Art 12 – Instrument zur vorsorgenden Gestaltung der Umgebung eines Seveso-Betriebes...
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Art 12 – Instrument zur vorsorgenden Gestaltung der Umgebung eines
„Seveso-Betriebes“
Inhalt und Instrumente des Art 12
RO und verwandte Politiken müssen das Ziel der Vermeidung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen berücksichtigenÜberwachung – der Ansiedlung neuer Betriebe– Der Änderung bestehender Betriebe– Neuer Entwicklungen in der Umgebung bestehender
Betriebe
Art 12 – mögliche Fälle1 Bestehender
BetriebBestehende Nutzung
--
2 Bestehender Betrieb
Neue Nutzung/ Nutzungsänderung
Abstand
2 Neuer Betrieb oder Änderung bei bestehendem
Bestehende Nutzung
Abstand
4 Neuer Betrieb Neue Nutzung Abstand (eher selten)
Inhalt und Instrumente des Art 12 /2
Die Notwendigkeit angemessener Abstände zwischen diesen Betrieben und anderen sensiblen Nutzungen muß langfristig in den RO- und verwandten Politiken berücksichtigt werdenBei bestehenden Betrieben – zusätzliche technische Maßnahmen – um nicht Gefährdung für Bevölkerung zu erhöhenKonsultationsmechanismen zwischen CA und planenden Behörden (Einzelfall oder nach allgemeinen Kriterien)
Was sind „sensible Nutzungen“ nach Art 12“
WohngebieteÖffentlich genutzte Gebäude und GebieteHauptverkehrsrouten, soweit als möglichErholungsgebieteUnter Gesichtspunkt des Naturschutz besonders wervolle bzw empfindliche Gebiete (zB Fauna-Flora-Habitat, Natura 2000 etc)
Bedeutung des Art 12 in der Praxis
Umsetzung in Raumordnungs/BaugesetzenFestlegung von „angemessenen Abständen“ mittels Referenzszenarien (deterministischer Ansatz in Österreich – Empfehlung Bundesländer-Arbeitskreis Seveso)Angemessener Abstand = Konsultationsabstand= Prüfung abhängig von Szenario und beabsichtiger Entwicklung, was innerhalb der „Zone“ möglich ist!!!!!!!Das heißt aber nicht „absoluter Baustopp“ – sowohl für Betrieb als auch für andere Entwicklungen!!!!!!!!!!!
Behördenaufgaben zur ImplementierungArt. 12 - Anforderungen
Maßnahmen wo
Überwachung der Raumordnung
Schaffung gesetzlicher Basis
CZ-Raumordnungs- und Baurecht
Abstände Zonen Flächenwidmung/Raumplanung örtlich/regional
zusätzliche technische Maßnahmen
Schaffung gesetzlicher Basis
?
Konsultationsmechanismen
Schaffung gesetzlicher Basis (wenn nötig)
Art 20 § of Law No 353/1999
fachliche Beratung Einzelfallbetrachtung
Schaffung erforderlichen Sachverstandes
Verwaltung, externe Experten
fachliche Beratung allgemeine Kriterien
Schaffung erforderlicher Richtlinien/Empfehlungen
Verwaltung, externe Experten Anh III Verordnung 8/2000 für EEP und InfoPubli
Referenzszenarien als Mittel zur Festlegung „angemessener Abstände“
In Österreich:Deterministischer Ansatz„Empfehlung des Bundesländer-Arbeitskreises „Seveso“ zur Ermittlung von angemessenen Abständen für die Zwecke der Raumordnung, des Katastrophenschutzes und der Domino-Effekte“
Österreichischer Ansatz und Beispiele
Dipl.-Ing. Ernst SimonAmt der Steiermärkischen Landesregierung
Referenzszenarien
Stoff Szenario Auswirkungen
Flüssiggas BLEVE, UVCE WärmestrahlungDruckwelle
Brennbare fl. Stoffe Brand größter WärmestrahlungAbschnitt
Explosionsgef. Gas/ UVCE; 10 min DruckwelleDampfwolke Austritt
Explosivstoffe Explosion größter Druckwelle
Abschnitt
Toxische Gase 10 min Austritt menschl. Gesundheit
Druckwelle– Richtwerte: 25 mbar, Domino 100 mbar
Wärmestrahlung– Richtwerte: 2 kW/m², Domino 12,5 kW/m²
Toxische Gase– Richtwert: IDLH
Arten der Auswirkungen
Neutrale bis stabile AusbreitungsbedingungenAktive Sicherheitseinrichtungen unberücksichtigtAustrittsdurchmesser maximal DN 250Zündung Gaswolke nach 1 Minute, gesamte GasmengeBrandgase werden nicht berücksichtigt
Randbedingungen
Überdruck
6
10
30
70
170
170
380
Auswirkungen
Orkan Windstärke 12
Standardwert für Fensterbruch
leichte Verletzungen im offenen Gelände
teilweise Zerstörung von Häusern
50% Einsturz von Mauern
1% Trommelfellriss
totale Zerstörung von Häusern
Auswirkungen Druckwelle
Situation: Umfüllen von Flüssiggas aus EKW (48 to) in unterirdischen Lagerbehälter (200 to) über Rohrleitung DN 80
vorhandene passive Sicherheitseinrichtungen: Rückschlagklappe&Rohrbruchventil Behälter, Bodenventil gegen Wegrollen Eisenbahnwaggon
Austritt 2140 kg, gasförmig nach 1 min ca. 850 kg
Überdruck in 50 m: 170 mbar150 m: 53 mbar300 m: 30 mbar
Beispiel Druckwelle
Auswirkung Wärmestrahlung
Wärmestrahlung (kW/m²)
Auswirkungen
1 Max. Sonneneinstrahlung
1,5 keine nachteiligen Auswirkungen
4,5 Blasen auf nackter Haut (20 sec)
8 kurzer Einsatz in gekühlten Anzügen
12,5 Tanks können durch Kühlung gehalten werden
30 Verformung von Stahl nach 30 min.
Beispiel: Wärmestrahlung
Brand in einer Auffangwanne für brennbare Flüssigkeiten nach Austritt aus einem Behälter und Entzündung:
Stoff: RohölFläche der Auffangwanne: 4250 m²Brandrate: 0,045 kg/m²s
Wärmestrahlung Abstand von Wanne Abstand von Tankmitte(kW/m²) (m) (m)
1,5 190 2402,0 150 2002,5 135 1854,0 105 1556,5 70 120
Auswirkung toxischer Gase
Probleme:viele verschiedene Grenzwerte international in Verwendung (IDLH, VCI, ERPG2+3 ...)in Österreich keine Praxis, keine GrenzwerteVielzahl von Berechnungsmodellen, die mit unterschiedlichen Ansätzen arbeiten
Beispiel SchwefeldioxidFreisetzung von SO2 aus einer Rohrleitung nach vollständigem AbrissStoff: druckverflüssigtes SO2
Druck: 6 bar; Rohrleitungsdurchmesser: 25 mm
Freigesetzte Menge nach 10 min.: 1700 kg
Meteorologie: 25°C, schwachwindig, Stabilitätsklasse C, bebaute Umgebung
IDLH: 100 ppm
Konzentration (ppm) Abstand (m)
1200 200
540 300
326 400
230 500
162 600
98 800
Situation: oberirdischer NH3-Behälter 160 to, Befüllung aus EKW 50 to über Rohrleitung DN 80
vorhandene passive Sicherheitseinrichtungen: Rückschlagklappe&Rohrbruchventil Behälter, Bodenventil gegen Wegrollen Eisenbahnwaggon
Austritt 10 min aus EKW; IDLH 1,3 - 1,6 km
Zusätzliche passive Sicherheitseinrichtungen:
Rohrbruchventile EKW (flüssig, gasförmig)Austritt 10 sec aus EKW + Inhalt Rohrleitung, IDLH 300 - 400 m
Beispiel Ammoniak
Modelle aus anderen Mitgliedsstaaten
Frankreich: 2 Zonen (Szenarien: Todesfälle – irreversibe Effekte)mit NutzungsbeschränkungenZ 1 (Todesfälle) – zulässig:- Änderungen bestehender Bauwerke (Wohn- Bürozwecke) ohne Ausweitung und ohne Widmungsänderung- Ausweitungen von Bauwerken von max 20m² ohne Arbeitsplätze, ohne Schaffung von Wohnraum
Frankreich /2Zone 2 (irreversible Effekte)- dieselben wie in Z 1 und- Bauführungen für Wohnzwecke mit einer Beschränkung der Bebauungsdichte (zB niedriger als 0,08)- Sportplätze ohne Einrichtungen zur Aufnahme von Publikum außerhalb der Zonen – jede Entwicklung
Frankreich /2
Zone 2 (irreversible Effekte)- dieselben wie in Z 1 und- Bauführungen für Wohnzwecke mit einer Beschränkung der Bebauungsdichte (zB niedriger als 0,08)- Sportplätze ohne Einrichtungen zur Aufnahme
von Publikum außerhalb der Zonen – jede Entwicklung
Spanien - CatalunyaMost vulnerable elements- Wohnhäuser mit mehr als 10
Wohneinheiten- Gebäude mit Publikumsverkehr:
SpitälerSeniorenresidenzenStrafvollzugsanstaltenKindergärten, Schulen etcCampingplätzeHotelsSportstätten mit Publikumsverkehr*Einkaufszentren *Restaurants und Vergnügungsbetriebe*
• > 5000 m² Fläche oder Kapazität > 1000 pax
- Anlagen mit hoher strategischer Bedeutung
- Alle Fälle mit ähnlichem Charakter
Vulnerable elements
-- Wohnhäuser mit mehr als 10 Wohneinheiten
- Gebäude mit Publikumsverkehr:Sportstätten mit Publikumsverkehr*Einkaufszentren *Restaurants und Vergnügungsbetriebe*
• > 150 m² Fläche oder Kapazität > 50 pax- Sporteinrichtungen ohne
Publikumsverkehr- Gebäude zur Religionsausübung- Versammlungszentren- Büros anderer Firmen- Autobahnen- Straßen mit > 2000 KFZ/d- Eisenbahnen mit Personenverkehr- Alle Fälle mit ähnlichem Charakter
Zusammenfassung 1
Fragen des Art 12 – insb bei bestehenden Betrieben mit Änderungen im Umfeld sind höchst sensibel, die Lösungen oft sehr schwierigReferenzszenarien, bzw Zonierungen auf deterministischer oder probabilistischer Basis sind eine Entscheidungshilfe für die RaumplanungsbehördenRaumordnung/Planung ist eine politische Entscheidung, die Berücksichtigung der Zonen ist ein Teilaspekt
Zusammenfassung / 2
Innerhalb der festgelegten Zone ist eine allenfalls zulässige Entwicklung zu prüfen:Prüfkriterien: keine Zunahme der Gefährdung von Menschen / sensiblen NaturräumenMögliche Parameter:- Bebauungsdichte- Verkehrsdurchfluß- Sensibilität der Nutzung in bezug auf besondere Schutzwürdigkeit der Nutzer, große Personenansammlungen, wie etwa Schule, Spital, Kindergarten, Supermarkt, Versammlungsstätten, Kirchen etc,- Sensibilität des Naturraumes (Natura 2000, Nationalpark etc)
idR: Einzelfallprüfung notwendig
Europäische Entwicklungen
European Experts‘Group on Land Use PlanningAufgabe: Schaffung von harmonisierten Grundlagen für die Erstellung von Referenzszenarien / Berechnung von „angemessenen Abständen“ + DatenbaseAuftrag dazu in der novellierten Richtlinie