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Artenschutzrechtliches Gutachten für den B-Plan Billstedt 1xx – Schule Kirchsteinbek Auftraggeber: Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Abteilung Landschaftsplanung Klosterwall 8 20095 Hamburg Bearbeitung: Andreas Haack, böp Stand: 05.09.2013 Andreas Haack Diekhof 23 25370 Seester Tel.: (04125) 95 88 50 Fax: (04125) 95 88 51 Email: [email protected]

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Artenschutzrechtliches Gutachten für den B-Plan Billstedt 1xx – Schule Kirchsteinbek

Auftraggeber:

Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Abteilung Landschaftsplanung Klosterwall 8 20095 Hamburg

Bearbeitung: Andreas Haack, böp Stand: 05.09.2013

Andreas Haack Diekhof 23 25370 Seester Tel.: (04125) 95 88 50 Fax: (04125) 95 88 51 Email: [email protected]

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Artenschutzrechtliches Gutachten B-Plan Billstedt 1xx – Schule Kirchsteinbek I

böp - Tel.: 04125 - 95 88 50

Inhalt 1. Aufgabenstellung.......................................................................................................................... 1 2. Untersuchungsgebiet.................................................................................................................... 1

2.1. Eingriffsplanung ........................................................................................................................ 1 3. Methode........................................................................................................................................ 1 4. Ergebnisse.................................................................................................................................... 4

4.1. Artenliste ................................................................................................................................... 4 4.2. Nestfunde.................................................................................................................................. 8 4.3. Vegetation, auffällige Pflanzenarten ......................................................................................... 8 4.4. Erfassung von Nist- und Quartierstrukturen ............................................................................. 8 4.5. Gehölzbestand.......................................................................................................................... 8 4.6. Gebäude ................................................................................................................................. 17

5. Zusammenfassende Bewertung mit Stellungnahme zum Artenschutz...................................... 18 5.1. Artenschutzmaßnahmen......................................................................................................... 21

6. Fazit ............................................................................................................................................ 23 7. Quellen und Literatur .................................................................................................................. 24 Tabellen Tabelle 1: Bearbeitungstermine........................................................................................................... 2 Tabelle 2: Artenliste nachgewiesener und potenziell vorkommender Arten im Bereich des

Untersuchungsgebiets ........................................................................................................ 4 Tabelle 3: Untersuchung des Gehölzbestands auf Höhlen- und Quartierstrukturen

(Stammdurchmesser > 10cm) .......................................................................................... 11 Tabelle 4: Abmessungen des Gebäudebestands mit Kalkulation möglicher Spaltenstrukturen

(Verblendungen, Fassadenverkleidungen u.a.)................................................................ 18 Tabelle 5: Artenschutzmaßnahmen................................................................................................... 22 Abbildungen Abbildung 1: Untersuchungsgebiet Schule Kirchsteinbek (gelb umrandet); im Osten die Glinder Au.. 3 Abbildung 2: Gebäudeplan Schule Kirchsteinbek (Flurstück 804) ........................................................ 4 Abbildung 3: Ältere alleeartige Lindengruppe im Südosten des Schulgeländes zwischen Gebäude 2

und Turnhalle mit dem auf dem Gebäudeplan nicht dargestellten Pavillon (s. Abb. 2) ... 9 Abbildung 4: Baumstandorte und Sonderstrukturen im Bereich des Untersuchungsgebiets ............. 10 Abbildung 5: Turnhalle, Nordseite; das Flachdach des Anbaus ist im Übergang zur Seitenwand mit

einer Stahlblechblende verkleidet (Spaltenstruktur mit Quartierpotenzial) .................... 16 Abbildung 6: Flachbau (Gebäude 3, Blickrichtung Süd), Außenwand im oberen Bereich mit

Betonverblendung (Spaltenstruktur mit Quartierpotenzial) ............................................ 16 Abbildung 7: Betonverschalung in der Außenfassade des Gebäudes 2 (Quartierpotenzial, jedoch

Spaltenbreite von ca. 5cm hier nicht optimal) ................................................................ 17 Abbildung 8: Vier Varianten von Fledermauseinbaustein-Kombinationen der Typen FEG, FEA, FEV,

FEAB zur Unterputz-Montage (Fa. Hasselfeldt, selbstreinigend) .................................. 21

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1. Aufgabenstellung

Als Beitrag zu den Planungsgrundlagen für den Bebauungsplan Billstedt 1xx – Schule Kirchsteinbek wird ein artenschutzfachlicher Fachbeitrag benötigt. Entsprechend der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers soll eine Datenerhebung im Hinblick auf Brutvögel, Fledermäuse und ihre Nist- bzw. Quartierstrukturen vorgenommen werden. Auf dieser Grundlage soll eine Darstellung der Befunde mit artenschutzfachlicher Bewertung zur rechtlichen Absicherung des Bebauungsplans im Hinblick auf das Thema Artenschutz vorgelegt werden.

Ergänzend zu den im Gebiet zu untersuchenden Vögeln und Fledermäusen soll eine knappe Abhandlung im Hinblick auf weitere Pflanzen- und Tiergruppen einbezogen werden. Hinsichtlich möglicher Winterquartiere von Fledermäusen soll die Bewertung anhand einer Potenzialabschätzung erfolgen.

2. Untersuchungsgebiet

Das Untersuchungsgebiet ist das Schulgelände er ehemaligen Förderschule Steinbeker Markstraße. Der Standort befindet sich nördlich des alten Ortskerns mit der Steinbeker Kirche (Trinitatiskirche) und westlich des Mühlenteichs der Glinder Au in Hamburg-Billstedt.

In der folgenden Abbildung 1 wird die Lage des Gebiets im Luftbild dargestellt. Ein Ausschnitt aus der Flurkarte mit dem Gebäudeplan wird in der Abbildung 2 wiedergegeben.

2.1. Eingriffsplanung Am Standort ist eine Aufgabe der Schulnutzung, ein Abriss des Gebäudebestands (eventuell mit Ausnahme der Sporthalle) und eine weitgehende Beseitigung des Gehölzbestands vorgesehen. In welchem Umfang wertvolle Bäume erhalten werden können, ist zur Zeit noch nicht bekannt. Der Umfang der vorgesehenen Versiegelung ist ebenfalls noch nicht bekannt.

3. Methode

Die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage standortbezogener Datenerhebungen mit ergänzender Bewertung auf Grundlage einer orientierenden faunistischen Kartierung mit Potenzialabschätzung für weitere artenschutzrelevante Arten. Folgende spezielle Datenerhebungen wurden einbezogen:

• Erfassung der Brutvögel in Anlehnung an Südbeck et al. 2005, jedoch mit nur einem intensiven Kartiertermin (Mitte Juni) und ergänzender Erfassung bei den folgenden Kartierungsarbeiten im Gebiet (Grunlage einer halquantitativen Abschätzung des Revierbestands),

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• Erfassung der Fledermäuse und ihrer Flugaktivität (Einsatz eines Detektors mit Möglichkeit zur Rufaufzeichnung zur software-gestützten Auswertung im Labor, ein intensiver Kartiertermin),

• Erfassung von Nist- und Quartierstrukturen (im belaubten Zustand vom Boden mit Verwendung eines Fernglases und bei Bedarf mit Einsatz einer 4m-Leiter und einer Lichtleiter-Höhlenkamera)

• orientierende faunistische Kartierung weiterer Artengruppen mit Datenerhebung zur Habitateignung bzw. zum Ausschluss hinsichtlich weiterer planungsrelevanter Arten.

Bei Bedarf kann eine Gebäudebegehung zur Potenzialanalyse und Überprüfung im Hinblick auf die Quartiernutzung und eine zweite Detektorbegehung einbezogen werden (Bedarfspositionen).

Eine Biotopkartierung mit Erfassung der Gefäßpflanzen ist nicht Gegenstand der Bearbeitung.

Die Bearbeitung fand an folgenden Tagen statt (siehe Tabelle 1):

Tabelle 1: Bearbeitungstermine

Datum Tätigkeit 15.06.2013 faunistische Kartierung (Schwerpunkt Vögel) 05.07.2013 Erfassung von Gehölzen und Quartierstrukturen, faunistische

Kartierung einschließlich Vögel, Nestsuche 9./10.07.2013 nächtliche Fledermauskartierung (Detektoreinsatz, anschließend

PC-gestützte Auswertung der Rufaufzeichnungen)

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Luftbild: google earth pro Abbildung 1: Untersuchungsgebiet Schule Kirchsteinbek (gelb umrandet); im Osten die Glinder Au

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Abbildung 2: Gebäudeplan Schule Kirchsteinbek (Flurstück 804)

4. Ergebnisse

4.1. Artenliste Die im Rahmen der Untersuchung im Gebiet festgestellten Tierarten und artenschutz-relevante weitere Arten mit Abklärungsbedarf werden in der folgenden Tabelle 2 aufgeführt. Für die nachts durch akustischen Nachweis erfassten Fledermausarten wird nicht die Individuensumme, sondern die Anzahl der erfassten Rufkontakte angegeben.

Bei den Vögeln wird außerdem die ermittelte Abschätzung des im Gebiet vorhandenen Revierbestands angegeben (s. Spalten Anmerkungen).

Tabelle 2: Artenliste nachgewiesener und potenziell vorkommender Arten im Bereich des Untersuchungsgebiets

Darstellung in alphabetischer Reihenfolge der deutschen Namen innerhalb der Gruppen (x = artenschutzrelevante Arten, bei Vögeln Vogelarten mit besonderer Bedeutung nach BSU 2008) RL = aktuelle Rote Liste-Angaben für Hamburg (RL HH), Schleswig-Holstein (RL SH), Niedersachsen (RL NI) und für Deutschland (RL D): 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, 4 = potenziell gefährdet, R = extrem selten bzw. geografische Restriktion, G = Gefährdung anzunehmen, D = Daten defizitär, V = Arten der Vorwarnliste, ne = nicht erfasst, nv = Rote Liste Bearbeitung für das betreffende Gebiet nicht verfügbar ArtSch = Artenschutzstatus gemäß BNatSchG §7 (2) Nr. 13 und 14 (b = besonders geschützte Art, s = streng geschützte Art)

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FFH-/VRL = FFH-Richtlinie (Anh. II = im Anhang II der Richtlinie aufgeführte Art gemeinschaftlichen Interesses, für die Besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen, Anh. IV = in Anhang IV der Richtlinie verzeichnete, streng zu schützende Art), Art. 1 = besonders geschützt nach Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie (VRL) Stat.: Status der Art im betrachteten Eingriffsgebiet: B = Brutvogel/ bodenständig reproduzierend, G = Gastvorkommen/ Nahrungsgast, P = Potenzial, U = in der Umgebung des Eingriffsgebiets Nachw. = Nachweise (Individuensumme, bei Fledermäusen Summe der Rufkontakte) Anmerkung: Kommentierung der Arten und Befunde mit Abschätzung des Revierbestands der Brutvogel

x Art RL RL RLRLArt FFH-/ Stat.Nachw.Anmerkung HHSH NI D VRL Σ

Säugetiere: x Breitflügelfledermaus

Eptesicus serotinus 3 V 2 G s Anh. IV G 5 nutzt überwiegend Gebäudequartiere

(z.T. auch Gehölzquartiere), aktuell kein Nachweis von Quartiervorkommen; Potenzial für Tagesquartiere und für Winterquartiere im Gehölz- und im Gebäudebestand (z.B. Baumhöhlen, Hohlräume in Gebäuden)

Eichhörnchen Sciurus vulgaris

b BP 2 1 Expl. Nahrung suchend, außerdem 1 Kobel

x Großer Abendsegler Nyctalus noctula

2 2 V s Anh. IV G 6 nur in der Ferne/ überweg; aktuell kein Nachweis von Quartiervor-kommen (nutzt v.a. Baumhöhlen-quartiere); Potenzial für Tagesquartiere und für Winterquartiere im Gehölzbestand

Igel Erinaceus europaeus

b BP 1 Sichtbeobachtung; geeignete Fortpflanzungs- und Ruhestätte in Gärten oder Gebüschsäumen

Maulwurf Talpa europaea

b BP 2 mehrfach Auswurfhaufen

x Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus

ne D ne D s Anh. IV G 1 einmal Transferflug, aktuell kein Nachweis von Quartiervorkommen; Potenzial für Tagesquartiere und für Winterquartiere im Gehölz- und im Gebäudebestand (z.B. Baumhöhlen, Hohlräume in Gebäuden)

Steinmarder Martes foina

G 1 Revier (nächtliche Rufaktivität)

x Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus

3 D 3 s Anh. IV G 52 Nahrungsgebiet: aktuell häufig jagend, zeitweise mit Gebietsbindung; hohe Wahrscheinlichkeit für Tagesquartiernutzung im Pavillon (standortsgebundene Flugaktivität bei einbrechender Dämmerung im Nahbereich des Pavillons Anfang Juli), nutzt v.a. Gebäudequartiere, teilweise auch Baumquartiere; Potenzial für Tagesquartiere und für Winterquartiere im Gehölz- und im Gebäudebestand (z.B. Baumhöhlen, Hohlräume in Gebäuden)

weitere ggf. abklärungs-bedürftige Arten:

x Haselmaus Muscardinus avellanarius

1 2 4 G s Anh. IV - 0 in gärtnerisch geprägten Gehölz-Anpflanzungen im Siedlungsbereich

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x Art RL RL RLRLArt FFH-/ Stat.Nachw.Anmerkung HHSH NI D VRL Σ

(z.B. im Randbereich des Schulgeländes) ist ein Vorkommen der Haselmaus auszuschließen

x weitere Fledermausarten (z.B. Rauhhautfledermaus)

2

3

2

s s

Anh. IV

Anh. IV

GP

GP

0 v.a. Rauhhautfledermäuse sind als häufige Durchzügler aus dem Baltikum im Frühjahr und Herbst im Gebiet zu erwarten; Habitatnutzung als Nahrungsgebiet möglich mit Potenzial für Tagesquartiere und für Winterquartiere im Gehölz- und im Gebäudebestand (z.B. Baumhöhlen, Hohlräume in Gebäuden)

Vögel: Amsel

Turdus merula b Art. 1 B 33 7 Reviere (1 Nestfund),

+ ca. 7 Rev. Umgebung; Freibrüter Blaumeise

Parus caeruleus b Art. 1 B 8 2 Reviere (iuv. flügge), Höhlenbrüter

Buchfink Fringilla coelebs

b Art. 1 B 3 1 Revier, + 1 Rev. Umgebung, Freibrüter

Buntspecht Dendrocopos major

b Art. 1 B 5 1 Revier (iuv. flügge, keine Höhle gefunden), Höhlenbauer/Höhlenbrüter

Feldsperling Passer montanus

V V b Art. 1 B 1 1 Revier, Höhlenbrüter

Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla

b Art. 1 B 5 1 Revier, Nischenbrüter

x Grauschnäpper Muscicapa striata

V V b Art. 1 BU 1 1 Rev. Umgebung, Nischenbrüter

x Haussperling Passer domesticus

V V V b Art. 1 B 2 1 Rev.; Gebäudebrüter, an den Schulgebäuden nicht nachgewiesen, Sperlingsnest im Pavillon ausgeflogen

Heckenbraunelle Prunella modularis

b Art. 1 B 2 1 Revier, Freibrüter

Kohlmeise Parus major

b Art. 1 B 5 2 Reviere (iuv. flügge), Höhlenbrüter

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla

b Art. 1 B 10 2 Reviere, Freibrüter

Rabenkrähe Corvus c. corone

b Art. 1 BU 7 1 Teilrevier (kein Nestfund), Freibrüter

Ringeltaube Columba palumbus

b Art. 1 B 7 2 Reviere (1 Nestfund), + ca. 3 Rev. Umgebung, Freibrüter

Rotkehlchen Erithacus rubecula

b Art. 1 B 1 1 Revier, gehölzgebundener Bodenbrüter

Star Sturnus vulgaris

Art. 1 B 1 1 diesjähriges Nest in Nistkasten, Jungvögel ausgeflogen; Gebäudebrüter bzw. Höhlenbrüter, an den Schulgebäuden nicht nachgewiesen

Zaunkönig Troglodytes troglodytes

b Art. 1 B 3 1 Rev. (Gesang in der Umgebung), Schlafplatz im Pavillon; Freibrüter oder Nischenbrüter

Zilpzalp Phylloscopus collybita

b Art. 1 BP 2 1 Rev. Umgebung, gehölzgebundener Bodenbrüter

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x Art RL RL RLRLArt FFH-/ Stat.Nachw.Anmerkung HHSH NI D VRL Σ weitere zu klärende

Arten:

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros

Art. 1 GP 0 Gebäudebrüter, an den Schulgebäuden nicht nachgewiesen

x Mauersegler Apus apus

Art. 1 GP 0 Gebäudebrüter, an den Schulgebäuden nicht nachgewiesen

ergänzende Artnachweise im Rahmen der orientieren-den faunistischen Kartierung:

Hautflügler: Ackerhummel

Bombus pascuorum nv b BP 2 Blütenbesucher, an Gebüschsäumen

Baumhummel Bombus hypnorum

nv b BP 4 Blütenbesucher, an Gebüschsäumen

Dunkle Erdhummel Bombus terrestris

nv D b BP 1 Blütenbesucher, an Gebüschsäumen

Gemeine Wespe Vespula vulgaris

nv BP 1 Blütenbesucher, an Gebüschsäumen

Helle Erdhummel Bombus lucorum

nv D b BP 4 Blütenbesucher, an Gebüschsäumen

Steinhummel Bombus lapidarius

nv b BP 1 Blütenbesucher, an Gebüschsäumen

Wiesenhummel Bombus pratorum

nv b BP 1 Blütenbesucher

Wanzen: Feuerwanze

Pyrrhocoris apterus nv nv B 75 Ansammlung an Baumstamm

Weichtiere: Weinbergschnecke

Helix pomatia 3 b BP 1 im Randgehölz

weitere abklärungs-bedürftige Arten (gehölzgebundene artenschutzrelevante Käfer):

x Eremit Osmoderma eremita

nv 2 nv 2 s Anh. II, IV

- 0 gebunden an sehr alte Bäume mit Großhöhlen (Vorkommen im Gebiet daher auszuschließen)

x Heldbock Cerambyx cerdo

nv 1 nv 1 s Anh. II, IV

- 0 Entwicklung in Alteichen (geeignete Bäume nicht vorhanden, Art in Hamburg nicht vorkommend, Vorkommen im Gebiet daher auszuschließen)

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4.2. Nestfunde Nester mit ausgeflogenen Jungvögeln wurden festgestellt von Amsel (in einer alten Linde auf dem Schulhof), Haussperling (im Pavillon), Ringeltaube (im Gehölzsaum am Nordrand des Gebiets nahe der Turnhalle) und Star (in einem Nistkasten am Nordrand des Geländes).

Gegen Ende der Brutzeit (ab 15.6.) wurden keine aktuell genutzten Nester mehr im Untersuchungsgebiet festgestellt.

4.3. Vegetation, auffällige Pflanzenarten Es wurde keine spezielle Vegetationskartierung durchgeführt, sondern nur im Rahmen der faunistischen Kartierung auf auffallende, ggf. seltene oder gefährdete Pflanzenarten geachtet.

Seltene oder gefährdete Pflanzenarten wurden nicht festgestellt. Vorkommen artenschutzrelevanter, streng geschützter Arten wie des Schierlings-Wasserfenchels (Oenanthe conioides, FFH-RL Anh. II, Anh. IV) können aufgrund der Verbreitung und der Lebensraumansprüche im Untersuchungsgebiet ausgeschlossen werden.

Im gepflanzten Baumbestand des Schulgeländes fielen einige nichtheimische Ziergehölze auf, die im Rahmen der faunistischen Kartierung nicht speziell genau bestimmt wurden.

4.4. Erfassung von Nist- und Quartierstrukturen 4.5. Gehölzbestand Die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Gehölze mit Stammdurchmesser von mehr als 10cm wurden erfasst und auf vorhandene Höhlen und Quartierstrukturen untersucht. Die Standorte der mit fortlaufender Nummerierung bezeichneten Bäume und Sonderstrukturen werden in der Abbildung 4 dargestellt. Die Befunde werden in der anschließenden Tabelle 3 vorgelegt.

Nach den vorliegenden Befunden ergab die Untersuchung des Gehölzbestands folgende Ergebnisse:

• zwölf Bäume mit Tagesquartierpotenzial (Anzahl der Strukturen nicht berücksichtigt; Baum Nr. 2, 10, 11, 15, 16, 40, 41, 45, 46, 68 und 70/ Nr. 7 außerhalb der Grundstücksgrenze)

• drei Bäume mit potenzieller Eignung als Überwinterungsquartier (geeignete Höhlen mit Tiefe ab 20cm, einschließlich einzelner vom Boden aus nicht errreichbarer Strukturen, die nicht inspiziert und vermessen werden konnten; Baum Nr. 17, 54? und 69/ Baum Nr. 48 außerhalb der Grundstücksgrenze)

Die Einstufung hinsichtlich des Quartierpotenzials wird weitgefasst ausgelegt und bezieht fragliche Fälle in die Wertung ein (Absicherung der Planung bei geringem methodischem Aufwand).

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Abbildung 3: Ältere alleeartige Lindengruppe im Südosten des Schulgeländes zwischen Gebäude 2 und Turnhalle mit dem auf dem Gebäudeplan nicht dargestellten Pavillon (s. Abb. 2)

Als nach Möglichkeit bevorzugt zu erhaltende Bäume bzw. Baumgruppen sind aufgrund ihres Alters, der Ausprägung von Quartierstrukturen und ihrer Verbindung zum ortsbildprägenden Baumbestand im Umfeld der Trinitatiskirche aus naturschutzfachlicher Sicht folgende Bäume hervorzuheben (siehe Tabelle 3 und Abbildung 3):

• alleeartige ältere Baumgruppe mit den Bäumen Nr. 10-15 und 17 sowie Nr. 68 bis 71

• Altlinde Baum Nr. 54

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Luftbild: google earth pro Abbildung 4: Baumstandorte und Sonderstrukturen im Bereich des Untersuchungsgebiets Kennzeichnung der erfassten Bäume und Sonderstrukturen mit Punktmarkierung, Balken = nicht speziell erfasste Baumreihen randlich außerhalb; Benennung mit fortlaufender Nummerierung (siehe Tabelle 3)

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Tabelle 3: Untersuchung des Gehölzbestands auf Höhlen- und Quartierstrukturen (Stammdurchmesser > 10cm) BHD = Stammdurchmesser in Brusthöhe (cm) Standort: außerhalb = außerhalb der Grundstücksabzäunung Strukturen: >E/ S/ W/ N = Lage der Struktur im Stamm (Richtung Ost, Süd, West, Nord usw.), H = Höhe der Struktur über dem Boden, D = Öffnungs-Durchmesser, T = Tiefe der Struktur Anmerkungen: PTQ = potenzielles Tagesquartier (ggf. auch Paarungsquartier), PWQ =Potenzial als Winterquartier

Nr. Art wissenschaftl. Name Standort BHD Strukturen Anmerkungen 1 Robinie cf. Robinia sp. cf. 21 ohne Höhlenstruktur 2 Bergahorn Acer pseudoplatanus 38 Astlochhöhle > S, H 2,8m, D 5cm, T 7cm, innen Wasser, mit

Spinnennetz PTQ (bei wenig Wasser)

3 Eiche Quercus sp. 25 ohne Höhlenstruktur 4 Stieleiche Quercus robur 41 ohne Höhlenstruktur 5 Eiche Quercus sp. 25 ohne Höhlenstruktur 6 Eiche Quercus sp. 23 ohne Höhlenstruktur 7 Linde Tilia sp. außerhalb 30 Astlochhöhle > NW, H 5m, D 1,5cm, T ?cm PTQ (außerhalb) 8 Linde Tilia sp. außerhalb 16 ohne Höhlenstruktur 9 Linde Tilia sp. außerhalb 37 ohne Höhlenstruktur 10 Linde Tilia sp. 56 ohne Höhlenstruktur, mit Rindenvertiefung> E, H 2,5m,

30x5cm, T 5cm PTQ; erhaltenswerter Altbaum

11 Linde Tilia sp. 45 Astlochhöhle > SE, H 3m, D 12x8cm, T 8cm (feuchter Mulm) PTQ; erhaltenswerter Altbaum 12 Linde Tilia sp. 53 ohne Höhlenstruktur erhaltenswerter Altbaum 13 Linde Tilia sp. 48 ohne Höhlenstruktur; mit 1 Holz-Meisenkasten H 3m PTQ; Meisen-Schlafnest;

erhaltenswerter Altbaum 14 Linde Tilia sp. 52 ohne Höhlenstruktur; mit 1 Holz-Meisenkasten H ca. 3m

(beschädigt von Buntspecht) PTQ; erhaltenswerter Altbaum

15 Linde Tilia sp. 62 3 Höhlen > N/NW, H 3m: a) D 15 und b) D 12 cm T 40 (Hohlraum verbunden), c) D 5cm, T 5cm

PTQ; nicht Zugluft-geschützt, als Winterquartier ungeeignet; erhaltenswerter Altbaum

16 Linde Tilia sp. 45 ohne Höhlenstruktur aber mit Efeubewuchs PTQ 17 Linde Tilia sp. 65 große Asthöhle > S, H 2,5m, D 28x5cm, T 20cm PTQ, PWQ; erhaltenswerter

Altbaum 18 Spindelstrauch Evonymus sp. 22 ohne Höhlenstruktur

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Nr. Art wissenschaftl. Name Standort BHD Strukturen Anmerkungen 19 Linde Tilia sp. 44 ohne Höhlenstruktur 20 Apfel Malus sp. 23 ohne Höhlenstruktur 21 Pflaume Prunus sp. 20 ohne Höhlenstruktur 22 Pflaume Prunus sp. 22 ohne Höhlenstruktur 23 Bergahorn Acer pseudoplatanus 32 ohne Höhlenstruktur 24 Robinie Robinia pseudoacacia 32 ohne Höhlenstruktur 25 Robinie Robinia pseudoacacia 50 mit Rinden-Spaltenstruktur 1 Nest Ringeltaube (alt) 26 Robinie Robinia pseudoacacia 12 ohne Höhlenstruktur 27 Robinie Robinia pseudoacacia 12 ohne Höhlenstruktur 28 Bergahorn Acer pseudoplatanus 23 ohne Höhlenstruktur 29 Robinie Robinia pseudoacacia 45 ohne Höhlenstruktur, mit Rinden-Spaltenstruktur 30 Robinie Robinia pseudoacacia 47 ohne Höhlenstruktur, mit Rindenvertiefung/ Spaltenstruktur;

1 Meisenkasten > SE, H 3,5m PTQ

31 Robinie, 2-stämmig Robinia pseudoacacia 11/10 ohne Höhlenstruktur 32 Robinie Robinia pseudoacacia 28 ohne Höhlenstruktur mit Eichhörnchenkobel, H 7m 33 Eiche Quercus sp. 22 ohne Höhlenstruktur 34 Sandbirke Betula pendula 31 ohne Höhlenstruktur 35 Eiche Quercus sp. 26 ohne Höhlenstruktur 36 Eiche Quercus sp. 32 ohne Höhlenstruktur 37 Bergahorn, 3-

stämmig Acer pseudoplatanus 25/20/20 ohne Höhlenstruktur

38 Robinie Robinia pseudoacacia 60 ohne Höhlenstruktur, mit Rindenvertiefung/ Spaltenstruktur; 1 Starenkasten

PTQ; mit diesjährigem Starennest (ausgeflogen)

39 Robinie Robinia pseudoacacia 52 ohne Höhlenstruktur, mit Rindenvertiefung/ Spaltenstruktur; 1 Starenkasten

PTQ

40 Robinie Robinia pseudoacacia 52 ohne Höhlenstruktur, mit Rindenvertiefung/ Spaltenstruktur und Rindenablösung

PTQ, Eignung für Nischenbrüter

41 Robinie Robinia pseudoacacia 58 mit Rindenvertiefung/ Spaltenstruktur und Astkontakt-Spaltenstruktur

PTQ

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Nr. Art wissenschaftl. Name Standort BHD Strukturen Anmerkungen 42 Liguster, 3-

stämmig Ligustrum vulgare 10/9/7 ohne Höhlenstruktur

43 Schneeball, 3-stämmig

Viburnum sp. 10/12/12 ohne Höhlenstruktur

44 Schneeball Viburnum sp. 17 ohne Höhlenstruktur 45 Goldregen Laburnum anagyroides 14 mit Stammhöhle > SW: H 1m, D 10cx2cm, T 4cm PTQ 46 Flieder Syringa vulgaris 9 2 Astlochhöhlen: a) H 0,45m, D 3cm, T 5cm; b) H 1,3m, D

3cm, T 3cm PTQ

47 Bergahorn Acer pseudoplatanus 26 ohne Höhlenstruktur 48 Roßkastanie, 2-

stämmig Aesculus hippocastanum außerhalb 50/40 mit 4 Strukturen: a) Asthöhle > E, H 6m, D ca. 4cm,. T ?cm;

b) H 3,0m, D ca. 5cm, T 10cm (mit Nassmulm), c) Astlochhöhle > N, H 3,5m, D 5cm, T 7cm, d) Stammhöhle > N, H 0,8m-1,25m, D ca. 4cm, T 20cm

PTQ, PWQ (außerhalb)

49 Hainbuche, 2-stämmig

Carpinus betulus 27/32 Spaltenstruktur in Astkontakt, H 2m-2,2m > SE

50 Hainbuche, 3-stämmig

Carpinus betulus 21/15/16 Spaltenstruktur in Stammkontakt, H 0,5m-0,8m > SE PTQ

51 Eiche Quercus sp. außerhalb 60 nicht untersucht 52 Esche cf. Fraxinus sp. cf. 35 ohne Höhlenstruktur 53 Robinie cf. Robinia sp. cf. 12 ohne Höhlenstruktur 54 Linde Tilia sp. 67 mit Kronenstützgurt und 6 recht großen Asthöhlen: a) > SW, H

6m, D 8cm, T ?>10cm, b) > S, H 7m, D 7cm, T ?>10cm, c) >SE, H 7m, D7x10cm, T ?>10cm, d) >E, H 9m, D 7cm, T ?7cm, e) >N, H 6m, D 10x15cm, T 10cm (Mulm, leer), f) > NE, H 5m, D 9x15cm, T 15cm (Mulm, leer)

PTQ; PWQ ? (Höhlentiefe z.T. nicht erfassbar); erhaltenswerter strukturreicher Altbaum

55 Robinie cf. Robinia sp. cf. 12 ohne Höhlenstruktur 56 Robinie cf. Robinia sp. cf. 17 ohne Höhlenstruktur 57 Robinie cf. Robinia sp. cf. 17 ohne Höhlenstruktur 58 Robinie cf. Robinia sp. cf. 28 ohne Höhlenstruktur 59 Pagodenbaum Sophora japonica cf. 23 ohne Höhlenstruktur 60 Götterbaum Ailanthus altissima cf. 52 ohne Höhlenstruktur

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Nr. Art wissenschaftl. Name Standort BHD Strukturen Anmerkungen 61 Götterbaum Ailanthus altissima cf. 30 ohne Höhlenstruktur 62 Götterbaum Ailanthus altissima cf. 33 ohne Höhlenstruktur 63 Götterbaum Ailanthus altissima cf. 31 ohne Höhlenstruktur 64 Götterbaum Ailanthus altissima cf. 39 ohne Höhlenstruktur 65 Götterbaum Ailanthus altissima cf. 43 ohne Höhlenstruktur 66 Götterbaum,

absterbend Ailanthus altissima cf. 36 ohne Höhlenstruktur

67 Robinie cf. Robinia sp. cf. 49 mit geringer Spaltenstruktur (rissiger Rinde) 68 Linde Tilia sp. 62 1 Astlochhöhle > SE, H 3,5m, D 5cm, T 5cm PTQ; 1 Nest Amsel;

erhaltenswerter Altbaum 69 Linde Tilia sp. 50 1 Stammhöhle > S, H 2,5m, D 5cm, T 32cm (mit Wasser) PTQ; ggf. PWQ (bei wenig

Wasser); erhaltenswerter Altbaum

70 Linde Tilia sp. 74 1 Astlochhöhle > E, H 3m, D 5cm, T 8cm (feuchter Mulm) PTQ; erhaltenswerter Altbaum 71 Linde Tilia sp. 68 ohne Höhlenstruktur erhaltenswerter Altbaum 72 Fichte Picea sp. 23 ohne Höhlenstruktur 73 Fichte Picea sp. 20 ohne Höhlenstruktur 74 Fichte Picea sp. 16 ohne Höhlenstruktur 75 Linde,

JungstammgruppeTilia sp. 8-10 ohne Höhlenstruktur

76 Spitzahorn Acer platanoides 25 ohne Höhlenstruktur 77 Götterbaum Ailanthus altissima cf. außerhalb,

0,3m E Zaun30 ohne Höhlenstruktur

78 Spitzahorn Acer platanoides auf Grenze (am Zaun)

30 ohne Höhlenstruktur

79 Zierapfel Malus sp. 23 ohne Höhlenstruktur 80 Zierapfel Malus sp. 24 ohne Höhlenstruktur; 1 Holz-Meisenkasten (nicht fest montiert) PTQ 81 Spitzahorn, 2-

stämmig Acer platanoides außerhalb,

0,5m S Zaun35/30 ohne Höhlenstruktur

82 Spitzahorn Acer platanoides außerhalb, 35 ohne Höhlenstruktur

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Nr. Art wissenschaftl. Name Standort BHD Strukturen Anmerkungen 1m S Zaun

83 Spitzahorn Acer platanoides außerhalb, 1m S Zaun

50 ohne Höhlenstruktur

84 Linde Tilia sp. 2m N Zaun 36 ohne Höhlenstruktur 85 Bergahorn Acer pseudoplatanus außerhalb,

0,3m S Zaun28 ohne Höhlenstruktur

86 Pavillon Holzbauwerk mit Hohlräumen und Spaltenstrukturen in der Dachkonstruktion; 1 Nest cf. Feldsperling, Schlafplatz Zaunkönig, möglicherweise Tagesquartier von Zwergfledermäusen (anhaltende Flugaktivität im Nahbereich bei einsetzender Dämmerung)

PTQ

87 19 Rotbuchen Fagus sylvatica außerhalb, W Zaun

12-28 nicht untersucht

88 4 Linden Tilia sp. außerhalb, N Zaun

ca. 25 nicht untersucht

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Abbildung 5: Turnhalle, Nordseite; das Flachdach des Anbaus ist im Übergang zur Seitenwand mit einer Stahlblechblende verkleidet (Spaltenstruktur mit Quartierpotenzial)

Abbildung 6: Flachbau (Gebäude 3, Blickrichtung Süd), Außenwand im oberen Bereich mit Betonverblendung (Spaltenstruktur mit Quartierpotenzial)

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Abbildung 7: Betonverschalung in der Außenfassade des Gebäudes 2 (Quartierpotenzial, jedoch Spaltenbreite von ca. 5cm hier nicht optimal)

4.6. Gebäude Alle auf dem Gelände vorhandenen Gebäude sind Flachbauten (s. Titelbild sowie Abbildung 5 - Abbildung 7). Dachstühle mit Quartierpotenzial sind nicht vorhanden. Eine Ausnahme bildet der kleine Pavillon (s. Abbildung 3), für den Hinweise auf eine Nutzung als Tagesquartier vorliegen und wo ein nicht mehr beflogenes Nest des Haussperlings gefunden wurde, außerdem wurde im Dach des Pavillons beim nächtlichen Leuchten ein Zaunkönig am Schlafplatz beobachtet.

Eine gezielte Nachsuche nach geeigneten Strukturen und Hinweisen auf Quartiervorkommen im Inneren der Schulgebäude kommt nicht in Frage, da keine begehbaren Dachstühle vorhanden sind.

Die Stahlblech- und Betonplattenverkleidungen in den Außenfassaden der Gebäude (siehe Titelbild, Abbildungen 2 sowie 5-7) enthalten in großem Umfang geeignete Quartierstrukturen. Eine detaillierte Untersuchung der in den Fassadenverblendungen enthaltenen Spaltenstrukturen wäre mit erheblichem technischem und personellem Aufwand verbunden (Hubsteiger, hoher Zeitaufwand) und war nicht Gegenstand der Aufgabenstellung. Eine Bewertung ihres Quartierpotenzials auf Potenzialebene wird jedoch in die Bewertung einbezogen.

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Eine überschlagsmäßige Kalkulation möglicherweise geeigneter Gebäudestrukturen wird in der folgenden Tabelle 4 aufgeführt:

Tabelle 4: Abmessungen des Gebäudebestands mit Kalkulation möglicher Spaltenstrukturen (Verblendungen, Fassadenverkleidungen u.a.) Quartierpotenzial soweit von außen erkennbar: PTQ = potenzielles Tagesquartier (ggf. auch Paarungsquartier), PWQ =Potenzial als Winterquartier

Gebäude Umfang bzw. Länge (m) Anmerkung QuartierpotenzialGebäude 1 89 * 3 = 267 Betonblenden u.a. auf ca. 3 bis 4 Etagen

(Umfang 89m; Summe ca. 267m für 3 Etagen)

PTQ, PPQ, PWQ

Flachbau 110 freistehende Außenwände PTQ, PPQ, PWQ Gebäude 2 101 * 2 = 202 Betonblenden u.a. auf ca. 2 Etagen

(Umfang 101m; Summe ca. 202m) PTQ, PPQ, PWQ

Hallenanbau 47 freistehende Außenwände, ohne Halle PTQ, PPQ, PWQ

Pavillon 12 Schätzung Umfang (punktuell untersucht, siehe Tab. 3, Nr. 86)

PTQ, PPQ

Summe 638

Es ist davon auszugehen, dass zumindest stellenweise (abhängig von der Ausprägung der Öffnungsweite und der Spaltenstruktur) eine Eignung im Hinblick auf Quartiernutzung in diesen Spaltenstrukturen der Gebäude vorliegt (Quartierpotenzial). Wochenstuben-vorkommen wurden nicht festgestellt und können ausgeschlossen werden.

5. Zusammenfassende Bewertung mit Stellungnahme zum Artenschutz

Vögel.

Unter den festgestellten Brutvögeln befinden sich keine gefährdeten Arten. Aktuell genutzte Nester waren Mitte Juni bis Anfang Juli nicht mehr nachweisbar. Außer der Vermeidung von Individuenverlusten (Gehölzfällungen bzw. Rodungen und Abbruch der Gebäude außerhalb der Brutzeit, Ausschluss aktueller Brutvorkommen zum Zeitpunkt von Fäll-, Räum- und Abbruchsarbeiten) sind artbezogene Maßnahmen nur für eine Vogelart besonderer Bedeutung nach BSU (2008) erforderlich (Ersatz geeigneter Niststrukturen für den Haussperling). Bei zwei ebenfalls mit artenschutzfachlich besonderer Bedeutung eingestuften und in ihrem Vorkommen im Gebiet geprüften Arten (Grauschnäpper und Mauersegler) ergab sich, dass derzeit ein Brutvorkommen im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden ist (Mauersegler) bzw. dass das Revier außerhalb des Grundstücks angesiedelt ist (Grauschnäpper). Weitere auf Artebene zu berücksichtigende Vogelarten mit besonderer Bedeutung sind im Gebiet nicht nachweisbar und nicht zu erwarten.

Fledermäuse (Untersuchung in der Wochenstubenzeit):

Bei der Fledermauskartierung wurde aktuell die streng geschützte Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus, RL HH 3, FFH-RL Anh. IV) mit ortsgebundener Nutzung des

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Planungsgebiets als Nahrungshabitat nachgewiesen. Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus, RL HH 3, RL D G, FFH-RL Anh. IV), Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus, RL HH ne, RL D D, FFH-RL Anh. IV) und Großer Abendsegler (Nyctalus noctula, RL HH 2, RL D V, FFH-RL Anh. IV) wurden aktuell nur mit indifferenter Flugaktivität bzw. nicht ortsgebunden vorbeifliegend festgestellt. Flugstraßen mit erhöhter Flugaktivität sind nach den vorliegenden Daten nicht erkennbar.

Die an dem Standort festgestellte Flugaktivität ist höher als im besiedelten Bereich erwartet. Dies dürfte mit der Attraktivität benachbarter Feuchtbiotope entlang der Glinder Au in Zusammenhang stehen, die als wertvolle Nahrungshabitate von verschiedenen Fledermaus-arten bevorzugt genutzt und angeflogen werden. Das Auftreten weiterer Fledermausarten im Bereich des Schulgeländes ist zu erwarten (z.B. relativ zahlreich auch die Rauhhautfledermaus Pipistrellus nathusii, RL HH 2, FFH-RL Anh. IV, insbesondere zu den Zugzeiten im Frühjahr und Herbst).

Mit der in der Wochenstubenperiode (Anfang Juli) durchgeführten Untersuchung konnte nachgewiesen werden, dass ein Wochenstubenquartier im Bereich des Schulgeländes nicht vorhanden ist. Es ergaben sich keine Hinweise auf gehäuftes Auftreten an bestimmten Quartierstrukturen und keine Nachweise eines charakteristischen Schwärmverhaltens in Wochenstuben-Quartiernähe in den frühen Morgenstunden.

Es liegen jedoch Hinweise auf eine Tagesquartiernutzung der Zwergfledermaus im Bereich des Pavillons auf dem Schulgelände vor (siehe Abbildung 3), wo bei einbrechender Dämmerung eine ortsfeste Flugaktivität einzelner Tiere festgestellt wurde (Verhalten in Quartiernähe kurz nach dem Ausflug aus dem Quartier), das aktuell genutzte Tagesquartier konnte jedoch nicht genau lokalisiert werden. Es ist davon auszugehen, dass Zwergfleder-mäuse typischerweise häufig einen Quartierwechsel vollziehen und auf eine größere Anzahl geeigneter Quartierstrukturen in ihrem Lebensraum angewiesen sind. Im Planungsgebiet ist eine Anzahl unterschiedlicher Strukturen im Gehölz- und im Gebäudebestand vorhanden, die als Tagesquartier bzw. Paarungsquartier genutzt werden können (s. Tabelle 3 und Tabelle 4, Abbildung 3 - Abbildung 7). Kot- oder Urinspuren als unmittelbarer Nachweis einer Quartiernutzung wurden nicht gefunden.

Eine Tages- bzw. Paarungsquartiernutzung könnte zu anderen Zeiten im Jahresgang außer bei Zwergfledermaus auch bei Rauhhautfledermaus, Breitflügelfledermaus, Großem Abendsegler und Mückenfledermaus vorkommen (Potenzial; Zwerg- und Mückenfledermaus überwiegend, Breitflügelfledermaus weit überwiegend mit Gebäudequartier-Nutzung, Rauhhautfledermaus gleichrangig in Gebäuden wie in Baumquartieren, Abendsegler überwiegend in Baumhöhlen).

Im Hinblick auf die Jagd- und Nahrungsgebiete ist davon auszugehen, dass die Tiere ohne artenschutzrelevante Beeinträchtigung in erreichbare Gebiete im nahen Umfeld ausweichen können. Ein Ersatz von Nahrungshabitaten ist daher nicht erforderlich.

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Potenzialabschätzung im Hinblick auf Winterquartiere:

Die Eignung der auf dem Schulgelände erfassten Strukturen als Überwinterungsquartier ist auf Potenzialebene wie folgt einzustufen:

Im Hinblick auf eine mögliche Winterquartiernutzung der Gebäude zeigen die äußerlich sichtbaren Strukturen (Verblendungen) zwar aufgrund geringer Frostsicherheit zunächst keine Winterquartiereignung. Hinter den Blenden oder Verschalungen können sich jedoch für Fledermäuse erreichbare tiefer liegende Hohlräume im Inneren der Gebäude befinden (vgl BSU 2009), wo z.B. in Wärmeschutz-Zwischendecken geeignete Temperaturen vorliegen können und für die eine Eignung zur Winterquartiernutzung bestehen kann. Auf der Ebene der Potenzialabschätzung muss daher ein Potenzial im Hinblick auf Winterquartiervorkommen von Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus, Rauhhautfledermaus und Mückenfledermaus in den Gebäuden angenommen werden.

Die im Gehölzbestand erfassten Strukturen sind überwiegend nur schwach ausgeprägt (Höhlen- bzw. Spaltentiefe bis zur Öffnung unter 20cm) oder es liegen teilweise beeinträchti-gende Bedingungen vor (z.B. kein ausreichender Schutz vor Zugluft, viel Wasser in Höhlen). Es gibt jedoch auch einige Strukturen mit Eignung im Hinblick auf eine mögliche Winter-quartiernutzung. In einzelnen Fällen waren vom Boden aus als möglicherweise geeignet eingestufte Strukturen mit einer 4m-Leiter nicht ausreichend kontrollierbar (Baum Nr. 54).

Für den Gehölzbestand muss auf Ebene der Potenzialabschätzung ein Potenzial im Hinblick auf Winterquartiervorkommen von Zwergfledermaus, Rauhhautfledermaus, Mückenfleder-maus und Großer Abendsegler in den erfassten Bäumen mit geeignetem Quartierpotenzial angenommen werden (Baum Nr. 17, 54? und 69; Baum Nr. 48 ebenfalls mit Potenzial jedoch außerhalb der Grundstücksgrenze).

Für die betreffenden Fledermausarten (Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus, Rauhhaut-fledermaus, Mückenfledermaus, Großer Abendsegler) ist eine ergänzende Erfassung der Flugaktivität in der Schwärmphase der Jungtiere nicht ausreichend geeignet, um eine Winterquartiernutzung im Bereich des Schulgeländes zu prognostizieren bzw. auszuschließen, sodass auf eine ergänzende Erfassung der Flugaktivität nach der Wochenstubenperiode verzichtet werden kann.

Weitere artenschutzrelevante Arten:

Ein Vorkommen der streng geschützten Haselmaus (Muscardinus avellanarius, FFH-RL Anh. IV, RL HH 1, RL D G) auf dem Schulgelände kann ausgeschlossen werden.

Zwei streng geschützte, an alten Baumbestand gebundene Käferarten, der Eremit (Osmoderma eremita, FFH-RL Anh. II und IV, RL HH nv, RL D 2) sowie der Heldbock (Cerambyx cerdo, FFH-RL Anh. II und IV, RL HH nv, RL D 1) können aufgrund ihrer Habitatansprüche bzw. ihrer Verbreitung ebenfalls im Gebiet ausgeschlossen werden.

Vorkommen weiterer streng geschützter Tier- und Pflanzenarten können im Gebiet ebenfalls nicht vorkommen, da keine geeigneten Habitatbedingungen im Planungsgebiet vorhanden sind.

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5.1. Artenschutzmaßnahmen Da auf dem Gelände eine Anzahl verschiedenartiger Quartierstrukturen mit Potenzial im Hinblick auf essentielle Quartierfunktionen (Winterquartiere) vorhanden ist, mit deren Beseitigung bei Umsetzung der geplanten Bebauung zu rechnen ist, muss ein ausreichender Ersatz artspezifisch geeigneter Quartierstrukturen in der Planung berücksichtigt werden (Gebäude- und Baumquartiere mit Tagesquartier- und Winterquartiereignung). Da die Arten sich geeignete Bedingungen für ihre Hangplätze suchen müssen und daher ein vielfältiges Angebot geeigneter Strukturen benötigen, werden verschiedenartige und variationsfähige Ersatzstrukturen berücksichtigt.

Für den Haussperling, eine Vogelart mit besonderer Bedeutung, ist ein Verlust bisher genutzter Niststätten durch den Abriss von Gebäuden (einschließlich des Pavillons) zu erwarten. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit für einen geeigneten Ersatz geeigneter Niststrukturen für diese Art.

Folgende Artenschutzmaßnahmen werden aus den vorliegenden Befunden und Bewertungen abgeleitet (siehe Tabelle 5):

Abbildung 8: Vier Varianten von Fledermauseinbaustein-Kombinationen der Typen FEG, FEA, FEV, FEAB zur Unterputz-Montage (Fa. Hasselfeldt, selbstreinigend) Kombination AB (Schnitt-Detail links unten) wird zusätzlich oben links in Außenansicht gezeigt (Einflugöffnungen); bei Bedarf kann eine zusätzliche rückseitige Abdeckplatte eingesetzt werden

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Tabelle 5: Artenschutzmaßnahmen AAM = artenschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen, VM = Vermeidungsmaßnahmen

Nr. Maßnahme Typ Bezug

1 Fälltermine: 1a zeitliche Festsetzung für die Fällung von Gehölzen und Baufeldräumung

(Durchführung außerhalb der Brutzeit, d.h. nicht im Zeitraum von Anfang März bis Ende Juli)

VM Brutvögel (Gehölz-Freibrüter, gehölzgebundene Bodenbrüter, Höhlenbrüter)

1b fachliche Überprüfung auf aktuelle Brutvorkommen an betreffenden Gehölzstandorten zur Absicherung ggf. geeigneter Fäll- und Räumungstermine in der Brutzeit (alternativ zu 1a, in Abstimmung mit Fachbehörde)

VM Brutvögel (Gehölz-Freibrüter, gehölzgebundene Bodenbrüter, Höhlenbrüter)

1c zeitliche Festsetzung für die Fällung von Bäumen mit Potenzial für Überwinterungsquartiere (Durchführung außerhalb der Überwinterungsphase, d.h. Fällung nicht im Zeitraum Mitte Oktober bis Ende März; ansonsten siehe Maßnahme 1d); (betrifft Baum Nr. 17, 54, 69; Baum Nr. 48 randlich außerhalb des Grundstücks)

VM Zwergfledermaus, Rauhhautfledermaus, Mückenfledermaus, Großer Abendsegler

1d endoskopische Höhlenuntersuchung und anschließend Höhlenverschluss vor Beginn der Überwinterungsphase/ vor Mitte Oktober (betrifft Baum Nr. 17, 54, 69; Baum Nr. 48 randlich außerhalb des Grundstücks) (alternativ zu 1c; in Abstimmung mit Fachbehörde)

VM Zwergfledermaus, Rauhhautfledermaus, Mückenfledermaus, Großer Abendsegler

2 Abbruchtermine: 2a zeitliche Festsetzung für den Abbruch von Gebäuden (Durchführung

außerhalb der Brutzeit, d.h. nicht im Zeitraum Mitte März bis Ende Juli) VM Brutvögel (Gebäude-

brüter/ Haussperling)2b fachliche Überprüfung auf aktuelle Brutvorkommen von Vögeln an

betreffenden Gebäuden zur Absicherung ggf. geeigneter Abbruchtermine in der Brutzeit (falls 2a nicht umsetzbar, in Abstimmung mit Fachbehörde)

VM Brutvögel (Gebäude-brüter/ Haussperling)

2c zeitliche Festsetzung für den Abbruch von Gebäuden (Durchführung außerhalb der Überwinterungsphase der Gebäudequartiere nutzenden Fledermausarten, d.h. nicht im Zeitraum Mitte Oktober bis Anfang April)

VM Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus, Rauhhautfledermaus, Mückenfledermaus

Nist- und Quartierstrukturen: 3 Installation geeigneter Niststrukturen (2 Stück Sperlingskolonie-Kasten

Schwegler 1 SP) AAM Haussperling

4 Ersatz von artspezifisch geeigneten Winterquartierstrukturen für Fledermausarten:

AAM

4a • 4 Varianten von Fledermauseinbaustein-Kombinationen der Typen FEG, FEA, FEV, FEAB zur Unterputz-Montage (Fa. Hasselfeldt, selbstreinigend, s. Abb. 8)

Zwergfledermaus, Rauhhautfledermaus, Breitflügelfledermaus, Mückenfledermaus

4b • 2 Stück Fledermaus - Ganzjahres - Einbauquartier Typ Schwegler 1WI (zum Einbau in die Außenwand, selbstreinigend)

s.o.

4c • 2 Stück Fledermaus - Ganzjahres - Fassadenquartier Schwegler 1WQ (Montage auf der Fassade, selbstreinigend)

s.o.

4d • 1 Stück Fledermaus-Großraum- und Überwinterungshöhle Typ Schwegler 1FW (nur sofern die betreffenden Quartierbäume nicht erhalten werden; der Kästen muss regelmäßig im Herbst gereinigt und betreut werden; geeignete selbstreinigende Gehölz-Winterquartiere sind zur Zeit nicht verfügbar)

Zwergfledermaus, Rauhhautfledermaus, Mückenfledermaus, Großer Abendsegler

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6. Fazit

Durch gebietsbezogene Datenerhebung wurde auf dem Schulgelände ein Brutvorkommen des Haussperlings (einer Vogelart besonderer Bedeutung) ermittelt, außerdem wurden Reviervorkommen einer Anzahl nicht gefährdeter gehölzgebundener Brutvogelarten nachgewiesen.

Bei der Fledermaus-Kartierung wurden vier Arten im Gebiet nachgewiesen (Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus, Mückenfledermaus und Großer Abendsegler). Für die Zwergfledermaus liegen Hinweise auf eine Tagesquartiernutzung im Gebiet vor. Ein Wochenstubenvorkommen im Planungsgebiet kann ausgeschlossen werden. Das Auftreten der Fledermausarten im Gebiet kann jahreszeitlich bedingt wechseln, wobei weitere Arten (z.B. Rauhhautfledermaus) mit Quartiernutzung im Gebiet zu erwarten sind. Auf der Grundlage einer Potenzialabschätzung muss davon ausgegangen werden, dass in den Gebäuden sowie in einigen speziell erfassten Bäumen des Schulgeländes Potenzial im Hinblick auf Überwinterungsquartiere verschiedener Fledermausarten besteht.

Vorkommen streng geschützter Arten weiterer Organismengruppen sind im Planungsgebiet nicht zu erwarten.

Auf Grundlage des artenschutzfachlichen Konfliktpotenzials im Zusammenhang mit der geplanten Beseitigung des Gehölzbestands und dem geplanten Abriss der Schulgebäude wird eine Aufstellung der erforderlichen artbezogenen Maßmaßen vorgelegt (Vermeidungsmaßnahmen und artenschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen).

Bei Berücksichtigung der ermittelten Artenschutzmaßnahmen (siehe Tabelle 5) kann ein Verstoß gegen die Zugriffsverbote des §44 (1) Nr. 1-4 BNatSchG (Tötung, Störung, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) ausgeschlossen werden.

Gemäß Abstimmung mit der BSU (Abteilung Artenschutz) ist eine artenschutzrechtliche Ausnahmeregelung nicht erforderlich, sofern die qualitativ erforderlichen Artenschutzmaßnahmen in die Planung und bauliche Ausführung einbezogen werden.

Unter den genannten Voraussetzungen ist die Planung im Hinblick auf die Artenschutzbestimmungen des §44 BNatSchG vollzugsfähig.

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7. Quellen und Literatur

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