Art 12 – Instrument zur vorsorgenden Gestaltung der Umgebung eines Seveso-Betriebes...

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Art 12 – Instrument zur vorsorgenden Gestaltung der Umgebung eines

„Seveso-Betriebes“

[email protected]

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Inhalt und Instrumente des Art 12

RO und verwandte Politiken müssen das Ziel der Vermeidung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen berücksichtigenÜberwachung – der Ansiedlung neuer Betriebe– Der Änderung bestehender Betriebe– Neuer Entwicklungen in der Umgebung bestehender

Betriebe

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Art 12 – mögliche Fälle1 Bestehender

BetriebBestehende Nutzung

--

2 Bestehender Betrieb

Neue Nutzung/ Nutzungsänderung

Abstand

2 Neuer Betrieb oder Änderung bei bestehendem

Bestehende Nutzung

Abstand

4 Neuer Betrieb Neue Nutzung Abstand (eher selten)

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Inhalt und Instrumente des Art 12 /2

Die Notwendigkeit angemessener Abstände zwischen diesen Betrieben und anderen sensiblen Nutzungen muß langfristig in den RO- und verwandten Politiken berücksichtigt werdenBei bestehenden Betrieben – zusätzliche technische Maßnahmen – um nicht Gefährdung für Bevölkerung zu erhöhenKonsultationsmechanismen zwischen CA und planenden Behörden (Einzelfall oder nach allgemeinen Kriterien)

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Was sind „sensible Nutzungen“ nach Art 12“

WohngebieteÖffentlich genutzte Gebäude und GebieteHauptverkehrsrouten, soweit als möglichErholungsgebieteUnter Gesichtspunkt des Naturschutz besonders wervolle bzw empfindliche Gebiete (zB Fauna-Flora-Habitat, Natura 2000 etc)

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Bedeutung des Art 12 in der Praxis

Umsetzung in Raumordnungs/BaugesetzenFestlegung von „angemessenen Abständen“ mittels Referenzszenarien (deterministischer Ansatz in Österreich – Empfehlung Bundesländer-Arbeitskreis Seveso)Angemessener Abstand = Konsultationsabstand= Prüfung abhängig von Szenario und beabsichtiger Entwicklung, was innerhalb der „Zone“ möglich ist!!!!!!!Das heißt aber nicht „absoluter Baustopp“ – sowohl für Betrieb als auch für andere Entwicklungen!!!!!!!!!!!

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Behördenaufgaben zur ImplementierungArt. 12 - Anforderungen

Maßnahmen wo

Überwachung der Raumordnung

Schaffung gesetzlicher Basis

CZ-Raumordnungs- und Baurecht

Abstände Zonen Flächenwidmung/Raumplanung örtlich/regional

zusätzliche technische Maßnahmen

Schaffung gesetzlicher Basis

?

Konsultationsmechanismen

Schaffung gesetzlicher Basis (wenn nötig)

Art 20 § of Law No 353/1999

fachliche Beratung Einzelfallbetrachtung

Schaffung erforderlichen Sachverstandes

Verwaltung, externe Experten

fachliche Beratung allgemeine Kriterien

Schaffung erforderlicher Richtlinien/Empfehlungen

Verwaltung, externe Experten Anh III Verordnung 8/2000 für EEP und InfoPubli

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Referenzszenarien als Mittel zur Festlegung „angemessener Abstände“

In Österreich:Deterministischer Ansatz„Empfehlung des Bundesländer-Arbeitskreises „Seveso“ zur Ermittlung von angemessenen Abständen für die Zwecke der Raumordnung, des Katastrophenschutzes und der Domino-Effekte“

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Österreichischer Ansatz und Beispiele

Dipl.-Ing. Ernst SimonAmt der Steiermärkischen Landesregierung

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Referenzszenarien

Stoff Szenario Auswirkungen

Flüssiggas BLEVE, UVCE WärmestrahlungDruckwelle

Brennbare fl. Stoffe Brand größter WärmestrahlungAbschnitt

Explosionsgef. Gas/ UVCE; 10 min DruckwelleDampfwolke Austritt

Explosivstoffe Explosion größter Druckwelle

Abschnitt

Toxische Gase 10 min Austritt menschl. Gesundheit

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Druckwelle– Richtwerte: 25 mbar, Domino 100 mbar

Wärmestrahlung– Richtwerte: 2 kW/m², Domino 12,5 kW/m²

Toxische Gase– Richtwert: IDLH

Arten der Auswirkungen

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Neutrale bis stabile AusbreitungsbedingungenAktive Sicherheitseinrichtungen unberücksichtigtAustrittsdurchmesser maximal DN 250Zündung Gaswolke nach 1 Minute, gesamte GasmengeBrandgase werden nicht berücksichtigt

Randbedingungen

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Überdruck

6

10

30

70

170

170

380

Auswirkungen

Orkan Windstärke 12

Standardwert für Fensterbruch

leichte Verletzungen im offenen Gelände

teilweise Zerstörung von Häusern

50% Einsturz von Mauern

1% Trommelfellriss

totale Zerstörung von Häusern

Auswirkungen Druckwelle

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Situation: Umfüllen von Flüssiggas aus EKW (48 to) in unterirdischen Lagerbehälter (200 to) über Rohrleitung DN 80

vorhandene passive Sicherheitseinrichtungen: Rückschlagklappe&Rohrbruchventil Behälter, Bodenventil gegen Wegrollen Eisenbahnwaggon

Austritt 2140 kg, gasförmig nach 1 min ca. 850 kg

Überdruck in 50 m: 170 mbar150 m: 53 mbar300 m: 30 mbar

Beispiel Druckwelle

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Auswirkung Wärmestrahlung

Wärmestrahlung (kW/m²)

Auswirkungen

1 Max. Sonneneinstrahlung

1,5 keine nachteiligen Auswirkungen

4,5 Blasen auf nackter Haut (20 sec)

8 kurzer Einsatz in gekühlten Anzügen

12,5 Tanks können durch Kühlung gehalten werden

30 Verformung von Stahl nach 30 min.

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Beispiel: Wärmestrahlung

Brand in einer Auffangwanne für brennbare Flüssigkeiten nach Austritt aus einem Behälter und Entzündung:

 Stoff: RohölFläche der Auffangwanne: 4250 m²Brandrate: 0,045 kg/m²s

Wärmestrahlung Abstand von Wanne Abstand von Tankmitte(kW/m²) (m) (m)

1,5 190 2402,0 150 2002,5 135 1854,0 105 1556,5 70 120

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Auswirkung toxischer Gase

Probleme:viele verschiedene Grenzwerte international in Verwendung (IDLH, VCI, ERPG2+3 ...)in Österreich keine Praxis, keine GrenzwerteVielzahl von Berechnungsmodellen, die mit unterschiedlichen Ansätzen arbeiten

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Beispiel SchwefeldioxidFreisetzung von SO2 aus einer Rohrleitung nach vollständigem AbrissStoff: druckverflüssigtes SO2

Druck: 6 bar; Rohrleitungsdurchmesser: 25 mm

Freigesetzte Menge nach 10 min.: 1700 kg

Meteorologie: 25°C, schwachwindig, Stabilitätsklasse C, bebaute Umgebung

IDLH: 100 ppm

Konzentration (ppm) Abstand (m)

1200 200

540 300

326 400

230 500

162 600

98 800

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Situation: oberirdischer NH3-Behälter 160 to, Befüllung aus EKW 50 to über Rohrleitung DN 80

vorhandene passive Sicherheitseinrichtungen: Rückschlagklappe&Rohrbruchventil Behälter, Bodenventil gegen Wegrollen Eisenbahnwaggon

Austritt 10 min aus EKW; IDLH 1,3 - 1,6 km

Zusätzliche passive Sicherheitseinrichtungen:

Rohrbruchventile EKW (flüssig, gasförmig)Austritt 10 sec aus EKW + Inhalt Rohrleitung, IDLH 300 - 400 m

Beispiel Ammoniak

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Modelle aus anderen Mitgliedsstaaten

Frankreich: 2 Zonen (Szenarien: Todesfälle – irreversibe Effekte)mit NutzungsbeschränkungenZ 1 (Todesfälle) – zulässig:- Änderungen bestehender Bauwerke (Wohn- Bürozwecke) ohne Ausweitung und ohne Widmungsänderung- Ausweitungen von Bauwerken von max 20m² ohne Arbeitsplätze, ohne Schaffung von Wohnraum

Frankreich /2Zone 2 (irreversible Effekte)- dieselben wie in Z 1 und- Bauführungen für Wohnzwecke mit einer Beschränkung der Bebauungsdichte (zB niedriger als 0,08)- Sportplätze ohne Einrichtungen zur Aufnahme von Publikum außerhalb der Zonen – jede Entwicklung

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Frankreich /2

Zone 2 (irreversible Effekte)- dieselben wie in Z 1 und- Bauführungen für Wohnzwecke mit einer Beschränkung der Bebauungsdichte (zB niedriger als 0,08)- Sportplätze ohne Einrichtungen zur Aufnahme

von Publikum außerhalb der Zonen – jede Entwicklung

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Spanien - CatalunyaMost vulnerable elements- Wohnhäuser mit mehr als 10

Wohneinheiten- Gebäude mit Publikumsverkehr:

SpitälerSeniorenresidenzenStrafvollzugsanstaltenKindergärten, Schulen etcCampingplätzeHotelsSportstätten mit Publikumsverkehr*Einkaufszentren *Restaurants und Vergnügungsbetriebe*

• > 5000 m² Fläche oder Kapazität > 1000 pax

- Anlagen mit hoher strategischer Bedeutung

- Alle Fälle mit ähnlichem Charakter

Vulnerable elements

-- Wohnhäuser mit mehr als 10 Wohneinheiten

- Gebäude mit Publikumsverkehr:Sportstätten mit Publikumsverkehr*Einkaufszentren *Restaurants und Vergnügungsbetriebe*

• > 150 m² Fläche oder Kapazität > 50 pax- Sporteinrichtungen ohne

Publikumsverkehr- Gebäude zur Religionsausübung- Versammlungszentren- Büros anderer Firmen- Autobahnen- Straßen mit > 2000 KFZ/d- Eisenbahnen mit Personenverkehr- Alle Fälle mit ähnlichem Charakter

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Zusammenfassung 1

Fragen des Art 12 – insb bei bestehenden Betrieben mit Änderungen im Umfeld sind höchst sensibel, die Lösungen oft sehr schwierigReferenzszenarien, bzw Zonierungen auf deterministischer oder probabilistischer Basis sind eine Entscheidungshilfe für die RaumplanungsbehördenRaumordnung/Planung ist eine politische Entscheidung, die Berücksichtigung der Zonen ist ein Teilaspekt

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Zusammenfassung / 2

Innerhalb der festgelegten Zone ist eine allenfalls zulässige Entwicklung zu prüfen:Prüfkriterien: keine Zunahme der Gefährdung von Menschen / sensiblen NaturräumenMögliche Parameter:- Bebauungsdichte- Verkehrsdurchfluß- Sensibilität der Nutzung in bezug auf besondere Schutzwürdigkeit der Nutzer, große Personenansammlungen, wie etwa Schule, Spital, Kindergarten, Supermarkt, Versammlungsstätten, Kirchen etc,- Sensibilität des Naturraumes (Natura 2000, Nationalpark etc)

idR: Einzelfallprüfung notwendig

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Europäische Entwicklungen

European Experts‘Group on Land Use PlanningAufgabe: Schaffung von harmonisierten Grundlagen für die Erstellung von Referenzszenarien / Berechnung von „angemessenen Abständen“ + DatenbaseAuftrag dazu in der novellierten Richtlinie