. h. ein Archiv vorhanden sein, in dem die pfarrlichen Bücher aufzubewahren sind zusammen mit den Briefen der Bischöfe und anderen Dokumenten, die notwendiger- oder zweckmäßigerweise aufzuheben sind; dies alles ist vom Diözesanbischof oder seinem Beauftragten bei der Visitation oder zu einem anderen geeigneten Zeitpunkt einzusehen; der Pfarrer hat dafür zu sorgen, daß die Dokumente nicht in die Hände Unbefugter gelangen.“

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  • Rechtliche Grundlagen für die Aufbewahrung

    2. Diözesane Regelungen

    2. 1. Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche/KAO(gilt bundesweit, für das Bistum Speyer zum 1. April 2014 in Kraft gesetzt, veröffentlicht im OVB 2/2014 vom 28.3.2014, S. 88-97)

    - Katholische Kirche in Deutschland regelt ihr Archivwesen selbstständig

    - KAO gilt nach §1 Abs. 1 auch für Pfarrarchive

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  • Rechtliche Grundlagen für die Aufbewahrung

    Anbietungspflicht nach§6:(1) Die in §1 Absatz 1 genannten Stellen haben den zuständigen kirchlichen Archiven unaufgefordert alle Unterlagen zur Übernahme anzubieten, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigen.

    Die Entscheidung, wann Unterlagen zur Erfüllung der Aufgaben nicht mehr benötigt werden, liegt nach Maßgabe von Absatz 2 bei der anbietungspflichtigen Stelle. Die Anbietung erfolgt grundsätzlich nach Ablauf der geltenden kirchlichen oder staat-lichen Aufbewahrungsfristen.

    (2) Alle Unterlagen sind spätestens 30 Jahre nach ihrer Entstehung beziehungs-weise nach Schließung der Akte oder Erledigung des Geschäftsvorfalls dem zu-ständigen Archiv anzubieten, sofern kirchliche oder staatliche Rechtsvorschriften keine längeren Aufbewahrungsfristen bei den anbietungspflichtigen Stellen vorsehen.

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  • Rechtliche Grundlagen für die Aufbewahrung

    Schutzfristen §9:(3) Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf eine oder mehrere natürliche Personen bezieht (personen-bezogenes Archivgut), beträgt die Schutzfrist ebenfalls 40 Jahre. Sie endet jedoch nicht vor Ablauf von

    1. 30 Jahren nach dem Tod der betroffenen Person oder der Letztverstorbenen

    von mehreren Personen, deren Todesjahr dem Archiv bekannt ist,

    2. 120 Jahren nach der Geburt der betroffenen Person oder der Geburt der Letzt-geborenen von mehreren Personen, deren Todesjahr dem Archiv nicht bekannt ist,

    3. 70 Jahren nach Entstehung der Unterlagen, wenn weder das Todes- noch das Geburtsjahr der betroffenen Person oder einer der betroffenen Personen dem Archiv bekannt sind.

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  • Rechtliche Grundlagen für die Aufbewahrung

    2.2. Spezifische Diözesane Regelungen

    OVB Nr. 6 vom 15. September 2016:

    59 Benutzungsordnung für die Archive im Bistum Speyer

    60 Gebührenordnung für die Benutzung der Archive im Bistum Speyer

    OVB Nr. 10 vom 17. Dezember 2015:

    199 Aktenplan für Pfarramtsregistraturen in der Diözese Speyer – 1. Januar 2016

    OVB Nr. 11 vom 21. Oktober 1993:

    252 Fristenkatalog für Pfarrarchive

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  • Rechtliche Grundlagen für die Aufbewahrung

    Fristenkatalog

    Vor größeren Kassationen ist das Bistumsarchiv hinzuzuziehen!

    Keine Kassation:

    • Urkunden (rechtsverbindliche Verträge)

    • pastoral wichtige Unterlagen, vor allem soweit sie die Sakramentenspendungberühren (Ehevorbereitungsprotokolle!)

    • Schriftstücke vor 1920

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  • Rechtliche Grundlagen für die Aufbewahrung

    Zur Kassation eignen sich (vgl. Infoblatt):

    Sofort kassieren:

    • Glückwünsche persönlicher Art

    • Prospekte

    • gedrucktes Material von unerheblichem Wert (z.B. Einladungen, allgemeine Rundschreiben der kirchlichen Werke, Einrichtungen und Vereine)

    • Konzepte (z.B. für Pfarrbriefe, Rundschreiben)

    Nach 10 Jahren können u.a. Kassen- und Buchungsbelege (nicht alle!), Bankauszüge, Reisekostenabrechnungen, Wahlunterlagen (ausgenommen Wahlprotokolle) und Kopien von Zuwendungsbescheinigungen vernichtet werden.

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  • Rechtliche Grundlagen für die Aufbewahrung

    Bischofskonferenz:Sicherung und Nutzung von Pfarrmatrikeln (Kirchenbüchern)(veröffentlicht im OVB Speyer 5/2008, S. 83-85)

    Empfehlung, abgeschlossene Kirchenbücher nach Möglichkeit in den Diözesanarchiven zu verwahren und zu verwalten.

    Sperrfristen eingeschärft:

    bei Taufbüchern 120 Jahre

    bei Trauungsbüchern 100 Jahre

    bei Sterbebüchern 40 Jahre (kompletter Band 100 Jahre)

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    Feierliche Einholung der neuen Madonnen-Statue für den Dom am 6. Juli 1930 von Waghäusel nach Speyer ABSp 19.002.20.27_0010

  • Aufgaben des Bistumsarchivs/Einblicke in die Arbeit

    Sicherung und Übernahme des Schriftguts: - Bewertung

    - Erschließung

    - Verwaltung

    - Benutzung

    Konservatorische Betreuung

    Auskunftsdienst für Verwaltung und Öffentlichkeit

    Beratung und Betreuung der Pfarr- und Dekanatsarchive sowie Beratung bei Fragen der Pfarrbüros zur Einrichtung der Pfarrregistratur

    Öffentlichkeitsarbeit (www.bistumsarchiv-speyer.de)

    Erforschung und Darstellung der Bistumsgeschichte

    Zusammenarbeit mit kulturellen, wissenschaftlichen, sozialen und schulischen Institutionen.

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  • Beschädigungen durch falsche Lagerung

    Bearbeitung eines Pfarrarchivs im Bistumsarchiv Speyer

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    Fotos: Bistumsarchiv

  • Die richtige Verpackung und Lagerung schützt das Schriftgut

    der Pfarreien auf lange Zeit

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    Fotos: Bistumsarchiv

  • Tintenfraß (Informationsverlust)

    eingerissene Seiten

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    Fotos: Restaurierungswerktstatt Eibingen; Bistumsarchiv

  • Schriftenreihe des Diözesan-Archivs Speyer, erhältlich über den Pilger-Verlag

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    Fotos: Bistumsarchiv

  • Pfarrarchive

    Pastorale Funktion

    Die kirchlichen Archive dienen einerseits der

    Verwaltung, andererseits kommt ihnen als

    Ort „des Gedächtnisses der Kirche, das

    erhalten und weitergegeben, wieder belebt

    und ausgewertet werden soll“ eine besondere

    pastorale Funktion zu.

    Die pastorale Funktion der kirchlichen Archive, Schreiben der päpstlichen Kommission für die Kulturgüter der Kirche vom 15. März 2016.

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  • Pfarrarchive

    Worin besteht dieses Erbe?

    - Pfarrchronik (Pfarrgedenkbuch)

    - Urkunden, Verträge

    - Pfarrbeschreibungen und Seelsorgeberichte

    - Visitationsprotokolle

    - Kirchenbücher

    - Personalakten zu Klerus und Kirchendienern

    - Unterlagen zu Seelsorge und Gottesdienst, Sakramentenspendung,

    Bruderschaften, kirchlichen Vereinen und Verbänden

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    Foto: Bistumsarchiv

  • Pfarrarchive

    Nutzen für die Verwaltung

    Pfarrarchive enthalten Unterlagen zu:

    - Kirchen- und Pfründestiftungen

    (Besitz und Verwaltung)

    - Bau, Ausstattung und Renovierung von

    Pfarr-, Neben- und Filialkirchen sowie kirch-

    lichen Gebäuden wie Pfarrheimen, Jugendzentren, Kindertagesstätten

    - Verträge, Unterlagen zu Rechtsgeschäften, u.a. Notariatsurkunden

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    Foto: Bistumsarchiv

  • Pfarrarchive

    Quellen zu kirchlichem und gesamt-

    gesellschaftlichem Leben

    - Seelsorgeberichte, Berichte über Kriegs-

    oder Besatzungszeiten

    - Visitationsprotokolle

    - Matrikeln als Quelle zur Familien- und Sozialgeschichte

    - Unterlagen zu Wallfahrten und Bittgängen

    - Unterlagen zum Schul-, Militär- und Armenwesen

    - Unterlagen zu politischen Ereignissen

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    Foto: Bistumsarchiv

  • Pfarrarchive

    Nutzung für Seelsorge und Unterricht

    - Kennenlernen von Geschichte und

    Struktur der eigenen Pfarrei

    - Anregungen für das Gemeindeleben

    (z.B. Wiederbelebung eines früheren Bittgangs)

    - Einsatz von Dokumenten in der Schule (Religionsunterricht, Heimat- und

    Sachkunde, Geschichte) und im außerschulischen Bereich (Firm-

    vorbereitung)

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    Foto: Pressestelle

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  • Schriftgut

    Gesetz-gebung

    Archiv

    Records Management

    Behörde

    Verantwortung für Aufbewahrung, Erhaltung und

    Rückgriff

    Dokumentation des Verwaltungs-

    handelns

    Schriftgutverwaltung – das notwendige Übel

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  • Schriftgutverwaltung – Definition

    Schriftgutverwaltung: Erfassen, Ordnen, Verzeichnen, Aufbewahren undVernichten verschiedenster, zusammengehöriger Unterlagen, die imRahmen der einzelnen Verwaltungstätigkeiten entstehen oder anfallen.

    Zweck: Bereitstellung des gesammelten, vollständigen Schriftguts zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort zur Einsicht durch eine berechtigte Person.

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  • Aufgaben Ziele

    Ordnen

    Registrieren

    Ablegen

    funktionsfähige und

    wirtschaftliche Registratur

    Verfügbarkeit

    Aussonderung

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  • Registratur – Definition

    Registratur: gilt als Organisationseinheit der Verwaltung. Siegewährleistet den Überblick, die Pflege und Bereitstellung der laufendenAkten im Verwaltungsalltag.

    In der Altregistratur werden abgeschlossene Akten aufbewahrt, die nochnicht archivreif sind.

    Eine ähnliche Aufgabe kann auch ein so genanntes Zwischenarchiverfüllen.

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  • Aufbau und Verwaltung einer Registratur

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    • Einheitlichkeit

    • Übersichtlichkeit

    • Disziplin

    • Wiederauffindbarkeit

    • Dokumentation

  • Beispiele für Registratursysteme

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    Fotos: Bistumsarchiv

  • Beispiele für Registratursysteme

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    Fotos: Bistumsarchiv

  • Alle sprechen von Akten – Definition

    Akte: Zusammenfassung aller Unterlagen, die im Zuge der Bearbeitungeines Vorgangs (einer Aufgabe) anfallen bzw. entstehen.

    „records“: nicht eindeutig mit „Akten“ zu übersetzen, vielmehr beinhaltet„records“ auch das Aufzeichnen oder Protokollieren von Aufzeichnungen.

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  • Aufbau und Verwaltung einer Registratur

    Ordnungsmerkmale zur Bildung von Akten

    • Inhaltlich, sachbezogenBeispiel: Vermietung von Grundstücken

    • Formal, Schriftstückarten Beispiel: Presseausschnitte, Erlasse

    Nachteil: Rückgriffprobleme bei umfangreichen Akten = größerer Suchaufwand.

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  • Aufbau und Verwaltung einer Registratur

    • Zweckmäßigkeit der Bearbeitung

    • Übersichtlichkeit

    • Häufigkeit des Rückgriffs

    • Dauer des Rückgriffs

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  • Aufbau und Verwaltung einer Registratur

    • Akten sollen nach Anfall gebildet, nicht als Leerpositionen „geplant“ werden.

    • Jede Akte kann nur unter einem Punkt im Aktenplan abgelegt werden.

    • Der Aktenplan mit seinen untergeordneten Betreffeinheitensollte nicht weiter untergliedert werden.

    • Große Aktenserien sind außerhalb des Aktenplans zu führen.

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  • Der Aktenplan – das Ding aus einer anderen Welt

    Definition: „Mehrstufige Gliederung von Schlagworten bzw. Überbegriffen, die sich aus den Aufgaben einer Verwaltung ergeben. Der Aktenplan wird in der Regel vor der Entstehung der Akten erstellt und gewährleistet eine strukturierte Arbeit an und mit den entstehenden und wachsenden Aktenbeständen. Durch seinen hierarchischen Aufbau und eine beständige Fortschreibung wird das Wiederauffinden der Akten über einen langen Zeitraum sichergestellt.“

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  • Aktenplan – Aktenzeichen – Aktenverzeichnis?

    Aktenplankennzeichen und Aktenkennzeichen bilden das Aktenzeichen.

    Beispiel Bischöfliches Ordinariat: 20/10-4/17

    Aktenplankennzeichen: 20 = Archiv, 10 = Familienforschung

    Aktenkennzeichen: 4/17 = vierter Vorgang im Jahr 2017

    Beispiel Pfarrei: 2081-2/17 Reparatur Heizung

    Aktenplankennzeichen: 20 = Hauptkirche, 8 = Technik, 1 = Heizung

    Aktenkennzeichen: 2/17 = zweiter Vorgang im Jahr 2017

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  • Aktenverzeichnis: Hilfsmittel des Schriftgutverwalters zum Auffinden benötigter Akten. Es enthält alle zum Ordnen, Bereitstellen und Aussondern notwendigen Angaben einer Akte, zum Beispiel: Aktenzeichen, Inhaltsangabe, Laufzeit (Beginn und Ende einer Akte).

    Aktenplan – Aktenzeichen – Aktenverzeichnis?

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  • Aufbau eines Aktenplans- Archiv des Bistums Speyer -

    Bildung eindeutiger Begriffe aus den Akten der Institution

    Sammlung der Aufgaben/Schwer-punkte/Themen der betreffenden Institution

    Notation (alphabetisch, numerisch, alphanumerisch)

    Hierarchisch geordnete Begriffe (Aufgaben, Schlagworte, Themen)

  • Ablagestrukturen erarbeiten für analoges Schriftgut

    • Raummöglichkeiten

    • Arbeitsstrukturen

    • Kommunikation

    • Vorlagen

    • Reflexion

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  • Ablagestrukturen erarbeiten für digitales Schriftgut

    Die digitale Ablagestruktur des Bistumsarchivs Speyer früher:

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  • Ablagestrukturen erarbeiten für digitales Schriftgut

    Die digitale Ablagestruktur des Bistumsarchivs Speyer heute:

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  • Ablagestrukturen erarbeiten für digitales Schriftgut

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  • Analog vs. Digital

    Papier Datei

    Information

    Datenträger

    Zugriff

    Datenschutz

    Speicherplatz

    Handhabung

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  • Umgang mit digitalem Schriftgut

    • E-Mails

    • Dateien/Dateiformate

    • Fachverfahren

    • Datensicherung

    Grundsätzlich gilt:

    ⇒ Das Thema „Archivierung“ ist unumgänglich

    ⇒ ausgedrucktes und abgelegtes Schriftgut kann wiedergefunden und genutzt werden!

    ⇒ Archive müssen handeln, auch das Archiv des Bistums Speyer

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  • Haltbarkeit von Medien

    Medium Beispiel Lebensdauer

    Flash-Speicher USB-Sticks, SSD 5-10 Jahre

    Festplatten SATA, iSCSI 5-10 Jahre

    Optische Medien CD-ROMs, DVDs, Blu-ray-Discs < 30 Jahre

    Tapes/Magnetbänder LTO-5, LTO-6 30-50 Jahre

    Filme aus Zelluloid Mikrofilme > 100 Jahre

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  • Gründe für die Digitalisierung (aus der Sicht des Bistumsarchivs)

    • langfristigen Sicherung (Katastrophenschutz)• Verfügbarkeit und Nutzung• Senkung der Restaurierungskosten• Online-Verfügbarkeit und Crowdsourcing• mehr freie Personalressourcen

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  • Schadensbilder an Kirchenbüchern

    Fotos: Bistumsarchiv

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  • Projekte

    laufend F/E* geplant F/E*

    Kirchenbücher F Pfarrgedenkbücher F

    Fotosammlungen E Handschriften/frühe Buchdrucke E

    Fotos aus Pfarreien E Ordinariatsprotokolle F

    Fotos aus Priesterakten E Pläne/Zeichnungen F/E

    *F/E: Fremdleistung/Eigenleistung

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  • Anforderungen für ausgewählte Formate

    Anforderung PDF/A TIFF JPG/JPEG

    Unveränderlich x x x

    Durchsuchbar (OCR) x

    Geeignet für mehrseitige Dokumente

    x x

    International standardisiert durch ein unabhängiges Gremium

    x(ISO 19005)

    x(ISO/IEC 10918-1)

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  • Kirchenbücher

    Das Archiv des Bistums Speyer verwahrt etwa 70% der Kirchenbücher aus den Pfarreien.

    In den Kirchenbüchern der einzelnen Pfarreien werden Taufen, Firmungen, Eheschließungen und Sterbefälle durch den Pfarrer festgehalten. Das älteste Kirchenbuch von Speyer, St. German und St. Moritz beginnt 1579.

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    Fotos: Pressestelle

  • Zieldefinition

    Bestand

    • 1901 Kirchenbücher im Archiv (~70%)

    • ~850 Kirchenbücher in den Pfarreien (~30%)

    • Insgesamt 2751 Bücher mit geschätzt 819.000 Seiten

    Zeitraum

    • 5 Jahre; jährlich 550 Bücher• Projektphase (37 Bücher)• Orientierungsphase• Projektphasen (183 Bücher)• Abschlussphase

    Kosten• Berücksichtigung der

    jährlichen Etatplanung• Puffer für Sonderfälle

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    Foto: Klaus Landry

  • Das Endergebnis im Vergleich- Archiv des Bistums Speyer -

    Fotos: Bistumsarchiv

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    Alle Unterlagen zur Schulung finden Sie auch online unter:

    https://www.bistum-speyer.de/erziehung-schule-bildung/bistumsarchiv/serviceleistungen/fuer-die-pfarreien/

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